Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Anlagen/Ordnungsdienstkonzept: Unterschied zwischen den Versionen
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==Führungsstruktur== | ==Führungsstruktur== |
Version vom 11. Juni 2015, 14:00 Uhr
Sabine Funk, IBIT GmbH mit Zuarbeit der Feuerwehr München (Johannes Thomann, Dennis Vosteen)
Ordnungsdienstkonzepte sollen Aufschluss geben über die Zahl der eingesetzten Kräfte, deren Positionen sowie die durch die Kräfte ausgeführten Aufgaben – ggf. mit Hinweis auf hierfür gesondert notwendige Handlungsanweisungen oder notwendige Qualifikationen. In der Praxis finden sich häufig „Konzepte“, die eine bloße numerische Auflistung darstellen ohne weitere inhaltliche Erläuterung. Diese ist jedoch zum einen wichtig, um zwischen Veranstaltungsordnungsdienst- und Sicherheitsdienstleistungen zu unterscheiden, zum anderen, um die Qualität der eingesetzten Kräfte im Hinblick auf die von Ihnen auszuführenden Aufgaben zu beurteilen.
Allgemeiner Teil eines Ordnungsdienstkonzeptes
Im allgemeinen Teil werden die Grundlagen des Handelns (Auftrag) sowie die Voraussetzungen des Handelns beschrieben. Zum allgemeinen Teil gehören auch die Beschreibung der Veranstaltung aus Sicht des Dienstleisters sowie die Beschreibung der relevant im Sinne des Konzeptes handelnden Personen.
Gefährdungsanalyse als Teil des Ordnungsdienstkonzeptes
Der Dienstleister muss immer auch eine individuelle Gefährdungsanalyse für den Auftrag vornehmen. Diese dient zum einen dazu, Personalstärken zu kalkulieren und eine angemessene Auswahl der Kräfte zu treffen, zum anderen dient es aber auch dazu, auf besondere Gefährdungen oder Risiken hinzuweisen, die sich im Laufe der Veranstaltung ergeben können und auf die der Dienstleister potentiell reagieren muss. In die Gefährdungsanalyse gehören mindestens Angaben zum Publikums- und und zum Künstlerprofil, zum Veranstaltungsort und zum Programmablauf.
Das folgende Praxisbeispiel kann ein Anhaltspunkt sein, wie die Gefährdungsanalyse im Rahmen eines Ordnungsdienstkonzeptes dargestellt werden kann. Das Beispiel stellt weder einen Standard noch eine Verpflichtung dar.
Anzahl der Besucher: | In der Gesamtheit werden keine Kapazitätsgrenzen erreicht. In der Gesamtheit werden keine hohen Besucherdichten erwartet |
Lokale höhere Besucherdichten: | An den Gastronomieständen, Garderoben, Toiletten sowie an den Übergängen zwischen den Hallen kann es zu höheren Besucherdichten kommen |
Lokal bedingte Stauungen der Besucherströme: | An den Übergängen zwischen den Hallen kann es zu temporären Stauungen der Besucherströmen kommen |
Art der Besucher: | Publikum aller Altersklassen / Schichten, gemischt, kein kritisches (gewaltbereites etc) Publikum zu erwarten |
Zuschauerverhalten: | Wenig typisches Fanverhalten |
Gefahrenneigung nach Art der Veranstaltung: | Von der Veranstaltung selbst gehen keine Gefährdungen aus |
Flucht- und Rettungswege: | Genehmigte Versammlungsstätte |
Kommunikationswege intern: | Betriebsfunk, Telefonlisten |
Wenn vorhanden, müssen den Gefährdungen oder Risiken auch bereits Maßnahmen oder Kompensationslösungen zugeordnet werden.
Das folgende Praxisbeispiel kann ein Anhaltspunkt sein, wie die Gefährdungsanalyse im Rahmen eines Ordnungsdienstkonzeptes dargestellt werden kann. Das Beispiel stellt weder einen Standard noch eine Verpflichtung dar.
„Neben den generellen Schutzzielen steht an den Übergängen als besonderes Schutzziel die Vermeidung von Stauungen im Focus. Das heißt, der Besucherfluss an den Übergängen muss optimiert und möglichst behinderungsfrei ermöglicht werden. Um die Flussrate reduzierende bidirektionale Publikumsströme zu vermeiden, wird ein Einbahnstraßensystem an den Übergängen installiert (siehe Bild und Zeichnung)“ |
„Die Kapazitätskontrollen der Hallen wird durch veranstaltungs- und aufgabenerfahrene Kräfte („Spotter“) durchgeführt. Die eingesetzten Kräfte zählen mit Klickzählern an den Übergängen und beobachten das Besucheraufkommen im Verhältnis zur Verfügung stehenden Fläche in den Hallen. Auf den Einbau einer Vereinzelungsanlage zur genauen Zählung der Zuschauer wird verzichtet, da das Schutzziel der Vermeidung von Stauungen höher bewertet wird. Somit wird die Genauigkeitstoleranz der Zählung bei ca. 10% erwartet. Dies wird in der Gesamtbewertung der Kapazität berücksichtigt.“ |
Aufgabenbeschreibung
Dem Ordnungsdienst kommt eine maßgebliche Rolle in der Umsetzung des Sicherheitskonzeptes zu. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass die aus dem Sicherheitskonzept resultierenden Aufgaben benannt sind. Insbesondere ist an dieser Stelle wichtig, zwischen Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben zu unterscheiden. Das beauftragte Aufgabengebiet umfasst regelmäßig folgende Punkte:
- Absicherung des Veranstaltungsgeländes
- Freihaltung der Flucht- und Rettungswege während Aufbau, Betrieb und Abbau
- Umsetzung des Einlasskonzeptes
- Not- und Erstmaßnahmen bei Gefahr sowie beim Eintritt von Störungsszenarien
- Verkehrsposten
- Kommunikation mit dem Veranstalter und den Sicherheitsbehörden
- Kommunikation mit den Besuchern
- Bühnenabsicherung
- Unterstützung von Einsatzkräften
Das folgende Praxisbeispiel kann ein Anhaltspunkt sein, wie die Gefährdungsanalyse im Rahmen eines Ordnungsdienstkonzeptes dargestellt werden kann. Das Beispiel stellt weder einen Standard noch eine Verpflichtung dar.
Zu den Aufgaben während der hier beschriebenen Veranstaltung gehören:
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Positionsbezogene Aufgabenbeschreibung
Zusätzlich zu den allgemeinn Aufgaben beschreibt das Ordnungsdienstkonzept die individuellen Aufgaben jeder einzelnen Position.
Das folgende Praxisbeispiel kann ein Anhaltspunkt sein, wie Positionsbeschreibung im Rahmen eines Ordnungsdienstkonzeptes dargestellt werden kann. Das Beispiel stellt weder einen Standard noch eine Verpflichtung dar.
Position 10 „Kontrolle VIP Front of Stage Halle1“ |
Kontrolle der Zutrittsberechtigungen. Zur Kapazitätskontrolle des abgeschrankten Bereiches wurde der Bereich separat als VIP verkauft. Zur Identifizierung beim Eintritt und Verlassen des Bereiches werden die den Besuchern am Einlass angelegten „Wristbands“ kontrolliert.
Weiterhin wird das Publikum beobachtet, um bei Bedarf helfend eingreifen zu können. Eine wesentliche Aufgabe ist es, hilfsbedürftige Personen über die Absperrung zu heben und den an der Bühne links und rechts positionierten Sanitätern zuzuführen. |
Position 26 „Streife Halle2“ |
Beobachtung und Information des Publikum. Mögliche Störungen im Publikum oder Stauungen der Personenströme werden der Leitstelle gemeldet.
Freihalten der Flucht- und Rettungswege gewährleisten/ kontrollieren. Auf Anweisung werden die Notausgangstüren geöffnet und die Gäste zum Verlassen des Bereiches/Halle angewiesen. |
Führungsstruktur
Das Ordnungsdienstkonzept muss Aussagen zur Führungsstruktur des Dienstleisters machen - ggf. als Darstellung in einem Organigramm.
Das folgende Praxiseispiel kann ein Anhaltspunkt sein, wie die Führungsstruktur im Rahmen eines Ordnungsdienstkonzeptes dargestellt werden kann. Das Beispiel stellt weder einen Standard noch eine Verpflichtung dar.
Einsatzleiter Ordnungsdienst analog zu §43 Musterversammlungsstättenverordnung (Ordnungsdienstleiter)(vgl. [1]) |
Der Einsatzleiter ist ein langjährig erfahrener Mitarbeiter aus dem Schwerpunkt Veranstaltungsordnungsdienstleistung mit umfangreichen praktischen wie auch theoretischen Kenntnissen im Einsatzbereich
Er führt den Einsatz des Veranstaltungsordnungsdienstes, ist allen Kräften gegenüber weisungsbefugt und Ansprechpartner aller eingesetzten Gewerke. Änderungen des Durchführungskonzeptes müssen mit dem Einsatzleiter Ordnungsdienst abgestimmt werden. Der Einsatzleiter führt die allgemeinen Ein- und Unterweisung der Supervisor durch. |
Supervisor |
Die eingesetzten Supervisoren sind die verantwortlichen Bereichs- bzw. Abschnittsleiter des Ordnungsdienstes. Sie folgen den Weisungen des Einsatzleiters und führen weisungsbefugt die Mitarbeiter in ihren zugewiesenen Bereichen.
Die Supervisoren sind erfahrene Mitarbeiter aus der Veranstaltungsordnungsdienstleistung mit veranstaltungsspezifischen Zusatzqualifikationen. Die Supervisoren führen die bereichsbezogene sowie die positionsbezogene Einweisung der Mitarbeiter durch. Die Supervisoren unterscheiden sich durch ihre Kleidung und sind so als Ansprechpartner für die eingesetzten Gewerke gut erkennbar. |
Event Staff |
Die als „Event Staff“ geführten Basismitarbeiter erfüllen alle durch Konzept und Einweisung definierten, positionsgebundenen Aufgaben |
Materialeinsatz
Es muss definiert werden, welche Materialien der Dienstleister zur Ausübung seiner Aufgaben benötigt (ggfs. positionsbezogen). Das folgende Beispiel kann ein Anhaltspunkt sein, wie die Gefährdungsanalyse im Rahmen eines Ordnungsdienstkonzeptes dargestellt werden kann. Das Beispiel stellt weder einen Standard noch eine Verpflichtung dar.
Einlass |
Es werden Einlasskonstruktionen (zur Schlangenbildung sowie Druckminderung) unter Berücksichtigung der gegebenen Notausgangssituation vorgebaut. Ein ausreichend großer Stauraum sowie Führungen zur Schlangenbildung vor den Einlässen werden geschaffen:
Dies bedeutet einen Zuschauerdurchfluss pro Std. und pro Schleuse in der Einlassphase von unter 700PAX. Auf Grundlage unserer Erfahrungen sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik ermöglicht dies eine störungsfreie Befüllung des Veranstaltungsgeländes. Die Einlassbauten werden unmittelbar nach dem Einlass zurückgebaut. |
Benötigtes Material: |
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Ablauf Veranstaltungstag
Informationen zu Zeiten und Abläufen, z.B.
- Vorbewachung (Nachtbewachung)
- Eintreffen und Einchecken Kräfte
- Start Einlass
- Start Show
- Ende Show
- Übergabe an Nachtbewachung
Positionsplan (Übersicht)
Alle Einsatzpunkte und –orte werden tabellarisch und graphisch („Pünktchenplan“) aufgeführt. Zu berücksichtigen sind auch geplante Verschiebungen der Kräfte (z.B. vom Einlass zur Bühnenabsperrung).
Mustertabelle Einsatzplan
Das folgende Beispiel kann ein Anhaltspunkt sein, wie ein Einsatzplan im Rahmen eines Ordnungsdienstkonzeptes dargestellt werden kann. Das Beispiel stellt weder einen Standard noch eine Verpflichtung dar.
Muster Pünktchenplan
Das folgende Beispiel kann ein Anhaltspunkt sein, wie ein Pünktchenplan im Rahmen eines Ordnungsdienstkonzeptes dargestellt werden kann. Das Beispiel stellt weder einen Standard noch eine Verpflichtung dar.
Literatur
- [1] Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014).