Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung: Unterschied zwischen den Versionen
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Unter den folgenden Links werden [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Risikoeinteilung polizeiliche Aspekte|Polizeiliche Aspekte]] und [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Risikoeinteilung Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes|Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes]] vorgestellt, die eine Risikoeinteilung mindestens umfassen sollte. | Unter den folgenden Links werden [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Risikoeinteilung polizeiliche Aspekte|Polizeiliche Aspekte]] und [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Risikoeinteilung Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes|Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes]] vorgestellt, die eine Risikoeinteilung mindestens umfassen sollte. | ||
Mithilfe der verschiedenen Checklisten legen die zuständigen Fachbehörden fest, ob für ihren Bereich das Risiko nicht mehr toleriert werden kann. Im nächsten Schritt ist dann zu klären, ob das Risiko durch Auflagen und Schutzmaßnahmen noch verringert und somit toleriert werden kann. Ist dies aus Sicht einer oder mehrerer zuständiger Fachbehörden nicht möglich, kann keine Genehmigung zur Durchführung der Veranstaltung erstellt werden. | |||
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Wurde auf Grundlage der Risikoeinteilung ermittelt, dass die Genehmigung an Auflagen geknüpft werden muss, müssen diese je nach Risiko ausgewählt werden. Eine Empfehlung für die möglichen Maßnahmen ist [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Auflagen auf Grundlage der Riskoeinteilung|hier]] zu finden. | |||
===Auflagen auf Grundlage der Risikoeinteilung=== | |||
Wurde auf Grundlage der Risikoeinteilung ermittelt, dass die Genehmigung an Auflagen geknüpft werden muss, müssen diese je nach Risiko ausgewählt werden. Eine Empfehlung für die möglichen Maßnahmen ist [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Auflagen auf Grundlage der Riskoeinteilung|hier]]. | |||
Version vom 15. Mai 2014, 15:13 Uhr
Wird von einem Veranstalter eine Großveranstaltung geplant, muss er diese bei der zuständigen Behörde anmelden. Dies kann häufig online erfolgen. Der Veranstalter füllt den Anmeldebogen mit den wichtigsten Daten aus.
Diese Anmeldung geht dann an die zuständige Genehmigungsbehörde, idealerweise handelt es sich dabei uns einen zentralen Ansprechpartner (wird häufig als "Federführende Stelle" bezeichnet), die diese an die zuständigen Fachbehörden weiterleitet. Die zuständigen Fachbehörden müssen dann feststellen, ob ein erhöhtes Gefährdungspotenzial vorliegt. Daraus ergibt sich, ob die Genehmigung von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängt. Eine Hilfestellung stellt die Risikoeinteilung für die Polizei und die Risikoeinteilung für Brandschutz-, Sanitätsdienstbelange.
Bei der Planung von Veranstaltungen sollte der Veranstalter grundsätzlich eine Risikobeurteilung durchführen. Die Ergebnisse der Risikobeurteilung können dann in das Sicherheitskonzept übertragen werden.
Risikoeinteilung
Die Risikoeinteilung wird innerhalb des Genehmigungsverfahrens durchgeführt und ist eine Entscheidungshilfe für die zuständigen Fachbehörden, welche Auflagen an die Genehmigung gebunden sein sollten, in Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials der Veranstaltung. Mit Hilfe von Checklisten soll den zuständigen Fachbehörden die Möglichkeit gegeben werden, das Gefährdungspotenzial besser einschätzen zu können und notwendige Maßnahmen auszuwählen.
Wie bereits oben erwähnt, ist es bei Großveranstaltungen notwendig, diese bei der zuständigen Genehmigungsbehörde anzumelden. Es ist zu empfehlen, einen standardisierten Anmeldebogen zu verwenden, z.B. als Online-Abfrage. Dabei ist zu beachten, dass der verlinkte Anmeldebogen sich bisher im wesentlichen auf die polizeilichen Aspekte sowie die Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes bezieht. Dieser ist aber durch die Belange der weiteren zuständigen Fachbehörden erweiterbar. Welche weiteren Fachbehörden mit eingebunden werden sollten, kann nicht pauschal festgelegt werden. Je nach Ausgestaltung der Veranstaltung ist das Fachwissen einzelner Behörden notwendig. Eine nicht abschließende Auflistung über die zu beteiligenden Fachbehörden ist im Kapitel 5 des Leitfadens "Sicherheit bei Großveranstaltungen" des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zu finden [1]
Aspekte der Risikoeinteilung
Wenn die zuständigen Behörden ausgewählt und die Informationen des Anmeldebogens an die zuständigen Behörden weiter geleitet wurden, führen die eine Risikoeinteilung durch. Unter den folgenden Links werden Polizeiliche Aspekte und Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes vorgestellt, die eine Risikoeinteilung mindestens umfassen sollte. Mithilfe der verschiedenen Checklisten legen die zuständigen Fachbehörden fest, ob für ihren Bereich das Risiko nicht mehr toleriert werden kann. Im nächsten Schritt ist dann zu klären, ob das Risiko durch Auflagen und Schutzmaßnahmen noch verringert und somit toleriert werden kann. Ist dies aus Sicht einer oder mehrerer zuständiger Fachbehörden nicht möglich, kann keine Genehmigung zur Durchführung der Veranstaltung erstellt werden.
Auflagen auf Grundlage der Risikoeinteilung
Wurde auf Grundlage der Risikoeinteilung ermittelt, dass die Genehmigung an Auflagen geknüpft werden muss, müssen diese je nach Risiko ausgewählt werden. Eine Empfehlung für die möglichen Maßnahmen ist hier zu finden.
Risikomanagementprozess
Die Risikobeurteilung ist Inhalt des international vereinheitlichten Risikomanagementprozesses, der in der ISO 31000:2009 [2] beschrieben wird. Näheres zum Risikomanagementprozess nach der ISO 31000:2009 ist hier zu finden.
Schutzzielbestimmung
Risikoidentifikation
Risikoanalyse
Risikobewertung
Risikobewältigung
Dokumentation
Einzelnachweise
- ↑ Leitfaden "Sicherheit bei Großveranstaltungen" - Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Abgerufen am 05.03.2014.
- ↑ ISO 31000:2009 Risikomanagement - Grundsätze und Leitlinien.