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| {{DISPLAYTITLE:Ausstattung von gemeinsamen Räumlichkeiten}} | | {{DISPLAYTITLE:Raum und Treffpunkt für den Sicherheitskreis und den Koordinierungskreis des Veranstalters}} |
| ''Stand: Alter Text "gemeinsame Leitstellen", wartet auf neuen Text. Bei BFM (angefragt) wohl nicht bekannt. | | ''Stand: final |
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| ''Bearbeiter: ?'' | | ''Bearbeiter: Johannes Thomann (Berufsfeuerwehr München)'' |
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| ===Veranstaltungsphasenübergreifend===
| | Für den Sicherheitskreis und den Koordinierungskreis des Veranstalters muss ein Raum zur Verfügung stehen, der für Besprechungen geeignet ist. Dieser wird als „Koordinie-rungsstelle“ – oder kurz „KooSt“ – bezeichnet, um eine klare, leicht zu kommunizierende und einheitliche Bezeichnung zu haben. |
| ====Grundlagen====
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| Die Möglichkeit der Einrichtung einer „Gemeinsamen Leitstelle“ für das interorganisationale Veranstaltungsmanagement der jeweils eingebundenen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zielt darauf ab, relevante Informationen zur Lagebewältigung (Notrufe, Meldungen von den auf dem Veranstaltungsgelände eingesetzten Kräften etc.) zentral zu erfassen und bei Abstimmungsbedarf unmittelbar gemeinsam zu bewerten und zu steuern, um an den Schnittstellen verschiedener Zuständigkeiten koordinierte Maßnahmen treffen zu können. Dabei verbleibt die Zuständigkeit für die Führung des jeweils eigenen Einsatzes bei den jeweiligen Akteuren.
| | Es muss sich dabei um einen ausreichend großen, vor Witterungseinflüssen geschützten Raum handeln, der zudem über die nötige technische Infrastruktur verfügt. Je nach Veranstaltung, Jahreszeit, Personenanzahl der Kreise etc. kann dies ein einfacher Raum mit einem Tisch und Stühlen oder ein größerer Besprechungsraum mit kompletter IT-Technik und Zugangskontrolle sein. |
| ====Zielrichtung====
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| Mithin dienen Gemeinsame Leistellen insbesondere
| | Die KooSt sollte von der Lage so gewählt werden, dass sie gut erreichbar ist und das Ge-lände idealerweise sogar überblickt werden kann, die Kreise aber ungestört arbeiten kön-nen. Zudem sollte die KooSt während der laufenden Veranstaltung mit Fahrzeugen er-reichbar sein, um hier gegebenenfalls die Einsatzleitung der Gefahrenabwehr aufwachsen lassen zu können. Die Örtlichkeit der KooSt muss in jedem Fall, inklusive einer Beschreibung der Zugänglichkeit, im Vorfeld fest benannt sein, damit im Gefahrenfall hierzu nicht mehr kommuniziert werden muss oder es zu Verwechslungen / Unklarheiten kommt. In der Regel wird die KooSt auch in die Einsatzplanung der Gefahrenabwehr aufgenommen und dort örtlich benannt, damit sie von Einsatzkräften angefahren werden kann. |
| * der Effizienz der gemeinsamen Entscheidungsfindung im Sinne einer zeitunmittelbaren Abstimmung gemeinsam zu treffender Maßnahmen,
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| * der Unterbindung von ggf. konträr verlaufenden Maßnahmen der Akteure,
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| * der direkten Lösung von Schnittstellenproblemen bei nicht eindeutig abzugrenzenden Zuständigkeiten,
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| * der gemeinsamen Lagebeurteilung und -bewertung
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| * der Lenkung von akteursübergreifend relevanten Informationsflüssen.
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| ====Zusammensetzung====
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| In die Gemeinsamen Leitstellen sollten die am Veranstaltungsmanagement beteiligten BOS eingebunden werden; dabei wird es sich regemäßig insbesondere um die folgenden Akteure handeln:
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| * Polizei
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| * Feuerwehr
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| * Rettungsdienste
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| ===Planungsphase/Umsetzungsphase===
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| Im Zuge der Einsatzvorbereitung sind hinsichtlich der Einrichtung einer Gemeinsamen Leitstelle insbesondere die folgenden Punkte zu klären:
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| * In welcher Räumlichkeit soll die Gemeinsame Leitstelle untergebracht werden? <br />Wichtige Voraussetzungen wären z.B.
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| ** ausreichende Größe der Räumlichkeit
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| ** Nähe der Räumlichkeit zum Veranstaltungsgelände
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| ** Nähe der Räumlichkeit zu den Befehlsstellen der eingebundenen Akteure
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| ** Nähe der Räumlichkeit zum Veranstalter bzw. zum Ordnungsdienst
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| ** Nähe der Räumlichkeit zur Koordinierungsgruppe bzw. zum Krisenstab
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| * Wie soll die Räumlichkeit der Geneinsamen Leitstelle ausgestaltet werden, so dass alle Akteure ein adäquates Arbeitsumfeld vorfinden? <br />Möglichkeiten wären z.B.
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| ** hinsichtlich der Sitzordnung anzudenken, dass sich alle beteiligten Akteurs-Vertreter um einen „Runden Tisch“ herum versammeln, um die gegenseitige Kommunikation zu erleichtern
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| ** ggf. die Errichtung von Trennwänden zwischen den einzelnen Arbeitsplätzen zu erwägen
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| ** Welche Qualifikationen/Anforderungen müssen die Vertreter der einzelnen Akteure erfüllen, um ihren Aufgaben im Rahmen der Leitstellenarbeit gerecht zu werden und welche Personen sollen vor diesem Hintergrund konkret in die „Gemeinsame Leitstelle“ entsandt werden? <br />Bei wiederkehrenden Veranstaltungen sollte hinsichtlich der Entsendung von Vertretern in die Gemeinsame Leitstelle auf personelle Kontinuität geachtet werden
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| ** Wie ist das Verhältnis (Ablauforganisation) zwischen der Gemeinsamen Einsatzleitung und der Koordinierungsgruppe bzw. dem Krisenstab hinsichtlich der möglichen Betriebsarten konkret auszugestalten?
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| ** Im Vorfeld sollten datenschutzrechtliche Belange (z.B. Umgang mit personenbezogenen Daten) mit den relevanten Akteuren geregelt werden <br />Probleme könnten sich beispielsweise dahingehend ergeben, dass hinsichtlich der Strafverfolgung ausgetauschte bzw. bei der Gemeinsamen Leitstelle eingehende Informationen zunächst einmal nur für die Polizei relevant sind
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| * Im Vorfeld muss zudem der Umgang mit Verschlusssachen (VS-NfD) geregelt werden – insbesondere dann, wenn erwogen werden sollte, private Akteure (Veranstalter, Sicherheitsdienste, Freiwillige Feuerwehr, Private Rettungsdienste) in die Gemeinsame Leitstelle einzubinden
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| ===Durchführungsphase===
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| ====Informationserlangung====
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| Die polizeilichen Vertreter der Gemeinsamen Leitstelle sollten hinsichtlich der Erfassung bzw. Kenntniserlangung von relevanten Lageinformationen insbesondere
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| * in die Funkverkehre der einzelnen polizeilichen Einsatzabschnitte eingebunden sein bzw. sie sollten diese mithören können
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| * Verbindung zur polizeilichen Notrufzentrale (110) halten, damit veranstaltungsrelevante Notrufe aus der entsprechenden polizeilichen Leitstelle an die Gemeinsame Leitstelle vermittelt werden können
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| ====Auftragsvergabe====
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| Die Auftragsvergabe (z.B. Hinsichtlich der Bearbeitung von an die Leitstelle vermittelten Notrufen) an die jeweils zuständigen Einsatzabschnitte kann grundsätzlich über folgende Kanäle erfolgen:
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| * Telefon (Festnetz, Handy)
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| * Funk (analog, digital)
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| * Eingabe in das Einsatzprotokollsystem (z.B. STABOS, EPSweb)
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| ====Dokumentationspflichten====
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| Die Vertreter der jeweiligen Akteure sollten (u.a. hinsichtlich der Nachbereitung) erkannte Probleme sowie ihre Entscheidungen, Entscheidungsgrundlagen etc. nachvollziehbar dokumentieren (z.B. über elektronische Einsatzprotokollsysteme)
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| ===Nachbereitungsphase===
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| * Nach Beendigung der Veranstaltung sollten die Vertreter der Gemeinsamen Leitstelle den Einsatz zunächst mit Blick auf ihre eigene Organisation (Verfassen eines Erfahrungsberichts) sowie in einem zweiten Schritt gemeinsam nachbereiten
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| * Die Nachbereitungsergebnisse sind zu dokumentieren
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Stand: final
Bearbeiter: Johannes Thomann (Berufsfeuerwehr München)
Für den Sicherheitskreis und den Koordinierungskreis des Veranstalters muss ein Raum zur Verfügung stehen, der für Besprechungen geeignet ist. Dieser wird als „Koordinie-rungsstelle“ – oder kurz „KooSt“ – bezeichnet, um eine klare, leicht zu kommunizierende und einheitliche Bezeichnung zu haben.
Es muss sich dabei um einen ausreichend großen, vor Witterungseinflüssen geschützten Raum handeln, der zudem über die nötige technische Infrastruktur verfügt. Je nach Veranstaltung, Jahreszeit, Personenanzahl der Kreise etc. kann dies ein einfacher Raum mit einem Tisch und Stühlen oder ein größerer Besprechungsraum mit kompletter IT-Technik und Zugangskontrolle sein.
Die KooSt sollte von der Lage so gewählt werden, dass sie gut erreichbar ist und das Ge-lände idealerweise sogar überblickt werden kann, die Kreise aber ungestört arbeiten kön-nen. Zudem sollte die KooSt während der laufenden Veranstaltung mit Fahrzeugen er-reichbar sein, um hier gegebenenfalls die Einsatzleitung der Gefahrenabwehr aufwachsen lassen zu können. Die Örtlichkeit der KooSt muss in jedem Fall, inklusive einer Beschreibung der Zugänglichkeit, im Vorfeld fest benannt sein, damit im Gefahrenfall hierzu nicht mehr kommuniziert werden muss oder es zu Verwechslungen / Unklarheiten kommt. In der Regel wird die KooSt auch in die Einsatzplanung der Gefahrenabwehr aufgenommen und dort örtlich benannt, damit sie von Einsatzkräften angefahren werden kann.