Anlagen zum Sicherheitskonzept
Je nach Art und Größe einer Veranstaltung empfiehlt es sich, dem Sicherheitskonzept weitere Konzepte zur Seite zu stellen, innerhalb derer Teilaspekte der Veranstaltungsorganisation geregelt werden. In Abhängigkeit der Veranstaltung werden diese auch von behördlicher Seite verlangt. In diesem Abschnitt werden daher eine Auswahl möglicher Anlagen zu Sicherheitskonzepten thematisiert. Neben den Konzepten zu Ordnungs- und Sanitätsdiensten finden sich hier zudem Hinweise zu Kommunikationskonzepten. Dieser Abschnitt enthält einen "Leitfaden zur Erstellung von Kommunikationskonzepten", der vollständig oder in Teilen auf Veranstaltungen verschiedenster Art übertragen werden kann.
Ordnungsdienstkonzept
Das Sicherheitskonzept legt die Aufgaben des Ordnungsdiensts, der für die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich ist, fest. Das Ordnungsdienstkonzept beschreibt, wie die Kontrolle an den Ein- und Ausgängen, die Zugänge zu Besucherblöcken, die Beachtung der maximal zulässigen Besucherzahl sowie die geordnete Evakuierung im Gefahrenfall gewährleistet wird.
Sanitätsdienst
Der Sanitätsdienst ist ein Dienstleister des Veranstalters. Häufig übernehmen Hilfsorganisationen (Malteser Hilfsdienst, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter Unfallhilfe, Arbeitersamariterbund etc.) oder Privatunternehmen, die teilweise auch am Rettungsdienst beteiligt sind, diese Tätigkeit. Dem Sanitätsdienst kommt die Aufgabe zu, den öffentlichen Rettungsdienst im Bereich der jeweiligen Veranstaltung durch die Versorgung von Bagatellverletzungen und -erkrankungen (Kopfschmerzen, Blasen etc.) zu entlasten und zudem ein frühzeitiges, qualifiziertes Eingreifen und damit eine Verkürzung des behandlungsfreien Intervalls bei medizinischen Notfällen zu gewährleisten.
Kommunikationskonzept
Das Kommunikationskonzept ist fester Bestandteil des Sicherheitskonzeptes einer Veranstaltung. Es verankert die Belange der Sicherheitskommunikation in der Planung und Durchführung von Veranstaltungen, indem es die Präventions- und Interventionskonzepte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben aufgreift und die sicherheitskommunikativen Leistungen und Vorkehrungen des Veranstalters vor, während und im Abschluss der Veranstaltung sowie für den Regel- und Krisen- bzw. Schadensbetrieb darstellt, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klärt, Kommunikationsmittel und –Wege klar benennt, und dadurch die allseitige Verfügbarkeit aktueller und relevanter Informationen zum Betriebszustand des Gesamtsystems und zum Management von Risiken oder Gefahren sicherstellt.