Sanitätsdienst
Aufgabenschwerpunkte Sanitätsdienst
Dem Sanitätsdienst kommt die Aufgabe zu, dem Regelrettungsdienst im Bereich der jeweiligen Veranstaltung Bagatellverletzungen und -erkrankungen abzunehmen und zudem ein frühzeitiges, qualifiziertes Eingreifen und damit eine Verkürzung des behandlungsfreien Intervalls bei medizinischen Notfällen zu gewährleisten. Dem kommt insbesondere bei weitläufigen oder unübersichtlichen Örtlichkeiten mit einer großen Zahl von Besuchern eine große Bedeutung zu. Die Aufgabenschwerpunkte für den Sanitätsdienst lassen sich stichpunktartig zusammenfassen:
- erweiterte Erste-Hilfe,
- frühzeitiges, qualifiziertes Eingreifen bei Bagatellerkrankungen und -verletzungen (Kopfschmerzen, Blasen, etc.)
- unverzügliche, zielgerichtete Alarmierung des Rettungsdienstes und dessen Einweisung an der Einsatzstelle
- qualifizierte Patientenversorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bei medizinischen Notfällen
Personaleinsatz
Die Anzahl der eingesetzten Sanitätsdienstmitarbeiter muss mindestens der, von der jeweilig festsetzenden Behörde geforderten Zahl entsprechen. Konzeptioniert der Veranstalter gemeinsam mit dem Leiter Sanitätsdienst den aus ihrer Sicht erforderlichen Sanitätsdienst, wird dies von der Behörde auf Angemessenheit geprüft.
Notwendigkeit von Sonderdiensten (Berg,- Wasser-, Höhenrettung)
Je nach Örtlichkeit der Veranstaltung kann es notwendig sein, dass der reguläre Sanitätsdienst um Sonderdienste ergänzt wird.
Stärke und Qualifizierung
Ergänzend zum Punkt „Personaleinsatz“ ist hier darzustellen, über welche Qualifikation die einzelnen Einsatzkräfte verfügen, um die zeitnahe Abarbeitung der Aufgabenschwerpunkte gegebenenfalls zeitgleich sicherstellen zu können. Dies kann nur mit dem Einsatz geeigneter Kräfte zur Durchführung des Sanitätsdienstes gewährleistet werden. Die Stärke und Qualifikation des Sanitätsdienstes wird daher üblicherweise durch die für den Rettungsdienst zuständige Behörde festgelegt. Alternativ ist es möglich, dass ein vom Dienstleister (Hilfsorganisation, privater Anbieter) erstelltes Einsatzkonzept zur Prüfung bei der Genehmigungsbehörde eingereicht wird, die dieses prüft und bei Zustimmung die Bemessung und Qualifikation der Kräfte übernimmt. Die Qualifikation der einzelnen Einsatzkräfte ist detailliert darzustellen (Sanitätshelfer, Rettungssanitäter, Arzt, Arzt mit Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ oder Fachkundenachweis „Rettungsdienst“ etc.). Die Bemessung erfolgt meistens nach einer Risikoeinschätzung („Maurer-Schema“). Alternativ steht der „Kölner Algorithmus“ nach der Methode einer ingenieur-wissenschaftlichen Bedarfsplanung zur Verfügung. Generell gehen in die Bemessung vorrangig die Örtlichkeit, die erwartete Besucherzahl und die Art der Veranstaltung ein.
Hinweis: Es empfiehlt sich im Vorfeld mit den Sanitätsdienstanbietern in Kontakt zu treten und deren Expertise zu nutzen. Ein Anhaltspunkt für ein Sanitätsdienstkonzept kann auch die Sanitätsdienstbemessung nach vfdb-Richtlinie 03-03 „Einsatzplanung Großveranstaltungen“ geben.
s.a. vfdb-Merkblatt „Sanitätsdienst“