Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Umsetzung der in diesem Guide dargestellten Konzepte sollte durch Verfahren sichergestellt werden, die allen beteiligten Akteuren einen klaren Überblick über die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeiten geben. Um dies zu gewährleisten, werden in diesem Abschnitt die Themen "Einweisen von Akteuren", "gemeinsamer Nutzungsplan" sowie die "Einsatzplanung der BOS auf Basis des Sicherheitskonzepts" behandelt. | |||
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Aktuelle Version vom 21. Juni 2015, 17:44 Uhr
Die Umsetzung der in diesem Guide dargestellten Konzepte sollte durch Verfahren sichergestellt werden, die allen beteiligten Akteuren einen klaren Überblick über die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeiten geben. Um dies zu gewährleisten, werden in diesem Abschnitt die Themen "Einweisen von Akteuren", "gemeinsamer Nutzungsplan" sowie die "Einsatzplanung der BOS auf Basis des Sicherheitskonzepts" behandelt.
Einweisen von Akteuren
Im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung ist es von besonderer Bedeutung, dass alle Beteiligten sich auf einem gleichen Wissensstand in Bezug auf das Sicherheitskonzept befinden. Neben der Kenntnis der abgestimmten Prozedere und Abläufe und des abgestimmten Planungsstand gilt dies auch für das Veranstaltungsgelände und die beteiligten Personen. Es ist daher notwendig, zu Beginn der Durchführungsphase Einweisungen von Akteuren in das Sicherheitskonzept zu unternehmen – hierzu gehören neben den allgemein arbeitsschutzrechtlich geforderten Unterweisungen insbesondere die Einweisung in das Sicherheitskonzept und die örtlichen Gegebenheiten.
Gemeinsamer Nutzungsplan
Damit alle an einer Veranstaltung beteiligten Akteure den gleichen Kenntnisstand und Sprachgebrauch bzgl. der im Veranstaltungsbereich befindlichen Örtlichkeiten, Aufbauten, etc. haben, werden entsprechende Informationen in den Lage- und Geländeplan integriert.
Einsatzplanung der BOS auf Basis des genehmigten Sicherheitskonzeptes
Neben den Planungen der Veranstaltungsbeteiligten zur Durchführung des Ordnungsdienstes und des Sanitätsdienstes, obliegt es Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz die Einsatzplanungen für ihre Bereiche zu erstellen.