Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Kommunikationsmanagement/Entscheidungsmanagement/Umsetzung von Maßnahmenpaketen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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===Planungsphase/Umsetzungsphase===
* Die Gefährdungsanalysen und -prognosen der BOS und weiterer Akteure sind zusammenzuführen und auf dieser Basis sind entsprechende Szenarien mit spezifischen Konzepten und Maßnahmenkatalogen zu hinterlegen
* Folgende Themen sollten u. a. in den Maßnahmenkatalogen abgedeckt sein:
** Gesamtabbruch der Veranstaltung
*** Planbarer Abbruch  (z.B. Gewitterfront bewegt sich auf die Veranstaltung zu)
*** Ad hoc Abbruch (z.B. Anschlagsszenario)
** Teilabbruch der Veranstaltung (z. B. ein Unfall)
** Räumung von Objekten (z.B. Zelte, wegen Brand)
** Evakuierung von Personen (z. B. auf Grund von Starkregen)
** Gesteuertes Abfließen der Besucherströme
* Die Abdeckung der Vorgehensweise bzw. Taktik, Handlungsanweisungen, Verantwortlichkeiten und Kontrollmaßnahmen sollten über den entsprechenden Maßnahmenkatalog festgelegt werden
* Der Veranstaltungsabbruch sollte beispielsweise mit konkreten Maßnahmen (Öffnung von Notausgängen, Abtransport der Veranstaltungsbesucher, ggf. Aktivierung der Notaggregate Kommunikation des Abbruchs etc.) hinterlegt werden
** Mit den relevanten Akteuren sollte grundsätzlich eine Regelung bezüglich des Zeitpunktes eines Veranstaltungsabbruchs gefunden werden
** Die Entscheidungswege hinsichtlich des Abbruchs einer Veranstaltung sind im Sicherheitskonzept zu verankern.
** Hinsichtlich der Kommunikation mit den Veranstaltungsbesuchern kann die Polizei beispielsweise die Beschallungsanlagen des Veranstalters nutzen und z.B. (auch kontinuierlich) einen Mitarbeiter in die Sprecherkabinen entsenden.
* Im Maßnahmenkatalog sollten die Besetzungen und Aufgaben innerhalb der Lagebewältigung im Krisenfall mit den Führungskräften durchgesprochen werden
* Die Maßnahmenkataloge werden an die Abschnittsleiter und Kräfte zur Kenntnis gegeben
* Die Verfügbarkeit des Maßnahmenkataloges kann über das Einsatzprotokollsystem sichergestellt werden
* Szenarienspezifische Maßnahmenkataloge können den polizeilichen Einsatzkräften mit einer entsprechenden Zugangsberechtigung über das Einsatzprotokollsystem zugänglich gemacht werden
===Durchführungsphase===
* Die Verfügbarkeit der Maßnahmenkataloge sollte zunächst geprüft werden
* Prüfen, ob die Einsatzkräfte bezüglich der Maßnahmenkataloge in Kenntnis gesetzt wurden
* Beispiel: Gesamtabbruch einer Veranstaltung
** Bei einer nicht mehr zu kontrollierenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist die Veranstaltung abzubrechen
** Die Entscheidung über den Abbruch einer Veranstaltung wird vor dem Hintergrund der jeweiligen Gremienstrukturen (Gemeinsame Leitstelle, Koordinierungsgruppe, Krisenstab etc.) unter Einbeziehung aller Akteure getroffen.
*** Grundsätzlich entscheidet dabei jeder Akteur für sich vor dem Hintergrund seiner Fachlichkeit.
*** Die Entscheidung über den Abbruch einer Veranstaltung hängt von deren Dimension bzw. der Regelung der Führungsverantwortung ab
** Umsetzung der festgelegten Handlungsanweisungen und Maßnahmen
** Durchführung der Kontrollmaßnahmen
Beachte:
: → Entscheidungen müssen vor Ort während der Veranstaltung möglich sein, da ein Sicherheitskonzept nicht sämtliche Szenarien mit entsprechendem Maßnahmenkatalog erfassen kann
: → Eine zu starke Orientierung an Szenarien und zu starre bzw. detaillierte Maßnahmenkataloge bergen die Gefahr, dass man im möglichen Einsatz nicht mehr flexibel und einzelfallbezogen agieren kann
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Aktuelle Version vom 9. April 2015, 15:31 Uhr