Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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==Beteiligung und Abstimmung==
==Beteiligung und Abstimmung==
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Beteiligung und Abstimmung|Beteiligung und Abstimmung]]
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Beteiligung und Abstimmung|Beteiligung und Abstimmung]]


==Einweisen von Akteuren==
==Einweisen von Akteuren==
Im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung ist es von besonderer Bedeutung, dass alle Beteiligten sich auf einem gleichen Wissensstand in Bezug auf das Sicherheitskonzept befinden.  
Im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung ist es von besonderer Bedeutung, dass alle Beteiligten sich auf einem gleichen Wissensstand in Bezug auf das Sicherheitskonzept befinden.  
Neben der Kenntnis der abgestimmten Prozedere und Abläufe und des abgestimmten Planungsstand gilt dies auch für das Veranstaltungsgelände und die beteiligten Personen.
Neben der Kenntnis der abgestimmten Prozedere und Abläufe und des abgestimmten Planungsstand gilt dies auch für das Veranstaltungsgelände und die beteiligten Personen.
Es ist daher notwendig, zu Beginn der Durchführungsphase [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Einweisen von Akteuren|Einweisungen von Akteuren]] in das Sicherheitskonzept zu unternehmen – hierzu gehören neben den allgemein arbeitsschutzrechtlich geforderten Unterweisungen insbesondere die Einweisung in das Sicherheitskonzept und die örtlichen Gegebenheiten.
Es ist daher notwendig, zu Beginn der Durchführungsphase [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Einweisen von Akteuren|Einweisungen von Akteuren]] in das Sicherheitskonzept zu unternehmen – hierzu gehören neben den allgemein arbeitsschutzrechtlich geforderten Unterweisungen insbesondere die Einweisung in das Sicherheitskonzept und die örtlichen Gegebenheiten.
Einweisungen in das Sicherheitskonzept werden dabei  
Einweisungen in das Sicherheitskonzept werden dabei  
*innerhalb der Organisationen (Veranstaltungsorganisation) unternommen und  
*innerhalb der Organisationen (Veranstaltungsorganisation) unternommen und  
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==Gemeinsamer Nutzungsplan==
==Gemeinsamer Nutzungsplan==
Damit alle an einer Veranstaltung beteiligten Akteure den gleichen Kenntnisstand und Sprachgebrauch bzgl. der im Veranstaltungsbereich befindlichen Örtlichkeiten, Aufbauten, etc. haben, wird dies im [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Nutzungsplan|Lage- und Geländeplan]] dargestellt.
Damit alle an einer Veranstaltung beteiligten Akteure den gleichen Kenntnisstand und Sprachgebrauch bzgl. der im Veranstaltungsbereich befindlichen Örtlichkeiten, Aufbauten, etc. haben, wird dies im [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Nutzungsplan|Lage- und Geländeplan]] dargestellt.


==Einsatzplanung der BOS auf Basis des genehmigten Sicherheitskonzeptes==
==Einsatzplanung der BOS auf Basis des genehmigten Sicherheitskonzeptes==
Neben den Planungen der Veranstaltungsbeteiligten zur Durchführung des Ordnungsdienstes
Neben den Planungen der Veranstaltungsbeteiligten zur Durchführung des Ordnungsdienstes
und des Sanitätsdienstes, obliegt es Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
und des Sanitätsdienstes, obliegt es Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz die [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS|Einsatzplanungen]] für ihre Bereiche zu erstellen..
die [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/BOS|Einsatzplanungen]] für ihre Bereiche zu erstellen..

Version vom 8. Juni 2015, 19:08 Uhr


Beteiligung und Abstimmung

Erläuterungstext/Motivation für Beteiligung und Abstimmung

Einweisen von Akteuren

Im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung ist es von besonderer Bedeutung, dass alle Beteiligten sich auf einem gleichen Wissensstand in Bezug auf das Sicherheitskonzept befinden. Neben der Kenntnis der abgestimmten Prozedere und Abläufe und des abgestimmten Planungsstand gilt dies auch für das Veranstaltungsgelände und die beteiligten Personen. Es ist daher notwendig, zu Beginn der Durchführungsphase Einweisungen von Akteuren in das Sicherheitskonzept zu unternehmen – hierzu gehören neben den allgemein arbeitsschutzrechtlich geforderten Unterweisungen insbesondere die Einweisung in das Sicherheitskonzept und die örtlichen Gegebenheiten. Einweisungen in das Sicherheitskonzept werden dabei

  • innerhalb der Organisationen (Veranstaltungsorganisation) unternommen und
  • im Rahmen der interorganisationalen Zusammenarbeit ("kalte Lage")

Sie dienen insbesondere folgenden Zielen:

  • Erlangung von Ortskunde (insbesondere wichtig für ortsfremde Kräfte)
  • Vertrautmachen mit den Aufbauten, dem Geländedesign und der Flächenplanung (u.U. Feststellen von Abweichungen zum Sicherheitskonzept)
  • Wiederholung & letzte Abstimmung von Prozederen und Abläufen
  • Einweisung in die Aufgaben der jeweiligen Positionen
  • Darstellungen von Abweichungen
  • Bekanntmachen der wesentlichen handelnden Personen

Die Organisationen sind für die Steuerung von Informationen innerhalb Ihrer Organisation verantwortlich. Bei den Einweisungen der Veranstaltungsorganisation ist den Behörden auf Wunsch die Telnahme zu ermöglichen

Bei mehrtägigen Veranstaltungen oder wechselndem Personal kann es erforderlich sein, die Einweisung zu wiederholen.

Informationen zu den geplanten Einweisungen (Zeitpunkt / Beteiligte) sind im Sicherheitskonzept bereits niederzuschreiben

Gemeinsamer Nutzungsplan

Damit alle an einer Veranstaltung beteiligten Akteure den gleichen Kenntnisstand und Sprachgebrauch bzgl. der im Veranstaltungsbereich befindlichen Örtlichkeiten, Aufbauten, etc. haben, wird dies im Lage- und Geländeplan dargestellt.

Einsatzplanung der BOS auf Basis des genehmigten Sicherheitskonzeptes

Neben den Planungen der Veranstaltungsbeteiligten zur Durchführung des Ordnungsdienstes und des Sanitätsdienstes, obliegt es Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz die Einsatzplanungen für ihre Bereiche zu erstellen..