Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.
Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren/BOS/Umsetzung von Maßnahmenpaketen: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{DISPLAYTITLE:Umsetzung von Maßnahmenpaketen}} | {{DISPLAYTITLE:Umsetzung von Maßnahmenpaketen}} | ||
''Stand: | ''Stand: 01.06.2015'' | ||
''Bearbeiter: | ''Bearbeiter: Carsten Laube, Philip Kuschewski, Doris Dobranic (Deutsche Hochschule der Polizei)'' | ||
---- | ---- | ||
Zeile 30: | Zeile 30: | ||
* Beispiel: Gesamtabbruch einer Veranstaltung | * Beispiel: Gesamtabbruch einer Veranstaltung | ||
** Bei einer nicht mehr zu kontrollierenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist die Veranstaltung abzubrechen | ** Bei einer nicht mehr zu kontrollierenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist die Veranstaltung abzubrechen | ||
** Die Entscheidung über den Abbruch einer Veranstaltung wird vor dem Hintergrund der jeweiligen Gremienstrukturen | ** Die Entscheidung über den Abbruch einer Veranstaltung wird vor dem Hintergrund der jeweiligen Gremienstrukturen unter Einbeziehung aller Akteure getroffen | ||
*** Grundsätzlich bewertet dabei jeder Akteur für sich vor dem Hintergrund seiner Fachlichkeit. | *** Grundsätzlich bewertet dabei jeder Akteur für sich vor dem Hintergrund seiner Fachlichkeit. | ||
*** Die Entscheidung über den Abbruch einer Veranstaltung hängt von deren Dimension bzw. der Regelung der Führungsverantwortung ab | *** Die Entscheidung über den Abbruch einer Veranstaltung hängt von deren Dimension bzw. der Regelung der Führungsverantwortung ab |
Version vom 1. Juni 2015, 09:56 Uhr
Stand: 01.06.2015
Bearbeiter: Carsten Laube, Philip Kuschewski, Doris Dobranic (Deutsche Hochschule der Polizei)
Planungsphase/Umsetzungsphase
- Die Gefährdungsanalysen und -prognosen der BOS und weiterer Akteure sind zusammenzuführen und auf dieser Basis sind entsprechende Szenarien mit spezifischen Konzepten und Maßnahmenkatalogen zu hinterlegen
- Folgende Themen sollten u. a. in den Maßnahmenkatalogen abgedeckt sein:
- Gesamtabbruch der Veranstaltung
- Planbarer Abbruch (z.B. Gewitterfront bewegt sich auf die Veranstaltung zu)
- Ad hoc Abbruch (z.B. Anschlagsszenario)
- Teilabbruch der Veranstaltung (z. B. ein Unfall)
- Räumung von Objekten (z.B. Zelte, wegen Brand)
- Evakuierung von Personen (z. B. auf Grund von Starkregen)
- Gesteuertes Abfließen der Besucherströme
- Gesamtabbruch der Veranstaltung
- Die Abdeckung der Vorgehensweise bzw. Taktik, Handlungsanweisungen, Verantwortlichkeiten und Kontrollmaßnahmen sollten über den entsprechenden Maßnahmenkatalog festgelegt werden
- Der Veranstaltungsabbruch muss mit konkreten Maßnahmen (Öffnung von Notausgängen, Abtransport der Veranstaltungsbesucher, ggf. Aktivierung der Notaggregate, Kommunikation des Abbruchs etc.) hinterlegt werden
- Mit den relevanten Akteuren sollte grundsätzlich eine Regelung bezüglich des Zeitpunktes eines Veranstaltungsabbruchs gefunden werden
- Die Entscheidungswege hinsichtlich des Abbruchs einer Veranstaltung sind im Sicherheitskonzept zu verankern.
- Hinsichtlich der Kommunikation mit den Veranstaltungsbesuchern können die Polizei oder andere Behörden beispielsweise die Beschallungsanlagen des Veranstalters nutzen und z.B. (auch kontinuierlich) einen Mitarbeiter in die Sprecherkabinen entsenden; es bietet sich aber an, dass Durchsagen durch den Besuchern bekannte Personen (Künstler, Moderator etc.) getätigt werden, um die Glaubwürdigkeit bei den Besuchern zu erhöhen
- Im Maßnahmenkatalog sollten die Besetzungen und Aufgaben innerhalb der Lagebewältigung im Krisenfall mit den Führungskräften durchgesprochen werden
- Die Maßnahmenkataloge werden an die Abschnittsleiter und Kräfte zur Kenntnis gegeben
- Die Verfügbarkeit des Maßnahmenkataloges kann beispielsweise über von den Akteuren eventuell genutzte Einsatzprotokollsysteme (z.B. EPSweb bei der Polizei) sichergestellt werden
- Szenarienspezifische Maßnahmenkataloge können den polizeilichen Einsatzkräften mit einer entsprechenden Zugangsberechtigung über das Einsatzprotokollsystem zugänglich gemacht werden
Durchführungsphase
- Die Verfügbarkeit der Maßnahmenkataloge sollte zunächst geprüft werden
- Prüfen, ob die Einsatzkräfte bezüglich der Maßnahmenkataloge in Kenntnis gesetzt wurden
- Beispiel: Gesamtabbruch einer Veranstaltung
- Bei einer nicht mehr zu kontrollierenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist die Veranstaltung abzubrechen
- Die Entscheidung über den Abbruch einer Veranstaltung wird vor dem Hintergrund der jeweiligen Gremienstrukturen unter Einbeziehung aller Akteure getroffen
- Grundsätzlich bewertet dabei jeder Akteur für sich vor dem Hintergrund seiner Fachlichkeit.
- Die Entscheidung über den Abbruch einer Veranstaltung hängt von deren Dimension bzw. der Regelung der Führungsverantwortung ab
- Umsetzung der festgelegten Handlungsanweisungen und Maßnahmen
- Durchführung der Kontrollmaßnahmen
Beachte:
- → Entscheidungen müssen vor Ort während der Veranstaltung möglich sein, da ein Sicherheitskonzept nicht sämtliche Szenarien mit entsprechendem Maßnahmenkatalog erfassen kann
- → Eine zu starke Orientierung an Szenarien und zu starre bzw. detaillierte Maßnahmenkataloge bergen die Gefahr, dass man im möglichen Einsatz nicht mehr flexibel und einzelfallbezogen agieren kann