Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Sicherheitsbeurteilung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Risikoeinteilung ist ein Instrument, das von den genehmigenden und zuständigen Fach- Behörden verwendet werden soll, um nach Anmeldung einer Veranstaltung festzustellen, welche Auflagen erstellt werden müssen. Beispiele hierfür sind:
Die Risikoeinteilung ist ein Instrument, das von den genehmigenden und zuständigen Fach-Behörden verwendet werden soll, um nach Anmeldung einer Veranstaltung festzustellen, welche Auflagen erstellt werden müssen. Beispiele hierfür sind:
* Erstellung eines Sicherheitskonzepts
* Erstellung eines Sicherheitskonzepts
* Einsatz eines Sanitätsdienstes
* Einsatz eines Sanitätsdienstes

Aktuelle Version vom 5. März 2014, 15:39 Uhr

Allgemeines


Die Risikoeinteilung ist ein Instrument, das von den genehmigenden und zuständigen Fach-Behörden verwendet werden soll, um nach Anmeldung einer Veranstaltung festzustellen, welche Auflagen erstellt werden müssen. Beispiele hierfür sind:

  • Erstellung eines Sicherheitskonzepts
  • Einsatz eines Sanitätsdienstes
  • Einsatz von Brandsicherheitswachen

Ausschluss Der weitere Verlauf der Beschreibung der Risikoeinteilung bezieht sich im wesentlichen auf die polizeilichen Aspekte sowie die Aspekte des Branschutzes und des Sanitätsdienstes. In 1.1.3 werden Empfehlungen gegeben, welche weiteren Fachbehörden in den Genehmigungsprozess einzubinden sind.

Im Prozess der Planung von Veranstaltungen ist die Durchführung der Risikoeinteilung wie folgt zu verorten: Der Veranstalter meldet seine Veranstaltung z.B. über ein online zugängliches Formular an. Die wichtigsten Eckpunkte der Veranstaltung sind hier abzufragen, eine Empfehlung für die Ausgestaltung eines solchen Anmeldebogens ist unter 1.1.2 zu finden. Diese Anmeldung wird an die zuständige oder federführende Behörde weitergeleitet. Diese gibt diese an die zuständigen Fachbehörden weiter. Diese führen für Ihren Bereich eine Risikoeinteilung durch und geben das Ergebnis an die zuständige bzw. federführende Behörde weiter. Sie sendet als Ansprechpartner die Ergebnisse gebündelt an den Veranstalter.