Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Sicherheitsbausteine/Versicherungsloesungen/Praemiengestaltung am Beispiel: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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Version vom 7. Januar 2015, 00:11 Uhr

Musterdaten / Beispielszenario

Ein Künstler tritt im Rahmen seiner Open-Air-Welttournee fünfmal in Deutschland auf. Die Gesamtversicherungssumme aus Kosten und Gewinn liegt bei 20 Millionen Euro und stellt gleichzeitig den Umsatz des Veranstalters für diese Tournee dar. Es werden 200.000 Besucher erwartet. Der Tourneeveranstalter stellt die geforderte Technik im Wert von 1 Millionen Euro. Der durchschnittliche Kartenpreis liegt damit bei 100 Euro. Das Risiko der Vertragspartner wird wie folgt aufgeteilt: Der Tourneeveranstalter definiert sein Risiko ausschließlich im Bereich des sogenannten B-Risikos in Form von Unfall, Krankheit oder Tod sowie Nichterscheinen wegen Streik oder Flugverspätung bezogen auf den Künstler und seine Band. Des Weiteren haben sich die Veranstaltungspartner zur Mitversicherung ihrer örtlichen Kosten entschieden. Zwei von ihnen möchten zudem ihren Gewinn mitversichern. Die anderen drei Partner tragen entweder das Risiko selbst oder haben bereits eine Versicherung abgeschlossen, ohne dies dem Tourneeveranstalter ausdrücklich mitzuteilen. Darüber hinaus benötigen die örtlichen Veranstalter neben der B-Deckung auch eine Deckung zur Absicherung des A- Risikos (Nichtbespielbarkeit und Wetterrisiken). Diese Risiken fallen vertragsmäßig aufgrund der Vereinbarungen nicht in die Risikosphäre des Tourneeveranstalters. Die Analyse des Haftpflichtrisikos ergibt folgendes Vorgehen: Jeder örtliche Partner verpflichtet sich dazu, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden abzuschließen. Der Tourneeveranstalter hat bereits im Vorfeld eine entsprechende Versicherung abgeschlossen, so dass kein Abschluss einer weiteren Versicherung erforderlich ist.

Er ist hier zudem vertraglich verpflichtet, während des Aufenthalts des Künstlers in Deutschland für dessen Technik eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Angebot

Im Anschluss an die Vorbesprechungen erstellt der Makler ein entsprechendes Angebot für den Interessenten:

Ausfallversicherung

Da das hier bestehende Volumen von 20 Millionen Euro für einen einzelnen Versicherer zu hoch ist, wird eine sogenannte Pool-Lösung angestrebt, woraus folgender Verteilungsplan hervorgeht:

  • neun Millionen Euro Versicherung A (führender Versicherer)
  • fünf Millionen Euro Versicherung B
  • vier Millionen Euro Versicherung C
  • zwei Millionen Euro Versicherung D

Die Aufgaben des führenden Versicherers bestehen unter anderem darin, die Korrespondenz zu führen sowie im Schadensfall Zahlungen zu tätigen. Entsprechenden Anteile der übrigen Versicherer werden der führenden Versicherung im Nachhinein erstattet.

Vier Millionen Euro der Gesamtversicherungssumme bestehen beispielsweise aus Kosten für überregionale Werbung, Bühne, Licht, Unterbringung in Hotels sowie Transporten und Gewinn des Tourneeveranstalters. Die übrigen 16 Millionen Euro stellen die Kosten und den Gewinn der örtlichen Veranstalter dar. Zu diesen gehören die lokale Werbung, das Personal, das Catering und die Hallenmiete. GEMA-Gebühren werden hier nicht berücksichtigt, da diese bei einer Absage nicht anfallen.

Mit den beteiligten Versicherungsunternehmen wurden folgende Prämiensätze vereinbart:

  • 1,2 % Netto Ausfallversicherung Form B Tourneeveranstalter
  • 2,4 % Netto Ausfallversicherung Form C2 Örtliche Veranstalter
  • 0,6 % Netto Averse Weather Örtliche Veranstalter

Ferner wird von den Versicherern im Rahmen einer Risikoprüfung ein ärztliches Attest des Künstlers und der Mitglieder seiner Band gefordert, wodurch ausgeschlossen werden soll, dass Gründe bekannt sind, welche bereits zum Abschlusszeitpunkt zu einem Ausfall der Veranstaltung aus medizinischen Gründen führen könnten.

Berechnung der Prämie:

4 Millionen zu 1,2 %
€ 48.000
16 Millionen zu 2,4 %
€ 384.000
16 Millionen zu 0,6 %
€ 96.000
zzgl. 19 % Versicherungssteuer
€ 528.000
Summe inkl. 19 % Versicherungssteuer
€ 928.320

Veranstalterhaftpflicht

Für den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung wurden zwei Versicherer gefunden. Der Versicherungsmakler muss nun herausfinden, welche der beiden Varianten für seinen Kunden die attraktivere Lösung darstellt.

Auf der einen Seite steht das Angebot der Versicherung A. Diese berechnet die Prämien anhand des Umsatzes der Veranstaltung. Bei einem Umsatz von 20 Millionen Euro ergibt sich ein Prämiensatz von 0,6 o/oo. Die Berechnung der Prämie erfolgt entsprechend: 20.000.000 x 0,6 o/oo/Umsatz 12.000 Euro.

Gleichzeitig liegt ein Angebot der Versicherung B vor. Diese berechnet nach Besucherzahlen und erhebt für das gleiche Risiko eine Prämie von 0,05 EUR netto je Besucher. Hier erfolgt die Berechnung der Prämie demnach auf diese Weise: 200.000 Besucher x 0,05 EUR/Besucher 10.000 EUR

In diesem Fall ist die Abweichung nicht allzu groß, auch die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich nur marginal, so dass dem Veranstalter das Angebot der Versicherung B vorgelegt wird. Die Bruttoprämie inklusive der Versicherungssteuer liegt bei 11.900 Euro.

Elektronikversicherung

Für die Versicherung der Technik wird eine kurzfristige Elektronikversicherung abgeschlossen. Die Berechnung der Prämie richtet sich dabei nach der Höhe der Versicherungssumme und der Vertragsdauer. Der Wert des Equipments wird mit 1.000.000 Euro angegeben; die Vertragsdauer beträgt 16 Tage. Die Bruttoprämie inklusive der Versicherungssteuer liegt hier bei 3.570 Euro.

Policierung / Erstellung der Versicherungsdokumente

Im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung erstellt der Makler selbst die Police oder übergibt den Vorgang an den Versicherer. Die jeweilige Vorgehensweise wird im Vorfeld zwischen dem Versicherungsmakler und den Gesellschaften vereinbart.