<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>http://basigo.vfsg.org/api.php?action=feedcontributions&amp;feedformat=atom&amp;user=Runkels</id>
	<title>BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen - Benutzerbeiträge [de]</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="http://basigo.vfsg.org/api.php?action=feedcontributions&amp;feedformat=atom&amp;user=Runkels"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Spezial:Beitr%C3%A4ge/Runkels"/>
	<updated>2026-06-23T06:07:43Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.36.1</generator>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Crowd_Management&amp;diff=5879</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Crowd Management</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Crowd_Management&amp;diff=5879"/>
		<updated>2015-06-23T09:27:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Grundlagen Crowd Management}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Die Begrifflichkeit Crowd Management wird in Deutschland häufig in unterschiedlichen Bedeutungszusammenhängen und in unterschiedlichen inhaltlichen Kontext verwendet. Oftmals sind sowohl die Verwendung und die inhaltliche Ausgestaltung dabei falsch. „Crowd Management“ ist zu einem undefinierten Schlagwort, einem Modewort geworden. Ziel dieses Bausteins ist daher, die Herleitung und die tatsächliche Bedeutung des Begriffes zu erklären. Im englischsprachigen Raum existiert die Begrifflichkeit als feststehender Terminus und Planungsansatz schon lange, dort bezeichnet Crowd Management die sorgfältige und systematische Planung für den Menschen in Menschenansammlungen. &lt;br /&gt;
[[Datei:crowdmanagement.jpg|200px|thumb|right|Beispiel für crowd management Strategien während der Einlassphase: basierend auf dem Publikumsproil (sehr junges Publikum, sehr frühe Anreise) wurden entsprechende &amp;quot;portionierte&amp;quot; Wartebereiche aufgebaut, in in Sektoren aufgeilt von Ordnern betreut wurden (Aufrechterhaltung einer ständigen Kommunikation). Photo: Sabine Funk]]&lt;br /&gt;
Bereits 1980 fasste die ''Task Force on Crowd Control and Safety'' in ihrem Bericht ([http://www.crowdsafe.com/taskrpt/toc.html]) über das Unglück bei einem Konzert der Band ''The Who'', bei dem 1979 elf Menschen ums Leben kamen, ihre Ergebnisse dahingehend zusammen, dass die Planung für das Management von Menschenmengen der wichtigste Aspekt für das Zur-Verfügung-Stellen eines sicheren und angenehmen Veranstaltungsumfeldes ist.&lt;br /&gt;
Die Planung für große Menschenmengen und deren kontinuierliche Lenkung und Überwachung werden seither mit der Begrifflichkeit Crowd Management bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Definition==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der amerikanische Planer ''John J. Fruin'' definierte Crowd Management 1993 als die systematische Planung für und die kontinuierliche Überwachung und Steuerung einer geordneten Ansammlung von Menschen und beschreibt damit einen präventiven Planungsansatz, der den Besucher und sein Sicherheits- (Wohl)befinden in den Mittelpunkt der Planung stellt.&lt;br /&gt;
Als primäre Ziele des Crowd Managements definiert Fruin (1993) das Verhindern des Aufbaus von großem Druck sowie unkontrollierter Bewegungen von bzw. in Menschenmengen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Crowd Management beschäftigt sich also mit der systematischen Planung von Flächen und Infrastrukturen, Kommunikationsangeboten und Organisationsstrukturen in Beziehung zum Besucher und dessen erwarteten Verhalten. Im Gegensatz zu den meisten in Deutschland vorherrschenden Schutzzielen, die die sichere [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabhängige_Maßnahmenplanung/Evakuierung|Räumung oder Evakuierung]] im Schadenfall in den Vordergrund stellen, ist Crowd Management ein präventiver und proaktiver Ansatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Abgrenzung hierzu existiert die Begrifflichkeit ''Crowd Control'', die die Reaktion auf ein entstehendes oder bereits bestehendes Problem mit dem Menschen beschreibt. (vgl. [1])&lt;br /&gt;
Natürlich müssen auch diese Maßnahmen detailliert vorgeplant sein – [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung |Szenarien]] mit den entsprechenden Crowd Control Maßnahmen sind daher immer ein wichtiger Bestandteil eines Crowd Management Plans bzw. [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzeptes]]. Fruin (1993) betont hier zu Recht, dass unangemessene oder schlecht umgesetzte Crowd Control Maßnahmen Unglücke eher forciert als verhindert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einflussfaktoren==&lt;br /&gt;
Betrachtet man die großen Unglücke im Rahmen von Veranstaltungen finden sich häufig Versäumnisse im Bereich der Organisation und des Managements, der [[Sicherheitsbausteine/Kommunikationskonzept|Kommunikation]] oder auch schlicht die Vernachlässigung der Besonderheiten individueller Veranstaltungen. Zu den regelmäßigen Auslösern von Unglücken bei Veranstaltungen gehören zum Beispiel &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*unzureichende Kommunikation und ungenaue Absprachen&lt;br /&gt;
*unklare Verteilung von Verantwortlichkeiten &lt;br /&gt;
*fehlendes [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung|Risikomanagement]] / fehlende Risikoanalysen&lt;br /&gt;
*Fehlen eines „Plan B&amp;quot;&lt;br /&gt;
*Vernachlässigung von Bereichen oder [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Phasen der Veranstaltung]]&lt;br /&gt;
*Vernachlässigung des Publikumprofils&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dass sich in vielen Fällen die Ereignisse durch eine sorgfältigere Planung hätten vermeiden lassen, stellte Fruin bereits 1993 fest, (vgl. [1]) indem er herausarbeitet, dass die meisten Unfälle mit Menschenmengen durch geeignete crowd management Strategien hätten verhindert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend also von der Frage, welche Faktoren zum Entstehen von Unglücken geführt haben, lässt sich auch erklären, welches die Faktoren sind, die Einfluss auf die Sicherheit des Besucher bei Veranstaltungen haben. &lt;br /&gt;
Fruin hat diese Faktoren im '''FIST Modell''' wie folgt zusammen gefasst:   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''Force'' – Druck / Gedränge&lt;br /&gt;
*''Information''  - Information und Kommunikation &lt;br /&gt;
*''Space'' – Der Bewegungsraum des Besuchers inkl. Infrastruktur&lt;br /&gt;
*''Time'' – Die zeitlichen Dimensionen der Raumnutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hierauf basierend lassen sich Anforderungen in Bezug auf die Planung ableiten. Der Cincinnnati Report [http://www.crowdsafe.com/taskrpt/toc.html]weist bereits in 1980 auf die Notwendigkeit einer umfangreichen Einziehung sämtlicher Einflussfaktoren hin : &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Crowd management must take into account all the elements of an event especially the type of event (circus, sporting, theatrical, concert, rally, parade, etc.), characteristics of the facility, size and demeanor of the crowd, methods of entrance, communications, crowd control, and queueing. As in all management, it must include planning, organizing, staffing, directing and evaluating. Particularly critical to crowd management is defining the roles of parties involved in an event, the quality of the advance intelligence, and the effectiveness of the planning process.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen einer präventiven Sicherheitsplanung sind also unter anderen mindestens folgende Faktoren zu klären:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Veranstaltungsart und die daraus resultierenden Besonderheiten&lt;br /&gt;
* Besucherprofil: Geschlecht, Altersverteilung, erwartetes Verhalten ...&lt;br /&gt;
* An- und Abreisemodalitäten: wann, womit, woher...&lt;br /&gt;
* Anzahl und Verteilung: Gesamt und in Phasen (Maximalauslastung temporär / lokal)...&lt;br /&gt;
* Flächennutzung: vorhandene Flächen (am Einlass / im Veranstaltungsgelände / am Auslass, Fluchtwege, Entlastungsflächen etc.), Nutzung und Auslastung dieser Flächen...&lt;br /&gt;
* Zur Verfügung gestellte Infrastruktur : Abschrankungen, Bühnen, Tribünen, Sanitär ...&lt;br /&gt;
* Organisationsstrukturen : Prozedere (z.B. Kontrollprozedere), Personal, Rollen und Verantwortlichkeiten ...&lt;br /&gt;
* Information und Kommunikation vor und während der Veranstaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsansatz DIM-ICE Meta Matrix==&lt;br /&gt;
Die sogenannte ''DIM-ICE Meta-Matrix'' (vgl. [4], S 118 ff))bietet einen einfachen Planungsansatz, der darauf basiert, dass die relevanten Einflussfaktoren auf den Besucher für jede Phase einer Veranstaltung betrachtet werden müssen. Dies ist nötig, da der Besucher in den verschiedenen Phasen der Veranstaltung unterschiedliche Anforderungen an den ihm zur Verfügung stehenden Platz oder die im gegebenen Information stellt. Informationen, die während der Anreise notwendig sind, sind andere, als die, die der Besucher braucht, wenn er die Veranstaltung wieder verlässt, Flächen, die für den Einlass zur Verfügung stehen, müssen anders dimensioniert sein als die Flächen vor der Bühne usw.&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
Still definiert drei zentrale Einflussfaktoren auf den Besucher, die die Grundlage für die Planung darstellen: &lt;br /&gt;
*Design (Flächenplanung, Infrastrukturen, Sichtlinien ...) &lt;br /&gt;
*Information (akustisch, visuell)&lt;br /&gt;
*Management (Personaleinsatz, Organisationskonzpte ...)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Faktoren müssen für die unterschiedlichen Phasen einer Veranstaltung, d.h. &lt;br /&gt;
* die Anreise- / Einlassphase (ingress), &lt;br /&gt;
* die Anwesenheitsphase (circulation) und &lt;br /&gt;
* die Auslass- / Abreisephase (egress) &lt;br /&gt;
individuell geplant werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Phasen von Veranstaltungen==&lt;br /&gt;
Alle drei oben beschriebenen Einflussfaktoren müssen in allen Phasen der Veranstaltung berücksichtigt werden – und dies sowohl in einer Normallage als auch in einer Schadenlage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anreise- und Einlassphase===&lt;br /&gt;
Die Anreise- und Einlassphase ist gekennzeichnet durch Fragen zu den Zugangswegen zum Veranstaltungsgelände, der Anordnung der Parkbereiche oder der ÖPNV Verkehrsknotenpunkte, den Platzbedarf der wartenden Menge, die Durchlasskapazitäten der Eingänge (oder der Einlassschleusen, wenn vorhanden), die notwendigen Informationen der Wartenden und Anreisenden sowie die Organisation der Warteschlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anwesenheitsphase===&lt;br /&gt;
Die Anreisephase wird bestimmt durch die Bewegungen der Besucher auf der Veranstaltungsfläche. Menschen bewegen sich aus vielen Motivationen, z.B. um beste Sicht zu erlangen, nahe an der gewünschten Attraktion zu sein oder Freunde zu finden uvm. Hierzu benötigen sie Informationen über Standorte, Abläufe, Programme oder Preise. Die Bewegungen müssen gelenkt werden, entweder durch das Geländedesign selbst (Wegeführung), durch aktive Lenkungsmaßnahmen oder zum Beispiel eine gezielte Steuerung des Bühnenprogramms (versetzter Anfang etc.).   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Auslasssphase===&lt;br /&gt;
Insbesondere für die Auslassphase von Veranstaltungen, die zu einem festen Zeitpunkt enden, bzw. die über einen programmatischen Höhepunkt verfügen, nach dem eine Vielzahl von Personen das Gelände verlässt (z.B. nach einem Feuerwerk) müssen besondere Maßnahmen getroffen werden, um die dann einsetzenden Bewegungen des Publikums in geeigneter Weise zu lenken. Maßnahmen für ein Verlassen einer Veranstaltungsfläche in Normalsituationen werden nur selten beschrieben – obwohl es gerade hier auch zu schwierigen bis kritischen Situationen kommen kann: alle Besucher, die das Veranstaltungsgelände über einen längeren Zeitraum hinweg betreten haben, wollen dieses Gelände nun in kürzester Zeit verlassen, d.h., dass die Auslässe häufig eine hohe Personenkapazität in kurzer Zeit bewältigen müssen. Dazu kommt, dass die Besucher in dieser Phase oftmals müde, erschöpft und / oder betrunken sind, die Umgebung durch veränderte Sichtverhältnisse anders erscheint und dadurch der Informations- und Lenkungsbedarf deutlich höher ist als zu Beginn einer Veranstaltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt ergibt sich die folgende Matrix (vgl. [4]): &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Image:DIM-ICE.jpg|500px|DIM-ICE Matrix nach Keith Still (2014)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Matrix kann benutzt werden zur Planung aber auch zur Prüfung vorhandener Maßnahmen. Sie hilft, die oftmals komplexen Informationen zum Beispiel im Rahmen eines Sicherheitskonzeptes zu strukturieren und kann hierdurch helfen, Schwachstellen oder sogar fehlende Informationen aufzuzeigen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Image:A-DIM-ACE_Normal.png|500px|Best practice-Beispiel einer DIM-ICE Matrix]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Faktoren werden systematisch miteinander in Beziehung gebracht und können leicht auf Vollständigkeit geprüft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* [1] Fruin, John J. (2002): The causes and prevention of crowd disasters. Originally presented at the First International Conference on Engineering for Crowd Safety, London, England, March 1993.&lt;br /&gt;
* [2] Wertheimer, P.: Crowd Management. Report of the Task Force on Crowd Control and Safety. Cincinnati, July 1980.&lt;br /&gt;
* [3] Runkel, Simon; Pohl, Jürgen (2012): Crowd management als Planungsaufgabe. Eine sozialgeographische Perspektive auf Masse und Raum bei Großveranstaltungen. In: Geographische Zeitschrift, Band 100, Heft 4, S. 189-207.&lt;br /&gt;
* [4] Still, Keith G. (2013): Introduction to Crowd Science. Taylor &amp;amp; Francis Group.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabine Funk, Simon Runk (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik&amp;diff=5878</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik&amp;diff=5878"/>
		<updated>2015-06-22T11:24:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Veranstaltungstechnik}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik ist ein unverzichtbarer Bestandteil der meisten Veranstaltungen. Die Bandbreite der eingesetzten Technik ist dabei weit von einfachen Beschallungsanlagen bis hin zu umfangreichen Video- und Lichtinstallationen ist heutzutage (fast) alles möglich. &lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik dient grob zwei Zielen&lt;br /&gt;
* Unterstützung des Programms: Hör- und Sichtbarmachen des Gebotenen, Untermalung, Hervorhebung und Akzentuierung des Programms &lt;br /&gt;
* Unterstützung der Kommunikation&lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik spielt dabei eine besondere Rolle im Rahmen des [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzept]]es, da die Anlagen (PA, Video Screen etc.) häufig für die Normal- / insbesondere aber auch für die Notfallkommunikation verwendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den Bereich der Veranstaltungstechnik gehört insbesondere &lt;br /&gt;
* Beschallung, &lt;br /&gt;
* Beleuchtung, &lt;br /&gt;
* Videotechnik&lt;br /&gt;
* Statische Gewerke&lt;br /&gt;
* Kinetik / Maschinentechnik&lt;br /&gt;
* Elektrische Anlagen und Betriebsmittel&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Neben der Auswahl der geeigneten Materialien sind hier Aspekte der Sicherheit in Bezug auf die eingesetzte Technik, Statik der Bauten, Brandschutz, [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Baurecht|Baurecht]], sowie der Funktionssicherheit zentrale Themen.&lt;br /&gt;
Das gesamte Thema der Veranstaltungstechnik ist umfangreich von den Branchenverbänden VPLT - Verband Professioneller Licht- und Tontechnik [http://www.vplt.org/], DTHG - Deutsche Theatertechnische Gesellschaft [http://www.dthg.de/] sowie der für den Bereich zuständigen Verwaltungsberufsgenossenschaft (vbg) [https://www.vbg.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_Formular.html;jsessionid=0288F8B94632F5867501B0E4CA8F9D84.live1?nn=5690&amp;amp;resourceId=11704&amp;amp;input_=5690&amp;amp;pageLocale=de&amp;amp;templateQueryString=Veranstaltungen&amp;amp;submit.x=0&amp;amp;submit.y=0] bearbeitet worden, so dass für alle Aspekte der Veranstaltungstechnik umfangreiche Vorgaben, Anforderungen und Normen existieren.&lt;br /&gt;
[[Datei:bgv-bgi.jpg|291px|thumb|right|Von  Seiten der Berufsgenossenschaften wurden umfangreiche Vorschriften (BGV) als auch begleitende Informationsschriften (BGI) veröffentlicht]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegensatz zur Sicherheitsplanung für Veranstaltungen existieren für den Bereich der Veranstaltungstechnik geregelte Ausbildungsgänge&lt;br /&gt;
* Fachkraft für Veranstaltungstechnik&lt;br /&gt;
* Verantwortliche/-r für Veranstaltungstechnik (Meister / Studiengang)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Einsatz der Fachkräfte wird unter anderem im § 39 der Musterversammlungsstättenverordnung ausführlich geregelt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den meisten Fällen wird der Veranstalter die Fachverantwortung für die Planung und Ausführung geeignetem Fachpersonal bzw. den entsprechenden Dienstleistern übertragen - zum Beispiel gemäß DIN15750 „Veranstaltungstechnik - Leitlinien für technische Dienstleistungen“ [http://www.beuth.de/de/norm/din-15750/169729366]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der gesamte Themenkomplex der Veranstaltungstechnik ist intensiv bearbeitet und wird daher hier nicht im Detail vorgestellt. Die Übersichten sollen nur in die Komplexität der Thematik einführen und ersetzen nicht den Einsatz der jeweiligen Fachkräfte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wesentliche Anforderungen im Bereich der Veranstaltungstechnik sind immer: &lt;br /&gt;
* Festlegung von klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten &lt;br /&gt;
* Einsatz von notwendigem Fachpersonal (Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, Elektrofachkräfte etc.) &lt;br /&gt;
* Vorlage der notwendigen Genehmigungen&lt;br /&gt;
* Nachweis der regelmäßig vorgeschriebenen Prüfungen bzw Einsatz nur geprüften Materials &lt;br /&gt;
* Mangelfreiheit der eingesetzten Materielien&lt;br /&gt;
* Sicherung gegen unbefugte Nutzung vor Freigabe &lt;br /&gt;
* Bestimmung eines Gewerkekoordinators bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen&lt;br /&gt;
* Festlegung von Verkehrswegen, Notausgängen sowie Fluchtwegen für Produktionsflächen und Arbeitsplätzen &lt;br /&gt;
* Einweisung / Unterweisung&lt;br /&gt;
* Nutzung erforderliche Schutzausrüstung (PSA) &lt;br /&gt;
* Überprüfung vor Beginn von Produktionen und Freigabe vor der Veranstaltung (ordnungsgemäßer Zustand / bestimmungsgemäße Verwendung)&lt;br /&gt;
** Standsicherheit von Aufbauten&lt;br /&gt;
** Tragfähigkeit von Aufbauten&lt;br /&gt;
** sichere Begehbarkeit von Flächen: Spalten, Stolperkanten, Abstursicherungen &lt;br /&gt;
** maschinentechnische Einrichtungen (Züge, Traversen, Anschlagmittel usw) &lt;br /&gt;
** Scheinwerfer und Sicherungsseile&lt;br /&gt;
** elektrische Geräte und Anlagen&lt;br /&gt;
** Effektsysteme (Laser, Pyrotechnik, Waffen)&lt;br /&gt;
** Einrichtungen für den vorbeugenden Brandschutz&lt;br /&gt;
** Fluchtwege&lt;br /&gt;
** Persönliche Schutzausrüstung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Flächen und Aufbauten==&lt;br /&gt;
* Aufnahme statischer und dynamischer Lasten (Publikumsprofil beachten)&lt;br /&gt;
* Sichere Begehbarkeit&lt;br /&gt;
* Orientierungsmöglichkeit (auch im Dunkeln bzw. bei Ausfall der Beleuchtung) &lt;br /&gt;
* ggfs. Umwehrungen (&amp;gt; 1m Höhe) gem. DIN 1055.&lt;br /&gt;
* Gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert (z.B. Herabfallen, Umstürzen), ggf. doppelte Sicherung&lt;br /&gt;
* keine Nutzung durch Unbefugte, ggf,. Freigabe zur Nutzung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kabelführung==&lt;br /&gt;
Kabel müssen so verlegt werden, dass Gefährdungen sowohl für die Besucher als auch das Material vermieden werden. &lt;br /&gt;
* Oberhalb von Verkehrswegen (z.B. Kabelbrücke, Abspannung): Beachtung der erforderlichen Höhe&lt;br /&gt;
* Auf Verkehrswegen: Abdeckung mit geeigneten kabelmatten, Nutzung von Kabelbrücken (&amp;quot;Yellow Jackets&amp;quot; &lt;br /&gt;
* Steckverbindungen gegen unbeabsichtige und beabsichtigte (Vandalismus) Lösung schützen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Elektrische Anlagen und Betriebsmittel==&lt;br /&gt;
* Errichtung nur von Elektrofachkräften oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft&lt;br /&gt;
* Prüfung mobiler elektrischen Betriebsmittel vor Produktionsbeginn &lt;br /&gt;
* Berücksichtigung der Betriebsvorschriften (z.B: Abstand von Scheinwerfern)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechtsquellen und Informationen==&lt;br /&gt;
Die folgende Auflistung stellt nur eine Auswahl aus der umfangreichen Quellenlage zum Thema dar. Weiterführende Informationen finden sich vor allem unter:&lt;br /&gt;
* [http://www.vgb.de VBG]&lt;br /&gt;
* [http://www.dguv.de DGUV]&lt;br /&gt;
* [http://www.igvw.de IGVW]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG&lt;br /&gt;
* Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG&lt;br /&gt;
* Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG&lt;br /&gt;
* Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV mit Arbeitsstätten-Richtlinien – ASR&lt;br /&gt;
* Betriebssicherheitsverordnung –BetrSichV mit Technischen Regeln &lt;br /&gt;
* Musterversammlungsstättenverordnung– MVStättV&lt;br /&gt;
* DGUV Regel 115-002 Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung. Verfügbar unter [http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/115-002.pdf] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
* DGUV Vorschrift 18 (bisher: GUV-V C 1) bzw. DGUV Vorschrift 17 (bisher BGV C1)&lt;br /&gt;
Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung. Verfügbar unter  [http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=24203] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Verfügbar unter  [http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=24164] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
* DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1) Grundsätze der Prävention. Verfügbar unter  [http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=24132] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Branchenstandards'''&lt;br /&gt;
* igvw SQ P4 Traversen. Verfügbar unter [https://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Branchen/Buehnen_und_Studios/fi_sqp1_traversen_puv.pdf?__blob=publicationFile&amp;amp;v=6] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
* igvw SQ P2 Elektrokettenzüge. Verfügbar unter [https://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Branchen/Buehnen_und_Studios/fi_sqp2_elektrokettenzuege_puv.pdf?__blob=publicationFile&amp;amp;v=4] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
* igvw SQ P4 mobile elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik. Verfügbar unter [https://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Branchen/Buehnen_und_Studios/fi_sqp4_mobile_elektrische_anlagen_puv.pdf?__blob=publicationFile&amp;amp;v=5] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabine Funk, IBIT GmbH&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd-_und_Besuchermanagement/Gefahrenpr%C3%A4vention/Jugendschutz&amp;diff=5877</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd- und Besuchermanagement/Gefahrenprävention/Jugendschutz</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd-_und_Besuchermanagement/Gefahrenpr%C3%A4vention/Jugendschutz&amp;diff=5877"/>
		<updated>2015-06-22T11:14:24Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Jugendschutz FINALE FASSUNG}}&lt;br /&gt;
''Stand: 13.04.2015&lt;br /&gt;
Bearbeiter: Sabine Funk (IBIT GmbH)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Schutz der Veranstaltung und ihrer jugendlichen Teilnehmer ist grundsätzlich eine akteursübergreifende Aufgabe und verlangt sowohl hinsichtlich der Vorbereitung als &lt;br /&gt;
auch der Durchführung entsprechend abgestimmte Maßnahmen.&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Veranstaltungen, bei denen mit einer hohen Zahl jugendlicher Teilnehmer gerechnet werden muss, kann es nötig werden, besondere Maßnahmen zu implementieren, die dem Schutz dieser vulnerablen Zielgruppe dienen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Neben der Einhaltung der grundsätzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen&lt;br /&gt;
* fehlende Erfahrung mit Veranstaltungen, d.h. fehlende oder unzureichende Vorbereitung &lt;br /&gt;
* fehlende oder falsche Einschätzung der eigenen Fähigkeiten oder der eigenen Widerstandsfähigkeit &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insbesondere eintrittsfreie Veranstaltungen dienen Jugendlichen häufig dazu, erste Veranstaltungserfahrungen zu sammeln – auch wenn diese nicht speziell auf ein jugendliches Publikum zielen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsphase==&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Gefährdungsanalyse in der [[Planungsphase|Planungsphase]] sind regelmäßig die folgenden Fragen zu beantworten:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Ist mit der Anwesenheit einer hohen Anzahl junger oder jugendlicher Besucher zu rechnen (aufgrund des Veranstaltungsangebotes oder der niedrigen Eintrittsschwelle)&lt;br /&gt;
* Ist die Anwesenheit von jungen oder jugendlichen Besuchern auf bestimmte Phasen oder Bereiche beschränkt?&lt;br /&gt;
* Welche Gefährdungen gehen von der Veranstaltung für die jungen oder jugendlichen Besucher aus (z.B. Größe des Veranstaltungsgeländes oder Dauer der Veranstaltung, hohes emotionales Potential („Kreischalarm“), fehlende Fürsorgeangebote (Infostände, Unfallhilfsstellen etc.)&lt;br /&gt;
* Sind die Angebote auf die Anwesenheit von jungen oder jugendlichen Besuchern ausgelegt ? (z.B. eine „serve wise“ Policy für Gastrostände)  &lt;br /&gt;
* Sind aus der Veranstaltungshistorie oder aus Erfahrungen vergleichbarer Veranstaltungen besondere Gefährdungspotentiale erkennbar?&lt;br /&gt;
* Sind „Trends“ erkennbar? (Facebook-Parties etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wird im Rahmen der Gefährdungsanalyse erkennbar, dass ein besonderes Gefährdungspotential im Hinblick auf junge oder jugendliche Besucher existiert, kann es nötig sein, ein spezielles Jugendschutzkonzept aufzustellen.&lt;br /&gt;
Ein solches Konzept umfasst neben den Maßnahmen, die der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen dienen (z.B. Durchsetzen von Anwesenheitsbeschränkungen etc.) insbesondere&lt;br /&gt;
* Kommunikationsmaßnahmen: es ist unbedingt notwendig, nicht nur die Kommunikation selbst, sondern auch die Kanäle auf die Zielgruppe abzustimmen. Je nachdem, wie jung die Besucher sind, kann es nötig sein, die Eltern / Erziehungsberechtigten mit in die Kommunikation einzubeziehen&lt;br /&gt;
* Sensibilisierung / Erziehung der jungen und jugendlichen Besucher in Bezug auf die von der Veranstaltung ausgehenden Gefährdungen und Risiken &lt;br /&gt;
* Geplante Maßnahmen: Hilfestellungen genauso wie Kontrolle und deren Konsequenzen&lt;br /&gt;
* Unterweisung der Beteiligten (Ordnungspersonal, gastronomisches Personal etc.) im Umgang mit der Zielgruppe &lt;br /&gt;
* Anlaufstellen (Infostand, Ausnüchterungsmöglichkeiten etc.)&lt;br /&gt;
* Zusammenarbeit der beteiligten Stellen (z.B. Sanitätsdienst, Ordnungs-, bzw. Jugendamt), Fürsorgestellen)&lt;br /&gt;
* Zutrittsberechtigungen (z.B. verschiedenfarbige Bändchen je nach Alter, Downloadformulare für Erlaubniserklärungen der Erziehungsberechtigten – sinnvoller Weise in Verbindung mit einer kurzfristigen Nachsendemöglichkeit z.B. per Fax)&lt;br /&gt;
* Fürsorgeangebote: Festnetztelefone, Akkuladestationen, Sonnencreme, Wärmedecken etc. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Durchführungsphase==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die im Rahmen der Gefährdungsanalyse getroffenen Annahmen sind während der Veranstaltung regelmäßig zu überprüfen und im Rahmen regelmäßiger Lagebesprechungen abzugleichen. Es ist dabei insbesondere festzustellen, ob Meldungen auf Einzelfälle und individuelles Fehlverhalten zurückzuführen sind oder ob eine Tendenz oder einen allgemeine Entwicklung zu erkennen ist. Ursachen können z.B. sein&lt;br /&gt;
* Programmänderungen mit Attraktionspotential für jugendliche Besucher&lt;br /&gt;
* nicht funktionierende Einlasskontrollen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Umsetzung von Maßnahmen sind die Konsequenzen sorgfältig zu prüfen - insbesondere dann, wenn von den Konsequenzen nicht nur die Kinder und Jugendlichen selbst, sondern auch deren Eltern betroffen sind - z.B. im Falle einer verzögerten Abholung bei geändertem Programmablauf [1]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellen==&lt;br /&gt;
* [1] Frankfurter Rundschau (2013): Dortmund Konzert: Justin Bieber lässt Fans schon wieder warten. Verfügbar unter: [http://www.fr-online.de/panorama/dortmund-konzert-justin-bieber-laesst-fans-schon-wieder-warten,1472782,22297722.html][22.06.2015] &lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fl%C3%A4chennutzung&amp;diff=5876</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Flächennutzung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fl%C3%A4chennutzung&amp;diff=5876"/>
		<updated>2015-06-22T11:11:10Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE: Flächennutzung}}&lt;br /&gt;
==Hinführung zum Thema==&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von Flächen– etwa aufgrund baurodnungsrechtlicher Vorgaben z.B. der Musterversammlungsstättenverordnung – reicht oftmals nicht aus, die „Angemessenheit“ einer Fläche zu bewerten. Im Rahmen eines Crowd Management Ansatzes, der den Besucher und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt, sind immer auch Fragen nach der Nutzung des Platzes sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Hinsicht zu stellen sowie Wechselwirkungen mit anderen Flächen zu betrachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Verkehrs- und Bewegungsflächen für Fußgänger sind meist multiplen Nutzungsarten unterworfen – dies gilt auch für Flächen für die Besucher von Konzerten. Plätze, Gehwege, Ein- &amp;amp; Ausgangsbereiche in Gebäude, Kreuzungen, Flächen vor Bühnen / an Bierständen / an Ein- &amp;amp; Auslassbereichen werden von Personen in unterschiedlichen Dichten und Frequenzen mit unterschiedlichen Zielen und Aufenthaltsdauern genutzt. Einzeln oder in Gruppen werden diese Flächen multidirektional betreten, überquert und verlassen. Gleichzeitig werden die Flächen auch als Wartebereiche oder Treffpunkte genutzt, sowie zum Schlange stehen, kommunizieren oder orientieren. Um die Angemessenheit einer Fläche zu beurteilen, ist es daher im Rahmen der Sicherheitsplanung von Bedeutung, sich über die quantitative Betrachtung hinaus Gedanken über die Nutzung und den Anspruch des Besuchers an die Nutzung zu machen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gesetzliche Grundlagen==&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung [http://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=991&amp;amp;o=759O986O991] macht keine Vorgaben, was eine &amp;quot;sichere&amp;quot; Belegung einer Fläche ist, in § 1 werden lediglich für den Fall, dass keinen Informationen über genehmigte Kapazitäten vorliegen, Aussagen getroffen, die sich jedoch immer auf die Gesamtkapazität in Bezug auf die zur Verfügung stehende Fläche und - in Verbindung mit § 6 der Verordnung - auf die Breite der zur Verfügung stehenden Fluchtwege bezieht.&lt;br /&gt;
Das Einhalten der genehmigten Kapazitäten ist nicht per se eine Garant für eine sichere oder gleichmäßige Belegung und / oder Nutzung der Flächen – sichergestellt wird lediglich, dass die Breite der Fluchtwege ausreichend für die sich auf der Fläche befindlichen Personen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kapazität, Verteilung, Dichte, Nutzung==&lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung01.jpg|thumb|Die Belegung einer Veranstaltungsfläche ist selten einheitlich. Neben Flächen mit hohen Dichten finden sich meist Flächen, die nur &amp;quot;locker&amp;quot; belegt sind. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]]Die (genehmigte) Gesamtpersonenzahl hat nicht unmittelbar etwas mit der tatsächlichen Flächennutzung, der Verteilung und der Personendichte zu tun - sie zielt auf das Vorhandensein ausreichender Fluchtwege.&lt;br /&gt;
Bei einer genehmigten Kapazität von 2 Pers / qm wird es auf den meisten Flächen Bereiche geben, auf denen sich 5 Pers/qm aufhalten und Bereiche, in denen die Dichte nur 0,5 Pers/qm beträgt – abhängig von von der Lage und der Funktion der Fläche oder der dort verorteten Einrichtungen, Sichtlinien, Attraktionen, Aufbauten etc. Diese Verteilung wird sich in den meisten Fällen innerhalb des Veranstaltungszeitraumes mehrfach ändern.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Sicherheitsplanung sind also folgende Fragen zu stellen:&lt;br /&gt;
*was ist die Kapazität einer Fläche: wie viele Menschen passen auf die zur Verfügung stehende Fläche (basierend auf den zugrundeliegenden Schutzzielen und der der Fläche zugeteilten Funktion)&lt;br /&gt;
*wie ist die Verteilung auf der Fläche: wie sind die optimalen Belegungsdichten für die geplante Nutzung der Fläche? Wie verteilen sich die Besucher auf der Fläche? Gleichmäßig oder ungleichmäßig über die gesamte Fläche? Gleichmäßig oder ungleichmäßig über den gesamten Veranstaltungszeitraum?&lt;br /&gt;
*Dichte: entstehen durch die Verteilung und die Nutzung Bereiche mit besonderen Personendichten? Treten diese immer auf oder nur temporär?&lt;br /&gt;
*Nutzung: wie wird die Fläche genutzt? Von wem? Als Transferfläche oder als Wartefläche,  Aufenthaltsfläche, multifunktionale Nutzung (evt. mit unterschiedlichen Nutzern?)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung02.jpg|thumb|Hohe Dichten, mittelere Dichten, keine Dichten: auf den meisten Veranstaltungsgeländen finden sich alle Ausprägungen der Flächenbelegung. Wichtig ist, dass insgesamt ausreichende Flucht &amp;amp; Rettungswege zur Verfügung stehen und dass eine Einsatz- und Ausweichmöglichkeit auch in Bereichen mit hohen Dichten gegeben ist. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung03.jpg|thumb|Je nach Blickwinkel und Lichtverhältnissen ist es unmöglich, Dichten abzuschätzen. Ist kein (möglichst) senkrechter Blick auf die Besuchermenge möglich, helfen Lagemeldungen aus dem Gelände selbst, das Bild zu ergänzen. Gemeldete Dichten sollten regelmäßig mit den angenommenen Dichten im Rahmen der Flächenplanung abgeglichen werden. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung04.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung05.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung06.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kapazität===&lt;br /&gt;
Die Frage nach der Kapazität einer Fläche lässt sich nicht immer einfach beantworten.&lt;br /&gt;
Dort, wo genehmigte Kapazitäten bereits vorliegen, sind diese einzuhalten - zumeist basieren diese Angaben auf der Vorgabe gemäß Musterversammlungsstättenverordnung § 1 (2 Pers /qm für den Besucher nutzbare Fläche).&lt;br /&gt;
Die Gesamtkapazität ist jedoch nicht unbedingt gleichzusetzen mit der Kapazität bestimmter Bereiche - ggfs. ist es nötig, innerhalb der genehmigten Gesamtkapazität noch Kapazitäten für bestimmte Veranstaltungsbereiche festzulegen.&lt;br /&gt;
Das Festlegen einer Kapazität bedeutet immer auch die Kontrolle dieser Kapazität verbunden mit möglichen Zugangssperren und Umleitungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verteilung===&lt;br /&gt;
Ist die Kapazität insbesondere wichtig in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Fluchtwege, ist im Rahmen des crowd managemengt vor allem die Verteilung der Besucher von Bedeutung. Im Rahmen der Sicherheitsplanung muss die (angenommene) Verteilung der Besucher berücksichtigt werden - dies beinhaltet Laufwege genauso wie Aufenthaltsflächen. Um Flächen, Informationen und auch personellen Einsatz planen zu können, ist es wichtig zu wissen, wo sich die Besucher auf dem Gelände aufhalten und wie sie dort hinkommen. Es ist wichtig zu wissen, ib die Verteilung einmalig bzw. dauerhaft ist (z.B. bei einem Einzelkonzert) oder ob es zu einem ggf sogar mehrfachen Wechsel der Verteilung kommt (z.B. bei Veranstaltungen mit meheren Bühnen, Programmpunkten). Die Verteilung ist dabei wichtig, um zu erkennen, ob die jeweiligen kapazitäen ausreichen, aber auch, um die ggf. auftretenden personenströme angemessen lenken zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dichte===&lt;br /&gt;
Auch die Dichte, d.h., die Frage, wieviele Menschen z.B. auf einem Qudratmeter stehen, ist ein relevanter Faktor der Sicherheitsplanung. Auch die Dichte hat nur bedingt etwas mit der Gesamtkapazität der Fläche zu tun - hohe Dichten können vollkommen unabhängig von der Gesamtkapazität auftreten, z.B. vor Bühnen, an einer besonderen Attraktion etc.&lt;br /&gt;
Wie diese Dichte zu bewerten ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab&lt;br /&gt;
* tritt die Dichte lokal begrenzt auf und stehen ausreichende Entlastungsflächen zur Verfügung&lt;br /&gt;
* ist die Dichte selbst gewählt (z.B. vor einer Bühne)&lt;br /&gt;
* Sind Möglichkeiten gegeben, auch innerhalb der Dichte auf Besucher einwirken zu könne, diesen helfen zu können etc.?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Nutzung===&lt;br /&gt;
Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei die Frage, wie Flächen genutzt werden (wie? von wem? wie lange? etc) und was für die sichere Nutzung der Flächen - immer in Bezug auf den erwarteten Besucher - nötig ist.&lt;br /&gt;
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die folgenden Faktoren:  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wege und Richtungen: welche Wege nehmen die Besucher? Aus welchen Richtungen kommen sie ( in welche Richtungen gehen sie (gleichzeitig und nacheinander) &lt;br /&gt;
* genutzte Flächen: welche Flächen werden wann, wie lange mit welcher Intensität genutzt?&lt;br /&gt;
* Bewegung auf der Fläche: wie werden die Flächen genutzt : stehen die Besucher vorrangig (z.B. vor einer Bühne) oder gehen sie ? Wenn sie gehen: ist das gehen der Hauptnutzungszweck (z.B. das Schlendern uüber einen Markt) oder dient es nur dem Erreichen des eigentlichen Zieles ?&lt;br /&gt;
* Nutzerprofil: wer sind die Nutzer der Fläche und Wege? Welche Besonderhgeiten ergeben sich ggfs. aus dem Profil der Besucher? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Englische wird diese Übersicht abgekürzt mit der Bezeichnung RAMP: Routes - Areas - Movement - Profile (vgl [3] S. 122ff)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Flächennutzung bei Veranstaltungen: Level of Quality==&lt;br /&gt;
In Anlehnung an Fruins Level of Service (LOS) (vgl [2] S. 71 ff)ergibt sich in Bezug auf die Flächennutzung ein Level of Quality (LOQ) – also eine Beurteilung der Fläche in Bezug auf die Erfüllung der Bedarfe der Besucher.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*A - Ungestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS C (alternative Platzwahl nicht notwendig)&lt;br /&gt;
*B - Ungestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS D (alternative Platzmöglich nicht notwendig bzw. mit Aufwand verbunden)&lt;br /&gt;
*C - Eingeschränktes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS C (alternative Platzmöglich evtl. notwendig und möglich)&lt;br /&gt;
*D- Eingeschränktes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS D (alternative Platzmöglich evtl. notwendig und mit hohem Aufwand verbunden)&lt;br /&gt;
*E- Stark gestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, &lt;br /&gt;
*F- Ausfall mindestens einer Wahrnehmungsart (Hören / Sehen) in Bezug auf das Bühnengeschehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Level of Quality A ist bei Konzerten insbesondere im vorderen Bereich nicht zu finden – dies entspricht in den meisten Fällen auch nicht dem Wunsch nach einem „guten“ Konzerterlebnis.&lt;br /&gt;
Ein Level of Quality B stellt in diesem Fall ebenfalls ein erstrebenswertes Level dar.&lt;br /&gt;
Veranstaltungsspezifisch sind insbesondere zusätzliche Bühnenanbauten (Stege) und die Anordnung der Getränkestände bestimmende Faktoren für die zur Verfügung stehenden Flächen. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Flächenplanung durch den Veranstalter nicht nur die reinen Flächen, sondern auch die Höhen der Aufbauten und die mit den Aufbauten verbundenen Sichtlinien dargestellt werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Praxisbeispiel: Konzert==&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
Die Bedürfnisse des Publikums bei Konzertveranstaltungen sind in erster Linie:&lt;br /&gt;
*Sehen des Bühnengeschehens&lt;br /&gt;
*Hören des Bühnengeschehens&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese primären „Konzertbedürfnisse“ werden ergänzt durch allgemeine Bedürfnisse&lt;br /&gt;
*ausreichende Versorgung (Essen &amp;amp; Trinken)&lt;br /&gt;
*ausreichende Entsorgung (Toiletten)&lt;br /&gt;
*Aufrechterhaltung der Selbstkompetenz, insbesondere durch ausreichende und unmissverständliche Informationsgabe (dies beinhalte den Weg vom Parkplatz zum Gelände genauso wie die Beschilderung der Unfallhilfstellen auf dem Gelände)&lt;br /&gt;
* Den Erwartungen des Besuchers entsprechende Zeitabläufe (Konzertbesucher sind es in den meisten Fällen gewohnt zu warten (an den Einlässen, den Bierständen, den Toiletten)  - eine „Überstrapazierung“ führt jedoch regelmäßig zu einer Verschlechterung des Gesamterlebnisses)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich kommen hierzu noch die immanenten Erwartungen &lt;br /&gt;
*Zur Verfügung Stellung einer sicheren Aufenthaltsumgebung&lt;br /&gt;
*Ausreichende Einsatzkräfte&lt;br /&gt;
*Ausreichende Wege / Flächen&lt;br /&gt;
*Funktionierende Abläufe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von theoretisch zur Verfügung stehenden Flächen ist weder der Sicherheitsplanung noch dem Qualitätsempfinden der Besucher angemessen.&lt;br /&gt;
Insbesondere Flächen hinter Aufbauten mit nicht nur gestörten, sondern de facto nicht mehr vorhandenen Sichtlinien können lediglich als Entlastungsfläche gewertet werden – es muss also sichergestellt werden, dass für das eigentlich Ziel des Besuches (Konzerterlebnis) ausreichend Platz für die erwartete Anzahl an Besuchern zur Verfügung steht. Dieser Platz muss nicht zwangsläufig mit 2 Pers / qm kalkuliert werden – Wichtig ist, dass unterschiedliche Flächennutzungen in der Planung dargestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von einer nutzbaren Aufenthaltsfläche von 40.000 qm könnte eine Verteilung wie folgt aussehen:&lt;br /&gt;
*20.000 qm LOQ B – Berechnung mit 3 Pers/ qm = 60.000 Besucher&lt;br /&gt;
*10.000 qm LOQ C – Berechnung mit 1,5 Pers / qm = 15.000 Besucher&lt;br /&gt;
*10.000 qm LOQ E/F  - Berechnung mit 0,5 Pers /qm = 5000 Besucher &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies entspricht mit insgesamt 2 Pers/ qm über die gesamte Fläche zumeist einer  formalen Einhaltung genehmigten Kapazität, berücksichtig aber die realistische Verteilung der Besucher auf dem Platz. Eine Belegung des Bereiches vor der Bühne mit 3 Personen/qm wird nicht als problematisch angesehen, solange ausreichende Entlastungsflächen und Fluchtwege zur Verfügung stehen. Eine Belegung mit 3 Pers/qm und mehr vor Bühnen entspricht einer regelmäßigen selbst gewählten Dichte bei Konzerten. &lt;br /&gt;
Eine solche Verteilung entspricht auch der Überlegung, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit von lokalen Störungen, die nur zu einer lokalen und zeitlich eingegrenzten Verdrängung bzw. Verdichtung führen deutlich höher ist als die einer Störung, die eine Gesamträumung des Platzes erforderlich machen würde. Die Zurverfügungstellung von Entlastungsflächen würde hier dem lokalen Schadenereignis entsprechen, in dem Personen aus dem gefährdeten Bereich auf die Entlastungsflächen gelenkt werden.   &lt;br /&gt;
Das bedeutet, dass der Veranstalter im Rahmen der Aufplanung nachweisen muss, dass er &lt;br /&gt;
*Mindestens 50% der Fläche für das Publikum in einem Level LOQ B (ohne direkte Sicht- / Höreinschränkung) &lt;br /&gt;
und &lt;br /&gt;
*25% der Fläche für das Publikum mit einem LOQ C (Sichtbehinderungen z.B. durch Standaufbauten sind gegeben, eine freie Bewegung innerhalb dieser Flächen ist aber möglich) zur Verfügung stellen muss, um dann ca. &lt;br /&gt;
*25% der Fläche für das Publikum mit einem LOQ E/F als Entlastungsflächen anrechnen lassen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* [1] Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [2] Fruin, John J. (1987) Pedestrian Planning and Design. Second Revised Edition. Elevator World Inc.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
* [3] Still, Keith G (2013) Introduction to Crowd Science. Taylor &amp;amp; Francis Group. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sanit%C3%A4ranlagen&amp;diff=5875</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sanitäranlagen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sanit%C3%A4ranlagen&amp;diff=5875"/>
		<updated>2015-06-22T11:08:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Sanitäranlagen }}&lt;br /&gt;
Sanitäranlagen, insbesondere WC-Anlagen, gehören zur Grundausstattung der Infrastruktur bei Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Die richtige Bemessung der Kapazitäten ist dabei nicht nur relevant in Bezug auf Hygiene und Gesundheit der Menschen, sondern sorgt auch in nicht unerheblichem Maße für das Wohlbefinden der Besucher bzw. – im Falle von nicht ausreichenden Kapazitäten – möglicherweise für Unruhe und schlechte Stimmung unter den Besuchern. Fehlende Toilettenkapazitäten können darüber hinaus durch wildes Urinieren zu umfangreicher Umweltverschmutzung führen (Übersäuerung des Bodens).&lt;br /&gt;
Die Wahl des richtigen Aufstellortes ist dabei auch aus sicherheitsrelevanten Aspekten von Bedeutung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Die Umsetzung des Sanitärkonzeptes richtet sich in erster Linie nach vorhandenen Zu- und Ableitungsmöglichkeiten und der Anforderung an die Ausstattung. Das Angebot und die damit verbundenen Möglichkeiten der Ausstattung sind heutzutage vielfältig und werden von einer Vielzahl von Anbietern am Markt abgedeckt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Überblick==&lt;br /&gt;
Zu den klassischen WC-Systemen auf Veranstaltungen gehören&lt;br /&gt;
* Mobiltoiletten (mit Tank) &lt;br /&gt;
* Urinale (mit Tank)&lt;br /&gt;
* WC-Container mit Tank&lt;br /&gt;
* WC-Container ohne Tank (d.h. mit Ableitungsmöglichkeit in einen hierfür geeigneten Kanal)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Auswahl geeigneter Infrastruktur ist dabei regelmäßig folgendes zu beachten:&lt;br /&gt;
* Benötigte Kapazitäten (Menge WCs, Größe Tank etc.)&lt;br /&gt;
* Versorgungsmöglichkeiten mit Trinkwasser&lt;br /&gt;
* Entsorgungsmöglichkeiten (Kanal mit geeigneten Ableitungsmöglichkeiten)&lt;br /&gt;
* Möglichkeiten der Zwischenleerung (Anfahrbarkeit)&lt;br /&gt;
* Möglichkeiten der Handwäsche &lt;br /&gt;
* Zusammensetzung des Publikums (Geschlechterverteilung / Anspruchshaltung)&lt;br /&gt;
* Barrierefreiheit – auch für Familien und Kinder (Kinderwagen, Wickelbereich, Rolatoren)&lt;br /&gt;
* Aufstellmöglichkeiten (Bodenbeschaffenheit, Ausrichtung, Warteflächen) &lt;br /&gt;
* Beleuchtung (Toilettenanlage und Zuwegung)&lt;br /&gt;
* Umwelt- und Wasserschutzzonen&lt;br /&gt;
* Be- und Ausschilderung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Berechnung der Menge der zur Verfügung gestellten Toiletten==&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung macht dezidierte Vorgaben zum Thema Toiletten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In § 12 &amp;quot;Toilettenräume&amp;quot; wird gefordert, dass  &lt;br /&gt;
* Versammlungsstätten getrennte Toilettenräume für Damen und Herren haben müssen. &lt;br /&gt;
* Toiletten in jedem Geschoss mit Besucherplätzen angeordnet werden müssen(...) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bzgl der Bemessung gibt die Verordnung folgende Werte vor: &lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;&lt;br /&gt;
!Besucherplätze&lt;br /&gt;
!Damen&lt;br /&gt;
! colspan=&amp;quot;2&amp;quot; |Herren&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
!Toiletten&lt;br /&gt;
!Toiletten&lt;br /&gt;
!Urinale&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!bis 100&lt;br /&gt;
|3&lt;br /&gt;
|1&lt;br /&gt;
|2&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!über 100 je weitere 100&lt;br /&gt;
|1,2&lt;br /&gt;
|0,4&lt;br /&gt;
|0,8&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!über 1000 je weitere 100&lt;br /&gt;
|0,9&lt;br /&gt;
|0,3&lt;br /&gt;
|0,6&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!über 20.000 je weitere 100&lt;br /&gt;
|0,6&lt;br /&gt;
|0,2&lt;br /&gt;
|0,4&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Bezug auf diese Werte heisst es weiter: &lt;br /&gt;
* Die ermittelten Zahlen sind auf ganze Zahlen aufzurunden.&lt;br /&gt;
* Soweit die Aufteilung der Toilettenräume nach der Art der Veranstaltung nicht zweckmäßig ist, kann für die Dauer der Veranstaltung eine andere Aufteilung erfolgen, wenn die Toilettenräume entsprechend gekennzeichnet werden.&lt;br /&gt;
* Auf dem Gelände der Versammlungsstätte oder in der Nähe vorhandene Toiletten können angerechnet werden, wenn sie für die Besucher der Versammlungsstätte zugänglich sind.&lt;br /&gt;
* Mindestens eine der erforderlichen Toiletten muss barrierefrei sein. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anwendung der Vorgaben der MVStättVO führt bei Veranstaltungen außerhalb von Versammlungsstätten häufig zu Problemen, da die hier zugrundegelegte Annahmen nicht den Anforderungen der meisten Großveranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen entspricht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [http://psai.org/ Portable Sanitation Association] schlägt eine  Bemessung auf der Basis der Aufenthaltsdauer vor:&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;&lt;br /&gt;
|&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
! colspan = &amp;quot;6&amp;quot; |Dauer der Veranstaltung in Stunden&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Besucherzahl&lt;br /&gt;
!1h&lt;br /&gt;
!2h&lt;br /&gt;
!3h&lt;br /&gt;
!4h&lt;br /&gt;
!5h&lt;br /&gt;
!6h&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!500&lt;br /&gt;
|2&lt;br /&gt;
|4&lt;br /&gt;
|4&lt;br /&gt;
|5&lt;br /&gt;
|6&lt;br /&gt;
|7&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!1000&lt;br /&gt;
|4&lt;br /&gt;
|6&lt;br /&gt;
|8&lt;br /&gt;
|8&lt;br /&gt;
|9&lt;br /&gt;
|9&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!2000&lt;br /&gt;
|5&lt;br /&gt;
|6&lt;br /&gt;
|9&lt;br /&gt;
|12&lt;br /&gt;
|14&lt;br /&gt;
|16&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!3000&lt;br /&gt;
|6&lt;br /&gt;
|9&lt;br /&gt;
|12&lt;br /&gt;
|16&lt;br /&gt;
|20&lt;br /&gt;
|24&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!4000&lt;br /&gt;
|8&lt;br /&gt;
|13&lt;br /&gt;
|16&lt;br /&gt;
|22&lt;br /&gt;
|25&lt;br /&gt;
|30&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!5000&lt;br /&gt;
|12&lt;br /&gt;
|15&lt;br /&gt;
|20&lt;br /&gt;
|25&lt;br /&gt;
|31&lt;br /&gt;
|38&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!10.000&lt;br /&gt;
|15&lt;br /&gt;
|25&lt;br /&gt;
|38&lt;br /&gt;
|50&lt;br /&gt;
|63&lt;br /&gt;
|75&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!15.000&lt;br /&gt;
|20&lt;br /&gt;
|38&lt;br /&gt;
|56&lt;br /&gt;
|75&lt;br /&gt;
|94&lt;br /&gt;
|113&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!20.000&lt;br /&gt;
|25&lt;br /&gt;
|50&lt;br /&gt;
|75&lt;br /&gt;
|100&lt;br /&gt;
|125&lt;br /&gt;
|150&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!25.000&lt;br /&gt;
|38&lt;br /&gt;
|69&lt;br /&gt;
|99&lt;br /&gt;
|130&lt;br /&gt;
|160&lt;br /&gt;
|191&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [http://www.thepurpleguide.co.uk englische Purple Guide] geht als Grundlage der Berechnung ebenfalls von der Dauer der Veranstaltung in Kombination mit dem Angebot an Speisen und Getränken aus:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;text-align:center&amp;quot;&lt;br /&gt;
!Art &amp;amp; Dauer der Veranstaltung&lt;br /&gt;
!Damentoiletten  / Besucher&lt;br /&gt;
!Herrentoiletten / Besucher&lt;br /&gt;
!Urinale / Besucher &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!&amp;lt;6 Std&lt;br /&gt;
|1/100&lt;br /&gt;
|1/500&lt;br /&gt;
|1/150&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!&amp;gt;6 Std ohne oder mit nur geringem Angebot an Speisen oder Getränken&lt;br /&gt;
|1/85&lt;br /&gt;
|1/425&lt;br /&gt;
|1/125&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!&amp;gt;6 Std  mit einem hohen Angebot an Speisen oder Getränken&lt;br /&gt;
|1/75&lt;br /&gt;
|1/400&lt;br /&gt;
|1/100&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
!Campingplätze auf veranstaltungen&lt;br /&gt;
|1/75&lt;br /&gt;
|1/150&lt;br /&gt;
|1/250 &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Bemessung der Kapazitäten ist eine Betrachtung verschiedener Faktoren (und deren Zusammenwirken) nötig. Mindestens müssen für die Festlegung der Kapazitäten folgende Überlegungen angestellt werden:&lt;br /&gt;
* Durchschnittliche Verweildauer der Besucher auf dem Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
* Größe der Veranstaltungsfläche und Verteilung der Besucher auf der Fläche&lt;br /&gt;
* Besucherprofil (Verteilung der Geschlechter. Gibt es hierzu keine Angaben, ist von einer 50/50 Verteilung auszugehen)&lt;br /&gt;
* Aufstellmöglichkeiten (auch barrierefrei)&lt;br /&gt;
* Programm- / Pausengestaltung  der Veranstaltung &lt;br /&gt;
* Wetterverhältnisse&lt;br /&gt;
* Möglichkeiten der (Zwischen)Leerung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Inzwischen gibt es auf dem Markt zahlreiche Anbieter, die zum Teil sehr aufwändige und leistungsstarke Systeme entwickelt haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Versorgung mit Trinkwasser==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Versorgung der Toiletten mit Wasser (Spül- und Waschbecken) gelten die Vorgaben der Trinkwasserverordnung [http://www.dvgw.de/wasser/recht-trinkwasserverordnung/trinkwasserverordnung/].&lt;br /&gt;
Bei der Zulegung der Schläuche ist darauf zu achten, dass durch die Schläuche keine zusätzlichen Stolpergefährdungen entstehen und dass diese nach Möglichkeit vandalismusgeschützt verlegt werden (besonders im Hochsommer kommt es immer wieder zum Aufschneiden der Schläuche).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Entsorgungsmöglichkeiten==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sogenanntes Schwarzwasser (fäkalienhaltig)  darf nur in hierfür geeignete Kanäle eingeleitet werden. Hierfür ist regelmäßig die Einholung einer Einleitgenehmigung notwendig.&lt;br /&gt;
Ist die Einleitung nicht möglich, müssen Anlagen gewählt werden, die entweder über eine ausreichende Tankkapazität verfügen oder die ggf. auch während der Veranstaltung geleert werden können. Hier ist insbesondere die Anfahrbarkeit, aber auch Lautstärke und Geruchsbelastung zu bedenken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:toiletten3.jpg|500px|thumb|center|Abbildung 4: Unzureichende, bzw. neue Gefährdungen schaffende Absicherung von Einleitstellen. Photo: S. Funk]][[Datei:toiletten4.jpg|500px|thumb|center|Abbildung 5: Unzureichende, bzw. neue Gefährdungen schaffende Absicherung von Einleitstellen. Photo: S.Funk]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ausstattung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum Schutz der Privatsphäre der Besucher empfiehlt sich besonders bei Urinalen ein Sichtschutz um den Toilettenbereich. &lt;br /&gt;
Gerade bei der Aufstellung von mobilen Toilettten kann es  erforderlich sein, dass ein zusätzliches Lichtangebot geschaffen werden muss, wenn die Toiletten auch im Dunkeln benutzt werden sollen.&lt;br /&gt;
Eine ausreichende Ausleuchtung dient  darüber hinaus dem Schutz vor möglichen Übergriffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für mobile Toiletten ohne Handwaschgelegenheiten sind diese separat bereit zu stellen. Dabei ist darauf zu achten, dass durch die Nutzung des Wassers keine schlammigen Bereiche mit daraus resultierender Rutschgefahr etc. entstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Organisatorische Anforderungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Aufstellung der Toiletten muss darauf geachtet werden, dass sich durch die wartenden Besucher kein Hindernis des Personenstroms ergibt (Warteschlange steht quer zum Personenstrom)  und dass Zu- und Abwasserleitungen keine  zusätzlichen Stolpergefahren darstellen. Auch ist zu berücksichtigen, dass sich vor Toiletten häufig die Begleitpersonen der jeweiligen Nutzer aufhalten, für die ebenfalls Warteflächen zur Verfügung stehen sollten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ist mit hohem Publikumsandrang zu rechen, empfehlen sich Containeranlagen mit zwei möglichst entgegengesetzt liegenden Türen, so dass für die Nutzung der Container bei Bedarf ein Einbahnstraßensystem eingerichtet werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Aufstellung der Toiletten sollte darauf geachtet werden, dass die Angebote dezentral angeordnet und gut sichtbar ausgeschildert sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Toiletten für Rollstuhlfahrer müssen immer barrierefrei erreichbar und ebenfalls separat ausgeschildert sein. In der Praxis finden sich diese Toiletten häufig in direkter Umgebung der Unfallhilfestationen. Je nach Publikumsprofil sind weitere besondere Anforderungen an Ausstattung und Begehbarkeit zu berücksichtigen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Veranstaltungen, bei denen mit einer frühen Anreise der Besucher gerechnet werden muss, kann es nötig sein, Toiletten auch im Aussen-/ Wartebereiche der Veranstaltung aufzustellen. Hier ist insbesondere zu klären, welche Bereiche hierfür zur Verfügung stehen (evtl. Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen). Das Zurverfügungstellen von Toiletten auch im Aussen- / Wartebereich ist insbesondere dann relevant, wenn anzunehmen ist, dass die Besucher ansonsten auf das Trinken verzichten würden und die Gefahr der Dehydrierung entstehen würde. &lt;br /&gt;
Im Bereich von Warteschlangen sind im Rahmen des Crowd Managements geeignete Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Besucher nach der Nutzung der Toiletten ihre Warteposition an gleicher Stelle wieder einnehmen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es sind darüber hinaus geeignete Sanitäranlagen für Mitarbeiter und Beteiligte bereit zu halten. Diese sollten nach Möglichkeit getrennt von den Anlagen für das Publikum angeboten werden. Toiletten müssen immer dort bereit gestellt werden, wo die Personen ihre Positionen nicht / nur schwer verlassen können. Zu beachten ist, dass die sanitäre Versorgung auch in ausreichendem Maße in der Auf- und Abbauphase gewährleistet sein muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Quellen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [1] Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014).&lt;br /&gt;
* [2] [http://psai.org/ Portable Sanitation Association] [08.04.2015]&lt;br /&gt;
* [3] Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.: Trinkwasserverordnung. Verfügbar unter [http://www.dvgw.de/wasser/recht-trinkwasserverordnung/trinkwasserverordnung] [08.04.2015]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung&amp;diff=5874</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung&amp;diff=5874"/>
		<updated>2015-06-22T11:04:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Stromversorgung}}&lt;br /&gt;
=Einleitung=&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes.&lt;br /&gt;
Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung ist daher immer auch Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung der Veranstaltung. Beginnend mit der bedarfsgerechten Planung über die fachgerechte Ausführung sind im Rahmen der Besuchersicherheit insbesondere das Thema der öffentlich zugänglichen Schalt- &amp;amp; Steckverbindungen, der Verlegung von Kabeln und Leitungen zu betrachten sowie der Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Infrastrukturen zu betrachtenDie in diesem Baustein beschriebenen Aspekte dienen nur dem allgemeinen Überblick über das Thema in Hinblick auf die Sicherheitsplanung einer Veranstaltung.&lt;br /&gt;
Die Planung und Umsetzung selbst sollte bzw. muss durch Fachpersonal realisiert werden.&lt;br /&gt;
Für das Thema Strom und elektrische Betriebsmittel existieren verbindliche Verordnungen und Regularien, die den Einsatz von Material genau regeln wie den Einsatz von Fachpersonal.&lt;br /&gt;
Der folgende Baustein soll lediglich einen Überblick über einige Aspekte der Stromversorgung im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen betrachten.&lt;br /&gt;
Der Abschnitt Weiterführende Literatur gibt einen Überblick über die wesentlichen Richtlinien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Temporäre Stromversorgung=&lt;br /&gt;
Inwieweit auf einem Veranstaltungsgelände eine temporäre Stromversorgung installiert warden muss, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu gehört das &lt;br /&gt;
*Vorhandensein von Festnetzkapazitäten&lt;br /&gt;
*Vorhandensein von Anschlussmöglichkeiten an Festnetzkapazitäten&lt;br /&gt;
*Strombedarf der einzelnen Gewerke (Aufbau, Veranstaltung, Abbau)&lt;br /&gt;
*Anforderungen an eine redundante Stromversorgung&lt;br /&gt;
In Bezug auf das Veranstaltungslände und das Umfeld müssen insbesondere Fragen der Kabelführung geklärt warden – hierzu gehören auch spannungsführende Kabel in der Höhe und im Boden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das gesamte eingesetzte Material muss den geltenden Verordnungen und Richtlinien entsprechen – für die Kontrolle zuständig sind je nach Einsatzgebiet&lt;br /&gt;
*das beauftragte Fachpersonal&lt;br /&gt;
*der / die Verantwortliche für Veranstaltungstechnik&lt;br /&gt;
*der Nutzer &lt;br /&gt;
Kabel und Leitungen sind stolperfrei zu verlegen, dies gilt auch für die Verbindungsstellen und Steckverbindungen  – hierzu empfehlen sich folgende Maßnahmen / Materialien&lt;br /&gt;
*Verlegung an entlang vorhandener Aufbauten (Achtung: bewegliche Aufbauten können die Kabel beschädigen bzw. verschieben)&lt;br /&gt;
*Einsatz von Kabelmatten (Gummimatten)&lt;br /&gt;
*Einsatz von Kabelbrücken&lt;br /&gt;
*Aufbau von Kabelüberführungen&lt;br /&gt;
*Nutzung von Kabelkanälen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Sicherheitsstromversorgung=&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung fordert in § 14 eine Sicherheitsstromversorgung für die folgenden Bereiche:&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtung,&lt;br /&gt;
*automatischen Feuerlöschanlagen und Druckerhöhungsanlagen für die Löschwasserversorgung,&lt;br /&gt;
*Rauchabzugsanlagen,&lt;br /&gt;
*Brandmeldeanlagen,&lt;br /&gt;
*Alarmierungsanlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn dies nicht generell auf Großveranstaltungen außerhalb genehmigter Versammlungsstätten übertragen werden kann, ist doch auch für diese Veranstaltungen zu prüfen, inwieweit und für welche Bereiche eine Sicherheitsstromversorgung bzw. eine redundante Stromversorgung notwendig ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außerhalb von Versammlungsstätten wird die Sicherheitsstromversorgung meist durch eine redundante Versorgung dargestellt – in den meisten Fällen mit Hilfe von Generatoren (Festnetz + Generator / Generator + Generator).&lt;br /&gt;
Insbesondere im Rahmen von Stadtfesten, die den Strom aus dem Festnetz beziehen, wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Stromausfalls häufig mit “gering” bis “unwahrscheinlich” beziffert – meist mit dem Verweis auf das (vermeintlich) ausfallsichere Festnetz.&lt;br /&gt;
Dass Stromausfälle auch im Innenstadtbereich jedoch nicht so selten sind, zeigt meist eine einfache Internetrecherche:&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_73437174/stromausfall-legt-niederlande-lahm-amsterdam-besonders-betroffen.html&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/regionales/id_73489548/stromausfall-in-bayern-zehntausende-ohne-strom-durch-orkan-niklas-.html&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/regionales/id_65740058/kurzschluss-in-umspannwerk-stundenlanger-stromausfall-in-wuppertal.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ob und für welche Bereiche eine redundante Stromversorgung sinnvoll ist, hängt dabei von der individuellen Gefährdungsbeurteilung ab:&lt;br /&gt;
*die ist (Notfall)Beschallung sowie die Kommunikationvon einer Stromversorgung abhängig?&lt;br /&gt;
*findet die Veranstaltung im Dunkeln statt, d.h., ist eine (Sicherheits)Beleuchtung notwendig?&lt;br /&gt;
*gibt es Aufbauten, Angebote etc, die zwingend auf eine unterbrechungsfreie Stromversorgung angewiesen sind ?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Generatoren=&lt;br /&gt;
Generatoren sind die häufigste Form der Stellung von temporärer Stromversorgung im Veranstaltungsbereich.&lt;br /&gt;
Generatoren stellen jedoch häufig eine Belastung in Bezug auf Lautstärke und möglicherweise auch auf die Umwelt dar. Bei der Aufstellung der Generatoren in besonders lärmsensiblen Bereichen kann es daher empfehlenswert sein, auf besonders lärmgeminderte Systeme zurückzugreifen.&lt;br /&gt;
Vor der Positionierung der Generatoren ist zu prüfen, ob es sich beim Aufstellort um eine besonders geschützte Fläche handelt (z.B. Wasserschutzzone) handelt.&lt;br /&gt;
Der Aufstellort soll so gewählt sein, dass eine unbefugter Kontakt (z.B. Erklettern) nicht möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=gesetzliche Grundlagen und weiterführende Literatur=&lt;br /&gt;
Es existieren umfangreiche Vorgaben zum Thema &amp;quot;Strom, Stromversorgung, elektrische Anlagen und Betriebsmittel&amp;quot; etc. - insbesondere in Vorschriften des DGUV und den VDE Normen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [1] DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Verfügbar unter [http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/4580257,1] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
* [2] DGUV Vorschrift 17: BGV C1 - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung. Versügbar unter [http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/4997507%2C1%2C19980401/?searchTerm=BGV+C1] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
* [3] DGUV Vorschrift 17 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung. Verfügbar unter [http://www.arbeitssicherheit.de/media/pdfs/bgv_c1_da.pdf] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die einschlägigen VDE Normen (z.B. zum Thema Sicherheitsstromversorgung, Sicherheitsbeleuchtung etc.) finden sich [https://www.vde-verlag.de/normen.html unter:www.vde-verlag.de/normen.html]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung_und_Sicherheitsbeleuchtung&amp;diff=5873</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung_und_Sicherheitsbeleuchtung&amp;diff=5873"/>
		<updated>2015-06-22T11:03:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Sicherheitsbeleuchtung}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Orientierung  bzw. die Möglichkeit, sich jederzeit orientieren zu können, ist ein wesentlicher Teil der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist daher zu prüfen, inwieweit das Schutzziele „Orientierungsmöglichkeit“ realisiert werden kann.&lt;br /&gt;
Neben den einschlägigen Normen macht die Musterversammlungsstättenverordnung klare Vorgaben in Bezug auf die Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten und in Versammlungsräumen.&lt;br /&gt;
In § 15 der Verordnung heisst es&lt;br /&gt;
*(1) In Versammlungsstätten muss eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein, die so beschaffen ist, dass Arbeitsvorgänge auf Bühnen und Szenenflächen sicher abgeschlossen werden können und sich Besucher, Mitwirkende und Betriebsangehörige auch bei vollständigem Versagen der allgemeinen Beleuchtung bis zu öffentlichen Verkehrsflächen hin gut zurechtfinden können.&lt;br /&gt;
*(2) Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein&lt;br /&gt;
**in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie und in notwendigen Fluren,&lt;br /&gt;
**in Versammlungsräumen sowie in allen übrigen Räumen für Besucher (z. B. Foyers, Garderoben, Toiletten), &lt;br /&gt;
**für Bühnen und Szenenflächen,&lt;br /&gt;
**in den Räumen für Mitwirkende und Beschäftigte mit mehr als 20 m² Grundfläche, ausgenommen Büroräume,&lt;br /&gt;
**in elektrischen Betriebsräumen, in Räumen für haustechnische Anlagen sowie in Scheinwerfer- und Bildwerferräumen,&lt;br /&gt;
**in Versammlungsstätten im Freien und Sportstadien, die während der Dunkelheit benutzt werden,&lt;br /&gt;
**für Sicherheitszeichen von Ausgängen und Rettungswegen,&lt;br /&gt;
**für Stufenbeleuchtungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schutzziele==&lt;br /&gt;
Die in § 15 Satz 2 der Musterversammlungsstättenverordnung formulierten Schutzziele sind grundsätzlich auch für Veranstaltungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung anzuwenden –  jedoch angepasst an die sich auch im Hinblick auf die Angemessenheit des Aufwands ergebenden Realitäten der temporären Großveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist zu prüfen und zu entscheiden, ob neben der normalen Beleuchtung eine Sicherheitsbeleuchtung vorgehalten werden muss und – sofern dies für notwendig erachtet wird – wie diese für welche Bereiche der Veranstaltungsfläche realisiert wird.&lt;br /&gt;
Ziele der Sicherheitsbeleuchung sind:&lt;br /&gt;
* Orientierung auf der Veranstaltungsfläche&lt;br /&gt;
* Finden von Flucht- &amp;amp; Rettungswegen&lt;br /&gt;
* Finden von Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen (z.B. Unfallhilfstellen) &lt;br /&gt;
* Ermöglichung von Rettungseinsätzen, -maßnahmen&lt;br /&gt;
* Beenden der Abläufe und der Arbeitsvorgänge (auf Bühnen, aber auch an Ständen etc)&lt;br /&gt;
* Beruhigung der Besucher bei plötzlichenm Ausfall der Beleuchtung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Entscheidungsfindung sind unter anderem folgende Fragen zu beurteilen:&lt;br /&gt;
*Wie lange halten sich die Besucher im Dunkeln auf ? Für die Planung der Maßnahmen und die Beurteilung eines möglichen Risikos ist es von Bedeutung, ob die Veranstaltung noch 30 Minuten oder 5 Stunden in der Dunkelheit stattfindet. Zu berücksichtigen ist hier nicht nur das Programmende, sondern auch die Zeit, die es braucht, das Gelände zu verlassen bzw. ggf. zu räumen.  &lt;br /&gt;
*Welche ausfallsicheren Lichtquellen stehen auf dem Veranstaltungsgelände zur Verfügung? Berücksichtigt werden können grundsätzlich alle Lichtquellen, die von einer Sicherheitsstromversorgung gespeist werden (z.B. Bühnenlicht, Licht an Fahrgeschäften, Licht externe Gebäude etc.)&lt;br /&gt;
*Wie wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines (flächendeckenden) Stromausfalles bewertet?&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Veranstaltungen im innerstädtischen Raum wird häufig auf eine Sicherheitsbeleuchtung verzichtet – meist mit dem Argument, „der Strom werde schon nicht ausfallen“. &lt;br /&gt;
Im Rahmen der Sicherheitsplanung und der interorganisationalen Abstimmung muss sichergestellt werden, dass das Risiko eines [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung|Stromausfalls]] (und damit das Risiko eines Ausfalls der Beleuchtung) von allen Beteiligten gleichermaßen bewertet und akzeptiert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beleuchtungszwecke==&lt;br /&gt;
Die DIN EN 1838:2013-10 fasst unter der Begrifflichkeit Notbeleuchtung sowohl die Ersatzbeleuchtung als auch die Sicherheitsbeleuchtung zusammen. Die Norm unterscheidet bei der Sicherheitsbeleuchtung zwischen folgenden Einsatzzwecken:&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: diese dient der Orientierung auf der Veranstaltungsfläche und dem Erreichen der Fluchtwege und der Sicherheitseinrichtungen&lt;br /&gt;
*Antipanikbeleuchtung: Auch hier steht die Orientierung und das Erreichen der Fluchtwege im Vordergrund, jedoch nicht im Hinblick auf die Erkennbarkeit der Wege, Einrichtungen etc, sondern im Hinblick auf das Sicherheitsempfinden des Besuchers. Eine solche Beleuchtung kann zum Beispiel auch gezielt nach dem Ende eines Feuerwerks zugeschaltet werden, um den Besuchern eine leichtere Orientierung und eine entspanntes Verlassen des Geländes zu ermöglichen&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtug für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: diese dient dazu, dass Abläufe beendet werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Umsetzung==&lt;br /&gt;
Für die Realisierung der Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten, Versammlungsräume oder Arbeitsstätten gelten die einschlägigen Normen und Verordnungen. Diese zielen regelmäßig auf eine dauerhafte Nutzung ab und stellen dezidierte Anforderungen an Beleuchtungsstärken, Betriebsdauer oder Umschaltzeiten. &lt;br /&gt;
Es ist zu prüfen, welche Lösungen für die temporäre Nutzung einer Veranstaltungsfläche existieren und mit welchen Anforderungen diese verbunden werden.&lt;br /&gt;
Die Sicherheitsbeleuchtung auf temporären Veranstaltungsflächen wird meist durch redundante Lichtquellen realisiert - hierzu existieren eine Vielzahl von Möglichkeiten und Angebotebn auf dem Markt. Zu den gängigsten redundanten Lichtquellen auf Veranstaltungsflächen gehören.&lt;br /&gt;
*dieselbetriebene Lichtmasten (&amp;quot;Lichtgiraffen&amp;quot;): Vertikale Teleskopmasten mit ausrichtbaren Strahlerköpfen&lt;br /&gt;
* Leuchtballons &lt;br /&gt;
Wie für alle Aufbauten gilt auch hier, dass die Infrastrukturen standsicher aufgestellt werden müssen - Angaben zu Windlasten sind zu beachten.&lt;br /&gt;
Die Lichtquellen müssen so aufgestellt sein, dass von ihnen keine zusätzlichen Gefährdungen ausgehen (Stpolpern, Stürzen, Blendung). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Sicherheitsbeleuchtung auf einer temporären Veranstaltungsfläche zu planen, sind folgende Informationen nötig:&lt;br /&gt;
* Soll die Beleuchtung dauerhaft geschaltet sein? Bei vielen Veranstaltungen ist eine dauerhafte Schaltung zusätzlicher Lichtquellen aus szenischen Gründen nicht möglich. Eine dauerhafte Schaltung bietet sich überall dort an, wo auch im Normalbetriebszustand &amp;quot;Dunkelheit&amp;quot; einen besser Orientierung gewährsleitet werden kann / soll (z.B. in Kurvenbereichen von Wegen)&lt;br /&gt;
* Soll die Sicherheitsbeleuchtung erst bei Ausfall der normalen Beleuchtung anspringen (Bereitschaftsschaltung)? In diesem Fall ist sicherzustellen, dass die Beleuchtung unmittelbar (d.h., in einem angestimmten Zeitraum) zugeschaltet wird. Vorbereitungs- &amp;amp; Vorlaufzeiten der gewählten Lichtquellen sind dabei zwingend zu berücksichtigen. Ist eine manuelle Zuschaltung geplant, muss sichergestellt sein, dass die Mitarbeiter an den jeweiligen Positionen eingewiesen sind und zu diesen Mitarbeitern ein ausfallsicherer Kommunikationsweg besteht.  &lt;br /&gt;
* welche Flächen müssen beleuchtet werden? Im Rahmen der Flächenplanung muss fesgelegt werden, wo bereits andere redundante Lichtquellen zur Verfügung stehen und welche Bereiche des Veranstaltungsgeländes besonders zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören die Ausgänge genauso wie Stufenanlagen oder Wegekreuzugen. Die Standorte der redundanten Lichtquellen sind im Geländeplan mit Abstrahlrichtung einzuzeichnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig von der Flächenbeleuchtung ist die Beleuchtung der Sicherheitszeichen und hier insbesondere der Rettungszeichen an den Ausgängen, die sowohl im Normalbetriebszustand &amp;quot;Dunkelheit&amp;quot; wie auch bei Ausfall der Beleuchtung zu erkennen sein müssen. Dies kann z.B. durch batteriebetriebene Lösungen erreicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur== &lt;br /&gt;
* [1] DIN EN 1838:2013-10 Angewandte Lichttechnik - Notbeleuchtung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [2] DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2005-01 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existieren umfangreiche Vorgaben zum Thema, unter anderem in den einschlägigen Vorschriften des DGUV &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [3] DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Verfügbar unter [http://www.bghw.de/arbeitsschuetzer/regelwerk-und-praeventionsmedien-der-bghw/regelwerk/bg-vorschriften-bg-grundsaetze-bg-regeln-und-bg-informationen/bg-vorschriften/bgv-a-3-elektrische-anlagen-und-betriebsmittel] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [4] DGUV Vorschrift 17: BGV C1 - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung. Verfügbar unter [https://www.vbg.de/apl/uvv/70/17.htm] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
sowie in den einschlägigen VDE Normen unter: [www.vde-verlag.de/normen.html www.vde-verlag.de/normen.html]  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabne Funk, IBIT GmbH&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung&amp;diff=5872</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung&amp;diff=5872"/>
		<updated>2015-06-22T10:56:48Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Stromversorgung}}&lt;br /&gt;
=Einleitung=&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes.&lt;br /&gt;
Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung ist daher immer auch Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung der Veranstaltung. Beginnend mit der bedarfsgerechten Planung über die fachgerechte Ausführung sind im Rahmen der Besuchersicherheit insbesondere das Thema der öffentlich zugänglichen Schalt- &amp;amp; Steckverbindungen, der Verlegung von Kabeln und Leitungen zu betrachten sowie der Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Infrastrukturen zu betrachtenDie in diesem Baustein beschriebenen Aspekte dienen nur dem allgemeinen Überblick über das Thema in Hinblick auf die Sicherheitsplanung einer Veranstaltung.&lt;br /&gt;
Die Planung und Umsetzung selbst sollte bzw. muss durch Fachpersonal realisiert werden.&lt;br /&gt;
Für das Thema Strom und elektrische Betriebsmittel existieren verbindliche Verordnungen und Regularien, die den Einsatz von Material genau regeln wie den Einsatz von Fachpersonal.&lt;br /&gt;
Der folgende Baustein soll lediglich einen Überblick über einige Aspekte der Stromversorgung im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen betrachten.&lt;br /&gt;
Der Abschnitt Weiterführende Literatur gibt einen Überblick über die wesentlichen Richtlinien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Temporäre Stromversorgung=&lt;br /&gt;
Inwieweit auf einem Veranstaltungsgelände eine temporäre Stromversorgung installiert warden muss, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu gehört das &lt;br /&gt;
*Vorhandensein von Festnetzkapazitäten&lt;br /&gt;
*Vorhandensein von Anschlussmöglichkeiten an Festnetzkapazitäten&lt;br /&gt;
*Strombedarf der einzelnen Gewerke (Aufbau, Veranstaltung, Abbau)&lt;br /&gt;
*Anforderungen an eine redundante Stromversorgung&lt;br /&gt;
In Bezug auf das Veranstaltungslände und das Umfeld müssen insbesondere Fragen der Kabelführung geklärt warden – hierzu gehören auch spannungsführende Kabel in der Höhe und im Boden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das gesamte eingesetzte Material muss den geltenden Verordnungen und Richtlinien entsprechen – für die Kontrolle zuständig sind je nach Einsatzgebiet&lt;br /&gt;
*das beauftragte Fachpersonal&lt;br /&gt;
*der / die Verantwortliche für Veranstaltungstechnik&lt;br /&gt;
*der Nutzer &lt;br /&gt;
Kabel und Leitungen sind stolperfrei zu verlegen, dies gilt auch für die Verbindungsstellen und Steckverbindungen  – hierzu empfehlen sich folgende Maßnahmen / Materialien&lt;br /&gt;
*Verlegung an entlang vorhandener Aufbauten (Achtung: bewegliche Aufbauten können die Kabel beschädigen bzw. verschieben)&lt;br /&gt;
*Einsatz von Kabelmatten (Gummimatten)&lt;br /&gt;
*Einsatz von Kabelbrücken&lt;br /&gt;
*Aufbau von Kabelüberführungen&lt;br /&gt;
*Nutzung von Kabelkanälen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Sicherheitsstromversorgung=&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung fordert in § 14 eine Sicherheitsstromversorgung für die folgenden Bereiche:&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtung,&lt;br /&gt;
*automatischen Feuerlöschanlagen und Druckerhöhungsanlagen für die Löschwasserversorgung,&lt;br /&gt;
*Rauchabzugsanlagen,&lt;br /&gt;
*Brandmeldeanlagen,&lt;br /&gt;
*Alarmierungsanlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn dies nicht generell auf Großveranstaltungen außerhalb genehmigter Versammlungsstätten übertragen werden kann, ist doch auch für diese Veranstaltungen zu prüfen, inwieweit und für welche Bereiche eine Sicherheitsstromversorgung bzw. eine redundante Stromversorgung notwendig ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außerhalb von Versammlungsstätten wird die Sicherheitsstromversorgung meist durch eine redundante Versorgung dargestellt – in den meisten Fällen mit Hilfe von Generatoren (Festnetz + Generator / Generator + Generator).&lt;br /&gt;
Insbesondere im Rahmen von Stadtfesten, die den Strom aus dem Festnetz beziehen, wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Stromausfalls häufig mit “gering” bis “unwahrscheinlich” beziffert – meist mit dem Verweis auf das (vermeintlich) ausfallsichere Festnetz.&lt;br /&gt;
Dass Stromausfälle auch im Innenstadtbereich jedoch nicht so selten sind, zeigt meist eine einfache Internetrecherche:&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_73437174/stromausfall-legt-niederlande-lahm-amsterdam-besonders-betroffen.html&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/regionales/id_73489548/stromausfall-in-bayern-zehntausende-ohne-strom-durch-orkan-niklas-.html&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/regionales/id_65740058/kurzschluss-in-umspannwerk-stundenlanger-stromausfall-in-wuppertal.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ob und für welche Bereiche eine redundante Stromversorgung sinnvoll ist, hängt dabei von der individuellen Gefährdungsbeurteilung ab:&lt;br /&gt;
*die ist (Notfall)Beschallung sowie die Kommunikationvon einer Stromversorgung abhängig?&lt;br /&gt;
*findet die Veranstaltung im Dunkeln statt, d.h., ist eine (Sicherheits)Beleuchtung notwendig?&lt;br /&gt;
*gibt es Aufbauten, Angebote etc, die zwingend auf eine unterbrechungsfreie Stromversorgung angewiesen sind ?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Generatoren=&lt;br /&gt;
Generatoren sind die häufigste Form der Stellung von temporärer Stromversorgung im Veranstaltungsbereich.&lt;br /&gt;
Generatoren stellen jedoch häufig eine Belastung in Bezug auf Lautstärke und möglicherweise auch auf die Umwelt dar. Bei der Aufstellung der Generatoren in besonders lärmsensiblen Bereichen kann es daher empfehlenswert sein, auf besonders lärmgeminderte Systeme zurückzugreifen.&lt;br /&gt;
Vor der Positionierung der Generatoren ist zu prüfen, ob es sich beim Aufstellort um eine besonders geschützte Fläche handelt (z.B. Wasserschutzzone) handelt.&lt;br /&gt;
Der Aufstellort soll so gewählt sein, dass eine unbefugter Kontakt (z.B. Erklettern) nicht möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=gesetzliche Grundlagen und weiterführende Literatur=&lt;br /&gt;
Es existieren umfangreiche Vorgaben zum Thema &amp;quot;Strom, Stromversorgung, elektrische Anlagen und Betriebsmittel&amp;quot; etc. - insbesondere in Vorschriften des DGUV und den VDE Normen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[1] DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Verfügbar unter [http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/4580257,1] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
[2] DGUV Vorschrift 17: BGV C1 - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung. Versügbar unter [http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/4997507%2C1%2C19980401/?searchTerm=BGV+C1] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
[3] DGUV Vorschrift 17 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung. Verfügbar unter [http://www.arbeitssicherheit.de/media/pdfs/bgv_c1_da.pdf] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die einschlägigen VDE Normen (z.B. zum Thema Sicherheitsstromversorgung, Sicherheitsbeleuchtung etc.) finden sich [https://www.vde-verlag.de/normen.html unter:www.vde-verlag.de/normen.html]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung&amp;diff=5871</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung&amp;diff=5871"/>
		<updated>2015-06-22T10:27:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Stromversorgung}}&lt;br /&gt;
=Einleitung=&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes.&lt;br /&gt;
Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung ist daher immer auch Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung der Veranstaltung. Beginnend mit der bedarfsgerechten Planung über die fachgerechte Ausführung sind im Rahmen der Besuchersicherheit insbesondere das Thema der öffentlich zugänglichen Schalt- &amp;amp; Steckverbindungen, der Verlegung von Kabeln und Leitungen zu betrachten sowie der Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Infrastrukturen zu betrachtenDie in diesem Baustein beschriebenen Aspekte dienen nur dem allgemeinen Überblick über das Thema in Hinblick auf die Sicherheitsplanung einer Veranstaltung.&lt;br /&gt;
Die Planung und Umsetzung selbst sollte bzw. muss durch Fachpersonal realisiert werden.&lt;br /&gt;
Für das Thema Strom und elektrische Betriebsmittel existieren verbindliche Verordnungen und Regularien, die den Einsatz von Material genau regeln wie den Einsatz von Fachpersonal.&lt;br /&gt;
Der folgende Baustein soll lediglich einen Überblick über einige Aspekte der Stromversorgung im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen betrachten.&lt;br /&gt;
Der Abschnitt Weiterführende Literatur gibt einen Überblick über die wesentlichen Richtlinien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Temporäre Stromversorgung=&lt;br /&gt;
Inwieweit auf einem Veranstaltungsgelände eine temporäre Stromversorgung installiert warden muss, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu gehört das &lt;br /&gt;
*Vorhandensein von Festnetzkapazitäten&lt;br /&gt;
*Vorhandensein von Anschlussmöglichkeiten an Festnetzkapazitäten&lt;br /&gt;
*Strombedarf der einzelnen Gewerke (Aufbau, Veranstaltung, Abbau)&lt;br /&gt;
*Anforderungen an eine redundante Stromversorgung&lt;br /&gt;
In Bezug auf das Veranstaltungslände und das Umfeld müssen insbesondere Fragen der Kabelführung geklärt warden – hierzu gehören auch spannungsführende Kabel in der Höhe und im Boden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das gesamte eingesetzte Material muss den geltenden Verordnungen und Richtlinien entsprechen – für die Kontrolle zuständig sind je nach Einsatzgebiet&lt;br /&gt;
*das beauftragte Fachpersonal&lt;br /&gt;
*der / die Verantwortliche für Veranstaltungstechnik&lt;br /&gt;
*der Nutzer &lt;br /&gt;
Kabel und Leitungen sind stolperfrei zu verlegen, dies gilt auch für die Verbindungsstellen und Steckverbindungen  – hierzu empfehlen sich folgende Maßnahmen / Materialien&lt;br /&gt;
*Verlegung an entlang vorhandener Aufbauten (Achtung: bewegliche Aufbauten können die Kabel beschädigen bzw. verschieben)&lt;br /&gt;
*Einsatz von Kabelmatten (Gummimatten)&lt;br /&gt;
*Einsatz von Kabelbrücken&lt;br /&gt;
*Aufbau von Kabelüberführungen&lt;br /&gt;
*Nutzung von Kabelkanälen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Sicherheitsstromversorgung=&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung fordert in § 14 eine Sicherheitsstromversorgung für die folgenden Bereiche:&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtung,&lt;br /&gt;
*automatischen Feuerlöschanlagen und Druckerhöhungsanlagen für die Löschwasserversorgung,&lt;br /&gt;
*Rauchabzugsanlagen,&lt;br /&gt;
*Brandmeldeanlagen,&lt;br /&gt;
*Alarmierungsanlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn dies nicht generell auf Großveranstaltungen außerhalb genehmigter Versammlungsstätten übertragen werden kann, ist doch auch für diese Veranstaltungen zu prüfen, inwieweit und für welche Bereiche eine Sicherheitsstromversorgung bzw. eine redundante Stromversorgung notwendig ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außerhalb von Versammlungsstätten wird die Sicherheitsstromversorgung meist durch eine redundante Versorgung dargestellt – in den meisten Fällen mit Hilfe von Generatoren (Festnetz + Generator / Generator + Generator).&lt;br /&gt;
Insbesondere im Rahmen von Stadtfesten, die den Strom aus dem Festnetz beziehen, wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Stromausfalls häufig mit “gering” bis “unwahrscheinlich” beziffert – meist mit dem Verweis auf das (vermeintlich) ausfallsichere Festnetz.&lt;br /&gt;
Dass Stromausfälle auch im Innenstadtbereich jedoch nicht so selten sind, zeigt meist eine einfache Internetrecherche:&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_73437174/stromausfall-legt-niederlande-lahm-amsterdam-besonders-betroffen.html&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/regionales/id_73489548/stromausfall-in-bayern-zehntausende-ohne-strom-durch-orkan-niklas-.html&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/regionales/id_65740058/kurzschluss-in-umspannwerk-stundenlanger-stromausfall-in-wuppertal.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ob und für welche Bereiche eine redundante Stromversorgung sinnvoll ist, hängt dabei von der individuellen Gefährdungsbeurteilung ab:&lt;br /&gt;
*die ist (Notfall)Beschallung sowie die Kommunikationvon einer Stromversorgung abhängig?&lt;br /&gt;
*findet die Veranstaltung im Dunkeln statt, d.h., ist eine (Sicherheits)Beleuchtung notwendig?&lt;br /&gt;
*gibt es Aufbauten, Angebote etc, die zwingend auf eine unterbrechungsfreie Stromversorgung angewiesen sind ?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Generatoren=&lt;br /&gt;
Generatoren sind die häufigste Form der Stellung von temporärer Stromversorgung im Veranstaltungsbereich.&lt;br /&gt;
Generatoren stellen jedoch häufig eine Belastung in Bezug auf Lautstärke und möglicherweise auch auf die Umwelt dar. Bei der Aufstellung der Generatoren in besonders lärmsensiblen Bereichen kann es daher empfehlenswert sein, auf besonders lärmgeminderte Systeme zurückzugreifen.&lt;br /&gt;
Vor der Positionierung der Generatoren ist zu prüfen, ob es sich beim Aufstellort um eine besonders geschützte Fläche handelt (z.B. Wasserschutzzone) handelt.&lt;br /&gt;
Der Aufstellort soll so gewählt sein, dass eine unbefugter Kontakt (z.B. Erklettern) nicht möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=gesetzliche Grundlagen und weiterführende Literatur=&lt;br /&gt;
Es existieren umfangreiche Vorgaben zum Thema &amp;quot;Strom, Stromversorgung, elektrische Anlagen und Betriebsmittel&amp;quot; etc. - insbesondere in Vorschriften des DGUV und den VDE Normen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Verfügbar unter [http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/4580257,1] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 17: BGV C1 - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung. Versügbar unter [http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/4997507%2C1%2C19980401/?searchTerm=BGV+C1] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 17 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung. Verfügbar unter [http://www.arbeitssicherheit.de/media/pdfs/bgv_c1_da.pdf] [22.06.2015]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die einschlägigen VDE Normen (z.B. zum Thema Sicherheitsstromversorgung, Sicherheitsbeleuchtung etc.) finden sich [https://www.vde-verlag.de/normen.html unter:www.vde-verlag.de/normen.html]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie&amp;diff=5870</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie&amp;diff=5870"/>
		<updated>2015-06-22T09:59:03Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Prüfkriterien */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Machbarkeitsstudie}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Hinführung zum Thema==&lt;br /&gt;
Gerade bei erstmaligen Veranstaltungen oder bei einem neuen Veranstaltungsgelände kann es notwendig sein, die Machbarkeit des Unterfangens vor Beginn der eigentlichen Planung umfangreich zu prüfen, da die Absage einer Veranstaltung, die sich bereits in der Planungsphase befindet, mit hohem finanziellen Schaden und Schaden der reputation verbunden ist (vgl [1]).&lt;br /&gt;
Eine Machbarkeitsstudie ist ein Mittel des Projektmanagements, das die Überprüfung der Umsetzung von Projekten bezeichnet, insbesondere wenn Risiken nicht eingeschätzt werden können oder die Erreichbarkeit des Projektes in Frage gestellt wird. &lt;br /&gt;
Ziel der Machbarkeitsstudie kann zum einen die grundsätzliche Machbarkeit sein („Ist das Gelände überhaupt geeignet“), aber auch das Erlangen eines ersten Überblicks über notwendige Mittel, Ressourcen, Zeitabläufe etc. Hierzu gehören zum Beispiel:&lt;br /&gt;
* Aufwand für die organisatorische Umsetzung,&lt;br /&gt;
* wirtschaftliche Machbarkeit, &lt;br /&gt;
* technische Machbarkeit,&lt;br /&gt;
* Ressourcen und Verfügbarkeit (z. B. Mensch, Maschinen, Flächen, Material und Zeit),&lt;br /&gt;
* zeitliche Umsetzung,&lt;br /&gt;
* rechtliche Umsetzung.&lt;br /&gt;
Ziel der Machbarkeitsstudie ist der Machbarkeitsnachweis.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Meist ist es wichtig, im Vorfeld der Studie Kriterien und Prioritäten festzulegen, da sich ansonsten aufgrund der Vielzahl der möglichen Faktoren eine Gewichtung von Vor- und Nachteilen nur noch schwer realisieren lässt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Machbarkeitsstudie sollte bei vorliegenden Zweifeln unmitelbar in der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Ideenphase]] erfolgen. Der Umfang einer Machbarkeitsstudie variiert je nach zugrunde liegender Fragestellung. &lt;br /&gt;
Für eine Gesamtbetrachtung, die die Eignung eines Geländes für eine Veranstaltung hinterfragen soll, ist es wichtig, alle Faktoren die im Rahmen der späteren Veranstaltungsplanung betrachtet werden, schon einmal zu beleuchten. Die Tiefe und der Umfang der jeweiligen Betrachtung hängt ebenfalls von der Fragestellung ab: geht es nur um ein Ausschlusskriterium oder sollen bereits Erkenntnisse über Aufwand und Ressourcen getroffen werden? &lt;br /&gt;
Oftmals dienen Machbarkeitsstudien auch dazu, die Kapazität eines Geländes festzulegen. &lt;br /&gt;
In eine solche Studie gehören nicht nur grundsätzliche Betrachtungen zu nutzbaren Flächen und Fluchtwegen, sondern alle Informationen zur Art der Veranstaltung, den Zuschauerzahlen und der erforderlichen Infrastruktur. &lt;br /&gt;
Es kann erforderlich sein, bereits ein erstes Layout des Geländes zu designen, um Möglichkeiten zu prüfen bzw. auszuschließen (z.B. Fluchtwege, Trennung von Fußgängern und Fahrzeugen). Hierzu wird ein [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Flächenplan]] genauso benötigt wie ein Plan der Umgebung. Geographische und/oder topographische Besonderheiten können genauso relevant sein wie die Größe der Fläche oder die Kapazität der Zu- und Abwegungen. &lt;br /&gt;
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie kann es bereits sinnvoll sein, mit den wichtigsten Beteiligten, wie Grundbesitzern, den lokalen Behörden, Nachbarunternehmen und Anwohnern Kontakt aufzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Prüfkriterien==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die im Folgenden aufgeführten Fragestellungen geben nur einen Überblick über die möglichen Informationen, die im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Zeitliche Abläufe''' &lt;br /&gt;
* Datum&lt;br /&gt;
* Jahreszeit,&lt;br /&gt;
* Dauer,&lt;br /&gt;
* Auf- &amp;amp; Abbauzeiten.&lt;br /&gt;
Erkenntnisziele u.a.: Parallelveranstaltungen oder -ereignisse (z.B. Baustellen), Lichtverhältnisse, allgemeine Wettereinschätzung, (Nicht)Nutzbarkeit der gewählten Fläche (z.B. Hochwasser, landwirtschaftliche Nutzung, Baumaßnahmen)    &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''[[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Besucherprofil|Besucherprofil]]'''&lt;br /&gt;
* erwartete Menge,&lt;br /&gt;
* erwartetes Verhalten,&lt;br /&gt;
* Anreiseverhalten,&lt;br /&gt;
* Zuführung &amp;amp; Bewegungswege auf dem Gelände.&lt;br /&gt;
Erkenntnisziele u.a.: Eignung des Geländes (Kapazitäten), Profil der Veranstaltung, Eignung der umgebenden Strukturen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur|Infrastrukturen]]'''&lt;br /&gt;
* vorhandene Infrastrukturen&lt;br /&gt;
* Drainage, Abflussmöglichkeiten &lt;br /&gt;
* Untergrund&lt;br /&gt;
Erkenntnisziele u.a.: Aufwand bzgl. temporärer Infrastruktur, Eignung des Untergrunds, große Infrastrukturen (Bühnen / Tribüne) aufzunehmen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''[[Sicherheitsbausteine/Verkehrliche_Erschließung_der_Veranstaltung|Verkehrliche''' Erschließung]]&lt;br /&gt;
* Zuwegungen,&lt;br /&gt;
* Einlassbereiche,&lt;br /&gt;
* Aufstellflächen,&lt;br /&gt;
* Bewegungsbereiche für das Publikum (innerhalb des Geländes und vor den Eingängen),&lt;br /&gt;
* Besucherbewegung,&lt;br /&gt;
* Bewegung der Einsatzkräfte / Rettungsmittel,&lt;br /&gt;
* Aufstellflächen für Infrastrukturen,&lt;br /&gt;
* Aufstellflächen für Produktionsfahrzeuge incl. der zuführenden Wege,&lt;br /&gt;
* Entlastungsflächen,&lt;br /&gt;
* Wartebereiche.&lt;br /&gt;
Eignung der Straßen und Brücken in Bezug auf &lt;br /&gt;
** den erwarteten Schwerlastverkehr &lt;br /&gt;
** den Besucherverkehr&lt;br /&gt;
Parkplätze und Flächen für Fahrzeuge für&lt;br /&gt;
* die Beteiligten (Dienstleister, Arbeitende, Künstler, Gastronomen etc)&lt;br /&gt;
* die Besucher&lt;br /&gt;
Erkenntnisziele u.a.: Eignung des Geländes, Festlegung von Kapazitäten, baulicher Kompensationsaufwand, materieller und/oder personeller Aufwand zur Herrichtung von Flächen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''[[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Gelände]]'''  &lt;br /&gt;
* Bodenbeschaffenheit und Bodenverhältnisse,&lt;br /&gt;
* Topographie,&lt;br /&gt;
* Nähe zu anderen (insbesondere lärmempfindlichen) Gebäuden,&lt;br /&gt;
* Anfahrbarkeit,&lt;br /&gt;
* Barrierefreiheit,&lt;br /&gt;
* Nutzbarkeit auch bei schlechten Wetterverhältnissen (z.B. nach langandauerndem Regen),&lt;br /&gt;
* Gefährliche Umgebungsbedingungen&lt;br /&gt;
** Stromleitungen &amp;amp; Hochspannungsleitungen,&lt;br /&gt;
** Seen &amp;amp; Gewässer,&lt;br /&gt;
** Altlasten im Boden, Verunreinigungen,&lt;br /&gt;
** Windverhältnisse, Windlasten,&lt;br /&gt;
** Bäume, Wälder (Astbruch, Waldbrand etc.).&lt;br /&gt;
Erkenntnisziele u.a.: Materieller und / oder personeller Aufwand zur Herrichtung des Geländes, Eignung des Geländes, baulicher Kompensationsaufwand &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Infrastruktur in der Umgebung''', z.B.&lt;br /&gt;
* Krankenhaus, &lt;br /&gt;
* öffentliche Verkehrsmittel, &lt;br /&gt;
* Parkplätze, &lt;br /&gt;
* Hauptverkehrsstraßen, &lt;br /&gt;
* lokale Dienstleistungen.&lt;br /&gt;
Erkenntnisziele u.a.: Eignung des Geländes, Festlegung der Kapazität&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''[[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Umweltschutz|Umweltschutzbelange]]'''&lt;br /&gt;
* Naturschutz, Gewässer etc.&lt;br /&gt;
* Wasserschutzzonen o.ä.,&lt;br /&gt;
* Biotope, Naturschutzbereiche, &lt;br /&gt;
* Schützenswerte Fauna und/oder Flora.&lt;br /&gt;
Erkenntnisziele u.a.: Notwendigkeit der Einbeziehung der relevanten Behörden, Materieller und / oder personeller Aufwand zum Schutz des Geländes, Machbarkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ausschlusskriterien==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausschlusskriterien können vielfältig sein – oftmals ist es eine Frage des Budgets, inwieweit nicht ausreichende Bedingungen kompensiert werden können (z.B. Schwerlastplatten bei unzureichenden Bodenbeschaffenheiten oder Bau temporärer Fahrstraßen). &lt;br /&gt;
Als regelmäßige Ausschlusskriterien gelten&lt;br /&gt;
* fehlender Platz für die geplante Anzahl Besucher,&lt;br /&gt;
* fehlende Fluchtwege für die geplante Anzahl Besucher,&lt;br /&gt;
* fehlende Kapazitäten der Anfahrtswege, &lt;br /&gt;
* Unerfüllbarkeit gesetzlicher Auflagen,&lt;br /&gt;
* Naturschutzbelange,&lt;br /&gt;
* Immisionsschutzbelange.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [1] Corssen, S. (2012): Zu hohe Auflagen: Hückeswagen sagt NRW-Tag 2013 ab. Bergische Landeszeitung Online, 26.05.2012. Verfügbar unter [http://www.rundschau-online.de/rhein-berg/zu-hohe-auflagen-hueckeswagen-sagt-nrw-tag-2013-ab,16064474,16263268.html] (07.04.2015)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure/Veranstaltungsordnungsdienst&amp;diff=5869</id>
		<title>Grundlagen/private Akteure/Veranstaltungsordnungsdienst</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure/Veranstaltungsordnungsdienst&amp;diff=5869"/>
		<updated>2015-06-22T09:57:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE: Veranstaltungsordnungsdienst}}&lt;br /&gt;
==Hinführung zum Thema==&lt;br /&gt;
Die Auswahl eines geeigneten Veranstaltungsordnungsdienstes ist eine wesentliche Grundlage für die Planung und Durchführung einer sicheren Veranstaltung. Eine frühzeitige Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Fachkenntnisse und der Erfahrungen des Dienstleisters garantiert eine umfassende Berücksichtigung der für die Veranstaltung greifenden sicherheitsrelevanten Belange. Die Auswahl eines geeigneten Dienstleisters unterstützt bei der Planung und ermöglicht eine professionelle Umsetzung der Veranstaltung – sowohl im Rahmen des Regelbetriebs als auch im Rahmen einer Schadenlage. &lt;br /&gt;
In der Realität gehen der Stellenwert der Arbeit der Veranstaltungsordnungsdienste und die damit einhergehende Verantwortung nicht immer einher mit den bestehenden Angeboten. Der Markt der Dienstleister ist geprägt von häufiger Fluktuation, Mini- und Nebenjobs und Mindestlohn. Niedrige Eintrittshürden in das Tätigkeitsfeld und ein zuweilen die Grenzen des Verantwortbaren sprengender Preiskampf sorgen dafür, dass der Markt der privaten Sicherheits- und Ordnungsdienste nahezu unüberschaubar ist und sich auch in einem ständigen Wechsel befindet. Hierunter leidet der allgemeine Ausbildungsstand bei den Mitarbeitern der Branche, so dass die Diskrepanz zwischen nachgefragter Expertise und angebotener Arbeitsleistung hoch ist. &lt;br /&gt;
Der BDSW (Bundesverband der Sicherheits- und Wachdienste) e.V. hat zu diesem Thema eine Arbeitsgruppe eingesetzt  (vgl. [1]), die sich im speziellen mit dieser Problematik beschäftigt und als Konsequenz den  „Veranstaltungsordnungsdienst“ als ein eigenständiges Tätigkeits- und Arbeitsfeld definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Der Gesetzgeber verlangt in der Musterversammlungsstättenverordnung (vgl. [9]) den Einsatz von Ordnungsdiensten, hat diese aber nicht ausreichend definiert. In der Praxis werden die Begriffe „Ordnung“ und „Sicherheit“ häufig synonym verwendet, eine inhaltliche Trennung der Aufgaben erfolgt kaum. Viele Mitarbeiter, die heute auf Veranstaltungen als Ordner eingesetzt werden, müssen – fälschlicherweise - dieselben Voraussetzungen erfüllen, wie etwa ein Sicherheitsmitarbeiter oder ein Mitarbeiter im Geld- und Werttransport. Grund hierfür ist die oftmals noch verbreitete Annahme, die Anforderungen gem. [http://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html| § 34a GewO] seien allgemeingültig für jeden, der in diesem Bereich arbeitet. &lt;br /&gt;
Dies ist begründet in der Tatsache, dass weder Behörden noch Kunden und auch nicht der Gesetzgeber unterscheiden zwischen Leistungen des Veranstaltungsordnungsdienstes (VOD) und klassischen Sicherheitsdienstleistungen (SDL).&lt;br /&gt;
In § 43, Absatz 4 der Musterversammlungsstättenverordnung (vgl. [9])  heißt es:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1 Der Ordnungsdienstleiter und die Ordnungsdienstkräfte sind für die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2 Sie sind insbesondere für die Kontrolle an den Ein- und Ausgängen und den Zugängen zu den Besucherblöcken, die Beachtung der maximal zulässigen Besucherzahl und der Anordnung der Besucherplätze, die Beachtung der Verbote des § 35, die Sicherheitsdurchsagen sowie für die geordnete Evakuierung im Gefahrenfall verantwortlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Trotz der vermeintlich eindeutigen Terminologie herrscht diese Klarheit im Veranstaltungskontext nicht – so wird von einem Sicherheitsdienst gesprochen, von „der Security“ – oder aber, dem „privaten Sicherheits- und Ordnungsdienst“. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine inhaltliche Unterscheidung zwischen Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben ist jedoch zwingend nötig, um die geeignete Besetzung von Positionen innerhalb der Veranstaltung zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwischen dem Handlungsfeld der Sicherheitsdienstleistungen (SDL), wie zum Beispiel der Personen- und Objektschutz oder vergleichbare Tätigkeiten des Sicherheits- und Bewachungsgewerbes (vgl. [4]) die gesetzlich durch den § 34a der GewO in Verbindung mit der Bewachungsordnung geregelt werden und den Veranstaltungsordnungsdiensten (VOD), deren Ziel die Fürsorge, Wohlfahrt und Unfallverhütung bei großen Menschen-Ansammlungen ist und die mit Aufgaben des [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|Crowd Managements]] in allen Phasen der Veranstaltung betraut sind, ist klar zu unterscheiden. Der Veranstaltungsordnungsdienst (VOD) führt eine Vielzahl spezieller Tätigkeiten aus, die sich auf die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen beziehen. &lt;br /&gt;
VOD ist keine Sicherheitsdienstleistung im rechtlichen Sinne.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sicherheitsdienstleistung==&lt;br /&gt;
Das Bewachungsrecht sieht seit Januar 2003 eine Sachkundeprüfung als Voraussetzung für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten vor. Alle anderen Personen, die bewachenden Tätigkeiten ausführen wollen, benötigen als Einstiegsvoraussetzung den Unterrichtungsnachweis gem. § 34 GewO a Abs. 1 Satz 5 [http://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html] in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachV) [https://www.vbg.de/apl/gv/bewachv/inhalt.htm]. Die Anforderungen an den Sicherheitsdienst werden ebenfalls im § 34 GewO [http://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html] festgelegt &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. (...)&lt;br /&gt;
Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die die Voraussetzungen nach Satz 3 Nr. 1 und 3 erfüllen. Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich (...)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Gewerbetreibende und seine Beschäftigten dürfen bei der Durchführung von Bewachungsaufgaben gegenüber Dritten nur die Rechte, die Jedermann im Falle einer Notwehr, eines Notstandes oder einer Selbsthilfe zustehen, die ihnen vom jeweiligen Auftraggeber vertraglich übertragenen Selbsthilferechte sowie die ihnen gegebenenfalls in Fällen gesetzlicher Übertragung zustehenden Befugnisse eigenverantwortlich ausüben. In den Fällen der Inanspruchnahme dieser Rechte und Befugnisse ist der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind unten stehende Sachgebiete, die auch im Rahmen des Unterrichtungsverfahrens behandelt werden:&lt;br /&gt;
# Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,&lt;br /&gt;
# Bürgerliches Gesetzbuch,&lt;br /&gt;
# Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,&lt;br /&gt;
# Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,&lt;br /&gt;
# Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, und&lt;br /&gt;
# Grundzüge der Sicherheitstechnik&lt;br /&gt;
[[Datei:Ausbildung.jpg|mini|549x221px|Ausbildungssituation im Sicherheitsgewerbe. Quelle: bdsw [http://www.bdsw.de/cms/DSD/2-13/01.pdf]]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vergleicht man die Inhalte mit den regelmäßigen Aufgaben der Veranstaltungsordnungsdienste, ergibt sich, dass die auch im Veranstaltungsbereich häufig anzutreffende Forderung nach einer Unterrichtung oder auch Sachkundeprüfung gem. 34a GewO keinen grundsätzlichen Vorteil in Bezug auf die sichere Durchführung der Veranstaltung bedeutet.&lt;br /&gt;
Veranstaltungsspezifische Qualifizierungsinhalte wie die [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Flächennutzung|Flächennutzung]], Psychologie zur Führung von größeren Menschenmengen, oder das Zusammenwirken vonPolizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und anderen an der Planung und Durchführung einer Veranstaltung beteiligten Organisationseinheiten werden im Rahmen der Wissensvermittlung gemäß § 34a GewO [http://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html] nicht behandelt. &lt;br /&gt;
In einer aktuellen Stellungnahme des Bundesverbands für Sicherheitswirtschaft (vgl. [3]) wird darauf hingewiesen, dass weder die 40-stündige Sachkunde-Unterrichtung noch die Sachkundeprüfung auf der Basis der gewerberechtlichen Grundlagen des §34a Gewerbeordnung eine angemessene „Qualifizierung“ für die Arbeit im Rahmen von (Groß-)Veranstaltungen darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Veranstaltungsordnungsdienst (VOD)==&lt;br /&gt;
Der BDSW (2014, 3) definiert den Veranstaltungsordnungsdienst (VOD) wie folgt: &lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;„Veranstaltungsordnungsdienst führt durch, wer als Mitarbeiter eines Bewachungsunternehmen gemäß § 34a der GewO eine der folgenden Tätigkeiten im Rahmen einer Veranstaltung ohne die Übertragung des Hausrechts durch den jeweiligen Veranstalter durchführt und dabei nicht selbstständig handelt, sondern engmaschig durch einen Supervisor/Bereichsleiter geführt wird und nicht einer Erlaubnis nach §34 a GewO bedarf.“ &amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
Als Tätigkeitsbereiche des VOD werden vom BDSW (2014, 3) genannt:&lt;br /&gt;
* Kartenabriss und Platzanweisung,&lt;br /&gt;
* Ansprache zum Freihalten von Gängen in Stuhlreihen oder Mundlöchern,&lt;br /&gt;
* Kartenkontrolle an Zuschauer-Blöcken / Bereichen,&lt;br /&gt;
* Kontrolle von Akkreditierungen (Zutrittsberechtigung ähnlich Ticket),&lt;br /&gt;
* Steuerung von Menschenströmen durch Information,&lt;br /&gt;
* Zufahrtskontrolle auf Akkreditierung &lt;br /&gt;
* Evakuierungshelfer,&lt;br /&gt;
* Mengenkontrolle der Bereiche,&lt;br /&gt;
* Bergen von hilfsbedürftigen Personen,&lt;br /&gt;
* Lenkung des ruhenden und fließenden Verkehrs auf dem Veranstaltungsgelände,&lt;br /&gt;
* Freihalten von Flucht und Rettungswegen.&lt;br /&gt;
Neben diesen operativen Aufgaben übernimmt der VOD eine Schlüsselrolle in der Planung von Veranstaltungen. Gemeinsam mit dem Veranstalter und den Behörden wird so ein robustes Sicherheitskonzept gewährleistet und die Herausbildung von komplementären Einsatzstrategien für die interorganisationale Zusammenarbeit sichergestellt. Dies stellt hohe Anforderungen an den Ausbildungsstand, die Expertise und Kompetenz des VOD. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Herausforderungen in der Praxis'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht selten werden Aufträge an den Veranstaltungsordnungsdienst vergeben, die bereits feste Vorgaben machen, so etwa „benötigt werden 100 Leute von 10 – 22:00 Uhr“ und nicht selten unterliegt diesen Aufträgen keine detaillierte [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung |Gefährdungsanalyse]] und [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen/Ordnungsdienstkonzept|Positionsbeschreibung]], sondern eher allgemeineren Überlegungen zu Notwendigkeiten – und im schlimmsten Fall – zum zur Verfügung stehenden Budget.&lt;br /&gt;
Dem angefragten Dienstleister, von dem nicht nur erwartet wird, dass er die gestellten Aufgaben ohne Einschränkungen erfüllt, sondern der hierdurch ein nicht unerhebliches Maß an Verantwortung die Veranstaltung und für die Besucher übernimmt – bleiben nun zwei Möglichkeiten: die Anfrage annehmen und sich auf die Richtigkeit der Planung des Veranstalters verlassen, oder aber, eine eigene Gefährdungsanalyse für die Veranstaltung und durchzuführen und eventuell den Auftrag des Kunden abändern ggfs. sogar ablehnen zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein guter Veranstaltungsordnungsdienst wird eine solche Anfrage niemals annehmen, ohne die Gefährdungsanalyse des Veranstalters geprüft und ggf. durch eine eigene ersetzt zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Leistungsmerkmale und Anforderungen==&lt;br /&gt;
Die aktuelle Situation führt in der Praxis dazu, dass es im Kontext von Großveranstaltungen auf der einen Seite Aufgaben gibt, für die es keine formalen Anforderungen gibt und andere, für die zwar Anforderungen existieren, die Anforderungen selbst jedoch weder zielführend noch hilfreich sind. &lt;br /&gt;
Wenn also eine formale Abgrenzung der Anforderungen problematisch ist und selbst die Einhaltung dieser formalen Anforderungen keine Qualitätssteigerung für die konkrete Arbeit bei (Groß)Veranstaltungen mit sich bringt – wonach entscheidet der Auftraggeber also dann?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Veranstalter, die entweder nicht erfahren in der Auswahl eines geeigneten Veranstaltungsordnungsdienstes sind oder diejenigen, die dies eher als „lästige Notwendigkeit“ betrachten – aber auch für diejenigen, die dem strengen Vergaberecht unterliegen – ist der Preis der Dienstleistung häufig ein ausschlaggebendes Kriterium. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Preis kann jedoch bestenfalls ein Anhaltspunkt für die Qualität des Unternehmens sein, da bei einem zu niedrigen Preis die Möglichkeit besteht, dass weder die Einhaltung des Mindestlohnes, der tariflich vorgegeben Zuschläge noch die Zahlung regelmäßiger Sozialabgaben gegeben ist. &lt;br /&gt;
Die DIN 77200 „Sicherungsdienstleistungen“ [http://www.secupedia.info/wiki/DIN_77200_Sicherungsdienstleistungen_-_Anforderungen] sowie die DIN EN 15602 [http://www.bdsw.de/cms/index.php?option=com_content&amp;amp;task=view&amp;amp;id=723&amp;amp;Itemid=48] stellen Anforderungen an Organisation, Personalführung und Arbeitsweise eines Unternehmens zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen. Damit werden Qualitätskriterien für die Vergabe von SDL durch öffentliche und private Auftraggeber bzw. Nachfrager vorgegeben. Die dort so genannten Veranstaltungsdienste werden nur rudimentär angesprochen - die Anforderungen sind also nicht per se auf den VOD zu übertragen. &lt;br /&gt;
Das Vorliegen einer Zertifizierung ist im Bereich der Veranstaltungsordnungsdienste nur bedingt ein Kriterium, das für sich alleinstehend Auskunft über die tatsächliche Qualifikation geben kann: Erfahrungen, Führungsstrukturen und festes Personal sind Kriterien, die im Allgemeinen genauso wichtig sind wie Ortskunde und Erfahrung mit der angefragten Veranstaltungsart im Speziellen. &lt;br /&gt;
===Erfahrung=== &lt;br /&gt;
Langjährige Erfahrung des Unternehmens im Veranstaltungsbereich ist eines der wichtigsten Kriterien für die Auswahl. Glaubt man den Beschreibungen vieler Selbstdarstellungen von Unternehmen, so hat nahezu jeder Dienstleister „umfangreiche Erfahrungen“ bei Großveranstaltungen und viele Dienstleister geben entsprechend bekannte Künstler und Musiker als Referenzen an. Oftmals hält diese Behauptung einer Überprüfung aber nur bedingt stand: zwar mag das Unternehmen durchaus mit bestimmten Tätigkeiten rund um eine bestimme Großveranstaltung betraut gewesen sein, dies gilt aber nicht zwangsläufig für die aktuellen Mitarbeiter des Unternehmens. Da die Branche von einer hohen personellen Fluktuation gekennzeichnet ist, kann lediglich der Nachweis kontinuierlicher Weiter- und Fortbildungen und das Führen einer Einsatzhistorie garantieren, dass beworbenes Erfahrungswissen auch tatsächlich vorhanden ist. &lt;br /&gt;
Oftmals werden Veranstaltungen als Referenz geführt bei denen bei näherer Betrachtung nur für den Gesamtablauf und die Planung nicht entscheidende, kleinere Teilaufträge der Gesamtdienstleistung durchgeführt wurden. Die Betreuung  beispielsweise der Platzanweisung einer Veranstaltung qualifiziert jedoch nicht für die Bewertung und Konzeptionierung einer VOD Leistung.&lt;br /&gt;
Mindestens diejenigen, die eine führende Position innehaben oder diejenigen, die in besonders anspruchsvollen Bereichen arbeiten (z.B. an einer Bühnenabsperrung bei einem Konzert, bei dem eine hohe Dynamik im Publikum erwartet wird), müssen über die entsprechende Erfahrung verfügen. Liegt die nachweisbare Erfahrung in den geforderten Arbeitsbereichen vor, kann sie ein wesentliches Entscheidungskriterium für den jeweiligen VOD sein. Ein erfahrener Dienstleister unterstützt dabei nicht nur die professionelle Umsetzung der Leistung, sondern bietet auch die Möglichkeit, von den Erfahrungen bereits im Rahmen der Planungsphase zu profitieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Organisationsstruktur===&lt;br /&gt;
Ein Blick auf die Organisationsstruktur eines VOD kann Aufschluss über seine Professionalität geben. Wesentliche Fragen dahingehend sind:&lt;br /&gt;
* Arbeitet der VOD auf Führungsebene mit Festangestellten? &lt;br /&gt;
* Gibt es klare Verantwortlichkeiten für bestimmte Aufgaben usw.?&lt;br /&gt;
* Zeigt das Unternehmen eine besonders hohe Mitarbeiterfluktuation? &lt;br /&gt;
* Gibt es klare Führungs- und Kommunikationsstrukturen im Einsatz? &lt;br /&gt;
* Existieren Dienstanweisungen / „Event-Sheets“?&lt;br /&gt;
* Werden die Mitarbeiter eingewiesen (allgemein, bereichs- und positionsbezogen)? &lt;br /&gt;
* Werden Belange des Arbeitsschutzes berücksichtigt?  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildung und Entwicklung der Kräfte===&lt;br /&gt;
Ein professioneller VOD investiert in seine personellen Kräfte. Dies geschieht – wiederum mit Blick auf die zum Teil hohe Fluktuation der meist nebenberuflichen Mitarbeiter – auf verschiedenen Ebenen: von der Grundausbildung für die Basismitarbeiter  bis hin zur intensiven Ausbildung der Einsatzleiter. Betrachtet man jedoch die Anforderungen, die an die Mitarbeiter des VOD gestellt werden, wird schnell erkennbar, dass diese Ausbildung – auch wenn sie sich für den Auftraggeber vermeintlich negativ in einem höheren Preis niederschlägt – eine Grundlage für die Durchführung einer geordneten und sicheren Veranstaltung ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den notwendigen Grundkenntnissen der eingesetzten Basiskräfte gehören mindestens:&lt;br /&gt;
* Grundlagen des Einsatzes („Die Arbeit bei Veranstaltungen“)&lt;br /&gt;
* Technische Hilfsmittel&lt;br /&gt;
* Materielle Hilfsmittel&lt;br /&gt;
* Aufgabenbereiche&lt;br /&gt;
* Rechtsgrundlagen&lt;br /&gt;
* Zusammenarbeit mit den Behörden&lt;br /&gt;
* Das Verhalten der Veranstaltungsordner im Dienst&lt;br /&gt;
* Einchecken und Bekleidung&lt;br /&gt;
* Serviceorientierung&lt;br /&gt;
* Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit&lt;br /&gt;
* Führungsstruktur&lt;br /&gt;
* Arbeitsablauf während der Veranstaltungen&lt;br /&gt;
* Das Räumen der Veranstaltung (Showende)&lt;br /&gt;
* Die Evakuierung (Showabbruch) &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Showenglisch&amp;quot; / Fachausdrücke&lt;br /&gt;
* Kommunikation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jeweilige Ausprägung dieser Kenntnisse ist abhängig von der Aufgabe und dem Grad der Verantwortung – ein Mitarbeiter an einem Notausgang, der Besucher darauf hinweisen muss, im Normalfall einen anderen Ausgang zu benutzen, braucht sicherlich andere kommunikative Qualitäten als ein Mitarbeiter, der an Behördengesprächen teilnimmt. Ebenso muss ein Mitarbeiter am Notausgang über andere physische Voraussetzungen verfügen muss als derjenige, der an einer Bühnenabsperrung arbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausstattung===&lt;br /&gt;
Einen professionellen VOD erkennt man unter anderen auch an der Qualität seiner, bzw. den Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Ausstattung:&lt;br /&gt;
* Geeignete Kleidung (wetterangepasst, High-Visibility etc.),&lt;br /&gt;
* Geeignete Kommunikationsmittel (Funk etc.),&lt;br /&gt;
* Absperrungsmaterial bzw. Kenntnisse zur Handhabe des Materials.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Sonstiges===&lt;br /&gt;
Im Folgenden werden analog zu den Anforderungen an die Sicherheitsdienstleistungen Leistungsmerkmale (vgl. [6]) zusammengefasst, die dem Auftraggeber bzw. Entscheider auch bei der Auswahl des geeigneten VOD behilflich sein können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bestätigung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden gemäß § 9 Abs. BewachV&lt;br /&gt;
* Nachweis einer Datenschutzverpflichtungserklärung der Beschäftigten und des Gewerbetreibenden im Sinne des § 8 Abs. 1 BewachV bzw. Ziffer 4.11.3 (Abs. 3 Satz 1) DIN 77200 &lt;br /&gt;
* Nachweis einer Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung des Gewerbetreibenden sowie der Beschäftigten gem. § 8 Abs. 2 der BewachV&lt;br /&gt;
* Nachweis einer nachvollziehbaren und transparenten Aufbauorganisation durch&lt;br /&gt;
* Vorlage eines Organigramms einschließlich der dazugehörigen Stellenbeschreibungen [DIN 77200, Ziffer 4.1]&lt;br /&gt;
* Nachweis einer nachvollziehbaren und transparenten Ablauforganisation durch Vorlage tätigkeitsbezogener mit dem Auftraggeber abgestimmter Dienstanweisungen auf Grundlage der Anforderungsprofile [DIN 77200, Ziffer 4.9]&lt;br /&gt;
* Nachweis einer Einsatzdokumentation [DIN 77200, Ziffer 4.14]&lt;br /&gt;
* Nachweis einer dienstanweisungsbezogenen Unterweisung der Beschäftigten [DIN 77200, Ziffer 4.11.5]&lt;br /&gt;
* Nachweis der Auftraggebergenehmigung sowie der vertraglichen Bindung bei Einsatz von Subunternehmen&lt;br /&gt;
* Nachweis eines zielgruppenorientierten, verwendungsbezogenen Fortbildungskonzeptes&lt;br /&gt;
* Nachweis, dass die Beschäftigten die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen gem. § 3 Abs. 1 BewachV &lt;br /&gt;
* Nachweis der Mindestanforderungen an die Beschäftigten und ihrer gesundheitlichen (physi-schen/psychischen) Eignung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Anforderungsprofil [DIN 77200, Ziffer 4.11.1 und 4.11.2, S. 2 i. V. m. Anhang B.2]&lt;br /&gt;
* Nachweis von Firmenausweisen für Einsatzkräfte und Führungskräfte gem. § 11 Abs. 1 BewachV, DIN 77200 Nr. 4.11.4]&lt;br /&gt;
* Nachweis von zweckmäßiger, unverwechselbarer und einheitlicher Dienstkleidung für alle Beschäftigten [§ 12 BewachV, DIN 77200, Nr. 4.12.2]&lt;br /&gt;
* Nachweis der Verfügbarkeit zusätzlicher Kräfte und Führungs- und Einsatzmittel als Reserve mit einer Reaktionszeit 1-3 Stunden &lt;br /&gt;
* Nachweis über 50% der Beschäftigten mit mindestens zehn Verwendungen bei Großveranstaltungen&lt;br /&gt;
* Führungskräfte: Nachweis über zwei Jahre Führungserfahrung bei Veranstaltungen sowie Führungsverantwortung bei mindestens zehn Veranstaltungen&lt;br /&gt;
* Führungskräfte: Nachweis über die Teilnahme an veranstaltungsspezifischen Fortbildungen&lt;br /&gt;
* Einsatzkräfte: Nachweis über die Teilnahme an veranstaltungsspezifischen Fortbildungen&lt;br /&gt;
* Einsatzkräfte: Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen&lt;br /&gt;
* Einsatzkräfte: Nachweis über die Teilnahme an einer auftragsspezifischen Fortbildung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bemessung==&lt;br /&gt;
Anders als bei der Einsatzplanung z.B. des [[Grundlagen/private_Akteure/Sanitätsdienst|Sanitätsdienstes]], lässt sich der Einsatz des Veranstaltungsordnungsdienstes nicht mit einer Matrix erfassen  - die Faktoren, die die Bemessung beeinflussen, sind zu unterschiedlich und müssen für jeden Einsatz individuell erfasst werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Kriterien müssen bei der Bemessung der Kräfte mindestens berücksichtigt werden:&lt;br /&gt;
* Anzahl fester Positionen (z.B. Notausgänge, Backstagezugänge etc.)&lt;br /&gt;
* Künstler- und Publikumsprofil&lt;br /&gt;
* Größe und Übersichtlichkeit des Veranstaltungsgeländes&lt;br /&gt;
* Aufgabenprofil, übertragene Aufgaben&lt;br /&gt;
* Erfahrung des eingesetzten Dienstleisters&lt;br /&gt;
* Anzahl Eingänge und Kontrollintensität&lt;br /&gt;
* u.v.m.&lt;br /&gt;
Bemessungsformeln wie z.B. 1 Kraft je 100 Besucher sind nicht begründ- und belastbar und entsprechen nicht den Anforderungen an eine individuelle Gefährdungsanalyse und Einsatzplanung.&lt;br /&gt;
Neben der Zahl der eingesetzten Kräfte sind Positionen, Positionsbeschreibungen und Kräfteverlegungen wichtige Faktoren für die Erstellung eines [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen/Ordnungsdienstkonzept|Ordnungsdienstkonzeptes]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Fazit==&lt;br /&gt;
Ein VOD, der alle diese Kriterien erfüllt, wird nur selten der günstigste Anbieter sein. Sicherlich wird er aber ein Dienstleister sein, bei dem die Veranstaltung und damit die Sicherheit der Besucher und Mitwirkenden in guten Händen ist. Eventuell entstehende Folgekosten können dadurch minimiert werden. Betrachtet man insbesondere die Auswahlverantwortung des Auftraggebers, ist ein VOD, dessen einziges „Qualitätskriterium“ der günstige Preis ist, nicht nur für die Veranstaltung, sondern auch mit Blick auf die Verantwortung des Veranstalters eine unzulängliche Entscheidung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* [1] Hildebrandt, Martin (2013): Aktuelles zur Ausbildung im Sicherheitsgewerbe. Verfügbar unter [http://www.bdsw.de/cms/DSD/2-13/01.pdf] [22.06.2015] &lt;br /&gt;
* [2] BDSW (2014): Neuer Arbeitskreis „Veranstaltungsordnungsdienst“ gegründet. Verfügbar unter [http://www.bdsw.de/cms/index.php?option=com_content&amp;amp;task=view&amp;amp;id=2324&amp;amp;Itemid=50]  [22.06.2015]&lt;br /&gt;
* [3] Kriterienkatalog „Allgemeine und besondere Anforderungen für Unternehmen im privaten Sicherheitsgewerbe“. Verfügbar unter [http://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/11-12-09/Anlage07-3.pdf?__blob=publicationFile&amp;amp;v=2] [14.10.2014]&lt;br /&gt;
* [4] BDSW (2014): Partner für professionellen Veranstaltungsordnungsdienst. Bundesverband für Sicherheitswirtschaft. Bad Homburg.&lt;br /&gt;
* [5] Ottens, R.W., Olschok, H. u. S. Landrock (Hrsg.) (1999): Recht und Organisation privater Sicherheitsdienste in Europa. Boorberg. Stuttgart. &lt;br /&gt;
* [6] VBG (Hrsg.) (2005): Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste vom 1. Oktober 1990 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Januar 2005. Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). Hamburg.&lt;br /&gt;
* [7] VBG (Hrsg.) (2012): Wach- und Sicherungsdienste – sicher und erfolgreich. Leitfaden für eine präventive Gestaltung der Arbeit. VBG-Branchenleitfaden BGI 5022. Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). Hamburg.&lt;br /&gt;
* [8] DIN 77200 „Sicherungsdienstleistungen“&lt;br /&gt;
* [9] DIN EN 15602 „Sicherheitsdienstleister / Sicherungsdienstleister-Terminologie“&lt;br /&gt;
* [10] Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabine Funk, Simon Runkel (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Veranstaltungsbeschreibung&amp;diff=5868</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Veranstaltungsbeschreibung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Veranstaltungsbeschreibung&amp;diff=5868"/>
		<updated>2015-06-22T09:39:51Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Veranstaltungsbeschreibung}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Veranstaltungsbeschreibung ist die Grundlage eines [[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren|Genehmigungsverfahrens]] und eines [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzeptes]].Die Veranstaltungsbeschreibung ist das Ergebnis der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Ideenphase]] und oftmals der erste Kontakt zwischen einem Veranstalter und einer Behörde – umso wichtiger, dass dieser Kontakt positiv ausfällt. &lt;br /&gt;
Häufig besteht die Schwierigkeit, dass Veranstaltungsbeschreibungen zu einem Zeitpunkt geschrieben werden, zu dem noch nicht alle relevanten Daten über die Veranstaltung vorliegen – dennoch ist es wichtig, bereits zum Zeitpunkt der Beantragung möglichst viele relevante Informationen zusammenzutragen und diese dann später im Rahmen der Erstellung des Sicherheitskonzeptes zu ergänzen.&lt;br /&gt;
Eine seriöse Beschreibung des geplanten Vorhabens kann helfen, den Kontakt zwischen Behörden und Veranstaltern von Anfang an auf eine gute Grundlage zu stellen. &lt;br /&gt;
Um von Anfang an die für die Entscheidungsfindung notwendigen Informationen zu bekommen, haben sich viele Städte und Gemeinden entschieden, eigene Fragebögen zu entwerfen [1],[2],[3],[4], mit denen auch unerfahrene Veranstalter geleitet werden, um für das erste Zusammentreffen oder die grundlegende Stellungnahme zur  [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie|Machbarkeit]] alle notwendigen Informationen bereitstellen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Inhalte der Veranstaltungsbeschreibung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Veranstaltungsbeschreibungen müssen für eine zielführende Kontaktaufnahme mindestens einige grundlegende Informationen zur geplanten Veranstaltung beinhalten:&lt;br /&gt;
* Art der Veranstaltung: inhaltliche Ausrichtung aber auch: erstmalig oder Wiederholung, evtl. im Rahmen einer Tour&lt;br /&gt;
* Datum und Dauer sowohl der Veranstaltung selbst als auch (zumindest ungefähryx) Auf- und Abbauzeiten&lt;br /&gt;
* Veranstalter mit Referenzen&lt;br /&gt;
* Geplantes Veranstaltungsgelände mit Zu- und Abwegungen, sonstige genutzte Flächen (Parkplätze etc)&lt;br /&gt;
* Publikumsprofil: erwartete Teilnehmerzahl, Eintrittsprozedere (mit / ohne Eintritt), Zielgruppe (evtl. in Bezug auf bereits vorliegende Erfahrungen)&lt;br /&gt;
* Geplante Aufbauten (ungefähre Angaben, z.B. Anzahl Bühnen)&lt;br /&gt;
* Programm (sofern bekannt)&lt;br /&gt;
* Erfahrungen mit vorrangegangenen Veranstaltungen (sofern vorhanden)&lt;br /&gt;
* Besonderheiten (sofern bekannt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn sich der Veranstalter zu diesem frühen Zeitpunkt oftmals noch in der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Ideenphase]]befindet und noch keine detaillierten Informationen vorliegen, sollten die erforderlichen Angaben dennoch so seriös und detailliert wie möglich sein. &lt;br /&gt;
Gleichermaßen müssen die beteiligten Behörden akzeptieren, dass viele Informationen zu einem frühen Zeitpunkt noch nicht vorliegen (z.B. detaillierte Geländeplanung) oder noch nicht bekannt gegeben werden dürfen (z.B. Geheimhaltungsvereinbarung in Bezug auf den Headliner). Der Aufbau von Vertrauen zu diesem frühen Zeitpunkt ist von besonderer Bedeutung für die weitere Zusammenarbeit und sollte weder durch leichtfertige Versprechungen, bewusst falsche Angaben oder überzogene Anforderungen riskiert werden.&lt;br /&gt;
Im Verlauf des weiteren [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Planungs- und Genehmigungsprozesses]] muss die Veranstaltungsbeschreibung kontinuierlich fortgeschrieben werden  - relevante Informationen sollten immer unmittelbar an die Beteiligten gesteuert werden.&lt;br /&gt;
Unter Umständen kann es nötig sein, die Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters durch Informationen der Behörden oder anderer relevant Beteiligter zu ergänzen. &lt;br /&gt;
Die komplette Veranstaltungsbeschreibung ist später Teil des Sicherheitskonzeptes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lagepläne==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu einer Veranstaltungsbeschreibung gehört immer auch ein [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Nutzungsplan|Plan]] des Geländes und der genutzten Umgebungsflächen. Diese Karte sollte so detailliert wie möglich sein und – gerade außerhalb von innerstädtischen Flächen – auch Auskünfte über topographische Bedingungen geben.&lt;br /&gt;
In den meisten Fällen sind für Veranstaltungsgelände Katasterpläne bei den jeweiligen Ämtern anfragbar.&lt;br /&gt;
Die Bandbreite möglicher Pläne reicht von detaillierten CAD Pläne mit verschiedenen Ebenen und ein- bzw. ausblendbaren Informationen bis hin zur Variante „google maps mit eingezeichneten Vierecken“ - wichtig ist, dass ein der Komplexität der Veranstaltung und des Veranstaltungsgeländes angemessener Plan vorgelegt wird, der die notwendigen Informationen in Bezug auf die Sicherheitsplanung enthält. Wichtig ist hier der im Vorfeld hergestellte Konsens zwischen Veranstalter und Behörden über die notwendige Qualität des Planes. Je komplexer der Plan, desto wichtiger ist eine begleitende Legende, die auch dem ungeübten Planleser alle relevanten Informationen vermittelt.&lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf der Planungsphase wird es notwendig, dass der Plan die Informationen aller Beteiligten zusammenfasst – das heißt, Wege und Aufbauten des Veranstalters genauso wie notwendige Umfahrungen und Aufstellflächen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Ebenfalls kann es hilfreich sein, komplexe Veranstaltungsgelände von Anfang an in Zonen aufzuteilen – dieses auch für die Planung hilfreiche Vorgehen (abschnittsweise Betrachtung der Flächen) kann auch eine optische Erleichterung für den Umgang mit komplexen Planmaterialen sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [1] Feuerwehr Trier (2010): Veranstalter Fragebogen. Verfügbar unter [https://www.trier.de/File/Gefahrenbeurteilung-pdf] [07.04.2015]&lt;br /&gt;
* [2] Ordnungsamt Frankfurt am Main: Veranstaltungen anmelden. Verfügbar unter [http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2778&amp;amp;_ffmpar%5b_id_inhalt%5d=58102] [07.04.2015]&lt;br /&gt;
* [3] Ordnungsamt Dresden: Anliegen »Veranstaltung anmelden«. Verfügbar unter [http://www.dresden.de/de/02/or/anliegen/veranstaltung-anmelden.php] [07.04.2015]&lt;br /&gt;
* [4] Stadt Velbert: Veranstaltungslotse – Ansprechpartner bei der Planung von Veranstaltungen. Verfügbar unter [http://www.velbert.de/buergerinfo/anliegen/veranstaltung-gross.asp] [07.04.2015]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure/Veranstaltungsordnungsdienst&amp;diff=5867</id>
		<title>Grundlagen/private Akteure/Veranstaltungsordnungsdienst</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure/Veranstaltungsordnungsdienst&amp;diff=5867"/>
		<updated>2015-06-22T09:28:54Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE: Veranstaltungsordnungsdienst}}&lt;br /&gt;
==Hinführung zum Thema==&lt;br /&gt;
Die Auswahl eines geeigneten Veranstaltungsordnungsdienstes ist eine wesentliche Grundlage für die Planung und Durchführung einer sicheren Veranstaltung. Eine frühzeitige Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Fachkenntnisse und der Erfahrungen des Dienstleisters garantiert eine umfassende Berücksichtigung der für die Veranstaltung greifenden sicherheitsrelevanten Belange. Die Auswahl eines geeigneten Dienstleisters unterstützt bei der Planung und ermöglicht eine professionelle Umsetzung der Veranstaltung – sowohl im Rahmen des Regelbetriebs als auch im Rahmen einer Schadenlage. &lt;br /&gt;
In der Realität gehen der Stellenwert der Arbeit der Veranstaltungsordnungsdienste und die damit einhergehende Verantwortung nicht immer einher mit den bestehenden Angeboten. Der Markt der Dienstleister ist geprägt von häufiger Fluktuation, Mini- und Nebenjobs und Mindestlohn. Niedrige Eintrittshürden in das Tätigkeitsfeld und ein zuweilen die Grenzen des Verantwortbaren sprengender Preiskampf sorgen dafür, dass der Markt der privaten Sicherheits- und Ordnungsdienste nahezu unüberschaubar ist und sich auch in einem ständigen Wechsel befindet. Hierunter leidet der allgemeine Ausbildungsstand bei den Mitarbeitern der Branche, so dass die Diskrepanz zwischen nachgefragter Expertise und angebotener Arbeitsleistung hoch ist. &lt;br /&gt;
Der BDSW (Bundesverband der Sicherheits- und Wachdienste) e.V. hat zu diesem Thema eine Arbeitsgruppe eingesetzt  (vgl. [1]), die sich im speziellen mit dieser Problematik beschäftigt und als Konsequenz den  „Veranstaltungsordnungsdienst“ als ein eigenständiges Tätigkeits- und Arbeitsfeld definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Der Gesetzgeber verlangt in der Musterversammlungsstättenverordnung (vgl. [9]) den Einsatz von Ordnungsdiensten, hat diese aber nicht ausreichend definiert. In der Praxis werden die Begriffe „Ordnung“ und „Sicherheit“ häufig synonym verwendet, eine inhaltliche Trennung der Aufgaben erfolgt kaum. Viele Mitarbeiter, die heute auf Veranstaltungen als Ordner eingesetzt werden, müssen – fälschlicherweise - dieselben Voraussetzungen erfüllen, wie etwa ein Sicherheitsmitarbeiter oder ein Mitarbeiter im Geld- und Werttransport. Grund hierfür ist die oftmals noch verbreitete Annahme, die Anforderungen gem. [http://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html| § 34a GewO] seien allgemeingültig für jeden, der in diesem Bereich arbeitet. &lt;br /&gt;
Dies ist begründet in der Tatsache, dass weder Behörden noch Kunden und auch nicht der Gesetzgeber unterscheiden zwischen Leistungen des Veranstaltungsordnungsdienstes (VOD) und klassischen Sicherheitsdienstleistungen (SDL).&lt;br /&gt;
In § 43, Absatz 4 der Musterversammlungsstättenverordnung (vgl. [9])  heißt es:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1 Der Ordnungsdienstleiter und die Ordnungsdienstkräfte sind für die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2 Sie sind insbesondere für die Kontrolle an den Ein- und Ausgängen und den Zugängen zu den Besucherblöcken, die Beachtung der maximal zulässigen Besucherzahl und der Anordnung der Besucherplätze, die Beachtung der Verbote des § 35, die Sicherheitsdurchsagen sowie für die geordnete Evakuierung im Gefahrenfall verantwortlich. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Trotz der vermeintlich eindeutigen Terminologie herrscht diese Klarheit im Veranstaltungskontext nicht – so wird von einem Sicherheitsdienst gesprochen, von „der Security“ – oder aber, dem „privaten Sicherheits- und Ordnungsdienst“. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine inhaltliche Unterscheidung zwischen Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben ist jedoch zwingend nötig, um die geeignete Besetzung von Positionen innerhalb der Veranstaltung zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zwischen dem Handlungsfeld der Sicherheitsdienstleistungen (SDL), wie zum Beispiel der Personen- und Objektschutz oder vergleichbare Tätigkeiten des Sicherheits- und Bewachungsgewerbes (vgl. [4]) die gesetzlich durch den § 34a der GewO http://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html in Verbindung mit der Bewachungsordnung geregelt werden und den Veranstaltungsordnungsdiensten (VOD), deren Ziel die Fürsorge, Wohlfahrt und Unfallverhütung bei großen Menschen-Ansammlungen ist und die mit Aufgaben des [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management|Crowd Managements]] in allen Phasen der Veranstaltung betraut sind, ist klar zu unterscheiden. Der Veranstaltungsordnungsdienst (VOD) führt eine Vielzahl spezieller Tätigkeiten aus, die sich auf die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen beziehen. &lt;br /&gt;
VOD ist keine Sicherheitsdienstleistung im rechtlichen Sinne.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sicherheitsdienstleistung==&lt;br /&gt;
Das Bewachungsrecht sieht seit Januar 2003 eine Sachkundeprüfung als Voraussetzung für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten vor. Alle anderen Personen, die bewachenden Tätigkeiten ausführen wollen, benötigen als Einstiegsvoraussetzung den Unterrichtungsnachweis gem. § 34 GewO a Abs. 1 Satz 5 [http://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html] in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachV) [https://www.vbg.de/apl/gv/bewachv/inhalt.htm]. Die Anforderungen an den Sicherheitsdienst werden ebenfalls im § 34 GewO [http://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html] festgelegt &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. (...)&lt;br /&gt;
Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die die Voraussetzungen nach Satz 3 Nr. 1 und 3 erfüllen. Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich (...)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Gewerbetreibende und seine Beschäftigten dürfen bei der Durchführung von Bewachungsaufgaben gegenüber Dritten nur die Rechte, die Jedermann im Falle einer Notwehr, eines Notstandes oder einer Selbsthilfe zustehen, die ihnen vom jeweiligen Auftraggeber vertraglich übertragenen Selbsthilferechte sowie die ihnen gegebenenfalls in Fällen gesetzlicher Übertragung zustehenden Befugnisse eigenverantwortlich ausüben. In den Fällen der Inanspruchnahme dieser Rechte und Befugnisse ist der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind unten stehende Sachgebiete, die auch im Rahmen des Unterrichtungsverfahrens behandelt werden:&lt;br /&gt;
# Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,&lt;br /&gt;
# Bürgerliches Gesetzbuch,&lt;br /&gt;
# Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,&lt;br /&gt;
# Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,&lt;br /&gt;
# Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, und&lt;br /&gt;
# Grundzüge der Sicherheitstechnik&lt;br /&gt;
[[Datei:Ausbildung.jpg|mini|549x221px|Ausbildungssituation im Sicherheitsgewerbe. Quelle: bdsw [http://www.bdsw.de/cms/DSD/2-13/01.pdf]]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vergleicht man die Inhalte mit den regelmäßigen Aufgaben der Veranstaltungsordnungsdienste, ergibt sich, dass die auch im Veranstaltungsbereich häufig anzutreffende Forderung nach einer Unterrichtung oder auch Sachkundeprüfung gem. 34a GewO keinen grundsätzlichen Vorteil in Bezug auf die sichere Durchführung der Veranstaltung bedeutet.&lt;br /&gt;
Veranstaltungsspezifische Qualifizierungsinhalte wie die [[Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Flächennutzung|Flächennutzung]], Psychologie zur Führung von größeren Menschenmengen, oder das Zusammenwirken vonPolizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten und anderen an der Planung und Durchführung einer Veranstaltung beteiligten Organisationseinheiten werden im Rahmen der Wissensvermittlung gemäß § 34a GewO [http://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html] nicht behandelt. &lt;br /&gt;
In einer aktuellen Stellungnahme des Bundesverbands für Sicherheitswirtschaft (vgl. [3]) wird darauf hingewiesen, dass weder die 40-stündige Sachkunde-Unterrichtung noch die Sachkundeprüfung auf der Basis der gewerberechtlichen Grundlagen des §34a Gewerbeordnung eine angemessene „Qualifizierung“ für die Arbeit im Rahmen von (Groß-)Veranstaltungen darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Veranstaltungsordnungsdienst (VOD)==&lt;br /&gt;
Der BDSW (2014, 3) definiert den Veranstaltungsordnungsdienst (VOD) wie folgt: &lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;„Veranstaltungsordnungsdienst führt durch, wer als Mitarbeiter eines Bewachungsunternehmen gemäß § 34a der GewO eine der folgenden Tätigkeiten im Rahmen einer Veranstaltung ohne die Übertragung des Hausrechts durch den jeweiligen Veranstalter durchführt und dabei nicht selbstständig handelt, sondern engmaschig durch einen Supervisor/Bereichsleiter geführt wird und nicht einer Erlaubnis nach §34 a GewO bedarf.“ &amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
Als Tätigkeitsbereiche des VOD werden vom BDSW (2014, 3) genannt:&lt;br /&gt;
* Kartenabriss und Platzanweisung,&lt;br /&gt;
* Ansprache zum Freihalten von Gängen in Stuhlreihen oder Mundlöchern,&lt;br /&gt;
* Kartenkontrolle an Zuschauer-Blöcken / Bereichen,&lt;br /&gt;
* Kontrolle von Akkreditierungen (Zutrittsberechtigung ähnlich Ticket),&lt;br /&gt;
* Steuerung von Menschenströmen durch Information,&lt;br /&gt;
* Zufahrtskontrolle auf Akkreditierung &lt;br /&gt;
* Evakuierungshelfer,&lt;br /&gt;
* Mengenkontrolle der Bereiche,&lt;br /&gt;
* Bergen von hilfsbedürftigen Personen,&lt;br /&gt;
* Lenkung des ruhenden und fließenden Verkehrs auf dem Veranstaltungsgelände,&lt;br /&gt;
* Freihalten von Flucht und Rettungswegen.&lt;br /&gt;
Neben diesen operativen Aufgaben übernimmt der VOD eine Schlüsselrolle in der Planung von Veranstaltungen. Gemeinsam mit dem Veranstalter und den Behörden wird so ein robustes Sicherheitskonzept gewährleistet und die Herausbildung von komplementären Einsatzstrategien für die interorganisationale Zusammenarbeit sichergestellt. Dies stellt hohe Anforderungen an den Ausbildungsstand, die Expertise und Kompetenz des VOD. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Herausforderungen in der Praxis'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht selten werden Aufträge an den Veranstaltungsordnungsdienst vergeben, die bereits feste Vorgaben machen, so etwa „benötigt werden 100 Leute von 10 – 22:00 Uhr“ und nicht selten unterliegt diesen Aufträgen keine detaillierte [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung |Gefährdungsanalyse]] und [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen/Ordnungsdienstkonzept|Positionsbeschreibung]], sondern eher allgemeineren Überlegungen zu Notwendigkeiten – und im schlimmsten Fall – zum zur Verfügung stehenden Budget.&lt;br /&gt;
Dem angefragten Dienstleister, von dem nicht nur erwartet wird, dass er die gestellten Aufgaben ohne Einschränkungen erfüllt, sondern der hierdurch ein nicht unerhebliches Maß an Verantwortung die Veranstaltung und für die Besucher übernimmt – bleiben nun zwei Möglichkeiten: die Anfrage annehmen und sich auf die Richtigkeit der Planung des Veranstalters verlassen, oder aber, eine eigene Gefährdungsanalyse für die Veranstaltung und durchzuführen und eventuell den Auftrag des Kunden abändern ggfs. sogar ablehnen zu müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein guter Veranstaltungsordnungsdienst wird eine solche Anfrage niemals annehmen, ohne die Gefährdungsanalyse des Veranstalters geprüft und ggf. durch eine eigene ersetzt zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Leistungsmerkmale und Anforderungen==&lt;br /&gt;
Die aktuelle Situation führt in der Praxis dazu, dass es im Kontext von Großveranstaltungen auf der einen Seite Aufgaben gibt, für die es keine formalen Anforderungen gibt und andere, für die zwar Anforderungen existieren, die Anforderungen selbst jedoch weder zielführend noch hilfreich sind. &lt;br /&gt;
Wenn also eine formale Abgrenzung der Anforderungen problematisch ist und selbst die Einhaltung dieser formalen Anforderungen keine Qualitätssteigerung für die konkrete Arbeit bei (Groß)Veranstaltungen mit sich bringt – wonach entscheidet der Auftraggeber also dann?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Veranstalter, die entweder nicht erfahren in der Auswahl eines geeigneten Veranstaltungsordnungsdienstes sind oder diejenigen, die dies eher als „lästige Notwendigkeit“ betrachten – aber auch für diejenigen, die dem strengen Vergaberecht unterliegen – ist der Preis der Dienstleistung häufig ein ausschlaggebendes Kriterium. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Preis kann jedoch bestenfalls ein Anhaltspunkt für die Qualität des Unternehmens sein, da bei einem zu niedrigen Preis die Möglichkeit besteht, dass weder die Einhaltung des Mindestlohnes, der tariflich vorgegeben Zuschläge noch die Zahlung regelmäßiger Sozialabgaben gegeben ist. &lt;br /&gt;
Die DIN 77200 „Sicherungsdienstleistungen“ [http://www.secupedia.info/wiki/DIN_77200_Sicherungsdienstleistungen_-_Anforderungen] sowie die DIN EN 15602 [http://www.bdsw.de/cms/index.php?option=com_content&amp;amp;task=view&amp;amp;id=723&amp;amp;Itemid=48] stellen Anforderungen an Organisation, Personalführung und Arbeitsweise eines Unternehmens zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen. Damit werden Qualitätskriterien für die Vergabe von SDL durch öffentliche und private Auftraggeber bzw. Nachfrager vorgegeben. Die dort so genannten Veranstaltungsdienste werden nur rudimentär angesprochen - die Anforderungen sind also nicht per se auf den VOD zu übertragen. &lt;br /&gt;
Das Vorliegen einer Zertifizierung ist im Bereich der Veranstaltungsordnungsdienste nur bedingt ein Kriterium, das für sich alleinstehend Auskunft über die tatsächliche Qualifikation geben kann: Erfahrungen, Führungsstrukturen und festes Personal sind Kriterien, die im Allgemeinen genauso wichtig sind wie Ortskunde und Erfahrung mit der angefragten Veranstaltungsart im Speziellen. &lt;br /&gt;
===Erfahrung=== &lt;br /&gt;
Langjährige Erfahrung des Unternehmens im Veranstaltungsbereich ist eines der wichtigsten Kriterien für die Auswahl. Glaubt man den Beschreibungen vieler Selbstdarstellungen von Unternehmen, so hat nahezu jeder Dienstleister „umfangreiche Erfahrungen“ bei Großveranstaltungen und viele Dienstleister geben entsprechend bekannte Künstler und Musiker als Referenzen an. Oftmals hält diese Behauptung einer Überprüfung aber nur bedingt stand: zwar mag das Unternehmen durchaus mit bestimmten Tätigkeiten rund um eine bestimme Großveranstaltung betraut gewesen sein, dies gilt aber nicht zwangsläufig für die aktuellen Mitarbeiter des Unternehmens. Da die Branche von einer hohen personellen Fluktuation gekennzeichnet ist, kann lediglich der Nachweis kontinuierlicher Weiter- und Fortbildungen und das Führen einer Einsatzhistorie garantieren, dass beworbenes Erfahrungswissen auch tatsächlich vorhanden ist. &lt;br /&gt;
Oftmals werden Veranstaltungen als Referenz geführt bei denen bei näherer Betrachtung nur für den Gesamtablauf und die Planung nicht entscheidende, kleinere Teilaufträge der Gesamtdienstleistung durchgeführt wurden. Die Betreuung  beispielsweise der Platzanweisung einer Veranstaltung qualifiziert jedoch nicht für die Bewertung und Konzeptionierung einer VOD Leistung.&lt;br /&gt;
Mindestens diejenigen, die eine führende Position innehaben oder diejenigen, die in besonders anspruchsvollen Bereichen arbeiten (z.B. an einer Bühnenabsperrung bei einem Konzert, bei dem eine hohe Dynamik im Publikum erwartet wird), müssen über die entsprechende Erfahrung verfügen. Liegt die nachweisbare Erfahrung in den geforderten Arbeitsbereichen vor, kann sie ein wesentliches Entscheidungskriterium für den jeweiligen VOD sein. Ein erfahrener Dienstleister unterstützt dabei nicht nur die professionelle Umsetzung der Leistung, sondern bietet auch die Möglichkeit, von den Erfahrungen bereits im Rahmen der Planungsphase zu profitieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Organisationsstruktur===&lt;br /&gt;
Ein Blick auf die Organisationsstruktur eines VOD kann Aufschluss über seine Professionalität geben. Wesentliche Fragen dahingehend sind:&lt;br /&gt;
* Arbeitet der VOD auf Führungsebene mit Festangestellten? &lt;br /&gt;
* Gibt es klare Verantwortlichkeiten für bestimmte Aufgaben usw.?&lt;br /&gt;
* Zeigt das Unternehmen eine besonders hohe Mitarbeiterfluktuation? &lt;br /&gt;
* Gibt es klare Führungs- und Kommunikationsstrukturen im Einsatz? &lt;br /&gt;
* Existieren Dienstanweisungen / „Event-Sheets“?&lt;br /&gt;
* Werden die Mitarbeiter eingewiesen (allgemein, bereichs- und positionsbezogen)? &lt;br /&gt;
* Werden Belange des Arbeitsschutzes berücksichtigt?  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausbildung und Entwicklung der Kräfte===&lt;br /&gt;
Ein professioneller VOD investiert in seine personellen Kräfte. Dies geschieht – wiederum mit Blick auf die zum Teil hohe Fluktuation der meist nebenberuflichen Mitarbeiter – auf verschiedenen Ebenen: von der Grundausbildung für die Basismitarbeiter  bis hin zur intensiven Ausbildung der Einsatzleiter. Betrachtet man jedoch die Anforderungen, die an die Mitarbeiter des VOD gestellt werden, wird schnell erkennbar, dass diese Ausbildung – auch wenn sie sich für den Auftraggeber vermeintlich negativ in einem höheren Preis niederschlägt – eine Grundlage für die Durchführung einer geordneten und sicheren Veranstaltung ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den notwendigen Grundkenntnissen der eingesetzten Basiskräfte gehören mindestens:&lt;br /&gt;
* Grundlagen des Einsatzes („Die Arbeit bei Veranstaltungen“)&lt;br /&gt;
* Technische Hilfsmittel&lt;br /&gt;
* Materielle Hilfsmittel&lt;br /&gt;
* Aufgabenbereiche&lt;br /&gt;
* Rechtsgrundlagen&lt;br /&gt;
* Zusammenarbeit mit den Behörden&lt;br /&gt;
* Das Verhalten der Veranstaltungsordner im Dienst&lt;br /&gt;
* Einchecken und Bekleidung&lt;br /&gt;
* Serviceorientierung&lt;br /&gt;
* Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit&lt;br /&gt;
* Führungsstruktur&lt;br /&gt;
* Arbeitsablauf während der Veranstaltungen&lt;br /&gt;
* Das Räumen der Veranstaltung (Showende)&lt;br /&gt;
* Die Evakuierung (Showabbruch) &lt;br /&gt;
* &amp;quot;Showenglisch&amp;quot; / Fachausdrücke&lt;br /&gt;
* Kommunikation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die jeweilige Ausprägung dieser Kenntnisse ist abhängig von der Aufgabe und dem Grad der Verantwortung – ein Mitarbeiter an einem Notausgang, der Besucher darauf hinweisen muss, im Normalfall einen anderen Ausgang zu benutzen, braucht sicherlich andere kommunikative Qualitäten als ein Mitarbeiter, der an Behördengesprächen teilnimmt. Ebenso muss ein Mitarbeiter am Notausgang über andere physische Voraussetzungen verfügen muss als derjenige, der an einer Bühnenabsperrung arbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Ausstattung===&lt;br /&gt;
Einen professionellen VOD erkennt man unter anderen auch an der Qualität seiner, bzw. den Mitarbeitern zur Verfügung gestellten Ausstattung:&lt;br /&gt;
* Geeignete Kleidung (wetterangepasst, High-Visibility etc.),&lt;br /&gt;
* Geeignete Kommunikationsmittel (Funk etc.),&lt;br /&gt;
* Absperrungsmaterial bzw. Kenntnisse zur Handhabe des Materials.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Sonstiges===&lt;br /&gt;
Im Folgenden werden analog zu den Anforderungen an die Sicherheitsdienstleistungen Leistungsmerkmale (vgl. [6]) zusammengefasst, die dem Auftraggeber bzw. Entscheider auch bei der Auswahl des geeigneten VOD behilflich sein können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Bestätigung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden gemäß § 9 Abs. BewachV&lt;br /&gt;
* Nachweis einer Datenschutzverpflichtungserklärung der Beschäftigten und des Gewerbetreibenden im Sinne des § 8 Abs. 1 BewachV bzw. Ziffer 4.11.3 (Abs. 3 Satz 1) DIN 77200 &lt;br /&gt;
* Nachweis einer Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung des Gewerbetreibenden sowie der Beschäftigten gem. § 8 Abs. 2 der BewachV&lt;br /&gt;
* Nachweis einer nachvollziehbaren und transparenten Aufbauorganisation durch&lt;br /&gt;
* Vorlage eines Organigramms einschließlich der dazugehörigen Stellenbeschreibungen [DIN 77200, Ziffer 4.1]&lt;br /&gt;
* Nachweis einer nachvollziehbaren und transparenten Ablauforganisation durch Vorlage tätigkeitsbezogener mit dem Auftraggeber abgestimmter Dienstanweisungen auf Grundlage der Anforderungsprofile [DIN 77200, Ziffer 4.9]&lt;br /&gt;
* Nachweis einer Einsatzdokumentation [DIN 77200, Ziffer 4.14]&lt;br /&gt;
* Nachweis einer dienstanweisungsbezogenen Unterweisung der Beschäftigten [DIN 77200, Ziffer 4.11.5]&lt;br /&gt;
* Nachweis der Auftraggebergenehmigung sowie der vertraglichen Bindung bei Einsatz von Subunternehmen&lt;br /&gt;
* Nachweis eines zielgruppenorientierten, verwendungsbezogenen Fortbildungskonzeptes&lt;br /&gt;
* Nachweis, dass die Beschäftigten die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen gem. § 3 Abs. 1 BewachV &lt;br /&gt;
* Nachweis der Mindestanforderungen an die Beschäftigten und ihrer gesundheitlichen (physi-schen/psychischen) Eignung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Anforderungsprofil [DIN 77200, Ziffer 4.11.1 und 4.11.2, S. 2 i. V. m. Anhang B.2]&lt;br /&gt;
* Nachweis von Firmenausweisen für Einsatzkräfte und Führungskräfte gem. § 11 Abs. 1 BewachV, DIN 77200 Nr. 4.11.4]&lt;br /&gt;
* Nachweis von zweckmäßiger, unverwechselbarer und einheitlicher Dienstkleidung für alle Beschäftigten [§ 12 BewachV, DIN 77200, Nr. 4.12.2]&lt;br /&gt;
* Nachweis der Verfügbarkeit zusätzlicher Kräfte und Führungs- und Einsatzmittel als Reserve mit einer Reaktionszeit 1-3 Stunden &lt;br /&gt;
* Nachweis über 50% der Beschäftigten mit mindestens zehn Verwendungen bei Großveranstaltungen&lt;br /&gt;
* Führungskräfte: Nachweis über zwei Jahre Führungserfahrung bei Veranstaltungen sowie Führungsverantwortung bei mindestens zehn Veranstaltungen&lt;br /&gt;
* Führungskräfte: Nachweis über die Teilnahme an veranstaltungsspezifischen Fortbildungen&lt;br /&gt;
* Einsatzkräfte: Nachweis über die Teilnahme an veranstaltungsspezifischen Fortbildungen&lt;br /&gt;
* Einsatzkräfte: Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen&lt;br /&gt;
* Einsatzkräfte: Nachweis über die Teilnahme an einer auftragsspezifischen Fortbildung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bemessung==&lt;br /&gt;
Anders als bei der Einsatzplanung z.B. des [[Grundlagen/private_Akteure/Sanitätsdienst|Sanitätsdienstes]], lässt sich der Einsatz des Veranstaltungsordnungsdienstes nicht mit einer Matrix erfassen  - die Faktoren, die die Bemessung beeinflussen, sind zu unterschiedlich und müssen für jeden Einsatz individuell erfasst werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Kriterien müssen bei der Bemessung der Kräfte mindestens berücksichtigt werden:&lt;br /&gt;
* Anzahl fester Positionen (z.B. Notausgänge, Backstagezugänge etc.)&lt;br /&gt;
* Künstler- und Publikumsprofil&lt;br /&gt;
* Größe und Übersichtlichkeit des Veranstaltungsgeländes&lt;br /&gt;
* Aufgabenprofil, übertragene Aufgaben&lt;br /&gt;
* Erfahrung des eingesetzten Dienstleisters&lt;br /&gt;
* Anzahl Eingänge und Kontrollintensität&lt;br /&gt;
* u.v.m.&lt;br /&gt;
Bemessungsformeln wie z.B. 1 Kraft je 100 Besucher sind nicht begründ- und belastbar und entsprechen nicht den Anforderungen an eine individuelle Gefährdungsanalyse und Einsatzplanung.&lt;br /&gt;
Neben der Zahl der eingesetzten Kräfte sind Positionen, Positionsbeschreibungen und Kräfteverlegungen wichtige Faktoren für die Erstellung eines [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen/Ordnungsdienstkonzept|Ordnungsdienstkonzeptes]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Fazit==&lt;br /&gt;
Ein VOD, der alle diese Kriterien erfüllt, wird nur selten der günstigste Anbieter sein. Sicherlich wird er aber ein Dienstleister sein, bei dem die Veranstaltung und damit die Sicherheit der Besucher und Mitwirkenden in guten Händen ist. Eventuell entstehende Folgekosten können dadurch minimiert werden. Betrachtet man insbesondere die Auswahlverantwortung des Auftraggebers, ist ein VOD, dessen einziges „Qualitätskriterium“ der günstige Preis ist, nicht nur für die Veranstaltung, sondern auch mit Blick auf die Verantwortung des Veranstalters eine unzulängliche Entscheidung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* [1] Hildebrandt, Martin (2013): Aktuelles zur Ausbildung im Sicherheitsgewerbe. Verfügbar unter [http://www.bdsw.de/cms/DSD/2-13/01.pdf] [22.06.2015] &lt;br /&gt;
* [2] BDSW (2014): Neuer Arbeitskreis „Veranstaltungsordnungsdienst“ gegründet. Verfügbar unter [http://www.bdsw.de/cms/index.php?option=com_content&amp;amp;task=view&amp;amp;id=2324&amp;amp;Itemid=50]  [22.06.2015]&lt;br /&gt;
* [3] Kriterienkatalog „Allgemeine und besondere Anforderungen für Unternehmen im privaten Sicherheitsgewerbe“. Verfügbar unter [http://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/11-12-09/Anlage07-3.pdf?__blob=publicationFile&amp;amp;v=2] [14.10.2014]&lt;br /&gt;
* [4] BDSW (2014): Partner für professionellen Veranstaltungsordnungsdienst. Bundesverband für Sicherheitswirtschaft. Bad Homburg.&lt;br /&gt;
* [5] Ottens, R.W., Olschok, H. u. S. Landrock (Hrsg.) (1999): Recht und Organisation privater Sicherheitsdienste in Europa. Boorberg. Stuttgart. &lt;br /&gt;
* [6] VBG (Hrsg.) (2005): Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste vom 1. Oktober 1990 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Januar 2005. Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). Hamburg.&lt;br /&gt;
* [7] VBG (Hrsg.) (2012): Wach- und Sicherungsdienste – sicher und erfolgreich. Leitfaden für eine präventive Gestaltung der Arbeit. VBG-Branchenleitfaden BGI 5022. Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). Hamburg.&lt;br /&gt;
* [8] DIN 77200 „Sicherungsdienstleistungen“&lt;br /&gt;
* [9] DIN EN 15602 „Sicherheitsdienstleister / Sicherungsdienstleister-Terminologie“&lt;br /&gt;
* [10] Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabine Funk, Simon Runkel (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure/Veranstaltungsleitung&amp;diff=5866</id>
		<title>Grundlagen/private Akteure/Veranstaltungsleitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure/Veranstaltungsleitung&amp;diff=5866"/>
		<updated>2015-06-22T09:22:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Veranstaltungsleiter}}&lt;br /&gt;
==Hinführung zum Thema==&lt;br /&gt;
Basierend auf den Vorgaben des § 38 der Musterversammlungsstättenverordnung (vgl. [2]) hat sich der Veranstaltungsleiter zu einem wesentlichen Akteur im Rahmen der Sicherheitsarchitektur von Veranstaltungen entwickelt. &lt;br /&gt;
Dabei hat sich die Notwendigkeit eines Veranstaltungsleiters auch außerhalb des Geltungsbereiches der Musterversammlungsstättenverordnung (vgl. [2]) etabliert – allerdings ohne, dass es hierfür eine vergleichbare rechtliche Grundlage, ein standardisiertes Anforderungsprofil, geschweige denn eine Qualifizierung gibt. &lt;br /&gt;
Dies ist umso relevanter, da dem Veranstaltungsleiter im Rahmen von Veranstaltungen häufig weitreichende Befugnisse und Entscheidungspflichten insbesondere in Krisen- und Notfallsituationen zugesprochen werden. &lt;br /&gt;
Es ist daher wichtig, die Position und Funktion des Veranstaltungsleiters sorgfältig zu definieren und sämtliche Rollen und Verantwortlichkeiten im [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzept]] transparent darzustellen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
§ 38 der Musterversammlungsstättenverordnung (vgl. [2]) besagt, dass „während des Betriebes von Versammlungsstätten (…) der Betreiber oder ein von ihm beauftragter Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein” muss.  Hieraus ergibt sich abgeleitet als Aufgabe für den Veranstaltungsleiter, die Sicherheit der Veranstaltung stellvertretend für den Betreiber zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
Löhr / Gröger (2010) bemerken hierzu im Kommentar zur Musterversammlungsstättenverordnung: &lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;„Die Anwesenheitspflicht betrifft immer natürliche Personen. Ist der Betreiber keine natürliche, sondern eine juristische Person (z.B. eine GmbH), muss er sich zwingend durch einen Beauftragten vertreten lassen. Das  gleiche  gilt  für  den  Veranstalter,  der  sich  im  Fall  der  Übernahme  der Verantwortung  durch  einen  vom  Veranstalter  beauftragten  Veranstaltungsleiter vertreten lassen kann, bzw. dann vertreten lassen muss, wenn der Veranstalter selbst nur eine juristische Person ist.“ (vgl. [1]) &amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
Es braucht also – unabhängig von der rechtlichen Firmierung des [[Grundlagen/private_Akteure/Veranstalter|Veranstalters]] - eine natürliche Person zur Umsetzung der relevanten Aufgaben und Pflichten. &lt;br /&gt;
Hierzu heißt es im o.g. Kommentar weiter:  &lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;„Der Verordnungsgeber bezweckt mit der Anwesenheitspflicht eines beauftragten Veranstaltungsleiters die Wahrnehmung von Überwachungspflichten einschließlich der Verpflichtung, gegebenenfalls erforderliche Entscheidungen zur Sicherheit der Veranstaltung und der dabei anwesenden Personen zu treffen.“ (vgl. [1])&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Leitung und Aufsicht==&lt;br /&gt;
In Ermangelung existierender Vorgaben für die Position des Veranstaltungseiters empfiehlt sich ein Blick in themenverwandte Vorschriften, die sich mit der Thematik „Leitung und Aufsicht“ beschäftigen. Heranziehbare Verweise finden sich vor allem in den Unfallverhütungsvorschriften (vgl. [5]):&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Aus der BGV C1 (jetzt: DGUV Vorschrift 17)[https://www.vbg.de/apl/uvv/70/titel.htm] § 15 Leitung und Aufsicht:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Der Unternehmer darf Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs-und Produktionsstätten nur Bühnen- und Studiofachkräften übertragen.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Durchführungsanweisung (DA) zu § 15 Abs. 1:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Leitung und Aufsicht bedeuten z.B. das Überwachen, erforderlichenfalls das Beaufsichtigen (...). Das Beaufsichtigen kann auch einer geeigneten Person (Aufsicht führender) übertragen werden. Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach dem Grad der Gefährdung des Betriebs. (...).  Zu Leitung und Aufsicht gehören auch das Anordnen, Durchführen und Kontrollieren der zur jeweiligen Arbeit erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen einschließlich des Bereitstellens von Sicherheitseinrichtungen.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Aus der BGV C1 § 15 Leitung und Aufsicht:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;(3) Mit Aufführungen, Aufnahmen und Proben darf erst begonnen werden, nachdem der Aufsicht führende die Szenenflächen freigegeben hat.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''DA zu § 15 Abs. 3:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Aufsicht führender ist, wer die Durchführung von Arbeiten zu überwachen und für die arbeitssichere Ausführung zu sorgen hat. Er muss hierfür ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen besitzen sowie weisungsbefugt sein.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Aus der BGV C1 § 15 Leitung und Aufsicht:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass vor Gastspielen, Außenaufnahmen oder Nutzung der Veranstaltungs- oder Produktionsstätten durch Dritte die Zuständigkeit hinsichtlich Leitung und Aufsicht festgelegt wird.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''DA zu § 15 Abs. 2: '''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Die Festlegung bezüglich Leitung und Aufsicht bedeutet auch die Bekanntgabe dieser Person gegenüber den Versicherten. Siehe hierzu §§ 6 und 13 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1).&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Aus der BGV A1 (jetzt: DGUV Vorschrift 1)[http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/a1.pdf] § 13 Pflichtenübertragung:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach den Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. &lt;br /&gt;
Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Anforderungsprofil des Veranstaltungsleiters==&lt;br /&gt;
Basierend auf dem oben Genannten lassen sich für die Position des Veranstaltungsleiters folgende Anforderungen definieren: &lt;br /&gt;
Der Veranstaltungsleiter &lt;br /&gt;
* ist fü̈r die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich (MVStättV § 38)&lt;br /&gt;
* übernimmt definierte Aufgaben in eigener Verantwortung (BGV A1 § 13)&lt;br /&gt;
* muss zuverlässig &amp;amp; fachkundig sein (BGV A1 § 13) &lt;br /&gt;
* muss ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen haben (BGV C1  § 15)&lt;br /&gt;
* verfügt über eine dem Gefährdungsgrad entsprechende Qualifikation ( BGV C1  § 15)&lt;br /&gt;
* muss schriftlich beauftragt werden (BGV A1 § 13)&lt;br /&gt;
* muss schriftlich festgelegte Verantwortungsbereiche und Befugnisse haben (und diese gegenzeichnen)  (BGV A1 § 13)&lt;br /&gt;
* stimmt Arbeit unterschiedlicher Beteiligter aufeinander ab ( BGV A1 § 16)&lt;br /&gt;
* ist den Beteiligten bekannt zu geben (BGV C1  § 15)&lt;br /&gt;
* kann aufgrund seiner Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann (DA zur BGV C1 § 15)&lt;br /&gt;
* muss weisungsbefugt sein (DA zur BGV C1 § 15)&lt;br /&gt;
Diese Auflistung klärt nicht die Frage nach der notwendigen Qualifikation, beschreibt aber zumindest einige standardisierte Anforderungen, die im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit seit langem erfolgreich umgesetzt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Auswahl und Aufgaben des Veranstaltungsleiters==&lt;br /&gt;
Die Rolle des Veranstaltungsleiters hat sich trotz fehlender Definition in der Veranstaltungspraxis etabliert -  insbesondere aus Sicht der [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung|Notfallplanung]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Aufgaben===&lt;br /&gt;
Zu den wesentlichen Aufgaben des Veranstaltungsleiters in der Praxis gehören:&lt;br /&gt;
* Vertretung des Veranstalters, &lt;br /&gt;
* Ansprechpartner für Behörden &lt;br /&gt;
* Treffen von sicherheitsrelevanten Entscheidungen unter Berücksichtigung der Zuständigkeitsbereiche der polizeilichen / nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr, z.B. bei &lt;br /&gt;
** Überfüllung&lt;br /&gt;
** Räumung&lt;br /&gt;
** Wetterbedingter Abbruch / Unterbrechung&lt;br /&gt;
** Programmunterbrechung  	&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Auswahl===&lt;br /&gt;
Um die oben genannten Aufgaben zielführend auszuführen, braucht es neben fundierten allgemeinen Kenntnissen insbesondere Kenntnisse der Veranstaltungsabläufe, des Veranstaltungsortes sowie der handelnden Beteiligten.&lt;br /&gt;
Hieraus und vor dem Hintergrund der bisherigen Ausführungen ergibt sich, dass der Veranstaltungsleiter nicht nur aufgrund einer Stellung in der Organisationshierarchie gewählt werden sollte. Ein Amtsleiter oder Aufsichtsratsvorsitzender ohne Kenntnis der Veranstaltung ist genauso wenig geeignet für die Rolle des Veranstaltungsleiters wie der Vorsitzende des Organisationskomitees, dessen Aufgabe es ist, mit Sponsoren oder der Presse in freundlicher Atmosphäre Small Talk zu halten.&lt;br /&gt;
Der Veranstaltungsleiter muss jederzeit zur Klärung von Fragen zur Verfügung stehen und die entsprechenden Rechte haben Entscheidungen zu treffen. Ein Veranstaltungsleiter, der nicht mit den geeigneten Rechten ausgestattet ist und fürchten muss, dass seine Entscheidung in Bezug auf den [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabhängige_Maßnahmenplanung/Veranstaltungsabbruch|Abbruch]] einer Veranstaltung Auswirkungen auf seine Karriere hat, ist genauso wenig geeignet, diese Rolle auszufüllen wie ein Veranstaltungsleiter, der keine hinreichende Kenntnis über die Konsequenzen seiner Entscheidung sowie mögliche Alternativen hat. Auch eine Besetzung nach Dienstplan verbietet sich: Es ist möglich, als Veranstaltungsleiter in Situationen zu geraten, die das Treffen unangenehmer und konsequenzenreicher Entscheidungen mit sich bringt – ist der Veranstaltungsleiter hierauf nicht vorbereitet oder ist er nicht bereit, Entscheidungen zu treffen, ist die Position falsch besetzt.&lt;br /&gt;
Gute Veranstaltungsleiter verfügen nicht nur über Wissen und Können, sondern auch über hinreichend Erfahrung und den Mut, Entscheidungen zu treffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anwesenheit===&lt;br /&gt;
Idealerweise steht die Besetzung des Veranstaltungsleiters bereits in der [Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Planungsphase] fest, so dass eine möglichst frühe Einbeziehung in die Planung möglich ist. Wenn möglich, sollte der spätere Veranstaltungsleiter in dieser Phase bereits an relevanten Meetings teilnehmen und ein Vertrauensverhältnis zu den relevant Beteiligten aufbauen.&lt;br /&gt;
In der Praxis stellt sich regelmäßig die Frage, wann ein Veranstaltungsleiter in der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Durchführungsphase]] anwesend sein muss. In der Musterversammlungsstättenverordnung heißt es hierzu in § 38 „während des Betriebs …“ – das heißt, sobald sich Besucher in der Versammlungsstätte befinden.&lt;br /&gt;
Dies ist in der Praxis jedoch deutlich zu kurz angesetzt. Zum einen gibt es Veranstaltungen, die bereits einige Stunden vor dem eigentlichen Veranstaltungsbeginn Besucher anlocken (z.B. Wartende an den Einlassbereichen) und auch in diesen Phasen bereits relevante Entscheidungen erfordern. Zum anderen erfordert die Kenntnis des Veranstaltungsortes /-geländes eine ggf. umfangreiche Beschäftigung mit den Voraussetzungen – ist der Veranstaltungsleiter nur zur Veranstaltung anwesend, kann er in den meisten Fällen nicht mehr die notwendige Kenntnis über den Ort und seine etwaigen Besonderheiten erlangen.&lt;br /&gt;
Es ist zu empfehlen, dass der für die Veranstaltung eingeplante Veranstaltungsleiter den Planungsprozess in Bezug auf die sicherheitsrelevanten Faktoren begleitet und auch bei Vorbesprechungen mit den anderen Beteiligten involviert ist.  &lt;br /&gt;
Bei mehrtägigen Veranstaltungen oder Veranstaltungen, die über die im Arbeitszeitgesetz [[https://dejure.org/gesetze/ArbZG]] festgelegte erlaubte Arbeitszeit hinausgehen, kann es nötig sein, die Veranstaltungsleitung auf mehrere Personen zu verteilen. Dies ist unkritisch, solange&lt;br /&gt;
*alle die gleichen rechte und Entscheidungsbefugnisse haben &lt;br /&gt;
*alle über dieselben Kenntnisse und Grundlagen verfügen &lt;br /&gt;
* die Aufteilung allen sicherheitsrelevant Beteiligten bekannt gemacht wird.&lt;br /&gt;
Für die Position des Veranstaltungsleiters muss immer ein Vertreter benannt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Fazit==&lt;br /&gt;
Nirgendwo wird der Unterschied zwischen rechtlicher Regelung und praktischer Umsetzung so deutlich wie in der Position des Veranstaltungsleiters. Es ist daher sicherzustellen, dass alle Beteiligten ein klares Bild der Aufgaben  und Pflichten des Veranstaltungsleiters haben und dass die Erfüllung dieser Aufgaben und Pflichten sowohl durch eine geeignete Organisationsstruktur als auch durch eine geeignete Auswahl der Person ermöglicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Praktische Beispiele==&lt;br /&gt;
Die folgenden Beispiele können Anhaltspunkte sein, wie die Position des Veranstalters im Sicherheitskonzept beschrieben werden kann. Sie stellen weder einen Standard noch eine Verpflichtung dar.&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;| Beispiel 1&lt;br /&gt;
| Die Veranstaltungsleitung liegt bei XXX, die während der Auf- und Abbauzeiten sowie während der Veranstaltungszeiten jeweils einen verantwortlichen Vertreter (= Veranstaltungsleiter) benennt. Aufgrund der Veranstaltungszeiten wird die Veranstaltungsleitung von wechselnden Personen realisiert. Ein Teil der Pflichten der Veranstaltungsleitung wird schriftlich auf einen externen Dienstleister übertragen.&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;| Beispiel 2&lt;br /&gt;
| Der Veranstalter stellt einen Veranstaltungsleiter, der entscheidungsbefugt für alle die Veranstaltung betreffenden Belange ist. (Anwesenheitspflicht während der Dauer der Veranstaltung). Der Veranstaltungsleiter obliegt der Kontakt zu den Sicherheitsträgern sowie zum Vertreter des Betreibers.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* [1] Löhr, V. u. G. Gröger (2015): Bau und Betrieb von Versammlungsstätten. Kommentar zur Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV 2014) einschließlich der darauf beruhenden landesrechtlichen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, 4., überarbeitete und erweiterte Auflage. Verlag Recht und Wirtschaft GmbH: Frankfurt am Main.&lt;br /&gt;
* [2] Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014).&lt;br /&gt;
* [3] Verwaltungs-Berufgenossenschaft (VBG) (2010): BGV A1 Grundsätze der Prävention. Vom 1. Januar 2010  in der Fassung vom 01. Januar 2010. Verfügbar unter [http://www.vbg.de/apl/uvv/1/titel.htm] [02.12.2014]&lt;br /&gt;
* [4] Verwaltungs-Berufgenossenschaft (VBG) (2011): BGV C1 Veranstaltungs- &amp;amp; Produktionsstätten für szenische Darstellung. Vom 1. April 1998  mit Durchführungsanweisungen vom April 1998 Stand: Januar 2011. Verfügbar unter [http://www.vbg.de/apl/uvv/70/titel.htm] [02.12.2014]&lt;br /&gt;
* [5] Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen. Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen. ( = VBG-Fachwissen). Version 5.1/2013-09. Verfügbar unter [http://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Branchen/Buehnen_und_Studios/Sicherheit_bei_Veranstaltungen_und_Produktionen.pdf?__blob=publicationFile&amp;amp;v=9] [02.12.2014]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autor: Sabine Funk, IBIT GmbH&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure/Veranstalter&amp;diff=5865</id>
		<title>Grundlagen/private Akteure/Veranstalter</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Grundlagen/private_Akteure/Veranstalter&amp;diff=5865"/>
		<updated>2015-06-22T09:19:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Veranstalter}} &lt;br /&gt;
==Hinführung zum Thema==&lt;br /&gt;
„Der Veranstalter ist verantwortlich für die Sicherheit der Veranstaltung“. Was einfach klingt, ist in der Praxis häufig nicht so eindeutig geregelt. Während innerhalb des Geltungsbereiches der MusterVersammlungsstättenverordnung (MVStättV) (vgl. [3]) zumindest ein Teil der Verantwortlichkeiten des Veranstalters bzw. des Betreibers einer Versammlungsstätte definiert sind, muss darüber hinaus explizit herausgearbeitet werden, wer im Rahmen von Veranstaltungen welche Verantwortung trägt. &lt;br /&gt;
Dies ist insbesondere wichtig bei der vermeintlich eindeutigen Position des Veranstalters, der zwar häufig als „der Verantwortliche“ genannt wird, der bei genauerem Hinsehen aber bestimmte Verantwortlichkeiten weder trägt noch tragen kann. Auch ist nicht immer klar, wer im Rahmen bestimmter Konstellationen „der Veranstalter“ ist. &lt;br /&gt;
Es ist daher im Rahmen der Sicherheitsplanung von Veranstaltungen von besonderer Bedeutung, dass die Rolle des Veranstalters eindeutig mit ihren jeweiligen Pflichten und Rechten festgelegt und gegen die anderen beteiligten Akteure abgegrenzt ist – dies betrifft sowohl den inhaltlichen Teil der Verantwortung („Für was ist der Veranstalter verantwortlich“), als auch den zeitlichen („von wann bis wann“ ist der Veranstalter verantwortlich) sowie einen räumlichen Faktor („für welchen Bereich / für welche Fläche“ ist der Veranstalter verantwortlich).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Ein Veranstalter ist eine natürliche oder juristische Person, die eine Veranstaltung eigenverantwortlich durchführt (vgl. [6], S. 87ff).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich gilt: Veranstalter ist, wer&lt;br /&gt;
* das wirtschaftliche Risiko für die Veranstaltung trägt, und/oder&lt;br /&gt;
* die Letztentscheidungsbefugnis hat, und/oder&lt;br /&gt;
* wesentliche Entscheidungen treffen kann, und/oder&lt;br /&gt;
* nach außen als Veranstalter auftritt.&lt;br /&gt;
Veranstalter können sowohl kommerzielle als auch nichtkommerzielle Interessen verfolgen, sie können professionell und hauptberuflich arbeiten oder nebenberuflich auf „Hobbybasis“. Die Größe einer Veranstaltung ist dabei keine Anhaltspunkt in Bezug auf die Professionalität oder auf eine hauptberufliche Arbeit des „Veranstalters“.  Der Veranstalter kann eine Privatperson sein, ein Verein, ein Wirtschaftsunternehmen oder auch eine Behörde. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Häufig zu findende Konstellationen sind&lt;br /&gt;
* Tour- / und Konzertveranstaltung : hauptberuflicher Veranstalter&lt;br /&gt;
* Festival kommerziell : hauptberuflicher Veranstalter&lt;br /&gt;
* Festival kommerziell : nebenberuflicher Veranstalter / Verein&lt;br /&gt;
* Bürgerfest / Kirmes / Jubiläumsfest: Kommune als Veranstalter mit / ohne Fachabteilung&lt;br /&gt;
* Sommerfest / Tag der offenen Tür etc.: Wirtschaftsunternehmen mit / ohne Fachabteilung&lt;br /&gt;
* Ländertage (NRW Tag / HessenTag etc.): ausführende Kommune und jeweilige Staatskanzlei&lt;br /&gt;
* Veranstaltung in Versammlungsstätte: Betreiber = Veranstalter&lt;br /&gt;
* Veranstaltung in Versammlungsstätte: externer Veranstalter (hauptberuflich, Verein, Wirtschaftsunternehmen etc...)&lt;br /&gt;
Darüber hinaus ist nahezu jede andere Konstellation möglich&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weder in Deutschland noch in anderen Ländern existieren Anforderungen an „den Veranstalter“ in Bezug auf Qualifikation und Ausbildung. Zwar existieren in Deutschland die Ausbildungsberufe „Veranstaltungskaufmann / -kauffrau“  und Veranstaltungstechniker /-in , die den Aspekt der Sicherheitsplanung außerhalb der gesetzlichen Grundlagen jedoch nicht behandeln. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass grundsätzlich jede Person, jedes Unternehmen oder jede Organisation als Veranstalter auftreten kann, ohne hierfür über fachbezogene Grundlagen oder Nachweise zu verfügen. Ebenfalls existieren keine Anforderungen an Rechtsformen oder andere gesetzliche Grundlagen. (vgl. [6], S. 88)&lt;br /&gt;
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es „den Veranstalter“ als standardisiertes Konzept mit klar definierten Rollen, Ausbildungsprofilen, Einsatzanforderungen etc. nicht gibt – genauso wenig, wie aber „der Veranstalter“ die einzige Rolle ist, die in dieser Funktion auszufüllen ist. Der Veranstalter ist auch Unternehmer und / oder Arbeitgeber im Sinne der Arbeitsschutzgesetze und der Unfallverhütungsvorschriften, er ist Vertragspartner, Vorstandsmitglied usw.. D.h., dass der Veranstalter nicht nur unterschiedliche Schutzziele abzudecken hat, sondern auch verschiedenen rechtlichen Sphären angehört. (vgl. [6], S. 94)&lt;br /&gt;
Die unterschiedlichen Rollen und Rechtsformen wirken sich auf die Projekt- bzw. Aufbauorganisation aus – jedoch sind auch hier vielfältige Modelle möglich, so dass auch hier keine standardisierte Anforderung an „den Veranstalter“ zu erkennen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Verkehrssicherungspflicht==&lt;br /&gt;
Das Konzept der Verkehrssicherungspflichten beruht auf der Erwägung, dass „jeder, der auf einem ihm gehörenden oder seiner Verfügung unterstehenden Grund und Boden einen Verkehr für Menschen eröffnet oder unterhält, für die Verkehrssicherung zu sorgen [hat], und jeder, der eine Gefahrenlage schafft oder bestehen lässt , Vorkehrungen zu treffen [hat], welche zur Abwehr der daraus Dritten drohenden Gefahren notwendig und zumutbar sind. (vgl. [1])&lt;br /&gt;
Verkehrssicherungspflichtig ist wer&lt;br /&gt;
* eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält,&lt;br /&gt;
* oder eine Sache beherrscht, die für Dritte gefährlich werden kann,&lt;br /&gt;
* oder wer gefährliche Sachen dem allgemeinen Verkehr aussetzt oder in Verkehr bringt.&lt;br /&gt;
Der Veranstalter hat also unabhängig von seiner Rechtsform, von seinem professionellen Status oder seinem geschäftlichen Ansinnen die Pflicht zur Verkehrssicherung. Wie weit diese Pflicht geht, ist häufig umstritten. Streitpunkte ergeben sich insbesondere aus den folgenden Fragen&lt;br /&gt;
* Wie weit müssen Sicherungsmaßnahmen gehen?&lt;br /&gt;
* Wo beginnt / endet die Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters (räumlich)&lt;br /&gt;
* Wann beginnt / endet die Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters (zeitlich)  &lt;br /&gt;
Die Klärung dieser Fragen ist insbesondere dann relevant, wenn sich Auswirkungen einer Veranstaltungen zeitlich und / oder räumlich über die eigentliche Veranstaltung hinaus ergeben. Dies können die Betrachter eines Feuerwerks sein, die sich nicht auf der eigentlichen Veranstaltungsfläche aufhalten (d.h., keine Besucher der Veranstaltung sind) oder aber die Feiernden, die sich auch nach Ende der eigentlichen Veranstaltung (z.B. nach dem Ende eines Umzugs) auf der ehemaligen Veranstaltungsfläche aufhalten. &lt;br /&gt;
Diese Fragen sind eindeutig im [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzept]] zu beantworten, geht es hier ja nicht nur um finanzielle Auswirkungen, sondern insbesondere um die Fragen von Haftung und Verantwortung&lt;br /&gt;
Der Veranstalter kann die Verkehrssicherungspflicht an Dritte abgeben, muss sich aber davon überzeugen, dass der beauftragte Dienstleister bzw. Erfüllungsgehilfe, die Fähigkeit, Eignung und Zuverlässigkeit dazu besitzt, die zur Erfüllung der übernommenen Aufgaben erforderlich ist. Auch dies muss im [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzept]] eindeutig beschrieben werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Veranstalter in der Muster-Versammlungsstättenverordnung und in den Unfallverhütungsvorschriften==&lt;br /&gt;
Innerhalb des Geltungsbereiches der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) (vgl. [3]) ist der Verantwortungsbereich des Veranstalters definiert  - auch wenn sich ein Großteil der Pflichten zuerst an den Betreibers einer Versammlungsstätte richtet - &lt;br /&gt;
der Betreiber ist Adressat der sicherheitstechnischen und organisatorischen Pflichten.&lt;br /&gt;
„Betreiber ist wer rechtlich befugt und tatsächlich imstande ist, bestimmenden Einfluss auf den Betrieb einer Anlage auszuüben.“ (vgl. [2] S. 525). Dabei kann es mehrere Betreiber geben, z.B. den Betreiber Gebäude- (technik), den Pächter oder den Betreiber Veranstaltungsbetrieb.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 38 MVStättVO '''&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;(1) Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Während des Betriebes von Versammlungsstätten muss der Betreiber oder ein von ihm beauftragter [[Grundlagen/private_Akteure/Veranstaltungsleitung|Veranstaltungsleiter]] ständig anwesend sein.&lt;br /&gt;
(3) Der Betreiber muss die Zusammenarbeit von [[Grundlagen/private_Akteure/privater_Sicherheits-_und_Ordnungsdienst|Ordnungsdienst]], [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Vorbeugender_Brandschutz|Brandsicherheitswache]] und Sanitätswache mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Betreiber ist zur Einstellung des Betriebes verpflichtet, wenn für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) 1Der Betreiber kann die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 bis 4 durch schriftliche Vereinbarung auf den Veranstalter übertragen, wenn dieser oder dessen beauftragter [[Grundlagen/private_Akteure/Veranstaltungsleitung|Veranstaltungsleiter]] mit der Versammlungsstätte und deren Einrichtungen vertraut ist. 2Die Verantwortung des Betreibers bleibt unberührt.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Pflichten für den Betreiber ergeben sich aus &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 41 MVStättVO'''&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;(1) Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren hat der Betreiber eine [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Vorbeugender_Brandschutz|Brandsicherheitswache]]&lt;br /&gt;
einzurichten. (...)&lt;br /&gt;
(3) Veranstaltungen mit voraussichtlich mehr als 5 000 Besuchern sind der für den Sanitäts- und Rettungsdienst zuständigen Behörde rechtzeitig anzuzeigen.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 42 MVStättVO'''&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;(1) 1 Der Betreiber oder ein von ihm Beauftragter hat im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle eine Brandschutzordnung und gegebenenfalls ein Räumungskonzept aufzustellen (…)&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''§ 43 MVStättVO'''&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;(1) Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Betreiber ein [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzept]] aufzustellen und einen [[Grundlagen/private_Akteure/privater_Sicherheits-_und_Ordnungsdienst|Ordnungsdienst]] einzurichten(...).&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Betreiber kann seine Pflichten gemäß § 38 Musterversammlungsstättenverordnung auf den Veranstalter übertragen, Die Übertragung muss schriftlich erfolgen. &lt;br /&gt;
Die übertragenen Pflichten müssen detailliert aufgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der ergänzenden Informationsschrift  BGI 810 zur Unfallverhütungsvorschrift BGV C1 (jetzt:  DGUV Vorschrift 17 (vgl. [5]) werden Betreiber und Veranstalter wie folgt definiert:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;(1) Der Betreiber betreibt die Veranstaltungsstätte und hat die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Der (...) Veranstalter trägt für die jeweilige Veranstaltung die Verantwortung. Ein Veranstalter ist die für alle organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Abläufe einer Veranstaltung juristisch haftende Person oder Körperschaft. Diese Veranstaltung kann er selbst durchführen, bzw. teilweise oder vollständig als Auftraggeber durch für die entsprechende Dienstleistung qualifizierte Auftragnehmer durchführen lassen. Unabhängig von der Vergabe von Leistungen verbleiben unübertragbar beim Veranstalter die Organisationspflichten, insbesondere die Auswahl- und Überwachungspflichten.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Pflichten des Veranstalters==&lt;br /&gt;
Betrachtet man die in der Musterversammlungsstättenverordnung für den Betreiber benannten Pflichten, so lassen sich diese auch auf den Veranstalter im Allgemeinen übertragen.&lt;br /&gt;
In Anwendung der Pflichten des Betreibers auf den Veranstalter ergibt sich hier also folgendes Bild: &lt;br /&gt;
Der Veranstalter ist verantwortlich für &lt;br /&gt;
* die Sicherheit der Veranstaltung,&lt;br /&gt;
* die Einhaltung der Vorschriften,&lt;br /&gt;
* die Stellung eines verantwortlich Anwesenden [[Grundlagen/private_Akteure/Veranstaltungsleitung|Veranstaltungsleiter]],&lt;br /&gt;
* die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und Organisationen,&lt;br /&gt;
* ggfs. die Absage, die Unterbrechung oder den [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabhängige_Maßnahmenplanung/Veranstaltungsabbruch|Abbruch der Veranstaltung]],&lt;br /&gt;
* ggfs. Einrichten einer Brandsicherheitswache,&lt;br /&gt;
* ggfs. Einrichten eines [[Grundlagen/private_Akteure/Sanitätsdienst|Sanitätsdienstes]] in Abstimmung mit dem [[Grundlagen/nichtpolizeiliche_Gefahrenabwehr#Rettungsdienst_.2F_.C3.B6ffentliche_Tr.C3.A4ger|öffentlichen Rettungsdienst]],&lt;br /&gt;
* ggfs. Erstellung eines [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzeptes]].&lt;br /&gt;
Unabhängig hiervon gelten die aus den Arbeitsschutzgesetzen und den Unfallverhütungsvorschriften (vgl. [4]) geltenden Pflichten für den Veranstalter als Unternehmer und / oder Arbeitgeber. Zu diesen Pflichten gehören unter anderem&lt;br /&gt;
* Einhaltung der geltenden Vorschriften &lt;br /&gt;
* Zur-Verfügungstellung eines sicheren Arbeitsumfeldes &lt;br /&gt;
* Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für die Beschäftigten&lt;br /&gt;
* Unterweisung der Beschäftigten&lt;br /&gt;
* Stellung Persönliche Schutzausrüstung &lt;br /&gt;
usw.&lt;br /&gt;
Für den Veranstalter ergeben sich damit folgende allgemeine Pflichten bzw. Verantwortlichkeiten:&lt;br /&gt;
* Organisationsverantwortung: Schaffung von geeigneten Strukturen, um die Veranstaltung sicher durchführen zu können. Hierzu gehört auch die Bereitstellung ausreichender Ressourcen (finanziell, materiell, personell)&lt;br /&gt;
* Fachverantwortung: Kenntnis und Umsetzung der relevanten Gesetze und Verordnungen in allen Verantwortlichkeitsbereichen, ggfs. Beauftragung von Fachpersonal&lt;br /&gt;
* Auswahlverantwortung: Auswahl von geeignetem Personal, Dienstleistern, Materialien usw.&lt;br /&gt;
* Aufsichtsverantwortung: Kontrolle der ordnungsgemäßen Umsetzung der Pflichten der Beauftragten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Abgrenzung==&lt;br /&gt;
In der Praxis sind die Pflichten, Aufgaben und Rechte des Veranstalters oftmals nicht trennscharf definiert. Dies ist insbesondere dann problematisch, wenn im Rahmen einer Veranstaltungsfläche unterschiedliche Akteure als Veranstalter auftreten (z.B. der Veranstalter eines Programmteils innerhalb einer Veranstaltungsfläche), wenn die Gesamtfläche zwischen mehreren Veranstaltern aufgeteilt ist oder wenn der Veranstalter einen Teil der Aufgaben abgegeben hat (z.B. an eine „ausführende Agentur“).&lt;br /&gt;
In solchen Konstellationen, in denen es mehr als einen klar definierten Veranstalter gibt, ist es Aufgabe des Sicherheitskonzeptes, Rechte und Pflichten, Verantwortlichkeiten, Aufgaben und Grenzen zu definieren in Bezug auf: &lt;br /&gt;
* Umfang der Verantwortung (zeitlich): von wann bis wann ist der Veranstalter für die Veranstaltungsfläche verantwortlich? Dies ist insbesondere dann relevant, wenn nach Ende der eigentlichen Veranstaltung trotzdem zahlreiche Menschen im ehemaligen Veranstaltungsgebiet bleiben und auch ohne eine tatsächliche Veranstaltung feiern  &lt;br /&gt;
* Umfang der  Verantwortung (räumlich): für welchen Bereich ist der Veranstalter verantwortlich? Dies ist insbesondere dann relevant, wenn sich die Auswirkungen der Veranstaltung auf Flächen außerhalb des eigentlichen Veranstaltungsgeländes erstrecken (z.B. Einlassbereiche vor dem Veranstaltungsgelände, Brücken, von denen man aus das Veranstaltungsgelände einsehen kann etc.)&lt;br /&gt;
* fachliche Verantwortung: für welche Situationen – insbesondere im Notfall – ist der Veranstalter verantwortlich? Welche Entscheidungen muss oder kann er treffen, welche fallen in den Bereich der polizeilichen oder der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr?&lt;br /&gt;
* inhaltliche Verantwortung: Welche Pflichten trägt der Veranstalter selbst, welche hat er delegiert (z.B. auf Dienstleister?). Dieser Punkt wird insbesondere dann relevant, wenn es mehrere Veranstalter im Rahmen einer Veranstaltungsfläche gibt (z.B. Veranstalter, die eigene Programmteile oder Flächenteile in eigener Verantwortung „bespielen“). &lt;br /&gt;
Hier ist auch insbesondere auf die Einhaltung einer strikten und eindeutigen Terminologie hinzuweisen, Ausführungen wie „die Agentur veranstaltet“ oder „der Ausrichter führt durch“ sorgen ggf. für Unklarheiten in Bezug auf die Verantwortlichen und müssen im Rahmen eines Sicherheitskonzeptes eindeutig geklärt werden.&lt;br /&gt;
Auch der Veranstalter selbst muss im Rahmen seiner Auftragsvergabe und der Vertragsgestaltung sicherstellen, dass alle beteiligten und beauftragten Akteure sich über ihre jeweiligen Rollen und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten im Klaren sind. Auch bei der Anwesenheit mehrere Veranstalter im Rahmen einer Gesamtveranstaltung bzw- auf einer Veranstaltungsfläche ist immer eindeutig zu klären, wer für welche Bereiche, in welchem Zeitraum und für welche Sachverhalte die Verantwortung trägt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Aufbauorganisation==&lt;br /&gt;
Es ist nicht möglich, eine verbindliche „Aufbauorganisation für Veranstalter“ festzulegen – zu unterschiedlich sind die Beispiele in der Realität. Von der „One-Man-Show“, der alles an externe Dienstleister delegiert bis hin zum großen Unternehmen, in dem alle Positionen mit erfahrenen Festangestellten besetzt werden, ist in der aktuellen Veranstaltungswelt nahezu jede Konstellation denkbar.&lt;br /&gt;
Zusammenfassend lassen sich daher nur Anforderungen an die Aufbauorganisation des Veranstalters darstellen:&lt;br /&gt;
* es muss jederzeit ein Ansprechpartner für die Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, &lt;br /&gt;
* alle Tätigkeiten, für deren Ausführung eine bestimmte fachliche Qualifikation nötig ist, müssen entsprechend besetzt sein, ggf. muss ein Vertreter benannt sein.&lt;br /&gt;
* es muss eine der Größe und der Komplexität des Veranstaltungsgeländes angemessene Personal- und Organisationsstruktur vorhanden sein (z.B. mit Abschnittsleitern, Bereichsleitern etc.),&lt;br /&gt;
* die Abarbeitung des Normalbetriebs muss auch im Falle eines Schadens gewährleistet sein – Verantwortungsträger dürfen keine Doppelfunktionen haben, die sie in der einen Aufgabe binden so dass sie für die andere Aufgabe nicht mehr zur Verfügung stehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Der Veranstalter im Sicherheitskonzept: Praktische Beispiele ==&lt;br /&gt;
Die folgenden Beispiele können Anhaltspunkte sein, wie die Position des Veranstalters im Sicherheitskonzept beschrieben werden kann. Sie stellen weder einen Standard noch eine Verpflichtung dar.&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|- &lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;| Beispiel 1&lt;br /&gt;
| XXX ist verantwortlich für die Gewährleistung der Sicherheit der Veranstaltung. Dies betrifft bauliche, technische wie auch organisatorische Bedingungen und Maßnahmen. &lt;br /&gt;
Im Rahmen der Organisationsverantwortung wird die Veranstaltung so geplant und umgesetzt, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit aller Beteiligten und Dritter vermieden wird. &lt;br /&gt;
* Dies wird insbesondere realisiert durch  bauliche &amp;amp; geländeplanerische Maßnahmen (Planerstellung, Freihaltung von Flächen etc.)&lt;br /&gt;
* Maßnahmen der Information &amp;amp; der Kommunikation (Kommunikationspläne, Ansprechpartner etc.)&lt;br /&gt;
* organisatorische Maßnahmen (Einsatz von geeignetem Personal, Festlegen von Abläufen und Prozederen) &lt;br /&gt;
Im Rahmen der Fachverantwortung trägt XXX dafür Sorge, dass sämtliche relevante Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Dies gilt analog für die beauftragten Aussteller und Dienstleister, die im Rahmen ihrer Beauftragung hierzu verpflichtet werden. &lt;br /&gt;
Im Rahmen der Auswahlverantwortung ist XXX für die Auswahl geeigneter Personen und Institutionen verantwortlich, die in ihrem Auftrag bei der Durchführung der Veranstaltung mitwirken. Zur Realisierung der Aufsichtsverantwortung werden die beteiligten Personen unterwiesen und mit allen relevanten Informationen für ihre Arbeit ausgestattet.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|style=&amp;quot;width: 7em&amp;quot;| Beispiel 2&lt;br /&gt;
| Der Veranstalter wird vertreten durch die Agentur XXX (im Folgenden „Veranstalter“ genannt). Der Veranstalter muss unter Einhaltung der ihm vom Betreiber übertragenen Pflichten die Veranstaltung so planen und umsetzen, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit aller Beteiligten und Dritter ausgeschlossen ist. &lt;br /&gt;
Der Veranstalter ist für  die Einhaltung der für die Versammlungsstätte geltenden Vorschriften und der Erfüllung der ihm vom Betreiber übertragenen Pflichten verantwortlich.  Der Veranstalter ist für das Verhalten aller Personen verantwortlich, die in seinem Auftrag bei der Organisation der Veranstaltung mitwirken.&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* [1] Henkel, Jörg (2011): Zur Verantwortlichkeit und Haftung des Betreibers/Veranstalters bei Großveranstaltungen.&lt;br /&gt;
* [2] Löhr, V. u. G. Gröger (2015): Bau und Betrieb von Versammlungsstätten. Kommentar zur Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV 2014) einschließlich der darauf beruhenden landesrechtlichen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, 4., überarbeitete und erweiterte Auflage 2015. Verlag Recht und Wirtschaft GmbH: Frankfurt am Main.&lt;br /&gt;
* [3] Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014).&lt;br /&gt;
* [4] Verwaltungs-Berufgenossenschaft (VBG) (2013): Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen. Leitfaden für Theater, Film, Hörfunk, Fernsehen, Konzerte, Shows, Events, Messen und Ausstellungen. ( = VBG-Fachwissen). Version 5.1/2013-09. Verfügbar unter [http://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Branchen/Buehnen_und_Studios/Sicherheit_bei_Veranstaltungen_und_Produktionen.pdf?__blob=publicationFile] [02.12.2014]&lt;br /&gt;
* [5] DGUV Vorschrift 17 - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung. Verfügbar unter [http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/4997507,1][02.12.2014]&lt;br /&gt;
* [6]Waetke, T. (2012): Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis. 4. Auflage. Eventfaq: Karlsruhe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autor: Sabine Funk, IBIT GmbH&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Crowd_Management&amp;diff=5864</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Crowd Management</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Crowd_Management&amp;diff=5864"/>
		<updated>2015-06-22T08:52:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Planungsansatz DIM-ICE Meta Matrix */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Grundlagen Crowd Management}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Die Begrifflichkeit Crowd Management wird in Deutschland häufig in unterschiedlichen Bedeutungszusammenhängen und in unterschiedlichen inhaltlichen Kontext verwendet. Oftmals sind sowohl die Verwendung und die inhaltliche Ausgestaltung dabei falsch. „Crowd Management“ ist zu einem undefinierten Schlagwort, einem Modewort geworden. Ziel dieses Bausteins ist daher, die Herleitung und die tatsächliche Bedeutung des Begriffes zu erklären. Im englischsprachigen Raum existiert die Begrifflichkeit als feststehender Terminus und Planungsansatz schon lange, dort bezeichnet Crowd Management die sorgfältige und systematische Planung für den Menschen in Menschenansammlungen. &lt;br /&gt;
[[Datei:crowdmanagement.jpg|200px|thumb|right|Beispiel für crowd management Strategien während der Einlassphase: basierend auf dem Publikumsproil (sehr junges Publikum, sehr frühe Anreise) wurden entsprechende &amp;quot;portionierte&amp;quot; Wartebereiche aufgebaut, in in Sektoren aufgeilt von Ordnern betreut wurden (Aufrechterhaltung einer ständigen Kommunikation). Photo: Sabine Funk]]&lt;br /&gt;
Bereits 1980 fasste die ''Task Force on Crowd Control and Safety'' in ihrem Bericht ([http://www.crowdsafe.com/taskrpt/toc.html]) über das Unglück bei einem Konzert der Band ''The Who'', bei dem 1979 elf Menschen ums Leben kamen, ihre Ergebnisse dahingehend zusammen, dass die Planung für das Management von Menschenmengen der wichtigste Aspekt für das Zur-Verfügung-Stellen eines sicheren und angenehmen Veranstaltungsumfeldes ist.&lt;br /&gt;
Die Planung für große Menschenmengen und deren kontinuierliche Lenkung und Überwachung werden seither mit der Begrifflichkeit Crowd Management bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Definition==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der amerikanische Planer ''John J. Fruin'' definierte Crowd Management 1993 als die systematische Planung für und die kontinuierliche Überwachung und Steuerung einer geordneten Ansammlung von Menschen und beschreibt damit einen präventiven Planungsansatz, der den Besucher und sein Sicherheits- (Wohl)befinden in den Mittelpunkt der Planung stellt.&lt;br /&gt;
Als primäre Ziele des Crowd Managements definiert Fruin (1993) das Verhindern des Aufbaus von großem Druck sowie unkontrollierter Bewegungen von bzw. in Menschenmengen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Crowd Management beschäftigt sich also mit der systematischen Planung von Flächen und Infrastrukturen, Kommunikationsangeboten und Organisationsstrukturen in Beziehung zum Besucher und dessen erwarteten Verhalten. Im Gegensatz zu den meisten in Deutschland vorherrschenden Schutzzielen, die die sichere [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabhängige_Maßnahmenplanung/Evakuierung|Räumung oder Evakuierung]] im Schadenfall in den Vordergrund stellen, ist Crowd Management ein präventiver und proaktiver Ansatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Abgrenzung hierzu existiert die Begrifflichkeit ''Crowd Control'', die die Reaktion auf ein entstehendes oder bereits bestehendes Problem mit dem Menschen beschreibt. (vgl. [1])&lt;br /&gt;
Natürlich müssen auch diese Maßnahmen detailliert vorgeplant sein – [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung |Szenarien]] mit den entsprechenden Crowd Control Maßnahmen sind daher immer ein wichtiger Bestandteil eines Crowd Management Plans bzw. [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzeptes]]. Fruin (1993) betont hier zu Recht, dass unangemessene oder schlecht umgesetzte Crowd Control Maßnahmen Unglücke eher forciert als verhindert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einflussfaktoren==&lt;br /&gt;
Betrachtet man die großen Unglücke im Rahmen von Veranstaltungen finden sich häufig Versäumnisse im Bereich der Organisation und des Managements, der [[Sicherheitsbausteine/Kommunikationskonzept|Kommunikation]] oder auch schlicht die Vernachlässigung der Besonderheiten individueller Veranstaltungen. Zu den regelmäßigen Auslösern von Unglücken bei Veranstaltungen gehören zum Beispiel &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*unzureichende Kommunikation und ungenaue Absprachen&lt;br /&gt;
*unklare Verteilung von Verantwortlichkeiten &lt;br /&gt;
*fehlendes [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung|Risikomanagement]] / fehlende Risikoanalysen&lt;br /&gt;
*Fehlen eines „Plan B&amp;quot;&lt;br /&gt;
*Vernachlässigung von Bereichen oder [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Phasen der Veranstaltung]]&lt;br /&gt;
*Vernachlässigung des Publikumprofils&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dass sich in vielen Fällen die Ereignisse durch eine sorgfältigere Planung hätten vermeiden lassen, stellte Fruin bereits 1993 fest, (vgl. [1]) indem er herausarbeitet, dass die meisten Unfälle mit Menschenmengen durch geeignete crowd management Strategien hätten verhindert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend also von der Frage, welche Faktoren zum Entstehen von Unglücken geführt haben, lässt sich auch erklären, welches die Faktoren sind, die Einfluss auf die Sicherheit des Besucher bei Veranstaltungen haben. &lt;br /&gt;
Fruin hat diese Faktoren im '''FIST Modell''' wie folgt zusammen gefasst:   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''Force'' – Druck / Gedränge&lt;br /&gt;
*''Information''  - Information und Kommunikation &lt;br /&gt;
*''Space'' – Der Bewegungsraum des Besuchers inkl. Infrastruktur&lt;br /&gt;
*''Time'' – Die zeitlichen Dimensionen der Raumnutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hierauf basierend lassen sich Anforderungen in Bezug auf die Planung ableiten. Der Cincinnnati Report [http://www.crowdsafe.com/taskrpt/toc.html]weist bereits in 1980 auf die Notwendigkeit einer umfangreichen Einziehung sämtlicher Einflussfaktoren hin : &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Crowd management must take into account all the elements of an event especially the type of event (circus, sporting, theatrical, concert, rally, parade, etc.), characteristics of the facility, size and demeanor of the crowd, methods of entrance, communications, crowd control, and queueing. As in all management, it must include planning, organizing, staffing, directing and evaluating. Particularly critical to crowd management is defining the roles of parties involved in an event, the quality of the advance intelligence, and the effectiveness of the planning process.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen einer präventiven Sicherheitsplanung sind also unter anderen mindestens folgende Faktoren zu klären:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Veranstaltungsart und die daraus resultierenden Besonderheiten&lt;br /&gt;
* Besucherprofil: Geschlecht, Altersverteilung, erwartetes Verhalten ...&lt;br /&gt;
* An- und Abreisemodalitäten: wann, womit, woher...&lt;br /&gt;
* Anzahl und Verteilung: Gesamt und in Phasen (Maximalauslastung temporär / lokal)...&lt;br /&gt;
* Flächennutzung: vorhandene Flächen (am Einlass / im Veranstaltungsgelände / am Auslass, Fluchtwege, Entlastungsflächen etc.), Nutzung und Auslastung dieser Flächen...&lt;br /&gt;
* Zur Verfügung gestellte Infrastruktur : Abschrankungen, Bühnen, Tribünen, Sanitär ...&lt;br /&gt;
* Organisationsstrukturen : Prozedere (z.B. Kontrollprozedere), Personal, Rollen und Verantwortlichkeiten ...&lt;br /&gt;
* Information und Kommunikation vor und während der Veranstaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsansatz DIM-ICE Meta Matrix==&lt;br /&gt;
Die sogenannte ''DIM-ICE Meta-Matrix'' (vgl. [4], S 118 ff))bietet einen einfachen Planungsansatz, der darauf basiert, dass die relevanten Einflussfaktoren auf den Besucher für jede Phase einer Veranstaltung betrachtet werden müssen. Dies ist nötig, da der Besucher in den verschiedenen Phasen der Veranstaltung unterschiedliche Anforderungen an den ihm zur Verfügung stehenden Platz oder die im gegebenen Information stellt. Informationen, die während der Anreise notwendig sind, sind andere, als die, die der Besucher braucht, wenn er die Veranstaltung wieder verlässt, Flächen, die für den Einlass zur Verfügung stehen, müssen anders dimensioniert sein als die Flächen vor der Bühne usw.&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
Still definiert drei zentrale Einflussfaktoren auf den Besucher, die die Grundlage für die Planung darstellen: &lt;br /&gt;
*Design (Flächenplanung, Infrastrukturen, Sichtlinien ...) &lt;br /&gt;
*Information (akustisch, visuell)&lt;br /&gt;
*Management (Personaleinsatz, Organisationskonzpte ...)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Faktoren müssen für die unterschiedlichen Phasen einer Veranstaltung, d.h. &lt;br /&gt;
* die Anreise- / Einlassphase (ingress), &lt;br /&gt;
* die Anwesenheitsphase (circulation) und &lt;br /&gt;
* die Auslass- / Abreisephase (egress) &lt;br /&gt;
individuell geplant werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Phasen von Veranstaltungen==&lt;br /&gt;
Alle drei oben beschriebenen Einflussfaktoren müssen in allen Phasen der Veranstaltung berücksichtigt werden – und dies sowohl in einer Normallage als auch in einer Schadenlage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anreise- und Einlassphase===&lt;br /&gt;
Die Anreise- und Einlassphase ist gekennzeichnet durch Fragen zu den Zugangswegen zum Veranstaltungsgelände, der Anordnung der Parkbereiche oder der ÖPNV Verkehrsknotenpunkte, den Platzbedarf der wartenden Menge, die Durchlasskapazitäten der Eingänge (oder der Einlassschleusen, wenn vorhanden), die notwendigen Informationen der Wartenden und Anreisenden sowie die Organisation der Warteschlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anwesenheitsphase===&lt;br /&gt;
Die Anreisephase wird bestimmt durch die Bewegungen der Besucher auf der Veranstaltungsfläche. Menschen bewegen sich aus vielen Motivationen, z.B. um beste Sicht zu erlangen, nahe an der gewünschten Attraktion zu sein oder Freunde zu finden uvm. Hierzu benötigen sie Informationen über Standorte, Abläufe, Programme oder Preise. Die Bewegungen müssen gelenkt werden, entweder durch das Geländedesign selbst (Wegeführung), durch aktive Lenkungsmaßnahmen oder zum Beispiel eine gezielte Steuerung des Bühnenprogramms (versetzter Anfang etc.).   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Auslasssphase===&lt;br /&gt;
Insbesondere für die Auslassphase von Veranstaltungen, die zu einem festen Zeitpunkt enden, bzw. die über einen programmatischen Höhepunkt verfügen, nach dem eine Vielzahl von Personen das Gelände verlässt (z.B. nach einem Feuerwerk) müssen besondere Maßnahmen getroffen werden, um die dann einsetzenden Bewegungen des Publikums in geeigneter Weise zu lenken. Maßnahmen für ein Verlassen einer Veranstaltungsfläche in Normalsituationen werden nur selten beschrieben – obwohl es gerade hier auch zu schwierigen bis kritischen Situationen kommen kann: alle Besucher, die das Veranstaltungsgelände über einen längeren Zeitraum hinweg betreten haben, wollen dieses Gelände nun in kürzester Zeit verlassen, d.h., dass die Auslässe häufig eine hohe Personenkapazität in kurzer Zeit bewältigen müssen. Dazu kommt, dass die Besucher in dieser Phase oftmals müde, erschöpft und / oder betrunken sind, die Umgebung durch veränderte Sichtverhältnisse anders erscheint und dadurch der Informations- und Lenkungsbedarf deutlich höher ist als zu Beginn einer Veranstaltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt ergibt sich die folgende Matrix (vgl. [4]): &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Image:DIM-ICE.jpg|500px|DIM-ICE Matrix nach Keith Still (2014)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Matrix kann benutzt werden zur Planung aber auch zur Prüfung vorhandener Maßnahmen. Sie hilft, die oftmals komplexen Informationen zum Beispiel im Rahmen eines Sicherheitskonzeptes zu strukturieren und kann hierdurch helfen, Schwachstellen oder sogar fehlende Informationen aufzuzeigen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Image:A-DIM-ACE_Normal.png|500px|Best practice-Beispiel einer DIM-ICE Matrix]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Faktoren werden systematisch miteinander in Beziehung gebracht und können leicht auf Vollständigkeit geprüft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* [1] Fruin, John J. (2002): The causes and prevention of crowd disasters. Originally presented at the First International Conference on Engineering for Crowd Safety, London, England, March 1993.&lt;br /&gt;
* [2] Wertheimer, P.: Crowd Management. Report of the Task Force on Crowd Control and Safety. Cincinnati, July 1980.&lt;br /&gt;
* [3] Runkel, Simon / Pohl, Jürgen (2012): Crowd management als Planungsaufgabe. Eine sozialgeographische Perspektive auf Masse und Raum bei Großveranstaltungen. In: Geographische Zeitschrift, Band 100, Heft 4, S. 189-207.&lt;br /&gt;
* [4] Still, Keith G (2013) Introduction to Crowd Science. Taylor &amp;amp; Francis Group&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabine Funk, Simon Runk (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Crowd_Management&amp;diff=5863</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Crowd Management</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Crowd_Management&amp;diff=5863"/>
		<updated>2015-06-22T08:51:44Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Literatur */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Grundlagen Crowd Management}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Die Begrifflichkeit Crowd Management wird in Deutschland häufig in unterschiedlichen Bedeutungszusammenhängen und in unterschiedlichen inhaltlichen Kontext verwendet. Oftmals sind sowohl die Verwendung und die inhaltliche Ausgestaltung dabei falsch. „Crowd Management“ ist zu einem undefinierten Schlagwort, einem Modewort geworden. Ziel dieses Bausteins ist daher, die Herleitung und die tatsächliche Bedeutung des Begriffes zu erklären. Im englischsprachigen Raum existiert die Begrifflichkeit als feststehender Terminus und Planungsansatz schon lange, dort bezeichnet Crowd Management die sorgfältige und systematische Planung für den Menschen in Menschenansammlungen. &lt;br /&gt;
[[Datei:crowdmanagement.jpg|200px|thumb|right|Beispiel für crowd management Strategien während der Einlassphase: basierend auf dem Publikumsproil (sehr junges Publikum, sehr frühe Anreise) wurden entsprechende &amp;quot;portionierte&amp;quot; Wartebereiche aufgebaut, in in Sektoren aufgeilt von Ordnern betreut wurden (Aufrechterhaltung einer ständigen Kommunikation). Photo: Sabine Funk]]&lt;br /&gt;
Bereits 1980 fasste die ''Task Force on Crowd Control and Safety'' in ihrem Bericht ([http://www.crowdsafe.com/taskrpt/toc.html]) über das Unglück bei einem Konzert der Band ''The Who'', bei dem 1979 elf Menschen ums Leben kamen, ihre Ergebnisse dahingehend zusammen, dass die Planung für das Management von Menschenmengen der wichtigste Aspekt für das Zur-Verfügung-Stellen eines sicheren und angenehmen Veranstaltungsumfeldes ist.&lt;br /&gt;
Die Planung für große Menschenmengen und deren kontinuierliche Lenkung und Überwachung werden seither mit der Begrifflichkeit Crowd Management bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Definition==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der amerikanische Planer ''John J. Fruin'' definierte Crowd Management 1993 als die systematische Planung für und die kontinuierliche Überwachung und Steuerung einer geordneten Ansammlung von Menschen und beschreibt damit einen präventiven Planungsansatz, der den Besucher und sein Sicherheits- (Wohl)befinden in den Mittelpunkt der Planung stellt.&lt;br /&gt;
Als primäre Ziele des Crowd Managements definiert Fruin (1993) das Verhindern des Aufbaus von großem Druck sowie unkontrollierter Bewegungen von bzw. in Menschenmengen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Crowd Management beschäftigt sich also mit der systematischen Planung von Flächen und Infrastrukturen, Kommunikationsangeboten und Organisationsstrukturen in Beziehung zum Besucher und dessen erwarteten Verhalten. Im Gegensatz zu den meisten in Deutschland vorherrschenden Schutzzielen, die die sichere [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabhängige_Maßnahmenplanung/Evakuierung|Räumung oder Evakuierung]] im Schadenfall in den Vordergrund stellen, ist Crowd Management ein präventiver und proaktiver Ansatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Abgrenzung hierzu existiert die Begrifflichkeit ''Crowd Control'', die die Reaktion auf ein entstehendes oder bereits bestehendes Problem mit dem Menschen beschreibt. (vgl. [1])&lt;br /&gt;
Natürlich müssen auch diese Maßnahmen detailliert vorgeplant sein – [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung |Szenarien]] mit den entsprechenden Crowd Control Maßnahmen sind daher immer ein wichtiger Bestandteil eines Crowd Management Plans bzw. [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzeptes]]. Fruin (1993) betont hier zu Recht, dass unangemessene oder schlecht umgesetzte Crowd Control Maßnahmen Unglücke eher forciert als verhindert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einflussfaktoren==&lt;br /&gt;
Betrachtet man die großen Unglücke im Rahmen von Veranstaltungen finden sich häufig Versäumnisse im Bereich der Organisation und des Managements, der [[Sicherheitsbausteine/Kommunikationskonzept|Kommunikation]] oder auch schlicht die Vernachlässigung der Besonderheiten individueller Veranstaltungen. Zu den regelmäßigen Auslösern von Unglücken bei Veranstaltungen gehören zum Beispiel &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*unzureichende Kommunikation und ungenaue Absprachen&lt;br /&gt;
*unklare Verteilung von Verantwortlichkeiten &lt;br /&gt;
*fehlendes [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung|Risikomanagement]] / fehlende Risikoanalysen&lt;br /&gt;
*Fehlen eines „Plan B&amp;quot;&lt;br /&gt;
*Vernachlässigung von Bereichen oder [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Phasen der Veranstaltung]]&lt;br /&gt;
*Vernachlässigung des Publikumprofils&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dass sich in vielen Fällen die Ereignisse durch eine sorgfältigere Planung hätten vermeiden lassen, stellte Fruin bereits 1993 fest, (vgl. [1]) indem er herausarbeitet, dass die meisten Unfälle mit Menschenmengen durch geeignete crowd management Strategien hätten verhindert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend also von der Frage, welche Faktoren zum Entstehen von Unglücken geführt haben, lässt sich auch erklären, welches die Faktoren sind, die Einfluss auf die Sicherheit des Besucher bei Veranstaltungen haben. &lt;br /&gt;
Fruin hat diese Faktoren im '''FIST Modell''' wie folgt zusammen gefasst:   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''Force'' – Druck / Gedränge&lt;br /&gt;
*''Information''  - Information und Kommunikation &lt;br /&gt;
*''Space'' – Der Bewegungsraum des Besuchers inkl. Infrastruktur&lt;br /&gt;
*''Time'' – Die zeitlichen Dimensionen der Raumnutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hierauf basierend lassen sich Anforderungen in Bezug auf die Planung ableiten. Der Cincinnnati Report [http://www.crowdsafe.com/taskrpt/toc.html]weist bereits in 1980 auf die Notwendigkeit einer umfangreichen Einziehung sämtlicher Einflussfaktoren hin : &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Crowd management must take into account all the elements of an event especially the type of event (circus, sporting, theatrical, concert, rally, parade, etc.), characteristics of the facility, size and demeanor of the crowd, methods of entrance, communications, crowd control, and queueing. As in all management, it must include planning, organizing, staffing, directing and evaluating. Particularly critical to crowd management is defining the roles of parties involved in an event, the quality of the advance intelligence, and the effectiveness of the planning process.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen einer präventiven Sicherheitsplanung sind also unter anderen mindestens folgende Faktoren zu klären:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Veranstaltungsart und die daraus resultierenden Besonderheiten&lt;br /&gt;
* Besucherprofil: Geschlecht, Altersverteilung, erwartetes Verhalten ...&lt;br /&gt;
* An- und Abreisemodalitäten: wann, womit, woher...&lt;br /&gt;
* Anzahl und Verteilung: Gesamt und in Phasen (Maximalauslastung temporär / lokal)...&lt;br /&gt;
* Flächennutzung: vorhandene Flächen (am Einlass / im Veranstaltungsgelände / am Auslass, Fluchtwege, Entlastungsflächen etc.), Nutzung und Auslastung dieser Flächen...&lt;br /&gt;
* Zur Verfügung gestellte Infrastruktur : Abschrankungen, Bühnen, Tribünen, Sanitär ...&lt;br /&gt;
* Organisationsstrukturen : Prozedere (z.B. Kontrollprozedere), Personal, Rollen und Verantwortlichkeiten ...&lt;br /&gt;
* Information und Kommunikation vor und während der Veranstaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsansatz DIM-ICE Meta Matrix==&lt;br /&gt;
Die sogenannte ''DIM-ICE Meta-Matrix'' bietet einen einfachen Planungsansatz, der darauf basiert, dass die relevanten Einflussfaktoren auf den Besucher für jede Phase einer Veranstaltung betrachtet werden müssen. Dies ist nötig, da der Besucher in den verschiedenen Phasen der Veranstaltung unterschiedliche Anforderungen an den ihm zur Verfügung stehenden Platz oder die im gegebenen Information stellt. Informationen, die während der Anreise notwendig sind, sind andere, als die, die der Besucher braucht, wenn er die Veranstaltung wieder verlässt, Flächen, die für den Einlass zur Verfügung stehen, müssen anders dimensioniert sein als die Flächen vor der Bühne usw.&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
K. Still (vgl. [4]) definiert drei zentrale Einflussfaktoren auf den Besucher, die die Grundlage für die Planung darstellen: &lt;br /&gt;
*Design (Flächenplanung, Infrastrukturen, Sichtlinien ...) &lt;br /&gt;
*Information (akustisch, visuell)&lt;br /&gt;
*Management (Personaleinsatz, Organisationskonzpte ...)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Faktoren müssen für die unterschiedlichen Phasen einer Veranstaltung, d.h. &lt;br /&gt;
* die Anreise- / Einlassphase (ingress), &lt;br /&gt;
* die Anwesenheitsphase (circulation) und &lt;br /&gt;
* die Auslass- / Abreisephase (egress) &lt;br /&gt;
individuell geplant werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Phasen von Veranstaltungen==&lt;br /&gt;
Alle drei oben beschriebenen Einflussfaktoren müssen in allen Phasen der Veranstaltung berücksichtigt werden – und dies sowohl in einer Normallage als auch in einer Schadenlage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anreise- und Einlassphase===&lt;br /&gt;
Die Anreise- und Einlassphase ist gekennzeichnet durch Fragen zu den Zugangswegen zum Veranstaltungsgelände, der Anordnung der Parkbereiche oder der ÖPNV Verkehrsknotenpunkte, den Platzbedarf der wartenden Menge, die Durchlasskapazitäten der Eingänge (oder der Einlassschleusen, wenn vorhanden), die notwendigen Informationen der Wartenden und Anreisenden sowie die Organisation der Warteschlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anwesenheitsphase===&lt;br /&gt;
Die Anreisephase wird bestimmt durch die Bewegungen der Besucher auf der Veranstaltungsfläche. Menschen bewegen sich aus vielen Motivationen, z.B. um beste Sicht zu erlangen, nahe an der gewünschten Attraktion zu sein oder Freunde zu finden uvm. Hierzu benötigen sie Informationen über Standorte, Abläufe, Programme oder Preise. Die Bewegungen müssen gelenkt werden, entweder durch das Geländedesign selbst (Wegeführung), durch aktive Lenkungsmaßnahmen oder zum Beispiel eine gezielte Steuerung des Bühnenprogramms (versetzter Anfang etc.).   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Auslasssphase===&lt;br /&gt;
Insbesondere für die Auslassphase von Veranstaltungen, die zu einem festen Zeitpunkt enden, bzw. die über einen programmatischen Höhepunkt verfügen, nach dem eine Vielzahl von Personen das Gelände verlässt (z.B. nach einem Feuerwerk) müssen besondere Maßnahmen getroffen werden, um die dann einsetzenden Bewegungen des Publikums in geeigneter Weise zu lenken. Maßnahmen für ein Verlassen einer Veranstaltungsfläche in Normalsituationen werden nur selten beschrieben – obwohl es gerade hier auch zu schwierigen bis kritischen Situationen kommen kann: alle Besucher, die das Veranstaltungsgelände über einen längeren Zeitraum hinweg betreten haben, wollen dieses Gelände nun in kürzester Zeit verlassen, d.h., dass die Auslässe häufig eine hohe Personenkapazität in kurzer Zeit bewältigen müssen. Dazu kommt, dass die Besucher in dieser Phase oftmals müde, erschöpft und / oder betrunken sind, die Umgebung durch veränderte Sichtverhältnisse anders erscheint und dadurch der Informations- und Lenkungsbedarf deutlich höher ist als zu Beginn einer Veranstaltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt ergibt sich die folgende Matrix (vgl. [4]): &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Image:DIM-ICE.jpg|500px|DIM-ICE Matrix nach Keith Still (2014)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Matrix kann benutzt werden zur Planung aber auch zur Prüfung vorhandener Maßnahmen. Sie hilft, die oftmals komplexen Informationen zum Beispiel im Rahmen eines Sicherheitskonzeptes zu strukturieren und kann hierdurch helfen, Schwachstellen oder sogar fehlende Informationen aufzuzeigen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Image:A-DIM-ACE_Normal.png|500px|Best practice-Beispiel einer DIM-ICE Matrix]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Faktoren werden systematisch miteinander in Beziehung gebracht und können leicht auf Vollständigkeit geprüft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* [1] Fruin, John J. (2002): The causes and prevention of crowd disasters. Originally presented at the First International Conference on Engineering for Crowd Safety, London, England, March 1993.&lt;br /&gt;
* [2] Wertheimer, P.: Crowd Management. Report of the Task Force on Crowd Control and Safety. Cincinnati, July 1980.&lt;br /&gt;
* [3] Runkel, Simon / Pohl, Jürgen (2012): Crowd management als Planungsaufgabe. Eine sozialgeographische Perspektive auf Masse und Raum bei Großveranstaltungen. In: Geographische Zeitschrift, Band 100, Heft 4, S. 189-207.&lt;br /&gt;
* [4] Still, Keith G (2013) Introduction to Crowd Science. Taylor &amp;amp; Francis Group&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabine Funk, Simon Runk (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Crowd_Management&amp;diff=5862</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Crowd Management</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Crowd_Management&amp;diff=5862"/>
		<updated>2015-06-22T08:51:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Literatur */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Grundlagen Crowd Management}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Die Begrifflichkeit Crowd Management wird in Deutschland häufig in unterschiedlichen Bedeutungszusammenhängen und in unterschiedlichen inhaltlichen Kontext verwendet. Oftmals sind sowohl die Verwendung und die inhaltliche Ausgestaltung dabei falsch. „Crowd Management“ ist zu einem undefinierten Schlagwort, einem Modewort geworden. Ziel dieses Bausteins ist daher, die Herleitung und die tatsächliche Bedeutung des Begriffes zu erklären. Im englischsprachigen Raum existiert die Begrifflichkeit als feststehender Terminus und Planungsansatz schon lange, dort bezeichnet Crowd Management die sorgfältige und systematische Planung für den Menschen in Menschenansammlungen. &lt;br /&gt;
[[Datei:crowdmanagement.jpg|200px|thumb|right|Beispiel für crowd management Strategien während der Einlassphase: basierend auf dem Publikumsproil (sehr junges Publikum, sehr frühe Anreise) wurden entsprechende &amp;quot;portionierte&amp;quot; Wartebereiche aufgebaut, in in Sektoren aufgeilt von Ordnern betreut wurden (Aufrechterhaltung einer ständigen Kommunikation). Photo: Sabine Funk]]&lt;br /&gt;
Bereits 1980 fasste die ''Task Force on Crowd Control and Safety'' in ihrem Bericht ([http://www.crowdsafe.com/taskrpt/toc.html]) über das Unglück bei einem Konzert der Band ''The Who'', bei dem 1979 elf Menschen ums Leben kamen, ihre Ergebnisse dahingehend zusammen, dass die Planung für das Management von Menschenmengen der wichtigste Aspekt für das Zur-Verfügung-Stellen eines sicheren und angenehmen Veranstaltungsumfeldes ist.&lt;br /&gt;
Die Planung für große Menschenmengen und deren kontinuierliche Lenkung und Überwachung werden seither mit der Begrifflichkeit Crowd Management bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Definition==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der amerikanische Planer ''John J. Fruin'' definierte Crowd Management 1993 als die systematische Planung für und die kontinuierliche Überwachung und Steuerung einer geordneten Ansammlung von Menschen und beschreibt damit einen präventiven Planungsansatz, der den Besucher und sein Sicherheits- (Wohl)befinden in den Mittelpunkt der Planung stellt.&lt;br /&gt;
Als primäre Ziele des Crowd Managements definiert Fruin (1993) das Verhindern des Aufbaus von großem Druck sowie unkontrollierter Bewegungen von bzw. in Menschenmengen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Crowd Management beschäftigt sich also mit der systematischen Planung von Flächen und Infrastrukturen, Kommunikationsangeboten und Organisationsstrukturen in Beziehung zum Besucher und dessen erwarteten Verhalten. Im Gegensatz zu den meisten in Deutschland vorherrschenden Schutzzielen, die die sichere [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabhängige_Maßnahmenplanung/Evakuierung|Räumung oder Evakuierung]] im Schadenfall in den Vordergrund stellen, ist Crowd Management ein präventiver und proaktiver Ansatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Abgrenzung hierzu existiert die Begrifflichkeit ''Crowd Control'', die die Reaktion auf ein entstehendes oder bereits bestehendes Problem mit dem Menschen beschreibt. (vgl. [1])&lt;br /&gt;
Natürlich müssen auch diese Maßnahmen detailliert vorgeplant sein – [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung |Szenarien]] mit den entsprechenden Crowd Control Maßnahmen sind daher immer ein wichtiger Bestandteil eines Crowd Management Plans bzw. [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzeptes]]. Fruin (1993) betont hier zu Recht, dass unangemessene oder schlecht umgesetzte Crowd Control Maßnahmen Unglücke eher forciert als verhindert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einflussfaktoren==&lt;br /&gt;
Betrachtet man die großen Unglücke im Rahmen von Veranstaltungen finden sich häufig Versäumnisse im Bereich der Organisation und des Managements, der [[Sicherheitsbausteine/Kommunikationskonzept|Kommunikation]] oder auch schlicht die Vernachlässigung der Besonderheiten individueller Veranstaltungen. Zu den regelmäßigen Auslösern von Unglücken bei Veranstaltungen gehören zum Beispiel &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*unzureichende Kommunikation und ungenaue Absprachen&lt;br /&gt;
*unklare Verteilung von Verantwortlichkeiten &lt;br /&gt;
*fehlendes [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung|Risikomanagement]] / fehlende Risikoanalysen&lt;br /&gt;
*Fehlen eines „Plan B&amp;quot;&lt;br /&gt;
*Vernachlässigung von Bereichen oder [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Phasen der Veranstaltung]]&lt;br /&gt;
*Vernachlässigung des Publikumprofils&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dass sich in vielen Fällen die Ereignisse durch eine sorgfältigere Planung hätten vermeiden lassen, stellte Fruin bereits 1993 fest, (vgl. [1]) indem er herausarbeitet, dass die meisten Unfälle mit Menschenmengen durch geeignete crowd management Strategien hätten verhindert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend also von der Frage, welche Faktoren zum Entstehen von Unglücken geführt haben, lässt sich auch erklären, welches die Faktoren sind, die Einfluss auf die Sicherheit des Besucher bei Veranstaltungen haben. &lt;br /&gt;
Fruin hat diese Faktoren im '''FIST Modell''' wie folgt zusammen gefasst:   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''Force'' – Druck / Gedränge&lt;br /&gt;
*''Information''  - Information und Kommunikation &lt;br /&gt;
*''Space'' – Der Bewegungsraum des Besuchers inkl. Infrastruktur&lt;br /&gt;
*''Time'' – Die zeitlichen Dimensionen der Raumnutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hierauf basierend lassen sich Anforderungen in Bezug auf die Planung ableiten. Der Cincinnnati Report [http://www.crowdsafe.com/taskrpt/toc.html]weist bereits in 1980 auf die Notwendigkeit einer umfangreichen Einziehung sämtlicher Einflussfaktoren hin : &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Crowd management must take into account all the elements of an event especially the type of event (circus, sporting, theatrical, concert, rally, parade, etc.), characteristics of the facility, size and demeanor of the crowd, methods of entrance, communications, crowd control, and queueing. As in all management, it must include planning, organizing, staffing, directing and evaluating. Particularly critical to crowd management is defining the roles of parties involved in an event, the quality of the advance intelligence, and the effectiveness of the planning process.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen einer präventiven Sicherheitsplanung sind also unter anderen mindestens folgende Faktoren zu klären:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Veranstaltungsart und die daraus resultierenden Besonderheiten&lt;br /&gt;
* Besucherprofil: Geschlecht, Altersverteilung, erwartetes Verhalten ...&lt;br /&gt;
* An- und Abreisemodalitäten: wann, womit, woher...&lt;br /&gt;
* Anzahl und Verteilung: Gesamt und in Phasen (Maximalauslastung temporär / lokal)...&lt;br /&gt;
* Flächennutzung: vorhandene Flächen (am Einlass / im Veranstaltungsgelände / am Auslass, Fluchtwege, Entlastungsflächen etc.), Nutzung und Auslastung dieser Flächen...&lt;br /&gt;
* Zur Verfügung gestellte Infrastruktur : Abschrankungen, Bühnen, Tribünen, Sanitär ...&lt;br /&gt;
* Organisationsstrukturen : Prozedere (z.B. Kontrollprozedere), Personal, Rollen und Verantwortlichkeiten ...&lt;br /&gt;
* Information und Kommunikation vor und während der Veranstaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsansatz DIM-ICE Meta Matrix==&lt;br /&gt;
Die sogenannte ''DIM-ICE Meta-Matrix'' bietet einen einfachen Planungsansatz, der darauf basiert, dass die relevanten Einflussfaktoren auf den Besucher für jede Phase einer Veranstaltung betrachtet werden müssen. Dies ist nötig, da der Besucher in den verschiedenen Phasen der Veranstaltung unterschiedliche Anforderungen an den ihm zur Verfügung stehenden Platz oder die im gegebenen Information stellt. Informationen, die während der Anreise notwendig sind, sind andere, als die, die der Besucher braucht, wenn er die Veranstaltung wieder verlässt, Flächen, die für den Einlass zur Verfügung stehen, müssen anders dimensioniert sein als die Flächen vor der Bühne usw.&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
K. Still (vgl. [4]) definiert drei zentrale Einflussfaktoren auf den Besucher, die die Grundlage für die Planung darstellen: &lt;br /&gt;
*Design (Flächenplanung, Infrastrukturen, Sichtlinien ...) &lt;br /&gt;
*Information (akustisch, visuell)&lt;br /&gt;
*Management (Personaleinsatz, Organisationskonzpte ...)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Faktoren müssen für die unterschiedlichen Phasen einer Veranstaltung, d.h. &lt;br /&gt;
* die Anreise- / Einlassphase (ingress), &lt;br /&gt;
* die Anwesenheitsphase (circulation) und &lt;br /&gt;
* die Auslass- / Abreisephase (egress) &lt;br /&gt;
individuell geplant werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Phasen von Veranstaltungen==&lt;br /&gt;
Alle drei oben beschriebenen Einflussfaktoren müssen in allen Phasen der Veranstaltung berücksichtigt werden – und dies sowohl in einer Normallage als auch in einer Schadenlage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anreise- und Einlassphase===&lt;br /&gt;
Die Anreise- und Einlassphase ist gekennzeichnet durch Fragen zu den Zugangswegen zum Veranstaltungsgelände, der Anordnung der Parkbereiche oder der ÖPNV Verkehrsknotenpunkte, den Platzbedarf der wartenden Menge, die Durchlasskapazitäten der Eingänge (oder der Einlassschleusen, wenn vorhanden), die notwendigen Informationen der Wartenden und Anreisenden sowie die Organisation der Warteschlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anwesenheitsphase===&lt;br /&gt;
Die Anreisephase wird bestimmt durch die Bewegungen der Besucher auf der Veranstaltungsfläche. Menschen bewegen sich aus vielen Motivationen, z.B. um beste Sicht zu erlangen, nahe an der gewünschten Attraktion zu sein oder Freunde zu finden uvm. Hierzu benötigen sie Informationen über Standorte, Abläufe, Programme oder Preise. Die Bewegungen müssen gelenkt werden, entweder durch das Geländedesign selbst (Wegeführung), durch aktive Lenkungsmaßnahmen oder zum Beispiel eine gezielte Steuerung des Bühnenprogramms (versetzter Anfang etc.).   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Auslasssphase===&lt;br /&gt;
Insbesondere für die Auslassphase von Veranstaltungen, die zu einem festen Zeitpunkt enden, bzw. die über einen programmatischen Höhepunkt verfügen, nach dem eine Vielzahl von Personen das Gelände verlässt (z.B. nach einem Feuerwerk) müssen besondere Maßnahmen getroffen werden, um die dann einsetzenden Bewegungen des Publikums in geeigneter Weise zu lenken. Maßnahmen für ein Verlassen einer Veranstaltungsfläche in Normalsituationen werden nur selten beschrieben – obwohl es gerade hier auch zu schwierigen bis kritischen Situationen kommen kann: alle Besucher, die das Veranstaltungsgelände über einen längeren Zeitraum hinweg betreten haben, wollen dieses Gelände nun in kürzester Zeit verlassen, d.h., dass die Auslässe häufig eine hohe Personenkapazität in kurzer Zeit bewältigen müssen. Dazu kommt, dass die Besucher in dieser Phase oftmals müde, erschöpft und / oder betrunken sind, die Umgebung durch veränderte Sichtverhältnisse anders erscheint und dadurch der Informations- und Lenkungsbedarf deutlich höher ist als zu Beginn einer Veranstaltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt ergibt sich die folgende Matrix (vgl. [4]): &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Image:DIM-ICE.jpg|500px|DIM-ICE Matrix nach Keith Still (2014)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Matrix kann benutzt werden zur Planung aber auch zur Prüfung vorhandener Maßnahmen. Sie hilft, die oftmals komplexen Informationen zum Beispiel im Rahmen eines Sicherheitskonzeptes zu strukturieren und kann hierdurch helfen, Schwachstellen oder sogar fehlende Informationen aufzuzeigen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Image:A-DIM-ACE_Normal.png|500px|Best practice-Beispiel einer DIM-ICE Matrix]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Faktoren werden systematisch miteinander in Beziehung gebracht und können leicht auf Vollständigkeit geprüft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* [1] Fruin, John J. (2002): The causes and prevention of crowd disasters. Originally presented at the First International Conference on Engineering for Crowd Safety, London, England, March 1993.&lt;br /&gt;
* [2] Wertheimer, P.: Crowd Management. Report of the Task Force on Crowd Control and Safety. Cincinnati, July 1980.&lt;br /&gt;
* [3] Runkel, Simon / Pohl, Jürgen (2012): Crowd management als Planungsaufgabe. Eine sozialgeographische Perspektive auf Masse und Raum bei Großveranstaltungen. In: Geographische Zeitschrift, Band 100, Heft 4, S. 189-207.&lt;br /&gt;
* [4] Still, Keith (2014): DIM-ICE event meta modelling. Verfügbar unter: http://www.gkstill.com/Support/WhyModel/dimice.html [18.03.2014].&lt;br /&gt;
* [5] Still, Keith G (2013) Introduction to Crowd Science. Taylor &amp;amp; Francis Group&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabine Funk, Simon Runk (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fl%C3%A4chennutzung&amp;diff=5861</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Flächennutzung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fl%C3%A4chennutzung&amp;diff=5861"/>
		<updated>2015-06-22T08:49:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Literatur */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE: Flächennutzung}}&lt;br /&gt;
==Hinführung zum Thema==&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von Flächen– etwa aufgrund baurodnungsrechtlicher Vorgaben z.B. der Musterversammlungsstättenverordnung – reicht oftmals nicht aus, die „Angemessenheit“ einer Fläche zu bewerten. Im Rahmen eines Crowd Management Ansatzes, der den Besucher und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt, sind immer auch Fragen nach der Nutzung des Platzes sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Hinsicht zu stellen sowie Wechselwirkungen mit anderen Flächen zu betrachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Verkehrs- und Bewegungsflächen für Fußgänger sind meist multiplen Nutzungsarten unterworfen – dies gilt auch für Flächen für die Besucher von Konzerten. Plätze, Gehwege, Ein- &amp;amp; Ausgangsbereiche in Gebäude, Kreuzungen, Flächen vor Bühnen / an Bierständen / an Ein- &amp;amp; Auslassbereichen werden von Personen in unterschiedlichen Dichten und Frequenzen mit unterschiedlichen Zielen und Aufenthaltsdauern genutzt. Einzeln oder in Gruppen werden diese Flächen multidirektional betreten, überquert und verlassen. Gleichzeitig werden die Flächen auch als Wartebereiche oder Treffpunkte genutzt, sowie zum Schlange stehen, kommunizieren oder orientieren. Um die Angemessenheit einer Fläche zu beurteilen, ist es daher im Rahmen der Sicherheitsplanung von Bedeutung, sich über die quantitative Betrachtung hinaus Gedanken über die Nutzung und den Anspruch des Besuchers an die Nutzung zu machen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gesetzliche Grundlagen==&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung [http://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=991&amp;amp;o=759O986O991] macht keine Vorgaben, was eine &amp;quot;sichere&amp;quot; Belegung einer Fläche ist, in § 1 werden lediglich für den Fall, dass keinen Informationen über genehmigte Kapazitäten vorliegen, Aussagen getroffen, die sich jedoch immer auf die Gesamtkapazität in Bezug auf die zur Verfügung stehende Fläche und - in Verbindung mit § 6 der Verordnung - auf die Breite der zur Verfügung stehenden Fluchtwege bezieht.&lt;br /&gt;
Das Einhalten der genehmigten Kapazitäten ist nicht per se eine Garant für eine sichere oder gleichmäßige Belegung und / oder Nutzung der Flächen – sichergestellt wird lediglich, dass die Breite der Fluchtwege ausreichend für die sich auf der Fläche befindlichen Personen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kapazität, Verteilung, Dichte, Nutzung==&lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung01.jpg|thumb|Die Belegung einer Veranstaltungsfläche ist selten einheitlich. Neben Flächen mit hohen Dichten finden sich meist Flächen, die nur &amp;quot;locker&amp;quot; belegt sind. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]]Die (genehmigte) Gesamtpersonenzahl hat nicht unmittelbar etwas mit der tatsächlichen Flächennutzung, der Verteilung und der Personendichte zu tun - sie zielt auf das Vorhandensein ausreichender Fluchtwege.&lt;br /&gt;
Bei einer genehmigten Kapazität von 2 Pers / qm wird es auf den meisten Flächen Bereiche geben, auf denen sich 5 Pers/qm aufhalten und Bereiche, in denen die Dichte nur 0,5 Pers/qm beträgt – abhängig von von der Lage und der Funktion der Fläche oder der dort verorteten Einrichtungen, Sichtlinien, Attraktionen, Aufbauten etc. Diese Verteilung wird sich in den meisten Fällen innerhalb des Veranstaltungszeitraumes mehrfach ändern.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Sicherheitsplanung sind also folgende Fragen zu stellen:&lt;br /&gt;
*was ist die Kapazität einer Fläche: wie viele Menschen passen auf die zur Verfügung stehende Fläche (basierend auf den zugrundeliegenden Schutzzielen und der der Fläche zugeteilten Funktion)&lt;br /&gt;
*wie ist die Verteilung auf der Fläche: wie sind die optimalen Belegungsdichten für die geplante Nutzung der Fläche? Wie verteilen sich die Besucher auf der Fläche? Gleichmäßig oder ungleichmäßig über die gesamte Fläche? Gleichmäßig oder ungleichmäßig über den gesamten Veranstaltungszeitraum?&lt;br /&gt;
*Dichte: entstehen durch die Verteilung und die Nutzung Bereiche mit besonderen Personendichten? Treten diese immer auf oder nur temporär?&lt;br /&gt;
*Nutzung: wie wird die Fläche genutzt? Von wem? Als Transferfläche oder als Wartefläche,  Aufenthaltsfläche, multifunktionale Nutzung (evt. mit unterschiedlichen Nutzern?)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung02.jpg|thumb|Hohe Dichten, mittelere Dichten, keine Dichten: auf den meisten Veranstaltungsgeländen finden sich alle Ausprägungen der Flächenbelegung. Wichtig ist, dass insgesamt ausreichende Flucht &amp;amp; Rettungswege zur Verfügung stehen und dass eine Einsatz- und Ausweichmöglichkeit auch in Bereichen mit hohen Dichten gegeben ist. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung03.jpg|thumb|Je nach Blickwinkel und Lichtverhältnissen ist es unmöglich, Dichten abzuschätzen. Ist kein (möglichst) senkrechter Blick auf die Besuchermenge möglich, helfen Lagemeldungen aus dem Gelände selbst, das Bild zu ergänzen. Gemeldete Dichten sollten regelmäßig mit den angenommenen Dichten im Rahmen der Flächenplanung abgeglichen werden. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung04.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung05.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung06.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kapazität===&lt;br /&gt;
Die Frage nach der Kapazität einer Fläche lässt sich nicht immer einfach beantworten.&lt;br /&gt;
Dort, wo genehmigte Kapazitäten bereits vorliegen, sind diese einzuhalten - zumeist basieren diese Angaben auf der Vorgabe gemäß Musterversammlungsstättenverordnung § 1 (2 Pers /qm für den Besucher nutzbare Fläche).&lt;br /&gt;
Die Gesamtkapazität ist jedoch nicht unbedingt gleichzusetzen mit der Kapazität bestimmter Bereiche - ggfs. ist es nötig, innerhalb der genehmigten Gesamtkapazität noch Kapazitäten für bestimmte Veranstaltungsbereiche festzulegen.&lt;br /&gt;
Das Festlegen einer Kapazität bedeutet immer auch die Kontrolle dieser Kapazität verbunden mit möglichen Zugangssperren und Umleitungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verteilung===&lt;br /&gt;
Ist die Kapazität insbesondere wichtig in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Fluchtwege, ist im Rahmen des crowd managemengt vor allem die Verteilung der Besucher von Bedeutung. Im Rahmen der Sicherheitsplanung muss die (angenommene) Verteilung der Besucher berücksichtigt werden - dies beinhaltet Laufwege genauso wie Aufenthaltsflächen. Um Flächen, Informationen und auch personellen Einsatz planen zu können, ist es wichtig zu wissen, wo sich die Besucher auf dem Gelände aufhalten und wie sie dort hinkommen. Es ist wichtig zu wissen, ib die Verteilung einmalig bzw. dauerhaft ist (z.B. bei einem Einzelkonzert) oder ob es zu einem ggf sogar mehrfachen Wechsel der Verteilung kommt (z.B. bei Veranstaltungen mit meheren Bühnen, Programmpunkten). Die Verteilung ist dabei wichtig, um zu erkennen, ob die jeweiligen kapazitäen ausreichen, aber auch, um die ggf. auftretenden personenströme angemessen lenken zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dichte===&lt;br /&gt;
Auch die Dichte, d.h., die Frage, wieviele Menschen z.B. auf einem Qudratmeter stehen, ist ein relevanter Faktor der Sicherheitsplanung. Auch die Dichte hat nur bedingt etwas mit der Gesamtkapazität der Fläche zu tun - hohe Dichten können vollkommen unabhängig von der Gesamtkapazität auftreten, z.B. vor Bühnen, an einer besonderen Attraktion etc.&lt;br /&gt;
Wie diese Dichte zu bewerten ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab&lt;br /&gt;
* tritt die Dichte lokal begrenzt auf und stehen ausreichende Entlastungsflächen zur Verfügung&lt;br /&gt;
* ist die Dichte selbst gewählt (z.B. vor einer Bühne)&lt;br /&gt;
* Sind Möglichkeiten gegeben, auch innerhalb der Dichte auf Besucher einwirken zu könne, diesen helfen zu können etc.?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Nutzung===&lt;br /&gt;
Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei die Frage, wie Flächen genutzt werden (wie? von wem? wie lange? etc) und was für die sichere Nutzung der Flächen - immer in Bezug auf den erwarteten Besucher - nötig ist.&lt;br /&gt;
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die folgenden Faktoren:  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wege und Richtungen: welche Wege nehmen die Besucher? Aus welchen Richtungen kommen sie ( in welche Richtungen gehen sie (gleichzeitig und nacheinander) &lt;br /&gt;
* genutzte Flächen: welche Flächen werden wann, wie lange mit welcher Intensität genutzt?&lt;br /&gt;
* Bewegung auf der Fläche: wie werden die Flächen genutzt : stehen die Besucher vorrangig (z.B. vor einer Bühne) oder gehen sie ? Wenn sie gehen: ist das gehen der Hauptnutzungszweck (z.B. das Schlendern uüber einen Markt) oder dient es nur dem Erreichen des eigentlichen Zieles ?&lt;br /&gt;
* Nutzerprofil: wer sind die Nutzer der Fläche und Wege? Welche Besonderhgeiten ergeben sich ggfs. aus dem Profil der Besucher? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Englische wird diese Übersicht abgekürzt mit der Bezeichnung RAMP: Routes - Areas - Movement - Profile (vgl [3] S. 122ff)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Flächennutzung bei Veranstaltungen: Level of Quality==&lt;br /&gt;
In Anlehnung an Fruins Level of Service (LOS) (vgl [2] S. 71 ff)ergibt sich in Bezug auf die Flächennutzung ein Level of Quality (LOQ) – also eine Beurteilung der Fläche in Bezug auf die Erfüllung der Bedarfe der Besucher.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*A - Ungestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS C (alternative Platzwahl nicht notwendig)&lt;br /&gt;
*B - Ungestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS D (alternative Platzmöglich nicht notwendig bzw. mit Aufwand verbunden)&lt;br /&gt;
*C - Eingeschränktes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS C (alternative Platzmöglich evtl. notwendig und möglich)&lt;br /&gt;
*D- Eingeschränktes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS D (alternative Platzmöglich evtl. notwendig und mit hohem Aufwand verbunden)&lt;br /&gt;
*E- Stark gestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, &lt;br /&gt;
*F- Ausfall mindestens einer Wahrnehmungsart (Hören / Sehen) in Bezug auf das Bühnengeschehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Level of Quality A ist bei Konzerten insbesondere im vorderen Bereich nicht zu finden – dies entspricht in den meisten Fällen auch nicht dem Wunsch nach einem „guten“ Konzerterlebnis.&lt;br /&gt;
Ein Level of Quality B stellt in diesem Fall ebenfalls ein erstrebenswertes Level dar.&lt;br /&gt;
Veranstaltungsspezifisch sind insbesondere zusätzliche Bühnenanbauten (Stege) und die Anordnung der Getränkestände bestimmende Faktoren für die zur Verfügung stehenden Flächen. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Flächenplanung durch den Veranstalter nicht nur die reinen Flächen, sondern auch die Höhen der Aufbauten und die mit den Aufbauten verbundenen Sichtlinien dargestellt werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Praxisbeispiel: Konzert==&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
Die Bedürfnisse des Publikums bei Konzertveranstaltungen sind in erster Linie:&lt;br /&gt;
*Sehen des Bühnengeschehens&lt;br /&gt;
*Hören des Bühnengeschehens&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese primären „Konzertbedürfnisse“ werden ergänzt durch allgemeine Bedürfnisse&lt;br /&gt;
*ausreichende Versorgung (Essen &amp;amp; Trinken)&lt;br /&gt;
*ausreichende Entsorgung (Toiletten)&lt;br /&gt;
*Aufrechterhaltung der Selbstkompetenz, insbesondere durch ausreichende und unmissverständliche Informationsgabe (dies beinhalte den Weg vom Parkplatz zum Gelände genauso wie die Beschilderung der Unfallhilfstellen auf dem Gelände)&lt;br /&gt;
* Den Erwartungen des Besuchers entsprechende Zeitabläufe (Konzertbesucher sind es in den meisten Fällen gewohnt zu warten (an den Einlässen, den Bierständen, den Toiletten)  - eine „Überstrapazierung“ führt jedoch regelmäßig zu einer Verschlechterung des Gesamterlebnisses)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich kommen hierzu noch die immanenten Erwartungen &lt;br /&gt;
*Zur Verfügung Stellung einer sicheren Aufenthaltsumgebung&lt;br /&gt;
*Ausreichende Einsatzkräfte&lt;br /&gt;
*Ausreichende Wege / Flächen&lt;br /&gt;
*Funktionierende Abläufe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von theoretisch zur Verfügung stehenden Flächen ist weder der Sicherheitsplanung noch dem Qualitätsempfinden der Besucher angemessen.&lt;br /&gt;
Insbesondere Flächen hinter Aufbauten mit nicht nur gestörten, sondern de facto nicht mehr vorhandenen Sichtlinien können lediglich als Entlastungsfläche gewertet werden – es muss also sichergestellt werden, dass für das eigentlich Ziel des Besuches (Konzerterlebnis) ausreichend Platz für die erwartete Anzahl an Besuchern zur Verfügung steht. Dieser Platz muss nicht zwangsläufig mit 2 Pers / qm kalkuliert werden – Wichtig ist, dass unterschiedliche Flächennutzungen in der Planung dargestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von einer nutzbaren Aufenthaltsfläche von 40.000 qm könnte eine Verteilung wie folgt aussehen:&lt;br /&gt;
*20.000 qm LOQ B – Berechnung mit 3 Pers/ qm = 60.000 Besucher&lt;br /&gt;
*10.000 qm LOQ C – Berechnung mit 1,5 Pers / qm = 15.000 Besucher&lt;br /&gt;
*10.000 qm LOQ E/F  - Berechnung mit 0,5 Pers /qm = 5000 Besucher &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies entspricht mit insgesamt 2 Pers/ qm über die gesamte Fläche zumeist einer  formalen Einhaltung genehmigten Kapazität, berücksichtig aber die realistische Verteilung der Besucher auf dem Platz. Eine Belegung des Bereiches vor der Bühne mit 3 Personen/qm wird nicht als problematisch angesehen, solange ausreichende Entlastungsflächen und Fluchtwege zur Verfügung stehen. Eine Belegung mit 3 Pers/qm und mehr vor Bühnen entspricht einer regelmäßigen selbst gewählten Dichte bei Konzerten. &lt;br /&gt;
Eine solche Verteilung entspricht auch der Überlegung, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit von lokalen Störungen, die nur zu einer lokalen und zeitlich eingegrenzten Verdrängung bzw. Verdichtung führen deutlich höher ist als die einer Störung, die eine Gesamträumung des Platzes erforderlich machen würde. Die Zurverfügungstellung von Entlastungsflächen würde hier dem lokalen Schadenereignis entsprechen, in dem Personen aus dem gefährdeten Bereich auf die Entlastungsflächen gelenkt werden.   &lt;br /&gt;
Das bedeutet, dass der Veranstalter im Rahmen der Aufplanung nachweisen muss, dass er &lt;br /&gt;
*Mindestens 50% der Fläche für das Publikum in einem Level LOQ B (ohne direkte Sicht- / Höreinschränkung) &lt;br /&gt;
und &lt;br /&gt;
*25% der Fläche für das Publikum mit einem LOQ C (Sichtbehinderungen z.B. durch Standaufbauten sind gegeben, eine freie Bewegung innerhalb dieser Flächen ist aber möglich) zur Verfügung stellen muss, um dann ca. &lt;br /&gt;
*25% der Fläche für das Publikum mit einem LOQ E/F als Entlastungsflächen anrechnen lassen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
[1] Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[2] Fruin, John J. (1987) Pedestrian Planning and Design. Second Revised Edition. Elevator World Inc.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
[3] Still, Keith G (2013) Introduction to Crowd Science. Taylor &amp;amp; Francis Group. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fl%C3%A4chennutzung&amp;diff=5860</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Flächennutzung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fl%C3%A4chennutzung&amp;diff=5860"/>
		<updated>2015-06-22T08:49:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Nutzung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE: Flächennutzung}}&lt;br /&gt;
==Hinführung zum Thema==&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von Flächen– etwa aufgrund baurodnungsrechtlicher Vorgaben z.B. der Musterversammlungsstättenverordnung – reicht oftmals nicht aus, die „Angemessenheit“ einer Fläche zu bewerten. Im Rahmen eines Crowd Management Ansatzes, der den Besucher und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt, sind immer auch Fragen nach der Nutzung des Platzes sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Hinsicht zu stellen sowie Wechselwirkungen mit anderen Flächen zu betrachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Verkehrs- und Bewegungsflächen für Fußgänger sind meist multiplen Nutzungsarten unterworfen – dies gilt auch für Flächen für die Besucher von Konzerten. Plätze, Gehwege, Ein- &amp;amp; Ausgangsbereiche in Gebäude, Kreuzungen, Flächen vor Bühnen / an Bierständen / an Ein- &amp;amp; Auslassbereichen werden von Personen in unterschiedlichen Dichten und Frequenzen mit unterschiedlichen Zielen und Aufenthaltsdauern genutzt. Einzeln oder in Gruppen werden diese Flächen multidirektional betreten, überquert und verlassen. Gleichzeitig werden die Flächen auch als Wartebereiche oder Treffpunkte genutzt, sowie zum Schlange stehen, kommunizieren oder orientieren. Um die Angemessenheit einer Fläche zu beurteilen, ist es daher im Rahmen der Sicherheitsplanung von Bedeutung, sich über die quantitative Betrachtung hinaus Gedanken über die Nutzung und den Anspruch des Besuchers an die Nutzung zu machen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gesetzliche Grundlagen==&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung [http://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=991&amp;amp;o=759O986O991] macht keine Vorgaben, was eine &amp;quot;sichere&amp;quot; Belegung einer Fläche ist, in § 1 werden lediglich für den Fall, dass keinen Informationen über genehmigte Kapazitäten vorliegen, Aussagen getroffen, die sich jedoch immer auf die Gesamtkapazität in Bezug auf die zur Verfügung stehende Fläche und - in Verbindung mit § 6 der Verordnung - auf die Breite der zur Verfügung stehenden Fluchtwege bezieht.&lt;br /&gt;
Das Einhalten der genehmigten Kapazitäten ist nicht per se eine Garant für eine sichere oder gleichmäßige Belegung und / oder Nutzung der Flächen – sichergestellt wird lediglich, dass die Breite der Fluchtwege ausreichend für die sich auf der Fläche befindlichen Personen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kapazität, Verteilung, Dichte, Nutzung==&lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung01.jpg|thumb|Die Belegung einer Veranstaltungsfläche ist selten einheitlich. Neben Flächen mit hohen Dichten finden sich meist Flächen, die nur &amp;quot;locker&amp;quot; belegt sind. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]]Die (genehmigte) Gesamtpersonenzahl hat nicht unmittelbar etwas mit der tatsächlichen Flächennutzung, der Verteilung und der Personendichte zu tun - sie zielt auf das Vorhandensein ausreichender Fluchtwege.&lt;br /&gt;
Bei einer genehmigten Kapazität von 2 Pers / qm wird es auf den meisten Flächen Bereiche geben, auf denen sich 5 Pers/qm aufhalten und Bereiche, in denen die Dichte nur 0,5 Pers/qm beträgt – abhängig von von der Lage und der Funktion der Fläche oder der dort verorteten Einrichtungen, Sichtlinien, Attraktionen, Aufbauten etc. Diese Verteilung wird sich in den meisten Fällen innerhalb des Veranstaltungszeitraumes mehrfach ändern.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Sicherheitsplanung sind also folgende Fragen zu stellen:&lt;br /&gt;
*was ist die Kapazität einer Fläche: wie viele Menschen passen auf die zur Verfügung stehende Fläche (basierend auf den zugrundeliegenden Schutzzielen und der der Fläche zugeteilten Funktion)&lt;br /&gt;
*wie ist die Verteilung auf der Fläche: wie sind die optimalen Belegungsdichten für die geplante Nutzung der Fläche? Wie verteilen sich die Besucher auf der Fläche? Gleichmäßig oder ungleichmäßig über die gesamte Fläche? Gleichmäßig oder ungleichmäßig über den gesamten Veranstaltungszeitraum?&lt;br /&gt;
*Dichte: entstehen durch die Verteilung und die Nutzung Bereiche mit besonderen Personendichten? Treten diese immer auf oder nur temporär?&lt;br /&gt;
*Nutzung: wie wird die Fläche genutzt? Von wem? Als Transferfläche oder als Wartefläche,  Aufenthaltsfläche, multifunktionale Nutzung (evt. mit unterschiedlichen Nutzern?)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung02.jpg|thumb|Hohe Dichten, mittelere Dichten, keine Dichten: auf den meisten Veranstaltungsgeländen finden sich alle Ausprägungen der Flächenbelegung. Wichtig ist, dass insgesamt ausreichende Flucht &amp;amp; Rettungswege zur Verfügung stehen und dass eine Einsatz- und Ausweichmöglichkeit auch in Bereichen mit hohen Dichten gegeben ist. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung03.jpg|thumb|Je nach Blickwinkel und Lichtverhältnissen ist es unmöglich, Dichten abzuschätzen. Ist kein (möglichst) senkrechter Blick auf die Besuchermenge möglich, helfen Lagemeldungen aus dem Gelände selbst, das Bild zu ergänzen. Gemeldete Dichten sollten regelmäßig mit den angenommenen Dichten im Rahmen der Flächenplanung abgeglichen werden. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung04.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung05.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung06.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kapazität===&lt;br /&gt;
Die Frage nach der Kapazität einer Fläche lässt sich nicht immer einfach beantworten.&lt;br /&gt;
Dort, wo genehmigte Kapazitäten bereits vorliegen, sind diese einzuhalten - zumeist basieren diese Angaben auf der Vorgabe gemäß Musterversammlungsstättenverordnung § 1 (2 Pers /qm für den Besucher nutzbare Fläche).&lt;br /&gt;
Die Gesamtkapazität ist jedoch nicht unbedingt gleichzusetzen mit der Kapazität bestimmter Bereiche - ggfs. ist es nötig, innerhalb der genehmigten Gesamtkapazität noch Kapazitäten für bestimmte Veranstaltungsbereiche festzulegen.&lt;br /&gt;
Das Festlegen einer Kapazität bedeutet immer auch die Kontrolle dieser Kapazität verbunden mit möglichen Zugangssperren und Umleitungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verteilung===&lt;br /&gt;
Ist die Kapazität insbesondere wichtig in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Fluchtwege, ist im Rahmen des crowd managemengt vor allem die Verteilung der Besucher von Bedeutung. Im Rahmen der Sicherheitsplanung muss die (angenommene) Verteilung der Besucher berücksichtigt werden - dies beinhaltet Laufwege genauso wie Aufenthaltsflächen. Um Flächen, Informationen und auch personellen Einsatz planen zu können, ist es wichtig zu wissen, wo sich die Besucher auf dem Gelände aufhalten und wie sie dort hinkommen. Es ist wichtig zu wissen, ib die Verteilung einmalig bzw. dauerhaft ist (z.B. bei einem Einzelkonzert) oder ob es zu einem ggf sogar mehrfachen Wechsel der Verteilung kommt (z.B. bei Veranstaltungen mit meheren Bühnen, Programmpunkten). Die Verteilung ist dabei wichtig, um zu erkennen, ob die jeweiligen kapazitäen ausreichen, aber auch, um die ggf. auftretenden personenströme angemessen lenken zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dichte===&lt;br /&gt;
Auch die Dichte, d.h., die Frage, wieviele Menschen z.B. auf einem Qudratmeter stehen, ist ein relevanter Faktor der Sicherheitsplanung. Auch die Dichte hat nur bedingt etwas mit der Gesamtkapazität der Fläche zu tun - hohe Dichten können vollkommen unabhängig von der Gesamtkapazität auftreten, z.B. vor Bühnen, an einer besonderen Attraktion etc.&lt;br /&gt;
Wie diese Dichte zu bewerten ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab&lt;br /&gt;
* tritt die Dichte lokal begrenzt auf und stehen ausreichende Entlastungsflächen zur Verfügung&lt;br /&gt;
* ist die Dichte selbst gewählt (z.B. vor einer Bühne)&lt;br /&gt;
* Sind Möglichkeiten gegeben, auch innerhalb der Dichte auf Besucher einwirken zu könne, diesen helfen zu können etc.?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Nutzung===&lt;br /&gt;
Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei die Frage, wie Flächen genutzt werden (wie? von wem? wie lange? etc) und was für die sichere Nutzung der Flächen - immer in Bezug auf den erwarteten Besucher - nötig ist.&lt;br /&gt;
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die folgenden Faktoren:  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wege und Richtungen: welche Wege nehmen die Besucher? Aus welchen Richtungen kommen sie ( in welche Richtungen gehen sie (gleichzeitig und nacheinander) &lt;br /&gt;
* genutzte Flächen: welche Flächen werden wann, wie lange mit welcher Intensität genutzt?&lt;br /&gt;
* Bewegung auf der Fläche: wie werden die Flächen genutzt : stehen die Besucher vorrangig (z.B. vor einer Bühne) oder gehen sie ? Wenn sie gehen: ist das gehen der Hauptnutzungszweck (z.B. das Schlendern uüber einen Markt) oder dient es nur dem Erreichen des eigentlichen Zieles ?&lt;br /&gt;
* Nutzerprofil: wer sind die Nutzer der Fläche und Wege? Welche Besonderhgeiten ergeben sich ggfs. aus dem Profil der Besucher? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Englische wird diese Übersicht abgekürzt mit der Bezeichnung RAMP: Routes - Areas - Movement - Profile (vgl [3] S. 122ff)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Flächennutzung bei Veranstaltungen: Level of Quality==&lt;br /&gt;
In Anlehnung an Fruins Level of Service (LOS) (vgl [2] S. 71 ff)ergibt sich in Bezug auf die Flächennutzung ein Level of Quality (LOQ) – also eine Beurteilung der Fläche in Bezug auf die Erfüllung der Bedarfe der Besucher.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*A - Ungestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS C (alternative Platzwahl nicht notwendig)&lt;br /&gt;
*B - Ungestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS D (alternative Platzmöglich nicht notwendig bzw. mit Aufwand verbunden)&lt;br /&gt;
*C - Eingeschränktes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS C (alternative Platzmöglich evtl. notwendig und möglich)&lt;br /&gt;
*D- Eingeschränktes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS D (alternative Platzmöglich evtl. notwendig und mit hohem Aufwand verbunden)&lt;br /&gt;
*E- Stark gestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, &lt;br /&gt;
*F- Ausfall mindestens einer Wahrnehmungsart (Hören / Sehen) in Bezug auf das Bühnengeschehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Level of Quality A ist bei Konzerten insbesondere im vorderen Bereich nicht zu finden – dies entspricht in den meisten Fällen auch nicht dem Wunsch nach einem „guten“ Konzerterlebnis.&lt;br /&gt;
Ein Level of Quality B stellt in diesem Fall ebenfalls ein erstrebenswertes Level dar.&lt;br /&gt;
Veranstaltungsspezifisch sind insbesondere zusätzliche Bühnenanbauten (Stege) und die Anordnung der Getränkestände bestimmende Faktoren für die zur Verfügung stehenden Flächen. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Flächenplanung durch den Veranstalter nicht nur die reinen Flächen, sondern auch die Höhen der Aufbauten und die mit den Aufbauten verbundenen Sichtlinien dargestellt werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Praxisbeispiel: Konzert==&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
Die Bedürfnisse des Publikums bei Konzertveranstaltungen sind in erster Linie:&lt;br /&gt;
*Sehen des Bühnengeschehens&lt;br /&gt;
*Hören des Bühnengeschehens&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese primären „Konzertbedürfnisse“ werden ergänzt durch allgemeine Bedürfnisse&lt;br /&gt;
*ausreichende Versorgung (Essen &amp;amp; Trinken)&lt;br /&gt;
*ausreichende Entsorgung (Toiletten)&lt;br /&gt;
*Aufrechterhaltung der Selbstkompetenz, insbesondere durch ausreichende und unmissverständliche Informationsgabe (dies beinhalte den Weg vom Parkplatz zum Gelände genauso wie die Beschilderung der Unfallhilfstellen auf dem Gelände)&lt;br /&gt;
* Den Erwartungen des Besuchers entsprechende Zeitabläufe (Konzertbesucher sind es in den meisten Fällen gewohnt zu warten (an den Einlässen, den Bierständen, den Toiletten)  - eine „Überstrapazierung“ führt jedoch regelmäßig zu einer Verschlechterung des Gesamterlebnisses)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich kommen hierzu noch die immanenten Erwartungen &lt;br /&gt;
*Zur Verfügung Stellung einer sicheren Aufenthaltsumgebung&lt;br /&gt;
*Ausreichende Einsatzkräfte&lt;br /&gt;
*Ausreichende Wege / Flächen&lt;br /&gt;
*Funktionierende Abläufe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von theoretisch zur Verfügung stehenden Flächen ist weder der Sicherheitsplanung noch dem Qualitätsempfinden der Besucher angemessen.&lt;br /&gt;
Insbesondere Flächen hinter Aufbauten mit nicht nur gestörten, sondern de facto nicht mehr vorhandenen Sichtlinien können lediglich als Entlastungsfläche gewertet werden – es muss also sichergestellt werden, dass für das eigentlich Ziel des Besuches (Konzerterlebnis) ausreichend Platz für die erwartete Anzahl an Besuchern zur Verfügung steht. Dieser Platz muss nicht zwangsläufig mit 2 Pers / qm kalkuliert werden – Wichtig ist, dass unterschiedliche Flächennutzungen in der Planung dargestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von einer nutzbaren Aufenthaltsfläche von 40.000 qm könnte eine Verteilung wie folgt aussehen:&lt;br /&gt;
*20.000 qm LOQ B – Berechnung mit 3 Pers/ qm = 60.000 Besucher&lt;br /&gt;
*10.000 qm LOQ C – Berechnung mit 1,5 Pers / qm = 15.000 Besucher&lt;br /&gt;
*10.000 qm LOQ E/F  - Berechnung mit 0,5 Pers /qm = 5000 Besucher &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies entspricht mit insgesamt 2 Pers/ qm über die gesamte Fläche zumeist einer  formalen Einhaltung genehmigten Kapazität, berücksichtig aber die realistische Verteilung der Besucher auf dem Platz. Eine Belegung des Bereiches vor der Bühne mit 3 Personen/qm wird nicht als problematisch angesehen, solange ausreichende Entlastungsflächen und Fluchtwege zur Verfügung stehen. Eine Belegung mit 3 Pers/qm und mehr vor Bühnen entspricht einer regelmäßigen selbst gewählten Dichte bei Konzerten. &lt;br /&gt;
Eine solche Verteilung entspricht auch der Überlegung, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit von lokalen Störungen, die nur zu einer lokalen und zeitlich eingegrenzten Verdrängung bzw. Verdichtung führen deutlich höher ist als die einer Störung, die eine Gesamträumung des Platzes erforderlich machen würde. Die Zurverfügungstellung von Entlastungsflächen würde hier dem lokalen Schadenereignis entsprechen, in dem Personen aus dem gefährdeten Bereich auf die Entlastungsflächen gelenkt werden.   &lt;br /&gt;
Das bedeutet, dass der Veranstalter im Rahmen der Aufplanung nachweisen muss, dass er &lt;br /&gt;
*Mindestens 50% der Fläche für das Publikum in einem Level LOQ B (ohne direkte Sicht- / Höreinschränkung) &lt;br /&gt;
und &lt;br /&gt;
*25% der Fläche für das Publikum mit einem LOQ C (Sichtbehinderungen z.B. durch Standaufbauten sind gegeben, eine freie Bewegung innerhalb dieser Flächen ist aber möglich) zur Verfügung stellen muss, um dann ca. &lt;br /&gt;
*25% der Fläche für das Publikum mit einem LOQ E/F als Entlastungsflächen anrechnen lassen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
[1] Fruin, John J. (1987) Pedestrian Planning and Design. Second Revised Edition. Elevator World Inc.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
[2] Still, Keith G (2013) Introduction to Crowd Science. Taylor &amp;amp; Francis Group. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[3] Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fl%C3%A4chennutzung&amp;diff=5859</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Flächennutzung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fl%C3%A4chennutzung&amp;diff=5859"/>
		<updated>2015-06-22T08:48:54Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Flächennutzung bei Veranstaltungen: Level of Quality */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE: Flächennutzung}}&lt;br /&gt;
==Hinführung zum Thema==&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von Flächen– etwa aufgrund baurodnungsrechtlicher Vorgaben z.B. der Musterversammlungsstättenverordnung – reicht oftmals nicht aus, die „Angemessenheit“ einer Fläche zu bewerten. Im Rahmen eines Crowd Management Ansatzes, der den Besucher und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt, sind immer auch Fragen nach der Nutzung des Platzes sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Hinsicht zu stellen sowie Wechselwirkungen mit anderen Flächen zu betrachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Verkehrs- und Bewegungsflächen für Fußgänger sind meist multiplen Nutzungsarten unterworfen – dies gilt auch für Flächen für die Besucher von Konzerten. Plätze, Gehwege, Ein- &amp;amp; Ausgangsbereiche in Gebäude, Kreuzungen, Flächen vor Bühnen / an Bierständen / an Ein- &amp;amp; Auslassbereichen werden von Personen in unterschiedlichen Dichten und Frequenzen mit unterschiedlichen Zielen und Aufenthaltsdauern genutzt. Einzeln oder in Gruppen werden diese Flächen multidirektional betreten, überquert und verlassen. Gleichzeitig werden die Flächen auch als Wartebereiche oder Treffpunkte genutzt, sowie zum Schlange stehen, kommunizieren oder orientieren. Um die Angemessenheit einer Fläche zu beurteilen, ist es daher im Rahmen der Sicherheitsplanung von Bedeutung, sich über die quantitative Betrachtung hinaus Gedanken über die Nutzung und den Anspruch des Besuchers an die Nutzung zu machen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gesetzliche Grundlagen==&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung [http://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=991&amp;amp;o=759O986O991] macht keine Vorgaben, was eine &amp;quot;sichere&amp;quot; Belegung einer Fläche ist, in § 1 werden lediglich für den Fall, dass keinen Informationen über genehmigte Kapazitäten vorliegen, Aussagen getroffen, die sich jedoch immer auf die Gesamtkapazität in Bezug auf die zur Verfügung stehende Fläche und - in Verbindung mit § 6 der Verordnung - auf die Breite der zur Verfügung stehenden Fluchtwege bezieht.&lt;br /&gt;
Das Einhalten der genehmigten Kapazitäten ist nicht per se eine Garant für eine sichere oder gleichmäßige Belegung und / oder Nutzung der Flächen – sichergestellt wird lediglich, dass die Breite der Fluchtwege ausreichend für die sich auf der Fläche befindlichen Personen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kapazität, Verteilung, Dichte, Nutzung==&lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung01.jpg|thumb|Die Belegung einer Veranstaltungsfläche ist selten einheitlich. Neben Flächen mit hohen Dichten finden sich meist Flächen, die nur &amp;quot;locker&amp;quot; belegt sind. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]]Die (genehmigte) Gesamtpersonenzahl hat nicht unmittelbar etwas mit der tatsächlichen Flächennutzung, der Verteilung und der Personendichte zu tun - sie zielt auf das Vorhandensein ausreichender Fluchtwege.&lt;br /&gt;
Bei einer genehmigten Kapazität von 2 Pers / qm wird es auf den meisten Flächen Bereiche geben, auf denen sich 5 Pers/qm aufhalten und Bereiche, in denen die Dichte nur 0,5 Pers/qm beträgt – abhängig von von der Lage und der Funktion der Fläche oder der dort verorteten Einrichtungen, Sichtlinien, Attraktionen, Aufbauten etc. Diese Verteilung wird sich in den meisten Fällen innerhalb des Veranstaltungszeitraumes mehrfach ändern.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Sicherheitsplanung sind also folgende Fragen zu stellen:&lt;br /&gt;
*was ist die Kapazität einer Fläche: wie viele Menschen passen auf die zur Verfügung stehende Fläche (basierend auf den zugrundeliegenden Schutzzielen und der der Fläche zugeteilten Funktion)&lt;br /&gt;
*wie ist die Verteilung auf der Fläche: wie sind die optimalen Belegungsdichten für die geplante Nutzung der Fläche? Wie verteilen sich die Besucher auf der Fläche? Gleichmäßig oder ungleichmäßig über die gesamte Fläche? Gleichmäßig oder ungleichmäßig über den gesamten Veranstaltungszeitraum?&lt;br /&gt;
*Dichte: entstehen durch die Verteilung und die Nutzung Bereiche mit besonderen Personendichten? Treten diese immer auf oder nur temporär?&lt;br /&gt;
*Nutzung: wie wird die Fläche genutzt? Von wem? Als Transferfläche oder als Wartefläche,  Aufenthaltsfläche, multifunktionale Nutzung (evt. mit unterschiedlichen Nutzern?)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung02.jpg|thumb|Hohe Dichten, mittelere Dichten, keine Dichten: auf den meisten Veranstaltungsgeländen finden sich alle Ausprägungen der Flächenbelegung. Wichtig ist, dass insgesamt ausreichende Flucht &amp;amp; Rettungswege zur Verfügung stehen und dass eine Einsatz- und Ausweichmöglichkeit auch in Bereichen mit hohen Dichten gegeben ist. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung03.jpg|thumb|Je nach Blickwinkel und Lichtverhältnissen ist es unmöglich, Dichten abzuschätzen. Ist kein (möglichst) senkrechter Blick auf die Besuchermenge möglich, helfen Lagemeldungen aus dem Gelände selbst, das Bild zu ergänzen. Gemeldete Dichten sollten regelmäßig mit den angenommenen Dichten im Rahmen der Flächenplanung abgeglichen werden. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung04.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung05.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung06.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kapazität===&lt;br /&gt;
Die Frage nach der Kapazität einer Fläche lässt sich nicht immer einfach beantworten.&lt;br /&gt;
Dort, wo genehmigte Kapazitäten bereits vorliegen, sind diese einzuhalten - zumeist basieren diese Angaben auf der Vorgabe gemäß Musterversammlungsstättenverordnung § 1 (2 Pers /qm für den Besucher nutzbare Fläche).&lt;br /&gt;
Die Gesamtkapazität ist jedoch nicht unbedingt gleichzusetzen mit der Kapazität bestimmter Bereiche - ggfs. ist es nötig, innerhalb der genehmigten Gesamtkapazität noch Kapazitäten für bestimmte Veranstaltungsbereiche festzulegen.&lt;br /&gt;
Das Festlegen einer Kapazität bedeutet immer auch die Kontrolle dieser Kapazität verbunden mit möglichen Zugangssperren und Umleitungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verteilung===&lt;br /&gt;
Ist die Kapazität insbesondere wichtig in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Fluchtwege, ist im Rahmen des crowd managemengt vor allem die Verteilung der Besucher von Bedeutung. Im Rahmen der Sicherheitsplanung muss die (angenommene) Verteilung der Besucher berücksichtigt werden - dies beinhaltet Laufwege genauso wie Aufenthaltsflächen. Um Flächen, Informationen und auch personellen Einsatz planen zu können, ist es wichtig zu wissen, wo sich die Besucher auf dem Gelände aufhalten und wie sie dort hinkommen. Es ist wichtig zu wissen, ib die Verteilung einmalig bzw. dauerhaft ist (z.B. bei einem Einzelkonzert) oder ob es zu einem ggf sogar mehrfachen Wechsel der Verteilung kommt (z.B. bei Veranstaltungen mit meheren Bühnen, Programmpunkten). Die Verteilung ist dabei wichtig, um zu erkennen, ob die jeweiligen kapazitäen ausreichen, aber auch, um die ggf. auftretenden personenströme angemessen lenken zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dichte===&lt;br /&gt;
Auch die Dichte, d.h., die Frage, wieviele Menschen z.B. auf einem Qudratmeter stehen, ist ein relevanter Faktor der Sicherheitsplanung. Auch die Dichte hat nur bedingt etwas mit der Gesamtkapazität der Fläche zu tun - hohe Dichten können vollkommen unabhängig von der Gesamtkapazität auftreten, z.B. vor Bühnen, an einer besonderen Attraktion etc.&lt;br /&gt;
Wie diese Dichte zu bewerten ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab&lt;br /&gt;
* tritt die Dichte lokal begrenzt auf und stehen ausreichende Entlastungsflächen zur Verfügung&lt;br /&gt;
* ist die Dichte selbst gewählt (z.B. vor einer Bühne)&lt;br /&gt;
* Sind Möglichkeiten gegeben, auch innerhalb der Dichte auf Besucher einwirken zu könne, diesen helfen zu können etc.?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Nutzung===&lt;br /&gt;
Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei die Frage, wie Flächen genutzt werden (wie? von wem? wie lange? etc) und was für die sichere Nutzung der Flächen - immer in Bezug auf den erwarteten Besucher - nötig ist.&lt;br /&gt;
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die folgenden Faktoren:  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wege und Richtungen: welche Wege nehmen die Besucher? Aus welchen Richtungen kommen sie ( in welche Richtungen gehen sie (gleichzeitig und nacheinander) &lt;br /&gt;
* genutzte Flächen: welche Flächen werden wann, wie lange mit welcher Intensität genutzt?&lt;br /&gt;
* Bewegung auf der Fläche: wie werden die Flächen genutzt : stehen die Besucher vorrangig (z.B. vor einer Bühne) oder gehen sie ? Wenn sie gehen: ist das gehen der Hauptnutzungszweck (z.B. das Schlendern uüber einen Markt) oder dient es nur dem Erreichen des eigentlichen Zieles ?&lt;br /&gt;
* Nutzerprofil: wer sind die Nutzer der Fläche und Wege? Welche Besonderhgeiten ergeben sich ggfs. aus dem Profil der Besucher? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Englische wird diese Übersicht abgekürzt mit der Bezeichnung RAMP: Routes - Areas - Movement - Profile (vgl [2] S. 122ff)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Flächennutzung bei Veranstaltungen: Level of Quality==&lt;br /&gt;
In Anlehnung an Fruins Level of Service (LOS) (vgl [2] S. 71 ff)ergibt sich in Bezug auf die Flächennutzung ein Level of Quality (LOQ) – also eine Beurteilung der Fläche in Bezug auf die Erfüllung der Bedarfe der Besucher.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*A - Ungestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS C (alternative Platzwahl nicht notwendig)&lt;br /&gt;
*B - Ungestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS D (alternative Platzmöglich nicht notwendig bzw. mit Aufwand verbunden)&lt;br /&gt;
*C - Eingeschränktes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS C (alternative Platzmöglich evtl. notwendig und möglich)&lt;br /&gt;
*D- Eingeschränktes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS D (alternative Platzmöglich evtl. notwendig und mit hohem Aufwand verbunden)&lt;br /&gt;
*E- Stark gestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, &lt;br /&gt;
*F- Ausfall mindestens einer Wahrnehmungsart (Hören / Sehen) in Bezug auf das Bühnengeschehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Level of Quality A ist bei Konzerten insbesondere im vorderen Bereich nicht zu finden – dies entspricht in den meisten Fällen auch nicht dem Wunsch nach einem „guten“ Konzerterlebnis.&lt;br /&gt;
Ein Level of Quality B stellt in diesem Fall ebenfalls ein erstrebenswertes Level dar.&lt;br /&gt;
Veranstaltungsspezifisch sind insbesondere zusätzliche Bühnenanbauten (Stege) und die Anordnung der Getränkestände bestimmende Faktoren für die zur Verfügung stehenden Flächen. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Flächenplanung durch den Veranstalter nicht nur die reinen Flächen, sondern auch die Höhen der Aufbauten und die mit den Aufbauten verbundenen Sichtlinien dargestellt werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Praxisbeispiel: Konzert==&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
Die Bedürfnisse des Publikums bei Konzertveranstaltungen sind in erster Linie:&lt;br /&gt;
*Sehen des Bühnengeschehens&lt;br /&gt;
*Hören des Bühnengeschehens&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese primären „Konzertbedürfnisse“ werden ergänzt durch allgemeine Bedürfnisse&lt;br /&gt;
*ausreichende Versorgung (Essen &amp;amp; Trinken)&lt;br /&gt;
*ausreichende Entsorgung (Toiletten)&lt;br /&gt;
*Aufrechterhaltung der Selbstkompetenz, insbesondere durch ausreichende und unmissverständliche Informationsgabe (dies beinhalte den Weg vom Parkplatz zum Gelände genauso wie die Beschilderung der Unfallhilfstellen auf dem Gelände)&lt;br /&gt;
* Den Erwartungen des Besuchers entsprechende Zeitabläufe (Konzertbesucher sind es in den meisten Fällen gewohnt zu warten (an den Einlässen, den Bierständen, den Toiletten)  - eine „Überstrapazierung“ führt jedoch regelmäßig zu einer Verschlechterung des Gesamterlebnisses)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich kommen hierzu noch die immanenten Erwartungen &lt;br /&gt;
*Zur Verfügung Stellung einer sicheren Aufenthaltsumgebung&lt;br /&gt;
*Ausreichende Einsatzkräfte&lt;br /&gt;
*Ausreichende Wege / Flächen&lt;br /&gt;
*Funktionierende Abläufe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von theoretisch zur Verfügung stehenden Flächen ist weder der Sicherheitsplanung noch dem Qualitätsempfinden der Besucher angemessen.&lt;br /&gt;
Insbesondere Flächen hinter Aufbauten mit nicht nur gestörten, sondern de facto nicht mehr vorhandenen Sichtlinien können lediglich als Entlastungsfläche gewertet werden – es muss also sichergestellt werden, dass für das eigentlich Ziel des Besuches (Konzerterlebnis) ausreichend Platz für die erwartete Anzahl an Besuchern zur Verfügung steht. Dieser Platz muss nicht zwangsläufig mit 2 Pers / qm kalkuliert werden – Wichtig ist, dass unterschiedliche Flächennutzungen in der Planung dargestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von einer nutzbaren Aufenthaltsfläche von 40.000 qm könnte eine Verteilung wie folgt aussehen:&lt;br /&gt;
*20.000 qm LOQ B – Berechnung mit 3 Pers/ qm = 60.000 Besucher&lt;br /&gt;
*10.000 qm LOQ C – Berechnung mit 1,5 Pers / qm = 15.000 Besucher&lt;br /&gt;
*10.000 qm LOQ E/F  - Berechnung mit 0,5 Pers /qm = 5000 Besucher &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies entspricht mit insgesamt 2 Pers/ qm über die gesamte Fläche zumeist einer  formalen Einhaltung genehmigten Kapazität, berücksichtig aber die realistische Verteilung der Besucher auf dem Platz. Eine Belegung des Bereiches vor der Bühne mit 3 Personen/qm wird nicht als problematisch angesehen, solange ausreichende Entlastungsflächen und Fluchtwege zur Verfügung stehen. Eine Belegung mit 3 Pers/qm und mehr vor Bühnen entspricht einer regelmäßigen selbst gewählten Dichte bei Konzerten. &lt;br /&gt;
Eine solche Verteilung entspricht auch der Überlegung, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit von lokalen Störungen, die nur zu einer lokalen und zeitlich eingegrenzten Verdrängung bzw. Verdichtung führen deutlich höher ist als die einer Störung, die eine Gesamträumung des Platzes erforderlich machen würde. Die Zurverfügungstellung von Entlastungsflächen würde hier dem lokalen Schadenereignis entsprechen, in dem Personen aus dem gefährdeten Bereich auf die Entlastungsflächen gelenkt werden.   &lt;br /&gt;
Das bedeutet, dass der Veranstalter im Rahmen der Aufplanung nachweisen muss, dass er &lt;br /&gt;
*Mindestens 50% der Fläche für das Publikum in einem Level LOQ B (ohne direkte Sicht- / Höreinschränkung) &lt;br /&gt;
und &lt;br /&gt;
*25% der Fläche für das Publikum mit einem LOQ C (Sichtbehinderungen z.B. durch Standaufbauten sind gegeben, eine freie Bewegung innerhalb dieser Flächen ist aber möglich) zur Verfügung stellen muss, um dann ca. &lt;br /&gt;
*25% der Fläche für das Publikum mit einem LOQ E/F als Entlastungsflächen anrechnen lassen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
[1] Fruin, John J. (1987) Pedestrian Planning and Design. Second Revised Edition. Elevator World Inc.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
[2] Still, Keith G (2013) Introduction to Crowd Science. Taylor &amp;amp; Francis Group. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[3] Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fl%C3%A4chennutzung&amp;diff=5858</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Flächennutzung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fl%C3%A4chennutzung&amp;diff=5858"/>
		<updated>2015-06-22T08:48:26Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Gesetzliche Grundlagen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE: Flächennutzung}}&lt;br /&gt;
==Hinführung zum Thema==&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von Flächen– etwa aufgrund baurodnungsrechtlicher Vorgaben z.B. der Musterversammlungsstättenverordnung – reicht oftmals nicht aus, die „Angemessenheit“ einer Fläche zu bewerten. Im Rahmen eines Crowd Management Ansatzes, der den Besucher und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt, sind immer auch Fragen nach der Nutzung des Platzes sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Hinsicht zu stellen sowie Wechselwirkungen mit anderen Flächen zu betrachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Verkehrs- und Bewegungsflächen für Fußgänger sind meist multiplen Nutzungsarten unterworfen – dies gilt auch für Flächen für die Besucher von Konzerten. Plätze, Gehwege, Ein- &amp;amp; Ausgangsbereiche in Gebäude, Kreuzungen, Flächen vor Bühnen / an Bierständen / an Ein- &amp;amp; Auslassbereichen werden von Personen in unterschiedlichen Dichten und Frequenzen mit unterschiedlichen Zielen und Aufenthaltsdauern genutzt. Einzeln oder in Gruppen werden diese Flächen multidirektional betreten, überquert und verlassen. Gleichzeitig werden die Flächen auch als Wartebereiche oder Treffpunkte genutzt, sowie zum Schlange stehen, kommunizieren oder orientieren. Um die Angemessenheit einer Fläche zu beurteilen, ist es daher im Rahmen der Sicherheitsplanung von Bedeutung, sich über die quantitative Betrachtung hinaus Gedanken über die Nutzung und den Anspruch des Besuchers an die Nutzung zu machen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gesetzliche Grundlagen==&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung [http://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=991&amp;amp;o=759O986O991] macht keine Vorgaben, was eine &amp;quot;sichere&amp;quot; Belegung einer Fläche ist, in § 1 werden lediglich für den Fall, dass keinen Informationen über genehmigte Kapazitäten vorliegen, Aussagen getroffen, die sich jedoch immer auf die Gesamtkapazität in Bezug auf die zur Verfügung stehende Fläche und - in Verbindung mit § 6 der Verordnung - auf die Breite der zur Verfügung stehenden Fluchtwege bezieht.&lt;br /&gt;
Das Einhalten der genehmigten Kapazitäten ist nicht per se eine Garant für eine sichere oder gleichmäßige Belegung und / oder Nutzung der Flächen – sichergestellt wird lediglich, dass die Breite der Fluchtwege ausreichend für die sich auf der Fläche befindlichen Personen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kapazität, Verteilung, Dichte, Nutzung==&lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung01.jpg|thumb|Die Belegung einer Veranstaltungsfläche ist selten einheitlich. Neben Flächen mit hohen Dichten finden sich meist Flächen, die nur &amp;quot;locker&amp;quot; belegt sind. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]]Die (genehmigte) Gesamtpersonenzahl hat nicht unmittelbar etwas mit der tatsächlichen Flächennutzung, der Verteilung und der Personendichte zu tun - sie zielt auf das Vorhandensein ausreichender Fluchtwege.&lt;br /&gt;
Bei einer genehmigten Kapazität von 2 Pers / qm wird es auf den meisten Flächen Bereiche geben, auf denen sich 5 Pers/qm aufhalten und Bereiche, in denen die Dichte nur 0,5 Pers/qm beträgt – abhängig von von der Lage und der Funktion der Fläche oder der dort verorteten Einrichtungen, Sichtlinien, Attraktionen, Aufbauten etc. Diese Verteilung wird sich in den meisten Fällen innerhalb des Veranstaltungszeitraumes mehrfach ändern.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Sicherheitsplanung sind also folgende Fragen zu stellen:&lt;br /&gt;
*was ist die Kapazität einer Fläche: wie viele Menschen passen auf die zur Verfügung stehende Fläche (basierend auf den zugrundeliegenden Schutzzielen und der der Fläche zugeteilten Funktion)&lt;br /&gt;
*wie ist die Verteilung auf der Fläche: wie sind die optimalen Belegungsdichten für die geplante Nutzung der Fläche? Wie verteilen sich die Besucher auf der Fläche? Gleichmäßig oder ungleichmäßig über die gesamte Fläche? Gleichmäßig oder ungleichmäßig über den gesamten Veranstaltungszeitraum?&lt;br /&gt;
*Dichte: entstehen durch die Verteilung und die Nutzung Bereiche mit besonderen Personendichten? Treten diese immer auf oder nur temporär?&lt;br /&gt;
*Nutzung: wie wird die Fläche genutzt? Von wem? Als Transferfläche oder als Wartefläche,  Aufenthaltsfläche, multifunktionale Nutzung (evt. mit unterschiedlichen Nutzern?)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung02.jpg|thumb|Hohe Dichten, mittelere Dichten, keine Dichten: auf den meisten Veranstaltungsgeländen finden sich alle Ausprägungen der Flächenbelegung. Wichtig ist, dass insgesamt ausreichende Flucht &amp;amp; Rettungswege zur Verfügung stehen und dass eine Einsatz- und Ausweichmöglichkeit auch in Bereichen mit hohen Dichten gegeben ist. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung03.jpg|thumb|Je nach Blickwinkel und Lichtverhältnissen ist es unmöglich, Dichten abzuschätzen. Ist kein (möglichst) senkrechter Blick auf die Besuchermenge möglich, helfen Lagemeldungen aus dem Gelände selbst, das Bild zu ergänzen. Gemeldete Dichten sollten regelmäßig mit den angenommenen Dichten im Rahmen der Flächenplanung abgeglichen werden. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung04.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung05.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung06.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kapazität===&lt;br /&gt;
Die Frage nach der Kapazität einer Fläche lässt sich nicht immer einfach beantworten.&lt;br /&gt;
Dort, wo genehmigte Kapazitäten bereits vorliegen, sind diese einzuhalten - zumeist basieren diese Angaben auf der Vorgabe gemäß Musterversammlungsstättenverordnung § 1 (2 Pers /qm für den Besucher nutzbare Fläche).&lt;br /&gt;
Die Gesamtkapazität ist jedoch nicht unbedingt gleichzusetzen mit der Kapazität bestimmter Bereiche - ggfs. ist es nötig, innerhalb der genehmigten Gesamtkapazität noch Kapazitäten für bestimmte Veranstaltungsbereiche festzulegen.&lt;br /&gt;
Das Festlegen einer Kapazität bedeutet immer auch die Kontrolle dieser Kapazität verbunden mit möglichen Zugangssperren und Umleitungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verteilung===&lt;br /&gt;
Ist die Kapazität insbesondere wichtig in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Fluchtwege, ist im Rahmen des crowd managemengt vor allem die Verteilung der Besucher von Bedeutung. Im Rahmen der Sicherheitsplanung muss die (angenommene) Verteilung der Besucher berücksichtigt werden - dies beinhaltet Laufwege genauso wie Aufenthaltsflächen. Um Flächen, Informationen und auch personellen Einsatz planen zu können, ist es wichtig zu wissen, wo sich die Besucher auf dem Gelände aufhalten und wie sie dort hinkommen. Es ist wichtig zu wissen, ib die Verteilung einmalig bzw. dauerhaft ist (z.B. bei einem Einzelkonzert) oder ob es zu einem ggf sogar mehrfachen Wechsel der Verteilung kommt (z.B. bei Veranstaltungen mit meheren Bühnen, Programmpunkten). Die Verteilung ist dabei wichtig, um zu erkennen, ob die jeweiligen kapazitäen ausreichen, aber auch, um die ggf. auftretenden personenströme angemessen lenken zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dichte===&lt;br /&gt;
Auch die Dichte, d.h., die Frage, wieviele Menschen z.B. auf einem Qudratmeter stehen, ist ein relevanter Faktor der Sicherheitsplanung. Auch die Dichte hat nur bedingt etwas mit der Gesamtkapazität der Fläche zu tun - hohe Dichten können vollkommen unabhängig von der Gesamtkapazität auftreten, z.B. vor Bühnen, an einer besonderen Attraktion etc.&lt;br /&gt;
Wie diese Dichte zu bewerten ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab&lt;br /&gt;
* tritt die Dichte lokal begrenzt auf und stehen ausreichende Entlastungsflächen zur Verfügung&lt;br /&gt;
* ist die Dichte selbst gewählt (z.B. vor einer Bühne)&lt;br /&gt;
* Sind Möglichkeiten gegeben, auch innerhalb der Dichte auf Besucher einwirken zu könne, diesen helfen zu können etc.?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Nutzung===&lt;br /&gt;
Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei die Frage, wie Flächen genutzt werden (wie? von wem? wie lange? etc) und was für die sichere Nutzung der Flächen - immer in Bezug auf den erwarteten Besucher - nötig ist.&lt;br /&gt;
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die folgenden Faktoren:  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wege und Richtungen: welche Wege nehmen die Besucher? Aus welchen Richtungen kommen sie ( in welche Richtungen gehen sie (gleichzeitig und nacheinander) &lt;br /&gt;
* genutzte Flächen: welche Flächen werden wann, wie lange mit welcher Intensität genutzt?&lt;br /&gt;
* Bewegung auf der Fläche: wie werden die Flächen genutzt : stehen die Besucher vorrangig (z.B. vor einer Bühne) oder gehen sie ? Wenn sie gehen: ist das gehen der Hauptnutzungszweck (z.B. das Schlendern uüber einen Markt) oder dient es nur dem Erreichen des eigentlichen Zieles ?&lt;br /&gt;
* Nutzerprofil: wer sind die Nutzer der Fläche und Wege? Welche Besonderhgeiten ergeben sich ggfs. aus dem Profil der Besucher? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Englische wird diese Übersicht abgekürzt mit der Bezeichnung RAMP: Routes - Areas - Movement - Profile (vgl [2] S. 122ff)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Flächennutzung bei Veranstaltungen: Level of Quality==&lt;br /&gt;
In Anlehnung an Fruins Level of Service (LOS) (vgl [1] S. 71 ff)ergibt sich in Bezug auf die Flächennutzung ein Level of Quality (LOQ) – also eine Beurteilung der Fläche in Bezug auf die Erfüllung der Bedarfe der Besucher.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*A - Ungestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS C (alternative Platzwahl nicht notwendig)&lt;br /&gt;
*B - Ungestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS D (alternative Platzmöglich nicht notwendig bzw. mit Aufwand verbunden)&lt;br /&gt;
*C - Eingeschränktes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS C (alternative Platzmöglich evtl. notwendig und möglich)&lt;br /&gt;
*D- Eingeschränktes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS D (alternative Platzmöglich evtl. notwendig und mit hohem Aufwand verbunden)&lt;br /&gt;
*E- Stark gestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, &lt;br /&gt;
*F- Ausfall mindestens einer Wahrnehmungsart (Hören / Sehen) in Bezug auf das Bühnengeschehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Level of Quality A ist bei Konzerten insbesondere im vorderen Bereich nicht zu finden – dies entspricht in den meisten Fällen auch nicht dem Wunsch nach einem „guten“ Konzerterlebnis.&lt;br /&gt;
Ein Level of Quality B stellt in diesem Fall ebenfalls ein erstrebenswertes Level dar.&lt;br /&gt;
Veranstaltungsspezifisch sind insbesondere zusätzliche Bühnenanbauten (Stege) und die Anordnung der Getränkestände bestimmende Faktoren für die zur Verfügung stehenden Flächen. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Flächenplanung durch den Veranstalter nicht nur die reinen Flächen, sondern auch die Höhen der Aufbauten und die mit den Aufbauten verbundenen Sichtlinien dargestellt werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Praxisbeispiel: Konzert==&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
Die Bedürfnisse des Publikums bei Konzertveranstaltungen sind in erster Linie:&lt;br /&gt;
*Sehen des Bühnengeschehens&lt;br /&gt;
*Hören des Bühnengeschehens&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese primären „Konzertbedürfnisse“ werden ergänzt durch allgemeine Bedürfnisse&lt;br /&gt;
*ausreichende Versorgung (Essen &amp;amp; Trinken)&lt;br /&gt;
*ausreichende Entsorgung (Toiletten)&lt;br /&gt;
*Aufrechterhaltung der Selbstkompetenz, insbesondere durch ausreichende und unmissverständliche Informationsgabe (dies beinhalte den Weg vom Parkplatz zum Gelände genauso wie die Beschilderung der Unfallhilfstellen auf dem Gelände)&lt;br /&gt;
* Den Erwartungen des Besuchers entsprechende Zeitabläufe (Konzertbesucher sind es in den meisten Fällen gewohnt zu warten (an den Einlässen, den Bierständen, den Toiletten)  - eine „Überstrapazierung“ führt jedoch regelmäßig zu einer Verschlechterung des Gesamterlebnisses)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich kommen hierzu noch die immanenten Erwartungen &lt;br /&gt;
*Zur Verfügung Stellung einer sicheren Aufenthaltsumgebung&lt;br /&gt;
*Ausreichende Einsatzkräfte&lt;br /&gt;
*Ausreichende Wege / Flächen&lt;br /&gt;
*Funktionierende Abläufe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von theoretisch zur Verfügung stehenden Flächen ist weder der Sicherheitsplanung noch dem Qualitätsempfinden der Besucher angemessen.&lt;br /&gt;
Insbesondere Flächen hinter Aufbauten mit nicht nur gestörten, sondern de facto nicht mehr vorhandenen Sichtlinien können lediglich als Entlastungsfläche gewertet werden – es muss also sichergestellt werden, dass für das eigentlich Ziel des Besuches (Konzerterlebnis) ausreichend Platz für die erwartete Anzahl an Besuchern zur Verfügung steht. Dieser Platz muss nicht zwangsläufig mit 2 Pers / qm kalkuliert werden – Wichtig ist, dass unterschiedliche Flächennutzungen in der Planung dargestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von einer nutzbaren Aufenthaltsfläche von 40.000 qm könnte eine Verteilung wie folgt aussehen:&lt;br /&gt;
*20.000 qm LOQ B – Berechnung mit 3 Pers/ qm = 60.000 Besucher&lt;br /&gt;
*10.000 qm LOQ C – Berechnung mit 1,5 Pers / qm = 15.000 Besucher&lt;br /&gt;
*10.000 qm LOQ E/F  - Berechnung mit 0,5 Pers /qm = 5000 Besucher &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies entspricht mit insgesamt 2 Pers/ qm über die gesamte Fläche zumeist einer  formalen Einhaltung genehmigten Kapazität, berücksichtig aber die realistische Verteilung der Besucher auf dem Platz. Eine Belegung des Bereiches vor der Bühne mit 3 Personen/qm wird nicht als problematisch angesehen, solange ausreichende Entlastungsflächen und Fluchtwege zur Verfügung stehen. Eine Belegung mit 3 Pers/qm und mehr vor Bühnen entspricht einer regelmäßigen selbst gewählten Dichte bei Konzerten. &lt;br /&gt;
Eine solche Verteilung entspricht auch der Überlegung, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit von lokalen Störungen, die nur zu einer lokalen und zeitlich eingegrenzten Verdrängung bzw. Verdichtung führen deutlich höher ist als die einer Störung, die eine Gesamträumung des Platzes erforderlich machen würde. Die Zurverfügungstellung von Entlastungsflächen würde hier dem lokalen Schadenereignis entsprechen, in dem Personen aus dem gefährdeten Bereich auf die Entlastungsflächen gelenkt werden.   &lt;br /&gt;
Das bedeutet, dass der Veranstalter im Rahmen der Aufplanung nachweisen muss, dass er &lt;br /&gt;
*Mindestens 50% der Fläche für das Publikum in einem Level LOQ B (ohne direkte Sicht- / Höreinschränkung) &lt;br /&gt;
und &lt;br /&gt;
*25% der Fläche für das Publikum mit einem LOQ C (Sichtbehinderungen z.B. durch Standaufbauten sind gegeben, eine freie Bewegung innerhalb dieser Flächen ist aber möglich) zur Verfügung stellen muss, um dann ca. &lt;br /&gt;
*25% der Fläche für das Publikum mit einem LOQ E/F als Entlastungsflächen anrechnen lassen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
[1] Fruin, John J. (1987) Pedestrian Planning and Design. Second Revised Edition. Elevator World Inc.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
[2] Still, Keith G (2013) Introduction to Crowd Science. Taylor &amp;amp; Francis Group. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[3] Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fl%C3%A4chennutzung&amp;diff=5857</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Flächennutzung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fl%C3%A4chennutzung&amp;diff=5857"/>
		<updated>2015-06-22T08:46:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Literatur */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE: Flächennutzung}}&lt;br /&gt;
==Hinführung zum Thema==&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von Flächen– etwa aufgrund baurodnungsrechtlicher Vorgaben z.B. der Musterversammlungsstättenverordnung – reicht oftmals nicht aus, die „Angemessenheit“ einer Fläche zu bewerten. Im Rahmen eines Crowd Management Ansatzes, der den Besucher und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt, sind immer auch Fragen nach der Nutzung des Platzes sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Hinsicht zu stellen sowie Wechselwirkungen mit anderen Flächen zu betrachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Verkehrs- und Bewegungsflächen für Fußgänger sind meist multiplen Nutzungsarten unterworfen – dies gilt auch für Flächen für die Besucher von Konzerten. Plätze, Gehwege, Ein- &amp;amp; Ausgangsbereiche in Gebäude, Kreuzungen, Flächen vor Bühnen / an Bierständen / an Ein- &amp;amp; Auslassbereichen werden von Personen in unterschiedlichen Dichten und Frequenzen mit unterschiedlichen Zielen und Aufenthaltsdauern genutzt. Einzeln oder in Gruppen werden diese Flächen multidirektional betreten, überquert und verlassen. Gleichzeitig werden die Flächen auch als Wartebereiche oder Treffpunkte genutzt, sowie zum Schlange stehen, kommunizieren oder orientieren. Um die Angemessenheit einer Fläche zu beurteilen, ist es daher im Rahmen der Sicherheitsplanung von Bedeutung, sich über die quantitative Betrachtung hinaus Gedanken über die Nutzung und den Anspruch des Besuchers an die Nutzung zu machen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gesetzliche Grundlagen==&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung macht keine Vorgaben, was eine &amp;quot;sichere&amp;quot; Belegung einer Fläche ist, in § 1 werden lediglich für den Fall, dass keinen Informationen über genehmigte Kapazitäten vorliegen, Aussagen getroffen, die sich jedoch immer auf die Gesamtkapazität in Bezug auf die zur Verfügung stehende Fläche und - in Verbindung mit § 6 der Verordnung - auf die Breite der zur Verfügung stehenden Fluchtwege bezieht.&lt;br /&gt;
Das Einhalten der genehmigten Kapazitäten ist nicht per se eine Garant für eine sichere oder gleichmäßige Belegung und / oder Nutzung der Flächen – sichergestellt wird lediglich, dass die Breite der Fluchtwege ausreichend für die sich auf der Fläche befindlichen Personen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kapazität, Verteilung, Dichte, Nutzung==&lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung01.jpg|thumb|Die Belegung einer Veranstaltungsfläche ist selten einheitlich. Neben Flächen mit hohen Dichten finden sich meist Flächen, die nur &amp;quot;locker&amp;quot; belegt sind. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]]Die (genehmigte) Gesamtpersonenzahl hat nicht unmittelbar etwas mit der tatsächlichen Flächennutzung, der Verteilung und der Personendichte zu tun - sie zielt auf das Vorhandensein ausreichender Fluchtwege.&lt;br /&gt;
Bei einer genehmigten Kapazität von 2 Pers / qm wird es auf den meisten Flächen Bereiche geben, auf denen sich 5 Pers/qm aufhalten und Bereiche, in denen die Dichte nur 0,5 Pers/qm beträgt – abhängig von von der Lage und der Funktion der Fläche oder der dort verorteten Einrichtungen, Sichtlinien, Attraktionen, Aufbauten etc. Diese Verteilung wird sich in den meisten Fällen innerhalb des Veranstaltungszeitraumes mehrfach ändern.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Sicherheitsplanung sind also folgende Fragen zu stellen:&lt;br /&gt;
*was ist die Kapazität einer Fläche: wie viele Menschen passen auf die zur Verfügung stehende Fläche (basierend auf den zugrundeliegenden Schutzzielen und der der Fläche zugeteilten Funktion)&lt;br /&gt;
*wie ist die Verteilung auf der Fläche: wie sind die optimalen Belegungsdichten für die geplante Nutzung der Fläche? Wie verteilen sich die Besucher auf der Fläche? Gleichmäßig oder ungleichmäßig über die gesamte Fläche? Gleichmäßig oder ungleichmäßig über den gesamten Veranstaltungszeitraum?&lt;br /&gt;
*Dichte: entstehen durch die Verteilung und die Nutzung Bereiche mit besonderen Personendichten? Treten diese immer auf oder nur temporär?&lt;br /&gt;
*Nutzung: wie wird die Fläche genutzt? Von wem? Als Transferfläche oder als Wartefläche,  Aufenthaltsfläche, multifunktionale Nutzung (evt. mit unterschiedlichen Nutzern?)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung02.jpg|thumb|Hohe Dichten, mittelere Dichten, keine Dichten: auf den meisten Veranstaltungsgeländen finden sich alle Ausprägungen der Flächenbelegung. Wichtig ist, dass insgesamt ausreichende Flucht &amp;amp; Rettungswege zur Verfügung stehen und dass eine Einsatz- und Ausweichmöglichkeit auch in Bereichen mit hohen Dichten gegeben ist. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung03.jpg|thumb|Je nach Blickwinkel und Lichtverhältnissen ist es unmöglich, Dichten abzuschätzen. Ist kein (möglichst) senkrechter Blick auf die Besuchermenge möglich, helfen Lagemeldungen aus dem Gelände selbst, das Bild zu ergänzen. Gemeldete Dichten sollten regelmäßig mit den angenommenen Dichten im Rahmen der Flächenplanung abgeglichen werden. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung04.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung05.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung06.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kapazität===&lt;br /&gt;
Die Frage nach der Kapazität einer Fläche lässt sich nicht immer einfach beantworten.&lt;br /&gt;
Dort, wo genehmigte Kapazitäten bereits vorliegen, sind diese einzuhalten - zumeist basieren diese Angaben auf der Vorgabe gemäß Musterversammlungsstättenverordnung § 1 (2 Pers /qm für den Besucher nutzbare Fläche).&lt;br /&gt;
Die Gesamtkapazität ist jedoch nicht unbedingt gleichzusetzen mit der Kapazität bestimmter Bereiche - ggfs. ist es nötig, innerhalb der genehmigten Gesamtkapazität noch Kapazitäten für bestimmte Veranstaltungsbereiche festzulegen.&lt;br /&gt;
Das Festlegen einer Kapazität bedeutet immer auch die Kontrolle dieser Kapazität verbunden mit möglichen Zugangssperren und Umleitungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verteilung===&lt;br /&gt;
Ist die Kapazität insbesondere wichtig in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Fluchtwege, ist im Rahmen des crowd managemengt vor allem die Verteilung der Besucher von Bedeutung. Im Rahmen der Sicherheitsplanung muss die (angenommene) Verteilung der Besucher berücksichtigt werden - dies beinhaltet Laufwege genauso wie Aufenthaltsflächen. Um Flächen, Informationen und auch personellen Einsatz planen zu können, ist es wichtig zu wissen, wo sich die Besucher auf dem Gelände aufhalten und wie sie dort hinkommen. Es ist wichtig zu wissen, ib die Verteilung einmalig bzw. dauerhaft ist (z.B. bei einem Einzelkonzert) oder ob es zu einem ggf sogar mehrfachen Wechsel der Verteilung kommt (z.B. bei Veranstaltungen mit meheren Bühnen, Programmpunkten). Die Verteilung ist dabei wichtig, um zu erkennen, ob die jeweiligen kapazitäen ausreichen, aber auch, um die ggf. auftretenden personenströme angemessen lenken zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dichte===&lt;br /&gt;
Auch die Dichte, d.h., die Frage, wieviele Menschen z.B. auf einem Qudratmeter stehen, ist ein relevanter Faktor der Sicherheitsplanung. Auch die Dichte hat nur bedingt etwas mit der Gesamtkapazität der Fläche zu tun - hohe Dichten können vollkommen unabhängig von der Gesamtkapazität auftreten, z.B. vor Bühnen, an einer besonderen Attraktion etc.&lt;br /&gt;
Wie diese Dichte zu bewerten ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab&lt;br /&gt;
* tritt die Dichte lokal begrenzt auf und stehen ausreichende Entlastungsflächen zur Verfügung&lt;br /&gt;
* ist die Dichte selbst gewählt (z.B. vor einer Bühne)&lt;br /&gt;
* Sind Möglichkeiten gegeben, auch innerhalb der Dichte auf Besucher einwirken zu könne, diesen helfen zu können etc.?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Nutzung===&lt;br /&gt;
Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei die Frage, wie Flächen genutzt werden (wie? von wem? wie lange? etc) und was für die sichere Nutzung der Flächen - immer in Bezug auf den erwarteten Besucher - nötig ist.&lt;br /&gt;
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die folgenden Faktoren:  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wege und Richtungen: welche Wege nehmen die Besucher? Aus welchen Richtungen kommen sie ( in welche Richtungen gehen sie (gleichzeitig und nacheinander) &lt;br /&gt;
* genutzte Flächen: welche Flächen werden wann, wie lange mit welcher Intensität genutzt?&lt;br /&gt;
* Bewegung auf der Fläche: wie werden die Flächen genutzt : stehen die Besucher vorrangig (z.B. vor einer Bühne) oder gehen sie ? Wenn sie gehen: ist das gehen der Hauptnutzungszweck (z.B. das Schlendern uüber einen Markt) oder dient es nur dem Erreichen des eigentlichen Zieles ?&lt;br /&gt;
* Nutzerprofil: wer sind die Nutzer der Fläche und Wege? Welche Besonderhgeiten ergeben sich ggfs. aus dem Profil der Besucher? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Englische wird diese Übersicht abgekürzt mit der Bezeichnung RAMP: Routes - Areas - Movement - Profile (vgl [2] S. 122ff)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Flächennutzung bei Veranstaltungen: Level of Quality==&lt;br /&gt;
In Anlehnung an Fruins Level of Service (LOS) (vgl [1] S. 71 ff)ergibt sich in Bezug auf die Flächennutzung ein Level of Quality (LOQ) – also eine Beurteilung der Fläche in Bezug auf die Erfüllung der Bedarfe der Besucher.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*A - Ungestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS C (alternative Platzwahl nicht notwendig)&lt;br /&gt;
*B - Ungestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS D (alternative Platzmöglich nicht notwendig bzw. mit Aufwand verbunden)&lt;br /&gt;
*C - Eingeschränktes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS C (alternative Platzmöglich evtl. notwendig und möglich)&lt;br /&gt;
*D- Eingeschränktes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS D (alternative Platzmöglich evtl. notwendig und mit hohem Aufwand verbunden)&lt;br /&gt;
*E- Stark gestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, &lt;br /&gt;
*F- Ausfall mindestens einer Wahrnehmungsart (Hören / Sehen) in Bezug auf das Bühnengeschehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Level of Quality A ist bei Konzerten insbesondere im vorderen Bereich nicht zu finden – dies entspricht in den meisten Fällen auch nicht dem Wunsch nach einem „guten“ Konzerterlebnis.&lt;br /&gt;
Ein Level of Quality B stellt in diesem Fall ebenfalls ein erstrebenswertes Level dar.&lt;br /&gt;
Veranstaltungsspezifisch sind insbesondere zusätzliche Bühnenanbauten (Stege) und die Anordnung der Getränkestände bestimmende Faktoren für die zur Verfügung stehenden Flächen. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Flächenplanung durch den Veranstalter nicht nur die reinen Flächen, sondern auch die Höhen der Aufbauten und die mit den Aufbauten verbundenen Sichtlinien dargestellt werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Praxisbeispiel: Konzert==&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
Die Bedürfnisse des Publikums bei Konzertveranstaltungen sind in erster Linie:&lt;br /&gt;
*Sehen des Bühnengeschehens&lt;br /&gt;
*Hören des Bühnengeschehens&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese primären „Konzertbedürfnisse“ werden ergänzt durch allgemeine Bedürfnisse&lt;br /&gt;
*ausreichende Versorgung (Essen &amp;amp; Trinken)&lt;br /&gt;
*ausreichende Entsorgung (Toiletten)&lt;br /&gt;
*Aufrechterhaltung der Selbstkompetenz, insbesondere durch ausreichende und unmissverständliche Informationsgabe (dies beinhalte den Weg vom Parkplatz zum Gelände genauso wie die Beschilderung der Unfallhilfstellen auf dem Gelände)&lt;br /&gt;
* Den Erwartungen des Besuchers entsprechende Zeitabläufe (Konzertbesucher sind es in den meisten Fällen gewohnt zu warten (an den Einlässen, den Bierständen, den Toiletten)  - eine „Überstrapazierung“ führt jedoch regelmäßig zu einer Verschlechterung des Gesamterlebnisses)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich kommen hierzu noch die immanenten Erwartungen &lt;br /&gt;
*Zur Verfügung Stellung einer sicheren Aufenthaltsumgebung&lt;br /&gt;
*Ausreichende Einsatzkräfte&lt;br /&gt;
*Ausreichende Wege / Flächen&lt;br /&gt;
*Funktionierende Abläufe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von theoretisch zur Verfügung stehenden Flächen ist weder der Sicherheitsplanung noch dem Qualitätsempfinden der Besucher angemessen.&lt;br /&gt;
Insbesondere Flächen hinter Aufbauten mit nicht nur gestörten, sondern de facto nicht mehr vorhandenen Sichtlinien können lediglich als Entlastungsfläche gewertet werden – es muss also sichergestellt werden, dass für das eigentlich Ziel des Besuches (Konzerterlebnis) ausreichend Platz für die erwartete Anzahl an Besuchern zur Verfügung steht. Dieser Platz muss nicht zwangsläufig mit 2 Pers / qm kalkuliert werden – Wichtig ist, dass unterschiedliche Flächennutzungen in der Planung dargestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von einer nutzbaren Aufenthaltsfläche von 40.000 qm könnte eine Verteilung wie folgt aussehen:&lt;br /&gt;
*20.000 qm LOQ B – Berechnung mit 3 Pers/ qm = 60.000 Besucher&lt;br /&gt;
*10.000 qm LOQ C – Berechnung mit 1,5 Pers / qm = 15.000 Besucher&lt;br /&gt;
*10.000 qm LOQ E/F  - Berechnung mit 0,5 Pers /qm = 5000 Besucher &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies entspricht mit insgesamt 2 Pers/ qm über die gesamte Fläche zumeist einer  formalen Einhaltung genehmigten Kapazität, berücksichtig aber die realistische Verteilung der Besucher auf dem Platz. Eine Belegung des Bereiches vor der Bühne mit 3 Personen/qm wird nicht als problematisch angesehen, solange ausreichende Entlastungsflächen und Fluchtwege zur Verfügung stehen. Eine Belegung mit 3 Pers/qm und mehr vor Bühnen entspricht einer regelmäßigen selbst gewählten Dichte bei Konzerten. &lt;br /&gt;
Eine solche Verteilung entspricht auch der Überlegung, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit von lokalen Störungen, die nur zu einer lokalen und zeitlich eingegrenzten Verdrängung bzw. Verdichtung führen deutlich höher ist als die einer Störung, die eine Gesamträumung des Platzes erforderlich machen würde. Die Zurverfügungstellung von Entlastungsflächen würde hier dem lokalen Schadenereignis entsprechen, in dem Personen aus dem gefährdeten Bereich auf die Entlastungsflächen gelenkt werden.   &lt;br /&gt;
Das bedeutet, dass der Veranstalter im Rahmen der Aufplanung nachweisen muss, dass er &lt;br /&gt;
*Mindestens 50% der Fläche für das Publikum in einem Level LOQ B (ohne direkte Sicht- / Höreinschränkung) &lt;br /&gt;
und &lt;br /&gt;
*25% der Fläche für das Publikum mit einem LOQ C (Sichtbehinderungen z.B. durch Standaufbauten sind gegeben, eine freie Bewegung innerhalb dieser Flächen ist aber möglich) zur Verfügung stellen muss, um dann ca. &lt;br /&gt;
*25% der Fläche für das Publikum mit einem LOQ E/F als Entlastungsflächen anrechnen lassen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
[1] Fruin, John J. (1987) Pedestrian Planning and Design. Second Revised Edition. Elevator World Inc.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
[2] Still, Keith G (2013) Introduction to Crowd Science. Taylor &amp;amp; Francis Group. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[3] Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fl%C3%A4chennutzung&amp;diff=5856</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Flächennutzung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fl%C3%A4chennutzung&amp;diff=5856"/>
		<updated>2015-06-22T08:44:25Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Flächennutzung bei Veranstaltungen: Level of Quality */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE: Flächennutzung}}&lt;br /&gt;
==Hinführung zum Thema==&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von Flächen– etwa aufgrund baurodnungsrechtlicher Vorgaben z.B. der Musterversammlungsstättenverordnung – reicht oftmals nicht aus, die „Angemessenheit“ einer Fläche zu bewerten. Im Rahmen eines Crowd Management Ansatzes, der den Besucher und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt, sind immer auch Fragen nach der Nutzung des Platzes sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Hinsicht zu stellen sowie Wechselwirkungen mit anderen Flächen zu betrachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Verkehrs- und Bewegungsflächen für Fußgänger sind meist multiplen Nutzungsarten unterworfen – dies gilt auch für Flächen für die Besucher von Konzerten. Plätze, Gehwege, Ein- &amp;amp; Ausgangsbereiche in Gebäude, Kreuzungen, Flächen vor Bühnen / an Bierständen / an Ein- &amp;amp; Auslassbereichen werden von Personen in unterschiedlichen Dichten und Frequenzen mit unterschiedlichen Zielen und Aufenthaltsdauern genutzt. Einzeln oder in Gruppen werden diese Flächen multidirektional betreten, überquert und verlassen. Gleichzeitig werden die Flächen auch als Wartebereiche oder Treffpunkte genutzt, sowie zum Schlange stehen, kommunizieren oder orientieren. Um die Angemessenheit einer Fläche zu beurteilen, ist es daher im Rahmen der Sicherheitsplanung von Bedeutung, sich über die quantitative Betrachtung hinaus Gedanken über die Nutzung und den Anspruch des Besuchers an die Nutzung zu machen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gesetzliche Grundlagen==&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung macht keine Vorgaben, was eine &amp;quot;sichere&amp;quot; Belegung einer Fläche ist, in § 1 werden lediglich für den Fall, dass keinen Informationen über genehmigte Kapazitäten vorliegen, Aussagen getroffen, die sich jedoch immer auf die Gesamtkapazität in Bezug auf die zur Verfügung stehende Fläche und - in Verbindung mit § 6 der Verordnung - auf die Breite der zur Verfügung stehenden Fluchtwege bezieht.&lt;br /&gt;
Das Einhalten der genehmigten Kapazitäten ist nicht per se eine Garant für eine sichere oder gleichmäßige Belegung und / oder Nutzung der Flächen – sichergestellt wird lediglich, dass die Breite der Fluchtwege ausreichend für die sich auf der Fläche befindlichen Personen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kapazität, Verteilung, Dichte, Nutzung==&lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung01.jpg|thumb|Die Belegung einer Veranstaltungsfläche ist selten einheitlich. Neben Flächen mit hohen Dichten finden sich meist Flächen, die nur &amp;quot;locker&amp;quot; belegt sind. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]]Die (genehmigte) Gesamtpersonenzahl hat nicht unmittelbar etwas mit der tatsächlichen Flächennutzung, der Verteilung und der Personendichte zu tun - sie zielt auf das Vorhandensein ausreichender Fluchtwege.&lt;br /&gt;
Bei einer genehmigten Kapazität von 2 Pers / qm wird es auf den meisten Flächen Bereiche geben, auf denen sich 5 Pers/qm aufhalten und Bereiche, in denen die Dichte nur 0,5 Pers/qm beträgt – abhängig von von der Lage und der Funktion der Fläche oder der dort verorteten Einrichtungen, Sichtlinien, Attraktionen, Aufbauten etc. Diese Verteilung wird sich in den meisten Fällen innerhalb des Veranstaltungszeitraumes mehrfach ändern.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Sicherheitsplanung sind also folgende Fragen zu stellen:&lt;br /&gt;
*was ist die Kapazität einer Fläche: wie viele Menschen passen auf die zur Verfügung stehende Fläche (basierend auf den zugrundeliegenden Schutzzielen und der der Fläche zugeteilten Funktion)&lt;br /&gt;
*wie ist die Verteilung auf der Fläche: wie sind die optimalen Belegungsdichten für die geplante Nutzung der Fläche? Wie verteilen sich die Besucher auf der Fläche? Gleichmäßig oder ungleichmäßig über die gesamte Fläche? Gleichmäßig oder ungleichmäßig über den gesamten Veranstaltungszeitraum?&lt;br /&gt;
*Dichte: entstehen durch die Verteilung und die Nutzung Bereiche mit besonderen Personendichten? Treten diese immer auf oder nur temporär?&lt;br /&gt;
*Nutzung: wie wird die Fläche genutzt? Von wem? Als Transferfläche oder als Wartefläche,  Aufenthaltsfläche, multifunktionale Nutzung (evt. mit unterschiedlichen Nutzern?)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung02.jpg|thumb|Hohe Dichten, mittelere Dichten, keine Dichten: auf den meisten Veranstaltungsgeländen finden sich alle Ausprägungen der Flächenbelegung. Wichtig ist, dass insgesamt ausreichende Flucht &amp;amp; Rettungswege zur Verfügung stehen und dass eine Einsatz- und Ausweichmöglichkeit auch in Bereichen mit hohen Dichten gegeben ist. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung03.jpg|thumb|Je nach Blickwinkel und Lichtverhältnissen ist es unmöglich, Dichten abzuschätzen. Ist kein (möglichst) senkrechter Blick auf die Besuchermenge möglich, helfen Lagemeldungen aus dem Gelände selbst, das Bild zu ergänzen. Gemeldete Dichten sollten regelmäßig mit den angenommenen Dichten im Rahmen der Flächenplanung abgeglichen werden. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung04.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung05.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung06.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kapazität===&lt;br /&gt;
Die Frage nach der Kapazität einer Fläche lässt sich nicht immer einfach beantworten.&lt;br /&gt;
Dort, wo genehmigte Kapazitäten bereits vorliegen, sind diese einzuhalten - zumeist basieren diese Angaben auf der Vorgabe gemäß Musterversammlungsstättenverordnung § 1 (2 Pers /qm für den Besucher nutzbare Fläche).&lt;br /&gt;
Die Gesamtkapazität ist jedoch nicht unbedingt gleichzusetzen mit der Kapazität bestimmter Bereiche - ggfs. ist es nötig, innerhalb der genehmigten Gesamtkapazität noch Kapazitäten für bestimmte Veranstaltungsbereiche festzulegen.&lt;br /&gt;
Das Festlegen einer Kapazität bedeutet immer auch die Kontrolle dieser Kapazität verbunden mit möglichen Zugangssperren und Umleitungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verteilung===&lt;br /&gt;
Ist die Kapazität insbesondere wichtig in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Fluchtwege, ist im Rahmen des crowd managemengt vor allem die Verteilung der Besucher von Bedeutung. Im Rahmen der Sicherheitsplanung muss die (angenommene) Verteilung der Besucher berücksichtigt werden - dies beinhaltet Laufwege genauso wie Aufenthaltsflächen. Um Flächen, Informationen und auch personellen Einsatz planen zu können, ist es wichtig zu wissen, wo sich die Besucher auf dem Gelände aufhalten und wie sie dort hinkommen. Es ist wichtig zu wissen, ib die Verteilung einmalig bzw. dauerhaft ist (z.B. bei einem Einzelkonzert) oder ob es zu einem ggf sogar mehrfachen Wechsel der Verteilung kommt (z.B. bei Veranstaltungen mit meheren Bühnen, Programmpunkten). Die Verteilung ist dabei wichtig, um zu erkennen, ob die jeweiligen kapazitäen ausreichen, aber auch, um die ggf. auftretenden personenströme angemessen lenken zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dichte===&lt;br /&gt;
Auch die Dichte, d.h., die Frage, wieviele Menschen z.B. auf einem Qudratmeter stehen, ist ein relevanter Faktor der Sicherheitsplanung. Auch die Dichte hat nur bedingt etwas mit der Gesamtkapazität der Fläche zu tun - hohe Dichten können vollkommen unabhängig von der Gesamtkapazität auftreten, z.B. vor Bühnen, an einer besonderen Attraktion etc.&lt;br /&gt;
Wie diese Dichte zu bewerten ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab&lt;br /&gt;
* tritt die Dichte lokal begrenzt auf und stehen ausreichende Entlastungsflächen zur Verfügung&lt;br /&gt;
* ist die Dichte selbst gewählt (z.B. vor einer Bühne)&lt;br /&gt;
* Sind Möglichkeiten gegeben, auch innerhalb der Dichte auf Besucher einwirken zu könne, diesen helfen zu können etc.?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Nutzung===&lt;br /&gt;
Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei die Frage, wie Flächen genutzt werden (wie? von wem? wie lange? etc) und was für die sichere Nutzung der Flächen - immer in Bezug auf den erwarteten Besucher - nötig ist.&lt;br /&gt;
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die folgenden Faktoren:  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wege und Richtungen: welche Wege nehmen die Besucher? Aus welchen Richtungen kommen sie ( in welche Richtungen gehen sie (gleichzeitig und nacheinander) &lt;br /&gt;
* genutzte Flächen: welche Flächen werden wann, wie lange mit welcher Intensität genutzt?&lt;br /&gt;
* Bewegung auf der Fläche: wie werden die Flächen genutzt : stehen die Besucher vorrangig (z.B. vor einer Bühne) oder gehen sie ? Wenn sie gehen: ist das gehen der Hauptnutzungszweck (z.B. das Schlendern uüber einen Markt) oder dient es nur dem Erreichen des eigentlichen Zieles ?&lt;br /&gt;
* Nutzerprofil: wer sind die Nutzer der Fläche und Wege? Welche Besonderhgeiten ergeben sich ggfs. aus dem Profil der Besucher? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Englische wird diese Übersicht abgekürzt mit der Bezeichnung RAMP: Routes - Areas - Movement - Profile (vgl [2] S. 122ff)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Flächennutzung bei Veranstaltungen: Level of Quality==&lt;br /&gt;
In Anlehnung an Fruins Level of Service (LOS) (vgl [1] S. 71 ff)ergibt sich in Bezug auf die Flächennutzung ein Level of Quality (LOQ) – also eine Beurteilung der Fläche in Bezug auf die Erfüllung der Bedarfe der Besucher.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*A - Ungestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS C (alternative Platzwahl nicht notwendig)&lt;br /&gt;
*B - Ungestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS D (alternative Platzmöglich nicht notwendig bzw. mit Aufwand verbunden)&lt;br /&gt;
*C - Eingeschränktes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS C (alternative Platzmöglich evtl. notwendig und möglich)&lt;br /&gt;
*D- Eingeschränktes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS D (alternative Platzmöglich evtl. notwendig und mit hohem Aufwand verbunden)&lt;br /&gt;
*E- Stark gestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, &lt;br /&gt;
*F- Ausfall mindestens einer Wahrnehmungsart (Hören / Sehen) in Bezug auf das Bühnengeschehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Level of Quality A ist bei Konzerten insbesondere im vorderen Bereich nicht zu finden – dies entspricht in den meisten Fällen auch nicht dem Wunsch nach einem „guten“ Konzerterlebnis.&lt;br /&gt;
Ein Level of Quality B stellt in diesem Fall ebenfalls ein erstrebenswertes Level dar.&lt;br /&gt;
Veranstaltungsspezifisch sind insbesondere zusätzliche Bühnenanbauten (Stege) und die Anordnung der Getränkestände bestimmende Faktoren für die zur Verfügung stehenden Flächen. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Flächenplanung durch den Veranstalter nicht nur die reinen Flächen, sondern auch die Höhen der Aufbauten und die mit den Aufbauten verbundenen Sichtlinien dargestellt werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Praxisbeispiel: Konzert==&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
Die Bedürfnisse des Publikums bei Konzertveranstaltungen sind in erster Linie:&lt;br /&gt;
*Sehen des Bühnengeschehens&lt;br /&gt;
*Hören des Bühnengeschehens&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese primären „Konzertbedürfnisse“ werden ergänzt durch allgemeine Bedürfnisse&lt;br /&gt;
*ausreichende Versorgung (Essen &amp;amp; Trinken)&lt;br /&gt;
*ausreichende Entsorgung (Toiletten)&lt;br /&gt;
*Aufrechterhaltung der Selbstkompetenz, insbesondere durch ausreichende und unmissverständliche Informationsgabe (dies beinhalte den Weg vom Parkplatz zum Gelände genauso wie die Beschilderung der Unfallhilfstellen auf dem Gelände)&lt;br /&gt;
* Den Erwartungen des Besuchers entsprechende Zeitabläufe (Konzertbesucher sind es in den meisten Fällen gewohnt zu warten (an den Einlässen, den Bierständen, den Toiletten)  - eine „Überstrapazierung“ führt jedoch regelmäßig zu einer Verschlechterung des Gesamterlebnisses)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich kommen hierzu noch die immanenten Erwartungen &lt;br /&gt;
*Zur Verfügung Stellung einer sicheren Aufenthaltsumgebung&lt;br /&gt;
*Ausreichende Einsatzkräfte&lt;br /&gt;
*Ausreichende Wege / Flächen&lt;br /&gt;
*Funktionierende Abläufe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von theoretisch zur Verfügung stehenden Flächen ist weder der Sicherheitsplanung noch dem Qualitätsempfinden der Besucher angemessen.&lt;br /&gt;
Insbesondere Flächen hinter Aufbauten mit nicht nur gestörten, sondern de facto nicht mehr vorhandenen Sichtlinien können lediglich als Entlastungsfläche gewertet werden – es muss also sichergestellt werden, dass für das eigentlich Ziel des Besuches (Konzerterlebnis) ausreichend Platz für die erwartete Anzahl an Besuchern zur Verfügung steht. Dieser Platz muss nicht zwangsläufig mit 2 Pers / qm kalkuliert werden – Wichtig ist, dass unterschiedliche Flächennutzungen in der Planung dargestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von einer nutzbaren Aufenthaltsfläche von 40.000 qm könnte eine Verteilung wie folgt aussehen:&lt;br /&gt;
*20.000 qm LOQ B – Berechnung mit 3 Pers/ qm = 60.000 Besucher&lt;br /&gt;
*10.000 qm LOQ C – Berechnung mit 1,5 Pers / qm = 15.000 Besucher&lt;br /&gt;
*10.000 qm LOQ E/F  - Berechnung mit 0,5 Pers /qm = 5000 Besucher &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies entspricht mit insgesamt 2 Pers/ qm über die gesamte Fläche zumeist einer  formalen Einhaltung genehmigten Kapazität, berücksichtig aber die realistische Verteilung der Besucher auf dem Platz. Eine Belegung des Bereiches vor der Bühne mit 3 Personen/qm wird nicht als problematisch angesehen, solange ausreichende Entlastungsflächen und Fluchtwege zur Verfügung stehen. Eine Belegung mit 3 Pers/qm und mehr vor Bühnen entspricht einer regelmäßigen selbst gewählten Dichte bei Konzerten. &lt;br /&gt;
Eine solche Verteilung entspricht auch der Überlegung, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit von lokalen Störungen, die nur zu einer lokalen und zeitlich eingegrenzten Verdrängung bzw. Verdichtung führen deutlich höher ist als die einer Störung, die eine Gesamträumung des Platzes erforderlich machen würde. Die Zurverfügungstellung von Entlastungsflächen würde hier dem lokalen Schadenereignis entsprechen, in dem Personen aus dem gefährdeten Bereich auf die Entlastungsflächen gelenkt werden.   &lt;br /&gt;
Das bedeutet, dass der Veranstalter im Rahmen der Aufplanung nachweisen muss, dass er &lt;br /&gt;
*Mindestens 50% der Fläche für das Publikum in einem Level LOQ B (ohne direkte Sicht- / Höreinschränkung) &lt;br /&gt;
und &lt;br /&gt;
*25% der Fläche für das Publikum mit einem LOQ C (Sichtbehinderungen z.B. durch Standaufbauten sind gegeben, eine freie Bewegung innerhalb dieser Flächen ist aber möglich) zur Verfügung stellen muss, um dann ca. &lt;br /&gt;
*25% der Fläche für das Publikum mit einem LOQ E/F als Entlastungsflächen anrechnen lassen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
[1] Fruin, John J. (1987) Pedestrian Planning and Design. Second Revised Edition. Elevator World Inc.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
[2] Still, Keith G (2013) Introduction to Crowd Science. Taylor &amp;amp; Francis Group. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fl%C3%A4chennutzung&amp;diff=5855</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Flächennutzung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fl%C3%A4chennutzung&amp;diff=5855"/>
		<updated>2015-06-22T08:44:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Nutzung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE: Flächennutzung}}&lt;br /&gt;
==Hinführung zum Thema==&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von Flächen– etwa aufgrund baurodnungsrechtlicher Vorgaben z.B. der Musterversammlungsstättenverordnung – reicht oftmals nicht aus, die „Angemessenheit“ einer Fläche zu bewerten. Im Rahmen eines Crowd Management Ansatzes, der den Besucher und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt, sind immer auch Fragen nach der Nutzung des Platzes sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Hinsicht zu stellen sowie Wechselwirkungen mit anderen Flächen zu betrachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Verkehrs- und Bewegungsflächen für Fußgänger sind meist multiplen Nutzungsarten unterworfen – dies gilt auch für Flächen für die Besucher von Konzerten. Plätze, Gehwege, Ein- &amp;amp; Ausgangsbereiche in Gebäude, Kreuzungen, Flächen vor Bühnen / an Bierständen / an Ein- &amp;amp; Auslassbereichen werden von Personen in unterschiedlichen Dichten und Frequenzen mit unterschiedlichen Zielen und Aufenthaltsdauern genutzt. Einzeln oder in Gruppen werden diese Flächen multidirektional betreten, überquert und verlassen. Gleichzeitig werden die Flächen auch als Wartebereiche oder Treffpunkte genutzt, sowie zum Schlange stehen, kommunizieren oder orientieren. Um die Angemessenheit einer Fläche zu beurteilen, ist es daher im Rahmen der Sicherheitsplanung von Bedeutung, sich über die quantitative Betrachtung hinaus Gedanken über die Nutzung und den Anspruch des Besuchers an die Nutzung zu machen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gesetzliche Grundlagen==&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung macht keine Vorgaben, was eine &amp;quot;sichere&amp;quot; Belegung einer Fläche ist, in § 1 werden lediglich für den Fall, dass keinen Informationen über genehmigte Kapazitäten vorliegen, Aussagen getroffen, die sich jedoch immer auf die Gesamtkapazität in Bezug auf die zur Verfügung stehende Fläche und - in Verbindung mit § 6 der Verordnung - auf die Breite der zur Verfügung stehenden Fluchtwege bezieht.&lt;br /&gt;
Das Einhalten der genehmigten Kapazitäten ist nicht per se eine Garant für eine sichere oder gleichmäßige Belegung und / oder Nutzung der Flächen – sichergestellt wird lediglich, dass die Breite der Fluchtwege ausreichend für die sich auf der Fläche befindlichen Personen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kapazität, Verteilung, Dichte, Nutzung==&lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung01.jpg|thumb|Die Belegung einer Veranstaltungsfläche ist selten einheitlich. Neben Flächen mit hohen Dichten finden sich meist Flächen, die nur &amp;quot;locker&amp;quot; belegt sind. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]]Die (genehmigte) Gesamtpersonenzahl hat nicht unmittelbar etwas mit der tatsächlichen Flächennutzung, der Verteilung und der Personendichte zu tun - sie zielt auf das Vorhandensein ausreichender Fluchtwege.&lt;br /&gt;
Bei einer genehmigten Kapazität von 2 Pers / qm wird es auf den meisten Flächen Bereiche geben, auf denen sich 5 Pers/qm aufhalten und Bereiche, in denen die Dichte nur 0,5 Pers/qm beträgt – abhängig von von der Lage und der Funktion der Fläche oder der dort verorteten Einrichtungen, Sichtlinien, Attraktionen, Aufbauten etc. Diese Verteilung wird sich in den meisten Fällen innerhalb des Veranstaltungszeitraumes mehrfach ändern.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Sicherheitsplanung sind also folgende Fragen zu stellen:&lt;br /&gt;
*was ist die Kapazität einer Fläche: wie viele Menschen passen auf die zur Verfügung stehende Fläche (basierend auf den zugrundeliegenden Schutzzielen und der der Fläche zugeteilten Funktion)&lt;br /&gt;
*wie ist die Verteilung auf der Fläche: wie sind die optimalen Belegungsdichten für die geplante Nutzung der Fläche? Wie verteilen sich die Besucher auf der Fläche? Gleichmäßig oder ungleichmäßig über die gesamte Fläche? Gleichmäßig oder ungleichmäßig über den gesamten Veranstaltungszeitraum?&lt;br /&gt;
*Dichte: entstehen durch die Verteilung und die Nutzung Bereiche mit besonderen Personendichten? Treten diese immer auf oder nur temporär?&lt;br /&gt;
*Nutzung: wie wird die Fläche genutzt? Von wem? Als Transferfläche oder als Wartefläche,  Aufenthaltsfläche, multifunktionale Nutzung (evt. mit unterschiedlichen Nutzern?)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung02.jpg|thumb|Hohe Dichten, mittelere Dichten, keine Dichten: auf den meisten Veranstaltungsgeländen finden sich alle Ausprägungen der Flächenbelegung. Wichtig ist, dass insgesamt ausreichende Flucht &amp;amp; Rettungswege zur Verfügung stehen und dass eine Einsatz- und Ausweichmöglichkeit auch in Bereichen mit hohen Dichten gegeben ist. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung03.jpg|thumb|Je nach Blickwinkel und Lichtverhältnissen ist es unmöglich, Dichten abzuschätzen. Ist kein (möglichst) senkrechter Blick auf die Besuchermenge möglich, helfen Lagemeldungen aus dem Gelände selbst, das Bild zu ergänzen. Gemeldete Dichten sollten regelmäßig mit den angenommenen Dichten im Rahmen der Flächenplanung abgeglichen werden. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung04.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung05.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung06.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kapazität===&lt;br /&gt;
Die Frage nach der Kapazität einer Fläche lässt sich nicht immer einfach beantworten.&lt;br /&gt;
Dort, wo genehmigte Kapazitäten bereits vorliegen, sind diese einzuhalten - zumeist basieren diese Angaben auf der Vorgabe gemäß Musterversammlungsstättenverordnung § 1 (2 Pers /qm für den Besucher nutzbare Fläche).&lt;br /&gt;
Die Gesamtkapazität ist jedoch nicht unbedingt gleichzusetzen mit der Kapazität bestimmter Bereiche - ggfs. ist es nötig, innerhalb der genehmigten Gesamtkapazität noch Kapazitäten für bestimmte Veranstaltungsbereiche festzulegen.&lt;br /&gt;
Das Festlegen einer Kapazität bedeutet immer auch die Kontrolle dieser Kapazität verbunden mit möglichen Zugangssperren und Umleitungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verteilung===&lt;br /&gt;
Ist die Kapazität insbesondere wichtig in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Fluchtwege, ist im Rahmen des crowd managemengt vor allem die Verteilung der Besucher von Bedeutung. Im Rahmen der Sicherheitsplanung muss die (angenommene) Verteilung der Besucher berücksichtigt werden - dies beinhaltet Laufwege genauso wie Aufenthaltsflächen. Um Flächen, Informationen und auch personellen Einsatz planen zu können, ist es wichtig zu wissen, wo sich die Besucher auf dem Gelände aufhalten und wie sie dort hinkommen. Es ist wichtig zu wissen, ib die Verteilung einmalig bzw. dauerhaft ist (z.B. bei einem Einzelkonzert) oder ob es zu einem ggf sogar mehrfachen Wechsel der Verteilung kommt (z.B. bei Veranstaltungen mit meheren Bühnen, Programmpunkten). Die Verteilung ist dabei wichtig, um zu erkennen, ob die jeweiligen kapazitäen ausreichen, aber auch, um die ggf. auftretenden personenströme angemessen lenken zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dichte===&lt;br /&gt;
Auch die Dichte, d.h., die Frage, wieviele Menschen z.B. auf einem Qudratmeter stehen, ist ein relevanter Faktor der Sicherheitsplanung. Auch die Dichte hat nur bedingt etwas mit der Gesamtkapazität der Fläche zu tun - hohe Dichten können vollkommen unabhängig von der Gesamtkapazität auftreten, z.B. vor Bühnen, an einer besonderen Attraktion etc.&lt;br /&gt;
Wie diese Dichte zu bewerten ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab&lt;br /&gt;
* tritt die Dichte lokal begrenzt auf und stehen ausreichende Entlastungsflächen zur Verfügung&lt;br /&gt;
* ist die Dichte selbst gewählt (z.B. vor einer Bühne)&lt;br /&gt;
* Sind Möglichkeiten gegeben, auch innerhalb der Dichte auf Besucher einwirken zu könne, diesen helfen zu können etc.?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Nutzung===&lt;br /&gt;
Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei die Frage, wie Flächen genutzt werden (wie? von wem? wie lange? etc) und was für die sichere Nutzung der Flächen - immer in Bezug auf den erwarteten Besucher - nötig ist.&lt;br /&gt;
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die folgenden Faktoren:  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wege und Richtungen: welche Wege nehmen die Besucher? Aus welchen Richtungen kommen sie ( in welche Richtungen gehen sie (gleichzeitig und nacheinander) &lt;br /&gt;
* genutzte Flächen: welche Flächen werden wann, wie lange mit welcher Intensität genutzt?&lt;br /&gt;
* Bewegung auf der Fläche: wie werden die Flächen genutzt : stehen die Besucher vorrangig (z.B. vor einer Bühne) oder gehen sie ? Wenn sie gehen: ist das gehen der Hauptnutzungszweck (z.B. das Schlendern uüber einen Markt) oder dient es nur dem Erreichen des eigentlichen Zieles ?&lt;br /&gt;
* Nutzerprofil: wer sind die Nutzer der Fläche und Wege? Welche Besonderhgeiten ergeben sich ggfs. aus dem Profil der Besucher? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Englische wird diese Übersicht abgekürzt mit der Bezeichnung RAMP: Routes - Areas - Movement - Profile (vgl [2] S. 122ff)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Flächennutzung bei Veranstaltungen: Level of Quality==&lt;br /&gt;
In Anlehnung an Fruins Level of Service (LOS) (vgl [[1]] S. 71 ff)ergibt sich in Bezug auf die Flächennutzung ein Level of Quality (LOQ) – also eine Beurteilung der Fläche in Bezug auf die Erfüllung der Bedarfe der Besucher.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*A - Ungestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS C (alternative Platzwahl nicht notwendig)&lt;br /&gt;
*B - Ungestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS D (alternative Platzmöglich nicht notwendig bzw. mit Aufwand verbunden)&lt;br /&gt;
*C - Eingeschränktes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS C (alternative Platzmöglich evtl. notwendig und möglich)&lt;br /&gt;
*D- Eingeschränktes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS D (alternative Platzmöglich evtl. notwendig und mit hohem Aufwand verbunden)&lt;br /&gt;
*E- Stark gestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, &lt;br /&gt;
*F- Ausfall mindestens einer Wahrnehmungsart (Hören / Sehen) in Bezug auf das Bühnengeschehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Level of Quality A ist bei Konzerten insbesondere im vorderen Bereich nicht zu finden – dies entspricht in den meisten Fällen auch nicht dem Wunsch nach einem „guten“ Konzerterlebnis.&lt;br /&gt;
Ein Level of Quality B stellt in diesem Fall ebenfalls ein erstrebenswertes Level dar.&lt;br /&gt;
Veranstaltungsspezifisch sind insbesondere zusätzliche Bühnenanbauten (Stege) und die Anordnung der Getränkestände bestimmende Faktoren für die zur Verfügung stehenden Flächen. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Flächenplanung durch den Veranstalter nicht nur die reinen Flächen, sondern auch die Höhen der Aufbauten und die mit den Aufbauten verbundenen Sichtlinien dargestellt werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Praxisbeispiel: Konzert==&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
Die Bedürfnisse des Publikums bei Konzertveranstaltungen sind in erster Linie:&lt;br /&gt;
*Sehen des Bühnengeschehens&lt;br /&gt;
*Hören des Bühnengeschehens&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese primären „Konzertbedürfnisse“ werden ergänzt durch allgemeine Bedürfnisse&lt;br /&gt;
*ausreichende Versorgung (Essen &amp;amp; Trinken)&lt;br /&gt;
*ausreichende Entsorgung (Toiletten)&lt;br /&gt;
*Aufrechterhaltung der Selbstkompetenz, insbesondere durch ausreichende und unmissverständliche Informationsgabe (dies beinhalte den Weg vom Parkplatz zum Gelände genauso wie die Beschilderung der Unfallhilfstellen auf dem Gelände)&lt;br /&gt;
* Den Erwartungen des Besuchers entsprechende Zeitabläufe (Konzertbesucher sind es in den meisten Fällen gewohnt zu warten (an den Einlässen, den Bierständen, den Toiletten)  - eine „Überstrapazierung“ führt jedoch regelmäßig zu einer Verschlechterung des Gesamterlebnisses)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich kommen hierzu noch die immanenten Erwartungen &lt;br /&gt;
*Zur Verfügung Stellung einer sicheren Aufenthaltsumgebung&lt;br /&gt;
*Ausreichende Einsatzkräfte&lt;br /&gt;
*Ausreichende Wege / Flächen&lt;br /&gt;
*Funktionierende Abläufe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von theoretisch zur Verfügung stehenden Flächen ist weder der Sicherheitsplanung noch dem Qualitätsempfinden der Besucher angemessen.&lt;br /&gt;
Insbesondere Flächen hinter Aufbauten mit nicht nur gestörten, sondern de facto nicht mehr vorhandenen Sichtlinien können lediglich als Entlastungsfläche gewertet werden – es muss also sichergestellt werden, dass für das eigentlich Ziel des Besuches (Konzerterlebnis) ausreichend Platz für die erwartete Anzahl an Besuchern zur Verfügung steht. Dieser Platz muss nicht zwangsläufig mit 2 Pers / qm kalkuliert werden – Wichtig ist, dass unterschiedliche Flächennutzungen in der Planung dargestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von einer nutzbaren Aufenthaltsfläche von 40.000 qm könnte eine Verteilung wie folgt aussehen:&lt;br /&gt;
*20.000 qm LOQ B – Berechnung mit 3 Pers/ qm = 60.000 Besucher&lt;br /&gt;
*10.000 qm LOQ C – Berechnung mit 1,5 Pers / qm = 15.000 Besucher&lt;br /&gt;
*10.000 qm LOQ E/F  - Berechnung mit 0,5 Pers /qm = 5000 Besucher &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies entspricht mit insgesamt 2 Pers/ qm über die gesamte Fläche zumeist einer  formalen Einhaltung genehmigten Kapazität, berücksichtig aber die realistische Verteilung der Besucher auf dem Platz. Eine Belegung des Bereiches vor der Bühne mit 3 Personen/qm wird nicht als problematisch angesehen, solange ausreichende Entlastungsflächen und Fluchtwege zur Verfügung stehen. Eine Belegung mit 3 Pers/qm und mehr vor Bühnen entspricht einer regelmäßigen selbst gewählten Dichte bei Konzerten. &lt;br /&gt;
Eine solche Verteilung entspricht auch der Überlegung, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit von lokalen Störungen, die nur zu einer lokalen und zeitlich eingegrenzten Verdrängung bzw. Verdichtung führen deutlich höher ist als die einer Störung, die eine Gesamträumung des Platzes erforderlich machen würde. Die Zurverfügungstellung von Entlastungsflächen würde hier dem lokalen Schadenereignis entsprechen, in dem Personen aus dem gefährdeten Bereich auf die Entlastungsflächen gelenkt werden.   &lt;br /&gt;
Das bedeutet, dass der Veranstalter im Rahmen der Aufplanung nachweisen muss, dass er &lt;br /&gt;
*Mindestens 50% der Fläche für das Publikum in einem Level LOQ B (ohne direkte Sicht- / Höreinschränkung) &lt;br /&gt;
und &lt;br /&gt;
*25% der Fläche für das Publikum mit einem LOQ C (Sichtbehinderungen z.B. durch Standaufbauten sind gegeben, eine freie Bewegung innerhalb dieser Flächen ist aber möglich) zur Verfügung stellen muss, um dann ca. &lt;br /&gt;
*25% der Fläche für das Publikum mit einem LOQ E/F als Entlastungsflächen anrechnen lassen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
[1] Fruin, John J. (1987) Pedestrian Planning and Design. Second Revised Edition. Elevator World Inc.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
[2] Still, Keith G (2013) Introduction to Crowd Science. Taylor &amp;amp; Francis Group. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fl%C3%A4chennutzung&amp;diff=5854</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Flächennutzung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fl%C3%A4chennutzung&amp;diff=5854"/>
		<updated>2015-06-22T08:43:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Literatur */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE: Flächennutzung}}&lt;br /&gt;
==Hinführung zum Thema==&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von Flächen– etwa aufgrund baurodnungsrechtlicher Vorgaben z.B. der Musterversammlungsstättenverordnung – reicht oftmals nicht aus, die „Angemessenheit“ einer Fläche zu bewerten. Im Rahmen eines Crowd Management Ansatzes, der den Besucher und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt, sind immer auch Fragen nach der Nutzung des Platzes sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Hinsicht zu stellen sowie Wechselwirkungen mit anderen Flächen zu betrachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Verkehrs- und Bewegungsflächen für Fußgänger sind meist multiplen Nutzungsarten unterworfen – dies gilt auch für Flächen für die Besucher von Konzerten. Plätze, Gehwege, Ein- &amp;amp; Ausgangsbereiche in Gebäude, Kreuzungen, Flächen vor Bühnen / an Bierständen / an Ein- &amp;amp; Auslassbereichen werden von Personen in unterschiedlichen Dichten und Frequenzen mit unterschiedlichen Zielen und Aufenthaltsdauern genutzt. Einzeln oder in Gruppen werden diese Flächen multidirektional betreten, überquert und verlassen. Gleichzeitig werden die Flächen auch als Wartebereiche oder Treffpunkte genutzt, sowie zum Schlange stehen, kommunizieren oder orientieren. Um die Angemessenheit einer Fläche zu beurteilen, ist es daher im Rahmen der Sicherheitsplanung von Bedeutung, sich über die quantitative Betrachtung hinaus Gedanken über die Nutzung und den Anspruch des Besuchers an die Nutzung zu machen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gesetzliche Grundlagen==&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung macht keine Vorgaben, was eine &amp;quot;sichere&amp;quot; Belegung einer Fläche ist, in § 1 werden lediglich für den Fall, dass keinen Informationen über genehmigte Kapazitäten vorliegen, Aussagen getroffen, die sich jedoch immer auf die Gesamtkapazität in Bezug auf die zur Verfügung stehende Fläche und - in Verbindung mit § 6 der Verordnung - auf die Breite der zur Verfügung stehenden Fluchtwege bezieht.&lt;br /&gt;
Das Einhalten der genehmigten Kapazitäten ist nicht per se eine Garant für eine sichere oder gleichmäßige Belegung und / oder Nutzung der Flächen – sichergestellt wird lediglich, dass die Breite der Fluchtwege ausreichend für die sich auf der Fläche befindlichen Personen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kapazität, Verteilung, Dichte, Nutzung==&lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung01.jpg|thumb|Die Belegung einer Veranstaltungsfläche ist selten einheitlich. Neben Flächen mit hohen Dichten finden sich meist Flächen, die nur &amp;quot;locker&amp;quot; belegt sind. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]]Die (genehmigte) Gesamtpersonenzahl hat nicht unmittelbar etwas mit der tatsächlichen Flächennutzung, der Verteilung und der Personendichte zu tun - sie zielt auf das Vorhandensein ausreichender Fluchtwege.&lt;br /&gt;
Bei einer genehmigten Kapazität von 2 Pers / qm wird es auf den meisten Flächen Bereiche geben, auf denen sich 5 Pers/qm aufhalten und Bereiche, in denen die Dichte nur 0,5 Pers/qm beträgt – abhängig von von der Lage und der Funktion der Fläche oder der dort verorteten Einrichtungen, Sichtlinien, Attraktionen, Aufbauten etc. Diese Verteilung wird sich in den meisten Fällen innerhalb des Veranstaltungszeitraumes mehrfach ändern.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Sicherheitsplanung sind also folgende Fragen zu stellen:&lt;br /&gt;
*was ist die Kapazität einer Fläche: wie viele Menschen passen auf die zur Verfügung stehende Fläche (basierend auf den zugrundeliegenden Schutzzielen und der der Fläche zugeteilten Funktion)&lt;br /&gt;
*wie ist die Verteilung auf der Fläche: wie sind die optimalen Belegungsdichten für die geplante Nutzung der Fläche? Wie verteilen sich die Besucher auf der Fläche? Gleichmäßig oder ungleichmäßig über die gesamte Fläche? Gleichmäßig oder ungleichmäßig über den gesamten Veranstaltungszeitraum?&lt;br /&gt;
*Dichte: entstehen durch die Verteilung und die Nutzung Bereiche mit besonderen Personendichten? Treten diese immer auf oder nur temporär?&lt;br /&gt;
*Nutzung: wie wird die Fläche genutzt? Von wem? Als Transferfläche oder als Wartefläche,  Aufenthaltsfläche, multifunktionale Nutzung (evt. mit unterschiedlichen Nutzern?)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung02.jpg|thumb|Hohe Dichten, mittelere Dichten, keine Dichten: auf den meisten Veranstaltungsgeländen finden sich alle Ausprägungen der Flächenbelegung. Wichtig ist, dass insgesamt ausreichende Flucht &amp;amp; Rettungswege zur Verfügung stehen und dass eine Einsatz- und Ausweichmöglichkeit auch in Bereichen mit hohen Dichten gegeben ist. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung03.jpg|thumb|Je nach Blickwinkel und Lichtverhältnissen ist es unmöglich, Dichten abzuschätzen. Ist kein (möglichst) senkrechter Blick auf die Besuchermenge möglich, helfen Lagemeldungen aus dem Gelände selbst, das Bild zu ergänzen. Gemeldete Dichten sollten regelmäßig mit den angenommenen Dichten im Rahmen der Flächenplanung abgeglichen werden. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung04.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung05.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung06.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kapazität===&lt;br /&gt;
Die Frage nach der Kapazität einer Fläche lässt sich nicht immer einfach beantworten.&lt;br /&gt;
Dort, wo genehmigte Kapazitäten bereits vorliegen, sind diese einzuhalten - zumeist basieren diese Angaben auf der Vorgabe gemäß Musterversammlungsstättenverordnung § 1 (2 Pers /qm für den Besucher nutzbare Fläche).&lt;br /&gt;
Die Gesamtkapazität ist jedoch nicht unbedingt gleichzusetzen mit der Kapazität bestimmter Bereiche - ggfs. ist es nötig, innerhalb der genehmigten Gesamtkapazität noch Kapazitäten für bestimmte Veranstaltungsbereiche festzulegen.&lt;br /&gt;
Das Festlegen einer Kapazität bedeutet immer auch die Kontrolle dieser Kapazität verbunden mit möglichen Zugangssperren und Umleitungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verteilung===&lt;br /&gt;
Ist die Kapazität insbesondere wichtig in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Fluchtwege, ist im Rahmen des crowd managemengt vor allem die Verteilung der Besucher von Bedeutung. Im Rahmen der Sicherheitsplanung muss die (angenommene) Verteilung der Besucher berücksichtigt werden - dies beinhaltet Laufwege genauso wie Aufenthaltsflächen. Um Flächen, Informationen und auch personellen Einsatz planen zu können, ist es wichtig zu wissen, wo sich die Besucher auf dem Gelände aufhalten und wie sie dort hinkommen. Es ist wichtig zu wissen, ib die Verteilung einmalig bzw. dauerhaft ist (z.B. bei einem Einzelkonzert) oder ob es zu einem ggf sogar mehrfachen Wechsel der Verteilung kommt (z.B. bei Veranstaltungen mit meheren Bühnen, Programmpunkten). Die Verteilung ist dabei wichtig, um zu erkennen, ob die jeweiligen kapazitäen ausreichen, aber auch, um die ggf. auftretenden personenströme angemessen lenken zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dichte===&lt;br /&gt;
Auch die Dichte, d.h., die Frage, wieviele Menschen z.B. auf einem Qudratmeter stehen, ist ein relevanter Faktor der Sicherheitsplanung. Auch die Dichte hat nur bedingt etwas mit der Gesamtkapazität der Fläche zu tun - hohe Dichten können vollkommen unabhängig von der Gesamtkapazität auftreten, z.B. vor Bühnen, an einer besonderen Attraktion etc.&lt;br /&gt;
Wie diese Dichte zu bewerten ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab&lt;br /&gt;
* tritt die Dichte lokal begrenzt auf und stehen ausreichende Entlastungsflächen zur Verfügung&lt;br /&gt;
* ist die Dichte selbst gewählt (z.B. vor einer Bühne)&lt;br /&gt;
* Sind Möglichkeiten gegeben, auch innerhalb der Dichte auf Besucher einwirken zu könne, diesen helfen zu können etc.?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Nutzung===&lt;br /&gt;
Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei die Frage, wie Flächen genutzt werden (wie? von wem? wie lange? etc) und was für die sichere Nutzung der Flächen - immer in Bezug auf den erwarteten Besucher - nötig ist.&lt;br /&gt;
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die folgenden Faktoren:  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wege und Richtungen: welche Wege nehmen die Besucher? Aus welchen Richtungen kommen sie ( in welche Richtungen gehen sie (gleichzeitig und nacheinander) &lt;br /&gt;
* genutzte Flächen: welche Flächen werden wann, wie lange mit welcher Intensität genutzt?&lt;br /&gt;
* Bewegung auf der Fläche: wie werden die Flächen genutzt : stehen die Besucher vorrangig (z.B. vor einer Bühne) oder gehen sie ? Wenn sie gehen: ist das gehen der Hauptnutzungszweck (z.B. das Schlendern uüber einen Markt) oder dient es nur dem Erreichen des eigentlichen Zieles ?&lt;br /&gt;
* Nutzerprofil: wer sind die Nutzer der Fläche und Wege? Welche Besonderhgeiten ergeben sich ggfs. aus dem Profil der Besucher? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Englische wird diese Übersicht abgekürzt mit der Bezeichnung RAMP: Routes - Areas - Movement - Profile (vgl [[2]]S. 122ff)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Flächennutzung bei Veranstaltungen: Level of Quality==&lt;br /&gt;
In Anlehnung an Fruins Level of Service (LOS) (vgl [[1]] S. 71 ff)ergibt sich in Bezug auf die Flächennutzung ein Level of Quality (LOQ) – also eine Beurteilung der Fläche in Bezug auf die Erfüllung der Bedarfe der Besucher.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*A - Ungestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS C (alternative Platzwahl nicht notwendig)&lt;br /&gt;
*B - Ungestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS D (alternative Platzmöglich nicht notwendig bzw. mit Aufwand verbunden)&lt;br /&gt;
*C - Eingeschränktes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS C (alternative Platzmöglich evtl. notwendig und möglich)&lt;br /&gt;
*D- Eingeschränktes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS D (alternative Platzmöglich evtl. notwendig und mit hohem Aufwand verbunden)&lt;br /&gt;
*E- Stark gestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, &lt;br /&gt;
*F- Ausfall mindestens einer Wahrnehmungsart (Hören / Sehen) in Bezug auf das Bühnengeschehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Level of Quality A ist bei Konzerten insbesondere im vorderen Bereich nicht zu finden – dies entspricht in den meisten Fällen auch nicht dem Wunsch nach einem „guten“ Konzerterlebnis.&lt;br /&gt;
Ein Level of Quality B stellt in diesem Fall ebenfalls ein erstrebenswertes Level dar.&lt;br /&gt;
Veranstaltungsspezifisch sind insbesondere zusätzliche Bühnenanbauten (Stege) und die Anordnung der Getränkestände bestimmende Faktoren für die zur Verfügung stehenden Flächen. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Flächenplanung durch den Veranstalter nicht nur die reinen Flächen, sondern auch die Höhen der Aufbauten und die mit den Aufbauten verbundenen Sichtlinien dargestellt werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Praxisbeispiel: Konzert==&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
Die Bedürfnisse des Publikums bei Konzertveranstaltungen sind in erster Linie:&lt;br /&gt;
*Sehen des Bühnengeschehens&lt;br /&gt;
*Hören des Bühnengeschehens&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese primären „Konzertbedürfnisse“ werden ergänzt durch allgemeine Bedürfnisse&lt;br /&gt;
*ausreichende Versorgung (Essen &amp;amp; Trinken)&lt;br /&gt;
*ausreichende Entsorgung (Toiletten)&lt;br /&gt;
*Aufrechterhaltung der Selbstkompetenz, insbesondere durch ausreichende und unmissverständliche Informationsgabe (dies beinhalte den Weg vom Parkplatz zum Gelände genauso wie die Beschilderung der Unfallhilfstellen auf dem Gelände)&lt;br /&gt;
* Den Erwartungen des Besuchers entsprechende Zeitabläufe (Konzertbesucher sind es in den meisten Fällen gewohnt zu warten (an den Einlässen, den Bierständen, den Toiletten)  - eine „Überstrapazierung“ führt jedoch regelmäßig zu einer Verschlechterung des Gesamterlebnisses)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich kommen hierzu noch die immanenten Erwartungen &lt;br /&gt;
*Zur Verfügung Stellung einer sicheren Aufenthaltsumgebung&lt;br /&gt;
*Ausreichende Einsatzkräfte&lt;br /&gt;
*Ausreichende Wege / Flächen&lt;br /&gt;
*Funktionierende Abläufe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von theoretisch zur Verfügung stehenden Flächen ist weder der Sicherheitsplanung noch dem Qualitätsempfinden der Besucher angemessen.&lt;br /&gt;
Insbesondere Flächen hinter Aufbauten mit nicht nur gestörten, sondern de facto nicht mehr vorhandenen Sichtlinien können lediglich als Entlastungsfläche gewertet werden – es muss also sichergestellt werden, dass für das eigentlich Ziel des Besuches (Konzerterlebnis) ausreichend Platz für die erwartete Anzahl an Besuchern zur Verfügung steht. Dieser Platz muss nicht zwangsläufig mit 2 Pers / qm kalkuliert werden – Wichtig ist, dass unterschiedliche Flächennutzungen in der Planung dargestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von einer nutzbaren Aufenthaltsfläche von 40.000 qm könnte eine Verteilung wie folgt aussehen:&lt;br /&gt;
*20.000 qm LOQ B – Berechnung mit 3 Pers/ qm = 60.000 Besucher&lt;br /&gt;
*10.000 qm LOQ C – Berechnung mit 1,5 Pers / qm = 15.000 Besucher&lt;br /&gt;
*10.000 qm LOQ E/F  - Berechnung mit 0,5 Pers /qm = 5000 Besucher &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies entspricht mit insgesamt 2 Pers/ qm über die gesamte Fläche zumeist einer  formalen Einhaltung genehmigten Kapazität, berücksichtig aber die realistische Verteilung der Besucher auf dem Platz. Eine Belegung des Bereiches vor der Bühne mit 3 Personen/qm wird nicht als problematisch angesehen, solange ausreichende Entlastungsflächen und Fluchtwege zur Verfügung stehen. Eine Belegung mit 3 Pers/qm und mehr vor Bühnen entspricht einer regelmäßigen selbst gewählten Dichte bei Konzerten. &lt;br /&gt;
Eine solche Verteilung entspricht auch der Überlegung, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit von lokalen Störungen, die nur zu einer lokalen und zeitlich eingegrenzten Verdrängung bzw. Verdichtung führen deutlich höher ist als die einer Störung, die eine Gesamträumung des Platzes erforderlich machen würde. Die Zurverfügungstellung von Entlastungsflächen würde hier dem lokalen Schadenereignis entsprechen, in dem Personen aus dem gefährdeten Bereich auf die Entlastungsflächen gelenkt werden.   &lt;br /&gt;
Das bedeutet, dass der Veranstalter im Rahmen der Aufplanung nachweisen muss, dass er &lt;br /&gt;
*Mindestens 50% der Fläche für das Publikum in einem Level LOQ B (ohne direkte Sicht- / Höreinschränkung) &lt;br /&gt;
und &lt;br /&gt;
*25% der Fläche für das Publikum mit einem LOQ C (Sichtbehinderungen z.B. durch Standaufbauten sind gegeben, eine freie Bewegung innerhalb dieser Flächen ist aber möglich) zur Verfügung stellen muss, um dann ca. &lt;br /&gt;
*25% der Fläche für das Publikum mit einem LOQ E/F als Entlastungsflächen anrechnen lassen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
[1] Fruin, John J. (1987) Pedestrian Planning and Design. Second Revised Edition. Elevator World Inc.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
[2] Still, Keith G (2013) Introduction to Crowd Science. Taylor &amp;amp; Francis Group. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fl%C3%A4chennutzung&amp;diff=5853</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Flächennutzung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fl%C3%A4chennutzung&amp;diff=5853"/>
		<updated>2015-06-22T08:43:18Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE: Flächennutzung}}&lt;br /&gt;
==Hinführung zum Thema==&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von Flächen– etwa aufgrund baurodnungsrechtlicher Vorgaben z.B. der Musterversammlungsstättenverordnung – reicht oftmals nicht aus, die „Angemessenheit“ einer Fläche zu bewerten. Im Rahmen eines Crowd Management Ansatzes, der den Besucher und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt, sind immer auch Fragen nach der Nutzung des Platzes sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Hinsicht zu stellen sowie Wechselwirkungen mit anderen Flächen zu betrachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Verkehrs- und Bewegungsflächen für Fußgänger sind meist multiplen Nutzungsarten unterworfen – dies gilt auch für Flächen für die Besucher von Konzerten. Plätze, Gehwege, Ein- &amp;amp; Ausgangsbereiche in Gebäude, Kreuzungen, Flächen vor Bühnen / an Bierständen / an Ein- &amp;amp; Auslassbereichen werden von Personen in unterschiedlichen Dichten und Frequenzen mit unterschiedlichen Zielen und Aufenthaltsdauern genutzt. Einzeln oder in Gruppen werden diese Flächen multidirektional betreten, überquert und verlassen. Gleichzeitig werden die Flächen auch als Wartebereiche oder Treffpunkte genutzt, sowie zum Schlange stehen, kommunizieren oder orientieren. Um die Angemessenheit einer Fläche zu beurteilen, ist es daher im Rahmen der Sicherheitsplanung von Bedeutung, sich über die quantitative Betrachtung hinaus Gedanken über die Nutzung und den Anspruch des Besuchers an die Nutzung zu machen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gesetzliche Grundlagen==&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung macht keine Vorgaben, was eine &amp;quot;sichere&amp;quot; Belegung einer Fläche ist, in § 1 werden lediglich für den Fall, dass keinen Informationen über genehmigte Kapazitäten vorliegen, Aussagen getroffen, die sich jedoch immer auf die Gesamtkapazität in Bezug auf die zur Verfügung stehende Fläche und - in Verbindung mit § 6 der Verordnung - auf die Breite der zur Verfügung stehenden Fluchtwege bezieht.&lt;br /&gt;
Das Einhalten der genehmigten Kapazitäten ist nicht per se eine Garant für eine sichere oder gleichmäßige Belegung und / oder Nutzung der Flächen – sichergestellt wird lediglich, dass die Breite der Fluchtwege ausreichend für die sich auf der Fläche befindlichen Personen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kapazität, Verteilung, Dichte, Nutzung==&lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung01.jpg|thumb|Die Belegung einer Veranstaltungsfläche ist selten einheitlich. Neben Flächen mit hohen Dichten finden sich meist Flächen, die nur &amp;quot;locker&amp;quot; belegt sind. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]]Die (genehmigte) Gesamtpersonenzahl hat nicht unmittelbar etwas mit der tatsächlichen Flächennutzung, der Verteilung und der Personendichte zu tun - sie zielt auf das Vorhandensein ausreichender Fluchtwege.&lt;br /&gt;
Bei einer genehmigten Kapazität von 2 Pers / qm wird es auf den meisten Flächen Bereiche geben, auf denen sich 5 Pers/qm aufhalten und Bereiche, in denen die Dichte nur 0,5 Pers/qm beträgt – abhängig von von der Lage und der Funktion der Fläche oder der dort verorteten Einrichtungen, Sichtlinien, Attraktionen, Aufbauten etc. Diese Verteilung wird sich in den meisten Fällen innerhalb des Veranstaltungszeitraumes mehrfach ändern.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Sicherheitsplanung sind also folgende Fragen zu stellen:&lt;br /&gt;
*was ist die Kapazität einer Fläche: wie viele Menschen passen auf die zur Verfügung stehende Fläche (basierend auf den zugrundeliegenden Schutzzielen und der der Fläche zugeteilten Funktion)&lt;br /&gt;
*wie ist die Verteilung auf der Fläche: wie sind die optimalen Belegungsdichten für die geplante Nutzung der Fläche? Wie verteilen sich die Besucher auf der Fläche? Gleichmäßig oder ungleichmäßig über die gesamte Fläche? Gleichmäßig oder ungleichmäßig über den gesamten Veranstaltungszeitraum?&lt;br /&gt;
*Dichte: entstehen durch die Verteilung und die Nutzung Bereiche mit besonderen Personendichten? Treten diese immer auf oder nur temporär?&lt;br /&gt;
*Nutzung: wie wird die Fläche genutzt? Von wem? Als Transferfläche oder als Wartefläche,  Aufenthaltsfläche, multifunktionale Nutzung (evt. mit unterschiedlichen Nutzern?)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung02.jpg|thumb|Hohe Dichten, mittelere Dichten, keine Dichten: auf den meisten Veranstaltungsgeländen finden sich alle Ausprägungen der Flächenbelegung. Wichtig ist, dass insgesamt ausreichende Flucht &amp;amp; Rettungswege zur Verfügung stehen und dass eine Einsatz- und Ausweichmöglichkeit auch in Bereichen mit hohen Dichten gegeben ist. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung03.jpg|thumb|Je nach Blickwinkel und Lichtverhältnissen ist es unmöglich, Dichten abzuschätzen. Ist kein (möglichst) senkrechter Blick auf die Besuchermenge möglich, helfen Lagemeldungen aus dem Gelände selbst, das Bild zu ergänzen. Gemeldete Dichten sollten regelmäßig mit den angenommenen Dichten im Rahmen der Flächenplanung abgeglichen werden. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung04.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung05.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung06.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kapazität===&lt;br /&gt;
Die Frage nach der Kapazität einer Fläche lässt sich nicht immer einfach beantworten.&lt;br /&gt;
Dort, wo genehmigte Kapazitäten bereits vorliegen, sind diese einzuhalten - zumeist basieren diese Angaben auf der Vorgabe gemäß Musterversammlungsstättenverordnung § 1 (2 Pers /qm für den Besucher nutzbare Fläche).&lt;br /&gt;
Die Gesamtkapazität ist jedoch nicht unbedingt gleichzusetzen mit der Kapazität bestimmter Bereiche - ggfs. ist es nötig, innerhalb der genehmigten Gesamtkapazität noch Kapazitäten für bestimmte Veranstaltungsbereiche festzulegen.&lt;br /&gt;
Das Festlegen einer Kapazität bedeutet immer auch die Kontrolle dieser Kapazität verbunden mit möglichen Zugangssperren und Umleitungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verteilung===&lt;br /&gt;
Ist die Kapazität insbesondere wichtig in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Fluchtwege, ist im Rahmen des crowd managemengt vor allem die Verteilung der Besucher von Bedeutung. Im Rahmen der Sicherheitsplanung muss die (angenommene) Verteilung der Besucher berücksichtigt werden - dies beinhaltet Laufwege genauso wie Aufenthaltsflächen. Um Flächen, Informationen und auch personellen Einsatz planen zu können, ist es wichtig zu wissen, wo sich die Besucher auf dem Gelände aufhalten und wie sie dort hinkommen. Es ist wichtig zu wissen, ib die Verteilung einmalig bzw. dauerhaft ist (z.B. bei einem Einzelkonzert) oder ob es zu einem ggf sogar mehrfachen Wechsel der Verteilung kommt (z.B. bei Veranstaltungen mit meheren Bühnen, Programmpunkten). Die Verteilung ist dabei wichtig, um zu erkennen, ob die jeweiligen kapazitäen ausreichen, aber auch, um die ggf. auftretenden personenströme angemessen lenken zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dichte===&lt;br /&gt;
Auch die Dichte, d.h., die Frage, wieviele Menschen z.B. auf einem Qudratmeter stehen, ist ein relevanter Faktor der Sicherheitsplanung. Auch die Dichte hat nur bedingt etwas mit der Gesamtkapazität der Fläche zu tun - hohe Dichten können vollkommen unabhängig von der Gesamtkapazität auftreten, z.B. vor Bühnen, an einer besonderen Attraktion etc.&lt;br /&gt;
Wie diese Dichte zu bewerten ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab&lt;br /&gt;
* tritt die Dichte lokal begrenzt auf und stehen ausreichende Entlastungsflächen zur Verfügung&lt;br /&gt;
* ist die Dichte selbst gewählt (z.B. vor einer Bühne)&lt;br /&gt;
* Sind Möglichkeiten gegeben, auch innerhalb der Dichte auf Besucher einwirken zu könne, diesen helfen zu können etc.?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Nutzung===&lt;br /&gt;
Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei die Frage, wie Flächen genutzt werden (wie? von wem? wie lange? etc) und was für die sichere Nutzung der Flächen - immer in Bezug auf den erwarteten Besucher - nötig ist.&lt;br /&gt;
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die folgenden Faktoren:  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wege und Richtungen: welche Wege nehmen die Besucher? Aus welchen Richtungen kommen sie ( in welche Richtungen gehen sie (gleichzeitig und nacheinander) &lt;br /&gt;
* genutzte Flächen: welche Flächen werden wann, wie lange mit welcher Intensität genutzt?&lt;br /&gt;
* Bewegung auf der Fläche: wie werden die Flächen genutzt : stehen die Besucher vorrangig (z.B. vor einer Bühne) oder gehen sie ? Wenn sie gehen: ist das gehen der Hauptnutzungszweck (z.B. das Schlendern uüber einen Markt) oder dient es nur dem Erreichen des eigentlichen Zieles ?&lt;br /&gt;
* Nutzerprofil: wer sind die Nutzer der Fläche und Wege? Welche Besonderhgeiten ergeben sich ggfs. aus dem Profil der Besucher? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Englische wird diese Übersicht abgekürzt mit der Bezeichnung RAMP: Routes - Areas - Movement - Profile (vgl [[2]]S. 122ff)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Flächennutzung bei Veranstaltungen: Level of Quality==&lt;br /&gt;
In Anlehnung an Fruins Level of Service (LOS) (vgl [[1]] S. 71 ff)ergibt sich in Bezug auf die Flächennutzung ein Level of Quality (LOQ) – also eine Beurteilung der Fläche in Bezug auf die Erfüllung der Bedarfe der Besucher.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*A - Ungestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS C (alternative Platzwahl nicht notwendig)&lt;br /&gt;
*B - Ungestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS D (alternative Platzmöglich nicht notwendig bzw. mit Aufwand verbunden)&lt;br /&gt;
*C - Eingeschränktes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS C (alternative Platzmöglich evtl. notwendig und möglich)&lt;br /&gt;
*D- Eingeschränktes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS D (alternative Platzmöglich evtl. notwendig und mit hohem Aufwand verbunden)&lt;br /&gt;
*E- Stark gestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, &lt;br /&gt;
*F- Ausfall mindestens einer Wahrnehmungsart (Hören / Sehen) in Bezug auf das Bühnengeschehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Level of Quality A ist bei Konzerten insbesondere im vorderen Bereich nicht zu finden – dies entspricht in den meisten Fällen auch nicht dem Wunsch nach einem „guten“ Konzerterlebnis.&lt;br /&gt;
Ein Level of Quality B stellt in diesem Fall ebenfalls ein erstrebenswertes Level dar.&lt;br /&gt;
Veranstaltungsspezifisch sind insbesondere zusätzliche Bühnenanbauten (Stege) und die Anordnung der Getränkestände bestimmende Faktoren für die zur Verfügung stehenden Flächen. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Flächenplanung durch den Veranstalter nicht nur die reinen Flächen, sondern auch die Höhen der Aufbauten und die mit den Aufbauten verbundenen Sichtlinien dargestellt werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Praxisbeispiel: Konzert==&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
Die Bedürfnisse des Publikums bei Konzertveranstaltungen sind in erster Linie:&lt;br /&gt;
*Sehen des Bühnengeschehens&lt;br /&gt;
*Hören des Bühnengeschehens&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese primären „Konzertbedürfnisse“ werden ergänzt durch allgemeine Bedürfnisse&lt;br /&gt;
*ausreichende Versorgung (Essen &amp;amp; Trinken)&lt;br /&gt;
*ausreichende Entsorgung (Toiletten)&lt;br /&gt;
*Aufrechterhaltung der Selbstkompetenz, insbesondere durch ausreichende und unmissverständliche Informationsgabe (dies beinhalte den Weg vom Parkplatz zum Gelände genauso wie die Beschilderung der Unfallhilfstellen auf dem Gelände)&lt;br /&gt;
* Den Erwartungen des Besuchers entsprechende Zeitabläufe (Konzertbesucher sind es in den meisten Fällen gewohnt zu warten (an den Einlässen, den Bierständen, den Toiletten)  - eine „Überstrapazierung“ führt jedoch regelmäßig zu einer Verschlechterung des Gesamterlebnisses)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich kommen hierzu noch die immanenten Erwartungen &lt;br /&gt;
*Zur Verfügung Stellung einer sicheren Aufenthaltsumgebung&lt;br /&gt;
*Ausreichende Einsatzkräfte&lt;br /&gt;
*Ausreichende Wege / Flächen&lt;br /&gt;
*Funktionierende Abläufe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von theoretisch zur Verfügung stehenden Flächen ist weder der Sicherheitsplanung noch dem Qualitätsempfinden der Besucher angemessen.&lt;br /&gt;
Insbesondere Flächen hinter Aufbauten mit nicht nur gestörten, sondern de facto nicht mehr vorhandenen Sichtlinien können lediglich als Entlastungsfläche gewertet werden – es muss also sichergestellt werden, dass für das eigentlich Ziel des Besuches (Konzerterlebnis) ausreichend Platz für die erwartete Anzahl an Besuchern zur Verfügung steht. Dieser Platz muss nicht zwangsläufig mit 2 Pers / qm kalkuliert werden – Wichtig ist, dass unterschiedliche Flächennutzungen in der Planung dargestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von einer nutzbaren Aufenthaltsfläche von 40.000 qm könnte eine Verteilung wie folgt aussehen:&lt;br /&gt;
*20.000 qm LOQ B – Berechnung mit 3 Pers/ qm = 60.000 Besucher&lt;br /&gt;
*10.000 qm LOQ C – Berechnung mit 1,5 Pers / qm = 15.000 Besucher&lt;br /&gt;
*10.000 qm LOQ E/F  - Berechnung mit 0,5 Pers /qm = 5000 Besucher &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies entspricht mit insgesamt 2 Pers/ qm über die gesamte Fläche zumeist einer  formalen Einhaltung genehmigten Kapazität, berücksichtig aber die realistische Verteilung der Besucher auf dem Platz. Eine Belegung des Bereiches vor der Bühne mit 3 Personen/qm wird nicht als problematisch angesehen, solange ausreichende Entlastungsflächen und Fluchtwege zur Verfügung stehen. Eine Belegung mit 3 Pers/qm und mehr vor Bühnen entspricht einer regelmäßigen selbst gewählten Dichte bei Konzerten. &lt;br /&gt;
Eine solche Verteilung entspricht auch der Überlegung, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit von lokalen Störungen, die nur zu einer lokalen und zeitlich eingegrenzten Verdrängung bzw. Verdichtung führen deutlich höher ist als die einer Störung, die eine Gesamträumung des Platzes erforderlich machen würde. Die Zurverfügungstellung von Entlastungsflächen würde hier dem lokalen Schadenereignis entsprechen, in dem Personen aus dem gefährdeten Bereich auf die Entlastungsflächen gelenkt werden.   &lt;br /&gt;
Das bedeutet, dass der Veranstalter im Rahmen der Aufplanung nachweisen muss, dass er &lt;br /&gt;
*Mindestens 50% der Fläche für das Publikum in einem Level LOQ B (ohne direkte Sicht- / Höreinschränkung) &lt;br /&gt;
und &lt;br /&gt;
*25% der Fläche für das Publikum mit einem LOQ C (Sichtbehinderungen z.B. durch Standaufbauten sind gegeben, eine freie Bewegung innerhalb dieser Flächen ist aber möglich) zur Verfügung stellen muss, um dann ca. &lt;br /&gt;
*25% der Fläche für das Publikum mit einem LOQ E/F als Entlastungsflächen anrechnen lassen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
[1] Fruin, John J. (1987) Pedestrian Planning and Design. Second Revised Edition. Elevator World Inc. &lt;br /&gt;
[2] Still, Keith G (2013) Introduction to Crowd Science. Taylor &amp;amp; Francis Group. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fl%C3%A4chennutzung&amp;diff=5852</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Flächennutzung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Fl%C3%A4chennutzung&amp;diff=5852"/>
		<updated>2015-06-22T08:36:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Nutzung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE: Flächennutzung}}&lt;br /&gt;
==Hinführung zum Thema==&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von Flächen– etwa aufgrund baurodnungsrechtlicher Vorgaben z.B. der Musterversammlungsstättenverordnung – reicht oftmals nicht aus, die „Angemessenheit“ einer Fläche zu bewerten. Im Rahmen eines Crowd Management Ansatzes, der den Besucher und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt, sind immer auch Fragen nach der Nutzung des Platzes sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Hinsicht zu stellen sowie Wechselwirkungen mit anderen Flächen zu betrachten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Verkehrs- und Bewegungsflächen für Fußgänger sind meist multiplen Nutzungsarten unterworfen – dies gilt auch für Flächen für die Besucher von Konzerten. Plätze, Gehwege, Ein- &amp;amp; Ausgangsbereiche in Gebäude, Kreuzungen, Flächen vor Bühnen / an Bierständen / an Ein- &amp;amp; Auslassbereichen werden von Personen in unterschiedlichen Dichten und Frequenzen mit unterschiedlichen Zielen und Aufenthaltsdauern genutzt. Einzeln oder in Gruppen werden diese Flächen multidirektional betreten, überquert und verlassen. Gleichzeitig werden die Flächen auch als Wartebereiche oder Treffpunkte genutzt, sowie zum Schlange stehen, kommunizieren oder orientieren. Um die Angemessenheit einer Fläche zu beurteilen, ist es daher im Rahmen der Sicherheitsplanung von Bedeutung, sich über die quantitative Betrachtung hinaus Gedanken über die Nutzung und den Anspruch des Besuchers an die Nutzung zu machen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gesetzliche Grundlagen==&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung macht keine Vorgaben, was eine &amp;quot;sichere&amp;quot; Belegung einer Fläche ist, in § 1 werden lediglich für den Fall, dass keinen Informationen über genehmigte Kapazitäten vorliegen, Aussagen getroffen, die sich jedoch immer auf die Gesamtkapazität in Bezug auf die zur Verfügung stehende Fläche und - in Verbindung mit § 6 der Verordnung - auf die Breite der zur Verfügung stehenden Fluchtwege bezieht.&lt;br /&gt;
Das Einhalten der genehmigten Kapazitäten ist nicht per se eine Garant für eine sichere oder gleichmäßige Belegung und / oder Nutzung der Flächen – sichergestellt wird lediglich, dass die Breite der Fluchtwege ausreichend für die sich auf der Fläche befindlichen Personen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kapazität, Verteilung, Dichte, Nutzung==&lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung01.jpg|thumb|Die Belegung einer Veranstaltungsfläche ist selten einheitlich. Neben Flächen mit hohen Dichten finden sich meist Flächen, die nur &amp;quot;locker&amp;quot; belegt sind. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]]Die (genehmigte) Gesamtpersonenzahl hat nicht unmittelbar etwas mit der tatsächlichen Flächennutzung, der Verteilung und der Personendichte zu tun - sie zielt auf das Vorhandensein ausreichender Fluchtwege.&lt;br /&gt;
Bei einer genehmigten Kapazität von 2 Pers / qm wird es auf den meisten Flächen Bereiche geben, auf denen sich 5 Pers/qm aufhalten und Bereiche, in denen die Dichte nur 0,5 Pers/qm beträgt – abhängig von von der Lage und der Funktion der Fläche oder der dort verorteten Einrichtungen, Sichtlinien, Attraktionen, Aufbauten etc. Diese Verteilung wird sich in den meisten Fällen innerhalb des Veranstaltungszeitraumes mehrfach ändern.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Sicherheitsplanung sind also folgende Fragen zu stellen:&lt;br /&gt;
*was ist die Kapazität einer Fläche: wie viele Menschen passen auf die zur Verfügung stehende Fläche (basierend auf den zugrundeliegenden Schutzzielen und der der Fläche zugeteilten Funktion)&lt;br /&gt;
*wie ist die Verteilung auf der Fläche: wie sind die optimalen Belegungsdichten für die geplante Nutzung der Fläche? Wie verteilen sich die Besucher auf der Fläche? Gleichmäßig oder ungleichmäßig über die gesamte Fläche? Gleichmäßig oder ungleichmäßig über den gesamten Veranstaltungszeitraum?&lt;br /&gt;
*Dichte: entstehen durch die Verteilung und die Nutzung Bereiche mit besonderen Personendichten? Treten diese immer auf oder nur temporär?&lt;br /&gt;
*Nutzung: wie wird die Fläche genutzt? Von wem? Als Transferfläche oder als Wartefläche,  Aufenthaltsfläche, multifunktionale Nutzung (evt. mit unterschiedlichen Nutzern?)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung02.jpg|thumb|Hohe Dichten, mittelere Dichten, keine Dichten: auf den meisten Veranstaltungsgeländen finden sich alle Ausprägungen der Flächenbelegung. Wichtig ist, dass insgesamt ausreichende Flucht &amp;amp; Rettungswege zur Verfügung stehen und dass eine Einsatz- und Ausweichmöglichkeit auch in Bereichen mit hohen Dichten gegeben ist. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung03.jpg|thumb|Je nach Blickwinkel und Lichtverhältnissen ist es unmöglich, Dichten abzuschätzen. Ist kein (möglichst) senkrechter Blick auf die Besuchermenge möglich, helfen Lagemeldungen aus dem Gelände selbst, das Bild zu ergänzen. Gemeldete Dichten sollten regelmäßig mit den angenommenen Dichten im Rahmen der Flächenplanung abgeglichen werden. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung04.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung05.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
[[Datei:flaechennutzung06.jpg|thumb|Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak]] &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Kapazität===&lt;br /&gt;
Die Frage nach der Kapazität einer Fläche lässt sich nicht immer einfach beantworten.&lt;br /&gt;
Dort, wo genehmigte Kapazitäten bereits vorliegen, sind diese einzuhalten - zumeist basieren diese Angaben auf der Vorgabe gemäß Musterversammlungsstättenverordnung § 1 (2 Pers /qm für den Besucher nutzbare Fläche).&lt;br /&gt;
Die Gesamtkapazität ist jedoch nicht unbedingt gleichzusetzen mit der Kapazität bestimmter Bereiche - ggfs. ist es nötig, innerhalb der genehmigten Gesamtkapazität noch Kapazitäten für bestimmte Veranstaltungsbereiche festzulegen.&lt;br /&gt;
Das Festlegen einer Kapazität bedeutet immer auch die Kontrolle dieser Kapazität verbunden mit möglichen Zugangssperren und Umleitungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verteilung===&lt;br /&gt;
Ist die Kapazität insbesondere wichtig in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Fluchtwege, ist im Rahmen des crowd managemengt vor allem die Verteilung der Besucher von Bedeutung. Im Rahmen der Sicherheitsplanung muss die (angenommene) Verteilung der Besucher berücksichtigt werden - dies beinhaltet Laufwege genauso wie Aufenthaltsflächen. Um Flächen, Informationen und auch personellen Einsatz planen zu können, ist es wichtig zu wissen, wo sich die Besucher auf dem Gelände aufhalten und wie sie dort hinkommen. Es ist wichtig zu wissen, ib die Verteilung einmalig bzw. dauerhaft ist (z.B. bei einem Einzelkonzert) oder ob es zu einem ggf sogar mehrfachen Wechsel der Verteilung kommt (z.B. bei Veranstaltungen mit meheren Bühnen, Programmpunkten). Die Verteilung ist dabei wichtig, um zu erkennen, ob die jeweiligen kapazitäen ausreichen, aber auch, um die ggf. auftretenden personenströme angemessen lenken zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Dichte===&lt;br /&gt;
Auch die Dichte, d.h., die Frage, wieviele Menschen z.B. auf einem Qudratmeter stehen, ist ein relevanter Faktor der Sicherheitsplanung. Auch die Dichte hat nur bedingt etwas mit der Gesamtkapazität der Fläche zu tun - hohe Dichten können vollkommen unabhängig von der Gesamtkapazität auftreten, z.B. vor Bühnen, an einer besonderen Attraktion etc.&lt;br /&gt;
Wie diese Dichte zu bewerten ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab&lt;br /&gt;
* tritt die Dichte lokal begrenzt auf und stehen ausreichende Entlastungsflächen zur Verfügung&lt;br /&gt;
* ist die Dichte selbst gewählt (z.B. vor einer Bühne)&lt;br /&gt;
* Sind Möglichkeiten gegeben, auch innerhalb der Dichte auf Besucher einwirken zu könne, diesen helfen zu können etc.?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Nutzung===&lt;br /&gt;
Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei die Frage, wie Flächen genutzt werden (wie? von wem? wie lange? etc) und was für die sichere Nutzung der Flächen - immer in Bezug auf den erwarteten Besucher - nötig ist.&lt;br /&gt;
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die folgenden Faktoren:  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Wege und Richtungen: welche Wege nehmen die Besucher? Aus welchen Richtungen kommen sie ( in welche Richtungen gehen sie (gleichzeitig und nacheinander) &lt;br /&gt;
* genutzte Flächen: welche Flächen werden wann, wie lange mit welcher Intensität genutzt?&lt;br /&gt;
* Bewegung auf der Fläche: wie werden die Flächen genutzt : stehen die Besucher vorrangig (z.B. vor einer Bühne) oder gehen sie ? Wenn sie gehen: ist das gehen der Hauptnutzungszweck (z.B. das Schlendern uüber einen Markt) oder dient es nur dem Erreichen des eigentlichen Zieles ?&lt;br /&gt;
* Nutzerprofil: wer sind die Nutzer der Fläche und Wege? Welche Besonderhgeiten ergeben sich ggfs. aus dem Profil der Besucher? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Englische wird diese Übersicht abgekürzt mit der Bezeichnung RAMP: Routes - Areas - Movement - Profile&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Flächennutzung bei Veranstaltungen: Level of Quality==&lt;br /&gt;
In Anlehnung an Fruins Level of Service (LOS) ergibt sich in Bezug auf die Flächennutzung ein Level of Quality (LOQ) – also eine Beurteilung der Fläche in Bezug auf die Erfüllung der Bedarfe der Besucher.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*A - Ungestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS C (alternative Platzwahl nicht notwendig)&lt;br /&gt;
*B - Ungestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS D (alternative Platzmöglich nicht notwendig bzw. mit Aufwand verbunden)&lt;br /&gt;
*C - Eingeschränktes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS C (alternative Platzmöglich evtl. notwendig und möglich)&lt;br /&gt;
*D- Eingeschränktes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, Personendichten max LOS D (alternative Platzmöglich evtl. notwendig und mit hohem Aufwand verbunden)&lt;br /&gt;
*E- Stark gestörtes Seh- &amp;amp; Hörempfinden in Bezug auf das Bühnengeschehen, &lt;br /&gt;
*F- Ausfall mindestens einer Wahrnehmungsart (Hören / Sehen) in Bezug auf das Bühnengeschehen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Level of Quality A ist bei Konzerten insbesondere im vorderen Bereich nicht zu finden – dies entspricht in den meisten Fällen auch nicht dem Wunsch nach einem „guten“ Konzerterlebnis.&lt;br /&gt;
Ein Level of Quality B stellt in diesem Fall ebenfalls ein erstrebenswertes Level dar.&lt;br /&gt;
Veranstaltungsspezifisch sind insbesondere zusätzliche Bühnenanbauten (Stege) und die Anordnung der Getränkestände bestimmende Faktoren für die zur Verfügung stehenden Flächen. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Flächenplanung durch den Veranstalter nicht nur die reinen Flächen, sondern auch die Höhen der Aufbauten und die mit den Aufbauten verbundenen Sichtlinien dargestellt werden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Praxisbeispiel: Konzert==&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
Die Bedürfnisse des Publikums bei Konzertveranstaltungen sind in erster Linie:&lt;br /&gt;
*Sehen des Bühnengeschehens&lt;br /&gt;
*Hören des Bühnengeschehens&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese primären „Konzertbedürfnisse“ werden ergänzt durch allgemeine Bedürfnisse&lt;br /&gt;
*ausreichende Versorgung (Essen &amp;amp; Trinken)&lt;br /&gt;
*ausreichende Entsorgung (Toiletten)&lt;br /&gt;
*Aufrechterhaltung der Selbstkompetenz, insbesondere durch ausreichende und unmissverständliche Informationsgabe (dies beinhalte den Weg vom Parkplatz zum Gelände genauso wie die Beschilderung der Unfallhilfstellen auf dem Gelände)&lt;br /&gt;
* Den Erwartungen des Besuchers entsprechende Zeitabläufe (Konzertbesucher sind es in den meisten Fällen gewohnt zu warten (an den Einlässen, den Bierständen, den Toiletten)  - eine „Überstrapazierung“ führt jedoch regelmäßig zu einer Verschlechterung des Gesamterlebnisses)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich kommen hierzu noch die immanenten Erwartungen &lt;br /&gt;
*Zur Verfügung Stellung einer sicheren Aufenthaltsumgebung&lt;br /&gt;
*Ausreichende Einsatzkräfte&lt;br /&gt;
*Ausreichende Wege / Flächen&lt;br /&gt;
*Funktionierende Abläufe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine rein quantitative Betrachtung von theoretisch zur Verfügung stehenden Flächen ist weder der Sicherheitsplanung noch dem Qualitätsempfinden der Besucher angemessen.&lt;br /&gt;
Insbesondere Flächen hinter Aufbauten mit nicht nur gestörten, sondern de facto nicht mehr vorhandenen Sichtlinien können lediglich als Entlastungsfläche gewertet werden – es muss also sichergestellt werden, dass für das eigentlich Ziel des Besuches (Konzerterlebnis) ausreichend Platz für die erwartete Anzahl an Besuchern zur Verfügung steht. Dieser Platz muss nicht zwangsläufig mit 2 Pers / qm kalkuliert werden – Wichtig ist, dass unterschiedliche Flächennutzungen in der Planung dargestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend von einer nutzbaren Aufenthaltsfläche von 40.000 qm könnte eine Verteilung wie folgt aussehen:&lt;br /&gt;
*20.000 qm LOQ B – Berechnung mit 3 Pers/ qm = 60.000 Besucher&lt;br /&gt;
*10.000 qm LOQ C – Berechnung mit 1,5 Pers / qm = 15.000 Besucher&lt;br /&gt;
*10.000 qm LOQ E/F  - Berechnung mit 0,5 Pers /qm = 5000 Besucher &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies entspricht mit insgesamt 2 Pers/ qm über die gesamte Fläche zumeist einer  formalen Einhaltung genehmigten Kapazität, berücksichtig aber die realistische Verteilung der Besucher auf dem Platz. Eine Belegung des Bereiches vor der Bühne mit 3 Personen/qm wird nicht als problematisch angesehen, solange ausreichende Entlastungsflächen und Fluchtwege zur Verfügung stehen. Eine Belegung mit 3 Pers/qm und mehr vor Bühnen entspricht einer regelmäßigen selbst gewählten Dichte bei Konzerten. &lt;br /&gt;
Eine solche Verteilung entspricht auch der Überlegung, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit von lokalen Störungen, die nur zu einer lokalen und zeitlich eingegrenzten Verdrängung bzw. Verdichtung führen deutlich höher ist als die einer Störung, die eine Gesamträumung des Platzes erforderlich machen würde. Die Zurverfügungstellung von Entlastungsflächen würde hier dem lokalen Schadenereignis entsprechen, in dem Personen aus dem gefährdeten Bereich auf die Entlastungsflächen gelenkt werden.   &lt;br /&gt;
Das bedeutet, dass der Veranstalter im Rahmen der Aufplanung nachweisen muss, dass er &lt;br /&gt;
*Mindestens 50% der Fläche für das Publikum in einem Level LOQ B (ohne direkte Sicht- / Höreinschränkung) &lt;br /&gt;
und &lt;br /&gt;
*25% der Fläche für das Publikum mit einem LOQ C (Sichtbehinderungen z.B. durch Standaufbauten sind gegeben, eine freie Bewegung innerhalb dieser Flächen ist aber möglich) zur Verfügung stellen muss, um dann ca. &lt;br /&gt;
*25% der Fläche für das Publikum mit einem LOQ E/F als Entlastungsflächen anrechnen lassen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Crowd_Management&amp;diff=5851</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Crowd Management</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Crowd_Management/Crowd_Management&amp;diff=5851"/>
		<updated>2015-06-22T08:31:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Grundlagen Crowd Management}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Die Begrifflichkeit Crowd Management wird in Deutschland häufig in unterschiedlichen Bedeutungszusammenhängen und in unterschiedlichen inhaltlichen Kontext verwendet. Oftmals sind sowohl die Verwendung und die inhaltliche Ausgestaltung dabei falsch. „Crowd Management“ ist zu einem undefinierten Schlagwort, einem Modewort geworden. Ziel dieses Bausteins ist daher, die Herleitung und die tatsächliche Bedeutung des Begriffes zu erklären. Im englischsprachigen Raum existiert die Begrifflichkeit als feststehender Terminus und Planungsansatz schon lange, dort bezeichnet Crowd Management die sorgfältige und systematische Planung für den Menschen in Menschenansammlungen. &lt;br /&gt;
[[Datei:crowdmanagement.jpg|200px|thumb|right|Beispiel für crowd management Strategien während der Einlassphase: basierend auf dem Publikumsproil (sehr junges Publikum, sehr frühe Anreise) wurden entsprechende &amp;quot;portionierte&amp;quot; Wartebereiche aufgebaut, in in Sektoren aufgeilt von Ordnern betreut wurden (Aufrechterhaltung einer ständigen Kommunikation). Photo: Sabine Funk]]&lt;br /&gt;
Bereits 1980 fasste die ''Task Force on Crowd Control and Safety'' in ihrem Bericht ([http://www.crowdsafe.com/taskrpt/toc.html]) über das Unglück bei einem Konzert der Band ''The Who'', bei dem 1979 elf Menschen ums Leben kamen, ihre Ergebnisse dahingehend zusammen, dass die Planung für das Management von Menschenmengen der wichtigste Aspekt für das Zur-Verfügung-Stellen eines sicheren und angenehmen Veranstaltungsumfeldes ist.&lt;br /&gt;
Die Planung für große Menschenmengen und deren kontinuierliche Lenkung und Überwachung werden seither mit der Begrifflichkeit Crowd Management bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Definition==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der amerikanische Planer ''John J. Fruin'' definierte Crowd Management 1993 als die systematische Planung für und die kontinuierliche Überwachung und Steuerung einer geordneten Ansammlung von Menschen und beschreibt damit einen präventiven Planungsansatz, der den Besucher und sein Sicherheits- (Wohl)befinden in den Mittelpunkt der Planung stellt.&lt;br /&gt;
Als primäre Ziele des Crowd Managements definiert Fruin (1993) das Verhindern des Aufbaus von großem Druck sowie unkontrollierter Bewegungen von bzw. in Menschenmengen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Crowd Management beschäftigt sich also mit der systematischen Planung von Flächen und Infrastrukturen, Kommunikationsangeboten und Organisationsstrukturen in Beziehung zum Besucher und dessen erwarteten Verhalten. Im Gegensatz zu den meisten in Deutschland vorherrschenden Schutzzielen, die die sichere [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabhängige_Maßnahmenplanung/Evakuierung|Räumung oder Evakuierung]] im Schadenfall in den Vordergrund stellen, ist Crowd Management ein präventiver und proaktiver Ansatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Abgrenzung hierzu existiert die Begrifflichkeit ''Crowd Control'', die die Reaktion auf ein entstehendes oder bereits bestehendes Problem mit dem Menschen beschreibt. (vgl. [1])&lt;br /&gt;
Natürlich müssen auch diese Maßnahmen detailliert vorgeplant sein – [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung |Szenarien]] mit den entsprechenden Crowd Control Maßnahmen sind daher immer ein wichtiger Bestandteil eines Crowd Management Plans bzw. [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzeptes]]. Fruin (1993) betont hier zu Recht, dass unangemessene oder schlecht umgesetzte Crowd Control Maßnahmen Unglücke eher forciert als verhindert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einflussfaktoren==&lt;br /&gt;
Betrachtet man die großen Unglücke im Rahmen von Veranstaltungen finden sich häufig Versäumnisse im Bereich der Organisation und des Managements, der [[Sicherheitsbausteine/Kommunikationskonzept|Kommunikation]] oder auch schlicht die Vernachlässigung der Besonderheiten individueller Veranstaltungen. Zu den regelmäßigen Auslösern von Unglücken bei Veranstaltungen gehören zum Beispiel &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*unzureichende Kommunikation und ungenaue Absprachen&lt;br /&gt;
*unklare Verteilung von Verantwortlichkeiten &lt;br /&gt;
*fehlendes [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung|Risikomanagement]] / fehlende Risikoanalysen&lt;br /&gt;
*Fehlen eines „Plan B&amp;quot;&lt;br /&gt;
*Vernachlässigung von Bereichen oder [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Phasen der Veranstaltung]]&lt;br /&gt;
*Vernachlässigung des Publikumprofils&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dass sich in vielen Fällen die Ereignisse durch eine sorgfältigere Planung hätten vermeiden lassen, stellte Fruin bereits 1993 fest, (vgl. [1]) indem er herausarbeitet, dass die meisten Unfälle mit Menschenmengen durch geeignete crowd management Strategien hätten verhindert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausgehend also von der Frage, welche Faktoren zum Entstehen von Unglücken geführt haben, lässt sich auch erklären, welches die Faktoren sind, die Einfluss auf die Sicherheit des Besucher bei Veranstaltungen haben. &lt;br /&gt;
Fruin hat diese Faktoren im '''FIST Modell''' wie folgt zusammen gefasst:   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*''Force'' – Druck / Gedränge&lt;br /&gt;
*''Information''  - Information und Kommunikation &lt;br /&gt;
*''Space'' – Der Bewegungsraum des Besuchers inkl. Infrastruktur&lt;br /&gt;
*''Time'' – Die zeitlichen Dimensionen der Raumnutzung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hierauf basierend lassen sich Anforderungen in Bezug auf die Planung ableiten. Der Cincinnnati Report [http://www.crowdsafe.com/taskrpt/toc.html]weist bereits in 1980 auf die Notwendigkeit einer umfangreichen Einziehung sämtlicher Einflussfaktoren hin : &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&amp;lt;blockquote&amp;gt;Crowd management must take into account all the elements of an event especially the type of event (circus, sporting, theatrical, concert, rally, parade, etc.), characteristics of the facility, size and demeanor of the crowd, methods of entrance, communications, crowd control, and queueing. As in all management, it must include planning, organizing, staffing, directing and evaluating. Particularly critical to crowd management is defining the roles of parties involved in an event, the quality of the advance intelligence, and the effectiveness of the planning process.&amp;lt;/blockquote&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen einer präventiven Sicherheitsplanung sind also unter anderen mindestens folgende Faktoren zu klären:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Veranstaltungsart und die daraus resultierenden Besonderheiten&lt;br /&gt;
* Besucherprofil: Geschlecht, Altersverteilung, erwartetes Verhalten ...&lt;br /&gt;
* An- und Abreisemodalitäten: wann, womit, woher...&lt;br /&gt;
* Anzahl und Verteilung: Gesamt und in Phasen (Maximalauslastung temporär / lokal)...&lt;br /&gt;
* Flächennutzung: vorhandene Flächen (am Einlass / im Veranstaltungsgelände / am Auslass, Fluchtwege, Entlastungsflächen etc.), Nutzung und Auslastung dieser Flächen...&lt;br /&gt;
* Zur Verfügung gestellte Infrastruktur : Abschrankungen, Bühnen, Tribünen, Sanitär ...&lt;br /&gt;
* Organisationsstrukturen : Prozedere (z.B. Kontrollprozedere), Personal, Rollen und Verantwortlichkeiten ...&lt;br /&gt;
* Information und Kommunikation vor und während der Veranstaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsansatz DIM-ICE Meta Matrix==&lt;br /&gt;
Die sogenannte ''DIM-ICE Meta-Matrix'' bietet einen einfachen Planungsansatz, der darauf basiert, dass die relevanten Einflussfaktoren auf den Besucher für jede Phase einer Veranstaltung betrachtet werden müssen. Dies ist nötig, da der Besucher in den verschiedenen Phasen der Veranstaltung unterschiedliche Anforderungen an den ihm zur Verfügung stehenden Platz oder die im gegebenen Information stellt. Informationen, die während der Anreise notwendig sind, sind andere, als die, die der Besucher braucht, wenn er die Veranstaltung wieder verlässt, Flächen, die für den Einlass zur Verfügung stehen, müssen anders dimensioniert sein als die Flächen vor der Bühne usw.&lt;br /&gt;
  &lt;br /&gt;
K. Still (vgl. [4]) definiert drei zentrale Einflussfaktoren auf den Besucher, die die Grundlage für die Planung darstellen: &lt;br /&gt;
*Design (Flächenplanung, Infrastrukturen, Sichtlinien ...) &lt;br /&gt;
*Information (akustisch, visuell)&lt;br /&gt;
*Management (Personaleinsatz, Organisationskonzpte ...)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Faktoren müssen für die unterschiedlichen Phasen einer Veranstaltung, d.h. &lt;br /&gt;
* die Anreise- / Einlassphase (ingress), &lt;br /&gt;
* die Anwesenheitsphase (circulation) und &lt;br /&gt;
* die Auslass- / Abreisephase (egress) &lt;br /&gt;
individuell geplant werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Phasen von Veranstaltungen==&lt;br /&gt;
Alle drei oben beschriebenen Einflussfaktoren müssen in allen Phasen der Veranstaltung berücksichtigt werden – und dies sowohl in einer Normallage als auch in einer Schadenlage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anreise- und Einlassphase===&lt;br /&gt;
Die Anreise- und Einlassphase ist gekennzeichnet durch Fragen zu den Zugangswegen zum Veranstaltungsgelände, der Anordnung der Parkbereiche oder der ÖPNV Verkehrsknotenpunkte, den Platzbedarf der wartenden Menge, die Durchlasskapazitäten der Eingänge (oder der Einlassschleusen, wenn vorhanden), die notwendigen Informationen der Wartenden und Anreisenden sowie die Organisation der Warteschlangen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anwesenheitsphase===&lt;br /&gt;
Die Anreisephase wird bestimmt durch die Bewegungen der Besucher auf der Veranstaltungsfläche. Menschen bewegen sich aus vielen Motivationen, z.B. um beste Sicht zu erlangen, nahe an der gewünschten Attraktion zu sein oder Freunde zu finden uvm. Hierzu benötigen sie Informationen über Standorte, Abläufe, Programme oder Preise. Die Bewegungen müssen gelenkt werden, entweder durch das Geländedesign selbst (Wegeführung), durch aktive Lenkungsmaßnahmen oder zum Beispiel eine gezielte Steuerung des Bühnenprogramms (versetzter Anfang etc.).   &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Auslasssphase===&lt;br /&gt;
Insbesondere für die Auslassphase von Veranstaltungen, die zu einem festen Zeitpunkt enden, bzw. die über einen programmatischen Höhepunkt verfügen, nach dem eine Vielzahl von Personen das Gelände verlässt (z.B. nach einem Feuerwerk) müssen besondere Maßnahmen getroffen werden, um die dann einsetzenden Bewegungen des Publikums in geeigneter Weise zu lenken. Maßnahmen für ein Verlassen einer Veranstaltungsfläche in Normalsituationen werden nur selten beschrieben – obwohl es gerade hier auch zu schwierigen bis kritischen Situationen kommen kann: alle Besucher, die das Veranstaltungsgelände über einen längeren Zeitraum hinweg betreten haben, wollen dieses Gelände nun in kürzester Zeit verlassen, d.h., dass die Auslässe häufig eine hohe Personenkapazität in kurzer Zeit bewältigen müssen. Dazu kommt, dass die Besucher in dieser Phase oftmals müde, erschöpft und / oder betrunken sind, die Umgebung durch veränderte Sichtverhältnisse anders erscheint und dadurch der Informations- und Lenkungsbedarf deutlich höher ist als zu Beginn einer Veranstaltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt ergibt sich die folgende Matrix (vgl. [4]): &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Image:DIM-ICE.jpg|500px|DIM-ICE Matrix nach Keith Still (2014)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Matrix kann benutzt werden zur Planung aber auch zur Prüfung vorhandener Maßnahmen. Sie hilft, die oftmals komplexen Informationen zum Beispiel im Rahmen eines Sicherheitskonzeptes zu strukturieren und kann hierdurch helfen, Schwachstellen oder sogar fehlende Informationen aufzuzeigen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Image:A-DIM-ACE_Normal.png|500px|Best practice-Beispiel einer DIM-ICE Matrix]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Faktoren werden systematisch miteinander in Beziehung gebracht und können leicht auf Vollständigkeit geprüft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* [1] Fruin, John J. (2002): The causes and prevention of crowd disasters. Originally presented at the First International Conference on Engineering for Crowd Safety, London, England, March 1993.&lt;br /&gt;
* [2] Wertheimer, P.: Crowd Management. Report of the Task Force on Crowd Control and Safety. Cincinnati, July 1980.&lt;br /&gt;
* [3] Runkel, Simon / Pohl, Jürgen (2012): Crowd management als Planungsaufgabe. Eine sozialgeographische Perspektive auf Masse und Raum bei Großveranstaltungen. In: Geographische Zeitschrift, Band 100, Heft 4, S. 189-207.&lt;br /&gt;
* [4] Still, Keith (2014): DIM-ICE event meta modelling. Verfügbar unter: http://www.gkstill.com/Support/WhyModel/dimice.html [18.03.2014].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabine Funk, Simon Runk (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabh%C3%A4ngige_Ma%C3%9Fnahmenplanung/Veranstaltungsabbruch&amp;diff=5850</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabhängige Maßnahmenplanung/Veranstaltungsabbruch</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabh%C3%A4ngige_Ma%C3%9Fnahmenplanung/Veranstaltungsabbruch&amp;diff=5850"/>
		<updated>2015-06-22T08:30:04Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Einleitung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Abbruch der Veranstaltung}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Ein Veranstaltungsabbruch stellt ein Szenario im Rahmen der [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Notfallplanung|Notfallplanung]] für Veranstaltungen dar. Der Abbruch der Veranstaltung ist dabei in enger Verzahnung mit den Konsequenz-Szenarien [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabh%C3%A4ngige_Ma%C3%9Fnahmenplanung/Evakuierung|Räumung]] / Teilräumung und den Ursachen-Szenarien z.B. Unwetter oder Überfüllung zu betrachten. Das Szenario „Veranstaltungsabbruch“ ist  daher immer Ergebnis eines vorhergehenden Szenarios (Unwetter) und mündet häufig in den Szenarien Räumung / Teilräumung.&lt;br /&gt;
Trotz der Vielzahl der Gründe für Veranstaltungsabbrüche lässt sich die Anzahl der Zwecke, denen die Abbrüche dienen, begrenzen. Veranstaltungsabbrüche dienen in der Regel der&lt;br /&gt;
* Erkundung einer Lage (Der Fortgang der Veranstaltung ist grundsätzlich möglich)&lt;br /&gt;
* Beendigung der Veranstaltung (Die Veranstaltung wird beendet, die Abreise ohne weitere flankierende Maßnahmen wie im Normalbetrieb abgewickelt)&lt;br /&gt;
* Räumung des Veranstaltungsortes (flankierende Maßnahmen zur Räumung werden eingeleitet, Abreiseprozedere werden nicht fortgeführt, ggfs. bleiben Kfz auf ihren Parkplätzen. Personen werden umgehend in sichere Bereiche verbracht)&lt;br /&gt;
* Einleitung von Rettungsmaßnahmen (möglicherweise Teilräumung von Bereichen etc., Zuführung weiterer Kräfte muss organisiert werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planung==&lt;br /&gt;
Der Abbruch einer Veranstaltung muss immer als Teil der Notfallplanung auf interorganisationaler Ebene vorgeplant werden. Allerdings ist ein Abbruch bei weitem nicht immer leicht herbeizuführen. Anders als beim Szenario &amp;quot;Räumung“, dem immer eine Entwicklung oder ein Ereignis vorausgeht, das eine Gefahrenlage darstellt und die Weiterführung der Veranstaltung unmöglich macht, kann der Veranstaltungsabbruch auch andere Gründe habe (Nicht-/Zu-Spät Erscheinen des Künstlers, Ausfall der Ver-/ Entsorgung etc.). Das Szenario &amp;quot;Veranstaltungsabbruch&amp;quot; kann daher veranstaltungsbedingt sehr komplexe Kommunikationsstrukturen aufweisen, die einer zeitnahen Abarbeitung möglicherweise entgegenstehen. So ist die Liste der Beteiligten an einer professionellen Musik- oder auch Sportveranstaltung lang und oftmals entsprechend hierarchisch organisiert. Gerade bei Showproduktionen emergiert so ein zusätzliches Problem in der Abwicklung eines Szenarios bzw. eines abgestimmten Notfallmanagements: unabhängig davon, wie gut die Planung der Beteiligten ist, wird die Umsetzung der Maßnahmen oftmals von Dritten beeinflusst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Konsequenzen eines Veranstaltungsabbruchs sind nicht zu unterschätzen und ein Abbruch gründlich abzuwägen. Neben den wirtschaftlichen Folgen und den Folgen für die Reputation der Veranstaltung sind auch neu entstehende Gefährdungen für das Publikum und alle Mitarbeiter bereits während der Szenarienentwicklung sehr sensibel zu überprüfen. Dies gilt umso mehr, als dass Gründe für einen Veranstaltungsabbruch nicht immer erkenn- und / oder nachvollziehbar für die Besucher sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es sind sehr präzise Parameter zu bestimmen die einen Abbruch rechtfertigen (Auslösekriterien).  Zu den Auslösekriterien können beispielsweise gehören:&lt;br /&gt;
* die Gesundheit der Besucher gefährdende Ereignisse, die immer auch zu einer (Teil-) Räumung des Veranstaltungsgeländes führen (Unwetter / Brand / Bombendrohung etc)&lt;br /&gt;
* Zusammenbruch der Ver- oder insbesondere Entsorgung auf dem Gelände (Dies kann bei mehrtägigen Veranstaltungen durchaus zu einem relevanten Faktor werden)&lt;br /&gt;
* Relevante Verspätung des Künstlers (immer dann relevant, wenn erteilte Genehmigungen ein definiertes Ende der Veranstaltung vorgeben)&lt;br /&gt;
* Ausfall einer relevanten Infrastruktur (z.B. Nichtbespielbarkeit der Bühne, Ausfall des Videosignals beim Public Viewing)&lt;br /&gt;
* Externe Ereignisse, die unmittelbar nichts mit der Veranstaltung zu tun haben, deren Konsequenzen sich aber auf die Veranstaltung auswirken &lt;br /&gt;
* Ein schwerwiegendes Ereignis auf dem Veranstaltungsgelände ohne direkte Auswirkungen auf die Gesamtheit der Besucher &lt;br /&gt;
Gerade aufgrund dieser Vielfältigkeit muss mit einem Abbruchszenario immer auch ein Szenario „Stand by für Räumung“ einhergehen. Der Abbruch muss nicht zwangsläufig zu einer Räumung führen, die beteiligten Organisationen und Mitarbeiter aber darauf unbedingt vorbereitet sein. Auch wenn der Abbruch selbst keinen Anlass für eine akute Räumung bietet, kann es nötig werden, das Prozedere aktiv einzuleiten (z.B. wenn sich die Besucher weigern, das Veranstaltungsgelände zu verlassen). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Noch wichtiger ist jedoch, dass bereits im  Rahmen der Planung Einvernehmen darüber erzielt wird, dass ein Veranstaltungsabbruch nicht immer die richtige Maßnahme ist, sondern, dass es trotz eines relevanten Ereignisses besser sein kann Veranstaltung weiterlaufen zu lassen. Diese Abwägungen müssen zwar immer im Rahmen einer Gefährdungsanalyse der konkreten Situation vor Ort getroffen werden, es muss jedoch bereits im Rahmen der Planung darüber Einvernehmen herrschen werden, dass diese Diskussionen zu führen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Durchführung==&lt;br /&gt;
Kommt es zu einem Ereignis, das zum Abbruch der Veranstaltung führen kann, sind regelmäßig folgende Schritte notwendig:&lt;br /&gt;
* Prüfen der Informationsquelle, Lagebeurteilung: ist das Ereignis endgültig? Kann z.B. beim Ausfall einer Struktur Ersatz beschafft werden? Wenn ja, in welchem Zeitraum?&lt;br /&gt;
* Prüfen der Handlungsalternativen (Fortführung – Unterbrechung – Abbruch)&lt;br /&gt;
* Prüfen der Konsequenzen des Abbruchs (abhängig vom Zeitpunkt, der aktuellen Befüllung, Stimmung etc.)&lt;br /&gt;
* Benennung der relevant zu Beteiligten und Einbeziehung in die Prüfung der Konsequenzen&lt;br /&gt;
* Verteilung der Aufgaben, Information aller Beteiligten&lt;br /&gt;
* Einnahme von Stand-By Positionen (analog Räumung)&lt;br /&gt;
* Vorbereitung einer konkreten Erklärung auf allen Kanälen (direkte Ansprache Publikum, Information evtl. Anreisender, Medieninformation)&lt;br /&gt;
Der Abbruch einer Veranstaltung kann unmittelbar und für das gesamte Veranstaltungsgelände erfolgen, ist aber auch sukzessive möglich.  Zu entscheiden ist, ob der Abbruch durch eine aktive Räumung begleitet wird oder ob das Schließen der Stände und Attraktionen als ausreichender Anreiz betrachtet wird, das Gelände zu verlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur== &lt;br /&gt;
* [1] Swedish Civil Contingecies Agency (2011) The Event Safety Guide. Verfügbar unter [https://www.msb.se/RibData/Filer/pdf/26172.pdf] [10.04.2015]&lt;br /&gt;
* [2] The Event Industry Forum (2014) Purple Guide to Health, Safety and Welfare at Music and other Events. Verfügbar unter [http://www.thepurpleguide.co.uk/] [10.04.2015]&lt;br /&gt;
* [3] The Event Safety Alliance (2013): The Event Safety Guide. Verfügbar unter  [http://eventsafetyalliance.org/] [10.04.2015]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabine Funk, Simon Runkel (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabh%C3%A4ngige_Ma%C3%9Fnahmenplanung/Veranstaltungsabbruch&amp;diff=5849</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabhängige Maßnahmenplanung/Veranstaltungsabbruch</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabh%C3%A4ngige_Ma%C3%9Fnahmenplanung/Veranstaltungsabbruch&amp;diff=5849"/>
		<updated>2015-06-22T08:27:57Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Einleitung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Abbruch der Veranstaltung}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Ein Veranstaltungsabbruch stellt ein Szenario im Rahmen der Notfallplanung für Veranstaltungen dar. Der Abbruch der Veranstaltung ist dabei in enger Verzahnung mit den Konsequenz-Szenarien [[Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabh%C3%A4ngige_Ma%C3%9Fnahmenplanung/EvakuierungRäumung]] / Teilräumung und den Ursachen-Szenarien z.B. Unwetter oder Überfüllung zu betrachten. Das Szenario „Veranstaltungsabbruch“ ist  daher immer Ergebnis eines vorhergehenden Szenarios (Unwetter) und mündet häufig in den Szenarien Räumung / Teilräumung.&lt;br /&gt;
Trotz der Vielzahl der Gründe für Veranstaltungsabbrüche lässt sich die Anzahl der Zwecke, denen die Abbrüche dienen, begrenzen. Veranstaltungsabbrüche dienen in der Regel der&lt;br /&gt;
* Erkundung einer Lage (Der Fortgang der Veranstaltung ist grundsätzlich möglich)&lt;br /&gt;
* Beendigung der Veranstaltung (Die Veranstaltung wird beendet, die Abreise ohne weitere flankierende Maßnahmen wie im Normalbetrieb abgewickelt)&lt;br /&gt;
* Räumung des Veranstaltungsortes (flankierende Maßnahmen zur Räumung werden eingeleitet, Abreiseprozedere werden nicht fortgeführt, ggfs. bleiben Kfz auf ihren Parkplätzen. Personen werden umgehend in sichere Bereiche verbracht)&lt;br /&gt;
* Einleitung von Rettungsmaßnahmen (möglicherweise Teilräumung von Bereichen etc., Zuführung weiterer Kräfte muss organisiert werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planung==&lt;br /&gt;
Der Abbruch einer Veranstaltung muss immer als Teil der Notfallplanung auf interorganisationaler Ebene vorgeplant werden. Allerdings ist ein Abbruch bei weitem nicht immer leicht herbeizuführen. Anders als beim Szenario &amp;quot;Räumung“, dem immer eine Entwicklung oder ein Ereignis vorausgeht, das eine Gefahrenlage darstellt und die Weiterführung der Veranstaltung unmöglich macht, kann der Veranstaltungsabbruch auch andere Gründe habe (Nicht-/Zu-Spät Erscheinen des Künstlers, Ausfall der Ver-/ Entsorgung etc.). Das Szenario &amp;quot;Veranstaltungsabbruch&amp;quot; kann daher veranstaltungsbedingt sehr komplexe Kommunikationsstrukturen aufweisen, die einer zeitnahen Abarbeitung möglicherweise entgegenstehen. So ist die Liste der Beteiligten an einer professionellen Musik- oder auch Sportveranstaltung lang und oftmals entsprechend hierarchisch organisiert. Gerade bei Showproduktionen emergiert so ein zusätzliches Problem in der Abwicklung eines Szenarios bzw. eines abgestimmten Notfallmanagements: unabhängig davon, wie gut die Planung der Beteiligten ist, wird die Umsetzung der Maßnahmen oftmals von Dritten beeinflusst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Konsequenzen eines Veranstaltungsabbruchs sind nicht zu unterschätzen und ein Abbruch gründlich abzuwägen. Neben den wirtschaftlichen Folgen und den Folgen für die Reputation der Veranstaltung sind auch neu entstehende Gefährdungen für das Publikum und alle Mitarbeiter bereits während der Szenarienentwicklung sehr sensibel zu überprüfen. Dies gilt umso mehr, als dass Gründe für einen Veranstaltungsabbruch nicht immer erkenn- und / oder nachvollziehbar für die Besucher sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es sind sehr präzise Parameter zu bestimmen die einen Abbruch rechtfertigen (Auslösekriterien).  Zu den Auslösekriterien können beispielsweise gehören:&lt;br /&gt;
* die Gesundheit der Besucher gefährdende Ereignisse, die immer auch zu einer (Teil-) Räumung des Veranstaltungsgeländes führen (Unwetter / Brand / Bombendrohung etc)&lt;br /&gt;
* Zusammenbruch der Ver- oder insbesondere Entsorgung auf dem Gelände (Dies kann bei mehrtägigen Veranstaltungen durchaus zu einem relevanten Faktor werden)&lt;br /&gt;
* Relevante Verspätung des Künstlers (immer dann relevant, wenn erteilte Genehmigungen ein definiertes Ende der Veranstaltung vorgeben)&lt;br /&gt;
* Ausfall einer relevanten Infrastruktur (z.B. Nichtbespielbarkeit der Bühne, Ausfall des Videosignals beim Public Viewing)&lt;br /&gt;
* Externe Ereignisse, die unmittelbar nichts mit der Veranstaltung zu tun haben, deren Konsequenzen sich aber auf die Veranstaltung auswirken &lt;br /&gt;
* Ein schwerwiegendes Ereignis auf dem Veranstaltungsgelände ohne direkte Auswirkungen auf die Gesamtheit der Besucher &lt;br /&gt;
Gerade aufgrund dieser Vielfältigkeit muss mit einem Abbruchszenario immer auch ein Szenario „Stand by für Räumung“ einhergehen. Der Abbruch muss nicht zwangsläufig zu einer Räumung führen, die beteiligten Organisationen und Mitarbeiter aber darauf unbedingt vorbereitet sein. Auch wenn der Abbruch selbst keinen Anlass für eine akute Räumung bietet, kann es nötig werden, das Prozedere aktiv einzuleiten (z.B. wenn sich die Besucher weigern, das Veranstaltungsgelände zu verlassen). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Noch wichtiger ist jedoch, dass bereits im  Rahmen der Planung Einvernehmen darüber erzielt wird, dass ein Veranstaltungsabbruch nicht immer die richtige Maßnahme ist, sondern, dass es trotz eines relevanten Ereignisses besser sein kann Veranstaltung weiterlaufen zu lassen. Diese Abwägungen müssen zwar immer im Rahmen einer Gefährdungsanalyse der konkreten Situation vor Ort getroffen werden, es muss jedoch bereits im Rahmen der Planung darüber Einvernehmen herrschen werden, dass diese Diskussionen zu führen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Durchführung==&lt;br /&gt;
Kommt es zu einem Ereignis, das zum Abbruch der Veranstaltung führen kann, sind regelmäßig folgende Schritte notwendig:&lt;br /&gt;
* Prüfen der Informationsquelle, Lagebeurteilung: ist das Ereignis endgültig? Kann z.B. beim Ausfall einer Struktur Ersatz beschafft werden? Wenn ja, in welchem Zeitraum?&lt;br /&gt;
* Prüfen der Handlungsalternativen (Fortführung – Unterbrechung – Abbruch)&lt;br /&gt;
* Prüfen der Konsequenzen des Abbruchs (abhängig vom Zeitpunkt, der aktuellen Befüllung, Stimmung etc.)&lt;br /&gt;
* Benennung der relevant zu Beteiligten und Einbeziehung in die Prüfung der Konsequenzen&lt;br /&gt;
* Verteilung der Aufgaben, Information aller Beteiligten&lt;br /&gt;
* Einnahme von Stand-By Positionen (analog Räumung)&lt;br /&gt;
* Vorbereitung einer konkreten Erklärung auf allen Kanälen (direkte Ansprache Publikum, Information evtl. Anreisender, Medieninformation)&lt;br /&gt;
Der Abbruch einer Veranstaltung kann unmittelbar und für das gesamte Veranstaltungsgelände erfolgen, ist aber auch sukzessive möglich.  Zu entscheiden ist, ob der Abbruch durch eine aktive Räumung begleitet wird oder ob das Schließen der Stände und Attraktionen als ausreichender Anreiz betrachtet wird, das Gelände zu verlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur== &lt;br /&gt;
* [1] Swedish Civil Contingecies Agency (2011) The Event Safety Guide. Verfügbar unter [https://www.msb.se/RibData/Filer/pdf/26172.pdf] [10.04.2015]&lt;br /&gt;
* [2] The Event Industry Forum (2014) Purple Guide to Health, Safety and Welfare at Music and other Events. Verfügbar unter [http://www.thepurpleguide.co.uk/] [10.04.2015]&lt;br /&gt;
* [3] The Event Safety Alliance (2013): The Event Safety Guide. Verfügbar unter  [http://eventsafetyalliance.org/] [10.04.2015]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabine Funk, Simon Runkel (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabh%C3%A4ngige_Ma%C3%9Fnahmenplanung/Veranstaltungsabbruch&amp;diff=5848</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabhängige Maßnahmenplanung/Veranstaltungsabbruch</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabh%C3%A4ngige_Ma%C3%9Fnahmenplanung/Veranstaltungsabbruch&amp;diff=5848"/>
		<updated>2015-06-22T08:25:10Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Einleitung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Abbruch der Veranstaltung}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Ein Veranstaltungsabbruch stellt ein Szenario im Rahmen der Notfallplanung für Veranstaltungen dar. Der Abbruch der Veranstaltung ist dabei in enger Verzahnung mit den Konsequenz-Szenarien Räumung / Teilräumung und den Ursachen-Szenarien z.B. Unwetter oder Überfüllung zu betrachten. Das Szenario „Veranstaltungsabbruch“ ist  daher immer Ergebnis eines vorhergehenden Szenarios (Unwetter) und mündet häufig in den Szenarien Räumung / Teilräumung.&lt;br /&gt;
Trotz der Vielzahl der Gründe für Veranstaltungsabbrüche lässt sich die Anzahl der Zwecke, denen die Abbrüche dienen, begrenzen. Veranstaltungsabbrüche dienen in der Regel der&lt;br /&gt;
* Erkundung einer Lage (Der Fortgang der Veranstaltung ist grundsätzlich möglich)&lt;br /&gt;
* Beendigung der Veranstaltung (Die Veranstaltung wird beendet, die Abreise ohne weitere flankierende Maßnahmen wie im Normalbetrieb abgewickelt)&lt;br /&gt;
* Räumung des Veranstaltungsortes (flankierende Maßnahmen zur Räumung werden eingeleitet, Abreiseprozedere werden nicht fortgeführt, ggfs. bleiben Kfz auf ihren Parkplätzen. Personen werden umgehend in sichere Bereiche verbracht)&lt;br /&gt;
* Einleitung von Rettungsmaßnahmen (möglicherweise Teilräumung von Bereichen etc., Zuführung weiterer Kräfte muss organisiert werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planung==&lt;br /&gt;
Der Abbruch einer Veranstaltung muss immer als Teil der Notfallplanung auf interorganisationaler Ebene vorgeplant werden. Allerdings ist ein Abbruch bei weitem nicht immer leicht herbeizuführen. Anders als beim Szenario &amp;quot;Räumung“, dem immer eine Entwicklung oder ein Ereignis vorausgeht, das eine Gefahrenlage darstellt und die Weiterführung der Veranstaltung unmöglich macht, kann der Veranstaltungsabbruch auch andere Gründe habe (Nicht-/Zu-Spät Erscheinen des Künstlers, Ausfall der Ver-/ Entsorgung etc.). Das Szenario &amp;quot;Veranstaltungsabbruch&amp;quot; kann daher veranstaltungsbedingt sehr komplexe Kommunikationsstrukturen aufweisen, die einer zeitnahen Abarbeitung möglicherweise entgegenstehen. So ist die Liste der Beteiligten an einer professionellen Musik- oder auch Sportveranstaltung lang und oftmals entsprechend hierarchisch organisiert. Gerade bei Showproduktionen emergiert so ein zusätzliches Problem in der Abwicklung eines Szenarios bzw. eines abgestimmten Notfallmanagements: unabhängig davon, wie gut die Planung der Beteiligten ist, wird die Umsetzung der Maßnahmen oftmals von Dritten beeinflusst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Konsequenzen eines Veranstaltungsabbruchs sind nicht zu unterschätzen und ein Abbruch gründlich abzuwägen. Neben den wirtschaftlichen Folgen und den Folgen für die Reputation der Veranstaltung sind auch neu entstehende Gefährdungen für das Publikum und alle Mitarbeiter bereits während der Szenarienentwicklung sehr sensibel zu überprüfen. Dies gilt umso mehr, als dass Gründe für einen Veranstaltungsabbruch nicht immer erkenn- und / oder nachvollziehbar für die Besucher sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es sind sehr präzise Parameter zu bestimmen die einen Abbruch rechtfertigen (Auslösekriterien).  Zu den Auslösekriterien können beispielsweise gehören:&lt;br /&gt;
* die Gesundheit der Besucher gefährdende Ereignisse, die immer auch zu einer (Teil-) Räumung des Veranstaltungsgeländes führen (Unwetter / Brand / Bombendrohung etc)&lt;br /&gt;
* Zusammenbruch der Ver- oder insbesondere Entsorgung auf dem Gelände (Dies kann bei mehrtägigen Veranstaltungen durchaus zu einem relevanten Faktor werden)&lt;br /&gt;
* Relevante Verspätung des Künstlers (immer dann relevant, wenn erteilte Genehmigungen ein definiertes Ende der Veranstaltung vorgeben)&lt;br /&gt;
* Ausfall einer relevanten Infrastruktur (z.B. Nichtbespielbarkeit der Bühne, Ausfall des Videosignals beim Public Viewing)&lt;br /&gt;
* Externe Ereignisse, die unmittelbar nichts mit der Veranstaltung zu tun haben, deren Konsequenzen sich aber auf die Veranstaltung auswirken &lt;br /&gt;
* Ein schwerwiegendes Ereignis auf dem Veranstaltungsgelände ohne direkte Auswirkungen auf die Gesamtheit der Besucher &lt;br /&gt;
Gerade aufgrund dieser Vielfältigkeit muss mit einem Abbruchszenario immer auch ein Szenario „Stand by für Räumung“ einhergehen. Der Abbruch muss nicht zwangsläufig zu einer Räumung führen, die beteiligten Organisationen und Mitarbeiter aber darauf unbedingt vorbereitet sein. Auch wenn der Abbruch selbst keinen Anlass für eine akute Räumung bietet, kann es nötig werden, das Prozedere aktiv einzuleiten (z.B. wenn sich die Besucher weigern, das Veranstaltungsgelände zu verlassen). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Noch wichtiger ist jedoch, dass bereits im  Rahmen der Planung Einvernehmen darüber erzielt wird, dass ein Veranstaltungsabbruch nicht immer die richtige Maßnahme ist, sondern, dass es trotz eines relevanten Ereignisses besser sein kann Veranstaltung weiterlaufen zu lassen. Diese Abwägungen müssen zwar immer im Rahmen einer Gefährdungsanalyse der konkreten Situation vor Ort getroffen werden, es muss jedoch bereits im Rahmen der Planung darüber Einvernehmen herrschen werden, dass diese Diskussionen zu führen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Durchführung==&lt;br /&gt;
Kommt es zu einem Ereignis, das zum Abbruch der Veranstaltung führen kann, sind regelmäßig folgende Schritte notwendig:&lt;br /&gt;
* Prüfen der Informationsquelle, Lagebeurteilung: ist das Ereignis endgültig? Kann z.B. beim Ausfall einer Struktur Ersatz beschafft werden? Wenn ja, in welchem Zeitraum?&lt;br /&gt;
* Prüfen der Handlungsalternativen (Fortführung – Unterbrechung – Abbruch)&lt;br /&gt;
* Prüfen der Konsequenzen des Abbruchs (abhängig vom Zeitpunkt, der aktuellen Befüllung, Stimmung etc.)&lt;br /&gt;
* Benennung der relevant zu Beteiligten und Einbeziehung in die Prüfung der Konsequenzen&lt;br /&gt;
* Verteilung der Aufgaben, Information aller Beteiligten&lt;br /&gt;
* Einnahme von Stand-By Positionen (analog Räumung)&lt;br /&gt;
* Vorbereitung einer konkreten Erklärung auf allen Kanälen (direkte Ansprache Publikum, Information evtl. Anreisender, Medieninformation)&lt;br /&gt;
Der Abbruch einer Veranstaltung kann unmittelbar und für das gesamte Veranstaltungsgelände erfolgen, ist aber auch sukzessive möglich.  Zu entscheiden ist, ob der Abbruch durch eine aktive Räumung begleitet wird oder ob das Schließen der Stände und Attraktionen als ausreichender Anreiz betrachtet wird, das Gelände zu verlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur== &lt;br /&gt;
* [1] Swedish Civil Contingecies Agency (2011) The Event Safety Guide. Verfügbar unter [https://www.msb.se/RibData/Filer/pdf/26172.pdf] [10.04.2015]&lt;br /&gt;
* [2] The Event Industry Forum (2014) Purple Guide to Health, Safety and Welfare at Music and other Events. Verfügbar unter [http://www.thepurpleguide.co.uk/] [10.04.2015]&lt;br /&gt;
* [3] The Event Safety Alliance (2013): The Event Safety Guide. Verfügbar unter  [http://eventsafetyalliance.org/] [10.04.2015]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabine Funk, Simon Runkel (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabh%C3%A4ngige_Ma%C3%9Fnahmenplanung/Veranstaltungsabbruch&amp;diff=5847</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabhängige Maßnahmenplanung/Veranstaltungsabbruch</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/szenarienunabh%C3%A4ngige_Ma%C3%9Fnahmenplanung/Veranstaltungsabbruch&amp;diff=5847"/>
		<updated>2015-06-22T08:24:44Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Zusammenfassung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Abbruch der Veranstaltung}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Trotz der Vielzahl der Gründe für Veranstaltungsabbrüche lässt sich die Anzahl der Zwecke, denen die Abbrüche dienen, begrenzen. Veranstaltungsabbrüche dienen in der Regel der&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erkundung einer Lage (Der Fortgang der Veranstaltung ist grundsätzlich möglich)&lt;br /&gt;
* Beendigung der Veranstaltung (Die Veranstaltung wird beendet, die Abreise ohne weitere flankierende Maßnahmen wie im Normalbetrieb abgewickelt)&lt;br /&gt;
* Räumung des Veranstaltungsortes (flankierende Maßnahmen zur Räumung werden eingeleitet, Abreiseprozedere werden nicht fortgeführt, ggfs. bleiben Kfz auf ihren Parkplätzen. Personen werden umgehend in sichere Bereiche verbracht)&lt;br /&gt;
* Einleitung von Rettungsmaßnahmen (möglicherweise Teilräumung von Bereichen etc., Zuführung weiterer Kräfte muss organisiert werden). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planung==&lt;br /&gt;
Der Abbruch einer Veranstaltung muss immer als Teil der Notfallplanung auf interorganisationaler Ebene vorgeplant werden. Allerdings ist ein Abbruch bei weitem nicht immer leicht herbeizuführen. Anders als beim Szenario &amp;quot;Räumung“, dem immer eine Entwicklung oder ein Ereignis vorausgeht, das eine Gefahrenlage darstellt und die Weiterführung der Veranstaltung unmöglich macht, kann der Veranstaltungsabbruch auch andere Gründe habe (Nicht-/Zu-Spät Erscheinen des Künstlers, Ausfall der Ver-/ Entsorgung etc.). Das Szenario &amp;quot;Veranstaltungsabbruch&amp;quot; kann daher veranstaltungsbedingt sehr komplexe Kommunikationsstrukturen aufweisen, die einer zeitnahen Abarbeitung möglicherweise entgegenstehen. So ist die Liste der Beteiligten an einer professionellen Musik- oder auch Sportveranstaltung lang und oftmals entsprechend hierarchisch organisiert. Gerade bei Showproduktionen emergiert so ein zusätzliches Problem in der Abwicklung eines Szenarios bzw. eines abgestimmten Notfallmanagements: unabhängig davon, wie gut die Planung der Beteiligten ist, wird die Umsetzung der Maßnahmen oftmals von Dritten beeinflusst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Konsequenzen eines Veranstaltungsabbruchs sind nicht zu unterschätzen und ein Abbruch gründlich abzuwägen. Neben den wirtschaftlichen Folgen und den Folgen für die Reputation der Veranstaltung sind auch neu entstehende Gefährdungen für das Publikum und alle Mitarbeiter bereits während der Szenarienentwicklung sehr sensibel zu überprüfen. Dies gilt umso mehr, als dass Gründe für einen Veranstaltungsabbruch nicht immer erkenn- und / oder nachvollziehbar für die Besucher sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es sind sehr präzise Parameter zu bestimmen die einen Abbruch rechtfertigen (Auslösekriterien).  Zu den Auslösekriterien können beispielsweise gehören:&lt;br /&gt;
* die Gesundheit der Besucher gefährdende Ereignisse, die immer auch zu einer (Teil-) Räumung des Veranstaltungsgeländes führen (Unwetter / Brand / Bombendrohung etc)&lt;br /&gt;
* Zusammenbruch der Ver- oder insbesondere Entsorgung auf dem Gelände (Dies kann bei mehrtägigen Veranstaltungen durchaus zu einem relevanten Faktor werden)&lt;br /&gt;
* Relevante Verspätung des Künstlers (immer dann relevant, wenn erteilte Genehmigungen ein definiertes Ende der Veranstaltung vorgeben)&lt;br /&gt;
* Ausfall einer relevanten Infrastruktur (z.B. Nichtbespielbarkeit der Bühne, Ausfall des Videosignals beim Public Viewing)&lt;br /&gt;
* Externe Ereignisse, die unmittelbar nichts mit der Veranstaltung zu tun haben, deren Konsequenzen sich aber auf die Veranstaltung auswirken &lt;br /&gt;
* Ein schwerwiegendes Ereignis auf dem Veranstaltungsgelände ohne direkte Auswirkungen auf die Gesamtheit der Besucher &lt;br /&gt;
Gerade aufgrund dieser Vielfältigkeit muss mit einem Abbruchszenario immer auch ein Szenario „Stand by für Räumung“ einhergehen. Der Abbruch muss nicht zwangsläufig zu einer Räumung führen, die beteiligten Organisationen und Mitarbeiter aber darauf unbedingt vorbereitet sein. Auch wenn der Abbruch selbst keinen Anlass für eine akute Räumung bietet, kann es nötig werden, das Prozedere aktiv einzuleiten (z.B. wenn sich die Besucher weigern, das Veranstaltungsgelände zu verlassen). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Noch wichtiger ist jedoch, dass bereits im  Rahmen der Planung Einvernehmen darüber erzielt wird, dass ein Veranstaltungsabbruch nicht immer die richtige Maßnahme ist, sondern, dass es trotz eines relevanten Ereignisses besser sein kann Veranstaltung weiterlaufen zu lassen. Diese Abwägungen müssen zwar immer im Rahmen einer Gefährdungsanalyse der konkreten Situation vor Ort getroffen werden, es muss jedoch bereits im Rahmen der Planung darüber Einvernehmen herrschen werden, dass diese Diskussionen zu führen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Durchführung==&lt;br /&gt;
Kommt es zu einem Ereignis, das zum Abbruch der Veranstaltung führen kann, sind regelmäßig folgende Schritte notwendig:&lt;br /&gt;
* Prüfen der Informationsquelle, Lagebeurteilung: ist das Ereignis endgültig? Kann z.B. beim Ausfall einer Struktur Ersatz beschafft werden? Wenn ja, in welchem Zeitraum?&lt;br /&gt;
* Prüfen der Handlungsalternativen (Fortführung – Unterbrechung – Abbruch)&lt;br /&gt;
* Prüfen der Konsequenzen des Abbruchs (abhängig vom Zeitpunkt, der aktuellen Befüllung, Stimmung etc.)&lt;br /&gt;
* Benennung der relevant zu Beteiligten und Einbeziehung in die Prüfung der Konsequenzen&lt;br /&gt;
* Verteilung der Aufgaben, Information aller Beteiligten&lt;br /&gt;
* Einnahme von Stand-By Positionen (analog Räumung)&lt;br /&gt;
* Vorbereitung einer konkreten Erklärung auf allen Kanälen (direkte Ansprache Publikum, Information evtl. Anreisender, Medieninformation)&lt;br /&gt;
Der Abbruch einer Veranstaltung kann unmittelbar und für das gesamte Veranstaltungsgelände erfolgen, ist aber auch sukzessive möglich.  Zu entscheiden ist, ob der Abbruch durch eine aktive Räumung begleitet wird oder ob das Schließen der Stände und Attraktionen als ausreichender Anreiz betrachtet wird, das Gelände zu verlassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur== &lt;br /&gt;
* [1] Swedish Civil Contingecies Agency (2011) The Event Safety Guide. Verfügbar unter [https://www.msb.se/RibData/Filer/pdf/26172.pdf] [10.04.2015]&lt;br /&gt;
* [2] The Event Industry Forum (2014) Purple Guide to Health, Safety and Welfare at Music and other Events. Verfügbar unter [http://www.thepurpleguide.co.uk/] [10.04.2015]&lt;br /&gt;
* [3] The Event Safety Alliance (2013): The Event Safety Guide. Verfügbar unter  [http://eventsafetyalliance.org/] [10.04.2015]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabine Funk, Simon Runkel (IBIT GmbH)''&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Logistik&amp;diff=5846</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Logistik</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Logistik&amp;diff=5846"/>
		<updated>2015-06-22T08:21:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: Die Seite wurde neu angelegt: „'''{{DISPLAYTITLE:Infrastruktur und Logistik}}  ==Einleitung== Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche Infrastruktur in das Veranstaltungsgelände e…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;'''{{DISPLAYTITLE:Infrastruktur und Logistik}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche Infrastruktur in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen.&lt;br /&gt;
Der Ausfall einer temporären Infrastruktur kann dabei relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. &lt;br /&gt;
Es muss sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind. Oftmals kommt es zu konkurrierenden Zielen (z.B. Werbebanner vs. Windlast), die im Sinne aller Beteiligten aufgelöst werden müssen. &lt;br /&gt;
Der Veranstalter trägt für die Infrastruktur seiner Veranstaltung die Auswahl- und die Fachverantwortung – in den meisten Fällen wird er diese auf geeignete Dienstleister übertragen. &lt;br /&gt;
Auf- und Einbauten werden im [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Nutzungsplan|Geländeplan]]festgehalten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Auswahl der Infrastruktur können zahlreiche Faktoren eine Rolle spielen; hierzu gehören:&lt;br /&gt;
* Notwendigkeit (einer Einzäunung, einer redundanten Stromversorgung, besondere Bodenschutzmaßnahmen etc.)&lt;br /&gt;
* Voraussetzungen (Belastbarkeit des Bodens, Höhenbeschränkungen)&lt;br /&gt;
* Anspruchshaltung des Publikums&lt;br /&gt;
* Anspruch an die Optik&lt;br /&gt;
* Budget&lt;br /&gt;
* örtliche Gegebenheiten und Aufstellmöglichkeiten&lt;br /&gt;
* An- und Befahrbarkeit von Flächen&lt;br /&gt;
* Belange Dritter &lt;br /&gt;
Der Anspruch an notwendige Infrastruktur wird zum größten Teil in der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Planungsphase]] identifiziert, kann aber auch bereits Gegenstand der [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie|Machbarkeitsstudie]] sein. Kommt es zum Einsatz umfangreicher Infrastrukturen kann es sinnvoll sein, den- oder diejenigen Dienstleister im Folgenden auch in die Sicherheitsbesprechungen miteinzubeziehen. Dies hat den Vorteil, dass der Dienstleister Erfahrungen aus vergleichbaren Veranstaltungen mit in die Planung einbringen kann oder dass von Seiten der Genehmigungsbehörden gestellte Anforderungen gleich fachkundig beantwortet bzw. sichergestellt werden. &lt;br /&gt;
Besonders wichtig ist in dieser Phase bereits die Überprüfung der jeweiligen Anforderungen und Terminologien. Die Nutzung des Begriffs „Abschrankung“ oder &amp;quot;Absperrung&amp;quot; lässt den Einsatz eines leichten Fahrradgitters genauso zu wie die eines Mobilzaunes oder einer Bühnenabsperrung – ein frühzeitiger Abgleich sorgt dafür, dass Missverständnisse bis hin zum Versagen der Genehmigung entstehen. &lt;br /&gt;
Kurzfristiger Änderungsbedarf schafft häufig Probleme nicht nur in Bezug auf die Beschaffung, sondern auch in Bezug auf den Aufbau (unter Zeitdruck, evtl. bereits mit Anwesenheit von Publikum)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Auswahl==&lt;br /&gt;
Um die Stabilität und Funktionsfähigkeit einer Struktur während der Errichtung und Nutzung zu gewährleisten, müssen unter anderen folgende Fragen beantwortet werden:&lt;br /&gt;
* Gibt es genügend Informationen über die Tragfähigkeit des Bodens und der [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Bodenbeschaffenheit]]? Standorte, die zum Bespiel durch Überflutung oder langandauerndem regen instabil werden, brauchen immer zusätzliche Ressourcen, um die Stabilität  und die Nutzbarkeit zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
* Gibt es Informationen über die möglichen Auswirkungen der Geländehöhe und der vorherrschenden Winde&lt;br /&gt;
* Müssen Hochspannungsleitungen oder unterirdische Versorgungsleitungen berücksichtigt werden? &lt;br /&gt;
* Bestehen durch die Nähe der umliegenden Gebäude, Strukturen und Vegetation zusätzliche Risiken (z.B. Ausbreitung von Feuer?) &lt;br /&gt;
* Gibt es Beschränkungen für den Zugang (und Nutzung) Schwerlastgeräte, Generatoren etc. (Umwelteinflüsse, Wasserschutzzonen etc.) &lt;br /&gt;
Eine frühzeitige Einbindung der Genehmigungsbehörden in den Planungsprozess sorgt dafür, dass alle (orts-)relevanten Informationen rechtzeitig zur Verfügung stehen und die Planung an die bestehenden Bedingungen angepasst werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Fragen müssen in Bezug auf den Nutzungszweck beantwortet werden: &lt;br /&gt;
* Werden zusätzliche (Wind-)Lasten an Strukturen angebracht (z.B. Sponsorenbanner)? Wenn ja, muss dies bei der Planung der Standsicherheit bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden (hierzu empfiehlt es sich, dass das Aufhängen und Verteilen von Werbung, Bannern etc. von einer verantwortlichen  Person / in einem „Bannerkonzept“ festgehalten werden – dies hilft, ungeprüfte Einbringung von Material zu verhindern). &lt;br /&gt;
* Können Stabilität und strukturelle Integrität (incl. der Auswirkungen dynamischer Belastung) jederzeit während der Errichtung, Benutzung und Abbau realisiert werden?&lt;br /&gt;
* Gehen von den verwendeten Materialien zusätzliche Gefährdungen aus (z.B. Brandschutz)&lt;br /&gt;
* Gehen von den Aufbauten Gefährdungen durch unbefugte Nutzung aus, bzw. „animieren“ die Aufbauten evtl. sogar für eine unbefugte Nutzung (z.B. Erklettern von Gerüsten zur besseren Sicht auf die Bühne) &lt;br /&gt;
* Entsprechen Anzahl und Ausgestaltung der Infrastrukturen den erforderlichen Kapazitäten (z.B. Anzahl der Einlassschleusen) &lt;br /&gt;
* Werden besondere Infrastrukturen aufgebaut (Sonderkonstruktionen), müssen die relevanten Informationen zur Überprüfung der sicheren Aufstellung  / des sicheren Aufbaus rechtzeitig zur Verfügung stehen, ggf. müssen die Strukturen von einem Sachverständigen überprüft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Dienstleister==&lt;br /&gt;
In den meisten Fällen wird der Veranstalter Dienstleister mit der Lieferung und der Aufstellung bzw. dem Abbau der Infrastrukturen beauftragen. Für nahezu jeden Bereich der Veranstaltungsinfrastruktur gibt es zahlreiche Anbieter, die sich zum Teil wesentlich in Bezug auf Professionalität, Dienstleistungsbereitschaft und natürlich auch Preis unterscheiden.&lt;br /&gt;
Der Veranstalter hat die Auswahlverantwortung für die von ihm eingesetzten Dienstleister und sollte mindestens auf die folgende Punkte achten:&lt;br /&gt;
* Arbeitet der Dienstleister mit festem Personal bzw. kennt das Personal das Material?&lt;br /&gt;
* Werden die geltenden Vorgaben des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit eingehalten?&lt;br /&gt;
* Ist der Dienstleister in der Lage, auch kurzfristig auf veränderte Anforderungen zu reagieren?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anforderungen werden bereits in der Ausschreibung formuliert und im Rahmen der Vertragsvergabe festgeschrieben. Es empfiehlt sich, bei Übergabe der Infrastruktur eine Errichterbescheinigung analog DIN 15750 einzuholen, in der der Dienstleister bestätigt, dass &lt;br /&gt;
* Vorgaben des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit bei Auf- und Abbau eingehalten werden&lt;br /&gt;
* Die Struktur nach den geltenden [[Regeln der Technik]] aufgebaut wurde&lt;br /&gt;
* Notwendiges Fachpersonal mit den entsprechenden Kompetenzen (und Nachweisen) eingesetzt wurde (z.B. Rigger, Staplerfahrer) &lt;br /&gt;
* Die Infrastruktur nutzungsbereit übergeben wird (evtl. mit notwendigen Zusatzinformationen und / oder Unterweisungen) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Aspekte des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit==&lt;br /&gt;
Beim Auf- und Abbau von Infrastrukturen gelten insbesondere folgende Gefährdungsfaktoren&lt;br /&gt;
* Arbeiten in großer Höhe &lt;br /&gt;
* Transport&lt;br /&gt;
* manuelle Handhabung &lt;br /&gt;
* Ausrutschen und Stolpern&lt;br /&gt;
* Strom und Feuer &lt;br /&gt;
* Be- und Entladevorgänge&lt;br /&gt;
* Hebevorgänge &lt;br /&gt;
* Verwendung von Maschinen und Werkzeugen &lt;br /&gt;
* mehrere gleichzeitige Aktivitäten vor Ort &lt;br /&gt;
Im Rahmen der Veranstaltungsplanung muss sichergestellt werden, dass für den Aufbau der Infrastrukturen ausreichend Zeit und ggfs. andere Ressourcen zur Verfügung stehen. Der vereinbarte Auf- und Abbauplan sollte dabei flexibel genug sein, um mit Verzögerungen umzugehen, z.B. schlechtes Wetter, ohne dass sich dies nachteilig auf die Sicherheit auswirkt.&lt;br /&gt;
Insbesondere müssen auch Abläufe aufeinander abgestimmt werden, um das gegenseitige Blockieren aber auch eine gegenseitige Gefährdung unterschiedlicher Dienstleister zu verhindern.  &lt;br /&gt;
Auch bei ordnungsgemäßem Aufbau kann es passieren, dass durch unvorhergesehene Entwicklungen im Laufe der Veranstaltungen Situationen entstehen, in denen Infrastrukturen über das vorgesehen Maß hinaus belastet werden. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass ausreichende Ressourcen vorhanden sein, auf solche Entwicklungen zu reagieren (z.B. Abbau von Abschrankungen, Herunterfahren von Bühnendächern etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Autorin: Sabine Funk, IBIT GmbH&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur&amp;diff=5845</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur&amp;diff=5845"/>
		<updated>2015-06-22T08:18:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Einleitung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Infrastruktur}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche [[Sicherheitsbausteine/Technische_Ausstattung_des_Veranstaltungsgel%C3%A4ndes/Aufbauten&amp;amp;action=edit|Infrastruktur]] in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen. Zu den am häufigsten verwendeten Infrastrukturen für Veranstaltungen gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Abschrankungen und Zäune&lt;br /&gt;
*Bühnen und Podeste, Tribünen&lt;br /&gt;
*Strom&lt;br /&gt;
*Zu-und Abwasser&lt;br /&gt;
*Veranstaltungstechnik (Licht / Ton / Video)&lt;br /&gt;
*Sanitäranlagen (Toiletten, Duschen)&lt;br /&gt;
*Container (Büro, Lager, Garderoben, Kassen) &lt;br /&gt;
*Zelte&lt;br /&gt;
*Kommunikationseinrichtungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausfall einer temporären Infrastruktur, kann relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--==Veranstaltungstechnik==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik|Veranstaltungstechnik]] ist ein unverzichtbarer Bestandteil der meisten Veranstaltungen. Die Bandbreite der eingesetzten Technik ist dabei weit von einfachen Beschallungsanlagen bis hin zu umfangreichen Video- und Lichtinstallationen ist heutzutage (fast) alles möglich. Veranstaltungstechnik umfasst die technischen Voraussetzungen für Veranstaltungen aller Art, hierzu gehören insbesondere&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschallung, &lt;br /&gt;
* Beleuchtung, &lt;br /&gt;
* Videotechnik&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik dient zwei Zielen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Unterstützung des Programms: Hör- und Sichtbarmachen des Gebotenen, Untermalung, Hervorhebung und Akzentuierung des Programms&lt;br /&gt;
* Unterstützung der Kommunikation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
und spielt daher meist eine besondere Rolle im Rahmen des Sicherheitskonzeptes, da die Anlagen (PA, Videoscreen etc.) regelmäßig für die Regel- / insbesondere aber auch für die Notfallkommunikation verwendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
--&amp;gt;==Stromversorgung==&lt;br /&gt;
Die [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung|Stromversorgung]] und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes.&lt;br /&gt;
Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung ist daher immer auch Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung der Veranstaltung. Beginnend mit der bedarfsgerechten Planung über die fachgerechte Ausführung sind im Rahmen der Besuchersicherheit insbesondere das Thema der öffentlich zugänglichen Schalt- &amp;amp; Steckverbindungen, der Verlegung von Kabeln und Leitungen zu betrachten sowie der Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Infrastrukturen zu betrachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bodenabdeckungen==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Bodenabdeckungen|Temporäre Bodenabdeckungen]] finden bei Veranstaltungen Verwendung, um die Standsicherheit temporärer Bauten wie z.B. Bühnen und Tribünen zu gewährleisten und die Belastbarkeit von schwierigen (nicht ausreichend tragfähigen) Untergründen zu verbessern. &lt;br /&gt;
Mit diesen Lastverteilsystemen werden außerdem u.a. Rettungs-, Transport-  oder Gehwege errichtet, bestehende Wege verbreitert und Arbeitsplattformen errichtet.&lt;br /&gt;
Im Unterschied dazu kommen temporäre Abdecksysteme als Bodenschutzsysteme dort zum Einsatz, wo es empfindliche Oberflächen und Untergründe wie gegen mechanische Einwirkungen zu schützen gilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung==&lt;br /&gt;
Orientierung  bzw. die Möglichkeit, sich jederzeit orientieren zu können, ist ein wesentlicher Teil der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist daher zu prüfen, inwieweit das Schutzziele „Orientierungsmöglichkeit“ realisiert werden kann und ob neben der allgemeinen Beleuchtung auch eine [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung|Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung]] notwendig ist.&lt;br /&gt;
Neben den einschlägigen Normen macht die Musterversammlungsstättenverordnung klare Vorgaben in Bezug auf die Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten und in Versammlungsräumen.&lt;br /&gt;
Die in der Verordnung formulierten  formulierten Schutzziele sind grundsätzliche auch für Veranstaltungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung anzuwenden –  angepasst an die sich auch im Hinblick auf die Angemessenheit des Aufwands ergebenden Realitäten der temporären Großveranstaltungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sanitäre Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sanitäranlagen|Sanitäranlagen]]''', insbesondere WC-Anlagen, gehören zur Grundausstattung der Infrastruktur bei Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Die richtige Bemessung der Kapazitäten ist dabei nicht nur relevant in Bezug auf Hygiene und Gesundheit der Menschen, sondern sorgt auch in nicht unerheblichem Maße für das Wohlbefinden der Besucher bzw. – im Falle von nicht ausreichenden Kapazitäten – möglicherweise für Unruhe und schlechte Stimmung unter den Besuchern. Fehlende Toilettenkapazitäten können darüber hinaus durch wildes Urinieren zu umfangreicher Umweltverschmutzung führen (Übersäuerung des Bodens).&lt;br /&gt;
Die Wahl des richtigen Aufstellortes ist dabei auch aus sicherheitsrelevanten Aspekten von Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mobile Sicherheitsabsperrungen sind ein unverzichtbares Instrumentarium bei allen Großveranstaltungen.&lt;br /&gt;
Bewegliche Absperrungen können von großem Nutzen im Sinne einer vorausschauenden Planung, strukturierten Organisation und Personenlenkung sowie sicheren Durchführung einer Veranstaltung sein, können jedoch ebenso eine Gefahr für die Besucher darstellen und wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten erheblich behindern. Aus Sicht der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr stehen neben der raschen Entleerung der Besucherbereiche, die Sicherstellung der Hilfsfrist und der gesicherte Abtransport von Verletzten insbesondere bei einem eventuellen Schadenfall im Vordergrund. &lt;br /&gt;
Daher muss der Aufbau im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bzw. des Sicherheitskonzeptes überprüft werden. Dabei dürfen durch Absperrungen keine Gefährdungen hervorgerufen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (MVStättV – Fassung Juni 2005) trifft Aussagen zu Absperrungen, zur Blockbildung in Sportstadien, zur Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen und zur Einfriedung von Stadionanlagen. Konkrete Aussagen zur Wahl des Absperrmaterials sind nicht enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Anwendung von mobilen Absperrungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung existieren zum jetzigen Zeitpunkt keine standardisierten Vorgaben – die Musterversammlungsstättenverordnung kann hier als Anhaltspunkt genutzt werden, bietet jedoch für einen Teil der Anwendungsbereiche keine ausreichende Hilfestellung.&lt;br /&gt;
Aus diesem Grunde, aber auch aufgrund unterschiedlicher umgangssprachlicher Begriffe für ein und dieselbe Absperreinrichtung, soll das vfdb-Merkblatt zur Vereinheitlichung und somit zur Verständlichkeit beitragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen|Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Technische_Ausstattung_des_Veranstaltungsgel%C3%A4ndes/Aufbauten&amp;diff=5844</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Technische Ausstattung des Veranstaltungsgeländes/Aufbauten</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Technische_Ausstattung_des_Veranstaltungsgel%C3%A4ndes/Aufbauten&amp;diff=5844"/>
		<updated>2015-06-22T08:17:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;'''{{DISPLAYTITLE:Infrastruktur und Logistik}}&lt;br /&gt;
Sabine Funk&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche Infrastruktur in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen.&lt;br /&gt;
Der Ausfall einer temporären Infrastruktur kann dabei relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. &lt;br /&gt;
Es muss sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind. Oftmals kommt es zu konkurrierenden Zielen (z.B. Werbebanner vs. Windlast), die im Sinne aller Beteiligten aufgelöst werden müssen. &lt;br /&gt;
Der Veranstalter trägt für die Infrastruktur seiner Veranstaltung die Auswahl- und die Fachverantwortung – in den meisten Fällen wird er diese auf geeignete Dienstleister übertragen. &lt;br /&gt;
Auf- und Einbauten werden im [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Nutzungsplan|Geländeplan]]festgehalten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Bei der Auswahl der Infrastruktur können zahlreiche Faktoren eine Rolle spielen; hierzu gehören:&lt;br /&gt;
* Notwendigkeit (einer Einzäunung, einer redundanten Stromversorgung, besondere Bodenschutzmaßnahmen etc.)&lt;br /&gt;
* Voraussetzungen (Belastbarkeit des Bodens, Höhenbeschränkungen)&lt;br /&gt;
* Anspruchshaltung des Publikums&lt;br /&gt;
* Anspruch an die Optik&lt;br /&gt;
* Budget&lt;br /&gt;
* örtliche Gegebenheiten und Aufstellmöglichkeiten&lt;br /&gt;
* An- und Befahrbarkeit von Flächen&lt;br /&gt;
* Belange Dritter &lt;br /&gt;
Der Anspruch an notwendige Infrastruktur wird zum größten Teil in der [[Grundlagen/Veranstaltungsphasen|Planungsphase]] identifiziert, kann aber auch bereits Gegenstand der [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie|Machbarkeitsstudie]] sein. Kommt es zum Einsatz umfangreicher Infrastrukturen kann es sinnvoll sein, den- oder diejenigen Dienstleister im Folgenden auch in die Sicherheitsbesprechungen miteinzubeziehen. Dies hat den Vorteil, dass der Dienstleister Erfahrungen aus vergleichbaren Veranstaltungen mit in die Planung einbringen kann oder dass von Seiten der Genehmigungsbehörden gestellte Anforderungen gleich fachkundig beantwortet bzw. sichergestellt werden. &lt;br /&gt;
Besonders wichtig ist in dieser Phase bereits die Überprüfung der jeweiligen Anforderungen und Terminologien. Die Nutzung des Begriffs „Abschrankung“ oder &amp;quot;Absperrung&amp;quot; lässt den Einsatz eines leichten Fahrradgitters genauso zu wie die eines Mobilzaunes oder einer Bühnenabsperrung – ein frühzeitiger Abgleich sorgt dafür, dass Missverständnisse bis hin zum Versagen der Genehmigung entstehen. &lt;br /&gt;
Kurzfristiger Änderungsbedarf schafft häufig Probleme nicht nur in Bezug auf die Beschaffung, sondern auch in Bezug auf den Aufbau (unter Zeitdruck, evtl. bereits mit Anwesenheit von Publikum)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Auswahl==&lt;br /&gt;
Um die Stabilität und Funktionsfähigkeit einer Struktur während der Errichtung und Nutzung zu gewährleisten, müssen unter anderen folgende Fragen beantwortet werden:&lt;br /&gt;
* Gibt es genügend Informationen über die Tragfähigkeit des Bodens und der [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Bodenbeschaffenheit]]? Standorte, die zum Bespiel durch Überflutung oder langandauerndem regen instabil werden, brauchen immer zusätzliche Ressourcen, um die Stabilität  und die Nutzbarkeit zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
* Gibt es Informationen über die möglichen Auswirkungen der Geländehöhe und der vorherrschenden Winde&lt;br /&gt;
* Müssen Hochspannungsleitungen oder unterirdische Versorgungsleitungen berücksichtigt werden? &lt;br /&gt;
* Bestehen durch die Nähe der umliegenden Gebäude, Strukturen und Vegetation zusätzliche Risiken (z.B. Ausbreitung von Feuer?) &lt;br /&gt;
* Gibt es Beschränkungen für den Zugang (und Nutzung) Schwerlastgeräte, Generatoren etc. (Umwelteinflüsse, Wasserschutzzonen etc.) &lt;br /&gt;
Eine frühzeitige Einbindung der Genehmigungsbehörden in den Planungsprozess sorgt dafür, dass alle (orts-)relevanten Informationen rechtzeitig zur Verfügung stehen und die Planung an die bestehenden Bedingungen angepasst werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Fragen müssen in Bezug auf den Nutzungszweck beantwortet werden: &lt;br /&gt;
* Werden zusätzliche (Wind-)Lasten an Strukturen angebracht (z.B. Sponsorenbanner)? Wenn ja, muss dies bei der Planung der Standsicherheit bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden (hierzu empfiehlt es sich, dass das Aufhängen und Verteilen von Werbung, Bannern etc. von einer verantwortlichen  Person / in einem „Bannerkonzept“ festgehalten werden – dies hilft, ungeprüfte Einbringung von Material zu verhindern). &lt;br /&gt;
* Können Stabilität und strukturelle Integrität (incl. der Auswirkungen dynamischer Belastung) jederzeit während der Errichtung, Benutzung und Abbau realisiert werden?&lt;br /&gt;
* Gehen von den verwendeten Materialien zusätzliche Gefährdungen aus (z.B. Brandschutz)&lt;br /&gt;
* Gehen von den Aufbauten Gefährdungen durch unbefugte Nutzung aus, bzw. „animieren“ die Aufbauten evtl. sogar für eine unbefugte Nutzung (z.B. Erklettern von Gerüsten zur besseren Sicht auf die Bühne) &lt;br /&gt;
* Entsprechen Anzahl und Ausgestaltung der Infrastrukturen den erforderlichen Kapazitäten (z.B. Anzahl der Einlassschleusen) &lt;br /&gt;
* Werden besondere Infrastrukturen aufgebaut (Sonderkonstruktionen), müssen die relevanten Informationen zur Überprüfung der sicheren Aufstellung  / des sicheren Aufbaus rechtzeitig zur Verfügung stehen, ggf. müssen die Strukturen von einem Sachverständigen überprüft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Dienstleister==&lt;br /&gt;
In den meisten Fällen wird der Veranstalter Dienstleister mit der Lieferung und der Aufstellung bzw. dem Abbau der Infrastrukturen beauftragen. Für nahezu jeden Bereich der Veranstaltungsinfrastruktur gibt es zahlreiche Anbieter, die sich zum Teil wesentlich in Bezug auf Professionalität, Dienstleistungsbereitschaft und natürlich auch Preis unterscheiden.&lt;br /&gt;
Der Veranstalter hat die Auswahlverantwortung für die von ihm eingesetzten Dienstleister und sollte mindestens auf die folgende Punkte achten:&lt;br /&gt;
* Arbeitet der Dienstleister mit festem Personal bzw. kennt das Personal das Material?&lt;br /&gt;
* Werden die geltenden Vorgaben des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit eingehalten?&lt;br /&gt;
* Ist der Dienstleister in der Lage, auch kurzfristig auf veränderte Anforderungen zu reagieren?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Anforderungen werden bereits in der Ausschreibung formuliert und im Rahmen der Vertragsvergabe festgeschrieben. Es empfiehlt sich, bei Übergabe der Infrastruktur eine Errichterbescheinigung analog DIN 15750 einzuholen, in der der Dienstleister bestätigt, dass &lt;br /&gt;
* Vorgaben des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit bei Auf- und Abbau eingehalten werden&lt;br /&gt;
* Die Struktur nach den geltenden [[Regeln der Technik]] aufgebaut wurde&lt;br /&gt;
* Notwendiges Fachpersonal mit den entsprechenden Kompetenzen (und Nachweisen) eingesetzt wurde (z.B. Rigger, Staplerfahrer) &lt;br /&gt;
* Die Infrastruktur nutzungsbereit übergeben wird (evtl. mit notwendigen Zusatzinformationen und / oder Unterweisungen) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aspekte des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit [Bearbeiten]&lt;br /&gt;
Beim Auf- und Abbau von Infrastrukturen gelten insbesondere folgende Gefährdungsfaktoren&lt;br /&gt;
* Arbeiten in großer Höhe &lt;br /&gt;
* Transport&lt;br /&gt;
* manuelle Handhabung &lt;br /&gt;
* Ausrutschen und Stolpern&lt;br /&gt;
* Strom und Feuer &lt;br /&gt;
* Be- und Entladevorgänge&lt;br /&gt;
* Hebevorgänge &lt;br /&gt;
* Verwendung von Maschinen und Werkzeugen &lt;br /&gt;
* mehrere gleichzeitige Aktivitäten vor Ort &lt;br /&gt;
Im Rahmen der Veranstaltungsplanung muss sichergestellt werden, dass für den Aufbau der Infrastrukturen ausreichend Zeit und ggfs. andere Ressourcen zur Verfügung stehen. Der vereinbarte Auf- und Abbauplan sollte dabei flexibel genug sein, um mit Verzögerungen umzugehen, z.B. schlechtes Wetter, ohne dass sich dies nachteilig auf die Sicherheit auswirkt.&lt;br /&gt;
Insbesondere müssen auch Abläufe aufeinander abgestimmt werden, um das gegenseitige Blockieren aber auch eine gegenseitige Gefährdung unterschiedlicher Dienstleister zu verhindern.  &lt;br /&gt;
Auch bei ordnungsgemäßem Aufbau kann es passieren, dass durch unvorhergesehene Entwicklungen im Laufe der Veranstaltungen Situationen entstehen, in denen Infrastrukturen über das vorgesehen Maß hinaus belastet werden. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass ausreichende Ressourcen vorhanden sein, auf solche Entwicklungen zu reagieren (z.B. Abbau von Abschrankungen, Herunterfahren von Bühnendächern etc.).&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung&amp;diff=5843</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung&amp;diff=5843"/>
		<updated>2015-06-22T08:11:18Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* gesetzliche Grundlagen und weiterführende Literatur */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Stromversorgung}}&lt;br /&gt;
=Einleitung=&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes.&lt;br /&gt;
Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung ist daher immer auch Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung der Veranstaltung. Beginnend mit der bedarfsgerechten Planung über die fachgerechte Ausführung sind im Rahmen der Besuchersicherheit insbesondere das Thema der öffentlich zugänglichen Schalt- &amp;amp; Steckverbindungen, der Verlegung von Kabeln und Leitungen zu betrachten sowie der Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Infrastrukturen zu betrachtenDie in diesem Baustein beschriebenen Aspekte dienen nur dem allgemeinen Überblick über das Thema in Hinblick auf die Sicherheitsplanung einer Veranstaltung.&lt;br /&gt;
Die Planung und Umsetzung selbst sollte bzw. muss durch Fachpersonal realisiert werden.&lt;br /&gt;
Für das Thema Strom und elektrische Betriebsmittel existieren verbindliche Verordnungen und Regularien, die den Einsatz von Material genau regeln wie den Einsatz von Fachpersonal.&lt;br /&gt;
Der folgende Baustein soll lediglich einen Überblick über einige Aspekte der Stromversorgung im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen betrachten.&lt;br /&gt;
Der Abschnitt Weiterführende Literatur gibt einen Überblick über die wesentlichen Richtlinien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Temporäre Stromversorgung=&lt;br /&gt;
Inwieweit auf einem Veranstaltungsgelände eine temporäre Stromversorgung installiert warden muss, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu gehört das &lt;br /&gt;
*Vorhandensein von Festnetzkapazitäten&lt;br /&gt;
*Vorhandensein von Anschlussmöglichkeiten an Festnetzkapazitäten&lt;br /&gt;
*Strombedarf der einzelnen Gewerke (Aufbau, Veranstaltung, Abbau)&lt;br /&gt;
*Anforderungen an eine redundante Stromversorgung&lt;br /&gt;
In Bezug auf das Veranstaltungslände und das Umfeld müssen insbesondere Fragen der Kabelführung geklärt warden – hierzu gehören auch spannungsführende Kabel in der Höhe und im Boden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das gesamte eingesetzte Material muss den geltenden Verordnungen und Richtlinien entsprechen – für die Kontrolle zuständig sind je nach Einsatzgebiet&lt;br /&gt;
*das beauftragte Fachpersonal&lt;br /&gt;
*der / die Verantwortliche für Veranstaltungstechnik&lt;br /&gt;
*der Nutzer &lt;br /&gt;
Kabel und Leitungen sind stolperfrei zu verlegen, dies gilt auch für die Verbindungsstellen und Steckverbindungen  – hierzu empfehlen sich folgende Maßnahmen / Materialien&lt;br /&gt;
*Verlegung an entlang vorhandener Aufbauten (Achtung: bewegliche Aufbauten können die Kabel beschädigen bzw. verschieben)&lt;br /&gt;
*Einsatz von Kabelmatten (Gummimatten)&lt;br /&gt;
*Einsatz von Kabelbrücken&lt;br /&gt;
*Aufbau von Kabelüberführungen&lt;br /&gt;
*Nutzung von Kabelkanälen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Sicherheitsstromversorgung=&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung fordert in § 14 eine Sicherheitsstromversorgung für die folgenden Bereiche:&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtung,&lt;br /&gt;
*automatischen Feuerlöschanlagen und Druckerhöhungsanlagen für die Löschwasserversorgung,&lt;br /&gt;
*Rauchabzugsanlagen,&lt;br /&gt;
*Brandmeldeanlagen,&lt;br /&gt;
*Alarmierungsanlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn dies nicht generell auf Großveranstaltungen außerhalb genehmigter Versammlungsstätten übertragen werden kann, ist doch auch für diese Veranstaltungen zu prüfen, inwieweit und für welche Bereiche eine Sicherheitsstromversorgung bzw. eine redundante Stromversorgung notwendig ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außerhalb von Versammlungsstätten wird die Sicherheitsstromversorgung meist durch eine redundante Versorgung dargestellt – in den meisten Fällen mit Hilfe von Generatoren (Festnetz + Generator / Generator + Generator).&lt;br /&gt;
Insbesondere im Rahmen von Stadtfesten, die den Strom aus dem Festnetz beziehen, wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Stromausfalls häufig mit “gering” bis “unwahrscheinlich” beziffert – meist mit dem Verweis auf das (vermeintlich) ausfallsichere Festnetz.&lt;br /&gt;
Dass Stromausfälle auch im Innenstadtbereich jedoch nicht so selten sind, zeigt meist eine einfache Internetrecherche:&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_73437174/stromausfall-legt-niederlande-lahm-amsterdam-besonders-betroffen.html&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/regionales/id_73489548/stromausfall-in-bayern-zehntausende-ohne-strom-durch-orkan-niklas-.html&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/regionales/id_65740058/kurzschluss-in-umspannwerk-stundenlanger-stromausfall-in-wuppertal.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ob und für welche Bereiche eine redundante Stromversorgung sinnvoll ist, hängt dabei von der individuellen Gefährdungsbeurteilung ab:&lt;br /&gt;
*die ist (Notfall)Beschallung sowie die Kommunikationvon einer Stromversorgung abhängig?&lt;br /&gt;
*findet die Veranstaltung im Dunkeln statt, d.h., ist eine (Sicherheits)Beleuchtung notwendig?&lt;br /&gt;
*gibt es Aufbauten, Angebote etc, die zwingend auf eine unterbrechungsfreie Stromversorgung angewiesen sind ?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Generatoren=&lt;br /&gt;
Generatoren sind die häufigste Form der Stellung von temporärer Stromversorgung im Veranstaltungsbereich.&lt;br /&gt;
Generatoren stellen jedoch häufig eine Belastung in Bezug auf Lautstärke und möglicherweise auch auf die Umwelt dar. Bei der Aufstellung der Generatoren in besonders lärmsensiblen Bereichen kann es daher empfehlenswert sein, auf besonders lärmgeminderte Systeme zurückzugreifen.&lt;br /&gt;
Vor der Positionierung der Generatoren ist zu prüfen, ob es sich beim Aufstellort um eine besonders geschützte Fläche handelt (z.B. Wasserschutzzone) handelt.&lt;br /&gt;
Der Aufstellort soll so gewählt sein, dass eine unbefugter Kontakt (z.B. Erklettern) nicht möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=gesetzliche Grundlagen und weiterführende Literatur=&lt;br /&gt;
Es existieren umfangreiche Vorgaben zum Thema &amp;quot;Strom, Stromversorgung, elektrische Anlagen und Betriebsmittel&amp;quot; etc. - insbesondere in Vorschriften des DGUV und den VDE Normen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel [http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/4580257,1]&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 17: BGV C1 - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung [http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/4997507%2C1%2C19980401/?searchTerm=BGV+C1]&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 17 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung [http://www.arbeitssicherheit.de/media/pdfs/bgv_c1_da.pdf]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die einschlägigen VDE Normen (z.B. zum Thema Sicherheitsstromversorgung, Sicherheitsbeleuchtung etc.) finden sich unter:www.vde-verlag.de/normen.html&lt;br /&gt;
[https://www.vde-verlag.de/normen.html]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung_und_Sicherheitsbeleuchtung&amp;diff=5842</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung_und_Sicherheitsbeleuchtung&amp;diff=5842"/>
		<updated>2015-06-22T08:10:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Literatur */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Sicherheitsbeleuchtung}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Orientierung  bzw. die Möglichkeit, sich jederzeit orientieren zu können, ist ein wesentlicher Teil der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist daher zu prüfen, inwieweit das Schutzziele „Orientierungsmöglichkeit“ realisiert werden kann.&lt;br /&gt;
Neben den einschlägigen Normen macht die Musterversammlungsstättenverordnung klare Vorgaben in Bezug auf die Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten und in Versammlungsräumen.&lt;br /&gt;
In § 15 der Verordnung heisst es&lt;br /&gt;
*(1) In Versammlungsstätten muss eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein, die so beschaffen ist, dass Arbeitsvorgänge auf Bühnen und Szenenflächen sicher abgeschlossen werden können und sich Besucher, Mitwirkende und Betriebsangehörige auch bei vollständigem Versagen der allgemeinen Beleuchtung bis zu öffentlichen Verkehrsflächen hin gut zurechtfinden können.&lt;br /&gt;
*(2) Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein&lt;br /&gt;
**in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie und in notwendigen Fluren,&lt;br /&gt;
**in Versammlungsräumen sowie in allen übrigen Räumen für Besucher (z. B. Foyers, Garderoben, Toiletten), &lt;br /&gt;
**für Bühnen und Szenenflächen,&lt;br /&gt;
**in den Räumen für Mitwirkende und Beschäftigte mit mehr als 20 m² Grundfläche, ausgenommen Büroräume,&lt;br /&gt;
**in elektrischen Betriebsräumen, in Räumen für haustechnische Anlagen sowie in Scheinwerfer- und Bildwerferräumen,&lt;br /&gt;
**in Versammlungsstätten im Freien und Sportstadien, die während der Dunkelheit benutzt werden,&lt;br /&gt;
**für Sicherheitszeichen von Ausgängen und Rettungswegen,&lt;br /&gt;
**für Stufenbeleuchtungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schutzziele==&lt;br /&gt;
Die in § 15 Satz 2 der Musterversammlungsstättenverordnung formulierten Schutzziele sind grundsätzlich auch für Veranstaltungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung anzuwenden –  jedoch angepasst an die sich auch im Hinblick auf die Angemessenheit des Aufwands ergebenden Realitäten der temporären Großveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist zu prüfen und zu entscheiden, ob neben der normalen Beleuchtung eine Sicherheitsbeleuchtung vorgehalten werden muss und – sofern dies für notwendig erachtet wird – wie diese für welche Bereiche der Veranstaltungsfläche realisiert wird.&lt;br /&gt;
Ziele der Sicherheitsbeleuchung sind:&lt;br /&gt;
* Orientierung auf der Veranstaltungsfläche&lt;br /&gt;
* Finden von Flucht- &amp;amp; Rettungswegen&lt;br /&gt;
* Finden von Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen (z.B. Unfallhilfstellen) &lt;br /&gt;
* Ermöglichung von Rettungseinsätzen, -maßnahmen&lt;br /&gt;
* Beenden der Abläufe und der Arbeitsvorgänge (auf Bühnen, aber auch an Ständen etc)&lt;br /&gt;
* Beruhigung der Besucher bei plötzlichenm Ausfall der Beleuchtung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Entscheidungsfindung sind unter anderem folgende Fragen zu beurteilen:&lt;br /&gt;
*Wie lange halten sich die Besucher im Dunkeln auf ? Für die Planung der Maßnahmen und die Beurteilung eines möglichen Risikos ist es von Bedeutung, ob die Veranstaltung noch 30 Minuten oder 5 Stunden in der Dunkelheit stattfindet. Zu berücksichtigen ist hier nicht nur das Programmende, sondern auch die Zeit, die es braucht, das Gelände zu verlassen bzw. ggf. zu räumen.  &lt;br /&gt;
*Welche ausfallsicheren Lichtquellen stehen auf dem Veranstaltungsgelände zur Verfügung? Berücksichtigt werden können grundsätzlich alle Lichtquellen, die von einer Sicherheitsstromversorgung gespeist werden (z.B. Bühnenlicht, Licht an Fahrgeschäften, Licht externe Gebäude etc.)&lt;br /&gt;
*Wie wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines (flächendeckenden) Stromausfalles bewertet?&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Veranstaltungen im innerstädtischen Raum wird häufig auf eine Sicherheitsbeleuchtung verzichtet – meist mit dem Argument, „der Strom werde schon nicht ausfallen“. &lt;br /&gt;
Im Rahmen der Sicherheitsplanung und der interorganisationalen Abstimmung muss sichergestellt werden, dass das Risiko eines [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung|Stromausfalls]] (und damit das Risiko eines Ausfalls der Beleuchtung) von allen Beteiligten gleichermaßen bewertet und akzeptiert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beleuchtungszwecke==&lt;br /&gt;
Die DIN EN 1838:2013-10 fasst unter der Begrifflichkeit Notbeleuchtung sowohl die Ersatzbeleuchtung als auch die Sicherheitsbeleuchtung zusammen. Die Norm unterscheidet bei der Sicherheitsbeleuchtung zwischen folgenden Einsatzzwecken:&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: diese dient der Orientierung auf der Veranstaltungsfläche und dem Erreichen der Fluchtwege und der Sicherheitseinrichtungen&lt;br /&gt;
*Antipanikbeleuchtung: Auch hier steht die Orientierung und das Erreichen der Fluchtwege im Vordergrund, jedoch nicht im Hinblick auf die Erkennbarkeit der Wege, Einrichtungen etc, sondern im Hinblick auf das Sicherheitsempfinden des Besuchers. Eine solche Beleuchtung kann zum Beispiel auch gezielt nach dem Ende eines Feuerwerks zugeschaltet werden, um den Besuchern eine leichtere Orientierung und eine entspanntes Verlassen des Geländes zu ermöglichen&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtug für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: diese dient dazu, dass Abläufe beendet werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Umsetzung==&lt;br /&gt;
Für die Realisierung der Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten, Versammlungsräume oder Arbeitsstätten gelten die einschlägigen Normen und Verordnungen. Diese zielen regelmäßig auf eine dauerhafte Nutzung ab und stellen dezidierte Anforderungen an Beleuchtungsstärken, Betriebsdauer oder Umschaltzeiten. &lt;br /&gt;
Es ist zu prüfen, welche Lösungen für die temporäre Nutzung einer Veranstaltungsfläche existieren und mit welchen Anforderungen diese verbunden werden.&lt;br /&gt;
Die Sicherheitsbeleuchtung auf temporären Veranstaltungsflächen wird meist durch redundante Lichtquellen realisiert - hierzu existieren eine Vielzahl von Möglichkeiten und Angebotebn auf dem Markt. Zu den gängigsten redundanten Lichtquellen auf Veranstaltungsflächen gehören.&lt;br /&gt;
*dieselbetriebene Lichtmasten (&amp;quot;Lichtgiraffen&amp;quot;): Vertikale Teleskopmasten mit ausrichtbaren Strahlerköpfen&lt;br /&gt;
* Leuchtballons &lt;br /&gt;
Wie für alle Aufbauten gilt auch hier, dass die Infrastrukturen standsicher aufgestellt werden müssen - Angaben zu Windlasten sind zu beachten.&lt;br /&gt;
Die Lichtquellen müssen so aufgestellt sein, dass von ihnen keine zusätzlichen Gefährdungen ausgehen (Stpolpern, Stürzen, Blendung). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Sicherheitsbeleuchtung auf einer temporären Veranstaltungsfläche zu planen, sind folgende Informationen nötig:&lt;br /&gt;
* Soll die Beleuchtung dauerhaft geschaltet sein? Bei vielen Veranstaltungen ist eine dauerhafte Schaltung zusätzlicher Lichtquellen aus szenischen Gründen nicht möglich. Eine dauerhafte Schaltung bietet sich überall dort an, wo auch im Normalbetriebszustand &amp;quot;Dunkelheit&amp;quot; einen besser Orientierung gewährsleitet werden kann / soll (z.B. in Kurvenbereichen von Wegen)&lt;br /&gt;
* Soll die Sicherheitsbeleuchtung erst bei Ausfall der normalen Beleuchtung anspringen (Bereitschaftsschaltung)? In diesem Fall ist sicherzustellen, dass die Beleuchtung unmittelbar (d.h., in einem angestimmten Zeitraum) zugeschaltet wird. Vorbereitungs- &amp;amp; Vorlaufzeiten der gewählten Lichtquellen sind dabei zwingend zu berücksichtigen. Ist eine manuelle Zuschaltung geplant, muss sichergestellt sein, dass die Mitarbeiter an den jeweiligen Positionen eingewiesen sind und zu diesen Mitarbeitern ein ausfallsicherer Kommunikationsweg besteht.  &lt;br /&gt;
* welche Flächen müssen beleuchtet werden? Im Rahmen der Flächenplanung muss fesgelegt werden, wo bereits andere redundante Lichtquellen zur Verfügung stehen und welche Bereiche des Veranstaltungsgeländes besonders zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören die Ausgänge genauso wie Stufenanlagen oder Wegekreuzugen. Die Standorte der redundanten Lichtquellen sind im Geländeplan mit Abstrahlrichtung einzuzeichnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig von der Flächenbeleuchtung ist die Beleuchtung der Sicherheitszeichen und hier insbesondere der Rettungszeichen an den Ausgängen, die sowohl im Normalbetriebszustand &amp;quot;Dunkelheit&amp;quot; wie auch bei Ausfall der Beleuchtung zu erkennen sein müssen. Dies kann z.B. durch batteriebetriebene Lösungen erreicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur== &lt;br /&gt;
*DIN EN 1838:2013-10 Angewandte Lichttechnik - Notbeleuchtung&lt;br /&gt;
*DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2005-01 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es existieren umfangreiche Vorgaben zum Thema, unter anderem in den einschlägigen Vorschriften des DGUV &lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel [1]&lt;br /&gt;
* DGUV Vorschrift 17: BGV C1 - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung [2]&lt;br /&gt;
sowie in den einschlägigen VDE Normen unter: www.vde-verlag.de/normen.html [www.vde-verlag.de/normen.html]  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabne Funk, IBIT GmbH&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung_und_Sicherheitsbeleuchtung&amp;diff=5841</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung_und_Sicherheitsbeleuchtung&amp;diff=5841"/>
		<updated>2015-06-22T08:06:28Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Schutzziele */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Sicherheitsbeleuchtung}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Orientierung  bzw. die Möglichkeit, sich jederzeit orientieren zu können, ist ein wesentlicher Teil der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist daher zu prüfen, inwieweit das Schutzziele „Orientierungsmöglichkeit“ realisiert werden kann.&lt;br /&gt;
Neben den einschlägigen Normen macht die Musterversammlungsstättenverordnung klare Vorgaben in Bezug auf die Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten und in Versammlungsräumen.&lt;br /&gt;
In § 15 der Verordnung heisst es&lt;br /&gt;
*(1) In Versammlungsstätten muss eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein, die so beschaffen ist, dass Arbeitsvorgänge auf Bühnen und Szenenflächen sicher abgeschlossen werden können und sich Besucher, Mitwirkende und Betriebsangehörige auch bei vollständigem Versagen der allgemeinen Beleuchtung bis zu öffentlichen Verkehrsflächen hin gut zurechtfinden können.&lt;br /&gt;
*(2) Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein&lt;br /&gt;
**in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie und in notwendigen Fluren,&lt;br /&gt;
**in Versammlungsräumen sowie in allen übrigen Räumen für Besucher (z. B. Foyers, Garderoben, Toiletten), &lt;br /&gt;
**für Bühnen und Szenenflächen,&lt;br /&gt;
**in den Räumen für Mitwirkende und Beschäftigte mit mehr als 20 m² Grundfläche, ausgenommen Büroräume,&lt;br /&gt;
**in elektrischen Betriebsräumen, in Räumen für haustechnische Anlagen sowie in Scheinwerfer- und Bildwerferräumen,&lt;br /&gt;
**in Versammlungsstätten im Freien und Sportstadien, die während der Dunkelheit benutzt werden,&lt;br /&gt;
**für Sicherheitszeichen von Ausgängen und Rettungswegen,&lt;br /&gt;
**für Stufenbeleuchtungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schutzziele==&lt;br /&gt;
Die in § 15 Satz 2 der Musterversammlungsstättenverordnung formulierten Schutzziele sind grundsätzlich auch für Veranstaltungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung anzuwenden –  jedoch angepasst an die sich auch im Hinblick auf die Angemessenheit des Aufwands ergebenden Realitäten der temporären Großveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist zu prüfen und zu entscheiden, ob neben der normalen Beleuchtung eine Sicherheitsbeleuchtung vorgehalten werden muss und – sofern dies für notwendig erachtet wird – wie diese für welche Bereiche der Veranstaltungsfläche realisiert wird.&lt;br /&gt;
Ziele der Sicherheitsbeleuchung sind:&lt;br /&gt;
* Orientierung auf der Veranstaltungsfläche&lt;br /&gt;
* Finden von Flucht- &amp;amp; Rettungswegen&lt;br /&gt;
* Finden von Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen (z.B. Unfallhilfstellen) &lt;br /&gt;
* Ermöglichung von Rettungseinsätzen, -maßnahmen&lt;br /&gt;
* Beenden der Abläufe und der Arbeitsvorgänge (auf Bühnen, aber auch an Ständen etc)&lt;br /&gt;
* Beruhigung der Besucher bei plötzlichenm Ausfall der Beleuchtung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Entscheidungsfindung sind unter anderem folgende Fragen zu beurteilen:&lt;br /&gt;
*Wie lange halten sich die Besucher im Dunkeln auf ? Für die Planung der Maßnahmen und die Beurteilung eines möglichen Risikos ist es von Bedeutung, ob die Veranstaltung noch 30 Minuten oder 5 Stunden in der Dunkelheit stattfindet. Zu berücksichtigen ist hier nicht nur das Programmende, sondern auch die Zeit, die es braucht, das Gelände zu verlassen bzw. ggf. zu räumen.  &lt;br /&gt;
*Welche ausfallsicheren Lichtquellen stehen auf dem Veranstaltungsgelände zur Verfügung? Berücksichtigt werden können grundsätzlich alle Lichtquellen, die von einer Sicherheitsstromversorgung gespeist werden (z.B. Bühnenlicht, Licht an Fahrgeschäften, Licht externe Gebäude etc.)&lt;br /&gt;
*Wie wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines (flächendeckenden) Stromausfalles bewertet?&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Veranstaltungen im innerstädtischen Raum wird häufig auf eine Sicherheitsbeleuchtung verzichtet – meist mit dem Argument, „der Strom werde schon nicht ausfallen“. &lt;br /&gt;
Im Rahmen der Sicherheitsplanung und der interorganisationalen Abstimmung muss sichergestellt werden, dass das Risiko eines [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung|Stromausfalls]] (und damit das Risiko eines Ausfalls der Beleuchtung) von allen Beteiligten gleichermaßen bewertet und akzeptiert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beleuchtungszwecke==&lt;br /&gt;
Die DIN EN 1838:2013-10 fasst unter der Begrifflichkeit Notbeleuchtung sowohl die Ersatzbeleuchtung als auch die Sicherheitsbeleuchtung zusammen. Die Norm unterscheidet bei der Sicherheitsbeleuchtung zwischen folgenden Einsatzzwecken:&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: diese dient der Orientierung auf der Veranstaltungsfläche und dem Erreichen der Fluchtwege und der Sicherheitseinrichtungen&lt;br /&gt;
*Antipanikbeleuchtung: Auch hier steht die Orientierung und das Erreichen der Fluchtwege im Vordergrund, jedoch nicht im Hinblick auf die Erkennbarkeit der Wege, Einrichtungen etc, sondern im Hinblick auf das Sicherheitsempfinden des Besuchers. Eine solche Beleuchtung kann zum Beispiel auch gezielt nach dem Ende eines Feuerwerks zugeschaltet werden, um den Besuchern eine leichtere Orientierung und eine entspanntes Verlassen des Geländes zu ermöglichen&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtug für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: diese dient dazu, dass Abläufe beendet werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Umsetzung==&lt;br /&gt;
Für die Realisierung der Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten, Versammlungsräume oder Arbeitsstätten gelten die einschlägigen Normen und Verordnungen. Diese zielen regelmäßig auf eine dauerhafte Nutzung ab und stellen dezidierte Anforderungen an Beleuchtungsstärken, Betriebsdauer oder Umschaltzeiten. &lt;br /&gt;
Es ist zu prüfen, welche Lösungen für die temporäre Nutzung einer Veranstaltungsfläche existieren und mit welchen Anforderungen diese verbunden werden.&lt;br /&gt;
Die Sicherheitsbeleuchtung auf temporären Veranstaltungsflächen wird meist durch redundante Lichtquellen realisiert - hierzu existieren eine Vielzahl von Möglichkeiten und Angebotebn auf dem Markt. Zu den gängigsten redundanten Lichtquellen auf Veranstaltungsflächen gehören.&lt;br /&gt;
*dieselbetriebene Lichtmasten (&amp;quot;Lichtgiraffen&amp;quot;): Vertikale Teleskopmasten mit ausrichtbaren Strahlerköpfen&lt;br /&gt;
* Leuchtballons &lt;br /&gt;
Wie für alle Aufbauten gilt auch hier, dass die Infrastrukturen standsicher aufgestellt werden müssen - Angaben zu Windlasten sind zu beachten.&lt;br /&gt;
Die Lichtquellen müssen so aufgestellt sein, dass von ihnen keine zusätzlichen Gefährdungen ausgehen (Stpolpern, Stürzen, Blendung). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Sicherheitsbeleuchtung auf einer temporären Veranstaltungsfläche zu planen, sind folgende Informationen nötig:&lt;br /&gt;
* Soll die Beleuchtung dauerhaft geschaltet sein? Bei vielen Veranstaltungen ist eine dauerhafte Schaltung zusätzlicher Lichtquellen aus szenischen Gründen nicht möglich. Eine dauerhafte Schaltung bietet sich überall dort an, wo auch im Normalbetriebszustand &amp;quot;Dunkelheit&amp;quot; einen besser Orientierung gewährsleitet werden kann / soll (z.B. in Kurvenbereichen von Wegen)&lt;br /&gt;
* Soll die Sicherheitsbeleuchtung erst bei Ausfall der normalen Beleuchtung anspringen (Bereitschaftsschaltung)? In diesem Fall ist sicherzustellen, dass die Beleuchtung unmittelbar (d.h., in einem angestimmten Zeitraum) zugeschaltet wird. Vorbereitungs- &amp;amp; Vorlaufzeiten der gewählten Lichtquellen sind dabei zwingend zu berücksichtigen. Ist eine manuelle Zuschaltung geplant, muss sichergestellt sein, dass die Mitarbeiter an den jeweiligen Positionen eingewiesen sind und zu diesen Mitarbeitern ein ausfallsicherer Kommunikationsweg besteht.  &lt;br /&gt;
* welche Flächen müssen beleuchtet werden? Im Rahmen der Flächenplanung muss fesgelegt werden, wo bereits andere redundante Lichtquellen zur Verfügung stehen und welche Bereiche des Veranstaltungsgeländes besonders zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören die Ausgänge genauso wie Stufenanlagen oder Wegekreuzugen. Die Standorte der redundanten Lichtquellen sind im Geländeplan mit Abstrahlrichtung einzuzeichnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig von der Flächenbeleuchtung ist die Beleuchtung der Sicherheitszeichen und hier insbesondere der Rettungszeichen an den Ausgängen, die sowohl im Normalbetriebszustand &amp;quot;Dunkelheit&amp;quot; wie auch bei Ausfall der Beleuchtung zu erkennen sein müssen. Dies kann z.B. durch batteriebetriebene Lösungen erreicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur== &lt;br /&gt;
*DIN EN 1838:2013-10 Angewandte Lichttechnik - Notbeleuchtung&lt;br /&gt;
*DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2005-01 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabne Funk, IBIT GmbH&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung_und_Sicherheitsbeleuchtung&amp;diff=5840</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung_und_Sicherheitsbeleuchtung&amp;diff=5840"/>
		<updated>2015-06-22T08:05:27Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Schutzziele */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Sicherheitsbeleuchtung}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Orientierung  bzw. die Möglichkeit, sich jederzeit orientieren zu können, ist ein wesentlicher Teil der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist daher zu prüfen, inwieweit das Schutzziele „Orientierungsmöglichkeit“ realisiert werden kann.&lt;br /&gt;
Neben den einschlägigen Normen macht die Musterversammlungsstättenverordnung klare Vorgaben in Bezug auf die Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten und in Versammlungsräumen.&lt;br /&gt;
In § 15 der Verordnung heisst es&lt;br /&gt;
*(1) In Versammlungsstätten muss eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein, die so beschaffen ist, dass Arbeitsvorgänge auf Bühnen und Szenenflächen sicher abgeschlossen werden können und sich Besucher, Mitwirkende und Betriebsangehörige auch bei vollständigem Versagen der allgemeinen Beleuchtung bis zu öffentlichen Verkehrsflächen hin gut zurechtfinden können.&lt;br /&gt;
*(2) Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein&lt;br /&gt;
**in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie und in notwendigen Fluren,&lt;br /&gt;
**in Versammlungsräumen sowie in allen übrigen Räumen für Besucher (z. B. Foyers, Garderoben, Toiletten), &lt;br /&gt;
**für Bühnen und Szenenflächen,&lt;br /&gt;
**in den Räumen für Mitwirkende und Beschäftigte mit mehr als 20 m² Grundfläche, ausgenommen Büroräume,&lt;br /&gt;
**in elektrischen Betriebsräumen, in Räumen für haustechnische Anlagen sowie in Scheinwerfer- und Bildwerferräumen,&lt;br /&gt;
**in Versammlungsstätten im Freien und Sportstadien, die während der Dunkelheit benutzt werden,&lt;br /&gt;
**für Sicherheitszeichen von Ausgängen und Rettungswegen,&lt;br /&gt;
**für Stufenbeleuchtungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schutzziele==&lt;br /&gt;
Die in § 15 Satz 2 der Musterversammlungsstättenverordnung formulierten Schutzziele sind grundsätzlich auch für Veranstaltungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung anzuwenden –  jedoch angepasst an die sich auch im Hinblick auf die Angemessenheit des Aufwands ergebenden Realitäten der temporären Großveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist zu prüfen und zu entscheiden, ob neben der normalen Beleuchtung eine Sicherheitsbeleuchtung vorgehalten werden muss und – sofern dies für notwendig erachtet wird – wie diese für welche Bereiche der Veranstaltungsfläche realisiert wird.&lt;br /&gt;
Ziele der Sicherheitsbeleuchung sind:&lt;br /&gt;
* Orientierung auf der Veranstaltungsfläche&lt;br /&gt;
* Finden von Flucht- &amp;amp; Rettungswegen&lt;br /&gt;
* Finden von Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen (z.B. Unfallhilfstellen) &lt;br /&gt;
* Ermöglichung von Rettungseinsätzen, -maßnahmen&lt;br /&gt;
* Beenden der Abläufe und der Arbeitsvorgänge (auf Bühnen, aber auch an Ständen etc)&lt;br /&gt;
* Beruhigung der Besucher bei plötzlichenm Ausfall der Beleuchtung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Entscheidungsfindung sind unter anderem folgende Fragen zu beurteilen:&lt;br /&gt;
*Wie lange halten sich die Besucher im Dunkeln auf ? Für die Planung der Maßnahmen und die Beurteilung eines möglichen Risikos ist es von Bedeutung, ob die Veranstaltung noch 30 Minuten oder 5 Stunden in der Dunkelheit stattfindet. Zu berücksichtigen ist hier nicht nur das Programmende, sondern auch die Zeit, die es braucht, das Gelände zu verlassen bzw. ggf. zu räumen.  &lt;br /&gt;
*Welche ausfallsicheren Lichtquellen stehen auf dem Veranstaltungsgelände zur Verfügung? Berücksichtigt werden können grundsätzlich alle Lichtquellen, die von einer Sicherheitsstromversorgung gespeist werden (z.B. Bühnenlicht, Licht an Fahrgeschäften, Licht externe Gebäude etc.)&lt;br /&gt;
*Wie wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines (flächendeckenden) Stromausfalles bewertet?&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Veranstaltungen im innerstädtischen Raum wird häufig auf eine Sicherheitsbeleuchtung verzichtet – meist mit dem Argument, „der Strom werde schon nicht ausfallen“. &lt;br /&gt;
Im Rahmen der Sicherheitsplanung und der interorganisationalen Abstimmung muss sichergestellt werden, dass das Risiko eines [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/StromversorgungStromausfalls]] (und damit das Risiko eines Ausfalls der Beleuchtung) von allen Beteiligten gleichermaßen bewertet und akzeptiert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beleuchtungszwecke==&lt;br /&gt;
Die DIN EN 1838:2013-10 fasst unter der Begrifflichkeit Notbeleuchtung sowohl die Ersatzbeleuchtung als auch die Sicherheitsbeleuchtung zusammen. Die Norm unterscheidet bei der Sicherheitsbeleuchtung zwischen folgenden Einsatzzwecken:&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: diese dient der Orientierung auf der Veranstaltungsfläche und dem Erreichen der Fluchtwege und der Sicherheitseinrichtungen&lt;br /&gt;
*Antipanikbeleuchtung: Auch hier steht die Orientierung und das Erreichen der Fluchtwege im Vordergrund, jedoch nicht im Hinblick auf die Erkennbarkeit der Wege, Einrichtungen etc, sondern im Hinblick auf das Sicherheitsempfinden des Besuchers. Eine solche Beleuchtung kann zum Beispiel auch gezielt nach dem Ende eines Feuerwerks zugeschaltet werden, um den Besuchern eine leichtere Orientierung und eine entspanntes Verlassen des Geländes zu ermöglichen&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtug für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: diese dient dazu, dass Abläufe beendet werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Umsetzung==&lt;br /&gt;
Für die Realisierung der Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten, Versammlungsräume oder Arbeitsstätten gelten die einschlägigen Normen und Verordnungen. Diese zielen regelmäßig auf eine dauerhafte Nutzung ab und stellen dezidierte Anforderungen an Beleuchtungsstärken, Betriebsdauer oder Umschaltzeiten. &lt;br /&gt;
Es ist zu prüfen, welche Lösungen für die temporäre Nutzung einer Veranstaltungsfläche existieren und mit welchen Anforderungen diese verbunden werden.&lt;br /&gt;
Die Sicherheitsbeleuchtung auf temporären Veranstaltungsflächen wird meist durch redundante Lichtquellen realisiert - hierzu existieren eine Vielzahl von Möglichkeiten und Angebotebn auf dem Markt. Zu den gängigsten redundanten Lichtquellen auf Veranstaltungsflächen gehören.&lt;br /&gt;
*dieselbetriebene Lichtmasten (&amp;quot;Lichtgiraffen&amp;quot;): Vertikale Teleskopmasten mit ausrichtbaren Strahlerköpfen&lt;br /&gt;
* Leuchtballons &lt;br /&gt;
Wie für alle Aufbauten gilt auch hier, dass die Infrastrukturen standsicher aufgestellt werden müssen - Angaben zu Windlasten sind zu beachten.&lt;br /&gt;
Die Lichtquellen müssen so aufgestellt sein, dass von ihnen keine zusätzlichen Gefährdungen ausgehen (Stpolpern, Stürzen, Blendung). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Sicherheitsbeleuchtung auf einer temporären Veranstaltungsfläche zu planen, sind folgende Informationen nötig:&lt;br /&gt;
* Soll die Beleuchtung dauerhaft geschaltet sein? Bei vielen Veranstaltungen ist eine dauerhafte Schaltung zusätzlicher Lichtquellen aus szenischen Gründen nicht möglich. Eine dauerhafte Schaltung bietet sich überall dort an, wo auch im Normalbetriebszustand &amp;quot;Dunkelheit&amp;quot; einen besser Orientierung gewährsleitet werden kann / soll (z.B. in Kurvenbereichen von Wegen)&lt;br /&gt;
* Soll die Sicherheitsbeleuchtung erst bei Ausfall der normalen Beleuchtung anspringen (Bereitschaftsschaltung)? In diesem Fall ist sicherzustellen, dass die Beleuchtung unmittelbar (d.h., in einem angestimmten Zeitraum) zugeschaltet wird. Vorbereitungs- &amp;amp; Vorlaufzeiten der gewählten Lichtquellen sind dabei zwingend zu berücksichtigen. Ist eine manuelle Zuschaltung geplant, muss sichergestellt sein, dass die Mitarbeiter an den jeweiligen Positionen eingewiesen sind und zu diesen Mitarbeitern ein ausfallsicherer Kommunikationsweg besteht.  &lt;br /&gt;
* welche Flächen müssen beleuchtet werden? Im Rahmen der Flächenplanung muss fesgelegt werden, wo bereits andere redundante Lichtquellen zur Verfügung stehen und welche Bereiche des Veranstaltungsgeländes besonders zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören die Ausgänge genauso wie Stufenanlagen oder Wegekreuzugen. Die Standorte der redundanten Lichtquellen sind im Geländeplan mit Abstrahlrichtung einzuzeichnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig von der Flächenbeleuchtung ist die Beleuchtung der Sicherheitszeichen und hier insbesondere der Rettungszeichen an den Ausgängen, die sowohl im Normalbetriebszustand &amp;quot;Dunkelheit&amp;quot; wie auch bei Ausfall der Beleuchtung zu erkennen sein müssen. Dies kann z.B. durch batteriebetriebene Lösungen erreicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur== &lt;br /&gt;
*DIN EN 1838:2013-10 Angewandte Lichttechnik - Notbeleuchtung&lt;br /&gt;
*DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2005-01 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabne Funk, IBIT GmbH&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung_und_Sicherheitsbeleuchtung&amp;diff=5839</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung_und_Sicherheitsbeleuchtung&amp;diff=5839"/>
		<updated>2015-06-22T08:03:54Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Einleitung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Sicherheitsbeleuchtung}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Orientierung  bzw. die Möglichkeit, sich jederzeit orientieren zu können, ist ein wesentlicher Teil der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist daher zu prüfen, inwieweit das Schutzziele „Orientierungsmöglichkeit“ realisiert werden kann.&lt;br /&gt;
Neben den einschlägigen Normen macht die Musterversammlungsstättenverordnung klare Vorgaben in Bezug auf die Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten und in Versammlungsräumen.&lt;br /&gt;
In § 15 der Verordnung heisst es&lt;br /&gt;
*(1) In Versammlungsstätten muss eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein, die so beschaffen ist, dass Arbeitsvorgänge auf Bühnen und Szenenflächen sicher abgeschlossen werden können und sich Besucher, Mitwirkende und Betriebsangehörige auch bei vollständigem Versagen der allgemeinen Beleuchtung bis zu öffentlichen Verkehrsflächen hin gut zurechtfinden können.&lt;br /&gt;
*(2) Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein&lt;br /&gt;
**in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie und in notwendigen Fluren,&lt;br /&gt;
**in Versammlungsräumen sowie in allen übrigen Räumen für Besucher (z. B. Foyers, Garderoben, Toiletten), &lt;br /&gt;
**für Bühnen und Szenenflächen,&lt;br /&gt;
**in den Räumen für Mitwirkende und Beschäftigte mit mehr als 20 m² Grundfläche, ausgenommen Büroräume,&lt;br /&gt;
**in elektrischen Betriebsräumen, in Räumen für haustechnische Anlagen sowie in Scheinwerfer- und Bildwerferräumen,&lt;br /&gt;
**in Versammlungsstätten im Freien und Sportstadien, die während der Dunkelheit benutzt werden,&lt;br /&gt;
**für Sicherheitszeichen von Ausgängen und Rettungswegen,&lt;br /&gt;
**für Stufenbeleuchtungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schutzziele==&lt;br /&gt;
Die in § 15 Satz 2 der Musterversammlungsstättenverordnung formulierten Schutzziele sind grundsätzlich auch für Veranstaltungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung anzuwenden –  jedoch angepasst an die sich auch im Hinblick auf die Angemessenheit des Aufwands ergebenden Realitäten der temporären Großveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist zu prüfen und zu entscheiden, ob neben der normalen Beleuchtung eine Sicherheitsbeleuchtung vorgehalten werden muss und – sofern dies für notwendig erachtet wird – wie diese für welche Bereiche der Veranstaltungsfläche realisiert wird.&lt;br /&gt;
Ziele der Sicherheitsbeleuchung sind:&lt;br /&gt;
* Orientierung auf der Veranstaltungsfläche&lt;br /&gt;
* Finden von Flucht- &amp;amp; Rettungswegen&lt;br /&gt;
* Finden von Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen (z.B. Unfallhilfstellen) &lt;br /&gt;
* Ermöglichung von Rettungseinsätzen, -maßnahmen&lt;br /&gt;
* Beenden der Abläufe und der Arbeitsvorgänge (auf Bühnen, aber auch an Ständen etc)&lt;br /&gt;
* Beruhigung der Besucher bei plötzlichenm Ausfall der Beleuchtung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Entscheidungsfindung sind unter anderem folgende Fragen zu beurteilen:&lt;br /&gt;
*Wie lange halten sich die Besucher im Dunkeln auf ? Für die Planung der Maßnahmen und die Beurteilung eines möglichen Risikos ist es von Bedeutung, ob die Veranstaltung noch 30 Minuten oder 5 Stunden in der Dunkelheit stattfindet. Zu berücksichtigen ist hier nicht nur das Programmende, sondern auch die Zeit, die es braucht, das Gelände zu verlassen bzw. ggf. zu räumen.  &lt;br /&gt;
*Welche ausfallsicheren Lichtquellen stehen auf dem Veranstaltungsgelände zur Verfügung? Berücksichtigt werden können grundsätzlich alle Lichtquellen, die von einer Sicherheitsstromversorgung gespeist werden (z.B. Bühnenlicht, Licht an Fahrgeschäften, Licht externe Gebäude etc.)&lt;br /&gt;
*Wie wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines (flächendeckenden) Stromausfalles bewertet?&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Veranstaltungen im innerstädtischen Raum wird häufig auf eine Sicherheitsbeleuchtung verzichtet – meist mit dem Argument, „der Strom werde schon nicht ausfallen“. &lt;br /&gt;
Im Rahmen der Sicherheitsplanung und der interorganisationalen Abstimmung muss sichergestellt werden, dass das Risiko eines Stromausfalls (und damit das Risiko eines Ausfalls der Beleuchtung) von allen Beteiligten gleichermaßen bewertet und akzeptiert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beleuchtungszwecke==&lt;br /&gt;
Die DIN EN 1838:2013-10 fasst unter der Begrifflichkeit Notbeleuchtung sowohl die Ersatzbeleuchtung als auch die Sicherheitsbeleuchtung zusammen. Die Norm unterscheidet bei der Sicherheitsbeleuchtung zwischen folgenden Einsatzzwecken:&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: diese dient der Orientierung auf der Veranstaltungsfläche und dem Erreichen der Fluchtwege und der Sicherheitseinrichtungen&lt;br /&gt;
*Antipanikbeleuchtung: Auch hier steht die Orientierung und das Erreichen der Fluchtwege im Vordergrund, jedoch nicht im Hinblick auf die Erkennbarkeit der Wege, Einrichtungen etc, sondern im Hinblick auf das Sicherheitsempfinden des Besuchers. Eine solche Beleuchtung kann zum Beispiel auch gezielt nach dem Ende eines Feuerwerks zugeschaltet werden, um den Besuchern eine leichtere Orientierung und eine entspanntes Verlassen des Geländes zu ermöglichen&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtug für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: diese dient dazu, dass Abläufe beendet werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Umsetzung==&lt;br /&gt;
Für die Realisierung der Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten, Versammlungsräume oder Arbeitsstätten gelten die einschlägigen Normen und Verordnungen. Diese zielen regelmäßig auf eine dauerhafte Nutzung ab und stellen dezidierte Anforderungen an Beleuchtungsstärken, Betriebsdauer oder Umschaltzeiten. &lt;br /&gt;
Es ist zu prüfen, welche Lösungen für die temporäre Nutzung einer Veranstaltungsfläche existieren und mit welchen Anforderungen diese verbunden werden.&lt;br /&gt;
Die Sicherheitsbeleuchtung auf temporären Veranstaltungsflächen wird meist durch redundante Lichtquellen realisiert - hierzu existieren eine Vielzahl von Möglichkeiten und Angebotebn auf dem Markt. Zu den gängigsten redundanten Lichtquellen auf Veranstaltungsflächen gehören.&lt;br /&gt;
*dieselbetriebene Lichtmasten (&amp;quot;Lichtgiraffen&amp;quot;): Vertikale Teleskopmasten mit ausrichtbaren Strahlerköpfen&lt;br /&gt;
* Leuchtballons &lt;br /&gt;
Wie für alle Aufbauten gilt auch hier, dass die Infrastrukturen standsicher aufgestellt werden müssen - Angaben zu Windlasten sind zu beachten.&lt;br /&gt;
Die Lichtquellen müssen so aufgestellt sein, dass von ihnen keine zusätzlichen Gefährdungen ausgehen (Stpolpern, Stürzen, Blendung). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Sicherheitsbeleuchtung auf einer temporären Veranstaltungsfläche zu planen, sind folgende Informationen nötig:&lt;br /&gt;
* Soll die Beleuchtung dauerhaft geschaltet sein? Bei vielen Veranstaltungen ist eine dauerhafte Schaltung zusätzlicher Lichtquellen aus szenischen Gründen nicht möglich. Eine dauerhafte Schaltung bietet sich überall dort an, wo auch im Normalbetriebszustand &amp;quot;Dunkelheit&amp;quot; einen besser Orientierung gewährsleitet werden kann / soll (z.B. in Kurvenbereichen von Wegen)&lt;br /&gt;
* Soll die Sicherheitsbeleuchtung erst bei Ausfall der normalen Beleuchtung anspringen (Bereitschaftsschaltung)? In diesem Fall ist sicherzustellen, dass die Beleuchtung unmittelbar (d.h., in einem angestimmten Zeitraum) zugeschaltet wird. Vorbereitungs- &amp;amp; Vorlaufzeiten der gewählten Lichtquellen sind dabei zwingend zu berücksichtigen. Ist eine manuelle Zuschaltung geplant, muss sichergestellt sein, dass die Mitarbeiter an den jeweiligen Positionen eingewiesen sind und zu diesen Mitarbeitern ein ausfallsicherer Kommunikationsweg besteht.  &lt;br /&gt;
* welche Flächen müssen beleuchtet werden? Im Rahmen der Flächenplanung muss fesgelegt werden, wo bereits andere redundante Lichtquellen zur Verfügung stehen und welche Bereiche des Veranstaltungsgeländes besonders zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören die Ausgänge genauso wie Stufenanlagen oder Wegekreuzugen. Die Standorte der redundanten Lichtquellen sind im Geländeplan mit Abstrahlrichtung einzuzeichnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig von der Flächenbeleuchtung ist die Beleuchtung der Sicherheitszeichen und hier insbesondere der Rettungszeichen an den Ausgängen, die sowohl im Normalbetriebszustand &amp;quot;Dunkelheit&amp;quot; wie auch bei Ausfall der Beleuchtung zu erkennen sein müssen. Dies kann z.B. durch batteriebetriebene Lösungen erreicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur== &lt;br /&gt;
*DIN EN 1838:2013-10 Angewandte Lichttechnik - Notbeleuchtung&lt;br /&gt;
*DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2005-01 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabne Funk, IBIT GmbH&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung_und_Sicherheitsbeleuchtung&amp;diff=5838</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung_und_Sicherheitsbeleuchtung&amp;diff=5838"/>
		<updated>2015-06-22T08:02:51Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Sicherheitsbeleuchtung}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Orientierung  bzw. die Möglichkeit, sich jederzeit orientieren zu können, ist ein wesentlicher Teil der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist daher zu prüfen, inwieweit das Schutzziele „Orientierungsmöglichkeit“ realisiert werden kann.&lt;br /&gt;
Neben den einschlägigen Normen macht die Musterversammlungsstättenverordnung klare Vorgaben in Bezug auf die Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten und in Versammlungsräumen.&lt;br /&gt;
In § 15 der Verordnung heisst es&lt;br /&gt;
*(1) In Versammlungsstätten muss eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein, die so beschaffen ist, dass Arbeitsvorgänge auf Bühnen und Szenenflächen sicher abgeschlossen werden können und sich Besucher, Mitwirkende und Betriebsangehörige auch bei vollständigem Versagen der allgemeinen Beleuchtung bis zu öffentlichen Verkehrsflächen hin gut zurechtfinden können.&lt;br /&gt;
*(2) Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein&lt;br /&gt;
**in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie und in notwendigen Fluren,&lt;br /&gt;
**in Versammlungsräumen sowie in allen übrigen Räumen für Besucher (z. B. Foyers, Garderoben, Toiletten), &lt;br /&gt;
**für Bühnen und Szenenflächen,&lt;br /&gt;
**in den Räumen für Mitwirkende und Beschäftigte mit mehr als 20 m² Grundfläche, ausgenommen Büroräume,&lt;br /&gt;
**in elektrischen Betriebsräumen, in Räumen für haustechnische Anlagen sowie in Scheinwerfer- und Bildwerferräumen,&lt;br /&gt;
**in Versammlungsstätten im Freien und Sportstadien, die während der Dunkelheit benutzt werden,&lt;br /&gt;
**für Sicherheitszeichen von Ausgängen und Rettungswegen,&lt;br /&gt;
**für Stufenbeleuchtungen.&lt;br /&gt;
Die in Satz 2 formulierten Schutzziele sind grundsätzliche auch für Veranstaltungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung anzuwenden –  jedoch angepasst an die sich auch im Hinblick auf die Angemessenheit des Aufwands ergebenden Realitäten der temporären Großveranstaltungen. &lt;br /&gt;
Bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist zu prüfen und zu entscheiden, ob neben der normalen Beleuchtung eine Sicherheitsbeleuchtung vorgehalten werden muss und – sofern dies für notwendig erachtet wird – wie diese für welche Bereiche der Veranstaltungsfläche realisiert wird.&lt;br /&gt;
Ziele der Sicherheitsbeleuchung sind:&lt;br /&gt;
* Orientierung auf der Veranstaltungsfläche&lt;br /&gt;
* Finden von Flucht- &amp;amp; Rettungswegen&lt;br /&gt;
* Finden von Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen (z.B. Unfallhilfstellen) &lt;br /&gt;
* Ermöglichung von Rettungseinsätzen, -maßnahmen&lt;br /&gt;
* Beenden der Abläufe und der Arbeitsvorgänge (auf Bühnen, aber auch an Ständen etc)&lt;br /&gt;
* Beruhigung der Besucher bei plötzlichenm Ausfall der Beleuchtung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Entscheidungsfindung sind unter anderem folgende Fragen zu beurteilen:&lt;br /&gt;
*Wie lange halten sich die Besucher im Dunkeln auf ? Für die Planung der Maßnahmen und die Beurteilung eines möglichen Risikos ist es von Bedeutung, ob die Veranstaltung noch 30 Minuten oder 5 Stunden in der Dunkelheit stattfindet. Zu berücksichtigen ist hier nicht nur das Programmende, sondern auch die Zeit, die es braucht, das Gelände zu verlassen bzw. ggf. zu räumen.  &lt;br /&gt;
*Welche ausfallsicheren Lichtquellen stehen auf dem Veranstaltungsgelände zur Verfügung? Berücksichtigt werden können grundsätzlich alle Lichtquellen, die von einer Sicherheitsstromversorgung gespeist werden (z.B. Bühnenlicht, Licht an Fahrgeschäften, Licht externe Gebäude etc.)&lt;br /&gt;
*Wie wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines (flächendeckenden) Stromausfalles bewertet?&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Veranstaltungen im innerstädtischen Raum wird häufig auf eine Sicherheitsbeleuchtung verzichtet – meist mit dem Argument, „der Strom werde schon nicht ausfallen“. &lt;br /&gt;
Im Rahmen der Sicherheitsplanung und der interorganisationalen Abstimmung muss sichergestellt werden, dass das Risiko eines Stromausfalls (und damit das Risiko eines Ausfalls der Beleuchtung) von allen Beteiligten gleichermaßen bewertet und akzeptiert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beleuchtungszwecke==&lt;br /&gt;
Die DIN EN 1838:2013-10 fasst unter der Begrifflichkeit Notbeleuchtung sowohl die Ersatzbeleuchtung als auch die Sicherheitsbeleuchtung zusammen. Die Norm unterscheidet bei der Sicherheitsbeleuchtung zwischen folgenden Einsatzzwecken:&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: diese dient der Orientierung auf der Veranstaltungsfläche und dem Erreichen der Fluchtwege und der Sicherheitseinrichtungen&lt;br /&gt;
*Antipanikbeleuchtung: Auch hier steht die Orientierung und das Erreichen der Fluchtwege im Vordergrund, jedoch nicht im Hinblick auf die Erkennbarkeit der Wege, Einrichtungen etc, sondern im Hinblick auf das Sicherheitsempfinden des Besuchers. Eine solche Beleuchtung kann zum Beispiel auch gezielt nach dem Ende eines Feuerwerks zugeschaltet werden, um den Besuchern eine leichtere Orientierung und eine entspanntes Verlassen des Geländes zu ermöglichen&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtug für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: diese dient dazu, dass Abläufe beendet werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Umsetzung==&lt;br /&gt;
Für die Realisierung der Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten, Versammlungsräume oder Arbeitsstätten gelten die einschlägigen Normen und Verordnungen. Diese zielen regelmäßig auf eine dauerhafte Nutzung ab und stellen dezidierte Anforderungen an Beleuchtungsstärken, Betriebsdauer oder Umschaltzeiten. &lt;br /&gt;
Es ist zu prüfen, welche Lösungen für die temporäre Nutzung einer Veranstaltungsfläche existieren und mit welchen Anforderungen diese verbunden werden.&lt;br /&gt;
Die Sicherheitsbeleuchtung auf temporären Veranstaltungsflächen wird meist durch redundante Lichtquellen realisiert - hierzu existieren eine Vielzahl von Möglichkeiten und Angebotebn auf dem Markt. Zu den gängigsten redundanten Lichtquellen auf Veranstaltungsflächen gehören.&lt;br /&gt;
*dieselbetriebene Lichtmasten (&amp;quot;Lichtgiraffen&amp;quot;): Vertikale Teleskopmasten mit ausrichtbaren Strahlerköpfen&lt;br /&gt;
* Leuchtballons &lt;br /&gt;
Wie für alle Aufbauten gilt auch hier, dass die Infrastrukturen standsicher aufgestellt werden müssen - Angaben zu Windlasten sind zu beachten.&lt;br /&gt;
Die Lichtquellen müssen so aufgestellt sein, dass von ihnen keine zusätzlichen Gefährdungen ausgehen (Stpolpern, Stürzen, Blendung). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um die Sicherheitsbeleuchtung auf einer temporären Veranstaltungsfläche zu planen, sind folgende Informationen nötig:&lt;br /&gt;
* Soll die Beleuchtung dauerhaft geschaltet sein? Bei vielen Veranstaltungen ist eine dauerhafte Schaltung zusätzlicher Lichtquellen aus szenischen Gründen nicht möglich. Eine dauerhafte Schaltung bietet sich überall dort an, wo auch im Normalbetriebszustand &amp;quot;Dunkelheit&amp;quot; einen besser Orientierung gewährsleitet werden kann / soll (z.B. in Kurvenbereichen von Wegen)&lt;br /&gt;
* Soll die Sicherheitsbeleuchtung erst bei Ausfall der normalen Beleuchtung anspringen (Bereitschaftsschaltung)? In diesem Fall ist sicherzustellen, dass die Beleuchtung unmittelbar (d.h., in einem angestimmten Zeitraum) zugeschaltet wird. Vorbereitungs- &amp;amp; Vorlaufzeiten der gewählten Lichtquellen sind dabei zwingend zu berücksichtigen. Ist eine manuelle Zuschaltung geplant, muss sichergestellt sein, dass die Mitarbeiter an den jeweiligen Positionen eingewiesen sind und zu diesen Mitarbeitern ein ausfallsicherer Kommunikationsweg besteht.  &lt;br /&gt;
* welche Flächen müssen beleuchtet werden? Im Rahmen der Flächenplanung muss fesgelegt werden, wo bereits andere redundante Lichtquellen zur Verfügung stehen und welche Bereiche des Veranstaltungsgeländes besonders zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören die Ausgänge genauso wie Stufenanlagen oder Wegekreuzugen. Die Standorte der redundanten Lichtquellen sind im Geländeplan mit Abstrahlrichtung einzuzeichnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig von der Flächenbeleuchtung ist die Beleuchtung der Sicherheitszeichen und hier insbesondere der Rettungszeichen an den Ausgängen, die sowohl im Normalbetriebszustand &amp;quot;Dunkelheit&amp;quot; wie auch bei Ausfall der Beleuchtung zu erkennen sein müssen. Dies kann z.B. durch batteriebetriebene Lösungen erreicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur== &lt;br /&gt;
*DIN EN 1838:2013-10 Angewandte Lichttechnik - Notbeleuchtung&lt;br /&gt;
*DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2005-01 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabne Funk, IBIT GmbH&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Bodenabdeckungen&amp;diff=5837</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Bodenabdeckungen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Bodenabdeckungen&amp;diff=5837"/>
		<updated>2015-06-22T08:01:41Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Temporäre Bodenabdeckungen: Lastverteil- und Bodenschutzsysteme}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Temporäre Bodenabdeckungen finden bei Veranstaltungen Verwendung, um die Standsicherheit temporärer Bauten wie z.B. Bühnen und Tribünen zu gewährleisten und die Belastbarkeit von schwierigen (nicht ausreichend tragfähigen) Untergründen zu verbessern. Mit diesen Lastverteilsystemen werden außerdem u.a. Rettungs-, Transport- oder Gehwege errichtet, bestehende Wege verbreitert und Arbeitsplattformen errichtet. &lt;br /&gt;
Im Unterschied dazu kommen temporäre Abdecksysteme als Bodenschutzsysteme dort zum Einsatz, wo es empfindliche Oberflächen und Untergründe wie gegen mechanische Einwirkungen zu schützen gilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Auswahl geeigneter Systeme und Materialien gilt es daher vorab zu ermitteln, welches Anwendungsfeld vorrangig ist. Weitere wichtige Auswahlkriterien sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*[[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände|Topografie des Untergrundes]]&lt;br /&gt;
*Beschaffenheit / Belastbarkeit des Untergrundes&lt;br /&gt;
* Anfälligkeit des Untergrundes&lt;br /&gt;
*Zu realisierende Belastung auf dem Untergrund (Schwerlastverkehr, Fußgängerverkehr, Bühnenunterbau etc.)&lt;br /&gt;
*Erreichbarkeit / Einsatzmöglichkeit von schwerem bzw. technischem Gerät bei der Installation&lt;br /&gt;
* Anforderungen an die Begehbarkeit&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Lastverteilende Bodenabdecksysteme==&lt;br /&gt;
Unter diesem Begriff können alle Systeme zusammengefasst werden, die der Verbesserung der Tragfähigkeit und der besseren Verteilung von Lasten (zur Minimierung von Bodenverdichtungen) dienen.&lt;br /&gt;
Aufgrund des Augenmerks auf bestmögliche Lastverteilung haben diese Systeme üblicherweise vollflächige oder zumindest hohe Bodenauflagen, da somit bestmöglich Punktlasten reduziert und gleichmäßige Lastverteilungen erreicht werden können. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da die Anforderungen an diese Systeme je nach Anwendung sehr unterschiedlich sind, ist auch die Bandbreite der angebotenen Systeme und deren Aufbau sehr verschieden. Sie reicht von nicht verbindbaren, einfachen Lastverteilplatten aus Holz oder Kunststoff zur Errichtung kurzzeitig benötigter Lieferwege für kleine Lasten (z.B. Cases, Handwagen) über geschlossene, miteinander verbundene Systeme für mittelschwere Lasten (z.B. PKW und leichte LKW) bis zu massiven, großflächigen Stahl-/ Aluminiumsystemen in Sandwichbauweise für extreme Punktlasten wie sie z.B. durch Autokräne, Gabelstapler und Sonderkonstruktionen verursacht werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den etablierten Lastverteilsystemen gehören unter anderem:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Datei:Bodenplatten_plywood.jpg|200px]] || '''Plywood''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Manuell verlegbare, nicht miteinander verbindbare, rechteckige Holzabdeckplatten (mittlerweile auch aus Kunststoff erhältlich) mit ca. Maßen 1,25 x 2,50m &lt;br /&gt;
* Verwendung: Errichtung kurzzeitig benötigter Lieferwege im Nichtpublikumsbereich&lt;br /&gt;
* Weblink: http://www.eps.net/de/event/produkte/bodenschutz/plywood/&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Datei:Bodenplatten_remopla.jpg|200px]] || '''Remopla''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Manuell verlegbare, durch Einhängeschienen umlaufend miteinander verbundenes System aus Recycling-PVC mit den ca. Maßen 1,15 x 0,75m &lt;br /&gt;
* Verwendung: Schutz von belastbaren Flächen wie z.B. Tartanbahnen vor mechanischen Schäden durch Stapler etc.&lt;br /&gt;
* Weblink: http://www.buemo-event-logistik.de/katalog.asp?nav_haupt_webcode=3&amp;amp;nav_unter_webcode=2&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Datei:Bodenplatten_verbundplatten.jpg|200px]] || '''Verbundplatten'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Manuell verlegbares, durch Einhängeschienen umlaufend miteinander verbundenes System sechseckiger Einzelplatten mit Kantenlängen von ca. 0,32m aus Polyethylen&lt;br /&gt;
* Verkaufsbezeichnungen verschiedener Anbieter: Hexagon, Hexafloor, Umtech, ProTrack&lt;br /&gt;
* Verwendung: Parkplätze, Arbeitsflächen, Transportwege auf sandigem oder reduziert tragfähigem Untergrund&lt;br /&gt;
* Weblink: http://www.profloor.com.au/products/parking-cars-heading/light-medium-vehicles/ &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Datei:Bodenplatten_panels.jpg|200px]] || '''Aluminium Schwerlastsysteme (Panels)'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Je nach Ausführung mit schwerem Gerät (Heckladekranfahrzeug) oder Stapler / manuell verlegbare, umlaufend miteinander verbundene Aluminium Sandwichsysteme mit ca. Maßen von 2,15-2,40 x 3,00m&lt;br /&gt;
* Verkaufsbezeichnungen verschiedener Anbieter: Arena Panels, Box Panels, Trax Panels, Trackpanel&lt;br /&gt;
** Verwandte Produkte: Ausrollsysteme aus Aluminium &lt;br /&gt;
* Verwendung: Arbeitsbereiche um, Zufahrtswege zu und Unterbau von Großbühnen, Tribünen auf Untergrund mit reduzierter Tragfähigkeit (z.B. Fußballstadien)&lt;br /&gt;
* Weblinks: http://www.liontrackhire.de/produkte/lion-trackpanel / http://evetrakway.co.uk/products/trakway-systems/event-trakpanel / http://www.eps.net/de/event/produkte/bodenschutz/arena-panels/ &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Datei:Bodenplatten_stahlplatten.jpg|200px]] || '''Stahlplatten / Kranplatten''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Mit schwerem Gerät (Kranfahrzeug) verlegbare, nicht miteinander verbindbare, hochstabile / massive Lastverteilungsplatten mit ca. Maßen von 6,00 x 1,80m&lt;br /&gt;
* Verwendung: zur Verteilung extremer Punktlasten im Nichtpublikumsbereich&lt;br /&gt;
* Weblink: http://www.schares.de/data/fahrstrasse/fahrstrasse.html?gclid=COb5tcCnksACFcsJwwodIzQAbA &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bodenschutzsysteme==&lt;br /&gt;
Im Unterschied zu den lastverteilenden Abdecksystemen liegt das Hauptaugenmerk bei den Bodenschutzsystemen auf den Erhalt und Schutz besonders empfindlicher Oberflächen wie z.B. Rasenflächen in Fußballstadien oder auf Golfplätzen.&lt;br /&gt;
Anders als erstgenannte Systeme haben die Schutzsysteme üblicherweise eine deutlich reduzierte Auflagefläche und sind in gewissem Umfang licht- luft- und wasserdurchlässig, um den Erhalt natürlicher Untergründe über mehrere Tage zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
Üblicherweise sind diese Produkte nicht für Schwerlastverkehre geeignet, sondern erlauben (systemabhängig) maximal die Belastung durch Fußgänger, leichte Transportwagen, Imbissstände, Handhubwagen etc. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den etablierten Rasen-/ Bodenschutzsystemen gehören unter anderem: &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Datei:Bodenplatten_terra.jpg|200px]] || '''Terraplas / Terrafloor'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Manuell verlegbares, umlaufend verbundenes, qualitativ hochwertiges Rasenschutzsystem aus Polyethylen,&lt;br /&gt;
** Terraplas: Plattenmaß 1 x 1m / Verlege Einheiten 2 x 2 m&lt;br /&gt;
** Terrafloor (höhenreduzierte Variante) Plattenmaß 0,75 x 0,75m / Verlege Einheiten 1,5 x 2,25m&lt;br /&gt;
* Verwendung: Schutz von sehr empfindlichen Rasenflächen vor leichter und mittlerer Belastung , insbesondere auch bei Abdeckzeiten bis zu einer Woche&lt;br /&gt;
* Ähnliche Produkte anderer Hersteller: ArmorDeck &lt;br /&gt;
* Weblinks: http://www.terraplas.com/Products/Terraplas / http://www.eventdeck.com/ArmorDeck.shtml &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Datei:Bodenplatten_supa.jpg|200px]] || '''SupaTrac''' &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Manuell verlegbares, umlaufend verbundenes, qualitativ hochwertiges Rasenschutzsystem aus Polypropylen, ca. Elementen Maß 0,9 x 22m / Verlege Einheiten ca. 2,75 x 1,15m&lt;br /&gt;
* Verwendung: Schutz von sehr empfindlichen Rasenflächen vor leichter und mittlerer Belastung , insbesondere auch bei Abdeckzeiten bis zu einer Woche&lt;br /&gt;
* Weblinks: http://www.rola-trac.co.uk/4/supa-trac/ / http://www.eps.net/de/event/produkte/rasenschutz/supa-trac/ &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Datei:Bodenplatten_portafloor.jpg|200px]] || '''Portafloor'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Manuell verlegbares, umlaufend verbundenes, leichtes Rasenschutzsystem aus Polypropylen, Elementmaß ca. 0,31 x 0,09m / Verlege Maß je nach Anbieter bis zu ca. 38 x 2,16m gerollt&lt;br /&gt;
* Verwendung: Schutz von empfindlichen Rasenflächen vor leichter Belastung (gehendes / stehendes Publikum) über einen kurzen Zeitraum von 1-2 Tagen&lt;br /&gt;
* Weblinks: http://portafloor.com/event.php  /  http://www.profloor.com.au/products/pedestrian-traffic/event-flooring/ / http://portapath.net/theproduct.html &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Aktuelle Entwicklungen==&lt;br /&gt;
===Hybridsysteme===&lt;br /&gt;
In den vergangenen Jahren hat die Entwicklung von Hybridsystemen zugenommen, die sowohl eine gute Lastverteilung, als auch einen guten Schutz des Untergrundes ermöglichen sollen, mit dem Ziel die Vorteile beider Bereiche zu verbinden.&lt;br /&gt;
Wenn auch die bisher erhältlichen Systeme dieses Ziel nur mit Einschränkungen (vor allem im Schutz des Untergrundes) erreichen, so ist zu erwarten, dass hier in den Folgejahren weitere Fortschritte erzielt werden und damit die Unterscheidung zwischen Lastverteil- und Bodenschutzsystem an Bedeutung verliert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den bisher schon verfügbaren und (mit Einschränkungen) eingesetzten Produkten gehören z.B.&lt;br /&gt;
* TerratrackPlus:&lt;br /&gt;
** Weblink: http://www.terraplas.com/Products/TerratrakPlus &lt;br /&gt;
* Matrax:&lt;br /&gt;
** Weblink: http://matraxinc.com/event-flooring-turf-protection/ &lt;br /&gt;
* ArmorDeck AD3:&lt;br /&gt;
** Weblink: http://www.eventdeck.com/ArmorDeck.shtml&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Fußgängerfreundlichkeit / Barrierefreiheit===&lt;br /&gt;
Eine weitere Entwicklung ist die zunehmende Barrierefreiheit und Fußgängerfreundlichkeit. Waren die einfachen, ursprünglichen Systeme wie Plywood und Stahlplatten aufgrund ihrer Nichtverbindbarkeit nicht im öffentlichen Raum verwendbar, so bieten die modernen Systeme integrierte Anrampungsmöglichkeiten, Adapter für den stufenfreien Übergang an angrenzende Oberflächen sowie versenkte Verbindungslösungen und sind somit auch problemlos in vom Publikum zugänglichen Bereichen einsetzbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung&amp;diff=5836</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung&amp;diff=5836"/>
		<updated>2015-06-22T08:01:12Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Einleitung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Stromversorgung}}&lt;br /&gt;
=Einleitung=&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes.&lt;br /&gt;
Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung ist daher immer auch Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung der Veranstaltung. Beginnend mit der bedarfsgerechten Planung über die fachgerechte Ausführung sind im Rahmen der Besuchersicherheit insbesondere das Thema der öffentlich zugänglichen Schalt- &amp;amp; Steckverbindungen, der Verlegung von Kabeln und Leitungen zu betrachten sowie der Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Infrastrukturen zu betrachtenDie in diesem Baustein beschriebenen Aspekte dienen nur dem allgemeinen Überblick über das Thema in Hinblick auf die Sicherheitsplanung einer Veranstaltung.&lt;br /&gt;
Die Planung und Umsetzung selbst sollte bzw. muss durch Fachpersonal realisiert werden.&lt;br /&gt;
Für das Thema Strom und elektrische Betriebsmittel existieren verbindliche Verordnungen und Regularien, die den Einsatz von Material genau regeln wie den Einsatz von Fachpersonal.&lt;br /&gt;
Der folgende Baustein soll lediglich einen Überblick über einige Aspekte der Stromversorgung im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen betrachten.&lt;br /&gt;
Der Abschnitt Weiterführende Literatur gibt einen Überblick über die wesentlichen Richtlinien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Temporäre Stromversorgung=&lt;br /&gt;
Inwieweit auf einem Veranstaltungsgelände eine temporäre Stromversorgung installiert warden muss, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu gehört das &lt;br /&gt;
*Vorhandensein von Festnetzkapazitäten&lt;br /&gt;
*Vorhandensein von Anschlussmöglichkeiten an Festnetzkapazitäten&lt;br /&gt;
*Strombedarf der einzelnen Gewerke (Aufbau, Veranstaltung, Abbau)&lt;br /&gt;
*Anforderungen an eine redundante Stromversorgung&lt;br /&gt;
In Bezug auf das Veranstaltungslände und das Umfeld müssen insbesondere Fragen der Kabelführung geklärt warden – hierzu gehören auch spannungsführende Kabel in der Höhe und im Boden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das gesamte eingesetzte Material muss den geltenden Verordnungen und Richtlinien entsprechen – für die Kontrolle zuständig sind je nach Einsatzgebiet&lt;br /&gt;
*das beauftragte Fachpersonal&lt;br /&gt;
*der / die Verantwortliche für Veranstaltungstechnik&lt;br /&gt;
*der Nutzer &lt;br /&gt;
Kabel und Leitungen sind stolperfrei zu verlegen, dies gilt auch für die Verbindungsstellen und Steckverbindungen  – hierzu empfehlen sich folgende Maßnahmen / Materialien&lt;br /&gt;
*Verlegung an entlang vorhandener Aufbauten (Achtung: bewegliche Aufbauten können die Kabel beschädigen bzw. verschieben)&lt;br /&gt;
*Einsatz von Kabelmatten (Gummimatten)&lt;br /&gt;
*Einsatz von Kabelbrücken&lt;br /&gt;
*Aufbau von Kabelüberführungen&lt;br /&gt;
*Nutzung von Kabelkanälen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Sicherheitsstromversorgung=&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung fordert in § 14 eine Sicherheitsstromversorgung für die folgenden Bereiche:&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtung,&lt;br /&gt;
*automatischen Feuerlöschanlagen und Druckerhöhungsanlagen für die Löschwasserversorgung,&lt;br /&gt;
*Rauchabzugsanlagen,&lt;br /&gt;
*Brandmeldeanlagen,&lt;br /&gt;
*Alarmierungsanlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn dies nicht generell auf Großveranstaltungen außerhalb genehmigter Versammlungsstätten übertragen werden kann, ist doch auch für diese Veranstaltungen zu prüfen, inwieweit und für welche Bereiche eine Sicherheitsstromversorgung bzw. eine redundante Stromversorgung notwendig ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außerhalb von Versammlungsstätten wird die Sicherheitsstromversorgung meist durch eine redundante Versorgung dargestellt – in den meisten Fällen mit Hilfe von Generatoren (Festnetz + Generator / Generator + Generator).&lt;br /&gt;
Insbesondere im Rahmen von Stadtfesten, die den Strom aus dem Festnetz beziehen, wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Stromausfalls häufig mit “gering” bis “unwahrscheinlich” beziffert – meist mit dem Verweis auf das (vermeintlich) ausfallsichere Festnetz.&lt;br /&gt;
Dass Stromausfälle auch im Innenstadtbereich jedoch nicht so selten sind, zeigt meist eine einfache Internetrecherche:&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_73437174/stromausfall-legt-niederlande-lahm-amsterdam-besonders-betroffen.html&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/regionales/id_73489548/stromausfall-in-bayern-zehntausende-ohne-strom-durch-orkan-niklas-.html&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/regionales/id_65740058/kurzschluss-in-umspannwerk-stundenlanger-stromausfall-in-wuppertal.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ob und für welche Bereiche eine redundante Stromversorgung sinnvoll ist, hängt dabei von der individuellen Gefährdungsbeurteilung ab:&lt;br /&gt;
*die ist (Notfall)Beschallung sowie die Kommunikationvon einer Stromversorgung abhängig?&lt;br /&gt;
*findet die Veranstaltung im Dunkeln statt, d.h., ist eine (Sicherheits)Beleuchtung notwendig?&lt;br /&gt;
*gibt es Aufbauten, Angebote etc, die zwingend auf eine unterbrechungsfreie Stromversorgung angewiesen sind ?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Generatoren=&lt;br /&gt;
Generatoren sind die häufigste Form der Stellung von temporärer Stromversorgung im Veranstaltungsbereich.&lt;br /&gt;
Generatoren stellen jedoch häufig eine Belastung in Bezug auf Lautstärke und möglicherweise auch auf die Umwelt dar. Bei der Aufstellung der Generatoren in besonders lärmsensiblen Bereichen kann es daher empfehlenswert sein, auf besonders lärmgeminderte Systeme zurückzugreifen.&lt;br /&gt;
Vor der Positionierung der Generatoren ist zu prüfen, ob es sich beim Aufstellort um eine besonders geschützte Fläche handelt (z.B. Wasserschutzzone) handelt.&lt;br /&gt;
Der Aufstellort soll so gewählt sein, dass eine unbefugter Kontakt (z.B. Erklettern) nicht möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=gesetzliche Grundlagen und weiterführende Literatur=&lt;br /&gt;
Es existieren umfangreiche Vorgaben zum Thema &amp;quot;Srom, Stromversorgung, elektrische Anlagen und Betriebsmittel etc. - insbesondere in Vorschriften des DGUV und den VDE Normen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel [http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/4580257,1]&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 17: BGV C1 - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung [http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/4997507%2C1%2C19980401/?searchTerm=BGV+C1]&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 17 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung [http://www.arbeitssicherheit.de/media/pdfs/bgv_c1_da.pdf]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die einschlägigen VDE Normen (z.B. zum Thema Sicherheitsstromversorgung, Sicherheitsbeleuchtung etc.) finden sich unter:www.vde-verlag.de/normen.html&lt;br /&gt;
[https://www.vde-verlag.de/normen.html]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung&amp;diff=5835</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung&amp;diff=5835"/>
		<updated>2015-06-22T08:00:25Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Sicherheitsstromversorgung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Stromversorgung}}&lt;br /&gt;
=Einleitung=&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes.&lt;br /&gt;
Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung ist daher immer auch Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung der Veranstaltung. Beginnend mit der bedarfsgerechten Planung über die fachgerechte Ausführung sind im Rahmen der Besuchersicherheit insbesondere das Thema der öffentlich zugänglichen Schalt- &amp;amp; Steckverbindungen, der Verlegung von Kabeln und Leitungen zu betrachten sowie der Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Infrastrukturen zu betrachtenDie in diesem Baustein beschriebenen Aspekte dienen nur dem allgemeinen Überblick über das Thema in Hinblick auf die Sicherheitsplanung einer Veranstaltung.&lt;br /&gt;
Die Planung und Umsetzung selbst sollte bzw. muss durch Fachpersonal realisiert werden.&lt;br /&gt;
Für das Thema Strom und elektrische Betriebsmittel existieren verbindliche Verordnungen und Regularien, die den Einsatz von Material genau regeln wie den Einsatz von Fachpersonal.&lt;br /&gt;
Der folgende Baustein soll lediglich einen Überblick über wesentliche Asoekte im rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen betrachten.&lt;br /&gt;
Der Abschnitt Weiterführende Literatur gibt einen Überblick über die wesentlichen Richtlinien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Temporäre Stromversorgung=&lt;br /&gt;
Inwieweit auf einem Veranstaltungsgelände eine temporäre Stromversorgung installiert warden muss, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu gehört das &lt;br /&gt;
*Vorhandensein von Festnetzkapazitäten&lt;br /&gt;
*Vorhandensein von Anschlussmöglichkeiten an Festnetzkapazitäten&lt;br /&gt;
*Strombedarf der einzelnen Gewerke (Aufbau, Veranstaltung, Abbau)&lt;br /&gt;
*Anforderungen an eine redundante Stromversorgung&lt;br /&gt;
In Bezug auf das Veranstaltungslände und das Umfeld müssen insbesondere Fragen der Kabelführung geklärt warden – hierzu gehören auch spannungsführende Kabel in der Höhe und im Boden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das gesamte eingesetzte Material muss den geltenden Verordnungen und Richtlinien entsprechen – für die Kontrolle zuständig sind je nach Einsatzgebiet&lt;br /&gt;
*das beauftragte Fachpersonal&lt;br /&gt;
*der / die Verantwortliche für Veranstaltungstechnik&lt;br /&gt;
*der Nutzer &lt;br /&gt;
Kabel und Leitungen sind stolperfrei zu verlegen, dies gilt auch für die Verbindungsstellen und Steckverbindungen  – hierzu empfehlen sich folgende Maßnahmen / Materialien&lt;br /&gt;
*Verlegung an entlang vorhandener Aufbauten (Achtung: bewegliche Aufbauten können die Kabel beschädigen bzw. verschieben)&lt;br /&gt;
*Einsatz von Kabelmatten (Gummimatten)&lt;br /&gt;
*Einsatz von Kabelbrücken&lt;br /&gt;
*Aufbau von Kabelüberführungen&lt;br /&gt;
*Nutzung von Kabelkanälen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Sicherheitsstromversorgung=&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung fordert in § 14 eine Sicherheitsstromversorgung für die folgenden Bereiche:&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtung,&lt;br /&gt;
*automatischen Feuerlöschanlagen und Druckerhöhungsanlagen für die Löschwasserversorgung,&lt;br /&gt;
*Rauchabzugsanlagen,&lt;br /&gt;
*Brandmeldeanlagen,&lt;br /&gt;
*Alarmierungsanlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn dies nicht generell auf Großveranstaltungen außerhalb genehmigter Versammlungsstätten übertragen werden kann, ist doch auch für diese Veranstaltungen zu prüfen, inwieweit und für welche Bereiche eine Sicherheitsstromversorgung bzw. eine redundante Stromversorgung notwendig ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außerhalb von Versammlungsstätten wird die Sicherheitsstromversorgung meist durch eine redundante Versorgung dargestellt – in den meisten Fällen mit Hilfe von Generatoren (Festnetz + Generator / Generator + Generator).&lt;br /&gt;
Insbesondere im Rahmen von Stadtfesten, die den Strom aus dem Festnetz beziehen, wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Stromausfalls häufig mit “gering” bis “unwahrscheinlich” beziffert – meist mit dem Verweis auf das (vermeintlich) ausfallsichere Festnetz.&lt;br /&gt;
Dass Stromausfälle auch im Innenstadtbereich jedoch nicht so selten sind, zeigt meist eine einfache Internetrecherche:&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_73437174/stromausfall-legt-niederlande-lahm-amsterdam-besonders-betroffen.html&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/regionales/id_73489548/stromausfall-in-bayern-zehntausende-ohne-strom-durch-orkan-niklas-.html&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/regionales/id_65740058/kurzschluss-in-umspannwerk-stundenlanger-stromausfall-in-wuppertal.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ob und für welche Bereiche eine redundante Stromversorgung sinnvoll ist, hängt dabei von der individuellen Gefährdungsbeurteilung ab:&lt;br /&gt;
*die ist (Notfall)Beschallung sowie die Kommunikationvon einer Stromversorgung abhängig?&lt;br /&gt;
*findet die Veranstaltung im Dunkeln statt, d.h., ist eine (Sicherheits)Beleuchtung notwendig?&lt;br /&gt;
*gibt es Aufbauten, Angebote etc, die zwingend auf eine unterbrechungsfreie Stromversorgung angewiesen sind ?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Generatoren=&lt;br /&gt;
Generatoren sind die häufigste Form der Stellung von temporärer Stromversorgung im Veranstaltungsbereich.&lt;br /&gt;
Generatoren stellen jedoch häufig eine Belastung in Bezug auf Lautstärke und möglicherweise auch auf die Umwelt dar. Bei der Aufstellung der Generatoren in besonders lärmsensiblen Bereichen kann es daher empfehlenswert sein, auf besonders lärmgeminderte Systeme zurückzugreifen.&lt;br /&gt;
Vor der Positionierung der Generatoren ist zu prüfen, ob es sich beim Aufstellort um eine besonders geschützte Fläche handelt (z.B. Wasserschutzzone) handelt.&lt;br /&gt;
Der Aufstellort soll so gewählt sein, dass eine unbefugter Kontakt (z.B. Erklettern) nicht möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=gesetzliche Grundlagen und weiterführende Literatur=&lt;br /&gt;
Es existieren umfangreiche Vorgaben zum Thema &amp;quot;Srom, Stromversorgung, elektrische Anlagen und Betriebsmittel etc. - insbesondere in Vorschriften des DGUV und den VDE Normen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel [http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/4580257,1]&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 17: BGV C1 - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung [http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/4997507%2C1%2C19980401/?searchTerm=BGV+C1]&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 17 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung [http://www.arbeitssicherheit.de/media/pdfs/bgv_c1_da.pdf]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die einschlägigen VDE Normen (z.B. zum Thema Sicherheitsstromversorgung, Sicherheitsbeleuchtung etc.) finden sich unter:www.vde-verlag.de/normen.html&lt;br /&gt;
[https://www.vde-verlag.de/normen.html]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung&amp;diff=5834</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung&amp;diff=5834"/>
		<updated>2015-06-22T07:59:51Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* gesetzliche Grundlagen und weiterführende Literatur */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Stromversorgung}}&lt;br /&gt;
=Einleitung=&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes.&lt;br /&gt;
Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung ist daher immer auch Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung der Veranstaltung. Beginnend mit der bedarfsgerechten Planung über die fachgerechte Ausführung sind im Rahmen der Besuchersicherheit insbesondere das Thema der öffentlich zugänglichen Schalt- &amp;amp; Steckverbindungen, der Verlegung von Kabeln und Leitungen zu betrachten sowie der Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Infrastrukturen zu betrachtenDie in diesem Baustein beschriebenen Aspekte dienen nur dem allgemeinen Überblick über das Thema in Hinblick auf die Sicherheitsplanung einer Veranstaltung.&lt;br /&gt;
Die Planung und Umsetzung selbst sollte bzw. muss durch Fachpersonal realisiert werden.&lt;br /&gt;
Für das Thema Strom und elektrische Betriebsmittel existieren verbindliche Verordnungen und Regularien, die den Einsatz von Material genau regeln wie den Einsatz von Fachpersonal.&lt;br /&gt;
Der folgende Baustein soll lediglich einen Überblick über wesentliche Asoekte im rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen betrachten.&lt;br /&gt;
Der Abschnitt Weiterführende Literatur gibt einen Überblick über die wesentlichen Richtlinien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Temporäre Stromversorgung=&lt;br /&gt;
Inwieweit auf einem Veranstaltungsgelände eine temporäre Stromversorgung installiert warden muss, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu gehört das &lt;br /&gt;
*Vorhandensein von Festnetzkapazitäten&lt;br /&gt;
*Vorhandensein von Anschlussmöglichkeiten an Festnetzkapazitäten&lt;br /&gt;
*Strombedarf der einzelnen Gewerke (Aufbau, Veranstaltung, Abbau)&lt;br /&gt;
*Anforderungen an eine redundante Stromversorgung&lt;br /&gt;
In Bezug auf das Veranstaltungslände und das Umfeld müssen insbesondere Fragen der Kabelführung geklärt warden – hierzu gehören auch spannungsführende Kabel in der Höhe und im Boden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das gesamte eingesetzte Material muss den geltenden Verordnungen und Richtlinien entsprechen – für die Kontrolle zuständig sind je nach Einsatzgebiet&lt;br /&gt;
*das beauftragte Fachpersonal&lt;br /&gt;
*der / die Verantwortliche für Veranstaltungstechnik&lt;br /&gt;
*der Nutzer &lt;br /&gt;
Kabel und Leitungen sind stolperfrei zu verlegen, dies gilt auch für die Verbindungsstellen und Steckverbindungen  – hierzu empfehlen sich folgende Maßnahmen / Materialien&lt;br /&gt;
*Verlegung an entlang vorhandener Aufbauten (Achtung: bewegliche Aufbauten können die Kabel beschädigen bzw. verschieben)&lt;br /&gt;
*Einsatz von Kabelmatten (Gummimatten)&lt;br /&gt;
*Einsatz von Kabelbrücken&lt;br /&gt;
*Aufbau von Kabelüberführungen&lt;br /&gt;
*Nutzung von Kabelkanälen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Sicherheitsstromversorgung=&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung fordert in § 14 eine Sicherheitsstromversorgung für die folgenden Bereiche:&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtung,&lt;br /&gt;
*automatischen Feuerlöschanlagen und Druckerhöhungsanlagen für die Löschwasserversorgung,&lt;br /&gt;
*Rauchabzugsanlagen,&lt;br /&gt;
*Brandmeldeanlagen,&lt;br /&gt;
*Alarmierungsanlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn dies nicht generell auf Großveranstaltungen außerhalb genehmigter Versammlungsstätten übertragen werden kann, ist doch auch für diese Veranstaltungen zu prüfen, inwieweit und für welche Bereiche eine Sicherheitsstromversorgung bzw. eine redundante Stromversorgung notwendig ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außerhalb von Versammlungsstätten wird die Sicherheitsstromversorgung meist durch eine redundante Versorgung dargestellt – in den meisten Fällen mit Hilfe von Generatoren (Festnetz + Generator / Generator + Generator).&lt;br /&gt;
Insbesondere im Rahmen von Stadtfesten, die den Strom aus dem Festnetz beziehen, wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Stromausfalls häufig mit “gering” bis “unwahrscheinlich” beziffert – meist mit dem Verweis auf das (vermeintlich) ausfallsichere Festnetz.&lt;br /&gt;
Dass Stromausfälle auch im Innenstadtbereich jedoch nicht so selten sind, zeigt meist eine einfache Internetrecherche:&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_73437174/stromausfall-legt-niederlande-lahm-amsterdam-besonders-betroffen.html&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/regionales/id_73489548/stromausfall-in-bayern-zehntausende-ohne-strom-durch-orkan-niklas-.html&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/regionales/id_65740058/kurzschluss-in-umspannwerk-stundenlanger-stromausfall-in-wuppertal.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ob und für welche Bereiche eine redundante Stromversorgung sinnvoll ist, hängt dabei von der individuellen [[Sicherheitsbausteine#Sicherheitsbeurteilung|Sicherheitsbeurteilung]] ab:&lt;br /&gt;
*die ist (Notfall)Beschallung sowie die Kommunikationvon einer Stromversorgung abhängig?&lt;br /&gt;
*findet die Veranstaltung im Dunkeln statt, d.h., ist eine (Sicherheits)Beleuchtung notwendig?&lt;br /&gt;
*gibt es Aufbauten, Angebote etc, die zwingend auf eine unterbrechungsfreie Stromversorgung angewiesen sind ?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Generatoren=&lt;br /&gt;
Generatoren sind die häufigste Form der Stellung von temporärer Stromversorgung im Veranstaltungsbereich.&lt;br /&gt;
Generatoren stellen jedoch häufig eine Belastung in Bezug auf Lautstärke und möglicherweise auch auf die Umwelt dar. Bei der Aufstellung der Generatoren in besonders lärmsensiblen Bereichen kann es daher empfehlenswert sein, auf besonders lärmgeminderte Systeme zurückzugreifen.&lt;br /&gt;
Vor der Positionierung der Generatoren ist zu prüfen, ob es sich beim Aufstellort um eine besonders geschützte Fläche handelt (z.B. Wasserschutzzone) handelt.&lt;br /&gt;
Der Aufstellort soll so gewählt sein, dass eine unbefugter Kontakt (z.B. Erklettern) nicht möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=gesetzliche Grundlagen und weiterführende Literatur=&lt;br /&gt;
Es existieren umfangreiche Vorgaben zum Thema &amp;quot;Srom, Stromversorgung, elektrische Anlagen und Betriebsmittel etc. - insbesondere in Vorschriften des DGUV und den VDE Normen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel [http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/4580257,1]&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 17: BGV C1 - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung [http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/4997507%2C1%2C19980401/?searchTerm=BGV+C1]&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 17 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung [http://www.arbeitssicherheit.de/media/pdfs/bgv_c1_da.pdf]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die einschlägigen VDE Normen (z.B. zum Thema Sicherheitsstromversorgung, Sicherheitsbeleuchtung etc.) finden sich unter:www.vde-verlag.de/normen.html&lt;br /&gt;
[https://www.vde-verlag.de/normen.html]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung&amp;diff=5833</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung&amp;diff=5833"/>
		<updated>2015-06-22T07:58:48Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* gesetzliche Grundlagen und weiterführende Literatur */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Stromversorgung}}&lt;br /&gt;
=Einleitung=&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes.&lt;br /&gt;
Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung ist daher immer auch Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung der Veranstaltung. Beginnend mit der bedarfsgerechten Planung über die fachgerechte Ausführung sind im Rahmen der Besuchersicherheit insbesondere das Thema der öffentlich zugänglichen Schalt- &amp;amp; Steckverbindungen, der Verlegung von Kabeln und Leitungen zu betrachten sowie der Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Infrastrukturen zu betrachtenDie in diesem Baustein beschriebenen Aspekte dienen nur dem allgemeinen Überblick über das Thema in Hinblick auf die Sicherheitsplanung einer Veranstaltung.&lt;br /&gt;
Die Planung und Umsetzung selbst sollte bzw. muss durch Fachpersonal realisiert werden.&lt;br /&gt;
Für das Thema Strom und elektrische Betriebsmittel existieren verbindliche Verordnungen und Regularien, die den Einsatz von Material genau regeln wie den Einsatz von Fachpersonal.&lt;br /&gt;
Der folgende Baustein soll lediglich einen Überblick über wesentliche Asoekte im rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen betrachten.&lt;br /&gt;
Der Abschnitt Weiterführende Literatur gibt einen Überblick über die wesentlichen Richtlinien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Temporäre Stromversorgung=&lt;br /&gt;
Inwieweit auf einem Veranstaltungsgelände eine temporäre Stromversorgung installiert warden muss, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu gehört das &lt;br /&gt;
*Vorhandensein von Festnetzkapazitäten&lt;br /&gt;
*Vorhandensein von Anschlussmöglichkeiten an Festnetzkapazitäten&lt;br /&gt;
*Strombedarf der einzelnen Gewerke (Aufbau, Veranstaltung, Abbau)&lt;br /&gt;
*Anforderungen an eine redundante Stromversorgung&lt;br /&gt;
In Bezug auf das Veranstaltungslände und das Umfeld müssen insbesondere Fragen der Kabelführung geklärt warden – hierzu gehören auch spannungsführende Kabel in der Höhe und im Boden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das gesamte eingesetzte Material muss den geltenden Verordnungen und Richtlinien entsprechen – für die Kontrolle zuständig sind je nach Einsatzgebiet&lt;br /&gt;
*das beauftragte Fachpersonal&lt;br /&gt;
*der / die Verantwortliche für Veranstaltungstechnik&lt;br /&gt;
*der Nutzer &lt;br /&gt;
Kabel und Leitungen sind stolperfrei zu verlegen, dies gilt auch für die Verbindungsstellen und Steckverbindungen  – hierzu empfehlen sich folgende Maßnahmen / Materialien&lt;br /&gt;
*Verlegung an entlang vorhandener Aufbauten (Achtung: bewegliche Aufbauten können die Kabel beschädigen bzw. verschieben)&lt;br /&gt;
*Einsatz von Kabelmatten (Gummimatten)&lt;br /&gt;
*Einsatz von Kabelbrücken&lt;br /&gt;
*Aufbau von Kabelüberführungen&lt;br /&gt;
*Nutzung von Kabelkanälen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Sicherheitsstromversorgung=&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung fordert in § 14 eine Sicherheitsstromversorgung für die folgenden Bereiche:&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtung,&lt;br /&gt;
*automatischen Feuerlöschanlagen und Druckerhöhungsanlagen für die Löschwasserversorgung,&lt;br /&gt;
*Rauchabzugsanlagen,&lt;br /&gt;
*Brandmeldeanlagen,&lt;br /&gt;
*Alarmierungsanlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn dies nicht generell auf Großveranstaltungen außerhalb genehmigter Versammlungsstätten übertragen werden kann, ist doch auch für diese Veranstaltungen zu prüfen, inwieweit und für welche Bereiche eine Sicherheitsstromversorgung bzw. eine redundante Stromversorgung notwendig ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außerhalb von Versammlungsstätten wird die Sicherheitsstromversorgung meist durch eine redundante Versorgung dargestellt – in den meisten Fällen mit Hilfe von Generatoren (Festnetz + Generator / Generator + Generator).&lt;br /&gt;
Insbesondere im Rahmen von Stadtfesten, die den Strom aus dem Festnetz beziehen, wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Stromausfalls häufig mit “gering” bis “unwahrscheinlich” beziffert – meist mit dem Verweis auf das (vermeintlich) ausfallsichere Festnetz.&lt;br /&gt;
Dass Stromausfälle auch im Innenstadtbereich jedoch nicht so selten sind, zeigt meist eine einfache Internetrecherche:&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_73437174/stromausfall-legt-niederlande-lahm-amsterdam-besonders-betroffen.html&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/regionales/id_73489548/stromausfall-in-bayern-zehntausende-ohne-strom-durch-orkan-niklas-.html&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/regionales/id_65740058/kurzschluss-in-umspannwerk-stundenlanger-stromausfall-in-wuppertal.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ob und für welche Bereiche eine redundante Stromversorgung sinnvoll ist, hängt dabei von der individuellen [[Sicherheitsbausteine#Sicherheitsbeurteilung|Sicherheitsbeurteilung]] ab:&lt;br /&gt;
*die ist (Notfall)Beschallung sowie die Kommunikationvon einer Stromversorgung abhängig?&lt;br /&gt;
*findet die Veranstaltung im Dunkeln statt, d.h., ist eine (Sicherheits)Beleuchtung notwendig?&lt;br /&gt;
*gibt es Aufbauten, Angebote etc, die zwingend auf eine unterbrechungsfreie Stromversorgung angewiesen sind ?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Generatoren=&lt;br /&gt;
Generatoren sind die häufigste Form der Stellung von temporärer Stromversorgung im Veranstaltungsbereich.&lt;br /&gt;
Generatoren stellen jedoch häufig eine Belastung in Bezug auf Lautstärke und möglicherweise auch auf die Umwelt dar. Bei der Aufstellung der Generatoren in besonders lärmsensiblen Bereichen kann es daher empfehlenswert sein, auf besonders lärmgeminderte Systeme zurückzugreifen.&lt;br /&gt;
Vor der Positionierung der Generatoren ist zu prüfen, ob es sich beim Aufstellort um eine besonders geschützte Fläche handelt (z.B. Wasserschutzzone) handelt.&lt;br /&gt;
Der Aufstellort soll so gewählt sein, dass eine unbefugter Kontakt (z.B. Erklettern) nicht möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=gesetzliche Grundlagen und weiterführende Literatur=&lt;br /&gt;
Es existieren umfangreiche Vorgaben zum Thema &amp;quot;Srom, Stromversorgung, elektrische Anlagen und Betriebsmittel etc. - insbesondere in Vorschriften des DGUV und den VDE Normen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/4580257,1&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 17: BGV C1 - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/4997507%2C1%2C19980401/?searchTerm=BGV+C1&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 17 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung http://www.arbeitssicherheit.de/media/pdfs/bgv_c1_da.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die einschlägigen VDE Normen (z.B. zum Thema Sicherheitsstromversorgung, Sicherheitsbeleuchtung etc.) finden sich unter:&lt;br /&gt;
[https://www.vde-verlag.de/normen.html]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung&amp;diff=5832</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung&amp;diff=5832"/>
		<updated>2015-06-22T07:53:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Stromversorgung}}&lt;br /&gt;
=Einleitung=&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes.&lt;br /&gt;
Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung ist daher immer auch Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung der Veranstaltung. Beginnend mit der bedarfsgerechten Planung über die fachgerechte Ausführung sind im Rahmen der Besuchersicherheit insbesondere das Thema der öffentlich zugänglichen Schalt- &amp;amp; Steckverbindungen, der Verlegung von Kabeln und Leitungen zu betrachten sowie der Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Infrastrukturen zu betrachtenDie in diesem Baustein beschriebenen Aspekte dienen nur dem allgemeinen Überblick über das Thema in Hinblick auf die Sicherheitsplanung einer Veranstaltung.&lt;br /&gt;
Die Planung und Umsetzung selbst sollte bzw. muss durch Fachpersonal realisiert werden.&lt;br /&gt;
Für das Thema Strom und elektrische Betriebsmittel existieren verbindliche Verordnungen und Regularien, die den Einsatz von Material genau regeln wie den Einsatz von Fachpersonal.&lt;br /&gt;
Der folgende Baustein soll lediglich einen Überblick über wesentliche Asoekte im rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen betrachten.&lt;br /&gt;
Der Abschnitt Weiterführende Literatur gibt einen Überblick über die wesentlichen Richtlinien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Temporäre Stromversorgung=&lt;br /&gt;
Inwieweit auf einem Veranstaltungsgelände eine temporäre Stromversorgung installiert warden muss, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu gehört das &lt;br /&gt;
*Vorhandensein von Festnetzkapazitäten&lt;br /&gt;
*Vorhandensein von Anschlussmöglichkeiten an Festnetzkapazitäten&lt;br /&gt;
*Strombedarf der einzelnen Gewerke (Aufbau, Veranstaltung, Abbau)&lt;br /&gt;
*Anforderungen an eine redundante Stromversorgung&lt;br /&gt;
In Bezug auf das Veranstaltungslände und das Umfeld müssen insbesondere Fragen der Kabelführung geklärt warden – hierzu gehören auch spannungsführende Kabel in der Höhe und im Boden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das gesamte eingesetzte Material muss den geltenden Verordnungen und Richtlinien entsprechen – für die Kontrolle zuständig sind je nach Einsatzgebiet&lt;br /&gt;
*das beauftragte Fachpersonal&lt;br /&gt;
*der / die Verantwortliche für Veranstaltungstechnik&lt;br /&gt;
*der Nutzer &lt;br /&gt;
Kabel und Leitungen sind stolperfrei zu verlegen, dies gilt auch für die Verbindungsstellen und Steckverbindungen  – hierzu empfehlen sich folgende Maßnahmen / Materialien&lt;br /&gt;
*Verlegung an entlang vorhandener Aufbauten (Achtung: bewegliche Aufbauten können die Kabel beschädigen bzw. verschieben)&lt;br /&gt;
*Einsatz von Kabelmatten (Gummimatten)&lt;br /&gt;
*Einsatz von Kabelbrücken&lt;br /&gt;
*Aufbau von Kabelüberführungen&lt;br /&gt;
*Nutzung von Kabelkanälen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Sicherheitsstromversorgung=&lt;br /&gt;
Die Musterversammlungsstättenverordnung fordert in § 14 eine Sicherheitsstromversorgung für die folgenden Bereiche:&lt;br /&gt;
*Sicherheitsbeleuchtung,&lt;br /&gt;
*automatischen Feuerlöschanlagen und Druckerhöhungsanlagen für die Löschwasserversorgung,&lt;br /&gt;
*Rauchabzugsanlagen,&lt;br /&gt;
*Brandmeldeanlagen,&lt;br /&gt;
*Alarmierungsanlagen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch wenn dies nicht generell auf Großveranstaltungen außerhalb genehmigter Versammlungsstätten übertragen werden kann, ist doch auch für diese Veranstaltungen zu prüfen, inwieweit und für welche Bereiche eine Sicherheitsstromversorgung bzw. eine redundante Stromversorgung notwendig ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Außerhalb von Versammlungsstätten wird die Sicherheitsstromversorgung meist durch eine redundante Versorgung dargestellt – in den meisten Fällen mit Hilfe von Generatoren (Festnetz + Generator / Generator + Generator).&lt;br /&gt;
Insbesondere im Rahmen von Stadtfesten, die den Strom aus dem Festnetz beziehen, wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Stromausfalls häufig mit “gering” bis “unwahrscheinlich” beziffert – meist mit dem Verweis auf das (vermeintlich) ausfallsichere Festnetz.&lt;br /&gt;
Dass Stromausfälle auch im Innenstadtbereich jedoch nicht so selten sind, zeigt meist eine einfache Internetrecherche:&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_73437174/stromausfall-legt-niederlande-lahm-amsterdam-besonders-betroffen.html&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/regionales/id_73489548/stromausfall-in-bayern-zehntausende-ohne-strom-durch-orkan-niklas-.html&lt;br /&gt;
*http://www.t-online.de/regionales/id_65740058/kurzschluss-in-umspannwerk-stundenlanger-stromausfall-in-wuppertal.html&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ob und für welche Bereiche eine redundante Stromversorgung sinnvoll ist, hängt dabei von der individuellen [[Sicherheitsbausteine#Sicherheitsbeurteilung|Sicherheitsbeurteilung]] ab:&lt;br /&gt;
*die ist (Notfall)Beschallung sowie die Kommunikationvon einer Stromversorgung abhängig?&lt;br /&gt;
*findet die Veranstaltung im Dunkeln statt, d.h., ist eine (Sicherheits)Beleuchtung notwendig?&lt;br /&gt;
*gibt es Aufbauten, Angebote etc, die zwingend auf eine unterbrechungsfreie Stromversorgung angewiesen sind ?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Generatoren=&lt;br /&gt;
Generatoren sind die häufigste Form der Stellung von temporärer Stromversorgung im Veranstaltungsbereich.&lt;br /&gt;
Generatoren stellen jedoch häufig eine Belastung in Bezug auf Lautstärke und möglicherweise auch auf die Umwelt dar. Bei der Aufstellung der Generatoren in besonders lärmsensiblen Bereichen kann es daher empfehlenswert sein, auf besonders lärmgeminderte Systeme zurückzugreifen.&lt;br /&gt;
Vor der Positionierung der Generatoren ist zu prüfen, ob es sich beim Aufstellort um eine besonders geschützte Fläche handelt (z.B. Wasserschutzzone) handelt.&lt;br /&gt;
Der Aufstellort soll so gewählt sein, dass eine unbefugter Kontakt (z.B. Erklettern) nicht möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=gesetzliche Grundlagen und weiterführende Literatur=&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/4580257,1&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 17: BGV C1 - Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/4997507%2C1%2C19980401/?searchTerm=BGV+C1&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 17 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung http://www.arbeitssicherheit.de/media/pdfs/bgv_c1_da.pdf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur&amp;diff=5831</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur&amp;diff=5831"/>
		<updated>2015-06-22T07:50:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Einleitung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Infrastruktur}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Für die meisten Veranstaltungen muss zusätzliche Infrastruktur in das Veranstaltungsgelände eingebracht werden. Dies gilt nicht nur für Veranstaltungen „auf der grünen Wiese“, sondern für Veranstaltungen aller Art, in denen die vorhandenen Strukturen und Kapazitäten häufig ertüchtig und erhöht werden müssen. Zu den am häufigsten verwendeten Infrastrukturen für Veranstaltungen gehören:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
*Abschrankungen und Zäune&lt;br /&gt;
*Bühnen und Podeste, Tribünen&lt;br /&gt;
*Strom&lt;br /&gt;
*Zu-und Abwasser&lt;br /&gt;
*Veranstaltungstechnik (Licht / Ton / Video)&lt;br /&gt;
*Sanitäranlagen (Toiletten, Duschen)&lt;br /&gt;
*Container (Büro, Lager, Garderoben, Kassen) &lt;br /&gt;
*Zelte&lt;br /&gt;
*Kommunikationseinrichtungen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Ausfall einer temporären Infrastruktur, kann relevante Auswirkungen auf die Veranstaltung haben. Das Design, die sichere Montage, der Gebrauch und der Abbau sind daher wichtige Teile der Veranstaltungsplanung. Es muss daher sichergestellt werden, dass die Anforderungen und die örtlichen Gegebenheiten aufeinander abgestimmt sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--==Veranstaltungstechnik==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik|Veranstaltungstechnik]] ist ein unverzichtbarer Bestandteil der meisten Veranstaltungen. Die Bandbreite der eingesetzten Technik ist dabei weit von einfachen Beschallungsanlagen bis hin zu umfangreichen Video- und Lichtinstallationen ist heutzutage (fast) alles möglich. Veranstaltungstechnik umfasst die technischen Voraussetzungen für Veranstaltungen aller Art, hierzu gehören insbesondere&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Beschallung, &lt;br /&gt;
* Beleuchtung, &lt;br /&gt;
* Videotechnik&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik dient zwei Zielen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Unterstützung des Programms: Hör- und Sichtbarmachen des Gebotenen, Untermalung, Hervorhebung und Akzentuierung des Programms&lt;br /&gt;
* Unterstützung der Kommunikation&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
und spielt daher meist eine besondere Rolle im Rahmen des Sicherheitskonzeptes, da die Anlagen (PA, Videoscreen etc.) regelmäßig für die Regel- / insbesondere aber auch für die Notfallkommunikation verwendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
--&amp;gt;==Stromversorgung==&lt;br /&gt;
Die [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung|Stromversorgung]] und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes.&lt;br /&gt;
Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stromversorgung ist daher immer auch Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung der Veranstaltung. Beginnend mit der bedarfsgerechten Planung über die fachgerechte Ausführung sind im Rahmen der Besuchersicherheit insbesondere das Thema der öffentlich zugänglichen Schalt- &amp;amp; Steckverbindungen, der Verlegung von Kabeln und Leitungen zu betrachten sowie der Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Infrastrukturen zu betrachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bodenabdeckungen==&lt;br /&gt;
[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Bodenabdeckungen|Temporäre Bodenabdeckungen]] finden bei Veranstaltungen Verwendung, um die Standsicherheit temporärer Bauten wie z.B. Bühnen und Tribünen zu gewährleisten und die Belastbarkeit von schwierigen (nicht ausreichend tragfähigen) Untergründen zu verbessern. &lt;br /&gt;
Mit diesen Lastverteilsystemen werden außerdem u.a. Rettungs-, Transport-  oder Gehwege errichtet, bestehende Wege verbreitert und Arbeitsplattformen errichtet.&lt;br /&gt;
Im Unterschied dazu kommen temporäre Abdecksysteme als Bodenschutzsysteme dort zum Einsatz, wo es empfindliche Oberflächen und Untergründe wie gegen mechanische Einwirkungen zu schützen gilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung==&lt;br /&gt;
Orientierung  bzw. die Möglichkeit, sich jederzeit orientieren zu können, ist ein wesentlicher Teil der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Insbesondere bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist daher zu prüfen, inwieweit das Schutzziele „Orientierungsmöglichkeit“ realisiert werden kann und ob neben der allgemeinen Beleuchtung auch eine [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung|Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung]] notwendig ist.&lt;br /&gt;
Neben den einschlägigen Normen macht die Musterversammlungsstättenverordnung klare Vorgaben in Bezug auf die Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten und in Versammlungsräumen.&lt;br /&gt;
Die in der Verordnung formulierten  formulierten Schutzziele sind grundsätzliche auch für Veranstaltungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung anzuwenden –  angepasst an die sich auch im Hinblick auf die Angemessenheit des Aufwands ergebenden Realitäten der temporären Großveranstaltungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sanitäre Einrichtungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''[[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sanitäranlagen|Sanitäranlagen]]''', insbesondere WC-Anlagen, gehören zur Grundausstattung der Infrastruktur bei Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
Die richtige Bemessung der Kapazitäten ist dabei nicht nur relevant in Bezug auf Hygiene und Gesundheit der Menschen, sondern sorgt auch in nicht unerheblichem Maße für das Wohlbefinden der Besucher bzw. – im Falle von nicht ausreichenden Kapazitäten – möglicherweise für Unruhe und schlechte Stimmung unter den Besuchern. Fehlende Toilettenkapazitäten können darüber hinaus durch wildes Urinieren zu umfangreicher Umweltverschmutzung führen (Übersäuerung des Bodens).&lt;br /&gt;
Die Wahl des richtigen Aufstellortes ist dabei auch aus sicherheitsrelevanten Aspekten von Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mobile Sicherheitsabsperrungen sind ein unverzichtbares Instrumentarium bei allen Großveranstaltungen.&lt;br /&gt;
Bewegliche Absperrungen können von großem Nutzen im Sinne einer vorausschauenden Planung, strukturierten Organisation und Personenlenkung sowie sicheren Durchführung einer Veranstaltung sein, können jedoch ebenso eine Gefahr für die Besucher darstellen und wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten erheblich behindern. Aus Sicht der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr stehen neben der raschen Entleerung der Besucherbereiche, die Sicherstellung der Hilfsfrist und der gesicherte Abtransport von Verletzten insbesondere bei einem eventuellen Schadenfall im Vordergrund. &lt;br /&gt;
Daher muss der Aufbau im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bzw. des Sicherheitskonzeptes überprüft werden. Dabei dürfen durch Absperrungen keine Gefährdungen hervorgerufen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (MVStättV – Fassung Juni 2005) trifft Aussagen zu Absperrungen, zur Blockbildung in Sportstadien, zur Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen und zur Einfriedung von Stadionanlagen. Konkrete Aussagen zur Wahl des Absperrmaterials sind nicht enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Anwendung von mobilen Absperrungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung existieren zum jetzigen Zeitpunkt keine standardisierten Vorgaben – die Musterversammlungsstättenverordnung kann hier als Anhaltspunkt genutzt werden, bietet jedoch für einen Teil der Anwendungsbereiche keine ausreichende Hilfestellung.&lt;br /&gt;
Aus diesem Grunde, aber auch aufgrund unterschiedlicher umgangssprachlicher Begriffe für ein und dieselbe Absperreinrichtung, soll das vfdb-Merkblatt zur Vereinheitlichung und somit zur Verständlichkeit beitragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterführende Informationen: [[Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen|Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik&amp;diff=5830</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik&amp;diff=5830"/>
		<updated>2015-06-22T07:47:38Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Runkels: /* Rechtsquellen und Informationen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Veranstaltungstechnik}}&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik ist ein unverzichtbarer Bestandteil der meisten Veranstaltungen. Die Bandbreite der eingesetzten Technik ist dabei weit von einfachen Beschallungsanlagen bis hin zu umfangreichen Video- und Lichtinstallationen ist heutzutage (fast) alles möglich. &lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik dient grob zwei Zielen&lt;br /&gt;
* Unterstützung des Programms: Hör- und Sichtbarmachen des Gebotenen, Untermalung, Hervorhebung und Akzentuierung des Programms &lt;br /&gt;
* Unterstützung der Kommunikation&lt;br /&gt;
Veranstaltungstechnik spielt dabei eine besondere Rolle im Rahmen des [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzept]]es, da die Anlagen (PA, Video Screen etc.) häufig für die Normal- / insbesondere aber auch für die Notfallkommunikation verwendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den Bereich der Veranstaltungstechnik gehört insbesondere &lt;br /&gt;
* Beschallung, &lt;br /&gt;
* Beleuchtung, &lt;br /&gt;
* Videotechnik&lt;br /&gt;
* Statische Gewerke&lt;br /&gt;
* Kinetik / Maschinentechnik&lt;br /&gt;
* Elektrische Anlagen und Betriebsmittel&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Neben der Auswahl der geeigneten Materialien sind hier Aspekte der Sicherheit in Bezug auf die eingesetzte Technik, Statik der Bauten, Brandschutz, [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Baurecht|Baurecht]], sowie der Funktionssicherheit zentrale Themen.&lt;br /&gt;
Das gesamte Thema der Veranstaltungstechnik ist umfangreich von den Branchenverbänden VPLT - Verband Professioneller Licht- und Tontechnik [http://www.vplt.org/], DTHG - Deutsche Theatertechnische Gesellschaft [http://www.dthg.de/] sowie der für den Bereich zuständigen Verwaltungsberufsgenossenschaft (vbg) [https://www.vbg.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_Formular.html;jsessionid=0288F8B94632F5867501B0E4CA8F9D84.live1?nn=5690&amp;amp;resourceId=11704&amp;amp;input_=5690&amp;amp;pageLocale=de&amp;amp;templateQueryString=Veranstaltungen&amp;amp;submit.x=0&amp;amp;submit.y=0] bearbeitet worden, so dass für alle Aspekte der Veranstaltungstechnik umfangreiche Vorgaben, Anforderungen und Normen existieren.&lt;br /&gt;
[[Datei:bgv-bgi.jpg|291px|thumb|right|Von  Seiten der Berufsgenossenschaften wurden umfangreiche Vorschriften (BGV) als auch begleitende Informationsschriften (BGI) veröffentlicht]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Gegensatz zur Sicherheitsplanung für Veranstaltungen existieren für den Bereich der Veranstaltungstechnik geregelte Ausbildungsgänge&lt;br /&gt;
* Fachkraft für Veranstaltungstechnik&lt;br /&gt;
* Verantwortliche/-r für Veranstaltungstechnik (Meister / Studiengang)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Einsatz der Fachkräfte wird unter anderem im § 39 der Musterversammlungsstättenverordnung ausführlich geregelt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den meisten Fällen wird der Veranstalter die Fachverantwortung für die Planung und Ausführung geeignetem Fachpersonal bzw. den entsprechenden Dienstleistern übertragen - zum Beispiel gemäß DIN15750 „Veranstaltungstechnik - Leitlinien für technische Dienstleistungen“ [http://www.beuth.de/de/norm/din-15750/169729366]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der gesamte Themenkomplex der Veranstaltungstechnik ist intensiv bearbeitet und wird daher hier nicht im Detail vorgestellt. Die Übersichten sollen nur in die Komplexität der Thematik einführen und ersetzen nicht den Einsatz der jeweiligen Fachkräfte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wesentliche Anforderungen im Bereich der Veranstaltungstechnik sind immer: &lt;br /&gt;
* Festlegung von klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten &lt;br /&gt;
* Einsatz von notwendigem Fachpersonal (Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, Elektrofachkräfte etc.) &lt;br /&gt;
* Vorlage der notwendigen Genehmigungen&lt;br /&gt;
* Nachweis der regelmäßig vorgeschriebenen Prüfungen bzw Einsatz nur geprüften Materials &lt;br /&gt;
* Mangelfreiheit der eingesetzten Materielien&lt;br /&gt;
* Sicherung gegen unbefugte Nutzung vor Freigabe &lt;br /&gt;
* Bestimmung eines Gewerkekoordinators bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen&lt;br /&gt;
* Festlegung von Verkehrswegen, Notausgängen sowie Fluchtwegen für Produktionsflächen und Arbeitsplätzen &lt;br /&gt;
* Einweisung / Unterweisung&lt;br /&gt;
* Nutzung erforderliche Schutzausrüstung (PSA) &lt;br /&gt;
* Überprüfung vor Beginn von Produktionen und Freigabe vor der Veranstaltung (ordnungsgemäßer Zustand / bestimmungsgemäße Verwendung)&lt;br /&gt;
** Standsicherheit von Aufbauten&lt;br /&gt;
** Tragfähigkeit von Aufbauten&lt;br /&gt;
** sichere Begehbarkeit von Flächen: Spalten, Stolperkanten, Abstursicherungen &lt;br /&gt;
** maschinentechnische Einrichtungen (Züge, Traversen, Anschlagmittel usw) &lt;br /&gt;
** Scheinwerfer und Sicherungsseile&lt;br /&gt;
** elektrische Geräte und Anlagen&lt;br /&gt;
** Effektsysteme (Laser, Pyrotechnik, Waffen)&lt;br /&gt;
** Einrichtungen für den vorbeugenden Brandschutz&lt;br /&gt;
** Fluchtwege&lt;br /&gt;
** Persönliche Schutzausrüstung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Flächen und Aufbauten==&lt;br /&gt;
* Aufnahme statischer und dynamischer Lasten (Publikumsprofil beachten)&lt;br /&gt;
* Sichere Begehbarkeit&lt;br /&gt;
* Orientierungsmöglichkeit (auch im Dunkeln bzw. bei Ausfall der Beleuchtung) &lt;br /&gt;
* ggfs. Umwehrungen (&amp;gt; 1m Höhe) gem. DIN 1055.&lt;br /&gt;
* Gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert (z.B. Herabfallen, Umstürzen), ggf. doppelte Sicherung&lt;br /&gt;
* keine Nutzung durch Unbefugte, ggf,. Freigabe zur Nutzung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kabelführung==&lt;br /&gt;
Kabel müssen so verlegt werden, dass Gefährdungen sowohl für die Besucher als auch das Material vermieden werden. &lt;br /&gt;
* Oberhalb von Verkehrswegen (z.B. Kabelbrücke, Abspannung): Beachtung der erforderlichen Höhe&lt;br /&gt;
* Auf Verkehrswegen: Abdeckung mit geeigneten kabelmatten, Nutzung von Kabelbrücken (&amp;quot;Yellow Jackets&amp;quot; &lt;br /&gt;
* Steckverbindungen gegen unbeabsichtige und beabsichtigte (Vandalismus) Lösung schützen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Elektrische Anlagen und Betriebsmittel==&lt;br /&gt;
* Errichtung nur von Elektrofachkräften oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft&lt;br /&gt;
* Prüfung mobiler elektrischen Betriebsmittel vor Produktionsbeginn &lt;br /&gt;
* Berücksichtigung der Betriebsvorschriften (z.B: Abstand von Scheinwerfern)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechtsquellen und Informationen==&lt;br /&gt;
Die folgende Auflistung stellt nur eine Auswahl aus der umfangreichen Quellenlage zum Thema dar. Weiterführende Informationen finden sich vor allem unter:&lt;br /&gt;
*VBG [www.vgb.de]&lt;br /&gt;
*DGUV [www.dguv.de]&lt;br /&gt;
*IGVW [www.igvw.de]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG&lt;br /&gt;
* Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG&lt;br /&gt;
* Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG&lt;br /&gt;
* Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV mit Arbeitsstätten-Richtlinien – ASR&lt;br /&gt;
* Betriebssicherheitsverordnung –BetrSichV mit Technischen Regeln &lt;br /&gt;
* Musterversammlungsstättenverordnung– MVStättV&lt;br /&gt;
* DGUV Regel 115-002 Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung [http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/115-002.pdf]&lt;br /&gt;
* DGUV Vorschrift 18 (bisher: GUV-V C 1) bzw. DGUV Vorschrift 17 (bisher BGV C1)&lt;br /&gt;
Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung [http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=24203]&lt;br /&gt;
*DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel [http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=24164]&lt;br /&gt;
* DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1) Grundsätze der Prävention [http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=24132]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Branchenstandards'''&lt;br /&gt;
* igvw SQ P4 Traversen [https://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Branchen/Buehnen_und_Studios/fi_sqp1_traversen_puv.pdf?__blob=publicationFile&amp;amp;v=6]&lt;br /&gt;
* igvw SQ P2 Elektrokettenzüge [https://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Branchen/Buehnen_und_Studios/fi_sqp2_elektrokettenzuege_puv.pdf?__blob=publicationFile&amp;amp;v=4]&lt;br /&gt;
* igvw SQ P4 mobile elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik [https://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Branchen/Buehnen_und_Studios/fi_sqp4_mobile_elektrische_anlagen_puv.pdf?__blob=publicationFile&amp;amp;v=5]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Sabine Funk, IBIT GmbH&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Runkels</name></author>
	</entry>
</feed>