Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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Die Umsetzung der in diesem Guide dargestellten Konzepte sollte durch Verfahren sichergestellt werden, die allen beteiligten Akteuren einen klaren Überblick über die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeiten geben. Um dies zu gewährleisten, werden in diesem Abschnitt die Themen "Einweisen von Akteuren", "gemeinsamer Nutzungsplan" sowie die "Einsatzplanung der BOS auf Basis des Sicherheitskonzepts" behandelt. 
==Beteiligung und Abstimmung==
Erläuterungstext/Motivation für [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Beteiligung und Abstimmung|Beteiligung und Abstimmung]]


==Einweisen von Akteuren==
==Einweisen von Akteuren==
Im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung ist es von besonderer Bedeutung, dass alle Beteiligten sich auf einem gleichen Wissensstand in Bezug auf das Sicherheitskonzept befinden.  
Im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung ist es von besonderer Bedeutung, dass alle Beteiligten sich auf einem gleichen Wissensstand in Bezug auf das Sicherheitskonzept befinden.  
Neben der Kenntnis der abgestimmten Prozedere und Abläufe und des abgestimmten Planungsstand gilt dies auch für das Veranstaltungsgelände und die beteiligten Personen.
Neben der Kenntnis der abgestimmten Prozedere und Abläufe und des abgestimmten Planungsstand gilt dies auch für das Veranstaltungsgelände und die beteiligten Personen.
Es ist daher notwendig, zu Beginn der Durchführungsphase [[Sicherheitsbausteine/Veranstaltungskonzept/Einweisen von Akteuren|Einweisungen von Akteuren]] in das Sicherheitskonzept zu unternehmen – hierzu gehören neben den allgemein arbeitsschutzrechtlich geforderten Unterweisungen insbesondere die Einweisung in das Sicherheitskonzept und die örtlichen Gegebenheiten.
Es ist daher notwendig, zu Beginn der Durchführungsphase [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Einweisen von Akteuren|Einweisungen von Akteuren]] in das Sicherheitskonzept zu unternehmen – hierzu gehören neben den allgemein arbeitsschutzrechtlich geforderten Unterweisungen insbesondere die Einweisung in das Sicherheitskonzept und die örtlichen Gegebenheiten.
Einweisungen in das Sicherheitskonzept werden dabei
*innerhalb der Organisationen (Veranstaltungsorganisation) unternommen und
*im Rahmen der interorganisationalen Zusammenarbeit ("kalte Lage")


Sie dienen insbesondere folgenden Zielen:
==Gemeinsamer Nutzungsplan==
*Erlangung von Ortskunde (insbesondere wichtig für ortsfremde Kräfte)
Damit alle an einer Veranstaltung beteiligten Akteure den gleichen Kenntnisstand und Sprachgebrauch bzgl. der im Veranstaltungsbereich befindlichen Örtlichkeiten, Aufbauten, etc. haben, werden entsprechende Informationen in den [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/Nutzungsplan|Lage- und Geländeplan]] integriert.
*Vertrautmachen mit den Aufbauten, dem Geländedesign und der Flächenplanung (u.U. Feststellen von Abweichungen zum Sicherheitskonzept) 
*Wiederholung & letzte Abstimmung von Prozederen und Abläufen
*Einweisung in die Aufgaben der jeweiligen Positionen
*Darstellungen von Abweichungen
*Bekanntmachen der wesentlichen handelnden Personen
 
Die Organisationen sind für die Steuerung von Informationen innerhalb Ihrer Organisation verantwortlich. Bei den Einweisungen der Veranstaltungsorganisation ist den Behörden auf Wunsch die Telnahme zu ermöglichen
 
Bei mehrtägigen Veranstaltungen oder wechselndem Personal kann es erforderlich sein, die Einweisung zu wiederholen.


Informationen zu den geplanten Einweisungen (Zeitpunkt / Beteiligte) sind im Sicherheitskonzept bereits niederzuschreiben
==Einsatzplanung der BOS auf Basis des genehmigten Sicherheitskonzeptes==
 
Neben den Planungen der Veranstaltungsbeteiligten zur Durchführung des Ordnungsdienstes
==Gemeinsamer Nutzungsplan==
und des Sanitätsdienstes, obliegt es Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz die [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Verfahren/BOS|Einsatzplanungen]] für ihre Bereiche zu erstellen.
Damit alle an einer Veranstaltung beteiligten Akteure den gleichen Kenntnisstand und Sprachgebrauch bzgl. der im Veranstaltungsbereich befindlichen Örtlichkeiten, Aufbauten, etc. haben, wird dies im [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept/Nutzungsplan|Lage- und Geländeplan]] dargestellt.

Aktuelle Version vom 21. Juni 2015, 18:44 Uhr

Die Umsetzung der in diesem Guide dargestellten Konzepte sollte durch Verfahren sichergestellt werden, die allen beteiligten Akteuren einen klaren Überblick über die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeiten geben. Um dies zu gewährleisten, werden in diesem Abschnitt die Themen "Einweisen von Akteuren", "gemeinsamer Nutzungsplan" sowie die "Einsatzplanung der BOS auf Basis des Sicherheitskonzepts" behandelt.

Einweisen von Akteuren

Im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung ist es von besonderer Bedeutung, dass alle Beteiligten sich auf einem gleichen Wissensstand in Bezug auf das Sicherheitskonzept befinden. Neben der Kenntnis der abgestimmten Prozedere und Abläufe und des abgestimmten Planungsstand gilt dies auch für das Veranstaltungsgelände und die beteiligten Personen. Es ist daher notwendig, zu Beginn der Durchführungsphase Einweisungen von Akteuren in das Sicherheitskonzept zu unternehmen – hierzu gehören neben den allgemein arbeitsschutzrechtlich geforderten Unterweisungen insbesondere die Einweisung in das Sicherheitskonzept und die örtlichen Gegebenheiten.

Gemeinsamer Nutzungsplan

Damit alle an einer Veranstaltung beteiligten Akteure den gleichen Kenntnisstand und Sprachgebrauch bzgl. der im Veranstaltungsbereich befindlichen Örtlichkeiten, Aufbauten, etc. haben, werden entsprechende Informationen in den Lage- und Geländeplan integriert.

Einsatzplanung der BOS auf Basis des genehmigten Sicherheitskonzeptes

Neben den Planungen der Veranstaltungsbeteiligten zur Durchführung des Ordnungsdienstes und des Sanitätsdienstes, obliegt es Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz die Einsatzplanungen für ihre Bereiche zu erstellen.