<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>http://basigo.vfsg.org/api.php?action=feedcontributions&amp;feedformat=atom&amp;user=Fiedrich</id>
	<title>BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen - Benutzerbeiträge [de]</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="http://basigo.vfsg.org/api.php?action=feedcontributions&amp;feedformat=atom&amp;user=Fiedrich"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Spezial:Beitr%C3%A4ge/Fiedrich"/>
	<updated>2026-05-04T14:05:21Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.36.1</generator>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Ausbildung&amp;diff=6032</id>
		<title>Ausbildung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Ausbildung&amp;diff=6032"/>
		<updated>2022-09-20T15:43:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Motivation der Ausbildung==&lt;br /&gt;
An der Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen ist eine Vielzahl an Akteuren beteiligt. Diese weisen äußerst unterschiedliche Vorkenntnisse, Erfahrungen und Kompetenzen auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der zunehmenden Komplexität moderner Veranstaltungen und nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der „Sicherheitsplanung für Veranstaltungen“ um einen eigenständigen Fachbereich mit der Notwendigkeit entsprechenden Fach- &amp;amp; Expertenwissens handelt werden die Forderungen nach einer qualitativ hochwertigen, standardisierten Ausbildung zur Sicherheit auf Großveranstaltungen berechtigterweise immer lauter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind ein gemeinsam geteilter Wissensstand und die zielgerichtete Kooperation der beteiligten Akteure eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg einer Veranstaltung. Hinsichtlich des Rückgriffs auf eine solche gemeinsame Wissensbasis, auf die alle Akteure bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen zugreifen können, ergeben sich spezifische Voraussetzungen, die mit dem Veranstaltungsturnus zusammenhängen. Dabei kann zwischen ein- bzw. erstmaligen und wiederkehrenden Veranstaltungen unterschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ziel der Ausbildung in Bezug auf sicherheitsrelevante Aspekte bei Veranstaltungen liegt darin, den handelnden Beteiligten ein gemeinsames Grundlagenwissen zu vermitteln, das sowohl die Basis für eine  abgestimmte interorganisationale Zusammenarbeit darstellt als auch die Basis für weitere, fachspezifischere Weiterbildungen bildet. Das Erlangen grundlegender Fachkompetenz und die Verbindung des vorhandenen praktischen Erfahrungswissens mit theoretischen Erkenntnissen spielt dabei eine wichtige Rolle. Während die Teilnehmer von Weiterbildungsveranstaltungen häufig umfassende Erfahrungen mitbringen, muss das spezifisch Fachwissen in Bezug auf die Notwendigkeiten einer abgestimmten Sicherheitsplanung oft noch erworben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei ein- bzw. erstmaligen Veranstaltungen besteht die Herausforderung insbesondere darin, fehlendes Erfahrungswissen zu kompensieren. Dazu müssen erstmalig Szenarien- und Maßnahmenpläne erstellt und eine Vielzahl von Informationen eingeholt werden. Die handelnden Akteure sind einander oft unbekannt und es bestehen keine Erfahrungswerte hinsichtlich des jeweiligen Kräfteansatzes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei wiederkehrenden Veranstaltungen kann aus Veranstaltungen der Vergangenheit gelernt werden. Es können Nachbereitungsergebnisse vorangegangener Veranstaltungen für die Vorbereitung genutzt werden, da das verfügbare Erfahrungswissen der beteiligten Akteure breiter ist. Darüber hinaus kann auf Konzepte (Kräfteplanungen, Planentscheidungen, Verkehrskonzepte etc.) aus den Vorjahren zurückgegriffen werden, wobei diese stetig fortgeschrieben und optimiert werden sollten. Tendenziell ist eine effizientere Vorbereitung möglich, da sich die relevanten Akteure (z.B. Veranstalter, Security, Behörden) über mehrere Jahre gegenseitig kennengelernt und ein Vertrauensverhältnis untereinander aufgebaut haben und auch über die nötige Ortskenntnis verfügen. Ansprechpartner stehen fest, Grundstrukturen des organisatorischen Aufbaus sind bekannt und erprobt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Rückgriff auf Erfahrungswissen von Akteuren, die vergleichbare Veranstaltungen bereits durchgeführt haben, ist grundsätzlich sinnvoll. Dabei darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass auch ähnlich gelagerte Veranstaltungen aufgrund abweichender Kontextbedingungen (z.B. Anbindung des Veranstaltungsgeländes an die Verkehrsinfrastruktur, Verhältnis Indoor- und Outdoor-Anteile) nicht unverändert übertragbar sind. Da pauschale Standardlösungen bei Großveranstaltungen meist nicht einsetzbar sind, müssen die Beteiligten die Standards hinter den Lösungen erkennen und in allen Phasen einer Großveranstaltung strukturiert bearbeiten können. Dies bedarf einer umfassenden Methodenkompetenz, die zusätzlich vermittelt werden soll. Eine praxisnahe Ausbildung setzt daher genau hier an – in der Verbindung von Methodenkompetenz und angewandtem Fachwissen, in der Kombination von theoretischen Grundlagen und praktischer Erfahrung; um nicht nur die Planung &amp;amp; Durchführung sicherer Veranstaltungen, sondern auch das Treffen und Abwägen zeitkritischer Entscheidungen gewährleisten zu können. Nur so ist die Möglichkeit gegeben, sowohl in der Planung als aber auch in der konkreten Durchführung alle Risiken erkennen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht zuletzt hat die kommunikative Kompetenz &lt;br /&gt;
([[Sicherheitsbausteine/Kommunikationsmanagement|Sicherheitskommunikation]]) der Beteiligten einen wesentlichen Ein-fluss auf die Veranstaltungssicherheit. Die [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|interorganisationale Zusammenarbeit]] über die Grenzen von Hilfsorganisationen, Behörden und Privatwirtschaft hinweg stellt die Beteiligten regelmäßig vor große Herausforderungen, deren Bewältigung es zu trainieren gilt.&lt;br /&gt;
Die interdisziplinäre Fort- und Weiterbildung im Bereich Sicherheit bei Großveranstaltungen schafft dabei die einmalige Möglichkeit, ohne den Zeitdruck einer realen Veranstaltungsvorberei-tung die Interessen und Belange der anderen Akteure kennenzulernen und zu verstehen bezie-hungsweise nachzuvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Aufbau der Ausbildung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen des  Forschungsprojektes „BaSiGo“ wurden mehrere Pilotseminare mit interdiszipli-närem Charakter durchgeführt. Teilnehmer waren Führungskräfte von polizeilicher- und nichtpo-lizeilicher Gefahrenabwehr, von Veranstaltern, von Ordnungs- bzw. Sicherheitsdiensten und den Sanitätsdiensten, sowie den genehmigenden Verwaltungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ausbildungsstruktur die im Rahmen des BaSiGo Forschungsprojektes erarbeitet und erprobt wurde, zeichnet sich durch drei wesentliche Kernbereiche aus. Die erste Ausbildungseinheit ist die „Interdisziplinäre Grundlagenausbildung zur Sicherheit bei Großveranstaltungen“. Um weitere Ausbildungsthemen zu erfahren oder zu vertiefen gibt es die Möglichkeiten der organisations-spezifischen Ausbildung und der themenspezifischen Ausbildung. Beispiele hierfür sind z.B. Inhalte zu speziellen Belangen hinsichtlich des Brandschutzes oder der detaillierten Strukturierung des Sanitätsdienstes auf Großveranstaltungen, die in der Grundlagenausbildung nicht mit erfasst werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Ausbildungsstruktur.png|thumb|700px|none|Ausbildungsstruktur nach BaSiGo]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Themen die im Rahmen eines einwöchigen interdisziplinären Grundlagenseminares angeboten werden können==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#[[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|Interorganisationale Zusammenarbeit]]&lt;br /&gt;
#:*Rollen &amp;amp; Verantwortlichkeiten&lt;br /&gt;
#:*Kommunikation (intern)&lt;br /&gt;
#:*Organisation der Zusammenarbeit&lt;br /&gt;
#Planung&lt;br /&gt;
#:*Risikomanagement &lt;br /&gt;
#:*Sicherheitskonzept als Mittel der Sicherheitsplanung&lt;br /&gt;
#:*Raumplanung&lt;br /&gt;
#:*Besucherlenkung &lt;br /&gt;
#:*Bewegungsverhalten von Menschen&lt;br /&gt;
#:*Infrastruktur/ Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
#:*Kommunikationskonzept &lt;br /&gt;
#:*Psychosoziale Notfallvorsorge (PSNV)&lt;br /&gt;
#Durchführung/Notfallplanung&lt;br /&gt;
#:*Notfallplanung&lt;br /&gt;
#:*Kontinuitätsplanung&lt;br /&gt;
#:*Krisenkommunikation&lt;br /&gt;
#Technische Möglichkeiten/Handlungshilfen&lt;br /&gt;
#:*[[Sicherheitsbausteine/Werkzeuge_und_Methoden#Simulation|Simulation]]&lt;br /&gt;
#:*IT Support Tools&lt;br /&gt;
#Recht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Besonderheit im Rahmen dieser Ausbildung stellen die rechtlichen Grundlagen dar. Bedingt durch das föderale System gibt es in den 16 Bundesländern jeweils unterschiedliche Gesetzgebungen und bezogen auf die Sicherheit von Großveranstaltungen wesentliche Unterschiede in der Herangehensweise und in der Umsetzung bestehender Musterverordnungen. Darüber hinaus agieren die verschiedenen beteiligten Akteure wiederum unter jeweils eigenen Gesetzesgrundlagen. Dieser sehr komplexe Sachverhalt würde den zeitlichen Rahmen eines bundesweiten interdisziplinären Seminars deutlich sprengen. Hier empfiehlt sich eine themenspezifische Ausbildung im kleineren Kreis, die ggf. konkret auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden eingehen kann.    &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Seminarplan_Pilot_1.jpg|700px|thumb|none|BaSiGo Wochenstundenplan Pilotseminar 1]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Seminarplan_Pilot_2.jpg|700px|thumb|none|BaSiGo Wochenstundenplan Pilotseminar 2]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Seminarplan_Pilot_3.jpg|700px|thumb|none|BaSiGo Wochenstundenplan Pilotseminar 3]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Seminarplan_Pilot_4.jpg|700px|thumb|none|BaSiGo Wochenstundenplan Pilotseminar 4]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bildungspläne== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beigefügten Bildungspläne stellen eine Beschreibung der zu vermittelnden Lerninhalte dar und beinhalten die angestrebten Anforderungen an die Qualifikation der einzelnen Referenten, um eine bestmögliche Qualität der Vorträge zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Auswahl und Zusammenstellung der Referenten, ist gewährleistet, dass die Vorteile einer interdisziplinären Ausbildung voll zum Tragen kommen. Problemfelder werden aufgezeigt, Unklarheiten von den verschiedenen Seiten beleuchtet und somit eine realistische und praxisbezogene Sicht auf die Herausforderungen und Belange aller Beteiligten gewährleistet. Frei vom Zeitdruck der Durchführung einer realen Veranstaltung kann zwischen den einzelnen Akteuren auf Augenhöhe kommuniziert werden, wobei auch Vorgehensweisen, die im alltäglichen Leben möglicherweise Unverständnis hervorrufen würden, transparenter dargestellt werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Es existieren weiterhin folgende Bildungspläne:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#Interdisziplinäres Grundlagenseminar [[Medium:Bildungsplan_Pilotseminar.pdf|(Bildungsplan 4. Pilotseminar)]]&lt;br /&gt;
#Themenspezifische Seminare&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Veranstaltungsplanung.pdf|Veranstaltungsplanung]]&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Sozialpsychologie.pdf|Sozialpsychologie]]&lt;br /&gt;
#:*Führung und Management&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Risikomanagement.pdf|Risikomanagement]]&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Notfallplanung_.pdf|Notfallplanung]]&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungplan-Kontinuitaetsmanagement.pdf|Kontinuitätsmanagement (BCM)]]&lt;br /&gt;
#:*Einlass-, Auslass- und Barrikadenplanung&lt;br /&gt;
#:*Szenarienplanung&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Crowd-Management.pdf|Crowd Management]]&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Crowd-Dynamics.pdf|Crowd Dynamics]]&lt;br /&gt;
#:*Recht&lt;br /&gt;
#:*Verkehrsplanung&lt;br /&gt;
#:*Stakeholdermanagement&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Kommunikation.pdf|Kommunikation]]&lt;br /&gt;
#:*Simulation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorteile und Stellenwert der Durchführung von Seminaren / Workshops zum Thema Sicherheit bei Großveranstaltungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die interdisziplinäre Ausbildung sowie das direkte Aufeinandertreffen aller Parteien auf neutralem Boden und auf Augenhöhe fördern im höchsten Maße die Kommunikation &amp;amp; das Verständnis zwischen den einzelnen Gewerken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Fazit==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das hier beschriebene Ausbildungsmodell stellt die Basis für die Vermittlung von Kompetenzen zur Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung sicherer Großveranstaltungen dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie bereits beschrieben, ist neben der praxisnahen Ausbildung aber auch die praktische Tätigkeit in diesem Bereich ein wichtiger Faktor um Erfahrungswissen zu generieren. Darüber hinaus finden in dem komplexen Themenfeld der Veranstaltungssicherheit stetig Veränderungen durch neue Erkenntnisse und Entwicklungen statt. Darauf sollte auch in der Ausbildung reagiert werden. Für die Ausbilder bedeutet das, Trainingsinhalte fortlaufend anzupassen. Für die Durchführenden hat es zur Folge, dass auch nach langjähriger Tätigkeit die Notwendigkeit zur Fortbildung nicht unterschätzt werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Grundlagenausbildung, bei der Basiskompetenzen und die Interdisziplinarität im Vordergrund stehen, hinaus ist es überaus sinnvoll organisations- und themenspezifische Schulungen durchzuführen. Somit kann spezifisches Wissen vermittelt werden, das die einzelnen Gewerke benötigen um spezielle Aufgaben durchzuführen. Durch die Kombination der verschiedenen Ansätze zur Kompetenzerweiterung kann schließlich eine langfristige, nachhaltige Verbesserung des Ausbildungsstandes aller beteiligten Akteure erreicht werden. Diese Kenntnisse und Fertigkeiten machen einen wesentlichen Anteil am Gesamtziel sicherer Großveranstaltungen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabine Funk, Simon Runkel (IBIT GmbH), Vertreter des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (u.a. Stephan Laudenbacher)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=6031</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=6031"/>
		<updated>2022-09-20T15:41:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Der BaSiGo-Guide}} __NOTOC__&lt;br /&gt;
Zur Gewährleistung der Sicherheit einer Veranstaltung ist es unerlässlich die Planung und Durchführung insbesondere im Sinne der Besucher zu betrachten. Die daraus abzuleitenden Pflichten hat zuvorderst der Betreiber mit seinem Veranstalter zu erfüllen, d.h. er muss im Zuge der Planung und Durchführung die Voraussetzungen für die sichere Abwicklung der Veranstaltung unter Einbeziehung der Sicherheitskräfte zur Gefahrenabwehr schaffen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine ''prozessorientierte'' Betrachtung aller notwendigen Schritte führt in BaSiGo auf eine Bearbeitung von Schritten, die von der Ideenfindung über die Planung, das Genehmigungsverfahren bis zur Durchführung reichen und mit einer Nachbereitung der Vorkommnisse zur Optimierung der nächsten Veranstaltung abschließen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei sind die Rollen der einzelnen Akteure sowohl für den Regelbetrieb als auch für den Fall einer Krisensituation oder gar eines Schadensfalls während des Veranstaltungsverlaufs durchzugehen und im Sicherheitskonzept (und weiteren Konzepten) die Verfahrensweisen einvernehmlich festzulegen und schließlich bei der Veranstaltung zielführend umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Hinweis==&lt;br /&gt;
Diese elektronische Handreichung ist im Rahmen des Forschungsprojektes &amp;quot;BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen&amp;quot;, das durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung unter den Fördernummern 13N12043 bis 13N12052 gefördert wurde, entstanden. Weitere Informationen zum Projekt sind unter http://www.basigo.de zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtig: Die hier dargestellten Erkenntnisse entsprechen Empfehlungen. Dieser Guide richtet sich im Allgemeinen an die Veranstaltungswelt, erhebt jedoch nicht den Anspruch der Vollständigkeit oder universeller Anwendbarkeit auf jede individuelle Veranstaltung. Jede Anwendung dieser Empfehlungen geschieht ohne Übernahme von Haftungsrisiken durch die Autoren oder das Projektkonsortium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Basigo-Autoren]]&lt;br /&gt;
==Autoren==&lt;br /&gt;
An dem BaSiGo-Wiki haben folgende Autoren mitgewirkt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Altenbrunn, Frank (Berliner Feuerwehr)&lt;br /&gt;
* Bachmeier, Peter (Berufsfeuerwehr München)&lt;br /&gt;
* Barth, Uli (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Buchmann, Antonia (DhPol)&lt;br /&gt;
* Deutsche Hochschule der Polizei, Fachgebiet „Polizeiliches Krisenmanagement“&lt;br /&gt;
* Dieckmann, Steffen (Berliner Feuerwehr)&lt;br /&gt;
* Eichler, Toni (Universität Siegen)&lt;br /&gt;
* Eikelberg, Tim (Stadt Tönisvorst)&lt;br /&gt;
* Fiedler, Anne (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Fiedrich, Frank (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Funk, Sabine (IBIT GmbH)&lt;br /&gt;
* Gerlach, Jürgen (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Groneberg, Christoph (Universität Siegen)&lt;br /&gt;
* Heilmann, Matthias (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Holl, Stefan (Forschungszentrum Jülich GmbH)&lt;br /&gt;
* Kugelmann, Dieter (DhPol)&lt;br /&gt;
* Laudenbacher, Stephan (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)&lt;br /&gt;
* Leven, Tanja (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Link, Christian (Universität Siegen)&lt;br /&gt;
* Maiwald, Katharina (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Oberhagemann, Dirk (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.)&lt;br /&gt;
* Öcal, Saniye (DhPol)&lt;br /&gt;
* Priesmeyer, Malte (Berliner Feuerwehr)&lt;br /&gt;
* Raith, Christian (erpam GmbH)&lt;br /&gt;
* Runkel, Simon (IBIT GmbH)&lt;br /&gt;
* Rusch, Gebhard (Universität Siegen)&lt;br /&gt;
* Schomborg, Andreas (PTV Group)&lt;br /&gt;
* Schwedler, Miriam (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Schwerdtner, Robert (DTAG)&lt;br /&gt;
* Schwickerath, Anna (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Seyfried, Armin (Forschungszentrum Jülich GmbH)&lt;br /&gt;
* Thomann, Johannes (Berufsfeuerwehr München)&lt;br /&gt;
* Timmermann, Anne (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Vosteen, Dennis (Berufsfeuerwehr München)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Grundlagen des Veranstaltungsmodells=&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Arbeiten an BaSiGo wurden Konventionen getroffen, die eine gemeinsame Betrachtung des Forschungsfeldes ermöglichten. Für die im Folgenden in den Sicherheitsbausteinen aufgezeigten Empfehlungen sind die Begriffsbestimmungen der Akteure auf Großveranstaltungen, der unterschiedlichen Veranstaltungsphasen sowie der verschiedenen Betriebsarten maßgeblich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray; margin: auto;&amp;quot;&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;3&amp;quot; | Grundlagen des Veranstaltungsmodells&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|'''ausgewählte Akteure auf Großveranstaltungen:'''&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/private_Akteure|private Akteure]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/Behörden|Behörden]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/polizeiliche Gefahrenabwehr|polizeiliche Gefahrenabwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr|nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Besucher|Besucher]]&lt;br /&gt;
|[[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Veranstaltungsphasen]]&lt;br /&gt;
|[[Grundlagen/Betriebsarten|Betriebsarten]]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sicherheitsbausteine==&lt;br /&gt;
Der BaSiGo-Guide fasst die vielfältigen Aspekte der Sicherheit bei Großveranstaltungen in Themenfeldern zusammen, die sich wiederum in einzelne Themen aufgliedern und diese ihrerseits eine Vielzahl von detaillierten Sicherheitsbausteinen enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray&amp;quot;&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | '''BaSiGo-Sicherheitsbausteine'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung|Sicherheitsbeurteilung]]&lt;br /&gt;
|Die Sicherheitsbeurteilung umfasst alle Aspekte der Planung der Veranstaltung, in der Risikoquellen identifiziert, Risiken analysiert und bewertet sowie Schutzmaßnahmen formuliert werden. Dazu gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Risikoeinteilung einer Veranstaltung durch die zuständigen Behörden bei Anmeldung einer Veranstaltung inklusive der Festlegung möglicher Auflagen&lt;br /&gt;
Durchführung einer Risikobeurteilung im Sinne eines Risikomanagements Formulierung von Schutzmaßnahmen zur Bewältigung von nicht tolerierten Risiken.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept|Veranstaltungskonzept]]&lt;br /&gt;
|Das Veranstaltungskonzept beschreibt innerhalb der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Ideenphase]] den Rahmen der geplanten und durchzuführenden Veranstaltung. Es liefert u. a. Antworten auf die Fragen: Wozu, wo, wann und wie die Veranstaltung durchgeführt wird.&lt;br /&gt;
Im Rahmen des Veranstaltungskonzeptes wird eine erste [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Veranstaltungsbeschreibung|Veranstaltungsbeschreibung]] geliefert sowie eine [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie|Machbarkeitsstudie]] erstellt. Zudem beinhaltet dieser Abschnitt Handlungsanleitungen zur Erstellung eines Konzepts zum [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Umweltschutz|Umweltschutz]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen|Rechtliche Grundlagen]]&lt;br /&gt;
|Das Genehmigungsverfahren liefert die Grundlage für die Erstellung des Genehmigungsbescheides der Veranstaltung. Dieser ist Grundlage für die legale Durchführung der Veranstaltung. &amp;lt;br /&amp;gt;Darüber hinaus werden weitere Sach- und Fachgebiete der rechtlichen Grundlagen auf Großveranstaltungen, wie z.B. den Datenschutz oder die Rolle der Kommune als Veranstalterin, beleuchtet.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|Interorganisationale Zusammenarbeit]]&lt;br /&gt;
|Im Themenfeld Interorganisationaler Zusammenarbeit werden die Aspekte erläutert, die die gemeinsame Arbeit unterschiedlichster Akteure der Veranstaltungsbranche thematisieren. Von einem Modell zu der Zusammensetzung eines Sicherheits- und Koordinierungskreises, über die Nutzung gemeinsamer Räumlichkeiten, bis hin zu Veranstaltungsevaluationen finden sich hier Handlungsanleitungen für die konstruktive Zusammenarbeit der Akteure im Rahmen von Großveranstaltungen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Struktur und Inhalt des Sicherheitskonzepts]]&lt;br /&gt;
|Der Baustein Struktur und Inhalt des Sicherheitskonzept zeigt auf, welche Punkte in einem Sicherheitskonzept Berücksichtigung finden müssen. Dabei richtet sich der Baustein sowohl an Veranstalter oder Betreiber, die das Konzept erstellen, als auch an die zuständigen Behörden und Institutionen, die das Konzept auf Plausibilität, Vollständigkeit und Schlüssigkeit prüfen müssen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen|Anlagen zum Sicherheitskonzept]]&lt;br /&gt;
|Je nach Art und Größe einer Veranstaltung empfiehlt es sich, dem Sicherheitskonzept weitere Konzepte zur Seite zu stellen, innerhalb derer Teilaspekte der Veranstaltungsorganisation geregelt werden. In Abhängigkeit der Veranstaltung werden diese auch von behördlicher Seite verlangt. In diesem Abschnitt werden daher eine Auswahl möglicher Anlagen zu Sicherheitskonzepten thematisiert. Neben den Konzepten zu Ordnungs- und Sanitätsdiensten finden sich hier zudem Hinweise zu Kommunikationskonzepten.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung|Notfallplanung]]&lt;br /&gt;
|Notfallplanung ist ein wichtiger Teil modernen Sicherheitsmanagements für Veranstaltungen, zu dem die Betrachtung sicherer Normalbetriebszustände genauso wie die von Notfällen gehört. Die Notfallplanung beschreibt dabei die Abarbeitung eines konkreten Schaden- oder Störfalles und der daraus resultierenden Konsequenzen, während die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des Normalbetriebs im Rahmen der Kontinuitätsplanung abgedeckt wird. Die Notfallplanung hat dabei zahlreiche Schnittstellen zu anderen Planungsaufgaben. Unter einem Notfallplan im Sinne der Veranstaltungssicherheit versteht man daher einen überorganisationalen Plan, der notwendige Schritte, Dokumente und Ressourcen, die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure und die zeitlichen Abläufe für den eventuellen Eintritt einer Notsituation definiert, um Schaden noch zu verhindern oder dessen Auswirkungen zu minimieren.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren|Verfahren zur Umsetzung]]&lt;br /&gt;
|Die Umsetzung der in diesem Guide dargestellten Konzepte sollte durch Verfahren sichergestellt werden, die allen beteiligten Akteuren einen klaren Überblick über die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeiten geben. Um dies zu gewährleisten, werden in diesem Abschnitt die Themen &amp;quot;[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Einweisen_von_Akteuren|Einweisen von Akteuren]]&amp;quot;, &amp;quot;[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Nutzungsplan|gemeinsamer Nutzungsplan]]&amp;quot; sowie die &amp;quot;[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS|Einsatzplanung der BOS auf Basis des Sicherheitskonzepts]]&amp;quot; behandelt.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Versicherungsloesungen|Versicherungslösungen]]&lt;br /&gt;
|Der vorliegende Text behandelt das Thema Versicherungslösungen im Kontext von Großveranstaltungen. Dabei werden einführend die Grundprinzipien der Versicherungsbranche erläutert. Das Hauptaugenmerk des Textes liegt in der Darstellung aktueller Versicherungslösungen für die Veranstaltungsbranche. Hier werden zudem konkrete Versicherungsformen erläutert. Abschließend wird exemplarisch der derzeit übliche Weg zum Abschluss einer Veranstaltungsversicherung (inklusive der Kalkulation von Prämien) skizziert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Kommunikationskonzept|Kommunikationskonzept]] &amp;lt;br /&amp;gt;und &amp;lt;br /&amp;gt;[[Sicherheitsbausteine/Kommunikationsmanagement|Sicherheitskommunikation]]&lt;br /&gt;
|Das Kommunikationskonzept ist fester Bestandteil des Sicherheitskonzeptes einer Veranstaltung. Es verankert die Belange der Sicherheitskommunikation in der Planung und Durchführung von Veranstaltungen, indem es die Präventions- und Interventionskonzepte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben aufgreift und die sicherheitskommunikativen Leistungen und Vorkehrungen des Veranstalters vor, während und im Abschluss der Veranstaltung sowie für den Normal- und Krisenbetrieb darstellt, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klärt, Kommunikationsmittel und -Wege klar benennt, und dadurch die allseitige Verfügbarkeit aktueller und relevanter Informationen zum Betriebszustand des Gesamtsystems und zum Management von Risiken oder Gefahren sicherstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es enthält Angaben zum Grundverständnis und zu Prinzipien des Kommunikationsgeschehens und klärt in allgemein verständlicher Weise, worauf es bei den kommunikativen Grundaufgaben wie dem Informieren, Berichten, Hinweisen, Anweisungen geben, Warnen und Alarmieren ankommt und wie sie erfolgreich gelöst werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es stellt weiterhin fest, welche Zielgruppen und Kooperationspartner intern und extern mit welchen Inhalten und mittels welcher Medien im Normalbetrieb und im Krisenbetrieb anzusprechen sind, wer zu dieser Ansprache berechtigt bzw. damit beauftragt und verantwortlich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schließlich enthält es Angaben dazu, wie die kommunikativen Leistungen evaluiert werden, d.h. wie z.B. die Verständlichkeit von Informationen (Wahrnehmbarkeit und inhaltliche Erfassung) bei den Zielgruppen gesichert werden kann.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|Crowd Management]] &lt;br /&gt;
|Crowd Management bezeichnet die systematische Planung für den Menschen in Menschenansammlungen. Crowd Management beschreibt einen präventiven Planungsansatz, der den Besucher in den Mittelpunkt der Planung stellt. Sämtliche Maßnahmen, ob Flächenplanung, Infrastruktur, Kommunikation oder Organisation werden bewertet in Bezug auf die Frage, ob diese angemessen sind in Bezug auf Anzahl, das Profil und das erwartete Verhalten der Besucher. Neben einer Definition der Begrifflichkeit und einem Rückblick auf die Entstehung dieses Planungsansatzes beschreibt der Sicherheitsbaustein die wesentlichen Einflussfaktoren in BEzug auf die Sicherheit von und in Menschenmengen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Veranstaltungsgelände]]&lt;br /&gt;
|Das Veranstaltungsgelände und die Beschaffenheit des Bodens und der vorhandenen Umwelt haben Einfluss auf die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, da diese zum einen den Aufbau und die Wegführungen bestimmen (z.B. aufgrund von Tragfähigkeit oder Drainagesysteme), zum anderen aber auch konkrete Gefahrenquellen darstellen können. Neben der Bodenbeschaffenheit sind die Topographie des Veranstaltungsgeländes sowie die Vegetation von sicherheitsrelevantem Interesse. Dies gilt nicht nur für die Veranstaltungen auf Wiesen und unbefestigten Geländen, sondern gleichermaßen für Veranstaltungen im urbanen Raum. Zu prüfen ist jeweils nicht nur das Veranstaltungsgelände selbst, sondern auch das Umfeld (Zuwegungen, An- und Abfahrten etc).&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur|Infrastruktur]]&lt;br /&gt;
|Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche Infrastruktur in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen. Zu den am häufigsten verwendeten Infrastrukturen für Veranstaltungen gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Abschrankungen und Zäune&lt;br /&gt;
* Bühnen und Podeste (Fliegende Bauten) Tribünen (Fliegende Bauten)&lt;br /&gt;
* Strom&lt;br /&gt;
* Zu-und Abwasser&lt;br /&gt;
* &amp;lt;!--Veranstaltungstechnik (Licht / Ton / Video) --&amp;gt;Sanitäranlagen (Toiletten, Duschen) &lt;br /&gt;
* Container (Büro, Lager, Garderoben, Kassen) Zelte (Fliegende Bauten) &lt;br /&gt;
* Kommunikationseinrichtungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausfall einer temporären Infrastruktur, kann relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung|Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung]]&lt;br /&gt;
|Die Sicherheit einer Veranstaltung wird wesentlich durch die Verkehrsprozesse bei der Anreise, während der Veranstaltung und im Zuge der Abreise beeinflusst. Hierbei sind der öffentliche Verkehr (ÖV) und der Individualverkehr (IV) mit allen relevanten Verkehrsmitteln sowie insbesondere auch der Fußgängerverkehr zu berücksichtigen. Der Sicherheitsbaustein Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung gibt Empfehlungen für&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#.C3.84u.C3.9Fere_Erschlie.C3.9Fung_des_Veranstaltungsgel.C3.A4ndes|äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]], insbesondere die Entwicklung eines Verkehrskonzeptes,&lt;br /&gt;
* die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Innere_Erschlie.C3.9Fung_des_Veranstaltungsgel.C3.A4ndes|innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]],&lt;br /&gt;
* den Einsatz der vorhandenen [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Werkzeuge_und_Methoden|Werkzeuge und Methoden]] zur Verkehrsoptimierung sowie die &lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Schnittstellen_der_inneren_und_.C3.A4u.C3.9Feren_Erschlie.C3.9Fung:_Ein-_.26_Ausgangsbereiche|Schnittstellen der Erschließung im Bereich der Ein- und Auslässe]].&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weitere Themenfelder==&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray&amp;quot;&lt;br /&gt;
![[Ausbildung|Ausbildung]]&lt;br /&gt;
|Die [[Ausbildung|Fort- und Weiterbildungen]] im Bereich ''Sicherheit bei Großveranstaltungen'' sollten, wenn möglich, interdisziplinär erfolgen. Dies fördert neben der einheitlichen Wissensvermittlung auch die [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|interorganisationale Zusammenarbeit]]. Die im Rahmen des Forschungsprojektes „Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen (BaSiGo)“ erarbeiteten [[Hauptseite#Sicherheitsbausteine|Sicherheitsbausteine]] sollten in ihrer Gesamtheit in eine entsprechende Ausbildung einfließen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Hauptseite/Best-Practices|Best-Practices]]&lt;br /&gt;
|Best-Practice-Beispiele zeigen für typische Veranstaltungen Vorgehensweisen auf und geben einen Einblick in die praktische Umsetzung der Arbeitsweise.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Glossar|BaSiGo-Glossar]]&lt;br /&gt;
|Das BaSiGo-Glossar stellt eine Übersicht über die im Rahmen des Projektes ''BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen'' verwendeten Begrifflichkeiten sowie ihrer Bedeutungen dar.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Hilfe zur Wiki-Software ==&lt;br /&gt;
Hilfe zur Benutzung und Konfiguration der Wiki-Software finden Sie im Wiki-[//meta.wikimedia.org/wiki/Help:Contents Benutzerhandbuch].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sitemap==&lt;br /&gt;
Über die [[Hauptseite/Sitemap|Sitemap]] lassen sich einzelne Sicherheitsbausteine direkt finden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Basigo-Autoren&amp;diff=6030</id>
		<title>Basigo-Autoren</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Basigo-Autoren&amp;diff=6030"/>
		<updated>2022-09-20T15:41:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE: BaSiGo-Autoren}} __NOTOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An dem BaSiGo-Wiki haben folgende Autoren mitgewirkt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Altenbrunn, Frank (Berliner Feuerwehr)&lt;br /&gt;
* Bachmeier, Peter (Berufsfeuerwehr München)&lt;br /&gt;
* Barth, Uli (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Buchmann, Antonia (DhPol)&lt;br /&gt;
* Deutsche Hochschule der Polizei, Fachgebiet „Polizeiliches Krisenmanagement“&lt;br /&gt;
* Dieckmann, Steffen (Berliner Feuerwehr)&lt;br /&gt;
* Eichler, Toni (Universität Siegen)&lt;br /&gt;
* Eikelberg, Tim (Stadt Tönisvorst)&lt;br /&gt;
* Fiedler, Anne (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Fiedrich, Frank (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Funk, Sabine (IBIT GmbH)&lt;br /&gt;
* Gerlach, Jürgen (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Groneberg, Christoph (Universität Siegen)&lt;br /&gt;
* Holl, Stefan (Forschungszentrum Jülich GmbH)&lt;br /&gt;
* Kugelmann, Dieter (DhPol)&lt;br /&gt;
* Laudenbacher, Stephan (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)&lt;br /&gt;
* Leven, Tanja (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Link, Christian (Universität Siegen)&lt;br /&gt;
* Maiwald, Katharina (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Oberhagemann, Dirk (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.)&lt;br /&gt;
* Öcal, Saniye (DhPol)&lt;br /&gt;
* Priesmeyer, Malte (Berliner Feuerwehr)&lt;br /&gt;
* Raith, Christian (erpam GmbH)&lt;br /&gt;
* Runkel, Simon (IBIT GmbH)&lt;br /&gt;
* Rusch, Gebhard (Universität Siegen)&lt;br /&gt;
* Schomborg, Andreas (PTV Group)&lt;br /&gt;
* Schwedler, Miriam (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Schwerdtner, Robert (DTAG)&lt;br /&gt;
* Schwickerath, Anna (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Seyfried, Armin (Forschungszentrum Jülich GmbH)&lt;br /&gt;
* Thomann, Johannes (Berufsfeuerwehr München)&lt;br /&gt;
* Timmermann, Anne (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Vosteen, Dennis (Berufsfeuerwehr München)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Basigo-Autoren&amp;diff=6029</id>
		<title>Basigo-Autoren</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Basigo-Autoren&amp;diff=6029"/>
		<updated>2022-09-20T15:39:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE: BaSiGo-Autoren}} __NOTOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An dem BaSiGo-Wiki haben folgende Autoren mitgewirkt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Altenbrunn, Frank (Berliner Feuerwehr)&lt;br /&gt;
* Bachmeier, Peter (Berufsfeuerwehr München)&lt;br /&gt;
* Barth, Uli (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Buchmann, Antonia (DhPol)&lt;br /&gt;
* Deutsche Hochschule der Polizei, Fachgebiet „Polizeiliches Krisenmanagement“&lt;br /&gt;
* Dieckmann, Steffen (Berliner Feuerwehr)&lt;br /&gt;
* Eichler, Toni (Universität Siegen) S. 71&lt;br /&gt;
* Eikelberg, Tim (Stadt Tönisvorst)&lt;br /&gt;
* Fiedler, Anne (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Fiedrich, Frank (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Funk, Sabine (IBIT GmbH)&lt;br /&gt;
* Gerlach, Jürgen (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Groneberg, Christoph (Universität Siegen) S.71&lt;br /&gt;
* Holl, Stefan (Forschungszentrum Jülich GmbH)&lt;br /&gt;
* Kugelmann, Dieter (DhPol)&lt;br /&gt;
* Laudenbacher, Stephan (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)&lt;br /&gt;
* Leven, Tanja (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Link, Christian (Universität Siegen)&lt;br /&gt;
* Maiwald, Katharina (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Oberhagemann, Dirk (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.)&lt;br /&gt;
* Öcal, Saniye (DhPol)&lt;br /&gt;
* Priesmeyer, Malte (Berliner Feuerwehr)&lt;br /&gt;
* Raith, Christian (erpam GmbH)&lt;br /&gt;
* Runkel, Simon (IBIT GmbH)&lt;br /&gt;
* Rusch, Gebhard (Universität Siegen)&lt;br /&gt;
* Schomborg, Andreas (PTV Group)&lt;br /&gt;
* Schwedler, Miriam (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Schwerdtner, Robert (DTAG)&lt;br /&gt;
* Schwickerath, Anna (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Seyfried, Armin (Forschungszentrum Jülich GmbH)&lt;br /&gt;
* Thomann, Johannes (Berufsfeuerwehr München)&lt;br /&gt;
* Timmermann, Anne (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Vosteen, Dennis (Berufsfeuerwehr München)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Basigo-Autoren&amp;diff=6028</id>
		<title>Basigo-Autoren</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Basigo-Autoren&amp;diff=6028"/>
		<updated>2022-09-20T15:39:04Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE: BaSiGo-Autoren}} __NOTOC__&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An dem BaSiGo-Wiki haben folgende Autoren mitgewirkt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Altenbrunn, Frank (Berliner Feuerwehr)&lt;br /&gt;
* Bachmeier, Peter (Berufsfeuerwehr München)&lt;br /&gt;
* Barth, Uli (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Buchmann, Antonia (DhPol)&lt;br /&gt;
* Deutsche Hochschule der Polizei, Fachgebiet „Polizeiliches Krisenmanagement“&lt;br /&gt;
* Dieckmann, Steffen (Berliner Feuerwehr)&lt;br /&gt;
* Eichler, Toni (Universität Siegen) S. 71&lt;br /&gt;
* Eikelberg, Tim (Stadt Tönisvorst)&lt;br /&gt;
* Fiedler, Anne (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Fiedrich, Frank (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Funk, Sabine (IBIT GmbH)&lt;br /&gt;
* Gerlach, Jürgen (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Groneberg, Christoph (Universität Siegen) S.71&lt;br /&gt;
* Heilshorn, Jens (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)&lt;br /&gt;
* Holl, Stefan (Forschungszentrum Jülich GmbH)&lt;br /&gt;
* Kugelmann, Dieter (DhPol)&lt;br /&gt;
* Laudenbacher, Stephan (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)&lt;br /&gt;
* Leven, Tanja (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Link, Christian (Universität Siegen)&lt;br /&gt;
* Maiwald, Katharina (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Oberhagemann, Dirk (Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.)&lt;br /&gt;
* Öcal, Saniye (DhPol)&lt;br /&gt;
* Priesmeyer, Malte (Berliner Feuerwehr)&lt;br /&gt;
* Raith, Christian (erpam GmbH)&lt;br /&gt;
* Runkel, Simon (IBIT GmbH)&lt;br /&gt;
* Rusch, Gebhard (Universität Siegen)&lt;br /&gt;
* Schomborg, Andreas (PTV Group)&lt;br /&gt;
* Schwedler, Miriam (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Schwerdtner, Robert (DTAG)&lt;br /&gt;
* Schwickerath, Anna (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Seyfried, Armin (Forschungszentrum Jülich GmbH)&lt;br /&gt;
* Thomann, Johannes (Berufsfeuerwehr München)&lt;br /&gt;
* Timmermann, Anne (Bergische Universität Wuppertal)&lt;br /&gt;
* Vosteen, Dennis (Berufsfeuerwehr München)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik&amp;diff=5957</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik&amp;diff=5957"/>
		<updated>2018-08-28T07:31:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Veranstaltungstechnik}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik ist ein unverzichtbarer Bestandteil der meisten Veranstaltungen. Die Bandbreite der eingesetzten Technik ist dabei weit von einfachen Beschallungsanlagen bis hin zu umfangreichen Video- und Lichtinstallationen ist heutzutage (fast) alles möglich. &lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik dient grob zwei Zielen&lt;br /&gt;
* Unterstützung des Programms: Hör- und Sichtbarmachen des Gebotenen, Untermalung, Hervorhebung und Akzentuierung des Programms &lt;br /&gt;
* Unterstützung der Kommunikation&lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik spielt dabei eine besondere Rolle im Rahmen des [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzept]]es, da die Anlagen (PA, Video Screen etc.) häufig für die Normal- / insbesondere aber auch für die Notfallkommunikation verwendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den Bereich der Veranstaltungstechnik gehört insbesondere &lt;br /&gt;
* Beschallung, &lt;br /&gt;
* Beleuchtung, &lt;br /&gt;
* Videotechnik&lt;br /&gt;
* Statische Gewerke&lt;br /&gt;
* Kinetik / Maschinentechnik&lt;br /&gt;
* Elektrische Anlagen und Betriebsmittel&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Neben der Auswahl der geeigneten Materialien sind hier Aspekte der Sicherheit in Bezug auf die eingesetzte Technik, Statik der Bauten, Brandschutz, [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Baurecht|Baurecht]], sowie der Funktionssicherheit zentrale Themen.&lt;br /&gt;
Das gesamte Thema der Veranstaltungstechnik ist umfangreich von den Branchenverbänden VPLT - Verband Professioneller Licht- und Tontechnik [http://www.vplt.org/], DTHG - Deutsche Theatertechnische Gesellschaft [http://www.dthg.de/] sowie der für den Bereich zuständigen Verwaltungsberufsgenossenschaft (vbg) [https://www.vbg.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_Formular.html;jsessionid=0288F8B94632F5867501B0E4CA8F9D84.live1?nn=5690&amp;amp;resourceId=11704&amp;amp;input_=5690&amp;amp;pageLocale=de&amp;amp;templateQueryString=Veranstaltungen&amp;amp;submit.x=0&amp;amp;submit.y=0] bearbeitet worden, so dass für alle Aspekte der Veranstaltungstechnik umfangreiche Vorgaben, Anforderungen und Normen existieren.&lt;br /&gt;
[[Datei:bgv-bgi.jpg|291px|thumb|right|Von  Seiten der Berufsgenossenschaften wurden umfangreiche Vorschriften (BGV) als auch begleitende Informationsschriften (BGI) veröffentlicht]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegensatz zur Sicherheitsplanung für Veranstaltungen existieren für den Bereich der Veranstaltungstechnik geregelte Ausbildungsgänge&lt;br /&gt;
* Fachkraft für Veranstaltungstechnik&lt;br /&gt;
* Verantwortliche/-r für Veranstaltungstechnik (Meister / Studiengang)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Einsatz der Fachkräfte wird unter anderem im § 39 der Musterversammlungsstättenverordnung ausführlich geregelt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den meisten Fällen wird der Veranstalter die Fachverantwortung für die Planung und Ausführung geeignetem Fachpersonal bzw. den entsprechenden Dienstleistern übertragen - zum Beispiel gemäß DIN15750 „Veranstaltungstechnik - Leitlinien für technische Dienstleistungen“ [http://www.beuth.de/de/norm/din-15750/169729366]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der gesamte Themenkomplex der Veranstaltungstechnik ist intensiv bearbeitet und wird daher hier nicht im Detail vorgestellt. Die Übersichten sollen nur in die Komplexität der Thematik einführen und ersetzen nicht den Einsatz der jeweiligen Fachkräfte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wesentliche Anforderungen im Bereich der Veranstaltungstechnik sind immer: &lt;br /&gt;
* Festlegung von klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten &lt;br /&gt;
* Einsatz von notwendigem Fachpersonal (Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, Elektrofachkräfte etc.) &lt;br /&gt;
* Vorlage der notwendigen Genehmigungen&lt;br /&gt;
* Nachweis der regelmäßig vorgeschriebenen Prüfungen bzw Einsatz nur geprüften Materials &lt;br /&gt;
* Mangelfreiheit der eingesetzten Materielien&lt;br /&gt;
* Sicherung gegen unbefugte Nutzung vor Freigabe &lt;br /&gt;
* Bestimmung eines Gewerkekoordinators bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen&lt;br /&gt;
* Festlegung von Verkehrswegen, Notausgängen sowie Fluchtwegen für Produktionsflächen und Arbeitsplätzen &lt;br /&gt;
* Einweisung / Unterweisung&lt;br /&gt;
* Nutzung erforderliche Schutzausrüstung (PSA) &lt;br /&gt;
* Überprüfung vor Beginn von Produktionen und Freigabe vor der Veranstaltung (ordnungsgemäßer Zustand / bestimmungsgemäße Verwendung)&lt;br /&gt;
** Standsicherheit von Aufbauten&lt;br /&gt;
** Tragfähigkeit von Aufbauten&lt;br /&gt;
** sichere Begehbarkeit von Flächen: Spalten, Stolperkanten, Abstursicherungen &lt;br /&gt;
** maschinentechnische Einrichtungen (Züge, Traversen, Anschlagmittel usw) &lt;br /&gt;
** Scheinwerfer und Sicherungsseile&lt;br /&gt;
** elektrische Geräte und Anlagen&lt;br /&gt;
** Effektsysteme (Laser, Pyrotechnik, Waffen)&lt;br /&gt;
** Einrichtungen für den vorbeugenden Brandschutz&lt;br /&gt;
** Fluchtwege&lt;br /&gt;
** Persönliche Schutzausrüstung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Flächen und Aufbauten==&lt;br /&gt;
* Aufnahme statischer und dynamischer Lasten (Publikumsprofil beachten)&lt;br /&gt;
* Sichere Begehbarkeit&lt;br /&gt;
* Orientierungsmöglichkeit (auch im Dunkeln bzw. bei Ausfall der Beleuchtung) &lt;br /&gt;
* ggfs. Umwehrungen (&amp;gt; 1m Höhe) gem. DIN 1055.&lt;br /&gt;
* Gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert (z.B. Herabfallen, Umstürzen), ggf. doppelte Sicherung&lt;br /&gt;
* keine Nutzung durch Unbefugte, ggf,. Freigabe zur Nutzung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kabelführung==&lt;br /&gt;
Kabel müssen so verlegt werden, dass Gefährdungen sowohl für die Besucher als auch das Material vermieden werden. &lt;br /&gt;
* Oberhalb von Verkehrswegen (z.B. Kabelbrücke, Abspannung): Beachtung der erforderlichen Höhe&lt;br /&gt;
* Auf Verkehrswegen: Abdeckung mit geeigneten kabelmatten, Nutzung von Kabelbrücken (&amp;quot;Yellow Jackets&amp;quot; &lt;br /&gt;
* Steckverbindungen gegen unbeabsichtige und beabsichtigte (Vandalismus) Lösung schützen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Elektrische Anlagen und Betriebsmittel==&lt;br /&gt;
* Errichtung nur von Elektrofachkräften oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft&lt;br /&gt;
* Prüfung mobiler elektrischen Betriebsmittel vor Produktionsbeginn &lt;br /&gt;
* Berücksichtigung der Betriebsvorschriften (z.B: Abstand von Scheinwerfern)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechtsquellen und Informationen==&lt;br /&gt;
Die folgende Auflistung stellt nur eine Auswahl aus der umfangreichen Quellenlage zum Thema dar. Weiterführende Informationen finden sich vor allem unter:&lt;br /&gt;
* [http://www.vbg.de VBG]&lt;br /&gt;
* [http://www.dguv.de DGUV]&lt;br /&gt;
* [http://www.igvw.de IGVW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG&lt;br /&gt;
* Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG&lt;br /&gt;
* Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG&lt;br /&gt;
* Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV mit Arbeitsstätten-Richtlinien – ASR&lt;br /&gt;
* Betriebssicherheitsverordnung –BetrSichV mit Technischen Regeln &lt;br /&gt;
* Musterversammlungsstättenverordnung– MVStättV&lt;br /&gt;
* DGUV Regel 115-002 Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung. Verfügbar unter [http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/115-002.pdf] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
* DGUV Vorschrift 18 (bisher: GUV-V C 1) bzw. DGUV Vorschrift 17 (bisher BGV C1)&lt;br /&gt;
Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung. Verfügbar unter  [http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=24203] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Verfügbar unter  [http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=24164] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
* DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1) Grundsätze der Prävention. Verfügbar unter  [http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=24132] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Branchenstandards'''&lt;br /&gt;
* igvw SQ P4 Traversen. Verfügbar unter [https://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Branchen/Buehnen_und_Studios/fi_sqp1_traversen_puv.pdf?__blob=publicationFile&amp;amp;v=6] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
* igvw SQ P2 Elektrokettenzüge. Verfügbar unter [https://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Branchen/Buehnen_und_Studios/fi_sqp2_elektrokettenzuege_puv.pdf?__blob=publicationFile&amp;amp;v=4] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
* igvw SQ P4 mobile elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik. Verfügbar unter [https://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Branchen/Buehnen_und_Studios/fi_sqp4_mobile_elektrische_anlagen_puv.pdf?__blob=publicationFile&amp;amp;v=5] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabine Funk, IBIT GmbH&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Versicherungsloesungen&amp;diff=5956</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Versicherungsloesungen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Versicherungsloesungen&amp;diff=5956"/>
		<updated>2017-05-03T06:49:32Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: /* Haftpflichtversicherungen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Versicherungslösungen}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Mit dem Begriff der Versicherung (auch Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme bezeichnet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufgabe der Versicherung besteht demnach darin, Mittel für einen möglicherweise entstehenden Bedarf bereitzuhalten, der durch den Eintritt des versicherten Ereignisses ausgelöst wird. Die Höhe des Bedarfs wird durch den Umfang des Schadens bestimmt. Versicherungsleistungen sollen die Schadenshöhe jedoch nicht übersteigen; in der Regel reguliert der Prämienaufwand die mögliche Höhe der Versicherungssumme. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Erstversicherung übernimmt ein Versicherungsunternehmen die Risiken des Versicherungsnehmers. Bei einer Rückversicherung ist das versicherungstechnische Risiko versichert; ein Erstversicherer sucht demnach Versicherungsschutz bei einem Rückversicherer. Der Rückversicherer bildet basierend auf den übernommenen Risiken ein Kollektiv. Vereinfacht ausgedrückt versichern sich Versicherungsunternehmen bei einem Rückversicherer selbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Risiken der Veranstaltungs- und Eventbranche==&lt;br /&gt;
In jeder Branche bestehen spezifische Risiken, so auch in dem Bereich von Veranstaltungen. In der Veranstaltungsbranche können vergleichsweise große Risiken in relativ kurzer Zeit auftreten, wie im Falle kurzfristig errichteter Konstruktionen und Bereiche. Nicht selten wird beispielsweise für Festivals eine komplette Infrastruktur, also von der Gastronomie, über Parkplätze und Bühnenaufbauten bis hin zu Schlafmöglichkeiten,  für bis zu 100.000 Besucher auf einer grünen Wiese errichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um einen ersten Eindruck möglicher Szenarien zu geben, sollen hier zunächst zwei Bereiche skizziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter Eigenschäden ist die Art von Schäden zu verstehen, die den Versicherungsnehmer und sein Vermögen schädigen. Darunter fallen beispielsweise Schäden an der Technik, am Mobiliar, aber auch der Ausfall oder die Verschiebung einer Veranstaltung. In diesen Fällen kann bereits im Vorfeld relativ einfach ein Versicherungswert beziehungsweise eine Versicherungssumme definiert werden, da es sich hier um klar abgrenzbare Schäden handelt. Der mögliche Maximalschaden ist dabei klar erkennbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter Drittschäden versteht man solche, die Dritten durch  Unternehmer oder ihre Helfer zugefügt werden; vornehmlich sind dies Haftpflichtschäden. Da die Haftung nach deutschem Recht (§823 BGB) unbegrenzt ist, ist die Bildung einer Rücklage kaum möglich und auch die Schadenhöhe nicht absehbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass Veranstalter auch die Möglichkeit in Betracht ziehen sollten, durch Lieferanten oder Unterauftragnehmer geschädigt zu werden. Hier wäre es besonders wichtig, bereits im Vorfeld auf der Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung von Lieferanten oder Unterauftragnehmern zu bestehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gefahrdeckung durch Versicherungen==&lt;br /&gt;
Selbstverständlich kann auch im Bereich von Veranstaltungen ein Großteil der Risiken auf die Versicherer gegen die Zahlung einer Prämie transferiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mindestanforderungen der Versicherung/Sicherheitskonzepte===&lt;br /&gt;
Bevor die einzelnen Versicherungssparten kurz vorgestellt werden, ist darauf hinzuweisen, dass  keine gesetzlichen Mindestanforderungen für Veranstalter bestehen und auch von Behörden nur in den seltensten Fällen Auflagen oder Anforderungen an den Versicherungsschutz gemacht werden. Die Auswahl des Versicherungsschutzes ist daher meist davon abhängig, welche finanziellen Mittel die Versicherungsnehmer aufzubringen bereit sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Hauptversicherungen existieren in Bezug auf Veranstaltungen: &lt;br /&gt;
* Veranstalterhaftpflichtversicherung &lt;br /&gt;
* Ausfallversicherung &lt;br /&gt;
* kurzfristige Elektronikversicherung &lt;br /&gt;
* kurzfristige Ausrüstungsversicherung &lt;br /&gt;
* kurzfristige Unfallversicherung &lt;br /&gt;
* kurzfristige Krankenversicherung für ausländische Künstler &lt;br /&gt;
* Bargeldversicherung &lt;br /&gt;
* kurzfristige Sachversicherung &lt;br /&gt;
* AGG-Deckung &lt;br /&gt;
* Betriebsschließungsversicherung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der hier genannten Versicherungen den wenigsten Veranstaltern bekannt ist, weshalb nur in Einzelfällen eine umfangreiche Absicherung zustande kommt. Oftmals wird daher nur eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen; diese wird zwar nicht flächendeckend, jedoch durchaus oft in der Praxis von Behörden gefordert. Versicherer stellen in der Regel keinerlei Anforderungen an ihre Kunden. Da auch keine beruflichen Anforderungen an Veranstalter gestellt werden, sind derzeit schätzungsweise 95 % von ihnen ungelernt. Im Rahmen einer Risikoprüfung werden meist lediglich die Vorversicherung und eventuelle Vorschäden erfragt. Dabei sind bisher kaum Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften im Hinblick auf diese Risikoanalyse erkennbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorlage von Sicherheitskonzepten wird weder gefordert noch bei der Kalkulation der Prämien berücksichtigt. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass Sicherheitskonzepte für den Versicherer im Schadensfall sehr aussagekräftig sein können. Eine Prüfung der Sicherheitskonzepte im Vorfeld ist aber schon alleine aufgrund der Komplexität dieser Ausarbeitungen nicht möglich und wirtschaftlich nicht vertretbar. Auch sind Versicherungskaufleute oftmals fachlich nicht geeignet, die dort aufgeführten Aspekte zu prüfen oder zu bewerten, was auch für diverse andere Branchen gilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Versicherungsformen==&lt;br /&gt;
Kurzübersicht:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|'''Versicherungsart'''&lt;br /&gt;
|'''Risikodeckung (Beispiele)'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Veranstalterhaftpflichtversicherung&lt;br /&gt;
|Schäden an Dritten&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Ausfallversicherung&lt;br /&gt;
|Ausfall und Nichtdurchführbarkeit einer Veranstaltung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Kurzfristige Elektronikversicherung&lt;br /&gt;
|All-Gefahren-Deckung für elektronische Geräte, beispielsweise Fahrlässigkeit, Überspannung, Diebstahl&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Kurzfristige Ausrüstungsversicherung&lt;br /&gt;
|Beschädigung, Vandalismus, Diebstahl&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Kurzfristige Unfallversicherung&lt;br /&gt;
|Unfallbedingte Gesundheitsschäden von Teammitgliedern, Künstlern u.a.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Kurzfristige Krankenversicherung&lt;br /&gt;
|Versicherung von Gesundheitsschäden ausländischer Künstler&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bargeldversicherung&lt;br /&gt;
|Einbruch, Raub, auch während Transport&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Kurzfristige Sachversicherung&lt;br /&gt;
|Schäden durch Wetter, Diebstahl, Vandalismus&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|AGG-Deckung&lt;br /&gt;
|Schutz vor Haftungsrisiken aus allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Kurzfristige Betriebsschließungsversicherung&lt;br /&gt;
|Schutz vor finanziellen Folgen einer Betriebsschließung (beispielsweise Unterauftragnehmer Gastronomie)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Weather-protect&lt;br /&gt;
|Schäden durch Temperarturen, Niederschlag, Windstärken&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Kurzfristige Maschinenbruchversicherung&lt;br /&gt;
|Beispielsweise Versicherung von Gabelstaplern/Arbeitsmaschinen gegen Diebstahl, Kurzschluß&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Kapitel sollen die oben genannten Versicherungsformen detaillierter erläutert werden, die Veranstaltern zur Verfügung stehen, um sich gegen mögliche Schäden abzusichern. Dabei wird zunächst die wohl bekannteste Versicherung genauer betrachtet, die Haftpflichtversicherung. In einem zweiten Schritt erfolgt die Darstellung weiterer Versicherungsformen, die für Veranstalter relevant sein können. Dabei wird, sofern möglich, aufgeführt, welche Leistungen die entsprechenden Versicherungen umfassen und auf welche Weise die Prämienkalkulation erfolgt. Um einen Gesamtüberblick zu schaffen, werden am Ende des Kapitels alle genannten Versicherungsformen und ihre Anwendungsgebiete tabellarisch dargestellt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Haftpflichtversicherungen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Historische Entwicklung &amp;amp; Allgemeines''&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Die Haftpflichtversicherung entstand zum Schutz von Unternehmen gegen ihre Inanspruchnahme aus dem Reichshaftpflichtgesetz (RHG) von 1871 für Schäden von Arbeitnehmern und dritten Personen; dieses Gesetz wurde erst 1978 durch das Haftpflichtgesetz abgelöst. Im Hinblick auf die Veranstaltungsbranche ist hier vor allem die Haftpflichtversicherung von Interesse. Diese wurde als Spezialpolice lange Zeit nur von wenigen Versicherern angeboten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Auswahl eines Versicherungsunternehmens für die Zusammenarbeit im Kontext von Großveranstaltungen ist vor allem die Zahl der Besucher von Bedeutung. Bis zu einer Zahl von 10.000 Gästen, finden sich auf dem bundesdeutschen Markt derzeit etwa 30 Unternehmen, die derartige Versicherungen anbieten. Ist die Anzahl der Besucher höher als 10.000, so reduziert sich die Zahl der Versicherungen mit entsprechenden Angeboten auf unter zehn. Lediglich etwa fünf Versicherer sind bereit, eine Deckung für Veranstaltungen mit einer Besucherzahl von über 50.000 Personen anzubieten. Zudem werden diese Deckungen in der Regel nur über spezialisierte Versicherungsmakler angeboten; in der Bundesrepublik existieren derzeit etwa vier Unternehmen dieser Art.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Entscheidung, eine Veranstaltung zu versichern, folgen die Versicherungsgesellschaften den Maklern sowie hauseigenen Erfahrungswerten, welche meist jedoch nur rudimentär dokumentiert werden. Eine Risikoprüfung im Hinblick auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften wird von Seiten der Versicherer nicht vorgenommen. Hier verlassen sich die Unternehmen darauf, dass behördlicherseits entsprechende Prüfungen stattfinden und nur nach deren positiven Ausgang Genehmigungen erteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Leistungen der Veranstalter-Haftpflichtversicherung''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich kann bei der Veranstalterhaftpflicht zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden unterschieden werden. Die Verkehrssicherungspflicht eines Veranstalters besagt, dass der Besuch, der Aufenthalt sowie das Verlassen einer Veranstaltung für die Besucher gefahrlos möglich sein muss. Die Prüfung der Haftungsfrage übernimmt die Haftpflichtversicherung, ebenso den passiven Rechtsschutz, sofern kein Verschulden beim Versicherungsnehmer vorliegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sach- und Vermögensschäden treffen einen Veranstalter mittel- und unmittelbar. Zu den Sachschäden gehören unter anderem Mietsach- und Umweltschäden. Unter Mietsachschäden versteht man Schäden an gemieteten Immobilien wie beispielsweise an einer Veranstaltungshalle. Unter Vermögensschäden versteht man diejenigen Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden darstellen. Es ist ebenfalls möglich, die Veranstalterhaftpflichtversicherung auf Jahresbasis abzuschließen. Der Vorteil hierbei liegt sowohl in den günstigeren Prämien als auch in der Handhabung. Dabei muss nicht jede Veranstaltung einzeln angemeldet werden, sondern es ist ausreichend, die Besucherzahlen dem Versicherer einmal jährlich mitzuteilen; gerade im Eventbereich ist dies eine sinnvolle Lösung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Prämienkalkulation''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Prämien der Veranstalterhaftpflichtversicherung werden bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften beziehungsweise Maklern unterschiedlich eingestuft und berechnet; es besteht keine einheitliche Handhabung. In einem ersten Schritt wird die Art der Veranstaltung definiert. Hier bedienen sich Versicherer einer Grobaufteilung, die beispielsweise so gestaltet sein kann:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ausstellungen/Messen/Märkte/Floh-/Trödelmärkte &lt;br /&gt;
* Viehauktionen/Tierschauen/Pferde- und Viehmärkte &lt;br /&gt;
* Festveranstaltungen/Kongresse/Modeschauen &lt;br /&gt;
* Umzüge/Festzüge &lt;br /&gt;
* Einzelrisiken ohne Versicherung der Veranstaltung &lt;br /&gt;
* Sonstige Risiken&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Bereiche werden daraufhin weiter untergliedert. Für den Bereich der Großveranstaltungen sind folgende Szenarien denkbar:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dauer bis 7 Tage, einschließlich Tanzveranstaltungen &lt;br /&gt;
* Dauer bis 14 Tage, einschließlich Tanzveranstaltungen &lt;br /&gt;
* Rock-/Pop- und politische Veranstaltungen &lt;br /&gt;
* Straßenfeste, Vereinsfeste &lt;br /&gt;
* Sportfeste /-veranstaltungen/ -wettkämpfe &lt;br /&gt;
* Rennveranstaltungen, Regatten, Reiterfeste &lt;br /&gt;
* Motorrennveranstaltungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Prämienberechnung ist nicht einheitlich und wird abhängig vom Versicherer auf Basis von Besucherzahlen oder Umsatzsummen vorgenommen. Im Kapitel 6.3 wird auf beide Berechnungsmodelle Bezug genommen, um zu verdeutlichen, dass sich das Prämienniveau je nach Berechnungsart ändert; dennoch bleibt das Risiko unverändert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nur wenige Veranstalter kennen im Vorfeld die genaue Besucherzahl ihrer Veranstaltung; hier ist in der Regel nur die Kapazität der Location beziehungsweise die von Behördenseite genannte Obergrenze bekannt. Besonders im Kontext von Veranstaltungen, für die keine Tickets verkauft werden (Brauchtumsfeste, Marathons, …), ist dies besonders schwierig. Dem Veranstalter bleibt letztlich nur eine Schätzung, die er der Versicherung mitteilen muss. Im Nachhinein muss er die Versicherung zudem über die tatsächliche Besucherzahl informieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Abhandlung der Berechnungsgrundlage folgt die Ermittlung einer Versicherungssumme (Deckungssumme). Da hier weder Empfehlungen noch rechtliche Verpflichtungen bestehen, muss auch in diesem Fall der Veranstalter selbst das Risiko kalkulieren; in manchen Fällen geben die Behörden jedoch eine Mindestsumme vor. Dazu ist zu bemerken, dass die Haftung des Veranstalters aufgrund § 823 BGB unbegrenzt ist. Eine unbegrenzte Deckungssumme existiert jedoch nicht. Die Standarddeckungssumme beträgt derzeit € 3 Millionen für Personen- und Sachschäden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ermittlung der Prämie (Tarifierung) könnte entsprechend der oben genannten Angaben folgendermaßen berechnet werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 10.000 Besucher, Festveranstaltung, Deckungssumme € 3 Millionen = 0,08 EUR je Besucher &lt;br /&gt;
* zuzüglich des Zuschlags für Rock/Pop-Veranstaltungen = 50% (wird bei manchen Anbietern erhoben) &lt;br /&gt;
* Gesamtnettoprämie = € 1.200 + Versicherungssteuer 19% &lt;br /&gt;
* Gesamtbruttoprämie einmalig = € 1.428&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein exemplarisches Werkzeug zur Berechnung der Deckungssumme für ausgewählte Veranstaltungen findet sich z.B. auf https://www.erpam.com/sumi.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausfallversicherung (Eigenschaden)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Historische Entwicklung &amp;amp; Allgemeines''&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Die Contingency Non-Appearance Insurance hat ihren Ursprung in England und wird dort seit 1940 professionell betrieben. In der Bundesrepublik wurde diese Versicherungsart in der Mitte der 1980er Jahre eingeführt. Bis dahin war es, abgesehen von marginalen Vertragsabschlüssen, ausgeschlossen, ein Ausfallrisiko zu versichern. Der Hauptgrund dafür liegt in der Gesetzmäßigkeit der Versicherung selbst, die auf dem Gesetz der großen Zahl basiert. Sie erlebte vor allem einen Aufschwung durch die erhebliche Zunahme von Veranstaltungen, die gestiegenen Kosten für Konzerte sowie das erhöhte Risikobewusstsein der Veranstalter. Zu Beginn der 1990er Jahre zeichneten etwa 20 Versicherer in Europa Ausfallversicherungen. Die Geschehnisse des 11. September 2001 nahmen sämtliche Versicherer zum Anlass, ihre sogenannten Zeichnungskriterien zu überarbeiten. Dabei wurde oftmals der Ausschluss von Schäden durch Terrorakte in die Verträge integriert. In der Bundesrepublik sind seither Risiken durch Anschläge und Unruhen bei Großveranstaltungen kaum versicherbar. Auch die Zahl der Versicherungsunternehmen, die Veranstaltungsrisiken versichern, blieb davon nicht unberührt. Unmittelbar nach den Anschlägen des 11. September 2001 stellte lediglich eine geringe Zahl von Risikoträgern entsprechende Kapazitäten zur Verfügung; heute kann der Versicherungsmarkt hier auf etwa 20 Versicherer zurückgreifen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Leistungen der Ausfallversicherung''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ausfallversicherung ist eine Spezialversicherung; rechtlich fällt sie unter die Kategorie der Eigenschadenversicherungen. Sie deckt das Risiko des Ausfallens, des Abbruchs beziehungsweise der Nichtdurchführbarkeit von Veranstaltungen ab, sofern diese durch Ursachen hervorgerufen werden, die nachweislich außerhalb des Einflussbereiches der Veranstalter, Künstler oder deren Managements liegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Versicherbar ist hier der Nettoverlust, der in Form aufgebrachter Kosten, entgangener Gewinne, von Sponsorengeldern, Mehrkosten oder Schadensminderungsaufwendungen entsteht. Ausfallversicherungen müssen Gesundheitserklärungen der zu versichernden Person zugrunde gelegt werden. Die Ausfallversicherung greift, sobald eine Veranstaltung abgesagt wird. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Veranstalter im Falle eines Schadens alles tun müssen, um die Schäden so gering wie möglich zu halten. Sie müssen sich so verhalten, als wären sie nicht versichert; dies wird auch als Schadensminderungspflicht bezeichnet. Eine Sonderform der Veranstaltungsausfallversicherung ist die Versicherung der Einnahmen aus Fernsehübertragungsrechten, die sogenannte TV Rights Insurance. Gerade bei Freiluftveranstaltungen gewinnt der Faktor Wetter immer mehr an Bedeutung. So wird heutzutage kaum ein Festival ohne eine entsprechende Ausfallversicherung durchgeführt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Prämienkalkulation''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Versicherungssumme einer Ausfallversicherung kann sich aus mehreren Positionen zusammensetzen: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Produktionskosten &lt;br /&gt;
* örtliche Kosten &lt;br /&gt;
* Gagen &lt;br /&gt;
* Sponsorengelder/Werbeeinnahmen &lt;br /&gt;
* Rückabwicklungskosten &lt;br /&gt;
* Gewinn &lt;br /&gt;
* Vorsorge &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Versicherungen dieser Art sollten vier Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden, sofern der Ausfall durch Wetter mitversichert werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kurzfristige Elektronikversicherung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Historische Entwicklung &amp;amp; Allgemeines'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der 1920er Jahre wurde die Elektronikversicherung (damals Schwachstromversicherung genannt) entwickelt. Neben den üblichen versicherbaren Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm entwickelte sich ein neuer Versicherungsbedarf, der aus den damals jüngsten technischen Entwicklungen entstand. Stromgebundene Anlagen unterlagen weiteren zusätzlichen Gefahren, wie beispielsweise Überspannung, Blitzschlag aber auch menschlichem Fehlverhalten. Der überwiegende Teil der auftretenden Schäden war weder über eine konventionelle Sachversicherung, noch über die bereits existierenden Maschinen- oder Transportversicherungen abzudecken. Eine Herausforderung war der vermehrte Einsatz mobiler Technik, der gleichzeitig neue Risiken mit sich brachte. Deshalb ist, vor allem durch spezialisierte Versicherungsmakler, ein mittlerweile umfangreicher Versicherungsschutz entstanden. Durch diese Makler fand die Versicherung auch Einzug in diverse Medienbereiche, so dass heute Film- oder Veranstaltungstechnik im Rahmen der Elektronikversicherung abgesichert wird. Die dort auftretenden, abweichenden Risiken wie beispielsweise einfacher Diebstahl, Unterschlagung oder auch Schäden zwischen 22 und 6 Uhr konnten im Rahmen der Speziallösungen versichert werden. Der Versicherungsschutz wird regelmäßig an neue Technologien, wie zuletzt Flachbildschirme und LED-Technik, angepasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Leistungen kurzfristiger Elektronikversicherungen''&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Bei Elektronikversicherungen handelt es sich im Bereich der Sachschäden um eine sogenannte All-Gefahren-Deckung. Dabei sind folgende Gefahren versichert: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter &lt;br /&gt;
* Kurzschluss, Überspannung, Induktion &lt;br /&gt;
* Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion oder Schäden durch Löschen, Niederreißen &lt;br /&gt;
* Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen &lt;br /&gt;
* Wasser, Feuchtigkeit oder Überschwemmung &lt;br /&gt;
* Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage &lt;br /&gt;
* höhere Gewalt &lt;br /&gt;
* Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Versicherungsform eignet sich für die Absicherung jeglicher Ton, Licht, AV- und Videotechnik; auch der Transport des Materials kann hier integriert werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Prämienkalkulation''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Prämie wird nach der Versicherungssumme, der Versicherungsdauer und nach dem Geltungsbereich (beispielsweise danach, ob die vorhandene Technik mobil oder stationär eingesetzt wird) berechnet. Erstattet wird im Schadenfall grundsätzlich der Neuwert, nicht wie oft fälschlicherweise angenommen der Zeitwert. Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherungssumme wie folgt gebildet wurde: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Darstellung des aktuellen Listenpreises der versicherten Instrumente, Anlagen und Geräte einschließlich Zubehör und dazugehöriger spezifischer Verkabelung zuzüglich Fracht, Montage und Mehrwertsteuer ohne Rabatte und Preisnachlässe &lt;br /&gt;
* Auflistung aller Geräte (nicht aufgeführte Geräte gelten als nicht versichert) Alternativ besteht die Möglichkeit, die Versicherungssumme pauschal zu vereinbaren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kurzfristige Ausrüstungsversicherung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Leistungen kurzfristiger Ausrüstungsversicherungen''&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
In der Regel mieten Veranstalter die entsprechende Ausrüstung, die für ihre Veranstaltung benötigt wird. In den Geschäftsbedingungen der Anbieter dieses Equipments ist zumeist ein Passus integriert, wonach jegliche Haftung auf den Mieter übergeht. Diese ist jedoch oftmals nicht Teil der Veranstalterhaftpflicht. Über die Ausrüstungsversicherung sind sämtliche Ausstellungs- und Ausrüstungsgüter versichert. Der Geltungsbereich kann zudem ausgedehnt und somit dem Bedarf des Kunden angepasst werden. Hier sind diese Gefahren abgedeckt: Beschädigung, Vandalismus, Abhandenkommen infolge Diebstahls oder Einbruchdiebstahl. Auch eine Mitversicherung von Schäden durch Streik, Aufruhr und sonstige innere Unruhen während eines Transports ist möglich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Prämienkalkulation''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Prämie berechnet sich nach der Versicherungssumme, der Versicherungsdauer, der Location, in der die Güter versichert werden sollen (Zelte, Open-Air, etc.) und der Art der Güter. Auch ob eine Zwischenlagerung an einem vorab festgelegten Ort beim Transport erfolgt, muss bei der Kalkulation berücksichtigt werden. Der Versicherungsschutz gilt sowohl während der Veranstaltung selbst, als auch für den Hin- und Rücktransport. Die versicherten Gegenstände sind zum Neuwert versichert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kurzfristige Unfallversicherung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Leistungen kurzfristiger Unfallversicherungen''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die kurzfristige Unfallversicherung können Veranstalter beispielsweise ihre Teammitglieder, Darsteller, Künstler, Auf- und Abbauhelfer gegen unfallbedingte Gesundheitsschäden versichern. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Ein solcher Unfall kann drei Folgen haben: Tod, Invalidität oder Krankenhausaufenthalt. Die Invaliditätsleistung sichert die Personen finanziell ab, wenn ein Unfall Ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer im alltäglichen Leben einschränkt; sie wird zur Anpassung der Lebensumstände genutzt. Die Todesfallleistung wird meist für Hinterbliebene abgeschlossen oder für die Kosten einer Beerdigung. Das Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die auch Krankenhaustagegeld geleistet wurde. Das Tagegeld wird unfallbedingt für die Dauer der ärztlichen Behandlung vom Unfalltag geleistet, wenn sich die versicherte Person in ärztlicher Behandlung befindet oder in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist. Eine Unfall-Rente wird infolge eines Unfalls gezahlt, wenn ein bestimmter Grad an Invalidität vorliegt. Verstirbt die rentenberechtigte versicherte Person, so wird die Unfall-Rente in eine Partner- und Waisen-Rente umgewandelt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Prämienkalkulation''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Prämie berechnet sich nach den individuell gewählten Versicherungssummen, der Versicherungsdauer und der Anzahl der zu versichernden Personen. Die Versicherung kann mit oder ohne Teilnehmerliste abgeschlossen werden. Hier ist zudem wählbar, ob die Personen nur während der Veranstaltung oder auch auf dem Zu- und Abweg zur Veranstaltung versichert sein sollen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kurzfristige Krankenversicherung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Abschluss einer kurzfristigen Krankenversicherung ist es möglich, auch ausländische Künstler während ihres Aufenthalts in Deutschland entsprechend zu versichern. Gleichzeitig ist auch ein eventuell medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport an den Wohnort der versicherten Person eingeschlossen. Gerade für Nicht-EU-Bürger ist dieser Versicherungsschutz sinnvoll. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Bargeldversicherung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bargeldversicherung schützt den Veranstalter vor den materiellen Folgen nach einem Einbruch oder bei Raub. Neben dem klassischen Einbruchdiebstahl kann auch der Transport von Bargeld auf dem Veranstaltungsgelände oder auf dem Weg vom Veranstaltungsgelände zu einer Bank abgesichert werden. Im Vorfeld zu einer Veranstaltung gibt der Veranstalter dabei eine Versicherungssumme an und übermittelt dem Versicherer den Ablauf der Bargeldtransporte sowie Informationen über die Lagerung des Bargeldes neben den zu versichernden Zeiträumen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kurzfristige Sachversicherung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der kurzfristigen Sachversicherung handelt es sich um eine sehr allgemein gehaltene Beschreibung eines Versicherungsschutzes. Je nach Veranstaltung kann es möglich sein, spezielle Gegenstände gegen die Gefahren Feuer, Sturm/Hagel, Einbruch/Diebstahl sowie Raub und Vandalismus zu versichern. Im Vorfeld werden die Versicherungsgegenstände genannt, mit Versicherungssummen versehen und entsprechend abgedeckt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===AGG-Deckung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die sogenannte AGG-Deckung bietet Schutz vor Haftungsrisiken aus dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und vergleichbaren Gesetzen wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Werden Dritte benachteiligt oder belästigt, können nach dem AGG Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche entstehen. Dieser Versicherungsschutz kann sich gerade im Rahmen von Veranstaltungen als durchaus wichtig erweisen. Teilweise übernimmt die AGG-Deckung auch die Rechtschutzkosten im Vorfeld eines Schadensersatzanspruches beziehungsweise die Anwaltskosten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kurzfristige Betriebsschließungsversicherung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen dieser Absicherungsmöglichkeit gelten die finanziellen Folgen einer Betriebsschließung beispielsweise durch den Befall von Krankheitserregern und die dadurch bedingte Schließung eines Gastronomiebetriebes durch die Behörde als versichert. Dabei übernimmt der Versicherer die folgenden Leistungen: &lt;br /&gt;
* Übernahme der laufenden Kosten sowie Ersatz des entgangenen Gewinns &lt;br /&gt;
* Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungskosten bei Vernichtung der Vorräte &lt;br /&gt;
* Bruttolohnaufwendungen &lt;br /&gt;
* Desinfektionskosten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weather-Protect===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine neue Art der Versicherung für den Veranstaltungsbereich ist die sogenannte Weather-Protect-Deckung. Diese Lösung ist für den Veranstalter zur Absicherung seiner Einnahmen oder Mehrausgaben in Folge von Wetterereignissen vorgesehen. Es handelt sich um eine parametrische Wetterversicherung. Folgende Parameter können dabei vereinbart werden: &lt;br /&gt;
* Temperaturen &lt;br /&gt;
* Niederschlag &lt;br /&gt;
* Sonnenstunden &lt;br /&gt;
* Windstärken &lt;br /&gt;
* Überschreitung von Maximalwerten &lt;br /&gt;
Sämtliche Parameter können frei gewählt werden; gleiches gilt für den Messzeitraum. Darüber hinaus bestehen flexible Selbstbeteiligungs-Optionen, die sich direkt auf die Prämienhöhe auswirken. Der Versicherungsnehmer definiert hier selbst einen Betrag, der ausgezahlt werden soll, wenn die von ihm definierten Parameter erreicht werden. Es handelt sich um eine Summenversicherung, somit ist im Schadenfall kein Nachweis der Kosten beziehungsweise des Gewinns nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kurzfristige Maschinenbruchversicherung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Maschinenbruchversicherung oder auch Maschinenversicherung deckt Schäden an Maschinen oder Arbeitsgeräten ab. Für Veranstalter ist diese in erster Linie zur Absicherung selbstfahrender Arbeitsmaschinen oder auch eingesetzter Gabelstapler gedacht. Diese Versicherungslösung ist mit der Kaskoversicherung eines Fahrzeuges vergleichbar. Der Versicherer leistet dabei eine Entschädigung für unvorhergesehene Schäden, die von außen auf die versicherten Gegenstände einwirken, wie die Gefahren Feuer, Sturm/Hagel, Diebstahl, darüber hinaus aber auch bei Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehlern, Kurzschluss und Vandalismus. Je nach Versicherungsumfang wird die Reparatur, die Ersatzbeschaffung oder auch im Totalschadenfall der Zeitwert erstattet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Fazit==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Prämienvolumen und Schadenquoten===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Versicherung von Veranstaltungen macht lediglich einen geringen Teil des Geschäftsbereichs großer Versicherungsgesellschaften aus. Dies ist der Hauptgrund dafür, dass dahingehend kein empirisch erhobenes Datenmaterial zur Verfügung steht, welches das Prämienvolumen sowie die tatsächlich eingetretenen Schäden darlegen könnte. Es lässt sich jedoch festhalten, dass die Schadensquoten im Bereich der Veranstaltungsversicherungen unter 50% liegen und somit kostendeckend und mit einem kleinen Überschuss verwaltet werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um eine Aussage in Bezug auf die Häufigkeit von Konzertabsagen oder Konzertverschiebungen treffen zu können, analysierte eine große Versicherungsgesellschaft über 20.000 Konzertveranstaltungen der vergangenen 20 Jahre. Berücksichtigt wurden sowohl Einzelkonzerte als auch große Tourneen mit mehr als 100 Shows. Zu den Kriterien zählten die Anzahl der abgeschlossenen Tourneen eines Künstlers beziehungsweise einer Gruppe, die Anzahl an Konzerten während einer Tournee sowie die eingetretenen Schadensfälle. Die Analyse zeigte, dass durchschnittlich drei bis vier von 100 Konzerten abgesagt oder verschoben wurden. Zudem lässt sich beobachten, dass witterungsbedingte Konzertabsagen in den letzten Jahren zunehmen, was durch die steigende Zahl der Veranstaltungen unter freien Himmel erklärt werden kann. Neben einer Zunahme von Absagen sind diese Schäden auch in ihrer Schadensumme drastisch, da Ausfälle aufgrund der Wetterlage in der Regel nur am Tag der Veranstaltung selbst erfolgen können. In diesem Fall können Veranstalter keine Kosten einsparen, wodurch die Absage zumeist auf einen Totalschaden hinausläuft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Grenzen der Versicherbarkeit===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Selbstverständlich bestehen auch Risiken, die ausschließlich mit Zuschlägen oder gar nicht versicherbar sind. Entsprechende Zuschläge werden in diesem Kontext von Versicherungen regelmäßig gefordert; Beispiele dafür sind der Einschluss der gesetzlichen Haftpflicht handelnder Akteure (wie Sänger), die Verwendung von Tribünen sowie das Abbrennen von Pyrotechnik. Wie oben erwähnt führt schon die Einstufung eines Konzerts in die Sparte Rock/Pop dazu, dass die meisten Versicherer einen Zuschlag von 50% berechnen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben Zuschlagsrisiken sind zudem nicht versicherbare Veranstaltungen  zu erwähnen, als solche mit speziellen Risiken, die von Versicherern meist abgelehnt werden, gelten beispielsweise Bungee-Jumping, Schaumpartys, Canyoning, Motorrennveranstaltungen, Sportveranstaltungen mit extremen Risiken, Konzerte radikal politischer Gruppen sowie weitere politische Veranstaltungen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier bestehen zudem weitere Einschränkungen, welche sich in den Geschäftsbedingungen einzelner Versicherungsunternehmen wiederfinden;  ein wichtiger Passus darin sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Unterversicherungen'':&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach § 56 VVG liegt eine Unterversicherung vor, sobald die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert. Dieses Missverhältnis kann entweder von Beginn an bestehen oder nachträglich beispielsweise durch den Mehrverkauf von Eintrittskarten oder durch entstandene Zusatzkosten zur Werterhöhung führen, ohne dass die Versicherungssumme diesen veränderten Umständen angepasst wird. Folglich hat der Veranstalter eine Prämie für eine zu geringe Versicherungssumme entrichtet. Im Fall eines Total- oder Teilschadens wird dieser im Verhältnis zur Versicherungssumme beglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Exemplarische Versicherungslösung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Veranstalter haben in der Bundesrepublik die Möglichkeit, entsprechende Policen über die Versicherungen selbst abzuschließen oder sich durch einen Versicherungsmakler betreuen zu lassen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ablauf eines Versicherungsabschlusses===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Policen für Veranstaltungen werden teils über Fachabteilungen von Versicherungen, teils durch Spezialmakler organisiert. An dieser Stelle wird eine Versicherungslösung unter Zuhilfenahme eines Spezialmaklers skizziert: Dabei werden zunächst die Eckdaten der Veranstaltung abgefragt und aufgenommen. Hier geht es in erster Linie um risikorelevante Aspekte wie: &lt;br /&gt;
* Zeitraum &lt;br /&gt;
* Ort &lt;br /&gt;
* Art der Veranstaltung &lt;br /&gt;
* Besonderheiten wie Tribünen, Gastronomie in eigener Regie, Verwendungvon Pyrotechnik, ect. Funktion des Veranstalters (örtlicher oder Tourveranstalter...) &lt;br /&gt;
* Risikoanalyse im Hinblick auf gemietetes Equipment (Technik, Toiletten,Ausrüstung, Bestuhlung) gebuchte Künstler oder Highlights. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Beratung wird eine Deckungssumme im Haftpflichtbereich vorgeschlagen. Sofern es Auflagen aus dem Sicherheitskonzept oder der Behörden gibt werden diese eingearbeitet; gerade bei größeren Veranstaltungen werden derzeit meist Deckungssummen in Höhe von drei, fünf und zehn Millionen Euro angeboten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Trotz des Hinweises auf die unbegrenzte Haftung entschließen sich die wenigsten Veranstalter für hohe Deckungssummen. 90% der Schadenfälle spielen sich in einer Höhe zwischen 50 EUR und 10 000 EUR ab. Nur bei größeren Verletzungen oder mehreren Verletzten werden diese Summen überschritten; hier spricht man von Frequenzschäden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Annahme der Angebote werden die Policen meist durch den Makler ausgefertigt und sofort zugestellt. In vielen Fällen muss aufgrund der Kurzfristigkeit eine vorläufige Deckung vergeben werden, um den Versicherungsschutz auch vor Zahlung der Erstprämie zu gewährleisten; entsprechende Vollmachten liegen spezialisierten Maklern in der Regel vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Internationaler Vergleich===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund unterschiedlicher Gesetzeslagen sollte hier von einem subjektiven Vergleich gesprochen werden. Speziell in den USA oder Kanada sind Versicherungsverträge für Veranstalter deutlich teurer; auch Österreich liegt bei den Prämien oberhalb den in der Bundesrepublik üblichen Sätzen, obwohl sich die Rechtsprechung kaum unterscheidet. Jedoch ist die Anzahl der Anbieter auf dem Versicherungsmarkt hier sehr überschaubar und eine Konkurrenzsituation fast nicht gegeben. Auf den Bereich der sonstigen Veranstaltungsversicherungen bezogen, unterscheiden sich Versicherungsprämien im europäischen Vergleich nicht besonders. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Versicherungsbeispiel und Prämien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Musterdaten / Beispielszenario''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Künstler tritt im Rahmen seiner Open-Air-Welttournee fünfmal in Deutschland auf. Die Gesamtversicherungssumme aus Kosten und Gewinn liegt bei 20 Millionen Euro und stellt gleichzeitig den Umsatz des Veranstalters für diese Tournee dar. Es werden 200.000 Besucher erwartet. Der Tourneeveranstalter stellt die geforderte Technik im Wert von 1 Millionen Euro. Der durchschnittliche Kartenpreis liegt damit bei 100 Euro. Das Risiko der Vertragspartner wird wie folgt aufgeteilt: Der Tourneeveranstalter definiert sein Risiko ausschließlich im Bereich des sogenannten B-Risikos in Form von Unfall, Krankheit oder Tod sowie Nichterscheinen wegen Streik oder Flugverspätung bezogen auf den Künstler und seine Band. Des Weiteren haben sich die Veranstaltungspartner zur Mitversicherung ihrer örtlichen Kosten entschieden. Zwei von ihnen möchten zudem ihren Gewinn mitversichern. Die anderen drei Partner tragen entweder das Risiko selbst oder haben bereits eine Versicherung abgeschlossen, ohne dies dem Tourneeveranstalter ausdrücklich mitzuteilen. Darüber hinaus benötigen die örtlichen Veranstalter neben der B-Deckung auch eine Deckung zur Absicherung des A- Risikos (Nichtbespielbarkeit und Wetterrisiken). Diese Risiken fallen vertragsmäßig aufgrund der Vereinbarungen nicht in die Risikosphäre des Tourneeveranstalters. Die Analyse des Haftpflichtrisikos ergibt folgendes Vorgehen: Jeder örtliche Partner verpflichtet sich dazu, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden abzuschließen. Der Tourneeveranstalter hat bereits im Vorfeld eine entsprechende Versicherung abgeschlossen, so dass kein Abschluss einer weiteren Versicherung erforderlich ist. Er ist hier zudem vertraglich verpflichtet, während des Aufenthalts des Künstlers in Deutschland für dessen Technik eine entsprechende Versicherung abzuschließen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Angebot'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die Vorbesprechungen erstellt der Makler ein entsprechendes Angebot für den Interessenten:&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
''Ausfallversicherung''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da das hier bestehende Volumen von 20 Millionen Euro für einen einzelnen Versicherer zu hoch ist, wird eine sogenannte Pool-Lösung angestrebt, woraus folgender Verteilungsplan hervorgeht: &lt;br /&gt;
* neun Millionen Euro Versicherung A (führender Versicherer) &lt;br /&gt;
* fünf Millionen Euro Versicherung B &lt;br /&gt;
* vier Millionen Euro Versicherung C &lt;br /&gt;
* zwei Millionen Euro Versicherung D &lt;br /&gt;
Die Aufgaben des führenden Versicherers bestehen unter anderem darin, die Korrespondenz zu führen sowie im Schadensfall Zahlungen zu tätigen. Entsprechenden Anteile der übrigen Versicherer werden der führenden Versicherung im Nachhinein erstattet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vier Millionen Euro der Gesamtversicherungssumme bestehen beispielsweise aus Kosten für überregionale Werbung, Bühne, Licht, Unterbringung in Hotels sowie Transporten und Gewinn des Tourneeveranstalters. Die übrigen 16 Millionen Euro stellen die Kosten und den Gewinn der örtlichen Veranstalter dar. Zu diesen gehören die lokale Werbung, das Personal, das Catering und die Hallenmiete. GEMA-Gebühren werden hier nicht berücksichtigt, da diese bei einer Absage nicht anfallen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit den beteiligten Versicherungsunternehmen wurden folgende Prämiensätze vereinbart: &lt;br /&gt;
* 1,0 % Netto Ausfallversicherung Form B Tourneeveranstalter &lt;br /&gt;
* 2,2 % Netto Ausfallversicherung Form C2 Örtliche Veranstalter &lt;br /&gt;
* 0,5 % Netto Adverse Weather Örtliche Veranstalter &lt;br /&gt;
Ferner wird von den Versicherern im Rahmen einer Risikoprüfung ein ärztliches Attest des Künstlers und der Mitglieder seiner Band gefordert, wodurch ausgeschlossen werden soll, dass Gründe bekannt sind, welche bereits zum Abschlusszeitpunkt zu einem Ausfall der Veranstaltung aus medizinischen Gründen führen könnten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Berechnung der Prämie:'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|4 Millionen zu 1,0%&lt;br /&gt;
|€ 40.000,--&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|16 Millionen zu 2,2%&lt;br /&gt;
|€ 352.000,--&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|16 Millionen zu 0,5%&lt;br /&gt;
|€ 80.000,--&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Gesamtprämie, netto&lt;br /&gt;
|€ 472.000,--&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|zzgl. 19% Versicherungssteuer&lt;br /&gt;
|€ 89.680,--&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|'''Gesamtprämie, brutto''' (inkl. 19% Versicherungssteuer)&lt;br /&gt;
|'''€ 561.680,--'''&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Veranstalterhaftpflicht''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung wurden zwei Versicherer gefunden. Der Versicherungsmakler muss nun herausfinden, welche der beiden Varianten für seinen Kunden die attraktivere Lösung darstellt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der einen Seite steht das Angebot der Versicherung A. Diese berechnet die Prämien anhand des Umsatzes der Veranstaltung. Bei einem Umsatz von 20 Millionen Euro ergibt sich ein Prämiensatz von 0,6 o/oo. Die Berechnung der Prämie erfolgt entsprechend: 20.000.000 x 0,6 o/oo/Umsatz 12.000 Euro. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleichzeitig liegt ein Angebot der Versicherung B vor. Diese berechnet nach Besucherzahlen und erhebt für das gleiche Risiko eine Prämie von 0,05 EUR netto je Besucher. Hier erfolgt die Berechnung der Prämie demnach auf diese Weise: 200.000 Besucher x 0,05 EUR/Besucher 10.000 EUR &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem Fall ist die Abweichung bei 20% und die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich nur marginal, so dass dem Veranstalter das Angebot der Versicherung B vorgelegt wird. Die Bruttoprämie inklusive der Versicherungssteuer liegt bei 11.900 Euro. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Elektronikversicherung''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Versicherung der Technik wird eine kurzfristige Elektronikversicherung abgeschlossen. Die Berechnung der Prämie richtet sich dabei nach der Höhe der Versicherungssumme und der Vertragsdauer. Der Wert des Equipments wird mit 1.000.000 Euro angegeben; die Vertragsdauer beträgt 16 Tage. Die Bruttoprämie inklusive der Versicherungssteuer liegt hier bei 3.570 Euro. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Policierung / Erstellung der Versicherungsdokumente''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung erstellt der Makler selbst die Police oder übergibt den Vorgang an den Versicherer. Die jeweilige Vorgehensweise wird im Vorfeld zwischen dem Versicherungsmakler und den Gesellschaften vereinbart. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
!colspan=1|&lt;br /&gt;
!colspan=1|&lt;br /&gt;
!colspan=5|Musikveranstaltungen&lt;br /&gt;
!colspan=1|Zeltfestivale&lt;br /&gt;
!colspan=1|Sportereignisse&lt;br /&gt;
!colspan=1|Public Viewing&lt;br /&gt;
!colspan=1|Bierfeste&lt;br /&gt;
!colspan=1|Versammlungen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Sparte&lt;br /&gt;
|Beschreibung&lt;br /&gt;
|Indoor Einzelkonzert&lt;br /&gt;
|Outdoor Einzel Versammlungsstätte&lt;br /&gt;
|Outdoor Einzel grüne Wiese&lt;br /&gt;
|Festival Versammlungsstätte&lt;br /&gt;
|Festival grüne Wiese&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Haftpflicht&lt;br /&gt;
|Personen/Sachschäden&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|Mietsachsch. Immobilien&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|nein, wenn keine Gebäude&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|nein, wenn keine Gebäude&lt;br /&gt;
|nein, wenn keine Gebäude&lt;br /&gt;
|nein, wenn keine Gebäude&lt;br /&gt;
|nein, wenn keine Gebäude&lt;br /&gt;
|nein, wenn keine Gebäude&lt;br /&gt;
|nein, wenn keine Gebäude&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Ausfallversicherung&lt;br /&gt;
|A (sonstige Gründe)&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|B (Personenausfall)&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|nein&lt;br /&gt;
|nein&lt;br /&gt;
|nein&lt;br /&gt;
|nein&lt;br /&gt;
|nein&lt;br /&gt;
|nein&lt;br /&gt;
|nein&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|AW (Adversed weather)&lt;br /&gt;
|nein&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|NN (Nichtnutzbarkeit)&lt;br /&gt;
|nein&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Elektronikversicherung&lt;br /&gt;
|angemietete Technik&lt;br /&gt;
|ja, wenn angemietet&lt;br /&gt;
|ja, wenn angemietet&lt;br /&gt;
|ja, wenn angemietet&lt;br /&gt;
|ja, wenn angemietet&lt;br /&gt;
|ja, wenn angemietet&lt;br /&gt;
|ja, wenn angemietet&lt;br /&gt;
|ja, wenn angemietet&lt;br /&gt;
|ja, wenn angemietet&lt;br /&gt;
|ja, wenn angemietet&lt;br /&gt;
|ja, wenn angemietet&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Ausrüstungsversicherung&lt;br /&gt;
|Zäune, Container etc.&lt;br /&gt;
|nein, außer Ausrüstung angemietet&lt;br /&gt;
|nein, außer Ausrüstung angemietet&lt;br /&gt;
|nein, außer Ausrüstung angemietet&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Maschinen(bruch)versicherung&lt;br /&gt;
|Stapler, Arbeitsmaschinen&lt;br /&gt;
|ja, wenn angemietet&lt;br /&gt;
|ja, wenn angemietet&lt;br /&gt;
|ja, wenn angemietet&lt;br /&gt;
|ja, wenn angemietet&lt;br /&gt;
|ja, wenn angemietet&lt;br /&gt;
|ja, wenn angemietet&lt;br /&gt;
|ja, wenn angemietet&lt;br /&gt;
|ja, wenn angemietet&lt;br /&gt;
|ja, wenn angemietet&lt;br /&gt;
|ja, wenn angemietet&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Bargeldversicherung&lt;br /&gt;
|Tageseinnahmen etc.&lt;br /&gt;
|ja, jedoch Risiko gering&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|ja&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Unfallversicherung&lt;br /&gt;
|Auf- und Abbauhelfer&lt;br /&gt;
|sinnvolle Ergänzung&lt;br /&gt;
|sinnvolle Ergänzung&lt;br /&gt;
|sinnvolle Ergänzung&lt;br /&gt;
|sinnvolle Ergänzung&lt;br /&gt;
|sinnvolle Ergänzung&lt;br /&gt;
|sinnvolle Ergänzung&lt;br /&gt;
|sinnvolle Ergänzung&lt;br /&gt;
|sinnvolle Ergänzung&lt;br /&gt;
|sinnvolle Ergänzung&lt;br /&gt;
|sinnvolle Ergänzung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|Teilnehmer&lt;br /&gt;
|möglich, aber selten angefragt&lt;br /&gt;
|möglich, aber selten angefragt&lt;br /&gt;
|möglich, aber selten angefragt&lt;br /&gt;
|möglich, aber selten angefragt&lt;br /&gt;
|möglich, aber selten angefragt&lt;br /&gt;
|möglich, aber selten angefragt&lt;br /&gt;
|möglich, aber selten angefragt&lt;br /&gt;
|möglich, aber selten angefragt&lt;br /&gt;
|möglich, aber selten angefragt&lt;br /&gt;
|möglich, aber selten angefragt&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|AGG-Deckung&lt;br /&gt;
|Antidiskriminierungsgesetz&lt;br /&gt;
|sinnvoll, jedoch Jahresbasis&lt;br /&gt;
|sinnvoll, jedoch Jahresbasis&lt;br /&gt;
|sinnvoll, jedoch Jahresbasis&lt;br /&gt;
|sinnvoll, jedoch Jahresbasis&lt;br /&gt;
|sinnvoll, jedoch Jahresbasis&lt;br /&gt;
|sinnvoll, jedoch Jahresbasis&lt;br /&gt;
|sinnvoll, jedoch Jahresbasis&lt;br /&gt;
|sinnvoll, jedoch Jahresbasis&lt;br /&gt;
|sinnvoll, jedoch Jahresbasis&lt;br /&gt;
|sinnvoll, jedoch Jahresbasis&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|kurzfristige Betriebsschließung&lt;br /&gt;
|behördl. Schließung&lt;br /&gt;
|nur wenn Catering selbst&lt;br /&gt;
|nur wenn Catering selbst&lt;br /&gt;
|nur wenn Catering selbst&lt;br /&gt;
|nur wenn Catering selbst&lt;br /&gt;
|nur wenn Catering selbst&lt;br /&gt;
|nur wenn Catering selbst&lt;br /&gt;
|nur wenn Catering selbst&lt;br /&gt;
|nur wenn Catering selbst&lt;br /&gt;
|nur wenn Catering selbst&lt;br /&gt;
|nur wenn Catering selbst&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Weather Protect&lt;br /&gt;
|param. Wetterversicherung&lt;br /&gt;
|nein&lt;br /&gt;
|sinnvoll bei Abendkasse / Catering&lt;br /&gt;
|sinnvoll bei Abendkasse / Catering&lt;br /&gt;
|sinnvoll bei Abendkasse / Catering&lt;br /&gt;
|sinnvoll bei Abendkasse / Catering&lt;br /&gt;
|sinnvoll bei Abendkasse / Catering&lt;br /&gt;
|sinnvoll bei Abendkasse / Catering&lt;br /&gt;
|sinnvoll bei Abendkasse / Catering&lt;br /&gt;
|sinnvoll bei Abendkasse / Catering&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
:'''Abbildung: Versicherungsformen'''&lt;br /&gt;
:''Die Tabelle stellt eine erfahrungsgemäße Empfehlung der Versicherungen dar, selbstverständlich kann es in Ausnahmefällen auch sinnvoll sein, die Versicherungen individuell abzuändern.''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Frank Fiedrich, Anna K. Schwickerath (Bergische Universität Wuppertal), Christian Raith (erpam GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/Beh%C3%B6rden&amp;diff=5955</id>
		<title>Grundlagen/Behörden</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/Beh%C3%B6rden&amp;diff=5955"/>
		<updated>2016-06-15T09:29:54Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: /* Genehmigungsbehörde */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Behörden}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Genehmigungsbehörde==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Behörden haben bei der Planung, Aufrechterhaltung und Nachbereitung der Maßnahmen zur Sicherheit von Großveranstaltungen eine zentrale Rolle inne. Zunächst obliegt es den verschiedenen Genehmigungsbehörden, durch die Prüfung der Antragsunterlagen und die nachfolgenden Schritte des Genehmigungsverfahrens grundlegende Aspekte der Veranstaltungssicherheit zu gewährleisten. Hierzu kann die jeweilige Behörde eine Genehmigung mit Auflagen versehen, die dem Veranstalter ein bestimmtes Handeln auferlegen. Abschließend obliegt es der Genehmigungsbehörde, die Umsetzung der Auflagen sowie die Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen bei einer Abnahme zu prüfen und diese während der Veranstaltungsdurchführung zu überwachen. Im Nachgang einer Veranstaltung können die Behörden eine Nachbereitung der Erfahrungswerte steuern und die Ergebnisse für einen Wissenstransfer bei nachfolgenden Veranstaltungen bewahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Frage, an welche der zahlreichen Genehmigungsbehörden sich der Veranstalter wenden muss, wird durch die Bestimmung der jeweiligen Zuständigkeit beantwortet, die wiederum zwischen sachlicher, örtlicher und instanzieller Zuständigkeit unterscheidet. Dabei muss vor allem die sachliche Zuständigkeit näher betrachtet werden - also welche Behörde inhaltlich zuständig ist. Eine Prüfung der örtlichen Zuständigkeitsbereiche ist meist nicht erforderlich - in Ausnahmefällen (z.B. bei regionalen Radveranstaltungen) werden Genehmigungsverfahren an einer Stelle gebündelt. Die Prüfung der Einordnung des Genehmigungsverfahrens im Aufgabenverteilungsplan der Gemeinde ist nicht die Aufgabe des Veranstalters. Sollte eine Übergabe des jeweiligen Genehmigungsverfahrens an eine übergeordnete Behörde erforderlich sein, erfolgt dies i.d.R. selbstständig durch die Erstinstanz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gemeinde in ihrer Rolle als örtliche (Bau-)Ordnungsbehörde der erste Anlaufpunkt/Ansprechpartner für den Veranstalter ist. In einigen Bundesländern besteht die ausdrückliche Empfehlung, auf Ebene der Gemeinden einheitliche Ansprechpartner für die Sicherheit bei Großveranstaltungen einzurichten. Sinnvollerweise werden die verschiedenen Genehmigungsverfahren, die eine Veranstaltung zu durchlaufen hat, an dieser zentralen Stelle zusammengefasst und in einem Genehmigungsbescheid gebündelt. Diese Funktion wurde jedoch bisher nicht in allen Gemeinden installiert und kann aus Gründen der Ressourcenverknappung bei kleineren Organisationseinheiten nur schwer umgesetzt werden. Folglich ist es für den Veranstalter wichtig, eine Orientierung über die relevanten Genehmigungsbehörden zu erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur grundlegenden Einordnung einer Veranstaltung in die Struktur der Genehmigungsverfahren sollte der Veranstalter vier Fragestellungen beachten und diese bei Kontaktaufnahme mit der Behörde möglichst beantworten können:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Wird die Veranstaltung auf einer öffentlichen oder einer privaten Fläche durchgeführt?&lt;br /&gt;
# Findet die Veranstaltung im Freien und/oder in einer baulichen Anlage statt?&lt;br /&gt;
# Handelt es sich bei der Anlage um eine genehmigte Versammlungsstätte oder um einen Ort, der bisher nicht für eine Veranstaltungsnutzung geplant und genehmigt wurde?&lt;br /&gt;
# Für wie viele Besucher wird die Veranstaltung geplant?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Vereinfachung der Abläufe und zur Standardisierung der Genehmigungsverfahren haben einige Gemeinden bereits sog. Erhebungsbögen, also Fragenkataloge für den Veranstalter entwickelt. Dies stellt die Betrachtung aller genehmigungsrelevanten Aspekte sicher und vereinfacht die Kommunikation. Es kann für alle Beteiligten Zeit und Aufwand reduziert werden, wenn der Veranstalter bereits vor dem Auftaktgespräch die relevanten Fragestellungen kennt und die erforderlichen Unterlagen vorlegen kann. In einigen Bundesländern existieren landesspezifische Empfehlungen und Muster zur Erstellung eines Erhebungsbogens. Allerdings ist zu empfehlen, diese Vorlage nach den örtlichen Gegebenheiten und Erfahrungen anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiel:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(https://www.toenisvorst.de/c12575af004d37ae/files/erhebungsbogen_veranstaltungssicherheit_2016-konvert-reader.pdf/$file/erhebungsbogen_veranstaltungssicherheit_2016-konvert-reader.pdf?openelement)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Allgemeines Ordnungsrecht===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das allgemeine Ordnungsrecht beinhaltet keinen Genehmigungstatbestand und einer Versagung mit Erlaubnisvorbehalt mangelt es an einer rechtlichen Grundlage. Daher wird dieser Aspekt ausschließlich im Rahmen der behördlichen Rolle als Gefahrenabwehrbehörde betrachtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gewerberecht===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wird eine Veranstaltung mit der Absicht der Gewinnerzielung geplant, handelt es sich im Allgemeinen um eine gewerbliche Tätigkeit. Es kann sich hierbei z.B. um Märkte, Ausstellungen oder Messen handeln. Entscheidend ist dabei, ob gegen ein Entgelt mit Gewinnaufschlag oder unentgeltlich in Verbindung mit anderem Gewerbe alkoholische Getränke verkauft werden. Der Veranstalter benötigt hierzu eine Gestattung, also eine vorübergehende Erlaubnis. Diese ist bei der zuständigen Behörde antrags- und genehmigungsbedürftig und kann mit Sicherheitsauflagen versehen werden (Vgl. Unterkapitel Gewerberecht).&lt;br /&gt;
Wenn die Behörde eine Veranstaltung als gewerberechtlich relevant einstuft, ist die Genehmigungsbehörde nach §§ 68, 155 Abs. 2 GewO, § 3 Abs. 4 GewRV NRW i.V.m. Anlage 1.41 die örtliche Ordnungsbehörde nach jeweiligem Landesrecht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Straßenverkehrsrecht===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind Straßen und Wege einer bestimmungsgemäßen Nutzung gewidmet worden. Wird beabsichtigt, eine Veranstaltung auf diesen Flächen durchzuführen, handelt es sich um eine widmungsfremde Nutzung, die nach § 18 Abs. 1 StrWG NRW genehmigungspflichtig ist. Sollten sich Gefahren aus der Teilnahme am Straßenverkehr ergeben, ist das Prüfverfahren auf die Aspekte der StVO zu konzentrieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wird beabsichtigt, eine Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum durchzuführen, ist die Erlaubnispflicht nach § 29 StVO zu prüfen. Grundlage dieser Prüfung ist die Fragestellung, ob sich durch die Anzahl der Teilnehmer, deren Verhalten, die Fahrweise oder auch durch die Bewegung im geschlossenen Verband eine mehr als verkehrsübliche Nutzung ergibt. Ausnahmegenehmigungen für straßenverkehrsrechtliche Vorschriften können nach §46 StVO erteilt werden. Für den Genehmigungsantrag ist dann die Straßenverkehrsbehörde gemäß §44 StVO zuständig. Bei kleineren Gemeinden ist diese Aufgabe meist organisatorisch bei den Ordnungsbehörden angesiedelt, ab einer mittleren Größenklasse wird dies in eigenen Abteilungen erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Baurecht===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wird die Großveranstaltung komplett oder in Teilen in einer baulichen Anlage durchgeführt, die nicht als sog. Versammlungsstätte bereits geprüft und genehmigt wurde, bedarf diese Nutzung einer Baugenehmigung. Dies gilt ebenso, wenn bestehende Versammlungsstätten in der Art ihrer genehmigten Nutzung verändert oder in ihrer geprüften Kapazität erweitert werden sollen. Nach §1 Abs. 1 der MVStättVO ist hierbei zu prüfen, ob ein Versammlungsraum vorhanden ist, der mehr als 200 Besucher fasst oder ob mehrere dieser Räume, die insgesamt mehr als 200 Besucher fassen, über einen gemeinsamen Rettungsweg verfügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Ausnahmefällen können auch Veranstaltungen auf nicht überdachten Flächen den Genehmigungsvoraussetzungen der jeweiligen Versammlungsstättenverordnung unterliegen. Ab einer hohen Nutzungsintensität, verbunden mit der Einheitlichkeit einer Freifläche als baulicher Anlage, ist zu prüfen, ob es sich um eine Versammlungsstätte im Freien handelt. Nach der Definition des § 1 Abs. 2 MVStättVO kann der Tatbestand auch bei einer Fläche erfüllt sein,  die durch Einfriedigungen und bauliche Anlagen dauerhaft als Veranstaltungsgelände abgegrenzt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Genehmigungserfordernisse richten sich nach dem Baurecht der jeweiligen Bundesländer. Als übergeordneter Normvorschlag sind hierzu vor allem die §§ 2 Abs. 1, 72 Abs. 1 S. 1, 79 MBO einschlägig, an denen sich die landesspezifischen Regelungen orientiert haben. Bei der Erteilung von Baugenehmigungen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen ist jedoch zu beachten, dass sich der Genehmigungsrahmen ausschließlich auf die baurechtlichen Aspekte der in Rede stehenden Anlage bezieht und nicht auf die Veranstaltung als solche. Geprüft wird hier der Aspekt safety, also welche Gefahren vom Baukörper selbst und seiner Nutzung für die Benutzer ausgehen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zuständig für die Genehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde, welche meist bei den Gemeinden ab mittlerer Größenklasse angesiedelt ist, teilweise aber auch durch die Landkreise übernommen wurde. Je nach landesspezifischer Regelung kann die Zuständigkeit für bestimmte Großveranstaltungen an die obere Bauaufsichtsbehörde übergehen. (Siehe hierzu zu Zuständigkeitsvorgaben auf Bundesebene gem. § 72 Abs. 1 MBO i.V.m. § 58 MBO.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abschließend ist es Aufgabe der Bauaufsicht, das Erfordernis eines Sicherheitskonzeptes nach der jeweiligen Versammlungsstätten-Verordnung zu prüfen. Im § 43 Abs. 1 MVStättVO ist festgelegt, dass der Betreiber einer Versammlungsstätte ein Sicherheitskonzept aufzustellen hat, wenn es die Art der Veranstaltung erfordert. Gem. § 43 Abs. 2 MVStättVO muss der Betreiber ein mit den zuständigen Behörden abgestimmtes Sicherheitskonzept aufstellen, wenn die Versammlungsstätte über mehr als 5.000 Besucherplätze verfügt. Im Regelfall sollte die hierzu erforderliche Abstimmung auf Behördenseite durch den zentralen Ansprechpartner für Veranstaltungssicherheit erfolgen. Bei Vorliegen individueller Gefahrenpotenziale kann die Gemeinde als örtliche Ordnungsbehörde auch außerhalb des Regelungstatbestandes der Versammlungsstättenverordnung Anordnungen zur Gefahrenprävention treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Brandschutz===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der Genehmigungsverfahren sind auch die Aspekte des abwehrenden Brandschutzes zu beachten. Die Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes, also der Bekämpfung von Schadensfeuern, obliegt den Gemeinden, welche hierzu nach den Vorgaben der Feuerschutzgesetze der jeweiligen Bundesländer Feuerwehren einzurichten haben. Gem. § 41 Abs. 1 MVStättVO hat der Betreiber bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren eine Brandsicherheitswache einzurichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus ist z.B. in § 7 FSHG NRW vorgeschrieben, dass Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr und einer Gefährdung vieler Besucher, bei der Gemeinde grundsätzlich rechtzeitig anzuzeigen sind. Diese Anzeige sollte im Regelfall mind. 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, da Brandsicherheitswachen in den meisten Fällen durch ehrenamtliche Einsatzkräfte der Feuerwehr gestellt werden, die für ihre Diensteinteilung einen Vorlauf benötigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der zuständigen Stelle der Gemeinde erfolgt eine Gefahrenanalyse, auf deren Grundlage über die Notwendigkeit der Bereitstellung einer Brandsicherheitswache entschieden wird. Dies erfordert bei Großveranstaltungen immer eine Einzelfallprüfung durch fachkundige Mitarbeiter. Nachdem über die Notwendigkeit der Brandsicherheitswache entschieden wurde, muss der Bedarf geprüft und festgelegt werden. Hierbei sollte eine enge Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern der Veranstalter selbst in der Lage ist, eine qualifizierte Brandsicherheitswache mit den notwendigen Einsatzkräften zu stellen, hat ihm die Gemeinde nach jeweiliger Landesvorschrift (z.B. gem. § 7 Abs. 2 FSHG NRW) diese Aufgabe zu übertragen. Ist der Veranstalter nicht in der Lage, eine qualifizierte Brandsicherheitswache zu stellen, hat die Gemeinde mit ihrer Feuerwehr diese Aufgabe zu übernehmen. In der einschlägigen Kommentierung zum FSHG sind u.a. Mindestanforderungen an den Leiter einer Brandsicherheitswache (F / B III Lehrgang, also Ausbildung zum Gruppenführer in der Feuerwehr) zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bereich Feuerwehr ist bei größeren Städten als eigenständiger Fachbereich ausgegliedert und hält Fachpersonal zur Prüfung von Brandsicherheitswachen vor. Meist liegen diese Aufgaben bei den Mitarbeitern des Vorbeugenden Brandschutzes. Bei kleinen und mittleren Gemeinden ist der Bereich Feuerwehr meist den Abteilungen für Sicherheit und Ordnung unterstellt und somit ist die Prüfung der Brandsicherheitswachen bei den örtlichen Ordnungsbehörden angesiedelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Besonderheit in Bayern bei Vergnügungsveranstaltungen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
§ 19 LStVG BY unterwirft Vergnügungsveranstaltungen einem Anzeige-/Erlaubnisvorbehalt zur Verhütung von veranstaltungsspezifischen Gefahren. Diese Anzeigepflicht muss bei der Gemeinde erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Rolle des Akteurs in den unterschiedlichen Phasen einer Veranstaltung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Planungsphase====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Planungsphase ist im Wesentlichen durch die Antragsstellung und Durchführung des Genehmigungsverfahrens geprägt. Der einheitliche Ansprechpartner für Veranstaltungssicherheit berät den Veranstalter im Rahmen einer Vorprüfung über die einzureichenden Unterlagen. Sobald der Veranstalter alle notwendigen Genehmigungen beantragt und die entsprechenden Planunterlagen vorgelegt hat, beginnt die Behörde mit der Prüfung. Eine möglichst frühzeitige Abstimmung zwischen allen Beteiligten sowie eine offene Fehlerkultur sind dabei Grundpfeiler der erfolgreichen Zusammenarbeit. In den meisten Fällen folgt auf die Prüfung eine Genehmigung, die mit der Erteilung von sicherheitstechnischen Auflagen verbunden ist. Zur Vereinfachung und Gleichschaltung der einzelnen Genehmigungsverfahren ist es dabei wünschenswert, die zu erteilenden Auflagen in einem Bescheid zu bündeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Elemente der Sicherheitsplanung müssen in einem durch den Veranstalter zu erstellenden und unter Beteiligung aller Akteure abgestimmten Sicherheitskonzept zusammengefasst werden. Eine enge Kooperation und Zusammenarbeit zwischen Veranstalter und Genehmigungsbehörden ist dabei eine essentielle Voraussetzung. Die Informationen der einzelnen Genehmigungsstellen sollten dabei zusammengefasst an den Veranstalter übermittelt werden. Nach der Erstellung des Sicherheitskonzeptes müssen alle beteiligten Stellen ihr Einvernehmen mit den vorgesehenen Planungen erklären. Der Genehmigungsbehörde bzw. dem jeweiligen Behördenleiter obliegt es in letzter Instanz, ein Einvernehmen herzustellen und die Genehmigung zu erteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Durchführungsphase====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Genehmigungsbehörde beginnt die Durchführungsphase grundsätzlich mit der Abnahme des Veranstaltungsgeländes. Sollte es sich um eine komplexe Veranstaltungsfläche oder insgesamt um ein Projekt erheblichen Umfangs handeln, kann vorab die Durchführung von Bauzustandsbesichtigungen und nachfolgenden Teilabnahmen indiziert sein. Bei der Abnahme wird überprüft, ob die angeordneten Auflagen umgesetzt und getroffene Absprachen eingehalten wurden. Dabei ergibt sich immer auch die Gelegenheit, letzte Absprachen zu treffen und Problemstellungen, die sich erst kurzfristig ergeben haben, zu lösen. Die Gebrauchsabnahme fliegender Bauten (z.B. nach der FIBauRL NRW) sollte in diese Abnahme integriert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Je nach Größe und Gefahrenpotenzial einer Veranstaltung ist die Anwesenheit eines weisungsbefugten Vertreters der Genehmigungsbehörde auch während der Veranstaltungsdurchführung (z.B. in der Koordinierungsgruppe oder der Einsatzleitung) erforderlich; nicht nur wegen der Überwachungsfunktion, die sich aus der straf- und haftungsrechtlichen Verantwortung der Genehmigungsbehörde ergibt, sondern auch um alle Fachkompetenz in der Einsatzleitung vor Ort zu bündeln. Im besten Fall ist der zuständige Ansprechpartner der Genehmigungsbehörde vor Ort auch der Prüfer des Sicherheitskonzeptes. Dieser verfügt in letzter Instanz nicht nur über das Detailwissen zu den Sicherheitsaspekten der Veranstaltung, sondern auch über Kenntnisse der lokalen Gefahrenabwehrplanungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Wahrnehmung dieser elementaren Aufgabe der Gefahrenabwehr müssen der zuständigen Behörde auch die notwendigen personellen und materiellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Neben der umfassenden Qualifizierung in Veranstaltungssicherheit und operativer Gefahrenabwehr, sowie der Verfügbarkeit von Führungskräften während der gesamten Veranstaltungsdauer, erfordert dies auch die Beschaffung von geeigneten Führungsmitteln (u.a. Funktechnik, Dokumentationsmittel).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine intensive Kommunikation zwischen den Ansprechpartnern der Genehmigungsbehörde und dem Veranstalter ist erforderlich. Solange sich die Veranstaltung im Regelbetrieb befindet, sollte sich die Behörde vor Ort als Ansprechpartner zur Beantwortung aufkommender Fragen oder Lösung auftretender Probleme verstehen. In dieser Phase besteht eine gemeinsame Zusammenarbeit aller Beteiligten in der Koordinierungsgruppe zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Veranstaltungssicherheit. Sollte sich die Lageentwicklung durch ein Ereignis vom Regelbetrieb hin zu einer Krisensituation vollziehen, muss die Behörde ihren gesetzlichen Zuständigkeiten der allgemeinen Gefahrenabwehr nachkommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Nachbereitungsphase====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Nachbereitung von Großveranstaltungen wird auch für die Genehmigungsbehörden immer wichtiger. Dokumentation und Überwachung des Veranstaltungsablaufes sollten selbstverständlich sein. Ebenso müssen die gesammelten Daten aber gemeinsam mit allen an der Veranstaltungssicherheit beteiligten Stellen ausgewertet werden. Diese Informationen sollten zur erneuten Nutzung bei nachfolgenden Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Insbesondere bei der Gefahrenanalyse zeigt sich, ob die getroffenen Annahmen korrekt und die Gewichtungen einzelner Faktoren richtig war. Jedoch auch in der operativen Bedarfsplanung muss nachvollzogen werden, ob die eingesetzten Mittel zu jeder Zeit eine suffiziente Gefahrenabwehr möglich machten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gefahrenabwehrbehörde==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den Aufgaben einer Genehmigungsbehörde kommt den Gemeinden, als örtlichen Ordnungsbehörden, eine zentrale Aufgabe bei der Gefahrenabwehr von Großveranstaltungen zu. Gemäß § 1 Abs. 1 OBG NRW sind die Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Gefahrenabwehr) zuständig. Hierbei ist die Ordnungsbehörde in ihrem Gemeindegebiet grundsätzlich für alle Aufgaben der Gefahrenabwehr zuständig (Gefahrenabwehrbehörde), sofern diese nicht einer übergeordneten Sonderbehörde zugewiesen sind (Subsidiaritätsprinzip).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gefahrenabwehr ist ebenso Aufgabe der Polizei, allerdings ist diese nur nachranging in den Fällen zuständig, in denen die Ressourcen der Ordnungsbehörden nicht ausreichen, ihren primären Aufgaben nachzukommen. Den Ordnungsbehörden kommt bei der Gefahrenabwehr also ein Vorrang gegenüber der Polizei zu, aus der sich eine besondere Verantwortung und Pflichten ergeben. Die Polizei kann von der Ordnungsbehörde jedoch im Rahmen der Vollzugshilfe gem. § 2 OBG NRW eingebunden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Wahrnehmung der Zuständigkeit für die allgemeine Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit Großveranstaltungen muss die Ordnungsbehörde ihrer Funktion als zentralem Organ der gemeindlichen Gefahrenabwehr gerecht werden. Sofern sich nicht lagebedingt andere Einsatzschwerpunkte ergeben, sind Veranstaltungen meist als ordnungsbehördliche Lagen einzustufen, deren Koordinierung und Abarbeitung der zuständigen Gefahrenabwehrbehörde obliegt. Neben der grundsätzlichen, dauerhaften Verfügbarkeit eines Bereitschaftsdienstes zu jeder Zeit, ist bei Großveranstaltungen die Anwesenheit des Leitungsdienstes der Gefahrenabwehrbehörde zwingend erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Führungskräfte der Gefahrenabwehrbehörde müssen hierzu gesondert geschult werden; Aufgaben der operativen Gefahrenabwehr bedingen auch eine entsprechenden Aus- und Weiterbildung. Auch in der gemeinsamen Kommunikation mit den anderen Akteuren der Veranstaltungssicherheit ist es erforderlich, eine gemeinsame Sprache zu sprechen und interdisziplinäres Fachwissen zu etablieren. Dazu gehört es auch, die Funktion eines zentralen Ansprechpartners für Veranstaltungssicherheit einzurichten und diese Stelle qualifiziert zu besetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht nur bei ihrer Aufgabenwahrnehmung als zuständige Gefahrenabwehrbehörde für Großveranstaltungen, sondern auch grundsätzlich müssen sich die Ordnungsbehörden zukünftig mehr als Einsatzorganisation begreifen. Die gesetzlichen Aufgaben der Gefahrenabwehr bei Großveranstaltungen können nicht alleine vom Schreibtisch aus erledigt werden, sondern erfordern ein aktives Handeln und eine enge Zusammenarbeit vor Ort.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abschließend muss auch auf die Rolle der Ordnungsbehörde in der Führungsstruktur der allgemeinen Gefahrenabwehr hingewiesen werden. Im Falle größerer Schadenslagen bis hin zu Katastrophenszenarien, die sich u.a. aus Großveranstaltungen entwickeln können, wird auf Ebene der Gemeinden ein Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) eingerichtet. Dies ist z.B. bereits im kommenden BHKG des Landes NRW vorgesehen. Dieser Stab wird mit Führungskräften aller Gefahrenabwehrorganisationen besetzt und untersteht i.d.R. dem Leiter der Ordnungsbehörde. Feuerwehr, Rettungsdienste, Hilfsorganisationen und das THW sind dort mit entscheidungsbefugten Fachberatern vertreten, die Polizei entsendet hier einen Verbindungsbeamten. Der SAE ist dabei zugleich oberstes Führungsorgan auf der Gemeindeebene und zentraler Dreh- und Angelpunkt für die kooperative Zusammenarbeit aller Organisationen der Gefahrenabwehr. Bei der Planung von Großveranstaltungen in kleineren und mittleren Gemeinden sollte die Einrichtung des SAE bereits frühzeitig mit erwogen werden. In größeren Städten sind die hierzu erforderlichen Strukturen meist vorhanden und müssen nicht erst neu etabliert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abkürzungsverzeichnis und Erläuterungen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
MBO = Musterbauordnung der Bundesebene&lt;br /&gt;
BHKG NRW = Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz&lt;br /&gt;
FSHG NRW= Gesetz über Feuerschutz und Hilfeleistung Nordrhein-Westfalen&lt;br /&gt;
FlBauRL NRW = Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten Nordrhein-Westfahlen&lt;br /&gt;
GewO= Gewerbeordnung&lt;br /&gt;
GewRV NRW= Gewerberechtsverordnung Nordrhein-Westfalen&lt;br /&gt;
SBauVO NRW= Sonderbauverordnung Nordrhein-Westfalen&lt;br /&gt;
StVO= Straßenverkehrsordnung&lt;br /&gt;
StrWG= Straßen- und Wegegesetz&lt;br /&gt;
VwVfG= Verwaltungsverfahrensgesetz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabine Funk (IBIT GmbH); Tim Eikelberg (Stadt Tönisvorst)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/Beh%C3%B6rden&amp;diff=5885</id>
		<title>Grundlagen/Behörden</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/Beh%C3%B6rden&amp;diff=5885"/>
		<updated>2015-06-25T08:23:32Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:(Genehmigungs-) Behörde}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
wird aktuell finalisiert. Wir bitten um etwas Geduld!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;!-- ==Hinführung zum Thema==&lt;br /&gt;
Bei der Planung und Durchführung von Großveranstaltungen sind eine Vielzahl von Behörden und Fachämtern beteiligt die - je nach spezifischer Ausrichtung der Veranstaltung - Genehmigungen erteilen - wobei zu beachten ist, dass &amp;quot;die&amp;quot; Veranstaltungsgenehmigung nicht existiert: &amp;quot;Die Genehmigung&amp;quot; für die Veranstaltung setzt sich zusammen aus einer Vielzahl an Genehmigungen und Erlaubnissen, die in den meisten Fällen von einer federführenden Behörde gebündelt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Veranstaltungen können regelmäßig die folgenden Genehmigungen relevant werden:&lt;br /&gt;
*Festsetzung gem. Gewerbeordnung für Messen, Ausstellungen, Volksfeste, Spezialmärkte oder Jahrmärkte&lt;br /&gt;
*Sondernutzungserlaubnis für die Nutzung öffentlicher Flächen&lt;br /&gt;
*Verkehrsrechtliche Erlaubnis&lt;br /&gt;
*Baugenehmigung gem. LandesBauordnung und ggf. Umsetzung der jeweils geltenden Musterversammlungsstättenverordnung&lt;br /&gt;
*Gestattung gem. Gaststättengesetz für den Ausschank alkoholischer Getränke, &lt;br /&gt;
*Ausnahmegenehmigung nach dem Landes - Immissionsschutzgesetz &lt;br /&gt;
*Ggf. Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerkes&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Allgemeine Akteursbeschreibung==&lt;br /&gt;
Die Behörde - i.d.R. die Ordnungsbehörde auf kommunaler Ebene ist die erste Anlaufstelle zur Einholung der Genehmigung/Erlaubnis zur Durchführung von Großveranstaltungen.&lt;br /&gt;
Die Behörde prüft auf Grundlage der eingereichten Veranstaltungsbeschreibung die eigene Zuständigkeit und die Notwendigkeit der Einbeziehung anderer Behörden.  &lt;br /&gt;
Welche der einzubindenden Behörden die Genehmigungsbehörde ist, hängt davon ab, wie die Behörde die Großveranstaltung qualifiziert. &lt;br /&gt;
Die Genehmigungsbehörde prüft, ob die Großveranstaltung einer Genehmigung/Erlaubnis bedarf, ob sie zu verbieten oder (ggfs. unter Auflagen)zu genehmigen ist. In den meisten Fällen übernimmt die Genehmigungsbehörde die Bündelungsfunktion für alle zu erteilenden Einzelgenehmigungen.&lt;br /&gt;
Folgende Rechtsbereiche spielen dabei eine Rolle:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#'''[[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren/Genehmigung/Gewerberecht|Gewerberecht]]'''&amp;lt;br /&amp;gt;Wenn die Behörde eine Veranstaltung als gewerberechtlich einstuft, ist die Genehmigungsbehörde nach §§ 68, 155 Abs. 2 GewO, § 3 Abs. 4 GewRV NRW i.V.m. Anlage 1.41 die allgemeine Ordnungsbehörde der Kommune.&amp;lt;br /&amp;gt;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
#'''Straßenrecht''' und '''[[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren/Genehmigung/Straßenverkehrsrecht|Straßenverkehrsrecht]]'''&amp;lt;br /&amp;gt;Sobald eine Veranstaltung auf öffentlichen Straßen, öffentlichen Plätzen und Fußgängerbereichen stattfindet, ist der Anwendungsbereich des Straßen- und Wegerechts (StrWG) bzw. des Fernstraßengesetz (FStrG) eröffnet.&amp;lt;br /&amp;gt;Wird der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch benutzt, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich (z.B. gem. § 18 StWG NRW, § 11 Berliner Straßengesetz). Die Genehmigung richtet sich nach § 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Ausnahmegenehmigungen für Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften können nach § 46 StVO erteilt werden. Für den Genehmigungsantrag ist in diesem Fall die Straßenverkehrsbehörde gem. § 44 StVO zuständig.&amp;lt;br /&amp;gt;Diese ist weiterhin auch für die den Straßenverkehr betreffenden Angelegenheiten außerhalb der Veranstaltung zuständig. In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 29 Absatz 2 StVO werden Vorgaben zu Auflagen gemacht, unter deren Voraussetzung eine Erlaubnis erteilt werden kann. Insbesondere bei Streckenveranstaltungen (z.B. Radrennen, Marathon) können unterschiedliche Straßenverkehrsbehörden zuständig sind (vgl. [http://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Dokumente/Themen_und_Aufgaben/Schutz_und_Sicherheit/sicherheitgrossveranstaltungen/Orientierungsrahmen__2_.pdf]). &amp;lt;br /&amp;gt;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
#'''[[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Baurecht|Baurecht]]'''&amp;lt;br /&amp;gt;Sobald bei Großveranstaltungen bauliche Anlagen genutzt bzw. errichtet werden, die genehmigungsbedürftig sind, ist die untere Bauaufsichtsbehörde der Kommune (z.B. gem. § 75 Abs. 1 BauO NRW i.V.m 61 BauO NRW) einzubinden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Baurechtlich relevant zu unterscheiden sind folgende Veranstaltungsarten&lt;br /&gt;
#*Frei zugängliche Veranstaltungsbereiche im Freien  mit/ohne Aufbau von fliegenden Bauten (z.B. Kirmes, Straßenfest). Die Aufstellung Fliegender Bauten erfordert eine Anzeige und ggf. eine Gebrauchsabnahme. &lt;br /&gt;
#*Abgesperrte/umzäunte Veranstaltungsbereiche im Freien außerhalb des Geltungsbereich der jeweiligen Umsetzung der Musterversammlungsstättenverordnung&lt;br /&gt;
#*Abgesperrte/umzäunte Veranstaltungsbereiche im Freien innerhalb des Geltungsbereich der jeweiligen Umsetzung der Musterversammlungsstättenverordnung.&amp;lt;br /&amp;gt;Wird das Erstellen eines Bauantrags notwendig, ist der damit verbundene Aufwand erheblich - im Rahmen der Veranstaltungsplanung bzw. des Genehmigungsverfahrens sind die zeitlichen Abläufe daher zwingend zu berücksichtigen anzupassen.&amp;lt;br /&amp;gt;Problematisch wird die Situation dann, wenn im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Aufstellung von baulichen Anlagen (z.B. Umzäunungen) gefordert - und damit evtl. erst die Notwendigkeit eines Bauantragsverfahrens eröffnet wird.  &amp;lt;br /&amp;gt;&amp;lt;br /&amp;gt; &lt;br /&gt;
# '''Feuerschutz und Rettungsdienste'''&amp;lt;br /&amp;gt;Es besteht eine Anzeigepflicht für Großveranstaltungen, z.B. § 7 FSHG NRW, wenn eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet sein könnten. Adressat der Anzeige ist die Kommune, welche dann darüber entscheidet, ob bei Bedarf eine Auflage zu erteilen ist. Das Rettungsgesetz selbst stellt keine Anforderungen an den Veranstalter, welche in einer Genehmigung münden.&amp;lt;br /&amp;gt;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
#'''Besonderheit in Bayern bei Vergnügungsveranstaltungen'''&amp;lt;br /&amp;gt;Das [[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren/Genehmigung/Landesstraf-_und_Verordnungsgesetz_Bayern|Landesstraf- und Verordnungsgesetz]] Bayern unterwirft Vergnügungs-veranstaltungen einem Anzeige-/ Erlaubnisvorbehalt zur Verhütung von veranstaltungsspezifischen Gefahren. Diese Anzeigepflicht muss bei der Gemeinde erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rolle des Akteurs in den Veranstaltungsphasen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der ''Planungs- und Umsetzungsphase'' findet das [[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren|Genehmigungsverfahren]] statt, das mit der jeweiligen Genehmigung/Erlaubnis enden sollte. &lt;br /&gt;
Sicherheitsbestimmungen werden in der Regel nach den jeweilig einschlägigen rechtlichen Voraussetzungen durch Nebenbestimmungen, insbesondere Auflagen, mit dem Genehmigungs-/Erlaubnisbescheid erlassen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da sich das Genehmigungsverfahren insbesondere bei komplexen Veranstaltungen unmittelbar bis kurz vor Beginn der Veranstaltung ziehen kann, ist die sowohl enge als auch transparente Zusammenarbeit zwischen Veranstalter und Behörden erforderlich. Auch wenn die letztendliche Genehmigung noch nicht erteilt ist, muss allen Beteiligten der jeweilige Status und die damit verbundene Aussicht bekannt sein. Kurzfristige Auflagen, die den Veranstalter kurz vor der Veranstaltung vor immense Probleme stellen können sind genauso wenig akzeptabel wie kurzfristige (aber bereits länger bekannte) Informationen in Bezug auf die Veranstaltung, die wesentlichen Enfluss auf die Beurteilung durch die Behörden haben kann. &lt;br /&gt;
Aufgabe der Genehmigungsbehörde ist hier insbesondere der kontinuierliche Abgleich und auch das Einfordern der notwendigen Rückmeldungen, Informationen oder Unterlagen. Die Genehmigungsbehörde koordiniert und moderiert nach Notwendigkeit Treffen zwischen Veranstalter und Behörden und dokumentiert diese.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der ''Durchführungsphase'' ist insbesondere festzulegen, ob Vertreter der jeweiligen Behörden vor Ort sind und welche Aufgaben diese Anwesenheit zu welchem Zeitpunkt beinhaltet. &lt;br /&gt;
Zu den regelmäßigen Aufgaben der beteiligten Behörden gehört die Abnahme des Veranstaltungsgeländes – diese muss so frühzeitig erfolgen, dass Änderungen noch umgesetzt werden können, jedoch auch spät genug, um die wesentlichen Aufbauten, die oftmals erst vor Veranstaltungsbeginn fertig gestellt werden, schon beurteilen zu können. &lt;br /&gt;
Bei komplexen Veranstaltungen empfehlen sich Bauzustandsbesichtigungen in verschiedenen Phasen des Aufbaus.&lt;br /&gt;
Darüber hinaus ist festzulegen, ob und inwieweit die Genehmigungsbehörde die Einhaltung der Auflagen - z.B. der Umsetzung des Sicherheitskonzeptes - prüft.&lt;br /&gt;
Für Vertreter von Behörden, die oftmals unter knappen Ressourcen leiden und angehalten sind, keine Überstunden zu machen, ist die - von vielen als notwendig erachtete - Begleitung einer Veranstaltung eine Herausforderung: auf der einen Seite wird die Kontrolle der Einhaltung der Auflagen erwartet, auf der anderen Seite herrscht Personalknappheit bzw. ein Verbot, Überstunden zu machen. Für viele Vertreter von Genehmigungsbehörden ergibt sich hier ein deutlicher Konflikt zwischen eigenem Anspruch und möglichem Handlungsspielraum.  &lt;br /&gt;
Auch außerhalb der problematischen Diskussion um Ressourcen muss von Seiten der Genehmigungsbehörden sichergestellt werden, dass Vertreter der relevant beteiligten Fachämter erreichbar sind – was im Hinblick auf die regelmäßigen Veranstaltungszeiten am Wochenende nicht immer selbstverständlich ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Nachbereitungsphase''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Analog zu den Abläufen in der Planungsphase koordiniert die Genehmigungsbehörde die gebündelte [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit/Nachbereitung_und_Evaluation|Nachbereitung]], die dazu dienen soll, gewonnene Erfahrungen sowohl in Bezug auf die Veranstaltung als auch in Bezug auf den Ablauf des Genehmigungsverfahrens zu dokumentieren, zu bewerten und für weitere Lösungs- bzw. Verbesserungsansätze aufzubereiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Abkürzungsverzeichnis und Erläuterungen==&lt;br /&gt;
:BauO NRW = Bauordnung Nordrhein-Westfalen&lt;br /&gt;
:FSHG NRW = Gesetz über Feuerschutz und Hilfeleistung Nordrhein-Westfalen&lt;br /&gt;
:GewO = Gewerbeordnung&lt;br /&gt;
:GewRV NRW = Gewerberechtsverordnung Nordrhein-Westfalen&lt;br /&gt;
:SBauVO NRW = Sonderbauverordnung Nordrhein-Westfalen&lt;br /&gt;
:StVO = Straßenverkehrsordnung&lt;br /&gt;
:StrWG = Straßen- und Wegegesetz&lt;br /&gt;
:VwVfG = Verwaltungsverfahrensgesetz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Reihe von Inhalten dieses Sicherheitsbausteins beruhen auf den Beiträgen in: Kugelmann (Hrsg.), Verfahrensrecht der Sicherheit von Großveranstaltungen, Baden-Baden, 1. Auflage 2015.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (2013) Leitfaden&lt;br /&gt;
„Sicherheit bei Großveranstaltungen“. Online unter: &lt;br /&gt;
https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/leitfaden_sicherheit_bei_grossveranstaltungen.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Orientierungsrahmen des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW für die kommunale Planung, Genehmigung,Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien. Online unter: http://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Dokumente/Themen_und_Aufgaben/Schutz_und_Sicherheit/sicherheitgrossveranstaltungen/Orientierungsrahmen__2_.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autor: Sabine Funk, IBIT GmbH --!&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=5520</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=5520"/>
		<updated>2015-06-20T17:07:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: /* Sicherheitsbausteine */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== BaSiGo-Guide ==&lt;br /&gt;
Zur Gewährleistung der Sicherheit einer Veranstaltung ist es unerlässlich die Planung und Durchführung insbesondere im Sinne der Besucher zu betrachten. Die daraus abzuleitenden Pflichten hat zuvorderst der Betreiber mit seinem Veranstalter zu erfüllen, d.h. er muss im Zuge der Planung und Durchführung die Voraussetzungen für die sichere Abwicklung der Veranstaltung unter Einbeziehung der Sicherheitskräfte zur Gefahrenabwehr schaffen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine ''prozessorientierte'' Betrachtung aller notwendigen Schritte führt in BaSiGo auf eine Bearbeitung von Schritten, die von der Ideenfindung über die Planung, das Genehmigungsverfahren bis zur Durchführung reichen und mit einer Nachbereitung der Vorkommnisse zur Optimierung der nächsten Veranstaltung abschließen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei sind die Rollen der einzelnen Akteure sowohl für den Regelbetrieb als auch für den Fall einer Krisensituation oder gar eines Schadensfalls während des Veranstaltungsverlaufs durchzugehen und im Sicherheitskonzept (und weiteren Konzepten) die Verfahrensweisen einvernehmlich festzulegen und schließlich bei der Veranstaltung zielführend umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese elektronische Handreichung ist im Rahmen des Forschungsprojektes &amp;quot;BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen&amp;quot;, das durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung unter den Fördernummern 13N120xx bis 13N12043 gefördert wurde, entstanden. Weitere Informationen zum Projekt sind unter http://www.basigo.de zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtig: Die hier dargestellten Ergebnisse [Haftungsausschluss]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundlagen des Veranstaltungsmodells==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Arbeiten an BaSiGo wurden Konventionen getroffen, die eine gemeinsame Betrachtung des Forschungsfeldes ermöglichten. Für die im Folgenden in den Sicherheitsbausteinen aufgezeigten Empfehlungen sind die Begriffsbestimmungen der Akteure auf Großveranstaltungen, der unterschiedlichen Veranstaltungsphasen sowie der verschiedenen Betriebsarten maßgeblich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray; margin: auto;&amp;quot;&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;3&amp;quot; | Grundlagen des Veranstaltungsmodells&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|'''ausgewählte Akteure auf Großveranstaltungen:'''&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/private_Akteure|private Akteure]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/Behörden|Behörden]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/polizeiliche Gefahrenabwehr|polizeiliche Gefahrenabwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr|nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Besucher|Besucher]]&lt;br /&gt;
|[[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Veranstaltungsphasen]]&lt;br /&gt;
|[[Grundlagen/Betriebsarten|Betriebsarten]]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sicherheitsbausteine==&lt;br /&gt;
Der BaSiGo-Guide fasst die vielfältigen Aspekte der Sicherheit bei Großveranstaltungen in Themenfeldern zusammen, die sich wiederum in einzelne Themen aufgliedern und diese ihrerseits eine Vielzahl von detaillierten Sicherheitsbausteinen enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray&amp;quot;&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | '''BaSiGo-Sicherheitsbausteine'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung|Sicherheitsbeurteilung]]&lt;br /&gt;
|Die Sicherheitsbeurteilung umfasst alle Aspekte der Planung der Veranstaltung, in der Risikoquellen identifiziert, Risiken analysiert und bewertet sowie Schutzmaßnahmen formuliert werden. Dazu gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Risikoeinteilung einer Veranstaltung durch die zuständigen Behörden bei Anmeldung einer Veranstaltung inklusive der Festlegung möglicher Auflagen&lt;br /&gt;
Durchführung einer Risikobeurteilung im Sinne eines Risikomanagements Formulierung von Schutzmaßnahmen zur Bewältigung von nicht tolerierten Risiken.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept|Veranstaltungskonzept]]&lt;br /&gt;
|Das Veranstaltungskonzept beschreibt innerhalb der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Ideenphase]] den Rahmen der geplanten und durchzuführenden Veranstaltung. Es liefert u. a. Antworten auf die Fragen: Wozu, wo, wann und wie die Veranstaltung durchgeführt wird.&lt;br /&gt;
Im Rahmen des Veranstaltungskonzeptes wird eine erste [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Veranstaltungsbeschreibung|Veranstaltungsbeschreibung]] geliefert sowie eine [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie|Machbarkeitsstudie]] erstellt. Zudem beinhaltet dieser Abschnitt Handlungsanleitungen zur Erstellung eines Konzepts zum [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Umweltschutz|Umweltschutz]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen|Rechtliche Grundlagen]]&lt;br /&gt;
|Das Genehmigungsverfahren liefert die Grundlage für die Erstellung des Genehmigungsbescheides der Veranstaltung. Dieser ist Grundlage für die legale Durchführung der Veranstaltung. &amp;lt;br /&amp;gt;Darüber hinaus werden weitere Sach- und Fachgebiete der rechtlichen Grundlagen auf Großveranstaltungen, wie z.B. den Datenschutz oder die Rolle der Kommune als Veranstalterin, beleuchtet.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|Interorganisationale Zusammenarbeit]]&lt;br /&gt;
|Im Themenfeld Interorganisationaler Zusammenarbeit werden die Aspekte erläutert, die die gemeinsame Arbeit unterschiedlichster Akteure der Veranstaltungsbranche thematisieren. Von einem Modell zu der Zusammensetzung eines Sicherheits- und Koordinierungskreises, über die Nutzung gemeinsamer Räumlichkeiten, bis hin zu Veranstaltungsevaluationen finden sich hier Handlungsanleitungen für die konstruktive Zusammenarbeit der Akteure im Rahmen von Großveranstaltungen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Struktur und Inhalt des Sicherheitskonzepts]]&lt;br /&gt;
|Der Baustein Struktur und Inhalt des Sicherheitskonzept zeigt auf, welche Punkte in einem Sicherheitskonzept Berücksichtigung finden müssen. Dabei richtet sich der Baustein sowohl an Veranstalter oder Betreiber, die das Konzept erstellen, als auch an die zuständigen Behörden und Institutionen, die das Konzept auf Plausibilität, Vollständigkeit und Schlüssigkeit prüfen müssen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen|Anlagen zum Sicherheitskonzept]]&lt;br /&gt;
|Je nach Art und Größe einer Veranstaltung empfiehlt es sich, dem Sicherheitskonzept weitere Konzepte zur Seite zu stellen, innerhalb derer Teilaspekte der Veranstaltungsorganisation geregelt werden. In Abhängigkeit der Veranstaltung werden diese auch von behördlicher Seite verlangt. In diesem Abschnitt werden daher eine Auswahl möglicher Anlagen zu Sicherheitskonzepten thematisiert. Neben den Konzepten zu Ordnungs- und Sanitätsdiensten finden sich hier zudem Hinweise zu Kommunikationskonzepten.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Notfallpanung|Notfallplanung]]&lt;br /&gt;
|Notfallplanung ist ein wichtiger Teil modernen Sicherheitsmanagements für Veranstaltungen, zu dem die Betrachtung sicherer Normalbetriebszustände genauso wie die von Notfällen gehört. Die Notfallplanung beschreibt dabei die Abarbeitung eines konkreten Schaden- oder Störfalles und der daraus resultierenden Konsequenzen, während die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des Normalbetriebs im Rahmen der Kontinuitätsplanung abgedeckt wird. Die Notfallplanung hat dabei zahlreiche Schnittstellen zu anderen Planungsaufgaben. Unter einem Notfallplan im Sinne der Veranstaltungssicherheit versteht man daher einen überorganisationalen Plan, der notwendige Schritte, Dokumente und Ressourcen, die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure und die zeitlichen Abläufe für den eventuellen Eintritt einer Notsituation definiert, um Schaden noch zu verhindern oder dessen Auswirkungen zu minimieren.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren|Verfahren zur Umsetzung]]&lt;br /&gt;
|Die Umsetzung der in diesem Guide dargestellten Konzepte sollte durch Verfahren sichergestellt werden, die allen beteiligten Akteuren einen klaren Überblick über die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeiten geben. Um dies zu gewährleisten, werden in diesem Abschnitt die Themen &amp;quot;[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Einweisen_von_Akteuren|Einweisen von Akteuren]]&amp;quot;, &amp;quot;[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Nutzungsplan|gemeinsamer Nutzungsplan]]&amp;quot; sowie die &amp;quot;[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS|Einsatzplanung der BOS auf Basis des Sicherheitskonzepts]]&amp;quot; behandelt.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Versicherungsloesungen|Versicherungslösungen]]&lt;br /&gt;
|Der vorliegende Text behandelt das Thema Versicherungslösungen im Kontext von Großveranstaltungen. Dabei werden einführend die Grundprinzipien der Versicherungsbranche erläutert. Das Hauptaugenmerk des Textes liegt in der Darstellung aktueller Versicherungslösungen für die Veranstaltungsbranche. Hier werden zudem konkrete Versicherungsformen erläutert. Abschließend wird exemplarisch der derzeit übliche Weg zum Abschluss einer Veranstaltungsversicherung (inklusive der Kalkulation von Prämien) skizziert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Kommunikationskonzept|Kommunikationskonzept]] &amp;lt;br /&amp;gt;und &amp;lt;br /&amp;gt;[[Sicherheitsbausteine/Kommunikationsmanagement|Sicherheitskommunikation]]&lt;br /&gt;
|Das Kommunikationskonzept ist fester Bestandteil des Sicherheitskonzeptes einer Veranstaltung. Es verankert die Belange der Sicherheitskommunikation in der Planung und Durchführung von Veranstaltungen, indem es die Präventions- und Interventionskonzepte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben aufgreift und die sicherheitskommunikativen Leistungen und Vorkehrungen des Veranstalters vor, während und im Abschluss der Veranstaltung sowie für den Normal- und Krisenbetrieb darstellt, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klärt, Kommunikationsmittel und -Wege klar benennt, und dadurch die allseitige Verfügbarkeit aktueller und relevanter Informationen zum Betriebszustand des Gesamtsystems und zum Management von Risiken oder Gefahren sicherstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es enthält Angaben zum Grundverständnis und zu Prinzipien des Kommunikationsgeschehens und klärt in allgemein verständlicher Weise, worauf es bei den kommunikativen Grundaufgaben wie dem Informieren, Berichten, Hinweisen, Anweisungen geben, Warnen und Alarmieren ankommt und wie sie erfolgreich gelöst werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es stellt weiterhin fest, welche Zielgruppen und Kooperationspartner intern und extern mit welchen Inhalten und mittels welcher Medien im Normalbetrieb und im Krisenbetrieb anzusprechen sind, wer zu dieser Ansprache berechtigt bzw. damit beauftragt und verantwortlich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schließlich enthält es Angaben dazu, wie die kommunikativen Leistungen evaluiert werden, d.h. wie z.B. die Verständlichkeit von Informationen (Wahrnehmbarkeit und inhaltliche Erfassung) bei den Zielgruppen gesichert werden kann.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|Crowd Management]] &lt;br /&gt;
|Crowd Management bezeichnet die systematische Planung für den Menschen in Menschenansammlungen. Crowd Management beschreibt einen präventiven Planungsansatz, der den Besucher in den Mittelpunkt der Planung stellt. Sämtliche Maßnahmen, ob Flächenplanung, Infrastruktur, Kommunikation oder Organisation werden bewertet in Bezug auf die Frage, ob diese angemessen sind in Bezug auf Anzahl, das Profil und das erwartete Verhalten der Besucher. Neben einer Definition der Begrifflichkeit und einem Rückblick auf die Entstehung dieses Planungsansatzes beschreibt der Sicherheitsbaustein die wesentlichen Einflussfaktoren in BEzug auf die Sicherheit von und in Menschenmengen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Veranstaltungsgelände]]&lt;br /&gt;
|Das Veranstaltungsgelände und die Beschaffenheit des Bodens und der vorhandenen Umwelt haben Einfluss auf die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, da diese zum einen den Aufbau und die Wegführungen bestimmen (z.B. aufgrund von Tragfähigkeit oder Drainagesysteme), zum anderen aber auch konkrete Gefahrenquellen darstellen können. Neben der Bodenbeschaffenheit sind die Topographie des Veranstaltungsgeländes sowie die Vegetation von sicherheitsrelevantem Interesse. Dies gilt nicht nur für die Veranstaltungen auf Wiesen und unbefestigten Geländen, sondern gleichermaßen für Veranstaltungen im urbanen Raum. Zu prüfen ist jeweils nicht nur das Veranstaltungsgelände selbst, sondern auch das Umfeld (Zuwegungen, An- und Abfahrten etc).&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur|Infrastruktur]]&lt;br /&gt;
|Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche Infrastruktur in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen. Zu den am häufigsten verwendeten Infrastrukturen für Veranstaltungen gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Abschrankungen und Zäune&lt;br /&gt;
* Bühnen und Podeste (Fliegende Bauten) Tribünen (Fliegende Bauten)&lt;br /&gt;
* Strom&lt;br /&gt;
* Zu-und Abwasser&lt;br /&gt;
* Veranstaltungstechnik (Licht / Ton / Video) Sanitäranlagen (Toiletten, Duschen) &lt;br /&gt;
* Container (Büro, Lager, Garderoben, Kassen) Zelte (Fliegende Bauten) &lt;br /&gt;
* Kommunikationseinrichtungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausfall einer temporären Infrastruktur, kann relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung|Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung]]&lt;br /&gt;
|Die Sicherheit einer Veranstaltung wird wesentlich durch die Verkehrsprozesse bei der Anreise, während der Veranstaltung und im Zuge der Abreise beeinflusst. Hierbei sind der öffentliche Verkehr (ÖV) und der Individualverkehr (IV) mit allen relevanten Verkehrsmitteln sowie insbesondere auch der Fußgängerverkehr zu berücksichtigen. Der Sicherheitsbaustein Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung gibt Empfehlungen für&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#.C3.84u.C3.9Fere_Erschlie.C3.9Fung_des_Veranstaltungsgel.C3.A4ndes|äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]], insbesondere die Entwicklung eines Verkehrskonzeptes,&lt;br /&gt;
* die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Innere_Erschlie.C3.9Fung_des_Veranstaltungsgel.C3.A4ndes|innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]],&lt;br /&gt;
* den Einsatz der vorhandenen [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Werkzeuge_und_Methoden|Werkzeuge und Methoden]] zur Verkehrsoptimierung sowie die &lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Schnittstellen_der_inneren_und_.C3.A4u.C3.9Feren_Erschlie.C3.9Fung:_Ein-_.26_Ausgangsbereiche|Schnittstellen der Erschließung im Bereich der Ein- und Auslässe]].&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weitere Themenfelder==&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray&amp;quot;&lt;br /&gt;
![[Ausbildung|Ausbildung]]&lt;br /&gt;
|Die [[Ausbildung|Fort- und Weiterbildungen]] im Bereich ''Sicherheit bei Großveranstaltungen'' sollten, wenn möglich, interdisziplinär erfolgen. Dies fördert neben der einheitlichen Wissensvermittlung auch die [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|interorganisationale Zusammenarbeit]]. Die im Rahmen des Forschungsprojektes „Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen (BaSiGo)“ erarbeiteten [[Hauptseite#Sicherheitsbausteine|Sicherheitsbausteine]] sollten in ihrer Gesamtheit in eine entsprechende Ausbildung einfließen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Hauptseite/Best-Practices|Best-Practices]]&lt;br /&gt;
|Best-Practice-Beispiele zeigen für typische Veranstaltungen Vorgehensweisen auf und geben einen Einblick in die praktische Umsetzung der Arbeitsweise.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Hauptseite/Glossar|BaSiGo-Glossar]]&lt;br /&gt;
|Das BaSiGo-Glossar stellt eine Übersicht über die im Rahmen des Projektes ''BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen'' verwendeten Begrifflichkeiten sowie ihrer Bedeutungen dar.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Hilfe zur Wiki-Software ==&lt;br /&gt;
Hilfe zur Benutzung und Konfiguration der Wiki-Software finden Sie im Wiki-[//meta.wikimedia.org/wiki/Help:Contents Benutzerhandbuch].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sitemap==&lt;br /&gt;
Über die [[Hauptseite/Sitemap|Sitemap]] lassen sich einzelne Sicherheitsbausteine direkt finden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=5519</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=5519"/>
		<updated>2015-06-20T16:56:45Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: /* Sicherheitsbausteine */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== BaSiGo-Guide ==&lt;br /&gt;
Zur Gewährleistung der Sicherheit einer Veranstaltung ist es unerlässlich die Planung und Durchführung insbesondere im Sinne der Besucher zu betrachten. Die daraus abzuleitenden Pflichten hat zuvorderst der Betreiber mit seinem Veranstalter zu erfüllen, d.h. er muss im Zuge der Planung und Durchführung die Voraussetzungen für die sichere Abwicklung der Veranstaltung unter Einbeziehung der Sicherheitskräfte zur Gefahrenabwehr schaffen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine ''prozessorientierte'' Betrachtung aller notwendigen Schritte führt in BaSiGo auf eine Bearbeitung von Schritten, die von der Ideenfindung über die Planung, das Genehmigungsverfahren bis zur Durchführung reichen und mit einer Nachbereitung der Vorkommnisse zur Optimierung der nächsten Veranstaltung abschließen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei sind die Rollen der einzelnen Akteure sowohl für den Regelbetrieb als auch für den Fall einer Krisensituation oder gar eines Schadensfalls während des Veranstaltungsverlaufs durchzugehen und im Sicherheitskonzept (und weiteren Konzepten) die Verfahrensweisen einvernehmlich festzulegen und schließlich bei der Veranstaltung zielführend umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese elektronische Handreichung ist im Rahmen des Forschungsprojektes &amp;quot;BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen&amp;quot;, das durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung unter den Fördernummern 13N120xx bis 13N12043 gefördert wurde, entstanden. Weitere Informationen zum Projekt sind unter http://www.basigo.de zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtig: Die hier dargestellten Ergebnisse [Haftungsausschluss]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundlagen des Veranstaltungsmodells==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Arbeiten an BaSiGo wurden Konventionen getroffen, die eine gemeinsame Betrachtung des Forschungsfeldes ermöglichten. Für die im Folgenden in den Sicherheitsbausteinen aufgezeigten Empfehlungen sind die Begriffsbestimmungen der Akteure auf Großveranstaltungen, der unterschiedlichen Veranstaltungsphasen sowie der verschiedenen Betriebsarten maßgeblich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray; margin: auto;&amp;quot;&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;3&amp;quot; | Grundlagen des Veranstaltungsmodells&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|'''ausgewählte Akteure auf Großveranstaltungen:'''&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/private_Akteure|private Akteure]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/Behörden|Behörden]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/polizeiliche Gefahrenabwehr|polizeiliche Gefahrenabwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr|nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Besucher|Besucher]]&lt;br /&gt;
|[[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Veranstaltungsphasen]]&lt;br /&gt;
|[[Grundlagen/Betriebsarten|Betriebsarten]]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sicherheitsbausteine==&lt;br /&gt;
Der BaSiGo-Guide fasst die vielfältigen Aspekte der Sicherheit bei Großveranstaltungen in Themenfeldern zusammen, die sich wiederum in einzelne Themen aufgliedern und diese ihrerseits eine Vielzahl von detaillierten Sicherheitsbausteinen enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray&amp;quot;&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | '''BaSiGo-Sicherheitsbausteine'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung|Sicherheitsbeurteilung]]&lt;br /&gt;
|Die Sicherheitsbeurteilung umfasst alle Aspekte der Planung der Veranstaltung, in der Risikoquellen identifiziert, Risiken analysiert und bewertet sowie Schutzmaßnahmen formuliert werden. Dazu gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Risikoeinteilung einer Veranstaltung durch die zuständigen Behörden bei Anmeldung einer Veranstaltung inklusive der Festlegung möglicher Auflagen&lt;br /&gt;
Durchführung einer Risikobeurteilung im Sinne eines Risikomanagements Formulierung von Schutzmaßnahmen zur Bewältigung von nicht tolerierten Risiken.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept|Veranstaltungskonzept]]&lt;br /&gt;
|Das Veranstaltungskonzept beschreibt innerhalb der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Ideenphase]] den Rahmen der geplanten und durchzuführenden Veranstaltung. Es liefert u. a. Antworten auf die Fragen: Wozu, wo, wann und wie die Veranstaltung durchgeführt wird.&lt;br /&gt;
Im Rahmen des Veranstaltungskonzeptes wird eine erste [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Veranstaltungsbeschreibung|Veranstaltungsbeschreibung]] geliefert sowie eine [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie|Machbarkeitsstudie]] erstellt.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen|Rechtliche Grundlagen]]&lt;br /&gt;
|Das Genehmigungsverfahren liefert die Grundlage für die Erstellung des Genehmigungsbescheides der Veranstaltung. Dieser ist Grundlage für die legale Durchführung der Veranstaltung. &amp;lt;br /&amp;gt;Darüber hinaus werden weitere Sach- und Fachgebiete der rechtlichen Grundlagen auf Großveranstaltungen, wie z.B. den Datenschutz oder die Rolle der Kommune als Veranstalterin, beleuchtet.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|Interorganisationale Zusammenarbeit]]&lt;br /&gt;
|Im Themenfeld Interorganisationaler Zusammenarbeit werden die Aspekte erläutert, die die gemeinsame Arbeit unterschiedlichster Akteure der Veranstaltungsbranche thematisieren. Von einem Modell zu der Zusammensetzung eines Sicherheits- und Koordinierungskreises, über die Nutzung gemeinsamer Räumlichkeiten, bis hin zu Veranstaltungsevaluationen finden sich hier Handlungsanleitungen für die konstruktive Zusammenarbeit der Akteure im Rahmen von Großveranstaltungen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Struktur und Inhalt des Sicherheitskonzepts]]&lt;br /&gt;
|Der Baustein Struktur und Inhalt des Sicherheitskonzept zeigt auf, welche Punkte in einem Sicherheitskonzept Berücksichtigung finden müssen. Dabei richtet sich der Baustein sowohl an Veranstalter oder Betreiber, die das Konzept erstellen, als auch an die zuständigen Behörden und Institutionen, die das Konzept auf Plausibilität, Vollständigkeit und Schlüssigkeit prüfen müssen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen|Anlagen zum Sicherheitskonzept]]&lt;br /&gt;
|Je nach Art und Größe einer Veranstaltung empfiehlt es sich, dem Sicherheitskonzept weitere Konzepte zur Seite zu stellen, innerhalb derer Teilaspekte der Veranstaltungsorganisation geregelt werden. In Abhängigkeit der Veranstaltung werden diese auch von behördlicher Seite verlangt. In diesem Abschnitt werden daher eine Auswahl möglicher Anlagen zu Sicherheitskonzepten thematisiert. Neben den Konzepten zu Ordnungs- und Sanitätsdiensten finden sich hier zudem Hinweise zu Kommunikationskonzepten.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Notfallpanung|Notfallplanung]]&lt;br /&gt;
|Notfallplanung ist ein wichtiger Teil modernen Sicherheitsmanagements für Veranstaltungen, zu dem die Betrachtung sicherer Normalbetriebszustände genauso wie die von Notfällen gehört. Die Notfallplanung beschreibt dabei die Abarbeitung eines konkreten Schaden- oder Störfalles und der daraus resultierenden Konsequenzen, während die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des Normalbetriebs im Rahmen der Kontinuitätsplanung abgedeckt wird. Die Notfallplanung hat dabei zahlreiche Schnittstellen zu anderen Planungsaufgaben. Unter einem Notfallplan im Sinne der Veranstaltungssicherheit versteht man daher einen überorganisationalen Plan, der notwendige Schritte, Dokumente und Ressourcen, die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure und die zeitlichen Abläufe für den eventuellen Eintritt einer Notsituation definiert, um Schaden noch zu verhindern oder dessen Auswirkungen zu minimieren.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren|Verfahren zur Umsetzung]]&lt;br /&gt;
|Die Umsetzung der in diesem Guide dargestellten Konzepte sollte durch Verfahren sichergestellt werden, die allen beteiligten Akteuren einen klaren Überblick über die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeiten geben. Um dies zu gewährleisten, werden in diesem Abschnitt die Themen &amp;quot;[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Einweisen_von_Akteuren|Einweisen von Akteuren]]&amp;quot;, &amp;quot;[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Nutzungsplan|gemeinsamer Nutzungsplan]]&amp;quot; sowie die &amp;quot;[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS|Einsatzplanung der BOS auf Basis des Sicherheitskonzepts]]&amp;quot; behandelt.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Versicherungsloesungen|Versicherungslösungen]]&lt;br /&gt;
|Der vorliegende Text behandelt das Thema Versicherungslösungen im Kontext von Großveranstaltungen. Dabei werden einführend die Grundprinzipien der Versicherungsbranche erläutert. Das Hauptaugenmerk des Textes liegt in der Darstellung aktueller Versicherungslösungen für die Veranstaltungsbranche. Hier werden zudem konkrete Versicherungsformen erläutert. Abschließend wird exemplarisch der derzeit übliche Weg zum Abschluss einer Veranstaltungsversicherung (inklusive der Kalkulation von Prämien) skizziert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Kommunikationskonzept|Kommunikationskonzept]] &amp;lt;br /&amp;gt;und &amp;lt;br /&amp;gt;[[Sicherheitsbausteine/Kommunikationsmanagement|Sicherheitskommunikation]]&lt;br /&gt;
|Das Kommunikationskonzept ist fester Bestandteil des Sicherheitskonzeptes einer Veranstaltung. Es verankert die Belange der Sicherheitskommunikation in der Planung und Durchführung von Veranstaltungen, indem es die Präventions- und Interventionskonzepte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben aufgreift und die sicherheitskommunikativen Leistungen und Vorkehrungen des Veranstalters vor, während und im Abschluss der Veranstaltung sowie für den Normal- und Krisenbetrieb darstellt, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klärt, Kommunikationsmittel und -Wege klar benennt, und dadurch die allseitige Verfügbarkeit aktueller und relevanter Informationen zum Betriebszustand des Gesamtsystems und zum Management von Risiken oder Gefahren sicherstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es enthält Angaben zum Grundverständnis und zu Prinzipien des Kommunikationsgeschehens und klärt in allgemein verständlicher Weise, worauf es bei den kommunikativen Grundaufgaben wie dem Informieren, Berichten, Hinweisen, Anweisungen geben, Warnen und Alarmieren ankommt und wie sie erfolgreich gelöst werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es stellt weiterhin fest, welche Zielgruppen und Kooperationspartner intern und extern mit welchen Inhalten und mittels welcher Medien im Normalbetrieb und im Krisenbetrieb anzusprechen sind, wer zu dieser Ansprache berechtigt bzw. damit beauftragt und verantwortlich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schließlich enthält es Angaben dazu, wie die kommunikativen Leistungen evaluiert werden, d.h. wie z.B. die Verständlichkeit von Informationen (Wahrnehmbarkeit und inhaltliche Erfassung) bei den Zielgruppen gesichert werden kann.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|Crowd Management]] &lt;br /&gt;
|Crowd Management bezeichnet die systematische Planung für den Menschen in Menschenansammlungen. Crowd Management beschreibt einen präventiven Planungsansatz, der den Besucher in den Mittelpunkt der Planung stellt. Sämtliche Maßnahmen, ob Flächenplanung, Infrastruktur, Kommunikation oder Organisation werden bewertet in Bezug auf die Frage, ob diese angemessen sind in Bezug auf Anzahl, das Profil und das erwartete Verhalten der Besucher. Neben einer Definition der Begrifflichkeit und einem Rückblick auf die Entstehung dieses Planungsansatzes beschreibt der Sicherheitsbaustein die wesentlichen Einflussfaktoren in BEzug auf die Sicherheit von und in Menschenmengen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Veranstaltungsgelände]]&lt;br /&gt;
|Das Veranstaltungsgelände und die Beschaffenheit des Bodens und der vorhandenen Umwelt haben Einfluss auf die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, da diese zum einen den Aufbau und die Wegführungen bestimmen (z.B. aufgrund von Tragfähigkeit oder Drainagesysteme), zum anderen aber auch konkrete Gefahrenquellen darstellen können. Neben der Bodenbeschaffenheit sind die Topographie des Veranstaltungsgeländes sowie die Vegetation von sicherheitsrelevantem Interesse. Dies gilt nicht nur für die Veranstaltungen auf Wiesen und unbefestigten Geländen, sondern gleichermaßen für Veranstaltungen im urbanen Raum. Zu prüfen ist jeweils nicht nur das Veranstaltungsgelände selbst, sondern auch das Umfeld (Zuwegungen, An- und Abfahrten etc).&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur|Infrastruktur]]&lt;br /&gt;
|Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche Infrastruktur in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen. Zu den am häufigsten verwendeten Infrastrukturen für Veranstaltungen gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Abschrankungen und Zäune&lt;br /&gt;
* Bühnen und Podeste (Fliegende Bauten) Tribünen (Fliegende Bauten)&lt;br /&gt;
* Strom&lt;br /&gt;
* Zu-und Abwasser&lt;br /&gt;
* Veranstaltungstechnik (Licht / Ton / Video) Sanitäranlagen (Toiletten, Duschen) &lt;br /&gt;
* Container (Büro, Lager, Garderoben, Kassen) Zelte (Fliegende Bauten) &lt;br /&gt;
* Kommunikationseinrichtungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausfall einer temporären Infrastruktur, kann relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung|Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung]]&lt;br /&gt;
|Die Sicherheit einer Veranstaltung wird wesentlich durch die Verkehrsprozesse bei der Anreise, während der Veranstaltung und im Zuge der Abreise beeinflusst. Hierbei sind der öffentliche Verkehr (ÖV) und der Individualverkehr (IV) mit allen relevanten Verkehrsmitteln sowie insbesondere auch der Fußgängerverkehr zu berücksichtigen. Der Sicherheitsbaustein Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung gibt Empfehlungen für&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#.C3.84u.C3.9Fere_Erschlie.C3.9Fung_des_Veranstaltungsgel.C3.A4ndes|äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]], insbesondere die Entwicklung eines Verkehrskonzeptes,&lt;br /&gt;
* die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Innere_Erschlie.C3.9Fung_des_Veranstaltungsgel.C3.A4ndes|innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]],&lt;br /&gt;
* den Einsatz der vorhandenen [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Werkzeuge_und_Methoden|Werkzeuge und Methoden]] zur Verkehrsoptimierung sowie die &lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Schnittstellen_der_inneren_und_.C3.A4u.C3.9Feren_Erschlie.C3.9Fung:_Ein-_.26_Ausgangsbereiche|Schnittstellen der Erschließung im Bereich der Ein- und Auslässe]].&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weitere Themenfelder==&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray&amp;quot;&lt;br /&gt;
![[Ausbildung|Ausbildung]]&lt;br /&gt;
|Die [[Ausbildung|Fort- und Weiterbildungen]] im Bereich ''Sicherheit bei Großveranstaltungen'' sollten, wenn möglich, interdisziplinär erfolgen. Dies fördert neben der einheitlichen Wissensvermittlung auch die [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|interorganisationale Zusammenarbeit]]. Die im Rahmen des Forschungsprojektes „Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen (BaSiGo)“ erarbeiteten [[Hauptseite#Sicherheitsbausteine|Sicherheitsbausteine]] sollten in ihrer Gesamtheit in eine entsprechende Ausbildung einfließen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Hauptseite/Best-Practices|Best-Practices]]&lt;br /&gt;
|Best-Practice-Beispiele zeigen für typische Veranstaltungen Vorgehensweisen auf und geben einen Einblick in die praktische Umsetzung der Arbeitsweise.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Hauptseite/Glossar|BaSiGo-Glossar]]&lt;br /&gt;
|Das BaSiGo-Glossar stellt eine Übersicht über die im Rahmen des Projektes ''BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen'' verwendeten Begrifflichkeiten sowie ihrer Bedeutungen dar.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Hilfe zur Wiki-Software ==&lt;br /&gt;
Hilfe zur Benutzung und Konfiguration der Wiki-Software finden Sie im Wiki-[//meta.wikimedia.org/wiki/Help:Contents Benutzerhandbuch].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sitemap==&lt;br /&gt;
Über die [[Hauptseite/Sitemap|Sitemap]] lassen sich einzelne Sicherheitsbausteine direkt finden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren&amp;diff=5518</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren&amp;diff=5518"/>
		<updated>2015-06-20T16:55:14Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Verfahren zur Umsetzung}}&lt;br /&gt;
Die Umsetzung der in diesem Guide dargestellten Konzepte sollte durch Verfahren sichergestellt werden, die allen beteiligten Akteuren einen klaren Überblick über die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeiten geben. Um dies zu gewährleisten, werden in diesem Abschnitt die Themen &amp;quot;Einweisen von Akteuren&amp;quot;, &amp;quot;gemeinsamer Nutzungsplan&amp;quot; sowie die &amp;quot;Einsatzplanung der BOS auf Basis des Sicherheitskonzepts&amp;quot; behandelt.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einweisen von Akteuren==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung ist es von besonderer Bedeutung, dass alle Beteiligten sich auf einem gleichen Wissensstand in Bezug auf das Sicherheitskonzept befinden. &lt;br /&gt;
Neben der Kenntnis der abgestimmten Prozedere und Abläufe und des abgestimmten Planungsstand gilt dies auch für das Veranstaltungsgelände und die beteiligten Personen.&lt;br /&gt;
Es ist daher notwendig, zu Beginn der Durchführungsphase [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Einweisen von Akteuren|Einweisungen von Akteuren]] in das Sicherheitskonzept zu unternehmen – hierzu gehören neben den allgemein arbeitsschutzrechtlich geforderten Unterweisungen insbesondere die Einweisung in das Sicherheitskonzept und die örtlichen Gegebenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gemeinsamer Nutzungsplan==&lt;br /&gt;
Damit alle an einer Veranstaltung beteiligten Akteure den gleichen Kenntnisstand und Sprachgebrauch bzgl. der im Veranstaltungsbereich befindlichen Örtlichkeiten, Aufbauten, etc. haben, werden entsprechende Informationen in den [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Nutzungsplan|Lage- und Geländeplan]] integriert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einsatzplanung der BOS auf Basis des genehmigten Sicherheitskonzeptes==&lt;br /&gt;
Neben den Planungen der Veranstaltungsbeteiligten zur Durchführung des Ordnungsdienstes&lt;br /&gt;
und des Sanitätsdienstes, obliegt es Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz die [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS|Einsatzplanungen]] für ihre Bereiche zu erstellen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Vorbeugender_Brandschutz&amp;diff=5509</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Vorbeugender Brandschutz</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Vorbeugender_Brandschutz&amp;diff=5509"/>
		<updated>2015-06-20T15:10:18Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Anforderungen des Vorbeugenden Brandschutzes}}&lt;br /&gt;
''Stand: final''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Dennis Vosteen, Johannes Thomann (Berufsfeuerwehr München); Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol) / Fachgebiet &amp;quot;Polizeiliches Krisenmanagement&amp;quot;''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Punkt „Brandgefahren“ ist Teil der sicherheitstechnischen Bewertung einer Veranstaltung. Er ist ein integraler Bestandteil des Sicherheitskonzeptes und daher bei dessen Erstellung immer zu berücksichtigen. Der Punkt beschreibt in Grundregeln die vorbeugenden Maßnahmen zur Verhinderung eines Schadens sowie die einzuleitenden Schritte zur Begrenzung der Auswirkungen eines Brandausbruchs. Das Ziel ist es, die Gefährdung von Menschen und Sachwerten durch Feuer und Explosion bzw. die daraus resultierenden Auswirkungen ganz zu verhindern oder zumindest so gering wie möglich zu halten. Die Ausgestaltung des Punktes „Brandgefahren“  orientiert sich an der Art der Veranstaltung und den eingebrachten Gefährdungen, ist jedoch nicht mit einem Brandschutznachweis nach § 11 der Musterbauvorlagenverordnung bzw. der jeweiligen landesrechtlichen Ausgestaltung gleichzusetzen. Dennoch sind Teile, wie beispielsweise Abstandsflächen, Flächen für die Feuerwehr, die Bemessung und Versorgung von Löschwasser und organisatorische Maßnahmen zur Brandverhütung, ebenso Bestandteil eines Brandschutzkonzeptes nach Baurecht.&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
===Planungsphase===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Planungsphase sollten daher hinsichtlich brandschutzrelevanter Ereignisse unter Abstimmung bzw. Unterrichtung der relevanten Akteure vor allem die folgenden vorbereitenden Maßnahmen getroffen werden, um der Entstehung eines Brandes vorzubeugen. Diese sind ggf. Bestandteil entsprechender behördlicher Auflagen. Hierzu gehören beispielsweise:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Alarmierungswegen&lt;br /&gt;
* Ggf. Installierung von Rauchabzugsanlagen in großen Zelten&lt;br /&gt;
* Vorhaltung von Löschmitteln (Feuerlöscher etc.)&lt;br /&gt;
* Verwendung geeigneter Materialien (z.B. zur Gewährleistung der Brandsicherheit fliegender Bauten)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich sind vor Beginn der Durchführungsphase die auf der Veranstaltung eingesetzten Mitarbeiter des Veranstalters, der Dienstleister und Schausteller in Bezug auf die Brandschutzordnung und das Verhalten im Brandfall einzuweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenfalls sind in der Planungsphase durch den Veranstalter geeignete Räumlichkeiten für das Personal der Brandsicherheitswache vorzuplanen, die mit Einsatzfahrzeugen angefahren werden können und damit ein schneller Zugriff auf das Veranstaltungsgelände möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die schnelle Rückkehr in den Regelbetrieb (Ampelphase „grün“) durch die Abwehr der Brandgefahr dient dem Schutz der Besucher und Sachwerte. Die Abwehr hängt jedoch unmittelbar mit der schnellen Informationsübermittlung zusammen. Eine verbindliche Festlegung von internen und externen Meldewegen im Ereignisfall muss daher bereits in der Planungsphase durch den Veranstalter bedacht und später umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Vorplanungen der Gefahrenabwehr=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Informationsgewinnung sind vor allem Vorplanungen von Anfahrts- und Angriffswegen sowie Orientierungsmöglichkeiten für die Brandsicherheitswache und Feuerwehr notwendig, um eine gezielte Abwehr der Gefahr zu ermöglichen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschilderung entsprechender Wege auf dem Veranstaltungsgelände und den Campingplätzen z.B. mit Straßennamen zur Orientierung der Kräfte&lt;br /&gt;
* Vorbereitung von Übersichtsplänen des Geländes z.B. in Form von Rasterkarten (Geländebezeichnung)&lt;br /&gt;
* Entwicklung eines Konzeptes für den Ausbau (z.B. ausreichende Wegbreite und Wegbefestigung) und die Beleuchtung von Anfahrtswegen der Brandsicherheitswache und Feuerwehr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Maßnahmen von Veranstalterseite sind durch Vorplanungen der Gefahrenabwehr zu unterstützen. Beispielsweise sollten für den Ereignisfall Bereitstellungsräume sowie deren Anfahrt durch Einsatzkräfte durch Vorplanungen unterstützt werden. Es ist dabei darauf zu achten, dass sich Anfahrtswege nicht mit Fluchtwegen überlagern oder diese kreuzen. Zur sicheren Orientierung der Einsatzkräfte  sollten die GPS-Koordinaten der Bereitstellungsräume für die Planungen berücksichtigt und angegeben werden. Die relevanten Kräfte sind im Vorfeld über die festgelegten Bereitstellungsräume und deren Anfahrten durch die jeweils zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und falls notwendig durch Übungen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Planungen sind mit weiteren Konzepten, beispielsweise dem Verkehrskonzept oder den Einsatzplanungen anderer Gefahrenabwehrbehörden/-stellen abzustimmen (Regelung von Straßensperrungen und Einrichtung von Parkverbotszonen zur Nutzung der relevanten Straßen als Anfahrtswege; Besucherströme sollten im Eriegnisfall ggf. über das Sperrenkonzept umgeliette werden).&lt;br /&gt;
Die Planungen der Fachbehörden orientieren sich am bestmöglichen Schutz der Besucher und der Veranstaltung.Daher sind die Konzepte des Veranstalters an die der Fachbehörde(n) anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Information der Besucher=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Besucherkommunikation sollte die Adressierung brandschutzrelevanter Informationen vorbereitet werden; hier sollte angedacht werden, beispielsweise die folgenden Inhalte zu transportieren (z.B. über die Homepage der Veranstaltung, Flyer, Plakate, Apps):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Präventionshinweise hinsichtlich möglicher Brandgefahren (z.B. Sicherheitshinweise beim Grillen, Rauchen etc.)&lt;br /&gt;
* Verhaltenshinweise für den Brandfall &lt;br /&gt;
* Schutz vor wetterbedingten Einflüssen (Umgang mit Wetter), z.B. (Wald-)Brände in Folge von Hitze/Blitzschlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Schnittstellen=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Bewältigung brandschutzrelevanter Ereignisse können sich eine Reihe von Schnittstellen zwischen den am Veranstaltungsmanagement beteiligten Akteuren ergeben; so obliegt der Polizei beispielsweise die Aufgabe der Freihaltung von Anfahrtswegen; hier sollten entsprechende Absprachen (Wegführung, Absperrpunkte etc.) im Vorfeld verbindlich von Veranstalterseite und mit den Fachbehörden der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr geklärt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenfalls ist festzulegen, wer bei einem möglichen Veranstaltungs(teil)abbruch  diese Entscheidung fällt. In der Regel ist dies der Veranstalter bzw. der durch den Veranstalter beauftragte Veranstaltungsleiter. Die Fachbehörden treffen diese Entscheidung nur, wenn dies erforderlich ist (Personenschäden sind zu befürchten/eingetreten) und auf gesetzlicher Grundlage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom Veranstalter sind daher Festlegen von Entscheidungskriterien für einen brandbedingten Veranstaltungsabbruch (z.B. Abbruch aufgrund einer Gefährdung der Besucher, Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windstärke, die das Feuer anfacht, Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windrichtung, in die sich eine Rauchwolke bewegt) im Vorfeld festzulegen.&lt;br /&gt;
Im Sinne des Schnittstellenmanagements bei brandschutzrelevanten Ereignissen sollten akteursübergreifend im Vorfeld insbesondere folgende Prüffragen geklärt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Mit welcher Stärke und welchen Einsatzmitteln wird die Feuerwehr vor Ort sein? &lt;br /&gt;
* Wo wird die Brandsicherheitswache auf dem Veranstaltungsgelände lokalisiert sein, wie kann diese durch die Feuerwehr erreicht werden?&lt;br /&gt;
* Wie lange brauchen die Einsatzkräfte der Feuerwehr, bis sie an möglichen Ereignisorten eingetroffen sind?&lt;br /&gt;
* Wie zeitnah können ggf. überörtliche Kräfte mögliche Ereignisorte erreichen?&lt;br /&gt;
* Wie sind Anfahrtswege zu gestalten und freizuhalten?&lt;br /&gt;
* Wo sind Sperrmaßnahmen durchzuführen?&lt;br /&gt;
* Sind die Zufahrtswege zum Veranstaltungsgelände breit genug und ausreichend befestigt?&lt;br /&gt;
* Gibt es relevante Baustellen, die z.B. Zu- oder Abwegungen behindern?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemeint ist die Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen seitens des Veranstalters. Sollte eine Verwendung geplant sein, ist diese mit den zugehörigen Sicherheitsmaßnahmen darzustellen, die im Einzelfall mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Verwendung von Bühnenpyrotechnik bedarf ferner auch der Genehmigung durch die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständige Stelle (§ 23 Abs. 6 1. SprengV), i. d. R. dem Ordnungsamt. Die rechtzeitige Anzeige der Verwendung bei der Gewerbeaufsichtsbehörde ist hier nicht ausreichend. Je nach verwendeten pyrotechnischen Erzeugnissen muss durch den Veranstalter eine für den Umgang mit Sprengstoffen zertifizierte Person (Verantwortliche Person Pyrotechnik) verpflichtet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''s.a. Pyrotechnik''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Brandverhalten von Materialien (Nachweis des Brandverhaltens)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier sind Vorgaben von Seiten der Behörden zu machen, welche Anforderungen an das Brandverhalten von Materialien für Dekorations- oder Ausstattungszwecke in welchen Bereichen gelten: schwerentflammbar, nicht brennbar etc. Gegebenenfalls ist eine Rücksprache mit der Brandschutzdienststelle notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen (u.a. Flüssig-/Erdgas)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte die Verwendung entsprechender Energiequellen zulässig/gewünscht sein, sind hier Vorgaben zur sicheren Verwendung zu machen (''s. a. brennbare Flüssigkeiten und Gase''). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abstandsflächen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abstandsflächen sind zunächst Teil der räumlichen Planung der Veranstaltung und bestehen zur Nachbarbebauung sowie zwischen den Aufbauten untereinander. Hier sind Vorgaben zu fixieren, wie betrieblich mit den Flächen umzugehen ist (Freihaltegebot). Gegebenenfalls ist es hilfreich darzustellen, welchen Zweck die Flächen erfüllen müssen bzw. dass sie einen Zweck erfüllen, um das Verständnis für die Freihaltung und damit die Akzeptanz zu erhöhen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Blitzschutz===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier werden Maßnahmen beschrieben, die bezüglich des Blitzschutzes zu treffen sind bzw. getroffen werden. Betroffen sind u. a. PA-Tower, Bühnen, Videowände und Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsbeleuchtung, Anlagen für Warndurchsagen etc.).&lt;br /&gt;
Sicherstellung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten&lt;br /&gt;
Hier sind die Maßnahmen zu beschreiben, die der Sicherstellung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten dienen. Dies ist bspw. die Bereitstellung entsprechender Löschgeräte, -einrichtungen und -mittel oder entsprechend eingewiesenen Personals, das Freihalten von Hydranten, sowie die Sicherstellung deren Nutzbarkeit (z. B. bei der Nutzung als Wasseranschluss für die Gastronomie) und die Überprüfung einer ausreichenden Löschwasserversorgung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Brandsicherheitswache===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist eine Brandsicherheitswache vor Ort, ist hier darzustellen, dass deren Weisungen im Gefahrenfall Folge zu leisten, den anwesenden Einsatzkräften der ungehinderte Zugang zu allen von ihr zu kontrollierenden Bereichen zu ermöglichen und im gesamten Veranstaltungsgelände eine selbstständige Bewegungsfreiheit zu gewähren ist (''s. a. Feuerwehr'').&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Literatur===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bauministerkonferenz (Hrsg.) (2007): Muster einer Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Musterbauvorlagenverordnung) – MBauVorlV, Berlin. Im Internet zu finden unter: www.is-argebau.de/Dokumente/4239301.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===weiterführende Literatur===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb e.V.) (Hrsg.) (2015): Merkblatt Brandsicherheitswachdienst und Sanitätsdienst bei Veranstaltungen, Altenberge. Im Internet zu finden unter: http://www.vfdb.de/Merkblaetter.110.0.html&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Vorbeugender_Brandschutz&amp;diff=5508</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Vorbeugender Brandschutz</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Vorbeugender_Brandschutz&amp;diff=5508"/>
		<updated>2015-06-20T15:10:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Anforderungen des Vorbeugenden Brandschutzes}}&lt;br /&gt;
''Stand: final''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Dennis Vosteen, Johannes Thomann (Berufsfeuerwehr München);Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol) / Fachgebiet &amp;quot;Polizeiliches Krisenmanagement&amp;quot;''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Punkt „Brandgefahren“ ist Teil der sicherheitstechnischen Bewertung einer Veranstaltung. Er ist ein integraler Bestandteil des Sicherheitskonzeptes und daher bei dessen Erstellung immer zu berücksichtigen. Der Punkt beschreibt in Grundregeln die vorbeugenden Maßnahmen zur Verhinderung eines Schadens sowie die einzuleitenden Schritte zur Begrenzung der Auswirkungen eines Brandausbruchs. Das Ziel ist es, die Gefährdung von Menschen und Sachwerten durch Feuer und Explosion bzw. die daraus resultierenden Auswirkungen ganz zu verhindern oder zumindest so gering wie möglich zu halten. Die Ausgestaltung des Punktes „Brandgefahren“  orientiert sich an der Art der Veranstaltung und den eingebrachten Gefährdungen, ist jedoch nicht mit einem Brandschutznachweis nach § 11 der Musterbauvorlagenverordnung bzw. der jeweiligen landesrechtlichen Ausgestaltung gleichzusetzen. Dennoch sind Teile, wie beispielsweise Abstandsflächen, Flächen für die Feuerwehr, die Bemessung und Versorgung von Löschwasser und organisatorische Maßnahmen zur Brandverhütung, ebenso Bestandteil eines Brandschutzkonzeptes nach Baurecht.&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
===Planungsphase===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Planungsphase sollten daher hinsichtlich brandschutzrelevanter Ereignisse unter Abstimmung bzw. Unterrichtung der relevanten Akteure vor allem die folgenden vorbereitenden Maßnahmen getroffen werden, um der Entstehung eines Brandes vorzubeugen. Diese sind ggf. Bestandteil entsprechender behördlicher Auflagen. Hierzu gehören beispielsweise:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Alarmierungswegen&lt;br /&gt;
* Ggf. Installierung von Rauchabzugsanlagen in großen Zelten&lt;br /&gt;
* Vorhaltung von Löschmitteln (Feuerlöscher etc.)&lt;br /&gt;
* Verwendung geeigneter Materialien (z.B. zur Gewährleistung der Brandsicherheit fliegender Bauten)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich sind vor Beginn der Durchführungsphase die auf der Veranstaltung eingesetzten Mitarbeiter des Veranstalters, der Dienstleister und Schausteller in Bezug auf die Brandschutzordnung und das Verhalten im Brandfall einzuweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenfalls sind in der Planungsphase durch den Veranstalter geeignete Räumlichkeiten für das Personal der Brandsicherheitswache vorzuplanen, die mit Einsatzfahrzeugen angefahren werden können und damit ein schneller Zugriff auf das Veranstaltungsgelände möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die schnelle Rückkehr in den Regelbetrieb (Ampelphase „grün“) durch die Abwehr der Brandgefahr dient dem Schutz der Besucher und Sachwerte. Die Abwehr hängt jedoch unmittelbar mit der schnellen Informationsübermittlung zusammen. Eine verbindliche Festlegung von internen und externen Meldewegen im Ereignisfall muss daher bereits in der Planungsphase durch den Veranstalter bedacht und später umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Vorplanungen der Gefahrenabwehr=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Informationsgewinnung sind vor allem Vorplanungen von Anfahrts- und Angriffswegen sowie Orientierungsmöglichkeiten für die Brandsicherheitswache und Feuerwehr notwendig, um eine gezielte Abwehr der Gefahr zu ermöglichen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschilderung entsprechender Wege auf dem Veranstaltungsgelände und den Campingplätzen z.B. mit Straßennamen zur Orientierung der Kräfte&lt;br /&gt;
* Vorbereitung von Übersichtsplänen des Geländes z.B. in Form von Rasterkarten (Geländebezeichnung)&lt;br /&gt;
* Entwicklung eines Konzeptes für den Ausbau (z.B. ausreichende Wegbreite und Wegbefestigung) und die Beleuchtung von Anfahrtswegen der Brandsicherheitswache und Feuerwehr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Maßnahmen von Veranstalterseite sind durch Vorplanungen der Gefahrenabwehr zu unterstützen. Beispielsweise sollten für den Ereignisfall Bereitstellungsräume sowie deren Anfahrt durch Einsatzkräfte durch Vorplanungen unterstützt werden. Es ist dabei darauf zu achten, dass sich Anfahrtswege nicht mit Fluchtwegen überlagern oder diese kreuzen. Zur sicheren Orientierung der Einsatzkräfte  sollten die GPS-Koordinaten der Bereitstellungsräume für die Planungen berücksichtigt und angegeben werden. Die relevanten Kräfte sind im Vorfeld über die festgelegten Bereitstellungsräume und deren Anfahrten durch die jeweils zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und falls notwendig durch Übungen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Planungen sind mit weiteren Konzepten, beispielsweise dem Verkehrskonzept oder den Einsatzplanungen anderer Gefahrenabwehrbehörden/-stellen abzustimmen (Regelung von Straßensperrungen und Einrichtung von Parkverbotszonen zur Nutzung der relevanten Straßen als Anfahrtswege; Besucherströme sollten im Eriegnisfall ggf. über das Sperrenkonzept umgeliette werden).&lt;br /&gt;
Die Planungen der Fachbehörden orientieren sich am bestmöglichen Schutz der Besucher und der Veranstaltung.Daher sind die Konzepte des Veranstalters an die der Fachbehörde(n) anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Information der Besucher=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Besucherkommunikation sollte die Adressierung brandschutzrelevanter Informationen vorbereitet werden; hier sollte angedacht werden, beispielsweise die folgenden Inhalte zu transportieren (z.B. über die Homepage der Veranstaltung, Flyer, Plakate, Apps):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Präventionshinweise hinsichtlich möglicher Brandgefahren (z.B. Sicherheitshinweise beim Grillen, Rauchen etc.)&lt;br /&gt;
* Verhaltenshinweise für den Brandfall &lt;br /&gt;
* Schutz vor wetterbedingten Einflüssen (Umgang mit Wetter), z.B. (Wald-)Brände in Folge von Hitze/Blitzschlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Schnittstellen=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Bewältigung brandschutzrelevanter Ereignisse können sich eine Reihe von Schnittstellen zwischen den am Veranstaltungsmanagement beteiligten Akteuren ergeben; so obliegt der Polizei beispielsweise die Aufgabe der Freihaltung von Anfahrtswegen; hier sollten entsprechende Absprachen (Wegführung, Absperrpunkte etc.) im Vorfeld verbindlich von Veranstalterseite und mit den Fachbehörden der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr geklärt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenfalls ist festzulegen, wer bei einem möglichen Veranstaltungs(teil)abbruch  diese Entscheidung fällt. In der Regel ist dies der Veranstalter bzw. der durch den Veranstalter beauftragte Veranstaltungsleiter. Die Fachbehörden treffen diese Entscheidung nur, wenn dies erforderlich ist (Personenschäden sind zu befürchten/eingetreten) und auf gesetzlicher Grundlage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom Veranstalter sind daher Festlegen von Entscheidungskriterien für einen brandbedingten Veranstaltungsabbruch (z.B. Abbruch aufgrund einer Gefährdung der Besucher, Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windstärke, die das Feuer anfacht, Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windrichtung, in die sich eine Rauchwolke bewegt) im Vorfeld festzulegen.&lt;br /&gt;
Im Sinne des Schnittstellenmanagements bei brandschutzrelevanten Ereignissen sollten akteursübergreifend im Vorfeld insbesondere folgende Prüffragen geklärt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Mit welcher Stärke und welchen Einsatzmitteln wird die Feuerwehr vor Ort sein? &lt;br /&gt;
* Wo wird die Brandsicherheitswache auf dem Veranstaltungsgelände lokalisiert sein, wie kann diese durch die Feuerwehr erreicht werden?&lt;br /&gt;
* Wie lange brauchen die Einsatzkräfte der Feuerwehr, bis sie an möglichen Ereignisorten eingetroffen sind?&lt;br /&gt;
* Wie zeitnah können ggf. überörtliche Kräfte mögliche Ereignisorte erreichen?&lt;br /&gt;
* Wie sind Anfahrtswege zu gestalten und freizuhalten?&lt;br /&gt;
* Wo sind Sperrmaßnahmen durchzuführen?&lt;br /&gt;
* Sind die Zufahrtswege zum Veranstaltungsgelände breit genug und ausreichend befestigt?&lt;br /&gt;
* Gibt es relevante Baustellen, die z.B. Zu- oder Abwegungen behindern?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemeint ist die Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen seitens des Veranstalters. Sollte eine Verwendung geplant sein, ist diese mit den zugehörigen Sicherheitsmaßnahmen darzustellen, die im Einzelfall mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Verwendung von Bühnenpyrotechnik bedarf ferner auch der Genehmigung durch die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständige Stelle (§ 23 Abs. 6 1. SprengV), i. d. R. dem Ordnungsamt. Die rechtzeitige Anzeige der Verwendung bei der Gewerbeaufsichtsbehörde ist hier nicht ausreichend. Je nach verwendeten pyrotechnischen Erzeugnissen muss durch den Veranstalter eine für den Umgang mit Sprengstoffen zertifizierte Person (Verantwortliche Person Pyrotechnik) verpflichtet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''s.a. Pyrotechnik''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Brandverhalten von Materialien (Nachweis des Brandverhaltens)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier sind Vorgaben von Seiten der Behörden zu machen, welche Anforderungen an das Brandverhalten von Materialien für Dekorations- oder Ausstattungszwecke in welchen Bereichen gelten: schwerentflammbar, nicht brennbar etc. Gegebenenfalls ist eine Rücksprache mit der Brandschutzdienststelle notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen (u.a. Flüssig-/Erdgas)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte die Verwendung entsprechender Energiequellen zulässig/gewünscht sein, sind hier Vorgaben zur sicheren Verwendung zu machen (''s. a. brennbare Flüssigkeiten und Gase''). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abstandsflächen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abstandsflächen sind zunächst Teil der räumlichen Planung der Veranstaltung und bestehen zur Nachbarbebauung sowie zwischen den Aufbauten untereinander. Hier sind Vorgaben zu fixieren, wie betrieblich mit den Flächen umzugehen ist (Freihaltegebot). Gegebenenfalls ist es hilfreich darzustellen, welchen Zweck die Flächen erfüllen müssen bzw. dass sie einen Zweck erfüllen, um das Verständnis für die Freihaltung und damit die Akzeptanz zu erhöhen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Blitzschutz===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier werden Maßnahmen beschrieben, die bezüglich des Blitzschutzes zu treffen sind bzw. getroffen werden. Betroffen sind u. a. PA-Tower, Bühnen, Videowände und Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsbeleuchtung, Anlagen für Warndurchsagen etc.).&lt;br /&gt;
Sicherstellung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten&lt;br /&gt;
Hier sind die Maßnahmen zu beschreiben, die der Sicherstellung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten dienen. Dies ist bspw. die Bereitstellung entsprechender Löschgeräte, -einrichtungen und -mittel oder entsprechend eingewiesenen Personals, das Freihalten von Hydranten, sowie die Sicherstellung deren Nutzbarkeit (z. B. bei der Nutzung als Wasseranschluss für die Gastronomie) und die Überprüfung einer ausreichenden Löschwasserversorgung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Brandsicherheitswache===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist eine Brandsicherheitswache vor Ort, ist hier darzustellen, dass deren Weisungen im Gefahrenfall Folge zu leisten, den anwesenden Einsatzkräften der ungehinderte Zugang zu allen von ihr zu kontrollierenden Bereichen zu ermöglichen und im gesamten Veranstaltungsgelände eine selbstständige Bewegungsfreiheit zu gewähren ist (''s. a. Feuerwehr'').&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Literatur===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bauministerkonferenz (Hrsg.) (2007): Muster einer Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Musterbauvorlagenverordnung) – MBauVorlV, Berlin. Im Internet zu finden unter: www.is-argebau.de/Dokumente/4239301.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===weiterführende Literatur===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb e.V.) (Hrsg.) (2015): Merkblatt Brandsicherheitswachdienst und Sanitätsdienst bei Veranstaltungen, Altenberge. Im Internet zu finden unter: http://www.vfdb.de/Merkblaetter.110.0.html&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Vorbeugender_Brandschutz&amp;diff=5507</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Vorbeugender Brandschutz</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Vorbeugender_Brandschutz&amp;diff=5507"/>
		<updated>2015-06-20T15:09:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Anforderungen des Vorbeugenden Brandschutzes}}&lt;br /&gt;
''Stand: final''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Dennis Vosteen, Johannes Thomann (Berufsfeuerwehr München);Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol), Fachgebiet &amp;quot;Polizeiliches Krisenmanagement&amp;quot;''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Punkt „Brandgefahren“ ist Teil der sicherheitstechnischen Bewertung einer Veranstaltung. Er ist ein integraler Bestandteil des Sicherheitskonzeptes und daher bei dessen Erstellung immer zu berücksichtigen. Der Punkt beschreibt in Grundregeln die vorbeugenden Maßnahmen zur Verhinderung eines Schadens sowie die einzuleitenden Schritte zur Begrenzung der Auswirkungen eines Brandausbruchs. Das Ziel ist es, die Gefährdung von Menschen und Sachwerten durch Feuer und Explosion bzw. die daraus resultierenden Auswirkungen ganz zu verhindern oder zumindest so gering wie möglich zu halten. Die Ausgestaltung des Punktes „Brandgefahren“  orientiert sich an der Art der Veranstaltung und den eingebrachten Gefährdungen, ist jedoch nicht mit einem Brandschutznachweis nach § 11 der Musterbauvorlagenverordnung bzw. der jeweiligen landesrechtlichen Ausgestaltung gleichzusetzen. Dennoch sind Teile, wie beispielsweise Abstandsflächen, Flächen für die Feuerwehr, die Bemessung und Versorgung von Löschwasser und organisatorische Maßnahmen zur Brandverhütung, ebenso Bestandteil eines Brandschutzkonzeptes nach Baurecht.&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
===Planungsphase===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Planungsphase sollten daher hinsichtlich brandschutzrelevanter Ereignisse unter Abstimmung bzw. Unterrichtung der relevanten Akteure vor allem die folgenden vorbereitenden Maßnahmen getroffen werden, um der Entstehung eines Brandes vorzubeugen. Diese sind ggf. Bestandteil entsprechender behördlicher Auflagen. Hierzu gehören beispielsweise:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Alarmierungswegen&lt;br /&gt;
* Ggf. Installierung von Rauchabzugsanlagen in großen Zelten&lt;br /&gt;
* Vorhaltung von Löschmitteln (Feuerlöscher etc.)&lt;br /&gt;
* Verwendung geeigneter Materialien (z.B. zur Gewährleistung der Brandsicherheit fliegender Bauten)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich sind vor Beginn der Durchführungsphase die auf der Veranstaltung eingesetzten Mitarbeiter des Veranstalters, der Dienstleister und Schausteller in Bezug auf die Brandschutzordnung und das Verhalten im Brandfall einzuweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenfalls sind in der Planungsphase durch den Veranstalter geeignete Räumlichkeiten für das Personal der Brandsicherheitswache vorzuplanen, die mit Einsatzfahrzeugen angefahren werden können und damit ein schneller Zugriff auf das Veranstaltungsgelände möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die schnelle Rückkehr in den Regelbetrieb (Ampelphase „grün“) durch die Abwehr der Brandgefahr dient dem Schutz der Besucher und Sachwerte. Die Abwehr hängt jedoch unmittelbar mit der schnellen Informationsübermittlung zusammen. Eine verbindliche Festlegung von internen und externen Meldewegen im Ereignisfall muss daher bereits in der Planungsphase durch den Veranstalter bedacht und später umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Vorplanungen der Gefahrenabwehr=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Informationsgewinnung sind vor allem Vorplanungen von Anfahrts- und Angriffswegen sowie Orientierungsmöglichkeiten für die Brandsicherheitswache und Feuerwehr notwendig, um eine gezielte Abwehr der Gefahr zu ermöglichen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschilderung entsprechender Wege auf dem Veranstaltungsgelände und den Campingplätzen z.B. mit Straßennamen zur Orientierung der Kräfte&lt;br /&gt;
* Vorbereitung von Übersichtsplänen des Geländes z.B. in Form von Rasterkarten (Geländebezeichnung)&lt;br /&gt;
* Entwicklung eines Konzeptes für den Ausbau (z.B. ausreichende Wegbreite und Wegbefestigung) und die Beleuchtung von Anfahrtswegen der Brandsicherheitswache und Feuerwehr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Maßnahmen von Veranstalterseite sind durch Vorplanungen der Gefahrenabwehr zu unterstützen. Beispielsweise sollten für den Ereignisfall Bereitstellungsräume sowie deren Anfahrt durch Einsatzkräfte durch Vorplanungen unterstützt werden. Es ist dabei darauf zu achten, dass sich Anfahrtswege nicht mit Fluchtwegen überlagern oder diese kreuzen. Zur sicheren Orientierung der Einsatzkräfte  sollten die GPS-Koordinaten der Bereitstellungsräume für die Planungen berücksichtigt und angegeben werden. Die relevanten Kräfte sind im Vorfeld über die festgelegten Bereitstellungsräume und deren Anfahrten durch die jeweils zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und falls notwendig durch Übungen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Planungen sind mit weiteren Konzepten, beispielsweise dem Verkehrskonzept oder den Einsatzplanungen anderer Gefahrenabwehrbehörden/-stellen abzustimmen (Regelung von Straßensperrungen und Einrichtung von Parkverbotszonen zur Nutzung der relevanten Straßen als Anfahrtswege; Besucherströme sollten im Eriegnisfall ggf. über das Sperrenkonzept umgeliette werden).&lt;br /&gt;
Die Planungen der Fachbehörden orientieren sich am bestmöglichen Schutz der Besucher und der Veranstaltung.Daher sind die Konzepte des Veranstalters an die der Fachbehörde(n) anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Information der Besucher=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Besucherkommunikation sollte die Adressierung brandschutzrelevanter Informationen vorbereitet werden; hier sollte angedacht werden, beispielsweise die folgenden Inhalte zu transportieren (z.B. über die Homepage der Veranstaltung, Flyer, Plakate, Apps):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Präventionshinweise hinsichtlich möglicher Brandgefahren (z.B. Sicherheitshinweise beim Grillen, Rauchen etc.)&lt;br /&gt;
* Verhaltenshinweise für den Brandfall &lt;br /&gt;
* Schutz vor wetterbedingten Einflüssen (Umgang mit Wetter), z.B. (Wald-)Brände in Folge von Hitze/Blitzschlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Schnittstellen=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Bewältigung brandschutzrelevanter Ereignisse können sich eine Reihe von Schnittstellen zwischen den am Veranstaltungsmanagement beteiligten Akteuren ergeben; so obliegt der Polizei beispielsweise die Aufgabe der Freihaltung von Anfahrtswegen; hier sollten entsprechende Absprachen (Wegführung, Absperrpunkte etc.) im Vorfeld verbindlich von Veranstalterseite und mit den Fachbehörden der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr geklärt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenfalls ist festzulegen, wer bei einem möglichen Veranstaltungs(teil)abbruch  diese Entscheidung fällt. In der Regel ist dies der Veranstalter bzw. der durch den Veranstalter beauftragte Veranstaltungsleiter. Die Fachbehörden treffen diese Entscheidung nur, wenn dies erforderlich ist (Personenschäden sind zu befürchten/eingetreten) und auf gesetzlicher Grundlage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom Veranstalter sind daher Festlegen von Entscheidungskriterien für einen brandbedingten Veranstaltungsabbruch (z.B. Abbruch aufgrund einer Gefährdung der Besucher, Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windstärke, die das Feuer anfacht, Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windrichtung, in die sich eine Rauchwolke bewegt) im Vorfeld festzulegen.&lt;br /&gt;
Im Sinne des Schnittstellenmanagements bei brandschutzrelevanten Ereignissen sollten akteursübergreifend im Vorfeld insbesondere folgende Prüffragen geklärt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Mit welcher Stärke und welchen Einsatzmitteln wird die Feuerwehr vor Ort sein? &lt;br /&gt;
* Wo wird die Brandsicherheitswache auf dem Veranstaltungsgelände lokalisiert sein, wie kann diese durch die Feuerwehr erreicht werden?&lt;br /&gt;
* Wie lange brauchen die Einsatzkräfte der Feuerwehr, bis sie an möglichen Ereignisorten eingetroffen sind?&lt;br /&gt;
* Wie zeitnah können ggf. überörtliche Kräfte mögliche Ereignisorte erreichen?&lt;br /&gt;
* Wie sind Anfahrtswege zu gestalten und freizuhalten?&lt;br /&gt;
* Wo sind Sperrmaßnahmen durchzuführen?&lt;br /&gt;
* Sind die Zufahrtswege zum Veranstaltungsgelände breit genug und ausreichend befestigt?&lt;br /&gt;
* Gibt es relevante Baustellen, die z.B. Zu- oder Abwegungen behindern?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemeint ist die Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen seitens des Veranstalters. Sollte eine Verwendung geplant sein, ist diese mit den zugehörigen Sicherheitsmaßnahmen darzustellen, die im Einzelfall mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Verwendung von Bühnenpyrotechnik bedarf ferner auch der Genehmigung durch die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständige Stelle (§ 23 Abs. 6 1. SprengV), i. d. R. dem Ordnungsamt. Die rechtzeitige Anzeige der Verwendung bei der Gewerbeaufsichtsbehörde ist hier nicht ausreichend. Je nach verwendeten pyrotechnischen Erzeugnissen muss durch den Veranstalter eine für den Umgang mit Sprengstoffen zertifizierte Person (Verantwortliche Person Pyrotechnik) verpflichtet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''s.a. Pyrotechnik''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Brandverhalten von Materialien (Nachweis des Brandverhaltens)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier sind Vorgaben von Seiten der Behörden zu machen, welche Anforderungen an das Brandverhalten von Materialien für Dekorations- oder Ausstattungszwecke in welchen Bereichen gelten: schwerentflammbar, nicht brennbar etc. Gegebenenfalls ist eine Rücksprache mit der Brandschutzdienststelle notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen (u.a. Flüssig-/Erdgas)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte die Verwendung entsprechender Energiequellen zulässig/gewünscht sein, sind hier Vorgaben zur sicheren Verwendung zu machen (''s. a. brennbare Flüssigkeiten und Gase''). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abstandsflächen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abstandsflächen sind zunächst Teil der räumlichen Planung der Veranstaltung und bestehen zur Nachbarbebauung sowie zwischen den Aufbauten untereinander. Hier sind Vorgaben zu fixieren, wie betrieblich mit den Flächen umzugehen ist (Freihaltegebot). Gegebenenfalls ist es hilfreich darzustellen, welchen Zweck die Flächen erfüllen müssen bzw. dass sie einen Zweck erfüllen, um das Verständnis für die Freihaltung und damit die Akzeptanz zu erhöhen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Blitzschutz===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier werden Maßnahmen beschrieben, die bezüglich des Blitzschutzes zu treffen sind bzw. getroffen werden. Betroffen sind u. a. PA-Tower, Bühnen, Videowände und Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsbeleuchtung, Anlagen für Warndurchsagen etc.).&lt;br /&gt;
Sicherstellung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten&lt;br /&gt;
Hier sind die Maßnahmen zu beschreiben, die der Sicherstellung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten dienen. Dies ist bspw. die Bereitstellung entsprechender Löschgeräte, -einrichtungen und -mittel oder entsprechend eingewiesenen Personals, das Freihalten von Hydranten, sowie die Sicherstellung deren Nutzbarkeit (z. B. bei der Nutzung als Wasseranschluss für die Gastronomie) und die Überprüfung einer ausreichenden Löschwasserversorgung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Brandsicherheitswache===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist eine Brandsicherheitswache vor Ort, ist hier darzustellen, dass deren Weisungen im Gefahrenfall Folge zu leisten, den anwesenden Einsatzkräften der ungehinderte Zugang zu allen von ihr zu kontrollierenden Bereichen zu ermöglichen und im gesamten Veranstaltungsgelände eine selbstständige Bewegungsfreiheit zu gewähren ist (''s. a. Feuerwehr'').&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Literatur===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bauministerkonferenz (Hrsg.) (2007): Muster einer Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Musterbauvorlagenverordnung) – MBauVorlV, Berlin. Im Internet zu finden unter: www.is-argebau.de/Dokumente/4239301.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===weiterführende Literatur===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb e.V.) (Hrsg.) (2015): Merkblatt Brandsicherheitswachdienst und Sanitätsdienst bei Veranstaltungen, Altenberge. Im Internet zu finden unter: http://www.vfdb.de/Merkblaetter.110.0.html&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Betriebliches_Kontinuit%C3%A4tsmanagement_(BCM)&amp;diff=5506</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Betriebliches Kontinuitätsmanagement (BCM)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Betriebliches_Kontinuit%C3%A4tsmanagement_(BCM)&amp;diff=5506"/>
		<updated>2015-06-20T15:08:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Betriebliches Kontinuitätsmanagement (BCM)}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Status: final&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bearbeiter: Sabine Funk, Simon Runkel (IBIT GmbH) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Eintritt eines Stör- oder Schadenfalles stellt für Unternehmen eine umfassende Belastung dar. Dies ist für Veranstaltungen und Veranstalter nicht anders als für andere Industriebereiche. Im Gegensatz aber zu anderen Industrien, in denen das Kontinuitätsmanagement ein regelmäßiger Teil des allgemeinen Managementprozesses ist, reduziert sich die Betrachtung von Ereignissen im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen häufig auf die Bewältigung von Notfällen, die im Rahmen der Risikoanalyse als mögliches Szenario akzeptiert wurden. Das Betriebliches Kontinuitätsmanagement (BCM) beschäftigt sich jedoch auch mit den sogenannten „worst cases“ – als Mittel zur Erkennung von Anfälligkeiten und Schwachstellen. Darüber hinaus beschäftigt sich die Kontinuitätsplanung insbesondere mit der Frage des Geschäfts (=Veranstaltungs-)fortbestandes trotz eines eingetretenen Schadens sowie der Rückkehr zur Normalität. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Betriebliches Kontinuitätsmanagement ist ein Schlüsselkonzept für die Bewältigung negativer Ereignisse wie Schäden / Notfällen und / oder Krisen. Dies gilt auch für Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Das Kontinuitätsmanagement stellt sicher, dass Abläufe robust und Organisationen resilient genug sind, um Kaskadeneffekte durch negative Ereignisse abzufedern – basierend auf dem Grundgedanken: „Sicherheit bedeutet, Schäden bewältigen zu können“. Es geht also um die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit eines Unternehmens / einer Veranstaltung trotz des Eintritts eines negativen Ereignisses.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kontinuitätsmanagement ist ein ganzheitlicher Prozess, &lt;br /&gt;
* der potentielle Bedrohungen für eine Organisation  / Veranstaltung und &lt;br /&gt;
* deren Einfluss auf die Geschäftstätigkeit identifiziert &lt;br /&gt;
* mit dem Ziel, eine organisationale Widerstandsfähigkeit aufzubauen &lt;br /&gt;
* mit der Fähigkeit, schnell auf Ereignisse zu reagieren [[1]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegensatz zum [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung|Risikomanagement]] besteht die Aufgabe des Kontinuitätsmanagements nicht in der&lt;br /&gt;
Minimierung der Eintrittswahrscheinlichkeit, sondern in der systematischen Vorbereitung auf die Bewältigung von Schäden (präventive Schadenbewältigung). &lt;br /&gt;
Deshalb ist die zugrunde liegende Fragestellung nicht, ob ein Schaden eintritt, sondern welche Auswirkungen er hat, wenn er eintritt.&lt;br /&gt;
Beispiel: Das Eintreten eines Stromausfalls auf einem Veranstaltungsgelände wird nicht im Hinblick auf die Frage geprüft, wie wahrscheinlich der Stromausfall ist, sondern welche Konsequenzen es hat, sollte der Strom ausfallen - d.h., wie relevant der Stromausfall ist. Basierend hieruas wird entzschieden, ob Maßnahmen getroffen werden müssen, die Auswirkungen eines Stromausfalles zu minimieren. Die Relevanz eines Stromausfalles einer Tagesveranstaltung ohne Bühnenprogramm ist eine andere als die anderer Veranstaltungen mit Bühnenprogramm oder in der Dukelheit stattfindend - während die Eintrittswahrscheinlich grundsätzlich gleich bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Betrachtung von Worst Case Szenarien wird in der Praxis jedoch häufig gescheut, da diese fälschlicherweise als Eingeständnis mangelnder Sicherheit interpretiert werden. Insbesondere die Worst Case Szenarien sind aber ein wichtiges Instrument zur Aufdeckung organisationaler Schwächen und helfen,&lt;br /&gt;
Aussagen in Bezug auf das eigene Sicherheitsverständnis zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;|Beispiel 1&lt;br /&gt;
| '''Praxisbeispiel''' Das Szenario „Zusammenbruch einer Bühne“ wird aufgrund der geringen Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. der Tatsache, dass ein eintrittswahrscheinlicher Bühnenzusammenbruch niemals im Rahmen einer Genehmigung akzeptiert werden würde, regelmäßig nicht im Rahmen der Notfallplanung vorbereitet – die Maßnahmen des allgemeinen Sicherheitsmanagements (z.B: Abnahmen des Fliegenden Baus, Einhaltung der Vorgaben des Baubuchs incl. Nebenbestimmungen) gelten als ausreichend, um dieses Szenario als „nicht eintrittswahrscheinlich“ zu beurteilen. &lt;br /&gt;
Eine Betrachtung dieses Szenarios als „worst case scenario“ kann jedoch helfen, grundlegende Fragen zu beantworten, z.B.&lt;br /&gt;
* Bedeutet der Zusammenbruch einer Bühne (eines Fahrgeschäftes etc.)  das Ende der Veranstaltung?&lt;br /&gt;
* Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um die Veranstaltung im Zusammenhang mit einem solchen Ereignis zu beenden (Verletzte? Schwerverletzte? Tote? Totalausfall der Struktur?)&lt;br /&gt;
* Sind – über die Abwicklung des konkreten Ereignisses im Rahmen des Notfallmanagements hinaus – Maßnahmen, Rollen und Verantwortlichkeiten geklärt?&lt;br /&gt;
* Gibt es Dokumente und / oder Prozedere hierzu bei den anderen Organisationen? &lt;br /&gt;
* Gibt es Prozedere zum Thema Öffentlichkeitsarbeit aber auch zur internen Abarbeitung eines solchen Ereignisses? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fragen, die sich in der Abarbeitung eines solchen Worst Case Scenarios ergeben, sind vielfältig und können hilfreichen Aufschluss geben über die allgemeine Fähigkeit der Organisation, mit Stör- und Schadenereignissen, insbesondere auch ungeplanten, umzugehen. Darüber hinaus ergibt sich die Notwendigkeit, über angegliederte Prozesse (Pressearbeit / interne Strukturen) zu sprechen und Entscheidungen im Hinblick auf das eigene Sicherheitsbedürfnis zu treffen.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kontinuitätsmanagement für Veranstaltungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziel des Kontinuitätsmanagements ist der Aufbau resilienter Systeme, die im Falle eines Schadeneintrittes nicht kollabieren, sondern in einen anderen Betriebsmodus wechseln können (auch bei einem noch so spektakulären Ereignis ist es wichtig, dass das Büro besetzt bleibt, dass regelmäßige Abläufe aufrechterhalten werden, dass Ansprechbarkeit gegeben ist etc.).&lt;br /&gt;
Hierzu ist es nötig, Anfälligkeiten aufzuzeigen – das heisst, es ist zu prüfen welche Relevanz ein Ereignis hat (ein Stromausfall am Nachmittag hat in Bezug auf die Sicherheitsbeleuchtung eine geringere Relevanz als ein Stromausfall am Abend). &lt;br /&gt;
Anfälligkeiten sind vielfältig und nicht immer direkt zu erkennen - Faktoren, die eine Veranstaltung anfällig machen können, sind z.B.&lt;br /&gt;
* Erstmalige Veranstaltung: es besteht (noch) kein Vertrauensverhältnis zwischen Veranstalter und Behörden – Ereignisse werden ggf. negativer bewertet und sanktioniert als es bei einem vertrauensvollen Miteinander der Fall wäre.&lt;br /&gt;
* Erschöpftes Budget: auf kurzfristige Änderungen kann nicht mehr adäquat reagiert werden, Entscheidungen werden nur noch auf der Grundlage des Budgets getroffen (z.B. bei der Auswahl von Dienstleistern) &lt;br /&gt;
* Vulnerables Publikumsprofil z.B. durch die Anwesenheit vieler mobilitätseingeschränkter Menschen&lt;br /&gt;
* Fehlende sichere Bereiche: fehlen für das „Szenario“ Unwetter z.B. adäquate Unterstellmöglichkeiten, ist die Veranstaltung anfällig für einen früheren Veranstaltungsabbruch.&lt;br /&gt;
* Unbekannte Besucherzahlen: ist bis zum Veranstaltungstag selbst nicht bekannt, wie viele Besucher die Veranstaltung besuchen werden, kann dies dazu führen, dass getroffenen Maßnahmen entweder zu gering (Anfälligkeit des Sicherheitsmanagements und der Notfallplanung) oder zu hoch sind (finanzielle Anfälligkeit)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Aufdecken dieser Anfälligkeiten kann helfen, einen Rahmen für den Aufbau organisationaler Resilienz zu schaffen, der nicht nur eine effektive Schadenbewältigung unter Berücksichtigung der Sicherheit aller Beteiligten garantiert, sondern auch die Fortführung des Unternehmens / der Veranstaltung sicherstellt (vgl. BS 25999; ISO 22301; [5], S. 62).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während sich die [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung|Risikoanalyse]] für Veranstaltungen oftmals nur auf die Veranstaltung selbst konzentriert, werden im Rahmen des Kontinuitätsmanagements potentielle Anfälligkeiten auch in der eigenen Organisation oder in der Zusammenarbeit mit Stakeholdern (z.B. externen Dienstleistern) gesucht. Insbesondere Aspekte des Transports und der Logistik sind häufig vernachlässigte potentielle Schwachstellen mit hoher Auswirkung auf die Gesamtveranstaltung. &lt;br /&gt;
Zu betrachten sind regelmäßig alle Bereiche des Sicherheitsmanagement (vgl. [7], S. 254; nach Yones 2007): &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Technologie'''&lt;br /&gt;
* baulich-technische Infrastrukturen, &lt;br /&gt;
* zur Verfügung stehendes Werkzeug,&lt;br /&gt;
* technische Redundanzen und Reparaturkapazitäten, &lt;br /&gt;
* Transports und Logistik. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Personen'''&lt;br /&gt;
* Ausbildung,&lt;br /&gt;
* klare Definition organisationaler Rollen,&lt;br /&gt;
* Flexibilität von Befehlsketten,&lt;br /&gt;
* persönliche Handlungsfähigkeiten und Reaktionskapazitäten einzelner Mitarbeiter, Praxiserfahrung, kommunikative Kompetenzen, Psychologie, Fähigkeit zur Antizipation und Informationsverarbeitung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Prozesse'''&lt;br /&gt;
* Abläufe der Geschäftstätigkeit und des Besuchermanagements, &lt;br /&gt;
* Sicherung und Flexibilität der Produktion,&lt;br /&gt;
* Personalangelegenheiten, &lt;br /&gt;
* Datenverarbeitung (z.B. Backups, optionale Zugriffsmöglichkeiten etc.),. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Ökonomie'''&lt;br /&gt;
* Budget,&lt;br /&gt;
* Besitz- sowie Eigentumsverhältnisse von Material, Gelände usw.&lt;br /&gt;
* Fragen der Haftung, des Rechtsschutzes und der Versicherung in Bezug auf Größe bzw. Maßstab und Art der Veranstaltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schadenrelevanzanalyse / Business Impact Analysis (BIA)==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein wesentlicher erster Schritt im Rahmen des Kontinuitätsmanagements ist die Schadenrelevanzanalyse (Business Impact Analysis) (vgl. [3], S. 166ff.). Hierbei werden quantitative und qualitative Einflussgrößen bestimmt, welche die potentiellen Effekte und Verluste beim Eintritt von Störungen oder Schäden beschreiben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hierzu gehören im Veranstaltungskontext nicht nur Notfälle im Hinblick auf mögliche Personenschäden, sondern zum Beispiel auch der Ausfall relevanter Infrastrukturen (Ver-/Entsorgung, Bühnen etc.) oder auch der Ausfall von Personal. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ereignisse sind nicht immer im gleichen Maße relevant: &lt;br /&gt;
* Die Sperrung einer der Hauptzufahrtsstrassen zum Veranstaltungsgelände ist während der Anlieferungsphase der Produktion oder auch während der Anreisephase der Besucher relevanter als während der Veranstaltung.&lt;br /&gt;
* Der Ausfall der Entsorgung (Toiletten) ist bei einer Veranstaltung, die nur wenige Stunden dauert, weniger relevant als bei einer Mehrtagesveranstaltung.&lt;br /&gt;
* Das Einsetzen von starkem Regen kann je nach Veranstaltungsphase und Publikumsprofil gar nicht relevant (oder sehr relevant sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;| Beispiel 2&lt;br /&gt;
| Praxisbeispiel: Auf der großen Zufahrtstrasse zur Veranstaltung kommt es zu einem schweren Unfall verbunden mit einer längeren Sperrung. Die Anreise des Ordnungsdienstes ist betroffen, ein Großteil der Kräfte kann das Veranstaltungsgelände nicht erreichen.&lt;br /&gt;
Während es Veranstaltungen gibt, die den Ausfall (oder die späte Ankunft) des Ordnungsdienstes relativ problemlos kompensieren können (geringe Anzahl, kein Gefährdungspotential etc.), gibt es Veranstaltungen, die möglicherweise nicht beginnen können, bevor nicht alle Fluchtwege, alle Einlässe etc. besetzt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Relevanz eines verzögerten Einlasses ist dabei ebenfalls individuell zu bewerten: vom Unmut des Publikums über längere Wartezeiten bis hin zu sich verschiebenden oder auch nicht eingehaltenen TV-Übertragungszeiten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf einer Veranstaltung fällt der Strom aus – dies ist mehr oder weniger relevant abhängig von &lt;br /&gt;
* der Anzahl der darauf angewiesenen Nutzer (alle – wenige)&lt;br /&gt;
* der Art der darauf angewiesenen Nutzer (Softeisverkäufer – Telefonanlage - Getränkeversorgung )&lt;br /&gt;
* dem Zeitpunkt des Eintretens (zum Beginn – Zum Ende der Veranstaltung)&lt;br /&gt;
* den bereits vorhandenen Sicherungssysteme (Notstromversorgung)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Relevanz zu bewerten, müssen alle Geschäftsprozesse dahingehend überprüft werden, welche Konsequenzen ihr Ausfall haben würde in Bezug auf:&lt;br /&gt;
* Ziele des Unternehmens / der Organisation: dies ist nicht immer nur der Fortgang der Veranstaltung selbst, sondern kann auch die Etablierung einer neuen Veranstaltung sein, eines Veranstalters, die Bindung eines Sponsors oder auch der angestrebte Verdienst &lt;br /&gt;
* Produkte / Angebote / Dienstleistungen: welche sind wichtig für die Veranstaltung? Welche sind verzichtbar? &lt;br /&gt;
* Stakeholder: wer sind die Partner? Was passiert, wenn diese ausfallen / nicht liefern können etc.?&lt;br /&gt;
* zeitliche Abläufe und Fristen: wie viel Zeit habe / brauche ich, um was wieder herzustellen? Was ist die Maximal Tolerierbare Ausfallzeit (s.u.)? Wie viel Zeit muss ich „aushalten“ / überbrücken? Welche Verzögerungen ergeben sich und was sind die Konsequenzen dieser Verzögerung (etwa die Auswirkungen eines verzögerten Einlasses auf eine TV Produktion)? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sind alle Auswirkungen herausgearbeitet, müssen die folgenden Fragen beantwortet werden:&lt;br /&gt;
* Welche Prozesse haben die höchste Priorität und müssen unbedingt aufrechterhalten werden?&lt;br /&gt;
* Welche Maßnahmen sind dafür notwendig?&lt;br /&gt;
* Welche Ressourcen werden dafür mindestens benötigt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Maximal Tolerierbare Ausfallzeit (MTA)==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Wiederaufnahme oder Wiederherstellung gestörter Prozesse (z.B. der Stromversorgung) ist die Zeit ein wichtiger Faktor. Die Maximale Tolerierbare Ausfallzeit beschreibt den Zeitrahmen, in dem die Aktivität wieder anlaufen muss, bevor der Ausfall dem Unternehmen (oder der Veranstaltung) nachhaltig schadet.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Prozessen, die nur kurzfristig ausfallen dürfen, muss daher entweder bei der Wiederherstellung oder aber schon früher in Bezug auf die Ausfallsicherung eine höhere Priorität eingeräumt werden, als denen, auf die eine Zeit lang verzichtet werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kontinuitätsplan==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kontinuitätsplanung verläuft in den selben Phasen wie die [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Notfallplanung|Notfallplanung]](vgl. [9], S. 32)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Vorbereitung''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufbauorganisation: Festlegung von Rollen und Verantwortlichkeiten, Rechten und Pflichten, Benennung der Beteiligten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ablauforganisation: &lt;br /&gt;
* Identifizierung kritischer Prozesse und Anfälligkeiten, &lt;br /&gt;
* Identifizierung der Konsequenzen einer Störung und deren Relevanz &lt;br /&gt;
* Identifizierung der MTA und Konsequenzen der Nichteinhaltung&lt;br /&gt;
* Identifizierung von Stakeholdern und Informationsquellen &lt;br /&gt;
* Quantifizierung der personellen und materiellen Ressourcen(verfügbarkeit)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bewältigen'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Feststellen der Schadenschwere&lt;br /&gt;
* Ersatzbeschaffung, Kompensation, Überbrückung etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Nachbereiten''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dokumentieren&lt;br /&gt;
* Evaluieren&lt;br /&gt;
* Verbessern &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kontinuitätsplan muss  kontinuierlich überarbeitet, angepasst und auf andere Pläne, bspw. [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|Crowd Management]] Pläne, Notfallpläne, Pläne der anderen Akteure abgestimmt werden. &lt;br /&gt;
Dabei muss der Plan allen Beteiligten gegenüber kommuniziert und von diesen auch akzeptiert sein – anzustreben ist hierbei die Notwendigkeit einer strategischen Implementation von Sicherheitskulturen durch entsprechende Ausbildung und Trainings statt einer bloßen Papier- und Konzeptkultur (vgl. [7], S. 256).&lt;br /&gt;
Ein Schlüssel zur Kontinuität und damit die schnelle Rückkehr in den Normalbetrieb liegt in den involvierten Personen. Kemp (vgl. [7]) weist darauf hin, dass es insbesondere die persönlichen Anpassungsfähigkeiten der Mitarbeiter sind, die geschult und nicht vor lauter Prozessplanung übersehen werden dürfen. Die organisationale Flexibilität in Bezug auf die Anpassung an sich verändernde Bedingungen ist ein Schlüssel für die schnelle Bewältigung eines Ereignisses.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* [1] http://www.thebci.org Business Continuity Institute.&lt;br /&gt;
* [2] Barnes, J.C. (2001): A Guide to Business Continuity Planning. John Wiley and Sons: Chichester.&lt;br /&gt;
* [3] Barnes, P. (2011): Business Impact Analysis. In: Hiles, A. (Hrsg.) (2011): The Definitive Handbook of Business Continuity Management. 3. Auflage. John Wiley and Sons: Chichester.&lt;br /&gt;
* [4] Blyth, M. (2009): Business Continuity Managemen. Building an Effective Incident Management Plan. John Wiley and Sons: Hoboken.&lt;br /&gt;
* [5] Estall, H. (2012): Business Continuity Management Systems. Implementation and Certification to ISO22301. BCS – The Chartered Institute for IT: Swindon.&lt;br /&gt;
* [6] Fruin, J.J. (2002 [1993]): The Causes and Prevention of Crowd Disasters. Verfügbar unter [http://www.crowdsafe.com/FruinCauses.pdf] [24.06.2014]&lt;br /&gt;
* [7] Kemp, C. (2010): A Strategic Methodology for a holistic approach to disaster management in a pre-staging and post event continuum. In: Kemp, C., Smith, P. (2010): Case Studies in Crowd Management, Security and Business Continuity. ET Press: Cambridge. S. 241-260.&lt;br /&gt;
* [8] Hiles, A. (Hrsg.) (2011): The Definitive Handbook of Business Continuity Management. 3. Auflage. John Wiley and Sons: Chichester.&lt;br /&gt;
* [9] Verwaltungs Berufsgenossenschaft (2011): Zwischenfall, Notfall, Katastrophe. VBG-Fachwissen BGI 5097.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Betriebliches_Kontinuit%C3%A4tsmanagement_(BCM)&amp;diff=5505</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Betriebliches Kontinuitätsmanagement (BCM)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Betriebliches_Kontinuit%C3%A4tsmanagement_(BCM)&amp;diff=5505"/>
		<updated>2015-06-20T15:08:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Betriebliches Kontinuitätsmanagement (BCM)}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Status: final&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bearbeiter: Sabine Funk, Simon Runkel (IBIT GmbH) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Eintritt eines Stör- oder Schadenfalles stellt für Unternehmen eine umfassende Belastung dar. Dies ist für Veranstaltungen und Veranstalter nicht anders als für andere Industriebereiche. Im Gegensatz aber zu anderen Industrien, in denen das Kontinuitätsmanagement ein regelmäßiger Teil des allgemeinen Managementprozesses ist, reduziert sich die Betrachtung von Ereignissen im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen häufig auf die Bewältigung von Notfällen, die im Rahmen der Risikoanalyse als mögliches Szenario akzeptiert wurden. Das Betriebliches Kontinuitätsmanagement (BCM) beschäftigt sich jedoch auch mit den sogenannten „worst cases“ – als Mittel zur Erkennung von Anfälligkeiten und Schwachstellen. Darüber hinaus beschäftigt sich die Kontinuitätsplanung insbesondere mit der Frage des Geschäfts (=Veranstaltungs-)fortbestandes trotz eines eingetretenen Schadens sowie der Rückkehr zur Normalität. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Betriebliches Kontinuitätsmanagement ist ein Schlüsselkonzept für die Bewältigung negativer Ereignisse wie Schäden / Notfällen und / oder Krisen. Dies gilt auch für Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Das Kontinuitätsmanagement stellt sicher, dass Abläufe robust und Organisationen resilient genug sind, um Kaskadeneffekte durch negative Ereignisse abzufedern – basierend auf dem Grundgedanken: „Sicherheit bedeutet, Schäden bewältigen zu können“. Es geht also um die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit eines Unternehmens / einer Veranstaltung trotz des Eintritts eines negativen Ereignisses.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kontinuitätsmanagement ist ein ganzheitlicher Prozess, &lt;br /&gt;
* der potentielle Bedrohungen für eine Organisation  / Veranstaltung und &lt;br /&gt;
* deren Einfluss auf die Geschäftstätigkeit identifiziert &lt;br /&gt;
* mit dem Ziel, eine organisationale Widerstandsfähigkeit aufzubauen &lt;br /&gt;
* mit der Fähigkeit, schnell auf Ereignisse zu reagieren [[1]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegensatz zum [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung|Risikomanagement]] besteht die Aufgabe des Kontinuitätsmanagements nicht in der&lt;br /&gt;
Minimierung der Eintrittswahrscheinlichkeit, sondern in der systematischen Vorbereitung auf die Bewältigung von Schäden (präventive Schadenbewältigung). &lt;br /&gt;
Deshalb ist die zugrunde liegende Fragestellung nicht, ob ein Schaden eintritt, sondern welche Auswirkungen er hat, wenn er eintritt.&lt;br /&gt;
Beispiel: Das Eintreten eines Stromausfalls auf einem Veranstaltungsgelände wird nicht im Hinblick auf die Frage geprüft, wie wahrscheinlich der Stromausfall ist, sondern welche Konsequenzen es hat, sollte der Strom ausfallen - d.h., wie relevant der Stromausfall ist. Basierend hieruas wird entzschieden, ob Maßnahmen getroffen werden müssen, die Auswirkungen eines Stromausfalles zu minimieren. Die Relevanz eines Stromausfalles einer Tagesveranstaltung ohne Bühnenprogramm ist eine andere als die anderer Veranstaltungen mit Bühnenprogramm oder in der Dukelheit stattfindend - während die Eintrittswahrscheinlich grundsätzlich gleich bleibt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Betrachtung von Worst Case Szenarien wird in der Praxis jedoch häufig gescheut, da diese fälschlicherweise als Eingeständnis mangelnder Sicherheit interpretiert werden. Insbesondere die Worst Case Szenarien sind aber ein wichtiges Instrument zur Aufdeckung organisationaler Schwächen und helfen,&lt;br /&gt;
Aussagen in Bezug auf das eigene Sicherheitsverständnis zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;|Beispiel 1&lt;br /&gt;
| '''Praxisbeispiel''' Das Szenario „Zusammenbruch einer Bühne“ wird aufgrund der geringen Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. der Tatsache, dass ein eintrittswahrscheinlicher Bühnenzusammenbruch niemals im Rahmen einer Genehmigung akzeptiert werden würde, regelmäßig nicht im Rahmen der Notfallplanung vorbereitet – die Maßnahmen des allgemeinen Sicherheitsmanagements (z.B: Abnahmen des Fliegenden Baus, Einhaltung der Vorgaben des Baubuchs incl. Nebenbestimmungen) gelten als ausreichend, um dieses Szenario als „nicht eintrittswahrscheinlich“ zu beurteilen. &lt;br /&gt;
Eine Betrachtung dieses Szenarios als „worst case scenario“ kann jedoch helfen, grundlegende Fragen zu beantworten, z.B.&lt;br /&gt;
* Bedeutet der Zusammenbruch einer Bühne (eines Fahrgeschäftes etc.)  das Ende der Veranstaltung?&lt;br /&gt;
* Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um die Veranstaltung im Zusammenhang mit einem solchen Ereignis zu beenden (Verletzte? Schwerverletzte? Tote? Totalausfall der Struktur?)&lt;br /&gt;
* Sind – über die Abwicklung des konkreten Ereignisses im Rahmen des Notfallmanagements hinaus – Maßnahmen, Rollen und Verantwortlichkeiten geklärt?&lt;br /&gt;
* Gibt es Dokumente und / oder Prozedere hierzu bei den anderen Organisationen? &lt;br /&gt;
* Gibt es Prozedere zum Thema Öffentlichkeitsarbeit aber auch zur internen Abarbeitung eines solchen Ereignisses? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fragen, die sich in der Abarbeitung eines solchen Worst Case Scenarios ergeben, sind vielfältig und können hilfreichen Aufschluss geben über die allgemeine Fähigkeit der Organisation, mit Stör- und Schadenereignissen, insbesondere auch ungeplanten, umzugehen. Darüber hinaus ergibt sich die Notwendigkeit, über angegliederte Prozesse (Pressearbeit / interne Strukturen) zu sprechen und Entscheidungen im Hinblick auf das eigene Sicherheitsbedürfnis zu treffen.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kontinuitätsmanagement für Veranstaltungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziel des Kontinuitätsmanagements ist der Aufbau resilienter Systeme, die im Falle eines Schadeneintrittes nicht kollabieren, sondern in einen anderen Betriebsmodus wechseln können (auch bei einem noch so spektakulären Ereignis ist es wichtig, dass das Büro besetzt bleibt, dass regelmäßige Abläufe aufrechterhalten werden, dass Ansprechbarkeit gegeben ist etc.).&lt;br /&gt;
Hierzu ist es nötig, Anfälligkeiten aufzuzeigen – das heisst, es ist zu prüfen welche Relevanz ein Ereignis hat (ein Stromausfall am Nachmittag hat in Bezug auf die Sicherheitsbeleuchtung eine geringere Relevanz als ein Stromausfall am Abend). &lt;br /&gt;
Anfälligkeiten sind vielfältig und nicht immer direkt zu erkennen - Faktoren, die eine Veranstaltung anfällig machen können, sind z.B.&lt;br /&gt;
* Erstmalige Veranstaltung: es besteht (noch) kein Vertrauensverhältnis zwischen Veranstalter und Behörden – Ereignisse werden ggf. negativer bewertet und sanktioniert als es bei einem vertrauensvollen Miteinander der Fall wäre.&lt;br /&gt;
* Erschöpftes Budget: auf kurzfristige Änderungen kann nicht mehr adäquat reagiert werden, Entscheidungen werden nur noch auf der Grundlage des Budgets getroffen (z.B. bei der Auswahl von Dienstleistern) &lt;br /&gt;
* Vulnerables Publikumsprofil z.B. durch die Anwesenheit vieler mobilitätseingeschränkter Menschen&lt;br /&gt;
* Fehlende sichere Bereiche: fehlen für das „Szenario“ Unwetter z.B. adäquate Unterstellmöglichkeiten, ist die Veranstaltung anfällig für einen früheren Veranstaltungsabbruch.&lt;br /&gt;
* Unbekannte Besucherzahlen: ist bis zum Veranstaltungstag selbst nicht bekannt, wie viele Besucher die Veranstaltung besuchen werden, kann dies dazu führen, dass getroffenen Maßnahmen entweder zu gering (Anfälligkeit des Sicherheitsmanagements und der Notfallplanung) oder zu hoch sind (finanzielle Anfälligkeit)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Aufdecken dieser Anfälligkeiten kann helfen, einen Rahmen für den Aufbau organisationaler Resilienz zu schaffen, der nicht nur eine effektive Schadenbewältigung unter Berücksichtigung der Sicherheit aller Beteiligten garantiert, sondern auch die Fortführung des Unternehmens / der Veranstaltung sicherstellt (vgl. BS 25999; ISO 22301; [5], S. 62).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während sich die [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung|Risikoanalyse]] für Veranstaltungen oftmals nur auf die Veranstaltung selbst konzentriert, werden im Rahmen des Kontinuitätsmanagements potentielle Anfälligkeiten auch in der eigenen Organisation oder in der Zusammenarbeit mit Stakeholdern (z.B. externen Dienstleistern) gesucht. Insbesondere Aspekte des Transports und der Logistik sind häufig vernachlässigte potentielle Schwachstellen mit hoher Auswirkung auf die Gesamtveranstaltung. &lt;br /&gt;
Zu betrachten sind regelmäßig alle Bereiche des Sicherheitsmanagement (vgl. [7], S. 254; nach Yones 2007): &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Technologie'''&lt;br /&gt;
* baulich-technische Infrastrukturen, &lt;br /&gt;
* zur Verfügung stehendes Werkzeug,&lt;br /&gt;
* technische Redundanzen und Reparaturkapazitäten, &lt;br /&gt;
* Transports und Logistik. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Personen'''&lt;br /&gt;
* Ausbildung,&lt;br /&gt;
* klare Definition organisationaler Rollen,&lt;br /&gt;
* Flexibilität von Befehlsketten,&lt;br /&gt;
* persönliche Handlungsfähigkeiten und Reaktionskapazitäten einzelner Mitarbeiter, Praxiserfahrung, kommunikative Kompetenzen, Psychologie, Fähigkeit zur Antizipation und Informationsverarbeitung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Prozesse'''&lt;br /&gt;
* Abläufe der Geschäftstätigkeit und des Besuchermanagements, &lt;br /&gt;
* Sicherung und Flexibilität der Produktion,&lt;br /&gt;
* Personalangelegenheiten, &lt;br /&gt;
* Datenverarbeitung (z.B. Backups, optionale Zugriffsmöglichkeiten etc.),. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Ökonomie'''&lt;br /&gt;
* Budget,&lt;br /&gt;
* Besitz- sowie Eigentumsverhältnisse von Material, Gelände usw.&lt;br /&gt;
* Fragen der Haftung, des Rechtsschutzes und der Versicherung in Bezug auf Größe bzw. Maßstab und Art der Veranstaltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schadenrelevanzanalyse / Business Impact Analysis (BIA)==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein wesentlicher erster Schritt im Rahmen des Kontinuitätsmanagements ist die Schadenrelevanzanalyse (Business Impact Analysis) (vgl. [3], S. 166ff.). Hierbei werden quantitative und qualitative Einflussgrößen bestimmt, welche die potentiellen Effekte und Verluste beim Eintritt von Störungen oder Schäden beschreiben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hierzu gehören im Veranstaltungskontext nicht nur Notfälle im Hinblick auf mögliche Personenschäden, sondern zum Beispiel auch der Ausfall relevanter Infrastrukturen (Ver-/Entsorgung, Bühnen etc.) oder auch der Ausfall von Personal. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ereignisse sind nicht immer im gleichen Maße relevant: &lt;br /&gt;
* Die Sperrung einer der Hauptzufahrtsstrassen zum Veranstaltungsgelände ist während der Anlieferungsphase der Produktion oder auch während der Anreisephase der Besucher relevanter als während der Veranstaltung.&lt;br /&gt;
* Der Ausfall der Entsorgung (Toiletten) ist bei einer Veranstaltung, die nur wenige Stunden dauert, weniger relevant als bei einer Mehrtagesveranstaltung.&lt;br /&gt;
* Das Einsetzen von starkem Regen kann je nach Veranstaltungsphase und Publikumsprofil gar nicht relevant (oder sehr relevant sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;| Beispiel 2&lt;br /&gt;
| Praxisbeispiel: Auf der großen Zufahrtstrasse zur Veranstaltung kommt es zu einem schweren Unfall verbunden mit einer längeren Sperrung. Die Anreise des Ordnungsdienstes ist betroffen, ein Großteil der Kräfte kann das Veranstaltungsgelände nicht erreichen.&lt;br /&gt;
Während es Veranstaltungen gibt, die den Ausfall (oder die späte Ankunft) des Ordnungsdienstes relativ problemlos kompensieren können (geringe Anzahl, kein Gefährdungspotential etc.), gibt es Veranstaltungen, die möglicherweise nicht beginnen können, bevor nicht alle Fluchtwege, alle Einlässe etc. besetzt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Relevanz eines verzögerten Einlasses ist dabei ebenfalls individuell zu bewerten: vom Unmut des Publikums über längere Wartezeiten bis hin zu sich verschiebenden oder auch nicht eingehaltenen TV-Übertragungszeiten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf einer Veranstaltung fällt der Strom aus – dies ist mehr oder weniger relevant abhängig von &lt;br /&gt;
* der Anzahl der darauf angewiesenen Nutzer (alle – wenige)&lt;br /&gt;
* der Art der darauf angewiesenen Nutzer (Softeisverkäufer – Telefonanlage - Getränkeversorgung )&lt;br /&gt;
* dem Zeitpunkt des Eintretens (zum Beginn – Zum Ende der Veranstaltung)&lt;br /&gt;
* den bereits vorhandenen Sicherungssysteme (Notstromversorgung)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Relevanz zu bewerten, müssen alle Geschäftsprozesse dahingehend überprüft werden, welche Konsequenzen ihr Ausfall haben würde in Bezug auf:&lt;br /&gt;
* Ziele des Unternehmens / der Organisation: dies ist nicht immer nur der Fortgang der Veranstaltung selbst, sondern kann auch die Etablierung einer neuen Veranstaltung sein, eines Veranstalters, die Bindung eines Sponsors oder auch der angestrebte Verdienst &lt;br /&gt;
* Produkte / Angebote / Dienstleistungen: welche sind wichtig für die Veranstaltung? Welche sind verzichtbar? &lt;br /&gt;
* Stakeholder: wer sind die Partner? Was passiert, wenn diese ausfallen / nicht liefern können etc.?&lt;br /&gt;
* zeitliche Abläufe und Fristen: wie viel Zeit habe / brauche ich, um was wieder herzustellen? Was ist die Maximal Tolerierbare Ausfallzeit (s.u.)? Wie viel Zeit muss ich „aushalten“ / überbrücken? Welche Verzögerungen ergeben sich und was sind die Konsequenzen dieser Verzögerung (etwa die Auswirkungen eines verzögerten Einlasses auf eine TV Produktion)? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sind alle Auswirkungen herausgearbeitet, müssen die folgenden Fragen beantwortet werden:&lt;br /&gt;
* Welche Prozesse haben die höchste Priorität und müssen unbedingt aufrechterhalten werden?&lt;br /&gt;
* Welche Maßnahmen sind dafür notwendig?&lt;br /&gt;
* Welche Ressourcen werden dafür mindestens benötigt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Maximal Tolerierbare Ausfallzeit (MTA)==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Wiederaufnahme oder Wiederherstellung gestörter Prozesse (z.B. der Stromversorgung) ist die Zeit ein wichtiger Faktor. Die Maximale Tolerierbare Ausfallzeit beschreibt den Zeitrahmen, in dem die Aktivität wieder anlaufen muss, bevor der Ausfall dem Unternehmen (oder der Veranstaltung) nachhaltig schadet.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Prozessen, die nur kurzfristig ausfallen dürfen, muss daher entweder bei der Wiederherstellung oder aber schon früher in Bezug auf die Ausfallsicherung eine höhere Priorität eingeräumt werden, als denen, auf die eine Zeit lang verzichtet werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kontinuitätsplan==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kontinuitätsplanung verläuft in den selben Phasen wie die [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Notfallplanung|Notfallplanung]](vgl. [9], S. 32)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Vorbereitung''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufbauorganisation: Festlegung von Rollen und Verantwortlichkeiten, Rechten und Pflichten, Benennung der Beteiligten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ablauforganisation: &lt;br /&gt;
* Identifizierung kritischer Prozesse und Anfälligkeiten, &lt;br /&gt;
* Identifizierung der Konsequenzen einer Störung und deren Relevanz &lt;br /&gt;
* Identifizierung der MTA und Konsequenzen der Nichteinhaltung&lt;br /&gt;
* Identifizierung von Stakeholdern und Informationsquellen &lt;br /&gt;
* Quantifizierung der personellen und materiellen Ressourcen(verfügbarkeit)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bewältigen'' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Feststellen der Schadenschwere&lt;br /&gt;
* Ersatzbeschaffung, Kompensation, Überbrückung etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Nachbereiten''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Dokumentieren&lt;br /&gt;
* Evaluieren&lt;br /&gt;
* Verbessern &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kontinuitätsplan muss  kontinuierlich überarbeitet, angepasst und auf andere Pläne, bspw. [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|Crowd Management]] Pläne, Notfallpläne, Pläne der anderen Akteure abgestimmt werden. &lt;br /&gt;
Dabei muss der Plan allen Beteiligten gegenüber kommuniziert und von diesen auch akzeptiert sein – anzustreben ist hierbei die Notwendigkeit einer strategischen Implementation von Sicherheitskulturen durch entsprechende Ausbildung und Trainings statt einer bloßen Papier- und Konzeptkultur (vgl. [7], S. 256).&lt;br /&gt;
Ein Schlüssel zur Kontinuität und damit die schnelle Rückkehr in den Normalbetrieb liegt in den involvierten Personen. Kemp (vgl. [7]) weist darauf hin, dass es insbesondere die persönlichen Anpassungsfähigkeiten der Mitarbeiter sind, die geschult und nicht vor lauter Prozessplanung übersehen werden dürfen. Die organisationale Flexibilität in Bezug auf die Anpassung an sich verändernde Bedingungen ist ein Schlüssel für die schnelle Bewältigung eines Ereignisses.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* [1] http://www.thebci.org Business Continuity Institute.&lt;br /&gt;
* [2] Barnes, J.C. (2001): A Guide to Business Continuity Planning. John Wiley and Sons: Chichester.&lt;br /&gt;
* [3] Barnes, P. (2011): Business Impact Analysis. In: Hiles, A. (Hrsg.) (2011): The Definitive Handbook of Business Continuity Management. 3. Auflage. John Wiley and Sons: Chichester.&lt;br /&gt;
* [4] Blyth, M. (2009): Business Continuity Managemen. Building an Effective Incident Management Plan. John Wiley and Sons: Hoboken.&lt;br /&gt;
* [5] Estall, H. (2012): Business Continuity Management Systems. Implementation and Certification to ISO22301. BCS – The Chartered Institute for IT: Swindon.&lt;br /&gt;
* [6] Fruin, J.J. (2002 [1993]): The Causes and Prevention of Crowd Disasters. Verfügbar unter [http://www.crowdsafe.com/FruinCauses.pdf] [24.06.2014]&lt;br /&gt;
* [7] Kemp, C. (2010): A Strategic Methodology for a holistic approach to disaster management in a pre-staging and post event continuum. In: Kemp, C., Smith, P. (2010): Case Studies in Crowd Management, Security and Business Continuity. ET Press: Cambridge. S. 241-260.&lt;br /&gt;
* [8] Hiles, A. (Hrsg.) (2011): The Definitive Handbook of Business Continuity Management. 3. Auflage. John Wiley and Sons: Chichester.&lt;br /&gt;
* [9] Verwaltungs Berufsgenossenschaft (2011): Zwischenfall, Notfall, Katastrophe. VBG-Fachwissen BGI 5097.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Notfallplanung&amp;diff=5504</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Notfallplanung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Notfallplanung&amp;diff=5504"/>
		<updated>2015-06-20T15:07:53Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Notfallplanung}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Status: Final&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Sabine Funk (IBIT GmbH)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Notfallplanung ist ein wichtiger Teil modernen Sicherheitsmanagements für Veranstaltungen, zu dem die Betrachtung sicherer Normalbetriebszustände genauso wie die von potentiellen Schadenlagen gehört. &lt;br /&gt;
[[Datei:notfallplanung.png|200px|thumb|right|Abbildung: Quelle http://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Themen/Arbeitsschutz_organisieren/Zwischenfall_Notfall_Katastrophe_BGI_5097.pdf?__blob=publicationFile (abgerufen 01.03.2015)]]&lt;br /&gt;
Die Notfallplanung beschreibt dabei die Abarbeitung eines konkreten Schaden- oder Störfalles und der daraus resultierenden Konsequenzen, während die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des Normalbetriebs im Rahmen der [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Betriebliches_Kontinuitätsmanagement_(BCM)|Kontinuitätsplanung]] abgedeckt wird. Die Notfallplanung hat zahlreiche Schnittstellen zu anderen Planungsaufgaben, insbesondere zum [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|Crowd Management]], zum [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung|Risikomanagement]] oder zur Notfallkommunikation. &lt;br /&gt;
Die ''allgemeine Notfallplanung'' für Veranstaltungen muss zahlreiche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr abdecken, die grundsätzlich für Veranstaltungen jeder Art gelten. Hierzu gehören z.B. die Vorsorge für medizinische Notfälle, allgemeine Brandbekämpfungsmaßnahmen, das Zur-Verfügung-Stellen von Rettungswegkapazitäten oder das Erstellen eines Räumungs- oder Evakuierungskonzeptes. &lt;br /&gt;
Die ''spezifische Notfallplanung'' richtet sich nach den besonderen Inhalten und Gefährdungen einer Veranstaltung, die im Rahmen einer [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung|Gefährdungsanalyse]] speziell für die konkrete Veranstaltung ermittelt werden müssen. &lt;br /&gt;
Unter einem Notfallplan im Sinne der Veranstaltungssicherheit versteht man einen überorganisationalen Plan, der für die Abarbeitung vorgegebener [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung|Szenarien]] notwendige Schritte, Dokumente und Ressourcen, die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure und die zeitlichen Abläufe definiert, um Schaden noch zu verhindern oder dessen Auswirkungen zu minimieren..&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Unabhängig von der Art oder der Größe einer Veranstaltung können grundsätzlich verschiedene Ereignisfälle eintreten, welche sich insbesondere hinsichtlich des Schadensausmaßes und damit einhergehend der Komplexität der Ereignisbewältigung unterscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnung und Definition dieser „Ereignisse“ unterscheiden sich in der allgemeinen Verwendung, daher werden für das Verständnis dieses Sicherheitsbausteins die folgenden, an den VBG Ratgeber ''Zwischenfall, Notfall, Katastrophe'' angelehnten Definitionen zugrunde gelegt (vgl. [7], S. ??):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Störung/Zwischenfall ''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ereignis, das im normalen Betriebsablauf bzw. Regelbetrieb vorkommt und die Durchführung der Veranstaltung nicht signifikant beeinflusst (z.B. vermisste Person, Diebstähle, Schlägereien). Zwischenfälle werden mit den vor Ort befindlichen Kräften abgearbeitet. Zwischenfälle kommen häufig vor, haben aber nur ein geringes Schadensausmaß.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Notfall''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein plötzliches, in der Regel unvorhersehbares, auf die Organisation / die Veranstaltung begrenztes Schadensereignis mit potentiell schwerwiegenden Folgen, welches außerordentliche Maßnahmen und rasches Eingreifen erfordert. (Unwetter, Stürme, Brand). Ein Notfall stellt eine erhebliche Gefährdung von Leben, Gesundheit, Umwelt oder sonstigen bedeutsamen Rechtsgütern dar. Notfälle können zur Unterbrechung oder zum Abbruch der Veranstaltung führen.&lt;br /&gt;
Das Ereignis kann mit den regulär für die Schadensbewältigung vorgesehenen und vor Ort befindlichen –ggfs. auch nachgeorderten - Kräften bewältigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Katastrophe''&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Groß-Schadensereignis, das zu einer gegenwärtigen Gefahr für das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, für die Umwelt oder für sonstige bedeutsame Rechtsgüter führt. Die Auswirkungen sind nicht auf die Veranstaltung begrenzt. Katastrophen kommen selten vor, haben aber in der Regel ein existenzbedrohendes Schadensausmaß&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Abhängigkeit von der Ereignisentwicklung kann die zuständige Katastrophenschutzbehörde den Katastrophenfall auf Basis der jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen feststellen (vgl. [1], S. 15)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus diesem Grund ist für jede Veranstaltung ein strukturierter, praxisorientierter Notfallplan notwendig, um &lt;br /&gt;
* Menschen zu schützen &lt;br /&gt;
* Schäden zu verringern &lt;br /&gt;
* Gesetzliche Anforderungen zu erfüllen &lt;br /&gt;
* Haftung zu verringern &lt;br /&gt;
* Eventualitäten zu reduzieren &lt;br /&gt;
* Negative mediale Aufmerksamkeit zu verringern &lt;br /&gt;
* Eigene Geschäftsfähigkeit zu erhalten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Notfallplanung besteht insbesondere aus den folgenden Aufgabenbereichen (vgl. [2], S. 224): &lt;br /&gt;
* Risikoanalyse bzw. Schwachstellenanalyse und Prävention von Notfällen&lt;br /&gt;
* Bewältigung von Notfällen&lt;br /&gt;
* Weiterführung der (im konkreten Fall für die Veranstaltung relevanten) Aufgaben &lt;br /&gt;
* Rückkehr zum Normalzustand (Übergang zum Kontinuitätsmanagement)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
und lässt sich in die folgenden Phasen gliedern (vgl. [7], S. 32)&lt;br /&gt;
* Vorbereitung (Aufbauorganisation mit den jeweiligen Verantwortlichkeiten, Rechten und Pflichten) und Ablauforganisation (Pläne, Übungen)&lt;br /&gt;
* Bewältigung (Feststellen, Informationen sammeln / auswerten, Prozedere und Maßnahmen einleiten / umsetzen&lt;br /&gt;
* Nachbereitung (Dokumentation, Evaluierung, Verbesserung) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Erstellung von Notfallplänen hilft dabei auch, sich auf die Abarbeitung unvorhergesehener Ereignisse vorzubereiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Notfallplanung==&lt;br /&gt;
Notfallplanung setzt immer abgestimmte Prozedere, vorhandene Ressourcen und geeignetes Personal voraus. Notfallpläne werden sinnvollerweise in Abstimmung mit denjenigen erarbeitet, die im Rahmen der Abwicklung des Notfalles eine relevante Rolle übernehmen. Kann dies nicht gewährleistet werden, ist durch geeignete Unterweisungen, Schulungen oder Übungen sicherzustellen, dass die Pläne allen handelnden Beteiligten in ausreichendem Maße bekannt sind. Die Abarbeitung von Notfällen sollte regelmäßig geübt und trainiert werden. Da insbesondere Übungen im Rahmen von Veranstaltungen (insbesondere einmalig stattfindenden) regelmäßig an Ressourcen scheitern, empfiehlt sich zumindest die Etablierung eines vorbereitenden Szenarien-Workshops mit allen Beteiligten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Notfallplanung umfasst immer Maßnahmen auf den folgenden Ebenen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Aufbauorganisation: Festlegung von Verantwortlichkeiten, Benennung der beteiligten Personen, Vergabe Recht und Pflichten, Etablierung Gremien (z.B. Koordinierungsgruppe)&lt;br /&gt;
* Ablauforganisation: erstellen von Plänen, Handlungshilfen, Checklisten, Übungen und Unterweisungen&lt;br /&gt;
[[Datei:notfallplanung1.png|200px|thumb|right| Abbildung: eindeutige Orientierungsmöglichkeiten und abgestimmte Planunterlagen sind wichtige Hilfsmittel im Rahmen der Notfallplanung. Quelle Feuerwehr Düsseldorf / Thomas Hussmann]]&lt;br /&gt;
[[Datei:notfallplanung2.png|200px|thumb|right| Abbildung: eindeutige Orientierungsmöglichkeiten und abgestimmte Planunterlagen sind wichtige Hilfsmittel im Rahmen der Notfallplanung. Quelle Feuerwehr Düsseldorf / Thomas Hussmann]]&lt;br /&gt;
[[Datei:notfallplanung3.png|200px|thumb|right| Abbildung: eindeutige Orientierungsmöglichkeiten und abgestimmte Planunterlagen sind wichtige Hilfsmittel im Rahmen der Notfallplanung. Quelle Feuerwehr Düsseldorf / Thomas Hussmann]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Überorganisationale Abstimmung''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Maßnahmen der Notfallplanung müssen mit den allgemeinen und den jeweiligen organisationsspezifischen Plänen übereinstimmen bzw. abgestimmt werden. In der Praxis finden sich oft mehrere Konzepte nebeneinander: Veranstalter, Polizei und Feuerwehr erstellen jeweils eigene Notfallpläne, die häufig nicht aufeinander abgestimmt sind. Um ein reibungsloses Miteinander der Beteiligten zu gewährleisten, ist die Abstimmung der jeweiligen Pläne jedoch unabdingbar: Resiliente Notfallplanung bedeutet immer das Vorhandensein einer überorganisational abgestimmten Planung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Ressourcen''&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
In den meisten Fällen erfordert die Abarbeitung von Notfällen zusätzliches Personal und Material. Dies können zusätzliche Ordnungskräfte sein, die eine geordnete Räumung ermöglichen ohne dass ebenfalls durch Ordnungskräfte abgesicherte Positionen aufgegeben werden müssen, oder ein Team, das die Ersterkundung am Ort des Ereignisses unternimmt (vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den notwendigen Ressourcen gehört auch das geeignete Material, um die im Rahmen der Notfallplanung vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen (zusätzliche Absperrungen, Seitenschneider zum Öffnen von Befestigung (z.B. Sichtschutz) oder Flatterband zum schnellen Absperren von Bereichen). Zusätzliche Ressourcen können auch in Form zusätzlicher Spezialkenntnisse oder -fähigkeiten notwendig werden (z.B. Wasser- oder Höhenrettung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Beteiligte''&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Das Personal, das im Rahmen der Notfallplanung eingesetzt wird, muss geeignet sein, diese Funktion auszuüben. Dies kann je nach Funktion besondere Anforderungen an Stressresistenz und Informationsverarbeitung bedeuten oder auch physische Voraussetzungen umfassen. Personal, das eine relevante Funktion bei der Abarbeitung von Notfällen hat, muss schnell verfügbar sein und steht nicht mehr für andere Aufgaben zur Verfügung – dies muss bei der Verteilung von Aufgaben berücksichtigt werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig von der Funktion ist sicherzustellen, dass die Beteiligten in ihre jeweiligen Aufgaben unterwiesen und im besten Falle geübt sind. In entscheidungsrelevanten Positionen ist darüber hinaus sicherzustellen, dass die jeweiligen Personen über eine ausreichende Weisungs- und Entscheidungsbefugnis verfügen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bewältigung''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Notfallplanung müssen für die konkrete Bewältigung des Notfalls regelmäßig die folgenden Fragen beantwortet werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Was sind die Auslöser?&lt;br /&gt;
* Wie wird alarmiert / wer alarmiert?&lt;br /&gt;
* Wer sind die Beteiligten?&lt;br /&gt;
* Wer trägt welche Verantwortung? / Wer entscheidet was?&lt;br /&gt;
* Was sind die notwendigen Schritte? &lt;br /&gt;
* Wie sind die zeitlichen Abläufe?&lt;br /&gt;
* Welche Hilfsmittel stehen zur Verfügung?&lt;br /&gt;
* Welche Dokumente sind relevant?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Dokumentation''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bewältigung von Notfällen muss dokumentiert und evaluiert werden, um Verbesserungspotentiale aufzuzeigen sowohl für die Notfallplanung als auch für die mögliche Vermeidung des Ereignisses. Die Dokumentation muss zeitnah erfolgen, sinnvollerweise im Rahmen eines gemeinsamen Einsatztagebuches.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist dies nicht möglich, ist es dennoch wichtig, so viele Informationen wie möglich zu sammeln (z.B. durch Handyfotos mit Zeitstempel) um diese zeitnah in einer Dokumentation nachzubearbeiten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abarbeitung von Notfällen muss immer unter Einbeziehung der Sichtweise aller Beteiligten erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung|Szenarien]]==&lt;br /&gt;
Szenarien haben die Aufgabe, Abläufe zu definieren und Zuständigkeiten, Schnittstellen und Verantwortlichkeiten für Entscheidungen, Veranlassungen und die Umsetzung einzelner Schritte fest zu legen. Sie zeigen zeitliche Abläufe und Zusammenhänge auf und definieren notwendige Ressourcen. Die Planung von Szenarien hilft dabei auch, ungeplante Situationen auf der Basis der bestehenden Prozedere abzuarbeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Identifizierung der veranstaltungsspezifischen Gefährdungen müssen im Vorfeld der Veranstaltung [[Sicherheitsbeurteilung|Gefährdungsanalysen und -beurteilungen]] erstellt werden, die die durch die Veranstaltung entstehenden Gefährdungen identifizieren, die daraus resultierenden Risiken definieren und wirksame Risikominimierungsmaßnahmen festlegen. Diese Gefährdungsanalysen müssen sich auf alle technischen, strukturellen und organisatorischen Bereiche und Einheiten der Veranstaltungsplanung beziehen. Die thematischen Zusammenfassungen solcher Gefährdungsanalysen und der korrespondierenden Risikominimierungsmaßnahmen sind die Grundlage für die Erstellung von [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung|Szenarien]], die die Abarbeitung relevanter veranstaltungsspezifischer Situationen detailliert betrachten. Szenarien sind immer dann sinnvoll, wenn ein Risiko akzeptiert wird und weitere risikominimierende Maßnahmen nicht möglich sind (z.B. „Wetter“ bei einer Open-Air Veranstaltung oder „Überfüllung“  bei einer Veranstaltung auf einer öffentlichen Fläche, für die keine Möglichkeiten der Zugangsbeschränkungen bestehen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den regelmäßigen [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung|Szenarien]] für Veranstaltungen gehören &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang_mit_Wetter|Unwetter]] &lt;br /&gt;
* Überfüllung von Veranstaltungsbereichen (auch lokal) &lt;br /&gt;
* Medizinischer Notfall &lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Brandgefahren|Brand]] &lt;br /&gt;
Oftmals werden die Konsequenzen aus den Szenarien ebenfalls als „Szenario“ definiert: hierzu gehören regelmäßig:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Unterbrechung der Veranstaltung &lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabhängige_Maßnahmenplanung/Veranstaltungsabbruch|Abbruch]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabhängige_Maßnahmenplanung/Evakuierung|Räumung]] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die aufgeführten Szenarien sind lediglich Beispiele und erfüllen nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Szenarien sind in hohem Maße individuell von der betrachteten Veranstaltung abhängig und müssen auf Grund einer entsprechend individuellen Gefährdungsanalyse erstellt werden. [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung|Szenarienplanung]] hilft dabei nicht nur, die Abarbeitung von Notfällen zu verbessern, sondern kann auch helfen, Anfälligkeiten aufzuzeigen &lt;br /&gt;
Die klassischen Instrumente der [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Betriebliches_Kontinuitätsmanagement_(BCM)|Kontinuitätsplanung]], Schadenrelevanzanalyse und Maximal Tolerierbare Ausfallzeit helfen auch in der Notfallplanung, Notwendigkeiten zu definieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schadenerfahrung==&lt;br /&gt;
Sowohl die Erstellung eines geeigneten Notfallplans, das Aufstellen von Szenarien als auch die konkrete Umsetzung scheitern häufig aufgrund mangelnder Erfahrung mit kritischen Situationen im Rahmen großer Veranstaltungen. Dies ist jedoch nötig, um Eigenheiten und Besonderheiten bestimmter Szenarien zu erkennen und geeignete Maßnahmen festzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufarbeitung von Vorfällen ist daher ein hilfreiches Instrument der Notfallplanung: unabhängig davon, ob die Veranstaltungen vergleichbar sind oder das Ereignis aktuell ist oder nicht. Das Lernen aus Ereignissen, die „den Anderen“ passiert sind, das Lernen aus Fehlern anderer ist ein wichtiges Hilfsmittel, sich selbst zu reflektieren und zu sensibilisieren. Im Vordergrund steht dabei immer die Frage „Könnte mir so etwas auch passieren?“ und „wie würde ich reagieren“. Insbesondere hilfreich ist dabei – sofern die notwendigen Informationen vorliegen - eine detaillierte, schrittweise Rekonstruktion der Abläufe. Das Erstellen eines Ablaufplans (vgl. [6]) erlaubt dabei eine Systematisierung der Kausalzusammenhänge vor, während und nach der Eskalation. Dadurch lassen sich Art und Zeitpunkt eines einzelnen Fehlers aber auch Kaskadeneffekte und Eskalationsstufen herausarbeiten, in dem die folgenden Fragen beantwortet werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Was passiert wann? &lt;br /&gt;
* Wer war beteiligt? &lt;br /&gt;
* Was beeinflusste was? &lt;br /&gt;
* Wer beeinflusste wen? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die rückblickende Aufarbeitung von Notfällen und das Hinterfragen von eigenen Handlungsoptionen in Bezug auf das konkrete Ereignis kann helfen, auch ohne eigene Schadenerfahrung aussagekräftige Szenarien zu erstellen. Diese Herangehensweise empfiehlt sich auch zur Aufarbeitung von eigenen Notfällen bzw. auch Beinahe-Unfällen, im Rahmen der regelmäßigen Nachbereitung, braucht hierzu jedoch eine interorganisational transparente Informationsgrundlage sowie eine geeignete Form der Dokumentation. &lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* [1] Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) (2011): BBK-Glossar. Ausgewählte zentrale Begriffe des Bevölkerungsschutzes. Bonn. &lt;br /&gt;
* [2] Hofinger, Gesine/Horn, Günter (2002): Notfallplanung. Aufgaben, Anforderungen, Anregungen. In: Strohschneider, Stefan/von der Weth, Rüdiger (Hg.) (2002): Ja, mach nur einen Plan: Pannen und Fehlschläge – Ursachen, Beispiele, Lösungen. Bern: 224-239. Verfügbar unter [http://www.horn-engineering.de/fileadmin/horn-engineering.de/upload/notfallmanagement/DrHorn_-_Notfallplanung_Hofinger_Horn2002.pdf] [08.04.2015]&lt;br /&gt;
* [3] Swedish Civil Contingecies Agency (2011): The Event Safety Guide. Verfügbar unter [https://www.msb.se/RibData/Filer/pdf/26172.pdf] [08.04.2015]&lt;br /&gt;
* [4] The Event Industry Forum (2014): Purple Guide to Health, Safety and Welfare at Music and other Events. Verfügbar unter [http://www.thepurpleguide.co.uk/] [08.04.2015]&lt;br /&gt;
* [5] The Event Safety Alliance (2013): The Event Safety Guide. Verfügbar unter [http://eventsafetyalliance.org/] [08.04.2015]&lt;br /&gt;
* [6] Toft, Brian and Simon Reynolds (1994): Learning from Disasters. Oxford, UK: Butterworth-Heinmann.&lt;br /&gt;
* [7] Verwaltungs Berufsgenossenschaft (2011): Zwischenfall, Notfall, Katastrophe. VBG-Fachwissen BGI 5097.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=5503</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=5503"/>
		<updated>2015-06-20T15:04:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: /* Sicherheitsbausteine */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== BaSiGo-Guide ==&lt;br /&gt;
Zur Gewährleistung der Sicherheit einer Veranstaltung ist es unerlässlich die Planung und Durchführung insbesondere im Sinne der Besucher zu betrachten. Die daraus abzuleitenden Pflichten hat zuvorderst der Betreiber mit seinem Veranstalter zu erfüllen, d.h. er muss im Zuge der Planung und Durchführung die Voraussetzungen für die sichere Abwicklung der Veranstaltung unter Einbeziehung der Sicherheitskräfte zur Gefahrenabwehr schaffen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine ''prozessorientierte'' Betrachtung aller notwendigen Schritte führt in BaSiGo auf eine Bearbeitung von Schritten, die von der Ideenfindung über die Planung, das Genehmigungsverfahren bis zur Durchführung reichen und mit einer Nachbereitung der Vorkommnisse zur Optimierung der nächsten Veranstaltung abschließen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei sind die Rollen der einzelnen Akteure sowohl für den Regelbetrieb als auch für den Fall einer Krisensituation oder gar eines Schadensfalls während des Veranstaltungsverlaufs durchzugehen und im Sicherheitskonzept (und weiteren Konzepten) die Verfahrensweisen einvernehmlich festzulegen und schließlich bei der Veranstaltung zielführend umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundlagen des Veranstaltungsmodells==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Arbeiten an BaSiGo wurden Konventionen getroffen, die eine gemeinsame Betrachtung des Forschungsfeldes ermöglichten. Für die im Folgenden in den Sicherheitsbausteinen aufgezeigten Empfehlungen sind die Begriffsbestimmungen der Akteure auf Großveranstaltungen, der unterschiedlichen Veranstaltungsphasen sowie der verschiedenen Betriebsarten maßgeblich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray; margin: auto;&amp;quot;&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;3&amp;quot; | Grundlagen des Veranstaltungsmodells&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|'''ausgewählte Akteure auf Großveranstaltungen:'''&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/private_Akteure|private Akteure]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/Behörden|Behörden]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/polizeiliche Gefahrenabwehr|polizeiliche Gefahrenabwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr|nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Besucher|Besucher]]&lt;br /&gt;
|[[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Veranstaltungsphasen]]&lt;br /&gt;
|[[Grundlagen/Betriebsarten|Betriebsarten]]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sicherheitsbausteine==&lt;br /&gt;
Der BaSiGo-Guide fasst die vielfältigen Aspekte der Sicherheit bei Großveranstaltungen in Themenfeldern zusammen, die sich wiederum in einzelne Themen aufgliedern und diese ihrerseits eine Vielzahl von detaillierten Sicherheitsbausteinen enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray&amp;quot;&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | '''BaSiGo-Sicherheitsbausteine'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung|Sicherheitsbeurteilung]]&lt;br /&gt;
|Die Sicherheitsbeurteilung umfasst alle Aspekte der Planung der Veranstaltung, in der Risikoquellen identifiziert, Risiken analysiert und bewertet sowie Schutzmaßnahmen formuliert werden. Dazu gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Risikoeinteilung einer Veranstaltung durch die zuständigen Behörden bei Anmeldung einer Veranstaltung inklusive der Festlegung möglicher Auflagen&lt;br /&gt;
Durchführung einer Risikobeurteilung im Sinne eines Risikomanagements Formulierung von Schutzmaßnahmen zur Bewältigung von nicht tolerierten Risiken.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept|Veranstaltungskonzept]]&lt;br /&gt;
|Das Veranstaltungskonzept beschreibt innerhalb der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Ideenphase]] den Rahmen der geplanten und durchzuführenden Veranstaltung. Es liefert u. a. Antworten auf die Fragen: Wozu, wo, wann und wie die Veranstaltung durchgeführt wird.&lt;br /&gt;
Im Rahmen des Veranstaltungskonzeptes wird eine erste [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Veranstaltungsbeschreibung|Veranstaltungsbeschreibung]] geliefert sowie eine [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie|Machbarkeitsstudie]] erstellt.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen|Rechtliche Grundlagen]]&lt;br /&gt;
|Das Genehmigungsverfahren liefert die Grundlage für die Erstellung des Genehmigungsbescheides der Veranstaltung. Dieser ist Grundlage für die legale Durchführung der Veranstaltung.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|Interorganisationale Zusammenarbeit]]&lt;br /&gt;
|Im Themenfeld Interorganisationaler Zusammenarbeit werden die Aspekte erläutert, die die gemeinsame Arbeit unterschiedlichster Akteure der Veranstaltungsbranche thematisieren. Von einem Modell zu der Zusammensetzung eines Sicherheits- und Koordinierungskreises, über die Nutzung gemeinsamer Räumlichkeiten, bis hin zu Veranstaltungsevaluationen finden sich hier Handlungsanleitungen für die konstruktive Zusammenarbeit der Akteure im Rahmen von Großveranstaltungen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Struktur und Inhalt des Sicherheitskonzept]]&lt;br /&gt;
|Der Baustein Struktur und Inhalt des Sicherheitskonzept zeigt auf, welche Punkte in einem Sicherheitskonzept Berücksichtigung finden müssen. Dabei richtet sich der Baustein sowohl an Veranstalter oder Betreiber, die das Konzept erstellen, als auch an die zuständigen Behörden und Institutionen, die das Konzept auf Plausibilität, Vollständigkeit und Schlüssigkeit prüfen müssen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen|Anlagen zum Sicherheitskonzept]]&lt;br /&gt;
|Je nach Art und Größe einer Veranstaltung empfiehlt es sich, dem Sicherheitskonzept weitere Konzepte zur Seite zu stellen, innerhalb derer Teilaspekte der Veranstaltungsorganisation geregelt werden. In Abhängigkeit der Veranstaltung werden diese auch von behördlicher Seite verlangt. In diesem Abschnitt werden daher eine Auswahl möglicher Anlagen zu Sicherheitskonzepten thematisiert. Neben den Konzepten zu Ordnungs- und Sanitätsdiensten finden sich hier zudem Hinweise zu Kommunikationskonzepten.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Notfallpanung|Notfallplanung]]&lt;br /&gt;
|Notfallplanung ist ein wichtiger Teil modernen Sicherheitsmanagements für Veranstaltungen, zu dem die Betrachtung sicherer Normalbetriebszustände genauso wie die von Notfällen gehört. Die Notfallplanung beschreibt dabei die Abarbeitung eines konkreten Schaden- oder Störfalles und der daraus resultierenden Konsequenzen, während die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des Normalbetriebs im Rahmen der Kontinuitätsplanung abgedeckt wird. Die Notfallplanung hat dabei zahlreiche Schnittstellen zu anderen Planungsaufgaben. Unter einem Notfallplan im Sinne der Veranstaltungssicherheit versteht man daher einen überorganisationalen Plan, der notwendige Schritte, Dokumente und Ressourcen, die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure und die zeitlichen Abläufe für den eventuellen Eintritt einer Notsituation definiert, um Schaden noch zu verhindern oder dessen Auswirkungen zu minimieren.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren|Verfahren zur Umsetzung]]&lt;br /&gt;
|Die Umsetzung der in diesem Guide dargestellten Konzepte sollte durch Verfahren sichergestellt werden, die allen beteiligten Akteuren einen klaren Überblick über die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeiten geben. Um dies zu gewährleisten, werden in diesem Abschnitt die Themen &amp;quot;[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Einweisen_von_Akteuren|Einweisen von Akteuren]]&amp;quot;, &amp;quot;[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Nutzungsplan|gemeinsamer Nutzungsplan]]&amp;quot; sowie die &amp;quot;[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS|Einsatzplanung der BOS auf Basis des Sicherheitskonzepts]]&amp;quot; behandelt.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Versicherungsloesungen|Versicherungslösungen]]&lt;br /&gt;
|Der vorliegende Text behandelt das Thema Versicherungslösungen im Kontext von Großveranstaltungen. Dabei werden einführend die Grundprinzipien der Versicherungsbranche erläutert. Das Hauptaugenmerk des Textes liegt in der Darstellung aktueller Versicherungslösungen für die Veranstaltungsbranche. Hier werden zudem konkrete Versicherungsformen erläutert. Abschließend wird exemplarisch der derzeit übliche Weg zum Abschluss einer Veranstaltungsversicherung (inklusive der Kalkulation von Prämien) skizziert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Kommunikationskonzept|Kommunikationskonzept]] &amp;lt;br /&amp;gt;und &amp;lt;br /&amp;gt;[[Sicherheitsbausteine/Kommunikationsmanagement|Sicherheitskommunikation]]&lt;br /&gt;
|Das Kommunikationskonzept ist fester Bestandteil des Sicherheitskonzeptes einer Veranstaltung. Es verankert die Belange der Sicherheitskommunikation in der Planung und Durchführung von Veranstaltungen, indem es die Präventions- und Interventionskonzepte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben aufgreift und die sicherheitskommunikativen Leistungen und Vorkehrungen des Veranstalters vor, während und im Abschluss der Veranstaltung sowie für den Normal- und Krisenbetrieb darstellt, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klärt, Kommunikationsmittel und -Wege klar benennt, und dadurch die allseitige Verfügbarkeit aktueller und relevanter Informationen zum Betriebszustand des Gesamtsystems und zum Management von Risiken oder Gefahren sicherstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es enthält Angaben zum Grundverständnis und zu Prinzipien des Kommunikationsgeschehens und klärt in allgemein verständlicher Weise, worauf es bei den kommunikativen Grundaufgaben wie dem Informieren, Berichten, Hinweisen, Anweisungen geben, Warnen und Alarmieren ankommt und wie sie erfolgreich gelöst werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es stellt weiterhin fest, welche Zielgruppen und Kooperationspartner intern und extern mit welchen Inhalten und mittels welcher Medien im Normalbetrieb und im Krisenbetrieb anzusprechen sind, wer zu dieser Ansprache berechtigt bzw. damit beauftragt und verantwortlich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schließlich enthält es Angaben dazu, wie die kommunikativen Leistungen evaluiert werden, d.h. wie z.B. die Verständlichkeit von Informationen (Wahrnehmbarkeit und inhaltliche Erfassung) bei den Zielgruppen gesichert werden kann.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|Crowd Management]] &lt;br /&gt;
|Crowd Management bezeichnet die systematische Planung für den Menschen in Menschenansammlungen. Crowd Management beschreibt einen präventiven Planungsansatz, der den Besucher in den Mittelpunkt der Planung stellt. Sämtliche Maßnahmen, ob Flächenplanung, Infrastruktur, Kommunikation oder Organisation werden bewertet in Bezug auf die Frage, ob diese angemessen sind in Bezug auf Anzahl, das Profil und das erwartete Verhalten der Besucher. Neben einer Definition der Begrifflichkeit und einem Rückblick auf die Entstehung dieses Planungsansatzes beschreibt der Sicherheitsbaustein die wesentlichen Einflussfaktoren in BEzug auf die Sicherheit von und in Menschenmengen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Veranstaltungsgelände]]&lt;br /&gt;
|Das Veranstaltungsgelände und die Beschaffenheit des Bodens und der vorhandenen Umwelt haben Einfluss auf die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, da diese zum einen den Aufbau und die Wegführungen bestimmen (z.B. aufgrund von Tragfähigkeit oder Drainagesysteme), zum anderen aber auch konkrete Gefahrenquellen darstellen können. Neben der Bodenbeschaffenheit sind die Topographie des Veranstaltungsgeländes sowie die Vegetation von sicherheitsrelevantem Interesse. Dies gilt nicht nur für die Veranstaltungen auf Wiesen und unbefestigten Geländen, sondern gleichermaßen für Veranstaltungen im urbanen Raum. Zu prüfen ist jeweils nicht nur das Veranstaltungsgelände selbst, sondern auch das Umfeld (Zuwegungen, An- und Abfahrten etc).&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur|Infrastruktur]]&lt;br /&gt;
|Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche Infrastruktur in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen. Zu den am häufigsten verwendeten Infrastrukturen für Veranstaltungen gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Abschrankungen und Zäune&lt;br /&gt;
* Bühnen und Podeste (Fliegende Bauten) Tribünen (Fliegende Bauten)&lt;br /&gt;
* Strom&lt;br /&gt;
* Zu-und Abwasser&lt;br /&gt;
* Veranstaltungstechnik (Licht / Ton / Video) Sanitäranlagen (Toiletten, Duschen) &lt;br /&gt;
* Container (Büro, Lager, Garderoben, Kassen) Zelte (Fliegende Bauten) &lt;br /&gt;
* Kommunikationseinrichtungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausfall einer temporären Infrastruktur, kann relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung|Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung]]&lt;br /&gt;
|Die Sicherheit einer Veranstaltung wird wesentlich durch die Verkehrsprozesse bei der Anreise, während der Veranstaltung und im Zuge der Abreise beeinflusst. Hierbei sind der öffentliche Verkehr (ÖV) und der Individualverkehr (IV) mit allen relevanten Verkehrsmitteln sowie insbesondere auch der Fußgängerverkehr zu berücksichtigen. Der Sicherheitsbaustein Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung gibt Empfehlungen für&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#.C3.84u.C3.9Fere_Erschlie.C3.9Fung_des_Veranstaltungsgel.C3.A4ndes|äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]], insbesondere die Entwicklung eines Verkehrskonzeptes,&lt;br /&gt;
* die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Innere_Erschlie.C3.9Fung_des_Veranstaltungsgel.C3.A4ndes|innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]],&lt;br /&gt;
* den Einsatz der vorhandenen [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Werkzeuge_und_Methoden|Werkzeuge und Methoden]] zur Verkehrsoptimierung sowie die &lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Schnittstellen_der_inneren_und_.C3.A4u.C3.9Feren_Erschlie.C3.9Fung:_Ein-_.26_Ausgangsbereiche|Schnittstellen der Erschließung im Bereich der Ein- und Auslässe]].&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weitere Themenfelder==&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray&amp;quot;&lt;br /&gt;
![[Ausbildung|Ausbildung]]&lt;br /&gt;
|Die [[Ausbildung|Fort- und Weiterbildungen]] im Bereich ''Sicherheit bei Großveranstaltungen'' sollten, wenn möglich, interdisziplinär erfolgen. Dies fördert neben der einheitlichen Wissensvermittlung auch die [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|interorganisationale Zusammenarbeit]]. Die im Rahmen des Forschungsprojektes „Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen (BaSiGo)“ erarbeiteten [[Hauptseite#Sicherheitsbausteine|Sicherheitsbausteine]] sollten in ihrer Gesamtheit in eine entsprechende Ausbildung einfließen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Hauptseite/Best-Practices|Best-Practices]]&lt;br /&gt;
|Best-Practice-Beispiele zeigen für typische Veranstaltungen Vorgehensweisen auf und geben einen Einblick in die praktische Umsetzung der Arbeitsweise.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Hauptseite/Glossar|BaSiGo-Glossar]]&lt;br /&gt;
|Das BaSiGo-Glossar stellt eine Übersicht über die im Rahmen des Projektes ''BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen'' verwendeten Begrifflichkeiten sowie ihrer Bedeutungen dar.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Hilfe zur Wiki-Software ==&lt;br /&gt;
Hilfe zur Benutzung und Konfiguration der Wiki-Software finden Sie im Wiki-[//meta.wikimedia.org/wiki/Help:Contents Benutzerhandbuch].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sitemap==&lt;br /&gt;
Über die [[Hauptseite/Sitemap|Sitemap]] lassen sich einzelne Sicherheitsbausteine direkt finden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=5502</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=5502"/>
		<updated>2015-06-20T15:01:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: /* Sicherheitsbausteine */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== BaSiGo-Guide ==&lt;br /&gt;
Zur Gewährleistung der Sicherheit einer Veranstaltung ist es unerlässlich die Planung und Durchführung insbesondere im Sinne der Besucher zu betrachten. Die daraus abzuleitenden Pflichten hat zuvorderst der Betreiber mit seinem Veranstalter zu erfüllen, d.h. er muss im Zuge der Planung und Durchführung die Voraussetzungen für die sichere Abwicklung der Veranstaltung unter Einbeziehung der Sicherheitskräfte zur Gefahrenabwehr schaffen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine ''prozessorientierte'' Betrachtung aller notwendigen Schritte führt in BaSiGo auf eine Bearbeitung von Schritten, die von der Ideenfindung über die Planung, das Genehmigungsverfahren bis zur Durchführung reichen und mit einer Nachbereitung der Vorkommnisse zur Optimierung der nächsten Veranstaltung abschließen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei sind die Rollen der einzelnen Akteure sowohl für den Regelbetrieb als auch für den Fall einer Krisensituation oder gar eines Schadensfalls während des Veranstaltungsverlaufs durchzugehen und im Sicherheitskonzept (und weiteren Konzepten) die Verfahrensweisen einvernehmlich festzulegen und schließlich bei der Veranstaltung zielführend umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundlagen des Veranstaltungsmodells==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Arbeiten an BaSiGo wurden Konventionen getroffen, die eine gemeinsame Betrachtung des Forschungsfeldes ermöglichten. Für die im Folgenden in den Sicherheitsbausteinen aufgezeigten Empfehlungen sind die Begriffsbestimmungen der Akteure auf Großveranstaltungen, der unterschiedlichen Veranstaltungsphasen sowie der verschiedenen Betriebsarten maßgeblich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray; margin: auto;&amp;quot;&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;3&amp;quot; | Grundlagen des Veranstaltungsmodells&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|'''ausgewählte Akteure auf Großveranstaltungen:'''&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/private_Akteure|private Akteure]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/Behörden|Behörden]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/polizeiliche Gefahrenabwehr|polizeiliche Gefahrenabwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr|nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Besucher|Besucher]]&lt;br /&gt;
|[[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Veranstaltungsphasen]]&lt;br /&gt;
|[[Grundlagen/Betriebsarten|Betriebsarten]]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sicherheitsbausteine==&lt;br /&gt;
Der BaSiGo-Guide fasst die vielfältigen Aspekte der Sicherheit bei Großveranstaltungen in Themenfeldern zusammen, die sich wiederum in einzelne Themen aufgliedern und diese ihrerseits eine Vielzahl von detaillierten Sicherheitsbausteinen enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray&amp;quot;&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | '''BaSiGo-Sicherheitsbausteine'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung|Sicherheitsbeurteilung]]&lt;br /&gt;
|Die Sicherheitsbeurteilung umfasst alle Aspekte der Planung der Veranstaltung, in der Risikoquellen identifiziert, Risiken analysiert und bewertet sowie Schutzmaßnahmen formuliert werden. Dazu gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Risikoeinteilung einer Veranstaltung durch die zuständigen Behörden bei Anmeldung einer Veranstaltung inklusive der Festlegung möglicher Auflagen&lt;br /&gt;
Durchführung einer Risikobeurteilung im Sinne eines Risikomanagements Formulierung von Schutzmaßnahmen zur Bewältigung von nicht tolerierten Risiken.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept|Veranstaltungskonzept]]&lt;br /&gt;
|Das Veranstaltungskonzept beschreibt innerhalb der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Ideenphase]] den Rahmen der geplanten und durchzuführenden Veranstaltung. Es liefert u. a. Antworten auf die Fragen: Wozu, wo, wann und wie die Veranstaltung durchgeführt wird.&lt;br /&gt;
Im Rahmen des Veranstaltungskonzeptes wird eine erste [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Veranstaltungsbeschreibung|Veranstaltungsbeschreibung]] geliefert sowie eine [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie|Machbarkeitsstudie]] erstellt.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen|Rechtliche Grundlagen]]&lt;br /&gt;
|Das Genehmigungsverfahren liefert die Grundlage für die Erstellung des Genehmigungsbescheides der Veranstaltung. Dieser ist Grundlage für die legale Durchführung der Veranstaltung.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|Interorganisationale Zusammenarbeit]]&lt;br /&gt;
|Text zur IO - Seite noch bauen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Struktur und Inhalt des Sicherheitskonzept]]&lt;br /&gt;
|Der Baustein Struktur und Inhalt des Sicherheitskonzept zeigt auf, welche Punkte in einem Sicherheitskonzept Berücksichtigung finden müssen. Dabei richtet sich der Baustein sowohl an Veranstalter oder Betreiber, die das Konzept erstellen, als auch an die zuständigen Behörden und Institutionen, die das Konzept auf Plausibilität, Vollständigkeit und Schlüssigkeit prüfen müssen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen|Anlagen zum Sicherheitskonzept]]&lt;br /&gt;
|Je nach Art und Größe einer Veranstaltung empfiehlt es sich, dem Sicherheitskonzept weitere Konzepte zur Seite zu stellen, innerhalb derer Teilaspekte der Veranstaltungsorganisation geregelt werden. In Abhängigkeit der Veranstaltung werden diese auch von behördlicher Seite verlangt. In diesem Abschnitt werden daher eine Auswahl möglicher Anlagen zu Sicherheitskonzepten thematisiert. Neben den Konzepten zu Ordnungs- und Sanitätsdiensten finden sich hier zudem Hinweise zu Kommunikationskonzepten.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Notfallpanung|Notfallplanung]]&lt;br /&gt;
|Notfallplanung ist ein wichtiger Teil modernen Sicherheitsmanagements für Veranstaltungen, zu dem die Betrachtung sicherer Normalbetriebszustände genauso wie die von Notfällen gehört. Die Notfallplanung beschreibt dabei die Abarbeitung eines konkreten Schaden- oder Störfalles und der daraus resultierenden Konsequenzen, während die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des Normalbetriebs im Rahmen der Kontinuitätsplanung abgedeckt wird. Die Notfallplanung hat dabei zahlreiche Schnittstellen zu anderen Planungsaufgaben. Unter einem Notfallplan im Sinne der Veranstaltungssicherheit versteht man daher einen überorganisationalen Plan, der notwendige Schritte, Dokumente und Ressourcen, die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure und die zeitlichen Abläufe für den eventuellen Eintritt einer Notsituation definiert, um Schaden noch zu verhindern oder dessen Auswirkungen zu minimieren.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren|Verfahren zur Umsetzung]]&lt;br /&gt;
|Die Umsetzung der in diesem Guide dargestellten Konzepte sollte durch Verfahren sichergestellt werden, die allen beteiligten Akteuren einen klaren Überblick über die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeiten geben. Um dies zu gewährleisten, werden in diesem Abschnitt die Themen &amp;quot;[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Einweisen_von_Akteuren|Einweisen von Akteuren]]&amp;quot;, &amp;quot;[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Nutzungsplan|gemeinsamer Nutzungsplan]]&amp;quot; sowie die &amp;quot;[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS|Einsatzplanung der BOS auf Basis des Sicherheitskonzepts]]&amp;quot; behandelt.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Versicherungsloesungen|Versicherungslösungen]]&lt;br /&gt;
|Der vorliegende Text behandelt das Thema Versicherungslösungen im Kontext von Großveranstaltungen. Dabei werden einführend die Grundprinzipien der Versicherungsbranche erläutert. Das Hauptaugenmerk des Textes liegt in der Darstellung aktueller Versicherungslösungen für die Veranstaltungsbranche. Hier werden zudem konkrete Versicherungsformen erläutert. Abschließend wird exemplarisch der derzeit übliche Weg zum Abschluss einer Veranstaltungsversicherung (inklusive der Kalkulation von Prämien) skizziert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Kommunikationskonzept|Kommunikationskonzept]] &amp;lt;br /&amp;gt;und &amp;lt;br /&amp;gt;[[Sicherheitsbausteine/Kommunikationsmanagement|Sicherheitskommunikation]]&lt;br /&gt;
|Das Kommunikationskonzept ist fester Bestandteil des Sicherheitskonzeptes einer Veranstaltung. Es verankert die Belange der Sicherheitskommunikation in der Planung und Durchführung von Veranstaltungen, indem es die Präventions- und Interventionskonzepte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben aufgreift und die sicherheitskommunikativen Leistungen und Vorkehrungen des Veranstalters vor, während und im Abschluss der Veranstaltung sowie für den Normal- und Krisenbetrieb darstellt, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klärt, Kommunikationsmittel und -Wege klar benennt, und dadurch die allseitige Verfügbarkeit aktueller und relevanter Informationen zum Betriebszustand des Gesamtsystems und zum Management von Risiken oder Gefahren sicherstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es enthält Angaben zum Grundverständnis und zu Prinzipien des Kommunikationsgeschehens und klärt in allgemein verständlicher Weise, worauf es bei den kommunikativen Grundaufgaben wie dem Informieren, Berichten, Hinweisen, Anweisungen geben, Warnen und Alarmieren ankommt und wie sie erfolgreich gelöst werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es stellt weiterhin fest, welche Zielgruppen und Kooperationspartner intern und extern mit welchen Inhalten und mittels welcher Medien im Normalbetrieb und im Krisenbetrieb anzusprechen sind, wer zu dieser Ansprache berechtigt bzw. damit beauftragt und verantwortlich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schließlich enthält es Angaben dazu, wie die kommunikativen Leistungen evaluiert werden, d.h. wie z.B. die Verständlichkeit von Informationen (Wahrnehmbarkeit und inhaltliche Erfassung) bei den Zielgruppen gesichert werden kann.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|Crowd Management]] &lt;br /&gt;
|Crowd Management bezeichnet die systematische Planung für den Menschen in Menschenansammlungen. Crowd Management beschreibt einen präventiven Planungsansatz, der den Besucher in den Mittelpunkt der Planung stellt. Sämtliche Maßnahmen, ob Flächenplanung, Infrastruktur, Kommunikation oder Organisation werden bewertet in Bezug auf die Frage, ob diese angemessen sind in Bezug auf Anzahl, das Profil und das erwartete Verhalten der Besucher. Neben einer Definition der Begrifflichkeit und einem Rückblick auf die Entstehung dieses Planungsansatzes beschreibt der Sicherheitsbaustein die wesentlichen Einflussfaktoren in BEzug auf die Sicherheit von und in Menschenmengen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Veranstaltungsgelände]]&lt;br /&gt;
|Das Veranstaltungsgelände und die Beschaffenheit des Bodens und der vorhandenen Umwelt haben Einfluss auf die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, da diese zum einen den Aufbau und die Wegführungen bestimmen (z.B. aufgrund von Tragfähigkeit oder Drainagesysteme), zum anderen aber auch konkrete Gefahrenquellen darstellen können. Neben der Bodenbeschaffenheit sind die Topographie des Veranstaltungsgeländes sowie die Vegetation von sicherheitsrelevantem Interesse. Dies gilt nicht nur für die Veranstaltungen auf Wiesen und unbefestigten Geländen, sondern gleichermaßen für Veranstaltungen im urbanen Raum. Zu prüfen ist jeweils nicht nur das Veranstaltungsgelände selbst, sondern auch das Umfeld (Zuwegungen, An- und Abfahrten etc).&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur|Infrastruktur]]&lt;br /&gt;
|Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche Infrastruktur in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen. Zu den am häufigsten verwendeten Infrastrukturen für Veranstaltungen gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Abschrankungen und Zäune&lt;br /&gt;
* Bühnen und Podeste (Fliegende Bauten) Tribünen (Fliegende Bauten)&lt;br /&gt;
* Strom&lt;br /&gt;
* Zu-und Abwasser&lt;br /&gt;
* Veranstaltungstechnik (Licht / Ton / Video) Sanitäranlagen (Toiletten, Duschen) &lt;br /&gt;
* Container (Büro, Lager, Garderoben, Kassen) Zelte (Fliegende Bauten) &lt;br /&gt;
* Kommunikationseinrichtungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausfall einer temporären Infrastruktur, kann relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung|Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung]]&lt;br /&gt;
|Die Sicherheit einer Veranstaltung wird wesentlich durch die Verkehrsprozesse bei der Anreise, während der Veranstaltung und im Zuge der Abreise beeinflusst. Hierbei sind der öffentliche Verkehr (ÖV) und der Individualverkehr (IV) mit allen relevanten Verkehrsmitteln sowie insbesondere auch der Fußgängerverkehr zu berücksichtigen. Der Sicherheitsbaustein Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung gibt Empfehlungen für&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#.C3.84u.C3.9Fere_Erschlie.C3.9Fung_des_Veranstaltungsgel.C3.A4ndes|äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]], insbesondere die Entwicklung eines Verkehrskonzeptes,&lt;br /&gt;
* die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Innere_Erschlie.C3.9Fung_des_Veranstaltungsgel.C3.A4ndes|innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]],&lt;br /&gt;
* den Einsatz der vorhandenen [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Werkzeuge_und_Methoden|Werkzeuge und Methoden]] zur Verkehrsoptimierung sowie die &lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Schnittstellen_der_inneren_und_.C3.A4u.C3.9Feren_Erschlie.C3.9Fung:_Ein-_.26_Ausgangsbereiche|Schnittstellen der Erschließung im Bereich der Ein- und Auslässe]].&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weitere Themenfelder==&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray&amp;quot;&lt;br /&gt;
![[Ausbildung|Ausbildung]]&lt;br /&gt;
|Die [[Ausbildung|Fort- und Weiterbildungen]] im Bereich ''Sicherheit bei Großveranstaltungen'' sollten, wenn möglich, interdisziplinär erfolgen. Dies fördert neben der einheitlichen Wissensvermittlung auch die [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|interorganisationale Zusammenarbeit]]. Die im Rahmen des Forschungsprojektes „Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen (BaSiGo)“ erarbeiteten [[Hauptseite#Sicherheitsbausteine|Sicherheitsbausteine]] sollten in ihrer Gesamtheit in eine entsprechende Ausbildung einfließen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Hauptseite/Best-Practices|Best-Practices]]&lt;br /&gt;
|Best-Practice-Beispiele zeigen für typische Veranstaltungen Vorgehensweisen auf und geben einen Einblick in die praktische Umsetzung der Arbeitsweise.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Hauptseite/Glossar|BaSiGo-Glossar]]&lt;br /&gt;
|Das BaSiGo-Glossar stellt eine Übersicht über die im Rahmen des Projektes ''BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen'' verwendeten Begrifflichkeiten sowie ihrer Bedeutungen dar.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Hilfe zur Wiki-Software ==&lt;br /&gt;
Hilfe zur Benutzung und Konfiguration der Wiki-Software finden Sie im Wiki-[//meta.wikimedia.org/wiki/Help:Contents Benutzerhandbuch].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sitemap==&lt;br /&gt;
Über die [[Hauptseite/Sitemap|Sitemap]] lassen sich einzelne Sicherheitsbausteine direkt finden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen&amp;diff=5501</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Anlagen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen&amp;diff=5501"/>
		<updated>2015-06-20T14:56:51Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Anlagen zum Sicherheitskonzept}}&lt;br /&gt;
Je nach Art und Größe einer Veranstaltung empfiehlt es sich, dem Sicherheitskonzept weitere Konzepte zur Seite zu stellen, innerhalb derer Teilaspekte der Veranstaltungsorganisation geregelt werden. In Abhängigkeit der Veranstaltung werden diese auch von behördlicher Seite verlangt. In diesem Abschnitt werden daher eine Auswahl möglicher Anlagen zu Sicherheitskonzepten thematisiert. Neben den Konzepten zu Ordnungs- und Sanitätsdiensten finden sich hier zudem Hinweise zu Kommunikationskonzepten. Dieser Abschnitt enthält einen &amp;quot;Leitfaden zur Erstellung von Kommunikationskonzepten&amp;quot;, der vollständig oder in Teilen auf Veranstaltungen verschiedenster Art übertragen werden kann. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ordnungsdienstkonzept==&lt;br /&gt;
Das Sicherheitskonzept legt die Aufgaben des Ordnungsdiensts, der für die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich ist, fest. Das [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen/Ordnungsdienstkonzept|Ordnungsdienstkonzept]] beschreibt, wie die Kontrolle an den Ein- und Ausgängen, die Zugänge zu Besucherblöcken, die Beachtung der maximal zulässigen Besucherzahl sowie die geordnete Evakuierung im Gefahrenfall gewährleistet wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sanitätsdienst==&lt;br /&gt;
Der [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen/Sanitätsdienst|Sanitätsdienst]] ist ein Dienstleister des Veranstalters. Häufig übernehmen Hilfsorganisationen (Malteser Hilfsdienst, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Arbeitersamariterbund etc.) oder Privatunternehmen, die teilweise auch am Rettungsdienst beteiligt sind, diese Tätigkeit. Dem Sanitätsdienst kommt die Aufgabe zu, den öffentlichen Rettungsdienst im Bereich der jeweiligen Veranstaltung durch die Versorgung von Bagatellverletzungen und -erkrankungen (Kopfschmerzen, Blasen etc.) zu entlasten und zudem ein frühzeitiges, qualifiziertes Eingreifen und damit eine Verkürzung des behandlungsfreien Intervalls bei medizinischen Notfällen zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--==Verkehrskonzept==&lt;br /&gt;
Text zum [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen/Verkehrskonzept|Verkehrskonzept]].&lt;br /&gt;
--&amp;gt;&lt;br /&gt;
==Kommunikationskonzept==&lt;br /&gt;
Das [[Sicherheitsbausteine/Kommunikationskonzept|Kommunikationskonzept]] ist fester Bestandteil des Sicherheitskonzeptes einer Veranstaltung. Es verankert die Belange der Sicherheitskommunikation in der Planung und Durchführung von Veranstaltungen, indem es die Präventions- und Interventionskonzepte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben aufgreift und die sicherheitskommunikativen Leistungen und Vorkehrungen des Veranstalters vor, während und im Abschluss der Veranstaltung sowie für den Regel- und Krisen- bzw. Schadensbetrieb darstellt, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klärt, Kommunikationsmittel und –Wege klar benennt, und dadurch die allseitige Verfügbarkeit aktueller und relevanter Informationen zum Betriebszustand des Gesamtsystems und zum Management von Risiken oder Gefahren sicherstellt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=5500</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=5500"/>
		<updated>2015-06-20T14:56:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: /* Sicherheitsbausteine */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== BaSiGo-Guide ==&lt;br /&gt;
Zur Gewährleistung der Sicherheit einer Veranstaltung ist es unerlässlich die Planung und Durchführung insbesondere im Sinne der Besucher zu betrachten. Die daraus abzuleitenden Pflichten hat zuvorderst der Betreiber mit seinem Veranstalter zu erfüllen, d.h. er muss im Zuge der Planung und Durchführung die Voraussetzungen für die sichere Abwicklung der Veranstaltung unter Einbeziehung der Sicherheitskräfte zur Gefahrenabwehr schaffen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine ''prozessorientierte'' Betrachtung aller notwendigen Schritte führt in BaSiGo auf eine Bearbeitung von Schritten, die von der Ideenfindung über die Planung, das Genehmigungsverfahren bis zur Durchführung reichen und mit einer Nachbereitung der Vorkommnisse zur Optimierung der nächsten Veranstaltung abschließen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei sind die Rollen der einzelnen Akteure sowohl für den Regelbetrieb als auch für den Fall einer Krisensituation oder gar eines Schadensfalls während des Veranstaltungsverlaufs durchzugehen und im Sicherheitskonzept (und weiteren Konzepten) die Verfahrensweisen einvernehmlich festzulegen und schließlich bei der Veranstaltung zielführend umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundlagen des Veranstaltungsmodells==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Arbeiten an BaSiGo wurden Konventionen getroffen, die eine gemeinsame Betrachtung des Forschungsfeldes ermöglichten. Für die im Folgenden in den Sicherheitsbausteinen aufgezeigten Empfehlungen sind die Begriffsbestimmungen der Akteure auf Großveranstaltungen, der unterschiedlichen Veranstaltungsphasen sowie der verschiedenen Betriebsarten maßgeblich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray; margin: auto;&amp;quot;&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;3&amp;quot; | Grundlagen des Veranstaltungsmodells&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|'''ausgewählte Akteure auf Großveranstaltungen:'''&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/private_Akteure|private Akteure]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/Behörden|Behörden]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/polizeiliche Gefahrenabwehr|polizeiliche Gefahrenabwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr|nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Besucher|Besucher]]&lt;br /&gt;
|[[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Veranstaltungsphasen]]&lt;br /&gt;
|[[Grundlagen/Betriebsarten|Betriebsarten]]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sicherheitsbausteine==&lt;br /&gt;
Der BaSiGo-Guide fasst die vielfältigen Aspekte der Sicherheit bei Großveranstaltungen in Themenfeldern zusammen, die sich wiederum in einzelne Themen aufgliedern und diese ihrerseits eine Vielzahl von detaillierten Sicherheitsbausteinen enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray&amp;quot;&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | '''BaSiGo-Sicherheitsbausteine'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung|Sicherheitsbeurteilung]]&lt;br /&gt;
|Die Sicherheitsbeurteilung umfasst alle Aspekte der Planung der Veranstaltung, in der Risikoquellen identifiziert, Risiken analysiert und bewertet sowie Schutzmaßnahmen formuliert werden. Dazu gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Risikoeinteilung einer Veranstaltung durch die zuständigen Behörden bei Anmeldung einer Veranstaltung inklusive der Festlegung möglicher Auflagen&lt;br /&gt;
Durchführung einer Risikobeurteilung im Sinne eines Risikomanagements Formulierung von Schutzmaßnahmen zur Bewältigung von nicht tolerierten Risiken.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept|Veranstaltungskonzept]]&lt;br /&gt;
|Das Veranstaltungskonzept beschreibt innerhalb der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Ideenphase]] den Rahmen der geplanten und durchzuführenden Veranstaltung. Es liefert u. a. Antworten auf die Fragen: Wozu, wo, wann und wie die Veranstaltung durchgeführt wird.&lt;br /&gt;
Im Rahmen des Veranstaltungskonzeptes wird eine erste [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Veranstaltungsbeschreibung|Veranstaltungsbeschreibung]] geliefert sowie eine [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie|Machbarkeitsstudie]] erstellt.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen|Rechtliche Grundlagen]]&lt;br /&gt;
|Das Genehmigungsverfahren liefert die Grundlage für die Erstellung des Genehmigungsbescheides der Veranstaltung. Dieser ist Grundlage für die legale Durchführung der Veranstaltung.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|Interorganisationale Zusammenarbeit]]&lt;br /&gt;
|Text zur IO - Seite noch bauen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Struktur und Inhalt des Sicherheitskonzept]]&lt;br /&gt;
|Der Baustein Struktur und Inhalt des Sicherheitskonzept zeigt auf, welche Punkte in einem Sicherheitskonzept Berücksichtigung finden müssen. Dabei richtet sich der Baustein sowohl an Veranstalter oder Betreiber, die das Konzept erstellen, als auch an die zuständigen Behörden und Institutionen, die das Konzept auf Plausibilität, Vollständigkeit und Schlüssigkeit prüfen müssen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen|Anlagen zum Sicherheitskonzept]]&lt;br /&gt;
|Je nach Art und Größe einer Veranstaltung empfiehlt es sich, dem Sicherheitskonzept weitere Konzepte zur Seite zu stellen, innerhalb derer Teilaspekte der Veranstaltungsorganisation geregelt werden. In Abhängigkeit der Veranstaltung werden diese auch von behördlicher Seite verlangt. In diesem Abschnitt werden daher eine Auswahl möglicher Anlagen zu Sicherheitskonzepten thematisiert. Neben den Konzepten zu Ordnungs- und Sanitätsdiensten finden sich hier zudem Hinweise zu Kommunikationskonzepten.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Notfallpanung|Notfallplanung]]&lt;br /&gt;
|Notfallplanung ist ein wichtiger Teil modernen Sicherheitsmanagements für Veranstaltungen, zu dem die Betrachtung sicherer Normalbetriebszustände genauso wie die von Notfällen gehört. Die Notfallplanung beschreibt dabei die Abarbeitung eines konkreten Schaden- oder Störfalles und der daraus resultierenden Konsequenzen, während die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des Normalbetriebs im Rahmen der Kontinuitätsplanung abgedeckt wird. Die Notfallplanung hat dabei zahlreiche Schnittstellen zu anderen Planungsaufgaben. Unter einem Notfallplan im Sinne der Veranstaltungssicherheit versteht man daher einen überorganisationalen Plan, der notwendige Schritte, Dokumente und Ressourcen, die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure und die zeitlichen Abläufe für den eventuellen Eintritt einer Notsituation definiert, um Schaden noch zu verhindern oder dessen Auswirkungen zu minimieren.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren|Verfahren zur Umsetzung]]&lt;br /&gt;
|Text zu den Verfahren zur Umsetzung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Versicherungsloesungen|Versicherungslösungen]]&lt;br /&gt;
|Der vorliegende Text behandelt das Thema Versicherungslösungen im Kontext von Großveranstaltungen. Dabei werden einführend die Grundprinzipien der Versicherungsbranche erläutert. Das Hauptaugenmerk des Textes liegt in der Darstellung aktueller Versicherungslösungen für die Veranstaltungsbranche. Hier werden zudem konkrete Versicherungsformen erläutert. Abschließend wird exemplarisch der derzeit übliche Weg zum Abschluss einer Veranstaltungsversicherung (inklusive der Kalkulation von Prämien) skizziert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Kommunikationskonzept|Kommunikationskonzept]] &amp;lt;br /&amp;gt;und &amp;lt;br /&amp;gt;[[Sicherheitsbausteine/Kommunikationsmanagement|Sicherheitskommunikation]]&lt;br /&gt;
|Das Kommunikationskonzept ist fester Bestandteil des Sicherheitskonzeptes einer Veranstaltung. Es verankert die Belange der Sicherheitskommunikation in der Planung und Durchführung von Veranstaltungen, indem es die Präventions- und Interventionskonzepte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben aufgreift und die sicherheitskommunikativen Leistungen und Vorkehrungen des Veranstalters vor, während und im Abschluss der Veranstaltung sowie für den Normal- und Krisenbetrieb darstellt, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klärt, Kommunikationsmittel und -Wege klar benennt, und dadurch die allseitige Verfügbarkeit aktueller und relevanter Informationen zum Betriebszustand des Gesamtsystems und zum Management von Risiken oder Gefahren sicherstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es enthält Angaben zum Grundverständnis und zu Prinzipien des Kommunikationsgeschehens und klärt in allgemein verständlicher Weise, worauf es bei den kommunikativen Grundaufgaben wie dem Informieren, Berichten, Hinweisen, Anweisungen geben, Warnen und Alarmieren ankommt und wie sie erfolgreich gelöst werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es stellt weiterhin fest, welche Zielgruppen und Kooperationspartner intern und extern mit welchen Inhalten und mittels welcher Medien im Normalbetrieb und im Krisenbetrieb anzusprechen sind, wer zu dieser Ansprache berechtigt bzw. damit beauftragt und verantwortlich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schließlich enthält es Angaben dazu, wie die kommunikativen Leistungen evaluiert werden, d.h. wie z.B. die Verständlichkeit von Informationen (Wahrnehmbarkeit und inhaltliche Erfassung) bei den Zielgruppen gesichert werden kann.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|Crowd Management]] &lt;br /&gt;
|Crowd Management bezeichnet die systematische Planung für den Menschen in Menschenansammlungen. Crowd Management beschreibt einen präventiven Planungsansatz, der den Besucher in den Mittelpunkt der Planung stellt. Sämtliche Maßnahmen, ob Flächenplanung, Infrastruktur, Kommunikation oder Organisation werden bewertet in Bezug auf die Frage, ob diese angemessen sind in Bezug auf Anzahl, das Profil und das erwartete Verhalten der Besucher. Neben einer Definition der Begrifflichkeit und einem Rückblick auf die Entstehung dieses Planungsansatzes beschreibt der Sicherheitsbaustein die wesentlichen Einflussfaktoren in BEzug auf die Sicherheit von und in Menschenmengen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Veranstaltungsgelände]]&lt;br /&gt;
|Das Veranstaltungsgelände und die Beschaffenheit des Bodens und der vorhandenen Umwelt haben Einfluss auf die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, da diese zum einen den Aufbau und die Wegführungen bestimmen (z.B. aufgrund von Tragfähigkeit oder Drainagesysteme), zum anderen aber auch konkrete Gefahrenquellen darstellen können. Neben der Bodenbeschaffenheit sind die Topographie des Veranstaltungsgeländes sowie die Vegetation von sicherheitsrelevantem Interesse. Dies gilt nicht nur für die Veranstaltungen auf Wiesen und unbefestigten Geländen, sondern gleichermaßen für Veranstaltungen im urbanen Raum. Zu prüfen ist jeweils nicht nur das Veranstaltungsgelände selbst, sondern auch das Umfeld (Zuwegungen, An- und Abfahrten etc).&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur|Infrastruktur]]&lt;br /&gt;
|Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche Infrastruktur in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen. Zu den am häufigsten verwendeten Infrastrukturen für Veranstaltungen gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Abschrankungen und Zäune&lt;br /&gt;
* Bühnen und Podeste (Fliegende Bauten) Tribünen (Fliegende Bauten)&lt;br /&gt;
* Strom&lt;br /&gt;
* Zu-und Abwasser&lt;br /&gt;
* Veranstaltungstechnik (Licht / Ton / Video) Sanitäranlagen (Toiletten, Duschen) &lt;br /&gt;
* Container (Büro, Lager, Garderoben, Kassen) Zelte (Fliegende Bauten) &lt;br /&gt;
* Kommunikationseinrichtungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausfall einer temporären Infrastruktur, kann relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung|Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung]]&lt;br /&gt;
|Die Sicherheit einer Veranstaltung wird wesentlich durch die Verkehrsprozesse bei der Anreise, während der Veranstaltung und im Zuge der Abreise beeinflusst. Hierbei sind der öffentliche Verkehr (ÖV) und der Individualverkehr (IV) mit allen relevanten Verkehrsmitteln sowie insbesondere auch der Fußgängerverkehr zu berücksichtigen. Der Sicherheitsbaustein Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung gibt Empfehlungen für&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#.C3.84u.C3.9Fere_Erschlie.C3.9Fung_des_Veranstaltungsgel.C3.A4ndes|äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]], insbesondere die Entwicklung eines Verkehrskonzeptes,&lt;br /&gt;
* die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Innere_Erschlie.C3.9Fung_des_Veranstaltungsgel.C3.A4ndes|innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]],&lt;br /&gt;
* den Einsatz der vorhandenen [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Werkzeuge_und_Methoden|Werkzeuge und Methoden]] zur Verkehrsoptimierung sowie die &lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Schnittstellen_der_inneren_und_.C3.A4u.C3.9Feren_Erschlie.C3.9Fung:_Ein-_.26_Ausgangsbereiche|Schnittstellen der Erschließung im Bereich der Ein- und Auslässe]].&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weitere Themenfelder==&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray&amp;quot;&lt;br /&gt;
![[Ausbildung|Ausbildung]]&lt;br /&gt;
|Die [[Ausbildung|Fort- und Weiterbildungen]] im Bereich ''Sicherheit bei Großveranstaltungen'' sollten, wenn möglich, interdisziplinär erfolgen. Dies fördert neben der einheitlichen Wissensvermittlung auch die [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|interorganisationale Zusammenarbeit]]. Die im Rahmen des Forschungsprojektes „Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen (BaSiGo)“ erarbeiteten [[Hauptseite#Sicherheitsbausteine|Sicherheitsbausteine]] sollten in ihrer Gesamtheit in eine entsprechende Ausbildung einfließen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Hauptseite/Best-Practices|Best-Practices]]&lt;br /&gt;
|Best-Practice-Beispiele zeigen für typische Veranstaltungen Vorgehensweisen auf und geben einen Einblick in die praktische Umsetzung der Arbeitsweise.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Hauptseite/Glossar|BaSiGo-Glossar]]&lt;br /&gt;
|Das BaSiGo-Glossar stellt eine Übersicht über die im Rahmen des Projektes ''BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen'' verwendeten Begrifflichkeiten sowie ihrer Bedeutungen dar.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Hilfe zur Wiki-Software ==&lt;br /&gt;
Hilfe zur Benutzung und Konfiguration der Wiki-Software finden Sie im Wiki-[//meta.wikimedia.org/wiki/Help:Contents Benutzerhandbuch].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sitemap==&lt;br /&gt;
Über die [[Hauptseite/Sitemap|Sitemap]] lassen sich einzelne Sicherheitsbausteine direkt finden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=5499</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=5499"/>
		<updated>2015-06-20T14:54:24Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: /* Sicherheitsbausteine */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== BaSiGo-Guide ==&lt;br /&gt;
Zur Gewährleistung der Sicherheit einer Veranstaltung ist es unerlässlich die Planung und Durchführung insbesondere im Sinne der Besucher zu betrachten. Die daraus abzuleitenden Pflichten hat zuvorderst der Betreiber mit seinem Veranstalter zu erfüllen, d.h. er muss im Zuge der Planung und Durchführung die Voraussetzungen für die sichere Abwicklung der Veranstaltung unter Einbeziehung der Sicherheitskräfte zur Gefahrenabwehr schaffen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine ''prozessorientierte'' Betrachtung aller notwendigen Schritte führt in BaSiGo auf eine Bearbeitung von Schritten, die von der Ideenfindung über die Planung, das Genehmigungsverfahren bis zur Durchführung reichen und mit einer Nachbereitung der Vorkommnisse zur Optimierung der nächsten Veranstaltung abschließen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei sind die Rollen der einzelnen Akteure sowohl für den Regelbetrieb als auch für den Fall einer Krisensituation oder gar eines Schadensfalls während des Veranstaltungsverlaufs durchzugehen und im Sicherheitskonzept (und weiteren Konzepten) die Verfahrensweisen einvernehmlich festzulegen und schließlich bei der Veranstaltung zielführend umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundlagen des Veranstaltungsmodells==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Arbeiten an BaSiGo wurden Konventionen getroffen, die eine gemeinsame Betrachtung des Forschungsfeldes ermöglichten. Für die im Folgenden in den Sicherheitsbausteinen aufgezeigten Empfehlungen sind die Begriffsbestimmungen der Akteure auf Großveranstaltungen, der unterschiedlichen Veranstaltungsphasen sowie der verschiedenen Betriebsarten maßgeblich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray; margin: auto;&amp;quot;&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;3&amp;quot; | Grundlagen des Veranstaltungsmodells&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|'''ausgewählte Akteure auf Großveranstaltungen:'''&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/private_Akteure|private Akteure]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/Behörden|Behörden]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/polizeiliche Gefahrenabwehr|polizeiliche Gefahrenabwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr|nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Besucher|Besucher]]&lt;br /&gt;
|[[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Veranstaltungsphasen]]&lt;br /&gt;
|[[Grundlagen/Betriebsarten|Betriebsarten]]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sicherheitsbausteine==&lt;br /&gt;
Der BaSiGo-Guide fasst die vielfältigen Aspekte der Sicherheit bei Großveranstaltungen in Themenfeldern zusammen, die sich wiederum in einzelne Themen aufgliedern und diese ihrerseits eine Vielzahl von detaillierten Sicherheitsbausteinen enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray&amp;quot;&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | '''BaSiGo-Sicherheitsbausteine'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung|Sicherheitsbeurteilung]]&lt;br /&gt;
|Die Sicherheitsbeurteilung umfasst alle Aspekte der Planung der Veranstaltung, in der Risikoquellen identifiziert, Risiken analysiert und bewertet sowie Schutzmaßnahmen formuliert werden. Dazu gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Risikoeinteilung einer Veranstaltung durch die zuständigen Behörden bei Anmeldung einer Veranstaltung inklusive der Festlegung möglicher Auflagen&lt;br /&gt;
Durchführung einer Risikobeurteilung im Sinne eines Risikomanagements Formulierung von Schutzmaßnahmen zur Bewältigung von nicht tolerierten Risiken.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept|Veranstaltungskonzept]]&lt;br /&gt;
|Das Veranstaltungskonzept beschreibt innerhalb der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Ideenphase]] den Rahmen der geplanten und durchzuführenden Veranstaltung. Es liefert u. a. Antworten auf die Fragen: Wozu, wo, wann und wie die Veranstaltung durchgeführt wird.&lt;br /&gt;
Im Rahmen des Veranstaltungskonzeptes wird eine erste [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Veranstaltungsbeschreibung|Veranstaltungsbeschreibung]] geliefert sowie eine [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie|Machbarkeitsstudie]] erstellt.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen|Rechtliche Grundlagen]]&lt;br /&gt;
|Das Genehmigungsverfahren liefert die Grundlage für die Erstellung des Genehmigungsbescheides der Veranstaltung. Dieser ist Grundlage für die legale Durchführung der Veranstaltung.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|Interorganisationale Zusammenarbeit]]&lt;br /&gt;
|Text zur IO - Seite noch bauen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Struktur und Inhalt des Sicherheitskonzept]]&lt;br /&gt;
|Der Baustein Struktur und Inhalt des Sicherheitskonzept zeigt auf, welche Punkte in einem Sicherheitskonzept Berücksichtigung finden müssen. Dabei richtet sich der Baustein sowohl an Veranstalter oder Betreiber, die das Konzept erstellen, als auch an die zuständigen Behörden und Institutionen, die das Konzept auf Plausibilität, Vollständigkeit und Schlüssigkeit prüfen müssen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen|Anlagen zum Sicherheitskonzept]]&lt;br /&gt;
|Je nach Art und Größe einer Veranstaltung empfiehlt es sich, dem Sicherheitskonzept weitere Konzepte zur Seite zu stellen, innerhalb derer Teilaspekte der Veranstaltungsorganisation geregelt werden. Teilweise werden diese von behördlicher Seite verlangt. In diesem Abschnitt werden daher eine Auswahl möglicher Anlagen zu Sicherheitskonzepten thematisiert. Neben den Konzepten zu Ordnungs- und Sanitätsdiensten finden sich hier zudem Hinweise zu Kommunikationskonzepten.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Notfallpanung|Notfallplanung]]&lt;br /&gt;
|Notfallplanung ist ein wichtiger Teil modernen Sicherheitsmanagements für Veranstaltungen, zu dem die Betrachtung sicherer Normalbetriebszustände genauso wie die von Notfällen gehört. Die Notfallplanung beschreibt dabei die Abarbeitung eines konkreten Schaden- oder Störfalles und der daraus resultierenden Konsequenzen, während die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des Normalbetriebs im Rahmen der Kontinuitätsplanung abgedeckt wird. Die Notfallplanung hat dabei zahlreiche Schnittstellen zu anderen Planungsaufgaben. Unter einem Notfallplan im Sinne der Veranstaltungssicherheit versteht man daher einen überorganisationalen Plan, der notwendige Schritte, Dokumente und Ressourcen, die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure und die zeitlichen Abläufe für den eventuellen Eintritt einer Notsituation definiert, um Schaden noch zu verhindern oder dessen Auswirkungen zu minimieren.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren|Verfahren zur Umsetzung]]&lt;br /&gt;
|Text zu den Verfahren zur Umsetzung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Versicherungsloesungen|Versicherungslösungen]]&lt;br /&gt;
|Der vorliegende Text behandelt das Thema Versicherungslösungen im Kontext von Großveranstaltungen. Dabei werden einführend die Grundprinzipien der Versicherungsbranche erläutert. Das Hauptaugenmerk des Textes liegt in der Darstellung aktueller Versicherungslösungen für die Veranstaltungsbranche. Hier werden zudem konkrete Versicherungsformen erläutert. Abschließend wird exemplarisch der derzeit übliche Weg zum Abschluss einer Veranstaltungsversicherung (inklusive der Kalkulation von Prämien) skizziert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Kommunikationskonzept|Kommunikationskonzept]] &amp;lt;br /&amp;gt;und &amp;lt;br /&amp;gt;[[Sicherheitsbausteine/Kommunikationsmanagement|Sicherheitskommunikation]]&lt;br /&gt;
|Das Kommunikationskonzept ist fester Bestandteil des Sicherheitskonzeptes einer Veranstaltung. Es verankert die Belange der Sicherheitskommunikation in der Planung und Durchführung von Veranstaltungen, indem es die Präventions- und Interventionskonzepte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben aufgreift und die sicherheitskommunikativen Leistungen und Vorkehrungen des Veranstalters vor, während und im Abschluss der Veranstaltung sowie für den Normal- und Krisenbetrieb darstellt, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klärt, Kommunikationsmittel und -Wege klar benennt, und dadurch die allseitige Verfügbarkeit aktueller und relevanter Informationen zum Betriebszustand des Gesamtsystems und zum Management von Risiken oder Gefahren sicherstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es enthält Angaben zum Grundverständnis und zu Prinzipien des Kommunikationsgeschehens und klärt in allgemein verständlicher Weise, worauf es bei den kommunikativen Grundaufgaben wie dem Informieren, Berichten, Hinweisen, Anweisungen geben, Warnen und Alarmieren ankommt und wie sie erfolgreich gelöst werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es stellt weiterhin fest, welche Zielgruppen und Kooperationspartner intern und extern mit welchen Inhalten und mittels welcher Medien im Normalbetrieb und im Krisenbetrieb anzusprechen sind, wer zu dieser Ansprache berechtigt bzw. damit beauftragt und verantwortlich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schließlich enthält es Angaben dazu, wie die kommunikativen Leistungen evaluiert werden, d.h. wie z.B. die Verständlichkeit von Informationen (Wahrnehmbarkeit und inhaltliche Erfassung) bei den Zielgruppen gesichert werden kann.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|Crowd Management]] &lt;br /&gt;
|Crowd Management bezeichnet die systematische Planung für den Menschen in Menschenansammlungen. Crowd Management beschreibt einen präventiven Planungsansatz, der den Besucher in den Mittelpunkt der Planung stellt. Sämtliche Maßnahmen, ob Flächenplanung, Infrastruktur, Kommunikation oder Organisation werden bewertet in Bezug auf die Frage, ob diese angemessen sind in Bezug auf Anzahl, das Profil und das erwartete Verhalten der Besucher. Neben einer Definition der Begrifflichkeit und einem Rückblick auf die Entstehung dieses Planungsansatzes beschreibt der Sicherheitsbaustein die wesentlichen Einflussfaktoren in BEzug auf die Sicherheit von und in Menschenmengen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Veranstaltungsgelände]]&lt;br /&gt;
|Das Veranstaltungsgelände und die Beschaffenheit des Bodens und der vorhandenen Umwelt haben Einfluss auf die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, da diese zum einen den Aufbau und die Wegführungen bestimmen (z.B. aufgrund von Tragfähigkeit oder Drainagesysteme), zum anderen aber auch konkrete Gefahrenquellen darstellen können. Neben der Bodenbeschaffenheit sind die Topographie des Veranstaltungsgeländes sowie die Vegetation von sicherheitsrelevantem Interesse. Dies gilt nicht nur für die Veranstaltungen auf Wiesen und unbefestigten Geländen, sondern gleichermaßen für Veranstaltungen im urbanen Raum. Zu prüfen ist jeweils nicht nur das Veranstaltungsgelände selbst, sondern auch das Umfeld (Zuwegungen, An- und Abfahrten etc).&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur|Infrastruktur]]&lt;br /&gt;
|Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche Infrastruktur in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen. Zu den am häufigsten verwendeten Infrastrukturen für Veranstaltungen gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Abschrankungen und Zäune&lt;br /&gt;
* Bühnen und Podeste (Fliegende Bauten) Tribünen (Fliegende Bauten)&lt;br /&gt;
* Strom&lt;br /&gt;
* Zu-und Abwasser&lt;br /&gt;
* Veranstaltungstechnik (Licht / Ton / Video) Sanitäranlagen (Toiletten, Duschen) &lt;br /&gt;
* Container (Büro, Lager, Garderoben, Kassen) Zelte (Fliegende Bauten) &lt;br /&gt;
* Kommunikationseinrichtungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausfall einer temporären Infrastruktur, kann relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung|Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung]]&lt;br /&gt;
|Die Sicherheit einer Veranstaltung wird wesentlich durch die Verkehrsprozesse bei der Anreise, während der Veranstaltung und im Zuge der Abreise beeinflusst. Hierbei sind der öffentliche Verkehr (ÖV) und der Individualverkehr (IV) mit allen relevanten Verkehrsmitteln sowie insbesondere auch der Fußgängerverkehr zu berücksichtigen. Der Sicherheitsbaustein Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung gibt Empfehlungen für&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#.C3.84u.C3.9Fere_Erschlie.C3.9Fung_des_Veranstaltungsgel.C3.A4ndes|äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]], insbesondere die Entwicklung eines Verkehrskonzeptes,&lt;br /&gt;
* die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Innere_Erschlie.C3.9Fung_des_Veranstaltungsgel.C3.A4ndes|innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]],&lt;br /&gt;
* den Einsatz der vorhandenen [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Werkzeuge_und_Methoden|Werkzeuge und Methoden]] zur Verkehrsoptimierung sowie die &lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Schnittstellen_der_inneren_und_.C3.A4u.C3.9Feren_Erschlie.C3.9Fung:_Ein-_.26_Ausgangsbereiche|Schnittstellen der Erschließung im Bereich der Ein- und Auslässe]].&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weitere Themenfelder==&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray&amp;quot;&lt;br /&gt;
![[Ausbildung|Ausbildung]]&lt;br /&gt;
|Die [[Ausbildung|Fort- und Weiterbildungen]] im Bereich ''Sicherheit bei Großveranstaltungen'' sollten, wenn möglich, interdisziplinär erfolgen. Dies fördert neben der einheitlichen Wissensvermittlung auch die [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|interorganisationale Zusammenarbeit]]. Die im Rahmen des Forschungsprojektes „Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen (BaSiGo)“ erarbeiteten [[Hauptseite#Sicherheitsbausteine|Sicherheitsbausteine]] sollten in ihrer Gesamtheit in eine entsprechende Ausbildung einfließen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Hauptseite/Best-Practices|Best-Practices]]&lt;br /&gt;
|Best-Practice-Beispiele zeigen für typische Veranstaltungen Vorgehensweisen auf und geben einen Einblick in die praktische Umsetzung der Arbeitsweise.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Hauptseite/Glossar|BaSiGo-Glossar]]&lt;br /&gt;
|Das BaSiGo-Glossar stellt eine Übersicht über die im Rahmen des Projektes ''BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen'' verwendeten Begrifflichkeiten sowie ihrer Bedeutungen dar.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Hilfe zur Wiki-Software ==&lt;br /&gt;
Hilfe zur Benutzung und Konfiguration der Wiki-Software finden Sie im Wiki-[//meta.wikimedia.org/wiki/Help:Contents Benutzerhandbuch].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sitemap==&lt;br /&gt;
Über die [[Hauptseite/Sitemap|Sitemap]] lassen sich einzelne Sicherheitsbausteine direkt finden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Umweltschutz&amp;diff=5076</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Umweltschutz</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Umweltschutz&amp;diff=5076"/>
		<updated>2015-06-15T11:30:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
Status: final&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Autor: Sabine Funk, IBIT GmbH&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Thema Umweltschutz und Nachhaltigkeit hat in den letzten Jahren auch bei Veranstaltungen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Neben den originären Zielen des Umwelt- &amp;amp; Naturschutzes geht es hier auch um die Sicherheit der Veranstaltung. Ansammlungen von Müll zum Beispiel sind nicht nur problematisch in Bezug auf die Wahrnehmung des Umfeldes, sondern sind auch Ausgangspunkt direkter Gefährdungen z.B. durch Verunreinigungen und Infektionsgefahr, Brandgefahren aber auch durch die Erhöhung von Stolper- oder Rutschgefahren.  &lt;br /&gt;
Belange des Umwelt- &amp;amp; Naturschutzes können im Rahmen der [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie|Machbarkeitsstudie]] ein Ausschlusskriterium darstellen und sollten in allen [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Phasen]] der Veranstaltungsplanung berücksichtig werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Die Belange des Umwelt- &amp;amp; Naturschutzes sind vielfältigund betreffen alle Bereich der Veranstaltungsplanung. Aufgrund der Vielzahl der inzwischen hierzu zur Verfügung stehender Ratgeber werden im Folgenden nur einige wesentliche Einflussfaktoren grundlegend beschrieben, die den Vorgaben des ''Leitfaden für die umweltgerechte Durchführung von Großveranstaltungen'' [http://soundsfornature.eu/sfn-projekte/sfn-leitfaden-und-siegel/sfn-leitfaden-titel/] folgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Mobilität und Transport==&lt;br /&gt;
Der Transport von Menschen und Materialien ist einer der größten Umweltfaktoren im Zusammenhang mit Veranstaltungen und stehen in direktem Zusammenhang mit dem  [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung|Verkehrskonzept]]&lt;br /&gt;
Aus Sicht des Umwelt- &amp;amp; Naturschutz ergeben sich insbesondere folgende Auswirkungen&lt;br /&gt;
*Luftbelastung &lt;br /&gt;
*Lärmbelastung &lt;br /&gt;
*Verkehrsbelastung (Belastung der öffentlichen Flächen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziele=== &lt;br /&gt;
*Förderung der An- und Abreise mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln / Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs&lt;br /&gt;
*Reduzierung der Umweltbelastung und Auswirkung auf Anwohner, durch die Vermeidung von Stand- und Wartezeiten &lt;br /&gt;
*Vermeidung der Auswirkung auf Flora und Fauna sowie den Boden durch Produktionsverkehre &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Maßnahmen===&lt;br /&gt;
Erstellung eines abgestimmten [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung|Verkehrskonzeptes]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Förderung der An- und Abreise mit dem ÖPNV (Zug, Bus und Bahn) durch &lt;br /&gt;
*Sondertarife bzw. verbilligte Fahrkarten für Festival-Besucher &lt;br /&gt;
*Pendelverkehr/Shuttleservice zum Bahnhof/Campingplatz&lt;br /&gt;
*Zusätzliche Busse und Bahnen für den Transfer der Festival-Besucher vom nächstgelegenen Bahnhof &lt;br /&gt;
*Sonderfahrpläne des ÖPNV abgestimmt auf das Festival-Programm &lt;br /&gt;
*Sonderzüge zur An- und Abreise&lt;br /&gt;
*Gegenseitige Einbeziehung in das Kommunikationskonzept &lt;br /&gt;
*Staffelung der Parkplätze entsprechend der Auslastung der PKW: Gut besetzte PKW dürfen näher am Festivalgelände parken als solche, in denen nur der Fahrer oder eine weitere Person anreisen. &lt;br /&gt;
*Erhebung von Parkgebühren&lt;br /&gt;
*Nutzung und Ergänzung  von vorhandenen P&amp;amp;R Angeboten der Kommunen zur Entspannung der Parkplatz- und Verkehrssituation im direkten Umfeld des Veranstaltungsgeländes.&lt;br /&gt;
*Angebot von Mitfahrgelegenheiten / Förderung von Fahrgemeinschaften&lt;br /&gt;
*Reduzierung des zu transportierenden Gepäcks: Der Bedarf an Getränken und Lebensmitteln auf dem Veranstaltungsgelände führt häufig dazu, dass für den Transport der eigene PKW gewählt wird. Können auf dem Camping-Gelände selbst Lebensmittel und Getränke zu guten Preisen gekauft werden und wird dies frühzeitig kommuniziert, kann die gefühlte Notwendigkeit den eigenen PKW zu nutzen reduziert werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Förderung der An- und Abreise mit dem Fahrrad und zu Fuß&lt;br /&gt;
*Nahe gelegene und bewachte Fahrradparkplätze (mobile Stellanlagen)&lt;br /&gt;
*eigener Stadtplan mit Wegweisung von Rad- und Fußwegen und die Ausschilderung kurzer und sicherer sowie angenehm zu fahrender oder zu gehender Wege&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verkehrslenkende Maßnahmen &lt;br /&gt;
*Sperrung von Straßen und Zufahrtswege für Privatfahrzeuge, insbesondere zum Schutz der Anwohner und zur Aufrechterhaltung von Flucht- &amp;amp; Rettungswegen. &lt;br /&gt;
* Reduzierung langer Stand- und Wartezeiten bei der An- und Abreise durch Umleitungen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Reduzierung negativer Auswirkungen durch Produktionsverkehre&lt;br /&gt;
*Nutzung von Schwerlastplatten (Bodenschutz, Definition von Fahrstraßen)&lt;br /&gt;
*Transportmanagement&lt;br /&gt;
*Zeitliche Begrenzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Müll==&lt;br /&gt;
Eine der sichtbarsten negativen Auswirkungen sind die anfallenden Müllmengen vor, während und nach der Veranstaltung: Berge von Abfall, weggeworfene Verpackungen, leere Dosen und Flaschen, Flugblätter, Zelte, Outdoor-Equipment, Essensreste und Werbeartikel bestimmen häufig das Bild nach Festivals und Open-Air-Veranstaltungen und geben immer wieder Anlass zu Aufregung und Kritik: Markensponsoren wollen sich nicht auf einer „Müllkippe“ präsentieren, Anwohner sind verärgert über die Verunreinigung ihrer Vorgärten und des Veranstaltungsgeländes, und die Genehmigungsbehörden können bei Auffälligkeiten besondere Auflagen vorschreiben. Die Müllmengen sind jedoch nicht nur im Hinblick auf die Wahrnehmung der Veranstaltung problematisch, sondern haben auch direkte sicherhetsrelevante Auswirkungen. Das [[Sicherheitsbausteine/Crowd Management|Wohlbefinden]] der Besucher wird auch durch die Veranstaltungsumgebung geprägt.&lt;br /&gt;
Das Thema Müll ist nicht nur an den Veranstaltungstagen selber relevant. Die drei Veranstaltungsphasen – Planung/Aufbau, Durchführung und Abbau – verursachen unterschiedliche Formen des Abfalls, welche bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Sinnvollerweise erfolgt eine Zwischenreinigung nach der Aufbauphase, in der nicht nur der Produktionsmüll, sondern vor allem die Großgebinde der Gastronomen entsorgt werden.   &lt;br /&gt;
Alle Maßnahmen zielen sowohl auf den Publikumsbereich als auch auf die Arbeitsbereiche der sonstigen [[Grundlagen|Akteure]] auf dem Veranstaltungsgelände.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziele=== &lt;br /&gt;
*Reduzierung der Gesamtabfallmenge in allen Phasen&lt;br /&gt;
*Erhöhung der Recyclingquote&lt;br /&gt;
*Vermeidung bzw. Verminderung von Littering im Publikumsbereich.&lt;br /&gt;
*Förderung der Wiederverwertung der eingesetzten Materialien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Maßnahmen=== &lt;br /&gt;
Vermeidung des Litterings (unachtsames Fallenlassen von Müll) und Förderung der Abfalltrennung durch ausreichend und leicht zugängliche Behälter &lt;br /&gt;
*Einteilung des Veranstaltungsgelände in Zonen, die Funktionen abbilden und die zu erwartende Personenanzahl berücksichtigen. Je nach Funktion eines Bereiches können entsprechend Behälter aufgestellt werden; eine Abfalltrennung ist in den [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung/Schnittstellen_der_inneren_und_äußeren_Erschließung:_Ein-_und_Ausgangsbereiche|Eingangsbereichen]] und in Ruhebereichen besonders wirkungsvoll, ebenso wie in Verpflegungsbereichen.&lt;br /&gt;
*Erfahrungen zeigen, dass bereits fest installierte Behälter häufiger genutzt werden und zusätzliche Tonnen direkt daneben ein Überquellen vermeiden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abfallvermeidung&lt;br /&gt;
*Mehrweggeschirr und Geschirrreinigung&lt;br /&gt;
*Mitbringverbot von Getränken&lt;br /&gt;
*Vermeidung von „Wegwerf“Giveaways&lt;br /&gt;
*Kontinuierliche Reinigung: Erfahrungen zeigen, dass Menschen Abfall eher achtlos zu Boden werfen, wenn bereits eine gewisse Verschmutzung besteht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Camping==&lt;br /&gt;
Viele Open-Air-Festivals bieten die Möglichkeit für die Dauer des Festivals in einem dafür vorgegebenen Gebiet auf oder in der Nähe des Festival-Geländes zu campen. Dabei braucht es die entsprechende Infrastruktur, so dass veranstaltungsrelevante Themen auch für Camping-Bereiche relevant sind. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Belastung des Bodens und von Flora und Fauna durch eine dichte Camping-Struktur. Darüber hinaus entstehen durch Lebensmittelverpackungen und zurückgelassene Camping-Utensilien große Mengen Abfall - Brände können ein Sicherheitsrisiko darstellen (z. B. durch Grillen, Zigaretten oder durch bewusstes Anzünden von Zelten) und es kann zu einer starken Lärmbelastung auch auf dem Campinggelände kommen. Eine besondere Herausforderung für den Bodenschutz stellen Zigarettenkippen, Kronkorken und im Boden stecken gelassene „Heringe“ auf Weiden dar. Die Reste werden häufig in den Boden getreten und kommen erst im Laufe des Jahres hervor.Ein Mangel an Sanitäranlagen führt zu hygienische Probleme und einer weiteren Belastung von Boden und Gewässern.&lt;br /&gt;
Viele Veranstaltungen bieten inzwischen sogenannten &amp;quot;Green Camping&amp;quot; Bereiche [https://www.greencamping.de/rock-im-park.html] [http://www.meltfestival.de/news/article/green-camping.html][http://www.hurricane.de/de/infos/gruen-rockt/] an, in denen spezielle Regeln gelten in Bezug auf zum Beipsiel Lautstärke oder Müll. Erfahrungen dieser Veranstaltungen zeigen, dass diese Bereiche auch aus sicherheitsrelevanter Sicht vorteilhaft sind: von der besseren Freihaltung von Wegen und Flächen, verminderten Brandlasten bis hin zu einer Verringerung der Anzahl der Kräfte des Ordnungsdienstes.   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziele===&lt;br /&gt;
*Vermeidung der Bodenbelastung&lt;br /&gt;
*Reduzierung der Abfälle und kontrollierte Entsorgung&lt;br /&gt;
*Reduzierung der Brandgefahr und anderer Sicherheitsprobleme&lt;br /&gt;
*Reduzierung der Lärmbelästigung&lt;br /&gt;
*Ausreichende Versorgung mit sanitären Anlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Maßnahmen===&lt;br /&gt;
Bodenschutz und Reduzierung der Lärmbelastung&lt;br /&gt;
*Flächen, auf denen das Campen erlaubt ist, müssen eindeutig von benachbarten Flächen abgegrenzt sein. &lt;br /&gt;
*Autoverbot zur Verringerung von Bodenverdichtung und Lärm. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abfallmanagement&lt;br /&gt;
*ausreichende, fußläufig erreichbare und gut sichtbare Entsorgungsmöglichkeiten oder regelmäßige Touren mit einem Sammelauto über das Gelände. &lt;br /&gt;
*Austeilen eines bepfandeten Müllsacks beim Einchecken. Geldrückgabe erfolgt gegen Abgabe des gefüllten Sacks im Laufe des Festivals (nicht ausschließlich kurz vor Abreise). An den Sammelstellen (und ggf. am Supermarkt) werden nach Bedarf neue Mülltüten verteilt. &lt;br /&gt;
* regelmäßige und kontinuierliche Reinigung des Campingplatzes.  &lt;br /&gt;
* Untersagen des Mitbringens von Generatoren, Möbeln (Sofas etc.), Glas, etc&lt;br /&gt;
* Einrichtung von &amp;quot;Green Camping&amp;quot; Bereichen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Feuergefahr&lt;br /&gt;
*Verbot von offenem Feuer&lt;br /&gt;
*Erlaubnis von Grillen nur in dafür vorgesehenen Bereichen unter Aufsicht &lt;br /&gt;
*Zurverfügungstellung gesicherter Feuerstellen und Brennmaterial &lt;br /&gt;
*Einholung von Informationen über die aktuelle Waldbrandstufengefahr &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sanitäre Anlagen&lt;br /&gt;
*Zurverfügungstellung ausreichender sanitärer Anlagen, idealerweise mit Kanalanschluss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Energie und Klimaschutz==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abhängig vom Veranstaltungsort ist die [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung|Stromversorgung]] eine besondere Herausforderung für Veranstaltungen. Auf der „Grünen Wiese“ ist selten Feststrom in ausreichendem Maß verfügbar und auch in städtischer Umgebung kann die zur Verfügung stehende Kapazität begrenzt sein. zusätzlich benötigte Generatoren sowie anderes technisches Equipment sollten auch immer unter Effizienzaspekten betrachtet werden. Insbesondere aus Sicht des Klimaschutzes ist der Einsatz von fossilen Ressourcen für die Energiegewinnung so gering wie möglich zu halten und vermehrt auf alternative Formen der Energiegewinnung zu setzen. Darüber hinaus verursachen Stromgeneratoren Abgase und Partikel und können durch Lärm Anwohner und Tierwelt beeinträchtigen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziele===&lt;br /&gt;
*Nutzung von Energie aus nachhaltiger Produktion (grüner Strom, Biodiesel aus gebrauchtem Speisefett etc.)&lt;br /&gt;
*Förderung von Energiesparmaßnahmen&lt;br /&gt;
*Vermeidung von Generatoren, bzw. Einsatz von hocheffizienter Generatortechnik &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Maßnahmen===&lt;br /&gt;
* Bevorzugung Festnetzstrom &lt;br /&gt;
* Leistungsangepasste Auswahl der Generatoren.  &lt;br /&gt;
* Reduzierung des Strombedarfs durch Verbesserung der Effizienz der Bühnenausstattung und sonstiger Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sanitäranlagen|Wasser und Sanitär]]==&lt;br /&gt;
Bei Open-Air-Veranstaltungen fällt Abwasser hauptsächlich als Küchenabwasser und im Sanitärbereich an. Fehlende Toiletten führen durch wildes Urinieren und Koten häufig zu Problemen im Bereich Bodenschutz und Vegetation. Dies ist nicht nur unhygienisch, sondern bedeutet auch für die Natur eine erhebliche Belastung. Nicht zuletzt tragen an die Besucherzahl angepasste, saubere und geruchsarme Toilettenanlagen erheblich zum [[Sicherheitsbausteine/Crowd Management|Wohlbefinden]] der Veranstaltungsbesucher bei. &lt;br /&gt;
Bei den Abwässern, die aus Küchen, mobilen Verpflegungseinheiten oder Spülmobilen anfallen, sind vor allem Essensreste, Fette (z.B. Frittierfette) und Spülmittel umwelt- bzw. kläranlagenbelastend. Eine Einleitung von Speisefetten in die Kanalisation ist verboten und muss durch Fettabscheider vermieden werden. Fette, Öle und Essensreste verunreinigen sowohl die Kanalrohre als auch die gesamte technische Einrichtung der Kläranlage, die dann mit erheblichem Kostenaufwand gereinigt werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einleitung von Abwässern in die öffentlichen Kanalisation ist genehmigungspflichtig und muss bei der zuständigen Kanalbetriebsstelle (in der Regel die Kommune) unter Nennung der voraussichtlichen Einleitungsmenge, der Beschaffenheit des Abwassers und des Nutzungszeitraums rechtzeitig beantragt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziele===&lt;br /&gt;
*Vermeidung der Belastung von Gewässern, Kanalisation und Kläranlagen durch Küchenabwässer&lt;br /&gt;
*Verhinderung von Geruchsbelästigung und Umweltbelastung (Bodenschutz) durch fehlende Toiletten &lt;br /&gt;
*Reduzierung der Abwassermenge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Maßnahmen===&lt;br /&gt;
Viele Maßnahmen im Bereich Abwasser hängen von den lokalen Gegebenheiten ab. Diese sind mit den Genehmigungsbehörden sowie den Kläranlagenbetreibern abzustimmen. So können die Vorgaben der kommunalen Abwassersatzungen und die Besonderheiten der jeweiligen Kläranlage (z. B. Kapazitäten) frühzeitig berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
*Küchenabwässer : Vorreinigung des Geschirrs vor dem Spülen&lt;br /&gt;
*Essensreste : Verhindern, dass Essensreste in die Kanalisation gelangen, getrennte Sammlung  und Entsorgung.&lt;br /&gt;
* Altfette und -öle:  getrennte Sammlung  und Entsorgung als Abfall. Zwingende Nutzung von Fettabscheidern für Spülwasser .&lt;br /&gt;
*Toiletten: Aufstellung von Toiletten in ausreichender Anzahl, Zwischenreinigung oder Bewirtschaftung &lt;br /&gt;
*Wassereinsparung Brauchwasser: Laut Trinkwasserverordnung darf Regenwasser nicht für die Reinigung des Körpers oder andere Formen des Körperkontaktes genutzt werden, so dass die einzige Option zur Nutzung von Regenwasser die Nutzung als Toilettenspülung bleibt (setzt zwei voneinander getrennte Wasserkreisläufe voraus, da das Waser zum Händewaschen Trinkwasserqualität haben muss) &lt;br /&gt;
*Wassereinsparung Toilettenspülung: Spülstopptaste für fest installierten Toiletten.&lt;br /&gt;
Pinkelrinnen statt Urinalen.&lt;br /&gt;
*Wassereinsparung Handwaschbecken / Duschen: Vermeidung von Drehhähnen (Alternative:  Infrarotsensor, Druckknopf). Weiterverwendung des Duschwassers (Grauwasser) zur Spülung von WCs, Urinalen und Pinkelrinnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lärm- und Lichtemissionen==&lt;br /&gt;
Bei kaum einer anderen Umweltbelastung unterscheiden sich die subjektiven Empfindungen der Menschen so sehr wie bei der Belastung durch Geräusche. Was für die einen ein Genuss ist, ist für die anderen unerträglicher Lärm. Geräusche lassen sich häufig nur unzureichend räumlich eingrenzen. Zu der Geräuschkulisse vom Veranstaltungsgelände selbst (Bühnen / Campingplätze etc) kommen noch die mit der An- und Abreise verbundenen Geräusche – vom Motorenlärm bis zu den feiernden Besuchern. &lt;br /&gt;
Licht kann ebenfalls eine Verschmutzung der Umwelt darstellen und zu einer erheblichen Störung des Ökosystems führen. „Lichtglocken“, wie man sie von Städten kennt, sind regelmäßig auch über Veranstaltungsgeländen zu finden – mit allen damit einhergehenden negativen Konsequenzen, wie die Störung des Tag-Nacht Zyklus des Menschen oder die Störung der Navigations- und Orientierungsfähigkeit von nachtaktiven Tieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gesetzliche Grundlagen===&lt;br /&gt;
Für so genannte „Geräuschimmissionen“ bei Open-Air-Veranstaltungenb gelten länderspezifischen Regelungen auf der BAsis des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), das  &lt;br /&gt;
für sog. Freizeitanlagen festlegt, dass schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder zu vermindern sind, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist, und unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken sind (§ 22 Abs. 1[http://dejure.org/gesetze/BImSchG/22.html]). &lt;br /&gt;
Schädliche Umwelteinwirkungen liegen dann vor, wenn die [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere_Gefahrenpotentiale/Unbeteiligte_Dritte|Nachbarschaft oder die Allgemeinheit]] erheblich belästigt werden. Die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung hängt nicht nur von der Lautstärke der Geräusche ab, sondern auch wesentlich von der Nutzung des Gebietes, auf das sie einwirken, von der Art der Geräusche und der Geräuschquellen sowie dem Zeitpunkt (Tageszeit) oder der Zeitdauer der Einwirkungen.&lt;br /&gt;
Alle Bundesländer haben Freizeitlärmrichtlinien erlassen, die die Frage beantworten, unter welchen Bedingungen Geräusche von Freizeitanlagen als erhebliche Belästigungen anzusehen sind, und die die jeweils einzuhaltenden Werte in Verbindung mit bestimmten Zeiten vorgeben. Abweichungen von den Werten sind grundsätzlich möglich, jedoch nur für eine begrenzte Anzahl an Ereignissen („Besondere“ / „Seltene“ Ereignisse). Grundlage ist immer die Abwägung des Ruhebedürfnisses der Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere_Gefahrenpotentiale/Unbeteiligte_Dritte|Anwohner gegen das öffentliche Interesse an der Veranstaltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziele===&lt;br /&gt;
*Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Vermeidung von Gesundheitsschäden für alle Beteiligte &lt;br /&gt;
*Verminderung der Belastung von Anwohnern durch Lärm- und Lichtemissionen&lt;br /&gt;
*Vermeidung der Störung der Tierwelt durch Lärm- und Lichtemissionen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Maßnahmenvorschläge===&lt;br /&gt;
*Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen &lt;br /&gt;
*Abstimmung mit der zuständigen Behörde&lt;br /&gt;
Die Abstimmung mit der zuständigen Behörde ist mit Blick auf die landesspezifischen Regelungen wichtig. Insbesondere gilt es herauszufinden, ob die Veranstaltung ein „besonderes Ereignis“ ist, das evtl. von Ausnahmegenehmigungen profitieren kann, oder ob regelmäßig Veranstaltungen stattfinden, die das Ruhebedürfnis der Anwohner stören. Ebenfalls können Informationen über besonders „empfindliche“ Anwohner / Bereiche eingeholt werden.&lt;br /&gt;
*Einhaltung und Überwachung der Vorschriften&lt;br /&gt;
Zum Schutz der Festival-Besucher und der Anwohner werden die im Genehmigungsverfahren vorgegeben Richtwerte überwacht und eingehalten. Schwierigkeiten ergeben sich besonders dann, wenn Künstler bzw. deren Personal die Vorgaben (durchaus mit Absicht) ignorieren. &lt;br /&gt;
*Gehörschutz / Warnhinweise&lt;br /&gt;
Freie Vergabe von Ohrenstöpsel (oder Verkauf zum Selbstkostenpreis). Für Kinder sollte ein altersgemäßer Gehörschutz verpflichtend für den Aufenthalt auf dem Gelände sein, wenn mit einer entsprechenden Lautstärke gerechnet wird. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Eltern, sollte jedoch vom Veranstalter durch ein geeignetes Angebot unterstützt werden. &lt;br /&gt;
Für Mitarbeiter gelten die Vorgaben des Arbeitsschutzes, d.h., der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass seinen Mitarbeitern bei bestimmten Werten Gehörschutz zur Verfügung gestellt wird, bzw. dass diese ihn auch tragen.&lt;br /&gt;
Der Veranstalter ist zu entsprechenden Warnhinweisen an das Publikum verpflichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bauliche Maßnahmen&lt;br /&gt;
*Anpassung der Schallausbreitung von den Bühnen aus an die räumlichen Gegebenheiten - mit dem Ziel, die Ausbreitung des Schalls möglichst bereits durch natürliche Hindernisse zu minimieren bzw. die direkte Ausrichtung auf bebaute Gebiete zu verhindern. &lt;br /&gt;
* Einsatz geräuschgeminderter Geräte und / oder Materialien (z.B. lärmgeminderte Generatoren).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf- und Abbau&lt;br /&gt;
Bei der Planung der Auf- und Abbauarbeiten sowie des damit verbundenen Verkehres sollten die Schutzbedürfnisse in Bezug auf die Vermeidung / Verringerung von Lärmimmissionen ebenfalls berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lichtemissionen&lt;br /&gt;
Unter Berücksichtigung der notwendigen Notbeleuchtungen sollte darauf geachtet werden, dass Lichtmengen minimiert werden. Dafür sollten Lichtquellen nicht unbegrenzt nach oben strahlen. Dies kann durch Abschirmung der nach oben strahlenden Lichtquellen oder Ausschalten nicht benötigter Lichtquellen erfolgen. Zudem sollte bei der Positionierung von Lichtquellen deren Reichweite berücksichtigt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kommunikation&lt;br /&gt;
*Die betroffenen Anwohner müssen im Vorfeld über den Zeitraum und die zu erwartenden Emissionen informiert werden. Dabei gilt es, die einzuhaltenden Vorschriften sowie die eigenen Maßnahmen zu kommunizieren und für Verständnis zu werben. Dies vermindert zwar nicht die Belastung der Anwohner, schafft unter Umständen jedoch eine bessere Atmosphäre und Verständnis. &lt;br /&gt;
*Information der Veranstaltungsbesucher über Lautstärkebegrenzungen - verbunden mit der Bitte um rücksichtsvolles Verhalten (vor allem nachts und außerhalb des Veranstaltungsgeländes).&lt;br /&gt;
*Information der Künstler bzw. des Personals bzgl. Lautstärkelimits und Sanktionen der Nichteinhaltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weiterführende Literatur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Jones, Meegan (2010): Sustainable Event Management. A Practical Guide. London, Sterling, VA: Earthscan. &lt;br /&gt;
*Sounds for Nature ist ein Verein zur Unterstützung von Festivals und Open-Air-Veranstaltungen; Herausgeber dieses Leitfadens: www.soundsfornature.eu&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgel%C3%A4nde&amp;diff=5056</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgel%C3%A4nde&amp;diff=5056"/>
		<updated>2015-06-15T10:18:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Veranstaltungsgelände: Topographie, Bodenbeschaffenheit und Vegetation}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Status: final&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Sabine Funk, Simon Runkel (Ibit GmbH)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Veranstaltungsgelände und die Beschaffenheit des Bodens und der vorhandenen Umwelt haben Einfluss auf die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, da diese zum einen den Aufbau und die Wegführungen bestimmen (z.B. aufgrund von Tragfähigkeit oder Drainagesysteme), zum anderen aber auch konkrete Gefahrenquellen darstellen können. Neben der Bodenbeschaffenheit sind die Topographie des Veranstaltungsgeländes sowie die Vegetation von sicherheitsrelevantem Interesse. Dies gilt nicht nur für die Veranstaltungen auf Wiesen und unbefestigten Geländen, sondern gleichermaßen für Veranstaltungen im urbanen Raum. Zu prüfen ist jeweils nicht nur das Veranstaltungsgelände selbst, sondern auch das Umfeld (Zuwegungen, An- und Abfahrten etc). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bodenbeschaffenheit==&lt;br /&gt;
Die Beschaffenheit des Bodens ist insbesondere aus zwei Blickwinkeln zu betrachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Tragfähigkeit des Untergrundes&lt;br /&gt;
*Anfälligkeit des untergrundes&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Tragfähigkeit des Untergrundes===&lt;br /&gt;
Nicht nur in Bezug auf das Aufstellen tonnenschwerer Bühnenkonstruktionen, sondern auch insbesondere in Bezug auf den häufig mit Veranstaltungen verbundenen Schwerlastverkehr muss geprüft werden, ob der Untergrund geeignet ist, der Belastung standzuhalten.&lt;br /&gt;
Diese Prüfung betrifft nicht nur die Veranstaltungsgelände „auf der grünen Wiese“, sondern auch die Flächen, die zum Beispiel über Tiefgaragen etc. liegen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
===Anfälligkeit des Untergrundes===&lt;br /&gt;
Nicht selten entstehen auf einem Veranstaltungsgelände, entweder nach langanhaltendem Regen oder auch nach kurzen heftigen Regenschauern große Wasser- und / oder Schlammflächen. Böden mit schlechten Abflussbedingungen führen bei starkem Niederschlag zu Flutungen und oberflächigem Wasserrückhalt.&lt;br /&gt;
Eine Bodenprüfung ist immer Teil der [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie|Machbarkeitsanalyse]] für die Auswahl des Veranstaltungsorts und der Geländeplanung &amp;lt;ref&amp;gt; Sounds for Nature Foundation e.V. (Hrsg.)(2013): Leitfaden für die umweltverträgliche Gestaltung von Open-Air-Veranstaltungen. Bonn. S. 18. [http://soundsfornature.eu/wp-content/uploads/SFN_Leitfaden_web.pdf]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben Fragen des Wohlbefindens und der Hygiene stellt sich hier insbesondere die Frage nach der weiteren Nutzbarkeit der Wege und Flächen. Dies betrifft insbesondere&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Park- &amp;amp; Aufstellflächen,&lt;br /&gt;
* Zugangsstellen,&lt;br /&gt;
* Flucht- und Rettungswege in Bezug auf Ihre Befahr- &amp;amp; Begehbarkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den möglichen Gefahren gehören &amp;lt;ref&amp;gt; Kemp, Chris / Hill, Iain / Upton, Mick / Hamilton, Mark (2007): Case Studies in Crowd Management. Cambridge. S. 184f. &amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Minderung von zur Verfügung stehenden Flächen (evtl. Verbunden mit höheren Dichten auf den restlichen Flächen),&lt;br /&gt;
* Einschränkung des Fußgängerverkehrs durch Matsch- und Schlammbildung,&lt;br /&gt;
* erhöhte Unfallgefahr für Fußgänger,&lt;br /&gt;
* potentielle Kontamination von Wasserressourcen,&lt;br /&gt;
* potentielle Ausbreitung von Krankheitserregern,&lt;br /&gt;
* Verkehrsprobleme aufgrund schlecht befahrbarer Zu- und Abwege,&lt;br /&gt;
* potentielle Gefahren für elektrische Installationen,&lt;br /&gt;
* Fehlen von trockenen Bereichen und Unterstellmöglichkeiten für Besucher,&lt;br /&gt;
* mangelhafter Halt und geringe Belastungsfähigkeit des Bodens für temporäre Bauten, Barrier, etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Bezug auf die Auswahl des Veranstaltungsgeländes müssen also mindestens die folgenden Aspekte geprüft werden:&lt;br /&gt;
* Eignung des Bodens, die eingebrauchten Lasten standsicher aufzunehmen,&lt;br /&gt;
* Eignung des Bodens, auch vorübergehende Starkbelastung (z.B. Schwerlastverkehr) aufzunehmen,&lt;br /&gt;
* Drainageverhalten des Bodens: welche Wassermengen kann der Boden / kann die Veranstaltungsfläche aufnehmen,&lt;br /&gt;
* Vorhandensein von Senken, in denen sich Wasser ansammeln kann&lt;br /&gt;
* Freihalten der später von den Besuchern genutzten Flächen sowie der Flächen, die als Flucht- und Rettungswege oder Entlastungsflächen vorgesehen sind, von Schwerlast- und Produktionsverkehren (bes. wichtig bei anhaltendem schlechten Wetter in Verbindung mit nicht-befestigten Flächen)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Topographie==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hänge, Steigungen und Neigungen im Gelände können sich auf die Fußgängerlenkung auswirken – insbesondere in Verbindung mit Wettererscheinungen wie Starkregen o.ä. &lt;br /&gt;
Es ist zu prüfen, inwieweit sich der Weg über Steigungen auf die Entfluchtungszeiten auswirkt und inwieweit sich gerade an Hängen eine Dynamik entwickeln kann, die möglicherweise nur schwer zu stoppen ist (Domino-Effekt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch Seen oder Bäche und Flüsse im oder am Veranstaltungsgelände stellen eine potentielle Gefahrenquelle dar. Ist das Schwimmen oder Baden in Gewässern auf dem Gelände nicht gestattet, so müssen diese Gewässer entsprechend gesichert werden und Warnhinweise angebracht werden. Gewässer, die zum Zweck des Schwimmens vorgesehen sind, müssen in Übereinstimmung mit der Badegewässerverordnung [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000584] eingezäunt und geprüft werden. Die Wasserqualität muss vor und während der Veranstaltung geprüft werden. &lt;br /&gt;
Erfahrungen haben gezeigt, dass insbesondere bei hohen Temperaturen nur leicht abgesicherte Gewässer seitens der Besucher gerne genutzt werden (dies gilt im Übrigen ebenso für Springbrunnen etc. im urbanen Veranstaltungsgelände). &lt;br /&gt;
Auch bei erlaubtem Badebetrieb sollte es eine Überwachung des Gewässers geben im Hinblick auf Familien mit kleinen Kindern oder auch alkoholisierte oder durch Drogen in ihrer Urteilskraft beeinträchtigte Personen. &lt;br /&gt;
Im Allgemeinen gehen von Gewässern folgende Gefährdungen aus &amp;lt;ref&amp;gt; Commonwealth of Australia (Hrsg.) (1999): Safe and Healthy Mass Gatherings. A Health, Medical and Safety Planning Manual for Public Events. Australian Emergency Manuals Series. Dickson. S. 40. [http://www.health.sa.gov.au/pehs/publications/ema-mass-gatherings-manual.pdf]&amp;lt;/ref&amp;gt;.: &lt;br /&gt;
* Ertrinken, &lt;br /&gt;
* Ausrutschen, &lt;br /&gt;
* Verletzungen an sich unter der Oberfläche befindende Gegenstände (Scherben etc.) &lt;br /&gt;
* Untiefen,&lt;br /&gt;
* Gesundheitsgefährdungen durch Bakterien / Verschmutzungen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die Gefahr der Überflutung muss berücksichtigt werden – bei einem nahegelegenen Fluss oder Bach ist immer zu prüfen, ob und inwieweit ein Hochwasserstand (auch ein nur temporärer / kurzfristiger) Auswirkungen auf die Nutzung des Veranstaltungsgeländes haben kann. Dies gilt dabei nicht nur für die von den Besuchern genutzten Flächen, sondern auch für Anfahrts- und Rettungswege sowie Fluchtwege.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vegetation==&lt;br /&gt;
Vegetation wie Büsche und Bäume können gerade bei Schlechtwetter zu Gefahrenquellen werden. Dabei ist zum einem im Sommer [Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Brandgefahren|Brandgefahren] zu nennen bei Büschen &amp;lt;ref&amp;gt;Kemp, Chris / Hill, Iain / Upton, Mick / Hamilton, Mark (2007): Case Studies in Crowd Management. Cambridge. S. 182. &amp;lt;/ref&amp;gt; bis hin zur Waldbrandgefahr als auch die Gefahr des Einschlags von Blitzen in Bäume, Blitzüberschläge bei Personen in der Nähe von Bäumen oder abknickende Äste bei Sturmböen Wind. Gerade, weil Bäume von Besuchern häufig als Regenschutz genutzt werden, sind hier besondere Maßnahmen bzw. eine intensive Betrachtung der möglichen Gefahren notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insbesondere ist hier auch zu prüfen, inwieweit diese Gefährdungen nicht nur auf dem Veranstaltungsgelände selbst, sondern vor allem auf den Fluchtwegen bestehen. &lt;br /&gt;
Vor Veranstaltungsbeginn ist daher auch in Bezug auf die Vegetation immer eine Begehung vorzunehmen, die potentielle Gefahrenquellen sondiert und eliminiert.&lt;br /&gt;
Bäume werden zusätzlich häufig als Möglichkeit genutzt, eine bessere Sicht auf das Veranstaltungsgeschehen zu erlangen. Auch wenn dies kaum zu verhindern ist, ist dies doch im rahmen der Gefährdungsanalyse immer zu betrachten und ggfs. sind organisatorische Maßnahmen einzuleiten (Warnhinweise, Personal bis hin zu Abschrankungen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Gefahrenquellen im Zusammenhang mit der Beschaffenheit des Geländes, der Topographie oder der Vegetation können sein:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Stromleitungen insbesondere in Zusammenhang mit Sturm,&lt;br /&gt;
* Hohe Staubbelastung bei sehr trockenen Böden,&lt;br /&gt;
* Tiere,&lt;br /&gt;
* Gefährliche Pflanzenbestände (z.B. Bärenklau, dessen Saft eine extrem ätzende Wirkung auf die Haut hat),&lt;br /&gt;
* Mulden und Senken als Stolperfallen, unbefestigte Geländestrukturen,&lt;br /&gt;
* Gefahren durch benachbarte Landnutzungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegebenenfalls ist zu prüfen, inwieweit durch die Veranstaltung Belange des Umwelt- und Naturschutzes berührt werden. Dies betrifft nicht nur die Beanspruchung der Flächen selbst, sondern auch von der Veranstaltung ausgehende Emissionen (Abwasser / Licht / Lautstärke).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* Commonwealth of Australia (Hrsg.) (1999): ''Safe and Healthy Mass Gatherings''. A Health, Medical and Safety Planning Manual for Public Events. Australian Emergency Manuals Series. Dickson. [http://www.health.sa.gov.au/pehs/publications/ema-mass-gatherings-manual.pdf]&lt;br /&gt;
* Dávid, Lóránt (2009): Environmental Impacts of Events. In: Raj, Razaq / Musgrave, James (Hrsg.) (2009): ''Event Management and Sustainability''. S.66-75. Oxfordshire, Cambridge.&lt;br /&gt;
* Federal Emergency Management Agency (Hrsg.) (2010): Special Events Contingency Planning. &lt;br /&gt;
* Kemp, Chris / Hill, Iain / Upton, Mick / Hamilton, Mark (2007): ''Case Studies in Crowd Management''. Cambridge.&lt;br /&gt;
* VDE (Hrsg.) (2013): ''Blitzschutz bei Veranstaltungen und Versammlungen''. Merkblatt. Frankfurt. [www.vde.com/blitzschutz-veranstaltungen]&lt;br /&gt;
* HSE (Hrsg.) (2014): ''The Purple Guide to Health, Safety and Welfare at Music and Other Events''. [http://www.thepurpleguide.co.uk]&lt;br /&gt;
* Sounds for Nature Foundation e.V. (SfN)(Hrsg.) (2013): ''Leitfaden für die umweltverträgliche Gestaltung von Open-Air-Veranstaltungen''. Bonn. [http://soundsfornature.eu/wp-content/uploads/SFN_Leitfaden_web.pdf]&lt;br /&gt;
* Swedish Civil Contingency Agency (MSB) (Hrsg.) (2012): ''Event Safety Guide''. Karlstad. [https://www.msb.se/RibData/Filer/pdf/26172.pdf]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einzelnachweise==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Ausbildung&amp;diff=5046</id>
		<title>Ausbildung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Ausbildung&amp;diff=5046"/>
		<updated>2015-06-15T09:59:25Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;''Status: final&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabine Funk (Ibit GmbH), Jens Heilshorn (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe), Stephan Laudenbacher (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
==Motivation der Ausbildung==&lt;br /&gt;
An der Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen ist eine Vielzahl an Akteuren beteiligt. Diese weisen äußerst unterschiedliche Vorkenntnisse, Erfahrungen und Kompetenzen auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der zunehmenden Komplexität moderner Veranstaltungen und nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der „Sicherheitsplanung für Veranstaltungen“ um einen eigenständigen Fachbereich mit der Notwendigkeit entsprechenden Fach- &amp;amp; Expertenwissens handelt werden die Forderungen nach einer qualitativ hochwertigen, standardisierten Ausbildung zur Sicherheit auf Großveranstaltungen berechtigterweise immer lauter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind ein gemeinsam geteilter Wissensstand und die zielgerichtete Kooperation der beteiligten Akteure eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg einer Veranstaltung. Hinsichtlich des Rückgriffs auf eine solche gemeinsame Wissensbasis, auf die alle Akteure bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen zugreifen können, ergeben sich spezifische Voraussetzungen, die mit dem Veranstaltungsturnus zusammenhängen. Dabei kann zwischen ein- bzw. erstmaligen und wiederkehrenden Veranstaltungen unterschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ziel der Ausbildung in Bezug auf sicherheitsrelevante Aspekte bei Veranstaltungen liegt darin, den handelnden Beteiligten ein gemeinsames Grundlagenwissen zu vermitteln, das sowohl die Basis für eine  abgestimmte interorganisationale Zusammenarbeit darstellt als auch die Basis für weitere, fachspezifischere Weiterbildungen bildet. Das Erlangen grundlegender Fachkompetenz und die Verbindung des vorhandenen praktischen Erfahrungswissens mit theoretischen Erkenntnissen spielt dabei eine wichtige Rolle. Während die Teilnehmer von Weiterbildungsveranstaltungen häufig umfassende Erfahrungen mitbringen, muss das spezifisch Fachwissen in Bezug auf die Notwendigkeiten einer abgestimmten Sicherheitsplanung oft noch erworben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei ein- bzw. erstmaligen Veranstaltungen besteht die Herausforderung insbesondere darin, fehlendes Erfahrungswissen zu kompensieren. Dazu müssen erstmalig Szenarien- und Maßnahmenpläne erstellt und eine Vielzahl von Informationen eingeholt werden. Die handelnden Akteure sind einander oft unbekannt und es bestehen keine Erfahrungswerte hinsichtlich des jeweiligen Kräfteansatzes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei wiederkehrenden Veranstaltungen kann aus Veranstaltungen der Vergangenheit gelernt werden. Es können Nachbereitungsergebnisse vorangegangener Veranstaltungen für die Vorbereitung genutzt werden, da das verfügbare Erfahrungswissen der beteiligten Akteure breiter ist. Darüber hinaus kann auf Konzepte (Kräfteplanungen, Planentscheidungen, Verkehrskonzepte etc.) aus den Vorjahren zurückgegriffen werden, wobei diese stetig fortgeschrieben und optimiert werden sollten. Tendenziell ist eine effizientere Vorbereitung möglich, da sich die relevanten Akteure (z.B. Veranstalter, Security, Behörden) über mehrere Jahre gegenseitig kennengelernt und ein Vertrauensverhältnis untereinander aufgebaut haben und auch über die nötige Ortskenntnis verfügen. Ansprechpartner stehen fest, Grundstrukturen des organisatorischen Aufbaus sind bekannt und erprobt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Rückgriff auf Erfahrungswissen von Akteuren, die vergleichbare Veranstaltungen bereits durchgeführt haben, ist grundsätzlich sinnvoll. Dabei darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass auch ähnlich gelagerte Veranstaltungen aufgrund abweichender Kontextbedingungen (z.B. Anbindung des Veranstaltungsgeländes an die Verkehrsinfrastruktur, Verhältnis Indoor- und Outdoor-Anteile) nicht unverändert übertragbar sind. Da pauschale Standardlösungen bei Großveranstaltungen meist nicht einsetzbar sind, müssen die Beteiligten die Standards hinter den Lösungen erkennen und in allen Phasen einer Großveranstaltung strukturiert bearbeiten können. Dies bedarf einer umfassenden Methodenkompetenz, die zusätzlich vermittelt werden soll. Eine praxisnahe Ausbildung setzt daher genau hier an – in der Verbindung von Methodenkompetenz und angewandtem Fachwissen, in der Kombination von theoretischen Grundlagen und praktischer Erfahrung; um nicht nur die Planung &amp;amp; Durchführung sicherer Veranstaltungen, sondern auch das Treffen und Abwägen zeitkritischer Entscheidungen gewährleisten zu können. Nur so ist die Möglichkeit gegeben, sowohl in der Planung als aber auch in der konkreten Durchführung alle Risiken erkennen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht zuletzt hat die kommunikative Kompetenz &lt;br /&gt;
([[Sicherheitsbausteine/Kommunikationsmanagement|Sicherheitskommunikation]]) der Beteiligten einen wesentlichen Ein-fluss auf die Veranstaltungssicherheit. Die [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|interorganisationale Zusammenarbeit]] über die Grenzen von Hilfsorganisationen, Behörden und Privatwirtschaft hinweg stellt die Beteiligten regelmäßig vor große Herausforderungen, deren Bewältigung es zu trainieren gilt.&lt;br /&gt;
Die interdisziplinäre Fort- und Weiterbildung im Bereich Sicherheit bei Großveranstaltungen schafft dabei die einmalige Möglichkeit, ohne den Zeitdruck einer realen Veranstaltungsvorberei-tung die Interessen und Belange der anderen Akteure kennenzulernen und zu verstehen bezie-hungsweise nachzuvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Aufbau der [[Ausbildung]]==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen des  Forschungsprojektes „BaSiGo“ wurden mehrere Pilotseminare mit interdiszipli-närem Charakter durchgeführt. Teilnehmer waren Führungskräfte von polizeilicher- und nichtpo-lizeilicher Gefahrenabwehr, von Veranstaltern, von Ordnungs- bzw. Sicherheitsdiensten und den Sanitätsdiensten, sowie den genehmigenden Verwaltungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ausbildungsstruktur die im Rahmen des BaSiGo Forschungsprojektes erarbeitet und erprobt wurde, zeichnet sich durch drei wesentliche Kernbereiche aus. Die erste Ausbildungseinheit ist die „Interdisziplinäre Grundlagenausbildung zur Sicherheit bei Großveranstaltungen“. Um weitere Ausbildungsthemen zu erfahren oder zu vertiefen gibt es die Möglichkeiten der organisations-spezifischen Ausbildung und der themenspezifischen Ausbildung. Beispiele hierfür sind z.B. Inhalte zu speziellen Belangen hinsichtlich des Brandschutzes oder der detaillierten Strukturierung des Sanitätsdienstes auf Großveranstaltungen, die in der Grundlagenausbildung nicht mit erfasst werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Ausbildungsstruktur.png|thumb|700px|none|Ausbildungsstruktur nach BaSiGo]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Themen die im Rahmen eines einwöchigen interdisziplinären Grundlagenseminares angeboten werden können==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#[[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|Interorganisationale Zusammenarbeit]]&lt;br /&gt;
#:*Rollen &amp;amp; Verantwortlichkeiten&lt;br /&gt;
#:*Kommunikation (intern)&lt;br /&gt;
#:*Organisation der Zusammenarbeit&lt;br /&gt;
#Planung&lt;br /&gt;
#:*Risikomanagement &lt;br /&gt;
#:*Sicherheitskonzept als Mittel der Sicherheitsplanung&lt;br /&gt;
#:*Raumplanung&lt;br /&gt;
#:*Besucherlenkung &lt;br /&gt;
#:*Bewegungsverhalten von Menschen&lt;br /&gt;
#:*Infrastruktur/ Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
#:*Kommunikationskonzept &lt;br /&gt;
#:*Psychosoziale Notfallvorsorge (PSNV)&lt;br /&gt;
#Durchführung/Notfallplanung&lt;br /&gt;
#:*Notfallplanung&lt;br /&gt;
#:*Kontinuitätsplanung&lt;br /&gt;
#:*Krisenkommunikation&lt;br /&gt;
#Technische Möglichkeiten/Handlungshilfen&lt;br /&gt;
#:*[[Sicherheitsbausteine/Werkzeuge_und_Methoden#Simulation|Simulation]]&lt;br /&gt;
#:*IT Support Tools&lt;br /&gt;
#Recht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Besonderheit im Rahmen dieser Ausbildung stellen die rechtlichen Grundlagen dar. Bedingt durch das föderale System gibt es in den 16 Bundesländern jeweils unterschiedliche Gesetzgebungen und bezogen auf die Sicherheit von Großveranstaltungen wesentliche Unterschiede in der Herangehensweise und in der Umsetzung bestehender Musterverordnungen. Darüber hinaus agieren die verschiedenen beteiligten Akteure wiederum unter jeweils eigenen Gesetzesgrundlagen. Dieser sehr komplexe Sachverhalt würde den zeitlichen Rahmen eines bundesweiten interdisziplinären Seminars deutlich sprengen. Hier empfiehlt sich eine themenspezifische Ausbildung im kleineren Kreis, die ggf. konkret auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden eingehen kann.    &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Seminarplan_Pilot_1.jpg|700px|thumb|none|BaSiGo Wochenstundenplan Pilotseminar 1]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Seminarplan_Pilot_2.jpg|700px|thumb|none|BaSiGo Wochenstundenplan Pilotseminar 2]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Seminarplan_Pilot_3.jpg|700px|thumb|none|BaSiGo Wochenstundenplan Pilotseminar 3]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Seminarplan_Pilot_4.jpg|700px|thumb|none|BaSiGo Wochenstundenplan Pilotseminar 4]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bildungspläne== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beigefügten Bildungspläne stellen eine Beschreibung der zu vermittelnden Lerninhalte dar und beinhalten die angestrebten Anforderungen an die Qualifikation der einzelnen Referenten, um eine bestmögliche Qualität der Vorträge zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Auswahl und Zusammenstellung der Referenten, ist gewährleistet, dass die Vorteile einer interdisziplinären Ausbildung voll zum Tragen kommen. Problemfelder werden aufgezeigt, Unklarheiten von den verschiedenen Seiten beleuchtet und somit eine realistische und praxisbezogene Sicht auf die Herausforderungen und Belange aller Beteiligten gewährleistet. Frei vom Zeitdruck der Durchführung einer realen Veranstaltung kann zwischen den einzelnen Akteuren auf Augenhöhe kommuniziert werden, wobei auch Vorgehensweisen, die im alltäglichen Leben möglicherweise Unverständnis hervorrufen würden, transparenter dargestellt werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Es existieren weiterhin folgende Bildungspläne:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#Interdisziplinäres Grundlagenseminar [[Medium:Bildungsplan_Pilotseminar.pdf|(Bildungsplan 4. Pilotseminar)]]&lt;br /&gt;
#Themenspezifische Seminare&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Veranstaltungsplanung.pdf|Veranstaltungsplanung]]&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Sozialpsychologie.pdf|Sozialpsychologie]]&lt;br /&gt;
#:*Führung und Management&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Risikomanagement.pdf|Risikomanagement]]&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Notfallplanung_.pdf|Notfallplanung]]&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungplan-Kontinuitaetsmanagement.pdf|Kontinuitätsmanagement (BCM)]]&lt;br /&gt;
#:*Einlass-, Auslass- und Barrikadenplanung&lt;br /&gt;
#:*Szenarienplanung&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Crowd-Management.pdf|Crowd Management]]&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Crowd-Dynamics.pdf|Crowd Dynamics]]&lt;br /&gt;
#:*Recht&lt;br /&gt;
#:*Verkehrsplanung&lt;br /&gt;
#:*Stakeholdermanagement&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Kommunikation.pdf|Kommunikation]]&lt;br /&gt;
#:*Simulation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorteile und Stellenwert der Durchführung von Seminaren / Workshops zum Thema Sicherheit bei Großveranstaltungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die interdisziplinäre Ausbildung sowie das direkte Aufeinandertreffen aller Parteien auf neutralem Boden und auf Augenhöhe fördern im höchsten Maße die Kommunikation &amp;amp; das Verständnis zwischen den einzelnen Gewerken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Fazit==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das hier beschriebene Ausbildungsmodell stellt die Basis für die Vermittlung von Kompetenzen zur Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung sicherer Großveranstaltungen dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie bereits beschrieben, ist neben der praxisnahen Ausbildung aber auch die praktische Tätigkeit in diesem Bereich ein wichtiger Faktor um Erfahrungswissen zu generieren. Darüber hinaus finden in dem komplexen Themenfeld der Veranstaltungssicherheit stetig Veränderungen durch neue Erkenntnisse und Entwicklungen statt. Darauf sollte auch in der Ausbildung reagiert werden. Für die Ausbilder bedeutet das, Trainingsinhalte fortlaufend anzupassen. Für die Durchführenden hat es zur Folge, dass auch nach langjähriger Tätigkeit die Notwendigkeit zur Fortbildung nicht unterschätzt werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Grundlagenausbildung, bei der Basiskompetenzen und die Interdisziplinarität im Vordergrund stehen, hinaus ist es überaus sinnvoll organisations- und themenspezifische Schulungen durchzuführen. Somit kann spezifisches Wissen vermittelt werden, das die einzelnen Gewerke benötigen um spezielle Aufgaben durchzuführen. Durch die Kombination der verschiedenen Ansätze zur Kompetenzerweiterung kann schließlich eine langfristige, nachhaltige Verbesserung des Ausbildungsstandes aller beteiligten Akteure erreicht werden. Diese Kenntnisse und Fertigkeiten machen einen wesentlichen Anteil am Gesamtziel sicherer Großveranstaltungen aus.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Best-Practices/Veranstaltungen_mit_besonderen_Herausforderungen/Innenstadt_-_Marktplatz&amp;diff=5045</id>
		<title>Best-Practices/Veranstaltungen mit besonderen Herausforderungen/Innenstadt - Marktplatz</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Best-Practices/Veranstaltungen_mit_besonderen_Herausforderungen/Innenstadt_-_Marktplatz&amp;diff=5045"/>
		<updated>2015-06-15T09:54:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Brandschutztechnische Anforderungen an Märkte, Straßenfeste und ähnliche Veranstaltungen}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Status: final&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Autor: Dirk Oberhagemann (vfdb)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Ein großer Teil der jährlich stattfindenden Veranstaltungen sind Straßenfeste,  Umzüge, Wochen-, Weihnachts- oder andere Märkte. &lt;br /&gt;
Für Veranstaltungen dieser Art gibt es in Bezug auf sicherheitsrelevante Faktoren keine bundeseinheitlichen Regelungen. Die Sicherheit von Märkten bezüglich der brandschutztechnischen Anforderungen an die Planung und Durchführung solcher Veranstaltungen wird in Deutschland in zahlreichen Merkblättern beschrieben. Diese Merkblätter beinhalten Abstandsregelungen sowie Aufbau- und Betriebshinweise, deren Angaben jedoch teilweise voneinander abweichen. &lt;br /&gt;
Aus diesem Grund liegt der Schwerpunkt des vfdb-Merkblattes in der Darstellung und Kommentierung der Schutzziele, der Möglichkeiten zur Erreichung dieser Ziele und der Beschreibung der Grundlagen für die gestellten Anforderungen. Dabei werden insbesondere die Veranstaltungen mit Auf- und Einbauten berücksichtigt, die keiner Ausführungsgenehmigung gemäß der Musterrichtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten bedürfen. Die Stände können aus Sicht des Vorbeugenden Brandschutzes als zusätzliche Bebauungen betrachtet werden. Zusätzlich können für einzelne Stände auch Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung oder der Arbeitsstättenverordnung gelten. Diese Anforderungen sind in diesem Merkblatt nicht aufgeführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schutzziele==&lt;br /&gt;
Während bei anderen Veranstaltungen das Schutzziel „Sicherheit und Unversehrtheit der Besucher“ im Vordergrund steht, muss bei der Veranstaltungsart „Märkte“  zusätzlich der Schutz der Nachbarschaft im Veranstaltungsbereich (oft in engen Innenstädten) gewährleistet werden. Hierfür müssen die bestehenden  Rettungs- und Angriffswege für den baulichen Bestand sichergestellt sein und bleiben, um die Selbst- und Fremdrettungsmöglichkeiten der betroffenen Personen und die gesetzlich festgelegten Hilfsfristen der Gefahrenabwehr sicherstellen zu können.. &lt;br /&gt;
Nach Sicherstellung dieses Schutzzieles müssen Brände in den Verkaufsständen vermieden werden, da durch die verschiedenen Verkaufsstände und Buden zusätzliche Brandlasten in ein Veranstaltungsgebiet eingebracht werden. &lt;br /&gt;
Sollte trotzdem ein Brand in einem Verkaufsstand entstehen, so muss die Ausbreitung auf die Nachbargebäude/-stände im Veranstaltungsgebiet vermieden  werden und wirksame Löschmaßnahmen müssen eingeleitet werden können. Ein Schutzziel ist daher der Schutz des Bestandes gegenüber den zusätzlichen Brandlasten und der Schutz des Bestandes an sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Ein- und Aufbauten werden bestehende Verkehrswege verändert und/oder versperrt. Flächen für die Feuerwehr und Flucht- und Rettungswege dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Zusätzlich steigt die anwesende Personenzahl im Vergleich zu dem unverbauten Zustand deutlich an. Ein weiteres Schutzziel ist die Gewährleistung einer geordneten Räumung bzw. Evakuierung sowohl der Besucher, der Anwohner als auch unbeteiligter Dritter.&lt;br /&gt;
Zusätzlich gelten die allgemeinen Regeln von Veranstaltungen wie z.B. die Vermeidung von hohen lokalen Dichten und einer Überfüllung des Veranstaltungsgebietes oder von Teilen davon.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
==Schutzmaßnahmen==&lt;br /&gt;
Die im Bereich des Veranstaltungsgeländes bestehende Bebauung ist unter Einhaltung der gültigen Rechtsvorschriften (insbesondere der entsprechenden Landesbauordnungen) unter bekannten Rahmenbedingungen und den damit verbundenen Auflagen errichtet worden. Diese müssen auch während der Durchführung der Veranstaltungen eingehalten werden. Besonders wichtige Punkte sind:&lt;br /&gt;
# Abstand zu Gebäuden / Schutzstreifen&lt;br /&gt;
# Freihaltung der Zufahrten, Zugänge und Flächen&lt;br /&gt;
# Freihaltung der Flucht- und Rettungswege&lt;br /&gt;
# Freihaltung der notwendigen Löschwasserentnahmestellen&lt;br /&gt;
# Verhinderung der Brandentstehung&lt;br /&gt;
# Kompensationsmaßnahmen&lt;br /&gt;
Durch die geplante Veranstaltung dürfen keine Einschränkungen für den abwehrenden Brandschutz der bereits bestehenden Bauten auf dem Veranstaltungsgelände entstehen. Sollte sich dies nicht vermeiden lassen, sind für den Zeitraum der Veranstaltung entsprechende Kompensationsmaßnahmen zu treffen. Über den Umfang entscheidet die zuständige Brandschutzdienstelle ggf. in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weiterführende Literatur==&lt;br /&gt;
Alle Schutzmaßnahmen sind ausführlich im Merkblatt erläutert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.vfdb.de/download/Merkblatt/MB13_03_Maerkte.pdf&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Alkohol-_und_Drogenmissbrauch&amp;diff=5043</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Alkohol- und Drogenmissbrauch</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Alkohol-_und_Drogenmissbrauch&amp;diff=5043"/>
		<updated>2015-06-15T09:45:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Drogen- und Alkoholmissbrauch}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Status: final&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Autoren: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Drogen- und Alkoholmissbrauch der Besucher kann den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen – ist das vermehrte Aufkommen bereits in der Planungsphase erkennbar, sind unter Umständen zusätzliche Maßnahmen notwendig. Zu den Auswirkungen auf den Veranstaltungsablauf können insbesondere gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Alkoholisierte und unter Drogen stehende Personen können sich unvorsichtig benehmen und sorgen dadurch für eine erhöhte Gefährdung für sich selbst und andere&lt;br /&gt;
* Alkohol- und Drogenmissbrauch kann zu gesundheitlichen Problemen führen – bes. in Verbindung mit hohen Umgebungstemperaturen&lt;br /&gt;
* Erhöhte Gefahr von Verkehrsunfällen durch Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss, insbesondere an An- und Abreisetagen&lt;br /&gt;
* Vermehrte Störungen durch Zuschauerverhalten&lt;br /&gt;
* Steigendes Gewaltpotential&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Alkohol- und Drogenkonsum der Besucher kann geplante Maßnahmen verzögern oder konterkarieren  - dies beginnt bei Besuchern , die sich weigern, sich sanitätsdienstlich behandeln zu lassen etwa bis hin zu  Besuchern, nicht mehr ansprechbar und damit - auch im Gefahrenfalle - nicht mehr lenkbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Gefährdungsanalyse ist das Risiko erhöhten Konsums von Alkohol oder Drogen regelmäßig zu bewerten und im Sicherheitskonzept entsprechend  zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Obwohl das Phänomen nicht auf Jugendliche beschränkt werden kann, genießen diese auch unter Aspekten des Jugendschutzes eine besondere Aufmerksamkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gefährdungsanalyse==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Gefährdungsanalyse sind regelmäßig folgende Fragen zu beantworten:&lt;br /&gt;
* Gibt es in Bezug auf das Besucherprofil Erkenntnisse auf erhöhten Alkohol- und / oder Drogenkonsum &lt;br /&gt;
* hat es bei vorhergegangenen Veranstaltungen oder Veranstaltungen mit einem vergleichbaren Publikumsprofil Vorkommnisse gegeben, die auf erhöhten Konsum von Alkohol oder Drogen zurück zuführen waren ? &lt;br /&gt;
* Gibt es bestimmte Tage / Phasen, in denen mit einem erhöhtem Alkoholkonsum zu rechnen ist?&lt;br /&gt;
* Wie ist der Ausschank von Alkohol geregelt? &lt;br /&gt;
* Sind besonders hohe Temperaturen zu erwarten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planung==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der interorganisationalen Abstimmung muss bereits in der Planung festgelegt werden, wie und inwieweit die Problematik durch die verschiedenen Akteure verfolgt wird. Es muss sichergestellt werden, dass den geplanten Maßnahmen nicht nur eine einheitliche Bewertung des Risikopotentials zugrunde liegt, sondern dass die Maßnahmen sich ergänzen und eine einheitliche Linie auch für den Besucher zu erkennen ist. Insbesondere ist zu vermeiden, dass unabgestimmte Maßnahmen zu Problemen in den geplanten Abläufen führen (Z.B. Kontrollen auf Alkohol- &amp;amp; Drogen in der Abreisephase, die zu einem Rückstau auf den Parkplätzen führen) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist darauf zu achten, dass die geplanten Maßnahmen zielgruppenspezifisch und angemessen sind. &lt;br /&gt;
Zu den – je nach Publikumsprofil notwendigen bzw. sinnvollen – Maßnahmen können gehören&lt;br /&gt;
* Aufklärungskampagnen und –aktionen zum Konsum von Alkohol und / oder Drogen&lt;br /&gt;
** im Vorfeld der Veranstaltung (Homepage etc.)&lt;br /&gt;
** während der Veranstaltung selbst (z.B. mobile Alkoholtester, Fahrsimulationsangebote etc)&lt;br /&gt;
* Kommunikationsmaßnahmen  in Bezug auf die konkrete Veranstaltung (Konsequenzen, Handhabe)&lt;br /&gt;
* Kontrollmaßnahmen &lt;br /&gt;
** Besucher (Einlässe, Zu- &amp;amp; Abfahrten) &lt;br /&gt;
** Anbieter (Gastronomen bzgl. Einhaltung Jugendschutzgesetz)&lt;br /&gt;
* Einschränkung des Angebotes (z.B: Verzicht auf den puren Ausschank hochprozentiger Getränke)&lt;br /&gt;
* Erweiterung des Angebotes (z.B. freies Trinkwasser bei heißem Wetter) &lt;br /&gt;
* Anlaufstellen für angetrunkenen / betrunkene Jugendliche &lt;br /&gt;
* Erhöhung Anzahl Sanitäter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Festlegung der Maßnahmen ist zu berücksichtigen, dass der Konsum von Alkohol und / oder Drogen oftmals als Teil des Veranstaltungserlebens betrachtet wird und dass restriktive Maßnahmen zu – im schlimmsten Fall noch negativeren – Konsequenzen führen können.&lt;br /&gt;
So kann das Verbot hochprozentiger alkoholischer Getränke auf dem Veranstaltungsgelände dazu führen, dass die Getränke vorab konsumiert werden und dass Besucher bereits zum Beginn der Veranstaltung einen sehr hohen Alkoholpegel  „mitbringen“.  Häufig zu beobachten ist zum Beispiel auch, dass das Konfiszieren der Getränke an den Eingangsbereichen dazu führt, dass die Getränkebehälter – innerhalb kürzester Zeit - noch am Eingang geleert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Durchführung==&lt;br /&gt;
Die Entscheidungsfindung zur Maßnahmenfestsetzung bei einem auffällig hohen Alkohol- und  Drogenkonsum der Besucher sollte im Rahmen eines vordefinierten Abstimmungsprozesses zwischen Veranstalter, Polizei, Genehmigungsbehörde etc. erfolgen. Insbesondere ist festzulegen, welche Auswirkungen dies auf die vorgeplanten Szenarien haben kann (Verlangsamung der Abläufe z.B. im Rahmen einer Räumung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die im Rahmen der Gefährdungsanalyse getroffenen Annahmen sind während der Veranstaltung regelmäßig zu überprüfen und im Rahmen regelmäßiger Lagebesprechungen abzugleichen. Es ist dabei insbesondere festzustellen, ob Meldungen auf Einzelfälle und individuelles Fehlverhalten zurückzuführen sind oder ob eine Tendenz oder einen allgemeine Entwicklung zu erkennen ist.  Ursachen können z.B. sein&lt;br /&gt;
* hohe Temperaturen&lt;br /&gt;
* Verstoß gegen Auflagen beim Ausschank&lt;br /&gt;
* nicht funktionierende Einlasskontrollen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während die Reaktion auf die oben stehend genannten Maßnahmen vergleichsweise einfach in der Umsetzung sind, ist die Reaktion auf eine generelle Fehleinschätzung des Risikopotentials bzw. eine unerwartete Entwicklung eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Maßnahmen können hier reichen von der Einschränkung des allgemein Ausschanks, der Sperrung von Veranstaltungsbereichen bis hin zum Abbruch der Veranstaltung. &lt;br /&gt;
Maßnahmen mit solchen Auswirkungen können nur unter Berücksichtigung der Belange aller Beteiligten getroffen werden, um noch darüber hinausgehende negative Konsequenzen zu vermeiden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management&amp;diff=5042</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management&amp;diff=5042"/>
		<updated>2015-06-15T09:43:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Crowd Management FINALE FASSUNG}}&lt;br /&gt;
==Grundlagen zum Crowd Management==&lt;br /&gt;
Die Begrifflichkeit [[Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Crowd Management|Crowd Management]] wird in Deutschland häufig in unterschiedlichen Bedeutungszusammenhängen und in unterschiedlichen inhaltlichen Kontext verwendet. Oftmals sind sowohl die Verwendung und die inhaltliche Ausgestaltung dabei falsch. „Crowd Management“ ist zu einem undefinierten Schlagwort, einem Modewort geworden. Ziel dieses Bausteins ist daher, die Herleitung und die tatsächliche Bedeutung des Begriffes zu erklären.&lt;br /&gt;
Im englischsprachigen Raum existiert die Begrifflichkeit als feststehender Terminus und Planungsansatz schon lange, dort bezeichnet Crowd Management die sorgfältige und systematische Planung für den Menschen in Menschenansammlungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Besucherstruktur und -verhalten==&lt;br /&gt;
Das [[Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Besucherprofil|Profil]] des erwarteten Publikums ist einer der wesentlichen Faktoren, die es zu kennen gilt, um Veranstaltungen sich planen und durchführen zu können. Aussagen wie „mit so vielen Menschen haben wir nicht gerechnet“ oder „dieses Verhalten konnten wir nicht erwarten“ lassen sich zwar nie ganz vermeiden, sollten durch eine genaue Analyse des erwarteten Publikums jedoch so weit wie möglich vermieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Alkohol- und Drogenmissbrauch|Drogen- und Alkoholmissbrauch]] der Besucher kann den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen – ist das vermehrte Aufkommen bereits in der Planungsphase erkennbar, sind unter Umständen zusätzliche Maßnahmen notwendig.&lt;br /&gt;
Zu den Auswirkungen auf den Veranstaltungsablauf können insbesondere gehören: &lt;br /&gt;
* Alkoholisierte und unter Drogen stehende Personen können sich unvorsichtig benehmen und sorgen dadurch für eine erhöhte Gefährdung für sich selbst und andere&lt;br /&gt;
* Alkohol- und Drogenmissbrauch kann zu gesundheitlichen Problemen führen – bes. in Verbindung mit hohen Umgebungstemperaturen&lt;br /&gt;
* Erhöhte Gefahr von Verkehrsunfällen durch Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss, insbesondere an An- und Abreisetagen &lt;br /&gt;
* Vermehrte Störungen durch Zuschauerverhalten &lt;br /&gt;
* Steigendes Gewaltpotential &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Flächennutzung==&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von [[Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Flächennutzung|Flächen]]– etwas aufgrund baurodnungsrechtlicher Vorgaben z.B. der Musterversammlungsstättenverordnung – reicht oftmals nicht aus, die „Angemessenheit“ einer Fläche zu bewerten. Im Rahmen eines Crowd Management Ansatzes, der den Besucher und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt, sind immer auch Fragen nach der Nutzung des Platzes sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Hinsicht zu stellen sowie Wechselwirkungen mit anderen Flächen zu betrachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Fürsorge- und Hilfsangebote==&lt;br /&gt;
Immer wieder finden sich Menschen bei Veranstaltungen in Schwierigkeiten, die nicht durch das medizinische Personal, den Veranstaltungsordnungsdienst oder auch die Polizei zu lösen sind. Oftmals geht es hier – gerade bei jungen Veranstaltungsbesuchern – um Alkohol, genauso häufig handelt es sich um verlorene Gegenstände oder auch den verlorenen Kontakt zu Freunden. [[Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Fürsorge- und Hilfsangebote|Fürsorgeleistungen]] bieten hierbei ein publikumsorientiertes Serviceangebot, mit dem sich das Wohlbefinden der Besucher bei Veranstaltungen erhöhen lässt. Der Umfang dieser Leistung richtet sich nach dem Umfang der Veranstaltung und nach dem Publikumsprofil – je vulnerabler das Publikum und je langandauernder die Veranstaltung, desto wahrscheinlicher ist, es, dass die gebotenen Leistungen auch in Anspruch genommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Jugendschutz|Schutz der Veranstaltung und ihrer jugendlichen Teilnehmer]] ist grundsätzlich eine akteursübergreifende Aufgabe und verlangt sowohl hinsichtlich der Vorbereitung als &lt;br /&gt;
auch der Durchführung nach entsprechend abgestimmten Maßnahmen.&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Veranstaltungen, bei denen mit einer hohen Zahl jugendlicher Teilnehmer gerechnet werden muss, kann es nötig werden, besondere Maßnahmen zu implementieren, die dem Schutz dieser vulnerablen Zielgruppe dienen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Überfüllung ==&lt;br /&gt;
Die Möglichkeit einer [[Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Überfüllung |Überfüllung]] – egal ob des gesamten Veranstaltungsgeländes oder nur von Teilbereichen - ist regelmäßig als Teil der Sicherheitsplanung und der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen des Crowd Managements steht die Vermeidung der Überfüllung an erster Stelle. Hierzu gehört regelmäßig die Überprüfung der Angemessenheit des zur Verfügung gestellten Platzes in Bezug auf den Besucher und dessen Bedürfnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Crowd Control Strategien, ist als Szenario im Sinne des Sicherheitskonzeptes festzulegen, welche Maßnahmen bei einer sich ankündigenden Überfüllung zu treffen sind &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung des Themas verbietet sich jedoch – zu berücksichtigen sind Entlastungsmöglichkeiten, Zeitpunkt, Zeiten bzw. Dauer aber auch die Toleranz des Besuchers gegenüber der Situation.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie&amp;diff=5038</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie&amp;diff=5038"/>
		<updated>2015-06-15T09:29:38Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Machbarkeitsstudie}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Status: final&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bearbeiter: Sabine Funk, IBIT GmbH&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gerade bei erstmaligen Veranstaltungen oder bei einem neuen Veranstaltungsgelände kann es notwendig sein, die Machbarkeit des Unterfangens vor Beginn der eigentlichen Planung umfangreich zu prüfen, da die Absage einer Veranstaltung, die sich bereits in der Planungsphase befindet, mit hohem finanziellen Schaden und Schaden der reputation verbunden ist (vgl [[1]]).&lt;br /&gt;
Eine Machbarkeitsstudie ist ein Mittel des Projektmanagements, das die Überprüfung der Umsetzung von Projekten bezeichnet, insbesondere wenn Risiken nicht eingeschätzt werden können oder die Erreichbarkeit des Projektes in Frage gestellt wird. &lt;br /&gt;
Ziel der Machbarkeitsstudie kann zum einen die grundsätzliche Machbarkeit sein („Ist das Gelände überhaupt geeignet“), aber auch das Erlangen eines ersten Überblicks über notwendige Mittel, Ressourcen, Zeitabläufe etc. Hierzu gehören zum Beispiel:&lt;br /&gt;
* Aufwand für die organisatorische Umsetzung,&lt;br /&gt;
* wirtschaftliche Machbarkeit, &lt;br /&gt;
* technische Machbarkeit,&lt;br /&gt;
* Ressourcen und Verfügbarkeit (z. B. Mensch, Maschinen, Flächen, Material und Zeit),&lt;br /&gt;
* zeitliche Umsetzung,&lt;br /&gt;
* rechtliche Umsetzung.&lt;br /&gt;
Ziel der Machbarkeitsstudie ist der Machbarkeitsnachweis.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Meist ist es wichtig, im Vorfeld der Studie Kriterien und Prioritäten festzulegen, da sich ansonsten aufgrund der Vielzahl der möglichen Faktoren eine Gewichtung von Vor- und Nachteilen nur noch schwer realisieren lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Machbarkeitsstudie sollte bei vorliegenden Zweifeln unmitelbar in der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Ideenphase]] erfolgen. Der Umfang einer Machbarkeitsstudie variiert je nach zugrunde liegender Fragestellung. &lt;br /&gt;
Für eine Gesamtbetrachtung, die die Eignung eines Geländes für eine Veranstaltung hinterfragen soll, ist es wichtig, alle Faktoren die im Rahmen der späteren Veranstaltungsplanung betrachtet werden, schon einmal zu beleuchten. Die Tiefe und der Umfang der jeweiligen Betrachtung hängt ebenfalls von der Fragestellung ab: geht es nur um ein Ausschlusskriterium oder sollen bereits Erkenntnisse über Aufwand und Ressourcen getroffen werden? &lt;br /&gt;
Oftmals dienen Machbarkeitsstudien auch dazu, die Kapazität eines Geländes festzulegen. &lt;br /&gt;
In eine solche Studie gehören nicht nur grundsätzliche Betrachtungen zu nutzbaren Flächen und Fluchtwegen, sondern alle Informationen zur Art der Veranstaltung, den Zuschauerzahlen und der erforderlichen Infrastruktur. &lt;br /&gt;
Es kann erforderlich sein, bereits ein erstes Layout des Geländes zu designen, um Möglichkeiten zu prüfen bzw. auszuschließen (z.B. Fluchtwege, Trennung von Fußgängern und Fahrzeugen). Hierzu wird ein [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Flächenplan]] genauso benötigt wie ein Plan der Umgebung. Geographische und/oder topographische Besonderheiten können genauso relevant sein wie die Größe der Fläche oder die Kapazität der Zu- und Abwegungen. &lt;br /&gt;
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie kann es bereits sinnvoll sein, mit den wichtigsten Beteiligten, wie Grundbesitzern, den lokalen Behörden, Nachbarunternehmen und Anwohnern Kontakt aufzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Prüfkriterien==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die im Folgenden aufgeführten Fragestellungen geben nur einen Überblick über die möglichen Informationen, die im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zeitliche Abläufe &lt;br /&gt;
* Datum&lt;br /&gt;
* Jahreszeit,&lt;br /&gt;
* Dauer,&lt;br /&gt;
* Auf- &amp;amp; Abbauzeiten.&lt;br /&gt;
Erkenntnisziele u.a.: Parallelveranstaltungen oder -ereignisse (z.B. Baustellen), Lichtverhältnisse, allgemeine Wettereinschätzung, (Nicht)Nutzbarkeit der gewählten Fläche (z.B. Hochwasser, landwirtschaftliche Nutzung, Baumaßnahmen)    &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Besucherprofil|Besucherprofil]]&lt;br /&gt;
* erwartete Menge,&lt;br /&gt;
* erwartetes Verhalten,&lt;br /&gt;
* Anreiseverhalten,&lt;br /&gt;
* Zuführung &amp;amp; Bewegungswege auf dem Gelände.&lt;br /&gt;
Erkenntnisziele u.a.: Eignung des Geländes (Kapazitäten), Profil der Veranstaltung, Eignung der umgebenden Strukturen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur|Infrastrukturen]]&lt;br /&gt;
* vorhandene Infrastrukturen&lt;br /&gt;
* Drainage, Abflussmöglichkeiten &lt;br /&gt;
* Untergrund&lt;br /&gt;
Erkenntnisziele u.a.: Aufwand bzgl. temporärer Infrastruktur, Eignung des Untergrunds, große Infrastrukturen (Bühnen / Tribüne) aufzunehmen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung|Verkehrliche Erschließung]]&lt;br /&gt;
* Zuwegungen,&lt;br /&gt;
* Einlassbereiche,&lt;br /&gt;
* Aufstellflächen,&lt;br /&gt;
* Bewegungsbereiche für das Publikum (innerhalb des Geländes und vor den Eingängen),&lt;br /&gt;
* Besucherbewegung,&lt;br /&gt;
* Bewegung der Einsatzkräfte / Rettungsmittel,&lt;br /&gt;
* Aufstellflächen für Infrastrukturen,&lt;br /&gt;
* Aufstellflächen für Produktionsfahrzeuge incl. der zuführenden Wege,&lt;br /&gt;
* Entlastungsflächen,&lt;br /&gt;
* Wartebereiche.&lt;br /&gt;
Eignung der Straßen und Brücken in Bezug auf &lt;br /&gt;
** den erwarteten Schwerlastverkehr &lt;br /&gt;
** den Besucherverkehr&lt;br /&gt;
Parkplätze und Flächen für Fahrzeuge für&lt;br /&gt;
* die Beteiligten (Dienstleister, Arbeitende, Künstler, Gastronomen etc)&lt;br /&gt;
* die Besucher&lt;br /&gt;
Erkenntnisziele u.a.: Eignung des Geländes, Festlegung von Kapazitäten, baulicher Kompensationsaufwand, materieller und/oder personeller Aufwand zur Herrichtung von Flächen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Gelände]]  &lt;br /&gt;
* Bodenbeschaffenheit und Bodenverhältnisse,&lt;br /&gt;
* Topographie,&lt;br /&gt;
* Nähe zu anderen (insbesondere lärmempfindlichen) Gebäuden,&lt;br /&gt;
* Anfahrbarkeit,&lt;br /&gt;
* Barrierefreiheit,&lt;br /&gt;
* Nutzbarkeit auch bei schlechten Wetterverhältnissen (z.B. nach langandauerndem Regen),&lt;br /&gt;
* Gefährliche Umgebungsbedingungen&lt;br /&gt;
** Stromleitungen &amp;amp; Hochspannungsleitungen,&lt;br /&gt;
** Seen &amp;amp; Gewässer,&lt;br /&gt;
** Altlasten im Boden, Verunreinigungen,&lt;br /&gt;
** Windverhältnisse, Windlasten,&lt;br /&gt;
** Bäume, Wälder (Astbruch, Waldbrand etc.).&lt;br /&gt;
Erkenntnisziele u.a.: Materieller und / oder personeller Aufwand zur Herrichtung des Geländes, Eignung des Geländes, baulicher Kompensationsaufwand &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Infrastruktur in der Umgebung, z.B.&lt;br /&gt;
* Krankenhaus, &lt;br /&gt;
* öffentliche Verkehrsmittel, &lt;br /&gt;
* Parkplätze, &lt;br /&gt;
* Hauptverkehrsstraßen, &lt;br /&gt;
* lokale Dienstleistungen.&lt;br /&gt;
Erkenntnisziele u.a.: Eignung des Geländes, Festlegung der Kapazität&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Umweltschutz|Umweltschutzbelange]]: Naturschutz, Gewässer etc.&lt;br /&gt;
* Wasserschutzzonen o.ä.,&lt;br /&gt;
* Biotope, Naturschutzbereiche, &lt;br /&gt;
* Schützenswerte Fauna und/oder Flora.&lt;br /&gt;
Erkenntnisziele u.a.: Notwendigkeit der Einbeziehung der relevanten Behörden, Materieller und / oder personeller Aufwand zum Schutz des Geländes, Machbarkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ausschlusskriterien==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausschlusskriterien können vielfältig sein – oftmals ist es eine Frage des Budgets, inwieweit nicht ausreichende Bedingungen kompensiert werden können (z.B. Schwerlastplatten bei unzureichenden Bodenbeschaffenheiten oder Bau temporärer Fahrstraßen). &lt;br /&gt;
Als regelmäßige Ausschlusskriterien gelten&lt;br /&gt;
* fehlender Platz für die geplante Anzahl Besucher,&lt;br /&gt;
* fehlende Fluchtwege für die geplante Anzahl Besucher,&lt;br /&gt;
* fehlende Kapazitäten der Anfahrtswege, &lt;br /&gt;
* Unerfüllbarkeit gesetzlicher Auflagen,&lt;br /&gt;
* Naturschutzbelange,&lt;br /&gt;
* Immisionsschutzbelange.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [1] Corssen, S. (2012): Zu hohe Auflagen: Hückeswagen sagt NRW-Tag 2013 ab. Bergische Landeszeitung Online, 26.05.2012. Verfügbar unter [http://www.rundschau-online.de/rhein-berg/zu-hohe-auflagen-hueckeswagen-sagt-nrw-tag-2013-ab,16064474,16263268.html] (07.04.2015)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Veranstaltungsbeschreibung&amp;diff=5036</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Veranstaltungsbeschreibung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Veranstaltungsbeschreibung&amp;diff=5036"/>
		<updated>2015-06-15T09:26:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Veranstaltungsbeschreibung}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Status: final&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bearbeiter: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Veranstaltungsbeschreibung ist die Grundlage eines Genehmigungsverfahrens und eines Sicherheitskonzeptes. Erfahrungsgemäß besteht hierbei die Schwierigkeit, dass Veranstaltungsbeschreibungen, die als Grundlage für die Beantragung einer Veranstaltung erstellt werden, zu einem Zeitpunkt geschrieben werden, zu dem noch nicht alle relevanten Daten über die Veranstaltung vorliegen – dennoch ist es wichtig, bereits zum Zeitpunkt der Beantragung möglichst viele relevante Informationen zusammenzutragen und diese dann später im Rahmen der Erstellung des Sicherheitskonzeptes zu ergänzen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Veranstaltungsbeschreibung ist das Ergebnis der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Ideenphase]] und oftmals der erste Kontakt zwischen einem Veranstalter und einer Behörde – umso wichtiger, dass dieser Kontakt positiv ausfällt. Eine seriöse Beschreibung des geplanten Vorhabens – oft zu einem frühen Zeitpunkt noch ohne Detailinformationen – kann helfen, den Kontakt zwischen Behörden und Veranstaltern von Anfang an auf eine gute Grundlage zu stellen. &lt;br /&gt;
Um von Anfang an die für die Entscheidungsfindung notwendigen Informationen zu bekommen, haben sich viele Städte und Gemeinden entschieden, eigene Fragebögen zu entwerfen [1],[2],[3],[4], mit denen auch unerfahrene Veranstalter geleitet werden, um für das erste Zusammentreffen oder die grundlegende Stellungnahme zur  [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie|Machbarkeit]] alle notwendigen Informationen bereitstellen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Inhalte der Veranstaltungsbeschreibung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Veranstaltungsbeschreibungen müssen für eine zielführende Kontaktaufnahme mindestens einige grundlegende Informationen zur geplanten Veranstaltung beinhalten:&lt;br /&gt;
* Art der Veranstaltung: inhaltliche Ausrichtung aber auch: erstmalig oder Wiederholung, evtl. im Rahmen einer Tour&lt;br /&gt;
* Datum und Dauer sowohl der Veranstaltung selbst als auch (zumindest ungefähryx) Auf- und Abbauzeiten&lt;br /&gt;
* Veranstalter mit Referenzen&lt;br /&gt;
* Geplantes Veranstaltungsgelände mit Zu- und Abwegungen, sonstige genutzte Flächen (Parkplätze etc)&lt;br /&gt;
* Publikumsprofil: erwartete Teilnehmerzahl, Eintrittsprozedere (mit / ohne Eintritt), Zielgruppe (evtl. in Bezug auf bereits vorliegende Erfahrungen)&lt;br /&gt;
* Geplante Aufbauten (ungefähre Angaben, z.B. Anzahl Bühnen)&lt;br /&gt;
* Programm (sofern bekannt)&lt;br /&gt;
* Erfahrungen mit vorrangegangenen Veranstaltungen (sofern vorhanden)&lt;br /&gt;
* Besonderheiten (sofern bekannt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn sich der Veranstalter zu diesem frühen Zeitpunkt oftmals noch in der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Ideenphase]]befindet und noch keine detaillierten Informationen vorliegen, sollten die erforderlichen Angaben dennoch so seriös und detailliert wie möglich sein. &lt;br /&gt;
Gleichermaßen müssen die beteiligten Behörden akzeptieren, dass viele Informationen zu einem frühen Zeitpunkt noch nicht vorliegen (z.B. detaillierte Geländeplanung) oder noch nicht bekannt gegeben werden dürfen (z.B. Geheimhaltungsvereinbarung in Bezug auf den Headliner). Der Aufbau von Vertrauen zu diesem frühen Zeitpunkt ist von besonderer Bedeutung für die weitere Zusammenarbeit und sollte weder durch leichtfertige Versprechungen, bewusst falsche Angaben oder überzogene Anforderungen riskiert werden.&lt;br /&gt;
Im Verlauf des weiteren [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Planungs- und Genehmigungsprozesses]] muss die Veranstaltungsbeschreibung kontinuierlich fortgeschrieben werden  - relevante Informationen sollten immer unmittelbar an die Beteiligten gesteuert werden.&lt;br /&gt;
Unter Umständen kann es nötig sein, die Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters durch Informationen der Behörden oder anderer relevant Beteiligter zu ergänzen. &lt;br /&gt;
Die komplette Veranstaltungsbeschreibung ist später Teil des Sicherheitskonzeptes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lagepläne==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu einer Veranstaltungsbeschreibung gehört immer auch ein [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Nutzungsplan|Plan]] des Geländes und der genutzten Umgebungsflächen. Diese Karte sollte so detailliert wie möglich sein und – gerade außerhalb von innerstädtischen Flächen – auch Auskünfte über topographische Bedingungen geben.&lt;br /&gt;
In den meisten Fällen sind für Veranstaltungsgelände Katasterpläne bei den jeweiligen Ämtern anfragbar.&lt;br /&gt;
Die Bandbreite möglicher Pläne reicht von detaillierten CAD Pläne mit verschiedenen Ebenen und ein- bzw. ausblendbaren Informationen bis hin zur Variante „google maps mit eingezeichneten Vierecken“ - wichtig ist, dass ein der Komplexität der Veranstaltung und des Veranstaltungsgeländes angemessener Plan vorgelegt wird, der die notwendigen Informationen in Bezug auf die Sicherheitsplanung enthält. Wichtig ist hier der im Vorfeld hergestellte Konsens zwischen Veranstalter und Behörden über die notwendige Qualität des Planes. Je komplexer der Plan, desto wichtiger ist eine begleitende Legende, die auch dem ungeübten Planleser alle relevanten Informationen vermittelt.&lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Planungsphase wird es notwendig, dass der Plan die Informationen aller Beteiligten zusammenfasst – das heißt, Wege und Aufbauten des Veranstalters genauso wie notwendige Umfahrungen und Aufstellflächen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die spätere Durchführungsphase ist es unabdingbar, dass alle Beteiligten mit den gleichen Planmaterialien arbeiten – zur Vereinfachung der Kommunikation sollte dieser mit einem Koordinatensystem überzogen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Beispielkoordinatensystem (BILD MUSS NOCH HOCHGELADEN WERDEN)]]&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Ebenfalls kann es hilfreich sein, komplexe Veranstaltungsgelände von Anfang an in Zonen aufzuteilen – dieses auch für die Planung hilfreiche Vorgehen (abschnittsweise Betrachtung der Flächen) kann auch eine optische Erleichterung für den Umgang mit komplexen Planmaterialen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [1] [https://www.trier.de/File/Gefahrenbeurteilung-pdf https://www.trier.de/File/Gefahrenbeurteilung-pdf] [07.04.2015]&lt;br /&gt;
* [2] [http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2778&amp;amp;_ffmpar%5b_id_inhalt%5d=58102 http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2778&amp;amp;_ffmpar%5b_id_inhalt%5d=58102] [07.04.2015]&lt;br /&gt;
* [3] [http://www.dresden.de/de/02/or/anliegen/veranstaltung-anmelden.php http://www.dresden.de/de/02/or/anliegen/veranstaltung-anmelden.php] [07.04.2015]&lt;br /&gt;
* [4] [http://www.velbert.de/buergerinfo/anliegen/veranstaltung-gross.asp http://www.velbert.de/buergerinfo/anliegen/veranstaltung-gross.asp] [07.04.2015]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure/Veranstaltungsleitung&amp;diff=5027</id>
		<title>Grundlagen/private Akteure/Veranstaltungsleitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure/Veranstaltungsleitung&amp;diff=5027"/>
		<updated>2015-06-15T09:14:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;'''{{DISPLAYTITLE:Veranstaltungsleiter}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Status: final&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bearbeiter: Sabine Funk, IBIT GmbH&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Basierend auf den Vorgaben des § 38 der Musterversammlungsstättenverordnung (vgl. [2]) hat sich der Veranstaltungsleiter zu einem wesentlichen Akteur im Rahmen der Sicherheitsarchitektur von Veranstaltungen entwickelt. &lt;br /&gt;
Dabei hat sich die Notwendigkeit eines Veranstaltungsleiters auch außerhalb des Geltungsbereiches der Musterversammlungsstättenverordnung (vgl. [2]) etabliert – allerdings ohne, dass es hierfür eine vergleichbare rechtliche Grundlage, ein standardisiertes Anforderungsprofil, geschweige denn eine Qualifizierung gibt. &lt;br /&gt;
Dies ist umso relevanter, da dem Veranstaltungsleiter im Rahmen von Veranstaltungen häufig weitreichende Befugnisse und Entscheidungspflichten insbesondere in Krisen- und Notfallsituationen zugesprochen werden. &lt;br /&gt;
Es ist daher wichtig, die Position und Funktion des Veranstaltungsleiters sorgfältig zu definieren und sämtliche Rollen und Verantwortlichkeiten im [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept|Sicherheitskonzept]] transparent darzustellen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
§ 38 der Musterversammlungsstättenverordnung (vgl. [2]) besagt, dass „während des Betriebes von Versammlungsstätten (…) der Betreiber oder ein von ihm beauftragter Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein” muss.  Hieraus ergibt sich abgeleitet als Aufgabe für den Veranstaltungsleiter, die Sicherheit der Veranstaltung stellvertretend für den Betreiber zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
Löhr / Gröger (2010) bemerken hierzu im Kommentar zur Musterversammlungsstättenverordnung: &lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;„Die Anwesenheitspflicht betrifft immer natürliche Personen. Ist der Betreiber keine natürliche, sondern eine juristische Person (z.B. eine GmbH), muss er sich zwingend durch einen Beauftragten vertreten lassen. Das  gleiche  gilt  für  den  Veranstalter,  der  sich  im  Fall  der  Übernahme  der Verantwortung  durch  einen  vom  Veranstalter  beauftragten  Veranstaltungsleiter vertreten lassen kann, bzw. dann vertreten lassen muss, wenn der Veranstalter selbst nur eine juristische Person ist.“ (vgl. [1]) &amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es braucht also – unabhängig von der rechtlichen Firmierung des [[Veranstalters]] - eine natürliche Person zur Umsetzung der relevanten Aufgaben und Pflichten. &lt;br /&gt;
Hierzu heißt es im o.g. Kommentar weiter:  &lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;„Der Verordnungsgeber bezweckt mit der Anwesenheitspflicht eines beauftragten Veranstaltungsleiters die Wahrnehmung von Überwachungspflichten einschließlich der Verpflichtung, gegebenenfalls erforderliche Entscheidungen zur Sicherheit der Veranstaltung und der dabei anwesenden Personen zu treffen.“ (vgl. [1])&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Leitung und Aufsicht==&lt;br /&gt;
In Ermangelung existierender Vorgaben für die Position des Veranstaltungseiters empfiehlt sich ein Blick in themenverwandte Vorschriften, die sich mit der Thematik „Leitung und Aufsicht“ beschäftigen. Heranziehbare Verweise finden sich vor allem in den Unfallverhütungsvorschriften (vgl. [5]):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Aus der BGV C1 (jetzt: DGUV Vorschrift 17/18)[https://www.vbg.de/apl/uvv/70/titel.htm] § 15 Leitung und Aufsicht:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Unternehmer darf Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs-und Produktionsstätten nur Bühnen- und Studiofachkräften übertragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Durchführungsanweisung (DA) zu § 15 Abs. 1:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leitung und Aufsicht bedeuten z.B. das Überwachen, erforderlichenfalls das Beaufsichtigen (...). Das Beaufsichtigen kann auch einer geeigneten Person (Aufsicht führender) übertragen werden. Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach dem Grad der Gefährdung des Betriebs. (...).  Zu Leitung und Aufsicht gehören auch das Anordnen, Durchführen und Kontrollieren der zur jeweiligen Arbeit erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen einschließlich des Bereitstellens von Sicherheitseinrichtungen (...)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Aus der BGV C1 § 15 Leitung und Aufsicht:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Mit Aufführungen, Aufnahmen und Proben darf erst begonnen werden, nachdem der Aufsicht führende die Szenenflächen freigegeben hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''DA zu § 15 Abs. 3:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufsicht führender ist, wer die Durchführung von Arbeiten zu überwachen und für die arbeitssichere Ausführung zu sorgen hat. Er muss hierfür ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen besitzen sowie weisungsbefugt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Aus der BGV C1 § 15 Leitung und Aufsicht:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass vor Gastspielen, Außenaufnahmen oder Nutzung der Veranstaltungs- oder Produktionsstätten durch Dritte die Zuständigkeit hinsichtlich Leitung und Aufsicht festgelegt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''DA zu § 15 Abs. 2: '''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Festlegung bezüglich Leitung und Aufsicht bedeutet auch die Bekanntgabe dieser Person gegenüber den Versicherten. Siehe hierzu §§ 6 und 13 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Aus der BGV A1 (jetzt: DGUV Vorschrift 1)[http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/a1.pdf] § 13 Pflichtenübertragung:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach den Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. &lt;br /&gt;
Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Anforderungsprofil des Veranstaltungsleiters==&lt;br /&gt;
Basierend auf dem oben Genannten lassen sich für die Position des Veranstaltungsleiters folgende Anforderungen definieren: &lt;br /&gt;
Der Veranstaltungsleiter &lt;br /&gt;
* ist fü̈r die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich (MVStättV § 38)&lt;br /&gt;
* übernimmt definierte Aufgaben in eigener Verantwortung (BGV A1 § 13)&lt;br /&gt;
* muss zuverlässig &amp;amp; fachkundig sein (BGV A1 § 13) &lt;br /&gt;
* muss ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen haben (BGV C1  § 15)&lt;br /&gt;
* verfügt über eine dem Gefährdungsgrad entsprechende Qualifikation ( BGV C1  § 15)&lt;br /&gt;
* muss schriftlich beauftragt werden (BGV A1 § 13)&lt;br /&gt;
* muss schriftlich festgelegte Verantwortungsbereiche und Befugnisse haben (und diese gegenzeichnen)  (BGV A1 § 13)&lt;br /&gt;
* stimmt Arbeit unterschiedlicher Beteiligter aufeinander ab ( BGV A1 § 16)&lt;br /&gt;
* ist den Beteiligten bekannt zu geben (BGV C1  § 15)&lt;br /&gt;
* kann aufgrund seiner Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann (DA zur BGV C1 § 15)&lt;br /&gt;
* muss weisungsbefugt sein (DA zur BGV C1 § 15)&lt;br /&gt;
Diese Auflistung klärt nicht die Frage nach der notwendigen Qualifikation, beschreibt aber zumindest einige standardisierte Anforderungen, die im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit seit langem erfolgreich umgesetzt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Auswahl und Aufgaben des Veranstaltungsleiters==&lt;br /&gt;
Die Rolle des Veranstaltungsleiters hat sich trotz fehlender Definition in der Veranstaltungspraxis etabliert -  insbesondere aus Sicht der [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Notfallplanung|Notfallplanung]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben===&lt;br /&gt;
Zu den wesentlichen Aufgaben des Veranstaltungsleiters in der Praxis gehören:&lt;br /&gt;
* Vertretung des Veranstalters, &lt;br /&gt;
* Ansprechpartner für Behörden &lt;br /&gt;
* Treffen von sicherheitsrelevanten Entscheidungen unter Berücksichtigung der Zuständigkeitsbereiche der polizeilichen / nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr, z.B. bei &lt;br /&gt;
** Überfüllung&lt;br /&gt;
** Räumung&lt;br /&gt;
** Wetterbedingter Abbruch / Unterbrechung&lt;br /&gt;
** Programmunterbrechung  	&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Auswahl===&lt;br /&gt;
Um die oben genannten Aufgaben zielführend auszuführen, braucht es neben fundierten allgemeinen Kenntnissen insbesondere Kenntnisse der Veranstaltungsabläufe, des Veranstaltungsortes sowie der handelnden Beteiligten.&lt;br /&gt;
Hieraus und vor dem Hintergrund der bisherigen Ausführungen ergibt sich, dass der Veranstaltungsleiter nicht nur aufgrund einer Stellung in der Organisationshierarchie gewählt werden sollte. Ein Amtsleiter oder Aufsichtsratsvorsitzender ohne Kenntnis der Veranstaltung ist genauso wenig geeignet für die Rolle des Veranstaltungsleiters wie der Vorsitzende des Organisationskomitees, dessen Aufgabe es ist, mit Sponsoren oder der Presse in freundlicher Atmosphäre Small Talk zu halten.&lt;br /&gt;
Der Veranstaltungsleiter muss jederzeit zur Klärung von Fragen zur Verfügung stehen und die entsprechenden Rechte haben Entscheidungen zu treffen. Ein Veranstaltungsleiter, der nicht mit den geeigneten Rechten ausgestattet ist und fürchten muss, dass seine Entscheidung in Bezug auf den [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabhängige_Maßnahmenplanung/Veranstaltungsabbruch|Abbruch]] einer Veranstaltung Auswirkungen auf seine Karriere hat, ist genauso wenig geeignet, diese Rolle auszufüllen wie ein Veranstaltungsleiter, der keine hinreichende Kenntnis über die Konsequenzen seiner Entscheidung sowie mögliche Alternativen hat. Auch eine Besetzung nach Dienstplan verbietet sich: Es ist möglich, als Veranstaltungsleiter in Situationen zu geraten, die das Treffen unangenehmer und konsequenzenreicher Entscheidungen mit sich bringt – ist der Veranstaltungsleiter hierauf nicht vorbereitet oder ist er nicht bereit, Entscheidungen zu treffen, ist die Position falsch besetzt.&lt;br /&gt;
Gute Veranstaltungsleiter verfügen nicht nur über Wissen und Können, sondern auch über hinreichend Erfahrung und den Mut, Entscheidungen zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anwesenheit===&lt;br /&gt;
Idealerweise steht die Besetzung des Veranstaltungsleiters bereits in der [Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Planungsphase] fest, so dass eine möglichst frühe Einbeziehung in die Planung möglich ist. Wenn möglich, sollte der spätere Veranstaltungsleiter in dieser Phase bereits an relevanten Meetings teilnehmen und ein Vertrauensverhältnis zu den relevant Beteiligten aufbauen.&lt;br /&gt;
In der Praxis stellt sich regelmäßig die Frage, wann ein Veranstaltungsleiter in der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Durchführungsphase]] anwesend sein muss. In der Musterversammlungsstättenverordnung heißt es hierzu in § 38 „während des Betriebs …“ – das heißt, sobald sich Besucher in der Versammlungsstätte befinden.&lt;br /&gt;
Dies ist in der Praxis jedoch deutlich zu kurz angesetzt. Zum einen gibt es Veranstaltungen, die bereits einige Stunden vor dem eigentlichen Veranstaltungsbeginn Besucher anlocken (z.B. Wartende an den Einlassbereichen) und auch in diesen Phasen bereits relevante Entscheidungen erfordern. Zum anderen erfordert die Kenntnis des Veranstaltungsortes /-geländes eine ggf. umfangreiche Beschäftigung mit den Voraussetzungen – ist der Veranstaltungsleiter nur zur Veranstaltung anwesend, kann er in den meisten Fällen nicht mehr die notwendige Kenntnis über den Ort und seine etwaigen Besonderheiten erlangen.&lt;br /&gt;
Es ist zu empfehlen, dass der für die Veranstaltung eingeplante Veranstaltungsleiter den Planungsprozess in Bezug auf die sicherheitsrelevanten Faktoren begleitet und auch bei Vorbesprechungen mit den anderen Beteiligten involviert ist.  &lt;br /&gt;
Bei mehrtägigen Veranstaltungen oder Veranstaltungen, die über die im Arbeitszeitgesetz [[https://dejure.org/gesetze/ArbZG]] festgelegte erlaubte Arbeitszeit hinausgehen, kann es nötig sein, die Veranstaltungsleitung auf mehrere Personen zu verteilen. Dies ist unkritisch, solange&lt;br /&gt;
*alle die gleichen rechte und Entscheidungsbefugnisse haben &lt;br /&gt;
*alle über dieselben Kenntnisse und Grundlagen verfügen &lt;br /&gt;
* die Aufteilung allen sicherheitsrelevant Beteiligten bekannt gemacht wird.&lt;br /&gt;
Für die Position des Veranstaltungsleiters muss immer ein Vertreter benannt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Fazit==&lt;br /&gt;
Nirgendwo wird der Unterschied zwischen rechtlicher Regelung und praktischer Umsetzung so deutlich wie in der Position des Veranstaltungsleiters. Es ist daher sicherzustellen, dass alle Beteiligten ein klares Bild der Aufgaben  und Pflichten des Veranstaltungsleiters haben und dass die Erfüllung dieser Aufgaben und Pflichten sowohl durch eine geeignete Organisationsstruktur als auch durch eine geeignete Auswahl der Person ermöglicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Praktische Beispiele==&lt;br /&gt;
Die folgenden Beispiele können Anhaltspunkte sein, wie die Position des Veranstalters im Sicherheitskonzept beschrieben werden kann. Sie stellen weder einen Standard noch eine Verpflichtung dar.&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;| Beispiel 1&lt;br /&gt;
| Die Veranstaltungsleitung liegt bei XXX, die während der Auf- und Abbauzeiten sowie während der Veranstaltungszeiten jeweils einen verantwortlichen Vertreter (= Veranstaltungsleiter) benennt. Aufgrund der Veranstaltungszeiten wird die Veranstaltungsleitung von wechselnden Personen realisiert. Ein Teil der Pflichten der Veranstaltungsleitung wird schriftlich auf einen externen Dienstleister übertragen.&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;| Beispiel 2&lt;br /&gt;
| Der Veranstalter stellt einen Veranstaltungsleiter, der entscheidungsbefugt für alle die Veranstaltung betreffenden Belange ist. (Anwesenheitspflicht während der Dauer der Veranstaltung). Der Veranstaltungsleiter obliegt der Kontakt zu den Sicherheitsträgern sowie zum Vertreter des Betreibers.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* [1] Löhr, V. u. G. Gröger (2010): Bau und Betrieb von Versammlungsstätten. Kommentar zur Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV 2005) einschließlich der darauf beruhenden landesrechtlichen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, 3., überarbeitete und erweiterte Auflage. Verlag Recht und Wirtschaft GmbH: Frankfurt am Main.&lt;br /&gt;
* [2] Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014).&lt;br /&gt;
* [3] Verwaltungs-Berufgenossenschaft (VBG) (2010): BGV A1 Grundsätze der Prävention. Vom 1. Januar 2010  in der Fassung vom 01. Januar 2010. Verfügbar unter [http://www.vbg.de/apl/uvv/1/titel.htm] [02.12.2014]&lt;br /&gt;
* [4] Verwaltungs-Berufgenossenschaft (VBG) (2011): BGV C1 Veranstaltungs- &amp;amp; Produktionsstätten für szenische Darstellung. Vom 1. April 1998  mit Durchführungsanweisungen vom April 1998 Stand: Januar 2011. Verfügbar unter [http://www.vbg.de/apl/uvv/70/titel.htm] [02.12.2014]&lt;br /&gt;
* [5] Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen. Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen''. ( = VBG-Fachwissen). Version 5.1/2013-09. Verfügbar unter [http://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Cen-ter/DE/Broschuere/Branchen/Buehnen_und_Studios/Sicherheit_bei_Veranstaltungen_und_Produktionen.pdf?__blob=publicationFile] [02.12.2014]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure/Veranstaltungsordnungsdienst&amp;diff=5024</id>
		<title>Grundlagen/private Akteure/Veranstaltungsordnungsdienst</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure/Veranstaltungsordnungsdienst&amp;diff=5024"/>
		<updated>2015-06-15T09:06:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;'''{{DISPLAYTITLE: Veranstaltungsordnungsdienst}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Status: final&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bearbeiter: Sabine Funk, Simon Runkel (IBIT GmbH)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Auswahl eines geeigneten Veranstaltungsordnungsdienstes ist eine wesentliche Grundlage für die Planung und Durchführung einer sicheren Veranstaltung. Eine frühzeitige Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Fachkenntnisse und der Erfahrungen des Dienstleisters garantiert eine umfassende Berücksichtigung der für die Veranstaltung greifenden sicherheitsrelevanten Belange. Die Auswahl eines geeigneten Dienstleisters unterstützt bei der Planung und ermöglicht eine professionelle Umsetzung der Veranstaltung – sowohl im Rahmen des Regelbetriebs als auch im Rahmen einer Schadenlage. &lt;br /&gt;
In der Realität gehen der Stellenwert der Arbeit der Veranstaltungsordnungsdienste und die damit einhergehende Verantwortung nicht immer einher mit den bestehenden Angeboten. Der Markt der Dienstleister ist geprägt von häufiger Fluktuation, Mini- und Nebenjobs und Mindestlohn. Niedrige Eintrittshürden in das Tätigkeitsfeld und ein zuweilen die Grenzen des Verantwortbaren sprengender Preiskampf sorgen dafür, dass der Markt der privaten Sicherheits- und Ordnungsdienste nahezu unüberschaubar ist und sich auch in einem ständigen Wechsel befindet. Hierunter leidet der allgemeine Ausbildungsstand bei den Mitarbeitern der Branche, so dass die Diskrepanz zwischen nachgefragter Expertise und angebotener Arbeitsleistung hoch ist. &lt;br /&gt;
Der BDSW (Bundesverband der Sicherheits- und Wachdienste) e.V. hat zu diesem Thema eine Arbeitsgruppe eingesetzt  (vgl. [1]), die sich im speziellen mit dieser Problematik beschäftigt und als Konsequenz den  „Veranstaltungsordnungsdienst“ als ein eigenständiges Tätigkeits- und Arbeitsfeld definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Der Gesetzgeber verlangt in der Musterversammlungsstättenverordnung (vgl. [9]) den Einsatz von Ordnungsdiensten, hat diese aber nicht ausreichend definiert. In der Praxis werden die Begriffe „Ordnung“ und „Sicherheit“ häufig synonym verwendet, eine inhaltliche Trennung der Aufgaben erfolgt kaum. Viele Mitarbeiter, die heute auf Veranstaltungen als Ordner eingesetzt werden, müssen – fälschlicherweise - dieselben Voraussetzungen erfüllen, wie etwa ein Sicherheitsmitarbeiter oder ein Mitarbeiter im Geld- und Werttransport. Grund hierfür ist die oftmals noch verbreitete Annahme, die Anforderungen gem. 34a GewO [http://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html] seien allgemeingültig für jeden, der in diesem Bereich arbeitet. &lt;br /&gt;
Dies ist begründet in der Tatsache, dass weder Behörden noch Kunden und auch nicht der Gesetzgeber unterscheiden zwischen Leistungen des Veranstaltungsordnungsdienstes (VOD) und klassischen Sicherheitsdienstleistungen (SDL).&lt;br /&gt;
In § 43, Absatz 4 der Musterversammlungsstättenverordnung (vgl. [9])  heißt es:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1 Der Ordnungsdienstleiter und die Ordnungsdienstkräfte sind für die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2 Sie sind insbesondere für die Kontrolle an den Ein- und Ausgängen und den Zugängen zu den Besucherblöcken, die Beachtung der maximal zulässigen Besucherzahl und der Anordnung der Besucherplätze, die Beachtung der Verbote des § 35, die Sicherheitsdurchsagen sowie für die geordnete Evakuierung im Gefahrenfall verantwortlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Trotz der vermeintlich eindeutigen Terminologie herrscht diese Klarheit im Veranstaltungskontext nicht – so wird von einem Sicherheitsdienst gesprochen, von „der Security“ – oder aber, dem „privaten Sicherheits- und Ordnungsdienst“. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine inhaltliche Unterscheidung zwischen Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben ist jedoch zwingend nötig, um die geeignete Besetzung von Positionen innerhalb der Veranstaltung zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwischen dem Handlungsfeld der Sicherheitsdienstleistungen (SDL), wie zum Beispiel der Personen- und Objektschutz oder vergleichbare Tätigkeiten des Sicherheits- und Bewachungsgewerbes (vgl. [4])die gesetzlich durch den § 34a der GewO http://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html in Verbindung mit der Bewachungsordnung geregelt werden und den Veranstaltungsordnungsdiensten (VOD), deren Ziel die Fürsorge, Wohlfahrt und Unfallverhütung bei großen Menschen-Ansammlungen ist und die mit Aufgaben des [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|Crowd Managements]] in allen Phasen der Veranstaltung betraut sind, ist klar zu unterscheiden. Der Veranstaltungsordnungsdienst (VOD) führt eine Vielzahl spezieller Tätigkeiten aus, die sich auf die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen beziehen. &lt;br /&gt;
VOD ist keine Sicherheitsdienstleistung im rechtlichen Sinne.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sicherheitsdienstleistung==&lt;br /&gt;
Das Bewachungsrecht sieht seit Januar 2003 eine Sachkundeprüfung als Voraussetzung für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten vor. Alle anderen Personen, die bewachenden Tätigkeiten ausführen wollen, benötigen als Einstiegsvoraussetzung den Unterrichtungsnachweis gem. § 34 GewO a Abs. 1 Satz 5 [http://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html] in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachV) [https://www.vbg.de/apl/gv/bewachv/inhalt.htm]. Die Anforderungen an den Sicherheitsdienst werden ebenfalls im § 34 GewO [http://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html] festgelegt &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. (...)&lt;br /&gt;
Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die die Voraussetzungen nach Satz 3 Nr. 1 und 3 erfüllen. Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich (...)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Gewerbetreibende und seine Beschäftigten dürfen bei der Durchführung von Bewachungsaufgaben gegenüber Dritten nur die Rechte, die Jedermann im Falle einer Notwehr, eines Notstandes oder einer Selbsthilfe zustehen, die ihnen vom jeweiligen Auftraggeber vertraglich übertragenen Selbsthilferechte sowie die ihnen gegebenenfalls in Fällen gesetzlicher Übertragung zustehenden Befugnisse eigenverantwortlich ausüben. In den Fällen der Inanspruchnahme dieser Rechte und Befugnisse ist der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind unten stehende Sachgebiete, die auch im Rahmen des Unterrichtungsverfahrens behandelt werden:&lt;br /&gt;
# Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,&lt;br /&gt;
# Bürgerliches Gesetzbuch,&lt;br /&gt;
# Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,&lt;br /&gt;
# Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,&lt;br /&gt;
# Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, und&lt;br /&gt;
# Grundzüge der Sicherheitstechnik&lt;br /&gt;
[[Datei:Ausbildung.jpg|mini|549x221px|Ausbildungssituation im Sicherheitsgewerbe. Quelle: bdsw [http://www.bdsw.de/cms/DSD/2-13/01.pdf]]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vergleicht man die Inhalte mit den regelmäßigen Aufgaben der Veranstaltungsordnungsdienste, ergibt sich, dass die auch im Veranstaltungsbereich häufig anzutreffende Forderung nach einer Unterrichtung oder auch Sachkundeprüfung gem. 34a GewO keinen grundsätzlichen Vorteil in Bezug auf die sichere Durchführung der Veranstaltung bedeutet.&lt;br /&gt;
Veranstaltungsspezifische Qualifizierungsinhalte wie die [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Flächennutzung|Flächennutzung]], Psychologie zur Führung von größeren Menschenmengen, oder das Zusammenwirken vonPolizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und anderen an der Planung und Durchführung einer Veranstaltung beteiligten Organisationseinheiten werden im Rahmen der Wissensvermittlung gemäß § 34a GewO [http://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html] nicht behandelt. &lt;br /&gt;
In einer aktuellen Stellungnahme des Bundesverbands für Sicherheitswirtschaft (vgl. [3]) wird darauf hingewiesen, dass weder die 40-stündige Sachkunde-Unterrichtung noch die Sachkundeprüfung auf der Basis der gewerberechtlichen Grundlagen des §34a Gewerbeordnung eine angemessene „Qualifizierung“ für die Arbeit im Rahmen von (Groß-)Veranstaltungen darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Veranstaltungsordnungsdienst (VOD)==&lt;br /&gt;
Der BDSW (2014, 3) definiert den Veranstaltungsordnungsdienst (VOD) wie folgt: &lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;„Veranstaltungsordnungsdienst führt durch, wer als Mitarbeiter eines Bewachungsunternehmen gemäß § 34a der GewO eine der folgenden Tätigkeiten im Rahmen einer Veranstaltung ohne die Übertragung des Hausrechts durch den jeweiligen Veranstalter durchführt und dabei nicht selbstständig handelt, sondern engmaschig durch einen Supervisor/Bereichsleiter geführt wird und nicht einer Erlaubnis nach §34 a GewO bedarf.“ &amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
Als Tätigkeitsbereiche des VOD werden vom BDSW (2014, 3) genannt:&lt;br /&gt;
* Kartenabriss und Platzanweisung,&lt;br /&gt;
* Ansprache zum Freihalten von Gängen in Stuhlreihen oder Mundlöchern,&lt;br /&gt;
* Kartenkontrolle an Zuschauer-Blöcken / Bereichen,&lt;br /&gt;
* Kontrolle von Akkreditierungen (Zutrittsberechtigung ähnlich Ticket),&lt;br /&gt;
* Steuerung von Menschenströmen durch Information,&lt;br /&gt;
* Zufahrtskontrolle auf Akkreditierung &lt;br /&gt;
* Evakuierungshelfer,&lt;br /&gt;
* Mengenkontrolle der Bereiche,&lt;br /&gt;
* Bergen von hilfsbedürftigen Personen,&lt;br /&gt;
* Lenkung des ruhenden und fließenden Verkehrs auf dem Veranstaltungsgelände,&lt;br /&gt;
* Freihalten von Flucht und Rettungswegen.&lt;br /&gt;
Neben diesen operativen Aufgaben übernimmt der VOD eine Schlüsselrolle in der Planung von Veranstaltungen. Gemeinsam mit dem Veranstalter und den Behörden wird so ein robustes Sicherheitskonzept gewährleistet und die Herausbildung von komplementären Einsatzstrategien für die interorganisationale Zusammenarbeit sichergestellt. Dies stellt hohe Anforderungen an den Ausbildungsstand, die Expertise und Kompetenz des VOD. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Herausforderungen in der Praxis'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht selten werden Aufträge an den Veranstaltungsordnungsdienst vergeben, die bereits feste Vorgaben machen, so etwa „benötigt werden 100 Leute von 10 – 22:00 Uhr“ und nicht selten unterliegt diesen Aufträgen keine detaillierte [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung |Gefährdungsanalyse]] und [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Ordnungsdienstkonzept_(IBIT)|Positionsbeschreibung]], sondern eher allgemeineren Überlegungen zu Notwendigkeiten – und im schlimmsten Fall – zum zur Verfügung stehenden Budget.&lt;br /&gt;
Dem angefragten Dienstleister, von dem nicht nur erwartet wird, dass er die gestellten Aufgaben ohne Einschränkungen erfüllt, sondern der hierdurch ein nicht unerhebliches Maß an Verantwortung die Veranstaltung und für die Besucher übernimmt – bleiben nun zwei Möglichkeiten: die Anfrage annehmen und sich auf die Richtigkeit der Planung des Veranstalters verlassen, oder aber, eine eigene Gefährdungsanalyse für die Veranstaltung und durchzuführen und eventuell den Auftrag des Kunden abändern ggfs. sogar ablehnen zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein guter Veranstaltungsordnungsdienst wird eine solche Anfrage niemals annehmen, ohne die Gefährdungsanalyse des Veranstalters geprüft und ggf. durch eine eigene ersetzt zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Leistungsmerkmale und Anforderungen==&lt;br /&gt;
Die aktuelle Situation führt in der Praxis dazu, dass es im Kontext von Großveranstaltungen auf der einen Seite Aufgaben gibt, für die es keine formalen Anforderungen gibt und andere, für die zwar Anforderungen existieren, die Anforderungen selbst jedoch weder zielführend noch hilfreich sind. &lt;br /&gt;
Wenn also eine formale Abgrenzung der Anforderungen problematisch ist und selbst die Einhaltung dieser formalen Anforderungen keine Qualitätssteigerung für die konkrete Arbeit bei (Groß)Veranstaltungen mit sich bringt – wonach entscheidet der Auftraggeber also dann?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Veranstalter, die entweder nicht erfahren in der Auswahl eines geeigneten Veranstaltungsordnungsdienstes sind oder diejenigen, die dies eher als „lästige Notwendigkeit“ betrachten – aber auch für diejenigen, die dem strengen Vergaberecht unterliegen – ist der Preis der Dienstleistung häufig ein ausschlaggebendes Kriterium. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Preis kann jedoch bestenfalls ein Anhaltspunkt für die Qualität des Unternehmens sein, da bei einem zu niedrigen Preis die Möglichkeit besteht, dass weder die Einhaltung des Mindestlohnes, der tariflich vorgegeben Zuschläge noch die Zahlung regelmäßiger Sozialabgaben gegeben ist. &lt;br /&gt;
Die DIN 77200 „Sicherungsdienstleistungen“ [http://www.secupedia.info/wiki/DIN_77200_Sicherungsdienstleistungen_-_Anforderungen] sowie die DIN EN 15602 [http://www.bdsw.de/cms/index.php?option=com_content&amp;amp;task=view&amp;amp;id=723&amp;amp;Itemid=48] stellen Anforderungen an Organisation, Personalführung und Arbeitsweise eines Unternehmens zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen. Damit werden Qualitätskriterien für die Vergabe von SDL durch öffentliche und private Auftraggeber bzw. Nachfrager vorgegeben. Die dort so genannten Veranstaltungsdienste werden nur rudimentär angesprochen - die Anforderungen sind also nicht per se auf den VOD zu übertragen. &lt;br /&gt;
Das Vorliegen einer Zertifizierung ist im Bereich der Veranstaltungsordnungsdienste nur bedingt ein Kriterium, das für sich alleinstehend Auskunft über die tatsächliche Qualifikation geben kann: Erfahrungen, Führungsstrukturen und festes Personal sind Kriterien, die im Allgemeinen genauso wichtig sind wie Ortskunde und Erfahrung mit der angefragten Veranstaltungsart im Speziellen. &lt;br /&gt;
===Erfahrung=== &lt;br /&gt;
Langjährige Erfahrung des Unternehmens im Veranstaltungsbereich ist eines der wichtigsten Kriterien für die Auswahl. Glaubt man den Beschreibungen vieler Selbstdarstellungen von Unternehmen, so hat nahezu jeder Dienstleister „umfangreiche Erfahrungen“ bei Großveranstaltungen und viele Dienstleister geben entsprechend bekannte Künstler und Musiker als Referenzen an. Oftmals hält diese Behauptung einer Überprüfung aber nur bedingt stand: zwar mag das Unternehmen durchaus mit bestimmten Tätigkeiten rund um eine bestimme Großveranstaltung betraut gewesen sein, dies gilt aber nicht zwangsläufig für die aktuellen Mitarbeiter des Unternehmens. Da die Branche von einer hohen personellen Fluktuation gekennzeichnet ist, kann lediglich der Nachweis kontinuierlicher Weiter- und Fortbildungen und das Führen einer Einsatzhistorie garantieren, dass beworbenes Erfahrungswissen auch tatsächlich vorhanden ist. &lt;br /&gt;
Oftmals werden Veranstaltungen als Referenz geführt bei denen bei näherer Betrachtung nur für den Gesamtablauf und die Planung nicht entscheidende, kleinere Teilaufträge der Gesamtdienstleistung durchgeführt wurden. Die Betreuung  beispielsweise der Platzanweisung einer Veranstaltung qualifiziert jedoch nicht für die Bewertung und Konzeptionierung einer VOD Leistung.&lt;br /&gt;
Mindestens diejenigen, die eine führende Position innehaben oder diejenigen, die in besonders anspruchsvollen Bereichen arbeiten (z.B. an einer Bühnenabsperrung bei einem Konzert, bei dem eine hohe Dynamik im Publikum erwartet wird), müssen über die entsprechende Erfahrung verfügen. Liegt die nachweisbare Erfahrung in den geforderten Arbeitsbereichen vor, kann sie ein wesentliches Entscheidungskriterium für den jeweiligen VOD sein. Ein erfahrener Dienstleister unterstützt dabei nicht nur die professionelle Umsetzung der Leistung, sondern bietet auch die Möglichkeit, von den Erfahrungen bereits im Rahmen der Planungsphase zu profitieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Organisationsstruktur===&lt;br /&gt;
Ein Blick auf die Organisationsstruktur eines VOD kann Aufschluss über seine Professionalität geben. Wesentliche Fragen dahingehend sind:&lt;br /&gt;
* Arbeitet der VOD auf Führungsebene mit Festangestellten? &lt;br /&gt;
* Gibt es klare Verantwortlichkeiten für bestimmte Aufgaben usw.?&lt;br /&gt;
* Zeigt das Unternehmen eine besonders hohe Mitarbeiterfluktuation? &lt;br /&gt;
* Gibt es klare Führungs- und Kommunikationsstrukturen im Einsatz? &lt;br /&gt;
* Existieren Dienstanweisungen / „Event-Sheets“?&lt;br /&gt;
* Werden die Mitarbeiter eingewiesen (allgemein, bereichs- und positionsbezogen)? &lt;br /&gt;
* Werden Belange des Arbeitsschutzes berücksichtigt?  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildung und Entwicklung der Kräfte===&lt;br /&gt;
Ein professioneller VOD investiert in seine personellen Kräfte. Dies geschieht – wiederum mit Blick auf die zum Teil hohe Fluktuation der meist nebenberuflichen Mitarbeiter – auf verschiedenen Ebenen: von der Grundausbildung für die Basismitarbeiter  bis hin zur intensiven Ausbildung der Einsatzleiter. Betrachtet man jedoch die Anforderungen, die an die Mitarbeiter des VOD gestellt werden, wird schnell erkennbar, dass diese Ausbildung – auch wenn sie sich für den Auftraggeber vermeintlich negativ in einem höheren Preis niederschlägt – eine Grundlage für die Durchführung einer geordneten und sicheren Veranstaltung ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den notwendigen Grundkenntnissen der eingesetzten Basiskräfte gehören mindestens:&lt;br /&gt;
* Grundlagen des Einsatzes („Die Arbeit bei Veranstaltungen“)&lt;br /&gt;
* Technische Hilfsmittel&lt;br /&gt;
* Materielle Hilfsmittel&lt;br /&gt;
* Aufgabenbereiche&lt;br /&gt;
* Rechtsgrundlagen&lt;br /&gt;
* Zusammenarbeit mit den Behörden&lt;br /&gt;
* Das Verhalten der Veranstaltungsordner im Dienst&lt;br /&gt;
* Einchecken und Bekleidung&lt;br /&gt;
* Serviceorientierung&lt;br /&gt;
* Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit&lt;br /&gt;
* Führungsstruktur&lt;br /&gt;
* Arbeitsablauf während der Veranstaltungen&lt;br /&gt;
* Das Räumen der Veranstaltung (Showende)&lt;br /&gt;
* Die Evakuierung (Showabbruch) &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Showenglisch&amp;quot; / Fachausdrücke&lt;br /&gt;
* Kommunikation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jeweilige Ausprägung dieser Kenntnisse ist abhängig von der Aufgabe und dem Grad der Verantwortung – ein Mitarbeiter an einem Notausgang, der Besucher darauf hinweisen muss, im Normalfall einen anderen Ausgang zu benutzen, braucht sicherlich andere kommunikative Qualitäten als ein Mitarbeiter, der an Behördengesprächen teilnimmt. Ebenso muss ein Mitarbeiter am Notausgang über andere physische Voraussetzungen verfügen muss als derjenige, der an einer Bühnenabsperrung arbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausstattung===&lt;br /&gt;
Einen professionellen VOD erkennt man unter anderen auch an der Qualität seiner, bzw. den Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Ausstattung:&lt;br /&gt;
* Geeignete Kleidung (wetterangepasst, High-Visibility etc.),&lt;br /&gt;
* Geeignete Kommunikationsmittel (Funk etc.),&lt;br /&gt;
* Absperrungsmaterial bzw. Kenntnisse zur Handhabe des Materials.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Sonstiges===&lt;br /&gt;
Im Folgenden werden analog zu den Anforderungen an die Sicherheitsdienstleistungen Leistungsmerkmale (vgl. [6]) zusammengefasst, die dem Auftraggeber bzw. Entscheider auch bei der Auswahl des geeigneten VOD behilflich sein können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bestätigung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden gemäß § 9 Abs. BewachV&lt;br /&gt;
* Nachweis einer Datenschutzverpflichtungserklärung der Beschäftigten und des Gewerbetreibenden im Sinne des § 8 Abs. 1 BewachV bzw. Ziffer 4.11.3 (Abs. 3 Satz 1) DIN 77200 &lt;br /&gt;
* Nachweis einer Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung des Gewerbetreibenden sowie der Beschäftigten gem. § 8 Abs. 2 der BewachV&lt;br /&gt;
* Nachweis einer nachvollziehbaren und transparenten Aufbauorganisation durch&lt;br /&gt;
* Vorlage eines Organigramms einschließlich der dazugehörigen Stellenbeschreibungen [DIN 77200, Ziffer 4.1]&lt;br /&gt;
* Nachweis einer nachvollziehbaren und transparenten Ablauforganisation durch Vorlage tätigkeitsbezogener mit dem Auftraggeber abgestimmter Dienstanweisungen auf Grundlage der Anforderungsprofile [DIN 77200, Ziffer 4.9]&lt;br /&gt;
* Nachweis einer Einsatzdokumentation [DIN 77200, Ziffer 4.14]&lt;br /&gt;
* Nachweis einer dienstanweisungsbezogenen Unterweisung der Beschäftigten [DIN 77200, Ziffer 4.11.5]&lt;br /&gt;
* Nachweis der Auftraggebergenehmigung sowie der vertraglichen Bindung bei Einsatz von Subunternehmen&lt;br /&gt;
* Nachweis eines zielgruppenorientierten, verwendungsbezogenen Fortbildungskonzeptes&lt;br /&gt;
* Nachweis, dass die Beschäftigten die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen gem. § 3 Abs. 1 BewachV &lt;br /&gt;
* Nachweis der Mindestanforderungen an die Beschäftigten und ihrer gesundheitlichen (physi-schen/psychischen) Eignung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Anforderungsprofil [DIN 77200, Ziffer 4.11.1 und 4.11.2, S. 2 i. V. m. Anhang B.2]&lt;br /&gt;
* Nachweis von Firmenausweisen für Einsatzkräfte und Führungskräfte gem. § 11 Abs. 1 BewachV, DIN 77200 Nr. 4.11.4]&lt;br /&gt;
* Nachweis von zweckmäßiger, unverwechselbarer und einheitlicher Dienstkleidung für alle Beschäftigten [§ 12 BewachV, DIN 77200, Nr. 4.12.2]&lt;br /&gt;
* Nachweis der Verfügbarkeit zusätzlicher Kräfte und Führungs- und Einsatzmittel als Reserve mit einer Reaktionszeit 1-3 Stunden &lt;br /&gt;
* Nachweis über 50% der Beschäftigten mit mindestens zehn Verwendungen bei Großveranstaltungen&lt;br /&gt;
* Führungskräfte: Nachweis über zwei Jahre Führungserfahrung bei Veranstaltungen sowie Führungsverantwortung bei mindestens zehn Veranstaltungen&lt;br /&gt;
* Führungskräfte: Nachweis über die Teilnahme an veranstaltungsspezifischen Fortbildungen&lt;br /&gt;
* Einsatzkräfte: Nachweis über die Teilnahme an veranstaltungsspezifischen Fortbildungen&lt;br /&gt;
* Einsatzkräfte: Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen&lt;br /&gt;
* Einsatzkräfte: Nachweis über die Teilnahme an einer auftragsspezifischen Fortbildung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bemessung==&lt;br /&gt;
Anders als bei der Einsatzplanung z.B. des [Grundlagen/Veranstalter/Sanitätsdienst|Sanitätsdienstes], lässt sich der Einsatz des Veranstaltungsordnungsdienstes nicht mit einer Matrix erfassen  - die Faktoren, die die Bemessung beeinflussen, sind zu unterschiedlich und müssen für jeden Einsatz individuell erfasst werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Kriterien müssen bei der Bemessung der Kräfte mindestens berücksichtigt werden:&lt;br /&gt;
* Anzahl fester Positionen (z.B. Notausgänge, Backstagezugänge etc.)&lt;br /&gt;
* Künstler- und Publikumsprofil&lt;br /&gt;
* Größe und Übersichtlichkeit des Veranstaltungsgeländes&lt;br /&gt;
* Aufgabenprofil, übertragene Aufgaben&lt;br /&gt;
* Erfahrung des eingesetzten Dienstleisters&lt;br /&gt;
* Anzahl Eingänge und Kontrollintensität&lt;br /&gt;
* u.v.m.&lt;br /&gt;
Bemessungsformeln wie z.B. 1 Kraft je 100 Besucher sind nicht begründ- und belastbar und entsprechen nicht den Anforderungen an eine individuelle Gefährdungsanalyse und Einsatzplanung.&lt;br /&gt;
Neben der Zahl der eingesetzten Kräfte sind Positionen, Positionsbeschreibungen und Kräfteverlegungen wichtige Faktoren für die Erstellung eines [Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Ordnungsdienstkonzept_(IBIT)|Ordnungsdienstkonzeptes].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Fazit==&lt;br /&gt;
Ein VOD, der alle diese Kriterien erfüllt, wird nur selten der günstigste Anbieter sein. Sicherlich wird er aber ein Dienstleister sein, bei dem die Veranstaltung und damit die Sicherheit der Besucher und Mitwirkenden in guten Händen ist. Eventuell entstehende Folgekosten können dadurch minimiert werden. Betrachtet man insbesondere die [[Auswahlverantwortung]] des Auftraggebers, ist ein VOD, dessen einziges „Qualitätskriterium“ der günstige Preis ist, nicht nur für die Veranstaltung, sondern auch mit Blick auf die Verantwortung des Veranstalters eine unzulängliche Entscheidung.&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* [1] Hildebrandt, Martin (2013): Aktuelles zur Ausbildung im Sicherheitsgewerbe. http://www.bdsw.de/cms/DSD/2-13/01.pdf &lt;br /&gt;
* [2] Neuer Arbeitskreis „Veranstaltungsordnungsdienst“ gegründet [http://www.bdsw.de/cms/index.php?option=com_content&amp;amp;task=view&amp;amp;id=2324&amp;amp;Itemid=50] &lt;br /&gt;
* [3] [http://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/11-12-09/Anlage07-3.pdf?__blob=publicationFile&amp;amp;v=2 http://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/11-12-09/Anlage07-3.pdf?__blob=publicationFile&amp;amp;v=2 ] [14.10.2014]&lt;br /&gt;
* [4] BDSW (2014): Partner für professionellen Veranstaltungsordnungsdienst. Bundesverband für Sicherheitswirtschaft. Bad Homburg.&lt;br /&gt;
* [5] Ottens, R.W., Olschok, H. u. S. Landrock (Hrsg.) (1999): Recht und Organisation privater Sicherheitsdienste in Europa. Boorberg. Stuttgart. &lt;br /&gt;
* [6] VBG (Hrsg.) (2005): Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste vom 1. Oktober 1990 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Januar 2005. Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). Hamburg.&lt;br /&gt;
* [7] VBG (Hrsg.) (2012): Wach- und Sicherungsdienste – sicher und erfolgreich. Leitfaden für eine präventive Gestaltung der Arbeit. VBG-Branchenleitfaden BGI 5022. Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). Hamburg.&lt;br /&gt;
* [8] DIN 77200 „Sicherungsdienstleistungen“&lt;br /&gt;
* [9] DIN EN 15602 „Sicherheitsdienstleister / Sicherungsdienstleister-Terminologie“&lt;br /&gt;
* [10] Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014).&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/%C3%9Cberf%C3%BCllung&amp;diff=5009</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Überfüllung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/%C3%9Cberf%C3%BCllung&amp;diff=5009"/>
		<updated>2015-06-14T15:43:27Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Überfüllung, Überbelegung, Stauung &amp;amp; Gedränge (FINALE FASSUNG)}}&lt;br /&gt;
''Stand: 13.04.2015&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Sabine Funk, Simon Runkel (IBIT GmbH)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Notwendigkeit, mit Situationen umzugehen, in denen ein Veranstaltungsgelände oder ein Teilbereich eines Veranstaltungsgeländes &amp;quot;zu voll&amp;quot; ist, ist regelmäßig im Rahmen der [[Sicherheitsbausteine#Sicherheitsbeurteilung|Gefährdungsbeurteilung]] zu überprüfen und ggf. als [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung|Szenario]] im [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzept]] zu beschreiben.&lt;br /&gt;
Zu unterscheiden ist hierbei &lt;br /&gt;
* die Überfüllung im Sinne des Überschreitens der genehmigten Kapazität&lt;br /&gt;
* die Überbelegung einer Fläche im Hinblick auf das Entstehen hoher Personendichten auf dem gesamten Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
* lokale Stauungen oder Gedränge auf einem Teilbereich der Fläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen des [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|Crowd Managements]] steht die Vermeidung sowohl der Überfüllung, des Entstehens hoher Personendichten und der Entstehung lokaler Stauungen und von Gedränge im Vordergrund. Hierzu gehört neben der Kenntnis der formale genehmigten Kapazität (sofern vorhanden) regelmäßig die Überprüfung der Angemessenheit des zur Verfügung gestellten Platzes in Bezug auf den Besucher und dessen Bedürfnisse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Crowd Control Strategien ist als [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung|Szenario]] im Sinne des [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzeptes]] festzulegen, welche Maßnahmen bei einer sich ankündigenden Überfüllung bzw. einer übermäßigen [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Flächennutzung|Nutzung]] der Fläche zu treffen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung auf der Basis &amp;quot;Pers/qm&amp;quot; verbietet sich aufgrund der Komplexität des Themas jedoch – zu berücksichtigen sind Entlastungsmöglichkeiten, Zeitpunkt, Zeiten bzw. Dauer aber auch die Toleranz des Besuchers gegenüber der Situation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Neben der formal zu betrachtenden &amp;quot;Überfüllung&amp;quot; im Sinne des Überschreitens einer genehmigten Kapazität, ergeben sich hohe Personendichten, Überbelegungen von Flächen, Stauungen und Gedränge immer dort, wo ständig oder temporär zu wenig Platz für die Menge der Menschen, die diesen Platz nutzt, zur Verfügung steht.&lt;br /&gt;
Dies kann der Fall sein weil&lt;br /&gt;
* das Veranstaltungsgelände nicht für die anwesende Anzahl an Personen ausgelegt ist&lt;br /&gt;
* durch Aufbauten oder bestehende Hindernisse Engstellen existieren bzw. geschaffen werden, die den bestehenden Platz reduzieren&lt;br /&gt;
* eine besondere Attraktion die Menschen in einem bestimmten Bereich / an einer bestimmten Stelle zusammenführt (dies kann die Bühne genauso sein wie der trockene Unterstand im Falle eines Platzregens)&lt;br /&gt;
* eine außergewöhnliche Situation oder ein Ereignis zu einer ungleichmäßigen Raumnutzung führt (Inseleffekt z.B. beim Zünden einer Bengalischen Fackel)&lt;br /&gt;
* eine Veränderung der zeitlichen Abläufe zu einer Veränderung der geplanten Raumnutzung führt  (z.B. bei einer Räumung des Veranstaltungsgeländes)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die sich aus einer solchen Situationen ergebenden Gefährdungen lassen sich dabei wie folgt aufteilen&lt;br /&gt;
* Gefährdung aus der Menschenmenge heraus (hohe bis kritische Personendichten: Menschen werden an Strukturen gedrückt, Menschen können sich nicht mehr orientieren, nicht mehr frei über ihre Bewegung entscheiden)&lt;br /&gt;
* Gefährdung durch die eingeschränkte Handlungsmöglichkeit der Einsatzkräfte (z.B. Versorgen eines Verletzten inmitten eines überfüllten Veranstaltungsgeländes, bzw. Erreichen der Person.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sowohl für die Planung als auch die Szenarienbildung sind dabei folgende Fälle zu unterscheiden&lt;br /&gt;
* Überschreiten einer genehmigten Kapazität&lt;br /&gt;
* Überbelegung einer Fläche mit vorhandenen Entlastungsflächen: z.B. Überbelegung eines Zeltes bei Regen mit umliegenden Freiflächen&lt;br /&gt;
* Überbelegung einer Fläche ohne vorhandene Entlastungsflächen: Stauungen und Gedränge auf einer Kirmesgasse „von vorne bis hinten“&lt;br /&gt;
* Stauung /Gedränge (mit erkennbarem Zeitverlauf): z.B. am Einlass / während der Einlassphase &lt;br /&gt;
* nicht abzugrenzende Überbelegung der gesamten Veranstaltungsfläche: Mehr Menschen als geplant erreichen das Veranstaltungsgelände, ständiger Zulauf &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planung==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Sicherheitsplanung ist grundsätzlich zu prüfen&lt;br /&gt;
* ob es genehmigte Kapazitäten gibt, die eingehalten werden müssen &lt;br /&gt;
* ob für die Veranstaltung aufgrund ihres Profils die Möglichkeit einer Überfüllung / Überbelegung der Flächen besteht&lt;br /&gt;
und wenn ja&lt;br /&gt;
* ob diese Gefährdung für das gesamte Gelände und die gesamte Veranstaltungsdauer besteht, oder ob nur Teilbereiche bzw. bestimmte Phasen der Veranstaltung (z.B. „vor dem Feuerwerk) betroffen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Vermeidung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gefährdungen der Überbelegung von Flächen und der Stauungen und die damit einhergehenden Risiken können durch eine Gefährdungsanalyse und eine durchdachte Flächenplanung minimiert werden.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Gefährdungsanalyse ist regelmäßig zu hinterfragen&lt;br /&gt;
* ist das Gelände insgesamt für die erwartete Anzahl an Besuchern geeignet?&lt;br /&gt;
* Besteht die Möglichkeit, dass mehr Menschen das Gelände betreten als geplant / genehmigt?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:ueberfuellung01.jpg|thumb| Abbildung 1: Rheinkultur (Bonn): Zur Vermeidung der Überfüllung des Bereiches vor der Haltestelle werden die Besucher durch ein Führungssystem gelenkt. Photo: Marc Nowak]]&lt;br /&gt;
ist dies nicht der Fall, bestehen die folgenden Möglichkeiten&lt;br /&gt;
* Vergrößerung der bestehenden Fläche (zusätzliche Flächen oder Wegfall von Aufbauten / Hindernissen)&lt;br /&gt;
* Optimierung der Fläche (Überprüfung der Aufbauten im Hinblick auf Sichtlinien, bestehende Fluchten etc.) bzw. der Flächennutzung (Vermeidung von sich kreuzenden, gegenläufigen Personenströmen, Schaffung eines Einbahnstraßensystems, Aufrechterhaltung eines kontinuierlichen – wenn auch langsamen – Stroms))&lt;br /&gt;
* Reduzierung der Besucherzahl (Sperrstellen, (kostenfreie) Tickets bei eintrittsfreien Veranstaltungen etc.)&lt;br /&gt;
* Aktive Kommunikation bzgl. der begrenzten Kapazitäten und der daraus zu folgernden Konsequenzen (&amp;quot;Es kann zu Sperrungen des Veranstaltungsegländes kommen&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist das Gelände insgesamt für die erwartete Zahl der Besucher geeignet, besteht aber dennoch die Möglichkeit, dass es an bestimmten Stellen oder zu bestimmten Zeiten zu Stauungen kommen kann. &lt;br /&gt;
In diesem Fall sind bestehen grundsätzlich ähnliche Möglichkeiten:&lt;br /&gt;
* Optimierung der betroffenen Fläche / Engstelle (z.B. durch Umsetzen von Infrastrukturen, Minimierung von Hindernissen (z.B. angekettet Fahrräder auf innerstädtischen Veranstaltungsflächen)&lt;br /&gt;
* Optimierung des Personenflusses (Einbahnstraßenregelung, Umlenkungen)&lt;br /&gt;
* Verringerung der Attraktivität einer Fläche (z.B. durch Sichtschutz) &lt;br /&gt;
* Zeitliche Entzerrung, z.B. Verlängerung des Programms zur Entlastung des Abreiseverkehrs, Verschiebung der Programmpunkte (wenn möglich)&lt;br /&gt;
* Entlastung der Fläche / Reduzierung des Zuflusses auf die Fläche (z.B. durch Portionierung: Es werden immer nur so viele Menschen auf den Bahnsteig gelassen, wie mit der nächsten Bahn transportiert werden können) &lt;br /&gt;
* Akzeptieren des Risikos und Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten im Falle der Überfüllung (mehr Unfallhilfsstellen, Brandsicherheitswachen etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während eine grundsätzliche Überfüllung bzw. Überbelegung des gesamten Geländes über die gesamte Veranstaltungsdauer als erkanntes Risiko nicht akzeptiert werden kann, wird das Auftreten einer lokalen oder temporären Stauung oftmals akzeptiert – z.B., wenn es im Rahmen einer mehrtägigen Veranstaltung an einem bestimmten Abend (regelmäßig der Abend des Feuerwerks) zu Stauungen in bestimmten Bereichen kommen kann (oder regelmäßig kommt). Wichtig in diesem Zusammenhang ist das interorganisationale Einvernehmen über diesen Umstand : alle Beteiligten müssen das Risiko auf der Basis des gleichen Kenntnisstandes bewerten und alle im folgenden getroffenen Maßnahmen müssen aufeinander abgestimmt sein, um eine eventuelle Verschlechterung der Situation durch unabgestimmte Maßnahmen zu verhindern (z.B. dadurch, dass Einsatzfahrzeuge durch eine ohnehin bereits überbeglegte Fläche fahren)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Durchführung==&lt;br /&gt;
Die Szenarien Überfüllung / Überbelegung / Stauung müssen - sofern relevant - im Rahmen des Sicherheitskonzeptes behandelt und beschrieben werden. &lt;br /&gt;
unterscheiden werden müssen dabei folgende Zenarien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Überschreiten einer genehmigten Kapazität===&lt;br /&gt;
Ist die Veranstaltungsfläche aufgrund der zur Verfügung stehenden Fluchtwege oder anderer Gründe in Bezug auf die Personenkapazität begrenzt, müssen Maßnahmen getroffen werden &lt;br /&gt;
* die Zahl der Anwesenden Besucher zu reglementieren (definierte Einlassbereiche, Zählung)&lt;br /&gt;
* über die Kapazität hinaus gehende Besucher möglichst bereits weit vor der Veranstaltungsfläche abzuweisen bzw. umzulenken. &lt;br /&gt;
Während es bei eintrittspflichtigen Veranstaltungen kaum Erläuterungen und zusätzliche Maßnahmen braucht, den Zustand &amp;quot;voll&amp;quot; (= ausverkauft) zu kommunizieren und dies auch in den meisten Fällen problemlos akzeptiert wird, ist dies bei der möglichen Sperrung einer Fläche, die grundsätzlich eintrittsfrei und frei zugänglich ist, mit höherem Aufwand verbunden.&lt;br /&gt;
Wichtige Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind:&lt;br /&gt;
* Kommunikation der Maßnahme im Vorfeld (&amp;quot;Der Zugang zum Marktplatz kann temporär / vollständig geschlossen werden&amp;quot;&lt;br /&gt;
* Definition von Sperrstellen in Bereichen, in denen die Besucher umgelenkt werden können, d.h. Verhindern, dass Besucher auf Sperrstellen zulaufen und dann &amp;quot;umdrehen&amp;quot; müssen &lt;br /&gt;
* Vorhalten von geeignetem Sperrmaterial (je nach Pulikumsprofil Flatterband oder auch feste Abschrankungen) an der Sperrstelle.&lt;br /&gt;
* Vorhalten von Personal für die Besetzung der Sperrstelle. Es ist zu beachten, dass das Personal an den Sperrstellen häufig großer Belastung (Unfreundlichkeit bis hin zu Aggression der abgewiesenen Besucher) ausgesetzt ist. Erfahrung im Umgang mit Menschen, de-eskalatives Auftreten sowie Kommunikationsfähigkeit sind wichtige Voraussetzungen für das eingesetzte Personal. &lt;br /&gt;
* Vorhalten von Informationsmitteln und -wegen: Die wartenden Besucher müssen über ihre Handlungsoptionen informiert werden (Warten? Umkehren? Einen andere Weg nehmen?) – dabei ist es wichtig, dass insbesondere die hinten an der Sperrstelle stehenden Besucher angesprochen werden können und nicht nur diejenigen, die unmittelbar an der Sperrung stehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine besondere Herausforderung ergibt sich im Hinblick auf die Einhaltung der genehmigten Kapazitäten wenn die Gefährdungen einer temporären realen Stauung am Einlassbereich (etwa bei hoher Aggressivität) schwerwiegender einzuschätzen sind als die einer dann kontinuierlichen Überfüllung im Sinne der Genehmigungslage – so kann es nötig werden, die genehmigte Kapazität  zu überschreiten, um eine Gefährdung durch unzufriedene Besucher zu minimieren. Entscheidungen wie diese müssen – wenn möglich – interorganisational getroffen werden, da die Konsequenzen einer solchen Entscheidung weitreichend sein können, wenn etwa die Einhaltung der genehmigten Kapazität zu einer Abweisung der Besucher und damit zu einer gefährlichen Situation auf der öffentlichen Verkehrsfläche führt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Überbelegung der Fläche===&lt;br /&gt;
Sind Maßnahmen, die eine Überbelegung der Fläche verhindern, nicht möglich (etwa aufgrund der Größe und / oder Komplexität des Veranstaltungsgeländes) oder nicht gewünscht, müssen im Rahmen der interorganisationalen Abstimmung Maßnahmen festgelegt werden, mit der Überbelegung umzugehen. hierzu können zum Beispiel gehören:&lt;br /&gt;
* Verlegung von Anfahrt-Haltestellen: oftmals bringt es für das Veranstaltungsgelände schon eine Entlastung, wenn die ankommenden Besucher zeit- und / oder ortsversetzt auf das Gelände gelangen. Hierdurch kann man insbesondere Bereiche des Veranstaltungsgeländes entlasten bzw. solche stärker nutzen, die nicht so hoch frequentiert sind.&lt;br /&gt;
* Kontinuierliche Überwachung des Personenflusses auf der Basis von abgestimmten Entscheidungspunkten (z.B. wenn x% der Fläche belegt sind).&lt;br /&gt;
Hierzu sind regelmäßige Informationen nötig – sowohl aus dem Veranstaltungsgelände selbst als auch – wenn möglich, von einem höhergelegenen Beobachtungsplatz aus. Diese Beobachtungen müssen zusammengeführt werden, um eine realitisches Bild der Fläche darzustellen.&lt;br /&gt;
Sinnvollerweise werden Beobachtungen auch bereits durch ein interorganisational besetztes Team durchgeführt und bewertet – Fehlmeldungen aufgrund subjektiver Einschätzung reduzieren sich hierdurch erheblich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Praxisbeispiel&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Im Rahmen der „Größten Kirmes am Rhein“ beobachten sogenannte „Satellitenteams“ – bestehend aus je einem Vertreter des Ordnungsdienstes, der Feuerwehr und der Polizei – die Veranstaltung und die Befüllung des Geländes. Aus dem Team heraus erfolgen dann abgestimmte Meldungen in die Koordinierungsgruppe hinein&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einstellung des Zuflusses zum Veranstaltungsgelände (Informationen in den Medien, an den Zusteigebahnhöfen) &lt;br /&gt;
* Optimierung der Flächennutzung durch temporäre Einrichtung eines Einbahnstraßensystems: Auf komplexen Veranstaltungsgelängen mit zahlreichen Wegen und Kreuzungen kann durch die Sperrung bestimmter Wege eine Steuerung des Personenflusses erfolgen, so dass die Besucher nur noch in eine Richtung gehen (können). Zwar steht so nicht mehr Fläche zur Verfügung, die vorhandene Fläche wird jedoch weitaus besser genutzt, wenn die Besucher sich nur in einer Richtung bewegen. Diese Maßnahmen kann nur vorgeplant mit vorbereitetem Material (Beschilderung) und sehr gut unterwiesenem Personal umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:ueberfuellung02.jpg|thumb| Abbildung 2: vorgelagerte Information an einer Straßenbahnhaltestelle. Photo: Rheinkulktur GmbH.]]&lt;br /&gt;
Alle Maßnahmen müssen immer durch eine begleitende [[Kommunikation]] ergänzt werden – diese sollte sich sowohl an die unmittelbar betroffenen Besucher richten aber auch an diejenigen, die noch auf dem Weg zum Veranstaltungsgelände sind (z.B. durch Meldungen im lokalen Hörfunk, Durchsagen in den Bahnen oder an den Hauptzusteigebahnhöfen) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Temporäre / lokale Stauung===&lt;br /&gt;
Ist es an einer Stelle schon zu Stauung gekommen, muss diese nach Möglichkeit aufgelöst, mindestens aber entlastet werden. Hierzu bestehende unter anderem folgende Möglichkeiten:&lt;br /&gt;
* Ansprache der wartenden Besucher (von hinten nach vorne), Aufzeigen von Optionen &lt;br /&gt;
* Visuelle Signalgebung mit hohem Erkennungswert (z.B. Rote Ampel, Signaltafel)&lt;br /&gt;
* Auflösung durch Personaleinsatz (von hinten nach vorne, immer in Verbindung mit persönlicher) Ansprache&lt;br /&gt;
* Öffnen von Entlastungsflächen /-durchgängen (wenn möglich): ‘‘‘ACHTUNG’‘‘ - diese Maßnahme muss im Vorfeld geplant und auf notwendige Konsequenzen (Wegführung) geprüft werden und darf niemals sponstan vor Ort ohne Rücksprache umgesetzt werden. Die Öffnung eines Tores zur Entlastung eines überfüllten Einlassbereiches hat in Sheffield, England zu einer der größten Unglücke im Fussballbetrieb geführt (HILLSBOROUGH 1989), als die Menschen zur Entlastung einer Einlasssituation auf eine ohnehin schon dicht befüllte Tribüne geführt wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Dokumentation==&lt;br /&gt;
Neben den allgemein zu dokumentierenden Entscheidungen und Ereignissen ist es hilfreich , die Entwicklung des Personenflusses im Rahmen einer Veranstaltung regelmäßig zu dokumentieren. Dies ist nicht nur hilfreich in Bezug auf das Vorhandensein belastbarer Informationen für die Nachbereitung, sondern auch, um Entwicklungen zu visualisieren. Sofern möglich, erfolgt die Erhebung über belastbare Quellen (ÖPNV, Ticketkontrolle etc.), sie kann aber auch zum Beispiel durch regelmäßige Fotos des immer gleichen Veranstaltungsbereiches erfolgen. Solche Fotos helfen zusätzlich, bei der späteren Auswertung ein besseres Verständnis für Personendichten zu bekommen – insbesondere dann, wenn für den Zeitpunkt auch eine Schätzung oder sogar konkrete Zahlen vorliegen und diese dann mit den tatsächlich auf dem Foto ausgezählten Zahlen verglichen werden können. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass immer eine messbare Referenzgröße auf dem Foto zu erkennen sein muss und dass das Photo aus möglichst gerade Sicht (90°) geschossen werden muss..  &lt;br /&gt;
[[Datei:doku02.png|thumb| Abbildung 3: Grundlage für die Dokumentation des Zuflusses: eindeutig benannte Einlassbereiche. Photo: Rheinkultur GmbH]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nachbereitung==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der [[Nachbereitung]] ist regelmäßig zu überprüfen, ob sich die im Vorfeld getroffenen Annahmen realisiert haben. Sind Abweichungen erkennbar, ist unter anderem zu prüfen&lt;br /&gt;
* was sind die Gründe für die Abweichung (Wetter, Programm?)&lt;br /&gt;
* sind die Erkenntnisse übertragbar?&lt;br /&gt;
* wurde angemessen reagiert?&lt;br /&gt;
Ebenfalls ist im Rahmen der Nachbereitung zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen gegriffen haben und welches Verbesserungspotential ggfs. für weitere Veranstaltungen zu erkennen ist. &lt;br /&gt;
Insbesondere, da es sich bei einer Überfüllung zum Teil auch um eine subjektive Wahrnehmung handelt, ist es wichtig, die Einschätzungen im Rahmen der interorganisationalen Nachbereitung zusammenzuführen und Einschätzungen und Meinungen abzugleichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weitere Überlegungen==&lt;br /&gt;
Wichtig für die Implementierung angemessener Maßnahmen ist, das [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Besucherprofil|Profil]] und die Bedürfnisse des Besuchers mit in die Beurteilung einzubeziehen – so können organisatorische Maßnahmen (Ansprache etc.) in einer Einlasssituation, die in den meisten Fällen zeitlich begrenzt und von einer hohen Euphorie des Wartenden geprägt ist, helfen, dass die objektive bestehende Stauung vom Besucher jedoch nicht negativ wahrgenommen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:ueberfuellung04.jpg|thumb|Abbildung 5 temporäre Stauung / Bogenbildung an einem Einlassbereich, die - obwohl aus Sicht der Einsatzmöglichkeiten und der Lenkung der Besucher problematisch - von den Besuchern / Wartenden als Teil der Erwartungshaltung regelmäßig nicht negativ wahrgenommen wird ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies bedeutet für die Planung und die Implementierung der Maßnahmen, das Gelände mit den Augen des Besuchers zu betrachten: Zelte, Tunnel, Unterführungen etc. sind für den Besucher in erster Linie Unterstellmöglichkeiten im Falle eines Platzregens / Unwetters – und müssen daher entsprechend vor einer Überfüllung geschützt werden. Hier kann es zum Beispiel nötig sein, diese Bereiche frühzeitig zu räumen und eher keinen Unterstellplatz zur Verfügung zu stellen als zu wenig.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung&amp;diff=5005</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung&amp;diff=5005"/>
		<updated>2015-06-14T14:54:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Status: final&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Autor: Sabine Funk, IBIT GmbH&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes.&lt;br /&gt;
Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung ist daher immer auch Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung der Veranstaltung. Beginnend mit der bedarfsgerechten Planung über die fachgerechte Ausführung sind im Rahmen der Besuchersicherheit insbesondere das Thema der öffentlich zugänglichen Schalt- &amp;amp; Steckverbindungen, der Verlegung von Kabeln und Leitungen zu betrachten sowie der Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Infrastrukturen zu betrachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Einleitung=&lt;br /&gt;
Die in diesem Baustein beschriebenen Aspekte dienen nur dem allgemeinen Überblick über das Thema in Hinblick auf die Sicherheitsplanung einer Veranstaltung.&lt;br /&gt;
Die Planung und Umsetzung selbst sollte immer durch Fachpersonal realisiert werden.&lt;br /&gt;
Für das Thema Strom und elektrische Betriebsmittel existieren verbindliche Verordnungen und Regularien, die den Einsatz von Material genau regeln wie den Einsatz von Fachpersonal.&lt;br /&gt;
Der Abschnitt Weiterführende Literatur gibt einen Überblick über die wesentlichen Richtlinien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Temporäre Stromversorgung=&lt;br /&gt;
Inwieweit auf einem Veranstaltungsgelände eine temporäre Stromversorgung installiert warden muss, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu gehört das &lt;br /&gt;
*Vorhandensein von Festnetzkapazitäten&lt;br /&gt;
*Vorhandensein von Anschlussmöglichkeiten an Festnetzkapazitäten&lt;br /&gt;
*Strombedarf der einzelnen Gewerke (Aufbau, Veranstaltung, Abbau)&lt;br /&gt;
*Anforderungen an eine redundante Stromversorgung&lt;br /&gt;
In Bezug auf das Veranstaltungslände und das Umfeld müssen insbesondere Fragen der Kabelführung geklärt warden – hierzu gehören auch spannungsführende Kabel in der Höhe und im Boden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das gesamte eingesetzte Material muss den geltenden Verordnungen und Richtlinien entsprechen – für die Kontrolle zuständig sind je nach Einsatzgebiet&lt;br /&gt;
*das beauftragte Fachpersonal&lt;br /&gt;
*der / die Verantwortliche für Veranstaltungstechnik&lt;br /&gt;
*der Nutzer &lt;br /&gt;
Kabel und Leitungen sind stolperfrei zu verlegen, dies gilt auch für die Verbindungsstellen und Steckverbindungen  – hierzu empfehlen sich folgende Maßnahmen / Materialien&lt;br /&gt;
*Verlegung an entlang vorhandener Aufbauten (Achtung: bewegliche Aufbauten können die Kabel beschädigen bzw. verschieben)&lt;br /&gt;
*Einsatz von Kabelmatten (Gummimatten)&lt;br /&gt;
*Einsatz von Kabelbrücken&lt;br /&gt;
*Aufbau von Kabelüberführungen&lt;br /&gt;
*Nutzung von Kabelkanälen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Sicherheitsstromversorgung=&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung fordert in § 14 eine Sicherheitsstromversorgung für die folgenden Bereiche:&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtung,&lt;br /&gt;
*automatischen Feuerlöschanlagen und Druckerhöhungsanlagen für die Löschwasserversorgung,&lt;br /&gt;
*Rauchabzugsanlagen,&lt;br /&gt;
*Brandmeldeanlagen,&lt;br /&gt;
*Alarmierungsanlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn dies nicht generll auf Großveranstaltungen außerhalb genehmigter Versammlungsstätten übertragen werden kann, ist doch auch für diese Veranstaltungen zu prüfen, inwieweit und für welche Bereiche eine Sicherheitsstromversorgung bzw. eine redundante Stromversorgung notwendig ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außerhalb von Versammlungsstätten wird die Sicherheitsstromversorgung meist durch eine redundante Versorgung dargestellt – in den meisten Fällen mit Hilfe von Generatoren (Festnetz + Generator / Generator + Generator).&lt;br /&gt;
Insbesondere im Rahmen von Stadtfesten, die den Strom aus dem Festnetzt beziehen, wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eies Stromausfalls häufig mit “gering” bis “unwahrscheinlich” beziffert – meist mit dem Verweis auf das (vermeintlich) ausfallsichere Festnetz.&lt;br /&gt;
Dass Stromausfälle auch im Innenstadtbereich jedoch nicht so selten sind, zeigt meist eine einfache Internetrecherche:&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_73437174/stromausfall-legt-niederlande-lahm-amsterdam-besonders-betroffen.html&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/regionales/id_73489548/stromausfall-in-bayern-zehntausende-ohne-strom-durch-orkan-niklas-.html&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/regionales/id_65740058/kurzschluss-in-umspannwerk-stundenlanger-stromausfall-in-wuppertal.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ob und für welche Bereiche eine redundante Stromversorgung sinnvoll ist, hängt dabei von der individuellen [[Sicherheitsbausteine#Sicherheitsbeurteilung|Sicherheitsbeurteilung]] ab:&lt;br /&gt;
*die ist (Notfall)Beschallung sowie die Kommunikationvon einer Stromversorgung abhängig?&lt;br /&gt;
*findet die Veranstaltung im Dunkeln statt, d.h., ist eine (Sicherheits)Beleuchtung notwendig?&lt;br /&gt;
*gibt es Aufbauten, Angebote etc, die zwingend auf eine unterbrechungsfreie Stromversorgung angewiesen sind ?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Generatoren=&lt;br /&gt;
Generatoren sind die häufigste Form der Stellung von temporärer Stromversorgung im Veranstaltungsbereich.&lt;br /&gt;
Generatoren stellen jedoch häufig eine Belastung in Bezug auf Lautstärke und möglicherweise auch auf die Umwelt dar.&lt;br /&gt;
Bei der Aufstellung der Generatoren in besonders lärmsensiblen Bereichen kann es empfehlenswert sein, auf besonders lärmgeminderte Systeme zurückzugreifen.&lt;br /&gt;
Vor der Positionierung der Generatoren ist zu prüfen, ob es sich beim Aufstellort um eine besonders geschützte Fläche handelt (z.B. Wasserschutzzone) handelt.&lt;br /&gt;
Der Aufstellort soll so gewählt sein, dass eine unbefugter Kontakt (z.B. Erklettern) nicht möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=gesetzliche Grundlagen und weiterführende Literatur=&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/4580257,1&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 17: BGV C1 - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/4997507%2C1%2C19980401/?searchTerm=BGV+C1&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 17 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung http://www.arbeitssicherheit.de/media/pdfs/bgv_c1_da.pdf&lt;br /&gt;
DIN VDE Normen div (aufführen?)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur&amp;diff=4995</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur&amp;diff=4995"/>
		<updated>2015-06-14T13:46:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Infrastruktur}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Status: final&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Autor: Sabine Funk, IBIT GmbH&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche Infrastruktur in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen. Zu den am häufigsten verwendeten Infrastrukturen für Veranstaltungen gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Abschrankungen und Zäune&lt;br /&gt;
*Bühnen und Podeste (Fliegende Bauten) Tribünen (Fliegende Bauten)&lt;br /&gt;
*Strom&lt;br /&gt;
*Zu-und Abwasser&lt;br /&gt;
*Veranstaltungstechnik (Licht / Ton / Video)&lt;br /&gt;
*Sanitäranlagen (Toiletten, Duschen)&lt;br /&gt;
*Container (Büro, Lager, Garderoben, Kassen) Zelte (Fliegende Bauten)&lt;br /&gt;
* Kommunikationseinrichtungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausfall einer temporären Infrastruktur, kann relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Stromversorgung==&lt;br /&gt;
Die [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung|Stromversorgung]] und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes.&lt;br /&gt;
Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung ist daher immer auch Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung der Veranstaltung. Beginnend mit der bedarfsgerechten Planung über die fachgerechte Ausführung sind im Rahmen der Besuchersicherheit insbesondere das Thema der öffentlich zugänglichen Schalt- &amp;amp; Steckverbindungen, der Verlegung von Kabeln und Leitungen zu betrachten sowie der Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Infrastrukturen zu betrachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bodenabdeckungen==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Bodenabdeckungen|Temporäre Bodenabdeckungen]] finden bei Veranstaltungen Verwendung, um die Standsicherheit temporärer Bauten wie z.B. Bühnen und Tribünen zu gewährleisten und die Belastbarkeit von schwierigen (nicht ausreichend tragfähigen) Untergründen zu verbessern. &lt;br /&gt;
Mit diesen Lastverteilsystemen werden außerdem u.a. Rettungs-, Transport-  oder Gehwege errichtet, bestehende Wege verbreitert und Arbeitsplattformen errichtet.&lt;br /&gt;
Im Unterschied dazu kommen temporäre Abdecksysteme als Bodenschutzsysteme dort zum Einsatz, wo es empfindliche Oberflächen und Untergründe wie gegen mechanische Einwirkungen zu schützen gilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung|Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sanitäre Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sanitäranlagen|Sanitäranlagen]]''', insbesondere WC Anlagen, gehören zur Grundausstattung der Infrastruktur bei Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Die richtige Bemessung der Kapazitäten ist dabei nicht nur relevant in Bezug auf Hygiene und Gesundheit der Menschen, sondern sorgt auch in nicht unerheblichem Maße für das Wohlbefinden der Besucher bzw. – im Falle von nicht ausreichenden Kapazitäten – möglicherweise für Unruhe und schlechte Stimmung unter den Besuchern. Fehlende Toilettenkapazitäten können darüber hinaus durch durch wildes Urinieren zu umfangreiche Umweltverschmutzung führen (Übersäuerung des Bodens).&lt;br /&gt;
Die Wahl des richtigen Aufstellortes ist dabei auch aus sicherheitsrelevanten Aspekten von Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mobile Sicherheitsabsperrungen sind ein unverzichtbares Instrumentarium bei allen Großveranstaltungen.&lt;br /&gt;
Bewegliche Absperrungen können von großem Nutzen im Sinne einer vorausschauenden Planung, strukturierten Organisation und Personenlenkung sowie sicheren Durchführung einer Veranstaltung sein, können jedoch ebenso eine Gefahr für die Besucher darstellen und wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten erheblich behindern. Aus Sicht der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr stehen neben der raschen Entleerung der Besucherbereiche, die Sicherstellung der Hilfsfrist und der gesicherte Abtransport von Verletzten insbesondere bei einem eventuellen Schadenfall im Vordergrund. &lt;br /&gt;
Daher muss der Aufbau im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bzw. des Sicherheitskonzeptes überprüft werden. Dabei dürfen durch Absperrungen keine Gefährdungen hervorgerufen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (MVStättV – Fassung Juni 2005) trifft Aussagen zu Absperrungen, zur Blockbildung in Sportstadien, zur Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen und zur Einfriedung von Stadionanlagen. Konkrete Aussagen zur Wahl des Absperrmaterials sind nicht enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Anwendung von mobilen Absperrungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung existieren zum jetzigen Zeitpunkt keine standardisierten Vorgaben – die Musterversammlungsstättenverordnung kann hier als Anhaltspunkt genutzt werden, bietet jedoch für einen Teil der Anwendungsbereiche keine ausreichende Hilfestellung.&lt;br /&gt;
Aus diesem Grunde, aber auch aufgrund unterschiedlicher umgangssprachlicher Begriffe für ein und dieselbe Absperreinrichtung, soll das vfdb-Merkblatt zur Vereinheitlichung und somit zur Verständlichkeit beitragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen|Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur&amp;diff=4994</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur&amp;diff=4994"/>
		<updated>2015-06-14T13:44:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Infrastruktur}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Status: final&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Autor: Sabine Funk, IBIT GmbH&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche Infrastruktur in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen. Zu den am häufigsten verwendeten Infrastrukturen für Veranstaltungen gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Abschrankungen und Zäune&lt;br /&gt;
*Bühnen und Podeste (Fliegende Bauten) Tribünen (Fliegende Bauten)&lt;br /&gt;
*Strom&lt;br /&gt;
*Zu-und Abwasser&lt;br /&gt;
*Veranstaltungstechnik (Licht / Ton / Video) Sanitäranlagen (Toiletten, Duschen)&lt;br /&gt;
*Container (Büro, Lager, Garderoben, Kassen) Zelte (Fliegende Bauten)&lt;br /&gt;
* Kommunikationseinrichtungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausfall einer temporären Infrastruktur, kann relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Stromversorgung==&lt;br /&gt;
Die [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung|Stromversorgung]] und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes.&lt;br /&gt;
Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung ist daher immer auch Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung der Veranstaltung. Beginnend mit der bedarfsgerechten Planung über die fachgerechte Ausführung sind im Rahmen der Besuchersicherheit insbesondere das Thema der öffentlich zugänglichen Schalt- &amp;amp; Steckverbindungen, der Verlegung von Kabeln und Leitungen zu betrachten sowie der Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Infrastrukturen zu betrachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bodenabdeckungen==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Bodenabdeckungen|Temporäre Bodenabdeckungen]] finden bei Veranstaltungen Verwendung, um die Standsicherheit temporärer Bauten wie z.B. Bühnen und Tribünen zu gewährleisten und die Belastbarkeit von schwierigen (nicht ausreichend tragfähigen) Untergründen zu verbessern. &lt;br /&gt;
Mit diesen Lastverteilsystemen werden außerdem u.a. Rettungs-, Transport-  oder Gehwege errichtet, bestehende Wege verbreitert und Arbeitsplattformen errichtet.&lt;br /&gt;
Im Unterschied dazu kommen temporäre Abdecksysteme als Bodenschutzsysteme dort zum Einsatz, wo es empfindliche Oberflächen und Untergründe wie gegen mechanische Einwirkungen zu schützen gilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung|Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sanitäre Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sanitäranlagen|Sanitäranlagen]]''', insbesondere WC Anlagen, gehören zur Grundausstattung der Infrastruktur bei Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Die richtige Bemessung der Kapazitäten ist dabei nicht nur relevant in Bezug auf Hygiene und Gesundheit der Menschen, sondern sorgt auch in nicht unerheblichem Maße für das Wohlbefinden der Besucher bzw. – im Falle von nicht ausreichenden Kapazitäten – möglicherweise für Unruhe und schlechte Stimmung unter den Besuchern. Fehlende Toilettenkapazitäten können darüber hinaus durch durch wildes Urinieren zu umfangreiche Umweltverschmutzung führen (Übersäuerung des Bodens).&lt;br /&gt;
Die Wahl des richtigen Aufstellortes ist dabei auch aus sicherheitsrelevanten Aspekten von Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mobile Sicherheitsabsperrungen sind ein unverzichtbares Instrumentarium bei allen Großveranstaltungen.&lt;br /&gt;
Bewegliche Absperrungen können von großem Nutzen im Sinne einer vorausschauenden Planung, strukturierten Organisation und Personenlenkung sowie sicheren Durchführung einer Veranstaltung sein, können jedoch ebenso eine Gefahr für die Besucher darstellen und wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten erheblich behindern. Aus Sicht der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr stehen neben der raschen Entleerung der Besucherbereiche, die Sicherstellung der Hilfsfrist und der gesicherte Abtransport von Verletzten insbesondere bei einem eventuellen Schadenfall im Vordergrund. &lt;br /&gt;
Daher muss der Aufbau im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bzw. des Sicherheitskonzeptes überprüft werden. Dabei dürfen durch Absperrungen keine Gefährdungen hervorgerufen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (MVStättV – Fassung Juni 2005) trifft Aussagen zu Absperrungen, zur Blockbildung in Sportstadien, zur Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen und zur Einfriedung von Stadionanlagen. Konkrete Aussagen zur Wahl des Absperrmaterials sind nicht enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Anwendung von mobilen Absperrungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung existieren zum jetzigen Zeitpunkt keine standardisierten Vorgaben – die Musterversammlungsstättenverordnung kann hier als Anhaltspunkt genutzt werden, bietet jedoch für einen Teil der Anwendungsbereiche keine ausreichende Hilfestellung.&lt;br /&gt;
Aus diesem Grunde, aber auch aufgrund unterschiedlicher umgangssprachlicher Begriffe für ein und dieselbe Absperreinrichtung, soll das vfdb-Merkblatt zur Vereinheitlichung und somit zur Verständlichkeit beitragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen|Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Bodenabdeckungen&amp;diff=4993</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Bodenabdeckungen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Bodenabdeckungen&amp;diff=4993"/>
		<updated>2015-06-14T13:43:48Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Temporäre Bodenabdeckungen: Lastverteil- und Bodenschutzsysteme}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Status: final&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Autor: Sabine Funk, IBIT GmbH&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Temporäre Bodenabdeckungen finden bei Veranstaltungen Verwendung, um die Standsicherheit temporärer Bauten wie z.B. Bühnen und Tribünen zu gewährleisten und die Belastbarkeit von schwierigen (nicht ausreichend tragfähigen) Untergründen zu verbessern. Mit diesen Lastverteilsystemen werden außerdem u.a. Rettungs-, Transport- oder Gehwege errichtet, bestehende Wege verbreitert und Arbeitsplattformen errichtet. &lt;br /&gt;
Im Unterschied dazu kommen temporäre Abdecksysteme als Bodenschutzsysteme dort zum Einsatz, wo es empfindliche Oberflächen und Untergründe wie gegen mechanische Einwirkungen zu schützen gilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Auswahl geeigneter Systeme und Materialien gilt es daher vorab zu ermitteln, welches Anwendungsfeld vorrangig ist. Weitere wichtige Auswahlkriterien sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Topografie des Untergrundes]]&lt;br /&gt;
*Beschaffenheit / Belastbarkeit des Untergrundes&lt;br /&gt;
* Anfälligkeit des Untergrundes&lt;br /&gt;
*Zu realisierende Belastung auf dem Untergrund (Schwerlastverkehr, Fußgängerverkehr, Bühnenunterbau etc.)&lt;br /&gt;
*Erreichbarkeit / Einsatzmöglichkeit von schwerem bzw. technischem Gerät bei der Installation&lt;br /&gt;
* Anforderungen an die Begehbarkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lastverteilende Bodenabdecksysteme==&lt;br /&gt;
Unter diesem Begriff können alle Systeme zusammengefasst werden, die der Verbesserung der Tragfähigkeit und der besseren Verteilung von Lasten (zur Minimierung von Bodenverdichtungen) dienen.&lt;br /&gt;
Aufgrund des Augenmerks auf bestmögliche Lastverteilung haben diese Systeme üblicherweise vollflächige oder zumindest hohe Bodenauflagen, da somit bestmöglich Punktlasten reduziert und gleichmäßige Lastverteilungen erreicht werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Anforderungen an diese Systeme je nach Anwendung sehr unterschiedlich sind, ist auch die Bandbreite der angebotenen Systeme und deren Aufbau sehr verschieden. Sie reicht von nicht verbindbaren, einfachen Lastverteilplatten aus Holz oder Kunststoff zur Errichtung kurzzeitig benötigter Lieferwege für kleine Lasten (z.B. Cases, Handwagen) über geschlossene, miteinander verbundene Systeme für mittelschwere Lasten (z.B. PKW und leichte LKW) bis zu massiven, großflächigen Stahl-/ Aluminiumsystemen in Sandwichbauweise für extreme Punktlasten wie sie z.B. durch Autokräne, Gabelstapler und Sonderkonstruktionen verursacht werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den etablierten Lastverteilsystemen gehören unter anderem:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Datei:Bodenplatten_plywood.jpg|200px]] || '''Plywood''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Manuell verlegbare, nicht miteinander verbindbare, rechteckige Holzabdeckplatten (mittlerweile auch aus Kunststoff erhältlich) mit ca. Maßen 1,25 x 2,50m &lt;br /&gt;
* Verwendung: Errichtung kurzzeitig benötigter Lieferwege im Nichtpublikumsbereich&lt;br /&gt;
* Weblink: http://www.eps.net/de/event/produkte/bodenschutz/plywood/&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Datei:Bodenplatten_remopla.jpg|200px]] || '''Remopla''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Manuell verlegbare, durch Einhängeschienen umlaufend miteinander verbundenes System aus Recycling-PVC mit den ca. Maßen 1,15 x 0,75m &lt;br /&gt;
* Verwendung: Schutz von belastbaren Flächen wie z.B. Tartanbahnen vor mechanischen Schäden durch Stapler etc.&lt;br /&gt;
* Weblink: http://www.buemo-event-logistik.de/katalog.asp?nav_haupt_webcode=3&amp;amp;nav_unter_webcode=2&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Datei:Bodenplatten_verbundplatten.jpg|200px]] || '''Verbundplatten'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Manuell verlegbares, durch Einhängeschienen umlaufend miteinander verbundenes System sechseckiger Einzelplatten mit Kantenlängen von ca. 0,32m aus Polyethylen&lt;br /&gt;
* Verkaufsbezeichnungen verschiedener Anbieter: Hexagon, Hexafloor, Umtech, ProTrack&lt;br /&gt;
* Verwendung: Parkplätze, Arbeitsflächen, Transportwege auf sandigem oder reduziert tragfähigem Untergrund&lt;br /&gt;
* Weblink: http://www.profloor.com.au/products/parking-cars-heading/light-medium-vehicles/ &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Datei:Bodenplatten_panels.jpg|200px]] || '''Aluminium Schwerlastsysteme (Panels)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Je nach Ausführung mit schwerem Gerät (Heckladekranfahrzeug) oder Stapler / manuell verlegbare, umlaufend miteinander verbundene Aluminium Sandwichsysteme mit ca. Maßen von 2,15-2,40 x 3,00m&lt;br /&gt;
* Verkaufsbezeichnungen verschiedener Anbieter: Arena Panels, Box Panels, Trax Panels, Trackpanel&lt;br /&gt;
** Verwandte Produkte: Ausrollsysteme aus Aluminium &lt;br /&gt;
* Verwendung: Arbeitsbereiche um, Zufahrtswege zu und Unterbau von Großbühnen, Tribünen auf Untergrund mit reduzierter Tragfähigkeit (z.B. Fußballstadien)&lt;br /&gt;
* Weblinks: http://www.liontrackhire.de/produkte/lion-trackpanel / http://evetrakway.co.uk/products/trakway-systems/event-trakpanel / http://www.eps.net/de/event/produkte/bodenschutz/arena-panels/ &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Datei:Bodenplatten_stahlplatten.jpg|200px]] || '''Stahlplatten / Kranplatten''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Mit schwerem Gerät (Kranfahrzeug) verlegbare, nicht miteinander verbindbare, hochstabile / massive Lastverteilungsplatten mit ca. Maßen von 6,00 x 1,80m&lt;br /&gt;
* Verwendung: zur Verteilung extremer Punktlasten im Nichtpublikumsbereich&lt;br /&gt;
* Weblink: http://www.schares.de/data/fahrstrasse/fahrstrasse.html?gclid=COb5tcCnksACFcsJwwodIzQAbA &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bodenschutzsysteme==&lt;br /&gt;
Im Unterschied zu den lastverteilenden Abdecksystemen liegt das Hauptaugenmerk bei den Bodenschutzsystemen auf den Erhalt und Schutz besonders empfindlicher Oberflächen wie z.B. Rasenflächen in Fußballstadien oder auf Golfplätzen.&lt;br /&gt;
Anders als erstgenannte Systeme haben die Schutzsysteme üblicherweise eine deutlich reduzierte Auflagefläche und sind in gewissem Umfang licht- luft- und wasserdurchlässig, um den Erhalt natürlicher Untergründe über mehrere Tage zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
Üblicherweise sind diese Produkte nicht für Schwerlastverkehre geeignet, sondern erlauben (systemabhängig) maximal die Belastung durch Fußgänger, leichte Transportwagen, Imbissstände, Handhubwagen etc. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den etablierten Rasen-/ Bodenschutzsystemen gehören unter anderem: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Datei:Bodenplatten_terra.jpg|200px]] || '''Terraplas / Terrafloor'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Manuell verlegbares, umlaufend verbundenes, qualitativ hochwertiges Rasenschutzsystem aus Polyethylen,&lt;br /&gt;
** Terraplas: Plattenmaß 1 x 1m / Verlege Einheiten 2 x 2 m&lt;br /&gt;
** Terrafloor (höhenreduzierte Variante) Plattenmaß 0,75 x 0,75m / Verlege Einheiten 1,5 x 2,25m&lt;br /&gt;
* Verwendung: Schutz von sehr empfindlichen Rasenflächen vor leichter und mittlerer Belastung , insbesondere auch bei Abdeckzeiten bis zu einer Woche&lt;br /&gt;
* Ähnliche Produkte anderer Hersteller: ArmorDeck &lt;br /&gt;
* Weblinks: http://www.terraplas.com/Products/Terraplas / http://www.eventdeck.com/ArmorDeck.shtml &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Datei:Bodenplatten_supa.jpg|200px]] || '''SupaTrac''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Manuell verlegbares, umlaufend verbundenes, qualitativ hochwertiges Rasenschutzsystem aus Polypropylen, ca. Elementen Maß 0,9 x 22m / Verlege Einheiten ca. 2,75 x 1,15m&lt;br /&gt;
* Verwendung: Schutz von sehr empfindlichen Rasenflächen vor leichter und mittlerer Belastung , insbesondere auch bei Abdeckzeiten bis zu einer Woche&lt;br /&gt;
* Weblinks: http://www.rola-trac.co.uk/4/supa-trac/ / http://www.eps.net/de/event/produkte/rasenschutz/supa-trac/ &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Datei:Bodenplatten_portafloor.jpg|200px]] || '''Portafloor'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Manuell verlegbares, umlaufend verbundenes, leichtes Rasenschutzsystem aus Polypropylen, Elementmaß ca. 0,31 x 0,09m / Verlege Maß je nach Anbieter bis zu ca. 38 x 2,16m gerollt&lt;br /&gt;
* Verwendung: Schutz von empfindlichen Rasenflächen vor leichter Belastung (gehendes / stehendes Publikum) über einen kurzen Zeitraum von 1-2 Tagen&lt;br /&gt;
* Weblinks: http://portafloor.com/event.php  /  http://www.profloor.com.au/products/pedestrian-traffic/event-flooring/ / http://portapath.net/theproduct.html &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Aktuelle Entwicklungen==&lt;br /&gt;
===Hybridsysteme===&lt;br /&gt;
In den vergangenen Jahren hat die Entwicklung von Hybridsystemen zugenommen, die sowohl eine gute Lastverteilung, als auch einen guten Schutz des Untergrundes ermöglichen sollen, mit dem Ziel die Vorteile beider Bereiche zu verbinden.&lt;br /&gt;
Wenn auch die bisher erhältlichen Systeme dieses Ziel nur mit Einschränkungen (vor allem im Schutz des Untergrundes) erreichen, so ist zu erwarten, dass hier in den Folgejahren weitere Fortschritte erzielt werden und damit die Unterscheidung zwischen Lastverteil- und Bodenschutzsystem an Bedeutung verliert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den bisher schon verfügbaren und (mit Einschränkungen) eingesetzten Produkten gehören z.B.&lt;br /&gt;
* TerratrackPlus:&lt;br /&gt;
** Weblink: http://www.terraplas.com/Products/TerratrakPlus &lt;br /&gt;
* Matrax:&lt;br /&gt;
** Weblink: http://matraxinc.com/event-flooring-turf-protection/ &lt;br /&gt;
* ArmorDeck AD3:&lt;br /&gt;
** Weblink: http://www.eventdeck.com/ArmorDeck.shtml &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Fußgängerfreundlichkeit / Barrierefreiheit===&lt;br /&gt;
Eine weitere Entwicklung ist die zunehmende Barrierefreiheit und Fußgängerfreundlichkeit. Waren die einfachen, ursprünglichen Systeme wie Plywood und Stahlplatten aufgrund ihrer Nichtverbindbarkeit nicht im öffentlichen Raum verwendbar, so bieten die modernen Systeme integrierte Anrampungsmöglichkeiten, Adapter für den stufenfreien Übergang an angrenzende Oberflächen sowie versenkte Verbindungslösungen und sind somit auch problemlos in vom Publikum zugänglichen Bereichen einsetzbar.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Einweisen_von_Akteuren&amp;diff=4992</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/Einweisen von Akteuren</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Einweisen_von_Akteuren&amp;diff=4992"/>
		<updated>2015-06-14T13:34:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Einweisen der Akteure in das Sicherheitskonzept}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Status: final&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sabine Funk, IBIT GmbH&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung ist es von besonderer Bedeutung, dass alle Beteiligten sich auf einem gleichen Wissensstand in Bezug auf das Sicherheitskonzept befinden. &lt;br /&gt;
Neben der Kenntnis der abgestimmten Prozedere und des abgestimmten Planungsstand gilt dies auch für das Veranstaltungsgelände und die beteiligten Personen.&lt;br /&gt;
Es ist daher notwendig, zu Beginn der Durchführungsphase Einweisungen zu unternehmen – hierzu gehören neben den allgemein arbeitsschutzrechtlich geforderten Unterweisungen [http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__12.html] insbesondere die Einweisung in das Sicherheitskonzept und die örtlichen Gegebenheiten.&lt;br /&gt;
Einweisungen in das Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren|Sicherheitskonzept werden dabei sowohl innerhalb der Organisationen selbst unternommen und im Rahmen der interorganisationalen Zusammenarbeit – sie dienen insbesondere folgenden Zielen:&lt;br /&gt;
*Erlangung von Ortskunde (insbesondere wichtig für ortsfremde Kräfte)&lt;br /&gt;
*Vertrautmachen mit den Aufbauten, dem Geländedesign und der Flächenplanung (u.U. Feststellen von Abweichungen zum Sicherheitskonzept)  &lt;br /&gt;
*Wiederholung &amp;amp; letzte Abstimmung von Prozederen &lt;br /&gt;
*Darstellungen von Abweichungen &lt;br /&gt;
*Bekanntmachen der wesentlichen handelnden Personen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Organisationen sind für die Steuerung von Informationen innerhalb Ihrer Organisation verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unterweisungen im Sinne des Arbeitsschutzes sind zu dokumentieren, dies empfiehlt sich auch für Einweisungen in das Sicherheitskonzept. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei mehrtägigen Veranstaltungen kann es erforderlich sein, die Einweisung zu wiederholen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Besucherprofil&amp;diff=4991</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Besucherprofil</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Besucherprofil&amp;diff=4991"/>
		<updated>2015-06-14T13:29:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Besucherstruktur und -verhalten}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Status: final&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bearbeiter: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Profil des erwarteten Publikums ist einer der wesentlichen Faktoren, den es zu kennen gilt, um Veranstaltungen sicher planen und durchführen zu können. &lt;br /&gt;
Aussagen wie „mit so vielen Menschen haben wir nicht gerechnet“ oder „dieses Verhalten konnten wir nicht erwarten“ lassen sich zwar nicht immer vermeiden, sollten durch eine genaue Analyse des erwarteten Publikums jedoch so weit wie möglich vermieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ob [[Best-Practices/Veranstaltungen_mit_besonderen_Herausforderungen/Autogrammstunden|Autogrammstunde]], Opern Veranstaltung oder mehrtägiges Open-Air-Festival – jede Veranstaltung birgt Besonderheiten in Bezug auf das erwartete Publikum. Diese Besonderheiten müssen berücksichtigt werden, um eine sichere und für alle Beteiligten zufriedenstellende Veranstaltung zu planen und durchzuführen. Es ist wichtig, sich mit der Frage zu beschäftigen, was der Besucher von der Veranstaltung erwartet - eine Frage, deren Beantwortung wesentliche Auswirkungen auf die für die Veranstaltung zu formulierenden Schutzziel hat.&lt;br /&gt;
Aus baurechtlicher Sicht spielt die Frage nach dem Besucherprofil keine Rolle: Standardmaße für Standardwege und –türen lassen keine individuelle Betrachtung der Nutzer dieser Türen und Wege zu. &lt;br /&gt;
Für die Zurverfügungstellung angemessener Infrastruktur, geeigneten Personals oder der richtigen Kommunikationswege ist es jedoch unumgänglich, Besonderheiten zu erkennen und Unterscheidungen zu machen. Veranstaltungen können nur dann sicher geplant und durchgeführt werden, wenn die zur Verfügung gestellten Materialien, Wege, Flächen, Prozedere etc. angemessen sind in Bezug auf den jeweiligen Nutzer dieser Materialien, Wege, Flächen oder Prozedere [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|Crowd Management]]. .&lt;br /&gt;
Um ein Publikumsprofil zu erstellen, sind alle geeigneten Informationskanäle hinzuzuziehen – – dies kann reichen von der Erfahrung anderer Veranstalter bis hin zu Facebook und / oder YouTube Auftritten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass sich – insbesondere aufgrund kultureller Unterschiede - nicht jedes Profil einfach übertragen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Demographische Faktoren==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Alter, aber auch das Geschlecht oder die Nationalität der erwarteten Besucher hat direkten Einfluss auf die Planung von Veranstaltungen. &lt;br /&gt;
In Bezug auf das Alter ist vor allem dann Aufmerksamkeit geboten, wenn das Publikum besonders jung oder besonders alt ist  - wobei die Festlegung, was im konkreten Fall „besonders“ bedeutet, ebenfalls immer individuell zu treffen ist. Allgemeinlässt sich feststellen, dass sowohl die Anwesenheit von Kindern (gem JuSchG § 1 bis 14 Jahre) also auch die Anwesenheit von Jugendlichen (14-18 Jahren) einen besondere Herausforderung bei der Planung der Veranstaltung darstellt [[Sicherheitsbausteine/Crowd-_und_Besuchermanagement/Gefahrenprävention/Jugendschutz|Jugendschutz]]. Weniger einfach ist es, das Alter „nach oben“ zu bewerten: ab wann jemand „besonders gebrechlich“ oder auch nur „besonders langsam“ ist, lässt sich nicht verallgemeinernd darstellen – eine genaue Beobachtung der Zielgruppe ist umso notwendiger. Dennoch wird man bei aller Schwierigkeit der Einschätzung nicht umhinkommen festzustellen, dass „ältere“ Menschen besondere Aufmerksamkeit und damit eventuell besondere Infrastrukturen, Personalkapazitäten oder Prozedere bedürfen.&lt;br /&gt;
Die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen bei Veranstaltungen bedeutet ggfs. das Einhalten besonderer Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, aber auch oftmals die Bewältigung emotionaler Herausforderungen („Teenie-Band Hysterie“), Unerfahrenheit mit Veranstaltungsabläufen oder zusätzliche Kapazitätsbedarfe für die begleitenden Eltern.&lt;br /&gt;
Zu berücksichtigende Faktoren in Bezug auf das Alter der Besucher:&lt;br /&gt;
* keine eigenständigen Orientierungsmöglichkeiten (Kinder),&lt;br /&gt;
* emotionales Verhalten (Jugendliche),&lt;br /&gt;
* Unerfahrenheit (Mangelhafte Vorbereitung, falsches Verhalten)(Jugendliche),&lt;br /&gt;
* Zusätzliche „Kiss &amp;amp; Ride“ Kapazitäten (Kinder / Jugendliche),&lt;br /&gt;
* Fixierung auf bestimmte Kommunikationswege (Jugendliche),&lt;br /&gt;
* Ausdehnung der Veranstaltungszeiten (sehr frühe Anreise)(Jugendliche),&lt;br /&gt;
* Weniger Toleranz gegenüber Abweichungen (Ältere),&lt;br /&gt;
* Sinkende körperliche Fitness (Ältere),&lt;br /&gt;
* Mobilitätseinschränkungen (z.B. durch Gehhilfen)(Ältere),&lt;br /&gt;
* Unerfahrenheit mit bestimmten („modernen“) Kommunikationswegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Bezug auf das Geschlecht sind die Auswirkungen insbesondere infrastrukturell in Bezug auf die Toilettenkapazitäten relevant.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Bezug auf die Nationalität ergeben sich besondere Anforderungen – neben den jeweiligen kulturellen Besonderheiten - insbesondere an die Kommunikationswege und die Sprache der gegebenen Informationen (sowohl schriftlich, z.B. auf Beschilderungen als auch mündlich bei Durchsagen oder auch direkter Ansprache durch Ordnungskräfte). &lt;br /&gt;
Auch können sich durch die Nationalität bestimmte Gefährdungsfaktoren ergeben, z.B. durch die Anwesenheit von Vertretern verfeindeter Nationen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erwartete Besucherzahl und Verteilung der Besucher auf dem Gelände==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht erst seit es eine Reihe von [[Best-Practices/Veranstaltungen_mit_besonderen_Herausforderungen/Autogrammstunden|Autogrammstunde]] in die Medien geschafft haben, weil der Andrang die zur Verfügung stehenden Kapazitäten bei weitem überstiegen hat, ist das Thema „erwartete Besucherzahl“ und „tatsächliche Besucherzahl“ ein relevanter Bewertungsfaktor. Es ist unumgänglich, dass für Veranstaltungen mit einer begrenzten Personen- und Platzkapazität einen Betrachtung angestellt wird, ob diese Kapazität eingehalten werden kann und welche Maßnahmen hierfür nötig sind. In diesem Punkt ergibt sich häufig eine Diskrepanz in Bezug auf die Kommunikation der erwarteten Besucherzahlen – ein realistischer Umgang mit tatsächlichen Einschätzungen und realistischen Zahlen muss dabei die grundlegende Forderung in Bezug auf die Sicherheitsplanung bleiben.&lt;br /&gt;
Neben der absoluten Besucherzahl ist die Verteilung der Besucher auf dem Gelände und rund um das Gelände ebenfalls von Bedeutung. Auch die Antwort auf die Frage, wann wie viele Menschen aus welcher Richtung zum Veranstaltungsgelände kommen, ist wichtig in Bezug auf die Berechnung von zur Verfügung gestellten Flächenkapazitäten, notwendigen Durchflussraten der Eingänge etc. &lt;br /&gt;
Ebenfalls wichtig für die Sicherheitsplanung der Veranstaltung ist die Beantwortung der Frage, wo auf dem Veranstaltungsgelände sich wie viele Menschen zu welchem Zeitpunkt aufhalten – sind die Besucher alle gleichzeitig auf dem Gelände? Gibt es besondere (zeitliche) Attraktionen, die eine große Menge Besucher zu einem bestimmten Zeitpunkt in einen bestimmten Bereich lockt? Die Erstellung eines Besucherprofil im Hinblick auf die Flächennutzung kann helfen, Engstellen oder Stauungen zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Besucher mit speziellen Bedürfnissen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während Vorkehrungen für Nutzer und Nutzerinnen von Rollstühlen auch bei Veranstaltungen außerhalb von Versammlungsstätten gängige Praxis sind, ist das Zurverfügungstellen geeigneter Strukturen z.B. für blinde Besucher außerhalb fester Veranstaltungsstätten eher selten. Beschilderungen in Braille Schrift oder auf dem Boden eingebrachte Leitsysteme finden sich nur selten, auch Räumungsprozedere betrachten diese spezielle Zielgruppen oftmals nicht. &lt;br /&gt;
Ob zusätzliche akustische oder visuelle Unterstützung, barrierefreie Homepages oder die Verwendung leichter Sprache - die moderne Veranstaltungswelt wird sich in Zeiten, in denen Menschen mit eingeschränkten Wahrnehmungen oder anderen besonderen Bedürfnissen selbstverständlich auch am Freizeiterlebnis &amp;quot;Veranstaltung&amp;quot; teilnehmen, den damit einhergehenden Herausforderungen für die Umsetzung insbesondere bei temporären Veranstaltungsräumen stellen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==An- und Abreiseprofil==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jedes Publikum hat sein besonderes An- und Abreiseprofil, das im Rahmen der Planung der Veranstaltung berücksichtigt werden muss. Sowohl für die Planung der Parkflächen, der Kapazitäten des Öffentlichen Personennahverkehrs aber auch für die Gestaltung der Einlassbereiche ist es wichtig, möglichst viele Informationen über die Art und den Zeitpunkt der An- &amp;amp; Abreise in die Planung mit einfließen zu lassen. &lt;br /&gt;
Bei einem jugendlichen Publikum zum Beispiel kommt es häufig zu einer frühen Anreise verbundenen mit einer entsprechend frühen Belegung der Wartebereiche vor den Einlässen und den dann ggfs. erforderlichen Personalkapazitäten und Fürsorgestrukturen. &lt;br /&gt;
Werden hauptsächlich minderjährigen Besucher von ihren Eltern gebracht und abgeholt, stellt dies insbesondere bei der Abreise eine besondere Herausforderung dar, da der Abreiseverkehr oftmals mit dem Anreiseverkehr der abholenden Eltern zusammenfällt und umfangreiche Vorkehrungen für ein Zusammenführen zwischen den Abholenden und den Abzuholenden (z.B. die Einrichtung spezieller Parkflächen mit - z.B. nach Buchstanben - geordneten Wartebereichen) nötig macht. &lt;br /&gt;
Bei Großveranstaltungen ist darüber hinaus häufig festzustellen, dass die abzuleistenden Wege und Strecken zwischen Parkplatz und Veranstaltungsort oftmals unterschätzt werden, entweder aus einer generellen Unkenntnis der „Großveranstaltungssituation“) oder aber, weil Veranstaltungen aus ihrem normalen Kontext heraus in eine Großveranstaltungsszenario transferiert werden (z.B. Oper in einer großen Arena) und der Besucher mit seinen „normalen“ Veranstaltungserwartungen oftmals vollkommen überfordert mit den vorgefundenen Dimensionen ist.&lt;br /&gt;
Mehr und mehr wird auch das Thema „Fahrradverkehr“ ein relevantes Thema für Veranstaltungen. Fehlen geeignete Abstellplätze, werden Fahrräder mit in das Veranstaltungsgelände genommen, in, vor und hinter Flucht- und Rettungswegen festgekettet, quer zum Publikumsfluss abgestellt etc. Gerade bei innerstädtischen Veranstaltungen ist es aufgrund der ohnehin eingeschränkten Platzressourcen wichtig, sich dieser Herausforderung bewusst zu sein und der Problematik entsprechend aktiv zu begegnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erwartetes Verhalten==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Sicherstellung geeigneter Maßnahmen ist wichtig, das erwartete Verhalten des Publikums zu betrachten – insbesonder auch in Verbindung mit dem erwarteten Verhalten des Künstlers. Ist eine hohe Dynamik zu erwarten? Und wenn ja – gehen von dieser hohen Dynamik Gefährdungen aus (für die Beteiligten und für andere?) Ist zu erwarten, dass sich alle an die Regeln halten? Sind Auseinandersetzungen bis hin zu Schlägereien zu erwarten? Gründe hierfür können vielfältig sein: von verfeindeten Besuchergruppen bis hin zu einem (zu) hohen Alkohol- und/oder Drogenkonsum. Werden (lange) Wartezeiten toleriert?&lt;br /&gt;
Aus der Betrachtung des erwarteten Verhaltens resultieren vielfache Anforderungen an die Planung &amp;amp; Durchführung der Veranstaltung: von der Auswahl geeigneter Infrastruktur (z.B. Abschrankungen und deren notwendige Druckstabilität) über die Anzahl und die Erfahrung des eingesetzten Personals (nicht jede Dynamik innerhalb einer Besuchermenge ist gleich gefährlich und erfordert sofortiges Eingreifen) bis hin zu einer Änderung des geplanten Programms.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Crowd_Management&amp;diff=4990</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Crowd Management</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Crowd_Management&amp;diff=4990"/>
		<updated>2015-06-14T13:27:15Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Grundlagen Crowd Management}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Status: final&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bearbeiter: Sabine Funk, Simon Runk, IBIT GmbH &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Begrifflichkeit Crowd Management wird in Deutschland häufig in unterschiedlichen Bedeutungszusammenhängen und in unterschiedlichen inhaltlichen Kontext verwendet. Oftmals sind sowohl die Verwendung und die inhaltliche Ausgestaltung dabei falsch. „Crowd Management“ ist zu einem undefinierten Schlagwort, einem Modewort geworden. Ziel dieses Bausteins ist daher, die Herleitung und die tatsächliche Bedeutung des Begriffes zu erklären. Im englischsprachigen Raum existiert die Begrifflichkeit als feststehender Terminus und Planungsansatz schon lange, dort bezeichnet Crowd Management die sorgfältige und systematische Planung für den Menschen in Menschenansammlungen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
[[Datei:crowdmanagement.jpg|200px|thumb|right|Beispiel für crowd management Strategien während der Einlassphase: basierend auf dem Publikumsproil (sehr junges Publikum, sehr frühe Anreise) wurden entsprechende &amp;quot;portionierte&amp;quot; Wartebereiche aufgebaut, in in Sektoren aufgeilt von Ordnern betreut wurden (Aufrechterhaltung einer ständigen Kommunikation). Photo: Sabine Funk]]&lt;br /&gt;
Bereits 1980 fasste die ''Task Force on Crowd Control and Safety'' in ihrem Bericht ([http://www.crowdsafe.com/taskrpt/toc.html]) über das Unglück bei einem Konzert der Band ''The Who'', bei dem 1979 elf Menschen ums Leben kamen, ihre Ergebnisse dahingehend zusammen, dass die Planung für das Management von Menschenmengen der wichtigste Aspekt für das Zur-Verfügung-Stellen eines sicheren und angenehmen Veranstaltungsumfeldes ist.&lt;br /&gt;
Die Planung für große Menschenmengen und deren kontinuierliche Lenkung und Überwachung werden seither mit der Begrifflichkeit Crowd Management bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Definition==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der amerikanische Planer ''John J. Fruin'' definierte Crowd Management 1993 als die systematische Planung für und die kontinuierliche Überwachung und Steuerung einer geordneten Ansammlung von Menschen und beschreibt damit einen präventiven Planungsansatz, der den Besucher und sein Sicherheits- (Wohl)befinden in den Mittelpunkt der Planung stellt.&lt;br /&gt;
Als primäre Ziele des Crowd Managements definiert Fruin (1993) das Verhindern des Aufbaus von großem Druck sowie unkontrollierter Bewegungen von bzw. in Menschenmengen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Crowd Management beschäftigt sich also mit der systematischen Planung von Flächen und Infrastrukturen, Kommunikationsangeboten und Organisationsstrukturen in Beziehung zum Besucher und dessen erwarteten Verhalten. Im Gegensatz zu den meisten in Deutschland vorherrschenden Schutzzielen, die die sichere [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabhängige_Maßnahmenplanung/Evakuierung|Räumung oder Evakuierung]] im Schadenfall in den Vordergrund stellen, ist Crowd Management ein präventiver und proaktiver Ansatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Abgrenzung hierzu existiert die Begrifflichkeit ''Crowd Control'', die die Reaktion auf ein entstehendes oder bereits bestehendes Problem mit dem Menschen beschreibt. (vgl. [1])&lt;br /&gt;
Natürlich müssen auch diese Maßnahmen detailliert vorgeplant sein – [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung |Szenarien]] mit den entsprechenden Crowd Control Maßnahmen sind daher immer ein wichtiger Bestandteil eines Crowd Management Plans bzw. [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzeptes]]. Fruin (1993) betont hier zu Recht, dass unangemessene oder schlecht umgesetzte Crowd Control Maßnahmen Unglücke eher forciert als verhindert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einflussfaktoren==&lt;br /&gt;
Betrachtet man die großen Unglücke im Rahmen von Veranstaltungen finden sich häufig Versäumnisse im Bereich der Organisation und des Managements, der [[Sicherheitsbausteine/Kommunikationskonzept|Kommunikation]] oder auch schlicht die Vernachlässigung der Besonderheiten individueller Veranstaltungen. Zu den regelmäßigen Auslösern von Unglücken bei Veranstaltungen gehören zum Beispiel &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*unzureichende Kommunikation und ungenaue Absprachen&lt;br /&gt;
*unklare Verteilung von Verantwortlichkeiten &lt;br /&gt;
*fehlendes [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung|Risikomanagement]] / fehlende Risikoanalysen&lt;br /&gt;
*Fehlen eines „Plan B&amp;quot;&lt;br /&gt;
*Vernachlässigung von Bereichen oder [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Phasen der Veranstaltung]]&lt;br /&gt;
*Vernachlässigung des Publikumprofils&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dass sich in vielen Fällen die Ereignisse durch eine sorgfältigere Planung hätten vermeiden lassen, stellte Fruin bereits 1993 fest, (vgl. [1]) indem er herausarbeitet, dass die meisten Unfälle mit Menschenmengen durch geeignete crowd management Strategien hätten verhindert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend also von der Frage, welche Faktoren zum Entstehen von Unglücken geführt haben, lässt sich auch erklären, welches die Faktoren sind, die Einfluss auf die Sicherheit des Besucher bei Veranstaltungen haben. &lt;br /&gt;
Fruin hat diese Faktoren im '''FIST Modell''' wie folgt zusammen gefasst:   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''Force'' – Druck / Gedränge&lt;br /&gt;
*''Information''  - Information und Kommunikation &lt;br /&gt;
*''Space'' – Der Bewegungsraum des Besuchers inkl. Infrastruktur&lt;br /&gt;
*''Time'' – Die zeitlichen Dimensionen der Raumnutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hierauf basierend lassen sich Anforderungen in Bezug auf die Planung ableiten. Der Cincinnnati Report [http://www.crowdsafe.com/taskrpt/toc.html]weist bereits in 1980 auf die Notwendigkeit einer umfangreichen Einziehung sämtlicher Einflussfaktoren hin : &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Crowd management must take into account all the elements of an event especially the type of event (circus, sporting, theatrical, concert, rally, parade, etc.), characteristics of the facility, size and demeanor of the crowd, methods of entrance, communications, crowd control, and queueing. As in all management, it must include planning, organizing, staffing, directing and evaluating. Particularly critical to crowd management is defining the roles of parties involved in an event, the quality of the advance intelligence, and the effectiveness of the planning process.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen einer präventiven Sicherheitsplanung sind also unter anderen mindestens folgende Faktoren zu klären:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Veranstaltungsart und die daraus resultierenden Besonderheiten&lt;br /&gt;
* Besucherprofil: Geschlecht, Altersverteilung, erwartetes Verhalten ...&lt;br /&gt;
* An- und Abreisemodalitäten: wann, womit, woher...&lt;br /&gt;
* Anzahl und Verteilung: Gesamt und in Phasen (Maximalauslastung temporär / lokal)...&lt;br /&gt;
* Flächennutzung: vorhandene Flächen (am Einlass / im Veranstaltungsgelände / am Auslass, Fluchtwege, Entlastungsflächen etc.), Nutzung und Auslastung dieser Flächen...&lt;br /&gt;
* Zur Verfügung gestellte Infrastruktur : Abschrankungen, Bühnen, Tribünen, Sanitär ...&lt;br /&gt;
* Organisationsstrukturen : Prozedere (z.B. Kontrollprozedere), Personal, Rollen und Verantwortlichkeiten ...&lt;br /&gt;
* Information und Kommunikation vor und während der Veranstaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsansatz DIM-ICE Meta Matrix==&lt;br /&gt;
Die sogenannte ''DIM-ICE Meta-Matrix'' bietet einen einfachen Planungsansatz, der darauf basiert, dass die relevanten Einflussfaktoren auf den Besucher für jede Phase einer Veranstaltung betrachtet werden müssen. Dies ist nötig, da der Besucher in den verschiedenen Phasen der Veranstaltung unterschiedliche Anforderungen an den ihm zur Verfügung stehenden Platz oder die im gegebenen Information stellt. Informationen, die während der Anreise notwendig sind, sind andere, als die, die der Besucher braucht, wenn er die Veranstaltung wieder verlässt, Flächen, die für den Einlass zur Verfügung stehen, müssen anders dimensioniert sein als die Flächen vor der Bühne usw.&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
K. Still (vgl. [4]) definiert drei zentrale Einflussfaktoren auf den Besucher, die die Grundlage für die Planung darstellen: &lt;br /&gt;
*Design (Flächenplanung, Infrastrukturen, Sichtlinien ...) &lt;br /&gt;
*Information (akustisch, visuell)&lt;br /&gt;
*Management (Personaleinsatz, Organisationskonzpte ...)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Faktoren müssen für die unterschiedlichen Phasen einer Veranstaltung, d.h. &lt;br /&gt;
* die Anreise- / Einlassphase (ingress), &lt;br /&gt;
* die Anwesenheitsphase (circulation) und &lt;br /&gt;
* die Auslass- / Abreisephase (egress) &lt;br /&gt;
individuell geplant werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Phasen von Veranstaltungen==&lt;br /&gt;
Alle drei oben beschriebenen Einflussfaktoren müssen in allen Phasen der Veranstaltung berücksichtigt werden – und dies sowohl in einer Normallage als auch in einer Schadenlage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anreise- und Einlassphase===&lt;br /&gt;
Die Anreise- und Einlassphase ist gekennzeichnet durch Fragen zu den Zugangswegen zum Veranstaltungsgelände, der Anordnung der Parkbereiche oder der ÖPNV Verkehrsknotenpunkte, den Platzbedarf der wartenden Menge, die Durchlasskapazitäten der Eingänge (oder der Einlassschleusen, wenn vorhanden), die notwendigen Informationen der Wartenden und Anreisenden sowie die Organisation der Warteschlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anwesenheitsphase===&lt;br /&gt;
Die Anreisephase wird bestimmt durch die Bewegungen der Besucher auf der Veranstaltungsfläche. Menschen bewegen sich aus vielen Motivationen, z.B. um beste Sicht zu erlangen, nahe an der gewünschten Attraktion zu sein oder Freunde zu finden uvm. Hierzu benötigen sie Informationen über Standorte, Abläufe, Programme oder Preise. Die Bewegungen müssen gelenkt werden, entweder durch das Geländedesign selbst (Wegeführung), durch aktive Lenkungsmaßnahmen oder zum Beispiel eine gezielte Steuerung des Bühnenprogramms (versetzter Anfang etc.).   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Auslasssphase===&lt;br /&gt;
Insbesondere für die Auslassphase von Veranstaltungen, die zu einem festen Zeitpunkt enden, bzw. die über einen programmatischen Höhepunkt verfügen, nach dem eine Vielzahl von Personen das Gelände verlässt (z.B. nach einem Feuerwerk) müssen besondere Maßnahmen getroffen werden, um die dann einsetzenden Bewegungen des Publikums in geeigneter Weise zu lenken. Maßnahmen für ein Verlassen einer Veranstaltungsfläche in Normalsituationen werden nur selten beschrieben – obwohl es gerade hier auch zu schwierigen bis kritischen Situationen kommen kann: alle Besucher, die das Veranstaltungsgelände über einen längeren Zeitraum hinweg betreten haben, wollen dieses Gelände nun in kürzester Zeit verlassen, d.h., dass die Auslässe häufig eine hohe Personenkapazität in kurzer Zeit bewältigen müssen. Dazu kommt, dass die Besucher in dieser Phase oftmals müde, erschöpft und / oder betrunken sind, die Umgebung durch veränderte Sichtverhältnisse anders erscheint und dadurch der Informations- und Lenkungsbedarf deutlich höher ist als zu Beginn einer Veranstaltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt ergibt sich die folgende Matrix (vgl. [4]): &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Image:DIM-ICE.jpg|500px|DIM-ICE Matrix nach Keith Still (2014)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Matrix kann benutzt werden zur Planung aber auch zur Prüfung vorhandener Maßnahmen. Sie hilft, die oftmals komplexen Informationen zum Beispiel im Rahmen eines Sicherheitskonzeptes zu strukturieren und kann hierdurch helfen, Schwachstellen oder sogar fehlende Informationen aufzuzeigen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Image:A-DIM-ACE_Normal.png|500px|Best practice-Beispiel einer DIM-ICE Matrix]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Faktoren werden systematisch miteinander in Beziehung gebracht und können leicht auf Vollständigkeit geprüft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* [1] Fruin, John J. (2002): The causes and prevention of crowd disasters. Originally presented at the First International Conference on Engineering for Crowd Safety, London, England, March 1993.&lt;br /&gt;
* [2] Wertheimer, P.: Crowd Management. Report of the Task Force on Crowd Control and Safety. Cincinnati, July 1980.&lt;br /&gt;
* [3] Runkel, Simon / Pohl, Jürgen (2012): Crowd management als Planungsaufgabe. Eine sozialgeographische Perspektive auf Masse und Raum bei Großveranstaltungen. In: Geographische Zeitschrift, Band 100, Heft 4, S. 189-207.&lt;br /&gt;
* [4] Still, Keith (2014): DIM-ICE event meta modelling. Verfügbar unter: http://www.gkstill.com/Support/WhyModel/dimice.html [18.03.2014].&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung&amp;diff=4193</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung&amp;diff=4193"/>
		<updated>2015-06-02T13:05:54Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: /* Beurteilungshilfen zur Risikobewertung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Sicherheitsbeurteilung}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Status: Der Text ist in der fast finalen Version. Was derzeit fehlt ist ein Download-Bereich für Checklisten. Ist bei Herrn Könnecke angefragt. Die Einrichtung des Downloadbereichs wird den Text nur insofern ändern, dass die Verlinkungen an geeigneter Stelle eingefügt werden. Inhaltlich werden keine Änderungen mehr vorgenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Eine Verlinkung zu einigen Sicherheitsbausteinen war nicht möglich, da sie uns nicht vorlagen, wir über den Inhalt also nur spekulieren können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Anne Fiedler, Uli Barth&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''unter Mitarbeit von:&lt;br /&gt;
''Groneberg, Eichler, Rusch, Funk (noch nicht abgestimmt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''''Weitere Einarbeitung der Reviewkommentare erfolgt unter Federführung von Dennis Vosteen / BFM.'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit Veranstaltungen für alle Beteiligten gesund und sicher sind, wird in der Planungsphase (--&amp;gt; Verlinkung, wenn Artikel steht!), also vor der Veranstaltung, in Form eines systematischen Verfahrens die Veranstaltung sicherheitlich beurteilt (kurz: Sicherheitsbeurteilung). Gegenstand der Sicherheitsbeurteilung ist eine kritische Auseinandersetzung mit Gefahren sowie durch Gefahren bewirkte Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachen. Unter Umständen werden auch Risiken betrachtet. &lt;br /&gt;
Bei der Beurteilung der Sicherheit von Veranstaltungen kann prinzipiell von der initialen Ursache zu einer unerwünschten Auswirkung ausgegangen werden (Schädlichkeitsansatz) aber auch von den beteiligten Personen aus auf deren Verletzlichkeit (Vulnerabilitätsansatz). Mit zunehmender Vulnerabilität (z.B. mehr Personen, besondere Personengruppen) sollte allfälliges Unwissen und Ungewissheiten verstärkt bei der angewendeten Beurteilungsmethodik berücksichtigt werden. Mit zunehmender Vulnerabilität sollte das Veranstaltungssystem nicht nur gesichert und geschützt, sondern auch dessen Resilienz erhöht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Risikoeinteilung und beurteilung.jpg|miniatur|Sicherheitsbeurteilung]]&lt;br /&gt;
Die Sicherheitsbeurteilung setzt sich zusammen aus zwei wesentlichen Aspekten (s. Bild Sicherheitsbeurteilung). Zum einen aus einer [[#Risikoeinteilung|Risikoeinteilung]], welche die zuständigen Fachbehörden bei der Beurteilung des Gefährdungspotenzials einer Veranstaltung inkl. möglicher Maßnahmen bzw. Auflagen vorschlägt, die aufgrund des Gefährdungspotenzial notwendig sein können. Zum anderen aus einem Verfahren zur Risikobeurteilung, die den Veranstalter unterstützen soll, die möglichen Risiken auf seiner Veranstaltung zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten, um anschließend Schutzmaßnahmen zu formulieren, die die Risikobewältigung unterstützen sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Beurteilungen werden im [[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren|Genehmigungsverfahren]], speziell in der ''Planungsphase''(--&amp;gt; muss noch verlinkt werden ,wenn Link besteht), &lt;br /&gt;
durchgeführt. Das [[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren|Genehmigungsverfahren]] soll hier im Hinblick auf die Erstellung der Aspekte der Sicherheitsbeurteilung kurz dargestellt werden.&lt;br /&gt;
Wird von einem Veranstalter eine Großveranstaltung geplant, muss er diese bei der zuständigen Behörde anmelden. Dies kann häufig online erfolgen. Der Veranstalter füllt dazu einen [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Anmeldebogen|Anmeldebogen]] mit den wichtigsten Daten aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Anmeldung geht dann an die zuständige Genehmigungsbehörde, idealerweise handelt es sich dabei um einen zentralen Ansprechpartner (häufig als &amp;quot;Federführende Stelle&amp;quot; bezeichnet), der diese an die zuständigen Fachbehörden weiterleitet.&lt;br /&gt;
Die zuständigen Fachbehörden müssen dann feststellen, ob ein erhöhtes Gefährdungspotenzial vorliegt. Daraus ergibt sich, ob die Genehmigung von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängt. Eine Hilfestellung stellt die [[Hauptseite/Checklisten|Risikoeinteilung]] für die Polizei und die [[Hauptseite/Checklisten|Risikoeinteilung]] für Brandschutz-, Sanitätsdienstbelange.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Planung von Veranstaltungen sollte der Veranstalter grundsätzlich eine [[#Risikobeurteilung|Risikobeurteilung]] durchführen. Die Ergebnisse der Risikobeurteilung können dann in das Sicherheitskonzept übertragen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Risikoeinteilung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Risikoeinteilung wird innerhalb des Genehmigungsverfahrens durchgeführt und ist eine Entscheidungshilfe für die zuständigen Fachbehörden, welche Auflagen an die Genehmigung gebunden sein sollten, in Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials der Veranstaltung.&lt;br /&gt;
Mit Hilfe von Checklisten soll den zuständigen Fachbehörden die Möglichkeit gegeben werden, das Gefährdungspotenzial besser einschätzen zu können und notwendige Maßnahmen auszuwählen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie bereits oben erwähnt, ist es bei Großveranstaltungen notwendig, diese bei der zuständigen Genehmigungsbehörde anzumelden. Es ist zu empfehlen, einen standardisierten [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Anmeldebogen|Anmeldebogen]] zu verwenden, z.B. als Online-Abfrage. Dabei ist zu beachten, dass der verlinkte [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Anmeldebogen|Anmeldebogen]] sich bisher im Wesentlichen auf die polizeilichen Aspekte sowie die Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes bezieht. Dieser ist aber durch die Belange der weiteren zuständigen Fachbehörden erweiterbar.&lt;br /&gt;
Welche weiteren Fachbehörden mit eingebunden werden sollten, kann nicht pauschal festgelegt werden. Je nach Ausgestaltung der Veranstaltung ist das Fachwissen einzelner Behörden notwendig. Eine nicht abschließende Auflistung über die zu beteiligenden Fachbehörden ist im Kapitel 5 des Leitfadens &amp;quot;Sicherheit bei Großveranstaltungen&amp;quot; des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zu finden &amp;lt;ref&amp;gt; [//http://verwaltung.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=2b732216a9b154be2f93a3a980515253 ''Leitfaden &amp;quot;Sicherheit bei Großveranstaltungen&amp;quot;''] - Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Abgerufen am 05.03.2014.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aspekte der Risikoeinteilung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn die zuständigen Behörden ausgewählt und die Informationen des [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Anmeldebogen|Anmeldebogen]]s an die zuständigen Behörden weiter geleitet wurden, führen die eine Risikoeinteilung durch. &lt;br /&gt;
Unter den folgenden Links werden  [[Hauptseite/Checklisten|Polizeiliche Aspekte]] und [[Hauptseite/Checklisten|Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes]] vorgestellt, die eine Risikoeinteilung mindestens umfassen sollte. &lt;br /&gt;
Mithilfe der verschiedenen Checklisten legen die zuständigen Fachbehörden fest, ob für ihren Bereich das Risiko nicht mehr toleriert werden kann. Im nächsten Schritt ist dann zu klären, ob das Risiko durch Auflagen und Schutzmaßnahmen noch verringert und somit toleriert werden kann. Ist dies aus Sicht einer oder mehrerer zuständiger Fachbehörden nicht möglich, kann keine Genehmigung zur Durchführung der Veranstaltung erstellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Auflagen auf Grundlage der Risikoeinteilung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wurde auf Grundlage der Risikoeinteilung ermittelt, dass die Genehmigung an Auflagen geknüpft werden muss, müssen diese je nach Risiko ausgewählt werden. Dies sollte auf Grundlage der Erfahrungen aus vorherigen Veranstaltungen durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Risikobeurteilung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Risikomanagementverfahren.jpg|miniatur|Risikomanagementprozess]]&lt;br /&gt;
Der Veranstalter sollte für jede Veranstaltung eine Risikobeurteilung durchführen, um eine größtmögliche Sicherheit garantieren zu können. Stellen die zuständigen Fachbehörde die Auflage zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts, ist die Risikobeurteilung die Grundlage dazu.&lt;br /&gt;
Die Risikobeurteilung ist Teil des Risikomanagementprozesses nach ISO 31000:2009 &amp;lt;ref&amp;gt; ISO 31000:2009 Risikomanagement - Grundsätze und Leitlinien. &amp;lt;/ref&amp;gt;, der im nebenstehenden Bild graphisch dargestellt wird. Die Risikobeurteilung besteht aus den Schritten Risikoidentifikation, Risikoanalyse und Risikobewertung. Vorangestellt ist das Erstellen des Zusammenhangs und anschließend folgt der Schritt der Risikobewältigung. Umgangssprachlich werden diese zwei letztgenannten Schritte der Risikobeurteilung zugeordnet. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf werden die einzelnen Schritte des Verfahrens näher beleuchtet und Hinweise gegeben, wie dies für die Veranstaltungssicherheit umgesetzt werden könnte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen des Zusammenhangs====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Erstellen des Zusammenhangs ist der erste Schritt des Risikomanagementprozesses, wodurch laut ISO 31000 &amp;lt;ref&amp;gt; ISO 31000:2009 Risikomanagement - Grundsätze und Leitlinien. &amp;lt;/ref&amp;gt;  die Ziele der Veranstaltung zum Ausdruck gebracht werden. &lt;br /&gt;
Ziele bei einer Veranstaltung können unterschiedlich ausgestaltet sein, Beispiele sind der wirtschaftliche Gewinn, Wiedererkennungswert (z.B. mit einem bestimmten Produkt), zufriedene Besucher (welche die nächste Veranstaltung wieder besuchen werden), ein bestimmungsgemäßer Veranstaltungsverlauf und eine sichere Veranstaltung.&lt;br /&gt;
Durch die Formulierung dieser Ziele, werden so genannte Schutzziele festgelegt, die für die Bestimmung der Grenzrisiken notwendig sind. &lt;br /&gt;
Der Begriff Schutzziele wird von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben unterschiedlich definiert. So besteht ein Schutzziel bei der Feuerwehr aus Erreichungsgrad, Funktionsstärke und Hilfsfrist. Dies ist in diesem Zusammenhang eine zu enge Definition. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe definiert den Begriff &amp;quot;Schutzziel&amp;quot; wie folgt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;center&amp;gt;''Angestrebter Zustand eines Schutzguts, der bei einem Ereignis erhalten bleiben soll.''&amp;lt;ref&amp;gt; [http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Praxis_Bevoelkerungsschutz/Band_8_Praxis_BS_BBK_Glossar.pdf?__blob=publicationFile ''BBK-Glossar - Ausgewählte zentrale Begriffe des Bevölkerungsschutzes''] - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Abgerufen am 16.05.2014.&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;/center&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allgemein würde dies so viel heißen, wie &amp;quot;Erhaltung der körperlichen Unversehrtheit des Besuchers&amp;quot;. Doch wird das Schutzziel &amp;quot;Keine Verletzungen der Besucher von Veranstaltungen&amp;quot; kaum einzuhalten sein und sollte daher so nicht formuliert werden. Der Veranstalter sollte sich aber darüber Gedanken machen, wie viele Verletzte er bei seiner Veranstaltung noch toleriert. Auch kann er bestimmte Arten von Verletzungen oder Erkrankungen festlegen, die er auf der Veranstaltung nicht tolerieren wird. So könnte beispielsweise ein Ziel sein, dass es keine Lebensmittelvergiftungen auf einer Veranstaltungen geben soll. Gibt es einen Verkauf von Lebensmitteln auf der Veranstaltung, kann der Veranstalter daher verlangen, dass alle gültigen Regeln zu diesem Aspekt eingehalten werden sollen und kann dazu noch Kontrollen einbauen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es sollte daher im ersten Schritt festgelegt werden, was geschützt werden soll&amp;lt;ref&amp;gt;Zimme, R. (2014): Risikomanagement bei Veranstaltungen. Pilotseminar interdisziplinäre Grundlagenausbildung &amp;quot;Sicherheit bei Großveranstaltungen&amp;quot; an der AKNZ am 14.10.2014.&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:* Menschen - wen?&lt;br /&gt;
:* Eigentum - welches?&lt;br /&gt;
:* Information - welche?&lt;br /&gt;
:* Prozesse - welche?&lt;br /&gt;
:* Umwelt - vor was?&lt;br /&gt;
:* Reputation - warum?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele für formulierte Schutzziele sollten so konkret wie möglich sein:&lt;br /&gt;
:* Vermeidung von kritischen Personendichten&lt;br /&gt;
:* Aufrechterhaltung von Gefahrenabwehrmaßnahmen und Fluchtmöglichkeiten für gefährdete Personen&lt;br /&gt;
:* Aufrechterhaltung der Kommunikationshoheit des Veranstalters (technisch und inhaltlich)&lt;br /&gt;
:* Technische Instandhaltung von Kommunikationsinfrastrukturen&lt;br /&gt;
:* Sicherstellung des Personalbedarfs&lt;br /&gt;
:* Sicherstellung der Informationsketten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Grenzrisiko ohne Farbe.jpg|miniatur|Grenzrisiko]]&lt;br /&gt;
Mit der Formulierung der Schutzziele wird festgelegt, welche Risiken auf einer Veranstaltung noch toleriert werden können. Das Bild &amp;quot;Grenzrisiko&amp;quot; zeigt, wie bei einer gewissen Höhe des Risikos der Grenzwert überschritten wird, dass es nicht mehr toleriert werden kann.&lt;br /&gt;
In der Praxis stellt sich das Grenzrisiko eher als ein „mehr oder weniger breiter Korridor“ dar, denn als eine „schmale Linie“. Dies erklärt sich bis zu einem gewissen Grad aus dem Umstand, dass die Festlegung eines Grenzrisikos in der Regel das Resultat eines Konsenzfindungsprozesses ist, an dem unterschiedliche Stakeholder beteiligt sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Planung einer Veranstaltung wird ein gewisser Finanzrahmen gesetzt, der nicht überschritten werden darf. Wird dieser jedoch bei der Planung der Veranstaltung überschritten, wird der Veranstalter die Planung abbrechen und die Veranstaltung nicht durchführen oder andere Mittel und Wege suchen, um die Kosten zu senken (z.B. günstigerer Veranstaltungsort, günstigerer Main Act).&lt;br /&gt;
Gleiches gilt bei der Veranstaltung in Bezug auf die Besuchersicherheit. Bereits in der Planung muss festgelegt werden, welche Risiken in welcher Höhe noch toleriert werden und ab wann Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Risiko zu mindern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schutzziele und die daraus abzuleitenden Grenzrisiken sind nicht starr und allgemein für alle Arten von Veranstaltungen anzuwenden. Sie müssen mit jeder neuen Veranstaltung neu formuliert werden. Denn die Schutzziele ändern sich mit jeder Veranstaltung. Dies soll das folgende Beispiel veranschaulichen:&lt;br /&gt;
Auf einer Kirmesveranstaltung erwarten die Besucher unter anderem spektakuläre Fahrgeschäfte sowie die Möglichkeit Bier und andere alkoholische Getränke zu konsumieren. Somit wird die Veranstaltung darauf ausgelegt, dass diese Erwartungen der Besucher auch erfüllt werden. Es werden u.a. viele Bierstände aufgestellt und ein hoher Bierverkauf (und damit ein hoher Umsatz) ist ein Ziel der Veranstaltung. Bei einer solchen Veranstaltung muss also davon ausgegangen werden, dass einige Personen eine sanitätsdienstliche Versorgung aufgrund von zu hohem Bierkonsum benötigen. Der Veranstalter kann davon ausgehen, dass dies allgemein toleriert ist und sein Schutzziel (wie viele Personen aufgrund von erhöhtem Alkoholkonsum behandelt werden können) darauf auslegen und somit das Grenzrisiko festlegen.&lt;br /&gt;
Auf einem Kinderfest erwarten die Besucher Spiele für Kinder, Unterhaltung durch Clowns und kindgerechtes Essen. Es werden solche Stände aufgebaut, der Fokus liegt auf der Unterhaltung der Kinder. Die möglichen Sanitätsdiensteinsätze sind hauptsächlich Versorgungen von gestürzten Kindern. Dass sich einige Kinder verletzten werden, weil sie beim Spielen stürzen, ist akzeptiert. Nicht toleriert werden hingegen betrunkene Gäste, die möglicherweise sogar unangenehm auffallen. &lt;br /&gt;
Folglich können die Schutzziele und Grenzrisiken sehr unterschiedlich sein.&lt;br /&gt;
Bei einer sich wiederholenden Veranstaltung sollte in der Planung geprüft werden, ob sich die Schutzziele geändert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Definition von Schutzzielen und die Festlegung von Grenzrisiken stellen die Kalibrierung der Risikobewertung dar. In diesem Schritt, der im späteren Verlauf erläutert wird, wird die Höhe der Risiken mit den Grenzrisiken verglichen und festgelegt, ob diese noch toleriert werden können oder nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Risikoidentifikation====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Risikoidentifikation wird in der ISO 31000 als Prozess zum Finden, Erkennen und Beschreiben von Risiken beschrieben. Die Auflistung der Risiken ist dabei ohne Wertung vorzunehmen, das heißt, es werden auch Risiken aufgenommen, die auf den ersten Blick unwahrscheinlich scheinen. Es ist wichtig, diesen Schritt der Risikobeurteilung sehr gewissenhaft durchzuführen. Denn je umfassender die Identifikation vorgenommen wurde, desto weniger Risiken werden übersehen. Und jedes erfasste und verhinderte Risiko ist ein möglicher Unfallfaktor weniger. Dies ist mit der Wasserglas-Theorie von Gottschalk/Gürtler&amp;lt;ref&amp;gt; Gottschalk, F.; Gürtler, H.(1959): Handbuch der unfallverhütung. Stuttgart, Düsseldorf: Ring-Verlag &amp;lt;/ref&amp;gt; bildhaft dargestellt. &lt;br /&gt;
[[Datei:Wasserglas.jpg|miniatur|Wasserglas-Theorie]]&lt;br /&gt;
Die Autoren wollen damit zum Ausdruck bringen, dass es zu einem Unfall kommen kann, wenn sich viele Unfallfaktoren sammeln und nur ein einzelner hinzugefügter Unfallfaktor das Glas zum überlaufen bringen kann und somit ein Unfall geschieht. Daher ist es notwendig, das Glas so leer wie möglich zu halten, dass falls ein Unfallfaktor hinzukommt, das Glas nicht überläuft und es somit nicht zu einem Unfall kommen kann. Mit jedem Risiko, das identifiziert und bewältigt wird, sinkt der Pegel im Glas und weniger störende Vorfälle, die zu einem Unfall führen, können bei der Durchführung der Veranstaltung vorkommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es sollte bedacht werden, dass eine vollständige Identifikation der Risiken nicht möglich ist. Denn sie hängt vom Erfahrungs- und Fachwissen des Anwenders ab. Es ist daher ratsam, in einem Team die Veranstaltung systematisch durchzusprechen und auf die möglichen Risiken einzugehen.&lt;br /&gt;
Dabei sollten die Phasen der Veranstaltung berücksichtigt werden. Der Einlass birgt andere Risiken als die Veranstaltung selbst und auch der Auslass stellt die Beurteilenden vor neue Herausforderungen. Neben der zeitlichen Betrachtung (Phasen der Veranstaltung) ist eine räumliche Betrachtung sinnvoll. So sollte sich das Team fragen, welche Orte der Veranstaltung ein besonderes Risiko bergen und diese genauer betrachten, Beispiele sind Bühnen, hoch frequentierte Bierstände und Ausgänge.&lt;br /&gt;
Dabei stellt sich natürlich die Frage, wie detailliert dieser Prozess-Schritt durchgeführt werden sollte. Es ist nicht sinnvoll, nur ganz oberflächlich nach möglichen Risikofaktoren zu suchen; zu detailliert vorzugehen und dabei den Überblick zu verlieren ist ebenfalls nicht zweckmäßig. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Risikoidentifikation kann durch Checklisten und einem so genannten Stresstest unterstützt werden. Beide Verfahren werden im folgenden Verlauf kurz vorgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Risikoidentifikation mittels Checkliste=====&lt;br /&gt;
[[Datei:Checkliste.jpg|miniatur|Checkliste zur Risikoidentifikation]]&lt;br /&gt;
[[Hauptseite/Checklisten|Checklisten]] können die systematische Identifikation von Risiken erleichtern. Zusätzlich können diese Checklisten nicht nur Risiken enthalten, sondern auch Aspekte die häufig elementar sind und daher nicht vergessen werden sollten. Die Anwendung  hat unterschiedliche Vor- und Nachteile. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorteile einer solchen Liste sind:&lt;br /&gt;
:* Sie ist auch durch Laien anwendbar&lt;br /&gt;
:* Häufige Probleme/Risikoquellen können nicht vergessen werden&lt;br /&gt;
:* Zu jeder Risikoquelle können Vorschläge zur Risikobewältigung (so genannte Schutzmaßnahmen) verknüpft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Nachteile sind:&lt;br /&gt;
:* Es können nur bekannte Risikoquellen in der Liste festgehalten werden und somit auch nur bekannte Risikoquellen identifiziert werden&lt;br /&gt;
:* Risikoquellen, die nicht so offensichtlich sind, können übersehen werden&lt;br /&gt;
:* Eine Checkliste kann die Vielfalt der unterschiedlichen Veranstaltungen nicht in Gänze darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Oft basiert das in der Checkliste enthaltene Wissen auf mehr oder weniger systematisch gesammelten Erfahrungen. Es kann daher nicht als alleiniges Mittel zur Identifikation genutzt werden. Es ist zum einen ratsam, die Checkliste stetig zu verbessern und zu erweitern, um neu gemachte Erfahrungen zu integrieren. Zum anderen sollten weitere Verfahren zur Identifikation genutzt werden, z.B. mittels eines Stresstests.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Risikoidentifikation mittels Stresstest=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einem Stresstest werden sicherheitskritische Komponenten und Teilsysteme identifiziert (z.B. über Brain-Storming, Mind-Mapping, Cluster-Verfahren) und ermittelt, wie diese auf Belastungen reagieren. &lt;br /&gt;
Systeme sind sicherheitskritisch, wenn bei einem (teilweisen) Ausfall oder einer unerwarteten Verspätung die Besucher negativ reagieren, aggressiv werden und es zu Unruhen und dadurch erhöhten Personendrücken kommen kann. &lt;br /&gt;
Beispiele:&lt;br /&gt;
:* Ausfall von den Übertragungskomponenten bei einer Public Viewing-Veranstaltung (z.B. Ausfall des Beamers, keine Bild-Übertragung, kein Ton etc.) &amp;lt;ref&amp;gt; Oberhagemann in einem BasiGo-Arbeitsbesprechung vom 07. April 2014. &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
:* Main Act bei einem Konzert (z.B. der verspätete Auftritt von Justin Bieber &amp;lt;ref&amp;gt; Ruhrnachrichten: Justin Bieber kommt wieder viel zu spät - viele Tränen; 06.04.2013. Online im Internet: http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/dortmund/44141-Innenstadt~/Westfalenhalle-Justin-Bieber-kommt-wieder-viel-zu-spaet-viele-Traenen;art930,1960211. Abgerufen am 13.06.2014.&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
:* Erhöhte Belastungen bei der Einlasssituation (z.B. zu wenige Ordner, zu viele Besucher)&lt;br /&gt;
:* Ausfall der Lebensmittelversorgung (z.B. Störung der Bierversorgung auf einem Rock-Festival&amp;lt;ref&amp;gt; Funk in der Weiterbildung &amp;quot;Professional Certificate in Event Safety &amp;amp; Security Management am 28.09.2013&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
:* Ausfall von Experten/Mitarbeitern für Kommunikation und Information&lt;br /&gt;
:* Ausfall von technischen Kommunikationsinfrastrukturen (z.B. Durchsagesysteme, Bildschirme, Beschilderungen, Mobilfunknetz etc.)&lt;br /&gt;
:* Überlastung von Kommunikationsinfrastrukturen (z.B. erhöhtes Aufkommen von Notfallanrufen, Shitstorm in Social Media etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kommunikationsinfrastrukturen sind ein wichtiger Aspekt der sicheren Planung einer Veranstaltung, da sie die Durchführung der Schutzmaßnahmen unterstützen oder selbst Element der Schutzmaßnahmen sind. Daher sind sie als sicherheitskritische Komponente zu betrachten. Ein Überblick zu diesem Thema sind im Sicherheitsbaustein [[Sicherheitsbausteine/Kommunikationsmanagement|Sicherheitskommunikation]] zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sind die sicherheitskritischen Teilsysteme identifiziert, wird ermittelt wie das Teilsystem auf Belastungen reagieren würde. Sinnvoll ist es, mit bestimmten Leitworten eine Abfrage durchzuführen.&lt;br /&gt;
Mögliche Leitworte sind:&lt;br /&gt;
:* Kein/Ausfall (z.B. Main Act tritt nicht auf)&lt;br /&gt;
:* Weniger (z.B. Das Bild der Beamer-Übertragung ist schlechter)&lt;br /&gt;
:* Mehr (z.B. mehr Besucher am Einlass als erwartet)&lt;br /&gt;
:* später (z.B. Künstler tritt verspätet auf)&lt;br /&gt;
:* früher (z.B. Besucher kommen zu früh zum Veranstaltungsort)&lt;br /&gt;
:* Teilweise (z.B. nur in einem Publikumsbereich ist Musik zu hören)&lt;br /&gt;
:* Anders als (z.B. die Personen strömen in die falsche Richtung)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die daraus entstehenden Szenarien zeigen weitere mögliche Risiken auf, neben den möglichen Risiken aus den Checklisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Risikoanalyse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Risikomatrix.jpg|miniatur|Risikomatrix]]&lt;br /&gt;
Die Risikoanalyse dient der Bestimmung der Risikohöhe und betrachtet laut der ISO 31000 &amp;quot;die Ursachen und Quellen der Risiken, ihre positiven und negativen Auswirkungen und die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens.&amp;quot; Sie stellt damit die Grundlage für die Risikobewertung dar.&lt;br /&gt;
Häufig wird die Risikoanalyse gleichgesetzt mit der Bestimmung der Risikohöhe durch das Produkt aus Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit. Dies wird dann beispielsweise in die so genannte Risikomatrix (siehe auch Bild Risikomatrix) eingetragen, die dann bereits Auskunft darüber geben kann, ob das Risiko noch im tolerablen Bereich liegt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Einteilung können für Schadenschwere und Eintrittswahrscheinlichkeit vorgenommen werden&amp;lt;ref&amp;gt;Zimme, R. (2014): Risikomanagement bei Veranstaltungen. Pilotseminar interdisziplinäre Grundlagenausbildung &amp;quot;Sicherheit bei Großveranstaltungen&amp;quot; an der AKNZ am 14.10.2014.&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schadenschwere:&lt;br /&gt;
# sehr gering (Bagatellverletzungen, Schürfwunden, blaue Flecke etc.)&lt;br /&gt;
# gering (leichte Verletzungen, ambulante Versorgung)&lt;br /&gt;
# mittel (Verletzungen bemerkenswert, möglicherweise stationäre Versorgung nötig)&lt;br /&gt;
# hoch (schwere Verletzungen, Transport ins Krankenhaus unumgänglich, Brüche etc.)&lt;br /&gt;
# sehr hoch (irreversibel bis tödlich, schwere Verletzungen mehrerer Personen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrittswahrscheinlichkeit:&lt;br /&gt;
# sehr unwahrscheinlich (nahezu auszuschließen)&lt;br /&gt;
# möglich (das Ausbleiben des Ereignisses ist eher wahrscheinlich als der Eintritt)&lt;br /&gt;
# wahrscheinlich (der Eintritt des Ereignisses ist wahrscheinlicher als sein Ausbleiben)&lt;br /&gt;
# zu erwarten (mit dem Ereignis muss gerechnet werden)&lt;br /&gt;
# nahezu sicher (das Ereignis wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintreten)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies ist eine erste Risikoschätzung und ist die Risikohöhe in der Matrix eingetragen, sollte sich der Beurteilende noch folgende Fragen stellen, die das Risiko noch erhöhen könnte:&lt;br /&gt;
:* Tritt die Risikosituation häufig auf, bzw. halten sich die Besucher häufig im Gefahrenbereich auf? Wird diese Frage mit &amp;quot;ja&amp;quot; beantwortet, steigt die Risikohöhe.&lt;br /&gt;
:* Ist eine Abwendung der Risikosituation möglich? Wird die Frage mit &amp;quot;nein&amp;quot; beantwortet, dann steigt die Risikohöhe.&lt;br /&gt;
:* Bezieht sich das Schadensausmaß auf mehrere Personen? Wird die Frage mit &amp;quot;ja&amp;quot; beantwortet, dann steigt die Risikohöhe.&lt;br /&gt;
:* Wird dieses Risiko und seine Auswirkungen von den Besuchern allgemein akzeptiert (z.B. Behandlungen aufgrund von zu hohem Alkoholkonsum eines erwachsenen Mannes auf einer Kirmesveranstaltung)? Wird diese Frage mit &amp;quot;nein&amp;quot; beantwortet, dann steigt die Risikohöhe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Befindet sich also das ermittelte Risiko anhand der Risikomatrix bereits im &amp;quot;gelben&amp;quot; Bereich und steigt die Risikohöhe durch die weiteren Fragen, sollte überlegt werden, ob die Risikohöhe dadurch sogar in den &amp;quot;roten&amp;quot; Bereich steigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Risikobewertung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Grundlage der ermittelten Risikohöhe im Zuge der Analyse wird das vorliegende Risiko bewertet, indem es mit dem Grenzrisiko verglichen wird. &lt;br /&gt;
Dieses Grenzrisiko ist dabei selten ein fester Wert, sondern eher ein Risikoband, wie es das Bild der Risikomatrix darstellt. Der gelbe Bereich der Matrix stellt das Grenzrisiko dar, in dem das ALARP-Prinzip angewendet wird. ALARP kommt aus dem Englischen und heißt „as low as reasonable practical“, übersetzt heißt das „so niedrig, wie vernünftigerweise möglich“. Liegt das Risiko über dem Grenzrisiko (also im roten Bereich) muss es reduziert werden, unabhängig davon, wie viel es kostet bzw. wie hoch der Aufwand ist. Wenn diese Reduzierung nicht möglich ist, muss die Aktivität beendet, also die Großveranstaltung möglicherweise abgesagt werden. Liegt das Risiko im gelben Bereich, können Maßnahmen zur Reduzierung eingeleitet werden, wenn die Kosten der Maßnahmen nicht deren Nutzen übersteigt.&amp;lt;ref&amp;gt; O´Riordan (1996): Umweltwissenschaften und Umweltmanagement. Berlin-&lt;br /&gt;
Heidelberg : Springer Verlag. &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es sollte angestrebt werden, so viele Risiken wie möglich so weit zu reduzieren, dass sie im grünen Bereich liegen. Es wird jedoch einige Risiken geben, die durch Schutzmaßnahmen nicht so weit reduziert werden können. So kann das Wetter nicht beeinflusst werden und bei der Durchführung der Risikobeurteilung nicht eindeutig eingeschätzt werden. In diesem Fall muss mit allen Beteiligten eine fundierte Entscheidung getroffen werden, ob das Risiko übernommen werden kann und lediglich das Schadensausmaß nach Eintreffen des Schadenfalles eindämmen. Diese Überlegungen sollten im [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept|Sicherheitskonzept]] in der Szenarienplanung durchgeführt und die Ergebnisse dort dokumentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Risikobewältigung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Laut der ISO 31000 umfasst die Risikobewältigung die Auswahl und Umsetzung einer oder mehrerer Optionen zur Veränderung der Risiken.&lt;br /&gt;
Folgende Gestaltungsrangfolge sollte dabei eingehalten werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:* Vermeidung von Risiken, indem entschieden wird, die Aktivität aus der sich die Risiken ergeben, nicht aufzunehmen oder einzustellen;&lt;br /&gt;
:* Beseitigung der Risikoquelle;&lt;br /&gt;
:* Veränderung der Wahrscheinlichkeit;&lt;br /&gt;
:* Veränderung der Auswirkungen;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen sollte in Anlehnung an den Arbeitsschutz folgende Reihenfolge beachtet werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Vermeiden / Beseitigen von Risikoquellen (z.B. eine risikoträchtige Band nicht engagieren)&lt;br /&gt;
# Technische Maßnahmen (z.B. Einzäunen von Gefahrstellen)&lt;br /&gt;
# Organisatorische Maßnahmen (z.B. Hinweis auf Gefahrenstellen durch Ausschilderung)&lt;br /&gt;
# Verhaltensbezogene Maßnahmen (z.B. besondere Einweisungen des Ordnungspersonals auf spezifische Risiken)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Formulierung der Maßnahmen sollte ein Maßnahmenplan erstellt werden, der folgende Aspekte enthält:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:* Gründe für die Auswahl der Maßnahme einschließlich des erwartenden Nutzens&lt;br /&gt;
:* Verantwortliche für die Genehmigung und Zuständige für die Umsetzung des Plans&lt;br /&gt;
:* erforderliche Ressourcen&lt;br /&gt;
:* Zeitplan&lt;br /&gt;
:* Prioritäten für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen&lt;br /&gt;
:* Anforderungen an die Berichterstattung und Überwachung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Sicherheitsbausteine/Kommunikationsmanagement|Sicherheitskommunikation]] spielt bei der Festlegung und Implementierung von Maßnahmen eine große Rolle. So sind viele Maßnahmen ohne Kommunikation nicht durchzuführen, andere wiederum sind kommunikativer Natur.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Risikobewältigung können neue Risiken entstehen oder bestehende verändert werden. Daher ist es notwendig, die Risiken, die durch die Durchführung der Maßnahmen entstehen könnten, zu beurteilen. So könnte zum Beispiel eine Gefahrenstelle durch einen Zaun abgeschirmt werden (technische Maßnahme). Bei der Veranstaltung klettern die Besucher jedoch auf diesen Zaun, um die Bühne besser sehen zu können und stürzen von den Zäunen und verletzen sich. Daher muss die Maßnahme angepasst oder eine weitere Maßnahme durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Maßnahmenplan sollte mit einer Kurzfassung der Schritte der Risikobeurteilung als Dokumentation in das [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept|Sicherheitskonzept]] übernommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beurteilungshilfen zur Risikobewertung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Risikoeinteilung von Veranstaltungen - Polizeiliche Aspekte'''&lt;br /&gt;
Aspekte, die bei der Risikoeinteilung von Veranstaltungen aus polizeilicher Sicht berücksichtigt werden sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Polizeiliche_Sicherheitsaspekte_Risikoeinteilung.pdf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Risikoeinteilung von Veranstaltungen - Nichtpolizeiliche Aspekte'''&lt;br /&gt;
Aspekte, die bei der Risikoeinteilung von Veranstaltungen aus nichtpolizeilicher Sicht (Brandschutz und Sanitätsdienst) berücksichtigt werden sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Nichtpolizeiliche_Sicherheitsaspekte_Risikoeinteilung.pdf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Struktur einer Checkliste zur Identifizierung von Gefährdungen auf Veranstaltungen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:2015-01-06_Checkliste_Gefährdungsfaktoren.pdf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einzelnachweise==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung&amp;diff=4192</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung&amp;diff=4192"/>
		<updated>2015-06-02T13:05:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: /* Checklisten zur Risikobeurteilung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Sicherheitsbeurteilung}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Status: Der Text ist in der fast finalen Version. Was derzeit fehlt ist ein Download-Bereich für Checklisten. Ist bei Herrn Könnecke angefragt. Die Einrichtung des Downloadbereichs wird den Text nur insofern ändern, dass die Verlinkungen an geeigneter Stelle eingefügt werden. Inhaltlich werden keine Änderungen mehr vorgenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Eine Verlinkung zu einigen Sicherheitsbausteinen war nicht möglich, da sie uns nicht vorlagen, wir über den Inhalt also nur spekulieren können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Anne Fiedler, Uli Barth&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''unter Mitarbeit von:&lt;br /&gt;
''Groneberg, Eichler, Rusch, Funk (noch nicht abgestimmt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''''Weitere Einarbeitung der Reviewkommentare erfolgt unter Federführung von Dennis Vosteen / BFM.'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit Veranstaltungen für alle Beteiligten gesund und sicher sind, wird in der Planungsphase (--&amp;gt; Verlinkung, wenn Artikel steht!), also vor der Veranstaltung, in Form eines systematischen Verfahrens die Veranstaltung sicherheitlich beurteilt (kurz: Sicherheitsbeurteilung). Gegenstand der Sicherheitsbeurteilung ist eine kritische Auseinandersetzung mit Gefahren sowie durch Gefahren bewirkte Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachen. Unter Umständen werden auch Risiken betrachtet. &lt;br /&gt;
Bei der Beurteilung der Sicherheit von Veranstaltungen kann prinzipiell von der initialen Ursache zu einer unerwünschten Auswirkung ausgegangen werden (Schädlichkeitsansatz) aber auch von den beteiligten Personen aus auf deren Verletzlichkeit (Vulnerabilitätsansatz). Mit zunehmender Vulnerabilität (z.B. mehr Personen, besondere Personengruppen) sollte allfälliges Unwissen und Ungewissheiten verstärkt bei der angewendeten Beurteilungsmethodik berücksichtigt werden. Mit zunehmender Vulnerabilität sollte das Veranstaltungssystem nicht nur gesichert und geschützt, sondern auch dessen Resilienz erhöht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Risikoeinteilung und beurteilung.jpg|miniatur|Sicherheitsbeurteilung]]&lt;br /&gt;
Die Sicherheitsbeurteilung setzt sich zusammen aus zwei wesentlichen Aspekten (s. Bild Sicherheitsbeurteilung). Zum einen aus einer [[#Risikoeinteilung|Risikoeinteilung]], welche die zuständigen Fachbehörden bei der Beurteilung des Gefährdungspotenzials einer Veranstaltung inkl. möglicher Maßnahmen bzw. Auflagen vorschlägt, die aufgrund des Gefährdungspotenzial notwendig sein können. Zum anderen aus einem Verfahren zur Risikobeurteilung, die den Veranstalter unterstützen soll, die möglichen Risiken auf seiner Veranstaltung zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten, um anschließend Schutzmaßnahmen zu formulieren, die die Risikobewältigung unterstützen sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Beurteilungen werden im [[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren|Genehmigungsverfahren]], speziell in der ''Planungsphase''(--&amp;gt; muss noch verlinkt werden ,wenn Link besteht), &lt;br /&gt;
durchgeführt. Das [[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren|Genehmigungsverfahren]] soll hier im Hinblick auf die Erstellung der Aspekte der Sicherheitsbeurteilung kurz dargestellt werden.&lt;br /&gt;
Wird von einem Veranstalter eine Großveranstaltung geplant, muss er diese bei der zuständigen Behörde anmelden. Dies kann häufig online erfolgen. Der Veranstalter füllt dazu einen [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Anmeldebogen|Anmeldebogen]] mit den wichtigsten Daten aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Anmeldung geht dann an die zuständige Genehmigungsbehörde, idealerweise handelt es sich dabei um einen zentralen Ansprechpartner (häufig als &amp;quot;Federführende Stelle&amp;quot; bezeichnet), der diese an die zuständigen Fachbehörden weiterleitet.&lt;br /&gt;
Die zuständigen Fachbehörden müssen dann feststellen, ob ein erhöhtes Gefährdungspotenzial vorliegt. Daraus ergibt sich, ob die Genehmigung von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängt. Eine Hilfestellung stellt die [[Hauptseite/Checklisten|Risikoeinteilung]] für die Polizei und die [[Hauptseite/Checklisten|Risikoeinteilung]] für Brandschutz-, Sanitätsdienstbelange.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Planung von Veranstaltungen sollte der Veranstalter grundsätzlich eine [[#Risikobeurteilung|Risikobeurteilung]] durchführen. Die Ergebnisse der Risikobeurteilung können dann in das Sicherheitskonzept übertragen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Risikoeinteilung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Risikoeinteilung wird innerhalb des Genehmigungsverfahrens durchgeführt und ist eine Entscheidungshilfe für die zuständigen Fachbehörden, welche Auflagen an die Genehmigung gebunden sein sollten, in Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials der Veranstaltung.&lt;br /&gt;
Mit Hilfe von Checklisten soll den zuständigen Fachbehörden die Möglichkeit gegeben werden, das Gefährdungspotenzial besser einschätzen zu können und notwendige Maßnahmen auszuwählen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie bereits oben erwähnt, ist es bei Großveranstaltungen notwendig, diese bei der zuständigen Genehmigungsbehörde anzumelden. Es ist zu empfehlen, einen standardisierten [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Anmeldebogen|Anmeldebogen]] zu verwenden, z.B. als Online-Abfrage. Dabei ist zu beachten, dass der verlinkte [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Anmeldebogen|Anmeldebogen]] sich bisher im Wesentlichen auf die polizeilichen Aspekte sowie die Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes bezieht. Dieser ist aber durch die Belange der weiteren zuständigen Fachbehörden erweiterbar.&lt;br /&gt;
Welche weiteren Fachbehörden mit eingebunden werden sollten, kann nicht pauschal festgelegt werden. Je nach Ausgestaltung der Veranstaltung ist das Fachwissen einzelner Behörden notwendig. Eine nicht abschließende Auflistung über die zu beteiligenden Fachbehörden ist im Kapitel 5 des Leitfadens &amp;quot;Sicherheit bei Großveranstaltungen&amp;quot; des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zu finden &amp;lt;ref&amp;gt; [//http://verwaltung.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=2b732216a9b154be2f93a3a980515253 ''Leitfaden &amp;quot;Sicherheit bei Großveranstaltungen&amp;quot;''] - Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Abgerufen am 05.03.2014.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aspekte der Risikoeinteilung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn die zuständigen Behörden ausgewählt und die Informationen des [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Anmeldebogen|Anmeldebogen]]s an die zuständigen Behörden weiter geleitet wurden, führen die eine Risikoeinteilung durch. &lt;br /&gt;
Unter den folgenden Links werden  [[Hauptseite/Checklisten|Polizeiliche Aspekte]] und [[Hauptseite/Checklisten|Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes]] vorgestellt, die eine Risikoeinteilung mindestens umfassen sollte. &lt;br /&gt;
Mithilfe der verschiedenen Checklisten legen die zuständigen Fachbehörden fest, ob für ihren Bereich das Risiko nicht mehr toleriert werden kann. Im nächsten Schritt ist dann zu klären, ob das Risiko durch Auflagen und Schutzmaßnahmen noch verringert und somit toleriert werden kann. Ist dies aus Sicht einer oder mehrerer zuständiger Fachbehörden nicht möglich, kann keine Genehmigung zur Durchführung der Veranstaltung erstellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Auflagen auf Grundlage der Risikoeinteilung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wurde auf Grundlage der Risikoeinteilung ermittelt, dass die Genehmigung an Auflagen geknüpft werden muss, müssen diese je nach Risiko ausgewählt werden. Dies sollte auf Grundlage der Erfahrungen aus vorherigen Veranstaltungen durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Risikobeurteilung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Risikomanagementverfahren.jpg|miniatur|Risikomanagementprozess]]&lt;br /&gt;
Der Veranstalter sollte für jede Veranstaltung eine Risikobeurteilung durchführen, um eine größtmögliche Sicherheit garantieren zu können. Stellen die zuständigen Fachbehörde die Auflage zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts, ist die Risikobeurteilung die Grundlage dazu.&lt;br /&gt;
Die Risikobeurteilung ist Teil des Risikomanagementprozesses nach ISO 31000:2009 &amp;lt;ref&amp;gt; ISO 31000:2009 Risikomanagement - Grundsätze und Leitlinien. &amp;lt;/ref&amp;gt;, der im nebenstehenden Bild graphisch dargestellt wird. Die Risikobeurteilung besteht aus den Schritten Risikoidentifikation, Risikoanalyse und Risikobewertung. Vorangestellt ist das Erstellen des Zusammenhangs und anschließend folgt der Schritt der Risikobewältigung. Umgangssprachlich werden diese zwei letztgenannten Schritte der Risikobeurteilung zugeordnet. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf werden die einzelnen Schritte des Verfahrens näher beleuchtet und Hinweise gegeben, wie dies für die Veranstaltungssicherheit umgesetzt werden könnte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen des Zusammenhangs====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Erstellen des Zusammenhangs ist der erste Schritt des Risikomanagementprozesses, wodurch laut ISO 31000 &amp;lt;ref&amp;gt; ISO 31000:2009 Risikomanagement - Grundsätze und Leitlinien. &amp;lt;/ref&amp;gt;  die Ziele der Veranstaltung zum Ausdruck gebracht werden. &lt;br /&gt;
Ziele bei einer Veranstaltung können unterschiedlich ausgestaltet sein, Beispiele sind der wirtschaftliche Gewinn, Wiedererkennungswert (z.B. mit einem bestimmten Produkt), zufriedene Besucher (welche die nächste Veranstaltung wieder besuchen werden), ein bestimmungsgemäßer Veranstaltungsverlauf und eine sichere Veranstaltung.&lt;br /&gt;
Durch die Formulierung dieser Ziele, werden so genannte Schutzziele festgelegt, die für die Bestimmung der Grenzrisiken notwendig sind. &lt;br /&gt;
Der Begriff Schutzziele wird von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben unterschiedlich definiert. So besteht ein Schutzziel bei der Feuerwehr aus Erreichungsgrad, Funktionsstärke und Hilfsfrist. Dies ist in diesem Zusammenhang eine zu enge Definition. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe definiert den Begriff &amp;quot;Schutzziel&amp;quot; wie folgt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;center&amp;gt;''Angestrebter Zustand eines Schutzguts, der bei einem Ereignis erhalten bleiben soll.''&amp;lt;ref&amp;gt; [http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Praxis_Bevoelkerungsschutz/Band_8_Praxis_BS_BBK_Glossar.pdf?__blob=publicationFile ''BBK-Glossar - Ausgewählte zentrale Begriffe des Bevölkerungsschutzes''] - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Abgerufen am 16.05.2014.&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;/center&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allgemein würde dies so viel heißen, wie &amp;quot;Erhaltung der körperlichen Unversehrtheit des Besuchers&amp;quot;. Doch wird das Schutzziel &amp;quot;Keine Verletzungen der Besucher von Veranstaltungen&amp;quot; kaum einzuhalten sein und sollte daher so nicht formuliert werden. Der Veranstalter sollte sich aber darüber Gedanken machen, wie viele Verletzte er bei seiner Veranstaltung noch toleriert. Auch kann er bestimmte Arten von Verletzungen oder Erkrankungen festlegen, die er auf der Veranstaltung nicht tolerieren wird. So könnte beispielsweise ein Ziel sein, dass es keine Lebensmittelvergiftungen auf einer Veranstaltungen geben soll. Gibt es einen Verkauf von Lebensmitteln auf der Veranstaltung, kann der Veranstalter daher verlangen, dass alle gültigen Regeln zu diesem Aspekt eingehalten werden sollen und kann dazu noch Kontrollen einbauen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es sollte daher im ersten Schritt festgelegt werden, was geschützt werden soll&amp;lt;ref&amp;gt;Zimme, R. (2014): Risikomanagement bei Veranstaltungen. Pilotseminar interdisziplinäre Grundlagenausbildung &amp;quot;Sicherheit bei Großveranstaltungen&amp;quot; an der AKNZ am 14.10.2014.&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:* Menschen - wen?&lt;br /&gt;
:* Eigentum - welches?&lt;br /&gt;
:* Information - welche?&lt;br /&gt;
:* Prozesse - welche?&lt;br /&gt;
:* Umwelt - vor was?&lt;br /&gt;
:* Reputation - warum?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele für formulierte Schutzziele sollten so konkret wie möglich sein:&lt;br /&gt;
:* Vermeidung von kritischen Personendichten&lt;br /&gt;
:* Aufrechterhaltung von Gefahrenabwehrmaßnahmen und Fluchtmöglichkeiten für gefährdete Personen&lt;br /&gt;
:* Aufrechterhaltung der Kommunikationshoheit des Veranstalters (technisch und inhaltlich)&lt;br /&gt;
:* Technische Instandhaltung von Kommunikationsinfrastrukturen&lt;br /&gt;
:* Sicherstellung des Personalbedarfs&lt;br /&gt;
:* Sicherstellung der Informationsketten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Grenzrisiko ohne Farbe.jpg|miniatur|Grenzrisiko]]&lt;br /&gt;
Mit der Formulierung der Schutzziele wird festgelegt, welche Risiken auf einer Veranstaltung noch toleriert werden können. Das Bild &amp;quot;Grenzrisiko&amp;quot; zeigt, wie bei einer gewissen Höhe des Risikos der Grenzwert überschritten wird, dass es nicht mehr toleriert werden kann.&lt;br /&gt;
In der Praxis stellt sich das Grenzrisiko eher als ein „mehr oder weniger breiter Korridor“ dar, denn als eine „schmale Linie“. Dies erklärt sich bis zu einem gewissen Grad aus dem Umstand, dass die Festlegung eines Grenzrisikos in der Regel das Resultat eines Konsenzfindungsprozesses ist, an dem unterschiedliche Stakeholder beteiligt sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Planung einer Veranstaltung wird ein gewisser Finanzrahmen gesetzt, der nicht überschritten werden darf. Wird dieser jedoch bei der Planung der Veranstaltung überschritten, wird der Veranstalter die Planung abbrechen und die Veranstaltung nicht durchführen oder andere Mittel und Wege suchen, um die Kosten zu senken (z.B. günstigerer Veranstaltungsort, günstigerer Main Act).&lt;br /&gt;
Gleiches gilt bei der Veranstaltung in Bezug auf die Besuchersicherheit. Bereits in der Planung muss festgelegt werden, welche Risiken in welcher Höhe noch toleriert werden und ab wann Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Risiko zu mindern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schutzziele und die daraus abzuleitenden Grenzrisiken sind nicht starr und allgemein für alle Arten von Veranstaltungen anzuwenden. Sie müssen mit jeder neuen Veranstaltung neu formuliert werden. Denn die Schutzziele ändern sich mit jeder Veranstaltung. Dies soll das folgende Beispiel veranschaulichen:&lt;br /&gt;
Auf einer Kirmesveranstaltung erwarten die Besucher unter anderem spektakuläre Fahrgeschäfte sowie die Möglichkeit Bier und andere alkoholische Getränke zu konsumieren. Somit wird die Veranstaltung darauf ausgelegt, dass diese Erwartungen der Besucher auch erfüllt werden. Es werden u.a. viele Bierstände aufgestellt und ein hoher Bierverkauf (und damit ein hoher Umsatz) ist ein Ziel der Veranstaltung. Bei einer solchen Veranstaltung muss also davon ausgegangen werden, dass einige Personen eine sanitätsdienstliche Versorgung aufgrund von zu hohem Bierkonsum benötigen. Der Veranstalter kann davon ausgehen, dass dies allgemein toleriert ist und sein Schutzziel (wie viele Personen aufgrund von erhöhtem Alkoholkonsum behandelt werden können) darauf auslegen und somit das Grenzrisiko festlegen.&lt;br /&gt;
Auf einem Kinderfest erwarten die Besucher Spiele für Kinder, Unterhaltung durch Clowns und kindgerechtes Essen. Es werden solche Stände aufgebaut, der Fokus liegt auf der Unterhaltung der Kinder. Die möglichen Sanitätsdiensteinsätze sind hauptsächlich Versorgungen von gestürzten Kindern. Dass sich einige Kinder verletzten werden, weil sie beim Spielen stürzen, ist akzeptiert. Nicht toleriert werden hingegen betrunkene Gäste, die möglicherweise sogar unangenehm auffallen. &lt;br /&gt;
Folglich können die Schutzziele und Grenzrisiken sehr unterschiedlich sein.&lt;br /&gt;
Bei einer sich wiederholenden Veranstaltung sollte in der Planung geprüft werden, ob sich die Schutzziele geändert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Definition von Schutzzielen und die Festlegung von Grenzrisiken stellen die Kalibrierung der Risikobewertung dar. In diesem Schritt, der im späteren Verlauf erläutert wird, wird die Höhe der Risiken mit den Grenzrisiken verglichen und festgelegt, ob diese noch toleriert werden können oder nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Risikoidentifikation====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Risikoidentifikation wird in der ISO 31000 als Prozess zum Finden, Erkennen und Beschreiben von Risiken beschrieben. Die Auflistung der Risiken ist dabei ohne Wertung vorzunehmen, das heißt, es werden auch Risiken aufgenommen, die auf den ersten Blick unwahrscheinlich scheinen. Es ist wichtig, diesen Schritt der Risikobeurteilung sehr gewissenhaft durchzuführen. Denn je umfassender die Identifikation vorgenommen wurde, desto weniger Risiken werden übersehen. Und jedes erfasste und verhinderte Risiko ist ein möglicher Unfallfaktor weniger. Dies ist mit der Wasserglas-Theorie von Gottschalk/Gürtler&amp;lt;ref&amp;gt; Gottschalk, F.; Gürtler, H.(1959): Handbuch der unfallverhütung. Stuttgart, Düsseldorf: Ring-Verlag &amp;lt;/ref&amp;gt; bildhaft dargestellt. &lt;br /&gt;
[[Datei:Wasserglas.jpg|miniatur|Wasserglas-Theorie]]&lt;br /&gt;
Die Autoren wollen damit zum Ausdruck bringen, dass es zu einem Unfall kommen kann, wenn sich viele Unfallfaktoren sammeln und nur ein einzelner hinzugefügter Unfallfaktor das Glas zum überlaufen bringen kann und somit ein Unfall geschieht. Daher ist es notwendig, das Glas so leer wie möglich zu halten, dass falls ein Unfallfaktor hinzukommt, das Glas nicht überläuft und es somit nicht zu einem Unfall kommen kann. Mit jedem Risiko, das identifiziert und bewältigt wird, sinkt der Pegel im Glas und weniger störende Vorfälle, die zu einem Unfall führen, können bei der Durchführung der Veranstaltung vorkommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es sollte bedacht werden, dass eine vollständige Identifikation der Risiken nicht möglich ist. Denn sie hängt vom Erfahrungs- und Fachwissen des Anwenders ab. Es ist daher ratsam, in einem Team die Veranstaltung systematisch durchzusprechen und auf die möglichen Risiken einzugehen.&lt;br /&gt;
Dabei sollten die Phasen der Veranstaltung berücksichtigt werden. Der Einlass birgt andere Risiken als die Veranstaltung selbst und auch der Auslass stellt die Beurteilenden vor neue Herausforderungen. Neben der zeitlichen Betrachtung (Phasen der Veranstaltung) ist eine räumliche Betrachtung sinnvoll. So sollte sich das Team fragen, welche Orte der Veranstaltung ein besonderes Risiko bergen und diese genauer betrachten, Beispiele sind Bühnen, hoch frequentierte Bierstände und Ausgänge.&lt;br /&gt;
Dabei stellt sich natürlich die Frage, wie detailliert dieser Prozess-Schritt durchgeführt werden sollte. Es ist nicht sinnvoll, nur ganz oberflächlich nach möglichen Risikofaktoren zu suchen; zu detailliert vorzugehen und dabei den Überblick zu verlieren ist ebenfalls nicht zweckmäßig. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Risikoidentifikation kann durch Checklisten und einem so genannten Stresstest unterstützt werden. Beide Verfahren werden im folgenden Verlauf kurz vorgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Risikoidentifikation mittels Checkliste=====&lt;br /&gt;
[[Datei:Checkliste.jpg|miniatur|Checkliste zur Risikoidentifikation]]&lt;br /&gt;
[[Hauptseite/Checklisten|Checklisten]] können die systematische Identifikation von Risiken erleichtern. Zusätzlich können diese Checklisten nicht nur Risiken enthalten, sondern auch Aspekte die häufig elementar sind und daher nicht vergessen werden sollten. Die Anwendung  hat unterschiedliche Vor- und Nachteile. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorteile einer solchen Liste sind:&lt;br /&gt;
:* Sie ist auch durch Laien anwendbar&lt;br /&gt;
:* Häufige Probleme/Risikoquellen können nicht vergessen werden&lt;br /&gt;
:* Zu jeder Risikoquelle können Vorschläge zur Risikobewältigung (so genannte Schutzmaßnahmen) verknüpft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Nachteile sind:&lt;br /&gt;
:* Es können nur bekannte Risikoquellen in der Liste festgehalten werden und somit auch nur bekannte Risikoquellen identifiziert werden&lt;br /&gt;
:* Risikoquellen, die nicht so offensichtlich sind, können übersehen werden&lt;br /&gt;
:* Eine Checkliste kann die Vielfalt der unterschiedlichen Veranstaltungen nicht in Gänze darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Oft basiert das in der Checkliste enthaltene Wissen auf mehr oder weniger systematisch gesammelten Erfahrungen. Es kann daher nicht als alleiniges Mittel zur Identifikation genutzt werden. Es ist zum einen ratsam, die Checkliste stetig zu verbessern und zu erweitern, um neu gemachte Erfahrungen zu integrieren. Zum anderen sollten weitere Verfahren zur Identifikation genutzt werden, z.B. mittels eines Stresstests.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Risikoidentifikation mittels Stresstest=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einem Stresstest werden sicherheitskritische Komponenten und Teilsysteme identifiziert (z.B. über Brain-Storming, Mind-Mapping, Cluster-Verfahren) und ermittelt, wie diese auf Belastungen reagieren. &lt;br /&gt;
Systeme sind sicherheitskritisch, wenn bei einem (teilweisen) Ausfall oder einer unerwarteten Verspätung die Besucher negativ reagieren, aggressiv werden und es zu Unruhen und dadurch erhöhten Personendrücken kommen kann. &lt;br /&gt;
Beispiele:&lt;br /&gt;
:* Ausfall von den Übertragungskomponenten bei einer Public Viewing-Veranstaltung (z.B. Ausfall des Beamers, keine Bild-Übertragung, kein Ton etc.) &amp;lt;ref&amp;gt; Oberhagemann in einem BasiGo-Arbeitsbesprechung vom 07. April 2014. &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
:* Main Act bei einem Konzert (z.B. der verspätete Auftritt von Justin Bieber &amp;lt;ref&amp;gt; Ruhrnachrichten: Justin Bieber kommt wieder viel zu spät - viele Tränen; 06.04.2013. Online im Internet: http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/dortmund/44141-Innenstadt~/Westfalenhalle-Justin-Bieber-kommt-wieder-viel-zu-spaet-viele-Traenen;art930,1960211. Abgerufen am 13.06.2014.&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
:* Erhöhte Belastungen bei der Einlasssituation (z.B. zu wenige Ordner, zu viele Besucher)&lt;br /&gt;
:* Ausfall der Lebensmittelversorgung (z.B. Störung der Bierversorgung auf einem Rock-Festival&amp;lt;ref&amp;gt; Funk in der Weiterbildung &amp;quot;Professional Certificate in Event Safety &amp;amp; Security Management am 28.09.2013&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
:* Ausfall von Experten/Mitarbeitern für Kommunikation und Information&lt;br /&gt;
:* Ausfall von technischen Kommunikationsinfrastrukturen (z.B. Durchsagesysteme, Bildschirme, Beschilderungen, Mobilfunknetz etc.)&lt;br /&gt;
:* Überlastung von Kommunikationsinfrastrukturen (z.B. erhöhtes Aufkommen von Notfallanrufen, Shitstorm in Social Media etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kommunikationsinfrastrukturen sind ein wichtiger Aspekt der sicheren Planung einer Veranstaltung, da sie die Durchführung der Schutzmaßnahmen unterstützen oder selbst Element der Schutzmaßnahmen sind. Daher sind sie als sicherheitskritische Komponente zu betrachten. Ein Überblick zu diesem Thema sind im Sicherheitsbaustein [[Sicherheitsbausteine/Kommunikationsmanagement|Sicherheitskommunikation]] zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sind die sicherheitskritischen Teilsysteme identifiziert, wird ermittelt wie das Teilsystem auf Belastungen reagieren würde. Sinnvoll ist es, mit bestimmten Leitworten eine Abfrage durchzuführen.&lt;br /&gt;
Mögliche Leitworte sind:&lt;br /&gt;
:* Kein/Ausfall (z.B. Main Act tritt nicht auf)&lt;br /&gt;
:* Weniger (z.B. Das Bild der Beamer-Übertragung ist schlechter)&lt;br /&gt;
:* Mehr (z.B. mehr Besucher am Einlass als erwartet)&lt;br /&gt;
:* später (z.B. Künstler tritt verspätet auf)&lt;br /&gt;
:* früher (z.B. Besucher kommen zu früh zum Veranstaltungsort)&lt;br /&gt;
:* Teilweise (z.B. nur in einem Publikumsbereich ist Musik zu hören)&lt;br /&gt;
:* Anders als (z.B. die Personen strömen in die falsche Richtung)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die daraus entstehenden Szenarien zeigen weitere mögliche Risiken auf, neben den möglichen Risiken aus den Checklisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Risikoanalyse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Risikomatrix.jpg|miniatur|Risikomatrix]]&lt;br /&gt;
Die Risikoanalyse dient der Bestimmung der Risikohöhe und betrachtet laut der ISO 31000 &amp;quot;die Ursachen und Quellen der Risiken, ihre positiven und negativen Auswirkungen und die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens.&amp;quot; Sie stellt damit die Grundlage für die Risikobewertung dar.&lt;br /&gt;
Häufig wird die Risikoanalyse gleichgesetzt mit der Bestimmung der Risikohöhe durch das Produkt aus Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit. Dies wird dann beispielsweise in die so genannte Risikomatrix (siehe auch Bild Risikomatrix) eingetragen, die dann bereits Auskunft darüber geben kann, ob das Risiko noch im tolerablen Bereich liegt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Einteilung können für Schadenschwere und Eintrittswahrscheinlichkeit vorgenommen werden&amp;lt;ref&amp;gt;Zimme, R. (2014): Risikomanagement bei Veranstaltungen. Pilotseminar interdisziplinäre Grundlagenausbildung &amp;quot;Sicherheit bei Großveranstaltungen&amp;quot; an der AKNZ am 14.10.2014.&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schadenschwere:&lt;br /&gt;
# sehr gering (Bagatellverletzungen, Schürfwunden, blaue Flecke etc.)&lt;br /&gt;
# gering (leichte Verletzungen, ambulante Versorgung)&lt;br /&gt;
# mittel (Verletzungen bemerkenswert, möglicherweise stationäre Versorgung nötig)&lt;br /&gt;
# hoch (schwere Verletzungen, Transport ins Krankenhaus unumgänglich, Brüche etc.)&lt;br /&gt;
# sehr hoch (irreversibel bis tödlich, schwere Verletzungen mehrerer Personen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrittswahrscheinlichkeit:&lt;br /&gt;
# sehr unwahrscheinlich (nahezu auszuschließen)&lt;br /&gt;
# möglich (das Ausbleiben des Ereignisses ist eher wahrscheinlich als der Eintritt)&lt;br /&gt;
# wahrscheinlich (der Eintritt des Ereignisses ist wahrscheinlicher als sein Ausbleiben)&lt;br /&gt;
# zu erwarten (mit dem Ereignis muss gerechnet werden)&lt;br /&gt;
# nahezu sicher (das Ereignis wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintreten)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies ist eine erste Risikoschätzung und ist die Risikohöhe in der Matrix eingetragen, sollte sich der Beurteilende noch folgende Fragen stellen, die das Risiko noch erhöhen könnte:&lt;br /&gt;
:* Tritt die Risikosituation häufig auf, bzw. halten sich die Besucher häufig im Gefahrenbereich auf? Wird diese Frage mit &amp;quot;ja&amp;quot; beantwortet, steigt die Risikohöhe.&lt;br /&gt;
:* Ist eine Abwendung der Risikosituation möglich? Wird die Frage mit &amp;quot;nein&amp;quot; beantwortet, dann steigt die Risikohöhe.&lt;br /&gt;
:* Bezieht sich das Schadensausmaß auf mehrere Personen? Wird die Frage mit &amp;quot;ja&amp;quot; beantwortet, dann steigt die Risikohöhe.&lt;br /&gt;
:* Wird dieses Risiko und seine Auswirkungen von den Besuchern allgemein akzeptiert (z.B. Behandlungen aufgrund von zu hohem Alkoholkonsum eines erwachsenen Mannes auf einer Kirmesveranstaltung)? Wird diese Frage mit &amp;quot;nein&amp;quot; beantwortet, dann steigt die Risikohöhe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Befindet sich also das ermittelte Risiko anhand der Risikomatrix bereits im &amp;quot;gelben&amp;quot; Bereich und steigt die Risikohöhe durch die weiteren Fragen, sollte überlegt werden, ob die Risikohöhe dadurch sogar in den &amp;quot;roten&amp;quot; Bereich steigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Risikobewertung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Grundlage der ermittelten Risikohöhe im Zuge der Analyse wird das vorliegende Risiko bewertet, indem es mit dem Grenzrisiko verglichen wird. &lt;br /&gt;
Dieses Grenzrisiko ist dabei selten ein fester Wert, sondern eher ein Risikoband, wie es das Bild der Risikomatrix darstellt. Der gelbe Bereich der Matrix stellt das Grenzrisiko dar, in dem das ALARP-Prinzip angewendet wird. ALARP kommt aus dem Englischen und heißt „as low as reasonable practical“, übersetzt heißt das „so niedrig, wie vernünftigerweise möglich“. Liegt das Risiko über dem Grenzrisiko (also im roten Bereich) muss es reduziert werden, unabhängig davon, wie viel es kostet bzw. wie hoch der Aufwand ist. Wenn diese Reduzierung nicht möglich ist, muss die Aktivität beendet, also die Großveranstaltung möglicherweise abgesagt werden. Liegt das Risiko im gelben Bereich, können Maßnahmen zur Reduzierung eingeleitet werden, wenn die Kosten der Maßnahmen nicht deren Nutzen übersteigt.&amp;lt;ref&amp;gt; O´Riordan (1996): Umweltwissenschaften und Umweltmanagement. Berlin-&lt;br /&gt;
Heidelberg : Springer Verlag. &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es sollte angestrebt werden, so viele Risiken wie möglich so weit zu reduzieren, dass sie im grünen Bereich liegen. Es wird jedoch einige Risiken geben, die durch Schutzmaßnahmen nicht so weit reduziert werden können. So kann das Wetter nicht beeinflusst werden und bei der Durchführung der Risikobeurteilung nicht eindeutig eingeschätzt werden. In diesem Fall muss mit allen Beteiligten eine fundierte Entscheidung getroffen werden, ob das Risiko übernommen werden kann und lediglich das Schadensausmaß nach Eintreffen des Schadenfalles eindämmen. Diese Überlegungen sollten im [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept|Sicherheitskonzept]] in der Szenarienplanung durchgeführt und die Ergebnisse dort dokumentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Risikobewältigung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Laut der ISO 31000 umfasst die Risikobewältigung die Auswahl und Umsetzung einer oder mehrerer Optionen zur Veränderung der Risiken.&lt;br /&gt;
Folgende Gestaltungsrangfolge sollte dabei eingehalten werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:* Vermeidung von Risiken, indem entschieden wird, die Aktivität aus der sich die Risiken ergeben, nicht aufzunehmen oder einzustellen;&lt;br /&gt;
:* Beseitigung der Risikoquelle;&lt;br /&gt;
:* Veränderung der Wahrscheinlichkeit;&lt;br /&gt;
:* Veränderung der Auswirkungen;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen sollte in Anlehnung an den Arbeitsschutz folgende Reihenfolge beachtet werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Vermeiden / Beseitigen von Risikoquellen (z.B. eine risikoträchtige Band nicht engagieren)&lt;br /&gt;
# Technische Maßnahmen (z.B. Einzäunen von Gefahrstellen)&lt;br /&gt;
# Organisatorische Maßnahmen (z.B. Hinweis auf Gefahrenstellen durch Ausschilderung)&lt;br /&gt;
# Verhaltensbezogene Maßnahmen (z.B. besondere Einweisungen des Ordnungspersonals auf spezifische Risiken)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Formulierung der Maßnahmen sollte ein Maßnahmenplan erstellt werden, der folgende Aspekte enthält:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:* Gründe für die Auswahl der Maßnahme einschließlich des erwartenden Nutzens&lt;br /&gt;
:* Verantwortliche für die Genehmigung und Zuständige für die Umsetzung des Plans&lt;br /&gt;
:* erforderliche Ressourcen&lt;br /&gt;
:* Zeitplan&lt;br /&gt;
:* Prioritäten für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen&lt;br /&gt;
:* Anforderungen an die Berichterstattung und Überwachung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Sicherheitsbausteine/Kommunikationsmanagement|Sicherheitskommunikation]] spielt bei der Festlegung und Implementierung von Maßnahmen eine große Rolle. So sind viele Maßnahmen ohne Kommunikation nicht durchzuführen, andere wiederum sind kommunikativer Natur.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Risikobewältigung können neue Risiken entstehen oder bestehende verändert werden. Daher ist es notwendig, die Risiken, die durch die Durchführung der Maßnahmen entstehen könnten, zu beurteilen. So könnte zum Beispiel eine Gefahrenstelle durch einen Zaun abgeschirmt werden (technische Maßnahme). Bei der Veranstaltung klettern die Besucher jedoch auf diesen Zaun, um die Bühne besser sehen zu können und stürzen von den Zäunen und verletzen sich. Daher muss die Maßnahme angepasst oder eine weitere Maßnahme durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Maßnahmenplan sollte mit einer Kurzfassung der Schritte der Risikobeurteilung als Dokumentation in das [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept|Sicherheitskonzept]] übernommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beurteilungshilfen zur Risikobewertung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Risikoeinteilung von Veranstaltungen - Polizeiliche Aspekte'''&lt;br /&gt;
Aspekte, die bei der Risikoeinteilung von Veranstaltungen aus polizeilicher Sicht berücksichtigt werden sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Polizeiliche_Sicherheitsaspekte_Risikoeinteilung.pdf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Risikoeinteilung von Veranstaltungen - Nichtpolizeiliche Aspekte'''&lt;br /&gt;
Aspekte, die bei der Risikoeinteilung von Veranstaltungen aus nichtpolizeilicher Sicht (Brandschutz und Sanitätsdienst) berücksichtigt werden sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Nichtpolizeiliche_Sicherheitsaspekte_Risikoeinteilung.pdf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Struktur einer Checkliste zur Identifizierung von Gefährdungen auf Veranstaltungen'''&lt;br /&gt;
[[Datei:2015-01-06_Checkliste_Gefährdungsfaktoren.pdf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einzelnachweise==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure&amp;diff=4190</id>
		<title>Grundlagen/private Akteure</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure&amp;diff=4190"/>
		<updated>2015-06-02T12:40:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Veranstalter und Betreiber}}&lt;br /&gt;
==Veranstalter==&lt;br /&gt;
Der [[Grundlagen/Veranstalter/Veranstalter|Veranstalter]] ist der Ausgangspunkt einer Veranstaltung. Er hat in aller Regel die Idee und&lt;br /&gt;
das Konzept für die Veranstaltung entwickelt. Er beauftragt Dienstleister und stellt die Finanzierung&lt;br /&gt;
sicher. Der Veranstalter verfolgt ein konkretes Ziel mit der Veranstaltung (Werbung&lt;br /&gt;
für sich oder ein Produkt, Unterhaltung von Besuchern verbunden mit finanziellem Gewinn&lt;br /&gt;
für die Beteiligten, Belohnung der Besucher, beispielsweise bei Firmenfeiern, Verdienen des&lt;br /&gt;
Lebensunterhaltes, beispielsweise mit einem Straßenfest, Sammeln von Spenden etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Veranstaltungsleitung==&lt;br /&gt;
Der Veranstalter kann sich durch einen [[Grundlagen/Veranstalter/Veranstaltungsleitung|Veranstaltungsleiter]] vertreten lassen. Da ein&lt;br /&gt;
Teil der Veranstalter mit der Durchführung von Veranstaltungen unerfahren ist, ist dieser Fall&lt;br /&gt;
insbesondere bei Großveranstaltungen die Regel.&lt;br /&gt;
Der Veranstaltungsleiter übernimmt die ihm übertragenen Pflichten und die Handlungsverantwortung&lt;br /&gt;
für diesen Verantwortungsbereich. Er ist damit persönlich verantwortlich. Voraussetzung&lt;br /&gt;
dafür ist, dass er vom Veranstalter gewissenhaft ausgewählt wurde: Er muss persönlich geeignet sein, über ausreichend Fachwissen und die für die Art und Größe der Veranstaltung nötige Erfahrung verfügen. Hierfür liegt die Verantwortung beim Veranstalter.&lt;br /&gt;
Der Veranstaltungsleiter ist erster Ansprechpartner für die Sicherheitsbehörden und muss Dienstleistern und Mitwirkenden gegenüber weisungsbefugt sein und die Entscheidungskompetenz haben, um notwendige Maßnahmen festlegen und umsetzen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Privater Sicherheits- und Ordnungsdienst==&lt;br /&gt;
Der [[Grundlagen/Veranstalter/privater Sicherheits- und Ordnungsdienst|private Sicherheits- und Ordnungsdienst]] (häufig auch als „Sicherheitsdienst“ oder „Security“ bezeichnet) ist ein Dienstleister des Veranstalters. Er setzt die im Sicherheitskonzept festgelegten Aufgaben und in aller Regel auch das Hausrecht des Veranstalters um beziehungsweise durch. Die frühzeitige Einbindung des Ordnungsdienstes in die Planung der Veranstaltung kann durch Fachwissen und die Prüfung der Umsetzbarkeit der Konzepte zur Verbesserung der Sicherheit beitragen. Die Einbindung des Ordnungsdienstleiters (ODL), der die Veranstaltung in der Durchführungsphase betreuen wird, bei der Erstellung des Sicherheitskonzeptes sollte Standard sein, da er – wie dargestellt – wesentliche Teile der Verantwortung für die sichere Durchführung der Veranstaltung trägt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sanitätsdienst==&lt;br /&gt;
Der [[Grundlagen/Veranstalter/Sanitätsdienst|Sanitätsdienst]] ist ein Dienstleister des Veranstalters. Häufig übernehmen Hilfsorganisationen (Malteser Hilfsdienst, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Arbeitersamariterbund etc.) oder Privatunternehmen, die teilweise auch am Rettungsdienst beteiligt sind, diese Tätigkeit. Dem Sanitätsdienst kommt die Aufgabe zu, den öffentlichen Rettungsdienst im Bereich der jeweiligen Veranstaltung durch die Versorgung von Bagatellverletzungen und -erkrankungen (Kopfschmerzen, Blasen etc.) zu entlasten und zudem ein frühzeitiges, qualifiziertes Eingreifen und damit eine Verkürzung des behandlungsfreien Intervalls bei medizinischen Notfällen zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betreiber==&lt;br /&gt;
In baulichen Anlagen ist der [[Grundlagen/Veranstalter/Betreiber|Betreiber]] der Veranstaltungsörtlichkeit (beziehungsweise die natürliche Person, die ihn vertritt) analog § 38 MVStättVO für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Er ist für die Zusammenarbeit der Dienstleister des Veranstalters (vor allem Brandsicherheitswache, Sanitätsdienst, Ordnungsdienst) mit den Sicherheitsbehörden (vor allem Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) verantwortlich. Analog dem Veranstalter muss er während der Durchführungsphase der Veranstaltung ständig vor Ort sein, kann sich jedoch durch einen von ihm beauftragten Veranstaltungsleiter betreiberseits vertreten lassen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang_mit_Wetter&amp;diff=3986</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang mit Wetter</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang_mit_Wetter&amp;diff=3986"/>
		<updated>2015-05-06T09:29:05Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Umgang mit Wetter}}&lt;br /&gt;
''Status: final''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Frank Altenbrunn, Malte Priesmeyer (Berliner Feuerwehr)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Thematik Umgang mit Wetter trotz entsprechendem Vorhersagen und Monitoring und daraus resulierenden Maßnahmenkatalog ein schwer zu bewertendes Problem darstellt. Von daher ist diesem Thema eine besondere Beachtung zu schenken. Dies bezieht sich insbesondere auf die Beständigkeit der vorliegenden Informationen der Wetterdienste und den damit verbundenen kurzen Reaktionszeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Monitoring und Vorhersage - Kommunikation und Warnungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Bewertung von Wetterlagen ist ein enges kontinuierliches Monitoring in der Vorbereitung und Durchführung von Großveranstaltungen in einem jeweiligen Zeitfenster von ein bis zwei Stunden notwendig. Um veranstaltungsbezogene Maßnahmen einzuleiten, stehen Vorhersagen für entsprechende Wetterphänomene an erster Stelle. Im Abschnitt [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Umgang_mit_Wetter/Monitoring_und_Vorhersage|Monitoring und Vorhersage - Kommunikation und Warnungen]] werden die grundlegenden Prinzipien vorgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Umgang mit Wetterphänomenen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Abschnitt [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Umgang_mit_Wetter/Umgang_mit_Wetterph%C3%A4nomenen|Umgang mit Wetterphänomenen]] beschäftigt sich mit einzelnen Wetterphänomenen (z.B. Windstärke, Temperatur, Luftfeuchtigkeit) und deren Auswirkung auf den Veranstaltungsteilnehmer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wetterbedingte Störungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Umgang_mit_Wetter/Wetterbedingte_Störungen|Wetterbedingte Störungen]] (Wind, Starkregen, Sturm, Gewitter, Hagelschlag, Hitze etc.) sind insbesondere bei Outdoor-Veranstaltungen als zentrale und wahrscheinlichste Gefährdungen im Zuge der Planung und Durchführung zu berücksichtigen. Die Wetterlage kann den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen. Im Abschnitt [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Umgang_mit_Wetter/Wetterbedingte_Störungen|Wetterbedingte Störungen]] werden geeignete Maßnahmen für die unterschiedlichen Veranstaltungsphasen vorgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Blitzschutz==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Thema [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Umgang_mit_Wetter/Blitzschutz|Blitzschutz]] ist für Großveranstaltungen unter freiem Himmel von evidentem Belang: Der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. spricht von mehr als 1400 Blitzunfällen zwischen 1979 und 2012. Daher ist dem [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Umgang_mit_Wetter/Blitzschutz|Blitzschutz]] bei Veranstaltungen im Freien besondere Rechnung zu tragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Absicherung von Infrastrukturen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Basierend auf der Wettervorhersage wird durch den Veranstalter eine zusätzliche Absicherung der Infrastruktur durch geeignete Maßnahmen angewiesen. Die entsprechenden Maßnahmen werden im Abschnitt [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Umgang_mit_Wetter/Absicherung_von_Infrastrukturen|Absicherung von Infrastrukturen]] beschrieben.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang_mit_Wetter/Blitzschutz&amp;diff=3983</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang mit Wetter/Blitzschutz</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang_mit_Wetter/Blitzschutz&amp;diff=3983"/>
		<updated>2015-05-06T09:23:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: /* Schutzmaßnahmen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Blitzschutz}}&lt;br /&gt;
Das Thema Blitzschutz ist für Großveranstaltungen unter freiem Himmel von evidentem Belang: Der [http://vde.com VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.] spricht in seinem u.a. Merkblatt von mehr als 1400 Blitzunfällen zwischen 1979 und 2012. Dabei komme es in Süddeutschland mit durchschnittlich 35 Gewittern jährlich mehr als doppelt so häufig zu elektrischen Entladungen der Luft wie in Norddeutschland. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Blitze/ Gewitter==&lt;br /&gt;
Der Deutsche Wetterdienst DWD definiert [http://www.deutscher-wetterdienst.de/lexikon/index.htm?ID=B&amp;amp;DAT=Blitz Blitze] als &amp;quot;Funkenüberschlag grossen Ausmaßes zwischen Wolken mit entgegengesetzter Ladung oder zwischen Wolken und der Erdoberfläche. Der gesamte Blitzvorgang beginnt mit Vorentladungen, die den Entladungskanal aufbauen. Innerhalb einiger Zehntelsekunden beginnt die Hauptentladung, die ihrerseits von weiteren Teilentladungen im Abstand von hundertstel bis tausendstel Sekunden gefolgt wird. Durch die explosionsartige Erhitzung der Luft im Blitzkanal (innerhalb von Mikrosekunden auf ca. 30.000 Grad) entsteht der nachfolgende Donner. Neuesten Erkenntnissen zufolge bestehen Blitze, die sich zwischen den Wolken und der Erdoberfläche entladen, zumeist aus zwei einander entgegenkommenden Hauptblitzkanälen, wobei der von der Erdoberfläche ausgehende Kanal zuerst entsteht. Er geht oft von einzelnen Erhebungen aus.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schutzmaßnahmen==&lt;br /&gt;
Die DIN EN 50536 empfiehlt dringend  eine Frühwarnung über heranziehende Gewitter &amp;quot;[http://www.brieselang.net/vorbeugender-blitzschutz.php für Personen im freien Gelände ... bei Sport- oder anderen Großveranstaltungen]&amp;quot;. Hierzu kann beispielsweise auf die Wetterwarnungen des DWD zurückgegriffen werden. Der VDE hat auf seiner Homepage umfangreiche [http://www.vde.com/blitzschutzpublikationen Publikationen zum Blitzschutz] bereitgestellt. Ein entsprechendes [http://www.dwd.de/bvbw/generator/DWDWWW/Content/Oeffentlichkeit/KU/KUPK/Wir__ueber__uns/Broschueren/pdf/Gewitter,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Gewitter.pdf Merkblatt] bietet der DWD zum kostenlosen Download an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den unmittelbaren Gefahren eines Blitzeinschlags (z.B. Schock, Atem-/ Herzstillstand oder Verbrennungen) drohen auch Schädigungen durch Blitzüberschlag (z.B. in der Nähe von Bäumen), Berührungsspannung (beim Berühren metallischer Gegenstände) oder die Aufnahme von Schrittspannung (über den Boden). Indirekte Gefahren drohen durch Explosion und Inbrandsetzung von durch Blitze getroffenen Objekten sowie durch unkoordiniertes Verhalten bei vielen auf engem Raum betroffenen Menschen. Sicherheitskonzepte müssen deshalb Angaben zu Blitzwarnung und -prognose (vgl. Abschnitt Monitoring und Vorhersage), akzeptablem Risiko, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen enthalten.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang_mit_Wetter/Wetterbedingte_St%C3%B6rungen&amp;diff=3982</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang mit Wetter/Wetterbedingte Störungen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang_mit_Wetter/Wetterbedingte_St%C3%B6rungen&amp;diff=3982"/>
		<updated>2015-05-06T09:21:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: /* Grundlagen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Wetterbedingte Störungen}}&lt;br /&gt;
==Veranstaltungsphasenübergreifend==&lt;br /&gt;
Wetterbedingte Störungen (Wind, Starkregen, Sturm, Gewitter, Hagelschlag, Hitze etc.) sind insbesondere bei Outdoor-Veranstaltungen als zentrale und wahrscheinlichste Gefährdungen im Zuge der Planung und Durchführung zu berücksichtigen. Die Wetterlage kann den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auswirkungen können sich beispielsweise hinsichtlich der folgenden Aspekte ergeben:&lt;br /&gt;
Die Anzahl der Besucher auf dem Veranstaltungsgelände ist bei gutem Wetter tendenziell größer als bei schlechtem Wetter (z.B. Regen, Kälte); insbesondere bei Veranstaltungen mit freiem Eintritt entscheiden potentielle Besucher erst kurzfristig, ob sie an der Veranstaltung teilnehmen. Die Bodenbeschaffenheit hängt wesentlich von der Wettersituation ab (Sandverwirbelungen bei extremer Hitze vs. Schlamm und unwegsames Gelände bei Starkregen sowie schlecht befahrbare (Rettungs-)Wege, Parkplätze etc.). Die Gefahr von Waldbränden steigt bei längeren Hitzeperioden. Die Anfälligkeit fliegender Bauten angesichts der Wetterlage (Sturm, Blitzschlag etc.) ist zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wetterlage kann die gesundheitliche Verfassung der Veranstaltungsbesucher beeinflussen (z.B. Erkältungen bei Regen, Unterkühlungen bei Kälte, Kreislaufprobleme bei extremer Hitze); dieser Aspekt ist in Abhängigkeit vom erwarteten Alter der Besucher sowie in Anbetracht des erwarteten Alkohol- und Drogenkonsums der Teilnehmer (Alkohol und Drogen) zu bewerten. Die Wetterlage kann das Verhalten der Besucher bzw. die Bewegung von Personenströmen und das Auftreten höherer Personendichten beeinflussen, wenn Besucher z.B. bei Regen vermehrt Unterstellmöglichkeiten (Überführungen, Unter-führungen, Vordächer, Zelte, U-Bahnstationen etc.) aufsuchen, kann es vor/in diesen Bereichen zu Stauungen, Drucksituationen, erhöhten Personendichten, Pfropfenbildungen etc. kommen. Bereits im Vorfeld sind idealerweise entsprechende Liegenschaften zur Nutzung einzuplanen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unwetterbedingte Störungen sollten im Sicherheitskonzept veranstaltungsspezifisch beschrieben und mit entsprechenden Maßnahmen hinterlegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsphase/Umsetzungsphase==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Störungsabhängige Maßnahmen===&lt;br /&gt;
Abstimmung von Durchsagen für diverse Wetterszenarien: Bei welchen Wettermeldungen erfolgen welche Durchsagen und wer kommuniziert diese in welcher Sprache?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Regen/ Sturm/ Unwetter====&lt;br /&gt;
TÜV-Überprüfung Fliegender Bauten im Zuge der Abnahme des Veranstaltungsgeländes auf ihre Windfestigkeit und Absicherung vor der Gefahr durch Blitzeinschläge. Bühnen müssen technisch abgenommen werden und bestimmten Windverhältnissen standhalten können. &lt;br /&gt;
Entsprechender bauliche Voraussetzungen sind im Sicherheitskonzept zu definieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorplanung sicherer Unterkünfte für die Besucher (z.B. Turnhallen, vom Zustand her geeignete Scheunen) gegen Wind, Regen und Blitzeinschlag ist notwendig; im Zuge dessen sollten auch entsprechende Transportmöglichkeiten und der Zugang zu den Unterkünften vorgeplant werden (z.B. Lagerung der Schlüssel für die Unterkunftsräume). Essen, (warme) Getränke, Decken, medizinischer Versorgung etc. sind in den gewählten Unterkünften zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geländegängige Fahrzeuge sind vorzuhalten (z.B. bei Aufweichen des Bodens), desgleichen regenfeste Parkplätze. Im Fall von Unwetterlagen ist anzudenken, den Besuchern befestigte Ausweichparkplätze zur Verfügung zu stellen. Befestigungsmöglichkeiten für Wege, Not- und Rettungswege sind vorzuplanen (z.B. Stahlplatten, Gummimatten). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Bedarf sollte die Durchführung von akteursübergreifenden Streifen angedacht werden (z.B. Ordnungsamt/ Bauamt/ Veranstalter), um die Wetterfestigkeit fliegender Bauten etc. zu überprüfen und ggf. Sicherungsmaßnahmen zu veranlassen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Trockenheit/ Hitze====&lt;br /&gt;
Zur Unterbindung von Sandverwirbelungen bei trockenem Boden und Windböen sollte die Befeuchtung des Bodens mit Wasser und/ oder die Verdichtung mit Stahlplatten etc. vorgeplant werden. Die Bodenabdeckungen müssen so verlegt sein, dass keine Stolpergefahr besteht. Zur Minderung der Gefahr vermehrter Kreislaufprobleme bei Hitzewellen, insbesondere in Kombination mit Alkoholkonsum, sollte angedacht werden, Standbetreiber zu verpflichten, mindestens ein günstiges alkoholfreies Getränk anzubieten und/ oder an die Teilnehmer kostenlos Wasser zu verteilen bzw. entsprechende Trinkwasserstellen einzurichten. Das Publikum sollte nach vorheriger Ankündigung (zur Vermeidung von Kreislaufproblematiken) und mit deren Einverständnis durch entsprechende Sprühvorrichtungen mit Wasser abgekühlt werden. Denjenigen Besuchern, die ihr Einverständnis verweigern, muss seitens des Veranstalters Trinkwasser zur Verfügung gestellt werden. Dabei müssen sowohl Sprüh- als auch Trinkwasser der Trinkwasserverordnung entsprechen. Das Publikum ist mittels Maßnahmen der Teilnehmerkommunikation vor der Gefahr von Sonnenbränden zu warnen. Schattenspendende Bereiche sind auf dem Veranstaltungsgelände einzurichten. Die medizinische Versorgung hinsichtlich von gesundheitlichen Gefährdungen, die sich angesichts extremer Temperaturen ergeben können (z.B. Dehydrierung, Sonnenbrände), ist sicherzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Störungsunabhängige Maßnahmen===&lt;br /&gt;
Es sollten Vorkehrungen für eine kontinuierliche Beobachtung und Bewertung der Wetterlage (Vorhaltung eines stets aktuellen amtlichen Wetterberichts) getroffen werden. Hinsichtlich der Teilnehmerkommunikation sind zur Information, Warnung sowie Kommunikation von Verhaltensregeln und -hinweisen bei wetterbedingten Störungen vor allem folgende Maßnahmen vorzusehen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Einsatz von Lautsprecherkraftwagen, insbesondere auch auf Campingplätzen, um Besucher z.B. bei drohendem Unwetter dazu aufzufordern, lieber in ihren Autos anstatt in windempfindlichen Zelten zu übernachten,&lt;br /&gt;
*Nutzung eines ggf. vorhandenen Veranstaltungsradios, &lt;br /&gt;
*Rundfunkdurchsagen, &lt;br /&gt;
*Nutzung von Social Media (z.B. Veranstaltungs-App), &lt;br /&gt;
*Durchführung von szenarienspezifischen Durchsagen über Beschallungsanlagen, ggf. in diversen Sprachen, &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als weitere vorbereitende Maßnahmen kommen insbesondere die Folgenden in Betracht:&lt;br /&gt;
*Vorplanung der Räumung und Evakuierung des Veranstaltungsgeländes (Festlegen wetterfester Örtlichkeiten bzw. Evakuierungsräumlichkeiten mit entsprechender Infrastruktur etc.), &lt;br /&gt;
*Festlegen einer entscheidungsberechtigten Person für einen möglichen Veranstaltungs(teil)abbruch (Konfliktlösungsmechanismen), &lt;br /&gt;
*Festlegen von Entscheidungskriterien für einen wetterbedingten Veranstaltungsabbruch (z.B. Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windstärke), &lt;br /&gt;
*Nutzung von „Mobilen Wachen“ seitens der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur besseren Erkennbarkeit der Präsenz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Durchführungsphase==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Grundlagen===&lt;br /&gt;
Die Entscheidungsfindung zur Maßnahmenfestsetzung bei wetterbedingten Störungen sollte im Rahmen eines vordefinierten Abstimmungsprozesses zwischen Veranstalter, Polizei, Genehmigungsbehörde etc. erfolgen. Kommt dieses Gremium zu keinem Entschluss muss der Veranstalter diese Entscheidung herbeiführen und / oder treffen. Getroffene Entscheidungen, Entscheidungsgrundlagen etc. sollten im Sinne der Nachbereitung nachvollziehbar dokumentiert werden. Grundsätzlich sind die entsprechenden szenarienorientierten Notfallpläne des Sicherheitskonzepts umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Prozessgestaltung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====1. Informationserhebung zur Lagebilderstellung====&lt;br /&gt;
Zur Erhebung von Informationen über die Entwicklung der Wetterlage sollte eine kontinuierliche Beobachtung der Wettersituation gewährleistet sein (Wettermonitoring). Als Informationsquellen dienen die Wetterdienste (z.B. automatisierte Unwetterwarnungen über E-Mail/sms-Service) oder entsprechende Internet-Angebote zur gebietsbezogenen Vorhersage der Wetterentwicklung (z.B. Deutscher Wetterdienst).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2. Beurteilung der Lage====&lt;br /&gt;
Akteursübergreifende Bewertung relevanter Informationen zur (drohenden) Wetterlage im Rahmen einer akteursübergreifenden Lagebesprechung bzw. innerhalb der gewählten Gremienstrukturen (Sicherheitskreis, Koordinierungskreis, Krisenstab) zur Einschätzung der der Gefahrenlage und Prüfung möglicher Maßnahmen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====3. Entschlussfassung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn aufgrund der zu erwartenden wetterbedingten Störung eine Gefährdung für die Veranstaltungsteilnehmer oder Einrichtungen (Bühnen, Zelte etc.) zu erwarten ist und die Veranstaltung nicht wie geplant weiter ablaufen kann, sind in Abhängigkeit vom avisierten Ausmaß der Gefährdung weitere Maßnahmen zu treffen; hierzu zählen insbesondere:&lt;br /&gt;
*Vorhalten entsprechend vorbereiteter Wetterwarnungen&lt;br /&gt;
*Einlassstopp,&lt;br /&gt;
*Öffnung von Fluchttoren, &lt;br /&gt;
*Sperrmaßnahmen (z.B. von Verkehrswegen, welche die Fluchtwege kreuzen oder für die Anfahrt von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und Fachdiensten relevant sind oder U-Bahnhöfen),&lt;br /&gt;
*Unterbrechung der laufenden Veranstaltung, &lt;br /&gt;
*(Teil-)Abbruch der laufenden Veranstaltung,&lt;br /&gt;
*Räumung des Veranstaltungsgeländes/Evakuierung der Besucher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jeweils beschlossenen Maßnahmen sollten zeitnah an die Medien kommuniziert werden, um ggf. anlassbezogen eine weitere Anreise zur Veranstaltung zu reduzieren. Die getroffenen Entschlüsse sind zu dokumentieren&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====4. Maßnahmenumsetzung====&lt;br /&gt;
Die zur Umsetzung der getroffenen Entscheidungen vorgesehenen Kräfte (Security, Bühnenmanager, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) sind über die zu treffenden Maßnahmen zu informieren. Betreiber, Schausteller etc. sind ebenfalls über die von Ihnen ggf. zu treffenden Maßnahmen zu informieren (z.B. Sicherung Fliegender Bauten vor den Auswirkungen eines Sturms). Adressierung (Durchsagen an den Bühnen bzw. über die Beschallungsanlage) entsprechender Informationen an die Besucher im Rahmen der Teilnehmerkommunikation. Maßnahmen zur Information der Veranstaltungsbesucher (Teilnehmerkommunikation) sind bis zur Beseitigung der Störung aufrechtzuerhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nachbereitungsphase==&lt;br /&gt;
Die Nachbereitung dient im hier relevanten Kontext vor allem dazu, das akteursübergreifende Management wetterbedingter Störungen zu überprüfen sowie die getroffenen Entscheidungen und umgesetzten Maßnahmen angesichts wetterbedingter Störungen hinsichtlich der Abwehr entsprechender Gefahren für die Veranstaltungsteilnehmer sowie Einrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände zu analysieren und auszuwerten. Ferner sollen mögliche Schwachstellen im Sicherheitskonzept identifiziert und Optimierungsansätze entwickelt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als weitere mögliche Themenfelder ergeben sich z.B. mögliche Probleme hinsichtlich der Einhaltung erteilter Auflagen in Bezug auf die „Wetterfestigkeit“ der Veranstaltung, Effizienz und Effektivität hinsichtlich der Entscheidungsfindung und der Umsetzung beschlossener Maßnahmen. Die Nachbereitungsergebnisse sind zu dokumentieren und dienen als Grundlage für zukünftige Veranstaltungen (Anpassung des Sicherheitskonzepts, Erteilung/ Anpassung von Auflagen etc.)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang_mit_Wetter&amp;diff=3981</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang mit Wetter</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang_mit_Wetter&amp;diff=3981"/>
		<updated>2015-05-06T09:18:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Umgang mit Wetter}}&lt;br /&gt;
''Status: final''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Frank Altenbrunn, Malte Priesmeyer (Berliner Feuerwehr)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Monitoring und Vorhersage - Kommunikation und Warnungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Bewertung von Wetterlagen ist ein enges kontinuierliches Monitoring in der Vorbereitung und Durchführung von Großveranstaltungen in einem jeweiligen Zeitfenster von ein bis zwei Stunden notwendig. Um veranstaltungsbezogene Maßnahmen einzuleiten, stehen Vorhersagen für entsprechende Wetterphänomene an erster Stelle. Im Abschnitt [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Umgang_mit_Wetter/Monitoring_und_Vorhersage|Monitoring und Vorhersage - Kommunikation und Warnungen]] werden die grundlegenden Prinzipien vorgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Umgang mit Wetterphänomenen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Abschnitt [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Umgang_mit_Wetter/Umgang_mit_Wetterph%C3%A4nomenen|Umgang mit Wetterphänomenen]] beschäftigt sich mit einzelnen Wetterphänomenen (z.B. Windstärke, Temperatur, Luftfeuchtigkeit) und deren Auswirkung auf den Veranstaltungsteilnehmer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wetterbedingte Störungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Umgang_mit_Wetter/Wetterbedingte_Störungen|Wetterbedingte Störungen]] (Wind, Starkregen, Sturm, Gewitter, Hagelschlag, Hitze etc.) sind insbesondere bei Outdoor-Veranstaltungen als zentrale und wahrscheinlichste Gefährdungen im Zuge der Planung und Durchführung zu berücksichtigen. Die Wetterlage kann den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen. Im Abschnitt [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Umgang_mit_Wetter/Wetterbedingte_Störungen|Wetterbedingte Störungen]] werden geeignete Maßnahmen für die unterschiedlichen Veranstaltungsphasen vorgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Blitzschutz==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Thema [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Umgang_mit_Wetter/Blitzschutz|Blitzschutz]] ist für Großveranstaltungen unter freiem Himmel von evidentem Belang: Der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. spricht von mehr als 1400 Blitzunfällen zwischen 1979 und 2012. Daher ist dem [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Umgang_mit_Wetter/Blitzschutz|Blitzschutz]] bei Veranstaltungen im Freien besondere Rechnung zu tragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Absicherung von Infrastrukturen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Basierend auf der Wettervorhersage wird durch den Veranstalter eine zusätzliche Absicherung der Infrastruktur durch geeignete Maßnahmen angewiesen. Die entsprechenden Maßnahmen werden im Abschnitt [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Umgang_mit_Wetter/Absicherung_von_Infrastrukturen|Absicherung von Infrastrukturen]] beschrieben.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang_mit_Wetter/Wetterbedingte_St%C3%B6rungen&amp;diff=3980</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang mit Wetter/Wetterbedingte Störungen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang_mit_Wetter/Wetterbedingte_St%C3%B6rungen&amp;diff=3980"/>
		<updated>2015-05-06T09:16:38Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: /* Veranstaltungsphasenübergreifend */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Wetterbedingte Störungen}}&lt;br /&gt;
==Veranstaltungsphasenübergreifend==&lt;br /&gt;
Wetterbedingte Störungen (Wind, Starkregen, Sturm, Gewitter, Hagelschlag, Hitze etc.) sind insbesondere bei Outdoor-Veranstaltungen als zentrale und wahrscheinlichste Gefährdungen im Zuge der Planung und Durchführung zu berücksichtigen. Die Wetterlage kann den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auswirkungen können sich beispielsweise hinsichtlich der folgenden Aspekte ergeben:&lt;br /&gt;
Die Anzahl der Besucher auf dem Veranstaltungsgelände ist bei gutem Wetter tendenziell größer als bei schlechtem Wetter (z.B. Regen, Kälte); insbesondere bei Veranstaltungen mit freiem Eintritt entscheiden potentielle Besucher erst kurzfristig, ob sie an der Veranstaltung teilnehmen. Die Bodenbeschaffenheit hängt wesentlich von der Wettersituation ab (Sandverwirbelungen bei extremer Hitze vs. Schlamm und unwegsames Gelände bei Starkregen sowie schlecht befahrbare (Rettungs-)Wege, Parkplätze etc.). Die Gefahr von Waldbränden steigt bei längeren Hitzeperioden. Die Anfälligkeit fliegender Bauten angesichts der Wetterlage (Sturm, Blitzschlag etc.) ist zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wetterlage kann die gesundheitliche Verfassung der Veranstaltungsbesucher beeinflussen (z.B. Erkältungen bei Regen, Unterkühlungen bei Kälte, Kreislaufprobleme bei extremer Hitze); dieser Aspekt ist in Abhängigkeit vom erwarteten Alter der Besucher sowie in Anbetracht des erwarteten Alkohol- und Drogenkonsums der Teilnehmer (Alkohol und Drogen) zu bewerten. Die Wetterlage kann das Verhalten der Besucher bzw. die Bewegung von Personenströmen und das Auftreten höherer Personendichten beeinflussen, wenn Besucher z.B. bei Regen vermehrt Unterstellmöglichkeiten (Überführungen, Unter-führungen, Vordächer, Zelte, U-Bahnstationen etc.) aufsuchen, kann es vor/in diesen Bereichen zu Stauungen, Drucksituationen, erhöhten Personendichten, Pfropfenbildungen etc. kommen. Bereits im Vorfeld sind idealerweise entsprechende Liegenschaften zur Nutzung einzuplanen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unwetterbedingte Störungen sollten im Sicherheitskonzept veranstaltungsspezifisch beschrieben und mit entsprechenden Maßnahmen hinterlegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsphase/Umsetzungsphase==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Störungsabhängige Maßnahmen===&lt;br /&gt;
Abstimmung von Durchsagen für diverse Wetterszenarien: Bei welchen Wettermeldungen erfolgen welche Durchsagen und wer kommuniziert diese in welcher Sprache?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Regen/ Sturm/ Unwetter====&lt;br /&gt;
TÜV-Überprüfung Fliegender Bauten im Zuge der Abnahme des Veranstaltungsgeländes auf ihre Windfestigkeit und Absicherung vor der Gefahr durch Blitzeinschläge. Bühnen müssen technisch abgenommen werden und bestimmten Windverhältnissen standhalten können. &lt;br /&gt;
Entsprechender bauliche Voraussetzungen sind im Sicherheitskonzept zu definieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorplanung sicherer Unterkünfte für die Besucher (z.B. Turnhallen, vom Zustand her geeignete Scheunen) gegen Wind, Regen und Blitzeinschlag ist notwendig; im Zuge dessen sollten auch entsprechende Transportmöglichkeiten und der Zugang zu den Unterkünften vorgeplant werden (z.B. Lagerung der Schlüssel für die Unterkunftsräume). Essen, (warme) Getränke, Decken, medizinischer Versorgung etc. sind in den gewählten Unterkünften zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geländegängige Fahrzeuge sind vorzuhalten (z.B. bei Aufweichen des Bodens), desgleichen regenfeste Parkplätze. Im Fall von Unwetterlagen ist anzudenken, den Besuchern befestigte Ausweichparkplätze zur Verfügung zu stellen. Befestigungsmöglichkeiten für Wege, Not- und Rettungswege sind vorzuplanen (z.B. Stahlplatten, Gummimatten). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Bedarf sollte die Durchführung von akteursübergreifenden Streifen angedacht werden (z.B. Ordnungsamt/ Bauamt/ Veranstalter), um die Wetterfestigkeit fliegender Bauten etc. zu überprüfen und ggf. Sicherungsmaßnahmen zu veranlassen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Trockenheit/ Hitze====&lt;br /&gt;
Zur Unterbindung von Sandverwirbelungen bei trockenem Boden und Windböen sollte die Befeuchtung des Bodens mit Wasser und/ oder die Verdichtung mit Stahlplatten etc. vorgeplant werden. Die Bodenabdeckungen müssen so verlegt sein, dass keine Stolpergefahr besteht. Zur Minderung der Gefahr vermehrter Kreislaufprobleme bei Hitzewellen, insbesondere in Kombination mit Alkoholkonsum, sollte angedacht werden, Standbetreiber zu verpflichten, mindestens ein günstiges alkoholfreies Getränk anzubieten und/ oder an die Teilnehmer kostenlos Wasser zu verteilen bzw. entsprechende Trinkwasserstellen einzurichten. Das Publikum sollte nach vorheriger Ankündigung (zur Vermeidung von Kreislaufproblematiken) und mit deren Einverständnis durch entsprechende Sprühvorrichtungen mit Wasser abgekühlt werden. Denjenigen Besuchern, die ihr Einverständnis verweigern, muss seitens des Veranstalters Trinkwasser zur Verfügung gestellt werden. Dabei müssen sowohl Sprüh- als auch Trinkwasser der Trinkwasserverordnung entsprechen. Das Publikum ist mittels Maßnahmen der Teilnehmerkommunikation vor der Gefahr von Sonnenbränden zu warnen. Schattenspendende Bereiche sind auf dem Veranstaltungsgelände einzurichten. Die medizinische Versorgung hinsichtlich von gesundheitlichen Gefährdungen, die sich angesichts extremer Temperaturen ergeben können (z.B. Dehydrierung, Sonnenbrände), ist sicherzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Störungsunabhängige Maßnahmen===&lt;br /&gt;
Es sollten Vorkehrungen für eine kontinuierliche Beobachtung und Bewertung der Wetterlage (Vorhaltung eines stets aktuellen amtlichen Wetterberichts) getroffen werden. Hinsichtlich der Teilnehmerkommunikation sind zur Information, Warnung sowie Kommunikation von Verhaltensregeln und -hinweisen bei wetterbedingten Störungen vor allem folgende Maßnahmen vorzusehen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Einsatz von Lautsprecherkraftwagen, insbesondere auch auf Campingplätzen, um Besucher z.B. bei drohendem Unwetter dazu aufzufordern, lieber in ihren Autos anstatt in windempfindlichen Zelten zu übernachten,&lt;br /&gt;
*Nutzung eines ggf. vorhandenen Veranstaltungsradios, &lt;br /&gt;
*Rundfunkdurchsagen, &lt;br /&gt;
*Nutzung von Social Media (z.B. Veranstaltungs-App), &lt;br /&gt;
*Durchführung von szenarienspezifischen Durchsagen über Beschallungsanlagen, ggf. in diversen Sprachen, &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als weitere vorbereitende Maßnahmen kommen insbesondere die Folgenden in Betracht:&lt;br /&gt;
*Vorplanung der Räumung und Evakuierung des Veranstaltungsgeländes (Festlegen wetterfester Örtlichkeiten bzw. Evakuierungsräumlichkeiten mit entsprechender Infrastruktur etc.), &lt;br /&gt;
*Festlegen einer entscheidungsberechtigten Person für einen möglichen Veranstaltungs(teil)abbruch (Konfliktlösungsmechanismen), &lt;br /&gt;
*Festlegen von Entscheidungskriterien für einen wetterbedingten Veranstaltungsabbruch (z.B. Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windstärke), &lt;br /&gt;
*Nutzung von „Mobilen Wachen“ seitens der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur besseren Erkennbarkeit der Präsenz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Durchführungsphase==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Grundlagen===&lt;br /&gt;
Die Entscheidungsfindung zur Maßnahmenfestsetzung bei wetterbedingten Störungen sollte im Rahmen eines vordefinierten Abstimmungsprozesses zwischen Veranstalter, Polizei, Genehmigungsbehörde etc. erfolgen. Getroffene Entscheidungen, Entscheidungsgrundlagen etc. sollten im Sinne der Nachbereitung nachvollziehbar dokumentiert werden. Grundsätzlich sind die entsprechenden szenarienorientierten Notfallpläne des Sicherheitskonzepts umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Prozessgestaltung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====1. Informationserhebung zur Lagebilderstellung====&lt;br /&gt;
Zur Erhebung von Informationen über die Entwicklung der Wetterlage sollte eine kontinuierliche Beobachtung der Wettersituation gewährleistet sein (Wettermonitoring). Als Informationsquellen dienen die Wetterdienste (z.B. automatisierte Unwetterwarnungen über E-Mail/sms-Service) oder entsprechende Internet-Angebote zur gebietsbezogenen Vorhersage der Wetterentwicklung (z.B. Deutscher Wetterdienst).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====2. Beurteilung der Lage====&lt;br /&gt;
Akteursübergreifende Bewertung relevanter Informationen zur (drohenden) Wetterlage im Rahmen einer akteursübergreifenden Lagebesprechung bzw. innerhalb der gewählten Gremienstrukturen (Sicherheitskreis, Koordinierungskreis, Krisenstab) zur Einschätzung der der Gefahrenlage und Prüfung möglicher Maßnahmen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====3. Entschlussfassung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn aufgrund der zu erwartenden wetterbedingten Störung eine Gefährdung für die Veranstaltungsteilnehmer oder Einrichtungen (Bühnen, Zelte etc.) zu erwarten ist und die Veranstaltung nicht wie geplant weiter ablaufen kann, sind in Abhängigkeit vom avisierten Ausmaß der Gefährdung weitere Maßnahmen zu treffen; hierzu zählen insbesondere:&lt;br /&gt;
*Vorhalten entsprechend vorbereiteter Wetterwarnungen&lt;br /&gt;
*Einlassstopp,&lt;br /&gt;
*Öffnung von Fluchttoren, &lt;br /&gt;
*Sperrmaßnahmen (z.B. von Verkehrswegen, welche die Fluchtwege kreuzen oder für die Anfahrt von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und Fachdiensten relevant sind oder U-Bahnhöfen),&lt;br /&gt;
*Unterbrechung der laufenden Veranstaltung, &lt;br /&gt;
*(Teil-)Abbruch der laufenden Veranstaltung,&lt;br /&gt;
*Räumung des Veranstaltungsgeländes/Evakuierung der Besucher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jeweils beschlossenen Maßnahmen sollten zeitnah an die Medien kommuniziert werden, um ggf. anlassbezogen eine weitere Anreise zur Veranstaltung zu reduzieren. Die getroffenen Entschlüsse sind zu dokumentieren&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====4. Maßnahmenumsetzung====&lt;br /&gt;
Die zur Umsetzung der getroffenen Entscheidungen vorgesehenen Kräfte (Security, Bühnenmanager, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) sind über die zu treffenden Maßnahmen zu informieren. Betreiber, Schausteller etc. sind ebenfalls über die von Ihnen ggf. zu treffenden Maßnahmen zu informieren (z.B. Sicherung Fliegender Bauten vor den Auswirkungen eines Sturms). Adressierung (Durchsagen an den Bühnen bzw. über die Beschallungsanlage) entsprechender Informationen an die Besucher im Rahmen der Teilnehmerkommunikation. Maßnahmen zur Information der Veranstaltungsbesucher (Teilnehmerkommunikation) sind bis zur Beseitigung der Störung aufrechtzuerhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nachbereitungsphase==&lt;br /&gt;
Die Nachbereitung dient im hier relevanten Kontext vor allem dazu, das akteursübergreifende Management wetterbedingter Störungen zu überprüfen sowie die getroffenen Entscheidungen und umgesetzten Maßnahmen angesichts wetterbedingter Störungen hinsichtlich der Abwehr entsprechender Gefahren für die Veranstaltungsteilnehmer sowie Einrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände zu analysieren und auszuwerten. Ferner sollen mögliche Schwachstellen im Sicherheitskonzept identifiziert und Optimierungsansätze entwickelt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als weitere mögliche Themenfelder ergeben sich z.B. mögliche Probleme hinsichtlich der Einhaltung erteilter Auflagen in Bezug auf die „Wetterfestigkeit“ der Veranstaltung, Effizienz und Effektivität hinsichtlich der Entscheidungsfindung und der Umsetzung beschlossener Maßnahmen. Die Nachbereitungsergebnisse sind zu dokumentieren und dienen als Grundlage für zukünftige Veranstaltungen (Anpassung des Sicherheitskonzepts, Erteilung/ Anpassung von Auflagen etc.)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang_mit_Wetter/Blitzschutz&amp;diff=3979</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang mit Wetter/Blitzschutz</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang_mit_Wetter/Blitzschutz&amp;diff=3979"/>
		<updated>2015-05-06T09:14:27Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Fiedrich: /* Schutzmaßnahmen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Blitzschutz}}&lt;br /&gt;
Das Thema Blitzschutz ist für Großveranstaltungen unter freiem Himmel von evidentem Belang: Der [http://vde.com VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.] spricht in seinem u.a. Merkblatt von mehr als 1400 Blitzunfällen zwischen 1979 und 2012. Dabei komme es in Süddeutschland mit durchschnittlich 35 Gewittern jährlich mehr als doppelt so häufig zu elektrischen Entladungen der Luft wie in Norddeutschland. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Blitze/ Gewitter==&lt;br /&gt;
Der Deutsche Wetterdienst DWD definiert [http://www.deutscher-wetterdienst.de/lexikon/index.htm?ID=B&amp;amp;DAT=Blitz Blitze] als &amp;quot;Funkenüberschlag grossen Ausmaßes zwischen Wolken mit entgegengesetzter Ladung oder zwischen Wolken und der Erdoberfläche. Der gesamte Blitzvorgang beginnt mit Vorentladungen, die den Entladungskanal aufbauen. Innerhalb einiger Zehntelsekunden beginnt die Hauptentladung, die ihrerseits von weiteren Teilentladungen im Abstand von hundertstel bis tausendstel Sekunden gefolgt wird. Durch die explosionsartige Erhitzung der Luft im Blitzkanal (innerhalb von Mikrosekunden auf ca. 30.000 Grad) entsteht der nachfolgende Donner. Neuesten Erkenntnissen zufolge bestehen Blitze, die sich zwischen den Wolken und der Erdoberfläche entladen, zumeist aus zwei einander entgegenkommenden Hauptblitzkanälen, wobei der von der Erdoberfläche ausgehende Kanal zuerst entsteht. Er geht oft von einzelnen Erhebungen aus.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schutzmaßnahmen==&lt;br /&gt;
Die DIN EN 50536 empfiehlt dringend  eine Frühwarnung über heranziehende Gewitter &amp;quot;[http://www.brieselang.net/vorbeugender-blitzschutz.php für Personen im freien Gelände ... bei Sport- oder anderen Großveranstaltungen]&amp;quot;. Hierzu kann beispielsweise auf die Wetterwarnungen des DWD zurückgegriffen werden. Der VDE hat auf seiner Homepage umfangreiche [http://www.vde.com/blitzschutzpublikationen Publikationen zum Blitzschutz] bereitgestellt. Ein entsprechendes [http://www.dwd.de/bvbw/generator/DWDWWW/Content/Oeffentlichkeit/KU/KUPK/Wir__ueber__uns/Broschueren/pdf/Gewitter,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Gewitter.pdf Merkblatt] bietet der DWD zum kostenlosen Download an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den unmittelbaren Gefahren eines Blitzeinschlags (z.B. Schock, Atem-/ Herzstillstand oder Verbrennungen) drohen auch Schädigungen durch Blitzüberschlag (z.B. in der Nähe von Bäumen), Berührungsspannung (beim Berühren metallischer Gegenstände) oder die Aufnahme von Schrittspannung (über den Boden). Indirekte Gefahren drohen durch Explosion und Inbrandsetzung von durch Blitze getroffenen Objekten sowie durch Panik bei vielen auf engem Raum betroffenen Menschen. Sicherheitskonzepte müssen deshalb Angaben zu Blitzwarnung und -prognose (vgl. Abschnitt Monitoring und Vorhersage), akzeptablem Risiko, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen enthalten.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Fiedrich</name></author>
	</entry>
</feed>