Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/Einweisen von Akteuren: Unterschied zwischen den Versionen
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Neben der Kenntnis der abgestimmten Prozedere und des abgestimmten Planungsstand gilt dies auch für das Veranstaltungsgelände und die beteiligten Personen. | Neben der Kenntnis der abgestimmten Prozedere und des abgestimmten Planungsstand gilt dies auch für das Veranstaltungsgelände und die beteiligten Personen. | ||
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Aktuelle Version vom 21. Juni 2015, 17:45 Uhr
Im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung ist es von besonderer Bedeutung, dass alle Beteiligten sich auf einem gleichen Wissensstand in Bezug auf das Sicherheitskonzept befinden. Neben der Kenntnis der abgestimmten Prozedere und des abgestimmten Planungsstand gilt dies auch für das Veranstaltungsgelände und die beteiligten Personen. Es ist daher notwendig, zu Beginn der Durchführungsphase Einweisungen zu unternehmen – hierzu gehören neben den allgemein arbeitsschutzrechtlich geforderten Unterweisungen [1] insbesondere die Einweisung in das Sicherheitskonzept und die örtlichen Gegebenheiten. Einweisungen in das Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren|Sicherheitskonzept werden dabei sowohl innerhalb der Organisationen selbst unternommen und im Rahmen der interorganisationalen Zusammenarbeit – sie dienen insbesondere folgenden Zielen:
- Erlangung von Ortskunde (insbesondere wichtig für ortsfremde Kräfte)
- Vertrautmachen mit den Aufbauten, dem Geländedesign und der Flächenplanung (u.U. Feststellen von Abweichungen zum Sicherheitskonzept)
- Wiederholung & letzte Abstimmung von Prozederen
- Darstellungen von Abweichungen
- Bekanntmachen der wesentlichen handelnden Personen
Die Organisationen sind für die Steuerung von Informationen innerhalb Ihrer Organisation verantwortlich.
Unterweisungen im Sinne des Arbeitsschutzes sind zu dokumentieren, dies empfiehlt sich auch für Einweisungen in das Sicherheitskonzept.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen kann es erforderlich sein, die Einweisung zu wiederholen.
Autor: Sabine Funk, IBIT GmbH