Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Machbarkeitsstudie: Unterschied zwischen den Versionen
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* http://www.rundschau-online.de/rhein-berg/zu-hohe-auflagen-hueckeswagen-sagt-nrw-tag-2013-ab,16064474,16263268.html | * Corssen, S. (2012): Zu hohe Auflagen: Hückeswagen sagt NRW-Tag 2013 ab. Bergische Landeszeitung Online, 26.05.2012: [http://www.rundschau-online.de/rhein-berg/zu-hohe-auflagen-hueckeswagen-sagt-nrw-tag-2013-ab,16064474,16263268.html] |
Version vom 4. November 2014, 10:04 Uhr
Gerade bei erstmaligen Veranstaltungen oder bei einem neuen Veranstaltungsgelände kann es notwendig sein, die Machbarkeit des Unterfangens Vor Beginn der eigentlichen Planung umfangreich zu prüfen.
Eine Machbarkeitsstudie ist eine Bezeichnung aus dem Projektmanagement, die die Überprüfung der Umsetzung von Projekten bezeichnet, insbesondere wenn Risiken nicht eingeschätzt werden können oder die Erreichbarkeit des Projektes in Frage gestellt wird.
Ziel der Machbarkeitsstudie kann zum einen die grundsätzliche Machbarkeit sein („Ist das Gelände überhaupt geeignet“), aber auch das Erlangen eines ersten Überblicks über notwendige Mittel, Ressourcen, Zeitabläufe etc. Hierzu gehören zum Beispiel:
- Aufwand für die organisatorische Umsetzung,
- wirtschaftliche Machbarkeit,
- technische Machbarkeit,
- Ressourcen und Verfügbarkeit (z. B. Mensch, Maschinen, Flächen, Material und Zeit),
- zeitliche Umsetzung,
- rechtliche Umsetzung.
Ziel der Machbarkeitsstudie ist der Machbarkeitsnachweis.
Meist ist es wichtig, im Vorfeld der Studie Kriterien und Prioritäten festzulegen, da sich ansonsten aufgrund der Vielzahl der möglichen Faktoren eine Gewichtung von Vor- und Nachteilen nur noch schwer realisieren lässt.
Einleitung
Der Umfang einer Machbarkeitsstudie variiert je nach zugrunde liegender Fragestellung. Für eine Gesamtbetrachtung, die die Eignung eines Geländes für eine Veranstaltung hinterfragen soll, ist es wichtig, alle Faktoren die im Rahmen der späteren Veranstaltungsplanung betrachtet werden, schon einmal zu beleuchten. Die Tiefe und der Umfang der jeweiligen Betrachtung hängt ebenfalls von der Fragestellung ab: geht es nur um ein „No-go“-Kriterium oder sollen bereits Erkenntnisse über Aufwand und Ressourcen getroffen werden? Oftmals dienen Machbarkeitsstudien auch dazu, die Kapazität eines Geländes festzulegen. In die Studie gehören alle Informationen zur Art der Veranstaltung, den Zuschauerzahlen und der erforderlichen Infrastruktur. Es kann erforderlich sein, bereits ein erstes Layout des Geländes zu designen, um Möglichkeiten zu prüfen bzw. auszuschließen (z.B. Fluchtwege, Trennung von Fußgängern und Fahrzeugen). Hierzu wird ein Flächenplan genauso benötigt wie ein Plan der Umgebung. Geographische und/oder topographische Besonderheiten können genauso relevant sein wie die Größe der Fläche oder die Kapazität der Zu- und Abwegungen. Des Weiteren kann es im Rahmen einer Machbarkeitsstudie sinnvoll sein, Kontakt aufzunehmen mit den wichtigsten Beteiligten, wie Grundbesitzer, den lokalen Behörde, Nachbarunternehmen und Anwohner.
Prüfkriterien
Die im Folgenden aufgeführten Fragestellungen geben nur einen Überblick über die möglichen Informationen, die im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zur Verfügung stehen müssen.
Zeitliche Abläufe
- Jahreszeit,
- Dauer,
- Auf- & Abbauzeiten.
Informationen zum Publikum
- erwartete Menge,
- erwartetes Verhalten,
- Anreiseverhalten,
- Zuführung & Bewegungswege auf dem Gelände.
Benötigte Infrastrukturen
- Muss die gesamte Infrastruktur eingebracht werden?
- Gibt es Möglichkeiten, Wasser zuzuführen / abzuleiten?
- Ist der Untergrund geeignet, insbesondere die großen Infrastrukturen (Bühnen / Tribüne) aufzunehmen?
Wie viel Platz bietet das Gelände für
- Zuwegungen,
- Einlassbereiche,
- Aufstellflächen,
- Bewegungsbereiche für das Publikum (innerhalb des Geländes und vor den Eingängen),
- Besucherbewegung,
- Bewegung der Einsatzkräfte / Rettungsmittel,
- Aufstellflächen für Infrastrukturen,
- Aufstellflächen für Produktionsfahrzeuge incl. der zuführenden Wege,
- Entlastungsflächen,
- Wartebereiche.
Ist das Gelände geeignet in Bezug auf
- Bodenbeschaffenheit und Bodenverhältnisse,
- Topographie,
- Nähe zu anderen (insbesondere lärmempfindlichen) Gebäuden,
- Anfahrbarkeit,
- Barrierefreiheit,
- Nutzbarkeit auch bei schlechten Wetterverhältnissen (z.B. nach langandauerndem Regen),
- Straßen und Brücken.
Sind die Straßen und Brücken geeignet
- den erwarteten Schwerlastverkehr aufzunehmen?
- den Besucherverkehr aufzunehmen?
Infrastruktur in der Umgebung, z.B.
- Krankenhaus,
- öffentliche Verkehrsmittel,
- Parkplätze,
- Hauptverkehrsstraßen,
- lokale Dienstleistungen.
Gefährliche Umgebungsbedingungen
- Stromleitungen & Hochspannungsleitungen,
- Seen & Gewässer,
- Altlasten im Boden, Verunreinigungen,
- Windverhältnisse, Windlasten,
- Bäume, Wälder (Astbruch, Waldbrand etc.).
Stehen ausreichende Parkplätze und Flächen für Fahrzeuge zur Verfügung für
- die Beteiligten (Dienstleister, Arbeitende, Künstler, Gastronomen etc)?
- die Besucher?
- die Sicherheitsorganisationen?
Umweltschutzbelange: Naturschutz, Gewässer etc.
- Wasserschutzzonen o.ä.,
- Biotope, Naturschutzbereiche,
- Schützenswerte Fauna und/oder Flora.
Ausschlusskriterien
Ausschlusskriterien können vielfältig sein – oftmals ist es eine Frage des Budgets, inwieweit nicht ausreichende Bedingungen kompensiert werden können (z.B. Schwerlastplatten bei unzureichenden Bodenbeschaffenheiten). Als regelmäßige Ausschlusskriterien gelten
- fehlender Platz bzw. fehlende Trennung zwischen Personen - & Fahrzeugverkehr,
- fehlende Kapazitäten der Anfahrtswege,
- Unerfüllbarkeit gesetzlicher Auflagen,
- Naturschutzbelange,
- Immisionsschutzbelange.
Literatur
- Corssen, S. (2012): Zu hohe Auflagen: Hückeswagen sagt NRW-Tag 2013 ab. Bergische Landeszeitung Online, 26.05.2012: [1]