Ordnungsdienstkonzept
Ordnungsdienstkonzepte sollen Aufschluss geben über die Zahl der eingesetzten Kräfte sowie die durch die Kräfte ausgeführten Aufgaben – ggfs. mit Hinweis auf hierfür gesondert notwendige Handlungsanweisungen oder notwendige Qualifikationen. In der Praxis finden sich häufig „Konzepte“, die eine bloße Auflistung darstellen ohne weitere inhaltliche Erläuterung. Diese ist jedoch zum einen wichtig, um zwischen Veranstaltungsordnungsdienst- und Sicherheitsdienstleistungen zu unterscheiden, zum anderen, um die Qualität der eingesetzten Kräfte im Hinblick auf die von Ihnen auszuführenden Aufgaben zu beurteilen. Das folgende Konzept ist ein Beispiel, wie ein solches Konzept aussehen kann.
Allgemeiner Teil eines Ordnungsdienstkonzeptes
Im allgemeinen Teil werden die Grundlagen des Handelns (Auftrag) sowie die Voraussetzungen der Arbeit beschrieben (z.B. „vorgegebene Positionen können lageabhängig durch den Supervisor umpositioniert werden“) Zum allgemeinen Teil gehören auch die Beschreibung der Veranstaltung aus Sicht des Dienstleisters sowie die Beschreibung der relevant im Sinne des Konzeptes handelnden Personen.
Gefährdungsanalyse als Teil des Ordnungsdienstkonzeptes
Der Dienstleister muss immer auch eine individuelle Gefährdungsanalyse für den Auftrag vornehmen. Diese dient zum einen dazu, Personalstärken zu kalkulieren und eine angemessene Auswahl der Kräfte zu treffen, zum anderen dient es aber auch dazu, auf besondere Gefährdungen oder Risiken hinzuweisen, die sich im Laufe der Veranstaltung ergeben können und auf die der Dienstleister potentiell reagieren muss. In die Gefährdungsanalyse gehören mindestens Angaben zum Publikums- & und zum Künstlerprofil, zum Veranstaltungsort und zum Programmablauf.
Beispielhaft könnten Faktoren für eine Gefährdungsanalyse wie folgt aussehen
Anzahl der Besucher: | In der Gesamtheit werden keine Kapazitätsgrenzen erreicht. In der Gesamtheit werden keine hohen Besucherdichten erwartet |
Lokale höhere Besucherdichten: | An den Gastronomieständen, Garderoben, Toiletten sowie an den Übergängen zwischen den Hallen kann es zu höheren Besucherdichten kommen |
Lokal bedingte Stauungen der Besucherströme: | An den Übergängen zwischen den Hallen kann es zu temporären Stauungen der Besucherströmen kommen |
Art der Besucher: | Publikum aller Altersklassen / Schichten, gemischt, kein kritisches (gewaltbereites etc) Publikum zu erwarten |
Zuschauerverhalten: | Wenig typisches Fanverhalten |
Gefahrenneigung nach Art der Veranstaltung: | Von der Veranstaltung selbst gehen keine Gefährdungen aus |
Flucht- & Rettungswege: | Genehmigte Versammlungsstätte |
Kommunikationswege intern: | Betriebsfunk, Telefonlisten |
Wenn vorhanden, müssen den Gefährdungen oder Risiken auch bereits Maßnahmen oder Kompensationslösungen zugeordnet werden, z.B.:
„Neben den generellen Schutzzielen, steht an den Übergängen als besonderes Schutzziel die Vermeidung von Stauungen im Focus. Das heißt der Besucherfluss an den Übergängen muss optimiert und möglichst behinderungsfrei ermöglicht werden. Um die Flussrate reduzierende bidirektionale Publikumsströme zu vermeiden wird ein Einbahnstraßensystem an den Übergängen installiert (siehe Bild und Zeichnung)“ |
„Die Kapazitätskontrollen der Hallen wird durch veranstaltungs- und aufgabenerfahrene „Spotter“ durchgeführt. Die eingesetzten Kräfte zählen (mechanische „Schusszähler) an den Übergängen und beobachten das Besucheraufkommen im Verhältnis zur Verfügung stehenden Fläche in den Hallen. Auf den Einbau einer Vereinzelungsanlage zur genauen Zählung der Zuschauer wird verzichtet, da das Schutzziel der Vermeidung von Stauungen höher bewertet wird. Somit wird die Genauigkeitstoleranz der Zählung bei ca. 10% erwartet. Dies wird in der Gesamtbewertung der Kapazität berücksichtigt.“ |
Einsatzgrundlagen
Im Ordnungsdienstkonzept müssen Angaben gemacht werden zum Thema Bekleidung und Erkennbarkeit, Ausstattung der Kräfte (z.B. Verbot des Tragens von Waffen bis hin zu Stablampen). Weiterhin werden Informationen zur Unterweisung (Zeitpunkt und Inhalte) sowie ggfs. zu Besonderheiten (z.B. Einsatz von bilingualem Personal) gemacht. Definiert wird vor allem das beauftragte Aufgabengebiet, z.B.
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Führungsstruktur
Das Ordnungsdienstkonzept muss insbesondere auch Aussagen zur Führungsstruktur des Dienstleisters machen, z.B.:
Einsatzleiter Ordnungsdienst (Ordnungsdienstdienstleiter gemäß §43 Musterversammlungsstättenverordnung[1]) |
Der Einsatzleiter ist ein langjährig erfahrener Mitarbeiter aus dem Schwerpunkt Veranstaltungsordnungsdienstleistung mit umfangreichen praktischen wie auch theoretischen Kenntnissen im Einsatzbereich
Er führt den Einsatz des Veranstaltungsordnungsdienstes, ist weisungsbefugt und Ansprechpartner aller eingesetzten Gewerke. Änderungen des Durchführungskonzeptes müssen mit dem Einsatzleiter Ordnungsdienst abgestimmt werden. Der Einsatzleiter führt die allgemeinen Ein- und Unterweisung der Supervisor durch. |
Supervisor |
Die eingesetzten Supervisoren sind die verantwortlichen Bereichs- bzw. Abschnittsleiter des Ordnungsdienstes. Sie folgen den Weisungen des Einsatzleiters und führen weisungsbefugt die Mitarbeiter in ihren zugewiesenen Bereichen.
Die Supervisoren sind erfahrene Mitarbeiter aus der Veranstaltungsordnungsdienstleistung mit veranstaltungsspezifischen Zusatzqualifikationen. Die Supervisoren führen die bereichsbezogene sowie die positionsbezogene Einweisung der Mitarbeiter durch. Die Supervisoren unterscheiden sich durch ihre Kleidung und sind so als Ansprechpartner für die eingesetzten Gewerke gut erkennbar. |
Event Staff |
Die als „Event Staff“ geführten Basismitarbeiter erfüllen alle durch Konzept und Einweisung definierten, positionsgebundenen Aufgaben |
Positionsbezogene Aufgabenbeschreibung
Das Ordnungsdienstkonzept beschreibt die individuellen Aufgaben jeder einzelnen Position, z.B.
Position 10 „Kontrolle VIP Front of Stage Halle1“ |
Kontrolle der Zutrittsberechtigungen. Zur Kapazitätskontrolle des abgeschrankten Bereiches wurde der Bereich separat als VIP verkauft. Zur Identifizierung beim Eintritt und Verlassen des Bereiches werden die den Besuchern am Einlass angelegten „Wristbands“ kontrolliert.
Weiterhin wird das Publikum beobachtet, um bei Bedarf helfend eingreifen zu können. Eine wesentliche Aufgabe ist es, hilfsbedürftige Personen über die Absperrung zu heben und den an der Bühne links und rechts positionierten Sanitätern zuzuführen. |
Position 26 „Streife Halle2“ |
Beobachtung und Information des Publikum. Mögliche Störungen im Publikum oder Stauungen der Personenströme werden der Leitstelle gemeldet.
Freihalten der Flucht- und Rettungswege gewährleisten/ kontrollieren. Auf Anweisung werden die Notausgangstüren geöffnet und die Gäste zum Verlassen des Bereiches/Halle angewiesen. |
Materialeinsatz
Es muss definiert werden, welche Materialien der Dienstleister zur Ausübung seiner Aufgaben benötigt (ggfs. positionsbezogen), z.B.:
Einlass |
Es werden Einlasskonstruktionen (zur Schlangenbildung sowie Druckminderung) unter Berücksichtigung der gegebenen Notausgangssituation vorgebaut. Ein ausreichend großer Stauraum sowie Führungen zur Schlangenbildung vor den Einlässen werden geschaffen:
Dies bedeutet einen Zuschauerdurchfluss pro Std. und pro Schleuse in der Einlassphase von unter 700PAX. Auf Grundlage unserer Erfahrungen sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik ermöglicht dies eine störungsfreie Befüllung des Veranstaltungsgeländes. Die Einlassbauten werden unmittelbar nach dem Einlass zurückgebaut. |
Benötigtes Material: |
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Ablauf Veranstaltungstag
Informationen zu Zeiten und Abläufen, z.B.
- Vorbewachung (Nachtbewachung)
- Eintreffen & Einchecken Kräfte
- Start Einlass
- Start Show
- Ende Show
- Übergabe an Nachtbewachung
Positionsplan (Übersicht)
Alle Einsatzpunkte und –orte werden tabellarisch und graphisch („Pünktchenplan“) aufgeführt. Zu berücksichtigen sind auch geplante Verschiebungen der Kräfte (z.B. vom Einlass zur Bühnenabsperrung).
Mustertabelle Einsatzplan
Muster Pünktchenplan
Einzelnachweise
- ↑ Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014).