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Der [[Grundlagen/Veranstalter/privater Sicherheits- und Ordnungsdienst|private Sicherheits- und Ordnungsdienst]] (häufig auch als „Sicherheitsdienst“ oder „Security“ bezeichnet) ist ein Dienstleister des Veranstalters. Er setzt die im Sicherheitskonzept festgelegten Aufgaben und in aller Regel auch das Hausrecht des Veranstalters um beziehungsweise durch. Die frühzeitige Einbindung des Ordnungsdienstes in die Planung der Veranstaltung kann durch Fachwissen und die Prüfung der Umsetzbarkeit der Konzepte zur Verbesserung der Sicherheit beitragen. Die Einbindung des Ordnungsdienstleiters (ODL), der die Veranstaltung in der Durchführungsphase betreuen wird, bei der Erstellung des Sicherheitskonzeptes sollte Standard sein, da er – wie dargestellt – wesentliche Teile der Verantwortung für die sichere Durchführung der Veranstaltung trägt. | Der [[Grundlagen/Veranstalter/privater Sicherheits- und Ordnungsdienst|private Sicherheits- und Ordnungsdienst]] (häufig auch als „Sicherheitsdienst“ oder „Security“ bezeichnet) ist ein Dienstleister des Veranstalters. Er setzt die im Sicherheitskonzept festgelegten Aufgaben und in aller Regel auch das Hausrecht des Veranstalters um beziehungsweise durch. Die frühzeitige Einbindung des Ordnungsdienstes in die Planung der Veranstaltung kann durch Fachwissen und die Prüfung der Umsetzbarkeit der Konzepte zur Verbesserung der Sicherheit beitragen. Die Einbindung des Ordnungsdienstleiters (ODL), der die Veranstaltung in der Durchführungsphase betreuen wird, bei der Erstellung des Sicherheitskonzeptes sollte Standard sein, da er – wie dargestellt – wesentliche Teile der Verantwortung für die sichere Durchführung der Veranstaltung trägt. | ||
Version vom 29. Mai 2015, 09:26 Uhr
Veranstalter
Der Veranstalter ist der Ausgangspunkt einer Veranstaltung. Er hat in aller Regel die Idee und das Konzept für die Veranstaltung entwickelt. Er beauftragt Dienstleister und stellt die Finanzierung sicher. Der Veranstalter verfolgt ein konkretes Ziel mit der Veranstaltung (Werbung für sich oder ein Produkt, Unterhaltung von Besuchern verbunden mit finanziellem Gewinn für die Beteiligten, Belohnung der Besucher, beispielsweise bei Firmenfeiern, Verdienen des Lebensunterhaltes, beispielsweise mit einem Straßenfest, Sammeln von Spenden etc.).
Veranstaltungsleitung
Der Veranstalter kann sich durch einen Veranstaltungsleiter vertreten lassen. Da ein Teil der Veranstalter mit der Durchführung von Veranstaltungen unerfahren ist, ist dieser Fall insbesondere bei Großveranstaltungen die Regel. Der Veranstaltungsleiter übernimmt die ihm übertragenen Pflichten und die Handlungsverantwortung für diesen Verantwortungsbereich. Er ist damit persönlich verantwortlich. Voraussetzung dafür ist, dass er vom Veranstalter gewissenhaft ausgewählt wurde: Er muss persönlich geeignet sein, über ausreichend Fachwissen und die für die Art und Größe der Veranstaltung nötige Erfahrung verfügen. Hierfür liegt die Verantwortung beim Veranstalter. Der Veranstaltungsleiter ist erster Ansprechpartner für die Sicherheitsbehörden und muss Dienstleistern und Mitwirkenden gegenüber weisungsbefugt sein und die Entscheidungskompetenz haben, um notwendige Maßnahmen festlegen und umsetzen zu können.
Privater Sicherheits- und Ordnungsdienst
Der private Sicherheits- und Ordnungsdienst (häufig auch als „Sicherheitsdienst“ oder „Security“ bezeichnet) ist ein Dienstleister des Veranstalters. Er setzt die im Sicherheitskonzept festgelegten Aufgaben und in aller Regel auch das Hausrecht des Veranstalters um beziehungsweise durch. Die frühzeitige Einbindung des Ordnungsdienstes in die Planung der Veranstaltung kann durch Fachwissen und die Prüfung der Umsetzbarkeit der Konzepte zur Verbesserung der Sicherheit beitragen. Die Einbindung des Ordnungsdienstleiters (ODL), der die Veranstaltung in der Durchführungsphase betreuen wird, bei der Erstellung des Sicherheitskonzeptes sollte Standard sein, da er – wie dargestellt – wesentliche Teile der Verantwortung für die sichere Durchführung der Veranstaltung trägt.
Sanitätsdienst
Der Sanitätsdienst ist ein Dienstleister des Veranstalters. Häufig übernehmen Hilfsorganisationen (Malteser Hilfsdienst, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Arbeitersamariterbund etc.) oder Privatunternehmen, die teilweise auch am Rettungsdienst beteiligt sind, diese Tätigkeit. Dem Sanitätsdienst kommt die Aufgabe zu, den öffentlichen Rettungsdienst im Bereich der jeweiligen Veranstaltung durch die Versorgung von Bagatellverletzungen und -erkrankungen (Kopfschmerzen, Blasen etc.) zu entlasten und zudem ein frühzeitiges, qualifiziertes Eingreifen und damit eine Verkürzung des behandlungsfreien Intervalls bei medizinischen Notfällen zu gewährleisten.
Betreiber
In baulichen Anlagen ist der Betreiber der Veranstaltungsörtlichkeit (beziehungsweise die natürliche Person, die ihn vertritt) analog § 38 MVStättVO für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Er ist für die Zusammenarbeit der Dienstleister des Veranstalters (vor allem Brandsicherheitswache, Sanitätsdienst, Ordnungsdienst) mit den Sicherheitsbehörden (vor allem Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) verantwortlich. Analog dem Veranstalter muss er während der Durchführungsphase der Veranstaltung ständig vor Ort sein, kann sich jedoch durch einen von ihm beauftragten Veranstaltungsleiter betreiberseits vertreten lassen.