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	<title>BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<updated>2026-04-13T19:10:14Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Besondere_Lagen&amp;diff=4575</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Besondere Lagen</title>
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		<updated>2015-06-08T09:38:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Besondere Lagen}}&lt;br /&gt;
''Stand: 18.03.2015 - Anmerkung: Verlinkung fehlt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Doris Dobranic, Carsten Laube, Philipp Kuschewski (Deutsche Hochschule der Polizei)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Veranstaltungsphasenübergreifend==&lt;br /&gt;
Bei Veranstaltungen im Freien existieren spezifische Gefahrenquellen, die dazu geeignet sind, den sicheren Ablauf der Veranstaltung mitunter auch signifikant zu gefährden (Notfallmanagement). Dabei ist der Schutz der Veranstaltung und ihrer Teilnehmer grundsätzlich eine akteursübergreifende Aufgabe und verlangt sowohl hinsichtlich der Veranstaltungs-Vorbereitung als auch der Durchführung nach entsprechend abgestimmten Maßnahmen. &lt;br /&gt;
Mögliche Gefährdungen können sich in dieser Hinsicht unter anderem aufgrund „besonderer Lagen“ ergeben. Die in diesem Kontext möglichen Szenarien sowie die einzelnen Kriterien zur Beurteilung der hier einschlägigen Gefährdungslagen (Sicherheitsbeurteilung) sind je nach Veranstaltung unterschiedlich zu gewichten bzw. von unterschiedlicher Brisanz und Relevanz. Eine Szenarienplanung kann dabei nur auf der Grundlage gesicherter Basisinformationen bzw. der Beurteilung der Lage erfolgen, wobei diesbezüglich zur Einschätzung der Gefährdungslage vor allem Erkenntnisse über die Besucherstruktur maßgeblich sind.&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Intensität von Störungen aufgrund besonderer Lagen kann vor dem Hintergrund der möglichen Betriebsarten grundsätzlich zwischen den folgenden Ereignisformen unterschieden werden (Notfallmanagement):&lt;br /&gt;
* '''Zwischenfall''': Hier geht es um die Bewältigung von Störungen durch eine besondere Lage, die den normalen Veranstaltungsablauf nicht signifikant gefährden und grundsätzlich mit den am Veranstaltungsort befindlichen Kräften und Mitteln der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bewältigt werden können.&lt;br /&gt;
* '''Not-/Krisenfall''': Hier geht es um die Bewältigung von Störungen durch eine besondere Lage mit dem Potential, den normalen Veranstaltungsverlauf signifikant zu beeinflussen. Derartige Störungen können unter Umständen mit den am Veranstaltungsort befindlichen Kräften und Mitteln der polizeilichen und nicht polizeilichen Gefahrenabwehr alleine nicht bewältigt werden. Zur Bewältigung der hier relevanten Lagen sollten die vorgeplanten Krisenmanagementstrukturen (Krisenfall) aufgerufen werden. &lt;br /&gt;
Die Gefährdungen aufgrund besonderer Lagen sollten im Sicherheitskonzept veranstaltungsspezifisch beschrieben und mit entsprechenden Maßnahmen (Szenarienunabhängige Maßnahmenplanung; Umsetzung von Maßnahmenpaketen) hinterlegt werden.&lt;br /&gt;
==Planungs-/Umsetzungsphase==&lt;br /&gt;
===Störungsabhängige Maßnahmenplanung===&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sind hinsichtlich besonderer Lagen insbesondere die folgenden möglichen Ereignisse bzw. Lageentwicklungen im Zuge der Vorbereitung der Veranstaltung konzeptionell zu hinterlegen:&lt;br /&gt;
* '''Parallelveranstaltungen''': Bei den Veranstaltungsplanungen sind die möglichen Auswirkungen von Parallelveranstaltungen, die den Ablauf der „eigenen“ Veranstaltung gefährden könnten zu berücksichtigen. Dabei kann es im konkreten Einzelfall angezeigt sein, dass die Konzepte der jeweiligen Veranstaltungen aufeinander abgestimmt werden müssen. Dies gilt beispielsweise mit Blick auf die umzusetzenden Verkehrskonzepte, wenn sich etwa Fanverkehre eines Fußballspiels im Innenstadtbereich mit Besucherverkehren einer Veranstaltung im Innenstadtbereich kreuzen.&amp;lt;br /&amp;gt;Parallelveranstaltungen sollten rechtzeitig erkannt werden. Hierbei kann die  Sichtung von (zentral geführten) Veranstaltungskalendern helfen. Falls die Gefährdungslage dies erfordert, muss bei Parallelveranstaltungen gegebenenfalls darauf hingewirkt werden, dass eine der Veranstaltungen verschoben wird.&lt;br /&gt;
* '''Bandenmäßige Kriminalität''': Zur Beurteilung der entsprechenden Lage sollte die Polizei unter Berücksichtigung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und/oder des Kriminalitätslagebildes vergleichbarer Veranstaltungen ein aktuelles Kriminalitätslagebild zur geplanten Veranstaltung erstellen. Als mögliche Lagefelder kommen dabei beispielsweise Betäubungsmittel-Delikte (Drogenhandel, Drogenbesitz [Alkohol und Drogen]), Gewaltdelikte (Gewaltpotential), Taschendiebstähle, Diebstähle aus Zelten oder Ticketfälschungen in Betracht.&amp;lt;br /&amp;gt;Vor diesem Hintergrund sollten zu Präventionszwecken vor allem eine Reihe vorbereitender Maßnahmen zur Teilnehmerkommunikation getroffen werden. Hierzu zählen die Kommunikation von Warn- (z.B. Warnung vor [Taschen-]Diebstählen, K.O.-Tropfen, Gefahren beim Erwerb von Tickets über private Anbieter) und  Verhaltenshinweisen (Wie kann Taschendiebstahl vorgebeugt werden?; Wo kann das Portemonnaie am besten aufbewahrt werden?; Verhaltenstipps für potentielle Opfer sexueller Übergriffe etc.) oder die Verteilung von Sicherheitshinweisen, Kartenmaterial etc. über Werbetaschen/-beutel, die dem Besucher im Zuge des Ticket-Erwerbs zugestellt und kostenfrei überlassen werden. Die kostenlose Verteilung von Brustbeuteln zur Aufbewahrung von Wertsachen ist eine weitere mögliche Diebstahl-Präventionsmaßnahme. Jenseits der Teilnehmerkommunikation sind auch die Entwicklung und Prüfung des Beleuchtungskonzepts (z.B. Sicherheitsbeleuchtung) unter (Diebstahl-)Präventionsaspekten (z.B. ausreichende Beleuchtung auf Camping- und Zeltplätzen) als Maßnahmen zu nennen.&lt;br /&gt;
* '''Gegenveranstaltungen''': Insbesondere bei Veranstaltungen, die politisch interessante und relevante Bezüge aufweisen, sind die Auswirkungen möglicher sowie Wechselwirkungen mit entsprechenden Gegenveranstaltungen im Zuge der Planung (und Durchführung) der eigentlichen Veranstaltung zu berücksichtigen. Dabei ist vor dem Hintergrund der rechtlichen Abgrenzung des Veranstaltungs- vom Versammlungsbegriff anzumerken, dass Veranstaltungen auch politischer Natur sein können, ohne bereits eine Versammlung darzustellen. Beispiele für Gegenveranstaltungen sind etwa Proteste gegen den Auftritt rechter Musikgruppen, Proteste gegen Rüstungsmessen oder Flugschauen, auf denen Militär präsent ist und/oder militärische Güter gezeigt und vorgeführt werden sowie Demonstrationen angesichts der Anwesenheit politischer Persönlichkeiten.&amp;lt;br /&amp;gt;Gegenveranstaltungen können den geplanten Verlauf einer Veranstaltung in mehrerlei Hinsicht beeinflussen. Störungen sind beispielsweise dann gegeben, wenn aufgrund der Gegenveranstaltung Verkehrswege von und zum Veranstaltungsgelände beeinträchtigt werden (Störung von Verkehrswegen). Zur Verringerung von Gefährdungen sollte dementsprechend das Verkehrskonzept derart vorgeplant werden, dass sich Teilnehmer- und Demonstrationsströme nicht zu nahe kommen bzw. kreuzen und somit keine Möglichkeiten für Auseinandersetzungen bestehen. Insofern können sich signifikante Auswirkungen auf die Veranstaltung ergeben, wenn es zum direkten Kontakt zwischen Veranstaltungsteilnehmern und Veranstaltungsgegnern/Demonstranten kommt (Gewaltpotential). In diesem Sinne sollte im Vorhinein geklärt werden, wie sich evtl. Konfliktstrukturen/Gewaltpotentiale (z.B. rivalisierende politische Lager) beschreiben lassen und/oder mit welchem Protestpotential zu rechnen ist.&lt;br /&gt;
* '''Amoktaten''': Amoktaten stellen innerhalb des Kanons möglicher besonderer Lagen eine spezielle Herausforderung für das interorganisationale Veranstaltungsmanagement dar, wobei es sich hierbei um primär polizeiliche Lagen handelt. Auf Basis der geltenden Dienstvorschriften sind Amoktaten im koordinierten Zusammenwirken aller Akteure (Feuerwehr, Rettungsdienste etc.) zu bewältigen. Dies gilt auch hinsichtlich der Abstimmung einschlägiger vorbereitender Maßnahmen (z.B. Vorhaltung entsprechend geschulter Kräfte auf dem Veranstaltungsgelände).&lt;br /&gt;
* '''Gefahr von Anschlägen/Anschläge''': Möglicherweise ist die Veranstaltung angesichts ihrer Größe, ihres Bekanntheitsgerades, des mit ihr einhergehenden Medieninteresses, der Anwesenheit von VIPs/Ehrengästen etc. vor dem Hintergrund einer entsprechenden nationalen bzw. internationalen politischen „Großwetterlage“ als potentielles Ziel politisch motivierter Taten einzustufen. So kann sich aufgrund ihrer Symbolwirkung für entsprechende Taten eine besondere Gefährdung für Veranstaltungen ergeben.&amp;lt;br/&amp;gt;Als herausragende Beispiele seien hier das Attentat auf die Olympischen Spiele von 1972 in München im Kontext des Nahostkonflikts, der mutmaßlich rechtsextrem motivierte Bombenanschlag auf das Münchener Oktoberfest 1980 oder die Explosion zweier Sprengsätze im Zielbereich des Boston-Marathons im Jahr 2013 genannt. Daneben können auch Selbstmordattentate oder – jenseits von ad hoc-Lagen – Bombendrohungen oder das Auffinden verdächtiger Gegenstände die Sicherheit von Veranstaltungen im Kontext besonderer Lagen gefährden. In Anbetracht einer entsprechenden Gefährdungslagebeurteilung sollten insbesondere an neuralgischen Punkten Kontrollmaßnahmen vorgeplant werden.&lt;br /&gt;
* '''Flugzeugabsturz''': Zur Minimierung der von einem Flugzeugabsturz ausgehenden Gefahren für die Sicherheit der Veranstaltung und ihrer Besucher sollte die Einrichtung eines Flugbeschränkungsgebiets über dem Veranstaltungsgelände für Kleinflugzeuge etc. angedacht werden. Flugprogramme dürfen in dieser Hinsicht – wenn überhaupt – ausschließlich über freien Flächen (z.B. Wiesen, Gewässern) und nicht über Menschenansammlungen durchgeführt werden. Die entsprechenden Absprachen und Regelungen sind im Zuge von Vorbesprechungen zu treffen.&lt;br /&gt;
===Störungsunabhängige Maßnahmenplanung===&lt;br /&gt;
Unabhängig vom jeweils einschlägigen Szenario sollten Vorkehrungen für eine kontinuierliche Beobachtung und Bewertung der Gefährdungslage getroffen werden. Ereignen sich mögliche Notfall-/ Krisenlagen ist es entscheidend, schnell und abgestimmt handeln zu können. In dieser Hinsicht sollten das akteursinterne sowie akteursübergreifende Informationsmanagement und die interne und externe Notfallkommunikation entsprechend vorgeplant und mit Maßnahmen hinterlegt werden.&lt;br /&gt;
Da es hinsichtlich der bei besonderen Lagen potentiell einschlägigen Szenarien tendenziell zu sicherheitsrelevanten Situationen kommen kann, sollten hinsichtlich der Teilnehmerkommunikation zur Information, Warnung sowie Kommunikation von Verhaltensregeln und -hinweisen vor allem folgende Maßnahmen vorgesehen werden:&lt;br /&gt;
* Einsatz von Lautsprecherkraftwagen&lt;br /&gt;
* Durchsagen von den Bühnen aus&lt;br /&gt;
* Nutzung eines ggf. vorhandenen Veranstaltungsradios &lt;br /&gt;
* Rundfunkdurchsagen &lt;br /&gt;
* Nutzung Sozialer Medien (z.B. Veranstaltungs-App)&lt;br /&gt;
* Durchführung von Durchsagen über Beschallungsanlagen, ggf. in diversen Sprachen&lt;br /&gt;
* Internet (z.B. Homepage des Veranstalters)&lt;br /&gt;
Maßnahmenübergreifend sind dabei insbesondere die einzelnen Durchsagen abzustimmen. Dabei sollte auch verbindlich geklärt werden, bei welchen Anlässen welche Durchsagen von wem in welcher Sprache kommuniziert werden.&lt;br /&gt;
In Abhängigkeit von der Lageentwicklung sollte außerdem bereits im Vorfeld der Veranstaltung eine Person mit Entscheidungskompetenz bestimmt werden, die anlassbezogen über einen möglichen Teilabbruch oder Abbruch der laufenden Veranstaltung entscheidet. In diesem Sinne sind verbindliche Kriterien für die Veranlassung der genannten Maßnahmen bzw. Umsetzung des (Teil-)Abbruchs festzulegen (z.B. Abbruch in Anbetracht einer Bombendrohung, eines Flugzeugabsturzes). Auch die Maßnahmen der Räumung und Evakuierung des Veranstaltungsgeländes sind vorzuplanen.&lt;br /&gt;
==Durchführungsphase==&lt;br /&gt;
===Grundlagen===&lt;br /&gt;
Die Bewältigung einschlägiger Szenarien wird im Kontext von Veranstaltungslagen in Abhängigkeit von der Klassifikation des Ereignisses (Zwischen-, Not-, Krisenfall) grundsätzlich interorganisational angelegt sein (z.B. Koordinierungskreis, Krisenstab), so dass im Zuge der Entscheidungsfindung die Zuständigkeiten, Ressourcen und Kompetenzen aller an der Ereignisbewältigung beteiligten Akteure zu berücksichtigen sind. Dabei sind im Regelfall die entsprechenden szenarienorientierten Notfallpläne des Sicherheitskonzepts umzusetzen.&lt;br /&gt;
Insgesamt sollte die Entscheidungsfindung zur Maßnahmenfestsetzung bei besonderen Lagen im Rahmen eines vordefinierten Abstimmungsprozesses zwischen Polizei, Veranstalter, Genehmigungsbehörde etc. erfolgen. Getroffene Entscheidungen sowie Entscheidungsgrundlagen sollten im Zuge dieses Prozesses für die spätere Nachbereitung nachvollziehbar dokumentiert werden.&lt;br /&gt;
===Prozessgestaltung===&lt;br /&gt;
Damit im Ereignisfall abgestimmte, zielgerichtete und strukturierte Entscheidungen zur Lagebewältigung getroffen werden können, sollte sich der akteursübergreifende Entscheidungsprozesses zur Maßnahmenfestlegung aufgrund einer besonderen Lage grundsätzlich an den Punkten (1) Informationserhebung zur Lagebilderstellung, (2) Beurteilung der Lage, (3) Entschlussfassung und (4) Maßnahmenumsetzung orientieren.&lt;br /&gt;
# '''Informationserhebung zur Lagebilderstellung''' &amp;lt;br /&amp;gt;Informationen zur Lagebilderstellung können während der Veranstaltung beispielsweise über den Streifendienst (Polizei, Sicherheits- und Ordnungsdienst), Verbindungsbeamte, Aufklärungs- und Raumschutzkräfte der Polizei, Anrufe bei den Leitstellen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben oder veranstaltungseigene Notrufnummern sowie persönliche Meldungen/An-zeigen von Besuchern gewonnen werden. Zur aktiven Informationsgewinnung können – unter Berücksichtigung der jeweils einschlägigen Rechtslage – Luft- und/oder Videobilder sowie Internetquellen herangezogen werden.&lt;br /&gt;
# '''Beurteilung der Lage''' &amp;lt;br /&amp;gt; Die bei der Feuerwehr, Polizei etc. eingehenden bzw. erhobenen Informationen zu besonderen Lageentwicklungen sollten zunächst im Rahmen einer akteursübergreifenden Lagebesprechung bzw. innerhalb der gewählten Gremienstrukturen (Sicherheitskreis, Koordinierungskreis, Krisenstab) verifiziert und hinsichtlich der zu erwartenden Gefährdungen (Inwiefern hat die Lage einen direkten Einfluss auf den geplanten Veranstaltungsablauf?) klassifiziert werden. Dabei sind grundsätzlich die folgenden Ereignisklassifikationen (Notfallmanagement) denkbar:&amp;lt;br /&amp;gt;a) Besondere Lage im Sinne eines Zwischenfalls &amp;lt;br /&amp;gt;b) Besondere Lage im Sinne eines Not-/Krisenfalls &amp;lt;br /&amp;gt;Wenn aufgrund des Ereignisses eine außergewöhnliche Gefährdung für die Veranstaltungsteilnehmer oder Einrichtungen (Bühnen, Zelte etc.) zu erwarten ist (Not-/Krisenfall), die ein unverzügliches koordiniertes Handeln erfordert, sollte unmittelbar und anlassbezogen eine gemeinsame Lagebesprechung stattfinden, um eine akteursübergreifende Einschätzung der Lage vornehmen zu können und die Implementierung möglicher Maßnahmen zu prüfen.&amp;lt;br /&amp;gt;Die Beurteilung der Lage sollte in Abhängigkeit von der Betriebsart in den vordefinierten (Krisenmanagement-)Strukturen erfolgen (Betriebsarten). Das Prozedere und die entsprechenden Voraussetzungen sollten dabei in den szenarienorientierten Notfallplänen des Sicherheitskonzepts abgebildet sein. &lt;br /&gt;
# '''Entschlussfassung''' &amp;lt;br /&amp;gt;Zur Gewährleistung einer effektiven und effizienten Entscheidungsfindung und Koordination möglicher Maßnahmen sollten zwischen den Einsatzleitungen der relevanten Akteure Verbindungskräfte ausgetauscht werden. Gegebenenfalls kann für die Veranstaltung eine Gemeinsame Leitstelle eingerichtet werden. &amp;lt;br /&amp;gt; Wenn aufgrund der zu erwartenden besonderen Lage eine Gefährdung für die Veranstaltungsteilnehmer oder Einrichtungen (Bühnen, Zelte etc.) zu erwarten ist und die Veranstaltung nicht wie geplant weiter ablaufen kann, sind in Abhängigkeit vom avisierten Ausmaß der Gefährdung weitere Maßnahmen zu treffen. Hierzu zählen insbesondere die folgenden:&lt;br /&gt;
#* Einlassstopp&lt;br /&gt;
#* Öffnung von Fluchttoren&lt;br /&gt;
#* Sperrmaßnamen (z.B. von Verkehrswegen, welche sich mit Fluchtwegen kreuzen oder für die Anfahrt von Fachdiensten und/oder Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben relevant sind)&lt;br /&gt;
#* Durchsagen über Beschallungsanlagen, ggf. in diversen Sprachen&lt;br /&gt;
#* Unterbrechung der laufenden Veranstaltung &lt;br /&gt;
#* Teilabbruch der laufenden Veranstaltung &lt;br /&gt;
#* Abbruch der laufenden Veranstaltung&lt;br /&gt;
#* Räumung des Veranstaltungsgeländes&lt;br /&gt;
#* Evakuierung der Besucher&amp;lt;br /&amp;gt;Die jeweils ereignisspezifisch beschlossenen Maßnahmen sollten zeitnah an die Medien kommuniziert werden, um anlassbezogen eine weitere Anreise von zur Veranstaltung zu reduzieren. Im Sinne der Nachbereitung sind die gefassten Entschlüsse zu dokumentieren.&lt;br /&gt;
#'''Maßnahmenumsetzung''' &amp;lt;br /&amp;gt; Zunächst sind die zur Umsetzung der getroffenen Entscheidungen vorgesehenen Kräfte (Security, Bühnenmanager, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) über die zu treffenden Maßnahmen zu informieren. Auch die Betreiber, Schausteller etc. sind ebenfalls über die von ihnen möglicherweise zu treffenden Maßnahmen (z.B. Schließung von Buden und Ständen) in Kenntnis zu setzen. &amp;lt;br /&amp;gt;Die Maßnahmenumsetzung sollte regelmäßig durch die Adressierung (Durchsagen an den Bühnen bzw. über die Beschallungsanlage) von Informationen an die Besucher im Rahmen der Teilnehmerkommunikation flankiert werden, wobei diese Informations-Maßnahmen bis zur Beseitigung der Störung aufrechtzuerhalten sind.&lt;br /&gt;
==Nachbereitungsphase==&lt;br /&gt;
Um das akteursübergreifende Szenarienmanagement zu überprüfen und die getroffenen Entscheidungen und umgesetzten Maßnahmen hinsichtlich der Abwehr szenarienspezifischer Gefahren für die Veranstaltungsteilnehmer sowie Einrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände zu analysieren und auszuwerten, sind die jeweiligen Entscheidungsprozesse sowohl intern als auch akteursübergreifend nachzubereiten (Nachbereitung). Die Nachbereitung zielt letztlich im Kern darauf ab, mögliche Schwachstellen im Sicherheitskonzept zu identifizieren und Optimierungsansätze für zukünftige Veranstaltungen zu entwickeln.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Vorbeugender_Brandschutz&amp;diff=4177</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Vorbeugender Brandschutz</title>
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		<updated>2015-06-02T09:08:02Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Anforderungen des Vorbeugenden Brandschutzes}}&lt;br /&gt;
''Stand: 02.06.2015''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Dennis Vosteen, Johannes Thomann (Berufsfeuerwehr München), Doris Dobranic, Philipp Kuschewski, Carsten Laube (Deutsche Hochschule der Polizei)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Punkt „Brandgefahren“ ist Teil der sicherheitstechnischen Bewertung einer Veranstaltung. Er ist ein integraler Bestandteil des Sicherheitskonzeptes und daher bei dessen Erstellung immer zu berücksichtigen. Der Punkt beschreibt in Grundregeln die vorbeugenden Maßnahmen zur Verhinderung eines Schadens sowie die einzuleitenden Schritte zur Begrenzung der Auswirkungen eines Brandausbruchs. Das Ziel ist es, die Gefährdung von Menschen und Sachwerten durch Feuer und Explosion bzw. die daraus resultierenden Auswirkungen ganz zu verhindern oder zumindest so gering wie möglich zu halten. Die Ausgestaltung des Punktes „Brandgefahren“  orientiert sich an der Art der Veranstaltung und den eingebrachten Gefährdungen, ist jedoch nicht mit einem Brandschutznachweis nach § 11 der Musterbauvorlagenverordnung bzw. der jeweiligen landesrechtlichen Ausgestaltung gleichzusetzen. Dennoch sind Teile, wie beispielsweise Abstandsflächen, Flächen für die Feuerwehr, die Bemessung und Versorgung von Löschwasser und organisatorische Maßnahmen zur Brandverhütung, ebenso Bestandteil eines Brandschutzkonzeptes nach Baurecht.&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
===Planungsphase===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Planungsphase sollten daher hinsichtlich brandschutzrelevanter Ereignisse unter Abstimmung bzw. Unterrichtung der relevanten Akteure vor allem die folgenden vorbereitenden Maßnahmen getroffen werden, um der Entstehung eines Brandes vorzubeugen. Diese sind ggf. Bestandteil entsprechender behördlicher Auflagen. Hierzu gehören beispielsweise:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Alarmierungswegen&lt;br /&gt;
* Ggf. Installierung von Rauchabzugsanlagen in großen Zelten&lt;br /&gt;
* Vorhaltung von Löschmitteln (Feuerlöscher etc.)&lt;br /&gt;
* Verwendung geeigneter Materialien (z.B. zur Gewährleistung der Brandsicherheit fliegender Bauten)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich sind vor Beginn der Durchführungsphase die auf der Veranstaltung eingesetzten Mitarbeiter des Veranstalters, der Dienstleister und Schausteller in Bezug auf die Brandschutzordnung und das Verhalten im Brandfall einzuweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenfalls sind in der Planungsphase durch den Veranstalter geeignete Räumlichkeiten für das Personal der Brandsicherheitswache vorzuplanen, die mit Einsatzfahrzeugen angefahren werden können und damit ein schneller Zugriff auf das Veranstaltungsgelände möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die schnelle Rückkehr in den Regelbetrieb (Ampelphase „grün“) durch die Abwehr der Brandgefahr dient dem Schutz der Besucher und Sachwerte. Die Abwehr hängt jedoch unmittelbar mit der schnellen Informationsübermittlung zusammen. Eine verbindliche Festlegung von internen und externen Meldewegen im Ereignisfall muss daher bereits in der Planungsphase durch den Veranstalter bedacht und später umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Vorplanungen der Gefahrenabwehr=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Informationsgewinnung sind vor allem Vorplanungen von Anfahrts- und Angriffswegen sowie Orientierungsmöglichkeiten für die Brandsicherheitswache und Feuerwehr notwendig, um eine gezielte Abwehr der Gefahr zu ermöglichen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschilderung entsprechender Wege auf dem Veranstaltungsgelände und den Campingplätzen z.B. mit Straßennamen zur Orientierung der Kräfte&lt;br /&gt;
* Vorbereitung von Übersichtsplänen des Geländes z.B. in Form von Rasterkarten (Geländebezeichnung)&lt;br /&gt;
* Entwicklung eines Konzeptes für den Ausbau (z.B. ausreichende Wegbreite und Wegbefestigung) und die Beleuchtung von Anfahrtswegen der Brandsicherheitswache und Feuerwehr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Maßnahmen von Veranstalterseite sind durch Vorplanungen der Gefahrenabwehr zu unterstützen. Beispielsweise sollten für den Ereignisfall Bereitstellungsräume sowie deren Anfahrt durch Einsatzkräfte durch Vorplanungen unterstützt werden. Es ist dabei darauf zu achten, dass sich Anfahrtswege nicht mit Fluchtwegen überlagern oder diese kreuzen. Zur sicheren Orientierung der Einsatzkräfte  sollten die GPS-Koordinaten der Bereitstellungsräume für die Planungen berücksichtigt und angegeben werden. Die relevanten Kräfte sind im Vorfeld über die festgelegten Bereitstellungsräume und deren Anfahrten durch die jeweils zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und falls notwendig durch Übungen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Planungen sind mit weiteren Konzepten, beispielsweise dem Verkehrskonzept oder den Einsatzplanungen anderer Gefahrenabwehrbehörden/-stellen abzustimmen (Regelung von Straßensperrungen und Einrichtung von Parkverbotszonen zur Nutzung der relevanten Straßen als Anfahrtswege; Besucherströme sollten im Eriegnisfall ggf. über das Sperrenkonzept umgeliette werden).&lt;br /&gt;
Die Planungen der Fachbehörden orientieren sich am bestmöglichen Schutz der Besucher und der Veranstaltung.Daher sind die Konzepte des Veranstalters an die der Fachbehörde(n) anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Information der Besucher=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Besucherkommunikation sollte die Adressierung brandschutzrelevanter Informationen vorbereitet werden; hier sollte angedacht werden, beispielsweise die folgenden Inhalte zu transportieren (z.B. über die Homepage der Veranstaltung, Flyer, Plakate, Apps):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Präventionshinweise hinsichtlich möglicher Brandgefahren (z.B. Sicherheitshinweise beim Grillen, Rauchen etc.)&lt;br /&gt;
* Verhaltenshinweise für den Brandfall &lt;br /&gt;
* Schutz vor wetterbedingten Einflüssen (Umgang mit Wetter), z.B. (Wald-)Brände in Folge von Hitze/Blitzschlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Schnittstellen=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Bewältigung brandschutzrelevanter Ereignisse können sich eine Reihe von Schnittstellen zwischen den am Veranstaltungsmanagement beteiligten Akteuren ergeben; so obliegt der Polizei beispielsweise die Aufgabe der Freihaltung von Anfahrtswegen; hier sollten entsprechende Absprachen (Wegführung, Absperrpunkte etc.) im Vorfeld verbindlich von Veranstalterseite und mit den Fachbehörden der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr geklärt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenfalls ist festzulegen, wer bei einem möglichen Veranstaltungs(teil)abbruch  diese Entscheidung fällt. In der Regel ist dies der Veranstalter bzw. der durch den Veranstalter beauftragte Veranstaltungsleiter. Die Fachbehörden treffen diese Entscheidung nur, wenn dies erforderlich ist (Personenschäden sind zu befürchten/eingetreten) und auf gesetzlicher Grundlage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom Veranstalter sind daher Festlegen von Entscheidungskriterien für einen brandbedingten Veranstaltungsabbruch (z.B. Abbruch aufgrund einer Gefährdung der Besucher, Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windstärke, die das Feuer anfacht, Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windrichtung, in die sich eine Rauchwolke bewegt) im Vorfeld festzulegen.&lt;br /&gt;
Im Sinne des Schnittstellenmanagements bei brandschutzrelevanten Ereignissen sollten akteursübergreifend im Vorfeld insbesondere folgende Prüffragen geklärt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Mit welcher Stärke und welchen Einsatzmitteln wird die Feuerwehr vor Ort sein? &lt;br /&gt;
* Wo wird die Brandsicherheitswache auf dem Veranstaltungsgelände lokalisiert sein, wie kann diese durch die Feuerwehr erreicht werden?&lt;br /&gt;
* Wie lange brauchen die Einsatzkräfte der Feuerwehr, bis sie an möglichen Ereignisorten eingetroffen sind?&lt;br /&gt;
* Wie zeitnah können ggf. überörtliche Kräfte mögliche Ereignisorte erreichen?&lt;br /&gt;
* Wie sind Anfahrtswege zu gestalten und freizuhalten?&lt;br /&gt;
* Wo sind Sperrmaßnahmen durchzuführen?&lt;br /&gt;
* Sind die Zufahrtswege zum Veranstaltungsgelände breit genug und ausreichend befestigt?&lt;br /&gt;
* Gibt es relevante Baustellen, die z.B. Zu- oder Abwegungen behindern?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemeint ist die Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen seitens des Veranstalters. Sollte eine Verwendung geplant sein, ist diese mit den zugehörigen Sicherheitsmaßnahmen darzustellen, die im Einzelfall mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Verwendung von Bühnenpyrotechnik bedarf ferner auch der Genehmigung durch die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständige Stelle (§ 23 Abs. 6 1. SprengV), i. d. R. dem Ordnungsamt. Die rechtzeitige Anzeige der Verwendung bei der Gewerbeaufsichtsbehörde ist hier nicht ausreichend. Je nach verwendeten pyrotechnischen Erzeugnissen muss durch den Veranstalter eine für den Umgang mit Sprengstoffen zertifizierte Person (Verantwortliche Person Pyrotechnik) verpflichtet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''s.a. Pyrotechnik''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Brandverhalten von Materialien (Nachweis des Brandverhaltens)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier sind Vorgaben von Seiten der Behörden zu machen, welche Anforderungen an das Brandverhalten von Materialien für Dekorations- oder Ausstattungszwecke in welchen Bereichen gelten: schwerentflammbar, nicht brennbar etc. Gegebenenfalls ist eine Rücksprache mit der Brandschutzdienststelle notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen (u.a. Flüssig-/Erdgas)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte die Verwendung entsprechender Energiequellen zulässig/gewünscht sein, sind hier Vorgaben zur sicheren Verwendung zu machen (''s. a. brennbare Flüssigkeiten und Gase''). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abstandsflächen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abstandsflächen sind zunächst Teil der räumlichen Planung der Veranstaltung und bestehen zur Nachbarbebauung sowie zwischen den Aufbauten untereinander. Hier sind Vorgaben zu fixieren, wie betrieblich mit den Flächen umzugehen ist (Freihaltegebot). Gegebenenfalls ist es hilfreich darzustellen, welchen Zweck die Flächen erfüllen müssen bzw. dass sie einen Zweck erfüllen, um das Verständnis für die Freihaltung und damit die Akzeptanz zu erhöhen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Blitzschutz===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier werden Maßnahmen beschrieben, die bezüglich des Blitzschutzes zu treffen sind bzw. getroffen werden. Betroffen sind u. a. PA-Tower, Bühnen, Videowände und Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsbeleuchtung, Anlagen für Warndurchsagen etc.).&lt;br /&gt;
Sicherstellung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten&lt;br /&gt;
Hier sind die Maßnahmen zu beschreiben, die der Sicherstellung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten dienen. Dies ist bspw. die Bereitstellung entsprechender Löschgeräte, -einrichtungen und -mittel oder entsprechend eingewiesenen Personals, das Freihalten von Hydranten, sowie die Sicherstellung deren Nutzbarkeit (z. B. bei der Nutzung als Wasseranschluss für die Gastronomie) und die Überprüfung einer ausreichenden Löschwasserversorgung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Brandsicherheitswache===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist eine Brandsicherheitswache vor Ort, ist hier darzustellen, dass deren Weisungen im Gefahrenfall Folge zu leisten, den anwesenden Einsatzkräften der ungehinderte Zugang zu allen von ihr zu kontrollierenden Bereichen zu ermöglichen und im gesamten Veranstaltungsgelände eine selbstständige Bewegungsfreiheit zu gewähren ist (''s. a. Feuerwehr'').&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Literatur===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bauministerkonferenz (Hrsg.) (2007): Muster einer Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Musterbauvorlagenverordnung) – MBauVorlV, Berlin. Im Internet zu finden unter: www.is-argebau.de/Dokumente/4239301.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===weiterführende Literatur===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb e.V.) (Hrsg.) (2015): Merkblatt Brandsicherheitswachdienst und Sanitätsdienst bei Veranstaltungen, Altenberge. Im Internet zu finden unter: http://www.vfdb.de/Merkblaetter.110.0.html&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Vorbeugender_Brandschutz&amp;diff=4176</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Vorbeugender Brandschutz</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Vorbeugender_Brandschutz&amp;diff=4176"/>
		<updated>2015-06-02T09:07:25Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Planungsphase */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Anforderungen des Vorbeugenden Brandschutzes}}&lt;br /&gt;
''Stand: 02.06.2015''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Dennis Vosteen, Johannes Thomann (Berufsfeuerwehr München), Doris Dobranic, Philipp Kuschewski, Carsten Laube (Deutsche Hochschule der Polizei)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''''!!!ACHTUNG! DOPPLUNG DES TITELS MIT [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Brandgefahren]]!'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Punkt „Brandgefahren“ ist Teil der sicherheitstechnischen Bewertung einer Veranstaltung. Er ist ein integraler Bestandteil des Sicherheitskonzeptes und daher bei dessen Erstellung immer zu berücksichtigen. Der Punkt beschreibt in Grundregeln die vorbeugenden Maßnahmen zur Verhinderung eines Schadens sowie die einzuleitenden Schritte zur Begrenzung der Auswirkungen eines Brandausbruchs. Das Ziel ist es, die Gefährdung von Menschen und Sachwerten durch Feuer und Explosion bzw. die daraus resultierenden Auswirkungen ganz zu verhindern oder zumindest so gering wie möglich zu halten. Die Ausgestaltung des Punktes „Brandgefahren“  orientiert sich an der Art der Veranstaltung und den eingebrachten Gefährdungen, ist jedoch nicht mit einem Brandschutznachweis nach § 11 der Musterbauvorlagenverordnung bzw. der jeweiligen landesrechtlichen Ausgestaltung gleichzusetzen. Dennoch sind Teile, wie beispielsweise Abstandsflächen, Flächen für die Feuerwehr, die Bemessung und Versorgung von Löschwasser und organisatorische Maßnahmen zur Brandverhütung, ebenso Bestandteil eines Brandschutzkonzeptes nach Baurecht.&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
===Planungsphase===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Planungsphase sollten daher hinsichtlich brandschutzrelevanter Ereignisse unter Abstimmung bzw. Unterrichtung der relevanten Akteure vor allem die folgenden vorbereitenden Maßnahmen getroffen werden, um der Entstehung eines Brandes vorzubeugen. Diese sind ggf. Bestandteil entsprechender behördlicher Auflagen. Hierzu gehören beispielsweise:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Alarmierungswegen&lt;br /&gt;
* Ggf. Installierung von Rauchabzugsanlagen in großen Zelten&lt;br /&gt;
* Vorhaltung von Löschmitteln (Feuerlöscher etc.)&lt;br /&gt;
* Verwendung geeigneter Materialien (z.B. zur Gewährleistung der Brandsicherheit fliegender Bauten)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich sind vor Beginn der Durchführungsphase die auf der Veranstaltung eingesetzten Mitarbeiter des Veranstalters, der Dienstleister und Schausteller in Bezug auf die Brandschutzordnung und das Verhalten im Brandfall einzuweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenfalls sind in der Planungsphase durch den Veranstalter geeignete Räumlichkeiten für das Personal der Brandsicherheitswache vorzuplanen, die mit Einsatzfahrzeugen angefahren werden können und damit ein schneller Zugriff auf das Veranstaltungsgelände möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die schnelle Rückkehr in den Regelbetrieb (Ampelphase „grün“) durch die Abwehr der Brandgefahr dient dem Schutz der Besucher und Sachwerte. Die Abwehr hängt jedoch unmittelbar mit der schnellen Informationsübermittlung zusammen. Eine verbindliche Festlegung von internen und externen Meldewegen im Ereignisfall muss daher bereits in der Planungsphase durch den Veranstalter bedacht und später umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Vorplanungen der Gefahrenabwehr=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Informationsgewinnung sind vor allem Vorplanungen von Anfahrts- und Angriffswegen sowie Orientierungsmöglichkeiten für die Brandsicherheitswache und Feuerwehr notwendig, um eine gezielte Abwehr der Gefahr zu ermöglichen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschilderung entsprechender Wege auf dem Veranstaltungsgelände und den Campingplätzen z.B. mit Straßennamen zur Orientierung der Kräfte&lt;br /&gt;
* Vorbereitung von Übersichtsplänen des Geländes z.B. in Form von Rasterkarten (Geländebezeichnung)&lt;br /&gt;
* Entwicklung eines Konzeptes für den Ausbau (z.B. ausreichende Wegbreite und Wegbefestigung) und die Beleuchtung von Anfahrtswegen der Brandsicherheitswache und Feuerwehr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Maßnahmen von Veranstalterseite sind durch Vorplanungen der Gefahrenabwehr zu unterstützen. Beispielsweise sollten für den Ereignisfall Bereitstellungsräume sowie deren Anfahrt durch Einsatzkräfte durch Vorplanungen unterstützt werden. Es ist dabei darauf zu achten, dass sich Anfahrtswege nicht mit Fluchtwegen überlagern oder diese kreuzen. Zur sicheren Orientierung der Einsatzkräfte  sollten die GPS-Koordinaten der Bereitstellungsräume für die Planungen berücksichtigt und angegeben werden. Die relevanten Kräfte sind im Vorfeld über die festgelegten Bereitstellungsräume und deren Anfahrten durch die jeweils zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und falls notwendig durch Übungen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Planungen sind mit weiteren Konzepten, beispielsweise dem Verkehrskonzept oder den Einsatzplanungen anderer Gefahrenabwehrbehörden/-stellen abzustimmen (Regelung von Straßensperrungen und Einrichtung von Parkverbotszonen zur Nutzung der relevanten Straßen als Anfahrtswege; Besucherströme sollten im Eriegnisfall ggf. über das Sperrenkonzept umgeliette werden).&lt;br /&gt;
Die Planungen der Fachbehörden orientieren sich am bestmöglichen Schutz der Besucher und der Veranstaltung.Daher sind die Konzepte des Veranstalters an die der Fachbehörde(n) anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Information der Besucher=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Besucherkommunikation sollte die Adressierung brandschutzrelevanter Informationen vorbereitet werden; hier sollte angedacht werden, beispielsweise die folgenden Inhalte zu transportieren (z.B. über die Homepage der Veranstaltung, Flyer, Plakate, Apps):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Präventionshinweise hinsichtlich möglicher Brandgefahren (z.B. Sicherheitshinweise beim Grillen, Rauchen etc.)&lt;br /&gt;
* Verhaltenshinweise für den Brandfall &lt;br /&gt;
* Schutz vor wetterbedingten Einflüssen (Umgang mit Wetter), z.B. (Wald-)Brände in Folge von Hitze/Blitzschlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Schnittstellen=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Bewältigung brandschutzrelevanter Ereignisse können sich eine Reihe von Schnittstellen zwischen den am Veranstaltungsmanagement beteiligten Akteuren ergeben; so obliegt der Polizei beispielsweise die Aufgabe der Freihaltung von Anfahrtswegen; hier sollten entsprechende Absprachen (Wegführung, Absperrpunkte etc.) im Vorfeld verbindlich von Veranstalterseite und mit den Fachbehörden der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr geklärt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenfalls ist festzulegen, wer bei einem möglichen Veranstaltungs(teil)abbruch  diese Entscheidung fällt. In der Regel ist dies der Veranstalter bzw. der durch den Veranstalter beauftragte Veranstaltungsleiter. Die Fachbehörden treffen diese Entscheidung nur, wenn dies erforderlich ist (Personenschäden sind zu befürchten/eingetreten) und auf gesetzlicher Grundlage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom Veranstalter sind daher Festlegen von Entscheidungskriterien für einen brandbedingten Veranstaltungsabbruch (z.B. Abbruch aufgrund einer Gefährdung der Besucher, Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windstärke, die das Feuer anfacht, Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windrichtung, in die sich eine Rauchwolke bewegt) im Vorfeld festzulegen.&lt;br /&gt;
Im Sinne des Schnittstellenmanagements bei brandschutzrelevanten Ereignissen sollten akteursübergreifend im Vorfeld insbesondere folgende Prüffragen geklärt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Mit welcher Stärke und welchen Einsatzmitteln wird die Feuerwehr vor Ort sein? &lt;br /&gt;
* Wo wird die Brandsicherheitswache auf dem Veranstaltungsgelände lokalisiert sein, wie kann diese durch die Feuerwehr erreicht werden?&lt;br /&gt;
* Wie lange brauchen die Einsatzkräfte der Feuerwehr, bis sie an möglichen Ereignisorten eingetroffen sind?&lt;br /&gt;
* Wie zeitnah können ggf. überörtliche Kräfte mögliche Ereignisorte erreichen?&lt;br /&gt;
* Wie sind Anfahrtswege zu gestalten und freizuhalten?&lt;br /&gt;
* Wo sind Sperrmaßnahmen durchzuführen?&lt;br /&gt;
* Sind die Zufahrtswege zum Veranstaltungsgelände breit genug und ausreichend befestigt?&lt;br /&gt;
* Gibt es relevante Baustellen, die z.B. Zu- oder Abwegungen behindern?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemeint ist die Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen seitens des Veranstalters. Sollte eine Verwendung geplant sein, ist diese mit den zugehörigen Sicherheitsmaßnahmen darzustellen, die im Einzelfall mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Verwendung von Bühnenpyrotechnik bedarf ferner auch der Genehmigung durch die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständige Stelle (§ 23 Abs. 6 1. SprengV), i. d. R. dem Ordnungsamt. Die rechtzeitige Anzeige der Verwendung bei der Gewerbeaufsichtsbehörde ist hier nicht ausreichend. Je nach verwendeten pyrotechnischen Erzeugnissen muss durch den Veranstalter eine für den Umgang mit Sprengstoffen zertifizierte Person (Verantwortliche Person Pyrotechnik) verpflichtet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''s.a. Pyrotechnik''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Brandverhalten von Materialien (Nachweis des Brandverhaltens)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier sind Vorgaben von Seiten der Behörden zu machen, welche Anforderungen an das Brandverhalten von Materialien für Dekorations- oder Ausstattungszwecke in welchen Bereichen gelten: schwerentflammbar, nicht brennbar etc. Gegebenenfalls ist eine Rücksprache mit der Brandschutzdienststelle notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen (u.a. Flüssig-/Erdgas)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte die Verwendung entsprechender Energiequellen zulässig/gewünscht sein, sind hier Vorgaben zur sicheren Verwendung zu machen (''s. a. brennbare Flüssigkeiten und Gase''). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abstandsflächen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abstandsflächen sind zunächst Teil der räumlichen Planung der Veranstaltung und bestehen zur Nachbarbebauung sowie zwischen den Aufbauten untereinander. Hier sind Vorgaben zu fixieren, wie betrieblich mit den Flächen umzugehen ist (Freihaltegebot). Gegebenenfalls ist es hilfreich darzustellen, welchen Zweck die Flächen erfüllen müssen bzw. dass sie einen Zweck erfüllen, um das Verständnis für die Freihaltung und damit die Akzeptanz zu erhöhen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Blitzschutz===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier werden Maßnahmen beschrieben, die bezüglich des Blitzschutzes zu treffen sind bzw. getroffen werden. Betroffen sind u. a. PA-Tower, Bühnen, Videowände und Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsbeleuchtung, Anlagen für Warndurchsagen etc.).&lt;br /&gt;
Sicherstellung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten&lt;br /&gt;
Hier sind die Maßnahmen zu beschreiben, die der Sicherstellung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten dienen. Dies ist bspw. die Bereitstellung entsprechender Löschgeräte, -einrichtungen und -mittel oder entsprechend eingewiesenen Personals, das Freihalten von Hydranten, sowie die Sicherstellung deren Nutzbarkeit (z. B. bei der Nutzung als Wasseranschluss für die Gastronomie) und die Überprüfung einer ausreichenden Löschwasserversorgung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Brandsicherheitswache===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist eine Brandsicherheitswache vor Ort, ist hier darzustellen, dass deren Weisungen im Gefahrenfall Folge zu leisten, den anwesenden Einsatzkräften der ungehinderte Zugang zu allen von ihr zu kontrollierenden Bereichen zu ermöglichen und im gesamten Veranstaltungsgelände eine selbstständige Bewegungsfreiheit zu gewähren ist (''s. a. Feuerwehr'').&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Literatur===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bauministerkonferenz (Hrsg.) (2007): Muster einer Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Musterbauvorlagenverordnung) – MBauVorlV, Berlin. Im Internet zu finden unter: www.is-argebau.de/Dokumente/4239301.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===weiterführende Literatur===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb e.V.) (Hrsg.) (2015): Merkblatt Brandsicherheitswachdienst und Sanitätsdienst bei Veranstaltungen, Altenberge. Im Internet zu finden unter: http://www.vfdb.de/Merkblaetter.110.0.html&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Vorbeugender_Brandschutz&amp;diff=4171</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Vorbeugender Brandschutz</title>
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		<updated>2015-06-02T08:35:05Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Anforderungen des Vorbeugenden Brandschutzes}}&lt;br /&gt;
''Stand: 02.06.2015''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Dennis Vosteen, Johannes Thomann (Berufsfeuerwehr München), Doris Dobranic, Philipp Kuschewski, Carsten Laube (Deutsche Hochschule der Polizei)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''''!!!ACHTUNG! DOPPLUNG DES TITELS MIT [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Brandgefahren]]!'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Punkt „Brandgefahren“ ist Teil der sicherheitstechnischen Bewertung einer Veranstaltung. Er ist ein integraler Bestandteil des Sicherheitskonzeptes und daher bei dessen Erstellung immer zu berücksichtigen. Der Punkt beschreibt in Grundregeln die vorbeugenden Maßnahmen zur Verhinderung eines Schadens sowie die einzuleitenden Schritte zur Begrenzung der Auswirkungen eines Brandausbruchs. Das Ziel ist es, die Gefährdung von Menschen und Sachwerten durch Feuer und Explosion bzw. die daraus resultierenden Auswirkungen ganz zu verhindern oder zumindest so gering wie möglich zu halten. Die Ausgestaltung des Punktes „Brandgefahren“  orientiert sich an der Art der Veranstaltung und den eingebrachten Gefährdungen, ist jedoch nicht mit einem Brandschutznachweis nach § 11 der Musterbauvorlagenverordnung bzw. der jeweiligen landesrechtlichen Ausgestaltung gleichzusetzen. Dennoch sind Teile, wie beispielsweise Abstandsflächen, Flächen für die Feuerwehr, die Bemessung und Versorgung von Löschwasser und organisatorische Maßnahmen zur Brandverhütung, ebenso Bestandteil eines Brandschutzkonzeptes nach Baurecht.&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
===Planungsphase===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Planungsphase sollten daher hinsichtlich brandschutzrelevanter Ereignisse unter Abstimmung bzw. Unterrichtung der relevanten Akteure vor allem die folgenden vorbereitenden Maßnahmen getroffen werden, um der Entstehung eines Brandes vorzubeugen. Diese sind ggf. Bestandteil entsprechender behördlicher Auflagen. Hierzu gehören beispielsweise:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Alarmierungswegen&lt;br /&gt;
* Ggf. Installierung von Rauchabzugsanlagen in großen Zelten&lt;br /&gt;
* Vorhaltung von Löschmitteln (Feuerlöscher etc.)&lt;br /&gt;
* Verwendung geeigneter Materialien (z.B. zur Gewährleistung der Brandsicherheit fliegender Bauten)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich sind vor Beginn der Durchführungsphase die auf der Veranstaltung eingesetzten Mitarbeiter des Veranstalters, der Dienstleister und Schausteller in Bezug auf die Brandschutzordnung und das Verhalten im Brandfall einzuweisen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenfalls sind in der Planungsphase durch den Veranstalter geeignete Räumlichkeiten für das Personal der Brandsicherheitswache vorzuplanen, die mit Einsatzfahrzeugen angefahren werden können und damit ein schneller Zugriff auf das Veranstaltungsgelände möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die schnelle Rückkehr in den Regelbetrieb (Ampelphase „grün“) durch die Abwehr der Brandgefahr dient dem Schutz der Besucher und Sachwerte. Die Abwehr hängt jedoch unmittelbar mit der schnellen Informationsübermittlung zusammen. Eine verbindliche Festlegung von internen und externen Meldewegen im Ereignisfall muss daher bereits in der Planungsphase durch den Veranstalter bedacht und später umgesetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorplanungen der Gefahrenabwehr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Informationsgewinnung sind vor allem Vorplanungen von Anfahrts- und Angriffswegen sowie Orientierungsmöglichkeiten für die Brandsicherheitswache und Feuerwehr notwendig, um eine gezielte Abwehr der Gefahr zu ermöglichen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschilderung entsprechender Wege auf dem Veranstaltungsgelände und den Campingplätzen z.B. mit Straßennamen zur Orientierung der Kräfte&lt;br /&gt;
* Vorbereitung von Übersichtsplänen des Geländes z.B. in Form von Rasterkarten (Geländebezeichnung)&lt;br /&gt;
* Entwicklung eines Konzeptes für den Ausbau (z.B. ausreichende Wegbreite und Wegbefestigung) und die Beleuchtung von Anfahrtswegen der Brandsicherheitswache und Feuerwehr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Maßnahmen von Veranstalterseite sind durch Vorplanungen der Gefahrenabwehr zu unterstützen. Beispielsweise sollten für den Ereignisfall Bereitstellungsräume sowie deren Anfahrt durch Einsatzkräfte durch Vorplanungen unterstützt werden. Es ist dabei darauf zu achten, dass sich Anfahrtswege nicht mit Fluchtwegen überlagern oder diese kreuzen. Zur sicheren Orientierung der Einsatzkräfte  sollten die GPS-Koordinaten der Bereitstellungsräume für die Planungen berücksichtigt und angegeben werden. Die relevanten Kräfte sind im Vorfeld über die festgelegten Bereitstellungsräume und deren Anfahrten durch die jeweils zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und falls notwendig durch Übungen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Planungen sind mit weiteren Konzepten, beispielsweise dem Verkehrskonzept oder den Einsatzplanungen anderer Gefahrenabwehrbehörden/-stellen abzustimmen (Regelung von Straßensperrungen und Einrichtung von Parkverbotszonen zur Nutzung der relevanten Straßen als Anfahrtswege; Besucherströme sollten im Eriegnisfall ggf. über das Sperrenkonzept umgeliette werden).&lt;br /&gt;
Die Planungen der Fachbehörden orientieren sich am bestmöglichen Schutz der Besucher und der Veranstaltung.Daher sind die Konzepte des Veranstalters an die der Fachbehörde(n) anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Information der Besucher&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Besucherkommunikation sollte die Adressierung brandschutzrelevanter Informationen vorbereitet werden; hier sollte angedacht werden, beispielsweise die folgenden Inhalte zu transportieren (z.B. über die Homepage der Veranstaltung, Flyer, Plakate, Apps):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Präventionshinweise hinsichtlich möglicher Brandgefahren (z.B. Sicherheitshinweise beim Grillen, Rauchen etc.)&lt;br /&gt;
* Verhaltenshinweise für den Brandfall &lt;br /&gt;
* Schutz vor wetterbedingten Einflüssen (Umgang mit Wetter), z.B. (Wald-)Brände in Folge von Hitze/Blitzschlag&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schnittstellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Bewältigung brandschutzrelevanter Ereignisse können sich eine Reihe von Schnittstellen zwischen den am Veranstaltungsmanagement beteiligten Akteuren ergeben; so obliegt der Polizei beispielsweise die Aufgabe der Freihaltung von Anfahrtswegen; hier sollten entsprechende Absprachen (Wegführung, Absperrpunkte etc.) im Vorfeld verbindlich von Veranstalterseite und mit den Fachbehörden der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr geklärt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenfalls ist festzulegen, wer bei einem möglichen Veranstaltungs(teil)abbruch  diese Entscheidung fällt. In der Regel ist dies der Veranstalter bzw. der durch den Veranstalter beauftragte Veranstaltungsleiter. Die Fachbehörden treffen diese Entscheidung nur, wenn dies erforderlich ist (Personenschäden sind zu befürchten/eingetreten) und auf gesetzlicher Grundlage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vom Veranstalter sind daher Festlegen von Entscheidungskriterien für einen brandbedingten Veranstaltungsabbruch (z.B. Abbruch aufgrund einer Gefährdung der Besucher, Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windstärke, die das Feuer anfacht, Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windrichtung, in die sich eine Rauchwolke bewegt) im Vorfeld festzulegen.&lt;br /&gt;
Im Sinne des Schnittstellenmanagements bei brandschutzrelevanten Ereignissen sollten akteursübergreifend im Vorfeld insbesondere folgende Prüffragen geklärt werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Mit welcher Stärke und welchen Einsatzmitteln wird die Feuerwehr vor Ort sein? &lt;br /&gt;
* Wo wird die Brandsicherheitswache auf dem Veranstaltungsgelände lokalisiert sein, wie kann diese durch die Feuerwehr erreicht werden?&lt;br /&gt;
* Wie lange brauchen die Einsatzkräfte der Feuerwehr, bis sie an möglichen Ereignisorten eingetroffen sind?&lt;br /&gt;
* Wie zeitnah können ggf. überörtliche Kräfte mögliche Ereignisorte erreichen?&lt;br /&gt;
* Wie sind Anfahrtswege zu gestalten und freizuhalten?&lt;br /&gt;
* Wo sind Sperrmaßnahmen durchzuführen?&lt;br /&gt;
* Sind die Zufahrtswege zum Veranstaltungsgelände breit genug und ausreichend befestigt?&lt;br /&gt;
* Gibt es relevante Baustellen, die z.B. Zu- oder Abwegungen behindern?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemeint ist die Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen seitens des Veranstalters. Sollte eine Verwendung geplant sein, ist diese mit den zugehörigen Sicherheitsmaßnahmen darzustellen, die im Einzelfall mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die Verwendung von Bühnenpyrotechnik bedarf ferner auch der Genehmigung durch die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständige Stelle (§ 23 Abs. 6 1. SprengV), i. d. R. dem Ordnungsamt. Die rechtzeitige Anzeige der Verwendung bei der Gewerbeaufsichtsbehörde ist hier nicht ausreichend. Je nach verwendeten pyrotechnischen Erzeugnissen muss durch den Veranstalter eine für den Umgang mit Sprengstoffen zertifizierte Person (Verantwortliche Person Pyrotechnik) verpflichtet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''s.a. Pyrotechnik''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Brandverhalten von Materialien (Nachweis des Brandverhaltens)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier sind Vorgaben von Seiten der Behörden zu machen, welche Anforderungen an das Brandverhalten von Materialien für Dekorations- oder Ausstattungszwecke in welchen Bereichen gelten: schwerentflammbar, nicht brennbar etc. Gegebenenfalls ist eine Rücksprache mit der Brandschutzdienststelle notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen (u.a. Flüssig-/Erdgas)===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte die Verwendung entsprechender Energiequellen zulässig/gewünscht sein, sind hier Vorgaben zur sicheren Verwendung zu machen (''s. a. brennbare Flüssigkeiten und Gase''). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abstandsflächen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abstandsflächen sind zunächst Teil der räumlichen Planung der Veranstaltung und bestehen zur Nachbarbebauung sowie zwischen den Aufbauten untereinander. Hier sind Vorgaben zu fixieren, wie betrieblich mit den Flächen umzugehen ist (Freihaltegebot). Gegebenenfalls ist es hilfreich darzustellen, welchen Zweck die Flächen erfüllen müssen bzw. dass sie einen Zweck erfüllen, um das Verständnis für die Freihaltung und damit die Akzeptanz zu erhöhen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Blitzschutz===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier werden Maßnahmen beschrieben, die bezüglich des Blitzschutzes zu treffen sind bzw. getroffen werden. Betroffen sind u. a. PA-Tower, Bühnen, Videowände und Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsbeleuchtung, Anlagen für Warndurchsagen etc.).&lt;br /&gt;
Sicherstellung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten&lt;br /&gt;
Hier sind die Maßnahmen zu beschreiben, die der Sicherstellung wirksamer Lösch- und Rettungsarbeiten dienen. Dies ist bspw. die Bereitstellung entsprechender Löschgeräte, -einrichtungen und -mittel oder entsprechend eingewiesenen Personals, das Freihalten von Hydranten, sowie die Sicherstellung deren Nutzbarkeit (z. B. bei der Nutzung als Wasseranschluss für die Gastronomie) und die Überprüfung einer ausreichenden Löschwasserversorgung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Brandsicherheitswache===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist eine Brandsicherheitswache vor Ort, ist hier darzustellen, dass deren Weisungen im Gefahrenfall Folge zu leisten, den anwesenden Einsatzkräften der ungehinderte Zugang zu allen von ihr zu kontrollierenden Bereichen zu ermöglichen und im gesamten Veranstaltungsgelände eine selbstständige Bewegungsfreiheit zu gewähren ist (''s. a. Feuerwehr'').&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Literatur===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bauministerkonferenz (Hrsg.) (2007): Muster einer Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Musterbauvorlagenverordnung) – MBauVorlV, Berlin. Im Internet zu finden unter: www.is-argebau.de/Dokumente/4239301.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===weiterführende Literatur===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb e.V.) (Hrsg.) (2015): Merkblatt Brandsicherheitswachdienst und Sanitätsdienst bei Veranstaltungen, Altenberge. Im Internet zu finden unter: http://www.vfdb.de/Merkblaetter.110.0.html&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Umsetzung_von_Ma%C3%9Fnahmenpaketen&amp;diff=4129</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/BOS/Umsetzung von Maßnahmenpaketen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Umsetzung_von_Ma%C3%9Fnahmenpaketen&amp;diff=4129"/>
		<updated>2015-06-01T08:56:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Umsetzung von Maßnahmenpaketen}}&lt;br /&gt;
''Stand: 01.06.2015''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Carsten Laube, Philip Kuschewski, Doris Dobranic (Deutsche Hochschule der Polizei)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Planungsphase/Umsetzungsphase===&lt;br /&gt;
* Die Gefährdungsanalysen und -prognosen der BOS und weiterer Akteure sind zusammenzuführen und auf dieser Basis sind entsprechende Szenarien mit spezifischen Konzepten und Maßnahmenkatalogen zu hinterlegen &lt;br /&gt;
* Folgende Themen sollten u. a. in den Maßnahmenkatalogen abgedeckt sein:&lt;br /&gt;
** Gesamtabbruch der Veranstaltung&lt;br /&gt;
*** Planbarer Abbruch  (z.B. Gewitterfront bewegt sich auf die Veranstaltung zu)&lt;br /&gt;
*** Ad hoc Abbruch (z.B. Anschlagsszenario)&lt;br /&gt;
** Teilabbruch der Veranstaltung (z. B. ein Unfall)&lt;br /&gt;
** Räumung von Objekten (z.B. Zelte, wegen Brand)&lt;br /&gt;
** Evakuierung von Personen (z. B. auf Grund von Starkregen) &lt;br /&gt;
** Gesteuertes Abfließen der Besucherströme&lt;br /&gt;
* Die Abdeckung der Vorgehensweise bzw. Taktik, Handlungsanweisungen, Verantwortlichkeiten und Kontrollmaßnahmen sollten über den entsprechenden Maßnahmenkatalog festgelegt werden &lt;br /&gt;
* Der Veranstaltungsabbruch muss mit konkreten Maßnahmen (Öffnung von Notausgängen, Abtransport der Veranstaltungsbesucher, ggf. Aktivierung der Notaggregate, Kommunikation des Abbruchs etc.) hinterlegt werden&lt;br /&gt;
** Mit den relevanten Akteuren sollte grundsätzlich eine Regelung bezüglich des Zeitpunktes eines Veranstaltungsabbruchs gefunden werden &lt;br /&gt;
** Die Entscheidungswege hinsichtlich des Abbruchs einer Veranstaltung sind im Sicherheitskonzept zu verankern.&lt;br /&gt;
** Hinsichtlich der Kommunikation mit den Veranstaltungsbesuchern können die Polizei oder andere Behörden beispielsweise die Beschallungsanlagen des Veranstalters nutzen und z.B. (auch kontinuierlich) einen Mitarbeiter in die Sprecherkabinen entsenden; es bietet sich aber an, dass Durchsagen durch den Besuchern bekannte Personen (Künstler, Moderator etc.) getätigt werden, um die Glaubwürdigkeit bei den Besuchern zu erhöhen&lt;br /&gt;
* Im Maßnahmenkatalog sollten die Besetzungen und Aufgaben innerhalb der Lagebewältigung im Krisenfall mit den Führungskräften durchgesprochen werden&lt;br /&gt;
* Die Maßnahmenkataloge werden an die Abschnittsleiter und Kräfte zur Kenntnis gegeben &lt;br /&gt;
* Die Verfügbarkeit des Maßnahmenkataloges kann beispielsweise über von den Akteuren eventuell genutzte Einsatzprotokollsysteme (z.B. EPSweb bei der Polizei) sichergestellt werden&lt;br /&gt;
* Szenarienspezifische Maßnahmenkataloge können den polizeilichen Einsatzkräften mit einer entsprechenden Zugangsberechtigung über das Einsatzprotokollsystem zugänglich gemacht werden &lt;br /&gt;
===Durchführungsphase===&lt;br /&gt;
* Die Verfügbarkeit der Maßnahmenkataloge sollte zunächst geprüft werden &lt;br /&gt;
* Prüfen, ob die Einsatzkräfte bezüglich der Maßnahmenkataloge in Kenntnis gesetzt wurden&lt;br /&gt;
* Beispiel: Gesamtabbruch einer Veranstaltung&lt;br /&gt;
** Bei einer nicht mehr zu kontrollierenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist die Veranstaltung abzubrechen&lt;br /&gt;
** Die Entscheidung über den Abbruch einer Veranstaltung wird vor dem Hintergrund der jeweiligen Gremienstrukturen unter Einbeziehung aller Akteure getroffen&lt;br /&gt;
*** Grundsätzlich bewertet dabei jeder Akteur für sich vor dem Hintergrund seiner Fachlichkeit.&lt;br /&gt;
*** Die Entscheidung über den Abbruch einer Veranstaltung hängt von deren Dimension bzw. der Regelung der Führungsverantwortung ab&lt;br /&gt;
** Umsetzung der festgelegten Handlungsanweisungen und Maßnahmen&lt;br /&gt;
** Durchführung der Kontrollmaßnahmen&lt;br /&gt;
Beachte: &lt;br /&gt;
: &amp;amp;rarr; Entscheidungen müssen vor Ort während der Veranstaltung möglich sein, da ein Sicherheitskonzept nicht sämtliche Szenarien mit entsprechendem Maßnahmenkatalog erfassen kann &lt;br /&gt;
: &amp;amp;rarr; Eine zu starke Orientierung an Szenarien und zu starre bzw. detaillierte Maßnahmenkataloge bergen die Gefahr, dass man im möglichen Einsatz nicht mehr flexibel und einzelfallbezogen agieren kann&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_und_-vorbereitung&amp;diff=4128</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/BOS/Einsatzplanung und -vorbereitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_und_-vorbereitung&amp;diff=4128"/>
		<updated>2015-06-01T08:46:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Durchführungsphase */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Einsatzplanung und -vorbereitung}}&lt;br /&gt;
''Stand: 01.06.2015''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Carsten Laube, Philip Kuschewski, Doris Dobarnic (Deutsche Hochschule der Polizei), Johannes Thomann, Dennis Vosteen (Feuerwehr München)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsphase==&lt;br /&gt;
In der Planungsphase sollte explizit die Reaktion auf durch Störungen ausgelöste Gefährdungen berücksichtigt werden. Im Vorfeld sollten daher die folgenden Punkte organisationsintern erörtert und ggf. mit weiteren Partnern abgestimmt werden:&lt;br /&gt;
* Welche möglichen Störungen bzw. Auswirkungen haben einen Einfluss auf die Durchführung der Veranstaltung?&lt;br /&gt;
* Welche möglichen Störungen haben negative Auswirkungen auf den Ablauf der Veranstaltung und welche Auswirkungen für die Gesundheit der Besucher resulieren hieraus?&lt;br /&gt;
* Welche Maßnahmen erfordern diese einzelnen Störungsszenarien?&lt;br /&gt;
* Welche Kräfte sind zur Beseitigung des jeweiligen Störungsszenarios notwendig?&lt;br /&gt;
* Welche weiteren Kräfte sind über die Störung zu unterrichten?&lt;br /&gt;
* Wie, wann, durch wen und bei welchen Störungen erfolgt die Unterrichtung/Einberufung des Koordinierungskreises?&lt;br /&gt;
* Wie ist das Vorgehen der eingesetzten Einsatzkräfte der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sowie der Dienstleister des Veranstalters bei Auftreten von Störungen?&lt;br /&gt;
* Ist eine angepasste örtliche Verteilung/Stationierung von Einsatzkräften und -fahrzeugen während der Veranstaltungsdauer notwendig (Gefahrenabwehrbehörden)?&lt;br /&gt;
* Ist eine Kompatibilität von Einsatzkonzepten und -gerät der Sicherheitsdienstleister und der zuständigen Behörden gewährleistet und ist diese geprüft worden oder muss eine Anpassung durch den Dienstleister an die örtlichen Vorgaben erfolgen?&lt;br /&gt;
Im Vorfeld sollte daher die Zusammenarbeit zwischen den Dienstleistern und Behörden abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Umsetzungsphase==&lt;br /&gt;
Die in den Konzepten geplanten Maßnahmen (wie beispielsweise Zufahrtsmöglichkeiten, Kommunikationskonzepte etc.) sind vor Veranstaltungsbeginn auf Aktualität und Nutzbarkeit zu überprüfen. Explizit gilt dies für die Erreichbarkeiten der einzelnen Sicherheitsakteure und möglicher unterstützender Dienste (z.B. ÖPV, Abschleppdienste etc.).&lt;br /&gt;
Besonders der Einfluss von Wetter kann vor Beginn einer Veranstaltung Kompensationsmaßnahmen erforderlich machen. Beispiele hierfür sind die Befestigung von Parkplätzen und Wegen (insbesondere Flucht- und Rettungswege) oder Gegenmaßnahmen bei langer Trockenheit (Brandgefahr, Sichtbeeinträchtigungen durch Staubentwicklung etc.). Die Auswirkungen der Witterung auf die geplanten Maßnahmen sind daher ebenfalls zu überprüfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Durchführungsphase==&lt;br /&gt;
'''Informationsgewinnung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Erhebung von Informationen über mögliche Gefährdungen sollten nach Möglichkeit alle Informationsquellen genutzt werden. Dies umfasst insbesondere &lt;br /&gt;
* die Notrufnummern 110 und 112 für Meldungen der Besucher&lt;br /&gt;
* die Leitstellen von Feuerwehr und Polizei (kontinuierlicher Austausch über Lageentwicklungen)&lt;br /&gt;
* Radiostationen (beispielsweise zur Information über Staumeldungen)&lt;br /&gt;
* automatisierte Warneinrichtungen über E-Mail/SMS-Service (beispielsweise Stauwarnungen, Katastrophenwarnsystem „Katwarn“ etc.) &lt;br /&gt;
* der auf dem Gelände befindliche Ordnungs- und der Sanitätsdienst sowie weitere Dienstleister&lt;br /&gt;
* Betreiber, Schausteller etc.&lt;br /&gt;
* Posten oder automatisierte Systeme, beispielsweise zur kontinuierlichen Beobachtung von Besucherströmen und der Verkehrssituation (Verkehrsmonitoring) während der An- und Abreisephase&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Informationsweitergabe'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kommunikation zwischen den Besuchern und den Einsatzkräften des Sanitätsdienstes und Ordnungsdienstes sowie der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und die Kommunikation der Einsatzkräfte mit der Einsatzleitung des Sanitätsdienstes, den Leitstellen der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sowie dem Koordinierungskreis ist sicherzustellen, um die Erfassung bzw. Kenntniserlangung von relevanten Lageinformationen über mögliche Einsätze sowie sich abzeichnende Lageveränderungen übermitteln zu können.&lt;br /&gt;
Hierzu müssen die einzelnen Einsatzabschnitte&lt;br /&gt;
* über geeignete Kommunikationsmöglichkeiten verfügen (z.B. BOS-Funk für den Bereich der Behörden, Betriebsfunk der Dienstleister)&lt;br /&gt;
* Verbindung zur Leitstelle (Tel. 112 / 110) halten, damit veranstaltungsrelevante Notrufe vermittelt und Nachforderungen von Einsatzkräften und Material durchgeführt werden können.&lt;br /&gt;
Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass die Besucher in der Lage sind Hilfe anzufordern, ohne die Verwendung eines Mobiltelefons. Dies kann z.B. erfolgen durch:&lt;br /&gt;
* Notrufeinrichtungen auf dem Gelände („Notrufzellen“)&lt;br /&gt;
* Streifengänge auf dem Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
* deutliche Kennzeichnung der Unfallhilfsstellen auf dem Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
* Kommunikationswege des Sicherheits- und Ordnungsdienstes&lt;br /&gt;
* Information/Einbindung von Schaustellern und weiteren Dienstleistern&lt;br /&gt;
Darüber hinaus muss durch die Dienstleister eine Information der Leitstelle sowie des Koordinierungskreises erfolgen können. Die hierfür notwendigen Informationsstufen sind im Vorfeld durch den Veranstalter festzulegen und im Sicherheitskonzept niederzuschreiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beurteilung der Lage'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bei der Polizei, Feuerwehr oder den Stellen des Veranstalters während der Durchführungsphase eingehenden bzw. erhobenen Informationen, beispielsweise zur Verkehrssituation bzw. der Störung von Verkehrswegen, sollten zunächst im Rahmen einer akteursübergreifenden Lagebesprechung bzw. innerhalb der gewählten Gremienstrukturen (Sicherheitskreis, Koordinierungskreis, Krisenstab) erörtert und hinsichtlich der zu erwartenden Gefährdungen (im Beispiel: Inwiefern hat die Störung von Verkehrswegen einen direkten Einfluss auf den geplanten Veranstaltungsablauf?) eingestuft werden. Im Beispiel:&lt;br /&gt;
* Störung von Verkehrswegen mit Beeinträchtigung&lt;br /&gt;
* Störung von Verkehrswegen - Krisenfall (Einfluss auf die Sicherheit der Besucher)&lt;br /&gt;
Ergibt die Beurteilung der Lage durch die informierte Stelle, dass ein Krisenfall besteht, ist unmittelbar und anlassbezogen der Koordinierungskreis einzuberufen, um &lt;br /&gt;
* eine akteursübergreifende Einschätzung der Lage vornehmen und&lt;br /&gt;
* abgestimmte Maßnahmen zu erörtern und unmittelbar umsetzen &lt;br /&gt;
zu können. Gegebenenfalls ist der Krisenstab der Gefahrenabwehr zu informieren; hierfür sind die in den Koordinierungskreis entsandten Verbindungsbeamte/-kräfte der einzelnen Behörden zuständig.&lt;br /&gt;
In jedem Fall sollte die Beurteilung der Lage in den vordefinierten Krisenmanagementstrukturen erfolgen; das Prozedere und die entsprechenden Voraussetzungen sollten im Sicherheitskonzept abgebildet sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Entschlussfassung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gewährleistung einer effektiven und effizienten Entscheidungsfindung sowie der Koordination von Maßnahmen, sollten zwischen den Einsatzleitungen der relevanten Akteure Verbindungsbeamte/-kräfte ausgetauscht werden; ggf. kann für die Veranstaltung eine gemeinsame Örtlichkeit der relevanten Akteure (analog der Koordinierungsstelle für den Koordinierungskreis) eingerichtet werden.&lt;br /&gt;
Wenn aufgrund der zu erwartenden oder bereits eingetretenen Gefährdung die Veranstaltung nicht wie geplant weiter ablaufen kann oder eine Gefährdung für die Veranstaltungsteilnehmer oder Einrichtungen (Bühnen, Zelte etc.) erwartet wird oder bereits besteht, sind in Abhängigkeit vom avisierten Ausmaß weitere Maßnahmen zu treffen; hierzu zählen insbesondere die folgenden:&lt;br /&gt;
* Einlassstopp&lt;br /&gt;
* Sperrmaßnamen (z.B. von Verkehrswegen, welche die Fluchtwege kreuzen oder für die Anfahrt von Fachdiensten und/oder Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben relevant sind)&lt;br /&gt;
* Öffnung von Fluchttoren&lt;br /&gt;
* Durchführung von Durchsagen über Beschallungsanlagen, ggf. in diversen Sprachen&lt;br /&gt;
* Unterbrechung der laufenden Veranstaltung&lt;br /&gt;
* (Teil-)Abbruch der laufenden Veranstaltung&lt;br /&gt;
* Räumung des Veranstaltungsgeländes/Evakuierung der Besucher&lt;br /&gt;
Die jeweils beschlossenen Maßnahmen sollten zeitnah abgestimmt an die Medien kommuniziert werden, um z.B. ggf. anlassbezogen eine weitere Anreise zur Veranstaltung zu reduzieren.&lt;br /&gt;
Die getroffenen Entschlüsse und Maßnahmen sind im Sinne der Kontrolle der Maßnahmenumsetzung sowie der -&amp;gt; Nachbereitung nachvollziehbar zu dokumentieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahmenumsetzung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die getroffenen Entscheidungen und die umzusetzenden Maßnahmen sind den hierfür vorgesehenen Kräften (z.B. Security, Bühnenmanager, Sanitätsdienst, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) mitzuteilen. Ebenso gilt dies für den Betreiber, die Schausteller, Künstler etc., die über ggf. durch diese zu treffende Maßnahmen oder Unterstützungsleistungen (beispielsweise Ansage durch den Künstler an das Publikum) zu unterrichten sind.&lt;br /&gt;
Die Umsetzung der Maßnahmen ist bei Auswirkungen auf den Veranstaltungsbesuch an die Besucher zu kommunizieren. Hierfür sollten vor allem Durchsagen über Beschallungsanlagen (ggf. in diversen Sprachen) genutzt werden. Es bieten sich als Ergänzung Hinweise auf Videoleinwänden oder durch Ordner an. Weitere Kommunikationswege, wie beispielsweise Radiostationen oder falls vorhanden Apps / Internetseiten, sollten ebenfalls bei der Informationsweitergabe berücksichtigt und vorgeplant werden, da diese die Erreichbarkeit der Veranstaltungsbesucher erhöhen. &lt;br /&gt;
Die Maßnahmen der Teilnehmerkommunikation sind bis zur Bewältigung des Ereignisses aufrechtzuerhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auftragsvergabe'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Auftragsvergabe (z.B. Hinsichtlich der Bearbeitung von an die Leitstelle vermittelten Notrufen) an die jeweils zuständigen Einsatzabschnitte kann grundsätzlich über folgende Kanäle erfolgen:&lt;br /&gt;
* Telefon (Festnetz, Handy)&lt;br /&gt;
* Funk (analog, digital)&lt;br /&gt;
* elektronische Übermittlung z.B. durch Einsatzfaxe, Pager etc.&lt;br /&gt;
* persönlich (Melder)&lt;br /&gt;
Eine Redundanz sollte sichergestellt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Dokumentationspflichten'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vertreter der jeweiligen Akteure sollten (u.a. hinsichtlich der Nachbereitung) erkannte Probleme sowie ihre Entscheidungen, Entscheidungsgrundlagen etc. nachvollziehbar dokumentieren (z.B. über elektronische Einsatzprotokollsysteme).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nachbereitungsphase==&lt;br /&gt;
Nach Beendigung der Veranstaltung sollte durch den Veranstalter und seine Dienstleister sowie die polizeiliche und nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr ein interner  Erfahrungsbericht erstellt werden, der in einem zweiten Schritt mit den Mitgliedern des Koordinierungskreises nachbereitet werden sollte.&lt;br /&gt;
Die Nachbereitung dient vor allem dazu, das akteursübergreifende Management relevanter Gefährdungen zu überprüfen und die getroffenen Entscheidungen und umgesetzten Maßnahmen hinsichtlich der Abwehr entsprechender Gefahren für die Veranstaltungsteilnehmer sowie Einrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände zu analysieren und auszuwerten. Zusätzlich sollen mögliche Schwachstellen im Sicherheitskonzept identifiziert und Optimierungsansätze entwickeln werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als weitere mögliche Themenfelder ergeben sich z.B.&lt;br /&gt;
* Mögliche Probleme hinsichtlich der Einhaltung erteilter Auflagen in Bezug auf die Veranstaltung&lt;br /&gt;
* Effizienz und Effektivität hinsichtlich der Entscheidungsfindung und der Umsetzung beschlossener Maßnahmen&lt;br /&gt;
Die Nachbereitungsergebnisse sind zu dokumentieren und dienen als Grundlage für zukünftige Veranstaltungen (Anpassung des Sicherheitskonzepts, Erteilung/Anpassung von Auflagen, Einsatzplanung der Gefahrenabwehr etc.).&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_und_-vorbereitung&amp;diff=4127</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/BOS/Einsatzplanung und -vorbereitung</title>
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		<updated>2015-06-01T08:45:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Planungsphase */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Einsatzplanung und -vorbereitung}}&lt;br /&gt;
''Stand: 01.06.2015''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Carsten Laube, Philip Kuschewski, Doris Dobarnic (Deutsche Hochschule der Polizei), Johannes Thomann, Dennis Vosteen (Feuerwehr München)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsphase==&lt;br /&gt;
In der Planungsphase sollte explizit die Reaktion auf durch Störungen ausgelöste Gefährdungen berücksichtigt werden. Im Vorfeld sollten daher die folgenden Punkte organisationsintern erörtert und ggf. mit weiteren Partnern abgestimmt werden:&lt;br /&gt;
* Welche möglichen Störungen bzw. Auswirkungen haben einen Einfluss auf die Durchführung der Veranstaltung?&lt;br /&gt;
* Welche möglichen Störungen haben negative Auswirkungen auf den Ablauf der Veranstaltung und welche Auswirkungen für die Gesundheit der Besucher resulieren hieraus?&lt;br /&gt;
* Welche Maßnahmen erfordern diese einzelnen Störungsszenarien?&lt;br /&gt;
* Welche Kräfte sind zur Beseitigung des jeweiligen Störungsszenarios notwendig?&lt;br /&gt;
* Welche weiteren Kräfte sind über die Störung zu unterrichten?&lt;br /&gt;
* Wie, wann, durch wen und bei welchen Störungen erfolgt die Unterrichtung/Einberufung des Koordinierungskreises?&lt;br /&gt;
* Wie ist das Vorgehen der eingesetzten Einsatzkräfte der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sowie der Dienstleister des Veranstalters bei Auftreten von Störungen?&lt;br /&gt;
* Ist eine angepasste örtliche Verteilung/Stationierung von Einsatzkräften und -fahrzeugen während der Veranstaltungsdauer notwendig (Gefahrenabwehrbehörden)?&lt;br /&gt;
* Ist eine Kompatibilität von Einsatzkonzepten und -gerät der Sicherheitsdienstleister und der zuständigen Behörden gewährleistet und ist diese geprüft worden oder muss eine Anpassung durch den Dienstleister an die örtlichen Vorgaben erfolgen?&lt;br /&gt;
Im Vorfeld sollte daher die Zusammenarbeit zwischen den Dienstleistern und Behörden abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Umsetzungsphase==&lt;br /&gt;
Die in den Konzepten geplanten Maßnahmen (wie beispielsweise Zufahrtsmöglichkeiten, Kommunikationskonzepte etc.) sind vor Veranstaltungsbeginn auf Aktualität und Nutzbarkeit zu überprüfen. Explizit gilt dies für die Erreichbarkeiten der einzelnen Sicherheitsakteure und möglicher unterstützender Dienste (z.B. ÖPV, Abschleppdienste etc.).&lt;br /&gt;
Besonders der Einfluss von Wetter kann vor Beginn einer Veranstaltung Kompensationsmaßnahmen erforderlich machen. Beispiele hierfür sind die Befestigung von Parkplätzen und Wegen (insbesondere Flucht- und Rettungswege) oder Gegenmaßnahmen bei langer Trockenheit (Brandgefahr, Sichtbeeinträchtigungen durch Staubentwicklung etc.). Die Auswirkungen der Witterung auf die geplanten Maßnahmen sind daher ebenfalls zu überprüfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Durchführungsphase==&lt;br /&gt;
'''Informationsgewinnung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Erhebung von Informationen über mögliche Gefährdungen sollten nach Möglichkeit alle Informationsquellen genutzt werden. Dies umfasst insbesondere &lt;br /&gt;
* die Notrufnummern 110 und 112 für Meldungen der Besucher&lt;br /&gt;
* die Leitstellen von Feuerwehr und Polizei (kontinuierlicher Austausch über Lageentwicklungen)&lt;br /&gt;
* Radiostationen (beispielsweise zur Information über Staumeldungen)&lt;br /&gt;
* automatisierte Warneinrichtungen über E-Mail/SMS-Service (beispielsweise Stauwarnungen, Katastrophenwarnsystem „Katwarn“ etc.) &lt;br /&gt;
* der auf dem Gelände befindliche Ordnungs- und der Sanitätsdienst sowie weitere Dienstleister&lt;br /&gt;
* Betreiber, Schausteller etc.&lt;br /&gt;
* Posten oder automatisierte Systeme, beispielsweise zur kontinuierlichen Beobachtung von Besucherströmen und der Verkehrssituation (Verkehrsmonitoring) während der An- und Abreisephase&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Informationsweitergabe'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kommunikation zwischen den Besuchern und den Einsatzkräften des Sanitätsdienstes und Ordnungsdienstes sowie der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und die Kommunikation der Einsatzkräfte mit der Einsatzleitung des Sanitätsdienstes, den Leitstellen der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sowie dem Koordinierungskreis ist sicherzustellen, um die Erfassung bzw. Kenntniserlangung von relevanten Lageinformationen über mögliche Einsätze sowie sich abzeichnende Lageveränderungen übermitteln zu können.&lt;br /&gt;
Hierzu müssen die einzelnen Einsatzabschnitte&lt;br /&gt;
* über geeignete Kommunikationsmöglichkeiten verfügen (z.B. 2m Funk/4m BOS-Funk für den Bereich der Behörden, Betriebsfunk der Dienstleister)&lt;br /&gt;
* Verbindung zur Leitstelle (Tel. 112 / 110) halten, damit veranstaltungsrelevante Notrufe vermittelt und Nachforderungen von Einsatzkräften und Material durchgeführt werden können.&lt;br /&gt;
Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass die Besucher in der Lage sind Hilfe anzufordern, ohne die Verwendung eines Mobiltelefons. Dies kann z.B. erfolgen durch:&lt;br /&gt;
* Notrufeinrichtungen auf dem Gelände („Notrufzellen“)&lt;br /&gt;
* Streifengänge auf dem Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
* deutliche Kennzeichnung der Unfallhilfsstellen auf dem Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
* Kommunikationswege des Sicherheits- und Ordnungsdienstes&lt;br /&gt;
* Information/Einbindung von Schaustellern und weiteren Dienstleistern&lt;br /&gt;
Darüber hinaus muss durch die Dienstleister eine Information der Leitstelle sowie des Koordinierungskreises erfolgen können. Die hierfür notwendigen Informationsstufen sind im Vorfeld durch den Veranstalter festzulegen und im Sicherheitskonzept niederzuschreiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beurteilung der Lage'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bei der Polizei, Feuerwehr oder den Stellen des Veranstalters während der Durchführungsphase eingehenden bzw. erhobenen Informationen, beispielsweise zur Verkehrssituation bzw. der Störung von Verkehrswegen, sollten zunächst im Rahmen einer akteursübergreifenden Lagebesprechung bzw. innerhalb der gewählten Gremienstrukturen (Sicherheitskreis, Koordinierungskreis, Krisenstab) erörtert und hinsichtlich der zu erwartenden Gefährdungen (im Beispiel: Inwiefern hat die Störung von Verkehrswegen einen direkten Einfluss auf den geplanten Veranstaltungsablauf?) eingestuft werden. Im Beispiel:&lt;br /&gt;
* Störung von Verkehrswegen mit Beeinträchtigung&lt;br /&gt;
* Störung von Verkehrswegen - Krisenfall (Einfluss auf die Sicherheit der Besucher)&lt;br /&gt;
Ergibt die Beurteilung der Lage durch die informierte Stelle, dass ein Krisenfall besteht, ist unmittelbar und anlassbezogen der Koordinierungskreis einzuberufen, um &lt;br /&gt;
* eine akteursübergreifende Einschätzung der Lage vornehmen und&lt;br /&gt;
* abgestimmte Maßnahmen zu erörtern und unmittelbar umsetzen &lt;br /&gt;
zu können. Gegebenenfalls ist der Krisenstab der Gefahrenabwehr zu informieren; hierfür sind die in den Koordinierungskreis entsandten Verbindungsbeamte/-kräfte der einzelnen Behörden zuständig.&lt;br /&gt;
In jedem Fall sollte die Beurteilung der Lage in den vordefinierten Krisenmanagementstrukturen erfolgen; das Prozedere und die entsprechenden Voraussetzungen sollten im Sicherheitskonzept abgebildet sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Entschlussfassung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gewährleistung einer effektiven und effizienten Entscheidungsfindung sowie der Koordination von Maßnahmen, sollten zwischen den Einsatzleitungen der relevanten Akteure Verbindungsbeamte/-kräfte ausgetauscht werden; ggf. kann für die Veranstaltung eine gemeinsame Örtlichkeit der relevanten Akteure (analog der Koordinierungsstelle für den Koordinierungskreis) eingerichtet werden.&lt;br /&gt;
Wenn aufgrund der zu erwartenden oder bereits eingetretenen Gefährdung die Veranstaltung nicht wie geplant weiter ablaufen kann oder eine Gefährdung für die Veranstaltungsteilnehmer oder Einrichtungen (Bühnen, Zelte etc.) erwartet wird oder bereits besteht, sind in Abhängigkeit vom avisierten Ausmaß weitere Maßnahmen zu treffen; hierzu zählen insbesondere die folgenden:&lt;br /&gt;
* Einlassstopp&lt;br /&gt;
* Sperrmaßnamen (z.B. von Verkehrswegen, welche die Fluchtwege kreuzen oder für die Anfahrt von Fachdiensten und/oder Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben relevant sind)&lt;br /&gt;
* Öffnung von Fluchttoren&lt;br /&gt;
* Durchführung von Durchsagen über Beschallungsanlagen, ggf. in diversen Sprachen&lt;br /&gt;
* Unterbrechung der laufenden Veranstaltung&lt;br /&gt;
* (Teil-)Abbruch der laufenden Veranstaltung&lt;br /&gt;
* Räumung des Veranstaltungsgeländes/Evakuierung der Besucher&lt;br /&gt;
Die jeweils beschlossenen Maßnahmen sollten zeitnah abgestimmt an die Medien kommuniziert werden, um z.B. ggf. anlassbezogen eine weitere Anreise zur Veranstaltung zu reduzieren.&lt;br /&gt;
Die getroffenen Entschlüsse und Maßnahmen sind im Sinne der Kontrolle der Maßnahmenumsetzung sowie der -&amp;gt; Nachbereitung nachvollziehbar zu dokumentieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahmenumsetzung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die getroffenen Entscheidungen und die umzusetzenden Maßnahmen sind den hierfür vorgesehenen Kräften (z.B. Security, Bühnenmanager, Sanitätsdienst, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) mitzuteilen. Ebenso gilt dies für den Betreiber, die Schausteller, Künstler etc., die über ggf. durch diese zu treffende Maßnahmen oder Unterstützungsleistungen (beispielsweise Ansage durch den Künstler an das Publikum) zu unterrichten sind.&lt;br /&gt;
Die Umsetzung der Maßnahmen ist bei Auswirkungen auf den Veranstaltungsbesuch an die Besucher zu kommunizieren. Hierfür sollten vor allem Durchsagen über Beschallungsanlagen (ggf. in diversen Sprachen) genutzt werden. Es bieten sich als Ergänzung Hinweise auf Videoleinwänden oder durch Ordner an. Weitere Kommunikationswege, wie beispielsweise Radiostationen oder falls vorhanden Apps / Internetseiten, sollten ebenfalls bei der Informationsweitergabe berücksichtigt und vorgeplant werden, da diese die Erreichbarkeit der Veranstaltungsbesucher erhöhen. &lt;br /&gt;
Die Maßnahmen der Teilnehmerkommunikation sind bis zur Bewältigung des Ereignisses aufrechtzuerhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auftragsvergabe'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Auftragsvergabe (z.B. Hinsichtlich der Bearbeitung von an die Leitstelle vermittelten Notrufen) an die jeweils zuständigen Einsatzabschnitte kann grundsätzlich über folgende Kanäle erfolgen:&lt;br /&gt;
* Telefon (Festnetz, Handy)&lt;br /&gt;
* Funk (analog, digital)&lt;br /&gt;
* elektronische Übermittlung z.B. durch Einsatzfaxe, Pager etc.&lt;br /&gt;
* persönlich (Melder)&lt;br /&gt;
Eine Redundanz sollte sichergestellt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Dokumentationspflichten'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vertreter der jeweiligen Akteure sollten (u.a. hinsichtlich der Nachbereitung) erkannte Probleme sowie ihre Entscheidungen, Entscheidungsgrundlagen etc. nachvollziehbar dokumentieren (z.B. über elektronische Einsatzprotokollsysteme).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nachbereitungsphase==&lt;br /&gt;
Nach Beendigung der Veranstaltung sollte durch den Veranstalter und seine Dienstleister sowie die polizeiliche und nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr ein interner  Erfahrungsbericht erstellt werden, der in einem zweiten Schritt mit den Mitgliedern des Koordinierungskreises nachbereitet werden sollte.&lt;br /&gt;
Die Nachbereitung dient vor allem dazu, das akteursübergreifende Management relevanter Gefährdungen zu überprüfen und die getroffenen Entscheidungen und umgesetzten Maßnahmen hinsichtlich der Abwehr entsprechender Gefahren für die Veranstaltungsteilnehmer sowie Einrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände zu analysieren und auszuwerten. Zusätzlich sollen mögliche Schwachstellen im Sicherheitskonzept identifiziert und Optimierungsansätze entwickeln werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als weitere mögliche Themenfelder ergeben sich z.B.&lt;br /&gt;
* Mögliche Probleme hinsichtlich der Einhaltung erteilter Auflagen in Bezug auf die Veranstaltung&lt;br /&gt;
* Effizienz und Effektivität hinsichtlich der Entscheidungsfindung und der Umsetzung beschlossener Maßnahmen&lt;br /&gt;
Die Nachbereitungsergebnisse sind zu dokumentieren und dienen als Grundlage für zukünftige Veranstaltungen (Anpassung des Sicherheitskonzepts, Erteilung/Anpassung von Auflagen, Einsatzplanung der Gefahrenabwehr etc.).&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Brandschutzdienststelle&amp;diff=4126</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/BOS/Einsatzplanung Brandschutzdienststelle</title>
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		<updated>2015-06-01T08:41:15Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Vorbeugender Brandschutz */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Einsatzplanung der Brandschutzdienststelle}}&lt;br /&gt;
''Stand: 01.06.2015''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Carsten Laube, Philip Kuschewski, Doris Dobranic (Deutsche Hochschule der Polizei), Johannes Thomann, Dennis Vosteen (Feuerwehr München)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundsätzlich==&lt;br /&gt;
Bei Großveranstaltungen kann zur Sicherstellung des Brandschutzes durch die zuständige Fachbehörde – in der Regel ist dies die Brandschutzdienstelle der kreisfreien Stadt oder des Landkreises – eine Brandsicherheitswache gefordert werden oder ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend einzurichten. Diese Brandsicherheitswache wird in der Regel durch die örtlich zuständige Feuerwehr gestellt. Die Kosten sind durch den Veranstalter gemäß der zutreffenden Gebührenordnung/-satzung zu bezahlen.&lt;br /&gt;
Unabhängig davon ist die Veranstaltung durch die Fachbehörde hinsichtlich des Vorbeugenden Brandschutzes zu bearbeiten, um eine qualifizierte Risiko- und Gefährdungsbeurteilung abzugeben, den Veranstalter zu beraten, die notwendigen Maßnahmen festzulegen und deren Umsetzung in der  Umsetzungs- und Durchführungsphase zu kontrollieren.&lt;br /&gt;
Die Brandschutzdienststelle muss bei der Einbindung der örtlichen Feuerwehr berücksichtigen, dass durch ein Brand- oder Hilfeleistungsereignis in Stadt oder Gemeinde, weder der Veranstaltungsschutz noch der Grundschutz nicht unzulässig beeinträchtigt werden darf.  Gegebenenfalls sollten daher  umliegende Feuerwehren in die Einsatzplanung mit einbezogen werden, um nachrückende Einheiten stellen zu können. Hier sind die Möglichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsphase/Umsetzungsphase==&lt;br /&gt;
Im Zuge der Planung für den Brandschutz betreffende Ereignisse  sind insbesondere die folgenden Punkte zu klären und mit den zuständigen Akteuren abzustimmen bzw. als behördliche Auflage zu stellen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorbeugender Brandschutz===&lt;br /&gt;
* sofern vorhanden: Abnahme von Pyrotechnik unter Anwesenheit einer durch den Veranstalter beauftragten verantwortlichen Person gemäß §19 SprengG („verantwortlicher Pyrotechniker“)&lt;br /&gt;
* ggf. Einweisung der eingesetzten Kräfte der Brandsicherheitswache in Bezug auf veranstaltungsbezogene Besonderheiten&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Anfahrtswegen und Rettungsgassen für die Feuerwehr:&lt;br /&gt;
** Beschilderung entsprechender Wege auf dem Veranstaltungsgelände und den Campingplätzen z.B. mit Straßennamen zur Orientierung der Kräfte&lt;br /&gt;
** Vorbereitung von Übersichtsplänen des Geländes z.B. in Form von Rasterkarten (Geländebezeichnung)&lt;br /&gt;
** Entwicklung eines Konzeptes für den Ausbau (z.B. ausreichende Wegbreite und Wegbefestigung) und die Beleuchtung von Anfahrtswegen der Feuerwehr&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Bereitstellungsräumen für den Ereignisfall&lt;br /&gt;
* Planung der Anfahrtswege zu den Bereitstellungsräumen für den Ereignisfall:&lt;br /&gt;
** es ist darauf zu achten, dass sich Anfahrtswege nicht mit Fluchtwegen überlagern bzw. diese kreuzen&lt;br /&gt;
** zur sicheren Orientierung sollten die GPS-Koordinaten der Bereitstellungsräume bei den Planungen hinterlegt werden&lt;br /&gt;
** Die Planungen sind den relevanten Kräften im Vorfeld der Veranstaltung zur Kenntnis zu geben und ggf. durch Übungen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
* Abstimmung der Planungen mit weiteren Konzepten, z.B. dem Verkehrskonzept (Regelung von Straßensperrungen und Einrichtung von Parkverbotszonen mit dem Zusatz &amp;quot;Rettungsweg&amp;quot; durch die Verkehrsbehörde zur Nutzung der relevanten Straßen als Anfahrtswege; Besucherströme sollten im Ereignisfall zusätzlich über das Sperrkonzept umgeleitet werden) oder Bereitstellungsräumen anderer Gefahrenabwehrbehörden&lt;br /&gt;
* Rücksprache mit dem Veranstalter zur Besucherinformation über brandschutzrelevante Themen. Es können beispielsweise folgende Inhalte über die Homepage der Veranstaltung, Flyer, Plakate etc. transportiert werden:&lt;br /&gt;
** Präventionshinweise hinsichtlich möglicher Brandgefahren (z.B. Sicherheitshinweise beim Grillen, Rauchen etc.)&lt;br /&gt;
** Verhaltenshinweise für den Brandfall &lt;br /&gt;
** Schutz vor wetterbedingten Einflüssen (wetterbedingte Störungen), z.B. (Wald-)Brände in Folge von Hitze/Blitzschlag&lt;br /&gt;
* Im Rahmen der Bewältigung brandschutzrelevanter Ereignisse können sich eine Reihe von Schnittstellen zwischen den am Veranstaltungsmanagement beteiligten Akteuren ergeben; so obliegt der Polizei beispielsweise die Aufgabe der Freihaltung von Anfahrtswegen; hier sollten entsprechende Absprachen (Wegführung, Absperrpunkte etc.) im Vorfeld verbindlich geklärt werden.&lt;br /&gt;
* Festlegen einer entscheidungsbefugten Person, in der Regel ist dies der Veranstalter oder Veranstaltungsleiter,  für einen möglichen Veranstaltungs(teil)abbruch  (-&amp;gt; Konfliktlösungsmechanismen)&lt;br /&gt;
* Festlegen von Entscheidungskriterien für einen brandbedingten Veranstaltungsabbruch (z.B. Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windstärke, die das Feuer anfacht, Abbruch in Anbetracht der Rauchausbreitung)&lt;br /&gt;
* Im Sinne des Schnittstellenmanagements bei brandschutzrelevanten Ereignissen sollten akteursübergreifend im Vorfeld insbesondere folgende Prüffragen geklärt werden:&lt;br /&gt;
** Wie lange brauchen die Einsatzkräfte der Feuerwehr, bis sie an möglichen Ereignisorten eingetroffen sind?&lt;br /&gt;
** Wie zeitnah können ggf. überörtliche Kräfte mögliche Ereignisorte erreichen?&lt;br /&gt;
** Wie sind Anfahrtswege zu gestalten und freizuhalten?&lt;br /&gt;
** Wo sind Sperrmaßnahmen durchzuführen?&lt;br /&gt;
** Sind die Zufahrtswege zum Veranstaltungsgelände breit genug und ausreichend befestigt?&lt;br /&gt;
** Gibt es relevante Baustellen, die z.B. Zu- oder Abwegungen behindern?&lt;br /&gt;
** Ist ausreichend Löschwasser im Veranstaltungsbereich verfügbar?&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sollte die  Brandsicherheitswache sowie die Feuerwehr über eine redundante Einsatzleitung (z.B. Einsatzleitwagen (ELW) 2 nach DIN 14507 Teil 3 oder ELW 3 (nicht genormt)) verfügen, die mit Notstromaggregaten, Festnetztelefonen etc. ausgestattet ist, um autark arbeiten zu können. Mögliche Standorte dieser Einsatzleitungen können bereits vor der Veranstaltung geplant und abgestimmt werden, um die im Eintrittsfall entstehende „Chaosphase“ zeitlich verkürzen zu können. Dies kann im Einsatzkonzept beispielsweise unter „Redundanz bei Ausfall von wichtiger Infrastruktur“ erfasst und um die die eigene Handlungsfähigkeit einschränkende Ausfälle ergänzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abwehrender Brandschutz===&lt;br /&gt;
* Welcher Umfang einer Brandschutzvorsorge inkl. der Qualifikation und Ausstattung der Einsatzkräfte ist notwendig? Dies geschieht in der Regel über Auflagen der Genehmigungsbehörde oder eine Gefahrenanalyse der Fachbehörde.&lt;br /&gt;
* Ist eine räumliche Neuverteilung von Einsatzkräften und -fahrzeugen der Gefahrenabwehr während der Veranstaltungsdauer notwendig, um den abwehrenden Brandschutz (Grundschutz) sicherzustellen? Dies ist Aufgabe der Brandschutzdienststelle. &lt;br /&gt;
* Wie sollte die Verteilung der Kräfte der Brandsicherheitswache auf dem Veranstaltungsgelände erfolgen, damit möglichst kurze Hilfsfristen umgesetzt werden können?&lt;br /&gt;
* In welcher(n) Räumlichkeit(en) soll die Brandsicherheitswache untergebracht werden? Wichtige Voraussetzungen sind z.B. &lt;br /&gt;
** ausreichende Größe der Räumlichkeit&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Sicherheitskreis bzw. zum Koordinierungskreis&lt;br /&gt;
** sehr gute An- und Abfahrtmöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge (vor allem von LKW)&lt;br /&gt;
* Flächen für besondere Einsatzerfordernisse (z.B. Aufstellen einer Drehleiter oder einer Hubrettungsbühne)&lt;br /&gt;
* Welche Maßnahmen sind durch die Brandsicherheitswache bzw. die örtlich zuständige Feuerwehr hinsichtlich des möglichen Wechsels der Betriebsarten konkret vorzunehmen? Wie bereiten die Kräfte sich auf abstimmungsbedürftige Ereignisse bzw. Schadensfälle vor (z.B. Bereitstellungen von Fahrzeugen und Einsatzkräften, zeitliches Zurückstellen von zeitunkritischen Aufgaben (Streifengänge, Fahrbahn reinigen etc.) um Kräfte ohne Verzögerung einsetzen zu können.&lt;br /&gt;
* Sind örtlich zuständige Feuerwehr und Brandsicherheitswache nicht identisch, sollte im Vorfeld die Zusammenarbeit zwischen der Brandsicherheitswache und der Brandschutzdienststelle unter Einbeziehung der örtlich zuständigen Feuerwehr abgestimmt werden. Zusätzlich gilt dies für die Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften von Polizei, Rettungsdienst, Sanitätsdienst, Sicherheits- und Ordnungsdienst sowie der Katastrophenschutzbehörde.&lt;br /&gt;
* Sollte sich der Dienstleister der Brandsicherheitswache von der örtlich zuständigen Feuerwehr unterscheiden, sind Einsatzkonzepte und -gerät auf Kompatibilität zu prüfen bzw. durch den Dienstleister an die örtlichen Vorgaben anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einbindung der Polizei bei Brandereignissen und Technischen Hilfeleistungen==&lt;br /&gt;
Die Polizei trägt bei der Ereignisbewältigung im Kontext von brandschutzrelevanten Ereignissen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten / gesetzlichen Aufgabenzuweisungen grundsätzlich mit folgenden Maßnahmen zur kooperativen Ereignisbewältigung bei: &lt;br /&gt;
* Absperrung des Ereignisortes&lt;br /&gt;
* Verkehrsregelung&lt;br /&gt;
* Freimachen und Freihalten von Zufahrtswegen für Einsatzfahrzeuge&lt;br /&gt;
* Gewährleistung des ungehinderten Einsatzes der Kräfte, Fahrzeuge und Mittel der Fachdienste&lt;br /&gt;
* Strafverfolgung (Ermittlung von Brandursachen, Identitätsfeststellungen etc.)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Brandschutzdienststelle&amp;diff=4125</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/BOS/Einsatzplanung Brandschutzdienststelle</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Brandschutzdienststelle&amp;diff=4125"/>
		<updated>2015-06-01T08:39:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Vorbeugender Brandschutz */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Einsatzplanung der Brandschutzdienststelle}}&lt;br /&gt;
''Stand: 01.06.2015''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Carsten Laube, Philip Kuschewski, Doris Dobranic (Deutsche Hochschule der Polizei), Johannes Thomann, Dennis Vosteen (Feuerwehr München)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundsätzlich==&lt;br /&gt;
Bei Großveranstaltungen kann zur Sicherstellung des Brandschutzes durch die zuständige Fachbehörde – in der Regel ist dies die Brandschutzdienstelle der kreisfreien Stadt oder des Landkreises – eine Brandsicherheitswache gefordert werden oder ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend einzurichten. Diese Brandsicherheitswache wird in der Regel durch die örtlich zuständige Feuerwehr gestellt. Die Kosten sind durch den Veranstalter gemäß der zutreffenden Gebührenordnung/-satzung zu bezahlen.&lt;br /&gt;
Unabhängig davon ist die Veranstaltung durch die Fachbehörde hinsichtlich des Vorbeugenden Brandschutzes zu bearbeiten, um eine qualifizierte Risiko- und Gefährdungsbeurteilung abzugeben, den Veranstalter zu beraten, die notwendigen Maßnahmen festzulegen und deren Umsetzung in der  Umsetzungs- und Durchführungsphase zu kontrollieren.&lt;br /&gt;
Die Brandschutzdienststelle muss bei der Einbindung der örtlichen Feuerwehr berücksichtigen, dass durch ein Brand- oder Hilfeleistungsereignis in Stadt oder Gemeinde, weder der Veranstaltungsschutz noch der Grundschutz nicht unzulässig beeinträchtigt werden darf.  Gegebenenfalls sollten daher  umliegende Feuerwehren in die Einsatzplanung mit einbezogen werden, um nachrückende Einheiten stellen zu können. Hier sind die Möglichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsphase/Umsetzungsphase==&lt;br /&gt;
Im Zuge der Planung für den Brandschutz betreffende Ereignisse  sind insbesondere die folgenden Punkte zu klären und mit den zuständigen Akteuren abzustimmen bzw. als behördliche Auflage zu stellen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorbeugender Brandschutz===&lt;br /&gt;
* sofern vorhanden: Abnahme von Pyrotechnik unter Anwesenheit einer durch den Veranstalter beauftragten verantwortlichen Person gemäß §19 SprengG („verantwortlicher Pyrotechniker“)&lt;br /&gt;
* ggf. Einweisung der eingesetzten Kräfte der Brandsicherheitswache in Bezug auf veranstaltungsbezogene Besonderheiten&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Anfahrtswegen und Rettungsgassen für die Feuerwehr:&lt;br /&gt;
** Beschilderung entsprechender Wege auf dem Veranstaltungsgelände und den Campingplätzen z.B. mit Straßennamen zur Orientierung der Kräfte&lt;br /&gt;
** Vorbereitung von Übersichtsplänen des Geländes z.B. in Form von Rasterkarten (Geländebezeichnung)&lt;br /&gt;
** Entwicklung eines Konzeptes für den Ausbau (z.B. ausreichende Wegbreite und Wegbefestigung) und die Beleuchtung von Anfahrtswegen der Feuerwehr&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Bereitstellungsräumen für den Ereignisfall&lt;br /&gt;
* Planung der Anfahrtswege zu den Bereitstellungsräumen für den Ereignisfall:&lt;br /&gt;
** es ist darauf zu achten, dass sich Anfahrtswege nicht mit Fluchtwegen überlagern bzw. diese kreuzen&lt;br /&gt;
** zur sicheren Orientierung sollten die GPS-Koordinaten der Bereitstellungsräume bei den Planungen hinterlegt werden&lt;br /&gt;
** Die Planungen sind den relevanten Kräften im Vorfeld der Veranstaltung zur Kenntnis zu geben und ggf. durch Übungen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
* Abstimmung der Planungen mit weiteren Konzepten, z.B. dem Verkehrskonzept (Regelung von Straßensperrungen und Einrichtung von Parkverbotszonen mit dem Zusatz &amp;quot;Rettungsweg&amp;quot; durch die Verkehrsbehörde zur Nutzung der relevanten Straßen als Anfahrtswege; Besucherströme sollten im Ereignisfall zusätzlich über das Sperrkonzept umgeleitet werden) oder Bereitstellungsräumen anderer Gefahrenabwehrbehörden&lt;br /&gt;
* Rücksprache mit dem Veranstalter zur Besucherinformation über brandschutzrelevante Themen. Es können beispielsweise folgende Inhalte über die Homepage der Veranstaltung, Flyer, Plakate etc. transportiert werden:&lt;br /&gt;
** Präventionshinweise hinsichtlich möglicher Brandgefahren (z.B. Sicherheitshinweise beim Grillen, Rauchen etc.)&lt;br /&gt;
** Verhaltenshinweise für den Brandfall &lt;br /&gt;
** Schutz vor wetterbedingten Einflüssen (wetterbedingte Störungen), z.B. (Wald-)Brände in Folge von Hitze/Blitzschlag&lt;br /&gt;
* Im Rahmen der Bewältigung brandschutzrelevanter Ereignisse können sich eine Reihe von Schnittstellen zwischen den am Veranstaltungsmanagement beteiligten Akteuren ergeben; so obliegt der Polizei beispielsweise die Aufgabe der Freihaltung von Anfahrtswegen; hier sollten entsprechende Absprachen (Wegführung, Absperrpunkte etc.) im Vorfeld verbindlich geklärt werden.&lt;br /&gt;
* Festlegen einer entscheidungsbefugten Person, in der Regel ist dies der Veranstalter oder Veranstaltungsleiter,  für einen möglichen Veranstaltungs(teil)abbruch  (-&amp;gt; Konfliktlösungsmechanismen)&lt;br /&gt;
* Festlegen von Entscheidungskriterien für einen brandbedingten Veranstaltungsabbruch (z.B. Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windstärke, die das Feuer anfacht, Abbruch in Anbetracht der Rauchausbreitung)&lt;br /&gt;
* Im Sinne des Schnittstellenmanagements bei brandschutzrelevanten Ereignissen sollten akteursübergreifend im Vorfeld insbesondere folgende Prüffragen geklärt werden:&lt;br /&gt;
** Wie lange brauchen die Einsatzkräfte der Feuerwehr, bis sie an möglichen Ereignisorten eingetroffen sind?&lt;br /&gt;
** Wie zeitnah können ggf. überörtliche Kräfte mögliche Ereignisorte erreichen?&lt;br /&gt;
** Wie sind Anfahrtswege zu gestalten und freizuhalten?&lt;br /&gt;
** Wo sind Sperrmaßnahmen durchzuführen?&lt;br /&gt;
** Sind die Zufahrtswege zum Veranstaltungsgelände breit genug und ausreichend befestigt?&lt;br /&gt;
** Gibt es relevante Baustellen, die z.B. Zu- oder Abwegungen behindern?&lt;br /&gt;
** Ist ausreichend Löschwasser im Veranstaltungsbereich verfügbar?&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sollte die  Brandsicherheitswache sowie die Feuerwehr über eine redundante Einsatzleitung (z.B. Einsatzleitwagen 2 oder 3 nach DIN 14507) verfügen, die mit Notstromaggregaten, Festnetztelefonen etc. ausgestattet ist, um autark arbeiten zu können. Mögliche Standorte dieser Einsatzleitungen können bereits vor der Veranstaltung geplant und abgestimmt werden, um die im Eintrittsfall entstehende „Chaosphase“ zeitlich verkürzen zu können. Dies kann im Einsatzkonzept beispielsweise unter „Redundanz bei Ausfall von wichtiger Infrastruktur“ erfasst und um die die eigene Handlungsfähigkeit einschränkende Ausfälle ergänzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abwehrender Brandschutz===&lt;br /&gt;
* Welcher Umfang einer Brandschutzvorsorge inkl. der Qualifikation und Ausstattung der Einsatzkräfte ist notwendig? Dies geschieht in der Regel über Auflagen der Genehmigungsbehörde oder eine Gefahrenanalyse der Fachbehörde.&lt;br /&gt;
* Ist eine räumliche Neuverteilung von Einsatzkräften und -fahrzeugen der Gefahrenabwehr während der Veranstaltungsdauer notwendig, um den abwehrenden Brandschutz (Grundschutz) sicherzustellen? Dies ist Aufgabe der Brandschutzdienststelle. &lt;br /&gt;
* Wie sollte die Verteilung der Kräfte der Brandsicherheitswache auf dem Veranstaltungsgelände erfolgen, damit möglichst kurze Hilfsfristen umgesetzt werden können?&lt;br /&gt;
* In welcher(n) Räumlichkeit(en) soll die Brandsicherheitswache untergebracht werden? Wichtige Voraussetzungen sind z.B. &lt;br /&gt;
** ausreichende Größe der Räumlichkeit&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Sicherheitskreis bzw. zum Koordinierungskreis&lt;br /&gt;
** sehr gute An- und Abfahrtmöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge (vor allem von LKW)&lt;br /&gt;
* Flächen für besondere Einsatzerfordernisse (z.B. Aufstellen einer Drehleiter oder einer Hubrettungsbühne)&lt;br /&gt;
* Welche Maßnahmen sind durch die Brandsicherheitswache bzw. die örtlich zuständige Feuerwehr hinsichtlich des möglichen Wechsels der Betriebsarten konkret vorzunehmen? Wie bereiten die Kräfte sich auf abstimmungsbedürftige Ereignisse bzw. Schadensfälle vor (z.B. Bereitstellungen von Fahrzeugen und Einsatzkräften, zeitliches Zurückstellen von zeitunkritischen Aufgaben (Streifengänge, Fahrbahn reinigen etc.) um Kräfte ohne Verzögerung einsetzen zu können.&lt;br /&gt;
* Sind örtlich zuständige Feuerwehr und Brandsicherheitswache nicht identisch, sollte im Vorfeld die Zusammenarbeit zwischen der Brandsicherheitswache und der Brandschutzdienststelle unter Einbeziehung der örtlich zuständigen Feuerwehr abgestimmt werden. Zusätzlich gilt dies für die Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften von Polizei, Rettungsdienst, Sanitätsdienst, Sicherheits- und Ordnungsdienst sowie der Katastrophenschutzbehörde.&lt;br /&gt;
* Sollte sich der Dienstleister der Brandsicherheitswache von der örtlich zuständigen Feuerwehr unterscheiden, sind Einsatzkonzepte und -gerät auf Kompatibilität zu prüfen bzw. durch den Dienstleister an die örtlichen Vorgaben anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einbindung der Polizei bei Brandereignissen und Technischen Hilfeleistungen==&lt;br /&gt;
Die Polizei trägt bei der Ereignisbewältigung im Kontext von brandschutzrelevanten Ereignissen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten / gesetzlichen Aufgabenzuweisungen grundsätzlich mit folgenden Maßnahmen zur kooperativen Ereignisbewältigung bei: &lt;br /&gt;
* Absperrung des Ereignisortes&lt;br /&gt;
* Verkehrsregelung&lt;br /&gt;
* Freimachen und Freihalten von Zufahrtswegen für Einsatzfahrzeuge&lt;br /&gt;
* Gewährleistung des ungehinderten Einsatzes der Kräfte, Fahrzeuge und Mittel der Fachdienste&lt;br /&gt;
* Strafverfolgung (Ermittlung von Brandursachen, Identitätsfeststellungen etc.)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Brandschutzdienststelle&amp;diff=4124</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/BOS/Einsatzplanung Brandschutzdienststelle</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Brandschutzdienststelle&amp;diff=4124"/>
		<updated>2015-06-01T08:37:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Vorbeugender Brandschutz */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Einsatzplanung der Brandschutzdienststelle}}&lt;br /&gt;
''Stand: 01.06.2015''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Carsten Laube, Philip Kuschewski, Doris Dobranic (Deutsche Hochschule der Polizei), Johannes Thomann, Dennis Vosteen (Feuerwehr München)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundsätzlich==&lt;br /&gt;
Bei Großveranstaltungen kann zur Sicherstellung des Brandschutzes durch die zuständige Fachbehörde – in der Regel ist dies die Brandschutzdienstelle der kreisfreien Stadt oder des Landkreises – eine Brandsicherheitswache gefordert werden oder ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend einzurichten. Diese Brandsicherheitswache wird in der Regel durch die örtlich zuständige Feuerwehr gestellt. Die Kosten sind durch den Veranstalter gemäß der zutreffenden Gebührenordnung/-satzung zu bezahlen.&lt;br /&gt;
Unabhängig davon ist die Veranstaltung durch die Fachbehörde hinsichtlich des Vorbeugenden Brandschutzes zu bearbeiten, um eine qualifizierte Risiko- und Gefährdungsbeurteilung abzugeben, den Veranstalter zu beraten, die notwendigen Maßnahmen festzulegen und deren Umsetzung in der  Umsetzungs- und Durchführungsphase zu kontrollieren.&lt;br /&gt;
Die Brandschutzdienststelle muss bei der Einbindung der örtlichen Feuerwehr berücksichtigen, dass durch ein Brand- oder Hilfeleistungsereignis in Stadt oder Gemeinde, weder der Veranstaltungsschutz noch der Grundschutz nicht unzulässig beeinträchtigt werden darf.  Gegebenenfalls sollten daher  umliegende Feuerwehren in die Einsatzplanung mit einbezogen werden, um nachrückende Einheiten stellen zu können. Hier sind die Möglichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsphase/Umsetzungsphase==&lt;br /&gt;
Im Zuge der Planung für den Brandschutz betreffende Ereignisse  sind insbesondere die folgenden Punkte zu klären und mit den zuständigen Akteuren abzustimmen bzw. als behördliche Auflage zu stellen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorbeugender Brandschutz===&lt;br /&gt;
* sofern vorhanden: Abnahme von Pyrotechnik unter Anwesenheit einer durch den Veranstalter beauftragten verantwortlichen Person gemäß §19 SprengG („verantwortlicher Pyrotechniker“)&lt;br /&gt;
* ggf. Einweisung der eingesetzten Kräfte der Brandsicherheitswache in Bezug auf veranstaltungsbezogene Besonderheiten&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Anfahrtswegen und Rettungsgassen für die Feuerwehr:&lt;br /&gt;
** Beschilderung entsprechender Wege auf dem Veranstaltungsgelände und den Campingplätzen z.B. mit Straßennamen zur Orientierung der Kräfte&lt;br /&gt;
** Vorbereitung von Übersichtsplänen des Geländes z.B. in Form von Rasterkarten (Geländebezeichnung)&lt;br /&gt;
** Entwicklung eines Konzeptes für den Ausbau (z.B. ausreichende Wegbreite und Wegbefestigung) und die Beleuchtung von Anfahrtswegen der Feuerwehr&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Bereitstellungsräumen für den Ereignisfall&lt;br /&gt;
* Planung der Anfahrtswege zu den Bereitstellungsräumen für den Ereignisfall:&lt;br /&gt;
** es ist darauf zu achten, dass sich Anfahrtswege nicht mit Fluchtwegen überlagern bzw. diese kreuzen&lt;br /&gt;
** zur sicheren Orientierung sollten die GPS-Koordinaten der Bereitstellungsräume bei den Planungen hinterlegt werden&lt;br /&gt;
** Die Planungen sind den relevanten Kräften im Vorfeld der Veranstaltung zur Kenntnis zu geben und ggf. durch Übungen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
* Abstimmung der Planungen mit weiteren Konzepten, z.B. dem Verkehrskonzept (Regelung von Straßensperrungen und Einrichtung von Parkverbotszonen mit dem Zusatz &amp;quot;Rettungsweg&amp;quot; durch die Verkehrsbehörde zur Nutzung der relevanten Straßen als Anfahrtswege; Besucherströme sollten im Ereignisfall zusätzlich über das Sperrkonzept umgeleitet werden) oder Bereitstellungsräumen anderer Gefahrenabwehrbehörden&lt;br /&gt;
* Rücksprache mit dem Veranstalter zur Besucherinformation über brandschutzrelevante Themen. Es können beispielsweise folgende Inhalte über die Homepage der Veranstaltung, Flyer, Plakate etc. transportiert werden:&lt;br /&gt;
** Präventionshinweise hinsichtlich möglicher Brandgefahren (z.B. Sicherheitshinweise beim Grillen, Rauchen etc.)&lt;br /&gt;
** Verhaltenshinweise für den Brandfall &lt;br /&gt;
** Schutz vor wetterbedingten Einflüssen (wetterbedingte Störungen), z.B. (Wald-)Brände in Folge von Hitze/Blitzschlag&lt;br /&gt;
* Im Rahmen der Bewältigung brandschutzrelevanter Ereignisse können sich eine Reihe von Schnittstellen zwischen den am Veranstaltungsmanagement beteiligten Akteuren ergeben; so obliegt der Polizei beispielsweise die Aufgabe der Freihaltung von Anfahrtswegen; hier sollten entsprechende Absprachen (Wegführung, Absperrpunkte etc.) im Vorfeld verbindlich geklärt werden.&lt;br /&gt;
* Festlegen einer entscheidungsbefugten Person, in der Regel ist dies der Veranstalter oder Veranstaltungsleiter,  für einen möglichen Veranstaltungs(teil)abbruch  (-&amp;gt; Konfliktlösungsmechanismen)&lt;br /&gt;
* Festlegen von Entscheidungskriterien für einen brandbedingten Veranstaltungsabbruch (z.B. Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windstärke, die das Feuer anfacht, Abbruch in Anbetracht der Rauchausbreitung)&lt;br /&gt;
* Im Sinne des Schnittstellenmanagements bei brandschutzrelevanten Ereignissen sollten akteursübergreifend im Vorfeld insbesondere folgende Prüffragen geklärt werden:&lt;br /&gt;
** Wie lange brauchen die Einsatzkräfte der Feuerwehr, bis sie an möglichen Ereignisorten eingetroffen sind?&lt;br /&gt;
** Wie zeitnah können ggf. überörtliche Kräfte mögliche Ereignisorte erreichen?&lt;br /&gt;
** Wie sind Anfahrtswege zu gestalten und freizuhalten?&lt;br /&gt;
** Wo sind Sperrmaßnahmen durchzuführen?&lt;br /&gt;
** Sind die Zufahrtswege zum Veranstaltungsgelände breit genug und ausreichend befestigt?&lt;br /&gt;
** Gibt es relevante Baustellen, die z.B. Zu- oder Abwegungen behindern?&lt;br /&gt;
** Ist ausreichend Löschwasser im Veranstaltungsbereich verfügbar?&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sollte die  Brandsicherheitswache sowie die Feuerwehr über eine redundante Einsatzleitung (z.B. Einsatzleitwagen 2 oder 3) verfügen, die mit Notstromaggregaten, Festnetztelefonen etc. ausgestattet ist, um autark arbeiten zu können. Mögliche Standorte dieser Einsatzleitungen können bereits vor der Veranstaltung geplant und abgestimmt werden, um die im Eintrittsfall entstehende „Chaosphase“ zeitlich verkürzen zu können. Dies kann im Einsatzkonzept beispielsweise unter „Redundanz bei Ausfall von wichtiger Infrastruktur“ erfasst und um die die eigene Handlungsfähigkeit einschränkende Ausfälle ergänzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abwehrender Brandschutz===&lt;br /&gt;
* Welcher Umfang einer Brandschutzvorsorge inkl. der Qualifikation und Ausstattung der Einsatzkräfte ist notwendig? Dies geschieht in der Regel über Auflagen der Genehmigungsbehörde oder eine Gefahrenanalyse der Fachbehörde.&lt;br /&gt;
* Ist eine räumliche Neuverteilung von Einsatzkräften und -fahrzeugen der Gefahrenabwehr während der Veranstaltungsdauer notwendig, um den abwehrenden Brandschutz (Grundschutz) sicherzustellen? Dies ist Aufgabe der Brandschutzdienststelle. &lt;br /&gt;
* Wie sollte die Verteilung der Kräfte der Brandsicherheitswache auf dem Veranstaltungsgelände erfolgen, damit möglichst kurze Hilfsfristen umgesetzt werden können?&lt;br /&gt;
* In welcher(n) Räumlichkeit(en) soll die Brandsicherheitswache untergebracht werden? Wichtige Voraussetzungen sind z.B. &lt;br /&gt;
** ausreichende Größe der Räumlichkeit&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Sicherheitskreis bzw. zum Koordinierungskreis&lt;br /&gt;
** sehr gute An- und Abfahrtmöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge (vor allem von LKW)&lt;br /&gt;
* Flächen für besondere Einsatzerfordernisse (z.B. Aufstellen einer Drehleiter oder einer Hubrettungsbühne)&lt;br /&gt;
* Welche Maßnahmen sind durch die Brandsicherheitswache bzw. die örtlich zuständige Feuerwehr hinsichtlich des möglichen Wechsels der Betriebsarten konkret vorzunehmen? Wie bereiten die Kräfte sich auf abstimmungsbedürftige Ereignisse bzw. Schadensfälle vor (z.B. Bereitstellungen von Fahrzeugen und Einsatzkräften, zeitliches Zurückstellen von zeitunkritischen Aufgaben (Streifengänge, Fahrbahn reinigen etc.) um Kräfte ohne Verzögerung einsetzen zu können.&lt;br /&gt;
* Sind örtlich zuständige Feuerwehr und Brandsicherheitswache nicht identisch, sollte im Vorfeld die Zusammenarbeit zwischen der Brandsicherheitswache und der Brandschutzdienststelle unter Einbeziehung der örtlich zuständigen Feuerwehr abgestimmt werden. Zusätzlich gilt dies für die Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften von Polizei, Rettungsdienst, Sanitätsdienst, Sicherheits- und Ordnungsdienst sowie der Katastrophenschutzbehörde.&lt;br /&gt;
* Sollte sich der Dienstleister der Brandsicherheitswache von der örtlich zuständigen Feuerwehr unterscheiden, sind Einsatzkonzepte und -gerät auf Kompatibilität zu prüfen bzw. durch den Dienstleister an die örtlichen Vorgaben anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einbindung der Polizei bei Brandereignissen und Technischen Hilfeleistungen==&lt;br /&gt;
Die Polizei trägt bei der Ereignisbewältigung im Kontext von brandschutzrelevanten Ereignissen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten / gesetzlichen Aufgabenzuweisungen grundsätzlich mit folgenden Maßnahmen zur kooperativen Ereignisbewältigung bei: &lt;br /&gt;
* Absperrung des Ereignisortes&lt;br /&gt;
* Verkehrsregelung&lt;br /&gt;
* Freimachen und Freihalten von Zufahrtswegen für Einsatzfahrzeuge&lt;br /&gt;
* Gewährleistung des ungehinderten Einsatzes der Kräfte, Fahrzeuge und Mittel der Fachdienste&lt;br /&gt;
* Strafverfolgung (Ermittlung von Brandursachen, Identitätsfeststellungen etc.)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Brandschutzdienststelle&amp;diff=4122</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/BOS/Einsatzplanung Brandschutzdienststelle</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Brandschutzdienststelle&amp;diff=4122"/>
		<updated>2015-06-01T08:36:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Vorbeugender Brandschutz */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Einsatzplanung der Brandschutzdienststelle}}&lt;br /&gt;
''Stand: 01.06.2015''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Carsten Laube, Philip Kuschewski, Doris Dobranic (Deutsche Hochschule der Polizei), Johannes Thomann, Dennis Vosteen (Feuerwehr München)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundsätzlich==&lt;br /&gt;
Bei Großveranstaltungen kann zur Sicherstellung des Brandschutzes durch die zuständige Fachbehörde – in der Regel ist dies die Brandschutzdienstelle der kreisfreien Stadt oder des Landkreises – eine Brandsicherheitswache gefordert werden oder ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend einzurichten. Diese Brandsicherheitswache wird in der Regel durch die örtlich zuständige Feuerwehr gestellt. Die Kosten sind durch den Veranstalter gemäß der zutreffenden Gebührenordnung/-satzung zu bezahlen.&lt;br /&gt;
Unabhängig davon ist die Veranstaltung durch die Fachbehörde hinsichtlich des Vorbeugenden Brandschutzes zu bearbeiten, um eine qualifizierte Risiko- und Gefährdungsbeurteilung abzugeben, den Veranstalter zu beraten, die notwendigen Maßnahmen festzulegen und deren Umsetzung in der  Umsetzungs- und Durchführungsphase zu kontrollieren.&lt;br /&gt;
Die Brandschutzdienststelle muss bei der Einbindung der örtlichen Feuerwehr berücksichtigen, dass durch ein Brand- oder Hilfeleistungsereignis in Stadt oder Gemeinde, weder der Veranstaltungsschutz noch der Grundschutz nicht unzulässig beeinträchtigt werden darf.  Gegebenenfalls sollten daher  umliegende Feuerwehren in die Einsatzplanung mit einbezogen werden, um nachrückende Einheiten stellen zu können. Hier sind die Möglichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsphase/Umsetzungsphase==&lt;br /&gt;
Im Zuge der Planung für den Brandschutz betreffende Ereignisse  sind insbesondere die folgenden Punkte zu klären und mit den zuständigen Akteuren abzustimmen bzw. als behördliche Auflage zu stellen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorbeugender Brandschutz===&lt;br /&gt;
* sofern vorhanden: Abnahme von Pyrotechnik unter Anwesenheit einer durch den Veranstalter beauftragten verantwortlichen Person gemäß §19 SprengG („verantwortlicher Pyrotechniker“)&lt;br /&gt;
* ggf. Einweisung der eingesetzten Kräfte der Brandsicherheitswache in Bezug auf veranstaltungsbezogene Besonderheiten&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Anfahrtswegen und Rettungsgassen für die Feuerwehr:&lt;br /&gt;
** Beschilderung entsprechender Wege auf dem Veranstaltungsgelände und den Campingplätzen z.B. mit Straßennamen zur Orientierung der Kräfte&lt;br /&gt;
** Vorbereitung von Übersichtsplänen des Geländes z.B. in Form von Rasterkarten (Geländebezeichnung)&lt;br /&gt;
** Entwicklung eines Konzeptes für den Ausbau (z.B. ausreichende Wegbreite und Wegbefestigung) und die Beleuchtung von Anfahrtswegen der Feuerwehr&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Bereitstellungsräumen für den Ereignisfall&lt;br /&gt;
* Planung der Anfahrtswege zu den Bereitstellungsräumen für den Ereignisfall:&lt;br /&gt;
** es ist darauf zu achten, dass sich Anfahrtswege nicht mit Fluchtwegen überlagern bzw. diese kreuzen&lt;br /&gt;
** zur sicheren Orientierung sollten die GPS-Koordinaten der Bereitstellungsräume bei den Planungen hinterlegt werden&lt;br /&gt;
** Die Planungen sind den relevanten Kräften im Vorfeld der Veranstaltung zur Kenntnis zu geben und ggf. durch Übungen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
* Abstimmung der Planungen mit weiteren Konzepten, z.B. dem Verkehrskonzept (Regelung von Straßensperrungen und Einrichtung von Parkverbotszonen mit dem Zusatz &amp;quot;Rettungsweg&amp;quot; durch die Verkehrsbehörde zur Nutzung der relevanten Straßen als Anfahrtswege; Besucherströme sollten im Ereignisfall zusätzlich über das Sperrkonzept umgeleitet werden) oder Bereitstellungsräumen anderer Gefahrenabwehrbehörden&lt;br /&gt;
* Rücksprache mit dem Veranstalter zur Besucherinformation über brandschutzrelevante Themen. Es können beispielsweise folgende Inhalte über die Homepage der Veranstaltung, Flyer, Plakate etc. transportiert werden:&lt;br /&gt;
** Präventionshinweise hinsichtlich möglicher Brandgefahren (z.B. Sicherheitshinweise beim Grillen, Rauchen etc.)&lt;br /&gt;
** Verhaltenshinweise für den Brandfall &lt;br /&gt;
** Schutz vor wetterbedingten Einflüssen (wetterbedingte Störungen), z.B. (Wald-)Brände in Folge von Hitze/Blitzschlag&lt;br /&gt;
* Im Rahmen der Bewältigung brandschutzrelevanter Ereignisse können sich eine Reihe von Schnittstellen zwischen den am Veranstaltungsmanagement beteiligten Akteuren ergeben; so obliegt der Polizei beispielsweise die Aufgabe der Freihaltung von Anfahrtswegen; hier sollten entsprechende Absprachen (Wegführung, Absperrpunkte etc.) im Vorfeld verbindlich geklärt werden.&lt;br /&gt;
* Festlegen einer entscheidungsbefugten Person, in der Regel ist dies der Veranstalter oder Veranstaltungsleiter,  für einen möglichen Veranstaltungs(teil)abbruch  (-&amp;gt; Konfliktlösungsmechanismen)&lt;br /&gt;
* Festlegen von Entscheidungskriterien für einen brandbedingten Veranstaltungsabbruch (z.B. Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windstärke, die das Feuer anfacht, Abbruch in Anbetracht der Rauchausbreitung)&lt;br /&gt;
* Im Sinne des Schnittstellenmanagements bei brandschutzrelevanten Ereignissen sollten akteursübergreifend im Vorfeld insbesondere folgende Prüffragen geklärt werden:&lt;br /&gt;
** Wie lange brauchen die Einsatzkräfte der Feuerwehr, bis sie an möglichen Ereignisorten eingetroffen sind?&lt;br /&gt;
** Wie zeitnah können ggf. überörtliche Kräfte mögliche Ereignisorte erreichen?&lt;br /&gt;
** Wie sind Anfahrtswege zu gestalten und freizuhalten?&lt;br /&gt;
** Wo sind Sperrmaßnahmen durchzuführen?&lt;br /&gt;
** Sind die Zufahrtswege zum Veranstaltungsgelände breit genug und ausreichend befestigt?&lt;br /&gt;
** Gibt es relevante Baustellen, die z.B. Zu- oder Abwegungen behindern?&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sollte die  Brandsicherheitswache sowie die Feuerwehr über eine redundante Einsatzleitung (z.B. Einsatzleitwagen 2 oder 3) verfügen, die mit Notstromaggregaten, Festnetztelefonen etc. ausgestattet ist, um autark arbeiten zu können. Mögliche Standorte dieser Einsatzleitungen können bereits vor der Veranstaltung geplant und abgestimmt werden, um die im Eintrittsfall entstehende „Chaosphase“ zeitlich verkürzen zu können. Dies kann im Einsatzkonzept beispielsweise unter „Redundanz bei Ausfall von wichtiger Infrastruktur“ erfasst und um die die eigene Handlungsfähigkeit einschränkende Ausfälle ergänzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abwehrender Brandschutz===&lt;br /&gt;
* Welcher Umfang einer Brandschutzvorsorge inkl. der Qualifikation und Ausstattung der Einsatzkräfte ist notwendig? Dies geschieht in der Regel über Auflagen der Genehmigungsbehörde oder eine Gefahrenanalyse der Fachbehörde.&lt;br /&gt;
* Ist eine räumliche Neuverteilung von Einsatzkräften und -fahrzeugen der Gefahrenabwehr während der Veranstaltungsdauer notwendig, um den abwehrenden Brandschutz (Grundschutz) sicherzustellen? Dies ist Aufgabe der Brandschutzdienststelle. &lt;br /&gt;
* Wie sollte die Verteilung der Kräfte der Brandsicherheitswache auf dem Veranstaltungsgelände erfolgen, damit möglichst kurze Hilfsfristen umgesetzt werden können?&lt;br /&gt;
* In welcher(n) Räumlichkeit(en) soll die Brandsicherheitswache untergebracht werden? Wichtige Voraussetzungen sind z.B. &lt;br /&gt;
** ausreichende Größe der Räumlichkeit&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Sicherheitskreis bzw. zum Koordinierungskreis&lt;br /&gt;
** sehr gute An- und Abfahrtmöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge (vor allem von LKW)&lt;br /&gt;
* Flächen für besondere Einsatzerfordernisse (z.B. Aufstellen einer Drehleiter oder einer Hubrettungsbühne)&lt;br /&gt;
* Welche Maßnahmen sind durch die Brandsicherheitswache bzw. die örtlich zuständige Feuerwehr hinsichtlich des möglichen Wechsels der Betriebsarten konkret vorzunehmen? Wie bereiten die Kräfte sich auf abstimmungsbedürftige Ereignisse bzw. Schadensfälle vor (z.B. Bereitstellungen von Fahrzeugen und Einsatzkräften, zeitliches Zurückstellen von zeitunkritischen Aufgaben (Streifengänge, Fahrbahn reinigen etc.) um Kräfte ohne Verzögerung einsetzen zu können.&lt;br /&gt;
* Sind örtlich zuständige Feuerwehr und Brandsicherheitswache nicht identisch, sollte im Vorfeld die Zusammenarbeit zwischen der Brandsicherheitswache und der Brandschutzdienststelle unter Einbeziehung der örtlich zuständigen Feuerwehr abgestimmt werden. Zusätzlich gilt dies für die Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften von Polizei, Rettungsdienst, Sanitätsdienst, Sicherheits- und Ordnungsdienst sowie der Katastrophenschutzbehörde.&lt;br /&gt;
* Sollte sich der Dienstleister der Brandsicherheitswache von der örtlich zuständigen Feuerwehr unterscheiden, sind Einsatzkonzepte und -gerät auf Kompatibilität zu prüfen bzw. durch den Dienstleister an die örtlichen Vorgaben anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einbindung der Polizei bei Brandereignissen und Technischen Hilfeleistungen==&lt;br /&gt;
Die Polizei trägt bei der Ereignisbewältigung im Kontext von brandschutzrelevanten Ereignissen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten / gesetzlichen Aufgabenzuweisungen grundsätzlich mit folgenden Maßnahmen zur kooperativen Ereignisbewältigung bei: &lt;br /&gt;
* Absperrung des Ereignisortes&lt;br /&gt;
* Verkehrsregelung&lt;br /&gt;
* Freimachen und Freihalten von Zufahrtswegen für Einsatzfahrzeuge&lt;br /&gt;
* Gewährleistung des ungehinderten Einsatzes der Kräfte, Fahrzeuge und Mittel der Fachdienste&lt;br /&gt;
* Strafverfolgung (Ermittlung von Brandursachen, Identitätsfeststellungen etc.)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Sanit%C3%A4tsdienst&amp;diff=4114</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/BOS/Einsatzplanung Sanitätsdienst</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Sanit%C3%A4tsdienst&amp;diff=4114"/>
		<updated>2015-06-01T08:30:10Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Weitergehende Einsatzplanung Sanitäts- und Rettungsdienst}}&lt;br /&gt;
''Stand: 01.06.2015''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Carsten Laube, Philip Kuschewski, Doris Dobranic (Deutsche Hochschule der Polizei), Johannes Thomann, Dennis Vosteen (Feuerwehr München)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsphase/Umsetzungsphase==&lt;br /&gt;
Im Zuge der Planung für sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse sind insbesondere die folgenden Punkte zu klären:&lt;br /&gt;
* Welcher Umfang einer sanitäts- und rettungsdienstlichen Versorgung inkl. der Qualifikation und Ausstattung der Einsatzkräfte ist notwendig? Dies geschieht in der Regel über Auflagen der Genehmigungsbehörde oder eine Gefahrenanalyse des Dienstleisters bzw. der Fachbehörde&lt;br /&gt;
* Ist eine räumliche Neuverteilung von Einsatzkräften und -fahrzeugen während der Veranstaltungsdauer notwendig?&lt;br /&gt;
* Wie sollte die räumliche Verteilung der Kräfte des Sanitätsdienstes auf dem Veranstaltungsgelände sein, um ein schnelles Eingreifen zu ermöglichen?&lt;br /&gt;
* In welcher(n) Räumlichkeit(en) soll der Sanitätsdienst untergebracht werden?&amp;lt;br /&amp;gt;Wichtige Voraussetzungen sind z.B. &lt;br /&gt;
** ausreichende Größe der Räumlichkeit&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Sicherheitskreis bzw. zum Koordinierungskreis&lt;br /&gt;
** sehr gute An- und Abfahrtmöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge (auch Großfahrzeuge)&lt;br /&gt;
** Flächen für besondere Einsatzerfordernisse (Lufttransport, Aufstellen eines Behandlungsplatzes im Falle eines Massenanfalls von Verletzten, gleichzeitige Anfahrt mehrerer Fahrzeuge im Ereignisfall)&lt;br /&gt;
* Welche Maßnahmen sind durch den Sanitäts- und ggf. Rettungsdienst  hinsichtlich des möglichen Wechsels der Betriebsarten konkret vorzunehmen? Wie bereiten die Dienste sich auf abstimmungsbedürftige Ereignisse bzw. Schadensfälle vor (z.B. Bereitstellungen von Fahrzeugen und Einsatzkräften, zeitliches Zurückstellen von zeitunkritischen Aufgaben (Krankentransporte, Streifengänge etc.) um Kräfte ohne Verzögerung einsetzen zu können. &lt;br /&gt;
* Im Vorfeld sollte die Zusammenarbeit zwischen dem Dienstleister (Sanitätsdienst) und der Behörde (öffentlicher Rettungsdienst) abgestimmt werden. Die Klärung und Festlegung der Zusammenarbeit soll in einer Arbeitsanweisung (o.ä.) des Trägers des Rettungsdienstes definiert werden. Zusätzlich gilt dies für die Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften von Polizei sowie Sicherheits- und Ordnungsdienst.&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Anfahrtswegen und Rettungsgassen für den Sanitäts- und Rettungsdienst:&lt;br /&gt;
** Beschilderung der Gassen auf dem Veranstaltungsgelände sowie Nebenplätzen (z.B. Campingplätze) mit Straßennamen zur Orientierung von Rettungskräften etc.&lt;br /&gt;
** Beschilderung und Nummerierung von Fluchtwegen zur besseren Orientierung bei Hilfeersuchen bzw. Anfahrt auf das Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
** Vorbereitung von Übersichtsplänen des Geländes z.B. in Form von Rasterkarten (Geländebezeichnung)&lt;br /&gt;
** Entwicklung eines Konzeptes für den Ausbau und die Beleuchtung von Rettungswegen&lt;br /&gt;
* Planung der Anfahrtswege zu vorgeplanten Bereitstellungsräumen für den Ereignisfall:&lt;br /&gt;
** Es ist darauf zu achten, dass Anfahrtswege nicht mit Fluchtwegen kollidieren bzw. kreuzen.&lt;br /&gt;
** Zur sicheren Orientierung sollten die GPS-Koordinaten der Bereitstellungsräume bei den Planungen hinterlegt werden&lt;br /&gt;
* Die Planungen sind den relevanten Kräften (z.B. des Katastrophenschutzes) im Vorfeld der Veranstaltung zur Kenntnis zu geben.&lt;br /&gt;
* Abstimmung der Planungen mit weiteren Konzepten, z.B. dem Verkehrskonzept (Regelung von Straßensperrungen und Einrichtung von Parkverbotszonen mit dem Zusatz &amp;quot;Rettungsweg&amp;quot; durch die Verkehrsbehörde zur Nutzung der relevanten Straßen als Anfahrtswege; Besucherströme sollten im Ereignisfall zusätzlich über das Sperrkonzept umgeleitet werden). Dies sollte in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde oder sofern vorhanden dem Einheitlichen Ansprechpartner geschehen.&lt;br /&gt;
* Einbindung der umliegenden Krankenhäuser zur Verteilung der Patienten sowie, in Rücksprache mit den Krankenhäusern und der Katastrophenschutzbehörde, Festlegung von Maßnahmen für einen Massenanfall von Verletzten (MANV).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Bewältigung von sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignisse können sich eine Reihe von Schnittstellen zwischen den am Veranstaltungsmanagement beteiligten Akteuren ergeben; so obliegt der Polizei beispielsweise die Aufgabe der Freihaltung von Not- und Rettungswegen; hier sollten entsprechende Absprachen (Wegführung, Absperrpunkte etc.) im Vorfeld verbindlich geklärt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Fachbehörde'''&lt;br /&gt;
Im Sinne des Schnittstellenmanagements bei sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignissen sollten akteursübergreifend im Vorfeld insbesondere folgende Prüffragen durch die zuständige Fachbehörde geklärt werden:&lt;br /&gt;
* Welcher Sanitätsdienstanbieter wird mit der Durchführung beauftragt? &lt;br /&gt;
* Mit welcher Stärke muss der Sanitätsdienst vor Ort sein? &lt;br /&gt;
* Welche Möglichkeiten der medizinischen Versorgung hat er; müssen ggf. zusätzliche Ressourcen für die Notfallrettung und den Krankentransport („Vorhalteerhöhung“) am Veranstaltungsort vorgesehen werden? &lt;br /&gt;
* Wo wird der Sanitätsdienst auf dem Veranstaltungsgelände lokalisiert sein?  Sind diese Sanitätsdienststandorte deutlich gekennzeichnet?&lt;br /&gt;
* Wie lange brauchen Sanitätskräfte um am Einsatzort zu sein („Hilfsfrist“)?&lt;br /&gt;
* Welche Übergabepunkte vom Sanitäts- zum Rettungsdienst sind geplant?&lt;br /&gt;
* Können Fahrzeuge des Rettungsdienstes sämtliche Orte des Veranstaltungsgeländes erreichen? Wie wird andernfalls der Patiententransport zum Fahrzeug sichergestellt?&lt;br /&gt;
* Wie sind Rettungswege zu gestalten und freizuhalten?&lt;br /&gt;
* Wo sind Sperrmaßnahmen zu veranlassen (Verkehrsbehörde)?&lt;br /&gt;
* Sind die Zufahrtswege zum Veranstaltungsgelände für Großfahrzeuge (LKW, je nach Ausstattung des Rettungsdienstes ggf. zusätzlich mit Aufliegern) befahrbar (Breite, Höhe, Kurvenradien etc.)?&lt;br /&gt;
* Gibt es relevante Baustellen, die z.B. Zu- oder Abfahrten behindern? Dieser Punkt sollte unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn erneut mit der Polizei, der Feuerwehr sowie der Verkehrsbehörde angesprochen werden, um den aktuellen Status abzuklären.&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sollten der Sanitätsdienst sowie der öffentliche Rettungsdienst über eine redundante Einsatzleitung (z.B. Einsatzleitwagen 2 oder 3) verfügen, die mit Notstromaggregaten, Festnetztelefonen etc. ausgestattet ist, um autark arbeiten zu können. Mögliche Standorte dieser Einsatzleitungen können bereits vor der Veranstaltung geplant werden, um die im Eintrittsfall entstehende „Chaosphase“ zeitlich verkürzen zu können. Dies kann im Einsatzkonzept beispielsweise unter „Redundanz bei Ausfall von wichtiger Infrastruktur“ erfasst und um die die eigene Handlungsfähigkeit einschränkende Ausfälle ergänzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Durchführungsphase==&lt;br /&gt;
Während der Durchführungsphase ist grundsätzlich der Veranstalter für die Gewährleistung der Zusammenarbeit seiner Dienstleister (Sicherheits-/Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache (sofern vorhanden) und Sanitätsdienst) mit den Behörden (Polizei, Feuerwehr und öffentlicher Rettungsdienst) verantwortlich. Der gegenseitige persönliche Kontakt der handlungsrelevanten Akteure, insbesondere der Vertreter der Gefahrenabwehrbehörden, ist förderlich und kann durch den gegenseitigen Austausch von Verbindungsbeamten/-kräften in die jeweiligen Einsatzleitungen unterstützt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Erreichbarkeit des Sanitätsdienstes für die weiteren Sicherheitsakteure muss bei Notfällen jederzeit über Funk, Festnetzanschluss oder die Platzierung an einem festgelegten Standort sichergestellt sein. Die Erreichbarkeit für die Rettungsleitstelle kann auch über Funkmeldeempfänger sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Beginn der Einsatzbereitschaft des Sanitätsdienstes ist dies der Leitstelle über Telefon oder Funk mitzuteilen. Hierbei ist namentlich der Leiter des Sanitätsdienstes, die Stärke des Sanitätsdienstes und die gesicherte Erreichbarkeit über Funk, Funkmeldeempfänger oder Festnetzanschluss mitzuteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Notfallmeldungen (Rettungsdiensteinsätze, Feuermeldung, technische Hilfeleistung) sind sofort und unmittelbar an die Rettungsleitstelle über Notruf 112 oder BOS-Funk weiterzuleiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für den Sanitätsdienst verantwortliche Person (Einsatzleiter) ist angehalten, umgehend den Veranstalter, die Genehmigungsbehörde und die Rettungsleitstelle zu verständigen, wenn nach eigener Einschätzung die Sanitätsdienstkräfte nicht ausreichend sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenfalls ist in diesem Fall, wie auch bei herausragenden sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignissen (insbesondere MANV) die ein unmittelbares koordiniertes Handeln erfordern, unmittelbar und anlassbezogen eine gemeinsame Lagebesprechung des Koordinierungskreises durch den Einsatzleiter einzuberufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sollte im Sinne des akteursübergreifenden Informationsmanagements der Einsatzleiter des Sanitätsdienstes Informationen zu sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignissen im Rahmen von gemeinsamen Lagebesprechungen bzw. innerhalb der gewählten Gremienstrukturen (Sicherheits-, Koordinierungskreis, Krisenstab) an die relevanten Akteure kommunizieren. Hierbei kann er durch einen Vertreter des Rettungsdienstes unterstützt werden, der den aktuellen Status des öffentlichen Rettungsdienstes erläutert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Versorgungen von Patienten sind zu dokumentieren und relevante Informationen zur Erstellung eines Lagebildes hinsichtlich der sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignisse (auf bzw. in direktem Umfeld der Veranstaltung) sind auf Verlangen der zuständigen Behörde jederzeit vorzulegen. Insbesondere gilt dies für die&lt;br /&gt;
* Anzahl der sanitäts- und rettungsdienstlichen Einsätze&lt;br /&gt;
* Anzahl der medizinisch-ärztlichen Versorgungen&lt;br /&gt;
* Arten der Vor-Ort-Versorgungen auf dem Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
* Anzahl von Patiententransporten in Krankenhäuser&lt;br /&gt;
* Anzahl von Arzt begleiteten Patiententransporten in Krankenhäuser&lt;br /&gt;
Die Dokumentation über die Gesamtversorgungen und ein Erfahrungsbericht sollten erstellt werden und sind auf Verlangen der Genehmigungsbehörde innerhalb von drei Tagen nach der Veranstaltung vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Großschadensfall===&lt;br /&gt;
Im Großschadensfall (ein Ereignis das die Möglichkeiten der Grund-/Regelvorhaltung übersteigt), der in der Regel mit einem MANV einhergeht bzw. massive Auswirkungen auf die Veranstaltungsdurchführung hat, sollte über die Gefahrenabwehrbehörden eine Pressebetreuung analog veranstaltungsunabhängiger Schadensfälle sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Koordinierungskreis ist für die Information der nichtbetroffenen Veranstaltungsteilnehmer und die daraus resultierenden Maßnahmen verantwortlich.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Einbindung der Polizei, insbesondere im Großschadensfall===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Polizei trägt hinsichtlich der Ereignisbewältigung im Kontext von sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignissen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bzw. gesetzlichen Aufgabenzuweisungen grundsätzlich mit folgenden Maßnahmen zur kooperativen Ereignisbewältigung bei: &lt;br /&gt;
* Gefahrenabwehr hinsichtlich der evtl. Wahrnehmung von Eilzuständigkeiten (z.B. Versorgung/Betreuung von Verletzten) &lt;br /&gt;
* Absperrung des Ereignisortes&lt;br /&gt;
* Verkehrsregelung&lt;br /&gt;
* Freimachen und Freihalten von Zufahrts- und Rettungswegen für Einsatzfahrzeuge&lt;br /&gt;
* Gewährleistung des ungehinderten Einsatzes der Kräfte, Fahrzeuge und Mittel der Fachdienste&lt;br /&gt;
* Strafverfolgung (Ermittlung von Unfall- und Todesursachen, Identitätsfeststellungen etc.)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale&amp;diff=4104</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere Gefahrenpotentiale</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale&amp;diff=4104"/>
		<updated>2015-06-01T08:09:53Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* brennbare Flüssigkeiten und Gase */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Besondere Gefahrenpotentiale}}&lt;br /&gt;
==Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte==&lt;br /&gt;
Auswirkungen von Veranstaltungen betreffen immer auch [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere Gefahrenpotentiale/Unbeteiligte Dritte|Unbeteiligte Dritte]] - dies können Anwohner des Veranstaltungsgeländes genauso sein wie Passanten oder Nutzer des Öffentlichen Verkehrs sowie öffentlicher Straßen, die durch die Veranstaltung in besonderem Maße beansprucht werden. Das Thema &amp;quot;Beeinflussung der Natur und der Umwelt&amp;quot; durch Veranstaltungen, welches ebenfalls zur Verweigerung einer Genehmigung bzw. Absage führen kann, wird in einem eigenen Kapitel [[Umweltschutz]] behandelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gewaltpotentiale==&lt;br /&gt;
Einleitungstext für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere Gefahrenpotentiale/Gewaltpotentiale|Gewaltpotentiale]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Pyrotechnik==&lt;br /&gt;
Feuerwerk und pyrotechnische Effekte sind bei vielen Veranstaltungen ein Höhepunkt des Unterhaltungsprogramms und erfreuen sich großer Beliebtheit bei den Besuchern. [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere Gefahrenpotentiale/Pyrotechnik|Pyrotechnik]] birgt allerdings große Gefahren sowohl für Menschen, wie auch Sachwerte. Die Verwendung ist daher im Sprengstoffgesetz geregelt und erfordert vom Veranstalter eine hohe Sorgfaltspflicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Brennbare Flüssigkeiten und Gase==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere Gefahrenpotentiale/brennbare Flüssigkeiten und Gase|Brennbare Flüssigkeiten und Gase]] werden auf Veranstaltungen für die Speisenzubereitung oder bei der Nutzung von Fahrzeugen verwendet. Die Gefährdungspotentiale sind dabei zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Fahrgeschäfte mit großen Höhen==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere Gefahrenpotentiale/Fahrgeschäfte mit großen Höhen|Fahrgeschäfte mit großen Höhen]] sind mittlerweile nicht nur auf Volksfesten, sondern vielen weiteren Veranstaltungen zu finden. Wie alle Maschinen können Fahrgeschäfte jedoch einen Defekt haben oder es kann zu einem Unfall kommen. Insbesondere bei Karussels, die die Besucher bei einem Defekt oder Unfall aufgrund der Höhe nicht eigenständig verlassen können, sind Planungen zur Rettung der Personen notwendig.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Sanit%C3%A4tsdienst&amp;diff=4102</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/BOS/Einsatzplanung Sanitätsdienst</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Sanit%C3%A4tsdienst&amp;diff=4102"/>
		<updated>2015-06-01T08:06:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Planungsphase/Umsetzungsphase */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Weitergehende Einsatzplanung Sanitäts- und Rettungsdienst}}&lt;br /&gt;
''Stand: 01.06.2015''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Carsten Laube, Philip Kuschewski, Doris Dobranic (Deutsche Hochschule der Polizei), Johannes Thomann, Dennis Vosteen (Feuerwehr München)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsphase/Umsetzungsphase==&lt;br /&gt;
Im Zuge der Planung für sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse sind insbesondere die folgenden Punkte zu klären:&lt;br /&gt;
* Welcher Umfang einer sanitäts- und rettungsdienstlichen Versorgung inkl. der Qualifikation und Ausstattung der Einsatzkräfte ist notwendig? Dies geschieht in der Regel über Auflagen der Genehmigungsbehörde oder eine Gefahrenanalyse des Dienstleisters bzw. der Fachbehörde&lt;br /&gt;
* Ist eine räumliche Neuverteilung von Einsatzkräften und -fahrzeugen während der Veranstaltungsdauer notwendig?&lt;br /&gt;
* Wie sollte die räumliche Verteilung der Kräfte des Sanitätsdienstes auf dem Veranstaltungsgelände sein, um ein schnelles Eingreifen zu ermöglichen?&lt;br /&gt;
* In welcher(n) Räumlichkeit(en) soll der Sanitätsdienst untergebracht werden?&amp;lt;br /&amp;gt;Wichtige Voraussetzungen sind z.B. &lt;br /&gt;
** ausreichende Größe der Räumlichkeit&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Sicherheitskreis bzw. zum Koordinierungskreis&lt;br /&gt;
** sehr gute An- und Abfahrtmöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge (auch Großfahrzeuge)&lt;br /&gt;
** Flächen für besondere Einsatzerfordernisse (Lufttransport, Aufstellen eines Behandlungsplatzes im Falle eines Massenanfalls von Verletzten, gleichzeitige Anfahrt mehrerer Fahrzeuge im Ereignisfall)&lt;br /&gt;
* Welche Maßnahmen sind durch den Sanitäts- und ggf. Rettungsdienst  hinsichtlich des möglichen Wechsels der Betriebsarten konkret vorzunehmen? Wie bereiten die Dienste sich auf abstimmungsbedürftige Ereignisse bzw. Schadensfälle vor (z.B. Bereitstellungen von Fahrzeugen und Einsatzkräften, zeitliches Zurückstellen von zeitunkritischen Aufgaben (Krankentransporte, Streifengänge etc.) um Kräfte ohne Verzögerung einsetzen zu können. &lt;br /&gt;
* Im Vorfeld sollte die Zusammenarbeit zwischen dem Dienstleister (Sanitätsdienst) und der Behörde (öffentlicher Rettungsdienst) abgestimmt werden. Die Klärung und Festlegung der Zusammenarbeit soll in einer Arbeitsanweisung (o.ä.) des Trägers des Rettungsdienstes definiert werden. Zusätzlich gilt dies für die Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften von Polizei sowie Sicherheits- und Ordnungsdienst.&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Anfahrtswegen und Rettungsgassen für den Sanitäts- und Rettungsdienst:&lt;br /&gt;
** Beschilderung der Gassen auf dem Veranstaltungsgelände sowie Nebenplätzen (z.B. Campingplätze) mit Straßennamen zur Orientierung von Rettungskräften etc.&lt;br /&gt;
** Beschilderung und Nummerierung von Fluchtwegen zur besseren Orientierung bei Hilfeersuchen bzw. Anfahrt auf das Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
** Vorbereitung von Übersichtsplänen des Geländes z.B. in Form von Rasterkarten (Geländebezeichnung)&lt;br /&gt;
** Entwicklung eines Konzeptes für den Ausbau und die Beleuchtung von Rettungswegen&lt;br /&gt;
* Planung der Anfahrtswege zu vorgeplanten Bereitstellungsräumen für den Ereignisfall:&lt;br /&gt;
** Es ist darauf zu achten, dass Anfahrtswege nicht mit Fluchtwegen kollidieren bzw. kreuzen.&lt;br /&gt;
** Zur sicheren Orientierung sollten die GPS-Koordinaten der Bereitstellungsräume bei den Planungen hinterlegt werden&lt;br /&gt;
* Die Planungen sind den relevanten Kräften (z.B. des Katastrophenschutzes) im Vorfeld der Veranstaltung zur Kenntnis zu geben.&lt;br /&gt;
* Abstimmung der Planungen mit weiteren Konzepten, z.B. dem Verkehrskonzept (Regelung von Straßensperrungen und Einrichtung von Parkverbotszonen mit dem Zusatz &amp;quot;Rettungsweg&amp;quot; durch die Verkehrsbehörde zur Nutzung der relevanten Straßen als Anfahrtswege; Besucherströme sollten im Ereignisfall zusätzlich über das Sperrkonzept umgeleitet werden). Dies sollte in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde oder sofern vorhanden dem Einheitlichen Ansprechpartner geschehen.&lt;br /&gt;
* Einbindung der umliegenden Krankenhäuser zur Verteilung der Patienten sowie, in Rücksprache mit den Krankenhäusern und der Katastrophenschutzbehörde, Festlegung von Maßnahmen für einen Massenanfall von Verletzten (MANV).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Bewältigung von sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignisse können sich eine Reihe von Schnittstellen zwischen den am Veranstaltungsmanagement beteiligten Akteuren ergeben; so obliegt der Polizei beispielsweise die Aufgabe der Freihaltung von Not- und Rettungswegen; hier sollten entsprechende Absprachen (Wegführung, Absperrpunkte etc.) im Vorfeld verbindlich geklärt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Fachbehörde'''&lt;br /&gt;
Im Sinne des Schnittstellenmanagements bei sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignissen sollten akteursübergreifend im Vorfeld insbesondere folgende Prüffragen durch die zuständige Fachbehörde geklärt werden:&lt;br /&gt;
* Welcher Sanitätsdienstanbieter wird mit der Durchführung beauftragt? &lt;br /&gt;
* Mit welcher Stärke muss der Sanitätsdienst vor Ort sein? &lt;br /&gt;
* Welche Möglichkeiten der medizinischen Versorgung hat er; müssen ggf. zusätzliche Ressourcen für die Notfallrettung und den Krankentransport („Vorhalteerhöhung“) am Veranstaltungsort vorgesehen werden? &lt;br /&gt;
* Wo wird der Sanitätsdienst auf dem Veranstaltungsgelände lokalisiert sein?  Sind diese Sanitätsdienststandorte deutlich gekennzeichnet?&lt;br /&gt;
* Wie lange brauchen Sanitätskräfte um am Einsatzort zu sein („Hilfsfrist“)?&lt;br /&gt;
* Welche Übergabepunkte vom Sanitäts- zum Rettungsdienst sind geplant?&lt;br /&gt;
* Können Fahrzeuge des Rettungsdienstes sämtliche Orte des Veranstaltungsgeländes erreichen? Wie wird andernfalls der Patiententransport zum Fahrzeug sichergestellt?&lt;br /&gt;
* Wie sind Rettungswege zu gestalten und freizuhalten?&lt;br /&gt;
* Wo sind Sperrmaßnahmen zu veranlassen (Verkehrsbehörde)?&lt;br /&gt;
* Sind die Zufahrtswege zum Veranstaltungsgelände für Großfahrzeuge (LKW, je nach Ausstattung des Rettungsdienstes ggf. zusätzlich mit Aufliegern) befahrbar (Breite, Höhe, Kurvenradien etc.)?&lt;br /&gt;
* Gibt es relevante Baustellen, die z.B. Zu- oder Abfahrten behindern? Dieser Punkt sollte unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn erneut mit der Polizei, der Feuerwehr sowie der Verkehrsbehörde angesprochen werden, um den aktuellen Status abzuklären.&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sollten der Sanitätsdienst sowie der öffentliche Rettungsdienst über eine redundante Einsatzleitung (z.B. Einsatzleitwagen 2 oder 3) verfügen, die mit Notstromaggregaten, Festnetztelefonen etc. ausgestattet ist, um autark arbeiten zu können. Mögliche Standorte dieser Einsatzleitungen können bereits vor der Veranstaltung geplant werden, um die im Eintrittsfall entstehende „Chaosphase“ zeitlich verkürzen zu können. Dies kann im Einsatzkonzept beispielsweise unter „Redundanz bei Ausfall von wichtiger Infrastruktur“ erfasst und um die die eigene Handlungsfähigkeit einschränkende Ausfälle ergänzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Durchführungsphase==&lt;br /&gt;
Während der Durchführungsphase ist grundsätzlich der Veranstalter für die Gewährleistung der Zusammenarbeit seiner Dienstleister (Sicherheits-/Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache (sofern vorhanden) und Sanitätsdienst) mit den Behörden (Polizei, Feuerwehr und öffentlicher Rettungsdienst) verantwortlich. Der gegenseitige persönliche Kontakt der handlungsrelevanten Akteure, insbesondere der Vertreter der Gefahrenabwehrbehörden, ist förderlich und kann durch den gegenseitigen Austausch von Verbindungsbeamten/-kräften in die jeweiligen Einsatzleitungen unterstützt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Erreichbarkeit des Sanitätsdienstes für die weiteren Sicherheitsakteure muss bei Notfällen jederzeit über Funk, Festnetzanschluss oder die Platzierung an einem festgelegten Standort sichergestellt sein. Die Erreichbarkeit für die Rettungsleitstelle kann auch über Funkmeldeempfänger sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Beginn der Einsatzbereitschaft des Sanitätsdienstes ist dies der Leitstelle über Telefon oder Funk mitzuteilen. Hierbei ist namentlich der Leiter des Sanitätsdienstes, die Stärke des Sanitätsdienstes und die gesicherte Erreichbarkeit über Funk, Funkmeldeempfänger oder Festnetzanschluss mitzuteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Notfallmeldungen (Rettungsdiensteinsätze, Feuermeldung, technische Hilfeleistung) sind sofort und unmittelbar an die Rettungsleitstelle über Notruf 112 oder BOS-Funk weiterzuleiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für den Sanitätsdienst verantwortliche Person (Einsatzleiter) ist angehalten, umgehend den Veranstalter, die Genehmigungsbehörde und die Rettungsleitstelle zu verständigen, wenn nach eigener Einschätzung die Sanitätsdienstkräfte nicht ausreichend sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenfalls ist in diesem Fall, wie auch bei herausragenden sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignissen (insbesondere MANV) die ein unmittelbares koordiniertes Handeln erfordern, unmittelbar und anlassbezogen eine gemeinsame Lagebesprechung des Koordinierungskreises durch den Einsatzleiter einzuberufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sollte im Sinne des akteursübergreifenden Informationsmanagements der Einsatzleiter des Sanitätsdienstes Informationen zu sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignissen im Rahmen von gemeinsamen Lagebesprechungen bzw. innerhalb der gewählten Gremienstrukturen (Sicherheits-, Koordinierungskreis, Krisenstab) an die relevanten Akteure kommunizieren. Hierbei kann er durch einen Vertreter des Rettungsdienstes unterstützt werden, der den aktuellen Status des öffentlichen Rettungsdienstes erläutert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Versorgungen von Patienten sind zu dokumentieren und relevante Informationen zur Erstellung eines Lagebildes hinsichtlich der sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignisse (auf bzw. in direktem Umfeld der Veranstaltung) sind auf Verlangen der zuständigen Behörde jederzeit vorzulegen. Insbesondere gilt dies für die&lt;br /&gt;
* Anzahl der sanitäts- und rettungsdienstlichen Einsätze&lt;br /&gt;
* Anzahl der medizinisch-ärztlichen Versorgungen&lt;br /&gt;
* Arten der Vor-Ort-Versorgungen auf dem Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
* Anzahl von Patiententransporten in Krankenhäuser&lt;br /&gt;
* Anzahl von Arzt begleiteten Patiententransporten in Krankenhäuser&lt;br /&gt;
Die Dokumentation über die Gesamtversorgungen und ein Erfahrungsbericht sollten erstellt werden und sind auf Verlangen der Genehmigungsbehörde innerhalb von drei Tagen nach der Veranstaltung vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Großschadensfall===&lt;br /&gt;
Im Großschadensfall, der in der Regel mit einem MANV einhergeht bzw. massive Auswirkungen auf die Veranstaltungsdurchführung hat, sollte über die Gefahrenabwehrbehörden eine Pressebetreuung analog veranstaltungsunabhängiger Schadensfälle sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Koordinierungskreis ist für die Information der nichtbetroffenen Veranstaltungsteilnehmer und die daraus resultierenden Maßnahmen verantwortlich.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Einbindung der Polizei, insbesondere im Großschadensfall===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Polizei trägt hinsichtlich der Ereignisbewältigung im Kontext von sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignissen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bzw. gesetzlichen Aufgabenzuweisungen grundsätzlich mit folgenden Maßnahmen zur kooperativen Ereignisbewältigung bei: &lt;br /&gt;
* Gefahrenabwehr hinsichtlich der evtl. Wahrnehmung von Eilzuständigkeiten (z.B. Versorgung/Betreuung von Verletzten) &lt;br /&gt;
* Absperrung des Ereignisortes&lt;br /&gt;
* Verkehrsregelung&lt;br /&gt;
* Freimachen und Freihalten von Zufahrts- und Rettungswegen für Einsatzfahrzeuge&lt;br /&gt;
* Gewährleistung des ungehinderten Einsatzes der Kräfte, Fahrzeuge und Mittel der Fachdienste&lt;br /&gt;
* Strafverfolgung (Ermittlung von Unfall- und Todesursachen, Identitätsfeststellungen etc.)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Brandschutzdienststelle&amp;diff=4101</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/BOS/Einsatzplanung Brandschutzdienststelle</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Brandschutzdienststelle&amp;diff=4101"/>
		<updated>2015-06-01T08:03:48Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Grundsätzlich */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Einsatzplanung der Brandschutzdienststelle}}&lt;br /&gt;
''Stand: 01.06.2015''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Carsten Laube, Philip Kuschewski, Doris Dobranic (Deutsche Hochschule der Polizei), Johannes Thomann, Dennis Vosteen (Feuerwehr München)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundsätzlich==&lt;br /&gt;
Bei Großveranstaltungen kann zur Sicherstellung des Brandschutzes durch die zuständige Fachbehörde – in der Regel ist dies die Brandschutzdienstelle der kreisfreien Stadt oder des Landkreises – eine Brandsicherheitswache gefordert werden oder ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend einzurichten. Diese Brandsicherheitswache wird in der Regel durch die örtlich zuständige Feuerwehr gestellt. Die Kosten sind durch den Veranstalter gemäß der zutreffenden Gebührenordnung/-satzung zu bezahlen.&lt;br /&gt;
Unabhängig davon ist die Veranstaltung durch die Fachbehörde hinsichtlich des Vorbeugenden Brandschutzes zu bearbeiten, um eine qualifizierte Risiko- und Gefährdungsbeurteilung abzugeben, den Veranstalter zu beraten, die notwendigen Maßnahmen festzulegen und deren Umsetzung in der  Umsetzungs- und Durchführungsphase zu kontrollieren.&lt;br /&gt;
Die Brandschutzdienststelle muss bei der Einbindung der örtlichen Feuerwehr berücksichtigen, dass durch ein Brand- oder Hilfeleistungsereignis in Stadt oder Gemeinde, weder der Veranstaltungsschutz noch der Grundschutz nicht unzulässig beeinträchtigt werden darf.  Gegebenenfalls sollten daher  umliegende Feuerwehren in die Einsatzplanung mit einbezogen werden, um nachrückende Einheiten stellen zu können. Hier sind die Möglichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsphase/Umsetzungsphase==&lt;br /&gt;
Im Zuge der Planung für den Brandschutz betreffende Ereignisse  sind insbesondere die folgenden Punkte zu klären und mit den zuständigen Akteuren abzustimmen bzw. als behördliche Auflage zu stellen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorbeugender Brandschutz===&lt;br /&gt;
* sofern vorhanden: Abnahme von Pyrotechnik unter Anwesenheit einer durch den Veranstalter beauftragten verantwortlichen Person gemäß §19 SprengG („verantwortlicher Pyrotechniker“)&lt;br /&gt;
* ggf. Einweisung der eingesetzten Kräfte der Brandsicherheitswache in Bezug auf veranstaltungsbezogene Besonderheiten&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Anfahrtswegen und Rettungsgassen für die Feuerwehr:&lt;br /&gt;
** Beschilderung entsprechender Wege auf dem Veranstaltungsgelände und den Campingplätzen z.B. mit Straßennamen zur Orientierung der Kräfte&lt;br /&gt;
** Vorbereitung von Übersichtsplänen des Geländes z.B. in Form von Rasterkarten (Geländebezeichnung)&lt;br /&gt;
** Entwicklung eines Konzeptes für den Ausbau (z.B. ausreichende Wegbreite und Wegbefestigung) und die Beleuchtung von Anfahrtswegen der Feuerwehr&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Bereitstellungsräumen für den Ereignisfall&lt;br /&gt;
* Planung der Anfahrtswege zu den Bereitstellungsräumen für den Ereignisfall:&lt;br /&gt;
** es ist darauf zu achten, dass sich Anfahrtswege nicht mit Fluchtwegen überlagern bzw. diese kreuzen&lt;br /&gt;
** zur sicheren Orientierung sollten die GPS-Koordinaten der Bereitstellungsräume bei den Planungen hinterlegt werden&lt;br /&gt;
** Die Planungen sind den relevanten Kräften im Vorfeld der Veranstaltung zur Kenntnis zu geben und ggf. durch Übungen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
* Abstimmung der Planungen mit weiteren Konzepten, z.B. dem Verkehrskonzept (Regelung von Straßensperrungen und Einrichtung von Parkverbotszonen mit dem Zusatz &amp;quot;Rettungsweg&amp;quot; durch die Verkehrsbehörde zur Nutzung der relevanten Straßen als Anfahrtswege; Besucherströme sollten im Ereignisfall zusätzlich über das Sperrkonzept umgeleitet werden) oder Bereitstellungsräumen anderer Gefahrenabwehrbehörden&lt;br /&gt;
* Rücksprache mit dem Veranstalter zur Besucherinformation über brandschutzrelevante Themen. Es können beispielsweise folgende Inhalte über die Homepage der Veranstaltung, Flyer, Plakate etc. transportiert werden:&lt;br /&gt;
** Präventionshinweise hinsichtlich möglicher Brandgefahren (z.B. Sicherheitshinweise beim Grillen, Rauchen etc.)&lt;br /&gt;
** Verhaltenshinweise für den Brandfall &lt;br /&gt;
** Schutz vor wetterbedingten Einflüssen (wetterbedingte Störungen), z.B. (Wald-)Brände in Folge von Hitze/Blitzschlag&lt;br /&gt;
* Im Rahmen der Bewältigung brandschutzrelevanter Ereignisse können sich eine Reihe von Schnittstellen zwischen den am Veranstaltungsmanagement beteiligten Akteuren ergeben; so obliegt der Polizei beispielsweise die Aufgabe der Freihaltung von Anfahrtswegen; hier sollten entsprechende Absprachen (Wegführung, Absperrpunkte etc.) im Vorfeld verbindlich geklärt werden.&lt;br /&gt;
* Festlegen einer entscheidungsbefugten Person, in der Regel ist dies der Veranstalter oder Veranstaltungsleiter,  für einen möglichen Veranstaltungs(teil)abbruch  (-&amp;gt; Konfliktlösungsmechanismen)&lt;br /&gt;
* Festlegen von Entscheidungskriterien für einen brandbedingten Veranstaltungsabbruch (z.B. Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windstärke, die das Feuer anfacht, Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windrichtung, in die sich eine Rauchwolke bewegt)&lt;br /&gt;
* Im Sinne des Schnittstellenmanagements bei brandschutzrelevanten Ereignissen sollten akteursübergreifend im Vorfeld insbesondere folgende Prüffragen geklärt werden:&lt;br /&gt;
** Wie lange brauchen die Einsatzkräfte der Feuerwehr, bis sie an möglichen Ereignisorten eingetroffen sind?&lt;br /&gt;
** Wie zeitnah können ggf. überörtliche Kräfte mögliche Ereignisorte erreichen?&lt;br /&gt;
** Wie sind Anfahrtswege zu gestalten und freizuhalten?&lt;br /&gt;
** Wo sind Sperrmaßnahmen durchzuführen?&lt;br /&gt;
** Sind die Zufahrtswege zum Veranstaltungsgelände breit genug und ausreichend befestigt?&lt;br /&gt;
** Gibt es relevante Baustellen, die z.B. Zu- oder Abwegungen behindern?&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sollte die  Brandsicherheitswache sowie die Feuerwehr über eine redundante Einsatzleitung (z.B. Einsatzleitwagen 2 oder 3) verfügen, die mit Notstromaggregaten, Festnetztelefonen etc. ausgestattet ist, um autark arbeiten zu können. Mögliche Standorte dieser Einsatzleitungen können bereits vor der Veranstaltung geplant und abgestimmt werden, um die im Eintrittsfall entstehende „Chaosphase“ zeitlich verkürzen zu können. Dies kann im Einsatzkonzept beispielsweise unter „Redundanz bei Ausfall von wichtiger Infrastruktur“ erfasst und um die die eigene Handlungsfähigkeit einschränkende Ausfälle ergänzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abwehrender Brandschutz===&lt;br /&gt;
* Welcher Umfang einer Brandschutzvorsorge inkl. der Qualifikation und Ausstattung der Einsatzkräfte ist notwendig? Dies geschieht in der Regel über Auflagen der Genehmigungsbehörde oder eine Gefahrenanalyse der Fachbehörde.&lt;br /&gt;
* Ist eine räumliche Neuverteilung von Einsatzkräften und -fahrzeugen der Gefahrenabwehr während der Veranstaltungsdauer notwendig, um den abwehrenden Brandschutz (Grundschutz) sicherzustellen? Dies ist Aufgabe der Brandschutzdienststelle. &lt;br /&gt;
* Wie sollte die Verteilung der Kräfte der Brandsicherheitswache auf dem Veranstaltungsgelände erfolgen, damit möglichst kurze Hilfsfristen umgesetzt werden können?&lt;br /&gt;
* In welcher(n) Räumlichkeit(en) soll die Brandsicherheitswache untergebracht werden? Wichtige Voraussetzungen sind z.B. &lt;br /&gt;
** ausreichende Größe der Räumlichkeit&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Sicherheitskreis bzw. zum Koordinierungskreis&lt;br /&gt;
** sehr gute An- und Abfahrtmöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge (vor allem von LKW)&lt;br /&gt;
* Flächen für besondere Einsatzerfordernisse (z.B. Aufstellen einer Drehleiter oder einer Hubrettungsbühne)&lt;br /&gt;
* Welche Maßnahmen sind durch die Brandsicherheitswache bzw. die örtlich zuständige Feuerwehr hinsichtlich des möglichen Wechsels der Betriebsarten konkret vorzunehmen? Wie bereiten die Kräfte sich auf abstimmungsbedürftige Ereignisse bzw. Schadensfälle vor (z.B. Bereitstellungen von Fahrzeugen und Einsatzkräften, zeitliches Zurückstellen von zeitunkritischen Aufgaben (Streifengänge, Fahrbahn reinigen etc.) um Kräfte ohne Verzögerung einsetzen zu können.&lt;br /&gt;
* Sind örtlich zuständige Feuerwehr und Brandsicherheitswache nicht identisch, sollte im Vorfeld die Zusammenarbeit zwischen der Brandsicherheitswache und der Brandschutzdienststelle unter Einbeziehung der örtlich zuständigen Feuerwehr abgestimmt werden. Zusätzlich gilt dies für die Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften von Polizei, Rettungsdienst, Sanitätsdienst, Sicherheits- und Ordnungsdienst sowie der Katastrophenschutzbehörde.&lt;br /&gt;
* Sollte sich der Dienstleister der Brandsicherheitswache von der örtlich zuständigen Feuerwehr unterscheiden, sind Einsatzkonzepte und -gerät auf Kompatibilität zu prüfen bzw. durch den Dienstleister an die örtlichen Vorgaben anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einbindung der Polizei bei Brandereignissen und Technischen Hilfeleistungen==&lt;br /&gt;
Die Polizei trägt bei der Ereignisbewältigung im Kontext von brandschutzrelevanten Ereignissen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten / gesetzlichen Aufgabenzuweisungen grundsätzlich mit folgenden Maßnahmen zur kooperativen Ereignisbewältigung bei: &lt;br /&gt;
* Absperrung des Ereignisortes&lt;br /&gt;
* Verkehrsregelung&lt;br /&gt;
* Freimachen und Freihalten von Zufahrtswegen für Einsatzfahrzeuge&lt;br /&gt;
* Gewährleistung des ungehinderten Einsatzes der Kräfte, Fahrzeuge und Mittel der Fachdienste&lt;br /&gt;
* Strafverfolgung (Ermittlung von Brandursachen, Identitätsfeststellungen etc.)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Brandschutzdienststelle&amp;diff=4100</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/BOS/Einsatzplanung Brandschutzdienststelle</title>
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		<updated>2015-06-01T08:02:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Grundsätzlich */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Einsatzplanung der Brandschutzdienststelle}}&lt;br /&gt;
''Stand: 01.06.2015''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Carsten Laube, Philip Kuschewski, Doris Dobranic (Deutsche Hochschule der Polizei), Johannes Thomann, Dennis Vosteen (Feuerwehr München)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundsätzlich==&lt;br /&gt;
Bei Großveranstaltungen kann zur Sicherstellung des Brandschutzes durch die zuständige Fachbehörde – in der Regel ist dies die Brandschutzdienstelle der kreisfreien Stadt oder des Landkreises – eine Brandsicherheitswache gefordert werden oder ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend einzurichten. Diese Brandsicherheitswache wird in der Regel durch die örtlich zuständige Feuerwehr gestellt. Die Kosten sind durch den Veranstalter gemäß der zutreffenden Gebührenordnung/-satzung zu bezahlen.&lt;br /&gt;
Unabhängig davon ist die Veranstaltung durch die Fachbehörde hinsichtlich des Vorbeugenden Brandschutzes zu bearbeiten, um eine qualifizierte Risiko- und Gefährdungsbeurteilung abzugeben, den Veranstalter zu beraten, die notwendigen Maßnahmen festzulegen und deren Umsetzung in der  Umsetzungs- und Durchführungsphase zu kontrollieren.&lt;br /&gt;
Die Brandschutzdienststelle muss bei der Einbindung der örtlichen Feuerwehr berücksichtigen, dass durch ein Brand- oder Hilfeleistungsereignis in Stadt oder Gemeinde, weder der Veranstaltungsschutz noch der Grundschutz nicht unzulässig beeinträchtigt werden darf.  Gegebenenfalls sollten daher  umliegende Feuerwehren in die Einsatzplanung mit einbezogen werden, um nachrückende Einheiten stellen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsphase/Umsetzungsphase==&lt;br /&gt;
Im Zuge der Planung für den Brandschutz betreffende Ereignisse  sind insbesondere die folgenden Punkte zu klären und mit den zuständigen Akteuren abzustimmen bzw. als behördliche Auflage zu stellen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorbeugender Brandschutz===&lt;br /&gt;
* sofern vorhanden: Abnahme von Pyrotechnik unter Anwesenheit einer durch den Veranstalter beauftragten verantwortlichen Person gemäß §19 SprengG („verantwortlicher Pyrotechniker“)&lt;br /&gt;
* ggf. Einweisung der eingesetzten Kräfte der Brandsicherheitswache in Bezug auf veranstaltungsbezogene Besonderheiten&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Anfahrtswegen und Rettungsgassen für die Feuerwehr:&lt;br /&gt;
** Beschilderung entsprechender Wege auf dem Veranstaltungsgelände und den Campingplätzen z.B. mit Straßennamen zur Orientierung der Kräfte&lt;br /&gt;
** Vorbereitung von Übersichtsplänen des Geländes z.B. in Form von Rasterkarten (Geländebezeichnung)&lt;br /&gt;
** Entwicklung eines Konzeptes für den Ausbau (z.B. ausreichende Wegbreite und Wegbefestigung) und die Beleuchtung von Anfahrtswegen der Feuerwehr&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Bereitstellungsräumen für den Ereignisfall&lt;br /&gt;
* Planung der Anfahrtswege zu den Bereitstellungsräumen für den Ereignisfall:&lt;br /&gt;
** es ist darauf zu achten, dass sich Anfahrtswege nicht mit Fluchtwegen überlagern bzw. diese kreuzen&lt;br /&gt;
** zur sicheren Orientierung sollten die GPS-Koordinaten der Bereitstellungsräume bei den Planungen hinterlegt werden&lt;br /&gt;
** Die Planungen sind den relevanten Kräften im Vorfeld der Veranstaltung zur Kenntnis zu geben und ggf. durch Übungen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
* Abstimmung der Planungen mit weiteren Konzepten, z.B. dem Verkehrskonzept (Regelung von Straßensperrungen und Einrichtung von Parkverbotszonen mit dem Zusatz &amp;quot;Rettungsweg&amp;quot; durch die Verkehrsbehörde zur Nutzung der relevanten Straßen als Anfahrtswege; Besucherströme sollten im Ereignisfall zusätzlich über das Sperrkonzept umgeleitet werden) oder Bereitstellungsräumen anderer Gefahrenabwehrbehörden&lt;br /&gt;
* Rücksprache mit dem Veranstalter zur Besucherinformation über brandschutzrelevante Themen. Es können beispielsweise folgende Inhalte über die Homepage der Veranstaltung, Flyer, Plakate etc. transportiert werden:&lt;br /&gt;
** Präventionshinweise hinsichtlich möglicher Brandgefahren (z.B. Sicherheitshinweise beim Grillen, Rauchen etc.)&lt;br /&gt;
** Verhaltenshinweise für den Brandfall &lt;br /&gt;
** Schutz vor wetterbedingten Einflüssen (wetterbedingte Störungen), z.B. (Wald-)Brände in Folge von Hitze/Blitzschlag&lt;br /&gt;
* Im Rahmen der Bewältigung brandschutzrelevanter Ereignisse können sich eine Reihe von Schnittstellen zwischen den am Veranstaltungsmanagement beteiligten Akteuren ergeben; so obliegt der Polizei beispielsweise die Aufgabe der Freihaltung von Anfahrtswegen; hier sollten entsprechende Absprachen (Wegführung, Absperrpunkte etc.) im Vorfeld verbindlich geklärt werden.&lt;br /&gt;
* Festlegen einer entscheidungsbefugten Person, in der Regel ist dies der Veranstalter oder Veranstaltungsleiter,  für einen möglichen Veranstaltungs(teil)abbruch  (-&amp;gt; Konfliktlösungsmechanismen)&lt;br /&gt;
* Festlegen von Entscheidungskriterien für einen brandbedingten Veranstaltungsabbruch (z.B. Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windstärke, die das Feuer anfacht, Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windrichtung, in die sich eine Rauchwolke bewegt)&lt;br /&gt;
* Im Sinne des Schnittstellenmanagements bei brandschutzrelevanten Ereignissen sollten akteursübergreifend im Vorfeld insbesondere folgende Prüffragen geklärt werden:&lt;br /&gt;
** Wie lange brauchen die Einsatzkräfte der Feuerwehr, bis sie an möglichen Ereignisorten eingetroffen sind?&lt;br /&gt;
** Wie zeitnah können ggf. überörtliche Kräfte mögliche Ereignisorte erreichen?&lt;br /&gt;
** Wie sind Anfahrtswege zu gestalten und freizuhalten?&lt;br /&gt;
** Wo sind Sperrmaßnahmen durchzuführen?&lt;br /&gt;
** Sind die Zufahrtswege zum Veranstaltungsgelände breit genug und ausreichend befestigt?&lt;br /&gt;
** Gibt es relevante Baustellen, die z.B. Zu- oder Abwegungen behindern?&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sollte die  Brandsicherheitswache sowie die Feuerwehr über eine redundante Einsatzleitung (z.B. Einsatzleitwagen 2 oder 3) verfügen, die mit Notstromaggregaten, Festnetztelefonen etc. ausgestattet ist, um autark arbeiten zu können. Mögliche Standorte dieser Einsatzleitungen können bereits vor der Veranstaltung geplant und abgestimmt werden, um die im Eintrittsfall entstehende „Chaosphase“ zeitlich verkürzen zu können. Dies kann im Einsatzkonzept beispielsweise unter „Redundanz bei Ausfall von wichtiger Infrastruktur“ erfasst und um die die eigene Handlungsfähigkeit einschränkende Ausfälle ergänzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abwehrender Brandschutz===&lt;br /&gt;
* Welcher Umfang einer Brandschutzvorsorge inkl. der Qualifikation und Ausstattung der Einsatzkräfte ist notwendig? Dies geschieht in der Regel über Auflagen der Genehmigungsbehörde oder eine Gefahrenanalyse der Fachbehörde.&lt;br /&gt;
* Ist eine räumliche Neuverteilung von Einsatzkräften und -fahrzeugen der Gefahrenabwehr während der Veranstaltungsdauer notwendig, um den abwehrenden Brandschutz (Grundschutz) sicherzustellen? Dies ist Aufgabe der Brandschutzdienststelle. &lt;br /&gt;
* Wie sollte die Verteilung der Kräfte der Brandsicherheitswache auf dem Veranstaltungsgelände erfolgen, damit möglichst kurze Hilfsfristen umgesetzt werden können?&lt;br /&gt;
* In welcher(n) Räumlichkeit(en) soll die Brandsicherheitswache untergebracht werden? Wichtige Voraussetzungen sind z.B. &lt;br /&gt;
** ausreichende Größe der Räumlichkeit&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Sicherheitskreis bzw. zum Koordinierungskreis&lt;br /&gt;
** sehr gute An- und Abfahrtmöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge (vor allem von LKW)&lt;br /&gt;
* Flächen für besondere Einsatzerfordernisse (z.B. Aufstellen einer Drehleiter oder einer Hubrettungsbühne)&lt;br /&gt;
* Welche Maßnahmen sind durch die Brandsicherheitswache bzw. die örtlich zuständige Feuerwehr hinsichtlich des möglichen Wechsels der Betriebsarten konkret vorzunehmen? Wie bereiten die Kräfte sich auf abstimmungsbedürftige Ereignisse bzw. Schadensfälle vor (z.B. Bereitstellungen von Fahrzeugen und Einsatzkräften, zeitliches Zurückstellen von zeitunkritischen Aufgaben (Streifengänge, Fahrbahn reinigen etc.) um Kräfte ohne Verzögerung einsetzen zu können.&lt;br /&gt;
* Sind örtlich zuständige Feuerwehr und Brandsicherheitswache nicht identisch, sollte im Vorfeld die Zusammenarbeit zwischen der Brandsicherheitswache und der Brandschutzdienststelle unter Einbeziehung der örtlich zuständigen Feuerwehr abgestimmt werden. Zusätzlich gilt dies für die Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften von Polizei, Rettungsdienst, Sanitätsdienst, Sicherheits- und Ordnungsdienst sowie der Katastrophenschutzbehörde.&lt;br /&gt;
* Sollte sich der Dienstleister der Brandsicherheitswache von der örtlich zuständigen Feuerwehr unterscheiden, sind Einsatzkonzepte und -gerät auf Kompatibilität zu prüfen bzw. durch den Dienstleister an die örtlichen Vorgaben anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einbindung der Polizei bei Brandereignissen und Technischen Hilfeleistungen==&lt;br /&gt;
Die Polizei trägt bei der Ereignisbewältigung im Kontext von brandschutzrelevanten Ereignissen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten / gesetzlichen Aufgabenzuweisungen grundsätzlich mit folgenden Maßnahmen zur kooperativen Ereignisbewältigung bei: &lt;br /&gt;
* Absperrung des Ereignisortes&lt;br /&gt;
* Verkehrsregelung&lt;br /&gt;
* Freimachen und Freihalten von Zufahrtswegen für Einsatzfahrzeuge&lt;br /&gt;
* Gewährleistung des ungehinderten Einsatzes der Kräfte, Fahrzeuge und Mittel der Fachdienste&lt;br /&gt;
* Strafverfolgung (Ermittlung von Brandursachen, Identitätsfeststellungen etc.)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Sanit%C3%A4tsdienst&amp;diff=4097</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/BOS/Einsatzplanung Sanitätsdienst</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Sanit%C3%A4tsdienst&amp;diff=4097"/>
		<updated>2015-06-01T07:57:12Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Weitergehende Einsatzplanung Sanitäts- und Rettungsdienst}}&lt;br /&gt;
''Stand: 01.06.2015''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Carsten Laube, Philip Kuschewski, Doris Dobranic (Deutsche Hochschule der Polizei), Johannes Thomann, Dennis Vosteen (Feuerwehr München)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsphase/Umsetzungsphase==&lt;br /&gt;
Im Zuge der Planung für sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse sind insbesondere die folgenden Punkte zu klären:&lt;br /&gt;
* Welcher Umfang einer sanitäts- und rettungsdienstlichen Versorgung inkl. der Qualifikation und Ausstattung der Einsatzkräfte ist notwendig? Dies geschieht in der Regel über Auflagen der Genehmigungsbehörde oder eine Gefahrenanalyse des Dienstleisters bzw. der Fachbehörde&lt;br /&gt;
* Ist eine räumliche Neuverteilung von Einsatzkräften und -fahrzeugen während der Veranstaltungsdauer notwendig?&lt;br /&gt;
* Wie sollte die räumliche Verteilung der Kräfte des Sanitätsdienstes auf dem Veranstaltungsgelände sein, um ein schnelles Eingreifen zu ermöglichen?&lt;br /&gt;
* In welcher(n) Räumlichkeit(en) soll der Sanitätsdienst untergebracht werden?&amp;lt;br /&amp;gt;Wichtige Voraussetzungen sind z.B. &lt;br /&gt;
** ausreichende Größe der Räumlichkeit&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Sicherheitskreis bzw. zum Koordinierungskreis&lt;br /&gt;
** sehr gute An- und Abfahrtmöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge (auch Großfahrzeuge)&lt;br /&gt;
** Flächen für besondere Einsatzerfordernisse (Lufttransport, Aufstellen eines Behandlungsplatzes im Falle eines Massenanfalls von Verletzten, gleichzeitige Anfahrt mehrerer Fahrzeuge im Ereignisfall)&lt;br /&gt;
* Welche Maßnahmen sind durch den Sanitäts- und ggf. Rettungsdienst  hinsichtlich des möglichen Wechsels der Betriebsarten konkret vorzunehmen? Wie bereiten die Dienste sich auf abstimmungsbedürftige Ereignisse bzw. Schadensfälle vor (z.B. Bereitstellungen von Fahrzeugen und Einsatzkräften, zeitliches Zurückstellen von zeitunkritischen Aufgaben (Krankentransporte, Streifengänge etc.) um Kräfte ohne Verzögerung einsetzen zu können. &lt;br /&gt;
* Im Vorfeld sollte die Zusammenarbeit zwischen dem Dienstleister (Sanitätsdienst) und der Behörde (öffentlicher Rettungsdienst) abgestimmt werden. Zusätzlich gilt dies für die Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften von Polizei sowie Sicherheits- und Ordnungsdienst.&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Anfahrtswegen und Rettungsgassen für den Sanitäts- und Rettungsdienst:&lt;br /&gt;
** Beschilderung der Gassen auf dem Veranstaltungsgelände sowie Nebenplätzen (z.B. Campingplätze) mit Straßennamen zur Orientierung von Rettungskräften etc.&lt;br /&gt;
** Beschilderung und Nummerierung von Fluchtwegen zur besseren Orientierung bei Hilfeersuchen bzw. Anfahrt auf das Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
** Vorbereitung von Übersichtsplänen des Geländes z.B. in Form von Rasterkarten (Geländebezeichnung)&lt;br /&gt;
** Entwicklung eines Konzeptes für den Ausbau und die Beleuchtung von Rettungswegen&lt;br /&gt;
* Planung der Anfahrtswege zu vorgeplanten Bereitstellungsräumen für den Ereignisfall:&lt;br /&gt;
** Es ist darauf zu achten, dass Anfahrtswege nicht mit Fluchtwegen kollidieren bzw. kreuzen.&lt;br /&gt;
** Zur sicheren Orientierung sollten die GPS-Koordinaten der Bereitstellungsräume bei den Planungen hinterlegt werden&lt;br /&gt;
* Die Planungen sind den relevanten Kräften (z.B. des Katastrophenschutzes) im Vorfeld der Veranstaltung zur Kenntnis zu geben.&lt;br /&gt;
* Abstimmung der Planungen mit weiteren Konzepten, z.B. dem Verkehrskonzept (Regelung von Straßensperrungen und Einrichtung von Parkverbotszonen mit dem Zusatz &amp;quot;Rettungsweg&amp;quot; durch die Verkehrsbehörde zur Nutzung der relevanten Straßen als Anfahrtswege; Besucherströme sollten im Ereignisfall zusätzlich über das Sperrkonzept umgeleitet werden). Dies sollte in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde oder sofern vorhanden dem Einheitlichen Ansprechpartner geschehen.&lt;br /&gt;
* Einbindung der umliegenden Krankenhäuser zur Verteilung der Patienten sowie, in Rücksprache mit den Krankenhäusern und der Katastrophenschutzbehörde, Festlegung von Maßnahmen für einen Massenanfall von Verletzten (MANV).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Bewältigung von sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignisse können sich eine Reihe von Schnittstellen zwischen den am Veranstaltungsmanagement beteiligten Akteuren ergeben; so obliegt der Polizei beispielsweise die Aufgabe der Freihaltung von Not- und Rettungswegen; hier sollten entsprechende Absprachen (Wegführung, Absperrpunkte etc.) im Vorfeld verbindlich geklärt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Fachbehörde'''&lt;br /&gt;
Im Sinne des Schnittstellenmanagements bei sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignissen sollten akteursübergreifend im Vorfeld insbesondere folgende Prüffragen durch die zuständige Fachbehörde geklärt werden:&lt;br /&gt;
* Welcher Sanitätsdienstanbieter wird mit der Durchführung beauftragt? &lt;br /&gt;
* Mit welcher Stärke muss der Sanitätsdienst vor Ort sein? &lt;br /&gt;
* Welche Möglichkeiten der medizinischen Versorgung hat er; müssen ggf. zusätzliche Ressourcen für die Notfallrettung und den Krankentransport („Vorhalteerhöhung“) am Veranstaltungsort vorgesehen werden? &lt;br /&gt;
* Wo wird der Sanitätsdienst auf dem Veranstaltungsgelände lokalisiert sein?  Sind diese Sanitätsdienststandorte deutlich gekennzeichnet?&lt;br /&gt;
* Wie lange brauchen Sanitätskräfte um am Einsatzort zu sein („Hilfsfrist“)?&lt;br /&gt;
* Welche Übergabepunkte vom Sanitäts- zum Rettungsdienst sind geplant?&lt;br /&gt;
* Können Fahrzeuge des Rettungsdienstes sämtliche Orte des Veranstaltungsgeländes erreichen? Wie wird andernfalls der Patiententransport zum Fahrzeug sichergestellt?&lt;br /&gt;
* Wie sind Rettungswege zu gestalten und freizuhalten?&lt;br /&gt;
* Wo sind Sperrmaßnahmen zu veranlassen (Verkehrsbehörde)?&lt;br /&gt;
* Sind die Zufahrtswege zum Veranstaltungsgelände für Großfahrzeuge (LKW, je nach Ausstattung des Rettungsdienstes ggf. zusätzlich mit Aufliegern) befahrbar (Breite, Höhe, Kurvenradien etc.)?&lt;br /&gt;
* Gibt es relevante Baustellen, die z.B. Zu- oder Abfahrten behindern? Dieser Punkt sollte unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn erneut mit der Polizei, der Feuerwehr sowie der Verkehrsbehörde angesprochen werden, um den aktuellen Status abzuklären.&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sollten der Sanitätsdienst sowie der öffentliche Rettungsdienst über eine redundante Einsatzleitung (z.B. Einsatzleitwagen 2 oder 3) verfügen, die mit Notstromaggregaten, Festnetztelefonen etc. ausgestattet ist, um autark arbeiten zu können. Mögliche Standorte dieser Einsatzleitungen können bereits vor der Veranstaltung geplant werden, um die im Eintrittsfall entstehende „Chaosphase“ zeitlich verkürzen zu können. Dies kann im Einsatzkonzept beispielsweise unter „Redundanz bei Ausfall von wichtiger Infrastruktur“ erfasst und um die die eigene Handlungsfähigkeit einschränkende Ausfälle ergänzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Durchführungsphase==&lt;br /&gt;
Während der Durchführungsphase ist grundsätzlich der Veranstalter für die Gewährleistung der Zusammenarbeit seiner Dienstleister (Sicherheits-/Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache (sofern vorhanden) und Sanitätsdienst) mit den Behörden (Polizei, Feuerwehr und öffentlicher Rettungsdienst) verantwortlich. Der gegenseitige persönliche Kontakt der handlungsrelevanten Akteure, insbesondere der Vertreter der Gefahrenabwehrbehörden, ist förderlich und kann durch den gegenseitigen Austausch von Verbindungsbeamten/-kräften in die jeweiligen Einsatzleitungen unterstützt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Erreichbarkeit des Sanitätsdienstes für die weiteren Sicherheitsakteure muss bei Notfällen jederzeit über Funk, Festnetzanschluss oder die Platzierung an einem festgelegten Standort sichergestellt sein. Die Erreichbarkeit für die Rettungsleitstelle kann auch über Funkmeldeempfänger sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Beginn der Einsatzbereitschaft des Sanitätsdienstes ist dies der Leitstelle über Telefon oder Funk mitzuteilen. Hierbei ist namentlich der Leiter des Sanitätsdienstes, die Stärke des Sanitätsdienstes und die gesicherte Erreichbarkeit über Funk, Funkmeldeempfänger oder Festnetzanschluss mitzuteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Notfallmeldungen (Rettungsdiensteinsätze, Feuermeldung, technische Hilfeleistung) sind sofort und unmittelbar an die Rettungsleitstelle über Notruf 112 oder BOS-Funk weiterzuleiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für den Sanitätsdienst verantwortliche Person (Einsatzleiter) ist angehalten, umgehend den Veranstalter, die Genehmigungsbehörde und die Rettungsleitstelle zu verständigen, wenn nach eigener Einschätzung die Sanitätsdienstkräfte nicht ausreichend sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenfalls ist in diesem Fall, wie auch bei herausragenden sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignissen (insbesondere MANV) die ein unmittelbares koordiniertes Handeln erfordern, unmittelbar und anlassbezogen eine gemeinsame Lagebesprechung des Koordinierungskreises durch den Einsatzleiter einzuberufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sollte im Sinne des akteursübergreifenden Informationsmanagements der Einsatzleiter des Sanitätsdienstes Informationen zu sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignissen im Rahmen von gemeinsamen Lagebesprechungen bzw. innerhalb der gewählten Gremienstrukturen (Sicherheits-, Koordinierungskreis, Krisenstab) an die relevanten Akteure kommunizieren. Hierbei kann er durch einen Vertreter des Rettungsdienstes unterstützt werden, der den aktuellen Status des öffentlichen Rettungsdienstes erläutert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Versorgungen von Patienten sind zu dokumentieren und relevante Informationen zur Erstellung eines Lagebildes hinsichtlich der sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignisse (auf bzw. in direktem Umfeld der Veranstaltung) sind auf Verlangen der zuständigen Behörde jederzeit vorzulegen. Insbesondere gilt dies für die&lt;br /&gt;
* Anzahl der sanitäts- und rettungsdienstlichen Einsätze&lt;br /&gt;
* Anzahl der medizinisch-ärztlichen Versorgungen&lt;br /&gt;
* Arten der Vor-Ort-Versorgungen auf dem Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
* Anzahl von Patiententransporten in Krankenhäuser&lt;br /&gt;
* Anzahl von Arzt begleiteten Patiententransporten in Krankenhäuser&lt;br /&gt;
Die Dokumentation über die Gesamtversorgungen und ein Erfahrungsbericht sollten erstellt werden und sind auf Verlangen der Genehmigungsbehörde innerhalb von drei Tagen nach der Veranstaltung vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Großschadensfall===&lt;br /&gt;
Im Großschadensfall, der in der Regel mit einem MANV einhergeht bzw. massive Auswirkungen auf die Veranstaltungsdurchführung hat, sollte über die Gefahrenabwehrbehörden eine Pressebetreuung analog veranstaltungsunabhängiger Schadensfälle sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Koordinierungskreis ist für die Information der nichtbetroffenen Veranstaltungsteilnehmer und die daraus resultierenden Maßnahmen verantwortlich.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Einbindung der Polizei, insbesondere im Großschadensfall===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Polizei trägt hinsichtlich der Ereignisbewältigung im Kontext von sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignissen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bzw. gesetzlichen Aufgabenzuweisungen grundsätzlich mit folgenden Maßnahmen zur kooperativen Ereignisbewältigung bei: &lt;br /&gt;
* Gefahrenabwehr hinsichtlich der evtl. Wahrnehmung von Eilzuständigkeiten (z.B. Versorgung/Betreuung von Verletzten) &lt;br /&gt;
* Absperrung des Ereignisortes&lt;br /&gt;
* Verkehrsregelung&lt;br /&gt;
* Freimachen und Freihalten von Zufahrts- und Rettungswegen für Einsatzfahrzeuge&lt;br /&gt;
* Gewährleistung des ungehinderten Einsatzes der Kräfte, Fahrzeuge und Mittel der Fachdienste&lt;br /&gt;
* Strafverfolgung (Ermittlung von Unfall- und Todesursachen, Identitätsfeststellungen etc.)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Sanit%C3%A4tsdienst&amp;diff=4093</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/BOS/Einsatzplanung Sanitätsdienst</title>
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		<updated>2015-06-01T07:55:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Weitergehende Einsatzplanung Sanitäts- und Rettungsdienst}}&lt;br /&gt;
''Stand: 01.06.2015''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Carsten Laube, Philip Kuschewski, Doris Dobranic (Deutsche Hochschule der Polizei), Johannes Thomann, Dennis Vosteen (Feuerwehr München)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsphase/Umsetzungsphase==&lt;br /&gt;
Im Zuge der Planung für sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse sind insbesondere die folgenden Punkte zu klären:&lt;br /&gt;
* Welcher Umfang einer sanitäts- und rettungsdienstlichen Versorgung inkl. der Qualifikation und Ausstattung der Einsatzkräfte ist notwendig? Dies geschieht in der Regel über Auflagen der Genehmigungsbehörde oder eine Gefahrenanalyse des Dienstleisters bzw. der Fachbehörde&lt;br /&gt;
* Ist eine räumliche Neuverteilung von Einsatzkräften und -fahrzeugen während der Veranstaltungsdauer notwendig?&lt;br /&gt;
* Wie sollte die räumliche Verteilung der Kräfte des Sanitätsdienstes auf dem Veranstaltungsgelände sein, um ein schnelles Eingreifen zu ermöglichen?&lt;br /&gt;
* In welcher(n) Räumlichkeit(en) soll der Sanitätsdienst untergebracht werden?&amp;lt;br /&amp;gt;Wichtige Voraussetzungen sind z.B. &lt;br /&gt;
** ausreichende Größe der Räumlichkeit&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Sicherheitskreis bzw. zum Koordinierungskreis&lt;br /&gt;
** sehr gute An- und Abfahrtmöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge (auch Großfahrzeuge)&lt;br /&gt;
** Flächen für besondere Einsatzerfordernisse (Lufttransport, Aufstellen eines Behandlungsplatzes im Falle eines Massenanfalls von Verletzten, gleichzeitige Anfahrt mehrerer Fahrzeuge im Ereignisfall)&lt;br /&gt;
* Welche Maßnahmen sind durch den Sanitäts- und ggf. Rettungsdienst  hinsichtlich des möglichen Wechsels der Betriebsarten konkret vorzunehmen? Wie bereiten die Dienste sich auf abstimmungsbedürftige Ereignisse bzw. Schadensfälle vor (z.B. Bereitstellungen von Fahrzeugen und Einsatzkräften, zeitliches Zurückstellen von zeitunkritischen Aufgaben (Krankentransporte, Streifengänge etc.) um Kräfte ohne Verzögerung einsetzen zu können. &lt;br /&gt;
* Im Vorfeld sollte die Zusammenarbeit zwischen dem Dienstleister (Sanitätsdienst) und der Behörde (öffentlicher Rettungsdienst) abgestimmt werden. Zusätzlich gilt dies für die Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften von Polizei sowie Sicherheits- und Ordnungsdienst.&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Anfahrtswegen und Rettungsgassen für den Sanitäts- und Rettungsdienst:&lt;br /&gt;
** Beschilderung der Gassen auf dem Veranstaltungsgelände sowie Nebenplätzen (z.B. Campingplätze) mit Straßennamen zur Orientierung von Rettungskräften etc.&lt;br /&gt;
** Beschilderung und Nummerierung von Fluchtwegen zur besseren Orientierung bei Hilfeersuchen bzw. Anfahrt auf das Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
** Vorbereitung von Übersichtsplänen des Geländes z.B. in Form von Rasterkarten (Geländebezeichnung)&lt;br /&gt;
** Entwicklung eines Konzeptes für den Ausbau und die Beleuchtung von Rettungswegen&lt;br /&gt;
* Planung der Anfahrtswege zu vorgeplanten Bereitstellungsräumen für den Ereignisfall:&lt;br /&gt;
** Es ist darauf zu achten, dass Anfahrtswege nicht mit Fluchtwegen kollidieren bzw. kreuzen.&lt;br /&gt;
** Zur sicheren Orientierung sollten die GPS-Koordinaten der Bereitstellungsräume bei den Planungen hinterlegt werden&lt;br /&gt;
* Die Planungen sind den relevanten Kräften (z.B. des Katastrophenschutzes) im Vorfeld der Veranstaltung zur Kenntnis zu geben.&lt;br /&gt;
* Abstimmung der Planungen mit weiteren Konzepten, z.B. dem Verkehrskonzept (Regelung von Straßensperrungen und Einrichtung von Parkverbotszonen zur Nutzung der relevanten Straßen als Not- und Rettungswege; Verkehrsströme der Besucher sind dann entsprechend über Umwege, Nebenstraßen etc. zu führen). Dies sollte in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde oder sofern vorhanden der koordinierenden Stelle geschehen.&lt;br /&gt;
* Einbindung der umliegenden Krankenhäuser zur Verteilung der Patienten sowie, in Rücksprache mit den Krankenhäusern und der Katastrophenschutzbehörde, Festlegung von Maßnahmen für einen Massenanfall von Verletzten (MANV).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Bewältigung von sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignisse können sich eine Reihe von Schnittstellen zwischen den am Veranstaltungsmanagement beteiligten Akteuren ergeben; so obliegt der Polizei beispielsweise die Aufgabe der Freihaltung von Not- und Rettungswegen; hier sollten entsprechende Absprachen (Wegführung, Absperrpunkte etc.) im Vorfeld verbindlich geklärt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Fachbehörde'''&lt;br /&gt;
Im Sinne des Schnittstellenmanagements bei sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignissen sollten akteursübergreifend im Vorfeld insbesondere folgende Prüffragen durch die zuständige Fachbehörde geklärt werden:&lt;br /&gt;
* Welcher Sanitätsdienstanbieter wird mit der Durchführung beauftragt? &lt;br /&gt;
* Mit welcher Stärke muss der Sanitätsdienst vor Ort sein? &lt;br /&gt;
* Welche Möglichkeiten der medizinischen Versorgung hat er; müssen ggf. zusätzliche Ressourcen für die Notfallrettung und den Krankentransport („Vorhalteerhöhung“) am Veranstaltungsort vorgesehen werden? &lt;br /&gt;
* Wo wird der Sanitätsdienst auf dem Veranstaltungsgelände lokalisiert sein?  Sind diese Sanitätsdienststandorte deutlich gekennzeichnet?&lt;br /&gt;
* Wie lange brauchen Sanitätskräfte um am Einsatzort zu sein („Hilfsfrist“)?&lt;br /&gt;
* Welche Übergabepunkte vom Sanitäts- zum Rettungsdienst sind geplant?&lt;br /&gt;
* Können Fahrzeuge des Rettungsdienstes sämtliche Orte des Veranstaltungsgeländes erreichen? Wie wird andernfalls der Patiententransport zum Fahrzeug sichergestellt?&lt;br /&gt;
* Wie sind Rettungswege zu gestalten und freizuhalten?&lt;br /&gt;
* Wo sind Sperrmaßnahmen zu veranlassen (Verkehrsbehörde)?&lt;br /&gt;
* Sind die Zufahrtswege zum Veranstaltungsgelände für Großfahrzeuge (LKW, je nach Ausstattung des Rettungsdienstes ggf. zusätzlich mit Aufliegern) befahrbar (Breite, Höhe, Kurvenradien etc.)?&lt;br /&gt;
* Gibt es relevante Baustellen, die z.B. Zu- oder Abfahrten behindern? Dieser Punkt sollte unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn erneut mit der Polizei, der Feuerwehr sowie der Verkehrsbehörde angesprochen werden, um den aktuellen Status abzuklären.&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sollten der Sanitätsdienst sowie der öffentliche Rettungsdienst über eine redundante Einsatzleitung (z.B. Einsatzleitwagen 2 oder 3) verfügen, die mit Notstromaggregaten, Festnetztelefonen etc. ausgestattet ist, um autark arbeiten zu können. Mögliche Standorte dieser Einsatzleitungen können bereits vor der Veranstaltung geplant werden, um die im Eintrittsfall entstehende „Chaosphase“ zeitlich verkürzen zu können. Dies kann im Einsatzkonzept beispielsweise unter „Redundanz bei Ausfall von wichtiger Infrastruktur“ erfasst und um die die eigene Handlungsfähigkeit einschränkende Ausfälle ergänzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Durchführungsphase==&lt;br /&gt;
Während der Durchführungsphase ist grundsätzlich der Veranstalter für die Gewährleistung der Zusammenarbeit seiner Dienstleister (Sicherheits-/Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache (sofern vorhanden) und Sanitätsdienst) mit den Behörden (Polizei, Feuerwehr und öffentlicher Rettungsdienst) verantwortlich. Der gegenseitige persönliche Kontakt der handlungsrelevanten Akteure, insbesondere der Vertreter der Gefahrenabwehrbehörden, ist förderlich und kann durch den gegenseitigen Austausch von Verbindungspersonen in die jeweiligen Einsatzleitungen unterstützt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Erreichbarkeit des Sanitätsdienstes für die weiteren Sicherheitsakteure muss bei Notfällen jederzeit über Funk, Festnetzanschluss oder die Platzierung an einem festgelegten Standort sichergestellt sein. Die Erreichbarkeit für die Rettungsleitstelle kann auch über Funkmeldeempfänger sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Beginn der Einsatzbereitschaft des Sanitätsdienstes ist dies der Leitstelle über Telefon oder Funk mitzuteilen. Hierbei ist namentlich der Leiter des Sanitätsdienstes, die Stärke des Sanitätsdienstes und die gesicherte Erreichbarkeit über Funk, Funkmeldeempfänger oder Festnetzanschluss mitzuteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Notfallmeldungen (Rettungsdiensteinsätze, Feuermeldung, technische Hilfeleistung) sind sofort und unmittelbar an die Rettungsleitstelle über Notruf 112 oder BOS-Funk weiterzuleiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für den Sanitätsdienst verantwortliche Person (Einsatzleiter) ist angehalten, umgehend den Veranstalter, die Genehmigungsbehörde und die Rettungsleitstelle zu verständigen, wenn nach eigener Einschätzung die Sanitätsdienstkräfte nicht ausreichend sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenfalls ist in diesem Fall, wie auch bei herausragenden sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignissen (insbesondere MANV) die ein unmittelbares koordiniertes Handeln erfordern, unmittelbar und anlassbezogen eine gemeinsame Lagebesprechung des Koordinierungskreises durch den Einsatzleiter einzuberufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sollte im Sinne des akteursübergreifenden  Informationsmanagements der Einsatzleiter des Sanitätsdienstes Informationen zu sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignissen im Rahmen von gemeinsamen Lagebesprechungen bzw. innerhalb der gewählten Gremienstrukturen (Sicherheits-, Koordinierungskreis, Krisenstab) an die relevanten Akteure kommunizieren. Hierbei kann er durch einen Vertreter des Rettungsdienstes unterstützt werden, der den aktuellen Status des öffentlichen Rettungsdienstes erläutert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Versorgungen von Patienten sind zu dokumentieren und relevante Informationen zur Erstellung eines Lagebildes hinsichtlich der sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignisse (auf bzw. in direktem Umfeld der Veranstaltung) sind auf Verlangen der zuständigen Behörde jederzeit vorzulegen. Insbesondere gilt dies für die&lt;br /&gt;
* Anzahl der sanitäts- und rettungsdienstlichen Einsätze&lt;br /&gt;
* Anzahl der medizinisch-ärztlichen Versorgungen&lt;br /&gt;
* Arten der Vor-Ort-Versorgungen auf dem Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
* Anzahl von Patiententransporten in Krankenhäuser&lt;br /&gt;
* Anzahl von Arzt begleiteten Patiententransporten in Krankenhäuser&lt;br /&gt;
Die Dokumentation über die Gesamtversorgungen und ein Erfahrungsbericht sollten erstellt werden und sind auf Verlangen der Genehmigungsbehörde innerhalb von drei Tagen nach der Veranstaltung vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Großschadensfall===&lt;br /&gt;
Im Großschadensfall, der in der Regel mit einem MANV einhergeht bzw. massive Auswirkungen auf die Veranstaltungsdurchführung hat, sollte über die Gefahrenabwehrbehörden eine Pressebetreuung analog veranstaltungsunabhängiger Schadensfälle sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Koordinierungskreis ist für die Information der nichtbetroffenen Veranstaltungsteilnehmer und die daraus resultierenden Maßnahmen verantwortlich.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Einbindung der Polizei, insbesondere im Großschadensfall===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Polizei trägt hinsichtlich der Ereignisbewältigung im Kontext von sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignissen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bzw. gesetzlichen Aufgabenzuweisungen grundsätzlich mit folgenden Maßnahmen zur kooperativen Ereignisbewältigung bei: &lt;br /&gt;
* Gefahrenabwehr hinsichtlich der evtl. Wahrnehmung von Eilzuständigkeiten (z.B. Versorgung/Betreuung von Verletzten) &lt;br /&gt;
* Absperrung des Ereignisortes&lt;br /&gt;
* Verkehrsregelung&lt;br /&gt;
* Freimachen und Freihalten von Zufahrts- und Rettungswegen für Einsatzfahrzeuge&lt;br /&gt;
* Gewährleistung des ungehinderten Einsatzes der Kräfte, Fahrzeuge und Mittel der Fachdienste&lt;br /&gt;
* Strafverfolgung (Ermittlung von Unfall- und Todesursachen, Identitäts-feststellungen etc.)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Brandschutzdienststelle&amp;diff=4092</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/BOS/Einsatzplanung Brandschutzdienststelle</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Brandschutzdienststelle&amp;diff=4092"/>
		<updated>2015-06-01T07:53:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Einsatzplanung der Brandschutzdienststelle}}&lt;br /&gt;
''Stand: 01.06.2015''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Carsten Laube, Philip Kuschewski, Doris Dobranic (Deutsche Hochschule der Polizei), Johannes Thomann, Dennis Vosteen (Feuerwehr München)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundsätzlich==&lt;br /&gt;
Bei Großveranstaltungen kann zur Sicherstellung des Brandschutzes durch die zuständige Fachbehörde – in der Regel ist dies die Brandschutzdienstelle der kreisfreien Stadt oder des Landkreises – eine Brandsicherheitswache gefordert werden. Diese Brandsicherheitswache wird in der Regel durch die örtlich zuständige Feuerwehr gestellt. Die Kosten sind durch den Veranstalter zu bezahlen.&lt;br /&gt;
Unabhängig davon ist die Veranstaltung durch die Fachbehörde hinsichtlich des Vorbeugenden Brandschutzes zu bearbeiten, um eine qualifizierte Risiko- und Gefährdungsbeurteilung abzugeben, den Veranstalter zu beraten, die notwendigen Maßnahmen festzulegen und deren Umsetzung in der  Umsetzungs- und Durchführungsphase zu kontrollieren.&lt;br /&gt;
Die Brandschutzdienststelle muss bei der Einbindung der örtlichen Feuerwehr berücksichtigen, dass durch ein Brand- oder Hilfeleistungsereignis in Stadt oder Gemeinde, weder der Veranstaltungsschutz noch der Grundschutz nicht unzulässig beeinträchtigt werden darf.  Gegebenenfalls sollten daher  umliegende Feuerwehren in die Einsatzplanung mit einbezogen werden, um nachrückende Einheiten stellen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsphase/Umsetzungsphase==&lt;br /&gt;
Im Zuge der Planung für den Brandschutz betreffende Ereignisse  sind insbesondere die folgenden Punkte zu klären und mit den zuständigen Akteuren abzustimmen bzw. als behördliche Auflage zu stellen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vorbeugender Brandschutz===&lt;br /&gt;
* sofern vorhanden: Abnahme von Pyrotechnik unter Anwesenheit einer durch den Veranstalter beauftragten verantwortlichen Person gemäß §19 SprengG („verantwortlicher Pyrotechniker“)&lt;br /&gt;
* ggf. Einweisung der eingesetzten Kräfte der Brandsicherheitswache in Bezug auf veranstaltungsbezogene Besonderheiten&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Anfahrtswegen und Rettungsgassen für die Feuerwehr:&lt;br /&gt;
** Beschilderung entsprechender Wege auf dem Veranstaltungsgelände und den Campingplätzen z.B. mit Straßennamen zur Orientierung der Kräfte&lt;br /&gt;
** Vorbereitung von Übersichtsplänen des Geländes z.B. in Form von Rasterkarten (Geländebezeichnung)&lt;br /&gt;
** Entwicklung eines Konzeptes für den Ausbau (z.B. ausreichende Wegbreite und Wegbefestigung) und die Beleuchtung von Anfahrtswegen der Feuerwehr&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Bereitstellungsräumen für den Ereignisfall&lt;br /&gt;
* Planung der Anfahrtswege zu den Bereitstellungsräumen für den Ereignisfall:&lt;br /&gt;
** es ist darauf zu achten, dass sich Anfahrtswege nicht mit Fluchtwegen überlagern bzw. diese kreuzen&lt;br /&gt;
** zur sicheren Orientierung sollten die GPS-Koordinaten der Bereitstellungsräume bei den Planungen hinterlegt werden&lt;br /&gt;
** Die Planungen sind den relevanten Kräften im Vorfeld der Veranstaltung zur Kenntnis zu geben und ggf. durch Übungen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
* Abstimmung der Planungen mit weiteren Konzepten, z.B. dem Verkehrskonzept (Regelung von Straßensperrungen und Einrichtung von Parkverbotszonen mit dem Zusatz &amp;quot;Rettungsweg&amp;quot; durch die Verkehrsbehörde zur Nutzung der relevanten Straßen als Anfahrtswege; Besucherströme sollten im Ereignisfall zusätzlich über das Sperrkonzept umgeleitet werden) oder Bereitstellungsräumen anderer Gefahrenabwehrbehörden&lt;br /&gt;
* Rücksprache mit dem Veranstalter zur Besucherinformation über brandschutzrelevante Themen. Es können beispielsweise folgende Inhalte über die Homepage der Veranstaltung, Flyer, Plakate etc. transportiert werden:&lt;br /&gt;
** Präventionshinweise hinsichtlich möglicher Brandgefahren (z.B. Sicherheitshinweise beim Grillen, Rauchen etc.)&lt;br /&gt;
** Verhaltenshinweise für den Brandfall &lt;br /&gt;
** Schutz vor wetterbedingten Einflüssen (wetterbedingte Störungen), z.B. (Wald-)Brände in Folge von Hitze/Blitzschlag&lt;br /&gt;
* Im Rahmen der Bewältigung brandschutzrelevanter Ereignisse können sich eine Reihe von Schnittstellen zwischen den am Veranstaltungsmanagement beteiligten Akteuren ergeben; so obliegt der Polizei beispielsweise die Aufgabe der Freihaltung von Anfahrtswegen; hier sollten entsprechende Absprachen (Wegführung, Absperrpunkte etc.) im Vorfeld verbindlich geklärt werden.&lt;br /&gt;
* Festlegen einer entscheidungsbefugten Person, in der Regel ist dies der Veranstalter oder Veranstaltungsleiter,  für einen möglichen Veranstaltungs(teil)abbruch  (-&amp;gt; Konfliktlösungsmechanismen)&lt;br /&gt;
* Festlegen von Entscheidungskriterien für einen brandbedingten Veranstaltungsabbruch (z.B. Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windstärke, die das Feuer anfacht, Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windrichtung, in die sich eine Rauchwolke bewegt)&lt;br /&gt;
* Im Sinne des Schnittstellenmanagements bei brandschutzrelevanten Ereignissen sollten akteursübergreifend im Vorfeld insbesondere folgende Prüffragen geklärt werden:&lt;br /&gt;
** Wie lange brauchen die Einsatzkräfte der Feuerwehr, bis sie an möglichen Ereignisorten eingetroffen sind?&lt;br /&gt;
** Wie zeitnah können ggf. überörtliche Kräfte mögliche Ereignisorte erreichen?&lt;br /&gt;
** Wie sind Anfahrtswege zu gestalten und freizuhalten?&lt;br /&gt;
** Wo sind Sperrmaßnahmen durchzuführen?&lt;br /&gt;
** Sind die Zufahrtswege zum Veranstaltungsgelände breit genug und ausreichend befestigt?&lt;br /&gt;
** Gibt es relevante Baustellen, die z.B. Zu- oder Abwegungen behindern?&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sollte die  Brandsicherheitswache sowie die Feuerwehr über eine redundante Einsatzleitung (z.B. Einsatzleitwagen 2 oder 3) verfügen, die mit Notstromaggregaten, Festnetztelefonen etc. ausgestattet ist, um autark arbeiten zu können. Mögliche Standorte dieser Einsatzleitungen können bereits vor der Veranstaltung geplant und abgestimmt werden, um die im Eintrittsfall entstehende „Chaosphase“ zeitlich verkürzen zu können. Dies kann im Einsatzkonzept beispielsweise unter „Redundanz bei Ausfall von wichtiger Infrastruktur“ erfasst und um die die eigene Handlungsfähigkeit einschränkende Ausfälle ergänzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abwehrender Brandschutz===&lt;br /&gt;
* Welcher Umfang einer Brandschutzvorsorge inkl. der Qualifikation und Ausstattung der Einsatzkräfte ist notwendig? Dies geschieht in der Regel über Auflagen der Genehmigungsbehörde oder eine Gefahrenanalyse der Fachbehörde.&lt;br /&gt;
* Ist eine räumliche Neuverteilung von Einsatzkräften und -fahrzeugen der Gefahrenabwehr während der Veranstaltungsdauer notwendig, um den abwehrenden Brandschutz (Grundschutz) sicherzustellen? Dies ist Aufgabe der Brandschutzdienststelle. &lt;br /&gt;
* Wie sollte die Verteilung der Kräfte der Brandsicherheitswache auf dem Veranstaltungsgelände erfolgen, damit möglichst kurze Hilfsfristen umgesetzt werden können?&lt;br /&gt;
* In welcher(n) Räumlichkeit(en) soll die Brandsicherheitswache untergebracht werden? Wichtige Voraussetzungen sind z.B. &lt;br /&gt;
** ausreichende Größe der Räumlichkeit&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Sicherheitskreis bzw. zum Koordinierungskreis&lt;br /&gt;
** sehr gute An- und Abfahrtmöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge (vor allem von LKW)&lt;br /&gt;
* Flächen für besondere Einsatzerfordernisse (z.B. Aufstellen einer Drehleiter oder einer Hubrettungsbühne)&lt;br /&gt;
* Welche Maßnahmen sind durch die Brandsicherheitswache bzw. die örtlich zuständige Feuerwehr hinsichtlich des möglichen Wechsels der Betriebsarten konkret vorzunehmen? Wie bereiten die Kräfte sich auf abstimmungsbedürftige Ereignisse bzw. Schadensfälle vor (z.B. Bereitstellungen von Fahrzeugen und Einsatzkräften, zeitliches Zurückstellen von zeitunkritischen Aufgaben (Streifengänge, Fahrbahn reinigen etc.) um Kräfte ohne Verzögerung einsetzen zu können.&lt;br /&gt;
* Sind örtlich zuständige Feuerwehr und Brandsicherheitswache nicht identisch, sollte im Vorfeld die Zusammenarbeit zwischen der Brandsicherheitswache und der Brandschutzdienststelle unter Einbeziehung der örtlich zuständigen Feuerwehr abgestimmt werden. Zusätzlich gilt dies für die Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften von Polizei, Rettungsdienst, Sanitätsdienst, Sicherheits- und Ordnungsdienst sowie der Katastrophenschutzbehörde.&lt;br /&gt;
* Sollte sich der Dienstleister der Brandsicherheitswache von der örtlich zuständigen Feuerwehr unterscheiden, sind Einsatzkonzepte und -gerät auf Kompatibilität zu prüfen bzw. durch den Dienstleister an die örtlichen Vorgaben anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einbindung der Polizei bei Brandereignissen und Technischen Hilfeleistungen==&lt;br /&gt;
Die Polizei trägt bei der Ereignisbewältigung im Kontext von brandschutzrelevanten Ereignissen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten / gesetzlichen Aufgabenzuweisungen grundsätzlich mit folgenden Maßnahmen zur kooperativen Ereignisbewältigung bei: &lt;br /&gt;
* Absperrung des Ereignisortes&lt;br /&gt;
* Verkehrsregelung&lt;br /&gt;
* Freimachen und Freihalten von Zufahrtswegen für Einsatzfahrzeuge&lt;br /&gt;
* Gewährleistung des ungehinderten Einsatzes der Kräfte, Fahrzeuge und Mittel der Fachdienste&lt;br /&gt;
* Strafverfolgung (Ermittlung von Brandursachen, Identitätsfeststellungen etc.)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_und_-vorbereitung&amp;diff=4086</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/BOS/Einsatzplanung und -vorbereitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_und_-vorbereitung&amp;diff=4086"/>
		<updated>2015-06-01T07:33:48Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Einsatzplanung und -vorbereitung}}&lt;br /&gt;
''Stand: 01.06.2015''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Carsten Laube, Philip Kuschewski, Doris Dobarnic (Deutsche Hochschule der Polizei), Johannes Thomann, Dennis Vosteen (Feuerwehr München)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsphase==&lt;br /&gt;
In der Planungsphase sollte explizit die Reaktion auf durch Störungen ausgelöste Gefährdungen berücksichtigt werden. Im Vorfeld sollten daher die folgenden Punkte organisationsintern erörtert und ggf. mit weiteren Partnern abgestimmt werden:&lt;br /&gt;
* Welche möglichen Störungen bzw. Auswirkungen haben einen Einfluss auf die Durchführung der Veranstaltung?&lt;br /&gt;
* Welche möglichen Störungen haben negative Auswirkungen auf den Ablauf der Veranstaltung und welche Auswirkungen für die Gesundheit der Besucher resulieren hieraus?&lt;br /&gt;
* Welche Maßnahmen erfordern diese einzelnen Störungsszenarien?&lt;br /&gt;
* Welche Kräfte sind zur Beseitigung des jeweiligen Störungsszenarios notwendig?&lt;br /&gt;
* Welche weiteren Kräfte sind über die Störung zu unterrichten?&lt;br /&gt;
* Wie, wann, durch wen und bei welchen Störungen erfolgt die Unterrichtung/Einberufung des Koordinierungskreises?&lt;br /&gt;
* Wie ist das Vorgehen der eingesetzten Einsatzkräfte der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sowie der Dienstleister des Veranstalters bei Auftreten von Störungen?&lt;br /&gt;
* Ist eine Neuverteilung von Einsatzkräften und -fahrzeugen während der Veranstaltungsdauer notwendig (Gefahrenabwehrbehörden)?&lt;br /&gt;
* Ist eine Kompatibilität von Einsatzkonzepten und -gerät der Sicherheitsdienstleister und der zuständigen Behörden gewährleistet und ist diese geprüft worden oder muss eine Anpassung durch den Dienstleister an die örtlichen Vorgaben erfolgen?&lt;br /&gt;
Im Vorfeld sollte daher die Zusammenarbeit zwischen den Dienstleistern und Behörden abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Umsetzungsphase==&lt;br /&gt;
Die in den Konzepten geplanten Maßnahmen (wie beispielsweise Zufahrtsmöglichkeiten, Kommunikationskonzepte etc.) sind vor Veranstaltungsbeginn auf Aktualität und Nutzbarkeit zu überprüfen. Explizit gilt dies für die Erreichbarkeiten der einzelnen Sicherheitsakteure und möglicher unterstützender Dienste (z.B. ÖPV, Abschleppdienste etc.).&lt;br /&gt;
Besonders der Einfluss von Wetter kann vor Beginn einer Veranstaltung Kompensationsmaßnahmen erforderlich machen. Beispiele hierfür sind die Befestigung von Parkplätzen und Wegen (insbesondere Flucht- und Rettungswege) oder Gegenmaßnahmen bei langer Trockenheit (Brandgefahr, Sichtbeeinträchtigungen durch Staubentwicklung etc.). Die Auswirkungen der Witterung auf die geplanten Maßnahmen sind daher ebenfalls zu überprüfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Durchführungsphase==&lt;br /&gt;
'''Informationsgewinnung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Erhebung von Informationen über mögliche Gefährdungen sollten nach Möglichkeit alle Informationsquellen genutzt werden. Dies umfasst insbesondere &lt;br /&gt;
* die Notrufnummern 110 und 112 für Meldungen der Besucher&lt;br /&gt;
* die Leitstellen von Feuerwehr und Polizei (kontinuierlicher Austausch über Lageentwicklungen)&lt;br /&gt;
* Radiostationen (beispielsweise zur Information über Staumeldungen)&lt;br /&gt;
* automatisierte Warneinrichtungen über E-Mail/SMS-Service (beispielsweise Stauwarnungen, Katastrophenwarnsystem „Katwarn“ etc.) &lt;br /&gt;
* der auf dem Gelände befindliche Ordnungs- und der Sanitätsdienst sowie weitere Dienstleister&lt;br /&gt;
* Betreiber, Schausteller etc.&lt;br /&gt;
* Posten oder automatisierte Systeme, beispielsweise zur kontinuierlichen Beobachtung von Besucherströmen und der Verkehrssituation (Verkehrsmonitoring) während der An- und Abreisephase&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Informationsweitergabe'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kommunikation zwischen den Besuchern und den Einsatzkräften des Sanitätsdienstes und Ordnungsdienstes sowie der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und die Kommunikation der Einsatzkräfte mit der Einsatzleitung des Sanitätsdienstes, den Leitstellen der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sowie dem Koordinierungskreis ist sicherzustellen, um die Erfassung bzw. Kenntniserlangung von relevanten Lageinformationen über mögliche Einsätze sowie sich abzeichnende Lageveränderungen übermitteln zu können.&lt;br /&gt;
Hierzu müssen die einzelnen Einsatzabschnitte&lt;br /&gt;
* über geeignete Kommunikationsmöglichkeiten verfügen (z.B. 2m Funk/4m BOS-Funk für den Bereich der Behörden, Betriebsfunk der Dienstleister)&lt;br /&gt;
* Verbindung zur Leitstelle (Tel. 112 / 110) halten, damit veranstaltungsrelevante Notrufe vermittelt und Nachforderungen von Einsatzkräften und Material durchgeführt werden können.&lt;br /&gt;
Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass die Besucher in der Lage sind Hilfe anzufordern, ohne die Verwendung eines Mobiltelefons. Dies kann z.B. erfolgen durch:&lt;br /&gt;
* Notrufeinrichtungen auf dem Gelände („Notrufzellen“)&lt;br /&gt;
* Streifengänge auf dem Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
* deutliche Kennzeichnung der Unfallhilfsstellen auf dem Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
* Kommunikationswege des Sicherheits- und Ordnungsdienstes&lt;br /&gt;
* Information/Einbindung von Schaustellern und weiteren Dienstleistern&lt;br /&gt;
Darüber hinaus muss durch die Dienstleister eine Information der Leitstelle sowie des Koordinierungskreises erfolgen können. Die hierfür notwendigen Informationsstufen sind im Vorfeld durch den Veranstalter festzulegen und im Sicherheitskonzept niederzuschreiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beurteilung der Lage'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bei der Polizei, Feuerwehr oder den Stellen des Veranstalters während der Durchführungsphase eingehenden bzw. erhobenen Informationen, beispielsweise zur Verkehrssituation bzw. der Störung von Verkehrswegen, sollten zunächst im Rahmen einer akteursübergreifenden Lagebesprechung bzw. innerhalb der gewählten Gremienstrukturen (Sicherheitskreis, Koordinierungskreis, Krisenstab) erörtert und hinsichtlich der zu erwartenden Gefährdungen (im Beispiel: Inwiefern hat die Störung von Verkehrswegen einen direkten Einfluss auf den geplanten Veranstaltungsablauf?) eingestuft werden. Im Beispiel:&lt;br /&gt;
* Störung von Verkehrswegen mit Beeinträchtigung&lt;br /&gt;
* Störung von Verkehrswegen - Krisenfall (Einfluss auf die Sicherheit der Besucher)&lt;br /&gt;
Ergibt die Beurteilung der Lage durch die informierte Stelle, dass ein Krisenfall besteht, ist unmittelbar und anlassbezogen der Koordinierungskreis einzuberufen, um &lt;br /&gt;
* eine akteursübergreifende Einschätzung der Lage vornehmen und&lt;br /&gt;
* abgestimmte Maßnahmen zu erörtern und unmittelbar umsetzen &lt;br /&gt;
zu können. Gegebenenfalls ist der Krisenstab der Gefahrenabwehr zu informieren; hierfür sind die in den Koordinierungskreis entsandten Verbindungsbeamte/-kräfte der einzelnen Behörden zuständig.&lt;br /&gt;
In jedem Fall sollte die Beurteilung der Lage in den vordefinierten Krisenmanagementstrukturen erfolgen; das Prozedere und die entsprechenden Voraussetzungen sollten im Sicherheitskonzept abgebildet sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Entschlussfassung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gewährleistung einer effektiven und effizienten Entscheidungsfindung sowie der Koordination von Maßnahmen, sollten zwischen den Einsatzleitungen der relevanten Akteure Verbindungsbeamte/-kräfte ausgetauscht werden; ggf. kann für die Veranstaltung eine gemeinsame Örtlichkeit der relevanten Akteure (analog der Koordinierungsstelle für den Koordinierungskreis) eingerichtet werden.&lt;br /&gt;
Wenn aufgrund der zu erwartenden oder bereits eingetretenen Gefährdung die Veranstaltung nicht wie geplant weiter ablaufen kann oder eine Gefährdung für die Veranstaltungsteilnehmer oder Einrichtungen (Bühnen, Zelte etc.) erwartet wird oder bereits besteht, sind in Abhängigkeit vom avisierten Ausmaß weitere Maßnahmen zu treffen; hierzu zählen insbesondere die folgenden:&lt;br /&gt;
* Einlassstopp&lt;br /&gt;
* Sperrmaßnamen (z.B. von Verkehrswegen, welche die Fluchtwege kreuzen oder für die Anfahrt von Fachdiensten und/oder Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben relevant sind)&lt;br /&gt;
* Öffnung von Fluchttoren&lt;br /&gt;
* Durchführung von Durchsagen über Beschallungsanlagen, ggf. in diversen Sprachen&lt;br /&gt;
* Unterbrechung der laufenden Veranstaltung&lt;br /&gt;
* (Teil-)Abbruch der laufenden Veranstaltung&lt;br /&gt;
* Räumung des Veranstaltungsgeländes/Evakuierung der Besucher&lt;br /&gt;
Die jeweils beschlossenen Maßnahmen sollten zeitnah abgestimmt an die Medien kommuniziert werden, um z.B. ggf. anlassbezogen eine weitere Anreise zur Veranstaltung zu reduzieren.&lt;br /&gt;
Die getroffenen Entschlüsse und Maßnahmen sind im Sinne der Kontrolle der Maßnahmenumsetzung sowie der -&amp;gt; Nachbereitung nachvollziehbar zu dokumentieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahmenumsetzung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die getroffenen Entscheidungen und die umzusetzenden Maßnahmen sind den hierfür vorgesehenen Kräften (z.B. Security, Bühnenmanager, Sanitätsdienst, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) mitzuteilen. Ebenso gilt dies für den Betreiber, die Schausteller, Künstler etc., die über ggf. durch diese zu treffende Maßnahmen oder Unterstützungsleistungen (beispielsweise Ansage durch den Künstler an das Publikum) zu unterrichten sind.&lt;br /&gt;
Die Umsetzung der Maßnahmen ist bei Auswirkungen auf den Veranstaltungsbesuch an die Besucher zu kommunizieren. Hierfür sollten vor allem Durchsagen über Beschallungsanlagen (ggf. in diversen Sprachen) genutzt werden. Es bieten sich als Ergänzung Hinweise auf Videoleinwänden oder durch Ordner an. Weitere Kommunikationswege, wie beispielsweise Radiostationen oder falls vorhanden Apps / Internetseiten, sollten ebenfalls bei der Informationsweitergabe berücksichtigt und vorgeplant werden, da diese die Erreichbarkeit der Veranstaltungsbesucher erhöhen. &lt;br /&gt;
Die Maßnahmen der Teilnehmerkommunikation sind bis zur Bewältigung des Ereignisses aufrechtzuerhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auftragsvergabe'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Auftragsvergabe (z.B. Hinsichtlich der Bearbeitung von an die Leitstelle vermittelten Notrufen) an die jeweils zuständigen Einsatzabschnitte kann grundsätzlich über folgende Kanäle erfolgen:&lt;br /&gt;
* Telefon (Festnetz, Handy)&lt;br /&gt;
* Funk (analog, digital)&lt;br /&gt;
* elektronische Übermittlung z.B. durch Einsatzfaxe, Pager etc.&lt;br /&gt;
* persönlich (Melder)&lt;br /&gt;
Eine Redundanz sollte sichergestellt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Dokumentationspflichten'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vertreter der jeweiligen Akteure sollten (u.a. hinsichtlich der Nachbereitung) erkannte Probleme sowie ihre Entscheidungen, Entscheidungsgrundlagen etc. nachvollziehbar dokumentieren (z.B. über elektronische Einsatzprotokollsysteme).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nachbereitungsphase==&lt;br /&gt;
Nach Beendigung der Veranstaltung sollte durch den Veranstalter und seine Dienstleister sowie die polizeiliche und nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr ein interner  Erfahrungsbericht erstellt werden, der in einem zweiten Schritt mit den Mitgliedern des Koordinierungskreises nachbereitet werden sollte.&lt;br /&gt;
Die Nachbereitung dient vor allem dazu, das akteursübergreifende Management relevanter Gefährdungen zu überprüfen und die getroffenen Entscheidungen und umgesetzten Maßnahmen hinsichtlich der Abwehr entsprechender Gefahren für die Veranstaltungsteilnehmer sowie Einrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände zu analysieren und auszuwerten. Zusätzlich sollen mögliche Schwachstellen im Sicherheitskonzept identifiziert und Optimierungsansätze entwickeln werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als weitere mögliche Themenfelder ergeben sich z.B.&lt;br /&gt;
* Mögliche Probleme hinsichtlich der Einhaltung erteilter Auflagen in Bezug auf die Veranstaltung&lt;br /&gt;
* Effizienz und Effektivität hinsichtlich der Entscheidungsfindung und der Umsetzung beschlossener Maßnahmen&lt;br /&gt;
Die Nachbereitungsergebnisse sind zu dokumentieren und dienen als Grundlage für zukünftige Veranstaltungen (Anpassung des Sicherheitskonzepts, Erteilung/Anpassung von Auflagen, Einsatzplanung der Gefahrenabwehr etc.).&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung&amp;diff=4079</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung&amp;diff=4079"/>
		<updated>2015-06-01T07:14:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Grundlagen Szenarienplanung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Szenarienplanung}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundlagen Szenarienplanung==&lt;br /&gt;
Ziel der [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Grundlagen Szenarienplanung|Grundlagen zur Planung von Szenarien]] ist es, auf eventuell eintretende Gefährdungen vorbereitet zu sein und daher besser reagieren zu können. Entscheidend ist, dass klar ist wer wann was macht. Dazu ist es erforderlich Verantwortlichkeiten zu klären und festzuschreiben, Abläufe abzustimmen und Kommunikationswege festzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bedrohungen von außen==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Bedrohungen von außen|Bedrohungen von außen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Störung durch Zuschauerverhalten==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Störung durch Zuschauerverhalten|Störungen durch Zuschauerverhalten]] können den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen. Zur Einschätzung der Gefährdungslage durch Besucher, sind insbesondere gesicherte Erkenntnisse über die Besucherstruktur maßgeblich, da die Störungen direkt von Teilnehmern der Veranstaltung ausgehen und eine direkte Auswirkung auf die Veranstaltung selbst haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse==&lt;br /&gt;
Wo sich Menschen aufhalten kommt es zu [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse|sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignissen]]. Das ist überall und jederzeit so. Abhängig von verschiedenen Faktoren (Altersstruktur, körperliche Konstitution, etc.) ist deren Eintrittswahrscheinlichkeit höher oder geringer.&amp;lt;br /&amp;gt;Bei Veranstaltungen kommen tausende Besucher auf kleinem Raum zusammen. Die Örtlichkeit ist oft temporär und teilweise provisorisch errichtet, die Versorgung erfolgt aus ebensolchen Küchen und Bars. Es werden unterschiedliche Drogen konsumiert und die Teilhabe an der Veranstaltung selbst führt darüber hinaus oft genug zu physischen und psychischen Ausnahmezuständen. Hieraus ergibt sich in verstärktem Maße die Notwendigkeit zur Betrachtung von medizinischen Ereignissen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Technische Störung==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Technische Störung|Technische Störungen]] können direkte Auswirkungen auf die Veranstaltung selbst haben und den Veranstaltungsablauf zum Teil unmittelbar oder nach kurzer Zeit beeinflussen. Da auch die Veranstaltungsbranche hochtechnisiert ist, eine nicht zu unterschätzende Gefährdung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Brandgefahren==&lt;br /&gt;
Bei Veranstaltungen existieren spezifische Gefahrenquellen, die dazu geeignet sind, Brände auf dem Veranstaltungsgelände entstehen zu lassen und in der Folge Veranstaltungsteilnehmer oder Sachwerte zu gefährden. [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Brandgefahren|Brandgefahren]] sind die Gefahren, die bei der Verwendung von Materialien und Gerätschaften entstehen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Störung von Verkehrswegen==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Störung von Verkehrswegen|Störungen von Verkehrswegen]] sind Beeinträchtigungen innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsgeländes, die eine unmittelbare Auswirkung auf den An- und Abreiseverkehr, die logistische Versorgung der besucherrelevanten Infrastruktur oder die Zu- und Abfahrt von Einsatzfahrzeugen zum oder vom Veranstaltungsgelände haben.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung&amp;diff=4072</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung&amp;diff=4072"/>
		<updated>2015-06-01T06:55:04Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Szenarienplanung}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundlagen Szenarienplanung==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Grundlagen Szenarienplanung|Grundlagen Szenarienplanung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bedrohungen von außen==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Bedrohungen von außen|Bedrohungen von außen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Störung durch Zuschauerverhalten==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Störung durch Zuschauerverhalten|Störungen durch Zuschauerverhalten]] können den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen. Zur Einschätzung der Gefährdungslage durch Besucher, sind insbesondere gesicherte Erkenntnisse über die Besucherstruktur maßgeblich, da die Störungen direkt von Teilnehmern der Veranstaltung ausgehen und eine direkte Auswirkung auf die Veranstaltung selbst haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse==&lt;br /&gt;
Wo sich Menschen aufhalten kommt es zu [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse|sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignissen]]. Das ist überall und jederzeit so. Abhängig von verschiedenen Faktoren (Altersstruktur, körperliche Konstitution, etc.) ist deren Eintrittswahrscheinlichkeit höher oder geringer.&amp;lt;br /&amp;gt;Bei Veranstaltungen kommen tausende Besucher auf kleinem Raum zusammen. Die Örtlichkeit ist oft temporär und teilweise provisorisch errichtet, die Versorgung erfolgt aus ebensolchen Küchen und Bars. Es werden unterschiedliche Drogen konsumiert und die Teilhabe an der Veranstaltung selbst führt darüber hinaus oft genug zu physischen und psychischen Ausnahmezuständen. Hieraus ergibt sich in verstärktem Maße die Notwendigkeit zur Betrachtung von medizinischen Ereignissen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Technische Störung==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Technische Störung|Technische Störungen]] können direkte Auswirkungen auf die Veranstaltung selbst haben und den Veranstaltungsablauf zum Teil unmittelbar oder nach kurzer Zeit beeinflussen. Da auch die Veranstaltungsbranche hochtechnisiert ist, eine nicht zu unterschätzende Gefährdung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Brandgefahren==&lt;br /&gt;
Bei Veranstaltungen existieren spezifische Gefahrenquellen, die dazu geeignet sind, Brände auf dem Veranstaltungsgelände entstehen zu lassen und in der Folge Veranstaltungsteilnehmer oder Sachwerte zu gefährden. [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Brandgefahren|Brandgefahren]] sind die Gefahren, die bei der Verwendung von Materialien und Gerätschaften entstehen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Störung von Verkehrswegen==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Störung von Verkehrswegen|Störungen von Verkehrswegen]] sind Beeinträchtigungen innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsgeländes, die eine unmittelbare Auswirkung auf den An- und Abreiseverkehr, die logistische Versorgung der besucherrelevanten Infrastruktur oder die Zu- und Abfahrt von Einsatzfahrzeugen zum oder vom Veranstaltungsgelände haben.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung&amp;diff=4070</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung</title>
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		<updated>2015-06-01T06:44:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Szenarienplanung}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundlagen Szenarienplanung==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Grundlagen Szenarienplanung|Grundlagen Szenarienplanung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bedrohungen von außen==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Bedrohungen von außen|Bedrohungen von außen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Störung durch Zuschauerverhalten==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Störung durch Zuschauerverhalten|Störungen durch Zuschauerverhalten]] können den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen. Zur Einschätzung der Gefährdungslage durch Besucher, sind insbesondere gesicherte Erkenntnisse über die Besucherstruktur maßgeblich, da die Störungen direkt von Teilnehmern der Veranstaltung ausgehen und eine direkte Auswirkung auf die Veranstaltung selbst haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse==&lt;br /&gt;
Wo sich Menschen aufhalten kommt es zu [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse|sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignissen]]. Das ist überall und jederzeit so. Abhängig von verschiedenen Faktoren (Altersstruktur, körperliche Konstitution, etc.) ist deren Eintrittswahrscheinlichkeit höher oder geringer.&lt;br /&gt;
Bei Veranstaltungen kommen tausende Besucher auf kleinem Raum zusammen. Die Örtlichkeit ist oft temporär und teilweise provisorisch errichtet, die Versorgung erfolgt aus ebensolchen Küchen und Bars. Es werden unterschiedliche Drogen konsumiert und die Teilhabe an der Veranstaltung selbst führt darüber hinaus oft genug zu physischen und psychischen Ausnahmezuständen. Hieraus ergibt sich in verstärktem Maße die Notwendigkeit zur Betrachtung von medizinischen Ereignissen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Technische Störung==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Technische Störung|Technische Störungen]] können direkte Auswirkungen auf die Veranstaltung selbst haben und den Veranstaltungsablauf zum Teil unmittelbar oder nach kurzer Zeit beeinflussen. Da auch die Veranstaltungsbranche hochtechnisiert ist, eine nicht zu unterschätzende Gefährdung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Brandgefahren==&lt;br /&gt;
Bei Veranstaltungen existieren spezifische Gefahrenquellen, die dazu geeignet sind, Brände auf dem Veranstaltungsgelände entstehen zu lassen und in der Folge Veranstaltungsteilnehmer oder Sachwerte zu gefährden. [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Brandgefahren|Brandgefahren]] sind die Gefahren, die bei der Verwendung von Materialien und Gerätschaften entstehen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Störung von Verkehrswegen==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Störung von Verkehrswegen|Störungen von Verkehrswegen]] sind Beeinträchtigungen innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsgeländes, die eine unmittelbare Auswirkung auf den An- und Abreiseverkehr, die logistische Versorgung der besucherrelevanten Infrastruktur oder die Zu- und Abfahrt von Einsatzfahrzeugen zum oder vom Veranstaltungsgelände haben.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung&amp;diff=4069</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung&amp;diff=4069"/>
		<updated>2015-06-01T06:44:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Szenarienplanung}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundlagen Szenarienplanung==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Grundlagen Szenarienplanung|Grundlagen Szenarienplanung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bedrohungen von außen==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Bedrohungen von außen|Bedrohungen von außen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Störung durch Zuschauerverhalten==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Störung durch Zuschauerverhalten|Störungen durch Zuschauerverhalten]] können den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen. Zur Einschätzung der Gefährdungslage durch Besucher, sind insbesondere gesicherte Erkenntnisse über die Besucherstruktur maßgeblich, da die Störungen direkt von Teilnehmern der Veranstaltung ausgehen und eine direkte Auswirkung auf die Veranstaltung selbst haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse==&lt;br /&gt;
Wo sich Menschen aufhalten kommt es zu [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse|sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignissen]]. Das ist überall und jederzeit so. Abhängig von verschiedenen Faktoren (Altersstruktur, körperliche Konstitution, etc.) ist deren Eintrittswahrscheinlichkeit höher oder geringer. &lt;br /&gt;
Bei Veranstaltungen kommen tausende Besucher auf kleinem Raum zusammen. Die Örtlichkeit ist oft temporär und teilweise provisorisch errichtet, die Versorgung erfolgt aus ebensolchen Küchen und Bars. Es werden unterschiedliche Drogen konsumiert und die Teilhabe an der Veranstaltung selbst führt darüber hinaus oft genug zu physischen und psychischen Ausnahmezuständen. Hieraus ergibt sich in verstärktem Maße die Notwendigkeit zur Betrachtung von medizinischen Ereignissen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Technische Störung==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Technische Störung|Technische Störungen]] können direkte Auswirkungen auf die Veranstaltung selbst haben und den Veranstaltungsablauf zum Teil unmittelbar oder nach kurzer Zeit beeinflussen. Da auch die Veranstaltungsbranche hochtechnisiert ist, eine nicht zu unterschätzende Gefährdung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Brandgefahren==&lt;br /&gt;
Bei Veranstaltungen existieren spezifische Gefahrenquellen, die dazu geeignet sind, Brände auf dem Veranstaltungsgelände entstehen zu lassen und in der Folge Veranstaltungsteilnehmer oder Sachwerte zu gefährden. [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Brandgefahren|Brandgefahren]] sind die Gefahren, die bei der Verwendung von Materialien und Gerätschaften entstehen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Störung von Verkehrswegen==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Störung von Verkehrswegen|Störungen von Verkehrswegen]] sind Beeinträchtigungen innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsgeländes, die eine unmittelbare Auswirkung auf den An- und Abreiseverkehr, die logistische Versorgung der besucherrelevanten Infrastruktur oder die Zu- und Abfahrt von Einsatzfahrzeugen zum oder vom Veranstaltungsgelände haben.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung&amp;diff=4068</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung</title>
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		<updated>2015-06-01T06:44:04Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Szenarienplanung}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundlagen Szenarienplanung==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Grundlagen Szenarienplanung|Grundlagen Szenarienplanung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bedrohungen von außen==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Bedrohungen von außen|Bedrohungen von außen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Störung durch Zuschauerverhalten==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Störung durch Zuschauerverhalten|Störungen durch Zuschauerverhalten]] können den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen. Zur Einschätzung der Gefährdungslage durch Besucher, sind insbesondere gesicherte Erkenntnisse über die Besucherstruktur maßgeblich, da die Störungen direkt von Teilnehmern der Veranstaltung ausgehen und eine direkte Auswirkung auf die Veranstaltung selbst haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse==&lt;br /&gt;
Wo sich Menschen aufhalten kommt es zu [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse|sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignissen]]. Das ist überall und jederzeit so. Abhängig von verschiedenen Faktoren (Altersstruktur, körperliche Konstitution, etc.) ist deren Eintrittswahrscheinlichkeit höher oder geringer. Bei Veranstaltungen kommen tausende Besucher auf engem Raum zusammen. Die Örtlichkeit ist oft temporär und teilweise provisorisch errichtet, die Versorgung erfolgt aus ebensolchen Küchen und Bars. Es werden unterschiedliche Drogen konsumiert und die Teilhabe an der Veranstaltung selbst führt darüber hinaus oft genug zu physischen und psychischen Ausnahmezuständen. Hieraus ergibt sich in verstärktem Maße die Notwendigkeit zur Betrachtung von medizinischen Ereignissen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Technische Störung==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Technische Störung|Technische Störungen]] können direkte Auswirkungen auf die Veranstaltung selbst haben und den Veranstaltungsablauf zum Teil unmittelbar oder nach kurzer Zeit beeinflussen. Da auch die Veranstaltungsbranche hochtechnisiert ist, eine nicht zu unterschätzende Gefährdung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Brandgefahren==&lt;br /&gt;
Bei Veranstaltungen existieren spezifische Gefahrenquellen, die dazu geeignet sind, Brände auf dem Veranstaltungsgelände entstehen zu lassen und in der Folge Veranstaltungsteilnehmer oder Sachwerte zu gefährden. [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Brandgefahren|Brandgefahren]] sind die Gefahren, die bei der Verwendung von Materialien und Gerätschaften entstehen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Störung von Verkehrswegen==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Störung von Verkehrswegen|Störungen von Verkehrswegen]] sind Beeinträchtigungen innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsgeländes, die eine unmittelbare Auswirkung auf den An- und Abreiseverkehr, die logistische Versorgung der besucherrelevanten Infrastruktur oder die Zu- und Abfahrt von Einsatzfahrzeugen zum oder vom Veranstaltungsgelände haben.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung&amp;diff=4067</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung</title>
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		<updated>2015-06-01T06:43:53Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Szenarienplanung}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundlagen Szenarienplanung==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Grundlagen Szenarienplanung|Grundlagen Szenarienplanung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bedrohungen von außen==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Bedrohungen von außen|Bedrohungen von außen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Störung durch Zuschauerverhalten==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Störung durch Zuschauerverhalten|Störungen durch Zuschauerverhalten]] können den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen. Zur Einschätzung der Gefährdungslage durch Besucher, sind insbesondere gesicherte Erkenntnisse über die Besucherstruktur maßgeblich, da die Störungen direkt von Teilnehmern der Veranstaltung ausgehen und eine direkte Auswirkung auf die Veranstaltung selbst haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse==&lt;br /&gt;
Wo sich Menschen aufhalten kommt es zu [Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse|sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignissen]]. Das ist überall und jederzeit so. Abhängig von verschiedenen Faktoren (Altersstruktur, körperliche Konstitution, etc.) ist deren Eintrittswahrscheinlichkeit höher oder geringer. Bei Veranstaltungen kommen tausende Besucher auf engem Raum zusammen. Die Örtlichkeit ist oft temporär und teilweise provisorisch errichtet, die Versorgung erfolgt aus ebensolchen Küchen und Bars. Es werden unterschiedliche Drogen konsumiert und die Teilhabe an der Veranstaltung selbst führt darüber hinaus oft genug zu physischen und psychischen Ausnahmezuständen. Hieraus ergibt sich in verstärktem Maße die Notwendigkeit zur Betrachtung von medizinischen Ereignissen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Technische Störung==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Technische Störung|Technische Störungen]] können direkte Auswirkungen auf die Veranstaltung selbst haben und den Veranstaltungsablauf zum Teil unmittelbar oder nach kurzer Zeit beeinflussen. Da auch die Veranstaltungsbranche hochtechnisiert ist, eine nicht zu unterschätzende Gefährdung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Brandgefahren==&lt;br /&gt;
Bei Veranstaltungen existieren spezifische Gefahrenquellen, die dazu geeignet sind, Brände auf dem Veranstaltungsgelände entstehen zu lassen und in der Folge Veranstaltungsteilnehmer oder Sachwerte zu gefährden. [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Brandgefahren|Brandgefahren]] sind die Gefahren, die bei der Verwendung von Materialien und Gerätschaften entstehen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Störung von Verkehrswegen==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Störung von Verkehrswegen|Störungen von Verkehrswegen]] sind Beeinträchtigungen innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsgeländes, die eine unmittelbare Auswirkung auf den An- und Abreiseverkehr, die logistische Versorgung der besucherrelevanten Infrastruktur oder die Zu- und Abfahrt von Einsatzfahrzeugen zum oder vom Veranstaltungsgelände haben.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/sanit%C3%A4ts-_und_rettungsdienstliche_Ereignisse&amp;diff=4065</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/sanit%C3%A4ts-_und_rettungsdienstliche_Ereignisse&amp;diff=4065"/>
		<updated>2015-06-01T06:34:34Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse}}&lt;br /&gt;
''Stand: 07.11.2014''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Johannes Thomann, Dennis Vosteen (Feuerwehr München)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Definition==&lt;br /&gt;
Der Veranstalter ist für die Sicherheit der Besucher und Teilnehmer einer Veranstaltung verantwortlich. Zur Gewährleistung des gesundheitlichen Schutzes und der medizinischen Betreuung der Teilnehmer muss der Veranstalter daher die sanitätsdienstliche Versorgung der Teilnehmer gewährleisten und die Versorgung auf Verlangen gegenüber den Behörden nachweisen können.&lt;br /&gt;
Hierzu hat der Veranstalter auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages einen Sanitätsdienst zu beauftragen, der den öffentlichen Rettungsdienst im Bereich der jeweiligen Veranstaltung die Versorgung von Bagatellverletzungen und -erkrankungen abnimmt und zudem ein frühzeitiges, qualifiziertes Eingreifen bei medizinischen Notfällen gewährleistet. &lt;br /&gt;
Die Kommunen sind hingegen durch das jeweilige Landesrettungsdienstgesetz zur Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung verpflichtet. Gegebenenfalls kann sich aus der Durchführung der Veranstaltung eine notwendige Erhöhung des öffentlichen Rettungsdienstes ergeben. Bei Vorliegen der gesetzlichen Grundlage können diese Kosten an den Veranstalter weitergegeben werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sanitätsdienstliche Ereignisse sind beispielsweise:&lt;br /&gt;
* Verletzungen, Unfälle&lt;br /&gt;
* Auswirkungen des starken Genusses von Alkohol und/oder berauschender und bewusstseinsverändernder Substanzen („Drogen“)&lt;br /&gt;
* (Massen-) Erkrankungen (z.B. Lebensmittelvergiftung, Kreislaufprobleme, coronare Erkrankungen)&lt;br /&gt;
* Such- und Vermisstenmeldungen, besonders von Kindern &lt;br /&gt;
Kann die abschließende Versorgung des Ereignisses aufgrund der personellen und technischen Ausstattung nicht durch den Sanitätsdienst sichergestellt werden oder handelt es sich um eine das Leben bedrohende bzw. mit möglichen schweren gesundheitlichen Schäden verbundene Erkrankung bzw. Verletzung, kann das sanitätsdienstliche Ereignis ein Eingreifen des Rettungsdienstes erforderlich machen und wird damit zu einem rettungsdienstlichen Ereignis.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
==Ziel==&lt;br /&gt;
Das Ziel der Planung muss es sein, Bagatellverletzungen und -erkrankungen auf der Veranstaltung direkt vor Ort versorgen zu können und zudem ein frühzeitiges, qualifiziertes Eingreifen und damit eine Verkürzung des behandlungsfreien Intervalls bei medizinischen Notfällen zu gewährleisten. Dem kommt insbesondere bei weitläufigen oder unübersichtlichen Örtlichkeiten mit einer großen Zahl von Besuchern eine gesteigerte Bedeutung zu. &lt;br /&gt;
Insbesondere folgende Aufgabenschwerpunkte sollten im Vorfeld einer Veranstaltung geplant werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* frühzeitiges, qualifiziertes Eingreifen bei Bagatellerkrankungen und -verletzungen (Kopfschmerzen, Blasen, etc.)&lt;br /&gt;
* Entgegennahme von gesundheitsbedingten Hilfeersuchen&lt;br /&gt;
* Einleitung von Gegenmaßnahmen zur unmittelbaren Bekämpfung einer Gesundheitsgefahr&lt;br /&gt;
* erweiterte Erste-Hilfe&lt;br /&gt;
* unverzügliche, zielgerichtete Alarmierung des Rettungsdienstes und dessen Einweisung an der Einsatzstelle&lt;br /&gt;
* qualifizierte Patientenversorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bei medizinischen Notfällen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beispiele für sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fragestellung  „Wer macht was?“ in Bezug auf sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse muss als Szenario im Sicherheitskonzept veranstaltungsspezifisch beschrieben und mit entsprechenden Maßnahmen hinterlegt und allgemein verständlich ausformuliert beschrieben werden. Die Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;|Beispiel A&lt;br /&gt;
|'''Störung:''' bewusstlose Person&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:''' Alarmierung des Rettungsdienstes über 112, Information des Sanitätsdienstes, ggf. Information des Ordnungsdienstes zwecks Unterstützung (Freihalten des Arbeitsbereiches, Einweisung nachrückender Kräfte etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:''' Sanitätsdienst, Ordnungsdienst, ggf. Rettungsdienst&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:''' - / -&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Beispiel B&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|'''Störung:''' Massenanfall von Verletzten und Betroffenen (MANV)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:''' Alarmierung des Rettungsdienstes über 112, Menschenrettung, Einberufung des Koordinierungskreises,  Information der Rettungsleitstelle, Initiierung unterstützender &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahmen:''' Öffnen und Freihalten der Rettungswege,  ggf. Abbruch des Showprogramms, ggf. Information der Besucher, Caterer und Künstler/Schausteller, ggf. Räumung der Veranstaltung (ggf. Teilbereiche), Maßnahmen zum Schutz von Sachgütern, Aufrechterhaltung einer sanitätsdienstlichen Grundversorgung der restlichen Veranstaltung um weitere lebensgefährliche (!) Notfälle abarbeiten zu können&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:''' Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:''' ggf. Umsetzung im Vorfeld geplanter Maßnahmen wie bspw. Einbahnstraßenverkehr für Einsatzfahrzeuge, im Nachgang: psychosoziale Unterstützung für Mitarbeiter berücksichtigen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Beispiel C&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|'''Störung:''' vermisstes Kind&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:''' Information Sanitätsdienst, Ordnungsdienst und ggf. Polizei mit Personenbeschreibung und letztem Aufenthaltsort, Information Schausteller, Catering etc. an sensiblen Bereichen (z.B. Ufer eines Flusses oder Sees, Absturzkanten etc.) Mittel zur Besucherkommunikation nutzen (Lautsprecher, Videoleinwände etc.), ggf. Suchteams (des Sanitäts-/Ordnungsdienst) bilden, wenn eine unmittelbare Gefahr (bspw. Straßenverkehr) für das Kind zu erwarten ist&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:''' Polizei, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:''' - / -&lt;br /&gt;
|}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung&amp;diff=4064</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung&amp;diff=4064"/>
		<updated>2015-06-01T06:33:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Technische Störung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Szenarienplanung}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundlagen Szenarienplanung==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Grundlagen Szenarienplanung|Grundlagen Szenarienplanung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bedrohungen von außen==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Bedrohungen von außen|Bedrohungen von außen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Störung durch Zuschauerverhalten==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Störung durch Zuschauerverhalten|Störungen durch Zuschauerverhalten]] können den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen. Zur Einschätzung der Gefährdungslage durch Besucher, sind insbesondere gesicherte Erkenntnisse über die Besucherstruktur maßgeblich, da die Störungen direkt von Teilnehmern der Veranstaltung ausgehen und eine direkte Auswirkung auf die Veranstaltung selbst haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse|sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Technische Störung==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Technische Störung|Technische Störungen]] können direkte Auswirkungen auf die Veranstaltung selbst haben und den Veranstaltungsablauf zum Teil unmittelbar oder nach kurzer Zeit beeinflussen. Da auch die Veranstaltungsbranche hochtechnisiert ist, eine nicht zu unterschätzende Gefährdung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Brandgefahren==&lt;br /&gt;
Bei Veranstaltungen existieren spezifische Gefahrenquellen, die dazu geeignet sind, Brände auf dem Veranstaltungsgelände entstehen zu lassen und in der Folge Veranstaltungsteilnehmer oder Sachwerte zu gefährden. [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Brandgefahren|Brandgefahren]] sind die Gefahren, die bei der Verwendung von Materialien und Gerätschaften entstehen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Störung von Verkehrswegen==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Störung von Verkehrswegen|Störungen von Verkehrswegen]] sind Beeinträchtigungen innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsgeländes, die eine unmittelbare Auswirkung auf den An- und Abreiseverkehr, die logistische Versorgung der besucherrelevanten Infrastruktur oder die Zu- und Abfahrt von Einsatzfahrzeugen zum oder vom Veranstaltungsgelände haben.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Technische_St%C3%B6rung&amp;diff=4061</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Technische Störung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Technische_St%C3%B6rung&amp;diff=4061"/>
		<updated>2015-06-01T06:32:48Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Technische Störungen}}&lt;br /&gt;
''Stand: 12.12.2014''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Johannes Thomann, Dennis Vosteen (Feuerwehr München)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Definition==&lt;br /&gt;
Technische Störungen können direkte Auswirkungen auf die Veranstaltung selbst haben und den Veranstaltungsablauf zum Teil unmittelbar oder nach kurzer Zeit beeinflussen. Beispiele sind:&lt;br /&gt;
* Gasausströmung&lt;br /&gt;
* Gesundheitsgefährdungen durch Austritt von Gefahrstoffen&lt;br /&gt;
* Stromausfall (z.B. Ausfall von Klimaanlagen, Belüftungs-, Beleuchtungs- und Kassensystemen)&lt;br /&gt;
* Einsturz&lt;br /&gt;
* Ausfall besucherrelevanter Infrastruktur (z.B. Schankanlagen, Toiletten, Kassen, elektronische Einlasssysteme etc.)&lt;br /&gt;
* Ausfall der Kommunikationsmittel (z.B. Funk)&lt;br /&gt;
* Ausfall der Mittel zur Teilnehmerkommunikation (z.B. Lautsprecher, Leinwände)&lt;br /&gt;
* Konstruktionsbedingte Probleme (z.B. unsichere Bühnen)&lt;br /&gt;
* Technische Probleme bei Fahrgeschäften&lt;br /&gt;
* Wasserschäden (z.B. Rohrbruch)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ziel==&lt;br /&gt;
Das Ziel der Planung muss es sein, die Gefahr, die von einer technischen Störung auf die Zuschauer ausgeht zu verhindern bzw. zu minimieren und den Ablauf der Veranstaltung entweder aufrecht zu erhalten oder die tatsächliche Ausfallzeit zu minimieren. &lt;br /&gt;
Insbesondere folgende Aufgabenschwerpunkte sollten im Vorfeld einer Veranstaltung geplant werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* frühzeitiges, qualifiziertes Erkennen von möglichen Gefahren und Ursachen, die zu einer technischen Störung führen bzw. negative Einflüsse auf die Besucher und/oder Sachwerte die durch eine technische Störung entstehen können.&lt;br /&gt;
* unverzügliche Einleitung von Maßnahmen zum Schutz der Besucher vor den Auswirkungen einer technischen Störung.&lt;br /&gt;
* Einleitung von Gegenmaßnahmen zur unmittelbaren Reaktion auf die technische Störung.&lt;br /&gt;
* unverzügliche, zielgerichtete Alarmierung aller für die Behebung der Störung relevanten Beteiligten bzw. durch die Störung Betroffene. In der Regel sind dies vor allem die Kräfte der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungs- sowie Sanitätsdienstes und des Veranstalters.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beispiele für mögliche technische Störungen==&lt;br /&gt;
Im Folgenden werden Beispiele für mögliche technische Störungen gezeigt, die eine mögliche Herangehensweise an die Problemstellung aufzeigen. Im Sicherheitskonzept sind die technische Störung sowie die daraus folgenden Maßnahmen allgemein verständlich auszuformulieren. Die Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;|Beispiel A&lt;br /&gt;
|'''Störung:''' Stromausfall&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:''' Rücksprache mit Technischem Leiter und ggf. Energieversorger über vermutete Dauer des Ausfalls, Feststellung der maximal tolerierbaren Ausfallzeiten, Einberufung des Koordinierungskreises, Erstellung einer Prioritätenliste (welche Gewerke / Infrastrukturen müssen vorrangig mit Strom versorgt werden), Initiierung möglicher Kompensationsmaßnahmen (bspw. Starten von Notstromaggregaten), wenn notwendig und möglich: Abänderung des Showprogramms, falls von Relevanz: Information der Besucher, Caterer und Künstler/Schausteller, ggf. Räumung von klimasensiblen Bereichen bei Ausfall von Klimaanlagen, Maßnahmen zum Schutz von Sachgütern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:''' Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:''' ggf. Abwägung in verschiedenen Stufen (Teilausfall)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Beispiel B&lt;br /&gt;
|'''Störung:''' Gasaustritt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:''' Alarmierung der Feuerwehr über 112, Rücksprache mit Technischem Leiter und ggf. Gasversorger, Abstellen der Gaszufuhr, Einberufung des Koordinierungskreises, Räumung und Absperrung des gefährdeten Bereichs (Berücksichtigung Sicherheitsabstand bei Explosionsgefahr), ggf. Information der Besucher, Caterer und Künstler/Schausteller, Verkehrsbetriebe&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:''' Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:''' Auswirkungen auf weitere Veranstaltungsbereiche berücksichtigen (bspw. Personenströme, Personendichten)  &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Beispiel C&lt;br /&gt;
|'''Störung:''' Rohrbruch mit massiver Überschwemmung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:''' Rücksprache mit Technischem Leiter und ggf. Wasserversorger, Einberufung des Koordinierungskreises, bei Abwasser: Sicherstellung des Infektionsschutzes, ggf. Dekontamination, Initiierung möglicher Kompensationsmaßnahmen (bspw. Freigabe weiterer Campingflächen), Information der Besucher, Caterer und Künstler/Schausteller, ggf. Räumung von Teilbereichen, Maßnahmen zum Schutz von Sachgütern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:''' Polizei, Feuerwehr, Ordnungsdienst, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:''' - / -&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Beispiel D&lt;br /&gt;
|'''Störung:''' Einsturz (z.B. von Tribünen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:''' Alarmierung der Feuerwehr über 112, Absperrung des betroffenen Bereiches, falls möglich Absicherung, Einberufung des Koordinierungskreises, wenn möglich: Abänderung des Showprogramms, Information der Besucher, Caterer und Künstler/Schausteller, ggf. Räumung von Teilbereichen des Veranstaltungsgeländes, Menschenrettung, medizinische und psychosoziale Versorgung, Maßnahmen zum Schutz von Sachgütern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:''' Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:''' ggf. Abwägung in verschiedenen Stufen (Teilausfall)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Handlungsempfehlungen zur Zielerreichung==&lt;br /&gt;
===Umsetzungsphase der Veranstaltung===&lt;br /&gt;
Um die Anfälligkeit der Veranstaltung durch technische Störungen zu minimieren, sollten die technischen Anlagen durch qualifizierte Personen aufgebaut und überprüft werden. Teilweise muss diese Abnahme der technischen Anlagen durch sachkundige Prüfer erfolgen (z.B. bei Fliegenden Bauten wie Fahrgeschäften und Zelten oder der Verwendung von Flüssiggas). Die Belege der durchgeführten Prüfung sind durch die Genehmigungs- oder entsprechende Fachbehörde vor Veranstaltungsbeginn einzufordern. In den Fällen, in denen keine Überprüfung vorgeschrieben ist, kann es  sinnvoll sein, sich eine Errichterbescheinigung vom Dienstleister erstellen zu lassen, in der der ordnungsgemäße Aufbau und die betriebsbereite Übergabe bestätigt werden.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der infrastrukturellen Erschließung des Veranstaltungsgeländes sollten vor dem Hintergrund der Gefahr möglicher technischer Störungen insbesondere folgende Aspekte vorgeplant werden:&lt;br /&gt;
* Beleuchtungssysteme für die Ausleuchtung des Veranstaltungsgeländes und anderen dem Veranstaltungsgelände zuzuordnenden Flächen ( z.B. Campingflächen, Wege), die unabhängig vom Stromnetz arbeiten (Sicherheitsbeleuchtung).&lt;br /&gt;
* Aufbau von redundanten Kommunikationsinfrastrukturen (z.B. Kommunikation mit Teilnehmern über Lautsprecherkraftwagen, Sprechanlagen von polizeilichen und nichtpolizeilichen Einsatzfahrzeugen, Megafone etc.).&lt;br /&gt;
* Vorhaltung von Notstromaggregaten zum Betreiben von Lautsprecheranlagen, IT-Infrastruktur, Beleuchtung etc.&lt;br /&gt;
* Es sollte angedacht werden, zur Aufrechterhaltung der akteursübergreifenden Kommunikation bei einer technischen Störung der Kommunikationsinfrastruktur stromunabhängige Festnetztelefonverbindungen zu installieren.&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Teilnehmerkommunikation sind zur Information, Warnung sowie Kommunikation von Verhaltensregeln und -hinweisen in Abhängigkeit von der technischen Störungen vor allem folgende Maßnahmen vorzusehen:&lt;br /&gt;
* persönliche Ansprache durch unterwiesenes Personal&lt;br /&gt;
* Einsatz von Lautsprecherkraftwagen,&lt;br /&gt;
* Nutzung eines ggf. vorhandenen Veranstaltungsradios, &lt;br /&gt;
* Rundfunkdurchsagen,&lt;br /&gt;
* Megafone,&lt;br /&gt;
* Nutzung von Social Media (z.B. Veranstaltungs-App),&lt;br /&gt;
* Abstimmung von Durchsagen für verschiedene Szenarien auf der Grundlage technischer Störungen, die im Bedarfsfall nur noch vorgelesen werden müssen.&lt;br /&gt;
Die technische Kommunikationslösungen müssen dabei immer mit einem organisatorischen Konzept (Kommunikationskonzept) hinterlegt werden. Dies bedeutet, dass für jede relevante technische Störung Entscheidungskriterien (z.B. Räumung eines Zeltes in Anbetracht einer Überhitzung im Innenbereich aufgrund eines Ausfalls der Klimaanlage) und ein „Entscheider“, zumeist ist dies der Veranstalter oder Veranstaltungsleiter,  für einen möglichen Veranstaltungs(teil)abbruch (Konfliktlösungsmechanismen) festgelegt werden müssen.&lt;br /&gt;
Zum Abschluss der Umsetzungsphase sollte eine gemeinsame Begehung vor Veranstaltungsbeginn durch Polizei, Feuerwehr, Bauamt, Veranstalter u.a. durchgeführt werden, um mögliche Fehlerquellen zu beheben (z.B. Verlegung von Kabeln und Leitungen), die Auflageneinhaltung zu kontrollieren und ggf. Nachbesserungen zu fordern bzw. dem Veranstalter ergänzende Auflagen aufzuerlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Durchführungsphase der Veranstaltung===&lt;br /&gt;
Das Ziel der Planung von Szenarien zu technischen Störungen ist es, auf eventuell eintretende Gefährdungen vorbereitet zu sein und daher gezielter reagieren zu können. Definitionsgemäß endet die Planung von Szenarien daher nach der Umsetzungsphase der Veranstaltung. &lt;br /&gt;
Die praktische Umsetzung der geplanten Szenarien in der Durchführungsphase ist im Themenfeld interorganisationale Zusammenarbeit im Baustein Einsatzplanung als Prozess beschrieben und enthält die folgenden Unterpunkte, die situationsbezogen auf das jeweilige Szenario angepasst werden können:&lt;br /&gt;
* Informationsgewinnung&lt;br /&gt;
* Informationsweitergabe&lt;br /&gt;
* Beurteilung der Lage&lt;br /&gt;
* Entschlussfassung&lt;br /&gt;
* Maßnahmenumsetzung&lt;br /&gt;
* Auftragsvergabe&lt;br /&gt;
* Dokumentationspflichten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Nachbereitungsphase der Veranstaltung===&lt;br /&gt;
Nach Beendigung der Veranstaltung sollte gemäß der im Baustein Einsatzplanung aufgeführten Punkte eine Nachbetrachtung der Veranstaltung stattfinden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Brandgefahren&amp;diff=4060</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Brandgefahren</title>
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		<updated>2015-06-01T06:31:44Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE: Brandgefahren}}&lt;br /&gt;
''Stand: 07.11.2014''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Johannes Thomann, Dennis Vosteen (Feuerwehr München)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Definition==&lt;br /&gt;
Bei Veranstaltungen existieren spezifische Gefahrenquellen, die dazu geeignet sind, Brände auf dem Veranstaltungsgelände entstehen zu lassen und in der Folge Veranstaltungsteilnehmer oder Sachwerte zu gefährden. &lt;br /&gt;
Brandgefahren sind die Gefahren, die bei der Verwendung von Materialien und Gerätschaften entstehen können. Beispiele sind:&lt;br /&gt;
* offenes Feuer&lt;br /&gt;
* Pyrotechnik (Feuerwerk, Wunderkerzen, „Bengalos“ sowie weiteren pyrotechnischen Erzeugnissen und Effekten z.B. in Bühnenshows)&lt;br /&gt;
* brennbare Flüssigkeiten und Gasen (z.B. in Buden und Ständen, Gaskocher auf Campingplätzen)&lt;br /&gt;
* technische Störungen der Stromversorgung (z.B. Kurzschlüsse auf Bühnen, Zeltplätzen etc.)&lt;br /&gt;
* fahrlässiges Handeln (unachtsames Abbrennen von z.B. Zigaretten, Kerzen)&lt;br /&gt;
* wetterbedingte Störungen (z.B. Blitzeinschläge, Gefahr von Waldbränden bei längeren Hitze- und Trockenperioden)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufgabe des Schutzes vor den Gefahren eines Brandes (Brandschutz) obliegt grundsätzlich der kommunalen Feuerwehr. Der Brandschutz beinhaltet dabei grundsätzlich die folgenden Maßnahmen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Vorbeugender Brandschutz:'''&lt;br /&gt;
„Baulich, anlagentechnische und/oder organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandes sowie zur Verhinderung der Ausbreitung von Rauch und Feuer (Brandausbreitung), zum Ermöglichen der Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksamer Löschmaßnahmen bei einem Brand“ (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 2011; 8)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Abwehrender Brandschutz:'''&lt;br /&gt;
„Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren durch Brände, die für Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachen bestehen“ (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 2011; 7)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Je nach Veranstaltung und landesrechtlicher Regelung kann dem Veranstalter seitens der Kommune die Auflage erteilt werden, eine Brandsicherheitswache auf dem Veranstaltungsgelände einzurichten, personell und technisch auszustatten und diese zu finanzieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Intensität der Auswirkungen der Brandgefahr kann grundsätzlich unterschieden werden:&lt;br /&gt;
* Brandereignis: Bewältigung kleinerer, lokal begrenzter Schäden mit einer Gefährdung der Veranstaltungsbesucher und ggf. verletzten Personen (z.B. Brand eines Mülleimers, Brand in Folge eines Unfalls mit einer Gaskartusche auf dem Campingplatz), welche mit den am Veranstaltungsort befindlichen Vorhaltungen des abwehrenden Brandschutzes (i.d.R. der Brandsicherheitswache) bekämpft werden können. Unter Umständen können diese Ereignisse (strafrechtlich relevante) Ermittlungen hinsichtlich der Brandursache durch Feuerwehr und Polizei nach sich ziehen.&lt;br /&gt;
* Krisenfall: Bewältigung herausragender Brandereignisse, die mit einer besonderen Gefährdung und Verletzung/Tötung  der Veranstaltungsbesucher einhergehen kann, welche mit den am Veranstaltungsort vorgehaltenen Mitteln und Personalressourcen des abwehrenden Brandschutzes, als der Brandsicherheitswache, nicht bewältigt werden können, die Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen Akteuren angezeigt sein; hier sind vor allem folgende Ereignisse zu nennen:&lt;br /&gt;
** Großfeuer, z.B. in Folge einer Bombenexplosion&lt;br /&gt;
** Feuer, welches sich rasch auf dem Veranstaltungsgelände ausbreitet&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ziel==&lt;br /&gt;
Das Ziel der Planung muss es sein, die Gefahr eines Brandes und einer Ausbreitung auf weitere Veranstaltungsbereiche zu verhindern bzw. zu minimieren. Dem kommt insbesondere bei weitläufigen oder unübersichtlichen Örtlichkeiten mit einer großen Zahl von Besuchern eine große Bedeutung zu. &lt;br /&gt;
Insbesondere folgende Aufgabenschwerpunkte sollten im Vorfeld einer Veranstaltung geplant werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* frühzeitiges, qualifiziertes Erkennen von Entstehungsbränden und möglichen Ursachen hierfür&lt;br /&gt;
* Alarmierung der Feuerwehr&lt;br /&gt;
* Entgegennahme von Hilfeersuchen&lt;br /&gt;
* unverzügliche Einleitung von Maßnahmen zum Schutz der Besucher (Information der Besucher, Absperrung von gefährdeten Bereichen etc.)&lt;br /&gt;
* Einleitung von Gegenmaßnahmen zur unmittelbaren Bekämpfung eines Brandes&lt;br /&gt;
* erweiterte Erste Hilfe&lt;br /&gt;
* unverzügliche, zielgerichtete Alarmierung von Kräften der Feuerwehr und deren Einweisung an der Einsatzstelle&lt;br /&gt;
* qualifizierte Brandbekämpfung bis zum Eintreffen der Feuerwehr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beispiele für mögliche technische Störungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im folgenden werden Beispiele für mögliche technische Störungen gezeigt, die eine mögliche Herangehensweise an die Problemstellung aufzeigen. Im Sicherheitskonzept sind die technische Störung sowie die daraus folgenden Maßnahmen allgemein verständlich auszuformulieren. Die Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;|Beispiel A&lt;br /&gt;
|'''Störung:''' Waldbrand-/Vegetationsbrandgefahr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:''' Festlegung einer Person, die (falls notwendig, regelmäßig) über die aktuelle Waldbrandstufe informiert, ggf. Einberufung des Koordinierungskreises, Sensibilisierung  Ordnungsdienst, Mitarbeiter Catering etc. auf Entstehungsbrände zu achten, verstärkte Streifengänge (z.B. der Brandsicherheitswache und des Ordnungsdienstes) Information der Besucher, Künstler und Schausteller, ggf. Abänderung des Showprogramms (kein Abbrennen eines Feuerwerks), Information der Besucher, Caterer und Künstler/Schausteller, ggf. Räumung bzw. Umsetzung präventiver Maßnahmen (z.B. Wässern) von gefährdeten Bereichen, ggf. Maßnahmen zum Schutz von Sachgütern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:''' Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:''' ggf. Abwägung in verschiedenen Stufen (Teilausfall)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Beispiel B&lt;br /&gt;
|'''Störung:''' Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen durch Zuschauer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:''' Alarmierung der Feuerwehr über 112, Information der Brandsicherheitswache, Maßnahmen zum Schutz der Besucher (ggf. Räumung von gefährdeten Bereichen bei Abschuss der Erzeugnisse), ggf. Einberufung des Koordinierungskreises, Kontrollmaßnahmen des Ordnungsdienst verstärken, Information der Besucher, ggf. Unterbrechung des Showprogramms, ggf. Maßnahmen zum Schutz von Sachgütern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:''' Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:''' ggf. Abwägung in verschiedenen Stufen (Teilausfall)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Beispiel C&lt;br /&gt;
|'''Störung:''' offenes Feuer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:''' Alarmierung der Feuerwehr über 112, Information der Brandsicherheitswache, Information der Besucher über die Gefährdung, verstärkte Kontrollen des Ordnungsdienstes, Untersagung ggf. inkl. Sanktionsmaßnahmen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:''' Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:''' ggf. Abwägung in verschiedenen Stufen (Teilausfall)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) (2011): BBK-Glossar. Ausgewählte zentrale Begriffe des Bevölkerungsschutzes. Bonn.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung&amp;diff=4059</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung&amp;diff=4059"/>
		<updated>2015-06-01T06:31:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Brandgefahren */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Szenarienplanung}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundlagen Szenarienplanung==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Grundlagen Szenarienplanung|Grundlagen Szenarienplanung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bedrohungen von außen==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Bedrohungen von außen|Bedrohungen von außen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Störung durch Zuschauerverhalten==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Störung durch Zuschauerverhalten|Störungen durch Zuschauerverhalten]] können den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen. Zur Einschätzung der Gefährdungslage durch Besucher, sind insbesondere gesicherte Erkenntnisse über die Besucherstruktur maßgeblich, da die Störungen direkt von Teilnehmern der Veranstaltung ausgehen und eine direkte Auswirkung auf die Veranstaltung selbst haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse|sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Technische Störung==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Technische Störung|Technische Störung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Brandgefahren==&lt;br /&gt;
Bei Veranstaltungen existieren spezifische Gefahrenquellen, die dazu geeignet sind, Brände auf dem Veranstaltungsgelände entstehen zu lassen und in der Folge Veranstaltungsteilnehmer oder Sachwerte zu gefährden. [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Brandgefahren|Brandgefahren]] sind die Gefahren, die bei der Verwendung von Materialien und Gerätschaften entstehen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Störung von Verkehrswegen==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Störung von Verkehrswegen|Störungen von Verkehrswegen]] sind Beeinträchtigungen innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsgeländes, die eine unmittelbare Auswirkung auf den An- und Abreiseverkehr, die logistische Versorgung der besucherrelevanten Infrastruktur oder die Zu- und Abfahrt von Einsatzfahrzeugen zum oder vom Veranstaltungsgelände haben.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung&amp;diff=4058</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung&amp;diff=4058"/>
		<updated>2015-06-01T06:27:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Störung von Verkehrswegen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Szenarienplanung}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundlagen Szenarienplanung==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Grundlagen Szenarienplanung|Grundlagen Szenarienplanung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bedrohungen von außen==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Bedrohungen von außen|Bedrohungen von außen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Störung durch Zuschauerverhalten==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Störung durch Zuschauerverhalten|Störungen durch Zuschauerverhalten]] können den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen. Zur Einschätzung der Gefährdungslage durch Besucher, sind insbesondere gesicherte Erkenntnisse über die Besucherstruktur maßgeblich, da die Störungen direkt von Teilnehmern der Veranstaltung ausgehen und eine direkte Auswirkung auf die Veranstaltung selbst haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse|sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Technische Störung==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Technische Störung|Technische Störung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Brandgefahren==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Brandgefahren|Brandgefahren]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Störung von Verkehrswegen==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Störung von Verkehrswegen|Störungen von Verkehrswegen]] sind Beeinträchtigungen innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsgeländes, die eine unmittelbare Auswirkung auf den An- und Abreiseverkehr, die logistische Versorgung der besucherrelevanten Infrastruktur oder die Zu- und Abfahrt von Einsatzfahrzeugen zum oder vom Veranstaltungsgelände haben.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/St%C3%B6rung_von_Verkehrswegen&amp;diff=4057</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Störung von Verkehrswegen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/St%C3%B6rung_von_Verkehrswegen&amp;diff=4057"/>
		<updated>2015-06-01T06:26:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Störung von Verkehrswegen}}&lt;br /&gt;
''Stand: 01.06.2015''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Carsten Laube, Philipp Kuschewski, Doris Dobranic (Deutsche Hochschule der Polizei), Dennis Vosteen, Johannes Thomann (Feuerwehr München) ''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Definition==&lt;br /&gt;
Störungen von Verkehrswegen sind Beeinträchtigungen innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsgeländes, die eine unmittelbare Auswirkung auf den An- und Abreiseverkehr, die logistische Versorgung der besucherrelevanten Infrastruktur oder die Zu- und Abfahrt von Einsatzfahrzeugen zum oder vom Veranstaltungsgelände haben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beispiele sind:'''&lt;br /&gt;
* ein Ausfall des ÖPV durch Streik, Unfall, Personenschaden etc. mögliche Folgen können sein: verspäteter Veranstaltungsbeginn, hoher Andrang  an den Einlässen, Stress bei den Besuchern&lt;br /&gt;
* ein Ausfall / Stau des Individualverkehrs durch Unfall, nicht nutzbare Parkflächen aufgrund von Niederschlag, wetterbedingte Einschränkungen des Verkehrs. Mögliche Folgen können sein: verspäteter Veranstaltungsbeginn, hoher Andrang  an den Einlässen, Stress bei den Besuchern, „Wildparken“ inkl. der Beeinträchtigung von Verkehrswegen und Zufahrten für Einsatzfahrzeuge&lt;br /&gt;
* ein Ausfall von Verkehrsflächen auf dem Veranstaltungsgelände aufgrund von Besucherströmen. Mögliche Folgen können sein: Ausfall der besucherrelevanten Infrastruktur (z.B. Toiletten, Bierausschank), verzögerte Anfahrt von Einsatzfahrzeugen, kein Verkauf von Getränken und Speisen (Unmut bei Besuchern)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ziel==&lt;br /&gt;
Das Ziel der Planung muss es sein, die mögliche Störung der Verkehrswege zu minimieren, Redundanzen vorzusehen und eine mögliche Gefährdung der Besucher durch sich hieraus entwickelnden Gefahren zu verhindern. Dem kommt insbesondere bei weitläufigen, unübersichtlichen oder nur schlecht zu erreichenden Örtlichkeiten mit einer großen Zahl von Besuchern eine große Bedeutung zu. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundsätzliches==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufgabe der Entwicklung eines Verkehrskonzeptes obliegt dem Veranstalter, der ggf. einen privatwirtschaftlicher Verkehrsplaner mit dieser Aufgabe beauftragen kann. Die Verkehrsregelungen sollten im Sicherheitskonzept veranstaltungsspezifisch beschrieben und mit entsprechenden Maßnahmen hinterlegt werden. Diese Maßnahmenfestsetzung bei Verkehrsproblemen sollte im Rahmen eines vordefinierten Abstimmungsprozesses zwischen Polizei, Verkehrsbehörde, Feuerwehr,  Veranstalter, Genehmigungsbehörde und gegebenenfalls weiteren Beteiligten und in  Abstimmung mit entsprechenden szenarienorientierten Notfallplänen des Sicherheitskonzepts erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Überprüfung von Maßnahmen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die im Verkehrskonzept geplanten Maßnahmen (wie beispielsweise geänderte Verkehrswege, Zufahrtsmöglichkeiten, Verkehrspläne von Zügen und Bussen etc.) sind vor Veranstaltungsbeginn (Umsetzungsphase der Veranstaltung) auf Aktualität zu überprüfen, ebenso die Erreichbarkeiten von Entstörungsdiensten (ÖPV, Abschleppdienste etc.).&lt;br /&gt;
Der Einfluss des Wetters kann vor Beginn der Veranstaltung Kompensationsmaßnahmen erforderlich machen. Beispiele hierfür sind die Befestigung von Parkplätzen und Wegen (insbesondere Flucht- und Rettungswegen bei nasser Witterung) mit beispielsweise Stahlplatten oder Gegenmaßnahmen bei langer Trockenheit (Brandgefahr, Sichtbeeinträchtigungen durch Staubentwicklung etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beispiele für mögliche Störungen der Verkehrswege und Vorgehen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Folgenden werden Beispiele für mögliche Störungen der Verkehrswege gezeigt, die eine mögliche Herangehensweise an die Problemstellung aufzeigen. Im Sicherheitskonzept sind die Störung sowie die daraus folgenden Maßnahmen allgemein verständlich auszuformulieren. Die Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;|Beispiel A&lt;br /&gt;
|'''Störung:''' (Teil-) Ausfall des ÖPV zum Ende der Veranstaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:''' Rücksprache mit Betreiber ÖPV, Einberufung des Koordinierungskreises, Initiierung möglicher Kompensationsmaßnahmen (bspw. Vorplanung Ersatzbussen), wenn möglich: Verlängerung des Showprogramms, Information der Besucher, Caterer und Künstler/Schausteller, Aufrechterhaltung  des Catering&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:''' Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:''' ggf. Abwägung in verschiedenen Stufen (Teilausfall)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Beispiel B&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|'''Störung:''' unerwartete Überlastung des ÖPV beispielsweise durch eine konzentrierte Abreise der Besucher&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:''' Abstimmung der Maßnahmen mit Betreiber ÖPV sowie ggf. Dienstleistern (bspw. DB Sicherheit), Errichtung und Betreiben von Vorsperren, um den Druck von den Haltepunkten zu nehmen, Veranlassung der Bereitstellung weiterer Transportkapazitäten, Information der Besucher, Ordnung des Raumes um Wege freizuhalten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:''' Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:''' - / - &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Beispiel C&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|'''Störung:''' Blockade der Zufahrtsstraßen durch Anreiseverkehr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahmen:''' Verkehrsabfluss beschleunigen (z.B. durch Parkplatzeinweiser, Hinweisschilder, Informationen an die Besucher im Vorfeld), Informationen an die Besucher während der Anreise (z.B. durch Radiodurchsagen), Aufrechterhaltung der Zufahrtsmöglichkeiten von Einsatzfahrzeugen, ggf. Versorgung der im Anreiseverkehr gebundenen Besucher falls die Witterungslage und Dauer dies erforderlich macht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:''' Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:''' frühzeitige Entscheidung, ob zusätzliche Parkflächen freigegeben werden können, Einwirken auf den öffentlichen Straßenverkehr darf nur in Absprache mit der Polizei und Verkehrsbehörde erfolgen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Beispiel D&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|'''Störung:''' Be-/Verhinderung der Abreise durch defekte / nicht nutzbare Fahrzeuge (z.B. durch Defekt oder Witterungseinflüsse) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahmen:''' Je nach Veranstaltungsart und -örtlichkeit kann es sinnvoll sein, während der An- und Abreisezeit einzuplanen,  dass liegengebliebene Fahrzeuge schnellstmöglich wieder fahrtüchtig gemacht werden, um die Abreise weiterer Besucher nicht zu behindern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:''' Polizei, Feuerwehr, Sicherheits- und Ordnungsdienst, Veranstalter, ggf. Unfallhilfe der Verkehrsbetriebe bei Einfluss auf den Betrieb&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:''' bei starker Nachfrage dieser Dienstleistung kann es notwendig sein, die Besucher über das Angebot zu informieren. Ggf. kann eine qualifizierte Absicherung der Störstelle notwendig sein und sollte daher geplant werden.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Beispiel E&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|'''Störung:''' Gefährdung der Besucher oder Einrichtungen durch Unpassierbarkeit der Rettungswege&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahmen:''' Verkehrsabfluss beschleunigen (z.B. durch Parkplatzeinweiser, Hinweisschilder), Informationen an die Besucher während der An- bzw. Abreise (z.B. durch Radiodurchsagen), Einberufung des Koordinierungskreises, Kompensationsmaßnahmen zur Beschleunigung einer möglichen Gefahrensituation (Öffnung der Fluchtwege, Sperrmaßnahmen von für die Gefahrenabwehr notwendigen Zufahrtsstraßen bzw. dauerhafte Rettungsgassen, Besetzung neuralgischer Punkte wie z.B. U-Bahnstationen mit Sicherheitspersonal etc.), Einrichten von Einbahnregelungen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:''' Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Veranstalter, Sanitätsdienst, Sicherheits- und Ordnungsdienst&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:''' - / -&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==weitergehende Informationen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Folgenden werden weitere geeignete szenarienunabhängige Maßnahmen in der Planungsphase der Veranstaltung aufgelistet. Dies soll an dieser Stelle exemplarisch und stichpunktartig erfolgen. Eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Stichpunkte zur äußeren Erschließung des Veranstaltungsgeländes und zur Sicherheitskommunikation sind in den entsprechenden Bausteinen aufgelistet:&lt;br /&gt;
* Beachtung der (gestaffelten) An- und Abreise, Verkehrsströme, Rückstaus auf Zufahrtswegen und Parkraumbereitstellung etc.&lt;br /&gt;
* Parkraumnutzung und -auslastung vorplanen&lt;br /&gt;
* Vorplanung von „Park and Ride“- Möglichkeiten&lt;br /&gt;
* Individuelle Anbindung des Veranstaltungsgeländes an die Verkehrsinfrastruktur&lt;br /&gt;
* Berücksichtigung evtl. überregionaler Auswirkungen auf die Verkehrsnetze &lt;br /&gt;
* An die Besucherströme anpassbares Konzept für die Taktung des ÖPNV&lt;br /&gt;
* ggf. die Einrichtung eines Shuttle-Verkehrs vorplanen&lt;br /&gt;
* Fußgänger- und Verkehrsströme sollten in der Planung aufeinander abgestimmt werden (z.B. Eingangsbereiche nicht in der Nähe von Hauptverkehrsströmen platzieren)&lt;br /&gt;
* ggf. Einsatz von Sonderzügen zum Veranstaltungsort vorplanen&lt;br /&gt;
* Planung von störungsabhängigen und -unabhängigen Maßnahmen &lt;br /&gt;
* Hinweise auf Nutzung des ÖPNV&lt;br /&gt;
* Verkehrsmaßnahmen bei Veranstaltungsabbruch planen &lt;br /&gt;
* Kontakt mit Abschleppunternehmen aufnehmen, um hier ausreichende Kapazitäten vorzuhalten (Kontaktaufnahme z.B. über den Verkehrsplaner des Veranstalters); Erstellung eines Abschleppkonzeptes zur Durchsetzung der Parkverbote&lt;br /&gt;
* Priorisierte Zuführung von Verkehrskräften an neuralgische Punkte vorplanen (Postenplan mit entsprechenden Aufträgen etc.)&lt;br /&gt;
* Herausfordernde Umfeldplanungen (Flucht- und Räumkonzepte, Verkehrskonzept inklusive ÖPNV-Konzept, Parkraumbereitstellung etc.) im Innenstadtbereich&lt;br /&gt;
* Einrichtung von Busparkplätzen in fußläufiger Nähe zum Veranstaltungsgelände; dies verhindert Stauungen im unmittelbaren Veranstaltungsgelände sowohl beim Ein- als auch beim Ausstieg&lt;br /&gt;
* Beschilderungskonzept entwickeln&lt;br /&gt;
* Zusammenarbeit mit der Bundespolizei zur Gewährleistung der Sicherheit vor Ort (z.B. Bahnhöfe, S-Bahnen etc.) &lt;br /&gt;
* Kooperation mit der städtischen Verkehrsmanagementzentrale bei der Lenkung von Verkehrsströmen kann angebracht sein (z. B. Steuerung von S-Bahnen etc.)&lt;br /&gt;
* Vorplanung der Pressearbeit; Kommunikation von Absperrmaßnahmen, Umleitungen, Umfahrungsstrecken, Meldungen im Verkehrsfunk etc.&lt;br /&gt;
* Maßnahmen zur Personenstromlenkung (Wo gibt es Einbahnstraßenregelungen für den Fußgängerverkehr?; Wo befinden sich zentrale Sperrpunkte? etc.)&lt;br /&gt;
* Freihalten von Not- und Rettungswegen&lt;br /&gt;
* Abstimmung von Durchsagen für diverse Verkehrssituationen&lt;br /&gt;
* Anhand von Zeittabellen, die der Veranstalter verteilt, können Anwohner im Umfeld des Veranstaltungsgeländes über Zeiträume von Straßensperrungen, die Einrichtung von Einbahnstraßenverkehren etc. informiert werden&lt;br /&gt;
* Parkplätze ggf. mit Sichtschutz versehen, um sich Diskussionen mit Anreisenden zu ersparen, die noch freie Parkplätze entdeckt haben wollen&lt;br /&gt;
* Falsch parkende Fahrzeuge sollten möglichst unmittelbar abgeschleppt werden, damit Falschparker nicht andere Falschparker nach sich ziehen&lt;br /&gt;
* (Temporäre) Schließung von Haltestellen&lt;br /&gt;
* Einrichtung von Umleitungen oder Straßensperrungen&lt;br /&gt;
* Optimiertes ÖPNV-System &lt;br /&gt;
* Kopfbeschilderung auf der Autobahn&lt;br /&gt;
* Informationssteuerung über den lokale/regionale Radiostationen (Verkehrsfunk, Traffic Message Channel [TMC]), Presse, Internet &lt;br /&gt;
* Durchsagen in den Straßenbahnen (z.B. Umleitungen etc. im ÖPNV-Verkehr)&lt;br /&gt;
* Informationssteuerung über Veranstaltungs-App, z.B. Übersicht über den Befüllungsgrad der Parkplätze&lt;br /&gt;
* Durch eine elektronische Verkehrsströmesteuerung kann bei Stau eine Umleitungsempfehlung etc. gegeben werden &lt;br /&gt;
* Steuerung von Informationen in Bussen und Bahnen des ÖPNV im Vorfeld mit den Verkehrsbetrieben absprechen&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
In Rücksprache mit der Verkehrsbehörde und unter Einbindung der Polizei:&lt;br /&gt;
* ggf. Vorplanen von Einbahnstraßenregelungen&lt;br /&gt;
* ggf. sind im Verkehrskonzept einzelne Straßen komplett als Not- und Rettungswege freizuhalten, Verkehrs- und Besucherströme sollten im Ereignisfall ggf. über das Sperrenkonzept umgeleitet werden&lt;br /&gt;
* ggf. auch einzelne Straßen ausschließlich für den ÖPNV und Anwohner freihalten&lt;br /&gt;
* Maßnahmen von Sperrungen und Umleitungen ausarbeiten&lt;br /&gt;
* Tempolimit im unmittelbaren Veranstaltungsumfeld (z.B. 30km/h) vorplanen zur Senkung der Gefährdung von Fußgängerströmen &lt;br /&gt;
* Vorplanung eines Sperrkonzeptes, um den Verkehr bei Bedarf in Abhängigkeit verschiedener Verkehrsstufen (z.B. Stufen 1-5) in vorgedachte Bahnen lenken zu können&lt;br /&gt;
* Vorplanen von Verkehrsprogrammen (z.B. Wann werden welche Ampeln, Pförtnerampeln etc. bei Verkehrsspitzen geschaltet?) in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde &lt;br /&gt;
* Einrichtung von Parkverbotszonen, u.a. um Not- und Rettungswege freizuhalten&lt;br /&gt;
* ggf. Stellung eines Verbindungsmitarbeiters des Veranstalters für die Verkehrsmanagementzentrale der Kommune&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung&amp;diff=4056</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung&amp;diff=4056"/>
		<updated>2015-06-01T06:23:14Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Störung durch Zuschauerverhalten */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Szenarienplanung}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundlagen Szenarienplanung==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Grundlagen Szenarienplanung|Grundlagen Szenarienplanung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bedrohungen von außen==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Bedrohungen von außen|Bedrohungen von außen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Störung durch Zuschauerverhalten==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Störung durch Zuschauerverhalten|Störungen durch Zuschauerverhalten]] können den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen. Zur Einschätzung der Gefährdungslage durch Besucher, sind insbesondere gesicherte Erkenntnisse über die Besucherstruktur maßgeblich, da die Störungen direkt von Teilnehmern der Veranstaltung ausgehen und eine direkte Auswirkung auf die Veranstaltung selbst haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse|sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Technische Störung==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Technische Störung|Technische Störung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Brandgefahren==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Brandgefahren|Brandgefahren]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Störung von Verkehrswegen==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Szenarienplanung/Störung von Verkehrswegen|Störung von Verkehrswegen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/St%C3%B6rung_durch_Zuschauerverhalten&amp;diff=4055</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Störung durch Zuschauerverhalten</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/St%C3%B6rung_durch_Zuschauerverhalten&amp;diff=4055"/>
		<updated>2015-06-01T06:21:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Störung durch Zuschauerverhalten}}&lt;br /&gt;
''Stand: 01.06.2015''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: Carsten Laube, Philipp Kuschewski, Doris Dobranic (Deutsche Hochschule der Polizei), Dennis Vosteen, Johannes Thomann (Feuerwehr München)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Definition==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Störungen durch Zuschauerverhalten können den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen. Zur Einschätzung der Gefährdungslage durch Besucher, sind insbesondere gesicherte Erkenntnisse über die Besucherstruktur maßgeblich, da die Störungen direkt von Teilnehmern der Veranstaltung ausgehen und eine direkte Auswirkung auf die Veranstaltung selbst haben. Die Störungen können in „nicht signifikant“, d.h. durch die am Veranstaltungsort anwesenden Einsatzkräfte und -mittel bzw. den Sicherheitsdienst zu bewältigen und „signifikant“, d.h. den normalen Veranstaltungsablauf gewichtig beeinflussend und u.U. nicht mit den vor Ort befindlichen Einsatzkräften und –mitteln der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zu bewältigen, unterschieden werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beispiele für nicht signifikante Störungen sind:'''&lt;br /&gt;
* Alkoholmissbrauch&lt;br /&gt;
* Drogenmissbrauch und -verkauf&lt;br /&gt;
* kleinere Schlägereien (Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
* vereinzelter Vandalismus&lt;br /&gt;
* Ruhestörungen&lt;br /&gt;
* Überklettern von Absperrungen&lt;br /&gt;
* Erklettern von Aufbauten oder Straßenmobiliar&lt;br /&gt;
* Werfen von Gegenständen&lt;br /&gt;
* vereinzelte Diebstähle&lt;br /&gt;
* sonstige Kriminalitätsdelikte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beispiele für signifikante Störungen sind:'''&lt;br /&gt;
* Besucherdruck und Gedränge&lt;br /&gt;
* Massenschlägereien (Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
* Kapitaldelikte, d.h. schwere Straftaten wie Mord, schwerer Raub&lt;br /&gt;
* Brandstiftungen mit großflächiger Ausbreitung des Brandes &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ziel==&lt;br /&gt;
Das Ziel der Planung muss es sein, Gefährdungen für die Sicherheit von Veranstaltungen zu verhindern bzw. zu minimieren.  Im Vorfeld der Veranstaltung sind daher hinsichtlich der Einschätzung der Gefährdungslage durch Zuschauerverhalten insbesondere folgende Fragen zu klären:&lt;br /&gt;
* Wie lassen sich evtl. Konfliktstrukturen/Gewaltpotentiale (z.B. rivalisierende Fanszenen, Rockerproblematik, rivalisierende Jugendgruppen) beschreiben? ( Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
* Mit welchem Protestpotential ist ggf. zu rechnen (z.B. bei Flugschauen, auf denen Rüstungsgüter gezeigt werden)? (Gegenveranstaltungen)&lt;br /&gt;
* Wie wahrscheinlich sind Alkoholmissbrauch, Betäubungsmitteldelikte und Kriminalitätsproblematiken?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Aufgabenschwerpunkte sollten insbesondere im Vorfeld einer Veranstaltung geplant werden, um die Gefährdungslage zu minimieren:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* frühzeitiges, qualifiziertes Erkennen von möglichen Gefahren und deren Ursachen&lt;br /&gt;
* unverzügliche Einleitung von Maßnahmen zum Schutz der Besucher&lt;br /&gt;
* unverzügliche, zielgerichtete Alarmierung von Kräften der Polizei, der Feuerwehr sowie des Rettungs- und Sanitätsdienstes&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundsätzliches==&lt;br /&gt;
Im Zuge der Planung sind insbesondere die folgenden Punkte zu klären:&lt;br /&gt;
* Welche möglichen Störungen bzw. Auswirkungen hieraus haben einen Einfluss auf die Durchführung der Veranstaltung?&lt;br /&gt;
* Welche möglichen Störungen stellen eine Straftat dar bzw. haben negative Auswirkungen auf den Ablauf der Veranstaltung (bspw. Handel und Konsum von Drogen und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Gesundheit der Besucher)?&lt;br /&gt;
* Welchen Umfang an Maßnahmen erfordern diese einzelnen Störungsszenarien?&lt;br /&gt;
* Welche Einsatzkräfte der Dienstleister und der Gefahrenabwehr sind über die Störung zu unterrichten?&lt;br /&gt;
* Wie, wann, durch wen und bei welchen Störungen erfolgt die Unterrichtung des Koordinierungskreises?&lt;br /&gt;
* Wie sind die Zuständigkeiten/Aufgaben der eingesetzten Kräfte der Dienstleister des Veranstalters zu beschreiben?&lt;br /&gt;
* Einsatzkonzepte und -gerät der Sicherheitsdienstleister sind auf Kompatibilität mit den Konzepten zuständigen Behörden zu prüfen bzw. durch den Dienstleister an die örtlichen Vorgaben anzupassen. Im Vorfeld sollte daher die Zusammenarbeit zwischen Dienstleistern und Behörden abgestimmt werden. &lt;br /&gt;
* Welche Durchsagen für verschiedene Störungsszenarien sind im Vorfeld der Veranstaltung abzustimmen und zu erstellen?&lt;br /&gt;
* Bei welchen Anlässen erfolgen welche Durchsagen und wer kommuniziert diese in welchen Sprachen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beispiele für den möglichen Umgang mit Störungen durch Zuschauerverhalten==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im folgenden werden Beispiele für den möglichen Umgang mit Störungen durch Zuschauerverhalten gezeigt, die eine mögliche Herangehensweise an die Problemstellung aufzeigen. Im Sicherheitskonzept sind die Störungen durch Zuschauerverhalten sowie die daraus folgenden Maßnahmen allgemein verständlich auszuformulieren. Die Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;|Beispiel A&lt;br /&gt;
|'''Störung:''' Drogenmissbrauch und -verkauf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
Verstärkung der Eingangskontrollen (ggf. Öffnung zusätzlicher Einlassschleusen, um keine Stauungen zu verursachen),  verstärkte Streifengänge und Kontrollen des Ordnungsdienstes, ggf. entsprechende Vorbereitungen des Sanitätsdienstes, ggf. Einberufung des Koordinierungskreises, ggf. Abänderung des Showprogramms um Kontrollen zu ermöglichen (späterer Beginn) wenn sinnvoll, ggf. Information der Besucher &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
Polizei, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:''' -/ -&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Beispiel B&lt;br /&gt;
|'''Störung:''' Besucherdruck und Gedränge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
Lageeinschätzung  durch Einsatzleiter Polizei und Ordnungsdienst, Öffnen von Fluchtwegen, Einberufung des Koordinierungskreises, Zustrom zum betroffenen Bereich verhindern (ohne den Abstrom zu behindern), ggf. Zutritt zum Veranstaltungsgelände unterbrechen, Vorbereitung zur möglichen Räumung von Veranstaltungsbereichen, Initiierung möglicher Kompensationsmaßnahmen (bspw. zusätzliche Kräfte des Ordnungsdienstes zur Besucherlenkung, weitere Veranstaltungsbereiche freigeben), ggf. Abänderung/Verzögerung des Showprogramms , Information der Besucher (im gefährdeten Bereich, in weiteren Veranstaltungsbereichen, an den Eingängen), vorbereitende Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Sachgütern (z.B. Herstellen der sofortigen Einsatzbereitschaft sämtlicher Kräfte des Sanitätsdienstes)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:''' Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:''' Maßnahmen für einen Massenanfall von Verletzten (MANV) vorplanen (Öffnen von Flucht- und Rettungswegen, Freihalten von Anfahrtwegen und Verkehrsflächen im Veranstaltungsgelände etc.)&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Beispiel C&lt;br /&gt;
|'''Störung:''' Massenschlägerei&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
Rücksprache mit Einsatzleiter der Polizei und des Ordnungsdienstes über Lageeinschätzung, Einberufung des Koordinierungskreises, ggf. Absperrung von Veranstaltungsteilbereichen, ggf. Abänderung des Showprogramms wenn sinnvoll, ggf. Information der Besucher, Caterer und Künstler/Schausteller (Erläuterung für den Polizeieinsatz), vorbereitende Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Sachgütern (z.B. Herstellen der sofortigen Einsatzbereitschaft sämtlicher Kräfte des Sanitätsdienstes)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
Polizei, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:'''&lt;br /&gt;
Maßnahmen für einen Massenanfall von Verletzten (MANV) vorplanen (Öffnen von Flucht- und Rettungswegen, Freihalten von Anfahrtwegen und Verkehrsflächen im Veranstaltungsgelände etc.)&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weitergehende Informationen: Beispiele für Maßnahmen zur Verhinderung spezifischer nicht signifikanter und signifikanter Störungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Störungsabhängige Maßnahmen===&lt;br /&gt;
'''Alkoholmissbrauch'''&lt;br /&gt;
* gezielte Alkoholkontrollen bei Jugendlichen vorplanen (Jugendschutz)&lt;br /&gt;
* Ein Verbot des Mitbringens von alkoholischen Getränken auf das Veranstaltungsgelände kann angedacht werden.&lt;br /&gt;
* Ein generelles Glas-/Glasflaschenverbot sollte angedacht werden.&lt;br /&gt;
* Verpflichtung der Standbesitzer, mindestens ein günstiges alkoholfreies Getränk anzubieten.&lt;br /&gt;
* Einschränkung des Alkohol-Ausschanks andenken, z.B. kein Ausschank von Alkohol nach 22:00 Uhr&lt;br /&gt;
* Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes kontrollieren  (Jugendschutz)&lt;br /&gt;
'''Betäubungsmittel-Delikte (Drogen)'''&lt;br /&gt;
* gezielte Betäubungsmittelkontrollen bei Jugendlichen vorplanen (Jugendschutz)&lt;br /&gt;
* Vorplanung von gezielten Kontrollen am Einlass durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst&lt;br /&gt;
* Hinweise auf intensive Drogen- und Alkoholkontrollen im Vorfeld der Veranstaltung (z.B. auf Homepage des Veranstalters).&lt;br /&gt;
'''Banden-/Rockerkriminalität (Gewaltpotential)'''&lt;br /&gt;
* Bei der Gefahr des Auftretens von Rockerkriminalität und rivalisierender Rockergruppierungen sollte die Einrichtung von Waffenverbotszonen und das Verhängen von Kuttenverboten etc. angedacht werden.&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Waffenkontrollen an den Eingängen durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst&lt;br /&gt;
'''Feuerwerkskörper/„Bengalos“  (Brandgefahren, Gewaltpotential)'''&lt;br /&gt;
* Vorplanung von gezielten Kontrollen am Einlass durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst&lt;br /&gt;
* Verbot des Mitbringens von „Bengalos“ und anderem Feuerwerk &lt;br /&gt;
'''PKW-Aufbrüche'''&lt;br /&gt;
* Besuchern sollten sichere, ggf. kostenpflichtige, Parkmöglichkeiten angeboten werden.&lt;br /&gt;
* Es sollten entsprechende Warnhinweise für die Besucher vorbereitet werden, z.B. sollten wertvolle Gegenstände wie Smartphones und Navigationsgeräte etc. nicht im Auto gelassen werden.&lt;br /&gt;
'''Ruhestörungen'''&lt;br /&gt;
* Entwicklung eines Ruhekonzepts (z.B. in „Green Camping“-Zonen)&lt;br /&gt;
* bereits im Vorfeld der Veranstaltung sollte auf die Anwohner zugegangen und um Verständnis geworben werden (z.B. Verteilung von Freikarten)&lt;br /&gt;
'''Schlägereien (Gewaltpotential)'''&lt;br /&gt;
* Verhinderung des Aufeinandertreffens rivalisierender Gruppen, z.B. bei Gegenveranstaltungen&lt;br /&gt;
* sofortiger Ausschluss vom Festival/der Veranstaltung bei gewalttätigem Verhalten und strafrechtliche Konsequenzen&lt;br /&gt;
'''(Taschen-)diebstähle'''&lt;br /&gt;
* Kommunikation von Warn- und Verhaltenshinweisen für die Besucher zu Präventionszwecken vorbereiten (Wie kann Taschendiebstahl vorgebeugt werden? Wo kann das Portemonnaie am besten aufbewahrt werden?)&lt;br /&gt;
* Verteilung von Sicherheitshinweisen, Lageplänen etc. über Werbetaschen, Beutel etc., die dem Besucher im Zuge des Ticket-Erwerbs zugestellt/geschenkt werden.&lt;br /&gt;
* Verteilung von Brustbeuteln zur Aufbewahrung von Wertsachen als Diebstahl-Präventionsmaßnahme&lt;br /&gt;
* Bei häufigen Diebstählen sollte angedacht werden, den Besuchern (insbesondere bei mehrtägigen Veranstaltungen) die Möglichkeit zu geben, ihre Wertgegenstände (ggf. kostenpflichtig) in Schließfächern einzuschließen, die der Veranstalter zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
* Entwicklung/Prüfung des Beleuchtungskonzepts (Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung) unter Präventionsaspekten (z.B. ausreichende Beleuchtung auf den Camping- und Zeltplätzen [Diebstahlprävention etc.])&lt;br /&gt;
'''Vandalismus (Gewaltpotential)'''&lt;br /&gt;
* sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung bei gewalttätigem Verhalten und strafrechtliche Konsequenzen&lt;br /&gt;
* Einschränkung des Alkoholangebots, z.B. kein Ausschank nach 22:00 Uhr&lt;br /&gt;
* verstärkter Streifendienst &lt;br /&gt;
'''Verkehr'''&lt;br /&gt;
* Möglicherweise blockieren Besucher wichtige Rettungswege, daher ist eine ausreichende Beschilderung und Kennzeichnung der Wege sowie ggf. entsprechender Park- und Halteverbotszonen wichtig.&lt;br /&gt;
* Warnungen und Kontrollen, insbesondere bezüglich des Fahrens unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss (dies gilt besonders für die Abreise)&lt;br /&gt;
'''Mitführen gefährlicher Gegenstände (Gewaltpotential)'''&lt;br /&gt;
* gezielte Kontrollen am Einlass durch die Sicherheits- und Ordnungsdienst vorplanen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Störungsunabhängige Maßnahmen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Teilnehmerkommunikation sind zur Information, Warnung sowie Kommunikation von Verhaltensregeln und -hinweisen vor allem folgende Maßnahmen vorzusehen:&lt;br /&gt;
* Im Vorhinein sollte der Veranstalter z.B. auf der Homepage der Veranstaltung über Verhaltensregeln informieren (z.B. Verbot für das Mitbringen von Alkohol, Verbot von Feuerwerk und „Bengalos“, Verbot von Betäubungsmitteln)&lt;br /&gt;
* Kommunikation von Warnhinweisen (z.B. Warnung vor [Taschen-]Diebstählen, K.O.-Tropfen, den Gefahren von Drogen [z.B. Fahren eines Fahrzeuges unter Drogeneinfluss])&lt;br /&gt;
* Einsatz von Lautsprecherkraftwagen zur Kommunikation mit den Teilnehmern, bspw. im Vorfeld der Abreise, vorplanen (Platzierung von Lautsprecherkraftwagen auf den Campingplätzen und Durchführung von Durchsagen: z.B. „Fahrt nicht alkoholisiert!“) &lt;br /&gt;
* Nutzung eines ggf. vorhandenen Veranstaltungsradios &lt;br /&gt;
* Rundfunkdurchsagen&lt;br /&gt;
* Nutzung von Social Media (z.B. Veranstaltungs-App)&lt;br /&gt;
* Durchführung von szenarienspezifischen Durchsagen, ggf. in diversen Sprachen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich soll die Festlegung einer entscheidungsbefugten Person (in der Regel ist dies der Veranstalter oder der durch ihn beauftragte Veranstaltungsleiter) für einen möglichen Abbruch einer laufenden Veranstaltung (Konfliktlösungsmechanismen) sowie der Entscheidungskriterien für einen störungsbedingten Veranstaltungsabbruch (z.B. Abbruch in Anbetracht einer Massenschlägerei mit Verletzten) festgelegt werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale&amp;diff=4052</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere Gefahrenpotentiale</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale&amp;diff=4052"/>
		<updated>2015-05-29T09:53:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Fahrgeschäfte mit großen Höhen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Besondere Gefahrenpotentiale}}&lt;br /&gt;
==Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte==&lt;br /&gt;
Auswirkungen von Veranstaltungen betreffen immer auch [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere Gefahrenpotentiale/Unbeteiligte Dritte|Unbeteiligte Dritte]] - dies können Anwohner des Veranstaltungsgeländes genauso sein wie Passanten oder Nutzer des Öffentlichen Verkehrs sowie öffentlicher Straßen, die durch die Veranstaltung in besonderem Maße beansprucht werden. Das Thema &amp;quot;Beeinflussung der Natur und der Umwelt&amp;quot; durch Veranstaltungen, welches ebenfalls zur Verweigerung einer Genehmigung bzw. Absage führen kann, wird in einem eigenen Kapitel [[Umweltschutz]] behandelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gewaltpotentiale==&lt;br /&gt;
Einleitungstext für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere Gefahrenpotentiale/Gewaltpotentiale|Gewaltpotentiale]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Pyrotechnik==&lt;br /&gt;
Feuerwerk und pyrotechnische Effekte sind bei vielen Veranstaltungen ein Höhepunkt des Unterhaltungsprogramms und erfreuen sich großer Beliebtheit bei den Besuchern. [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere Gefahrenpotentiale/Pyrotechnik|Pyrotechnik]] birgt allerdings große Gefahren sowohl für Menschen, wie auch Sachwerte. Die Verwendung ist daher im Sprengstoffgesetz geregelt und erfordert vom Veranstalter eine hohe Sorgfaltspflicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==brennbare Flüssigkeiten und Gase==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere Gefahrenpotentiale/brennbare Flüssigkeiten und Gase|brennbare Flüssigkeiten und Gase]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Fahrgeschäfte mit großen Höhen==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere Gefahrenpotentiale/Fahrgeschäfte mit großen Höhen|Fahrgeschäfte mit großen Höhen]] sind mittlerweile nicht nur auf Volksfesten, sondern vielen weiteren Veranstaltungen zu finden. Wie alle Maschinen können Fahrgeschäfte jedoch einen Defekt haben oder es kann zu einem Unfall kommen. Insbesondere bei Karussels, die die Besucher bei einem Defekt oder Unfall aufgrund der Höhe nicht eigenständig verlassen können, sind Planungen zur Rettung der Personen notwendig.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale&amp;diff=4051</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere Gefahrenpotentiale</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale&amp;diff=4051"/>
		<updated>2015-05-29T09:53:04Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Fahrgeschäfte mit großen Höhen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Besondere Gefahrenpotentiale}}&lt;br /&gt;
==Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte==&lt;br /&gt;
Auswirkungen von Veranstaltungen betreffen immer auch [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere Gefahrenpotentiale/Unbeteiligte Dritte|Unbeteiligte Dritte]] - dies können Anwohner des Veranstaltungsgeländes genauso sein wie Passanten oder Nutzer des Öffentlichen Verkehrs sowie öffentlicher Straßen, die durch die Veranstaltung in besonderem Maße beansprucht werden. Das Thema &amp;quot;Beeinflussung der Natur und der Umwelt&amp;quot; durch Veranstaltungen, welches ebenfalls zur Verweigerung einer Genehmigung bzw. Absage führen kann, wird in einem eigenen Kapitel [[Umweltschutz]] behandelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gewaltpotentiale==&lt;br /&gt;
Einleitungstext für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere Gefahrenpotentiale/Gewaltpotentiale|Gewaltpotentiale]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Pyrotechnik==&lt;br /&gt;
Feuerwerk und pyrotechnische Effekte sind bei vielen Veranstaltungen ein Höhepunkt des Unterhaltungsprogramms und erfreuen sich großer Beliebtheit bei den Besuchern. [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere Gefahrenpotentiale/Pyrotechnik|Pyrotechnik]] birgt allerdings große Gefahren sowohl für Menschen, wie auch Sachwerte. Die Verwendung ist daher im Sprengstoffgesetz geregelt und erfordert vom Veranstalter eine hohe Sorgfaltspflicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==brennbare Flüssigkeiten und Gase==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere Gefahrenpotentiale/brennbare Flüssigkeiten und Gase|brennbare Flüssigkeiten und Gase]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Fahrgeschäfte mit großen Höhen==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere Gefahrenpotentiale/Fahrgeschäfte mit großen Höhen|Fahrgeschäfte mit großen Höhen]]&lt;br /&gt;
 sind mittlerweile nicht nur auf Volksfesten, sondern vielen weiteren Veranstaltungen zu finden. Wie alle Maschinen können Fahrgeschäfte jedoch einen Defekt haben oder es kann zu einem Unfall kommen. Insbesondere bei Karussels, die die Besucher bei einem Defekt oder Unfall aufgrund der Höhe nicht eigenständig verlassen können, sind Planungen zur Rettung der Personen notwendig.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale&amp;diff=4050</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere Gefahrenpotentiale</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Besondere_Gefahrenpotentiale&amp;diff=4050"/>
		<updated>2015-05-29T09:52:14Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Pyrotechnik */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Besondere Gefahrenpotentiale}}&lt;br /&gt;
==Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte==&lt;br /&gt;
Auswirkungen von Veranstaltungen betreffen immer auch [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere Gefahrenpotentiale/Unbeteiligte Dritte|Unbeteiligte Dritte]] - dies können Anwohner des Veranstaltungsgeländes genauso sein wie Passanten oder Nutzer des Öffentlichen Verkehrs sowie öffentlicher Straßen, die durch die Veranstaltung in besonderem Maße beansprucht werden. Das Thema &amp;quot;Beeinflussung der Natur und der Umwelt&amp;quot; durch Veranstaltungen, welches ebenfalls zur Verweigerung einer Genehmigung bzw. Absage führen kann, wird in einem eigenen Kapitel [[Umweltschutz]] behandelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gewaltpotentiale==&lt;br /&gt;
Einleitungstext für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere Gefahrenpotentiale/Gewaltpotentiale|Gewaltpotentiale]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Pyrotechnik==&lt;br /&gt;
Feuerwerk und pyrotechnische Effekte sind bei vielen Veranstaltungen ein Höhepunkt des Unterhaltungsprogramms und erfreuen sich großer Beliebtheit bei den Besuchern. [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere Gefahrenpotentiale/Pyrotechnik|Pyrotechnik]] birgt allerdings große Gefahren sowohl für Menschen, wie auch Sachwerte. Die Verwendung ist daher im Sprengstoffgesetz geregelt und erfordert vom Veranstalter eine hohe Sorgfaltspflicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==brennbare Flüssigkeiten und Gase==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere Gefahrenpotentiale/brennbare Flüssigkeiten und Gase|brennbare Flüssigkeiten und Gase]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Fahrgeschäfte mit großen Höhen==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Besondere Gefahrenpotentiale/Fahrgeschäfte mit großen Höhen|Fahrgeschäfte mit großen Höhen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen/Ordnungsdienstkonzept&amp;diff=4046</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Anlagen/Ordnungsdienstkonzept</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen/Ordnungsdienstkonzept&amp;diff=4046"/>
		<updated>2015-05-29T09:46:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Einsatzgrundlagen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Ordnungsdienstkonzept}}&lt;br /&gt;
Ordnungsdienstkonzepte sollen Aufschluss geben über die Zahl der eingesetzten Kräfte sowie die durch die Kräfte ausgeführten Aufgaben – ggfs. mit Hinweis auf hierfür gesondert notwendige Handlungsanweisungen oder notwendige Qualifikationen.&lt;br /&gt;
In der Praxis finden sich häufig „Konzepte“, die eine bloße Auflistung darstellen ohne weitere inhaltliche Erläuterung. Diese ist jedoch zum einen wichtig, um zwischen Veranstaltungsordnungsdienst- und Sicherheitsdienstleistungen zu unterscheiden, zum anderen, um die Qualität der eingesetzten Kräfte im Hinblick auf die von Ihnen auszuführenden Aufgaben zu beurteilen.&lt;br /&gt;
Das folgende Konzept ist ein Beispiel, wie ein solches Konzept aussehen kann.&lt;br /&gt;
==Allgemeiner Teil eines Ordnungsdienstkonzeptes==&lt;br /&gt;
Im allgemeinen Teil werden die Grundlagen des Handelns (Auftrag) sowie die Voraussetzungen der Arbeit beschrieben (z.B. „vorgegebene Positionen können lageabhängig durch den Supervisor umpositioniert werden“)&lt;br /&gt;
Zum allgemeinen Teil gehören auch die Beschreibung der Veranstaltung aus Sicht des Dienstleisters sowie die Beschreibung der relevant im Sinne des Konzeptes handelnden Personen.&lt;br /&gt;
==Gefährdungsanalyse als Teil des Ordnungsdienstkonzeptes==&lt;br /&gt;
Der Dienstleister muss immer auch eine individuelle Gefährdungsanalyse für den Auftrag vornehmen. Diese dient zum einen dazu, Personalstärken zu kalkulieren und eine angemessene Auswahl der Kräfte zu treffen, zum anderen dient es aber auch dazu, auf besondere Gefährdungen oder Risiken hinzuweisen, die sich im Laufe der Veranstaltung ergeben können und auf die der Dienstleister potentiell reagieren muss. In die Gefährdungsanalyse gehören mindestens Angaben zum Publikums- und und zum Künstlerprofil, zum Veranstaltungsort und zum Programmablauf. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispielhaft könnten Faktoren für eine Gefährdungsanalyse wie folgt aussehen &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Praxisbeispiel&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Anzahl der Besucher: '''&lt;br /&gt;
| In der Gesamtheit werden keine Kapazitätsgrenzen erreicht. In der Gesamtheit werden keine hohen Besucherdichten erwartet&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Lokale höhere Besucherdichten: '''&lt;br /&gt;
| An den Gastronomieständen, Garderoben, Toiletten sowie an den Übergängen zwischen den Hallen kann es zu höheren Besucherdichten kommen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Lokal bedingte Stauungen der Besucherströme: '''&lt;br /&gt;
| An den Übergängen zwischen den Hallen kann es zu temporären Stauungen der Besucherströmen kommen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Art der Besucher: '''&lt;br /&gt;
| Publikum aller Altersklassen / Schichten, gemischt, kein kritisches (gewaltbereites etc) Publikum zu erwarten&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Zuschauerverhalten: '''&lt;br /&gt;
| Wenig typisches Fanverhalten&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Gefahrenneigung nach Art der Veranstaltung: '''&lt;br /&gt;
| Von der Veranstaltung selbst gehen keine Gefährdungen aus&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Flucht- und Rettungswege: '''&lt;br /&gt;
| Genehmigte Versammlungsstätte&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Kommunikationswege intern: '''&lt;br /&gt;
| Betriebsfunk, Telefonlisten&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn vorhanden, müssen den Gefährdungen oder Risiken auch bereits Maßnahmen oder Kompensationslösungen zugeordnet werden, z.B.: &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Praxisbeispiel&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| „Neben den generellen Schutzzielen, steht an den Übergängen als besonderes Schutzziel die Vermeidung von Stauungen im Focus. Das heißt der Besucherfluss an den Übergängen muss optimiert und möglichst behinderungsfrei ermöglicht werden. Um die Flussrate reduzierende bidirektionale Publikumsströme zu vermeiden wird ein Einbahnstraßensystem an den Übergängen installiert (siehe Bild und Zeichnung)“&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| „Die Kapazitätskontrollen der Hallen wird durch veranstaltungs- und aufgabenerfahrene „Spotter“ durchgeführt. Die eingesetzten Kräfte zählen (mechanische „Schusszähler) an den Übergängen und beobachten das Besucheraufkommen im Verhältnis zur Verfügung stehenden Fläche in den Hallen. Auf den Einbau einer Vereinzelungsanlage zur genauen Zählung der Zuschauer wird verzichtet, da das Schutzziel der Vermeidung von Stauungen höher bewertet wird. Somit wird die Genauigkeitstoleranz der Zählung bei ca. 10% erwartet. Dies wird in der Gesamtbewertung der Kapazität berücksichtigt.“&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einsatzgrundlagen==&lt;br /&gt;
Im Ordnungsdienstkonzept müssen Angaben gemacht werden zum Thema Bekleidung und Erkennbarkeit, Ausstattung der Kräfte (z.B. Verbot des Tragens von Waffen bis hin zu Stablampen).&lt;br /&gt;
Weiterhin werden Informationen zur Unterweisung (Zeitpunkt und Inhalte) sowie ggfs. zu Besonderheiten (z.B. Einsatz von bilingualem Personal) gemacht.&lt;br /&gt;
Definiert wird vor allem das beauftragte Aufgabengebiet, das regelmäßig folgende Punkte umfasst: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Absicherung des Veranstaltungsgeländes&lt;br /&gt;
*Freihaltung der Flucht- und Rettungswege während Aufbau, Betrieb und Abbau&lt;br /&gt;
*Umsetzung des Einlasskonzeptes&lt;br /&gt;
*Not- und Erstmaßnahmen bei Gefahr sowie beim Eintritt von Störungsszenarien&lt;br /&gt;
*Verkehrsposten&lt;br /&gt;
*Kommunikation mit dem Veranstalter und den Sicherheitsbehörden&lt;br /&gt;
*Kommunikation mit den Besuchern&lt;br /&gt;
*Bühnenabsicherung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Praxisbeispiel&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* Besetzung der Notausgänge und Öffnung der Durchgänge auf Anweisung&lt;br /&gt;
* Beobachtung des Besucherverhaltens und der Befüllungsdichte der einzelnen Abschnitte, Meldung an Ordnungsdienstleiter&lt;br /&gt;
* Information der Besucher &lt;br /&gt;
* Aktives Ansprechen / Umlenken der Besucher bei zu hohen Personendichten (nach Möglichkeit)&lt;br /&gt;
* Durchsagen per Megaphon (auf Anweisung)&lt;br /&gt;
* Aktive Ansprache / Lenkung der Besucher im Falle einer Räumung&lt;br /&gt;
* Unterstützung von Menschen mit Behinderungen / mobilitätseingeschränkten Personen&lt;br /&gt;
* Durchführung einer geordneten Räumung im Gefahrfall&lt;br /&gt;
* Meldung strafrechtlich relevanter Sachverhalte an die Polizei &lt;br /&gt;
* Meldung sicherheitsrelevanter Sachverhalte an die Polizei, den Sicherheitsdienst, den Rettungsdienst, die Feuerwehr und andere betroffene Institutionen, soweit die Gefahren vom Ordnungsdienst nicht sofort behoben werden können&lt;br /&gt;
* Einlasskontrollen der Gäste&lt;br /&gt;
* Koordination der mobilen Gruppen des Sicherheitsdienstes &lt;br /&gt;
* u.ä.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Führungsstruktur==&lt;br /&gt;
Das Ordnungsdienstkonzept muss insbesondere auch Aussagen zur Führungsstruktur des Dienstleisters machen, z.B.:&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Praxisbeispiel&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Einsatzleiter Ordnungsdienst''' (Ordnungsdienstdienstleiter gemäß §43 Musterversammlungsstättenverordnung)(vgl. [1])&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Der Einsatzleiter ist ein langjährig erfahrener Mitarbeiter aus dem Schwerpunkt Veranstaltungsordnungsdienstleistung mit umfangreichen praktischen wie auch theoretischen Kenntnissen im Einsatzbereich &lt;br /&gt;
Er führt den Einsatz des Veranstaltungsordnungsdienstes, ist weisungsbefugt und Ansprechpartner aller eingesetzten Gewerke. Änderungen des Durchführungskonzeptes müssen mit dem Einsatzleiter Ordnungsdienst abgestimmt werden. &lt;br /&gt;
Der Einsatzleiter führt die allgemeinen Ein- und Unterweisung der Supervisor durch.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Supervisor'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die eingesetzten Supervisoren sind die verantwortlichen Bereichs- bzw. Abschnittsleiter des Ordnungsdienstes. Sie folgen den Weisungen des Einsatzleiters und führen weisungsbefugt die Mitarbeiter in ihren zugewiesenen Bereichen. &lt;br /&gt;
Die Supervisoren sind erfahrene Mitarbeiter aus der Veranstaltungsordnungsdienstleistung mit veranstaltungsspezifischen Zusatzqualifikationen. &lt;br /&gt;
Die Supervisoren führen die bereichsbezogene sowie die positionsbezogene Einweisung der Mitarbeiter durch.&lt;br /&gt;
Die Supervisoren unterscheiden sich durch ihre Kleidung und sind so als Ansprechpartner für die eingesetzten Gewerke gut erkennbar.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Event Staff'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die als „Event Staff“ geführten Basismitarbeiter erfüllen alle durch Konzept und Einweisung definierten, positionsgebundenen Aufgaben&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Positionsbezogene Aufgabenbeschreibung==&lt;br /&gt;
Das Ordnungsdienstkonzept beschreibt die individuellen Aufgaben jeder einzelnen Position, z.B. &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Position 10 „Kontrolle VIP Front of Stage Halle1“'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Kontrolle der Zutrittsberechtigungen. Zur Kapazitätskontrolle des abgeschrankten Bereiches wurde der Bereich separat als VIP verkauft. Zur Identifizierung beim Eintritt und Verlassen des Bereiches werden die den Besuchern am Einlass angelegten „Wristbands“ kontrolliert.&lt;br /&gt;
Weiterhin wird das Publikum beobachtet, um bei Bedarf helfend eingreifen zu können. Eine wesentliche Aufgabe ist es, hilfsbedürftige Personen über die Absperrung zu heben und den an der Bühne links und rechts positionierten Sanitätern zuzuführen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Position 26 „Streife Halle2“ '''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Beobachtung und Information des Publikum. Mögliche Störungen im Publikum oder Stauungen der Personenströme werden der Leitstelle gemeldet.&lt;br /&gt;
Freihalten der Flucht- und Rettungswege gewährleisten/ kontrollieren.&lt;br /&gt;
Auf Anweisung werden die Notausgangstüren geöffnet und die Gäste zum Verlassen des Bereiches/Halle angewiesen.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Materialeinsatz==&lt;br /&gt;
Es muss definiert werden, welche Materialien der Dienstleister zur Ausübung seiner Aufgaben benötigt (ggfs. positionsbezogen), z.B.: &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Einlass'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es werden Einlasskonstruktionen (zur Schlangenbildung sowie Druckminderung) unter Berücksichtigung der gegebenen Notausgangssituation vorgebaut. Ein ausreichend großer Stauraum sowie Führungen zur Schlangenbildung vor den Einlässen werden geschaffen:&lt;br /&gt;
* Haupt-Einlass: 8 Schleusen.&lt;br /&gt;
* VIP-Einlass: 3 Schleusen.&lt;br /&gt;
Dies bedeutet einen Zuschauerdurchfluss pro Std. und pro Schleuse in der Einlassphase von unter 700PAX. Auf Grundlage unserer Erfahrungen sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik ermöglicht dies eine störungsfreie Befüllung des Veranstaltungsgeländes.&lt;br /&gt;
Die Einlassbauten werden unmittelbar nach dem Einlass zurückgebaut.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Benötigtes Material: '''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* 11 mobile Konzert-Einlassschleusen&lt;br /&gt;
* 120m Polizeigitter&lt;br /&gt;
* 120m Mannesmanngitter (Fahrradgitter)&lt;br /&gt;
* Absperrband rot/weiß&lt;br /&gt;
* Beschilderung Einlass VIP sowie Beschilderung der Wegeführung zum Einlass VIP&lt;br /&gt;
* Stehtische zur Akkreditierung der VIP Gäste&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
==Ablauf Veranstaltungstag==&lt;br /&gt;
Informationen zu Zeiten und Abläufen, z.B. &lt;br /&gt;
* Vorbewachung (Nachtbewachung)&lt;br /&gt;
* Eintreffen und Einchecken Kräfte&lt;br /&gt;
* Start Einlass&lt;br /&gt;
* Start Show &lt;br /&gt;
* Ende Show&lt;br /&gt;
* Übergabe an Nachtbewachung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Positionsplan (Übersicht)== &lt;br /&gt;
Alle Einsatzpunkte und –orte werden tabellarisch und graphisch („Pünktchenplan“) aufgeführt. Zu berücksichtigen sind auch geplante Verschiebungen der Kräfte (z.B. vom Einlass zur Bühnenabsperrung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mustertabelle Einsatzplan===&lt;br /&gt;
[[Datei: ODKoz_Tabelle.jpg|600px|Mustertabelle Einsatzplan]]		&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Muster Pünktchenplan===&lt;br /&gt;
[[Datei: Muster_Pünktchenplan.jpg|600px|Muster Pünktchenplan]]&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* [1] Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014).&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen/Ordnungsdienstkonzept&amp;diff=4045</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Anlagen/Ordnungsdienstkonzept</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen/Ordnungsdienstkonzept&amp;diff=4045"/>
		<updated>2015-05-29T09:45:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Einsatzgrundlagen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Ordnungsdienstkonzept}}&lt;br /&gt;
Ordnungsdienstkonzepte sollen Aufschluss geben über die Zahl der eingesetzten Kräfte sowie die durch die Kräfte ausgeführten Aufgaben – ggfs. mit Hinweis auf hierfür gesondert notwendige Handlungsanweisungen oder notwendige Qualifikationen.&lt;br /&gt;
In der Praxis finden sich häufig „Konzepte“, die eine bloße Auflistung darstellen ohne weitere inhaltliche Erläuterung. Diese ist jedoch zum einen wichtig, um zwischen Veranstaltungsordnungsdienst- und Sicherheitsdienstleistungen zu unterscheiden, zum anderen, um die Qualität der eingesetzten Kräfte im Hinblick auf die von Ihnen auszuführenden Aufgaben zu beurteilen.&lt;br /&gt;
Das folgende Konzept ist ein Beispiel, wie ein solches Konzept aussehen kann.&lt;br /&gt;
==Allgemeiner Teil eines Ordnungsdienstkonzeptes==&lt;br /&gt;
Im allgemeinen Teil werden die Grundlagen des Handelns (Auftrag) sowie die Voraussetzungen der Arbeit beschrieben (z.B. „vorgegebene Positionen können lageabhängig durch den Supervisor umpositioniert werden“)&lt;br /&gt;
Zum allgemeinen Teil gehören auch die Beschreibung der Veranstaltung aus Sicht des Dienstleisters sowie die Beschreibung der relevant im Sinne des Konzeptes handelnden Personen.&lt;br /&gt;
==Gefährdungsanalyse als Teil des Ordnungsdienstkonzeptes==&lt;br /&gt;
Der Dienstleister muss immer auch eine individuelle Gefährdungsanalyse für den Auftrag vornehmen. Diese dient zum einen dazu, Personalstärken zu kalkulieren und eine angemessene Auswahl der Kräfte zu treffen, zum anderen dient es aber auch dazu, auf besondere Gefährdungen oder Risiken hinzuweisen, die sich im Laufe der Veranstaltung ergeben können und auf die der Dienstleister potentiell reagieren muss. In die Gefährdungsanalyse gehören mindestens Angaben zum Publikums- und und zum Künstlerprofil, zum Veranstaltungsort und zum Programmablauf. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispielhaft könnten Faktoren für eine Gefährdungsanalyse wie folgt aussehen &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Praxisbeispiel&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Anzahl der Besucher: '''&lt;br /&gt;
| In der Gesamtheit werden keine Kapazitätsgrenzen erreicht. In der Gesamtheit werden keine hohen Besucherdichten erwartet&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Lokale höhere Besucherdichten: '''&lt;br /&gt;
| An den Gastronomieständen, Garderoben, Toiletten sowie an den Übergängen zwischen den Hallen kann es zu höheren Besucherdichten kommen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Lokal bedingte Stauungen der Besucherströme: '''&lt;br /&gt;
| An den Übergängen zwischen den Hallen kann es zu temporären Stauungen der Besucherströmen kommen&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Art der Besucher: '''&lt;br /&gt;
| Publikum aller Altersklassen / Schichten, gemischt, kein kritisches (gewaltbereites etc) Publikum zu erwarten&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Zuschauerverhalten: '''&lt;br /&gt;
| Wenig typisches Fanverhalten&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Gefahrenneigung nach Art der Veranstaltung: '''&lt;br /&gt;
| Von der Veranstaltung selbst gehen keine Gefährdungen aus&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Flucht- und Rettungswege: '''&lt;br /&gt;
| Genehmigte Versammlungsstätte&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Kommunikationswege intern: '''&lt;br /&gt;
| Betriebsfunk, Telefonlisten&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn vorhanden, müssen den Gefährdungen oder Risiken auch bereits Maßnahmen oder Kompensationslösungen zugeordnet werden, z.B.: &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Praxisbeispiel&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| „Neben den generellen Schutzzielen, steht an den Übergängen als besonderes Schutzziel die Vermeidung von Stauungen im Focus. Das heißt der Besucherfluss an den Übergängen muss optimiert und möglichst behinderungsfrei ermöglicht werden. Um die Flussrate reduzierende bidirektionale Publikumsströme zu vermeiden wird ein Einbahnstraßensystem an den Übergängen installiert (siehe Bild und Zeichnung)“&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| „Die Kapazitätskontrollen der Hallen wird durch veranstaltungs- und aufgabenerfahrene „Spotter“ durchgeführt. Die eingesetzten Kräfte zählen (mechanische „Schusszähler) an den Übergängen und beobachten das Besucheraufkommen im Verhältnis zur Verfügung stehenden Fläche in den Hallen. Auf den Einbau einer Vereinzelungsanlage zur genauen Zählung der Zuschauer wird verzichtet, da das Schutzziel der Vermeidung von Stauungen höher bewertet wird. Somit wird die Genauigkeitstoleranz der Zählung bei ca. 10% erwartet. Dies wird in der Gesamtbewertung der Kapazität berücksichtigt.“&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einsatzgrundlagen==&lt;br /&gt;
Im Ordnungsdienstkonzept müssen Angaben gemacht werden zum Thema Bekleidung und Erkennbarkeit, Ausstattung der Kräfte (z.B. Verbot des Tragens von Waffen bis hin zu Stablampen).&lt;br /&gt;
Weiterhin werden Informationen zur Unterweisung (Zeitpunkt und Inhalte) sowie ggfs. zu Besonderheiten (z.B. Einsatz von bilingualem Personal) gemacht.&lt;br /&gt;
Definiert wird vor allem das beauftragte Aufgabengebiet, z.B. &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Praxisbeispiel&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* Besetzung der Notausgänge und Öffnung der Durchgänge auf Anweisung&lt;br /&gt;
* Beobachtung des Besucherverhaltens und der Befüllungsdichte der einzelnen Abschnitte, Meldung an Ordnungsdienstleiter&lt;br /&gt;
* Information der Besucher &lt;br /&gt;
* Aktives Ansprechen / Umlenken der Besucher bei zu hohen Personendichten (nach Möglichkeit)&lt;br /&gt;
* Durchsagen per Megaphon (auf Anweisung)&lt;br /&gt;
* Aktive Ansprache / Lenkung der Besucher im Falle einer Räumung&lt;br /&gt;
* Unterstützung von Menschen mit Behinderungen / mobilitätseingeschränkten Personen&lt;br /&gt;
* Durchführung einer geordneten Räumung im Gefahrfall&lt;br /&gt;
* Meldung strafrechtlich relevanter Sachverhalte an die Polizei &lt;br /&gt;
* Meldung sicherheitsrelevanter Sachverhalte an die Polizei, den Sicherheitsdienst, den Rettungsdienst, die Feuerwehr und andere betroffene Institutionen, soweit die Gefahren vom Ordnungsdienst nicht sofort behoben werden können&lt;br /&gt;
* Einlasskontrollen der Gäste&lt;br /&gt;
* Koordination der mobilen Gruppen des Sicherheitsdienstes &lt;br /&gt;
* u.ä.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Aufgaben sollte jedoch immer vom Ordungsdienst wahrgenommen werden:&lt;br /&gt;
*Absicherung des Veranstaltungsgeländes&lt;br /&gt;
*Freihaltung der Flucht- und Rettungswege während Aufbau, Betrieb und Abbau&lt;br /&gt;
*Umsetzung des Einlasskonzeptes&lt;br /&gt;
*Not- und Erstmaßnahmen bei Gefahr sowie beim Eintritt von Störungsszenarien&lt;br /&gt;
*Verkehrsposten&lt;br /&gt;
*Kommunikation mit den Veranstaltern und Sicherheitsbehörden&lt;br /&gt;
*Kommunikation mit den Besuchern&lt;br /&gt;
*Bühnenabsicherung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Führungsstruktur==&lt;br /&gt;
Das Ordnungsdienstkonzept muss insbesondere auch Aussagen zur Führungsstruktur des Dienstleisters machen, z.B.:&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ Praxisbeispiel&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Einsatzleiter Ordnungsdienst''' (Ordnungsdienstdienstleiter gemäß §43 Musterversammlungsstättenverordnung)(vgl. [1])&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Der Einsatzleiter ist ein langjährig erfahrener Mitarbeiter aus dem Schwerpunkt Veranstaltungsordnungsdienstleistung mit umfangreichen praktischen wie auch theoretischen Kenntnissen im Einsatzbereich &lt;br /&gt;
Er führt den Einsatz des Veranstaltungsordnungsdienstes, ist weisungsbefugt und Ansprechpartner aller eingesetzten Gewerke. Änderungen des Durchführungskonzeptes müssen mit dem Einsatzleiter Ordnungsdienst abgestimmt werden. &lt;br /&gt;
Der Einsatzleiter führt die allgemeinen Ein- und Unterweisung der Supervisor durch.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Supervisor'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die eingesetzten Supervisoren sind die verantwortlichen Bereichs- bzw. Abschnittsleiter des Ordnungsdienstes. Sie folgen den Weisungen des Einsatzleiters und führen weisungsbefugt die Mitarbeiter in ihren zugewiesenen Bereichen. &lt;br /&gt;
Die Supervisoren sind erfahrene Mitarbeiter aus der Veranstaltungsordnungsdienstleistung mit veranstaltungsspezifischen Zusatzqualifikationen. &lt;br /&gt;
Die Supervisoren führen die bereichsbezogene sowie die positionsbezogene Einweisung der Mitarbeiter durch.&lt;br /&gt;
Die Supervisoren unterscheiden sich durch ihre Kleidung und sind so als Ansprechpartner für die eingesetzten Gewerke gut erkennbar.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Event Staff'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Die als „Event Staff“ geführten Basismitarbeiter erfüllen alle durch Konzept und Einweisung definierten, positionsgebundenen Aufgaben&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Positionsbezogene Aufgabenbeschreibung==&lt;br /&gt;
Das Ordnungsdienstkonzept beschreibt die individuellen Aufgaben jeder einzelnen Position, z.B. &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Position 10 „Kontrolle VIP Front of Stage Halle1“'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Kontrolle der Zutrittsberechtigungen. Zur Kapazitätskontrolle des abgeschrankten Bereiches wurde der Bereich separat als VIP verkauft. Zur Identifizierung beim Eintritt und Verlassen des Bereiches werden die den Besuchern am Einlass angelegten „Wristbands“ kontrolliert.&lt;br /&gt;
Weiterhin wird das Publikum beobachtet, um bei Bedarf helfend eingreifen zu können. Eine wesentliche Aufgabe ist es, hilfsbedürftige Personen über die Absperrung zu heben und den an der Bühne links und rechts positionierten Sanitätern zuzuführen.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Position 26 „Streife Halle2“ '''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|Beobachtung und Information des Publikum. Mögliche Störungen im Publikum oder Stauungen der Personenströme werden der Leitstelle gemeldet.&lt;br /&gt;
Freihalten der Flucht- und Rettungswege gewährleisten/ kontrollieren.&lt;br /&gt;
Auf Anweisung werden die Notausgangstüren geöffnet und die Gäste zum Verlassen des Bereiches/Halle angewiesen.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Materialeinsatz==&lt;br /&gt;
Es muss definiert werden, welche Materialien der Dienstleister zur Ausübung seiner Aufgaben benötigt (ggfs. positionsbezogen), z.B.: &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Einlass'''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Es werden Einlasskonstruktionen (zur Schlangenbildung sowie Druckminderung) unter Berücksichtigung der gegebenen Notausgangssituation vorgebaut. Ein ausreichend großer Stauraum sowie Führungen zur Schlangenbildung vor den Einlässen werden geschaffen:&lt;br /&gt;
* Haupt-Einlass: 8 Schleusen.&lt;br /&gt;
* VIP-Einlass: 3 Schleusen.&lt;br /&gt;
Dies bedeutet einen Zuschauerdurchfluss pro Std. und pro Schleuse in der Einlassphase von unter 700PAX. Auf Grundlage unserer Erfahrungen sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik ermöglicht dies eine störungsfreie Befüllung des Veranstaltungsgeländes.&lt;br /&gt;
Die Einlassbauten werden unmittelbar nach dem Einlass zurückgebaut.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| '''Benötigtes Material: '''&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
* 11 mobile Konzert-Einlassschleusen&lt;br /&gt;
* 120m Polizeigitter&lt;br /&gt;
* 120m Mannesmanngitter (Fahrradgitter)&lt;br /&gt;
* Absperrband rot/weiß&lt;br /&gt;
* Beschilderung Einlass VIP sowie Beschilderung der Wegeführung zum Einlass VIP&lt;br /&gt;
* Stehtische zur Akkreditierung der VIP Gäste&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
==Ablauf Veranstaltungstag==&lt;br /&gt;
Informationen zu Zeiten und Abläufen, z.B. &lt;br /&gt;
* Vorbewachung (Nachtbewachung)&lt;br /&gt;
* Eintreffen und Einchecken Kräfte&lt;br /&gt;
* Start Einlass&lt;br /&gt;
* Start Show &lt;br /&gt;
* Ende Show&lt;br /&gt;
* Übergabe an Nachtbewachung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Positionsplan (Übersicht)== &lt;br /&gt;
Alle Einsatzpunkte und –orte werden tabellarisch und graphisch („Pünktchenplan“) aufgeführt. Zu berücksichtigen sind auch geplante Verschiebungen der Kräfte (z.B. vom Einlass zur Bühnenabsperrung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mustertabelle Einsatzplan===&lt;br /&gt;
[[Datei: ODKoz_Tabelle.jpg|600px|Mustertabelle Einsatzplan]]		&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Muster Pünktchenplan===&lt;br /&gt;
[[Datei: Muster_Pünktchenplan.jpg|600px|Muster Pünktchenplan]]&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* [1] Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014).&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/nichtpolizeiliche_Gefahrenabwehr&amp;diff=4030</id>
		<title>Grundlagen/nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/nichtpolizeiliche_Gefahrenabwehr&amp;diff=4030"/>
		<updated>2015-05-29T08:57:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Rettungsdienst / öffentliche Träger */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr}}&lt;br /&gt;
Status: final&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bearbeiter: Dennis Vosteen, Johannes Thomann (Berufsfeuerwehr München)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Feuerwehr / Brandschutzdienststelle==&lt;br /&gt;
In Deutschland kann eine Feuerwehr in der Regel in drei möglichen Formen auftreten: '''öffentliche Feuerwehr''' (gesetzlicher Auftrag an Kommune), '''private Werkfeuerwehr''' (ein Unternehmen wird gesetzlich verpflichtet eine eigene Feuerwehr zu unterhalten) und '''private Betriebsfeuerwehr''' (freiwillige Aufstellung einer Feuerwehr durch ein Unternehmen, beispielsweise um Sachwerte zu schützen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei dem umgangssprachlichen Begriff der „Feuerwehr“ mit den vier bekannten Schlagwörtern Retten (einen Menschen aus einer Gefahrensituation in Sicherheit bringen, medizinische und technische Hilfe leisten), Löschen (die klassische Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes), Bergen (Sicherstellung von Sachgüter aus einem Gefahrenbereich) und Schützen (vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung einer Gefahr für Menschen, Umwelt und Sachwerte, bspw. Brandsicherheitswachen, Brandschutzerziehung, Umweltschutz oder die Mitwirkung bei der Realisierung von Bauvorhaben als Fachbehörde) muss im Kontext von Veranstaltungen zwischen „Feuerwehr“ und „Brandschutzdienststelle“ differenziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Feuerwehr===&lt;br /&gt;
Dies ist die örtlich zuständige (öffentliche) Feuerwehr, deren Aufgaben primär die des Rettens, Löschens und Bergens sind. Sie stellt im Regelfall die Brandsicherheitswache für eine Veranstaltung. &lt;br /&gt;
Die Sicherstellung dieser Aufgaben ist in Deutschland durch die Landesfeuerwehrgesetze festgelegt.&amp;lt;ref name=&amp;quot;bayern&amp;quot;&amp;gt;Die aktuelle Fassung des jeweils gültigen Feuerwehrgesetzes kann auf der jeweiligen Verkündungsplattform des Bundeslandes (z. B. http://www.gesetze-bayern.de (Hrsg. Bayerische Staatskanzlei) eingesehen werden.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung sind dabei den Gemeinden für ihr Gebiet übertragen. Diese stellen hierzu die bekannten Freiwilligen Feuerwehren (FF) auf, die mit überörtlichen Einrichtungen, Spezialfahrzeugen und -geräten durch die Landkreise unterstützt werden.&lt;br /&gt;
In großen Industriebetrieben und z. B. den Verkehrsflughäfen gibt es darüber hinaus staatlich anerkannte Werkfeuerwehren (WF), die bei einem Gefahrenfall auf ihrem Gelände die öffentliche Feuerwehr unterstützen. Eine ähnliche Aufgabe haben die Betriebsfeuerwehren, die allerdings nicht staatlich anerkannt sind, da die Betriebe gesetzlich nicht zu einer Aufstellung verpflichtet sind.&lt;br /&gt;
In Städten mit Berufsfeuerwehr (BF) nimmt diese die entsprechenden Aufgaben der örtlichen Feuerwehr wahr und wird durch ehrenamtliche Einheiten unterstützt.&lt;br /&gt;
Die örtliche Feuerwehr ist immer dann bei Veranstaltungen zu beteiligen, wenn ihre Belange (Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technische Hilfeleistung) betroffen sind oder eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Diese ist eine „Wache, die in der Regel von der Feuerwehr gestellt wird, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht oder bei einem Brandausbruch eine größere Anzahl von Menschen gefährdet ist“ (Deutsches Institut für Normung, 2010, S. 23). Die Aufgabe der Brandsicherheitswache besteht darin, bei einem Brandausbruch die Grundlage für wirksame Löschmaßnahmen sicherzustellen und bei der Gefährdung von Menschen und Sachwerten schnell eingreifen zu können, um Schutzmaßnahmen einzuleiten.&lt;br /&gt;
Die Bemessung der Brandsicherheitswache erfolgt nach einsatztaktischem Wert auf Grundlage der Veranstaltungsart und den damit verbundenen Risiken und Gefährdungen für Menschen und Sachwerte entsprechend den örtlichen Anforderungen. Die Stärke der Brandsicherheitswache kann in der Regel aufgrund der Einsatztaktik zwischen einer Trupp- und Zugstärke (2 bis 16 Feuerwehrleute) differieren oder darüber hinausgehen sowie Spezialgerät (z. B. ein Hilfleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) erforderlich machen (vgl. Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) (Hrsg.), 2008). Die Stärke ist individuell durch die Fachbehörde unter Beachtung des Ermessens festzulegen (dieses ist im jeweils gültigen Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundeslandes festgeschrieben&amp;lt;ref&amp;gt;Die aktuelle Fassung des jeweils gültigen Gesetzes kann auf der jeweiligen Verkündungsplattform des Bundeslandes (z. B. http://www.gesetze-bayern.de (Hrsg. Bayerische Staatskanzlei) eingesehen werden.&amp;lt;/ref&amp;gt;, z. B. in § 40 BayVwVfG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Brandschutzdienststelle===&lt;br /&gt;
Die Funktion der Brandschutzdienststelle wird größtenteils durch die Kreisverwaltungsbehörde/Landratsämter in Verbindung mit dem Repräsentanten der öffentlichen Feuerwehren (Kreisbrandrat, -meister oder -inspektor, je nach Bundesland) wahrgenommen.&amp;lt;ref name=&amp;quot;bayern&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Brandschutzdienststelle zählt bundesweit der Vorbeugende Brandschutz (z. B. Einsatzplanungen, fachliche Stellungnahmen für Genehmigungsbehörden, Erklärung des Einvernehmens zum Sicherheitskonzept einer Veranstaltung oder Genehmigung feuergefährlicher Handlungen), die Ausbildungskoordination der kommunalen Einsatzkräfte und die Führung bei größeren Einsatzlagen.&lt;br /&gt;
In Städten mit einer Berufsfeuerwehr werden diese Aufgaben durch diese wahrgenommen. Die Berufsfeuerwehr nimmt damit sowohl die Rolle als örtlich zuständige Feuerwehr als auch die der Brandschutzdienstelle wahr. &lt;br /&gt;
Außerdem können ihr Aufgaben einer Genehmigungsbehörde durch den Geschäftsverteilungsplan der Kommune übertragen werden. In München ist beispielsweise die Berufsfeuerwehr (= Brandschutzdienststelle) auch Genehmigungsbehörde für Bestuhlungs- und Rettungswegpläne oder die Verwendung von Pyrotechnik.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Planungs- und Umsetzungsphase===&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Fachbehörden werden im Rahmen eines Anhörungsverfahrens durch die Genehmigungsbehörde eingebunden. Diese entscheiden in eigener Zuständigkeit über die weiteren Maßnahmen. &lt;br /&gt;
Für die Brandschutzbehörde empfiehlt es sich jedoch die örtlich zuständigen Feuerwehren über die Durchführung der Veranstaltung zu informieren und das Sicherheitskonzept nach Erhalt weiterzugeben. Die örtlich zuständigen Feuerwehren können entsprechend ihre eigenen Planungen (Ausbildungsdienst, Materialpflege, Information der ehrenamtlichen Helfer etc.) umsetzen und diese gegebenenfalls mit weiteren Einheiten der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr abstimmen (z.B. gemeinsamer Ausbildungsdienst, Anpassung der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO), um eine Beeinflussung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung in der Kommune zu verhindern, Anpassung der Bereitstellungsräume).&lt;br /&gt;
Zum Abschluss der Umsetzungsphase empfiehlt es sich, dass durch Vertreter der Brandschutzdienststelle sowie der örtlich zuständigen Feuerwehr die im Genehmigungsbescheid gestellten Auflagen überprüft werden und eine Abnahme der Veranstaltung erfolgt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Durchführungsphase'''&lt;br /&gt;
Während der Durchführungsphase einer Veranstaltung kann durch die Genehmigungsbehörde eine Brandsicherheitswache zur Auflage gemacht werden. Diese wird in der Regel – unter Beachtung der Aufrechterhaltung der Grundversorgung des abwehrenden Brandschutzes der Kommune – durch die örtlich zuständige Feuerwehr gestellt. Sollte eine Durchführung der Brandsicherheitswache gesetzlich durch andere Akteure, wie beispielsweise eine Werk- oder Betriebsfeuerwehr wahrgenommen werden, ist durch den Veranstalter die reibungslose Zusammenarbeit mit der örtlich zuständigen Feuerwehr sicherzustellen. Die Ausstattung des Dienstleisters muss kompatibel mit der Ausstattung der örtlich zuständigen Feuerwehr sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einheiten der Feuerwehr greifen nach Alarmierung durch die zuständige Behörde entsprechend ihrem Auftrag ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Nachbereitungsphase'''&lt;br /&gt;
Die Brandschutzdienststelle sollte zur Nachbereitung der Veranstaltung eingeladen werden. Ist es zu einer Alarmierung von Einheiten der Feuerwehr gekommen, sollte durch die Brandschutzdienststelle im Vorfeld der gemeinsamen Nachbereitung mit den weiteren Akteuren der Veranstaltungssicherheit, eine Nachbereitung mit den am Einsatz beteiligten Einheitsführern der beteiligten Feuerwehren durchgeführt werden. Wenn es sinnvoll erscheint, sind die Einheitsführer ebenfalls an der Nachbesprechung zu beteiligen, um Praxiserfahrungen und -notwendigkeiten darstellen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weiterführende Literatur===&lt;br /&gt;
* Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) (Hrsg.) (2008): Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz; Empfehlung zur Einführung in den Ländern, Berlin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Deutsches Institut für Normung (DIN) (2010): DIN 14011 Begriffe aus dem Feuerwehrwesen, Berlin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Katastrophenschutz==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Allgemeine Aufgabenbeschreibung und Begrofflichkeiten'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufgabe des Katastrophenschutzes (KatS) ist es Menschenleben, Sachgüter und die Umwelt im Falle eines außergewöhnlichen Schadensereignisses zu schützen, d. h. der Katastrophenschutz beginnt da, wo &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) die reguläre Vorhaltung an Einsatzkräften und -mitteln der Gefahrenabwehr überfordert ist und&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) übergeordnete Strukturen über die Grenzen der einzelnen Einrichtungen (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) hinweg die Einsatzleitung übernehmen und den Einsatz koordinieren müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zuständig für den Katastrophenschutz sind die Länder, die die Aufgaben und Befugnisse zum Zwecke des Katastrophenschutzes in den jeweiligen Landeskatastrophenschutzgesetzen regeln&amp;lt;ref&amp;gt;Die aktuelle Fassung des jeweils gültigen Landeskatastrophenschutzgesetzes kann auf der jeweiligen Verkündungsplattform des Bundeslandes (z. B. www.gesetze-bayern.de (Hrsg. Bayerische Staatskanzlei) eingesehen werden. Darüber hinaus bietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eine Übersicht über die Katastrophenschutzgesetze der Länder an: http://www.bbk.bund.de/DE/Service/Fachinformationsstelle/RechtundVorschriften/Rechtsgrundlagen/Bundeslaender/bundeslaender_node.html&amp;lt;/ref&amp;gt;. Diese sehen die Kreisverwaltungsbehörden (je nach Bundesland die Landratsämter) in der operativen Ebene als „Untere Katastrophenschutzbehörde“ vor. In Städten mit Berufsfeuerwehr nimmt stattdessen diese oft die Funktion wahr. &lt;br /&gt;
Die Verantwortlichkeit für Feststellung einer Katastrophe liegt in den Landkreisen und kreisfreien Städten beim jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten (Landrat, Oberbürgermeister).&lt;br /&gt;
Zu den vorbereitenden Maßnahmen des KatS zählt vor allem die Aufstellung, Ausbildung  und Finanzierung von Katastrophenschutzeinheiten (in der Regel in Zusammenarbeit mit den bekannten Hilfsorganisationen, den Feuerwehren und privaten Rettungs- und Sanitätsdiensten) und die Erstellung entsprechender Katastrophenschutzplanungen, aber auch der bauliche Bevölkerungsschutz. Der Bund unterstützt den KatS der Länder durch die Katastrophenhilfe, die beispielsweise eine ergänzende Ausstattung oder Ausbildung umfasst. Die Unterstützung des Bundes ist im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) geregelt, da die Einheiten im Verteidigungsfall den Zivilschutz unterstützen.&lt;br /&gt;
Über die Einheiten des KatS verfügt allein die zuständige „Untere Katastrophenschutzbehörde“. Es ist daher wichtig, dass die Akteure ihre Rolle kennen und die öffentlich-rechtliche Rolle als Teil des KatS nicht mit einer privatrechtlichen Rolle, z. B. als Sanitätsdienstanbieter verwechseln. Die Einheiten des KatS müssen – auch gerade bei Großveranstaltungen – als notwendige Reserve einsatzbereit sein und dürfen nicht doppelt verplant werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ist Teil des Zivilschutzes des Bundesministeriums des Innern und kann daher nur auf Anforderung durch die Katastrophenschutzbehörde, die Polizei oder die Feuerwehr und im Rahmen der Amtshilfe nach Art. 35 des Grundgesetzes (GG) tätig werden. Privatrechtliche Absprachen orientieren sich am THW-Gesetz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundespolizei kann gemäß Bundespolizeigesetz zur Unterstützung eines Landes bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen angefordert werden. Dies geschieht im Rahmen der Amtshilfe nach Art. 35 GG. Auf Grundlage dieses Artikels kann ebenfalls die Bundeswehr durch die zuständige Behörde zur Unterstützung angefordert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unterscheidung der Begrifflichkeiten&amp;lt;ref&amp;gt;Quelle: Glossar des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Abrufbar unter: http://www.bbk.bund.de/DE/Servicefunktionen/Glossar/glossar_node.html&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Bevölkerungsschutz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bevölkerungsschutz beschreibt als Oberbegriff alle Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz sowie des Bundes im Zivilschutz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Katastrophenschutz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Katastrophenschutz ist eine landesrechtliche Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen, bei der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Zivilschutz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Zivilschutz ist eine Aufgabe des Bundes mit dem Ziel, die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen durch nichtmilitärische Maßnahmen zu schützen bzw. deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.&lt;br /&gt;
Behördliche Maßnahmen ergänzen die Selbsthilfe der Bevölkerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Zivilschutzmaßnahmen gehören insbesondere der Selbstschutz der Bevölkerung, der Katastrophenschutz der Länder, die Warnung der Bevölkerung, der Schutzbau, die Aufenthaltsregelung, Maßnahmen zum Schutz der Versorgung und Gesundheit der Bevölkerung sowie Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut. (vgl. § 1 ZSKG)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Phasenbezogene Rolle des KatS===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Planungs- und Umsetzungsphase'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jeweilige Fachbehörde (hier die untere KatS-Behörde) wird im Rahmen eines Anhörungsverfahrens durch die Genehmigungsbehörde eingebunden. Diese entscheidet in eigener Zuständigkeit über die weiteren Maßnahmen, wie der Anpassung der KatS-Einsatzpläne und -konzepte und prüft, ob die Vorhaltung ausreichend ist. Im Zweifelsfall sind überörtliche Kontingente vorzuinformieren und ggf. vor Ort in Bereitstellung zusammenzuziehen. &lt;br /&gt;
Für die KatS-Behörde empfiehlt es sich jedoch die am KatS beteiligten Einheiten über die Durchführung der Veranstaltung zu informieren und zuständigkeitsrelevante Informationen des Sicherheitskonzeptes weiterzugeben. Die Einheiten des KatS können entsprechend ihre eigenen Planungen (Ausbildungsdienst, Materialpflege, Information der ehrenamtlichen Helfer etc.) umsetzen und diese gegebenenfalls mit weiteren Einheiten der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr abstimmen (z.B. gemeinsamer Ausbildungsdienst, Bereitstellungsräume).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Durchführungsphase'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einheiten des KatS greifen nach Alarmierung durch die zuständige Behörde entsprechend ihrem Auftrag ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Nachbereitungsphase'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Katastrophenschutzbehörde sollte zur Nachbereitung der Veranstaltung eingeladen werden. Ist es zu einer Alarmierung von Einheiten des KatS gekommen, sollte durch die Katastrophenschutzbehörde im Vorfeld der gemeinsamen Nachbereitung mit den weiteren Akteuren der Veranstaltung, eine Nachbereitung mit den am Einsatz beteiligten Einheitsführern des KatS durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rettungsdienst / öffentliche Träger==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Allgemeine Aufgabenbeschreibung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der öffentliche Rettungsdienst hat die Aufgabe bei medizinischen Notfällen vor Ort qualifiziert zu helfen, Leben zu retten und den Patienten medizinisch und ggf. ärztlich überwacht in ein geeignetes Krankenhaus zu transportieren.&lt;br /&gt;
Zum öffentlichen Rettungsdienst gehören der bodengebundene Rettungsdienst, die Luft-, Berg-, Höhlen- und Wasserrettung. Der Rettungsdienst kann unterschieden werden in die Notfallrettung (inkl. Notarztdienst), arztbegleitete Patiententransporte und Krankentransport. Die zuständige Aufsichts- und Fachbehörde richtet sich nach den jeweiligen Rettungsdienstgesetzen in Verbindung mit der jeweiligen Gemeindeordnung. Die Aufgabe der rettungsdienstlichen Versorgung ist in  Deutschland von den zuständigen Institutionen der Landesebene auf die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte delegiert worden, die die diese zu organisieren haben. Beispielsweise können die Aufgaben der Aufsichts- und Fachbehörde innerhalb des örtlich zuständigen Rettungszweckverbandes oder  Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung organisiert sein. &lt;br /&gt;
Die Kommunen können die Leistung selbst sicherstellen oder eine Ausschreibung tätigen, so dass Hilfsorganisationen oder private Anbieter diese Aufgabe übernehmen. Die Besetzung und Personalqualifikation der Rettungsmittel sowie die einzuhaltende Hilfsfrist (in der Regel die Zeit der Notfallmeldung bis zum Eintreffen des ersten Rettungsdienstfahrzeuges) richten sich nach den Vorgaben des jeweils gültigen Rettungsdienstgesetzes des Landes&amp;lt;ref&amp;gt;Die aktuelle Fassung des jeweils gültigen Landesrettungsdienstgesetzes kann auf der jeweiligen Verkündungsplattform des Bundeslandes (z.B. http://www.gesetze-bayern.de (Hrsg. Bayerische Staatskanzlei) eingesehen werden.&amp;lt;/ref&amp;gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zuständige Fachbehörde kann für Veranstaltungen, bei denen die rettungsdienstliche Absicherung nicht aus der Regelvorhaltung möglich ist, eine kurzzeitige Erhöhung der rettungsdienstlichen Vorhaltung vorsehen und die Durchführenden der Notfallrettung (öffentlicher Rettungs- und Notarztdienst) mit der Durchführung beauftragen. Eine entsprechende Ausführung ist beispielsweise in Artikel 20 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) geregelt. Diese regelt auch, dass der beauftragte Durchführende im Fall einer Großveranstaltung, bei der nicht nur unwesentlich auch Gewinnerzielungsabsichten verfolgt werden, gegen den Veranstalter einen Anspruch auf Zahlung eines Benutzungsentgelts für die Erhöhung der rettungsdienstlichen Absicherung der Veranstaltung hat. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Phasenbezogene Rollen des öffentlichen Rettungsdienstes===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Planungs- und Umsetzungsphase'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für den öffentlichen Rettungsdienst zuständige Fachbehörde wird im Rahmen eines Anhörungsverfahrens durch die Genehmigungsbehörde eingebunden. Diese entscheidet in eigener Zuständigkeit über die weiteren Maßnahmen.&lt;br /&gt;
Für die Fachbehörde  empfiehlt es sich jedoch die am Rettungsdienst beteiligten Anbieter über die Durchführung der Veranstaltung zu informieren und das Sicherheitskonzept nach Erhalt weiterzugeben. Die Einheiten des öffentlichen Rettungsdienstes können entsprechend ihre eigenen Planungen (Ausbildungsdienst, Materialpflege, ggf. Information der ehrenamtlichen Helfer etc.) umsetzen und diese gegebenenfalls mit weiteren Einheiten der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr abstimmen (z.B. gemeinsamer Ausbildungsdienst, Bereitstellungsräume).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Durchführungsphase'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einheiten des öffentlichen Rettungsdienstes werden durch die zuständige Leitstelle alarmiert und übernehmen in der Regel den medizinisch überwachten und gegebenenfalls ärztlich begleiteten Transport von verletzten bzw. erkrankten Personen vom Veranstaltungsgelände in die umliegenden Kliniken. Kommt es zu einem medizinischen Notfall auf der Veranstaltung, übernimmt der Rettungsdienst in Zusammenarbeit mit dem Sanitätsdienstanbieter die notfallmedizinische Versorgung des Patienten.&lt;br /&gt;
Kommt es zu einem Massenanfall von Verletzten auf der Veranstaltung, wird durch den öffentlichen Rettungsdienst die Einsatzleitung übernommen (z. B. Einsatzleiter Rettungsdienst (ELRD), Leitender Notarzt (LNA) und Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Nachbereitungsphase'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für den Rettungsdienst zuständige Fachbehörde sollte zur Nachbereitung der Veranstaltung eingeladen werden. Ist es bei der Alarmierung des Rettungsdienstes oder der Zusammenarbeit mit dem Ordnungs- und Sanitätsdienst zu Problemstellungen (falsche Alarmierung, unvollständige Ortsangabe, Differenzen über die Zuständigkeit etc.), einer Häufung von bestimmten Verletzungs- bzw. Erkrankungsmustern oder einem Massenanfall von Verletzten (MANV) gekommen, ist dies mit den Organisationen, die den Rettungsdienst durchführen, im Vorfeld der gemeinsamen Nachbereitung mit den weiteren Akteuren in einer gesonderten Besprechung zusammenzufassen.&lt;br /&gt;
Anlassbezogen sind Vertreter, der den öffentlichen Rettungsdienst durchführenden Organisationen, ebenfalls an der Nachbesprechung zu beteiligen, um Praxiserfahrungen und -notwendigkeiten darstellen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/nichtpolizeiliche_Gefahrenabwehr&amp;diff=4029</id>
		<title>Grundlagen/nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr</title>
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		<updated>2015-05-29T08:53:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr}}&lt;br /&gt;
Status: final&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bearbeiter: Dennis Vosteen, Johannes Thomann (Berufsfeuerwehr München)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Feuerwehr / Brandschutzdienststelle==&lt;br /&gt;
In Deutschland kann eine Feuerwehr in der Regel in drei möglichen Formen auftreten: '''öffentliche Feuerwehr''' (gesetzlicher Auftrag an Kommune), '''private Werkfeuerwehr''' (ein Unternehmen wird gesetzlich verpflichtet eine eigene Feuerwehr zu unterhalten) und '''private Betriebsfeuerwehr''' (freiwillige Aufstellung einer Feuerwehr durch ein Unternehmen, beispielsweise um Sachwerte zu schützen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei dem umgangssprachlichen Begriff der „Feuerwehr“ mit den vier bekannten Schlagwörtern Retten (einen Menschen aus einer Gefahrensituation in Sicherheit bringen, medizinische und technische Hilfe leisten), Löschen (die klassische Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes), Bergen (Sicherstellung von Sachgüter aus einem Gefahrenbereich) und Schützen (vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung einer Gefahr für Menschen, Umwelt und Sachwerte, bspw. Brandsicherheitswachen, Brandschutzerziehung, Umweltschutz oder die Mitwirkung bei der Realisierung von Bauvorhaben als Fachbehörde) muss im Kontext von Veranstaltungen zwischen „Feuerwehr“ und „Brandschutzdienststelle“ differenziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Feuerwehr===&lt;br /&gt;
Dies ist die örtlich zuständige (öffentliche) Feuerwehr, deren Aufgaben primär die des Rettens, Löschens und Bergens sind. Sie stellt im Regelfall die Brandsicherheitswache für eine Veranstaltung. &lt;br /&gt;
Die Sicherstellung dieser Aufgaben ist in Deutschland durch die Landesfeuerwehrgesetze festgelegt.&amp;lt;ref name=&amp;quot;bayern&amp;quot;&amp;gt;Die aktuelle Fassung des jeweils gültigen Feuerwehrgesetzes kann auf der jeweiligen Verkündungsplattform des Bundeslandes (z. B. http://www.gesetze-bayern.de (Hrsg. Bayerische Staatskanzlei) eingesehen werden.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung sind dabei den Gemeinden für ihr Gebiet übertragen. Diese stellen hierzu die bekannten Freiwilligen Feuerwehren (FF) auf, die mit überörtlichen Einrichtungen, Spezialfahrzeugen und -geräten durch die Landkreise unterstützt werden.&lt;br /&gt;
In großen Industriebetrieben und z. B. den Verkehrsflughäfen gibt es darüber hinaus staatlich anerkannte Werkfeuerwehren (WF), die bei einem Gefahrenfall auf ihrem Gelände die öffentliche Feuerwehr unterstützen. Eine ähnliche Aufgabe haben die Betriebsfeuerwehren, die allerdings nicht staatlich anerkannt sind, da die Betriebe gesetzlich nicht zu einer Aufstellung verpflichtet sind.&lt;br /&gt;
In Städten mit Berufsfeuerwehr (BF) nimmt diese die entsprechenden Aufgaben der örtlichen Feuerwehr wahr und wird durch ehrenamtliche Einheiten unterstützt.&lt;br /&gt;
Die örtliche Feuerwehr ist immer dann bei Veranstaltungen zu beteiligen, wenn ihre Belange (Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technische Hilfeleistung) betroffen sind oder eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Diese ist eine „Wache, die in der Regel von der Feuerwehr gestellt wird, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht oder bei einem Brandausbruch eine größere Anzahl von Menschen gefährdet ist“ (Deutsches Institut für Normung, 2010, S. 23). Die Aufgabe der Brandsicherheitswache besteht darin, bei einem Brandausbruch die Grundlage für wirksame Löschmaßnahmen sicherzustellen und bei der Gefährdung von Menschen und Sachwerten schnell eingreifen zu können, um Schutzmaßnahmen einzuleiten.&lt;br /&gt;
Die Bemessung der Brandsicherheitswache erfolgt nach einsatztaktischem Wert auf Grundlage der Veranstaltungsart und den damit verbundenen Risiken und Gefährdungen für Menschen und Sachwerte entsprechend den örtlichen Anforderungen. Die Stärke der Brandsicherheitswache kann in der Regel aufgrund der Einsatztaktik zwischen einer Trupp- und Zugstärke (2 bis 16 Feuerwehrleute) differieren oder darüber hinausgehen sowie Spezialgerät (z. B. ein Hilfleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) erforderlich machen (vgl. Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) (Hrsg.), 2008). Die Stärke ist individuell durch die Fachbehörde unter Beachtung des Ermessens festzulegen (dieses ist im jeweils gültigen Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundeslandes festgeschrieben&amp;lt;ref&amp;gt;Die aktuelle Fassung des jeweils gültigen Gesetzes kann auf der jeweiligen Verkündungsplattform des Bundeslandes (z. B. http://www.gesetze-bayern.de (Hrsg. Bayerische Staatskanzlei) eingesehen werden.&amp;lt;/ref&amp;gt;, z. B. in § 40 BayVwVfG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Brandschutzdienststelle===&lt;br /&gt;
Die Funktion der Brandschutzdienststelle wird größtenteils durch die Kreisverwaltungsbehörde/Landratsämter in Verbindung mit dem Repräsentanten der öffentlichen Feuerwehren (Kreisbrandrat, -meister oder -inspektor, je nach Bundesland) wahrgenommen.&amp;lt;ref name=&amp;quot;bayern&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Brandschutzdienststelle zählt bundesweit der Vorbeugende Brandschutz (z. B. Einsatzplanungen, fachliche Stellungnahmen für Genehmigungsbehörden, Erklärung des Einvernehmens zum Sicherheitskonzept einer Veranstaltung oder Genehmigung feuergefährlicher Handlungen), die Ausbildungskoordination der kommunalen Einsatzkräfte und die Führung bei größeren Einsatzlagen.&lt;br /&gt;
In Städten mit einer Berufsfeuerwehr werden diese Aufgaben durch diese wahrgenommen. Die Berufsfeuerwehr nimmt damit sowohl die Rolle als örtlich zuständige Feuerwehr als auch die der Brandschutzdienstelle wahr. &lt;br /&gt;
Außerdem können ihr Aufgaben einer Genehmigungsbehörde durch den Geschäftsverteilungsplan der Kommune übertragen werden. In München ist beispielsweise die Berufsfeuerwehr (= Brandschutzdienststelle) auch Genehmigungsbehörde für Bestuhlungs- und Rettungswegpläne oder die Verwendung von Pyrotechnik.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Planungs- und Umsetzungsphase===&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Fachbehörden werden im Rahmen eines Anhörungsverfahrens durch die Genehmigungsbehörde eingebunden. Diese entscheiden in eigener Zuständigkeit über die weiteren Maßnahmen. &lt;br /&gt;
Für die Brandschutzbehörde empfiehlt es sich jedoch die örtlich zuständigen Feuerwehren über die Durchführung der Veranstaltung zu informieren und das Sicherheitskonzept nach Erhalt weiterzugeben. Die örtlich zuständigen Feuerwehren können entsprechend ihre eigenen Planungen (Ausbildungsdienst, Materialpflege, Information der ehrenamtlichen Helfer etc.) umsetzen und diese gegebenenfalls mit weiteren Einheiten der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr abstimmen (z.B. gemeinsamer Ausbildungsdienst, Anpassung der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO), um eine Beeinflussung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung in der Kommune zu verhindern, Anpassung der Bereitstellungsräume).&lt;br /&gt;
Zum Abschluss der Umsetzungsphase empfiehlt es sich, dass durch Vertreter der Brandschutzdienststelle sowie der örtlich zuständigen Feuerwehr die im Genehmigungsbescheid gestellten Auflagen überprüft werden und eine Abnahme der Veranstaltung erfolgt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Durchführungsphase'''&lt;br /&gt;
Während der Durchführungsphase einer Veranstaltung kann durch die Genehmigungsbehörde eine Brandsicherheitswache zur Auflage gemacht werden. Diese wird in der Regel – unter Beachtung der Aufrechterhaltung der Grundversorgung des abwehrenden Brandschutzes der Kommune – durch die örtlich zuständige Feuerwehr gestellt. Sollte eine Durchführung der Brandsicherheitswache gesetzlich durch andere Akteure, wie beispielsweise eine Werk- oder Betriebsfeuerwehr wahrgenommen werden, ist durch den Veranstalter die reibungslose Zusammenarbeit mit der örtlich zuständigen Feuerwehr sicherzustellen. Die Ausstattung des Dienstleisters muss kompatibel mit der Ausstattung der örtlich zuständigen Feuerwehr sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einheiten der Feuerwehr greifen nach Alarmierung durch die zuständige Behörde entsprechend ihrem Auftrag ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Nachbereitungsphase'''&lt;br /&gt;
Die Brandschutzdienststelle sollte zur Nachbereitung der Veranstaltung eingeladen werden. Ist es zu einer Alarmierung von Einheiten der Feuerwehr gekommen, sollte durch die Brandschutzdienststelle im Vorfeld der gemeinsamen Nachbereitung mit den weiteren Akteuren der Veranstaltungssicherheit, eine Nachbereitung mit den am Einsatz beteiligten Einheitsführern der beteiligten Feuerwehren durchgeführt werden. Wenn es sinnvoll erscheint, sind die Einheitsführer ebenfalls an der Nachbesprechung zu beteiligen, um Praxiserfahrungen und -notwendigkeiten darstellen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weiterführende Literatur===&lt;br /&gt;
* Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) (Hrsg.) (2008): Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz; Empfehlung zur Einführung in den Ländern, Berlin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Deutsches Institut für Normung (DIN) (2010): DIN 14011 Begriffe aus dem Feuerwehrwesen, Berlin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Katastrophenschutz==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Allgemeine Aufgabenbeschreibung und Begrofflichkeiten'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufgabe des Katastrophenschutzes (KatS) ist es Menschenleben, Sachgüter und die Umwelt im Falle eines außergewöhnlichen Schadensereignisses zu schützen, d. h. der Katastrophenschutz beginnt da, wo &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) die reguläre Vorhaltung an Einsatzkräften und -mitteln der Gefahrenabwehr überfordert ist und&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) übergeordnete Strukturen über die Grenzen der einzelnen Einrichtungen (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) hinweg die Einsatzleitung übernehmen und den Einsatz koordinieren müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zuständig für den Katastrophenschutz sind die Länder, die die Aufgaben und Befugnisse zum Zwecke des Katastrophenschutzes in den jeweiligen Landeskatastrophenschutzgesetzen regeln&amp;lt;ref&amp;gt;Die aktuelle Fassung des jeweils gültigen Landeskatastrophenschutzgesetzes kann auf der jeweiligen Verkündungsplattform des Bundeslandes (z. B. www.gesetze-bayern.de (Hrsg. Bayerische Staatskanzlei) eingesehen werden. Darüber hinaus bietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eine Übersicht über die Katastrophenschutzgesetze der Länder an: http://www.bbk.bund.de/DE/Service/Fachinformationsstelle/RechtundVorschriften/Rechtsgrundlagen/Bundeslaender/bundeslaender_node.html&amp;lt;/ref&amp;gt;. Diese sehen die Kreisverwaltungsbehörden (je nach Bundesland die Landratsämter) in der operativen Ebene als „Untere Katastrophenschutzbehörde“ vor. In Städten mit Berufsfeuerwehr nimmt stattdessen diese oft die Funktion wahr. &lt;br /&gt;
Die Verantwortlichkeit für Feststellung einer Katastrophe liegt in den Landkreisen und kreisfreien Städten beim jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten (Landrat, Oberbürgermeister).&lt;br /&gt;
Zu den vorbereitenden Maßnahmen des KatS zählt vor allem die Aufstellung, Ausbildung  und Finanzierung von Katastrophenschutzeinheiten (in der Regel in Zusammenarbeit mit den bekannten Hilfsorganisationen, den Feuerwehren und privaten Rettungs- und Sanitätsdiensten) und die Erstellung entsprechender Katastrophenschutzplanungen, aber auch der bauliche Bevölkerungsschutz. Der Bund unterstützt den KatS der Länder durch die Katastrophenhilfe, die beispielsweise eine ergänzende Ausstattung oder Ausbildung umfasst. Die Unterstützung des Bundes ist im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) geregelt, da die Einheiten im Verteidigungsfall den Zivilschutz unterstützen.&lt;br /&gt;
Über die Einheiten des KatS verfügt allein die zuständige „Untere Katastrophenschutzbehörde“. Es ist daher wichtig, dass die Akteure ihre Rolle kennen und die öffentlich-rechtliche Rolle als Teil des KatS nicht mit einer privatrechtlichen Rolle, z. B. als Sanitätsdienstanbieter verwechseln. Die Einheiten des KatS müssen – auch gerade bei Großveranstaltungen – als notwendige Reserve einsatzbereit sein und dürfen nicht doppelt verplant werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ist Teil des Zivilschutzes des Bundesministeriums des Innern und kann daher nur auf Anforderung durch die Katastrophenschutzbehörde, die Polizei oder die Feuerwehr und im Rahmen der Amtshilfe nach Art. 35 des Grundgesetzes (GG) tätig werden. Privatrechtliche Absprachen orientieren sich am THW-Gesetz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundespolizei kann gemäß Bundespolizeigesetz zur Unterstützung eines Landes bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen angefordert werden. Dies geschieht im Rahmen der Amtshilfe nach Art. 35 GG. Auf Grundlage dieses Artikels kann ebenfalls die Bundeswehr durch die zuständige Behörde zur Unterstützung angefordert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unterscheidung der Begrifflichkeiten&amp;lt;ref&amp;gt;Quelle: Glossar des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Abrufbar unter: http://www.bbk.bund.de/DE/Servicefunktionen/Glossar/glossar_node.html&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Bevölkerungsschutz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bevölkerungsschutz beschreibt als Oberbegriff alle Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz sowie des Bundes im Zivilschutz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Katastrophenschutz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Katastrophenschutz ist eine landesrechtliche Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen, bei der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Zivilschutz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Zivilschutz ist eine Aufgabe des Bundes mit dem Ziel, die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen durch nichtmilitärische Maßnahmen zu schützen bzw. deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.&lt;br /&gt;
Behördliche Maßnahmen ergänzen die Selbsthilfe der Bevölkerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Zivilschutzmaßnahmen gehören insbesondere der Selbstschutz der Bevölkerung, der Katastrophenschutz der Länder, die Warnung der Bevölkerung, der Schutzbau, die Aufenthaltsregelung, Maßnahmen zum Schutz der Versorgung und Gesundheit der Bevölkerung sowie Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut. (vgl. § 1 ZSKG)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Phasenbezogene Rolle des KatS===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Planungs- und Umsetzungsphase'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jeweilige Fachbehörde (hier die untere KatS-Behörde) wird im Rahmen eines Anhörungsverfahrens durch die Genehmigungsbehörde eingebunden. Diese entscheidet in eigener Zuständigkeit über die weiteren Maßnahmen, wie der Anpassung der KatS-Einsatzpläne und -konzepte und prüft, ob die Vorhaltung ausreichend ist. Im Zweifelsfall sind überörtliche Kontingente vorzuinformieren und ggf. vor Ort in Bereitstellung zusammenzuziehen. &lt;br /&gt;
Für die KatS-Behörde empfiehlt es sich jedoch die am KatS beteiligten Einheiten über die Durchführung der Veranstaltung zu informieren und zuständigkeitsrelevante Informationen des Sicherheitskonzeptes weiterzugeben. Die Einheiten des KatS können entsprechend ihre eigenen Planungen (Ausbildungsdienst, Materialpflege, Information der ehrenamtlichen Helfer etc.) umsetzen und diese gegebenenfalls mit weiteren Einheiten der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr abstimmen (z.B. gemeinsamer Ausbildungsdienst, Bereitstellungsräume).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Durchführungsphase'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einheiten des KatS greifen nach Alarmierung durch die zuständige Behörde entsprechend ihrem Auftrag ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Nachbereitungsphase'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Katastrophenschutzbehörde sollte zur Nachbereitung der Veranstaltung eingeladen werden. Ist es zu einer Alarmierung von Einheiten des KatS gekommen, sollte durch die Katastrophenschutzbehörde im Vorfeld der gemeinsamen Nachbereitung mit den weiteren Akteuren der Veranstaltung, eine Nachbereitung mit den am Einsatz beteiligten Einheitsführern des KatS durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rettungsdienst / öffentliche Träger==&lt;br /&gt;
Der öffentliche Rettungsdienst hat die Aufgabe bei medizinischen Notfällen vor Ort qualifiziert zu helfen, Leben zu retten und den Patienten medizinisch und ggf. ärztlich überwacht in ein geeignetes Krankenhaus zu transportieren.&lt;br /&gt;
Zum öffentlichen Rettungsdienst gehören der bodengebundene Rettungsdienst, die Luft-, Berg-, Höhlen- und Wasserrettung. Der Rettungsdienst kann unterschieden werden in die Notfallrettung (inkl. Notarztdienst), arztbegleitete Patiententransporte und Krankentransport. Die zuständige Aufsichts- und Fachbehörde richtet sich nach dem jeweiligen Rettungsdienstgesetzen in Verbindung mit der jeweiligen Gemeindeordnung. Die Aufgabe der rettungsdienstlichen Versorgung ist in  Deutschland von den zuständigen Institutionen der Landesebene auf die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte delegiert worden, die die diese zu organisieren haben. Beispielsweise können die Aufgaben der Aufsichts- und Fachbehörde innerhalb des örtlich zuständigen Rettungszweckverband oder  Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung organisiert sein. &lt;br /&gt;
Die Kommunen können die Leistung selbst sicherstellen oder eine Ausschreibung tätigen, so dass Hilfsorganisationen oder private Anbieter diese Aufgabe übernehmen. Die Besetzung und Personalqualifikation der Rettungsmittel sowie die einzuhaltende Hilfsfrist (in der Regel die Zeit der Notfallmeldung bis zum Eintreffen des ersten Rettungsdienstfahrzeuges) richten sich nach den Vorgaben des jeweils gültigen Rettungsdienstgesetzes des Landes&amp;lt;ref&amp;gt;Die aktuelle Fassung des jeweils gültigen Landesrettungsdienstgesetzes kann auf der jeweiligen Verkündungsplattform des Bundeslandes (z.B. http://www.gesetze-bayern.de (Hrsg. Bayerische Staatskanzlei) eingesehen werden.&amp;lt;/ref&amp;gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zuständige Fachbehörde kann für Veranstaltungen, bei denen die rettungsdienstliche Absicherung nicht aus der Regelvorhaltung möglich ist, eine kurzzeitige Erhöhung der rettungsdienstlichen Vorhaltung vorsehen und die Durchführenden der Notfallrettung (öffentlicher Rettungs- und Notarztdienst) mit der Durchführung beauftragen. Eine entsprechende Ausführung ist beispielsweise in Artikel 20 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) geregelt. Diese regelt auch, dass der beauftragte Durchführende im Fall einer Großveranstaltung, bei der nicht nur unwesentlich auch Gewinnerzielungsabsichten verfolgt werden, gegen den Veranstalter einen Anspruch auf Zahlung eines Benutzungsentgelts für die Erhöhung der rettungsdienstlichen Absicherung der Veranstaltung hat. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rolle des öffentlichen Rettungsdienstes in den einzelnen Phasen der Veranstaltung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Planungs- und Umsetzungsphase'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für den öffentlichen Rettungsdienst zuständige Fachbehörde wird im Rahmen eines Anhörungsverfahrens durch die Genehmigungsbehörde eingebunden. Diese entscheidet in eigener Zuständigkeit über die weiteren Maßnahmen.&lt;br /&gt;
Für die Fachbehörde  empfiehlt es sich jedoch die am Rettungsdienst beteiligten Anbieter über die Durchführung der Veranstaltung zu informieren und das Sicherheitskonzept nach Erhalt weiterzugeben. Die Einheiten des öffentlichen Rettungsdienstes können entsprechend ihre eigenen Planungen (Ausbildungsdienst, Materialpflege, ggf. Information der ehrenamtlichen Helfer etc.) umsetzen und diese gegebenenfalls mit weiteren Einheiten der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr abstimmen (z.B. gemeinsamer Ausbildungsdienst, Bereitstellungsräume).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Durchführungsphase'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einheiten des öffentlichen Rettungsdienstes werden durch die zuständige Leitstelle alarmiert und übernehmen in der Regel den medizinisch überwachten und gegebenenfalls ärztlich begleiteten Transport von verletzten bzw. erkrankten Personen vom Veranstaltungsgelände in die umliegenden Kliniken. Kommt es zu einem medizinischen Notfall auf der Veranstaltung, übernimmt der Rettungsdienst in Zusammenarbeit mit dem Sanitätsdienstanbieter die notfallmedizinische Versorgung des Patienten.&lt;br /&gt;
Kommt es zu einem Massenanfall von Verletzten auf der Veranstaltung, wird durch den öffentlichen Rettungsdienst die Einsatzleitung übernommen (z. B. Einsatzleiter Rettungsdienst (ELRD), Leitender Notarzt (LNA) und Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Nachbereitungsphase'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für den Rettungsdienst zuständige Fachbehörde sollte zur Nachbereitung der Veranstaltung eingeladen werden. Ist es bei der Alarmierung des Rettungsdienstes oder der Zusammenarbeit mit dem Ordnungs- und Sanitätsdienst zu Problemstellungen (falsche Alarmierung, unvollständige Ortsangabe, Differenzen über die Zuständigkeit etc.), einer Häufung von bestimmten Verletzungs- bzw. Erkrankungsmustern oder einem Massenanfall von Verletzten (MANV) gekommen, ist dies mit den Organisationen, die den Rettungsdienst durchführen, im Vorfeld der allgemeinen Nachbereitung mit den weiteren Akteuren in einer gesonderten Besprechung zusammenzufassen.&lt;br /&gt;
Wenn es sinnvoll erscheint, sind Vertreter, der den öffentlichen Rettungsdienst durchführenden Organisationen, ebenfalls an der Nachbesprechung zu beteiligen, um Praxiserfahrungen und -notwendigkeiten darstellen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure&amp;diff=4023</id>
		<title>Grundlagen/private Akteure</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure&amp;diff=4023"/>
		<updated>2015-05-29T08:26:04Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* privater Sicherheits- und Ordnungsdienst */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Veranstalter}}&lt;br /&gt;
==Veranstalter==&lt;br /&gt;
Der [[Grundlagen/Veranstalter/Veranstalter|Veranstalter]] ist der Ausgangspunkt einer Veranstaltung. Er hat in aller Regel die Idee und&lt;br /&gt;
das Konzept für die Veranstaltung entwickelt. Er beauftragt Dienstleister und stellt die Finanzierung&lt;br /&gt;
sicher. Der Veranstalter verfolgt ein konkretes Ziel mit der Veranstaltung (Werbung&lt;br /&gt;
für sich oder ein Produkt, Unterhaltung von Besuchern verbunden mit finanziellem Gewinn&lt;br /&gt;
für die Beteiligten, Belohnung der Besucher, beispielsweise bei Firmenfeiern, Verdienen des&lt;br /&gt;
Lebensunterhaltes, beispielsweise mit einem Straßenfest, Sammeln von Spenden etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Veranstaltungsleitung==&lt;br /&gt;
Der Veranstalter kann sich durch einen [[Grundlagen/Veranstalter/Veranstaltungsleitung|Veranstaltungsleiter]] vertreten lassen. Da ein&lt;br /&gt;
Teil der Veranstalter mit der Durchführung von Veranstaltungen unerfahren ist, ist dieser Fall&lt;br /&gt;
insbesondere bei Großveranstaltungen die Regel.&lt;br /&gt;
Der Veranstaltungsleiter übernimmt die ihm übertragenen Pflichten und die Handlungsverantwortung&lt;br /&gt;
für diesen Verantwortungsbereich. Er ist damit persönlich verantwortlich. Voraussetzung&lt;br /&gt;
dafür ist, dass er vom Veranstalter gewissenhaft ausgewählt wurde: Er muss persönlich geeignet sein, über ausreichend Fachwissen und die für die Art und Größe der Veranstaltung nötige Erfahrung verfügen. Hierfür liegt die Verantwortung beim Veranstalter.&lt;br /&gt;
Der Veranstaltungsleiter ist erster Ansprechpartner für die Sicherheitsbehörden und muss Dienstleistern und Mitwirkenden gegenüber weisungsbefugt sein und die Entscheidungskompetenz haben, um notwendige Maßnahmen festlegen und umsetzen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Privater Sicherheits- und Ordnungsdienst==&lt;br /&gt;
Der [[Grundlagen/Veranstalter/privater Sicherheits- und Ordnungsdienst|private Sicherheits- und Ordnungsdienst]] (häufig auch als „Sicherheitsdienst“ oder „Security“ bezeichnet) ist ein Dienstleister des Veranstalters. Er setzt die im Sicherheitskonzept festgelegten Aufgaben und in aller Regel auch das Hausrecht des Veranstalters um beziehungsweise durch. Die frühzeitige Einbindung des Ordnungsdienstes in die Planung der Veranstaltung kann durch Fachwissen und die Prüfung der Umsetzbarkeit der Konzepte zur Verbesserung der Sicherheit beitragen. Die Einbindung des Ordnungsdienstleiters (ODL), der die Veranstaltung in der Durchführungsphase betreuen wird, bei der Erstellung des Sicherheitskonzeptes sollte Standard sein, da er – wie dargestellt – wesentliche Teile der Verantwortung für die sichere Durchführung der Veranstaltung trägt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sanitätsdienst==&lt;br /&gt;
Der [[Grundlagen/Veranstalter/Sanitätsdienst|Sanitätsdienst]] ist ein Dienstleister des Veranstalters. Häufig übernehmen Hilfsorganisationen (Malteser Hilfsdienst, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Arbeitersamariterbund etc.) oder Privatunternehmen, die teilweise auch am Rettungsdienst beteiligt sind, diese Tätigkeit. Dem Sanitätsdienst kommt die Aufgabe zu, den öffentlichen Rettungsdienst im Bereich der jeweiligen Veranstaltung durch die Versorgung von Bagatellverletzungen und -erkrankungen (Kopfschmerzen, Blasen etc.) zu entlasten und zudem ein frühzeitiges, qualifiziertes Eingreifen und damit eine Verkürzung des behandlungsfreien Intervalls bei medizinischen Notfällen zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betreiber==&lt;br /&gt;
In baulichen Anlagen ist der [[Grundlagen/Veranstalter/Betreiber|Betreiber]] der Veranstaltungsörtlichkeit (beziehungsweise die natürliche Person, die ihn vertritt) analog § 38 MVStättVO für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Er ist für die Zusammenarbeit der Dienstleister des Veranstalters (vor allem Brandsicherheitswache, Sanitätsdienst, Ordnungsdienst) mit den Sicherheitsbehörden (vor allem Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) verantwortlich. Analog dem Veranstalter muss er während der Durchführungsphase der Veranstaltung ständig vor Ort sein, kann sich jedoch durch einen von ihm beauftragten Veranstaltungsleiter betreiberseits vertreten lassen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure&amp;diff=4022</id>
		<title>Grundlagen/private Akteure</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure&amp;diff=4022"/>
		<updated>2015-05-29T08:23:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Betreiber */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Veranstalter}}&lt;br /&gt;
==Veranstalter==&lt;br /&gt;
Der [[Grundlagen/Veranstalter/Veranstalter|Veranstalter]] ist der Ausgangspunkt einer Veranstaltung. Er hat in aller Regel die Idee und&lt;br /&gt;
das Konzept für die Veranstaltung entwickelt. Er beauftragt Dienstleister und stellt die Finanzierung&lt;br /&gt;
sicher. Der Veranstalter verfolgt ein konkretes Ziel mit der Veranstaltung (Werbung&lt;br /&gt;
für sich oder ein Produkt, Unterhaltung von Besuchern verbunden mit finanziellem Gewinn&lt;br /&gt;
für die Beteiligten, Belohnung der Besucher, beispielsweise bei Firmenfeiern, Verdienen des&lt;br /&gt;
Lebensunterhaltes, beispielsweise mit einem Straßenfest, Sammeln von Spenden etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Veranstaltungsleitung==&lt;br /&gt;
Der Veranstalter kann sich durch einen [[Grundlagen/Veranstalter/Veranstaltungsleitung|Veranstaltungsleiter]] vertreten lassen. Da ein&lt;br /&gt;
Teil der Veranstalter mit der Durchführung von Veranstaltungen unerfahren ist, ist dieser Fall&lt;br /&gt;
insbesondere bei Großveranstaltungen die Regel.&lt;br /&gt;
Der Veranstaltungsleiter übernimmt die ihm übertragenen Pflichten und die Handlungsverantwortung&lt;br /&gt;
für diesen Verantwortungsbereich. Er ist damit persönlich verantwortlich. Voraussetzung&lt;br /&gt;
dafür ist, dass er vom Veranstalter gewissenhaft ausgewählt wurde: Er muss persönlich geeignet sein, über ausreichend Fachwissen und die für die Art und Größe der Veranstaltung nötige Erfahrung verfügen. Hierfür liegt die Verantwortung beim Veranstalter.&lt;br /&gt;
Der Veranstaltungsleiter ist erster Ansprechpartner für die Sicherheitsbehörden und muss Dienstleistern und Mitwirkenden gegenüber weisungsbefugt sein und die Entscheidungskompetenz haben, um notwendige Maßnahmen festlegen und umsetzen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==privater Sicherheits- und Ordnungsdienst==&lt;br /&gt;
Der [[Grundlagen/Veranstalter/privater Sicherheits- und Ordnungsdienst|private Sicherheits- und Ordnungsdienst]] (häufig auch als „Sicherheitsdienst“ oder „Security“ bezeichnet) ist ein Dienstleister des Veranstalters. Er setzt die im Sicherheitskonzept festgelegten Aufgaben und in aller Regel auch das Hausrecht des Veranstalters um beziehungsweise durch. Die frühzeitige Einbindung des Ordnungsdienstes in die Planung der Veranstaltung kann durch Fachwissen und die Prüfung der Umsetzbarkeit der Konzepte zur Verbesserung der Sicherheit beitragen. Die Einbindung des Ordnungsdienstleiters (ODL), der die Veranstaltung in der Durchführungsphase betreuen wird, bei der Erstellung des Sicherheitskonzeptes sollte Standard sein, da er – wie dargestellt – wesentliche Teile der Verantwortung für die sichere Durchführung der Veranstaltung trägt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sanitätsdienst==&lt;br /&gt;
Der [[Grundlagen/Veranstalter/Sanitätsdienst|Sanitätsdienst]] ist ein Dienstleister des Veranstalters. Häufig übernehmen Hilfsorganisationen (Malteser Hilfsdienst, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Arbeitersamariterbund etc.) oder Privatunternehmen, die teilweise auch am Rettungsdienst beteiligt sind, diese Tätigkeit. Dem Sanitätsdienst kommt die Aufgabe zu, den öffentlichen Rettungsdienst im Bereich der jeweiligen Veranstaltung durch die Versorgung von Bagatellverletzungen und -erkrankungen (Kopfschmerzen, Blasen etc.) zu entlasten und zudem ein frühzeitiges, qualifiziertes Eingreifen und damit eine Verkürzung des behandlungsfreien Intervalls bei medizinischen Notfällen zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betreiber==&lt;br /&gt;
In baulichen Anlagen ist der [[Grundlagen/Veranstalter/Betreiber|Betreiber]] der Veranstaltungsörtlichkeit (beziehungsweise die natürliche Person, die ihn vertritt) analog § 38 MVStättVO für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Er ist für die Zusammenarbeit der Dienstleister des Veranstalters (vor allem Brandsicherheitswache, Sanitätsdienst, Ordnungsdienst) mit den Sicherheitsbehörden (vor allem Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) verantwortlich. Analog dem Veranstalter muss er während der Durchführungsphase der Veranstaltung ständig vor Ort sein, kann sich jedoch durch einen von ihm beauftragten Veranstaltungsleiter betreiberseits vertreten lassen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure&amp;diff=4021</id>
		<title>Grundlagen/private Akteure</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure&amp;diff=4021"/>
		<updated>2015-05-29T08:21:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Sanitätsdienst */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Veranstalter}}&lt;br /&gt;
==Veranstalter==&lt;br /&gt;
Der [[Grundlagen/Veranstalter/Veranstalter|Veranstalter]] ist der Ausgangspunkt einer Veranstaltung. Er hat in aller Regel die Idee und&lt;br /&gt;
das Konzept für die Veranstaltung entwickelt. Er beauftragt Dienstleister und stellt die Finanzierung&lt;br /&gt;
sicher. Der Veranstalter verfolgt ein konkretes Ziel mit der Veranstaltung (Werbung&lt;br /&gt;
für sich oder ein Produkt, Unterhaltung von Besuchern verbunden mit finanziellem Gewinn&lt;br /&gt;
für die Beteiligten, Belohnung der Besucher, beispielsweise bei Firmenfeiern, Verdienen des&lt;br /&gt;
Lebensunterhaltes, beispielsweise mit einem Straßenfest, Sammeln von Spenden etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Veranstaltungsleitung==&lt;br /&gt;
Der Veranstalter kann sich durch einen [[Grundlagen/Veranstalter/Veranstaltungsleitung|Veranstaltungsleiter]] vertreten lassen. Da ein&lt;br /&gt;
Teil der Veranstalter mit der Durchführung von Veranstaltungen unerfahren ist, ist dieser Fall&lt;br /&gt;
insbesondere bei Großveranstaltungen die Regel.&lt;br /&gt;
Der Veranstaltungsleiter übernimmt die ihm übertragenen Pflichten und die Handlungsverantwortung&lt;br /&gt;
für diesen Verantwortungsbereich. Er ist damit persönlich verantwortlich. Voraussetzung&lt;br /&gt;
dafür ist, dass er vom Veranstalter gewissenhaft ausgewählt wurde: Er muss persönlich geeignet sein, über ausreichend Fachwissen und die für die Art und Größe der Veranstaltung nötige Erfahrung verfügen. Hierfür liegt die Verantwortung beim Veranstalter.&lt;br /&gt;
Der Veranstaltungsleiter ist erster Ansprechpartner für die Sicherheitsbehörden und muss Dienstleistern und Mitwirkenden gegenüber weisungsbefugt sein und die Entscheidungskompetenz haben, um notwendige Maßnahmen festlegen und umsetzen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==privater Sicherheits- und Ordnungsdienst==&lt;br /&gt;
Der [[Grundlagen/Veranstalter/privater Sicherheits- und Ordnungsdienst|private Sicherheits- und Ordnungsdienst]] (häufig auch als „Sicherheitsdienst“ oder „Security“ bezeichnet) ist ein Dienstleister des Veranstalters. Er setzt die im Sicherheitskonzept festgelegten Aufgaben und in aller Regel auch das Hausrecht des Veranstalters um beziehungsweise durch. Die frühzeitige Einbindung des Ordnungsdienstes in die Planung der Veranstaltung kann durch Fachwissen und die Prüfung der Umsetzbarkeit der Konzepte zur Verbesserung der Sicherheit beitragen. Die Einbindung des Ordnungsdienstleiters (ODL), der die Veranstaltung in der Durchführungsphase betreuen wird, bei der Erstellung des Sicherheitskonzeptes sollte Standard sein, da er – wie dargestellt – wesentliche Teile der Verantwortung für die sichere Durchführung der Veranstaltung trägt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sanitätsdienst==&lt;br /&gt;
Der [[Grundlagen/Veranstalter/Sanitätsdienst|Sanitätsdienst]] ist ein Dienstleister des Veranstalters. Häufig übernehmen Hilfsorganisationen (Malteser Hilfsdienst, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Arbeitersamariterbund etc.) oder Privatunternehmen, die teilweise auch am Rettungsdienst beteiligt sind, diese Tätigkeit. Dem Sanitätsdienst kommt die Aufgabe zu, den öffentlichen Rettungsdienst im Bereich der jeweiligen Veranstaltung durch die Versorgung von Bagatellverletzungen und -erkrankungen (Kopfschmerzen, Blasen etc.) zu entlasten und zudem ein frühzeitiges, qualifiziertes Eingreifen und damit eine Verkürzung des behandlungsfreien Intervalls bei medizinischen Notfällen zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betreiber==&lt;br /&gt;
Beschreibung des Akteurs [[Grundlagen/Veranstalter/Betreiber|Betreiber]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure&amp;diff=4020</id>
		<title>Grundlagen/private Akteure</title>
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		<updated>2015-05-29T08:20:48Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* privater Sicherheits- und Ordnungsdienst */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Veranstalter}}&lt;br /&gt;
==Veranstalter==&lt;br /&gt;
Der [[Grundlagen/Veranstalter/Veranstalter|Veranstalter]] ist der Ausgangspunkt einer Veranstaltung. Er hat in aller Regel die Idee und&lt;br /&gt;
das Konzept für die Veranstaltung entwickelt. Er beauftragt Dienstleister und stellt die Finanzierung&lt;br /&gt;
sicher. Der Veranstalter verfolgt ein konkretes Ziel mit der Veranstaltung (Werbung&lt;br /&gt;
für sich oder ein Produkt, Unterhaltung von Besuchern verbunden mit finanziellem Gewinn&lt;br /&gt;
für die Beteiligten, Belohnung der Besucher, beispielsweise bei Firmenfeiern, Verdienen des&lt;br /&gt;
Lebensunterhaltes, beispielsweise mit einem Straßenfest, Sammeln von Spenden etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Veranstaltungsleitung==&lt;br /&gt;
Der Veranstalter kann sich durch einen [[Grundlagen/Veranstalter/Veranstaltungsleitung|Veranstaltungsleiter]] vertreten lassen. Da ein&lt;br /&gt;
Teil der Veranstalter mit der Durchführung von Veranstaltungen unerfahren ist, ist dieser Fall&lt;br /&gt;
insbesondere bei Großveranstaltungen die Regel.&lt;br /&gt;
Der Veranstaltungsleiter übernimmt die ihm übertragenen Pflichten und die Handlungsverantwortung&lt;br /&gt;
für diesen Verantwortungsbereich. Er ist damit persönlich verantwortlich. Voraussetzung&lt;br /&gt;
dafür ist, dass er vom Veranstalter gewissenhaft ausgewählt wurde: Er muss persönlich geeignet sein, über ausreichend Fachwissen und die für die Art und Größe der Veranstaltung nötige Erfahrung verfügen. Hierfür liegt die Verantwortung beim Veranstalter.&lt;br /&gt;
Der Veranstaltungsleiter ist erster Ansprechpartner für die Sicherheitsbehörden und muss Dienstleistern und Mitwirkenden gegenüber weisungsbefugt sein und die Entscheidungskompetenz haben, um notwendige Maßnahmen festlegen und umsetzen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==privater Sicherheits- und Ordnungsdienst==&lt;br /&gt;
Der [[Grundlagen/Veranstalter/privater Sicherheits- und Ordnungsdienst|private Sicherheits- und Ordnungsdienst]] (häufig auch als „Sicherheitsdienst“ oder „Security“ bezeichnet) ist ein Dienstleister des Veranstalters. Er setzt die im Sicherheitskonzept festgelegten Aufgaben und in aller Regel auch das Hausrecht des Veranstalters um beziehungsweise durch. Die frühzeitige Einbindung des Ordnungsdienstes in die Planung der Veranstaltung kann durch Fachwissen und die Prüfung der Umsetzbarkeit der Konzepte zur Verbesserung der Sicherheit beitragen. Die Einbindung des Ordnungsdienstleiters (ODL), der die Veranstaltung in der Durchführungsphase betreuen wird, bei der Erstellung des Sicherheitskonzeptes sollte Standard sein, da er – wie dargestellt – wesentliche Teile der Verantwortung für die sichere Durchführung der Veranstaltung trägt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sanitätsdienst==&lt;br /&gt;
Beschreibung des Akteurs [[Grundlagen/Veranstalter/Sanitätsdienst|Sanitätsdienst]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betreiber==&lt;br /&gt;
Beschreibung des Akteurs [[Grundlagen/Veranstalter/Betreiber|Betreiber]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure&amp;diff=4019</id>
		<title>Grundlagen/private Akteure</title>
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		<updated>2015-05-29T08:20:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* privater Sicherheits- und Ordnungsdienst */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Veranstalter}}&lt;br /&gt;
==Veranstalter==&lt;br /&gt;
Der [[Grundlagen/Veranstalter/Veranstalter|Veranstalter]] ist der Ausgangspunkt einer Veranstaltung. Er hat in aller Regel die Idee und&lt;br /&gt;
das Konzept für die Veranstaltung entwickelt. Er beauftragt Dienstleister und stellt die Finanzierung&lt;br /&gt;
sicher. Der Veranstalter verfolgt ein konkretes Ziel mit der Veranstaltung (Werbung&lt;br /&gt;
für sich oder ein Produkt, Unterhaltung von Besuchern verbunden mit finanziellem Gewinn&lt;br /&gt;
für die Beteiligten, Belohnung der Besucher, beispielsweise bei Firmenfeiern, Verdienen des&lt;br /&gt;
Lebensunterhaltes, beispielsweise mit einem Straßenfest, Sammeln von Spenden etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Veranstaltungsleitung==&lt;br /&gt;
Der Veranstalter kann sich durch einen [[Grundlagen/Veranstalter/Veranstaltungsleitung|Veranstaltungsleiter]] vertreten lassen. Da ein&lt;br /&gt;
Teil der Veranstalter mit der Durchführung von Veranstaltungen unerfahren ist, ist dieser Fall&lt;br /&gt;
insbesondere bei Großveranstaltungen die Regel.&lt;br /&gt;
Der Veranstaltungsleiter übernimmt die ihm übertragenen Pflichten und die Handlungsverantwortung&lt;br /&gt;
für diesen Verantwortungsbereich. Er ist damit persönlich verantwortlich. Voraussetzung&lt;br /&gt;
dafür ist, dass er vom Veranstalter gewissenhaft ausgewählt wurde: Er muss persönlich geeignet sein, über ausreichend Fachwissen und die für die Art und Größe der Veranstaltung nötige Erfahrung verfügen. Hierfür liegt die Verantwortung beim Veranstalter.&lt;br /&gt;
Der Veranstaltungsleiter ist erster Ansprechpartner für die Sicherheitsbehörden und muss Dienstleistern und Mitwirkenden gegenüber weisungsbefugt sein und die Entscheidungskompetenz haben, um notwendige Maßnahmen festlegen und umsetzen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==privater Sicherheits- und Ordnungsdienst==&lt;br /&gt;
Der [[Grundlagen/Veranstalter/privater Sicherheits- und Ordnungsdienst|privater Sicherheits- und Ordnungsdienst]] (häufig auch als „Sicherheitsdienst“ oder „Security“ bezeichnet) ist ein Dienstleister des Veranstalters. Er setzt die im Sicherheitskonzept festgelegten Aufgaben und in aller Regel auch das Hausrecht des Veranstalters um beziehungsweise durch. Die frühzeitige Einbindung des Ordnungsdienstes in die Planung der Veranstaltung kann durch Fachwissen und die Prüfung der Umsetzbarkeit der Konzepte zur Verbesserung der Sicherheit beitragen. Die Einbindung des Ordnungsdienstleiters (ODL), der die Veranstaltung in der Durchführungsphase betreuen wird, bei der Erstellung des Sicherheitskonzeptes sollte Standard sein, da er – wie dargestellt – wesentliche Teile der Verantwortung für die sichere Durchführung der Veranstaltung trägt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sanitätsdienst==&lt;br /&gt;
Beschreibung des Akteurs [[Grundlagen/Veranstalter/Sanitätsdienst|Sanitätsdienst]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betreiber==&lt;br /&gt;
Beschreibung des Akteurs [[Grundlagen/Veranstalter/Betreiber|Betreiber]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure&amp;diff=4018</id>
		<title>Grundlagen/private Akteure</title>
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		<updated>2015-05-29T08:17:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Veranstaltungsleitung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Veranstalter}}&lt;br /&gt;
==Veranstalter==&lt;br /&gt;
Der [[Grundlagen/Veranstalter/Veranstalter|Veranstalter]] ist der Ausgangspunkt einer Veranstaltung. Er hat in aller Regel die Idee und&lt;br /&gt;
das Konzept für die Veranstaltung entwickelt. Er beauftragt Dienstleister und stellt die Finanzierung&lt;br /&gt;
sicher. Der Veranstalter verfolgt ein konkretes Ziel mit der Veranstaltung (Werbung&lt;br /&gt;
für sich oder ein Produkt, Unterhaltung von Besuchern verbunden mit finanziellem Gewinn&lt;br /&gt;
für die Beteiligten, Belohnung der Besucher, beispielsweise bei Firmenfeiern, Verdienen des&lt;br /&gt;
Lebensunterhaltes, beispielsweise mit einem Straßenfest, Sammeln von Spenden etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Veranstaltungsleitung==&lt;br /&gt;
Der Veranstalter kann sich durch einen [[Grundlagen/Veranstalter/Veranstaltungsleitung|Veranstaltungsleiter]] vertreten lassen. Da ein&lt;br /&gt;
Teil der Veranstalter mit der Durchführung von Veranstaltungen unerfahren ist, ist dieser Fall&lt;br /&gt;
insbesondere bei Großveranstaltungen die Regel.&lt;br /&gt;
Der Veranstaltungsleiter übernimmt die ihm übertragenen Pflichten und die Handlungsverantwortung&lt;br /&gt;
für diesen Verantwortungsbereich. Er ist damit persönlich verantwortlich. Voraussetzung&lt;br /&gt;
dafür ist, dass er vom Veranstalter gewissenhaft ausgewählt wurde: Er muss persönlich geeignet sein, über ausreichend Fachwissen und die für die Art und Größe der Veranstaltung nötige Erfahrung verfügen. Hierfür liegt die Verantwortung beim Veranstalter.&lt;br /&gt;
Der Veranstaltungsleiter ist erster Ansprechpartner für die Sicherheitsbehörden und muss Dienstleistern und Mitwirkenden gegenüber weisungsbefugt sein und die Entscheidungskompetenz haben, um notwendige Maßnahmen festlegen und umsetzen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==privater Sicherheits- und Ordnungsdienst==&lt;br /&gt;
Beschreibung des Akteurs [[Grundlagen/Veranstalter/privater Sicherheits- und Ordnungsdienst|privater Sicherheits- und Ordnungsdienst]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sanitätsdienst==&lt;br /&gt;
Beschreibung des Akteurs [[Grundlagen/Veranstalter/Sanitätsdienst|Sanitätsdienst]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betreiber==&lt;br /&gt;
Beschreibung des Akteurs [[Grundlagen/Veranstalter/Betreiber|Betreiber]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure&amp;diff=4017</id>
		<title>Grundlagen/private Akteure</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure&amp;diff=4017"/>
		<updated>2015-05-29T08:15:24Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: /* Veranstalter */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Veranstalter}}&lt;br /&gt;
==Veranstalter==&lt;br /&gt;
Der [[Grundlagen/Veranstalter/Veranstalter|Veranstalter]] ist der Ausgangspunkt einer Veranstaltung. Er hat in aller Regel die Idee und&lt;br /&gt;
das Konzept für die Veranstaltung entwickelt. Er beauftragt Dienstleister und stellt die Finanzierung&lt;br /&gt;
sicher. Der Veranstalter verfolgt ein konkretes Ziel mit der Veranstaltung (Werbung&lt;br /&gt;
für sich oder ein Produkt, Unterhaltung von Besuchern verbunden mit finanziellem Gewinn&lt;br /&gt;
für die Beteiligten, Belohnung der Besucher, beispielsweise bei Firmenfeiern, Verdienen des&lt;br /&gt;
Lebensunterhaltes, beispielsweise mit einem Straßenfest, Sammeln von Spenden etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Veranstaltungsleitung==&lt;br /&gt;
Beschreibung des Akteurs [[Grundlagen/Veranstalter/Veranstaltungsleitung|Veranstaltungsleitung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==privater Sicherheits- und Ordnungsdienst==&lt;br /&gt;
Beschreibung des Akteurs [[Grundlagen/Veranstalter/privater Sicherheits- und Ordnungsdienst|privater Sicherheits- und Ordnungsdienst]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sanitätsdienst==&lt;br /&gt;
Beschreibung des Akteurs [[Grundlagen/Veranstalter/Sanitätsdienst|Sanitätsdienst]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Betreiber==&lt;br /&gt;
Beschreibung des Akteurs [[Grundlagen/Veranstalter/Betreiber|Betreiber]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/nichtpolizeiliche_Gefahrenabwehr&amp;diff=4016</id>
		<title>Grundlagen/nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr</title>
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		<updated>2015-05-29T08:12:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;J.Thomann: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr}}&lt;br /&gt;
Status: final&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bearbeiter: Dennis Vosteen, Johannes Thomann (Berufsfeuerwehr München)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Feuerwehr / Brandschutzdienststelle==&lt;br /&gt;
In Deutschland kann eine Feuerwehr in der Regel in drei möglichen Formen auftreten: '''öffentliche Feuerwehr''' (gesetzlicher Auftrag an Kommune), '''private Werkfeuerwehr''' (ein Unternehmen wird gesetzlich verpflichtet eine eigene Feuerwehr zu unterhalten) und '''private Betriebsfeuerwehr''' (freiwillige Aufstellung einer Feuerwehr durch ein Unternehmen, beispielsweise um Sachwerte zu schützen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei dem umgangssprachlichen Begriff der „Feuerwehr“ mit den vier bekannten Schlagwörtern Retten (einen Menschen aus einer Gefahrensituation in Sicherheit bringen, medizinische und technische Hilfe leisten), Löschen (die klassische Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes), Bergen (Sicherstellung von Sachgüter aus einem Gefahrenbereich) und Schützen (vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung einer Gefahr für Menschen, Umwelt und Sachwerte, bspw. Brandsicherheitswachen, Brandschutzerziehung, Umweltschutz oder die Mitwirkung bei der Realisierung von Bauvorhaben als Fachbehörde) muss im Kontext von Veranstaltungen zwischen „Feuerwehr“ und „Brandschutzdienststelle“ differenziert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Feuerwehr===&lt;br /&gt;
Dies ist die örtlich zuständige (öffentliche) Feuerwehr, deren Aufgaben primär die des Rettens, Löschens und Bergens sind. Sie stellt im Regelfall die Brandsicherheitswache für eine Veranstaltung. &lt;br /&gt;
Die Sicherstellung dieser Aufgaben ist in Deutschland durch die Landesfeuerwehrgesetze festgelegt.&amp;lt;ref name=&amp;quot;bayern&amp;quot;&amp;gt;Die aktuelle Fassung des jeweils gültigen Feuerwehrgesetzes kann auf der jeweiligen Verkündungsplattform des Bundeslandes (z. B. http://www.gesetze-bayern.de (Hrsg. Bayerische Staatskanzlei) eingesehen werden.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung sind dabei den Gemeinden für ihr Gebiet übertragen. Diese stellen hierzu die bekannten Freiwilligen Feuerwehren (FF) auf, die mit überörtlichen Einrichtungen, Spezialfahrzeugen und -geräten durch die Landkreise unterstützt werden.&lt;br /&gt;
In großen Industriebetrieben und z. B. den Verkehrsflughäfen gibt es darüber hinaus staatlich anerkannte Werkfeuerwehren (WF), die bei einem Gefahrenfall auf ihrem Gelände die öffentliche Feuerwehr unterstützen. Eine ähnliche Aufgabe haben die Betriebsfeuerwehren, die allerdings nicht staatlich anerkannt sind, da die Betriebe gesetzlich nicht zu einer Aufstellung verpflichtet sind.&lt;br /&gt;
In Städten mit Berufsfeuerwehr (BF) nimmt diese die entsprechenden Aufgaben der örtlichen Feuerwehr wahr und wird durch ehrenamtliche Einheiten unterstützt.&lt;br /&gt;
Die örtliche Feuerwehr ist immer dann bei Veranstaltungen zu beteiligen, wenn ihre Belange (Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technische Hilfeleistung) betroffen sind oder eine Brandsicherheitswache erforderlich ist. Diese ist eine „Wache, die in der Regel von der Feuerwehr gestellt wird, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht oder bei einem Brandausbruch eine größere Anzahl von Menschen gefährdet ist“ (Deutsches Institut für Normung, 2010, S. 23). Die Aufgabe der Brandsicherheitswache besteht darin, bei einem Brandausbruch die Grundlage für wirksame Löschmaßnahmen sicherzustellen und bei der Gefährdung von Menschen und Sachwerten schnell eingreifen zu können, um Schutzmaßnahmen einzuleiten.&lt;br /&gt;
Die Bemessung der Brandsicherheitswache erfolgt nach einsatztaktischem Wert auf Grundlage der Veranstaltungsart und den damit verbundenen Risiken und Gefährdungen für Menschen und Sachwerte entsprechend den örtlichen Anforderungen. Die Stärke der Brandsicherheitswache kann in der Regel aufgrund der Einsatztaktik zwischen einer Trupp- und Zugstärke (2 bis 16 Feuerwehrleute) differieren oder darüber hinausgehen sowie Spezialgerät (z. B. ein Hilfleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) erforderlich machen (vgl. Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) (Hrsg.), 2008). Die Stärke ist individuell durch die Fachbehörde unter Beachtung des Ermessens festzulegen (dieses ist im jeweils gültigen Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundeslandes festgeschrieben&amp;lt;ref&amp;gt;Die aktuelle Fassung des jeweils gültigen Gesetzes kann auf der jeweiligen Verkündungsplattform des Bundeslandes (z. B. http://www.gesetze-bayern.de (Hrsg. Bayerische Staatskanzlei) eingesehen werden.&amp;lt;/ref&amp;gt;, z. B. in § 40 BayVwVfG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Brandschutzdienststelle===&lt;br /&gt;
Die Funktion der Brandschutzdienststelle wird größtenteils durch die Kreisverwaltungsbehörde/Landratsämter in Verbindung mit dem Repräsentanten der öffentlichen Feuerwehren (Kreisbrandrat, -meister oder -inspektor, je nach Bundesland) wahrgenommen.&amp;lt;ref name=&amp;quot;bayern&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
Zu den Aufgaben der Brandschutzdienststelle zählt bundesweit der Vorbeugende Brandschutz (z. B. Einsatzplanungen, fachliche Stellungnahmen für Genehmigungsbehörden, Erklärung des Einvernehmens zum Sicherheitskonzept einer Veranstaltung oder Genehmigung feuergefährlicher Handlungen), die Ausbildungskoordination der kommunalen Einsatzkräfte und die Führung bei größeren Einsatzlagen.&lt;br /&gt;
In Städten mit einer Berufsfeuerwehr werden diese Aufgaben durch diese wahrgenommen. Die Berufsfeuerwehr nimmt damit sowohl die Rolle als örtlich zuständige Feuerwehr als auch die der Brandschutzdienstelle wahr. &lt;br /&gt;
Außerdem können ihr Aufgaben einer Genehmigungsbehörde durch den Geschäftsverteilungsplan der Kommune übertragen werden. In München ist beispielsweise die Berufsfeuerwehr (= Brandschutzdienststelle) auch Genehmigungsbehörde für Bestuhlungs- und Rettungswegpläne oder die Verwendung von Pyrotechnik.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Planungs- und Umsetzungsphase'''&lt;br /&gt;
Die jeweiligen Fachbehörden werden im Rahmen eines Anhörungsverfahrens durch die Genehmigungsbehörde eingebunden. Diese entscheiden in eigener Zuständigkeit über die weiteren Maßnahmen. &lt;br /&gt;
Für die Brandschutzbehörde empfiehlt es sich jedoch die örtlich zuständigen Feuerwehren über die Durchführung der Veranstaltung zu informieren und das Sicherheitskonzept nach Erhalt weiterzugeben. Die örtlich zuständigen Feuerwehren können entsprechend ihre eigenen Planungen (Ausbildungsdienst, Materialpflege, Information der ehrenamtlichen Helfer etc.) umsetzen und diese gegebenenfalls mit weiteren Einheiten der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr abstimmen (z.B. gemeinsamer Ausbildungsdienst, Anpassung der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO), um eine Beeinflussung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung in der Kommune zu verhindern, Anpassung der Bereitstellungsräume).&lt;br /&gt;
Zum Abschluss der Umsetzungsphase empfiehlt es sich, dass durch Vertreter der Brandschutzdienststelle sowie der örtlich zuständigen Feuerwehr die im Genehmigungsbescheid gestellten Auflagen überprüft werden und eine Abnahme der Veranstaltung erfolgt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Durchführungsphase'''&lt;br /&gt;
Während der Durchführungsphase einer Veranstaltung kann durch die Genehmigungsbehörde eine Brandsicherheitswache zur Auflage gemacht werden. Diese wird in der Regel – unter Beachtung der Aufrechterhaltung des abwehrenden Brandschutzes der Kommune – durch die örtlich zuständige Feuerwehr gestellt. Sollte eine Durchführung der Brandsicherheitswache gesetzlich durch andere Akteure, wie beispielsweise eine Werk- oder Betriebsfeuerwehr, ist durch den Veranstalter die reibungslose  Zusammenarbeit mit der örtlich zuständigen Feuerwehr sicherzustellen. Die Ausstattung des Dienstleisters muss kompatibel mit der Ausstattung der örtlich zuständigen Feuerwehr sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einheiten der Feuerwehr greifen nach Alarmierung durch die zuständige Behörde entsprechend ihrem Auftrag ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Nachbereitungsphase'''&lt;br /&gt;
Die Brandschutzdienststelle sollte zur Nachbereitung der Veranstaltung eingeladen werden. Ist es zu einer Alarmierung von Einheiten der Feuerwehr gekommen, sollte durch die Brandschutzdienststelle im Vorfeld der allgemeinen Nachbereitung mit den weiteren Akteuren der Veranstaltungssicherheit, eine Nachbereitung mit den am Einsatz beteiligten Einheitsführern der beteiligten Feuerwehren durchgeführt werden. Wenn es sinnvoll erscheint, sind die Einheitsführer ebenfalls an der Nachbesprechung zu beteiligen, um Praxiserfahrungen und -notwendigkeiten darstellen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weiterführende Literatur===&lt;br /&gt;
* Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) (Hrsg.) (2008): Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (FwDV 3) Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz; Empfehlung zur Einführung in den Ländern, Berlin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Deutsches Institut für Normung (DIN) (2010): DIN 14011 Begriffe aus dem Feuerwehrwesen, Berlin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Katastrophenschutz==&lt;br /&gt;
Die Aufgabe des Katastrophenschutzes (KatS) ist es Menschenleben, Sachgüter und die Umwelt im Falle eines außergewöhnlichen Schadensereignisses zu schützen, d. h. der Katastrophenschutz beginnt da, wo &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
a) die reguläre Vorhaltung an Einsatzkräften und -mitteln der Gefahrenabwehr überfordert ist und&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
b) übergeordnete Strukturen über die Grenzen der einzelnen Einrichtungen (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) hinweg die Einsatzleitung übernehmen und den Einsatz koordinieren müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zuständig für den Katastrophenschutz sind die Länder, die die Aufgaben und Befugnisse zum Zwecke des Katastrophenschutzes in den jeweiligen Landeskatastrophenschutzgesetzen regeln&amp;lt;ref&amp;gt;Die aktuelle Fassung des jeweils gültigen Landeskatastrophenschutzgesetzes kann auf der jeweiligen Verkündungsplattform des Bundeslandes (z. B. www.gesetze-bayern.de (Hrsg. Bayerische Staatskanzlei) eingesehen werden. Darüber hinaus bietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eine Übersicht über die Katastrophenschutzgesetze der Länder an: http://www.bbk.bund.de/DE/Service/Fachinformationsstelle/RechtundVorschriften/Rechtsgrundlagen/Bundeslaender/bundeslaender_node.html&amp;lt;/ref&amp;gt;. Diese sehen die Kreisverwaltungsbehörden (je nach Bundesland die Landratsämter) in der operativen Ebene als „Untere Katastrophenschutzbehörde“ vor. In Städten mit Berufsfeuerwehr nimmt stattdessen diese oft die Funktion wahr. &lt;br /&gt;
Die Verantwortlichkeit für Feststellung einer Katastrophe liegt in den Landkreisen und kreisfreien Städten beim jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten (Landrat, Oberbürgermeister).&lt;br /&gt;
Zu den vorbereitenden Maßnahmen des KatS zählt vor allem die Aufstellung, Ausbildung  und Finanzierung von Katastrophenschutzeinheiten (in der Regel in Zusammenarbeit mit den bekannten Hilfsorganisationen, den Feuerwehren und privaten Rettungs- und Sanitätsdiensten) und die Erstellung entsprechender Katastrophenschutzplanungen, aber auch der bauliche Bevölkerungsschutz. Der Bund unterstützt den KatS der Länder durch die Katastrophenhilfe, die beispielsweise eine ergänzende Ausstattung oder Ausbildung umfasst. Die Unterstützung des Bundes ist im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) geregelt, da die Einheiten im Verteidigungsfall den Zivilschutz unterstützen.&lt;br /&gt;
Über die Einheiten des KatS verfügt allein die zuständige „Untere Katastrophenschutzbehörde“. Es ist daher wichtig, dass die Akteure ihre Rolle kennen und die öffentlich-rechtliche Rolle als Teil des KatS nicht mit einer privatrechtlichen Rolle, z. B. als Sanitätsdienstanbieter verwechseln. Die Einheiten des KatS müssen – auch gerade bei Großveranstaltungen – als notwendige Reserve einsatzbereit sein und dürfen nicht doppelt verplant werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) ist Teil des Zivilschutzes des Bundesministeriums des Innern und kann daher nur auf Anforderung durch die Katastrophenschutzbehörde, die Polizei oder die Feuerwehr und im Rahmen der Amtshilfe nach Art. 34 des Grundgesetzes (GG) tätig werden. Privatrechtliche Absprachen orientieren sich am THW-Gesetz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundespolizei kann gemäß Bundespolizeigesetz zur Unterstützung eines Landes bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen angefordert werden. Dies geschieht im Rahmen der Amtshilfe nach Art. 34 GG. Auf Grundlage dieses Artikels kann ebenfalls die Bundeswehr durch die zuständige Behörde zur Unterstützung angefordert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unterscheidung der Begrifflichkeiten&amp;lt;ref&amp;gt;Quelle: Glossar des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Abrufbar unter: http://www.bbk.bund.de/DE/Servicefunktionen/Glossar/glossar_node.html&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Bevölkerungsschutz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Bevölkerungsschutz beschreibt als Oberbegriff alle Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz sowie des Bundes im Zivilschutz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Katastrophenschutz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Katastrophenschutz ist eine landesrechtliche Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen, bei der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Zivilschutz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Zivilschutz ist eine Aufgabe des Bundes mit dem Ziel, die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen durch nichtmilitärische Maßnahmen zu schützen bzw. deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.&lt;br /&gt;
Behördliche Maßnahmen ergänzen die Selbsthilfe der Bevölkerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Zivilschutzmaßnahmen gehören insbesondere der Selbstschutz der Bevölkerung, der Katastrophenschutz der Länder, die Warnung der Bevölkerung, der Schutzbau, die Aufenthaltsregelung, Maßnahmen zum Schutz der Versorgung und Gesundheit der Bevölkerung sowie Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut. (vgl. § 1 ZSKG)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rolle des KatS in den einzelnen Phasen der Veranstaltung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Planungs- und Umsetzungsphase'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jeweilige Fachbehörde (hier die untere KatS-Behörde) wird im Rahmen eines Anhörungsverfahrens durch die Genehmigungsbehörde eingebunden. Diese entscheidet in eigener Zuständigkeit über die weiteren Maßnahmen, wie der Anpassung der KatS-Einsatzpläne und -konzepte und prüft, ob die Vorhaltung ausreichend ist. Im Zweifelsfall sind überörtliche Kontingente vorzuinformieren und ggf. vor Ort in Bereitstellung zusammenzuziehen. &lt;br /&gt;
Für die KatS-Behörde empfiehlt es sich jedoch die am KatS beteiligten Einheiten über die Durchführung der Veranstaltung zu informieren und sinnvolle Informationen des Sicherheitskonzeptes weiterzugeben. Die Einheiten des KatS können entsprechend ihre eigenen Planungen (Ausbildungsdienst, Materialpflege, Information der ehrenamtlichen Helfer etc.) umsetzen und diese gegebenenfalls mit weiteren Einheiten der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr abstimmen (z.B. gemeinsamer Ausbildungsdienst, Bereitstellungsräume).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Durchführungsphase'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einheiten des KatS greifen nach Alarmierung durch die zuständige Behörde entsprechend ihrem Auftrag ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Nachbereitungsphase'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Katastrophenschutzbehörde sollte zur Nachbereitung der Veranstaltung eingeladen werden. Ist es zu einer Alarmierung von Einheiten des KatS gekommen, sollte durch die Katastrophenschutzbehörde im Vorfeld der allgemeinen Nachbereitung mit den weiteren Akteuren der Veranstaltung, eine Nachbereitung mit den am Einsatz beteiligten Einheitsführern des KatS durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rettungsdienst / öffentliche Träger==&lt;br /&gt;
Der öffentliche Rettungsdienst hat die Aufgabe bei medizinischen Notfällen vor Ort qualifiziert zu helfen, Leben zu retten und den Patienten medizinisch und ggf. ärztlich überwacht in ein geeignetes Krankenhaus zu transportieren.&lt;br /&gt;
Zum öffentlichen Rettungsdienst gehören der bodengebundene Rettungsdienst, die Luft-, Berg-, Höhlen- und Wasserrettung. Der Rettungsdienst kann unterschieden werden in die Notfallrettung (inkl. Notarztdienst), arztbegleitete Patiententransporte und Krankentransport. Die zuständige Aufsichts- und Fachbehörde richtet sich nach dem jeweiligen Rettungsdienstgesetzen in Verbindung mit der jeweiligen Gemeindeordnung. Die Aufgabe der rettungsdienstlichen Versorgung ist in  Deutschland von den zuständigen Institutionen der Landesebene auf die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte delegiert worden, die die diese zu organisieren haben. Beispielsweise können die Aufgaben der Aufsichts- und Fachbehörde innerhalb des örtlich zuständigen Rettungszweckverband oder  Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung organisiert sein. &lt;br /&gt;
Die Kommunen können die Leistung selbst sicherstellen oder eine Ausschreibung tätigen, so dass Hilfsorganisationen oder private Anbieter diese Aufgabe übernehmen. Die Besetzung und Personalqualifikation der Rettungsmittel sowie die einzuhaltende Hilfsfrist (in der Regel die Zeit der Notfallmeldung bis zum Eintreffen des ersten Rettungsdienstfahrzeuges) richten sich nach den Vorgaben des jeweils gültigen Rettungsdienstgesetzes des Landes&amp;lt;ref&amp;gt;Die aktuelle Fassung des jeweils gültigen Landesrettungsdienstgesetzes kann auf der jeweiligen Verkündungsplattform des Bundeslandes (z.B. http://www.gesetze-bayern.de (Hrsg. Bayerische Staatskanzlei) eingesehen werden.&amp;lt;/ref&amp;gt;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zuständige Fachbehörde kann für Veranstaltungen, bei denen die rettungsdienstliche Absicherung nicht aus der Regelvorhaltung möglich ist, eine kurzzeitige Erhöhung der rettungsdienstlichen Vorhaltung vorsehen und die Durchführenden der Notfallrettung (öffentlicher Rettungs- und Notarztdienst) mit der Durchführung beauftragen. Eine entsprechende Ausführung ist beispielsweise in Artikel 20 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) geregelt. Diese regelt auch, dass der beauftragte Durchführende im Fall einer Großveranstaltung, bei der nicht nur unwesentlich auch Gewinnerzielungsabsichten verfolgt werden, gegen den Veranstalter einen Anspruch auf Zahlung eines Benutzungsentgelts für die Erhöhung der rettungsdienstlichen Absicherung der Veranstaltung hat. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rolle des öffentlichen Rettungsdienstes in den einzelnen Phasen der Veranstaltung:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Planungs- und Umsetzungsphase'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für den öffentlichen Rettungsdienst zuständige Fachbehörde wird im Rahmen eines Anhörungsverfahrens durch die Genehmigungsbehörde eingebunden. Diese entscheidet in eigener Zuständigkeit über die weiteren Maßnahmen.&lt;br /&gt;
Für die Fachbehörde  empfiehlt es sich jedoch die am Rettungsdienst beteiligten Anbieter über die Durchführung der Veranstaltung zu informieren und das Sicherheitskonzept nach Erhalt weiterzugeben. Die Einheiten des öffentlichen Rettungsdienstes können entsprechend ihre eigenen Planungen (Ausbildungsdienst, Materialpflege, ggf. Information der ehrenamtlichen Helfer etc.) umsetzen und diese gegebenenfalls mit weiteren Einheiten der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr abstimmen (z.B. gemeinsamer Ausbildungsdienst, Bereitstellungsräume).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Durchführungsphase'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Einheiten des öffentlichen Rettungsdienstes werden durch die zuständige Leitstelle alarmiert und übernehmen in der Regel den medizinisch überwachten und gegebenenfalls ärztlich begleiteten Transport von verletzten bzw. erkrankten Personen vom Veranstaltungsgelände in die umliegenden Kliniken. Kommt es zu einem medizinischen Notfall auf der Veranstaltung, übernimmt der Rettungsdienst in Zusammenarbeit mit dem Sanitätsdienstanbieter die notfallmedizinische Versorgung des Patienten.&lt;br /&gt;
Kommt es zu einem Massenanfall von Verletzten auf der Veranstaltung, wird durch den öffentlichen Rettungsdienst die Einsatzleitung übernommen (z. B. Einsatzleiter Rettungsdienst (ELRD), Leitender Notarzt (LNA) und Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Nachbereitungsphase'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für den Rettungsdienst zuständige Fachbehörde sollte zur Nachbereitung der Veranstaltung eingeladen werden. Ist es bei der Alarmierung des Rettungsdienstes oder der Zusammenarbeit mit dem Ordnungs- und Sanitätsdienst zu Problemstellungen (falsche Alarmierung, unvollständige Ortsangabe, Differenzen über die Zuständigkeit etc.), einer Häufung von bestimmten Verletzungs- bzw. Erkrankungsmustern oder einem Massenanfall von Verletzten (MANV) gekommen, ist dies mit den Organisationen, die den Rettungsdienst durchführen, im Vorfeld der allgemeinen Nachbereitung mit den weiteren Akteuren in einer gesonderten Besprechung zusammenzufassen.&lt;br /&gt;
Wenn es sinnvoll erscheint, sind Vertreter, der den öffentlichen Rettungsdienst durchführenden Organisationen, ebenfalls an der Nachbesprechung zu beteiligen, um Praxiserfahrungen und -notwendigkeiten darstellen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>J.Thomann</name></author>
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