Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Erstellen des Zusammenhangs

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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Durch das Erstellen des Zusammenhangs bringt laut ISO 31000 [1] die Organisation ihre Ziele zum Ausdruck. Dabei wird zwischen internen und externen Einflussfaktoren unterschieden. Ziele bei einer Veranstaltung können unterschiedlich ausgestaltet sein, Beispiele sind der wirtschaftliche Gewinn, Wiedererkennungswert (z.B. mit einem bestimmten Produkt), zufriedene Besucher (welche die nächste Veranstaltung wieder besuchen werden), ein bestimmungsgemäßer Veranstaltungsverlauf und eine sichere Veranstaltung. Durch die Formulierung dieser Ziele, werden so genannte Schutzziele festgelegt, die für die Bestimmung der Grenzrisiken notwendig sind. In der Risikobeurteilung wird dies näher erläutert. Der Begriff Schutzziele wird von den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben unterschiedlich definiert. So besteht ein Schutzziel bei der Feuerwehr aus Erreichungsgrad, Funktionsstärke und Hilfsfrist. Dies ist in diesem Zusammenhang eine zu enge Definition. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe definiert den Begriff "Schutzziel" wie folgt: "Angestrebter Zustand eines Schutzguts, der bei einem Ereignis erhalten bleiben soll." [2]

Das Schutzziel "Keine Verletzungen der Besucher von Veranstaltungen" wird kaum einzuhalten sein und sollte daher so nicht formuliert werden. Der Veranstalter sollte sich aber darüber Gedanken machen, wie viele Verletzten er bei seiner Veranstaltung noch toleriert. Auch kann er bestimmte Arten von Verletzungen oder Erkrankungen nicht tolerieren, z.B. könnte ein Ziel sein, dass es keine Lebensmittelvergiftungen auf seiner Veranstaltungen geben soll. Gibt es einen Verkauf von Lebensmitteln auf der Veranstaltung, kann der Veranstalter daher verlangen, dass alle gültigen Regeln zu diesem Aspekt eingehalten werden sollen und kann dazu noch Kontrollen einbauen.



Einzelnachweise

  1. ISO 31000:2009 Risikomanagement - Grundsätze und Leitlinien.
  2. BBK-Glossar - Ausgewählte zentrale Begriffe des Bevölkerungsschutzes - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Abgerufen am 16.05.2014.