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Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Anlagen/Ordnungsdienstkonzept: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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==Personaleinsatz==
Ordnungsdienstkonzepte sollen Aufschluss geben über die Zahl der eingesetzten Kräfte sowie die durch die Kräfte ausgeführten Aufgaben – ggfs. mit Hinweis auf hierfür gesondert notwendige Handlungsanweisungen oder notwendige Qualifikationen.
Die Anzahl der Ordner hängt unmittelbar von der Veranstaltung und den übertragenen Aufgaben des Ordnungsdienstes ab. Nach einer Einschätzung der Veranstaltung ist anzugeben, wo (Postenplan), wann (Dienstzeiten) wie viele Ordner (Anzahl) eingesetzt werden. Diese Zahlen werden primär mit dem Ordnungsamt und der Polizei abgestimmt.
In der Praxis finden sich häufig „Konzepte“, die eine bloße Auflistung darstellen ohne weitere inhaltliche Erläuterung. Diese ist jedoch zum einen wichtig, um zwischen Veranstaltungsordnungsdienst- und Sicherheitsdienstleistungen zu unterscheiden, zum anderen, um die Qualität der eingesetzten Kräfte im Hinblick auf die von Ihnen auszuführenden Aufgaben zu beurteilen.
Darüber hinaus ist die Struktur idealerweise in einem Organigramm darzustellen sowie Aussagen zur Erkennbarkeit der Ordner (Uniform, Westen, etc.) zu machen. Bei der Kleidung ist darauf zu achten, dass diese für die damit verbundene Tätigkeit bzgl. Erkennbarkeit und Akzeptanz geeignet ist. So ist es z.B. nicht zielführend wenn der Ordnungsdienst die gleichen, mit Sponsorenlogos versehenen Poloshirts trägt, wie alle anderen Mitarbeiter und Freiwilligen des Veranstalters. Hier hebt sich der doch mit anderen, sicherheitsrelevanten Aufgaben betraute Ordnungsdienst nicht ausreichend ab, wird nicht erkannt und somit durch Besucher nicht akzeptiert („Da kann ja jeder kommen ...“).
Das folgende Konzept ist ein Beispiel, wie ein solches Konzept aussehen kann.
Es ist für den Veranstalter empfehlenswert, die Einschätzung gemeinsam mit dem Ordnungsdienstleiter durchzuführen, da er für die korrekte Abwicklung des Ordnungsdienstes verantwortlich ist und über die entsprechende Fachexpertise verfügt.
==Allgemeiner Teil eines Ordnungsdienstkonzeptes==
Im allgemeinen Teil werden die Grundlagen des Handelns (Auftrag) sowie die Voraussetzungen der Arbeit beschrieben (z.B. „vorgegebene Positionen können lageabhängig durch den Supervisor umpositioniert werden“)
Zum allgemeinen Teil gehören auch die Beschreibung der Veranstaltung aus Sicht des Dienstleisters sowie die Beschreibung der relevant im Sinne des Konzeptes handelnden Personen.
==Gefährdungsanalyse als Teil des Ordnungsdienstkonzeptes==
Der Dienstleister muss immer auch eine individuelle Gefährdungsanalyse für den Auftrag vornehmen. Diese dient zum einen dazu, Personalstärken zu kalkulieren und eine angemessene Auswahl der Kräfte zu treffen, zum anderen dient es aber auch dazu, auf besondere Gefährdungen oder Risiken hinzuweisen, die sich im Laufe der Veranstaltung ergeben können und auf die der Dienstleister potentiell reagieren muss. In die Gefährdungsanalyse gehören mindestens Angaben zum Publikums- & und zum Künstlerprofil, zum Veranstaltungsort und zum Programmablauf.  


==Aufgaben==
Beispielhaft könnten Faktoren für eine Gefährdungsanalyse wie folgt aussehen
Dem Ordnungsdienst kommt eine maßgebliche Rolle in der Umsetzung des Sicherheitskonzeptes zu. Hierzu ist es unbedingt erforderlich, dass die aus dem Konzept für den Ordnungsdienst resultierenden Aufgaben benannt sind und dass die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes diese kennen.
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Eine Berechnung der Stärke des Ordnungsdienstes allein nach der Anzahl der Besucher ist nicht zielführend, sondern es ist das Gefährdungspotential der Veranstaltung bzw. die für die Veranstaltung notwendigen Funktionen zu betrachten.
|+ Praxisbeispiel
Um diese kompakt an einer Stelle finden zu können, sind sie aufzulisten und zu erläutern. Regelmäßig sind folgende Aufgaben enthalten:
|-
*Absicherung des Veranstaltungsgeländes
| '''Anzahl der Besucher: '''
*Freihaltung der Flucht- und Rettungswege während Aufbau, Betrieb und Abbau
| In der Gesamtheit werden keine Kapazitätsgrenzen erreicht. In der Gesamtheit werden keine hohen Besucherdichten erwartet
*Umsetzung des Einlasskonzeptes
|-
*Not- und Erstmaßnahmen bei Gefahr sowie beim Eintritt von Störungsszenarien
| '''Lokale höhere Besucherdichten: '''
*Verkehrsposten
| An den Gastronomieständen, Garderoben, Toiletten sowie an den Übergängen zwischen den Hallen kann es zu höheren Besucherdichten kommen
*Kommunikation mit den Veranstaltern und Sicherheitsbehörden
|-
*Kommunikation mit den Besuchern
| '''Lokal bedingte Stauungen der Besucherströme: '''
*Bühnenabsicherung
| An den Übergängen zwischen den Hallen kann es zu temporären Stauungen der Besucherströmen kommen
|-
| '''Art der Besucher: '''
| Publikum aller Altersklassen / Schichten, gemischt, kein kritisches (gewaltbereites etc) Publikum zu erwarten
|-
| '''Zuschauerverhalten: '''
| Wenig typisches Fanverhalten
|-
| '''Gefahrenneigung nach Art der Veranstaltung: '''
| Von der Veranstaltung selbst gehen keine Gefährdungen aus
|-
| '''Flucht- & Rettungswege: '''
| Genehmigte Versammlungsstätte
|-
| '''Kommunikationswege intern: '''
| Betriebsfunk, Telefonlisten
|}


==Einweisung in das Sicherheitskonzept==
Wenn vorhanden, müssen den Gefährdungen oder Risiken auch bereits Maßnahmen oder Kompensationslösungen zugeordnet werden, z.B.:
Damit die im vorigen Punkt aufgeführten Aufgaben und die Hintergründe dazu bekannt sind, ist es erforderlich, die Mitarbeiter des Ordnungsdienstleisters in das Konzept und insbesondere die Aufgaben einzuweisen. Hier ist demnach plausibel darzustellen, wann wer durch wen in welchem Umfang eingewiesen wird.
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Den Behörden sollte eine Teilnahme an der Unterweisung auf Wunsch ermöglicht werden.
|+ Praxisbeispiel
|-
| „Neben den generellen Schutzzielen, steht an den Übergängen als besonderes Schutzziel die Vermeidung von Stauungen im Focus. Das heißt der Besucherfluss an den Übergängen muss optimiert und möglichst behinderungsfrei ermöglicht werden. Um die Flussrate reduzierende bidirektionale Publikumsströme zu vermeiden wird ein Einbahnstraßensystem an den Übergängen installiert (siehe Bild und Zeichnung)“
|-
| „Die Kapazitätskontrollen der Hallen wird durch veranstaltungs- und aufgabenerfahrene „Spotter“ durchgeführt. Die eingesetzten Kräfte zählen (mechanische „Schusszähler) an den Übergängen und beobachten das Besucheraufkommen im Verhältnis zur Verfügung stehenden Fläche in den Hallen. Auf den Einbau einer Vereinzelungsanlage zur genauen Zählung der Zuschauer wird verzichtet, da das Schutzziel der Vermeidung von Stauungen höher bewertet wird. Somit wird die Genauigkeitstoleranz der Zählung bei ca. 10% erwartet. Dies wird in der Gesamtbewertung der Kapazität berücksichtigt.
|}


==Qualifikation und Ausstattung==
==Einsatzgrundlagen==
Je nach Aufgabenbereich und Veranstaltung ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Qualifikation der Ordner. So ergeben sich an einen Mitarbeiter der Einlasskontrolle andere Anforderungen als an einen Mitarbeiter, der im Bühnengraben eingesetzt wird.
Im Ordnungsdienstkonzept müssen Angaben gemacht werden zum Thema Bekleidung und Erkennbarkeit, Ausstattung der Kräfte (z.B. Verbot des Tragens von Waffen bis hin zu Stablampen).
Hier sind, die erforderlichen Qualifikationen anzugeben. Diese orientieren sich in der Regel an den Vorgaben der Gewerbeordnung (GewO), können aber individuelle Schulungen beinhalten, die u. U. sogar behördenseits für die Veranstaltung einschließlich dem Inhalt der Schulung vorgeschrieben werden.
Weiterhin werden Informationen zur Unterweisung (Zeitpunkt und Inhalte) sowie ggfs. zu Besonderheiten (z.B. Einsatz von bilingualem Personal) gemacht.
Zur Ausstattung zählen bspw. Megaphone und Flatterband, die an bestimmten Posten benötigt werden können. Hier kann ebenfalls aufgeführt werden, was unzulässig ist (Waffenverbot etc.).
Definiert wird vor allem das beauftragte Aufgabengebiet, z.B.  
{| class="wikitable"
|+ Praxisbeispiel
|-
|
* Besetzung der Notausgänge und Öffnung der Durchgänge auf Anweisung
* Beobachtung des Besucherverhaltens und der Befüllungsdichte der einzelnen Abschnitte, Meldung an Ordnungsdienstleiter
* Information der Besucher
* Aktives Ansprechen / Umlenken der Besucher bei zu hohen Personendichten (nach Möglichkeit)
* Durchsagen per Megaphon (auf Anweisung)
* Aktive Ansprache / Lenkung der Besucher im Falle einer Räumung
* Unterstützung von Menschen mit Behinderungen / mobilitätseingeschränkten Personen
* Durchführung einer geordneten Räumung im Gefahrfall
* Meldung strafrechtlich relevanter Sachverhalte an die Polizei
* Meldung sicherheitsrelevanter Sachverhalte an die Polizei, den Sicherheitsdienst, den Rettungsdienst, die Feuerwehr und andere betroffene Institutionen, soweit die Gefahren vom Ordnungsdienst nicht sofort behoben werden können
* Einlasskontrollen der Gäste
* Koordination der mobilen Gruppen des Sicherheitsdienstes
* u.ä.
|}


==Literatur==
==Führungsstruktur==
*'''Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat HA IV - Branddirektion Einsatzvorbeugung (2012):''' "Sicherheit von Großveranstaltungen - Teil B: Handreichung für Sicherheitsbehörden, Polizei und Brandschutzdienststellen" 2. Version, München
Das Ordnungsdienstkonzept muss insbesondere auch Aussagen zur Führungsstruktur des Dienstleisters machen, z.B.:
{| class="wikitable"
|+ Praxisbeispiel
|-
| '''Einsatzleiter Ordnungsdienst''' (Ordnungsdienstdienstleiter gemäß §43 Musterversammlungsstättenverordnung<ref>''Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO)''. Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014).</ref>)
|-
| Der Einsatzleiter ist ein langjährig erfahrener Mitarbeiter aus dem Schwerpunkt Veranstaltungsordnungsdienstleistung mit umfangreichen praktischen wie auch theoretischen Kenntnissen im Einsatzbereich
Er führt den Einsatz des Veranstaltungsordnungsdienstes, ist weisungsbefugt und Ansprechpartner aller eingesetzten Gewerke. Änderungen des Durchführungskonzeptes müssen mit dem Einsatzleiter Ordnungsdienst abgestimmt werden.
Der Einsatzleiter führt die allgemeinen Ein- und Unterweisung der Supervisor durch.
|-
| '''Supervisor'''
|-
| Die eingesetzten Supervisoren sind die verantwortlichen Bereichs- bzw. Abschnittsleiter des Ordnungsdienstes. Sie folgen den Weisungen des Einsatzleiters und führen weisungsbefugt die Mitarbeiter in ihren zugewiesenen Bereichen.
Die Supervisoren sind erfahrene Mitarbeiter aus der Veranstaltungsordnungsdienstleistung mit veranstaltungsspezifischen Zusatzqualifikationen.
Die Supervisoren führen die bereichsbezogene sowie die positionsbezogene Einweisung der Mitarbeiter durch.
Die Supervisoren unterscheiden sich durch ihre Kleidung und sind so als Ansprechpartner für die eingesetzten Gewerke gut erkennbar.
|-
| '''Event Staff'''
|-
| Die als „Event Staff“ geführten Basismitarbeiter erfüllen alle durch Konzept und Einweisung definierten, positionsgebundenen Aufgaben
|}


[[Kategorie:Veranstalter]]
==Positionsbezogene Aufgabenbeschreibung==
[[Kategorie:Veranstaltungsleitung]] [[Kategorie:Ordnungsdienst]]  [[Kategorie:Sanitätsdienst]] [[Kategorie:Betreiber]]
Das Ordnungsdienstkonzept beschreibt die individuellen Aufgaben jeder einzelnen Position, z.B.
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|+
|-
| '''Position 10 „Kontrolle VIP Front of Stage Halle1“'''
|-
|Kontrolle der Zutrittsberechtigungen. Zur Kapazitätskontrolle des abgeschrankten Bereiches wurde der Bereich separat als VIP verkauft. Zur Identifizierung beim Eintritt und Verlassen des Bereiches werden die den Besuchern am Einlass angelegten „Wristbands“ kontrolliert.
Weiterhin wird das Publikum beobachtet, um bei Bedarf helfend eingreifen zu können. Eine wesentliche Aufgabe ist es, hilfsbedürftige Personen über die Absperrung zu heben und den an der Bühne links und rechts positionierten Sanitätern zuzuführen.
|-
| '''Position 26 „Streife Halle2“ '''
|-
|Beobachtung und Information des Publikum. Mögliche Störungen im Publikum oder Stauungen der Personenströme werden der Leitstelle gemeldet.
Freihalten der Flucht- und Rettungswege gewährleisten/ kontrollieren.
Auf Anweisung werden die Notausgangstüren geöffnet und die Gäste zum Verlassen des Bereiches/Halle angewiesen.
|}


[[Kategorie:Behörden]]
==Materialeinsatz==
[[Kategorie:Genehmigungsbehörde]] [[Kategorie:Ordnungsamt]]
Es muss definiert werden, welche Materialien der Dienstleister zur Ausübung seiner Aufgaben benötigt (ggfs. positionsbezogen), z.B.:
{| class="wikitable"
|+
|-
| '''Einlass'''
|-
| Es werden Einlasskonstruktionen (zur Schlangenbildung sowie Druckminderung) unter Berücksichtigung der gegebenen Notausgangssituation vorgebaut. Ein ausreichend großer Stauraum sowie Führungen zur Schlangenbildung vor den Einlässen werden geschaffen:
* Haupt-Einlass: 8 Schleusen.
* VIP-Einlass: 3 Schleusen.
Dies bedeutet einen Zuschauerdurchfluss pro Std. und pro Schleuse in der Einlassphase von unter 700PAX. Auf Grundlage unserer Erfahrungen sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik ermöglicht dies eine störungsfreie Befüllung des Veranstaltungsgeländes.
Die Einlassbauten werden unmittelbar nach dem Einlass zurückgebaut.
|-
| '''Benötigtes Material: '''
|-
|
* 11 mobile Konzert-Einlassschleusen
* 120m Polizeigitter
* 120m Mannesmanngitter (Fahrradgitter)
* Absperrband rot/weiß
* Beschilderung Einlass VIP sowie Beschilderung der Wegeführung zum Einlass VIP
* Stehtische zur Akkreditierung der VIP Gäste
|}
==Ablauf Veranstaltungstag==
Informationen zu Zeiten und Abläufen, z.B.
* Vorbewachung (Nachtbewachung)
* Eintreffen & Einchecken Kräfte
* Start Einlass
* Start Show
* Ende Show
* Übergabe an Nachtbewachung


[[Kategorie:Polizeiliche Gefahrenabwehr]]
==Positionsplan (Übersicht)==
[[Kategorie:Landespolizei]] [[Kategorie:Bundespolizei]]
Alle Einsatzpunkte und –orte werden tabellarisch und graphisch („Pünktchenplan“) aufgeführt. Zu berücksichtigen sind auch geplante Verschiebungen der Kräfte (z.B. vom Einlass zur Bühnenabsperrung).


[[Kategorie:Nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr]]
===Mustertabelle Einsatzplan===
[[Kategorie:Feuerwehr / Brandschutzdienststelle]]
[[Datei: ODKoz_Tabelle.jpg|600px|Mustertabelle Einsatzplan]]


[[Kategorie:Ideenphase]] [[Kategorie:Planungsphase]] [[Kategorie:Umsetzungsphase]] [[Kategorie:Durchführungsphase]] [[Kategorie:Nachbereitungsphase]]
===Muster Pünktchenplan===
[[Datei: Muster_Pünktchenplan.jpg|600px|Muster Pünktchenplan]]


[[Kategorie:Regelbetrieb]] [[Kategorie:Krisenfall]] [[Kategorie:Schadensereignis]]
==Einzelnachweise==
<references />

Version vom 20. Februar 2015, 11:07 Uhr

Ordnungsdienstkonzepte sollen Aufschluss geben über die Zahl der eingesetzten Kräfte sowie die durch die Kräfte ausgeführten Aufgaben – ggfs. mit Hinweis auf hierfür gesondert notwendige Handlungsanweisungen oder notwendige Qualifikationen. In der Praxis finden sich häufig „Konzepte“, die eine bloße Auflistung darstellen ohne weitere inhaltliche Erläuterung. Diese ist jedoch zum einen wichtig, um zwischen Veranstaltungsordnungsdienst- und Sicherheitsdienstleistungen zu unterscheiden, zum anderen, um die Qualität der eingesetzten Kräfte im Hinblick auf die von Ihnen auszuführenden Aufgaben zu beurteilen. Das folgende Konzept ist ein Beispiel, wie ein solches Konzept aussehen kann.

Allgemeiner Teil eines Ordnungsdienstkonzeptes

Im allgemeinen Teil werden die Grundlagen des Handelns (Auftrag) sowie die Voraussetzungen der Arbeit beschrieben (z.B. „vorgegebene Positionen können lageabhängig durch den Supervisor umpositioniert werden“) Zum allgemeinen Teil gehören auch die Beschreibung der Veranstaltung aus Sicht des Dienstleisters sowie die Beschreibung der relevant im Sinne des Konzeptes handelnden Personen.

Gefährdungsanalyse als Teil des Ordnungsdienstkonzeptes

Der Dienstleister muss immer auch eine individuelle Gefährdungsanalyse für den Auftrag vornehmen. Diese dient zum einen dazu, Personalstärken zu kalkulieren und eine angemessene Auswahl der Kräfte zu treffen, zum anderen dient es aber auch dazu, auf besondere Gefährdungen oder Risiken hinzuweisen, die sich im Laufe der Veranstaltung ergeben können und auf die der Dienstleister potentiell reagieren muss. In die Gefährdungsanalyse gehören mindestens Angaben zum Publikums- & und zum Künstlerprofil, zum Veranstaltungsort und zum Programmablauf.

Beispielhaft könnten Faktoren für eine Gefährdungsanalyse wie folgt aussehen

Praxisbeispiel
Anzahl der Besucher: In der Gesamtheit werden keine Kapazitätsgrenzen erreicht. In der Gesamtheit werden keine hohen Besucherdichten erwartet
Lokale höhere Besucherdichten: An den Gastronomieständen, Garderoben, Toiletten sowie an den Übergängen zwischen den Hallen kann es zu höheren Besucherdichten kommen
Lokal bedingte Stauungen der Besucherströme: An den Übergängen zwischen den Hallen kann es zu temporären Stauungen der Besucherströmen kommen
Art der Besucher: Publikum aller Altersklassen / Schichten, gemischt, kein kritisches (gewaltbereites etc) Publikum zu erwarten
Zuschauerverhalten: Wenig typisches Fanverhalten
Gefahrenneigung nach Art der Veranstaltung: Von der Veranstaltung selbst gehen keine Gefährdungen aus
Flucht- & Rettungswege: Genehmigte Versammlungsstätte
Kommunikationswege intern: Betriebsfunk, Telefonlisten

Wenn vorhanden, müssen den Gefährdungen oder Risiken auch bereits Maßnahmen oder Kompensationslösungen zugeordnet werden, z.B.:

Praxisbeispiel
„Neben den generellen Schutzzielen, steht an den Übergängen als besonderes Schutzziel die Vermeidung von Stauungen im Focus. Das heißt der Besucherfluss an den Übergängen muss optimiert und möglichst behinderungsfrei ermöglicht werden. Um die Flussrate reduzierende bidirektionale Publikumsströme zu vermeiden wird ein Einbahnstraßensystem an den Übergängen installiert (siehe Bild und Zeichnung)“
„Die Kapazitätskontrollen der Hallen wird durch veranstaltungs- und aufgabenerfahrene „Spotter“ durchgeführt. Die eingesetzten Kräfte zählen (mechanische „Schusszähler) an den Übergängen und beobachten das Besucheraufkommen im Verhältnis zur Verfügung stehenden Fläche in den Hallen. Auf den Einbau einer Vereinzelungsanlage zur genauen Zählung der Zuschauer wird verzichtet, da das Schutzziel der Vermeidung von Stauungen höher bewertet wird. Somit wird die Genauigkeitstoleranz der Zählung bei ca. 10% erwartet. Dies wird in der Gesamtbewertung der Kapazität berücksichtigt.“

Einsatzgrundlagen

Im Ordnungsdienstkonzept müssen Angaben gemacht werden zum Thema Bekleidung und Erkennbarkeit, Ausstattung der Kräfte (z.B. Verbot des Tragens von Waffen bis hin zu Stablampen). Weiterhin werden Informationen zur Unterweisung (Zeitpunkt und Inhalte) sowie ggfs. zu Besonderheiten (z.B. Einsatz von bilingualem Personal) gemacht. Definiert wird vor allem das beauftragte Aufgabengebiet, z.B.

Praxisbeispiel
  • Besetzung der Notausgänge und Öffnung der Durchgänge auf Anweisung
  • Beobachtung des Besucherverhaltens und der Befüllungsdichte der einzelnen Abschnitte, Meldung an Ordnungsdienstleiter
  • Information der Besucher
  • Aktives Ansprechen / Umlenken der Besucher bei zu hohen Personendichten (nach Möglichkeit)
  • Durchsagen per Megaphon (auf Anweisung)
  • Aktive Ansprache / Lenkung der Besucher im Falle einer Räumung
  • Unterstützung von Menschen mit Behinderungen / mobilitätseingeschränkten Personen
  • Durchführung einer geordneten Räumung im Gefahrfall
  • Meldung strafrechtlich relevanter Sachverhalte an die Polizei
  • Meldung sicherheitsrelevanter Sachverhalte an die Polizei, den Sicherheitsdienst, den Rettungsdienst, die Feuerwehr und andere betroffene Institutionen, soweit die Gefahren vom Ordnungsdienst nicht sofort behoben werden können
  • Einlasskontrollen der Gäste
  • Koordination der mobilen Gruppen des Sicherheitsdienstes
  • u.ä.

Führungsstruktur

Das Ordnungsdienstkonzept muss insbesondere auch Aussagen zur Führungsstruktur des Dienstleisters machen, z.B.:

Praxisbeispiel
Einsatzleiter Ordnungsdienst (Ordnungsdienstdienstleiter gemäß §43 Musterversammlungsstättenverordnung[1])
Der Einsatzleiter ist ein langjährig erfahrener Mitarbeiter aus dem Schwerpunkt Veranstaltungsordnungsdienstleistung mit umfangreichen praktischen wie auch theoretischen Kenntnissen im Einsatzbereich

Er führt den Einsatz des Veranstaltungsordnungsdienstes, ist weisungsbefugt und Ansprechpartner aller eingesetzten Gewerke. Änderungen des Durchführungskonzeptes müssen mit dem Einsatzleiter Ordnungsdienst abgestimmt werden. Der Einsatzleiter führt die allgemeinen Ein- und Unterweisung der Supervisor durch.

Supervisor
Die eingesetzten Supervisoren sind die verantwortlichen Bereichs- bzw. Abschnittsleiter des Ordnungsdienstes. Sie folgen den Weisungen des Einsatzleiters und führen weisungsbefugt die Mitarbeiter in ihren zugewiesenen Bereichen.

Die Supervisoren sind erfahrene Mitarbeiter aus der Veranstaltungsordnungsdienstleistung mit veranstaltungsspezifischen Zusatzqualifikationen. Die Supervisoren führen die bereichsbezogene sowie die positionsbezogene Einweisung der Mitarbeiter durch. Die Supervisoren unterscheiden sich durch ihre Kleidung und sind so als Ansprechpartner für die eingesetzten Gewerke gut erkennbar.

Event Staff
Die als „Event Staff“ geführten Basismitarbeiter erfüllen alle durch Konzept und Einweisung definierten, positionsgebundenen Aufgaben

Positionsbezogene Aufgabenbeschreibung

Das Ordnungsdienstkonzept beschreibt die individuellen Aufgaben jeder einzelnen Position, z.B.

Position 10 „Kontrolle VIP Front of Stage Halle1“
Kontrolle der Zutrittsberechtigungen. Zur Kapazitätskontrolle des abgeschrankten Bereiches wurde der Bereich separat als VIP verkauft. Zur Identifizierung beim Eintritt und Verlassen des Bereiches werden die den Besuchern am Einlass angelegten „Wristbands“ kontrolliert.

Weiterhin wird das Publikum beobachtet, um bei Bedarf helfend eingreifen zu können. Eine wesentliche Aufgabe ist es, hilfsbedürftige Personen über die Absperrung zu heben und den an der Bühne links und rechts positionierten Sanitätern zuzuführen.

Position 26 „Streife Halle2“
Beobachtung und Information des Publikum. Mögliche Störungen im Publikum oder Stauungen der Personenströme werden der Leitstelle gemeldet.

Freihalten der Flucht- und Rettungswege gewährleisten/ kontrollieren. Auf Anweisung werden die Notausgangstüren geöffnet und die Gäste zum Verlassen des Bereiches/Halle angewiesen.

Materialeinsatz

Es muss definiert werden, welche Materialien der Dienstleister zur Ausübung seiner Aufgaben benötigt (ggfs. positionsbezogen), z.B.:

Einlass
Es werden Einlasskonstruktionen (zur Schlangenbildung sowie Druckminderung) unter Berücksichtigung der gegebenen Notausgangssituation vorgebaut. Ein ausreichend großer Stauraum sowie Führungen zur Schlangenbildung vor den Einlässen werden geschaffen:
  • Haupt-Einlass: 8 Schleusen.
  • VIP-Einlass: 3 Schleusen.

Dies bedeutet einen Zuschauerdurchfluss pro Std. und pro Schleuse in der Einlassphase von unter 700PAX. Auf Grundlage unserer Erfahrungen sowie allgemein anerkannter Regeln der Technik ermöglicht dies eine störungsfreie Befüllung des Veranstaltungsgeländes. Die Einlassbauten werden unmittelbar nach dem Einlass zurückgebaut.

Benötigtes Material:
  • 11 mobile Konzert-Einlassschleusen
  • 120m Polizeigitter
  • 120m Mannesmanngitter (Fahrradgitter)
  • Absperrband rot/weiß
  • Beschilderung Einlass VIP sowie Beschilderung der Wegeführung zum Einlass VIP
  • Stehtische zur Akkreditierung der VIP Gäste

Ablauf Veranstaltungstag

Informationen zu Zeiten und Abläufen, z.B.

  • Vorbewachung (Nachtbewachung)
  • Eintreffen & Einchecken Kräfte
  • Start Einlass
  • Start Show
  • Ende Show
  • Übergabe an Nachtbewachung

Positionsplan (Übersicht)

Alle Einsatzpunkte und –orte werden tabellarisch und graphisch („Pünktchenplan“) aufgeführt. Zu berücksichtigen sind auch geplante Verschiebungen der Kräfte (z.B. vom Einlass zur Bühnenabsperrung).

Mustertabelle Einsatzplan

Mustertabelle Einsatzplan

Muster Pünktchenplan

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt

Einzelnachweise

  1. Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO). Fassung Juni 2005 (zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Juli 2014).