Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Sicherheitsbeleuchtung

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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Orientierung bzw. die Möglichkeit, sich jederzeit orientieren zu können, ist ein wesentlicher Teil der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen. Insbesondere bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist daher zu prüfen, inwieweit das Schutzziele „Orientierungsmöglichkeit“ realisiert werden kann. Neben den einschlägigen Normen macht die Musterversammlungsstättenverordnung klare Vorgaben in Bezug auf die Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten und in Versammlungsräumen. In § 15 der Verordnung heisst es

  • (1) In Versammlungsstätten muss eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein, die so beschaffen ist, dass Arbeitsvorgänge auf Bühnen und Szenenflächen sicher abgeschlossen werden können und sich Besucher, Mitwirkende und Betriebsangehörige auch bei vollständigem Versagen der allgemeinen Beleuchtung bis zu öffentlichen Verkehrsflächen hin gut zurechtfinden können.
  • (2) Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein
    • in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie und in notwendigen Fluren,
    • in Versammlungsräumen sowie in allen übrigen Räumen für Besucher (z. B. Foyers, Garderoben, Toiletten),
    • für Bühnen und Szenenflächen,
    • in den Räumen für Mitwirkende und Beschäftigte mit mehr als 20 m² Grundfläche, ausgenommen Büroräume,
    • in elektrischen Betriebsräumen, in Räumen für haustechnische Anlagen sowie in Scheinwerfer- und Bildwerferräumen,
    • in Versammlungsstätten im Freien und Sportstadien, die während der Dunkelheit benutzt werden,
    • für Sicherheitszeichen von Ausgängen und Rettungswegen,
    • für Stufenbeleuchtungen.

Die in Satz 2 formulierten Schutzziele sind grundsätzliche auch für Veranstaltungen außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung anzuwenden – angepasst an die sich auch im Hinblick auf die Angemessenheit des Aufwands ergebenden Realitäten der temporären Großveranstaltungen.

Einleitung

Bei Veranstaltungen, die ganz oder teilweise im Dunkeln stattfinden, ist zu prüfen und zu entscheiden, ob neben der normalen Beleuchtung eine Sicherheitsbeleuchtung vorgehalten werden muss und – sofern dies für notwendig erachtet wird – wie diese für welche Bereiche der Veranstaltungsfläche realisiert wird. Ziele der Sicherheitsbeleuchung sind:

  • Orientierung auf der Veranstaltungsfläche
  • Finden von Flucht- & Rettungswegen
  • Finden von Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen (z.B. Unfallhilfstellen)
  • Ermöglichung von Rettungseinsätzen, -maßnahmen
  • Beenden der Abläufe und der Arbeitsvorgänge (auf Bühnen, aber auch an Ständen etc)

Im Rahmen der Entscheidungsfindung sind unter anderem folgende Fragen zu beurteilen:

  • Wie lange halten sich die Besucher im Dunkeln auf ? Für die Planung der Maßnahmen und die Beurteilung eines möglichen Risikos ist es von Bedeutung, ob die Veranstaltung noch 30 Minuten oder 5 Stunden in der Dunkelheit stattfindet. Zu berücksichtigen ist hier nicht nur das Programmende, sondern auch die Zeit, die es braucht, das Gelände zu verlassen bzw. ggf. zu räumen.
  • Welche ausfallsicheren Lichtquellen stehen auf dem Veranstaltungsgelände zur Verfügung? Berücksichtigt werden können grundsätzlich alle Lichtquellen, die von einer Sicherheitsstromversorgung gespeist werden (z.B. Bühnenlicht, Licht an Fahrgeschäften, Licht externe Gebäude etc.)
  • Wie wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines (flächendeckenden) Stromausfalles bewertet?

Insbesondere bei Veranstaltungen im innerstädtischen Raum wird häufig auf eine Sicherheitsbeleuchtung verzichtet – meist mit dem Argument, „der Strom werde schon nicht ausfallen“. Im Rahmen der Sicherheitsplanung und der interorganisationalen Abstimmung muss sichergestellt werden, dass das Risiko eines Stromausfalls (und damit das Risiko eines Ausfalls der Beleuchtung) von allen Beteiligten gleichermaßen bewertet und akzeptiert wird.

Umsetzung

Für die Realisierung der Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten, Versammlungsräume oder Arbeitsstätten gelten die einschlägigen Normen und Verordnungen. Diese zielen regelmäßig auf eine dauerhafte Nutzung ab und stellen dezidierte Anforderungen an Beleuchtungsstärken, Betriebsdauer oder Umschaltzeiten. Es ist zu prüfen, welche Lösungen für die temporäre Nutzung einer Veranstaltungsfläche existieren und mit welchen Anforderungen diese verbunden werden. Die Sicherheitsbeleuchtung auf temporären Veranstaltungsflächen wird meist durch redundante Lichtquellen realisiert - hierzu existieren eine Vielzahl von Möglichkeiten und Angebotebn auf dem Markt. Zu den gängigsten redundanten Lichtquellen auf Veranstaltungsflächen gehören.

  • dieselbetriebene Lichtmasten ("Lichtgiraffen"): Vertikale Teleskopmasten mit ausrichtbaren Strahlerköpfen
  • Leuchtballons

Wie für alle Aufbauten gilt auch hier, dass die Infrastrukturen standsicher aufgestellt werden müssen - Angaben zu Windlasten sind zu beachten.

Um die Sicherheitsbeleuchtung auf einer temporären Veranstaltungsfläche zu planen, sind folgende Informationen nötig:

  • Soll die Beleuchtung dauerhaft geschaltet sein?
  • Soll die Sicherheitsbeleuchtung erst bei Ausfall der normalen Beleuchtung anspringen (Bereitschaftsschaltung)?
  • welche Flächen müssen beleuchtet werden?

Unabhängig von der Flächenbeleuchtung ist die Beleuchtung der Sicherheitszeichen und hier insbesondere der Rettungszeichen an den Ausgängen, die sowohl im Normalbetriebszustand "Dunkelheit" wie auch bei Ausfall der Beleuchtung zu erkennen sein müssen.

Literatur

[1]