Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Juni 2015, 18:01 Uhr
Beteiligung und Abstimmung
Erläuterungstext/Motivation für Beteiligung und Abstimmung
Einweisen von Akteuren
Im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung ist es von besonderer Bedeutung, dass alle Beteiligten sich auf einem gleichen Wissensstand in Bezug auf das Sicherheitskonzept befinden. Neben der Kenntnis der abgestimmten Prozedere und Abläufe und des abgestimmten Planungsstand gilt dies auch für das Veranstaltungsgelände und die beteiligten Personen. Es ist daher notwendig, zu Beginn der Durchführungsphase Einweisungen von Akteuren in das Sicherheitskonzept zu unternehmen – hierzu gehören neben den allgemein arbeitsschutzrechtlich geforderten Unterweisungen insbesondere die Einweisung in das Sicherheitskonzept und die örtlichen Gegebenheiten. Einweisungen in das Sicherheitskonzept werden dabei
- innerhalb der Organisationen (Veranstaltungsorganisation) unternommen und
- im Rahmen der interorganisationalen Zusammenarbeit ("kalte Lage")
Sie dienen insbesondere folgenden Zielen:
- Erlangung von Ortskunde (insbesondere wichtig für ortsfremde Kräfte)
- Vertrautmachen mit den Aufbauten, dem Geländedesign und der Flächenplanung (u.U. Feststellen von Abweichungen zum Sicherheitskonzept)
- Wiederholung & letzte Abstimmung von Prozederen und Abläufen
- Einweisung in die Aufgaben der jeweiligen Positionen
- Darstellungen von Abweichungen
- Bekanntmachen der wesentlichen handelnden Personen
Die Organisationen sind für die Steuerung von Informationen innerhalb Ihrer Organisation verantwortlich. Bei den Einweisungen der Veranstaltungsorganisation ist den Behörden auf Wunsch die Telnahme zu ermöglichen
Bei mehrtägigen Veranstaltungen oder wechselndem Personal kann es erforderlich sein, die Einweisung zu wiederholen.
Informationen zu den geplanten Einweisungen (Zeitpunkt / Beteiligte) sind im Sicherheitskonzept bereits niederzuschreiben
Gemeinsamer Nutzungsplan
Damit alle an einer Veranstaltung beteiligten Akteure den gleichen Kenntnisstand und Sprachgebrauch bzgl. der im Veranstaltungsbereich befindlichen Örtlichkeiten, Aufbauten, etc. haben, wird dies im Lage- und Geländeplan dargestellt.
Einsatzplanung der BOS auf Basis des genehmigten Sicherheitskonzeptes
Neben den Planungen der Veranstaltungsbeteiligten zur Durchführung des Ordnungsdienstes und des Sanitätsdienstes, obliegt es Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz die Einsatzplanungen für ihre Bereiche zu erstellen..