Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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Wie bereits oben erwähnt, ist es bei Großveranstaltungen notwendig, diese bei der zuständigen Genehmigungsbehörde anzumelden. Es ist zu empfehlen, einen standardisierten [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Anmeldebogen|Anmeldebogen]] zu verwenden, z.B. als Online-Abfrage. Dabei ist zu beachten, dass der verlinkte [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Anmeldebogen|Anmeldebogen]] sich bisher im wesentlichen auf die polizeilichen Aspekte sowie die Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes bezieht. Dieser ist aber durch die Belange der weiteren zuständigen Fachbehörden erweiterbar.
Wie bereits oben erwähnt, ist es bei Großveranstaltungen notwendig, diese bei der zuständigen Genehmigungsbehörde anzumelden. Es ist zu empfehlen, einen standardisierten [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Anmeldebogen|Anmeldebogen]] zu verwenden, z.B. als Online-Abfrage. Dabei ist zu beachten, dass der verlinkte [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Anmeldebogen|Anmeldebogen]] sich bisher im wesentlichen auf die polizeilichen Aspekte sowie die Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes bezieht. Dieser ist aber durch die Belange der weiteren zuständigen Fachbehörden erweiterbar.
Welche weiteren Fachbehörden mit eingebunden werden sollten, kann nicht pauschal festgelegt werden. Je nach Ausgestaltung der Veranstaltung ist das Fachwissen einzelner Behörden notwendig. Eine nicht abschließende Auflistung über die zu beteiligenden Fachbehörden ist im Kapitel 5 des Leitfadens "Sicherheit bei Großveranstaltungen" des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zu finden <ref> [//http://verwaltung.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=2b732216a9b154be2f93a3a980515253 ''Leitfaden "Sicherheit bei Großveranstaltungen"''] - Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Abgerufen am 05.03.2014.</ref>
Welche weiteren Fachbehörden mit eingebunden werden sollten, kann nicht pauschal festgelegt werden. Je nach Ausgestaltung der Veranstaltung ist das Fachwissen einzelner Behörden notwendig. Eine nicht abschließende Auflistung über die zu beteiligenden Fachbehörden ist im Kapitel 5 des Leitfadens "Sicherheit bei Großveranstaltungen" des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zu finden <ref> [//http://verwaltung.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=2b732216a9b154be2f93a3a980515253 ''Leitfaden "Sicherheit bei Großveranstaltungen"''] - Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Abgerufen am 05.03.2014.</ref>
====Aspekte der Risikoeinteilung====


Wenn die zuständigen Behörden ausgewählt und die Informationen des [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Anmeldebogen|Anmeldebogen]]s an die zuständigen Behörden weiter geleitet wurden, führen die eine Risikoeinteilung durch.  
Wenn die zuständigen Behörden ausgewählt und die Informationen des [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Anmeldebogen|Anmeldebogen]]s an die zuständigen Behörden weiter geleitet wurden, führen die eine Risikoeinteilung durch.  

Version vom 15. Mai 2014, 15:06 Uhr


Wird von einem Veranstalter eine Großveranstaltung geplant, muss er diese bei der zuständigen Behörde anmelden. Dies kann häufig online erfolgen. Der Veranstalter füllt den Anmeldebogen mit den wichtigsten Daten aus.

Diese Anmeldung geht dann an die zuständige Genehmigungsbehörde, idealerweise handelt es sich dabei uns einen zentralen Ansprechpartner (wird häufig als "Federführende Stelle" bezeichnet), die diese an die zuständigen Fachbehörden weiterleitet. Die zuständigen Fachbehörden müssen dann feststellen, ob ein erhöhtes Gefährdungspotenzial vorliegt. Daraus ergibt sich, ob die Genehmigung von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängt. Eine Hilfestellung stellt die Risikoeinteilung für die Polizei und die Risikoeinteilung für Brandschutz-, Sanitätsdienstbelange.

Bei der Planung von Veranstaltungen sollte der Veranstalter grundsätzlich eine Risikobeurteilung durchführen. Die Ergebnisse der Risikobeurteilung können dann in das Sicherheitskonzept übertragen werden.

Genehmigungsprozess

Risikoeinteilung

Die Risikoeinteilung wird innerhalb des Genehmigungsverfahrens durchgeführt und ist eine Entscheidungshilfe für die zuständigen Fachbehörden, welche Auflagen an die Genehmigung gebunden sein sollten, in Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials der Veranstaltung. Mit Hilfe von Checklisten soll den zuständigen Fachbehörden die Möglichkeit gegeben werden, das Gefährdungspotenzial besser einschätzen zu können und notwendige Maßnahmen auszuwählen.

Wie bereits oben erwähnt, ist es bei Großveranstaltungen notwendig, diese bei der zuständigen Genehmigungsbehörde anzumelden. Es ist zu empfehlen, einen standardisierten Anmeldebogen zu verwenden, z.B. als Online-Abfrage. Dabei ist zu beachten, dass der verlinkte Anmeldebogen sich bisher im wesentlichen auf die polizeilichen Aspekte sowie die Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes bezieht. Dieser ist aber durch die Belange der weiteren zuständigen Fachbehörden erweiterbar. Welche weiteren Fachbehörden mit eingebunden werden sollten, kann nicht pauschal festgelegt werden. Je nach Ausgestaltung der Veranstaltung ist das Fachwissen einzelner Behörden notwendig. Eine nicht abschließende Auflistung über die zu beteiligenden Fachbehörden ist im Kapitel 5 des Leitfadens "Sicherheit bei Großveranstaltungen" des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zu finden [1]

Aspekte der Risikoeinteilung

Wenn die zuständigen Behörden ausgewählt und die Informationen des Anmeldebogens an die zuständigen Behörden weiter geleitet wurden, führen die eine Risikoeinteilung durch. Unter den folgenden Links werden Polizeiliche Aspekte und Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes vorgestellt, die eine Risikoeinteilung mindestens umfassen sollte.


Anwendung der Risikoeinteilung

Die zuständigen Behörden ermitteln jeweils für ihren Bereich ein Risiko anhand einer Risikoeinteilung und nennen die daraus resultierenden, vom Veranstalter umzusetzenden, Maßnahmen. Diese werden von der genehmigenden bzw. federführenden Behörde zusammengetragen und an den Veranstalter weiter geleitet. Wenn eine Fachbehörde die Genehmigung und auch die Genehmigung mit Auflagen aufgrund eines zu hohen Risikos verneint, sollte die Veranstaltung keine Genehmigung erhalten.

Risikoeinteilung Polizeiliche Aspekte

Die Aspekte, die von Seiten der Polizei in der Risikoeinteilung zu beachten sind, sind hier zu finden: Polizeiliche Aspekte

Risikoeinteilung Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes

Die Aspekte für diesen Bereich sind hier zu finden.

Auflagen auf Grundlage der Risikoeinteilung

Wurde auf Grundlage der Risikoeinteilung ermittelt, dass die Genehmigung an Auflagen geknüpft werden muss, müssen diese je nach Risiko ausgewählt werden. Eine Empfehlung für die möglichen Maßnahmen ist hier.


Risikomanagementprozess

Die Risikobeurteilung ist Inhalt des international vereinheitlichten Risikomanagementprozesses, der in der ISO 31000:2009 [2] beschrieben wird. Näheres zum Risikomanagementprozess nach der ISO 31000:2009 ist hier zu finden.

Schutzzielbestimmung

Risikoidentifikation

Risikoanalyse

Risikobewertung

Risikobewältigung

Dokumentation

Einzelnachweise

  1. Leitfaden "Sicherheit bei Großveranstaltungen" - Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Abgerufen am 05.03.2014.
  2. ISO 31000:2009 Risikomanagement - Grundsätze und Leitlinien.