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	<title>BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<updated>2026-04-17T09:11:58Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung&amp;diff=3866</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung</title>
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		<updated>2015-04-28T09:18:02Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;VanRennings: /* Risikobewertung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Sicherheitsbeurteilung}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Status: Der Text ist in der fast finalen Version. Was derzeit fehlt ist ein Download-Bereich für Checklisten. Ist bei Herrn Könnecke angefragt. Die Einrichtung des Downloadbereichs wird den Text nur insofern ändern, dass die Verlinkungen an geeigneter Stelle eingefügt werden. Inhaltlich werden keine Änderungen mehr vorgenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Eine Verlinkung zu einigen Sicherheitsbausteinen war nicht möglich, da sie uns nicht vorlagen, wir über den Inhalt also nur spekulieren können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Autoren: Anne Fiedler, Uli Barth&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''unter Mitarbeit von:&lt;br /&gt;
''Groneberg, Eichler, Rusch, Funk (noch nicht abgestimmt)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''''Weitere Einarbeitung der Reviewkommentare erfolgt unter Federführung von Dennis Vosteen / BFM.'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einleitung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Damit Veranstaltungen für alle Beteiligten gesund und sicher sind, wird in der Planungsphase (--&amp;gt; Verlinkung, wenn Artikel steht!), also vor der Veranstaltung, in Form eines systematischen Verfahrens die Veranstaltung sicherheitlich beurteilt (kurz: Sicherheitsbeurteilung). Gegenstand der Sicherheitsbeurteilung ist eine kritische Auseinandersetzung mit Gefahren sowie durch Gefahren bewirkte Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachen. Unter Umständen werden auch Risiken betrachtet. &lt;br /&gt;
Bei der Beurteilung der Sicherheit von Veranstaltungen kann prinzipiell von der initialen Ursache zu einer unerwünschten Auswirkung ausgegangen werden (Schädlichkeitsansatz) aber auch von den beteiligten Personen aus auf deren Verletzlichkeit (Vulnerabilitätsansatz). Mit zunehmender Vulnerabilität (z.B. mehr Personen, besondere Personengruppen) sollte allfälliges Unwissen und Ungewissheiten verstärkt bei der angewendeten Beurteilungsmethodik berücksichtigt werden. Mit zunehmender Vulnerabilität sollte das Veranstaltungssystem nicht nur gesichert und geschützt, sondern auch dessen Resilienz erhöht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Risikoeinteilung und beurteilung.jpg|miniatur|Sicherheitsbeurteilung]]&lt;br /&gt;
Die Sicherheitsbeurteilung setzt sich zusammen aus zwei wesentlichen Aspekten (s. Bild Sicherheitsbeurteilung). Zum einen aus einer [[#Risikoeinteilung|Risikoeinteilung]], welche die zuständigen Fachbehörden bei der Beurteilung des Gefährdungspotenzials einer Veranstaltung inkl. möglicher Maßnahmen bzw. Auflagen vorschlägt, die aufgrund des Gefährdungspotenzial notwendig sein können. Zum anderen aus einem Verfahren zur Risikobeurteilung, die den Veranstalter unterstützen soll, die möglichen Risiken auf seiner Veranstaltung zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten, um anschließend Schutzmaßnahmen zu formulieren, die die Risikobewältigung unterstützen sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Beurteilungen werden im [[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren|Genehmigungsverfahren]], speziell in der ''Planungsphase''(--&amp;gt; muss noch verlinkt werden ,wenn Link besteht), &lt;br /&gt;
durchgeführt. Das [[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren|Genehmigungsverfahren]] soll hier im Hinblick auf die Erstellung der Aspekte der Sicherheitsbeurteilung kurz dargestellt werden.&lt;br /&gt;
Wird von einem Veranstalter eine Großveranstaltung geplant, muss er diese bei der zuständigen Behörde anmelden. Dies kann häufig online erfolgen. Der Veranstalter füllt dazu einen [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Anmeldebogen|Anmeldebogen]] mit den wichtigsten Daten aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Anmeldung geht dann an die zuständige Genehmigungsbehörde, idealerweise handelt es sich dabei um einen zentralen Ansprechpartner (häufig als &amp;quot;Federführende Stelle&amp;quot; bezeichnet), der diese an die zuständigen Fachbehörden weiterleitet.&lt;br /&gt;
Die zuständigen Fachbehörden müssen dann feststellen, ob ein erhöhtes Gefährdungspotenzial vorliegt. Daraus ergibt sich, ob die Genehmigung von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängt. Eine Hilfestellung stellt die [[Hauptseite/Checklisten|Risikoeinteilung]] für die Polizei und die [[Hauptseite/Checklisten|Risikoeinteilung]] für Brandschutz-, Sanitätsdienstbelange.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Planung von Veranstaltungen sollte der Veranstalter grundsätzlich eine [[#Risikobeurteilung|Risikobeurteilung]] durchführen. Die Ergebnisse der Risikobeurteilung können dann in das Sicherheitskonzept übertragen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Risikoeinteilung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Risikoeinteilung wird innerhalb des Genehmigungsverfahrens durchgeführt und ist eine Entscheidungshilfe für die zuständigen Fachbehörden, welche Auflagen an die Genehmigung gebunden sein sollten, in Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials der Veranstaltung.&lt;br /&gt;
Mit Hilfe von Checklisten soll den zuständigen Fachbehörden die Möglichkeit gegeben werden, das Gefährdungspotenzial besser einschätzen zu können und notwendige Maßnahmen auszuwählen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie bereits oben erwähnt, ist es bei Großveranstaltungen notwendig, diese bei der zuständigen Genehmigungsbehörde anzumelden. Es ist zu empfehlen, einen standardisierten [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Anmeldebogen|Anmeldebogen]] zu verwenden, z.B. als Online-Abfrage. Dabei ist zu beachten, dass der verlinkte [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Anmeldebogen|Anmeldebogen]] sich bisher im Wesentlichen auf die polizeilichen Aspekte sowie die Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes bezieht. Dieser ist aber durch die Belange der weiteren zuständigen Fachbehörden erweiterbar.&lt;br /&gt;
Welche weiteren Fachbehörden mit eingebunden werden sollten, kann nicht pauschal festgelegt werden. Je nach Ausgestaltung der Veranstaltung ist das Fachwissen einzelner Behörden notwendig. Eine nicht abschließende Auflistung über die zu beteiligenden Fachbehörden ist im Kapitel 5 des Leitfadens &amp;quot;Sicherheit bei Großveranstaltungen&amp;quot; des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zu finden &amp;lt;ref&amp;gt; [//http://verwaltung.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=2b732216a9b154be2f93a3a980515253 ''Leitfaden &amp;quot;Sicherheit bei Großveranstaltungen&amp;quot;''] - Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Abgerufen am 05.03.2014.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Aspekte der Risikoeinteilung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn die zuständigen Behörden ausgewählt und die Informationen des [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Anmeldebogen|Anmeldebogen]]s an die zuständigen Behörden weiter geleitet wurden, führen die eine Risikoeinteilung durch. &lt;br /&gt;
Unter den folgenden Links werden  [[Hauptseite/Checklisten|Polizeiliche Aspekte]] und [[Hauptseite/Checklisten|Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes]] vorgestellt, die eine Risikoeinteilung mindestens umfassen sollte. &lt;br /&gt;
Mithilfe der verschiedenen Checklisten legen die zuständigen Fachbehörden fest, ob für ihren Bereich das Risiko nicht mehr toleriert werden kann. Im nächsten Schritt ist dann zu klären, ob das Risiko durch Auflagen und Schutzmaßnahmen noch verringert und somit toleriert werden kann. Ist dies aus Sicht einer oder mehrerer zuständiger Fachbehörden nicht möglich, kann keine Genehmigung zur Durchführung der Veranstaltung erstellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Auflagen auf Grundlage der Risikoeinteilung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wurde auf Grundlage der Risikoeinteilung ermittelt, dass die Genehmigung an Auflagen geknüpft werden muss, müssen diese je nach Risiko ausgewählt werden. Dies sollte auf Grundlage der Erfahrungen aus vorherigen Veranstaltungen durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Risikobeurteilung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Risikomanagementverfahren.jpg|miniatur|Risikomanagementprozess]]&lt;br /&gt;
Der Veranstalter sollte für jede Veranstaltung eine Risikobeurteilung durchführen, um eine größtmögliche Sicherheit garantieren zu können. Stellen die zuständigen Fachbehörde die Auflage zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts, ist die Risikobeurteilung die Grundlage dazu.&lt;br /&gt;
Die Risikobeurteilung ist Teil des Risikomanagementprozesses nach ISO 31000:2009 &amp;lt;ref&amp;gt; ISO 31000:2009 Risikomanagement - Grundsätze und Leitlinien. &amp;lt;/ref&amp;gt;, der im nebenstehenden Bild graphisch dargestellt wird. Die Risikobeurteilung besteht aus den Schritten Risikoidentifikation, Risikoanalyse und Risikobewertung. Vorangestellt ist das Erstellen des Zusammenhangs und anschließend folgt der Schritt der Risikobewältigung. Umgangssprachlich werden diese zwei letztgenannten Schritte der Risikobeurteilung zugeordnet. &lt;br /&gt;
Im weiteren Verlauf werden die einzelnen Schritte des Verfahrens näher beleuchtet und Hinweise gegeben, wie dies für die Veranstaltungssicherheit umgesetzt werden könnte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Erstellen des Zusammenhangs====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Erstellen des Zusammenhangs ist der erste Schritt des Risikomanagementprozesses, wodurch laut ISO 31000 &amp;lt;ref&amp;gt; ISO 31000:2009 Risikomanagement - Grundsätze und Leitlinien. &amp;lt;/ref&amp;gt;  die Ziele der Veranstaltung zum Ausdruck gebracht werden. &lt;br /&gt;
Ziele bei einer Veranstaltung können unterschiedlich ausgestaltet sein, Beispiele sind der wirtschaftliche Gewinn, Wiedererkennungswert (z.B. mit einem bestimmten Produkt), zufriedene Besucher (welche die nächste Veranstaltung wieder besuchen werden), ein bestimmungsgemäßer Veranstaltungsverlauf und eine sichere Veranstaltung.&lt;br /&gt;
Durch die Formulierung dieser Ziele, werden so genannte Schutzziele festgelegt, die für die Bestimmung der Grenzrisiken notwendig sind. &lt;br /&gt;
Der Begriff Schutzziele wird von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben unterschiedlich definiert. So besteht ein Schutzziel bei der Feuerwehr aus Erreichungsgrad, Funktionsstärke und Hilfsfrist. Dies ist in diesem Zusammenhang eine zu enge Definition. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe definiert den Begriff &amp;quot;Schutzziel&amp;quot; wie folgt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;center&amp;gt;''Angestrebter Zustand eines Schutzguts, der bei einem Ereignis erhalten bleiben soll.''&amp;lt;ref&amp;gt; [http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Praxis_Bevoelkerungsschutz/Band_8_Praxis_BS_BBK_Glossar.pdf?__blob=publicationFile ''BBK-Glossar - Ausgewählte zentrale Begriffe des Bevölkerungsschutzes''] - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Abgerufen am 16.05.2014.&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;/center&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allgemein würde dies so viel heißen, wie &amp;quot;Erhaltung der körperlichen Unversehrtheit des Besuchers&amp;quot;. Doch wird das Schutzziel &amp;quot;Keine Verletzungen der Besucher von Veranstaltungen&amp;quot; kaum einzuhalten sein und sollte daher so nicht formuliert werden. Der Veranstalter sollte sich aber darüber Gedanken machen, wie viele Verletzte er bei seiner Veranstaltung noch toleriert. Auch kann er bestimmte Arten von Verletzungen oder Erkrankungen festlegen, die er auf der Veranstaltung nicht tolerieren wird. So könnte beispielsweise ein Ziel sein, dass es keine Lebensmittelvergiftungen auf einer Veranstaltungen geben soll. Gibt es einen Verkauf von Lebensmitteln auf der Veranstaltung, kann der Veranstalter daher verlangen, dass alle gültigen Regeln zu diesem Aspekt eingehalten werden sollen und kann dazu noch Kontrollen einbauen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es sollte daher im ersten Schritt festgelegt werden, was geschützt werden soll&amp;lt;ref&amp;gt;Zimme, R. (2014): Risikomanagement bei Veranstaltungen. Pilotseminar interdisziplinäre Grundlagenausbildung &amp;quot;Sicherheit bei Großveranstaltungen&amp;quot; an der AKNZ am 14.10.2014.&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:* Menschen - wen?&lt;br /&gt;
:* Eigentum - welches?&lt;br /&gt;
:* Information - welche?&lt;br /&gt;
:* Prozesse - welche?&lt;br /&gt;
:* Umwelt - vor was?&lt;br /&gt;
:* Reputation - warum?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beispiele für formulierte Schutzziele sollten so konkret wie möglich sein:&lt;br /&gt;
:* Vermeidung von kritischen Personendichten&lt;br /&gt;
:* Aufrechterhaltung von Gefahrenabwehrmaßnahmen und Fluchtmöglichkeiten für gefährdete Personen&lt;br /&gt;
:* Aufrechterhaltung der Kommunikationshoheit des Veranstalters (technisch und inhaltlich)&lt;br /&gt;
:* Technische Instandhaltung von Kommunikationsinfrastrukturen&lt;br /&gt;
:* Sicherstellung des Personalbedarfs&lt;br /&gt;
:* Sicherstellung der Informationsketten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Grenzrisiko ohne Farbe.jpg|miniatur|Grenzrisiko]]&lt;br /&gt;
Mit der Formulierung der Schutzziele wird festgelegt, welche Risiken auf einer Veranstaltung noch toleriert werden können. Das Bild &amp;quot;Grenzrisiko&amp;quot; zeigt, wie bei einer gewissen Höhe des Risikos der Grenzwert überschritten wird, dass es nicht mehr toleriert werden kann.&lt;br /&gt;
In der Praxis stellt sich das Grenzrisiko eher als ein „mehr oder weniger breiter Korridor“ dar, denn als eine „schmale Linie“. Dies erklärt sich bis zu einem gewissen Grad aus dem Umstand, dass die Festlegung eines Grenzrisikos in der Regel das Resultat eines Konsenzfindungsprozesses ist, an dem unterschiedliche Stakeholder beteiligt sind. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Planung einer Veranstaltung wird ein gewisser Finanzrahmen gesetzt, der nicht überschritten werden darf. Wird dieser jedoch bei der Planung der Veranstaltung überschritten, wird der Veranstalter die Planung abbrechen und die Veranstaltung nicht durchführen oder andere Mittel und Wege suchen, um die Kosten zu senken (z.B. günstigerer Veranstaltungsort, günstigerer Main Act).&lt;br /&gt;
Gleiches gilt bei der Veranstaltung in Bezug auf die Besuchersicherheit. Bereits in der Planung muss festgelegt werden, welche Risiken in welcher Höhe noch toleriert werden und ab wann Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Risiko zu mindern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Schutzziele und die daraus abzuleitenden Grenzrisiken sind nicht starr und allgemein für alle Arten von Veranstaltungen anzuwenden. Sie müssen mit jeder neuen Veranstaltung neu formuliert werden. Denn die Schutzziele ändern sich mit jeder Veranstaltung. Dies soll das folgende Beispiel veranschaulichen:&lt;br /&gt;
Auf einer Kirmesveranstaltung erwarten die Besucher unter anderem spektakuläre Fahrgeschäfte sowie die Möglichkeit Bier und andere alkoholische Getränke zu konsumieren. Somit wird die Veranstaltung darauf ausgelegt, dass diese Erwartungen der Besucher auch erfüllt werden. Es werden u.a. viele Bierstände aufgestellt und ein hoher Bierverkauf (und damit ein hoher Umsatz) ist ein Ziel der Veranstaltung. Bei einer solchen Veranstaltung muss also davon ausgegangen werden, dass einige Personen eine sanitätsdienstliche Versorgung aufgrund von zu hohem Bierkonsum benötigen. Der Veranstalter kann davon ausgehen, dass dies allgemein toleriert ist und sein Schutzziel (wie viele Personen aufgrund von erhöhtem Alkoholkonsum behandelt werden können) darauf auslegen und somit das Grenzrisiko festlegen.&lt;br /&gt;
Auf einem Kinderfest erwarten die Besucher Spiele für Kinder, Unterhaltung durch Clowns und kindgerechtes Essen. Es werden solche Stände aufgebaut, der Fokus liegt auf der Unterhaltung der Kinder. Die möglichen Sanitätsdiensteinsätze sind hauptsächlich Versorgungen von gestürzten Kindern. Dass sich einige Kinder verletzten werden, weil sie beim Spielen stürzen, ist akzeptiert. Nicht toleriert werden hingegen betrunkene Gäste, die möglicherweise sogar unangenehm auffallen. &lt;br /&gt;
Folglich können die Schutzziele und Grenzrisiken sehr unterschiedlich sein.&lt;br /&gt;
Bei einer sich wiederholenden Veranstaltung sollte in der Planung geprüft werden, ob sich die Schutzziele geändert haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Definition von Schutzzielen und die Festlegung von Grenzrisiken stellen die Kalibrierung der Risikobewertung dar. In diesem Schritt, der im späteren Verlauf erläutert wird, wird die Höhe der Risiken mit den Grenzrisiken verglichen und festgelegt, ob diese noch toleriert werden können oder nicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Risikoidentifikation====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Risikoidentifikation wird in der ISO 31000 als Prozess zum Finden, Erkennen und Beschreiben von Risiken beschrieben. Die Auflistung der Risiken ist dabei ohne Wertung vorzunehmen, das heißt, es werden auch Risiken aufgenommen, die auf den ersten Blick unwahrscheinlich scheinen. Es ist wichtig, diesen Schritt der Risikobeurteilung sehr gewissenhaft durchzuführen. Denn je umfassender die Identifikation vorgenommen wurde, desto weniger Risiken werden übersehen. Und jedes erfasste und verhinderte Risiko ist ein möglicher Unfallfaktor weniger. Dies ist mit der Wasserglas-Theorie von Gottschalk/Gürtler&amp;lt;ref&amp;gt; Gottschalk, F.; Gürtler, H.(1959): Handbuch der unfallverhütung. Stuttgart, Düsseldorf: Ring-Verlag &amp;lt;/ref&amp;gt; bildhaft dargestellt. &lt;br /&gt;
[[Datei:Wasserglas.jpg|miniatur|Wasserglas-Theorie]]&lt;br /&gt;
Die Autoren wollen damit zum Ausdruck bringen, dass es zu einem Unfall kommen kann, wenn sich viele Unfallfaktoren sammeln und nur ein einzelner hinzugefügter Unfallfaktor das Glas zum überlaufen bringen kann und somit ein Unfall geschieht. Daher ist es notwendig, das Glas so leer wie möglich zu halten, dass falls ein Unfallfaktor hinzukommt, das Glas nicht überläuft und es somit nicht zu einem Unfall kommen kann. Mit jedem Risiko, das identifiziert und bewältigt wird, sinkt der Pegel im Glas und weniger störende Vorfälle, die zu einem Unfall führen, können bei der Durchführung der Veranstaltung vorkommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es sollte bedacht werden, dass eine vollständige Identifikation der Risiken nicht möglich ist. Denn sie hängt vom Erfahrungs- und Fachwissen des Anwenders ab. Es ist daher ratsam, in einem Team die Veranstaltung systematisch durchzusprechen und auf die möglichen Risiken einzugehen.&lt;br /&gt;
Dabei sollten die Phasen der Veranstaltung berücksichtigt werden. Der Einlass birgt andere Risiken als die Veranstaltung selbst und auch der Auslass stellt die Beurteilenden vor neue Herausforderungen. Neben der zeitlichen Betrachtung (Phasen der Veranstaltung) ist eine räumliche Betrachtung sinnvoll. So sollte sich das Team fragen, welche Orte der Veranstaltung ein besonderes Risiko bergen und diese genauer betrachten, Beispiele sind Bühnen, hoch frequentierte Bierstände und Ausgänge.&lt;br /&gt;
Dabei stellt sich natürlich die Frage, wie detailliert dieser Prozess-Schritt durchgeführt werden sollte. Es ist nicht sinnvoll, nur ganz oberflächlich nach möglichen Risikofaktoren zu suchen; zu detailliert vorzugehen und dabei den Überblick zu verlieren ist ebenfalls nicht zweckmäßig. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Risikoidentifikation kann durch Checklisten und einem so genannten Stresstest unterstützt werden. Beide Verfahren werden im folgenden Verlauf kurz vorgestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Risikoidentifikation mittels Checkliste=====&lt;br /&gt;
[[Datei:Checkliste.jpg|miniatur|Checkliste zur Risikoidentifikation]]&lt;br /&gt;
[[Hauptseite/Checklisten|Checklisten]] können die systematische Identifikation von Risiken erleichtern. Zusätzlich können diese Checklisten nicht nur Risiken enthalten, sondern auch Aspekte die häufig elementar sind und daher nicht vergessen werden sollten. Die Anwendung  hat unterschiedliche Vor- und Nachteile. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorteile einer solchen Liste sind:&lt;br /&gt;
:* Sie ist auch durch Laien anwendbar&lt;br /&gt;
:* Häufige Probleme/Risikoquellen können nicht vergessen werden&lt;br /&gt;
:* Zu jeder Risikoquelle können Vorschläge zur Risikobewältigung (so genannte Schutzmaßnahmen) verknüpft werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Nachteile sind:&lt;br /&gt;
:* Es können nur bekannte Risikoquellen in der Liste festgehalten werden und somit auch nur bekannte Risikoquellen identifiziert werden&lt;br /&gt;
:* Risikoquellen, die nicht so offensichtlich sind, können übersehen werden&lt;br /&gt;
:* Eine Checkliste kann die Vielfalt der unterschiedlichen Veranstaltungen nicht in Gänze darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Oft basiert das in der Checkliste enthaltene Wissen auf mehr oder weniger systematisch gesammelten Erfahrungen. Es kann daher nicht als alleiniges Mittel zur Identifikation genutzt werden. Es ist zum einen ratsam, die Checkliste stetig zu verbessern und zu erweitern, um neu gemachte Erfahrungen zu integrieren. Zum anderen sollten weitere Verfahren zur Identifikation genutzt werden, z.B. mittels eines Stresstests.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=====Risikoidentifikation mittels Stresstest=====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einem Stresstest werden sicherheitskritische Komponenten und Teilsysteme identifiziert (z.B. über Brain-Storming, Mind-Mapping, Cluster-Verfahren) und ermittelt, wie diese auf Belastungen reagieren. &lt;br /&gt;
Systeme sind sicherheitskritisch, wenn bei einem (teilweisen) Ausfall oder einer unerwarteten Verspätung die Besucher negativ reagieren, aggressiv werden und es zu Unruhen und dadurch erhöhten Personendrücken kommen kann. &lt;br /&gt;
Beispiele:&lt;br /&gt;
:* Ausfall von den Übertragungskomponenten bei einer Public Viewing-Veranstaltung (z.B. Ausfall des Beamers, keine Bild-Übertragung, kein Ton etc.) &amp;lt;ref&amp;gt; Oberhagemann in einem BasiGo-Arbeitsbesprechung vom 07. April 2014. &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
:* Main Act bei einem Konzert (z.B. der verspätete Auftritt von Justin Bieber &amp;lt;ref&amp;gt; Ruhrnachrichten: Justin Bieber kommt wieder viel zu spät - viele Tränen; 06.04.2013. Online im Internet: http://www.ruhrnachrichten.de/staedte/dortmund/44141-Innenstadt~/Westfalenhalle-Justin-Bieber-kommt-wieder-viel-zu-spaet-viele-Traenen;art930,1960211. Abgerufen am 13.06.2014.&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
:* Erhöhte Belastungen bei der Einlasssituation (z.B. zu wenige Ordner, zu viele Besucher)&lt;br /&gt;
:* Ausfall der Lebensmittelversorgung (z.B. Störung der Bierversorgung auf einem Rock-Festival&amp;lt;ref&amp;gt; Funk in der Weiterbildung &amp;quot;Professional Certificate in Event Safety &amp;amp; Security Management am 28.09.2013&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
:* Ausfall von Experten/Mitarbeitern für Kommunikation und Information&lt;br /&gt;
:* Ausfall von technischen Kommunikationsinfrastrukturen (z.B. Durchsagesysteme, Bildschirme, Beschilderungen, Mobilfunknetz etc.)&lt;br /&gt;
:* Überlastung von Kommunikationsinfrastrukturen (z.B. erhöhtes Aufkommen von Notfallanrufen, Shitstorm in Social Media etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kommunikationsinfrastrukturen sind ein wichtiger Aspekt der sicheren Planung einer Veranstaltung, da sie die Durchführung der Schutzmaßnahmen unterstützen oder selbst Element der Schutzmaßnahmen sind. Daher sind sie als sicherheitskritische Komponente zu betrachten. Ein Überblick zu diesem Thema sind im Sicherheitsbaustein [[Sicherheitsbausteine/Kommunikationsmanagement|Sicherheitskommunikation]] zu finden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sind die sicherheitskritischen Teilsysteme identifiziert, wird ermittelt wie das Teilsystem auf Belastungen reagieren würde. Sinnvoll ist es, mit bestimmten Leitworten eine Abfrage durchzuführen.&lt;br /&gt;
Mögliche Leitworte sind:&lt;br /&gt;
:* Kein/Ausfall (z.B. Main Act tritt nicht auf)&lt;br /&gt;
:* Weniger (z.B. Das Bild der Beamer-Übertragung ist schlechter)&lt;br /&gt;
:* Mehr (z.B. mehr Besucher am Einlass als erwartet)&lt;br /&gt;
:* später (z.B. Künstler tritt verspätet auf)&lt;br /&gt;
:* früher (z.B. Besucher kommen zu früh zum Veranstaltungsort)&lt;br /&gt;
:* Teilweise (z.B. nur in einem Publikumsbereich ist Musik zu hören)&lt;br /&gt;
:* Anders als (z.B. die Personen strömen in die falsche Richtung)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die daraus entstehenden Szenarien zeigen weitere mögliche Risiken auf, neben den möglichen Risiken aus den Checklisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Risikoanalyse====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Risikomatrix.jpg|miniatur|Risikomatrix]]&lt;br /&gt;
Die Risikoanalyse dient der Bestimmung der Risikohöhe und betrachtet laut der ISO 31000 &amp;quot;die Ursachen und Quellen der Risiken, ihre positiven und negativen Auswirkungen und die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens.&amp;quot; Sie stellt damit die Grundlage für die Risikobewertung dar.&lt;br /&gt;
Häufig wird die Risikoanalyse gleichgesetzt mit der Bestimmung der Risikohöhe durch das Produkt aus Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit. Dies wird dann beispielsweise in die so genannte Risikomatrix (siehe auch Bild Risikomatrix) eingetragen, die dann bereits Auskunft darüber geben kann, ob das Risiko noch im tolerablen Bereich liegt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Einteilung können für Schadenschwere und Eintrittswahrscheinlichkeit vorgenommen werden&amp;lt;ref&amp;gt;Zimme, R. (2014): Risikomanagement bei Veranstaltungen. Pilotseminar interdisziplinäre Grundlagenausbildung &amp;quot;Sicherheit bei Großveranstaltungen&amp;quot; an der AKNZ am 14.10.2014.&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schadenschwere:&lt;br /&gt;
# sehr gering (Bagatellverletzungen, Schürfwunden, blaue Flecke etc.)&lt;br /&gt;
# gering (leichte Verletzungen, ambulante Versorgung)&lt;br /&gt;
# mittel (Verletzungen bemerkenswert, möglicherweise stationäre Versorgung nötig)&lt;br /&gt;
# hoch (schwere Verletzungen, Transport ins Krankenhaus unumgänglich, Brüche etc.)&lt;br /&gt;
# sehr hoch (irreversibel bis tödlich, schwere Verletzungen mehrerer Personen)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eintrittswahrscheinlichkeit:&lt;br /&gt;
# sehr unwahrscheinlich (nahezu auszuschließen)&lt;br /&gt;
# möglich (das Ausbleiben des Ereignisses ist eher wahrscheinlich als der Eintritt)&lt;br /&gt;
# wahrscheinlich (der Eintritt des Ereignisses ist wahrscheinlicher als sein Ausbleiben)&lt;br /&gt;
# zu erwarten (mit dem Ereignis muss gerechnet werden)&lt;br /&gt;
# nahezu sicher (das Ereignis wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintreten)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies ist eine erste Risikoschätzung und ist die Risikohöhe in der Matrix eingetragen, sollte sich der Beurteilende noch folgende Fragen stellen, die das Risiko noch erhöhen könnte:&lt;br /&gt;
:* Tritt die Risikosituation häufig auf, bzw. halten sich die Besucher häufig im Gefahrenbereich auf? Wird diese Frage mit &amp;quot;ja&amp;quot; beantwortet, steigt die Risikohöhe.&lt;br /&gt;
:* Ist eine Abwendung der Risikosituation möglich? Wird die Frage mit &amp;quot;nein&amp;quot; beantwortet, dann steigt die Risikohöhe.&lt;br /&gt;
:* Bezieht sich das Schadensausmaß auf mehrere Personen? Wird die Frage mit &amp;quot;ja&amp;quot; beantwortet, dann steigt die Risikohöhe.&lt;br /&gt;
:* Wird dieses Risiko und seine Auswirkungen von den Besuchern allgemein akzeptiert (z.B. Behandlungen aufgrund von zu hohem Alkoholkonsum eines erwachsenen Mannes auf einer Kirmesveranstaltung)? Wird diese Frage mit &amp;quot;nein&amp;quot; beantwortet, dann steigt die Risikohöhe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Befindet sich also das ermittelte Risiko anhand der Risikomatrix bereits im &amp;quot;gelben&amp;quot; Bereich und steigt die Risikohöhe durch die weiteren Fragen, sollte überlegt werden, ob die Risikohöhe dadurch sogar in den &amp;quot;roten&amp;quot; Bereich steigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Risikobewertung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Grundlage der ermittelten Risikohöhe im Zuge der Analyse wird das vorliegende Risiko bewertet, indem es mit dem Grenzrisiko verglichen wird. &lt;br /&gt;
Dieses Grenzrisiko ist dabei selten ein fester Wert, sondern eher ein Risikoband, wie es das Bild der Risikomatrix darstellt. Der gelbe Bereich der Matrix stellt das Grenzrisiko dar, in dem das ALARP-Prinzip angewendet wird. ALARP kommt aus dem Englischen und heißt „as low as reasonable practical“, übersetzt heißt das „so niedrig, wie vernünftigerweise möglich“. Liegt das Risiko über dem Grenzrisiko (also im roten Bereich) muss es reduziert werden, unabhängig davon, wie viel es kostet bzw. wie hoch der Aufwand ist. Wenn diese Reduzierung nicht möglich ist, muss die Aktivität beendet, also die Großveranstaltung möglicherweise abgesagt werden. Liegt das Risiko im gelben Bereich, können Maßnahmen zur Reduzierung eingeleitet werden, wenn die Kosten der Maßnahmen nicht deren Nutzen übersteigt.&amp;lt;ref&amp;gt; O´Riordan (1996): Umweltwissenschaften und Umweltmanagement. Berlin-&lt;br /&gt;
Heidelberg : Springer Verlag. &amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es sollte angestrebt werden, so viele Risiken wie möglich so weit zu reduzieren, dass sie im grünen Bereich liegen. Es wird jedoch einige Risiken geben, die durch Schutzmaßnahmen nicht so weit reduziert werden können. So kann das Wetter nicht beeinflusst werden und bei der Durchführung der Risikobeurteilung nicht eindeutig eingeschätzt werden. In diesem Fall muss mit allen Beteiligten eine fundierte Entscheidung getroffen werden, ob das Risiko übernommen werden kann und lediglich das Schadensausmaß nach Eintreffen des Schadenfalles eindämmen. Diese Überlegungen sollten im [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept|Sicherheitskonzept]] in der Szenarienplanung durchgeführt und die Ergebnisse dort dokumentiert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====Risikobewältigung====&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Laut der ISO 31000 umfasst die Risikobewältigung die Auswahl und Umsetzung einer oder mehrerer Optionen zur Veränderung der Risiken.&lt;br /&gt;
Folgende Gestaltungsrangfolge sollte dabei eingehalten werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:* Vermeidung von Risiken, indem entschieden wird, die Aktivität aus der sich die Risiken ergeben, nicht aufzunehmen oder einzustellen;&lt;br /&gt;
:* Beseitigung der Risikoquelle;&lt;br /&gt;
:* Veränderung der Wahrscheinlichkeit;&lt;br /&gt;
:* Veränderung der Auswirkungen;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen sollte in Anlehnung an den Arbeitsschutz folgende Reihenfolge beachtet werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# Vermeiden / Beseitigen von Risikoquellen (z.B. eine risikoträchtige Band nicht engagieren)&lt;br /&gt;
# Technische Maßnahmen (z.B. Einzäunen von Gefahrstellen)&lt;br /&gt;
# Organisatorische Maßnahmen (z.B. Hinweis auf Gefahrenstellen durch Ausschilderung)&lt;br /&gt;
# Verhaltensbezogene Maßnahmen (z.B. besondere Einweisungen des Ordnungspersonals auf spezifische Risiken)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der Formulierung der Maßnahmen sollte ein Maßnahmenplan erstellt werden, der folgende Aspekte enthält:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:* Gründe für die Auswahl der Maßnahme einschließlich des erwartenden Nutzens&lt;br /&gt;
:* Verantwortliche für die Genehmigung und Zuständige für die Umsetzung des Plans&lt;br /&gt;
:* erforderliche Ressourcen&lt;br /&gt;
:* Zeitplan&lt;br /&gt;
:* Prioritäten für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen&lt;br /&gt;
:* Anforderungen an die Berichterstattung und Überwachung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Sicherheitsbausteine/Kommunikationsmanagement|Sicherheitskommunikation]] spielt bei der Festlegung und Implementierung von Maßnahmen eine große Rolle. So sind viele Maßnahmen ohne Kommunikation nicht durchzuführen, andere wiederum sind kommunikativer Natur.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Risikobewältigung können neue Risiken entstehen oder bestehende verändert werden. Daher ist es notwendig, die Risiken, die durch die Durchführung der Maßnahmen entstehen könnten, zu beurteilen. So könnte zum Beispiel eine Gefahrenstelle durch einen Zaun abgeschirmt werden (technische Maßnahme). Bei der Veranstaltung klettern die Besucher jedoch auf diesen Zaun, um die Bühne besser sehen zu können und stürzen von den Zäunen und verletzen sich. Daher muss die Maßnahme angepasst oder eine weitere Maßnahme durchgeführt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Maßnahmenplan sollte mit einer Kurzfassung der Schritte der Risikobeurteilung als Dokumentation in das [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept|Sicherheitskonzept]] übernommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einzelnachweise==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
	&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--Zielgruppe--&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Behörden]] [[Kategorie:Genehmigungsbehörde]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Polizeiliche Gefahrenabwehr]] [[Kategorie:Landespolizei]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr]] [[Kategorie:Feuerwehr / Brandschutzdienststelle]] [[Kategorie:Katastrophenschutz]][[Kategorie:Rettungsdienst / öffentliche Träger]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--Veranstaltungsphase--&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Planungsphase]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--Betriebsart, eigentlich keine Zuordnung, daher alle genannt--&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Regelbetrieb]] [[Kategorie:Krisenfall]] [[Kategorie:Schadensereignis]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>VanRennings</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgel%C3%A4nde&amp;diff=3810</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände</title>
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		<updated>2015-04-14T13:48:23Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;VanRennings: /* Literatur */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Veranstaltungsgelände}}&lt;br /&gt;
''Status: ?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: ?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bodenbeschaffenheit==&lt;br /&gt;
Die Beschaffenheit des Bodens ist insbesondere aus zwei Blickwinkeln zu betrachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: a) ''Tragfähigkeit des Untergrundes''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht nur in Bezug auf das Aufstellen tonnenschwerer Bühnenkonstruktionen, sondern auch insbesondere in Bezug auf den häufig mit Veranstaltungen verbundenen Schwerlastverkehr muss geprüft werden, ob der Untergrund geeignet ist, der Belastung standzuhalten.&lt;br /&gt;
Diese Prüfung betrifft nicht nur die Veranstaltungsgelände „auf der grünen Wiese“, sondern auch die Flächen, die zum Beispiel über Tiefgaragen etc. liegen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
: b) ''Anfälligkeit des Bodens insbesondere durch starken Regen und / oder starke Nutzung''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht selten entstehen auf einem Veranstaltungsgelände, entweder nach langanhaltendem Regen oder auch nach kurzen heftigen Regenschauern, große Wasser- und / oder Schlammflächen. Böden mit schlechten Abflussbedingungen führen bei starkem Niederschlag zu Flutungen und oberflächigem Wasserrückhalt.&lt;br /&gt;
Eine Bodenprüfung ist immer Teil der Machbarkeitsanalyse für die Auswahl des Veranstaltungsorts und der Geländeplanung &amp;lt;ref&amp;gt; Sounds for Nature Foundation e.V. (Hrsg.)(2013): Leitfaden für die umweltverträgliche Gestaltung von Open-Air-Veranstaltungen. Bonn. S. 18. [http://soundsfornature.eu/wp-content/uploads/SFN_Leitfaden_web.pdf]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben Fragen des Wohlbefindens und der Hygiene stellt sich hier insbesondere die Frage nach der weiteren Nutzbarkeit der Wege und Flächen. Dies betrifft insbesondere&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Park- &amp;amp; Aufstellflächen,&lt;br /&gt;
* Zugangsstellen,&lt;br /&gt;
* Flucht- und Rettungswege in Bezug auf Ihre Befahr- &amp;amp; Begehbarkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den möglichen Gefahren gehören &amp;lt;ref&amp;gt; Kemp, Chris / Hill, Iain / Upton, Mick / Hamilton, Mark (2007): Case Studies in Crowd Management. Cambridge. S. 184f. &amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Minderung von zur Verfügung stehenden Flächen (evtl. Verbunden mit höheren Dichten auf den restlichen Flächen),&lt;br /&gt;
* Einschränkung des Fußgängerverkehrs durch Matsch- und Schlammbildung,&lt;br /&gt;
* erhöhte Unfallgefahr für Fußgänger,&lt;br /&gt;
* potentielle Kontamination von Wasserressourcen,&lt;br /&gt;
* potentielle Ausbreitung von Krankheitserregern,&lt;br /&gt;
* Verkehrsprobleme aufgrund schlecht befahrbarer Zu- und Abwege,&lt;br /&gt;
* potentielle Gefahren für elektrische Installationen,&lt;br /&gt;
* Fehlen von trockenen Bereichen und Unterstellmöglichkeiten für Besucher,&lt;br /&gt;
* mangelhafter Halt und geringe Belastungsfähigkeit des Bodens für temporäre Bauten, Barrier, etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Bezug auf die Auswahl des Veranstaltungsgeländes müssen also mindestens die folgenden Aspekte geprüft werden:&lt;br /&gt;
* Eignung des Bodens, die eingebrauchten Lasten standsicher aufzunehmen,&lt;br /&gt;
* Eignung des Bodens, auch vorübergehende Starkbelastung (z.B. Schwerlastverkehr) aufzunehmen,&lt;br /&gt;
* Drainageverhalten des Bodens: welche Wassermengen kann der Boden / kann die Veranstaltungsfläche aufnehmen,&lt;br /&gt;
* Befinden sich auf dem Gelände Senken, in denen sich Wasser ansammeln kann?&lt;br /&gt;
* Können die später von den Besuchern genutzten Flächen sowie die Flächen, die als Flucht- und Rettungswege oder Entlastungsflächen vorgesehen sind, von Schwerlast- und Produktionsverkehren freigehalten werden (bes. wichtig bei anhaltendem schlechten Wetter in Verbindung mit nicht-befestigten Flächen)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Topographie==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hänge, Steigungen und Neigungen im Gelände können sich auf die Fußgängerlenkung auswirken – insbesondere in Verbindung mit Wettererscheinungen wie Starkregen o.ä. &lt;br /&gt;
Es ist zu prüfen, inwieweit sich der Weg über Steigungen auf die Entfluchtungszeiten auswirkt und inwieweit sich gerade an Hängen eine Dynamik entwickeln kann, die möglicherweise nur schwer zu stoppen ist (Domino-Effekt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch Seen oder Bäche und Flüsse im oder am Veranstaltungsgelände stellen eine potentielle Gefahrenquelle dar. Ist das Schwimmen oder Baden in Gewässern auf dem Gelände nicht gestattet, so müssen diese Gewässer entsprechend gesichert werden und Warnhinweise angebracht werden. Gewässer, die zum Zweck des Schwimmens vorgesehen sind, müssen in Übereinstimmung mit der Badegewässerverordnung (o.ä.) eingezäunt und geprüft werden. Die Wasserqualität muss vor und während der Veranstaltung geprüft werden. Erfahrungen haben gezeigt, dass insbesondere bei hohen Temperaturen nur leicht abgesicherte Gewässer seitens der Besucher gerne genutzt werden (dies gilt im Übrigen ebenso für Springbrunnen etc. im urbanen Veranstaltungsgelände). &lt;br /&gt;
Auch bei erlaubtem Badebetrieb sollte es daher eine Überwachung des Gewässers geben im Hinblick auf Familien mit kleinen Kindern oder auch alkoholisierte oder durch Drogen in ihrer Urteilskraft beeinträchtigte Personen. &lt;br /&gt;
Im Allgemeinen gelten für Gewässer: die Gefahren des Ertrinkens, Ausrutschens, Gefahren durch sich unter der Oberfläche befindende Gegenstände (Scherben etc.) und Untiefen &amp;lt;ref&amp;gt; Commonwealth of Australia (Hrsg.) (1999): Safe and Healthy Mass Gatherings. A Health, Medical and Safety Planning Manual for Public Events. Australian Emergency Manuals Series. Dickson. S. 40. [http://www.health.sa.gov.au/pehs/publications/ema-mass-gatherings-manual.pdf]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die Gefahr der Überflutung muss berücksichtigt werden – bei einem nahegelegenen Fluss oder Bach ist immer zu prüfen, ob und inwieweit ein Hochwasserstand (auch ein nur temporärer / kurzfristiger) Auswirkungen auf die Nutzung des Veranstaltungsgeländes haben kann. Dies gilt dabei nicht nur für die von den Besuchern genutzten Flächen, sondern auch für Anfahrts- und Rettungswege sowie Fluchtwege.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vegetation==&lt;br /&gt;
Vegetation wie Büsche und Bäume können gerade bei Schlechtwetter zu Gefahrenquellen werden. Dabei ist zum einem im Sommer Brandgefahr ([[Brandschutz]]) zu nennen bei Büschen &amp;lt;ref&amp;gt;Kemp, Chris / Hill, Iain / Upton, Mick / Hamilton, Mark (2007): Case Studies in Crowd Management. Cambridge. S. 182. &amp;lt;/ref&amp;gt; bis hin zur Waldbrandgefahr als auch die Gefahr des Einschlags von Blitzen in Bäume, Blitzüberschläge bei Personen in der Nähe von Bäumen oder abknickende Äste bei Sturmböen ([[Wind]]). Gerade, weil Bäume von Besuchern häufig als Regenschutz genutzt werden, sind hier besondere Maßnahmen bzw. eine intensive Betrachtung der möglichen Gefahren notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insbesondere ist hier auch zu prüfen, inwieweit diese Gefährdungen nicht nur auf dem Veranstaltungsgelände selbst, sondern vor allem auf den Fluchtwegen bestehen. &lt;br /&gt;
Vor Veranstaltungsbeginn ist daher auch in Bezug auf die Vegetation immer eine Begehung vorzunehmen, die potentielle Gefahrenquellen sondiert und eliminiert.&lt;br /&gt;
Bäume werden zusätzlich häufig als Möglichkeit genutzt, eine bessere Sicht auf das Veranstaltungsgeschehen zu erlangen. Auch wenn dies kaum zu verhindern ist, ist dies doch im rahmen der Gefährdungsanalyse immer zu betrachten und ggfs. sind organisatorische Maßnahmen einzuleiten (Warnhinweise, Personal bis hin zu Abschrankungen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Gefahrenquellen im Zusammenhang mit der Beschaffenheit des Geländes, der Topographie oder der Vegetation können sein:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Stromleitungen insbesondere in Zusammenhang mit Sturm,&lt;br /&gt;
* Hohe Staubbelastung bei sehr trockenen Böden,&lt;br /&gt;
* Tiere,&lt;br /&gt;
* Gefährliche Pflanzenbestände (z.B. Bärenklau, dessen Saft eine extrem ätzende Wirkung auf die Haut hat),&lt;br /&gt;
* Mulden und Senken als Stolperfallen, unbefestigte Geländestrukturen,&lt;br /&gt;
* Gefahren durch benachbarte Landnutzungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegebenenfalls ist zu prüfen, inwieweit durch die Veranstaltung Belange des Umwelt- und Naturschutzes berührt werden. Dies betrifft nicht nur die Beanspruchung der Flächen selbst, sondern auch von der Veranstaltung ausgehende Emissionen (Abwasser / Licht / Lautstärke).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* Commonwealth of Australia (Hrsg.) (1999): ''Safe and Healthy Mass Gatherings''. A Health, Medical and Safety Planning Manual for Public Events. Australian Emergency Manuals Series. Dickson. [http://www.health.sa.gov.au/pehs/publications/ema-mass-gatherings-manual.pdf]&lt;br /&gt;
* Dávid, Lóránt (2009): Environmental Impacts of Events. In: Raj, Razaq / Musgrave, James (Hrsg.) (2009): ''Event Management and Sustainability''. S.66-75. Oxfordshire, Cambridge.&lt;br /&gt;
* Federal Emergency Management Agency (Hrsg.) (2010): Special Events Contingency Planning. &lt;br /&gt;
* Kemp, Chris / Hill, Iain / Upton, Mick / Hamilton, Mark (2007): ''Case Studies in Crowd Management''. Cambridge.&lt;br /&gt;
* VDE (Hrsg.) (2013): ''Blitzschutz bei Veranstaltungen und Versammlungen''. Merkblatt. Frankfurt. [www.vde.com/blitzschutz-veranstaltungen]&lt;br /&gt;
* HSE (Hrsg.) (2014): ''The Purple Guide to Health, Safety and Welfare at Music and Other Events''. [http://www.thepurpleguide.co.uk]&lt;br /&gt;
* Sounds for Nature Foundation e.V. (SfN)(Hrsg.) (2013): ''Leitfaden für die umweltverträgliche Gestaltung von Open-Air-Veranstaltungen''. Bonn. [http://soundsfornature.eu/wp-content/uploads/SFN_Leitfaden_web.pdf]&lt;br /&gt;
* Swedish Civil Contingency Agency (MSB) (Hrsg.) (2012): ''Event Safety Guide''. Karlstad. [https://www.msb.se/RibData/Filer/pdf/26172.pdf]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einzelnachweise==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>VanRennings</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgel%C3%A4nde&amp;diff=3809</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Veranstaltungsgelände</title>
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		<updated>2015-04-14T13:47:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;VanRennings: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Veranstaltungsgelände}}&lt;br /&gt;
''Status: ?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Bearbeiter: ?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bodenbeschaffenheit==&lt;br /&gt;
Die Beschaffenheit des Bodens ist insbesondere aus zwei Blickwinkeln zu betrachten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: a) ''Tragfähigkeit des Untergrundes''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht nur in Bezug auf das Aufstellen tonnenschwerer Bühnenkonstruktionen, sondern auch insbesondere in Bezug auf den häufig mit Veranstaltungen verbundenen Schwerlastverkehr muss geprüft werden, ob der Untergrund geeignet ist, der Belastung standzuhalten.&lt;br /&gt;
Diese Prüfung betrifft nicht nur die Veranstaltungsgelände „auf der grünen Wiese“, sondern auch die Flächen, die zum Beispiel über Tiefgaragen etc. liegen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
: b) ''Anfälligkeit des Bodens insbesondere durch starken Regen und / oder starke Nutzung''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht selten entstehen auf einem Veranstaltungsgelände, entweder nach langanhaltendem Regen oder auch nach kurzen heftigen Regenschauern, große Wasser- und / oder Schlammflächen. Böden mit schlechten Abflussbedingungen führen bei starkem Niederschlag zu Flutungen und oberflächigem Wasserrückhalt.&lt;br /&gt;
Eine Bodenprüfung ist immer Teil der Machbarkeitsanalyse für die Auswahl des Veranstaltungsorts und der Geländeplanung &amp;lt;ref&amp;gt; Sounds for Nature Foundation e.V. (Hrsg.)(2013): Leitfaden für die umweltverträgliche Gestaltung von Open-Air-Veranstaltungen. Bonn. S. 18. [http://soundsfornature.eu/wp-content/uploads/SFN_Leitfaden_web.pdf]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben Fragen des Wohlbefindens und der Hygiene stellt sich hier insbesondere die Frage nach der weiteren Nutzbarkeit der Wege und Flächen. Dies betrifft insbesondere&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Park- &amp;amp; Aufstellflächen,&lt;br /&gt;
* Zugangsstellen,&lt;br /&gt;
* Flucht- und Rettungswege in Bezug auf Ihre Befahr- &amp;amp; Begehbarkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den möglichen Gefahren gehören &amp;lt;ref&amp;gt; Kemp, Chris / Hill, Iain / Upton, Mick / Hamilton, Mark (2007): Case Studies in Crowd Management. Cambridge. S. 184f. &amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Minderung von zur Verfügung stehenden Flächen (evtl. Verbunden mit höheren Dichten auf den restlichen Flächen),&lt;br /&gt;
* Einschränkung des Fußgängerverkehrs durch Matsch- und Schlammbildung,&lt;br /&gt;
* erhöhte Unfallgefahr für Fußgänger,&lt;br /&gt;
* potentielle Kontamination von Wasserressourcen,&lt;br /&gt;
* potentielle Ausbreitung von Krankheitserregern,&lt;br /&gt;
* Verkehrsprobleme aufgrund schlecht befahrbarer Zu- und Abwege,&lt;br /&gt;
* potentielle Gefahren für elektrische Installationen,&lt;br /&gt;
* Fehlen von trockenen Bereichen und Unterstellmöglichkeiten für Besucher,&lt;br /&gt;
* mangelhafter Halt und geringe Belastungsfähigkeit des Bodens für temporäre Bauten, Barrier, etc.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Bezug auf die Auswahl des Veranstaltungsgeländes müssen also mindestens die folgenden Aspekte geprüft werden:&lt;br /&gt;
* Eignung des Bodens, die eingebrauchten Lasten standsicher aufzunehmen,&lt;br /&gt;
* Eignung des Bodens, auch vorübergehende Starkbelastung (z.B. Schwerlastverkehr) aufzunehmen,&lt;br /&gt;
* Drainageverhalten des Bodens: welche Wassermengen kann der Boden / kann die Veranstaltungsfläche aufnehmen,&lt;br /&gt;
* Befinden sich auf dem Gelände Senken, in denen sich Wasser ansammeln kann?&lt;br /&gt;
* Können die später von den Besuchern genutzten Flächen sowie die Flächen, die als Flucht- und Rettungswege oder Entlastungsflächen vorgesehen sind, von Schwerlast- und Produktionsverkehren freigehalten werden (bes. wichtig bei anhaltendem schlechten Wetter in Verbindung mit nicht-befestigten Flächen)?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Topographie==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hänge, Steigungen und Neigungen im Gelände können sich auf die Fußgängerlenkung auswirken – insbesondere in Verbindung mit Wettererscheinungen wie Starkregen o.ä. &lt;br /&gt;
Es ist zu prüfen, inwieweit sich der Weg über Steigungen auf die Entfluchtungszeiten auswirkt und inwieweit sich gerade an Hängen eine Dynamik entwickeln kann, die möglicherweise nur schwer zu stoppen ist (Domino-Effekt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch Seen oder Bäche und Flüsse im oder am Veranstaltungsgelände stellen eine potentielle Gefahrenquelle dar. Ist das Schwimmen oder Baden in Gewässern auf dem Gelände nicht gestattet, so müssen diese Gewässer entsprechend gesichert werden und Warnhinweise angebracht werden. Gewässer, die zum Zweck des Schwimmens vorgesehen sind, müssen in Übereinstimmung mit der Badegewässerverordnung (o.ä.) eingezäunt und geprüft werden. Die Wasserqualität muss vor und während der Veranstaltung geprüft werden. Erfahrungen haben gezeigt, dass insbesondere bei hohen Temperaturen nur leicht abgesicherte Gewässer seitens der Besucher gerne genutzt werden (dies gilt im Übrigen ebenso für Springbrunnen etc. im urbanen Veranstaltungsgelände). &lt;br /&gt;
Auch bei erlaubtem Badebetrieb sollte es daher eine Überwachung des Gewässers geben im Hinblick auf Familien mit kleinen Kindern oder auch alkoholisierte oder durch Drogen in ihrer Urteilskraft beeinträchtigte Personen. &lt;br /&gt;
Im Allgemeinen gelten für Gewässer: die Gefahren des Ertrinkens, Ausrutschens, Gefahren durch sich unter der Oberfläche befindende Gegenstände (Scherben etc.) und Untiefen &amp;lt;ref&amp;gt; Commonwealth of Australia (Hrsg.) (1999): Safe and Healthy Mass Gatherings. A Health, Medical and Safety Planning Manual for Public Events. Australian Emergency Manuals Series. Dickson. S. 40. [http://www.health.sa.gov.au/pehs/publications/ema-mass-gatherings-manual.pdf]&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch die Gefahr der Überflutung muss berücksichtigt werden – bei einem nahegelegenen Fluss oder Bach ist immer zu prüfen, ob und inwieweit ein Hochwasserstand (auch ein nur temporärer / kurzfristiger) Auswirkungen auf die Nutzung des Veranstaltungsgeländes haben kann. Dies gilt dabei nicht nur für die von den Besuchern genutzten Flächen, sondern auch für Anfahrts- und Rettungswege sowie Fluchtwege.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vegetation==&lt;br /&gt;
Vegetation wie Büsche und Bäume können gerade bei Schlechtwetter zu Gefahrenquellen werden. Dabei ist zum einem im Sommer Brandgefahr ([[Brandschutz]]) zu nennen bei Büschen &amp;lt;ref&amp;gt;Kemp, Chris / Hill, Iain / Upton, Mick / Hamilton, Mark (2007): Case Studies in Crowd Management. Cambridge. S. 182. &amp;lt;/ref&amp;gt; bis hin zur Waldbrandgefahr als auch die Gefahr des Einschlags von Blitzen in Bäume, Blitzüberschläge bei Personen in der Nähe von Bäumen oder abknickende Äste bei Sturmböen ([[Wind]]). Gerade, weil Bäume von Besuchern häufig als Regenschutz genutzt werden, sind hier besondere Maßnahmen bzw. eine intensive Betrachtung der möglichen Gefahren notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insbesondere ist hier auch zu prüfen, inwieweit diese Gefährdungen nicht nur auf dem Veranstaltungsgelände selbst, sondern vor allem auf den Fluchtwegen bestehen. &lt;br /&gt;
Vor Veranstaltungsbeginn ist daher auch in Bezug auf die Vegetation immer eine Begehung vorzunehmen, die potentielle Gefahrenquellen sondiert und eliminiert.&lt;br /&gt;
Bäume werden zusätzlich häufig als Möglichkeit genutzt, eine bessere Sicht auf das Veranstaltungsgeschehen zu erlangen. Auch wenn dies kaum zu verhindern ist, ist dies doch im rahmen der Gefährdungsanalyse immer zu betrachten und ggfs. sind organisatorische Maßnahmen einzuleiten (Warnhinweise, Personal bis hin zu Abschrankungen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Gefahrenquellen im Zusammenhang mit der Beschaffenheit des Geländes, der Topographie oder der Vegetation können sein:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Stromleitungen insbesondere in Zusammenhang mit Sturm,&lt;br /&gt;
* Hohe Staubbelastung bei sehr trockenen Böden,&lt;br /&gt;
* Tiere,&lt;br /&gt;
* Gefährliche Pflanzenbestände (z.B. Bärenklau, dessen Saft eine extrem ätzende Wirkung auf die Haut hat),&lt;br /&gt;
* Mulden und Senken als Stolperfallen, unbefestigte Geländestrukturen,&lt;br /&gt;
* Gefahren durch benachbarte Landnutzungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegebenenfalls ist zu prüfen, inwieweit durch die Veranstaltung Belange des Umwelt- und Naturschutzes berührt werden. Dies betrifft nicht nur die Beanspruchung der Flächen selbst, sondern auch von der Veranstaltung ausgehende Emissionen (Abwasser / Licht / Lautstärke).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* Commonwealth of Australia (Hrsg.) (1999): ''Safe and Healthy Mass Gatherings''. A Health, Medical and Safety Planning Manual for Public Events. Australian Emergency Manuals Series. Dickson. [http://www.health.sa.gov.au/pehs/publications/ema-mass-gatherings-manual.pdf]&lt;br /&gt;
* Dávid, Lóránt (2009): Environmental Impacts of Events. In: Raj, Razaq / Musgrave, James (Hrsg.) (2009): ''Event Management and Sustainability''. S.66-75. Oxfordshire, Cambridge.&lt;br /&gt;
Federal Emergency Management Agency (Hrsg.) (2010): Special Events Contingency Planning. &lt;br /&gt;
* Kemp, Chris / Hill, Iain / Upton, Mick / Hamilton, Mark (2007): ''Case Studies in Crowd Management''. Cambridge.&lt;br /&gt;
* VDE (Hrsg.) (2013): ''Blitzschutz bei Veranstaltungen und Versammlungen''. Merkblatt. Frankfurt. [www.vde.com/blitzschutz-veranstaltungen]&lt;br /&gt;
* HSE (Hrsg.) (2014): ''The Purple Guide to Health, Safety and Welfare at Music and Other Events''. [http://www.thepurpleguide.co.uk]&lt;br /&gt;
* Sounds for Nature Foundation e.V. (SfN)(Hrsg.) (2013): ''Leitfaden für die umweltverträgliche Gestaltung von Open-Air-Veranstaltungen''. Bonn. [http://soundsfornature.eu/wp-content/uploads/SFN_Leitfaden_web.pdf]&lt;br /&gt;
* Swedish Civil Contingency Agency (MSB) (Hrsg.) (2012): ''Event Safety Guide''. Karlstad. [https://www.msb.se/RibData/Filer/pdf/26172.pdf]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einzelnachweise==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>VanRennings</name></author>
	</entry>
	<entry>
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		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Anlagen/Sanitätsdienst</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Anlagen/Sanit%C3%A4tsdienst&amp;diff=3791"/>
		<updated>2015-04-14T12:20:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;VanRennings: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Sanitätsdienst}}&lt;br /&gt;
===Aufgabenschwerpunkte Sanitätsdienst===&lt;br /&gt;
Dem Sanitätsdienst kommt die Aufgabe zu, dem Regelrettungsdienst im Bereich der jeweiligen Veranstaltung Bagatellverletzungen und -erkrankungen abzunehmen und zudem ein frühzeitiges, qualifiziertes Eingreifen und damit eine Verkürzung des behandlungsfreien Intervalls bei medizinischen Notfällen zu gewährleisten. Dem kommt insbesondere bei weitläufigen oder unübersichtlichen Örtlichkeiten mit einer großen Zahl von Besuchern eine große Bedeutung zu. Die Aufgabenschwerpunkte für den Sanitätsdienst lassen sich stichpunktartig zusammenfassen:&lt;br /&gt;
* erweiterte Erste-Hilfe, &lt;br /&gt;
* frühzeitiges, qualifiziertes Eingreifen bei Bagatellerkrankungen und -verletzungen (Kopfschmerzen, Blasen, etc.) &lt;br /&gt;
* unverzügliche, zielgerichtete Alarmierung des Rettungsdienstes und dessen Einweisung an der Einsatzstelle&lt;br /&gt;
* qualifizierte Patientenversorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bei medizinischen Notfällen&lt;br /&gt;
===Personaleinsatz===&lt;br /&gt;
Die Anzahl der eingesetzten Sanitätsdienstmitarbeiter muss mindestens der, von der jeweilig festsetzenden Behörde geforderten Zahl entsprechen. Konzeptioniert der Veranstalter gemeinsam mit dem Leiter Sanitätsdienst den aus ihrer Sicht erforderlichen Sanitätsdienst, wird dies von der Behörde auf Angemessenheit geprüft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Notwendigkeit von Sonderdiensten (Berg,- Wasser-, Höhenrettung)===&lt;br /&gt;
Je nach Örtlichkeit der Veranstaltung kann es notwendig sein, dass der reguläre Sanitätsdienst um Sonderdienste ergänzt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Stärke und Qualifizierung===&lt;br /&gt;
Ergänzend zum Punkt „Personaleinsatz“ ist hier darzustellen, über welche Qualifikation die einzelnen Einsatzkräfte verfügen, um die zeitnahe Abarbeitung der Aufgabenschwerpunkte gegebenenfalls zeitgleich sicherstellen zu können. Dies kann nur mit dem Einsatz geeigneter Kräfte zur Durchführung des Sanitätsdienstes gewährleistet werden. Die Stärke und Qualifikation des Sanitätsdienstes wird daher üblicherweise durch die für den Rettungsdienst zuständige Behörde festgelegt. Alternativ ist es möglich, dass ein vom Dienstleister (Hilfsorganisation, privater Anbieter) erstelltes Einsatzkonzept zur Prüfung bei der Genehmigungsbehörde eingereicht wird, die dieses prüft und bei Zustimmung die Bemessung und Qualifikation der Kräfte übernimmt. &lt;br /&gt;
Die Qualifikation der einzelnen Einsatzkräfte ist detailliert darzustellen (Sanitätshelfer, Rettungssanitäter, Arzt,  Arzt mit Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ oder Fachkundenachweis „Rettungsdienst“ etc.). &lt;br /&gt;
Die Bemessung erfolgt meistens nach einer Risikoeinschätzung („Maurer-Schema“). Alternativ steht der „Kölner Algorithmus“ nach der Methode einer ingenieur-wissenschaftlichen Bedarfsplanung zur Verfügung. Generell gehen in die Bemessung vorrangig die Örtlichkeit, die erwartete Besucherzahl und die Art der Veranstaltung ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Hinweis:'''&lt;br /&gt;
Es empfiehlt sich im Vorfeld mit den Sanitätsdienstanbietern in Kontakt zu treten und deren Expertise zu nutzen.&lt;br /&gt;
Ein Anhaltspunkt für ein Sanitätsdienstkonzept kann auch die Sanitätsdienstbemessung nach vfdb-Richtlinie 03-03 „Einsatzplanung Großveranstaltungen“ geben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;u&amp;gt;''s.a. vfdb-Merkblatt „Sanitätsdienst“''&amp;lt;/u&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>VanRennings</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen&amp;diff=3789</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen&amp;diff=3789"/>
		<updated>2015-04-14T12:07:17Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;VanRennings: /* Struktur des Themenfeldes Genehmigungsverfahren */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Genehmigungsverfahren}}&lt;br /&gt;
==Struktur des Themenfeldes ''Genehmigungsverfahren''==&lt;br /&gt;
===Genehmigung===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren/Genehmigung/Landesstraf- und Verordnungsgesetz Bayern|Landesstraf- und Verordnungsgesetz Bayern]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren/Genehmigung/Straßenverkehrsrecht|Straßenverkehrsrecht]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren/Genehmigung/Straßen- und Wegerecht|Straßen- und Wegerecht]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren/Genehmigung/Gewerberecht|Gewerberecht]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren/Genehmigung/Baurecht|Baurecht]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Harmonisierungsmodelle zur Effektivitätssteigerung===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren/Harmonisierungsmodelle_zur_Effektivitätssteigerung/Einheitlicher Ansprechpartner|Einheitlicher Ansprechpartner]]&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren/Harmonisierungsmodelle_zur_Effektivitätssteigerung/E-Government|E-Government]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Datenschutz===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren/Datenschutz|Datenschutz]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Die Rolle der Kommune als Veranstalterin===&lt;br /&gt;
* [[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren/Behördenidentität|Die Rolle der Kommune als Veranstalterin]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Anknüpfungspunkt des Rechts bei der Sicherheit von Großveranstaltungen==&lt;br /&gt;
Die Sicherheit von Veranstaltungen kann aus der Perspektive des Rechts vorrangig durch Verfahren gewährleistet werden. Veranstaltungen werden zunächst geplant, dann durchgeführt und letztlich nachbereitet. Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Durchführung stellen sich etwa für das Recht der Gefahrenabwehr. Im Nachgang der Veranstaltung können Haftungsfragen und Probleme rechtlicher Verantwortung auftauchen. Der Schwerpunkt für die Anwendung des Verwaltungsrechts liegt jedoch auf der Stufe der Planung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Das Genehmigungsverfahren: Kooperation und Interessenausgleich===&lt;br /&gt;
Im Vorfeld der Veranstaltungen sind die Interessen der Beteiligten auf der Grundlage des geltenden Rechts in Ausgleich zu bringen. Da es kein Veranstaltungsgesetz auf Bundesebene oder auf Landesebene gibt, sind abhängig vom Charakter der Veranstaltung unterschiedliche rechtliche Regeln anwendbar. Im Kern betreffen sie die Zuständigkeiten und das Verfahren über das Treffen von Entscheidungen. Die Zuständigkeiten sind maßgebend für die Beantwortung der Frage, wer im Vorfeld was zu tun hat, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten. Die Regelungen über Zuständigkeiten betreffen die Frage: '''Wer macht was?'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Regeln für das Verfahren betreffen die Frage: '''Wie soll es gemacht werden?''' Diese zentralen Fragen werden durch die rechtlichen Regelungen beantwortet. Ihr Ziel liegt darin, '''ausgewogene Genehmigungen''' zustande zu bringen, die für ein Höchstmaß an Sicherheit bei der Durchführung einer konkreten Veranstaltung sorgen. Die inhaltliche Gewährleistung von Sicherheit, die Anforderungen an bestimmte Standards, die Ausgestaltung der Anforderungen an den Veranstalter, den privaten Sicherheitsdienst oder die Kommune sind unterschiedlich, weil sie von den konkreten Gegebenheiten abhängen, denen bei der Anwendung des jeweiligen Rechts Rechnung zu tragen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Heterogene Regelungssystematik vs. Best Practices===&lt;br /&gt;
Nach der bestehenden Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland ist eine '''Zersplitterung des anwendbaren Rechts''' festzustellen. Teils handelt es sich um Bundesrecht wie im Fall der Gewerbeordnung, teils um Landesrecht wie im Fall des Ordnungsrechts. Die Versammlungsstättenverordnung ist zwar als Muster bundesweit anerkannt und wird teils sinngemäß angewendet, sie ist allerdings nicht in allen Ländern als geltende Rechtsregel in Kraft. Zudem ist ihr Anwendungsbereich begrenzt (siehe [[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren/Genehmigung/Baurecht|Sicherheitsbaustein Baurecht]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Lediglich in Bayern und Thüringen besteht eine '''zentrale Rechtsgrundlage''' für die Genehmigung von Veranstaltungen. In anderen Ländern wird das Ordnungsrecht oder Gefahrenabwehrrecht als Ausgangspunkt genutzt oder aber das Straßenrecht, falls Sondernutzungserlaubnisse erforderlich sind. Andere behördliche Entscheidungen und Genehmigungen, etwa nach dem Bauordnungsrecht oder dem Straßenverkehrsrecht oder dem Straßen- und Wegerecht, können hinzu treten. (siehe auch [[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren/Genehmigung/Straßenverkehrsrecht|Straßenverkehrsrecht]], [[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren/Genehmigung/Straßen-_und_Wegerecht|Straßen- und Wegerecht]]). Diese unübersichtliche Rechtslage führt dazu, dass Verantwortlichkeiten oftmals schwer zu benennen sind. Denn die gesetzlichen Vorgaben greifen nicht schlüssig ineinander, sondern bestehen nebeneinander. Konflikte zwischen den rechtlichen Regeln sind dabei nicht ausgeschlossen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Praxis behilft sich oftmals mit '''formellen oder informellen Kooperationen'''. Dies führt vielfach zu zufriedenstellenden Ergebnissen, insbesondere im Fall wiederkehrender Veranstaltungen. Eine jedes Jahr stattfindende Kirmes oder ein jährlich stattfindendes Festival werden durchaus mit einem hohen Grad an Sicherheit durchgeführt. Hier können die in einer Kommune zuständigen Behörden regelmäßige Kontakte aufbauen und eingespielte Abläufe in dem oder den Genehmigungsverfahren einhalten. Die Einzelheiten hängen von der Art der Veranstaltung, den jeweils zuständigen Behörden und insbesondere auch von der internen Organisation der jeweils eingebundenen Kommune(n) ab. Die Kommune tritt bei '''wiederkehrenden Veranstaltungen''' zudem oft selbst als Veranstalter auf. Sie genehmigt gleichsam ihre eigene Veranstaltung (siehe [[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren/Behördenidentität|Die Rolle der Kommune als Veranstalterin]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine andere Ausgangslage liegt dann vor, wenn eine einzelne Veranstaltung abgehalten werden soll. Hier beantragt der private Veranstalter bei den zuständigen Behörden die erforderlichen Genehmigungen. Wenn eine Kommune eine derartige Veranstaltung verwirklichen will, wird sie auf Erfahrungen mit parallelen Veranstaltungen zurückgreifen, wenn solche vorliegen. '''Besondere Schwierigkeiten''' entstehen dann, wenn es weder eingespielte Abläufe noch einschlägige Erfahrungen gibt. Die einzelne Veranstaltung, vielleicht gerade auch die Veranstaltung, die zum '''ersten Mal''' und vielleicht zum '''einzigen Mal''' durchgeführt werden soll, bereitet damit tendenziell nicht unerhebliche Sicherheitsprobleme. Das Beispiel der Loveparade in Duisburg im Jahr 2010 hat gezeigt, dass solche Sicherheitsprobleme sich in schrecklichen Folgen niederschlagen könnten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Untergesetzliche Lösungen zur Harmonisierung und Effektivitätssteigerung==&lt;br /&gt;
Rechtliche Ansatzpunkte für die '''Effektivität''' des Verfahrens für die Genehmigung von Veranstaltungen können auf der gesetzlichen oder auf der untergesetzlichen Ebene gefunden werden. Auf der '''untergesetzlichen Ebene''' können die anwendbaren Verfahrensregeln mit dem Ziel einer beschleunigten und effektiveren Anwendung fortentwickelt werden. Hier kommen Ansatzpunkte in Betracht, die teils auf Erfahrungen der behördlichen Praxis Rückgriff nehmen und teils zukunftsweisende Verfahrensarten aufgreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diesen Modellen - wie das des '''Einheitlichen Ansprechpartners''' (siehe auch [[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren/Harmonisierungsmodelle_zur_Effektivitätssteigerung/Einheitlicher_Ansprechpartner|der einheitliche Ansprechpartner]]) - liegen praktische Kooperationsformen von Ordnungsämtern mit anderen Behörden in einer Reihe größerer Kommunen zu Grunde. Vereinfachungen kann auch die Anwendung von Instrumenten und Formen des '''E-Government''' (siehe [[Sicherheitsbausteine/Genehmigungsverfahren/Harmonisierungsmodelle_zur_Effektivitätssteigerung/E-Government|Sicherheitsbaustein e-Government]]) bringen. Hier können gerade auch für das Zusammenspiel von unterschiedlichen Akteuren in einem komplexen Verfahren zur Genehmigung und Durchführung einer Großveranstaltung noch weitere Verbesserungen erzielt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Recht der Sicherheit von Großveranstaltungen bedarf der Fortentwicklung. Es fehlt an '''Klarheit und Transparenz''', die für die Planung und Genehmigung der Veranstaltung hilfreich sein können. Großveranstaltungen werden zweifellos regelmäßig sorgfältig geplant und oftmals mit einem hohen Maß an Sicherheit durchgeführt. Dennoch bleibt einiges zu tun. Für die rechtliche Betrachtung können gesetzliche Verbesserungen ein Weg sein. Diese eher langfristige Perspektive sollte nicht ausgeblendet werden. Kurz und mittelfristig sollte aber versucht werden, auf der Anwendungsebene Harmonisierungen und Klärungen herbeizuführen. Dazu einen Beitrag zu leisten, ist das Ziel dieser Sicherheitsbausteine.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
Inhalte dieses Sicherheitsbausteins beruhen auf den Beiträgen in: Kugelmann (Hrsg.), Verfahrensrecht der Sicherheit von Großveranstaltungen, Baden-Baden, 1. Auflage 2015.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>VanRennings</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/St%C3%B6rung_von_Verkehrswegen&amp;diff=3606</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Störung von Verkehrswegen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/St%C3%B6rung_von_Verkehrswegen&amp;diff=3606"/>
		<updated>2015-04-10T11:42:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;VanRennings: /* Definition */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{LINKTITLE:Störung von Verkehrswegen}}&lt;br /&gt;
==Definition==&lt;br /&gt;
Störungen von Verkehrswegen sind Beeinträchtigungen innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsgeländes, die eine unmittelbare Auswirkung auf den An- und Abreiseverkehr, die logistische Versorgung der besucherrelevanten Infrastruktur oder die Zu- und Abfahrt von Einsatzfahrzeugen zum oder vom Veranstaltungsgelände haben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beispiele sind:'''&lt;br /&gt;
* ein Ausfall des ÖPV durch Streik, Unfall, Personenschaden etc. mögliche Folgen können sein: verspäteter Veranstaltungsbeginn, hoher Andrang  an den Einlässen, Stress bei den Besuchern&lt;br /&gt;
* ein Ausfall / Stau des Individualverkehrs durch Unfall, nicht nutzbare Parkflächen aufgrund von Niederschlag, wetterbedingte Einschränkungen des Verkehrs. Mögliche Folgen können sein: verspäteter Veranstaltungsbeginn, hoher Andrang  an den Einlässen, Stress bei den Besuchern, „Wildparken“ inkl. der Beeinträchtigung von Verkehrswegen und Zufahrten für Einsatzfahrzeuge&lt;br /&gt;
* ein Ausfall von Verkehrsflächen auf dem Veranstaltungsgelände aufgrund von Besucherströmen. Mögliche Folgen können sein: Ausfall der besucherrelevanten Infrastruktur (z.B. Toiletten, Bierausschank), verzögerte Anfahrt von Einsatzfahrzeugen, kein Verkauf von Getränken und Speisen (Unmut bei Besuchern)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ziel==&lt;br /&gt;
Das Ziel der Planung muss es sein, die mögliche Störung der Verkehrswege zu minimieren, Redundanzen vorzusehen und eine mögliche Gefährdung der Besucher durch sich hieraus entwickelnden Gefahren zu verhindern. Dem kommt insbesondere bei weitläufigen, unübersichtlichen oder nur schlecht zu erreichenden Örtlichkeiten mit einer großen Zahl von Besuchern eine große Bedeutung zu. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundsätzliches==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufgabe der Entwicklung eines Verkehrskonzeptes obliegt dem Veranstalter, der ggf. einen privatwirtschaftlicher Verkehrsplaner mit dieser Aufgabe beauftragen kann. Die Verkehrsregelungen sollten im Sicherheitskonzept veranstaltungsspezifisch beschrieben und mit entsprechenden Maßnahmen hinterlegt werden. Diese Maßnahmenfestsetzung bei Verkehrsproblemen sollte im Rahmen eines vordefinierten Abstimmungsprozesses zwischen Polizei, Verkehrsbehörde, Feuerwehr,  Veranstalter, Genehmigungsbehörde und gegebenenfalls weiteren Beteiligten und in  Abstimmung mit entsprechenden szenarienorientierten Notfallplänen des Sicherheitskonzepts erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Überprüfung von Maßnahmen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die im Verkehrskonzept geplanten Maßnahmen (wie beispielsweise geänderte Verkehrswege, Zufahrtsmöglichkeiten, Verkehrspläne von Zügen und Bussen etc.) sind vor Veranstaltungsbeginn (Umsetzungsphase der Veranstaltung) auf Aktualität zu überprüfen, ebenso die Erreichbarkeiten von Entstörungsdiensten (ÖPV, Abschleppdienste etc.).&lt;br /&gt;
Der Einfluss des Wetters kann vor Beginn der Veranstaltung Kompensationsmaßnahmen erforderlich machen. Beispiele hierfür sind die Befestigung von Parkplätzen und Wegen (insbesondere Flucht- und Rettungswegen bei nasser Witterung) mit beispielsweise Stahlplatten oder Gegenmaßnahmen bei langer Trockenheit (Brandgefahr, Sichtbeeinträchtigungen durch Staubentwicklung etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beispiele für mögliche Störungen der Verkehrswege und Vorgehen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Folgenden werden Beispiele für mögliche Störungen der Verkehrswege gezeigt, die eine mögliche Herangehensweise an die Problemstellung aufzeigen. Im Sicherheitskonzept sind die Störung sowie die daraus folgenden Maßnahmen allgemein verständlich auszuformulieren. Die Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel A===&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
(Teil-) Ausfall des ÖPV zum Ende der Veranstaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
Rücksprache mit Betreiber ÖPV, Einberufung des Koordinierungskreises, Initiierung möglicher Kompensationsmaßnahmen (bspw. Vorplanung Ersatzbussen), wenn möglich: Verlängerung des Showprogramms, Information der Besucher, Caterer und Künstler/Schausteller, Aufrechterhaltung  des Catering&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:'''&lt;br /&gt;
ggf. Abwägung in verschiedenen Stufen (Teilausfall)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel B===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
unerwartete Überlastung des ÖPV beispielsweise durch eine konzentrierte Abreise der Besucher&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
Abstimmung der Maßnahmen mit Betreiber ÖPV sowie ggf. Dienstleistern (bspw. DB Sicherheit), Errichtung und Betreiben von Vorsperren, um den Druck von den Haltepunkten zu nehmen, Veranlassung der Bereitstellung weiterer Transportkapazitäten, Information der Besucher, Ordnung des Raumes um Wege freizuhalten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:'''&lt;br /&gt;
- / - &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel C===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
Blockade der Zufahrtsstraßen durch Anreiseverkehr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahmen:'''&lt;br /&gt;
Verkehrsabfluss beschleunigen (z.B. durch Parkplatzeinweiser, Hinweisschilder, Informationen an die Besucher im Vorfeld), Informationen an die Besucher während der Anreise (z.B. durch Radiodurchsagen), Aufrechterhaltung der Zufahrtsmöglichkeiten von Einsatzfahrzeugen, ggf. Versorgung der im Anreiseverkehr gebundenen Besucher falls die Witterungslage und Dauer dies erforderlich macht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:'''&lt;br /&gt;
frühzeitige Entscheidung, ob zusätzliche Parkflächen freigegeben werden können, Einwirken auf den öffentlichen Straßenverkehr darf nur in Absprache mit der Polizei und Verkehrsbehörde erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel D===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
Be-/Verhinderung der Abreise durch defekte / nicht nutzbare Fahrzeuge (z.B. durch Defekt oder Witterungseinflüsse) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahmen:'''&lt;br /&gt;
Je nach Veranstaltungsart und -örtlichkeit kann es sinnvoll sein, während der An- und Abreisezeit einzuplanen,  dass liegengebliebene Fahrzeuge schnellstmöglich wieder fahrtüchtig gemacht werden, um die Abreise weiterer Besucher nicht zu behindern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
Polizei, Feuerwehr, Sicherheits- und Ordnungsdienst, Veranstalter, ggf. Unfallhilfe der Verkehrsbetriebe bei Einfluss auf den Betrieb&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:'''&lt;br /&gt;
bei starker Nachfrage dieser Dienstleistung kann es notwendig sein, die Besucher über das Angebot zu informieren. Ggf. kann eine qualifizierte Absicherung der Störstelle notwendig sein und sollte daher geplant werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel E===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
Gefährdung der Besucher oder Einrichtungen durch Unpassierbarkeit der Rettungswege&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahmen:'''&lt;br /&gt;
Verkehrsabfluss beschleunigen (z.B. durch Parkplatzeinweiser, Hinweisschilder), Informationen an die Besucher während der An- bzw. Abreise (z.B. durch Radiodurchsagen), Einberufung des Koordinierungskreises, Kompensationsmaßnahmen zur Beschleunigung einer möglichen Gefahrensituation (Öffnung der Fluchtwege, Sperrmaßnahmen von für die Gefahrenabwehr notwendigen Zufahrtsstraßen bzw. dauerhafte Rettungsgassen, Besetzung neuralgischer Punkte wie z.B. U-Bahnstationen mit Sicherheitspersonal etc.), Einrichten von Einbahnregelungen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Veranstalter, Sanitätsdienst, Sicherheits- und Ordnungsdienst&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:'''&lt;br /&gt;
- / -&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==weitergehende Informationen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Folgenden werden weitere geeignete szenarienunabhängige Maßnahmen in der Planungsphase der Veranstaltung aufgelistet. Dies soll an dieser Stelle exemplarisch und stichpunktartig erfolgen. Eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Stichpunkte zur äußeren Erschließung des Veranstaltungsgeländes und zur Sicherheitskommunikation sind in den entsprechenden Bausteinen aufgelistet (ggf. hier ebenfalls Verweis auf den Baustein Verkehrskonzept – ein Großteil wird ja bereits im Vorfeld geplant werden):&lt;br /&gt;
* Beachtung der (gestaffelten) An- und Abreise, Verkehrsströme, Rückstaus auf Zufahrtswegen und Parkraumbereitstellung etc.&lt;br /&gt;
* Parkraumnutzung und -auslastung vorplanen&lt;br /&gt;
* Vorplanung von „Park and Ride“- Möglichkeiten&lt;br /&gt;
* Individuelle Anbindung des Veranstaltungsgeländes an die Verkehrsinfrastruktur&lt;br /&gt;
* Berücksichtigung evtl. überregionaler Auswirkungen auf die Verkehrsnetze &lt;br /&gt;
* An die Besucherströme anpassbares Konzept für die Taktung des ÖPNV&lt;br /&gt;
* ggf. die Einrichtung eines Shuttle-Verkehrs vorplanen&lt;br /&gt;
* Fußgänger- und Verkehrsströme sollten in der Planung aufeinander abgestimmt werden (z.B. Eingangsbereiche nicht in der Nähe von Hauptverkehrsströmen platzieren)&lt;br /&gt;
* ggf. Einsatz von Sonderzügen zum Veranstaltungsort vorplanen&lt;br /&gt;
* Planung von störungsabhängigen und -unabhängigen Maßnahmen &lt;br /&gt;
* Hinweise auf Nutzung des ÖPNV&lt;br /&gt;
* Verkehrsmaßnahmen bei Veranstaltungsabbruch planen &lt;br /&gt;
* Kontakt mit Abschleppunternehmen aufnehmen, um hier ausreichende Kapazitäten vorzuhalten (Kontaktaufnahme z.B. über den Verkehrsplaner des Veranstalters); Erstellung eines Abschleppkonzeptes zur Durchsetzung der Parkverbote&lt;br /&gt;
* Priorisierte Zuführung von Verkehrskräften an neuralgische Punkte vorplanen (Postenplan mit entsprechenden Aufträgen etc.)&lt;br /&gt;
* Im Innenstadtbereich&lt;br /&gt;
* Herausfordernde Umfeldplanungen (Flucht- und Räumkonzepte, Verkehrskonzept inklusive ÖPNV-Konzept, Parkraumbereitstellung etc.)&lt;br /&gt;
* Einrichtung von Busparkplätzen in fußläufiger Nähe zum Veranstaltungsgelände; dies verhindert Stauungen im unmittelbaren Veranstaltungsgelände sowohl beim Ein- als auch beim Ausstieg&lt;br /&gt;
* Beschilderungskonzept entwickeln&lt;br /&gt;
* Zusammenarbeit mit der Bundespolizei zur Gewährleistung der Sicherheit vor Ort (z.B. U-Bahnen, S-Bahnen etc.) &lt;br /&gt;
* Kooperation mit der städtischen Verkehrsmanagementzentrale bei der Lenkung von Verkehrsströmen kann angebracht sein (z. B. Steuerung von S-Bahnen etc.)&lt;br /&gt;
* Vorplanung der Pressearbeit; Kommunikation von Absperrmaßnahmen, Umleitungen, Umfahrungsstrecken, Meldungen im Verkehrsfunk etc.&lt;br /&gt;
* Maßnahmen zur Personenstromlenkung (Wo gibt es Einbahnstraßenregelungen für den Fußgängerverkehr?; Wo befinden sich zentrale Sperrpunkte? etc.)&lt;br /&gt;
* Freihalten von Not- und Rettungswegen&lt;br /&gt;
* Abstimmung von Durchsagen für diverse Verkehrssituationen&lt;br /&gt;
* Anhand von Zeittabellen, die der Veranstalter verteilt, können Anwohner im Umfeld des Veranstaltungsgeländes über Zeiträume von Straßensperrungen, die Einrichtung von Einbahnstraßenverkehren etc. informiert werden&lt;br /&gt;
* Parkplätze ggf. mit Sichtschutz versehen, um sich Diskussionen mit Anreisenden zu ersparen, die noch freie Parkplätze entdeckt haben wollen&lt;br /&gt;
* Falsch parkende Fahrzeuge sollten möglichst unmittelbar abgeschleppt werden, damit Falschparker nicht andere Falschparker nach sich ziehen&lt;br /&gt;
* (Temporäre) Schließung von Haltestellen&lt;br /&gt;
* Einrichtung von Umleitungen oder Straßensperrungen&lt;br /&gt;
* Optimiertes ÖPNV-System &lt;br /&gt;
* Kopfbeschilderung auf der Autobahn&lt;br /&gt;
* Informationssteuerung über den lokale/regionale Radiostationen (Verkehrsfunk, Traffic Message Channel [TMC]), Presse, Internet &lt;br /&gt;
* Durchsagen in den Straßenbahnen (z.B. Umleitungen etc. im ÖPNV-Verkehr)&lt;br /&gt;
* Informationssteuerung über Veranstaltungs-App, z.B. Übersicht über den Befüllungsgrad der Parkplätze&lt;br /&gt;
* Durch eine elektronische Verkehrsströmesteuerung kann bei Stau eine Umleitungsempfehlung etc. gegeben werden &lt;br /&gt;
* Steuerung von Informationen in Bussen und Bahnen des ÖPNV im Vorfeld mit den Verkehrsbetrieben absprechen&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
In Rücksprache mit der Verkehrsbehörde und unter Einbindung der Polizei:&lt;br /&gt;
* ggf. Vorplanen von Einbahnstraßenregelungen&lt;br /&gt;
* ggf. sind im Verkehrskonzept einzelne Straßen komplett als Not- und Rettungswege freizuhalten; die Verkehrsströme der Besucher sind dann entsprechend über Umwege, Nebenstraßen etc. zu führen&lt;br /&gt;
* ggf. auch einzelne Straßen ausschließlich für den ÖPNV und Anwohner freihalten&lt;br /&gt;
* Maßnahmen von Sperrungen und Umleitungen ausarbeiten&lt;br /&gt;
* Tempolimit im unmittelbaren Veranstaltungsumfeld (z.B. 30km/h) vorplanen zur Senkung der Gefährdung von Fußgängerströmen &lt;br /&gt;
* Vorplanung eines Sperrkonzeptes, um den Verkehr bei Bedarf in Abhängigkeit verschiedener Verkehrsstufen (z.B. Stufen 1-5) in vorgedachte Bahnen lenken zu können&lt;br /&gt;
* Vorplanen von Verkehrsprogrammen (z.B. Wann werden welche Ampeln, Pförtnerampeln etc. bei Verkehrsspitzen geschaltet?) in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde &lt;br /&gt;
* Einrichtung von Parkverbotszonen, u.a. um Not- und Rettungswege freizuhalten&lt;br /&gt;
* ggf. Stellung eines Verbindungsmitarbeiters des Veranstalters für die Verkehrsmanagementzentrale der Kommune&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>VanRennings</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/St%C3%B6rung_von_Verkehrswegen&amp;diff=3605</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Störung von Verkehrswegen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/St%C3%B6rung_von_Verkehrswegen&amp;diff=3605"/>
		<updated>2015-04-10T11:37:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;VanRennings: Die Seite wurde neu angelegt: „{{LINKTITLE:Störung von Verkehrswegen}} ==Definition== Störungen von Verkehrswegen sind Beeinträchtigungen innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsgelän…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{LINKTITLE:Störung von Verkehrswegen}}&lt;br /&gt;
==Definition==&lt;br /&gt;
Störungen von Verkehrswegen sind Beeinträchtigungen innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsgeländes, die eine unmittelbare Auswirkung auf den An- und Abreiseverkehr, die logistische Versorgung der besucherrelevanten Infrastruktur oder die Zu- und Abfahrt von Einsatzfahrzeugen zum oder vom Veranstaltungsgelände haben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beispiele sind:'''&lt;br /&gt;
* ein Ausfall des ÖPV durch Streik, Unfall, Personenschaden etc.&lt;br /&gt;
mögliche Folgen können sein: verspäteter Veranstaltungsbeginn, hoher Andrang  an den Einlässen, Stress bei den Besuchern&lt;br /&gt;
* ein Ausfall / Stau des Individualverkehrs durch Unfall, nicht nutzbare Parkflächen aufgrund von Niederschlag, wetterbedingte Einschränkungen des Verkehrs&lt;br /&gt;
mögliche Folgen können sein: verspäteter Veranstaltungsbeginn, hoher Andrang  an den Einlässen, Stress bei den Besuchern, „Wildparken“ inkl. der Beeinträchtigung von Verkehrswegen und Zufahrten für Einsatzfahrzeuge&lt;br /&gt;
* ein Ausfall von Verkehrsflächen auf dem Veranstaltungsgelände aufgrund von Besucherströmen&lt;br /&gt;
mögliche Folgen können sein: Ausfall der besucherrelevanten Infrastruktur (z.B. Toiletten, Bierausschank), verzögerte Anfahrt von Einsatzfahrzeugen, kein Verkauf von Getränken und Speisen (Unmut bei Besuchern)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ziel==&lt;br /&gt;
Das Ziel der Planung muss es sein, die mögliche Störung der Verkehrswege zu minimieren, Redundanzen vorzusehen und eine mögliche Gefährdung der Besucher durch sich hieraus entwickelnden Gefahren zu verhindern. Dem kommt insbesondere bei weitläufigen, unübersichtlichen oder nur schlecht zu erreichenden Örtlichkeiten mit einer großen Zahl von Besuchern eine große Bedeutung zu. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundsätzliches==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufgabe der Entwicklung eines Verkehrskonzeptes obliegt dem Veranstalter, der ggf. einen privatwirtschaftlicher Verkehrsplaner mit dieser Aufgabe beauftragen kann. Die Verkehrsregelungen sollten im Sicherheitskonzept veranstaltungsspezifisch beschrieben und mit entsprechenden Maßnahmen hinterlegt werden. Diese Maßnahmenfestsetzung bei Verkehrsproblemen sollte im Rahmen eines vordefinierten Abstimmungsprozesses zwischen Polizei, Verkehrsbehörde, Feuerwehr,  Veranstalter, Genehmigungsbehörde und gegebenenfalls weiteren Beteiligten und in  Abstimmung mit entsprechenden szenarienorientierten Notfallplänen des Sicherheitskonzepts erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Überprüfung von Maßnahmen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die im Verkehrskonzept geplanten Maßnahmen (wie beispielsweise geänderte Verkehrswege, Zufahrtsmöglichkeiten, Verkehrspläne von Zügen und Bussen etc.) sind vor Veranstaltungsbeginn (Umsetzungsphase der Veranstaltung) auf Aktualität zu überprüfen, ebenso die Erreichbarkeiten von Entstörungsdiensten (ÖPV, Abschleppdienste etc.).&lt;br /&gt;
Der Einfluss des Wetters kann vor Beginn der Veranstaltung Kompensationsmaßnahmen erforderlich machen. Beispiele hierfür sind die Befestigung von Parkplätzen und Wegen (insbesondere Flucht- und Rettungswegen bei nasser Witterung) mit beispielsweise Stahlplatten oder Gegenmaßnahmen bei langer Trockenheit (Brandgefahr, Sichtbeeinträchtigungen durch Staubentwicklung etc.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beispiele für mögliche Störungen der Verkehrswege und Vorgehen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Folgenden werden Beispiele für mögliche Störungen der Verkehrswege gezeigt, die eine mögliche Herangehensweise an die Problemstellung aufzeigen. Im Sicherheitskonzept sind die Störung sowie die daraus folgenden Maßnahmen allgemein verständlich auszuformulieren. Die Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel A===&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
(Teil-) Ausfall des ÖPV zum Ende der Veranstaltung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
Rücksprache mit Betreiber ÖPV, Einberufung des Koordinierungskreises, Initiierung möglicher Kompensationsmaßnahmen (bspw. Vorplanung Ersatzbussen), wenn möglich: Verlängerung des Showprogramms, Information der Besucher, Caterer und Künstler/Schausteller, Aufrechterhaltung  des Catering&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:'''&lt;br /&gt;
ggf. Abwägung in verschiedenen Stufen (Teilausfall)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel B===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
unerwartete Überlastung des ÖPV beispielsweise durch eine konzentrierte Abreise der Besucher&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
Abstimmung der Maßnahmen mit Betreiber ÖPV sowie ggf. Dienstleistern (bspw. DB Sicherheit), Errichtung und Betreiben von Vorsperren, um den Druck von den Haltepunkten zu nehmen, Veranlassung der Bereitstellung weiterer Transportkapazitäten, Information der Besucher, Ordnung des Raumes um Wege freizuhalten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:'''&lt;br /&gt;
- / - &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel C===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
Blockade der Zufahrtsstraßen durch Anreiseverkehr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahmen:'''&lt;br /&gt;
Verkehrsabfluss beschleunigen (z.B. durch Parkplatzeinweiser, Hinweisschilder, Informationen an die Besucher im Vorfeld), Informationen an die Besucher während der Anreise (z.B. durch Radiodurchsagen), Aufrechterhaltung der Zufahrtsmöglichkeiten von Einsatzfahrzeugen, ggf. Versorgung der im Anreiseverkehr gebundenen Besucher falls die Witterungslage und Dauer dies erforderlich macht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:'''&lt;br /&gt;
frühzeitige Entscheidung, ob zusätzliche Parkflächen freigegeben werden können, Einwirken auf den öffentlichen Straßenverkehr darf nur in Absprache mit der Polizei und Verkehrsbehörde erfolgen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel D===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
Be-/Verhinderung der Abreise durch defekte / nicht nutzbare Fahrzeuge (z.B. durch Defekt oder Witterungseinflüsse) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahmen:'''&lt;br /&gt;
Je nach Veranstaltungsart und -örtlichkeit kann es sinnvoll sein, während der An- und Abreisezeit einzuplanen,  dass liegengebliebene Fahrzeuge schnellstmöglich wieder fahrtüchtig gemacht werden, um die Abreise weiterer Besucher nicht zu behindern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
Polizei, Feuerwehr, Sicherheits- und Ordnungsdienst, Veranstalter, ggf. Unfallhilfe der Verkehrsbetriebe bei Einfluss auf den Betrieb&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:'''&lt;br /&gt;
bei starker Nachfrage dieser Dienstleistung kann es notwendig sein, die Besucher über das Angebot zu informieren. Ggf. kann eine qualifizierte Absicherung der Störstelle notwendig sein und sollte daher geplant werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel E===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
Gefährdung der Besucher oder Einrichtungen durch Unpassierbarkeit der Rettungswege&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahmen:'''&lt;br /&gt;
Verkehrsabfluss beschleunigen (z.B. durch Parkplatzeinweiser, Hinweisschilder), Informationen an die Besucher während der An- bzw. Abreise (z.B. durch Radiodurchsagen), Einberufung des Koordinierungskreises, Kompensationsmaßnahmen zur Beschleunigung einer möglichen Gefahrensituation (Öffnung der Fluchtwege, Sperrmaßnahmen von für die Gefahrenabwehr notwendigen Zufahrtsstraßen bzw. dauerhafte Rettungsgassen, Besetzung neuralgischer Punkte wie z.B. U-Bahnstationen mit Sicherheitspersonal etc.), Einrichten von Einbahnregelungen &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Veranstalter, Sanitätsdienst, Sicherheits- und Ordnungsdienst&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:'''&lt;br /&gt;
- / -&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==weitergehende Informationen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Folgenden werden weitere geeignete szenarienunabhängige Maßnahmen in der Planungsphase der Veranstaltung aufgelistet. Dies soll an dieser Stelle exemplarisch und stichpunktartig erfolgen. Eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Stichpunkte zur äußeren Erschließung des Veranstaltungsgeländes und zur Sicherheitskommunikation sind in den entsprechenden Bausteinen aufgelistet (ggf. hier ebenfalls Verweis auf den Baustein Verkehrskonzept – ein Großteil wird ja bereits im Vorfeld geplant werden):&lt;br /&gt;
* Beachtung der (gestaffelten) An- und Abreise, Verkehrsströme, Rückstaus auf Zufahrtswegen und Parkraumbereitstellung etc.&lt;br /&gt;
* Parkraumnutzung und -auslastung vorplanen&lt;br /&gt;
* Vorplanung von „Park and Ride“- Möglichkeiten&lt;br /&gt;
* Individuelle Anbindung des Veranstaltungsgeländes an die Verkehrsinfrastruktur&lt;br /&gt;
* Berücksichtigung evtl. überregionaler Auswirkungen auf die Verkehrsnetze &lt;br /&gt;
* An die Besucherströme anpassbares Konzept für die Taktung des ÖPNV&lt;br /&gt;
* ggf. die Einrichtung eines Shuttle-Verkehrs vorplanen&lt;br /&gt;
* Fußgänger- und Verkehrsströme sollten in der Planung aufeinander abgestimmt werden (z.B. Eingangsbereiche nicht in der Nähe von Hauptverkehrsströmen platzieren)&lt;br /&gt;
* ggf. Einsatz von Sonderzügen zum Veranstaltungsort vorplanen&lt;br /&gt;
* Planung von störungsabhängigen und -unabhängigen Maßnahmen &lt;br /&gt;
* Hinweise auf Nutzung des ÖPNV&lt;br /&gt;
* Verkehrsmaßnahmen bei Veranstaltungsabbruch planen &lt;br /&gt;
* Kontakt mit Abschleppunternehmen aufnehmen, um hier ausreichende Kapazitäten vorzuhalten (Kontaktaufnahme z.B. über den Verkehrsplaner des Veranstalters); Erstellung eines Abschleppkonzeptes zur Durchsetzung der Parkverbote&lt;br /&gt;
* Priorisierte Zuführung von Verkehrskräften an neuralgische Punkte vorplanen (Postenplan mit entsprechenden Aufträgen etc.)&lt;br /&gt;
* Im Innenstadtbereich&lt;br /&gt;
* Herausfordernde Umfeldplanungen (Flucht- und Räumkonzepte, Verkehrskonzept inklusive ÖPNV-Konzept, Parkraumbereitstellung etc.)&lt;br /&gt;
* Einrichtung von Busparkplätzen in fußläufiger Nähe zum Veranstaltungsgelände; dies verhindert Stauungen im unmittelbaren Veranstaltungsgelände sowohl beim Ein- als auch beim Ausstieg&lt;br /&gt;
* Beschilderungskonzept entwickeln&lt;br /&gt;
* Zusammenarbeit mit der Bundespolizei zur Gewährleistung der Sicherheit vor Ort (z.B. U-Bahnen, S-Bahnen etc.) &lt;br /&gt;
* Kooperation mit der städtischen Verkehrsmanagementzentrale bei der Lenkung von Verkehrsströmen kann angebracht sein (z. B. Steuerung von S-Bahnen etc.)&lt;br /&gt;
* Vorplanung der Pressearbeit; Kommunikation von Absperrmaßnahmen, Umleitungen, Umfahrungsstrecken, Meldungen im Verkehrsfunk etc.&lt;br /&gt;
* Maßnahmen zur Personenstromlenkung (Wo gibt es Einbahnstraßenregelungen für den Fußgängerverkehr?; Wo befinden sich zentrale Sperrpunkte? etc.)&lt;br /&gt;
* Freihalten von Not- und Rettungswegen&lt;br /&gt;
* Abstimmung von Durchsagen für diverse Verkehrssituationen&lt;br /&gt;
* Anhand von Zeittabellen, die der Veranstalter verteilt, können Anwohner im Umfeld des Veranstaltungsgeländes über Zeiträume von Straßensperrungen, die Einrichtung von Einbahnstraßenverkehren etc. informiert werden&lt;br /&gt;
* Parkplätze ggf. mit Sichtschutz versehen, um sich Diskussionen mit Anreisenden zu ersparen, die noch freie Parkplätze entdeckt haben wollen&lt;br /&gt;
* Falsch parkende Fahrzeuge sollten möglichst unmittelbar abgeschleppt werden, damit Falschparker nicht andere Falschparker nach sich ziehen&lt;br /&gt;
* (Temporäre) Schließung von Haltestellen&lt;br /&gt;
* Einrichtung von Umleitungen oder Straßensperrungen&lt;br /&gt;
* Optimiertes ÖPNV-System &lt;br /&gt;
* Kopfbeschilderung auf der Autobahn&lt;br /&gt;
* Informationssteuerung über den lokale/regionale Radiostationen (Verkehrsfunk, Traffic Message Channel [TMC]), Presse, Internet &lt;br /&gt;
* Durchsagen in den Straßenbahnen (z.B. Umleitungen etc. im ÖPNV-Verkehr)&lt;br /&gt;
* Informationssteuerung über Veranstaltungs-App, z.B. Übersicht über den Befüllungsgrad der Parkplätze&lt;br /&gt;
* Durch eine elektronische Verkehrsströmesteuerung kann bei Stau eine Umleitungsempfehlung etc. gegeben werden &lt;br /&gt;
* Steuerung von Informationen in Bussen und Bahnen des ÖPNV im Vorfeld mit den Verkehrsbetrieben absprechen&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
In Rücksprache mit der Verkehrsbehörde und unter Einbindung der Polizei:&lt;br /&gt;
* ggf. Vorplanen von Einbahnstraßenregelungen&lt;br /&gt;
* ggf. sind im Verkehrskonzept einzelne Straßen komplett als Not- und Rettungswege freizuhalten; die Verkehrsströme der Besucher sind dann entsprechend über Umwege, Nebenstraßen etc. zu führen&lt;br /&gt;
* ggf. auch einzelne Straßen ausschließlich für den ÖPNV und Anwohner freihalten&lt;br /&gt;
* Maßnahmen von Sperrungen und Umleitungen ausarbeiten&lt;br /&gt;
* Tempolimit im unmittelbaren Veranstaltungsumfeld (z.B. 30km/h) vorplanen zur Senkung der Gefährdung von Fußgängerströmen &lt;br /&gt;
* Vorplanung eines Sperrkonzeptes, um den Verkehr bei Bedarf in Abhängigkeit verschiedener Verkehrsstufen (z.B. Stufen 1-5) in vorgedachte Bahnen lenken zu können&lt;br /&gt;
* Vorplanen von Verkehrsprogrammen (z.B. Wann werden welche Ampeln, Pförtnerampeln etc. bei Verkehrsspitzen geschaltet?) in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde &lt;br /&gt;
* Einrichtung von Parkverbotszonen, u.a. um Not- und Rettungswege freizuhalten&lt;br /&gt;
* ggf. Stellung eines Verbindungsmitarbeiters des Veranstalters für die Verkehrsmanagementzentrale der Kommune&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>VanRennings</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/St%C3%B6rung_durch_Zuschauerverhalten&amp;diff=3597</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Störung durch Zuschauerverhalten</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/St%C3%B6rung_durch_Zuschauerverhalten&amp;diff=3597"/>
		<updated>2015-04-10T11:25:14Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;VanRennings: /* Weitergehende Informationen: Beispiele für Maßnahmen zur Verhinderung spezifischer nicht signifikanter und signifikanter Störungen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Definition==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Störungen durch Zuschauerverhalten können den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen. Zur Einschätzung der Gefährdungslage durch Besucher, sind insbesondere gesicherte Erkenntnisse über die Besucherstruktur maßgeblich, da die Störungen direkt von Teilnehmern der Veranstaltung ausgehen und eine direkte Auswirkung auf die Veranstaltung selbst haben. Die Störungen können in „nicht signifikant“, d.h. durch die am Veranstaltungsort anwesenden Einsatzkräfte und -mittel bzw. den Sicherheitsdienst zu bewältigen und „signifikant“, d.h. den normalen Veranstaltungsablauf gewichtig beeinflussend und u.U. nicht mit den vor Ort befindlichen Einsatzkräften und –mitteln der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zu bewältigen, unterschieden werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beispiele für nicht signifikante Störungen sind:'''&lt;br /&gt;
* Alkoholmissbrauch&lt;br /&gt;
* Drogenmissbrauch und -verkauf&lt;br /&gt;
* kleinere Schlägereien (Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
* vereinzelter Vandalismus&lt;br /&gt;
* Ruhestörungen&lt;br /&gt;
* Überklettern von Absperrungen&lt;br /&gt;
* Erklettern von Aufbauten oder Straßenmobiliar&lt;br /&gt;
* Werfen von Gegenständen&lt;br /&gt;
* vereinzelte Diebstähle&lt;br /&gt;
* sonstige Kriminalitätsdelikte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beispiele für signifikante Störungen sind:'''&lt;br /&gt;
* Besucherdruck und Gedränge&lt;br /&gt;
* Massenschlägereien (Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
* Kapitaldelikte, d.h. schwere Straftaten wie Mord, schwerer Raub, Abbrennen pyrotechnischer Erzeugnisse (z.B. „Bengalos“) o.ä.&lt;br /&gt;
* Schießereien&lt;br /&gt;
* Brandstiftungen mit großflächiger Ausbreitung des Brandes &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ziel==&lt;br /&gt;
Das Ziel der Planung muss es sein, die Gefahr, die durch das Verhalten der Zuschauer ausgeht, auf die Veranstaltung selbst zu verhindern bzw. zu minimieren.  Im Vorfeld der Veranstaltung sind daher hinsichtlich der Einschätzung der Gefährdungslage durch Zuschauerverhalten insbesondere folgende Fragen zu klären:&lt;br /&gt;
* Wie lassen sich evtl. Konfliktstrukturen/Gewaltpotentiale (z.B. rivalisierende Fanszenen, Rockerproblematik, rivalisierende Jugendgruppen) beschreiben? ( Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
* Mit welchem Protestpotential ist ggf. zu rechnen (z.B. bei Flugschauen, auf denen Rüstungsgüter gezeigt werden)? (Gegenveranstaltungen)&lt;br /&gt;
* Wie wahrscheinlich sind Alkoholmissbrauch, Betäubungsmitteldelikte und Kriminalitätsproblematiken?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Aufgabenschwerpunkte sollten insbesondere im Vorfeld einer Veranstaltung geplant werden, um die Gefährdungslage durch Zuschauerverhalten zu minimieren:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* frühzeitiges, qualifiziertes Erkennen von möglichen Gefahren und Ursachen, die zu einer Störung durch das Verhalten der Besucher führen können.&lt;br /&gt;
* unverzügliche Einleitung von Maßnahmen zum Schutz der Besucher vor den Auswirkungen des Zuschauerverhaltens.&lt;br /&gt;
* Einleitung von Gegenmaßnahmen zur unmittelbaren Reaktion auf die Störungen durch das Verhalten von Zuschauern.&lt;br /&gt;
* unverzügliche, zielgerichtete Alarmierung von Kräften der Polizei, der Feuerwehr sowie des Rettungs- und Sanitätsdienstes&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundsätzliches==&lt;br /&gt;
Im Zuge der Planung sind für Gefährdungen, die durch Störmaßnahmen von Zuschauern ausgelöst werden, die folgenden Punkte zu klären:&lt;br /&gt;
* Welche möglichen Störungen bzw. Auswirkungen hieraus haben einen Einfluss auf die Durchführung der Veranstaltung?&lt;br /&gt;
* Welche möglichen Störungen stellen eine Straftat dar bzw. haben negative Auswirkungen auf den Ablauf der Veranstaltung (bspw. Handel und Konsum von Drogen und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Gesundheit der Besucher)?&lt;br /&gt;
* Welchen Umfang an Maßnahmen erfordern diese einzelnen Störungsszenarien?&lt;br /&gt;
* Welche Einsatzkräfte der Dienstleister und der Gefahrenabwehr sind über die Störung zu unterrichten?&lt;br /&gt;
* Wie, wann, durch wen und bei welchen Störungen erfolgt die Unterrichtung des Koordinierungskreises?&lt;br /&gt;
* Wie ist der Umgang der eingesetzten Einsatzkräfte der Dienstleister des Veranstalters bei Auftreten von Störungen durch Besucher?&lt;br /&gt;
* Einsatzkonzepte und -gerät der Sicherheitsdienstleister sind auf Kompatibilität mit den zuständigen Behörden zu prüfen bzw. durch den Dienstleister an die örtlichen Vorgaben anzupassen.&lt;br /&gt;
Im Vorfeld sollte daher die Zusammenarbeit zwischen der Dienstleistern und Behörden abgestimmt werden. &lt;br /&gt;
* Welche Durchsagen für verschiedene Störungsszenarien sind im Vorfeld der Veranstaltung abzustimmen und zu erstellen?&lt;br /&gt;
* Bei welchen Anlässen erfolgen welche Durchsagen und wer kommuniziert diese in welchen Sprachen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beispiele für den möglichen Umgang mit Störungen durch Zuschauerverhalten==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im folgenden werden Beispiele für den möglichen Umgang mit Störungen durch Zuschauerverhalten gezeigt, die eine mögliche Herangehensweise an die Problemstellung aufzeigen. Im Sicherheitskonzept sind die Störungen durch Zuschauerverhalten sowie die daraus folgenden Maßnahmen allgemein verständlich auszuformulieren. Die Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel A===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
Drogenmissbrauch und -verkauf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
Verstärkung der Eingangskontrollen (ggf. Öffnung zusätzlicher Einlassschleusen, um keine Stauungen zu verursachen),  verstärkte Streifengänge und Kontrollen des Ordnungsdienstes, ggf. entsprechende Vorbereitungen des Sanitätsdienstes, ggf. Einberufung des Koordinierungskreises, ggf. Abänderung des Showprogramms um Kontrollen zu ermöglichen (späterer Beginn) wenn sinnvoll, ggf. Information der Besucher &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
Polizei, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Veranstalter&lt;br /&gt;
Sonstiges: -/ -&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel B===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
Besucherdruck und Gedränge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
Lageeinschätzung  durch Einsatzleiter Polizei und Ordnungsdienst, Öffnen von Fluchtwegen, Einberufung des Koordinierungskreises, Zustrom zum betroffenen Bereich verhindern (ohne den Abstrom zu behindern), ggf. Zutritt zum Veranstaltungsgelände unterbrechen, Vorbereitung zur möglichen Räumung von Veranstaltungsbereichen, Initiierung möglicher Kompensationsmaßnahmen (bspw. zusätzliche Kräfte des Ordnungsdienstes zur Besucherlenkung, weitere Veranstaltungsbereiche freigeben), ggf. Abänderung/Verzögerung des Showprogramms , Information der Besucher (im gefährdeten Bereich, in weiteren Veranstaltungsbereichen, an den Eingängen), vorbereitende Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Sachgütern (z.B. Herstellen der sofortigen Einsatzbereitschaft sämtlicher Kräfte des Sanitätsdienstes)&lt;br /&gt;
Information: Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Veranstalter&lt;br /&gt;
Sonstiges: Maßnahmen für einen Massenanfall von Verletzten (MANV) vorplanen (Öffnen von Flucht- und Rettungswegen, Freihalten von Anfahrtwegen und Verkehrsflächen im Veranstaltungsgelände etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel C===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
Massenschlägerei&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
Rücksprache mit Einsatzleiter der Polizei und des Ordnungsdienstes über Lageeinschätzung, Einberufung des Koordinierungskreises, ggf. Absperrung von Veranstaltungsteilbereichen, ggf. Abänderung des Showprogramms wenn sinnvoll, ggf. Information der Besucher, Caterer und Künstler/Schausteller (Erläuterung für den Polizeieinsatz), vorbereitende Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Sachgütern (z.B. Herstellen der sofortigen Einsatzbereitschaft sämtlicher Kräfte des Sanitätsdienstes)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
Polizei, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:'''&lt;br /&gt;
Maßnahmen für einen Massenanfall von Verletzten (MANV) vorplanen (Öffnen von Flucht- und Rettungswegen, Freihalten von Anfahrtwegen und Verkehrsflächen im Veranstaltungsgelände etc.) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weitergehende Informationen: Beispiele für Maßnahmen zur Verhinderung spezifischer nicht signifikanter und signifikanter Störungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Störungsabhängige Maßnahmen===&lt;br /&gt;
* Alkoholmissbrauch&lt;br /&gt;
** gezielte Alkoholkontrollen bei Jugendlichen vorplanen (Jugendschutz)&lt;br /&gt;
** Ein Verbot des Mitbringens von alkoholischen Getränken auf das Veranstaltungsgelände kann angedacht werden.&lt;br /&gt;
** Ein generelles Glas-/Glasflaschenverbot sollte angedacht werden.&lt;br /&gt;
** Verpflichtung der Standbesitzer, mindestens ein günstiges alkoholfreies Getränk anzubieten.&lt;br /&gt;
** Einschränkung des Alkohol-Ausschanks andenken, z.B. kein Ausschank von Alkohol nach 22:00 Uhr&lt;br /&gt;
** Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes kontrollieren  (Jugendschutz)&lt;br /&gt;
* Betäubungsmittel-Delikte (Drogen)&lt;br /&gt;
** gezielte Betäubungsmittelkontrollen bei Jugendlichen vorplanen (Jugendschutz)&lt;br /&gt;
** Vorplanung von gezielten Kontrollen am Einlass durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst&lt;br /&gt;
** Hinweise auf intensive Drogen- und Alkoholkontrollen im Vorfeld der Veranstaltung (z.B. auf Homepage des Veranstalters).&lt;br /&gt;
* Banden-/Rockerkriminalität (Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
** Bei der Gefahr des Auftretens von Rockerkriminalität und rivalisierender Rockergruppierungen sollte die Einrichtung von Waffenverbotszonen und das Verhängen von Kuttenverboten etc. angedacht werden.&lt;br /&gt;
** Vorplanung von Waffenkontrollen an den Eingängen durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst&lt;br /&gt;
* Feuerwerkskörper/„Bengalos“  (Brandgefahren, Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
** Vorplanung von gezielten Kontrollen am Einlass durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst&lt;br /&gt;
** Verbot des Mitbringens von „Bengalos“ und anderem Feuerwerk &lt;br /&gt;
* PKW-Aufbrüche&lt;br /&gt;
** Besuchern sollten sichere, ggf. kostenpflichtige, Parkmöglichkeiten angeboten werden.&lt;br /&gt;
** Es sollten entsprechende Warnhinweise für die Besucher vorbereitet werden, z.B. sollten wertvolle Gegenstände wie Smartphones und Navigationsgeräte etc. nicht im Auto gelassen werden.&lt;br /&gt;
* Ruhestörungen&lt;br /&gt;
** Entwicklung eines Ruhekonzepts (z.B. in „Green Camping“-Zonen)&lt;br /&gt;
** bereits im Vorfeld der Veranstaltung sollte auf die Anwohner zugegangen und um Verständnis geworben werden (z.B. Verteilung von Freikarten)&lt;br /&gt;
* Schlägereien (Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
** Verhinderung des Aufeinandertreffens rivalisierender Gruppen, z.B. bei Gegenveranstaltungen&lt;br /&gt;
** sofortiger Ausschluss vom Festival/der Veranstaltung bei gewalttätigem Verhalten und strafrechtliche Konsequenzen&lt;br /&gt;
* (Taschen-)diebstähle&lt;br /&gt;
** Kommunikation von Warn- und Verhaltenshinweisen für die Besucher zu Präventionszwecken vorbereiten (Wie kann Taschendiebstahl vorgebeugt werden? Wo kann das Portemonnaie am besten aufbewahrt werden?)&lt;br /&gt;
** Verteilung von Sicherheitshinweisen, Lageplänen etc. über Werbetaschen, Beutel etc., die dem Besucher im Zuge des Ticket-Erwerbs zugestellt/geschenkt werden.&lt;br /&gt;
** Verteilung von Brustbeuteln zur Aufbewahrung von Wertsachen als Diebstahl-Präventionsmaßnahme&lt;br /&gt;
** Bei häufigen Diebstählen sollte angedacht werden, den Besuchern (insbesondere bei mehrtägigen Veranstaltungen) die Möglichkeit zu geben, ihre Wertgegenstände (ggf. kostenpflichtig) in Schließfächern einzuschließen, die der Veranstalter zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
** Entwicklung/Prüfung des Beleuchtungskonzepts (Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung) unter Präventionsaspekten (z.B. ausreichende Beleuchtung auf den Camping- und Zeltplätzen [Diebstahlprävention etc.])&lt;br /&gt;
** Einsatz von verdeckten Ermittlern durch die Polizei&lt;br /&gt;
* Vandalismus (Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
** sofortiger Ausschluss vom Festival/der Veranstaltung bei gewalttätigem Verhalten und strafrechtliche Konsequenzen&lt;br /&gt;
** Einschränkung des Alkoholangebots, z.B. kein Ausschank nach 22:00 Uhr&lt;br /&gt;
** verstärkter Streifendienst &lt;br /&gt;
* Verkehr&lt;br /&gt;
** Möglicherweise blockieren Besucher wichtige Rettungswege, daher ist eine ausreichende Beschilderung und Kennzeichnung der Wege sowie ggf. entsprechender Park- und Halteverbotszonen wichtig.&lt;br /&gt;
** Warnungen und Kontrollen, insbesondere bezüglich des Fahrens unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss (dies gilt besonders für die Abreise)&lt;br /&gt;
* Mitführen von Waffen (Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
** ggf. sollte die Einrichtung von Waffenverbotszonen angedacht werden&lt;br /&gt;
** gezielte Kontrollen am Einlass durch die Sicherheits- und Ordnungsdienst vorplanen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Störungsunabhängige Maßnahmen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Teilnehmerkommunikation sind zur Information, Warnung sowie Kommunikation von Verhaltensregeln und -hinweisen vor allem folgende Maßnahmen vorzusehen:&lt;br /&gt;
* Im Vorhinein sollte der Veranstalter z.B. auf der Homepage der Veranstaltung über Verhaltensregeln informieren (z.B. Verbot für das Mitbringen von Alkohol, Verbot von Feuerwerk und „Bengalos“, Verbot von Betäubungsmitteln)&lt;br /&gt;
* Kommunikation von Warnhinweisen (z.B. Warnung vor [Taschen-]Diebstählen, K.O.-Tropfen, den Gefahren von Drogen [z.B. Fahren eines Fahrzeuges unter Drogeneinfluss])&lt;br /&gt;
* Einsatz von Lautsprecherkraftwagen zur Kommunikation mit den Teilnehmern, bspw. im Vorfeld der Abreise, vorplanen (Platzierung von Lautsprecherkraftwagen auf den Campingplätzen und Durchführung von Durchsagen: z.B. „Fahrt nicht alkoholisiert!“) &lt;br /&gt;
* Nutzung eines ggf. vorhandenen Veranstaltungsradios &lt;br /&gt;
* Rundfunkdurchsagen&lt;br /&gt;
* Nutzung von Social Media (z.B. Veranstaltungs-App)&lt;br /&gt;
* Durchführung von szenarienspezifischen Durchsagen, ggf. in diversen Sprachen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich soll die Festlegung eines „Entscheiders“ (in der Regel ist dies der Veranstalter oder der durch ihn beauftragte Veranstaltungsleiter) für einen möglichen Abbruch einer laufenden Veranstaltung (Konfliktlösungsmechanismen) sowie der Entscheidungskriterien für einen störungsbedingten Veranstaltungsabbruch (z.B. Abbruch in Anbetracht einer Massenschlägerei mit Verletzten) festgelegt werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>VanRennings</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/St%C3%B6rung_durch_Zuschauerverhalten&amp;diff=3596</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Störung durch Zuschauerverhalten</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/St%C3%B6rung_durch_Zuschauerverhalten&amp;diff=3596"/>
		<updated>2015-04-10T11:24:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;VanRennings: /* Weitergehende Informationen: Beispiele für Maßnahmen zur Verhinderung spezifischer nicht signifikanter und signifikanter Störungen */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Definition==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Störungen durch Zuschauerverhalten können den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen. Zur Einschätzung der Gefährdungslage durch Besucher, sind insbesondere gesicherte Erkenntnisse über die Besucherstruktur maßgeblich, da die Störungen direkt von Teilnehmern der Veranstaltung ausgehen und eine direkte Auswirkung auf die Veranstaltung selbst haben. Die Störungen können in „nicht signifikant“, d.h. durch die am Veranstaltungsort anwesenden Einsatzkräfte und -mittel bzw. den Sicherheitsdienst zu bewältigen und „signifikant“, d.h. den normalen Veranstaltungsablauf gewichtig beeinflussend und u.U. nicht mit den vor Ort befindlichen Einsatzkräften und –mitteln der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zu bewältigen, unterschieden werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beispiele für nicht signifikante Störungen sind:'''&lt;br /&gt;
* Alkoholmissbrauch&lt;br /&gt;
* Drogenmissbrauch und -verkauf&lt;br /&gt;
* kleinere Schlägereien (Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
* vereinzelter Vandalismus&lt;br /&gt;
* Ruhestörungen&lt;br /&gt;
* Überklettern von Absperrungen&lt;br /&gt;
* Erklettern von Aufbauten oder Straßenmobiliar&lt;br /&gt;
* Werfen von Gegenständen&lt;br /&gt;
* vereinzelte Diebstähle&lt;br /&gt;
* sonstige Kriminalitätsdelikte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beispiele für signifikante Störungen sind:'''&lt;br /&gt;
* Besucherdruck und Gedränge&lt;br /&gt;
* Massenschlägereien (Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
* Kapitaldelikte, d.h. schwere Straftaten wie Mord, schwerer Raub, Abbrennen pyrotechnischer Erzeugnisse (z.B. „Bengalos“) o.ä.&lt;br /&gt;
* Schießereien&lt;br /&gt;
* Brandstiftungen mit großflächiger Ausbreitung des Brandes &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ziel==&lt;br /&gt;
Das Ziel der Planung muss es sein, die Gefahr, die durch das Verhalten der Zuschauer ausgeht, auf die Veranstaltung selbst zu verhindern bzw. zu minimieren.  Im Vorfeld der Veranstaltung sind daher hinsichtlich der Einschätzung der Gefährdungslage durch Zuschauerverhalten insbesondere folgende Fragen zu klären:&lt;br /&gt;
* Wie lassen sich evtl. Konfliktstrukturen/Gewaltpotentiale (z.B. rivalisierende Fanszenen, Rockerproblematik, rivalisierende Jugendgruppen) beschreiben? ( Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
* Mit welchem Protestpotential ist ggf. zu rechnen (z.B. bei Flugschauen, auf denen Rüstungsgüter gezeigt werden)? (Gegenveranstaltungen)&lt;br /&gt;
* Wie wahrscheinlich sind Alkoholmissbrauch, Betäubungsmitteldelikte und Kriminalitätsproblematiken?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Aufgabenschwerpunkte sollten insbesondere im Vorfeld einer Veranstaltung geplant werden, um die Gefährdungslage durch Zuschauerverhalten zu minimieren:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* frühzeitiges, qualifiziertes Erkennen von möglichen Gefahren und Ursachen, die zu einer Störung durch das Verhalten der Besucher führen können.&lt;br /&gt;
* unverzügliche Einleitung von Maßnahmen zum Schutz der Besucher vor den Auswirkungen des Zuschauerverhaltens.&lt;br /&gt;
* Einleitung von Gegenmaßnahmen zur unmittelbaren Reaktion auf die Störungen durch das Verhalten von Zuschauern.&lt;br /&gt;
* unverzügliche, zielgerichtete Alarmierung von Kräften der Polizei, der Feuerwehr sowie des Rettungs- und Sanitätsdienstes&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundsätzliches==&lt;br /&gt;
Im Zuge der Planung sind für Gefährdungen, die durch Störmaßnahmen von Zuschauern ausgelöst werden, die folgenden Punkte zu klären:&lt;br /&gt;
* Welche möglichen Störungen bzw. Auswirkungen hieraus haben einen Einfluss auf die Durchführung der Veranstaltung?&lt;br /&gt;
* Welche möglichen Störungen stellen eine Straftat dar bzw. haben negative Auswirkungen auf den Ablauf der Veranstaltung (bspw. Handel und Konsum von Drogen und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Gesundheit der Besucher)?&lt;br /&gt;
* Welchen Umfang an Maßnahmen erfordern diese einzelnen Störungsszenarien?&lt;br /&gt;
* Welche Einsatzkräfte der Dienstleister und der Gefahrenabwehr sind über die Störung zu unterrichten?&lt;br /&gt;
* Wie, wann, durch wen und bei welchen Störungen erfolgt die Unterrichtung des Koordinierungskreises?&lt;br /&gt;
* Wie ist der Umgang der eingesetzten Einsatzkräfte der Dienstleister des Veranstalters bei Auftreten von Störungen durch Besucher?&lt;br /&gt;
* Einsatzkonzepte und -gerät der Sicherheitsdienstleister sind auf Kompatibilität mit den zuständigen Behörden zu prüfen bzw. durch den Dienstleister an die örtlichen Vorgaben anzupassen.&lt;br /&gt;
Im Vorfeld sollte daher die Zusammenarbeit zwischen der Dienstleistern und Behörden abgestimmt werden. &lt;br /&gt;
* Welche Durchsagen für verschiedene Störungsszenarien sind im Vorfeld der Veranstaltung abzustimmen und zu erstellen?&lt;br /&gt;
* Bei welchen Anlässen erfolgen welche Durchsagen und wer kommuniziert diese in welchen Sprachen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beispiele für den möglichen Umgang mit Störungen durch Zuschauerverhalten==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im folgenden werden Beispiele für den möglichen Umgang mit Störungen durch Zuschauerverhalten gezeigt, die eine mögliche Herangehensweise an die Problemstellung aufzeigen. Im Sicherheitskonzept sind die Störungen durch Zuschauerverhalten sowie die daraus folgenden Maßnahmen allgemein verständlich auszuformulieren. Die Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel A===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
Drogenmissbrauch und -verkauf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
Verstärkung der Eingangskontrollen (ggf. Öffnung zusätzlicher Einlassschleusen, um keine Stauungen zu verursachen),  verstärkte Streifengänge und Kontrollen des Ordnungsdienstes, ggf. entsprechende Vorbereitungen des Sanitätsdienstes, ggf. Einberufung des Koordinierungskreises, ggf. Abänderung des Showprogramms um Kontrollen zu ermöglichen (späterer Beginn) wenn sinnvoll, ggf. Information der Besucher &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
Polizei, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Veranstalter&lt;br /&gt;
Sonstiges: -/ -&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel B===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
Besucherdruck und Gedränge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
Lageeinschätzung  durch Einsatzleiter Polizei und Ordnungsdienst, Öffnen von Fluchtwegen, Einberufung des Koordinierungskreises, Zustrom zum betroffenen Bereich verhindern (ohne den Abstrom zu behindern), ggf. Zutritt zum Veranstaltungsgelände unterbrechen, Vorbereitung zur möglichen Räumung von Veranstaltungsbereichen, Initiierung möglicher Kompensationsmaßnahmen (bspw. zusätzliche Kräfte des Ordnungsdienstes zur Besucherlenkung, weitere Veranstaltungsbereiche freigeben), ggf. Abänderung/Verzögerung des Showprogramms , Information der Besucher (im gefährdeten Bereich, in weiteren Veranstaltungsbereichen, an den Eingängen), vorbereitende Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Sachgütern (z.B. Herstellen der sofortigen Einsatzbereitschaft sämtlicher Kräfte des Sanitätsdienstes)&lt;br /&gt;
Information: Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Veranstalter&lt;br /&gt;
Sonstiges: Maßnahmen für einen Massenanfall von Verletzten (MANV) vorplanen (Öffnen von Flucht- und Rettungswegen, Freihalten von Anfahrtwegen und Verkehrsflächen im Veranstaltungsgelände etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel C===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
Massenschlägerei&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
Rücksprache mit Einsatzleiter der Polizei und des Ordnungsdienstes über Lageeinschätzung, Einberufung des Koordinierungskreises, ggf. Absperrung von Veranstaltungsteilbereichen, ggf. Abänderung des Showprogramms wenn sinnvoll, ggf. Information der Besucher, Caterer und Künstler/Schausteller (Erläuterung für den Polizeieinsatz), vorbereitende Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Sachgütern (z.B. Herstellen der sofortigen Einsatzbereitschaft sämtlicher Kräfte des Sanitätsdienstes)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
Polizei, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:'''&lt;br /&gt;
Maßnahmen für einen Massenanfall von Verletzten (MANV) vorplanen (Öffnen von Flucht- und Rettungswegen, Freihalten von Anfahrtwegen und Verkehrsflächen im Veranstaltungsgelände etc.) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weitergehende Informationen: Beispiele für Maßnahmen zur Verhinderung spezifischer nicht signifikanter und signifikanter Störungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Störungsabhängige Maßnahmen'''&lt;br /&gt;
* Alkoholmissbrauch&lt;br /&gt;
** gezielte Alkoholkontrollen bei Jugendlichen vorplanen (Jugendschutz)&lt;br /&gt;
** Ein Verbot des Mitbringens von alkoholischen Getränken auf das Veranstaltungsgelände kann angedacht werden.&lt;br /&gt;
** Ein generelles Glas-/Glasflaschenverbot sollte angedacht werden.&lt;br /&gt;
** Verpflichtung der Standbesitzer, mindestens ein günstiges alkoholfreies Getränk anzubieten.&lt;br /&gt;
** Einschränkung des Alkohol-Ausschanks andenken, z.B. kein Ausschank von Alkohol nach 22:00 Uhr&lt;br /&gt;
** Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes kontrollieren  (Jugendschutz)&lt;br /&gt;
* Betäubungsmittel-Delikte (Drogen)&lt;br /&gt;
** gezielte Betäubungsmittelkontrollen bei Jugendlichen vorplanen (Jugendschutz)&lt;br /&gt;
** Vorplanung von gezielten Kontrollen am Einlass durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst&lt;br /&gt;
** Hinweise auf intensive Drogen- und Alkoholkontrollen im Vorfeld der Veranstaltung (z.B. auf Homepage des Veranstalters).&lt;br /&gt;
* Banden-/Rockerkriminalität (Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
** Bei der Gefahr des Auftretens von Rockerkriminalität und rivalisierender Rockergruppierungen sollte die Einrichtung von Waffenverbotszonen und das Verhängen von Kuttenverboten etc. angedacht werden.&lt;br /&gt;
** Vorplanung von Waffenkontrollen an den Eingängen durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst&lt;br /&gt;
* Feuerwerkskörper/„Bengalos“  (Brandgefahren, Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
** Vorplanung von gezielten Kontrollen am Einlass durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst&lt;br /&gt;
** Verbot des Mitbringens von „Bengalos“ und anderem Feuerwerk &lt;br /&gt;
* PKW-Aufbrüche&lt;br /&gt;
** Besuchern sollten sichere, ggf. kostenpflichtige, Parkmöglichkeiten angeboten werden.&lt;br /&gt;
** Es sollten entsprechende Warnhinweise für die Besucher vorbereitet werden, z.B. sollten wertvolle Gegenstände wie Smartphones und Navigationsgeräte etc. nicht im Auto gelassen werden.&lt;br /&gt;
* Ruhestörungen&lt;br /&gt;
** Entwicklung eines Ruhekonzepts (z.B. in „Green Camping“-Zonen)&lt;br /&gt;
** bereits im Vorfeld der Veranstaltung sollte auf die Anwohner zugegangen und um Verständnis geworben werden (z.B. Verteilung von Freikarten)&lt;br /&gt;
* Schlägereien (Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
** Verhinderung des Aufeinandertreffens rivalisierender Gruppen, z.B. bei Gegenveranstaltungen&lt;br /&gt;
** sofortiger Ausschluss vom Festival/der Veranstaltung bei gewalttätigem Verhalten und strafrechtliche Konsequenzen&lt;br /&gt;
* (Taschen-)diebstähle&lt;br /&gt;
** Kommunikation von Warn- und Verhaltenshinweisen für die Besucher zu Präventionszwecken vorbereiten (Wie kann Taschendiebstahl vorgebeugt werden? Wo kann das Portemonnaie am besten aufbewahrt werden?)&lt;br /&gt;
** Verteilung von Sicherheitshinweisen, Lageplänen etc. über Werbetaschen, Beutel etc., die dem Besucher im Zuge des Ticket-Erwerbs zugestellt/geschenkt werden.&lt;br /&gt;
** Verteilung von Brustbeuteln zur Aufbewahrung von Wertsachen als Diebstahl-Präventionsmaßnahme&lt;br /&gt;
** Bei häufigen Diebstählen sollte angedacht werden, den Besuchern (insbesondere bei mehrtägigen Veranstaltungen) die Möglichkeit zu geben, ihre Wertgegenstände (ggf. kostenpflichtig) in Schließfächern einzuschließen, die der Veranstalter zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
** Entwicklung/Prüfung des Beleuchtungskonzepts (Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung) unter Präventionsaspekten (z.B. ausreichende Beleuchtung auf den Camping- und Zeltplätzen [Diebstahlprävention etc.])&lt;br /&gt;
** Einsatz von verdeckten Ermittlern durch die Polizei&lt;br /&gt;
* Vandalismus (Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
** sofortiger Ausschluss vom Festival/der Veranstaltung bei gewalttätigem Verhalten und strafrechtliche Konsequenzen&lt;br /&gt;
** Einschränkung des Alkoholangebots, z.B. kein Ausschank nach 22:00 Uhr&lt;br /&gt;
** verstärkter Streifendienst &lt;br /&gt;
* Verkehr&lt;br /&gt;
** Möglicherweise blockieren Besucher wichtige Rettungswege, daher ist eine ausreichende Beschilderung und Kennzeichnung der Wege sowie ggf. entsprechender Park- und Halteverbotszonen wichtig.&lt;br /&gt;
** Warnungen und Kontrollen, insbesondere bezüglich des Fahrens unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss (dies gilt besonders für die Abreise)&lt;br /&gt;
* Mitführen von Waffen (Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
** ggf. sollte die Einrichtung von Waffenverbotszonen angedacht werden&lt;br /&gt;
** gezielte Kontrollen am Einlass durch die Sicherheits- und Ordnungsdienst vorplanen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Störungsunabhängige Maßnahmen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Teilnehmerkommunikation sind zur Information, Warnung sowie Kommunikation von Verhaltensregeln und -hinweisen vor allem folgende Maßnahmen vorzusehen:&lt;br /&gt;
* Im Vorhinein sollte der Veranstalter z.B. auf der Homepage der Veranstaltung über Verhaltensregeln informieren (z.B. Verbot für das Mitbringen von Alkohol, Verbot von Feuerwerk und „Bengalos“, Verbot von Betäubungsmitteln)&lt;br /&gt;
* Kommunikation von Warnhinweisen (z.B. Warnung vor [Taschen-]Diebstählen, K.O.-Tropfen, den Gefahren von Drogen [z.B. Fahren eines Fahrzeuges unter Drogeneinfluss])&lt;br /&gt;
* Einsatz von Lautsprecherkraftwagen zur Kommunikation mit den Teilnehmern, bspw. im Vorfeld der Abreise, vorplanen (Platzierung von Lautsprecherkraftwagen auf den Campingplätzen und Durchführung von Durchsagen: z.B. „Fahrt nicht alkoholisiert!“) &lt;br /&gt;
* Nutzung eines ggf. vorhandenen Veranstaltungsradios &lt;br /&gt;
* Rundfunkdurchsagen&lt;br /&gt;
* Nutzung von Social Media (z.B. Veranstaltungs-App)&lt;br /&gt;
* Durchführung von szenarienspezifischen Durchsagen, ggf. in diversen Sprachen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich soll die Festlegung eines „Entscheiders“ (in der Regel ist dies der Veranstalter oder der durch ihn beauftragte Veranstaltungsleiter) für einen möglichen Abbruch einer laufenden Veranstaltung (Konfliktlösungsmechanismen) sowie der Entscheidungskriterien für einen störungsbedingten Veranstaltungsabbruch (z.B. Abbruch in Anbetracht einer Massenschlägerei mit Verletzten) festgelegt werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>VanRennings</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/St%C3%B6rung_durch_Zuschauerverhalten&amp;diff=3595</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Störung durch Zuschauerverhalten</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/St%C3%B6rung_durch_Zuschauerverhalten&amp;diff=3595"/>
		<updated>2015-04-10T11:23:45Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;VanRennings: Die Seite wurde neu angelegt: „==Definition==  Störungen durch Zuschauerverhalten können den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen. Zur Einschätzung der Gefähr…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Definition==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Störungen durch Zuschauerverhalten können den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen. Zur Einschätzung der Gefährdungslage durch Besucher, sind insbesondere gesicherte Erkenntnisse über die Besucherstruktur maßgeblich, da die Störungen direkt von Teilnehmern der Veranstaltung ausgehen und eine direkte Auswirkung auf die Veranstaltung selbst haben. Die Störungen können in „nicht signifikant“, d.h. durch die am Veranstaltungsort anwesenden Einsatzkräfte und -mittel bzw. den Sicherheitsdienst zu bewältigen und „signifikant“, d.h. den normalen Veranstaltungsablauf gewichtig beeinflussend und u.U. nicht mit den vor Ort befindlichen Einsatzkräften und –mitteln der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zu bewältigen, unterschieden werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beispiele für nicht signifikante Störungen sind:'''&lt;br /&gt;
* Alkoholmissbrauch&lt;br /&gt;
* Drogenmissbrauch und -verkauf&lt;br /&gt;
* kleinere Schlägereien (Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
* vereinzelter Vandalismus&lt;br /&gt;
* Ruhestörungen&lt;br /&gt;
* Überklettern von Absperrungen&lt;br /&gt;
* Erklettern von Aufbauten oder Straßenmobiliar&lt;br /&gt;
* Werfen von Gegenständen&lt;br /&gt;
* vereinzelte Diebstähle&lt;br /&gt;
* sonstige Kriminalitätsdelikte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beispiele für signifikante Störungen sind:'''&lt;br /&gt;
* Besucherdruck und Gedränge&lt;br /&gt;
* Massenschlägereien (Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
* Kapitaldelikte, d.h. schwere Straftaten wie Mord, schwerer Raub, Abbrennen pyrotechnischer Erzeugnisse (z.B. „Bengalos“) o.ä.&lt;br /&gt;
* Schießereien&lt;br /&gt;
* Brandstiftungen mit großflächiger Ausbreitung des Brandes &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ziel==&lt;br /&gt;
Das Ziel der Planung muss es sein, die Gefahr, die durch das Verhalten der Zuschauer ausgeht, auf die Veranstaltung selbst zu verhindern bzw. zu minimieren.  Im Vorfeld der Veranstaltung sind daher hinsichtlich der Einschätzung der Gefährdungslage durch Zuschauerverhalten insbesondere folgende Fragen zu klären:&lt;br /&gt;
* Wie lassen sich evtl. Konfliktstrukturen/Gewaltpotentiale (z.B. rivalisierende Fanszenen, Rockerproblematik, rivalisierende Jugendgruppen) beschreiben? ( Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
* Mit welchem Protestpotential ist ggf. zu rechnen (z.B. bei Flugschauen, auf denen Rüstungsgüter gezeigt werden)? (Gegenveranstaltungen)&lt;br /&gt;
* Wie wahrscheinlich sind Alkoholmissbrauch, Betäubungsmitteldelikte und Kriminalitätsproblematiken?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Aufgabenschwerpunkte sollten insbesondere im Vorfeld einer Veranstaltung geplant werden, um die Gefährdungslage durch Zuschauerverhalten zu minimieren:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* frühzeitiges, qualifiziertes Erkennen von möglichen Gefahren und Ursachen, die zu einer Störung durch das Verhalten der Besucher führen können.&lt;br /&gt;
* unverzügliche Einleitung von Maßnahmen zum Schutz der Besucher vor den Auswirkungen des Zuschauerverhaltens.&lt;br /&gt;
* Einleitung von Gegenmaßnahmen zur unmittelbaren Reaktion auf die Störungen durch das Verhalten von Zuschauern.&lt;br /&gt;
* unverzügliche, zielgerichtete Alarmierung von Kräften der Polizei, der Feuerwehr sowie des Rettungs- und Sanitätsdienstes&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundsätzliches==&lt;br /&gt;
Im Zuge der Planung sind für Gefährdungen, die durch Störmaßnahmen von Zuschauern ausgelöst werden, die folgenden Punkte zu klären:&lt;br /&gt;
* Welche möglichen Störungen bzw. Auswirkungen hieraus haben einen Einfluss auf die Durchführung der Veranstaltung?&lt;br /&gt;
* Welche möglichen Störungen stellen eine Straftat dar bzw. haben negative Auswirkungen auf den Ablauf der Veranstaltung (bspw. Handel und Konsum von Drogen und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Gesundheit der Besucher)?&lt;br /&gt;
* Welchen Umfang an Maßnahmen erfordern diese einzelnen Störungsszenarien?&lt;br /&gt;
* Welche Einsatzkräfte der Dienstleister und der Gefahrenabwehr sind über die Störung zu unterrichten?&lt;br /&gt;
* Wie, wann, durch wen und bei welchen Störungen erfolgt die Unterrichtung des Koordinierungskreises?&lt;br /&gt;
* Wie ist der Umgang der eingesetzten Einsatzkräfte der Dienstleister des Veranstalters bei Auftreten von Störungen durch Besucher?&lt;br /&gt;
* Einsatzkonzepte und -gerät der Sicherheitsdienstleister sind auf Kompatibilität mit den zuständigen Behörden zu prüfen bzw. durch den Dienstleister an die örtlichen Vorgaben anzupassen.&lt;br /&gt;
Im Vorfeld sollte daher die Zusammenarbeit zwischen der Dienstleistern und Behörden abgestimmt werden. &lt;br /&gt;
* Welche Durchsagen für verschiedene Störungsszenarien sind im Vorfeld der Veranstaltung abzustimmen und zu erstellen?&lt;br /&gt;
* Bei welchen Anlässen erfolgen welche Durchsagen und wer kommuniziert diese in welchen Sprachen?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beispiele für den möglichen Umgang mit Störungen durch Zuschauerverhalten==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im folgenden werden Beispiele für den möglichen Umgang mit Störungen durch Zuschauerverhalten gezeigt, die eine mögliche Herangehensweise an die Problemstellung aufzeigen. Im Sicherheitskonzept sind die Störungen durch Zuschauerverhalten sowie die daraus folgenden Maßnahmen allgemein verständlich auszuformulieren. Die Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel A===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
Drogenmissbrauch und -verkauf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
Verstärkung der Eingangskontrollen (ggf. Öffnung zusätzlicher Einlassschleusen, um keine Stauungen zu verursachen),  verstärkte Streifengänge und Kontrollen des Ordnungsdienstes, ggf. entsprechende Vorbereitungen des Sanitätsdienstes, ggf. Einberufung des Koordinierungskreises, ggf. Abänderung des Showprogramms um Kontrollen zu ermöglichen (späterer Beginn) wenn sinnvoll, ggf. Information der Besucher &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
Polizei, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Veranstalter&lt;br /&gt;
Sonstiges: -/ -&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel B===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
Besucherdruck und Gedränge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
Lageeinschätzung  durch Einsatzleiter Polizei und Ordnungsdienst, Öffnen von Fluchtwegen, Einberufung des Koordinierungskreises, Zustrom zum betroffenen Bereich verhindern (ohne den Abstrom zu behindern), ggf. Zutritt zum Veranstaltungsgelände unterbrechen, Vorbereitung zur möglichen Räumung von Veranstaltungsbereichen, Initiierung möglicher Kompensationsmaßnahmen (bspw. zusätzliche Kräfte des Ordnungsdienstes zur Besucherlenkung, weitere Veranstaltungsbereiche freigeben), ggf. Abänderung/Verzögerung des Showprogramms , Information der Besucher (im gefährdeten Bereich, in weiteren Veranstaltungsbereichen, an den Eingängen), vorbereitende Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Sachgütern (z.B. Herstellen der sofortigen Einsatzbereitschaft sämtlicher Kräfte des Sanitätsdienstes)&lt;br /&gt;
Information: Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Veranstalter&lt;br /&gt;
Sonstiges: Maßnahmen für einen Massenanfall von Verletzten (MANV) vorplanen (Öffnen von Flucht- und Rettungswegen, Freihalten von Anfahrtwegen und Verkehrsflächen im Veranstaltungsgelände etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel C===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
Massenschlägerei&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
Rücksprache mit Einsatzleiter der Polizei und des Ordnungsdienstes über Lageeinschätzung, Einberufung des Koordinierungskreises, ggf. Absperrung von Veranstaltungsteilbereichen, ggf. Abänderung des Showprogramms wenn sinnvoll, ggf. Information der Besucher, Caterer und Künstler/Schausteller (Erläuterung für den Polizeieinsatz), vorbereitende Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Sachgütern (z.B. Herstellen der sofortigen Einsatzbereitschaft sämtlicher Kräfte des Sanitätsdienstes)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
Polizei, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:'''&lt;br /&gt;
Maßnahmen für einen Massenanfall von Verletzten (MANV) vorplanen (Öffnen von Flucht- und Rettungswegen, Freihalten von Anfahrtwegen und Verkehrsflächen im Veranstaltungsgelände etc.) &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weitergehende Informationen: Beispiele für Maßnahmen zur Verhinderung spezifischer nicht signifikanter und signifikanter Störungen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Störungsabhängige Maßnahmen'''&lt;br /&gt;
* Alkoholmissbrauch&lt;br /&gt;
** gezielte Alkoholkontrollen bei Jugendlichen vorplanen (Jugendschutz)&lt;br /&gt;
** Ein Verbot des Mitbringens von alkoholischen Getränken auf das Veranstaltungsgelände kann angedacht werden.&lt;br /&gt;
** Ein generelles Glas-/Glasflaschenverbot sollte angedacht werden.&lt;br /&gt;
** Verpflichtung der Standbesitzer, mindestens ein günstiges alkoholfreies Getränk anzubieten.&lt;br /&gt;
** Einschränkung des Alkohol-Ausschanks andenken, z.B. kein Ausschank von Alkohol nach 22:00 Uhr&lt;br /&gt;
** Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes kontrollieren  (Jugendschutz)&lt;br /&gt;
* Betäubungsmittel-Delikte (Drogen)&lt;br /&gt;
** gezielte Betäubungsmittelkontrollen bei Jugendlichen vorplanen (Jugendschutz)&lt;br /&gt;
** Vorplanung von gezielten Kontrollen am Einlass durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst&lt;br /&gt;
** Hinweise auf intensive Drogen- und Alkoholkontrollen im Vorfeld der Veranstaltung (z.B. auf Homepage des Veranstalters).&lt;br /&gt;
* Banden-/Rockerkriminalität (Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
** Bei der Gefahr des Auftretens von Rockerkriminalität und rivalisierender Rockergruppierungen sollte die Einrichtung von Waffenverbotszonen und das Verhängen von Kuttenverboten etc. angedacht werden.&lt;br /&gt;
** Vorplanung von Waffenkontrollen an den Eingängen durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst&lt;br /&gt;
* Feuerwerkskörper/„Bengalos“  (Brandgefahren, Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
** Vorplanung von gezielten Kontrollen am Einlass durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst&lt;br /&gt;
** Verbot des Mitbringens von „Bengalos“ und anderem Feuerwerk &lt;br /&gt;
* PKW-Aufbrüche&lt;br /&gt;
** Besuchern sollten sichere, ggf. kostenpflichtige, Parkmöglichkeiten angeboten werden.&lt;br /&gt;
** Es sollten entsprechende Warnhinweise für die Besucher vorbereitet werden, z.B. sollten wertvolle Gegenstände wie Smartphones und Navigationsgeräte etc. nicht im Auto gelassen werden.&lt;br /&gt;
* Ruhestörungen&lt;br /&gt;
** Entwicklung eines Ruhekonzepts (z.B. in „Green Camping“-Zonen)&lt;br /&gt;
** bereits im Vorfeld der Veranstaltung sollte auf die Anwohner zugegangen und um Verständnis geworben werden (z.B. Verteilung von Freikarten)&lt;br /&gt;
* Schlägereien (Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
** Verhinderung des Aufeinandertreffens rivalisierender Gruppen, z.B. bei Gegenveranstaltungen&lt;br /&gt;
** sofortiger Ausschluss vom Festival/der Veranstaltung bei gewalttätigem Verhalten und strafrechtliche Konsequenzen&lt;br /&gt;
* (Taschen-)diebstähle&lt;br /&gt;
** Kommunikation von Warn- und Verhaltenshinweisen für die Besucher zu Präventionszwecken vorbereiten (Wie kann Taschendiebstahl vorgebeugt werden? Wo kann das Portemonnaie am besten aufbewahrt werden?)&lt;br /&gt;
** Verteilung von Sicherheitshinweisen, Lageplänen etc. über Werbetaschen, Beutel etc., die dem Besucher im Zuge des Ticket-Erwerbs zugestellt/geschenkt werden.&lt;br /&gt;
** Verteilung von Brustbeuteln zur Aufbewahrung von Wertsachen als Diebstahl-Präventionsmaßnahme&lt;br /&gt;
** Bei häufigen Diebstählen sollte angedacht werden, den Besuchern (insbesondere bei mehrtägigen Veranstaltungen) die Möglichkeit zu geben, ihre Wertgegenstände (ggf. kostenpflichtig) in Schließfächern einzuschließen, die der Veranstalter zur Verfügung stellt.&lt;br /&gt;
** Entwicklung/Prüfung des Beleuchtungskonzepts (Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung) unter Präventionsaspekten (z.B. ausreichende Beleuchtung auf den Camping- und Zeltplätzen [Diebstahlprävention etc.])&lt;br /&gt;
** Einsatz von verdeckten Ermittlern durch die Polizei&lt;br /&gt;
* Vandalismus (Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
** sofortiger Ausschluss vom Festival/der Veranstaltung bei gewalttätigem Verhalten und strafrechtliche Konsequenzen&lt;br /&gt;
** Einschränkung des Alkoholangebots, z.B. kein Ausschank nach 22:00 Uhr&lt;br /&gt;
** verstärkter Streifendienst &lt;br /&gt;
* Verkehr&lt;br /&gt;
** Möglicherweise blockieren Besucher wichtige Rettungswege, daher ist eine ausreichende Beschilderung und Kennzeichnung der Wege sowie ggf. entsprechender Park- und Halteverbotszonen wichtig.&lt;br /&gt;
** Warnungen und Kontrollen, insbesondere bezüglich des Fahrens unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss (dies gilt besonders für die Abreise)&lt;br /&gt;
* Mitführen von Waffen (Gewaltpotential)&lt;br /&gt;
** ggf. sollte die Einrichtung von Waffenverbotszonen angedacht werden&lt;br /&gt;
** gezielte Kontrollen am Einlass durch die Sicherheits- und Ordnungsdienst vorplanen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Störungsunabhängige Maßnahmen'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Teilnehmerkommunikation sind zur Information, Warnung sowie Kommunikation von Verhaltensregeln und -hinweisen vor allem folgende Maßnahmen vorzusehen:&lt;br /&gt;
* Im Vorhinein sollte der Veranstalter z.B. auf der Homepage der Veranstaltung über Verhaltensregeln informieren (z.B. Verbot für das Mitbringen von Alkohol, Verbot von Feuerwerk und „Bengalos“, Verbot von Betäubungsmitteln)&lt;br /&gt;
* Kommunikation von Warnhinweisen (z.B. Warnung vor [Taschen-]Diebstählen, K.O.-Tropfen, den Gefahren von Drogen [z.B. Fahren eines Fahrzeuges unter Drogeneinfluss])&lt;br /&gt;
* Einsatz von Lautsprecherkraftwagen zur Kommunikation mit den Teilnehmern, bspw. im Vorfeld der Abreise, vorplanen (Platzierung von Lautsprecherkraftwagen auf den Campingplätzen und Durchführung von Durchsagen: z.B. „Fahrt nicht alkoholisiert!“) &lt;br /&gt;
* Nutzung eines ggf. vorhandenen Veranstaltungsradios &lt;br /&gt;
* Rundfunkdurchsagen&lt;br /&gt;
* Nutzung von Social Media (z.B. Veranstaltungs-App)&lt;br /&gt;
* Durchführung von szenarienspezifischen Durchsagen, ggf. in diversen Sprachen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich soll die Festlegung eines „Entscheiders“ (in der Regel ist dies der Veranstalter oder der durch ihn beauftragte Veranstaltungsleiter) für einen möglichen Abbruch einer laufenden Veranstaltung (Konfliktlösungsmechanismen) sowie der Entscheidungskriterien für einen störungsbedingten Veranstaltungsabbruch (z.B. Abbruch in Anbetracht einer Massenschlägerei mit Verletzten) festgelegt werden.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>VanRennings</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/sanit%C3%A4ts-_und_rettungsdienstliche_Ereignisse&amp;diff=3589</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/sanit%C3%A4ts-_und_rettungsdienstliche_Ereignisse&amp;diff=3589"/>
		<updated>2015-04-10T11:03:18Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;VanRennings: Die Seite wurde neu angelegt: „==Definition== Der Veranstalter ist für die Sicherheit der Besucher und Teilnehmer einer Veranstaltung verantwortlich. Zur Gewährleistung des gesundheitliche…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Definition==&lt;br /&gt;
Der Veranstalter ist für die Sicherheit der Besucher und Teilnehmer einer Veranstaltung verantwortlich. Zur Gewährleistung des gesundheitlichen Schutzes und der medizinischen Betreuung der Teilnehmer muss der Veranstalter daher die sanitätsdienstliche Versorgung der Teilnehmer gewährleisten und die Versorgung auf Verlangen gegenüber den Behörden nachweisen können.&lt;br /&gt;
Hierzu hat der Veranstalter auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages einen Sanitätsdienst zu beauftragen, der den öffentlichen Rettungsdienst im Bereich der jeweiligen Veranstaltung die Versorgung von Bagatellverletzungen und -erkrankungen abnimmt und zudem ein frühzeitiges, qualifiziertes Eingreifen bei medizinischen Notfällen gewährleistet. &lt;br /&gt;
Die Kommunen sind hingegen durch das jeweilige Landesrettungsdienstgesetz zur Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung verpflichtet. Gegebenenfalls kann sich aus der Durchführung der Veranstaltung eine notwendige Erhöhung des öffentlichen Rettungsdienstes ergeben. Bei Vorliegen der gesetzlichen Grundlage können diese Kosten an den Veranstalter weitergegeben werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sanitätsdienstliche Ereignisse sind beispielsweise:&lt;br /&gt;
* Verletzungen, Unfälle&lt;br /&gt;
* Auswirkungen des starken Genusses von Alkohol und/oder berauschender und bewusstseinsverändernder Substanzen („Drogen“)&lt;br /&gt;
* (Massen-) Erkrankungen (z.B. Lebensmittelvergiftung, Kreislaufprobleme, coronare Erkrankungen)&lt;br /&gt;
* Such- und Vermisstenmeldungen, besonders von Kindern &lt;br /&gt;
Kann die abschließende Versorgung des Ereignisses aufgrund der personellen und technischen Ausstattung nicht durch den Sanitätsdienst sichergestellt werden oder handelt es sich um eine das Leben bedrohende bzw. mit möglichen schweren gesundheitlichen Schäden verbundene Erkrankung bzw. Verletzung, kann das sanitätsdienstliche Ereignis ein Eingreifen des Rettungsdienstes erforderlich machen und wird damit zu einem rettungsdienstlichen Ereignis.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
==Ziel==&lt;br /&gt;
Das Ziel der Planung muss es sein, Bagatellverletzungen und -erkrankungen auf der Veranstaltung direkt vor Ort versorgen zu können und zudem ein frühzeitiges, qualifiziertes Eingreifen und damit eine Verkürzung des behandlungsfreien Intervalls bei medizinischen Notfällen zu gewährleisten. Dem kommt insbesondere bei weitläufigen oder unübersichtlichen Örtlichkeiten mit einer großen Zahl von Besuchern eine gesteigerte Bedeutung zu. &lt;br /&gt;
Insbesondere folgende Aufgabenschwerpunkte sollten im Vorfeld einer Veranstaltung geplant werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* frühzeitiges, qualifiziertes Eingreifen bei Bagatellerkrankungen und -verletzungen (Kopfschmerzen, Blasen, etc.)&lt;br /&gt;
* Entgegennahme von gesundheitsbedingten Hilfeersuchen&lt;br /&gt;
* Einleitung von Gegenmaßnahmen zur unmittelbaren Bekämpfung einer Gesundheitsgefahr&lt;br /&gt;
* erweiterte Erste-Hilfe&lt;br /&gt;
* unverzügliche, zielgerichtete Alarmierung des Rettungsdienstes und dessen Einweisung an der Einsatzstelle&lt;br /&gt;
* qualifizierte Patientenversorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bei medizinischen Notfällen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beispiele für sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Fragestellung  „Wer macht was?“ in Bezug auf sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse muss als Szenario im Sicherheitskonzept veranstaltungsspezifisch beschrieben und mit entsprechenden Maßnahmen hinterlegt und allgemein verständlich ausformuliert beschrieben werden. Die Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel A===&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
bewusstlose Person&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
Alarmierung des Rettungsdienstes über 112, Information des Sanitätsdienstes, ggf. Information des Ordnungsdienstes zwecks Unterstützung (Freihalten des Arbeitsbereiches, Einweisung nachrückender Kräfte etc.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
Sanitätsdienst, Ordnungsdienst, ggf. Rettungsdienst&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:''' - / -&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel B===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
Massenanfall von Verletzten und Betroffenen (MANV)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
Alarmierung des Rettungsdienstes über 112, Menschenrettung, Einberufung des Koordinierungskreises,  Information der Rettungsleitstelle, Initiierung unterstützender &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahmen:'''&lt;br /&gt;
Öffnen und Freihalten der Rettungswege,  ggf. Abbruch des Showprogramms, ggf. Information der Besucher, Caterer und Künstler/Schausteller, ggf. Räumung der Veranstaltung (ggf. Teilbereiche), Maßnahmen zum Schutz von Sachgütern, Aufrechterhaltung einer sanitätsdienstlichen Grundversorgung der restlichen Veranstaltung um weitere lebensgefährliche (!) Notfälle abarbeiten zu können&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:'''&lt;br /&gt;
ggf. Umsetzung im Vorfeld geplanter Maßnahmen wie bspw. Einbahnstraßenverkehr für Einsatzfahrzeuge, im Nachgang: psychosoziale Unterstützung für Mitarbeiter berücksichtigen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel C===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
vermisstes Kind&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
Information Sanitätsdienst, Ordnungsdienst und ggf. Polizei mit Personenbeschreibung und letztem Aufenthaltsort, Information Schausteller, Catering etc. an sensiblen Bereichen (z.B. Ufer eines Flusses oder Sees, Absturzkanten etc.) Mittel zur Besucherkommunikation nutzen (Lautsprecher, Videoleinwände etc.), ggf. Suchteams (des Sanitäts-/Ordnungsdienst) bilden, wenn eine unmittelbare Gefahr (bspw. Straßenverkehr) für das Kind zu erwarten ist&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
Polizei, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:'''&lt;br /&gt;
- / -&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>VanRennings</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Brandgefahren&amp;diff=3587</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Brandgefahren</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Brandgefahren&amp;diff=3587"/>
		<updated>2015-04-10T10:48:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;VanRennings: /* Definition */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE: Brandgefahren}}&lt;br /&gt;
==Definition==&lt;br /&gt;
Bei Veranstaltungen existieren spezifische Gefahrenquellen, die dazu geeignet sind, Brände auf dem Veranstaltungsgelände entstehen zu lassen und in der Folge Veranstaltungsteilnehmer oder Sachwerte zu gefährden. &lt;br /&gt;
Brandgefahren sind die Gefahren, die bei der Verwendung von Materialien und Gerätschaften entstehen können. Beispiele sind:&lt;br /&gt;
* offenes Feuer&lt;br /&gt;
* Pyrotechnik (Feuerwerk, Wunderkerzen, „Bengalos“ sowie weiteren pyrotechnischen Erzeugnissen und Effekten z.B. in Bühnenshows)&lt;br /&gt;
* brennbare Flüssigkeiten und Gasen (z.B. in Buden und Ständen, Gaskocher auf Campingplätzen)&lt;br /&gt;
* technische Störungen der Stromversorgung (z.B. Kurzschlüsse auf Bühnen, Zeltplätzen etc.)&lt;br /&gt;
* fahrlässiges Handeln (unachtsames Abbrennen von z.B. Zigaretten, Kerzen)&lt;br /&gt;
* wetterbedingte Störungen (z.B. Blitzeinschläge, Gefahr von Waldbränden bei längeren Hitze- und Trockenperioden)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufgabe des Schutzes vor den Gefahren eines Brandes (Brandschutz) obliegt grundsätzlich der kommunalen Feuerwehr. Der Brandschutz beinhaltet dabei grundsätzlich die folgenden Maßnahmen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Vorbeugender Brandschutz:'''&lt;br /&gt;
„Baulich, anlagentechnische und/oder organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandes sowie zur Verhinderung der Ausbreitung von Rauch und Feuer (Brandausbreitung), zum Ermöglichen der Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksamer Löschmaßnahmen bei einem Brand“ (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 2011; 8)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Abwehrender Brandschutz:'''&lt;br /&gt;
„Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren durch Brände, die für Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachen bestehen“ (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 2011; 7)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Je nach Veranstaltung und landesrechtlicher Regelung kann dem Veranstalter seitens der Kommune die Auflage erteilt werden, eine Brandsicherheitswache auf dem Veranstaltungsgelände einzurichten, personell und technisch auszustatten und diese zu finanzieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Intensität der Auswirkungen der Brandgefahr kann grundsätzlich unterschieden werden:&lt;br /&gt;
* Brandereignis: Bewältigung kleinerer, lokal begrenzter Schäden mit einer Gefährdung der Veranstaltungsbesucher und ggf. verletzten Personen (z.B. Brand eines Mülleimers, Brand in Folge eines Unfalls mit einer Gaskartusche auf dem Campingplatz), welche mit den am Veranstaltungsort befindlichen Vorhaltungen des abwehrenden Brandschutzes (i.d.R. der Brandsicherheitswache) bekämpft werden können. Unter Umständen können diese Ereignisse (strafrechtlich relevante) Ermittlungen hinsichtlich der Brandursache durch Feuerwehr und Polizei nach sich ziehen.&lt;br /&gt;
* Krisenfall: Bewältigung herausragender Brandereignisse, die mit einer besonderen Gefährdung und Verletzung/Tötung  der Veranstaltungsbesucher einhergehen kann, welche mit den am Veranstaltungsort vorgehaltenen Mitteln und Personalressourcen des abwehrenden Brandschutzes, als der Brandsicherheitswache, nicht bewältigt werden können, die Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen Akteuren angezeigt sein; hier sind vor allem folgende Ereignisse zu nennen:&lt;br /&gt;
** Großfeuer, z.B. in Folge einer Bombenexplosion&lt;br /&gt;
** Feuer, welches sich rasch auf dem Veranstaltungsgelände ausbreitet&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ziel==&lt;br /&gt;
Das Ziel der Planung muss es sein, die Gefahr eines Brandes und einer Ausbreitung auf weitere Veranstaltungsbereiche zu verhindern bzw. zu minimieren. Dem kommt insbesondere bei weitläufigen oder unübersichtlichen Örtlichkeiten mit einer großen Zahl von Besuchern eine große Bedeutung zu. &lt;br /&gt;
Insbesondere folgende Aufgabenschwerpunkte sollten im Vorfeld einer Veranstaltung geplant werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* frühzeitiges, qualifiziertes Erkennen von Entstehungsbränden und möglichen Ursachen hierfür&lt;br /&gt;
* Alarmierung der Feuerwehr&lt;br /&gt;
* Entgegennahme von Hilfeersuchen&lt;br /&gt;
* unverzügliche Einleitung von Maßnahmen zum Schutz der Besucher (Information der Besucher, Absperrung von gefährdeten Bereichen etc.)&lt;br /&gt;
* Einleitung von Gegenmaßnahmen zur unmittelbaren Bekämpfung eines Brandes&lt;br /&gt;
* erweiterte Erste Hilfe&lt;br /&gt;
* unverzügliche, zielgerichtete Alarmierung von Kräften der Feuerwehr und deren Einweisung an der Einsatzstelle&lt;br /&gt;
* qualifizierte Brandbekämpfung bis zum Eintreffen der Feuerwehr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beispiele für mögliche technische Störungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im folgenden werden Beispiele für mögliche technische Störungen gezeigt, die eine mögliche Herangehensweise an die Problemstellung aufzeigen. Im Sicherheitskonzept sind die technische Störung sowie die daraus folgenden Maßnahmen allgemein verständlich auszuformulieren. Die Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel A===&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Waldbrand-/Vegetationsbrandgefahr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Festlegung einer Person, die (falls notwendig, regelmäßig) über die aktuelle Waldbrandstufe informiert, ggf. Einberufung des Koordinierungskreises, Sensibilisierung  Ordnungsdienst, Mitarbeiter Catering etc. auf Entstehungsbrände zu achten, verstärkte Streifengänge (z.B. der Brandsicherheitswache und des Ordnungsdienstes) Information der Besucher, Künstler und Schausteller, ggf. Abänderung des Showprogramms (kein Abbrennen eines Feuerwerks), Information der Besucher, Caterer und Künstler/Schausteller, ggf. Räumung bzw. Umsetzung präventiver Maßnahmen (z.B. Wässern) von gefährdeten Bereichen, ggf. Maßnahmen zum Schutz von Sachgütern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ggf. Abwägung in verschiedenen Stufen (Teilausfall)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel B===&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen durch Zuschauer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alarmierung der Feuerwehr über 112, Information der Brandsicherheitswache, Maßnahmen zum Schutz der Besucher (ggf. Räumung von gefährdeten Bereichen bei Abschuss der Erzeugnisse), ggf. Einberufung des Koordinierungskreises, Kontrollmaßnahmen des Ordnungsdienst verstärken, Information der Besucher, ggf. Unterbrechung des Showprogramms, ggf. Maßnahmen zum Schutz von Sachgütern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ggf. Abwägung in verschiedenen Stufen (Teilausfall)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel C===&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
offenes Feuer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alarmierung der Feuerwehr über 112, Information der Brandsicherheitswache, Information der Besucher über die Gefährdung, verstärkte Kontrollen des Ordnungsdienstes, Untersagung ggf. inkl. Sanktionsmaßnahmen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ggf. Abwägung in verschiedenen Stufen (Teilausfall)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) (2011): BBK-Glossar. Ausgewählte zentrale Begriffe des Bevölkerungsschutzes. Bonn.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>VanRennings</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Brandgefahren&amp;diff=3586</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Brandgefahren</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Brandgefahren&amp;diff=3586"/>
		<updated>2015-04-10T10:47:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;VanRennings: Die Seite wurde neu angelegt: „==Definition== Bei Veranstaltungen existieren spezifische Gefahrenquellen, die dazu geeignet sind, Brände auf dem Veranstaltungsgelände entstehen zu lassen u…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Definition==&lt;br /&gt;
Bei Veranstaltungen existieren spezifische Gefahrenquellen, die dazu geeignet sind, Brände auf dem Veranstaltungsgelände entstehen zu lassen und in der Folge Veranstaltungsteilnehmer oder Sachwerte zu gefährden. &lt;br /&gt;
Brandgefahren sind die Gefahren, die bei der Verwendung von Materialien und Gerätschaften entstehen können. Beispiele sind:&lt;br /&gt;
* offenes Feuer&lt;br /&gt;
* Pyrotechnik (Feuerwerk, Wunderkerzen, „Bengalos“ sowie weiteren pyrotechnischen Erzeugnissen und Effekten z.B. in Bühnenshows)&lt;br /&gt;
* brennbare Flüssigkeiten und Gasen (z.B. in Buden und Ständen, Gaskocher auf Campingplätzen)&lt;br /&gt;
* technische Störungen der Stromversorgung (z.B. Kurzschlüsse auf Bühnen, Zeltplätzen etc.)&lt;br /&gt;
* fahrlässiges Handeln (unachtsames Abbrennen von z.B. Zigaretten, Kerzen)&lt;br /&gt;
* wetterbedingte Störungen (z.B. Blitzeinschläge, Gefahr von Waldbränden bei längeren Hitze- und Trockenperioden)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufgabe des Schutzes vor den Gefahren eines Brandes (Brandschutz) obliegt grundsätzlich der kommunalen Feuerwehr. Der Brandschutz beinhaltet dabei grundsätzlich die folgenden Maßnahmen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Vorbeugender Brandschutz:'''&lt;br /&gt;
„Baulich, anlagentechnische und/oder organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandes sowie zur Verhinderung der Ausbreitung von Rauch und Feuer (Brandausbreitung), zum Ermöglichen der Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksamer Löschmaßnahmen bei einem Brand“ (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 2011; 8)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Abwehrender Brandschutz:'''&lt;br /&gt;
„Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren durch Brände, die für Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachen bestehen“ (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 2011; 7)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Je nach Veranstaltung und landesrechtlicher Regelung kann dem Veranstalter seitens der Kommune die Auflage erteilt werden, eine Brandsicherheitswache auf dem Veranstaltungsgelände einzurichten, personell und technisch auszustatten und diese zu finanzieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Intensität der Auswirkungen der Brandgefahr kann grundsätzlich unterschieden werden:&lt;br /&gt;
* Brandereignis: Bewältigung kleinerer, lokal begrenzter Schäden mit einer Gefährdung der Veranstaltungsbesucher und ggf. verletzten Personen (z.B. Brand eines Mülleimers, Brand in Folge eines Unfalls mit einer Gaskartusche auf dem Campingplatz), welche mit den am Veranstaltungsort befindlichen Vorhaltungen des abwehrenden Brandschutzes (i.d.R. der Brandsicherheitswache) bekämpft werden können. Unter Umständen können diese Ereignisse (strafrechtlich relevante) Ermittlungen hinsichtlich der Brandursache durch Feuerwehr und Polizei nach sich ziehen.&lt;br /&gt;
* Krisenfall: Bewältigung herausragender Brandereignisse, die mit einer besonderen Gefährdung und Verletzung/Tötung  der Veranstaltungsbesucher einhergehen kann, welche mit den am Veranstaltungsort vorgehaltenen Mitteln und Personalressourcen des abwehrenden Brandschutzes, als der Brandsicherheitswache, nicht bewältigt werden können, die Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen Akteuren angezeigt sein; hier sind vor allem folgende Ereignisse zu nennen:&lt;br /&gt;
** Großfeuer, z.B. in Folge einer Bombenexplosion&lt;br /&gt;
** Feuer, welches sich rasch auf dem Veranstaltungsgelände ausbreitet&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ziel==&lt;br /&gt;
Das Ziel der Planung muss es sein, die Gefahr eines Brandes und einer Ausbreitung auf weitere Veranstaltungsbereiche zu verhindern bzw. zu minimieren. Dem kommt insbesondere bei weitläufigen oder unübersichtlichen Örtlichkeiten mit einer großen Zahl von Besuchern eine große Bedeutung zu. &lt;br /&gt;
Insbesondere folgende Aufgabenschwerpunkte sollten im Vorfeld einer Veranstaltung geplant werden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* frühzeitiges, qualifiziertes Erkennen von Entstehungsbränden und möglichen Ursachen hierfür&lt;br /&gt;
* Alarmierung der Feuerwehr&lt;br /&gt;
* Entgegennahme von Hilfeersuchen&lt;br /&gt;
* unverzügliche Einleitung von Maßnahmen zum Schutz der Besucher (Information der Besucher, Absperrung von gefährdeten Bereichen etc.)&lt;br /&gt;
* Einleitung von Gegenmaßnahmen zur unmittelbaren Bekämpfung eines Brandes&lt;br /&gt;
* erweiterte Erste Hilfe&lt;br /&gt;
* unverzügliche, zielgerichtete Alarmierung von Kräften der Feuerwehr und deren Einweisung an der Einsatzstelle&lt;br /&gt;
* qualifizierte Brandbekämpfung bis zum Eintreffen der Feuerwehr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Beispiele für mögliche technische Störungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im folgenden werden Beispiele für mögliche technische Störungen gezeigt, die eine mögliche Herangehensweise an die Problemstellung aufzeigen. Im Sicherheitskonzept sind die technische Störung sowie die daraus folgenden Maßnahmen allgemein verständlich auszuformulieren. Die Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel A===&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Waldbrand-/Vegetationsbrandgefahr&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Festlegung einer Person, die (falls notwendig, regelmäßig) über die aktuelle Waldbrandstufe informiert, ggf. Einberufung des Koordinierungskreises, Sensibilisierung  Ordnungsdienst, Mitarbeiter Catering etc. auf Entstehungsbrände zu achten, verstärkte Streifengänge (z.B. der Brandsicherheitswache und des Ordnungsdienstes) Information der Besucher, Künstler und Schausteller, ggf. Abänderung des Showprogramms (kein Abbrennen eines Feuerwerks), Information der Besucher, Caterer und Künstler/Schausteller, ggf. Räumung bzw. Umsetzung präventiver Maßnahmen (z.B. Wässern) von gefährdeten Bereichen, ggf. Maßnahmen zum Schutz von Sachgütern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ggf. Abwägung in verschiedenen Stufen (Teilausfall)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel B===&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen durch Zuschauer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alarmierung der Feuerwehr über 112, Information der Brandsicherheitswache, Maßnahmen zum Schutz der Besucher (ggf. Räumung von gefährdeten Bereichen bei Abschuss der Erzeugnisse), ggf. Einberufung des Koordinierungskreises, Kontrollmaßnahmen des Ordnungsdienst verstärken, Information der Besucher, ggf. Unterbrechung des Showprogramms, ggf. Maßnahmen zum Schutz von Sachgütern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ggf. Abwägung in verschiedenen Stufen (Teilausfall)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beispiel C===&lt;br /&gt;
'''Störung:'''&lt;br /&gt;
offenes Feuer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahme:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alarmierung der Feuerwehr über 112, Information der Brandsicherheitswache, Information der Besucher über die Gefährdung, verstärkte Kontrollen des Ordnungsdienstes, Untersagung ggf. inkl. Sanktionsmaßnahmen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Information:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache, Veranstalter&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Sonstiges:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ggf. Abwägung in verschiedenen Stufen (Teilausfall)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Literatur==&lt;br /&gt;
* Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) (2011): BBK-Glossar. Ausgewählte zentrale Begriffe des Bevölkerungsschutzes. Bonn.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>VanRennings</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Grundlagen_Szenarienplanung&amp;diff=3576</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Grundlagen Szenarienplanung</title>
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		<updated>2015-04-10T09:34:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;VanRennings: Die Seite wurde neu angelegt: „==Ziel der Szenarienplanung==  Ziel der Planung von Szenarien ist es, auf eventuell eintretende Gefährdungen vorbereitet zu sein und  daher besser reagieren z…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;==Ziel der Szenarienplanung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziel der Planung von Szenarien ist es, auf eventuell eintretende Gefährdungen vorbereitet zu sein und  daher besser reagieren zu können. Insbesondere gilt es hierbei zu bedenken, welchen Einfluss Ereignisse, aber auch Maßnahmen, auf andere Bereiche der Veranstaltung oder des öffentlichen Raumes (z.B. kann ein Szenario zu einer Evakuierung des gesamten Veranstaltungsgeländes führen und beeinflusst damit erheblich den Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV)) haben, um rechtzeitige Gegenmaßnahmen einleiten zu können.&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Risikobeurteilung einer Veranstaltung sollten daher standardmäßig bestimmte Szenarien erfasst und bereits in der Planungs- und Umsetzungsphase einer Veranstaltung betrachtet werden. &lt;br /&gt;
Für konkrete Veranstaltungen kann es durchaus erforderlich sein, auf weitere Risiken entsprechend einzugehen und diese ausführlich zu beschreiben.&lt;br /&gt;
Grundlage dieser Beurteilung sind mögliche Schadensfälle und deren Eintrittswahrscheinlichkeit. Die Ergebnisse dieser Beurteilung werden im Sicherheitskonzept aufgenommen und fließen in die Vorbereitungsmaßnahmen unter anderem der Behörden ein. Sollte die Eintrittswahrscheinlichkeit für eine standardmäßig erfasste Gefährdung als so gering angesehen werden, dass sie nicht bearbeitet werden soll, ist dies idealerweise ebenso darzustellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
'''''Grafik: Risikobeurteilungsmatrix, &lt;br /&gt;
Berufsfeuerwehr München – Einsatzvorbeugung (VB)'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''''Grafik: Ablauf der Risikobewertung, © Berufsfeuerwehr München – Einsatzvorbeugung (VB)'''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Grundlagen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Über die Szenarienbildung kann der allgemeine Auftrag, einen sicheren Veranstaltungsablauf zu gewährleisten, konkretisiert werden und die eingesetzten polizeilichen und nichtpolizeilichen Akteure können entsprechend sensibilisiert werden.&lt;br /&gt;
* Im Zuge der Erstellung des Sicherheitskonzepts sollte mit der Szenarienbildung begonnen werden, da die Szenarienpläne eine Grundlage zum Sicherheitskonzept darstellen.&lt;br /&gt;
* Eine zielgerichtete Szenarienbildung kann nur auf der Grundlage gesicherter und realistischer Basisinformationen bzw. der Beurteilung der Lage erfolgen (Anzahl der Besucher, Art der Veranstaltung etc.)&lt;br /&gt;
* Die Szenarien müssen mit konkreten Maßnahmen (Entfluchtungspläne etc.) hinterlegt sein und Verantwortlichkeiten sind funktionsbezogen festzulegen.&lt;br /&gt;
* Die szenarienorientierten Maßnahmen sollten allen eingesetzten Kräften (auch den Unterstützungskräften bzw. Dienstleistern) zugänglich gemacht werden, z.B. über folgende Möglichkeiten:&lt;br /&gt;
** Protokolle&lt;br /&gt;
** Intranet&lt;br /&gt;
** Besprechungen&lt;br /&gt;
* Bei wiederkehrenden Veranstaltungen sollten die Szenarienplanungen im Sicherheitskonzept immer wieder aktualisiert und angepasst werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Vorgehen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jedes für die Veranstaltung relevante Risiko ist zunächst zu beschreiben bzw. zu nennen. Anschließend sind die für dieses Risiko zu treffenden Maßnahmen in deren zeitlichem Ablauf darzustellen. Hier sind die Verantwortlichkeiten für die Durchführung der jeweiligen Maßnahmen zu regeln; d.h. es sollte zu jedem Punkt folgende Frage beantwortet werden können: Wer macht wann was?&lt;br /&gt;
Maßnahmen können sein: Bereich absperren, Notruf abgeben, weiteren Zustrom durch möglichst exakt beschriebene, situations- und ortangepasste Absperrmaßnahmen verhindern, bestimmte Verantwortliche informieren etc. Ziel der Maßnahmen ist immer, zum Regelbetrieb zurückzukehren und die Notwendigkeit einer Intervention durch Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst zu minimieren. Dennoch ist die unmittelbare und damit frühzeitige Alarmierung der genannten Kräfte von entscheidender Bedeutung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Relevante Szenarien==&lt;br /&gt;
Als mögliche Szenarien kommen regelmäßig die folgenden in Betracht, die ggf. je nach Veranstaltungstyp angepasst werden:&lt;br /&gt;
* Unwetterlagen,&lt;br /&gt;
* Bedrohungen von außen (Anschlagsdrohung etc.),&lt;br /&gt;
* Störungen durch Zuschauerverhalten (Überklettern von Absperrungen etc.),&lt;br /&gt;
* sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse,&lt;br /&gt;
* feuerwehrtechnische Ereignisse,&lt;br /&gt;
* technische Störungen,&lt;br /&gt;
* Brandgefahren,&lt;br /&gt;
* Störungen der Infrastruktur innerhalb/außerhalb der Veranstaltung inklusive Verkehrswege und der Verkehrsinfrastruktur (ÖPNV),&lt;br /&gt;
* Szenarien angesichts einer besonderen politischen Lage:&lt;br /&gt;
** Bombendrohungen,&lt;br /&gt;
** Auffinden verdächtiger Gegenstände,&lt;br /&gt;
** Anschläge (z.B. Sprengsätze).&lt;br /&gt;
* Amoklagen,&lt;br /&gt;
* Gegenveranstaltungen/Proteste,&lt;br /&gt;
* Gewaltpotential (Pyrotechnik, Vandalismus).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Relevante Maßnahmen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die Besuchersicherheit sind unabhängig von den szenarienabhängigen auch grundlegende Maßnahmen zu beschreiben und Vorplanungen zu treffen. Dies gilt beispielsweise für die Räumung einer Veranstaltung, die grundsätzlich immer möglich sein muss. Die Ursache für die Räumung spielt dabei eine nachgeordnete Rolle.&lt;br /&gt;
In einem Sicherheitskonzept sind daher folgende Punkte generell zu beschreiben:&lt;br /&gt;
* Crowd Management,&lt;br /&gt;
* Teilnehmerkommunikation,&lt;br /&gt;
* Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,&lt;br /&gt;
* Veranstaltungsabbruch,&lt;br /&gt;
** Gesamtabbruch der Veranstaltung&lt;br /&gt;
*** Planbarer Abbruch  (z.B. Gewitterfront bewegt sich auf die Veranstaltung zu),&lt;br /&gt;
*** Ad hoc Abbruch (z.B. Anschlagsszenario),&lt;br /&gt;
** Teilabbruch der Veranstaltung (z. B. ein Unfall),&lt;br /&gt;
* Räumung/Evakuierung,&lt;br /&gt;
** Teilräumung,&lt;br /&gt;
** Räumung des gesamten Veranstaltungsgeländes,&lt;br /&gt;
* Versorgung von Teilnehmern (z.B. bei Hitze oder nach der Evakuierung des Geländes).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Entscheidungen sollten auch nach der erfolgten Szenarienplanung ad hoc vor Ort während der Veranstaltung möglich sein, da im Sicherheitskonzept nicht sämtliche Szenarien mit entsprechendem Maßnahmenkatalog abschließend erfasst werden können und zu bedenken ist, dass eine starre Orientierung an Szenarien und eng detaillierte Maßnahmenkataloge die Gefahr in sich bergen, dass im möglichen Ereignisfall nicht mehr flexibel und einzelfallbezogen agiert werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsphase/Umsetzungsphase==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Zuge der Planung sind für szenarienbedingte Gefährdungen die folgenden Punkte zu klären:&lt;br /&gt;
•	Welche möglichen Störungen bzw. Auswirkungen hieraus haben einen Einfluss auf die Durchführung der Veranstaltung?&lt;br /&gt;
•	Welche möglichen Störungen haben negative Auswirkungen auf den Ablauf der Veranstaltung und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Gesundheit der Besucher?&lt;br /&gt;
•	Welche Maßnahmen erfordern diese einzelnen Störungsszenarien?&lt;br /&gt;
•	Welche Einsatzkräfte sind zur Beseitigung des jeweiligen Störungsszenarios notwendig?&lt;br /&gt;
•	Welche weiteren Einsatzkräfte, insbesondere der Gefahrenabwehr, sind über die Störung zu unterrichten?&lt;br /&gt;
•	Wie, wann, durch wen und bei welchen Störungen erfolgt die Unterrichtung des Koordinierungskreises?&lt;br /&gt;
•	Wie ist das Verhalten der eingesetzten Einsatzkräfte der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sowie der Dienstleister des Veranstalters bei Auftreten von Störungen?&lt;br /&gt;
•	Einsatzkonzepte und -gerät der Sicherheitsdienstleister (insbesondere der Brandsicherheitswache und des Sanitätsdienstes) sind auf Kompatibilität mit den zuständigen Behörden zu prüfen bzw. durch den Dienstleister an die örtlichen Vorgaben anzupassen.&lt;br /&gt;
Im Vorfeld sollte daher die Zusammenarbeit zwischen den Dienstleistern und betroffenen Behörden abgestimmt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Durchführungsphase==&lt;br /&gt;
Ziel der Planung von Szenarien ist es, auf eventuell eintretende Gefährdungen vorbereitet zu sein und daher gezielter reagieren zu können. Definitionsgemäß endet die Szenarienplanung daher nach der Umsetzungsphase der Veranstaltung. Die Einsatzplanung, insbesondere der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, kann szenarienbedingte Maßnahmen einschließen und einen interorganisationalen Austausch erfordern. Die Umsetzung wird daher im Fokus Einsatzplanung im Themenfeld interorganisationale Zusammenarbeit beschrieben.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>VanRennings</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS&amp;diff=3571</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/BOS</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS&amp;diff=3571"/>
		<updated>2015-04-10T09:11:59Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;VanRennings: /* weitergehende Einsatzplanung Brandschutzdienststelle und Feuerwehr */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Ergänzende Prüfung des Sicherheitskonzepts seitens der BOS}}&lt;br /&gt;
==Einsatzplanung und -vorbereitung==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/BOS/Einsatzplanung und -vorbereitung|Einsatzplanung und -vorbereitung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weitergehende Einsatzplanung Brandschutzdienststelle und Feuerwehr==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/BOS/Einsatzplanung Brandschutzdienststelle|Einsatzplanung Brandschutzdienststelle]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weitergehende Einsatzplanung Sanitäts- und Rettungsdienst==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/BOS/Einsatzplanung Sanitätsdienst|Einsatzplanung Sanitätsdienst]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Umsetzung von Maßnahmenpaketen==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/BOS/Umsetzung von Maßnahmenpaketen|Umsetzung von Maßnahmenpaketen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Besondere Lagen==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/BOS/Besondere Lagen|Besondere Lagen]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gemeinsame Leitstellen==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/BOS/Gemeinsame Leitstellen|Gemeinsame Leitstellen]].&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>VanRennings</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS&amp;diff=3570</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/BOS</title>
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		<updated>2015-04-10T09:11:50Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;VanRennings: /* weitergehende Einsatzplanung Sanitäts- und Rettungsdienst */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Ergänzende Prüfung des Sicherheitskonzepts seitens der BOS}}&lt;br /&gt;
==Einsatzplanung und -vorbereitung==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/BOS/Einsatzplanung und -vorbereitung|Einsatzplanung und -vorbereitung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==weitergehende Einsatzplanung Brandschutzdienststelle und Feuerwehr==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/BOS/Einsatzplanung Brandschutzdienststelle|Einsatzplanung Brandschutzdienststelle]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Weitergehende Einsatzplanung Sanitäts- und Rettungsdienst==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/BOS/Einsatzplanung Sanitätsdienst|Einsatzplanung Sanitätsdienst]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Umsetzung von Maßnahmenpaketen==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/BOS/Umsetzung von Maßnahmenpaketen|Umsetzung von Maßnahmenpaketen]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Besondere Lagen==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/BOS/Besondere Lagen|Besondere Lagen]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Gemeinsame Leitstellen==&lt;br /&gt;
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/BOS/Gemeinsame Leitstellen|Gemeinsame Leitstellen]].&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>VanRennings</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Sanit%C3%A4tsdienst&amp;diff=3569</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/BOS/Einsatzplanung Sanitätsdienst</title>
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		<updated>2015-04-10T09:10:53Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;VanRennings: Die Seite wurde neu angelegt: „{{DISPLAYTITLE:Weitergehende Einsatzplanung Sanitäts- und Rettungsdienst}} Die Einsatzplanungen des Sanitätsdienstes beruhen auf den Auflagen der Genehmigung…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{DISPLAYTITLE:Weitergehende Einsatzplanung Sanitäts- und Rettungsdienst}}&lt;br /&gt;
Die Einsatzplanungen des Sanitätsdienstes beruhen auf den Auflagen der Genehmigungsbehörde und dem privatrechtlichen Vertrag mit dem Veranstalter, wohingegen die Planungen des Rettungsdienstes auf dem jeweils gültigen Landesrettungsdienstgesetz beruhen.&lt;br /&gt;
Der folgende Text soll die Planungen von Sanitätsdiensten und öffentlichem Rettungsdienst unterstützen, ohne jedoch in die autonome Einsatzplanung der einzelnen Akteure einzugreifen. Teilweise erfordern diese Planungen eine interorganisationale Abstimmung, explizit zwischen dem Sanitätsdienst und dem Rettungsdienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsphase/Umsetzungsphase==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Zuge der Planung für sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse sind insbesondere die folgenden Punkte zu klären:&lt;br /&gt;
* Welcher Umfang einer sanitäts- und rettungsdienstlichen Versorgung inkl. der Qualifikation und Ausstattung der Einsatzkräfte ist notwendig? Dies geschieht in der Regel über Auflagen der Genehmigungsbehörde oder eine Gefahrenanalyse des Dienstleisters bzw. der Fachbehörde&lt;br /&gt;
* Ist eine räumliche Neuverteilung von Einsatzkräften und -fahrzeugen während der Veranstaltungsdauer notwendig?&lt;br /&gt;
* Wie sollte die räumliche Verteilung der Kräfte des Sanitätsdienstes auf dem Veranstaltungsgelände sein, um ein schnelles Eingreifen zu ermöglichen?&lt;br /&gt;
* In welcher(n) Räumlichkeit(en) soll der Sanitätsdienst untergebracht werden?&amp;lt;br /&amp;gt;Wichtige Voraussetzungen sind z.B. &lt;br /&gt;
** ausreichende Größe der Räumlichkeit&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Sicherheitskreis bzw. zum Koordinierungskreis des Veranstalters&lt;br /&gt;
** sehr gute An- und Abfahrtmöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge (auch Großfahrzeuge)&lt;br /&gt;
** Flächen für besondere Einsatzerfordernisse (Lufttransport, Aufstellen eines Behandlungsplatzes im Falle eines Massenanfalls von Verletzten, gleichzeitige Anfahrt mehrerer Fahrzeuge im Ereignisfall)&lt;br /&gt;
* Welche Maßnahmen sind durch den Sanitäts- und ggf. Rettungsdienst  hinsichtlich des möglichen Wechsels der Betriebsarten konkret vorzunehmen? Wie bereiten die Dienste sich auf abstimmungsbedürftige Ereignisse bzw. Schadensfälle vor (z.B. Bereitstellungen von Fahrzeugen und Einsatzkräften, zeitliches Zurückstellen von zeitunkritischen Aufgaben (Krankentransporte, Streifengänge etc.) um Kräfte ohne Verzögerung einsetzen zu können. &lt;br /&gt;
* Im Vorfeld sollte die Zusammenarbeit zwischen dem Dienstleister (Sanitätsdienst) und der Behörde (öffentlicher Rettungsdienst) abgestimmt werden. Zusätzlich gilt dies für die Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften von Polizei sowie Sicherheits- und Ordnungsdienst.&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Anfahrtswegen und Rettungsgassen für den Sanitäts- und Rettungsdienst:&lt;br /&gt;
** Beschilderung der Gassen auf dem Veranstaltungsgelände sowie Nebenplätzen (z.B. Campingplätze) mit Straßennamen zur Orientierung von Rettungskräften etc.&lt;br /&gt;
** Beschilderung und Nummerierung von Fluchtwegen zur besseren Orientierung bei Hilfeersuchen bzw. Anfahrt auf das Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
** Vorbereitung von Übersichtsplänen des Geländes z.B. in Form von Rasterkarten (Geländetaufe)&lt;br /&gt;
** Entwicklung eines Konzeptes für den Ausbau und die Beleuchtung von Rettungswegen&lt;br /&gt;
* Planung der Anfahrtswege zu vorgeplanten Bereitstellungsräumen für den Ereignisfall:&lt;br /&gt;
* Es ist darauf zu achten, dass Anfahrtswege nicht mit Fluchtwegen kollidieren.&lt;br /&gt;
* Zur sicheren Orientierung sollten die GPS-Koordinaten der Bereitstellungsräume bei den Planungen hinterlegt werden&lt;br /&gt;
* Die Planungen sind den relevanten Kräften (z.B. des Katastrophenschutzes) im Vorfeld der Veranstaltung zur Kenntnis zu geben.&lt;br /&gt;
* Abstimmung der Planungen mit weiteren Konzepten, z.B. dem Verkehrskonzept (Regelung von Straßensperrungen und Einrichtung von Parkverbotszonen zur Nutzung der relevanten Straßen als Not- und Rettungswege; Verkehrsströme der Besucher sind dann entsprechend über Umwege, Nebenstraßen etc. zu führen). Dies sollte in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde oder sofern vorhanden der koordinierenden Stelle geschehen.&lt;br /&gt;
* Einbindung der umliegenden Krankenhäuser zur Verteilung der Patienten sowie, in Rücksprache mit den Krankenhäusern und der Katastrophenschutzbehörde, Festlegung von Maßnahmen für einen Massenanfall von Verletzten (MANV).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Bewältigung von sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignisse können sich eine Reihe von Schnittstellen zwischen den am Veranstaltungsmanagement beteiligten Akteuren ergeben; so obliegt der Polizei beispielsweise die Aufgabe der Freihaltung von Not- und Rettungswegen; hier sollten entsprechende Absprachen (Wegführung, Absperrpunkte etc.) im Vorfeld verbindlich geklärt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Fachbehörde'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Sinne des Schnittstellenmanagements bei sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignissen sollten akteursübergreifend im Vorfeld insbesondere folgende Prüffragen durch die zuständige Fachbehörde geklärt werden:&lt;br /&gt;
* Welcher Sanitätsdienstanbieter wird mit der Durchführung beauftragt? &lt;br /&gt;
* Mit welcher Stärke muss der Sanitätsdienst vor Ort sein? &lt;br /&gt;
* Welche Möglichkeiten der medizinischen Versorgung hat er; müssen ggf. zusätzliche Ressourcen für die Notfallrettung und den Krankentransport („Vorhalteerhöhung“) am Veranstaltungsort vorgesehen werden? &lt;br /&gt;
* Wo wird der Sanitätsdienst auf dem Veranstaltungsgelände lokalisiert sein?  Sind diese Sanitätsdienststandorte deutlich gekennzeichnet?&lt;br /&gt;
* Wie lange brauchen Sanitätskräfte um am Einsatzort zu sein („Hilfsfrist“)?&lt;br /&gt;
* Welche Übergabepunkte vom Sanitäts- zum Rettungsdienst sind geplant?&lt;br /&gt;
* Können Fahrzeuge des Rettungsdienstes sämtliche Orte des Veranstaltungsgeländes erreichen? Wie wird andernfalls der Patiententransport zum Fahrzeug sichergestellt?&lt;br /&gt;
* Wie sind Rettungswege zu gestalten und freizuhalten?&lt;br /&gt;
* Wo sind Sperrmaßnahmen zu veranlassen (Verkehrsbehörde)?&lt;br /&gt;
* Sind die Zufahrtswege zum Veranstaltungsgelände für Großfahrzeuge (LKW, je nach Ausstattung des Rettungsdienstes ggf. zusätzlich mit Aufliegern) befahrbar (Breite, Höhe, Kurvenradien etc.)?&lt;br /&gt;
* Gibt es relevante Baustellen, die z.B. Zu- oder Abfahrten behindern? Dieser Punkt sollte unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn erneut mit der Polizei, der Feuerwehr sowie der Verkehrsbehörde angesprochen werden, um den aktuellen Status abzuklären.&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sollten der Sanitätsdienst sowie der öffentliche Rettungsdienst über eine redundante Einsatzleitung (z.B. Einsatzleitwagen 2 oder 3) verfügen, die mit Notstromaggregaten, Festnetztelefonen etc. ausgestattet ist, um autark arbeiten zu können. Mögliche Standorte dieser Einsatzleitungen können bereits vor der Veranstaltung geplant werden, um die im Eintrittsfall entstehende „Chaosphase“ zeitlich verkürzen zu können. Dies kann im Einsatzkonzept beispielsweise unter „Redundanz bei Ausfall von wichtiger Infrastruktur“ erfasst und um die die eigene Handlungsfähigkeit einschränkende Ausfälle ergänzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Durchführungsphase==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während der Durchführungsphase ist grundsätzlich der Veranstalter für die Gewährleistung der Zusammenarbeit seiner Dienstleister (Sicherheits-/Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache (sofern vorhanden) und Sanitätsdienst) mit den Behörden (Polizei, Feuerwehr und öffentlicher Rettungsdienst) verantwortlich. Der gegenseitige persönliche Kontakt der handlungsrelevanten Akteure, insbesondere der Vertreter der Gefahrenabwehrbehörden, ist förderlich und kann durch den gegenseitigen Austausch von Verbindungspersonen in die jeweiligen Einsatzleitungen unterstützt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Erreichbarkeit des Sanitätsdienstes für die weiteren Sicherheitsakteure muss bei Notfällen jederzeit über Funk, Festnetzanschluss oder die Platzierung an einem festgelegten Standort sichergestellt sein. Die Erreichbarkeit für die Rettungsleitstelle kann auch über Funkmeldeempfänger sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit Beginn der Einsatzbereitschaft des Sanitätsdienstes ist dies der Leitstelle über Telefon oder Funk mitzuteilen. Hierbei ist namentlich der Leiter des Sanitätsdienstes, die Stärke des Sanitätsdienstes und die gesicherte Erreichbarkeit über Funk, Funkmeldeempfänger oder Festnetzanschluss mitzuteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle Notfallmeldungen (Rettungsdiensteinsätze, Feuermeldung, technische Hilfeleistung) sind sofort und unmittelbar an die Rettungsleitstelle über Notruf 112 oder BOS-Funk weiterzuleiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die für den Sanitätsdienst verantwortliche Person (Einsatzleiter) ist angehalten, umgehend den Veranstalter, die Genehmigungsbehörde und die Rettungsleitstelle zu verständigen, wenn nach eigener Einschätzung die Sanitätsdienstkräfte nicht ausreichend sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ebenfalls ist in diesem Fall, wie auch bei herausragenden sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignissen (insbesondere MANV) die ein unmittelbares koordiniertes Handeln erfordern, unmittelbar und anlassbezogen eine gemeinsame Lagebesprechung des Koordinierungskreises durch den Einsatzleiter einzuberufen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sollte im Sinne des akteursübergreifenden  Informationsmanagements der Einsatzleiter des Sanitätsdienstes Informationen zu sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignissen im Rahmen von gemeinsamen Lagebesprechungen bzw. innerhalb der gewählten Gremienstrukturen (Sicherheits-, Koordinierungskreis, Krisenstab) an die relevanten Akteure kommunizieren. Hierbei kann er durch einen Vertreter des Rettungsdienstes unterstützt werden, der den aktuellen Status des öffentlichen Rettungsdienstes erläutert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Versorgungen von Patienten sind zu dokumentieren und relevante Informationen zur Erstellung eines Lagebildes hinsichtlich der sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignisse (auf bzw. in direktem Umfeld der Veranstaltung) sind auf Verlangen der zuständigen Behörde jederzeit vorzulegen. Insbesondere gilt dies für die&lt;br /&gt;
* Anzahl der sanitäts- und rettungsdienstlichen Einsätze&lt;br /&gt;
* Anzahl der medizinisch-ärztlichen Versorgungen&lt;br /&gt;
* Arten der Vor-Ort-Versorgungen auf dem Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
* Anzahl von Patiententransporten in Krankenhäuser&lt;br /&gt;
* Anzahl von Arzt begleiteten Patiententransporten in Krankenhäuser&lt;br /&gt;
Die Dokumentation über die Gesamtversorgungen und ein Erfahrungsbericht sollten erstellt werden und sind auf Verlangen der Genehmigungsbehörde innerhalb von drei Tagen nach der Veranstaltung vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Großschadensfall===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Großschadensfall, der in der Regel mit einem MANV einhergeht bzw. massive Auswirkungen auf die Veranstaltungsdurchführung hat, sollte über die Gefahrenabwehrbehörden eine Pressebetreuung analog veranstaltungsunabhängiger Schadensfälle sichergestellt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Koordinierungskreis ist für die Information der nichtbetroffenen Veranstaltungsteilnehmer und die daraus resultierenden Maßnahmen verantwortlich.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Einbindung der Polizei, insbesondere im Großschadensfall===&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Die Polizei trägt hinsichtlich der Ereignisbewältigung im Kontext von sanitäts- und rettungsdienstlichen Ereignissen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bzw. gesetzlichen Aufgabenzuweisungen grundsätzlich mit folgenden Maßnahmen zur kooperativen Ereignisbewältigung bei: &lt;br /&gt;
* Gefahrenabwehr hinsichtlich der evtl. Wahrnehmung von Eilzuständigkeiten (z.B. Versorgung/Betreuung von Verletzten) &lt;br /&gt;
* Absperrung des Ereignisortes&lt;br /&gt;
* Verkehrsregelung&lt;br /&gt;
* Freimachen und Freihalten von Zufahrts- und Rettungswegen für Einsatzfahrzeuge&lt;br /&gt;
* Gewährleistung des ungehinderten Einsatzes der Kräfte, Fahrzeuge und Mittel der Fachdienste&lt;br /&gt;
* Strafverfolgung (Ermittlung von Unfall- und Todesursachen, Identitäts-feststellungen etc.)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>VanRennings</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_Brandschutzdienststelle&amp;diff=3563</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/BOS/Einsatzplanung Brandschutzdienststelle</title>
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		<updated>2015-04-10T08:56:05Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;VanRennings: Die Seite wurde neu angelegt: „Die Einsatzplanungen der Brandsicherheitswache beruhen auf den Auflagen der Genehmigungsbehörde und dem privatrechtlichen Vertrag mit dem Veranstalter, wohing…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Einsatzplanungen der Brandsicherheitswache beruhen auf den Auflagen der Genehmigungsbehörde und dem privatrechtlichen Vertrag mit dem Veranstalter, wohingegen die Planungen der örtlichen Feuerwehr und Brandschutzdienststelle auf dem jeweils gültigen Landesfeuerwehrgesetz beruhen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der folgende Text soll die Planungen von Brandsicherheitswache und örtlicher Feuerwehr sowie der Brandschutzdienststelle unterstützen, ohne jedoch in die autonome Einsatzplanung der einzelnen Akteure einzugreifen. Teilweise erfordern diese Planungen eine Abstimmung, explizit zwischen örtlicher Feuerwehr, Brandschutzdienststelle, Polizei und Rettungsdienst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Grundsätzlich'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Großveranstaltungen kann zur Sicherstellung des Brandschutzes durch die zuständige Fachbehörde – in der Regel ist dies die Brandschutzdienstelle der kreisfreien Stadt oder des Landkreises – eine Brandsicherheitswache gefordert werden. Diese Brandsicherheitswache wird in der Regel durch die örtlich zuständige Feuerwehr gestellt. Die Kosten sind durch den Veranstalter zu bezahlen.&lt;br /&gt;
Unabhängig davon ist die Veranstaltung durch die Fachbehörde hinsichtlich des Vorbeugenden Brandschutzes zu bearbeiten, um eine qualifizierte Risiko- und Gefährdungsbeurteilung abzugeben, den Veranstalter zu beraten, die notwendigen Maßnahmen festzulegen und deren Umsetzung in der  Umsetzungs- und Durchführungsphase zu kontrollieren.&lt;br /&gt;
Die Brandschutzdienststelle muss bei der Einbindung der örtlichen Feuerwehr berücksichtigen, dass durch ein Brand- oder Hilfeleistungsereignis in Stadt oder Gemeinde, weder der Veranstaltungsschutz noch der Grundschutz nicht unzulässig beeinträchtigt werden darf.  Gegebenenfalls sollten daher  umliegende Feuerwehren in die Einsatzplanung mit einbezogen werden, um nachrückende Einheiten stellen zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Planungsphase/Umsetzungsphase===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Zuge der Planung für den Brandschutz betreffende Ereignisse  sind insbesondere die folgenden Punkte zu klären und mit den betroffenen Akteuren abzustimmen bzw. als behördliche Auflage zu stellen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Vorbeugender Brandschutz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* sofern vorhanden: Abnahme von Pyrotechnik unter Anwesenheit einer durch den Veranstalter beauftragten verantwortlichen Person gemäß §19 SprengG („verantwortlicher Pyrotechniker“)&lt;br /&gt;
* ggf. Einweisung der eingesetzten Kräfte der Brandsicherheitswache in Bezug auf veranstaltungsbezogene Besonderheiten&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Anfahrtswegen und Rettungsgassen für die Feuerwehr:&lt;br /&gt;
** Beschilderung entsprechender Wege auf dem Veranstaltungsgelände und den Campingplätzen z.B. mit Straßennamen zur Orientierung der Kräfte&lt;br /&gt;
** Vorbereitung von Übersichtsplänen des Geländes z.B. in Form von Rasterkarten (Geländebezeichnung)&lt;br /&gt;
** Entwicklung eines Konzeptes für den Ausbau (z.B. ausreichende Wegbreite und Wegbefestigung) und die Beleuchtung von Anfahrtswegen der Feuerwehr&lt;br /&gt;
* Vorplanung von Bereitstellungsräumen für den Ereignisfall&lt;br /&gt;
* Planung der Anfahrtswege zu den Bereitstellungsräumen für den Ereignisfall:&lt;br /&gt;
** es ist darauf zu achten, dass Anfahrtswege nicht mit Fluchtwegen kollidieren &lt;br /&gt;
** zur sicheren Orientierung sollten die GPS-Koordinaten der Bereitstellungsräume bei den Planungen hinterlegt werden&lt;br /&gt;
** Die Planungen sind den relevanten Kräften im Vorfeld der Veranstaltung zur Kenntnis zu geben und ggf. durch Übungen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
* Abstimmung der Planungen mit weiteren Konzepten, z.B. dem Verkehrskonzept (Regelung von Straßensperrungen und die Anordnung von Parkverbotszonen mit dem Hinweis Rettungsweg durch die Straßenverkehrsbehörde zur Nutzung der relevanten Straßen als Anfahrtswege; Verkehrsströme der Besucher sind dann entsprechend über Umwege, Nebenstraßen etc. zu führen) oder Bereitstellungsräumen anderer Gefahrenabwehrbehörden&lt;br /&gt;
* Rücksprache mit dem Veranstalter zur Besucherinformation über brandschutzrelevante Themen. Es können beispielsweise folgende Inhalte über die Homepage der Veranstaltung, Flyer, Plakate etc. transportiert werden:&lt;br /&gt;
** Präventionshinweise hinsichtlich möglicher Brandgefahren (z.B. Sicherheitshinweise beim Grillen, Rauchen etc.)&lt;br /&gt;
** Verhaltenshinweise für den Brandfall &lt;br /&gt;
** Schutz vor wetterbedingten Einflüssen (wetterbedingte Störungen), z.B. (Wald-)Brände in Folge von Hitze/Blitzschlag&lt;br /&gt;
* Im Rahmen der Bewältigung brandschutzrelevanter Ereignisse können sich eine Reihe von Schnittstellen zwischen den am Veranstaltungsmanagement beteiligten Akteuren ergeben; so obliegt der Polizei beispielsweise die Aufgabe der Freihaltung von Anfahrtswegen; hier sollten entsprechende Absprachen (Wegführung, Absperrpunkte etc.) im Vorfeld verbindlich geklärt werden.&lt;br /&gt;
* Festlegen eines „Entscheiders“, in der Regel ist dies der Veranstalter oder Veranstaltungsleiter,  für einen möglichen Veranstaltungs(teil)abbruch  (Konfliktlösungsmechanismen)&lt;br /&gt;
* Festlegen von Entscheidungskriterien für einen brandbedingten Veranstaltungsabbruch (z.B. Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windstärke, die das Feuer anfacht, Abbruch in Anbetracht einer bestimmten Windrichtung, in die sich eine Rauchwolke bewegt)&lt;br /&gt;
* Im Sinne des Schnittstellenmanagements bei brandschutzrelevanten Ereignissen sollten akteursübergreifend im Vorfeld insbesondere folgende Prüffragen geklärt werden:&lt;br /&gt;
** Wie lange brauchen die Einsatzkräfte der Feuerwehr, bis sie an möglichen Ereignisorten eingetroffen sind?&lt;br /&gt;
** Wie zeitnah können ggf. überörtliche Kräfte mögliche Ereignisorte erreichen?&lt;br /&gt;
** Wie sind Anfahrtswege zu gestalten und freizuhalten?&lt;br /&gt;
** Wo sind Sperrmaßnahmen durchzuführen?&lt;br /&gt;
** Sind die Zufahrtswege zum Veranstaltungsgelände breit genug und ausreichend befestigt?&lt;br /&gt;
** Gibt es relevante Baustellen, die z.B. Zu- oder Abwegungen behindern?&lt;br /&gt;
Darüber hinaus sollte die  Brandsicherheitswache sowie die Feuerwehr über eine redundante Einsatzleitung (z.B. Einsatzleitwagen 2 oder 3) verfügen, die mit Notstromaggregaten, Festnetztelefonen etc. ausgestattet ist, um autark arbeiten zu können. Mögliche Standorte dieser Einsatzleitungen können bereits vor der Veranstaltung geplant und abgestimmt werden, um die im Eintrittsfall entstehende „Chaosphase“ zeitlich verkürzen zu können. Dies kann im Einsatzkonzept beispielsweise unter „Redundanz bei Ausfall von wichtiger Infrastruktur“ erfasst und um die die eigene Handlungsfähigkeit einschränkende Ausfälle ergänzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Abwehrender Brandschutz'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Welcher Umfang einer Brandschutzvorsorge inkl. der Qualifikation und Ausstattung der Einsatzkräfte ist notwendig? Dies geschieht in der Regel über Auflagen der Genehmigungsbehörde oder eine Gefahrenanalyse der Fachbehörde.&lt;br /&gt;
* Ist eine räumliche Neuverteilung von Einsatzkräften und -fahrzeugen der Gefahrenabwehr während der Veranstaltungsdauer notwendig, um den abwehrenden Brandschutz (Grundschutz) sicherzustellen? Dies ist Aufgabe der Brandschutzdienststelle. &lt;br /&gt;
* Wie sollte die Verteilung der Kräfte der Brandsicherheitswache auf dem Veranstaltungsgelände erfolgen, damit möglichst kurze Hilfsfristen umgesetzt werden können?&lt;br /&gt;
* In welcher(n) Räumlichkeit(en) soll die Brandsicherheitswache untergebracht werden? Wichtige Voraussetzungen sind z.B. &lt;br /&gt;
** ausreichende Größe der Räumlichkeit&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
** Nähe der Räumlichkeit zum Sicherheitskreis bzw. zum Koordinierungskreis&lt;br /&gt;
** sehr gute An- und Abfahrtmöglichkeiten für Einsatzfahrzeuge (vor allem von LKW)&lt;br /&gt;
* Flächen für besondere Einsatzerfordernisse (z.B. Aufstellen einer Drehleiter oder einer Hubrettungsbühne)&lt;br /&gt;
* Welche Maßnahmen sind durch die Brandsicherheitswache bzw. die örtlich zuständige Feuerwehr hinsichtlich des möglichen Wechsels der Betriebsarten konkret vorzunehmen? Wie bereiten die Kräfte sich auf abstimmungsbedürftige Ereignisse bzw. Schadensfälle vor (z.B. Bereitstellungen von Fahrzeugen und Einsatzkräften, zeitliches Zurückstellen von zeitunkritischen Aufgaben (Streifengänge, Fahrbahn reinigen etc.) um Kräfte ohne Verzögerung einsetzen zu können.&lt;br /&gt;
* Sind örtlich zuständige Feuerwehr und Brandsicherheitswache nicht identisch, sollte im Vorfeld die Zusammenarbeit zwischen der Brandsicherheitswache und der Brandschutzdienststelle unter Einbeziehung der örtlich zuständigen Feuerwehr abgestimmt werden. Zusätzlich gilt dies für die Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften von Polizei, Rettungsdienst, Sanitätsdienst, Sicherheits- und Ordnungsdienst sowie der Katastrophenschutzbehörde.&lt;br /&gt;
* Sollte sich der Dienstleister der Brandsicherheitswache von der örtlich zuständigen Feuerwehr unterscheiden, sind Einsatzkonzepte und -gerät auf Kompatibilität zu prüfen bzw. durch den Dienstleister an die örtlichen Vorgaben anzupassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einbindung der Polizei bei Brandereignissen und Technischen Hilfeleistungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Polizei trägt bei der Ereignisbewältigung im Kontext von brandschutzrelevanten Ereignissen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten / gesetzlichen Aufgabenzuweisungen grundsätzlich mit folgenden Maßnahmen zur kooperativen Ereignisbewältigung bei: &lt;br /&gt;
* Absperrung des Ereignisortes&lt;br /&gt;
* Verkehrsregelung&lt;br /&gt;
* Freimachen und Freihalten von Zufahrtswegen für Einsatzfahrzeuge&lt;br /&gt;
* Gewährleistung des ungehinderten Einsatzes der Kräfte, Fahrzeuge und Mittel der Fachdienste&lt;br /&gt;
* Strafverfolgung (Ermittlung von Brandursachen, Identitätsfeststellungen etc.)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>VanRennings</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_und_-vorbereitung&amp;diff=3561</id>
		<title>Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/BOS/Einsatzplanung und -vorbereitung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="http://basigo.vfsg.org/index.php?title=Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS/Einsatzplanung_und_-vorbereitung&amp;diff=3561"/>
		<updated>2015-04-10T08:47:09Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;VanRennings: Die Seite wurde neu angelegt: „Die Einsatzplanungen zu einer Veranstaltung sind nicht nur Aufgabe der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, sondern betreffen weitere Akteure d…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Einsatzplanungen zu einer Veranstaltung sind nicht nur Aufgabe der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, sondern betreffen weitere Akteure der Sicherheit der Veranstaltung: Eine Einsatzplanung erfolgt beispielsweise ebenso durch den Sanitätsdienstanbieter und den Sicherheits- und Ordnungsdienst. &lt;br /&gt;
Darüber hinaus muss vor Eintritt eines abstimmungsbedürftigen Veranstaltungsereignisses bzw. vor Eintritt eines Schadenfalles festgelegt sein, wie beispielsweise die Informations- und Kommunikationswege des Sicherheits- und Koordinierungskreis erfolgen. Dies muss grundsätzlich geregelt sein, spätestens jedoch für die Veranstaltung selbst.&lt;br /&gt;
Der folgende Text soll die Planungen unterstützen, die teilweise eine interorganisationale Abstimmung erfordern, ohne jedoch in die autonome Einsatzplanung der einzelnen Akteure einzugreifen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Planungsphase==&lt;br /&gt;
In der Planungsphase sollte explizit die Reaktion auf durch Störungen ausgelöste Gefährdungen berücksichtigt werden. Im Vorfeld sollten daher die folgenden Punkte organisationsintern erörtert und ggf. mit weiteren Partnern abgestimmt werden:&lt;br /&gt;
* Welche möglichen Störungen bzw. Auswirkungen hieraus haben einen Einfluss auf die Durchführung der Veranstaltung?&lt;br /&gt;
* Welche möglichen Störungen haben negative Auswirkungen auf den Ablauf der Veranstaltung und die daraus resultierende Auswirkungen auf die Gesundheit der Besucher?&lt;br /&gt;
* Welche Maßnahmen erfordern diese einzelnen Störungsszenarien?&lt;br /&gt;
* Welche Kräfte sind zur Beseitigung des jeweiligen Störungsszenarios notwendig?&lt;br /&gt;
* Welche weiteren Kräfte sind über die Störung zu unterrichten?&lt;br /&gt;
* Wie, wann, durch wen und bei welchen Störungen erfolgt die Unterrichtung des Koordinierungskreises?&lt;br /&gt;
* Wie ist das Vorgehen der eingesetzten Einsatzkräfte der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sowie der Dienstleister des Veranstalters bei Auftreten von Störungen?&lt;br /&gt;
* Ist eine Neuverteilung von Einsatzkräften und -fahrzeugen während der Veranstaltungsdauer notwendig (Gefahrenabwehrbehörden)?&lt;br /&gt;
* Ist eine Kompatibilität von Einsatzkonzepten und -gerät der Sicherheitsdienstleister und der zuständigen Behörden gewährleistet und diese geprüft worden oder muss eine Anpassung durch den Dienstleister an die örtlichen Vorgaben erfolgen?&lt;br /&gt;
Im Vorfeld sollte daher die Zusammenarbeit zwischen den Dienstleistern und Behörden abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Umsetzungsphase==&lt;br /&gt;
Überprüfung&lt;br /&gt;
Die in den Konzepten geplanten Maßnahmen (wie beispielsweise Zufahrtsmöglichkeiten, Kommunikationskonzepte etc.) sind vor Veranstaltungsbeginn auf Aktualität und Funktion zu überprüfen. Explizit gilt dies für die Erreichbarkeiten der einzelnen Sicherheitsakteure und möglicher unterstützender Dienste (z.B. ÖPV, Abschleppdienste etc.).&lt;br /&gt;
Besonders der Einfluss von Wetter kann vor Beginn einer Veranstaltung Kompensationsmaßnahmen erforderlich machen. Beispiele hierfür sind die Befestigung von Parkplätzen und Wegen (insbesondere Flucht- und Rettungswege) oder Gegenmaßnahmen bei langer Trockenheit (Brandgefahr, Sichtbeeinträchtigungen durch Staubentwicklung etc.). Die Auswirkungen der Witterung auf die geplanten Maßnahmen sind daher ebenfalls zu überprüfen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Durchführungsphase==&lt;br /&gt;
'''Informationsgewinnung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Erhebung von Informationen über mögliche Gefährdungen sollten nach Möglichkeit alle Informationsquellen genutzt werden. Dies umfasst insbesondere &lt;br /&gt;
* die Notrufnummern 110 und 112 für Meldungen der Besucher&lt;br /&gt;
* die Leitstellen von Feuerwehr und Polizei (kontinuierlicher Austausch über Lageentwicklungen)&lt;br /&gt;
* Radiostationen (beispielsweise zur Information über Staumeldungen)&lt;br /&gt;
* automatisierte Warneinrichtungen über E-Mail/SMS-Service (beispielsweise Stauwarnungen, Katastrophenwarnsystem „Katwarn“ etc.) &lt;br /&gt;
* der auf dem Gelände befindliche Ordnungs- und der Sanitätsdienst sowie weitere Dienstleister&lt;br /&gt;
* Betreiber, Schausteller etc.&lt;br /&gt;
* Posten oder automatisierte Systeme, beispielsweise zur kontinuierlichen Beobachtung von Besucherströmen und der Verkehrssituation (Verkehrsmonitoring) während der An- und Abreisephase&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Informationsweitergabe'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kommunikation zwischen den Besuchern und den Einsatzkräften des Sanitätsdienstes und Ordnungsdienstes sowie der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und die Kommunikation der Einsatzkräfte mit der Einsatzleitung des Sanitätsdienstes, den Leitstellen der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sowie dem Koordinierungskreis ist sicherzustellen, um die Erfassung bzw. Kenntniserlangung von relevanten Lageinformationen über mögliche Einsätze sowie sich abzeichnende Lageveränderungen übermitteln zu können.&lt;br /&gt;
Hierzu müssen die einzelnen Einsatzabschnitte&lt;br /&gt;
* über geeignete Kommunikationsmöglichkeiten verfügen (z.B. 2m Funk/4m BOS-Funk für den Bereich der Behörden, Betriebsfunk der Dienstleister)&lt;br /&gt;
* Verbindung zur Leitstelle (Tel. 112 / 110) halten, damit veranstaltungsrelevante Notrufe vermittelt und Nachforderungen von Einsatzkräften und Material durchgeführt werden können.&lt;br /&gt;
Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass die Besucher in der Lage sind Hilfe anzufordern, ohne die Verwendung eines Mobiltelefons. Dies kann z.B. erfolgen durch:&lt;br /&gt;
* Notrufeinrichtungen auf dem Gelände („Notrufzellen“)&lt;br /&gt;
* Streifengänge auf dem Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
* deutliche Kennzeichnung der Unfallhilfsstellen auf dem Veranstaltungsgelände&lt;br /&gt;
* Kommunikationswege des Sicherheits- und Ordnungsdienstes&lt;br /&gt;
* Information/Einbindung von Schaustellern und weiteren Dienstleistern&lt;br /&gt;
Darüber hinaus muss durch die Dienstleister eine Information der Leitstelle sowie des Koordinierungskreises erfolgen können. Die hierfür notwendigen Informationsstufen sind im Vorfeld durch den Veranstalter festzulegen und im Sicherheitskonzept niederzuschreiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Beurteilung der Lage'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bei der Polizei, Feuerwehr oder den Stellen des Veranstalters während der Durchführungsphase eingehenden bzw. erhobenen Informationen, beispielsweise zur Verkehrssituation bzw. der Störung von Verkehrswegen, sollten zunächst im Rahmen einer akteursübergreifenden Lagebesprechung bzw. innerhalb der gewählten Gremienstrukturen (Sicherheitskreis, Koordinierungskreis, Krisenstab) erörtert und hinsichtlich der zu erwartenden Gefährdungen (im Beispiel: Inwiefern hat die Störung von Verkehrswegen einen direkten Einfluss auf den geplanten Veranstaltungsablauf?) eingestuft werden. Im Beispiel:&lt;br /&gt;
* Störung von Verkehrswegen mit Beeinträchtigung&lt;br /&gt;
* Störung von Verkehrswegen - Krisenfall (Einfluss auf die Sicherheit der Besucher)&lt;br /&gt;
Ergibt die Beurteilung der Lage durch die informierte Stelle, dass ein Krisenfall besteht, ist unmittelbar und anlassbezogen der Koordinierungskreis einzuberufen, um &lt;br /&gt;
* eine akteursübergreifende Einschätzung der Lage vornehmen und&lt;br /&gt;
* abgestimmte Maßnahmen zu erörtern und unmittelbar umsetzen &lt;br /&gt;
zu können. Gegebenenfalls ist der Krisenstab der Gefahrenabwehr zu informieren; hierbei helfen die in den Koordinierungskreis entsandten Verbindungsbeamten der einzelnen Behörden.&lt;br /&gt;
In jedem Fall sollte sich die Beurteilung der Lage in den vordefinierten Krisenmanagementstrukturen erfolgen ( Krisenfall); das Prozedere und die entsprechenden Voraussetzungen sollten im Sicherheitskonzept abgebildet sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Entschlussfassung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zur Gewährleistung einer effektiven und effizienten Entscheidungsfindung sowie der Koordination von Maßnahmen, sollten zwischen den Einsatzleitungen der relevanten Akteure Verbindungskräfte ausgetauscht werden; ggf. kann für die Veranstaltung eine gemeinsame Zentrale der relevanten Akteure eingerichtet werden.&lt;br /&gt;
Wenn aufgrund der zu erwartenden oder bereits eingetretenen Gefährdung die Veranstaltung nicht wie geplant weiter ablaufen kann oder eine Gefährdung für die Veranstaltungsteilnehmer oder Einrichtungen (Bühnen, Zelte etc.) erwartet wird oder bereits besteht, sind in Abhängigkeit vom avisierten Ausmaß weitere Maßnahmen zu treffen; hierzu zählen insbesondere die folgenden:&lt;br /&gt;
* (Teil-)Abbruch der laufenden Veranstaltung&lt;br /&gt;
* Unterbrechung der laufenden Veranstaltung&lt;br /&gt;
* Räumung des Veranstaltungsgeländes/Evakuierung der Besucher&lt;br /&gt;
* Öffnung von Fluchttoren&lt;br /&gt;
* Sperrmaßnamen (z.B. von Verkehrswegen, welche die Fluchtwege kreuzen oder für die Anfahrt von Fachdiensten und/oder Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben relevant sind)&lt;br /&gt;
* Einlassstopp&lt;br /&gt;
* Durchführung von Durchsagen über Beschallungsanlagen, ggf. in diversen Sprachen&lt;br /&gt;
Die jeweils beschlossenen Maßnahmen sollten zeitnah an die Medien kommuniziert werden, um z.B. ggf. anlassbezogen eine weitere Anreise zur Veranstaltung zu reduzieren.&lt;br /&gt;
Die getroffenen Entschlüsse und Maßnahmen sind im Sinne der Kontrolle der Maßnahmenumsetzung sowie der  Nachbereitung nachvollziehbar zu dokumentieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Maßnahmenumsetzung'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die getroffenen Entscheidungen und die umzusetzenden Maßnahmen sind den hierfür vorgesehenen Kräften (z.B. Security, Bühnenmanager, Sanitätsdienst, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) mitzuteilen. Ebenso gilt dies für den Betreiber, die Schausteller, Künstler etc., die ggf. über für sie zu treffende Maßnahmen oder Unterstützungsleistungen (beispielsweise Ansage durch den Künstler an das Publikum) zu unterrichten sind.&lt;br /&gt;
Die Umsetzung der Maßnahmen ist bei Auswirkungen auf den Veranstaltungsbesuch an die Besucher zu kommunizieren. Hierfür sollten vor allem Durchsagen über Beschallungsanlagen (ggf. in diversen Sprachen) genutzt werden. Es bieten sich als Ergänzung Hinweise auf Videoleinwänden oder durch Ordner an. Weitere Kommunikationswege, wie beispielsweise Radiostationen oder falls vorhanden Apps / Internetseiten, sollten ebenfalls bei der Informationsweitergabe berücksichtigt und vorgeplant werden, da diese die Erreichbarkeit der Festivalbesucher erhöhen. &lt;br /&gt;
Die Maßnahmen der  Teilnehmerkommunikation sind bis zur Bewältigung des Ereignisses aufrechtzuerhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Auftragsvergabe'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Auftragsvergabe (z.B. Hinsichtlich der Bearbeitung von an die Leitstelle vermittelten Notrufen) an die jeweils zuständigen Einsatzabschnitte kann grundsätzlich über folgende Kanäle erfolgen:&lt;br /&gt;
* Telefon (Festnetz, Handy)&lt;br /&gt;
* Funk (analog, digital)&lt;br /&gt;
* elektronische Übermittlung z.B. durch Einsatzfaxe, Pager etc.&lt;br /&gt;
* persönlich (Melder)&lt;br /&gt;
Eine Redundanz sollte sichergestellt sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Dokumentationspflichten'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vertreter der jeweiligen Akteure sollten (u.a. hinsichtlich der Nachbereitung) erkannte Probleme sowie ihre Entscheidungen, Entscheidungsgrundlagen etc. nachvollziehbar dokumentieren (z.B. über elektronische Einsatzprotokollsysteme).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Nachbereitungsphase==&lt;br /&gt;
Nach Beendigung der Veranstaltung sollte durch den Veranstalter und seine Dienstleister sowie die polizeiliche und nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr ein interner  Erfahrungsbericht erstellt werden, der in einem zweiten Schritt mit den Mitgliedern des Koordinierungskreises nachbereitet werden sollte.&lt;br /&gt;
Die Nachbereitung dient vor allem dazu, das akteursübergreifende Management relevanter Gefährdungen zu überprüfen und die getroffenen Entscheidungen und umgesetzten Maßnahmen hinsichtlich der Abwehr entsprechender Gefahren für die Veranstaltungsteilnehmer sowie Einrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände zu analysieren und auszuwerten. Zusätzlich sollen mögliche Schwachstellen im Sicherheitskonzept identifiziert und Optimierungsansätze entwickeln werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als weitere mögliche Themenfelder ergeben sich z.B.&lt;br /&gt;
* Mögliche Probleme hinsichtlich der Einhaltung erteilter Auflagen in Bezug auf die Veranstaltung&lt;br /&gt;
* Effizienz und Effektivität hinsichtlich der Entscheidungsfindung und der Umsetzung beschlossener Maßnahmen&lt;br /&gt;
Die Nachbereitungsergebnisse sind zu dokumentieren und dienen als Grundlage für zukünftige Veranstaltungen (Anpassung des Sicherheitskonzepts, Erteilung/Anpassung von Auflagen, Einsatzplanung der Gefahrenabwehr etc.).&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>VanRennings</name></author>
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