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Sicherheitsbausteine/Crowd Management/Flächennutzung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine rein quantitative Betrachtung von Flächen – etwas aufgrund baurodnungsrechtlicher Vorgaben z.B. der Musterversammlungsstättenverordnung – reicht oftmals nicht aus, die „Angemessenheit“ einer Fläche zu bewerten. Im Rahmen eines Crowd Management Ansatzes, der den Besucher und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt, sind immer auch Fragen nach der Nutzung des Platzes sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Hinsicht zu stellen sowie Wechselwirkungen mit anderen Flächen zu betrachten.
==Einleitung==
Verkehrs- und Bewegungsflächen für Fußgänger sind meist multiplen Nutzungsarten unterworfen – dies gilt auch für Flächen für die Besucher von Konzerten. Plätze, Gehwege, Ein- & Ausgangsbereiche in Gebäude, Kreuzungen, Flächen vor Bühnen / an Bierständen / an Ein- & Auslassbereichen werden von Personen in unterschiedlichen Dichten und Frequenzen mit unterschiedlichen Zielen und Aufenthaltsdauern genutzt. Einzeln oder in Gruppen werden diese Flächen multidirektional betreten, überquert und verlassen. Gleichzeitig werden die Flächen auch als Wartebereiche oder Treffpunkte genutzt, sowie zum Schlange stehen, kommunizieren oder orientieren. Um die Angemessenheit einer Fläche zu beurteilen, ist es daher im Rahmen der Sicherheitsplanung von Bedeutung, sich über die quantitative Betrachtung hinaus Gedanken über die Nutzung und den Anspruch des Besuchers an die Nutzung zu machen.
==Gesetzliche Grundlagen==
Die Musterversammlungsstättenverordnung gibt macht keine Vorgaben über die Belegung einer Fläche, in § 1 werden lediglich für den Fall, dass keinen Informationen über genehmigte Kapazitäten vorliegen, Aussagen getroffen.
Aber auch das Einhalten der genehmigten Kapazitäten ist nicht per se eine Garant für eine sichere Belegung und / oder Nutzung der Flächen – sichergestellt wird lediglich, dass die Breite der Fluchtwege ausreichend für die sich auf der Fläche befindlichen Personen ist.
=Kapazität, Verteilung, Dichte, Nutzung==
Die (genehmigte) Gesamtpersonenzahl hat nicht unmittelbar etwas mit der Flächennutzung, der Verteilung und der Personendichte zu tun – dies wird erst dann relevant, wenn das Verhältnis der Gesamtpersonenzahl zur Fläche so negativ ist, dass aufgrund der hohen Personenzahl eine ungleichmäßige Belegung der Fläche gar nicht mehr möglich ist, das heisst, wenn alle Bereich der Fläche geleichermaßen so voll belegt sind, so dass ein Ausweichen nicht mehr möglich ist.
Bei einer genehmigten Kapazität von 2 Pers / qm wird es auf den meisten Flächen Bereiche geben, auf denen sich 5 Pers/qm aufhalten und Bereiche, in denen die Dichte nur 0,5 Pers/Qm beträgt – abhängig von Sichtlinien, Attraktionen, Aufbauten etc. Im Rahmen der Sicherheitsplanung sind alos folgende Fragen zu stellen:
-was ist die Kapazität einer Fläche: wie viele Menschen passen auf die zur Verfügung stehende Fläche (basierend auf den zugrundeliegenden Schutzzielen)
-wie ist die Verteilung auf der Fläche: wie verteilen sich die Besucher auf der Fläche? Gleichmäig oder ungleichmäßig über die gesamte Fläche? Gleichmäßig oder ungliechmäßig über den gesamten VEranstaltungszeitraum?
-Dichte: entstehen durch die Verteilung und die Nutung Bereiche mit besonderen Personendichten? Treten diese immer auf oder nur temporär?
-Nutzung: wie wird die Fläche genutzt? von wem? Transferfläche? Wartefläche? Aufenthaltsfläche, multifunktionale Nutzung (evt. mit unterschiedlichen Nutzern?)
==Nutzung==
Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei die Frage, wie Flächen genutzt werden (wie? von wem? wie lange? etc) und was für die sichere Nutzung der Flächen - immer in Bezug auf den erwarteten Besucher - nötig ist.
Zusammenfassen lassen sich die Anforderungen an die Flächenplanung wie folgt
*R - Routes: Wege und Richtungen
*A - Areas: genutzte Flächen
*M - Movement - Bewegung, Nutzung der Flächen (stehen, gehen etc) 
*P - Profile - Nutzerprofil

Version vom 30. April 2015, 08:14 Uhr

Eine rein quantitative Betrachtung von Flächen – etwas aufgrund baurodnungsrechtlicher Vorgaben z.B. der Musterversammlungsstättenverordnung – reicht oftmals nicht aus, die „Angemessenheit“ einer Fläche zu bewerten. Im Rahmen eines Crowd Management Ansatzes, der den Besucher und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt, sind immer auch Fragen nach der Nutzung des Platzes sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Hinsicht zu stellen sowie Wechselwirkungen mit anderen Flächen zu betrachten.

Einleitung

Verkehrs- und Bewegungsflächen für Fußgänger sind meist multiplen Nutzungsarten unterworfen – dies gilt auch für Flächen für die Besucher von Konzerten. Plätze, Gehwege, Ein- & Ausgangsbereiche in Gebäude, Kreuzungen, Flächen vor Bühnen / an Bierständen / an Ein- & Auslassbereichen werden von Personen in unterschiedlichen Dichten und Frequenzen mit unterschiedlichen Zielen und Aufenthaltsdauern genutzt. Einzeln oder in Gruppen werden diese Flächen multidirektional betreten, überquert und verlassen. Gleichzeitig werden die Flächen auch als Wartebereiche oder Treffpunkte genutzt, sowie zum Schlange stehen, kommunizieren oder orientieren. Um die Angemessenheit einer Fläche zu beurteilen, ist es daher im Rahmen der Sicherheitsplanung von Bedeutung, sich über die quantitative Betrachtung hinaus Gedanken über die Nutzung und den Anspruch des Besuchers an die Nutzung zu machen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Musterversammlungsstättenverordnung gibt macht keine Vorgaben über die Belegung einer Fläche, in § 1 werden lediglich für den Fall, dass keinen Informationen über genehmigte Kapazitäten vorliegen, Aussagen getroffen. Aber auch das Einhalten der genehmigten Kapazitäten ist nicht per se eine Garant für eine sichere Belegung und / oder Nutzung der Flächen – sichergestellt wird lediglich, dass die Breite der Fluchtwege ausreichend für die sich auf der Fläche befindlichen Personen ist.

Kapazität, Verteilung, Dichte, Nutzung=

Die (genehmigte) Gesamtpersonenzahl hat nicht unmittelbar etwas mit der Flächennutzung, der Verteilung und der Personendichte zu tun – dies wird erst dann relevant, wenn das Verhältnis der Gesamtpersonenzahl zur Fläche so negativ ist, dass aufgrund der hohen Personenzahl eine ungleichmäßige Belegung der Fläche gar nicht mehr möglich ist, das heisst, wenn alle Bereich der Fläche geleichermaßen so voll belegt sind, so dass ein Ausweichen nicht mehr möglich ist. Bei einer genehmigten Kapazität von 2 Pers / qm wird es auf den meisten Flächen Bereiche geben, auf denen sich 5 Pers/qm aufhalten und Bereiche, in denen die Dichte nur 0,5 Pers/Qm beträgt – abhängig von Sichtlinien, Attraktionen, Aufbauten etc. Im Rahmen der Sicherheitsplanung sind alos folgende Fragen zu stellen: -was ist die Kapazität einer Fläche: wie viele Menschen passen auf die zur Verfügung stehende Fläche (basierend auf den zugrundeliegenden Schutzzielen) -wie ist die Verteilung auf der Fläche: wie verteilen sich die Besucher auf der Fläche? Gleichmäig oder ungleichmäßig über die gesamte Fläche? Gleichmäßig oder ungliechmäßig über den gesamten VEranstaltungszeitraum? -Dichte: entstehen durch die Verteilung und die Nutung Bereiche mit besonderen Personendichten? Treten diese immer auf oder nur temporär? -Nutzung: wie wird die Fläche genutzt? von wem? Transferfläche? Wartefläche? Aufenthaltsfläche, multifunktionale Nutzung (evt. mit unterschiedlichen Nutzern?)


Nutzung

Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei die Frage, wie Flächen genutzt werden (wie? von wem? wie lange? etc) und was für die sichere Nutzung der Flächen - immer in Bezug auf den erwarteten Besucher - nötig ist. Zusammenfassen lassen sich die Anforderungen an die Flächenplanung wie folgt

  • R - Routes: Wege und Richtungen
  • A - Areas: genutzte Flächen
  • M - Movement - Bewegung, Nutzung der Flächen (stehen, gehen etc)
  • P - Profile - Nutzerprofil