Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Umweltschutz

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hinführung zum Thema

Das Thema Umweltschutz und Nachhaltigkeit hat in den letzten Jahren auch bei Veranstaltungen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Neben den originären Zielen des Umwelt- & Naturschutzes geht es hier auch um die Sicherheit der Veranstaltung. Ansammlungen von Müll zum Beispiel sind nicht nur problematisch in Bezug auf die Wahrnehmung des Umfeldes, sondern sind auch Ausgangspunkt direkter Gefährdungen z.B. durch Verunreinigungen und Infektionsgefahr, Brandgefahren aber auch durch die Erhöhung von Stolper- oder Rutschgefahren. Belange des Umwelt- & Naturschutzes können im Rahmen der Machbarkeitsstudie ein Ausschlusskriterium darstellen und sollten in allen Phasen der Veranstaltungsplanung berücksichtig werden.

Einleitung

Die Belange des Umwelt- & Naturschutzes sind vielfältigund betreffen alle Bereich der Veranstaltungsplanung. Aufgrund der Vielzahl der inzwischen hierzu zur Verfügung stehender Ratgeber werden im Folgenden nur einige wesentliche Einflussfaktoren grundlegend beschrieben, die den Vorgaben des Leitfaden für die umweltgerechte Durchführung von Großveranstaltungen [1] folgen.

Mobilität und Transport

Der Transport von Menschen und Materialien ist einer der größten Umweltfaktoren im Zusammenhang mit Veranstaltungen und stehen in direktem Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept Aus Sicht des Umwelt- & Naturschutz ergeben sich insbesondere folgende Auswirkungen

  • Luftbelastung
  • Lärmbelastung
  • Verkehrsbelastung (Belastung der öffentlichen Flächen)

Ziele

  • Förderung der An- und Abreise mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln / Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs
  • Reduzierung der Umweltbelastung und Auswirkung auf Anwohner, durch die Vermeidung von Stand- und Wartezeiten
  • Vermeidung der Auswirkung auf Flora und Fauna sowie den Boden durch Produktionsverkehre

Maßnahmen

Erstellung eines abgestimmten Verkehrskonzeptes.

Förderung der An- und Abreise mit dem ÖPNV (Zug, Bus und Bahn) durch

  • Sondertarife bzw. verbilligte Fahrkarten für Festival-Besucher
  • Pendelverkehr/Shuttleservice zum Bahnhof/Campingplatz
  • Zusätzliche Busse und Bahnen für den Transfer der Festival-Besucher vom nächstgelegenen Bahnhof
  • Sonderfahrpläne des ÖPNV abgestimmt auf das Festival-Programm
  • Sonderzüge zur An- und Abreise
  • Gegenseitige Einbeziehung in das Kommunikationskonzept
  • Staffelung der Parkplätze entsprechend der Auslastung der PKW: Gut besetzte PKW dürfen näher am Festivalgelände parken als solche, in denen nur der Fahrer oder eine weitere Person anreisen.
  • Erhebung von Parkgebühren
  • Nutzung und Ergänzung von vorhandenen P&R Angeboten der Kommunen zur Entspannung der Parkplatz- und Verkehrssituation im direkten Umfeld des Veranstaltungsgeländes.
  • Angebot von Mitfahrgelegenheiten / Förderung von Fahrgemeinschaften
  • Reduzierung des zu transportierenden Gepäcks: Der Bedarf an Getränken und Lebensmitteln auf dem Veranstaltungsgelände führt häufig dazu, dass für den Transport der eigene PKW gewählt wird. Können auf dem Camping-Gelände selbst Lebensmittel und Getränke zu guten Preisen gekauft werden und wird dies frühzeitig kommuniziert, kann die gefühlte Notwendigkeit den eigenen PKW zu nutzen reduziert werden.

Förderung der An- und Abreise mit dem Fahrrad und zu Fuß

  • Nahe gelegene und bewachte Fahrradparkplätze (mobile Stellanlagen)
  • eigener Stadtplan mit Wegweisung von Rad- und Fußwegen und die Ausschilderung kurzer und sicherer sowie angenehm zu fahrender oder zu gehender Wege

Verkehrslenkende Maßnahmen

  • Sperrung von Straßen und Zufahrtswege für Privatfahrzeuge, insbesondere zum Schutz der Anwohner und zur Aufrechterhaltung von Flucht- & Rettungswegen.
  • Reduzierung langer Stand- und Wartezeiten bei der An- und Abreise durch Umleitungen.

Reduzierung negativer Auswirkungen durch Produktionsverkehre

  • Nutzung von Schwerlastplatten (Bodenschutz, Definition von Fahrstraßen)
  • Transportmanagement
  • Zeitliche Begrenzung

Müll

Entsorgungsmöglichkeiten für Abfall müssen im Veranstaltungsgelände insbesondere leicht zugänglich sein und dürfen keine Möglichkeit bieten, bequem darauf zu stehen. Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak
Photo: Rheinkultur GmbH / Marc Nowak
Photo: Glas stellt auf jeder Veranstaltung ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko dar.Rheinkultur GmbH / Marc Nowak
Photo: Gerade im Bereich von Abschrankungen sammelt sich regelmäßig eine große Menge Müll. Dieser sollte nach Möglichkeit regelmäßig entfernt werden. Rheinkultur GmbH / Marc Nowak
Photo: Überquellende Mülleimer animieren dazu, den Müll daneben zu legen. Feste Müllbehälter sollten immer durch zusätzliche Veranstaltungsbehälter ergänzt werden. Rheinkultur GmbH / Marc Nowak

Eine der sichtbarsten negativen Auswirkungen sind die anfallenden Müllmengen vor, während und nach der Veranstaltung: Berge von Abfall, weggeworfene Verpackungen, leere Dosen und Flaschen, Flugblätter, Zelte, Outdoor-Equipment, Essensreste und Werbeartikel bestimmen häufig das Bild nach Festivals und Open-Air-Veranstaltungen und geben immer wieder Anlass zu Aufregung und Kritik: Markensponsoren wollen sich nicht auf einer „Müllkippe“ präsentieren, Anwohner sind verärgert über die Verunreinigung ihrer Vorgärten und des Veranstaltungsgeländes, und die Genehmigungsbehörden können bei Auffälligkeiten besondere Auflagen vorschreiben. Die Müllmengen sind jedoch nicht nur im Hinblick auf die Wahrnehmung der Veranstaltung problematisch, sondern haben auch direkte sicherhetsrelevante Auswirkungen. Das Wohlbefinden der Besucher wird auch durch die Veranstaltungsumgebung geprägt.

Das Thema Müll ist nicht nur an den Veranstaltungstagen selber relevant. Die drei Veranstaltungsphasen – Planung/Aufbau, Durchführung und Abbau – verursachen unterschiedliche Formen des Abfalls, welche bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Sinnvollerweise erfolgt eine Zwischenreinigung nach der Aufbauphase, in der nicht nur der Produktionsmüll, sondern vor allem die Großgebinde der Gastronomen entsorgt werden. Alle Maßnahmen zielen sowohl auf den Publikumsbereich als auch auf die Arbeitsbereiche der sonstigen Akteure auf dem Veranstaltungsgelände.

Ziele

  • Reduzierung der Gesamtabfallmenge in allen Phasen
  • Erhöhung der Recyclingquote
  • Vermeidung bzw. Verminderung von Littering im Publikumsbereich.
  • Förderung der Wiederverwertung der eingesetzten Materialien

Maßnahmen

Vermeidung des Litterings (unachtsames Fallenlassen von Müll) und Förderung der Abfalltrennung durch ausreichend und leicht zugängliche Behälter

  • Einteilung des Veranstaltungsgelände in Zonen, die Funktionen abbilden und die zu erwartende Personenanzahl berücksichtigen. Je nach Funktion eines Bereiches können entsprechend Behälter aufgestellt werden; eine Abfalltrennung ist in den Eingangsbereichen und in Ruhebereichen besonders wirkungsvoll, ebenso wie in Verpflegungsbereichen.
  • Erfahrungen zeigen, dass bereits fest installierte Behälter häufiger genutzt werden und zusätzliche Tonnen direkt daneben ein Überquellen vermeiden.

Abfallvermeidung

  • Mehrweggeschirr und Geschirrreinigung
  • Mitbringverbot von Getränken
  • Vermeidung von „Wegwerf“Giveaways
  • Kontinuierliche Reinigung: Erfahrungen zeigen, dass Menschen Abfall eher achtlos zu Boden werfen, wenn bereits eine gewisse Verschmutzung besteht.

Camping

Viele Open-Air-Festivals bieten die Möglichkeit für die Dauer des Festivals in einem dafür vorgegebenen Gebiet auf oder in der Nähe des Festival-Geländes zu campen. Dabei braucht es die entsprechende Infrastruktur, so dass veranstaltungsrelevante Themen auch für Camping-Bereiche relevant sind. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Belastung des Bodens und von Flora und Fauna durch eine dichte Camping-Struktur. Darüber hinaus entstehen durch Lebensmittelverpackungen und zurückgelassene Camping-Utensilien große Mengen Abfall - Brände können ein Sicherheitsrisiko darstellen (z. B. durch Grillen, Zigaretten oder durch bewusstes Anzünden von Zelten) und es kann zu einer starken Lärmbelastung auch auf dem Campinggelände kommen. Eine besondere Herausforderung für den Bodenschutz stellen Zigarettenkippen, Kronkorken und im Boden stecken gelassene „Heringe“ auf Weiden dar. Die Reste werden häufig in den Boden getreten und kommen erst im Laufe des Jahres hervor.Ein Mangel an Sanitäranlagen führt zu hygienische Probleme und einer weiteren Belastung von Boden und Gewässern. Viele Veranstaltungen bieten inzwischen sogenannten "Green Camping" Bereiche [2] [3][4] an, in denen spezielle Regeln gelten in Bezug auf zum Beipsiel Lautstärke oder Müll. Erfahrungen dieser Veranstaltungen zeigen, dass diese Bereiche auch aus sicherheitsrelevanter Sicht vorteilhaft sind: von der besseren Freihaltung von Wegen und Flächen, verminderten Brandlasten bis hin zu einer Verringerung der Anzahl der Kräfte des Ordnungsdienstes.

Ziele

  • Vermeidung der Bodenbelastung
  • Reduzierung der Abfälle und kontrollierte Entsorgung
  • Reduzierung der Brandgefahr und anderer Sicherheitsprobleme
  • Reduzierung der Lärmbelästigung
  • Ausreichende Versorgung mit sanitären Anlagen

Maßnahmen

Bodenschutz und Reduzierung der Lärmbelastung

  • Flächen, auf denen das Campen erlaubt ist, müssen eindeutig von benachbarten Flächen abgegrenzt sein.
  • Autoverbot zur Verringerung von Bodenverdichtung und Lärm.

Abfallmanagement

  • ausreichende, fußläufig erreichbare und gut sichtbare Entsorgungsmöglichkeiten oder regelmäßige Touren mit einem Sammelauto über das Gelände.
  • Austeilen eines bepfandeten Müllsacks beim Einchecken. Geldrückgabe erfolgt gegen Abgabe des gefüllten Sacks im Laufe des Festivals (nicht ausschließlich kurz vor Abreise). An den Sammelstellen (und ggf. am Supermarkt) werden nach Bedarf neue Mülltüten verteilt.
  • regelmäßige und kontinuierliche Reinigung des Campingplatzes.
  • Untersagen des Mitbringens von Generatoren, Möbeln (Sofas etc.), Glas, etc
  • Einrichtung von "Green Camping" Bereichen

Feuergefahr

  • Verbot von offenem Feuer
  • Erlaubnis von Grillen nur in dafür vorgesehenen Bereichen unter Aufsicht
  • Zurverfügungstellung gesicherter Feuerstellen und Brennmaterial
  • Einholung von Informationen über die aktuelle Waldbrandstufengefahr

Sanitäre Anlagen

  • Zurverfügungstellung ausreichender sanitärer Anlagen, idealerweise mit Kanalanschluss.

Energie und Klimaschutz

Abhängig vom Veranstaltungsort ist die Stromversorgung eine besondere Herausforderung für Veranstaltungen. Auf der „Grünen Wiese“ ist selten Feststrom in ausreichendem Maß verfügbar und auch in städtischer Umgebung kann die zur Verfügung stehende Kapazität begrenzt sein. zusätzlich benötigte Generatoren sowie anderes technisches Equipment sollten auch immer unter Effizienzaspekten betrachtet werden. Insbesondere aus Sicht des Klimaschutzes ist der Einsatz von fossilen Ressourcen für die Energiegewinnung so gering wie möglich zu halten und vermehrt auf alternative Formen der Energiegewinnung zu setzen. Darüber hinaus verursachen Stromgeneratoren Abgase und Partikel und können durch Lärm Anwohner und Tierwelt beeinträchtigen.

Ziele

  • Nutzung von Energie aus nachhaltiger Produktion (grüner Strom, Biodiesel aus gebrauchtem Speisefett etc.)
  • Förderung von Energiesparmaßnahmen
  • Vermeidung von Generatoren, bzw. Einsatz von hocheffizienter Generatortechnik

Maßnahmen

  • Bevorzugung Festnetzstrom
  • Leistungsangepasste Auswahl der Generatoren.
  • Reduzierung des Strombedarfs durch Verbesserung der Effizienz der Bühnenausstattung und sonstiger Beleuchtung.

Wasser und Sanitär

Bei Open-Air-Veranstaltungen fällt Abwasser hauptsächlich als Küchenabwasser und im Sanitärbereich an. Fehlende Toiletten führen durch wildes Urinieren und Koten häufig zu Problemen im Bereich Bodenschutz und Vegetation. Dies ist nicht nur unhygienisch, sondern bedeutet auch für die Natur eine erhebliche Belastung. Nicht zuletzt tragen an die Besucherzahl angepasste, saubere und geruchsarme Toilettenanlagen erheblich zum Wohlbefinden der Veranstaltungsbesucher bei. Bei den Abwässern, die aus Küchen, mobilen Verpflegungseinheiten oder Spülmobilen anfallen, sind vor allem Essensreste, Fette (z.B. Frittierfette) und Spülmittel umwelt- bzw. kläranlagenbelastend. Eine Einleitung von Speisefetten in die Kanalisation ist verboten und muss durch Fettabscheider vermieden werden. Fette, Öle und Essensreste verunreinigen sowohl die Kanalrohre als auch die gesamte technische Einrichtung der Kläranlage, die dann mit erheblichem Kostenaufwand gereinigt werden muss.

Die Einleitung von Abwässern in die öffentlichen Kanalisation ist genehmigungspflichtig und muss bei der zuständigen Kanalbetriebsstelle (in der Regel die Kommune) unter Nennung der voraussichtlichen Einleitungsmenge, der Beschaffenheit des Abwassers und des Nutzungszeitraums rechtzeitig beantragt werden.

Ziele

  • Vermeidung der Belastung von Gewässern, Kanalisation und Kläranlagen durch Küchenabwässer
  • Verhinderung von Geruchsbelästigung und Umweltbelastung (Bodenschutz) durch fehlende Toiletten
  • Reduzierung der Abwassermenge

Maßnahmen

Viele Maßnahmen im Bereich Abwasser hängen von den lokalen Gegebenheiten ab. Diese sind mit den Genehmigungsbehörden sowie den Kläranlagenbetreibern abzustimmen. So können die Vorgaben der kommunalen Abwassersatzungen und die Besonderheiten der jeweiligen Kläranlage (z. B. Kapazitäten) frühzeitig berücksichtigt werden.

  • Küchenabwässer : Vorreinigung des Geschirrs vor dem Spülen
  • Essensreste : Verhindern, dass Essensreste in die Kanalisation gelangen, getrennte Sammlung und Entsorgung.
  • Altfette und -öle: getrennte Sammlung und Entsorgung als Abfall. Zwingende Nutzung von Fettabscheidern für Spülwasser.
  • Toiletten: Aufstellung von Toiletten in ausreichender Anzahl, Zwischenreinigung oder Bewirtschaftung
  • Wassereinsparung Brauchwasser: Laut Trinkwasserverordnung darf Regenwasser nicht für die Reinigung des Körpers oder andere Formen des Körperkontaktes genutzt werden, so dass die einzige Option zur Nutzung von Regenwasser die Nutzung als Toilettenspülung bleibt (setzt zwei voneinander getrennte Wasserkreisläufe voraus, da das Waser zum Händewaschen Trinkwasserqualität haben muss)
  • Wassereinsparung Toilettenspülung: Spülstopptaste für fest installierten Toiletten.

Pinkelrinnen statt Urinalen.

  • Wassereinsparung Handwaschbecken / Duschen: Vermeidung von Drehhähnen (Alternative: Infrarotsensor, Druckknopf). Weiterverwendung des Duschwassers (Grauwasser) zur Spülung von WCs, Urinalen und Pinkelrinnen.

Lärm- und Lichtemissionen

Bei kaum einer anderen Umweltbelastung unterscheiden sich die subjektiven Empfindungen der Menschen so sehr wie bei der Belastung durch Geräusche. Was für die einen ein Genuss ist, ist für die anderen unerträglicher Lärm. Geräusche lassen sich häufig nur unzureichend räumlich eingrenzen. Zu der Geräuschkulisse vom Veranstaltungsgelände selbst (Bühnen / Campingplätze etc) kommen noch die mit der An- und Abreise verbundenen Geräusche – vom Motorenlärm bis zu den feiernden Besuchern. Licht kann ebenfalls eine Verschmutzung der Umwelt darstellen und zu einer erheblichen Störung des Ökosystems führen. „Lichtglocken“, wie man sie von Städten kennt, sind regelmäßig auch über Veranstaltungsgeländen zu finden – mit allen damit einhergehenden negativen Konsequenzen, wie die Störung des Tag-Nacht Zyklus des Menschen oder die Störung der Navigations- und Orientierungsfähigkeit von nachtaktiven Tieren.

Gesetzliche Grundlagen

Für so genannte „Geräuschimmissionen“ bei Open-Air-Veranstaltungenb gelten länderspezifischen Regelungen auf der BAsis des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), das für sog. Freizeitanlagen festlegt, dass schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder zu vermindern sind, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist, und unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken sind (§ 22 Abs. 1[5]). Schädliche Umwelteinwirkungen liegen dann vor, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit erheblich belästigt werden. Die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung hängt nicht nur von der Lautstärke der Geräusche ab, sondern auch wesentlich von der Nutzung des Gebietes, auf das sie einwirken, von der Art der Geräusche und der Geräuschquellen sowie dem Zeitpunkt (Tageszeit) oder der Zeitdauer der Einwirkungen. Alle Bundesländer haben Freizeitlärmrichtlinien erlassen, die die Frage beantworten, unter welchen Bedingungen Geräusche von Freizeitanlagen als erhebliche Belästigungen anzusehen sind, und die die jeweils einzuhaltenden Werte in Verbindung mit bestimmten Zeiten vorgeben. Abweichungen von den Werten sind grundsätzlich möglich, jedoch nur für eine begrenzte Anzahl an Ereignissen („Besondere“ / „Seltene“ Ereignisse). Grundlage ist immer die Abwägung des Ruhebedürfnisses der Anwohner gegen das öffentliche Interesse an der Veranstaltung.

Ziele

  • Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Vermeidung von Gesundheitsschäden für alle Beteiligte
  • Verminderung der Belastung von Anwohnern durch Lärm- und Lichtemissionen
  • Vermeidung der Störung der Tierwelt durch Lärm- und Lichtemissionen

Maßnahmenvorschläge

  • Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
  • Abstimmung mit der zuständigen Behörde

Die Abstimmung mit der zuständigen Behörde ist mit Blick auf die landesspezifischen Regelungen wichtig. Insbesondere gilt es herauszufinden, ob die Veranstaltung ein „besonderes Ereignis“ ist, das evtl. von Ausnahmegenehmigungen profitieren kann, oder ob regelmäßig Veranstaltungen stattfinden, die das Ruhebedürfnis der Anwohner stören. Ebenfalls können Informationen über besonders „empfindliche“ Anwohner / Bereiche eingeholt werden.

  • Einhaltung und Überwachung der Vorschriften

Zum Schutz der Festival-Besucher und der Anwohner werden die im Genehmigungsverfahren vorgegeben Richtwerte überwacht und eingehalten. Schwierigkeiten ergeben sich besonders dann, wenn Künstler bzw. deren Personal die Vorgaben (durchaus mit Absicht) ignorieren.

  • Gehörschutz / Warnhinweise

Freie Vergabe von Ohrenstöpsel (oder Verkauf zum Selbstkostenpreis). Für Kinder sollte ein altersgemäßer Gehörschutz verpflichtend für den Aufenthalt auf dem Gelände sein, wenn mit einer entsprechenden Lautstärke gerechnet wird. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Eltern, sollte jedoch vom Veranstalter durch ein geeignetes Angebot unterstützt werden. Für Mitarbeiter gelten die Vorgaben des Arbeitsschutzes, d.h., der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass seinen Mitarbeitern bei bestimmten Werten Gehörschutz zur Verfügung gestellt wird, bzw. dass diese ihn auch tragen. Der Veranstalter ist zu entsprechenden Warnhinweisen an das Publikum verpflichtet.

Bauliche Maßnahmen

  • Anpassung der Schallausbreitung von den Bühnen aus an die räumlichen Gegebenheiten - mit dem Ziel, die Ausbreitung des Schalls möglichst bereits durch natürliche Hindernisse zu minimieren bzw. die direkte Ausrichtung auf bebaute Gebiete zu verhindern.
  • Einsatz geräuschgeminderter Geräte und / oder Materialien (z.B. lärmgeminderte Generatoren).

Auf- und Abbau Bei der Planung der Auf- und Abbauarbeiten sowie des damit verbundenen Verkehres sollten die Schutzbedürfnisse in Bezug auf die Vermeidung / Verringerung von Lärmimmissionen ebenfalls berücksichtigt werden.

Lichtemissionen Unter Berücksichtigung der notwendigen Notbeleuchtungen sollte darauf geachtet werden, dass Lichtmengen minimiert werden. Dafür sollten Lichtquellen nicht unbegrenzt nach oben strahlen. Dies kann durch Abschirmung der nach oben strahlenden Lichtquellen oder Ausschalten nicht benötigter Lichtquellen erfolgen. Zudem sollte bei der Positionierung von Lichtquellen deren Reichweite berücksichtigt werden.

Kommunikation

  • Die betroffenen Anwohner müssen im Vorfeld über den Zeitraum und die zu erwartenden Emissionen informiert werden. Dabei gilt es, die einzuhaltenden Vorschriften sowie die eigenen Maßnahmen zu kommunizieren und für Verständnis zu werben. Dies vermindert zwar nicht die Belastung der Anwohner, schafft unter Umständen jedoch eine bessere Atmosphäre und Verständnis.
  • Information der Veranstaltungsbesucher über Lautstärkebegrenzungen - verbunden mit der Bitte um rücksichtsvolles Verhalten (vor allem nachts und außerhalb des Veranstaltungsgeländes).
  • Information der Künstler bzw. des Personals bzgl. Lautstärkelimits und Sanktionen der Nichteinhaltung.

Weiterführende Literatur

  • Jones, Meegan (2010): Sustainable Event Management. A Practical Guide. London, Sterling, VA: Earthscan.
  • Sounds for Nature ist ein Verein zur Unterstützung von Festivals und Open-Air-Veranstaltungen; Herausgeber dieses Leitfadens: www.soundsfornature.eu




Autorin: Sabine Funk (IBIT GmbH)