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Sicherheitsbeurteilung

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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Status: final

Autoren: Anne Fiedler, Uli Barth

unter Mitarbeit von: Groneberg, Eichler, Rusch, Funk

1. Einleitung

Damit Veranstaltungen für alle Beteiligten gesund und sicher sind, wird in der Planungsphase, also vor der Veranstaltung, in Form eines systematischen Verfahrens die Veranstaltung sicherheitlich beurteilt (kurz: Sicherheitsbeurteilung). Gegenstand der Sicherheitsbeurteilung ist eine kritische Auseinandersetzung mit Gefahren sowie durch Gefahren bewirkte Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachen. Unter Umständen werden auch Risiken betrachtet. Bei der Beurteilung der Sicherheit von Veranstaltungen kann prinzipiell von der initialen Ursache zu einer unerwünschten Auswirkung ausgegangen werden (Schädlichkeitsansatz) aber auch von den beteiligten Personen aus auf deren Verletzlichkeit (Vulnerabilitätsansatz). Mit zunehmender Vulnerabilität (z.B. mehr Personen, besondere Personengruppen) sollte allfälliges Unwissen und Ungewissheiten verstärkt bei der angewendeten Beurteilungsmethodik berücksichtigt werden. Mit zunehmender Vulnerabilität sollte das Veranstaltungssystem nicht nur gesichert und geschützt, sondern auch dessen Resilienz erhöht werden.

Die Sicherheitsbeurteilung setzt sich zusammen aus zwei wesentlichen Aspekten (s. Abbildung). Zum einen aus einer Risikoeinteilung, welche die zuständigen Fachbehörden bei der Beurteilung des Gefährdungspotenzials einer Veranstaltung inkl. möglicher Maßnahmen bzw. Auflagen vorschlägt, die aufgrund des Gefährdungspotenzial notwendig sein können. Zum anderen aus einem Verfahren zur Risikobeurteilung, die den Veranstalter unterstützen soll, die möglichen Risiken auf seiner Veranstaltung zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten, um anschließend Schutzmaßnahmen zu formulieren, die die Risikobewältigung unterstützen sollen.

Abbildung 1: Risikobeurteilung und Risikoeinteilung

Diese Beurteilungen werden im Genehmigungsverfahren, speziell in der Planungsphase, durchge-führt. Das Genehmigungsverfahren soll hier im Hinblick auf die Erstellung der Aspekte der Sicher-heitsbeurteilung kurz dargestellt werden. Wird von einem Veranstalter eine Großveranstaltung geplant, muss er diese bei der zuständigen Behörde anmelden. Dies kann häufig online erfolgen. Der Veranstalter füllt dazu einen Anmeldebogen mit den wichtigsten Daten aus.

Diese Anmeldung geht dann an die zuständige Genehmigungsbehörde, idealerweise handelt es sich dabei um einen Einheitlichen Ansprechpartner (häufig als „Federführende Stelle“ bezeichnet), der diese an die zuständigen Fachbehörden weiterleitet. Die zuständigen Fachbehörden müssen dann feststellen, ob ein erhöhtes Gefährdungspotenzial vorliegt. Daraus ergibt sich, ob die Genehmigung von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängt. Eine Hilfestellung stellt die Risikoeinteilung für die Polizei und die Risikoeinteilung für Brandschutz-, Sanitätsdienstbelange.

Bei der Planung von Veranstaltungen sollte der Veranstalter grundsätzlich eine Risikobeurteilung durchführen. Die Ergebnisse der Risikobeurteilung können dann in das Sicherheitskonzept übertra-gen werden. Im Folgenden werden daher Methoden des Risikomanagements, wie sie bereits in Wirtschaftsunternehmen seit Jahren erfolgreich umgesetzt werden, auf Großveranstaltungen angewendet.

2. Risikoeinteilung

Die Risikoeinteilung wird innerhalb des Genehmigungsverfahrens durchgeführt und ist eine Entscheidungshilfe für die zuständigen Fachbehörden, welche Auflagen an die Genehmigung gebunden sein sollten, in Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials der Veranstaltung. Mit Hilfe von Checklisten soll den zuständigen Fachbehörden die Möglichkeit gegeben werden, das Gefährdungspotenzial besser einschätzen zu können und notwendige Maßnahmen auszuwählen. Es handelt sich hierbei jedoch lediglich um Orientierungshilfen, die den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst werden können und müssen. Ein Beispiel für eine Risikoeinteilung ist das „Bewertungssystem zur brandschutztechnischen Einschätzung von Großveranstaltungen (Sicherheitskoeffizient)“ der Branddirektion München. Die Erläuterung und Anpassung dieser „Münchener Methode“ einer systematischen Beurteilung einer Veranstaltung ist wissenschaftlich aufgearbeitet worden (LH München 2015). Wie bereits oben erwähnt, ist es bei Großveranstaltungen notwendig, diese bei der zuständigen Genehmigungsbehörde anzumelden. Es ist zu empfehlen, einen standardisierten Anmeldebogen zu verwenden, z.B. als Online-Abfrage. Dabei ist zu beachten, dass der verlinkte Anmeldebogen sich bisher im Wesentlichen auf die polizeilichen Aspekte sowie die Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes bezieht. Dieser ist aber durch die Belange der weiteren zuständigen Fachbehörden erweiterbar. Welche weiteren Fachbehörden mit eingebunden werden sollten, kann nicht pauschal festgelegt werden. Je nach Ausgestaltung der Veranstaltung ist das Fachwissen einzelner Behörden notwendig. Eine nicht abschließende Auflistung über die zu beteiligenden Fachbehörden ist im Kapitel 5 des Leitfadens „Sicherheit bei Großveranstaltungen“ des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zu finden (Hessen 2013).

2.1 Aspekte der Risikoeinteilung

Wenn die zuständigen Behörden ausgewählt und die Informationen des Anmeldebogens an die zuständigen Behörden weiter geleitet wurden, führen die eine Risikoeinteilung durch. Unter den folgenden Links werden Polizeiliche Aspekte und Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes vorgestellt, die eine Risikoeinteilung mindestens umfassen sollte (s. Anhang II). Mithilfe der verschiedenen Checklisten legen die zuständigen Fachbehörden fest, ob für ihren Bereich das Risiko nicht mehr toleriert werden kann. Im nächsten Schritt ist dann zu klären, ob das Risiko durch Auflagen und Schutzmaßnahmen noch verringert und somit toleriert werden kann. Ist dies aus Sicht einer oder mehrerer zuständiger Fachbehörden nicht möglich, kann keine Genehmigung zur Durchführung der Veranstaltung erstellt werden.

2.2 Auflagen auf Grundlage der Risikoeinteilung

Wurde auf Grundlage der Risikoeinteilung ermittelt, dass die Genehmigung an Auflagen geknüpft werden muss, müssen diese je nach Risiko ausgewählt werden. Dies sollte auf Grundlage der Erfahrungen aus vorherigen Veranstaltungen durchgeführt werden.

3 Risikobeurteilung

Der Veranstalter sollte für jede Veranstaltung eine Risikobeurteilung durchführen, um eine größt-mögliche Sicherheit garantieren zu können. Stellen die zuständigen Fachbehörden die Auflage zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts, ist die Risikobeurteilung die Grundlage dazu. Die Risikobeurteilung ist Teil des Risikomanagementprozesses nach (ISO 31000:2009), der in Abbildung graphisch dargestellt wird. Die Risikobeurteilung besteht aus den Schritten Risikoidentifikation, Risikoanalyse und Risikobewertung. Vorangestellt ist das Erstellen des Zusammenhangs und anschließend folgt der Schritt der Risikobewältigung. Umgangssprachlich werden diese zwei letztgenannten Schritte der Risikobeurteilung zugeordnet. Im weiteren Verlauf werden die einzelnen Schritte des Verfahrens näher beleuchtet und Hinweise gegeben, wie dies für die Veranstaltungssicherheit umgesetzt werden könnte.

Abbildung 2: Risikomangementprozess nach (ISO 31000:2009)

3.1 Erstellen des Zusammenhangs / Ableitung von Schutzzielen

Das Erstellen des Zusammenhangs ist der erste Schritt des Risikomanagementprozesses, wodurch laut (ISO 31000:2009) die Ziele der Veranstaltung zum Ausdruck gebracht werden. Ziele bei einer Veranstaltung können unterschiedlich ausgestaltet sein, Beispiele sind der wirtschaftliche Gewinn, Wiedererkennungswert (z.B. mit einem bestimmten Produkt), zufriedene Besucher (welche die nächste Veranstaltung wieder besuchen werden), ein bestimmungsgemäßer Veranstaltungsverlauf und eine sichere Veranstaltung. Durch die Formulierung dieser Ziele, werden so genannte Schutzziele festgelegt, die für die Bestimmung der Grenzrisiken notwendig sind. Der Begriff Schutzziele wird von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben unterschiedlich definiert. So besteht ein Schutzziel bei der Feuerwehr aus Erreichungsgrad, Funktionsstärke und Hilfsfrist. Dies ist in diesem Zusammenhang eine zu enge Definition. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK 2011) definiert den Begriff „Schutzziel“ wie folgt:

Angestrebter Zustand eines Schutzguts, der bei einem Ereignis erhalten bleiben soll.

Allgemein würde dies so viel heißen, wie „Erhaltung der körperlichen Unversehrtheit des Besuchers“. Doch wird das Schutzziel „Keine Verletzungen der Besucher von Veranstaltungen“ kaum einzuhalten sein und sollte daher so nicht formuliert werden. Der Veranstalter sollte sich aber darüber Gedanken machen, wie viele Verletzte er bei seiner Veranstaltung noch toleriert. Auch kann er bestimmte Arten von Verletzungen oder Erkrankungen festlegen, die er auf der Veranstaltung nicht tolerieren wird. So könnte beispielsweise ein Ziel sein, dass es keine Lebensmittelvergiftungen auf einer Veranstaltungen geben soll. Gibt es einen Verkauf von Lebensmitteln auf der Veranstaltung, kann der Veranstalter daher verlangen, dass alle gültigen Regeln zu diesem Aspekt eingehalten werden sollen und kann dazu noch Kontrollen einbauen. Es sollte daher im ersten Schritt festgelegt werden, was geschützt werden soll (Zimme 2014): • Menschen - wen? • Eigentum - welches? • Information - welche? • Prozesse - welche? • Umwelt - vor was? • Reputation - warum?

Beispiele für formulierte Schutzziele sollten so konkret wie möglich sein: • Vermeidung von kritischen Personendichten • Aufrechterhaltung von Gefahrenabwehrmaßnahmen und Fluchtmöglichkeiten für gefährdete Personen • Aufrechterhaltung der Kommunikationshoheit des Veranstalters (technisch und inhaltlich) • Technische Instandhaltung von Kommunikationsinfrastrukturen • Sicherstellung des Personalbedarfs • Sicherstellung der Informationsketten

Mit der Formulierung der Schutzziele wird festgelegt, welche Risiken auf einer Veranstaltung noch toleriert werden können. Die Abbildung zeigt, wie bei einer gewissen Höhe des Risikos der Grenz-wert überschritten wird, dass es nicht mehr toleriert werden kann. In der Praxis stellt sich das Grenzrisiko eher als ein „mehr oder weniger breiter Korridor“ dar, denn als eine „schmale Linie“. Dies erklärt sich bis zu einem gewissen Grad aus dem Umstand, dass die Festlegung eines Grenzrisi-kos in der Regel das Resultat eines Konsenzfindungsprozesses ist, bei dem unterschiedliche Interessen in Einklang gebracht werden müssen..

Abbildung 3: Illustration des Grenzrisikos

Gerade bei der Einstufung was „akzeptierbar“ und was „unter Auflagen akzeptierbar“ für die Behörden ist, sind neben der persönlichen Einschätzung weitere Einflussgrößen, wie etwa das durch rechtliche Vorgaben definierte Schutzniveau, der Nachweis bzw. die Kompensation durch ingenieurmäßige Methoden oder letztlich das Veranstalterinteresse, von Bedeutung. Das Veranstalterinteresse ist entscheidend bei der Planung einer Veranstaltung: Es wird ein gewis-ser Finanzrahmen gesetzt, der nicht überschritten werden darf. Wird dieser jedoch bei der Planung der Veranstaltung überschritten, wird der Veranstalter die Planung abbrechen und die Veranstaltung nicht durchführen oder andere Mittel und Wege suchen, um die Kosten zu senken (z.B. günstigerer Veranstaltungsort, günstigerer Main Act, günstigerer Sanitäts- und Ordnungsdienstanbieter bzw. gewünschte Senkung des Schutzniveaus durch Reduktion der Stärke und Ausstattung). Gleiches gilt bei der Veranstaltung in Bezug auf die Besuchersicherheit. Bereits in der Planung muss festgelegt werden, welche Risiken in welcher Höhe noch toleriert werden und ab wann Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Risiko zu mindern. Mit anderen Worten: Die Sicherheit der Besucher kostet Geld, daher sind finanzielle Mittel hierfür frühzeitig einzuplanen. Ein zu geringes Budget ist keine Rechtfertigung das Sicherheitsniveau unterhalb des Grenzrisikos abzusenken! Die Schutzziele und die daraus abzuleitenden Grenzrisiken sind nicht starr und allgemein für alle Arten von Veranstaltungen anzuwenden. Sie müssen mit jeder neuen Veranstaltung neu formuliert werden. Denn die Schutzziele ändern sich mit jeder Veranstaltung. Dies soll das folgende Beispiel veranschaulichen: Auf einer Volksfestveranstaltung erwarten die Besucher unter anderem spektakuläre Fahrgeschäfte sowie die Möglichkeit, Bier und andere alkoholische Getränke zu konsumieren. Somit wird die Veranstaltung darauf ausgelegt, dass diese Erwartungen der Besucher erfüllt werden. Es werden unter anderem viele Bierstände aufgestellt und ein hoher Bierverkauf (und damit ein hoher Umsatz) ist ein Ziel der Veranstaltung. Bei einer solchen Veranstaltung muss also davon ausgegangen werden, dass einige Personen eine sanitätsdienstliche Versorgung aufgrund von zu hohem Alkoholkonsum benötigen. Der Veranstalter kann davon ausgehen, dass dies allgemein toleriert wird und sein Schutzziel (wie viele Personen aufgrund von erhöhtem Alkoholkonsum behandelt werden können) darauf auslegen und somit das Grenzrisiko festlegen. Auf einem Kinderfest erwarten die Besucher Spiele für Kinder, Unterhaltung durch Clowns und kindgerechtes Essen. Es werden solche Stände aufgebaut, der Fokus liegt auf der Unterhaltung der Kinder. Die möglichen Sanitätsdiensteinsätze sind beispielsweise hauptsächlich Versorgungen von gestürzten Kindern. Dass sich einige Kinder verletzen werden, weil sie beim Spielen stürzen, wird akzeptiert. Nicht toleriert werden hingegen betrunkene Gäste, die möglicherweise sogar unangenehm auffallen. Folglich können die Schutzziele und Grenzrisiken sehr unterschiedlich sein. Bei einer sich wiederholenden Veranstaltung sollte in der Planung geprüft werden, ob sich die Schutzziele geändert haben. Folglich können die Schutzziele und Grenzrisiken sehr unterschiedlich sein. Bei einer sich wiederho-lenden Veranstaltung sollte in der Planung geprüft werden, ob sich die Schutzziele geändert haben. Die Definition von Schutzzielen und die Festlegung von Grenzrisiken stellen die Kalibrierung der Risikobewertung dar. In diesem Schritt, der im späteren Verlauf erläutert wird, wird die Höhe der Risiken mit den Grenzrisiken verglichen und festgelegt, ob diese noch toleriert werden können oder nicht.

3.2 Risikoidentifikation

Die Risikoidentifikation wird in der (ISO 31000:2009) als Prozess zum Finden, Erkennen und Beschreiben von Risiken beschrieben. Die Auflistung der Risiken ist dabei ohne Wertung vorzunehmen, das heißt, es werden auch Risiken aufgenommen, die auf den ersten Blick unwahrscheinlich scheinen. Es ist wichtig, diesen Schritt der Risikobeurteilung sehr gewissenhaft durchzuführen. Denn je umfassender die Identifikation vorgenommen wurde, desto weniger Risiken werden übersehen. Und jedes erfasste und verhinderte Risiko ist ein möglicher Unfallfaktor weniger. Dies ist mit der Wasserglas-Theorie von (Gottschalk/Gürtler 1959) bildhaft dargestellt.

Abbildung 4: Wasserglastheorie nach (Gottschalk/Gürtler 1959)

Es kann zu einem Unfall kommen, wenn sich viele Unfallfaktoren sammeln und nur ein einzelner hinzugefügter Unfallfaktor das Glas zum Überlaufen bringen kann und somit ein Unfall geschieht. Daher ist es notwendig, das Glas so leer wie möglich zu halten, dass falls ein Unfallfaktor hinzu-kommt, das Glas nicht überläuft und es somit nicht zu einem Unfall kommen kann. Mit jedem Risiko, das identifiziert und bewältigt wird, sinkt der Pegel im Glas und weniger störende Vorfälle, die zu einem Unfall führen, können bei der Durchführung der Veranstaltung vorkommen. Es sollte bedacht werden, dass eine vollständige Identifikation der Risiken nicht möglich ist. Denn sie hängt vom Erfahrungs- und Fachwissen des Anwenders ab. Es ist daher grundsätzlich ratsam, in einem Team die Veranstaltung systematisch durchzusprechen und auf die möglichen Risiken einzugehen. Dabei sollten die Phasen der Veranstaltung berücksichtigt werden. Der Einlass birgt andere Risiken als die Veranstaltung selbst und auch der Auslass stellt die Beurteilenden vor neue Herausforderungen. Neben der zeitlichen Betrachtung (Phasen der Veranstaltung) ist eine räumliche Betrachtung sinnvoll. So sollte sich das Team fragen, welche Orte der Veranstaltung ein besonderes Risiko bergen und diese genauer betrachten, Beispiele sind Bühnen, hoch frequentierte Bierstände und Ausgänge. Dabei stellt sich natürlich die Frage, wie detailliert dieser Prozess-Schritt durchgeführt werden sollte. Es ist nicht sinnvoll, nur ganz oberflächlich nach möglichen Risikofaktoren zu suchen; zu detailliert vorzugehen und dabei den Überblick zu verlieren ist ebenfalls nicht zweckmäßig. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben. Folgende Standardgefährdungen sollten immer berücksichtigt werden: Wetter • außergewöhnliche Temperaturen • Sturm • Hagel und Starkregen • Gewitter mit Blitzgefahr • Hochwasser • Glatteis Zuschauerverhalten • Überklettern von Absperrungen • Erklettern von Aufbauten oder Straßenmobiliar • besonders ausgeprägter Enthusiasmus • Besucherdruck und Gedränge • Werfen von Gegenständen • Vandalismus, Körperverletzung • sonstige Kriminalitätsdelikte wie Drogenkonsum und –verkauf, Taschendiebstahl, Mitnahme von Waffen etc. sanitäts- und rettungsdienstliche Ereignisse • Verletzung • Unfall • hoher Drogen-/Alkoholkonsum • Reizgas • vermisste Personen/Kinder • Massenerkrankungen durch Lebensmittelvergiftungen technische Gefährdungen • Gasausströmung • Gesundheitsgefährdungen durch Austritt von Gefahrstoffen, wie Kühlmittel • Stromausfall • Einsturz von Bauteilen oder Anlagen • Unfälle (Fahrgeschäfte, Motorsport, Stuntshows, Tiere, Flugshows) Brandgefährdungen • Brand, Explosion • Verwendung von Pyrotechnik durch Besucher Gefährdungen für die (besucherrelevante) Infrastruktur innerhalb/außerhalb der Veranstaltung inklusive der Verkehrswege • Ausfall gastronomischer Einrichtungen und somit unzureichende Versorgung der Gäste mit Getränken • Ausfall der Ver- und Entsorgung • Ausfall des öffentlichen Personen(nah)verkehrs (z. B. durch Personenschaden im Gleisbe-reich) • Ausfall des Individualverkehrs (z. B. Unfall, Sperrung) • Parkflächen nach Verkehrskonzept nicht nutzbar • Glasbruch Grundgefährdungen bei besonderen Veranstaltungstypen • besondere politische Lage (Auftreten sicherheitsrelevanter Personengruppen) • Gegenveranstaltungen • hohe Anzahl nicht selbstrettungsfähiger Personen (Kleinkinder, körperlich eingeschränkte Personen) • Gewaltpotenzial der Veranstaltungsteilnehmer (Rockergruppen, Hooligans, Fanatiker) Gefährdungen durch Anschläge und Drohungen • Massenphänomene nach Drohungen • Verdächtige Gegenstände • Amoklauf • Amokfahrt • Sprengstoffanschlag • Sprengstoffanschlag mit radioaktiver Verschmutzung • Anschlag mit chemischen Stoffen • Anschlag mit biologische Stoffen Die Risikoidentifikation kann durch Checklisten und einem so genannten Stresstest unterstützt werden. Beide Verfahren werden im folgenden Verlauf kurz vorgestellt.

3.2.1 Risikoidentifikation mittels Checkliste

Checklisten können die systematische Identifikation von Risiken erleichtern. Zusätzlich können diese Checklisten nicht nur Risiken enthalten, sondern auch Aspekte die häufig elementar sind und daher nicht vergessen werden sollten. Die Anwendung hat unterschiedliche Vor- und Nachteile. Vorteile einer solchen Liste sind: • Sie ist auch durch Laien anwendbar. • Häufige Probleme/Risikoquellen können nicht vergessen werden. • Zu jeder Risikoquelle können Vorschläge zur Risikobewältigung (so genannte Schutzmaß-nahmen) verknüpft werden.

Die Nachteile sind: • Es können nur bekannte Risikoquellen in der Liste festgehalten werden und somit auch nur bekannte Risikoquellen identifiziert werden. • Risikoquellen, die nicht so offensichtlich sind, können übersehen werden. • Eine Checkliste kann die Vielfalt der unterschiedlichen Veranstaltungen nicht in Gänze dar-stellen.

Abbildung 5: Mögliche Aspekte einer Checkliste

Oft basiert das in der Checkliste enthaltene Wissen auf mehr oder weniger systematisch gesammelten Erfahrungen. Es kann daher nicht als alleiniges Mittel zur Identifikation genutzt werden. Es ist zum einen ratsam, die Checkliste stetig zu verbessern und zu erweitern, um neu gemachte Erfahrungen zu integrieren. Zum anderen sollten weitere Verfahren zur Identifikation genutzt werden, z.B. mittels eines Stresstests.

3.2.2 Risikoidentifikation mittels Stresstest

Bei einem Stresstest werden sicherheitskritische Komponenten und Teilsysteme identifiziert (z.B. über Brain-Storming, Mind-Mapping, Cluster-Verfahren) und ermittelt, wie diese auf Belastungen reagieren. Systeme sind sicherheitskritisch, wenn bei einem (teilweisen) Ausfall oder einer unerwarteten Verspätung die Besucher negativ reagieren, aggressiv werden und es zu Unruhen und dadurch erhöhten Personendrücken kommen kann. Beispiele: • Ausfall von den Übertragungskomponenten bei einer Public Viewing-Veranstaltung (z.B. Ausfall des Beamers, keine Bild-Übertragung, kein Ton etc.) (Oberhagemann 2014) • Main Act bei einem Konzert (z.B. der verspätete Auftritt von Justin Bieber (Ruhr 2013)) • Erhöhte Belastungen bei der Einlasssituation (z.B. zu wenige Ordner, zu viele Besucher) • Ausfall der Lebensmittelversorgung (z.B. Störung der Bierversorgung auf einem Rock-Festival (Funk 2013)) • Ausfall von Experten/Mitarbeitern für Kommunikation und Information • Ausfall von technischen Kommunikationsinfrastrukturen (z.B. Durchsagesysteme, Bildschir-me, Beschilderungen, Mobilfunknetz etc.) • Überlastung von Kommunikationsinfrastrukturen (z.B. erhöhtes Aufkommen von Notfallanrufen, Shitstorm in Social Media etc.) Die Kommunikationsinfrastrukturen sind ein wichtiger Aspekt der sicheren Planung einer Veranstaltung, da sie die Durchführung der Schutzmaßnahmen unterstützen oder selbst Element der Schutzmaßnahmen sind. Daher sind sie als sicherheitskritische Komponente zu betrachten. Ein Überblick zu diesem Thema ist im Sicherheitsbaustein Sicherheitskommunikation zu finden. Sind die sicherheitskritischen Teilsysteme identifiziert, wird ermittelt wie das Teilsystem auf Belas-tungen reagieren würde. Sinnvoll ist es, mit bestimmten Leitworten eine Abfrage durchzuführen. Mögliche Leitworte sind: • Kein/Ausfall (z.B. Main Act tritt nicht auf) • Weniger (z.B. Das Bild der Beamer-Übertragung ist schlechter) • Mehr (z.B. mehr Besucher am Einlass als erwartet) • später (z.B. Künstler tritt verspätet auf) • früher (z.B. Besucher kommen zu früh zum Veranstaltungsort) • Teilweise (z.B. nur in einem Publikumsbereich ist Musik zu hören) • Anders als (z.B. die Personen strömen in die falsche Richtung) Die daraus entstehenden Szenarien zeigen weitere mögliche Risiken auf, neben den möglichen Risiken aus den Checklisten.

3.3 Risikoanalyse

Die Risikoanalyse dient der Bestimmung der Risikohöhe und betrachtet laut der (ISO 31000:2009) „die Ursachen und Quellen der Risiken, ihre positiven und negativen Auswirkungen und die Wahr-scheinlichkeit ihres Eintretens.“ Sie stellt damit die Grundlage für die Risikobewertung dar. Häufig wird die Risikoanalyse gleichgesetzt mit der Bestimmung der Risikohöhe durch das Produkt aus Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit. Dies wird dann beispielsweise in die so genannte Risikomatrix (siehe auch Abbildung) eingetragen, die dann bereits Auskunft darüber geben kann, ob das Risiko noch im tolerablen Bereich liegt.

Abbildung 6: Risikomatrix Schadensschwere – beispielhaft für das Schutzgut „Besucher“ (vgl. Kröger, 2010, Folie 31): • katastrophal (Todesfälle, irreversible Schädigungen, mehrere Personen betroffen) • kritisch (schwere Personenschäden, Krankenhaustransport erforderlich) • begrenzt (leichte Verletzungen, vorübergehende Schädigung) • vernachlässigbar (Bagatellverletzungen, ambulante Versorgung) Eintrittswahrscheinlichkeit (Zahlenwerte zur Orientierung) (vgl. Kröger, 2010, Folie 30): • häufig (oft aufgetretenes Ereignis oder häufiges Vorkommen erwartet, mehrmals pro Veranstaltung) • öfter (öfter aufgetretenes Ereignis, einmal pro Veranstaltung) • gelegentlich (manchmal aufgetretenes Ereignis, einmal bei fünf Veranstaltungen) • selten (ein Ereignis kann vorkommen / einmal bei 20 Veranstaltungen) • unwahrscheinlich (Ereigniseintritt wird nicht erwartet, einmal bei 1.000 Veranstaltungen) • unmöglich (Ereigniseintritt unmöglich, einmal bei 100.000 Veranstaltungen)


Dies ist eine erste Risikoschätzung und ist die Risikohöhe in der Matrix eingetragen, sollte sich der Beurteilende noch folgende Fragen stellen, die das Risiko noch erhöhen könnte: 1. Tritt die Risikosituation häufig auf, bzw. halten sich die Besucher häufig im Gefahrenbereich auf? Wird diese Frage mit „ja“ beantwortet, steigt die Risikohöhe. 2. Ist eine Abwendung der Risikosituation möglich? Wird die Frage mit „nein“ beantwortet, dann steigt die Risikohöhe. 3. Bezieht sich das Schadensausmaß auf mehrere Personen? Wird die Frage mit „ja“ beantwortet, dann steigt die Risikohöhe. Wird dieses Risiko und seine Auswirkungen von den Besuchern allgemein akzeptiert (z.B. Behandlungen aufgrund von zu hohem Alkoholkonsum eines erwachsenen Mannes auf einer Volksfestveranstaltung)? Wird diese Frage mit „nein“ beantwortet, dann steigt die Risikohöhe. Befindet sich also das ermittelte Risiko anhand der Risikomatrix bereits im „gelben“ Bereich und steigt die Risikohöhe durch die weiteren Fragen, sollte überlegt werden, ob die Risikohöhe dadurch sogar in den „roten“ Bereich steigt.

3.4 Risikobewertung

Auf Grundlage der ermittelten Risikohöhe im Zuge der Analyse wird das vorliegende Risiko bewertet, indem es mit dem Grenzrisiko verglichen wird. Dieses Grenzrisiko ist dabei selten ein fester Wert, sondern eher ein Risikoband, wie es das Bild der Risikomatrix darstellt. Der gelbe Bereich der Matrix stellt das Grenzrisiko dar, in dem das ALARP-Prinzip angewendet wird. ALARP kommt aus dem Englischen und heißt „as low as reasonable practical“, übersetzt heißt das „so niedrig, wie vernünftigerweise möglich“. Liegt das Risiko über dem Grenzrisiko (also im roten Bereich) muss es reduziert werden, unabhängig davon, wie viel es kostet bzw. wie hoch der Aufwand ist. Wenn diese Reduzierung nicht möglich ist, muss die Aktivität beendet, also die Großveranstaltung möglicherweise abgesagt werden. Liegt das Risiko im gelben Bereich, können Maßnahmen zur Reduzierung eingeleitet werden, wenn die Kosten der Maßnahmen nicht deren Nutzen übersteigt (O´Riordan 1996).

Es sollte angestrebt werden, so viele Risiken wie möglich so weit zu reduzieren, dass sie im grünen Bereich liegen. Es wird jedoch einige Risiken geben, die durch Schutzmaßnahmen nicht so weit reduziert werden können. So kann das Wetter nicht beeinflusst werden und bei der Durchführung der Risikobeurteilung nicht eindeutig eingeschätzt werden. In diesem Fall muss mit allen Beteiligten eine fundierte Entscheidung getroffen werden, ob das Risiko übernommen werden kann und lediglich das Schadensausmaß nach Eintreffen des Schadenfalles eindämmen. Diese Überlegungen sollten im Sicherheitskonzept in der Szenarienplanung durchgeführt und die Ergebnisse dort dokumentiert werden.

3.5 Risikobewältigung

Laut der (ISO 31000:2009) umfasst die Risikobewältigung die Auswahl und Umsetzung einer oder mehrerer Optionen zur Veränderung der Risiken. Folgende Gestaltungsrangfolge sollte dabei eingehalten werden: • Vermeidung von Risiken, indem entschieden wird, die Aktivität aus der sich die Risiken ergeben, nicht aufzunehmen oder einzustellen; • Beseitigung der Risikoquelle; • Veränderung der Wahrscheinlichkeit; • Veränderung der Auswirkungen.

Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen sollte in Anlehnung an den Arbeitsschutz folgende Reihen-folge beachtet werden: • Vermeiden / Beseitigen von Risikoquellen (z.B. eine risikoträchtige Band nicht engagieren) • Technische Maßnahmen (z.B. Einzäunen von Gefahrstellen) • Organisatorische Maßnahmen (z.B. Hinweis auf Gefahrenstellen durch Ausschilderung) • Verhaltensbezogene Maßnahmen (z.B. besondere Einweisungen des Ordnungspersonals auf spezifische Risiken)

Bei der Formulierung der Maßnahmen ist ein Maßnahmenplan zu erstellen , der folgende Aspekte enthält: 1. Gründe für die Auswahl der Maßnahme einschließlich des erwartenden Nutzens 2. Verantwortliche für die Genehmigung und Zuständige für die Umsetzung des Plans 3. erforderliche Ressourcen 4. Zeitplan 5. Prioritäten für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen 6. Anforderungen an die Berichterstattung und Überwachung.

Die Sicherheitskommunikation spielt bei der Festlegung und Implementierung von Maßnahmen eine große Rolle. So sind viele Maßnahmen ohne Kommunikation nicht durchzuführen, andere wiederum sind kommunikativer Natur. Durch die Risikobewältigung können neue Risiken entstehen oder bestehende verändert werden. Daher ist es notwendig, die Risiken, die durch die Durchführung der Maßnahmen entstehen könnten, zu beurteilen. So könnte zum Beispiel eine Gefahrenstelle durch einen Zaun abgeschirmt werden (technische Maßnahme). Bei der Veranstaltung klettern die Besucher jedoch auf diesen Zaun, um die Bühne besser sehen zu können und stürzen von den Zäunen und verletzen sich. Daher muss die Maßnahme angepasst oder eine weitere Maßnahme durchgeführt werden. Der Maßnahmenplan sollte mit einer Kurzfassung der Schritte der Risikobeurteilung als Dokumentation in das Sicherheitskonzept übernommen werden.

Beurteilungshilfen zur Risikobewertung

Risikoeinteilung von Veranstaltungen - Polizeiliche Aspekte Aspekte, die bei der Risikoeinteilung von Veranstaltungen aus polizeilicher Sicht berücksichtigt werden sollten.

Datei:Polizeiliche Sicherheitsaspekte Risikoeinteilung.pdf

Risikoeinteilung von Veranstaltungen - Nichtpolizeiliche Aspekte Aspekte, die bei der Risikoeinteilung von Veranstaltungen aus nichtpolizeilicher Sicht (Brandschutz und Sanitätsdienst) berücksichtigt werden sollten.

Datei:Nichtpolizeiliche Sicherheitsaspekte Risikoeinteilung.pdf

Struktur einer Checkliste zur Identifizierung von Gefährdungen auf Veranstaltungen

Datei:2015-01-06 Checkliste Gefährdungsfaktoren.pdf

Einzelnachweise