Unterstützen: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Sicherheitsbaustein: Einsatz- und (Inter-)Organisationskommunikation der Unterstützungskräfte Die Eventphase bedeutet für die Unterstützungskräfte (Poli…“) |
Markierung: visualeditor |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
= Einsatz- und (Inter-)Organisationskommunikation der Unterstützungskräfte = | |||
Einsatz- und (Inter-)Organisationskommunikation der Unterstützungskräfte | |||
Die Eventphase bedeutet für die Unterstützungskräfte (Polizei, Feuerwehr, Sanitätsdienst und städtische Behörden bzw. Ämter) eine besondere kommunikative Herausforderung, weil sie sich nicht nur untereinander sondern ggf. auch mit Dienstleistern und Publikum austauschen. Im Fol-genden sollen entsprechend der Unterstützungskräfte exemplarisch zu berücksichtigende Kom-munikationsanforderungen und Handlungsempfehlungen gegeben werden. | Die Eventphase bedeutet für die Unterstützungskräfte (Polizei, Feuerwehr, Sanitätsdienst und städtische Behörden bzw. Ämter) eine besondere kommunikative Herausforderung, weil sie sich nicht nur untereinander sondern ggf. auch mit Dienstleistern und Publikum austauschen. Im Fol-genden sollen entsprechend der Unterstützungskräfte exemplarisch zu berücksichtigende Kom-munikationsanforderungen und Handlungsempfehlungen gegeben werden. | ||
# Polizei | |||
# Feuerwehr | |||
Polizei | # Sanitätsdienst | ||
Feuerwehr | # städtische Behörden/Ämter | ||
Sanitätsdienst | |||
städtische Behörden/Ämter | |||
Polizei/Bundespolizei (Präventions- oder auch Risikokommu-nikation) | Polizei/Bundespolizei (Präventions- oder auch Risikokommu-nikation) | ||
Als zentrale Aufgabe der Polizei bzw. Bundespolizei ist das Aufrechterhalten der öffentlichen Ordnung anzusehen. Die dafür notwendige Kommunikation unterteilt sich in interne und exter-ne Kommunikation. Als Adressaten bzw. Zielgruppen der externen Kommunikation sind je nach Polizeieinheit z.B. Kollegen der anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zu berücksichtigen aber auch der Veranstalter, die Veranstaltungsbesucher, Verkehrsteil-nehmer, Anwohner sowie ggf. Straftäter und Betroffene bzw. Opfer. Auch die Medien (Lokal-presse und überregionale Medien) sind in regelmäßigen Abständen von der Polizei mit Informa-tionen über die Lage zu informieren (z.B. zur Verkehrs- oder Anreisesituation rund um das Ver-anstaltungsgelände, über spezifische Maßnahmen oder Kontrollen, Zahl der Festnahmen etc.). Im einzelnen lassen sich die Aufgaben der Polizei in die folgenden wesentlichen Prozesse unter-scheiden: | Als zentrale Aufgabe der Polizei bzw. Bundespolizei ist das Aufrechterhalten der öffentlichen Ordnung anzusehen. Die dafür notwendige Kommunikation unterteilt sich in interne und exter-ne Kommunikation. Als Adressaten bzw. Zielgruppen der externen Kommunikation sind je nach Polizeieinheit z.B. Kollegen der anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zu berücksichtigen aber auch der Veranstalter, die Veranstaltungsbesucher, Verkehrsteil-nehmer, Anwohner sowie ggf. Straftäter und Betroffene bzw. Opfer. Auch die Medien (Lokal-presse und überregionale Medien) sind in regelmäßigen Abständen von der Polizei mit Informa-tionen über die Lage zu informieren (z.B. zur Verkehrs- oder Anreisesituation rund um das Ver-anstaltungsgelände, über spezifische Maßnahmen oder Kontrollen, Zahl der Festnahmen etc.). Im einzelnen lassen sich die Aufgaben der Polizei in die folgenden wesentlichen Prozesse unter-scheiden: |
Version vom 1. April 2014, 16:13 Uhr
Einsatz- und (Inter-)Organisationskommunikation der Unterstützungskräfte
Die Eventphase bedeutet für die Unterstützungskräfte (Polizei, Feuerwehr, Sanitätsdienst und städtische Behörden bzw. Ämter) eine besondere kommunikative Herausforderung, weil sie sich nicht nur untereinander sondern ggf. auch mit Dienstleistern und Publikum austauschen. Im Fol-genden sollen entsprechend der Unterstützungskräfte exemplarisch zu berücksichtigende Kom-munikationsanforderungen und Handlungsempfehlungen gegeben werden.
- Polizei
- Feuerwehr
- Sanitätsdienst
- städtische Behörden/Ämter
Polizei/Bundespolizei (Präventions- oder auch Risikokommu-nikation) Als zentrale Aufgabe der Polizei bzw. Bundespolizei ist das Aufrechterhalten der öffentlichen Ordnung anzusehen. Die dafür notwendige Kommunikation unterteilt sich in interne und exter-ne Kommunikation. Als Adressaten bzw. Zielgruppen der externen Kommunikation sind je nach Polizeieinheit z.B. Kollegen der anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zu berücksichtigen aber auch der Veranstalter, die Veranstaltungsbesucher, Verkehrsteil-nehmer, Anwohner sowie ggf. Straftäter und Betroffene bzw. Opfer. Auch die Medien (Lokal-presse und überregionale Medien) sind in regelmäßigen Abständen von der Polizei mit Informa-tionen über die Lage zu informieren (z.B. zur Verkehrs- oder Anreisesituation rund um das Ver-anstaltungsgelände, über spezifische Maßnahmen oder Kontrollen, Zahl der Festnahmen etc.). Im einzelnen lassen sich die Aufgaben der Polizei in die folgenden wesentlichen Prozesse unter-scheiden:
Präsenz zeigen: Die Anwesenheit der Polizei vor bzw. um ein Veranstaltungsgelände dient der Vermittlung eines individuellen Sicherheitsgefühls für die Veranstaltungsbesucher. Präsenz ergibt sich sowohl durch einfache Anwesenheit uniformierter Polizisten als auch durch gezielte Regulie-rungs- und Überprüfungsmaßnahmen sowie mittels Streifengängen. Neben den Veranstaltungs-besuchern dient die Präsenz aber auch dem Sicherheitsgefühl der Anwohner bzw. Passanten in der Umgebung eines Veranstaltungsgeländes. Zugleich stehen die Beamten der Polizei den Besu-chern und Passanten für Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Sollten Informationen nicht vor-liegen, könnten diese entweder per Funk eingeholt werden oder die Passanten auf entsprechende Auskunftsstellen hingewiesen werden. Für weiterführende Sicherheitsinformationen können auch in Kooperation mit dem Veranstalter die Videoleinwände oder vorhandenen Lautsprecheranla-gen genutzt werden (vgl. interorganisational kooperieren). Die für die Kommunikation verwende-te Tonalität sollte freundlich, einfach und leicht verständlich sein.
Verkehr regulieren: Im Zuge der Verkehrsregulierung und -kontrollen sind spezifische Kommu-nikationsanforderungen an die Polizisten gestellt. Neben der Verkehrsregulation mittels Handzei-chen sind auch unterschiedliche Strategien der verbalen Kommunikation zu verfolgen. Im Fall der gezielten Ansprache von Einzelpersonen im Zuge einer (Routine-)Überprüfung kann die kommunikative Tonalität von sehr bestimmt bis freundlich hinweisend variieren. In Situationen der Vergabe von Verwarn- oder Bußgeldern oder der Verhängung von Verboten wird ggf. eine beruhigende bzw. deeskalierende Ansprache notwendig. In jedem Fall aber sollte die Kommuni-kation einfach, klar und verständlich gehalten sein. Weiterhin ist auch die kompetente Informati-onsleistung für Fragestellungen durch Veranstaltungsbesucher und Passanten beispielsweise zu temporären Straßensperrungen oder Einbahnstraßenregelungen rund um das Veranstaltungsge-lände zu gewährleisten.
kontrollieren: Für ggf. durchgeführte Überprüfungen nach harten und weichen Drogen oder Waffen sowie in routinemäßigen Verkehrskontrollen sollte die Kommunikation jeweils deeskalie-rend und erklärend sein. Die Maßnahmen müssen für die Veranstaltungsbesucher nachvollzieh-bar und einleuchtend erklärt werden. Sollten Konfiszierungen oder andere Maßnahmen notwen-dig sein sowie weitere Konsequenzen daraus resultieren müssen diese klar und verständlich kommuniziert werden. Für Rückfragen sollten die Beamten immer zur Verfügung stehen und diese möglichst ruhig beantworten.
Taktisch kommunizieren: Für Großveranstaltungen sind Fähigkeiten und Maßnahmen der Takti-schen Kommunikation z.T. unerlässlich. Eine Aufgabe der Taktischen Kommunikation liegt in der möglichst frühzeitigen Einbindung von eventuell bekannten Veranstaltungsbesuchern oder Besuchergruppen in die Maßnahmenplanung der Sicherheitsvorkehrungen. Hierzu gehört, dass z.B. Verhaltensweisen der Besucher verabredet werden und für den Fall von Zuwiderhandlungen Konsequenzen bzw. Sanktionsmaßnahmen bekannt sind. Für einen konkreten Einsatz der takti-schen Kommunikation sind aber auch die Kenntnis über die jeweilige Fanstruktur und typische bzw. einschlägige Terminologien notwendig, die beruhigend und Vertrauen erzeugend wirken können. Taktische Kommunikation muss darüber hinaus informierend, aufklärend und gezielt erfolgen. D.h. Aufforderungen müssen mit möglichen Konsequenzen verknüpft sein, die auch die Wirklichkeit umgesetzt werden können.
Zugreifen: Optimaler Weise wären dem Täter die Konsequenzen seines Handelns vor dem Zu-griff zu verdeutlichen. Die Zugriffssituation ist mit Blick auf die Kommunikation eine Besondere, denn neben einer ggf. erfolgenden Kommunikation mit Befehlscharakter ist auch die Anforde-rung von Unterstützung (z.B. mittels Funk) durch weitere Polizeikräfte denkbar. Kommunikation in einer Zugriffssituation erfolgt also unter Stress in einem sehr engen Zeitfenster. Im Fall von Großveranstaltungen kann es auch möglich sein, dass minderjährige Personen in Gewahrsam genommen werden, wodurch sich eine Folgekommunikation mit erziehungsberechtigten Perso-nen an die Zugriffskommunikation anschließt.
bereithalten: In den Rückzugsräumen gibt es einerseits Besprechungen über die aktuelle und noch zu erwartende Lage sowie intra- und interorganisationale Pausengespräche. Für die Lage-konstruktion (vgl. Lage konstruieren) können interorganisational verwendete Lagekarten z.B. auf Softwarebasis oder auf Tafeln etc. genutzt werden. Die Kommunikation in den Rückzugsräumen kann auch für vertiefende Abstimmungen gemeinsamer Handlungsweisen oder gezielt erfolgende Erfahrungs- oder Informationsaustausche genutzt werden.
Lage konstruieren: Die Lagekonstruktion sollte idealer Weise interorganisational erfolgen. Eine überorganisationale Maßnahme sind z.B. gemeinsame Kontrollgänge über das Veranstaltungsge-lände, die in Rückkopplung mit der Leitstelle (z.B. via Funk) erfolgen sollten. Weiterhin können neben den bekannten analogen Werkzeugen softwaregestützte (Web-)Lösungen für die Lagekon-struktion genutzt werden, die es erlauben, dass z.B. die bestehenden materiellen oder personellen Ressourcen aller Akteure für jeden einsehbar sind. Diese Transparenz erlaubt in Krisensituatio-nen eine optimierte weil konzentriertere Übersicht z.B. über die Situation der beteiligten Akteure oder an unterschiedlichen Orten des Veranstaltungsgeländes, über Wetterverhältnisse, aktuelle Maßnahmen sowie über Besucheranzahl, -bewegungen und -stimmungen. In Datenbanken kön-nen Kontaktdaten zu Experten oder Informationen für die Akteure hinterlegt sein, die für die Bewältigung von Störungen notwendig sind. interorganisational kooperieren: Interorganisationale Kooperation erfolgt z.B. in Unterstützungsfäl-len durch oder für die Polizeikräfte sowie durch regelmäßig gemeinsam von Polizei, Feuerwehr, Sanitätern und Ämtern vollzogene Patrouillen über ein Veranstaltungsgelände. Für eine überor-ganisationale Abwicklung von Störungen ist darauf zu achten, dass die beteiligten Akteure ein gleiches Bild von der Lage besitzen und sich auf zuvor getroffene sprachliche bzw. terminologi-sche Verabredungen beziehen können. Darüber hinaus kooperiert die Polizei z.B. in regelmäßi-gen Lagebesprechungen mit den anderen relevanten Sicherheitsakteuren einer Großveranstal-tung, sowie in der kontinuierlich zu vollziehenden Lagekonstruktion. Diese dient beispielsweise dem Austausch und intersubjektiven Abgleich über aktuelle Entwicklungen. Aus den in den vo-rangegangenen Veranstaltungsphasen gewählten Quellen und vorherbestimmten Informations-wegen ist eine regelmäßig aktualisierte gemeinsame Lagekonstruktion und -bewertung z.B. zu den Themen Wetter, Besucheraufkommen, -stimmung und -bewegungsströme, über die eigenen per-sonellen und materiellen Ressourcen, besondere Vorkommnisse etc. vorzunehmen. Des Weiteren ist mit den anderen Akteuren das weitere Vorgehen und Handeln abzustimmen und wenn mög-lich weiter zu vertiefen und zu vernetzen.
Feuerwehr Die Hauptaufgaben der Feuerwehr liegen im Kontrollieren von Brandschutzauflagen und Hilfsbelangen sowie im Bergen, Retten und Schützen im Krisen- oder Katastrophenfall. Daher sind bei der Feuerwehr vergleichbar zur Polizei die Adressaten der Kommunikation die eigenen Kollegen (interne Kommunikation) sowie die Veranstaltungsbesucher, der Veranstalter, die ande-ren BOS sowie Dienstleister und ggf. Medien (externe Kommunikation). Im Zuge dieser Aufga-ben, die sich anhand von bestimmbaren Prozessen darstellen lassen, ergeben sich unterschiedli-che kommunikative Herausforderungen.
Bereithalten: In den Rückzugsräumen gibt es einerseits Besprechungen über die aktuelle und noch zu erwartende Lage sowie intra- und interorganisationale Pausengespräche. Für die Lage-konstruktion können interorganisational verwendete Lagekarten z.B. auf Softwarebasis oder auf Tafeln etc. genutzt werden. Die Kommunikation in den Rückzugsräumen kann auch für vertie-fende Abstimmungen gemeinsamer Handlungsweisen oder gezielt erfolgende Erfahrungsaustau-sche im Sinne von Know-How genutzt werden.
Überwachen: Auf den Überwachungsgängen (die optimaler Weise mit den anderen Sicherheits-akteuren zusammen durchgeführt werden sollten) überprüfen die Beamten der Feuerwehr die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen. Sollten sie hierbei auf Missstände aufmerksam wer-den sind die entsprechenden Akteure (z.B. bei Zelten und Fahrzeugen, die Rettungswege ver-sperren sowie im Fall von Gaskartuschen oder zu dicht stehenden Verpflegungsständen) freund-lich aber bestimmt auf diese hinzuweisen und eine Veränderung zu fordern. Sollten die Akteure den Anweisungen keine Folge leisten sind ihnen die Konsequenzen zu verdeutlichen (z.B. die Hinzuziehung Sicherheitsdienst und/oder Polizei, Schließung des Verpflegungsstandes, Verweis vom Veranstaltungsgelände etc.).
Taktisch kommunizieren: Ein weiterer Aspekt der Kommunikation für Feuerwehren liegt in der Kommunikation mit Betroffenen im Falle von Einzelereignissen/Störungen. Hier sind z.T. beru-higende, deeskalierende, tröstende aber auch aufklärende und helfende Kommunikationsvorgän-ge nötig. Sollte es zu vereinzelten Schadensfällen während einer Großveranstaltung kommen, die aber durch Unachtsamkeit, Nachahmung oder Fehlverhalten weiterer Veranstaltungsbesucher erneut auftreten können, kann die Feuerwehr auch über einschlägige Medien (Websites, Social Media-Plattformen, Veranstaltungszeitung, App, Durchsagen, Nachrichten auf Videoleinwänden etc.) präventive Hinweise für korrektes Verhalten zur Stärkung der Selbstkompetenz und mögli-che Sanktionsmaßnahmen kommunizieren.
Interorganisational kooperieren: Zu interorganisationaler Kooperation kann es z.B. kommen, wenn Personen den Anweisungen durch die Feuerwehr nicht Folge leisten. In diesen Fällen kann die Feuerwehr über Funk die Leitstelle informieren und sowohl Sicherheitsdienst und/oder die Poli-zei um Unterstützung bitten. Den Betroffenen ist in diesem Zusammenhang die Konsequenz ihres Handelns aufzuzeigen. Den Sicherheitsdienstleistern ist die Situation wahrheitsgemäß zu schildern, so dass in gemeinsamer Kommunikation eine möglichst deeskalierende Lösung des Problems herbeigeführt werden kann.
Lage konstruieren: Des Weiteren erlauben die gemeinsam vollzogenen Patrouillen über das Ver-anstaltungsgelände eine gemeinsame und geteilte Lagekonstruktion und -bewertung. Weiterhin empfiehlt sich eine gemeinsame Lagekonstruktion, unterstützt z.B. durch eine für alle Sicher-heitsakteure nutzbare Leitstellensoftware, für den Umgang mit weiteren Risiken einer Großver-anstaltung z.B. im Hinblick auf herannahende Unwetter, die Stimmung und Verhaltensweisen von Besuchern, spezielle Programmpunkte der Veranstaltung sowie auf das Abstimmen und Ko-ordinieren gemeinsamer Handlungs- und Vorgehensweisen.
Städtische Behörden bzw. Ämter Die behördlichen Vertreter der Städte und Gemeinden haben im wesentlichen die Aufgabe die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen. Die zentralen Kommunikationspartner sind hier also die z.B. der Veranstalter, die Dienstleister und BOS. Im Rahmen dieser Handlungen haben sie klar, verständlich auf Missstände hinzuweisen und bestimmt Korrekturen anzuordnen bzw. bei Nicht-befolgung auch die Konsequenzen aufzuzeigen. In jedem Fall ist der Veranstalter über das Vor-gehen der amtlichen Vertreter zu informieren, der diese Informationen ggf. auch an die anderen Akteure weiterleitet. Vor dem Hintergrund der interorganisationalen Kommunikation mit dem Veranstalter ist auch das weitere Abstimmen über zukünftige Handlungen notwendig, die mit den Handlungsvorhaben der anderen Unterstützungskräfte verknüpft werden sollten.