Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Vorbeugender Brandschutz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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==Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen==
==Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen==
Gemeint ist die Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen seitens des Veranstalters. Sollte eine Verwendung geplant sein, ist diese mit den zugehörigen Sicherheitsmaßnahmen darzustellen, die im Einzelfall mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen sind.
Gemeint ist die Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen seitens des Veranstalters. Sollte eine Verwendung geplant sein, ist diese mit den zugehörigen Sicherheitsmaßnahmen darzustellen, die im Einzelfall mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen sind.

Version vom 10. April 2015, 15:59 Uhr

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Bearbeiter: ?

!!!ACHTUNG! DOPPLUNG DES TITELS MIT Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Brandgefahren! Möglicherweise alter Text!!!


Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen

Gemeint ist die Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen seitens des Veranstalters. Sollte eine Verwendung geplant sein, ist diese mit den zugehörigen Sicherheitsmaßnahmen darzustellen, die im Einzelfall mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen sind. Die Verwendung von Bühnenpyrotechnik bedarf ferner auch der Genehmigung durch die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständige Stelle (§ 23 Abs. 6 1. SprengV), i. d. R. dem Ordnungsamt. Die rechtzeitige Anzeige der Verwendung bei der Gewerbeaufsichtsbehörde ist hier nicht ausreichend.

s.a. Baustein mit Fokus „Pyrotechnik“

Brandverhalten von Materialien (Nachweis des Brandverhaltens)

Hier sind Vorgaben von Seiten der Behörden zu machen, welche Anforderungen an das Brandverhalten von Materialien für Dekorations- oder Ausstattungszwecke in welchen Bereichen gelten: schwerentflammbar, nicht brennbar etc.. Gegebenenfalls ist eine Rücksprache mit der Brandschutzdienststelle notwendig.

Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen (u.a. Flüssig-/Erdgas)

Sollte die Verwendung entsprechender Energiequellen zulässig/gewünscht sein, sind hier Vorgaben zur sicheren Verwendung zu machen (s.a. Baustein mit Fokus „brennbare Flüssigkeiten und Gase“).

Abstandsflächen

Abstandsflächen sind zunächst Teil der räumlichen Planung der Veranstaltung und bestehen zur Nachbarbebauung sowie zwischen den Aufbauten untereinander. Hier sind Vorgaben zu fixieren, wie betrieblich mit den Flächen umzugehen ist (Freihaltegebot). Ggf. ist es hilfreich, darzustellen, welchen Zweck die Flächen erfüllen müssen bzw. dass sie einen Zweck erfüllen, um das Verständnis für die Freihaltung und damit die Akzeptanz zu erhöhen.

s.a. Baustein mit Fokus „Fliegende Bauten“

Blitzschutz

Hier werden Maßnahmen beschrieben, die bezüglich des Blitzschutzes zu treffen sind bzw. getroffen werden. Betroffen sind u. a. PA-Tower, Bühnen, Videowände und Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsbeleuchtung, Anlagen für Warndurchsagen etc.).

Sicherstellung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten

Hier sind die Maßnahmen zu beschreiben, die der Sicherstellung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten dienen. Dies ist bspw. die Bereitstellung entsprechender Löschgeräte, -einrichtungen und -mittel oder entsprechend eingewiesenen Personals, das Freihalten von Hydranten, sowie die Sicherstellung deren Nutzbarkeit (z. B. bei der Nutzung als Wasseranschluss für die Gastronomie) und die Überprüfung einer ausreichenden Löschwasserversorgung.

Brandsicherheitswache

Ist eine Brandsicherheitswache vor Ort, ist hier darzustellen, dass deren Weisungen im Gefahrenfall Folge zu leisten, den anwesenden Einsatzkräften der ungehinderte Zugang zu allen von ihr zu kontrollierenden Bereichen zu ermöglichen und im gesamten Veranstaltungsgelände eine selbstständige Bewegungsfreiheit zu gewähren ist.

s.a. vfdb-Merkblatt „Brandsicherheitswachdienst und Sanitätsdienst bei Veranstaltungen“