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Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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==Einleitung==
Veranstaltungstechnik ist ein unverzichtbarer Bestandteil der meisten Veranstaltungen. Die Bandbreite der eingesetzten Technik ist dabei weit von einfachen Beschallungsanlagen bis hin zu umfangreichen Video- und Lichtinstallationen ist heutzutage (fast) alles möglich.  
Veranstaltungstechnik ist ein unverzichtbarer Bestandteil der meisten Veranstaltungen. Die Bandbreite der eingesetzten Technik ist dabei weit von einfachen Beschallungsanlagen bis hin zu umfangreichen Video- und Lichtinstallationen ist heutzutage (fast) alles möglich.  
Veranstaltungstechnik umfasst die technischen Voraussetzungen für Veranstaltungen aller Art, hierzu gehören insbesondere
Veranstaltungstechnik dient grob zwei Zielen
* Unterstützung des Programms: Hör- und Sichtbarmachen des Gebotenen, Untermalung, Hervorhebung und Akzentuierung des Programms
* Unterstützung der Kommunikation
Veranstaltungstechnik spielt dabei eine besondere Rolle im Rahmen des [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzept]]es, da die Anlagen (PA, Video Screen etc.) häufig für die Normal- / insbesondere aber auch für die Notfallkommunikation verwendet werden.
 
In den Bereich der Veranstaltungstechnik gehört insbesondere  
* Beschallung,  
* Beschallung,  
* Beleuchtung,  
* Beleuchtung,  
* Videotechnik
* Videotechnik
Veranstaltungstechnik dient grob zwei Zielen
* Statische Gewerke
* Unterstützung des Programms: Hör- und Sichtbarmachen des Gebotenen, Untermalung, Hervorhebung und Akzentuierung des Programms
* Kinetik / Maschinentechnik
* Unterstützung der Kommunikation
Veranstaltungstechnik spielt dabei eine besondere Rolle im Rahmen des [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzept]]es, da die Anlagen (PA, Video Screen etc.) häufig für die Normal- / insbesondere aber auch für die Notfallkommunikation verwendet werden.
Darüber hinaus werden dem Fachbereich der Veranstaltungstechnik jedoch auch die gesamten Grundlagen zugeordnet, hierzu gehören z.B.
* Rigging
* Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
* Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
* Bodengliederungselemente
* etc.
Neben der Auswahl der geeigneten Materialien sind hier Aspekte der Sicherheit in Bezug auf die eingesetzte Technik, Statik der Bauten, Brandschutz, [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Baurecht|Baurecht]], sowie der Funktionssicherheit zentrale Themen.
Neben der Auswahl der geeigneten Materialien sind hier auch die Aspekte der Sicherheit in Bezug auf die eingesetzte Technik, Statik der Bauten, Brandschutz, [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Baurecht|Baurecht]], sowie der Funktionssicherheit zentrale Themen bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen.
Das gesamte Thema der Veranstaltungstechnik ist umfangreich von den Branchenverbänden VPLT - Verband Professioneller Licht- und Tontechnik [http://www.vplt.org/], DTHG - Deutsche Theatertechnische Gesellschaft [http://www.dthg.de/] sowie der für den Bereich zuständigen Verwaltungsberufsgenossenschaft (vbg) [https://www.vbg.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_Formular.html;jsessionid=0288F8B94632F5867501B0E4CA8F9D84.live1?nn=5690&resourceId=11704&input_=5690&pageLocale=de&templateQueryString=Veranstaltungen&submit.x=0&submit.y=0] bearbeitet worden, so dass für alle Aspekte der Veranstaltungstechnik umfangreiche Vorgaben, Anforderungen und Normen existieren.
Das gesamte Thema der Veranstaltungstechnik ist umfangreich von den Branchenverbänden VPLT - Verband Professioneller Licht- und Tontechnik [http://www.vplt.org/], DTHG - Deutsche Theatertechnische Gesellschaft [http://www.dthg.de/] sowie der für den Bereich zuständigen Verwaltungsberufsgenossenschaft (vbg) [https://www.vbg.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_Formular.html;jsessionid=0288F8B94632F5867501B0E4CA8F9D84.live1?nn=5690&resourceId=11704&input_=5690&pageLocale=de&templateQueryString=Veranstaltungen&submit.x=0&submit.y=0] bearbeitet worden, so dass für alle Aspekte der Veranstaltungstechnik umfangreiche Vorgaben, Anforderungen und Normen existieren.
[[Datei:bgv-bgi.jpg|291px|thumb|right|Von  Seiten der Berufsgenossenschaften wurden umfangreiche Vorschriften (BGV) als auch begleitende Informationsschriften (BGI) veröffentlicht]]
[[Datei:bgv-bgi.jpg|291px|thumb|right|Von  Seiten der Berufsgenossenschaften wurden umfangreiche Vorschriften (BGV) als auch begleitende Informationsschriften (BGI) veröffentlicht]]
Ebenfalls existieren dem Bereich zugeordnete Ausbildungen
 
Im Gegensatz zur Sicherheitsplanung für Veranstaltungen existieren für den Bereich der Veranstaltungstechnik geregelte Ausbildungsgänge
* Fachkraft für Veranstaltungstechnik
* Fachkraft für Veranstaltungstechnik
* Verantwortliche/-r für Veranstaltungstechnik (Meister / Studiengang)
* Verantwortliche/-r für Veranstaltungstechnik (Meister / Studiengang)
In den meisten Fällen wird der Veranstalter die Fachverantwortung für die Planung und Ausführung geeignetem Fachpersonal bzw. den entsprechenden Dienstleistern übertragen, vgl. DIN15750 „Technische Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik“. Da der Veranstalter in den meisten Fällen nicht über die entsprechende Fach- und Sachkunde verfügt, wird die ordnungsgemäße Ausführung, die Berücksichtigung aller geltenden Gesetze und Verordnungen sowie die Übergabe des einsatzbereiten Zustandes bereits im Auftrag, später dann im Rahmen einer [[Errichterbescheinigung]] dokumentiert.


==Einleitung==
Der Einsatz der Fachkräfte wird unter anderem im § 39 der Musterversammlungsstättenverordnung ausführlich geregelt.
Der gesamte Themenkomplex der Veranstaltungstechnik ist intensiv bearbeitet und wird daher nicht im Detail vorgestellt. Im Folgenden werden nur allgemeine Orientierungen gegeben sowie auf die jeweiligen Branchenstandards verwiesen.
 
In den meisten Fällen wird der Veranstalter die Fachverantwortung für die Planung und Ausführung geeignetem Fachpersonal bzw. den entsprechenden Dienstleistern übertragen - zum Beispiel gemäß DIN15750 „Technische Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik“.
Sofern der Auftragggeber nicht über die entsprechende Fach- und Sachkunde in den jeweiligen Gewerken verfügt, wird die ordnungsgemäße Ausführung, die Berücksichtigung aller geltenden Gesetze und Verordnungen sowie die Übergabe des einsatzbereiten Zustandes bereits im Auftrag, später dann im Rahmen einer Errichterbescheinigung dokumentiert.
 
Der gesamte Themenkomplex der Veranstaltungstechnik ist intensiv bearbeitet und wird daher hier nicht im Detail vorgestellt. Im Folgenden werden nur allgemeine Orientierungen gegeben sowie auf die jeweiligen Branchenstandards verwiesen.
 
Wesentliche Anforderungen im Bereich der Veranstaltungstechnik sind immer:  
Wesentliche Anforderungen im Bereich der Veranstaltungstechnik sind immer:  
* Festlegung von klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten  
* Festlegung von klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten  
* Einsatz von notwendigem Fachpersonal (Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, Elektrofachkräfte etc.)  
* Einsatz von notwendigem Fachpersonal (Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, Elektrofachkräfte etc.)  
* Vorlage der notwendigen Genehmigungen (z.B. für den Einsatz von Pyrotechnik)
* Vorlage der notwendigen Genehmigungen
* Nachweis der regelmäßig vorgeschriebenen Prüfungen bzw Einsatz nur geprüften Materials
* Mangelfreiheit der eingesetzten Materielien
* Sicherung gegen unbefugte Nutzung vor Freigabe
* Bestimmung eines Gewerkekoordinators bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen
* Festlegung von Verkehrswegen, Notausgängen sowie Fluchtwegen für Produktionsflächen und Arbeitsplätzen  
* Festlegung von Verkehrswegen, Notausgängen sowie Fluchtwegen für Produktionsflächen und Arbeitsplätzen  
* Bestimmung eines Koordinators bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen
* Einweisung / Unterweisung
* Überprüfung, ob Arbeitsmittel sicherheitstechnisch einwandfrei und ohne Mängel sind
* Einweisung / Unterweisung bei Arbeitsmitteln mit besonderer Gefährdung
* Einsatz nur geprüfter Arbeitsmittel
* Nutzung erforderliche Schutzausrüstung (PSA)  
* Nutzung erforderliche Schutzausrüstung (PSA)  
* Überprüfung aller eingesetzten technischen Einrichtungen und Geräte sowie Aufbauten und Dekorationen einschließlich der eingesetzten Effektsysteme vor Beginn von Produktionen und Veranstaltungen (ordnungsgemäßer Zustand / die bestimmungsgemäße Verwendung)
* Überprüfung vor Beginn von Produktionen und Freigabe vor der Veranstaltung (ordnungsgemäßer Zustand / bestimmungsgemäße Verwendung)
** Standsicherheit, Tragfähigkeit und sichere Begehbarkeit von Flächen, Absturzsicherungen,
** Standsicherheit von Aufbauten
** maschinentechnische Einrichtungen wie Punktzüge, Traversensysteme, Anschlagmittel, und Verbindungselemente
** Tragfähigkeit von Aufbauten
** sichere Begehbarkeit von Flächen: Spalten, Stolperkanten, Abstursicherungen
** maschinentechnische Einrichtungen (Züge, Traversen, Anschlagmittel usw)
** Scheinwerfer und Sicherungsseile
** Scheinwerfer und Sicherungsseile
** elektrische Geräte und Anlagen
** elektrische Geräte und Anlagen
** Effektsysteme wie Bühnenlaser, Pyrotechnik, Waffen
** Effektsysteme (Laser, Pyrotechnik, Waffen)
** Einrichtungen für den vorbeugenden Brandschutz
** Einrichtungen für den vorbeugenden Brandschutz
** Fluchtwege
** Fluchtwege

Version vom 22. Juni 2015, 07:40 Uhr