Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Erstellen des Zusammenhangs: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
<ref> [http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Praxis_Bevoelkerungsschutz/Band_8_Praxis_BS_BBK_Glossar.pdf?__blob=publicationFile ''BBK-Glossar - Ausgewählte zentrale Begriffe des Bevölkerungsschutzes''] - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Abgerufen am 16.05.2014.</ref> | <ref> [http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Praxis_Bevoelkerungsschutz/Band_8_Praxis_BS_BBK_Glossar.pdf?__blob=publicationFile ''BBK-Glossar - Ausgewählte zentrale Begriffe des Bevölkerungsschutzes''] - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Abgerufen am 16.05.2014.</ref> | ||
Allgemein würde dies so viel heißen, wie "Erhaltung der körperlichen Unversehrtheit des Besuchers". Doch | Allgemein würde dies so viel heißen, wie "Erhaltung der körperlichen Unversehrtheit des Besuchers". Doch wird das Schutzziel "Keine Verletzungen der Besucher von Veranstaltungen" kaum einzuhalten sein und sollte daher so nicht formuliert werden. Der Veranstalter sollte sich aber darüber Gedanken machen, wie viele Verletzten er bei seiner Veranstaltung noch toleriert. Auch kann er bestimmte Arten von Verletzungen oder Erkrankungen festlegen, die er auf der Veranstaltung nicht tolerieren wird. So könnte beispielsweise ein Ziel sein, dass es keine Lebensmittelvergiftungen auf einer Veranstaltungen geben soll. Gibt es einen Verkauf von Lebensmitteln auf der Veranstaltung, kann der Veranstalter daher verlangen, dass alle gültigen Regeln zu diesem Aspekt eingehalten werden sollen und kann dazu noch Kontrollen einbauen. | ||
Beispiele für formulierte Schutzziele: | |||
:* Hier bitte Beispiele einfügen | |||
:* und noch mehr einfügen | |||
:* Fällt Ihnen noch ein weiteres Beispiel ein? | |||
:* Dann immer her damit | |||
:* und hier einfügen | |||
==Einzelnachweise== | ==Einzelnachweise== | ||
<references /> | <references /> |
Aktuelle Version vom 19. Mai 2014, 12:49 Uhr
Durch das Erstellen des Zusammenhangs bringt laut ISO 31000 [1] die Organisation ihre Ziele zum Ausdruck. Dabei wird zwischen internen und externen Einflussfaktoren unterschieden.
Ziele bei einer Veranstaltung können unterschiedlich ausgestaltet sein, Beispiele sind der wirtschaftliche Gewinn, Wiedererkennungswert (z.B. mit einem bestimmten Produkt), zufriedene Besucher (welche die nächste Veranstaltung wieder besuchen werden), ein bestimmungsgemäßer Veranstaltungsverlauf und eine sichere Veranstaltung.
Durch die Formulierung dieser Ziele, werden so genannte Schutzziele festgelegt, die für die Bestimmung der Grenzrisiken notwendig sind. In der Risikobeurteilung wird dies näher erläutert.
Der Begriff Schutzziele wird von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben unterschiedlich definiert. So besteht ein Schutzziel bei der Feuerwehr aus Erreichungsgrad, Funktionsstärke und Hilfsfrist. Dies ist in diesem Zusammenhang eine zu enge Definition. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe definiert den Begriff "Schutzziel" wie folgt:
Angestrebter Zustand eines Schutzguts, der bei einem Ereignis erhalten bleiben soll. [2]
Allgemein würde dies so viel heißen, wie "Erhaltung der körperlichen Unversehrtheit des Besuchers". Doch wird das Schutzziel "Keine Verletzungen der Besucher von Veranstaltungen" kaum einzuhalten sein und sollte daher so nicht formuliert werden. Der Veranstalter sollte sich aber darüber Gedanken machen, wie viele Verletzten er bei seiner Veranstaltung noch toleriert. Auch kann er bestimmte Arten von Verletzungen oder Erkrankungen festlegen, die er auf der Veranstaltung nicht tolerieren wird. So könnte beispielsweise ein Ziel sein, dass es keine Lebensmittelvergiftungen auf einer Veranstaltungen geben soll. Gibt es einen Verkauf von Lebensmitteln auf der Veranstaltung, kann der Veranstalter daher verlangen, dass alle gültigen Regeln zu diesem Aspekt eingehalten werden sollen und kann dazu noch Kontrollen einbauen.
Beispiele für formulierte Schutzziele:
- Hier bitte Beispiele einfügen
- und noch mehr einfügen
- Fällt Ihnen noch ein weiteres Beispiel ein?
- Dann immer her damit
- und hier einfügen
Einzelnachweise
- ↑ ISO 31000:2009 Risikomanagement - Grundsätze und Leitlinien.
- ↑ BBK-Glossar - Ausgewählte zentrale Begriffe des Bevölkerungsschutzes - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Abgerufen am 16.05.2014.