Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Sicherheitsbeurteilung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. März 2014, 15:38 Uhr
Die Risikoeinteilung ist ein Instrument, das von den genehmigenden und zuständigen Fach- Behörden verwendet werden soll, um nach Anmeldung einer Veranstaltung festzustellen, welche Auflagen erstellt werden müssen. Beispiele hierfür sind:
- Erstellung eines Sicherheitskonzepts
- Einsatz eines Sanitätsdienstes
- Einsatz von Brandsicherheitswachen
Ausschluss Der weitere Verlauf der Beschreibung der Risikoeinteilung bezieht sich im wesentlichen auf die polizeilichen Aspekte sowie die Aspekte des Branschutzes und des Sanitätsdienstes. In 1.1.3 werden Empfehlungen gegeben, welche weiteren Fachbehörden in den Genehmigungsprozess einzubinden sind.
Im Prozess der Planung von Veranstaltungen ist die Durchführung der Risikoeinteilung wie folgt zu verorten: Der Veranstalter meldet seine Veranstaltung z.B. über ein online zugängliches Formular an. Die wichtigsten Eckpunkte der Veranstaltung sind hier abzufragen, eine Empfehlung für die Ausgestaltung eines solchen Anmeldebogens ist unter 1.1.2 zu finden. Diese Anmeldung wird an die zuständige oder federführende Behörde weitergeleitet. Diese gibt diese an die zuständigen Fachbehörden weiter. Diese führen für Ihren Bereich eine Risikoeinteilung durch und geben das Ergebnis an die zuständige bzw. federführende Behörde weiter. Sie sendet als Ansprechpartner die Ergebnisse gebündelt an den Veranstalter.