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	<title>BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<updated>2026-05-07T10:10:05Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung&amp;diff=5913</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung</title>
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		<updated>2015-07-07T12:19:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: Die Seite wurde neu angelegt: „{{DISPLAYTITLE:Das Genehmigungsverfahren}} ==Anknüpfungspunkt des Rechts bei der Sicherheit von Großveranstaltungen== Die Sicherheit von Veranstaltungen kann…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Das Genehmigungsverfahren}}&lt;br /&gt;
==Anknüpfungspunkt des Rechts bei der Sicherheit von Großveranstaltungen==&lt;br /&gt;
Die Sicherheit von Veranstaltungen kann aus der Perspektive des Rechts vorrangig durch Verfahren gewährleistet werden. Veranstaltungen werden zunächst geplant, dann durchgeführt und letztlich nachbereitet. Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Durchführung stellen sich etwa für das Recht der Gefahrenabwehr. Im Nachgang der Veranstaltung können Haftungsfragen und Probleme rechtlicher Verantwortung auftauchen. Der Schwerpunkt für die Anwendung des Verwaltungsrechts liegt jedoch auf der Stufe der Planung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Das Genehmigungsverfahren: Kooperation und Interessenausgleich===&lt;br /&gt;
Im Vorfeld der Veranstaltungen sind die Interessen der Beteiligten auf der Grundlage des geltenden Rechts in Ausgleich zu bringen. Da es kein Veranstal-tungsgesetz auf Bundesebene oder auf Landesebene gibt, sind abhängig vom Charakter der Veranstaltung unterschiedliche rechtliche Regeln anwendbar. Im Kern betreffen sie die Zuständigkeiten und das Verfahren über das Treffen von Entscheidungen. Die Zuständigkeiten sind maßgebend für die Beantwortung der Frage, wer im Vorfeld was zu tun hat, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten. Die Regelungen über Zuständigkeiten betreffen die Frage: Wer macht was?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Regeln für das Verfahren betreffen die Frage: Wie soll es gemacht werden? Diese zentralen Fragen werden durch die rechtlichen Regelungen beantwortet. Ihr Ziel liegt darin, ausgewogene Genehmigungen zustande zu bringen, die für ein Höchstmaß an Sicherheit bei der Durchführung einer konkreten Veranstaltung sorgen. Die inhaltliche Gewährleistung von Sicherheit, die Anforderungen an bestimmte Standards, die Ausgestaltung der Anforderungen an den Veranstalter, den privaten Sicherheitsdienst oder die Kommune sind unterschiedlich, weil sie von den konkreten Gegebenheiten abhängen, denen bei der Anwendung des jeweiligen Rechts Rechnung zu tragen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Heterogene Regelungssystematik vs. Best Practices===&lt;br /&gt;
Nach der bestehenden Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland ist eine Zersplitterung des anwendbaren Rechts festzustellen. Teils handelt es sich um Bundesrecht wie im Fall der Gewerbeordnung, teils um Landesrecht wie im Fall des Ordnungsrechts. Die Versammlungsstättenverordnung ist zwar als Muster bundesweit anerkannt und wird teils sinngemäß angewendet, sie ist allerdings nicht in allen Ländern als geltende Rechtsregel in Kraft. Zudem ist ihr Anwendungsbereich begrenzt (siehe [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Baurecht|Sicherheitsbaustein Baurecht]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lediglich in Bayern und Thüringen besteht eine zentrale Rechtsgrundlage für die Genehmigung von Veranstaltungen. In anderen Ländern wird das Ordnungsrecht oder Gefahrenabwehrrecht als Ausgangspunkt genutzt oder aber das Straßenrecht, falls Sondernutzungserlaubnisse erforderlich sind. Andere behördliche Entscheidungen und Genehmigungen, etwa nach dem Bauordnungsrecht oder dem Straßenverkehrsrecht oder dem Straßen- und Wegerecht, können hinzu treten. (siehe auch [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Straßenverkehrsrecht|Straßenverkehrsrecht]], [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Straßen-_und_Wegerecht|Straßen- und Wegerecht]]). Diese unübersichtliche Rechtslage führt dazu, dass Verantwortlichkeiten oftmals schwer zu benennen sind. Denn die gesetzlichen Vorgaben greifen nicht schlüssig ineinander, sondern bestehen nebeneinander. Konflikte zwischen den rechtlichen Regeln sind dabei nicht ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Praxis behilft sich oftmals mit formellen oder informellen Kooperationen. Dies führt vielfach zu zufriedenstellenden Ergebnissen, insbesondere im Fall eingeführter Kooperationen und wiederkehrender Veranstaltungen. Eine jedes Jahr stattfindende Kirmes oder ein jährlich stattfindendes Festival werden regelmäßig mit einem hohen Grad an Sicherheit durchgeführt. Hier können die in einer Kommune zuständigen Behörden regelmäßige Kontakte aufbauen und eingespielte Abläufe in dem oder den Genehmigungsverfahren einhalten. Die Einzelheiten hängen von der Art der Veranstaltung, den jeweils zuständigen Behörden und insbesondere auch von der internen Organisation der jeweils eingebundenen Kommune(n) ab. Die Kommune tritt oft bei wiederkehrenden Veranstaltungen und selten auch bei einmaligen Veranstaltungen selbst als Veranstalter auf. Sie genehmigt gleichsam ihre eigene Veranstaltung (siehe [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Behördenidentität|Die Rolle der Kommune als Veranstalterin]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine andere Ausgangslage liegt dann vor, wenn eine einzelne Veranstaltung abgehalten werden soll. Hier beantragt der private Veranstalter bei den zuständigen Behörden die erforderlichen Genehmigungen. Wenn eine Kommune eine derartige Veranstaltung verwirklichen will, wird sie auf Erfahrungen mit parallelen Veranstaltungen zurückgreifen, wenn solche vorliegen. Besondere Schwierigkeiten entstehen dann, wenn es weder eingespielte Abläufe noch einschlägige Erfahrungen gibt. Die einzelne Veranstaltung, vielleicht gerade auch die Veranstaltung, die zum ersten Mal und vielleicht zum einzigen Mal durchgeführt werden soll, bereitet damit tendenziell nicht unerhebliche Sicherheitsprobleme. Das Beispiel der Loveparade in Duisburg im Jahr 2010 hat gezeigt, dass solche Sicherheitsprobleme sich in schrecklichen Folgen niederschlagen könnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Untergesetzliche Lösungen zur Harmonisierung und Effektivitätssteigerung==&lt;br /&gt;
Rechtliche Ansatzpunkte für die Effektivität des Verfahrens für die Genehmi-gung von Veranstaltungen können auf der gesetzlichen oder auf der unterge-setzlichen Ebene gefunden werden. Auf der untergesetzlichen Ebene können die anwendbaren Verfahrensregeln mit dem Ziel einer beschleunigten und effektiveren Anwendung fortentwickelt werden. Hier kommen Ansatzpunkte in Betracht, die teils auf Erfahrungen der behördlichen Praxis Rückgriff nehmen und teils zukunftsweisende Verfahrensarten aufgreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diesen Modellen - wie das des Einheitlichen Ansprechpartners (siehe auch [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Harmonisierungsmodelle_zur_Effektivitätssteigerung/Einheitlicher_Ansprechpartner|der einheitliche Ansprechpartner]])- liegen praktische Kooperationsformen von Ordnungsämtern mit anderen Behörden in einer Reihe größerer Kommunen zu Grunde. Vereinfachungen kann auch die Anwendung von Instrumenten und Formen des E-Government (siehe [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Harmonisierungsmodelle_zur_Effektivitätssteigerung/E-Government|Sicherheitsbaustein e-Government]]) bringen. Hier können gerade auch für das Zusammenspiel von unterschiedlichen Akteuren in einem komplexen Verfahren zur Genehmigung und Durchführung einer Großveranstaltung noch weitere Verbesserungen erzielt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Recht der Sicherheit von Großveranstaltungen bedarf der Fortentwicklung. Es fehlt an Klarheit und Transparenz, die für die Planung und Genehmigung der Veranstaltung hilfreich sein können. Großveranstaltungen werden zweifellos regelmäßig sorgfältig geplant und oftmals mit einem hohen Maß an Sicherheit durchgeführt. Dennoch bleibt einiges zu tun. Für die rechtliche Betrachtung können gesetzliche Verbesserungen ein Weg sein. Diese eher langfristige Perspektive sollte nicht ausgeblendet werden. Kurz und mittelfristig sollte aber versucht werden, auf der Anwendungsebene Harmonisierungen und Klärungen herbeizuführen. Dazu einen Beitrag zu leisten, ist das Ziel dieser Sicherheitsbausteine.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
Inhalte dieses Sicherheitsbausteins beruhen auf den Beiträgen in: Kugelmann (Hrsg.), Verfahrensrecht der Sicherheit von Großveranstaltungen, Baden-Baden, 1. Auflage 2015.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Antonia Buchmann, Dieter Kugelmann (Deutsche Hochschule der Polizei)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen&amp;diff=5912</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen</title>
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		<updated>2015-07-07T12:18:34Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Rechtliche Grundlagen}}&lt;br /&gt;
===Das Genehmigungsverfahren===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung|Das Genehmigungsverfahren]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Genehmigungs- und Erlaubnistatbestände===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Gewerberecht|Gewerberecht]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Baurecht|Baurecht]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Straßen- und Wegerecht|Straßen- und Wegerecht]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Straßenverkehrsrecht|Straßenverkehrsrecht]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Landesstraf- und Verordnungsgesetz Bayern|Landesstraf- und Verordnungsgesetz Bayern]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Harmonisierungsmodelle zur Effektivitätssteigerung===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Harmonisierungsmodelle_zur_Effektivitätssteigerung/Einheitlicher Ansprechpartner|Einheitlicher Ansprechpartner]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Harmonisierungsmodelle_zur_Effektivitätssteigerung/E-Government|E-Government]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Besondere Einzelfragen===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Datenschutz|Datenschutz]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Behördenidentität|Die Rolle der Kommune als Veranstalterin]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
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		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit/Sicherheits-_und_Koordinierungskreis&amp;diff=5911</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Interorganisationale Zusammenarbeit/Sicherheits- und Koordinierungskreis</title>
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		<updated>2015-07-07T12:11:26Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Sicherheits- und Koordinierungskreis}}&lt;br /&gt;
==Begrifflichkeiten und Aufgaben==&lt;br /&gt;
'''Einheitlicher Ansprechpartner (E.A.)''' – Ansprechpartner für den Veranstalter in der Planungsphase, koordiniert den Genehmigungsprozess auf Seiten der Behörden und sorgt für die Einbindung der entsprechenden Fachbehörden (z.B. Ordnungsbehörde) und Träger öffentlicher Belange (z.B. Verkehrsbetriebe). Er kann, muss aber nicht zwangsweise die Erlaubnisbehörde sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sicherheitskreis''' – Arbeitsgremium des Veranstalters sowie seiner wesentlichen Dienstleister auf der Veranstaltung. Dieser kann dauerhaft, turnusmäßig oder anlassbezogen einberufen werden und entscheidet unterhalb einer Schwelle, ab der behördliche Beteiligung oder ein behördliches Eingreifen erforderlich werden. Zu den Aufgaben zählen, neben anderen, regelmäßig folgende:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* operative Führung aller Maßnahmen seitens des Veranstalters ab Veranstaltungsbeginn&lt;br /&gt;
* Koordination von internen und externen Maßnahmen&lt;br /&gt;
* abgestimmte Pressearbeit&lt;br /&gt;
* Information der Besucher und Mitwirkenden&lt;br /&gt;
* Information der Sicherheits- und Fachbehörden&lt;br /&gt;
* Informationsaustausch (und auch Abgleich der Informationen) vor Beginn der Veranstaltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Innerhalb dieses Gremiums müssen ständige Erreichbarkeiten festgelegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Koordinierungskreis''' – Entscheidungsstelle in der Durchführungsphase der Veranstaltung nach der erfolgten Freigabe durch die Genehmigungsbehörde(n). Die Verantwortung und Leitung liegt beim Veranstalter. Relevante Behörden sind als Berater anwesend. Die Zusammensetzung und Tagungshäufigkeit variiert zwischen ein- bis mehrmals täglich und dauerhaft entsprechend der Anforderungen und der Betriebsart. Die Mitglieder dieses Kreises sollten für einen effektiven Informationsfluss eine größtmögliche persönliche Übereinstimmung mit den in der Planungsphase beteiligten Vertreten der Behörden/Institutionen haben, sofern die Institution in beiden Kreisen vertreten ist. Andernfalls ist ein entsprechender Informationsaustausch zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Krisenstab''' – Einrichtung der unteren Katastrophenschutzbehörde nach Katastrophenschutzgesetz im Katastrophenfall; Übernahme der Verantwortung und Leitung durch die zuständige Ordnung- und Sicherheitsbehörde vertreten durch den jeweiligen (Ober)Bürgermeister oder Landrat. Der Krisenstab wird durch den Koordinierungskreis unterstützt. &lt;br /&gt;
Im Großschadensfall (unterhalb der Schwelle zur Katastrophe) leitet die „Örtliche Einsatzleitung“ (ÖEL) unter Leitung des Örtlichen Einsatzleiters den Einsatz und wird ebenfalls vom Koordinierungskreis unterstützt. Mögliche Örtliche Einsatzleiter sind durch die untere Katastrophenschutzbehörde vorbenannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ausprägung der interorganisationalen Zusammenarbeit==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ideenphase ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Machbarkeit der angedachten Veranstaltung abzuklären ist es empfehlenswert, dass der Veranstalter Genehmigungsbehörde, Brandschutzdienststelle und Polizei frühestmöglich einbindet. Hierfür sollte eine möglichst konkrete Skizze der Veranstaltungsidee vorgelegt werden, aus der mindestens die Art und die geplante Größe der Veranstaltung hervorgehen muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Planungsphase / Umsetzungsphase===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Veranstalter'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* zeigt die Veranstaltung bei der Genehmigungsbehörde / Erlaubnisbehörde an&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Genehmigungsbehörde / Erlaubnisbehörde''' (idealerweise als Einheitlicher Ansprechpartner)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* kontaktiert falls nötig alle relevanten Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie sonstige Akteure , bindet diese im Rahmen eines Anhörungsverfahrens in die Bearbeitung der Veranstaltungsanzeige ein und fordert in diesem Zug deren fachliche Stellungnahmen inkl. Auflagenvorschläge an&lt;br /&gt;
* erstellt einen Genehmigungs-/Erlaubnisbescheid, gegebenenfalls mit Auflagen und/oder Nebenbestimmungen&lt;br /&gt;
* gibt die Veranstaltung nach erfolgter Abnahme am Veranstaltungstag frei. Bei der Abnahme sollten alle relevanten Behörden und Dienstleister anwesend sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Planungen sind (durch den Einheitlichen Ansprechpartner) folgende Stellen zu beteiligen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Veranstalter (Veranstaltungsplanung, Erstellung und Fortschreibung des Sicherheitskonzepts)&lt;br /&gt;
* Betreiber der Versammlungsstätte (soweit zutreffend)&lt;br /&gt;
* Einheitlicher Ansprechpartner (Federführung bei der Zusammenführung verschiedener einzuholender Genehmigungen, Beratung, Prüfung, Formulierung von Auflagen)&lt;br /&gt;
* Brandschutzdienststelle (Beratung, Prüfung, Formulierung von Auflagen) &lt;br /&gt;
* Feuerwehr (Beratung, Einsatzplanung)&lt;br /&gt;
* Untere Katastrophenschutzbehörde (i. d. R. Landratsamt, Kreisverwaltungsbehörde) Einbindung der KatS-Belange&lt;br /&gt;
* Polizeibehörde / Dienststelle [Bundespolizei] (Beratung, Prüfung, Formulierung von Auflagen)&lt;br /&gt;
* Verkehrsbetriebe (Beratung, Organisation der Veranstaltungsverkehre)&lt;br /&gt;
* Sanitätsdienst (Beratung, Erstellung des Sanitätsdienstkonzeptes)&lt;br /&gt;
* Träger des öffentlichen Rettungsdienstes (Beratung, Entscheidung über Rettungsdiensterhöhung, Prüfung Sanitätsdienstkonzept)&lt;br /&gt;
* Weitere Fachbehörden [z.B. Umwelt, Gesundheit, ...] (Beratung, Prüfung, Formulierung von Auflagen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Durchführungsphase===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Koordinierungskreis trifft sich im Regelfall ein bis zweimal am Tag sowie im Ereignisfall, dauerhaft bei speziellen Lagen und während kritischer Phasen. Die Mitglieder dieses Kreises sollten eine größtmögliche persönliche Übereinstimmung mit den an der Planungsphase beteiligten (Behörden)Vertretern haben, die finale Zusammensetzung des Koordinierungskreises sollte jedoch nach dem Prinzip „so viele wie nötig, so wenig wie möglich“ erfolgen: Nur qualifizierte und entscheidungsbefugte Personen, die konstruktiv an Problemstellungen mitarbeiten können, sollen in diesem Kreis vertreten sein. Es kann daher notwendig sein, dass Mitglieder des Sicherheitskreises nicht automatisch Mitglieder des Koordinierungskreises sind. In dieser Gruppe sollten Verantwortliche bzw. Vertreter (mit Handlungsvollmacht) der folgenden Organisationen mitarbeiten. Die originären Zuständigkeiten bleiben erhalten. Über ihre eigentlichen Aufgaben hinaus wird ihre Rolle in diesem Kreis in Klammern aufgeführt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Veranstalter (Federführung)&lt;br /&gt;
* Ordnungsdienst (Beratung)&lt;br /&gt;
* Betreiber der Versammlungsstätte (Beratung)&lt;br /&gt;
* Einheitlicher Ansprechpartner (Beratung)&lt;br /&gt;
* Ordnungs-/Sicherheitsbehörde&lt;br /&gt;
* Genehmigungsbehörde (Prüfung und Abnahme)&lt;br /&gt;
* Brandschutzdienststelle (Prüfung und Abnahme, Beratung)&lt;br /&gt;
* Feuerwehr (Beratung)&lt;br /&gt;
* Katastrophenschutzbehörde&lt;br /&gt;
* Polizeibehörde/Dienststelle [Bundespolizei] (Prüfung und Abnahme, Beratung)&lt;br /&gt;
* Verkehrsbetriebe (Beratung)&lt;br /&gt;
* Sanitätsdienst (Beratung)&lt;br /&gt;
* Träger des öffentlichen Rettungsdienstes (Beratung)&lt;br /&gt;
* Weitere Fachbehörden [z.B. Umwelt, Gesundheit, Jugend] (Prüfung und Abnahme, Beratung)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Sicherheitsbehörden (i. d. R. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Ordnungsamt) können, wenn es die Lage erfordert, die Führung des Koordinierungskreises übernehmen. Sie handeln dann auf ihrer jeweils zutreffenden Gesetzesgrundlage (Feuerwehr-, Rettungsdienst-, Polizeiaufgaben- oder Katastrophenschutzgesetz) &amp;lt;ref&amp;gt; Die aktuelle Fassung der jeweils gültigen Landesgesetze kann auf der jeweiligen Verkündungsplattform des Bundeslandes (z. B. www.gesetze-bayern.de / Hrsg. Bayerische Staatskanzlei) eingesehen werden. &amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die interorganisationale Zusammenarbeit sollen die Schaffung eines gemeinsamen Lagebildes und die Beratung in Bezug auf die Auswertung zur Verfügung stehender Informationen sowie auf zu treffenden Maßnahmen erleichtert werden. Zu den konkreten Aufgaben des Koordinierungskreises zählen, neben anderen, regelmäßig folgende:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Informationsaustausch''' (und auch Abgleich der Informationen, z. B. bzgl. der Erreichbarkeiten) vor Beginn der Veranstaltung. Dies geschieht in einer sogenannten „Kalten Lage“ (der „IST-Zustand“ der Veranstaltung), die der Veranstalter durchführt und die auch dem Kennenlernen der jeweiligen Entscheidungsträger und dem Treffen von Absprachen für den Ernstfall dient. &lt;br /&gt;
Während der laufenden Veranstaltung kann es sinnvoll und/oder notwendig sein, weitere (regelmäßige) Lagebesprechungen anzusetzen. Bei längeren Veranstaltungen sollte zumindest täglich eine Besprechung durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
* '''operative Führung''' aller Maßnahmen im Falle eines abstimmungsbedürftigen Veranstaltungsereignisses unter Beachtung der Zuständigkeiten der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr&lt;br /&gt;
* '''Koordination''' von internen und externen Maßnahmen seitens des Veranstalters im Falle eines abstimmungsbedürftigen Veranstaltungsereignisses bis zur Übernahme durch die jeweilig zuständige Einsatzleitung von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei, d.h. es werden bei einer Abweichung vom Regelbetrieb vor Eintritt eines Krisenfalles mit oder ohne Schadensfall bis zum Eintreffen der jeweilig zuständigen Einsatzleitung von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei Entscheidungen getroffen und die resultierenden, lagebezogenen Maßnahmen eingeleitet und kontrolliert. Nach Etablierung der jeweiligen Einsatzleitung werden vom Koordinierungskreis die von der jeweiligen Einsatzleitung angeordneten Maßnahmen zur Umsetzung vor Ort weitergeben und deren Vollzug zurückgemeldet. Der Koordinierungskreis unterstützt und berät die Einsatzleitung.&lt;br /&gt;
* '''Information''' der Besucher, Mitwirkenden und Medien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Nachbereitungsphase===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgaben sind die Auswertung und Dokumentation der Veranstaltungsablaufs und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für zukünftige Veranstaltungen. Die einzelnen Akteure führen intern eine eigenständige Auswertung durch und spiegeln das Ergebnis zu den anderen Akteuren. In einer gemeinsamen Abschlussbesprechung schildern die beteiligten Akteure die durchgeführten Tätigkeiten und weisen dabei auf positive Aspekte und Mängel ihrer jeweiligen Tätigkeitsfelder hin. An der Nachbesprechung sollten teilnehmen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Einheitlicher Ansprechpartner (Federführung)&lt;br /&gt;
* Veranstalter&lt;br /&gt;
* Brandschutzdienststelle&lt;br /&gt;
* Feuerwehr&lt;br /&gt;
* Polizeibehörde/Dienststelle [Bundespolizei]&lt;br /&gt;
* Weitere Fachbehörden [z.B. Umwelt, Gesundheit, …]&lt;br /&gt;
* Betreiber der Versammlungsstätte&lt;br /&gt;
* Verkehrsbetriebe&lt;br /&gt;
* Sanitätsdienst &lt;br /&gt;
* Ordnungsdienst&lt;br /&gt;
* Träger des öffentlichen Rettungsdienstes&lt;br /&gt;
* Katastrophenschutzbehörde&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wichtige Aspekte für alle Phasen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für alle Phasen muss mit einer maximalen personelle Kontinuität geplant werden. Die einzelnen Rollen müssen klar definiert werden, dazu gehören auch definierte Aufgaben- sowie Entscheidungs- und Verantwortungsbereiche. Für diese muss die jeweilige Person mit Handlungsvollmachten ausgestattet sein. Ist die Kommune Veranstalter oder hat die Veranstaltung eine hohe politische Priorität, so muss eine klare Trennung zwischen Genehmigungs- und Veranstaltungsverantwortlichkeiten gewährleistet sein. Die Maßnahmen der einzelnen Phasen müssen regelmäßig geübt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Empfehlungen für die Zusammenarbeit==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===während der Planungs- und Umsetzungsphase===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Regelungen zum Informationsmanagement zur Planung und Umsetzung müssen festlegt werden. Die Zusammenarbeit im Koordinierungskreis sollte anhand der Szenarien aus dem Sicherheitskonzept geübt, bzw. besprochen werden. Zusätzlich zu schon erfolgten Absprachen ist auch während der Durchführungsphase festzulegen, wer der jeweilige Entscheidungsträger ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Orientierung kann anhand folgender Liste geschehen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Standardszenarien:&lt;br /&gt;
** Wetter&lt;br /&gt;
** Bedrohungen von außen (Anschlagsdrohung etc.)&lt;br /&gt;
** Zuschauerverhalten (Überklettern von Absperrungen etc.)&lt;br /&gt;
** Sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse&lt;br /&gt;
** Technische Störungen&lt;br /&gt;
** Brandgefahren&lt;br /&gt;
** Störungen der Infrastruktur innerhalb/außerhalb der Veranstaltung inklusive Verkehrswege&lt;br /&gt;
** Veranstaltungsabbruch allgemein&lt;br /&gt;
** Spezifische Gefährdungen, die sich aus den örtlichen Gegebenheiten oder dem Veranstaltungsablauf ergeben.&lt;br /&gt;
* Besondere Gefährdungsfaktoren nach Veranstaltungstyp:&lt;br /&gt;
** Besondere politische Lage&lt;br /&gt;
** Gegenveranstaltungen&lt;br /&gt;
** Besucherstruktur&lt;br /&gt;
*** Altersgruppen&lt;br /&gt;
*** Familien&lt;br /&gt;
*** National/International&lt;br /&gt;
*** Besondere Personengruppen&lt;br /&gt;
** Gewaltpotential (Pyrotechnik, Vandalismus)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es müssen im Sicherheitskonzept beispielhafte Ereignisse während der Durchführungsphase festgelegt werden, die in jedem Fall zur Einberufung führen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===während der Durchführungsphase ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder Beteiligte muss die Möglichkeit haben, den Koordinierungskreis einzuberufen. Die Erreichbarkeit der einzelnen Mitglieder sollte über zwei voneinander unabhängige Wege (z.B. Festnetztelefon und Funkgerät) dauerhaft sichergestellt sein. Das Zusammentreffen der Mitglieder des Koordinierungskreises sollte innerhalb einer möglichst kurzen, der Örtlichkeit angepassten und im Vorfeld abgestimmten Zeit gewährleistet sein. In regelmäßigen Abständen sollen alle Teilnehmer des Koordinierungskreises auf einen einheitlichen Wissensstand gebracht werden, hier bieten sich Besprechungen analog der Lagebesprechungen der BOS an. Die Kommunikationsliste der Veranstaltung soll vor Veranstaltungsbeginn auf Richtigkeit (Zahlendreher u. ä.) überprüft werden. Ein fest benannter, gut erreichbarer und wetterunabhängiger Treffpunkt / Räumlichkeit mit Kommunikationsausstattung (Koordinierungsstelle - „KooSt“) soll sichergestellt werden. Dieser soll so gewählt werden, dass ein möglichst guter Überblick über die Veranstaltung erreicht werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===im Übergang zum koordinierungsbedürftigen Ereignis / Krisenfall / Schadenfall ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach dem Eintreffen der Einsatzkräfte unterstützt der Koordinierungskreis diese bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen, soweit dies erforderlich ist. Der  Koordinierungskreis ist dabei die Schnittstelle zwischen den externen Einsatzkräften und dem Veranstalter und wird über die Lageentwicklung fortlaufend informiert. Der Veranstalter fungiert als (Fach-) Berater der zuständigen Behörde und unterstützt bei der Bewältigung der entsprechenden Lage. Die veranstaltungsbezogenen Kreise  bleiben bestehen. Es greifen die im Sicherheitskonzept beschriebenen Szenarien beziehungsweise die Gefahrenabwehrpläne der zuständigen Behörden werden umgesetzt. In Abhängigkeit des Ereignisses werden Einsatzstäbe / Örtliche Einsatzleitungen (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) neben dem Krisenstab des Landkreises gemäß Landeskatastrophenschutzgesetz eingerichtet. Diese Führungsstrukturen müssen aufruffähig hinterlegt sein. Die Aufgabe des Krisenstabes als kommunales Gremium der Gefahrenabwehr ist es, den Einsatzleiter bei der Beurteilung und Abarbeitung der Lage zu unterstützen und zu beraten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Abarbeitung des Krisenfalls erfolgt gemäß den Gefahrenabwehrplänen des Kreises / der Kommune. Die zuständige Behörde ist weisungsbefugt, der Veranstalter bleibt jedoch weiterhin entscheidungsbefugt und für die Veranstaltung verantwortlich. Er fungiert als (Fach-) Berater der zuständigen Behörden und ist verpflichtet diese bei der Bewältigung der entsprechenden Lage zu unterstützen. Eine Abstimmung mit der jeweiligen Einsatzleitung der Gefahrenabwehr ist notwendig, um die veranstaltungsbezogenen Maßnahmen durchführen zu können. Die Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen, inklusive der Rückführung der Veranstaltung in den Regelbetrieb oder den Veranstaltungsabbruch, liegen weiterhin beim Veranstalter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwischen dem Krisenstab der Gefahrenabwehr, den Örtlichen Einsatzleitungen und dem Koordinierungskreis sollten Verbindungsbeamte ausgetauscht werden. Die Arbeitsfähigkeit der entsprechenden Gremien ist daher sicherzustellen und ausreichend qualifiziertes Personal einzuplanen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wird durch den Hauptverwaltungsbeamten der Katastrophenzustand (bzw. die Großschadenlage) festgestellt, ändert sich hinsichtlich der Beteiligung des Krisenstabes sowie des Koordinierungskreises grundlegend nichts. Jedoch kann der Veranstalter neben dem jeweils gültigen Feuerwehrgesetz auch auf Grundlage des Katastrophenschutzgesetzes zur personellen und materiellen Unterstützung der Gefahrenabwehr zwangsverpflichtet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Darstellung der Zusammenarbeit==&lt;br /&gt;
Anders als in Unternehmen und Institutionen lassen sich Kooperationsstrukturen aus dem Veranstaltungskontext nicht hinreichend durch Organigramme darstellen, nicht zuletzt aufgrund fehlender Weisungsbefugnisse der Akteure untereinander.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die grafische Darstellung im Vorfeld abgestimmter Zuständigkeiten und Kommunikationswege ist aber dennoch empfehlenswert, um einen vereinfachten Überblick für alle Akteure zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Struktur von Sicherheitskreis, Koordinierungskreis und Krisenstab==&lt;br /&gt;
{|{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;background:#AAAAAA&amp;quot;|&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;background:#AAAAAA&amp;quot;|Sicherheitskreis&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;background:#AAAAAA&amp;quot;|Koordinierungskreis&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;background:#AAAAAA&amp;quot;|Krisenstab (vorgeplant)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!Mitglieder&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;background:#88FF00&amp;quot; |Veranstalter, Dienstleister&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;background:#FFFF00&amp;quot; |Veranstalter, Dienstleister, Polizei, Feuerwehr, Kommune&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;background:#FF0000&amp;quot; |Polizei, Feuerwehr, Kommune&amp;lt;br /&amp;gt;Ggf. Fachberater der Veranstaltung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!Federführung&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;background:#88FF00&amp;quot; |Veranstalter&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;background:#FFFF00&amp;quot; |Veranstalter&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;background:#FF0000&amp;quot; |Zuständige Behörde&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!Einberufung durch&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;background:#88FF00&amp;quot; |Veranstalter&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;background:#FFFF00&amp;quot; |Alle Mitglieder des Koordinierungskreises zu jeder Zeit möglich&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;background:#FF0000&amp;quot; |Zuständige Behörde&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!Arbeitsfähigkeit&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;background:#88FF00&amp;quot; |durchgehend&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;background:#FFFF00&amp;quot; |Einberufung ad hoc, ggf. dauerhafte Einrichtung&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;background:#FF0000&amp;quot; |X + 1 Std.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!Betriebsart&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;background:#88FF00&amp;quot; |Regelbetrieb&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;background:#FFFF00&amp;quot; |Abstimmungsbedürftiges Ereignis im Regelbetrieb&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;background:#FF0000&amp;quot; |Krisenfall&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Durchführungsphase kann es lageabhängig notwendig werden, dass die einzelnen Gremien parallel oder in einer anderen Betriebsart arbeiten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um den Übergang zu formalisieren, bietet sich folgendes Ampelsystem zur Bewertung der Schwere der Gefahrenlage an:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Betriebsart Regelbetrieb (Ampelphase grün)&lt;br /&gt;
* Betriebsart Abstimmungsbedürftiges Veranstaltungsereignis im Regelbetrieb (Ampelphase gelb)&lt;br /&gt;
* Betriebsart Krisenfall / Schadenfall (Ampelphase rot)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Betriebsarten.png|mini|720px|''Abbildung: ©Branddirektion München'']]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--''Autoren: Armin Seyfried (Forschungszentrum Jülich), Frank Fiedrich (Bergische Universität Wuppertal), Johannes Thomann (Berufsfeuerwehr München); Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol), Fachgebiet &amp;quot;Polizeiliches Krisenmanagement&amp;quot;''--&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschlie%C3%9Fung_der_Veranstaltung/Schnittstellen_der_inneren_und_%C3%A4u%C3%9Feren_Erschlie%C3%9Fung:_Ein-_und_Ausgangsbereiche&amp;diff=5910</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschlie%C3%9Fung_der_Veranstaltung/Schnittstellen_der_inneren_und_%C3%A4u%C3%9Feren_Erschlie%C3%9Fung:_Ein-_und_Ausgangsbereiche&amp;diff=5910"/>
		<updated>2015-07-06T14:44:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: /* Einleitung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche}}&lt;br /&gt;
Eingangsbereiche von Veranstaltungen – ob gesteuerter Zugang mittels Infrastruktur oder Eingangsfläche eines offenen Veranstaltungsgeländes – haben eine besondere Bedeutung im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen. Sie sind wichtig für den ersten Eindruck, den der Besucher von der Veranstaltung bekommt, bieten Handlungs- &amp;amp; Aktionsfläche für die Steuerung der Besucher (z.B. im Rahmen von Einlasskontrollen) und müssen häufig einer wechselhaften, nicht immer im Voraus vorherzusagenden Belastung („frühe Anreise“) standhalten. Dazu kommt, dass Eingangs- &amp;amp; Einlassbereich häufig eine schwierige rechtliche Schnittstelle bilden: So findet man häufig Konstellationen, in denen die Einlassbereich den Übergang der Verantwortung definieren: vom Geltungsbereich der Musterversammlungsstättenverordnung &amp;lt;ref name =&amp;quot;MVStättVO&amp;quot;&amp;gt;Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014). http://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=991&amp;amp;o=759O986O991&amp;lt;/ref&amp;gt; („hinter“ dem Eingang) hin zur öffentlichen Fläche („vor“ dem Eingang) – mit ebenso häufig nicht ausreichend geklärten Verantwortungsübergängen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleiches gilt für die Ausgangsbereiche. Aus baurechtlicher Sicht werden diese nur in Form von Notausgängen betrachtet – Anforderungen an den „Normalauslass“ werden nicht definiert – ergeben sich in der Realität jedoch regelmäßig – insbesondere, wenn die Besucher, die über einen längeren Zeitraum hinweg die Veranstaltung betreten haben, diese nun zum Ende der Veranstaltung alle zeitgleich wieder verlassen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Einleitung===&lt;br /&gt;
Betrachtet man einige der Unglücke, die sich im Rahmen von Veranstaltungen ereignet haben, findet man immer wieder „den Einlass“ oder „den Zugang“ als Entstehungsort eines Unglücks. Ob 1979 bei einem Konzert von The Who in Cincinnati, bei dem 11 Menschen unmittelbar in einer Einlasssituation starben, als Auslöser der Hillsborough Katastrophe 1989 &amp;lt;ref&amp;gt;Hillsborough Independent Panel, Report, online verfügbar unter: http://hillsborough.independent.gov.uk/report/&amp;lt;/ref&amp;gt;, bei der 96 Menschen aufgrund schlecht geplanter und schlecht gemanagter Einlässe starben oder als nur vermeintlich geklärte Bedingung einer DSDS Autogrammstunde &amp;lt;ref&amp;gt;DIE ZEIT online, 60 Verletzte bei DSDS-Autogrammstunde, 27.03.2011, online verfügbar unter: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-03/massenpanik-dsds-oberhausen&amp;lt;/ref&amp;gt; in 2011, bei der aufgrund unklarer Verantwortlichkeiten im Bereich vor der Tür und daraus resultierend fehlenden Flächenmanagements 60 zumeist junge Menschen verletzt wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Demgegenüber steht eine Forderung in der Musterversammlungsstättenverordnung &amp;lt;ref name=&amp;quot;MVStättVO&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/ref&amp;gt;, dass vor Eingängen von Sportstadien mit mehr als 10.000 Besucherplätzen „Geländer so anzuordnen [sind], dass Besucher nur einzeln und hintereinander Einlass finden.“ Darüber hinaus „sind Einrichtungen für Zugangskontrollen sowie für die Durchsuchung von Personen und Sachen vorzusehen.“ (§ 30, Abs. 2). Die Bedeutung der Einlassbereiche auch außerhalb des Kontrollbedürfnisses insbesondere von Fußballspielen und die notwendigerweise im Rahmen der Planung zu beachtenden Faktoren finden in der Verordnung keine Berücksichtigung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Basierend auf einem über diese eingeschränkte Betrachtung hinausgehenden Verständnis von Eingangs- &amp;amp; Einlassbereichen als multifunktionale genutzte Transfer-, Warte- &amp;amp; Aktionsflächen, müssen an diese Bereiche jedoch weitreichendere Anforderungen gestellt werden. Im Rahmen der Planung von Eingangs- &amp;amp; Einlassbereichen ist dabei zu berücksichtigen dass diese Bereiche &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* häufig den ersten Kontakt des Besuchers mit der Veranstaltungsfläche definieren&lt;br /&gt;
* eine Schnittstelle zwischen der [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung|inneren und äußeren Erschließung]] bilden – d.h. in Bezug auf Zu- &amp;amp; Abflussgrößen ausgewogen gestaltet sein müssen&lt;br /&gt;
* eine (erste) Interaktionsfläche  mit dem wartenden Besucher bilden &lt;br /&gt;
* den Aktionsbereich für den [[Grundlagen/private_Akteure/Veranstaltungsordnungsdienst|Veranstaltungsordnungsdienst]] darstellen – mit weitreichenden Auswirkungen auf die Sicherheit innerhalb des Veranstaltungsgeländes  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgangs- oder Auslassbereiche werden im Rahmen der Musterversammlungssstättenverordnung &amp;lt;ref name=&amp;quot;MVStättVO&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/ref&amp;gt; gar nicht betrachtet. Außerhalb der Definition notwendiger Notausgänge werden keine Anforderungen an die Gestaltung von Ausgangsbereichen gestellt. &lt;br /&gt;
Dass dies jedoch durchaus nötig sein kann, zeigt sich z.B. regelmäßig nach einem Feuerwerk einer großen öffentlichen Veranstaltung, wenn ein Großteil der Besucher das Veranstaltungsgelände zeitgleich verlassen möchte. &lt;br /&gt;
Analog zu den Anforderungen an Einlassbereiche geht es auch bei den Ausgangsbereichen um eine Schnittstelle der inneren und der äußeren Erschließung – d.h., es sind Warteflächen und Übergabepunkte (an den Öffentlichen Verkehr, die PKW) zu definieren, Informationen zu vermitteln („wie lange fahren die Bahnen?“, „wo geht es zu P3?“) und personelle sowie – wenn nötig - infrastrukturelle Unterstützung zur Lenkung der Besucher zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Faktoren für die Gestaltung von Einlassbereichen===&lt;br /&gt;
Betrachtet man die multifunktionale Nutzung der Eingang- &amp;amp; Einlassbereiche sowie die Anforderungen an die [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|geordnete Lenkung und Steuerung der Besucher]] in dieser Phase der Veranstaltung, sind bei der Planung dieser Bereiche und Flächen insbesondere die folgenden Faktoren berücksichtigen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Zu- &amp;amp; Abfluss'' : die Einlässe müssen so gestaltet werden, dass die Zahl der zufließenden Besucher ohne dass sich z.B. die öffentlichen Flächen belastende oder Druck aufbauende Stauungen bilden, abfließen kann. Zu berücksichtigen ist hierbei, wie viele Besucher in welcher Zeit auf die Einlässe zufließen  (z.B. basierend auf der Taktung des Öffentlichen Verkehrs und dem Anreiseprofil) bzw. wie viele Besucher in welcher Zeit an den Einlässen abgearbeitet werden können. Die Intensität der Zugangskontrollen ist hierbei genauso zu berücksichtigen wie das Profil der Besucher (Früh- bzw Spätanreisende).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Warte- &amp;amp; Entlastungsflächen'': Einlassbereiche müssen Platz für die Wartenden bieten – besonders zu berücksichtigen ist hierbei, dass der Platz auch dann noch ausreichen muss, wenn der Abfluss der Besucher in die Veranstaltungsfläche stockt – z.B. bei einer Verzögerung des Einlassbeginns. Im Rahmen der [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Flächennutzung|Flächenplanung]] ist daher zu definieren, wie viele Personen die Fläche maximal aufnehmen muss bzw. kann. Welche Personendichten hier toleriert werden, hängt dabei wiederum von verschiedenen Einflussfaktoren ab, z.B.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* können die Besucher auf der gesamten Fläche informiert und angesprochen werden?&lt;br /&gt;
* Steht ausreichend Personal zur Lenkung der Besucher zur Verfügung&lt;br /&gt;
* Ist die Warte- &amp;amp; Aufstellfläche frei von Einbauten und Hindernissen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Infrastrukturelle Gestaltung'': Je nach [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Besucherprofil|Besucheraufkommen und –profil]] müssen zusätzliche Infrastrukturen eingebracht werden – dies können Schleusensysteme für kontrollierte Zugänge sein genauso wie gesteuerte Zuführungen der Besucher auf die Einlässe oder druckmindernde Abschrankungen. Dies ist insbesondere bei einem hohen gleichzeitigen Besucheraufkommen nötig, um zu vermeiden, dass die Besucher in Trauben vor den Einlässen stehen und hierdurch sowohl die Aktionsflächen des Ordnungsdienstes eingeschränkt wird als auch evt. Druck oder zumindest für den Besucher unangenehme Situationen durch Drängeln entstehen.  Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die eingebrachten Infrastrukturen nicht die evtl. für Fluchtwege und Notausgänge vorgesehenen Flächen und Wege blockieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen01.jpg|200px|thumb|'''Aufbau eines sehr weitläufigen Zuführungssystems. Hier: One Direction, ESPRIT Arena Düsseldorf.''' Photo: Serap Lannert für Special Security Services [http://specsec.de/einlassplanung]]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen02.jpg|200px|thumb|'''Aufbau eines sehr weitläufigen Zuführungssystems. Hier: One Direction, ESPRIT Arena Düsseldorf.''' Photo: Serap Lannert für Special Security Services [http://specsec.de/einlassplanung]]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Information &amp;amp; Kommunikation'': In vielen Fällen verbringen Besucher Zeit in den Eingangsbereichen, die über die reine Transferzeit hinausgeht – dies kann einige Minuten sein aber auch mehrere Stunden. Diese Zeit kann zum einen genutzt werden, um notwendige Informationen zu vermitteln (z.B. die weitere Wegeführung hinter dem Einlassbereich). Zum anderen muss sichergestellt werden, dass die Kommunikation mit allen Wartenden über den gesamten Zeitraum möglich ist – dies ist insbesondere relevant bei sehr langen Wartezeiten, bei sehr komplexen Zuführungssituationen und natürlich bei Zwischenfällen und in Schadenlagen. Es ist dabei insbesondere sicherzustellen, dass die möglicherweise von hinten auf einen Einlass drängenden Besucher angesprochen werden können um die vorderen Bereiche zu entlasten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Organisation'': Fast alle Einlassbereiche müssen organisiert werden. Hierzu gehört das Freihalten der Bereiche von ungewünschten oder störenden Aufbauten und / oder Aktionen (z.B. Verteiler von Prospekten, Müll etc.) als auch das Management der Wartenden. Hierzu gehören Ansprache und  Ansprechbarkeit genauso wie das Steuern von Abläufen. An den Einlässen selbst ist sicherzustellen, dass durch eine geeignete Anzahl an Kräften die Abarbeitung des Zuflusses unter Berücksichtigung  der Aufrechterhaltung der Kontrollintensität sichergestellt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen03.jpg|200px|thumb|'''Schwierige Bedingunge zur Aufrechterhaltung geordneter Kontrollroutinen ''' Photo S. Funk]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Rechtliche Betrachtungen'': Im Rahmen der Planung für Einlassbereiche muss regelmäßig geprüft werden, in wessen Verantwortungsbereich die Flächen liegen. Es kommt regelmäßig vor, dass auch die unmittelbaren Flächen vor den Einlässen schon im öffentlichen Raum liegen und nicht mehr Veranstaltungsgelände sind. Dies bedeutet unter Umständen, dass der Veranstalter keine lenkenden Maßnahmen mit Hilfe von Infrastrukturen umsetzen kann, bzw. diese im Vorfeld mit den jeweiligen Genehmigungsbehörden abgestimmt werden müssen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eingänge und Einlässe für zugangskontrollierte Veranstaltungen===&lt;br /&gt;
Im Rahmen zugangskontrollierter Veranstaltungen werden regelmäßig Einlassschleusen genutzt zur Vereinzelung der Besucher und damit zur Ermöglichung einer strukturierten Kontrolle der Besucher (Eintrittskarte und Kontrolle auf verbotene Gegenstände).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen04.jpg|200px|thumb|&lt;br /&gt;
'''Beispiel einer Zugangskontrollierten Einlasses''' Photo: Special Security Services]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen05.jpg|200px|thumb|&lt;br /&gt;
'''Beispiel einer Zugangskontrollierten Einlasses''' Photo: Special Security Services]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Kalkulation einer ausreichenden Anzahl von Schleusen sind die folgenden Faktoren zu berücksichtigen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Anzahl Besucher&lt;br /&gt;
* Anzahl Kräfte pro Schleuse&lt;br /&gt;
* Durchsuchungsintensität&lt;br /&gt;
* Geplante Einlassdauer &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Konzertveranstaltungen werden als Einlassdauer bis zu 90 Minuten akzeptiert – das heißt, alle Besucher können innerhalb von 90 Minuten in das Veranstaltungsgelände gelangen. Diese Zahlen sind jedoch nur Richtwerte, die für jede Veranstaltung individuell überprüft werden müssen. So kann eine Veranstaltung an einem Werktag oder eine Veranstaltung mit einer hohen Zahl an Dauerkartenbesitzen eine wesentliche kürze Einlasszeit erforderlich machen – auch hier muss sichergestellt werden, dass die Kontrollintensität aufrecht erhalten bleibt, wenn die Besucher nicht 90, sondern 45 Minuten vor Beginn der Veranstaltung erscheinen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der anderen Seite gibt es Veranstaltungen, bei denen die Besucher nicht 90 Minuten, sondern neun Stunden vor der Veranstaltung erschienen - auch hier muss geprüft werden, inwieweit hier Vorkehrungen getroffen werden müssen (Personal, Sanitäter, WC etc) &amp;lt;ref&amp;gt; Töpperwein, Jennifer, Boyband One Direction in Düsseldorf. Schwänzen für die Stars, SPIEGEL ONLINE, online abrufbar unter: http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/one-direction-in-duesseldorf-fans-schwaenzen-fuer-das-deutschlandkonzert-a-978947.html&amp;lt;/ref&amp;gt; und inwieweit diese Vorkehrungen möglicherweise zur frühen Anreise animieren. Fragen des Anreiseprofils der Besucher sind daher immer im Rahmen der (-&amp;gt;) Gefährdungsanalyse der Veranstaltung zu betrachten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen06.jpg|200px|thumb|'''Beispiel für die Organisation eines Aufstellbereiches, der auf sehr lange Wartezeiten ausgerichtet ist: die Führung der Besucher wird ergänzt durch das Vorhalten von Toiletten, Wasser und Personal''' &lt;br /&gt;
Photo: S. Funk]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist immer darauf zu achten, dass die Besucher auf die tatsächlichen Einlässe gelenkt werden – hierzu bieten sich verschieden Formen der Zuführung an: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen07.jpg|200px|thumb|'''Einseitige und mehrseitige Zuführungen auf den Eingangsbereich''' Photo: Special Security Services]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen08.jpg|200px|thumb|'''Einseitige und mehrseitige Zuführungen auf den Eingangsbereich''' Photo: Special Security Services]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen09.jpg|200px|thumb|'''Einseitige und mehrseitige Zuführungen auf den Eingangsbereich''' Photo: Special Security Services]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen einer geordneten Zuführung der Besucher auf die Eingänge sind immer auch begleitende organisatorische Maßnahmen nötig, um sowohl die Wartezeit zu begleiten als auch um einen kontinuierlichen Personenfluss zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hierzu kann es nötig sein&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die Sicht auf die eigentlichen Eingänge zu verstellen: hierdurch wird verhindert, dass beim Öffnen der Eingänge eine plötzliche Bewegung entsteht&lt;br /&gt;
* abgegrenzte Bereiche in den Warteschlangen zu definieren, die „Stück für Stück“ abgearbeitet werden können&lt;br /&gt;
* organisatorische Vorkehrungen zu schaffen, damit Besucher Warteflächen verlassen (z.B. Gang zur Toilette), danach ihre Position aber auch wieder einnehmen können (Benennung der Bereiche und Numerierung der Besucher, z.B. C 36 = Besucher Nr 36 im Warteschlangenabschnitt C)&lt;br /&gt;
* eine kontinuierliche Ansprachemöglichkeit und Überwachung der Warteschlangen zu gewährleisten – insbesondere bei längeren Wartezeiten bei hohen Temperaturen bzw. In Bereichen ohne Schattenflächen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch bei der Gestaltung der Auslassbereiche sind das Publikumsprofil und die Anreisemodalitäten zu beachten. Besondere Vorkehrungen müssen z.B. getroffen werden bei einem sehr jungen Publikum (hohe Anzahl an Abholern, für die Wartebereiche und Treffpunkte eingerichtet werden müssen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zugangsflächen für öffentliche Veranstaltungen===&lt;br /&gt;
Auch bei Veranstaltungen ohne einen kontrollierten Zugang müssen die Eingangsbereiche entsprechend gestaltet werden. Ebenso wie für die Einlassbereiche mit Schleusen gilt auch für die Ein- oder Zugangsbereiche z.B. einer Kirmesveranstaltungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Bereich muss genug Raum bieten, die ankommenden Besucher aufnehmen zu können. Viele Besucher orientieren sich erst einmal, wenn sie den Zugang einer Veranstaltung erreicht haben – hierfür müssen ausreichende Flächen zur Verfügung stehen.&lt;br /&gt;
* Notwendige Informationen müssen unmittelbar im Eingangsbereich gegeben werden- zum Beispiel durch den Aufbau einer Leitbeschilderung. Die Beschilderung muss so angebracht werden, dass hierdurch keine zusätzliche Blockierung der Fläche erfolgt (weder durch die Beschilderung selbst noch durch sich orientierende Besucher)  &lt;br /&gt;
* Der Einlassbereich muss ggf. durch Personal freigehalten werden – d.h. es muss aktiv dafür gesorgt werden, dass Besucher nicht im direkten Zugangsbereich stehen bleiben (etwa um sich zu orientieren oder auf nachkommende Freunde zu warten)&lt;br /&gt;
* Ist der Einlassbereich auch gleichzeitig der Auslass, kann es nötig werden, je nach Personenaufkommen lenken Maßnahmen umzusetzen – hierzu gehört eine Trennung des Bereiches in Zu- &amp;amp; Abgang genauso wie die Implementierung eines Einbahnstraßensystems&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausgänge und Auslassflächen===&lt;br /&gt;
Für die Gestaltung von Auslassflächen gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie für die Einlassbereiche. Es ist sicherzustellen, dass&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* ausreichend Platz zur Verfügung steht zur Verteilung der abströmenden Besucher – dies wird insbesondere dann relevant, wenn sich eine Haltestelle des Öffentlichen Verkehrs in direkter Nähe des Ausgangsbereiches befindet und ein Rückstau in die Veranstaltungsfläche bzw. auf den direkten Ausgangsbereich möglich ist.&lt;br /&gt;
* Informationen zur Verfügung stehen, auf die die Besucher zugreifen können – hierzu gehören klare Wegbeschilderungen ebenso wie ansprechbares Personal und / oder Durchsagemöglichkeiten&lt;br /&gt;
* Absprachen in Bezug auf die räumliche Verantwortung getroffen werden (z.B.  „wer ist verantwortlich für die Aufstellung an der Haltestelle“) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen10.jpg|200px|thumb|'''Warteschlangenmanagement an der U-Bahn Haltestelle &amp;quot;Rheinaue&amp;quot; (Bonn)''' Photo: Mark Nowak]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen11.jpg|200px|thumb|'''Warteschlangenmanagement an der Strassenbahnhaltestelle „Messe / Arena“ (Düsseldorf)''' Photo: Ralf Zimme]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Literatur===&lt;br /&gt;
* Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014).&lt;br /&gt;
* DIN EN 13200-7:2014-06, Zuschaueranlagen – Teil 7: Eingangs- und Ausgangsanlagen und Wege&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung&amp;diff=5909</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung&amp;diff=5909"/>
		<updated>2015-07-06T14:31:28Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Sicherheitsbeurteilung}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Damit Veranstaltungen für alle Beteiligten gesund und sicher sind, wird in der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen#Planungsphase|Planungsphase]], also vor der Veranstaltung, in Form eines systematischen Verfahrens die Veranstaltung sicherheitlich beurteilt (kurz: Sicherheitsbeurteilung). Gegenstand der Sicherheitsbeurteilung ist eine kritische Auseinandersetzung mit Gefahren sowie durch Gefahren bewirkte Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachen. Unter Umständen werden auch Risiken betrachtet. Bei der Beurteilung der Sicherheit von Veranstaltungen kann prinzipiell von der initialen Ursache zu einer unerwünschten Auswirkung ausgegangen werden (Schädlichkeitsansatz) aber auch von den beteiligten Personen aus auf deren Verletzlichkeit (Vulnerabilitätsansatz). Mit zunehmender Vulnerabilität (z.B. mehr Personen, besondere Personengruppen) sollte allfälliges Unwissen und Ungewissheiten verstärkt bei der angewendeten Beurteilungsmethodik berücksichtigt werden. Mit zunehmender Vulnerabilität sollte das Veranstaltungssystem nicht nur gesichert und geschützt, sondern auch dessen Resilienz erhöht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Sicherheitsbeurteilung setzt sich zusammen aus zwei wesentlichen Aspekten (s. Abbildung). Zum einen aus einer Risikoeinteilung, welche die zuständigen Fachbehörden bei der Beurteilung des Gefährdungspotenzials einer Veranstaltung inkl. möglicher Maßnahmen bzw. Auflagen vorschlägt, die aufgrund des Gefährdungspotenzial notwendig sein können. Zum anderen aus einem Verfahren zur Risikobeurteilung, die den Veranstalter unterstützen soll, die möglichen Risiken auf seiner Veranstaltung zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten, um anschließend Schutzmaßnahmen zu formulieren, die die Risikobewältigung unterstützen sollen. &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
[[Datei:Risikoeinteilung_und_beurteilung.jpg|200px|thumb|Abbildung 1: Risikobeurteilung und Risikoeinteilung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Beurteilungen werden im [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen#Genehmigungsverfahren|Genehmigungsverfahren]], speziell in der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen#Planungsphase|Planungsphase]], durchgeführt. Das Genehmigungsverfahren soll hier im Hinblick auf die Erstellung der Aspekte der Sicherheitsbeurteilung kurz dargestellt werden. Wird von einem Veranstalter eine Großveranstaltung geplant, muss er diese bei der zuständigen [[Grundlagen/Behörden|Behörde]] anmelden. Dies kann häufig online erfolgen. Der [[Grundlagen/private_Akteure/Veranstalter|Veranstalter]] füllt dazu einen Anmeldebogen mit den wichtigsten Daten aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Anmeldung geht dann an die zuständige [[Grundlagen/Behörden#Genehmigungsbeh.C3.B6rde|Genehmigungsbehörde]], idealerweise handelt es sich dabei um einen [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Harmonisierungsmodelle_zur_Effektivitätssteigerung/Einheitlicher_Ansprechpartner|Einheitlichen Ansprechpartner]] (häufig als „Federführende Stelle“ bezeichnet), der diese an die zuständigen Fachbehörden weiterleitet. Die zuständigen Fachbehörden müssen dann feststellen, ob ein erhöhtes Gefährdungspotenzial vorliegt. Daraus ergibt sich, ob die Genehmigung von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängt. Eine Hilfestellung stellt die Risikoeinteilung für die Polizei und die Risikoeinteilung für Brandschutz-, Sanitätsdienstbelange.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Planung von Veranstaltungen sollte der Veranstalter grundsätzlich eine Risikobeurteilung durchführen. Die Ergebnisse der Risikobeurteilung können dann in das Sicherheitskonzept übertragen werden. Im Folgenden werden daher Methoden des Risikomanagements, wie sie bereits in Wirtschaftsunternehmen seit Jahren erfolgreich umgesetzt werden, auf Großveranstaltungen angewendet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Risikoeinteilung==&lt;br /&gt;
Die Risikoeinteilung wird innerhalb des [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen#Genehmigungsverfahren|Genehmigungsverfahrens]] durchgeführt und ist eine Entscheidungshilfe für die zuständigen Fachbehörden, welche Auflagen an die Genehmigung gebunden sein sollten, in Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials der Veranstaltung. Mit Hilfe von Checklisten soll den zuständigen Fachbehörden die Möglichkeit gegeben werden, das Gefährdungspotenzial besser einschätzen zu können und notwendige Maßnahmen auszuwählen. Es handelt sich hierbei jedoch lediglich um Orientierungshilfen, die den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden können und müssen. Ein Beispiel für eine Risikoeinteilung ist das „Bewertungssystem zur brandschutztechnischen Einschätzung von Großveranstaltungen (Sicherheitskoeffizient)“ der Branddirektion München. Die Erläuterung und Anpassung dieser „Münchener Methode“ einer systematischen Beurteilung einer Veranstaltung ist wissenschaftlich aufgearbeitet worden &amp;lt;ref&amp;gt; Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Hauptabteilung IV - Branddirektion, Einsatzvorbeugungb(Hrsg.): Veranstaltungssicherheit - Leitfaden für die Feuerwehr, Sicherheitsbehörde und Polizei sowie Veranstalter und deren Sicherheitsdienstleister, München. &amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie bereits oben erwähnt, ist es bei Großveranstaltungen notwendig, diese bei der zuständigen [[Grundlagen/Behörden#Genehmigungsbeh.C3.B6rde|Genehmigungsbehörde]] anzumelden. Es ist zu empfehlen, einen standardisierten Anmeldebogen zu verwenden, z.B. als Online-Abfrage. Dabei ist zu beachten, dass der verlinkte Anmeldebogen sich bisher im Wesentlichen auf die polizeilichen Aspekte sowie die Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes bezieht. Dieser ist aber durch die Belange der weiteren zuständigen Fachbehörden erweiterbar. Welche weiteren Fachbehörden mit eingebunden werden sollten, kann nicht pauschal festgelegt werden. Je nach Ausgestaltung der Veranstaltung ist das Fachwissen einzelner Behörden notwendig. Eine nicht abschließende Auflistung über die zu beteiligenden Fachbehörden ist im Kapitel 5 des Leitfadens „Sicherheit bei Großveranstaltungen“ des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zu finden. &amp;lt;ref&amp;gt; Leitfaden &amp;quot;Sicherheit bei Großveranstaltungen&amp;quot; (//http://verwaltung.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=2b732216a9b154be2f93a3a980515253) - Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Abgerufen am 05.03.2014.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aspekte der Risikoeinteilung===&lt;br /&gt;
Wenn die zuständigen Behörden ausgewählt und die Informationen des [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Sicherheitsbeurteilung/Anmeldebogen|Anmeldebogens]] an die zuständigen Behörden weiter geleitet wurden, führen die eine Risikoeinteilung durch. Unter den folgenden Links werden Polizeiliche Aspekte und Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes vorgestellt, die eine Risikoeinteilung mindestens umfassen sollte (s. Anhang II). Mithilfe der verschiedenen Checklisten legen die zuständigen Fachbehörden fest, ob für ihren Bereich das Risiko nicht mehr toleriert werden kann. Im nächsten Schritt ist dann zu klären, ob das Risiko durch Auflagen und Schutzmaßnahmen noch verringert und somit toleriert werden kann. Ist dies aus Sicht einer oder mehrerer zuständiger Fachbehörden nicht möglich, kann keine Genehmigung zur Durchführung der Veranstaltung erstellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Auflagen auf Grundlage der Risikoeinteilung===&lt;br /&gt;
Wurde auf Grundlage der Risikoeinteilung ermittelt, dass die Genehmigung an Auflagen geknüpft werden muss, müssen diese je nach Risiko ausgewählt werden. Dies sollte auf Grundlage der Erfahrungen aus vorherigen Veranstaltungen durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Risikobeurteilung==&lt;br /&gt;
Der [[Grundlagen/private_Akteure/Veranstalter|Veranstalter]] sollte für jede Veranstaltung eine Risikobeurteilung durchführen, um eine größtmögliche Sicherheit garantieren zu können. Stellen die zuständigen Fachbehörden die Auflage zur Erstellung eines [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzepts]], ist die Risikobeurteilung die Grundlage dazu. Die Risikobeurteilung ist Teil des Risikomanagementprozesses nach (ISO 31000:2009)&amp;lt;ref&amp;gt; ISO 31000:2009 Risikomanagement - Grundsätze und Leitlinien. &amp;lt;/ref&amp;gt;, der in Abbildung 2 graphisch dargestellt wird. Die Risikobeurteilung besteht aus den Schritten Risikoidentifikation, Risikoanalyse und Risikobewertung. Vorangestellt ist das Erstellen des Zusammenhangs und anschließend folgt der Schritt der Risikobewältigung. Umgangssprachlich werden diese zwei letztgenannten Schritte der Risikobeurteilung zugeordnet. Im weiteren Verlauf werden die einzelnen Schritte des Verfahrens näher beleuchtet und Hinweise gegeben, wie dies für die Veranstaltungssicherheit umgesetzt werden könnte.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
[[Datei:Risikomanagementverfahren.jpg|200px|thumb|Abbildung 2: Risikomangementprozess nach (ISO 31000:2009)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Erstellen des Zusammenhangs / Ableitung von Schutzzielen===&lt;br /&gt;
Das Erstellen des Zusammenhangs ist der erste Schritt des Risikomanagementprozesses, wodurch laut (ISO 31000:2009)&amp;lt;ref&amp;gt; ISO 31000:2009 Risikomanagement - Grundsätze und Leitlinien. &amp;lt;/ref&amp;gt; die Ziele der Veranstaltung zum Ausdruck gebracht werden. Ziele bei einer Veranstaltung können unterschiedlich ausgestaltet sein, Beispiele sind der wirtschaftliche Gewinn, Wiedererkennungswert (z.B. mit einem bestimmten Produkt), zufriedene [[Besucher]] (welche die nächste Veranstaltung wieder besuchen werden), ein bestimmungsgemäßer Veranstaltungsverlauf und eine sichere Veranstaltung. Durch die Formulierung dieser Ziele, werden so genannte Schutzziele festgelegt, die für die Bestimmung der Grenzrisiken notwendig sind. Der Begriff Schutzziele wird von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben unterschiedlich definiert. So besteht ein Schutzziel bei der Feuerwehr aus Erreichungsgrad, Funktionsstärke und Hilfsfrist. Dies ist in diesem Zusammenhang eine zu enge Definition. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK 2011) definiert den Begriff „Schutzziel“ wie folgt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Angestrebter Zustand eines Schutzguts, der bei einem Ereignis erhalten bleiben soll.''&amp;lt;ref&amp;gt; BBK-Glossar - Ausgewählte zentrale Begriffe des Bevölkerungsschutzes (http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Praxis_Bevoelkerungsschutz/Band_8_Praxis_BS_Glossar.pdf?_blob=publicationFile) - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Abgerufen am 16.05.2014. &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allgemein würde dies so viel heißen, wie „Erhaltung der körperlichen Unversehrtheit des Besuchers“. Doch wird das Schutzziel „Keine Verletzungen der Besucher von Veranstaltungen“ kaum einzuhalten sein und sollte daher so nicht formuliert werden. Der Veranstalter sollte sich aber darüber Gedanken machen, wie viele Verletzte er bei seiner Veranstaltung noch toleriert. Auch kann er bestimmte Arten von Verletzungen oder Erkrankungen festlegen, die er auf der Veranstaltung nicht tolerieren wird. So könnte beispielsweise ein Ziel sein, dass es keine Lebensmittelvergiftungen auf einer Veranstaltungen geben soll. Gibt es einen Verkauf von Lebensmitteln auf der Veranstaltung, kann der Veranstalter daher verlangen, dass alle gültigen Regeln zu diesem Aspekt eingehalten werden sollen und kann dazu noch Kontrollen einbauen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es sollte daher im ersten Schritt festgelegt werden, was geschützt werden soll&amp;lt;ref&amp;gt; Zimme, R. (2014): Risikomanagement bei Veranstaltungen. Pilotseminar interdisziplinäre Grundlagenausbildung &amp;quot;Sicherheit bei Großveranstaltungen&amp;quot; an der AKNZ am 14.10.2014. &amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Menschen - wen?&lt;br /&gt;
* Eigentum - welches?&lt;br /&gt;
* Information - welche?&lt;br /&gt;
* Prozesse - welche?&lt;br /&gt;
* Umwelt - vor was?&lt;br /&gt;
* Reputation - warum?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele für formulierte Schutzziele sollten so konkret wie möglich sein:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Vermeidung von kritischen Personendichten&lt;br /&gt;
* Aufrechterhaltung von Gefahrenabwehrmaßnahmen und Fluchtmöglichkeiten für gefährdete Personen&lt;br /&gt;
* Aufrechterhaltung der Kommunikationshoheit des Veranstalters (technisch und inhaltlich)&lt;br /&gt;
* Technische Instandhaltung von Kommunikationsinfrastrukturen&lt;br /&gt;
* Sicherstellung des Personalbedarfs&lt;br /&gt;
* Sicherstellung der Informationsketten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Formulierung der Schutzziele wird festgelegt, welche Risiken auf einer Veranstaltung noch toleriert werden können. Die Abbildung zeigt, wie bei einer gewissen Höhe des Risikos der Grenz-wert überschritten wird, dass es nicht mehr toleriert werden kann. In der Praxis stellt sich das Grenzrisiko eher als ein „mehr oder weniger breiter Korridor“ dar, denn als eine „schmale Linie“. Dies erklärt sich bis zu einem gewissen Grad aus dem Umstand, dass die Festlegung eines Grenzrisi-kos in der Regel das Resultat eines Konsenzfindungsprozesses ist, bei dem unterschiedliche Interessen in Einklang gebracht werden müssen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
[[Datei:Grenzrisiko_ohne_Farbe.jpg|200px|thumb|Abbildung 3: Illustration des Grenzrisikos]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gerade bei der Einstufung was „akzeptierbar“ und was „unter Auflagen akzeptierbar“ für die Behörden ist, sind neben der persönlichen Einschätzung weitere Einflussgrößen, wie etwa das durch rechtliche Vorgaben definierte Schutzniveau, der Nachweis bzw. die Kompensation durch ingenieurmäßige Methoden oder letztlich das Veranstalterinteresse, von Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Veranstalterinteresse ist entscheidend bei der Planung einer Veranstaltung: Es wird ein gewis-ser Finanzrahmen gesetzt, der nicht überschritten werden darf. Wird dieser jedoch bei der Planung der Veranstaltung überschritten, wird der Veranstalter die Planung abbrechen und die Veranstaltung nicht durchführen oder andere Mittel und Wege suchen, um die Kosten zu senken (z.B. günstigerer Veranstaltungsort, günstigerer Main Act, günstigerer Sanitäts- und Ordnungsdienstanbieter bzw. gewünschte Senkung des Schutzniveaus durch Reduktion der Stärke und Ausstattung). Gleiches gilt bei der Veranstaltung in Bezug auf die Besuchersicherheit. Bereits in der Planung muss festgelegt werden, welche Risiken in welcher Höhe noch toleriert werden und ab wann Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Risiko zu mindern. Mit anderen Worten: Die Sicherheit der Besucher kostet Geld, daher sind finanzielle Mittel hierfür frühzeitig einzuplanen. Ein zu geringes Budget ist keine Rechtfertigung das Sicherheitsniveau unterhalb des Grenzrisikos abzusenken!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schutzziele und die daraus abzuleitenden Grenzrisiken sind nicht starr und allgemein für alle Arten von Veranstaltungen anzuwenden. Sie müssen mit jeder neuen Veranstaltung neu formuliert werden. Denn die Schutzziele ändern sich mit jeder Veranstaltung. Dies soll das folgende Beispiel veranschaulichen: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf einer Volksfestveranstaltung erwarten die Besucher unter anderem spektakuläre Fahrgeschäfte sowie die Möglichkeit, Bier und andere alkoholische Getränke zu konsumieren. Somit wird die Veranstaltung darauf ausgelegt, dass diese Erwartungen der Besucher erfüllt werden. Es werden unter anderem viele Bierstände aufgestellt und ein hoher Bierverkauf (und damit ein hoher Umsatz) ist ein Ziel der Veranstaltung. Bei einer solchen Veranstaltung muss also davon ausgegangen werden, dass einige Personen eine sanitätsdienstliche Versorgung aufgrund von zu hohem Alkoholkonsum benötigen. Der Veranstalter kann davon ausgehen, dass dies allgemein toleriert wird und sein Schutzziel (wie viele Personen aufgrund von erhöhtem Alkoholkonsum behandelt werden können) darauf auslegen und somit das Grenzrisiko festlegen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf einem Kinderfest erwarten die Besucher Spiele für Kinder, Unterhaltung durch Clowns und kindgerechtes Essen. Es werden solche Stände aufgebaut, der Fokus liegt auf der Unterhaltung der Kinder. Die möglichen Sanitätsdiensteinsätze sind beispielsweise hauptsächlich Versorgungen von gestürzten Kindern. Dass sich einige Kinder verletzen werden, weil sie beim Spielen stürzen, wird akzeptiert. Nicht toleriert werden hingegen betrunkene Gäste, die möglicherweise sogar unangenehm auffallen. Folglich können die Schutzziele und Grenzrisiken sehr unterschiedlich sein. Bei einer sich wiederholenden Veranstaltung sollte in der Planung geprüft werden, ob sich die Schutzziele geändert haben.&lt;br /&gt;
Folglich können die Schutzziele und Grenzrisiken sehr unterschiedlich sein. Bei einer sich wiederho-lenden Veranstaltung sollte in der Planung geprüft werden, ob sich die Schutzziele geändert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Definition von Schutzzielen und die Festlegung von Grenzrisiken stellen die Kalibrierung der Risikobewertung dar. In diesem Schritt, der im späteren Verlauf erläutert wird, wird die Höhe der Risiken mit den Grenzrisiken verglichen und festgelegt, ob diese noch toleriert werden können oder nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Risikoidentifikation===&lt;br /&gt;
Die Risikoidentifikation wird in der (ISO 31000:2009) als Prozess zum Finden, Erkennen und Beschreiben von Risiken beschrieben. Die Auflistung der Risiken ist dabei ohne Wertung vorzunehmen, das heißt, es werden auch Risiken aufgenommen, die auf den ersten Blick unwahrscheinlich scheinen. Es ist wichtig, diesen Schritt der Risikobeurteilung sehr gewissenhaft durchzuführen. Denn je umfassender die Identifikation vorgenommen wurde, desto weniger Risiken werden übersehen. Und jedes erfasste und verhinderte Risiko ist ein möglicher Unfallfaktor weniger. Dies ist mit der Wasserglas-Theorie von (Gottschalk/Gürtler 1959)&amp;lt;ref&amp;gt; Gottschalk, F.; Gürtler, H. (1959): Handbuch der Unfallverhütung. Stuttgart, Düsseldorf: Ring-Verlag &amp;lt;/ref&amp;gt; bildhaft dargestellt.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
[[Datei:Wasserglas.jpg|200px|thumb|Abbildung 4: Wasserglastheorie nach (Gottschalk/Gürtler 1959)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es kann zu einem Unfall kommen, wenn sich viele Unfallfaktoren sammeln und nur ein einzelner hinzugefügter Unfallfaktor das Glas zum Überlaufen bringen kann und somit ein Unfall geschieht. Daher ist es notwendig, das Glas so leer wie möglich zu halten, dass falls ein Unfallfaktor hinzu-kommt, das Glas nicht überläuft und es somit nicht zu einem Unfall kommen kann. Mit jedem Risiko, das identifiziert und bewältigt wird, sinkt der Pegel im Glas und weniger störende Vorfälle, die zu einem Unfall führen, können bei der Durchführung der Veranstaltung vorkommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es sollte bedacht werden, dass eine vollständige Identifikation der Risiken nicht möglich ist. Denn sie hängt vom Erfahrungs- und Fachwissen des Anwenders ab. Es ist daher grundsätzlich ratsam, in einem Team die Veranstaltung systematisch durchzusprechen und auf die möglichen Risiken einzugehen. Dabei sollten die Phasen der Veranstaltung berücksichtigt werden. Der Einlass birgt andere Risiken als die Veranstaltung selbst und auch der Auslass stellt die Beurteilenden vor neue Herausforderungen. Neben der zeitlichen Betrachtung (Phasen der Veranstaltung) ist eine räumliche Betrachtung sinnvoll. So sollte sich das Team fragen, welche Orte der Veranstaltung ein besonderes Risiko bergen und diese genauer betrachten, Beispiele sind Bühnen, hoch frequentierte Bierstände und Ausgänge. Dabei stellt sich natürlich die Frage, wie detailliert dieser Prozess-Schritt durchgeführt werden sollte. Es ist nicht sinnvoll, nur ganz oberflächlich nach möglichen Risikofaktoren zu suchen; zu detailliert vorzugehen und dabei den Überblick zu verlieren ist ebenfalls nicht zweckmäßig. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Standardgefährdungen sollten immer berücksichtigt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Wetter'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* außergewöhnliche Temperaturen&lt;br /&gt;
* Sturm&lt;br /&gt;
* Hagel und Starkregen&lt;br /&gt;
* Gewitter mit Blitzgefahr&lt;br /&gt;
* Hochwasser&lt;br /&gt;
* Glatteis&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Zuschauerverhalten''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Überklettern von Absperrungen&lt;br /&gt;
* Erklettern von Aufbauten oder Straßenmobiliar&lt;br /&gt;
* besonders ausgeprägter Enthusiasmus&lt;br /&gt;
* Besucherdruck und Gedränge&lt;br /&gt;
* Werfen von Gegenständen&lt;br /&gt;
* Vandalismus, Körperverletzung&lt;br /&gt;
* sonstige Kriminalitätsdelikte wie Drogenkonsum und –verkauf, Taschendiebstahl, Mitnahme von Waffen etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Verletzung&lt;br /&gt;
* Unfall&lt;br /&gt;
* hoher Drogen-/Alkoholkonsum&lt;br /&gt;
* Reizgas&lt;br /&gt;
* vermisste Personen/Kinder&lt;br /&gt;
* Massenerkrankungen durch Lebensmittelvergiftungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''technische Gefährdungen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Gasausströmung&lt;br /&gt;
* Gesundheitsgefährdungen durch Austritt von Gefahrstoffen, wie Kühlmittel&lt;br /&gt;
* Stromausfall&lt;br /&gt;
* Einsturz von Bauteilen oder Anlagen&lt;br /&gt;
* Unfälle (Fahrgeschäfte, Motorsport, Stuntshows, Tiere, Flugshows)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Brandgefährdungen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Brand, Explosion&lt;br /&gt;
* Verwendung von Pyrotechnik durch Besucher&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Gefährdungen für die (besucherrelevante) Infrastruktur innerhalb/außerhalb der Veranstaltung inklusive der Verkehrswege''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ausfall gastronomischer Einrichtungen und somit unzureichende Versorgung der Gäste mit Getränken&lt;br /&gt;
* Ausfall der Ver- und Entsorgung&lt;br /&gt;
* Ausfall des öffentlichen Personen(nah)verkehrs (z. B. durch Personenschaden im Gleisbe-reich)&lt;br /&gt;
* Ausfall des Individualverkehrs (z. B. Unfall, Sperrung)&lt;br /&gt;
* Parkflächen nach Verkehrskonzept nicht nutzbar&lt;br /&gt;
* Glasbruch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Grundgefährdungen bei besonderen Veranstaltungstypen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* besondere politische Lage (Auftreten sicherheitsrelevanter Personengruppen)&lt;br /&gt;
* Gegenveranstaltungen&lt;br /&gt;
* hohe Anzahl nicht selbstrettungsfähiger Personen (Kleinkinder, körperlich eingeschränkte Personen)&lt;br /&gt;
* Gewaltpotenzial der Veranstaltungsteilnehmer (Rockergruppen, Hooligans, Fanatiker)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Gefährdungen durch Anschläge und Drohungen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Massenphänomene nach Drohungen&lt;br /&gt;
* Verdächtige Gegenstände&lt;br /&gt;
* Amoklauf&lt;br /&gt;
* Amokfahrt&lt;br /&gt;
* Sprengstoffanschlag&lt;br /&gt;
* Sprengstoffanschlag mit radioaktiver Verschmutzung&lt;br /&gt;
* Anschlag mit chemischen Stoffen&lt;br /&gt;
* Anschlag mit biologische Stoffen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Risikoidentifikation kann durch Checklisten und einem so genannten Stresstest unterstützt werden. Beide Verfahren werden im folgenden Verlauf kurz vorgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Risikoidentifikation mittels Checkliste====&lt;br /&gt;
Checklisten können die systematische Identifikation von Risiken erleichtern. Zusätzlich können diese Checklisten nicht nur Risiken enthalten, sondern auch Aspekte die häufig elementar sind und daher nicht vergessen werden sollten. Die Anwendung hat unterschiedliche Vor- und Nachteile. Vorteile einer solchen Liste sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sie ist auch durch Laien anwendbar.&lt;br /&gt;
* Häufige Probleme/Risikoquellen können nicht vergessen werden.&lt;br /&gt;
* Zu jeder Risikoquelle können Vorschläge zur Risikobewältigung (so genannte Schutzmaß-nahmen) verknüpft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Nachteile sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Es können nur bekannte Risikoquellen in der Liste festgehalten werden und somit auch nur bekannte Risikoquellen identifiziert werden.&lt;br /&gt;
* Risikoquellen, die nicht so offensichtlich sind, können übersehen werden.&lt;br /&gt;
* Eine Checkliste kann die Vielfalt der unterschiedlichen Veranstaltungen nicht in Gänze darstellen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
[[Datei:Checkliste.jpg|200px|thumb|Abbildung 5: Mögliche Aspekte einer Checkliste]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Oft basiert das in der Checkliste enthaltene Wissen auf mehr oder weniger systematisch gesammelten Erfahrungen. Es kann daher nicht als alleiniges Mittel zur Identifikation genutzt werden. Es ist zum einen ratsam, die Checkliste stetig zu verbessern und zu erweitern, um neu gemachte Erfahrungen zu integrieren. Zum anderen sollten weitere Verfahren zur Identifikation genutzt werden, z.B. mittels eines Stresstests.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Risikoidentifikation mittels Stresstest====&lt;br /&gt;
Bei einem Stresstest werden sicherheitskritische Komponenten und Teilsysteme identifiziert (z.B. über Brain-Storming, Mind-Mapping, Cluster-Verfahren) und ermittelt, wie diese auf Belastungen reagieren. Systeme sind sicherheitskritisch, wenn bei einem (teilweisen) Ausfall oder einer unerwarteten Verspätung die Besucher negativ reagieren, aggressiv werden und es zu Unruhen und dadurch erhöhten Personendrücken kommen kann. Beispiele:&lt;br /&gt;
* Ausfall von den Übertragungskomponenten bei einer Public Viewing-Veranstaltung (z.B. Ausfall des Beamers, keine Bild-Übertragung, kein Ton etc.) &amp;lt;ref&amp;gt; Oberhagemann in einer BaSiGo-Arbeitsbesprechung vom 07. April 2014. &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Main Act bei einem Konzert (z.B. der verspätete Auftritt von Justin Bieber &amp;lt;ref&amp;gt; Ruhrnachrichten: Justin Bieber kommt wieder viel zu spät - viele Tränen; 06.04.2013. Online im Internet: http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/dortmund/44141-Innenstadt~/Westfalenhalle-Justin-Bieber-kommt-wieder-viel-zu-spaet-viele-Traenen;art930,4960211. Abgerufen am 13.06.2014. &amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
* Erhöhte Belastungen bei der Einlasssituation (z.B. zu wenige Ordner, zu viele Besucher)&lt;br /&gt;
* Ausfall der Lebensmittelversorgung (z.B. Störung der Bierversorgung auf einem Rock-Festival &amp;lt;ref&amp;gt; Funk in der Weiterbildung &amp;quot;Professional Certificate in Event Safety &amp;amp; Security Management&amp;quot; am 28.09.2013. &amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
* Ausfall von Experten/Mitarbeitern für Kommunikation und Information&lt;br /&gt;
* Ausfall von technischen Kommunikationsinfrastrukturen (z.B. Durchsagesysteme, Bildschir-me, Beschilderungen, Mobilfunknetz etc.)&lt;br /&gt;
* Überlastung von Kommunikationsinfrastrukturen (z.B. erhöhtes Aufkommen von Notfallanrufen, Shitstorm in Social Media etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kommunikationsinfrastrukturen sind ein wichtiger Aspekt der sicheren Planung einer Veranstaltung, da sie die Durchführung der Schutzmaßnahmen unterstützen oder selbst Element der Schutzmaßnahmen sind. Daher sind sie als sicherheitskritische Komponente zu betrachten. Ein Überblick zu diesem Thema ist im Sicherheitsbaustein Sicherheitskommunikation zu finden.&lt;br /&gt;
Sind die sicherheitskritischen Teilsysteme identifiziert, wird ermittelt wie das Teilsystem auf Belastungen reagieren würde. Sinnvoll ist es, mit bestimmten Leitworten eine Abfrage durchzuführen. Mögliche Leitworte sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kein/Ausfall (z.B. Main Act tritt nicht auf)&lt;br /&gt;
* Weniger (z.B. Das Bild der Beamer-Übertragung ist schlechter)&lt;br /&gt;
* Mehr (z.B. mehr Besucher am Einlass als erwartet)&lt;br /&gt;
* später (z.B. Künstler tritt verspätet auf)&lt;br /&gt;
* früher (z.B. Besucher kommen zu früh zum Veranstaltungsort)&lt;br /&gt;
* Teilweise (z.B. nur in einem Publikumsbereich ist Musik zu hören)&lt;br /&gt;
* Anders als (z.B. die Personen strömen in die falsche Richtung)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die daraus entstehenden Szenarien zeigen weitere mögliche Risiken auf, neben den möglichen Risiken aus den Checklisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Risikoanalyse===&lt;br /&gt;
Die Risikoanalyse dient der Bestimmung der Risikohöhe und betrachtet laut der (ISO 31000:2009) „die Ursachen und Quellen der Risiken, ihre positiven und negativen Auswirkungen und die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens.“ Sie stellt damit die Grundlage für die Risikobewertung dar. Häufig wird die Risikoanalyse gleichgesetzt mit der Bestimmung der Risikohöhe durch das Produkt aus Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit. Dies wird dann beispielsweise in die so genannte Risikomatrix (siehe auch Abbildung) eingetragen, die dann bereits Auskunft darüber geben kann, ob das Risiko noch im tolerablen Bereich liegt.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
[[Datei:Risikomatrix.jpg|200px|thumb|Abbildung 6: Risikomatrix]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schadensschwere – beispielhaft für das Schutzgut „Besucher“ (vgl. Kröger, 2010, Folie 31):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* katastrophal (Todesfälle, irreversible Schädigungen, mehrere Personen betroffen)&lt;br /&gt;
* kritisch (schwere Personenschäden, Krankenhaustransport erforderlich)&lt;br /&gt;
* begrenzt (leichte Verletzungen, vorübergehende Schädigung)&lt;br /&gt;
* vernachlässigbar (Bagatellverletzungen, ambulante Versorgung)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrittswahrscheinlichkeit (Zahlenwerte zur Orientierung) (vgl. Kröger, 2010, Folie 30):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* häufig (oft aufgetretenes Ereignis oder häufiges Vorkommen erwartet, mehrmals pro Veranstaltung)&lt;br /&gt;
* öfter (öfter aufgetretenes Ereignis, einmal pro Veranstaltung)&lt;br /&gt;
* gelegentlich (manchmal aufgetretenes Ereignis, einmal bei fünf Veranstaltungen)&lt;br /&gt;
* selten (ein Ereignis kann vorkommen / einmal bei 20 Veranstaltungen)&lt;br /&gt;
* unwahrscheinlich (Ereigniseintritt wird nicht erwartet, einmal bei 1.000 Veranstaltungen)&lt;br /&gt;
* unmöglich (Ereigniseintritt unmöglich, einmal bei 100.000 Veranstaltungen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies ist eine erste Risikoschätzung und ist die Risikohöhe in der Matrix eingetragen, sollte sich der Beurteilende noch folgende Fragen stellen, die das Risiko noch erhöhen könnte:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Tritt die Risikosituation häufig auf, bzw. halten sich die Besucher häufig im Gefahrenbereich auf? Wird diese Frage mit „ja“ beantwortet, steigt die Risikohöhe.&lt;br /&gt;
# Ist eine Abwendung der Risikosituation möglich? Wird die Frage mit „nein“ beantwortet, dann steigt die Risikohöhe.&lt;br /&gt;
# Bezieht sich das Schadensausmaß auf mehrere Personen? Wird die Frage mit „ja“ beantwortet, dann steigt die Risikohöhe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wird dieses Risiko und seine Auswirkungen von den Besuchern allgemein akzeptiert (z.B. Behandlungen aufgrund von zu hohem Alkoholkonsum eines erwachsenen Mannes auf einer Volksfestveranstaltung)? Wird diese Frage mit „nein“ beantwortet, dann steigt die Risikohöhe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Befindet sich also das ermittelte Risiko anhand der Risikomatrix bereits im „gelben“ Bereich und steigt die Risikohöhe durch die weiteren Fragen, sollte überlegt werden, ob die Risikohöhe dadurch sogar in den „roten“ Bereich steigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Risikobewertung===&lt;br /&gt;
Auf Grundlage der ermittelten Risikohöhe im Zuge der Analyse wird das vorliegende Risiko bewertet, indem es mit dem Grenzrisiko verglichen wird. Dieses Grenzrisiko ist dabei selten ein fester Wert, sondern eher ein Risikoband, wie es das Bild der Risikomatrix darstellt. Der gelbe Bereich der Matrix stellt das Grenzrisiko dar, in dem das ALARP-Prinzip angewendet wird. ALARP kommt aus dem Englischen und heißt „as low as reasonable practical“, übersetzt heißt das „so niedrig, wie vernünftigerweise möglich“. Liegt das Risiko über dem Grenzrisiko (also im roten Bereich) muss es reduziert werden, unabhängig davon, wie viel es kostet bzw. wie hoch der Aufwand ist. Wenn diese Reduzierung nicht möglich ist, muss die Aktivität beendet, also die Großveranstaltung möglicherweise abgesagt werden. Liegt das Risiko im gelben Bereich, können Maßnahmen zur Reduzierung eingeleitet werden, wenn die Kosten der Maßnahmen nicht deren Nutzen übersteigt &amp;lt;ref&amp;gt; O´Riordan (1996): Umweltwissenschaften und Umweltmanagement. Berlin-Heidelberhg: Springer Verlag. &amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es sollte angestrebt werden, so viele Risiken wie möglich so weit zu reduzieren, dass sie im grünen Bereich liegen. Es wird jedoch einige Risiken geben, die durch Schutzmaßnahmen nicht so weit reduziert werden können. So kann das Wetter nicht beeinflusst werden und bei der Durchführung der Risikobeurteilung nicht eindeutig eingeschätzt werden. In diesem Fall muss mit allen Beteiligten eine fundierte Entscheidung getroffen werden, ob das Risiko übernommen werden kann und lediglich das Schadensausmaß nach Eintreffen des Schadenfalles eindämmen. Diese Überlegungen sollten im Sicherheitskonzept in der Szenarienplanung durchgeführt und die Ergebnisse dort dokumentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Risikobewältigung===&lt;br /&gt;
Laut der (ISO 31000:2009) umfasst die Risikobewältigung die Auswahl und Umsetzung einer oder mehrerer Optionen zur Veränderung der Risiken. Folgende Gestaltungsrangfolge sollte dabei eingehalten werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Vermeidung von Risiken, indem entschieden wird, die Aktivität aus der sich die Risiken ergeben, nicht aufzunehmen oder einzustellen;&lt;br /&gt;
* Beseitigung der Risikoquelle;&lt;br /&gt;
* Veränderung der Wahrscheinlichkeit;&lt;br /&gt;
* Veränderung der Auswirkungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen sollte in Anlehnung an den Arbeitsschutz folgende Reihenfolge beachtet werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Vermeiden / Beseitigen von Risikoquellen (z.B. eine risikoträchtige Band nicht engagieren)&lt;br /&gt;
* Technische Maßnahmen (z.B. Einzäunen von Gefahrstellen)&lt;br /&gt;
* Organisatorische Maßnahmen (z.B. Hinweis auf Gefahrenstellen durch Ausschilderung)&lt;br /&gt;
* Verhaltensbezogene Maßnahmen (z.B. besondere Einweisungen des Ordnungspersonals auf spezifische Risiken)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Formulierung der Maßnahmen ist ein Maßnahmenplan zu erstellen , der folgende Aspekte enthält:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Gründe für die Auswahl der Maßnahme einschließlich des erwartenden Nutzens&lt;br /&gt;
# Verantwortliche für die Genehmigung und Zuständige für die Umsetzung des Plans&lt;br /&gt;
# erforderliche Ressourcen&lt;br /&gt;
# Zeitplan&lt;br /&gt;
# Prioritäten für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen&lt;br /&gt;
# Anforderungen an die Berichterstattung und Überwachung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Sicherheitskommunikation spielt bei der Festlegung und Implementierung von Maßnahmen eine große Rolle. So sind viele Maßnahmen ohne Kommunikation nicht durchzuführen, andere wiederum sind kommunikativer Natur.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Risikobewältigung können neue Risiken entstehen oder bestehende verändert werden. Daher ist es notwendig, die Risiken, die durch die Durchführung der Maßnahmen entstehen könnten, zu beurteilen. So könnte zum Beispiel eine Gefahrenstelle durch einen Zaun abgeschirmt werden (technische Maßnahme). Bei der Veranstaltung klettern die Besucher jedoch auf diesen Zaun, um die Bühne besser sehen zu können und stürzen von den Zäunen und verletzen sich. Daher muss die Maßnahme angepasst oder eine weitere Maßnahme durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Maßnahmenplan sollte mit einer Kurzfassung der Schritte der Risikobeurteilung als Dokumentation in das Sicherheitskonzept übernommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beurteilungshilfen zur Risikobewertung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Risikoeinteilung von Veranstaltungen - Polizeiliche Aspekte'''&lt;br /&gt;
Aspekte, die bei der Risikoeinteilung von Veranstaltungen aus polizeilicher Sicht berücksichtigt werden sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Polizeiliche_Sicherheitsaspekte_Risikoeinteilung.pdf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Risikoeinteilung von Veranstaltungen - Nichtpolizeiliche Aspekte'''&lt;br /&gt;
Aspekte, die bei der Risikoeinteilung von Veranstaltungen aus nichtpolizeilicher Sicht (Brandschutz und Sanitätsdienst) berücksichtigt werden sollten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Nichtpolizeiliche_Sicherheitsaspekte_Risikoeinteilung.pdf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Struktur einer Checkliste zur Identifizierung von Gefährdungen auf Veranstaltungen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:2015-01-06_Checkliste_Gefährdungsfaktoren.pdf]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einzelnachweise==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Anne Fiedler, Uli Barth (Bergische Universität Wuppertal); unter Mitarbeit von: Christoph Groneberg, Toni Eichler, Gebhard Rusch (Universität Siegen), Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschlie%C3%9Fung_der_Veranstaltung/Schnittstellen_der_inneren_und_%C3%A4u%C3%9Feren_Erschlie%C3%9Fung:_Ein-_und_Ausgangsbereiche&amp;diff=5908</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschlie%C3%9Fung_der_Veranstaltung/Schnittstellen_der_inneren_und_%C3%A4u%C3%9Feren_Erschlie%C3%9Fung:_Ein-_und_Ausgangsbereiche&amp;diff=5908"/>
		<updated>2015-07-06T14:28:32Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche}}&lt;br /&gt;
Eingangsbereiche von Veranstaltungen – ob gesteuerter Zugang mittels Infrastruktur oder Eingangsfläche eines offenen Veranstaltungsgeländes – haben eine besondere Bedeutung im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen. Sie sind wichtig für den ersten Eindruck, den der Besucher von der Veranstaltung bekommt, bieten Handlungs- &amp;amp; Aktionsfläche für die Steuerung der Besucher (z.B. im Rahmen von Einlasskontrollen) und müssen häufig einer wechselhaften, nicht immer im Voraus vorherzusagenden Belastung („frühe Anreise“) standhalten. Dazu kommt, dass Eingangs- &amp;amp; Einlassbereich häufig eine schwierige rechtliche Schnittstelle bilden: So findet man häufig Konstellationen, in denen die Einlassbereich den Übergang der Verantwortung definieren: vom Geltungsbereich der Musterversammlungsstättenverordnung &amp;lt;ref name =&amp;quot;MVStättVO&amp;quot;&amp;gt;Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014). http://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=991&amp;amp;o=759O986O991&amp;lt;/ref&amp;gt; („hinter“ dem Eingang) hin zur öffentlichen Fläche („vor“ dem Eingang) – mit ebenso häufig nicht ausreichend geklärten Verantwortungsübergängen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleiches gilt für die Ausgangsbereiche. Aus baurechtlicher Sicht werden diese nur in Form von Notausgängen betrachtet – Anforderungen an den „Normalauslass“ werden nicht definiert – ergeben sich in der Realität jedoch regelmäßig – insbesondere, wenn die Besucher, die über einen längeren Zeitraum hinweg die Veranstaltung betreten haben, diese nun zum Ende der Veranstaltung alle zeitgleich wieder verlassen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Einleitung===&lt;br /&gt;
Betrachtet man einige der Unglücke, die sich im Rahmen von Veranstaltungen ereignet haben, findet man immer wieder „den Einlass“ oder „den Zugang“ als Entstehungsort eines Unglücks. Ob 1979 bei einem Konzert von The Who in Cincinnati, bei dem 11 Menschen unmittelbar in einer Einlasssituation starben, als Auslöser der Hillsborough Katastrophe 1989 &amp;lt;ref&amp;gt;Hillsborough Independent Panel, Report, online verfügbar unter: http://hillsborough.independent.gov.uk/report/&amp;lt;/ref&amp;gt;, bei der 96 Menschen aufgrund schlecht geplanter und schlecht gemanagter Einlässe starben oder als nur vermeintlich geklärte Bedingung einer DSDS Autogrammstunde &amp;lt;ref&amp;gt;DIE ZEIT online, 60 Verletzte bei DSDS-Autogrammstunde, 27.03.2011, online verfügbar unter: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-03/massenpanik-dsds-oberhausen&amp;lt;/ref&amp;gt; in 2011, bei der aufgrund unklarer Verantwortlichkeiten im Bereich vor der Tür und daraus resultierend fehlenden Flächenmanagements 60 zumeist junge Menschen verletzt wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Demgegenüber steht eine Forderung in der Musterversammlungsstättenverordnung &amp;lt;ref name=&amp;quot;MVStättVO&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/ref&amp;gt;, dass vor Eingängen von Sportstadien mit mehr als 10.000 Besucherplätzen „Geländer so anzuordnen [sind], dass Besucher nur einzeln und hintereinander Einlass finden.“ Darüber hinaus „sind Einrichtungen für Zugangskontrollen sowie für die Durchsuchung von Personen und Sachen vorzusehen.“ (§ 30, Abs. 2). Die Bedeutung der Einlassbereiche auch außerhalb des Kontrollbedürfnisses insbesondere von Fußballspielen und die notwendigerweise im Rahmen der Planung zu beachtenden Faktoren finden in der Verordnung keine Berücksichtigung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Basierend auf einem über diese eingeschränkte Betrachtung hinausgehenden Verständnis von Eingangs- &amp;amp; Einlassbereichen als multifunktionale genutzte Transfer-, Warte- &amp;amp; Aktionsflächen, müssen an diese Bereiche jedoch weitreichendere Anforderungen gestellt werden. Im Rahmen der Planung von Eingangs- &amp;amp; Einlassbereichen ist dabei zu berücksichtigen dass diese Bereiche &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* häufig den ersten Kontakt des Besuchers mit der Veranstaltungsfläche definieren&lt;br /&gt;
* eine Schnittstelle zwischen der [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung|inneren und äußeren Erschließung]] bilden – d.h. in Bezug auf Zu- &amp;amp; Abflussgrößen ausgewogen gestaltet sein müssen&lt;br /&gt;
* eine (erste) Interaktionsfläche  mit dem wartenden Besucher bilden &lt;br /&gt;
* den Aktionsbereich für den [[Grundlagen/Veranstalter/privater_Sicherheits-_und_Ordnungsdienst|Ordnungs- &amp;amp; Sicherheitsdienst]] darstellen – mit weitreichenden Auswirkungen auf die Sicherheit innerhalb des Veranstaltungsgeländes  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgangs- oder Auslassbereiche werden im Rahmen der Musterversammlungssstättenverordnung &amp;lt;ref name=&amp;quot;MVStättVO&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/ref&amp;gt; gar nicht betrachtet. Außerhalb der Definition notwendiger Notausgänge werden keine Anforderungen an die Gestaltung von Ausgangsbereichen gestellt. &lt;br /&gt;
Dass dies jedoch durchaus nötig sein kann, zeigt sich z.B. regelmäßig nach einem Feuerwerk einer großen öffentlichen Veranstaltung, wenn ein Großteil der Besucher das Veranstaltungsgelände zeitgleich verlassen möchte. &lt;br /&gt;
Analog zu den Anforderungen an Einlassbereiche geht es auch bei den Ausgangsbereichen um eine Schnittstelle der inneren und der äußeren Erschließung – d.h., es sind Warteflächen und Übergabepunkte (an den Öffentlichen Verkehr, die PKW) zu definieren, Informationen zu vermitteln („wie lange fahren die Bahnen?“, „wo geht es zu P3?“) und personelle sowie – wenn nötig - infrastrukturelle Unterstützung zur Lenkung der Besucher zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Faktoren für die Gestaltung von Einlassbereichen===&lt;br /&gt;
Betrachtet man die multifunktionale Nutzung der Eingang- &amp;amp; Einlassbereiche sowie die Anforderungen an die [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|geordnete Lenkung und Steuerung der Besucher]] in dieser Phase der Veranstaltung, sind bei der Planung dieser Bereiche und Flächen insbesondere die folgenden Faktoren berücksichtigen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Zu- &amp;amp; Abfluss'' : die Einlässe müssen so gestaltet werden, dass die Zahl der zufließenden Besucher ohne dass sich z.B. die öffentlichen Flächen belastende oder Druck aufbauende Stauungen bilden, abfließen kann. Zu berücksichtigen ist hierbei, wie viele Besucher in welcher Zeit auf die Einlässe zufließen  (z.B. basierend auf der Taktung des Öffentlichen Verkehrs und dem Anreiseprofil) bzw. wie viele Besucher in welcher Zeit an den Einlässen abgearbeitet werden können. Die Intensität der Zugangskontrollen ist hierbei genauso zu berücksichtigen wie das Profil der Besucher (Früh- bzw Spätanreisende).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Warte- &amp;amp; Entlastungsflächen'': Einlassbereiche müssen Platz für die Wartenden bieten – besonders zu berücksichtigen ist hierbei, dass der Platz auch dann noch ausreichen muss, wenn der Abfluss der Besucher in die Veranstaltungsfläche stockt – z.B. bei einer Verzögerung des Einlassbeginns. Im Rahmen der [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Flächennutzung|Flächenplanung]] ist daher zu definieren, wie viele Personen die Fläche maximal aufnehmen muss bzw. kann. Welche Personendichten hier toleriert werden, hängt dabei wiederum von verschiedenen Einflussfaktoren ab, z.B.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* können die Besucher auf der gesamten Fläche informiert und angesprochen werden?&lt;br /&gt;
* Steht ausreichend Personal zur Lenkung der Besucher zur Verfügung&lt;br /&gt;
* Ist die Warte- &amp;amp; Aufstellfläche frei von Einbauten und Hindernissen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Infrastrukturelle Gestaltung'': Je nach [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Besucherprofil|Besucheraufkommen und –profil]] müssen zusätzliche Infrastrukturen eingebracht werden – dies können Schleusensysteme für kontrollierte Zugänge sein genauso wie gesteuerte Zuführungen der Besucher auf die Einlässe oder druckmindernde Abschrankungen. Dies ist insbesondere bei einem hohen gleichzeitigen Besucheraufkommen nötig, um zu vermeiden, dass die Besucher in Trauben vor den Einlässen stehen und hierdurch sowohl die Aktionsflächen des Ordnungsdienstes eingeschränkt wird als auch evt. Druck oder zumindest für den Besucher unangenehme Situationen durch Drängeln entstehen.  Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die eingebrachten Infrastrukturen nicht die evtl. für Fluchtwege und Notausgänge vorgesehenen Flächen und Wege blockieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen01.jpg|200px|thumb|'''Aufbau eines sehr weitläufigen Zuführungssystems. Hier: One Direction, ESPRIT Arena Düsseldorf.''' Photo: Serap Lannert für Special Security Services [http://specsec.de/einlassplanung]]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen02.jpg|200px|thumb|'''Aufbau eines sehr weitläufigen Zuführungssystems. Hier: One Direction, ESPRIT Arena Düsseldorf.''' Photo: Serap Lannert für Special Security Services [http://specsec.de/einlassplanung]]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Information &amp;amp; Kommunikation'': In vielen Fällen verbringen Besucher Zeit in den Eingangsbereichen, die über die reine Transferzeit hinausgeht – dies kann einige Minuten sein aber auch mehrere Stunden. Diese Zeit kann zum einen genutzt werden, um notwendige Informationen zu vermitteln (z.B. die weitere Wegeführung hinter dem Einlassbereich). Zum anderen muss sichergestellt werden, dass die Kommunikation mit allen Wartenden über den gesamten Zeitraum möglich ist – dies ist insbesondere relevant bei sehr langen Wartezeiten, bei sehr komplexen Zuführungssituationen und natürlich bei Zwischenfällen und in Schadenlagen. Es ist dabei insbesondere sicherzustellen, dass die möglicherweise von hinten auf einen Einlass drängenden Besucher angesprochen werden können um die vorderen Bereiche zu entlasten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Organisation'': Fast alle Einlassbereiche müssen organisiert werden. Hierzu gehört das Freihalten der Bereiche von ungewünschten oder störenden Aufbauten und / oder Aktionen (z.B. Verteiler von Prospekten, Müll etc.) als auch das Management der Wartenden. Hierzu gehören Ansprache und  Ansprechbarkeit genauso wie das Steuern von Abläufen. An den Einlässen selbst ist sicherzustellen, dass durch eine geeignete Anzahl an Kräften die Abarbeitung des Zuflusses unter Berücksichtigung  der Aufrechterhaltung der Kontrollintensität sichergestellt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen03.jpg|200px|thumb|'''Schwierige Bedingunge zur Aufrechterhaltung geordneter Kontrollroutinen ''' Photo S. Funk]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Rechtliche Betrachtungen'': Im Rahmen der Planung für Einlassbereiche muss regelmäßig geprüft werden, in wessen Verantwortungsbereich die Flächen liegen. Es kommt regelmäßig vor, dass auch die unmittelbaren Flächen vor den Einlässen schon im öffentlichen Raum liegen und nicht mehr Veranstaltungsgelände sind. Dies bedeutet unter Umständen, dass der Veranstalter keine lenkenden Maßnahmen mit Hilfe von Infrastrukturen umsetzen kann, bzw. diese im Vorfeld mit den jeweiligen Genehmigungsbehörden abgestimmt werden müssen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eingänge und Einlässe für zugangskontrollierte Veranstaltungen===&lt;br /&gt;
Im Rahmen zugangskontrollierter Veranstaltungen werden regelmäßig Einlassschleusen genutzt zur Vereinzelung der Besucher und damit zur Ermöglichung einer strukturierten Kontrolle der Besucher (Eintrittskarte und Kontrolle auf verbotene Gegenstände).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen04.jpg|200px|thumb|&lt;br /&gt;
'''Beispiel einer Zugangskontrollierten Einlasses''' Photo: Special Security Services]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen05.jpg|200px|thumb|&lt;br /&gt;
'''Beispiel einer Zugangskontrollierten Einlasses''' Photo: Special Security Services]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Kalkulation einer ausreichenden Anzahl von Schleusen sind die folgenden Faktoren zu berücksichtigen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Anzahl Besucher&lt;br /&gt;
* Anzahl Kräfte pro Schleuse&lt;br /&gt;
* Durchsuchungsintensität&lt;br /&gt;
* Geplante Einlassdauer &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Konzertveranstaltungen werden als Einlassdauer bis zu 90 Minuten akzeptiert – das heißt, alle Besucher können innerhalb von 90 Minuten in das Veranstaltungsgelände gelangen. Diese Zahlen sind jedoch nur Richtwerte, die für jede Veranstaltung individuell überprüft werden müssen. So kann eine Veranstaltung an einem Werktag oder eine Veranstaltung mit einer hohen Zahl an Dauerkartenbesitzen eine wesentliche kürze Einlasszeit erforderlich machen – auch hier muss sichergestellt werden, dass die Kontrollintensität aufrecht erhalten bleibt, wenn die Besucher nicht 90, sondern 45 Minuten vor Beginn der Veranstaltung erscheinen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der anderen Seite gibt es Veranstaltungen, bei denen die Besucher nicht 90 Minuten, sondern neun Stunden vor der Veranstaltung erschienen - auch hier muss geprüft werden, inwieweit hier Vorkehrungen getroffen werden müssen (Personal, Sanitäter, WC etc) &amp;lt;ref&amp;gt; Töpperwein, Jennifer, Boyband One Direction in Düsseldorf. Schwänzen für die Stars, SPIEGEL ONLINE, online abrufbar unter: http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/one-direction-in-duesseldorf-fans-schwaenzen-fuer-das-deutschlandkonzert-a-978947.html&amp;lt;/ref&amp;gt; und inwieweit diese Vorkehrungen möglicherweise zur frühen Anreise animieren. Fragen des Anreiseprofils der Besucher sind daher immer im Rahmen der (-&amp;gt;) Gefährdungsanalyse der Veranstaltung zu betrachten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen06.jpg|200px|thumb|'''Beispiel für die Organisation eines Aufstellbereiches, der auf sehr lange Wartezeiten ausgerichtet ist: die Führung der Besucher wird ergänzt durch das Vorhalten von Toiletten, Wasser und Personal''' &lt;br /&gt;
Photo: S. Funk]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist immer darauf zu achten, dass die Besucher auf die tatsächlichen Einlässe gelenkt werden – hierzu bieten sich verschieden Formen der Zuführung an: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen07.jpg|200px|thumb|'''Einseitige und mehrseitige Zuführungen auf den Eingangsbereich''' Photo: Special Security Services]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen08.jpg|200px|thumb|'''Einseitige und mehrseitige Zuführungen auf den Eingangsbereich''' Photo: Special Security Services]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen09.jpg|200px|thumb|'''Einseitige und mehrseitige Zuführungen auf den Eingangsbereich''' Photo: Special Security Services]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen einer geordneten Zuführung der Besucher auf die Eingänge sind immer auch begleitende organisatorische Maßnahmen nötig, um sowohl die Wartezeit zu begleiten als auch um einen kontinuierlichen Personenfluss zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hierzu kann es nötig sein&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die Sicht auf die eigentlichen Eingänge zu verstellen: hierdurch wird verhindert, dass beim Öffnen der Eingänge eine plötzliche Bewegung entsteht&lt;br /&gt;
* abgegrenzte Bereiche in den Warteschlangen zu definieren, die „Stück für Stück“ abgearbeitet werden können&lt;br /&gt;
* organisatorische Vorkehrungen zu schaffen, damit Besucher Warteflächen verlassen (z.B. Gang zur Toilette), danach ihre Position aber auch wieder einnehmen können (Benennung der Bereiche und Numerierung der Besucher, z.B. C 36 = Besucher Nr 36 im Warteschlangenabschnitt C)&lt;br /&gt;
* eine kontinuierliche Ansprachemöglichkeit und Überwachung der Warteschlangen zu gewährleisten – insbesondere bei längeren Wartezeiten bei hohen Temperaturen bzw. In Bereichen ohne Schattenflächen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch bei der Gestaltung der Auslassbereiche sind das Publikumsprofil und die Anreisemodalitäten zu beachten. Besondere Vorkehrungen müssen z.B. getroffen werden bei einem sehr jungen Publikum (hohe Anzahl an Abholern, für die Wartebereiche und Treffpunkte eingerichtet werden müssen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zugangsflächen für öffentliche Veranstaltungen===&lt;br /&gt;
Auch bei Veranstaltungen ohne einen kontrollierten Zugang müssen die Eingangsbereiche entsprechend gestaltet werden. Ebenso wie für die Einlassbereiche mit Schleusen gilt auch für die Ein- oder Zugangsbereiche z.B. einer Kirmesveranstaltungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Bereich muss genug Raum bieten, die ankommenden Besucher aufnehmen zu können. Viele Besucher orientieren sich erst einmal, wenn sie den Zugang einer Veranstaltung erreicht haben – hierfür müssen ausreichende Flächen zur Verfügung stehen.&lt;br /&gt;
* Notwendige Informationen müssen unmittelbar im Eingangsbereich gegeben werden- zum Beispiel durch den Aufbau einer Leitbeschilderung. Die Beschilderung muss so angebracht werden, dass hierdurch keine zusätzliche Blockierung der Fläche erfolgt (weder durch die Beschilderung selbst noch durch sich orientierende Besucher)  &lt;br /&gt;
* Der Einlassbereich muss ggf. durch Personal freigehalten werden – d.h. es muss aktiv dafür gesorgt werden, dass Besucher nicht im direkten Zugangsbereich stehen bleiben (etwa um sich zu orientieren oder auf nachkommende Freunde zu warten)&lt;br /&gt;
* Ist der Einlassbereich auch gleichzeitig der Auslass, kann es nötig werden, je nach Personenaufkommen lenken Maßnahmen umzusetzen – hierzu gehört eine Trennung des Bereiches in Zu- &amp;amp; Abgang genauso wie die Implementierung eines Einbahnstraßensystems&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausgänge und Auslassflächen===&lt;br /&gt;
Für die Gestaltung von Auslassflächen gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie für die Einlassbereiche. Es ist sicherzustellen, dass&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* ausreichend Platz zur Verfügung steht zur Verteilung der abströmenden Besucher – dies wird insbesondere dann relevant, wenn sich eine Haltestelle des Öffentlichen Verkehrs in direkter Nähe des Ausgangsbereiches befindet und ein Rückstau in die Veranstaltungsfläche bzw. auf den direkten Ausgangsbereich möglich ist.&lt;br /&gt;
* Informationen zur Verfügung stehen, auf die die Besucher zugreifen können – hierzu gehören klare Wegbeschilderungen ebenso wie ansprechbares Personal und / oder Durchsagemöglichkeiten&lt;br /&gt;
* Absprachen in Bezug auf die räumliche Verantwortung getroffen werden (z.B.  „wer ist verantwortlich für die Aufstellung an der Haltestelle“) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen10.jpg|200px|thumb|'''Warteschlangenmanagement an der U-Bahn Haltestelle &amp;quot;Rheinaue&amp;quot; (Bonn)''' Photo: Mark Nowak]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen11.jpg|200px|thumb|'''Warteschlangenmanagement an der Strassenbahnhaltestelle „Messe / Arena“ (Düsseldorf)''' Photo: Ralf Zimme]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Literatur===&lt;br /&gt;
* Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014).&lt;br /&gt;
* DIN EN 13200-7:2014-06, Zuschaueranlagen – Teil 7: Eingangs- und Ausgangsanlagen und Wege&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Hauptseite/Sitemap&amp;diff=5907</id>
		<title>Hauptseite/Sitemap</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Hauptseite/Sitemap&amp;diff=5907"/>
		<updated>2015-07-06T13:04:32Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: /* BaSiGo-Glossar */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Sitemap}}&lt;br /&gt;
==Grundlagen des Veranstaltungsmodells==&lt;br /&gt;
===Beschreibung ausgewählter Akteure===&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/private_Akteure|private Akteure]]&lt;br /&gt;
** [[Grundlagen/private_Akteure/Veranstalter|Veranstalter]]&lt;br /&gt;
** [[Grundlagen/private_Akteure/Veranstaltungsleitung|Veranstaltungsleitung]]&lt;br /&gt;
** [[Grundlagen/private_Akteure/Veranstaltungsordnungsdienst|Veranstaltungsordnungsdienst]]&lt;br /&gt;
** [[Grundlagen/private_Akteure/Sanitätsdienst|Sanitätsdienst]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/Behörden|Behörden]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/polizeiliche_Gefahrenabwehr|Polizeiliche Gefahrenabwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/nichtpolizeiliche_Gefahrenabwehr|Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Besucher]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Veranstaltungsphasen===&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Veranstaltungsphasen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betriebsarten===&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/Betriebsarten|Betriebsarten]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sicherheitsbausteine==&lt;br /&gt;
===Sicherheitsbeurteilung===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung|Sicherheitsbeurteilung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept|Veranstaltungskonzept]]===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Veranstaltungsbeschreibung|Veranstaltungsbeschreibung]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie|Machbarkeitsstudie]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Umweltschutz|Umweltschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen|Rechtliche Grundlagen]]===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Landesstraf-_und_Verordnungsgesetz_Bayern|Landesstraf- und Verordnungsgesetz Bayern]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Straßenverkehrsrecht|Straßenverkehrsrecht]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Straßen-_und_Wegerecht|Straßen- und Wegerecht]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Gewerberecht|Gewerberecht]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Baurecht|Baurecht]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Harmonisierungsmodelle_zur_Effektivitätssteigerung/Einheitlicher_Ansprechpartner|Einheitlicher Ansprechpartner]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Harmonisierungsmodelle_zur_Effektivitätssteigerung/E-Government|E-Government]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Datenschutz|Datenschutz]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Behördenidentität|Die Rolle der Kommune als Veranstalterin]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Interorganisationale Zusammenarbeit===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit/Sicherheits-_und_Koordinierungskreis|Sicherheits- und Koordinierungskreis]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit/Ausstattung_von_gemeinsamen_Räumlichkeiten|Raum und Treffpunkt für den Sicherheitskreis und den Koordinierungskreis des Veranstalters]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit/Kooperationskultur_und_Konfliktlösungsmechanismen|Kooperationskultur und Konfliktlösungsmechanismen]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit/Informations-_und_Wissensmanagement|Informations- und Wissensmanagement]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit/Nachbereitung_und_Evaluation|Nachbereitung und Evaluation]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Struktur und Inhalt des Sicherheitskonzeptes===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzept - Struktur, Inhalt und Abstimmung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen|Anlagen zum Sicherheitskonzept]]===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen/Ordnungsdienstkonzept|Ordnungsdienstkonzept]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen/Sanitätsdienst|Sanitätsdienstkonzept]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--* [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen/Verkehrskonzept|Verkehrskonzept]]--&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Sicherheitskonzept: [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung|Notfallplanung]]===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Notfallplanung|Notfallplanung]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Vorbeugender_Brandschutz|Anforderungen des Vorbeugenden Brandschutzes]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Betriebliches_Kontinuitätsmanagement_(BCM)|Betriebliches Kontinuitätsmanagement (BCM)]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung|Szenarienplanung]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Grundlagen_Szenarienplanung|Grundlagen der Szenarienplanung]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Störung_durch_Zuschauerverhalten|Störung durch Zuschauerverhalten]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Überfüllung|Überfüllung, Überbelegung, Stauung &amp;amp; Gedränge]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/sanitäts-_und_rettungsdienstliche_Ereignisse|Sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Technische_Störung|Technische Störungen]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Brandgefahren|Brandgefahren]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Störung_von_Verkehrswegen|Störung von Verkehrswegen]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang_mit_Wetter|Umgang mit Wetter]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Besondere_Lagen|Besondere Lagen]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabhängige_Maßnahmenplanung|szenarienunabhängige Maßnahmenplanung]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabhängige_Maßnahmenplanung/Evakuierung|Räumung und Evakuierung]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabhängige_Maßnahmenplanung/Veranstaltungsabbruch|Abbruch der Veranstaltung]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale|Besondere Gefahrenpotentiale]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale/Unbeteiligte_Dritte|Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale/Gewaltpotentiale|Gewaltpotential]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale/Pyrotechnik|Pyrotechnik]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale/brennbare_Flüssigkeiten_und_Gase|Brennbare Flüssigkeiten und Gase]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale/Fahrgeschäfte_mit_großen_Höhen|Fahrgeschäfte mit großen Höhen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Sicherheitskonzept: [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren|Verfahren zur Umsetzung]]===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Einweisen_von_Akteuren|Einweisen der Akteure in das Sicherheitskonzept]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Nutzungsplan|Visualisierung des Sicherheitskonzeptes in einem Lage- und Geländeplan]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS|Einsatzplanung der BOS auf Basis des genehmigten Sicherheitskonzeptes]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_und_-vorbereitung|Einsatzplanung und -vorbereitung]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Brandschutzdienststelle|Einsatzplanung der Brandschutzdienststelle]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Sanitätsdienst|Weitergehende Einsatzplanung Sanitäts- und Rettungsdienst]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Umsetzung_von_Maßnahmenpaketen|Umsetzung von Maßnahmenpaketen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Versicherungslösungen===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Versicherungsloesungen|Versicherungslösungen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kommunikationskonzept===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Kommunikationskonzept|Kommunikationskonzept]]&lt;br /&gt;
* [[Social_Media|Social Media in der Sicherheitskommunikation]]&lt;br /&gt;
* [[Besucher|Besucher]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Kommunikationsmanagement|Sicherheitskommunikation auf Großveranstaltungen]]&lt;br /&gt;
** [[Ideenfindung|Ideenfindung]]&lt;br /&gt;
*** [[Idee_kreieren|Idee kreieren]]&lt;br /&gt;
*** [[Konzept_entwickeln|Konzept entwickeln]]&lt;br /&gt;
*** [[Grobkonzept_Veranstaltung,_Sicherheit,_Verkehr_erstellen|Grobkonzepte Veranstaltung, Sicherheit, Kommunikation, Verkehr erstellen]]&lt;br /&gt;
*** [[Konzeptentwicklung_unterstützen|Konzeptentwicklung unterstützen]]&lt;br /&gt;
** [[Planungsphase|Planungsphase]]&lt;br /&gt;
*** [[Veranstaltungsgenehmigung_beantragen|Veranstaltungsgenehmigung beantragen]]&lt;br /&gt;
*** [[Anrag_prüfen_(Ags,_Koordinierungskreis)|Antrag prüfen]]&lt;br /&gt;
*** [[Veranstaltungskonzept_konkretisieren|Veranstaltungskonzept konkretisieren]]&lt;br /&gt;
** [[Umsetzungsphase|Umsetzungsphase]]&lt;br /&gt;
*** [[Veranstaltungskonzept_realisieren|Veranstaltungskonzept realisieren]]&lt;br /&gt;
*** [[Umsetzung_managen|Umsetzung managen]]&lt;br /&gt;
*** [[Umsetzung_unterstützen|Umsetzung unterstützen]]&lt;br /&gt;
*** [[3.4_Sozialisieren|Sozialisieren in der Umsetzungsphase]]&lt;br /&gt;
** [[An-_und_Abreise|Durchführungsphase: An- und Abreisephase]]&lt;br /&gt;
*** [[An-_und_abreisen|An- und abreisen]]&lt;br /&gt;
*** [[An-_und_Abreise_unterstützen|An- und Abreise unterstützen]]&lt;br /&gt;
*** [[An-_und_Abreise_managen|An- und Abreise managen]]&lt;br /&gt;
*** [[Sozialisieren_&amp;quot;on_the_run&amp;quot;|Sozialisieren &amp;quot;on the run&amp;quot;]]&lt;br /&gt;
** [[Event|Durchführungsphase: Eventphase]]&lt;br /&gt;
*** [[Unterstützen|Unterstützen]]&lt;br /&gt;
*** [[Manage|Manage]]&lt;br /&gt;
*** [[Ein-_%26_Auslassen|Ein- &amp;amp; Auslassen]]&lt;br /&gt;
*** [[Ver-_%26_Entsorgen|Ver- &amp;amp; Entsorgen]]&lt;br /&gt;
*** [[Sozialisieren|Sozialisieren]]&lt;br /&gt;
** [[Abbau-/Beendigungsphase|Durchführungsphase: Abbau- / Beendigungsphase]]&lt;br /&gt;
*** [[Abbauen/Rückbauen_(Aufräumen)|Abbauen/Rückbauen (Aufräumen)]]&lt;br /&gt;
*** [[Abbauen_unterstützen|Abbauen unterstützen]]&lt;br /&gt;
*** [[Abbauen_managen|Abbauen managen]]&lt;br /&gt;
*** [[Sozialisieren_&amp;quot;on_the_run&amp;quot;|Sozialisieren &amp;quot;on the run&amp;quot;]]&lt;br /&gt;
** [[Nachbereitung|Nachbereitungsphase]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|Crowd management]]===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Crowd_Management|Grundlagen Crowd Management]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Besucherprofil|Besucherstruktur und -verhalten]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Alkohol-_und_Drogenmissbrauch|Drogen- und Alkoholmissbrauch]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Flächennutzung|Flächennutzung]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fürsorge-_und_Hilfsangebote|Fürsorge- und Hilfsangebote]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Jugendschutz|Jugendschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Veranstaltungsgelände===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Veranstaltungsgelände]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur|Infrastruktur]]===&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--* [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik|Veranstaltungstechnik]]--&amp;gt;&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung|Stromversorgung]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Bodenabdeckungen|Temporäre Bodenabdeckungen: Lastverteil- und Bodenschutzsysteme]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung_und_Sicherheitsbeleuchtung|Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sanitäranlagen|Sanitäranlagen]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sicherheitsabsperrungen_bei_Veranstaltungen|Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung|Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung]]===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung/Äußere_Erschließung_des_Veranstaltungsgeländes|Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung/Innere_Erschließung_des_Veranstaltungsgeländes|Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung/Schnittstellen_der_inneren_und_äußeren_Erschließung:_Ein-_und_Ausgangsbereiche|Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung/Werkzeuge_und_Methoden|Werkzeuge und Methoden]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung/Evaluation|Evaluation]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ausbildung==&lt;br /&gt;
* [[Ausbildung|Ausbildung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Hauptseite/Best-Practices|Best Practices]]==&lt;br /&gt;
* [[Best-Practices/Veranstaltungen_mit_besonderen_Herausforderungen/Innenstadt_-_Marktplatz|Brandschutztechnische Anforderungen an Märkte, Straßenfeste und ähnliche Veranstaltungen]]&lt;br /&gt;
* [[Best-Practices/Veranstaltungen_mit_besonderen_Herausforderungen/Autogrammstunden|Veranstaltungen mit besonderen Herausforderungen: Autogrammstunden]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Glossar|BaSiGo-Glossar]]==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=5906</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=5906"/>
		<updated>2015-07-06T13:03:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: /* Weitere Themenfelder */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Der BaSiGo-Guide}} __NOTOC__&lt;br /&gt;
Zur Gewährleistung der Sicherheit einer Veranstaltung ist es unerlässlich die Planung und Durchführung insbesondere im Sinne der Besucher zu betrachten. Die daraus abzuleitenden Pflichten hat zuvorderst der Betreiber mit seinem Veranstalter zu erfüllen, d.h. er muss im Zuge der Planung und Durchführung die Voraussetzungen für die sichere Abwicklung der Veranstaltung unter Einbeziehung der Sicherheitskräfte zur Gefahrenabwehr schaffen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine ''prozessorientierte'' Betrachtung aller notwendigen Schritte führt in BaSiGo auf eine Bearbeitung von Schritten, die von der Ideenfindung über die Planung, das Genehmigungsverfahren bis zur Durchführung reichen und mit einer Nachbereitung der Vorkommnisse zur Optimierung der nächsten Veranstaltung abschließen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei sind die Rollen der einzelnen Akteure sowohl für den Regelbetrieb als auch für den Fall einer Krisensituation oder gar eines Schadensfalls während des Veranstaltungsverlaufs durchzugehen und im Sicherheitskonzept (und weiteren Konzepten) die Verfahrensweisen einvernehmlich festzulegen und schließlich bei der Veranstaltung zielführend umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Hinweis==&lt;br /&gt;
Diese elektronische Handreichung ist im Rahmen des Forschungsprojektes &amp;quot;BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen&amp;quot;, das durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung unter den Fördernummern 13N12043 bis 13N12052 gefördert wurde, entstanden. Weitere Informationen zum Projekt sind unter http://www.basigo.de zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtig: Die hier dargestellten Erkenntnisse entsprechen Empfehlungen. Dieser Guide richtet sich im Allgemeinen an die Veranstaltungswelt, erhebt jedoch nicht den Anspruch der Vollständigkeit oder universeller Anwendbarkeit auf jede individuelle Veranstaltung. Jede Anwendung dieser Empfehlungen geschieht ohne Übernahme von Haftungsrisiken durch die Autoren oder das Projektkonsortium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundlagen des Veranstaltungsmodells==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Arbeiten an BaSiGo wurden Konventionen getroffen, die eine gemeinsame Betrachtung des Forschungsfeldes ermöglichten. Für die im Folgenden in den Sicherheitsbausteinen aufgezeigten Empfehlungen sind die Begriffsbestimmungen der Akteure auf Großveranstaltungen, der unterschiedlichen Veranstaltungsphasen sowie der verschiedenen Betriebsarten maßgeblich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray; margin: auto;&amp;quot;&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;3&amp;quot; | Grundlagen des Veranstaltungsmodells&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|'''ausgewählte Akteure auf Großveranstaltungen:'''&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/private_Akteure|private Akteure]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/Behörden|Behörden]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/polizeiliche Gefahrenabwehr|polizeiliche Gefahrenabwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr|nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Besucher|Besucher]]&lt;br /&gt;
|[[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Veranstaltungsphasen]]&lt;br /&gt;
|[[Grundlagen/Betriebsarten|Betriebsarten]]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sicherheitsbausteine==&lt;br /&gt;
Der BaSiGo-Guide fasst die vielfältigen Aspekte der Sicherheit bei Großveranstaltungen in Themenfeldern zusammen, die sich wiederum in einzelne Themen aufgliedern und diese ihrerseits eine Vielzahl von detaillierten Sicherheitsbausteinen enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray&amp;quot;&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | '''BaSiGo-Sicherheitsbausteine'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung|Sicherheitsbeurteilung]]&lt;br /&gt;
|Die Sicherheitsbeurteilung umfasst alle Aspekte der Planung der Veranstaltung, in der Risikoquellen identifiziert, Risiken analysiert und bewertet sowie Schutzmaßnahmen formuliert werden. Dazu gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Risikoeinteilung einer Veranstaltung durch die zuständigen Behörden bei Anmeldung einer Veranstaltung inklusive der Festlegung möglicher Auflagen&lt;br /&gt;
Durchführung einer Risikobeurteilung im Sinne eines Risikomanagements Formulierung von Schutzmaßnahmen zur Bewältigung von nicht tolerierten Risiken.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept|Veranstaltungskonzept]]&lt;br /&gt;
|Das Veranstaltungskonzept beschreibt innerhalb der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Ideenphase]] den Rahmen der geplanten und durchzuführenden Veranstaltung. Es liefert u. a. Antworten auf die Fragen: Wozu, wo, wann und wie die Veranstaltung durchgeführt wird.&lt;br /&gt;
Im Rahmen des Veranstaltungskonzeptes wird eine erste [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Veranstaltungsbeschreibung|Veranstaltungsbeschreibung]] geliefert sowie eine [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie|Machbarkeitsstudie]] erstellt. Zudem beinhaltet dieser Abschnitt Handlungsanleitungen zur Erstellung eines Konzepts zum [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Umweltschutz|Umweltschutz]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen|Rechtliche Grundlagen]]&lt;br /&gt;
|Das Genehmigungsverfahren liefert die Grundlage für die Erstellung des Genehmigungsbescheides der Veranstaltung. Dieser ist Grundlage für die legale Durchführung der Veranstaltung. &amp;lt;br /&amp;gt;Darüber hinaus werden weitere Sach- und Fachgebiete der rechtlichen Grundlagen auf Großveranstaltungen, wie z.B. den Datenschutz oder die Rolle der Kommune als Veranstalterin, beleuchtet.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|Interorganisationale Zusammenarbeit]]&lt;br /&gt;
|Im Themenfeld Interorganisationaler Zusammenarbeit werden die Aspekte erläutert, die die gemeinsame Arbeit unterschiedlichster Akteure der Veranstaltungsbranche thematisieren. Von einem Modell zu der Zusammensetzung eines Sicherheits- und Koordinierungskreises, über die Nutzung gemeinsamer Räumlichkeiten, bis hin zu Veranstaltungsevaluationen finden sich hier Handlungsanleitungen für die konstruktive Zusammenarbeit der Akteure im Rahmen von Großveranstaltungen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Struktur und Inhalt des Sicherheitskonzepts]]&lt;br /&gt;
|Der Baustein Struktur und Inhalt des Sicherheitskonzept zeigt auf, welche Punkte in einem Sicherheitskonzept Berücksichtigung finden müssen. Dabei richtet sich der Baustein sowohl an Veranstalter oder Betreiber, die das Konzept erstellen, als auch an die zuständigen Behörden und Institutionen, die das Konzept auf Plausibilität, Vollständigkeit und Schlüssigkeit prüfen müssen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen|Anlagen zum Sicherheitskonzept]]&lt;br /&gt;
|Je nach Art und Größe einer Veranstaltung empfiehlt es sich, dem Sicherheitskonzept weitere Konzepte zur Seite zu stellen, innerhalb derer Teilaspekte der Veranstaltungsorganisation geregelt werden. In Abhängigkeit der Veranstaltung werden diese auch von behördlicher Seite verlangt. In diesem Abschnitt werden daher eine Auswahl möglicher Anlagen zu Sicherheitskonzepten thematisiert. Neben den Konzepten zu Ordnungs- und Sanitätsdiensten finden sich hier zudem Hinweise zu Kommunikationskonzepten.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung|Notfallplanung]]&lt;br /&gt;
|Notfallplanung ist ein wichtiger Teil modernen Sicherheitsmanagements für Veranstaltungen, zu dem die Betrachtung sicherer Normalbetriebszustände genauso wie die von Notfällen gehört. Die Notfallplanung beschreibt dabei die Abarbeitung eines konkreten Schaden- oder Störfalles und der daraus resultierenden Konsequenzen, während die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des Normalbetriebs im Rahmen der Kontinuitätsplanung abgedeckt wird. Die Notfallplanung hat dabei zahlreiche Schnittstellen zu anderen Planungsaufgaben. Unter einem Notfallplan im Sinne der Veranstaltungssicherheit versteht man daher einen überorganisationalen Plan, der notwendige Schritte, Dokumente und Ressourcen, die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure und die zeitlichen Abläufe für den eventuellen Eintritt einer Notsituation definiert, um Schaden noch zu verhindern oder dessen Auswirkungen zu minimieren.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren|Verfahren zur Umsetzung]]&lt;br /&gt;
|Die Umsetzung der in diesem Guide dargestellten Konzepte sollte durch Verfahren sichergestellt werden, die allen beteiligten Akteuren einen klaren Überblick über die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeiten geben. Um dies zu gewährleisten, werden in diesem Abschnitt die Themen &amp;quot;[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Einweisen_von_Akteuren|Einweisen von Akteuren]]&amp;quot;, &amp;quot;[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Nutzungsplan|gemeinsamer Nutzungsplan]]&amp;quot; sowie die &amp;quot;[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS|Einsatzplanung der BOS auf Basis des Sicherheitskonzepts]]&amp;quot; behandelt.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Versicherungsloesungen|Versicherungslösungen]]&lt;br /&gt;
|Der vorliegende Text behandelt das Thema Versicherungslösungen im Kontext von Großveranstaltungen. Dabei werden einführend die Grundprinzipien der Versicherungsbranche erläutert. Das Hauptaugenmerk des Textes liegt in der Darstellung aktueller Versicherungslösungen für die Veranstaltungsbranche. Hier werden zudem konkrete Versicherungsformen erläutert. Abschließend wird exemplarisch der derzeit übliche Weg zum Abschluss einer Veranstaltungsversicherung (inklusive der Kalkulation von Prämien) skizziert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Kommunikationskonzept|Kommunikationskonzept]] &amp;lt;br /&amp;gt;und &amp;lt;br /&amp;gt;[[Sicherheitsbausteine/Kommunikationsmanagement|Sicherheitskommunikation]]&lt;br /&gt;
|Das Kommunikationskonzept ist fester Bestandteil des Sicherheitskonzeptes einer Veranstaltung. Es verankert die Belange der Sicherheitskommunikation in der Planung und Durchführung von Veranstaltungen, indem es die Präventions- und Interventionskonzepte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben aufgreift und die sicherheitskommunikativen Leistungen und Vorkehrungen des Veranstalters vor, während und im Abschluss der Veranstaltung sowie für den Normal- und Krisenbetrieb darstellt, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klärt, Kommunikationsmittel und -Wege klar benennt, und dadurch die allseitige Verfügbarkeit aktueller und relevanter Informationen zum Betriebszustand des Gesamtsystems und zum Management von Risiken oder Gefahren sicherstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es enthält Angaben zum Grundverständnis und zu Prinzipien des Kommunikationsgeschehens und klärt in allgemein verständlicher Weise, worauf es bei den kommunikativen Grundaufgaben wie dem Informieren, Berichten, Hinweisen, Anweisungen geben, Warnen und Alarmieren ankommt und wie sie erfolgreich gelöst werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es stellt weiterhin fest, welche Zielgruppen und Kooperationspartner intern und extern mit welchen Inhalten und mittels welcher Medien im Normalbetrieb und im Krisenbetrieb anzusprechen sind, wer zu dieser Ansprache berechtigt bzw. damit beauftragt und verantwortlich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schließlich enthält es Angaben dazu, wie die kommunikativen Leistungen evaluiert werden, d.h. wie z.B. die Verständlichkeit von Informationen (Wahrnehmbarkeit und inhaltliche Erfassung) bei den Zielgruppen gesichert werden kann.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|Crowd Management]] &lt;br /&gt;
|Crowd Management bezeichnet die systematische Planung für den Menschen in Menschenansammlungen. Crowd Management beschreibt einen präventiven Planungsansatz, der den Besucher in den Mittelpunkt der Planung stellt. Sämtliche Maßnahmen, ob Flächenplanung, Infrastruktur, Kommunikation oder Organisation werden bewertet in Bezug auf die Frage, ob diese angemessen sind in Bezug auf Anzahl, das Profil und das erwartete Verhalten der Besucher. Neben einer Definition der Begrifflichkeit und einem Rückblick auf die Entstehung dieses Planungsansatzes beschreibt der Sicherheitsbaustein die wesentlichen Einflussfaktoren in BEzug auf die Sicherheit von und in Menschenmengen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Veranstaltungsgelände]]&lt;br /&gt;
|Das Veranstaltungsgelände und die Beschaffenheit des Bodens und der vorhandenen Umwelt haben Einfluss auf die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, da diese zum einen den Aufbau und die Wegführungen bestimmen (z.B. aufgrund von Tragfähigkeit oder Drainagesysteme), zum anderen aber auch konkrete Gefahrenquellen darstellen können. Neben der Bodenbeschaffenheit sind die Topographie des Veranstaltungsgeländes sowie die Vegetation von sicherheitsrelevantem Interesse. Dies gilt nicht nur für die Veranstaltungen auf Wiesen und unbefestigten Geländen, sondern gleichermaßen für Veranstaltungen im urbanen Raum. Zu prüfen ist jeweils nicht nur das Veranstaltungsgelände selbst, sondern auch das Umfeld (Zuwegungen, An- und Abfahrten etc).&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur|Infrastruktur]]&lt;br /&gt;
|Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche Infrastruktur in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen. Zu den am häufigsten verwendeten Infrastrukturen für Veranstaltungen gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Abschrankungen und Zäune&lt;br /&gt;
* Bühnen und Podeste (Fliegende Bauten) Tribünen (Fliegende Bauten)&lt;br /&gt;
* Strom&lt;br /&gt;
* Zu-und Abwasser&lt;br /&gt;
* &amp;lt;!--Veranstaltungstechnik (Licht / Ton / Video) --&amp;gt;Sanitäranlagen (Toiletten, Duschen) &lt;br /&gt;
* Container (Büro, Lager, Garderoben, Kassen) Zelte (Fliegende Bauten) &lt;br /&gt;
* Kommunikationseinrichtungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausfall einer temporären Infrastruktur, kann relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung|Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung]]&lt;br /&gt;
|Die Sicherheit einer Veranstaltung wird wesentlich durch die Verkehrsprozesse bei der Anreise, während der Veranstaltung und im Zuge der Abreise beeinflusst. Hierbei sind der öffentliche Verkehr (ÖV) und der Individualverkehr (IV) mit allen relevanten Verkehrsmitteln sowie insbesondere auch der Fußgängerverkehr zu berücksichtigen. Der Sicherheitsbaustein Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung gibt Empfehlungen für&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#.C3.84u.C3.9Fere_Erschlie.C3.9Fung_des_Veranstaltungsgel.C3.A4ndes|äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]], insbesondere die Entwicklung eines Verkehrskonzeptes,&lt;br /&gt;
* die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Innere_Erschlie.C3.9Fung_des_Veranstaltungsgel.C3.A4ndes|innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]],&lt;br /&gt;
* den Einsatz der vorhandenen [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Werkzeuge_und_Methoden|Werkzeuge und Methoden]] zur Verkehrsoptimierung sowie die &lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Schnittstellen_der_inneren_und_.C3.A4u.C3.9Feren_Erschlie.C3.9Fung:_Ein-_.26_Ausgangsbereiche|Schnittstellen der Erschließung im Bereich der Ein- und Auslässe]].&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weitere Themenfelder==&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray&amp;quot;&lt;br /&gt;
![[Ausbildung|Ausbildung]]&lt;br /&gt;
|Die [[Ausbildung|Fort- und Weiterbildungen]] im Bereich ''Sicherheit bei Großveranstaltungen'' sollten, wenn möglich, interdisziplinär erfolgen. Dies fördert neben der einheitlichen Wissensvermittlung auch die [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|interorganisationale Zusammenarbeit]]. Die im Rahmen des Forschungsprojektes „Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen (BaSiGo)“ erarbeiteten [[Hauptseite#Sicherheitsbausteine|Sicherheitsbausteine]] sollten in ihrer Gesamtheit in eine entsprechende Ausbildung einfließen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Hauptseite/Best-Practices|Best-Practices]]&lt;br /&gt;
|Best-Practice-Beispiele zeigen für typische Veranstaltungen Vorgehensweisen auf und geben einen Einblick in die praktische Umsetzung der Arbeitsweise.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Glossar|BaSiGo-Glossar]]&lt;br /&gt;
|Das BaSiGo-Glossar stellt eine Übersicht über die im Rahmen des Projektes ''BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen'' verwendeten Begrifflichkeiten sowie ihrer Bedeutungen dar.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Hilfe zur Wiki-Software ==&lt;br /&gt;
Hilfe zur Benutzung und Konfiguration der Wiki-Software finden Sie im Wiki-[//meta.wikimedia.org/wiki/Help:Contents Benutzerhandbuch].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sitemap==&lt;br /&gt;
Über die [[Hauptseite/Sitemap|Sitemap]] lassen sich einzelne Sicherheitsbausteine direkt finden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Glossar&amp;diff=5905</id>
		<title>Glossar</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Glossar&amp;diff=5905"/>
		<updated>2015-07-06T13:02:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:BaSiGo-Glossar}}&lt;br /&gt;
==A==&lt;br /&gt;
;Abbrennplatz:Sicherheitsbereich, in dem pyrotechnisches Material aufgestellt und zu einem Feuerwerk abgebrannt werden darf. Der Abbrennplatz ist durch weiträumige -&amp;gt; ''Absperrungen'' gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Die Sicherheitsabstände zum Publikum und zu brandgefährdeten Gebäuden/Anlagen sind im Sprengstoffgesetz geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Abschrankungen:Ortsfeste und zeitlich begrenzte schützende -&amp;gt; ''Absperrung'', die Teil des Gebäudes oder Bauwerkes ist und für den Schutz von Personen vor dem Abstürzen bzw. für das Zurückhalten, Anhalten oder Führen von Personen vorgesehen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Absperrung:Verbund aus Absperrgittern, Flatterband, Gurt-absperrpfosten (Tensatoren), Kordeln, Sperrblenden, etc. in beliebigen Kombinationen zur Abgrenzung unterschiedlich genutzter Bereiche&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Abstandsflächen:Zwischen Aufbauten auf dem Veranstaltungsgelände müssen nach örtlichen Vorschriften Flächen vorwiegend aus brandschutztechnischen Gründen freigehalten werden. Die von brennbaren Stoffen freizuhaltenden Flächen dienen dem Schutz vor einer Brandweiterleitung von einem Stand zum nächsten. Die Vorschriften über die Größe der Abstandsfläche und deren Anordnung ist i. d. R. dem Baurecht zu entnehmen. In Einzelfällen sind aber auch im Sicherheitsrecht Regelungen enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Absturzsicherung:Arbeitsplätze und Verkehrswege, die mehr als einen Meter über dem Boden liegen, müssen vor Absturzgefahr abgesichert sein. Hierzu sollten feste Einrichtungen wie ein dreiteiliger Seitenschutz, -&amp;gt; ''Absperrungen'' und Abdeckungen genutzt werden. Andernfalls müssen Fangnetze angebracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Alarm:Warnung der -&amp;gt; ''Einsatzkräfte'' und/oder der Bevölkerung vor einer -&amp;gt; ''Gefahr'' mit der Aufforderung zum unverzüglichen Handeln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Alarmierung:Verbindliche Aufforderung an die Hilfskräfte, ihre Einsatzbereitschaft herzustellen. Die Alarmierung ist die Ausgabe eines Befehls, durch den bestimmte -&amp;gt; ''Einsatzkräfte'' einen sofortigen -&amp;gt; ''Einsatz'' erhalten oder zur Bereitstellung aufgefordert werden. ''Anmerkung'': Treffen Einsatzkräfte Schadensereignisse an, zu denen sie nicht alarmiert worden sind, so gelten sie durch das Ereignis als unmittelbar alarmiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Alarmierungsstichwort:Feuerwehr-Kennzeichnung eines Ereignisses, der in der Ausrückeordnung Anzahl und Art der zu entsendenden Einheiten zugeordnet sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Alarmierungsdauer:Zeit zwischen dem Beginn der -&amp;gt; ''Alarmierung'' von -&amp;gt; ''Einsatzkräften'' und dem Abschluss der Alarmierung von Einsatzkräften.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Alarmierungszeit:-&amp;gt; ''Alarmierungsdauer''. Formal gesehen, die Uhrzeit der Alarmierung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Anlagen im Freien:Bereich, der außerhalb des Aktionsbereichs, -&amp;gt; ''Zuschauerbereichs'' und Versorgungsbereichs liegt und als öffentliche Straße, Parkplatz und Durchgänge für die -&amp;gt; ''Zuschauer'' vorgesehen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Anlagen in Gebäuden:Anlagen, in denen sowohl der Aktionsbereich als auch der -&amp;gt; ''Zuschauerbereich'' überdacht und umschlossen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Anlaufstelle:Platz oder Einrichtung für Betroffene, von der aus der Weitertransport zu einem -&amp;gt; ''Sammelplatz'' erfolgt. ''Anmerkung'': frühere Bezeichnung Sammelstelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Anleiterung:Maßnahme der Feuerwehr, bei der über tragbare Leitern (Steck-, Schiebleiter) oder Hubrettungsfahrzeuge (Drehleitern, Teleskoprettungsbühnen/Teleskopmast) den Rettungs- oder Angriffsweg für eine Nutzungseinheit sicherstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Arbeitsschutz:Das Arbeitsschutzgesetz (1996) verpflichtet den Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen in sei-nem Betrieb zu beurteilen, Schutzvorkehrungen zu treffen und die Beschäftigten über alle -&amp;gt; ''Gefahren'' und Maßnahmen zu informieren. Sie müssen für eine innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation sorgen. Das Gesetz ist für alle Beschäftigungsbereiche in gewerblicher Wirtschaft, öffentlichem Dienst, Landwirtschaft und für freie Berufe gültig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Ärztlicher Leiter Rettungsdienst:Notarzt, der die medizinische Aufsicht und Weisungsbefugnis in medizinischen Angelegenheiten über mindestens einen Rettungsdienstbereich hat, über eine entsprechende Qualifikation verfügt und von der zuständigen öffentlichen Stelle berufen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Asservaten:Sichergestellter und beschlagnahmter Gegenstand. ''Anmerkung'': Nach Polizeirecht und Strafprozessordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Aufbauorganisation:Das statische System der organisatorischen Einheiten einer Unternehmung, das die Zuständigkeiten für die arbeitsteilige (Arbeitsteilung) Erfüllung der Unternehmungsaufgabe regelt (Organisation).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Aufbauplan:Abstrahierte, zeichnerisch dargestellte, zweidimensionale und maßstäblich verkleinerte Abbildung der räumlichen Gegebenheiten des Veranstaltungsgeländes. Sie soll sämtliche Gegebenheiten vor Ort darstellen (Gebäude, Straßen, Plätze, Aufbauten, Sitz-/Stehgelegenheiten, Infrastruktur, etc.) und basiert idealerweise auf den Katasterplänen der Vermessungsämter. Im Gebäude wäre er mit dem Grundriss vergleichbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Auftstellflächen:Nicht überbaute befestigte Flächen auf dem Grundstück, die mit der öffentlichen Verkehrsfläche direkt oder über Zufahrten in Verbindung stehen. Sie dienen dem Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Auftretenswahrscheinlichkeit:Parameter des -&amp;gt; ''Risikos'', der Auskunft über die Wahrscheinlichkeit gibt, mit der eine identifizierte -&amp;gt; ''Gefährdung'' bzw. ihre Ursache in der Praxis tatsächlich auftreten könnte. Die Kategorien ihrer Bewertung sind z.B.: häufig, wahrscheinlich, gelegentlich, entfernt vorstellbar, unwahrscheinlich, unvorstellbar. Diese Bewertung beinhaltet implizit die Abschätzung der Aufenthaltsdauer (selten bis öfter/ häufig bis dauernd), der Möglichkeit zur Gefahrenabwendung (möglich/ nicht möglich), der Eintrittswahrscheinlichkeit (sehr gering (gering/ relativ hoch) und der Entdeckungswahrscheinlichkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Ausfall:Beendigung der Fähigkeit einer Einheit, eine geforderte Funktion zu erfüllen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Auslastungsgrad:Verhältnis der sich aus der Verkehrsnachfrage ergebenden Verkehrsstärke zur Kapazität.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==B==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Backstage:Bereich hinter der Bühne. Ein spezieller, abgesperrter Bereich, in dem das Equipment zwischengelagert wird. Außerdem befinden sich dort die Künstlergarderoben, Crew-Aufenthaltsräume, Produktionsbüros und VIP-Lounges. Aus Sicherheitsgründen ist der Zutritt nur für berechtigte Personen mit Produktionspass erlaubt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Bauliche Anlage:Mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen; eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Bauliche Anlagen sind auch 1. Aufschüttungen und Abgrabungen, 2. Lagerplätze, Abstellplätze und Ausstellungsplätze, 3. Sport- und Spielflächen, 4. Campingplätze, Wochenendplätze und Zeltplätze, 5. Freizeit- und Vergnügungsparks, 6. Stellplätze für Kraftfahr-zeuge, 7. Gerüste, 8. Hilfseinrichtungen zur statischen Sicherung von Bauzuständen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Bedrohung:Möglicher Grund für einen ungewollten Zwischenfall, welcher zu -&amp;gt; ''Schäden'' an Personen, einem System oder einer Organisation, der Umwelt oder der Gemeinschaft führen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Befehl:Mündliche, schriftliche oder auf andere Weise gegebene Anordnung, durch die die Absicht und geplante Durchführung eines Auftrags in knapper Form klar und widerspruchsfrei dargestellt wird und die ein bestimmtes Verhalten fordert. Die Gliederung des Befehls richtet sich nach dem Schema Einheit, Auftrag, Mittel, Ziel und Weg. Zur Führung über längere Zeiträume kann es notwendig sein, das Befehlsschema zu ergänzen oder anders zu gliedern: Lage, Auftrag, Durchführung, Versorgung, Führung / Kommunikationswesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Begehung:Meist stichprobenartige Überprüfung des Ist-Zustandes einer Versammlungsstätte / Veranstaltung oder Teilen davon, hinsichtlich der abgestimmten Sicherheitsauflagen aus dem -&amp;gt; Sicherheitskonzept oder dem Auflagenkatalog der zuständigen Behörde. Sie dient auch dazu allgemeine bauliche oder technische Mängel zu erkennen und Maßnahmen kurzfristig zu ergreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Behandlungsplatz:Eine Einrichtung mit einer vorgegebenen Struktur, an der -&amp;gt; ''Verletzte'' / Erkrankte nach Sichtung notfallmedizinisch versorgt werden. Von dort erfolgt der Transport in weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS):Staatliche (polizeiliche und nichtpolizeiliche) sowie nichtstaatliche Akteure, die spezifische Aufgaben zur Bewahrung und/oder Wiedererlangung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahrnehmen. Konkret sind dies z.B. die Polizei, die Feuerwehr, das THW, die Katastrophenschutzbehörden der Länder oder die privaten Hilfsorganisationen, sofern sie im Bevölkerungsschutz mitwirken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Belegungsgrad:Ruhender Verkehr: Verhältnis der Anzahl der zu einem Zeitpunkt abgestellten Fahrzeuge zur Anzahl der vorhandenen Parkstände und/oder Stellplätze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Belustigungsgeschäfte:Anlagen, in denen sich Personen (Fahrgäste, Benutzer) zu ihrer und zur Belustigung anderer Personen (Zuschauer) betätigen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Bereitstellungsraum:Stelle, an der -&amp;gt; ''Einsatzkräfte'' und -&amp;gt; ''Einsatzmittel'' für den unmittelbaren -&amp;gt; ''Einsatz'' gesammelt, gegliedert und bereitgestellt oder in Reserve gehalten werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Bergung:Umfasst Maßnahmen zur Befreiung von Menschen oder Tieren, die durch äußere Einwirkungen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Bergungsdienst:Ehemaliger Fachdienst. Die Aufgaben dieses Fachdienstes werden heute von der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk durch Technische Züge und Fachgruppen wahrgenommen. ''Anmerkung'':  Nach dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG) vom 9.7.1968&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Bestuhlung:Vorübergehend oder fest eingebrachte Möbel wie Stühle, Tische, Bars oder andere Sitzgelegenheiten, die eine Anordnung der Besucher-plätze vorgeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Besucher:Entspricht im Wesentlichen dem Begriff -&amp;gt; ''Zuschauer'' oder ''Zuhörer'' und meint damit die an der Veranstaltung nur passiv beteiligten Personen. Personen, die über eine Eintrittskarte mit oder ohne Bezahlung Zutritt zur Veranstaltung haben, sind immer Besucher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Betreuung:Maßnahmen zur Unterbringung, Verpflegung sowie zur sozialen Betreuung Betroffener. Durch soziale Betreuung werden Betroffene mit Gütern des dringenden täglichen Bedarfs versorgt und erhalten erste psychische Hilfe. Sie ist auch ein Aufgabenbereich nach §12 Zivilschutzgesetz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Betreuungsdienst:Ehemaliger Fachdienst, der nach den Katastro-phenschutzgesetzen einzelner Länder fortbestehen kann. ''Anmerkung'': Nach dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG) vom 9.7.1968.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Betriebliche Kontinuität:Fähigkeit des Unternehmens, mit strategischen und taktischen Maßnahmen, -&amp;gt; ''Krisen'' zu bewältigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Betriebliches Kontinuitätsmanagement:Ganzheitliche Führungstätigkeit, welche -&amp;gt; ''Risiken'' (und ihre Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse) identifiziert, Gegenmaßnahmen plant und diese im Störfall einsetzt. Prozess zur Sicherstellung der Fortführung des Geschäftsbetriebs nach Ausfall geschäftskritischer Ressourcen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Betroffener:Eine Person, die durch ein -&amp;gt; ''Schadensereignis'' bedroht wird oder geschädigt wurde, ohne verletzt zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Bewegungsflächen (Stellplätze für Einsatzfahrzeuge):Befestigte Flächen auf dem Grundstück, die mit der öffentlichen Verkehrsfläche direkt oder über Zufahrten in Verbindung stehen. Sie dienen dem Aufstellen von Feuerwehrfahrzeugen, der Entnahme und Bereitstellung von Geräten sowie der Entwicklung von Rettungs- und Löscheinsätzen. Zufahrten sind keine Bewegungsflächen. Bewegungsflächen können gleichzeitig Aufstellflächen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Block:Aus einer Anzahl von Reihen zwischen den Durchgängen auf der Vorderseite und/oder Hinterseite und einem Seitengang oder zwei Seitengängen bestehende Einheit des Zuschauerbereiches.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Brandbelastung:Rechenwert für die im Brandfall freigesetzte Wärmemenge bezogen auf die jeweils anzusetzende Bezugsfläche.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Brandschutz:Gliedert sich in abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz. Abwehrender Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Bekämpfung von -&amp;gt; ''Gefahren'' für Leben, Gesundheit und Sachen, die bei Bränden und Explosionen entstehen. Vorbeugender Brandschutz erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der -&amp;gt; ''Rettungswege''. Er schafft außerdem Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Brandschutzordnung:Auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Brennbarkeit:Die chemische Eigenschaft von Stoffen, mit dem Sauerstoff unter Freisetzung von Strahlungsenergie bzw. Wärme zu reagieren. Die Brennbarkeit eines Stoffes ist eine Voraussetzung für die Verbrennung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Bühnengraben:Bereich zwischen der Vorderkante einer Bühne und der ersten -&amp;gt; ''Absperrung'' zu den -&amp;gt; ''Besuchern'' hin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==C==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Crowd Management:Überwachung und Steuerung von Menschen-massen auf Zu- und Abwegen, Verkehrswegen und Flächen. Ziel ist es, die -&amp;gt; Besucher zügig und ohne Stauungen von A nach B zu leiten, sowie Kapazitäten von Besucherflächen zu kontrollieren und vor Überfüllung sowie vor dichtem Menschengedränge zu schützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Crowdsurfing:''A practice carried out at concerts in which a person is supported by the upheld arms of a crowd of people. This practice is carried out in the moshpit area where the crowd is the densest.''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==D==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Delay Tower:Lautsprecherturm im Publikumsbereich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Digitalfunk:Der Digitalfunk der -&amp;gt; ''Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben'' (innerhalb des Herstellers EADS auch als BOSNet bezeichnet) basiert auf TETRA, einem Standard für digitalen Bündelfunk. Er ist als universelles Sprach- und Datenfunksystem in Deutschland gedacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Drehkreuz:Zugang mit Dreharmen, der das Hindurchgehen jeweils nur einer Person zulässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Durchlasskapazität:Zuschauerzahl, die in einer festgelegten Zeit sicher eine gegebene Zu- oder Ausgangsbreite eines Raumes passieren kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV):Für ein ganzes Jahr repräsentative, auf 24 Stunden bezogene Verkehrsstärke aller Verkehrs-ströme eines Querschnitts oder einer Fahrtrichtung eines Querschnitts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==E==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Einlass:Begrüßung der Gäste/Teilnehmer eines Events und Geleiten in die -&amp;gt; ''Location''. Je nach Veranstaltungsart unterscheiden sich die Anforderungen an die Mitarbeiter des Einlasses. ''Anmerkung'': Bei geschlossenen Veranstaltungen werden die Gäste in der Regel persönlich begrüßt. Die mitgebrachten Einladungen werden mit der Gästeliste verglichen, und dem Gast werden weitere Informationen zur Veranstaltung übergeben. Öffentliche Veranstaltungen zeichnen sich durch eine höhere Sicherheitskontrolle aus. Eintrittskarten werden kontrolliert und Personenkontrollen durchgeführt, damit keine verbotenen Gegenstände (Waffen, Flaschen oder Kameras) in die Location mitgenommen werden. Am Einlass bekommt der Gast/Teilnehmer den ersten Eindruck vom Event. Daher ist hier besonders auf die optische Gestaltung und auf einen reibungslosen Ablauf des Einlasses zu achten. Menschenschlangen am Einlass können bei -&amp;gt; ''Notfällen'' ein enormes Sicherheitsrisiko darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Eintrittskarte / Ticket:Gewährt dem -&amp;gt; Besucher einer Veranstaltung den Zutritt. Sie wird in der Regel am Einlass entwertet. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist es wichtig, dass die Eintrittskarte fälschungssicher gestaltet wird. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Einsatz:Aufgrund eines Auftrages, -&amp;gt; ''Befehls'' oder eigenen Entschlusses ausgelöste Tätigkeit von Einzelpersonen, Einheiten oder/und Einrichtungen des Zivilschutzes zur Hilfeleistung und Schadensbekämpfung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Einsatzabschnitt:Ein vom -&amp;gt; ''Einsatzleiter'' nach taktischen Erfordernissen festgelegter Teil oder Aufgabenbereich einer -&amp;gt; ''Einsatzstelle''. Er kann örtlich begrenzt oder durch die Art der Einsatztätigkeit (zum Beispiel Löschwasserförderung, Brandbekämpfung, Rettungsdienst) bestimmt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Einsatzdauer:Zeit zwischen der -&amp;gt; ''Alarmierung'' der ersten und der Rückkehr der letzten -&amp;gt; ''Einsatzkräfte'' (Kontrollen einer Brandstelle rechnen nicht dazu).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Einsatzeinheit:Taktische Einheit in Zugstärke für -&amp;gt; Einsätze im Sanitäts- und/oder Betreuungsdienst. Sie besteht aus Zugtrupp, Sanitätsgruppe, Betreuungsgruppe sowie einer Gruppe Technik und Sicherheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Einsatzführungsdienst:Für die Feuerwehr: Gruppe von Personen, aus der die -&amp;gt; ''Einsatzleiter'' für -&amp;gt; ''Einsätze'' ab Zugstärke oder Spezialeinsätze gestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Einsatzkonzept:Unabhängig von einem eingetretenen -&amp;gt; ''Schadensfall'' erarbeitetes Konzept zu Abarbeitung eines bestimmten -&amp;gt; ''Szenarios''. Es dient im Einsatzfall als Grundlage der Abläufe und Arbeiten und wird im Laufe des Einsatzgeschehens an die realen Gegebenheiten angepasst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Einsatzkraft:Mitglied einer Hilfsorganisation, welches während eines -&amp;gt; ''Einsatzes'' an einer -&amp;gt; ''Einsatzstelle'' tätig wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Einsatzleiter:Gesamtverantwortliche Führungskraft für die technisch-taktische Einsatzdurchführung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Einsatzleitung:Bestehend aus:&lt;br /&gt;
:* -&amp;gt; ''Einsatzleiter/in'' unterstützt von&lt;br /&gt;
:* einer rückwärtigen Führungseinrichtung (zum Beispiel -&amp;gt; ''Leitstelle'', Einsatzzentrale) sowie gegebenenfalls&lt;br /&gt;
:* Führungsassistenten/innen und&lt;br /&gt;
:* Führungshilfspersonal.&lt;br /&gt;
:Die Einsatzleitung benötigt zur Bewältigung ihrer Aufgaben -&amp;gt; ''Führungsmittel''. Das jeweilige Landesrecht bestimmt, wer Einsatzleiterin oder Einsatzleiter ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Einsatzmittel:Fahrzeuge, Geräte und Materialien, die die -&amp;gt; ''Einsatzkräfte'' zur Auftragserfüllung benötigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Einsatzraum:Das einer taktischen Einheit oder einem Verband zugewiesene Gebiet, in dem diese tätig werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Einsatzschwerpunkt:Die entscheidende Stelle der Gefahrenabwehr, an der durch Zusammenfassung von Kräften und Mitteln ein nachhaltiger Erfolg erzielt werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Einsatzstärke:Die bei Eintritt des Einsatzfalles vorhandene Ist-Stärke der -&amp;gt; ''Einsatzkräfte''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Einsatzstelle:Der Ort beziehungsweise das Objekt, an dem -&amp;gt; ''Einsatzkräfte'' bei -&amp;gt; ''Bränden'', Unglücksfällen oder sonstigen Notständen tätig werden. Die Einsatzstelle kann in Einsatzabschnitte unterteilt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Einsatzziel:Für den -&amp;gt; ''Einsatz'' einer Einheit oder Einrichtung durch Auftrag festgelegte Aufgabe, deren Erfüllung in der Regel die erfolgreiche Beendigung des Einsatzes zur Folge hat (Führung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Eintreffzeiten:Zeitspanne von dem Zeitpunkt, zu dem die -&amp;gt; ''Alarmierung'' durch die entsprechende -&amp;gt; ''Leitstelle'' abgeschlossen ist bis zu dem Zeitpunkt, an dem die -&amp;gt; ''Einsatzstelle'' erreicht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Einzugsgebiet:Gebiete, von denen aus sich Menschen zu einem bestimmten Ort hinbewegen können. Das Einzugsgebiet ist bei der Auswahl von Locations für öffentliche Veranstaltungen von Bedeutung. Um möglichst viele -&amp;gt; ''Besucher'' für ein Event gewinnen zu können, muss die Location innerhalb eines möglichst großen Einzugsgebiet liegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Entstehungsbrand:Klassifizierung eines Feuers, das mit Kleinlöschgeräten wie Kübelspritze, Feuerlöscher oder Wassereimer gelöscht werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Erkrankter:Person, deren Gesundheit beeinträchtigt ist, die aber nicht verletzt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Erkundung:Erste Phase des Führungsvorgangs. Sie ist die Grundlage für die Entscheidungsfindung und umfasst das Sammeln und Aufbereiten der erreichbaren Informationen über Art und Umfang der Gefahrenlage beziehungsweise des -&amp;gt; ''Schadensereignisses'' sowie über die Dringlichkeit und Möglichkeit einer Abwehr und Beseitigung vorhandener -&amp;gt; ''Gefahren'' und -&amp;gt; ''Schäden''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Erkundungszeit:Zeit zwischen dem Eintreffen an der -&amp;gt; Einsatzstelle und dem Erteilen des Einsatzbefehls.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Erschließung, äußere:Erschließungsanlagen außerhalb eines Baugebiets, die erforderlich sind, um das Baugebiet an das öffentliche Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsnetz anzuschließen, sowie Erschließungsanlagen innerhalb des Baugebiets mit übergebietlicher Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Erschließung, innere:Erschließungsanlagen, die zur Anbindung der Grundstücke an das öffentliche Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsnetz innerhalb eines Baugebiets erforderlich sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Erste Hilfe:Umfasst medizinische, organisatorische und betreuende Maßnahmen an -&amp;gt; ''Erkrankten'' oder -&amp;gt; ''Verletzten'' mit einfachen Mitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Ersthelfer:Person, die nach verbindlichen Richtlinien für die -&amp;gt; ''Erste Hilfe'' ausgebildet ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Evakuierung:Organisierte Verlegung von Menschen aus einem akut gefährdeten in ein sicheres Gebiet, wo sie vorübergehend untergebracht, verpflegt und betreut werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Eventsheet:Schriftliche Zusammenfassung von veranstaltungsrelevanten Informationen. Es enthält Teile der Hausordnung, Rahmenzeiten der Veranstaltung, wichtige Telefonnummern, Namen von Veranstalter, -&amp;gt; ''Einsatzleiter'' und Künstler, Besonderheiten bei dieser Veranstaltung, Plan der Veranstaltungslokalität, etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==F==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Fachberater:Beraten den Leiter des -&amp;gt; ''Führungsstabes'' und die Leiter der Sachgebiete.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Fahrgeschäfte:Anlagen, in denen Personen (Fahrgäste) durch eigene oder fremde Kraft in vorgeschriebenen Bahnen oder Grenzen bewegt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Fassungsvermögen:Gesamtzahl der Zuschauer, für die eine Zuschaueranlage oder ein Teil davon (-&amp;gt; Block oder Sektor) ausgelegt ist. -&amp;gt; ''Kapazität''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Festival:-&amp;gt; ''Veranstaltungen'', bei denen mehrere Künstler auftreten. Häufig finden Festivals über mehrere Tage und gleichzeitig auf mehreren Bühnen statt. Außer dem eigentlichen Festival wird den -&amp;gt; ''Besuchern'' meist ein umfangreiches Bühnenprogramm geboten. Es wird zwischen Musik-Festival, Film-Festival, Kunstfestival und Straßen-Festival unterschieden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Feueralarm:Das Sirenensignal zur -&amp;gt; ''Alarmierung'' der Feuerwehren. Bundesweit festgelegt mit dreimaligem Dauerton von je 12 Sekunden Länge mit je 12 Sekunden Pause.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Feuerwache:Eine Einrichtung, in der -&amp;gt; ''Einsatzkräfte'', Fahrzeuge und sonstige Ausstattung der -&amp;gt; ''Feuerwehr'' einsatzbereit gehalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Feuerwehr:Eine öffentliche oder private Einrichtung zur Abwehr von -&amp;gt; ''Gefahren'' für Leben, Gesundheit und Sachen durch Brände, Explosionen, Überschwemmungen, -&amp;gt; ''Unfälle'' und ähnliche Ereignisse. Daneben kann sie noch andere Aufgaben, insbesondere des vorbeugenden -&amp;gt; ''Brandschutzes'', wahrnehmen. Einzelheiten sind in den gesetzlichen Regelungen der Länder und des Bundes festgelegt. Öffentliche Feuerwehren können aus Berufsfeuerwehren und/oder Freiwilligen Feuerwehren oder auch aus Pflichtfeuerwehren bestehen. Private Feuerwehren können Werkfeuerwehren und Betriebsfeuerwehren sein. Freiwillige Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren können in Ortsfeuerwehren (Feuerwehr eines Ortsteils einer Gemeinde) unterteilt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Feuerwehreinsatzplan:Objekt- oder ereignisbezogener Plan für die -&amp;gt; ''Feuerwehr'' mit Hinweisen auf einsatztaktische Maßnahmen. Er dient der -&amp;gt; ''Feuerwehr'' zur Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage. Er ist ein vorbereiteter Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten oder Objekten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Feuerwehrleitstelle:Ständig besetzte Einrichtung zur Aufnahme von Meldungen sowie zum Alarmieren, Koordinieren und Lenken von -&amp;gt; ''Einsatzkräften''. Sofern von einer -&amp;gt; ''Leitstelle'' nur -&amp;gt; ''Einsatzkräfte'' der -&amp;gt; ''Feuerwehr'' gelenkt werden, kann sie Feuerwehrleitstelle genannt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Feuerwehrplan:vorbereiteter Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten oder Objekten. ''Anmerkung'': Der Feuerwehrplan kann einen Objektplan und/oder einen Einsatzplan enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Feuerwiderstandsdauer:Fähigkeit eines Bauteils, für eine definierte Zeitdauer die in einer genormten Feuerwiderstandsprüfung geforderte Standfestigkeit und/oder raumabschließende Wirkung und/oder Wärmedämmung zu erfüllen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Flaschenhals:''A narrow section or place in a passage for visitor use. In its broader meaning, can also be defined as a place or incident that reduces the rate of flow; for example ticket sales, inspection, corners, poor surfaces, focal routes that cross each other.''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Flashmob:kurzer, scheinbar spontaner Menschenauflauf auf öffentlichen oder halböffentlichen Plätzen, bei denen sich die Teilnehmer persönlich nicht kennen und ungewöhnliche Dinge tun.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Flatterband:Ein meist mehrfarbig gestreiftes bzw. bedrucktes Kunststoffband, welches zur räumlichen -&amp;gt; ''Absperrung'' von -&amp;gt; ''Einsatz- und Gefahrenstellen'' verwendet wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Fliegender Bau / Bauten:Anlagen, wie Fahrgeschäfte, Bauten, textile Strukturen, Membranstrukturen oder -anlagen, Schießgeschäfte, Schaugeschäfte oder Laufgeschäfte, -&amp;gt; ''Zelte'', die Teil eines -&amp;gt; ''Fahrgeschäftes'' sind, Buden, -&amp;gt; ''Tribünen'', usw., die wiederholt ohne Substanzverlust sowohl vorübergehend als auch dauerhaft auf Messen, Jahrmärkten, in Freizeitparks oder anderen Örtlichkeiten aufgestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Flucht:Eine ungeordnete spontane Einzel-, Gruppen- oder Massenbewegung von Menschen aus Furcht vor -&amp;gt; ''Gefahren'' oder Verfolgung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Flucht- und Rettungsplan:Plan für die Nutzer einer baulichen Anlage, auf dem die erforderlichen Informationen über die Fluchtwege dargestellt sind und auf dem Informationen zur -&amp;gt; ''Evakuierung'' und -&amp;gt; ''Rettung'' sowie für zu ergreifende Sofortmaßnahmen enthalten sein können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;FOH (Front of House):Regieplatz bei Liveveranstaltungen. Der Regie-platz befindet sich bei den Ton- und Mischpulten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Freebies:Werbemittel, die an Kunden und Interessenten gratis abgegeben werden. Dazu zählen z.B. Werbegeschenke, Kundenzeitschriften, uvm.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Führer:Vorgesetzte bzw. Leiter eines Verbandes, einer Einheit oder Einrichtung des Katastrophenschutzes. Führer sind Zugführer und Bereitschaftsführer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Führungsebene:Eine der Führungsorganisation entsprechende Ebene z.B. Einheiten, Einrichtungen, Stäbe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Führungsgrundsätze:Kennzeichnen den Rahmen der Führung, z.B. für sinnvolle Einteilung der Kräfte unter Berücksichtigung von Zeit, Raum und Material, mit dem Ziel der optimalen Auftragserfüllung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Führungsmittel:Technische Mittel, Unterlagen, Pläne und Einrichtungen, die Führungskräfte bei ihrer Führungsarbeit unterstützen. Sie ermöglichen es, die für den Führungsvorgang erforderlichen Informationen zu gewinnen, zu verarbeiten und zu übertragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Führungsorganisation:Legt die Aufgabenbereiche der Führungskräfte fest und gibt die Art und Anzahl der Führungsebenen vor. Die Führungsorganisation stellt sicher, dass die Arbeit des -&amp;gt; ''Einsatzleiters'' beziehungsweise der Einsatzleitung bei jeder Art und Größe von ''Gefahrenlagen'' oder -&amp;gt; ''Schadensereignissen'' reibungslos und kontinuierlich verläuft. Bestimmte Aufgabenbereiche sind bereits vorher festzulegen und zuzuordnen (DV 100). Dies geschieht in aller Regel durch die Bildung von Sachgebieten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Führungsstab:Besteht grundsätzlich aus dem Leiter des Stabes, den Leitern der Sachgebiete sowie zusätzlichen, entsprechend der Schadenslage in der -&amp;gt; ''Einsatzleitung'' benötigten Fachberatern und Verbindungspersonen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Führungsvorgang:Ein zielgerichteter, immer wiederkehrender und in sich geschlossener Denk- und Handlungsablauf; er vollzieht sich auf allen Ebenen und in allen Bereichen. Der Führungsvorgang vollzieht sich in Lagefeststellung (Erkundung/Kontrolle), Planung mit Beurteilung der -&amp;gt; ''Lage'' und Entschluss, im -&amp;gt; ''Befehl''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Führungszeichen:Übermittlungszeichen für die Weitergabe von -&amp;gt; ''Befehlen'', Anordnungen und Informationen. Sie werden als akustische (z.B. mit Trillerpfeife), optische Zeichen (z.B. durch Armbewegung, Flaggen oder Lichtsignale) oder auf sonstige Art (z.B. Signalleine) weitergegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==G==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Gaffa Tape:Breites Gewebeklebeband, das auch als Bühnenklebeband bezeichnet und in der Praxis oft verwendet wird. Es hat eine hohe Klebekraft, kann in Längsrichtung große Kräfte aufnehmen, ist aber in Querrichtung leicht abreißbar und hinterlässt keine Rückstände. Seinen Namen hat es aus dem Filmgeschäft und wurde nach der Tätigkeit der Beleuchter (engl.: gaffer) benannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Gang:Zugangsweg zu einem Sektor oder -&amp;gt; Block.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Garderobe:In der Veranstaltungsorganisation zwei verschiedene Bedeutungen. Die Garderobe ist zum einen der Ort, an dem die Gäste ihre Mäntel und Jacken für die Dauer der -&amp;gt; ''Veranstaltung'' hinterlegen können. Auch das Handling der Garderobe ist ein wichtiges Element, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Die Abgabe der Jacken und Mäntel muss so koordiniert werden, dass es zu keinen großen Menschenschlangen kommt - vor und nach der Veranstaltung. Die Betreuung der Gäste-Garderobe wird von Hostessen übernommen. Die andere Bedeutung des Garderoben-Begriffs bezieht sich auf den Backstage-Bereich und meint den Aufenthaltsort für Künstler und Darsteller vor und nach der Veranstaltung. In der Garderobe bereitet sich der Künstler auf seinen Auftritt vor, wird von der Garderobiere eingekleidet und nimmt Speisen und Getränke zu sich. Bei der Einrichtung und Bestückung der Künstlergarderobe durch den Veranstalter ist auf alle Angaben des Riders zu achten. Hier werden neben den Mobiliar- und Dekorationswünschen auch die Cateringsanforderungen des Künstlers aufgelistet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Gefahr:Abstrakte Möglichkeit einer Schädigung aufgrund einer objektiv vorhandenen Gefahrenquelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Gefährdung:Durch ein zeitlich-räumliches Zusammentreffen (Koinzidenz) von -&amp;gt; ''Gefahr'' und Mensch (Umwelt, Sachwerte) entsteht die „Gefährdung“, aufgrund der es bei ungehindertem Ablauf zu einer „Schädigung“ (Akt der Schadensentstehung) kommen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Gefährdungsanalyse / -beurteilung:Systematische Ermittlung und Bewertung relevanter -&amp;gt; ''Gefährdungen''einer -&amp;gt; ''Veranstaltung'' mit dem Ziel, die erforderlichen Maßnahmen für ? Sicherheit und Gesundheit festzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Gefährdungspotenzial, erhöhtes:Liegt in der Regel vor, wenn die -&amp;gt; ''Veranstaltung'' eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:&lt;br /&gt;
:a) Aufgrund der Zahl der erwarteten -&amp;gt; ''Besucher'' muss auf dem Veranstaltungsgelände oder im Bereich der Zu- und Abwegung mit einer hohen Personendichte gerechnet werden &lt;br /&gt;
:b) Es sind besondere Konflikte unter den Besuchern bzw. mit den -&amp;gt; ''Ordnungskräften'' zu erwarten&lt;br /&gt;
:* Aufgrund der Zusammensetzung der Besuchergruppen&lt;br /&gt;
:* Aufgrund des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel&lt;br /&gt;
:c) Das -&amp;gt; ''Veranstaltungsgelände'' ist (ursprünglich) nicht zu dem Zweck geschaffen worden, dort Veranstaltungen stattfinden zu lassen und weist aufgrund seiner -&amp;gt; ''Lage'' oder Beschaffenheit besondere -&amp;gt; ''Risiken'' auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Gefährdungssituation:Zustand, in dem Menschen, Güter oder die Umwelt einer oder mehrerer -&amp;gt; ''Gefährdungen'' ausgesetzt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Gefahrenabwehr:Gefahrenabwehr sind Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der -&amp;gt; ''öffentlichen Sicherheit''. Dafür sind Gefahrenabwehrbehörden (z.B. Polizei, Ordnungsämter) zuständig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Gefahrenabwehr, polizeilich:Die polizeiliche Gefahrenabwehr ist die klassische Tätigkeit der Polizei- und Ordnungsbehörden. Nach der polizeilichen Generalklausel haben die -&amp;gt; ''Polizei'' und die Ordnungsbehörden im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem einzelnen -&amp;gt; ''Gefahren'' abzuwehren, durch welche die -&amp;gt; ''öffentliche Sicherheit'' oder -&amp;gt; ''Ordnung'' bedroht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Gefahrenabwehr, nichtpolizeilich:Nichtpolizeilich ist die Gefahrenabwehr durch die nach den Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzen der Länder in der -&amp;gt; ''Gefahrenabwehr'' tätigen Behörden und Organisationen sowie durch das Technische Hilfswerk (THW) im Wege der Amtshilfe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Gefahrstoff:Zusammenfassende Bezeichnung für gefährliche Stoffe, die explosionsgefährlich, brandfördernd, entzündlich giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, erbgutverändernd oder umweltgefährlich sind. Behälter, die Gefahrstoffe enthalten, müssen mit orangen Gefahrensymbolen gekennzeichnet sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV):Bundesverordnung über umfangreiche Maßnahmen u.a. für das Inverkehrbringen, Kennzeichnen (Gefahrsymbole) und den Umgang mit gefährlichen Stoffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;GEMA:Deutsche Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Als Treuhänderin verwaltet sie die Nutzungsrechte der Musikschaffenden. Die GEMA vergibt die zeitlich begrenzten Nutzungsrechte an Musikdarbietungen und leitet die daraus resultierenden Lizenzeinnahmen an die Komponisten, Textdichter und Musikverleger weiter. Jede Musikdarbietung, die öffentlich zugänglich gemacht wird, muss im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden. Die rechtliche Grundlage für die Musikverwertung bildet das Urheberrechtsgesetz. Die Vergütung der Musiknutzung bei -&amp;gt; ''Veranstaltungen'' berechnet sich nach Art der Veranstaltung, Dauer der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmer, Art der Musikdarbietung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Gemeinsames Melde- und Lagezentrum des Bundes und der Länder (GMLZ):Die Abteilung I - Krisenmanagement - des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betreibt seit dem 1. Oktober 2002 das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ). Das GMLZ stellt das länder- und organisations-übergreifende Informations- und Ressourcen-management bei großflächigen ? Schadenlagen oder sonstigen -&amp;gt; ''Lagen'' von nationaler Bedeutung sicher. Aufgabe des GMLZ ist also die Entgegennahme, Beschaffung, Analyse, Verarbeitung, Koordinierung, Weitergabe und der Austausch von Meldungen und Informationen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Genny:Umgangssprachliche Kurzform für mobile Stromgeneratoren. Sie sind auf Lkws oder Anhängern stationiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Gesundheitsamt:Nimmt als Fachbehörde Aufgaben des Infektionsschutzes und der Seuchenbekämpfung wahr. Im Zivilschutz wirken die Gesundheitsämter bei der Planung der gesundheitlichen Versorgung mit (§15 Zivilschutzgesetz).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Gesundheitswesen:Staatliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit, umfasst alle der Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Gesundheit dienenden Einrichtungen und Personen. Die Gesamtverantwortung für das Gesundheitswesen liegt bei Bund und Land. Regelungen für den Spannungs- und Verteidigungsfall sind in den §§15-18 Zivilschutzgesetz enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Grenzrisiko: -&amp;gt; Risiko, vertretbares/tolerierbares. Risiko, das in einem bestimmten Zusammenhang nach den gültigen Wertvorstellungen der Gesellschaft akzeptiert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Großschadensereignis:Ereignis mit einer großen Anzahl von -&amp;gt; ''Verletzten'' oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen und/oder erheblichen Sachschäden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Großveranstaltung:-&amp;gt; Veranstaltungen, bei denen ein -&amp;gt; ''erhöhtes Gefährdungspotenzial'' aufgrund der Art der Veranstaltung vorliegt oder bei denen die Zahl der -&amp;gt; ''Besucher'' größer als ein Drittel der Einwohnerzahl bzw. größer als 5.000 ist. Sie erfordern eine behördliche Genehmigung sowie eine qualifizierte Zusammenarbeit der -&amp;gt; ''Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)'' mit den -&amp;gt; ''Veranstaltern'' und anderen Beteiligten.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
;Grundschutz:-&amp;gt; Brandschutz für Wohngebiete, Gewerbegebiete, Mischgebiete und Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- oder Personenrisiko.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==H==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Hängepunkte:Von Relevanz, wenn technische Geräte an die Decke einer -&amp;gt; ''Location'' gehangen werden sollen. Hängepunkte müssen geprüft und mit der zulässigen Last gekennzeichnet werden. Alle Veranstaltungsräume haben hierfür Dokumente, aus denen die genehmigte Statik hervorgeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Haftung (des Veranstalters):Bei der Konzeption, Organisation und Durchführung einer -&amp;gt; ''Veranstaltung'' muss der -&amp;gt; ''Veranstalter'' seine eigene Haftungspflicht beachten. So ist der Veranstalter für -&amp;gt; ''Schaden'' Dritter verantwortlich, wenn er oder seine eingesetzten Mitarbeiter (Erfüllungsgehilfen) ihre Sorgfaltspflicht verletzen. Voraussetzung für die Haftung ist, dass der Veranstalter bzw. seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft handeln. Eine schuldhafte Handlung ist gegeben, wenn vorsätzlich oder fahrlässig ein Schaden verursacht wurde. Eine Fahrlässigkeit wird grundsätzlich angenommen, wenn der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen die erforderliche Sorgfalt außer Acht lassen. Um das Haftungsrisiko zu mindern, gibt es die Möglichkeit, sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hierfür frei zu zeichnen. Diese Freizeichnung kann jedoch nur be-grenzt erfolgen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine Haftungsfreizeichnung für grobe Fahrlässigkeit unwirksam ist. Eine Haftung für Vorsatz kann nicht ausgeschlossen werden. Die AGBs sind dem -&amp;gt; ''Besucher'' vor Betreten der Veranstaltung auszuhändigen bzw. sind öffentlich sichtbar auszuhängen. Das Haftungsrisiko des Veranstalters kann durch den Abschluss von Versicherungen verringert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Hausrecht:Entscheidungsbefugnis über ein Aufenthaltsrecht in einem Raum oder befriedetem Besitztum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Helferinnen / Helfer:Personen, die freiwillig und ehrenamtlich bei öffentlichen oder privaten -&amp;gt; ''Hilfsorganisationen'' Dienst im -&amp;gt; ''Katastrophenschutz'' leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Hilfeleistung:Aktive Unterstützung, die einer Person, einer Organisation, einer Gemeinschaft oder einem Land nach einem -&amp;gt; ;Schadensereignis gewährt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Hilfsfrist:Zeit zwischen dem Beginn der Abgabe einer Meldung über ein -&amp;gt; ''Schadensereignis'' an die Stelle, die -&amp;gt; ''Einsatzkräfte'' alarmieren kann, und dem Eintreffen der ersten Einsatzkräfte am Einsatzort. Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus Dispositionsdauer, -&amp;gt; ''Alarmierungsdauer'', Ausrückedauer und Anfahrtdauer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Hilfsorganisationen:Öffentlich- oder privatrechtlich organisierte Personenvereinigungen, die sich zur Mitwirkung im Zivil- und -&amp;gt; ''Katastrophenschutz'' verpflichtet haben. Öffentliche Katastrophenschutzorganisationen sind: die -&amp;gt; ''Feuerwehren'', die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und das Bayerische Rote Kreuz. Zu den privaten Katastrophenschutzorganisationen zählen: Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, -&amp;gt; ''Johanniter-Unfall-Hilfe'' und der -&amp;gt; ''Malteser Hilfsdienst''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Hubbühne:Bühnenpodest/-teil, das in die Höhe gefahren werden kann. Es wird, wie die Drehbühne, meist bei Produktpräsentationen eingesetzt. Beispielsweise wird ein neues Auto dramaturgisch erst zu einem späteren Zeitpunkt der Bühnenshow hochgefahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Hubrettungsfahrzeuge:Fahrzeuge der -&amp;gt; ''Feuerwehr'', die mit einem Hubrettungssatz ausgerüstet sind und  primär zur Rettung von Menschen aus großen Höhen konzipiert sind (Sicherstellung 2. Rettungsweg). Darüber hinaus können sie auch zur Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung eingesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Hydrant:Armatur zur Entnahme von Wasser aus Wasserleitungssystemen (&amp;quot;unerschöpfliche Wasserversorgung&amp;quot;), es werden Über- und Unterflurhydranten unterschieden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==I==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Immissionsschutz:Schützt Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen sowie vor -&amp;gt; ''Gefahren'', erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen, die auf andere Weise durch genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes herbeigeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Infrastruktur:Summe der materiellen, institutionellen und personellen Grundlagen einer Volkswirtschaft, die dazu beitragen, die Angleichung der Faktorenentgelte bei zweckmäßiger Allokation der Produktionsfaktoren, das heißt einen relativ hohen Integrationsgrad und das höchstmögliche Niveau der Wirtschaftsaktivitäten, zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Integriertes Hilfeleistungssystem:Eingliederung der einzelnen Elemente der alltäglichen -&amp;gt; ''Gefahrenabwehr'', wie -&amp;gt; ''Rettungsdienst'' und -&amp;gt; ''Brandschutz'', um sie modular aufwuchsfähig mit weiteren Abwehrpotentialen (Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, -&amp;gt; ''Polizei'') strukturiert zu vernetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Ist-Stärke:Die bezeichnet die personelle Summe des in einer Einheit oder Einrichtung tatsächlich vorhandenen Personals (Soll-Stärke).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Individualverkehr:Personenverkehr mit nicht allgemein zugänglichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß (z.B. Fahrrad, Pkw, Motorrad).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==J==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH):Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH) ist eine -&amp;gt; ''Hilfsorganisation'', die 1952 als Ordenswerk des evangelischen Johanniterordens gegründet wurde. Sie ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und eine freiwillige Hilfsgesellschaft im Sinne des Art. 26 des I. Genfer Abkommens. Zudem ist sie ein Verband der Freien Wohlfahrtspflege und als Fachverband dem Diakonischen Werk unmittelbar angeschlossen. Mit fast 1,5 Millionen fördernden Mitgliedern, mehr als 15.000 ehrenamtlichen und mehr als 8.000 hauptamtlichen Mitarbeitern ist die Johanniter-Unfall-Hilfe eine der großen Hilfsorganisationen Deutschlands. Zu den Aufgaben der 9 Landesverbände und über 200 weiteren Untergliederungen gehören der -&amp;gt; ''Rettungsdienst'', der Ambulanzflug- und Auslandsrückholdienst, der Bevölkerungsschutz und die -&amp;gt; Notfallvorsorge, die Jugendarbeit und Arbeit mit Kindern, die Pflege und Beförderung von Alten, Kranken, Behinderten und sonstigen Pflegebedürftigen, die Hospizarbeit, der Betrieb von Sozialstationen sowie soziale Dienste wie Mahlzeitendienst und Hausnotruf sowie die Ausbildung der Bevölkerung unter anderem in -&amp;gt; ''Erster Hilfe''. Darüber hinaus aktivieren sich die Johanniter in der internationalen -&amp;gt; ''Katastrophen- und Entwicklungshilfe''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==K==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Kabuki:Beim Kabuki-Effekt werden Papierschlangen oder -schnipsel mittels Luftdruck (CO²-Kartuschen) aus Plexiglasröhren geschossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Kalte Lage:Durchführung von Lagebesprechungen durch den -&amp;gt; ''Veranstalter'' mit Behörden und Beratern, wenn (noch) kein -&amp;gt; ''Krisen-'' oder -&amp;gt; ''Schadensfall'' eingetreten oder erkennbar ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Kapazität:Größte Verkehrsstärke, die ein Verkehrsstrom unter den gegebenen baulichen und verkehrlichen Bedingungen erreichen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Karten:Mit topographischem wie thematischem Inhalt bieten Karten für den vorbeugenden -&amp;gt; ''Katastrophenschutz'' (Gefahrenquellen) und für die Katastrophenbewältigung bedeutenden Anwendungsmöglichkeiten u.a. in den Bereiche Orientierung, Planung und Auswertung. Die Kartenleser interpretieren die geographischen Gegebenheiten in einem räumlichen Zusammenhang (Lagekarte).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Katastrophe:Über das -&amp;gt; ''Großschadensereignis'' hinausgehendes Ereignis mit einer wesentlichen Zerstörung oder Schädigung der örtlichen Infrastruktur, das im Rahmen der medizinischen Versorgung mit den Mitteln und Einsatzstrukturen des Rettungsdienstes alleine nicht bewältigt werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Katastrophenfall:Besonders schweres -&amp;gt; ''Schadensereignis'', das zur Anwendung des Katastrophenschutzgesetzes des jeweiligen Landes führt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Katastrophenhilfe:Kann auch aus Maßnahmen, die das Überleben sicherstellen sollen, aus Soforthilfe und auch aus einer sich anschließenden Wiederaufbauhilfe bestehen. Bei besonders schweren Unglücksfällen oder Naturkatastrophen können nach Artikel 35 Grundgesetz die Bundesländer die Polizei anderer Länder, den Bundesgrenzschutz oder Streitkräfte anfordern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Katastrophenmanagement:Summe aller Maßnahmen und Aktionen der -&amp;gt; ''Vorsorge'' und Nachsorge zur Verhinderung oder Bewältigung einer -&amp;gt; ''Katastrophe''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Katastrophenmedizin:Sammelbegriff für Planung und Durchführung bestimmter medizinischer und organisatorischer Maßnahmen, die notwendig werden, wenn eine Individualversorgung -&amp;gt; ''Verletzter'' oder ''Erkrankter'' auf Grund eines -&amp;gt; ''Schadenereignisses'' über längere Zeit nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Somit besteht ein Missverhältnis von Geschädigten und Hilfeleistungspotential über eine gewisse Zeit. Dies kann einhergehen mit der Zerstörung der medizinischen -&amp;gt; ''Infrastruktur'', der Störung der Transportwege und dem fehlenden medizinischen Nachschub. Deshalb setzt Katastrophenmedizin die Schwerpunkte in einer medizinischen Massenbehandlung mit beschränkten Mitteln, zwingt zur Beurteilung und Auswahl der Verletzten/Erkrankten nach Dringlichkeit für Behandlung und Transport durch Sichtung und hat das Ziel, vielen das Überleben unter den vorgegebenen Bedingungen zu ermöglichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Katastrophenschutz:Maßnahmen der Länder zur Verhinderung, Abwehr und Beseitigung von -&amp;gt; ''Katastrophen'' oder ihren Folgen. Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes der Länder mit Einsatzfahrzeugen und einer Ausbildung für die besonderen -&amp;gt; ''Gefahren'', die im Verteidigungsfall drohen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Katastrophenschutzleitung:Besondere Führungsorganisation der Katastrophenschutzbehörde. Die DV 100 enthält das Modell einer Katastrophenschutzleitung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Katastrophenvorsorge:Humanitäre-soziale Pflichtaufgabe für Staat und Gesellschaft, Verpflichtung unterschiedlicher politischer Ebenen in Bund und Ländern, die in einer Vielzahl von Gesetzen verankert ist. Katastrophenvorsorge ist Teil des -&amp;gt; ''Katastrophenmanagements''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Kleinlöschgeräte:Löschgeräte, die nur ein begrenztes Löschvermögen haben, und daher nur zum Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden verwendet werden können. [Bekanntester Vertreter ist der Feuerlöscher. Anm. Thomann]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Kommunikation, taktische:Aus Sicht der -&amp;gt; ''Polizei'' wird darunter die Kommunikation mit Menschen und Menschenmengen (persönlich/mittels technischer Hilfsmittel) zum Zweck der gezielten Beeinflussung des Verhaltens und/oder der Erläuterung des polizeilichen Handelns verstanden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Kontinuitätsplanung/Betrieblicher Kontinuitätsplan:''Documented collection of procedures and information developed, compiled and maintained in readiness for use in an incident to enable an organisation to continue to deliver its critical functions at an acceptable predefined level''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Koordinierungskreis:I. d. R. der um die -&amp;gt; ''Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)'' erweiterte -&amp;gt; ''Sicherheitskreis''. Im Koordinierungskreis des -&amp;gt; ''Veranstalters'' haben die Behördenvertreter zunächst eine beratende Funktion. Sollten die Behörden der Gefahrenabwehr (-&amp;gt; ''Polizei'', -&amp;gt; ''Feuerwehr'', -&amp;gt; ''Rettungsdienst'') feststellen, dass es ihrerseits Handlungsbedarf gibt, werden diese ggf. die Führung im Koordinierungskreis als Vorstufe zu einer -&amp;gt; ''Einsatzleitung'' der -&amp;gt; ''polizeilichen'' oder -&amp;gt; ''nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr'' übernehmen. Hier ist der Veranstalter anwesend, um Maßnahmen umzusetzen und durch Fachwissen zu unterstützen. Die Führung liegt dann auf Seiten der jeweiligen Gefahrenabwehrbehörde&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Krankentransport:Umfasst die Beförderung von Erkrankten, -&amp;gt; ''Verletzten'' oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatienten sind, und die fachgerechte Betreuung in einem Krankenkraftwagen durch dafür qualifiziertes Personal. Krankentransport umfasst nicht die Beförderung von Personen, die keiner fachgerechten Betreuung bedürfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Krise:Vom Normalzustand abweichende Situation mit dem Potenzial für oder mit bereits eingetretenen Schäden in einer Einrichtung, die mit der normalen Ablauf- und Aufbauorganisation eines Unternehmens, einer Behörde oder eines Staates nicht mehr bewältigt werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Krisenfall:Sobald durch ein Ereignis oder einen Umstand der Regelbetrieb der -&amp;gt; ''Veranstaltung'' verlassen wird, spricht man vom Krisenfall. Ziel in dieser Veranstaltungsphase ist es in den Regelbetrieb zurückzukehren. Für diese Phase sind die Szenarien im -&amp;gt; ''Sicherheitskonzept'' vorgeplant worden, um darauf aufbauend Maßnahmen zur Erreichung des vorgenannten Zieles zu erreichen. Es ist noch kein -&amp;gt; ''Schadensfall'' eingetreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Krisengremium:Das um die Vertreter der Sicherheits- und Gefahrenabwehrbehörden erweitere Sicherheitsgremium. Dies tritt zusammen um den -&amp;gt; ''Krisenfall'' zu bewältigen und zum Regelbetrieb zurückkehren zu können. Die Behördenvertreter haben primär beratende Funktion.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Krisenintervention:''Temporary support for individuals or groups who are experiencing an acute state of emotional distress, intended to limit the exacerbation of post trauma symptoms, facilitate recovery and identify those who need more assistance''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Krisenkommunikation:Austausch von Informationen und Meinungen während einer -&amp;gt; ''Krise'' zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden in einer Einrichtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Krisenkommunikationsplan:Vorgeschriebene Informationsabläufe (wann, von wem, an wen) und Steuerung der Notfallteams.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Krisenmanagement:Alle Maßnahmen zur Vermeidung von, Verbreitung auf, Erkennung und Bewältigung sowie Nachbereitung von -&amp;gt; ''Krisen''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Krisenmanagementplan:Ausgestaltung der Ablauforganisation zur Bewältigung einer -&amp;gt; ''Krise''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Krisen-PR:Als Krisen-PR wird die professionell begleitete Kommunikation von Unternehmen zur Bewältigung von Konflikt- und Krisensituationen inner-halb der Öffentlichkeit bezeichnet. Sie dient der Schadensminimierung für das Unternehmen bzw. der raschen Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Krisenreaktion:Maßnahmen unmittelbar nach Erkennen einer -&amp;gt; ''Krise'', -&amp;gt; ''Sofortmaßnahmen''; Vorbereitung des Wiederanlaufs.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Krisenstab:Gruppe von Fachleuten, die nach Bedarf gebildet und einberufen wird, um gemeinsam nach einer Lösung aus einer Krisensituation zu suchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Kritikalität:Die Kritikalität einer Komponente ist die relative Schwere der vom Ausfall dieser Komponente ausgehenden Konsequenzen für Mensch, Tier und Umwelt und die Leistungserfüllung einer Organisation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Kritische Infrastruktur:Infrastrukturen, deren Störung, Ausfall oder Zerstörung gravierende Auswirkungen auf das Funktionieren der Gesellschaft, der Wirtschaft und des Staates haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==L==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Lage:Beschreibung der bestehenden Situation, ein-schließlich: allgemeine Lage, -&amp;gt; ''Schadenslage'', Möglichkeiten der Schadensabwehr, eigene Lage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Lagebild:Ergebnis der Aufbereitung von Informationen zu einem -&amp;gt; ''Schadensereignis'' in textlicher und/ oder visualisierter Form&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Lagebeurteilung:Bewertung von Beeinträchtigungen beziehungsweise Schäden hinsichtlich der Auswirkungen und möglicher Maßnahmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Lagefeststellung:Sammeln, Ordnen, Speichern, Darstellen, Vergleichen, Bewerten und Auswerten von Informationen aller Art. Sie ist Bestandteil des -&amp;gt; ''Führungsvorganges''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Lagekarte:Wichtigste Grundlage für die Darstellung der -&amp;gt; ''Lage'' und damit für die Entschlussfassung. Ihr müssen die jeweils neuesten Informationen zu entnehmen sein, insbesondere Gefahren-/ Schadenslage, Befehlsstellen und Einsatzräume (-objekte), Führungslinien sowie alle sonstigen für die Führung wichtigen Umstände Daten und Fakten (u.a. Sammelräume für Evakuierte und Flüchtlinge, Bereitstellungsräume).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Lautstärke:Bei der Benutzung von Geräten, die der Erzeugung oder Wiedergabe von Schall oder Schallzeichen dienen (Tongeräte), insbesondere Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente, Knallgeräte und ähnliche Geräte, ist das jeweilige Landesimmissionsschutzgesetz zu berücksichtigen. Zweck der Landesimmissionsschutzgesetze ist es, Menschen, die natürliche Umwelt sowie Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des §3 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu schützen. Sie sehen Angaben zur Nachtruhe und zum Lärmschutz für Nachbarn und auf öffentlichen Plätzen vor. Sondergenehmigungen können vom -&amp;gt; ''Veranstalter'' eingeholt werden. Sie werden erteilt, wenn ein öffentliches Bedürfnis vorliegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Leitender Notarzt (LNA):Ein -&amp;gt; ''Notarzt'', der am Notfallort bei einer größeren Anzahl -&amp;gt; ''Verletzter'', ''Erkrankter'' sowie auch bei anderen Geschädigten oder Betroffenen oder bei außergewöhnlichen Ereignissen alle medizinischen Maßnahmen zu leiten hat. Der Leitende Notarzt übernimmt medizinische Führungs- und Koordinierungsaufgaben. Er verfügt über eine entsprechende Qualifikation und wird von der zuständigen öffentlichen Stelle berufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Leitstelle:Ständig besetzte Einrichtung zur Aufnahme von Meldungen sowie zum Alarmieren, Koordinieren und Lenken von Einsatzkräften.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Leitstelle, Integrierte:ständig besetzte Einrichtung zur Annahme von Notrufen und Meldungen sowie zum Alarmieren, Koordinieren und Lenken des -&amp;gt; ''Rettungsdienstes'', des -&amp;gt; ''Brandschutzes'', der technischen Hilfe und des -&amp;gt; ''Katastrophenschutzes''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Leitung:Umfasst die Gesamtverantwortung für die Maßnahmen an einer -&amp;gt; ''Einsatzstelle'' und für die -&amp;gt; ''Einsatzkräfte''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Location:Je nach Art und Umfang eines Events ist die Recherche und Auswahl der passenden Location vorzunehmen. Als Location wird in der Praxis jeder Veranstaltungsraum bezeichnet, unabhängig von seiner Größe und Struktur. Auch Freiluft-Veranstaltungsflächen (-&amp;gt; ''Open-Air'') werden Location genannt. Die Recherche der passenden Location kann sowohl in Eigenregie erfolgen oder durch die Beauftragung eines so genannten Location-Scout. Folgende Locations können beispielsweise als Veranstaltungsort dienen: Mehrzweckhallen, Open-Air-Gelände, Kongresszentren, Tagungshotels, öffentliche Wege, Straßenland und Plätze, alte Schlösser und Anwesen, Fabrikhallen und Bahnhöfe, Schiffe. Bei der kreativen Auswahl der passenden Location gibt es kaum Grenzen. Jedoch müssen die rechtlichen und sicherheitstechnischen Vorschriften sowie die behördlichen Genehmigungspflichten beachtet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Logistik:Umfasst die Planung, Bereitstellung, Zuführung und Instandhaltung von Ausstattung, Verbrauchsgütern und Verpflegung im -&amp;gt; ''Einsatz'' sowie deren Nachweis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Löschwasserversorgung:Die -&amp;gt; ''Infrastruktur'', Vorrichtungen und Abläufe zur Bereitstellung von Wasser für den -&amp;gt; ''Brandschutz''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==M==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Malteser Hilfsdienst e.V. (MHD):Mit 30.000 ehrenamtlichen und 3.700 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie 800.000 Förderern einer der großen caritativen Dienstleister in Deutschland. Die katholische -&amp;gt; ''Hilfsorganisation'' ist als eingetragener Verein (e.V.) und gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) bundesweit an mehr als 600 Orten vertreten. 1953 durch den Malteserorden und den Caritasverband gegründet, steht der christliche Dienst am Bedürftigen im Mittelpunkt der Arbeit. Der ehrenamtlich geprägte Malteser Hilfsdienst e.V. ist entsprechend den Strukturen der katholischen Kirche in Diözesen gegliedert. Seine -&amp;gt; ''Helferinnen/Helfer'' engagieren sich im -&amp;gt; ''Katastrophenschutz'' und Sanitätsdienst genauso wie in der Erste-Hilfe-Ausbildung oder in den ehrenamtlichen Sozialdiensten. Der Auslandsdienst fördert Partner in aller Welt und entsendet Fachkräfte in Krisengebiete. In der Hospizarbeit begleiten die Malteser unheilbar kranke Menschen und ihre Angehörigen. Spiele, Sport und soziales Engagement verbinden die 9.000 Mitglieder der Malteser Jugend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Massenanfall von Verletzten (MANV):-&amp;gt; ''Notfall'' mit einer größeren Anzahl von -&amp;gt; ''Verletzten'' oder ''Erkrankten'' sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, der mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung des -&amp;gt; ''Rettungsdienstes'' aus dem Rettungsdienstbereich nicht bewältigt werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Meldung:Berichte mit knappen und klaren Angaben über Vorgänge, Wahrnehmungen und Gegebenheiten; sie sollen den Empfänger, die vorgesetzte Dienststelle, über die -&amp;gt; ''Lage'' unterrichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Mitwirkung im Katastrophenschutz:Setzt voraus, dass die dafür in Betracht kommenden privaten Einheiten und Einrichtungen hierzu geeignet und bereit sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Motorisierter Individualverkehr (MIV):Personenverkehr mit nicht allgemein zugänglichen motorisierten Verkehrsmitteln (z.B. Pkw, Motorrad).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Modal Spirit:Aufteilung des Verkehrs auf verschiedene Verkehrsmittel sowie den Fußgängerverkehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Moshpit / Moshing:''‘Aggressive’ dancing in front of the stage''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==N==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Nachfrageberechnung:Die berechnete Verkehrsnachfrage enthält Annahmen über die Fahrtenzahl und Fahrtenverteilung innerhalb von Zeitintervallen. Die Verkehrsnachfrage wird in einer Matrix gespeichert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Nachhaltigkeit / Nachhaltige Entwicklung:Schlagwortartige Beschreibung eines Konzeptes für eine langfristige globale Entwicklungsperspektive, die versucht, zentrale ökonomische, ökologische und soziale Belange ausgewogen zu berücksichtigen, um ein dauerhaftes, gesundes und produktives Leben im Einklang mit der Natur zu gewährleisten. Die Nachhaltigkeit besitzt auch im Rahmen der internationalen -&amp;gt; ''Katastrophenvorsorge'' einen hohen Stellenwert (vgl. z.B. Zusammenhänge von landwirtschaftlichem Raubbau, Bodenerosion und Hochwassergefahr bzw. CO2-Emissionen, Temperaturanstieg, Ozonloch und daraus resultierenden Gefahren). Seit 1994 als Staatsziel in die Verfassung (Artikel 20a Grundgesetz) aufgenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Notarzt:Arzt in der Notfallrettung, der über eine entsprechende Qualifikation verfügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Notfall:-&amp;gt; ''Gefährdungssituation'', die dringend beendet werden muss oder dringender Abhilfe bedarf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Notfallmanagement:Führungsprozess mit dem Ziel, -&amp;gt; ''Risiken'', frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen dagegen zu etablieren. Das Notfallmanagement/Disaster Recovery wird auch als Betriebliches Kontinuitätsmanagement oder als Business Continuity Management (BCM) bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Notfallplan/Notfallplanung:Bereitet im Kontext des Bevölkerungsschutzes die Bewältigung einer Notfallsituation vor und bietet Gegenmaßnahmen zum sofortigen Durchführen an. Sie sollte ferner Ort und Zeit des Zusammentretens von -&amp;gt; ''Krisenstäben'' regeln und schafft optimale Bedingungen zum Treffen von Enscheidungen. Damit gibt sie die Chance, ohne weitere Verzögerung Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dies minimiert Folgeschäden. Notfallplanung kann als Instrument verstanden werden, um z. B. ein Unternehmen angemessen auf die möglichen -&amp;gt; ''Notfallszenarien'' (KRITIS) vorzubereiten. Zur Notfallplanung gehören die Analyse der Ziele, Risiko- und Schwachstellenanalyse, Maßnahmen zur Risikominderung, Notfallorganisation und Verantwortlichkeiten, Eskalationsstrategie, Definition eines Notbetriebes, Pläne für Notfallbewältigung, Pläne für Wiederaufnahme des Regelbetriebs und Auswertung von Notfallereignissen. Notfallplanung umfasst auch alle Maßnahmen, die auf die Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit nach Totalausfall eines System (z.B. Strom, Funk, etc.) ausgerichtet sind. Dabei ist es für die eigentliche Planung von untergeordnetem Interesse, ob der Ausfall technischer Natur war oder durch fahrlässige bzw. vorsätzliche Handlungen herbeigeführt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Notfallpsychologie:Fachdisziplin, die sich mit dem Erleben und Verhalten von Menschen in und nach Notfallsituationen befasst. Wissenschaftlich untersucht werden auftretende Belastungen und Störungen sowie Formen der Bewältigung und die Wirksamkeit von Unterstützungsmaßnahmen. Ein Schwerpunkt ist die Psychotraumatologie (Lehre psychischer Folgen nach Traumata). Praktisch tätige Notfallpsychologen unterstützen in der Akutsituation sowie mittel- und langfristig nach einem -&amp;gt; ''Notfall'' durch psychologische Betreuung und Psychotherapie betroffene Personen bei der Wiederherstellung psychischer Stabilität. Die Leistungen der Notfallpsychologen werden durch den Auftraggeber oder über Versicherungen oder Krankenkassen honoriert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Notfallseelsorge:Kurz- und mittelfristige Unterstützung für Notfallopfer, Angehörige, Hinterbliebene und Augenzeugen als psycho-soziale Akuthilfe. Christlich-religiösen Formen des Beistandes in Notfallsituationen werden gewährt, wo dieses von Betroffenen thematisiert bzw. gewünscht wird. Die Notfallseelsorge wird von den Kirchen getragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Notfallstation:Einrichtung zur medizinischen Sichtung und Erstbehandlung der durch einen Kernkraftwerk-Unfallgeschädigten Personen. Ihre Einrichtung obliegt der Katastrophenschutzbehörde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Notfallszenario:Vorbereitete/erwartete Notfallsituationen, die sich aus bestimmten Störfällen ergeben, z. B. Bombendrohung, flächendeckende Evakuierung etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Notfallvorsorge:Inbegriff aller nicht verteidigungsbedingter staatlichen bzw. staatlich gelenkten Vorsorgemaßnahmen für den -&amp;gt; ''Notfall''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Nothilfe:Hilfsmaßnahmen der Bundeswehr, des Bundespolizei oder des Technischen Hilfswerks aus dringendem Anlass ohne vorheriges Hilfesuchen der zuständigen Katastrophenschutzbehörde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Notstand:Zustand, in dem die öffentliche Gewalt auf ihre Bindung an Gesetz und Recht insoweit verzichten kann, wie sie es zur Bekämpfung der herrschenden Situation für erforderlich hält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Notwehr:Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Notunterkunft:Einrichtung zur vorübergehenden Unterbringung Betroffener.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==O==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;öffentliche Ordnung:Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Zusammenlebens betrachtet wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;öffentliche Sicherheit:Unversehrtheit von Leben, Gesundheit, Ehre, Freiheit und Eigentum der Bürger sowie Funktionsfähigkeit und Bestand des Staates und seiner Einrichtungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Öffentlicher Personenverkehr (ÖPNV):Beförderung von Personen im Orts- oder Regionalverkehr mit allgemein zugänglichen Verkehrsmitteln (z.B.: Bus, U-Bahn). ''Anmerkung'': In Abgrenzung zum Fernverkehr spricht man vom Nahverkehr, „wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Örtliche Einsatzleitung (ÖEL):Bezeichnet in Bayern die technische -&amp;gt; ''Einsatzleitung'.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Öffentlicher Verkehr (ÖV):Verkehr mit allgemein zugänglichen Verkehrsmitteln. (z.B. Bus, U-Bahn, Bahn)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Open-Air:Der Begriff Open-Air hat in der Praxis zwei Bedeutungen: 1. Open-Air (engl. Bedeutung: im Freien) meint jede Veranstaltung, die unüberdacht stattfindet (z.B. auch Straßenfeste). 2. Open-Air beschreibt musikalische Großveranstaltungen (Konzerte), die unüberdacht stattfinden. Oft handelt es sich hierbei auch um Open-Air-Festivals. Open-Air-Veranstaltungen sind aufgrund der Wetterbedingungen ein finanziell risikoreiches Unterfangen. Es gibt die Möglichkeit, eine Schlechtwetterversicherung abzuschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Ordnungskräfte (Veranstalter) / Ordner:Jemand, der bei einer -&amp;gt; ''Veranstaltung'' für die Wahrung und Wiederherstellung der -&amp;gt; ''öffentlichen Ordnung'' und -&amp;gt; ''Sicherheit'' zuständig ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Organisatorische Leitung/ organisatorische/r Leiter/in (OrgL):Eine im -&amp;gt; ''Rettungsdienst'' erfahrene Person, die den -&amp;gt; ''leitenden Notarzt'' beim -&amp;gt; ''Einsatz'' unterstützt und organisationstechnische Führungs- und Koordinationsaufgaben übernimmt. Sie verfügt über eine entsprechende Qualifikation mit dem Schwerpunkt Führung. Sie wird von der zuständigen öffentlichen Stelle berufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Ortung:Systematische Suche nach verschütteten, vermissten oder eingeschlossenen Personen und deren Lokalisierung mit technischen Mitteln und/oder Rettungshunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==P==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Patientenablage:Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der -&amp;gt; ''Verletzte'' oder ''Erkrankte'' gesammelt und soweit möglich erstversorgt werden. Dort werden sie dem -&amp;gt; ''Rettungsdienst'' zum Transport an einen -&amp;gt; ''Behandlungsplatz'' oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Persönliche Ausstattung:Bekleidung und Schutzausrüstung nach organisationseigenen und Unfallverhütungsvorschriften.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Personenvereinzelungsanlage:Einrichtungen im Bereich von Eingangs-/ Einlassbereichen, die dazu dienen, die Besucher beim Betreten des Veranstaltungsgeländes so zu führen, dass diese nur einzeln das Gelände betreten können. Hierbei erfolgt in der Regel die Kontrolle der Eintrittskarte und unzulässige Gegenstände werden abgenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Platz (für einen Zuschauer):Raum für einen einzelnen Zuschauer als Sitz-, Steh- oder Rollstuhlplatz im Zuschauerbereich, der für eine sichere und gute Sicht auf die -&amp;gt; ''Veranstaltung'' notwendig ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Polizei:Behörden des Bundes und der Länder mit Befugnissen zur Aufrechterhaltung der -&amp;gt; ''öffentlichen Sicherheit'' bei -&amp;gt; ''Gefahr'' im Verzug. Der Bund verfügt über die Bundespolizei, den Zoll, das Bundeskriminalamt (BKA) und inspiziert die Bereitschaftspolizeien der Länder. Die Länder verfügen neben der Bereitschaftspolizei über die Schutzpolizei (einschließlich Wasserschutzpolizei) und die Kriminalpolizei. Bundesgrenzschutzverbände und Bereitschaftspolizei sind in Verbänden und Einheiten, Grenzschutzeinzeldienst, Zoll, Schutzpolizei und Kriminalpolizei sowie die Bayerische Grenzpolizei einzeln dienstlich organisiert. Rechtsgrundlagen der Länderpolizeien sind die Polizeiorganisationsgesetze der Länder.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Prozess (Ablauf):Satz von in Wechselbeziehung oder Wechselwirkung stehenden Tätigkeiten, der Eingaben in Ergebnisse umwandelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Psychische Erste Hilfe:Auch „psychosoziale Akuthilfe“. Reflektierte und methodisch strukturierte psychosoziale Unterstützung im Sinne eines stützenden und stabilisierender Umgangs mit Notfallpatienten bzw. Opfern und weiteren von einem -&amp;gt; ''Notfall'' Betroffenen unterhalb der Schwelle heilkundlicher, individualdiagnostischer und psychotherapeutischer Tätigkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV):Oberbegriff für alle psychosozialen Versorgungsangebote für Opfer, Angehörige, Hinterbliebene, Augenzeugen und -&amp;gt; ''Einsatzkräfte'' bei -&amp;gt; ''Notfällen' und -&amp;gt; ''Katastrophen'' (z.B. Notfallseelsorge, Kriseninterventionsteam, Notfallpsychologie, Einsatznachsorge, Seelsorge in -&amp;gt; ''Feuerwehr'').&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Pyrotechnik:Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, die dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) bzw. den dazu gehörigen Verordnungen unterliegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==R==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Räumung:Räumung bezeichnet a) das ungeplante und kurzfristige Verlassen eines Gebietes bei akuter -&amp;gt; ''Gefahr'' oder b) die Wiederherstellung der Befahrbarkeit vertrümmerter Straßen und Wege.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Regelfall:Phase einer -&amp;gt; ''Veranstaltung'', in der diese planungsgemäß verläuft. Fallweise Störungen oder Ereignisse sind nicht sicherheitsrelevant und werden durch das -&amp;gt; ''Sicherheitsgremium'' abgearbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Regieeinheit:Die in der Zuständigkeit der Behörde aufgestellte und geleitete Einheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Reihenbestuhlung:Aneinanderreihung einer Anzahl gleichartiger und nebeneinander liegender Zuschauerplätze, die mit einem seitlichen Abstand zueinander angeordnet sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Reserven:-&amp;gt; ''Einsatzkräfte'' und -&amp;gt; ''Einsatzmittel'', die zur Abwehr unerwarteter -&amp;gt; ''Gefahren'' oder zur Ablösung bereit gehalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Resilienz:Die Fähigkeit von Mensch, Umwelt, Technik und Organisation mit einer außergewöhnlichen Situation erfolgreich umzugehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Ressourcen:-&amp;gt; ''Einsatzkräfte'', Sachmittel bzw. Anlagen und Einrichtungen jeglicher Art zur Verhinderung bzw. Vorbeugung drohender Gefahrenlagen oder Milderung bzw. Beseitigung von -&amp;gt; ''Schäden'' bei eingetretenen Ereignissen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Restrisiko:-&amp;gt; ''Risiko'', das verbleibt, nachdem Schutzmaßnahmen getroffen wurden. ''Anmerkung'': Das Restrisiko kann auch nicht identifizierbare Risiken umfassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Retentionsraum:Rückhalteraum im Seitenbereich des Flussbettes oder der Aue, in dem bei Hochwasser ein Teil des Wassers zwischengespeichert wird. Dies führt dazu, dass das Wasser flussabwärts langsamer steigt. Es gibt natürliche und steuerbare Retentionsräume. Natürliche Rückhalteräume werden durch den Fluss selbst gemäß der Steigungsrate des Wasserstandes geflutet. Steuerbare Retentionsräume werden kontrolliert, z.B. nur bei bestimmten Wasserständen, geflutet und können gezielt den Hochwasserscheitel senken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Retten:Das Abwenden eines lebensbedrohlichen Zustandes durch lebensrettende Maßnahmen und/oder durch Befreien aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Rettungsdienst:Eine öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und der -&amp;gt; ''Gefahrenabwehr''; gliedert sich in Notfallrettung und Krankentransport.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Rettungsgerät:Bezeichnet ein Gerät, das zur Durchführung der technischen Rettung dient.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Rettungsmittel:Rettungsdienstfahrzeuge einschließlich des Rettungsmaterials sowie des Transportgerätes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Rettungssanitäter / Rettungssanitäterin:Person, die im Rettungsdienst tätig ist und über eine spezielle rettungsdienstliche Qualifikation verfügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Rettungswache:Einrichtung des Rettungsdienstes, zur Vorhaltung von -&amp;gt; ''Einsatzkräften'' und -&amp;gt; ''Rettungsmitteln''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Rettungsweg:Dienen der Rettung von Menschen und der Einleitung der Abwehrmaßnahmen durch Rettungskräfte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Rettungswegplan:Eine abstrahierte, zeichnerisch dargestellte, zweidimensionale und maßstäblich verkleinerte Abbildung des Veranstaltungsgeländes mit der genauen Darstellung (inkl. Angabe von Maßen: lichte Breite an der engsten Stelle, Lauflänge  und der Personenkapazität) der Rettungswege.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Rettungsweg-Verengungen bzw. Trichter:Reduziert sich die lichte Breite eines Rettungsweges in dessen Verlauf in Fluchtrichtung, spricht man von einer Verengung bzw. einem Trichter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Riggingtower:Konstruktionen aus Traversen, die es möglich machen, technische Geräte wie Scheinwerfer und Lautsprecher einzuhängen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Risiko:Auswirkung von Unsicherheiten auf Ziele; Risiken werden häufig mittels der Auswirkungen eines Ereignisses in Verbindung mit der Wahrscheinlichkeit seines Eintretens beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Risikoanalyse:Planerisch-technisches Verfahren zur Ermittlung (-&amp;gt; ''Risikoidentifizierung'') und Bewertung (Risikobewertung) von konkreten Gefahrenpotentialen in einem bestimmten räumlichen/zeitlichen Kontext, von deren Schadenausmaße/ Schadenhöhen und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten auf der Basis von Beobachtung, Modellierung, Gefahren- und Gefährdungsanalysen sowie Szenariobildung. Auf europäischer und internationaler Ebene wird bei dem Begriff Risikoanalyse von drei miteinander verbunden Schritten ausgegangen: 1. Risikobewertung (risk assessment), 2. -&amp;gt; ''Risikomanagement'' (risk management) und 3. -&amp;gt; ''Risikokommunikation'' (risk communcation).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Risikoanfälligkeit:Besondere Eigenschaft von Regionen oder von einzelnen Gruppen in der Gesellschaft, die mit Blick auf Schadensausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit stärker oder schwächer gegenüber einem bestimmten Gesamtrisiko anfällig sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Risikobeurteilung:Das gesamte Verfahren der Risikoidentifikation, -&amp;gt; ''Risikoanalyse'' und Risikobewertung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Risikoeinschätzung / -abschätzung:Bestimmung des wahrscheinlichen Ausmaßes eines -&amp;gt; ''Schadens'' und der Wahrscheinlichkeit seines Eintritts&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Risikohöhe:Ausmaß eines -&amp;gt; ''Risikos'' oder einer Kombination von Risiken, das als bestimmte Kombination von Auswirkungen und ihrer Wahrscheinlichkeit zum Ausdruck gebracht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Risikoidentifikation:Prozess zum Finden, Erkennen und Beschreiben von Risiken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Risikokommunikation:Interaktiver Prozess, in dem Meinungen und Informationen über -&amp;gt; ''Risiken'' zwischen den Verantwortlichen der Risikobewertung, des -&amp;gt; ''Risikomanagements'', den Wissenschaftlern und anderen beteiligten (Wirtschaft, Verbraucher, Medien und andere interessierte Kreise) ausgetauscht werden. Inhalte sind Fragen der Risikoart, der Vorteile von möglichen Managemententscheidungen und der verbleibenden Unsicherheit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Risikokontrolle:''Measures to reduce the likelihood of an emergency occurring from a given risk, and/or implement measures to mitigate the impacts of that emergency should arise''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Risikokriterien:Bezugspunkte, zu welchen die Bedeutung -&amp;gt; ''Risikos'' bewertet wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Risikomanagement:Koordinierte Aktivitäten zur Lenkung und Steuerung einer Organisation in Bezug auf -&amp;gt; ''Risiken''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Risikowahrnehmung:Risikoabschätzung, die weitgehend auf persönlichen Erfahrungen, vermittelten Informationen und intuitiven Einschätzungen beruht, die sich im Verlauf der biologischen und später der kulturellen Evolution herausgebildet haben. Sie umfasst neben den beiden Kategorien -&amp;gt; ''Schadensausmaß'' und Wahrscheinlichkeit andere Risikoeigenschaften, wie etwa die Reversibilität oder die Verteilung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==S==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Safety Lane:Sicherheitsbereich am Crash Barrier.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Sammelplatz:Eine in einer festen Örtlichkeit oder in -&amp;gt; ''Zelten'' untergebrachte Einrichtung, in der Betroffene sozial betreut und verpflegt werden können (frühere Bezeichnung Betreuungsstelle).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Sanitätsdienst:Ehemaliger Fachdienst nach dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes (KatSG) vom 9.7.1968, der nach den Katastrophenschutzgesetzen  einzelner Länder fortbestehen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Sanitätswesen:Umfasst Maßnahmen der Behandlung und des Transportes -&amp;gt; ''Verletzter'' und ''Erkrankter'' durch entsprechend ausgebildetes Personal. Es ist ein Aufgabenbereich nach §12 Zivilschutzgesetz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Schaden:Anthropozentrische Bewertung einer Zerstörung, Minderung und Beeinträchtigung von konkreten oder abstrakten Werten wie z.B. Einbußen an geldwerten Gütern (Vermögensschaden), Minderung von Lebenschancen (etwa bei einer Flucht vor Naturkatastrophen) und Lebensqualität (z.B. durch Naturzerstörung), einschließlich Formen ideeller Schädigung (Vertrauensverlust in Integrität politischer Entscheidungsträger)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Schadensausmaß:Qualitatives Maß für die möglichen Folgen/Konsequenzen einer -&amp;gt; ''Gefährdung''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Schadensereignis:Vorkommnis, bei dem eine -&amp;gt; ''Gefährdungssituation'' zu einem -&amp;gt; ''Schaden'' führt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Schadensfall:Veranstaltungsphase in der ein Schadensfall eingetreten ist. In dieser Phase arbeiten die -&amp;gt; ''Einsatzleitungen'' von -&amp;gt; ''Polizei'', -&amp;gt; ''Feuerwehr'' und  -&amp;gt; ''Rettungsdienst'' vor Ort der Gesamteinsatzleitung (Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst - je nach zutreffender Rechtgrundlage) zu. -&amp;gt; ''Sicherheitsgremium'' und erweitertes Sicherheitsgremium / -&amp;gt; ''Krisengremium'' / -&amp;gt; ''Krisenstab'' unterstützen die Einsatzleitung und führen Weisungen aus&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Schadensgebiet:Ein in sich geschlossener und zusammengehörender größerer Raum, in dem sich auch mehrere -&amp;gt; ''Einsatzstellen'' befinden können oder dem mehrere -&amp;gt; ''Einsatzräume'' zugewiesen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Schadensstelle:Räumlich eng begrenzter -&amp;gt; ''Schaden'' z.B. auf wenige Gebäude.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Schaugeschäfte:Anlagen, in denen Personen (Zuschauer) durch Vorführungen unterhalten werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Schnell-Einsatz-Gruppe (SEG):Gruppe von ausgebildeten -&amp;gt; ''Helferin-nen/Helfern''. Sie ist so ausgebildet und ausgestattet, dass sie bei einem -&amp;gt; ''Großschadensereignis'' oder außergewöhnlichen Ereignissen -&amp;gt; ''Verletzte'', ''Erkrankte'' sowie andere Geschädigte oder Betroffene versorgen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Schutzgut:Alles, was aufgrund seines ideellen oder materiellen Wertes vor -&amp;gt; ''Schaden'' bewahrt werden soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Schutzmaßnahme:Mittel zur vorgesehenen Minderung des -&amp;gt; ''Risikos''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Schutzziel:Angestrebter Zustand von Mensch, Umwelt und Sachwerten, der bei einem Ereignis erhalten bleiben soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Schutzzielbestimmung:Politische Entscheidung des Rates, welche Qualität die -&amp;gt; ''Gefahrenabwehr'' durch die -&amp;gt; ''Feuerwehr'' in der Gemeinde haben soll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Show-Stopp-Routine:''Routine for pausing a performance''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Sicherheit:Freiheit von unvertretbarem -&amp;gt; ''Risiko''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Sicherheitsbehörde:Haben die Aufgabe, die -&amp;gt; ''öffentliche Sicherheit'' und -&amp;gt; ''Ordnung'' durch Abwehr von -&amp;gt; ''Gefahren'' und durch Unterbindung und Beseitigung von Störungen aufrechtzuerhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Sicherheitsbereich:Bereich, in dem eine Person nicht mehr von Feuer oder anderen -&amp;gt; ''Gefahren'' bedroht ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Sicherheitskoeffizient:Bewertungssystem zur brandschutz-technischen Einschätzung von -&amp;gt; ''Großveranstaltungen''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Sicherheitskonzept:Beinhaltet alle zu regelnden Sicherheitsaspekte einer -&amp;gt; ''Veranstaltung'', die sich aus dem Versammlungsstättenrecht und dem allgemeinen Ordnungsrecht sowie eigenen Sicherheitsansprüchen ergeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Sicherheitskreis:Gruppe, die sich aus dem -&amp;gt; ''Veranstalter'' sowie wesentlichen Dienstleistern zusammensetzt. Eine Beteiligung der Behörden ist nicht erforderlich. Die Gruppe tritt zusammen und entscheidet unterhalb einer Schwelle, ab der behördliche Beteiligung oder ein behördliches Eingreifen erforderlich werden. Dies können untergeordnete Logistikprobleme, Programmänderungen, Wünsche von VIPs oder ähnliches sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Sicherheitsplanung (von Veranstaltungen):Ganzheitlich-systematische Planung der sicheren und nachhaltigen Durchführung von -&amp;gt; ''Veranstaltungen'' unter Berücksichtigung aller relevanten technischen, rechtlichen sowie organisationalen/akteursspezifischen Vorgaben zur Herstellung der optimalen Handlungsfähigkeit aller Beteiligten und dem Schutz Dritter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Sichtung:Ärztliche Beurteilung und Entscheidung (Triage) über die Priorität der Versorgung von Patienten hinsichtlich Art und Umfang der Behandlung sowie Zeitpunkt, Art und Ziel des Transportes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Slam Dancing:''A spontaneous form of dancing where people deliberately throw themselves against people they are dancing with''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Sofortmaßnahmen:-&amp;gt; ''Einsätze'' im Rahmen der -&amp;gt; ''Katastrophenhilfe'', die von -&amp;gt; ''Hilfsorganisationen'' durchgeführt werden mit dem Ziel, das Überleben der betroffenen Bevölkerung zu sichern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Spitzenstunde:60-minütiger Zeitraum mit der höchsten Verkehrsbelastung eines Tages.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Sportstadion:Versammlungsstätten mit -&amp;gt; ''Tribünen'' für -&amp;gt; ''Besucher'' und mit nicht überdachten Sportflächen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Stab:Beratungsgremium für einen Verantwortlichen außerhalb der normalen Linienorganisation, bereitet dessen Entscheidungen vor und setzt sie um.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Stolperkante:Als Stolperkante wird bei Podesten und Bühnen unter einem Meter Höhe die äußere Begrenzung der Fläche bezeichnet. Sie dient zur Wahrnehmung des Endes von Podesten für Akteure, Kameraleute und Techniker.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Straßenverkehrsordnung:Bei der Organisation von -&amp;gt; ''Veranstaltungen'' sind straßenverkehrsrechtliche Vorschriften einzuhalten. So bedürfen Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, einer Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird. Der -&amp;gt; ''Veranstalter'' hat dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden (StVo §29 As.2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Störungsszenario:Die Beschreibung eines potentiell auf die -&amp;gt; ''Veranstaltung'' einwirkenden Ereignisses, das den Ablauf und die Sicherheit der Veranstaltung stören/gefährden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Subsidiarität:Prinzip, das auf die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung abstellt. Nur dort, wo die Möglichkeiten des Einzelnen bzw. einer kleinen Gruppe nicht ausreichen Aufgaben zu lösen, sollen staatliche Institutionen subsidiär eingreifen. Dabei ist der Hilfe zur Selbsthilfe der Vorrang vor einer unmittelbaren Aufgabenübernahme durch den Staat zu geben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Szenario, Szenarioentwicklung:Annahme von möglichen Ereignissen oder Abfolgen von Ereignissen und deren Einwirkungen auf Mensch, Umwelt und Sachwerte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==T==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Tabletop-Übung:Testform, bei der die -&amp;gt; ''betrieblichen Kontinuitätspläne'' in einer Sitzung durchgespielt und diskutiert werden (auch Computergestützt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Tagesganglinie:Grafische Darstellung von Daten im Zeitablauf eines Tages. (z.B. Besucher)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Taktische Einheit:Einheit, die auf Grund ihrer Führung, Stärke und Ausrüstung in der Lage ist, einen ihrer Aufgabenstellung entsprechenden Auftrag selbständig zu erfüllen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Taktische Zeichen:Grafische Symbole zur Darstellung von Einheiten, Verbänden, Einrichtungen, Personen, Einsatzmaßnahmen, -&amp;gt; ''Gefahren'' und -&amp;gt; ''Schäden'' in -&amp;gt; ''Lagekarten'' und anderen taktischen Zeichnungen. Für den -&amp;gt; ''Brand-'' und -&amp;gt; ''Katastrophenschutz'' sind sie in der DV 102 grundsätzlich eingeführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Task Force:Internationaler Begriff für eine Einheit, die für einen zeitlich und sachlich begrenzten Spezialauftrag mit Mitarbeitern und Ausstattung verschiedener Herkunft zusammengestellt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Technische Einsatzleitung (TEL):Führt die ihr unterstellten -&amp;gt; ''Einsatzkräfte'' am Gefahren- und Schadensort. Der technische -&amp;gt; ''Einsatzleiter'' benötigt zur Erfüllung seiner Aufgaben in der Regel einen -&amp;gt; ''Stab'' aus Sachgebieten und Fachberatern. Der Aufgabenumfang und das Ausmaß der personellen Besetzung werden durch die technisch-taktische Führung der Einheiten / Einsatzkräfte im Einzelfall bestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Technische Hilfeleistung:Maßnahmen unter Verwendung spezieller technischer Ausrüstung zur Abwehr von -&amp;gt; ''Gefahren'' für Leben, Gesundheit oder Sachen, die aus Explosionen, Überschwemmungen, -&amp;gt; ''Unfällen'' oder ähnlichen Ereignissen entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Technischer Zug:Entspricht einer Taktischen Einheit in der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Er besteht aus zwei Bergungsgruppen und grundsätzlich einer Fachgruppe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Tragluftbauten:Anlagen mit einer flexiblen Hülle, welche ausschließlich oder mit Stützen durch Seile, Netze oder Masten von der unter Überdruck gesetzten Luft des Innenraums getragen wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Transportfähigkeit:Zustand eines -&amp;gt; ''Verletzten'' oder ''Erkrankten'', bei dem die lebenswichtigen Körperfunktionen gesichert sind und durch geeignete Maßnahmen eine Zunahme bestehender oder weiterer -&amp;gt; ''Schäden'' verhindert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Tribünen:-&amp;gt; Bauliche Anlagen mit ansteigenden Steh- oder Sitzplatzreihen (Stufenreihen) für -&amp;gt; ''Besucher''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Trouble Shooter:''A person skilled at solving or anticipating problems or difficulties''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Trinkwasseraufbereitung:Umfasst Förderung, Aufbereitung, Lagerung, Transport und Verteilung des Trinkwassers für die betroffene Bevölkerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==U==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Überfüllungskonzept:Das Konzept des -&amp;gt; ''Veranstalters'' wie er einer Überfüllung (Überschreitung der zulässigen Höchstbesucherzhal oder Auftreten von kritischen Personendichten unterhalb dieser Schwelle) des Veranstaltungsgeländes (oder Teilen davon) vorbeugt und wie er notfalls eine Überfüllungssituation wieder in den Regelbetrieb zurückführt. Es besteht aus einem Textteil, der idealerweise durch eine grafischen Teil (Plan) ergänzt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Umwehrungen:Vorrichtungen am Rand einer Verkehrsfläche mit dem Ziel, den Absturz von Personen oder Sachen zu verhindern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Unfall:Plötzliches, unvorhergesehenes und durch äußere Ursachen eintretendes Ereignis, das zu einem -&amp;gt; ''Schaden'' an Personen und / oder Sachen führt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Ungewissheit:Grundsätzliche Unfähigkeit zu deterministischer Prognose.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Unglück:Plötzlich hereinbrechendes Geschick, verhängnisvolles Ereignis, das einen oder viele Menschen trifft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Unwetter:Ein Unwetter ist ein meteorologisches Ereignis, dessen Auswirkungen Menschenleben oder Sachwerte gefährden und unter Umständen einen -&amp;gt; ''Notstand'' hervorrufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Unwetterwarnung:Vom Deutschen Wetterdienst erstellt, wenn die Überschreitung eines oder mehrerer Schwellwerte (z.B. Windgeschwindigkeit, Niederschlag) erwartet wird und die Wettererscheinungen zu einer -&amp;gt; ''Gefahr'' für die -&amp;gt; ''öffentliche Sicherheit'' führen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==V==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Veranstalter:Derjenige, der für die jeweilige Veranstaltung die Verantwortung trägt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Veranstalterhaftpflicht:Die Veranstalter-Haftpflicht deckt -&amp;gt; ''Schäden'' ab, die im Rahmen einer -&amp;gt; ''Veranstaltung'' Dritter zugefügt werden. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Durchführung der Veranstaltung, insbesondere auch aus dem Auf- und Abbau von zur Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen, Technik und dergleichen; aus Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf die Veranstaltung; aus Bewachung und Sicherung der Veranstaltung; aus der Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Aufgaben/Arbeiten im Interesse des -&amp;gt; ''Veranstalters''; aus dem Besitz oder der Verwendung von Hebezeugen, z.B. Kränen, Feldbahnen zur Beförderung von Sachen; aus Werbeveranstaltungen, dem Vorhandensein von Werbeeinrichtungen (Transparenten, Leuchtröhren, Werbetafeln usw.). Individuell können weitere Deckungsvarianten mit dem Versicherer vereinbart werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Veranstaltung:Im allgemeinen Sinne organisierte Treffen von Menschen über eine bestimmte Zeit an einem bestimmten Ort oder mehreren Orten gleichzeitig zu einem vorher festgelegten Zweck. Sie werden grundsätzlich zeitlich vorher geplant. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Veranstaltungsausfallversicherung:Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer (-&amp;gt; ''Veranstalter'') Schutz, wenn eine -&amp;gt; ''Veranstaltung'' infolge eines vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umstandes ausfällt, abgebrochen oder in der Durchführung geändert wird. Dieses gilt für die in der Versicherungspolice bezeichnete Veranstaltung und bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Folgende Umstände sind üblicherweise im Versicherungsschutz enthalten: Ausfall der öffentlichen Stromversorgung, Krankheit, -&amp;gt; ''Unfall'' oder Tod eines Künstlers oder anderer Akteure, Verhinderung von Künstlern oder anderen Akteuren durch unvorhersehbare Ereignisse, Unbenutzbarkeit der Veranstaltungsstätte. Folgende Ursachen deckt eine Veranstaltungsausfallversicherung in der Regel nicht ab: Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Streik, Arbeitsunruhen, Terrorismus, Attentatsdrohungen, Ausbleiben des Publikums, Witterungseinflüsse. Versichert werden können die Produktionskosten, Gewinne, Sponsorengelder und örtliche Kosten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Veranstaltungsleiter:Vom -&amp;gt; ''Veranstalter'' beauftragte und benannte Person, die in Vertretung des Veranstalters (ggf. juristische Person) für die an sie delegierten Aufgaben oder die gesamte Veranstaltung verantwortlich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Verbindungsperson:Halten als Mitglieder des -&amp;gt; ''Führungsstabes'' ständig Kontakt zu ihrer entsendenden Stelle, vertreten deren Interessen und bieten ggf. Kräfte und Mittel zur Unterstützung an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Verfügungsraum:Zugewiesene Raum, in dem sich eine Einheit für eine spätere Verwendung bereithält oder sich auf einen bevorstehenden -&amp;gt; ''Einsatz'' vorbereitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Verkaufsgeschäfte:Anlagen, bei denen Personen (-&amp;gt; ''Besucher'') Sachgegenstände, Speisen oder Getränke gewinnen oder erwerben können&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Verkehrskonzept (für Veranstaltungen):Eine umfassende schriftliche Zusammenstellung von benötigten Informationen, Strategien und geplanten Maßnahmen zur Abwicklung des Verkehrs (IV und ÖV) bei -&amp;gt; ''Veranstaltungen''. Dabei müssen alle Verkehrsmittel sowie der Fußgängerverkehr beachtet werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Verkehrsumlegung:Bei der Verkehrsumlegung werden die Nachfragematrizen auf das Netz umgelegt, um Streckenbelastungen zu erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Verletzter:Person, die durch äußere Einwirkung einen Gesundheitsschaden erlitten hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Verpflichtung:Formlose Erklärung einer bzw. eines -&amp;gt; ''Helferin/Helfers'', sich für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit zum Dienst im -&amp;gt; ''Katastrophenschutz'' zu verpflichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Versammlungsrecht:Das Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (kurz: Versammlungsgesetz 1978) sieht das Grundrecht jedes Bürgers vor, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen -&amp;gt; ''Veranstaltungen'' teilzunehmen, solange diese nicht gegen das Grundgesetz verstoßen (VersG §§1). Da Events auch mit der Ansammlung einer unbestimmten Zahl von Menschen verbunden sind, findet auch hier das Versammlungsgesetz seine Anwendung. Das Versammlungsgesetz unterscheidet zwischen zwei Versammlungsarten: öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen (VersG §§ 5-13) und öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel (VersG § 14-20). Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen: Nach dem Versammlungsgesetz besteht grundsätzlich keine Anmeldepflicht der Veranstaltung. Es ist ein Veranstaltungsleiter (-&amp;gt; ''Veranstalter'') zu stellen, der das Hausrecht ausübt. Ordnerpersonal (Security) darf eingesetzt werden. Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge: Eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel ist bis spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe bei der zuständigen Behörde anzumelden. Die zuständige Behörde kann die Veranstaltung verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen. Der Einsatz von Ordnern (Security) bedarf einer polizeilichen Genehmigung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Versammlungsräume:Räume für -&amp;gt; ''Veranstaltungen'' oder für den Verzehr von Speisen und Getränken. Hierzu gehören auch Aulen und Foyers, Vortrags- und Hörsäle sowie Studios.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Versammlungsstätten:-&amp;gt; ''Bauliche Anlagen'' oder Teile baulicher Anlagen, die für die gleichzeitiger Anwesenheit vieler Menschen bei -&amp;gt; ''Veranstaltungen'', insbesondere erzieherischer, wirtschaftlicher, geselliger, kultureller, künstlerischer, politischer, sportlicher oder unterhaltender Art, bestimmt sind sowie Schank- und Speisewirtschaften.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Versicherung:Um die Haftung und das -&amp;gt; ''Risiko'' des -&amp;gt; ''Veranstalters'' abzusichern, ist es möglich, vor der -&amp;gt; ''Veranstaltung'' verschiedene Versicherungen abzuschließen. Bevor Versicherungen abgeschlossen werden, ist jedoch eine genaue -&amp;gt; ''Risikoanalyse'' vorzunehmen. Der Abschluss von Versicherungen für Kleinrisiken ist in der Regel nicht zu empfehlen, da die Versicherungsprämie über dem eventuellen Schadensvolumen liegen kann. Je nach Art und Umfang der Veranstaltung gibt es verschiedene Schadensrisiken und somit unterschiedliche Risikoklassifizierungen. Immer gilt: Je höher das Risiko, desto höher die Versicherungsprämie. In der Veranstaltungsabsicherung gibt es grundsätzlich folgende Versicherungen: -&amp;gt; ''Veranstalter-Haftpflicht'', -&amp;gt; ''Veranstaltungsausfall-Versicherung'', -&amp;gt; ''Wetterversicherung'', Übererfolg einer Werbemaßnahme, Prize-Indemnity (Gewinnspiel-Versicherung). Es gibt die Möglichkeit, Versicherung für jede Veranstaltung individuell zu vereinbaren oder Jahres-Policen für Veranstaltungen abzuschließen. Bei mehreren gleichartigen Veranstaltungen im Jahr ist eine Jahres-Police preisgünstiger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Vorsorge:Vorbereitungen, um die Auswirkung von Störfällen zu reduzieren und zu bewältigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Vulnerabilität:Maß für die anzunehmende Schadensanfälligkeit von Mensch, Umwelt und Sachwerten in Bezug auf ein bestimmtes Ereignis.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==W==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Warnung:Eine Warnung ist eine Aufforderung/Empfehlung zu vorbeugenden Maßnahmen bei drohender -&amp;gt; ''Gefahr'', z.B. Warnung der Bevölkerung durch -&amp;gt; ''Unwetterwarnungen''.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Weisung:Zusammenfassender Begriff für verschiedene Arten der Übermittlung bestimmter Absichten und ihrer Durchführung. ''Anweisung'': Information über das Einhalten einer bestimmten Arbeitsweise und die Sicherstellung der Einhaltung von Vorschriften. Auftrag: Übertragung von selbständig durchzuführenden Aufgaben. Kommando: Lenkung einer gemeinsamen Handlung einer Gruppe. -&amp;gt; ''Befehl'': Eindeutige, unmissverständliche Anordnung, die zum sofortigen Handeln zwingt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Wellenbrecher:Absperrung, aufgestellt in Stehplatzbereichen, die in Verbindung mit angemessenen Zwischenräumen die -&amp;gt; ''Zuschauer'' davor bewahrt, gequetscht/erdrückt zu werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Wetter-Versicherung:Deckt Vermögensschäden ab, die aus witterungsbedingten Gründen entstehen. Sie versichert das -&amp;gt; ''Risiko'', dass eine -&amp;gt; ''Veranstaltung'' oder Filmproduktion abgesagt, abgebrochen, unterbrochen, verlegt, verschoben oder in der Durchführung geändert wird und/oder aufgrund widriger Witterungsumstände geringere Einnahmen erzielt werden. Dabei erstattet der Versicherer den finanziellen Verlust, der in Form von aufgewendeten Kosten, entgangenem Gewinn, Mehrkosten oder Schadenminderungsaufwendungen entstanden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Windrichtung:Richtung, aus der der Wind kommt und ein wichtiger Faktor der -&amp;gt; ''Lagebeurteilung''. Durch sie können Probleme in erheblichem Maße verstärkt oder gemindert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Windzugrichtung:Die entgegengesetzte Windrichtung; z.B.: Wind kommt aus Richtung West und zieht in Richtung Ost.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Z==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Zäune:Dienen der Einfriedung eines Bereichs mit dem Ziel, diesen Bereich gegen unbefugtes Betreten zu sichern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Zelte:Anlagen, deren Hülle aus Planen (textile Flächengebilde, Folien) oder teilweise auch aus festen Bauteilen besteht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Zugangskontrolle:Jede Veranstaltung hat verschiedene Zonen, die nicht für alle -&amp;gt; ''Besucher'' zugänglich sein sollen. Insbesondere sind hier VIP-Lounge und der Backstage-Bereich zu nennen. Zur Kennzeichnung von Personen, die Zutritt zu den jeweiligen Bereichen haben sollen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: Crewpass, Armband, Einlassstempel, Chipkartensystem. Die jeweilige Kennzeichnung wird von Sicherheitspersonal an den Zugängen kontrolliert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Zuschauerbereich:Bereich, von dem aus die -&amp;gt; ''Zuschauer'' das Ereignis betrachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literaturverzeichnis==&lt;br /&gt;
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, (2011): BBK Glossar Ausgewählte zentrale Begriffe des Bevölkerungsschutzes, Bonn&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Gemeinsames Melde- und Lage-zentrum (GMLZ), Online verfügbar: http://www.bbk.bund.de/DE/AufgabenundAusstat-tung/Krisenmanagement/GMLZ/GMLZ_einstieg.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits-medizin: Gefährdungsbeurteilung, Online verfügbar: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Glossar/F-L/Gefaehrdungsbeurteilung.html. ,Version: 2009&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bundesministerium des Innern (2011): Schutz Kritischer Infrastrukturen – Risiko- und Krisenmanagement, Leitfaden für Unternehmen und Behörden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Business Continuity Institute, (Hrsg.) (2012): Glossar. V.0.9. BCMNet - BCI The Swiss Chapter. S.15, Online verfügbar: http://www.bcifiles.com/GermanEnglishBCMDictionary2012.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Cabinet Office (2013): Lexicon of UK Civil Protection Terminology - Version 2.1.1. Online verfügbar: https://www.gov.uk/government/publications/emergency-responder-interoperability-lexicon&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
DCMS (Hrsg.) (2008): Guide to Safety at Sports Grounds. Green Guide. Fifth Edition. HSMO: Norwich. S. 91.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
DIN - Deutsches Institut für Normung., (2005): EN 13200-3:2005, Zuschaueranlagen, S. 5: Beuth Verlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
DIN - Deutsches Institut für Normung., (2011): DIN 14011:2010-06, Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße, S.46: Beuth Verlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
DIN - Deutsches Institut für Normung., (2011): DIN EN 13200-1:2011, Zuschaueranlagen -  Teil 1: Allgemeine Merkmale für Zuschauerplätze: Beuth Verlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
DIN - Deutsches Institut für Normung., (2003): DIN 14090, Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken: Beuth Verlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
DIN - Deutsches Institut für Normung., (2013): DIN EN ISO 14971, Medizinprodukte: Beuth Ver-lag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
DIN - Deutsches Institut für Normung., (2011): DIN EN ISO 12100:2011, Änderungen bei der Zusammenführung mit DIN EN ISO 14121-1: Beuth Verlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
DIN - Deutsches Institut für Normung. (2013): DIN 14096:2013-01, Brandschutzordnung - Re-geln für das Erstellen und das Aushängen: Beuth Verlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
DIN - Deutsches Institut für Normung., (2011): DIN ISO 31000:2011, Risikomanagement - Grundsätze und Leitlinien (ISO 31000:2009), Beuth Verlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
DIN - Deutsches Institut für Normung., (2004): EN 13814:2004, S. 11, Fliegende Bauten und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks – Sicherheit, Beuth Verlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
DIN - Deutsches Institut für Normung., (2010): DIN ISO 23601:2010-127, Sicherheitskennzeichnung - Flucht- und Rettungspläne (ISO 23601:2009), Beuth Verlag &lt;br /&gt;
DIN - Deutsches Institut für Normung., (2008): DIN 820-120:2008-09, Normungsarbeit – Teil 120: Leitfaden für die Aufnahme von Sicherheitsaspekten in Normen (ISO/IEC Guide 51:1999), S.9, Beuth Verlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
DIN - Deutsches Institut für Normung., (2009): DIN 13050:2009, Rettungswesen – Begriffe, Beuth Verlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
DIN - Deutsches Institut für Normung., (2010): DIN 14011:2010-06, S.47, Begriffe aus dem Feuerwehrwesen, Beuth Verlag &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
DIN - Deutsches Institut für Normung.,(2011): DIN EN ISO 12100:2011 Sicherheit von Maschinen, S.11, Beuth Verlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
DIN - Deutsches Institut für Normung., (2000): DIN EN ISO 9000:2000, Qualitätsmanagementsysteme - Grundlagen und Begriffe (ISO 9000:2000), Beuth Verlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
DIN - Deutsches Institut für Normung., (2007): DIN EN ISO 14121-1:2007, Sicherheit von Maschinen - Risikobeurteilung - Teil 1: Leitsätze, Beuth Verlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
DIN - Deutsches Institut für Normung.,(2008): DIN 820-120:2008-09, Normungsarbeit – Teil 120: Leitfaden für die Aufnahme von Sicherheitsaspekten in Normen (ISO/IEC Guide 51:1999), S.9, Beuth Verlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
DIN - Deutsches Institut für Normung., (2011): DIN 15750:2011-09, Veranstaltungstechnik – Leitlinien für technische Dienstleistungen (Entwurf), Beuth Verlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dudenverlag (Hrsg.): Duden – Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden. Mannheim : Bibliographisches Institut GmbH, 2002&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
DVGW, (2008):  Arbeitsblatt W 405, Bereitstel-lung von Trinkwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
FEMA (Hrsg.) (2010 [2005]): Special Events Contingency Planning. Job Aids Manual. S. C-10., Online verfügbar: http://training.fema.gov/emiweb/downloads/is15aspecialeventsplanning-jamanual.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fiedler, A.-K., (2012): Masterthesis Beurteilbarkeit besonderer Gefährdungslagen bei Großver-anstaltungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), (2012): Begriffsbestimmungen. Teil: Verkehrsplanung, Straßenentwurf und Straßenbetrieb, Köln:  FGSV Verlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gesetz über das Landesstrafrecht und das Ver-ordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (RegG)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Henschel, O., (2004): Lexikon Eventmanagement, Berlin: Beuth Verlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ingenieurbüro Fenz, Sicherheitskonzepte, Wie viel Raum geben Sie der Sicherheit Ihrer besu-cher?, Online verfügbar: http://ifis-fr.de/leistungen/sicherheitskonzepte-f%C3%BCr-veranstaltungen/sicherheitskonzepte/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ISO PAS 22399 (2007): Societal security - Guide-line for incident preparedness and operational continuity management &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jochimsen, R., (1966): Theorie der Infrastruktur. Grundlagen der marktwirtschaftlichen Entwick-lung. Tübingen. S. 100, Mohr (Siebeck)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungs-referat, HA IV – Branddirektion, Einsatzvorbeu-gung, HA I – Veranstaltungs- und Versamm-lungsbüro (2012b): Sicherheit von Großveranstaltungen. Teil A: Handreichung für Veranstalter. München (Version 2).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Löhr, V. &amp;amp; G. Gröger (2011): Bau und Betrieb von Versammlungsstätten. Frankfurt/Main: Verlag Recht und Wissenschaft. S.88.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Musterbauordnung (MBO), (2002), Online verfügbar: http://www.vbg.de/apl/gv/mbo/titel.htm&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (MVStättV), (2005)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
PTV AG Karlsruhe (2011): PTV Visum 12.5 Grundlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Rechtswörterbuch|DE,(2015), Online verfügbar:  http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/o/oeffentliche-ordnung/&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Springer Fachmedien Wiesbaden, Winter, Eggert, (Hrsg.) (2014): Online verfügbar: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/aufbauorganisation.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Starke, H., Ondra, R., (2010): Handbuch fliegende Bauten, Berlin: xEMP&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz (Hrsg.) (2006): Wörter-buch des Zivil- und Katastrophenschutzes. Köln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Swedish Civil Contingencies Agency (MSB) (Hrsg.) (2012): Event Safety Guide. S. 211., Online verfügbar: https://www.msb.se/RibData/Filer/pdf/26172.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vabeg Eventsafety Deutschland GmbH (2011): Taschenenbuch Eventsafety&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verein Deutscher Ingenieure, (Hrsg), Wiede-mann,P., (2000): Risikokommunikation für Unternehmens, Düsseldorf: VDI&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes, (2010): vfdb Richlitnie 03-03: Einsatzplanung Großveranstaltungen&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur&amp;diff=5884</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur</title>
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		<updated>2015-06-23T12:08:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Infrastruktur}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Logistik|Infrastruktur]] in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen. Zu den am häufigsten verwendeten Infrastrukturen für Veranstaltungen gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Abschrankungen und Zäune&lt;br /&gt;
*Bühnen und Podeste, Tribünen&lt;br /&gt;
*Strom&lt;br /&gt;
*Zu-und Abwasser&lt;br /&gt;
*Veranstaltungstechnik (Licht / Ton / Video)&lt;br /&gt;
*Sanitäranlagen (Toiletten, Duschen)&lt;br /&gt;
*Container (Büro, Lager, Garderoben, Kassen) &lt;br /&gt;
*Zelte&lt;br /&gt;
*Kommunikationseinrichtungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausfall einer temporären Infrastruktur, kann relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Veranstaltungstechnik==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik|Veranstaltungstechnik]] ist ein unverzichtbarer Bestandteil der meisten Veranstaltungen. Die Bandbreite der eingesetzten Technik ist dabei weit von einfachen Beschallungsanlagen bis hin zu umfangreichen Video- und Lichtinstallationen ist heutzutage (fast) alles möglich. Veranstaltungstechnik umfasst die technischen Voraussetzungen für Veranstaltungen aller Art, hierzu gehören insbesondere&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschallung, &lt;br /&gt;
* Beleuchtung, &lt;br /&gt;
* Videotechnik&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik dient zwei Zielen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Unterstützung des Programms: Hör- und Sichtbarmachen des Gebotenen, Untermalung, Hervorhebung und Akzentuierung des Programms&lt;br /&gt;
* Unterstützung der Kommunikation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
und spielt daher meist eine besondere Rolle im Rahmen des Sicherheitskonzeptes, da die Anlagen (PA, Videoscreen etc.) regelmäßig für die Regel- / insbesondere aber auch für die Notfallkommunikation verwendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Stromversorgung==&lt;br /&gt;
Die [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung|Stromversorgung]] und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes.&lt;br /&gt;
Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung ist daher immer auch Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung der Veranstaltung. Beginnend mit der bedarfsgerechten Planung über die fachgerechte Ausführung sind im Rahmen der Besuchersicherheit insbesondere das Thema der öffentlich zugänglichen Schalt- &amp;amp; Steckverbindungen, der Verlegung von Kabeln und Leitungen zu betrachten sowie der Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Infrastrukturen zu betrachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bodenabdeckungen==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Bodenabdeckungen|Temporäre Bodenabdeckungen]] finden bei Veranstaltungen Verwendung, um die Standsicherheit temporärer Bauten wie z.B. Bühnen und Tribünen zu gewährleisten und die Belastbarkeit von schwierigen (nicht ausreichend tragfähigen) Untergründen zu verbessern. &lt;br /&gt;
Mit diesen Lastverteilsystemen werden außerdem u.a. Rettungs-, Transport-  oder Gehwege errichtet, bestehende Wege verbreitert und Arbeitsplattformen errichtet.&lt;br /&gt;
Im Unterschied dazu kommen temporäre Abdecksysteme als Bodenschutzsysteme dort zum Einsatz, wo es empfindliche Oberflächen und Untergründe wie gegen mechanische Einwirkungen zu schützen gilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung==&lt;br /&gt;
Orientierung  bzw. die Möglichkeit, sich jederzeit orientieren zu können, ist ein wesentlicher Teil der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist daher zu prüfen, inwieweit das Schutzziele „Orientierungsmöglichkeit“ realisiert werden kann und ob neben der allgemeinen Beleuchtung auch eine [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung|Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung]] notwendig ist.&lt;br /&gt;
Neben den einschlägigen Normen macht die Musterversammlungsstättenverordnung klare Vorgaben in Bezug auf die Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten und in Versammlungsräumen.&lt;br /&gt;
Die in der Verordnung formulierten  formulierten Schutzziele sind grundsätzliche auch für Veranstaltungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung anzuwenden –  angepasst an die sich auch im Hinblick auf die Angemessenheit des Aufwands ergebenden Realitäten der temporären Großveranstaltungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sanitäre Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sanitäranlagen|Sanitäranlagen]]''', insbesondere WC-Anlagen, gehören zur Grundausstattung der Infrastruktur bei Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Die richtige Bemessung der Kapazitäten ist dabei nicht nur relevant in Bezug auf Hygiene und Gesundheit der Menschen, sondern sorgt auch in nicht unerheblichem Maße für das Wohlbefinden der Besucher bzw. – im Falle von nicht ausreichenden Kapazitäten – möglicherweise für Unruhe und schlechte Stimmung unter den Besuchern. Fehlende Toilettenkapazitäten können darüber hinaus durch wildes Urinieren zu umfangreicher Umweltverschmutzung führen (Übersäuerung des Bodens).&lt;br /&gt;
Die Wahl des richtigen Aufstellortes ist dabei auch aus sicherheitsrelevanten Aspekten von Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mobile Sicherheitsabsperrungen sind ein unverzichtbares Instrumentarium bei allen Großveranstaltungen.&lt;br /&gt;
Bewegliche Absperrungen können von großem Nutzen im Sinne einer vorausschauenden Planung, strukturierten Organisation und Personenlenkung sowie sicheren Durchführung einer Veranstaltung sein, können jedoch ebenso eine Gefahr für die Besucher darstellen und wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten erheblich behindern. Aus Sicht der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr stehen neben der raschen Entleerung der Besucherbereiche, die Sicherstellung der Hilfsfrist und der gesicherte Abtransport von Verletzten insbesondere bei einem eventuellen Schadenfall im Vordergrund. &lt;br /&gt;
Daher muss der Aufbau im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bzw. des Sicherheitskonzeptes überprüft werden. Dabei dürfen durch Absperrungen keine Gefährdungen hervorgerufen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (MVStättV – Fassung Juni 2005) trifft Aussagen zu Absperrungen, zur Blockbildung in Sportstadien, zur Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen und zur Einfriedung von Stadionanlagen. Konkrete Aussagen zur Wahl des Absperrmaterials sind nicht enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Anwendung von mobilen Absperrungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung existieren zum jetzigen Zeitpunkt keine standardisierten Vorgaben – die Musterversammlungsstättenverordnung kann hier als Anhaltspunkt genutzt werden, bietet jedoch für einen Teil der Anwendungsbereiche keine ausreichende Hilfestellung.&lt;br /&gt;
Aus diesem Grunde, aber auch aufgrund unterschiedlicher umgangssprachlicher Begriffe für ein und dieselbe Absperreinrichtung, soll das vfdb-Merkblatt zur Vereinheitlichung und somit zur Verständlichkeit beitragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen|Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur&amp;diff=5883</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur</title>
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		<updated>2015-06-23T12:05:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: /* Einleitung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Infrastruktur}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Logistik|Infrastruktur]] in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen. Zu den am häufigsten verwendeten Infrastrukturen für Veranstaltungen gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Abschrankungen und Zäune&lt;br /&gt;
*Bühnen und Podeste, Tribünen&lt;br /&gt;
*Strom&lt;br /&gt;
*Zu-und Abwasser&lt;br /&gt;
*Veranstaltungstechnik (Licht / Ton / Video)&lt;br /&gt;
*Sanitäranlagen (Toiletten, Duschen)&lt;br /&gt;
*Container (Büro, Lager, Garderoben, Kassen) &lt;br /&gt;
*Zelte&lt;br /&gt;
*Kommunikationseinrichtungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausfall einer temporären Infrastruktur, kann relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--==Veranstaltungstechnik==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik|Veranstaltungstechnik]] ist ein unverzichtbarer Bestandteil der meisten Veranstaltungen. Die Bandbreite der eingesetzten Technik ist dabei weit von einfachen Beschallungsanlagen bis hin zu umfangreichen Video- und Lichtinstallationen ist heutzutage (fast) alles möglich. Veranstaltungstechnik umfasst die technischen Voraussetzungen für Veranstaltungen aller Art, hierzu gehören insbesondere&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschallung, &lt;br /&gt;
* Beleuchtung, &lt;br /&gt;
* Videotechnik&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik dient zwei Zielen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Unterstützung des Programms: Hör- und Sichtbarmachen des Gebotenen, Untermalung, Hervorhebung und Akzentuierung des Programms&lt;br /&gt;
* Unterstützung der Kommunikation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
und spielt daher meist eine besondere Rolle im Rahmen des Sicherheitskonzeptes, da die Anlagen (PA, Videoscreen etc.) regelmäßig für die Regel- / insbesondere aber auch für die Notfallkommunikation verwendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
--&amp;gt;==Stromversorgung==&lt;br /&gt;
Die [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung|Stromversorgung]] und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes.&lt;br /&gt;
Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung ist daher immer auch Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung der Veranstaltung. Beginnend mit der bedarfsgerechten Planung über die fachgerechte Ausführung sind im Rahmen der Besuchersicherheit insbesondere das Thema der öffentlich zugänglichen Schalt- &amp;amp; Steckverbindungen, der Verlegung von Kabeln und Leitungen zu betrachten sowie der Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Infrastrukturen zu betrachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bodenabdeckungen==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Bodenabdeckungen|Temporäre Bodenabdeckungen]] finden bei Veranstaltungen Verwendung, um die Standsicherheit temporärer Bauten wie z.B. Bühnen und Tribünen zu gewährleisten und die Belastbarkeit von schwierigen (nicht ausreichend tragfähigen) Untergründen zu verbessern. &lt;br /&gt;
Mit diesen Lastverteilsystemen werden außerdem u.a. Rettungs-, Transport-  oder Gehwege errichtet, bestehende Wege verbreitert und Arbeitsplattformen errichtet.&lt;br /&gt;
Im Unterschied dazu kommen temporäre Abdecksysteme als Bodenschutzsysteme dort zum Einsatz, wo es empfindliche Oberflächen und Untergründe wie gegen mechanische Einwirkungen zu schützen gilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung==&lt;br /&gt;
Orientierung  bzw. die Möglichkeit, sich jederzeit orientieren zu können, ist ein wesentlicher Teil der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist daher zu prüfen, inwieweit das Schutzziele „Orientierungsmöglichkeit“ realisiert werden kann und ob neben der allgemeinen Beleuchtung auch eine [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung|Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung]] notwendig ist.&lt;br /&gt;
Neben den einschlägigen Normen macht die Musterversammlungsstättenverordnung klare Vorgaben in Bezug auf die Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten und in Versammlungsräumen.&lt;br /&gt;
Die in der Verordnung formulierten  formulierten Schutzziele sind grundsätzliche auch für Veranstaltungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung anzuwenden –  angepasst an die sich auch im Hinblick auf die Angemessenheit des Aufwands ergebenden Realitäten der temporären Großveranstaltungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sanitäre Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sanitäranlagen|Sanitäranlagen]]''', insbesondere WC-Anlagen, gehören zur Grundausstattung der Infrastruktur bei Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Die richtige Bemessung der Kapazitäten ist dabei nicht nur relevant in Bezug auf Hygiene und Gesundheit der Menschen, sondern sorgt auch in nicht unerheblichem Maße für das Wohlbefinden der Besucher bzw. – im Falle von nicht ausreichenden Kapazitäten – möglicherweise für Unruhe und schlechte Stimmung unter den Besuchern. Fehlende Toilettenkapazitäten können darüber hinaus durch wildes Urinieren zu umfangreicher Umweltverschmutzung führen (Übersäuerung des Bodens).&lt;br /&gt;
Die Wahl des richtigen Aufstellortes ist dabei auch aus sicherheitsrelevanten Aspekten von Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mobile Sicherheitsabsperrungen sind ein unverzichtbares Instrumentarium bei allen Großveranstaltungen.&lt;br /&gt;
Bewegliche Absperrungen können von großem Nutzen im Sinne einer vorausschauenden Planung, strukturierten Organisation und Personenlenkung sowie sicheren Durchführung einer Veranstaltung sein, können jedoch ebenso eine Gefahr für die Besucher darstellen und wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten erheblich behindern. Aus Sicht der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr stehen neben der raschen Entleerung der Besucherbereiche, die Sicherstellung der Hilfsfrist und der gesicherte Abtransport von Verletzten insbesondere bei einem eventuellen Schadenfall im Vordergrund. &lt;br /&gt;
Daher muss der Aufbau im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bzw. des Sicherheitskonzeptes überprüft werden. Dabei dürfen durch Absperrungen keine Gefährdungen hervorgerufen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (MVStättV – Fassung Juni 2005) trifft Aussagen zu Absperrungen, zur Blockbildung in Sportstadien, zur Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen und zur Einfriedung von Stadionanlagen. Konkrete Aussagen zur Wahl des Absperrmaterials sind nicht enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Anwendung von mobilen Absperrungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung existieren zum jetzigen Zeitpunkt keine standardisierten Vorgaben – die Musterversammlungsstättenverordnung kann hier als Anhaltspunkt genutzt werden, bietet jedoch für einen Teil der Anwendungsbereiche keine ausreichende Hilfestellung.&lt;br /&gt;
Aus diesem Grunde, aber auch aufgrund unterschiedlicher umgangssprachlicher Begriffe für ein und dieselbe Absperreinrichtung, soll das vfdb-Merkblatt zur Vereinheitlichung und somit zur Verständlichkeit beitragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen|Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Logistik&amp;diff=5882</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Logistik</title>
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		<updated>2015-06-23T12:04:10Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: Heilmann verschob die Seite Sicherheitsbausteine/Technische Ausstattung des Veranstaltungsgeländes/Aufbauten&amp;amp;action=edit nach Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Logistik, ohne dabei eine Weiterleitung anzulegen&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;'''{{DISPLAYTITLE:Infrastruktur und Logistik}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche Infrastruktur in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen.&lt;br /&gt;
Der Ausfall einer temporären Infrastruktur kann dabei relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. &lt;br /&gt;
Es muss sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind. Oftmals kommt es zu konkurrierenden Zielen (z.B. Werbebanner vs. Windlast), die im Sinne aller Beteiligten aufgelöst werden müssen. &lt;br /&gt;
Der Veranstalter trägt für die Infrastruktur seiner Veranstaltung die Auswahl- und die Fachverantwortung – in den meisten Fällen wird er diese auf geeignete Dienstleister übertragen. &lt;br /&gt;
Auf- und Einbauten werden im [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Nutzungsplan|Geländeplan]] festgehalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Auswahl der Infrastruktur können zahlreiche Faktoren eine Rolle spielen; hierzu gehören:&lt;br /&gt;
* Notwendigkeit (einer Einzäunung, einer redundanten Stromversorgung, besondere Bodenschutzmaßnahmen etc.)&lt;br /&gt;
* Voraussetzungen (Belastbarkeit des Bodens, Höhenbeschränkungen)&lt;br /&gt;
* Anspruchshaltung des Publikums&lt;br /&gt;
* Anspruch an die Optik&lt;br /&gt;
* Budget&lt;br /&gt;
* örtliche Gegebenheiten und Aufstellmöglichkeiten&lt;br /&gt;
* An- und Befahrbarkeit von Flächen&lt;br /&gt;
* Belange Dritter &lt;br /&gt;
Der Anspruch an notwendige Infrastruktur wird zum größten Teil in der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Planungsphase]] identifiziert, kann aber auch bereits Gegenstand der [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie|Machbarkeitsstudie]] sein. Kommt es zum Einsatz umfangreicher Infrastrukturen kann es sinnvoll sein, den- oder diejenigen Dienstleister im Folgenden auch in die Sicherheitsbesprechungen miteinzubeziehen. Dies hat den Vorteil, dass der Dienstleister Erfahrungen aus vergleichbaren Veranstaltungen mit in die Planung einbringen kann oder dass von Seiten der Genehmigungsbehörden gestellte Anforderungen gleich fachkundig beantwortet bzw. sichergestellt werden. &lt;br /&gt;
Besonders wichtig ist in dieser Phase bereits die Überprüfung der jeweiligen Anforderungen und Terminologien. Die Nutzung des Begriffs „Abschrankung“ oder &amp;quot;Absperrung&amp;quot; lässt den Einsatz eines leichten Fahrradgitters genauso zu wie die eines Mobilzaunes oder einer Bühnenabsperrung – ein frühzeitiger Abgleich sorgt dafür, dass Missverständnisse bis hin zum Versagen der Genehmigung entstehen. &lt;br /&gt;
Kurzfristiger Änderungsbedarf schafft häufig Probleme nicht nur in Bezug auf die Beschaffung, sondern auch in Bezug auf den Aufbau (unter Zeitdruck, evtl. bereits mit Anwesenheit von Publikum)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Auswahl==&lt;br /&gt;
Um die Stabilität und Funktionsfähigkeit einer Struktur während der Errichtung und Nutzung zu gewährleisten, müssen unter anderen folgende Fragen beantwortet werden:&lt;br /&gt;
* Gibt es genügend Informationen über die Tragfähigkeit des Bodens und der [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Bodenbeschaffenheit]]? Standorte, die zum Bespiel durch Überflutung oder langandauerndem regen instabil werden, brauchen immer zusätzliche Ressourcen, um die Stabilität  und die Nutzbarkeit zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
* Gibt es Informationen über die möglichen Auswirkungen der Geländehöhe und der vorherrschenden Winde&lt;br /&gt;
* Müssen Hochspannungsleitungen oder unterirdische Versorgungsleitungen berücksichtigt werden? &lt;br /&gt;
* Bestehen durch die Nähe der umliegenden Gebäude, Strukturen und Vegetation zusätzliche Risiken (z.B. Ausbreitung von Feuer?) &lt;br /&gt;
* Gibt es Beschränkungen für den Zugang (und Nutzung) Schwerlastgeräte, Generatoren etc. (Umwelteinflüsse, Wasserschutzzonen etc.) &lt;br /&gt;
Eine frühzeitige Einbindung der Genehmigungsbehörden in den Planungsprozess sorgt dafür, dass alle (orts-)relevanten Informationen rechtzeitig zur Verfügung stehen und die Planung an die bestehenden Bedingungen angepasst werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Fragen müssen in Bezug auf den Nutzungszweck beantwortet werden: &lt;br /&gt;
* Werden zusätzliche (Wind-)Lasten an Strukturen angebracht (z.B. Sponsorenbanner)? Wenn ja, muss dies bei der Planung der Standsicherheit bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden (hierzu empfiehlt es sich, dass das Aufhängen und Verteilen von Werbung, Bannern etc. von einer verantwortlichen  Person / in einem „Bannerkonzept“ festgehalten werden – dies hilft, ungeprüfte Einbringung von Material zu verhindern). &lt;br /&gt;
* Können Stabilität und strukturelle Integrität (incl. der Auswirkungen dynamischer Belastung) jederzeit während der Errichtung, Benutzung und Abbau realisiert werden?&lt;br /&gt;
* Gehen von den verwendeten Materialien zusätzliche Gefährdungen aus (z.B. Brandschutz)&lt;br /&gt;
* Gehen von den Aufbauten Gefährdungen durch unbefugte Nutzung aus, bzw. „animieren“ die Aufbauten evtl. sogar für eine unbefugte Nutzung (z.B. Erklettern von Gerüsten zur besseren Sicht auf die Bühne) &lt;br /&gt;
* Entsprechen Anzahl und Ausgestaltung der Infrastrukturen den erforderlichen Kapazitäten (z.B. Anzahl der Einlassschleusen) &lt;br /&gt;
* Werden besondere Infrastrukturen aufgebaut (Sonderkonstruktionen), müssen die relevanten Informationen zur Überprüfung der sicheren Aufstellung  / des sicheren Aufbaus rechtzeitig zur Verfügung stehen, ggf. müssen die Strukturen von einem Sachverständigen überprüft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Dienstleister==&lt;br /&gt;
In den meisten Fällen wird der Veranstalter Dienstleister mit der Lieferung und der Aufstellung bzw. dem Abbau der Infrastrukturen beauftragen. Für nahezu jeden Bereich der Veranstaltungsinfrastruktur gibt es zahlreiche Anbieter, die sich zum Teil wesentlich in Bezug auf Professionalität, Dienstleistungsbereitschaft und natürlich auch Preis unterscheiden.&lt;br /&gt;
Der Veranstalter hat die Auswahlverantwortung für die von ihm eingesetzten Dienstleister und sollte mindestens auf die folgende Punkte achten:&lt;br /&gt;
* Arbeitet der Dienstleister mit festem Personal bzw. kennt das Personal das Material?&lt;br /&gt;
* Werden die geltenden Vorgaben des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit eingehalten?&lt;br /&gt;
* Ist der Dienstleister in der Lage, auch kurzfristig auf veränderte Anforderungen zu reagieren?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anforderungen werden bereits in der Ausschreibung formuliert und im Rahmen der Vertragsvergabe festgeschrieben. Es empfiehlt sich, bei Übergabe der Infrastruktur eine Errichterbescheinigung analog DIN 15750 einzuholen, in der der Dienstleister bestätigt, dass &lt;br /&gt;
* Vorgaben des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit bei Auf- und Abbau eingehalten werden&lt;br /&gt;
* Die Struktur nach den geltenden [[Regeln der Technik]] aufgebaut wurde&lt;br /&gt;
* Notwendiges Fachpersonal mit den entsprechenden Kompetenzen (und Nachweisen) eingesetzt wurde (z.B. Rigger, Staplerfahrer) &lt;br /&gt;
* Die Infrastruktur nutzungsbereit übergeben wird (evtl. mit notwendigen Zusatzinformationen und / oder Unterweisungen) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Aspekte des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit==&lt;br /&gt;
Beim Auf- und Abbau von Infrastrukturen gelten insbesondere folgende Gefährdungsfaktoren&lt;br /&gt;
* Arbeiten in großer Höhe &lt;br /&gt;
* Transport&lt;br /&gt;
* manuelle Handhabung &lt;br /&gt;
* Ausrutschen und Stolpern&lt;br /&gt;
* Strom und Feuer &lt;br /&gt;
* Be- und Entladevorgänge&lt;br /&gt;
* Hebevorgänge &lt;br /&gt;
* Verwendung von Maschinen und Werkzeugen &lt;br /&gt;
* mehrere gleichzeitige Aktivitäten vor Ort &lt;br /&gt;
Im Rahmen der Veranstaltungsplanung muss sichergestellt werden, dass für den Aufbau der Infrastrukturen ausreichend Zeit und ggfs. andere Ressourcen zur Verfügung stehen. Der vereinbarte Auf- und Abbauplan sollte dabei flexibel genug sein, um mit Verzögerungen umzugehen, z.B. schlechtes Wetter, ohne dass sich dies nachteilig auf die Sicherheit auswirkt.&lt;br /&gt;
Insbesondere müssen auch Abläufe aufeinander abgestimmt werden, um das gegenseitige Blockieren aber auch eine gegenseitige Gefährdung unterschiedlicher Dienstleister zu verhindern.  &lt;br /&gt;
Auch bei ordnungsgemäßem Aufbau kann es passieren, dass durch unvorhergesehene Entwicklungen im Laufe der Veranstaltungen Situationen entstehen, in denen Infrastrukturen über das vorgesehen Maß hinaus belastet werden. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass ausreichende Ressourcen vorhanden sein, auf solche Entwicklungen zu reagieren (z.B. Abbau von Abschrankungen, Herunterfahren von Bühnendächern etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk, IBIT GmbH&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Logistik&amp;diff=5881</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Logistik</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Logistik&amp;diff=5881"/>
		<updated>2015-06-23T12:03:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;'''{{DISPLAYTITLE:Infrastruktur und Logistik}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche Infrastruktur in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen.&lt;br /&gt;
Der Ausfall einer temporären Infrastruktur kann dabei relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. &lt;br /&gt;
Es muss sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind. Oftmals kommt es zu konkurrierenden Zielen (z.B. Werbebanner vs. Windlast), die im Sinne aller Beteiligten aufgelöst werden müssen. &lt;br /&gt;
Der Veranstalter trägt für die Infrastruktur seiner Veranstaltung die Auswahl- und die Fachverantwortung – in den meisten Fällen wird er diese auf geeignete Dienstleister übertragen. &lt;br /&gt;
Auf- und Einbauten werden im [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Nutzungsplan|Geländeplan]] festgehalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Auswahl der Infrastruktur können zahlreiche Faktoren eine Rolle spielen; hierzu gehören:&lt;br /&gt;
* Notwendigkeit (einer Einzäunung, einer redundanten Stromversorgung, besondere Bodenschutzmaßnahmen etc.)&lt;br /&gt;
* Voraussetzungen (Belastbarkeit des Bodens, Höhenbeschränkungen)&lt;br /&gt;
* Anspruchshaltung des Publikums&lt;br /&gt;
* Anspruch an die Optik&lt;br /&gt;
* Budget&lt;br /&gt;
* örtliche Gegebenheiten und Aufstellmöglichkeiten&lt;br /&gt;
* An- und Befahrbarkeit von Flächen&lt;br /&gt;
* Belange Dritter &lt;br /&gt;
Der Anspruch an notwendige Infrastruktur wird zum größten Teil in der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Planungsphase]] identifiziert, kann aber auch bereits Gegenstand der [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie|Machbarkeitsstudie]] sein. Kommt es zum Einsatz umfangreicher Infrastrukturen kann es sinnvoll sein, den- oder diejenigen Dienstleister im Folgenden auch in die Sicherheitsbesprechungen miteinzubeziehen. Dies hat den Vorteil, dass der Dienstleister Erfahrungen aus vergleichbaren Veranstaltungen mit in die Planung einbringen kann oder dass von Seiten der Genehmigungsbehörden gestellte Anforderungen gleich fachkundig beantwortet bzw. sichergestellt werden. &lt;br /&gt;
Besonders wichtig ist in dieser Phase bereits die Überprüfung der jeweiligen Anforderungen und Terminologien. Die Nutzung des Begriffs „Abschrankung“ oder &amp;quot;Absperrung&amp;quot; lässt den Einsatz eines leichten Fahrradgitters genauso zu wie die eines Mobilzaunes oder einer Bühnenabsperrung – ein frühzeitiger Abgleich sorgt dafür, dass Missverständnisse bis hin zum Versagen der Genehmigung entstehen. &lt;br /&gt;
Kurzfristiger Änderungsbedarf schafft häufig Probleme nicht nur in Bezug auf die Beschaffung, sondern auch in Bezug auf den Aufbau (unter Zeitdruck, evtl. bereits mit Anwesenheit von Publikum)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Auswahl==&lt;br /&gt;
Um die Stabilität und Funktionsfähigkeit einer Struktur während der Errichtung und Nutzung zu gewährleisten, müssen unter anderen folgende Fragen beantwortet werden:&lt;br /&gt;
* Gibt es genügend Informationen über die Tragfähigkeit des Bodens und der [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Bodenbeschaffenheit]]? Standorte, die zum Bespiel durch Überflutung oder langandauerndem regen instabil werden, brauchen immer zusätzliche Ressourcen, um die Stabilität  und die Nutzbarkeit zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
* Gibt es Informationen über die möglichen Auswirkungen der Geländehöhe und der vorherrschenden Winde&lt;br /&gt;
* Müssen Hochspannungsleitungen oder unterirdische Versorgungsleitungen berücksichtigt werden? &lt;br /&gt;
* Bestehen durch die Nähe der umliegenden Gebäude, Strukturen und Vegetation zusätzliche Risiken (z.B. Ausbreitung von Feuer?) &lt;br /&gt;
* Gibt es Beschränkungen für den Zugang (und Nutzung) Schwerlastgeräte, Generatoren etc. (Umwelteinflüsse, Wasserschutzzonen etc.) &lt;br /&gt;
Eine frühzeitige Einbindung der Genehmigungsbehörden in den Planungsprozess sorgt dafür, dass alle (orts-)relevanten Informationen rechtzeitig zur Verfügung stehen und die Planung an die bestehenden Bedingungen angepasst werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Fragen müssen in Bezug auf den Nutzungszweck beantwortet werden: &lt;br /&gt;
* Werden zusätzliche (Wind-)Lasten an Strukturen angebracht (z.B. Sponsorenbanner)? Wenn ja, muss dies bei der Planung der Standsicherheit bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden (hierzu empfiehlt es sich, dass das Aufhängen und Verteilen von Werbung, Bannern etc. von einer verantwortlichen  Person / in einem „Bannerkonzept“ festgehalten werden – dies hilft, ungeprüfte Einbringung von Material zu verhindern). &lt;br /&gt;
* Können Stabilität und strukturelle Integrität (incl. der Auswirkungen dynamischer Belastung) jederzeit während der Errichtung, Benutzung und Abbau realisiert werden?&lt;br /&gt;
* Gehen von den verwendeten Materialien zusätzliche Gefährdungen aus (z.B. Brandschutz)&lt;br /&gt;
* Gehen von den Aufbauten Gefährdungen durch unbefugte Nutzung aus, bzw. „animieren“ die Aufbauten evtl. sogar für eine unbefugte Nutzung (z.B. Erklettern von Gerüsten zur besseren Sicht auf die Bühne) &lt;br /&gt;
* Entsprechen Anzahl und Ausgestaltung der Infrastrukturen den erforderlichen Kapazitäten (z.B. Anzahl der Einlassschleusen) &lt;br /&gt;
* Werden besondere Infrastrukturen aufgebaut (Sonderkonstruktionen), müssen die relevanten Informationen zur Überprüfung der sicheren Aufstellung  / des sicheren Aufbaus rechtzeitig zur Verfügung stehen, ggf. müssen die Strukturen von einem Sachverständigen überprüft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Dienstleister==&lt;br /&gt;
In den meisten Fällen wird der Veranstalter Dienstleister mit der Lieferung und der Aufstellung bzw. dem Abbau der Infrastrukturen beauftragen. Für nahezu jeden Bereich der Veranstaltungsinfrastruktur gibt es zahlreiche Anbieter, die sich zum Teil wesentlich in Bezug auf Professionalität, Dienstleistungsbereitschaft und natürlich auch Preis unterscheiden.&lt;br /&gt;
Der Veranstalter hat die Auswahlverantwortung für die von ihm eingesetzten Dienstleister und sollte mindestens auf die folgende Punkte achten:&lt;br /&gt;
* Arbeitet der Dienstleister mit festem Personal bzw. kennt das Personal das Material?&lt;br /&gt;
* Werden die geltenden Vorgaben des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit eingehalten?&lt;br /&gt;
* Ist der Dienstleister in der Lage, auch kurzfristig auf veränderte Anforderungen zu reagieren?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anforderungen werden bereits in der Ausschreibung formuliert und im Rahmen der Vertragsvergabe festgeschrieben. Es empfiehlt sich, bei Übergabe der Infrastruktur eine Errichterbescheinigung analog DIN 15750 einzuholen, in der der Dienstleister bestätigt, dass &lt;br /&gt;
* Vorgaben des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit bei Auf- und Abbau eingehalten werden&lt;br /&gt;
* Die Struktur nach den geltenden [[Regeln der Technik]] aufgebaut wurde&lt;br /&gt;
* Notwendiges Fachpersonal mit den entsprechenden Kompetenzen (und Nachweisen) eingesetzt wurde (z.B. Rigger, Staplerfahrer) &lt;br /&gt;
* Die Infrastruktur nutzungsbereit übergeben wird (evtl. mit notwendigen Zusatzinformationen und / oder Unterweisungen) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Aspekte des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit==&lt;br /&gt;
Beim Auf- und Abbau von Infrastrukturen gelten insbesondere folgende Gefährdungsfaktoren&lt;br /&gt;
* Arbeiten in großer Höhe &lt;br /&gt;
* Transport&lt;br /&gt;
* manuelle Handhabung &lt;br /&gt;
* Ausrutschen und Stolpern&lt;br /&gt;
* Strom und Feuer &lt;br /&gt;
* Be- und Entladevorgänge&lt;br /&gt;
* Hebevorgänge &lt;br /&gt;
* Verwendung von Maschinen und Werkzeugen &lt;br /&gt;
* mehrere gleichzeitige Aktivitäten vor Ort &lt;br /&gt;
Im Rahmen der Veranstaltungsplanung muss sichergestellt werden, dass für den Aufbau der Infrastrukturen ausreichend Zeit und ggfs. andere Ressourcen zur Verfügung stehen. Der vereinbarte Auf- und Abbauplan sollte dabei flexibel genug sein, um mit Verzögerungen umzugehen, z.B. schlechtes Wetter, ohne dass sich dies nachteilig auf die Sicherheit auswirkt.&lt;br /&gt;
Insbesondere müssen auch Abläufe aufeinander abgestimmt werden, um das gegenseitige Blockieren aber auch eine gegenseitige Gefährdung unterschiedlicher Dienstleister zu verhindern.  &lt;br /&gt;
Auch bei ordnungsgemäßem Aufbau kann es passieren, dass durch unvorhergesehene Entwicklungen im Laufe der Veranstaltungen Situationen entstehen, in denen Infrastrukturen über das vorgesehen Maß hinaus belastet werden. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass ausreichende Ressourcen vorhanden sein, auf solche Entwicklungen zu reagieren (z.B. Abbau von Abschrankungen, Herunterfahren von Bühnendächern etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk, IBIT GmbH&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Logistik&amp;diff=5880</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Logistik</title>
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		<updated>2015-06-23T12:01:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: /* Einleitung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;'''{{DISPLAYTITLE:Infrastruktur und Logistik}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche Infrastruktur in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen.&lt;br /&gt;
Der Ausfall einer temporären Infrastruktur kann dabei relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. &lt;br /&gt;
Es muss sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind. Oftmals kommt es zu konkurrierenden Zielen (z.B. Werbebanner vs. Windlast), die im Sinne aller Beteiligten aufgelöst werden müssen. &lt;br /&gt;
Der Veranstalter trägt für die Infrastruktur seiner Veranstaltung die Auswahl- und die Fachverantwortung – in den meisten Fällen wird er diese auf geeignete Dienstleister übertragen. &lt;br /&gt;
Auf- und Einbauten werden im [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Nutzungsplan|Geländeplan]] festgehalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Auswahl der Infrastruktur können zahlreiche Faktoren eine Rolle spielen; hierzu gehören:&lt;br /&gt;
* Notwendigkeit (einer Einzäunung, einer redundanten Stromversorgung, besondere Bodenschutzmaßnahmen etc.)&lt;br /&gt;
* Voraussetzungen (Belastbarkeit des Bodens, Höhenbeschränkungen)&lt;br /&gt;
* Anspruchshaltung des Publikums&lt;br /&gt;
* Anspruch an die Optik&lt;br /&gt;
* Budget&lt;br /&gt;
* örtliche Gegebenheiten und Aufstellmöglichkeiten&lt;br /&gt;
* An- und Befahrbarkeit von Flächen&lt;br /&gt;
* Belange Dritter &lt;br /&gt;
Der Anspruch an notwendige Infrastruktur wird zum größten Teil in der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Planungsphase]] identifiziert, kann aber auch bereits Gegenstand der [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie|Machbarkeitsstudie]] sein. Kommt es zum Einsatz umfangreicher Infrastrukturen kann es sinnvoll sein, den- oder diejenigen Dienstleister im Folgenden auch in die Sicherheitsbesprechungen miteinzubeziehen. Dies hat den Vorteil, dass der Dienstleister Erfahrungen aus vergleichbaren Veranstaltungen mit in die Planung einbringen kann oder dass von Seiten der Genehmigungsbehörden gestellte Anforderungen gleich fachkundig beantwortet bzw. sichergestellt werden. &lt;br /&gt;
Besonders wichtig ist in dieser Phase bereits die Überprüfung der jeweiligen Anforderungen und Terminologien. Die Nutzung des Begriffs „Abschrankung“ oder &amp;quot;Absperrung&amp;quot; lässt den Einsatz eines leichten Fahrradgitters genauso zu wie die eines Mobilzaunes oder einer Bühnenabsperrung – ein frühzeitiger Abgleich sorgt dafür, dass Missverständnisse bis hin zum Versagen der Genehmigung entstehen. &lt;br /&gt;
Kurzfristiger Änderungsbedarf schafft häufig Probleme nicht nur in Bezug auf die Beschaffung, sondern auch in Bezug auf den Aufbau (unter Zeitdruck, evtl. bereits mit Anwesenheit von Publikum)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Auswahl==&lt;br /&gt;
Um die Stabilität und Funktionsfähigkeit einer Struktur während der Errichtung und Nutzung zu gewährleisten, müssen unter anderen folgende Fragen beantwortet werden:&lt;br /&gt;
* Gibt es genügend Informationen über die Tragfähigkeit des Bodens und der [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Bodenbeschaffenheit]]? Standorte, die zum Bespiel durch Überflutung oder langandauerndem regen instabil werden, brauchen immer zusätzliche Ressourcen, um die Stabilität  und die Nutzbarkeit zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
* Gibt es Informationen über die möglichen Auswirkungen der Geländehöhe und der vorherrschenden Winde&lt;br /&gt;
* Müssen Hochspannungsleitungen oder unterirdische Versorgungsleitungen berücksichtigt werden? &lt;br /&gt;
* Bestehen durch die Nähe der umliegenden Gebäude, Strukturen und Vegetation zusätzliche Risiken (z.B. Ausbreitung von Feuer?) &lt;br /&gt;
* Gibt es Beschränkungen für den Zugang (und Nutzung) Schwerlastgeräte, Generatoren etc. (Umwelteinflüsse, Wasserschutzzonen etc.) &lt;br /&gt;
Eine frühzeitige Einbindung der Genehmigungsbehörden in den Planungsprozess sorgt dafür, dass alle (orts-)relevanten Informationen rechtzeitig zur Verfügung stehen und die Planung an die bestehenden Bedingungen angepasst werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Fragen müssen in Bezug auf den Nutzungszweck beantwortet werden: &lt;br /&gt;
* Werden zusätzliche (Wind-)Lasten an Strukturen angebracht (z.B. Sponsorenbanner)? Wenn ja, muss dies bei der Planung der Standsicherheit bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden (hierzu empfiehlt es sich, dass das Aufhängen und Verteilen von Werbung, Bannern etc. von einer verantwortlichen  Person / in einem „Bannerkonzept“ festgehalten werden – dies hilft, ungeprüfte Einbringung von Material zu verhindern). &lt;br /&gt;
* Können Stabilität und strukturelle Integrität (incl. der Auswirkungen dynamischer Belastung) jederzeit während der Errichtung, Benutzung und Abbau realisiert werden?&lt;br /&gt;
* Gehen von den verwendeten Materialien zusätzliche Gefährdungen aus (z.B. Brandschutz)&lt;br /&gt;
* Gehen von den Aufbauten Gefährdungen durch unbefugte Nutzung aus, bzw. „animieren“ die Aufbauten evtl. sogar für eine unbefugte Nutzung (z.B. Erklettern von Gerüsten zur besseren Sicht auf die Bühne) &lt;br /&gt;
* Entsprechen Anzahl und Ausgestaltung der Infrastrukturen den erforderlichen Kapazitäten (z.B. Anzahl der Einlassschleusen) &lt;br /&gt;
* Werden besondere Infrastrukturen aufgebaut (Sonderkonstruktionen), müssen die relevanten Informationen zur Überprüfung der sicheren Aufstellung  / des sicheren Aufbaus rechtzeitig zur Verfügung stehen, ggf. müssen die Strukturen von einem Sachverständigen überprüft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Dienstleister==&lt;br /&gt;
In den meisten Fällen wird der Veranstalter Dienstleister mit der Lieferung und der Aufstellung bzw. dem Abbau der Infrastrukturen beauftragen. Für nahezu jeden Bereich der Veranstaltungsinfrastruktur gibt es zahlreiche Anbieter, die sich zum Teil wesentlich in Bezug auf Professionalität, Dienstleistungsbereitschaft und natürlich auch Preis unterscheiden.&lt;br /&gt;
Der Veranstalter hat die Auswahlverantwortung für die von ihm eingesetzten Dienstleister und sollte mindestens auf die folgende Punkte achten:&lt;br /&gt;
* Arbeitet der Dienstleister mit festem Personal bzw. kennt das Personal das Material?&lt;br /&gt;
* Werden die geltenden Vorgaben des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit eingehalten?&lt;br /&gt;
* Ist der Dienstleister in der Lage, auch kurzfristig auf veränderte Anforderungen zu reagieren?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anforderungen werden bereits in der Ausschreibung formuliert und im Rahmen der Vertragsvergabe festgeschrieben. Es empfiehlt sich, bei Übergabe der Infrastruktur eine Errichterbescheinigung analog DIN 15750 einzuholen, in der der Dienstleister bestätigt, dass &lt;br /&gt;
* Vorgaben des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit bei Auf- und Abbau eingehalten werden&lt;br /&gt;
* Die Struktur nach den geltenden [[Regeln der Technik]] aufgebaut wurde&lt;br /&gt;
* Notwendiges Fachpersonal mit den entsprechenden Kompetenzen (und Nachweisen) eingesetzt wurde (z.B. Rigger, Staplerfahrer) &lt;br /&gt;
* Die Infrastruktur nutzungsbereit übergeben wird (evtl. mit notwendigen Zusatzinformationen und / oder Unterweisungen) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Aspekte des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit==&lt;br /&gt;
Beim Auf- und Abbau von Infrastrukturen gelten insbesondere folgende Gefährdungsfaktoren&lt;br /&gt;
* Arbeiten in großer Höhe &lt;br /&gt;
* Transport&lt;br /&gt;
* manuelle Handhabung &lt;br /&gt;
* Ausrutschen und Stolpern&lt;br /&gt;
* Strom und Feuer &lt;br /&gt;
* Be- und Entladevorgänge&lt;br /&gt;
* Hebevorgänge &lt;br /&gt;
* Verwendung von Maschinen und Werkzeugen &lt;br /&gt;
* mehrere gleichzeitige Aktivitäten vor Ort &lt;br /&gt;
Im Rahmen der Veranstaltungsplanung muss sichergestellt werden, dass für den Aufbau der Infrastrukturen ausreichend Zeit und ggfs. andere Ressourcen zur Verfügung stehen. Der vereinbarte Auf- und Abbauplan sollte dabei flexibel genug sein, um mit Verzögerungen umzugehen, z.B. schlechtes Wetter, ohne dass sich dies nachteilig auf die Sicherheit auswirkt.&lt;br /&gt;
Insbesondere müssen auch Abläufe aufeinander abgestimmt werden, um das gegenseitige Blockieren aber auch eine gegenseitige Gefährdung unterschiedlicher Dienstleister zu verhindern.  &lt;br /&gt;
Auch bei ordnungsgemäßem Aufbau kann es passieren, dass durch unvorhergesehene Entwicklungen im Laufe der Veranstaltungen Situationen entstehen, in denen Infrastrukturen über das vorgesehen Maß hinaus belastet werden. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass ausreichende Ressourcen vorhanden sein, auf solche Entwicklungen zu reagieren (z.B. Abbau von Abschrankungen, Herunterfahren von Bühnendächern etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Autorin: Sabine Funk, IBIT GmbH&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik&amp;diff=5824</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik&amp;diff=5824"/>
		<updated>2015-06-22T06:41:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Veranstaltungstechnik}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik ist ein unverzichtbarer Bestandteil der meisten Veranstaltungen. Die Bandbreite der eingesetzten Technik ist dabei weit von einfachen Beschallungsanlagen bis hin zu umfangreichen Video- und Lichtinstallationen ist heutzutage (fast) alles möglich. &lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik dient grob zwei Zielen&lt;br /&gt;
* Unterstützung des Programms: Hör- und Sichtbarmachen des Gebotenen, Untermalung, Hervorhebung und Akzentuierung des Programms &lt;br /&gt;
* Unterstützung der Kommunikation&lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik spielt dabei eine besondere Rolle im Rahmen des [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzept]]es, da die Anlagen (PA, Video Screen etc.) häufig für die Normal- / insbesondere aber auch für die Notfallkommunikation verwendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den Bereich der Veranstaltungstechnik gehört insbesondere &lt;br /&gt;
* Beschallung, &lt;br /&gt;
* Beleuchtung, &lt;br /&gt;
* Videotechnik&lt;br /&gt;
* Statische Gewerke&lt;br /&gt;
* Kinetik / Maschinentechnik&lt;br /&gt;
* Elektrische Anlagen und Betriebsmittel&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Neben der Auswahl der geeigneten Materialien sind hier Aspekte der Sicherheit in Bezug auf die eingesetzte Technik, Statik der Bauten, Brandschutz, [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Baurecht|Baurecht]], sowie der Funktionssicherheit zentrale Themen.&lt;br /&gt;
Das gesamte Thema der Veranstaltungstechnik ist umfangreich von den Branchenverbänden VPLT - Verband Professioneller Licht- und Tontechnik [http://www.vplt.org/], DTHG - Deutsche Theatertechnische Gesellschaft [http://www.dthg.de/] sowie der für den Bereich zuständigen Verwaltungsberufsgenossenschaft (vbg) [https://www.vbg.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_Formular.html;jsessionid=0288F8B94632F5867501B0E4CA8F9D84.live1?nn=5690&amp;amp;resourceId=11704&amp;amp;input_=5690&amp;amp;pageLocale=de&amp;amp;templateQueryString=Veranstaltungen&amp;amp;submit.x=0&amp;amp;submit.y=0] bearbeitet worden, so dass für alle Aspekte der Veranstaltungstechnik umfangreiche Vorgaben, Anforderungen und Normen existieren.&lt;br /&gt;
[[Datei:bgv-bgi.jpg|291px|thumb|right|Von  Seiten der Berufsgenossenschaften wurden umfangreiche Vorschriften (BGV) als auch begleitende Informationsschriften (BGI) veröffentlicht]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegensatz zur Sicherheitsplanung für Veranstaltungen existieren für den Bereich der Veranstaltungstechnik geregelte Ausbildungsgänge&lt;br /&gt;
* Fachkraft für Veranstaltungstechnik&lt;br /&gt;
* Verantwortliche/-r für Veranstaltungstechnik (Meister / Studiengang)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Einsatz der Fachkräfte wird unter anderem im § 39 der Musterversammlungsstättenverordnung ausführlich geregelt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den meisten Fällen wird der Veranstalter die Fachverantwortung für die Planung und Ausführung geeignetem Fachpersonal bzw. den entsprechenden Dienstleistern übertragen - zum Beispiel gemäß DIN15750 „Technische Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik“. &lt;br /&gt;
Sofern der Auftragggeber nicht über die entsprechende Fach- und Sachkunde in den jeweiligen Gewerken verfügt, wird die ordnungsgemäße Ausführung, die Berücksichtigung aller geltenden Gesetze und Verordnungen sowie die Übergabe des einsatzbereiten Zustandes bereits im Auftrag, später dann im Rahmen einer Errichterbescheinigung dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der gesamte Themenkomplex der Veranstaltungstechnik ist intensiv bearbeitet und wird daher hier nicht im Detail vorgestellt. Im Folgenden werden nur allgemeine Orientierungen gegeben sowie auf die jeweiligen Branchenstandards verwiesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wesentliche Anforderungen im Bereich der Veranstaltungstechnik sind immer: &lt;br /&gt;
* Festlegung von klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten &lt;br /&gt;
* Einsatz von notwendigem Fachpersonal (Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, Elektrofachkräfte etc.) &lt;br /&gt;
* Vorlage der notwendigen Genehmigungen&lt;br /&gt;
* Nachweis der regelmäßig vorgeschriebenen Prüfungen bzw Einsatz nur geprüften Materials &lt;br /&gt;
* Mangelfreiheit der eingesetzten Materielien&lt;br /&gt;
* Sicherung gegen unbefugte Nutzung vor Freigabe &lt;br /&gt;
* Bestimmung eines Gewerkekoordinators bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen&lt;br /&gt;
* Festlegung von Verkehrswegen, Notausgängen sowie Fluchtwegen für Produktionsflächen und Arbeitsplätzen &lt;br /&gt;
* Einweisung / Unterweisung&lt;br /&gt;
* Nutzung erforderliche Schutzausrüstung (PSA) &lt;br /&gt;
* Überprüfung vor Beginn von Produktionen und Freigabe vor der Veranstaltung (ordnungsgemäßer Zustand / bestimmungsgemäße Verwendung)&lt;br /&gt;
** Standsicherheit von Aufbauten&lt;br /&gt;
** Tragfähigkeit von Aufbauten&lt;br /&gt;
** sichere Begehbarkeit von Flächen: Spalten, Stolperkanten, Abstursicherungen &lt;br /&gt;
** maschinentechnische Einrichtungen (Züge, Traversen, Anschlagmittel usw) &lt;br /&gt;
** Scheinwerfer und Sicherungsseile&lt;br /&gt;
** elektrische Geräte und Anlagen&lt;br /&gt;
** Effektsysteme (Laser, Pyrotechnik, Waffen)&lt;br /&gt;
** Einrichtungen für den vorbeugenden Brandschutz&lt;br /&gt;
** Fluchtwege&lt;br /&gt;
** Persönliche Schutzausrüstung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Flächen und Aufbauten==&lt;br /&gt;
Flächen und Aufbauten bei Produktionen und Veranstaltungen müssen so bemessen und beschaffen sowie fachgerecht aufgestellt, unterstützt, ausgesteift, eingehängt und verankert sein, dass sie die bei der vorgesehenen Verwendung anfallenden statischen und dynamischen Lasten aufnehmen und ableiten können.&lt;br /&gt;
Flächen und Aufbauten, die begangen werden, müssen so beschaffen sein, dass Personen sich sicher bewegen können. Dies gilt für auch für Arbeitsplätze und Szenenflächen sowie verfahrbare Podien und Bühnenwagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Böden und Aufbauten müssen frei von Stolperstellen und Splittern sowie fugendicht ausgeführt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus mehreren Bauteilen bestehende Aufbauten müssen gegen Auseinandergleiten gesichert sein&lt;br /&gt;
Beläge dürfen nicht verrutschen, keine Falten bilden und sich an den Rändern nicht aufrollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betriebsbedingte Spalten im Boden dürfen nicht breiter als 20 mm sein. Betriebsbedingte Öffnungen von mehr als 20 mm Breite müssen so abgedeckt, dass keine Unebenheiten entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begehbare Flächen müssen gegenüber benachbarten, nicht tragfähigen Flächen gesichert sei&lt;br /&gt;
Die Neigung von begehbaren Flächen darf 8 % nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Orientierung auf den Flächen muss jederzeit möglich sein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Hochgelegene Flächen und Arbeitsplätze==&lt;br /&gt;
Arbeitsplätze, Szenenflächen, Dachflächen, Verkehrswege und Zugänge, die an Gefahrbereiche grenzen oder gegenüber angrenzenden Flächen höher als 1,0 m liegen, müssen allseitig mit Umwehrungen ausgestattet sein. Für die Ausgestaltung der Umwehrungen gilt [[DIN 1055]]. An Bühnenkanten kann aus szenischen Gründen auf die Absturzsicherung verzichtet werden, wenn Auffangvorrichtungen angebracht oder Absturzkanten deutlich erkennbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Arbeitsflächen auf Gerüsten, Türmen, Dächern oder anderen hochgelegenen Bereichen, die mehr als 1,0 m hoch sind, müssen mit Umwehrungen ausgestattet sein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hochgelegene Arbeitsflächen müssen ausreichend beleuchtet sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An hochgelegenen Arbeitsplätzen oder Spielflächen, auf denen Gegenstände mitgeführt oder gelagert werden, müssen alle Gegenstände, Geräte oder Einrichtungen, die herabfallen oder umfallen können, befestigt und gesichert werden. Es muss sichergestellt werden, dass keine Gegenstände auf Arbeitsplätze, Spielflächen oder Zuschauer herabfallen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Befestigungen und die Sicherungen müssen unabhängig voneinander die volle Belastung tragen können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geräte und Stative müssen gegen Zusammenklappen, Wegrollen oder -rutschen gesichert sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gerüste==&lt;br /&gt;
Zum Aufbau von Arbeitsgerüsten bis zu einer Höhe von 3,0 m können Falt-  und Klapppodeste Zargen, Schrägen mit einer Belastbarkeit von 250kg/m2 benutzt werden. Bei höheren Aufbauten müssen Systemgerüste verwendet werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Arbeitsgerüste müssen auf einem ebenen und tragfähigen Untergrund stehen. Werden Arbeitsgerüste aus Podesten errichtet, müssen diese kipp- und rutschsicher aufgestellt und gegen das Auseinandergleiten in geeigneter Weise gesichert sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Arbeitsgerüste müssen so gesichert sein, dass sie von Unbefugten nicht erstiegen, nicht fortbewegt oder in sonstiger Weise manipuliert werden können (gegebenenfalls durch Ordnungskräfte zu sichern). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Typgeprüfte Systemgerüste oder –podeste dürfen nur unter der Leitung eines Aufsichtführenden von unterwiesenem Bühnen-, Beleuchtungs- und Kamerapersonal errichtet, betrieben und abgebaut werden. Dies gilt auch für Gerüste oder Podeste, die für Sonderzwecke nach einschlägigen Konstruktionsnormen gebaut, geprüft und zertifiziert sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gerüste dürfen nicht vor ihrer Fertigstellung benutzt werden. Fahrbare Gerüste dürfen erst bestiegen, wenn sie gegen unbeabsichtigtes Bewegen gesichert sind; sie dürfen nur bewegt werden, wenn sich auf ihnen keine Personen befinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kabelführung==&lt;br /&gt;
Kabel müssen so verlegt werden, dass Gefährdungen vermieden werden. &lt;br /&gt;
* senkrecht hochgeführte Kabel : Sicherung mit Fangleinen&lt;br /&gt;
* Schutz von Kabeln gegen Knicken an scharfen Kanten&lt;br /&gt;
* Kabel, die Verkehrswege überspannen, müssen in ausreichender Höhe (Publikumsbereich / Verkehrswege) geführt und mit Abspannseilen entlastet werden&lt;br /&gt;
* Kabel müssen in ausreichendem Abstand von elektrischen Freileitungen verlegt werden (s. hierzu BGV A 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“)&lt;br /&gt;
* Kabel müssen durch stabile Kabelbrücken oder andere geeignete Abdeckungen geschützt werden&lt;br /&gt;
* Auf mögliche Stolpergefahren wird durch auffällige Kennzeichnung hingewiesen&lt;br /&gt;
* Steckverbindungen, die nur spritzwassergeschützt sind, dürfen im Freien nur dann verlegt werden, wenn durch Lage oder Abdeckung sichergestellt ist, dass kein Wasser in die Steckverbindung gelangen kann&lt;br /&gt;
* Sicherheitsrelevante und andere wichtige Einrichtungen müssen von Kabelführungen freigehalten werden. Hierzu gehören z.B.: &lt;br /&gt;
** Fluchtwege, Türen in Fluchtwegen, Notausgänge oder -ausstiege, Abstiege von Arbeitsebenen, Feuerlöscher,&lt;br /&gt;
** Wand- und Unterhydranten, Feuermelder, Schalttafeln und Notschalter, Auslösevorrichtungen für Sicherheitsanlagen&lt;br /&gt;
** sowie Steuereinrichtungen für Klima- und Belüftungsanlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Maschinentechnische Einrichtungen==&lt;br /&gt;
Maschinentechnische Einrichtungen sind für den Betrieb in Produktionsstätten und Veranstaltungsorten eingesetzte technische Anlagen und Betriebsmittel.&lt;br /&gt;
Die grundsätzlichen Anforderungen an maschinentechnische Einrichtungen für den Veranstaltungs- und Produktionsbetrieb sind in der BGV C 1 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ sowie in den Regeln der Technik (zum Beispiel DIN 56 950) festgelegt. Besondere Anforderungen an diese maschinentechnischen Einrichtungen ergeben sich aus der Tatsache, dass mit ihnen Lasten über Personen und Personen selbst gehalten und bewegt werden können.&lt;br /&gt;
Durch die Bewegung maschinentechnischer Einrichtungen sowie dadurch bewegte Aufbauten und Dekorationen dürfen Personen nicht gefährdet werden &lt;br /&gt;
* Maschinentechnische Einrichtungen müssen gegen unbefugtes Benutzen gesichert sein&lt;br /&gt;
* Gefahrstellen an bewegten maschinentechnischen Einrichtungen müssen gesichert sein &lt;br /&gt;
* Bewegungsvorgänge sowie die Umgebung können vom Bediener vollständig eingesehen werden. Alternativ: eindeutige Signalisierung von Bewegung mit Zeichen oder Sprechfunk bei eingeschränkter Sicht&lt;br /&gt;
* Anweisungen zur Auslösung von Bewegungsvorgängen müssen gut wahrnehmbar und eindeutig gegeben werden.&lt;br /&gt;
* Bewegungsvorgänge von Bühnenwagen, Laufbändern, Drehscheiben, Hubpodien und Versenkeinrichtungen, die Gefährdungen verursachen können, dürfen nur ausgeführt werden, wenn die Geschwindigkeit der Situation angemessen ist. &lt;br /&gt;
* Versenkeinrichtungen dürfen nicht betreten oder verlassen werden, solange sie in Bewegung sind.&lt;br /&gt;
* Feste und bewegliche Teile von Dekorationen und Aufbauten müssen so aneinander vorbei gleiten, dass keine Quetsch- oder Scherstellen entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Aufhängepunkte==&lt;br /&gt;
Die Tragfähigkeit von Befestigungspunkten an der Gebäudekonstruktion muss vor der Aufhängung von bühnentechnischen Einrichtungen und Dekorationseinrichtungen bekannt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist die Tragfähigkeit von Befestigungspunkten unbekannt, muss sie statisch nachgewiesen werden; dabei sind die erforderlichen Sicherheitsfaktoren zum Halten von Lasten über Personen und eventuell auftretenden dynamische Belastungen zu berücksichtigen. Liegen für Aufhängepunkte Angaben zur Tragfähigkeit vor, für die die Art der Belastung nicht angegeben ist, wird die Tragfähigkeit mit 50 % angenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Elektrische Anlagen und Betriebsmittel==&lt;br /&gt;
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, geändert und instandgehalten werden.&lt;br /&gt;
Alle mobil verwendeten elektrischen Betriebsmittel müssen vor Beginn jeder Produktion und Veranstaltung durch Sichtkontrolle überprüft sein&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;mechanisch einwandfreien Zustand und Funktionsfähigkeit – insbesondere Aufhänge- und Sicherheitseinrichtungen sowie&lt;br /&gt;
einwandfreien Zustand der beweglichen Anschluss- und Verlängerungsleitungen.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sind Schäden erkennbar, durch die die Sicherheit beeinträchtigt werden kann, dürfen die Betriebsmittel nicht eingesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Bereitstellung und Benutzung von Scheinwerfern müssen die sicherheitstechnischen Anforderungen beachtet werden Abstand, Leistung, Wärmeentwicklung etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle metallischen Einrichtungen, die im Fehlerfall gefährliche Berührungsspannungen annehmen können, müssen in einen gemeinsamen Potenzialausgleich einbezogen und mit dem Schutzleiter des speisenden Netzes verbunden sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechtsquellen und Informationen==&lt;br /&gt;
* Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG&lt;br /&gt;
* Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG&lt;br /&gt;
* Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG&lt;br /&gt;
* Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV mit Arbeitsstätten-Richtlinien – ASR&lt;br /&gt;
* Betriebssicherheitsverordnung –BetrSichV mit Technischen Regeln &lt;br /&gt;
* Musterversammlungsstättenverordnung– MVStättV&lt;br /&gt;
'''BG-Vorschriften, -Regeln, Grundsätze'''&lt;br /&gt;
* BGV A1 „Grundsätze der Prävention“&lt;br /&gt;
* BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“&lt;br /&gt;
* BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“&lt;br /&gt;
* BGV C1 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“&lt;br /&gt;
* BGR 133 „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“&lt;br /&gt;
* BGR 151 „Gebrauch von Anschlag- Drahtseilen“&lt;br /&gt;
* BGR 152 „Gebrauch von Anschlag-Faserseilen“&lt;br /&gt;
* BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“&lt;br /&gt;
* BGG 912 „Prüfung von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“&lt;br /&gt;
* BGG 912-1 „Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von sicherheits-technischen und maschinentechnischen Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“&lt;br /&gt;
'''BG-Informationen'''&lt;br /&gt;
* BGI 748 „Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz“&lt;br /&gt;
* BGI 813 „Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen“&lt;br /&gt;
* BGI 826 „Schutz gegen Absturz“ (©VMBG)&lt;br /&gt;
* BGI 810-2 „Aufhängungen“&lt;br /&gt;
* BGI 810-3 „Bereitstellung von Sicherungsseilen und Ketten“&lt;br /&gt;
* BGI 810-4 „Scheinwerfer“&lt;br /&gt;
* BGI 810-5 „Besondere szenische Effekte und Vorgänge“&lt;br /&gt;
* BGI 811 „Arbeitssicherheit in Übertragungsfahrzeugen“&lt;br /&gt;
* BGI 812 „Pyrotechnik in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung&lt;br /&gt;
* BGI 814 „Fernsehen, Hörfunk und Film Kamerakrane“&lt;br /&gt;
* BGI 5007 „Laser-Einrichtungen für Show- oder Projektionszwecke“&lt;br /&gt;
* GUV-I 8629 „Bereitstellung und Benutzung von Versenkeinrichtungen“ &lt;br /&gt;
'''Branchenstandards'''&lt;br /&gt;
* VPLT. SR 1.0 „Bereitstellung und Benutzung von Traversensystemen“&lt;br /&gt;
* VPLT. SR 2.0 „Bereitstellung und Benutzung von Elektrokettenzügen“&lt;br /&gt;
* VPLT. SR 3.0 „Sachkundiger für Veranstaltungsrigging: Qualifikation“&lt;br /&gt;
* VPLT. SR 4.0 „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik: Anforderung und Qualifikation“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: xyz&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=5822</id>
		<title>Hauptseite</title>
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		<updated>2015-06-22T06:27:04Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: /* Sicherheitsbausteine */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Der BaSiGo-Guide}} __NOTOC__&lt;br /&gt;
Zur Gewährleistung der Sicherheit einer Veranstaltung ist es unerlässlich die Planung und Durchführung insbesondere im Sinne der Besucher zu betrachten. Die daraus abzuleitenden Pflichten hat zuvorderst der Betreiber mit seinem Veranstalter zu erfüllen, d.h. er muss im Zuge der Planung und Durchführung die Voraussetzungen für die sichere Abwicklung der Veranstaltung unter Einbeziehung der Sicherheitskräfte zur Gefahrenabwehr schaffen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine ''prozessorientierte'' Betrachtung aller notwendigen Schritte führt in BaSiGo auf eine Bearbeitung von Schritten, die von der Ideenfindung über die Planung, das Genehmigungsverfahren bis zur Durchführung reichen und mit einer Nachbereitung der Vorkommnisse zur Optimierung der nächsten Veranstaltung abschließen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei sind die Rollen der einzelnen Akteure sowohl für den Regelbetrieb als auch für den Fall einer Krisensituation oder gar eines Schadensfalls während des Veranstaltungsverlaufs durchzugehen und im Sicherheitskonzept (und weiteren Konzepten) die Verfahrensweisen einvernehmlich festzulegen und schließlich bei der Veranstaltung zielführend umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Hinweis==&lt;br /&gt;
Diese elektronische Handreichung ist im Rahmen des Forschungsprojektes &amp;quot;BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen&amp;quot;, das durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung unter den Fördernummern 13N12043 bis 13N12052 gefördert wurde, entstanden. Weitere Informationen zum Projekt sind unter http://www.basigo.de zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtig: Die hier dargestellten Erkenntnisse entsprechen Empfehlungen. Dieser Guide richtet sich im Allgemeinen an die Veranstaltungswelt, erhebt jedoch nicht den Anspruch der Vollständigkeit oder universeller Anwendbarkeit auf jede individuelle Veranstaltung. Jede Anwendung dieser Empfehlungen geschieht ohne Übernahme von Haftungsrisiken durch die Autoren oder das Projektkonsortium.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundlagen des Veranstaltungsmodells==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Arbeiten an BaSiGo wurden Konventionen getroffen, die eine gemeinsame Betrachtung des Forschungsfeldes ermöglichten. Für die im Folgenden in den Sicherheitsbausteinen aufgezeigten Empfehlungen sind die Begriffsbestimmungen der Akteure auf Großveranstaltungen, der unterschiedlichen Veranstaltungsphasen sowie der verschiedenen Betriebsarten maßgeblich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray; margin: auto;&amp;quot;&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;3&amp;quot; | Grundlagen des Veranstaltungsmodells&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|'''ausgewählte Akteure auf Großveranstaltungen:'''&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/private_Akteure|private Akteure]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/Behörden|Behörden]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/polizeiliche Gefahrenabwehr|polizeiliche Gefahrenabwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr|nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Besucher|Besucher]]&lt;br /&gt;
|[[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Veranstaltungsphasen]]&lt;br /&gt;
|[[Grundlagen/Betriebsarten|Betriebsarten]]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sicherheitsbausteine==&lt;br /&gt;
Der BaSiGo-Guide fasst die vielfältigen Aspekte der Sicherheit bei Großveranstaltungen in Themenfeldern zusammen, die sich wiederum in einzelne Themen aufgliedern und diese ihrerseits eine Vielzahl von detaillierten Sicherheitsbausteinen enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray&amp;quot;&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;2&amp;quot; | '''BaSiGo-Sicherheitsbausteine'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung|Sicherheitsbeurteilung]]&lt;br /&gt;
|Die Sicherheitsbeurteilung umfasst alle Aspekte der Planung der Veranstaltung, in der Risikoquellen identifiziert, Risiken analysiert und bewertet sowie Schutzmaßnahmen formuliert werden. Dazu gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Risikoeinteilung einer Veranstaltung durch die zuständigen Behörden bei Anmeldung einer Veranstaltung inklusive der Festlegung möglicher Auflagen&lt;br /&gt;
Durchführung einer Risikobeurteilung im Sinne eines Risikomanagements Formulierung von Schutzmaßnahmen zur Bewältigung von nicht tolerierten Risiken.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept|Veranstaltungskonzept]]&lt;br /&gt;
|Das Veranstaltungskonzept beschreibt innerhalb der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Ideenphase]] den Rahmen der geplanten und durchzuführenden Veranstaltung. Es liefert u. a. Antworten auf die Fragen: Wozu, wo, wann und wie die Veranstaltung durchgeführt wird.&lt;br /&gt;
Im Rahmen des Veranstaltungskonzeptes wird eine erste [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Veranstaltungsbeschreibung|Veranstaltungsbeschreibung]] geliefert sowie eine [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie|Machbarkeitsstudie]] erstellt. Zudem beinhaltet dieser Abschnitt Handlungsanleitungen zur Erstellung eines Konzepts zum [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Umweltschutz|Umweltschutz]].&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen|Rechtliche Grundlagen]]&lt;br /&gt;
|Das Genehmigungsverfahren liefert die Grundlage für die Erstellung des Genehmigungsbescheides der Veranstaltung. Dieser ist Grundlage für die legale Durchführung der Veranstaltung. &amp;lt;br /&amp;gt;Darüber hinaus werden weitere Sach- und Fachgebiete der rechtlichen Grundlagen auf Großveranstaltungen, wie z.B. den Datenschutz oder die Rolle der Kommune als Veranstalterin, beleuchtet.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|Interorganisationale Zusammenarbeit]]&lt;br /&gt;
|Im Themenfeld Interorganisationaler Zusammenarbeit werden die Aspekte erläutert, die die gemeinsame Arbeit unterschiedlichster Akteure der Veranstaltungsbranche thematisieren. Von einem Modell zu der Zusammensetzung eines Sicherheits- und Koordinierungskreises, über die Nutzung gemeinsamer Räumlichkeiten, bis hin zu Veranstaltungsevaluationen finden sich hier Handlungsanleitungen für die konstruktive Zusammenarbeit der Akteure im Rahmen von Großveranstaltungen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Struktur und Inhalt des Sicherheitskonzepts]]&lt;br /&gt;
|Der Baustein Struktur und Inhalt des Sicherheitskonzept zeigt auf, welche Punkte in einem Sicherheitskonzept Berücksichtigung finden müssen. Dabei richtet sich der Baustein sowohl an Veranstalter oder Betreiber, die das Konzept erstellen, als auch an die zuständigen Behörden und Institutionen, die das Konzept auf Plausibilität, Vollständigkeit und Schlüssigkeit prüfen müssen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen|Anlagen zum Sicherheitskonzept]]&lt;br /&gt;
|Je nach Art und Größe einer Veranstaltung empfiehlt es sich, dem Sicherheitskonzept weitere Konzepte zur Seite zu stellen, innerhalb derer Teilaspekte der Veranstaltungsorganisation geregelt werden. In Abhängigkeit der Veranstaltung werden diese auch von behördlicher Seite verlangt. In diesem Abschnitt werden daher eine Auswahl möglicher Anlagen zu Sicherheitskonzepten thematisiert. Neben den Konzepten zu Ordnungs- und Sanitätsdiensten finden sich hier zudem Hinweise zu Kommunikationskonzepten.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung|Notfallplanung]]&lt;br /&gt;
|Notfallplanung ist ein wichtiger Teil modernen Sicherheitsmanagements für Veranstaltungen, zu dem die Betrachtung sicherer Normalbetriebszustände genauso wie die von Notfällen gehört. Die Notfallplanung beschreibt dabei die Abarbeitung eines konkreten Schaden- oder Störfalles und der daraus resultierenden Konsequenzen, während die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des Normalbetriebs im Rahmen der Kontinuitätsplanung abgedeckt wird. Die Notfallplanung hat dabei zahlreiche Schnittstellen zu anderen Planungsaufgaben. Unter einem Notfallplan im Sinne der Veranstaltungssicherheit versteht man daher einen überorganisationalen Plan, der notwendige Schritte, Dokumente und Ressourcen, die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure und die zeitlichen Abläufe für den eventuellen Eintritt einer Notsituation definiert, um Schaden noch zu verhindern oder dessen Auswirkungen zu minimieren.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren|Verfahren zur Umsetzung]]&lt;br /&gt;
|Die Umsetzung der in diesem Guide dargestellten Konzepte sollte durch Verfahren sichergestellt werden, die allen beteiligten Akteuren einen klaren Überblick über die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeiten geben. Um dies zu gewährleisten, werden in diesem Abschnitt die Themen &amp;quot;[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Einweisen_von_Akteuren|Einweisen von Akteuren]]&amp;quot;, &amp;quot;[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Nutzungsplan|gemeinsamer Nutzungsplan]]&amp;quot; sowie die &amp;quot;[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS|Einsatzplanung der BOS auf Basis des Sicherheitskonzepts]]&amp;quot; behandelt.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Versicherungsloesungen|Versicherungslösungen]]&lt;br /&gt;
|Der vorliegende Text behandelt das Thema Versicherungslösungen im Kontext von Großveranstaltungen. Dabei werden einführend die Grundprinzipien der Versicherungsbranche erläutert. Das Hauptaugenmerk des Textes liegt in der Darstellung aktueller Versicherungslösungen für die Veranstaltungsbranche. Hier werden zudem konkrete Versicherungsformen erläutert. Abschließend wird exemplarisch der derzeit übliche Weg zum Abschluss einer Veranstaltungsversicherung (inklusive der Kalkulation von Prämien) skizziert.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Kommunikationskonzept|Kommunikationskonzept]] &amp;lt;br /&amp;gt;und &amp;lt;br /&amp;gt;[[Sicherheitsbausteine/Kommunikationsmanagement|Sicherheitskommunikation]]&lt;br /&gt;
|Das Kommunikationskonzept ist fester Bestandteil des Sicherheitskonzeptes einer Veranstaltung. Es verankert die Belange der Sicherheitskommunikation in der Planung und Durchführung von Veranstaltungen, indem es die Präventions- und Interventionskonzepte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben aufgreift und die sicherheitskommunikativen Leistungen und Vorkehrungen des Veranstalters vor, während und im Abschluss der Veranstaltung sowie für den Normal- und Krisenbetrieb darstellt, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klärt, Kommunikationsmittel und -Wege klar benennt, und dadurch die allseitige Verfügbarkeit aktueller und relevanter Informationen zum Betriebszustand des Gesamtsystems und zum Management von Risiken oder Gefahren sicherstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es enthält Angaben zum Grundverständnis und zu Prinzipien des Kommunikationsgeschehens und klärt in allgemein verständlicher Weise, worauf es bei den kommunikativen Grundaufgaben wie dem Informieren, Berichten, Hinweisen, Anweisungen geben, Warnen und Alarmieren ankommt und wie sie erfolgreich gelöst werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es stellt weiterhin fest, welche Zielgruppen und Kooperationspartner intern und extern mit welchen Inhalten und mittels welcher Medien im Normalbetrieb und im Krisenbetrieb anzusprechen sind, wer zu dieser Ansprache berechtigt bzw. damit beauftragt und verantwortlich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schließlich enthält es Angaben dazu, wie die kommunikativen Leistungen evaluiert werden, d.h. wie z.B. die Verständlichkeit von Informationen (Wahrnehmbarkeit und inhaltliche Erfassung) bei den Zielgruppen gesichert werden kann.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|Crowd Management]] &lt;br /&gt;
|Crowd Management bezeichnet die systematische Planung für den Menschen in Menschenansammlungen. Crowd Management beschreibt einen präventiven Planungsansatz, der den Besucher in den Mittelpunkt der Planung stellt. Sämtliche Maßnahmen, ob Flächenplanung, Infrastruktur, Kommunikation oder Organisation werden bewertet in Bezug auf die Frage, ob diese angemessen sind in Bezug auf Anzahl, das Profil und das erwartete Verhalten der Besucher. Neben einer Definition der Begrifflichkeit und einem Rückblick auf die Entstehung dieses Planungsansatzes beschreibt der Sicherheitsbaustein die wesentlichen Einflussfaktoren in BEzug auf die Sicherheit von und in Menschenmengen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Veranstaltungsgelände]]&lt;br /&gt;
|Das Veranstaltungsgelände und die Beschaffenheit des Bodens und der vorhandenen Umwelt haben Einfluss auf die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, da diese zum einen den Aufbau und die Wegführungen bestimmen (z.B. aufgrund von Tragfähigkeit oder Drainagesysteme), zum anderen aber auch konkrete Gefahrenquellen darstellen können. Neben der Bodenbeschaffenheit sind die Topographie des Veranstaltungsgeländes sowie die Vegetation von sicherheitsrelevantem Interesse. Dies gilt nicht nur für die Veranstaltungen auf Wiesen und unbefestigten Geländen, sondern gleichermaßen für Veranstaltungen im urbanen Raum. Zu prüfen ist jeweils nicht nur das Veranstaltungsgelände selbst, sondern auch das Umfeld (Zuwegungen, An- und Abfahrten etc).&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur|Infrastruktur]]&lt;br /&gt;
|Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche Infrastruktur in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen. Zu den am häufigsten verwendeten Infrastrukturen für Veranstaltungen gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Abschrankungen und Zäune&lt;br /&gt;
* Bühnen und Podeste (Fliegende Bauten) Tribünen (Fliegende Bauten)&lt;br /&gt;
* Strom&lt;br /&gt;
* Zu-und Abwasser&lt;br /&gt;
* &amp;lt;!--Veranstaltungstechnik (Licht / Ton / Video) --&amp;gt;Sanitäranlagen (Toiletten, Duschen) &lt;br /&gt;
* Container (Büro, Lager, Garderoben, Kassen) Zelte (Fliegende Bauten) &lt;br /&gt;
* Kommunikationseinrichtungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausfall einer temporären Infrastruktur, kann relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung|Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung]]&lt;br /&gt;
|Die Sicherheit einer Veranstaltung wird wesentlich durch die Verkehrsprozesse bei der Anreise, während der Veranstaltung und im Zuge der Abreise beeinflusst. Hierbei sind der öffentliche Verkehr (ÖV) und der Individualverkehr (IV) mit allen relevanten Verkehrsmitteln sowie insbesondere auch der Fußgängerverkehr zu berücksichtigen. Der Sicherheitsbaustein Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung gibt Empfehlungen für&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#.C3.84u.C3.9Fere_Erschlie.C3.9Fung_des_Veranstaltungsgel.C3.A4ndes|äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]], insbesondere die Entwicklung eines Verkehrskonzeptes,&lt;br /&gt;
* die [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Innere_Erschlie.C3.9Fung_des_Veranstaltungsgel.C3.A4ndes|innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]],&lt;br /&gt;
* den Einsatz der vorhandenen [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Werkzeuge_und_Methoden|Werkzeuge und Methoden]] zur Verkehrsoptimierung sowie die &lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung#Schnittstellen_der_inneren_und_.C3.A4u.C3.9Feren_Erschlie.C3.9Fung:_Ein-_.26_Ausgangsbereiche|Schnittstellen der Erschließung im Bereich der Ein- und Auslässe]].&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weitere Themenfelder==&lt;br /&gt;
{| border=&amp;quot;1&amp;quot; cellpadding=&amp;quot;15&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot; style=&amp;quot;background:lightgray&amp;quot;&lt;br /&gt;
![[Ausbildung|Ausbildung]]&lt;br /&gt;
|Die [[Ausbildung|Fort- und Weiterbildungen]] im Bereich ''Sicherheit bei Großveranstaltungen'' sollten, wenn möglich, interdisziplinär erfolgen. Dies fördert neben der einheitlichen Wissensvermittlung auch die [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|interorganisationale Zusammenarbeit]]. Die im Rahmen des Forschungsprojektes „Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen (BaSiGo)“ erarbeiteten [[Hauptseite#Sicherheitsbausteine|Sicherheitsbausteine]] sollten in ihrer Gesamtheit in eine entsprechende Ausbildung einfließen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Hauptseite/Best-Practices|Best-Practices]]&lt;br /&gt;
|Best-Practice-Beispiele zeigen für typische Veranstaltungen Vorgehensweisen auf und geben einen Einblick in die praktische Umsetzung der Arbeitsweise.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
![[Hauptseite/Glossar|BaSiGo-Glossar]]&lt;br /&gt;
|Das BaSiGo-Glossar stellt eine Übersicht über die im Rahmen des Projektes ''BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen'' verwendeten Begrifflichkeiten sowie ihrer Bedeutungen dar.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Hilfe zur Wiki-Software ==&lt;br /&gt;
Hilfe zur Benutzung und Konfiguration der Wiki-Software finden Sie im Wiki-[//meta.wikimedia.org/wiki/Help:Contents Benutzerhandbuch].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sitemap==&lt;br /&gt;
Über die [[Hauptseite/Sitemap|Sitemap]] lassen sich einzelne Sicherheitsbausteine direkt finden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Hauptseite/Sitemap&amp;diff=5821</id>
		<title>Hauptseite/Sitemap</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Hauptseite/Sitemap&amp;diff=5821"/>
		<updated>2015-06-22T06:25:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: /* Infrastruktur */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Sitemap}}&lt;br /&gt;
==Grundlagen des Veranstaltungsmodells==&lt;br /&gt;
===Beschreibung ausgewählter Akteure===&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/private_Akteure|private Akteure]]&lt;br /&gt;
** [[Grundlagen/private_Akteure/Veranstalter|Veranstalter]]&lt;br /&gt;
** [[Grundlagen/private_Akteure/Veranstaltungsleitung|Veranstaltungsleitung]]&lt;br /&gt;
** [[Grundlagen/private_Akteure/Veranstaltungsordnungsdienst|Veranstaltungsordnungsdienst]]&lt;br /&gt;
** [[Grundlagen/private_Akteure/Sanitätsdienst|Sanitätsdienst]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/Behörden|Behörden]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/polizeiliche_Gefahrenabwehr|Polizeiliche Gefahrenabwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/nichtpolizeiliche_Gefahrenabwehr|Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Besucher]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Veranstaltungsphasen===&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Veranstaltungsphasen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betriebsarten===&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/Betriebsarten|Betriebsarten]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sicherheitsbausteine==&lt;br /&gt;
===Sicherheitsbeurteilung===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung|Sicherheitsbeurteilung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept|Veranstaltungskonzept]]===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Veranstaltungsbeschreibung|Veranstaltungsbeschreibung]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie|Machbarkeitsstudie]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Umweltschutz|Umweltschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen|Rechtliche Grundlagen]]===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Landesstraf-_und_Verordnungsgesetz_Bayern|Landesstraf- und Verordnungsgesetz Bayern]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Straßenverkehrsrecht|Straßenverkehrsrecht]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Straßen-_und_Wegerecht|Straßen- und Wegerecht]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Gewerberecht|Gewerberecht]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Baurecht|Baurecht]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Harmonisierungsmodelle_zur_Effektivitätssteigerung/Einheitlicher_Ansprechpartner|Einheitlicher Ansprechpartner]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Harmonisierungsmodelle_zur_Effektivitätssteigerung/E-Government|E-Government]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Datenschutz|Datenschutz]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Behördenidentität|Die Rolle der Kommune als Veranstalterin]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Interorganisationale Zusammenarbeit===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit/Sicherheits-_und_Koordinierungskreis|Sicherheits- und Koordinierungskreis]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit/Ausstattung_von_gemeinsamen_Räumlichkeiten|Raum und Treffpunkt für den Sicherheitskreis und den Koordinierungskreis des Veranstalters]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit/Kooperationskultur_und_Konfliktlösungsmechanismen|Kooperationskultur und Konfliktlösungsmechanismen]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit/Informations-_und_Wissensmanagement|Informations- und Wissensmanagement]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit/Nachbereitung_und_Evaluation|Nachbereitung und Evaluation]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Struktur und Inhalt des Sicherheitskonzeptes===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzept - Struktur, Inhalt und Abstimmung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen|Anlagen zum Sicherheitskonzept]]===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen/Ordnungsdienstkonzept|Ordnungsdienstkonzept]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen/Sanitätsdienst|Sanitätsdienstkonzept]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--* [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen/Verkehrskonzept|Verkehrskonzept]]--&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Sicherheitskonzept: [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung|Notfallplanung]]===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Notfallplanung|Notfallplanung]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Vorbeugender_Brandschutz|Anforderungen des Vorbeugenden Brandschutzes]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Betriebliches_Kontinuitätsmanagement_(BCM)|Betriebliches Kontinuitätsmanagement (BCM)]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung|Szenarienplanung]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Grundlagen_Szenarienplanung|Grundlagen der Szenarienplanung]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Störung_durch_Zuschauerverhalten|Störung durch Zuschauerverhalten]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Überfüllung|Überfüllung, Überbelegung, Stauung &amp;amp; Gedränge]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/sanitäts-_und_rettungsdienstliche_Ereignisse|Sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Technische_Störung|Technische Störungen]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Brandgefahren|Brandgefahren]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Störung_von_Verkehrswegen|Störung von Verkehrswegen]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang_mit_Wetter|Umgang mit Wetter]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Besondere_Lagen|Besondere Lagen]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabhängige_Maßnahmenplanung|szenarienunabhängige Maßnahmenplanung]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabhängige_Maßnahmenplanung/Evakuierung|Räumung und Evakuierung]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabhängige_Maßnahmenplanung/Veranstaltungsabbruch|Abbruch der Veranstaltung]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale|Besondere Gefahrenpotentiale]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale/Unbeteiligte_Dritte|Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale/Gewaltpotentiale|Gewaltpotential]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale/Pyrotechnik|Pyrotechnik]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale/brennbare_Flüssigkeiten_und_Gase|Brennbare Flüssigkeiten und Gase]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale/Fahrgeschäfte_mit_großen_Höhen|Fahrgeschäfte mit großen Höhen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Sicherheitskonzept: [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren|Verfahren zur Umsetzung]]===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Einweisen_von_Akteuren|Einweisen der Akteure in das Sicherheitskonzept]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Nutzungsplan|Visualisierung des Sicherheitskonzeptes in einem Lage- und Geländeplan]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS|Einsatzplanung der BOS auf Basis des genehmigten Sicherheitskonzeptes]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_und_-vorbereitung|Einsatzplanung und -vorbereitung]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Brandschutzdienststelle|Einsatzplanung der Brandschutzdienststelle]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Sanitätsdienst|Weitergehende Einsatzplanung Sanitäts- und Rettungsdienst]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Umsetzung_von_Maßnahmenpaketen|Umsetzung von Maßnahmenpaketen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Versicherungslösungen===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Versicherungsloesungen|Versicherungslösungen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kommunikationskonzept===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Kommunikationskonzept|Kommunikationskonzept]]&lt;br /&gt;
* [[Social_Media|Social Media in der Sicherheitskommunikation]]&lt;br /&gt;
* [[Besucher|Besucher]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Kommunikationsmanagement|Sicherheitskommunikation auf Großveranstaltungen]]&lt;br /&gt;
** [[Ideenfindung|Ideenfindung]]&lt;br /&gt;
*** [[Idee_kreieren|Idee kreieren]]&lt;br /&gt;
*** [[Konzept_entwickeln|Konzept entwickeln]]&lt;br /&gt;
*** [[Grobkonzept_Veranstaltung,_Sicherheit,_Verkehr_erstellen|Grobkonzepte Veranstaltung, Sicherheit, Kommunikation, Verkehr erstellen]]&lt;br /&gt;
*** [[Konzeptentwicklung_unterstützen|Konzeptentwicklung unterstützen]]&lt;br /&gt;
** [[Planungsphase|Planungsphase]]&lt;br /&gt;
*** [[Veranstaltungsgenehmigung_beantragen|Veranstaltungsgenehmigung beantragen]]&lt;br /&gt;
*** [[Anrag_prüfen_(Ags,_Koordinierungskreis)|Antrag prüfen]]&lt;br /&gt;
*** [[Veranstaltungskonzept_konkretisieren|Veranstaltungskonzept konkretisieren]]&lt;br /&gt;
** [[Umsetzungsphase|Umsetzungsphase]]&lt;br /&gt;
*** [[Veranstaltungskonzept_realisieren|Veranstaltungskonzept realisieren]]&lt;br /&gt;
*** [[Umsetzung_managen|Umsetzung managen]]&lt;br /&gt;
*** [[Umsetzung_unterstützen|Umsetzung unterstützen]]&lt;br /&gt;
*** [[3.4_Sozialisieren|Sozialisieren in der Umsetzungsphase]]&lt;br /&gt;
** [[An-_und_Abreise|Durchführungsphase: An- und Abreisephase]]&lt;br /&gt;
*** [[An-_und_abreisen|An- und abreisen]]&lt;br /&gt;
*** [[An-_und_Abreise_unterstützen|An- und Abreise unterstützen]]&lt;br /&gt;
*** [[An-_und_Abreise_managen|An- und Abreise managen]]&lt;br /&gt;
*** [[Sozialisieren_&amp;quot;on_the_run&amp;quot;|Sozialisieren &amp;quot;on the run&amp;quot;]]&lt;br /&gt;
** [[Event|Durchführungsphase: Eventphase]]&lt;br /&gt;
*** [[Unterstützen|Unterstützen]]&lt;br /&gt;
*** [[Manage|Manage]]&lt;br /&gt;
*** [[Ein-_%26_Auslassen|Ein- &amp;amp; Auslassen]]&lt;br /&gt;
*** [[Ver-_%26_Entsorgen|Ver- &amp;amp; Entsorgen]]&lt;br /&gt;
*** [[Sozialisieren|Sozialisieren]]&lt;br /&gt;
** [[Abbau-/Beendigungsphase|Durchführungsphase: Abbau- / Beendigungsphase]]&lt;br /&gt;
*** [[Abbauen/Rückbauen_(Aufräumen)|Abbauen/Rückbauen (Aufräumen)]]&lt;br /&gt;
*** [[Abbauen_unterstützen|Abbauen unterstützen]]&lt;br /&gt;
*** [[Abbauen_managen|Abbauen managen]]&lt;br /&gt;
*** [[Sozialisieren_&amp;quot;on_the_run&amp;quot;|Sozialisieren &amp;quot;on the run&amp;quot;]]&lt;br /&gt;
** [[Nachbereitung|Nachbereitungsphase]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|Crowd management]]===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Crowd_Management|Grundlagen Crowd Management]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Besucherprofil|Besucherstruktur und -verhalten]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Alkohol-_und_Drogenmissbrauch|Drogen- und Alkoholmissbrauch]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Flächennutzung|Flächennutzung]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fürsorge-_und_Hilfsangebote|Fürsorge- und Hilfsangebote]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Jugendschutz|Jugendschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Veranstaltungsgelände===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Veranstaltungsgelände]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur|Infrastruktur]]===&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--* [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik|Veranstaltungstechnik]]--&amp;gt;&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung|Stromversorgung]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Bodenabdeckungen|Temporäre Bodenabdeckungen: Lastverteil- und Bodenschutzsysteme]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung_und_Sicherheitsbeleuchtung|Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sanitäranlagen|Sanitäranlagen]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sicherheitsabsperrungen_bei_Veranstaltungen|Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung|Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung]]===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung/Äußere_Erschließung_des_Veranstaltungsgeländes|Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung/Innere_Erschließung_des_Veranstaltungsgeländes|Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung/Schnittstellen_der_inneren_und_äußeren_Erschließung:_Ein-_und_Ausgangsbereiche|Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung/Werkzeuge_und_Methoden|Werkzeuge und Methoden]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung/Evaluation|Evaluation]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ausbildung==&lt;br /&gt;
* [[Ausbildung|Ausbildung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Hauptseite/Best-Practices|Best Practices]]==&lt;br /&gt;
* [[Best-Practices/Veranstaltungen_mit_besonderen_Herausforderungen/Innenstadt_-_Marktplatz|Brandschutztechnische Anforderungen an Märkte, Straßenfeste und ähnliche Veranstaltungen]]&lt;br /&gt;
* [[Best-Practices/Veranstaltungen_mit_besonderen_Herausforderungen/Autogrammstunden|Veranstaltungen mit besonderen Herausforderungen: Autogrammstunden]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Hauptseite/Glossar|BaSiGo-Glossar]]==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur&amp;diff=5820</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur&amp;diff=5820"/>
		<updated>2015-06-22T06:23:54Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Infrastruktur}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche Infrastruktur in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen. Zu den am häufigsten verwendeten Infrastrukturen für Veranstaltungen gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Abschrankungen und Zäune&lt;br /&gt;
*Bühnen und Podeste (Fliegende Bauten) Tribünen (Fliegende Bauten)&lt;br /&gt;
*Strom&lt;br /&gt;
*Zu-und Abwasser&lt;br /&gt;
*Veranstaltungstechnik (Licht / Ton / Video)&lt;br /&gt;
*Sanitäranlagen (Toiletten, Duschen)&lt;br /&gt;
*Container (Büro, Lager, Garderoben, Kassen) Zelte (Fliegende Bauten)&lt;br /&gt;
*Kommunikationseinrichtungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausfall einer temporären Infrastruktur, kann relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--==Veranstaltungstechnik==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik|Veranstaltungstechnik]] ist ein unverzichtbarer Bestandteil der meisten Veranstaltungen. Die Bandbreite der eingesetzten Technik ist dabei weit von einfachen Beschallungsanlagen bis hin zu umfangreichen Video- und Lichtinstallationen ist heutzutage (fast) alles möglich. Veranstaltungstechnik umfasst die technischen Voraussetzungen für Veranstaltungen aller Art, hierzu gehören insbesondere&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschallung, &lt;br /&gt;
* Beleuchtung, &lt;br /&gt;
* Videotechnik&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik dient zwei Zielen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Unterstützung des Programms: Hör- und Sichtbarmachen des Gebotenen, Untermalung, Hervorhebung und Akzentuierung des Programms&lt;br /&gt;
* Unterstützung der Kommunikation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
und spielt daher meist eine besondere Rolle im Rahmen des Sicherheitskonzeptes, da die Anlagen (PA, Videoscreen etc.) regelmäßig für die Regel- / insbesondere aber auch für die Notfallkommunikation verwendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Baustein gibt einen Überblick über vorhandenen Richtlinien und Normen, Gesetze und Verordnungen sowie die wesentlichen Branchenstandards&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
--&amp;gt;==Stromversorgung==&lt;br /&gt;
Die [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung|Stromversorgung]] und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes.&lt;br /&gt;
Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung ist daher immer auch Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung der Veranstaltung. Beginnend mit der bedarfsgerechten Planung über die fachgerechte Ausführung sind im Rahmen der Besuchersicherheit insbesondere das Thema der öffentlich zugänglichen Schalt- &amp;amp; Steckverbindungen, der Verlegung von Kabeln und Leitungen zu betrachten sowie der Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Infrastrukturen zu betrachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bodenabdeckungen==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Bodenabdeckungen|Temporäre Bodenabdeckungen]] finden bei Veranstaltungen Verwendung, um die Standsicherheit temporärer Bauten wie z.B. Bühnen und Tribünen zu gewährleisten und die Belastbarkeit von schwierigen (nicht ausreichend tragfähigen) Untergründen zu verbessern. &lt;br /&gt;
Mit diesen Lastverteilsystemen werden außerdem u.a. Rettungs-, Transport-  oder Gehwege errichtet, bestehende Wege verbreitert und Arbeitsplattformen errichtet.&lt;br /&gt;
Im Unterschied dazu kommen temporäre Abdecksysteme als Bodenschutzsysteme dort zum Einsatz, wo es empfindliche Oberflächen und Untergründe wie gegen mechanische Einwirkungen zu schützen gilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung==&lt;br /&gt;
Orientierung  bzw. die Möglichkeit, sich jederzeit orientieren zu können, ist ein wesentlicher Teil der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist daher zu prüfen, inwieweit das Schutzziele „Orientierungsmöglichkeit“ realisiert werden kann und ob neben der allgemeinen Beleuchtung auch eine [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung|Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung]] notwendig ist.&lt;br /&gt;
Neben den einschlägigen Normen macht die Musterversammlungsstättenverordnung klare Vorgaben in Bezug auf die Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten und in Versammlungsräumen.&lt;br /&gt;
Die in der Verordnung formulierten  formulierten Schutzziele sind grundsätzliche auch für Veranstaltungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung anzuwenden –  angepasst an die sich auch im Hinblick auf die Angemessenheit des Aufwands ergebenden Realitäten der temporären Großveranstaltungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sanitäre Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sanitäranlagen|Sanitäranlagen]]''', insbesondere WC-Anlagen, gehören zur Grundausstattung der Infrastruktur bei Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Die richtige Bemessung der Kapazitäten ist dabei nicht nur relevant in Bezug auf Hygiene und Gesundheit der Menschen, sondern sorgt auch in nicht unerheblichem Maße für das Wohlbefinden der Besucher bzw. – im Falle von nicht ausreichenden Kapazitäten – möglicherweise für Unruhe und schlechte Stimmung unter den Besuchern. Fehlende Toilettenkapazitäten können darüber hinaus durch wildes Urinieren zu umfangreicher Umweltverschmutzung führen (Übersäuerung des Bodens).&lt;br /&gt;
Die Wahl des richtigen Aufstellortes ist dabei auch aus sicherheitsrelevanten Aspekten von Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mobile Sicherheitsabsperrungen sind ein unverzichtbares Instrumentarium bei allen Großveranstaltungen.&lt;br /&gt;
Bewegliche Absperrungen können von großem Nutzen im Sinne einer vorausschauenden Planung, strukturierten Organisation und Personenlenkung sowie sicheren Durchführung einer Veranstaltung sein, können jedoch ebenso eine Gefahr für die Besucher darstellen und wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten erheblich behindern. Aus Sicht der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr stehen neben der raschen Entleerung der Besucherbereiche, die Sicherstellung der Hilfsfrist und der gesicherte Abtransport von Verletzten insbesondere bei einem eventuellen Schadenfall im Vordergrund. &lt;br /&gt;
Daher muss der Aufbau im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bzw. des Sicherheitskonzeptes überprüft werden. Dabei dürfen durch Absperrungen keine Gefährdungen hervorgerufen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (MVStättV – Fassung Juni 2005) trifft Aussagen zu Absperrungen, zur Blockbildung in Sportstadien, zur Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen und zur Einfriedung von Stadionanlagen. Konkrete Aussagen zur Wahl des Absperrmaterials sind nicht enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Anwendung von mobilen Absperrungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung existieren zum jetzigen Zeitpunkt keine standardisierten Vorgaben – die Musterversammlungsstättenverordnung kann hier als Anhaltspunkt genutzt werden, bietet jedoch für einen Teil der Anwendungsbereiche keine ausreichende Hilfestellung.&lt;br /&gt;
Aus diesem Grunde, aber auch aufgrund unterschiedlicher umgangssprachlicher Begriffe für ein und dieselbe Absperreinrichtung, soll das vfdb-Merkblatt zur Vereinheitlichung und somit zur Verständlichkeit beitragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen|Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik&amp;diff=5819</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik&amp;diff=5819"/>
		<updated>2015-06-22T06:22:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;!--{{DISPLAYTITLE:Veranstaltungstechnik}}&lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik ist ein unverzichtbarer Bestandteil der meisten Veranstaltungen. Die Bandbreite der eingesetzten Technik ist dabei weit von einfachen Beschallungsanlagen bis hin zu umfangreichen Video- und Lichtinstallationen ist heutzutage (fast) alles möglich. &lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik umfasst die technischen Voraussetzungen für Veranstaltungen aller Art, hierzu gehören insbesondere&lt;br /&gt;
* Beschallung, &lt;br /&gt;
* Beleuchtung, &lt;br /&gt;
* Videotechnik&lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik dient grob zwei Zielen&lt;br /&gt;
* Unterstützung des Programms: Hör- und Sichtbarmachen des Gebotenen, Untermalung, Hervorhebung und Akzentuierung des Programms &lt;br /&gt;
* Unterstützung der Kommunikation&lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik spielt dabei eine besondere Rolle im Rahmen des [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzept]]es, da die Anlagen (PA, Video Screen etc.) häufig für die Normal- / insbesondere aber auch für die Notfallkommunikation verwendet werden. &lt;br /&gt;
Darüber hinaus werden dem Fachbereich der Veranstaltungstechnik jedoch auch die gesamten Grundlagen zugeordnet, hierzu gehören z.B. &lt;br /&gt;
* Rigging&lt;br /&gt;
* Elektrische Anlagen und Betriebsmittel&lt;br /&gt;
* Bodengliederungselemente &lt;br /&gt;
* etc. &lt;br /&gt;
Neben der Auswahl der geeigneten Materialien sind hier auch die Aspekte der Sicherheit in Bezug auf die eingesetzte Technik, Statik der Bauten, Brandschutz, [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Baurecht|Baurecht]], sowie der Funktionssicherheit zentrale Themen bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Das gesamte Thema der Veranstaltungstechnik ist umfangreich von den Branchenverbänden VPLT - Verband Professioneller Licht- und Tontechnik [http://www.vplt.org/], DTHG - Deutsche Theatertechnische Gesellschaft [http://www.dthg.de/] sowie der für den Bereich zuständigen Verwaltungsberufsgenossenschaft (vbg) [https://www.vbg.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_Formular.html;jsessionid=0288F8B94632F5867501B0E4CA8F9D84.live1?nn=5690&amp;amp;resourceId=11704&amp;amp;input_=5690&amp;amp;pageLocale=de&amp;amp;templateQueryString=Veranstaltungen&amp;amp;submit.x=0&amp;amp;submit.y=0] bearbeitet worden, so dass für alle Aspekte der Veranstaltungstechnik umfangreiche Vorgaben, Anforderungen und Normen existieren.&lt;br /&gt;
[[Datei:bgv-bgi.jpg|291px|thumb|right|Von  Seiten der Berufsgenossenschaften wurden umfangreiche Vorschriften (BGV) als auch begleitende Informationsschriften (BGI) veröffentlicht]]&lt;br /&gt;
Ebenfalls existieren dem Bereich zugeordnete Ausbildungen&lt;br /&gt;
* Fachkraft für Veranstaltungstechnik&lt;br /&gt;
* Verantwortliche/-r für Veranstaltungstechnik (Meister / Studiengang)&lt;br /&gt;
In den meisten Fällen wird der Veranstalter die Fachverantwortung für die Planung und Ausführung geeignetem Fachpersonal bzw. den entsprechenden Dienstleistern übertragen, vgl. DIN15750 „Technische Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik“. Da der Veranstalter in den meisten Fällen nicht über die entsprechende Fach- und Sachkunde verfügt, wird die ordnungsgemäße Ausführung, die Berücksichtigung aller geltenden Gesetze und Verordnungen sowie die Übergabe des einsatzbereiten Zustandes bereits im Auftrag, später dann im Rahmen einer [[Errichterbescheinigung]] dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Der gesamte Themenkomplex der Veranstaltungstechnik ist intensiv bearbeitet und wird daher nicht im Detail vorgestellt. Im Folgenden werden nur allgemeine Orientierungen gegeben sowie auf die jeweiligen Branchenstandards verwiesen.&lt;br /&gt;
Wesentliche Anforderungen im Bereich der Veranstaltungstechnik sind immer: &lt;br /&gt;
* Festlegung von klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten &lt;br /&gt;
* Einsatz von notwendigem Fachpersonal (Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, Elektrofachkräfte etc.) &lt;br /&gt;
* Vorlage der notwendigen Genehmigungen (z.B. für den Einsatz von Pyrotechnik) &lt;br /&gt;
* Festlegung von Verkehrswegen, Notausgängen sowie Fluchtwegen für Produktionsflächen und Arbeitsplätzen &lt;br /&gt;
* Bestimmung eines Koordinators bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen&lt;br /&gt;
* Überprüfung, ob Arbeitsmittel sicherheitstechnisch einwandfrei und ohne Mängel sind &lt;br /&gt;
* Einweisung / Unterweisung bei Arbeitsmitteln mit besonderer Gefährdung&lt;br /&gt;
* Einsatz nur geprüfter Arbeitsmittel &lt;br /&gt;
* Nutzung erforderliche Schutzausrüstung (PSA) &lt;br /&gt;
* Überprüfung aller eingesetzten technischen Einrichtungen und Geräte sowie Aufbauten und Dekorationen einschließlich der eingesetzten Effektsysteme vor Beginn von Produktionen und Veranstaltungen (ordnungsgemäßer Zustand / die bestimmungsgemäße Verwendung)&lt;br /&gt;
** Standsicherheit, Tragfähigkeit und sichere Begehbarkeit von Flächen, Absturzsicherungen,&lt;br /&gt;
** maschinentechnische Einrichtungen wie Punktzüge, Traversensysteme, Anschlagmittel, und Verbindungselemente&lt;br /&gt;
** Scheinwerfer und Sicherungsseile&lt;br /&gt;
** elektrische Geräte und Anlagen&lt;br /&gt;
** Effektsysteme wie Bühnenlaser, Pyrotechnik, Waffen&lt;br /&gt;
** Einrichtungen für den vorbeugenden Brandschutz&lt;br /&gt;
** Fluchtwege&lt;br /&gt;
** Persönliche Schutzausrüstung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Flächen und Aufbauten==&lt;br /&gt;
Flächen und Aufbauten bei Produktionen und Veranstaltungen müssen so bemessen und beschaffen sowie fachgerecht aufgestellt, unterstützt, ausgesteift, eingehängt und verankert sein, dass sie die bei der vorgesehenen Verwendung anfallenden statischen und dynamischen Lasten aufnehmen und ableiten können.&lt;br /&gt;
Flächen und Aufbauten, die begangen werden, müssen so beschaffen sein, dass Personen sich sicher bewegen können. Dies gilt für auch für Arbeitsplätze und Szenenflächen sowie verfahrbare Podien und Bühnenwagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Böden und Aufbauten müssen frei von Stolperstellen und Splittern sowie fugendicht ausgeführt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus mehreren Bauteilen bestehende Aufbauten müssen gegen Auseinandergleiten gesichert sein&lt;br /&gt;
Beläge dürfen nicht verrutschen, keine Falten bilden und sich an den Rändern nicht aufrollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betriebsbedingte Spalten im Boden dürfen nicht breiter als 20 mm sein. Betriebsbedingte Öffnungen von mehr als 20 mm Breite müssen so abgedeckt, dass keine Unebenheiten entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begehbare Flächen müssen gegenüber benachbarten, nicht tragfähigen Flächen gesichert sei&lt;br /&gt;
Die Neigung von begehbaren Flächen darf 8 % nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Orientierung auf den Flächen muss jederzeit möglich sein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Hochgelegene Flächen und Arbeitsplätze==&lt;br /&gt;
Arbeitsplätze, Szenenflächen, Dachflächen, Verkehrswege und Zugänge, die an Gefahrbereiche grenzen oder gegenüber angrenzenden Flächen höher als 1,0 m liegen, müssen allseitig mit Umwehrungen ausgestattet sein. Für die Ausgestaltung der Umwehrungen gilt [[DIN 1055]]. An Bühnenkanten kann aus szenischen Gründen auf die Absturzsicherung verzichtet werden, wenn Auffangvorrichtungen angebracht oder Absturzkanten deutlich erkennbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Arbeitsflächen auf Gerüsten, Türmen, Dächern oder anderen hochgelegenen Bereichen, die mehr als 1,0 m hoch sind, müssen mit Umwehrungen ausgestattet sein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hochgelegene Arbeitsflächen müssen ausreichend beleuchtet sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An hochgelegenen Arbeitsplätzen oder Spielflächen, auf denen Gegenstände mitgeführt oder gelagert werden, müssen alle Gegenstände, Geräte oder Einrichtungen, die herabfallen oder umfallen können, befestigt und gesichert werden. Es muss sichergestellt werden, dass keine Gegenstände auf Arbeitsplätze, Spielflächen oder Zuschauer herabfallen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Befestigungen und die Sicherungen müssen unabhängig voneinander die volle Belastung tragen können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geräte und Stative müssen gegen Zusammenklappen, Wegrollen oder -rutschen gesichert sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gerüste==&lt;br /&gt;
Zum Aufbau von Arbeitsgerüsten bis zu einer Höhe von 3,0 m können Falt-  und Klapppodeste Zargen, Schrägen mit einer Belastbarkeit von 250kg/m2 benutzt werden. Bei höheren Aufbauten müssen Systemgerüste verwendet werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Arbeitsgerüste müssen auf einem ebenen und tragfähigen Untergrund stehen. Werden Arbeitsgerüste aus Podesten errichtet, müssen diese kipp- und rutschsicher aufgestellt und gegen das Auseinandergleiten in geeigneter Weise gesichert sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Arbeitsgerüste müssen so gesichert sein, dass sie von Unbefugten nicht erstiegen, nicht fortbewegt oder in sonstiger Weise manipuliert werden können (gegebenenfalls durch Ordnungskräfte zu sichern). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Typgeprüfte Systemgerüste oder –podeste dürfen nur unter der Leitung eines Aufsichtführenden von unterwiesenem Bühnen-, Beleuchtungs- und Kamerapersonal errichtet, betrieben und abgebaut werden. Dies gilt auch für Gerüste oder Podeste, die für Sonderzwecke nach einschlägigen Konstruktionsnormen gebaut, geprüft und zertifiziert sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gerüste dürfen nicht vor ihrer Fertigstellung benutzt werden. Fahrbare Gerüste dürfen erst bestiegen, wenn sie gegen unbeabsichtigtes Bewegen gesichert sind; sie dürfen nur bewegt werden, wenn sich auf ihnen keine Personen befinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kabelführung==&lt;br /&gt;
Kabel müssen so verlegt werden, dass Gefährdungen vermieden werden. &lt;br /&gt;
* senkrecht hochgeführte Kabel : Sicherung mit Fangleinen&lt;br /&gt;
* Schutz von Kabeln gegen Knicken an scharfen Kanten&lt;br /&gt;
* Kabel, die Verkehrswege überspannen, müssen in ausreichender Höhe (Publikumsbereich / Verkehrswege) geführt und mit Abspannseilen entlastet werden&lt;br /&gt;
* Kabel müssen in ausreichendem Abstand von elektrischen Freileitungen verlegt werden (s. hierzu BGV A 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“)&lt;br /&gt;
* Kabel müssen durch stabile Kabelbrücken oder andere geeignete Abdeckungen geschützt werden&lt;br /&gt;
* Auf mögliche Stolpergefahren wird durch auffällige Kennzeichnung hingewiesen&lt;br /&gt;
* Steckverbindungen, die nur spritzwassergeschützt sind, dürfen im Freien nur dann verlegt werden, wenn durch Lage oder Abdeckung sichergestellt ist, dass kein Wasser in die Steckverbindung gelangen kann&lt;br /&gt;
* Sicherheitsrelevante und andere wichtige Einrichtungen müssen von Kabelführungen freigehalten werden. Hierzu gehören z.B.: &lt;br /&gt;
** Fluchtwege, Türen in Fluchtwegen, Notausgänge oder -ausstiege, Abstiege von Arbeitsebenen, Feuerlöscher,&lt;br /&gt;
** Wand- und Unterhydranten, Feuermelder, Schalttafeln und Notschalter, Auslösevorrichtungen für Sicherheitsanlagen&lt;br /&gt;
** sowie Steuereinrichtungen für Klima- und Belüftungsanlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Maschinentechnische Einrichtungen==&lt;br /&gt;
Maschinentechnische Einrichtungen sind für den Betrieb in Produktionsstätten und Veranstaltungsorten eingesetzte technische Anlagen und Betriebsmittel.&lt;br /&gt;
Die grundsätzlichen Anforderungen an maschinentechnische Einrichtungen für den Veranstaltungs- und Produktionsbetrieb sind in der BGV C 1 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ sowie in den Regeln der Technik (zum Beispiel DIN 56 950) festgelegt. Besondere Anforderungen an diese maschinentechnischen Einrichtungen ergeben sich aus der Tatsache, dass mit ihnen Lasten über Personen und Personen selbst gehalten und bewegt werden können.&lt;br /&gt;
Durch die Bewegung maschinentechnischer Einrichtungen sowie dadurch bewegte Aufbauten und Dekorationen dürfen Personen nicht gefährdet werden &lt;br /&gt;
* Maschinentechnische Einrichtungen müssen gegen unbefugtes Benutzen gesichert sein&lt;br /&gt;
* Gefahrstellen an bewegten maschinentechnischen Einrichtungen müssen gesichert sein &lt;br /&gt;
* Bewegungsvorgänge sowie die Umgebung können vom Bediener vollständig eingesehen werden. Alternativ: eindeutige Signalisierung von Bewegung mit Zeichen oder Sprechfunk bei eingeschränkter Sicht&lt;br /&gt;
* Anweisungen zur Auslösung von Bewegungsvorgängen müssen gut wahrnehmbar und eindeutig gegeben werden.&lt;br /&gt;
* Bewegungsvorgänge von Bühnenwagen, Laufbändern, Drehscheiben, Hubpodien und Versenkeinrichtungen, die Gefährdungen verursachen können, dürfen nur ausgeführt werden, wenn die Geschwindigkeit der Situation angemessen ist. &lt;br /&gt;
* Versenkeinrichtungen dürfen nicht betreten oder verlassen werden, solange sie in Bewegung sind.&lt;br /&gt;
* Feste und bewegliche Teile von Dekorationen und Aufbauten müssen so aneinander vorbei gleiten, dass keine Quetsch- oder Scherstellen entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Aufhängepunkte==&lt;br /&gt;
Die Tragfähigkeit von Befestigungspunkten an der Gebäudekonstruktion muss vor der Aufhängung von bühnentechnischen Einrichtungen und Dekorationseinrichtungen bekannt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist die Tragfähigkeit von Befestigungspunkten unbekannt, muss sie statisch nachgewiesen werden; dabei sind die erforderlichen Sicherheitsfaktoren zum Halten von Lasten über Personen und eventuell auftretenden dynamische Belastungen zu berücksichtigen. Liegen für Aufhängepunkte Angaben zur Tragfähigkeit vor, für die die Art der Belastung nicht angegeben ist, wird die Tragfähigkeit mit 50 % angenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Elektrische Anlagen und Betriebsmittel==&lt;br /&gt;
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, geändert und instandgehalten werden.&lt;br /&gt;
Alle mobil verwendeten elektrischen Betriebsmittel müssen vor Beginn jeder Produktion und Veranstaltung durch Sichtkontrolle überprüft sein&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;mechanisch einwandfreien Zustand und Funktionsfähigkeit – insbesondere Aufhänge- und Sicherheitseinrichtungen sowie&lt;br /&gt;
einwandfreien Zustand der beweglichen Anschluss- und Verlängerungsleitungen.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sind Schäden erkennbar, durch die die Sicherheit beeinträchtigt werden kann, dürfen die Betriebsmittel nicht eingesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Bereitstellung und Benutzung von Scheinwerfern müssen die sicherheitstechnischen Anforderungen beachtet werden Abstand, Leistung, Wärmeentwicklung etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle metallischen Einrichtungen, die im Fehlerfall gefährliche Berührungsspannungen annehmen können, müssen in einen gemeinsamen Potenzialausgleich einbezogen und mit dem Schutzleiter des speisenden Netzes verbunden sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechtsquellen und Informationen==&lt;br /&gt;
* Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG&lt;br /&gt;
* Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG&lt;br /&gt;
* Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG&lt;br /&gt;
* Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV mit Arbeitsstätten-Richtlinien – ASR&lt;br /&gt;
* Betriebssicherheitsverordnung –BetrSichV mit Technischen Regeln &lt;br /&gt;
* Musterversammlungsstättenverordnung– MVStättV&lt;br /&gt;
'''BG-Vorschriften, -Regeln, Grundsätze'''&lt;br /&gt;
* BGV A1 „Grundsätze der Prävention“&lt;br /&gt;
* BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“&lt;br /&gt;
* BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“&lt;br /&gt;
* BGV C1 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“&lt;br /&gt;
* BGR 133 „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“&lt;br /&gt;
* BGR 151 „Gebrauch von Anschlag- Drahtseilen“&lt;br /&gt;
* BGR 152 „Gebrauch von Anschlag-Faserseilen“&lt;br /&gt;
* BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“&lt;br /&gt;
* BGG 912 „Prüfung von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“&lt;br /&gt;
* BGG 912-1 „Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von sicherheits-technischen und maschinentechnischen Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“&lt;br /&gt;
'''BG-Informationen'''&lt;br /&gt;
* BGI 748 „Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz“&lt;br /&gt;
* BGI 813 „Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen“&lt;br /&gt;
* BGI 826 „Schutz gegen Absturz“ (©VMBG)&lt;br /&gt;
* BGI 810-2 „Aufhängungen“&lt;br /&gt;
* BGI 810-3 „Bereitstellung von Sicherungsseilen und Ketten“&lt;br /&gt;
* BGI 810-4 „Scheinwerfer“&lt;br /&gt;
* BGI 810-5 „Besondere szenische Effekte und Vorgänge“&lt;br /&gt;
* BGI 811 „Arbeitssicherheit in Übertragungsfahrzeugen“&lt;br /&gt;
* BGI 812 „Pyrotechnik in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung&lt;br /&gt;
* BGI 814 „Fernsehen, Hörfunk und Film Kamerakrane“&lt;br /&gt;
* BGI 5007 „Laser-Einrichtungen für Show- oder Projektionszwecke“&lt;br /&gt;
* GUV-I 8629 „Bereitstellung und Benutzung von Versenkeinrichtungen“ &lt;br /&gt;
'''Branchenstandards'''&lt;br /&gt;
* VPLT. SR 1.0 „Bereitstellung und Benutzung von Traversensystemen“&lt;br /&gt;
* VPLT. SR 2.0 „Bereitstellung und Benutzung von Elektrokettenzügen“&lt;br /&gt;
* VPLT. SR 3.0 „Sachkundiger für Veranstaltungsrigging: Qualifikation“&lt;br /&gt;
* VPLT. SR 4.0 „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik: Anforderung und Qualifikation“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: xyz&lt;br /&gt;
--&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Hauptseite/Sitemap&amp;diff=5818</id>
		<title>Hauptseite/Sitemap</title>
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		<updated>2015-06-22T06:03:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: /* Beschreibung ausgewählter Akteure */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Sitemap}}&lt;br /&gt;
==Grundlagen des Veranstaltungsmodells==&lt;br /&gt;
===Beschreibung ausgewählter Akteure===&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/private_Akteure|private Akteure]]&lt;br /&gt;
** [[Grundlagen/private_Akteure/Veranstalter|Veranstalter]]&lt;br /&gt;
** [[Grundlagen/private_Akteure/Veranstaltungsleitung|Veranstaltungsleitung]]&lt;br /&gt;
** [[Grundlagen/private_Akteure/Veranstaltungsordnungsdienst|Veranstaltungsordnungsdienst]]&lt;br /&gt;
** [[Grundlagen/private_Akteure/Sanitätsdienst|Sanitätsdienst]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/Behörden|Behörden]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/polizeiliche_Gefahrenabwehr|Polizeiliche Gefahrenabwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/nichtpolizeiliche_Gefahrenabwehr|Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr]]&lt;br /&gt;
* [[Besucher]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Veranstaltungsphasen===&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Veranstaltungsphasen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Betriebsarten===&lt;br /&gt;
* [[Grundlagen/Betriebsarten|Betriebsarten]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sicherheitsbausteine==&lt;br /&gt;
===Sicherheitsbeurteilung===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung|Sicherheitsbeurteilung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept|Veranstaltungskonzept]]===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Veranstaltungsbeschreibung|Veranstaltungsbeschreibung]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie|Machbarkeitsstudie]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Umweltschutz|Umweltschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen|Rechtliche Grundlagen]]===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Landesstraf-_und_Verordnungsgesetz_Bayern|Landesstraf- und Verordnungsgesetz Bayern]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Straßenverkehrsrecht|Straßenverkehrsrecht]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Straßen-_und_Wegerecht|Straßen- und Wegerecht]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Gewerberecht|Gewerberecht]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Baurecht|Baurecht]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Harmonisierungsmodelle_zur_Effektivitätssteigerung/Einheitlicher_Ansprechpartner|Einheitlicher Ansprechpartner]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Harmonisierungsmodelle_zur_Effektivitätssteigerung/E-Government|E-Government]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Datenschutz|Datenschutz]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Behördenidentität|Die Rolle der Kommune als Veranstalterin]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Interorganisationale Zusammenarbeit===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit/Sicherheits-_und_Koordinierungskreis|Sicherheits- und Koordinierungskreis]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit/Ausstattung_von_gemeinsamen_Räumlichkeiten|Raum und Treffpunkt für den Sicherheitskreis und den Koordinierungskreis des Veranstalters]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit/Kooperationskultur_und_Konfliktlösungsmechanismen|Kooperationskultur und Konfliktlösungsmechanismen]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit/Informations-_und_Wissensmanagement|Informations- und Wissensmanagement]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit/Nachbereitung_und_Evaluation|Nachbereitung und Evaluation]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Struktur und Inhalt des Sicherheitskonzeptes===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzept - Struktur, Inhalt und Abstimmung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen|Anlagen zum Sicherheitskonzept]]===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen/Ordnungsdienstkonzept|Ordnungsdienstkonzept]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen/Sanitätsdienst|Sanitätsdienstkonzept]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--* [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen/Verkehrskonzept|Verkehrskonzept]]--&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Sicherheitskonzept: [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung|Notfallplanung]]===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Notfallplanung|Notfallplanung]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Vorbeugender_Brandschutz|Anforderungen des Vorbeugenden Brandschutzes]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Betriebliches_Kontinuitätsmanagement_(BCM)|Betriebliches Kontinuitätsmanagement (BCM)]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung|Szenarienplanung]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Grundlagen_Szenarienplanung|Grundlagen der Szenarienplanung]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Störung_durch_Zuschauerverhalten|Störung durch Zuschauerverhalten]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Überfüllung|Überfüllung, Überbelegung, Stauung &amp;amp; Gedränge]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/sanitäts-_und_rettungsdienstliche_Ereignisse|Sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Technische_Störung|Technische Störungen]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Brandgefahren|Brandgefahren]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Störung_von_Verkehrswegen|Störung von Verkehrswegen]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang_mit_Wetter|Umgang mit Wetter]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Besondere_Lagen|Besondere Lagen]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabhängige_Maßnahmenplanung|szenarienunabhängige Maßnahmenplanung]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabhängige_Maßnahmenplanung/Evakuierung|Räumung und Evakuierung]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabhängige_Maßnahmenplanung/Veranstaltungsabbruch|Abbruch der Veranstaltung]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale|Besondere Gefahrenpotentiale]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale/Unbeteiligte_Dritte|Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale/Gewaltpotentiale|Gewaltpotential]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale/Pyrotechnik|Pyrotechnik]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale/brennbare_Flüssigkeiten_und_Gase|Brennbare Flüssigkeiten und Gase]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale/Fahrgeschäfte_mit_großen_Höhen|Fahrgeschäfte mit großen Höhen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Sicherheitskonzept: [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren|Verfahren zur Umsetzung]]===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Einweisen_von_Akteuren|Einweisen der Akteure in das Sicherheitskonzept]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Nutzungsplan|Visualisierung des Sicherheitskonzeptes in einem Lage- und Geländeplan]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS|Einsatzplanung der BOS auf Basis des genehmigten Sicherheitskonzeptes]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_und_-vorbereitung|Einsatzplanung und -vorbereitung]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Brandschutzdienststelle|Einsatzplanung der Brandschutzdienststelle]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Sanitätsdienst|Weitergehende Einsatzplanung Sanitäts- und Rettungsdienst]]&lt;br /&gt;
** [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Umsetzung_von_Maßnahmenpaketen|Umsetzung von Maßnahmenpaketen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Versicherungslösungen===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Versicherungsloesungen|Versicherungslösungen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kommunikationskonzept===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Kommunikationskonzept|Kommunikationskonzept]]&lt;br /&gt;
* [[Social_Media|Social Media in der Sicherheitskommunikation]]&lt;br /&gt;
* [[Besucher|Besucher]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Kommunikationsmanagement|Sicherheitskommunikation auf Großveranstaltungen]]&lt;br /&gt;
** [[Ideenfindung|Ideenfindung]]&lt;br /&gt;
*** [[Idee_kreieren|Idee kreieren]]&lt;br /&gt;
*** [[Konzept_entwickeln|Konzept entwickeln]]&lt;br /&gt;
*** [[Grobkonzept_Veranstaltung,_Sicherheit,_Verkehr_erstellen|Grobkonzepte Veranstaltung, Sicherheit, Kommunikation, Verkehr erstellen]]&lt;br /&gt;
*** [[Konzeptentwicklung_unterstützen|Konzeptentwicklung unterstützen]]&lt;br /&gt;
** [[Planungsphase|Planungsphase]]&lt;br /&gt;
*** [[Veranstaltungsgenehmigung_beantragen|Veranstaltungsgenehmigung beantragen]]&lt;br /&gt;
*** [[Anrag_prüfen_(Ags,_Koordinierungskreis)|Antrag prüfen]]&lt;br /&gt;
*** [[Veranstaltungskonzept_konkretisieren|Veranstaltungskonzept konkretisieren]]&lt;br /&gt;
** [[Umsetzungsphase|Umsetzungsphase]]&lt;br /&gt;
*** [[Veranstaltungskonzept_realisieren|Veranstaltungskonzept realisieren]]&lt;br /&gt;
*** [[Umsetzung_managen|Umsetzung managen]]&lt;br /&gt;
*** [[Umsetzung_unterstützen|Umsetzung unterstützen]]&lt;br /&gt;
*** [[3.4_Sozialisieren|Sozialisieren in der Umsetzungsphase]]&lt;br /&gt;
** [[An-_und_Abreise|Durchführungsphase: An- und Abreisephase]]&lt;br /&gt;
*** [[An-_und_abreisen|An- und abreisen]]&lt;br /&gt;
*** [[An-_und_Abreise_unterstützen|An- und Abreise unterstützen]]&lt;br /&gt;
*** [[An-_und_Abreise_managen|An- und Abreise managen]]&lt;br /&gt;
*** [[Sozialisieren_&amp;quot;on_the_run&amp;quot;|Sozialisieren &amp;quot;on the run&amp;quot;]]&lt;br /&gt;
** [[Event|Durchführungsphase: Eventphase]]&lt;br /&gt;
*** [[Unterstützen|Unterstützen]]&lt;br /&gt;
*** [[Manage|Manage]]&lt;br /&gt;
*** [[Ein-_%26_Auslassen|Ein- &amp;amp; Auslassen]]&lt;br /&gt;
*** [[Ver-_%26_Entsorgen|Ver- &amp;amp; Entsorgen]]&lt;br /&gt;
*** [[Sozialisieren|Sozialisieren]]&lt;br /&gt;
** [[Abbau-/Beendigungsphase|Durchführungsphase: Abbau- / Beendigungsphase]]&lt;br /&gt;
*** [[Abbauen/Rückbauen_(Aufräumen)|Abbauen/Rückbauen (Aufräumen)]]&lt;br /&gt;
*** [[Abbauen_unterstützen|Abbauen unterstützen]]&lt;br /&gt;
*** [[Abbauen_managen|Abbauen managen]]&lt;br /&gt;
*** [[Sozialisieren_&amp;quot;on_the_run&amp;quot;|Sozialisieren &amp;quot;on the run&amp;quot;]]&lt;br /&gt;
** [[Nachbereitung|Nachbereitungsphase]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|Crowd management]]===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Crowd_Management|Grundlagen Crowd Management]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Besucherprofil|Besucherstruktur und -verhalten]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Alkohol-_und_Drogenmissbrauch|Drogen- und Alkoholmissbrauch]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Flächennutzung|Flächennutzung]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fürsorge-_und_Hilfsangebote|Fürsorge- und Hilfsangebote]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Jugendschutz|Jugendschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Veranstaltungsgelände===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Veranstaltungsgelände]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur|Infrastruktur]]===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik|Veranstaltungstechnik]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung|Stromversorgung]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Bodenabdeckungen|Temporäre Bodenabdeckungen: Lastverteil- und Bodenschutzsysteme]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung_und_Sicherheitsbeleuchtung|Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sanitäranlagen|Sanitäranlagen]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sicherheitsabsperrungen_bei_Veranstaltungen|Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===[[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung|Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung]]===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung/Äußere_Erschließung_des_Veranstaltungsgeländes|Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung/Innere_Erschließung_des_Veranstaltungsgeländes|Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung/Schnittstellen_der_inneren_und_äußeren_Erschließung:_Ein-_und_Ausgangsbereiche|Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung/Werkzeuge_und_Methoden|Werkzeuge und Methoden]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung/Evaluation|Evaluation]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ausbildung==&lt;br /&gt;
* [[Ausbildung|Ausbildung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Hauptseite/Best-Practices|Best Practices]]==&lt;br /&gt;
* [[Best-Practices/Veranstaltungen_mit_besonderen_Herausforderungen/Innenstadt_-_Marktplatz|Brandschutztechnische Anforderungen an Märkte, Straßenfeste und ähnliche Veranstaltungen]]&lt;br /&gt;
* [[Best-Practices/Veranstaltungen_mit_besonderen_Herausforderungen/Autogrammstunden|Veranstaltungen mit besonderen Herausforderungen: Autogrammstunden]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Hauptseite/Glossar|BaSiGo-Glossar]]==&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure&amp;diff=5817</id>
		<title>Grundlagen/private Akteure</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure&amp;diff=5817"/>
		<updated>2015-06-22T06:03:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: /* Privater Sicherheits- und Ordnungsdienst */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Private Akteure}}&lt;br /&gt;
==Veranstalter==&lt;br /&gt;
„Der [[Grundlagen/private Akteure/Veranstalter|Veranstalter]] ist verantwortlich für die Sicherheit der Veranstaltung“. Was einfach klingt, ist in der Praxis häufig nicht so eindeutig geregelt. Verantwortlichkeiten, Befugnisse und Rechte sind nicht immer in dem notwendigen Maße definiert und abgegrenzt - auch nicht bei der vermeintlich eindeutigen Position des Veranstalters, der zwar häufig als „der Verantwortliche“ genannt wird, der bei genauerem Hinsehen aber bestimmte Verantwortlichkeiten weder trägt noch tragen kann. Auch ist nicht immer klar, wer im Rahmen bestimmter Konstellationen „der Veranstalter“ ist. Es ist daher im Rahmen der Sicherheitsplanung von Veranstaltungen von besonderer Bedeutung, dass die Rolle des Veranstalters eindeutig mit ihren jeweiligen Pflichten und Rechten festgelegt und gegen die anderen beteiligten Akteure abgegrenzt ist – dies betrifft sowohl den inhaltlichen Teil der Verantwortung („Für was ist der Veranstalter verantwortlich“), als auch den zeitlichen („von wann bis wann“ ist der Veranstalter verantwortlich) sowie einen räumlichen Faktor („für welchen Bereich / für welche Fläche“ ist der Veranstalter verantwortlich)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Veranstaltungsleitung==&lt;br /&gt;
Basierend auf den Vorgaben des § 38 der Musterversammlungsstättenverordnung hat sich der [[Grundlagen/private Akteure/Veranstaltungsleitung|Veranstaltungsleiter]] zu einem wesentlichen Akteur im Rahmen der Sicherheitsarchitektur von Veranstaltungen entwickelt. &lt;br /&gt;
Dabei hat sich die Notwendigkeit eines Veranstaltungsleiters auch außerhalb des Geltungsbereiches der Musterversammlungsstättenverordnung etabliert – allerdings ohne, dass es hierfür eine vergleichbare rechtliche Grundlage, ein standardisiertes Anforderungsprofil, geschweige denn eine Qualifizierung gibt. &lt;br /&gt;
Dies ist umso relevanter, da dem Veranstaltungsleiter im Rahmen von Veranstaltungen häufig weitreichende Befugnisse und Entscheidungspflichten insbesondere in Krisen- und Notfallsituationen zugesprochen werden. &lt;br /&gt;
Es ist daher wichtig, die Position und Funktion des Veranstaltungsleiters sorgfältig zu definieren und sämtliche Rollen und Verantwortlichkeiten im [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzept]] transparent darzustellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Veranstaltungsordnungsdienst==&lt;br /&gt;
Der Veranstaltungsordnungsdienst setzt die im Sicherheitskonzept festgelegten Aufgaben und in aller Regel auch das Hausrecht des Veranstalters um beziehungsweise durch.&lt;br /&gt;
In der Praxis werden die Begriffe „Ordnung“ und „Sicherheit“ häufig synonym verwendet, teilweise wird auch von &amp;quot;der Security&amp;quot; gesprochen, ohne dass eine inhaltliche Trennung der Aufgaben erfolgt. Dabei existiert eine deutliche Trennung zwischen den Aufgaben eines Sicherheitsdienstes und den Aufgaben eines [[Grundlagen/private Akteure/Veranstaltungsordnungsdienst|Veranstaltungsordnungsdienstes]], die sich nicht nur auf die Recht und Pflichten, sondern auch auf die notwendige Qualifikation auswirkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sanitätsdienst==&lt;br /&gt;
Der [[Grundlagen/private Akteure/Sanitätsdienst|Sanitätsdienst]] ist ein Dienstleister des Veranstalters. Häufig übernehmen Hilfsorganisationen (Malteser Hilfsdienst, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Arbeitersamariterbund etc.) oder Privatunternehmen, die teilweise auch am Rettungsdienst beteiligt sind, diese Tätigkeit. Dem Sanitätsdienst kommt die Aufgabe zu, den öffentlichen Rettungsdienst im Bereich der jeweiligen Veranstaltung durch die Versorgung von Bagatellverletzungen und -erkrankungen (Kopfschmerzen, Blasen etc.) zu entlasten und zudem ein frühzeitiges, qualifiziertes Eingreifen und damit eine Verkürzung des behandlungsfreien Intervalls bei medizinischen Notfällen zu gewährleisten.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure/Veranstaltungsordnungsdienst&amp;diff=5816</id>
		<title>Grundlagen/private Akteure/Veranstaltungsordnungsdienst</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure/Veranstaltungsordnungsdienst&amp;diff=5816"/>
		<updated>2015-06-22T06:03:03Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: Heilmann verschob die Seite Grundlagen/private Akteure/privater Sicherheits- und Ordnungsdienst nach Grundlagen/private Akteure/Veranstaltungsordnungsdienst, ohne dabei eine Weiterleitung anzulegen&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE: Veranstaltungsordnungsdienst}}&lt;br /&gt;
==Hinführung zum Thema==&lt;br /&gt;
Die Auswahl eines geeigneten Veranstaltungsordnungsdienstes ist eine wesentliche Grundlage für die Planung und Durchführung einer sicheren Veranstaltung. Eine frühzeitige Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Fachkenntnisse und der Erfahrungen des Dienstleisters garantiert eine umfassende Berücksichtigung der für die Veranstaltung greifenden sicherheitsrelevanten Belange. Die Auswahl eines geeigneten Dienstleisters unterstützt bei der Planung und ermöglicht eine professionelle Umsetzung der Veranstaltung – sowohl im Rahmen des Regelbetriebs als auch im Rahmen einer Schadenlage. &lt;br /&gt;
In der Realität gehen der Stellenwert der Arbeit der Veranstaltungsordnungsdienste und die damit einhergehende Verantwortung nicht immer einher mit den bestehenden Angeboten. Der Markt der Dienstleister ist geprägt von häufiger Fluktuation, Mini- und Nebenjobs und Mindestlohn. Niedrige Eintrittshürden in das Tätigkeitsfeld und ein zuweilen die Grenzen des Verantwortbaren sprengender Preiskampf sorgen dafür, dass der Markt der privaten Sicherheits- und Ordnungsdienste nahezu unüberschaubar ist und sich auch in einem ständigen Wechsel befindet. Hierunter leidet der allgemeine Ausbildungsstand bei den Mitarbeitern der Branche, so dass die Diskrepanz zwischen nachgefragter Expertise und angebotener Arbeitsleistung hoch ist. &lt;br /&gt;
Der BDSW (Bundesverband der Sicherheits- und Wachdienste) e.V. hat zu diesem Thema eine Arbeitsgruppe eingesetzt  (vgl. [1]), die sich im speziellen mit dieser Problematik beschäftigt und als Konsequenz den  „Veranstaltungsordnungsdienst“ als ein eigenständiges Tätigkeits- und Arbeitsfeld definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Der Gesetzgeber verlangt in der Musterversammlungsstättenverordnung (vgl. [9]) den Einsatz von Ordnungsdiensten, hat diese aber nicht ausreichend definiert. In der Praxis werden die Begriffe „Ordnung“ und „Sicherheit“ häufig synonym verwendet, eine inhaltliche Trennung der Aufgaben erfolgt kaum. Viele Mitarbeiter, die heute auf Veranstaltungen als Ordner eingesetzt werden, müssen – fälschlicherweise - dieselben Voraussetzungen erfüllen, wie etwa ein Sicherheitsmitarbeiter oder ein Mitarbeiter im Geld- und Werttransport. Grund hierfür ist die oftmals noch verbreitete Annahme, die Anforderungen gem. 34a GewO [http://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html] seien allgemeingültig für jeden, der in diesem Bereich arbeitet. &lt;br /&gt;
Dies ist begründet in der Tatsache, dass weder Behörden noch Kunden und auch nicht der Gesetzgeber unterscheiden zwischen Leistungen des Veranstaltungsordnungsdienstes (VOD) und klassischen Sicherheitsdienstleistungen (SDL).&lt;br /&gt;
In § 43, Absatz 4 der Musterversammlungsstättenverordnung (vgl. [9])  heißt es:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1 Der Ordnungsdienstleiter und die Ordnungsdienstkräfte sind für die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2 Sie sind insbesondere für die Kontrolle an den Ein- und Ausgängen und den Zugängen zu den Besucherblöcken, die Beachtung der maximal zulässigen Besucherzahl und der Anordnung der Besucherplätze, die Beachtung der Verbote des § 35, die Sicherheitsdurchsagen sowie für die geordnete Evakuierung im Gefahrenfall verantwortlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Trotz der vermeintlich eindeutigen Terminologie herrscht diese Klarheit im Veranstaltungskontext nicht – so wird von einem Sicherheitsdienst gesprochen, von „der Security“ – oder aber, dem „privaten Sicherheits- und Ordnungsdienst“. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine inhaltliche Unterscheidung zwischen Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben ist jedoch zwingend nötig, um die geeignete Besetzung von Positionen innerhalb der Veranstaltung zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwischen dem Handlungsfeld der Sicherheitsdienstleistungen (SDL), wie zum Beispiel der Personen- und Objektschutz oder vergleichbare Tätigkeiten des Sicherheits- und Bewachungsgewerbes (vgl. [4]) die gesetzlich durch den § 34a der GewO http://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html in Verbindung mit der Bewachungsordnung geregelt werden und den Veranstaltungsordnungsdiensten (VOD), deren Ziel die Fürsorge, Wohlfahrt und Unfallverhütung bei großen Menschen-Ansammlungen ist und die mit Aufgaben des [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|Crowd Managements]] in allen Phasen der Veranstaltung betraut sind, ist klar zu unterscheiden. Der Veranstaltungsordnungsdienst (VOD) führt eine Vielzahl spezieller Tätigkeiten aus, die sich auf die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen beziehen. &lt;br /&gt;
VOD ist keine Sicherheitsdienstleistung im rechtlichen Sinne.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sicherheitsdienstleistung==&lt;br /&gt;
Das Bewachungsrecht sieht seit Januar 2003 eine Sachkundeprüfung als Voraussetzung für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten vor. Alle anderen Personen, die bewachenden Tätigkeiten ausführen wollen, benötigen als Einstiegsvoraussetzung den Unterrichtungsnachweis gem. § 34 GewO a Abs. 1 Satz 5 [http://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html] in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachV) [https://www.vbg.de/apl/gv/bewachv/inhalt.htm]. Die Anforderungen an den Sicherheitsdienst werden ebenfalls im § 34 GewO [http://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html] festgelegt &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. (...)&lt;br /&gt;
Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die die Voraussetzungen nach Satz 3 Nr. 1 und 3 erfüllen. Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich (...)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Gewerbetreibende und seine Beschäftigten dürfen bei der Durchführung von Bewachungsaufgaben gegenüber Dritten nur die Rechte, die Jedermann im Falle einer Notwehr, eines Notstandes oder einer Selbsthilfe zustehen, die ihnen vom jeweiligen Auftraggeber vertraglich übertragenen Selbsthilferechte sowie die ihnen gegebenenfalls in Fällen gesetzlicher Übertragung zustehenden Befugnisse eigenverantwortlich ausüben. In den Fällen der Inanspruchnahme dieser Rechte und Befugnisse ist der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind unten stehende Sachgebiete, die auch im Rahmen des Unterrichtungsverfahrens behandelt werden:&lt;br /&gt;
# Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,&lt;br /&gt;
# Bürgerliches Gesetzbuch,&lt;br /&gt;
# Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,&lt;br /&gt;
# Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,&lt;br /&gt;
# Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, und&lt;br /&gt;
# Grundzüge der Sicherheitstechnik&lt;br /&gt;
[[Datei:Ausbildung.jpg|mini|549x221px|Ausbildungssituation im Sicherheitsgewerbe. Quelle: bdsw [http://www.bdsw.de/cms/DSD/2-13/01.pdf]]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vergleicht man die Inhalte mit den regelmäßigen Aufgaben der Veranstaltungsordnungsdienste, ergibt sich, dass die auch im Veranstaltungsbereich häufig anzutreffende Forderung nach einer Unterrichtung oder auch Sachkundeprüfung gem. 34a GewO keinen grundsätzlichen Vorteil in Bezug auf die sichere Durchführung der Veranstaltung bedeutet.&lt;br /&gt;
Veranstaltungsspezifische Qualifizierungsinhalte wie die [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Flächennutzung|Flächennutzung]], Psychologie zur Führung von größeren Menschenmengen, oder das Zusammenwirken vonPolizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und anderen an der Planung und Durchführung einer Veranstaltung beteiligten Organisationseinheiten werden im Rahmen der Wissensvermittlung gemäß § 34a GewO [http://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html] nicht behandelt. &lt;br /&gt;
In einer aktuellen Stellungnahme des Bundesverbands für Sicherheitswirtschaft (vgl. [3]) wird darauf hingewiesen, dass weder die 40-stündige Sachkunde-Unterrichtung noch die Sachkundeprüfung auf der Basis der gewerberechtlichen Grundlagen des §34a Gewerbeordnung eine angemessene „Qualifizierung“ für die Arbeit im Rahmen von (Groß-)Veranstaltungen darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Veranstaltungsordnungsdienst (VOD)==&lt;br /&gt;
Der BDSW (2014, 3) definiert den Veranstaltungsordnungsdienst (VOD) wie folgt: &lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;„Veranstaltungsordnungsdienst führt durch, wer als Mitarbeiter eines Bewachungsunternehmen gemäß § 34a der GewO eine der folgenden Tätigkeiten im Rahmen einer Veranstaltung ohne die Übertragung des Hausrechts durch den jeweiligen Veranstalter durchführt und dabei nicht selbstständig handelt, sondern engmaschig durch einen Supervisor/Bereichsleiter geführt wird und nicht einer Erlaubnis nach §34 a GewO bedarf.“ &amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
Als Tätigkeitsbereiche des VOD werden vom BDSW (2014, 3) genannt:&lt;br /&gt;
* Kartenabriss und Platzanweisung,&lt;br /&gt;
* Ansprache zum Freihalten von Gängen in Stuhlreihen oder Mundlöchern,&lt;br /&gt;
* Kartenkontrolle an Zuschauer-Blöcken / Bereichen,&lt;br /&gt;
* Kontrolle von Akkreditierungen (Zutrittsberechtigung ähnlich Ticket),&lt;br /&gt;
* Steuerung von Menschenströmen durch Information,&lt;br /&gt;
* Zufahrtskontrolle auf Akkreditierung &lt;br /&gt;
* Evakuierungshelfer,&lt;br /&gt;
* Mengenkontrolle der Bereiche,&lt;br /&gt;
* Bergen von hilfsbedürftigen Personen,&lt;br /&gt;
* Lenkung des ruhenden und fließenden Verkehrs auf dem Veranstaltungsgelände,&lt;br /&gt;
* Freihalten von Flucht und Rettungswegen.&lt;br /&gt;
Neben diesen operativen Aufgaben übernimmt der VOD eine Schlüsselrolle in der Planung von Veranstaltungen. Gemeinsam mit dem Veranstalter und den Behörden wird so ein robustes Sicherheitskonzept gewährleistet und die Herausbildung von komplementären Einsatzstrategien für die interorganisationale Zusammenarbeit sichergestellt. Dies stellt hohe Anforderungen an den Ausbildungsstand, die Expertise und Kompetenz des VOD. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Herausforderungen in der Praxis'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht selten werden Aufträge an den Veranstaltungsordnungsdienst vergeben, die bereits feste Vorgaben machen, so etwa „benötigt werden 100 Leute von 10 – 22:00 Uhr“ und nicht selten unterliegt diesen Aufträgen keine detaillierte [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung |Gefährdungsanalyse]] und [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen/Ordnungsdienstkonzept|Positionsbeschreibung]], sondern eher allgemeineren Überlegungen zu Notwendigkeiten – und im schlimmsten Fall – zum zur Verfügung stehenden Budget.&lt;br /&gt;
Dem angefragten Dienstleister, von dem nicht nur erwartet wird, dass er die gestellten Aufgaben ohne Einschränkungen erfüllt, sondern der hierdurch ein nicht unerhebliches Maß an Verantwortung die Veranstaltung und für die Besucher übernimmt – bleiben nun zwei Möglichkeiten: die Anfrage annehmen und sich auf die Richtigkeit der Planung des Veranstalters verlassen, oder aber, eine eigene Gefährdungsanalyse für die Veranstaltung und durchzuführen und eventuell den Auftrag des Kunden abändern ggfs. sogar ablehnen zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein guter Veranstaltungsordnungsdienst wird eine solche Anfrage niemals annehmen, ohne die Gefährdungsanalyse des Veranstalters geprüft und ggf. durch eine eigene ersetzt zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Leistungsmerkmale und Anforderungen==&lt;br /&gt;
Die aktuelle Situation führt in der Praxis dazu, dass es im Kontext von Großveranstaltungen auf der einen Seite Aufgaben gibt, für die es keine formalen Anforderungen gibt und andere, für die zwar Anforderungen existieren, die Anforderungen selbst jedoch weder zielführend noch hilfreich sind. &lt;br /&gt;
Wenn also eine formale Abgrenzung der Anforderungen problematisch ist und selbst die Einhaltung dieser formalen Anforderungen keine Qualitätssteigerung für die konkrete Arbeit bei (Groß)Veranstaltungen mit sich bringt – wonach entscheidet der Auftraggeber also dann?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Veranstalter, die entweder nicht erfahren in der Auswahl eines geeigneten Veranstaltungsordnungsdienstes sind oder diejenigen, die dies eher als „lästige Notwendigkeit“ betrachten – aber auch für diejenigen, die dem strengen Vergaberecht unterliegen – ist der Preis der Dienstleistung häufig ein ausschlaggebendes Kriterium. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Preis kann jedoch bestenfalls ein Anhaltspunkt für die Qualität des Unternehmens sein, da bei einem zu niedrigen Preis die Möglichkeit besteht, dass weder die Einhaltung des Mindestlohnes, der tariflich vorgegeben Zuschläge noch die Zahlung regelmäßiger Sozialabgaben gegeben ist. &lt;br /&gt;
Die DIN 77200 „Sicherungsdienstleistungen“ [http://www.secupedia.info/wiki/DIN_77200_Sicherungsdienstleistungen_-_Anforderungen] sowie die DIN EN 15602 [http://www.bdsw.de/cms/index.php?option=com_content&amp;amp;task=view&amp;amp;id=723&amp;amp;Itemid=48] stellen Anforderungen an Organisation, Personalführung und Arbeitsweise eines Unternehmens zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen. Damit werden Qualitätskriterien für die Vergabe von SDL durch öffentliche und private Auftraggeber bzw. Nachfrager vorgegeben. Die dort so genannten Veranstaltungsdienste werden nur rudimentär angesprochen - die Anforderungen sind also nicht per se auf den VOD zu übertragen. &lt;br /&gt;
Das Vorliegen einer Zertifizierung ist im Bereich der Veranstaltungsordnungsdienste nur bedingt ein Kriterium, das für sich alleinstehend Auskunft über die tatsächliche Qualifikation geben kann: Erfahrungen, Führungsstrukturen und festes Personal sind Kriterien, die im Allgemeinen genauso wichtig sind wie Ortskunde und Erfahrung mit der angefragten Veranstaltungsart im Speziellen. &lt;br /&gt;
===Erfahrung=== &lt;br /&gt;
Langjährige Erfahrung des Unternehmens im Veranstaltungsbereich ist eines der wichtigsten Kriterien für die Auswahl. Glaubt man den Beschreibungen vieler Selbstdarstellungen von Unternehmen, so hat nahezu jeder Dienstleister „umfangreiche Erfahrungen“ bei Großveranstaltungen und viele Dienstleister geben entsprechend bekannte Künstler und Musiker als Referenzen an. Oftmals hält diese Behauptung einer Überprüfung aber nur bedingt stand: zwar mag das Unternehmen durchaus mit bestimmten Tätigkeiten rund um eine bestimme Großveranstaltung betraut gewesen sein, dies gilt aber nicht zwangsläufig für die aktuellen Mitarbeiter des Unternehmens. Da die Branche von einer hohen personellen Fluktuation gekennzeichnet ist, kann lediglich der Nachweis kontinuierlicher Weiter- und Fortbildungen und das Führen einer Einsatzhistorie garantieren, dass beworbenes Erfahrungswissen auch tatsächlich vorhanden ist. &lt;br /&gt;
Oftmals werden Veranstaltungen als Referenz geführt bei denen bei näherer Betrachtung nur für den Gesamtablauf und die Planung nicht entscheidende, kleinere Teilaufträge der Gesamtdienstleistung durchgeführt wurden. Die Betreuung  beispielsweise der Platzanweisung einer Veranstaltung qualifiziert jedoch nicht für die Bewertung und Konzeptionierung einer VOD Leistung.&lt;br /&gt;
Mindestens diejenigen, die eine führende Position innehaben oder diejenigen, die in besonders anspruchsvollen Bereichen arbeiten (z.B. an einer Bühnenabsperrung bei einem Konzert, bei dem eine hohe Dynamik im Publikum erwartet wird), müssen über die entsprechende Erfahrung verfügen. Liegt die nachweisbare Erfahrung in den geforderten Arbeitsbereichen vor, kann sie ein wesentliches Entscheidungskriterium für den jeweiligen VOD sein. Ein erfahrener Dienstleister unterstützt dabei nicht nur die professionelle Umsetzung der Leistung, sondern bietet auch die Möglichkeit, von den Erfahrungen bereits im Rahmen der Planungsphase zu profitieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Organisationsstruktur===&lt;br /&gt;
Ein Blick auf die Organisationsstruktur eines VOD kann Aufschluss über seine Professionalität geben. Wesentliche Fragen dahingehend sind:&lt;br /&gt;
* Arbeitet der VOD auf Führungsebene mit Festangestellten? &lt;br /&gt;
* Gibt es klare Verantwortlichkeiten für bestimmte Aufgaben usw.?&lt;br /&gt;
* Zeigt das Unternehmen eine besonders hohe Mitarbeiterfluktuation? &lt;br /&gt;
* Gibt es klare Führungs- und Kommunikationsstrukturen im Einsatz? &lt;br /&gt;
* Existieren Dienstanweisungen / „Event-Sheets“?&lt;br /&gt;
* Werden die Mitarbeiter eingewiesen (allgemein, bereichs- und positionsbezogen)? &lt;br /&gt;
* Werden Belange des Arbeitsschutzes berücksichtigt?  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildung und Entwicklung der Kräfte===&lt;br /&gt;
Ein professioneller VOD investiert in seine personellen Kräfte. Dies geschieht – wiederum mit Blick auf die zum Teil hohe Fluktuation der meist nebenberuflichen Mitarbeiter – auf verschiedenen Ebenen: von der Grundausbildung für die Basismitarbeiter  bis hin zur intensiven Ausbildung der Einsatzleiter. Betrachtet man jedoch die Anforderungen, die an die Mitarbeiter des VOD gestellt werden, wird schnell erkennbar, dass diese Ausbildung – auch wenn sie sich für den Auftraggeber vermeintlich negativ in einem höheren Preis niederschlägt – eine Grundlage für die Durchführung einer geordneten und sicheren Veranstaltung ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den notwendigen Grundkenntnissen der eingesetzten Basiskräfte gehören mindestens:&lt;br /&gt;
* Grundlagen des Einsatzes („Die Arbeit bei Veranstaltungen“)&lt;br /&gt;
* Technische Hilfsmittel&lt;br /&gt;
* Materielle Hilfsmittel&lt;br /&gt;
* Aufgabenbereiche&lt;br /&gt;
* Rechtsgrundlagen&lt;br /&gt;
* Zusammenarbeit mit den Behörden&lt;br /&gt;
* Das Verhalten der Veranstaltungsordner im Dienst&lt;br /&gt;
* Einchecken und Bekleidung&lt;br /&gt;
* Serviceorientierung&lt;br /&gt;
* Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit&lt;br /&gt;
* Führungsstruktur&lt;br /&gt;
* Arbeitsablauf während der Veranstaltungen&lt;br /&gt;
* Das Räumen der Veranstaltung (Showende)&lt;br /&gt;
* Die Evakuierung (Showabbruch) &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Showenglisch&amp;quot; / Fachausdrücke&lt;br /&gt;
* Kommunikation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jeweilige Ausprägung dieser Kenntnisse ist abhängig von der Aufgabe und dem Grad der Verantwortung – ein Mitarbeiter an einem Notausgang, der Besucher darauf hinweisen muss, im Normalfall einen anderen Ausgang zu benutzen, braucht sicherlich andere kommunikative Qualitäten als ein Mitarbeiter, der an Behördengesprächen teilnimmt. Ebenso muss ein Mitarbeiter am Notausgang über andere physische Voraussetzungen verfügen muss als derjenige, der an einer Bühnenabsperrung arbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausstattung===&lt;br /&gt;
Einen professionellen VOD erkennt man unter anderen auch an der Qualität seiner, bzw. den Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Ausstattung:&lt;br /&gt;
* Geeignete Kleidung (wetterangepasst, High-Visibility etc.),&lt;br /&gt;
* Geeignete Kommunikationsmittel (Funk etc.),&lt;br /&gt;
* Absperrungsmaterial bzw. Kenntnisse zur Handhabe des Materials.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Sonstiges===&lt;br /&gt;
Im Folgenden werden analog zu den Anforderungen an die Sicherheitsdienstleistungen Leistungsmerkmale (vgl. [6]) zusammengefasst, die dem Auftraggeber bzw. Entscheider auch bei der Auswahl des geeigneten VOD behilflich sein können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bestätigung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden gemäß § 9 Abs. BewachV&lt;br /&gt;
* Nachweis einer Datenschutzverpflichtungserklärung der Beschäftigten und des Gewerbetreibenden im Sinne des § 8 Abs. 1 BewachV bzw. Ziffer 4.11.3 (Abs. 3 Satz 1) DIN 77200 &lt;br /&gt;
* Nachweis einer Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung des Gewerbetreibenden sowie der Beschäftigten gem. § 8 Abs. 2 der BewachV&lt;br /&gt;
* Nachweis einer nachvollziehbaren und transparenten Aufbauorganisation durch&lt;br /&gt;
* Vorlage eines Organigramms einschließlich der dazugehörigen Stellenbeschreibungen [DIN 77200, Ziffer 4.1]&lt;br /&gt;
* Nachweis einer nachvollziehbaren und transparenten Ablauforganisation durch Vorlage tätigkeitsbezogener mit dem Auftraggeber abgestimmter Dienstanweisungen auf Grundlage der Anforderungsprofile [DIN 77200, Ziffer 4.9]&lt;br /&gt;
* Nachweis einer Einsatzdokumentation [DIN 77200, Ziffer 4.14]&lt;br /&gt;
* Nachweis einer dienstanweisungsbezogenen Unterweisung der Beschäftigten [DIN 77200, Ziffer 4.11.5]&lt;br /&gt;
* Nachweis der Auftraggebergenehmigung sowie der vertraglichen Bindung bei Einsatz von Subunternehmen&lt;br /&gt;
* Nachweis eines zielgruppenorientierten, verwendungsbezogenen Fortbildungskonzeptes&lt;br /&gt;
* Nachweis, dass die Beschäftigten die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen gem. § 3 Abs. 1 BewachV &lt;br /&gt;
* Nachweis der Mindestanforderungen an die Beschäftigten und ihrer gesundheitlichen (physi-schen/psychischen) Eignung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Anforderungsprofil [DIN 77200, Ziffer 4.11.1 und 4.11.2, S. 2 i. V. m. Anhang B.2]&lt;br /&gt;
* Nachweis von Firmenausweisen für Einsatzkräfte und Führungskräfte gem. § 11 Abs. 1 BewachV, DIN 77200 Nr. 4.11.4]&lt;br /&gt;
* Nachweis von zweckmäßiger, unverwechselbarer und einheitlicher Dienstkleidung für alle Beschäftigten [§ 12 BewachV, DIN 77200, Nr. 4.12.2]&lt;br /&gt;
* Nachweis der Verfügbarkeit zusätzlicher Kräfte und Führungs- und Einsatzmittel als Reserve mit einer Reaktionszeit 1-3 Stunden &lt;br /&gt;
* Nachweis über 50% der Beschäftigten mit mindestens zehn Verwendungen bei Großveranstaltungen&lt;br /&gt;
* Führungskräfte: Nachweis über zwei Jahre Führungserfahrung bei Veranstaltungen sowie Führungsverantwortung bei mindestens zehn Veranstaltungen&lt;br /&gt;
* Führungskräfte: Nachweis über die Teilnahme an veranstaltungsspezifischen Fortbildungen&lt;br /&gt;
* Einsatzkräfte: Nachweis über die Teilnahme an veranstaltungsspezifischen Fortbildungen&lt;br /&gt;
* Einsatzkräfte: Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen&lt;br /&gt;
* Einsatzkräfte: Nachweis über die Teilnahme an einer auftragsspezifischen Fortbildung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bemessung==&lt;br /&gt;
Anders als bei der Einsatzplanung z.B. des [[Grundlagen/private_Akteure/Sanitätsdienst|Sanitätsdienstes]], lässt sich der Einsatz des Veranstaltungsordnungsdienstes nicht mit einer Matrix erfassen  - die Faktoren, die die Bemessung beeinflussen, sind zu unterschiedlich und müssen für jeden Einsatz individuell erfasst werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Kriterien müssen bei der Bemessung der Kräfte mindestens berücksichtigt werden:&lt;br /&gt;
* Anzahl fester Positionen (z.B. Notausgänge, Backstagezugänge etc.)&lt;br /&gt;
* Künstler- und Publikumsprofil&lt;br /&gt;
* Größe und Übersichtlichkeit des Veranstaltungsgeländes&lt;br /&gt;
* Aufgabenprofil, übertragene Aufgaben&lt;br /&gt;
* Erfahrung des eingesetzten Dienstleisters&lt;br /&gt;
* Anzahl Eingänge und Kontrollintensität&lt;br /&gt;
* u.v.m.&lt;br /&gt;
Bemessungsformeln wie z.B. 1 Kraft je 100 Besucher sind nicht begründ- und belastbar und entsprechen nicht den Anforderungen an eine individuelle Gefährdungsanalyse und Einsatzplanung.&lt;br /&gt;
Neben der Zahl der eingesetzten Kräfte sind Positionen, Positionsbeschreibungen und Kräfteverlegungen wichtige Faktoren für die Erstellung eines [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen/Ordnungsdienstkonzept|Ordnungsdienstkonzeptes]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Fazit==&lt;br /&gt;
Ein VOD, der alle diese Kriterien erfüllt, wird nur selten der günstigste Anbieter sein. Sicherlich wird er aber ein Dienstleister sein, bei dem die Veranstaltung und damit die Sicherheit der Besucher und Mitwirkenden in guten Händen ist. Eventuell entstehende Folgekosten können dadurch minimiert werden. Betrachtet man insbesondere die Auswahlverantwortung des Auftraggebers, ist ein VOD, dessen einziges „Qualitätskriterium“ der günstige Preis ist, nicht nur für die Veranstaltung, sondern auch mit Blick auf die Verantwortung des Veranstalters eine unzulängliche Entscheidung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* [1] Hildebrandt, Martin (2013): Aktuelles zur Ausbildung im Sicherheitsgewerbe. http://www.bdsw.de/cms/DSD/2-13/01.pdf &lt;br /&gt;
* [2] Neuer Arbeitskreis „Veranstaltungsordnungsdienst“ gegründet [http://www.bdsw.de/cms/index.php?option=com_content&amp;amp;task=view&amp;amp;id=2324&amp;amp;Itemid=50] &lt;br /&gt;
* [3] [http://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/11-12-09/Anlage07-3.pdf?__blob=publicationFile&amp;amp;v=2 http://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/11-12-09/Anlage07-3.pdf?__blob=publicationFile&amp;amp;v=2 ] [14.10.2014]&lt;br /&gt;
* [4] BDSW (2014): Partner für professionellen Veranstaltungsordnungsdienst. Bundesverband für Sicherheitswirtschaft. Bad Homburg.&lt;br /&gt;
* [5] Ottens, R.W., Olschok, H. u. S. Landrock (Hrsg.) (1999): Recht und Organisation privater Sicherheitsdienste in Europa. Boorberg. Stuttgart. &lt;br /&gt;
* [6] VBG (Hrsg.) (2005): Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste vom 1. Oktober 1990 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Januar 2005. Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). Hamburg.&lt;br /&gt;
* [7] VBG (Hrsg.) (2012): Wach- und Sicherungsdienste – sicher und erfolgreich. Leitfaden für eine präventive Gestaltung der Arbeit. VBG-Branchenleitfaden BGI 5022. Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). Hamburg.&lt;br /&gt;
* [8] DIN 77200 „Sicherungsdienstleistungen“&lt;br /&gt;
* [9] DIN EN 15602 „Sicherheitsdienstleister / Sicherungsdienstleister-Terminologie“&lt;br /&gt;
* [10] Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabine Funk, Simon Runkel (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Umweltschutz&amp;diff=5726</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Umweltschutz</title>
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		<updated>2015-06-21T18:12:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Umweltschutz}}&lt;br /&gt;
Das Thema Umweltschutz und Nachhaltigkeit hat in den letzten Jahren auch bei Veranstaltungen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Neben den originären Zielen des Umwelt- &amp;amp; Naturschutzes geht es hier auch um die Sicherheit der Veranstaltung. Ansammlungen von Müll zum Beispiel sind nicht nur problematisch in Bezug auf die Wahrnehmung des Umfeldes, sondern sind auch Ausgangspunkt direkter Gefährdungen z.B. durch Verunreinigungen und Infektionsgefahr, Brandgefahren aber auch durch die Erhöhung von Stolper- oder Rutschgefahren.  &lt;br /&gt;
Belange des Umwelt- &amp;amp; Naturschutzes können im Rahmen der [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie|Machbarkeitsstudie]] ein Ausschlusskriterium darstellen und sollten in allen [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Phasen]] der Veranstaltungsplanung berücksichtig werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Die Belange des Umwelt- &amp;amp; Naturschutzes sind vielfältigund betreffen alle Bereich der Veranstaltungsplanung. Aufgrund der Vielzahl der inzwischen hierzu zur Verfügung stehender Ratgeber werden im Folgenden nur einige wesentliche Einflussfaktoren grundlegend beschrieben, die den Vorgaben des ''Leitfaden für die umweltgerechte Durchführung von Großveranstaltungen'' [http://soundsfornature.eu/sfn-projekte/sfn-leitfaden-und-siegel/sfn-leitfaden-titel/] folgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Mobilität und Transport==&lt;br /&gt;
Der Transport von Menschen und Materialien ist einer der größten Umweltfaktoren im Zusammenhang mit Veranstaltungen und stehen in direktem Zusammenhang mit dem  [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung|Verkehrskonzept]]&lt;br /&gt;
Aus Sicht des Umwelt- &amp;amp; Naturschutz ergeben sich insbesondere folgende Auswirkungen&lt;br /&gt;
*Luftbelastung &lt;br /&gt;
*Lärmbelastung &lt;br /&gt;
*Verkehrsbelastung (Belastung der öffentlichen Flächen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziele=== &lt;br /&gt;
*Förderung der An- und Abreise mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln / Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs&lt;br /&gt;
*Reduzierung der Umweltbelastung und Auswirkung auf Anwohner, durch die Vermeidung von Stand- und Wartezeiten &lt;br /&gt;
*Vermeidung der Auswirkung auf Flora und Fauna sowie den Boden durch Produktionsverkehre &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Maßnahmen===&lt;br /&gt;
Erstellung eines abgestimmten [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung|Verkehrskonzeptes]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Förderung der An- und Abreise mit dem ÖPNV (Zug, Bus und Bahn) durch &lt;br /&gt;
*Sondertarife bzw. verbilligte Fahrkarten für Festival-Besucher &lt;br /&gt;
*Pendelverkehr/Shuttleservice zum Bahnhof/Campingplatz&lt;br /&gt;
*Zusätzliche Busse und Bahnen für den Transfer der Festival-Besucher vom nächstgelegenen Bahnhof &lt;br /&gt;
*Sonderfahrpläne des ÖPNV abgestimmt auf das Festival-Programm &lt;br /&gt;
*Sonderzüge zur An- und Abreise&lt;br /&gt;
*Gegenseitige Einbeziehung in das Kommunikationskonzept &lt;br /&gt;
*Staffelung der Parkplätze entsprechend der Auslastung der PKW: Gut besetzte PKW dürfen näher am Festivalgelände parken als solche, in denen nur der Fahrer oder eine weitere Person anreisen. &lt;br /&gt;
*Erhebung von Parkgebühren&lt;br /&gt;
*Nutzung und Ergänzung  von vorhandenen P&amp;amp;R Angeboten der Kommunen zur Entspannung der Parkplatz- und Verkehrssituation im direkten Umfeld des Veranstaltungsgeländes.&lt;br /&gt;
*Angebot von Mitfahrgelegenheiten / Förderung von Fahrgemeinschaften&lt;br /&gt;
*Reduzierung des zu transportierenden Gepäcks: Der Bedarf an Getränken und Lebensmitteln auf dem Veranstaltungsgelände führt häufig dazu, dass für den Transport der eigene PKW gewählt wird. Können auf dem Camping-Gelände selbst Lebensmittel und Getränke zu guten Preisen gekauft werden und wird dies frühzeitig kommuniziert, kann die gefühlte Notwendigkeit den eigenen PKW zu nutzen reduziert werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Förderung der An- und Abreise mit dem Fahrrad und zu Fuß&lt;br /&gt;
*Nahe gelegene und bewachte Fahrradparkplätze (mobile Stellanlagen)&lt;br /&gt;
*eigener Stadtplan mit Wegweisung von Rad- und Fußwegen und die Ausschilderung kurzer und sicherer sowie angenehm zu fahrender oder zu gehender Wege&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verkehrslenkende Maßnahmen &lt;br /&gt;
*Sperrung von Straßen und Zufahrtswege für Privatfahrzeuge, insbesondere zum Schutz der Anwohner und zur Aufrechterhaltung von Flucht- &amp;amp; Rettungswegen. &lt;br /&gt;
* Reduzierung langer Stand- und Wartezeiten bei der An- und Abreise durch Umleitungen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Reduzierung negativer Auswirkungen durch Produktionsverkehre&lt;br /&gt;
*Nutzung von Schwerlastplatten (Bodenschutz, Definition von Fahrstraßen)&lt;br /&gt;
*Transportmanagement&lt;br /&gt;
*Zeitliche Begrenzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Müll==&lt;br /&gt;
[[Datei:umweltschutz01.jpeg|thumb|Entsorgungsmöglichkeiten für Abfall müssen im Veranstaltungsgelände insbesondere leicht zugänglich sein und dürfen keine Möglichkeit bieten, bequem darauf zu stehen. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]][[Datei:umweltschutz02.jpeg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]][[Datei:umweltschutz03.jpeg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]][[Datei:umweltschutz04.jpeg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] [[Datei:umweltschutz05.jpg|thumb|Photo: Überquellende Mülleimer animieren dazu, den Müll daneben zu legen. Feste Müllbehälter sollten immer durch zusätzliche Veranstaltungsbehälter ergänzt werden. Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]]Eine der sichtbarsten negativen Auswirkungen sind die anfallenden Müllmengen vor, während und nach der Veranstaltung: Berge von Abfall, weggeworfene Verpackungen, leere Dosen und Flaschen, Flugblätter, Zelte, Outdoor-Equipment, Essensreste und Werbeartikel bestimmen häufig das Bild nach Festivals und Open-Air-Veranstaltungen und geben immer wieder Anlass zu Aufregung und Kritik: Markensponsoren wollen sich nicht auf einer „Müllkippe“ präsentieren, Anwohner sind verärgert über die Verunreinigung ihrer Vorgärten und des Veranstaltungsgeländes, und die Genehmigungsbehörden können bei Auffälligkeiten besondere Auflagen vorschreiben. Die Müllmengen sind jedoch nicht nur im Hinblick auf die Wahrnehmung der Veranstaltung problematisch, sondern haben auch direkte sicherhetsrelevante Auswirkungen. Das [[Sicherheitsbausteine/Crowd Management|Wohlbefinden]] der Besucher wird auch durch die Veranstaltungsumgebung geprägt.&lt;br /&gt;
Das Thema Müll ist nicht nur an den Veranstaltungstagen selber relevant. Die drei Veranstaltungsphasen – Planung/Aufbau, Durchführung und Abbau – verursachen unterschiedliche Formen des Abfalls, welche bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Sinnvollerweise erfolgt eine Zwischenreinigung nach der Aufbauphase, in der nicht nur der Produktionsmüll, sondern vor allem die Großgebinde der Gastronomen entsorgt werden.   &lt;br /&gt;
Alle Maßnahmen zielen sowohl auf den Publikumsbereich als auch auf die Arbeitsbereiche der sonstigen [[Grundlagen|Akteure]] auf dem Veranstaltungsgelände.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziele=== &lt;br /&gt;
*Reduzierung der Gesamtabfallmenge in allen Phasen&lt;br /&gt;
*Erhöhung der Recyclingquote&lt;br /&gt;
*Vermeidung bzw. Verminderung von Littering im Publikumsbereich.&lt;br /&gt;
*Förderung der Wiederverwertung der eingesetzten Materialien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Maßnahmen=== &lt;br /&gt;
Vermeidung des Litterings (unachtsames Fallenlassen von Müll) und Förderung der Abfalltrennung durch ausreichend und leicht zugängliche Behälter &lt;br /&gt;
*Einteilung des Veranstaltungsgelände in Zonen, die Funktionen abbilden und die zu erwartende Personenanzahl berücksichtigen. Je nach Funktion eines Bereiches können entsprechend Behälter aufgestellt werden; eine Abfalltrennung ist in den [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung/Schnittstellen_der_inneren_und_äußeren_Erschließung:_Ein-_und_Ausgangsbereiche|Eingangsbereichen]] und in Ruhebereichen besonders wirkungsvoll, ebenso wie in Verpflegungsbereichen.&lt;br /&gt;
*Erfahrungen zeigen, dass bereits fest installierte Behälter häufiger genutzt werden und zusätzliche Tonnen direkt daneben ein Überquellen vermeiden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abfallvermeidung&lt;br /&gt;
*Mehrweggeschirr und Geschirrreinigung&lt;br /&gt;
*Mitbringverbot von Getränken&lt;br /&gt;
*Vermeidung von „Wegwerf“Giveaways&lt;br /&gt;
*Kontinuierliche Reinigung: Erfahrungen zeigen, dass Menschen Abfall eher achtlos zu Boden werfen, wenn bereits eine gewisse Verschmutzung besteht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Camping==&lt;br /&gt;
Viele Open-Air-Festivals bieten die Möglichkeit für die Dauer des Festivals in einem dafür vorgegebenen Gebiet auf oder in der Nähe des Festival-Geländes zu campen. Dabei braucht es die entsprechende Infrastruktur, so dass veranstaltungsrelevante Themen auch für Camping-Bereiche relevant sind. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Belastung des Bodens und von Flora und Fauna durch eine dichte Camping-Struktur. Darüber hinaus entstehen durch Lebensmittelverpackungen und zurückgelassene Camping-Utensilien große Mengen Abfall - Brände können ein Sicherheitsrisiko darstellen (z. B. durch Grillen, Zigaretten oder durch bewusstes Anzünden von Zelten) und es kann zu einer starken Lärmbelastung auch auf dem Campinggelände kommen. Eine besondere Herausforderung für den Bodenschutz stellen Zigarettenkippen, Kronkorken und im Boden stecken gelassene „Heringe“ auf Weiden dar. Die Reste werden häufig in den Boden getreten und kommen erst im Laufe des Jahres hervor.Ein Mangel an Sanitäranlagen führt zu hygienische Probleme und einer weiteren Belastung von Boden und Gewässern.&lt;br /&gt;
Viele Veranstaltungen bieten inzwischen sogenannten &amp;quot;Green Camping&amp;quot; Bereiche [https://www.greencamping.de/rock-im-park.html] [http://www.meltfestival.de/news/article/green-camping.html][http://www.hurricane.de/de/infos/gruen-rockt/] an, in denen spezielle Regeln gelten in Bezug auf zum Beipsiel Lautstärke oder Müll. Erfahrungen dieser Veranstaltungen zeigen, dass diese Bereiche auch aus sicherheitsrelevanter Sicht vorteilhaft sind: von der besseren Freihaltung von Wegen und Flächen, verminderten Brandlasten bis hin zu einer Verringerung der Anzahl der Kräfte des Ordnungsdienstes.   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziele===&lt;br /&gt;
*Vermeidung der Bodenbelastung&lt;br /&gt;
*Reduzierung der Abfälle und kontrollierte Entsorgung&lt;br /&gt;
*Reduzierung der Brandgefahr und anderer Sicherheitsprobleme&lt;br /&gt;
*Reduzierung der Lärmbelästigung&lt;br /&gt;
*Ausreichende Versorgung mit sanitären Anlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Maßnahmen===&lt;br /&gt;
Bodenschutz und Reduzierung der Lärmbelastung&lt;br /&gt;
*Flächen, auf denen das Campen erlaubt ist, müssen eindeutig von benachbarten Flächen abgegrenzt sein. &lt;br /&gt;
*Autoverbot zur Verringerung von Bodenverdichtung und Lärm. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abfallmanagement&lt;br /&gt;
*ausreichende, fußläufig erreichbare und gut sichtbare Entsorgungsmöglichkeiten oder regelmäßige Touren mit einem Sammelauto über das Gelände. &lt;br /&gt;
*Austeilen eines bepfandeten Müllsacks beim Einchecken. Geldrückgabe erfolgt gegen Abgabe des gefüllten Sacks im Laufe des Festivals (nicht ausschließlich kurz vor Abreise). An den Sammelstellen (und ggf. am Supermarkt) werden nach Bedarf neue Mülltüten verteilt. &lt;br /&gt;
* regelmäßige und kontinuierliche Reinigung des Campingplatzes.  &lt;br /&gt;
* Untersagen des Mitbringens von Generatoren, Möbeln (Sofas etc.), Glas, etc&lt;br /&gt;
* Einrichtung von &amp;quot;Green Camping&amp;quot; Bereichen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Feuergefahr&lt;br /&gt;
*Verbot von offenem Feuer&lt;br /&gt;
*Erlaubnis von Grillen nur in dafür vorgesehenen Bereichen unter Aufsicht &lt;br /&gt;
*Zurverfügungstellung gesicherter Feuerstellen und Brennmaterial &lt;br /&gt;
*Einholung von Informationen über die aktuelle Waldbrandstufengefahr &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sanitäre Anlagen&lt;br /&gt;
*Zurverfügungstellung ausreichender sanitärer Anlagen, idealerweise mit Kanalanschluss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Energie und Klimaschutz==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abhängig vom Veranstaltungsort ist die [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung|Stromversorgung]] eine besondere Herausforderung für Veranstaltungen. Auf der „Grünen Wiese“ ist selten Feststrom in ausreichendem Maß verfügbar und auch in städtischer Umgebung kann die zur Verfügung stehende Kapazität begrenzt sein. zusätzlich benötigte Generatoren sowie anderes technisches Equipment sollten auch immer unter Effizienzaspekten betrachtet werden. Insbesondere aus Sicht des Klimaschutzes ist der Einsatz von fossilen Ressourcen für die Energiegewinnung so gering wie möglich zu halten und vermehrt auf alternative Formen der Energiegewinnung zu setzen. Darüber hinaus verursachen Stromgeneratoren Abgase und Partikel und können durch Lärm Anwohner und Tierwelt beeinträchtigen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziele===&lt;br /&gt;
*Nutzung von Energie aus nachhaltiger Produktion (grüner Strom, Biodiesel aus gebrauchtem Speisefett etc.)&lt;br /&gt;
*Förderung von Energiesparmaßnahmen&lt;br /&gt;
*Vermeidung von Generatoren, bzw. Einsatz von hocheffizienter Generatortechnik &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Maßnahmen===&lt;br /&gt;
* Bevorzugung Festnetzstrom &lt;br /&gt;
* Leistungsangepasste Auswahl der Generatoren.  &lt;br /&gt;
* Reduzierung des Strombedarfs durch Verbesserung der Effizienz der Bühnenausstattung und sonstiger Beleuchtung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sanitäranlagen|Wasser und Sanitär]]==&lt;br /&gt;
Bei Open-Air-Veranstaltungen fällt Abwasser hauptsächlich als Küchenabwasser und im Sanitärbereich an. Fehlende Toiletten führen durch wildes Urinieren und Koten häufig zu Problemen im Bereich Bodenschutz und Vegetation. Dies ist nicht nur unhygienisch, sondern bedeutet auch für die Natur eine erhebliche Belastung. Nicht zuletzt tragen an die Besucherzahl angepasste, saubere und geruchsarme Toilettenanlagen erheblich zum [[Sicherheitsbausteine/Crowd Management|Wohlbefinden]] der Veranstaltungsbesucher bei. &lt;br /&gt;
Bei den Abwässern, die aus Küchen, mobilen Verpflegungseinheiten oder Spülmobilen anfallen, sind vor allem Essensreste, Fette (z.B. Frittierfette) und Spülmittel umwelt- bzw. kläranlagenbelastend. Eine Einleitung von Speisefetten in die Kanalisation ist verboten und muss durch Fettabscheider vermieden werden. Fette, Öle und Essensreste verunreinigen sowohl die Kanalrohre als auch die gesamte technische Einrichtung der Kläranlage, die dann mit erheblichem Kostenaufwand gereinigt werden muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einleitung von Abwässern in die öffentlichen Kanalisation ist genehmigungspflichtig und muss bei der zuständigen Kanalbetriebsstelle (in der Regel die Kommune) unter Nennung der voraussichtlichen Einleitungsmenge, der Beschaffenheit des Abwassers und des Nutzungszeitraums rechtzeitig beantragt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziele===&lt;br /&gt;
*Vermeidung der Belastung von Gewässern, Kanalisation und Kläranlagen durch Küchenabwässer&lt;br /&gt;
*Verhinderung von Geruchsbelästigung und Umweltbelastung (Bodenschutz) durch fehlende Toiletten &lt;br /&gt;
*Reduzierung der Abwassermenge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Maßnahmen===&lt;br /&gt;
Viele Maßnahmen im Bereich Abwasser hängen von den lokalen Gegebenheiten ab. Diese sind mit den Genehmigungsbehörden sowie den Kläranlagenbetreibern abzustimmen. So können die Vorgaben der kommunalen Abwassersatzungen und die Besonderheiten der jeweiligen Kläranlage (z. B. Kapazitäten) frühzeitig berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
*Küchenabwässer : Vorreinigung des Geschirrs vor dem Spülen&lt;br /&gt;
*Essensreste : Verhindern, dass Essensreste in die Kanalisation gelangen, getrennte Sammlung  und Entsorgung.&lt;br /&gt;
* Altfette und -öle:  getrennte Sammlung  und Entsorgung als Abfall. Zwingende Nutzung von Fettabscheidern für Spülwasser .&lt;br /&gt;
*Toiletten: Aufstellung von Toiletten in ausreichender Anzahl, Zwischenreinigung oder Bewirtschaftung &lt;br /&gt;
*Wassereinsparung Brauchwasser: Laut Trinkwasserverordnung darf Regenwasser nicht für die Reinigung des Körpers oder andere Formen des Körperkontaktes genutzt werden, so dass die einzige Option zur Nutzung von Regenwasser die Nutzung als Toilettenspülung bleibt (setzt zwei voneinander getrennte Wasserkreisläufe voraus, da das Waser zum Händewaschen Trinkwasserqualität haben muss) &lt;br /&gt;
*Wassereinsparung Toilettenspülung: Spülstopptaste für fest installierten Toiletten.&lt;br /&gt;
Pinkelrinnen statt Urinalen.&lt;br /&gt;
*Wassereinsparung Handwaschbecken / Duschen: Vermeidung von Drehhähnen (Alternative:  Infrarotsensor, Druckknopf). Weiterverwendung des Duschwassers (Grauwasser) zur Spülung von WCs, Urinalen und Pinkelrinnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lärm- und Lichtemissionen==&lt;br /&gt;
Bei kaum einer anderen Umweltbelastung unterscheiden sich die subjektiven Empfindungen der Menschen so sehr wie bei der Belastung durch Geräusche. Was für die einen ein Genuss ist, ist für die anderen unerträglicher Lärm. Geräusche lassen sich häufig nur unzureichend räumlich eingrenzen. Zu der Geräuschkulisse vom Veranstaltungsgelände selbst (Bühnen / Campingplätze etc) kommen noch die mit der An- und Abreise verbundenen Geräusche – vom Motorenlärm bis zu den feiernden Besuchern. &lt;br /&gt;
Licht kann ebenfalls eine Verschmutzung der Umwelt darstellen und zu einer erheblichen Störung des Ökosystems führen. „Lichtglocken“, wie man sie von Städten kennt, sind regelmäßig auch über Veranstaltungsgeländen zu finden – mit allen damit einhergehenden negativen Konsequenzen, wie die Störung des Tag-Nacht Zyklus des Menschen oder die Störung der Navigations- und Orientierungsfähigkeit von nachtaktiven Tieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gesetzliche Grundlagen===&lt;br /&gt;
Für so genannte „Geräuschimmissionen“ bei Open-Air-Veranstaltungenb gelten länderspezifischen Regelungen auf der BAsis des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), das  &lt;br /&gt;
für sog. Freizeitanlagen festlegt, dass schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder zu vermindern sind, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist, und unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken sind (§ 22 Abs. 1[http://dejure.org/gesetze/BImSchG/22.html]). &lt;br /&gt;
Schädliche Umwelteinwirkungen liegen dann vor, wenn die [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere_Gefahrenpotentiale/Unbeteiligte_Dritte|Nachbarschaft oder die Allgemeinheit]] erheblich belästigt werden. Die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung hängt nicht nur von der Lautstärke der Geräusche ab, sondern auch wesentlich von der Nutzung des Gebietes, auf das sie einwirken, von der Art der Geräusche und der Geräuschquellen sowie dem Zeitpunkt (Tageszeit) oder der Zeitdauer der Einwirkungen.&lt;br /&gt;
Alle Bundesländer haben Freizeitlärmrichtlinien erlassen, die die Frage beantworten, unter welchen Bedingungen Geräusche von Freizeitanlagen als erhebliche Belästigungen anzusehen sind, und die die jeweils einzuhaltenden Werte in Verbindung mit bestimmten Zeiten vorgeben. Abweichungen von den Werten sind grundsätzlich möglich, jedoch nur für eine begrenzte Anzahl an Ereignissen („Besondere“ / „Seltene“ Ereignisse). Grundlage ist immer die Abwägung des Ruhebedürfnisses der Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere_Gefahrenpotentiale/Unbeteiligte_Dritte|Anwohner gegen das öffentliche Interesse an der Veranstaltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ziele===&lt;br /&gt;
*Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Vermeidung von Gesundheitsschäden für alle Beteiligte &lt;br /&gt;
*Verminderung der Belastung von Anwohnern durch Lärm- und Lichtemissionen&lt;br /&gt;
*Vermeidung der Störung der Tierwelt durch Lärm- und Lichtemissionen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Maßnahmenvorschläge===&lt;br /&gt;
*Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen &lt;br /&gt;
*Abstimmung mit der zuständigen Behörde&lt;br /&gt;
Die Abstimmung mit der zuständigen Behörde ist mit Blick auf die landesspezifischen Regelungen wichtig. Insbesondere gilt es herauszufinden, ob die Veranstaltung ein „besonderes Ereignis“ ist, das evtl. von Ausnahmegenehmigungen profitieren kann, oder ob regelmäßig Veranstaltungen stattfinden, die das Ruhebedürfnis der Anwohner stören. Ebenfalls können Informationen über besonders „empfindliche“ Anwohner / Bereiche eingeholt werden.&lt;br /&gt;
*Einhaltung und Überwachung der Vorschriften&lt;br /&gt;
Zum Schutz der Festival-Besucher und der Anwohner werden die im Genehmigungsverfahren vorgegeben Richtwerte überwacht und eingehalten. Schwierigkeiten ergeben sich besonders dann, wenn Künstler bzw. deren Personal die Vorgaben (durchaus mit Absicht) ignorieren. &lt;br /&gt;
*Gehörschutz / Warnhinweise&lt;br /&gt;
Freie Vergabe von Ohrenstöpsel (oder Verkauf zum Selbstkostenpreis). Für Kinder sollte ein altersgemäßer Gehörschutz verpflichtend für den Aufenthalt auf dem Gelände sein, wenn mit einer entsprechenden Lautstärke gerechnet wird. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Eltern, sollte jedoch vom Veranstalter durch ein geeignetes Angebot unterstützt werden. &lt;br /&gt;
Für Mitarbeiter gelten die Vorgaben des Arbeitsschutzes, d.h., der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass seinen Mitarbeitern bei bestimmten Werten Gehörschutz zur Verfügung gestellt wird, bzw. dass diese ihn auch tragen.&lt;br /&gt;
Der Veranstalter ist zu entsprechenden Warnhinweisen an das Publikum verpflichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bauliche Maßnahmen&lt;br /&gt;
*Anpassung der Schallausbreitung von den Bühnen aus an die räumlichen Gegebenheiten - mit dem Ziel, die Ausbreitung des Schalls möglichst bereits durch natürliche Hindernisse zu minimieren bzw. die direkte Ausrichtung auf bebaute Gebiete zu verhindern. &lt;br /&gt;
* Einsatz geräuschgeminderter Geräte und / oder Materialien (z.B. lärmgeminderte Generatoren).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf- und Abbau&lt;br /&gt;
Bei der Planung der Auf- und Abbauarbeiten sowie des damit verbundenen Verkehres sollten die Schutzbedürfnisse in Bezug auf die Vermeidung / Verringerung von Lärmimmissionen ebenfalls berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lichtemissionen&lt;br /&gt;
Unter Berücksichtigung der notwendigen Notbeleuchtungen sollte darauf geachtet werden, dass Lichtmengen minimiert werden. Dafür sollten Lichtquellen nicht unbegrenzt nach oben strahlen. Dies kann durch Abschirmung der nach oben strahlenden Lichtquellen oder Ausschalten nicht benötigter Lichtquellen erfolgen. Zudem sollte bei der Positionierung von Lichtquellen deren Reichweite berücksichtigt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kommunikation&lt;br /&gt;
*Die betroffenen Anwohner müssen im Vorfeld über den Zeitraum und die zu erwartenden Emissionen informiert werden. Dabei gilt es, die einzuhaltenden Vorschriften sowie die eigenen Maßnahmen zu kommunizieren und für Verständnis zu werben. Dies vermindert zwar nicht die Belastung der Anwohner, schafft unter Umständen jedoch eine bessere Atmosphäre und Verständnis. &lt;br /&gt;
*Information der Veranstaltungsbesucher über Lautstärkebegrenzungen - verbunden mit der Bitte um rücksichtsvolles Verhalten (vor allem nachts und außerhalb des Veranstaltungsgeländes).&lt;br /&gt;
*Information der Künstler bzw. des Personals bzgl. Lautstärkelimits und Sanktionen der Nichteinhaltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weiterführende Literatur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Jones, Meegan (2010): Sustainable Event Management. A Practical Guide. London, Sterling, VA: Earthscan. &lt;br /&gt;
*Sounds for Nature ist ein Verein zur Unterstützung von Festivals und Open-Air-Veranstaltungen; Herausgeber dieses Leitfadens: www.soundsfornature.eu&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie&amp;diff=5725</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie</title>
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		<updated>2015-06-21T18:12:05Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Machbarkeitsstudie}}&lt;br /&gt;
Gerade bei erstmaligen Veranstaltungen oder bei einem neuen Veranstaltungsgelände kann es notwendig sein, die Machbarkeit des Unterfangens vor Beginn der eigentlichen Planung umfangreich zu prüfen, da die Absage einer Veranstaltung, die sich bereits in der Planungsphase befindet, mit hohem finanziellen Schaden und Schaden der reputation verbunden ist (vgl [1]).&lt;br /&gt;
Eine Machbarkeitsstudie ist ein Mittel des Projektmanagements, das die Überprüfung der Umsetzung von Projekten bezeichnet, insbesondere wenn Risiken nicht eingeschätzt werden können oder die Erreichbarkeit des Projektes in Frage gestellt wird. &lt;br /&gt;
Ziel der Machbarkeitsstudie kann zum einen die grundsätzliche Machbarkeit sein („Ist das Gelände überhaupt geeignet“), aber auch das Erlangen eines ersten Überblicks über notwendige Mittel, Ressourcen, Zeitabläufe etc. Hierzu gehören zum Beispiel:&lt;br /&gt;
* Aufwand für die organisatorische Umsetzung,&lt;br /&gt;
* wirtschaftliche Machbarkeit, &lt;br /&gt;
* technische Machbarkeit,&lt;br /&gt;
* Ressourcen und Verfügbarkeit (z. B. Mensch, Maschinen, Flächen, Material und Zeit),&lt;br /&gt;
* zeitliche Umsetzung,&lt;br /&gt;
* rechtliche Umsetzung.&lt;br /&gt;
Ziel der Machbarkeitsstudie ist der Machbarkeitsnachweis.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Meist ist es wichtig, im Vorfeld der Studie Kriterien und Prioritäten festzulegen, da sich ansonsten aufgrund der Vielzahl der möglichen Faktoren eine Gewichtung von Vor- und Nachteilen nur noch schwer realisieren lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Machbarkeitsstudie sollte bei vorliegenden Zweifeln unmitelbar in der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Ideenphase]] erfolgen. Der Umfang einer Machbarkeitsstudie variiert je nach zugrunde liegender Fragestellung. &lt;br /&gt;
Für eine Gesamtbetrachtung, die die Eignung eines Geländes für eine Veranstaltung hinterfragen soll, ist es wichtig, alle Faktoren die im Rahmen der späteren Veranstaltungsplanung betrachtet werden, schon einmal zu beleuchten. Die Tiefe und der Umfang der jeweiligen Betrachtung hängt ebenfalls von der Fragestellung ab: geht es nur um ein Ausschlusskriterium oder sollen bereits Erkenntnisse über Aufwand und Ressourcen getroffen werden? &lt;br /&gt;
Oftmals dienen Machbarkeitsstudien auch dazu, die Kapazität eines Geländes festzulegen. &lt;br /&gt;
In eine solche Studie gehören nicht nur grundsätzliche Betrachtungen zu nutzbaren Flächen und Fluchtwegen, sondern alle Informationen zur Art der Veranstaltung, den Zuschauerzahlen und der erforderlichen Infrastruktur. &lt;br /&gt;
Es kann erforderlich sein, bereits ein erstes Layout des Geländes zu designen, um Möglichkeiten zu prüfen bzw. auszuschließen (z.B. Fluchtwege, Trennung von Fußgängern und Fahrzeugen). Hierzu wird ein [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Flächenplan]] genauso benötigt wie ein Plan der Umgebung. Geographische und/oder topographische Besonderheiten können genauso relevant sein wie die Größe der Fläche oder die Kapazität der Zu- und Abwegungen. &lt;br /&gt;
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie kann es bereits sinnvoll sein, mit den wichtigsten Beteiligten, wie Grundbesitzern, den lokalen Behörden, Nachbarunternehmen und Anwohnern Kontakt aufzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Prüfkriterien==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die im Folgenden aufgeführten Fragestellungen geben nur einen Überblick über die möglichen Informationen, die im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zeitliche Abläufe &lt;br /&gt;
* Datum&lt;br /&gt;
* Jahreszeit,&lt;br /&gt;
* Dauer,&lt;br /&gt;
* Auf- &amp;amp; Abbauzeiten.&lt;br /&gt;
Erkenntnisziele u.a.: Parallelveranstaltungen oder -ereignisse (z.B. Baustellen), Lichtverhältnisse, allgemeine Wettereinschätzung, (Nicht)Nutzbarkeit der gewählten Fläche (z.B. Hochwasser, landwirtschaftliche Nutzung, Baumaßnahmen)    &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Besucherprofil|Besucherprofil]]&lt;br /&gt;
* erwartete Menge,&lt;br /&gt;
* erwartetes Verhalten,&lt;br /&gt;
* Anreiseverhalten,&lt;br /&gt;
* Zuführung &amp;amp; Bewegungswege auf dem Gelände.&lt;br /&gt;
Erkenntnisziele u.a.: Eignung des Geländes (Kapazitäten), Profil der Veranstaltung, Eignung der umgebenden Strukturen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur|Infrastrukturen]]&lt;br /&gt;
* vorhandene Infrastrukturen&lt;br /&gt;
* Drainage, Abflussmöglichkeiten &lt;br /&gt;
* Untergrund&lt;br /&gt;
Erkenntnisziele u.a.: Aufwand bzgl. temporärer Infrastruktur, Eignung des Untergrunds, große Infrastrukturen (Bühnen / Tribüne) aufzunehmen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung|Verkehrliche Erschließung]]&lt;br /&gt;
* Zuwegungen,&lt;br /&gt;
* Einlassbereiche,&lt;br /&gt;
* Aufstellflächen,&lt;br /&gt;
* Bewegungsbereiche für das Publikum (innerhalb des Geländes und vor den Eingängen),&lt;br /&gt;
* Besucherbewegung,&lt;br /&gt;
* Bewegung der Einsatzkräfte / Rettungsmittel,&lt;br /&gt;
* Aufstellflächen für Infrastrukturen,&lt;br /&gt;
* Aufstellflächen für Produktionsfahrzeuge incl. der zuführenden Wege,&lt;br /&gt;
* Entlastungsflächen,&lt;br /&gt;
* Wartebereiche.&lt;br /&gt;
Eignung der Straßen und Brücken in Bezug auf &lt;br /&gt;
** den erwarteten Schwerlastverkehr &lt;br /&gt;
** den Besucherverkehr&lt;br /&gt;
Parkplätze und Flächen für Fahrzeuge für&lt;br /&gt;
* die Beteiligten (Dienstleister, Arbeitende, Künstler, Gastronomen etc)&lt;br /&gt;
* die Besucher&lt;br /&gt;
Erkenntnisziele u.a.: Eignung des Geländes, Festlegung von Kapazitäten, baulicher Kompensationsaufwand, materieller und/oder personeller Aufwand zur Herrichtung von Flächen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Gelände]]  &lt;br /&gt;
* Bodenbeschaffenheit und Bodenverhältnisse,&lt;br /&gt;
* Topographie,&lt;br /&gt;
* Nähe zu anderen (insbesondere lärmempfindlichen) Gebäuden,&lt;br /&gt;
* Anfahrbarkeit,&lt;br /&gt;
* Barrierefreiheit,&lt;br /&gt;
* Nutzbarkeit auch bei schlechten Wetterverhältnissen (z.B. nach langandauerndem Regen),&lt;br /&gt;
* Gefährliche Umgebungsbedingungen&lt;br /&gt;
** Stromleitungen &amp;amp; Hochspannungsleitungen,&lt;br /&gt;
** Seen &amp;amp; Gewässer,&lt;br /&gt;
** Altlasten im Boden, Verunreinigungen,&lt;br /&gt;
** Windverhältnisse, Windlasten,&lt;br /&gt;
** Bäume, Wälder (Astbruch, Waldbrand etc.).&lt;br /&gt;
Erkenntnisziele u.a.: Materieller und / oder personeller Aufwand zur Herrichtung des Geländes, Eignung des Geländes, baulicher Kompensationsaufwand &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Infrastruktur in der Umgebung, z.B.&lt;br /&gt;
* Krankenhaus, &lt;br /&gt;
* öffentliche Verkehrsmittel, &lt;br /&gt;
* Parkplätze, &lt;br /&gt;
* Hauptverkehrsstraßen, &lt;br /&gt;
* lokale Dienstleistungen.&lt;br /&gt;
Erkenntnisziele u.a.: Eignung des Geländes, Festlegung der Kapazität&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Umweltschutz|Umweltschutzbelange]]: Naturschutz, Gewässer etc.&lt;br /&gt;
* Wasserschutzzonen o.ä.,&lt;br /&gt;
* Biotope, Naturschutzbereiche, &lt;br /&gt;
* Schützenswerte Fauna und/oder Flora.&lt;br /&gt;
Erkenntnisziele u.a.: Notwendigkeit der Einbeziehung der relevanten Behörden, Materieller und / oder personeller Aufwand zum Schutz des Geländes, Machbarkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ausschlusskriterien==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausschlusskriterien können vielfältig sein – oftmals ist es eine Frage des Budgets, inwieweit nicht ausreichende Bedingungen kompensiert werden können (z.B. Schwerlastplatten bei unzureichenden Bodenbeschaffenheiten oder Bau temporärer Fahrstraßen). &lt;br /&gt;
Als regelmäßige Ausschlusskriterien gelten&lt;br /&gt;
* fehlender Platz für die geplante Anzahl Besucher,&lt;br /&gt;
* fehlende Fluchtwege für die geplante Anzahl Besucher,&lt;br /&gt;
* fehlende Kapazitäten der Anfahrtswege, &lt;br /&gt;
* Unerfüllbarkeit gesetzlicher Auflagen,&lt;br /&gt;
* Naturschutzbelange,&lt;br /&gt;
* Immisionsschutzbelange.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [1] Corssen, S. (2012): Zu hohe Auflagen: Hückeswagen sagt NRW-Tag 2013 ab. Bergische Landeszeitung Online, 26.05.2012. Verfügbar unter [http://www.rundschau-online.de/rhein-berg/zu-hohe-auflagen-hueckeswagen-sagt-nrw-tag-2013-ab,16064474,16263268.html] (07.04.2015)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Veranstaltungsbeschreibung&amp;diff=5724</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Veranstaltungsbeschreibung</title>
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		<updated>2015-06-21T18:11:34Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Veranstaltungsbeschreibung}}&lt;br /&gt;
Eine Veranstaltungsbeschreibung ist die Grundlage eines Genehmigungsverfahrens und eines Sicherheitskonzeptes. Erfahrungsgemäß besteht hierbei die Schwierigkeit, dass Veranstaltungsbeschreibungen, die als Grundlage für die Beantragung einer Veranstaltung erstellt werden, zu einem Zeitpunkt geschrieben werden, zu dem noch nicht alle relevanten Daten über die Veranstaltung vorliegen – dennoch ist es wichtig, bereits zum Zeitpunkt der Beantragung möglichst viele relevante Informationen zusammenzutragen und diese dann später im Rahmen der Erstellung des Sicherheitskonzeptes zu ergänzen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Veranstaltungsbeschreibung ist das Ergebnis der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Ideenphase]] und oftmals der erste Kontakt zwischen einem Veranstalter und einer Behörde – umso wichtiger, dass dieser Kontakt positiv ausfällt. Eine seriöse Beschreibung des geplanten Vorhabens – oft zu einem frühen Zeitpunkt noch ohne Detailinformationen – kann helfen, den Kontakt zwischen Behörden und Veranstaltern von Anfang an auf eine gute Grundlage zu stellen. &lt;br /&gt;
Um von Anfang an die für die Entscheidungsfindung notwendigen Informationen zu bekommen, haben sich viele Städte und Gemeinden entschieden, eigene Fragebögen zu entwerfen [1],[2],[3],[4], mit denen auch unerfahrene Veranstalter geleitet werden, um für das erste Zusammentreffen oder die grundlegende Stellungnahme zur  [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie|Machbarkeit]] alle notwendigen Informationen bereitstellen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Inhalte der Veranstaltungsbeschreibung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Veranstaltungsbeschreibungen müssen für eine zielführende Kontaktaufnahme mindestens einige grundlegende Informationen zur geplanten Veranstaltung beinhalten:&lt;br /&gt;
* Art der Veranstaltung: inhaltliche Ausrichtung aber auch: erstmalig oder Wiederholung, evtl. im Rahmen einer Tour&lt;br /&gt;
* Datum und Dauer sowohl der Veranstaltung selbst als auch (zumindest ungefähryx) Auf- und Abbauzeiten&lt;br /&gt;
* Veranstalter mit Referenzen&lt;br /&gt;
* Geplantes Veranstaltungsgelände mit Zu- und Abwegungen, sonstige genutzte Flächen (Parkplätze etc)&lt;br /&gt;
* Publikumsprofil: erwartete Teilnehmerzahl, Eintrittsprozedere (mit / ohne Eintritt), Zielgruppe (evtl. in Bezug auf bereits vorliegende Erfahrungen)&lt;br /&gt;
* Geplante Aufbauten (ungefähre Angaben, z.B. Anzahl Bühnen)&lt;br /&gt;
* Programm (sofern bekannt)&lt;br /&gt;
* Erfahrungen mit vorrangegangenen Veranstaltungen (sofern vorhanden)&lt;br /&gt;
* Besonderheiten (sofern bekannt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn sich der Veranstalter zu diesem frühen Zeitpunkt oftmals noch in der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Ideenphase]]befindet und noch keine detaillierten Informationen vorliegen, sollten die erforderlichen Angaben dennoch so seriös und detailliert wie möglich sein. &lt;br /&gt;
Gleichermaßen müssen die beteiligten Behörden akzeptieren, dass viele Informationen zu einem frühen Zeitpunkt noch nicht vorliegen (z.B. detaillierte Geländeplanung) oder noch nicht bekannt gegeben werden dürfen (z.B. Geheimhaltungsvereinbarung in Bezug auf den Headliner). Der Aufbau von Vertrauen zu diesem frühen Zeitpunkt ist von besonderer Bedeutung für die weitere Zusammenarbeit und sollte weder durch leichtfertige Versprechungen, bewusst falsche Angaben oder überzogene Anforderungen riskiert werden.&lt;br /&gt;
Im Verlauf des weiteren [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Planungs- und Genehmigungsprozesses]] muss die Veranstaltungsbeschreibung kontinuierlich fortgeschrieben werden  - relevante Informationen sollten immer unmittelbar an die Beteiligten gesteuert werden.&lt;br /&gt;
Unter Umständen kann es nötig sein, die Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters durch Informationen der Behörden oder anderer relevant Beteiligter zu ergänzen. &lt;br /&gt;
Die komplette Veranstaltungsbeschreibung ist später Teil des Sicherheitskonzeptes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lagepläne==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu einer Veranstaltungsbeschreibung gehört immer auch ein [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Nutzungsplan|Plan]] des Geländes und der genutzten Umgebungsflächen. Diese Karte sollte so detailliert wie möglich sein und – gerade außerhalb von innerstädtischen Flächen – auch Auskünfte über topographische Bedingungen geben.&lt;br /&gt;
In den meisten Fällen sind für Veranstaltungsgelände Katasterpläne bei den jeweiligen Ämtern anfragbar.&lt;br /&gt;
Die Bandbreite möglicher Pläne reicht von detaillierten CAD Pläne mit verschiedenen Ebenen und ein- bzw. ausblendbaren Informationen bis hin zur Variante „google maps mit eingezeichneten Vierecken“ - wichtig ist, dass ein der Komplexität der Veranstaltung und des Veranstaltungsgeländes angemessener Plan vorgelegt wird, der die notwendigen Informationen in Bezug auf die Sicherheitsplanung enthält. Wichtig ist hier der im Vorfeld hergestellte Konsens zwischen Veranstalter und Behörden über die notwendige Qualität des Planes. Je komplexer der Plan, desto wichtiger ist eine begleitende Legende, die auch dem ungeübten Planleser alle relevanten Informationen vermittelt.&lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Planungsphase wird es notwendig, dass der Plan die Informationen aller Beteiligten zusammenfasst – das heißt, Wege und Aufbauten des Veranstalters genauso wie notwendige Umfahrungen und Aufstellflächen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die spätere Durchführungsphase ist es unabdingbar, dass alle Beteiligten mit den gleichen Planmaterialien arbeiten – zur Vereinfachung der Kommunikation sollte dieser mit einem Koordinatensystem überzogen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Beispielkoordinatensystem (BILD MUSS NOCH HOCHGELADEN WERDEN)]]&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Ebenfalls kann es hilfreich sein, komplexe Veranstaltungsgelände von Anfang an in Zonen aufzuteilen – dieses auch für die Planung hilfreiche Vorgehen (abschnittsweise Betrachtung der Flächen) kann auch eine optische Erleichterung für den Umgang mit komplexen Planmaterialen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [1] [https://www.trier.de/File/Gefahrenbeurteilung-pdf https://www.trier.de/File/Gefahrenbeurteilung-pdf] [07.04.2015]&lt;br /&gt;
* [2] [http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2778&amp;amp;_ffmpar%5b_id_inhalt%5d=58102 http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2778&amp;amp;_ffmpar%5b_id_inhalt%5d=58102] [07.04.2015]&lt;br /&gt;
* [3] [http://www.dresden.de/de/02/or/anliegen/veranstaltung-anmelden.php http://www.dresden.de/de/02/or/anliegen/veranstaltung-anmelden.php] [07.04.2015]&lt;br /&gt;
* [4] [http://www.velbert.de/buergerinfo/anliegen/veranstaltung-gross.asp http://www.velbert.de/buergerinfo/anliegen/veranstaltung-gross.asp] [07.04.2015]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Best-Practices/Veranstaltungen_mit_besonderen_Herausforderungen/Autogrammstunden&amp;diff=5723</id>
		<title>Best-Practices/Veranstaltungen mit besonderen Herausforderungen/Autogrammstunden</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Best-Practices/Veranstaltungen_mit_besonderen_Herausforderungen/Autogrammstunden&amp;diff=5723"/>
		<updated>2015-06-21T18:06:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Veranstaltungen mit besonderen Herausforderungen: Autogrammstunden}}&lt;br /&gt;
Autogrammstunden haben in der jüngeren Vergangenheit immer wieder für negative Schlagzeilen gesorgt - ob das Besucheraufkommen unterschätzt oder der Besucheransturm sogar unter Marketingaspekten eingeplant wurde - immer wieder finden Autogrammstunden an hierfür nicht geeigneten bzw. nicht vorbereiteten Plätzen statt - mit oftmals negativen Auswirkungen auf die Sicherheit der Besucher. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Kaum eine Veranstaltungsart hat in den letzten Jahren – obwohl meist mit nur wenigen Besuchern geplant – für so viele sicherheitsrelevante Zwischenfälle gesorgt wie die der Autogrammstunde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
So gab es 60 Verletzte in Oberhausen in 2011&amp;lt;ref&amp;gt;http://www.spiegel.de/panorama/casting-show-massenpanik-bei-dsds-autogrammstunde-a-753446.html&amp;lt;/ref&amp;gt;, im gleichen Jahr verletzten sich vier Personen bei einer Autogrammstunde in Hagen &amp;lt;ref&amp;gt;http://www.derwesten.de/staedte/hagen/autogrammstunde-mit-rapper-f-a-r-d-in-hagen-eskaliert-id6054677.html&amp;lt;/ref&amp;gt;, der Abbruch einer Autogrammstunde in München ebenfalls in 2011 sorgte für große Unruhe&amp;lt;ref&amp;gt;http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.haftbefehl-rapper-haftbefehl-sorgt-fuer-grosseinsatz-der-polizei.0f65eb7a-45cf-4242-b1a1-697f84ffe9dc.html&amp;lt;/ref&amp;gt;, 2012 kamen in Köln statt erwarteten 800 Fans 5000 junge Menschen zu einer Autogrammstunde der Band One Direction &amp;lt;ref&amp;gt;http://www.ksta.de/koeln/autogrammstunde-im-mediapark-boy-band-sorgt-fuer-massenansturm,15187530,17889572.html&amp;lt;/ref&amp;gt;, in Köln kam es 2014 zu leichten Verletzungen bei Besuchern eines nicht genehmigten Autogrammtermins mit Youtube-Bloggerinnen am Roncalliplatz&amp;lt;ref&amp;gt;http://www.welt.de/regionales/koeln/article125149367/Autogrammstunde-von-Youtube-Stars-war-nicht-genehmigt.html&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gründe für die Eskalation der Autogrammstunden sind häufig vergleichbar&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die Attraktivität des Künstlers , des Auftretenden wird unterschätzt,&lt;br /&gt;
* die Veranstaltung findet an hierfür nicht geeigneten Orten statt (Bekleidungsgeschäfte etc.),&lt;br /&gt;
* die Autogrammstunden werden ohne professionellen Veranstaltungsansatz geplant, &lt;br /&gt;
* die Veranstaltungen werden ohne Kenntnis evtl. betroffener Behörden etc. geplant.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planung und Durchführung==&lt;br /&gt;
Die Planung der Veranstaltung muss insbesondere 2 wesentliche Faktoren berücksichtigen&lt;br /&gt;
* das Besucherprofil,&lt;br /&gt;
* den Veranstaltungsort und die den Veranstaltungsort umgebenden Flächen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Besucherprofil====&lt;br /&gt;
Autogrammstunden zeichnen sich in Bezug auf das Besucherprofil insbesondere durch ein meist (aber nicht immer) recht junges und zumeist sehr emotionales Publikum aus. Autogrammstunden bieten den Fans dabei die Gelegenheit, ihren „Helden“ näher zu sein, als dies zum Beispiel bei einem Konzert der Fall ist. Wer sich zum Teil über Stunden anstellt, um ein Autogramm seines Lieblingskünstlers / seiner Lieblingskünstlerin zu bekommen, der hat eine sehr hohe intrinsische Motivation und lässt sich nur schwer beeinflussen. Absagen oder vorzeitige Abbrüche von Autogrammstunden können somit zu einer hohen „emotionalen Entladung“ führen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diesem Aspekt muss im Rahmen der Planung Rechnung getragen werden. Neben der grundsätzlichen Frage, wie viele Fans erwartet werden, müssen vor allem die folgenden Fragen beantwortet werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wann ist mit der Anreise der ersten Fans zu rechnen?&lt;br /&gt;
* Wie ist das durchschnittlich zu erwartende  Alter?&lt;br /&gt;
* Haben frühere Autogrammstunden mit den gleichen / vergleichbaren Künstlern bereits zu Problemen geführt? &lt;br /&gt;
* Sind die Künstler bekannt für ein besonderes Verhalten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist wahrscheinlich, dass gerade bei jüngeren Fans medizinische Notfälle eintreten können ohne direkte Fremdeinwirkung: lange Warte- und Stehzeiten, die unzureichende Aufnahme von Flüssigkeit und eine mitunter große Anspannung und Erwartung des jeweiligen Fans kann zu Kreislauf-Beschwerden und ähnlichem führen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Veranstaltungsort====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Autogrammstunden werden häufig an Orten durchgeführt, die nicht für Veranstaltungen ausgerichtet sind. Dies bedeutet meistens, dass eine geeignete Infrastruktur fehlt. In den meisten Fällen hat dies vor allem eine unmittelbare Auswirkung auf den öffentlichen Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch ergeben sich häufig Probleme aus der Abgrenzung der Verantwortungsbereiche – so fühlt sich so mancher Ladenbesitzer nur für das verantwortlich, was innerhalb seiner Ladenfläche stattfindet – die Auswirkungen auf den öffentlichen Bereich werden nicht berücksichtigt und Kaskadeneffekte in den öffentlichen Raum sind vorprogrammiert. Diese Problematik ergibt sich häufig auch im Zusammenhang mit genehmigten Versammlungsstätten – etwa dann, wenn der Betreiber zur Einhaltung seiner Kapazitätsgrenzen die Türen schließt und wartende Fans ohne weitere Organisation oder Vorkehrungen auf der öffentlichen Verkehrsfläche stehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mindestens sind die folgenden Faktoren zu prüfen: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Infrastruktur'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* ist eine geeignete Trennung der Fans von den Künstlern möglich?&lt;br /&gt;
* Kann die Zuführung der Fans geordnet erfolgen?&lt;br /&gt;
* Werden große Besuchermengen geordnet und geleitet (auch bereits während der Wartephase)?&lt;br /&gt;
* Stehen neben geeigneten Einlässen auch geeignete Ausgänge und auch Fluchtwege zur Verfügung?&lt;br /&gt;
* Gibt es Toiletten und eine  Versorgung für die Wartenden?&lt;br /&gt;
* Gibt es Möglichkeiten, mit den Wartenden auch bei sehr hohen Lautstärken zu kommunizieren?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Veranstaltungsumfeld'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beeinträchtigen die Wartenden öffentlichen Strassenraum? &lt;br /&gt;
* Beeinträchtigen die notwendigen Maßnahmen (z.B. Aufbau von Absperr- und Führungsgittern) die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes?&lt;br /&gt;
* Stehen geeignete Flächen für den Wartebereich, den Einlass- und den Auslass zur Verfügung?&lt;br /&gt;
* Erfolgt die Anfahrt / Anreise des Künstlers separat oder muss er / sie die wartende Menge passieren?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Organisation'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ist eine gesonderte Genehmigung der Veranstaltung nötig? &lt;br /&gt;
* Werden Belange des Baurechts und des Brandschutzes insbesondere durch den Einbau von Infrastrukturen relevant? &lt;br /&gt;
* Ist geeignetes Personal vor Ort sowohl für den Ablauf der Autogrammstunde selbst als auch für die Betreuung der Wartenden (z.B. Ordnungs- und Sanitätsdienst)?&lt;br /&gt;
* Gibt es Maßnahmen zur Vermeidung einer Überfüllung des Veranstaltungsortes?&lt;br /&gt;
* Gibt es Maßnahmen zum Umgang mit Wartenden, die nicht mehr berücksichtigt werden können?&lt;br /&gt;
* Sind alle relevanten Behörden und Organisationen informiert oder – insofern nötig – eingebunden?&lt;br /&gt;
* Gibt es ein Abbruchszenario für die Veranstaltung?&lt;br /&gt;
* Werden eventuell Gegner der Veranstaltung erwartet? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist wichtig, den Fans relevante Informationen über Dauer, Wartezeiten und weitere Bedingungen so früh wie möglich mitzuteilen. &lt;br /&gt;
Dabei ist es ebenfalls wichtig, Fans unter Umständen auf möglichen Enttäuschungen vorzubereiten, so dass insbesondere jüngere Fans die Möglichkeit haben sich emotional vorzubereiten (z.B. hinsichtlich limitierter Autogrammkarten, Zeitlimit der Autogrammstunde, etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== weiterführende Literatur==&lt;br /&gt;
Lee, J. (2006): Suriving the Star Trek – How to Plan a Safe and Successful Celebrity Event. [http://lpportal.com/feature-articles/item/644-surviving-the-star-trek%E2%80%94how-to-plan-a-safe-and-successful-celebrity-event.html?tmpl=component&amp;amp;print=1]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einzelnachweise==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabine Funk, Simon Runkel (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Best-Practices/Veranstaltungen_mit_besonderen_Herausforderungen/Innenstadt_-_Marktplatz&amp;diff=5722</id>
		<title>Best-Practices/Veranstaltungen mit besonderen Herausforderungen/Innenstadt - Marktplatz</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Best-Practices/Veranstaltungen_mit_besonderen_Herausforderungen/Innenstadt_-_Marktplatz&amp;diff=5722"/>
		<updated>2015-06-21T18:05:02Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Brandschutztechnische Anforderungen an Märkte, Straßenfeste und ähnliche Veranstaltungen}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Ein großer Teil der jährlich stattfindenden Veranstaltungen sind Straßenfeste,  Umzüge, Wochen-, Weihnachts- oder andere Märkte. &lt;br /&gt;
Für Veranstaltungen dieser Art gibt es in Bezug auf sicherheitsrelevante Faktoren keine bundeseinheitlichen Regelungen. Die Sicherheit von Märkten bezüglich der brandschutztechnischen Anforderungen an die Planung und Durchführung solcher Veranstaltungen wird in Deutschland in zahlreichen Merkblättern beschrieben. Diese Merkblätter beinhalten Abstandsregelungen sowie Aufbau- und Betriebshinweise, deren Angaben jedoch teilweise voneinander abweichen. &lt;br /&gt;
Aus diesem Grund liegt der Schwerpunkt des vfdb-Merkblattes in der Darstellung und Kommentierung der Schutzziele, der Möglichkeiten zur Erreichung dieser Ziele und der Beschreibung der Grundlagen für die gestellten Anforderungen. Dabei werden insbesondere die Veranstaltungen mit Auf- und Einbauten berücksichtigt, die keiner Ausführungsgenehmigung gemäß der Musterrichtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten bedürfen. Die Stände können aus Sicht des Vorbeugenden Brandschutzes als zusätzliche Bebauungen betrachtet werden. Zusätzlich können für einzelne Stände auch Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung oder der Arbeitsstättenverordnung gelten. Diese Anforderungen sind in diesem Merkblatt nicht aufgeführt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schutzziele==&lt;br /&gt;
Während bei anderen Veranstaltungen das Schutzziel „Sicherheit und Unversehrtheit der Besucher“ im Vordergrund steht, muss bei der Veranstaltungsart „Märkte“  zusätzlich der Schutz der Nachbarschaft im Veranstaltungsbereich (oft in engen Innenstädten) gewährleistet werden. Hierfür müssen die bestehenden  Rettungs- und Angriffswege für den baulichen Bestand sichergestellt sein und bleiben, um die Selbst- und Fremdrettungsmöglichkeiten der betroffenen Personen und die gesetzlich festgelegten Hilfsfristen der Gefahrenabwehr sicherstellen zu können.. &lt;br /&gt;
Nach Sicherstellung dieses Schutzzieles müssen Brände in den Verkaufsständen vermieden werden, da durch die verschiedenen Verkaufsstände und Buden zusätzliche Brandlasten in ein Veranstaltungsgebiet eingebracht werden. &lt;br /&gt;
Sollte trotzdem ein Brand in einem Verkaufsstand entstehen, so muss die Ausbreitung auf die Nachbargebäude/-stände im Veranstaltungsgebiet vermieden  werden und wirksame Löschmaßnahmen müssen eingeleitet werden können. Ein Schutzziel ist daher der Schutz des Bestandes gegenüber den zusätzlichen Brandlasten und der Schutz des Bestandes an sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Ein- und Aufbauten werden bestehende Verkehrswege verändert und/oder versperrt. Flächen für die Feuerwehr und Flucht- und Rettungswege dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Zusätzlich steigt die anwesende Personenzahl im Vergleich zu dem unverbauten Zustand deutlich an. Ein weiteres Schutzziel ist die Gewährleistung einer geordneten Räumung bzw. Evakuierung sowohl der Besucher, der Anwohner als auch unbeteiligter Dritter.&lt;br /&gt;
Zusätzlich gelten die allgemeinen Regeln von Veranstaltungen wie z.B. die Vermeidung von hohen lokalen Dichten und einer Überfüllung des Veranstaltungsgebietes oder von Teilen davon.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
==Schutzmaßnahmen==&lt;br /&gt;
Die im Bereich des Veranstaltungsgeländes bestehende Bebauung ist unter Einhaltung der gültigen Rechtsvorschriften (insbesondere der entsprechenden Landesbauordnungen) unter bekannten Rahmenbedingungen und den damit verbundenen Auflagen errichtet worden. Diese müssen auch während der Durchführung der Veranstaltungen eingehalten werden. Besonders wichtige Punkte sind:&lt;br /&gt;
# Abstand zu Gebäuden / Schutzstreifen&lt;br /&gt;
# Freihaltung der Zufahrten, Zugänge und Flächen&lt;br /&gt;
# Freihaltung der Flucht- und Rettungswege&lt;br /&gt;
# Freihaltung der notwendigen Löschwasserentnahmestellen&lt;br /&gt;
# Verhinderung der Brandentstehung&lt;br /&gt;
# Kompensationsmaßnahmen&lt;br /&gt;
Durch die geplante Veranstaltung dürfen keine Einschränkungen für den abwehrenden Brandschutz der bereits bestehenden Bauten auf dem Veranstaltungsgelände entstehen. Sollte sich dies nicht vermeiden lassen, sind für den Zeitraum der Veranstaltung entsprechende Kompensationsmaßnahmen zu treffen. Über den Umfang entscheidet die zuständige Brandschutzdienstelle ggf. in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weiterführende Literatur==&lt;br /&gt;
Alle Schutzmaßnahmen sind ausführlich im Merkblatt erläutert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
http://www.vfdb.de/download/Merkblatt/MB13_03_Maerkte.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autor: Dirk Oberhagemann (VFDB)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Ausbildung&amp;diff=5721</id>
		<title>Ausbildung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Ausbildung&amp;diff=5721"/>
		<updated>2015-06-21T18:04:06Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: /* Aufbau der Ausbildung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Motivation der Ausbildung==&lt;br /&gt;
An der Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen ist eine Vielzahl an Akteuren beteiligt. Diese weisen äußerst unterschiedliche Vorkenntnisse, Erfahrungen und Kompetenzen auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der zunehmenden Komplexität moderner Veranstaltungen und nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der „Sicherheitsplanung für Veranstaltungen“ um einen eigenständigen Fachbereich mit der Notwendigkeit entsprechenden Fach- &amp;amp; Expertenwissens handelt werden die Forderungen nach einer qualitativ hochwertigen, standardisierten Ausbildung zur Sicherheit auf Großveranstaltungen berechtigterweise immer lauter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind ein gemeinsam geteilter Wissensstand und die zielgerichtete Kooperation der beteiligten Akteure eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg einer Veranstaltung. Hinsichtlich des Rückgriffs auf eine solche gemeinsame Wissensbasis, auf die alle Akteure bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen zugreifen können, ergeben sich spezifische Voraussetzungen, die mit dem Veranstaltungsturnus zusammenhängen. Dabei kann zwischen ein- bzw. erstmaligen und wiederkehrenden Veranstaltungen unterschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ziel der Ausbildung in Bezug auf sicherheitsrelevante Aspekte bei Veranstaltungen liegt darin, den handelnden Beteiligten ein gemeinsames Grundlagenwissen zu vermitteln, das sowohl die Basis für eine  abgestimmte interorganisationale Zusammenarbeit darstellt als auch die Basis für weitere, fachspezifischere Weiterbildungen bildet. Das Erlangen grundlegender Fachkompetenz und die Verbindung des vorhandenen praktischen Erfahrungswissens mit theoretischen Erkenntnissen spielt dabei eine wichtige Rolle. Während die Teilnehmer von Weiterbildungsveranstaltungen häufig umfassende Erfahrungen mitbringen, muss das spezifisch Fachwissen in Bezug auf die Notwendigkeiten einer abgestimmten Sicherheitsplanung oft noch erworben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei ein- bzw. erstmaligen Veranstaltungen besteht die Herausforderung insbesondere darin, fehlendes Erfahrungswissen zu kompensieren. Dazu müssen erstmalig Szenarien- und Maßnahmenpläne erstellt und eine Vielzahl von Informationen eingeholt werden. Die handelnden Akteure sind einander oft unbekannt und es bestehen keine Erfahrungswerte hinsichtlich des jeweiligen Kräfteansatzes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei wiederkehrenden Veranstaltungen kann aus Veranstaltungen der Vergangenheit gelernt werden. Es können Nachbereitungsergebnisse vorangegangener Veranstaltungen für die Vorbereitung genutzt werden, da das verfügbare Erfahrungswissen der beteiligten Akteure breiter ist. Darüber hinaus kann auf Konzepte (Kräfteplanungen, Planentscheidungen, Verkehrskonzepte etc.) aus den Vorjahren zurückgegriffen werden, wobei diese stetig fortgeschrieben und optimiert werden sollten. Tendenziell ist eine effizientere Vorbereitung möglich, da sich die relevanten Akteure (z.B. Veranstalter, Security, Behörden) über mehrere Jahre gegenseitig kennengelernt und ein Vertrauensverhältnis untereinander aufgebaut haben und auch über die nötige Ortskenntnis verfügen. Ansprechpartner stehen fest, Grundstrukturen des organisatorischen Aufbaus sind bekannt und erprobt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Rückgriff auf Erfahrungswissen von Akteuren, die vergleichbare Veranstaltungen bereits durchgeführt haben, ist grundsätzlich sinnvoll. Dabei darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass auch ähnlich gelagerte Veranstaltungen aufgrund abweichender Kontextbedingungen (z.B. Anbindung des Veranstaltungsgeländes an die Verkehrsinfrastruktur, Verhältnis Indoor- und Outdoor-Anteile) nicht unverändert übertragbar sind. Da pauschale Standardlösungen bei Großveranstaltungen meist nicht einsetzbar sind, müssen die Beteiligten die Standards hinter den Lösungen erkennen und in allen Phasen einer Großveranstaltung strukturiert bearbeiten können. Dies bedarf einer umfassenden Methodenkompetenz, die zusätzlich vermittelt werden soll. Eine praxisnahe Ausbildung setzt daher genau hier an – in der Verbindung von Methodenkompetenz und angewandtem Fachwissen, in der Kombination von theoretischen Grundlagen und praktischer Erfahrung; um nicht nur die Planung &amp;amp; Durchführung sicherer Veranstaltungen, sondern auch das Treffen und Abwägen zeitkritischer Entscheidungen gewährleisten zu können. Nur so ist die Möglichkeit gegeben, sowohl in der Planung als aber auch in der konkreten Durchführung alle Risiken erkennen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht zuletzt hat die kommunikative Kompetenz &lt;br /&gt;
([[Sicherheitsbausteine/Kommunikationsmanagement|Sicherheitskommunikation]]) der Beteiligten einen wesentlichen Ein-fluss auf die Veranstaltungssicherheit. Die [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|interorganisationale Zusammenarbeit]] über die Grenzen von Hilfsorganisationen, Behörden und Privatwirtschaft hinweg stellt die Beteiligten regelmäßig vor große Herausforderungen, deren Bewältigung es zu trainieren gilt.&lt;br /&gt;
Die interdisziplinäre Fort- und Weiterbildung im Bereich Sicherheit bei Großveranstaltungen schafft dabei die einmalige Möglichkeit, ohne den Zeitdruck einer realen Veranstaltungsvorberei-tung die Interessen und Belange der anderen Akteure kennenzulernen und zu verstehen bezie-hungsweise nachzuvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Aufbau der Ausbildung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen des  Forschungsprojektes „BaSiGo“ wurden mehrere Pilotseminare mit interdiszipli-närem Charakter durchgeführt. Teilnehmer waren Führungskräfte von polizeilicher- und nichtpo-lizeilicher Gefahrenabwehr, von Veranstaltern, von Ordnungs- bzw. Sicherheitsdiensten und den Sanitätsdiensten, sowie den genehmigenden Verwaltungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ausbildungsstruktur die im Rahmen des BaSiGo Forschungsprojektes erarbeitet und erprobt wurde, zeichnet sich durch drei wesentliche Kernbereiche aus. Die erste Ausbildungseinheit ist die „Interdisziplinäre Grundlagenausbildung zur Sicherheit bei Großveranstaltungen“. Um weitere Ausbildungsthemen zu erfahren oder zu vertiefen gibt es die Möglichkeiten der organisations-spezifischen Ausbildung und der themenspezifischen Ausbildung. Beispiele hierfür sind z.B. Inhalte zu speziellen Belangen hinsichtlich des Brandschutzes oder der detaillierten Strukturierung des Sanitätsdienstes auf Großveranstaltungen, die in der Grundlagenausbildung nicht mit erfasst werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Ausbildungsstruktur.png|thumb|700px|none|Ausbildungsstruktur nach BaSiGo]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Themen die im Rahmen eines einwöchigen interdisziplinären Grundlagenseminares angeboten werden können==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#[[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|Interorganisationale Zusammenarbeit]]&lt;br /&gt;
#:*Rollen &amp;amp; Verantwortlichkeiten&lt;br /&gt;
#:*Kommunikation (intern)&lt;br /&gt;
#:*Organisation der Zusammenarbeit&lt;br /&gt;
#Planung&lt;br /&gt;
#:*Risikomanagement &lt;br /&gt;
#:*Sicherheitskonzept als Mittel der Sicherheitsplanung&lt;br /&gt;
#:*Raumplanung&lt;br /&gt;
#:*Besucherlenkung &lt;br /&gt;
#:*Bewegungsverhalten von Menschen&lt;br /&gt;
#:*Infrastruktur/ Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
#:*Kommunikationskonzept &lt;br /&gt;
#:*Psychosoziale Notfallvorsorge (PSNV)&lt;br /&gt;
#Durchführung/Notfallplanung&lt;br /&gt;
#:*Notfallplanung&lt;br /&gt;
#:*Kontinuitätsplanung&lt;br /&gt;
#:*Krisenkommunikation&lt;br /&gt;
#Technische Möglichkeiten/Handlungshilfen&lt;br /&gt;
#:*[[Sicherheitsbausteine/Werkzeuge_und_Methoden#Simulation|Simulation]]&lt;br /&gt;
#:*IT Support Tools&lt;br /&gt;
#Recht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Besonderheit im Rahmen dieser Ausbildung stellen die rechtlichen Grundlagen dar. Bedingt durch das föderale System gibt es in den 16 Bundesländern jeweils unterschiedliche Gesetzgebungen und bezogen auf die Sicherheit von Großveranstaltungen wesentliche Unterschiede in der Herangehensweise und in der Umsetzung bestehender Musterverordnungen. Darüber hinaus agieren die verschiedenen beteiligten Akteure wiederum unter jeweils eigenen Gesetzesgrundlagen. Dieser sehr komplexe Sachverhalt würde den zeitlichen Rahmen eines bundesweiten interdisziplinären Seminars deutlich sprengen. Hier empfiehlt sich eine themenspezifische Ausbildung im kleineren Kreis, die ggf. konkret auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden eingehen kann.    &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Seminarplan_Pilot_1.jpg|700px|thumb|none|BaSiGo Wochenstundenplan Pilotseminar 1]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Seminarplan_Pilot_2.jpg|700px|thumb|none|BaSiGo Wochenstundenplan Pilotseminar 2]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Seminarplan_Pilot_3.jpg|700px|thumb|none|BaSiGo Wochenstundenplan Pilotseminar 3]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Seminarplan_Pilot_4.jpg|700px|thumb|none|BaSiGo Wochenstundenplan Pilotseminar 4]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bildungspläne== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beigefügten Bildungspläne stellen eine Beschreibung der zu vermittelnden Lerninhalte dar und beinhalten die angestrebten Anforderungen an die Qualifikation der einzelnen Referenten, um eine bestmögliche Qualität der Vorträge zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Auswahl und Zusammenstellung der Referenten, ist gewährleistet, dass die Vorteile einer interdisziplinären Ausbildung voll zum Tragen kommen. Problemfelder werden aufgezeigt, Unklarheiten von den verschiedenen Seiten beleuchtet und somit eine realistische und praxisbezogene Sicht auf die Herausforderungen und Belange aller Beteiligten gewährleistet. Frei vom Zeitdruck der Durchführung einer realen Veranstaltung kann zwischen den einzelnen Akteuren auf Augenhöhe kommuniziert werden, wobei auch Vorgehensweisen, die im alltäglichen Leben möglicherweise Unverständnis hervorrufen würden, transparenter dargestellt werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Es existieren weiterhin folgende Bildungspläne:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#Interdisziplinäres Grundlagenseminar [[Medium:Bildungsplan_Pilotseminar.pdf|(Bildungsplan 4. Pilotseminar)]]&lt;br /&gt;
#Themenspezifische Seminare&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Veranstaltungsplanung.pdf|Veranstaltungsplanung]]&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Sozialpsychologie.pdf|Sozialpsychologie]]&lt;br /&gt;
#:*Führung und Management&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Risikomanagement.pdf|Risikomanagement]]&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Notfallplanung_.pdf|Notfallplanung]]&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungplan-Kontinuitaetsmanagement.pdf|Kontinuitätsmanagement (BCM)]]&lt;br /&gt;
#:*Einlass-, Auslass- und Barrikadenplanung&lt;br /&gt;
#:*Szenarienplanung&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Crowd-Management.pdf|Crowd Management]]&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Crowd-Dynamics.pdf|Crowd Dynamics]]&lt;br /&gt;
#:*Recht&lt;br /&gt;
#:*Verkehrsplanung&lt;br /&gt;
#:*Stakeholdermanagement&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Kommunikation.pdf|Kommunikation]]&lt;br /&gt;
#:*Simulation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorteile und Stellenwert der Durchführung von Seminaren / Workshops zum Thema Sicherheit bei Großveranstaltungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die interdisziplinäre Ausbildung sowie das direkte Aufeinandertreffen aller Parteien auf neutralem Boden und auf Augenhöhe fördern im höchsten Maße die Kommunikation &amp;amp; das Verständnis zwischen den einzelnen Gewerken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Fazit==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das hier beschriebene Ausbildungsmodell stellt die Basis für die Vermittlung von Kompetenzen zur Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung sicherer Großveranstaltungen dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie bereits beschrieben, ist neben der praxisnahen Ausbildung aber auch die praktische Tätigkeit in diesem Bereich ein wichtiger Faktor um Erfahrungswissen zu generieren. Darüber hinaus finden in dem komplexen Themenfeld der Veranstaltungssicherheit stetig Veränderungen durch neue Erkenntnisse und Entwicklungen statt. Darauf sollte auch in der Ausbildung reagiert werden. Für die Ausbilder bedeutet das, Trainingsinhalte fortlaufend anzupassen. Für die Durchführenden hat es zur Folge, dass auch nach langjähriger Tätigkeit die Notwendigkeit zur Fortbildung nicht unterschätzt werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Grundlagenausbildung, bei der Basiskompetenzen und die Interdisziplinarität im Vordergrund stehen, hinaus ist es überaus sinnvoll organisations- und themenspezifische Schulungen durchzuführen. Somit kann spezifisches Wissen vermittelt werden, das die einzelnen Gewerke benötigen um spezielle Aufgaben durchzuführen. Durch die Kombination der verschiedenen Ansätze zur Kompetenzerweiterung kann schließlich eine langfristige, nachhaltige Verbesserung des Ausbildungsstandes aller beteiligten Akteure erreicht werden. Diese Kenntnisse und Fertigkeiten machen einen wesentlichen Anteil am Gesamtziel sicherer Großveranstaltungen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabine Funk, Simon Runkel (IBIT GmbH), Jens Heilshorn, Stephan Laudenbacher (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Ausbildung&amp;diff=5720</id>
		<title>Ausbildung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Ausbildung&amp;diff=5720"/>
		<updated>2015-06-21T18:03:54Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Motivation der Ausbildung==&lt;br /&gt;
An der Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen ist eine Vielzahl an Akteuren beteiligt. Diese weisen äußerst unterschiedliche Vorkenntnisse, Erfahrungen und Kompetenzen auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der zunehmenden Komplexität moderner Veranstaltungen und nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der „Sicherheitsplanung für Veranstaltungen“ um einen eigenständigen Fachbereich mit der Notwendigkeit entsprechenden Fach- &amp;amp; Expertenwissens handelt werden die Forderungen nach einer qualitativ hochwertigen, standardisierten Ausbildung zur Sicherheit auf Großveranstaltungen berechtigterweise immer lauter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind ein gemeinsam geteilter Wissensstand und die zielgerichtete Kooperation der beteiligten Akteure eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg einer Veranstaltung. Hinsichtlich des Rückgriffs auf eine solche gemeinsame Wissensbasis, auf die alle Akteure bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen zugreifen können, ergeben sich spezifische Voraussetzungen, die mit dem Veranstaltungsturnus zusammenhängen. Dabei kann zwischen ein- bzw. erstmaligen und wiederkehrenden Veranstaltungen unterschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ziel der Ausbildung in Bezug auf sicherheitsrelevante Aspekte bei Veranstaltungen liegt darin, den handelnden Beteiligten ein gemeinsames Grundlagenwissen zu vermitteln, das sowohl die Basis für eine  abgestimmte interorganisationale Zusammenarbeit darstellt als auch die Basis für weitere, fachspezifischere Weiterbildungen bildet. Das Erlangen grundlegender Fachkompetenz und die Verbindung des vorhandenen praktischen Erfahrungswissens mit theoretischen Erkenntnissen spielt dabei eine wichtige Rolle. Während die Teilnehmer von Weiterbildungsveranstaltungen häufig umfassende Erfahrungen mitbringen, muss das spezifisch Fachwissen in Bezug auf die Notwendigkeiten einer abgestimmten Sicherheitsplanung oft noch erworben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei ein- bzw. erstmaligen Veranstaltungen besteht die Herausforderung insbesondere darin, fehlendes Erfahrungswissen zu kompensieren. Dazu müssen erstmalig Szenarien- und Maßnahmenpläne erstellt und eine Vielzahl von Informationen eingeholt werden. Die handelnden Akteure sind einander oft unbekannt und es bestehen keine Erfahrungswerte hinsichtlich des jeweiligen Kräfteansatzes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei wiederkehrenden Veranstaltungen kann aus Veranstaltungen der Vergangenheit gelernt werden. Es können Nachbereitungsergebnisse vorangegangener Veranstaltungen für die Vorbereitung genutzt werden, da das verfügbare Erfahrungswissen der beteiligten Akteure breiter ist. Darüber hinaus kann auf Konzepte (Kräfteplanungen, Planentscheidungen, Verkehrskonzepte etc.) aus den Vorjahren zurückgegriffen werden, wobei diese stetig fortgeschrieben und optimiert werden sollten. Tendenziell ist eine effizientere Vorbereitung möglich, da sich die relevanten Akteure (z.B. Veranstalter, Security, Behörden) über mehrere Jahre gegenseitig kennengelernt und ein Vertrauensverhältnis untereinander aufgebaut haben und auch über die nötige Ortskenntnis verfügen. Ansprechpartner stehen fest, Grundstrukturen des organisatorischen Aufbaus sind bekannt und erprobt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Rückgriff auf Erfahrungswissen von Akteuren, die vergleichbare Veranstaltungen bereits durchgeführt haben, ist grundsätzlich sinnvoll. Dabei darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass auch ähnlich gelagerte Veranstaltungen aufgrund abweichender Kontextbedingungen (z.B. Anbindung des Veranstaltungsgeländes an die Verkehrsinfrastruktur, Verhältnis Indoor- und Outdoor-Anteile) nicht unverändert übertragbar sind. Da pauschale Standardlösungen bei Großveranstaltungen meist nicht einsetzbar sind, müssen die Beteiligten die Standards hinter den Lösungen erkennen und in allen Phasen einer Großveranstaltung strukturiert bearbeiten können. Dies bedarf einer umfassenden Methodenkompetenz, die zusätzlich vermittelt werden soll. Eine praxisnahe Ausbildung setzt daher genau hier an – in der Verbindung von Methodenkompetenz und angewandtem Fachwissen, in der Kombination von theoretischen Grundlagen und praktischer Erfahrung; um nicht nur die Planung &amp;amp; Durchführung sicherer Veranstaltungen, sondern auch das Treffen und Abwägen zeitkritischer Entscheidungen gewährleisten zu können. Nur so ist die Möglichkeit gegeben, sowohl in der Planung als aber auch in der konkreten Durchführung alle Risiken erkennen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht zuletzt hat die kommunikative Kompetenz &lt;br /&gt;
([[Sicherheitsbausteine/Kommunikationsmanagement|Sicherheitskommunikation]]) der Beteiligten einen wesentlichen Ein-fluss auf die Veranstaltungssicherheit. Die [[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|interorganisationale Zusammenarbeit]] über die Grenzen von Hilfsorganisationen, Behörden und Privatwirtschaft hinweg stellt die Beteiligten regelmäßig vor große Herausforderungen, deren Bewältigung es zu trainieren gilt.&lt;br /&gt;
Die interdisziplinäre Fort- und Weiterbildung im Bereich Sicherheit bei Großveranstaltungen schafft dabei die einmalige Möglichkeit, ohne den Zeitdruck einer realen Veranstaltungsvorberei-tung die Interessen und Belange der anderen Akteure kennenzulernen und zu verstehen bezie-hungsweise nachzuvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Aufbau der [[Ausbildung]]==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen des  Forschungsprojektes „BaSiGo“ wurden mehrere Pilotseminare mit interdiszipli-närem Charakter durchgeführt. Teilnehmer waren Führungskräfte von polizeilicher- und nichtpo-lizeilicher Gefahrenabwehr, von Veranstaltern, von Ordnungs- bzw. Sicherheitsdiensten und den Sanitätsdiensten, sowie den genehmigenden Verwaltungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ausbildungsstruktur die im Rahmen des BaSiGo Forschungsprojektes erarbeitet und erprobt wurde, zeichnet sich durch drei wesentliche Kernbereiche aus. Die erste Ausbildungseinheit ist die „Interdisziplinäre Grundlagenausbildung zur Sicherheit bei Großveranstaltungen“. Um weitere Ausbildungsthemen zu erfahren oder zu vertiefen gibt es die Möglichkeiten der organisations-spezifischen Ausbildung und der themenspezifischen Ausbildung. Beispiele hierfür sind z.B. Inhalte zu speziellen Belangen hinsichtlich des Brandschutzes oder der detaillierten Strukturierung des Sanitätsdienstes auf Großveranstaltungen, die in der Grundlagenausbildung nicht mit erfasst werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Ausbildungsstruktur.png|thumb|700px|none|Ausbildungsstruktur nach BaSiGo]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Themen die im Rahmen eines einwöchigen interdisziplinären Grundlagenseminares angeboten werden können==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#[[Sicherheitsbausteine/Interorganisationale_Zusammenarbeit|Interorganisationale Zusammenarbeit]]&lt;br /&gt;
#:*Rollen &amp;amp; Verantwortlichkeiten&lt;br /&gt;
#:*Kommunikation (intern)&lt;br /&gt;
#:*Organisation der Zusammenarbeit&lt;br /&gt;
#Planung&lt;br /&gt;
#:*Risikomanagement &lt;br /&gt;
#:*Sicherheitskonzept als Mittel der Sicherheitsplanung&lt;br /&gt;
#:*Raumplanung&lt;br /&gt;
#:*Besucherlenkung &lt;br /&gt;
#:*Bewegungsverhalten von Menschen&lt;br /&gt;
#:*Infrastruktur/ Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
#:*Kommunikationskonzept &lt;br /&gt;
#:*Psychosoziale Notfallvorsorge (PSNV)&lt;br /&gt;
#Durchführung/Notfallplanung&lt;br /&gt;
#:*Notfallplanung&lt;br /&gt;
#:*Kontinuitätsplanung&lt;br /&gt;
#:*Krisenkommunikation&lt;br /&gt;
#Technische Möglichkeiten/Handlungshilfen&lt;br /&gt;
#:*[[Sicherheitsbausteine/Werkzeuge_und_Methoden#Simulation|Simulation]]&lt;br /&gt;
#:*IT Support Tools&lt;br /&gt;
#Recht&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Besonderheit im Rahmen dieser Ausbildung stellen die rechtlichen Grundlagen dar. Bedingt durch das föderale System gibt es in den 16 Bundesländern jeweils unterschiedliche Gesetzgebungen und bezogen auf die Sicherheit von Großveranstaltungen wesentliche Unterschiede in der Herangehensweise und in der Umsetzung bestehender Musterverordnungen. Darüber hinaus agieren die verschiedenen beteiligten Akteure wiederum unter jeweils eigenen Gesetzesgrundlagen. Dieser sehr komplexe Sachverhalt würde den zeitlichen Rahmen eines bundesweiten interdisziplinären Seminars deutlich sprengen. Hier empfiehlt sich eine themenspezifische Ausbildung im kleineren Kreis, die ggf. konkret auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden eingehen kann.    &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Seminarplan_Pilot_1.jpg|700px|thumb|none|BaSiGo Wochenstundenplan Pilotseminar 1]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Seminarplan_Pilot_2.jpg|700px|thumb|none|BaSiGo Wochenstundenplan Pilotseminar 2]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Seminarplan_Pilot_3.jpg|700px|thumb|none|BaSiGo Wochenstundenplan Pilotseminar 3]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Seminarplan_Pilot_4.jpg|700px|thumb|none|BaSiGo Wochenstundenplan Pilotseminar 4]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bildungspläne== &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die beigefügten Bildungspläne stellen eine Beschreibung der zu vermittelnden Lerninhalte dar und beinhalten die angestrebten Anforderungen an die Qualifikation der einzelnen Referenten, um eine bestmögliche Qualität der Vorträge zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Auswahl und Zusammenstellung der Referenten, ist gewährleistet, dass die Vorteile einer interdisziplinären Ausbildung voll zum Tragen kommen. Problemfelder werden aufgezeigt, Unklarheiten von den verschiedenen Seiten beleuchtet und somit eine realistische und praxisbezogene Sicht auf die Herausforderungen und Belange aller Beteiligten gewährleistet. Frei vom Zeitdruck der Durchführung einer realen Veranstaltung kann zwischen den einzelnen Akteuren auf Augenhöhe kommuniziert werden, wobei auch Vorgehensweisen, die im alltäglichen Leben möglicherweise Unverständnis hervorrufen würden, transparenter dargestellt werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Es existieren weiterhin folgende Bildungspläne:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
#Interdisziplinäres Grundlagenseminar [[Medium:Bildungsplan_Pilotseminar.pdf|(Bildungsplan 4. Pilotseminar)]]&lt;br /&gt;
#Themenspezifische Seminare&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Veranstaltungsplanung.pdf|Veranstaltungsplanung]]&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Sozialpsychologie.pdf|Sozialpsychologie]]&lt;br /&gt;
#:*Führung und Management&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Risikomanagement.pdf|Risikomanagement]]&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Notfallplanung_.pdf|Notfallplanung]]&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungplan-Kontinuitaetsmanagement.pdf|Kontinuitätsmanagement (BCM)]]&lt;br /&gt;
#:*Einlass-, Auslass- und Barrikadenplanung&lt;br /&gt;
#:*Szenarienplanung&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Crowd-Management.pdf|Crowd Management]]&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Crowd-Dynamics.pdf|Crowd Dynamics]]&lt;br /&gt;
#:*Recht&lt;br /&gt;
#:*Verkehrsplanung&lt;br /&gt;
#:*Stakeholdermanagement&lt;br /&gt;
#:* [[Medium:Bildungsplan-Kommunikation.pdf|Kommunikation]]&lt;br /&gt;
#:*Simulation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorteile und Stellenwert der Durchführung von Seminaren / Workshops zum Thema Sicherheit bei Großveranstaltungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die interdisziplinäre Ausbildung sowie das direkte Aufeinandertreffen aller Parteien auf neutralem Boden und auf Augenhöhe fördern im höchsten Maße die Kommunikation &amp;amp; das Verständnis zwischen den einzelnen Gewerken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Fazit==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das hier beschriebene Ausbildungsmodell stellt die Basis für die Vermittlung von Kompetenzen zur Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung sicherer Großveranstaltungen dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie bereits beschrieben, ist neben der praxisnahen Ausbildung aber auch die praktische Tätigkeit in diesem Bereich ein wichtiger Faktor um Erfahrungswissen zu generieren. Darüber hinaus finden in dem komplexen Themenfeld der Veranstaltungssicherheit stetig Veränderungen durch neue Erkenntnisse und Entwicklungen statt. Darauf sollte auch in der Ausbildung reagiert werden. Für die Ausbilder bedeutet das, Trainingsinhalte fortlaufend anzupassen. Für die Durchführenden hat es zur Folge, dass auch nach langjähriger Tätigkeit die Notwendigkeit zur Fortbildung nicht unterschätzt werden darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Über die Grundlagenausbildung, bei der Basiskompetenzen und die Interdisziplinarität im Vordergrund stehen, hinaus ist es überaus sinnvoll organisations- und themenspezifische Schulungen durchzuführen. Somit kann spezifisches Wissen vermittelt werden, das die einzelnen Gewerke benötigen um spezielle Aufgaben durchzuführen. Durch die Kombination der verschiedenen Ansätze zur Kompetenzerweiterung kann schließlich eine langfristige, nachhaltige Verbesserung des Ausbildungsstandes aller beteiligten Akteure erreicht werden. Diese Kenntnisse und Fertigkeiten machen einen wesentlichen Anteil am Gesamtziel sicherer Großveranstaltungen aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabine Funk, Simon Runkel (IBIT GmbH), Jens Heilshorn, Stephan Laudenbacher (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschlie%C3%9Fung_der_Veranstaltung/Evaluation&amp;diff=5719</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschlie%C3%9Fung_der_Veranstaltung/Evaluation&amp;diff=5719"/>
		<updated>2015-06-21T18:03:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Evaluation}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erhebungsmethoden==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um objektive Daten zu erhalten, können verschiedene Zähl- und Befragungsmethoden angewandt werden. Im Folgenden werden einzelne Methoden und die damit erhebbaren Daten vorgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zählungen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Viele Daten zum Verkehrsverhalten von Veranstaltungsbesuchern können nur über Befragungen ermittelt werden, jedoch sind Zählungen insbesondere zur Ermittlung der Ganglinien wichtig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Besucherzählung an den Eingängen (ankommende/weggehende Besucher):&lt;br /&gt;
:Mit Hilfe einer Besucherzählung können Ganglinien erstellt und die Spitzenstunde der An- und Abreise sowie die maximale Zahl der anwesenden Besucher bestimmt werden.&lt;br /&gt;
:Für die Zählung wird ein 15-Minuten Intervall empfohlen. &lt;br /&gt;
:Ort der Zählung: Zählungen möglichst an allen Eingängen (das Verfahren eignet sich nur für Veranstaltungen mit einem „geschlossenen“ Veranstaltungsraum).&lt;br /&gt;
:Die Zählungen können durch Personen (mittels Strichliste, Handzählgerät) oder - unter Beachtung von Grundsätzen des Datenschutzes – mit Hilfe von Kameras und nachträglicher Videoauswertung erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Besucherzählung an Haltestellen (Ein-/Aussteiger):&lt;br /&gt;
:Mit Hilfe einer Besucherzählung können zum einen Ganglinien erstellt und die Spitzenstunde der An- und Abreise ermittelt werden. Außerdem kann die absolute Nutzung von Bussen und Bahnen ermittelt werden. &lt;br /&gt;
:Ggf. kann hier auf automatische Zählsysteme der ÖV-Anbieter zurückgegriffen werden.&lt;br /&gt;
:Für die Zählung wird empfohlen Fahrzeug genau zu zählen und keine Zeit-Intervalle zu nutzen. &lt;br /&gt;
:Die Zählungen können durch Personen (mittels Strichliste, Handzählgerät) oder - unter Beachtung von Grundsätzen des Datenschutzes – mit Hilfe von Kameras und nachträglicher Videoauswertung erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Zählung an Parkplätzen/Radabstellanlagen: &lt;br /&gt;
:Mit Hilfe von Zählungen an Parkplätzen und Radabstellanlagen können Ganglinien und Belegungen der Parkplätze/Radabstellanlagen ermittelt werden.&lt;br /&gt;
:Bei der Zählung der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge an Parkplätzen kann auch der Pkw-Besetzungsgrad mit erfasst werden. Wird zu einem Zeitpunkt der Zählung die absolute Besetzung des Parkplatzes/der Radabstellanlage erfasst, kann die Belegung des Parkplatzes/der Radabstellanlage über den gesamten Zählzeitraum ermittelt werden. &lt;br /&gt;
:Ggf. kann zur Ermittlung der Pkw-Parkplatzbelegung auf ein automatisches Zählsystem zurückgegriffen werden (z.B. dynamisches Parkleitsystem, Daten von Parkhausbetreibern).&lt;br /&gt;
:Die Zählungen können durch Personen (mittels Strichliste, Handzählgerät) oder - unter Beachtung von Grundsätzen des Datenschutzes – mit Hilfe von Kameras und nachträglicher Videoauswertung erfolgen. Mit Hilfe der Videoauswertung können keine Besetzungsgrade bestimmt werden.&lt;br /&gt;
:Ergänzend zu den Zählungen an Radabstellanlagen sollten im Umfeld der Veranstaltung Beobachtungen durchgeführt werden, um die Akzeptanz der Radabstellanlage bzw. den Grad des „Wildparkens“ zu ermitteln.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kurzbefragungen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Fragebogen:&lt;br /&gt;
:Die Besucher werden mit Hilfe eines einseitigen Fragebogens zu ihrem Verkehrsverhalten befragt (Wohnort, Verkehrsmittelwahl, Ausstiegshaltestelle, Parkplatz, Grund der Verkehrsmittelwahl, Aufenthaltsdauer, Gruppengröße, Probleme auf dem Weg zur Veranstaltung - Wegweisung).&lt;br /&gt;
:Ggf. können hier auch Fragen gestellt werden, wie den Besuchern z. B. die Veranstaltung gefallen hat und ob sie diese wieder besuchen würden.&lt;br /&gt;
:Ort der Befragung: vor und auf dem Gelände (auch auf einem nicht abgegrenzten Veranstaltungsgelände möglich).&lt;br /&gt;
:Richtwert Personalbedarf: ein Interviewer kann ca. 8-12 Personen pro Stunde befragen.&lt;br /&gt;
:Richtwert Rücklauf: Veranstaltungsbesucher beantworten in der Regel bereitwillig Fragen bezüglich ihres Verkehrsverhaltens und ihrer Zufriedenheit innerhalb einer Kurzbefragung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* OSCAR-Methode (On-Sight Card Analysing Research Method):&lt;br /&gt;
:Zielsetzung dieser von der Ingenieurgesellschaft Stolz mbH (Neuss) entwickelten Methode ist es, durch Austeilen und Einsammeln von kleinen Karten (Visitenkartenformat) am Eingang der Veranstaltung ohne großen Aufwand für die Besucher Erkenntnisse zum Besucherverhalten zu ermitteln. Geeignet ist dieses Verfahren insbesondere zur Ermittlung der Aufenthaltsdauer z. B. in Kombination mit der Verkehrsmittelwahl. Hierzu wird den Besuchern beim Betreten des Veranstaltungsgeländes  eine Karte gegeben, die sie beim Verlassen der Veranstaltung in dafür vorgesehene Sammelbehälter werfen. Die Rückseite der Visitenkarte ist mit dem Stempel der Eintrittszeit versehen (in 15-Minuten-Zeitintervallen). Bei viertelstündiger Leerung der Behälter kann so mit entsprechender Genauigkeit die Aufenthaltszeit erfasst werden. Das genutzte Verkehrsmittel wir über den Einwurf in den entsprechenden Behälter – ein Behälter je Verkehrsmittel (Zu Fuß, Bus &amp;amp; Bahn, Pkw, Rad, ggf. Sonstiges oder andere relevante Kategorie) – ermittelt. Wichtig ist bei diesem Verfahren, dass die Besucher beim Verteilen der Karten kurz auf die Zielsetzung hingewiesen werden und das Verfahren erläutert wird. Dies kann ggf. ergänzend durch entsprechende Plakate und/oder Flyer unterstützt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
OSCAR.JPG|OSCAR-Methode (Behälter)&lt;br /&gt;
OSCAR 2.jpg|OSCAR-Methode (Visitenkarte)&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Geeigneter Ort zur Durchführung: &lt;br /&gt;
:Verteilen/Einsammeln möglichst an allen Eingängen der Veranstaltung (das Verfahren eignet sich nur für Veranstaltungen mit einem „geschlossenen“ Veranstaltungsraum, die Rückgabestationen dürfen durch ihre Positionierung im Eingangsbereich keine Engstellen erzeugen).&lt;br /&gt;
:Richtwert Personalbedarf (je Ein-/Ausgang): 1 Person zur Überwachung der Rückgabestation und Entleerung der Eimer, ca. 1 Person pro 400 Besucher/h zum Verteilen der Karten, wenn eine nahezu Vollerhebung angestrebt wird.&lt;br /&gt;
:Richtwert Rücklauf: Quote von verteilten und zurückgegebenen Karten: 60 - 90%&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vergleichsgrößen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Folgenden ist eine Zusammenstellung von Kenngrößen des Veranstaltungsverkehrs zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufstellungen ist eine Zusammenstellung aus diversen Literaturquellen und Erhebungen im Rahmen des Forschungsprojektes BaSiGo. Diese können als Anhaltspunkte, insbesondere wenn Erfahrungswerten fehlen, herangezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kategorisierung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kategorisierung der Erfahrungswerte in folgender Tabelle erfolgt über die fünf Merkmale Art der Veranstaltung, Veranstaltungsort, Gesamtdauer der Veranstaltung, „Öffnungszeiten“ und der Zielgruppe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 25em&amp;quot;|Veranstaltung&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;|Art&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;|Ort&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;|Gesamtdauer&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;|Öffnungszeiten&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;|Anmerkungen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|BUGA 2001&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Gestaltungsschau&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Potsdam&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|5,5 Monate&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|11:00-22:00 Uhr&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|BUGA 2009&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Gestaltungsschau&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Schwerin&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|5,5 Monate&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|BUGA 2011&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Gestaltungsschau&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Koblenz&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|6 Monate&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|EXPO 2000&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Gestaltungsschau&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Hannover&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|5 Monate&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Mo. bis Fr. : 09:00–24:00 Uhr; Sa. + So.: 08:00–24:00 Uhr&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|EXPO.02&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Gestaltungsschau&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Drei-Seen-Land (Biel/Bienne, Neuchâtel, Yverdon-les-Bains und Murten, Schweiz)&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|5 Monate&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Hessentag 2009&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Bürgerfest&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Langenselbold&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|10 Tage&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|10:00-nach 24:00 Uhr&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Hessentag 2010&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Bürgerfest&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Stadtallendorf&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|10 Tage&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Hessentag 2011&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Bürgerfest&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Oberursel (Taunus)&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|10 Tage&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Landschaftspark - Musikfestival, Sonntag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Musikveranstaltung&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Duisburg&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|1 Tag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|14:00-22:30 Uhr&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Landschaftspark - Kino, Woche&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Duisburg&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|1 Abend&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|ab 18:00 Uhr&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Gruga Park - Kinderfest, Sonntag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Kinder-/Familienfest&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Essen&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|1 Tag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|09:00-Einbruch der Dunkelheit / Event: 11:00-17:00 Uhr&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Gruga Park - Ernte, Sonntag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Familienfest&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Essen&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|1 Tag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|09:00-Einbruch der Dunkelheit&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Altstadt-Jazz, Samstag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Musikveranstaltung&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Düsseldorf&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|1 Tag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|09:00-23:00&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|evangelischer Kirchentag 2003&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Kirchentag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Berlin&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|5 Tage&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|evangelischer Kirchentag 2005&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Kirchentag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Hannover&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|5 Tage&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|evangelischer Kirchentag 2007&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Kirchentag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Köln&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|5 Tage&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|evangelischer Kirchentag 2009&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Kirchentag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Bremen&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|5 Tage&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|evangelischer Kirchentag 2010&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Kirchentag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|München&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|5 Tage&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|evangelischer Kirchentag 2011&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Kirchentag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Dresden&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|5 Tage&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|evangelischer Kirchentag 2013&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Kirchentag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Hamburg&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|5 Tage&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|08:00-22:30 Uhr&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|WDR 2 für eine Stadt 2013&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Bürgerfest/Musikveranstaltung&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Bocholt&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|1 Tag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|11:00-24:00 Uhr&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Annakirmes 2013, Familientag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Kirmes&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Düren&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Kirmes gesamt 9 Tage&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|11:00-24:00 Uhr&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Familientag (Fahrgeschäfte ½ Preis), heißer Sommertag, kurze Schauer&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Annakirmes 2013, Feuerwerk&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Kirmes&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Düren&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Kirmes gesamt 9 Tage&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|11:00-02:00 Uhr&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Feuerwerk ca. 22:00 Uhr, sehr heißer Sommertag&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Weihnachtsmarkt Schloss Lüntenbeck 2013&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Weihnachtsmarkt&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Wuppertal&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|4 Tage (2x Samstag/Sonntag)&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|11:00-19:00 Uhr&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|WDR 2 für eine Stadt 2014&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Bürgerfest/Musikveranstaltung&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Remscheid&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|1 Tag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|11:00-24:00 Uhr&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
(Quellen: Schiefelbusch, 2004&amp;lt;ref name=&amp;quot;:17&amp;quot;&amp;gt;Schiefelbusch, M. (Hrsg.) (2004). Erfolgreiche Eventverkehre. Analysen und Fallstudien. Mannheim: Verlag MetaGIS-Infosysteme; Verl. MetaGIS-Infosysteme (Studien zur Mobilitäts- und Verkehrsforschung).&amp;lt;/ref&amp;gt;; Schäfer, Schmidt &amp;amp; Hermann, 2013&amp;lt;ref name=&amp;quot;:16&amp;quot;&amp;gt;Schäfer, P. K.; Schmidt, K.; Hermann, A. (2013). Verkehrsverhalten bei Veranstaltungen. Ergebnisse der Hessentage 2009-2012. Fachhochschule Frankfurt am Main.&amp;lt;/ref&amp;gt;;RWTH Aachen, 2003&amp;lt;ref name=&amp;quot;:18&amp;quot;&amp;gt;RWTH Aachen. (2003). Vergleich der Ergebnisse. FreiMove. Großeinrichtung der Freizeit - Monilitätsmanagement und Erschließung - Standortanalyse und Besucherbefragung an 12 Großeinrichtungen der Freizeit (2001).&amp;lt;/ref&amp;gt;; BaSiGo)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===An- und Abreiseverhalten - Ganglinien===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beispiel: Annakirmes 2013'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Familientag (alle Fahrgeschäfte für den halben Preis): heißes Sommerwetter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Feuerwerkstag: sehr heißes Sommerwetter, Feuerwerk ca. 22:00 Uhr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
An- Abreisverhalten Annkirmes Familientag.png|An- und Abreiseverhalten pro Viertelstunde Annakirmes 2013 (Familientag)&lt;br /&gt;
An- Abreisverhalten Annkirmes Feuerwerkstag.png|An- und Abreiseverhalten pro Viertelstunde Annakirmes 2013 (Feuerwerkstag)&lt;br /&gt;
An- Abreisverhalten Annkirmes pro Stunde Familientag.png|An- und Abreiseverhalten pro Stunde Annakirmes 2013 (Familientag)&lt;br /&gt;
An- Abreisverhalten Annkirmes pro Stunde Feuerwerkstag.png|An- und Abreiseverhalten pro Stunde Annakirmes 2013 (Feuerwerkstag)&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Quelle: BaSiGo)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beispiel: Weihnachtsmarkt Schloss Lüntenbeck 2013'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
An- Abreisverhalten Lüntenbeck 2013 pro Stunde.png|An- und Abreiseverhalten pro Stunde Weihnachtsmarkt Schloss Lüntenbeck&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Quelle: BaSiGo)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===An- und Abreiseverhalten - Spitzenbelastung An- und Abreise===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 25em&amp;quot;|Veranstaltung&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;|Spitzenbelastung Anreise ''[Anteil der Besucher/h]''&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;|Zeitraum der Spitzenbelastung&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;|Spitzenbelastung Abreise ''[Anteil der Besucher/h]''&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;|Zeitraum der Spitzenbelastung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|BUGA 2011 Koblenz&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|25%&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|EXPO 2000 Hannover&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|34%&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|9:00-10:00&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|20%&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|EXPO 2002 Schweiz&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|30%&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Landschaftspark, Sonntag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|16%&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|11:30-16:30&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Landschaftspark, Musikfestival, Sonntag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|14%&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|13:30-18:30&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Landschaftspark, Kino, Woche&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|65%&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|19:30-20:30&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Gruga Park, Sonntag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|18%&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|10:30-16:00&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Gruga Park, Kinderfest, Sonntag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|30%&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|11:00-12:30&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Gruga Park, Ernte, Sonntag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|28%&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|10:30-12:30&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Altstadt Düsseldorf, Woche&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|19%&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|14:30-18:00&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Altstadt Düsseldorf, Mittsommer, Samstag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|18%&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|17:00-21:00&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Altstadt Düsseldorf, Jazz, Samstag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|11%&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|11:30-19:00&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Annakirmes Düren 2013, Familientag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|18%&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|18:45-20:15&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|17%&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|21:00-22:00&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Annakirmes Düren 2013, Feuerwerkstag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|25%&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|20:45-21:45&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|40%&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|22:45-24:00&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Weihnachtsmarkt Schloss Lüntenbeck 2013&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|25%&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|15:45-16:45&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|25%&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|16:45-18:00&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|WDR 2 für eine Stadt Remscheid 2014&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|26% (davon 50% in 15 Min)&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|17:00-18:00 (17:15-17:30)&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
(Quellen: Schiefelbusch, 2004&amp;lt;ref name=&amp;quot;:17&amp;quot;&amp;gt;Schiefelbusch, Martin (Hrsg.) (2004): Erfolgreiche Eventverkehre. Analysen und Fallstudien. Mannheim: Verlag MetaGIS-Infosysteme; Verl. MetaGIS-Infosysteme (Studien zur Mobilitäts- und Verkehrsforschung, 7).&amp;lt;/ref&amp;gt;; RWTH Aachen, 2003&amp;lt;ref name=&amp;quot;:18&amp;quot;&amp;gt;RWTH Aachen (2003): Vergleich der Ergebnisse. Freimove. Großeinrichtung der Freizeit - Monilitätsmanagement und Erschließung - Standortanalyse und Besucherbefragung an 12 Großeinrichtungen der Freizeit (2001)&amp;lt;/ref&amp;gt;; BaSiGo)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===An- und Abreiseverhalten - Aufenthaltsdauer===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 25em&amp;quot;|Veranstaltung&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;|Mittelwert ''[h]''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Hessentag Langenselbold 2009, Familientag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|5,3&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Hessentag Stadtallendorf 2010&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|5,8&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Landschaftspark, Sonntag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|2,9&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Landschaftspark, Musikfestival, Sonntag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|3,2&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Landschaftspark, Kino, Woche&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|3,6&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Gruga Park, Sonntag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|3,3&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Gruga Park, Kinderferst, Sonntag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|3,5&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Gruga Park, Ernte, Sonntag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|3,0&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Altstadt Düsseldorf, Woche&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|3,5&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Altstadt Düsseldorf, Mittsommer, Samstag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|5,6&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Altstadt Düsseldorf, Jazz, Samstag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|5,5&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|WDR 2 für eine Stadt Bocholt 2013&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|7,8&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Annakirmes Düren 2013, Feuerwerkstag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|2,5&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Weihnachtsmarkt Schloss Lüntenbeck 2013&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|1,8&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|NRW-Tag Bielefeld 2014&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|4,6&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|WDR 2 für eine Stadt Remscheid 2014&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|6,6&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
(Quellen: Schäfer, Schmidt &amp;amp; Hermann, 2013, S. 12&amp;lt;ref name=&amp;quot;:16&amp;quot;&amp;gt;FH Frankfurt am Main 2013, Verkehrsverhalten bei Veranstaltungen - Ergebnisse der Hessentage 2009 – 2012&amp;lt;/ref&amp;gt;; RWTH Aachen, 2003&amp;lt;ref name=&amp;quot;:18&amp;quot;&amp;gt;RWTH Aachen (2003): Vergleich der Ergebnisse. Freimove. Großeinrichtung der Freizeit - Monilitätsmanagement und Erschließung - Standortanalyse und Besucherbefragung an 12 Großeinrichtungen der Freizeit (2001)&amp;lt;/ref&amp;gt;; BaSiGo)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Entfernungsverteilung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
Entfernungsverteilung_NEU.png|Entfernungsverteilung&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Quelle: Schiefelbusch, 2004&amp;lt;ref name=&amp;quot;:17&amp;quot;&amp;gt;Schiefelbusch, Martin (Hrsg.) (2004): Erfolgreiche Eventverkehre. Analysen und Fallstudien. Mannheim: Verlag MetaGIS-Infosysteme; Verl. MetaGIS-Infosysteme (Studien zur Mobilitäts- und Verkehrsforschung, 7).&amp;lt;/ref&amp;gt;; RWTH Aachen, 2003&amp;lt;ref name=&amp;quot;:18&amp;quot;&amp;gt;RWTH Aachen (2003): Vergleich der Ergebnisse. Freimove. Großeinrichtung der Freizeit - Monilitätsmanagement und Erschließung - Standortanalyse und Besucherbefragung an 12 Großeinrichtungen der Freizeit (2001)&amp;lt;/ref&amp;gt;; BaSiGo)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Modal-Split===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
Modal-Split_NEU.png|Modal-Split&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
(Quelle: Schiefelbusch, 2004&amp;lt;ref name=&amp;quot;:17&amp;quot;&amp;gt;Schiefelbusch, Martin (Hrsg.) (2004): Erfolgreiche Eventverkehre. Analysen und Fallstudien. Mannheim: Verlag MetaGIS-Infosysteme; Verl. MetaGIS-Infosysteme (Studien zur Mobilitäts- und Verkehrsforschung, 7).&amp;lt;/ref&amp;gt;; RWTH Aachen, 2003&amp;lt;ref name=&amp;quot;:18&amp;quot;&amp;gt;RWTH Aachen (2003): Vergleich der Ergebnisse. Freimove. Großeinrichtung der Freizeit - Monilitätsmanagement und Erschließung - Standortanalyse und Besucherbefragung an 12 Großeinrichtungen der Freizeit (2001)&amp;lt;/ref&amp;gt;; Schäfer, Schmidt &amp;amp; Hermann, 2013, S. 9&amp;lt;ref name=&amp;quot;:16&amp;quot;&amp;gt;FH Frankfurt am Main 2013, Verkehrsverhalten bei Veranstaltungen - Ergebnisse der Hessentage 2009 – 2012&amp;lt;/ref&amp;gt;; Hertel, 2014&amp;lt;ref name=&amp;quot;:19&amp;quot;&amp;gt;Hertel, Ch. (2014). Emissionsfreies Mobilitätsmanagement für Güter und Personen bei Großveranstaltungen - Das Beispiel des Deutschen evangelischen Kirchentages Hamburg 2013 und Stuttgart 2015, sowie ein Ausblick auf das Reformationsjubiläum 2017 (PowerPoint-Präsentation).&amp;lt;/ref&amp;gt;; BaSiGo)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Besetzungsgrad===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 25em&amp;quot;|Veranstaltung&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 9em&amp;quot;|Besetzungsgrad Pkw&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;|Besetzungsgrad Reisebus&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|BUGA Koblenz 2011&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|2,7 (Wochentag) 2,4 (Wochenende)&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|BUGA Potsdam 2001&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|2,9&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|39,0&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|EXPO 2002 Schweiz&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|3,0&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Hessentag Langenselbold 2009&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|2,4&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|46,7&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Hessentag Stadtallendorf 2010&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|2,6&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|38,3&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Landschaftspark, Sonntag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|2,8&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Landschaftspark, Musikfestival, Sonntag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|2,4&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Landschaftspark, Kino, Woche&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|2,4&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Gruga Park, Sonntag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|2,7&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Gruga Park, Kinderfest, Sonntag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|3,1&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Gruga Park, Ernte Sonntag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|2,8&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Altstadt Düsseldorf, Woche&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|1,9&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Altstadt Düsseldorf, Mittsommer, Samstag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|2,7&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Altstadt Düsseldorf, Jazz, Samstag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|2,3&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|WDR 2 für eine Stadt Bocholt 2013&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|3,0&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Annakirmes Düren 2013&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|3,1&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Weihnachtsmarkt Schloss Lüntenbeck 2013&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|2,4&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|NRW-Tag Bielefeld 2014&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|2,8&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|WDR 2 für eine Stadt Remscheid 2014&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|2,5&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|k.A.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
(Quellen: Schiefelbusch, 2004&amp;lt;ref name=&amp;quot;:17&amp;quot;&amp;gt;Schiefelbusch, Martin (Hrsg.) (2004): Erfolgreiche Eventverkehre. Analysen und Fallstudien. Mannheim: Verlag MetaGIS-Infosysteme; Verl. MetaGIS-Infosysteme (Studien zur Mobilitäts- und Verkehrsforschung, 7).&amp;lt;/ref&amp;gt;; Schäfer, Schmidt &amp;amp; Hermann, 2013, S. 14&amp;lt;ref name=&amp;quot;:16&amp;quot;&amp;gt;FH Frankfurt am Main 2013, Verkehrsverhalten bei Veranstaltungen - Ergebnisse der Hessentage 2009 – 2012&amp;lt;/ref&amp;gt;; RWTH Aachen, 2003&amp;lt;ref name=&amp;quot;:18&amp;quot;&amp;gt;RWTH Aachen (2003): Vergleich der Ergebnisse. Freimove. Großeinrichtung der Freizeit - Monilitätsmanagement und Erschließung - Standortanalyse und Besucherbefragung an 12 Großeinrichtungen der Freizeit (2001)&amp;lt;/ref&amp;gt;; BaSiGo)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Umschlagrate===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 23em&amp;quot;|Veranstaltung&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;|Umschlagrate Pkw&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 9em&amp;quot;|max. anwesend&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Annakirmes Düren 2013, Familientag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|3,5&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|10% (Nachmittag) 28% (Abend)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Annakirmes Düren 2013, Feuerwerkstag&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|1,8&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|54% (Abend)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Weihnachtsmarkt Schloss Lüntenbeck 2013&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|3,2&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|31%&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
(Quelle: BaSiGo)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach (Bergische Universität Wuppertal)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschlie%C3%9Fung_der_Veranstaltung/Werkzeuge_und_Methoden&amp;diff=5718</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Werkzeuge und Methoden</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschlie%C3%9Fung_der_Veranstaltung/Werkzeuge_und_Methoden&amp;diff=5718"/>
		<updated>2015-06-21T18:02:23Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Werkzeuge und Methoden}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die verkehrliche Erschließung einer Veranstaltung ist durch Planungs- und Bewertungstools zu unterstützen. Der folgende Text und Abbildung 1 geben einen ersten Überblick über die vorhandenen Werkzeuge, deren Einsatzmöglichkeiten und einen möglichen Ablauf. Der Großteil dieser Methoden und Werkzeuge wird in der klassischen Verkehrsplanung bereits viele Jahre erfolgreich eingesetzt. In den voran gegangenen Kapiteln zur inneren und äußeren Erschließung des Veranstaltungsgeländes bzw. zu den Schnittstellen der Erschließung wurden die jeweils potentiell einsetzbaren Werkzeuge und Methoden bereits im Detail vorgestellt. Es werden auch deren Grenzen aufgezeigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Abbildung 1 und im folgenden Text ist ein optimaler Ablauf zum Einsatz der Planungs- und Bewertungstools beschrieben. Je nach Größe und Art der zu erwartenden Besucherströme ist es nicht notwendig alle Werkzeuge einzusetzen, um eine optimale Abwicklung der Fahrzeug- und Personenströme zu gewährleisten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In jedem Fall sollte zunächst eine [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Ermittlung der Nachfrage für den Veranstaltungsverkehr|Nachfrageberechnung]] zur Ermittlung der zu erwartenden Besucherzahlen durchgeführt werden. Bei einer ausverkauften Veranstaltung mit einer begrenzten Ticketanzahl kann die Anzahl der Besucher aus der Anzahl der verkauften Tickets abgeleitet werden. Bei einer offenen Veranstaltung, die zum ersten Mal durchgeführt wird, kann die Ermittlung der Besucherzahl deutlich aufwändiger sein. Die Genehmigungsbehörde kann auf Grundlage der erwarteten Besucherzahl die Veranstaltung aus verkehrlicher Sicht direkt ohne Auflage genehmigen oder aber auch eine Absage erteilen. Im Zweifelsfall obliegt es der Genehmigungsbehörde, eine grundsätzliche Durchführbarkeit in Aussicht zu stellen. Hierzu ist allerdings eine verkehrsplanerische Begleitung notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit sogenannten [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Handrechenverfahren|Handrechenverfahren]] lassen sich überschlägig die unmittelbar an das Veranstaltungsgelände grenzenden Infrastrukturanlagen bewerten. Für den Individualverkehr können unter Einsatz des Handbuchs für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:1&amp;quot;&amp;gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (2005). Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS). Köln: FGSV-Verlag.&amp;lt;/ref&amp;gt; (FGSV, 2005) die umliegenden Knotenpunkte bewertet werden. Per Handrechnung lassen sich auch Parkplatzzufahrten grob dimensionieren. Fußgängerströme und die vorhandene bzw. geplante Infrastruktur können ebenfalls mit Handrechenverfahren bewertet werden. Als Faustformel gilt: Je komplexer die Fußgänger- oder Fahrzeugströme (Gegenströme, Kreuzen von Strömen, Hindernisse im Weg, enge Knotenpunktabstände oder Interaktion mit dem Motorisierten Individualverkehr (MIV) oder dem Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV)), desto eher stoßen die Handrechenverfahren an ihre Grenzen und desto notwendiger wird der Einsatz von Mikrosimulationsmodellen. Sofern es möglich ist mit Hilfe der Handrechenverfahren ausreichend planerische Sicherheit zur erlangen, d. h. eine sichere und leistungsfähige Veranstaltung gewährleisten zu können, kann von Seiten der Genehmigungsbehörde zu diesem Zeitpunkt die Veranstaltung genehmigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sofern die Komplexität der Verkehrsströme zu groß ist und auf Basis von Handrechnungen keine verlässliche Aussage vorgenommen werden kann, wird der Einsatz von [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Simulationen|Verkehrssimulationstools]] empfohlen. Solange die zu erwartenden Probleme im näheren Umfeld oder auf dem Veranstaltungsgelände selbst liegen, ist der direkte Einsatz einer mikroskopischen Verkehrsflusssimulation zielführend. Diese kann jedoch nur eingesetzt werden, soweit dem Planer die notwendigen Verkehrsdaten zur Verfügung stehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sobald der zu untersuchende Bereich das unmittelbare Umfeld des Veranstaltungsgeländes überschreitet und auch entfernte Verkehrsströme bewertet werden sollen, ist der Einsatz einer makroskopischen Verkehrssimulation notwendig. In diesem Fall werden die prognostizierten Verkehrsströme als Eingangsdaten für die Mikrosimulation genutzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insbesondere zur Bewertung von Sicherheitsproblemen wird der Einsatz mikroskopischer Modelle empfohlen, da diese potenziell genauer sind und die Nachbildung detaillierterer Probleme erlauben. &amp;lt;ref name=&amp;quot;:2&amp;quot;&amp;gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (2006). Mikroskopische Verkehrssimulation – Grundlagen und praktische Hinweise zur Anwendung. Köln: FGSV-Verlag.&amp;lt;/ref&amp;gt; (FGSV, 2006)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Media:Abbildung 1. Planungs- und Bewertungstools von Veranstaltungsverkehr.png]]&lt;br /&gt;
[[Datei:Abbildung 1. Planungs- und Bewertungstools von Veranstaltungsverkehr.png]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autor: Andreas Schomborg (PTV Group)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschlie%C3%9Fung_der_Veranstaltung/Schnittstellen_der_inneren_und_%C3%A4u%C3%9Feren_Erschlie%C3%9Fung:_Ein-_und_Ausgangsbereiche&amp;diff=5717</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschlie%C3%9Fung_der_Veranstaltung/Schnittstellen_der_inneren_und_%C3%A4u%C3%9Feren_Erschlie%C3%9Fung:_Ein-_und_Ausgangsbereiche&amp;diff=5717"/>
		<updated>2015-06-21T17:58:15Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche}}&lt;br /&gt;
Eingangsbereiche von Veranstaltungen – ob gesteuerter Zugang mittels Infrastruktur oder Eingangsfläche eines offenen Veranstaltungsgeländes – haben eine besondere Bedeutung im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen. Sie sind wichtig für den ersten Eindruck, den der Besucher von der Veranstaltung bekommt, bieten Handlungs- &amp;amp; Aktionsfläche für die Steuerung der Besucher (z.B. im Rahmen von Einlasskontrollen) und müssen häufig einer wechselhaften, nicht immer im Voraus vorherzusagenden Belastung („frühe Anreise“) standhalten. Dazu kommt, dass Eingangs- &amp;amp; Einlassbereich häufig eine schwierige rechtliche Schnittstelle bilden: So findet man häufig Konstellationen, in denen die Einlassbereich den Übergang der Verantwortung definieren: vom Geltungsbereich der Musterversammlungsstättenverordnung [1] („hinter“ dem Eingang) hin zur öffentlichen Fläche („vor“ dem Eingang) – mit ebenso häufig nicht ausreichend geklärten Verantwortungsübergängen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gleiches gilt für die Ausgangsbereiche. Aus baurechtlicher Sicht werden diese nur in Form von Notausgängen betrachtet – Anforderungen an den „Normalauslass“ werden nicht definiert – ergeben sich in der Realität jedoch regelmäßig – insbesondere, wenn die Besucher, die über einen längeren Zeitraum hinweg die Veranstaltung betreten haben, diese nun zum Ende der Veranstaltung alle zeitgleich wieder verlassen. &lt;br /&gt;
===Einleitung===&lt;br /&gt;
Betrachtet man einige der Unglücke, die sich im Rahmen von Veranstaltungen ereignet haben, findet man immer wieder „den Einlass“ oder „den Zugang“ als Entstehungsort eines Unglücks. Ob 1979 bei einem Konzert von The Who in Cincinnati, bei dem 11 Menschen unmittelbar in einer Einlasssituation starben, als Auslöser der Hillsborough Katastrophe 1989 [http://hillsborough.independent.gov.uk/report/], bei der 96 Menschen aufgrund schlecht geplanter und schlecht gemanagter Einlässe starben oder als nur vermeintlich geklärte Bedingung einer DSDS Autogrammstunde [http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-03/massenpanik-dsds-oberhausen] in 2011, bei der aufgrund unklarer Verantwortlichkeiten im Bereich vor der Tür und daraus resultierend fehlenden Flächenmanagements 60 zumeist junge Menschen verletzt wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Demgegenüber steht eine Forderung in der Musterversammlungsstättenverordnung [http://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=991&amp;amp;o=759O986O991], dass vor Eingängen von Sportstadien mit mehr als 10.000 Besucherplätzen „Geländer so anzuordnen [sind], dass Besucher nur einzeln und hintereinander Einlass finden.“ Darüber hinaus „sind Einrichtungen für Zugangskontrollen sowie für die Durchsuchung von Personen und Sachen vorzusehen.“ (§ 30, Abs. 2). Die Bedeutung der Einlassbereiche auch außerhalb des Kontrollbedürfnisses insbesondere von Fußballspielen und die notwendigerweise im Rahmen der Planung zu beachtenden Faktoren finden in der Verordnung keine Berücksichtigung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Basierend auf einem über diese eingeschränkte Betrachtung hinausgehenden Verständnis von Eingangs- &amp;amp; Einlassbereichen als multifunktionale genutzte Transfer-, Warte- &amp;amp; Aktionsflächen, müssen an diese Bereiche jedoch weitreichendere Anforderungen gestellt werden. Im Rahmen der Planung von Eingangs- &amp;amp; Einlassbereichen ist dabei zu berücksichtigen dass diese Bereiche &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* häufig den ersten Kontakt des Besuchers mit der Veranstaltungsfläche definieren&lt;br /&gt;
* eine Schnittstelle zwischen der [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung|inneren und äußeren Erschließung]] bilden – d.h. in Bezug auf Zu- &amp;amp; Abflussgrößen ausgewogen gestaltet sein müssen&lt;br /&gt;
* eine (erste) Interaktionsfläche  mit dem wartenden Besucher bilden &lt;br /&gt;
* den Aktionsbereich für den [[Grundlagen/Veranstalter/privater_Sicherheits-_und_Ordnungsdienst|Ordnungs- &amp;amp; Sicherheitsdienst]] darstellen – mit weitreichenden Auswirkungen auf die Sicherheit innerhalb des Veranstaltungsgeländes  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgangs- oder Auslassbereiche werden im Rahmen der Musterversammlungssstättenverordnung [http://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=991&amp;amp;o=759O986O991] gar nicht betrachtet. Außerhalb der Definition notwendiger Notausgänge werden keine Anforderungen an die Gestaltung von Ausgangsbereichen gestellt. &lt;br /&gt;
Dass dies jedoch durchaus nötig sein kann, zeigt sich z.B. regelmäßig nach einem Feuerwerk einer großen öffentlichen Veranstaltung, wenn ein Großteil der Besucher das Veranstaltungsgelände zeitgleich verlassen möchte. &lt;br /&gt;
Analog zu den Anforderungen an Einlassbereiche geht es auch bei den Ausgangsbereichen um eine Schnittstelle der inneren und der äußeren Erschließung – d.h., es sind Warteflächen und Übergabepunkte (an den Öffentlichen Verkehr, die PKW) zu definieren, Informationen zu vermitteln („wie lange fahren die Bahnen?“, „wo geht es zu P3?“) und personelle sowie – wenn nötig - infrastrukturelle Unterstützung zur Lenkung der Besucher zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Faktoren für die Gestaltung von Einlassbereichen===&lt;br /&gt;
Betrachtet man die multifunktionale Nutzung der Eingang- &amp;amp; Einlassbereiche sowie die Anforderungen an die [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|geordnete Lenkung und Steuerung der Besucher]] in dieser Phase der Veranstaltung, sind bei der Planung dieser Bereiche und Flächen insbesondere die folgenden Faktoren berücksichtigen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Zu- &amp;amp; Abfluss'' : die Einlässe müssen so gestaltet werden, dass die Zahl der zufließenden Besucher ohne dass sich z.B. die öffentlichen Flächen belastende oder Druck aufbauende Stauungen bilden, abfließen kann. Zu berücksichtigen ist hierbei, wie viele Besucher in welcher Zeit auf die Einlässe zufließen  (z.B. basierend auf der Taktung des Öffentlichen Verkehrs und dem Anreiseprofil) bzw. wie viele Besucher in welcher Zeit an den Einlässen abgearbeitet werden können. Die Intensität der Zugangskontrollen ist hierbei genauso zu berücksichtigen wie das Profil der Besucher (Früh- bzw Spätanreisende).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Warte- &amp;amp; Entlastungsflächen'': Einlassbereiche müssen Platz für die Wartenden bieten – besonders zu berücksichtigen ist hierbei, dass der Platz auch dann noch ausreichen muss, wenn der Abfluss der Besucher in die Veranstaltungsfläche stockt – z.B. bei einer Verzögerung des Einlassbeginns. Im Rahmen der [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Flächennutzung|Flächenplanung]] ist daher zu definieren, wie viele Personen die Fläche maximal aufnehmen muss bzw. kann. Welche Personendichten hier toleriert werden, hängt dabei wiederum von verschiedenen Einflussfaktoren ab, z.B.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* können die Besucher auf der gesamten Fläche informiert und angesprochen werden?&lt;br /&gt;
* Steht ausreichend Personal zur Lenkung der Besucher zur Verfügung&lt;br /&gt;
* Ist die Warte- &amp;amp; Aufstellfläche frei von Einbauten und Hindernissen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Infrastrukturelle Gestaltung'': Je nach [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Besucherprofil|Besucheraufkommen und –profil]] müssen zusätzliche Infrastrukturen eingebracht werden – dies können Schleusensysteme für kontrollierte Zugänge sein genauso wie gesteuerte Zuführungen der Besucher auf die Einlässe oder druckmindernde Abschrankungen. Dies ist insbesondere bei einem hohen gleichzeitigen Besucheraufkommen nötig, um zu vermeiden, dass die Besucher in Trauben vor den Einlässen stehen und hierdurch sowohl die Aktionsflächen des Ordnungsdienstes eingeschränkt wird als auch evt. Druck oder zumindest für den Besucher unangenehme Situationen durch Drängeln entstehen.  Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die eingebrachten Infrastrukturen nicht die evtl. für Fluchtwege und Notausgänge vorgesehenen Flächen und Wege blockieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen01.jpg|200px|thumb|'''Aufbau eines sehr weitläufigen Zuführungssystems. Hier: One Direction, ESPRIT Arena Düsseldorf.''' Photo: Serap Lannert für Special Security Services [http://specsec.de/einlassplanung]]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen02.jpg|200px|thumb|'''Aufbau eines sehr weitläufigen Zuführungssystems. Hier: One Direction, ESPRIT Arena Düsseldorf.''' Photo: Serap Lannert für Special Security Services [http://specsec.de/einlassplanung]]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Information &amp;amp; Kommunikation'': In vielen Fällen verbringen Besucher Zeit in den Eingangsbereichen, die über die reine Transferzeit hinausgeht – dies kann einige Minuten sein aber auch mehrere Stunden. Diese Zeit kann zum einen genutzt werden, um notwendige Informationen zu vermitteln (z.B. die weitere Wegeführung hinter dem Einlassbereich). Zum anderen muss sichergestellt werden, dass die Kommunikation mit allen Wartenden über den gesamten Zeitraum möglich ist – dies ist insbesondere relevant bei sehr langen Wartezeiten, bei sehr komplexen Zuführungssituationen und natürlich bei Zwischenfällen und in Schadenlagen. Es ist dabei insbesondere sicherzustellen, dass die möglicherweise von hinten auf einen Einlass drängenden Besucher angesprochen werden können um die vorderen Bereiche zu entlasten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Organisation'': Fast alle Einlassbereiche müssen organisiert werden. Hierzu gehört das Freihalten der Bereiche von ungewünschten oder störenden Aufbauten und / oder Aktionen (z.B. Verteiler von Prospekten, Müll etc.) als auch das Management der Wartenden. Hierzu gehören Ansprache und  Ansprechbarkeit genauso wie das Steuern von Abläufen. An den Einlässen selbst ist sicherzustellen, dass durch eine geeignete Anzahl an Kräften die Abarbeitung des Zuflusses unter Berücksichtigung  der Aufrechterhaltung der Kontrollintensität sichergestellt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen03.jpg|200px|thumb|'''Schwierige Bedingunge zur Aufrechterhaltung geordneter Kontrollroutinen ''' Photo S. Funk]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Rechtliche Betrachtungen'': Im Rahmen der Planung für Einlassbereiche muss regelmäßig geprüft werden, in wessen Verantwortungsbereich die Flächen liegen. Es kommt regelmäßig vor, dass auch die unmittelbaren Flächen vor den Einlässen schon im öffentlichen Raum liegen und nicht mehr Veranstaltungsgelände sind. Dies bedeutet unter Umständen, dass der Veranstalter keine lenkenden Maßnahmen mit Hilfe von Infrastrukturen umsetzen kann, bzw. diese im Vorfeld mit den jeweiligen Genehmigungsbehörden abgestimmt werden müssen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Eingänge und Einlässe für zugangskontrollierte Veranstaltungen===&lt;br /&gt;
Im Rahmen zugangskontrollierter Veranstaltungen werden regelmäßig Einlassschleusen genutzt zur Vereinzelung der Besucher und damit zur Ermöglichung einer strukturierten Kontrolle der Besucher (Eintrittskarte und Kontrolle auf verbotene Gegenstände).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen04.jpg|200px|thumb|&lt;br /&gt;
'''Beispiel einer Zugangskontrollierten Einlasses''' Photo: Special Security Services]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen05.jpg|200px|thumb|&lt;br /&gt;
'''Beispiel einer Zugangskontrollierten Einlasses''' Photo: Special Security Services]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Kalkulation einer ausreichenden Anzahl von Schleusen sind die folgenden Faktoren zu berücksichtigen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Anzahl Besucher&lt;br /&gt;
* Anzahl Kräfte pro Schleuse&lt;br /&gt;
* Durchsuchungsintensität&lt;br /&gt;
* Geplante Einlassdauer &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Konzertveranstaltungen werden als Einlassdauer bis zu 90 Minuten akzeptiert – das heißt, alle Besucher können innerhalb von 90 Minuten in das Veranstaltungsgelände gelangen. Diese Zahlen sind jedoch nur Richtwerte, die für jede Veranstaltung individuell überprüft werden müssen. So kann eine Veranstaltung an einem Werktag oder eine Veranstaltung mit einer hohen Zahl an Dauerkartenbesitzen eine wesentliche kürze Einlasszeit erforderlich machen – auch hier muss sichergestellt werden, dass die Kontrollintensität aufrecht erhalten bleibt, wenn die Besucher nicht 90, sondern 45 Minuten vor Beginn der Veranstaltung erscheinen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf der anderen Seite gibt es Veranstaltungen, bei denen die Besucher nicht 90 Minuten, sondern neun Stunden vor der Veranstaltung erschienen - auch hier muss geprüft werden, inwieweit hier Vorkehrungen getroffen werden müssen (Personal, Sanitäter, WC etc) &amp;lt;ref&amp;gt; http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/one-direction-in-duesseldorf-fans-schwaenzen-fuer-das-deutschlandkonzert-a-978947.html&amp;lt;/ref&amp;gt; und inwieweit diese Vorkehrungen möglicherweise zur frühen Anreise animieren. Fragen des Anreiseprofils der Besucher sind daher immer im Rahmen der (-&amp;gt;) Gefährdungsanalyse der Veranstaltung zu betrachten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen06.jpg|200px|thumb|'''Beispiel für die Organisation eines Aufstellbereiches, der auf sehr lange Wartezeiten ausgerichtet ist: die Führung der Besucher wird ergänzt durch das Vorhalten von Toiletten, Wasser und Personal''' &lt;br /&gt;
Photo: S. Funk]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist immer darauf zu achten, dass die Besucher auf die tatsächlichen Einlässe gelenkt werden – hierzu bieten sich verschieden Formen der Zuführung an: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen07.jpg|200px|thumb|'''Einseitige und mehrseitige Zuführungen auf den Eingangsbereich''' Photo: Special Security Services]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen08.jpg|200px|thumb|'''Einseitige und mehrseitige Zuführungen auf den Eingangsbereich''' Photo: Special Security Services]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen09.jpg|200px|thumb|'''Einseitige und mehrseitige Zuführungen auf den Eingangsbereich''' Photo: Special Security Services]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen einer geordneten Zuführung der Besucher auf die Eingänge sind immer auch begleitende organisatorische Maßnahmen nötig, um sowohl die Wartezeit zu begleiten als auch um einen kontinuierlichen Personenfluss zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hierzu kann es nötig sein&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* die Sicht auf die eigentlichen Eingänge zu verstellen: hierdurch wird verhindert, dass beim Öffnen der Eingänge eine plötzliche Bewegung entsteht&lt;br /&gt;
* abgegrenzte Bereiche in den Warteschlangen zu definieren, die „Stück für Stück“ abgearbeitet werden können&lt;br /&gt;
* organisatorische Vorkehrungen zu schaffen, damit Besucher Warteflächen verlassen (z.B. Gang zur Toilette), danach ihre Position aber auch wieder einnehmen können (Benennung der Bereiche und Numerierung der Besucher, z.B. C 36 = Besucher Nr 36 im Warteschlangenabschnitt C)&lt;br /&gt;
* eine kontinuierliche Ansprachemöglichkeit und Überwachung der Warteschlangen zu gewährleisten – insbesondere bei längeren Wartezeiten bei hohen Temperaturen bzw. In Bereichen ohne Schattenflächen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch bei der Gestaltung der Auslassbereiche sind das Publikumsprofil und die Anreisemodalitäten zu beachten. Besondere Vorkehrungen müssen z.B. getroffen werden bei einem sehr jungen Publikum (hohe Anzahl an Abholern, für die Wartebereiche und Treffpunkte eingerichtet werden müssen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Zugangsflächen für öffentliche Veranstaltungen===&lt;br /&gt;
Auch bei Veranstaltungen ohne einen kontrollierten Zugang müssen die Eingangsbereiche entsprechend gestaltet werden. Ebenso wie für die Einlassbereiche mit Schleusen gilt auch für die Ein- oder Zugangsbereiche z.B. einer Kirmesveranstaltungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* der Bereich muss genug Raum bieten, die ankommenden Besucher aufnehmen zu können. Viele Besucher orientieren sich erst einmal, wenn sie den Zugang einer Veranstaltung erreicht haben – hierfür müssen ausreichende Flächen zur Verfügung stehen.&lt;br /&gt;
* Notwendige Informationen müssen unmittelbar im Eingangsbereich gegeben werden- zum Beispiel durch den Aufbau einer Leitbeschilderung. Die Beschilderung muss so angebracht werden, dass hierdurch keine zusätzliche Blockierung der Fläche erfolgt (weder durch die Beschilderung selbst noch durch sich orientierende Besucher)  &lt;br /&gt;
* Der Einlassbereich muss ggf. durch Personal freigehalten werden – d.h. es muss aktiv dafür gesorgt werden, dass Besucher nicht im direkten Zugangsbereich stehen bleiben (etwa um sich zu orientieren oder auf nachkommende Freunde zu warten)&lt;br /&gt;
* Ist der Einlassbereich auch gleichzeitig der Auslass, kann es nötig werden, je nach Personenaufkommen lenken Maßnahmen umzusetzen – hierzu gehört eine Trennung des Bereiches in Zu- &amp;amp; Abgang genauso wie die Implementierung eines Einbahnstraßensystems&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausgänge und Auslassflächen===&lt;br /&gt;
Für die Gestaltung von Auslassflächen gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie für die Einlassbereiche. Es ist sicherzustellen, dass&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* ausreichend Platz zur Verfügung steht zur Verteilung der abströmenden Besucher – dies wird insbesondere dann relevant, wenn sich eine Haltestelle des Öffentlichen Verkehrs in direkter Nähe des Ausgangsbereiches befindet und ein Rückstau in die Veranstaltungsfläche bzw. auf den direkten Ausgangsbereich möglich ist.&lt;br /&gt;
* Informationen zur Verfügung stehen, auf die die Besucher zugreifen können – hierzu gehören klare Wegbeschilderungen ebenso wie ansprechbares Personal und / oder Durchsagemöglichkeiten&lt;br /&gt;
* Absprachen in Bezug auf die räumliche Verantwortung getroffen werden (z.B.  „wer ist verantwortlich für die Aufstellung an der Haltestelle“) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen10.jpg|200px|thumb|'''Warteschlangenmanagement an der U-Bahn Haltestelle &amp;quot;Rheinaue&amp;quot; (Bonn)''' Photo: Mark Nowak]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Schnittstellen11.jpg|200px|thumb|'''Warteschlangenmanagement an der Strassenbahnhaltestelle „Messe / Arena“ (Düsseldorf)''' Photo: Ralf Zimme]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Literatur===&lt;br /&gt;
* Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014).&lt;br /&gt;
* prEN 13200-7 &amp;quot;Entry and Exit Routes and elements&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschlie%C3%9Fung_der_Veranstaltung/Innere_Erschlie%C3%9Fung_des_Veranstaltungsgel%C3%A4ndes&amp;diff=5715</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschlie%C3%9Fung_der_Veranstaltung/Innere_Erschlie%C3%9Fung_des_Veranstaltungsgel%C3%A4ndes&amp;diff=5715"/>
		<updated>2015-06-21T17:57:18Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes}}&lt;br /&gt;
==Fußgängerverkehre im Veranstaltungsablauf==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Handrechenverfahren===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Geltungsbereich====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nachfolgend genannten Empfehlungen beziehen sich auf Verkehrflächen mit Verbindungsfunktion (z.&amp;amp;nbsp;B. Wege, Kreuzungen, Wartebereiche vor Engstellen). Sie gelten ausschließlich für den Fußgängerverkehr. Es können die Personenflüsse beim Zu- und Abgang sowie im Verlauf der Veranstaltung betrachtet werden. Fahrzeugverkehr, z.&amp;amp;nbsp;B. Einsatzfahrzeuge, Zuliefer- und Produktionsverkehr, wird nicht hinsichtlich seiner eigenen Verkehrsqualität, sondern ausschließlich in seiner Wirkung auf den Fußgängerverkehr berücksichtigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Empfehlungen zur inneren Erschließung  Sie gelten ausschließlich für den Fußgängerverkehr. Es können die Personenflüsse beim Zu- und Abgang sowie im Verlauf der Veranstaltung betrachtet werden. Fahrzeugverkehr, z. B. Einsatzfahrzeuge, Zuliefer- und Produktionsverkehr, wird nicht hinsichtlich seiner eigenen Verkehrsqualität, sondern ausschließlich in seiner Wirkung auf den Fußgängerverkehr berücksichtigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Verfahren====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bemessung der Anlagen für den Fußgängerverkehr orientiert sich an den Empfehlungen des „Handbuchs für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ (HBS) (FGSV, 2005)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:1&amp;quot;&amp;gt;HBS Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach, 2005.&amp;lt;/ref&amp;gt;. Das Verfahren wird jedoch an die besonderen Anforderungen bei Großveranstaltungen angepasst. Die Kenngrößen für die Bewertung der Verkehrsqualität wurden empirisch bestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Planung des Fußgängerverkehrs bei Großveranstaltungen werden die folgenden, in den anschließenden Kapiteln näher beschriebenen Verfahrensschritte empfohlen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Visualisierung der Verkehre&lt;br /&gt;
# Erfassung der Verkehrsbelastungen&lt;br /&gt;
# Umrechnung der Verkehrsbelastungen auf 2-Minuten-Intervalle&lt;br /&gt;
# Berechnung der nutzbaren Breite der Gehfläche &lt;br /&gt;
# Berechnung des spezifischen Flusses&lt;br /&gt;
# Bewertung der Verkehrsqualität&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schritt 1: Visualisierung der Verkehre====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die durch die Veranstaltung induzierten und alle zusätzlich auf dem Veranstaltungsgelände auftretenden Verkehre werden auf einem maßstäblichen Geländeplan visualisiert. Die Darstellung soll im Maßstab 1&amp;amp;nbsp;:&amp;amp;nbsp;500 (1&amp;amp;nbsp;cm&amp;amp;nbsp;≙&amp;amp;nbsp;5&amp;amp;nbsp;m), in keinem Fall aber in einem Maßstab kleiner als 1&amp;amp;nbsp;:&amp;amp;nbsp;1.000 (1&amp;amp;nbsp;cm&amp;amp;nbsp;≙&amp;amp;nbsp;10&amp;amp;nbsp; m) erfolgen. Als Plangrundlage sind kommunale Katasterpläne zu empfehlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Zeitabschnitte der Anreise, des Veranstaltungsbetriebes und der Abreise wird jeweils ein eigener Plan (bei CAD-Plänen als eigener Layer) erstellt, auf welchem die Verkehrsströme als Pfeile dargestellt werden. Bei besonderen Belastungsspitzen (z.&amp;amp;nbsp;B. in Folge der Taktung des ÖPNV) kann es sinnvoll sein, die Intervalle für die Darstellung auf 60, 30 oder 15 Minuten zu verkürzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Grundlage der Visualisierung kann festgestellt werden, welche kritischen Teilstrecken für die weitere Betrachtung relevant sind. Besonderes Augenmerk soll sich auf die Identifizierung von bi- und multidirektionalen Verkehren an Kreuzungen und Engstellen (z.&amp;amp;nbsp;B. Absperrungen und Eingangsschleusen) richten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schritt 2: Erfassung der Verkehrsbelastungen====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für jeden der in Schritt 1 erkannten kritischen Teilstrecken werden die zu erwartenden Verkehre angenommen und in 60-, 30- oder 15-Minuten-Intervallen tabellarisch erfasst. Die Annahmen basieren auf Erfahrungswerten vergleichbarer Veranstaltungen (vgl. [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation|Evaluation]]). Die Personenflüsse für jede Richtung werden mit den Kurzzeichen ''q&amp;lt;sub&amp;gt;A&amp;lt;/sub&amp;gt;'', ''q&amp;lt;sub&amp;gt;B&amp;lt;/sub&amp;gt;'' usw. (Einheit: Personen/Zeitintervall) bezeichnet. Die Personenflüsse pro Richtung und Zeitintervall werden anschließend addiert. Entscheidend für die weitere Betrachtung der Teilstrecken ist jeweils das Zeitintervall mit dem größten Personenfluss. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beispiel:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der folgenden Tabelle werden exemplarische Personenflüsse in 60-Minuten-Intervalle zusammengefasst. Für die beiden Teilstrecken T&amp;lt;sub&amp;gt;1&amp;lt;/sub&amp;gt; und T&amp;lt;sub&amp;gt;2&amp;lt;/sub&amp;gt; weist das Zeitintervall von 08:00 bis 09:00 Uhr mit 35.000 bzw. 11.000 Personen pro Stunde die höchste Verkehrsbelastung auf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable center&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Teilstrecke   !! Zeitintervall      !! ''q&amp;lt;sub&amp;gt;A&amp;lt;/sub&amp;gt;''  !! ''q&amp;lt;sub&amp;gt;B&amp;lt;/sub&amp;gt;''  !! ''q&amp;lt;sub&amp;gt;C&amp;lt;/sub&amp;gt;''  !! ''q&amp;lt;sub&amp;gt;D&amp;lt;/sub&amp;gt;'' !! ''&amp;amp;Sigma;q&amp;lt;sub&amp;gt;60&amp;lt;/sub&amp;gt;''                         &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| rowspan=&amp;quot;5&amp;quot; | '''T&amp;lt;sub&amp;gt;1&amp;lt;/sub&amp;gt;'''&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;| 08:00 – 09:00 Uhr&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  10.000&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  25.000&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  0&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  0&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  '''35.000'''&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;| 09:00 – 10:00 Uhr&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  7.000&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  12.000&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  6.000&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  3.000&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  '''28.000'''&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;| ...&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;| ... &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;| ... &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;| ... &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;| ... &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;| '''...''' &lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;| 20:00 – 21:00 Uhr&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  20.000&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  2.000&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  3.000&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  0&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  '''25.000'''&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;| 21:00 – 22:00 Uhr&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  25.000&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  1.000&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  2.000&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  0&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  '''28.000'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| rowspan=&amp;quot;5&amp;quot; | '''T&amp;lt;sub&amp;gt;2&amp;lt;/sub&amp;gt;'''&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;| 08:00 – 09:00 Uhr&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  6.000&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  5.000&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  0&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  0&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  '''11.000'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;| 09:00 – 10:00 Uhr&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  5.000&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  3.000&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  0&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  0&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  '''8.000'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;| ...&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;| ... &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;| ... &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;| ... &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;| ... &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;| '''...''' &lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;| 20:00 – 21:00 Uhr&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  3.000&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  2.000&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  0&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  0&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  '''5.000'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;| 21:00 – 22:00 Uhr&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  2.000&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  1.000&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  0&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  0&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;|  '''3.000'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''...'''&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;| ...&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;| ... &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;| ... &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;| ... &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;| ... &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:right&amp;quot;| '''...''' &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schritt 3: Umrechnung der Verkehrsbelastungen auf 2-Minuten-Intervalle====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Schritt 2 wurden die Verkehrsbelastungen (im Beispiel für 60-Minuten-Intervalle) erfasst. Innerhalb dieses Intervalls kann es aber zu Verkehrsspitzen kommen. Für den Fußgängerverkehr wird die Bemessungsverkehrsstärke ''q&amp;lt;sub&amp;gt;2&amp;lt;/sub&amp;gt;'' (Einheit: Personen/2&amp;amp;nbsp;Minuten) auf Grundlage des höchstbelasteten 2-Minuten-Intervalls definiert. Die Umrechnung der Verkehrsbelastungen aus dem Erhebungsintervall (60-, 30- oder 15-Minuten-Intervalle) in die bemessungsrelevanten 2-Minuten-Intervalle erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Tabelle (vgl. HBS 2001 (FGSV, 2005)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:1&amp;quot;&amp;gt;HBS Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Bundesanstalt für Straßenwesen, Bergisch Gladbach, 2005.&amp;lt;/ref&amp;gt;, Tabelle 11-1). Diese berücksichtigt einen Sicherheitsfaktor für das Auftreten kurzzeitigen Verkehrsspitzen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable center&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Erhebungsintervall  !! Umrechnungsfaktor                       &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| ''60&amp;amp;nbsp;min''     || ''0,06''         &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| ''30&amp;amp;nbsp;min''     || ''0,10''         &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| ''15&amp;amp;nbsp;min''     || ''0,18''         &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beispiel:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Teilstrecke T&amp;lt;sub&amp;gt;1&amp;lt;/sub&amp;gt; mit einer maximalen Verkehrsbelastung von 35.000 Personen pro Stunde (vgl. Beispiel zu Schritt 2) ergibt sich das bemessungsrelevante 2-Minuten-Intervall als&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&amp;lt;math&amp;gt; q_2 = q_{60} * 0,06 = 35.000 ~\tfrac{Personen}{60~Minuten} * 0,06 = 2.100 ~\tfrac{Personen}{2~Minuten}  &amp;lt;/math&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schritt 4: Berechnung der nutzbaren Breite der Gehfläche====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die effektiv zur Verfügung stehende Breite der Gehfläche ist entscheidend dafür, wie viele Personen den zu betrachtenden Wegabschnitt innerhalb einer bestimmten Zeitspanne passieren können. Bei der Berechnung der nutzbaren Breite ''B&amp;lt;sub&amp;gt;eff&amp;lt;/sub&amp;gt;'' sind Hindernisse (Masten, Bäume, Poller, Abfallbehälter etc.) in ihrer geometrischen Breite zuzüglich der von den Fußgängern eingehaltenen Randabstände (0,25 bis 1,00&amp;amp;nbsp;m je Seite) zu berücksichtigen. Detaillierte Vorgaben für die Reduzierung der Breiten können dem „Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ (HBS) entnommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den statischen Hindernissen sind auch solche zu berücksichtigen, die nur temporär auftreten (Absperrungen, Verkaufsstände, Fahrzeuge etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beispiel:''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die weiteren Beispiel-Berechnungen wird eine nutzbare Breite von ''B&amp;lt;sub&amp;gt;eff&amp;lt;/sub&amp;gt;&amp;amp;nbsp;=&amp;amp;nbsp;10&amp;amp;nbsp;m'' angenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schritt 5: Berechnung des spezifischen Flusses====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Grundlage der in Schritt 3 bestimmten Verkehrsbelastung  und der in Schritt 4 berechneten nutzbaren Breite ''B&amp;lt;sub&amp;gt;eff&amp;lt;/sub&amp;gt;'' kann der spezifische Personenfluss ''q&amp;lt;sub&amp;gt;s&amp;lt;/sub&amp;gt;'' (Einheit: Personen/(Meter&amp;amp;nbsp;*&amp;amp;nbsp;Sekunde)) berechnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beispiel:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer Verkehrsbelastung von ''q&amp;lt;sub&amp;gt;2&amp;lt;/sub&amp;gt; = 2.100 Pers./2 Minuten'' und einer nutzbaren Breite ''B&amp;lt;sub&amp;gt;eff&amp;lt;/sub&amp;gt; = 10,0&amp;amp;nbsp;m'' ergibt sich der spezifische Fluss als&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&amp;lt;math&amp;gt; q_s = \tfrac{q_2 * \frac {2~Minuten}{120~Sekunden}}{B_{eff}} = \tfrac{2.100~\frac{Personen}{2~Minuten}*\frac{2~Minuten}{120~Sekunden}}{10,0~m} = \tfrac{17,5~\frac{Pers.}{s}}{10,0~m} = 1,75~\tfrac{Pers.}{m*s}&amp;lt;/math&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Schritt 6: Bewertung der Verkehrsqualität====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der für jede Teilstrecke berechnete, spezifische Fluss wird abschließend hinsichtlich seiner Verkehrsqualität bewertet. An Stelle der auf dem Level-of-Service-Konzept nach Fruin (1971) &amp;lt;ref&amp;gt; Fruin, J. J. (1971). Pedestrian Planning and Design.  New York.&amp;lt;/ref&amp;gt; basierenden sechs Qualitätsstufen (QSV) des HBS wird für Großveranstaltungen ein Level-of-Safety-Konzept mit nur drei Qualitätsstufen (GRÜN, GELB, ROT) verwendet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bedeutung der drei Qualitätsstufen: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
QSV = GRÜN:    Es können gegenseitige Beeinflussungen zwischen den Fußgängern auftreten, die  freie Wahl der Gehgeschwindigkeit wird aber nicht wesentlich beeinträchtigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
QSV = GELB:    Die Fußgänger werden häufig zu Änderungen ihren Geschwindigkeit und Richtung gezwungen. Lokale Störungen können sich bereits auf den Verkehrsfluss als Ganzes auswirken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
QSV = ROT:    In Folge des hohen Verkehrsaufkommens kommt es zu erheblichen Behinderungen und Staus. Es ist mit sicherheitskritischen Situationen zu rechnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Qualitätsstufen &amp;quot;GRÜN&amp;quot;, &amp;quot;GELB&amp;quot; und &amp;quot;ROT&amp;quot; sind die Grenzwerte der spezifischen Flüsse entsprechend nachfolgender Tabelle anzusetzen. Als zusätzliche Information sind auch die zu erwartenden Personendichten ''&amp;amp;rho;'' (Einheit: Personen pro Quadratmeter) angegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable center&amp;quot;&lt;br /&gt;
|rowspan=&amp;quot;2&amp;quot; style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;| '''Verkehrs- bzw. Anlagentyp'''&lt;br /&gt;
|colspan=&amp;quot;3&amp;quot; style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;| '''Level of Safety'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;| '''GRÜN'''&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;| '''GELB'''&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;| '''ROT'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:left&amp;quot;| '''Ein-Richtungs-Verkehr'''&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;| ''q&amp;lt;sub&amp;gt;s&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;amp;le; 1,3 Pers/(ms) &amp;lt;br /&amp;gt; (&amp;amp;rho; &amp;amp;le; 1,0 Pers./m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;)''&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;| ''q&amp;lt;sub&amp;gt;s&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;amp;le; 1,6 Pers/(ms) &amp;lt;br /&amp;gt; (&amp;amp;rho; &amp;amp;le; 1,7 Pers./m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;)''&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;| ''q&amp;lt;sub&amp;gt;s&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;gt; 1,6 Pers/(ms) &amp;lt;br /&amp;gt; (&amp;amp;rho; &amp;gt; 1,7 Pers./m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;)''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:left&amp;quot;| '''Zwei-Richtungs-Verkehr'''&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;| ''q&amp;lt;sub&amp;gt;s&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;amp;le; 0,6 Pers/(ms) &amp;lt;br /&amp;gt; (&amp;amp;rho; &amp;amp;le; 0,5 Pers./m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;)''&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;| ''q&amp;lt;sub&amp;gt;s&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;amp;le; 1,2 Pers/(ms) &amp;lt;br /&amp;gt; (&amp;amp;rho; &amp;amp;le; 1,0 Pers./m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;)''&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;| ''q&amp;lt;sub&amp;gt;s&amp;lt;/sub&amp;gt; &amp;gt; 1,2 Pers/(ms) &amp;lt;br /&amp;gt; (&amp;amp;rho; &amp;gt; 1,0 Pers./m&amp;lt;sup&amp;gt;2&amp;lt;/sup&amp;gt;)''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;text-align:left&amp;quot;| '''''Hinweis'''''&lt;br /&gt;
|colspan=&amp;quot;3&amp;quot; style=&amp;quot;text-align:left&amp;quot;| Auf Grundlage der BaSiGo-Experimente werden die Qualitätsstufen und Bemessungswerte derzeit noch validiert. Bemessungswerte für weitere Anlagentypen (Kreuzungen, Ecken, Aufenthalts- und Warteflächen, Flächen mit kombinierter Nutzung aus Aufenthalt und Fortbewegung) folgen. &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beispiel:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für den spezifischen Fluss von ''q&amp;lt;sub&amp;gt;s&amp;lt;/sub&amp;gt; = 1,75 Pers./ms'' ergibt sich, sowohl für den Ein- wie auch den Zwei-Richtungsverkehr, ein Level of Service „ROT“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Grenzen der Handrechenverfahren===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf komplexen Gehflächen mit kreuzenden oder flächenhaft verteilten Fußgängerströmen ergeben sich Bereiche mit kritischen Fußgängerverkehrsdichten nicht zwangsläufig an den geometrischen Engstellen, sondern können bei der zeitlichen und räumlichen Überlagerung verschieden gerichteter Ströme unter Berücksichtigung von Warteflächen überall auf der Fläche auftreten. Hinzu können gepulkte Zuflüsse durch die Ankunft von Bussen oder Bahnen entstehen. Entsprechende Gegebenheiten lassen sich ausschließlich durch mikroskopische Simulation umfassend bewerten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mikrosimulation des Fußgängerverkehrs===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung/Äußere_Erschließung_des_Veranstaltungsgeländes#Fu.C3.9Fg.C3.A4nger_3|Kapitel 2.6.2.2 Mikrosimulation Fußgänger]] wurden bereits die spezifischen Charakteristika der Mikrosimulation von Fußgängern und die Unterschiede zur makroskopischen Simulation aufgezeigt. Grundsätzlich kann die Fußgängersimulation auf dem Veranstaltungsgelände ähnlich durchgeführt werden als außerhalb des Geländes. Die Fußgängerströme auf dem Veranstaltungsgelände interagieren in der Regel nicht mit anderen Verkehrsarten. &lt;br /&gt;
Problematisch bei der Simulation von Fußgängerströmen auf einem Veranstaltungsgelände ist die Ermittlung der Nachfrage dieser. Sobald mehrere Wege zur Erreichung unterschiedlicher Quellen und Ziele zur Verfügung stehen kann die Ermittlung der Fußgängermengen aufwendig werden. Die notwendigen Informationen über die Wegebeziehungen auf einem Veranstaltungsgelände können beispielsweise durch:&lt;br /&gt;
*	ein Makroskopisches Modell prognostiziert,&lt;br /&gt;
*	eine Befragung ermittelt, &lt;br /&gt;
*	durch GPS-gestützte Bewegungsprofile bestimmt,&lt;br /&gt;
*	oder es müssen Annahmen getroffen werden.&lt;br /&gt;
Welche Methode sinnvoll einsetzbar ist hängt stark davon ab, wie häufig eine Veranstaltung stattfindet oder wie viele Quellen und Ziele es auf einem Gelände gibt. Sofern eine Veranstaltung das erste Mal stattfindet muss entweder durch sinnvolle Annahmen oder durch einen Modelleinsatz Fußgängermengen prognostiziert werden. Bei wiederkehrenden Veranstaltungen bieten sich Befragungen oder GPS-gestützte Erhebungen an.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Ziel dieser Erhebungen ist es mit den Bewegungsprofilen Quell- und Zielverkehrsströme auf dem Veranstaltungsgelände zu quantifizieren. Bei GPS-gestützen Erhebungen ist es zudem möglich Geschwindigkeitsprofile zu ermitteln. &lt;br /&gt;
Die erhobenen Daten werden genutzt, um des Simulationsmodell für den Ist-Zustand (Analysefall) zu kalibrieren. Je mehr Daten vorliegen, desto präziser kann eine Modell kalibriert und validiert werden. Im Fall einer widerkehrenden Veranstaltung ist dies praktisch die Nachbildung des Vorjahres. Im Fall einer erstmalig stattfindenden Veranstaltung ist es der prognostizierte, bzw. vorgesehene oder erwartete Ablauf. &lt;br /&gt;
Sollten im Vorjahr oder bei der geplanten erstmaligen Veranstaltung Defizite durch die Simulation ermittelt werden ist es anschließend möglich verschiedene Szenarien / Optimierungen der Simulation „durchzuspielen“ und somit den Ablauf der Fußgängerströme auf dem Veranstaltungsgelände zu optimieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Flucht- und Rettungswege==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Derzeit existieren keine allgemeingültigen Rechtsnormen für die Bemessung der Flucht- und Rettungswege auf dem Veranstaltungsgelände (vgl.  [[Sicherheitsbausteine/rechtliche_Grundlagen|rechtliche Grundlagen]]). Als erste Orientierung für die notwendigen Breiten und Längen der Flucht- und Rettungswege sowie die Verteilung der Notausgänge kann die von der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz erlassene „Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten“ (MVStättVO, 2005)&amp;lt;ref&amp;gt; Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz: Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (MVStättVO) in der Fassung vom Juni 2005, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Februar 2014.&amp;lt;/ref&amp;gt; herangezogen werden. §&amp;amp;nbsp;7 der MVStättVO verlangt für Versammlungsstätten im Freien:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Die Breite der Rettungswege ist nach der größtmöglichen Personenzahl zu bemessen. Dabei&lt;br /&gt;
muss die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen für die darauf angewiesenen Personen&lt;br /&gt;
mindestens betragen […] 1,20&amp;amp;nbsp;m je 600 Personen, […] Zwischenwerte sind zulässig. Die lichte Mindestbreite eines jeden Teils von Rettungswegen muss 1,20&amp;amp;nbsp;m betragen.“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Entfernung von jedem Besucherplatz bis zum nächsten Ausgang in einen sicheren Bereich soll analog zu den Regelungen der MVStättVO nicht mehr als 60&amp;amp;nbsp;Meter betragen. Die Notausgänge sind so zu verteilen, dass möglichst kurze Wege entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Flucht- und Rettungswege sind während der gesamten Veranstaltung, aber auch während der Auf- und Abbauphasen freizuhalten. Die Zugänge und Zufahrten zum Veranstaltungsgelände sowie die Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind mit der örtlichen Dienststelle abzustimmen. Maßgeblich sind die Anforderungen der entsprechenden Landesbauordnung. Als erste Orientierung kann §&amp;amp;nbsp;5 der &amp;quot;Musterbauordnung&amp;quot; (MBO, 2002)&amp;lt;ref&amp;gt; Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz: Musterbauordnung (MBO) in der Fassung vom November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 21.09.2012.&amp;lt;/ref&amp;gt; herangezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Stefan Holl, Armin Seyfried (Forschungszentrum Jülich), Andreas Schomborg (PTV Group)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschlie%C3%9Fung_der_Veranstaltung/%C3%84u%C3%9Fere_Erschlie%C3%9Fung_des_Veranstaltungsgel%C3%A4ndes&amp;diff=5713</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschlie%C3%9Fung_der_Veranstaltung/%C3%84u%C3%9Fere_Erschlie%C3%9Fung_des_Veranstaltungsgel%C3%A4ndes&amp;diff=5713"/>
		<updated>2015-06-21T17:54:38Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Generelle Rahmenbedingungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Rahmenbedingungen der Veranstaltung sollen festgehalten werden, um verschiedenste Auswirkungen in der weiteren Planung abschätzen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Veranstaltungsrahmen || &lt;br /&gt;
*	Veranstaltungsart&lt;br /&gt;
*	Zeitraum (Jahreszeit, Wochentag, Dauer)&lt;br /&gt;
*	Veranstaltungsprogramm (↔ Ganglinie)&lt;br /&gt;
*	Veranstaltungsort &lt;br /&gt;
**      Eingangssituation: offen/geschlossen – Zwangspunkte/Engstellen&lt;br /&gt;
**      Lage (z.&amp;amp;nbsp;B. Innenstadt, öffentlicher Straßenraum, „Dauerfläche“, freies Feld)&lt;br /&gt;
*	Regelung Zutritt zur Veranstaltung (z.&amp;amp;nbsp;B. Ticket, Eintrittskontrolle, Anzahl Eingänge)&lt;br /&gt;
*	Beeinflussung durch Witterung&lt;br /&gt;
*	Parallelveranstaltungen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Besucherstruktur ||&lt;br /&gt;
*	Altersgruppe&lt;br /&gt;
*	Besucherstruktur&lt;br /&gt;
*	Einwohner/Ortsfremde&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Besucherzahl ||&lt;br /&gt;
*	gesamt, ggf. Verteilung über Tage/Wochen - Spitzentag&lt;br /&gt;
*	Größenverhältnis zu Einwohnerzahl&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Erfahrungen ||&lt;br /&gt;
*	Vergleiche mit vorhergegangener Veranstaltung&lt;br /&gt;
*	Erfahrungen aus anderen Veranstaltungen&lt;br /&gt;
*	Etablierte Maßnahmen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nachfrageberechnung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Motivation===&lt;br /&gt;
Bei jeder verkehrlich relevanten Veranstaltungsplanung sollte der Vorhabenträger eine Abschätzung des Verkehrsaufkommens im Personen- und Güterverkehr unter Einbezug aller Verkehrsmittel vornehmen. So können bereits im Vorfeld die verkehrliche Wirkung der Veranstaltung und daraus resultierende Probleme bewertet werden. Unter anderem gilt es Erreichbarkeit oder Auswirkungen des Verkehrsaufkommens für das Umfeld zu beurteilen. Daraus wiederum lässt sich ein möglicher Handlungsbedarf für eine Veränderung der Planung, der Infrastruktur oder des vorgesehenen Verkehrsangebots ableiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ermittlung der Nachfrage für den Normalverkehr===&lt;br /&gt;
Um Verkehrsanlagen außerhalb des Veranstaltungsgeländes bewerten zu können, ist es notwendig neben dem eigens durch die Veranstaltung induzierten Verkehr auch den sogenannten Normalverkehr oder die Grundbelastung zu kennen. Hierzu kann es grundsätzlich zwei Methoden geben:&lt;br /&gt;
*Soll nur der unmittelbare Bereich um das Veranstaltungsgelände herum bewertet werden, kann auf Daten aus einer Verkehrszählung zurückgegriffen werden.&lt;br /&gt;
*Sobald ein größerer Netzausschnitt betrachtet werden soll, ist der Einsatz eines makroskopischen Verkehrsmodells notwendig. (vgl. PTV GROUP, 2013)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:3&amp;quot;/&amp;gt;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ermittlung der Nachfrage für den Veranstaltungsverkehr===&lt;br /&gt;
Die Abschätzung der Gesamtnachfrage einer Veranstaltung sowie deren räumliche und modale Verteilung sind nur schwer aus Raumstrukturdaten abzuleiten. Daher ist es unumgänglich entsprechende Informationen vom Veranstalter einzuholen. Sofern Daten aus früheren Veranstaltungen vorliegen oder spezielle Befragungen für die Ermittlung von Daten möglich sind, sollten diese für die Modellierung berücksichtigt werden. Alternativ kann auf Informationen aus vorangegangenen Untersuchungen und Erhebungen zurückgegriffen werden. Folgende Einflussgrößen haben sich als maßgebend für die Abschätzung des Veranstaltungsverkehrs herausgestellt: &lt;br /&gt;
*'''Typisierung der Veranstaltung:''' Die Art der Veranstaltung hat u.&amp;amp;nbsp;a. Einfluss auf die Zusammensetzung der Besucher, den Einzugsbereich und die Ganglinie der Besucherankünfte.&lt;br /&gt;
*'''Ableitung der Besucherzahl:''' Entscheidend für den Sicherheitsaspekt einer Veranstaltung ist nicht die Gesamtbesucherzahl, sondern die Besucherzahl am Tag der größten Nachfrage bzw. zur Spitzenstunde. Sofern das Veranstaltungsgelände offen ist und kein kontrollierter Einlass erfolgt, sind die Besucherzahlen schwer abzuschätzen. Für verschiedene Veranstaltungsarten liegen Erfahrungswerte aus vorangegangenen Jahren als Richtwerte vor (vgl. [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation#Vergleichsgrößen|Veranstaltungsspezifische Kenngrößen]]).&lt;br /&gt;
*'''Veranstaltungsort:''' Die Lage des Veranstaltungsortes und dessen Erreichbarkeit, insbesondere auch die ÖV-Anbindung haben einen großen Einfluss auf das Einzugsgebiet der Veranstaltung und damit auch auf die Anzahl der potentiellen Besucher. Zentrumsnah kann ein großer Teil durch nichtmotorisierten Verkehr abgedeckt werden.&lt;br /&gt;
*'''Einzugsbereich der Besucher:''' Er resultiert zu einem großen Teil aus der Art bzw. Bekanntheit der Veranstaltung. Für eine Reihe von Veranstaltungen liegen bereits Erfahrungswerte vor (vgl.[[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation#Vergleichsgrößen|Veranstaltungsspezifische Kenngrößen]] oder Dienel &amp;amp; Schmithals, 2004&amp;lt;ref name=&amp;quot;:4&amp;quot;&amp;gt;Dienel, H.-L., Schmithals, J. (2004). Handbuch Eventverkehr. Berlin: Erich Schmidt Verlag.&amp;lt;/ref&amp;gt;).&lt;br /&gt;
*'''Zusammensetzung der Besuchergruppen:''' Alter, Geschlecht, Privat- oder Fachbesucher sind unterschiedliche Besuchermerkmale, die einen deutlichen Einfluss auf Verkehrsverhalten oder/und die Verkehrsmittelwahl haben.&lt;br /&gt;
*'''Parksituation für Pkw und Busse:''' Die Parksituation in der Nähe des Veranstaltungsgeländes hat einen deutlichen Einfluss auf die Wahl des Verkehrsmittels.&lt;br /&gt;
*'''Verkehrsangebot ÖV:''' Das Verkehrsangebot im ÖV hat ebenfalls einen entscheidenden Anteil an der Wahl des Verkehrsmittels &lt;br /&gt;
Eine mögliche modellgestützte Vorgehensweise zur Ermittlung der Verkehrsnachfrage wird detailliert in PTV GROUP, 2013&amp;lt;ref name=&amp;quot;:3&amp;quot;&amp;gt;PTV GROUP. (2013). Handlungsempfehlung zur Ermittlung der Verkehrsnachfrage und den daraus resultierenden Verkehrsströme bei Veranstaltungen. Karlsruhe.&amp;lt;/ref&amp;gt; beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Veranstaltungsspezifische Kenngrößen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Auswirkungen des Veranstaltungsverkehrs und die nötigen Maßnahmen planen zu können, müssen Kenngrößen abgeschätzt werden. Diese können für die Planung von Angeboten, aber auch zur Überprüfung von Überlagerungen mit anderen Verkehren herangezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Planung der An- und Abreiseverkehre einer Großveranstaltung sind Kenntnisse bzw. Annahmen über &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*	die Anzahl der an- und abreisenden Besucher im Tagesverlauf (Ganglinie), &lt;br /&gt;
*	die Entfernungsverteilung, &lt;br /&gt;
*	die Verkehrsmittelwahl, &lt;br /&gt;
*	den Pkw-Besetzungsgrad sowie &lt;br /&gt;
*	die Umschlagrate auf den Parkplätzen/Abstellanlagen &lt;br /&gt;
erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Liegen keine Vergleichswerte z.&amp;amp;nbsp;B. von vorangegangenen Veranstaltungen vor, können ggf. die in den nachfolgenden Tabellen und Abbildungen dargestellten Vergleichswerte zur Abschätzung herangezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rahmenbedingungen (u.&amp;amp;nbsp;a. Veranstaltungsart) und örtlichen Gegebenheiten wie die Topographie, ÖV-Erreichbarkeit, etc. müssen beachtet werden, da sie maßgeblich Einfluss auf die Kenngrößen ausüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Für die Prognose der Kenngrößen sind folgende Arbeitsschritte durchzuführen:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 1: Kategorisierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 2: Informationsgewinnung über vergleichbare Veranstaltungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 3: Prognose&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 1: Kategorisierung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Veranstaltung kann mit Hilfe der [[#Generelle Rahmenbedingungen|generellen Rahmenbedingungen]] kategorisiert werden. Dies hilft die Veranstaltung einzuordnen und die erwarteten Verkehre abzuschätzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 2: Vergleich anderer Veranstaltungen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem die Veranstaltung kategorisiert wurde, kann sie mit Veranstaltungen, die ähnlich kategorisiert sind, verglichen werden (s. [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation#Vergleichsgrößen|Vergleichsgrößen]]). Dies wäre im Idealfall z.&amp;amp;nbsp;B.: Musikveranstaltung, 1-Tagesveranstaltung, ähnliche ÖV-Erschließung und Topographie, gleiche Zielgruppe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 3: Prognose'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vergleichsgrößen müssen an die vorhandenen Rahmenbedingungen angepasst werden. &lt;br /&gt;
Für die nachfolgenden Kenngrößen (siehe Tabelle) sollen Annahmen getroffen werden, um den ankommenden/abreisenden Veranstaltungsverkehr einzuschätzen und ggf. erforderliche Maßnahmen planen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | '''Kenngröße''' || align=&amp;quot;center&amp;quot;| '''Ziel'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Ganglinie (Verteilung der Besucher über den Tag und Veranstaltungszeitraum) ||  Gesamteinschätzung (u.a. Dauer &amp;amp; Höhe der Spitzenzeit, Bedarf ÖV-Kapazitäten über den Tag/die Woche)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Spitzenzeit der An- und Abreise (aus der Ganglinie) || Bemessung für die höchste Belastung der Verkehrsinfrastruktur und Einlässe&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|mittlere Aufenthaltsdauer/max. gleichzeitig anwesende Besucher || Rückschluss auf Umschlagrate&lt;br /&gt;
|-  &lt;br /&gt;
|Umschlagrate oder max. gleichzeitig anwesende Besucher || Anzahl der benötigten Stellplätze&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Besetzungsgrad || Ermittlung der Anzahl der Pkw&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Strahlwirkung einer Veranstaltung (Entfernungsverteilung)|| Einzugsgebiet &amp;amp; Einfluss auf Verkehrsmittelwahl&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Verteilung der Besucher auf Regionen/Anreiseachsen || zur Ermittlung der zusätzliche Belastung der einzelnen Verkehrswege&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Verkehrsmittelwahl || zur Ermittlung der zusätzliche Belastung der einzelnen Verkehrswege&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Zusammenstellung von [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation|Vergleichsgrößen]] aus Verkehrserhebungen bei Großveranstaltungen sind im Kapitel [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation|Evaluation]] zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Information/Öffentlichkeitsarbeit==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation während der An- und Abreise und Beeinflussung des Verkehrsverhaltens finden Sie im Baustein &amp;quot;Sicherheitskommunikation&amp;quot; im Teil [[An- und Abreise]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beschilderungskonzept==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Grundüberlegungen sind bei der Erstellung des (großräumigen) Beschilderungskonzeptes Wegweisungs- und Parkleitkonzeptes zu beachten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Was sind die Hauptreiserouten zum Veranstaltungsort? ([[#Wege des An- und Abreiseverkehrs|Wege des An- und Abreiseverkehrs]])&lt;br /&gt;
* Wo sind die gewünschten [[#Parkraumgestaltung|Parkbereiche]]?&lt;br /&gt;
* An welchen Stellen muss die Orientierung unterstützt werden (abbiegen, Bestätigung der Richtung an Knotenpunkten)?&lt;br /&gt;
: &amp;amp;rarr; Stellen für Wegweiser Richtung Veranstaltungsort/Parkplätzen/Haltestellen?&lt;br /&gt;
* Haben die Zufahrtsrouten eine ausreichende Kapazität, um den zusätzlichen Verkehr    aufnehmen zu können?&lt;br /&gt;
: &amp;amp;rarr; Müssen/können Alternativ-Routen ausgewiesen werden?&lt;br /&gt;
* Soll das Parkleitsystem statisch oder dynamisch (ggf. manuell) sein?&lt;br /&gt;
*Welche vorhandenen Wegweisungs- und Parkleitsysteme können genutzt werden/müssen abgeschaltet oder verdeckt werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Großräumige Beschilderung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der „Richtlinie für die Aufstellung von nichtamtlichen Wegweisern für Messen, Ausstellungen, sportliche und ähnliche temporäre Großveranstaltungen“ (FGSV, 2010)&amp;lt;ref &amp;gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (2010). Richtlinien für die Aufstellung von nichtamtlichen Wegweisern für Messen, Ausstellungen, sportliche und ähnliche temporäre Großveranstaltungen. Köln: FGSV-Verlag.&amp;lt;/ref&amp;gt;, dem „Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr“ (FGSV, 1998)&amp;lt;ref &amp;gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (1998). Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr. Köln: FGSV-Verlag.&amp;lt;/ref&amp;gt; und der „Richtlinie für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen“ (FGSV, 2000)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:24&amp;quot;&amp;gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (2000). Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (R WBA). Köln: FGSV-Verlag.&amp;lt;/ref&amp;gt; ist Folgendes bei der Gestaltung und der Standortwahl zu berücksichtigen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*  Standorte:&lt;br /&gt;
** wenn für das Verkehrskonzept dringend erforderlich: auf Autobahnen: i. d. R. 300 - 500&amp;amp;nbsp;m vor der Ankündigung der Anschlussstelle (Genehmigung erforderlich durch den Straßenbaulastträger)&lt;br /&gt;
** vor Kreuzungen/Einmündungen: Platzierung vor dem ersten amtlichen Wegweiser in der Funktion des Vorwegweisers (innerorts mindestens 50&amp;amp;nbsp;m/außerorts mindestens 100&amp;amp;nbsp;m vorher)&lt;br /&gt;
** Aufstellort unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der bestehenden Beschilderung wählen&lt;br /&gt;
**Wegweiser dürfen amtliche Verkehrszeichen nicht verdecken oder die Sicht darauf einschränken&lt;br /&gt;
**Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern dürfen nicht beeinträchtigt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Gestaltung:&lt;br /&gt;
** Farben für den Wegweiser:&lt;br /&gt;
:: Grundfarbe: weiß&lt;br /&gt;
:: Schrift, Rand, Pfeile: schwarz &lt;br /&gt;
:: auch andere Farben zulässig, in Kombination mit einem veranstaltungsbezogenem Logo&lt;br /&gt;
:* nicht mehr als drei Textzeilen  (1. Zeile: Veranstaltungsort, 2./3.Zeile: Bezeichnung der Veranstaltung)  &lt;br /&gt;
:* Schrifthöhe nach „Richtlinie für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen“ (Standardabmessungen für aufgelöste Tabellenwegweiser: 105/126/140/175 mm), Schrifthöhe auf Autobahnen: 280 mm nach „Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen“&amp;lt;ref name=&amp;quot;:24&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
:* Wegweiser für Radfahrer sollten Entfernungsangaben enthalten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sichtbarkeit:&lt;br /&gt;
** Wegweiser nur solange aufbauen, wie für die Veranstaltung erforderlich&lt;br /&gt;
** Wegweiser so platzieren, dass diese nicht von anderen Gegenständen oder Pflanzen verdeckt werden&lt;br /&gt;
** Wegweisung muss aus der relevanten Fahrtrichtung erkennbar sein und so einfach gestaltet sein, dass die Inhalte und Aussagen während der Vorbeifahrt erfassbar sind&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kleinräumige Beschilderung===&lt;br /&gt;
Die folgenden Hinweise zur Beschilderung nach dem „Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Fußgängerverkehr“ (FGSV, 2007)&amp;lt;ref &amp;gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (2007). Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Fußgängerverkehr. Köln: FGSV-Verlag.&amp;lt;/ref&amp;gt; sollten bei der Ausarbeitung des Beschilderungskonzeptes beachtet werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Standorte&lt;br /&gt;
** barrierefreie Wege ausweisen, oder Hinweise auf Barrieren geben&lt;br /&gt;
** Blickachsen der Fußgänger bei der Platzierung beachten und dort platzieren&lt;br /&gt;
** Nutzbare Gehwegbreiten durch Beschilderungsmasten nicht unzumutbar einschränken&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Gestaltung&lt;br /&gt;
** höhere Wahrnehmbarkeit durch Kontrast zum Hintergrund, ggf. zusätzliche Umrandung&lt;br /&gt;
::(im städtischen Umfeld oft empfehlenswert: helle Farbtöne, bei hellen Fassaden: dunkle Töne)&lt;br /&gt;
:* Bei der Wegweisung kann es sinnvoll sein Entfernungsangaben hinzuzufügen&lt;br /&gt;
::(Entfernungsangaben können in Metern oder Gehzeit erfolgen, bei der Berechnung der Gehzeit sollte eine Gehgeschwindigkeit von 1,0 - 1,2&amp;amp;nbsp;m/s angesetzt werden)&lt;br /&gt;
:* Wegweiser sollten durch Umgebungsbeleuchtung oder gesondert angebrachter Beleuchtung ausgeleuchtet werden (wenn vom Zeitraum der Veranstaltung her relevant)&lt;br /&gt;
:* empfohlene Schriftgrößen der Großbuchstaben (deutsche Verkehrsschrift): &lt;br /&gt;
:: Stele (niedrige Schildanbringung): 35&amp;amp;nbsp;mm (Lesbarkeit bei einer Entfernung von 15&amp;amp;nbsp;m, Sehbehinderte können näher herantreten)&lt;br /&gt;
:: Pfeilwegweiser (hohe Schildanbringung): 45&amp;amp;nbsp;mm (min. Abstand ca. 5&amp;amp;nbsp;m, Gewährleistung Lesbarkeit noch für Personen mit leichter Sehschädigung&lt;br /&gt;
* Sichtbarkeit&lt;br /&gt;
:: hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei der großräumigen Wegweisung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ausweisung von Flucht- und Rettungswegen  ist gesondert durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Dokumentation des Beschilderungskonzeptes'''&lt;br /&gt;
* Entwürfe der Wegweiser&lt;br /&gt;
* Lagepläne zur Aufstellung der Wegweiser&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beispiele von Veranstaltungen (kleinräumige Wegweisung)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
infosaeule.jpeg|Infosäule NRW-Tag 2014&lt;br /&gt;
Bild-1.jpg|Wegweisung WDR 2 für eine Stadt 2014 ab Bahnhof&lt;br /&gt;
Datei:Bild-0 ganz aussen.jpg|Wegweisung WDR 2 für eine Stadt 2014 ab Bushaltestelle&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Motorisierter Individualverkehr (MIV)==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Handlungsfelder im Motorisierten Individualverkehr sind zu betrachten und hierfür eine Planung im angemessenen Umfang durchzuführen (vgl. Abbildung Besucheraufkommen):&lt;br /&gt;
[[Datei:Besucheraufkommen.jpg|mini|Besucheraufkommen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[#Wege des An- und Abreiseverkehrs|Wege des An- und Abreiseverkehrs]]&lt;br /&gt;
* [[#Parkraumgestaltung|Parkraumgestaltung]]&lt;br /&gt;
* [[#Sonderverkehre|Sonderverkehre]]&lt;br /&gt;
* [[#Beschilderungskonzept|Beschilderung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um das zu bewältigende Verkehrsaufkommen auf Straßen und Parkbereichen abschätzen zu können, sollten für folgende Bereiche Annahmen getroffen werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Tägliche Besucherzahl&lt;br /&gt;
* Besucherzahl in der Spitzenstunde der An- und Abreise&lt;br /&gt;
* Verkehrsmittelwahl (Wie viele Besucher kommen mit dem Pkw/Reisebus/Krad)&lt;br /&gt;
* Besetzungsgrad&lt;br /&gt;
* Einzugsgebiet (Woher kommen die Besucher?)&lt;br /&gt;
* Umschlagrate (Wie viele Besucher sind maximal gleichzeitig anwesend?)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vergleichswerte für diese Kenngrößen finden Sie in [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation#Vergleichsgrößen|Veranstaltungsspezifische Kenngrößen]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Kapazitätsberechnungen und Verkehrsprognosen können folgende Verfahren angewendet werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[#Handrechenverfahren|Handrechenverfahren]]&lt;br /&gt;
* [[#Simulationen|Simulationen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wege des An- und Abreiseverkehrs===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für jede Veranstaltung sollen die Kapazitäten der Hauptzufahrtsrouten und Parkbereiche überprüft werden, um ggf. an sinnvollen Stellen weitere Parkbereiche zu akquirieren (z.&amp;amp;nbsp;B. durch Nutzung von Firmenparkplätzen) bzw. neu zu schaffen (z.&amp;amp;nbsp;B. durch Nutzung einer Brachfläche/Acker) oder Streckenführungen an die Situation anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hierzu sind folgende Arbeitsschritte durchzuführen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 1: Definition von An-/Abreiseachsen und Verteilung der Besucher auf diese&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 2: Überprüfung der Leistungsfähigkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 3: Erstellung eines Maßnahmenkatalogs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 1: Definition von An-/Abreiseachsen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im ersten Schritt gilt es die Anbindung der Stadt/des Veranstaltungsgeländes zu analysieren. &lt;br /&gt;
Dies können großräumig Autobahnen und Landstraßen und bei Veranstaltungen innerhalb einer Stadt innerstädtische Hauptverkehrsstraßen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin muss eine Abschätzung getroffen werden, wie sich die Besucher auf die Anreiseachsen verteilen. Hierbei hilft die Verteilung der Besucher im angenommenen Einzugsgebiet (s. Abbildung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
Besucherverteilung Netz.jpg|Kombination Anreiseachsen und räumliche Verteilung der Besucher&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Achsen können ggf. durch eine weiträumige Wegweisung beeinflusst werden, sie sind jedoch insbesondere abhängig von: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* dem Ort der Veranstaltung und &lt;br /&gt;
* der räumlichen Verteilung der Parkflächen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Überlegung, auf welchen Wegen die Besucher anreisen, wird für die Überprüfung der Leistungsfähigkeit und die sinnvolle Platzierung der [[#Beschilderungskonzept|Beschilderung]] benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 2: Überprüfung der Leistungsfähigkeit'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um eine reibungslose Anreise zu gewährleisten, soll überprüft werden, ob die für den An- und Abreiseverkehr vorgesehenen Straßen den Veranstaltungsverkehr zusätzlich zum normalen Verkehr aufnehmen können oder massive Stauerscheinungen zu erwarten sind. Hierbei sollen insbesondere auch &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Überlagerungen von zeitgleich stattfindenden Veranstaltungen,&lt;br /&gt;
* als Rettungswege freizuhaltende Straßenabschnitte und&lt;br /&gt;
* durch die Veranstaltungsart (z.&amp;amp;nbsp;B. Marathon) oder den Veranstaltungsort (gesamte Innenstadt) bedingte Sperrungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
berücksichtigt werden (vgl. auch [[#Generelle Rahmenbedingungen|Generelle Rahmenbedingungen]]). Bei der Überlagerung können die kritischen Überlagerungsstunden die jeweiligen Stunden mit Spitzenbelastungen (im Normalverkehr bzw. im An-/Abreiseverkehr) sein. Für den Normalverkehr können Verkehrsbelastungen, bei Vorlage von Werten des durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommens (DTV) mit Hilfe von typischen Tagesganglinien ermittelt werden (siehe HBS 2001&amp;lt;ref name=&amp;quot;:1&amp;quot;/&amp;gt;, Kapitel 2) (FGSV, 2005). Abminderungen durch Beeinflussung des Verkehrsverhaltens der Anwohner können hier berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leistungsfähigkeitsberechnungen können mit Hilfe von [[#Handrechenverfahren|Handrechenverfahren]] durchgeführt werden, bei komplexeren Gegebenheiten können [[#Simulationen|Simulationen]] sinnvoll werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls die Leistungsfähigkeit nicht gewährleistet ist, sollen Maßnahmen entwickelt werden, diese herzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Desweiteren sollen auch die vorhandenen und benötigten Stellplatzkapazität überprüft werden. (s. [[#Parkraumgestaltung|Parkraumgestaltung]]) &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
'''Schritt 3: Erstellung eines Maßnahmenkatalogs'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mögliche Maßnahmen müssen mit allen relevanten Akteuren diskutiert und abgestimmt werden. Für die Durchführung und zur Hilfe für eventuelle spätere Veranstaltungen sollen die zu treffenden Maßnahmen schriftlich festgehalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mögliche Maßnahmen zur Steuerung/Beeinflussung des Veranstaltungsverkehrs (MIV) können sein:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Verkehrslenkung durch Veranstaltungswegweisung&lt;br /&gt;
:(bei Überlagerung mehrerer Veranstaltungen: differenzierte Wegweisung)&lt;br /&gt;
* Einbahnstraßenregelungen / Sperrung von Straßen für den Durchgangsverkehr&lt;br /&gt;
* Verlagerung der Parkflächen und ggf. Einrichtung eines Shuttle-Verkehrs&lt;br /&gt;
* Reduzierung des Pkw-Besucherverkehrs durch Beeinflussungsmaßnahmen&lt;br /&gt;
* Reduzierung des normalen Verkehrs durch Beeinflussung mit Hilfe von Medien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Handrechenverfahren===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Ermittlung der Normalverkehre und der zu erwartenden Besucherzahlen können unmittelbar an das Veranstaltungsgelände angrenzende Knotenpunkte hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit im Veranstaltungsfall bewertet werden. Zunächst muss durch eine sogenannte &amp;quot;Handumlegung&amp;quot; der prognostizierte Veranstaltungsverkehr auf die angrenzenden Knotenpunkte verteilt werden. Die Veranstaltungsverkehre können im Zufluss der Veranstaltung auf die Veranstaltungsparkplätze aufgeteilt werden. Da die Herkunft der Verkehre in diesem Fall noch unbekannt ist, kann dies auf Grundlage der Aufteilungen aus Verkehrszählungen geschehen. Die Aufteilung muss jedoch plausibilisiert werden, da beispielsweise bei vielen überregionalen Besuchern die Autobahn als vorherrschender Anfahrtsweg genutzt wird. Nach Addition der durch die &amp;quot;Handunmlegung&amp;quot; aufgeteilten Veranstaltungsverkehre mit den Normalverkehren entsteht als Ergebnis der Prognoseverkehr.&lt;br /&gt;
Auf Grundlage der Prognoseverkehrsmengen lassen sich anschließend die unmittelbar an das Veranstaltungsgelände angrenzenden Knotenpunkte nach den Vorgaben des HBS 2001 (FGSV, 2005)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:1&amp;quot;&amp;gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (2005). Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS). Köln: FGSV-Verlag.&amp;lt;/ref&amp;gt; rechnerisch bewerten. Ergebnis dieser Bewertungen sind Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs (LOS – Level of Service) für Knotenpunkte mit oder ohne Lichtsignalanlage (LSA) bzw. planfreie Knotenpunkte. Grundlage für die Leistungsfähigkeitsbewertung LSA-gesteuerter Knotenpunkte sind die Signalprogramme, die Freigabezeit je Verkehrsstrom und die bereits erwähnte prognostizierte maximale Verkehrsmenge je Stunde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Grenzen der Handrechenverfahren'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die rechnerische Bewertung der Verkehrsanlagen nach HBS 2001 ist eine langjährig bewährte Methode zur Bemessung von Einzelknotenpunkten. Eine Bewertung im Netzzusammenhang ist damit nicht möglich. Hierzu wird immer häufiger die Mikrosimulation eingesetzt. Dies ist insbesondere bei eng aufeinander folgenden Knotenpunkten sinnvoll und notwendig. Außerdem berücksichtigt das HBS nicht hinreichend einen überproportional hohen Anteil von Fußgänger- oder Radverkehren, die sich aufgrund einer Veranstaltung ergeben können. Ebenso wird im HBS 2001 der Einfluss von Fußgängerquerungen an ungewollten/verkehrswidrigen Punkten nicht behandelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Parkraumgestaltung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Parkbereiche'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für jede Veranstaltung müssen Parkbereiche zum Abstellen der Kraftfahrzeuge und [[#Radverkehr|Fahrräder]] vorgesehen werden.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Arbeitsschritte zur Dimensionierung der Parkbereiche:&lt;br /&gt;
Im Folgenden werden die erforderlichen Arbeitsschritte im Bereich der Parkbereiche detailliert beschrieben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 1: Ermittlung des Stellplatzbedarfs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 2: Ermittlung der vorhandenen Stellplätze&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 3: Stellplatzbilanz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 4: Erweiterung des Stellplatzangebotes (optional)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 5: Erstellung eines Parkraumkonzeptes&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 1: Ermittlung des Stellplatzbedarfs'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Die Anzahl der notwendigen Parkstände ergibt sich aus dem Besucheraufkommen, dem Standort und dem Angebot der öffentlichen Verkehrsverbindungen.“ (FGSV, 2005)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:7&amp;quot;&amp;gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (2005). Empfehlung für die Anlagen des Ruhenden Verkehrs (EAR). Köln: FGSV-Verlag.&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Ermittlung des Stellplatzbedarfs sind folgende Kennwerte erforderlich:&lt;br /&gt;
* [[#Nachfrageberechnung|Erwartete Besucherzahl]] an einem Tag [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation#Modal-Split|(Vergleichsgrößen Ganglinie)]]&lt;br /&gt;
* Anteil des motorisierten Verkehrs am Modal-Split [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation#Modal-Split|(Vergleichsgrößen Modal-Split)]]&lt;br /&gt;
* Besetzungsgrad und Umschlagrate der Kfz [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation#Modal-Split|(Vergleichsgrößen Besetzungsgrad/Umschlagrate)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außer den Parkplatzbereichen für Besucher sind noch folgende Bereiche zu planen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Besondere Parkplatzbereiche für Mobilitätseingeschränkte, VIPs, Angestellte &lt;br /&gt;
* Haltebereich/Parkplätze für Reisebusse (ggf. auch für Wohnmobile, Krads)&lt;br /&gt;
* Haltebereich Zuliefererverkehr &lt;br /&gt;
* Haltebereiche Taxiverkehr und Bring-/Abholverkehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhand folgender Berechnungen kann mit den Kennwerten die Anzahl der benötigten Stellplätze ermittelt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Erwartete Besucher (mit Kfz)''' = Erwartete Besucher * &lt;br /&gt;
Anteil des motorisierten Verkehrs am Modal Split&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Ankommende Kfz''' = Erwartete Besucher (mit Kfz) / Besetzungsgrad Kfz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Benötigte Stellplätze''' = Ankommende Kfz / Umschlagrate&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Benötigte Stellplätze''' =  Ankommende Kfz * Anteil der max. anwesenden Besucher&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Berechnung der benötigten Stellplätze können auch Puffer für blockierenden Parksuchverkehr oder falsch geparkte Kfz eingebaut werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beispiel:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erwartete Besucheranzahl an einem Tag : 10.000 Besucher&lt;br /&gt;
* Anteil des motorisierten Verkehrs am Modal Split: 55 %&lt;br /&gt;
* Besetzungsgrad der Kfz: 2,8&lt;br /&gt;
* Umschlagrate der Kfz: 3 /max. anwesend: 34 % der Besucher&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Erwartete Besucher, die mit dem Kfz anreisen''' = 10.000 Besucher * 0,55 = 5.500 Besucher&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Ankommende Kfz''' = 5.500 / 2,8 ≈ 1.965 Kfz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Benötigte Stellplätze''' = 1.965 / 3 ≈ 660 Stellplätze&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Benötigte Stellplätze''' = 1.965 * 0,34 ≈ 660 Stellplätze&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 2: Ermittlung der vorhandenen Stellplätze'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst ist zu prüfen, welche Parkbereiche im Umfeld des Veranstaltungsgeländes vorhanden sind und genutzt werden können. Dabei kommen städtische Parkplätze ebenso wie Parkplätze/Parkhäuser von Einzelhandels- und Gewerbeeinrichtungen in Frage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die verfügbaren Parkplätze ist die Summe der insgesamt vorhandenen Stellplätze zu ermitteln, dabei gilt es die ggf. vorhandene Belegung durch den Alltagsverkehr zu berücksichtigen und abzuschätzen, wie viele Stellplätze für den Veranstaltungsverkehr frei sind. Dafür sind Kenntnisse über den Veranstaltungszeitraum (Wochentag/Wochenende bzw. Zeitraum) notwendig (vgl. [[#Generelle Rahmenbedingungen|Generelle Rahmenbedingungen]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Liegen keine genauen Angaben zur Anzahl der Stellplätze einer Fläche vor, können die Werte aus folgender Tabelle zur überschlägigen Ermittlung der Anzahl der vorhandenen Stellplätze genutzt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot;|'''Organisationsform'''||align=&amp;quot;center&amp;quot;|'''Platzbedarf'''&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | Senkrechtparken am Straßenrand || align=&amp;quot;center&amp;quot;| 2,50&amp;amp;nbsp;m je Stellplatz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; |Längsparken am Straßenrand || align=&amp;quot;center&amp;quot; | Mit Markierung 5,70&amp;amp;nbsp;m je Stellplatz&lt;br /&gt;
Ohne Markierung 5,30&amp;amp;nbsp;m je Stellplatz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; |Schrägaufstellung am Straßenrand || align=&amp;quot;center&amp;quot; |Abhängig vom Winkel&lt;br /&gt;
z.&amp;amp;nbsp;B. bei 45 Grad Aufstellwinkel:&lt;br /&gt;
3,54&amp;amp;nbsp;m je Stellplatz + 3,54&amp;amp;nbsp;m Rückversatz &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; |Parkplatz inkl. Fahrgasse || align=&amp;quot;center&amp;quot; |20 - 30&amp;amp;nbsp;m² / Pkw-Stellplatz&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
(Quellen: FGSV, 2005&amp;lt;ref name=&amp;quot;:7&amp;quot;&amp;gt;Empfehlung für die Anlagen des Ruhenden Verkehrs, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Köln, 2005.&amp;lt;/ref&amp;gt;; ivm GmbH, 2007, S. 48/50&amp;lt;ref name=&amp;quot;:10&amp;quot;&amp;gt;ivm GmbH. (2007). Leitfaden für Veranstaltungsverkehre. Frankfurt a. Main.&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 3: Stellplatzbilanz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vergleich der in Schritt 1 ermittelten erforderlichen Stellplätze und der in Schritt 2 erhobenen vorhandenen Stellplätze liefert die Anzahl der neu einzurichtenden Stellplätze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 4: Erweiterung des Stellplatzangebotes'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls die vorhandenen Stellplatzkapazitäten nicht ausreichen, müssen weitere Möglichkeiten für Parkbereiche für den Veranstaltungsverkehr gesucht werden. Hierfür kommen z.&amp;amp;nbsp;B. Brachflächen oder Äcker in Frage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem kann über die verschiedenen Medien versucht werden, die Besucher in ihrer Verkehrsmittelwahl zu beeinflussen und somit den Modal-Split zu verändern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Planung des benötigten Platzbedarfs für Veranstaltungs-Parkplätze liefert folgende Tabelle Orientierungswerte zum Platzbedarf von unmarkierten Stellflächen inkl. Fahrgasse. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 15em&amp;quot;|Organisationsform&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 13em&amp;quot;|Vorteile&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 13em&amp;quot;|Nachteile&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 13em&amp;quot;|Platzbedarf inkl. Fahrgasse&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Wildes Parken (in der Regel nicht zu empfehlen)&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* kein Personalbedarf&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* keine kontrollierte/ geordnete Aufstellung&lt;br /&gt;
* mit eingeparkten Fahrzeugen und zugeparkten Fahrgassen ist zu rechnen&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|≥ 40&amp;amp;nbsp;m² / Pkw-Stellplatz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Aufstellung in Längs- oder Querreihen&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* keine gefangene Aufstellung&lt;br /&gt;
* individuelle Abfahrt möglich&lt;br /&gt;
* Wiederbefüllung möglich&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* höherer Personalbedarf&lt;br /&gt;
* erhöhter Bedarf an temporären Absperrmaßnahmen (z.&amp;amp;nbsp;B. Flatterband)&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|20-30&amp;amp;nbsp;m² / Pkw-Stellplatz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Block-/ Kolonnenaufstellung (nur in Ausnahmefällen zu empfehlen)&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* geringer Personalbedarf&lt;br /&gt;
* geringer Bedarf an temporären Absperrmaßnahmen (z.&amp;amp;nbsp;B. Flatterband)&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* gefangene Aufstellung&lt;br /&gt;
* keine individuelle Abfahrt möglich&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|~15&amp;amp;nbsp;m² / Pkw-Stellplatz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Reisebusstellplatz&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|120-150&amp;amp;nbsp;m² / Bus-Stellplatz&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
(Quelle: ivm GmbH, 2007, S. 48/50&amp;lt;ref name=&amp;quot;:10&amp;quot;&amp;gt;Leitfaden für Veranstaltungsverkehre, ivm gmbH, Frankfurt a. Main, 2007.&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den folgenden Abbildungen werden die verschiedenen Organisationsformen skizzenhaft dargestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
WildesParken.jpg|Wildes Parken&lt;br /&gt;
Parken Längs.jpg|Längsparkstände&lt;br /&gt;
Parken Quer.jpg|Querparkstände&lt;br /&gt;
Parken Block.jpg|Blockaufstellung&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Aufstellung in Längs- oder Querreihen kann zwischen Längs- ‚Schräg- und Senkrechtaufstellung unterschieden werden. Die Vor- und Nachteile dieser Aufstellungsformen und die jeweiligen Abmessungen zeigt folgende Tabelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 8em&amp;quot;|&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 15em&amp;quot;|Vorteile&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 15em&amp;quot;|Nachteile&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 17em&amp;quot;|Abmessungen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|'''Längsaufstellung'''&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* zügiges (Erst-)Beparken möglich&lt;br /&gt;
* „relativ“ einfaches Stellen der Fahrzeuge&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* hoher Flächenbedarf durch größere Anzahl an Fahrgassen&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Breite des Parkstreifens ~ 2,00&amp;amp;nbsp;m Länge pro Pkw ~ 6,00&amp;amp;nbsp;m&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|'''Schrägaufstellung'''&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* zügiges Beparken (auch bei fahrgassenbezogener Anfahrt)&lt;br /&gt;
* im Einrichtungsbetrieb deutlich engere Fahrgassen möglich&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* gleichmäßige Ausrichtung der Fahrzeuge schwierig&lt;br /&gt;
* Gefahr von „wandernden“ Reihen und beengten Fahrgassen&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Tiefe des Parkstreifens ~ 5,00&amp;amp;nbsp;m&lt;br /&gt;
Breite pro Pkw ~ 2,50 m – 3,50&amp;amp;nbsp;m&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|'''Senkrechtaufstellung'''&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* „relativ“ einfaches Stellen der Fahrzeuge&lt;br /&gt;
* gute Flächenausnutzung&lt;br /&gt;
* einfache Wiederbelegung&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* bei fahrgassenbezogener Anfahrt ggf. Verzögerungen beim Einparken&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Tiefe des Parkstreifens ~ 5,00&amp;amp;nbsp;m&lt;br /&gt;
Breite pro Pkw ~ 2,50&amp;amp;nbsp;m&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
(Quellen: FGSV, 2005, S. 92&amp;lt;ref name=&amp;quot;:7&amp;quot;&amp;gt;Empfehlung für die Anlagen des Ruhenden Verkehrs, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Köln, 2005.&amp;lt;/ref&amp;gt;; ivm GmbH, 2007, S. 48/49&amp;lt;ref name=&amp;quot;:10&amp;quot;&amp;gt;Leitfaden für Veranstaltungsverkehre, ivm gmbH, Frankfurt a. Main, 2007.&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach den Abmessungen aus dieser Tabelle lassen sich je nach Winkel und Breite der Fahrgasse 4-5 Stellplätze (inklusive Fahrgasse) pro 100&amp;amp;nbsp;qm realisieren. Bei verschiedenen Großveranstaltungen konnten diese Daten überprüft werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die folgende Tabelle stellt die Ergebnisse der Erhebungen zusammen. Es zeigt sich, dass die Werte bei unmarkierten Parkplätzen nach unten korrigiert werden müssen um eine realistische Planung zu erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 8em&amp;quot;|&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 15em&amp;quot;|Grundlage&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 15em&amp;quot;|Parkstände je 100&amp;amp;nbsp;m²&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|rowspan=&amp;quot;4&amp;quot; align=&amp;quot;center&amp;quot;|'''Längsparken'''&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| EAR (Tabellen F-1, F-2, Einteilung B&amp;lt;sub&amp;gt;e&amp;lt;/sub&amp;gt;)&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| 4,0&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| Hessentag 2009&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| 3,5&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| Hessentag 2010&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| 3,2&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| Hessentag 2011&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| 4,1&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|rowspan=&amp;quot;3&amp;quot; align=&amp;quot;center&amp;quot;|'''Senkrechtparken'''&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| Weihnachtsmarkt Schloss Lüntenbeck 2013&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| 2,9&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| Annakirmes Düren 2013&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| 3,0&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| WDR 2 für eine Stadt Remscheid 2014&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| 3,7&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| &lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| &lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| '''Parkstände je 100&amp;amp;nbsp;m'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| '''Straßenrandparken, längs'''&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| WDR 2 für eine Stadt Remscheid 2014&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| 19,2&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
(Quellen: FGSV, 2005&amp;lt;ref name=&amp;quot;:7&amp;quot;&amp;gt;Empfehlung für die Anlagen des Ruhenden Verkehrs, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Köln, 2005.&amp;lt;/ref&amp;gt;; Schäfer, Schmidt &amp;amp; Hermann, 2013, S. 14&amp;lt;ref name=&amp;quot;:16&amp;quot;&amp;gt;FH Frankfurt am Main 2013, Verkehrsverhalten bei Veranstaltungen - Ergebnisse der Hessentage 2009 – 2012&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Details zur Planung von Stellplätzen liefert die Richtlinie „Empfehlung für die Anlagen des Ruhenden Verkehrs“ (EAR) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. (FGSV, 2005)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:7&amp;quot;&amp;gt;Empfehlung für die Anlagen des Ruhenden Verkehrs, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Köln, 2005.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 5: Erstellung eines Parkraumkonzeptes'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die folgenden Fragestellungen sollten bei der Erstellung eines Parkraumkonzeptes geklärt und abschließend im Verkehrskonzept schriftlich festgehalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Falls es mehrere Parkbereiche gibt: Wie sollen diese mittels eines Parkleitsystems beschickt werden? &lt;br /&gt;
* Wie sollen die Parkbereiche befüllt werden? (Aufstellung/Abfertigung)&lt;br /&gt;
* Stehen die Parkplätze kostenlos zu Verfügung oder werden Sie bewirtschaftet?&lt;br /&gt;
* Wenn eine Bewirtschaftung stattfindet, wie wird diese organisiert?&lt;br /&gt;
* Wo können Parkbereiche für besondere Personenkreise eingerichtet werden?&lt;br /&gt;
** Parkplätze für Menschen mit eingeschränkter Mobilität&lt;br /&gt;
** VIP-Parkplätze&lt;br /&gt;
** Schausteller-/Personalparkplätze&lt;br /&gt;
** Halte-/Ladezonen für Lieferverkehr&lt;br /&gt;
** Haltebereiche für Taxiverkehre und Bring-/Abholverkehre&lt;br /&gt;
** Halte-/Parkbereiche für Einsatzfahrzeuge&lt;br /&gt;
* Ist die Einrichtung eines Shuttle-Service notwendig, um die Parkplätze an die Veranstaltung anzubinden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Befüllung der Parkplätze sind die folgenden Punkte zu beachten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Befüllung/Entleerung der Parkplätze:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Je größer der Parkplatz und je höher der Umschlagsgrad, desto wichtiger ist eine übersichtliche und leistungsfähige Verkehrsführung. Sie soll so gewählt werden, dass zuerst die dem Fußgängerziel zugewandten Bereiche befahren werden können und die Parkstände vom Zielort wegführend aufgefüllt werden. Dadurch werden unnötige Suchfahrten vermieden und Gefährdungen der Fußgänger verringert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einteilung eines Pkw-Parkplatzes in Parkstandreihen und in Fahrgassen ergibt sich nach der gewünschten Verkehrsführung, die sich wiederum nach der Lage von Ein- und Ausfahrt und den Voraussetzungen für Ein- und Zweirichtungsverkehr in den Fahrgassen richtet.&amp;quot; (FGSV, 2005)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:7&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
   &lt;br /&gt;
Bei den Parkplätzen sind folgende Aspekte zu beachten:&lt;br /&gt;
* „Stellplatzkapazität/Dichte der Beparkung,&lt;br /&gt;
* Schnelligkeit bei der Befüllung/Vermeidung von Rückstaus in den fließenden Verkehr,&lt;br /&gt;
* zügige Entleerung/Wiedereinfädelung in den fließenden Verkehr,&lt;br /&gt;
* Begegnungsverkehr (paralleler An- und Abreiseverkehr),&lt;br /&gt;
* Wiederbefüllungsmöglichkeiten zwischenzeitlich freigewordener Stellplätze,&lt;br /&gt;
* Einfahrtskontrollen (ggf. Kontrolle der Zufahrtsberechtigung, Entrichtung der Parkgebühren, ggf. Sicherheitskontrollen),&lt;br /&gt;
* Komfort für Fahrer“. (ivm GmbH, 2007)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:10&amp;quot;&amp;gt;Leitfaden für Veranstaltungsverkehre, ivm gmbH, Frankfurt a. Main, 2007.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um diese Ziele zu erreichen können folgende Maßnahmen durchgeführt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* „Optimierung der Fahrzeugaufstellung,&lt;br /&gt;
* Optimierung in der Abfolge Zufahrtskontrolle &amp;gt; Abkassieren &amp;gt; Fahrzeugaufstellung,&lt;br /&gt;
* Absperrungen („Flatterband“) auf den Parkplätzen als Beparkungshilfe/Anbringen von Markierungen,&lt;br /&gt;
* Einsatz von Parkplatz- Einweisungspersonal,&lt;br /&gt;
* Wegweisung zurück zum öffentlichen Straßennetz,&lt;br /&gt;
* Erweiterung/Vermehrung der Parkplatzzu- oder –Ausfahrten,&lt;br /&gt;
* Reduzierung der Anzahl der Parkplatzzu- oder –Ausfahrten“. (ivm GmbH, 2007)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:10&amp;quot;&amp;gt;Leitfaden für Veranstaltungsverkehre, ivm gmbH, Frankfurt a. Main, 2007.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Parkleitsystem'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Durch das Parkleitsystem soll der Kraftfahrzeugverkehr so geleitet werden, dass die Fahrzeugführer auch ohne Streckenkenntnis kontinuierlich bis zum Parkziel geführt werden. Bereits an den Ortseingängen sollte auf großen Ankündigungstafeln auf das gesamte öffentliche Parkraumangebot leicht verständlich aufmerksam gemacht werden, z.&amp;amp;nbsp;B. mit einer auf die jeweilige Fahrtrichtung bezogenen vereinfachten Darstellung von Parkbereichen. Erläuterungstafeln mit erweitertem Inhalt, z.&amp;amp;nbsp;B. mit Darstellung der Hauptrouten zu den Parkmöglichkeiten auf einem vereinfacht dargestellten Stadtgrundriss, gegebenenfalls mit Kennzeichnung und Benennung der Standorte usw. lassen sich in der Regel nicht in der während der Vorbeifahrt verfügbaren Zeit lesen und begreifen. In diesem Fall wird empfohlen, für mindestens 2 Fahrzeuge Haltemöglichkeiten einzurichten, um den Fahrzeugführern Gelegenheit zur Informationsaufnahme zu geben. Auf diese Haltemöglichkeiten sollte frühzeitig hingewiesen werden.“ (FGSV, 2005)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:7&amp;quot;&amp;gt;Empfehlung für die Anlagen des Ruhenden Verkehrs, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Köln, 2005.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Fragestellungen sollen bei der Wegweisung zu den Parkplätzen berücksichtigt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ist ein dynamisches (ggf. manuell: umklappbare Schilder) Parkleitsystem möglich/notwendig oder reicht ein statisches Parkleitsystem, da mit keinem erhöhtem Parksuchverkehr bei Überfüllung eines Parkplatzes zu rechnen ist? &lt;br /&gt;
* Welche vorhandenen Parkleitsysteme können genutzt werden/müssen abgeschaltet oder verdeckt werden?&lt;br /&gt;
* An welchen Stellen müssen Wegweiser Richtung Veranstaltungsort/Parkplätzen aufgestellt werden? (Abbiegebeziehungen, Wiederholung der Beschilderung auf gerader Strecke zur Reduzierung von Verunsicherung)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beschilderung von den Parkplätzen zur Veranstaltung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wegweisung der von den Parkplätzen kommenden Besucher sollte in das [[#Beschilderungskonzept|Beschilderungskonzept]] für Fußgänger integriert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Haltebereiche'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor allem bei Veranstaltungen, zu denen ein hoher Anteil Jugendlicher erwartet wird, sollten Haltebereiche für den Hol- und Bringverkehr vorgehalten werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer hohen erwarteten Zahl von Personen, die mit dem Pkw abgeholt werden, soll auch ein Konzept erstellt werden, wie sich die abzuholenden Personen und die abholende Personen finden können. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass bei Großveranstaltungen häufig das Handynetz zusammenbricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Haltebereiche können bei erwarteter geringer Nutzung durch private Pkw auch für Taxi-Verkehre ausgewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Sonderverkehre===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter Sonderverkehren sind u.&amp;amp;nbsp;a. Lieferverkehre, Anreiseverkehr von Schaustellern und Personal, Sanitäts- und Rettungsdienste und Parksuchverkehr zu verstehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist zu prüfen, ob für diese Verkehre auch Maßnahmen getroffen werden müssen (z.&amp;amp;nbsp;B. spezielle Wegweisung und Ausweisung gesonderter Wege/Gassen als Rettungswege).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Überlagerung von Sonder- und Besucherverkehren ist möglichst zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Handlungsfelder im ÖPNV sind zu betrachten und hierfür eine Planung im angemessenen Umfang durchzuführen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wege des An- und Abreiseverkehrs&lt;br /&gt;
* Kapazität im ÖV (Fahrzeugkapazität, Kapazität der Haltestellen und Zugänge)&lt;br /&gt;
* Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um das zu bewältigende Verkehrsaufkommen in Zügen, Straßenbahnen und Bussen abschätzen zu können, müssen für folgende Bereiche Annahmen getroffen werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Tägliche Besucherzahl&lt;br /&gt;
* Spitzenstunde der An- und Abreise&lt;br /&gt;
* Verkehrsmittelwahl (Wie viele Besucher kommen mit dem ÖPNV/SPNV?)&lt;br /&gt;
* Einzugsgebiet (Woher kommen die Besucher?)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vergleichswerte für diese Kenngrößen, die bei Bedarf zur Abschätzung für die zu planende Veranstaltung herangezogen werden können, finden Sie im Sicherheitsbaustein [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation#Vergleichsgrößen|Veranstaltungsspezifische Kenngrößen]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für jede Veranstaltung sollen die Kapazitäten des ÖV überprüft werden, um ggf. an sinnvollen Stellen in Absprache mit den Verkehrsbetrieben die Gefäßgrößen (Anzahl der Sitz- und Stehplätze) bzw. die Taktung zu erhöhen und somit höhere Kapazitäten zu schaffen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Hierzu sind folgende Arbeitsschritte durchzuführen:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 1: Ermittlung der Verteilung der Besucher auf die An-/Abreiseachsen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es muss eine Abschätzung erfolgen, wie sich die Besucher auf die schienen- und straßengebundenen ÖPNV-Linien verteilen. Hierbei hilft die Verteilung der Besucher im angenommenen Einzugsgebiet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 2: Überprüfung der Netzkapazität'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um eine reibungslose Anreise zu gewährleisten soll überschlägig überprüft werden, ob die für den An- und Abreiseverkehr ermittelten Linien den Veranstaltungsverkehr zusätzlich zum normalen Verkehr aufnehmen können. (vgl. [[#Netzkapazität|Netzkapazität]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Überprüfung sollte in der Regel von den Verkehrsbetrieben durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 3: Abstimmung von Maßnahmen mit den Verkehrsbetrieben'''&lt;br /&gt;
Falls eine Erhöhung der Kapazität erforderlich ist, sollten gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben Lösungen erarbeitet werden. Mögliche Maßnahmen finden sich unter [[#Abstimmung mit Verkehrsbetrieben|Abstimmung mit Verkehrsbetrieben]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Netzkapazität==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Folgenden werden Hinweise zur Abschätzung der Kapazität bzw. Auslastung der ÖV-Linien, Haltestellen/Bahnhöfe und Zugängen zu den Haltestellen und Bahnhöfen gegeben. Die eigentliche Prüfung und Umsetzung erfolgt durch die Verkehrsunternehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Netzkapazität zu überprüfen, ist im ersten Schritt zu ermitteln, wie viele Besucher in der Spitze (Hauptanreise-/abreisezeitraum) bzw. pro Tag erwartet werden. Dies ist mit dem Fassungsvermögen und dem Fahrplan der ÖV-Fahrzeuge abzugleichen. Hierbei ist auch die Auslastung durch Nicht-Veranstaltungsbesucher zu beachten. Die Überprüfung der ausreichenden Netzkapazität erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben. Eine ggf. erforderliche Erhöhung der Kapazitäten ist mit den Verkehrsbetrieben abzustimmen und im Konzept festzuhalten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Richtwerte für Kapazitäten von ÖV-Fahrzeugen sind in folgender Tabelle zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot;|'''ÖV-Fahrzeug'''||align=&amp;quot;center&amp;quot;|'''Anzahl Plätze je Fahrzeug'''&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | Standard-Linienbus || align=&amp;quot;center&amp;quot;| 70&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; |Gelenkbus || align=&amp;quot;center&amp;quot; | 100&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; |Straßenbahn M-Wagen, Doppeltraktion || align=&amp;quot;center&amp;quot; |240&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; |Stadtbahn B-Wagen, Doppeltraktion || align=&amp;quot;center&amp;quot; |360&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; |Zweisystemfahrzeug GT8, Doppeltraktion || align=&amp;quot;center&amp;quot; |440&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; |Regio Sprinter, 3-Wagen-Zug || align=&amp;quot;center&amp;quot; |520&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; |S-Bahn, Langzug || align=&amp;quot;center&amp;quot; |1300&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; |Regionalbahn, 8-Wagen-Zug || align=&amp;quot;center&amp;quot; |1300&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
(Quelle: Verkehr aktuell, 1997&amp;lt;ref name=&amp;quot;:20&amp;quot;&amp;gt;Verkehr aktuell. (1997). Freizeitmobilität. S. 57.&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abstimmung mit Verkehrsbetrieben===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Teilkonzept für den An- und Abreiseverkehr im ÖV muss immer in enger Absprache mit den jeweiligen Verkehrsbetrieben für den straßen- und schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr entwickelt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtig ist bei zusätzlichen Angeboten und besonderen Tickets, wie auch der Verlegung oder besonderen Einrichtung von Haltestellen, diese Maßnahmen an die Veranstaltungsteilnehmer zu kommunizieren (s. [[#Information/Öffentlichkeitsarbeit|Information/Öffentlichkeitsarbeit]]). Nicht zuletzt muss hierbei auch die Finanzierung von zusätzlichen Angeboten geklärt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Zusätzliches Angebot'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls die Kapazität des vorhandenen Angebots des ÖV nicht ausreicht, kann die Kapazität in Absprache mit den Verkehrsbetrieben mit folgenden Maßnahmen erhöht werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* bei Wochenendveranstaltungen: Fahrplan wie wochentags&lt;br /&gt;
* Sonderbusse/-züge auf besonders nachgefragten Routen (Taktverdichtung, -verlängerung, Einzelfahrt)&lt;br /&gt;
* Verlängerung der Züge/Straßenbahnen (z.&amp;amp;nbsp;B. Doppel- statt Einzeltraktion)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausbau des ÖV-Angebots kann auch zur Steigerung der Attraktivität beitragen. (s. auch [[#Veranstaltungsspezifische Kenngrößen|Veranstaltungsspezifische Kenngrößen]]/[[An- und Abreise|Beeinflussung des Verkehrsverhaltens]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(Sonder-) Haltestellen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der Haltestellen sind folgende Punkte zu prüfen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sind die Aufstellbereiche/Bahnsteige und die Zugänge zu Bussen und Bahnen für die erwartete Besucherzahl ausreichend dimensioniert?&lt;br /&gt;
* Sind Haltestellen in akzeptabler Entfernung zum Veranstaltungsgelände vorhanden oder sind in der Nähe des Veranstaltungsgeländes Sonderhaltestellen für Busse einzurichten? &lt;br /&gt;
* Müssen Haltestellen aufgrund der veranstaltungsbedingten Änderung der Verkehrsführung verlegt werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Ticketgestaltung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Nutzung des ÖV kann durch verschiedene Varianten von Sondertickets attraktiver gestaltet werden. Varianten können sein:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Veranstaltungsticket 1 (im Eintritt zur Veranstaltung ist die Benutzung des ÖV enthalten)&lt;br /&gt;
* Veranstaltungsticket 2 (für die Veranstaltung gibt es ein extra ÖV-Ticket mit Sonderkonditionen)&lt;br /&gt;
* Erweiterung der Gültigkeit von normalen Tickets, z.&amp;amp;nbsp;B.:&lt;br /&gt;
** ein Tagesticket gilt für mehrere Tage (z.&amp;amp;nbsp;B. bei zwei-/drei-tägigen Veranstaltungen)&lt;br /&gt;
** ein 1-Personen-Tagesticket gilt für mehrere Personen&lt;br /&gt;
** ein Einzelticket gilt als Tagesticket&lt;br /&gt;
** im Parkticket (P+R) ist die Benutzung des ÖV inklusive&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gibt es auch die Möglichkeiten der kostenfreien Shuttle-Busse oder die weitgreifende Möglichkeit der kostenfreien Nutzung des ÖPNV im Stadtgebiet während des Veranstaltungszeitraums.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls sich aus den oben genannten Punkten Handlungsbedarf ergibt, sind die Maßnahmen entsprechend im Konzept festzuhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Radverkehr==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Handlungsfelder im Radverkehr sind zu betrachten und hierfür eine Planung im angemessenen Umfang durchzuführen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wege des An- und Abreiseverkehrs&lt;br /&gt;
* Parkraumgestaltung&lt;br /&gt;
* [[#Beschilderungskonzept|Beschilderungskonzept]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um das zu bewältigende Verkehrsaufkommen auf Straßen und den Abstellbereichen abschätzen zu können, müssen für folgende Bereiche Annahmen getroffen werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Tägliche Besucherzahl&lt;br /&gt;
* Spitzenstunde der An- und Abreise&lt;br /&gt;
* Verkehrsmittelwahl (Wie viele Besucher kommen mit dem Rad?)&lt;br /&gt;
* Einzugsgebiet (Woher kommen die Besucher?)&lt;br /&gt;
* Umschlagrate (Wie viele Besucher sind maximal gleichzeitig anwesend?)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vergleichswerte für diese Kenngrößen finden sich im Sicherheisbaustein [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation#Vergleichsgrößen|Veranstaltungsspezifische Kenngrößen]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wege des An- und Abreiseverkehrs===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für jede Veranstaltung soll die Kapazitäten der Hauptzufahrtsrouten des Radverkehrs und der Radabstellanlagen überprüft werden, um ggf. an sinnvollen Stellen weitere Bereiche für Radabstellanlagen einzurichten (z.&amp;amp;nbsp;B. auf Schulhöfen, Plätzen oder Grünflächen) oder Streckenführungen an die Situation anzupassen, um Konflikte mit dem MIV oder Fußgängern zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hierzu sind folgende Arbeitsschritte durchzuführen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 1: Definition von An-/Abreiseachsen und Verteilung der Rad fahrenden Besucher auf die An-/Abreiseachsen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 2: Überprüfung der Leistungsfähigkeit/des Konfliktpotenzials der Routen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 3: Erstellung eines Maßnahmenkatalogs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 1: Definition von An-/Abreiseachsen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Definition von An-/Abreiseachsen zum Veranstaltungsgelände ist mit dem Veranstalter oder den örtlichen Behörden abzustimmen. Es ist zu prüfen, ob Erfahrungswerte von anderen Veranstaltungen vorliegen oder bestimmte Achsen aufgrund attraktiver Routen oder der vorhandenen Radverkehrsanlageninfrastruktur besonders stark frequentiert werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 2: Überprüfung der Leistungsfähigkeit/des Konfliktpotentials'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sind An-/Abreiseachsen definiert, ist zu prüfen, ob diese Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern hervorrufen können. Radverkehrsrouten sollen so angelegt werden, dass keine zusätzlichen Konflikte mit Fußgängern oder dem MIV entstehen. So können z.&amp;amp;nbsp;B. Konflikte mit Fußgängern entstehen, wenn der Radverkehr Gehweg begleitend geführt wird und diese beiden Gruppen durch zu hohes Fußgänger- oder Radfahreraufkommen den jeweils anderen Bereich mitnutzen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des Weiteren sollen auch die Stellplatzkapazitäten überprüft und ggf. angepasst bzw. erweitert werden. (s. Parkraumgestaltung) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 3: Erstellung eines Maßnahmenkatalogs'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mögliche Maßnahmen sollten mit allen relevanten Akteuren diskutiert und abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Maßnahmen zur Konfliktvermeidung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei erwartetem hohen Fußgänger- und/oder Radfahreraufkommen sollten die beiden Verkehrsteilnehmergruppen getrennt geführt werden. Dies kann erreicht werden durch:&lt;br /&gt;
* Trennung durch z.&amp;amp;nbsp;B. Absperrgitter, &lt;br /&gt;
* getrennte Führung Gehweg/Fahrbahn (ggf. Kfz-Verkehr einschränken)&lt;br /&gt;
* getrennte Wegweisung/Routenführung von Fußgängern und Radfahrern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Parkraumgestaltung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziel einer angemessenen Parkraumgestaltung für den Radverkehr soll sein, eine ausreichende Anzahl von Radabstellanlagen vorzuhalten und diese möglichst veranstaltungsnah anzuordnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Standortwahl'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für  die Akzeptanz von Abstellanlagen ist besonders wichtig, dass &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* diese radverkehrlich erschlossen sind (FGSV, 2012),&amp;lt;ref name=&amp;quot;:9&amp;quot;&amp;gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (2012). Hinweise zum Fahrradparken. Köln: FGSV-Verlag.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, da mit Kosten verbundene Abstellanlagen nur akzeptiert werden, wenn sie auch bewacht sind oder bestimmte Services anbieten (FGSV, 2012),&amp;lt;ref name=&amp;quot;:9&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Abstellanlagen dem Fahrtziel direkt zugeordnet sowie ungehindert und auf kurzem Wege erreichbar sind,&lt;br /&gt;
* diese an das Radverkehrsnetz verkehrssicher angebunden werden und günstig - insbesondere zur Zufahrtrichtung - anzulegen sind, denn eine vor dem Ziel gelegene Anlage wird besser angenommen, als eine hinter dem Ziel gelegene,&lt;br /&gt;
* diese ausreichend, auffällig und einheitlich beschildert sind. Dieses erleichtert den Radfahrern die Orientierung und fördert zudem die Fahrradnutzung. Wenn der Fahrradparkplatz schwer aufzufinden ist, werden nur wenige Radfahrer das Angebot nutzen, (ADFC, 2014)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:12&amp;quot;&amp;gt;ADFC Landesverband Hamburg e.V. (2014). Fahrradparken bei Großveranstaltungen. Hamburg.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* diese zu beleuchten sind, um ein Sicherheitsgefühl zu gewährleisten und eine stärkere Nachfrage zu erzeugen. (ADFC, 2014)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:12&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
Für eine geeignete Standortwahl ist zusammenfassend zu beachten, dass Radabstellanlagen an allen Zielpunkten in unmittelbarer Nähe zu den Eingängen, bei starken parallelen Fußgängerverkehrsströmen (z.&amp;amp;nbsp;B. an Veranstaltungsorten) aber getrennt von diesen, angeordnet werden sollen.(FGSV, 2012)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:9&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Abstellanlagen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlagen sind so anzuordnen, dass die Fahrräder anzuschließen sind und kippsicher aufgestellt werden können. Dazu sind Abstellanlagen mit Fahrradbügeln zu bevorzugen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Breite eines Fahrrads etwa 0,7&amp;amp;nbsp;m und die Länge im Allgemeinen 2&amp;amp;nbsp;m beträgt und Platz zum Ein- und Ausparken benötigt wird, sollte der Abstand zwischen den Bügeln mindestens 0,8&amp;amp;nbsp;m betragen (Abbildung Systemskizze). Stehen die Bügel zu nah, nutzen die Radfahrenden oftmals nicht alle Abstellflächen. Außerdem werden die Räder leicht beschädigt oder die Kleidung verschmutzt. Ist der Abstand zu groß, werden die Räder zwischen korrekt geparkte Räder geschoben und blockieren so den Zugang. (ADFC, 2014)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:12&amp;quot;&amp;gt;Fahrradparken bei Großveranstaltungen, ADFC Landesverband Hamburg e.V., , Hamburg, 2014.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
Radabstellanlage.jpg|Systemskizze Radabstellanlage &lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Großveranstaltungen an wechselnden Orten bieten sich temporäre Abstellplätze mit transportablen Fahrradhaltern an. Empfohlen werden transportable Fahrradhalter nach dem Prinzip der Anlehnbügel. Hierzu werden Anlehnbügel durch Querverstrebungen an den Fußpunkten dauerhaft oder temporär miteinander verbunden. Für Veranstaltungen mit nur vorübergehend großer Parkraumnachfrage können transportable Fahrradhalter auch als größere Reihenanlagen aufgestellt werden. Gegebenenfalls ist eine Verdübelung vorzusehen, um Diebstahl oder unbeabsichtigtes Verrücken zu vermeiden. (FGSV, 2012)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:9&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alternativen können Absperrgitter oder auch Wellenbrecher sein, da diese zusätzlich auf freien Flächen kostengünstig aufgestellt werden können. Allerdings kann durch die teilweise dünnen Gitterstäbe kein optimaler Diebstahlschutz geboten werden. Daher ist zu prüfen, ob Personal die Radabstellanlagen überwacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Organisation'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Personal an den Abstellanlagen kann weitere einfache Dienstleistungen wie z.&amp;amp;nbsp;B. Pannenhilfe, Fahrradreinigung, Gepäckaufbewahrung oder Zeitungen und Infomaterial zur Veranstaltung bereitstellen. Die Öffnungszeiten von Fahrradwachen sollten sich am Veranstaltungszeitraum der Großveranstaltung orientieren. Durch eine Person können etwa 100 Stellplätze bewacht sowie die Annahme und Ausgabe der Fahrräder abgewickelt werden. Bei höheren Stellplatzkapazitäten, pulkartigem Auftreten oder wenn weitere einfache Dienstleistungen angeboten werden sollen, empfiehlt sich eine entsprechende Aufstockung des Personals. (FGSV, 2012)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:9&amp;quot;&amp;gt;Hinweise zum Fahrradparken, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Köln, 2012.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betreiber von Fahrradwachen und Fahrradstationen können Fahrradfachbetriebe, Gebäudedienstleistungsgesellschaften, gemeinnützige soziale Gesellschaften oder auch Kioskpächter, Taxenunternehmen oder Mobilitätszentralen sein. Betreiber temporärer Fahrradwachen können insbesondere auch die Organisatoren der Veranstaltungen sein. (FGSV, 2012)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:9&amp;quot;&amp;gt;Hinweise zum Fahrradparken, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Köln, 2012.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Eine innovative Möglichkeit die Fahrräder während einer Großveranstaltung abzustellen, ist die sog. „FahrradGarderobe“. Diese basiert auf dem Prinzip der Jackengarderobe und bietet auf Großveranstaltungen die Möglichkeit einer veranstaltungsnahen, sicheren, bewachten und versicherten Radabstellanlage. Mit diesem Prinzip wird vermieden, dass Fluchtwege zugestellt werden und zusätzlich wird Parkraum eingespart.&amp;lt;ref &amp;gt;http://fahrradgarderobe.de/&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Fußgänger==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Handlungsfelder im Fußgängerverkehr sind zu betrachten und hierfür eine Planung im angemessenen Umfang durchzuführen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wege des An- und Abreiseverkehrs (ggf. Binnenverkehr)&lt;br /&gt;
* [[#Beschilderungskonzept|Wegweisung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben Besuchern, die aus dem unmittelbaren Umfeld zu Fuß zur Veranstaltung anreisen, sind als Hauptquellen des Fußgängerverkehrs die ÖV-Haltestellen und die Parkplätze zu berücksichtigen. Dementsprechend soll das zu bewältigende Fußgängeraufkommen auf Gehwegen abgeschätzt werden, hierfür müssen für folgende Bereiche Annahmen getroffen werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Tägliche Besucherzahl&lt;br /&gt;
* Spitzenstunde der An- und Abreise&lt;br /&gt;
* Verkehrsmittelwahl (Wie viele Besucher kommen zu Fuß, von den Haltestellen/Parkbereichen?)&lt;br /&gt;
* Einzugsgebiet (Woher kommen die Besucher (Wohngebiete, Haltestellen, Parkbereiche)?)&lt;br /&gt;
Vergleichswerte für diese Kenngrößen finden Sie im Sicherheitsbaustein [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation#Vergleichsgrößen|Veranstaltungsspezifische Kenngrößen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Kapazitätsberechnungen und Verkehrsprognosen können folgende Verfahren angewendet werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Handrechenverfahren|Handrechenverfahren]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Mikrosimulation des Fußgängerverkehrs|Simulationen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wege des An- und Abreiseverkehrs===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für jede Veranstaltung sollen die Kapazitäten der Hauptrouten überprüft werden, um ggf. Streckenführungen an die Situation anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hierzu sind folgende Arbeitsschritte durchzuführen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 1: Definition von An-/Abreiseachsen und Verteilung der Besucher auf die An-/Abreiseachsen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 2: Überprüfung der Leistungsfähigkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 3: Erstellung eines Maßnahmenkatalogs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 1: Definition von  An-/Abreiseachsen''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im ersten Schritt gilt es die Anbindung des Veranstaltungsgeländes im Nahbereich zu analysieren, insbesondere zu den nahegelegenen Haltestellen und ggf. Bahnhöfen, wie auch den Parkbereichen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist davon auszugehen, dass Besucher, die aus dem Umfeld zu Fuß anreisen, keine Wegweisung benötigen und voraussichtlich nicht auf eine Wegweisung achten, da sie Ortskenntnisse besitzen. Demgegenüber können ortsfremde Besucher, die hauptsächlich von Haltestellen oder Parkbereichen zum Veranstaltungsgelände zu Fuß gehen, durch eine Wegweisung in ihrer Routenwahl beeinflusst werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammengefasst können folgende Bereiche Fußgängerquellverkehr erzeugen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wohngebiete (Nahbereich der Veranstaltung bis ca. 2&amp;amp;nbsp;km Entfernung)&lt;br /&gt;
* Fußgänger ab Bahnhöfen und anderen Haltestellen des ÖV&lt;br /&gt;
* Fußgänger ab Parkplätzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 2: Überprüfung der Leistungsfähigkeit'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anreiseachsen sollen auch für Fußgänger analysiert werden, dabei sind die Kapazitäten der Gehwege, insbesondere in Bereichen von Engstellen, wie z.&amp;amp;nbsp;B. unter Brücken oder in Tunnelbereichen zu überprüfen. Zu beachten ist hierbei ggf. auch das pulkartige Ankommen und „Abfließen“ von Veranstaltungsbesuchern z.&amp;amp;nbsp;B. an Bahnhaltestellen, das zu kurzfristigen Engpässen in den Gehbereichen bzw. auf den Gehwegen führen kann. Dieses „Phänomen“ gilt es entsprechend bei der Überprüfung von Wartebereichen an Fußgängerlichtsignalanlagen zu berücksichtigen. Besondere Gefahrensituationen können in diesem Zusammenhang entstehen, wenn Fußgänger aufgrund einer Überfüllung des Gehweges auf die Straße ausweichen. Hier gilt es diese Problematik in der Planung aufzugreifen und starke Ströme verschiedener Verkehrsmittel möglichst getrennt zu leiten, um insbesondere die Überlagerung von starken Fußgänger- und Kfz-Strömen zu verhindern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Betrachtung sollten uni- und bidirektionale Fußgängerströme unterschieden werden.&lt;br /&gt;
Die Leistungsfähigkeit kann mit dem im Kapitel &amp;quot;Innere Erschließung&amp;quot; beschriebenen [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Handrechenverfahren|Handrechenverfahren]] ermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ausgestaltung der [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Flucht- und Rettungswege|Flucht- und Rettungswege ]] bedarf einer genauen Überprüfung und kann mit Hilfe von Kenngrößen aus [[#Regelwerke |Regelwerken]] berechnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 3: Erstellung eines Maßnahmenkatalogs'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls die vorhandenen Gehwegbreiten für den zu erwartenden Fußgängerstrom nicht ausreichen, sollten Maßnahmen erarbeitet und im Konzept festgehalten werden. Maßnahmen können u.&amp;amp;nbsp;a. sein: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wegweisungskonzept für Fußgänger zur Benutzung von Wegen mit ausreichender Fußgängerkapazität (Alternativrouten zur Entzerrung und Verteilung, unter Beachtung von Flucht- und Rettungswegen)&lt;br /&gt;
* spätere Zusammenführung von Hauptrouten des Fußgängerverkehrs&lt;br /&gt;
* Entflechtung des Fußgängerverkehrs vom Rad- oder motorisierten Verkehr durch verkehrstechnische Maßnahmen, wie z.&amp;amp;nbsp;B.:&lt;br /&gt;
** Einrichtung von Einbahnstraßen&lt;br /&gt;
** Sperrung von Straßen für den Durchgangsverkehr bzw. alle (Kraft-)Fahrzeuge&lt;br /&gt;
** Parkverbote&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Führung des Fußgängerverkehrs muss auch im  [[#Beschilderungskonzept |Wegweisungskonzept]] berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Simulationen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während die mikroskopische Verkehrsmodellierung das individuelle Verhalten der Verkehrsteilnehmer an einzelnen Knoten nachbilden kann, werden mit makroskopischen Verkehrsmodellen überörtliche Verkehrsbeziehungen bewertet. Verkehrsstärke (Fahrzeuge pro Zeiteinheit), Verkehrsdichte (Fahrzeuge pro Längeneinheit) und fahrbare Geschwindigkeit lassen sich aus makroskopischen Verkehrsmodellen prognostizieren und erlauben damit eine Aussage über Routenwahl sowie den Verkehrszustand einer einzelnen Strecke (z.&amp;amp;nbsp;B. Stau, Stop-and-Go, freier Verkehrsfluss).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die mikroskopischen Modelle bilden einzelne Fahrer/Fahrzeuge- oder Fußgänger-Einheiten mit ihrer jeweils individuellen Charakteristik ab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Makroskopisch===&lt;br /&gt;
====Fahrzeuge IV und ÖV====&lt;br /&gt;
Ein makroskopisches Modell besteht üblicherweise aus einem Netzmodell, einem Verkehrsnachfragemodell und einem oder mehreren Wirkungsmodellen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das '''Netzmodell''' enthält die Daten des Verkehrsangebotes. Es besteht aus Verkehrsbezirken, Knoten, Haltestellen, den Strecken des Straßen- und Schienennetzes sowie aus den ÖV-Linien mit ihren Fahrplänen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das '''Verkehrsnachfragemodell''' enthält die Daten der Verkehrsnachfrage: Quelle, Ziel und Zahl der Fahrtenwünsche (als 2-dimensionale Matrix auf Ebene der Verkehrsbezirke), evtl. Ganglinie der Nachfrage. Zur Nachbildung der realen Nachfrageverhältnisse werden mathematische Modelle genutzt. Dies geschieht häufig in einem Vierstufenmodell, das sich aus den Elementen &lt;br /&gt;
*Verkehrserzeugung (Verkehrsnachfrage),&lt;br /&gt;
*Verkehrsverteilung (Zielwahl),&lt;br /&gt;
*Verkehrsaufteilung (Verkehrsmittelwahl) und &lt;br /&gt;
*Verkehrsumlegung (Wege- und Routenwahl)&lt;br /&gt;
zusammensetzt. Es werden die Verkehrsströme (Verflechtungen) zwischen den Verkehrsbezirken auf Basis von Bevölkerungsdaten (Struktur- und Verkehrsverhaltensdaten), der räumlichen Nutzungsstrukturen und des Verkehrsangebotes berechnet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Netz- und Nachfragemodell sind die Eingangsdaten für die '''Wirkungsmodelle'''. Je nach Software können verschiedene Wirkungsmodelle zur Analyse und Bewertung eines Verkehrsangebotes genutzt werden. Das Benutzermodell bildet das Verkehrsverhalten der ÖV-Fahrgäste und Kfz-Fahrer nach. Es ermittelt so Belastungszahlen und benutzerbezogene Kenngrößen wie etwa Reisezeit oder Umsteigehäufigkeit. Weitere Wirkungsmodelle können etwa betriebliche Kennzahlen des ÖV oder Umweltauswirkungen des MIV abbilden. (PTV GROUP, 2013)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:5&amp;quot;&amp;gt;PTV GROUP. (2013). PTV VISUM 13 – Grundlagen. Karlsruhe.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anwendungsmöglichkeiten der makroskopischen Fahrzeugsimulation sind im Veranstaltungsbereich der Zu- und Abfluss. Aufgrund des im Vergleich zur Mikrosimulation geringeren Modellierungsaufwandes und der überschaubaren Anforderungen an die Rechnerleistung ist die mögliche Größe des Untersuchungsgebietes quasi unbegrenzt und könnte in einem gewissen Abstrahierungsgrad auf ganz Deutschland oder sogar Europa ausgedehnt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In PTV GROUP, 2013&amp;lt;ref name=&amp;quot;:3&amp;quot;/&amp;gt; wird eine Handlungsempfehlung mit beispielhafter Modellrechnung, von der Nachfrageberechnung über die Erstellung des Netzmodells bis zur Umsetzung eines Wirkungsmodells, gegeben. Diese zeigt detailliert eine mögliche Vorgehensweise zum Aufbau eines entsprechenden Modells auf. Im Folgenden werden die zu erwartenden Ergebnisse und deren mögliche Weiterverwendung beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Liegen Netz- und Nachfragemodell vor, erfolgt im Anschluss eine Umlegung der Nachfrage auf das Netzmodell. Ergebnisse dieser ersten Simulation sind Belastungszahlen für MIV, ÖV, Rad- und Fußverkehr inklusive Veranstaltungsverkehr für das gesamte Netzmodell. Da MIV und ÖV das Veranstaltungsgelände nicht als direktes Ziel haben, sondern Parkplätze bzw. Haltestellen, erfolgt für diese Verkehre eine weitere Umlegung, welche die anfallenden Fußwege zum Gelände berechnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem zweiten Schritt werden die Parkplätze als Quellbezirke genutzt. Zu diesen Eventverkehren wird der originäre Fußverkehr &amp;quot;Wohnung–Veranstaltung&amp;quot; aus der Nachfrageberechnung addiert, um eine Gesamtfußverkehrsmatrix zu erhalten. Ergebnis der zweiten Umlegung sind die Fußgängerverkehrsmengen im Umfeld des Veranstaltungsgeländes zwischen Parkplätzen, ÖV-Haltestellen und den Zugängen zum Veranstaltungsort.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die ermittelten Verkehrsbelastungen sowohl für die Anzahl Fahrzeuge, die Besetzung von ÖV-Linien als auch Fußgängerzahlen können anschließend als Grundlage für statische Handrechenverfahren nach HBS (vgl. Kapitel 2.2.2 oder 3.1.1) oder dynamische Verfahren wie z.&amp;amp;nbsp;B. Mikrosimulation (vgl. folgendes Kapitel oder Kapitel 3.1.3) zur Berechnung von Leistungsfähigkeiten der Verkehrsinfrastruktur dienen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Fußgänger====&lt;br /&gt;
Auch die makroskopische Modellierung von Fußgängerströmen ist im Veranstaltungsbereich sinnvoll möglich und einsetzbar (siehe Schritt 2 in PTV GROUP, 2013&amp;lt;ref name=&amp;quot;:3&amp;quot;/&amp;gt;). Wenn es darum geht, für die Gesamtheit aller Besucher optimale Wege bzw. Routen im Zu- oder Abfluss einer Veranstaltung vorzugeben, ist die Nutzung eines makroskopischen Netzwerkmodells sinnvoll. In Summe über alle Besucher führt diese Methode zu minimalen Reisezeiten, auch wenn es für den Einzelnen zu einer Verlängerung des Weges führen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mikrosimulation===&lt;br /&gt;
====Fahrzeuge IV und ÖV====&lt;br /&gt;
In mikroskopischen Simulationsmodellen bilden die einzelnen Fahrzeuge das kleinste Element, aus denen sich ein Verkehrsstrom zusammensetzt. In der Simulation werden sowohl die individuellen Eigenschaften verschiedener Fahrzeuge und Fahrer als auch die Interaktionen der Fahrzeuge untereinander nachgebildet. Die Modelle setzten sich aus einzelnen Teilmodellen zusammen. Dazu gehört grundsätzlich ein Netzmodell, in dem sämtliche für die Simulation relevanten Daten der Infrastruktur im Untersuchungsgebiet hinterlegt sind, wie die Anzahl der Fahrstreifen, Knotenpunkte mit ihren geometrischen und topologischen Eigenschaften oder Lichtsignalanlagen mit den dazugehörigen Regelalgorithmen. Dazu kommen verschiedene Verhaltensmodelle (z.&amp;amp;nbsp;B.: Fahrzeugfolgemodell, Fahrstreifenwechselmodell oder Routenwahlmodell), in denen Rechenalgorithmen zur Nachbildung des Fahrverhaltens zusammengefasst sind&amp;lt;ref name=&amp;quot;:2&amp;quot;&amp;gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (2006). Mikroskopische Verkehrssimulation – Grundlagen und praktische Hinweise zur Anwendung. Köln: FGSV-Verlag.&amp;lt;/ref&amp;gt; (FGSV, 2006).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtigste Anwendungsfälle der mikroskopischen Fahrzeugsimulation sind im Veranstaltungsbereich der Zu- und Abfluss. Aufgrund des hohen Modellierungsaufwandes und der hohen erforderlichen Rechnerleistungen ist die mögliche Größe des Untersuchungsgebietes allerdings begrenzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verkehrsmengen können auf unterschiedlichen Wegen in das Modell eingespeist werden. Sollten die Werte aus einem makroskopischen Modell stammen, können sie quasi automatisiert in Matrixform importiert werden. Sollten die Werte aus einer Verkehrszählung stammen und durch eine Handumlegung hochgerechnet worden sein, können sie auch als Abbiegeanteile (Aufteilung des in einer Zufahrt ankommenden Verkehrs auf die möglichen Abbiegerichtungen) in das Modell übernommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Auswertung der Ergebnisse muss darauf geachtet werden, dass mehrere Simulationsläufe durchgeführt werden müssen, um eine statistische Sicherheit für die Interpretation der Ergebnisse zu erlangen (FGSV, 2006).&amp;lt;ref name=&amp;quot;:2&amp;quot;/&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die in den Simulationstools integrierten Auswerteoptionen ermöglichen zumeist die Ermittlung und statistische Aufbereitung praktisch aller denkbaren verkehrlichen Kenngrößen. Zu diesen zählen: Verkehrsstärke, Dichte bzw. Belegungsgrad, (mittlere) Geschwindigkeit, Reisezeit, Zeitlückenverteilung, Verlustzeiten usw. Die Einordnung der Ergebnisse kann auf Basis des HBS &amp;lt;ref name=&amp;quot;:1&amp;quot;/&amp;gt; (FGSV, 2005) erfolgen. So kann z.&amp;amp;nbsp;B. die Qualität des Verkehrsablaufs (Level of Service) an einer Straßenverkehrsanlage ermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein wesentlicher Vorteil einer durch eine Mikrosimulation gestützten Untersuchung ist die mögliche Visualisierung der Verkehre. Durch die Präsentation eines Simulationsvideos können auch fachfremden Personen die Verkehrszusammenhänge verständlich und anschaulich dargestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Fußgänger====&lt;br /&gt;
Ähnlich den mikroskopischen Modellen für Fahrzeuge betrachten mikroskopische Fußgängermodelle das zu simulierende Objekt (den Fußgänger) als Individuum. Sie haben das Ziel, Interaktionen zwischen den Fußgängern und deren Fluss innerhalb vorgegebener Geometrien zu beschreiben. Dabei sollen lokale Phänomene wie Stau vor Engstellen, Stauwellen oder Bahnenbildung im Gegenstrom möglichst realistisch nachgebildet werden. Abgesehen von Stauwellen, welche auch im Straßenverkehr existieren, zeigt sich an dieser Stelle der bedeutendste Unterschied zwischen Fahrzeugen und Fußgängern. Fahrzeuge stellen sich im Stau hintereinander, Fußgänger eher in einer traubenform auf. Die Bahnenbildung im Gegenstrom bei Fahrzeugen ist durch Fahrstreifen in der Regel klar vorgegeben. Bei den Fußgängern entsteht sie dadurch, dass Menschen dazu tendieren, anderen zu folgen, welche in dieselbe Richtung laufen. Dies vermeidet Kollisionen und führt zur Bahnenbildung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtigstes Unterscheidungskriterium mikroskopischer Fußgängersimulationsmodelle ist, ob es sich um ein kontinuierliches oder diskretes Modell handelt. Raumkontinuität beschreibt die Fähigkeit eines Modells, Einheiten (Fußgänger) auf einer definierten Fläche frei und kontinuierlich zu bewegen. Sie werden nicht anhand eines vorgegebenen Rasters bewegt, sondern können ihre Position in Abhängigkeit der Wunschrichtung und Geschwindigkeit frei wählen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Raumdiskrete Modelle hingegen richten die simulierten Einheiten an einem fest definierten Gitternetz aus. Jede Zelle des Gitternetzes hat eine bestimmte Eigenschaft und ist somit eine begehbare Fläche, ein Hindernis oder eine belegte Zelle. Die Bewegung eines Fußgängers wird durch die fortlaufende Blockierung hintereinander liegender Zellen dargestellt. Solche Modelle werden als zellulare Automaten bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Aufbau eines Mikrosimulationsmodells für Fußgänger gehört vergleichbar mit der mikroskopischen Fahrzeugsimulation ein Netzmodell bzw. in diesem Fall eher ein Flächenmodell, welches die Geometrie der zu untersuchenden Infrastruktur wiedergibt. Hierzu gehören „normale“ Bewegungsflächen, Hindernisse (Wände, Säulen, städtebauliches Mobiliar) und auch Rampen oder Treppen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Umfeld von Großveranstaltungen gibt es für die Fußgängersimulation folgende Anwendungsfälle:&lt;br /&gt;
*Zufluss zum Veranstaltungsgelände,&lt;br /&gt;
*Bewegungen auf dem Veranstaltungsgelände,&lt;br /&gt;
*Evakuierung der Veranstaltung und&lt;br /&gt;
*Regulärer Abfluss vom Veranstaltungsgelände.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die in der Simulation anzusetzenden Verkehrsmengen können je nach Anwendungsfall aus unterschiedlichen Quellen stammen wie z. B: &lt;br /&gt;
*Makroskopisches Verkehrsmodell (Kantenbelastung, Matrix oder Umsteigezahlen zwischen verschiedenen Verkehrsmodi) &lt;br /&gt;
*Fußgängerzählung&lt;br /&gt;
*Handumlegung&lt;br /&gt;
*Eintrittskarten, Erfahrungswerte früherer Veranstaltungen usw.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Analog der Fahrzeugsimulation sollten auch für die Fußgängersimulation mehrere Simulationsläufe zur Erlangung statistischer Sicherheit durchgeführt werden (FGSV, 2006).&amp;lt;ref name=&amp;quot;:2&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Auswertung der Modelle ist stark abhängig von der Art der Anwendung. Bei der Auswertung von Evakuierungsmodellen ist meist allein die Evakuierungszeit maßgebend. Bei der Bewertung von Zu- und Abfluss bzw. Bewegungen auf dem Gelände handelt es sich tendenziell eher um Komfortanalysen. Es soll gewährleistet sein, dass grundsätzlich genügend Gehfläche für alle Besucher vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Untersuchung sicherheitsrelevante Bedeutung bekommen, sofern festgestellt wird, dass etwa an Engstellen hohe Dichten auftreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit ist das wichtigste Auswertekriterium &amp;quot;Dichte&amp;quot; [Pers./m²] bereits genannt. Anhand der gemessenen Dichte lassen sich Bewertungen nach dem Level-of-Service-Konzept (LOS) vornehmen, u.&amp;amp;nbsp;a. gibt PTV GROUP, 2013&amp;lt;ref name=&amp;quot;:3&amp;quot;/&amp;gt; hierzu Grenzwerte vor. Andere Auswertungen wie Reisezeiten, Geschwindigkeiten oder Verlustzeiten sind zumeist ebenfalls möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Einsatz eines Videos sind auch die Ergebnisse einer Fußgängersimulation einem breiten, ggfs. fachfremden Publikum, anschaulich darstellbar. Somit ist eine deutlich höhere Akzeptanz der Ergebnisse zu erzielen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Intermodal===&lt;br /&gt;
Weniger weit verbreitet ist bisher die Simulation von Fahrzeugen (MIV, Busse und Schienenfahrzeuge) und Fußgängern in einem Modell. Mit dieser Option ist es möglich, die Interaktion zwischen Fahrzeugen und Fußgängern in einem Modell abzubilden. Folgende Anwendungsfälle lassen sich hiermit realitätsgetreu nachbilden:&lt;br /&gt;
*Geregeltes und ungeregeltes Queren von Fußgängern (auch abseits von Furten oder Zebrastreifen) über Straßen (inkl. „Rotgeher“),&lt;br /&gt;
*Ankunft und Abfahrt von Bussen oder Schienenfahrzeugen mit Nachbildung des Ein- und Aussteigevorgangs oder Verspätungslagen des öffentlichen Verkehrs,&lt;br /&gt;
*Shuttle-Bus Konzepte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Option, alle Verkehrsmodi in einem Modell untersuchen zu können, hilft insbesondere bei der Bewertung der zu- und abfließenden Verkehrsströme einer Großveranstaltung. Es kann eine ganzheitliche Betrachtung vorgenommen und damit eine höhere Planungssicherheit erreicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Anne Timmermann, Miriam Schwedler, Jürgen Gerlach (Bergische Universität Wuppertal), Andreas Schomborg (PTV Group)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschlie%C3%9Fung_der_Veranstaltung/%C3%84u%C3%9Fere_Erschlie%C3%9Fung_des_Veranstaltungsgel%C3%A4ndes&amp;diff=5711</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschlie%C3%9Fung_der_Veranstaltung/%C3%84u%C3%9Fere_Erschlie%C3%9Fung_des_Veranstaltungsgel%C3%A4ndes&amp;diff=5711"/>
		<updated>2015-06-21T17:51:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: /* Einzelnachweise */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Generelle Rahmenbedingungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Status: Final  &amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
:Autor: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Rahmenbedingungen der Veranstaltung sollen festgehalten werden, um verschiedenste Auswirkungen in der weiteren Planung abschätzen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Veranstaltungsrahmen || &lt;br /&gt;
*	Veranstaltungsart&lt;br /&gt;
*	Zeitraum (Jahreszeit, Wochentag, Dauer)&lt;br /&gt;
*	Veranstaltungsprogramm (↔ Ganglinie)&lt;br /&gt;
*	Veranstaltungsort &lt;br /&gt;
**      Eingangssituation: offen/geschlossen – Zwangspunkte/Engstellen&lt;br /&gt;
**      Lage (z.&amp;amp;nbsp;B. Innenstadt, öffentlicher Straßenraum, „Dauerfläche“, freies Feld)&lt;br /&gt;
*	Regelung Zutritt zur Veranstaltung (z.&amp;amp;nbsp;B. Ticket, Eintrittskontrolle, Anzahl Eingänge)&lt;br /&gt;
*	Beeinflussung durch Witterung&lt;br /&gt;
*	Parallelveranstaltungen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Besucherstruktur ||&lt;br /&gt;
*	Altersgruppe&lt;br /&gt;
*	Besucherstruktur&lt;br /&gt;
*	Einwohner/Ortsfremde&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Besucherzahl ||&lt;br /&gt;
*	gesamt, ggf. Verteilung über Tage/Wochen - Spitzentag&lt;br /&gt;
*	Größenverhältnis zu Einwohnerzahl&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Erfahrungen ||&lt;br /&gt;
*	Vergleiche mit vorhergegangener Veranstaltung&lt;br /&gt;
*	Erfahrungen aus anderen Veranstaltungen&lt;br /&gt;
*	Etablierte Maßnahmen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nachfrageberechnung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Status: Final  &amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
:Autor: Andreas Schomborg &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Motivation===&lt;br /&gt;
Bei jeder verkehrlich relevanten Veranstaltungsplanung sollte der Vorhabenträger eine Abschätzung des Verkehrsaufkommens im Personen- und Güterverkehr unter Einbezug aller Verkehrsmittel vornehmen. So können bereits im Vorfeld die verkehrliche Wirkung der Veranstaltung und daraus resultierende Probleme bewertet werden. Unter anderem gilt es Erreichbarkeit oder Auswirkungen des Verkehrsaufkommens für das Umfeld zu beurteilen. Daraus wiederum lässt sich ein möglicher Handlungsbedarf für eine Veränderung der Planung, der Infrastruktur oder des vorgesehenen Verkehrsangebots ableiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ermittlung der Nachfrage für den Normalverkehr===&lt;br /&gt;
Um Verkehrsanlagen außerhalb des Veranstaltungsgeländes bewerten zu können, ist es notwendig neben dem eigens durch die Veranstaltung induzierten Verkehr auch den sogenannten Normalverkehr oder die Grundbelastung zu kennen. Hierzu kann es grundsätzlich zwei Methoden geben:&lt;br /&gt;
*Soll nur der unmittelbare Bereich um das Veranstaltungsgelände herum bewertet werden, kann auf Daten aus einer Verkehrszählung zurückgegriffen werden.&lt;br /&gt;
*Sobald ein größerer Netzausschnitt betrachtet werden soll, ist der Einsatz eines makroskopischen Verkehrsmodells notwendig. (vgl. PTV GROUP, 2013)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:3&amp;quot;/&amp;gt;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ermittlung der Nachfrage für den Veranstaltungsverkehr===&lt;br /&gt;
Die Abschätzung der Gesamtnachfrage einer Veranstaltung sowie deren räumliche und modale Verteilung sind nur schwer aus Raumstrukturdaten abzuleiten. Daher ist es unumgänglich entsprechende Informationen vom Veranstalter einzuholen. Sofern Daten aus früheren Veranstaltungen vorliegen oder spezielle Befragungen für die Ermittlung von Daten möglich sind, sollten diese für die Modellierung berücksichtigt werden. Alternativ kann auf Informationen aus vorangegangenen Untersuchungen und Erhebungen zurückgegriffen werden. Folgende Einflussgrößen haben sich als maßgebend für die Abschätzung des Veranstaltungsverkehrs herausgestellt: &lt;br /&gt;
*'''Typisierung der Veranstaltung:''' Die Art der Veranstaltung hat u.&amp;amp;nbsp;a. Einfluss auf die Zusammensetzung der Besucher, den Einzugsbereich und die Ganglinie der Besucherankünfte.&lt;br /&gt;
*'''Ableitung der Besucherzahl:''' Entscheidend für den Sicherheitsaspekt einer Veranstaltung ist nicht die Gesamtbesucherzahl, sondern die Besucherzahl am Tag der größten Nachfrage bzw. zur Spitzenstunde. Sofern das Veranstaltungsgelände offen ist und kein kontrollierter Einlass erfolgt, sind die Besucherzahlen schwer abzuschätzen. Für verschiedene Veranstaltungsarten liegen Erfahrungswerte aus vorangegangenen Jahren als Richtwerte vor (vgl. [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation#Vergleichsgrößen|Veranstaltungsspezifische Kenngrößen]]).&lt;br /&gt;
*'''Veranstaltungsort:''' Die Lage des Veranstaltungsortes und dessen Erreichbarkeit, insbesondere auch die ÖV-Anbindung haben einen großen Einfluss auf das Einzugsgebiet der Veranstaltung und damit auch auf die Anzahl der potentiellen Besucher. Zentrumsnah kann ein großer Teil durch nichtmotorisierten Verkehr abgedeckt werden.&lt;br /&gt;
*'''Einzugsbereich der Besucher:''' Er resultiert zu einem großen Teil aus der Art bzw. Bekanntheit der Veranstaltung. Für eine Reihe von Veranstaltungen liegen bereits Erfahrungswerte vor (vgl.[[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation#Vergleichsgrößen|Veranstaltungsspezifische Kenngrößen]] oder Dienel &amp;amp; Schmithals, 2004&amp;lt;ref name=&amp;quot;:4&amp;quot;&amp;gt;Dienel, H.-L., Schmithals, J. (2004). Handbuch Eventverkehr. Berlin: Erich Schmidt Verlag.&amp;lt;/ref&amp;gt;).&lt;br /&gt;
*'''Zusammensetzung der Besuchergruppen:''' Alter, Geschlecht, Privat- oder Fachbesucher sind unterschiedliche Besuchermerkmale, die einen deutlichen Einfluss auf Verkehrsverhalten oder/und die Verkehrsmittelwahl haben.&lt;br /&gt;
*'''Parksituation für Pkw und Busse:''' Die Parksituation in der Nähe des Veranstaltungsgeländes hat einen deutlichen Einfluss auf die Wahl des Verkehrsmittels.&lt;br /&gt;
*'''Verkehrsangebot ÖV:''' Das Verkehrsangebot im ÖV hat ebenfalls einen entscheidenden Anteil an der Wahl des Verkehrsmittels &lt;br /&gt;
Eine mögliche modellgestützte Vorgehensweise zur Ermittlung der Verkehrsnachfrage wird detailliert in PTV GROUP, 2013&amp;lt;ref name=&amp;quot;:3&amp;quot;&amp;gt;PTV GROUP. (2013). Handlungsempfehlung zur Ermittlung der Verkehrsnachfrage und den daraus resultierenden Verkehrsströme bei Veranstaltungen. Karlsruhe.&amp;lt;/ref&amp;gt; beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Veranstaltungsspezifische Kenngrößen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Status: Final  &amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
:Autor: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Auswirkungen des Veranstaltungsverkehrs und die nötigen Maßnahmen planen zu können, müssen Kenngrößen abgeschätzt werden. Diese können für die Planung von Angeboten, aber auch zur Überprüfung von Überlagerungen mit anderen Verkehren herangezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Planung der An- und Abreiseverkehre einer Großveranstaltung sind Kenntnisse bzw. Annahmen über &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*	die Anzahl der an- und abreisenden Besucher im Tagesverlauf (Ganglinie), &lt;br /&gt;
*	die Entfernungsverteilung, &lt;br /&gt;
*	die Verkehrsmittelwahl, &lt;br /&gt;
*	den Pkw-Besetzungsgrad sowie &lt;br /&gt;
*	die Umschlagrate auf den Parkplätzen/Abstellanlagen &lt;br /&gt;
erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Liegen keine Vergleichswerte z.&amp;amp;nbsp;B. von vorangegangenen Veranstaltungen vor, können ggf. die in den nachfolgenden Tabellen und Abbildungen dargestellten Vergleichswerte zur Abschätzung herangezogen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rahmenbedingungen (u.&amp;amp;nbsp;a. Veranstaltungsart) und örtlichen Gegebenheiten wie die Topographie, ÖV-Erreichbarkeit, etc. müssen beachtet werden, da sie maßgeblich Einfluss auf die Kenngrößen ausüben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Für die Prognose der Kenngrößen sind folgende Arbeitsschritte durchzuführen:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 1: Kategorisierung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 2: Informationsgewinnung über vergleichbare Veranstaltungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 3: Prognose&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 1: Kategorisierung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Veranstaltung kann mit Hilfe der [[#Generelle Rahmenbedingungen|generellen Rahmenbedingungen]] kategorisiert werden. Dies hilft die Veranstaltung einzuordnen und die erwarteten Verkehre abzuschätzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 2: Vergleich anderer Veranstaltungen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nachdem die Veranstaltung kategorisiert wurde, kann sie mit Veranstaltungen, die ähnlich kategorisiert sind, verglichen werden (s. [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation#Vergleichsgrößen|Vergleichsgrößen]]). Dies wäre im Idealfall z.&amp;amp;nbsp;B.: Musikveranstaltung, 1-Tagesveranstaltung, ähnliche ÖV-Erschließung und Topographie, gleiche Zielgruppe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 3: Prognose'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vergleichsgrößen müssen an die vorhandenen Rahmenbedingungen angepasst werden. &lt;br /&gt;
Für die nachfolgenden Kenngrößen (siehe Tabelle) sollen Annahmen getroffen werden, um den ankommenden/abreisenden Veranstaltungsverkehr einzuschätzen und ggf. erforderliche Maßnahmen planen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | '''Kenngröße''' || align=&amp;quot;center&amp;quot;| '''Ziel'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Ganglinie (Verteilung der Besucher über den Tag und Veranstaltungszeitraum) ||  Gesamteinschätzung (u.a. Dauer &amp;amp; Höhe der Spitzenzeit, Bedarf ÖV-Kapazitäten über den Tag/die Woche)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Spitzenzeit der An- und Abreise (aus der Ganglinie) || Bemessung für die höchste Belastung der Verkehrsinfrastruktur und Einlässe&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|mittlere Aufenthaltsdauer/max. gleichzeitig anwesende Besucher || Rückschluss auf Umschlagrate&lt;br /&gt;
|-  &lt;br /&gt;
|Umschlagrate oder max. gleichzeitig anwesende Besucher || Anzahl der benötigten Stellplätze&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Besetzungsgrad || Ermittlung der Anzahl der Pkw&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Strahlwirkung einer Veranstaltung (Entfernungsverteilung)|| Einzugsgebiet &amp;amp; Einfluss auf Verkehrsmittelwahl&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Verteilung der Besucher auf Regionen/Anreiseachsen || zur Ermittlung der zusätzliche Belastung der einzelnen Verkehrswege&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Verkehrsmittelwahl || zur Ermittlung der zusätzliche Belastung der einzelnen Verkehrswege&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Zusammenstellung von [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation|Vergleichsgrößen]] aus Verkehrserhebungen bei Großveranstaltungen sind im Kapitel [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation|Evaluation]] zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Information/Öffentlichkeitsarbeit==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Status: Final  &amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
:Autor: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation während der An- und Abreise und Beeinflussung des Verkehrsverhaltens finden Sie im Baustein &amp;quot;Sicherheitskommunikation&amp;quot; im Teil [[An- und Abreise]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beschilderungskonzept==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Status: Final  &amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
:Autor: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Grundüberlegungen sind bei der Erstellung des (großräumigen) Beschilderungskonzeptes Wegweisungs- und Parkleitkonzeptes zu beachten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Was sind die Hauptreiserouten zum Veranstaltungsort? ([[#Wege des An- und Abreiseverkehrs|Wege des An- und Abreiseverkehrs]])&lt;br /&gt;
* Wo sind die gewünschten [[#Parkraumgestaltung|Parkbereiche]]?&lt;br /&gt;
* An welchen Stellen muss die Orientierung unterstützt werden (abbiegen, Bestätigung der Richtung an Knotenpunkten)?&lt;br /&gt;
: &amp;amp;rarr; Stellen für Wegweiser Richtung Veranstaltungsort/Parkplätzen/Haltestellen?&lt;br /&gt;
* Haben die Zufahrtsrouten eine ausreichende Kapazität, um den zusätzlichen Verkehr    aufnehmen zu können?&lt;br /&gt;
: &amp;amp;rarr; Müssen/können Alternativ-Routen ausgewiesen werden?&lt;br /&gt;
* Soll das Parkleitsystem statisch oder dynamisch (ggf. manuell) sein?&lt;br /&gt;
*Welche vorhandenen Wegweisungs- und Parkleitsysteme können genutzt werden/müssen abgeschaltet oder verdeckt werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Großräumige Beschilderung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der „Richtlinie für die Aufstellung von nichtamtlichen Wegweisern für Messen, Ausstellungen, sportliche und ähnliche temporäre Großveranstaltungen“ (FGSV, 2010)&amp;lt;ref &amp;gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (2010). Richtlinien für die Aufstellung von nichtamtlichen Wegweisern für Messen, Ausstellungen, sportliche und ähnliche temporäre Großveranstaltungen. Köln: FGSV-Verlag.&amp;lt;/ref&amp;gt;, dem „Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr“ (FGSV, 1998)&amp;lt;ref &amp;gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (1998). Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr. Köln: FGSV-Verlag.&amp;lt;/ref&amp;gt; und der „Richtlinie für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen“ (FGSV, 2000)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:24&amp;quot;&amp;gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (2000). Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (R WBA). Köln: FGSV-Verlag.&amp;lt;/ref&amp;gt; ist Folgendes bei der Gestaltung und der Standortwahl zu berücksichtigen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*  Standorte:&lt;br /&gt;
** wenn für das Verkehrskonzept dringend erforderlich: auf Autobahnen: i. d. R. 300 - 500&amp;amp;nbsp;m vor der Ankündigung der Anschlussstelle (Genehmigung erforderlich durch den Straßenbaulastträger)&lt;br /&gt;
** vor Kreuzungen/Einmündungen: Platzierung vor dem ersten amtlichen Wegweiser in der Funktion des Vorwegweisers (innerorts mindestens 50&amp;amp;nbsp;m/außerorts mindestens 100&amp;amp;nbsp;m vorher)&lt;br /&gt;
** Aufstellort unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der bestehenden Beschilderung wählen&lt;br /&gt;
**Wegweiser dürfen amtliche Verkehrszeichen nicht verdecken oder die Sicht darauf einschränken&lt;br /&gt;
**Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern dürfen nicht beeinträchtigt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Gestaltung:&lt;br /&gt;
** Farben für den Wegweiser:&lt;br /&gt;
:: Grundfarbe: weiß&lt;br /&gt;
:: Schrift, Rand, Pfeile: schwarz &lt;br /&gt;
:: auch andere Farben zulässig, in Kombination mit einem veranstaltungsbezogenem Logo&lt;br /&gt;
:* nicht mehr als drei Textzeilen  (1. Zeile: Veranstaltungsort, 2./3.Zeile: Bezeichnung der Veranstaltung)  &lt;br /&gt;
:* Schrifthöhe nach „Richtlinie für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen“ (Standardabmessungen für aufgelöste Tabellenwegweiser: 105/126/140/175 mm), Schrifthöhe auf Autobahnen: 280 mm nach „Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen“&amp;lt;ref name=&amp;quot;:24&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
:* Wegweiser für Radfahrer sollten Entfernungsangaben enthalten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sichtbarkeit:&lt;br /&gt;
** Wegweiser nur solange aufbauen, wie für die Veranstaltung erforderlich&lt;br /&gt;
** Wegweiser so platzieren, dass diese nicht von anderen Gegenständen oder Pflanzen verdeckt werden&lt;br /&gt;
** Wegweisung muss aus der relevanten Fahrtrichtung erkennbar sein und so einfach gestaltet sein, dass die Inhalte und Aussagen während der Vorbeifahrt erfassbar sind&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kleinräumige Beschilderung===&lt;br /&gt;
Die folgenden Hinweise zur Beschilderung nach dem „Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Fußgängerverkehr“ (FGSV, 2007)&amp;lt;ref &amp;gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (2007). Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Fußgängerverkehr. Köln: FGSV-Verlag.&amp;lt;/ref&amp;gt; sollten bei der Ausarbeitung des Beschilderungskonzeptes beachtet werden.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Standorte&lt;br /&gt;
** barrierefreie Wege ausweisen, oder Hinweise auf Barrieren geben&lt;br /&gt;
** Blickachsen der Fußgänger bei der Platzierung beachten und dort platzieren&lt;br /&gt;
** Nutzbare Gehwegbreiten durch Beschilderungsmasten nicht unzumutbar einschränken&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Gestaltung&lt;br /&gt;
** höhere Wahrnehmbarkeit durch Kontrast zum Hintergrund, ggf. zusätzliche Umrandung&lt;br /&gt;
::(im städtischen Umfeld oft empfehlenswert: helle Farbtöne, bei hellen Fassaden: dunkle Töne)&lt;br /&gt;
:* Bei der Wegweisung kann es sinnvoll sein Entfernungsangaben hinzuzufügen&lt;br /&gt;
::(Entfernungsangaben können in Metern oder Gehzeit erfolgen, bei der Berechnung der Gehzeit sollte eine Gehgeschwindigkeit von 1,0 - 1,2&amp;amp;nbsp;m/s angesetzt werden)&lt;br /&gt;
:* Wegweiser sollten durch Umgebungsbeleuchtung oder gesondert angebrachter Beleuchtung ausgeleuchtet werden (wenn vom Zeitraum der Veranstaltung her relevant)&lt;br /&gt;
:* empfohlene Schriftgrößen der Großbuchstaben (deutsche Verkehrsschrift): &lt;br /&gt;
:: Stele (niedrige Schildanbringung): 35&amp;amp;nbsp;mm (Lesbarkeit bei einer Entfernung von 15&amp;amp;nbsp;m, Sehbehinderte können näher herantreten)&lt;br /&gt;
:: Pfeilwegweiser (hohe Schildanbringung): 45&amp;amp;nbsp;mm (min. Abstand ca. 5&amp;amp;nbsp;m, Gewährleistung Lesbarkeit noch für Personen mit leichter Sehschädigung&lt;br /&gt;
* Sichtbarkeit&lt;br /&gt;
:: hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei der großräumigen Wegweisung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ausweisung von Flucht- und Rettungswegen  ist gesondert durchzuführen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Dokumentation des Beschilderungskonzeptes'''&lt;br /&gt;
* Entwürfe der Wegweiser&lt;br /&gt;
* Lagepläne zur Aufstellung der Wegweiser&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beispiele von Veranstaltungen (kleinräumige Wegweisung)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
infosaeule.jpeg|Infosäule NRW-Tag 2014&lt;br /&gt;
Bild-1.jpg|Wegweisung WDR 2 für eine Stadt 2014 ab Bahnhof&lt;br /&gt;
Datei:Bild-0 ganz aussen.jpg|Wegweisung WDR 2 für eine Stadt 2014 ab Bushaltestelle&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Motorisierter Individualverkehr (MIV)==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Handlungsfelder im Motorisierten Individualverkehr sind zu betrachten und hierfür eine Planung im angemessenen Umfang durchzuführen (vgl. Abbildung Besucheraufkommen):&lt;br /&gt;
[[Datei:Besucheraufkommen.jpg|mini|Besucheraufkommen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[#Wege des An- und Abreiseverkehrs|Wege des An- und Abreiseverkehrs]]&lt;br /&gt;
* [[#Parkraumgestaltung|Parkraumgestaltung]]&lt;br /&gt;
* [[#Sonderverkehre|Sonderverkehre]]&lt;br /&gt;
* [[#Beschilderungskonzept|Beschilderung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um das zu bewältigende Verkehrsaufkommen auf Straßen und Parkbereichen abschätzen zu können, sollten für folgende Bereiche Annahmen getroffen werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Tägliche Besucherzahl&lt;br /&gt;
* Besucherzahl in der Spitzenstunde der An- und Abreise&lt;br /&gt;
* Verkehrsmittelwahl (Wie viele Besucher kommen mit dem Pkw/Reisebus/Krad)&lt;br /&gt;
* Besetzungsgrad&lt;br /&gt;
* Einzugsgebiet (Woher kommen die Besucher?)&lt;br /&gt;
* Umschlagrate (Wie viele Besucher sind maximal gleichzeitig anwesend?)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vergleichswerte für diese Kenngrößen finden Sie in [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation#Vergleichsgrößen|Veranstaltungsspezifische Kenngrößen]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Kapazitätsberechnungen und Verkehrsprognosen können folgende Verfahren angewendet werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[#Handrechenverfahren|Handrechenverfahren]]&lt;br /&gt;
* [[#Simulationen|Simulationen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wege des An- und Abreiseverkehrs===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Status: Final  &amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
:Autor: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für jede Veranstaltung sollen die Kapazitäten der Hauptzufahrtsrouten und Parkbereiche überprüft werden, um ggf. an sinnvollen Stellen weitere Parkbereiche zu akquirieren (z.&amp;amp;nbsp;B. durch Nutzung von Firmenparkplätzen) bzw. neu zu schaffen (z.&amp;amp;nbsp;B. durch Nutzung einer Brachfläche/Acker) oder Streckenführungen an die Situation anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hierzu sind folgende Arbeitsschritte durchzuführen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 1: Definition von An-/Abreiseachsen und Verteilung der Besucher auf diese&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 2: Überprüfung der Leistungsfähigkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 3: Erstellung eines Maßnahmenkatalogs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 1: Definition von An-/Abreiseachsen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im ersten Schritt gilt es die Anbindung der Stadt/des Veranstaltungsgeländes zu analysieren. &lt;br /&gt;
Dies können großräumig Autobahnen und Landstraßen und bei Veranstaltungen innerhalb einer Stadt innerstädtische Hauptverkehrsstraßen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Daraufhin muss eine Abschätzung getroffen werden, wie sich die Besucher auf die Anreiseachsen verteilen. Hierbei hilft die Verteilung der Besucher im angenommenen Einzugsgebiet (s. Abbildung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
Besucherverteilung Netz.jpg|Kombination Anreiseachsen und räumliche Verteilung der Besucher&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Achsen können ggf. durch eine weiträumige Wegweisung beeinflusst werden, sie sind jedoch insbesondere abhängig von: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* dem Ort der Veranstaltung und &lt;br /&gt;
* der räumlichen Verteilung der Parkflächen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Überlegung, auf welchen Wegen die Besucher anreisen, wird für die Überprüfung der Leistungsfähigkeit und die sinnvolle Platzierung der [[#Beschilderungskonzept|Beschilderung]] benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 2: Überprüfung der Leistungsfähigkeit'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um eine reibungslose Anreise zu gewährleisten, soll überprüft werden, ob die für den An- und Abreiseverkehr vorgesehenen Straßen den Veranstaltungsverkehr zusätzlich zum normalen Verkehr aufnehmen können oder massive Stauerscheinungen zu erwarten sind. Hierbei sollen insbesondere auch &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Überlagerungen von zeitgleich stattfindenden Veranstaltungen,&lt;br /&gt;
* als Rettungswege freizuhaltende Straßenabschnitte und&lt;br /&gt;
* durch die Veranstaltungsart (z.&amp;amp;nbsp;B. Marathon) oder den Veranstaltungsort (gesamte Innenstadt) bedingte Sperrungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
berücksichtigt werden (vgl. auch [[#Generelle Rahmenbedingungen|Generelle Rahmenbedingungen]]). Bei der Überlagerung können die kritischen Überlagerungsstunden die jeweiligen Stunden mit Spitzenbelastungen (im Normalverkehr bzw. im An-/Abreiseverkehr) sein. Für den Normalverkehr können Verkehrsbelastungen, bei Vorlage von Werten des durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommens (DTV) mit Hilfe von typischen Tagesganglinien ermittelt werden (siehe HBS 2001&amp;lt;ref name=&amp;quot;:1&amp;quot;/&amp;gt;, Kapitel 2) (FGSV, 2005). Abminderungen durch Beeinflussung des Verkehrsverhaltens der Anwohner können hier berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leistungsfähigkeitsberechnungen können mit Hilfe von [[#Handrechenverfahren|Handrechenverfahren]] durchgeführt werden, bei komplexeren Gegebenheiten können [[#Simulationen|Simulationen]] sinnvoll werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls die Leistungsfähigkeit nicht gewährleistet ist, sollen Maßnahmen entwickelt werden, diese herzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Desweiteren sollen auch die vorhandenen und benötigten Stellplatzkapazität überprüft werden. (s. [[#Parkraumgestaltung|Parkraumgestaltung]]) &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 3: Erstellung eines Maßnahmenkatalogs'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mögliche Maßnahmen müssen mit allen relevanten Akteuren diskutiert und abgestimmt werden. Für die Durchführung und zur Hilfe für eventuelle spätere Veranstaltungen sollen die zu treffenden Maßnahmen schriftlich festgehalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mögliche Maßnahmen zur Steuerung/Beeinflussung des Veranstaltungsverkehrs (MIV) können sein:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Verkehrslenkung durch Veranstaltungswegweisung&lt;br /&gt;
:(bei Überlagerung mehrerer Veranstaltungen: differenzierte Wegweisung)&lt;br /&gt;
* Einbahnstraßenregelungen / Sperrung von Straßen für den Durchgangsverkehr&lt;br /&gt;
* Verlagerung der Parkflächen und ggf. Einrichtung eines Shuttle-Verkehrs&lt;br /&gt;
* Reduzierung des Pkw-Besucherverkehrs durch Beeinflussungsmaßnahmen&lt;br /&gt;
* Reduzierung des normalen Verkehrs durch Beeinflussung mit Hilfe von Medien&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Handrechenverfahren===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Status: Final  &amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
:Autor: Andreas Schomborg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Ermittlung der Normalverkehre und der zu erwartenden Besucherzahlen können unmittelbar an das Veranstaltungsgelände angrenzende Knotenpunkte hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit im Veranstaltungsfall bewertet werden. Zunächst muss durch eine sogenannte &amp;quot;Handumlegung&amp;quot; der prognostizierte Veranstaltungsverkehr auf die angrenzenden Knotenpunkte verteilt werden. Die Veranstaltungsverkehre können im Zufluss der Veranstaltung auf die Veranstaltungsparkplätze aufgeteilt werden. Da die Herkunft der Verkehre in diesem Fall noch unbekannt ist, kann dies auf Grundlage der Aufteilungen aus Verkehrszählungen geschehen. Die Aufteilung muss jedoch plausibilisiert werden, da beispielsweise bei vielen überregionalen Besuchern die Autobahn als vorherrschender Anfahrtsweg genutzt wird. Nach Addition der durch die &amp;quot;Handunmlegung&amp;quot; aufgeteilten Veranstaltungsverkehre mit den Normalverkehren entsteht als Ergebnis der Prognoseverkehr.&lt;br /&gt;
Auf Grundlage der Prognoseverkehrsmengen lassen sich anschließend die unmittelbar an das Veranstaltungsgelände angrenzenden Knotenpunkte nach den Vorgaben des HBS 2001 (FGSV, 2005)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:1&amp;quot;&amp;gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (2005). Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS). Köln: FGSV-Verlag.&amp;lt;/ref&amp;gt; rechnerisch bewerten. Ergebnis dieser Bewertungen sind Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs (LOS – Level of Service) für Knotenpunkte mit oder ohne Lichtsignalanlage (LSA) bzw. planfreie Knotenpunkte. Grundlage für die Leistungsfähigkeitsbewertung LSA-gesteuerter Knotenpunkte sind die Signalprogramme, die Freigabezeit je Verkehrsstrom und die bereits erwähnte prognostizierte maximale Verkehrsmenge je Stunde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Grenzen der Handrechenverfahren'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die rechnerische Bewertung der Verkehrsanlagen nach HBS 2001 ist eine langjährig bewährte Methode zur Bemessung von Einzelknotenpunkten. Eine Bewertung im Netzzusammenhang ist damit nicht möglich. Hierzu wird immer häufiger die Mikrosimulation eingesetzt. Dies ist insbesondere bei eng aufeinander folgenden Knotenpunkten sinnvoll und notwendig. Außerdem berücksichtigt das HBS nicht hinreichend einen überproportional hohen Anteil von Fußgänger- oder Radverkehren, die sich aufgrund einer Veranstaltung ergeben können. Ebenso wird im HBS 2001 der Einfluss von Fußgängerquerungen an ungewollten/verkehrswidrigen Punkten nicht behandelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Parkraumgestaltung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Status: Final&lt;br /&gt;
:Autoren: Anne Timmermann, Miriam Schwedler, Jürgen Gerlach&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Parkbereiche'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für jede Veranstaltung müssen Parkbereiche zum Abstellen der Kraftfahrzeuge und [[#Radverkehr|Fahrräder]] vorgesehen werden.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Arbeitsschritte zur Dimensionierung der Parkbereiche:&lt;br /&gt;
Im Folgenden werden die erforderlichen Arbeitsschritte im Bereich der Parkbereiche detailliert beschrieben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 1: Ermittlung des Stellplatzbedarfs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 2: Ermittlung der vorhandenen Stellplätze&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 3: Stellplatzbilanz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 4: Erweiterung des Stellplatzangebotes (optional)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 5: Erstellung eines Parkraumkonzeptes&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 1: Ermittlung des Stellplatzbedarfs'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Die Anzahl der notwendigen Parkstände ergibt sich aus dem Besucheraufkommen, dem Standort und dem Angebot der öffentlichen Verkehrsverbindungen.“ (FGSV, 2005)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:7&amp;quot;&amp;gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (2005). Empfehlung für die Anlagen des Ruhenden Verkehrs (EAR). Köln: FGSV-Verlag.&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Ermittlung des Stellplatzbedarfs sind folgende Kennwerte erforderlich:&lt;br /&gt;
* [[#Nachfrageberechnung|Erwartete Besucherzahl]] an einem Tag [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation#Modal-Split|(Vergleichsgrößen Ganglinie)]]&lt;br /&gt;
* Anteil des motorisierten Verkehrs am Modal-Split [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation#Modal-Split|(Vergleichsgrößen Modal-Split)]]&lt;br /&gt;
* Besetzungsgrad und Umschlagrate der Kfz [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation#Modal-Split|(Vergleichsgrößen Besetzungsgrad/Umschlagrate)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außer den Parkplatzbereichen für Besucher sind noch folgende Bereiche zu planen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Besondere Parkplatzbereiche für Mobilitätseingeschränkte, VIPs, Angestellte &lt;br /&gt;
* Haltebereich/Parkplätze für Reisebusse (ggf. auch für Wohnmobile, Krads)&lt;br /&gt;
* Haltebereich Zuliefererverkehr &lt;br /&gt;
* Haltebereiche Taxiverkehr und Bring-/Abholverkehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anhand folgender Berechnungen kann mit den Kennwerten die Anzahl der benötigten Stellplätze ermittelt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Erwartete Besucher (mit Kfz)''' = Erwartete Besucher * &lt;br /&gt;
Anteil des motorisierten Verkehrs am Modal Split&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Ankommende Kfz''' = Erwartete Besucher (mit Kfz) / Besetzungsgrad Kfz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Benötigte Stellplätze''' = Ankommende Kfz / Umschlagrate&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Benötigte Stellplätze''' =  Ankommende Kfz * Anteil der max. anwesenden Besucher&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Berechnung der benötigten Stellplätze können auch Puffer für blockierenden Parksuchverkehr oder falsch geparkte Kfz eingebaut werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beispiel:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erwartete Besucheranzahl an einem Tag : 10.000 Besucher&lt;br /&gt;
* Anteil des motorisierten Verkehrs am Modal Split: 55 %&lt;br /&gt;
* Besetzungsgrad der Kfz: 2,8&lt;br /&gt;
* Umschlagrate der Kfz: 3 /max. anwesend: 34 % der Besucher&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Erwartete Besucher, die mit dem Kfz anreisen''' = 10.000 Besucher * 0,55 = 5.500 Besucher&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Ankommende Kfz''' = 5.500 / 2,8 ≈ 1.965 Kfz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Benötigte Stellplätze''' = 1.965 / 3 ≈ 660 Stellplätze&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Benötigte Stellplätze''' = 1.965 * 0,34 ≈ 660 Stellplätze&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 2: Ermittlung der vorhandenen Stellplätze'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst ist zu prüfen, welche Parkbereiche im Umfeld des Veranstaltungsgeländes vorhanden sind und genutzt werden können. Dabei kommen städtische Parkplätze ebenso wie Parkplätze/Parkhäuser von Einzelhandels- und Gewerbeeinrichtungen in Frage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die verfügbaren Parkplätze ist die Summe der insgesamt vorhandenen Stellplätze zu ermitteln, dabei gilt es die ggf. vorhandene Belegung durch den Alltagsverkehr zu berücksichtigen und abzuschätzen, wie viele Stellplätze für den Veranstaltungsverkehr frei sind. Dafür sind Kenntnisse über den Veranstaltungszeitraum (Wochentag/Wochenende bzw. Zeitraum) notwendig (vgl. [[#Generelle Rahmenbedingungen|Generelle Rahmenbedingungen]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Liegen keine genauen Angaben zur Anzahl der Stellplätze einer Fläche vor, können die Werte aus folgender Tabelle zur überschlägigen Ermittlung der Anzahl der vorhandenen Stellplätze genutzt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot;|'''Organisationsform'''||align=&amp;quot;center&amp;quot;|'''Platzbedarf'''&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | Senkrechtparken am Straßenrand || align=&amp;quot;center&amp;quot;| 2,50&amp;amp;nbsp;m je Stellplatz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; |Längsparken am Straßenrand || align=&amp;quot;center&amp;quot; | Mit Markierung 5,70&amp;amp;nbsp;m je Stellplatz&lt;br /&gt;
Ohne Markierung 5,30&amp;amp;nbsp;m je Stellplatz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; |Schrägaufstellung am Straßenrand || align=&amp;quot;center&amp;quot; |Abhängig vom Winkel&lt;br /&gt;
z.&amp;amp;nbsp;B. bei 45 Grad Aufstellwinkel:&lt;br /&gt;
3,54&amp;amp;nbsp;m je Stellplatz + 3,54&amp;amp;nbsp;m Rückversatz &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; |Parkplatz inkl. Fahrgasse || align=&amp;quot;center&amp;quot; |20 - 30&amp;amp;nbsp;m² / Pkw-Stellplatz&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
(Quellen: FGSV, 2005&amp;lt;ref name=&amp;quot;:7&amp;quot;&amp;gt;Empfehlung für die Anlagen des Ruhenden Verkehrs, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Köln, 2005.&amp;lt;/ref&amp;gt;; ivm GmbH, 2007, S. 48/50&amp;lt;ref name=&amp;quot;:10&amp;quot;&amp;gt;ivm GmbH. (2007). Leitfaden für Veranstaltungsverkehre. Frankfurt a. Main.&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 3: Stellplatzbilanz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Vergleich der in Schritt 1 ermittelten erforderlichen Stellplätze und der in Schritt 2 erhobenen vorhandenen Stellplätze liefert die Anzahl der neu einzurichtenden Stellplätze.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 4: Erweiterung des Stellplatzangebotes'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls die vorhandenen Stellplatzkapazitäten nicht ausreichen, müssen weitere Möglichkeiten für Parkbereiche für den Veranstaltungsverkehr gesucht werden. Hierfür kommen z.&amp;amp;nbsp;B. Brachflächen oder Äcker in Frage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem kann über die verschiedenen Medien versucht werden, die Besucher in ihrer Verkehrsmittelwahl zu beeinflussen und somit den Modal-Split zu verändern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Planung des benötigten Platzbedarfs für Veranstaltungs-Parkplätze liefert folgende Tabelle Orientierungswerte zum Platzbedarf von unmarkierten Stellflächen inkl. Fahrgasse. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 15em&amp;quot;|Organisationsform&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 13em&amp;quot;|Vorteile&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 13em&amp;quot;|Nachteile&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 13em&amp;quot;|Platzbedarf inkl. Fahrgasse&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Wildes Parken (in der Regel nicht zu empfehlen)&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* kein Personalbedarf&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* keine kontrollierte/ geordnete Aufstellung&lt;br /&gt;
* mit eingeparkten Fahrzeugen und zugeparkten Fahrgassen ist zu rechnen&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|≥ 40&amp;amp;nbsp;m² / Pkw-Stellplatz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Aufstellung in Längs- oder Querreihen&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* keine gefangene Aufstellung&lt;br /&gt;
* individuelle Abfahrt möglich&lt;br /&gt;
* Wiederbefüllung möglich&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* höherer Personalbedarf&lt;br /&gt;
* erhöhter Bedarf an temporären Absperrmaßnahmen (z.&amp;amp;nbsp;B. Flatterband)&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|20-30&amp;amp;nbsp;m² / Pkw-Stellplatz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Block-/ Kolonnenaufstellung (nur in Ausnahmefällen zu empfehlen)&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* geringer Personalbedarf&lt;br /&gt;
* geringer Bedarf an temporären Absperrmaßnahmen (z.&amp;amp;nbsp;B. Flatterband)&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* gefangene Aufstellung&lt;br /&gt;
* keine individuelle Abfahrt möglich&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|~15&amp;amp;nbsp;m² / Pkw-Stellplatz&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Reisebusstellplatz&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|120-150&amp;amp;nbsp;m² / Bus-Stellplatz&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
(Quelle: ivm GmbH, 2007, S. 48/50&amp;lt;ref name=&amp;quot;:10&amp;quot;&amp;gt;Leitfaden für Veranstaltungsverkehre, ivm gmbH, Frankfurt a. Main, 2007.&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den folgenden Abbildungen werden die verschiedenen Organisationsformen skizzenhaft dargestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
WildesParken.jpg|Wildes Parken&lt;br /&gt;
Parken Längs.jpg|Längsparkstände&lt;br /&gt;
Parken Quer.jpg|Querparkstände&lt;br /&gt;
Parken Block.jpg|Blockaufstellung&lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Aufstellung in Längs- oder Querreihen kann zwischen Längs- ‚Schräg- und Senkrechtaufstellung unterschieden werden. Die Vor- und Nachteile dieser Aufstellungsformen und die jeweiligen Abmessungen zeigt folgende Tabelle.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 8em&amp;quot;|&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 15em&amp;quot;|Vorteile&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 15em&amp;quot;|Nachteile&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 17em&amp;quot;|Abmessungen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|'''Längsaufstellung'''&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* zügiges (Erst-)Beparken möglich&lt;br /&gt;
* „relativ“ einfaches Stellen der Fahrzeuge&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* hoher Flächenbedarf durch größere Anzahl an Fahrgassen&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Breite des Parkstreifens ~ 2,00&amp;amp;nbsp;m Länge pro Pkw ~ 6,00&amp;amp;nbsp;m&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|'''Schrägaufstellung'''&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* zügiges Beparken (auch bei fahrgassenbezogener Anfahrt)&lt;br /&gt;
* im Einrichtungsbetrieb deutlich engere Fahrgassen möglich&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* gleichmäßige Ausrichtung der Fahrzeuge schwierig&lt;br /&gt;
* Gefahr von „wandernden“ Reihen und beengten Fahrgassen&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Tiefe des Parkstreifens ~ 5,00&amp;amp;nbsp;m&lt;br /&gt;
Breite pro Pkw ~ 2,50 m – 3,50&amp;amp;nbsp;m&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|'''Senkrechtaufstellung'''&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* „relativ“ einfaches Stellen der Fahrzeuge&lt;br /&gt;
* gute Flächenausnutzung&lt;br /&gt;
* einfache Wiederbelegung&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* bei fahrgassenbezogener Anfahrt ggf. Verzögerungen beim Einparken&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;|Tiefe des Parkstreifens ~ 5,00&amp;amp;nbsp;m&lt;br /&gt;
Breite pro Pkw ~ 2,50&amp;amp;nbsp;m&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
(Quellen: FGSV, 2005, S. 92&amp;lt;ref name=&amp;quot;:7&amp;quot;&amp;gt;Empfehlung für die Anlagen des Ruhenden Verkehrs, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Köln, 2005.&amp;lt;/ref&amp;gt;; ivm GmbH, 2007, S. 48/49&amp;lt;ref name=&amp;quot;:10&amp;quot;&amp;gt;Leitfaden für Veranstaltungsverkehre, ivm gmbH, Frankfurt a. Main, 2007.&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach den Abmessungen aus dieser Tabelle lassen sich je nach Winkel und Breite der Fahrgasse 4-5 Stellplätze (inklusive Fahrgasse) pro 100&amp;amp;nbsp;qm realisieren. Bei verschiedenen Großveranstaltungen konnten diese Daten überprüft werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die folgende Tabelle stellt die Ergebnisse der Erhebungen zusammen. Es zeigt sich, dass die Werte bei unmarkierten Parkplätzen nach unten korrigiert werden müssen um eine realistische Planung zu erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 8em&amp;quot;|&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 15em&amp;quot;|Grundlage&lt;br /&gt;
!style=&amp;quot;width: 15em&amp;quot;|Parkstände je 100&amp;amp;nbsp;m²&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|rowspan=&amp;quot;4&amp;quot; align=&amp;quot;center&amp;quot;|'''Längsparken'''&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| EAR (Tabellen F-1, F-2, Einteilung B&amp;lt;sub&amp;gt;e&amp;lt;/sub&amp;gt;)&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| 4,0&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| Hessentag 2009&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| 3,5&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| Hessentag 2010&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| 3,2&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| Hessentag 2011&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| 4,1&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|rowspan=&amp;quot;3&amp;quot; align=&amp;quot;center&amp;quot;|'''Senkrechtparken'''&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| Weihnachtsmarkt Schloss Lüntenbeck 2013&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| 2,9&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| Annakirmes Düren 2013&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| 3,0&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| WDR 2 für eine Stadt Remscheid 2014&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| 3,7&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| &lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| &lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| '''Parkstände je 100&amp;amp;nbsp;m'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| '''Straßenrandparken, längs'''&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| WDR 2 für eine Stadt Remscheid 2014&lt;br /&gt;
|align=&amp;quot;center&amp;quot;| 19,2&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
(Quellen: FGSV, 2005&amp;lt;ref name=&amp;quot;:7&amp;quot;&amp;gt;Empfehlung für die Anlagen des Ruhenden Verkehrs, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Köln, 2005.&amp;lt;/ref&amp;gt;; Schäfer, Schmidt &amp;amp; Hermann, 2013, S. 14&amp;lt;ref name=&amp;quot;:16&amp;quot;&amp;gt;FH Frankfurt am Main 2013, Verkehrsverhalten bei Veranstaltungen - Ergebnisse der Hessentage 2009 – 2012&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Details zur Planung von Stellplätzen liefert die Richtlinie „Empfehlung für die Anlagen des Ruhenden Verkehrs“ (EAR) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. (FGSV, 2005)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:7&amp;quot;&amp;gt;Empfehlung für die Anlagen des Ruhenden Verkehrs, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Köln, 2005.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 5: Erstellung eines Parkraumkonzeptes'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die folgenden Fragestellungen sollten bei der Erstellung eines Parkraumkonzeptes geklärt und abschließend im Verkehrskonzept schriftlich festgehalten werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Falls es mehrere Parkbereiche gibt: Wie sollen diese mittels eines Parkleitsystems beschickt werden? &lt;br /&gt;
* Wie sollen die Parkbereiche befüllt werden? (Aufstellung/Abfertigung)&lt;br /&gt;
* Stehen die Parkplätze kostenlos zu Verfügung oder werden Sie bewirtschaftet?&lt;br /&gt;
* Wenn eine Bewirtschaftung stattfindet, wie wird diese organisiert?&lt;br /&gt;
* Wo können Parkbereiche für besondere Personenkreise eingerichtet werden?&lt;br /&gt;
** Parkplätze für Menschen mit eingeschränkter Mobilität&lt;br /&gt;
** VIP-Parkplätze&lt;br /&gt;
** Schausteller-/Personalparkplätze&lt;br /&gt;
** Halte-/Ladezonen für Lieferverkehr&lt;br /&gt;
** Haltebereiche für Taxiverkehre und Bring-/Abholverkehre&lt;br /&gt;
** Halte-/Parkbereiche für Einsatzfahrzeuge&lt;br /&gt;
* Ist die Einrichtung eines Shuttle-Service notwendig, um die Parkplätze an die Veranstaltung anzubinden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Befüllung der Parkplätze sind die folgenden Punkte zu beachten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Befüllung/Entleerung der Parkplätze:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Je größer der Parkplatz und je höher der Umschlagsgrad, desto wichtiger ist eine übersichtliche und leistungsfähige Verkehrsführung. Sie soll so gewählt werden, dass zuerst die dem Fußgängerziel zugewandten Bereiche befahren werden können und die Parkstände vom Zielort wegführend aufgefüllt werden. Dadurch werden unnötige Suchfahrten vermieden und Gefährdungen der Fußgänger verringert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einteilung eines Pkw-Parkplatzes in Parkstandreihen und in Fahrgassen ergibt sich nach der gewünschten Verkehrsführung, die sich wiederum nach der Lage von Ein- und Ausfahrt und den Voraussetzungen für Ein- und Zweirichtungsverkehr in den Fahrgassen richtet.&amp;quot; (FGSV, 2005)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:7&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
   &lt;br /&gt;
Bei den Parkplätzen sind folgende Aspekte zu beachten:&lt;br /&gt;
* „Stellplatzkapazität/Dichte der Beparkung,&lt;br /&gt;
* Schnelligkeit bei der Befüllung/Vermeidung von Rückstaus in den fließenden Verkehr,&lt;br /&gt;
* zügige Entleerung/Wiedereinfädelung in den fließenden Verkehr,&lt;br /&gt;
* Begegnungsverkehr (paralleler An- und Abreiseverkehr),&lt;br /&gt;
* Wiederbefüllungsmöglichkeiten zwischenzeitlich freigewordener Stellplätze,&lt;br /&gt;
* Einfahrtskontrollen (ggf. Kontrolle der Zufahrtsberechtigung, Entrichtung der Parkgebühren, ggf. Sicherheitskontrollen),&lt;br /&gt;
* Komfort für Fahrer“. (ivm GmbH, 2007)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:10&amp;quot;&amp;gt;Leitfaden für Veranstaltungsverkehre, ivm gmbH, Frankfurt a. Main, 2007.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um diese Ziele zu erreichen können folgende Maßnahmen durchgeführt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* „Optimierung der Fahrzeugaufstellung,&lt;br /&gt;
* Optimierung in der Abfolge Zufahrtskontrolle &amp;gt; Abkassieren &amp;gt; Fahrzeugaufstellung,&lt;br /&gt;
* Absperrungen („Flatterband“) auf den Parkplätzen als Beparkungshilfe/Anbringen von Markierungen,&lt;br /&gt;
* Einsatz von Parkplatz- Einweisungspersonal,&lt;br /&gt;
* Wegweisung zurück zum öffentlichen Straßennetz,&lt;br /&gt;
* Erweiterung/Vermehrung der Parkplatzzu- oder –Ausfahrten,&lt;br /&gt;
* Reduzierung der Anzahl der Parkplatzzu- oder –Ausfahrten“. (ivm GmbH, 2007)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:10&amp;quot;&amp;gt;Leitfaden für Veranstaltungsverkehre, ivm gmbH, Frankfurt a. Main, 2007.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Parkleitsystem'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
„Durch das Parkleitsystem soll der Kraftfahrzeugverkehr so geleitet werden, dass die Fahrzeugführer auch ohne Streckenkenntnis kontinuierlich bis zum Parkziel geführt werden. Bereits an den Ortseingängen sollte auf großen Ankündigungstafeln auf das gesamte öffentliche Parkraumangebot leicht verständlich aufmerksam gemacht werden, z.&amp;amp;nbsp;B. mit einer auf die jeweilige Fahrtrichtung bezogenen vereinfachten Darstellung von Parkbereichen. Erläuterungstafeln mit erweitertem Inhalt, z.&amp;amp;nbsp;B. mit Darstellung der Hauptrouten zu den Parkmöglichkeiten auf einem vereinfacht dargestellten Stadtgrundriss, gegebenenfalls mit Kennzeichnung und Benennung der Standorte usw. lassen sich in der Regel nicht in der während der Vorbeifahrt verfügbaren Zeit lesen und begreifen. In diesem Fall wird empfohlen, für mindestens 2 Fahrzeuge Haltemöglichkeiten einzurichten, um den Fahrzeugführern Gelegenheit zur Informationsaufnahme zu geben. Auf diese Haltemöglichkeiten sollte frühzeitig hingewiesen werden.“ (FGSV, 2005)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:7&amp;quot;&amp;gt;Empfehlung für die Anlagen des Ruhenden Verkehrs, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Köln, 2005.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Fragestellungen sollen bei der Wegweisung zu den Parkplätzen berücksichtigt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ist ein dynamisches (ggf. manuell: umklappbare Schilder) Parkleitsystem möglich/notwendig oder reicht ein statisches Parkleitsystem, da mit keinem erhöhtem Parksuchverkehr bei Überfüllung eines Parkplatzes zu rechnen ist? &lt;br /&gt;
* Welche vorhandenen Parkleitsysteme können genutzt werden/müssen abgeschaltet oder verdeckt werden?&lt;br /&gt;
* An welchen Stellen müssen Wegweiser Richtung Veranstaltungsort/Parkplätzen aufgestellt werden? (Abbiegebeziehungen, Wiederholung der Beschilderung auf gerader Strecke zur Reduzierung von Verunsicherung)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beschilderung von den Parkplätzen zur Veranstaltung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wegweisung der von den Parkplätzen kommenden Besucher sollte in das [[#Beschilderungskonzept|Beschilderungskonzept]] für Fußgänger integriert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Haltebereiche'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor allem bei Veranstaltungen, zu denen ein hoher Anteil Jugendlicher erwartet wird, sollten Haltebereiche für den Hol- und Bringverkehr vorgehalten werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einer hohen erwarteten Zahl von Personen, die mit dem Pkw abgeholt werden, soll auch ein Konzept erstellt werden, wie sich die abzuholenden Personen und die abholende Personen finden können. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass bei Großveranstaltungen häufig das Handynetz zusammenbricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Haltebereiche können bei erwarteter geringer Nutzung durch private Pkw auch für Taxi-Verkehre ausgewiesen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Sonderverkehre===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Status: Final&lt;br /&gt;
:Autoren: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unter Sonderverkehren sind u.&amp;amp;nbsp;a. Lieferverkehre, Anreiseverkehr von Schaustellern und Personal, Sanitäts- und Rettungsdienste und Parksuchverkehr zu verstehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist zu prüfen, ob für diese Verkehre auch Maßnahmen getroffen werden müssen (z.&amp;amp;nbsp;B. spezielle Wegweisung und Ausweisung gesonderter Wege/Gassen als Rettungswege).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Überlagerung von Sonder- und Besucherverkehren ist möglichst zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Status: Final&lt;br /&gt;
:Autoren: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Handlungsfelder im ÖPNV sind zu betrachten und hierfür eine Planung im angemessenen Umfang durchzuführen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wege des An- und Abreiseverkehrs&lt;br /&gt;
* Kapazität im ÖV (Fahrzeugkapazität, Kapazität der Haltestellen und Zugänge)&lt;br /&gt;
* Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um das zu bewältigende Verkehrsaufkommen in Zügen, Straßenbahnen und Bussen abschätzen zu können, müssen für folgende Bereiche Annahmen getroffen werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Tägliche Besucherzahl&lt;br /&gt;
* Spitzenstunde der An- und Abreise&lt;br /&gt;
* Verkehrsmittelwahl (Wie viele Besucher kommen mit dem ÖPNV/SPNV?)&lt;br /&gt;
* Einzugsgebiet (Woher kommen die Besucher?)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vergleichswerte für diese Kenngrößen, die bei Bedarf zur Abschätzung für die zu planende Veranstaltung herangezogen werden können, finden Sie im Sicherheitsbaustein [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation#Vergleichsgrößen|Veranstaltungsspezifische Kenngrößen]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für jede Veranstaltung sollen die Kapazitäten des ÖV überprüft werden, um ggf. an sinnvollen Stellen in Absprache mit den Verkehrsbetrieben die Gefäßgrößen (Anzahl der Sitz- und Stehplätze) bzw. die Taktung zu erhöhen und somit höhere Kapazitäten zu schaffen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Hierzu sind folgende Arbeitsschritte durchzuführen:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 1: Ermittlung der Verteilung der Besucher auf die An-/Abreiseachsen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es muss eine Abschätzung erfolgen, wie sich die Besucher auf die schienen- und straßengebundenen ÖPNV-Linien verteilen. Hierbei hilft die Verteilung der Besucher im angenommenen Einzugsgebiet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 2: Überprüfung der Netzkapazität'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um eine reibungslose Anreise zu gewährleisten soll überschlägig überprüft werden, ob die für den An- und Abreiseverkehr ermittelten Linien den Veranstaltungsverkehr zusätzlich zum normalen Verkehr aufnehmen können. (vgl. [[#Netzkapazität|Netzkapazität]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Überprüfung sollte in der Regel von den Verkehrsbetrieben durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 3: Abstimmung von Maßnahmen mit den Verkehrsbetrieben'''&lt;br /&gt;
Falls eine Erhöhung der Kapazität erforderlich ist, sollten gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben Lösungen erarbeitet werden. Mögliche Maßnahmen finden sich unter [[#Abstimmung mit Verkehrsbetrieben|Abstimmung mit Verkehrsbetrieben]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Netzkapazität==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Folgenden werden Hinweise zur Abschätzung der Kapazität bzw. Auslastung der ÖV-Linien, Haltestellen/Bahnhöfe und Zugängen zu den Haltestellen und Bahnhöfen gegeben. Die eigentliche Prüfung und Umsetzung erfolgt durch die Verkehrsunternehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Netzkapazität zu überprüfen, ist im ersten Schritt zu ermitteln, wie viele Besucher in der Spitze (Hauptanreise-/abreisezeitraum) bzw. pro Tag erwartet werden. Dies ist mit dem Fassungsvermögen und dem Fahrplan der ÖV-Fahrzeuge abzugleichen. Hierbei ist auch die Auslastung durch Nicht-Veranstaltungsbesucher zu beachten. Die Überprüfung der ausreichenden Netzkapazität erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben. Eine ggf. erforderliche Erhöhung der Kapazitäten ist mit den Verkehrsbetrieben abzustimmen und im Konzept festzuhalten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Richtwerte für Kapazitäten von ÖV-Fahrzeugen sind in folgender Tabelle zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot;|'''ÖV-Fahrzeug'''||align=&amp;quot;center&amp;quot;|'''Anzahl Plätze je Fahrzeug'''&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | Standard-Linienbus || align=&amp;quot;center&amp;quot;| 70&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; |Gelenkbus || align=&amp;quot;center&amp;quot; | 100&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; |Straßenbahn M-Wagen, Doppeltraktion || align=&amp;quot;center&amp;quot; |240&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; |Stadtbahn B-Wagen, Doppeltraktion || align=&amp;quot;center&amp;quot; |360&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; |Zweisystemfahrzeug GT8, Doppeltraktion || align=&amp;quot;center&amp;quot; |440&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; |Regio Sprinter, 3-Wagen-Zug || align=&amp;quot;center&amp;quot; |520&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; |S-Bahn, Langzug || align=&amp;quot;center&amp;quot; |1300&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; |Regionalbahn, 8-Wagen-Zug || align=&amp;quot;center&amp;quot; |1300&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
(Quelle: Verkehr aktuell, 1997&amp;lt;ref name=&amp;quot;:20&amp;quot;&amp;gt;Verkehr aktuell. (1997). Freizeitmobilität. S. 57.&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abstimmung mit Verkehrsbetrieben===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Teilkonzept für den An- und Abreiseverkehr im ÖV muss immer in enger Absprache mit den jeweiligen Verkehrsbetrieben für den straßen- und schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr entwickelt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtig ist bei zusätzlichen Angeboten und besonderen Tickets, wie auch der Verlegung oder besonderen Einrichtung von Haltestellen, diese Maßnahmen an die Veranstaltungsteilnehmer zu kommunizieren (s. [[#Information/Öffentlichkeitsarbeit|Information/Öffentlichkeitsarbeit]]). Nicht zuletzt muss hierbei auch die Finanzierung von zusätzlichen Angeboten geklärt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Zusätzliches Angebot'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls die Kapazität des vorhandenen Angebots des ÖV nicht ausreicht, kann die Kapazität in Absprache mit den Verkehrsbetrieben mit folgenden Maßnahmen erhöht werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* bei Wochenendveranstaltungen: Fahrplan wie wochentags&lt;br /&gt;
* Sonderbusse/-züge auf besonders nachgefragten Routen (Taktverdichtung, -verlängerung, Einzelfahrt)&lt;br /&gt;
* Verlängerung der Züge/Straßenbahnen (z.&amp;amp;nbsp;B. Doppel- statt Einzeltraktion)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausbau des ÖV-Angebots kann auch zur Steigerung der Attraktivität beitragen. (s. auch [[#Veranstaltungsspezifische Kenngrößen|Veranstaltungsspezifische Kenngrößen]]/[[An- und Abreise|Beeinflussung des Verkehrsverhaltens]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''(Sonder-) Haltestellen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bereich der Haltestellen sind folgende Punkte zu prüfen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Sind die Aufstellbereiche/Bahnsteige und die Zugänge zu Bussen und Bahnen für die erwartete Besucherzahl ausreichend dimensioniert?&lt;br /&gt;
* Sind Haltestellen in akzeptabler Entfernung zum Veranstaltungsgelände vorhanden oder sind in der Nähe des Veranstaltungsgeländes Sonderhaltestellen für Busse einzurichten? &lt;br /&gt;
* Müssen Haltestellen aufgrund der veranstaltungsbedingten Änderung der Verkehrsführung verlegt werden?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Ticketgestaltung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Nutzung des ÖV kann durch verschiedene Varianten von Sondertickets attraktiver gestaltet werden. Varianten können sein:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Veranstaltungsticket 1 (im Eintritt zur Veranstaltung ist die Benutzung des ÖV enthalten)&lt;br /&gt;
* Veranstaltungsticket 2 (für die Veranstaltung gibt es ein extra ÖV-Ticket mit Sonderkonditionen)&lt;br /&gt;
* Erweiterung der Gültigkeit von normalen Tickets, z.&amp;amp;nbsp;B.:&lt;br /&gt;
** ein Tagesticket gilt für mehrere Tage (z.&amp;amp;nbsp;B. bei zwei-/drei-tägigen Veranstaltungen)&lt;br /&gt;
** ein 1-Personen-Tagesticket gilt für mehrere Personen&lt;br /&gt;
** ein Einzelticket gilt als Tagesticket&lt;br /&gt;
** im Parkticket (P+R) ist die Benutzung des ÖV inklusive&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zudem gibt es auch die Möglichkeiten der kostenfreien Shuttle-Busse oder die weitgreifende Möglichkeit der kostenfreien Nutzung des ÖPNV im Stadtgebiet während des Veranstaltungszeitraums.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls sich aus den oben genannten Punkten Handlungsbedarf ergibt, sind die Maßnahmen entsprechend im Konzept festzuhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Radverkehr==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Status: Final&lt;br /&gt;
:Autoren: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Handlungsfelder im Radverkehr sind zu betrachten und hierfür eine Planung im angemessenen Umfang durchzuführen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wege des An- und Abreiseverkehrs&lt;br /&gt;
* Parkraumgestaltung&lt;br /&gt;
* [[#Beschilderungskonzept|Beschilderungskonzept]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um das zu bewältigende Verkehrsaufkommen auf Straßen und den Abstellbereichen abschätzen zu können, müssen für folgende Bereiche Annahmen getroffen werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Tägliche Besucherzahl&lt;br /&gt;
* Spitzenstunde der An- und Abreise&lt;br /&gt;
* Verkehrsmittelwahl (Wie viele Besucher kommen mit dem Rad?)&lt;br /&gt;
* Einzugsgebiet (Woher kommen die Besucher?)&lt;br /&gt;
* Umschlagrate (Wie viele Besucher sind maximal gleichzeitig anwesend?)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vergleichswerte für diese Kenngrößen finden sich im Sicherheisbaustein [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation#Vergleichsgrößen|Veranstaltungsspezifische Kenngrößen]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wege des An- und Abreiseverkehrs===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für jede Veranstaltung soll die Kapazitäten der Hauptzufahrtsrouten des Radverkehrs und der Radabstellanlagen überprüft werden, um ggf. an sinnvollen Stellen weitere Bereiche für Radabstellanlagen einzurichten (z.&amp;amp;nbsp;B. auf Schulhöfen, Plätzen oder Grünflächen) oder Streckenführungen an die Situation anzupassen, um Konflikte mit dem MIV oder Fußgängern zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hierzu sind folgende Arbeitsschritte durchzuführen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 1: Definition von An-/Abreiseachsen und Verteilung der Rad fahrenden Besucher auf die An-/Abreiseachsen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 2: Überprüfung der Leistungsfähigkeit/des Konfliktpotenzials der Routen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 3: Erstellung eines Maßnahmenkatalogs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 1: Definition von An-/Abreiseachsen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Definition von An-/Abreiseachsen zum Veranstaltungsgelände ist mit dem Veranstalter oder den örtlichen Behörden abzustimmen. Es ist zu prüfen, ob Erfahrungswerte von anderen Veranstaltungen vorliegen oder bestimmte Achsen aufgrund attraktiver Routen oder der vorhandenen Radverkehrsanlageninfrastruktur besonders stark frequentiert werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 2: Überprüfung der Leistungsfähigkeit/des Konfliktpotentials'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sind An-/Abreiseachsen definiert, ist zu prüfen, ob diese Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern hervorrufen können. Radverkehrsrouten sollen so angelegt werden, dass keine zusätzlichen Konflikte mit Fußgängern oder dem MIV entstehen. So können z.&amp;amp;nbsp;B. Konflikte mit Fußgängern entstehen, wenn der Radverkehr Gehweg begleitend geführt wird und diese beiden Gruppen durch zu hohes Fußgänger- oder Radfahreraufkommen den jeweils anderen Bereich mitnutzen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Des Weiteren sollen auch die Stellplatzkapazitäten überprüft und ggf. angepasst bzw. erweitert werden. (s. Parkraumgestaltung) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 3: Erstellung eines Maßnahmenkatalogs'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mögliche Maßnahmen sollten mit allen relevanten Akteuren diskutiert und abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Maßnahmen zur Konfliktvermeidung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei erwartetem hohen Fußgänger- und/oder Radfahreraufkommen sollten die beiden Verkehrsteilnehmergruppen getrennt geführt werden. Dies kann erreicht werden durch:&lt;br /&gt;
* Trennung durch z.&amp;amp;nbsp;B. Absperrgitter, &lt;br /&gt;
* getrennte Führung Gehweg/Fahrbahn (ggf. Kfz-Verkehr einschränken)&lt;br /&gt;
* getrennte Wegweisung/Routenführung von Fußgängern und Radfahrern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Parkraumgestaltung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziel einer angemessenen Parkraumgestaltung für den Radverkehr soll sein, eine ausreichende Anzahl von Radabstellanlagen vorzuhalten und diese möglichst veranstaltungsnah anzuordnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Standortwahl'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für  die Akzeptanz von Abstellanlagen ist besonders wichtig, dass &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* diese radverkehrlich erschlossen sind (FGSV, 2012),&amp;lt;ref name=&amp;quot;:9&amp;quot;&amp;gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (2012). Hinweise zum Fahrradparken. Köln: FGSV-Verlag.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, da mit Kosten verbundene Abstellanlagen nur akzeptiert werden, wenn sie auch bewacht sind oder bestimmte Services anbieten (FGSV, 2012),&amp;lt;ref name=&amp;quot;:9&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Abstellanlagen dem Fahrtziel direkt zugeordnet sowie ungehindert und auf kurzem Wege erreichbar sind,&lt;br /&gt;
* diese an das Radverkehrsnetz verkehrssicher angebunden werden und günstig - insbesondere zur Zufahrtrichtung - anzulegen sind, denn eine vor dem Ziel gelegene Anlage wird besser angenommen, als eine hinter dem Ziel gelegene,&lt;br /&gt;
* diese ausreichend, auffällig und einheitlich beschildert sind. Dieses erleichtert den Radfahrern die Orientierung und fördert zudem die Fahrradnutzung. Wenn der Fahrradparkplatz schwer aufzufinden ist, werden nur wenige Radfahrer das Angebot nutzen, (ADFC, 2014)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:12&amp;quot;&amp;gt;ADFC Landesverband Hamburg e.V. (2014). Fahrradparken bei Großveranstaltungen. Hamburg.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* diese zu beleuchten sind, um ein Sicherheitsgefühl zu gewährleisten und eine stärkere Nachfrage zu erzeugen. (ADFC, 2014)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:12&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
Für eine geeignete Standortwahl ist zusammenfassend zu beachten, dass Radabstellanlagen an allen Zielpunkten in unmittelbarer Nähe zu den Eingängen, bei starken parallelen Fußgängerverkehrsströmen (z.&amp;amp;nbsp;B. an Veranstaltungsorten) aber getrennt von diesen, angeordnet werden sollen.(FGSV, 2012)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:9&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Abstellanlagen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anlagen sind so anzuordnen, dass die Fahrräder anzuschließen sind und kippsicher aufgestellt werden können. Dazu sind Abstellanlagen mit Fahrradbügeln zu bevorzugen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Breite eines Fahrrads etwa 0,7&amp;amp;nbsp;m und die Länge im Allgemeinen 2&amp;amp;nbsp;m beträgt und Platz zum Ein- und Ausparken benötigt wird, sollte der Abstand zwischen den Bügeln mindestens 0,8&amp;amp;nbsp;m betragen (Abbildung Systemskizze). Stehen die Bügel zu nah, nutzen die Radfahrenden oftmals nicht alle Abstellflächen. Außerdem werden die Räder leicht beschädigt oder die Kleidung verschmutzt. Ist der Abstand zu groß, werden die Räder zwischen korrekt geparkte Räder geschoben und blockieren so den Zugang. (ADFC, 2014)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:12&amp;quot;&amp;gt;Fahrradparken bei Großveranstaltungen, ADFC Landesverband Hamburg e.V., , Hamburg, 2014.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
Radabstellanlage.jpg|Systemskizze Radabstellanlage &lt;br /&gt;
&amp;lt;/gallery&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Großveranstaltungen an wechselnden Orten bieten sich temporäre Abstellplätze mit transportablen Fahrradhaltern an. Empfohlen werden transportable Fahrradhalter nach dem Prinzip der Anlehnbügel. Hierzu werden Anlehnbügel durch Querverstrebungen an den Fußpunkten dauerhaft oder temporär miteinander verbunden. Für Veranstaltungen mit nur vorübergehend großer Parkraumnachfrage können transportable Fahrradhalter auch als größere Reihenanlagen aufgestellt werden. Gegebenenfalls ist eine Verdübelung vorzusehen, um Diebstahl oder unbeabsichtigtes Verrücken zu vermeiden. (FGSV, 2012)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:9&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alternativen können Absperrgitter oder auch Wellenbrecher sein, da diese zusätzlich auf freien Flächen kostengünstig aufgestellt werden können. Allerdings kann durch die teilweise dünnen Gitterstäbe kein optimaler Diebstahlschutz geboten werden. Daher ist zu prüfen, ob Personal die Radabstellanlagen überwacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Organisation'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Personal an den Abstellanlagen kann weitere einfache Dienstleistungen wie z.&amp;amp;nbsp;B. Pannenhilfe, Fahrradreinigung, Gepäckaufbewahrung oder Zeitungen und Infomaterial zur Veranstaltung bereitstellen. Die Öffnungszeiten von Fahrradwachen sollten sich am Veranstaltungszeitraum der Großveranstaltung orientieren. Durch eine Person können etwa 100 Stellplätze bewacht sowie die Annahme und Ausgabe der Fahrräder abgewickelt werden. Bei höheren Stellplatzkapazitäten, pulkartigem Auftreten oder wenn weitere einfache Dienstleistungen angeboten werden sollen, empfiehlt sich eine entsprechende Aufstockung des Personals. (FGSV, 2012)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:9&amp;quot;&amp;gt;Hinweise zum Fahrradparken, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Köln, 2012.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betreiber von Fahrradwachen und Fahrradstationen können Fahrradfachbetriebe, Gebäudedienstleistungsgesellschaften, gemeinnützige soziale Gesellschaften oder auch Kioskpächter, Taxenunternehmen oder Mobilitätszentralen sein. Betreiber temporärer Fahrradwachen können insbesondere auch die Organisatoren der Veranstaltungen sein. (FGSV, 2012)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:9&amp;quot;&amp;gt;Hinweise zum Fahrradparken, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Köln, 2012.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Eine innovative Möglichkeit die Fahrräder während einer Großveranstaltung abzustellen, ist die sog. „FahrradGarderobe“. Diese basiert auf dem Prinzip der Jackengarderobe und bietet auf Großveranstaltungen die Möglichkeit einer veranstaltungsnahen, sicheren, bewachten und versicherten Radabstellanlage. Mit diesem Prinzip wird vermieden, dass Fluchtwege zugestellt werden und zusätzlich wird Parkraum eingespart.&amp;lt;ref &amp;gt;http://fahrradgarderobe.de/&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Fußgänger==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Status: Final&lt;br /&gt;
:Autoren: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Handlungsfelder im Fußgängerverkehr sind zu betrachten und hierfür eine Planung im angemessenen Umfang durchzuführen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wege des An- und Abreiseverkehrs (ggf. Binnenverkehr)&lt;br /&gt;
* [[#Beschilderungskonzept|Wegweisung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben Besuchern, die aus dem unmittelbaren Umfeld zu Fuß zur Veranstaltung anreisen, sind als Hauptquellen des Fußgängerverkehrs die ÖV-Haltestellen und die Parkplätze zu berücksichtigen. Dementsprechend soll das zu bewältigende Fußgängeraufkommen auf Gehwegen abgeschätzt werden, hierfür müssen für folgende Bereiche Annahmen getroffen werden: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Tägliche Besucherzahl&lt;br /&gt;
* Spitzenstunde der An- und Abreise&lt;br /&gt;
* Verkehrsmittelwahl (Wie viele Besucher kommen zu Fuß, von den Haltestellen/Parkbereichen?)&lt;br /&gt;
* Einzugsgebiet (Woher kommen die Besucher (Wohngebiete, Haltestellen, Parkbereiche)?)&lt;br /&gt;
Vergleichswerte für diese Kenngrößen finden Sie im Sicherheitsbaustein [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Evaluation#Vergleichsgrößen|Veranstaltungsspezifische Kenngrößen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Kapazitätsberechnungen und Verkehrsprognosen können folgende Verfahren angewendet werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Handrechenverfahren|Handrechenverfahren]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Mikrosimulation des Fußgängerverkehrs|Simulationen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wege des An- und Abreiseverkehrs===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für jede Veranstaltung sollen die Kapazitäten der Hauptrouten überprüft werden, um ggf. Streckenführungen an die Situation anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hierzu sind folgende Arbeitsschritte durchzuführen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 1: Definition von An-/Abreiseachsen und Verteilung der Besucher auf die An-/Abreiseachsen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 2: Überprüfung der Leistungsfähigkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schritt 3: Erstellung eines Maßnahmenkatalogs&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 1: Definition von  An-/Abreiseachsen''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im ersten Schritt gilt es die Anbindung des Veranstaltungsgeländes im Nahbereich zu analysieren, insbesondere zu den nahegelegenen Haltestellen und ggf. Bahnhöfen, wie auch den Parkbereichen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist davon auszugehen, dass Besucher, die aus dem Umfeld zu Fuß anreisen, keine Wegweisung benötigen und voraussichtlich nicht auf eine Wegweisung achten, da sie Ortskenntnisse besitzen. Demgegenüber können ortsfremde Besucher, die hauptsächlich von Haltestellen oder Parkbereichen zum Veranstaltungsgelände zu Fuß gehen, durch eine Wegweisung in ihrer Routenwahl beeinflusst werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusammengefasst können folgende Bereiche Fußgängerquellverkehr erzeugen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wohngebiete (Nahbereich der Veranstaltung bis ca. 2&amp;amp;nbsp;km Entfernung)&lt;br /&gt;
* Fußgänger ab Bahnhöfen und anderen Haltestellen des ÖV&lt;br /&gt;
* Fußgänger ab Parkplätzen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 2: Überprüfung der Leistungsfähigkeit'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anreiseachsen sollen auch für Fußgänger analysiert werden, dabei sind die Kapazitäten der Gehwege, insbesondere in Bereichen von Engstellen, wie z.&amp;amp;nbsp;B. unter Brücken oder in Tunnelbereichen zu überprüfen. Zu beachten ist hierbei ggf. auch das pulkartige Ankommen und „Abfließen“ von Veranstaltungsbesuchern z.&amp;amp;nbsp;B. an Bahnhaltestellen, das zu kurzfristigen Engpässen in den Gehbereichen bzw. auf den Gehwegen führen kann. Dieses „Phänomen“ gilt es entsprechend bei der Überprüfung von Wartebereichen an Fußgängerlichtsignalanlagen zu berücksichtigen. Besondere Gefahrensituationen können in diesem Zusammenhang entstehen, wenn Fußgänger aufgrund einer Überfüllung des Gehweges auf die Straße ausweichen. Hier gilt es diese Problematik in der Planung aufzugreifen und starke Ströme verschiedener Verkehrsmittel möglichst getrennt zu leiten, um insbesondere die Überlagerung von starken Fußgänger- und Kfz-Strömen zu verhindern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Betrachtung sollten uni- und bidirektionale Fußgängerströme unterschieden werden.&lt;br /&gt;
Die Leistungsfähigkeit kann mit dem im Kapitel &amp;quot;Innere Erschließung&amp;quot; beschriebenen [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Handrechenverfahren|Handrechenverfahren]] ermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ausgestaltung der [[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung/Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes#Flucht- und Rettungswege|Flucht- und Rettungswege ]] bedarf einer genauen Überprüfung und kann mit Hilfe von Kenngrößen aus [[#Regelwerke |Regelwerken]] berechnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Schritt 3: Erstellung eines Maßnahmenkatalogs'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Falls die vorhandenen Gehwegbreiten für den zu erwartenden Fußgängerstrom nicht ausreichen, sollten Maßnahmen erarbeitet und im Konzept festgehalten werden. Maßnahmen können u.&amp;amp;nbsp;a. sein: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wegweisungskonzept für Fußgänger zur Benutzung von Wegen mit ausreichender Fußgängerkapazität (Alternativrouten zur Entzerrung und Verteilung, unter Beachtung von Flucht- und Rettungswegen)&lt;br /&gt;
* spätere Zusammenführung von Hauptrouten des Fußgängerverkehrs&lt;br /&gt;
* Entflechtung des Fußgängerverkehrs vom Rad- oder motorisierten Verkehr durch verkehrstechnische Maßnahmen, wie z.&amp;amp;nbsp;B.:&lt;br /&gt;
** Einrichtung von Einbahnstraßen&lt;br /&gt;
** Sperrung von Straßen für den Durchgangsverkehr bzw. alle (Kraft-)Fahrzeuge&lt;br /&gt;
** Parkverbote&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Führung des Fußgängerverkehrs muss auch im  [[#Beschilderungskonzept |Wegweisungskonzept]] berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Simulationen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Status: Final&lt;br /&gt;
:Autoren: Andreas Schomborg&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während die mikroskopische Verkehrsmodellierung das individuelle Verhalten der Verkehrsteilnehmer an einzelnen Knoten nachbilden kann, werden mit makroskopischen Verkehrsmodellen überörtliche Verkehrsbeziehungen bewertet. Verkehrsstärke (Fahrzeuge pro Zeiteinheit), Verkehrsdichte (Fahrzeuge pro Längeneinheit) und fahrbare Geschwindigkeit lassen sich aus makroskopischen Verkehrsmodellen prognostizieren und erlauben damit eine Aussage über Routenwahl sowie den Verkehrszustand einer einzelnen Strecke (z.&amp;amp;nbsp;B. Stau, Stop-and-Go, freier Verkehrsfluss).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die mikroskopischen Modelle bilden einzelne Fahrer/Fahrzeuge- oder Fußgänger-Einheiten mit ihrer jeweils individuellen Charakteristik ab.&lt;br /&gt;
===Makroskopisch===&lt;br /&gt;
====Fahrzeuge IV und ÖV====&lt;br /&gt;
Ein makroskopisches Modell besteht üblicherweise aus einem Netzmodell, einem Verkehrsnachfragemodell und einem oder mehreren Wirkungsmodellen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das '''Netzmodell''' enthält die Daten des Verkehrsangebotes. Es besteht aus Verkehrsbezirken, Knoten, Haltestellen, den Strecken des Straßen- und Schienennetzes sowie aus den ÖV-Linien mit ihren Fahrplänen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das '''Verkehrsnachfragemodell''' enthält die Daten der Verkehrsnachfrage: Quelle, Ziel und Zahl der Fahrtenwünsche (als 2-dimensionale Matrix auf Ebene der Verkehrsbezirke), evtl. Ganglinie der Nachfrage. Zur Nachbildung der realen Nachfrageverhältnisse werden mathematische Modelle genutzt. Dies geschieht häufig in einem Vierstufenmodell, das sich aus den Elementen &lt;br /&gt;
*Verkehrserzeugung (Verkehrsnachfrage),&lt;br /&gt;
*Verkehrsverteilung (Zielwahl),&lt;br /&gt;
*Verkehrsaufteilung (Verkehrsmittelwahl) und &lt;br /&gt;
*Verkehrsumlegung (Wege- und Routenwahl)&lt;br /&gt;
zusammensetzt. Es werden die Verkehrsströme (Verflechtungen) zwischen den Verkehrsbezirken auf Basis von Bevölkerungsdaten (Struktur- und Verkehrsverhaltensdaten), der räumlichen Nutzungsstrukturen und des Verkehrsangebotes berechnet. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Netz- und Nachfragemodell sind die Eingangsdaten für die '''Wirkungsmodelle'''. Je nach Software können verschiedene Wirkungsmodelle zur Analyse und Bewertung eines Verkehrsangebotes genutzt werden. Das Benutzermodell bildet das Verkehrsverhalten der ÖV-Fahrgäste und Kfz-Fahrer nach. Es ermittelt so Belastungszahlen und benutzerbezogene Kenngrößen wie etwa Reisezeit oder Umsteigehäufigkeit. Weitere Wirkungsmodelle können etwa betriebliche Kennzahlen des ÖV oder Umweltauswirkungen des MIV abbilden. (PTV GROUP, 2013)&amp;lt;ref name=&amp;quot;:5&amp;quot;&amp;gt;PTV GROUP. (2013). PTV VISUM 13 – Grundlagen. Karlsruhe.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anwendungsmöglichkeiten der makroskopischen Fahrzeugsimulation sind im Veranstaltungsbereich der Zu- und Abfluss. Aufgrund des im Vergleich zur Mikrosimulation geringeren Modellierungsaufwandes und der überschaubaren Anforderungen an die Rechnerleistung ist die mögliche Größe des Untersuchungsgebietes quasi unbegrenzt und könnte in einem gewissen Abstrahierungsgrad auf ganz Deutschland oder sogar Europa ausgedehnt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In PTV GROUP, 2013&amp;lt;ref name=&amp;quot;:3&amp;quot;/&amp;gt; wird eine Handlungsempfehlung mit beispielhafter Modellrechnung, von der Nachfrageberechnung über die Erstellung des Netzmodells bis zur Umsetzung eines Wirkungsmodells, gegeben. Diese zeigt detailliert eine mögliche Vorgehensweise zum Aufbau eines entsprechenden Modells auf. Im Folgenden werden die zu erwartenden Ergebnisse und deren mögliche Weiterverwendung beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Liegen Netz- und Nachfragemodell vor, erfolgt im Anschluss eine Umlegung der Nachfrage auf das Netzmodell. Ergebnisse dieser ersten Simulation sind Belastungszahlen für MIV, ÖV, Rad- und Fußverkehr inklusive Veranstaltungsverkehr für das gesamte Netzmodell. Da MIV und ÖV das Veranstaltungsgelände nicht als direktes Ziel haben, sondern Parkplätze bzw. Haltestellen, erfolgt für diese Verkehre eine weitere Umlegung, welche die anfallenden Fußwege zum Gelände berechnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In diesem zweiten Schritt werden die Parkplätze als Quellbezirke genutzt. Zu diesen Eventverkehren wird der originäre Fußverkehr &amp;quot;Wohnung–Veranstaltung&amp;quot; aus der Nachfrageberechnung addiert, um eine Gesamtfußverkehrsmatrix zu erhalten. Ergebnis der zweiten Umlegung sind die Fußgängerverkehrsmengen im Umfeld des Veranstaltungsgeländes zwischen Parkplätzen, ÖV-Haltestellen und den Zugängen zum Veranstaltungsort.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die ermittelten Verkehrsbelastungen sowohl für die Anzahl Fahrzeuge, die Besetzung von ÖV-Linien als auch Fußgängerzahlen können anschließend als Grundlage für statische Handrechenverfahren nach HBS (vgl. Kapitel 2.2.2 oder 3.1.1) oder dynamische Verfahren wie z.&amp;amp;nbsp;B. Mikrosimulation (vgl. folgendes Kapitel oder Kapitel 3.1.3) zur Berechnung von Leistungsfähigkeiten der Verkehrsinfrastruktur dienen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Fußgänger====&lt;br /&gt;
Auch die makroskopische Modellierung von Fußgängerströmen ist im Veranstaltungsbereich sinnvoll möglich und einsetzbar (siehe Schritt 2 in PTV GROUP, 2013&amp;lt;ref name=&amp;quot;:3&amp;quot;/&amp;gt;). Wenn es darum geht, für die Gesamtheit aller Besucher optimale Wege bzw. Routen im Zu- oder Abfluss einer Veranstaltung vorzugeben, ist die Nutzung eines makroskopischen Netzwerkmodells sinnvoll. In Summe über alle Besucher führt diese Methode zu minimalen Reisezeiten, auch wenn es für den Einzelnen zu einer Verlängerung des Weges führen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mikrosimulation===&lt;br /&gt;
====Fahrzeuge IV und ÖV====&lt;br /&gt;
In mikroskopischen Simulationsmodellen bilden die einzelnen Fahrzeuge das kleinste Element, aus denen sich ein Verkehrsstrom zusammensetzt. In der Simulation werden sowohl die individuellen Eigenschaften verschiedener Fahrzeuge und Fahrer als auch die Interaktionen der Fahrzeuge untereinander nachgebildet. Die Modelle setzten sich aus einzelnen Teilmodellen zusammen. Dazu gehört grundsätzlich ein Netzmodell, in dem sämtliche für die Simulation relevanten Daten der Infrastruktur im Untersuchungsgebiet hinterlegt sind, wie die Anzahl der Fahrstreifen, Knotenpunkte mit ihren geometrischen und topologischen Eigenschaften oder Lichtsignalanlagen mit den dazugehörigen Regelalgorithmen. Dazu kommen verschiedene Verhaltensmodelle (z.&amp;amp;nbsp;B.: Fahrzeugfolgemodell, Fahrstreifenwechselmodell oder Routenwahlmodell), in denen Rechenalgorithmen zur Nachbildung des Fahrverhaltens zusammengefasst sind&amp;lt;ref name=&amp;quot;:2&amp;quot;&amp;gt;Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (2006). Mikroskopische Verkehrssimulation – Grundlagen und praktische Hinweise zur Anwendung. Köln: FGSV-Verlag.&amp;lt;/ref&amp;gt; (FGSV, 2006).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtigste Anwendungsfälle der mikroskopischen Fahrzeugsimulation sind im Veranstaltungsbereich der Zu- und Abfluss. Aufgrund des hohen Modellierungsaufwandes und der hohen erforderlichen Rechnerleistungen ist die mögliche Größe des Untersuchungsgebietes allerdings begrenzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Verkehrsmengen können auf unterschiedlichen Wegen in das Modell eingespeist werden. Sollten die Werte aus einem makroskopischen Modell stammen, können sie quasi automatisiert in Matrixform importiert werden. Sollten die Werte aus einer Verkehrszählung stammen und durch eine Handumlegung hochgerechnet worden sein, können sie auch als Abbiegeanteile (Aufteilung des in einer Zufahrt ankommenden Verkehrs auf die möglichen Abbiegerichtungen) in das Modell übernommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Auswertung der Ergebnisse muss darauf geachtet werden, dass mehrere Simulationsläufe durchgeführt werden müssen, um eine statistische Sicherheit für die Interpretation der Ergebnisse zu erlangen (FGSV, 2006).&amp;lt;ref name=&amp;quot;:2&amp;quot;/&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die in den Simulationstools integrierten Auswerteoptionen ermöglichen zumeist die Ermittlung und statistische Aufbereitung praktisch aller denkbaren verkehrlichen Kenngrößen. Zu diesen zählen: Verkehrsstärke, Dichte bzw. Belegungsgrad, (mittlere) Geschwindigkeit, Reisezeit, Zeitlückenverteilung, Verlustzeiten usw. Die Einordnung der Ergebnisse kann auf Basis des HBS &amp;lt;ref name=&amp;quot;:1&amp;quot;/&amp;gt; (FGSV, 2005) erfolgen. So kann z.&amp;amp;nbsp;B. die Qualität des Verkehrsablaufs (Level of Service) an einer Straßenverkehrsanlage ermittelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein wesentlicher Vorteil einer durch eine Mikrosimulation gestützten Untersuchung ist die mögliche Visualisierung der Verkehre. Durch die Präsentation eines Simulationsvideos können auch fachfremden Personen die Verkehrszusammenhänge verständlich und anschaulich dargestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Fußgänger====&lt;br /&gt;
Ähnlich den mikroskopischen Modellen für Fahrzeuge betrachten mikroskopische Fußgängermodelle das zu simulierende Objekt (den Fußgänger) als Individuum. Sie haben das Ziel, Interaktionen zwischen den Fußgängern und deren Fluss innerhalb vorgegebener Geometrien zu beschreiben. Dabei sollen lokale Phänomene wie Stau vor Engstellen, Stauwellen oder Bahnenbildung im Gegenstrom möglichst realistisch nachgebildet werden. Abgesehen von Stauwellen, welche auch im Straßenverkehr existieren, zeigt sich an dieser Stelle der bedeutendste Unterschied zwischen Fahrzeugen und Fußgängern. Fahrzeuge stellen sich im Stau hintereinander, Fußgänger eher in einer traubenform auf. Die Bahnenbildung im Gegenstrom bei Fahrzeugen ist durch Fahrstreifen in der Regel klar vorgegeben. Bei den Fußgängern entsteht sie dadurch, dass Menschen dazu tendieren, anderen zu folgen, welche in dieselbe Richtung laufen. Dies vermeidet Kollisionen und führt zur Bahnenbildung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtigstes Unterscheidungskriterium mikroskopischer Fußgängersimulationsmodelle ist, ob es sich um ein kontinuierliches oder diskretes Modell handelt. Raumkontinuität beschreibt die Fähigkeit eines Modells, Einheiten (Fußgänger) auf einer definierten Fläche frei und kontinuierlich zu bewegen. Sie werden nicht anhand eines vorgegebenen Rasters bewegt, sondern können ihre Position in Abhängigkeit der Wunschrichtung und Geschwindigkeit frei wählen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Raumdiskrete Modelle hingegen richten die simulierten Einheiten an einem fest definierten Gitternetz aus. Jede Zelle des Gitternetzes hat eine bestimmte Eigenschaft und ist somit eine begehbare Fläche, ein Hindernis oder eine belegte Zelle. Die Bewegung eines Fußgängers wird durch die fortlaufende Blockierung hintereinander liegender Zellen dargestellt. Solche Modelle werden als zellulare Automaten bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Aufbau eines Mikrosimulationsmodells für Fußgänger gehört vergleichbar mit der mikroskopischen Fahrzeugsimulation ein Netzmodell bzw. in diesem Fall eher ein Flächenmodell, welches die Geometrie der zu untersuchenden Infrastruktur wiedergibt. Hierzu gehören „normale“ Bewegungsflächen, Hindernisse (Wände, Säulen, städtebauliches Mobiliar) und auch Rampen oder Treppen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Umfeld von Großveranstaltungen gibt es für die Fußgängersimulation folgende Anwendungsfälle:&lt;br /&gt;
*Zufluss zum Veranstaltungsgelände,&lt;br /&gt;
*Bewegungen auf dem Veranstaltungsgelände,&lt;br /&gt;
*Evakuierung der Veranstaltung und&lt;br /&gt;
*Regulärer Abfluss vom Veranstaltungsgelände.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die in der Simulation anzusetzenden Verkehrsmengen können je nach Anwendungsfall aus unterschiedlichen Quellen stammen wie z. B: &lt;br /&gt;
*Makroskopisches Verkehrsmodell (Kantenbelastung, Matrix oder Umsteigezahlen zwischen verschiedenen Verkehrsmodi) &lt;br /&gt;
*Fußgängerzählung&lt;br /&gt;
*Handumlegung&lt;br /&gt;
*Eintrittskarten, Erfahrungswerte früherer Veranstaltungen usw.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Analog der Fahrzeugsimulation sollten auch für die Fußgängersimulation mehrere Simulationsläufe zur Erlangung statistischer Sicherheit durchgeführt werden (FGSV, 2006).&amp;lt;ref name=&amp;quot;:2&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Auswertung der Modelle ist stark abhängig von der Art der Anwendung. Bei der Auswertung von Evakuierungsmodellen ist meist allein die Evakuierungszeit maßgebend. Bei der Bewertung von Zu- und Abfluss bzw. Bewegungen auf dem Gelände handelt es sich tendenziell eher um Komfortanalysen. Es soll gewährleistet sein, dass grundsätzlich genügend Gehfläche für alle Besucher vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Untersuchung sicherheitsrelevante Bedeutung bekommen, sofern festgestellt wird, dass etwa an Engstellen hohe Dichten auftreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit ist das wichtigste Auswertekriterium &amp;quot;Dichte&amp;quot; [Pers./m²] bereits genannt. Anhand der gemessenen Dichte lassen sich Bewertungen nach dem Level-of-Service-Konzept (LOS) vornehmen, u.&amp;amp;nbsp;a. gibt PTV GROUP, 2013&amp;lt;ref name=&amp;quot;:3&amp;quot;/&amp;gt; hierzu Grenzwerte vor. Andere Auswertungen wie Reisezeiten, Geschwindigkeiten oder Verlustzeiten sind zumeist ebenfalls möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den Einsatz eines Videos sind auch die Ergebnisse einer Fußgängersimulation einem breiten, ggfs. fachfremden Publikum, anschaulich darstellbar. Somit ist eine deutlich höhere Akzeptanz der Ergebnisse zu erzielen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Intermodal===&lt;br /&gt;
Weniger weit verbreitet ist bisher die Simulation von Fahrzeugen (MIV, Busse und Schienenfahrzeuge) und Fußgängern in einem Modell. Mit dieser Option ist es möglich, die Interaktion zwischen Fahrzeugen und Fußgängern in einem Modell abzubilden. Folgende Anwendungsfälle lassen sich hiermit realitätsgetreu nachbilden:&lt;br /&gt;
*Geregeltes und ungeregeltes Queren von Fußgängern (auch abseits von Furten oder Zebrastreifen) über Straßen (inkl. „Rotgeher“),&lt;br /&gt;
*Ankunft und Abfahrt von Bussen oder Schienenfahrzeugen mit Nachbildung des Ein- und Aussteigevorgangs oder Verspätungslagen des öffentlichen Verkehrs,&lt;br /&gt;
*Shuttle-Bus Konzepte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Option, alle Verkehrsmodi in einem Modell untersuchen zu können, hilft insbesondere bei der Bewertung der zu- und abfließenden Verkehrsströme einer Großveranstaltung. Es kann eine ganzheitliche Betrachtung vorgenommen und damit eine höhere Planungssicherheit erreicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Anne Timmermann, Miriam Schwedler, Jürgen Gerlach (Bergische Universität Wuppertal), Andreas Schomborg (PTV Group)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sicherheitsabsperrungen_bei_Veranstaltungen&amp;diff=5709</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sicherheitsabsperrungen_bei_Veranstaltungen&amp;diff=5709"/>
		<updated>2015-06-21T17:49:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen}}&lt;br /&gt;
'''Schutzziele'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus der Einführung lassen sich folgende Schutzziele bezüglich der Verwendung von Sperren und Gittern als Sicherheitsabsperrung bei Veranstaltungen ableiten:&lt;br /&gt;
* Schutz der Besucher vor zu hohen Personendrücken&lt;br /&gt;
* Segmentierung von Veranstaltungsbereichen &lt;br /&gt;
* Gewährleistung einer raschen Entleerung der Zuschauerbereiche bei einer Evakuierung durch Freihaltung, Kennzeichnung und Definition der Flucht- und Rettungswege&lt;br /&gt;
* Schaffung gesicherter An-, Zu- und Umfahrten für Einsatzkräfte&lt;br /&gt;
* Schaffung von Bewegungsflächen für Einsatzkräfte (Behandlungsplätze, Einsatzmaßnahmen im Brandfall, etc.)&lt;br /&gt;
* Sicherung veranstaltungsrelevanter Infrastruktur gegen unbefugten Zutritt (Bühnen, Backstagebereiche, Sanitätsstationen, PA-/Licht-Tower, FOH-Plätze, etc.)&lt;br /&gt;
* Strukturierung des Veranstaltungsgeländes, um die Nutzbarkeit durch Besucher, Mitwirkende und Dienstleister sicherzustellen&lt;br /&gt;
* Gewährleisten einer möglichst gleichmäßigen Befüllung des Veranstaltungsbereiches und definierten Führung von Personenströmen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Anwendungsfälle'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mobile Absperrungen lassen sich in zahlreichen Einsatzkontexten finden. Nachfolgend sind einige Anwendungsfälle aufgeführt, in denen mobile Absperrungen regelmäßig zum Einsatz kommen. Bei jedem Einsatz ist immer zu prüfen, ob die Art der eingesetzen Absperrungen dem Zweck entspricht und ob aus dem Einsatz ggfs. negative Konsequenzen resultieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Fan-Trennung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur Vermeidung von Ausschreitungen bei Sportveranstaltungen, hauptsächlich bei Fußballspielen, durch das Aufeinandertreffen rivalisierender Fangruppierungen, so diese nicht baulich vorhanden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sichtschutz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur Vermeidung unerwünschter Zaungäste oder der Beeinflussung des Besucherverhaltens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Abschrankung der Besucherfläche vor der Szenenfläche (Bereich für den Sanitäts- und Ordnungsdienst)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
entsprechend der Muster–Versammlungsstättenverordnung (§ 29 Abs. 1 MVStättV)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Abschrankung in Stehplatzbereichen vor Szenenflächen''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
entsprechend der Muster-Versammlungsstättenverordnung (§ 29 Abs. 2 MVStättV)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Umzäunungen von Veranstaltungsplätzen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur Begrenzung der Besucherzahl&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sichere und rasche Räumung von Veranstaltungsbereichen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit Berücksichtigung der Erkennbarkeit der Ausgänge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Zu- und Abfahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur Trennung von Zuschauerbereichen bzw. deren Verkehrsflächen und denen der Einsatzkräfte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Zugangskontrolle ÖPNV'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur Gewährleistung einer geordneten Personenführung an der Schnittstelle zum öffentlichen Personennahverkehr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine detaillierte Beschreibung der Anwendungsfälle und der möglichen Arten von mobilen Sicherheitsabsperrungen sind ausführlich im Merkblatt [http://www.vfdb.de/download/Merkblatt/MB13_02_Sperren_Gitter.pdf Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen] beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autor: Dirk Oberhagemann (VFDB)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sicherheitsabsperrungen_bei_Veranstaltungen&amp;diff=5708</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen</title>
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		<updated>2015-06-21T17:49:24Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen}}&lt;br /&gt;
'''Schutzziele'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus der Einführung lassen sich folgende Schutzziele bezüglich der Verwendung von Sperren und Gittern als Sicherheitsabsperrung bei Veranstaltungen ableiten:&lt;br /&gt;
* Schutz der Besucher vor zu hohen Personendrücken&lt;br /&gt;
* Segmentierung von Veranstaltungsbereichen &lt;br /&gt;
* Gewährleistung einer raschen Entleerung der Zuschauerbereiche bei einer Evakuierung durch Freihaltung, Kennzeichnung und Definition der Flucht- und Rettungswege&lt;br /&gt;
* Schaffung gesicherter An-, Zu- und Umfahrten für Einsatzkräfte&lt;br /&gt;
* Schaffung von Bewegungsflächen für Einsatzkräfte (Behandlungsplätze, Einsatzmaßnahmen im Brandfall, etc.)&lt;br /&gt;
* Sicherung veranstaltungsrelevanter Infrastruktur gegen unbefugten Zutritt (Bühnen, Backstagebereiche, Sanitätsstationen, PA-/Licht-Tower, FOH-Plätze, etc.)&lt;br /&gt;
* Strukturierung des Veranstaltungsgeländes, um die Nutzbarkeit durch Besucher, Mitwirkende und Dienstleister sicherzustellen&lt;br /&gt;
* Gewährleisten einer möglichst gleichmäßigen Befüllung des Veranstaltungsbereiches und definierten Führung von Personenströmen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Anwendungsfälle'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mobile Absperrungen lassen sich in zahlreichen Einsatzkontexten finden. Nachfolgend sind einige Anwendungsfälle aufgeführt, in denen mobile Absperrungen regelmäßig zum Einsatz kommen. Bei jedem Einsatz ist immer zu prüfen, ob die Art der eingesetzen Absperrungen dem Zweck entspricht und ob aus dem Einsatz ggfs. negative Konsequenzen resultieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Fan-Trennung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur Vermeidung von Ausschreitungen bei Sportveranstaltungen, hauptsächlich bei Fußballspielen, durch das Aufeinandertreffen rivalisierender Fangruppierungen, so diese nicht baulich vorhanden sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sichtschutz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur Vermeidung unerwünschter Zaungäste oder der Beeinflussung des Besucherverhaltens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Abschrankung der Besucherfläche vor der Szenenfläche (Bereich für den Sanitäts- und Ordnungsdienst)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
entsprechend der Muster–Versammlungsstättenverordnung (§ 29 Abs. 1 MVStättV)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Abschrankung in Stehplatzbereichen vor Szenenflächen''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
entsprechend der Muster-Versammlungsstättenverordnung (§ 29 Abs. 2 MVStättV)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Umzäunungen von Veranstaltungsplätzen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur Begrenzung der Besucherzahl&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sichere und rasche Räumung von Veranstaltungsbereichen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
mit Berücksichtigung der Erkennbarkeit der Ausgänge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Zu- und Abfahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur Trennung von Zuschauerbereichen bzw. deren Verkehrsflächen und denen der Einsatzkräfte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Zugangskontrolle ÖPNV'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
zur Gewährleistung einer geordneten Personenführung an der Schnittstelle zum öffentlichen Personennahverkehr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine detaillierte Beschreibung der Anwendungsfälle und der möglichen Arten von mobilen Sicherheitsabsperrungen sind ausführlich im Merkblatt [http://www.vfdb.de/download/Merkblatt/MB13_02_Sperren_Gitter.pdf Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen] beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Autor: Dirk Oberhagemann (VFDB)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sanit%C3%A4ranlagen&amp;diff=5707</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sanitäranlagen</title>
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		<updated>2015-06-21T17:48:48Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Sanitäranlagen }}&lt;br /&gt;
Sanitäranlagen, insbesondere WC-Anlagen, gehören zur Grundausstattung der Infrastruktur bei Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Die richtige Bemessung der Kapazitäten ist dabei nicht nur relevant in Bezug auf Hygiene und Gesundheit der Menschen, sondern sorgt auch in nicht unerheblichem Maße für das Wohlbefinden der Besucher bzw. – im Falle von nicht ausreichenden Kapazitäten – möglicherweise für Unruhe und schlechte Stimmung unter den Besuchern. Fehlende Toilettenkapazitäten können darüber hinaus durch wildes Urinieren zu umfangreicher Umweltverschmutzung führen (Übersäuerung des Bodens).&lt;br /&gt;
Die Wahl des richtigen Aufstellortes ist dabei auch aus sicherheitsrelevanten Aspekten von Bedeutung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Die Umsetzung des Sanitärkonzeptes richtet sich in erster Linie nach vorhandenen Zu- und Ableitungsmöglichkeiten und der Anforderung an die Ausstattung. Das Angebot und die damit verbundenen Möglichkeiten der Ausstattung sind heutzutage vielfältig und werden von einer Vielzahl von Anbietern am Markt abgedeckt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Überblick==&lt;br /&gt;
Zu den klassischen WC-Systemen auf Veranstaltungen gehören&lt;br /&gt;
* Mobiltoiletten (mit Tank) &lt;br /&gt;
* Urinale (mit Tank)&lt;br /&gt;
* WC-Container mit Tank&lt;br /&gt;
* WC-Container ohne Tank (d.h. mit Ableitungsmöglichkeit in einen hierfür geeigneten Kanal)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Auswahl geeigneter Infrastruktur ist dabei regelmäßig folgendes zu beachten:&lt;br /&gt;
* Benötigte Kapazitäten (Menge WCs, Größe Tank etc.)&lt;br /&gt;
* Versorgungsmöglichkeiten mit Trinkwasser&lt;br /&gt;
* Entsorgungsmöglichkeiten (Kanal mit geeigneten Ableitungsmöglichkeiten)&lt;br /&gt;
* Möglichkeiten der Zwischenleerung (Anfahrbarkeit)&lt;br /&gt;
* Möglichkeiten der Handwäsche &lt;br /&gt;
* Zusammensetzung des Publikums (Geschlechterverteilung / Anspruchshaltung)&lt;br /&gt;
* Barrierefreiheit – auch für Familien und Kinder (Kinderwagen, Wickelbereich, Rolatoren)&lt;br /&gt;
* Aufstellmöglichkeiten (Bodenbeschaffenheit, Ausrichtung, Warteflächen) &lt;br /&gt;
* Beleuchtung (Toilettenanlage und Zuwegung)&lt;br /&gt;
* Umwelt- und Wasserschutzzonen&lt;br /&gt;
* Be- und Ausschilderung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Berechnung der Menge der zur Verfügung gestellten Toiletten==&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung macht dezidierte Vorgaben zum Thema Toiletten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In § 12 &amp;quot;Toilettenräume&amp;quot; wird gefordert, dass  &lt;br /&gt;
* Versammlungsstätten getrennte Toilettenräume für Damen und Herren haben müssen. &lt;br /&gt;
* Toiletten in jedem Geschoss mit Besucherplätzen angeordnet werden müssen(...) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bzgl der Bemessung gibt die Verordnung folgende Werte vor: &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;&lt;br /&gt;
!Besucherplätze&lt;br /&gt;
!Damen&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;2&amp;quot; |Herren&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
!Toiletten&lt;br /&gt;
!Toiletten&lt;br /&gt;
!Urinale&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!bis 100&lt;br /&gt;
|3&lt;br /&gt;
|1&lt;br /&gt;
|2&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!über 100 je weitere 100&lt;br /&gt;
|1,2&lt;br /&gt;
|0,4&lt;br /&gt;
|0,8&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!über 1000 je weitere 100&lt;br /&gt;
|0,9&lt;br /&gt;
|0,3&lt;br /&gt;
|0,6&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!über 20.000 je weitere 100&lt;br /&gt;
|0,6&lt;br /&gt;
|0,2&lt;br /&gt;
|0,4&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Bezug auf diese Werte heisst es weiter: &lt;br /&gt;
* Die ermittelten Zahlen sind auf ganze Zahlen aufzurunden.&lt;br /&gt;
* Soweit die Aufteilung der Toilettenräume nach der Art der Veranstaltung nicht zweckmäßig ist, kann für die Dauer der Veranstaltung eine andere Aufteilung erfolgen, wenn die Toilettenräume entsprechend gekennzeichnet werden.&lt;br /&gt;
* Auf dem Gelände der Versammlungsstätte oder in der Nähe vorhandene Toiletten können angerechnet werden, wenn sie für die Besucher der Versammlungsstätte zugänglich sind.&lt;br /&gt;
* Mindestens eine der erforderlichen Toiletten muss barrierefrei sein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anwendung der Vorgaben der MVStättVO führt bei Veranstaltungen außerhalb von Versammlungsstätten häufig zu Problemen, da die hier zugrundegelegte Annahmen nicht den Anforderungen der meisten Großveranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen entspricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [http://psai.org/ Portable Sanitation Association] schlägt eine  Bemessung auf der Basis der Aufenthaltsdauer vor:&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
! colspan = &amp;quot;6&amp;quot; |Dauer der Veranstaltung in Stunden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Besucherzahl&lt;br /&gt;
!1h&lt;br /&gt;
!2h&lt;br /&gt;
!3h&lt;br /&gt;
!4h&lt;br /&gt;
!5h&lt;br /&gt;
!6h&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!500&lt;br /&gt;
|2&lt;br /&gt;
|4&lt;br /&gt;
|4&lt;br /&gt;
|5&lt;br /&gt;
|6&lt;br /&gt;
|7&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!1000&lt;br /&gt;
|4&lt;br /&gt;
|6&lt;br /&gt;
|8&lt;br /&gt;
|8&lt;br /&gt;
|9&lt;br /&gt;
|9&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!2000&lt;br /&gt;
|5&lt;br /&gt;
|6&lt;br /&gt;
|9&lt;br /&gt;
|12&lt;br /&gt;
|14&lt;br /&gt;
|16&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!3000&lt;br /&gt;
|6&lt;br /&gt;
|9&lt;br /&gt;
|12&lt;br /&gt;
|16&lt;br /&gt;
|20&lt;br /&gt;
|24&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!4000&lt;br /&gt;
|8&lt;br /&gt;
|13&lt;br /&gt;
|16&lt;br /&gt;
|22&lt;br /&gt;
|25&lt;br /&gt;
|30&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!5000&lt;br /&gt;
|12&lt;br /&gt;
|15&lt;br /&gt;
|20&lt;br /&gt;
|25&lt;br /&gt;
|31&lt;br /&gt;
|38&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!10.000&lt;br /&gt;
|15&lt;br /&gt;
|25&lt;br /&gt;
|38&lt;br /&gt;
|50&lt;br /&gt;
|63&lt;br /&gt;
|75&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!15.000&lt;br /&gt;
|20&lt;br /&gt;
|38&lt;br /&gt;
|56&lt;br /&gt;
|75&lt;br /&gt;
|94&lt;br /&gt;
|113&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!20.000&lt;br /&gt;
|25&lt;br /&gt;
|50&lt;br /&gt;
|75&lt;br /&gt;
|100&lt;br /&gt;
|125&lt;br /&gt;
|150&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!25.000&lt;br /&gt;
|38&lt;br /&gt;
|69&lt;br /&gt;
|99&lt;br /&gt;
|130&lt;br /&gt;
|160&lt;br /&gt;
|191&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [http://www.thepurpleguide.co.uk englische Purple Guide] geht als Grundlage der Berechnung ebenfalls von der Dauer der Veranstaltung in Kombination mit dem Angebot an Speisen und Getränken aus:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;&lt;br /&gt;
!Art &amp;amp; Dauer der Veranstaltung&lt;br /&gt;
!Damentoiletten  / Besucher&lt;br /&gt;
!Herrentoiletten / Besucher&lt;br /&gt;
!Urinale / Besucher &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!&amp;lt;6 Std&lt;br /&gt;
|1/100&lt;br /&gt;
|1/500&lt;br /&gt;
|1/150&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!&amp;gt;6 Std ohne oder mit nur geringem Angebot an Speisen oder Getränken&lt;br /&gt;
|1/85&lt;br /&gt;
|1/425&lt;br /&gt;
|1/125&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!&amp;gt;6 Std  mit einem hohen Angebot an Speisen oder Getränken&lt;br /&gt;
|1/75&lt;br /&gt;
|1/400&lt;br /&gt;
|1/100&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!Campingplätze auf veranstaltungen&lt;br /&gt;
|1/75&lt;br /&gt;
|1/150&lt;br /&gt;
|1/250 &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Bemessung der Kapazitäten ist eine Betrachtung verschiedener Faktoren (und deren Zusammenwirken) nötig. Mindestens müssen für die Festlegung der Kapazitäten folgende Überlegungen angestellt werden:&lt;br /&gt;
* Durchschnittliche Verweildauer der Besucher auf dem Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
* Größe der Veranstaltungsfläche und Verteilung der Besucher auf der Fläche&lt;br /&gt;
* Besucherprofil (Verteilung der Geschlechter. Gibt es hierzu keine Angaben, ist von einer 50/50 Verteilung auszugehen)&lt;br /&gt;
* Aufstellmöglichkeiten (auch barrierefrei)&lt;br /&gt;
* Programm- / Pausengestaltung  der Veranstaltung &lt;br /&gt;
* Wetterverhältnisse&lt;br /&gt;
* Möglichkeiten der (Zwischen)Leerung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Inzwischen gibt es auf dem Markt zahlreiche Anbieter, die zum Teil sehr aufwändige und leistungsstarke Systeme entwickelt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Versorgung mit Trinkwasser==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Versorgung der Toiletten mit Wasser (Spül- und Waschbecken) gelten die Vorgaben der Trinkwasserverordnung [http://www.dvgw.de/wasser/recht-trinkwasserverordnung/trinkwasserverordnung/].&lt;br /&gt;
Bei der Zulegung der Schläuche ist darauf zu achten, dass durch die Schläuche keine zusätzlichen Stolpergefährdungen entstehen und dass diese nach Möglichkeit vandalismusgeschützt verlegt werden (besonders im Hochsommer kommt es immer wieder zum Aufschneiden der Schläuche).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Entsorgungsmöglichkeiten==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sogenanntes Schwarzwasser (fäkalienhaltig)  darf nur in hierfür geeignete Kanäle eingeleitet werden. Hierfür ist regelmäßig die Einholung einer Einleitgenehmigung notwendig.&lt;br /&gt;
Ist die Einleitung nicht möglich, müssen Anlagen gewählt werden, die entweder über eine ausreichende Tankkapazität verfügen oder die ggf. auch während der Veranstaltung geleert werden können. Hier ist insbesondere die Anfahrbarkeit, aber auch Lautstärke und Geruchsbelastung zu bedenken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:toiletten3.jpg|500px|thumb|center|Abbildung 4: Unzureichende, bzw. neue Gefährdungen schaffende Absicherung von Einleitstellen. Photo: S. Funk]][[Datei:toiletten4.jpg|500px|thumb|center|Abbildung 5: Unzureichende, bzw. neue Gefährdungen schaffende Absicherung von Einleitstellen. Photo: S.Funk]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ausstattung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Schutz der Privatsphäre der Besucher empfiehlt sich besonders bei Urinalen ein Sichtschutz um den Toilettenbereich. &lt;br /&gt;
Gerade bei der Aufstellung von mobilen Toilettten kann es  erforderlich sein, dass ein zusätzliches Lichtangebot geschaffen werden muss, wenn die Toiletten auch im Dunkeln benutzt werden sollen.&lt;br /&gt;
Eine ausreichende Ausleuchtung dient  darüber hinaus dem Schutz vor möglichen Übergriffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für mobile Toiletten ohne Handwaschgelegenheiten sind diese separat bereit zu stellen. Dabei ist darauf zu achten, dass durch die Nutzung des Wassers keine schlammigen Bereiche mit daraus resultierender Rutschgefahr etc. entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Organisatorische Anforderungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Aufstellung der Toiletten muss darauf geachtet werden, dass sich durch die wartenden Besucher kein Hindernis des Personenstroms ergibt (Warteschlange steht quer zum Personenstrom)  und dass Zu- und Abwasserleitungen keine  zusätzlichen Stolpergefahren darstellen. Auch ist zu berücksichtigen, dass sich vor Toiletten häufig die Begleitpersonen der jeweiligen Nutzer aufhalten, für die ebenfalls Warteflächen zur Verfügung stehen sollten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist mit hohem Publikumsandrang zu rechen, empfehlen sich Containeranlagen mit zwei möglichst entgegengesetzt liegenden Türen, so dass für die Nutzung der Container bei Bedarf ein Einbahnstraßensystem eingerichtet werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Aufstellung der Toiletten sollte darauf geachtet werden, dass die Angebote dezentral angeordnet und gut sichtbar ausgeschildert sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Toiletten für Rollstuhlfahrer müssen immer barrierefrei erreichbar und ebenfalls separat ausgeschildert sein. In der Praxis finden sich diese Toiletten häufig in direkter Umgebung der Unfallhilfestationen. Je nach Publikumsprofil sind weitere besondere Anforderungen an Ausstattung und Begehbarkeit zu berücksichtigen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Veranstaltungen, bei denen mit einer frühen Anreise der Besucher gerechnet werden muss, kann es nötig sein, Toiletten auch im Aussen-/ Wartebereiche der Veranstaltung aufzustellen. Hier ist insbesondere zu klären, welche Bereiche hierfür zur Verfügung stehen (evtl. Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen). Das Zurverfügungstellen von Toiletten auch im Aussen- / Wartebereich ist insbesondere dann relevant, wenn anzunehmen ist, dass die Besucher ansonsten auf das Trinken verzichten würden und die Gefahr der Dehydrierung entstehen würde. &lt;br /&gt;
Im Bereich von Warteschlangen sind im Rahmen des Crowd Managements geeignete Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Besucher nach der Nutzung der Toiletten ihre Warteposition an gleicher Stelle wieder einnehmen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es sind darüber hinaus geeignete Sanitäranlagen für Mitarbeiter und Beteiligte bereit zu halten. Diese sollten nach Möglichkeit getrennt von den Anlagen für das Publikum angeboten werden. Toiletten müssen immer dort bereit gestellt werden, wo die Personen ihre Positionen nicht / nur schwer verlassen können. Zu beachten ist, dass die sanitäre Versorgung auch in ausreichendem Maße in der Auf- und Abbauphase gewährleistet sein muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [1] Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014).&lt;br /&gt;
* [2] [http://psai.org/ Portable Sanitation Association] [08.04.2015]&lt;br /&gt;
* [3] [http://www.dvgw.de/wasser/recht-trinkwasserverordnung/trinkwasserverordnung/ Trinkwasserverordnung] [08.04.2015]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung_und_Sicherheitsbeleuchtung&amp;diff=5706</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung_und_Sicherheitsbeleuchtung&amp;diff=5706"/>
		<updated>2015-06-21T17:48:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Sicherheitsbeleuchtung}}&lt;br /&gt;
Orientierung  bzw. die Möglichkeit, sich jederzeit orientieren zu können, ist ein wesentlicher Teil der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist daher zu prüfen, inwieweit das Schutzziele „Orientierungsmöglichkeit“ realisiert werden kann.&lt;br /&gt;
Neben den einschlägigen Normen macht die Musterversammlungsstättenverordnung klare Vorgaben in Bezug auf die Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten und in Versammlungsräumen.&lt;br /&gt;
In § 15 der Verordnung heisst es&lt;br /&gt;
*(1) In Versammlungsstätten muss eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein, die so beschaffen ist, dass Arbeitsvorgänge auf Bühnen und Szenenflächen sicher abgeschlossen werden können und sich Besucher, Mitwirkende und Betriebsangehörige auch bei vollständigem Versagen der allgemeinen Beleuchtung bis zu öffentlichen Verkehrsflächen hin gut zurechtfinden können.&lt;br /&gt;
*(2) Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein&lt;br /&gt;
**in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie und in notwendigen Fluren,&lt;br /&gt;
**in Versammlungsräumen sowie in allen übrigen Räumen für Besucher (z. B. Foyers, Garderoben, Toiletten), &lt;br /&gt;
**für Bühnen und Szenenflächen,&lt;br /&gt;
**in den Räumen für Mitwirkende und Beschäftigte mit mehr als 20 m² Grundfläche, ausgenommen Büroräume,&lt;br /&gt;
**in elektrischen Betriebsräumen, in Räumen für haustechnische Anlagen sowie in Scheinwerfer- und Bildwerferräumen,&lt;br /&gt;
**in Versammlungsstätten im Freien und Sportstadien, die während der Dunkelheit benutzt werden,&lt;br /&gt;
**für Sicherheitszeichen von Ausgängen und Rettungswegen,&lt;br /&gt;
**für Stufenbeleuchtungen.&lt;br /&gt;
Die in Satz 2 formulierten Schutzziele sind grundsätzliche auch für Veranstaltungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung anzuwenden –  jedoch angepasst an die sich auch im Hinblick auf die Angemessenheit des Aufwands ergebenden Realitäten der temporären Großveranstaltungen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist zu prüfen und zu entscheiden, ob neben der normalen Beleuchtung eine Sicherheitsbeleuchtung vorgehalten werden muss und – sofern dies für notwendig erachtet wird – wie diese für welche Bereiche der Veranstaltungsfläche realisiert wird.&lt;br /&gt;
Ziele der Sicherheitsbeleuchung sind:&lt;br /&gt;
* Orientierung auf der Veranstaltungsfläche&lt;br /&gt;
* Finden von Flucht- &amp;amp; Rettungswegen&lt;br /&gt;
* Finden von Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen (z.B. Unfallhilfstellen) &lt;br /&gt;
* Ermöglichung von Rettungseinsätzen, -maßnahmen&lt;br /&gt;
* Beenden der Abläufe und der Arbeitsvorgänge (auf Bühnen, aber auch an Ständen etc)&lt;br /&gt;
* Beruhigung der Besucher bei plötzlichenm Ausfall der Beleuchtung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Entscheidungsfindung sind unter anderem folgende Fragen zu beurteilen:&lt;br /&gt;
*Wie lange halten sich die Besucher im Dunkeln auf ? Für die Planung der Maßnahmen und die Beurteilung eines möglichen Risikos ist es von Bedeutung, ob die Veranstaltung noch 30 Minuten oder 5 Stunden in der Dunkelheit stattfindet. Zu berücksichtigen ist hier nicht nur das Programmende, sondern auch die Zeit, die es braucht, das Gelände zu verlassen bzw. ggf. zu räumen.  &lt;br /&gt;
*Welche ausfallsicheren Lichtquellen stehen auf dem Veranstaltungsgelände zur Verfügung? Berücksichtigt werden können grundsätzlich alle Lichtquellen, die von einer Sicherheitsstromversorgung gespeist werden (z.B. Bühnenlicht, Licht an Fahrgeschäften, Licht externe Gebäude etc.)&lt;br /&gt;
*Wie wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines (flächendeckenden) Stromausfalles bewertet?&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Veranstaltungen im innerstädtischen Raum wird häufig auf eine Sicherheitsbeleuchtung verzichtet – meist mit dem Argument, „der Strom werde schon nicht ausfallen“. &lt;br /&gt;
Im Rahmen der Sicherheitsplanung und der interorganisationalen Abstimmung muss sichergestellt werden, dass das Risiko eines Stromausfalls (und damit das Risiko eines Ausfalls der Beleuchtung) von allen Beteiligten gleichermaßen bewertet und akzeptiert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beleuchtungszwecke==&lt;br /&gt;
Die DIN EN 1838:2013-10 fasst unter der Begrifflichkeit Notbeleuchtung sowohl die Ersatzbeleuchtung als auch die Sicherheitsbeleuchtung zusammen. Die Norm unterscheidet bei der Sicherheitsbeleuchtung zwischen folgenden Einsatzzwecken:&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: diese dient der Orientierung auf der Veranstaltungsfläche und dem Erreichen der Fluchtwege und der Sicherheitseinrichtungen&lt;br /&gt;
*Antipanikbeleuchtung: Auch hier steht die Orientierung und das Erreichen der Fluchtwege im Vordergrund, jedoch nicht im Hinblick auf die Erkennbarkeit der Wege, Einrichtungen etc, sondern im Hinblick auf das Sicherheitsempfinden des Besuchers. Eine solche Beleuchtung kann zum Beispiel auch gezielt nach dem Ende eines Feuerwerks zugeschaltet werden, um den Besuchern eine leichtere Orientierung und eine entspanntes Verlassen des Geländes zu ermöglichen&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtug für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: diese dient dazu, dass Abläufe beendet werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Umsetzung==&lt;br /&gt;
Für die Realisierung der Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten, Versammlungsräume oder Arbeitsstätten gelten die einschlägigen Normen und Verordnungen. Diese zielen regelmäßig auf eine dauerhafte Nutzung ab und stellen dezidierte Anforderungen an Beleuchtungsstärken, Betriebsdauer oder Umschaltzeiten. &lt;br /&gt;
Es ist zu prüfen, welche Lösungen für die temporäre Nutzung einer Veranstaltungsfläche existieren und mit welchen Anforderungen diese verbunden werden.&lt;br /&gt;
Die Sicherheitsbeleuchtung auf temporären Veranstaltungsflächen wird meist durch redundante Lichtquellen realisiert - hierzu existieren eine Vielzahl von Möglichkeiten und Angebotebn auf dem Markt. Zu den gängigsten redundanten Lichtquellen auf Veranstaltungsflächen gehören.&lt;br /&gt;
*dieselbetriebene Lichtmasten (&amp;quot;Lichtgiraffen&amp;quot;): Vertikale Teleskopmasten mit ausrichtbaren Strahlerköpfen&lt;br /&gt;
* Leuchtballons &lt;br /&gt;
Wie für alle Aufbauten gilt auch hier, dass die Infrastrukturen standsicher aufgestellt werden müssen - Angaben zu Windlasten sind zu beachten.&lt;br /&gt;
Die Lichtquellen müssen so aufgestellt sein, dass von ihnen keine zusätzlichen Gefährdungen ausgehen (Stpolpern, Stürzen, Blendung). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Sicherheitsbeleuchtung auf einer temporären Veranstaltungsfläche zu planen, sind folgende Informationen nötig:&lt;br /&gt;
* Soll die Beleuchtung dauerhaft geschaltet sein? Bei vielen Veranstaltungen ist eine dauerhafte Schaltung zusätzlicher Lichtquellen aus szenischen Gründen nicht möglich. Eine dauerhafte Schaltung bietet sich überall dort an, wo auch im Normalbetriebszustand &amp;quot;Dunkelheit&amp;quot; einen besser Orientierung gewährsleitet werden kann / soll (z.B. in Kurvenbereichen von Wegen)&lt;br /&gt;
* Soll die Sicherheitsbeleuchtung erst bei Ausfall der normalen Beleuchtung anspringen (Bereitschaftsschaltung)? In diesem Fall ist sicherzustellen, dass die Beleuchtung unmittelbar (d.h., in einem angestimmten Zeitraum) zugeschaltet wird. Vorbereitungs- &amp;amp; Vorlaufzeiten der gewählten Lichtquellen sind dabei zwingend zu berücksichtigen. Ist eine manuelle Zuschaltung geplant, muss sichergestellt sein, dass die Mitarbeiter an den jeweiligen Positionen eingewiesen sind und zu diesen Mitarbeitern ein ausfallsicherer Kommunikationsweg besteht.  &lt;br /&gt;
* welche Flächen müssen beleuchtet werden? Im Rahmen der Flächenplanung muss fesgelegt werden, wo bereits andere redundante Lichtquellen zur Verfügung stehen und welche Bereiche des Veranstaltungsgeländes besonders zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören die Ausgänge genauso wie Stufenanlagen oder Wegekreuzugen. Die Standorte der redundanten Lichtquellen sind im Geländeplan mit Abstrahlrichtung einzuzeichnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig von der Flächenbeleuchtung ist die Beleuchtung der Sicherheitszeichen und hier insbesondere der Rettungszeichen an den Ausgängen, die sowohl im Normalbetriebszustand &amp;quot;Dunkelheit&amp;quot; wie auch bei Ausfall der Beleuchtung zu erkennen sein müssen. Dies kann z.B. durch batteriebetriebene Lösungen erreicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur== &lt;br /&gt;
*DIN EN 1838:2013-10 Angewandte Lichttechnik - Notbeleuchtung&lt;br /&gt;
*DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2005-01 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: xyz&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Bodenabdeckungen&amp;diff=5705</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Bodenabdeckungen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Bodenabdeckungen&amp;diff=5705"/>
		<updated>2015-06-21T17:47:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Temporäre Bodenabdeckungen: Lastverteil- und Bodenschutzsysteme}}&lt;br /&gt;
Temporäre Bodenabdeckungen finden bei Veranstaltungen Verwendung, um die Standsicherheit temporärer Bauten wie z.B. Bühnen und Tribünen zu gewährleisten und die Belastbarkeit von schwierigen (nicht ausreichend tragfähigen) Untergründen zu verbessern. Mit diesen Lastverteilsystemen werden außerdem u.a. Rettungs-, Transport- oder Gehwege errichtet, bestehende Wege verbreitert und Arbeitsplattformen errichtet. &lt;br /&gt;
Im Unterschied dazu kommen temporäre Abdecksysteme als Bodenschutzsysteme dort zum Einsatz, wo es empfindliche Oberflächen und Untergründe wie gegen mechanische Einwirkungen zu schützen gilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Auswahl geeigneter Systeme und Materialien gilt es daher vorab zu ermitteln, welches Anwendungsfeld vorrangig ist. Weitere wichtige Auswahlkriterien sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Topografie des Untergrundes]]&lt;br /&gt;
*Beschaffenheit / Belastbarkeit des Untergrundes&lt;br /&gt;
* Anfälligkeit des Untergrundes&lt;br /&gt;
*Zu realisierende Belastung auf dem Untergrund (Schwerlastverkehr, Fußgängerverkehr, Bühnenunterbau etc.)&lt;br /&gt;
*Erreichbarkeit / Einsatzmöglichkeit von schwerem bzw. technischem Gerät bei der Installation&lt;br /&gt;
* Anforderungen an die Begehbarkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lastverteilende Bodenabdecksysteme==&lt;br /&gt;
Unter diesem Begriff können alle Systeme zusammengefasst werden, die der Verbesserung der Tragfähigkeit und der besseren Verteilung von Lasten (zur Minimierung von Bodenverdichtungen) dienen.&lt;br /&gt;
Aufgrund des Augenmerks auf bestmögliche Lastverteilung haben diese Systeme üblicherweise vollflächige oder zumindest hohe Bodenauflagen, da somit bestmöglich Punktlasten reduziert und gleichmäßige Lastverteilungen erreicht werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Anforderungen an diese Systeme je nach Anwendung sehr unterschiedlich sind, ist auch die Bandbreite der angebotenen Systeme und deren Aufbau sehr verschieden. Sie reicht von nicht verbindbaren, einfachen Lastverteilplatten aus Holz oder Kunststoff zur Errichtung kurzzeitig benötigter Lieferwege für kleine Lasten (z.B. Cases, Handwagen) über geschlossene, miteinander verbundene Systeme für mittelschwere Lasten (z.B. PKW und leichte LKW) bis zu massiven, großflächigen Stahl-/ Aluminiumsystemen in Sandwichbauweise für extreme Punktlasten wie sie z.B. durch Autokräne, Gabelstapler und Sonderkonstruktionen verursacht werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den etablierten Lastverteilsystemen gehören unter anderem:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Datei:Bodenplatten_plywood.jpg|200px]] || '''Plywood''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Manuell verlegbare, nicht miteinander verbindbare, rechteckige Holzabdeckplatten (mittlerweile auch aus Kunststoff erhältlich) mit ca. Maßen 1,25 x 2,50m &lt;br /&gt;
* Verwendung: Errichtung kurzzeitig benötigter Lieferwege im Nichtpublikumsbereich&lt;br /&gt;
* Weblink: http://www.eps.net/de/event/produkte/bodenschutz/plywood/&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Datei:Bodenplatten_remopla.jpg|200px]] || '''Remopla''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Manuell verlegbare, durch Einhängeschienen umlaufend miteinander verbundenes System aus Recycling-PVC mit den ca. Maßen 1,15 x 0,75m &lt;br /&gt;
* Verwendung: Schutz von belastbaren Flächen wie z.B. Tartanbahnen vor mechanischen Schäden durch Stapler etc.&lt;br /&gt;
* Weblink: http://www.buemo-event-logistik.de/katalog.asp?nav_haupt_webcode=3&amp;amp;nav_unter_webcode=2&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Datei:Bodenplatten_verbundplatten.jpg|200px]] || '''Verbundplatten'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Manuell verlegbares, durch Einhängeschienen umlaufend miteinander verbundenes System sechseckiger Einzelplatten mit Kantenlängen von ca. 0,32m aus Polyethylen&lt;br /&gt;
* Verkaufsbezeichnungen verschiedener Anbieter: Hexagon, Hexafloor, Umtech, ProTrack&lt;br /&gt;
* Verwendung: Parkplätze, Arbeitsflächen, Transportwege auf sandigem oder reduziert tragfähigem Untergrund&lt;br /&gt;
* Weblink: http://www.profloor.com.au/products/parking-cars-heading/light-medium-vehicles/ &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Datei:Bodenplatten_panels.jpg|200px]] || '''Aluminium Schwerlastsysteme (Panels)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Je nach Ausführung mit schwerem Gerät (Heckladekranfahrzeug) oder Stapler / manuell verlegbare, umlaufend miteinander verbundene Aluminium Sandwichsysteme mit ca. Maßen von 2,15-2,40 x 3,00m&lt;br /&gt;
* Verkaufsbezeichnungen verschiedener Anbieter: Arena Panels, Box Panels, Trax Panels, Trackpanel&lt;br /&gt;
** Verwandte Produkte: Ausrollsysteme aus Aluminium &lt;br /&gt;
* Verwendung: Arbeitsbereiche um, Zufahrtswege zu und Unterbau von Großbühnen, Tribünen auf Untergrund mit reduzierter Tragfähigkeit (z.B. Fußballstadien)&lt;br /&gt;
* Weblinks: http://www.liontrackhire.de/produkte/lion-trackpanel / http://evetrakway.co.uk/products/trakway-systems/event-trakpanel / http://www.eps.net/de/event/produkte/bodenschutz/arena-panels/ &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Datei:Bodenplatten_stahlplatten.jpg|200px]] || '''Stahlplatten / Kranplatten''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Mit schwerem Gerät (Kranfahrzeug) verlegbare, nicht miteinander verbindbare, hochstabile / massive Lastverteilungsplatten mit ca. Maßen von 6,00 x 1,80m&lt;br /&gt;
* Verwendung: zur Verteilung extremer Punktlasten im Nichtpublikumsbereich&lt;br /&gt;
* Weblink: http://www.schares.de/data/fahrstrasse/fahrstrasse.html?gclid=COb5tcCnksACFcsJwwodIzQAbA &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bodenschutzsysteme==&lt;br /&gt;
Im Unterschied zu den lastverteilenden Abdecksystemen liegt das Hauptaugenmerk bei den Bodenschutzsystemen auf den Erhalt und Schutz besonders empfindlicher Oberflächen wie z.B. Rasenflächen in Fußballstadien oder auf Golfplätzen.&lt;br /&gt;
Anders als erstgenannte Systeme haben die Schutzsysteme üblicherweise eine deutlich reduzierte Auflagefläche und sind in gewissem Umfang licht- luft- und wasserdurchlässig, um den Erhalt natürlicher Untergründe über mehrere Tage zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
Üblicherweise sind diese Produkte nicht für Schwerlastverkehre geeignet, sondern erlauben (systemabhängig) maximal die Belastung durch Fußgänger, leichte Transportwagen, Imbissstände, Handhubwagen etc. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den etablierten Rasen-/ Bodenschutzsystemen gehören unter anderem: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Datei:Bodenplatten_terra.jpg|200px]] || '''Terraplas / Terrafloor'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Manuell verlegbares, umlaufend verbundenes, qualitativ hochwertiges Rasenschutzsystem aus Polyethylen,&lt;br /&gt;
** Terraplas: Plattenmaß 1 x 1m / Verlege Einheiten 2 x 2 m&lt;br /&gt;
** Terrafloor (höhenreduzierte Variante) Plattenmaß 0,75 x 0,75m / Verlege Einheiten 1,5 x 2,25m&lt;br /&gt;
* Verwendung: Schutz von sehr empfindlichen Rasenflächen vor leichter und mittlerer Belastung , insbesondere auch bei Abdeckzeiten bis zu einer Woche&lt;br /&gt;
* Ähnliche Produkte anderer Hersteller: ArmorDeck &lt;br /&gt;
* Weblinks: http://www.terraplas.com/Products/Terraplas / http://www.eventdeck.com/ArmorDeck.shtml &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Datei:Bodenplatten_supa.jpg|200px]] || '''SupaTrac''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Manuell verlegbares, umlaufend verbundenes, qualitativ hochwertiges Rasenschutzsystem aus Polypropylen, ca. Elementen Maß 0,9 x 22m / Verlege Einheiten ca. 2,75 x 1,15m&lt;br /&gt;
* Verwendung: Schutz von sehr empfindlichen Rasenflächen vor leichter und mittlerer Belastung , insbesondere auch bei Abdeckzeiten bis zu einer Woche&lt;br /&gt;
* Weblinks: http://www.rola-trac.co.uk/4/supa-trac/ / http://www.eps.net/de/event/produkte/rasenschutz/supa-trac/ &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Datei:Bodenplatten_portafloor.jpg|200px]] || '''Portafloor'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Manuell verlegbares, umlaufend verbundenes, leichtes Rasenschutzsystem aus Polypropylen, Elementmaß ca. 0,31 x 0,09m / Verlege Maß je nach Anbieter bis zu ca. 38 x 2,16m gerollt&lt;br /&gt;
* Verwendung: Schutz von empfindlichen Rasenflächen vor leichter Belastung (gehendes / stehendes Publikum) über einen kurzen Zeitraum von 1-2 Tagen&lt;br /&gt;
* Weblinks: http://portafloor.com/event.php  /  http://www.profloor.com.au/products/pedestrian-traffic/event-flooring/ / http://portapath.net/theproduct.html &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Aktuelle Entwicklungen==&lt;br /&gt;
===Hybridsysteme===&lt;br /&gt;
In den vergangenen Jahren hat die Entwicklung von Hybridsystemen zugenommen, die sowohl eine gute Lastverteilung, als auch einen guten Schutz des Untergrundes ermöglichen sollen, mit dem Ziel die Vorteile beider Bereiche zu verbinden.&lt;br /&gt;
Wenn auch die bisher erhältlichen Systeme dieses Ziel nur mit Einschränkungen (vor allem im Schutz des Untergrundes) erreichen, so ist zu erwarten, dass hier in den Folgejahren weitere Fortschritte erzielt werden und damit die Unterscheidung zwischen Lastverteil- und Bodenschutzsystem an Bedeutung verliert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den bisher schon verfügbaren und (mit Einschränkungen) eingesetzten Produkten gehören z.B.&lt;br /&gt;
* TerratrackPlus:&lt;br /&gt;
** Weblink: http://www.terraplas.com/Products/TerratrakPlus &lt;br /&gt;
* Matrax:&lt;br /&gt;
** Weblink: http://matraxinc.com/event-flooring-turf-protection/ &lt;br /&gt;
* ArmorDeck AD3:&lt;br /&gt;
** Weblink: http://www.eventdeck.com/ArmorDeck.shtml&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Fußgängerfreundlichkeit / Barrierefreiheit===&lt;br /&gt;
Eine weitere Entwicklung ist die zunehmende Barrierefreiheit und Fußgängerfreundlichkeit. Waren die einfachen, ursprünglichen Systeme wie Plywood und Stahlplatten aufgrund ihrer Nichtverbindbarkeit nicht im öffentlichen Raum verwendbar, so bieten die modernen Systeme integrierte Anrampungsmöglichkeiten, Adapter für den stufenfreien Übergang an angrenzende Oberflächen sowie versenkte Verbindungslösungen und sind somit auch problemlos in vom Publikum zugänglichen Bereichen einsetzbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung&amp;diff=5704</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung</title>
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		<updated>2015-06-21T17:47:29Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Stromversorgung}}&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes.&lt;br /&gt;
Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung ist daher immer auch Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung der Veranstaltung. Beginnend mit der bedarfsgerechten Planung über die fachgerechte Ausführung sind im Rahmen der Besuchersicherheit insbesondere das Thema der öffentlich zugänglichen Schalt- &amp;amp; Steckverbindungen, der Verlegung von Kabeln und Leitungen zu betrachten sowie der Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Infrastrukturen zu betrachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Einleitung=&lt;br /&gt;
Die in diesem Baustein beschriebenen Aspekte dienen nur dem allgemeinen Überblick über das Thema in Hinblick auf die Sicherheitsplanung einer Veranstaltung.&lt;br /&gt;
Die Planung und Umsetzung selbst sollte immer durch Fachpersonal realisiert werden.&lt;br /&gt;
Für das Thema Strom und elektrische Betriebsmittel existieren verbindliche Verordnungen und Regularien, die den Einsatz von Material genau regeln wie den Einsatz von Fachpersonal.&lt;br /&gt;
Der Abschnitt Weiterführende Literatur gibt einen Überblick über die wesentlichen Richtlinien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Temporäre Stromversorgung=&lt;br /&gt;
Inwieweit auf einem Veranstaltungsgelände eine temporäre Stromversorgung installiert warden muss, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu gehört das &lt;br /&gt;
*Vorhandensein von Festnetzkapazitäten&lt;br /&gt;
*Vorhandensein von Anschlussmöglichkeiten an Festnetzkapazitäten&lt;br /&gt;
*Strombedarf der einzelnen Gewerke (Aufbau, Veranstaltung, Abbau)&lt;br /&gt;
*Anforderungen an eine redundante Stromversorgung&lt;br /&gt;
In Bezug auf das Veranstaltungslände und das Umfeld müssen insbesondere Fragen der Kabelführung geklärt warden – hierzu gehören auch spannungsführende Kabel in der Höhe und im Boden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das gesamte eingesetzte Material muss den geltenden Verordnungen und Richtlinien entsprechen – für die Kontrolle zuständig sind je nach Einsatzgebiet&lt;br /&gt;
*das beauftragte Fachpersonal&lt;br /&gt;
*der / die Verantwortliche für Veranstaltungstechnik&lt;br /&gt;
*der Nutzer &lt;br /&gt;
Kabel und Leitungen sind stolperfrei zu verlegen, dies gilt auch für die Verbindungsstellen und Steckverbindungen  – hierzu empfehlen sich folgende Maßnahmen / Materialien&lt;br /&gt;
*Verlegung an entlang vorhandener Aufbauten (Achtung: bewegliche Aufbauten können die Kabel beschädigen bzw. verschieben)&lt;br /&gt;
*Einsatz von Kabelmatten (Gummimatten)&lt;br /&gt;
*Einsatz von Kabelbrücken&lt;br /&gt;
*Aufbau von Kabelüberführungen&lt;br /&gt;
*Nutzung von Kabelkanälen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Sicherheitsstromversorgung=&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung fordert in § 14 eine Sicherheitsstromversorgung für die folgenden Bereiche:&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtung,&lt;br /&gt;
*automatischen Feuerlöschanlagen und Druckerhöhungsanlagen für die Löschwasserversorgung,&lt;br /&gt;
*Rauchabzugsanlagen,&lt;br /&gt;
*Brandmeldeanlagen,&lt;br /&gt;
*Alarmierungsanlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn dies nicht generll auf Großveranstaltungen außerhalb genehmigter Versammlungsstätten übertragen werden kann, ist doch auch für diese Veranstaltungen zu prüfen, inwieweit und für welche Bereiche eine Sicherheitsstromversorgung bzw. eine redundante Stromversorgung notwendig ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außerhalb von Versammlungsstätten wird die Sicherheitsstromversorgung meist durch eine redundante Versorgung dargestellt – in den meisten Fällen mit Hilfe von Generatoren (Festnetz + Generator / Generator + Generator).&lt;br /&gt;
Insbesondere im Rahmen von Stadtfesten, die den Strom aus dem Festnetzt beziehen, wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eies Stromausfalls häufig mit “gering” bis “unwahrscheinlich” beziffert – meist mit dem Verweis auf das (vermeintlich) ausfallsichere Festnetz.&lt;br /&gt;
Dass Stromausfälle auch im Innenstadtbereich jedoch nicht so selten sind, zeigt meist eine einfache Internetrecherche:&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_73437174/stromausfall-legt-niederlande-lahm-amsterdam-besonders-betroffen.html&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/regionales/id_73489548/stromausfall-in-bayern-zehntausende-ohne-strom-durch-orkan-niklas-.html&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/regionales/id_65740058/kurzschluss-in-umspannwerk-stundenlanger-stromausfall-in-wuppertal.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ob und für welche Bereiche eine redundante Stromversorgung sinnvoll ist, hängt dabei von der individuellen [[Sicherheitsbausteine#Sicherheitsbeurteilung|Sicherheitsbeurteilung]] ab:&lt;br /&gt;
*die ist (Notfall)Beschallung sowie die Kommunikationvon einer Stromversorgung abhängig?&lt;br /&gt;
*findet die Veranstaltung im Dunkeln statt, d.h., ist eine (Sicherheits)Beleuchtung notwendig?&lt;br /&gt;
*gibt es Aufbauten, Angebote etc, die zwingend auf eine unterbrechungsfreie Stromversorgung angewiesen sind ?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Generatoren=&lt;br /&gt;
Generatoren sind die häufigste Form der Stellung von temporärer Stromversorgung im Veranstaltungsbereich.&lt;br /&gt;
Generatoren stellen jedoch häufig eine Belastung in Bezug auf Lautstärke und möglicherweise auch auf die Umwelt dar.&lt;br /&gt;
Bei der Aufstellung der Generatoren in besonders lärmsensiblen Bereichen kann es empfehlenswert sein, auf besonders lärmgeminderte Systeme zurückzugreifen.&lt;br /&gt;
Vor der Positionierung der Generatoren ist zu prüfen, ob es sich beim Aufstellort um eine besonders geschützte Fläche handelt (z.B. Wasserschutzzone) handelt.&lt;br /&gt;
Der Aufstellort soll so gewählt sein, dass eine unbefugter Kontakt (z.B. Erklettern) nicht möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=gesetzliche Grundlagen und weiterführende Literatur=&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/4580257,1&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 17: BGV C1 - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/4997507%2C1%2C19980401/?searchTerm=BGV+C1&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 17 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung http://www.arbeitssicherheit.de/media/pdfs/bgv_c1_da.pdf&lt;br /&gt;
DIN VDE Normen div (aufführen?)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik&amp;diff=5702</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik</title>
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		<updated>2015-06-21T17:46:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: /* Rechtsquellen und Informationen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Veranstaltungstechnik}}&lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik ist ein unverzichtbarer Bestandteil der meisten Veranstaltungen. Die Bandbreite der eingesetzten Technik ist dabei weit von einfachen Beschallungsanlagen bis hin zu umfangreichen Video- und Lichtinstallationen ist heutzutage (fast) alles möglich. &lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik umfasst die technischen Voraussetzungen für Veranstaltungen aller Art, hierzu gehören insbesondere&lt;br /&gt;
* Beschallung, &lt;br /&gt;
* Beleuchtung, &lt;br /&gt;
* Videotechnik&lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik dient grob zwei Zielen&lt;br /&gt;
* Unterstützung des Programms: Hör- und Sichtbarmachen des Gebotenen, Untermalung, Hervorhebung und Akzentuierung des Programms &lt;br /&gt;
* Unterstützung der Kommunikation&lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik spielt dabei eine besondere Rolle im Rahmen des [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzept]]es, da die Anlagen (PA, Video Screen etc.) häufig für die Normal- / insbesondere aber auch für die Notfallkommunikation verwendet werden. &lt;br /&gt;
Darüber hinaus werden dem Fachbereich der Veranstaltungstechnik jedoch auch die gesamten Grundlagen zugeordnet, hierzu gehören z.B. &lt;br /&gt;
* Rigging (Montieren und Betreiben von veranstaltungsspezifischen Arbeitsmitteln zur Lastaufnahme)&lt;br /&gt;
* Elektrische Anlagen und Betriebsmittel&lt;br /&gt;
* Bodengliederungselemente &lt;br /&gt;
* etc. &lt;br /&gt;
Neben der Auswahl der geeigneten Materialien sind hier auch die Aspekte der Sicherheit in Bezug auf die eingesetzte Technik, [[Statik der Bauten]], [[Brandschutz]], [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Baurecht|Baurecht]], sowie der [[Funktionssicherheit]] das zentrale Thema bei Planung und Durchführung von Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Das gesamte Thema der Veranstaltungstechnik ist umfangreich von den Branchenverbänden [[VPLT - Verband Professioneller Licht- und Tontechnik]], [[DTHG - Deutsche Theatertechnische Gesellschaft]] sowie der für den Bereich zuständigen [[Verwaltungsberufsgenossenschaft (vbg)]] bearbeitet worden, so dass für alle Aspekte der Veranstaltungstechnik umfangreiche Vorgaben, Anforderungen und Normen existieren.&lt;br /&gt;
 [[Datei:bgv-bgi.jpg|291px|thumb|right|Von  Seiten der Berufsgenossenschaften wurden umfangreiche Vorschriften (BGV) als auch begleitende Informationsschriften (BGI) veröffentlicht]]&lt;br /&gt;
Ebenfalls existieren dem Bereich zugeordnete Ausbildungen&lt;br /&gt;
* Fachkraft für Veranstaltungstechnik&lt;br /&gt;
* Verantwortliche/-r für Veranstaltungstechnik (Meister / Studiengang)&lt;br /&gt;
In den meisten Fällen wird der Veranstalter die Fachverantwortung für die Planung und Ausführung geeignetem Fachpersonal bzw. den entsprechenden Dienstleistern übertragen, vgl. DIN15750 „Technische Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik“. Da der Veranstalter in den meisten Fällen nicht über die entsprechende Fach- und Sachkunde verfügt, wird die ordnungsgemäße Ausführung, die Berücksichtigung aller geltenden Gesetze und Verordnungen sowie die Übergabe des einsatzbereiten Zustandes bereits im Auftrag, später dann im Rahmen einer [[Errichterbescheinigung]] dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Der gesamte Themenkomplex der Veranstaltungstechnik ist intensiv bearbeitet und wird daher nicht im Detail vorgestellt. Im Folgenden werden nur allgemeine Orientierungen gegeben sowie auf die jeweiligen Branchenstandards verwiesen.&lt;br /&gt;
Wesentliche Anforderungen im Bereich der Veranstaltungstechnik sind immer: &lt;br /&gt;
* Festlegung von klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten &lt;br /&gt;
* Einsatz von notwendigem Fachpersonal (Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, Elektrofachkräfte etc.) &lt;br /&gt;
* Vorlage der notwendigen Genehmigungen (z.B. für den Einsatz von Pyrotechnik) &lt;br /&gt;
* Festlegung von Verkehrswegen, Notausgängen sowie Fluchtwegen für Produktionsflächen und Arbeitsplätzen &lt;br /&gt;
* Bestimmung eines Koordinators bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen&lt;br /&gt;
* Überprüfung, ob Arbeitsmittel sicherheitstechnisch einwandfrei und ohne Mängel sind &lt;br /&gt;
* Einweisung / Unterweisung bei Arbeitsmitteln mit besonderer Gefährdung&lt;br /&gt;
* Einsatz nur geprüfter Arbeitsmittel &lt;br /&gt;
* Nutzung erforderliche Schutzausrüstung (PSA) &lt;br /&gt;
* Überprüfung aller eingesetzten technischen Einrichtungen und Geräte sowie Aufbauten und Dekorationen einschließlich der eingesetzten Effektsysteme vor Beginn von Produktionen und Veranstaltungen (ordnungsgemäßer Zustand / die bestimmungsgemäße Verwendung)&lt;br /&gt;
** Standsicherheit, Tragfähigkeit und sichere Begehbarkeit von Flächen, Absturzsicherungen,&lt;br /&gt;
** maschinentechnische Einrichtungen wie Punktzüge, Traversensysteme, Anschlagmittel, und Verbindungselemente&lt;br /&gt;
** Scheinwerfer und Sicherungsseile&lt;br /&gt;
** elektrische Geräte und Anlagen&lt;br /&gt;
** Effektsysteme wie Bühnenlaser, Pyrotechnik, Waffen&lt;br /&gt;
** Einrichtungen für den vorbeugenden Brandschutz&lt;br /&gt;
** Fluchtwege&lt;br /&gt;
** Persönliche Schutzausrüstung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Flächen und Aufbauten==&lt;br /&gt;
Flächen und Aufbauten bei Produktionen und Veranstaltungen müssen so bemessen und beschaffen sowie fachgerecht aufgestellt, unterstützt, ausgesteift, eingehängt und verankert sein, dass sie die bei der vorgesehenen Verwendung anfallenden statischen und dynamischen Lasten aufnehmen und ableiten können.&lt;br /&gt;
Flächen und Aufbauten, die begangen werden, müssen so beschaffen sein, dass Personen sich sicher bewegen können. Dies gilt für auch für Arbeitsplätze und Szenenflächen sowie verfahrbare Podien und Bühnenwagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Böden und Aufbauten müssen frei von Stolperstellen und Splittern sowie fugendicht ausgeführt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus mehreren Bauteilen bestehende Aufbauten müssen gegen Auseinandergleiten gesichert sein&lt;br /&gt;
Beläge dürfen nicht verrutschen, keine Falten bilden und sich an den Rändern nicht aufrollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betriebsbedingte Spalten im Boden dürfen nicht breiter als 20 mm sein. Betriebsbedingte Öffnungen von mehr als 20 mm Breite müssen so abgedeckt, dass keine Unebenheiten entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begehbare Flächen müssen gegenüber benachbarten, nicht tragfähigen Flächen gesichert sei&lt;br /&gt;
Die Neigung von begehbaren Flächen darf 8 % nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Orientierung auf den Flächen muss jederzeit möglich sein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Hochgelegene Flächen und Arbeitsplätze==&lt;br /&gt;
Arbeitsplätze, Szenenflächen, Dachflächen, Verkehrswege und Zugänge, die an Gefahrbereiche grenzen oder gegenüber angrenzenden Flächen höher als 1,0 m liegen, müssen allseitig mit Umwehrungen ausgestattet sein. Für die Ausgestaltung der Umwehrungen gilt [[DIN 1055]]. An Bühnenkanten kann aus szenischen Gründen auf die Absturzsicherung verzichtet werden, wenn Auffangvorrichtungen angebracht oder Absturzkanten deutlich erkennbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Arbeitsflächen auf Gerüsten, Türmen, Dächern oder anderen hochgelegenen Bereichen, die mehr als 1,0 m hoch sind, müssen mit Umwehrungen ausgestattet sein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hochgelegene Arbeitsflächen müssen ausreichend beleuchtet sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An hochgelegenen Arbeitsplätzen oder Spielflächen, auf denen Gegenstände mitgeführt oder gelagert werden, müssen alle Gegenstände, Geräte oder Einrichtungen, die herabfallen oder umfallen können, befestigt und gesichert werden. Es muss sichergestellt werden, dass keine Gegenstände auf Arbeitsplätze, Spielflächen oder Zuschauer herabfallen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Befestigungen und die Sicherungen müssen unabhängig voneinander die volle Belastung tragen können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geräte und Stative müssen gegen Zusammenklappen, Wegrollen oder -rutschen gesichert sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gerüste==&lt;br /&gt;
Zum Aufbau von Arbeitsgerüsten bis zu einer Höhe von 3,0 m können Falt-  und Klapppodeste Zargen, Schrägen mit einer Belastbarkeit von 250kg/m2 benutzt werden. Bei höheren Aufbauten müssen Systemgerüste verwendet werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Arbeitsgerüste müssen auf einem ebenen und tragfähigen Untergrund stehen. Werden Arbeitsgerüste aus Podesten errichtet, müssen diese kipp- und rutschsicher aufgestellt und gegen das Auseinandergleiten in geeigneter Weise gesichert sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Arbeitsgerüste müssen so gesichert sein, dass sie von Unbefugten nicht erstiegen, nicht fortbewegt oder in sonstiger Weise manipuliert werden können (gegebenenfalls durch Ordnungskräfte zu sichern). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Typgeprüfte Systemgerüste oder –podeste dürfen nur unter der Leitung eines Aufsichtführenden von unterwiesenem Bühnen-, Beleuchtungs- und Kamerapersonal errichtet, betrieben und abgebaut werden. Dies gilt auch für Gerüste oder Podeste, die für Sonderzwecke nach einschlägigen Konstruktionsnormen gebaut, geprüft und zertifiziert sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gerüste dürfen nicht vor ihrer Fertigstellung benutzt werden. Fahrbare Gerüste dürfen erst bestiegen, wenn sie gegen unbeabsichtigtes Bewegen gesichert sind; sie dürfen nur bewegt werden, wenn sich auf ihnen keine Personen befinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kabelführung==&lt;br /&gt;
Kabel müssen so verlegt werden, dass Gefährdungen vermieden werden. &lt;br /&gt;
* senkrecht hochgeführte Kabel : Sicherung mit Fangleinen&lt;br /&gt;
* Schutz von Kabeln gegen Knicken an scharfen Kanten&lt;br /&gt;
* Kabel, die Verkehrswege überspannen, müssen in ausreichender Höhe (Publikumsbereich / Verkehrswege) geführt und mit Abspannseilen entlastet werden&lt;br /&gt;
* Kabel müssen in ausreichendem Abstand von elektrischen Freileitungen verlegt werden (s. hierzu BGV A 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“)&lt;br /&gt;
* Kabel müssen durch stabile Kabelbrücken oder andere geeignete Abdeckungen geschützt werden&lt;br /&gt;
* Auf mögliche Stolpergefahren wird durch auffällige Kennzeichnung hingewiesen&lt;br /&gt;
* Steckverbindungen, die nur spritzwassergeschützt sind, dürfen im Freien nur dann verlegt werden, wenn durch Lage oder Abdeckung sichergestellt ist, dass kein Wasser in die Steckverbindung gelangen kann&lt;br /&gt;
* Sicherheitsrelevante und andere wichtige Einrichtungen müssen von Kabelführungen freigehalten werden. Hierzu gehören z.B.: &lt;br /&gt;
** Fluchtwege, Türen in Fluchtwegen, Notausgänge oder -ausstiege, Abstiege von Arbeitsebenen, Feuerlöscher,&lt;br /&gt;
** Wand- und Unterhydranten, Feuermelder, Schalttafeln und Notschalter, Auslösevorrichtungen für Sicherheitsanlagen&lt;br /&gt;
** sowie Steuereinrichtungen für Klima- und Belüftungsanlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Maschinentechnische Einrichtungen==&lt;br /&gt;
Maschinentechnische Einrichtungen sind für den Betrieb in Produktionsstätten und Veranstaltungsorten eingesetzte technische Anlagen und Betriebsmittel.&lt;br /&gt;
Die grundsätzlichen Anforderungen an maschinentechnische Einrichtungen für den Veranstaltungs- und Produktionsbetrieb sind in der BGV C 1 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ sowie in den Regeln der Technik (zum Beispiel DIN 56 950) festgelegt. Besondere Anforderungen an diese maschinentechnischen Einrichtungen ergeben sich aus der Tatsache, dass mit ihnen Lasten über Personen und Personen selbst gehalten und bewegt werden können.&lt;br /&gt;
Durch die Bewegung maschinentechnischer Einrichtungen sowie dadurch bewegte Aufbauten und Dekorationen dürfen Personen nicht gefährdet werden &lt;br /&gt;
* Maschinentechnische Einrichtungen müssen gegen unbefugtes Benutzen gesichert sein&lt;br /&gt;
* Gefahrstellen an bewegten maschinentechnischen Einrichtungen müssen gesichert sein &lt;br /&gt;
* Bewegungsvorgänge sowie die Umgebung können vom Bediener vollständig eingesehen werden. Alternativ: eindeutige Signalisierung von Bewegung mit Zeichen oder Sprechfunk bei eingeschränkter Sicht&lt;br /&gt;
* Anweisungen zur Auslösung von Bewegungsvorgängen müssen gut wahrnehmbar und eindeutig gegeben werden.&lt;br /&gt;
* Bewegungsvorgänge von Bühnenwagen, Laufbändern, Drehscheiben, Hubpodien und Versenkeinrichtungen, die Gefährdungen verursachen können, dürfen nur ausgeführt werden, wenn die Geschwindigkeit der Situation angemessen ist. &lt;br /&gt;
* Versenkeinrichtungen dürfen nicht betreten oder verlassen werden, solange sie in Bewegung sind.&lt;br /&gt;
* Feste und bewegliche Teile von Dekorationen und Aufbauten müssen so aneinander vorbei gleiten, dass keine Quetsch- oder Scherstellen entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Aufhängepunkte==&lt;br /&gt;
Die Tragfähigkeit von Befestigungspunkten an der Gebäudekonstruktion muss vor der Aufhängung von bühnentechnischen Einrichtungen und Dekorationseinrichtungen bekannt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist die Tragfähigkeit von Befestigungspunkten unbekannt, muss sie statisch nachgewiesen werden; dabei sind die erforderlichen Sicherheitsfaktoren zum Halten von Lasten über Personen und eventuell auftretenden dynamische Belastungen zu berücksichtigen. Liegen für Aufhängepunkte Angaben zur Tragfähigkeit vor, für die die Art der Belastung nicht angegeben ist, wird die Tragfähigkeit mit 50 % angenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Elektrische Anlagen und Betriebsmittel==&lt;br /&gt;
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, geändert und instandgehalten werden.&lt;br /&gt;
Alle mobil verwendeten elektrischen Betriebsmittel müssen vor Beginn jeder Produktion und Veranstaltung durch Sichtkontrolle überprüft sein&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;mechanisch einwandfreien Zustand und Funktionsfähigkeit – insbesondere Aufhänge- und Sicherheitseinrichtungen sowie&lt;br /&gt;
einwandfreien Zustand der beweglichen Anschluss- und Verlängerungsleitungen.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sind Schäden erkennbar, durch die die Sicherheit beeinträchtigt werden kann, dürfen die Betriebsmittel nicht eingesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Bereitstellung und Benutzung von Scheinwerfern müssen die sicherheitstechnischen Anforderungen beachtet werden Abstand, Leistung, Wärmeentwicklung etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle metallischen Einrichtungen, die im Fehlerfall gefährliche Berührungsspannungen annehmen können, müssen in einen gemeinsamen Potenzialausgleich einbezogen und mit dem Schutzleiter des speisenden Netzes verbunden sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechtsquellen und Informationen==&lt;br /&gt;
* Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG&lt;br /&gt;
* Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG&lt;br /&gt;
* Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG&lt;br /&gt;
* Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV mit Arbeitsstätten-Richtlinien – ASR&lt;br /&gt;
* Betriebssicherheitsverordnung –BetrSichV mit Technischen Regeln &lt;br /&gt;
* Musterversammlungsstättenverordnung– MVStättV&lt;br /&gt;
'''BG-Vorschriften, -Regeln, Grundsätze'''&lt;br /&gt;
* BGV A1 „Grundsätze der Prävention“&lt;br /&gt;
* BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“&lt;br /&gt;
* BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“&lt;br /&gt;
* BGV C1 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“&lt;br /&gt;
* BGR 133 „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“&lt;br /&gt;
* BGR 151 „Gebrauch von Anschlag- Drahtseilen“&lt;br /&gt;
* BGR 152 „Gebrauch von Anschlag-Faserseilen“&lt;br /&gt;
* BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“&lt;br /&gt;
* BGG 912 „Prüfung von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“&lt;br /&gt;
* BGG 912-1 „Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von sicherheits-technischen und maschinentechnischen Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“&lt;br /&gt;
'''BG-Informationen'''&lt;br /&gt;
* BGI 748 „Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz“&lt;br /&gt;
* BGI 813 „Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen“&lt;br /&gt;
* BGI 826 „Schutz gegen Absturz“ (©VMBG)&lt;br /&gt;
* BGI 810-2 „Aufhängungen“&lt;br /&gt;
* BGI 810-3 „Bereitstellung von Sicherungsseilen und Ketten“&lt;br /&gt;
* BGI 810-4 „Scheinwerfer“&lt;br /&gt;
* BGI 810-5 „Besondere szenische Effekte und Vorgänge“&lt;br /&gt;
* BGI 811 „Arbeitssicherheit in Übertragungsfahrzeugen“&lt;br /&gt;
* BGI 812 „Pyrotechnik in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung&lt;br /&gt;
* BGI 814 „Fernsehen, Hörfunk und Film Kamerakrane“&lt;br /&gt;
* BGI 5007 „Laser-Einrichtungen für Show- oder Projektionszwecke“&lt;br /&gt;
* GUV-I 8629 „Bereitstellung und Benutzung von Versenkeinrichtungen“ &lt;br /&gt;
'''Branchenstandards'''&lt;br /&gt;
* VPLT. SR 1.0 „Bereitstellung und Benutzung von Traversensystemen“&lt;br /&gt;
* VPLT. SR 2.0 „Bereitstellung und Benutzung von Elektrokettenzügen“&lt;br /&gt;
* VPLT. SR 3.0 „Sachkundiger für Veranstaltungsrigging: Qualifikation“&lt;br /&gt;
* VPLT. SR 4.0 „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik: Anforderung und Qualifikation“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: xyz&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik&amp;diff=5701</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik&amp;diff=5701"/>
		<updated>2015-06-21T17:46:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Veranstaltungstechnik}}&lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik ist ein unverzichtbarer Bestandteil der meisten Veranstaltungen. Die Bandbreite der eingesetzten Technik ist dabei weit von einfachen Beschallungsanlagen bis hin zu umfangreichen Video- und Lichtinstallationen ist heutzutage (fast) alles möglich. &lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik umfasst die technischen Voraussetzungen für Veranstaltungen aller Art, hierzu gehören insbesondere&lt;br /&gt;
* Beschallung, &lt;br /&gt;
* Beleuchtung, &lt;br /&gt;
* Videotechnik&lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik dient grob zwei Zielen&lt;br /&gt;
* Unterstützung des Programms: Hör- und Sichtbarmachen des Gebotenen, Untermalung, Hervorhebung und Akzentuierung des Programms &lt;br /&gt;
* Unterstützung der Kommunikation&lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik spielt dabei eine besondere Rolle im Rahmen des [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzept]]es, da die Anlagen (PA, Video Screen etc.) häufig für die Normal- / insbesondere aber auch für die Notfallkommunikation verwendet werden. &lt;br /&gt;
Darüber hinaus werden dem Fachbereich der Veranstaltungstechnik jedoch auch die gesamten Grundlagen zugeordnet, hierzu gehören z.B. &lt;br /&gt;
* Rigging (Montieren und Betreiben von veranstaltungsspezifischen Arbeitsmitteln zur Lastaufnahme)&lt;br /&gt;
* Elektrische Anlagen und Betriebsmittel&lt;br /&gt;
* Bodengliederungselemente &lt;br /&gt;
* etc. &lt;br /&gt;
Neben der Auswahl der geeigneten Materialien sind hier auch die Aspekte der Sicherheit in Bezug auf die eingesetzte Technik, [[Statik der Bauten]], [[Brandschutz]], [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Baurecht|Baurecht]], sowie der [[Funktionssicherheit]] das zentrale Thema bei Planung und Durchführung von Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Das gesamte Thema der Veranstaltungstechnik ist umfangreich von den Branchenverbänden [[VPLT - Verband Professioneller Licht- und Tontechnik]], [[DTHG - Deutsche Theatertechnische Gesellschaft]] sowie der für den Bereich zuständigen [[Verwaltungsberufsgenossenschaft (vbg)]] bearbeitet worden, so dass für alle Aspekte der Veranstaltungstechnik umfangreiche Vorgaben, Anforderungen und Normen existieren.&lt;br /&gt;
 [[Datei:bgv-bgi.jpg|291px|thumb|right|Von  Seiten der Berufsgenossenschaften wurden umfangreiche Vorschriften (BGV) als auch begleitende Informationsschriften (BGI) veröffentlicht]]&lt;br /&gt;
Ebenfalls existieren dem Bereich zugeordnete Ausbildungen&lt;br /&gt;
* Fachkraft für Veranstaltungstechnik&lt;br /&gt;
* Verantwortliche/-r für Veranstaltungstechnik (Meister / Studiengang)&lt;br /&gt;
In den meisten Fällen wird der Veranstalter die Fachverantwortung für die Planung und Ausführung geeignetem Fachpersonal bzw. den entsprechenden Dienstleistern übertragen, vgl. DIN15750 „Technische Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik“. Da der Veranstalter in den meisten Fällen nicht über die entsprechende Fach- und Sachkunde verfügt, wird die ordnungsgemäße Ausführung, die Berücksichtigung aller geltenden Gesetze und Verordnungen sowie die Übergabe des einsatzbereiten Zustandes bereits im Auftrag, später dann im Rahmen einer [[Errichterbescheinigung]] dokumentiert. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Der gesamte Themenkomplex der Veranstaltungstechnik ist intensiv bearbeitet und wird daher nicht im Detail vorgestellt. Im Folgenden werden nur allgemeine Orientierungen gegeben sowie auf die jeweiligen Branchenstandards verwiesen.&lt;br /&gt;
Wesentliche Anforderungen im Bereich der Veranstaltungstechnik sind immer: &lt;br /&gt;
* Festlegung von klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten &lt;br /&gt;
* Einsatz von notwendigem Fachpersonal (Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, Elektrofachkräfte etc.) &lt;br /&gt;
* Vorlage der notwendigen Genehmigungen (z.B. für den Einsatz von Pyrotechnik) &lt;br /&gt;
* Festlegung von Verkehrswegen, Notausgängen sowie Fluchtwegen für Produktionsflächen und Arbeitsplätzen &lt;br /&gt;
* Bestimmung eines Koordinators bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen&lt;br /&gt;
* Überprüfung, ob Arbeitsmittel sicherheitstechnisch einwandfrei und ohne Mängel sind &lt;br /&gt;
* Einweisung / Unterweisung bei Arbeitsmitteln mit besonderer Gefährdung&lt;br /&gt;
* Einsatz nur geprüfter Arbeitsmittel &lt;br /&gt;
* Nutzung erforderliche Schutzausrüstung (PSA) &lt;br /&gt;
* Überprüfung aller eingesetzten technischen Einrichtungen und Geräte sowie Aufbauten und Dekorationen einschließlich der eingesetzten Effektsysteme vor Beginn von Produktionen und Veranstaltungen (ordnungsgemäßer Zustand / die bestimmungsgemäße Verwendung)&lt;br /&gt;
** Standsicherheit, Tragfähigkeit und sichere Begehbarkeit von Flächen, Absturzsicherungen,&lt;br /&gt;
** maschinentechnische Einrichtungen wie Punktzüge, Traversensysteme, Anschlagmittel, und Verbindungselemente&lt;br /&gt;
** Scheinwerfer und Sicherungsseile&lt;br /&gt;
** elektrische Geräte und Anlagen&lt;br /&gt;
** Effektsysteme wie Bühnenlaser, Pyrotechnik, Waffen&lt;br /&gt;
** Einrichtungen für den vorbeugenden Brandschutz&lt;br /&gt;
** Fluchtwege&lt;br /&gt;
** Persönliche Schutzausrüstung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Flächen und Aufbauten==&lt;br /&gt;
Flächen und Aufbauten bei Produktionen und Veranstaltungen müssen so bemessen und beschaffen sowie fachgerecht aufgestellt, unterstützt, ausgesteift, eingehängt und verankert sein, dass sie die bei der vorgesehenen Verwendung anfallenden statischen und dynamischen Lasten aufnehmen und ableiten können.&lt;br /&gt;
Flächen und Aufbauten, die begangen werden, müssen so beschaffen sein, dass Personen sich sicher bewegen können. Dies gilt für auch für Arbeitsplätze und Szenenflächen sowie verfahrbare Podien und Bühnenwagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Böden und Aufbauten müssen frei von Stolperstellen und Splittern sowie fugendicht ausgeführt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus mehreren Bauteilen bestehende Aufbauten müssen gegen Auseinandergleiten gesichert sein&lt;br /&gt;
Beläge dürfen nicht verrutschen, keine Falten bilden und sich an den Rändern nicht aufrollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Betriebsbedingte Spalten im Boden dürfen nicht breiter als 20 mm sein. Betriebsbedingte Öffnungen von mehr als 20 mm Breite müssen so abgedeckt, dass keine Unebenheiten entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Begehbare Flächen müssen gegenüber benachbarten, nicht tragfähigen Flächen gesichert sei&lt;br /&gt;
Die Neigung von begehbaren Flächen darf 8 % nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Orientierung auf den Flächen muss jederzeit möglich sein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Hochgelegene Flächen und Arbeitsplätze==&lt;br /&gt;
Arbeitsplätze, Szenenflächen, Dachflächen, Verkehrswege und Zugänge, die an Gefahrbereiche grenzen oder gegenüber angrenzenden Flächen höher als 1,0 m liegen, müssen allseitig mit Umwehrungen ausgestattet sein. Für die Ausgestaltung der Umwehrungen gilt [[DIN 1055]]. An Bühnenkanten kann aus szenischen Gründen auf die Absturzsicherung verzichtet werden, wenn Auffangvorrichtungen angebracht oder Absturzkanten deutlich erkennbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Arbeitsflächen auf Gerüsten, Türmen, Dächern oder anderen hochgelegenen Bereichen, die mehr als 1,0 m hoch sind, müssen mit Umwehrungen ausgestattet sein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hochgelegene Arbeitsflächen müssen ausreichend beleuchtet sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An hochgelegenen Arbeitsplätzen oder Spielflächen, auf denen Gegenstände mitgeführt oder gelagert werden, müssen alle Gegenstände, Geräte oder Einrichtungen, die herabfallen oder umfallen können, befestigt und gesichert werden. Es muss sichergestellt werden, dass keine Gegenstände auf Arbeitsplätze, Spielflächen oder Zuschauer herabfallen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Befestigungen und die Sicherungen müssen unabhängig voneinander die volle Belastung tragen können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geräte und Stative müssen gegen Zusammenklappen, Wegrollen oder -rutschen gesichert sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gerüste==&lt;br /&gt;
Zum Aufbau von Arbeitsgerüsten bis zu einer Höhe von 3,0 m können Falt-  und Klapppodeste Zargen, Schrägen mit einer Belastbarkeit von 250kg/m2 benutzt werden. Bei höheren Aufbauten müssen Systemgerüste verwendet werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Arbeitsgerüste müssen auf einem ebenen und tragfähigen Untergrund stehen. Werden Arbeitsgerüste aus Podesten errichtet, müssen diese kipp- und rutschsicher aufgestellt und gegen das Auseinandergleiten in geeigneter Weise gesichert sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Arbeitsgerüste müssen so gesichert sein, dass sie von Unbefugten nicht erstiegen, nicht fortbewegt oder in sonstiger Weise manipuliert werden können (gegebenenfalls durch Ordnungskräfte zu sichern). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Typgeprüfte Systemgerüste oder –podeste dürfen nur unter der Leitung eines Aufsichtführenden von unterwiesenem Bühnen-, Beleuchtungs- und Kamerapersonal errichtet, betrieben und abgebaut werden. Dies gilt auch für Gerüste oder Podeste, die für Sonderzwecke nach einschlägigen Konstruktionsnormen gebaut, geprüft und zertifiziert sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gerüste dürfen nicht vor ihrer Fertigstellung benutzt werden. Fahrbare Gerüste dürfen erst bestiegen, wenn sie gegen unbeabsichtigtes Bewegen gesichert sind; sie dürfen nur bewegt werden, wenn sich auf ihnen keine Personen befinden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kabelführung==&lt;br /&gt;
Kabel müssen so verlegt werden, dass Gefährdungen vermieden werden. &lt;br /&gt;
* senkrecht hochgeführte Kabel : Sicherung mit Fangleinen&lt;br /&gt;
* Schutz von Kabeln gegen Knicken an scharfen Kanten&lt;br /&gt;
* Kabel, die Verkehrswege überspannen, müssen in ausreichender Höhe (Publikumsbereich / Verkehrswege) geführt und mit Abspannseilen entlastet werden&lt;br /&gt;
* Kabel müssen in ausreichendem Abstand von elektrischen Freileitungen verlegt werden (s. hierzu BGV A 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“)&lt;br /&gt;
* Kabel müssen durch stabile Kabelbrücken oder andere geeignete Abdeckungen geschützt werden&lt;br /&gt;
* Auf mögliche Stolpergefahren wird durch auffällige Kennzeichnung hingewiesen&lt;br /&gt;
* Steckverbindungen, die nur spritzwassergeschützt sind, dürfen im Freien nur dann verlegt werden, wenn durch Lage oder Abdeckung sichergestellt ist, dass kein Wasser in die Steckverbindung gelangen kann&lt;br /&gt;
* Sicherheitsrelevante und andere wichtige Einrichtungen müssen von Kabelführungen freigehalten werden. Hierzu gehören z.B.: &lt;br /&gt;
** Fluchtwege, Türen in Fluchtwegen, Notausgänge oder -ausstiege, Abstiege von Arbeitsebenen, Feuerlöscher,&lt;br /&gt;
** Wand- und Unterhydranten, Feuermelder, Schalttafeln und Notschalter, Auslösevorrichtungen für Sicherheitsanlagen&lt;br /&gt;
** sowie Steuereinrichtungen für Klima- und Belüftungsanlagen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Maschinentechnische Einrichtungen==&lt;br /&gt;
Maschinentechnische Einrichtungen sind für den Betrieb in Produktionsstätten und Veranstaltungsorten eingesetzte technische Anlagen und Betriebsmittel.&lt;br /&gt;
Die grundsätzlichen Anforderungen an maschinentechnische Einrichtungen für den Veranstaltungs- und Produktionsbetrieb sind in der BGV C 1 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ sowie in den Regeln der Technik (zum Beispiel DIN 56 950) festgelegt. Besondere Anforderungen an diese maschinentechnischen Einrichtungen ergeben sich aus der Tatsache, dass mit ihnen Lasten über Personen und Personen selbst gehalten und bewegt werden können.&lt;br /&gt;
Durch die Bewegung maschinentechnischer Einrichtungen sowie dadurch bewegte Aufbauten und Dekorationen dürfen Personen nicht gefährdet werden &lt;br /&gt;
* Maschinentechnische Einrichtungen müssen gegen unbefugtes Benutzen gesichert sein&lt;br /&gt;
* Gefahrstellen an bewegten maschinentechnischen Einrichtungen müssen gesichert sein &lt;br /&gt;
* Bewegungsvorgänge sowie die Umgebung können vom Bediener vollständig eingesehen werden. Alternativ: eindeutige Signalisierung von Bewegung mit Zeichen oder Sprechfunk bei eingeschränkter Sicht&lt;br /&gt;
* Anweisungen zur Auslösung von Bewegungsvorgängen müssen gut wahrnehmbar und eindeutig gegeben werden.&lt;br /&gt;
* Bewegungsvorgänge von Bühnenwagen, Laufbändern, Drehscheiben, Hubpodien und Versenkeinrichtungen, die Gefährdungen verursachen können, dürfen nur ausgeführt werden, wenn die Geschwindigkeit der Situation angemessen ist. &lt;br /&gt;
* Versenkeinrichtungen dürfen nicht betreten oder verlassen werden, solange sie in Bewegung sind.&lt;br /&gt;
* Feste und bewegliche Teile von Dekorationen und Aufbauten müssen so aneinander vorbei gleiten, dass keine Quetsch- oder Scherstellen entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Aufhängepunkte==&lt;br /&gt;
Die Tragfähigkeit von Befestigungspunkten an der Gebäudekonstruktion muss vor der Aufhängung von bühnentechnischen Einrichtungen und Dekorationseinrichtungen bekannt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist die Tragfähigkeit von Befestigungspunkten unbekannt, muss sie statisch nachgewiesen werden; dabei sind die erforderlichen Sicherheitsfaktoren zum Halten von Lasten über Personen und eventuell auftretenden dynamische Belastungen zu berücksichtigen. Liegen für Aufhängepunkte Angaben zur Tragfähigkeit vor, für die die Art der Belastung nicht angegeben ist, wird die Tragfähigkeit mit 50 % angenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Elektrische Anlagen und Betriebsmittel==&lt;br /&gt;
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, geändert und instandgehalten werden.&lt;br /&gt;
Alle mobil verwendeten elektrischen Betriebsmittel müssen vor Beginn jeder Produktion und Veranstaltung durch Sichtkontrolle überprüft sein&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;mechanisch einwandfreien Zustand und Funktionsfähigkeit – insbesondere Aufhänge- und Sicherheitseinrichtungen sowie&lt;br /&gt;
einwandfreien Zustand der beweglichen Anschluss- und Verlängerungsleitungen.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sind Schäden erkennbar, durch die die Sicherheit beeinträchtigt werden kann, dürfen die Betriebsmittel nicht eingesetzt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Bereitstellung und Benutzung von Scheinwerfern müssen die sicherheitstechnischen Anforderungen beachtet werden Abstand, Leistung, Wärmeentwicklung etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle metallischen Einrichtungen, die im Fehlerfall gefährliche Berührungsspannungen annehmen können, müssen in einen gemeinsamen Potenzialausgleich einbezogen und mit dem Schutzleiter des speisenden Netzes verbunden sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechtsquellen und Informationen==&lt;br /&gt;
* Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG&lt;br /&gt;
* Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG&lt;br /&gt;
* Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG&lt;br /&gt;
* Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV mit Arbeitsstätten-Richtlinien – ASR&lt;br /&gt;
* Betriebssicherheitsverordnung –BetrSichV mit Technischen Regeln &lt;br /&gt;
* Musterversammlungsstättenverordnung– MVStättV&lt;br /&gt;
'''BG-Vorschriften, -Regeln, Grundsätze'''&lt;br /&gt;
* BGV A1 „Grundsätze der Prävention“&lt;br /&gt;
* BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“&lt;br /&gt;
* BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“&lt;br /&gt;
* BGV C1 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“&lt;br /&gt;
* BGR 133 „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“&lt;br /&gt;
* BGR 151 „Gebrauch von Anschlag- Drahtseilen“&lt;br /&gt;
* BGR 152 „Gebrauch von Anschlag-Faserseilen“&lt;br /&gt;
* BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“&lt;br /&gt;
* BGG 912 „Prüfung von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“&lt;br /&gt;
* BGG 912-1 „Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von sicherheits-technischen und maschinentechnischen Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“&lt;br /&gt;
'''BG-Informationen'''&lt;br /&gt;
* BGI 748 „Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz“&lt;br /&gt;
* BGI 813 „Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen“&lt;br /&gt;
* BGI 826 „Schutz gegen Absturz“ (©VMBG)&lt;br /&gt;
* BGI 810-2 „Aufhängungen“&lt;br /&gt;
* BGI 810-3 „Bereitstellung von Sicherungsseilen und Ketten“&lt;br /&gt;
* BGI 810-4 „Scheinwerfer“&lt;br /&gt;
* BGI 810-5 „Besondere szenische Effekte und Vorgänge“&lt;br /&gt;
* BGI 811 „Arbeitssicherheit in Übertragungsfahrzeugen“&lt;br /&gt;
* BGI 812 „Pyrotechnik in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung¶&lt;br /&gt;
* BGI 814 „Fernsehen, Hörfunk und Film Kamerakrane“&lt;br /&gt;
* BGI 5007 „Laser-Einrichtungen für Show- oder Projektionszwecke“&lt;br /&gt;
* GUV-I 8629 „Bereitstellung und Benutzung von Versenkeinrichtungen“ &lt;br /&gt;
'''Branchenstandards'''&lt;br /&gt;
* VPLT. SR 1.0 „Bereitstellung und Benutzung von Traversensystemen“&lt;br /&gt;
* VPLT. SR 2.0 „Bereitstellung und Benutzung von Elektrokettenzügen“&lt;br /&gt;
* VPLT. SR 3.0 „Sachkundiger für Veranstaltungsrigging: Qualifikation“&lt;br /&gt;
* VPLT. SR 4.0 „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik: Anforderung und Qualifikation“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: xyz&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur&amp;diff=5700</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur&amp;diff=5700"/>
		<updated>2015-06-21T17:45:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Infrastruktur}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche Infrastruktur in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen. Zu den am häufigsten verwendeten Infrastrukturen für Veranstaltungen gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Abschrankungen und Zäune&lt;br /&gt;
*Bühnen und Podeste (Fliegende Bauten) Tribünen (Fliegende Bauten)&lt;br /&gt;
*Strom&lt;br /&gt;
*Zu-und Abwasser&lt;br /&gt;
*Veranstaltungstechnik (Licht / Ton / Video)&lt;br /&gt;
*Sanitäranlagen (Toiletten, Duschen)&lt;br /&gt;
*Container (Büro, Lager, Garderoben, Kassen) Zelte (Fliegende Bauten)&lt;br /&gt;
*Kommunikationseinrichtungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausfall einer temporären Infrastruktur, kann relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Veranstaltungstechnik==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik|Veranstaltungstechnik]] ist ein unverzichtbarer Bestandteil der meisten Veranstaltungen. Die Bandbreite der eingesetzten Technik ist dabei weit von einfachen Beschallungsanlagen bis hin zu umfangreichen Video- und Lichtinstallationen ist heutzutage (fast) alles möglich. Veranstaltungstechnik umfasst die technischen Voraussetzungen für Veranstaltungen aller Art, hierzu gehören insbesondere&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschallung, &lt;br /&gt;
* Beleuchtung, &lt;br /&gt;
* Videotechnik&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik dient zwei Zielen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Unterstützung des Programms: Hör- und Sichtbarmachen des Gebotenen, Untermalung, Hervorhebung und Akzentuierung des Programms&lt;br /&gt;
* Unterstützung der Kommunikation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
und spielt daher meist eine besondere Rolle im Rahmen des Sicherheitskonzeptes, da die Anlagen (PA, Videoscreen etc.) regelmäßig für die Regel- / insbesondere aber auch für die Notfallkommunikation verwendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Baustein gibt einen Überblick über vorhandenen Richtlinien und Normen, Gesetze und Verordnungen sowie die wesentlichen Branchenstandards&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Stromversorgung==&lt;br /&gt;
Die [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung|Stromversorgung]] und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes.&lt;br /&gt;
Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung ist daher immer auch Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung der Veranstaltung. Beginnend mit der bedarfsgerechten Planung über die fachgerechte Ausführung sind im Rahmen der Besuchersicherheit insbesondere das Thema der öffentlich zugänglichen Schalt- &amp;amp; Steckverbindungen, der Verlegung von Kabeln und Leitungen zu betrachten sowie der Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Infrastrukturen zu betrachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bodenabdeckungen==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Bodenabdeckungen|Temporäre Bodenabdeckungen]] finden bei Veranstaltungen Verwendung, um die Standsicherheit temporärer Bauten wie z.B. Bühnen und Tribünen zu gewährleisten und die Belastbarkeit von schwierigen (nicht ausreichend tragfähigen) Untergründen zu verbessern. &lt;br /&gt;
Mit diesen Lastverteilsystemen werden außerdem u.a. Rettungs-, Transport-  oder Gehwege errichtet, bestehende Wege verbreitert und Arbeitsplattformen errichtet.&lt;br /&gt;
Im Unterschied dazu kommen temporäre Abdecksysteme als Bodenschutzsysteme dort zum Einsatz, wo es empfindliche Oberflächen und Untergründe wie gegen mechanische Einwirkungen zu schützen gilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung==&lt;br /&gt;
Orientierung  bzw. die Möglichkeit, sich jederzeit orientieren zu können, ist ein wesentlicher Teil der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist daher zu prüfen, inwieweit das Schutzziele „Orientierungsmöglichkeit“ realisiert werden kann und ob neben der allgemeinen Beleuchtung auch eine [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung|Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung]] notwendig ist.&lt;br /&gt;
Neben den einschlägigen Normen macht die Musterversammlungsstättenverordnung klare Vorgaben in Bezug auf die Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten und in Versammlungsräumen.&lt;br /&gt;
Die in der Verordnung formulierten  formulierten Schutzziele sind grundsätzliche auch für Veranstaltungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung anzuwenden –  angepasst an die sich auch im Hinblick auf die Angemessenheit des Aufwands ergebenden Realitäten der temporären Großveranstaltungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sanitäre Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sanitäranlagen|Sanitäranlagen]]''', insbesondere WC-Anlagen, gehören zur Grundausstattung der Infrastruktur bei Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Die richtige Bemessung der Kapazitäten ist dabei nicht nur relevant in Bezug auf Hygiene und Gesundheit der Menschen, sondern sorgt auch in nicht unerheblichem Maße für das Wohlbefinden der Besucher bzw. – im Falle von nicht ausreichenden Kapazitäten – möglicherweise für Unruhe und schlechte Stimmung unter den Besuchern. Fehlende Toilettenkapazitäten können darüber hinaus durch wildes Urinieren zu umfangreicher Umweltverschmutzung führen (Übersäuerung des Bodens).&lt;br /&gt;
Die Wahl des richtigen Aufstellortes ist dabei auch aus sicherheitsrelevanten Aspekten von Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mobile Sicherheitsabsperrungen sind ein unverzichtbares Instrumentarium bei allen Großveranstaltungen.&lt;br /&gt;
Bewegliche Absperrungen können von großem Nutzen im Sinne einer vorausschauenden Planung, strukturierten Organisation und Personenlenkung sowie sicheren Durchführung einer Veranstaltung sein, können jedoch ebenso eine Gefahr für die Besucher darstellen und wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten erheblich behindern. Aus Sicht der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr stehen neben der raschen Entleerung der Besucherbereiche, die Sicherstellung der Hilfsfrist und der gesicherte Abtransport von Verletzten insbesondere bei einem eventuellen Schadenfall im Vordergrund. &lt;br /&gt;
Daher muss der Aufbau im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bzw. des Sicherheitskonzeptes überprüft werden. Dabei dürfen durch Absperrungen keine Gefährdungen hervorgerufen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (MVStättV – Fassung Juni 2005) trifft Aussagen zu Absperrungen, zur Blockbildung in Sportstadien, zur Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen und zur Einfriedung von Stadionanlagen. Konkrete Aussagen zur Wahl des Absperrmaterials sind nicht enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Anwendung von mobilen Absperrungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung existieren zum jetzigen Zeitpunkt keine standardisierten Vorgaben – die Musterversammlungsstättenverordnung kann hier als Anhaltspunkt genutzt werden, bietet jedoch für einen Teil der Anwendungsbereiche keine ausreichende Hilfestellung.&lt;br /&gt;
Aus diesem Grunde, aber auch aufgrund unterschiedlicher umgangssprachlicher Begriffe für ein und dieselbe Absperreinrichtung, soll das vfdb-Merkblatt zur Vereinheitlichung und somit zur Verständlichkeit beitragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen|Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgel%C3%A4nde&amp;diff=5699</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgel%C3%A4nde&amp;diff=5699"/>
		<updated>2015-06-21T17:44:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Veranstaltungsgelände: Topographie, Bodenbeschaffenheit und Vegetation}}&lt;br /&gt;
Das Veranstaltungsgelände und die Beschaffenheit des Bodens und der vorhandenen Umwelt haben Einfluss auf die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, da diese zum einen den Aufbau und die Wegführungen bestimmen (z.B. aufgrund von Tragfähigkeit oder Drainagesysteme), zum anderen aber auch konkrete Gefahrenquellen darstellen können. Neben der Bodenbeschaffenheit sind die Topographie des Veranstaltungsgeländes sowie die Vegetation von sicherheitsrelevantem Interesse. Dies gilt nicht nur für die Veranstaltungen auf Wiesen und unbefestigten Geländen, sondern gleichermaßen für Veranstaltungen im urbanen Raum. Zu prüfen ist jeweils nicht nur das Veranstaltungsgelände selbst, sondern auch das Umfeld (Zuwegungen, An- und Abfahrten etc). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bodenbeschaffenheit==&lt;br /&gt;
[[Datei:blumenwiese.jpeg|thumb|Flächen, die schon beim Aufbau zerstört werden, können während der Veranstaltung Gefährdungen darstellen - z.B. Ab- und Umknicken, Stolpern über Furchen und in Löchern. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]][[Datei:matschloch.jpeg|thumb|Photo: Rheinkultur Gmbh / Marc Nowak]]Die Beschaffenheit des Bodens ist insbesondere aus zwei Blickwinkeln zu betrachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Tragfähigkeit des Untergrundes&lt;br /&gt;
*Anfälligkeit des untergrundes&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Tragfähigkeit des Untergrundes===&lt;br /&gt;
Nicht nur in Bezug auf das Aufstellen tonnenschwerer Bühnenkonstruktionen, sondern auch insbesondere in Bezug auf den häufig mit Veranstaltungen verbundenen Schwerlastverkehr muss geprüft werden, ob der Untergrund geeignet ist, der Belastung standzuhalten.&lt;br /&gt;
Diese Prüfung betrifft nicht nur die Veranstaltungsgelände „auf der grünen Wiese“, sondern auch die Flächen, die zum Beispiel über Tiefgaragen etc. liegen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
===Anfälligkeit des Untergrundes===&lt;br /&gt;
Nicht selten entstehen auf einem Veranstaltungsgelände, entweder nach langanhaltendem Regen oder auch nach kurzen heftigen Regenschauern große Wasser- und / oder Schlammflächen. Böden mit schlechten Abflussbedingungen führen bei starkem Niederschlag zu Flutungen und oberflächigem Wasserrückhalt.&lt;br /&gt;
Eine Bodenprüfung ist immer Teil der [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie|Machbarkeitsanalyse]] für die Auswahl des Veranstaltungsorts und der Geländeplanung &amp;lt;ref&amp;gt; Sounds for Nature Foundation e.V. (Hrsg.)(2013): Leitfaden für die umweltverträgliche Gestaltung von Open-Air-Veranstaltungen. Bonn. S. 18. [http://soundsfornature.eu/wp-content/uploads/SFN_Leitfaden_web.pdf]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben Fragen des Wohlbefindens und der Hygiene stellt sich hier insbesondere die Frage nach der weiteren Nutzbarkeit der Wege und Flächen. Dies betrifft insbesondere&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Park- &amp;amp; Aufstellflächen,&lt;br /&gt;
* Zugangsstellen,&lt;br /&gt;
* Flucht- und Rettungswege in Bezug auf Ihre Befahr- &amp;amp; Begehbarkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den möglichen Gefahren gehören &amp;lt;ref&amp;gt; Kemp, Chris / Hill, Iain / Upton, Mick / Hamilton, Mark (2007): Case Studies in Crowd Management. Cambridge. S. 184f. &amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Minderung von zur Verfügung stehenden Flächen (evtl. Verbunden mit höheren Dichten auf den restlichen Flächen),&lt;br /&gt;
* Einschränkung des Fußgängerverkehrs durch Matsch- und Schlammbildung,&lt;br /&gt;
* erhöhte Unfallgefahr für Fußgänger,&lt;br /&gt;
* potentielle Kontamination von Wasserressourcen,&lt;br /&gt;
* potentielle Ausbreitung von Krankheitserregern,&lt;br /&gt;
* Verkehrsprobleme aufgrund schlecht befahrbarer Zu- und Abwege,&lt;br /&gt;
* potentielle Gefahren für elektrische Installationen,&lt;br /&gt;
* Fehlen von trockenen Bereichen und Unterstellmöglichkeiten für Besucher,&lt;br /&gt;
* mangelhafter Halt und geringe Belastungsfähigkeit des Bodens für temporäre Bauten, Barrier, etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Bezug auf die Auswahl des Veranstaltungsgeländes müssen also mindestens die folgenden Aspekte geprüft werden:&lt;br /&gt;
* Eignung des Bodens, die eingebrauchten Lasten standsicher aufzunehmen,&lt;br /&gt;
* Eignung des Bodens, auch vorübergehende Starkbelastung (z.B. Schwerlastverkehr) aufzunehmen,&lt;br /&gt;
* Drainageverhalten des Bodens: welche Wassermengen kann der Boden / kann die Veranstaltungsfläche aufnehmen,&lt;br /&gt;
* Vorhandensein von Senken, in denen sich Wasser ansammeln kann&lt;br /&gt;
* Freihalten der später von den Besuchern genutzten Flächen sowie der Flächen, die als Flucht- und Rettungswege oder Entlastungsflächen vorgesehen sind, von Schwerlast- und Produktionsverkehren (bes. wichtig bei anhaltendem schlechten Wetter in Verbindung mit nicht-befestigten Flächen)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Topographie==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Seen.jpg|thumb|Seen oder Brunnen laden - trotz Verbot - an heissen Veranstaltungstagen zur Abkühlung ein. Schilder helfen hier kaum. Besondere Aufmerksamkeit muss immer dann gelten, wenn das Besucherprofil eine vulnerable Zielgruppe aufzeigt. Maßnahmen können von &amp;quot;Duldung mit personeller Überwachung&amp;quot; bis zu einer Abschrankung oder - wenn möglich - Sperrung des Gewässers gehen. Photo: Rheinkultur Gmbh / Marc Nowak]][[Datei:brunnen.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur Gmbh / Marc Nowak]]Hänge, Steigungen und Neigungen im Gelände können sich auf die Fußgängerlenkung auswirken – insbesondere in Verbindung mit Wettererscheinungen wie Starkregen o.ä. &lt;br /&gt;
Es ist zu prüfen, inwieweit sich der Weg über Steigungen auf die Entfluchtungszeiten auswirkt und inwieweit sich gerade an Hängen eine Dynamik entwickeln kann, die möglicherweise nur schwer zu stoppen ist (Domino-Effekt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch Seen oder Bäche und Flüsse im oder am Veranstaltungsgelände stellen eine potentielle Gefahrenquelle dar. Ist das Schwimmen oder Baden in Gewässern auf dem Gelände nicht gestattet, so müssen diese Gewässer entsprechend gesichert werden und Warnhinweise angebracht werden. Gewässer, die zum Zweck des Schwimmens vorgesehen sind, müssen in Übereinstimmung mit der Badegewässerverordnung [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000584] eingezäunt und geprüft werden. Die Wasserqualität muss vor und während der Veranstaltung geprüft werden. &lt;br /&gt;
Erfahrungen haben gezeigt, dass insbesondere bei hohen Temperaturen nur leicht abgesicherte Gewässer seitens der Besucher gerne genutzt werden (dies gilt im Übrigen ebenso für Springbrunnen etc. im urbanen Veranstaltungsgelände). &lt;br /&gt;
Auch bei erlaubtem Badebetrieb sollte es eine Überwachung des Gewässers geben im Hinblick auf Familien mit kleinen Kindern oder auch alkoholisierte oder durch Drogen in ihrer Urteilskraft beeinträchtigte Personen. &lt;br /&gt;
Im Allgemeinen gehen von Gewässern folgende Gefährdungen aus &amp;lt;ref&amp;gt; Commonwealth of Australia (Hrsg.) (1999): Safe and Healthy Mass Gatherings. A Health, Medical and Safety Planning Manual for Public Events. Australian Emergency Manuals Series. Dickson. S. 40. [http://www.health.sa.gov.au/pehs/publications/ema-mass-gatherings-manual.pdf]&amp;lt;/ref&amp;gt;.: &lt;br /&gt;
* Ertrinken, &lt;br /&gt;
* Ausrutschen, &lt;br /&gt;
* Verletzungen an sich unter der Oberfläche befindende Gegenstände (Scherben etc.) &lt;br /&gt;
* Untiefen,&lt;br /&gt;
* Gesundheitsgefährdungen durch Bakterien / Verschmutzungen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die Gefahr der Überflutung muss berücksichtigt werden – bei einem nahegelegenen Fluss oder Bach ist immer zu prüfen, ob und inwieweit ein Hochwasserstand (auch ein nur temporärer / kurzfristiger) Auswirkungen auf die Nutzung des Veranstaltungsgeländes haben kann. Dies gilt dabei nicht nur für die von den Besuchern genutzten Flächen, sondern auch für Anfahrts- und Rettungswege sowie Fluchtwege.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vegetation==&lt;br /&gt;
Vegetation wie Büsche und Bäume können gerade bei Schlechtwetter zu Gefahrenquellen werden. Dabei ist zum einem im Sommer [Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Brandgefahren|Brandgefahren] zu nennen bei Büschen &amp;lt;ref&amp;gt;Kemp, Chris / Hill, Iain / Upton, Mick / Hamilton, Mark (2007): Case Studies in Crowd Management. Cambridge. S. 182. &amp;lt;/ref&amp;gt; bis hin zur Waldbrandgefahr als auch die Gefahr des Einschlags von Blitzen in Bäume, Blitzüberschläge bei Personen in der Nähe von Bäumen oder abknickende Äste bei Sturmböen Wind. Gerade, weil Bäume von Besuchern häufig als Regenschutz genutzt werden, sind hier besondere Maßnahmen bzw. eine intensive Betrachtung der möglichen Gefahren notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insbesondere ist hier auch zu prüfen, inwieweit diese Gefährdungen nicht nur auf dem Veranstaltungsgelände selbst, sondern vor allem auf den Fluchtwegen bestehen. &lt;br /&gt;
Vor Veranstaltungsbeginn ist daher auch in Bezug auf die Vegetation immer eine Begehung vorzunehmen, die potentielle Gefahrenquellen sondiert und eliminiert.&lt;br /&gt;
Bäume werden zusätzlich häufig als Möglichkeit genutzt, eine bessere Sicht auf das Veranstaltungsgeschehen zu erlangen. Auch wenn dies kaum zu verhindern ist, ist dies doch im Rahmen der Gefährdungsanalyse immer zu betrachten und ggfs. sind organisatorische Maßnahmen einzuleiten (Warnhinweise, Personal bis hin zu Abschrankungen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Gefahrenquellen im Zusammenhang mit der Beschaffenheit des Geländes, der Topographie oder der Vegetation können sein:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Stromleitungen insbesondere in Zusammenhang mit Sturm,&lt;br /&gt;
* Hohe Staubbelastung bei sehr trockenen Böden,&lt;br /&gt;
* Tiere,&lt;br /&gt;
* Gefährliche Pflanzenbestände (z.B. Bärenklau, dessen Saft eine extrem ätzende Wirkung auf die Haut hat),&lt;br /&gt;
* Mulden und Senken als Stolperfallen,&lt;br /&gt;
* unbefestigte Geländestrukturen,&lt;br /&gt;
* Gefahren durch benachbarte Landnutzungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegebenenfalls ist zu prüfen, inwieweit durch die Veranstaltung Belange des Umwelt- und Naturschutzes berührt werden. Dies betrifft nicht nur die Beanspruchung der Flächen selbst, sondern auch von der Veranstaltung ausgehende Emissionen (Abwasser / Licht / Lautstärke).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* Commonwealth of Australia (Hrsg.) (1999): ''Safe and Healthy Mass Gatherings''. A Health, Medical and Safety Planning Manual for Public Events. Australian Emergency Manuals Series. Dickson. [http://www.health.sa.gov.au/pehs/publications/ema-mass-gatherings-manual.pdf]&lt;br /&gt;
* Dávid, Lóránt (2009): Environmental Impacts of Events. In: Raj, Razaq / Musgrave, James (Hrsg.) (2009): ''Event Management and Sustainability''. S.66-75. Oxfordshire, Cambridge.&lt;br /&gt;
* Federal Emergency Management Agency (Hrsg.) (2010): Special Events Contingency Planning. &lt;br /&gt;
* Kemp, Chris / Hill, Iain / Upton, Mick / Hamilton, Mark (2007): ''Case Studies in Crowd Management''. Cambridge.&lt;br /&gt;
* VDE (Hrsg.) (2013): ''Blitzschutz bei Veranstaltungen und Versammlungen''. Merkblatt. Frankfurt. [www.vde.com/blitzschutz-veranstaltungen]&lt;br /&gt;
* HSE (Hrsg.) (2014): ''The Purple Guide to Health, Safety and Welfare at Music and Other Events''. [http://www.thepurpleguide.co.uk]&lt;br /&gt;
* Sounds for Nature Foundation e.V. (SfN)(Hrsg.) (2013): ''Leitfaden für die umweltverträgliche Gestaltung von Open-Air-Veranstaltungen''. Bonn. [http://soundsfornature.eu/wp-content/uploads/SFN_Leitfaden_web.pdf]&lt;br /&gt;
* Swedish Civil Contingency Agency (MSB) (Hrsg.) (2012): ''Event Safety Guide''. Karlstad. [https://www.msb.se/RibData/Filer/pdf/26172.pdf]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einzelnachweise==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabine Funk, Simon Runkel (Ibit GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Jugendschutz&amp;diff=5697</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Jugendschutz</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Jugendschutz&amp;diff=5697"/>
		<updated>2015-06-21T17:43:54Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Jugendschutz}}&lt;br /&gt;
Der Schutz der Veranstaltung und ihrer jugendlichen Teilnehmer ist grundsätzlich eine akteursübergreifende Aufgabe und verlangt sowohl hinsichtlich der Vorbereitung als auch der Durchführung nach entsprechend abgestimmten Maßnahmen. Insbesondere bei Veranstaltungen, bei denen mit einer hohen Zahl jugendlicher Teilnehmer gerechnet werden muss, kann es nötig werden, besondere Maßnahmen zu implementieren, die dem Schutz dieser vulnerablen Zielgruppe dienen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Neben der Einhaltung der grundsätzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen&lt;br /&gt;
* Fehlende Erfahrung mit Veranstaltungen, d.h., fehlende oder unzureichende Vorbereitung &lt;br /&gt;
* Fehlende oder falsche Einschätzung der eigenen Fähigkeiten oder der eigenen Widerstandsfähigkeit &lt;br /&gt;
Insbesondere eintrittsfreie Veranstaltungen dienen Jugendlichen häufig dazu, erste Veranstaltungserfahrungen zu sammeln – auch wenn diese nicht speziell auf ein jugendliches Publikum zielen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planung==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Gefährdungsanalyse in der Planungsphase sind daher regelmäßig die folgenden Fragen zu beantworten&lt;br /&gt;
* Ist mit der Anwesenheit einer hohen Anzahl junger oder jugendlicher Besucher zu rechnen (aufgrund des Veranstaltungsangebotes oder der niedrigen Eintrittsschwelle)&lt;br /&gt;
* Ist die Anwesenheit von jungen oder jugendlichen Besuchern auf bestimmte Phasen oder Bereiche beschränkt?&lt;br /&gt;
* Welche Gefährdungen gehen von der Veranstaltung für die jungen oder jugendlichen Besucher aus (z.B. Größe des Veranstaltungsgeländes oder Dauer der Veranstaltung, hohes emotionales Potential („Kreischalarm“), fehlende Fürsorgeangebote (Infostände, Unfallhilfstellen etc)&lt;br /&gt;
* Sind die Angebote auf die Anwesenheit von jungen oder jugendlichen Besuchern ausgelegt ? (z.B. eine „serve wise“ policy für Gastrostände)  &lt;br /&gt;
* Sind aus der Veranstaltungshistorie oder aus Erfahrungen vergleichbarer Veranstaltungen besondere Gefährdungspotentiale erkennbar?&lt;br /&gt;
* Sind „Trends“ erkennbar (Facebook-Parties etc)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wird im Rahmen der Gefährdungsanalyse erkennbar, dass  ein besondere Gefährdungspotential im Hinblick auf junge oder jugendliche Besucher existiert, kann es nötig sein, ein spezielles Jugendschutzkonzept aufzustellen.&lt;br /&gt;
In ein solches Konzept gehören neben den Maßnahmen, die der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen dienen (z.B. Durchsetzen von Anwesenheitsbeschränkungen etc.) insbesondere&lt;br /&gt;
* Kommunikationsmaßnahmen: es ist unbedingt notwendig, nicht nur die Kommunikation selbst, sondern auch die Kanäle auf die Zielgruppe abzustimmen. Je nachdem, wie jung die Besucher sind, kann es nötig sein, die Eltern / Erziehungsberechtigten mit in die Kommunikation einzubeziehen.&lt;br /&gt;
* Sensibilisierung / Erziehung der jungen und jugendlichen Besucher  in Bezug auf die von der Veranstaltung ausgehenden Gefährdungen und Risiken &lt;br /&gt;
* Geplante Maßnahmen: Hilfestellungen genauso wie Kontrolle und deren Konsequenzen&lt;br /&gt;
* Unterweisung der Beteiligten (Ordnungspersonal, gastronomisches Personal etc.) im Umgang mit der Zielgruppe &lt;br /&gt;
* Anlaufstellen (Infostand, Ausnüchterungsmöglichkeiten etc.)&lt;br /&gt;
* Zusammenarbeit der beteiligten Stellen (z.B. Sanitätsdienst, Ordnungs-, bzw. Jugendamt), Fürsorgestellen)&lt;br /&gt;
* Zutrittsberechtigungen (z.B. verschiedenfarbige Bändchen je nach Alter, Downloadformulare für Erlaubniserklärungen der Erziehungsberechtigten – sinnvoller Weise in Verbindung mit einer kurzfristigen Nachsendemöglichkeit z.B. per Fax)&lt;br /&gt;
* Fürsorgeangebote: Festnetztelefone, Akkuladestationen, Sonnencrem, Wärmedecken etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/F%C3%BCrsorge-_und_Hilfsangebote&amp;diff=5696</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Fürsorge- und Hilfsangebote</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/F%C3%BCrsorge-_und_Hilfsangebote&amp;diff=5696"/>
		<updated>2015-06-21T17:43:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Fürsorge- und Hilfsangebote}}&lt;br /&gt;
Immer wieder finden sich Menschen bei Veranstaltungen in Schwierigkeiten, die nicht durch das medizinische Personal, den Veranstaltungsordnungsdienst oder auch die Polizei zu lösen sind. Oftmals geht es hier – gerade bei jungen Veranstaltungsbesuchern – um [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Alkohol-_und_Drogenmissbrauch|Alkohol]], genauso häufig handelt es sich um verlorene Gegenstände oder auch den verlorenen Kontakt zu Freunden. Fürsorgeleistungen bieten hierbei ein publikumsorientiertes Serviceangebot, mit dem sich das Wohlbefinden der Besucher bei Veranstaltungen erhöhen lässt. Der Umfang dieser Leistung richtet sich nach dem Umfang der Veranstaltung und nach dem Publikumsprofil – je vulnerabler das Publikum und je langandauernder die Veranstaltung, desto wahrscheinlicher ist, es, dass die gebotenen Leistungen auch in Anspruch genommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Jugendschutz|Schutz der Veranstaltung und ihrer jugendlichen Teilnehmer]] ist grundsätzlich eine akteursübergreifende Aufgabe und verlangt sowohl hinsichtlich der Vorbereitung als &lt;br /&gt;
auch der Durchführung nach entsprechend abgestimmten Maßnahmen.&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Veranstaltungen, bei denen mit einer hohen Zahl jugendlicher Teilnehmer gerechnet werden muss, kann es nötig werden, besondere Maßnahmen zu implementieren, die dem Schutz dieser vulnerablen Zielgruppe dienen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Das Angebot von Fürsorge- und Hilfeleistungen kann dafür sorgen, dass die Besucher trotz eines unangenehmen Erlebnisses eine gute Zeit auf der Veranstaltung haben.&lt;br /&gt;
Zum Beispiel kann der Verlust einer Gruppe sowohl emotional (Verlust der Bezugsperson) als auch faktisch problematisch sein (Verlust der Mitfahrmöglichkeit) – ähnlich wie der Verlust der Kommunikationsmöglichkeit oder der Orientierungsmöglichkeit. Info- und Anlaufstellen,  helfen, schwierige Situatioen zu meistern und ein positives Veranstaltungserleben zu schaffen, Serviceangebote wie Trinkwasser oder Akkuladestationen sorgen zusätzklich dafür, die Selbsthilfekompetenz der Besucher aufrecht zu erhalten.&lt;br /&gt;
Die Fürsorgeangebote sollten sowohl vorab über die Homepage kommuniziert werden als auch auf dem Gelände selbst deutlich ausgeschildert bzw. in die jeweiligen Veranstaltungspläne eingezeichnet sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kommunikationsangebot==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einer der häufigsten Probleme bei Veranstaltungen ist, dass Menschen von der Gruppe, mit der sie gereist sind, getrennt werden. Das Angebot eines Infopunkts mit einer Kommunikationsmöglichkeit und einer Pinnwand kann helfen, Gruppen wieder zusammen zu bringen. &lt;br /&gt;
Am Infopunkt sollten Informationen zur Verfügung stehen, welche Möglichkeiten für den Hilfesuchenden bestehen, wenn der Anschluss an die Gruppe nicht wieder hergestellt werden kann (Fahrpläne, Taxirufnummer, Hotelangebote).&lt;br /&gt;
Insbesondere bei einem jugendlichen Publikum kann es nötig werden, dass eine Abholung durch die Eltern erfolgen muss – hierfür müssen ebenfalls geeignete Treffpunkte und Abholplätze vorgehalten werden. Diese Plätze müssen entsprechend ausgeschildert und unter Umständen beleuchtet werden.&lt;br /&gt;
Kann eine Abholung nicht erfolgen, muss eine Absprache mit den zuständigen Jugendämtern oder Sozialdiensten bzgl. der Übernahme des / der Hilfesuchenden getroffen werden.&lt;br /&gt;
Für den wirklichen Notfall müssen Wege und Prozedere zur Verfügung stehen, Personen auch über die Lautsprecheranlage ausrufen zu lassen. Dies ist insbesondere wichtig, wenn sich Kinder auf der Veranstaltung befinden – alle Beteiligten müssen in die Prozedere eingewiesen werden, wie im Falle eines verloren gegangenen bzw. aufgefundenen Kindes vorzugehen ist (Meldekette, Sammelstelle, Durchsage). Als ein besonderes Serviceangebot können Tyvekbänder oder ähnliches verteilt werden, auf denen die Telefonnummer der Kontaktperson vermerkt werden kann.&lt;br /&gt;
Nicht immer ist die Verwendung von Mobiltelefonen möglich – dies kann an der Netzabdeckung liegen, aber auch an der Akkuleistung. Häufig werden Mobiltelefone auch gestohlen. Nach Möglichkeit sollte es eine öffentliche Telefonmöglichkeit geben oder die Möglichkeit, am Informationsstand einen Anruf zu tätigen.  &lt;br /&gt;
Gerade bei mehrtägigen Veranstaltungen sind Akkuladestationen für Mobiltelefone ein gutes Serviceangebot.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verlorene / gefundene Gegenstände==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Etablieren eines geeigneten Prozedere zum Umgang mit verlorenen / gefundenen Gegenstände ist ein wesentliches Serviceangebot für den Besucher. Statt eines Verweises auf „im Fundbüro am Montag“ sollte es vor Ort eine Stelle geben, an der die Gegenstände abgegeben bzw. angefragt werden können. Insbesondere der Verlust von Portemonnaies, besonders aber von Schlüsseln ist belastend für den Besucher – hier eine feste Anlaufstelle zu haben schafft nicht nur Zuversicht beim Besucher selbst, sondern erhöht auch die Chance, dass gefundene Gegenstände zeitnah abgegeben werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Medizinische Unterstützung / Notfallhilfe==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anwesenheit bei einer Veranstaltung kann zu einem unangenehmen Ereignis werden, entweder durch zu viel Alkohol, durch den Gebrauch von Drogen oder auch durch traumatisierende emotionale Erlebnisse. Die Unfallhilfestellen, immer erste Anlaufstation für solche Fälle, sind durch solche Fälle jedoch schnell in ihren Ressourcen überlastet – es ist daher wichtig, dass hier – sofern nicht die Notwendigkeit einer ständigen medizinischen Kontrolle besteht - geeignete Möglichkeiten der Übernahme bestehen. Dies kann von einem Zelt, in dem der Rausch ausgeschlafen wird gehen bis zur Stellung eines Notfallseelsorgers.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sonstiges==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn möglich, ist das Angebot eines Geldautomaten ein gutes Serviceangebot für den Besucher, das jedoch außerhalb der städtischen Infrastruktur nur mit einem vergleichsweise hohen Aufwand realisiert werden kann (Datenleitungen, Sicherungen).&lt;br /&gt;
Wenn möglich, sind Schließfächer ein dankbar angenommenes Serviceangebot an den Besucher. Nicht nur kann so die Zahl der Diebstähle reduziert werden, sondern es erhöht sich die Chance, dass z.B. warme Kleidung vorgehalten wird. Die Bereiche müssen gut ausgeleuchtet und gegebenenfalls gesichert werden, der Zugang muss rund um die Uhr möglich sein. &lt;br /&gt;
Veranstaltungen können auch dazu genutzt werden, Gesundheitserziehung zu leisten. Angebote, die sich mit dem Konsum von Alkohol beschäftigen, dem Konsum von Drogen können hier mit einer Ausrichtung auf die jeweilige Zielrichtung genauso angeboten werden wie Sonnenschutz oder Kondome. Wichtig ist hierbei, dass die Angebote in einem zielgruppengerechten Kontext gemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==weiterführende Literatur==&lt;br /&gt;
* The Event Industry Forum (2014): ''Purple Guide to Health, Safety and Welfare at Music and other Events''. Chapter 17. [http://www.thepurpleguide.co.uk/index.php/chapters/chapters-17-to-24/20-information-welfare]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fl%C3%A4chennutzung&amp;diff=5695</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Flächennutzung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fl%C3%A4chennutzung&amp;diff=5695"/>
		<updated>2015-06-21T17:42:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE: Flächennutzung}}&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von Flächen– etwas aufgrund baurodnungsrechtlicher Vorgaben z.B. der Musterversammlungsstättenverordnung – reicht oftmals nicht aus, die „Angemessenheit“ einer Fläche zu bewerten. Im Rahmen eines Crowd Management Ansatzes, der den Besucher und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt, sind immer auch Fragen nach der Nutzung des Platzes sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Hinsicht zu stellen sowie Wechselwirkungen mit anderen Flächen zu betrachten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Verkehrs- und Bewegungsflächen für Fußgänger sind meist multiplen Nutzungsarten unterworfen – dies gilt auch für Flächen für die Besucher von Konzerten. Plätze, Gehwege, Ein- &amp;amp; Ausgangsbereiche in Gebäude, Kreuzungen, Flächen vor Bühnen / an Bierständen / an Ein- &amp;amp; Auslassbereichen werden von Personen in unterschiedlichen Dichten und Frequenzen mit unterschiedlichen Zielen und Aufenthaltsdauern genutzt. Einzeln oder in Gruppen werden diese Flächen multidirektional betreten, überquert und verlassen. Gleichzeitig werden die Flächen auch als Wartebereiche oder Treffpunkte genutzt, sowie zum Schlange stehen, kommunizieren oder orientieren. Um die Angemessenheit einer Fläche zu beurteilen, ist es daher im Rahmen der Sicherheitsplanung von Bedeutung, sich über die quantitative Betrachtung hinaus Gedanken über die Nutzung und den Anspruch des Besuchers an die Nutzung zu machen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gesetzliche Grundlagen==&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung macht keine Vorgaben, was eine &amp;quot;sichere&amp;quot; Belegung einer Fläche ist, in § 1 werden lediglich für den Fall, dass keinen Informationen über genehmigte Kapazitäten vorliegen, Aussagen getroffen, die sich jedoch immer auf die Gesamtkapazität in Bezug auf die zur Verfügung stehende Fläche und - in Verbindung mit § 6 der Verordnung - auf die Breite der zur Verfügung stehenden Fluchtwege bezieht.&lt;br /&gt;
Das Einhalten der genehmigten Kapazitäten ist nicht per se eine Garant für eine sichere oder gleichmäßige Belegung und / oder Nutzung der Flächen – sichergestellt wird lediglich, dass die Breite der Fluchtwege ausreichend für die sich auf der Fläche befindlichen Personen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kapazität, Verteilung, Dichte, Nutzung==&lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung01.jpg|thumb|Die Belegung einer Veranstaltungsfläche ist selten einheitlich. Neben Flächen mit hohen Dichten finden sich meist Flächen, die nur &amp;quot;locker&amp;quot; belegt sind. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]]Die (genehmigte) Gesamtpersonenzahl hat nicht unmittelbar etwas mit der tatsächlichen Flächennutzung, der Verteilung und der Personendichte zu tun - sie zielt auf das Vorhandensein ausreichender Fluchtwege.&lt;br /&gt;
Bei einer genehmigten Kapazität von 2 Pers / qm wird es auf den meisten Flächen Bereiche geben, auf denen sich 5 Pers/qm aufhalten und Bereiche, in denen die Dichte nur 0,5 Pers/Qm beträgt – abhängig von Sichtlinien, Attraktionen, Aufbauten etc. Diese Verteilung wird sich in den meisten Fällen innerhalb des Veranstaltungszeitraumes mehrfach ändern.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Sicherheitsplanung sind also folgende Fragen zu stellen:&lt;br /&gt;
*was ist die Kapazität einer Fläche: wie viele Menschen passen auf die zur Verfügung stehende Fläche (basierend auf den zugrundeliegenden Schutzzielen)&lt;br /&gt;
*wie ist die Verteilung auf der Fläche: wie verteilen sich die Besucher auf der Fläche? Gleichmäßig oder ungleichmäßig über die gesamte Fläche? Gleichmäßig oder ungleichmäßig über den gesamten Veranstaltungszeitraum?&lt;br /&gt;
*Dichte: entstehen durch die Verteilung und die Nutzung Bereiche mit besonderen Personendichten? Treten diese immer auf oder nur temporär?&lt;br /&gt;
*Nutzung: wie wird die Fläche genutzt? Von wem? Als Transferfläche oder als Wartefläche,  Aufenthaltsfläche, multifunktionale Nutzung (evt. mit unterschiedlichen Nutzern?)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung02.jpg|thumb|Hohe Dichten, mittelere Dichten, keine Dichten: auf den meisten Veranstaltungsgeländen finden sich alle Ausprägungen der Flächenbelegung. Wichtig ist, dass insgesamt ausreichende Flucht &amp;amp; Rettungswege zur Verfügung stehen und dass eine Einsatz- und Ausweichmöglichkeit auch in Bereichen mit hohen Dichten gegeben ist. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung03.jpg|thumb|Je nach Blickwinkel und Lichtverhältnissen ist es unmöglich, Dichten abzuschätzen. Ist kein (möglichst) senkrechter Blick auf die Besuchermenge möglich, helfen Lagemeldungen aus dem Gelände selbst, das Bild zu ergänzen. Gemeldete Dichten sollten regelmäßig mit den angenommenen Dichten im Rahmen der Flächenplanung abgeglichen werden. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung04.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung05.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung06.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kapazität===&lt;br /&gt;
Die Frage nach der Kapazität einer Fläche lässt sich nicht immer einfach beantworten.&lt;br /&gt;
Dort, wo genehmigte Kapazitäten bereits vorliegen, sind diese einzuhalten - zumeist basieren diese Angaben auf der Vorgabe gemäß Musterversammlungsstättenverordnung § 1 (2 Pers /qm für den Besucher nutzbare Fläche).&lt;br /&gt;
Die Gesamtkapazität ist jedoch nicht unbedingt gleichzusetzen mit der Kapazität bestimmter Bereiche - ggfs. ist es nötig, innerhalb der genehmigten Gesamtkapazität noch Kapazitäten für bestimmte Veranstaltungsbereiche festzulegen.&lt;br /&gt;
Das Festlegen einer Kapazität bedeutet immer auch die Kontrolle dieser Kapazität verbunden mit möglichen Zugangssperren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verteilung===&lt;br /&gt;
Ist die Kapazität insbesondere wichtig in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Fluchtwege, ist im Rahmen des crowd managemengt vor allem die Verteilung der Besucher von Bedeutung. Im Rahmen der Sicherheitsplanung muss die (angenommene) Verteilung der Besucher berücksichtigt werden - dies beinhaltet Laufwege genauso wie Aufenthaltsflächen. Um Flächen, Informationen und auch personellen Einsatz planen zu können, ist es wichtig zu wissen, wo sich die Besucher auf dem Gelände aufhalten und wie sie dort hinkommen. Es ist wichtig zu wissen, ib die Verteilung einmalig bzw. dauerhaft ist (z.B. bei einem Einzelkonzert) oder ob es zu einem ggf sogar mehrfachen Wechsel der Verteilung kommt (z.B. bei Veranstaltungen mit meheren Bühnen, Programmpunkten). Die Verteilung ist dabei wichtig, um zu erkennen, ob die jeweiligen kapazitäen ausreichen, aber auch, um die ggf. auftretenden personenströme angemessen lenken zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dichte===&lt;br /&gt;
Auch die Dichte, d.h., die Frage, wieviele Menschen z.B. auf einem Qudratmeter stehen, ist ein relevanter Faktor der Sicherheitsplanung. Auch die Dichte hat nur bedingt etwas mit der Gesamtkapazität der Fläche zu tun - hohe Dichten können vollkommen unabhängig von der Gesamtkapazität auftreten, z.B. vor Bühnen, an einer besonderen Attraktion etc.&lt;br /&gt;
Wie diese Dichte zu bewerten ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab&lt;br /&gt;
* tritt die Dichte lokal begrenzt auf und stehen ausreichende Entlastungsflächen zur Verfügung&lt;br /&gt;
* ist die Dichte selbst gewählt (z.B. vor einer Bühne)&lt;br /&gt;
* Sind Möglichkeiten gegebn, auch innerhalb der Dichte auf Besucher einwirken zu könne, diesen helfen zu können etc.?  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Nutzung===&lt;br /&gt;
Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei die Frage, wie Flächen genutzt werden (wie? von wem? wie lange? etc) und was für die sichere Nutzung der Flächen - immer in Bezug auf den erwarteten Besucher - nötig ist.&lt;br /&gt;
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die folgenden Faktoren:  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*R - Routes: Wege und Richtungen&lt;br /&gt;
*A - Areas: genutzte Flächen&lt;br /&gt;
*M - Movement - Bewegung auf der Fläche (stehen, gehen etc)  &lt;br /&gt;
*P - Profile - Nutzerprofil&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Übertragung der Level of Service auf die Flächennutzung bei Veranstaltungen: LOQ==&lt;br /&gt;
In Anlehnung an Fruins Level of Service (LOS) ergibt sich in Bezug auf die Flächennutzung ein Level of Quality (LOQ) – also eine Beurteilung der Fläche in Bezug auf die Erfüllung der Bedarfe der Besucher.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*A - Ungestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS C (alternative Platzwahl nicht notwendig)&lt;br /&gt;
*B - Ungestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS D (alternative Platzmöglich nicht notwendig bzw. mit Aufwand verbunden)&lt;br /&gt;
*C - Eingeschränktes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS C (alternative Platzmöglich evtl. notwendig und möglich)&lt;br /&gt;
*D- Eingeschränktes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS D (alternative Platzmöglich evtl. notwendig und mit hohem Aufwand verbunden)&lt;br /&gt;
*E- Stark gestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, &lt;br /&gt;
*F- Ausfall mindestens einer Wahrnehmungsart (Hören / Sehen) in Bezug auf das Bühnengeschehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Level of Quality A ist bei Konzerten insbesondere im vorderen Bereich nicht zu finden – dies entspricht in den meisten Fällen auch nicht dem Wunsch nach einem „guten“ Konzerterlebnis.&lt;br /&gt;
Ein Level of Quality B stellt in diesem Fall ebenfalls ein erstrebenswertes Level dar.&lt;br /&gt;
Veranstaltungsspezifisch sind insbesondere zusätzliche Bühnenanbauten (Stege) und die Anordnung der Getränkestände bestimmende Faktoren für die zur Verfügung stehenden Flächen. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Flächenplanung durch den Veranstalter nicht nur die reinen Flächen, sondern auch die Höhen der Aufbauten und die mit den Aufbauten verbundenen Sichtlinien dargestellt werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Praxisbeispiel: Konzert==&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
Die Bedürfnisse des Publikums bei Konzertveranstaltungen sind in erster Linie:&lt;br /&gt;
*Sehen des Bühnengeschehens&lt;br /&gt;
*Hören des Bühnengeschehens&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese primären „Konzertbedürfnisse“ werden ergänzt durch allgemeine Bedürfnisse&lt;br /&gt;
*ausreichende Versorgung (Essen &amp;amp; Trinken)&lt;br /&gt;
*ausreichende Entsorgung (Toiletten)&lt;br /&gt;
*Aufrechterhaltung der Selbstkompetenz, insbesondere durch ausreichende und unmissverständliche Informationsgabe (dies beinhalte den Weg vom Parkplatz zum Gelände genauso wie die Beschilderung der Unfallhilfstellen auf dem Gelände)&lt;br /&gt;
* Den Erwartungen des Besuchers entsprechende Zeitabläufe (Konzertbesucher sind es in den meisten Fällen gewohnt zu warten (an den Einlässen, den Bierständen, den Toiletten)  - eine „Überstrapazierung“ führt jedoch regelmäßig zu einer Verschlechterung des Gesamterlebnisses)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich kommen hierzu noch die immanenten Erwartungen &lt;br /&gt;
*Zur Verfügung Stellung einer sicheren Aufenthaltsumgebung&lt;br /&gt;
*Ausreichende Einsatzkräfte&lt;br /&gt;
*Ausreichende Wege / Flächen&lt;br /&gt;
*Funktionierende Abläufe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von theoretisch zur Verfügung stehenden Flächen ist weder der Sicherheitsplanung noch dem Qualitätsempfinden der Besucher angemessen.&lt;br /&gt;
Insbesondere Flächen hinter Aufbauten mit nicht nur gestörten, sondern de facto nicht mehr vorhandenen Sichtlinien können lediglich als Entlastungsfläche gewertet werden – es muss also sichergestellt werden, dass für das eigentlich Ziel des Besuches (Konzerterlebnis) ausreichend Platz für die erwartete Anzahl an Besuchern zur Verfügung steht. Dieser Platz muss nicht zwangsläufig mit 2 Pers / qm kalkuliert werden – Wichtig ist, dass unterschiedliche Flächennutzungen in der Planung dargestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von einer nutzbaren Aufenthaltsfläche von 40.000 qm könnte eine Verteilung wie folgt aussehen:&lt;br /&gt;
*20.000 qm LOQ B – Berechnung mit 3 Pers/ qm = 60.000 Besucher&lt;br /&gt;
*10.000 qm LOQ C – Berechnung mit 1,5 Pers / qm = 15.000 Besucher&lt;br /&gt;
*10.000 qm LOQ E/F  - Berechnung mit 0,5 Pers /qm = 5000 Besucher &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ABBILDUNG EINFÜGEN&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies entspricht mit insgesamt 2 Pers/ qm über die gesamte Fläche zumeist einer  formalen Einhaltung genehmigten Kapazität, berücksichtig aber die realistische Verteilung der Besucher auf dem Platz. Eine Belegung des Bereiches vor der Bühne mir 3 Personen / qm wird nicht per se als kritisch angesehen, solange ausreichende Entlastungsflächen zur Verfügung stehen. Eine Belegung mit 3 Pers / qm vor Bühnen entspricht einer regelmäßigen selbst gewählten Dichte bei Konzerten. &lt;br /&gt;
Eine solche Verteilung entspricht auch der Überlegung, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit von lokalen Störungen, die nur zu einer lokalen und zeitlich eingegrenzten Verdrängung bzw. Verdichtung führen deutlich höher ist als die einer Störung, die eine Gesamträumung des Platzes erforderlich machen würde. Die Zurverfügungstellung von Entlastungsflächen würde hier dem lokalen Schadenereignis entsprechen, in dem Personen aus dem gefährdeten Bereich auf die Entlastungsflächen gelenkt werden.   &lt;br /&gt;
Das bedeutet, dass der Veranstalter im Rahmen der Aufplanung nachweisen muss, dass er &lt;br /&gt;
*Mindestens 50% der Fläche für das Publikum in einem Level LOQ B (ohne direkte Sicht- / Höreinschränkung) &lt;br /&gt;
und &lt;br /&gt;
*25% der Fläche für das Publikum mit einem LOQ C (Sichtbehinderungen z.B. durch Standaufbauten sind gegeben, eine freie Bewegung innerhalb dieser Flächen ist aber möglich) zur Verfügung stellen muss, um dann ca. &lt;br /&gt;
*25% der Fläche für das Publikum mit einem LOQ E/F als Entlastungsflächen anrechnen lassen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Alkohol-_und_Drogenmissbrauch&amp;diff=5694</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Alkohol- und Drogenmissbrauch</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Alkohol-_und_Drogenmissbrauch&amp;diff=5694"/>
		<updated>2015-06-21T17:42:23Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Drogen- und Alkoholmissbrauch}}&lt;br /&gt;
Drogen- und Alkoholmissbrauch der Besucher kann den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen – ist das vermehrte Aufkommen bereits in der Planungsphase erkennbar, sind unter Umständen zusätzliche Maßnahmen notwendig. Zu den Auswirkungen auf den Veranstaltungsablauf können insbesondere gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Alkoholisierte und unter Drogen stehende Personen können sich unvorsichtig benehmen und sorgen dadurch für eine erhöhte Gefährdung für sich selbst und andere&lt;br /&gt;
* Alkohol- und Drogenmissbrauch kann zu gesundheitlichen Problemen führen – bes. in Verbindung mit hohen Umgebungstemperaturen&lt;br /&gt;
* Erhöhte Gefahr von Verkehrsunfällen durch Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss, insbesondere an An- und Abreisetagen&lt;br /&gt;
* Vermehrte Störungen durch Zuschauerverhalten&lt;br /&gt;
* Steigendes Gewaltpotential&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Alkohol- und Drogenkonsum der Besucher kann geplante Maßnahmen verzögern oder konterkarieren  - dies beginnt bei Besuchern, die sich weigern, sich sanitätsdienstlich behandeln zu lassen, etwa bis hin zu  Besuchern, nicht mehr ansprechbar und damit - auch im Gefahrenfalle - nicht mehr lenkbar sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Gefährdungsanalyse ist das Risiko erhöhten Konsums von Alkohol oder Drogen regelmäßig zu bewerten und im Sicherheitskonzept entsprechend  zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Obwohl das Phänomen nicht auf Jugendliche beschränkt werden kann, genießen diese auch unter Aspekten des Jugendschutzes eine besondere Aufmerksamkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gefährdungsanalyse==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Gefährdungsanalyse sind regelmäßig folgende Fragen zu beantworten:&lt;br /&gt;
* Gibt es in Bezug auf das Besucherprofil Erkenntnisse auf erhöhten Alkohol- und / oder Drogenkonsum &lt;br /&gt;
* Hat es bei vorhergegangenen Veranstaltungen oder Veranstaltungen mit einem vergleichbaren Publikumsprofil Vorkommnisse gegeben, die auf erhöhten Konsum von Alkohol oder Drogen zurück zuführen waren? &lt;br /&gt;
* Gibt es bestimmte Tage / Phasen, in denen mit einem erhöhtem Alkoholkonsum zu rechnen ist?&lt;br /&gt;
* Wie ist der Ausschank von Alkohol geregelt? &lt;br /&gt;
* Sind besonders hohe Temperaturen zu erwarten?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planung==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der interorganisationalen Abstimmung muss bereits in der Planung festgelegt werden, wie und inwieweit die Problematik durch die verschiedenen Akteure verfolgt wird. Es muss sichergestellt werden, dass den geplanten Maßnahmen nicht nur eine einheitliche Bewertung des Risikopotentials zugrunde liegt, sondern dass die Maßnahmen sich ergänzen und eine einheitliche Linie auch für den Besucher zu erkennen ist. Insbesondere ist zu vermeiden, dass unabgestimmte Maßnahmen zu Problemen in den geplanten Abläufen führen (z.B. Kontrollen auf Alkohol- &amp;amp; Drogen in der Abreisephase, die zu einem Rückstau auf den Parkplätzen führen). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist darauf zu achten, dass die geplanten Maßnahmen zielgruppenspezifisch und angemessen sind. &lt;br /&gt;
Zu den – je nach Publikumsprofil notwendigen bzw. sinnvollen – Maßnahmen können gehören&lt;br /&gt;
* Aufklärungskampagnen und –aktionen zum Konsum von Alkohol und / oder Drogen&lt;br /&gt;
** im Vorfeld der Veranstaltung (Homepage etc.)&lt;br /&gt;
** während der Veranstaltung selbst (z.B. mobile Alkoholtester, Fahrsimulationsangebote etc.)&lt;br /&gt;
* Kommunikationsmaßnahmen  in Bezug auf die konkrete Veranstaltung (Konsequenzen, Handhabe)&lt;br /&gt;
* Kontrollmaßnahmen &lt;br /&gt;
** Besucher (Einlässe, Zu- &amp;amp; Abfahrten) &lt;br /&gt;
** Anbieter (Gastronomen bzgl. Einhaltung Jugendschutzgesetz)&lt;br /&gt;
* Einschränkung des Angebotes (z.B: Verzicht auf den puren Ausschank hochprozentiger Getränke)&lt;br /&gt;
* Erweiterung des Angebotes (z.B. freies Trinkwasser bei heißem Wetter) &lt;br /&gt;
* Anlaufstellen für angetrunkene / betrunkene Jugendliche &lt;br /&gt;
* Erhöhung der Anzahl der Sanitäter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Festlegung der Maßnahmen ist zu berücksichtigen, dass der Konsum von Alkohol und / oder Drogen oftmals als Teil des Veranstaltungserlebens betrachtet wird und dass restriktive Maßnahmen zu – im schlimmsten Fall noch negativeren – Konsequenzen führen können.&lt;br /&gt;
So kann das Verbot hochprozentiger alkoholischer Getränke auf dem Veranstaltungsgelände dazu führen, dass die Getränke vorab konsumiert werden und dass Besucher bereits zu Beginn der Veranstaltung einen sehr hohen Alkoholpegel  „mitbringen“.  Häufig zu beobachten ist zum Beispiel auch, dass das Konfiszieren der Getränke an den Eingangsbereichen dazu führt, dass die Getränkebehälter – innerhalb kürzester Zeit - noch am Eingang geleert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Durchführung==&lt;br /&gt;
Die Entscheidungsfindung zur Maßnahmenfestsetzung bei einem auffällig hohen Alkohol- und  Drogenkonsum der Besucher sollte im Rahmen eines vordefinierten Abstimmungsprozesses zwischen Veranstalter, Polizei, Genehmigungsbehörde etc. erfolgen. Insbesondere ist festzulegen, welche Auswirkungen dies auf die vorgeplanten Szenarien haben kann (Verlangsamung der Abläufe z.B. im Rahmen einer Räumung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die im Rahmen der Gefährdungsanalyse getroffenen Annahmen sind während der Veranstaltung regelmäßig zu überprüfen und im Rahmen regelmäßiger Lagebesprechungen abzugleichen. Es ist dabei insbesondere festzustellen, ob Meldungen auf Einzelfälle und individuelles Fehlverhalten zurückzuführen sind oder ob eine Tendenz oder einen allgemeine Entwicklung zu erkennen ist.  Ursachen können z.B. sein&lt;br /&gt;
* hohe Temperaturen&lt;br /&gt;
* Verstoß gegen Auflagen beim Ausschank&lt;br /&gt;
* nicht funktionierende Einlasskontrollen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während die Reaktion auf die oben stehend genannten Maßnahmen vergleichsweise einfach in der Umsetzung ist, ist die Reaktion auf eine generelle Fehleinschätzung des Risikopotentials bzw. eine unerwartete Entwicklung eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Maßnahmen können hier von der Einschränkung des allgemein Ausschanks, der Sperrung von Veranstaltungsbereichen bis hin zum Abbruch der Veranstaltung reichen. &lt;br /&gt;
Maßnahmen mit solchen Auswirkungen können nur unter Berücksichtigung der Belange aller Beteiligten getroffen werden, um noch darüber hinausgehende negative Konsequenzen zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Besucherprofil&amp;diff=5693</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Besucherprofil</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Besucherprofil&amp;diff=5693"/>
		<updated>2015-06-21T17:41:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Heilmann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Besucherstruktur und -verhalten}}&lt;br /&gt;
Das Profil des erwarteten Publikums ist einer der wesentlichen Faktoren, den es zu kennen gilt, um Veranstaltungen sicher planen und durchführen zu können. &lt;br /&gt;
Aussagen wie „mit so vielen Menschen haben wir nicht gerechnet“ oder „dieses Verhalten konnten wir nicht erwarten“ lassen sich zwar nicht immer vermeiden, sollten durch eine genaue Analyse des zu erwarteten Publikums jedoch so weit wie möglich vermieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ob [[Best-Practices/Veranstaltungen_mit_besonderen_Herausforderungen/Autogrammstunden|Autogrammstunde]], Opernveranstaltung oder mehrtägiges Open-Air-Festival – jede Veranstaltung birgt Besonderheiten in Bezug auf das erwartete Publikum. Diese Besonderheiten müssen berücksichtigt werden, um eine sichere und für alle Beteiligten zufriedenstellende Veranstaltung zu planen und durchzuführen. Es ist wichtig, sich mit der Frage zu beschäftigen, was der Besucher von der Veranstaltung erwartet - eine Frage, deren Beantwortung wesentliche Auswirkungen auf die für die Veranstaltung zu formulierenden Schutzziel hat.&lt;br /&gt;
Aus baurechtlicher Sicht spielt die Frage nach dem Besucherprofil keine Rolle: Standardmaße für Standardwege und –türen lassen keine individuelle Betrachtung der Nutzer dieser Türen und Wege zu. &lt;br /&gt;
Für die Zurverfügungstellung angemessener Infrastruktur, geeigneten Personals oder der richtigen Kommunikationswege ist es jedoch unumgänglich, Besonderheiten zu erkennen und Unterscheidungen zu machen. Veranstaltungen können nur dann sicher geplant und durchgeführt werden, wenn die zur Verfügung gestellten Materialien, Wege, Flächen, Prozedere etc. angemessen sind in Bezug auf den jeweiligen Nutzer dieser Materialien, Wege, Flächen oder Prozedere [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|Crowd Management]]. .&lt;br /&gt;
Um ein Publikumsprofil zu erstellen, sind alle geeigneten Informationskanäle hinzuzuziehen – – dies kann reichen von der Erfahrung anderer Veranstalter bis hin zu Facebook und / oder YouTube Auftritten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass sich – insbesondere aufgrund kultureller Unterschiede - nicht jedes Profil einfach übertragen lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Demographische Faktoren==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Alter, aber auch das Geschlecht oder die Nationalität der erwarteten Besucher hat direkten Einfluss auf die Planung von Veranstaltungen. &lt;br /&gt;
In Bezug auf das Alter ist vor allem dann Aufmerksamkeit geboten, wenn das Publikum besonders jung oder besonders alt ist  - wobei die Festlegung, was im konkreten Fall „besonders“ bedeutet, ebenfalls immer individuell zu treffen ist. Allgemein lässt sich feststellen, dass sowohl die Anwesenheit von Kindern (gem. JuSchG § 1 bis 14 Jahre) also auch die Anwesenheit von Jugendlichen (14-18 Jahren) einen besondere Herausforderung bei der Planung der Veranstaltung darstellt [[Sicherheitsbausteine/Crowd-_und_Besuchermanagement/Gefahrenprävention/Jugendschutz|Jugendschutz]]. Weniger einfach ist es, das Alter „nach oben“ zu bewerten: ab wann jemand „besonders gebrechlich“ oder auch nur „besonders langsam“ ist, lässt sich nicht verallgemeinernd darstellen – eine genaue Beobachtung der Zielgruppe ist umso notwendiger. Dennoch wird man bei aller Schwierigkeit der Einschätzung nicht umhinkommen festzustellen, dass „ältere“ Menschen besondere Aufmerksamkeit und damit eventuell besondere Infrastrukturen, Personalkapazitäten oder Prozedere bedürfen.&lt;br /&gt;
Die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen bei Veranstaltungen bedeutet ggfs. das Einhalten besonderer Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, aber auch oftmals die Bewältigung emotionaler Herausforderungen („Teenie-Band Hysterie“), Unerfahrenheit mit Veranstaltungsabläufen oder zusätzliche Kapazitätsbedarfe für die begleitenden Eltern.&lt;br /&gt;
Zu berücksichtigende Faktoren in Bezug auf das Alter der Besucher sind:&lt;br /&gt;
* keine eigenständigen Orientierungsmöglichkeiten (Kinder),&lt;br /&gt;
* emotionales Verhalten (Jugendliche),&lt;br /&gt;
* Unerfahrenheit (Mangelhafte Vorbereitung, falsches Verhalten)(Jugendliche),&lt;br /&gt;
* Zusätzliche „Kiss &amp;amp; Ride“ Kapazitäten (Kinder / Jugendliche),&lt;br /&gt;
* Fixierung auf bestimmte Kommunikationswege (Jugendliche),&lt;br /&gt;
* Ausdehnung der Veranstaltungszeiten (sehr frühe Anreise)(Jugendliche),&lt;br /&gt;
* Weniger Toleranz gegenüber Abweichungen (Ältere),&lt;br /&gt;
* Sinkende körperliche Fitness (Ältere),&lt;br /&gt;
* Mobilitätseinschränkungen (z.B. durch Gehhilfen)(Ältere),&lt;br /&gt;
* Unerfahrenheit mit bestimmten („modernen“) Kommunikationswegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Bezug auf das Geschlecht sind die Auswirkungen insbesondere infrastrukturell in Bezug auf die Toilettenkapazitäten relevant.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Bezug auf die Nationalität ergeben sich besondere Anforderungen – neben den jeweiligen kulturellen Besonderheiten - insbesondere an die Kommunikationswege und die Sprache der gegebenen Informationen (sowohl schriftlich, z.B. auf Beschilderungen als auch mündlich bei Durchsagen oder auch direkter Ansprache durch Ordnungskräfte). &lt;br /&gt;
Auch können sich durch die Nationalität bestimmte Gefährdungsfaktoren ergeben, z.B. durch die Anwesenheit von Vertretern verfeindeter Nationen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erwartete Besucherzahl und Verteilung der Besucher auf dem Gelände==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht erst seit es eine Reihe von [[Best-Practices/Veranstaltungen_mit_besonderen_Herausforderungen/Autogrammstunden|Autogrammstunde]] in die Medien geschafft haben, weil der Andrang die zur Verfügung stehenden Kapazitäten bei weitem überstiegen hat, ist das Thema „erwartete Besucherzahl“ und „tatsächliche Besucherzahl“ ein relevanter Bewertungsfaktor. Es ist unumgänglich, dass für Veranstaltungen mit einer begrenzten Personen- und Platzkapazität einen Betrachtung angestellt wird, ob diese Kapazität eingehalten werden kann und welche Maßnahmen hierfür nötig sind. In diesem Punkt ergibt sich häufig eine Diskrepanz in Bezug auf die Kommunikation der erwarteten Besucherzahlen – ein realistischer Umgang mit tatsächlichen Einschätzungen und realistischen Zahlen muss dabei die grundlegende Forderung in Bezug auf die Sicherheitsplanung bleiben.&lt;br /&gt;
Neben der absoluten Besucherzahl ist die Verteilung der Besucher auf dem Gelände und rund um das Gelände ebenfalls von Bedeutung. Auch die Antwort auf die Frage, wann wie viele Menschen aus welcher Richtung zum Veranstaltungsgelände kommen, ist wichtig in Bezug auf die Berechnung von zur Verfügung gestellten Flächenkapazitäten, notwendigen Durchflussraten der Eingänge etc. &lt;br /&gt;
Ebenfalls wichtig für die Sicherheitsplanung der Veranstaltung ist die Beantwortung der Frage, wo auf dem Veranstaltungsgelände sich wie viele Menschen zu welchem Zeitpunkt aufhalten – sind die Besucher alle gleichzeitig auf dem Gelände? Gibt es besondere (zeitliche) Attraktionen, die eine große Menge Besucher zu einem bestimmten Zeitpunkt in einen bestimmten Bereich lockt? Die Erstellung eines Besucherprofil im Hinblick auf die Flächennutzung kann helfen, Engstellen oder Stauungen zu vermeiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Besucher mit speziellen Bedürfnissen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während Vorkehrungen für Nutzerinnen und Nutzer von Rollstühlen auch bei Veranstaltungen außerhalb von Versammlungsstätten gängige Praxis sind, ist das Zurverfügungstellen geeigneter Strukturen z.B. für blinde Besucher außerhalb fester Veranstaltungsstätten eher selten. Beschilderungen in Braille Schrift oder auf dem Boden eingebrachte Leitsysteme finden sich nur selten, auch Räumungsprozedere betrachten diese spezielle Zielgruppen oftmals nicht. &lt;br /&gt;
Ob zusätzliche akustische oder visuelle Unterstützung, barrierefreie Homepages oder die Verwendung leichter Sprache - die moderne Veranstaltungswelt wird sich in Zeiten, in denen Menschen mit eingeschränkten Wahrnehmungen oder anderen besonderen Bedürfnissen selbstverständlich auch am Freizeiterlebnis &amp;quot;Veranstaltung&amp;quot; teilnehmen, den damit einhergehenden Herausforderungen für die Umsetzung insbesondere bei temporären Veranstaltungsräumen stellen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==An- und Abreiseprofil==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jedes Publikum hat sein besonderes An- und Abreiseprofil, das im Rahmen der Planung der Veranstaltung berücksichtigt werden muss. Sowohl für die Planung der Parkflächen, der Kapazitäten des Öffentlichen Personennahverkehrs aber auch für die Gestaltung der Einlassbereiche ist es wichtig, möglichst viele Informationen über die Art und den Zeitpunkt der An- &amp;amp; Abreise in die Planung mit einfließen zu lassen. &lt;br /&gt;
Bei einem jugendlichen Publikum zum Beispiel kommt es häufig zu einer frühen Anreise verbunden mit einer entsprechend frühen Belegung der Wartebereiche vor den Einlässen und den dann ggfs. erforderlichen Personalkapazitäten und Fürsorgestrukturen. &lt;br /&gt;
Werden hauptsächlich minderjährigen Besucher von ihren Eltern gebracht und abgeholt, stellt dies insbesondere bei der Abreise eine besondere Herausforderung dar, da der Abreiseverkehr oftmals mit dem Anreiseverkehr der abholenden Eltern zusammenfällt und umfangreiche Vorkehrungen für ein Zusammenführen zwischen den Abholenden und den Abzuholenden (z.B. die Einrichtung spezieller Parkflächen mit - z.B. nach Buchstaben - geordneten Wartebereichen) nötig macht. &lt;br /&gt;
Bei Großveranstaltungen ist darüber hinaus häufig festzustellen, dass die abzuleistenden Wege und Strecken zwischen Parkplatz und Veranstaltungsort oftmals unterschätzt werden, entweder aus einer generellen Unkenntnis der „Großveranstaltungssituation“) oder aber, weil Veranstaltungen aus ihrem normalen Kontext heraus in eine Großveranstaltungsszenario transferiert werden (z.B. Oper in einer großen Arena) und der Besucher mit seinen „normalen“ Veranstaltungserwartungen oftmals vollkommen überfordert mit den vorgefundenen Dimensionen ist.&lt;br /&gt;
Mehr und mehr wird auch das Thema „Fahrradverkehr“ ein relevantes Thema für Veranstaltungen. Fehlen geeignete Abstellplätze, werden Fahrräder mit in das Veranstaltungsgelände genommen, in, vor und hinter Flucht- und Rettungswegen festgekettet, quer zum Publikumsfluss abgestellt etc. Gerade bei innerstädtischen Veranstaltungen ist es aufgrund der ohnehin eingeschränkten Platzressourcen wichtig, sich dieser Herausforderung bewusst zu sein und der Problematik entsprechend aktiv zu begegnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Erwartetes Verhalten==&lt;br /&gt;
[[Datei:besucherprofil01.jpg|thumb|Das Verhalten des Besuchers ist nicht immer leicht einzuschätzen: was hier vermeintlich &amp;quot;gefährlich&amp;quot; oder &amp;quot;chaotisch&amp;quot; aussieht, ist Teil eines zielgruppenspezifischen choreographierten Rituals. In den meisten Fällen gibt das an solchen Aktionen beteiligte Publikum gut aufeinander acht (gegenseitiges Aufhelfen etc.) Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]][[Datei:besucherprofil02.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]][[Datei:besucherprofil03.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]]Zur Sicherstellung geeigneter Maßnahmen ist wichtig, das erwartete Verhalten des Publikums zu betrachten – insbesonder auch in Verbindung mit dem erwarteten Verhalten des Künstlers. Ist eine hohe Dynamik zu erwarten? Und wenn ja – gehen von dieser hohen Dynamik Gefährdungen aus (für die Beteiligten und für Andere?) Ist zu erwarten, dass sich alle an die Regeln halten? Sind Auseinandersetzungen bis hin zu Schlägereien zu erwarten? Gründe hierfür können vielfältig sein: von verfeindeten Besuchergruppen bis hin zu einem (zu) hohen Alkohol- und/oder Drogenkonsum. Werden (lange) Wartezeiten toleriert?&lt;br /&gt;
Aus der Betrachtung des erwarteten Verhaltens resultieren vielfache Anforderungen an die Planung &amp;amp; Durchführung der Veranstaltung: von der Auswahl geeigneter Infrastruktur (z.B. Abschrankungen und deren notwendige Druckstabilität) über die Anzahl und die Erfahrung des eingesetzten Personals (nicht jede Dynamik innerhalb einer Besuchermenge ist gleich gefährlich und erfordert sofortiges Eingreifen) bis hin zu einer Änderung des geplanten Programms.&lt;br /&gt;
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''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Heilmann</name></author>
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