Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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=== Allgemeines ===
{{DISPLAYTITLE:Sicherheitsbeurteilung}}
 
Wird von einem Veranstalter eine Großveranstaltung geplant, muss er diese bei der zuständigen Behörde anmelden. Dies kann häufig online erfolgen. Der Veranstalter füllt den ''Anmeldebogen'' mit den wichtigsten Daten aus.
Wird von einem Veranstalter eine Großveranstaltung geplant, muss er diese bei der zuständigen Behörde anmelden. Dies kann häufig online erfolgen. Der Veranstalter füllt den ''Anmeldebogen'' mit den wichtigsten Daten aus.
[[Datei:Planungsphase.jpg|miniatur|Genehmigungsprozess]]
Diese Anmeldung geht dann an die zuständige Genehmigungsbehörde, idealerweise handelt es sich dabei uns einen zentralen Ansprechpartner (wird häufig als "Federführende Stelle" bezeichnet), die diese an die zuständigen Fachbehörden weiterleitet.
Diese Anmeldung geht dann an die zuständige Genehmigungsbehörde, idealerweise handelt es sich dabei uns einen zentralen Ansprechpartner (wird häufig als "Federführende Stelle" bezeichnet), die diese an die zuständigen Fachbehörden weiterleitet.
Die zuständigen Fachbehörden müssen dann feststellen, ob ein erhöhtes Gefährdungspotenzial vorliegt. Daraus ergibt sich, ob die Genehmigung von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängt. Eine Hilfestellung stellt die ''Risikoeinteilung'' für die Polizei und die ''Risikoeinteilung'' für Brandschutz-, Sanitätsdienstbelange.
Die zuständigen Fachbehörden müssen dann feststellen, ob ein erhöhtes Gefährdungspotenzial vorliegt. Daraus ergibt sich, ob die Genehmigung von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängt. Eine Hilfestellung stellt die ''Risikoeinteilung'' für die Polizei und die ''Risikoeinteilung'' für Brandschutz-, Sanitätsdienstbelange.
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Bei der Planung von Veranstaltungen sollte der Veranstalter grundsätzlich eine ''Risikobeurteilung'' durchführen. Die Ergebnisse der Risikobeurteilung können dann in das Sicherheitskonzept übertragen werden.
Bei der Planung von Veranstaltungen sollte der Veranstalter grundsätzlich eine ''Risikobeurteilung'' durchführen. Die Ergebnisse der Risikobeurteilung können dann in das Sicherheitskonzept übertragen werden.


=== Risikoeinteilung ===
== Risikoeinteilung ==
Die Risikoeinteilung wird innerhalb des Genehmigungsverfahrens durchgeführt und ist eine Entscheidungshilfe für die zuständigen Fachbehörden, welche Auflagen an die Genehmigung gebunden sind.
Näheres zu der Zielgruppe und den allgemeinen Hinweisen ist hier zu finden:
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Risikoeinteilung|Allgemeines]]


==== Anmeldebogen ====
Die Risikoeinteilung wird innerhalb des Genehmigungsverfahrens durchgeführt und ist eine Entscheidungshilfe für die zuständigen Fachbehörden, welche Auflagen an die Genehmigung gebunden sein sollten, in Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials der Veranstaltung.
Der Anmeldebogen soll die wichtigsten Eckpunkte der Veranstaltung abfragen. Dieser wird vom Veranstalter ausgefüllt und an die federführende bzw. Genehmigungsbehörde gesendet. Sinnvoll ist ein Online-Fragebogen. Empfehlungen, welche Aspekte dieser Anmeldebogen enthalten sollte, sind hier zu finden:[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Anmeldebogen|Anmeldebogen]]
Mit Hilfe von Checklisten soll den zuständigen Fachbehörden die Möglichkeit gegeben werden, das Gefährdungspotenzial besser einschätzen zu können und notwendige Maßnahmen auszuwählen.


====Zuständige Behörden====
Wie bereits oben erwähnt, ist es bei Großveranstaltungen notwendig, diese bei der zuständigen Genehmigungsbehörde anzumelden. Es ist zu empfehlen, einen standardisierten [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Anmeldebogen|Anmeldebogen]] zu verwenden, z.B. als Online-Abfrage. Dabei ist zu beachten, dass der verlinkte [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Anmeldebogen|Anmeldebogen]] sich bisher im wesentlichen auf die polizeilichen Aspekte sowie die Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes bezieht. Er ist aber durch die Belange der weiteren zuständigen Fachbehörden erweiterbar.
Je nach Veranstaltungsausgestaltung sind unterschiedliche Behörden am Genehmigungsprozess zu beteiligen.
Welche weiteren Fachbehörden mit eingebunden werden sollten, kann nicht pauschal festgelegt werden. Je nach Ausgestaltung der Veranstaltung ist das Fachwissen einzelner Behörden notwendig. Eine nicht abschließende Auflistung über die zu beteiligenden Fachbehörden ist im Kapitel 5 des Leitfadens "Sicherheit bei Großveranstaltungen" des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zu finden <ref> [//http://verwaltung.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=2b732216a9b154be2f93a3a980515253 ''Leitfaden "Sicherheit bei Großveranstaltungen"''] - Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Abgerufen am 05.03.2014.</ref>
Eine nicht abschließende Auflistung über die zu beteiligenden Fachbehörden ist im Kapitel 5 des Leitfadens "Sicherheit bei Großveranstaltungen" des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zu finden <ref> [//http://verwaltung.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=2b732216a9b154be2f93a3a980515253 ''Leitfaden "Sicherheit bei Großveranstaltungen"''] - Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Abgerufen am 05.03.2014.</ref>


====Anwendung der Risikoeinteilung====
===Anwendung der Risikoeinteilung===


Die zuständigen Behörden ermitteln jeweils für ihren Bereich ein Risiko anhand einer Risikoeinteilung und nennen die daraus resultierenden, vom Veranstalter umzusetzenden, Maßnahmen. Diese werden von der genehmigenden bzw. federführenden Behörde zusammengetragen und an den Veranstalter weiter geleitet. Wenn eine Fachbehörde die Genehmigung und auch die Genehmigung mit Auflagen aufgrund eines zu hohen Risikos verneint, sollte die Veranstaltung keine Genehmigung erhalten.
Die zuständigen Behörden ermitteln jeweils für ihren Bereich ein Risiko anhand einer Risikoeinteilung und nennen die daraus resultierenden, vom Veranstalter umzusetzenden, Maßnahmen. Diese werden von der genehmigenden bzw. federführenden Behörde zusammengetragen und an den Veranstalter weiter geleitet. Wenn eine Fachbehörde die Genehmigung und auch die Genehmigung mit Auflagen aufgrund eines zu hohen Risikos verneint, sollte die Veranstaltung keine Genehmigung erhalten.


====Risikoeinteilung Polizeiliche Aspekte====
===Risikoeinteilung Polizeiliche Aspekte===
Die Aspekte, die von Seiten der Polizei in der Risikoeinteilung zu beachten sind, sind hier zu finden:  
Die Aspekte, die von Seiten der Polizei in der Risikoeinteilung zu beachten sind, sind hier zu finden:  
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Risikoeinteilung polizeiliche Aspekte|Polizeiliche Aspekte]]
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Risikoeinteilung polizeiliche Aspekte|Polizeiliche Aspekte]]


====Risikoeinteilung Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes====
===Risikoeinteilung Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes===
Die Aspekte für diesen Bereich sind [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Risikoeinteilung Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes|hier]] zu finden.
Die Aspekte für diesen Bereich sind [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Risikoeinteilung Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes|hier]] zu finden.


====Auflagen auf Grundlage der Risikoeinteilung====
===Auflagen auf Grundlage der Risikoeinteilung===
Wurde auf Grundlage der Risikoeinteilung ermittelt, dass die Genehmigung an Auflagen geknüpft werden muss, müssen diese je nach Risiko ausgewählt werden. Eine Empfehlung für die möglichen Maßnahmen ist [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Auflagen auf Grundlage der Riskoeinteilung|hier]].
Wurde auf Grundlage der Risikoeinteilung ermittelt, dass die Genehmigung an Auflagen geknüpft werden muss, müssen diese je nach Risiko ausgewählt werden. Eine Empfehlung für die möglichen Maßnahmen ist [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Auflagen auf Grundlage der Riskoeinteilung|hier]].






===Risikomanagementprozess===
==Risikomanagementprozess==
Die Risikobeurteilung ist Inhalt des international vereinheitlichten Risikomanagementprozesses, der in der ISO 31000:2009 <ref> ISO 31000:2009 Risikomanagement - Grundsätze und Leitlinien. </ref> beschrieben wird. Näheres zum Risikomanagementprozess nach der ISO 31000:2009 ist  
Die Risikobeurteilung ist Inhalt des international vereinheitlichten Risikomanagementprozesses, der in der ISO 31000:2009 <ref> ISO 31000:2009 Risikomanagement - Grundsätze und Leitlinien. </ref> beschrieben wird. Näheres zum Risikomanagementprozess nach der ISO 31000:2009 ist  
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Risikomanagementprozess|hier]] zu finden.
[[Sicherheitsbausteine/Sicherheitsbeurteilung/Risikomanagementprozess|hier]] zu finden.


====Schutzzielbestimmung====
===Schutzzielbestimmung===


====Risikoidentifikation====
===Risikoidentifikation===


====Risikoanalyse====
===Risikoanalyse===


====Risikobewertung====
===Risikobewertung===


====Risikobewältigung====
===Risikobewältigung===


====Dokumentation====
===Dokumentation===


===Einzelnachweise===
==Einzelnachweise==
<references />
<references />
<!--Zielgruppe-->
[[Kategorie:Behörden]] [[Kategorie:Genehmigungsbehörde]]
[[Kategorie:Polizeiliche Gefahrenabwehr]] [[Kategorie:Landespolizei]]
[[Kategorie:Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr]] [[Kategorie:Feuerwehr / Brandschutzdienststelle]] [[Kategorie:Katastrophenschutz]][[Kategorie:Rettungsdienst / öffentliche Träger]]
<!--Veranstaltungsphase-->
[[Kategorie:Planungsphase]]
<!--Betriebsart, eigentlich keine Zuordnung, daher alle genannt-->
[[Kategorie:Regelbetrieb]] [[Kategorie:Krisenfall]] [[Kategorie:Schadensereignis]]

Version vom 15. Mai 2014, 15:00 Uhr


Wird von einem Veranstalter eine Großveranstaltung geplant, muss er diese bei der zuständigen Behörde anmelden. Dies kann häufig online erfolgen. Der Veranstalter füllt den Anmeldebogen mit den wichtigsten Daten aus.

Genehmigungsprozess

Diese Anmeldung geht dann an die zuständige Genehmigungsbehörde, idealerweise handelt es sich dabei uns einen zentralen Ansprechpartner (wird häufig als "Federführende Stelle" bezeichnet), die diese an die zuständigen Fachbehörden weiterleitet. Die zuständigen Fachbehörden müssen dann feststellen, ob ein erhöhtes Gefährdungspotenzial vorliegt. Daraus ergibt sich, ob die Genehmigung von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängt. Eine Hilfestellung stellt die Risikoeinteilung für die Polizei und die Risikoeinteilung für Brandschutz-, Sanitätsdienstbelange.

Bei der Planung von Veranstaltungen sollte der Veranstalter grundsätzlich eine Risikobeurteilung durchführen. Die Ergebnisse der Risikobeurteilung können dann in das Sicherheitskonzept übertragen werden.

Risikoeinteilung

Die Risikoeinteilung wird innerhalb des Genehmigungsverfahrens durchgeführt und ist eine Entscheidungshilfe für die zuständigen Fachbehörden, welche Auflagen an die Genehmigung gebunden sein sollten, in Abhängigkeit des Gefährdungspotenzials der Veranstaltung. Mit Hilfe von Checklisten soll den zuständigen Fachbehörden die Möglichkeit gegeben werden, das Gefährdungspotenzial besser einschätzen zu können und notwendige Maßnahmen auszuwählen.

Wie bereits oben erwähnt, ist es bei Großveranstaltungen notwendig, diese bei der zuständigen Genehmigungsbehörde anzumelden. Es ist zu empfehlen, einen standardisierten Anmeldebogen zu verwenden, z.B. als Online-Abfrage. Dabei ist zu beachten, dass der verlinkte Anmeldebogen sich bisher im wesentlichen auf die polizeilichen Aspekte sowie die Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes bezieht. Er ist aber durch die Belange der weiteren zuständigen Fachbehörden erweiterbar. Welche weiteren Fachbehörden mit eingebunden werden sollten, kann nicht pauschal festgelegt werden. Je nach Ausgestaltung der Veranstaltung ist das Fachwissen einzelner Behörden notwendig. Eine nicht abschließende Auflistung über die zu beteiligenden Fachbehörden ist im Kapitel 5 des Leitfadens "Sicherheit bei Großveranstaltungen" des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zu finden [1]

Anwendung der Risikoeinteilung

Die zuständigen Behörden ermitteln jeweils für ihren Bereich ein Risiko anhand einer Risikoeinteilung und nennen die daraus resultierenden, vom Veranstalter umzusetzenden, Maßnahmen. Diese werden von der genehmigenden bzw. federführenden Behörde zusammengetragen und an den Veranstalter weiter geleitet. Wenn eine Fachbehörde die Genehmigung und auch die Genehmigung mit Auflagen aufgrund eines zu hohen Risikos verneint, sollte die Veranstaltung keine Genehmigung erhalten.

Risikoeinteilung Polizeiliche Aspekte

Die Aspekte, die von Seiten der Polizei in der Risikoeinteilung zu beachten sind, sind hier zu finden: Polizeiliche Aspekte

Risikoeinteilung Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes

Die Aspekte für diesen Bereich sind hier zu finden.

Auflagen auf Grundlage der Risikoeinteilung

Wurde auf Grundlage der Risikoeinteilung ermittelt, dass die Genehmigung an Auflagen geknüpft werden muss, müssen diese je nach Risiko ausgewählt werden. Eine Empfehlung für die möglichen Maßnahmen ist hier.


Risikomanagementprozess

Die Risikobeurteilung ist Inhalt des international vereinheitlichten Risikomanagementprozesses, der in der ISO 31000:2009 [2] beschrieben wird. Näheres zum Risikomanagementprozess nach der ISO 31000:2009 ist hier zu finden.

Schutzzielbestimmung

Risikoidentifikation

Risikoanalyse

Risikobewertung

Risikobewältigung

Dokumentation

Einzelnachweise

  1. Leitfaden "Sicherheit bei Großveranstaltungen" - Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Abgerufen am 05.03.2014.
  2. ISO 31000:2009 Risikomanagement - Grundsätze und Leitlinien.