Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung: Unterschied zwischen den Versionen
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Wird von einem Veranstalter eine Großveranstaltung geplant, muss er diese bei der zuständigen Behörde anmelden. Dies kann häufig online erfolgen. Der Veranstalter füllt den Anmeldebogen mit den wichtigsten Daten aus. | Wird von einem Veranstalter eine Großveranstaltung geplant, muss er diese bei der zuständigen Behörde anmelden. Dies kann häufig online erfolgen. Der Veranstalter füllt den ''Anmeldebogen'' mit den wichtigsten Daten aus. | ||
Diese Anmeldung geht dann an die zuständige Genehmigungsbehörde, idealerweise handelt es sich dabei uns einen zentralen Ansprechpartner (wird häufig als "Federführende Stelle" bezeichnet), die diese an die zuständigen Fachbehörden weiterleitet. | Diese Anmeldung geht dann an die zuständige Genehmigungsbehörde, idealerweise handelt es sich dabei uns einen zentralen Ansprechpartner (wird häufig als "Federführende Stelle" bezeichnet), die diese an die zuständigen Fachbehörden weiterleitet. | ||
Die zuständigen Fachbehörden müssen dann feststellen, ob ein erhöhtes Gefährdungspotenzial vorliegt. Daraus ergibt sich, ob die Genehmigung von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängt. Eine Hilfestellung stellt die Risikoeinteilung für die Polizei und die Risikoeinteilung für Brandschutz-, Sanitätsdienstbelange. | Die zuständigen Fachbehörden müssen dann feststellen, ob ein erhöhtes Gefährdungspotenzial vorliegt. Daraus ergibt sich, ob die Genehmigung von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängt. Eine Hilfestellung stellt die ''Risikoeinteilung'' für die Polizei und die ''Risikoeinteilung'' für Brandschutz-, Sanitätsdienstbelange. | ||
Bei der Planung von Veranstaltungen sollte der Veranstalter grundsätzlich eine Risikobeurteilung durchführen. Die Ergebnisse der Risikobeurteilung können dann in das Sicherheitskonzept übertragen werden. | Bei der Planung von Veranstaltungen sollte der Veranstalter grundsätzlich eine ''Risikobeurteilung'' durchführen. Die Ergebnisse der Risikobeurteilung können dann in das Sicherheitskonzept übertragen werden. | ||
=== Risikoeinteilung === | === Risikoeinteilung === |
Version vom 15. Mai 2014, 10:07 Uhr
Allgemeines
Wird von einem Veranstalter eine Großveranstaltung geplant, muss er diese bei der zuständigen Behörde anmelden. Dies kann häufig online erfolgen. Der Veranstalter füllt den Anmeldebogen mit den wichtigsten Daten aus. Diese Anmeldung geht dann an die zuständige Genehmigungsbehörde, idealerweise handelt es sich dabei uns einen zentralen Ansprechpartner (wird häufig als "Federführende Stelle" bezeichnet), die diese an die zuständigen Fachbehörden weiterleitet. Die zuständigen Fachbehörden müssen dann feststellen, ob ein erhöhtes Gefährdungspotenzial vorliegt. Daraus ergibt sich, ob die Genehmigung von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängt. Eine Hilfestellung stellt die Risikoeinteilung für die Polizei und die Risikoeinteilung für Brandschutz-, Sanitätsdienstbelange.
Bei der Planung von Veranstaltungen sollte der Veranstalter grundsätzlich eine Risikobeurteilung durchführen. Die Ergebnisse der Risikobeurteilung können dann in das Sicherheitskonzept übertragen werden.
Risikoeinteilung
Die Risikoeinteilung wird innerhalb des Genehmigungsverfahrens durchgeführt und ist eine Entscheidungshilfe für die zuständigen Fachbehörden, welche Auflagen an die Genehmigung gebunden sind. Näheres zu der Zielgruppe und den allgemeinen Hinweisen ist hier zu finden: Allgemeines
Anmeldebogen
Der Anmeldebogen soll die wichtigsten Eckpunkte der Veranstaltung abfragen. Dieser wird vom Veranstalter ausgefüllt und an die federführende bzw. Genehmigungsbehörde gesendet. Sinnvoll ist ein Online-Fragebogen. Empfehlungen, welche Aspekte dieser Anmeldebogen enthalten sollte, sind hier zu finden:Anmeldebogen
Zuständige Behörden
Je nach Veranstaltungsausgestaltung sind unterschiedliche Behörden am Genehmigungsprozess zu beteiligen. Eine nicht abschließende Auflistung über die zu beteiligenden Fachbehörden ist im Kapitel 5 des Leitfadens "Sicherheit bei Großveranstaltungen" des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zu finden [1]
Anwendung der Risikoeinteilung
Die zuständigen Behörden ermitteln jeweils für ihren Bereich ein Risiko anhand einer Risikoeinteilung und nennen die daraus resultierenden, vom Veranstalter umzusetzenden, Maßnahmen. Diese werden von der genehmigenden bzw. federführenden Behörde zusammengetragen und an den Veranstalter weiter geleitet. Wenn eine Fachbehörde die Genehmigung und auch die Genehmigung mit Auflagen aufgrund eines zu hohen Risikos verneint, sollte die Veranstaltung keine Genehmigung erhalten.
Risikoeinteilung Polizeiliche Aspekte
Die Aspekte, die von Seiten der Polizei in der Risikoeinteilung zu beachten sind, sind hier zu finden: Polizeiliche Aspekte
Risikoeinteilung Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes
Die Aspekte für diesen Bereich sind hier zu finden.
Auflagen auf Grundlage der Risikoeinteilung
Wurde auf Grundlage der Risikoeinteilung ermittelt, dass die Genehmigung an Auflagen geknüpft werden muss, müssen diese je nach Risiko ausgewählt werden. Eine Empfehlung für die möglichen Maßnahmen ist hier.
Risikomanagementprozess
Die Risikobeurteilung ist Inhalt des international vereinheitlichten Risikomanagementprozesses, der in der ISO 31000:2009 [2] beschrieben wird. Näheres zum Risikomanagementprozess nach der ISO 31000:2009 ist hier zu finden.
Schutzzielbestimmung
Risikoidentifikation
Risikoanalyse
Risikobewertung
Risikobewältigung
Dokumentation
Einzelnachweise
- ↑ Leitfaden "Sicherheit bei Großveranstaltungen" - Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Abgerufen am 05.03.2014.
- ↑ ISO 31000:2009 Risikomanagement - Grundsätze und Leitlinien.