Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Jugendschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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==Einleitung==
Der Schutz der Veranstaltung und ihrer jugendlichen Teilnehmer ist grundsätzlich eine akteursübergreifende Aufgabe und verlangt sowohl hinsichtlich der Vorbereitung als auch der Durchführung nach entsprechend abgestimmten Maßnahmen. Insbesondere bei Veranstaltungen, bei denen mit einer hohen Zahl jugendlicher Teilnehmer gerechnet werden muss, kann es nötig werden, besondere Maßnahmen zu implementieren, die dem Schutz dieser vulnerablen Zielgruppe dienen.  
Der Schutz der Veranstaltung und ihrer jugendlichen Teilnehmer ist grundsätzlich eine akteursübergreifende Aufgabe und verlangt sowohl hinsichtlich der Vorbereitung als auch der Durchführung nach entsprechend abgestimmten Maßnahmen. Insbesondere bei Veranstaltungen, bei denen mit einer hohen Zahl jugendlicher Teilnehmer gerechnet werden muss, kann es nötig werden, besondere Maßnahmen zu implementieren, die dem Schutz dieser vulnerablen Zielgruppe dienen.  
==Einleitung==
Neben der Einhaltung der grundsätzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen
Neben der Einhaltung der grundsätzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen
* Fehlende Erfahrung mit Veranstaltungen, d.h., fehlende oder unzureichende Vorbereitung  
* Fehlende Erfahrung mit Veranstaltungen, d.h., fehlende oder unzureichende Vorbereitung  

Aktuelle Version vom 22. Juni 2015, 06:34 Uhr

Einleitung

Der Schutz der Veranstaltung und ihrer jugendlichen Teilnehmer ist grundsätzlich eine akteursübergreifende Aufgabe und verlangt sowohl hinsichtlich der Vorbereitung als auch der Durchführung nach entsprechend abgestimmten Maßnahmen. Insbesondere bei Veranstaltungen, bei denen mit einer hohen Zahl jugendlicher Teilnehmer gerechnet werden muss, kann es nötig werden, besondere Maßnahmen zu implementieren, die dem Schutz dieser vulnerablen Zielgruppe dienen. Neben der Einhaltung der grundsätzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen

  • Fehlende Erfahrung mit Veranstaltungen, d.h., fehlende oder unzureichende Vorbereitung
  • Fehlende oder falsche Einschätzung der eigenen Fähigkeiten oder der eigenen Widerstandsfähigkeit

Insbesondere eintrittsfreie Veranstaltungen dienen Jugendlichen häufig dazu, erste Veranstaltungserfahrungen zu sammeln – auch wenn diese nicht speziell auf ein jugendliches Publikum zielen.

Planung

Im Rahmen der Gefährdungsanalyse in der Planungsphase sind daher regelmäßig die folgenden Fragen zu beantworten

  • Ist mit der Anwesenheit einer hohen Anzahl junger oder jugendlicher Besucher zu rechnen (aufgrund des Veranstaltungsangebotes oder der niedrigen Eintrittsschwelle)
  • Ist die Anwesenheit von jungen oder jugendlichen Besuchern auf bestimmte Phasen oder Bereiche beschränkt?
  • Welche Gefährdungen gehen von der Veranstaltung für die jungen oder jugendlichen Besucher aus (z.B. Größe des Veranstaltungsgeländes oder Dauer der Veranstaltung, hohes emotionales Potential („Kreischalarm“), fehlende Fürsorgeangebote (Infostände, Unfallhilfstellen etc)
  • Sind die Angebote auf die Anwesenheit von jungen oder jugendlichen Besuchern ausgelegt ? (z.B. eine „serve wise“ policy für Gastrostände)
  • Sind aus der Veranstaltungshistorie oder aus Erfahrungen vergleichbarer Veranstaltungen besondere Gefährdungspotentiale erkennbar?
  • Sind „Trends“ erkennbar (Facebook-Parties etc)?

Wird im Rahmen der Gefährdungsanalyse erkennbar, dass ein besondere Gefährdungspotential im Hinblick auf junge oder jugendliche Besucher existiert, kann es nötig sein, ein spezielles Jugendschutzkonzept aufzustellen. In ein solches Konzept gehören neben den Maßnahmen, die der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen dienen (z.B. Durchsetzen von Anwesenheitsbeschränkungen etc.) insbesondere

  • Kommunikationsmaßnahmen: es ist unbedingt notwendig, nicht nur die Kommunikation selbst, sondern auch die Kanäle auf die Zielgruppe abzustimmen. Je nachdem, wie jung die Besucher sind, kann es nötig sein, die Eltern / Erziehungsberechtigten mit in die Kommunikation einzubeziehen.
  • Sensibilisierung / Erziehung der jungen und jugendlichen Besucher in Bezug auf die von der Veranstaltung ausgehenden Gefährdungen und Risiken
  • Geplante Maßnahmen: Hilfestellungen genauso wie Kontrolle und deren Konsequenzen
  • Unterweisung der Beteiligten (Ordnungspersonal, gastronomisches Personal etc.) im Umgang mit der Zielgruppe
  • Anlaufstellen (Infostand, Ausnüchterungsmöglichkeiten etc.)
  • Zusammenarbeit der beteiligten Stellen (z.B. Sanitätsdienst, Ordnungs-, bzw. Jugendamt), Fürsorgestellen)
  • Zutrittsberechtigungen (z.B. verschiedenfarbige Bändchen je nach Alter, Downloadformulare für Erlaubniserklärungen der Erziehungsberechtigten – sinnvoller Weise in Verbindung mit einer kurzfristigen Nachsendemöglichkeit z.B. per Fax)
  • Fürsorgeangebote: Festnetztelefone, Akkuladestationen, Sonnencrem, Wärmedecken etc.




Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)