Sicherheitsbausteine/Crowd- und Besuchermanagement/Gefahrenprävention/Alkohol und Drogen: Unterschied zwischen den Versionen
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Bearbeiter: Sabine Funk (IBIT GmbH)'' | |||
Drogen- und Alkoholmissbrauch der Besucher kann den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen – ist das vermehrte Aufkommen bereits in der Planungsphase erkennbar, sind unter Umständen zusätzliche Maßnahmen notwendig. | Drogen- und Alkoholmissbrauch der Besucher kann den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen – ist das vermehrte Aufkommen bereits in der Planungsphase erkennbar, sind unter Umständen zusätzliche Maßnahmen notwendig. | ||
Zu den Auswirkungen auf den Veranstaltungsablauf können insbesondere gehören: | Zu den Auswirkungen auf den Veranstaltungsablauf können insbesondere gehören: | ||
*Alkoholisierte und unter Drogen stehende Personen können sich unvorsichtig benehmen und sorgen dadurch für eine erhöhte Gefährdung für sich selbst und andere | * Alkoholisierte und unter Drogen stehende Personen können sich unvorsichtig benehmen und sorgen dadurch für eine erhöhte Gefährdung für sich selbst und andere | ||
*Alkohol- und Drogenmissbrauch kann zu gesundheitlichen Problemen führen – bes. in Verbindung mit hohen Umgebungstemperaturen | * Alkohol- und Drogenmissbrauch kann zu gesundheitlichen Problemen führen – bes. in Verbindung mit hohen Umgebungstemperaturen | ||
*Erhöhte Gefahr von Verkehrsunfällen durch Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss, insbesondere an An- und Abreisetagen | * Erhöhte Gefahr von Verkehrsunfällen durch Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss, insbesondere an An- und Abreisetagen | ||
*Vermehrte Störungen durch Zuschauerverhalten | * Vermehrte Störungen durch Zuschauerverhalten | ||
*Steigendes Gewaltpotential | * Steigendes Gewaltpotential | ||
==Einleitung== | ==Einleitung== | ||
Alkohol- und Drogenkonsum der Besucher kann geplante Maßnahmen verzögern oder konterkarieren - dies beginnt bei Besuchern , die sich weigern, sich sanitätsdienstlich behandeln zu lassen etwa bis hin zu Besuchern, nicht mehr ansprechbar und damit - auch im Gefahrenfalle - nicht mehr lenkbar sind. | Alkohol- und Drogenkonsum der Besucher kann geplante Maßnahmen verzögern oder konterkarieren - dies beginnt bei Besuchern , die sich weigern, sich sanitätsdienstlich behandeln zu lassen etwa bis hin zu Besuchern, nicht mehr ansprechbar und damit - auch im Gefahrenfalle - nicht mehr lenkbar sind. | ||
Im Rahmen der Gefährdungsanalyse ist das Risiko erhöhten Konsums von Alkohol oder Drogen regelmäßig zu bewerten und im Sicherheitskonzept entsprechend zu berücksichtigen. | Im Rahmen der Gefährdungsanalyse ist das Risiko erhöhten Konsums von Alkohol oder Drogen regelmäßig zu bewerten und im Sicherheitskonzept entsprechend zu berücksichtigen. | ||
Obwohl das Phänomen nicht auf Jugendliche beschränkt werden kann, genießen diese auch unter Aspekten des Jugendschutzes eine besondere Aufmerksamkeit | Obwohl das Phänomen nicht auf Jugendliche beschränkt werden kann, genießen diese auch unter Aspekten des Jugendschutzes eine besondere Aufmerksamkeit | ||
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==Gefährdungsanalyse== | ==Gefährdungsanalyse== | ||
Im Rahmen der Gefährdungsanalyse sind regelmäßig folgende Fragen zu beantworten: | Im Rahmen der Gefährdungsanalyse sind regelmäßig folgende Fragen zu beantworten: | ||
*Gibt es in Bezug auf das Besucherprofil Erkenntnisse auf erhöhten Alkohol- und / oder Drogenkonsum | * Gibt es in Bezug auf das Besucherprofil Erkenntnisse auf erhöhten Alkohol- und / oder Drogenkonsum | ||
* | * Hat es bei vorhergegangenen Veranstaltungen oder Veranstaltungen mit einem vergleichbaren Publikumsprofil Vorkommnisse gegeben, die auf erhöhten Konsum von Alkohol oder Drogen zurück zuführen waren? | ||
*Gibt es bestimmte Tage / Phasen, in denen mit einem | * Gibt es bestimmte Tage / Phasen, in denen mit einem erhöhten Alkoholkonsum zu rechnen ist? | ||
*Wie ist der Ausschank von Alkohol geregelt? | * Wie ist der Ausschank von Alkohol geregelt? | ||
*Sind besonders hohe Temperaturen zu erwarten? | * Sind besonders hohe Temperaturen zu erwarten? | ||
==Planung== | ==Planung== | ||
Im Rahmen der interorganisationalen Abstimmung muss bereits in der Planung festgelegt werden, wie und inwieweit die Problematik durch die verschiedenen Akteure verfolgt wird. Es muss sichergestellt werden, dass den geplanten Maßnahmen nicht nur eine einheitliche Bewertung des Risikopotentials zugrunde liegt, sondern dass die Maßnahmen sich ergänzen und eine einheitliche Linie auch für den Besucher zu erkennen ist. Insbesondere ist zu vermeiden, dass unabgestimmte Maßnahmen zu Problemen in den geplanten Abläufen führen (Z.B. Kontrollen auf Alkohol- | Im Rahmen der interorganisationalen Abstimmung muss bereits in der Planung festgelegt werden, wie und inwieweit die Problematik durch die verschiedenen Akteure verfolgt wird. Es muss sichergestellt werden, dass den geplanten Maßnahmen nicht nur eine einheitliche Bewertung des Risikopotentials zugrunde liegt, sondern dass die Maßnahmen sich ergänzen und eine einheitliche Linie auch für den Besucher zu erkennen ist. Insbesondere ist zu vermeiden, dass unabgestimmte Maßnahmen zu Problemen in den geplanten Abläufen führen (Z.B. Kontrollen auf Alkohol- und Drogen in der Abreisephase, die zu einem Rückstau auf den Parkplätzen führen) | ||
Es ist darauf zu achten, dass die geplanten Maßnahmen zielgruppenspezifisch und angemessen sind. | Es ist darauf zu achten, dass die geplanten Maßnahmen zielgruppenspezifisch und angemessen sind. | ||
Zu den – je nach Publikumsprofil notwendigen bzw. sinnvollen – Maßnahmen können gehören | Zu den – je nach Publikumsprofil notwendigen bzw. sinnvollen – Maßnahmen können gehören | ||
*Aufklärungskampagnen und –aktionen zum Konsum von Alkohol und / oder Drogen | * Aufklärungskampagnen und –aktionen zum Konsum von Alkohol und / oder Drogen | ||
** im Vorfeld der Veranstaltung (Homepage etc.) | |||
** während der Veranstaltung selbst (z.B. mobile Alkoholtester, Fahrsimulationsangebote etc) | |||
*Kommunikationsmaßnahmen in Bezug auf die konkrete Veranstaltung (Konsequenzen, Handhabe) | * Kommunikationsmaßnahmen in Bezug auf die konkrete Veranstaltung (Konsequenzen, Handhabe) | ||
*Kontrollmaßnahmen | * Kontrollmaßnahmen | ||
** Besucher (Einlässe, Zu- und Abfahrten) | |||
** Anbieter (Gastronomen bzgl. Einhaltung Jugendschutzgesetz) | |||
*Einschränkung des Angebotes (z.B: Verzicht auf den puren Ausschank hochprozentiger Getränke) | * Einschränkung des Angebotes (z.B: Verzicht auf den puren Ausschank hochprozentiger Getränke) | ||
*Erweiterung des Angebotes (z.B. freies Trinkwasser bei heißem Wetter) | * Erweiterung des Angebotes (z.B. freies Trinkwasser bei heißem Wetter) | ||
*Anlaufstellen für angetrunkenen / betrunkene Jugendliche | * Anlaufstellen für angetrunkenen / betrunkene Jugendliche | ||
*Erhöhung Anzahl Sanitäter | * Erhöhung Anzahl Sanitäter | ||
Bei der Festlegung der Maßnahmen ist zu berücksichtigen, dass der Konsum von Alkohol und / oder Drogen oftmals als Teil des Veranstaltungserlebens betrachtet wird und dass restriktive Maßnahmen zu – im schlimmsten Fall noch negativeren – Konsequenzen führen können. | Bei der Festlegung der Maßnahmen ist zu berücksichtigen, dass der Konsum von Alkohol und / oder Drogen oftmals als Teil des Veranstaltungserlebens betrachtet wird und dass restriktive Maßnahmen zu – im schlimmsten Fall noch negativeren – Konsequenzen führen können. | ||
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==Durchführung== | ==Durchführung== | ||
Die Entscheidungsfindung zur Maßnahmenfestsetzung bei einem auffällig hohen Alkohol- und Drogenkonsum der Besucher sollte im Rahmen eines vordefinierten Abstimmungsprozesses zwischen Veranstalter, Polizei, Genehmigungsbehörde etc. erfolgen. Insbesondere ist festzulegen, welche Auswirkungen dies auf die vorgeplanten Szenarien haben kann (Verlangsamung der Abläufe z.B. im Rahmen einer Räumung). | Die Entscheidungsfindung zur Maßnahmenfestsetzung bei einem auffällig hohen Alkohol- und Drogenkonsum der Besucher sollte im Rahmen eines vordefinierten Abstimmungsprozesses zwischen Veranstalter, Polizei, Genehmigungsbehörde etc. erfolgen. Insbesondere ist festzulegen, welche Auswirkungen dies auf die vorgeplanten Szenarien haben kann (Verlangsamung der Abläufe z.B. im Rahmen einer Räumung). | ||
Die im Rahmen der Gefährdungsanalyse getroffenen Annahmen sind während der Veranstaltung regelmäßig zu überprüfen und im Rahmen regelmäßiger Lagebesprechungen abzugleichen. Es ist dabei insbesondere festzustellen, ob Meldungen auf Einzelfälle und individuelles Fehlverhalten zurückzuführen sind oder ob eine Tendenz oder einen allgemeine Entwicklung zu erkennen ist. Ursachen können z.B. sein | Die im Rahmen der Gefährdungsanalyse getroffenen Annahmen sind während der Veranstaltung regelmäßig zu überprüfen und im Rahmen regelmäßiger Lagebesprechungen abzugleichen. Es ist dabei insbesondere festzustellen, ob Meldungen auf Einzelfälle und individuelles Fehlverhalten zurückzuführen sind oder ob eine Tendenz oder einen allgemeine Entwicklung zu erkennen ist. Ursachen können z.B. sein | ||
*hohe Temperaturen | * hohe Temperaturen | ||
*Verstoß gegen Auflagen beim Ausschank | * Verstoß gegen Auflagen beim Ausschank | ||
* | * nicht funktionierende Einlasskontrollen | ||
Während die Reaktion auf die oben stehend | Während die Reaktion auf die oben stehend genannten Maßnahmen vergleichsweise einfach in der Umsetzung ist, ist die Reaktion auf eine generelle Fehleinschätzung des Risikopotentials bzw. eine unerwartete Entwicklung eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Maßnahmen können hier reichen von der Einschränkung des allgemein Ausschanks, der Sperrung von Veranstaltungsbereichen bis hin zum Abbruch der Veranstaltung. | ||
Maßnahmen mit solchen Auswirkungen können nur unter Berücksichtigung der Belange aller Beteiligten getroffen werden, um noch darüber hinausgehende negative Konsequenzen zu vermeiden. | Maßnahmen mit solchen Auswirkungen können nur unter Berücksichtigung der Belange aller Beteiligten getroffen werden, um noch darüber hinausgehende negative Konsequenzen zu vermeiden. |
Version vom 13. April 2015, 11:39 Uhr
Stand: 13.04.2015
Bearbeiter: Sabine Funk (IBIT GmbH)
Drogen- und Alkoholmissbrauch der Besucher kann den geplanten Veranstaltungsablauf in erheblichem Maße beeinflussen – ist das vermehrte Aufkommen bereits in der Planungsphase erkennbar, sind unter Umständen zusätzliche Maßnahmen notwendig.
Zu den Auswirkungen auf den Veranstaltungsablauf können insbesondere gehören:
- Alkoholisierte und unter Drogen stehende Personen können sich unvorsichtig benehmen und sorgen dadurch für eine erhöhte Gefährdung für sich selbst und andere
- Alkohol- und Drogenmissbrauch kann zu gesundheitlichen Problemen führen – bes. in Verbindung mit hohen Umgebungstemperaturen
- Erhöhte Gefahr von Verkehrsunfällen durch Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss, insbesondere an An- und Abreisetagen
- Vermehrte Störungen durch Zuschauerverhalten
- Steigendes Gewaltpotential
Einleitung
Alkohol- und Drogenkonsum der Besucher kann geplante Maßnahmen verzögern oder konterkarieren - dies beginnt bei Besuchern , die sich weigern, sich sanitätsdienstlich behandeln zu lassen etwa bis hin zu Besuchern, nicht mehr ansprechbar und damit - auch im Gefahrenfalle - nicht mehr lenkbar sind.
Im Rahmen der Gefährdungsanalyse ist das Risiko erhöhten Konsums von Alkohol oder Drogen regelmäßig zu bewerten und im Sicherheitskonzept entsprechend zu berücksichtigen.
Obwohl das Phänomen nicht auf Jugendliche beschränkt werden kann, genießen diese auch unter Aspekten des Jugendschutzes eine besondere Aufmerksamkeit
Gefährdungsanalyse
Im Rahmen der Gefährdungsanalyse sind regelmäßig folgende Fragen zu beantworten:
- Gibt es in Bezug auf das Besucherprofil Erkenntnisse auf erhöhten Alkohol- und / oder Drogenkonsum
- Hat es bei vorhergegangenen Veranstaltungen oder Veranstaltungen mit einem vergleichbaren Publikumsprofil Vorkommnisse gegeben, die auf erhöhten Konsum von Alkohol oder Drogen zurück zuführen waren?
- Gibt es bestimmte Tage / Phasen, in denen mit einem erhöhten Alkoholkonsum zu rechnen ist?
- Wie ist der Ausschank von Alkohol geregelt?
- Sind besonders hohe Temperaturen zu erwarten?
Planung
Im Rahmen der interorganisationalen Abstimmung muss bereits in der Planung festgelegt werden, wie und inwieweit die Problematik durch die verschiedenen Akteure verfolgt wird. Es muss sichergestellt werden, dass den geplanten Maßnahmen nicht nur eine einheitliche Bewertung des Risikopotentials zugrunde liegt, sondern dass die Maßnahmen sich ergänzen und eine einheitliche Linie auch für den Besucher zu erkennen ist. Insbesondere ist zu vermeiden, dass unabgestimmte Maßnahmen zu Problemen in den geplanten Abläufen führen (Z.B. Kontrollen auf Alkohol- und Drogen in der Abreisephase, die zu einem Rückstau auf den Parkplätzen führen)
Es ist darauf zu achten, dass die geplanten Maßnahmen zielgruppenspezifisch und angemessen sind.
Zu den – je nach Publikumsprofil notwendigen bzw. sinnvollen – Maßnahmen können gehören
- Aufklärungskampagnen und –aktionen zum Konsum von Alkohol und / oder Drogen
- im Vorfeld der Veranstaltung (Homepage etc.)
- während der Veranstaltung selbst (z.B. mobile Alkoholtester, Fahrsimulationsangebote etc)
- Kommunikationsmaßnahmen in Bezug auf die konkrete Veranstaltung (Konsequenzen, Handhabe)
- Kontrollmaßnahmen
- Besucher (Einlässe, Zu- und Abfahrten)
- Anbieter (Gastronomen bzgl. Einhaltung Jugendschutzgesetz)
- Einschränkung des Angebotes (z.B: Verzicht auf den puren Ausschank hochprozentiger Getränke)
- Erweiterung des Angebotes (z.B. freies Trinkwasser bei heißem Wetter)
- Anlaufstellen für angetrunkenen / betrunkene Jugendliche
- Erhöhung Anzahl Sanitäter
Bei der Festlegung der Maßnahmen ist zu berücksichtigen, dass der Konsum von Alkohol und / oder Drogen oftmals als Teil des Veranstaltungserlebens betrachtet wird und dass restriktive Maßnahmen zu – im schlimmsten Fall noch negativeren – Konsequenzen führen können. So kann das Verbot hochprozentiger alkoholischer Getränke auf dem Veranstaltungsgelände, dazu führen, dass die Getränke vorab konsumiert werden und dass Besucher bereits zum Beginn der Veranstaltung einen sehr hohen Alkoholpegel „mitbringen“. Häufig zu beobachten ist zum Beispiel auch, dass das Konfiszieren der Getränke an den Eingangsbereichen dazu führt, dass die Getränkebehälter – innerhalb kürzester Zeit - noch am Eingang geleert werden.
Durchführung
Die Entscheidungsfindung zur Maßnahmenfestsetzung bei einem auffällig hohen Alkohol- und Drogenkonsum der Besucher sollte im Rahmen eines vordefinierten Abstimmungsprozesses zwischen Veranstalter, Polizei, Genehmigungsbehörde etc. erfolgen. Insbesondere ist festzulegen, welche Auswirkungen dies auf die vorgeplanten Szenarien haben kann (Verlangsamung der Abläufe z.B. im Rahmen einer Räumung).
Die im Rahmen der Gefährdungsanalyse getroffenen Annahmen sind während der Veranstaltung regelmäßig zu überprüfen und im Rahmen regelmäßiger Lagebesprechungen abzugleichen. Es ist dabei insbesondere festzustellen, ob Meldungen auf Einzelfälle und individuelles Fehlverhalten zurückzuführen sind oder ob eine Tendenz oder einen allgemeine Entwicklung zu erkennen ist. Ursachen können z.B. sein
- hohe Temperaturen
- Verstoß gegen Auflagen beim Ausschank
- nicht funktionierende Einlasskontrollen
Während die Reaktion auf die oben stehend genannten Maßnahmen vergleichsweise einfach in der Umsetzung ist, ist die Reaktion auf eine generelle Fehleinschätzung des Risikopotentials bzw. eine unerwartete Entwicklung eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Maßnahmen können hier reichen von der Einschränkung des allgemein Ausschanks, der Sperrung von Veranstaltungsbereichen bis hin zum Abbruch der Veranstaltung. Maßnahmen mit solchen Auswirkungen können nur unter Berücksichtigung der Belange aller Beteiligten getroffen werden, um noch darüber hinausgehende negative Konsequenzen zu vermeiden.