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*'''Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat HA IV - Branddirektion Einsatzvorbeugung (2012):''' "Sicherheit von Großveranstaltungen - Teil B: Handreichung für Sicherheitsbehörden, Polizei und Brandschutzdienststellen" 2. Version, München | *'''Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat HA IV - Branddirektion Einsatzvorbeugung (2012):''' "Sicherheit von Großveranstaltungen - Teil B: Handreichung für Sicherheitsbehörden, Polizei und Brandschutzdienststellen" 2. Version, München | ||
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Version vom 23. Mai 2014, 10:18 Uhr
Ordnungsdienstkonzept
Personaleinsatz
Die Anzahl der Ordner hängt unmittelbar von der Veranstaltung und den übertragenen Aufgaben des Ordnungsdienstes ab. Nach einer Einschätzung der Veranstaltung ist anzugeben, wo (Postenplan), wann (Dienstzeiten) wie viele Ordner (Anzahl) eingesetzt werden. Diese Zahlen werden primär mit dem Ordnungsamt und der Polizei abgestimmt. Darüber hinaus ist die Struktur idealerweise in einem Organigramm darzustellen sowie Aussagen zur Erkennbarkeit der Ordner (Uniform, Westen, etc.) zu machen. Bei der Kleidung ist darauf zu achten, dass diese für die damit verbundene Tätigkeit bzgl. Erkennbarkeit und Akzeptanz geeignet ist. So ist es z.B. nicht zielführend wenn der Ordnungsdienst die gleichen, mit Sponsorenlogos versehenen Poloshirts trägt, wie alle anderen Mitarbeiter und Freiwilligen des Veranstalters. Hier hebt sich der doch mit anderen, sicherheitsrelevanten Aufgaben betraute Ordnungsdienst nicht ausreichend ab, wird nicht erkannt und somit durch Besucher nicht akzeptiert („Da kann ja jeder kommen ...“). Es ist für den Veranstalter empfehlenswert, die Einschätzung gemeinsam mit dem Ordnungsdienstleiter durchzuführen, da er für die korrekte Abwicklung des Ordnungsdienstes verantwortlich ist und über die entsprechende Fachexpertise verfügt.
Aufgaben
Dem Ordnungsdienst kommt eine maßgebliche Rolle in der Umsetzung des Sicherheitskonzeptes zu. Hierzu ist es unbedingt erforderlich, dass die aus dem Konzept für den Ordnungsdienst resultierenden Aufgaben benannt sind und dass die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes diese kennen. Eine Berechnung der Stärke des Ordnungsdienstes allein nach der Anzahl der Besucher ist nicht zielführend, sondern es ist das Gefährdungspotential der Veranstaltung bzw. die für die Veranstaltung notwendigen Funktionen zu betrachten. Um diese kompakt an einer Stelle finden zu können, sind sie aufzulisten und zu erläutern. Regelmäßig sind folgende Aufgaben enthalten:
- Absicherung des Veranstaltungsgeländes
- Freihaltung der Flucht- und Rettungswege während Aufbau, Betrieb und Abbau
- Umsetzung des Einlasskonzeptes
- Not- und Erstmaßnahmen bei Gefahr sowie beim Eintritt von Störungsszenarien
- Verkehrsposten
- Kommunikation mit den Veranstaltern und Sicherheitsbehörden
- Kommunikation mit den Besuchern
- Bühnenabsicherung
Einweisung in das Sicherheitskonzept
Damit die im vorigen Punkt aufgeführten Aufgaben und die Hintergründe dazu bekannt sind, ist es erforderlich, die Mitarbeiter des Ordnungsdienstleisters in das Konzept und insbesondere die Aufgaben einzuweisen. Hier ist demnach plausibel darzustellen, wann wer durch wen in welchem Umfang eingewiesen wird. Den Behörden sollte eine Teilnahme an der Unterweisung auf Wunsch ermöglicht werden.
Qualifikation und Ausstattung
Je nach Aufgabenbereich und Veranstaltung ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Qualifikation der Ordner. So ergeben sich an einen Mitarbeiter der Einlasskontrolle andere Anforderungen als an einen Mitarbeiter, der im Bühnengraben eingesetzt wird. Hier sind, die erforderlichen Qualifikationen anzugeben. Diese orientieren sich in der Regel an den Vorgaben der Gewerbeordnung (GewO), können aber individuelle Schulungen beinhalten, die u. U. sogar behördenseits für die Veranstaltung einschließlich dem Inhalt der Schulung vorgeschrieben werden. Zur Ausstattung zählen bspw. Megaphone und Flatterband, die an bestimmten Posten benötigt werden können. Hier kann ebenfalls aufgeführt werden, was unzulässig ist (Waffenverbot etc.).
Literatur
- Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat HA IV - Branddirektion Einsatzvorbeugung (2012): "Sicherheit von Großveranstaltungen - Teil B: Handreichung für Sicherheitsbehörden, Polizei und Brandschutzdienststellen" 2. Version, München
- Veranstalter
- Veranstaltungsleitung
- Ordnungsdienst
- Sanitätsdienst
- Betreiber
- Behörden
- Genehmigungsbehörde
- Ordnungsamt
- Polizeiliche Gefahrenabwehr
- Landespolizei
- Bundespolizei
- Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr
- Feuerwehr / Brandschutzdienststelle
- Ideenphase
- Planungsphase
- Umsetzungsphase
- Durchführungsphase
- Nachbereitungsphase
- Regelbetrieb
- Krisenfall
- Schadensereignis