Sicherheitsbausteine/Interorganisationale Zusammenarbeit/Ausstattung von gemeinsamen Räumlichkeiten: Unterschied zwischen den Versionen
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Für den Sicherheitskreis und den Koordinierungskreis des Veranstalters muss ein Raum zur Verfügung stehen, der für Besprechungen geeignet ist. Dieser wird als „Koordinie-rungsstelle“ – oder kurz „KooSt“ – bezeichnet, um eine klare, leicht zu kommunizierende und einheitliche Bezeichnung zu haben. | |||
Es muss sich dabei um einen ausreichend großen, vor Witterungseinflüssen geschützten Raum handeln, der zudem über die nötige technische Infrastruktur verfügt. Je nach Veranstaltung, Jahreszeit, Personenanzahl der Kreise etc. kann dies ein einfacher Raum mit einem Tisch und Stühlen oder ein größerer Besprechungsraum mit kompletter IT-Technik und Zugangskontrolle sein. | |||
Die KooSt sollte von der Lage so gewählt werden, dass sie gut erreichbar ist und das Ge-lände idealerweise sogar überblickt werden kann, die Kreise aber ungestört arbeiten können. Zudem sollte die KooSt während der laufenden Veranstaltung mit Fahrzeugen erreichbar sein, um hier gegebenenfalls die Einsatzleitung der Gefahrenabwehr aufwachsen lassen zu können. Die Örtlichkeit der KooSt muss in jedem Fall, inklusive einer Beschreibung der Zugänglichkeit, im Vorfeld fest benannt sein, damit im Gefahrenfall hierzu nicht mehr kommuniziert werden muss oder es zu Verwechslungen / Unklarheiten kommt. In der Regel wird die KooSt auch in die Einsatzplanung der Gefahrenabwehr aufgenommen und dort örtlich benannt, damit sie von Einsatzkräften angefahren werden kann. | |||
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''Bearbeiter: Johannes Thomann (Berufsfeuerwehr München)'' | |||
Version vom 21. Juni 2015, 16:09 Uhr
Für den Sicherheitskreis und den Koordinierungskreis des Veranstalters muss ein Raum zur Verfügung stehen, der für Besprechungen geeignet ist. Dieser wird als „Koordinie-rungsstelle“ – oder kurz „KooSt“ – bezeichnet, um eine klare, leicht zu kommunizierende und einheitliche Bezeichnung zu haben.
Es muss sich dabei um einen ausreichend großen, vor Witterungseinflüssen geschützten Raum handeln, der zudem über die nötige technische Infrastruktur verfügt. Je nach Veranstaltung, Jahreszeit, Personenanzahl der Kreise etc. kann dies ein einfacher Raum mit einem Tisch und Stühlen oder ein größerer Besprechungsraum mit kompletter IT-Technik und Zugangskontrolle sein.
Die KooSt sollte von der Lage so gewählt werden, dass sie gut erreichbar ist und das Ge-lände idealerweise sogar überblickt werden kann, die Kreise aber ungestört arbeiten können. Zudem sollte die KooSt während der laufenden Veranstaltung mit Fahrzeugen erreichbar sein, um hier gegebenenfalls die Einsatzleitung der Gefahrenabwehr aufwachsen lassen zu können. Die Örtlichkeit der KooSt muss in jedem Fall, inklusive einer Beschreibung der Zugänglichkeit, im Vorfeld fest benannt sein, damit im Gefahrenfall hierzu nicht mehr kommuniziert werden muss oder es zu Verwechslungen / Unklarheiten kommt. In der Regel wird die KooSt auch in die Einsatzplanung der Gefahrenabwehr aufgenommen und dort örtlich benannt, damit sie von Einsatzkräften angefahren werden kann.
Bearbeiter: Johannes Thomann (Berufsfeuerwehr München)