Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Grundlagen/private Akteure: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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==Veranstaltungsleitung==
==Veranstaltungsleitung==
Beschreibung des Akteurs [[Grundlagen/Veranstalter/Veranstaltungsleitung|Veranstaltungsleitung]]
Der Veranstalter kann sich durch einen [[Grundlagen/Veranstalter/Veranstaltungsleitung|Veranstaltungsleiter]] vertreten lassen. Da ein
Teil der Veranstalter mit der Durchführung von Veranstaltungen unerfahren ist, ist dieser Fall
insbesondere bei Großveranstaltungen die Regel.
Der Veranstaltungsleiter übernimmt die ihm übertragenen Pflichten und die Handlungsverantwortung
für diesen Verantwortungsbereich. Er ist damit persönlich verantwortlich. Voraussetzung
dafür ist, dass er vom Veranstalter gewissenhaft ausgewählt wurde: Er muss persönlich geeignet sein, über ausreichend Fachwissen und die für die Art und Größe der Veranstaltung nötige Erfahrung verfügen. Hierfür liegt die Verantwortung beim Veranstalter.
Der Veranstaltungsleiter ist erster Ansprechpartner für die Sicherheitsbehörden und muss Dienstleistern und Mitwirkenden gegenüber weisungsbefugt sein und die Entscheidungskompetenz haben, um notwendige Maßnahmen festlegen und umsetzen zu können.


==privater Sicherheits- und Ordnungsdienst==
==privater Sicherheits- und Ordnungsdienst==

Version vom 29. Mai 2015, 09:17 Uhr

Veranstalter

Der Veranstalter ist der Ausgangspunkt einer Veranstaltung. Er hat in aller Regel die Idee und das Konzept für die Veranstaltung entwickelt. Er beauftragt Dienstleister und stellt die Finanzierung sicher. Der Veranstalter verfolgt ein konkretes Ziel mit der Veranstaltung (Werbung für sich oder ein Produkt, Unterhaltung von Besuchern verbunden mit finanziellem Gewinn für die Beteiligten, Belohnung der Besucher, beispielsweise bei Firmenfeiern, Verdienen des Lebensunterhaltes, beispielsweise mit einem Straßenfest, Sammeln von Spenden etc.).

Veranstaltungsleitung

Der Veranstalter kann sich durch einen Veranstaltungsleiter vertreten lassen. Da ein Teil der Veranstalter mit der Durchführung von Veranstaltungen unerfahren ist, ist dieser Fall insbesondere bei Großveranstaltungen die Regel. Der Veranstaltungsleiter übernimmt die ihm übertragenen Pflichten und die Handlungsverantwortung für diesen Verantwortungsbereich. Er ist damit persönlich verantwortlich. Voraussetzung dafür ist, dass er vom Veranstalter gewissenhaft ausgewählt wurde: Er muss persönlich geeignet sein, über ausreichend Fachwissen und die für die Art und Größe der Veranstaltung nötige Erfahrung verfügen. Hierfür liegt die Verantwortung beim Veranstalter. Der Veranstaltungsleiter ist erster Ansprechpartner für die Sicherheitsbehörden und muss Dienstleistern und Mitwirkenden gegenüber weisungsbefugt sein und die Entscheidungskompetenz haben, um notwendige Maßnahmen festlegen und umsetzen zu können.

privater Sicherheits- und Ordnungsdienst

Beschreibung des Akteurs privater Sicherheits- und Ordnungsdienst

Sanitätsdienst

Beschreibung des Akteurs Sanitätsdienst

Betreiber

Beschreibung des Akteurs Betreiber