Sicherheitsbausteine/Verkehrliche Erschließung der Veranstaltung: Unterschied zwischen den Versionen
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Gleiches gilt für die Ausgangsbereiche. Aus baurechtlicher Sicht werden diese nur Form von Notausgängen betrachtet – Anforderungen an den „Normalauslass“ werden nicht definiert – ergeben sich in der Realität jedoch regelmäßig – insbesondere, wenn die Besucher, die über einen längeren Zeitraum hinweg die Veranstaltung betreten haben, diese nun zum Ende der Veranstaltung alle zeitgleich wieder verlasen. | Gleiches gilt für die Ausgangsbereiche. Aus baurechtlicher Sicht werden diese nur Form von Notausgängen betrachtet – Anforderungen an den „Normalauslass“ werden nicht definiert – ergeben sich in der Realität jedoch regelmäßig – insbesondere, wenn die Besucher, die über einen längeren Zeitraum hinweg die Veranstaltung betreten haben, diese nun zum Ende der Veranstaltung alle zeitgleich wieder verlasen. | ||
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Version vom 10. April 2015, 17:18 Uhr
Einleitung
- Status: Final
- Autoren: PTV
Inwieweit ein geplantes Event einer Genehmigung der Verkehrsbehörden bedarf entscheidet sich in der Machbarkeitsphase der Planung (vgl. Straßenverkehrsrecht). In der Planungsphase wird auch das Verkehrskonzept, häufig als Teil des Sicherheitskonzeptes, erarbeitet. Zum Verkehrskonzept gehört zwingend die Nachfrageberechnung, d. h. die Berechnung wie viele Besucher zum Event erwartet werden. Grundlage der zu prognostizierenden Verkehrsbelastung bildet der ohnehin vorhandene Normalverkehr. Auf Basis veranstaltungsspezifischer Kenngrößen vorangegangener, vergleichbarer Veranstaltungen können im nächsten Schritt die durch den Event induzierten Veranstaltungsverkehre je Verkehrssystem ermittelt werden. Zu diesen Kenngrößen gehören insbesondere die Ganglinien im An- und Abreiseverhalten, der Modal Split und der Besetzungsgrad. Die Überlagerung der induzierten Eventverkehre mit dem Normalverkehr bildet die Grundlage für die Bewertung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur. Mit Hilfe der verschiedenen Werkzeuge und Methoden können die Berechnungen durchgeführt werden, ob die Infrastruktur den von der Genehmigungsbehörde vorgegebenen Kapazitätsanforderungen entspricht. Neben den Kapazitätsbetrachtungen ist auch die Öffentlichkeitsarbeit ein wesentlicher Teil des Verkehrskonzeptes. Durch sie werden Besucher und Anwohner über das Konzept informiert. Zudem ist es möglich (und häufig auch sehr wichtig) durch Kommunikation Einfluss auf das Verkehrsverhalten insbesondere der Besucher zu nehmen. Durch die im Beschilderungskonzept festgelegten Maßnahmen sollen die Besucher möglichst konfliktfrei in Richtung Veranstaltungsgelände geführt werden. Im Verkehrskonzept sind die verschiedenen Verkehrsarten Motorisierter Individualverkehr (MIV), Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Radverkehr sowie die Fußgängerströme zu berücksichtigen. Die Planung des MIV umfasst neben der Bestimmung der An- und Abreiserouten und der dazugehörigen Kapazitätsbetrachtung insbesondere auch die Parkraumgestaltung. Auch für den ÖPNV ist eine Kapazitätsbetrachtung durchzuführen. Ggf. können in Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben zusätzliche Kapazitäten beispielsweise durch Taktverdichtungen oder Shuttlebusse eingerichtet werden. Auch für die Rad- und Fußgängerverkehre bedarf es gesonderte Konzepte. Insbesondere große Fußgängerströme gilt es zu kontrollieren und zu managen.
Je nach Einzugsgebiet und Größe der Veranstaltung kann es sinnvoll sein, die zur Bewertung der Infrastruktur notwendige Prognose der Verkehrsströme durch den Einsatz eines makroskopischen Verkehrsmodells zu unterstützen. Dies gilt besonders dann, wenn die Veranstaltung das erste Mal stattfindet. Eine mikroskopische Simulation wird sinnvollerweise eingesetzt, wenn der Bereich des Veranstaltungsgeländes selbst sowie dessen nahes Umfeld detailliert betrachtet werden sollen. Die mikroskopische Simulation kann für einzelne Verkehrsarten (z. B. Fahrzeuge oder Fußgänger), aber auch intermodal für alle Verkehrsarten, in einem Modell durchgeführt werden. Zusätzlich oder alternativ zu den aufwändigeren Simulationen lassen sich Kapazitätsanalysen auch überschlägig durch sog. Handrechenverfahren durchführen. Auf Basis eines solchen Handrechenverfahrens werden in den folgenden Ausführungen Empfehlungen für die Planung der Fußgängerverkehre auf dem Veranstaltungsgelände sowie den erforderlichen Flucht- und Rettungswegen gegeben.
Für die Planung zukünftiger Veranstaltungen ist es wichtig, in angemessenem Umfang Verkehrserhebungen und Evaluationen durchzuführen. Ziel ist es, bei neuerlichen Veranstaltungsplanungen auf Erfahrungswerte aus vorangegangenen Planungen zurückgreifen zu können, um künftig Fehlplanungen zu vermeiden.
Werkzeuge und Methoden - Übersicht
- Status: Final
- Autor: Andreas Schomborg
Die verkehrliche Erschließung einer Veranstaltung sollte durch Planungs- und Bewertungstools unterstützt werden. Der folgende Text und Abbildung 1 geben einen ersten Überblick über die vorhandenen Werkzeuge, deren Einsatzmöglichkeiten und einen möglichen Ablauf. Der Großteil dieser Methoden und Werkzeuge wird in der klassischen Verkehrsplanung bereits viele Jahre erfolgreich eingesetzt. In den folgenden Kapiteln zur inneren und äußeren Erschließung des Veranstaltungsgeländes bzw. zu den Schnittstellen der Erschließung werden die jeweils potentiell einsetzbaren Werkzeuge und Methoden im Detail vorgestellt. Es werden auch deren Grenzen aufgezeigt.
In Abbildung 1 und im folgenden Text ist ein optimaler Ablauf zum Einsatz der Planungs- und Bewertungstools beschrieben. Je nach Größe und Art der zu erwartenden Besucherströme ist es nicht notwendig alle Werkzeuge einzusetzen, um eine optimale Abwicklung der Fahrzeug- und Personenströme zu gewährleisten.
In jedem Fall sollte zunächst eine Nachfrageberechnung zur Ermittlung der zu erwartenden Besucherzahlen durchgeführt werden. Bei einer ausverkauften Veranstaltung mit einer begrenzten Ticketanzahl kann die Anzahl der Besucher aus der Anzahl der verkauften Tickets abgeleitet werden. Bei einer offenen Veranstaltung, die zum ersten Mal durchgeführt wird, kann die Ermittlung der Besucherzahl deutlich aufwändiger sein. Die Genehmigungsbehörde kann auf Grundlage der erwarteten Besucherzahl die Veranstaltung aus verkehrlicher Sicht direkt ohne Auflage genehmigen oder aber auch eine Absage erteilen. Im Zweifelsfall obliegt es der Genehmigungsbehörde, eine grundsätzliche Durchführbarkeit in Aussicht zu stellen. Hierzu ist allerdings eine verkehrsplanerische Begleitung notwendig.
Mit sogenannten Handrechenverfahren lassen sich überschlägig die unmittelbar an das Veranstaltungsgelände grenzenden Infrastrukturanlagen bewerten. Für den Individualverkehr können unter Einsatz des Handbuchs für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS)[1] (FGSV, 2005) die umliegenden Knotenpunkte bewertet werden. Per Handrechnung lassen sich auch Parkplatzzufahrten grob dimensionieren. Fußgängerströme und die vorhandene bzw. geplante Infrastruktur können ebenfalls mit Handrechenverfahren bewertet werden. Als Faustformel gilt: Je komplexer die Fußgänger- oder Fahrzeugströme (Gegenströme, Kreuzen von Strömen, Hindernisse im Weg, enge Knotenpunktabstände oder Interaktion mit dem Motorisierten Individualverkehr (MIV) oder dem Öffentlichen Personenverkehr (ÖPV)), desto eher stoßen die Handrechenverfahren an ihre Grenzen und desto notwendiger wird der Einsatz von Mikrosimulationsmodellen. Sofern es möglich ist mit Hilfe der Handrechenverfahren ausreichend planerische Sicherheit zur erlangen, d. h. eine sichere und leistungsfähige Veranstaltung gewährleisten zu können, kann von Seiten der Genehmigungsbehörde zu diesem Zeitpunkt die Veranstaltung genehmigt werden.
Sofern die Komplexität der Verkehrsströme zu groß ist und daher eine verlässliche Aussage nicht vorgenommen werden kann, wird der Einsatz von Verkehrssimulationstools empfohlen. Solange die zu erwartenden Probleme im näheren Umfeld oder auf dem Veranstaltungsgelände selbst liegen, kann der direkte Einsatz einer mikroskopischen Verkehrsflusssimulation zielführend sein. Diese kann jedoch nur eingesetzt werden, soweit dem Planer die notwendigen Verkehrsdaten zur Verfügung stehen.
Sobald der zu untersuchende Bereich das unmittelbare Umfeld des Veranstaltungsgeländes überschreitet und auch entfernte Verkehrsströme bewertet werden sollen, ist der Einsatz einer makroskopischen Verkehrssimulation notwendig. In diesem Fall werden die prognostizierten Verkehrsströme als Eingangsdaten für die Mikrosimulation genutzt.
Insbesondere zur Bewertung von Sicherheitsproblemen wird der Einsatz mikroskopischer Modelle empfohlen, da diese potenziell genauer sind und die Nachbildung detaillierterer Probleme erlauben. [2] (FGSV, 2006)
Media:Abbildung 1. Planungs- und Bewertungstools von Veranstaltungsverkehr.png
Äußere Erschließung des Veranstaltungsgeländes
Grundlagen des Verkehrskonzepts
- Status: Final
- Autoren: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach
Besucherverkehre zu Großveranstaltungen können die Verkehrsinfrastruktur an ihre Grenzen bringen. Damit die Besucher einer Großveranstaltung diese sicher und komfortabel erreichen können, soll im Rahmen des Sicherheitskonzeptes ein Verkehrskonzept erstellt werden.
In der folgenden Abbildung ist der Arbeitsprozess zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes dargestellt.
Die folgenden Themenfelder sollen zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes betrachtet werden:
- Generelle Rahmenbedingungen, Kenngrößen und Informationsbedarf
- Motorisierter Individualverkehr
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Radverkehr
- Fußgänger
- falls notwendig: Simulationen
Insbesondere innerhalb der generellen Rahmenbedingungen können auch Überschneidungen mit dem Sicherheitskonzept auftreten, an den entsprechenden Stellen wird auf weitere Sicherheitsbausteine verwiesen.
Generelle Rahmenbedingungen
- Status: Final
- Autor: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach
Folgende Rahmenbedingungen der Veranstaltung sollen festgehalten werden, um verschiedenste Auswirkungen in der weiteren Planung abschätzen zu können.
Veranstaltungsrahmen |
|
Besucherstruktur |
|
Besucherzahl |
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Erfahrungen |
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Nachfrageberechnung
- Status: Final
- Autor: Andreas Schomborg
Motivation
Bei jeder verkehrlich relevanten Veranstaltungsplanung sollte der Vorhabenträger eine Abschätzung des Verkehrsaufkommens im Personen- und Güterverkehr unter Einbezug aller Verkehrsmittel vornehmen. So können bereits im Vorfeld die verkehrliche Wirkung der Veranstaltung und daraus resultierende Probleme bewertet werden. Unter anderem gilt es Erreichbarkeit oder Auswirkungen des Verkehrsaufkommens für das Umfeld zu beurteilen. Daraus wiederum lässt sich ein möglicher Handlungsbedarf für eine Veränderung der Planung, der Infrastruktur oder des vorgesehenen Verkehrsangebots ableiten.
Ermittlung der Nachfrage für den Normalverkehr
Um Verkehrsanlagen außerhalb des Veranstaltungsgeländes bewerten zu können, ist es notwendig neben dem eigens durch die Veranstaltung induzierten Verkehr auch den sogenannten Normalverkehr oder die Grundbelastung zu kennen. Hierzu kann es grundsätzlich zwei Methoden geben:
- Soll nur der unmittelbare Bereich um das Veranstaltungsgelände herum bewertet werden, kann auf Daten aus einer Verkehrszählung zurückgegriffen werden.
- Sobald ein größerer Netzausschnitt betrachtet werden soll, ist der Einsatz eines makroskopischen Verkehrsmodells notwendig. (vgl. PTV GROUP, 2013)[3])
Ermittlung der Nachfrage für den Veranstaltungsverkehr
Die Abschätzung der Gesamtnachfrage einer Veranstaltung sowie deren räumliche und modale Verteilung sind nur schwer aus Raumstrukturdaten abzuleiten. Daher ist es unumgänglich entsprechende Informationen vom Veranstalter einzuholen. Sofern Daten aus früheren Veranstaltungen vorliegen oder spezielle Befragungen für die Ermittlung von Daten möglich sind, sollten diese für die Modellierung berücksichtigt werden. Alternativ kann auf Informationen aus vorangegangenen Untersuchungen und Erhebungen zurückgegriffen werden. Folgende Einflussgrößen haben sich als maßgebend für die Abschätzung des Veranstaltungsverkehrs herausgestellt:
- Typisierung der Veranstaltung: Die Art der Veranstaltung hat u. a. Einfluss auf die Zusammensetzung der Besucher, den Einzugsbereich und die Ganglinie der Besucherankünfte.
- Ableitung der Besucherzahl: Entscheidend für den Sicherheitsaspekt einer Veranstaltung ist nicht die Gesamtbesucherzahl, sondern die Besucherzahl am Tag der größten Nachfrage bzw. zur Spitzenstunde. Sofern das Veranstaltungsgelände offen ist und kein kontrollierter Einlass erfolgt, sind die Besucherzahlen schwer abzuschätzen. Für verschiedene Veranstaltungsarten liegen Erfahrungswerte aus vorangegangenen Jahren als Richtwerte vor (vgl. Veranstaltungsspezifische Kenngrößen).
- Veranstaltungsort: Die Lage des Veranstaltungsortes und dessen Erreichbarkeit, insbesondere auch die ÖV-Anbindung haben einen großen Einfluss auf das Einzugsgebiet der Veranstaltung und damit auch auf die Anzahl der potentiellen Besucher. Zentrumsnah kann ein großer Teil durch nichtmotorisierten Verkehr abgedeckt werden.
- Einzugsbereich der Besucher: Er resultiert zu einem großen Teil aus der Art bzw. Bekanntheit der Veranstaltung. Für eine Reihe von Veranstaltungen liegen bereits Erfahrungswerte vor (vgl.Veranstaltungsspezifische Kenngrößen oder Dienel & Schmithals, 2004[4]).
- Zusammensetzung der Besuchergruppen: Alter, Geschlecht, Privat- oder Fachbesucher sind unterschiedliche Besuchermerkmale, die einen deutlichen Einfluss auf Verkehrsverhalten oder/und die Verkehrsmittelwahl haben.
- Parksituation für Pkw und Busse: Die Parksituation in der Nähe des Veranstaltungsgeländes hat einen deutlichen Einfluss auf die Wahl des Verkehrsmittels.
- Verkehrsangebot ÖV: Das Verkehrsangebot im ÖV hat ebenfalls einen entscheidenden Anteil an der Wahl des Verkehrsmittels
Eine mögliche modellgestützte Vorgehensweise zur Ermittlung der Verkehrsnachfrage wird detailliert in PTV GROUP, 2013[3] beschrieben.
Veranstaltungsspezifische Kenngrößen
- Status: Final
- Autor: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach
Um die Auswirkungen des Veranstaltungsverkehrs und die nötigen Maßnahmen planen zu können, müssen Kenngrößen abgeschätzt werden. Diese können für die Planung von Angeboten, aber auch zur Überprüfung von Überlagerungen mit anderen Verkehren herangezogen werden.
Zur Planung der An- und Abreiseverkehre einer Großveranstaltung sind Kenntnisse bzw. Annahmen über
- die Anzahl der an- und abreisenden Besucher im Tagesverlauf (Ganglinie),
- die Entfernungsverteilung,
- die Verkehrsmittelwahl,
- den Pkw-Besetzungsgrad sowie
- die Umschlagrate auf den Parkplätzen/Abstellanlagen
erforderlich.
Liegen keine Vergleichswerte z. B. von vorangegangenen Veranstaltungen vor, können ggf. die in den nachfolgenden Tabellen und Abbildungen dargestellten Vergleichswerte zur Abschätzung herangezogen werden.
Die Rahmenbedingungen (u. a. Veranstaltungsart) und örtlichen Gegebenheiten wie die Topographie, ÖV-Erreichbarkeit, etc. müssen beachtet werden, da sie maßgeblich Einfluss auf die Kenngrößen ausüben.
Für die Prognose der Kenngrößen sind folgende Arbeitsschritte durchzuführen:
Schritt 1: Kategorisierung
Schritt 2: Vergleich anderer Veranstaltungen
Schritt 3: Prognose
Schritt 1: Kategorisierung
Die Veranstaltung kann mit Hilfe der Generellen Rahmenbedingungen kategorisiert werden. Dies hilft die Veranstaltung einzuordnen und die erwarteten Verkehre abzuschätzen.
Schritt 2: Vergleich anderer Veranstaltungen
Nachdem die Veranstaltung kategorisiert wurde, kann sie mit Veranstaltungen, die ähnlich kategorisiert sind, verglichen werden (s. Vergleichsgrößen). Dies wäre im Idealfall z. B.: Musikveranstaltung, 1-Tagesveranstaltung, ähnliche ÖV-Erschließung und Topographie, gleiche Zielgruppe.
Schritt 3: Prognose
Die Vergleichsgrößen müssen an die vorhandenen Rahmenbedingungen angepasst werden. Für die nachfolgenden Kenngrößen (siehe Tabelle) sollen Annahmen getroffen werden, um den ankommenden/abreisenden Veranstaltungsverkehr einzuschätzen und ggf. erforderliche Maßnahmen planen zu können.
Kenngröße | Ziel |
Ganglinie (Verteilung der Besucher über den Tag und Veranstaltungszeitraum) | Gesamteinschätzung (u.a. Dauer & Höhe der Spitzenzeit, Bedarf ÖV-Kapazitäten über den Tag/die Woche) |
Spitzenzeit der An- und Abreise | Bemessung für die höchste Belastung der Verkehrsinfrastruktur und Einlässe |
mittlere Aufenthaltsdauer/max. gleichzeitig anwesende Besucher | Rückschluss auf Umschlagrate |
Umschlagrate oder max. gleichzeitig anwesende Besucher | Anzahl der benötigten Stellplätze |
Besetzungsgrad | Ermittlung der Anzahl der Pkw |
Strahlwirkung einer Veranstaltung (Entfernungsverteilung) | Einzugsgebiet & Einfluss auf Verkehrsmittelwahl |
Verteilung der Besucher auf Regionen/Anreiseachsen | zur Ermittlung der zusätzliche Belastung der einzelnen Verkehrswege |
Verkehrsmittelwahl | zur Ermittlung der zusätzliche Belastung der einzelnen Verkehrswege |
Vergleichsgrößen
Im Folgenden ist eine Zusammenstellung von Kenngrößen des Veranstaltungsverkehrs zu finden.
Die Aufstellungen sind eine Zusammenstellung aus diversen Literaturquellen und Erhebungen im Rahmen des Forschungsprojektes BaSiGo. Diese können als Anhaltspunkte, insbesondere wenn Erfahrungswerten fehlen, herangezogen werden.
Die Kategorisierung der Erfahrungswerte in folgender Tabelle erfolgt über die fünf Merkmale Art der Veranstaltung, Veranstaltungsort, Gesamtdauer der Veranstaltung, „Öffnungszeiten“ und der Zielgruppe.
Veranstaltung | Art | Ort | Gesamtdauer | Öffnungszeiten | Anmerkungen |
---|---|---|---|---|---|
BUGA 2001 | Gestaltungsschau | Potsdam | 5,5 Monate | 11:00-22:00 Uhr | - |
BUGA 2009 | Gestaltungsschau | Schwerin | 5,5 Monate | - | - |
BUGA 2011 | Gestaltungsschau | Koblenz | 6 Monate | - | - |
EXPO 2000 | Gestaltungsschau | Hannover | 5 Monate | Mo. bis Fr. : 09:00–24:00 Uhr; Sa. + So.: 08:00–24:00 Uhr | - |
EXPO.02 | Gestaltungsschau | Drei-Seen-Land (Biel/Bienne, Neuchâtel, Yverdon-les-Bains und Murten, Schweiz) | 5 Monate | - | - |
Hessentag 2009 | Bürgerfest | Langenselbold | 10 Tage | 10:00-nach 24:00 Uhr | - |
Hessentag 2010 | Bürgerfest | Stadtallendorf | 10 Tage | - | - |
Hessentag 2011 | Bürgerfest | Oberursel (Taunus) | 10 Tage | - | - |
Landschaftspark - Musikfestival, Sonntag | Musikveranstaltung | Duisburg | 1 Tag | 14:00-22:30 Uhr | - |
Landschaftspark - Kino, Woche | - | Duisburg | 1 Abend | ab 18:00 Uhr | - |
Gruga Park - Kinderfest, Sonntag | Kinder-/Familienfest | Essen | 1 Tag | 09:00-Einbruch der Dunkelheit / Event: 11:00-17:00 Uhr | - |
Gruga Park - Ernte, Sonntag | Familienfest | Essen | 1 Tag | 09:00-Einbruch der Dunkelheit | - |
Altstadt-Jazz, Samstag | Musikveranstaltung | Düsseldorf | 1 Tag | 09:00-23:00 | - |
evangelischer Kirchentag 2003 | Kirchentag | Berlin | 5 Tage | - | - |
evangelischer Kirchentag 2005 | Kirchentag | Hannover | 5 Tage | - | - |
evangelischer Kirchentag 2007 | Kirchentag | Köln | 5 Tage | - | - |
evangelischer Kirchentag 2009 | Kirchentag | Bremen | 5 Tage | - | - |
evangelischer Kirchentag 2010 | Kirchentag | München | 5 Tage | - | - |
evangelischer Kirchentag 2011 | Kirchentag | Dresden | 5 Tage | - | - |
evangelischer Kirchentag 2013 | Kirchentag | Hamburg | 5 Tage | 08:00-22:30 Uhr | - |
WDR 2 für eine Stadt 2013 | Bürgerfest/Musikveranstaltung | Bocholt | 1 Tag | 11:00-24:00 Uhr | - |
Annakirmes 2013, Familientag | Kirmes | Düren | Kirmes gesamt 9 Tage | 11:00-24:00 Uhr | Familientag (Fahrgeschäfte ½ Preis), heißer Sommertag, kurze Schauer |
Annakirmes 2013, Feuerwerk | Kirmes | Düren | Kirmes gesamt 9 Tage | 11:00-02:00 Uhr | Feuerwerk ca. 22:00 Uhr, sehr heißer Sommertag |
Weihnachtsmarkt Schloss Lüntenbeck 2013 | Weihnachtsmarkt | Wuppertal | 4 Tage (2x Samstag/Sonntag) | 11:00-19:00 Uhr | - |
WDR 2 für eine Stadt 2014 | Bürgerfest/Musikveranstaltung | Remscheid | 1 Tag | 11:00-24:00 Uhr | - |
(Quellen: Schiefelbusch, 2004[5]; Schäfer, Schmidt & Hermann, 2013[6];RWTH Aachen, 2003[7]; BaSiGo)
An- und Abreiseverhalten - Ganglinien
Beispiel: Annakirmes 2013
Familientag (alle Fahrgeschäfte für den halben Preis): heißes Sommerwetter
Feuerwerkstag: sehr heißes Sommerwetter, Feuerwerk ca. 22:00 Uhr
(Quelle: BaSiGo)
Beispiel: Weihnachtsmarkt Schloss Lüntenbeck 2013
- Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt
An- und Abreiseverhalten pro Stunde Weihnachtsmarkt Schloss Lüntenbeck
(Quelle: BaSiGo)
An- und Abreiseverhalten - Spitzenbelastung An- und Abreise
Veranstaltung | Spitzenbelastung Anreise [Anteil der Besucher/h] | Zeitraum der Spitzenbelastung | Spitzenbelastung Abreise [Anteil der Besucher/h] | Zeitraum der Spitzenbelastung |
---|---|---|---|---|
BUGA 2011 Koblenz | 25% | k.A. | k.A. | k.A. |
EXPO 2000 Hannover | 34% | 9:00-10:00 | 20% | k.A. |
EXPO 2002 Schweiz | 30% | k.A. | k.A. | k.A. |
Landschaftspark, Sonntag | 16% | 11:30-16:30 | k.A. | k.A. |
Landschaftspark, Musikfestival, Sonntag | 14% | 13:30-18:30 | k.A. | k.A. |
Landschaftspark, Kino, Woche | 65% | 19:30-20:30 | k.A. | k.A. |
Gruga Park, Sonntag | 18% | 10:30-16:00 | k.A. | k.A. |
Gruga Park, Kinderfest, Sonntag | 30% | 11:00-12:30 | k.A. | k.A. |
Gruga Park, Ernte, Sonntag | 28% | 10:30-12:30 | k.A. | k.A. |
Altstadt Düsseldorf, Woche | 19% | 14:30-18:00 | k.A. | k.A. |
Altstadt Düsseldorf, Mittsommer, Samstag | 18% | 17:00-21:00 | k.A. | k.A. |
Altstadt Düsseldorf, Jazz, Samstag | 11% | 11:30-19:00 | k.A. | k.A. |
Annakirmes Düren 2013, Familientag | 18% | 18:45-20:15 | 17% | 21:00-22:00 |
Annakirmes Düren 2013, Feuerwerkstag | 25% | 20:45-21:45 | 40% | 22:45-24:00 |
Weihnachtsmarkt Schloss Lüntenbeck 2013 | 25% | 15:45-16:45 | 25% | 16:45-18:00 |
WDR 2 für eine Stadt Remscheid 2014 | 26% (davon 50% in 15 Min) | 17:00-18:00 (17:15-17:30) | k.A. | k.A. |
(Quellen: Schiefelbusch, 2004[5]; RWTH Aachen, 2003[7]; BaSiGo)
An- und Abreiseverhalten - Aufenthaltsdauer
Veranstaltung | Mittelwert [h] |
---|---|
Hessentag Langenselbold 2009, Familientag | 5,3 |
Hessentag Stadtallendorf 2010 | 5,8 |
Landschaftspark, Sonntag | 2,9 |
Landschaftspark, Musikfestival, Sonntag | 3,2 |
Landschaftspark, Kino, Woche | 3,6 |
Gruga Park, Sonntag | 3,3 |
Gruga Park, Kinderferst, Sonntag | 3,5 |
Gruga Park, Ernte, Sonntag | 3,0 |
Altstadt Düsseldorf, Woche | 3,5 |
Altstadt Düsseldorf, Mittsommer, Samstag | 5,6 |
Altstadt Düsseldorf, Jazz, Samstag | 5,5 |
WDR 2 für eine Stadt Bocholt 2013 | 7,8 |
Annakirmes Düren 2013, Feuerwerkstag | 2,5 |
Weihnachtsmarkt Schloss Lüntenbeck 2013 | 1,8 |
NRW-Tag Bielefeld 2014 | 4,6 |
WDR 2 für eine Stadt Remscheid 2014 | 6,6 |
(Quellen: Schäfer, Schmidt & Hermann, 2013, S. 12[6]; RWTH Aachen, 2003[7]; BaSiGo)
Entfernungsverteilung
(Quelle: Schiefelbusch, 2004[5]; RWTH Aachen, 2003[7]; BaSiGo)
Modal-Split
(Quelle: Schiefelbusch, 2004[5]; RWTH Aachen, 2003[7]; Schäfer, Schmidt & Hermann, 2013, S. 9[6]; Hertel, 2014[8]; BaSiGo)
Besetzungsgrad
Veranstaltung | Besetzungsgrad Pkw | Besetzungsgrad Reisebus |
---|---|---|
BUGA Koblenz 2011 | 2,7 (Wochentag) 2,4 (Wochenende) | k.A. |
BUGA Potsdam 2001 | 2,9 | 39,0 |
EXPO 2002 Schweiz | 3,0 | k.A. |
Hessentag Langenselbold 2009 | 2,4 | 46,7 |
Hessentag Stadtallendorf 2010 | 2,6 | 38,3 |
Landschaftspark, Sonntag | 2,8 | k.A. |
Landschaftspark, Musikfestival, Sonntag | 2,4 | k.A. |
Landschaftspark, Kino, Woche | 2,4 | k.A. |
Gruga Park, Sonntag | 2,7 | k.A. |
Gruga Park, Kinderfest, Sonntag | 3,1 | k.A. |
Gruga Park, Ernte Sonntag | 2,8 | k.A. |
Altstadt Düsseldorf, Woche | 1,9 | k.A. |
Altstadt Düsseldorf, Mittsommer, Samstag | 2,7 | k.A. |
Altstadt Düsseldorf, Jazz, Samstag | 2,3 | k.A. |
WDR 2 für eine Stadt Bocholt 2013 | 3,0 | k.A. |
Annakirmes Düren 2013 | 3,1 | k.A. |
Weihnachtsmarkt Schloss Lüntenbeck 2013 | 2,4 | k.A. |
NRW-Tag Bielefeld 2014 | 2,8 | k.A. |
WDR 2 für eine Stadt Remscheid 2014 | 2,5 | k.A. |
(Quellen: Schiefelbusch, 2004[5]; Schäfer, Schmidt & Hermann, 2013, S. 14[6]; RWTH Aachen, 2003[7]; BaSiGo)
Umschlagrate
Veranstaltung | Umschlagrate Pkw | max. anwesend |
---|---|---|
Annakirmes Düren 2013, Familientag | 3,5 | 10% (Nachmittag) 28% (Abend) |
Annakirmes Düren 2013, Feuerwerkstag | 1,8 | 54% (Abend) |
Weihnachtsmarkt Schloss Lüntenbeck 2013 | 3,2 | 31% |
(Quelle: BaSiGo)
Information/Öffentlichkeitsarbeit
- Status: Final
- Autor: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach
Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation während der An- und Abreise und Beeinflussung des Verkehrsverhaltens finden Sie im Baustein "Sicherheitskommunikation" im Teil An- und Abreise.
Beschilderungskonzept
- Status: Final
- Autor: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach
Folgende Grundüberlegungen sind bei der Erstellung des (großräumigen) Beschilderungskonzeptes Wegweisungs- und Parkleitkonzeptes zu beachten:
- Was sind die Hauptreiserouten zum Veranstaltungsort? (Wege des An- und Abreiseverkehrs)
- Wo sind die gewünschten Parkbereiche?
- An welchen Stellen muss die Orientierung unterstützt werden (abbiegen, Bestätigung der Richtung an Knotenpunkten)?
- → Stellen für Wegweiser Richtung Veranstaltungsort/Parkplätzen/Haltestellen?
- Haben die Zufahrtsrouten eine ausreichende Kapazität, um den zusätzlichen Verkehr aufnehmen zu können?
- → Müssen/können Alternativ-Routen ausgewiesen werden?
- Soll das Parkleitsystem statisch oder dynamisch (ggf. manuell) sein?
- Welche vorhandenen Wegweisungs- und Parkleitsysteme können genutzt werden/müssen abgeschaltet oder verdeckt werden?
Großräumige Beschilderung
Nach der „Richtlinie für die Aufstellung von nichtamtlichen Wegweisern für Messen, Ausstellungen, sportliche und ähnliche temporäre Großveranstaltungen“ (FGSV, 2010)[9], dem „Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr“ (FGSV, 1998)[10] und der „Richtlinie für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen“ (FGSV, 2000)[11] ist Folgendes bei der Gestaltung und der Standortwahl zu berücksichtigen:
- Standorte:
- wenn für das Verkehrskonzept dringend erforderlich: auf Autobahnen: i. d. R. 300 - 500 m vor der Ankündigung der Anschlussstelle (Genehmigung erforderlich durch den Straßenbaulastträger)
- vor Kreuzungen/Einmündungen: Platzierung vor dem ersten amtlichen Wegweiser in der Funktion des Vorwegweisers (innerorts mindestens 50 m/außerorts mindestens 100 m vorher)
- Aufstellort unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der bestehenden Beschilderung wählen
- Wegweiser dürfen amtliche Verkehrszeichen nicht verdecken oder die Sicht darauf einschränken
- Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern dürfen nicht beeinträchtigt werden
- Gestaltung:
- Farben für den Wegweiser:
- Grundfarbe: weiß
- Schrift, Rand, Pfeile: schwarz
- auch andere Farben zulässig, in Kombination mit einem veranstaltungsbezogenem Logo
- nicht mehr als drei Textzeilen (1. Zeile: Veranstaltungsort, 2./3.Zeile: Bezeichnung der Veranstaltung)
- Schrifthöhe nach „Richtlinie für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen“ (Standardabmessungen für aufgelöste Tabellenwegweiser: 105/126/140/175 mm), Schrifthöhe auf Autobahnen: 280 mm nach „Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen“[11]
- Wegweiser für Radfahrer sollten Entfernungsangaben enthalten
- Sichtbarkeit:
- Wegweiser nur solange aufbauen, wie für die Veranstaltung erforderlich
- Wegweiser so platzieren, dass diese nicht von anderen Gegenständen oder Pflanzen verdeckt werden
- Wegweisung muss aus der relevanten Fahrtrichtung erkennbar sein und so einfach gestaltet sein, dass die Inhalte und Aussagen während der Vorbeifahrt erfassbar sind
Kleinräumige Beschilderung
Die folgenden Hinweise zur Beschilderung nach dem „Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Fußgängerverkehr“ (FGSV, 2007)[12] sollten bei der Ausarbeitung des Beschilderungskonzeptes beachtet werden.
- Standorte
- barrierefreie Wege ausweisen, oder Hinweise auf Barrieren geben
- Blickachsen der Fußgänger bei der Platzierung beachten und dort platzieren
- Nutzbare Gehwegbreiten durch Beschilderungsmasten nicht unzumutbar einschränken
- Gestaltung
- höhere Wahrnehmbarkeit durch Kontrast zum Hintergrund, ggf. zusätzliche Umrandung
- (im städtischen Umfeld oft empfehlenswert: helle Farbtöne, bei hellen Fassaden: dunkle Töne)
- Bei der Wegweisung kann es sinnvoll sein Entfernungsangaben hinzuzufügen
- (Entfernungsangaben können in Metern oder Gehzeit erfolgen, bei der Berechnung der Gehzeit sollte eine Gehgeschwindigkeit von 1,0 - 1,2 m/s angesetzt werden)
- Wegweiser sollten durch Umgebungsbeleuchtung oder gesondert angebrachter Beleuchtung ausgeleuchtet werden (wenn vom Zeitraum der Veranstaltung her relevant)
- empfohlene Schriftgrößen der Großbuchstaben (deutsche Verkehrsschrift):
- Stele (niedrige Schildanbringung): 35 mm (Lesbarkeit bei einer Entfernung von 15 m, Sehbehinderte können näher herantreten)
- Pfeilwegweiser (hohe Schildanbringung): 45 mm (min. Abstand ca. 5 m, Gewährleistung Lesbarkeit noch für Personen mit leichter Sehschädigung
- Sichtbarkeit
- hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei der großräumigen Wegweisung
Die Ausweisung von Flucht- und Rettungswegen ist gesondert durchzuführen.
Dokumentation des Beschilderungskonzeptes
- Entwürfe der Wegweiser
- Lagepläne zur Aufstellung der Wegweiser
Beispiele von Veranstaltungen (kleinräumige Wegweisung)
Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Folgende Handlungsfelder im Motorisierten Individualverkehr sind zu betrachten und hierfür eine Planung im angemessenen Umfang durchzuführen (vgl. Abbildung Besucheraufkommen):
Um das zu bewältigende Verkehrsaufkommen auf Straßen und Parkbereichen abschätzen zu können, sollten für folgende Bereiche Annahmen getroffen werden:
- Tägliche Besucherzahl
- Besucherzahl in der Spitzenstunde der An- und Abreise
- Verkehrsmittelwahl (Wie viele Besucher kommen mit dem Pkw/Reisebus/Krad)
- Besetzungsgrad
- Einzugsgebiet (Woher kommen die Besucher?)
- Umschlagrate (Wie viele Besucher sind maximal gleichzeitig anwesend?)
Vergleichswerte für diese Kenngrößen finden Sie in Veranstaltungsspezifische Kenngrößen.
Für Kapazitätsberechnungen und Verkehrsprognosen können folgende Verfahren angewendet werden:
Wege des An- und Abreiseverkehrs
- Status: Final
- Autor: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach
Für jede Veranstaltung sollen die Kapazitäten der Hauptzufahrtsrouten und Parkbereiche überprüft werden, um ggf. an sinnvollen Stellen weitere Parkbereiche zu akquirieren (z. B. durch Nutzung von Firmenparkplätzen) bzw. neu zu schaffen (z. B. durch Nutzung einer Brachfläche/Acker) oder Streckenführungen an die Situation anzupassen.
Hierzu sind folgende Arbeitsschritte durchzuführen:
Schritt 1: Definition von An-/Abreiseachsen und Verteilung der Besucher auf diese
Schritt 2: Überprüfung der Leistungsfähigkeit
Schritt 3: Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
Schritt 1: Definition von An-/Abreiseachsen
Im ersten Schritt gilt es die Anbindung der Stadt/des Veranstaltungsgeländes zu analysieren. Dies können großräumig Autobahnen und Landstraßen und bei Veranstaltungen innerhalb einer Stadt innerstädtische Hauptverkehrsstraßen sein.
Daraufhin muss eine Abschätzung getroffen werden, wie sich die Besucher auf die Anreiseachsen verteilen. Hierbei hilft die Verteilung der Besucher im angenommenen Einzugsgebiet (s. Abbildung).
Die Achsen können ggf. durch eine weiträumige Wegweisung beeinflusst werden, sie sind jedoch insbesondere abhängig von:
- dem Ort der Veranstaltung und
- der räumlichen Verteilung der Parkflächen.
Die Überlegung, auf welchen Wegen die Besucher anreisen, wird für die Überprüfung der Leistungsfähigkeit und die sinnvolle Platzierung der Beschilderung benötigt.
Schritt 2: Überprüfung der Leistungsfähigkeit
Um eine reibungslose Anreise zu gewährleisten, soll überprüft werden, ob die für den An- und Abreiseverkehr vorgesehenen Straßen den Veranstaltungsverkehr zusätzlich zum normalen Verkehr aufnehmen können oder massive Stauerscheinungen zu erwarten sind. Hierbei sollen insbesondere auch
- Überlagerungen von zeitgleich stattfindenden Veranstaltungen,
- als Rettungswege freizuhaltende Straßenabschnitte und
- durch die Veranstaltungsart (z. B. Marathon) oder den Veranstaltungsort (gesamte Innenstadt) bedingte Sperrungen
berücksichtigt werden (vgl. auch Generelle Rahmenbedingungen). Bei der Überlagerung können die kritischen Überlagerungsstunden die jeweiligen Stunden mit Spitzenbelastungen (im Normalverkehr bzw. im An-/Abreiseverkehr) sein. Für den Normalverkehr können Verkehrsbelastungen, bei Vorlage von Werten des durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommens (DTV) mit Hilfe von typischen Tagesganglinien ermittelt werden (siehe HBS 2001[1], Kapitel 2) (FGSV, 2005). Abminderungen durch Beeinflussung des Verkehrsverhaltens der Anwohner können hier berücksichtigt werden.
Leistungsfähigkeitsberechnungen können mit Hilfe von Handrechenverfahren durchgeführt werden, bei komplexeren Gegebenheiten können Simulationen sinnvoll werden.
Falls die Leistungsfähigkeit nicht gewährleistet ist, sollen Maßnahmen entwickelt werden, diese herzustellen.
Desweiteren sollen auch die vorhandenen und benötigten Stellplatzkapazität überprüft werden. (s. Parkraumgestaltung)
Schritt 3: Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
Mögliche Maßnahmen müssen mit allen relevanten Akteuren diskutiert und abgestimmt werden. Für die Durchführung und zur Hilfe für eventuelle spätere Veranstaltungen sollen die zu treffenden Maßnahmen schriftlich festgehalten werden.
Mögliche Maßnahmen zur Steuerung/Beeinflussung des Veranstaltungsverkehrs (MIV) können sein:
- Verkehrslenkung durch Veranstaltungswegweisung
- (bei Überlagerung mehrerer Veranstaltungen: differenzierte Wegweisung)
- Einbahnstraßenregelungen / Sperrung von Straßen für den Durchgangsverkehr
- Verlagerung der Parkflächen und ggf. Einrichtung eines Shuttle-Verkehrs
- Reduzierung des Pkw-Besucherverkehrs durch Beeinflussungsmaßnahmen
- Reduzierung des normalen Verkehrs durch Beeinflussung mit Hilfe von Medien
Handrechenverfahren
- Status: Final
- Autor: Andreas Schomborg
Nach Ermittlung der Normalverkehre und der zu erwartenden Besucherzahlen können unmittelbar an das Veranstaltungsgelände angrenzende Knotenpunkte hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit im Veranstaltungsfall bewertet werden. Zunächst muss durch eine sogenannte "Handumlegung" der prognostizierte Veranstaltungsverkehr auf die angrenzenden Knotenpunkte verteilt werden. Die Veranstaltungsverkehre können im Zufluss der Veranstaltung auf die Veranstaltungsparkplätze aufgeteilt werden. Da die Herkunft der Verkehre in diesem Fall noch unbekannt ist, kann dies auf Grundlage der Aufteilungen aus Verkehrszählungen geschehen. Die Aufteilung muss jedoch plausibilisiert werden, da beispielsweise bei vielen überregionalen Besuchern die Autobahn als vorherrschender Anfahrtsweg genutzt wird. Nach Addition der durch die "Handunmlegung" aufgeteilten Veranstaltungsverkehre mit den Normalverkehren entsteht als Ergebnis der Prognoseverkehr. Auf Grundlage der Prognoseverkehrsmengen lassen sich anschließend die unmittelbar an das Veranstaltungsgelände angrenzenden Knotenpunkte nach den Vorgaben des HBS 2001 (FGSV, 2005)[1] rechnerisch bewerten. Ergebnis dieser Bewertungen sind Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs (LOS – Level of Service) für Knotenpunkte mit oder ohne Lichtsignalanlage (LSA) bzw. planfreie Knotenpunkte. Grundlage für die Leistungsfähigkeitsbewertung LSA-gesteuerter Knotenpunkte sind die Signalprogramme, die Freigabezeit je Verkehrsstrom und die bereits erwähnte prognostizierte maximale Verkehrsmenge je Stunde.
Grenzen der Handrechenverfahren
Die rechnerische Bewertung der Verkehrsanlagen nach HBS 2001 ist eine langjährig bewährte Methode zur Bemessung von Einzelknotenpunkten. Eine Bewertung im Netzzusammenhang ist damit nicht möglich. Hierzu wird immer häufiger die Mikrosimulation eingesetzt. Dies ist insbesondere bei eng aufeinander folgenden Knotenpunkten sinnvoll und notwendig. Außerdem berücksichtigt das HBS nicht hinreichend einen überproportional hohen Anteil von Fußgänger- oder Radverkehren, die sich aufgrund einer Veranstaltung ergeben können. Ebenso wird im HBS 2001 der Einfluss von Fußgängerquerungen an ungewollten/verkehrswidrigen Punkten nicht behandelt.
Parkraumgestaltung
- Status: Final
- Autoren: Anne Timmermann, Miriam Schwedler, Jürgen Gerlach
Parkbereiche
Für jede Veranstaltung müssen Parkbereiche zum Abstellen der Kraftfahrzeuge und Fahrräder vorgesehen werden.
Arbeitsschritte zur Dimensionierung der Parkbereiche: Im Folgenden werden die erforderlichen Arbeitsschritte im Bereich der Parkbereiche detailliert beschrieben:
Schritt 1: Ermittlung des Stellplatzbedarfs
Schritt 2: Ermittlung der vorhandenen Stellplätze
Schritt 3: Stellplatzbilanz
Schritt 4: Erweiterung des Stellplatzangebotes (optional)
Schritt 5: Erstellung eines Parkraumkonzeptes
Schritt 1: Ermittlung des Stellplatzbedarfs
„Die Anzahl der notwendigen Parkstände ergibt sich aus dem Besucheraufkommen, dem Standort und dem Angebot der öffentlichen Verkehrsverbindungen.“ (FGSV, 2005)[13]
Für die Ermittlung des Stellplatzbedarfs sind folgende Kennwerte erforderlich:
- Erwartete Besucherzahl an einem Tag
- Anteil des motorisierten Verkehrs am Modal-Split
- Besetzungsgrad und Umschlagrate der Kfz
Außer den Parkplatzbereichen für Besucher sind noch folgende Bereiche zu planen:
- Besondere Parkplatzbereiche für Mobilitätseingeschränkte, VIPs, Angestellte
- Haltebereich/Parkplätze für Reisebusse (ggf. auch für Wohnmobile, Krads)
- Haltebereich Zuliefererverkehr
- Haltebereiche Taxiverkehr und Bring-/Abholverkehre
Anhand folgender Berechnungen kann mit den Kennwerten die Anzahl der benötigten Stellplätze ermittelt werden:
Erwartete Besucher (mit Kfz) = Erwartete Besucher * Anteil des motorisierten Verkehrs am Modal Split
Ankommende Kfz = Erwartete Besucher (mit Kfz) / Besetzungsgrad Kfz
Benötigte Stellplätze = Ankommende Kfz / Umschlagrate
Benötigte Stellplätze = Ankommende Kfz * Anteil der max. anwesenden Besucher
In der Berechnung der benötigten Stellplätze können auch Puffer für blockierenden Parksuchverkehr oder falsch geparkte Kfz eingebaut werden.
Beispiel:
- Erwartete Besucheranzahl an einem Tag : 10.000 Besucher
- Anteil des motorisierten Verkehrs am Modal Split: 55 %
- Besetzungsgrad der Kfz: 2,8
- Umschlagrate der Kfz: 3 /max. anwesend: 34 % der Besucher
Erwartete Besucher, die mit dem Kfz anreisen = 10.000 Besucher * 0,55 = 5.500 Besucher
Ankommende Kfz = 5.500 / 2,8 ≈ 1.965 Kfz
Benötigte Stellplätze = 1.965 / 3 ≈ 660 Stellplätze
Benötigte Stellplätze = 1.965 * 0,34 ≈ 660 Stellplätze
Schritt 2: Ermittlung der vorhandenen Stellplätze
Zunächst ist zu prüfen, welche Parkbereiche im Umfeld des Veranstaltungsgeländes vorhanden sind und genutzt werden können. Dabei kommen städtische Parkplätze ebenso wie Parkplätze/Parkhäuser von Einzelhandels- und Gewerbeeinrichtungen in Frage.
Für die verfügbaren Parkplätze ist die Summe der insgesamt vorhandenen Stellplätze zu ermitteln, dabei gilt es die ggf. vorhandene Belegung durch den Alltagsverkehr zu berücksichtigen und abzuschätzen, wie viele Stellplätze für den Veranstaltungsverkehr frei sind. Dafür sind Kenntnisse über den Veranstaltungszeitraum (Wochentag/Wochenende bzw. Zeitraum) notwendig (vgl. Generelle Rahmenbedingungen).
Liegen keine genauen Angaben zur Anzahl der Stellplätze einer Fläche vor, können die Werte aus folgender Tabelle zur überschlägigen Ermittlung der Anzahl der vorhandenen Stellplätze genutzt werden.
Organisationsform | Platzbedarf |
Senkrechtparken am Straßenrand | 2,50 m je Stellplatz |
Längsparken am Straßenrand | Mit Markierung 5,70 m je Stellplatz
Ohne Markierung 5,30 m je Stellplatz |
Schrägaufstellung am Straßenrand | Abhängig vom Winkel
z. B. bei 45 Grad Aufstellwinkel: 3,54 m je Stellplatz + 3,54 m Rückversatz |
Parkplatz inkl. Fahrgasse | 20 - 30 m² / Pkw-Stellplatz |
(Quellen: FGSV, 2005[13]; ivm GmbH, 2007, S. 48/50[14])
Schritt 3: Stellplatzbilanz
Der Vergleich der in Schritt 1 ermittelten erforderlichen Stellplätze und der in Schritt 2 erhobenen vorhandenen Stellplätze liefert die Anzahl der neu einzurichtenden Stellplätze.
Schritt 4: Erweiterung des Stellplatzangebotes
Falls die vorhandenen Stellplatzkapazitäten nicht ausreichen, müssen weitere Möglichkeiten für Parkbereiche für den Veranstaltungsverkehr gesucht werden. Hierfür kommen z. B. Brachflächen oder Äcker in Frage.
Zudem kann über die verschiedenen Medien versucht werden, die Besucher in ihrer Verkehrsmittelwahl zu beeinflussen und somit den Modal-Split zu verändern.
Zur Planung des benötigten Platzbedarfs für Veranstaltungs-Parkplätze liefert folgende Tabelle Orientierungswerte zum Platzbedarf von unmarkierten Stellflächen inkl. Fahrgasse.
Organisationsform | Vorteile | Nachteile | Platzbedarf inkl. Fahrgasse |
---|---|---|---|
Wildes Parken (in der Regel nicht zu empfehlen) |
|
|
≥ 40 m² / Pkw-Stellplatz |
Aufstellung in Längs- oder Querreihen |
|
|
20-30 m² / Pkw-Stellplatz |
Block-/ Kolonnenaufstellung (nur in Ausnahmefällen zu empfehlen) |
|
|
~15 m² / Pkw-Stellplatz |
Reisebusstellplatz | 120-150 m² / Bus-Stellplatz |
(Quelle: ivm GmbH, 2007, S. 48/50[14])
In den folgenden Abbildungen werden die verschiedenen Organisationsformen skizzenhaft dargestellt.
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Längsparkstände
Bei der Aufstellung in Längs- oder Querreihen kann zwischen Längs- ‚Schräg- und Senkrechtaufstellung unterschieden werden. Die Vor- und Nachteile dieser Aufstellungsformen und die jeweiligen Abmessungen zeigt folgende Tabelle.
Vorteile | Nachteile | Abmessungen | |
---|---|---|---|
Längsaufstellung |
|
|
Breite des Parkstreifens ~ 2,00 m Länge pro Pkw ~ 6,00 m |
Schrägaufstellung |
|
|
Tiefe des Parkstreifens ~ 5,00 m
Breite pro Pkw ~ 2,50 m – 3,50 m |
Senkrechtaufstellung |
|
|
Tiefe des Parkstreifens ~ 5,00 m
Breite pro Pkw ~ 2,50 m |
(Quellen: FGSV, 2005, S. 92[13]; ivm GmbH, 2007, S. 48/49[14])
Nach den Abmessungen aus dieser Tabelle lassen sich je nach Winkel und Breite der Fahrgasse 4-5 Stellplätze (inklusive Fahrgasse) pro 100 qm realisieren. Bei verschiedenen Großveranstaltungen konnten diese Daten überprüft werden.
Die folgende Tabelle stellt die Ergebnisse der Erhebungen zusammen. Es zeigt sich, dass die Werte bei unmarkierten Parkplätzen nach unten korrigiert werden müssen um eine realistische Planung zu erhalten.
Grundlage | Parkstände je 100 m² | |
---|---|---|
Längsparken | EAR (Tabellen F-1, F-2, Einteilung Be) | 4,0 |
Hessentag 2009 | 3,5 | |
Hessentag 2010 | 3,2 | |
Hessentag 2011 | 4,1 | |
Senkrechtparken | Weihnachtsmarkt Schloss Lüntenbeck 2013 | 2,9 |
Annakirmes Düren 2013 | 3,0 | |
WDR 2 für eine Stadt Remscheid 2014 | 3,7 | |
Parkstände je 100 m | ||
Straßenrandparken, längs | WDR 2 für eine Stadt Remscheid 2014 | 19,2 |
(Quellen: FGSV, 2005[13]; Schäfer, Schmidt & Hermann, 2013, S. 14[6])
Weitere Details zur Planung von Stellplätzen liefert die Richtlinie „Empfehlung für die Anlagen des Ruhenden Verkehrs“ (EAR) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. (FGSV, 2005)[13]
Schritt 5: Erstellung eines Parkraumkonzeptes
Die folgenden Fragestellungen sollten bei der Erstellung eines Parkraumkonzeptes geklärt und abschließend im Verkehrskonzept schriftlich festgehalten werden.
- Falls es mehrere Parkbereiche gibt: Wie sollen diese mittels eines Parkleitsystems beschickt werden?
- Wie sollen die Parkbereiche befüllt werden? (Aufstellung/Abfertigung)
- Stehen die Parkplätze kostenlos zu Verfügung oder werden Sie bewirtschaftet?
- Wenn eine Bewirtschaftung stattfindet, wie wird diese organisiert?
- Wo können Parkbereiche für besondere Personenkreise eingerichtet werden?
- Parkplätze für Menschen mit eingeschränkter Mobilität
- VIP-Parkplätze
- Schausteller-/Personalparkplätze
- Halte-/Ladezonen für Lieferverkehr
- Haltebereiche für Taxiverkehre und Bring-/Abholverkehre
- Halte-/Parkbereiche für Einsatzfahrzeuge
- Ist die Einrichtung eines Shuttle-Service notwendig, um die Parkplätze an die Veranstaltung anzubinden?
Für die Befüllung der Parkplätze sind die folgenden Punkte zu beachten:
Befüllung/Entleerung der Parkplätze:
„Je größer der Parkplatz und je höher der Umschlagsgrad, desto wichtiger ist eine übersichtliche und leistungsfähige Verkehrsführung. Sie soll so gewählt werden, dass zuerst die dem Fußgängerziel zugewandten Bereiche befahren werden können und die Parkstände vom Zielort wegführend aufgefüllt werden. Dadurch werden unnötige Suchfahrten vermieden und Gefährdungen der Fußgänger verringert.
Die Einteilung eines Pkw-Parkplatzes in Parkstandreihen und in Fahrgassen ergibt sich nach der gewünschten Verkehrsführung, die sich wiederum nach der Lage von Ein- und Ausfahrt und den Voraussetzungen für Ein- und Zweirichtungsverkehr in den Fahrgassen richtet." (FGSV, 2005)[13]
Bei den Parkplätzen sind folgende Aspekte zu beachten:
- „Stellplatzkapazität/Dichte der Beparkung,
- Schnelligkeit bei der Befüllung/Vermeidung von Rückstaus in den fließenden Verkehr,
- zügige Entleerung/Wiedereinfädelung in den fließenden Verkehr,
- Begegnungsverkehr (paralleler An- und Abreiseverkehr),
- Wiederbefüllungsmöglichkeiten zwischenzeitlich freigewordener Stellplätze,
- Einfahrtskontrollen (ggf. Kontrolle der Zufahrtsberechtigung, Entrichtung der Parkgebühren, ggf. Sicherheitskontrollen),
- Komfort für Fahrer“. (ivm GmbH, 2007)[14]
Um diese Ziele zu erreichen können folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
- „Optimierung der Fahrzeugaufstellung,
- Optimierung in der Abfolge Zufahrtskontrolle > Abkassieren > Fahrzeugaufstellung,
- Absperrungen („Flatterband“) auf den Parkplätzen als Beparkungshilfe/Anbringen von Markierungen,
- Einsatz von Parkplatz- Einweisungspersonal,
- Wegweisung zurück zum öffentlichen Straßennetz,
- Erweiterung/Vermehrung der Parkplatzzu- oder –Ausfahrten,
- Reduzierung der Anzahl der Parkplatzzu- oder –Ausfahrten“. (ivm GmbH, 2007)[14]
Parkleitsystem
„Durch das Parkleitsystem soll der Kraftfahrzeugverkehr so geleitet werden, dass die Fahrzeugführer auch ohne Streckenkenntnis kontinuierlich bis zum Parkziel geführt werden. Bereits an den Ortseingängen sollte auf großen Ankündigungstafeln auf das gesamte öffentliche Parkraumangebot leicht verständlich aufmerksam gemacht werden, z. B. mit einer auf die jeweilige Fahrtrichtung bezogenen vereinfachten Darstellung von Parkbereichen. Erläuterungstafeln mit erweitertem Inhalt, z. B. mit Darstellung der Hauptrouten zu den Parkmöglichkeiten auf einem vereinfacht dargestellten Stadtgrundriss, gegebenenfalls mit Kennzeichnung und Benennung der Standorte usw. lassen sich in der Regel nicht in der während der Vorbeifahrt verfügbaren Zeit lesen und begreifen. In diesem Fall wird empfohlen, für mindestens 2 Fahrzeuge Haltemöglichkeiten einzurichten, um den Fahrzeugführern Gelegenheit zur Informationsaufnahme zu geben. Auf diese Haltemöglichkeiten sollte frühzeitig hingewiesen werden.“ (FGSV, 2005)[13]
Folgende Fragestellungen sollen bei der Wegweisung zu den Parkplätzen berücksichtigt werden:
- Ist ein dynamisches (ggf. manuell: umklappbare Schilder) Parkleitsystem möglich/notwendig oder reicht ein statisches Parkleitsystem, da mit keinem erhöhtem Parksuchverkehr bei Überfüllung eines Parkplatzes zu rechnen ist?
- Welche vorhandenen Parkleitsysteme können genutzt werden/müssen abgeschaltet oder verdeckt werden?
- An welchen Stellen müssen Wegweiser Richtung Veranstaltungsort/Parkplätzen aufgestellt werden? (Abbiegebeziehungen, Wiederholung der Beschilderung auf gerader Strecke zur Reduzierung von Verunsicherung)
Beschilderung von den Parkplätzen zur Veranstaltung
Die Wegweisung der von den Parkplätzen kommenden Besucher sollte in das Beschilderungskonzept für Fußgänger integriert werden.
Haltebereiche
Vor allem bei Veranstaltungen, zu denen ein hoher Anteil Jugendlicher erwartet wird, sollten Haltebereiche für den Hol- und Bringverkehr vorgehalten werden.
Bei einer hohen erwarteten Zahl von Personen, die mit dem Pkw abgeholt werden, soll auch ein Konzept erstellt werden, wie sich die abzuholenden Personen und die abholende Personen finden können. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass bei Großveranstaltungen häufig das Handynetz zusammenbricht.
Die Haltebereiche können bei erwarteter geringer Nutzung durch private Pkw auch für Taxi-Verkehre ausgewiesen werden.
Sonderverkehre
- Status: Final
- Autoren: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach
Unter Sonderverkehren sind u. a. Lieferverkehre, Anreiseverkehr von Schaustellern und Personal, Sanitäts- und Rettungsdienste und Parksuchverkehr zu verstehen.
Es ist zu prüfen, ob für diese Verkehre auch Maßnahmen getroffen werden müssen (z. B. spezielle Wegweisung und Ausweisung gesonderter Wege/Gassen als Rettungswege).
Die Überlagerung von Sonder- und Besucherverkehren ist möglichst zu vermeiden.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
- Status: Final
- Autoren: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach
Folgende Handlungsfelder im ÖPNV sind zu betrachten und hierfür eine Planung im angemessenen Umfang durchzuführen:
- Wege des An- und Abreiseverkehrs
- Kapazität im ÖV (Fahrzeugkapazität, Kapazität der Haltestellen und Zugänge)
- Abstimmung mit den Verkehrsbetrieben
Um das zu bewältigende Verkehrsaufkommen in Zügen, Straßenbahnen und Bussen abschätzen zu können, müssen für folgende Bereiche Annahmen getroffen werden:
- Tägliche Besucherzahl
- Spitzenstunde der An- und Abreise
- Verkehrsmittelwahl (Wie viele Besucher kommen mit dem ÖPNV/SPNV?)
- Einzugsgebiet (Woher kommen die Besucher?)
Vergleichswerte für diese Kenngrößen, die bei Bedarf zur Abschätzung für die zu planende Veranstaltung herangezogen werden können, finden Sie im Sicherheitsbaustein Veranstaltungsspezifische Kenngrößen.
Für jede Veranstaltung sollen die Kapazitäten des ÖV überprüft werden, um ggf. an sinnvollen Stellen in Absprache mit den Verkehrsbetrieben die Gefäßgrößen (Anzahl der Sitz- und Stehplätze) bzw. die Taktung zu erhöhen und somit höhere Kapazitäten zu schaffen.
Hierzu sind folgende Arbeitsschritte durchzuführen:
Schritt 1: Ermittlung der Verteilung der Besucher auf die An-/Abreiseachsen
Es muss eine Abschätzung erfolgen, wie sich die Besucher auf die schienen- und straßengebundenen ÖPNV-Linien verteilen. Hierbei hilft die Verteilung der Besucher im angenommenen Einzugsgebiet.
Schritt 2: Überprüfung der Netzkapazität
Um eine reibungslose Anreise zu gewährleisten soll überschlägig überprüft werden, ob die für den An- und Abreiseverkehr ermittelten Linien den Veranstaltungsverkehr zusätzlich zum normalen Verkehr aufnehmen können. (vgl. Netzkapazität).
Diese Überprüfung sollte in der Regel von den Verkehrsbetrieben durchgeführt werden.
Schritt 3: Abstimmung von Maßnahmen mit den Verkehrsbetrieben Falls eine Erhöhung der Kapazität erforderlich ist, sollten gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben Lösungen erarbeitet werden. Mögliche Maßnahmen finden sich unter Abstimmung mit Verkehrsbetrieben.
Netzkapazität
Im Folgenden werden Hinweise zur Abschätzung der Kapazität bzw. Auslastung der ÖV-Linien, Haltestellen/Bahnhöfe und Zugängen zu den Haltestellen und Bahnhöfen gegeben. Die eigentliche Prüfung und Umsetzung erfolgt durch die Verkehrsunternehmen.
Um die Netzkapazität zu überprüfen, ist im ersten Schritt zu ermitteln, wie viele Besucher in der Spitze (Hauptanreise-/abreisezeitraum) bzw. pro Tag erwartet werden. Dies ist mit dem Fassungsvermögen und dem Fahrplan der ÖV-Fahrzeuge abzugleichen. Hierbei ist auch die Auslastung durch Nicht-Veranstaltungsbesucher zu beachten. Die Überprüfung der ausreichenden Netzkapazität erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Verkehrsbetrieben. Eine ggf. erforderliche Erhöhung der Kapazitäten ist mit den Verkehrsbetrieben abzustimmen und im Konzept festzuhalten.
Richtwerte für Kapazitäten von ÖV-Fahrzeugen sind in folgender Tabelle zu finden.
ÖV-Fahrzeug | Anzahl Plätze je Fahrzeug |
Standard-Linienbus | 70 |
Gelenkbus | 100 |
Straßenbahn M-Wagen, Doppeltraktion | 240 |
Stadtbahn B-Wagen, Doppeltraktion | 360 |
Zweisystemfahrzeug GT8, Doppeltraktion | 440 |
Regio Sprinter, 3-Wagen-Zug | 520 |
S-Bahn, Langzug | 1300 |
Regionalbahn, 8-Wagen-Zug | 1300 |
(Quelle: Verkehr aktuell, 1997[15])
Abstimmung mit Verkehrsbetrieben
Das Teilkonzept für den An- und Abreiseverkehr im ÖV muss immer in enger Absprache mit den jeweiligen Verkehrsbetrieben für den straßen- und schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr entwickelt werden.
Wichtig ist bei zusätzlichen Angeboten und besonderen Tickets, wie auch der Verlegung oder besonderen Einrichtung von Haltestellen, diese Maßnahmen an die Veranstaltungsteilnehmer zu kommunizieren (s. Information/Öffentlichkeitsarbeit). Nicht zuletzt muss hierbei auch die Finanzierung von zusätzlichen Angeboten geklärt werden.
Zusätzliches Angebot
Falls die Kapazität des vorhandenen Angebots des ÖV nicht ausreicht, kann die Kapazität in Absprache mit den Verkehrsbetrieben mit folgenden Maßnahmen erhöht werden:
- bei Wochenendveranstaltungen: Fahrplan wie wochentags
- Sonderbusse/-züge auf besonders nachgefragten Routen (Taktverdichtung, -verlängerung, Einzelfahrt)
- Verlängerung der Züge/Straßenbahnen (z. B. Doppel- statt Einzeltraktion)
Der Ausbau des ÖV-Angebots kann auch zur Steigerung der Attraktivität beitragen. (s. auch Veranstaltungsspezifische Kenngrößen/Beeinflussung des Verkehrsverhaltens).
(Sonder-) Haltestellen
Im Bereich der Haltestellen sind folgende Punkte zu prüfen:
- Sind die Aufstellbereiche/Bahnsteige und die Zugänge zu Bussen und Bahnen für die erwartete Besucherzahl ausreichend dimensioniert?
- Sind Haltestellen in akzeptabler Entfernung zum Veranstaltungsgelände vorhanden oder sind in der Nähe des Veranstaltungsgeländes Sonderhaltestellen für Busse einzurichten?
- Müssen Haltestellen aufgrund der veranstaltungsbedingten Änderung der Verkehrsführung verlegt werden?
Ticketgestaltung
Die Nutzung des ÖV kann durch verschiedene Varianten von Sondertickets attraktiver gestaltet werden. Varianten können sein:
- Veranstaltungsticket 1 (im Eintritt zur Veranstaltung ist die Benutzung des ÖV enthalten)
- Veranstaltungsticket 2 (für die Veranstaltung gibt es ein extra ÖV-Ticket mit Sonderkonditionen)
- Erweiterung der Gültigkeit von normalen Tickets, z. B.:
- ein Tagesticket gilt für mehrere Tage (z. B. bei zwei-/drei-tägigen Veranstaltungen)
- ein 1-Personen-Tagesticket gilt für mehrere Personen
- ein Einzelticket gilt als Tagesticket
- im Parkticket (P+R) ist die Benutzung des ÖV inklusive
Zudem gibt es auch die Möglichkeiten der kostenfreien Shuttle-Busse oder die weitgreifende Möglichkeit der kostenfreien Nutzung des ÖPNV im Stadtgebiet während des Veranstaltungszeitraums.
Falls sich aus den oben genannten Punkten Handlungsbedarf ergibt, sind die Maßnahmen entsprechend im Konzept festzuhalten.
Radverkehr
- Status: Final
- Autoren: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach
Folgende Handlungsfelder im Radverkehr sind zu betrachten und hierfür eine Planung im angemessenen Umfang durchzuführen:
- Wege des An- und Abreiseverkehrs
- Parkraumgestaltung
- Beschilderungskonzept
Um das zu bewältigende Verkehrsaufkommen auf Straßen und den Abstellbereichen abschätzen zu können, müssen für folgende Bereiche Annahmen getroffen werden:
- Tägliche Besucherzahl
- Spitzenstunde der An- und Abreise
- Verkehrsmittelwahl (Wie viele Besucher kommen mit dem Rad?)
- Einzugsgebiet (Woher kommen die Besucher?)
- Umschlagrate (Wie viele Besucher sind maximal gleichzeitig anwesend?)
Vergleichswerte für diese Kenngrößen finden sich im Sicherheisbaustein Veranstaltungsspezifische Kenngrößen.
Wege des An- und Abreiseverkehrs
Für jede Veranstaltung soll die Kapazitäten der Hauptzufahrtsrouten des Radverkehrs und der Radabstellanlagen überprüft werden, um ggf. an sinnvollen Stellen weitere Bereiche für Radabstellanlagen einzurichten (z. B. auf Schulhöfen, Plätzen oder Grünflächen) oder Streckenführungen an die Situation anzupassen, um Konflikte mit dem MIV oder Fußgängern zu vermeiden.
Hierzu sind folgende Arbeitsschritte durchzuführen:
Schritt 1: Definition von An-/Abreiseachsen und Verteilung der Rad fahrenden Besucher auf die An-/Abreiseachsen
Schritt 2: Überprüfung der Leistungsfähigkeit/des Konfliktpotenzials der Routen
Schritt 3: Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
Schritt 1: Definition von An-/Abreiseachsen
Die Definition von An-/Abreiseachsen zum Veranstaltungsgelände ist mit dem Veranstalter oder den örtlichen Behörden abzustimmen. Es ist zu prüfen, ob Erfahrungswerte von anderen Veranstaltungen vorliegen oder bestimmte Achsen aufgrund attraktiver Routen oder der vorhandenen Radverkehrsanlageninfrastruktur besonders stark frequentiert werden.
Schritt 2: Überprüfung der Leistungsfähigkeit/des Konfliktpotentials
Sind An-/Abreiseachsen definiert, ist zu prüfen, ob diese Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern hervorrufen können. Radverkehrsrouten sollen so angelegt werden, dass keine zusätzlichen Konflikte mit Fußgängern oder dem MIV entstehen. So können z. B. Konflikte mit Fußgängern entstehen, wenn der Radverkehr Gehweg begleitend geführt wird und diese beiden Gruppen durch zu hohes Fußgänger- oder Radfahreraufkommen den jeweils anderen Bereich mitnutzen.
Des Weiteren sollen auch die Stellplatzkapazitäten überprüft und ggf. angepasst bzw. erweitert werden. (s. Parkraumgestaltung)
Schritt 3: Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
Mögliche Maßnahmen sollten mit allen relevanten Akteuren diskutiert und abgestimmt werden.
Maßnahmen zur Konfliktvermeidung:
Bei erwartetem hohen Fußgänger- und/oder Radfahreraufkommen sollten die beiden Verkehrsteilnehmergruppen getrennt geführt werden. Dies kann erreicht werden durch:
- Trennung durch z. B. Absperrgitter,
- getrennte Führung Gehweg/Fahrbahn (ggf. Kfz-Verkehr einschränken)
- getrennte Wegweisung/Routenführung von Fußgängern und Radfahrern.
Parkraumgestaltung
Ziel einer angemessenen Parkraumgestaltung für den Radverkehr soll sein, eine ausreichende Anzahl von Radabstellanlagen vorzuhalten und diese möglichst veranstaltungsnah anzuordnen.
Standortwahl
Für die Akzeptanz von Abstellanlagen ist besonders wichtig, dass
- diese radverkehrlich erschlossen sind (FGSV, 2012),[16]
- kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, da mit Kosten verbundene Abstellanlagen nur akzeptiert werden, wenn sie auch bewacht sind oder bestimmte Services anbieten (FGSV, 2012),[16]
- Abstellanlagen dem Fahrtziel direkt zugeordnet sowie ungehindert und auf kurzem Wege erreichbar sind,
- diese an das Radverkehrsnetz verkehrssicher angebunden werden und günstig - insbesondere zur Zufahrtrichtung - anzulegen sind, denn eine vor dem Ziel gelegene Anlage wird besser angenommen, als eine hinter dem Ziel gelegene,
- diese ausreichend, auffällig und einheitlich beschildert sind. Dieses erleichtert den Radfahrern die Orientierung und fördert zudem die Fahrradnutzung. Wenn der Fahrradparkplatz schwer aufzufinden ist, werden nur wenige Radfahrer das Angebot nutzen, (ADFC, 2014)[17]
- diese zu beleuchten sind, um ein Sicherheitsgefühl zu gewährleisten und eine stärkere Nachfrage zu erzeugen. (ADFC, 2014)[17]
Für eine geeignete Standortwahl ist zusammenfassend zu beachten, dass Radabstellanlagen an allen Zielpunkten in unmittelbarer Nähe zu den Eingängen, bei starken parallelen Fußgängerverkehrsströmen (z. B. an Veranstaltungsorten) aber getrennt von diesen, angeordnet werden sollen.(FGSV, 2012)[16]
Abstellanlagen
Die Anlagen sind so anzuordnen, dass die Fahrräder anzuschließen sind und kippsicher aufgestellt werden können. Dazu sind Abstellanlagen mit Fahrradbügeln zu bevorzugen.
Da die Breite eines Fahrrads etwa 0,7 m und die Länge im Allgemeinen 2 m beträgt und Platz zum Ein- und Ausparken benötigt wird, sollte der Abstand zwischen den Bügeln mindestens 0,8 m betragen (Abbildung Systemskizze). Stehen die Bügel zu nah, nutzen die Radfahrenden oftmals nicht alle Abstellflächen. Außerdem werden die Räder leicht beschädigt oder die Kleidung verschmutzt. Ist der Abstand zu groß, werden die Räder zwischen korrekt geparkte Räder geschoben und blockieren so den Zugang. (ADFC, 2014)[17]
Für Großveranstaltungen an wechselnden Orten bieten sich temporäre Abstellplätze mit transportablen Fahrradhaltern an. Empfohlen werden transportable Fahrradhalter nach dem Prinzip der Anlehnbügel. Hierzu werden Anlehnbügel durch Querverstrebungen an den Fußpunkten dauerhaft oder temporär miteinander verbunden. Für Veranstaltungen mit nur vorübergehend großer Parkraumnachfrage können transportable Fahrradhalter auch als größere Reihenanlagen aufgestellt werden. Gegebenenfalls ist eine Verdübelung vorzusehen, um Diebstahl oder unbeabsichtigtes Verrücken zu vermeiden. (FGSV, 2012)[16]
Alternativen können Absperrgitter oder auch Wellenbrecher sein, da diese zusätzlich auf freien Flächen kostengünstig aufgestellt werden können. Allerdings kann durch die teilweise dünnen Gitterstäbe kein optimaler Diebstahlschutz geboten werden. Daher ist zu prüfen, ob Personal die Radabstellanlagen überwacht.
Organisation
Personal an den Abstellanlagen kann weitere einfache Dienstleistungen wie z. B. Pannenhilfe, Fahrradreinigung, Gepäckaufbewahrung oder Zeitungen und Infomaterial zur Veranstaltung bereitstellen. Die Öffnungszeiten von Fahrradwachen sollten sich am Veranstaltungszeitraum der Großveranstaltung orientieren. Durch eine Person können etwa 100 Stellplätze bewacht sowie die Annahme und Ausgabe der Fahrräder abgewickelt werden. Bei höheren Stellplatzkapazitäten, pulkartigem Auftreten oder wenn weitere einfache Dienstleistungen angeboten werden sollen, empfiehlt sich eine entsprechende Aufstockung des Personals. (FGSV, 2012)[16]
Betreiber von Fahrradwachen und Fahrradstationen können Fahrradfachbetriebe, Gebäudedienstleistungsgesellschaften, gemeinnützige soziale Gesellschaften oder auch Kioskpächter, Taxenunternehmen oder Mobilitätszentralen sein. Betreiber temporärer Fahrradwachen können insbesondere auch die Organisatoren der Veranstaltungen sein. (FGSV, 2012)[16]
Eine innovative Möglichkeit die Fahrräder während einer Großveranstaltung abzustellen, ist die sog. „FahrradGarderobe“. Diese basiert auf dem Prinzip der Jackengarderobe und bietet auf Großveranstaltungen die Möglichkeit einer veranstaltungsnahen, sicheren, bewachten und versicherten Radabstellanlage. Mit diesem Prinzip wird vermieden, dass Fluchtwege zugestellt werden und zusätzlich wird Parkraum eingespart.[18]
Fußgänger
- Status: Final
- Autoren: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach
Folgende Handlungsfelder im Fußgängerverkehr sind zu betrachten und hierfür eine Planung im angemessenen Umfang durchzuführen:
- Wege des An- und Abreiseverkehrs (ggf. Binnenverkehr)
- Wegweisung
Neben Besuchern, die aus dem unmittelbaren Umfeld zu Fuß zur Veranstaltung anreisen, sind als Hauptquellen des Fußgängerverkehrs die ÖV-Haltestellen und die Parkplätze zu berücksichtigen. Dementsprechend soll das zu bewältigende Fußgängeraufkommen auf Gehwegen abgeschätzt werden, hierfür müssen für folgende Bereiche Annahmen getroffen werden:
- Tägliche Besucherzahl
- Spitzenstunde der An- und Abreise
- Verkehrsmittelwahl (Wie viele Besucher kommen zu Fuß, von den Haltestellen/Parkbereichen?)
- Einzugsgebiet (Woher kommen die Besucher (Wohngebiete, Haltestellen, Parkbereiche)?)
Vergleichswerte für diese Kenngrößen finden Sie im Sicherheitsbaustein Veranstaltungsspezifische Kenngrößen
Für Kapazitätsberechnungen und Verkehrsprognosen können folgende Verfahren angewendet werden:
Wege des An- und Abreiseverkehrs
Für jede Veranstaltung sollen die Kapazitäten der Hauptrouten überprüft werden, um ggf. Streckenführungen an die Situation anzupassen.
Hierzu sind folgende Arbeitsschritte durchzuführen:
Schritt 1: Definition von An-/Abreiseachsen und Verteilung der Besucher auf die An-/Abreiseachsen
Schritt 2: Überprüfung der Leistungsfähigkeit
Schritt 3: Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
Schritt 1: Definition von An-/Abreiseachsen
Im ersten Schritt gilt es die Anbindung des Veranstaltungsgeländes im Nahbereich zu analysieren, insbesondere zu den nahegelegenen Haltestellen und ggf. Bahnhöfen, wie auch den Parkbereichen.
Es ist davon auszugehen, dass Besucher, die aus dem Umfeld zu Fuß anreisen, keine Wegweisung benötigen und voraussichtlich nicht auf eine Wegweisung achten, da sie Ortskenntnisse besitzen. Demgegenüber können ortsfremde Besucher, die hauptsächlich von Haltestellen oder Parkbereichen zum Veranstaltungsgelände zu Fuß gehen, durch eine Wegweisung in ihrer Routenwahl beeinflusst werden.
Zusammengefasst können folgende Bereiche Fußgängerquellverkehr erzeugen:
- Wohngebiete (Nahbereich der Veranstaltung bis ca. 2 km Entfernung)
- Fußgänger ab Bahnhöfen und anderen Haltestellen des ÖV
- Fußgänger ab Parkplätzen
Schritt 2: Überprüfung der Leistungsfähigkeit
Die Anreiseachsen sollen auch für Fußgänger analysiert werden, dabei sind die Kapazitäten der Gehwege, insbesondere in Bereichen von Engstellen, wie z. B. unter Brücken oder in Tunnelbereichen zu überprüfen. Zu beachten ist hierbei ggf. auch das pulkartige Ankommen und „Abfließen“ von Veranstaltungsbesuchern z. B. an Bahnhaltestellen, das zu kurzfristigen Engpässen in den Gehbereichen bzw. auf den Gehwegen führen kann. Dieses „Phänomen“ gilt es entsprechend bei der Überprüfung von Wartebereichen an Fußgängerlichtsignalanlagen zu berücksichtigen. Besondere Gefahrensituationen können in diesem Zusammenhang entstehen, wenn Fußgänger aufgrund einer Überfüllung des Gehweges auf die Straße ausweichen. Hier gilt es diese Problematik in der Planung aufzugreifen und starke Ströme verschiedener Verkehrsmittel möglichst getrennt zu leiten, um insbesondere die Überlagerung von starken Fußgänger- und Kfz-Strömen zu verhindern.
Bei der Betrachtung sollten uni- und bidirektionale Fußgängerströme unterschieden werden. Die Leistungsfähigkeit kann mit dem im Kapitel "Innere Erschließung" beschriebenen Handrechenverfahren ermittelt werden.
Die Ausgestaltung der Flucht- und Rettungswege bedarf einer genauen Überprüfung und kann mit Hilfe von Kenngrößen aus Regelwerken berechnet werden.
Schritt 3: Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
Falls die vorhandenen Gehwegbreiten für den zu erwartenden Fußgängerstrom nicht ausreichen, sollten Maßnahmen erarbeitet und im Konzept festgehalten werden. Maßnahmen können u. a. sein:
- Wegweisungskonzept für Fußgänger zur Benutzung von Wegen mit ausreichender Fußgängerkapazität (Alternativrouten zur Entzerrung und Verteilung, unter Beachtung von Flucht- und Rettungswegen)
- spätere Zusammenführung von Hauptrouten des Fußgängerverkehrs
- Entflechtung des Fußgängerverkehrs vom Rad- oder motorisierten Verkehr durch verkehrstechnische Maßnahmen, wie z. B.:
- Einrichtung von Einbahnstraßen
- Sperrung von Straßen für den Durchgangsverkehr bzw. alle (Kraft-)Fahrzeuge
- Parkverbote
Die Führung des Fußgängerverkehrs muss auch im Wegweisungskonzept berücksichtigt werden.
Simulationen
- Status: Final
- Autoren: Andreas Schomborg
Während die mikroskopische Verkehrsmodellierung das individuelle Verhalten der Verkehrsteilnehmer an einzelnen Knoten nachbilden kann, werden mit makroskopischen Verkehrsmodellen überörtliche Verkehrsbeziehungen bewertet. Verkehrsstärke (Fahrzeuge pro Zeiteinheit), Verkehrsdichte (Fahrzeuge pro Längeneinheit) und fahrbare Geschwindigkeit lassen sich aus makroskopischen Verkehrsmodellen prognostizieren und erlauben damit eine Aussage über Routenwahl sowie den Verkehrszustand einer einzelnen Strecke (z. B. Stau, Stop-and-Go, freier Verkehrsfluss).
Die mikroskopischen Modelle bilden einzelne Fahrer/Fahrzeuge- oder Fußgänger-Einheiten mit ihrer jeweils individuellen Charakteristik ab.
Makroskopisch
Fahrzeuge IV und ÖV
Ein makroskopisches Modell besteht üblicherweise aus einem Netzmodell, einem Verkehrsnachfragemodell und einem oder mehreren Wirkungsmodellen.
Das Netzmodell enthält die Daten des Verkehrsangebotes. Es besteht aus Verkehrsbezirken, Knoten, Haltestellen, den Strecken des Straßen- und Schienennetzes sowie aus den ÖV-Linien mit ihren Fahrplänen.
Das Verkehrsnachfragemodell enthält die Daten der Verkehrsnachfrage: Quelle, Ziel und Zahl der Fahrtenwünsche (als 2-dimensionale Matrix auf Ebene der Verkehrsbezirke), evtl. Ganglinie der Nachfrage. Zur Nachbildung der realen Nachfrageverhältnisse werden mathematische Modelle genutzt. Dies geschieht häufig in einem Vierstufenmodell, das sich aus den Elementen
- Verkehrserzeugung (Verkehrsnachfrage),
- Verkehrsverteilung (Zielwahl),
- Verkehrsaufteilung (Verkehrsmittelwahl) und
- Verkehrsumlegung (Wege- und Routenwahl)
zusammensetzt. Es werden die Verkehrsströme (Verflechtungen) zwischen den Verkehrsbezirken auf Basis von Bevölkerungsdaten (Struktur- und Verkehrsverhaltensdaten), der räumlichen Nutzungsstrukturen und des Verkehrsangebotes berechnet.
Netz- und Nachfragemodell sind die Eingangsdaten für die Wirkungsmodelle. Je nach Software können verschiedene Wirkungsmodelle zur Analyse und Bewertung eines Verkehrsangebotes genutzt werden. Das Benutzermodell bildet das Verkehrsverhalten der ÖV-Fahrgäste und Kfz-Fahrer nach. Es ermittelt so Belastungszahlen und benutzerbezogene Kenngrößen wie etwa Reisezeit oder Umsteigehäufigkeit. Weitere Wirkungsmodelle können etwa betriebliche Kennzahlen des ÖV oder Umweltauswirkungen des MIV abbilden. (PTV GROUP, 2013)[19]
Anwendungsmöglichkeiten der makroskopischen Fahrzeugsimulation sind im Veranstaltungsbereich der Zu- und Abfluss. Aufgrund des im Vergleich zur Mikrosimulation geringeren Modellierungsaufwandes und der überschaubaren Anforderungen an die Rechnerleistung ist die mögliche Größe des Untersuchungsgebietes quasi unbegrenzt und könnte in einem gewissen Abstrahierungsgrad auf ganz Deutschland oder sogar Europa ausgedehnt werden.
In PTV GROUP, 2013[3] wird eine Handlungsempfehlung mit beispielhafter Modellrechnung, von der Nachfrageberechnung über die Erstellung des Netzmodells bis zur Umsetzung eines Wirkungsmodells, gegeben. Diese zeigt detailliert eine mögliche Vorgehensweise zum Aufbau eines entsprechenden Modells auf. Im Folgenden werden die zu erwartenden Ergebnisse und deren mögliche Weiterverwendung beschrieben.
Liegen Netz- und Nachfragemodell vor, erfolgt im Anschluss eine Umlegung der Nachfrage auf das Netzmodell. Ergebnisse dieser ersten Simulation sind Belastungszahlen für MIV, ÖV, Rad- und Fußverkehr inklusive Veranstaltungsverkehr für das gesamte Netzmodell. Da MIV und ÖV das Veranstaltungsgelände nicht als direktes Ziel haben, sondern Parkplätze bzw. Haltestellen, erfolgt für diese Verkehre eine weitere Umlegung, welche die anfallenden Fußwege zum Gelände berechnet.
In diesem zweiten Schritt werden die Parkplätze als Quellbezirke genutzt. Zu diesen Eventverkehren wird der originäre Fußverkehr "Wohnung–Veranstaltung" aus der Nachfrageberechnung addiert, um eine Gesamtfußverkehrsmatrix zu erhalten. Ergebnis der zweiten Umlegung sind die Fußgängerverkehrsmengen im Umfeld des Veranstaltungsgeländes zwischen Parkplätzen, ÖV-Haltestellen und den Zugängen zum Veranstaltungsort.
Die ermittelten Verkehrsbelastungen sowohl für die Anzahl Fahrzeuge, die Besetzung von ÖV-Linien als auch Fußgängerzahlen können anschließend als Grundlage für statische Handrechenverfahren nach HBS (vgl. Kapitel 2.2.2 oder 3.1.1) oder dynamische Verfahren wie z. B. Mikrosimulation (vgl. folgendes Kapitel oder Kapitel 3.1.3) zur Berechnung von Leistungsfähigkeiten der Verkehrsinfrastruktur dienen.
Fußgänger
Auch die makroskopische Modellierung von Fußgängerströmen ist im Veranstaltungsbereich sinnvoll möglich und einsetzbar (siehe Schritt 2 in PTV GROUP, 2013[3]). Wenn es darum geht, für die Gesamtheit aller Besucher optimale Wege bzw. Routen im Zu- oder Abfluss einer Veranstaltung vorzugeben, ist die Nutzung eines makroskopischen Netzwerkmodells sinnvoll. In Summe über alle Besucher führt diese Methode zu minimalen Reisezeiten, auch wenn es für den Einzelnen zu einer Verlängerung des Weges führen kann.
Mikrosimulation
Fahrzeuge IV und ÖV
In mikroskopischen Simulationsmodellen bilden die einzelnen Fahrzeuge das kleinste Element, aus denen sich ein Verkehrsstrom zusammensetzt. In der Simulation werden sowohl die individuellen Eigenschaften verschiedener Fahrzeuge und Fahrer als auch die Interaktionen der Fahrzeuge untereinander nachgebildet. Die Modelle setzten sich aus einzelnen Teilmodellen zusammen. Dazu gehört grundsätzlich ein Netzmodell, in dem sämtliche für die Simulation relevanten Daten der Infrastruktur im Untersuchungsgebiet hinterlegt sind, wie die Anzahl der Fahrstreifen, Knotenpunkte mit ihren geometrischen und topologischen Eigenschaften oder Lichtsignalanlagen mit den dazugehörigen Regelalgorithmen. Dazu kommen verschiedene Verhaltensmodelle (z. B.: Fahrzeugfolgemodell, Fahrstreifenwechselmodell oder Routenwahlmodell), in denen Rechenalgorithmen zur Nachbildung des Fahrverhaltens zusammengefasst sind[2] (FGSV, 2006).
Wichtigste Anwendungsfälle der mikroskopischen Fahrzeugsimulation sind im Veranstaltungsbereich der Zu- und Abfluss. Aufgrund des hohen Modellierungsaufwandes und der hohen erforderlichen Rechnerleistungen ist die mögliche Größe des Untersuchungsgebietes allerdings begrenzt.
Die Verkehrsmengen können auf unterschiedlichen Wegen in das Modell eingespeist werden. Sollten die Werte aus einem makroskopischen Modell stammen, können sie quasi automatisiert in Matrixform importiert werden. Sollten die Werte aus einer Verkehrszählung stammen und durch eine Handumlegung hochgerechnet worden sein, können sie auch als Abbiegeanteile (Aufteilung des in einer Zufahrt ankommenden Verkehrs auf die möglichen Abbiegerichtungen) in das Modell übernommen werden.
Bei der Auswertung der Ergebnisse muss darauf geachtet werden, dass mehrere Simulationsläufe durchgeführt werden müssen, um eine statistische Sicherheit für die Interpretation der Ergebnisse zu erlangen (FGSV, 2006).[2]
Die in den Simulationstools integrierten Auswerteoptionen ermöglichen zumeist die Ermittlung und statistische Aufbereitung praktisch aller denkbaren verkehrlichen Kenngrößen. Zu diesen zählen: Verkehrsstärke, Dichte bzw. Belegungsgrad, (mittlere) Geschwindigkeit, Reisezeit, Zeitlückenverteilung, Verlustzeiten usw. Die Einordnung der Ergebnisse kann auf Basis des HBS [1] (FGSV, 2005) erfolgen. So kann z. B. die Qualität des Verkehrsablaufs (Level of Service) an einer Straßenverkehrsanlage ermittelt werden.
Ein wesentlicher Vorteil einer durch eine Mikrosimulation gestützten Untersuchung ist die mögliche Visualisierung der Verkehre. Durch die Präsentation eines Simulationsvideos können auch fachfremden Personen die Verkehrszusammenhänge verständlich und anschaulich dargestellt werden.
Fußgänger
Ähnlich den mikroskopischen Modellen für Fahrzeuge betrachten mikroskopische Fußgängermodelle das zu simulierende Objekt (den Fußgänger) als Individuum. Sie haben das Ziel, Interaktionen zwischen den Fußgängern und deren Fluss innerhalb vorgegebener Geometrien zu beschreiben. Dabei sollen lokale Phänomene wie Stau vor Engstellen, Stauwellen oder Bahnenbildung im Gegenstrom möglichst realistisch nachgebildet werden. Abgesehen von Stauwellen, welche auch im Straßenverkehr existieren, zeigt sich an dieser Stelle der bedeutendste Unterschied zwischen Fahrzeugen und Fußgängern. Fahrzeuge stellen sich im Stau hintereinander, Fußgänger eher in einer traubenform auf. Die Bahnenbildung im Gegenstrom bei Fahrzeugen ist durch Fahrstreifen in der Regel klar vorgegeben. Bei den Fußgängern entsteht sie dadurch, dass Menschen dazu tendieren, anderen zu folgen, welche in dieselbe Richtung laufen. Dies vermeidet Kollisionen und führt zur Bahnenbildung.
Wichtigstes Unterscheidungskriterium mikroskopischer Fußgängersimulationsmodelle ist, ob es sich um ein kontinuierliches oder diskretes Modell handelt. Raumkontinuität beschreibt die Fähigkeit eines Modells, Einheiten (Fußgänger) auf einer definierten Fläche frei und kontinuierlich zu bewegen. Sie werden nicht anhand eines vorgegebenen Rasters bewegt, sondern können ihre Position in Abhängigkeit der Wunschrichtung und Geschwindigkeit frei wählen.
Raumdiskrete Modelle hingegen richten die simulierten Einheiten an einem fest definierten Gitternetz aus. Jede Zelle des Gitternetzes hat eine bestimmte Eigenschaft und ist somit eine begehbare Fläche, ein Hindernis oder eine belegte Zelle. Die Bewegung eines Fußgängers wird durch die fortlaufende Blockierung hintereinander liegender Zellen dargestellt. Solche Modelle werden als zellulare Automaten bezeichnet.
Zum Aufbau eines Mikrosimulationsmodells für Fußgänger gehört vergleichbar mit der mikroskopischen Fahrzeugsimulation ein Netzmodell bzw. in diesem Fall eher ein Flächenmodell, welches die Geometrie der zu untersuchenden Infrastruktur wiedergibt. Hierzu gehören „normale“ Bewegungsflächen, Hindernisse (Wände, Säulen, städtebauliches Mobiliar) und auch Rampen oder Treppen.
Im Umfeld von Großveranstaltungen gibt es für die Fußgängersimulation folgende Anwendungsfälle:
- Zufluss zum Veranstaltungsgelände,
- Bewegungen auf dem Veranstaltungsgelände,
- Evakuierung der Veranstaltung und
- Regulärer Abfluss vom Veranstaltungsgelände.
Die in der Simulation anzusetzenden Verkehrsmengen können je nach Anwendungsfall aus unterschiedlichen Quellen stammen wie z. B:
- Makroskopisches Verkehrsmodell (Kantenbelastung, Matrix oder Umsteigezahlen zwischen verschiedenen Verkehrsmodi)
- Fußgängerzählung
- Handumlegung
- Eintrittskarten, Erfahrungswerte früherer Veranstaltungen usw.
Analog der Fahrzeugsimulation sollten auch für die Fußgängersimulation mehrere Simulationsläufe zur Erlangung statistischer Sicherheit durchgeführt werden (FGSV, 2006).[2]
Die Auswertung der Modelle ist stark abhängig von der Art der Anwendung. Bei der Auswertung von Evakuierungsmodellen ist meist allein die Evakuierungszeit maßgebend. Bei der Bewertung von Zu- und Abfluss bzw. Bewegungen auf dem Gelände handelt es sich tendenziell eher um Komfortanalysen. Es soll gewährleistet sein, dass grundsätzlich genügend Gehfläche für alle Besucher vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Untersuchung sicherheitsrelevante Bedeutung bekommen, sofern festgestellt wird, dass etwa an Engstellen hohe Dichten auftreten.
Damit ist das wichtigste Auswertekriterium "Dichte" [Pers./m²] bereits genannt. Anhand der gemessenen Dichte lassen sich Bewertungen nach dem Level-of-Service-Konzept (LOS) vornehmen, u. a. gibt PTV GROUP, 2013[3] hierzu Grenzwerte vor. Andere Auswertungen wie Reisezeiten, Geschwindigkeiten oder Verlustzeiten sind zumeist ebenfalls möglich.
Durch den Einsatz eines Videos sind auch die Ergebnisse einer Fußgängersimulation einem breiten, ggfs. fachfremden Publikum, anschaulich darstellbar. Somit ist eine deutlich höhere Akzeptanz der Ergebnisse zu erzielen.
Intermodal
Weniger weit verbreitet ist bisher die Simulation von Fahrzeugen (MIV, Busse und Schienenfahrzeuge) und Fußgängern in einem Modell. Mit dieser Option ist es möglich, die Interaktion zwischen Fahrzeugen und Fußgängern in einem Modell abzubilden. Folgende Anwendungsfälle lassen sich hiermit realitätsgetreu nachbilden:
- Geregeltes und ungeregeltes Queren von Fußgängern (auch abseits von Furten oder Zebrastreifen) über Straßen (inkl. „Rotgeher“),
- Ankunft und Abfahrt von Bussen oder Schienenfahrzeugen mit Nachbildung des Ein- und Aussteigevorgangs oder Verspätungslagen des öffentlichen Verkehrs,
- Shuttle-Bus Konzepte.
Die Option, alle Verkehrsmodi in einem Modell untersuchen zu können, hilft insbesondere bei der Bewertung der zu- und abfließenden Verkehrsströme einer Großveranstaltung. Es kann eine ganzheitliche Betrachtung vorgenommen und damit eine höhere Planungssicherheit erreicht werden.
Innere Erschließung des Veranstaltungsgeländes
Fußgängerverkehre im Veranstaltungsablauf
- Status: siehe Abschnitte
- Autoren: siehe Abschnitte
Handrechenverfahren
- Status: final
- Autoren: Stefan Holl, Armin Seyfried
Geltungsbereich
Die hier genannten Empfehlungen gelten für den Fußgängerverkehr auf dem Veranstaltungsgelände. Fahrzeugverkehr, z. B. Einsatzfahrzeuge, Zuliefer- und Produktionsverkehr, wird nicht hinsichtlich seiner eigenen Verkehrsqualität, sondern ausschließlich in seiner Wirkung auf den Fußgängerverkehr berücksichtigt.
Verfahren
Die Bemessung der Anlagen für den Fußgängerverkehr orientiert sich an den Empfehlungen des „Handbuchs für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ (HBS) (FGSV, 2005)[1]. Das Verfahren wird jedoch an die besonderen Anforderungen bei Großveranstaltungen angepasst. Die Kenngrößen für die Bewertung der Verkehrsqualität wurden empirisch bestimmt.
Für die Planung des Fußgängerverkehrs bei Großveranstaltungen werden die folgenden, in den anschließenden Kapiteln näher beschriebenen Verfahrensschritte empfohlen:
- Visualisierung der Verkehre
- Erfassung der Verkehrsbelastungen
- Umrechnung der Verkehrsbelastungen auf 2-Minuten-Intervalle
- Berechnung der nutzbaren Breite der Gehfläche
- Berechnung des spezifischen Flusses
- Bewertung der Verkehrsqualität
Schritt 1: Visualisierung der Verkehre
Die durch die Veranstaltung induzierten und alle zusätzlich auf dem Veranstaltungsgelände auftretenden Verkehre werden auf einem maßstäblichen Geländeplan visualisiert. Die Darstellung soll im Maßstab 1 : 500 (1 cm ≙ 5 m), in keinem Fall aber in einem Maßstab kleiner als 1 : 1.000 (1 cm ≙ 10 m) erfolgen. Als Plangrundlage sind kommunale Katasterpläne zu empfehlen.
Für die Zeitabschnitte der Anreise, des Veranstaltungsbetriebes und der Abreise wird jeweils ein eigener Plan (bei CAD-Plänen als eigener Layer) erstellt, auf welchem die Verkehrsströme als Pfeile dargestellt werden. Bei besonderen Belastungsspitzen (z. B. in Folge der Taktung des ÖPNV) kann es sinnvoll sein, die Intervalle für die Darstellung auf 60, 30 oder 15 Minuten zu verkürzen.
Auf Grundlage der Visualisierung kann festgestellt werden, welche kritischen Teilstrecken für die weitere Betrachtung relevant sind. Besonderes Augenmerk soll sich auf die Identifizierung von bi- und multidirektionalen Verkehren an Kreuzungen und Engstellen (z. B. Absperrungen und Eingangsschleusen) richten.
Schritt 2: Erfassung der Verkehrsbelastungen
Für jeden der in Schritt 1 erkannten kritischen Teilstrecken werden die zu erwartenden Verkehre in 60-, 30- oder 15-Minuten-Intervallen tabellarisch erfasst. Die Personenflüsse für jede Richtung werden mit den Kurzzeichen qA, qB usw. (Einheit: Personen/Zeitintervall) bezeichnet. Die Personenflüsse pro Richtung und Zeitintervall werden anschließend addiert. Entscheidend für die weitere Betrachtung der Teilstrecken ist jeweils das Zeitintervall mit dem größten Personenfluss.
Beispiel:
In der folgenden Tabelle werden exemplarische Personenflüsse in 60-Minuten-Intervalle zusammengefasst. Für die beiden Teilstrecken T1 und T2 weist das Zeitintervall von 08:00 bis 09:00 Uhr mit 35.000 bzw. 11.000 Personen pro Stunde die höchste Verkehrsbelastung auf.
Teilstrecke | Zeitintervall | qA | qB | qC | qD | Σq60 |
---|---|---|---|---|---|---|
T1 | 08:00 – 09:00 Uhr | 10.000 | 25.000 | 0 | 0 | 35.000 |
09:00 – 10:00 Uhr | 7.000 | 12.000 | 6.000 | 3.000 | 28.000 | |
... | ... | ... | ... | ... | ... | |
20:00 – 21:00 Uhr | 20.000 | 2.000 | 3.000 | 0 | 25.000 | |
21:00 – 22:00 Uhr | 25.000 | 1.000 | 2.000 | 0 | 28.000 | |
T2 | 08:00 – 09:00 Uhr | 6.000 | 5.000 | 0 | 0 | 11.000 |
09:00 – 10:00 Uhr | 5.000 | 3.000 | 0 | 0 | 8.000 | |
... | ... | ... | ... | ... | ... | |
20:00 – 21:00 Uhr | 3.000 | 2.000 | 0 | 0 | 5.000 | |
21:00 – 22:00 Uhr | 2.000 | 1.000 | 0 | 0 | 3.000 | |
... | ... | ... | ... | ... | ... | ... |
Schritt 3: Umrechnung der Verkehrsbelastungen auf 2-Minuten-Intervalle
In Schritt 2 wurden die Verkehrsbelastungen (im Beispiel für 60-Minuten-Intervalle) erfasst. Innerhalb dieses Intervalls kann es aber zu Verkehrsspitzen kommen. Für den Fußgängerverkehr wird die Bemessungsverkehrsstärke q2 (Einheit: Personen/2 Minuten) auf Grundlage des höchstbelasteten 2-Minuten-Intervalls definiert. Die Umrechnung der Verkehrsbelastungen aus dem Erhebungsintervall (60-, 30- oder 15-Minuten-Intervalle) in die bemessungsrelevanten 2-Minuten-Intervalle erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Tabelle (vgl. HBS 2001 (FGSV, 2005)[1], Tabelle 11-1). Diese berücksichtigt einen Sicherheitsfaktor für das Auftreten kurzzeitigen Verkehrsspitzen:
Erhebungsintervall | Umrechnungsfaktor |
---|---|
60 min | 0,06 |
30 min | 0,10 |
15 min | 0,18 |
Beispiel:
Für die Teilstrecke T1 mit einer maximalen Verkehrsbelastung von 35.000 Personen pro Stunde (vgl. Beispiel zu Schritt 2) ergibt sich das bemessungsrelevante 2-Minuten-Intervall als
<math> q_2 = q_{60} * 0,06 = 35.000 ~\tfrac{Personen}{60~Minuten} * 0,06 = 2.100 ~\tfrac{Personen}{2~Minuten} </math>.
Schritt 4: Berechnung der nutzbaren Breite der Gehfläche
Die effektiv zur Verfügung stehende Breite der Gehfläche ist entscheidend dafür, wie viele Personen den zu betrachtenden Wegabschnitt innerhalb einer bestimmten Zeitspanne passieren können. Bei der Berechnung der nutzbaren Breite Beff sind Hindernisse (Masten, Bäume, Poller, Abfallbehälter etc.) in ihrer geometrischen Breite zuzüglich der von den Fußgängern eingehaltenen Randabstände (0,25 bis 1,00 m je Seite) zu berücksichtigen. Detaillierte Vorgaben für die Reduzierung der Breiten können dem „Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen“ (HBS) entnommen werden.
Neben den statischen Hindernissen sind auch solche zu berücksichtigen, die nur temporär auftreten (Absperrungen, Verkaufsstände, Fahrzeuge etc.).
Beispiel:
Für die weiteren Beispiel-Berechnungen wird eine nutzbare Breite von Beff = 10 m angenommen.
Schritt 5: Berechnung des spezifischen Flusses
Auf Grundlage der in Schritt 3 bestimmten Verkehrsbelastung und der in Schritt 4 berechneten nutzbaren Breite Beff kann der spezifische Personenfluss qs (Einheit: Personen/(Meter * Sekunde)) berechnet werden.
Beispiel:
Bei einer Verkehrsbelastung von q2 = 2.100 Pers./2 Minuten und einer nutzbaren Breite Beff = 10,0 m ergibt sich der spezifische Fluss als
<math> q_s = \tfrac{q_2 * \frac {2~Minuten}{120~Sekunden}}{B_{eff}} = \tfrac{2.100~\frac{Personen}{2~Minuten}*\frac{2~Minuten}{120~Sekunden}}{10,0~m} = \tfrac{17,5~\frac{Pers.}{s}}{10,0~m} = 1,75~\tfrac{Pers.}{m*s}</math>.
Schritt 6: Bewertung der Verkehrsqualität
Der für jede Teilstrecke berechnete, spezifische Fluss wird abschließend hinsichtlich seiner Verkehrsqualität bewertet. An Stelle der auf dem Level-of-Service-Konzept nach Fruin (1971) [20] basierenden sechs Qualitätsstufen (QSV) des HBS wird für Großveranstaltungen ein Level-of-Safety-Konzept mit nur drei Qualitätsstufen (GRÜN, GELB, ROT) verwendet.
Bedeutung der drei Qualitätsstufen:
QSV = GRÜN: Es können gegenseitige Beeinflussungen zwischen den Fußgängern auftreten, die freie Wahl der Gehgeschwindigkeit wird aber nicht wesentlich beeinträchtigt.
QSV = GELB: Die Fußgänger werden häufig zu Änderungen ihren Geschwindigkeit und Richtung gezwungen. Lokale Störungen können sich bereits auf den Verkehrsfluss als Ganzes auswirken.
QSV = ROT: In Folge des hohen Verkehrsaufkommens kommt es zu erheblichen Behinderungen und Staus. Es ist mit sicherheitskritischen Situationen zu rechnen.
Für die Qualitätsstufen "GRÜN", "GELB" und "ROT" sind die Grenzwerte der spezifischen Flüsse entsprechend nachfolgender Tabelle anzusetzen. Als zusätzliche Information sind auch die zu erwartenden Personendichten ρ (Einheit: Personen pro Quadratmeter) angegeben.
Verkehrs- bzw. Anlagentyp | Level of Safety | ||
GRÜN | GELB | ROT | |
Ein-Richtungs-Verkehr | qs ≤ 1,3 Pers/(ms) (ρ ≤ 1,0 Pers./m2) |
qs ≤ 1,6 Pers/(ms) (ρ ≤ 1,7 Pers./m2) |
qs > 1,6 Pers/(ms) (ρ > 1,7 Pers./m2) |
Zwei-Richtungs-Verkehr | qs ≤ 0,6 Pers/(ms) (ρ ≤ 0,5 Pers./m2) |
qs ≤ 1,2 Pers/(ms) (ρ ≤ 1,0 Pers./m2) |
qs > 1,2 Pers/(ms) (ρ > 1,0 Pers./m2) |
Hinweis | Auf Grundlage der BaSiGo-Experimente werden die Qualitätsstufen und Bemessungswerte derzeit noch validiert. Bemessungswerte für weitere Anlagentypen (Kreuzungen, Ecken, Aufenthalts- und Warteflächen, Flächen mit kombinierter Nutzung aus Aufenthalt und Fortbewegung) folgen. |
Beispiel:
Für den spezifischen Fluss von qs = 1,75 Pers./ms ergibt sich, sowohl für den Ein- wie auch den Zwei-Richtungsverkehr, ein Level of Service „ROT“.
Grenzen der Handrechenverfahren
- Status: Final
- Autor: Andreas Schomborg
Auf komplexen Gehflächen mit kreuzenden oder flächenhaft verteilten Fußgängerströmen ergeben sich Bereiche mit kritischen Fußgängerverkehrsdichten nicht zwangsläufig an den geometrischen Engstellen, sondern können bei der zeitlichen und räumlichen Überlagerung verschieden gerichteter Ströme unter Berücksichtigung von Warteflächen überall auf der Fläche auftreten. Hinzu können gepulkte Zuflüsse durch die Ankunft von Bussen oder Bahnen entstehen. Entsprechende Gegebenheiten lassen sich ausschließlich durch mikroskopische Simulation umfassend bewerten.
Mikrosimulation des Fußgängerverkehrs
Autor: Andreas Schomborg
Status: Final; redaktionelle Änderungen folgen noch
In Kapitel 2.6.2.2 Mikrosimulation Fußgänger wurden bereits die spezifischen Charakteristika der Mikrosimulation von Fußgängern und die Unterschiede zur makroskopischen Simulation aufgezeigt. Grundsätzlich kann die Fußgängersimulation auf dem Veranstaltungsgelände ähnlich durchgeführt werden als außerhalb des Geländes. Die Fußgängerströme auf dem Veranstaltungsgelände interagieren in der Regel nicht mit anderen Verkehrsarten. Problematisch bei der Simulation von Fußgängerströmen auf einem Veranstaltungsgelände ist die Ermittlung der Nachfrage dieser. Sobald mehrere Wege zur Erreichung unterschiedlicher Quellen und Ziele zur Verfügung stehen kann die Ermittlung der Fußgängermengen aufwendig werden. Die notwendigen Informationen über die Wegebeziehungen auf einem Veranstaltungsgelände können beispielsweise durch:
- ein Makroskopisches Modell prognostiziert,
- eine Befragung ermittelt,
- durch GPS-gestützte Bewegungsprofile bestimmt,
- oder es müssen Annahmen getroffen werden.
Welche Methode sinnvoll einsetzbar ist hängt stark davon ab, wie häufig eine Veranstaltung stattfindet oder wie viele Quellen und Ziele es auf einem Gelände gibt. Sofern eine Veranstaltung das erste Mal stattfindet muss entweder durch sinnvolle Annahmen oder durch einen Modelleinsatz Fußgängermengen prognostiziert werden. Bei wiederkehrenden Veranstaltungen bieten sich Befragungen oder GPS-gestützte Erhebungen an.
Ziel dieser Erhebungen ist es mit den Bewegungsprofilen Quell- und Zielverkehrsströme auf dem Veranstaltungsgelände zu quantifizieren. Bei GPS-gestützen Erhebungen ist es zudem möglich Geschwindigkeitsprofile zu ermitteln. Die erhobenen Daten werden genutzt, um des Simulationsmodell für den Ist-Zustand (Analysefall) zu kalibrieren. Je mehr Daten vorliegen, desto präziser kann eine Modell kalibriert und validiert werden. Im Fall einer widerkehrenden Veranstaltung ist dies praktisch die Nachbildung des Vorjahres. Im Fall einer erstmalig stattfindenden Veranstaltung ist es der prognostizierte, bzw. vorgesehene oder erwartete Ablauf. Sollten im Vorjahr oder bei der geplanten erstmaligen Veranstaltung Defizite durch die Simulation ermittelt werden ist es anschließend möglich verschiedene Szenarien / Optimierungen der Simulation „durchzuspielen“ und somit den Ablauf der Fußgängerströme auf dem Veranstaltungsgelände zu optimieren.
Flucht- und Rettungswege
- Status: Final
- Autoren: Stefan Holl, Armin Seyfried
Derzeit existieren keine allgemeingültigen Rechtsnormen für die Bemessung der Flucht- und Rettungswege auf dem Veranstaltungsgelände (vgl. rechtliche Grundlagen). Als erste Orientierung für die notwendigen Breiten und Längen der Flucht- und Rettungswege sowie die Verteilung der Notausgänge kann die von der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz erlassene „Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten“ (MVStättVO, 2005)[21] herangezogen werden. § 7 der MVStättVO verlangt für Versammlungsstätten im Freien:
„Die Breite der Rettungswege ist nach der größtmöglichen Personenzahl zu bemessen. Dabei muss die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen für die darauf angewiesenen Personen mindestens betragen […] 1,20 m je 600 Personen, […] Zwischenwerte sind zulässig. Die lichte Mindestbreite eines jeden Teils von Rettungswegen muss 1,20 m betragen.“
Die Entfernung von jedem Besucherplatz bis zum nächsten Ausgang in einen sicheren Bereich soll analog zu den Regelungen der MVStättVO nicht mehr als 60 Meter betragen. Die Notausgänge sind so zu verteilen, dass möglichst kurze Wege entstehen.
Die Flucht- und Rettungswege sind während der gesamten Veranstaltung, aber auch während der Auf- und Abbauphasen freizuhalten. Die Zugänge und Zufahrten zum Veranstaltungsgelände sowie die Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sind mit der örtlichen Dienststelle abzustimmen. Maßgeblich sind die Anforderungen der entsprechenden Landesbauordnung. Als erste Orientierung kann § 5 der "Musterbauordnung" (MBO, 2002)[22] herangezogen werden.
Schnittstellen der inneren und äußeren Erschließung: Ein- und Ausgangsbereiche
Stand: final
Bearbeiter: Sabine Funk, Simon Runkel (IBIT GmH)
Eingangsbereiche von Veranstaltungen – ob gesteuerter Zugang mittels Infrastruktur oder Eingangsfläche eines offenen Veranstaltungsgeländes – haben eine besondere Bedeutung im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen. Sie sind wichtig für den ersten Eindruck, den der Besucher von der Veranstaltung bekommt, bieten Handlungs- & Aktionsfläche für die Steuerung der Besucher (z.B. im Rahmen von Einlasskontrollen) und müssen häufig einer wechselhaften, nicht immer im Voraus vorherzusagenden Belastung („frühe Anreise“) standhalten. Dazu kommt, dass Eingangs- & Einlassbereich häufig eine schwierige rechtliche Schnittstelle bilden: So findet man häufig Konstellationen, in denen die Einlassbereich den Übergang der Verantwortung definieren: vom Geltungsbereich der Musterversammlungsstättenverordnung [1] („hinter“ dem Eingang) hin zur öffentlichen Fläche („vor“ dem Eingang) – mit ebenso häufig nicht ausreichend geklärten Verantwortungsübergängen.
Gleiches gilt für die Ausgangsbereiche. Aus baurechtlicher Sicht werden diese nur Form von Notausgängen betrachtet – Anforderungen an den „Normalauslass“ werden nicht definiert – ergeben sich in der Realität jedoch regelmäßig – insbesondere, wenn die Besucher, die über einen längeren Zeitraum hinweg die Veranstaltung betreten haben, diese nun zum Ende der Veranstaltung alle zeitgleich wieder verlasen.
Einleitung
Betrachtet man einige der Unglücke, die sich im Rahmen von Veranstaltungen ereignet haben, findet man immer wieder „den Einlass“ oder „den Zugang“ als Entstehungsort eines Unglücks. Ob 1979 bei einem Konzert von The Who in Cincinnati, bei dem 11 Menschen unmittelbar in einer Einlasssituation starben, als Auslöser der Hillsborough Katastrophe 1989 [2], bei der 96 Menschen aufgrund schlecht geplanter und schlecht gemanagter Einlässe starben oder als nur vermeintlich geklärte Bedingung einer DSDS Autogrammstunde [3] in 2011, bei der aufgrund unklarer Verantwortlichkeiten im Bereich vor der Tür und daraus resultierend fehlenden Flächenmanagements 60 zumeist junge Menschen verletzt wurden.
Demgegenüber steht eine Forderung in der Musterversammlungsstättenverordnung [4], dass vor Eingängen von Sportstadien mit mehr als 10.000 Besucherplätzen „Geländer so anzuordnen [sind], dass Besucher nur einzeln und hintereinander Einlass finden.“ Darüber hinaus „sind Einrichtungen für Zugangskontrollen sowie für die Durchsuchung von Personen und Sachen vorzusehen.“ (§ 30, Abs. 2). Die Bedeutung der Einlassbereiche auch außerhalb des Kontrollbedürfnisses insbesondere von Fußballspielen und die notwendigerweise im Rahmen der Planung zu beachtenden Faktoren finden in der Verordnung keine Berücksichtigung.
Basierend auf einem über diese eingeschränkte Betrachtung hinausgehenden Verständnis von Eingangs- & Einlassbereichen als multifunktionale genutzte Transfer-, Warte- & Aktionsflächen, müssen an diese Bereiche jedoch weitreichendere Anforderungen gestellt werden. Im Rahmen der Planung von Eingangs- & Einlassbereichen ist dabei zu berücksichtigen dass diese Bereiche
- häufig den ersten Kontakt des Besuchers mit der Veranstaltungsfläche definieren
- eine Schnittstelle zwischen der (->) inneren und äußeren Erschließung bilden – d.h. in Bezug auf Zu- & Abflussgrößen ausgewogen gestaltet sein müssen
- eine (erste) Interaktionsfläche mit dem wartenden Besucher bilden
- den Aktionsbereich für den Ordnungs- & Sicherheitsdienst (-> Veranstaltungsordnungsdienst) darstellen – mit weitreichenden Auswirkungen auf die Sicherheit innerhalb des Veranstaltungsgeländes
Ausgangs- oder Auslassbereiche werden im Rahmen der Musterversammlungssstättenverordnung [5] gar nicht betrachtet. Außerhalb der Definition notwendiger Notausgänge werden keine Anforderungen an die Gestaltung von Ausgangsbereichen gestellt. Dass dies nötig sein kann, zeigt sich z.B. regelmäßig nach einem Feuerwerk einer großen öffentlichen Veranstaltung, wenn ein Großteil der Besucher das Veranstaltungsgelände zeitgleich verlassen möchte. Analog zu den Anforderungen an Einlassbereiche geht es auch bei den Ausgangsbereichen um eine Schnittstelle der inneren und der äußeren Erschließung – d.h., es sind Warteflächen und Übergabepunkte (an den Öffentlichen Verkehr, die PKW) zu definieren, Informationen zu vermitteln („wie lange fahren die Bahnen?“, „wo geht es zu P3?“) und personelle sowie – wenn nötig - infrastrukturelle Unterstützung zur Lenkung der Besucher zu gewährleisten.
Faktoren für die Gestaltung von Einlassbereichen
Betrachtet man die multifunktionale Nutzung der Eingang- & Einlassbereiche sowie die Anforderungen an die geordnete Lenkung und Steuerung der Besucher in dieser Phase der Veranstaltung (-> crowd management), sind bei der Planung dieser Bereiche und Flächen insbesondere die folgenden Faktoren berücksichtigen:
Zu- & Abfluss : die Einlässe müssen so gestaltet werden, dass die Zahl der zufließenden Besucher ohne dass sich z.B. die öffentlichen Flächen belastende oder Druck aufbauende Stauungen bilden, auch abfließen können. Zu berücksichtigen ist hierbei, wie viele Besucher in welcher Zeit auf die Einlässe zufließen (z.B. basierend auf der Taktung des Öffentlichen Verkehrs und dem Anreiseprofil) bzw. wie viele Besucher in welcher Zeit an den Einlässen abgearbeitet werden können. Die Intensität der Zugangskontrollen ist hierbei genauso zu berücksichtigen wie das Profil der Besucher (Früh- bzw Spätanreisende).
Warte- & Entlastungsflächen: Einlassbereiche müssen Platz für die Wartenden bieten – besonders zu berücksichtigen ist hierbei, dass der Platz auch dann noch ausreichen muss, wenn der Abfluss der Besucher in die Veranstaltungsfläche stockt – z.B. bei einer Verzögerung des Einlassbeginns. Im Rahmen der Flächenplanung ist daher zu definieren, wie viele Personen die Fläche maximal aufnehmen muss bzw. kann. Welche Personendichten hier toleriert werden, hängt dabei wiederum von verschiedenen Einflussfaktoren ab, z.B.
- können die Besucher auf der gesamten Fläche informiert und angesprochen werden?
- Steht ausreichend Personal zur Lenkung der Besucher zur Verfügung
- Ist die Warte- & Aufstellfläche frei von Einbauten und Hindernissen?
Infrastrukturelle Gestaltung: Je nach Besucheraufkommen und –profil (-> Besucherprofil) müssen zusätzliche Infrastrukturen eingebracht werden – dies können Schleusensysteme für kontrollierte Zugänge sein genauso wie gesteuerte Zuführungen der Besucher auf die Einlässe oder druckmindernde Abschrankungen. Dies ist insbesondere bei einem hohen gleichzeitigen Besucheraufkommen nötig, um zu vermeiden, dass die Besucher in Trauben vor den Einlässen stehen und hierdurch sowohl die Aktionsflächen des Ordnungsdienstes eingeschränkt wird als auch evt. Druck oder zumindest für den Besucher unangenehme Situationen durch Drängeln entstehen. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass die eingebrachten Infrastrukturen nicht die evtl. für Fluchtwege und Notausgänge vorgesehenen Flächen und Wege blockieren.
Aufbau eines sehr weitläufigen Zuführungssystems. Hier: One Direction, ESPRIT Arena Düsseldorf.
Photo. Special Security Services
http://specsec.de/einlassplanung-
Information & Kommunikation: In vielen Fällen verbringen Besucher Zeit in den Eingangsbereichen, die über die reine Transferzeit hinausgeht – dies kann einige Minuten sein aber auch mehrere Stunden. Diese Zeit kann zum einen genutzt werden, um notwendige Informationen zu vermitteln (z.B. die weitere Wegeführung hinter dem Einlassbereich). Zum anderen muss sichergestellt werden, dass die Kommunikation mit allen Wartenden über den gesamten Zeitraum möglich ist – dies ist insbesondere relevant bei sehr langen Wartezeiten, bei sehr komplexen Zuführungssituationen und natürlich bei Zwischenfällen und in Schadenlagen. Es ist dabei insbesondere sicherzustellen, dass die möglicherweise von hinten auf einen Einlass drängenden Besucher angesprochen werden können um die vorderen Bereiche zu entlasten.
Organisation: Fast alle Einlassbereiche müssen organisiert werden. Hierzu gehört das Freihalten der Bereiche von ungewünschten oder störenden Aufbauten und / oder Aktionen (z.B. Verteiler von Prospekten, Müll etc.) als auch das Management der Wartenden. Hierzu gehören Ansprache und Ansprechbarkeit genauso wie das Steuern von Abläufen. An den Einlässen selbst ist sicherzustellen, dass durch eine geeignete Anzahl an Kräften die Abarbeitung des Zuflusses unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung der Kontrollintensität sichergestellt wird.
Unter solchen Bedingungen ist die Aufrechterhaltung geordneter Kontrollroutinen kaum realsierbar
Photo S. Funk
Rechtliche Betrachtungen: Im Rahmen der Planung für Einlassbereiche muss regelmäßig geprüft werden, in wessen Verantwortungsbereich die Flächen liegen. Es kommt regelmäßig vor, dass auch die unmittelbaren vor den Einlässen schon im öffentlichen Raum liegen und nicht mehr Veranstaltungsgelände sind. Dies bedeutet unter Umständen, dass der Veranstalter keine lenkenden Maßnahmen mit Hilfe von Infrastrukturen umsetzen kann, bzw. diese im Vorfeld mit den jeweiligen Genehmigungsbehörden abgestimmt werden müssen
Eingänge und Einlässe für zugangskontrollierte Veranstaltungen
Im Rahmen zugangskontrollierter Veranstaltungen werden regelmäßig Einlassschleusen genutzt zur Vereinzelung der Besucher und damit zur Ermöglichung einer strukturierten Kontrolle der Besucher (Eintrittskarte und Kontrolle auf verbotene Gegenstände).
Beispiel einer Zugangskontrollierten Einlasses
Photo: Special Security Services
Zur Kalkulation einer ausreichenden Anzahl von Schleusen sind die folgenden Faktoren zu berücksichtigen:
- Anzahl Besucher
- Anzahl Kräfte pro Schleuse
- Durchsuchungsintensität
- Geplante Einlassdauer
Für Konzertveranstaltungen werden als Einlassdauer bis zu 90 Minuten akzeptiert – das heißt, alle Besucher können innerhalb von 90 Minuten in das Veranstaltungsgelände gelangen. Ganz allgemein lässt sich auf Basis dieser Dauer mit einer Zahl von 1000 Besuchern je Schleuse kalkulieren. Diese Zahlen sind jedoch nur Richtwerte, die für jede Veranstaltung individuell überprüft werden müssen. So kann eine Veranstaltung an einem Werktag oder eine Veranstaltung mit einer hohen Zahl an Dauerkartenbesitzen eine wesentliche kürze Einlasszeit erforderlich machen – auch hier muss sichergestellt werden, dass die Kontrollintensität aufrecht erhalten bleibt, wenn die Besucher nicht 90, sondern 45 Minuten vor Beginn der Veranstaltung erscheinen.
Auf der anderen Seite gibt es Veranstaltungen, bei denen die Besucher nicht 90 Minuten, sondern neun Stunden vor der Veranstaltung erschienen - auch hier muss geprüft werden, inwieweit hier Vorkehrungen getroffen werden müssen (Personal, Sanitäter, WC etc) [23] und inwieweit diese Vorkehrungen möglicherweise zur frühen Anreise animieren. Fragen des Anreiseprofils der Besucher sind daher immer im Rahmen der (->) Gefährdungsanalyse der Veranstaltung zu betrachten.
Beispiel für die Organisation eines Aufstellbereiches, der auf sehr lange Wartezeiten ausgerichtet ist: die Führung der Besucher wird ergänzt durch das Vorhalten von Toiletten, Wasser und Personal
Photo: S. Funk
Grundsätzlich ist immer darauf zu achten, dass die Besucher auf die tatsächlichen Einlässe gelenkt werden – hierzu bieten sich verschieden Formen der Zuführung an:
Einseitige und mehrseitige Zuführungen auf den Eingangsbereich
Photo: Special Security Services
Im Rahmen einer geordneten Zuführung der Besucher auf die Eingänge sind immer auch begleitende organisatorische Maßnahmen nötig, um sowohl die Wartezeit zu begleiten als auch um einen kontinuierlichen Personenfluss zu gewährleisten.
Hierzu kann es nötig sein
- die Sicht auf die eigentlichen Eingänge zu verstellen: hierdurch wird verhindert, dass beim Öffnen der Eingänge eine plötzliche Bewegung entsteht
- abgegrenzte Bereiche in den Warteschlangen zu definieren, die „Stück für Stück“ abgearbeitet werden können
- organisatorische Vorkehrungen zu schaffen, damit Besucher Warteflächen verlassen (z.B. Gang zur Toilette), danach ihre Position aber auch wieder einnehmen können (Benennung der Bereiche und Numerierung der Besucher, z.B. C 36 = Besucher Nr 36 im Warteschlangenabschnitt C)
- eine kontinuierliche Ansprachemöglichkeit und Überwachung der Warteschlangen zu gewährleisten – insbesondere bei längeren Wartezeiten bei hohen Temperaturen bzw. In Bereichen ohne Schattenflächen
Auch bei der Gestaltung der Auslassbereiche sind das (->) Publikumsprofil und die Anreisemodalitäten zu beachten. Besondere Vorkehrungen müssen z.B. getroffen werden bei einem sehr jungen Publikum (hohe Anzahl an Abholern, für die Wartebereiche und Treffpunkte eingerichtet werden müssen).
Zugangsflächen für öffentliche Veranstaltungen
Auch bei Veranstaltungen ohne einen kontrollierten Zugang müssen die Eingangsbereiche entsprechend gestaltet werden. Ebenso wie für die Einlassbereiche mit Schleusen gilt auch für die Ein- oder Zugangsbereiche z.B. einer Kirmesveranstaltungen
- der Bereich muss genug Raum bieten, die ankommenden Besucher aufnehmen zu können. Viele Besucher orientieren sich erst einmal, wenn sie den Zugang einer Veranstaltung erreicht haben – hierfür müssen ausreichende Flächen zur Verfügung stehen.
- Notwendige Informationen müssen unmittelbar im Eingangsbereich gegeben werden- zum Beispiel durch den Aufbau einer Leitbeschilderung. Die Beschilderung muss so angebracht werden, dass hierdurch keine zusätzliche Blockierung der Fläche erfolgt (weder durch die Beschilderung selbst noch durch sich orientierende Besucher)
- Der Einlassbereich muss ggf. durch Personal freigehalten werden – d.h. es muss aktiv dafür gesorgt werden, dass Besucher nicht im direkten Zugangsbereich stehen bleiben (etwa um sich zu orientieren oder auf nachkommende Freunde zu warten)
- Ist der Einlassbereich auch gleichzeitig der Auslass, kann es nötig werden, je nach Personenaufkommen lenken Maßnahmen umzusetzen – hierzu gehört eine Trennung des Bereiches in Zu- & Abgang genauso wie die Implementierung eines Einbahnstraßensystems
Ausgänge und Auslassflächen
Für die Gestaltung von Auslassflächen gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie für die Einlassbereiche. Es ist sicherzustellen, dass
- ausreichend Platz zur Verfügung steht zur Verteilung der abströmenden Besucher – dies wird insbesondere dann relevant, wenn sich eine Haltestelle des Öffentlichen Verkehrs in direkter Nähe des Ausgangsbereiches befindet und ein Rückstau in die Veranstaltungsfläche bzw. auf den direkten Ausgangsbereich möglich ist.
- Informationen zur Verfügung stehen, auf die die Besucher zugreifen können – hierzu gehören klare Wegbeschilderungen ebenso wie ansprechbares Personal und / oder Durchsagemöglichkeiten
- Absprachen in Bezug auf die räumliche Verantwortung getroffen werden (z.B. „wer ist verantwortlich für die Aufstellung an der Haltestelle“)
Warteschlangenmanagement an der U-Bahn Haltestelle "Rheinaue" (Bonn)
Photo: Mark Nowak
Warteschlangenmanagement an der Strassenbahnhaltestelle "Messe / Aren" (Düsseldorf)
Photo: Ralf Zimme
Literatur
- Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014).
- prEN 13200-7 "Entry and Exit Routes and elements"
Weiterführend: Merkblatt "Sicherheitsabsperrung bei Veranstaltungen"
Stand: final
Bearbeiter: Dirk Oberhagemann (vfdb)
Mobile Sicherheitsabsperrungen sind ein unverzichtbares Instrumentarium bei allen Großveranstaltungen. Bewegliche Absperrungen können von großem Nutzen im Sinne einer vorausschauenden Planung, strukturierten Organisation und Personenlenkung sowie sicheren Durchführung einer Veranstaltung sein, können jedoch ebenso eine Gefahr für die Besucher darstellen und wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten erheblich behindern. Aus Sicht der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr stehen neben der raschen Entleerung der Besucherbereiche, die Sicherstellung der Hilfsfrist und der gesicherte Abtransport von Verletzten insbesondere bei einem eventuellen Schadenfall im Vordergrund. Daher muss der Aufbau im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bzw. des Sicherheitskonzeptes überprüft werden. Dabei dürfen durch Absperrungen keine Gefährdungen hervorgerufen werden. Die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (MVStättV – Fassung Juni 2005) trifft Aussagen zu Absperrungen, zur Blockbildung in Sportstadien, zur Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen und zur Einfriedung von Stadionanlagen. Konkrete Aussagen zur Wahl des Absperrmaterials sind nicht enthalten. Für die Anwendung von mobilen Absperrungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung existieren zum jetzigen Zeitpunkt keine standardisierten Vorgaben – die Musterversammlungsstättenverordnung kann hier als Anhaltspunkt genutzt werden, bietet jedoch für einen Teil der Anwendungsbereiche keine ausreichende Hilfestellung. Aus diesem Grunde, aber auch aufgrund unterschiedlicher umgangssprachlicher Begriffe für ein und dieselbe Absperreinrichtung, soll das vfdb-Merkblatt zur Vereinheitlichung und somit zur Verständlichkeit beitragen.
Schutzziele
Aus der Einführung lassen sich folgende Schutzziele bezüglich der Verwendung von Sperren und Gittern als Sicherheitsabsperrung bei Veranstaltungen ableiten:
- Schutz der Besucher vor zu hohen Personendrücken
- Segmentierung von Veranstaltungsbereichen
- Gewährleistung einer raschen Entleerung der Zuschauerbereiche bei einer Evakuierung durch Freihaltung, Kennzeichnung und Definition der Flucht- und Rettungswege
- Schaffung gesicherter An-, Zu- und Umfahrten für Einsatzkräfte
- Schaffung von Bewegungsflächen für Einsatzkräfte (Behandlungsplätze, Einsatzmaßnahmen im Brandfall, etc.)
- Sicherung veranstaltungsrelevanter Infrastruktur gegen unbefugten Zutritt (Bühnen, Backstagebereiche, Sanitätsstationen, PA-/Licht-Tower, FOH-Plätze, etc.)
- Strukturierung des Veranstaltungsgeländes, um die Nutzbarkeit durch Besucher, Mitwirkende und Dienstleister sicherzustellen
- Gewährleisten einer möglichst gleichmäßigen Befüllung des Veranstaltungsbereiches und definierten Führung von Personenströmen
Anwendungsfälle
Mobile Absperrungen lassen sich in zahlreichen Einsatzkontexten finden. Nachfolgend sind einige Anwendungsfälle aufgeführt, in denen mobile Absperrungen regelmäßig zum Einsatz kommen. Bei jedem Einsatz ist immer zu prüfen, ob die Art der eingesetzen Absperrungen dem Zweck entspricht und ob aus dem Einsatz ggfs. negative Konsequenzen resultieren.
Fan-Trennung
zur Vermeidung von Ausschreitungen bei Sportveranstaltungen, hauptsächlich bei Fußballspielen, durch das Aufeinandertreffen rivalisierender Fangruppierungen, so diese nicht baulich vorhanden sind.
Sichtschutz
zur Vermeidung unerwünschter Zaungäste oder der Beeinflussung des Besucherverhaltens.
Abschrankung der Besucherfläche vor der Szenenfläche (Bereich für den Sanitäts- und Ordnungsdienst)
entsprechend der Muster–Versammlungsstättenverordnung (§ 29 Abs. 1 MVStättV)
Abschrankung in Stehplatzbereichen vor Szenenflächen
entsprechend der Muster-Versammlungsstättenverordnung (§ 29 Abs. 2 MVStättV)
Umzäunungen von Veranstaltungsplätzen
zur Begrenzung der Besucherzahl
Sichere und rasche Räumung von Veranstaltungsbereichen
mit Berücksichtigung der Erkennbarkeit der Ausgänge
Zu- und Abfahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge
zur Trennung von Zuschauerbereichen bzw. deren Verkehrsflächen und denen der Einsatzkräfte
Zugangskontrolle ÖPNV
zur Gewährleistung einer geordneten Personenführung an der Schnittstelle zum öffentlichen Personennahverkehr
Eine detaillierte Beschreibung der Anwendungsfälle und der möglichen Arten von mobilen Sicherheitsabsperrungen sind ausführlich im Merkblatt Sicherheitsabsperrungen bei Veranstaltungen beschrieben.
Evaluation
- Status: Final
- Autoren: Anne Timmermann, Jürgen Gerlach
Es ist wichtig, in angemessenem Umfang Verkehrserhebungen und Evaluationen während und nach der Veranstaltung durchzuführen, um für zukünftige Veranstaltungen einen Erkenntnisgewinn zu erlangen. Allgemeine Zielsetzung ist es hierbei, bei weiteren Veranstaltungsplanungen nicht ausschließlich auf Basis prognostizierter Zahlen planen zu müssen, sondern zumindest in Teilbereichen auf Erfahrungswerte aus den eigenen Erhebungen zurückgreifen zu können. Dies ermöglicht eine zielgerichtete Planung, schont Ressourcen und vermeidet Fehlplanungen. Die gewonnenen Erkenntnisse und beobachteten Wirkungen von verkehrssteuernden Maßnahmen sollten dabei schriftlich festgehalten werden, um Informationsverluste zu vermeiden. Bei einer Verstetigung der Erhebungen kann dies bei vernünftiger Dokumentation zu immer präziseren Erkenntnissen führen.
Erhebungsmethoden
Um objektive Daten zu erhalten, können verschiedene Zähl- und Befragungsmethoden angewandt werden. Im Folgenden werden einzelne Methoden und die damit erhebbaren Daten vorgestellt.
Zählungen
Viele Daten zum Verkehrsverhalten von Veranstaltungsbesuchern können nur über Befragungen ermittelt werden, jedoch sind Zählungen insbesondere zur Ermittlung der Ganglinien wichtig.
- Besucherzählung an den Eingängen (ankommende/weggehende Besucher):
- Mit Hilfe einer Besucherzählung können Ganglinien erstellt und die Spitzenstunde der An- und Abreise sowie die maximale Zahl der anwesenden Besucher bestimmt werden.
- Für die Zählung wird ein 15-Minuten Intervall empfohlen.
- Ort der Zählung: Zählungen möglichst an allen Eingängen (das Verfahren eignet sich nur für Veranstaltungen mit einem „geschlossenen“ Veranstaltungsraum).
- Die Zählungen können durch Personen (mittels Strichliste, Handzählgerät) oder - unter Beachtung von Grundsätzen des Datenschutzes – mit Hilfe von Kameras und nachträglicher Videoauswertung erfolgen.
- Besucherzählung an Haltestellen (Ein-/Aussteiger):
- Mit Hilfe einer Besucherzählung können zum einen Ganglinien erstellt und die Spitzenstunde der An- und Abreise ermittelt werden. Außerdem kann die absolute Nutzung von Bussen und Bahnen ermittelt werden.
- Ggf. kann hier auf automatische Zählsysteme der ÖV-Anbieter zurückgegriffen werden.
- Für die Zählung wird empfohlen Fahrzeug genau zu zählen und keine Zeit-Intervalle zu nutzen.
- Die Zählungen können durch Personen (mittels Strichliste, Handzählgerät) oder - unter Beachtung von Grundsätzen des Datenschutzes – mit Hilfe von Kameras und nachträglicher Videoauswertung erfolgen.
- Zählung an Parkplätzen/Radabstellanlagen:
- Mit Hilfe von Zählungen an Parkplätzen und Radabstellanlagen können Ganglinien und Belegungen der Parkplätze/Radabstellanlagen ermittelt werden.
- Bei der Zählung der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge an Parkplätzen kann auch der Pkw-Besetzungsgrad mit erfasst werden. Wird zu einem Zeitpunkt der Zählung die absolute Besetzung des Parkplatzes/der Radabstellanlage erfasst, kann die Belegung des Parkplatzes/der Radabstellanlage über den gesamten Zählzeitraum ermittelt werden.
- Ggf. kann zur Ermittlung der Pkw-Parkplatzbelegung auf ein automatisches Zählsystem zurückgegriffen werden (z.B. dynamisches Parkleitsystem, Daten von Parkhausbetreibern).
- Die Zählungen können durch Personen (mittels Strichliste, Handzählgerät) oder - unter Beachtung von Grundsätzen des Datenschutzes – mit Hilfe von Kameras und nachträglicher Videoauswertung erfolgen. Mit Hilfe der Videoauswertung können keine Besetzungsgrade bestimmt werden.
- Ergänzend zu den Zählungen an Radabstellanlagen sollten im Umfeld der Veranstaltung Beobachtungen durchgeführt werden, um die Akzeptanz der Radabstellanlage bzw. den Grad des „Wildparkens“ zu ermitteln.
Kurzbefragungen
- Fragebogen:
- Die Besucher werden mit Hilfe eines einseitigen Fragebogens zu ihrem Verkehrsverhalten befragt (Wohnort, Verkehrsmittelwahl, Ausstiegshaltestelle, Parkplatz, Grund der Verkehrsmittelwahl, Aufenthaltsdauer, Gruppengröße, Probleme auf dem Weg zur Veranstaltung - Wegweisung).
- Ggf. können hier auch Fragen gestellt werden, wie den Besuchern z. B. die Veranstaltung gefallen hat und ob sie diese wieder besuchen würden.
- Ort der Befragung: vor und auf dem Gelände (auch auf einem nicht abgegrenzten Veranstaltungsgelände möglich).
- Richtwert Personalbedarf: ein Interviewer kann ca. 8-12 Personen pro Stunde befragen.
- Richtwert Rücklauf: Veranstaltungsbesucher beantworten in der Regel bereitwillig Fragen bezüglich ihres Verkehrsverhaltens und ihrer Zufriedenheit innerhalb einer Kurzbefragung.
- OSCAR-Methode (On-Sight Card Analysing Research Method):
- Zielsetzung dieser von der Ingenieurgesellschaft Stolz mbH (Neuss) entwickelten Methode ist es, durch Austeilen und Einsammeln von kleinen Karten (Visitenkartenformat) am Eingang der Veranstaltung ohne großen Aufwand für die Besucher Erkenntnisse zum Besucherverhalten zu ermitteln. Geeignet ist dieses Verfahren insbesondere zur Ermittlung der Aufenthaltsdauer z. B. in Kombination mit der Verkehrsmittelwahl. Hierzu wird den Besuchern beim Betreten des Veranstaltungsgeländes eine Karte gegeben, die sie beim Verlassen der Veranstaltung in dafür vorgesehene Sammelbehälter werfen. Die Rückseite der Visitenkarte ist mit dem Stempel der Eintrittszeit versehen (in 15-Minuten-Zeitintervallen). Bei viertelstündiger Leerung der Behälter kann so mit entsprechender Genauigkeit die Aufenthaltszeit erfasst werden. Das genutzte Verkehrsmittel wir über den Einwurf in den entsprechenden Behälter – ein Behälter je Verkehrsmittel (Zu Fuß, Bus & Bahn, Pkw, Rad, ggf. Sonstiges oder andere relevante Kategorie) – ermittelt. Wichtig ist bei diesem Verfahren, dass die Besucher beim Verteilen der Karten kurz auf die Zielsetzung hingewiesen werden und das Verfahren erläutert wird. Dies kann ggf. ergänzend durch entsprechende Plakate und/oder Flyer unterstützt werden.
- Geeigneter Ort zur Durchführung:
- Verteilen/Einsammeln möglichst an allen Eingängen der Veranstaltung (das Verfahren eignet sich nur für Veranstaltungen mit einem „geschlossenen“ Veranstaltungsraum, die Rückgabestationen dürfen durch ihre Positionierung im Eingangsbereich keine Engstellen erzeugen).
- Richtwert Personalbedarf (je Ein-/Ausgang): 1 Person zur Überwachung der Rückgabestation und Entleerung der Eimer, ca. 1 Person pro 400 Besucher/h zum Verteilen der Karten, wenn eine nahezu Vollerhebung angestrebt wird.
- Richtwert Rücklauf: Quote von verteilten und zurückgegebenen Karten: 60 - 90%
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (2005). Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS). Köln: FGSV-Verlag. Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag. Der Name „:1“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. Referenzfehler: Ungültiges<ref>
-Tag. Der Name „:1“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (2006). Mikroskopische Verkehrssimulation – Grundlagen und praktische Hinweise zur Anwendung. Köln: FGSV-Verlag.
- ↑ 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 PTV GROUP. (2013). Handlungsempfehlung zur Ermittlung der Verkehrsnachfrage und den daraus resultierenden Verkehrsströme bei Veranstaltungen. Karlsruhe.
- ↑ Dienel, H.-L., Schmithals, J. (2004). Handbuch Eventverkehr. Berlin: Erich Schmidt Verlag.
- ↑ 5,0 5,1 5,2 5,3 5,4 Schiefelbusch, M. (Hrsg.) (2004). Erfolgreiche Eventverkehre. Analysen und Fallstudien. Mannheim: Verlag MetaGIS-Infosysteme; Verl. MetaGIS-Infosysteme (Studien zur Mobilitäts- und Verkehrsforschung, 7). Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag. Der Name „:17“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ 6,0 6,1 6,2 6,3 6,4 Schäfer, P. K.; Schmidt, K.; Hermann, A. (2013). Verkehrsverhalten bei Veranstaltungen. Ergebnisse der Hessentage 2009-2012. Fachhochschule Frankfurt am Main. Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag. Der Name „:16“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ 7,0 7,1 7,2 7,3 7,4 7,5 RWTH Aachen. (2003). Vergleich der Ergebnisse. FreiMove. Großeinrichtung der Freizeit - Monilitätsmanagement und Erschließung - Standortanalyse und Besucherbefragung an 12 Großeinrichtungen der Freizeit (2001). Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag. Der Name „:18“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. Referenzfehler: Ungültiges<ref>
-Tag. Der Name „:18“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ Hertel, Ch. (2014). Emissionsfreies Mobilitätsmanagement für Güter und Personen bei Großveranstaltungen - Das Beispiel des Deutschen evangelischen Kirchentages Hamburg 2013 und Stuttgart 2015, sowie ein Ausblick auf das Reformationsjubiläum 2017 (PowerPoint-Präsentation).
- ↑ Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (2010). Richtlinien für die Aufstellung von nichtamtlichen Wegweisern für Messen, Ausstellungen, sportliche und ähnliche temporäre Großveranstaltungen. Köln: FGSV-Verlag.
- ↑ Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (1998). Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr. Köln: FGSV-Verlag.
- ↑ 11,0 11,1 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (2000). Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (R WBA). Köln: FGSV-Verlag.
- ↑ Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (2007). Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Fußgängerverkehr. Köln: FGSV-Verlag.
- ↑ 13,0 13,1 13,2 13,3 13,4 13,5 13,6 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (2005). Empfehlung für die Anlagen des Ruhenden Verkehrs (EAR). Köln: FGSV-Verlag. Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag. Der Name „:7“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ 14,0 14,1 14,2 14,3 14,4 ivm GmbH. (2007). Leitfaden für Veranstaltungsverkehre. Frankfurt a. Main. Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag. Der Name „:10“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. Referenzfehler: Ungültiges<ref>
-Tag. Der Name „:10“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ Verkehr aktuell. (1997). Freizeitmobilität. S. 57.
- ↑ 16,0 16,1 16,2 16,3 16,4 16,5 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). (2012). Hinweise zum Fahrradparken. Köln: FGSV-Verlag. Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag. Der Name „:9“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. Referenzfehler: Ungültiges<ref>
-Tag. Der Name „:9“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ 17,0 17,1 17,2 ADFC Landesverband Hamburg e.V. (2014). Fahrradparken bei Großveranstaltungen. Hamburg. Referenzfehler: Ungültiges
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- ↑ Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz: Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (MVStättVO) in der Fassung vom Juni 2005, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Februar 2014.
- ↑ Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz: Musterbauordnung (MBO) in der Fassung vom November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 21.09.2012.
- ↑ http://www.spiegel.de/schulspiegel/leben/one-direction-in-duesseldorf-fans-schwaenzen-fuer-das-deutschlandkonzert-a-978947.html
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- Veranstalter
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