Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Fürsorgestrukturen

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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Immer wieder finden sich Menschen bei Veranstaltungen in Schwierigkeiten, die nicht durch das medizinische Personal, den Veranstaltungsordnungsdienst oder auch die Polizei zu lösen sind. Oftmals geht es hier – gerade bei jungen Veranstaltungsbesuchern – um Alkohol, genauso häufig handelt es sich um verlorene Gegenstände oder auch den verlorenen Kontakt zu Freunden. Fürsorgeleistungen bieten hierbei ein publikumsorientiertes Serviceangebot, mit dem sich das Wohlbefinden der Besucher bei Veranstaltungen erhöhen lässt. Der Umfang dieser Leistung richtet sich nach dem Umfang der Veranstaltung und nach dem Publikumsprofil – je vulnerabler das Publikum und je langandauernder die Veranstaltung, desto wahrscheinlicher ist, es, dass die gebotenen Leistungen auch in Anspruch genommen werden.

Einleitung

Selten werden Veranstaltungen von Einzelpersonen besucht. Zumeist erfolgen das Erleben und der Besuch in einer Gruppe. Der Verlust der Gruppe kann dabei sowohl emotional als auch faktisch problematisch sein (Verlust der Mitfahrmöglichkeit) – ähnlich wie der Verlust der Kommunikationsmöglichkeit oder der Orientierungsmöglichkeit. Das Angebot von Hilfeleistungen kann dafür sorgen, dass die Besucher trotz eines unangenehmen Erlebnisses eine gute Zeit auf der Veranstaltung haben. Die Serviceangebote sollten sowohl vorab über die Homepage kommuniziert werden als auch auf dem Gelände selbst deutlich ausgeschildert bzw. in die jeweiligen Veranstaltungspläne eingezeichnet sein.

Kommunikationsangebot

Einer der häufigsten Probleme bei Veranstaltungen ist, dass Menschen von der Gruppe, mit der sie gereist sind, getrennt werden. Das Angebot eines Infopunkts mit einer Kommunikationsmöglichkeit und einer Pinnwand kann helfen, Gruppen wieder zusammen zufügen. Am Infopunkt sollten Informationen zur Verfügung stehen, welche Möglichkeiten für den Hilfesuchenden bestehen, wenn der Anschluss an die Gruppe nicht wieder hergestellt werden kann (Fahrpläne, Taxirufnummer, Hotelangebote). Insbesondere bei einem jugendlichen Publikum kann es nötig werden, dass eine Abholung durch die Eltern erfolgen muss – hierfür müssen ebenfalls geeignete Treffpunkte und Abholplätze vorgehalten werden. Diese Plätze müssen entsprechend ausgeschildert und unter Umständen beleuchtet werden. Kann eine Abholung nicht erfolgen, muss eine Absprache mit den zuständigen Jugendämtern oder Sozialdiensten getroffen werden bzgl. der Übernahme des / der Hilfesuchenden. Für den wirklichen Notfall müssen Wege und Prozedere zur Verfügung stehe, Personen auch über die Lautsprecheranlage ausrufen zu lassen. Dies ist insbesondere wichtig, wenn sich Kinder auf der Veranstaltung befinden – alle Beteiligten müssen in die Prozedere eingewiesen werden, wie im Falle eines verloren gegangenen bzw. aufgefundenen Kindes vorzugehen ist (Meldekette, Sammelstelle, Durchsage). Als ein besonderes Serviceangebot können Tyvekbänder oder ähnliches verteilt werden, auf denen die Telefonnummer der Kontaktperson vermerkt werden kann. Nicht immer ist die Verwendung von Mobiltelefonen möglich – dies kann an der Netzabdeckung liegen, aber auch an der Akkuleistung. Häufig werden Mobiltelefone auch gestohlen. Nach Möglichkeit sollte es eine öffentliche Telefonmöglichkeit geben oder die Möglichkeit, am Informationsstand einen Anruf zu tätigen. Gerade bei mehrtägigen Veranstaltungen sind Akkuladestationen für Mobiltelefone ein gutes Serviceangebot.

Verlorene / gefundene Gegenstände

Das Etablieren eines geeigneten Prozedere zum Umgang mit verlorenen / gefundenen Gegenstände ist ein wesentliches Serviceangebot für den Besucher. Statt eines Verweises auf „im Fundbüro am Montag“ sollte es vor Ort eine Stelle geben, an der die Gegenstände abgegeben bzw. angefragt werden können. Insbesondere der Verlust von Portemonnaies, besonders aber von Schlüsseln ist belastend für den Besucher – hier eine feste Anlaufstelle zu haben schafft nicht nur Zuversicht beim Besucher selbst, sondern erhöht auch die Chance, dass gefundene Gegenstände zeitnah abgegeben werden können.

Medizinische Unterstützung / Notfallhilfe

Die Anwesenheit bei einer Veranstaltung kann zu einem unangenehmen Ereignis werden, entweder durch zu viel Alkohol, durch den Gebrauch von Drogen oder auch durch traumatisierende emotionale Erlebnisse. Die Unfallhilfestellen, immer erste Anlaufstation für solche Fälle, sind durch solche Fälle jedoch schnell in ihren Ressourcen überlastet – es ist daher wichtig, dass hier – sofern nicht die Notwendigkeit einer ständigen medizinischen Kontrolle besteht - geeignete Möglichkeiten der Übernahme bestehen. Dies kann von einem Zelt, in dem der Rausch ausgeschlafen wird gehen bis zur Stellung eines Notfallseelsorgers.

Sonstiges

Wenn möglich, ist das Angebot eines Geldautomaten ein gutes Serviceangebot für den Besucher, das jedoch außerhalb der städtischen Infrastruktur nur mit einem vergleichsweise hohen Aufwand realisiert werden kann (Datenleitungen, Sicherungen). Wenn möglich, sind Schließfächer ein dankbar angenommenes Serviceangebot an den Besucher. Nicht nur kann so die Zahl der Diebstähle reduziert werden, sondern es erhöht sich die Chance, dass z.B. warme Kleidung vorgehalten wird. Die Bereiche müssen gut ausgeleuchtet und gegebenenfalls gesichert werden, der Zugang muss rund um die Uhr möglich sein. Veranstaltungen können auch dazu genutzt werden, Gesundheitserziehung zu leisten. Angebote, die sich mit dem Konsum von Alkohol beschäftigen, dem Konsum von Drogen können hier mit einer Ausrichtung auf die jeweilige Zielrichtung genauso angeboten werden wie Sonnenschutz oder Kondome. Wichtig ist hierbei, dass die Angebote in einem zielgruppengerechten Kontext gemacht werden.

Literatur

  • The Event Industry Forum (2014): Purple Guide to Health, Safety and Welfare at Music and other Events. Chapter 17. [1]