Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/BOS/Umsetzung von Maßnahmenpaketen: Unterschied zwischen den Versionen

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{{DISPLAYTITLE:Umsetzung von Maßnahmenpaketen}}
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''Stand: 01.06.2015''
''Bearbeiter: Carsten Laube, Philip Kuschewski, Doris Dobranic (Deutsche Hochschule der Polizei)''
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===Planungsphase/Umsetzungsphase===
===Planungsphase/Umsetzungsphase===
* Die Gefährdungsanalysen und -prognosen der BOS und weiterer Akteure sind zusammenzuführen und auf dieser Basis sind entsprechende Szenarien mit spezifischen Konzepten und Maßnahmenkatalogen zu hinterlegen  
* Die Gefährdungsanalysen und -prognosen der BOS und weiterer Akteure sind zusammenzuführen und auf dieser Basis sind entsprechende Szenarien mit spezifischen Konzepten und Maßnahmenkatalogen zu hinterlegen  
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** Umsetzung der festgelegten Handlungsanweisungen und Maßnahmen
** Umsetzung der festgelegten Handlungsanweisungen und Maßnahmen
** Durchführung der Kontrollmaßnahmen
** Durchführung der Kontrollmaßnahmen
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===Zu beachten:===
: → Entscheidungen müssen vor Ort während der Veranstaltung möglich sein, da ein Sicherheitskonzept nicht sämtliche Szenarien mit entsprechendem Maßnahmenkatalog erfassen kann  
: → Entscheidungen müssen vor Ort während der Veranstaltung möglich sein, da ein Sicherheitskonzept nicht sämtliche Szenarien mit entsprechendem Maßnahmenkatalog erfassen kann  
: → Eine zu starke Orientierung an Szenarien und zu starre bzw. detaillierte Maßnahmenkataloge bergen die Gefahr, dass man im möglichen Einsatz nicht mehr flexibel und einzelfallbezogen agieren kann
: → Eine zu starke Orientierung an Szenarien und zu starre bzw. detaillierte Maßnahmenkataloge bergen die Gefahr, dass man im möglichen Einsatz nicht mehr flexibel und einzelfallbezogen agieren kann
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''Autoren: Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol), Fachgebiet "Polizeiliches Krisenmanagement"''

Aktuelle Version vom 21. Juni 2015, 18:11 Uhr

Planungsphase/Umsetzungsphase

  • Die Gefährdungsanalysen und -prognosen der BOS und weiterer Akteure sind zusammenzuführen und auf dieser Basis sind entsprechende Szenarien mit spezifischen Konzepten und Maßnahmenkatalogen zu hinterlegen
  • Folgende Themen sollten u. a. in den Maßnahmenkatalogen abgedeckt sein:
    • Gesamtabbruch der Veranstaltung
      • Planbarer Abbruch (z.B. Gewitterfront bewegt sich auf die Veranstaltung zu)
      • Ad hoc Abbruch (z.B. Anschlagsszenario)
    • Teilabbruch der Veranstaltung (z. B. ein Unfall)
    • Räumung von Objekten (z.B. Zelte, wegen Brand)
    • Evakuierung von Personen (z. B. auf Grund von Starkregen)
    • Gesteuertes Abfließen der Besucherströme
  • Die Abdeckung der Vorgehensweise bzw. Taktik, Handlungsanweisungen, Verantwortlichkeiten und Kontrollmaßnahmen sollten über den entsprechenden Maßnahmenkatalog festgelegt werden
  • Der Veranstaltungsabbruch muss mit konkreten Maßnahmen (Öffnung von Notausgängen, Abtransport der Veranstaltungsbesucher, ggf. Aktivierung der Notaggregate, Kommunikation des Abbruchs etc.) hinterlegt werden
    • Mit den relevanten Akteuren sollte grundsätzlich eine Regelung bezüglich des Zeitpunktes eines Veranstaltungsabbruchs gefunden werden
    • Die Entscheidungswege hinsichtlich des Abbruchs einer Veranstaltung sind im Sicherheitskonzept zu verankern.
    • Hinsichtlich der Kommunikation mit den Veranstaltungsbesuchern können die Polizei oder andere Behörden beispielsweise die Beschallungsanlagen des Veranstalters nutzen und z.B. (auch kontinuierlich) einen Mitarbeiter in die Sprecherkabinen entsenden; es bietet sich aber an, dass Durchsagen durch den Besuchern bekannte Personen (Künstler, Moderator etc.) getätigt werden, um die Glaubwürdigkeit bei den Besuchern zu erhöhen
  • Im Maßnahmenkatalog sollten die Besetzungen und Aufgaben innerhalb der Lagebewältigung im Krisenfall mit den Führungskräften durchgesprochen werden
  • Die Maßnahmenkataloge werden an die Abschnittsleiter und Kräfte zur Kenntnis gegeben
  • Die Verfügbarkeit des Maßnahmenkataloges kann beispielsweise über von den Akteuren eventuell genutzte Einsatzprotokollsysteme (z.B. EPSweb bei der Polizei) sichergestellt werden
  • Szenarienspezifische Maßnahmenkataloge können den polizeilichen Einsatzkräften mit einer entsprechenden Zugangsberechtigung über das Einsatzprotokollsystem zugänglich gemacht werden

Durchführungsphase

  • Die Verfügbarkeit der Maßnahmenkataloge sollte zunächst geprüft werden
  • Prüfen, ob die Einsatzkräfte bezüglich der Maßnahmenkataloge in Kenntnis gesetzt wurden
  • Beispiel: Gesamtabbruch einer Veranstaltung
    • Bei einer nicht mehr zu kontrollierenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist die Veranstaltung abzubrechen
    • Die Entscheidung über den Abbruch einer Veranstaltung wird vor dem Hintergrund der jeweiligen Gremienstrukturen unter Einbeziehung aller Akteure getroffen
      • Grundsätzlich bewertet dabei jeder Akteur für sich vor dem Hintergrund seiner Fachlichkeit.
      • Die Entscheidung über den Abbruch einer Veranstaltung hängt von deren Dimension bzw. der Regelung der Führungsverantwortung ab
    • Umsetzung der festgelegten Handlungsanweisungen und Maßnahmen
    • Durchführung der Kontrollmaßnahmen

Zu beachten:

→ Entscheidungen müssen vor Ort während der Veranstaltung möglich sein, da ein Sicherheitskonzept nicht sämtliche Szenarien mit entsprechendem Maßnahmenkatalog erfassen kann
→ Eine zu starke Orientierung an Szenarien und zu starre bzw. detaillierte Maßnahmenkataloge bergen die Gefahr, dass man im möglichen Einsatz nicht mehr flexibel und einzelfallbezogen agieren kann




Autoren: Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol), Fachgebiet "Polizeiliches Krisenmanagement"