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Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Stromversorgung: Unterschied zwischen den Versionen

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''Autor: Sabine Funk, IBIT GmbH''
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Die Stromversorgung und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes.
Die Stromversorgung und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes.
Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.
Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.
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*DGUV Vorschrift 17 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung http://www.arbeitssicherheit.de/media/pdfs/bgv_c1_da.pdf
*DGUV Vorschrift 17 DA - Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung http://www.arbeitssicherheit.de/media/pdfs/bgv_c1_da.pdf
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''Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)

Version vom 21. Juni 2015, 18:47 Uhr

Die Stromversorgung und die Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln gehören zu den regelmäßigen infrastrukturellen Ausstattungen eines Veranstaltungsgeländes. Strom und Elektrizität hat jedoch auch das Potential, bei unsachgemäßem Einsatz Schäden zu verursachen, bzw. bei Ausfall auch den Ausfall sicherheitsrelevanter Infrastrukturen (Beleuchtung, Beschallung) nach sich zu ziehen.

Die Stromversorgung ist daher immer auch Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Sicherheitsbeurteilung der Veranstaltung. Beginnend mit der bedarfsgerechten Planung über die fachgerechte Ausführung sind im Rahmen der Besuchersicherheit insbesondere das Thema der öffentlich zugänglichen Schalt- & Steckverbindungen, der Verlegung von Kabeln und Leitungen zu betrachten sowie der Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Infrastrukturen zu betrachten


Einleitung

Die in diesem Baustein beschriebenen Aspekte dienen nur dem allgemeinen Überblick über das Thema in Hinblick auf die Sicherheitsplanung einer Veranstaltung. Die Planung und Umsetzung selbst sollte immer durch Fachpersonal realisiert werden. Für das Thema Strom und elektrische Betriebsmittel existieren verbindliche Verordnungen und Regularien, die den Einsatz von Material genau regeln wie den Einsatz von Fachpersonal. Der Abschnitt Weiterführende Literatur gibt einen Überblick über die wesentlichen Richtlinien.

Temporäre Stromversorgung

Inwieweit auf einem Veranstaltungsgelände eine temporäre Stromversorgung installiert warden muss, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu gehört das

  • Vorhandensein von Festnetzkapazitäten
  • Vorhandensein von Anschlussmöglichkeiten an Festnetzkapazitäten
  • Strombedarf der einzelnen Gewerke (Aufbau, Veranstaltung, Abbau)
  • Anforderungen an eine redundante Stromversorgung

In Bezug auf das Veranstaltungslände und das Umfeld müssen insbesondere Fragen der Kabelführung geklärt warden – hierzu gehören auch spannungsführende Kabel in der Höhe und im Boden.

Das gesamte eingesetzte Material muss den geltenden Verordnungen und Richtlinien entsprechen – für die Kontrolle zuständig sind je nach Einsatzgebiet

  • das beauftragte Fachpersonal
  • der / die Verantwortliche für Veranstaltungstechnik
  • der Nutzer

Kabel und Leitungen sind stolperfrei zu verlegen, dies gilt auch für die Verbindungsstellen und Steckverbindungen – hierzu empfehlen sich folgende Maßnahmen / Materialien

  • Verlegung an entlang vorhandener Aufbauten (Achtung: bewegliche Aufbauten können die Kabel beschädigen bzw. verschieben)
  • Einsatz von Kabelmatten (Gummimatten)
  • Einsatz von Kabelbrücken
  • Aufbau von Kabelüberführungen
  • Nutzung von Kabelkanälen

Sicherheitsstromversorgung

Die Musterversammlungsstättenverordnung fordert in § 14 eine Sicherheitsstromversorgung für die folgenden Bereiche:

  • Sicherheitsbeleuchtung,
  • automatischen Feuerlöschanlagen und Druckerhöhungsanlagen für die Löschwasserversorgung,
  • Rauchabzugsanlagen,
  • Brandmeldeanlagen,
  • Alarmierungsanlagen

Auch wenn dies nicht generll auf Großveranstaltungen außerhalb genehmigter Versammlungsstätten übertragen werden kann, ist doch auch für diese Veranstaltungen zu prüfen, inwieweit und für welche Bereiche eine Sicherheitsstromversorgung bzw. eine redundante Stromversorgung notwendig ist.

Außerhalb von Versammlungsstätten wird die Sicherheitsstromversorgung meist durch eine redundante Versorgung dargestellt – in den meisten Fällen mit Hilfe von Generatoren (Festnetz + Generator / Generator + Generator). Insbesondere im Rahmen von Stadtfesten, die den Strom aus dem Festnetzt beziehen, wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eies Stromausfalls häufig mit “gering” bis “unwahrscheinlich” beziffert – meist mit dem Verweis auf das (vermeintlich) ausfallsichere Festnetz. Dass Stromausfälle auch im Innenstadtbereich jedoch nicht so selten sind, zeigt meist eine einfache Internetrecherche:

Ob und für welche Bereiche eine redundante Stromversorgung sinnvoll ist, hängt dabei von der individuellen Sicherheitsbeurteilung ab:

  • die ist (Notfall)Beschallung sowie die Kommunikationvon einer Stromversorgung abhängig?
  • findet die Veranstaltung im Dunkeln statt, d.h., ist eine (Sicherheits)Beleuchtung notwendig?
  • gibt es Aufbauten, Angebote etc, die zwingend auf eine unterbrechungsfreie Stromversorgung angewiesen sind ?

Generatoren

Generatoren sind die häufigste Form der Stellung von temporärer Stromversorgung im Veranstaltungsbereich. Generatoren stellen jedoch häufig eine Belastung in Bezug auf Lautstärke und möglicherweise auch auf die Umwelt dar. Bei der Aufstellung der Generatoren in besonders lärmsensiblen Bereichen kann es empfehlenswert sein, auf besonders lärmgeminderte Systeme zurückzugreifen. Vor der Positionierung der Generatoren ist zu prüfen, ob es sich beim Aufstellort um eine besonders geschützte Fläche handelt (z.B. Wasserschutzzone) handelt. Der Aufstellort soll so gewählt sein, dass eine unbefugter Kontakt (z.B. Erklettern) nicht möglich ist.

gesetzliche Grundlagen und weiterführende Literatur

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Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)