Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Sicherheitsbeurteilung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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Version vom 15. Mai 2014, 14:29 Uhr


Wird von einem Veranstalter eine Großveranstaltung geplant, muss er diese bei der zuständigen Behörde anmelden. Dies kann häufig online erfolgen. Der Veranstalter füllt den Anmeldebogen mit den wichtigsten Daten aus. Diese Anmeldung geht dann an die zuständige Genehmigungsbehörde, idealerweise handelt es sich dabei uns einen zentralen Ansprechpartner (wird häufig als "Federführende Stelle" bezeichnet), die diese an die zuständigen Fachbehörden weiterleitet. Die zuständigen Fachbehörden müssen dann feststellen, ob ein erhöhtes Gefährdungspotenzial vorliegt. Daraus ergibt sich, ob die Genehmigung von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängt. Eine Hilfestellung stellt die Risikoeinteilung für die Polizei und die Risikoeinteilung für Brandschutz-, Sanitätsdienstbelange.

Bei der Planung von Veranstaltungen sollte der Veranstalter grundsätzlich eine Risikobeurteilung durchführen. Die Ergebnisse der Risikobeurteilung können dann in das Sicherheitskonzept übertragen werden.

Risikoeinteilung

Genehmigungsprozess

Die Risikoeinteilung wird innerhalb des Genehmigungsverfahrens durchgeführt und ist eine Entscheidungshilfe für die zuständigen Fachbehörden, welche Auflagen an die Genehmigung gebunden sind. Näheres zu der Zielgruppe und den allgemeinen Hinweisen ist hier zu finden: Allgemeines

Anmeldebogen

Der Anmeldebogen soll die wichtigsten Eckpunkte der Veranstaltung abfragen. Dieser wird vom Veranstalter ausgefüllt und an die federführende bzw. Genehmigungsbehörde gesendet. Sinnvoll ist ein Online-Fragebogen. Empfehlungen, welche Aspekte dieser Anmeldebogen enthalten sollte, sind hier zu finden:Anmeldebogen

Zuständige Behörden

Je nach Veranstaltungsausgestaltung sind unterschiedliche Behörden am Genehmigungsprozess zu beteiligen. Eine nicht abschließende Auflistung über die zu beteiligenden Fachbehörden ist im Kapitel 5 des Leitfadens "Sicherheit bei Großveranstaltungen" des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zu finden [1]

Anwendung der Risikoeinteilung

Die zuständigen Behörden ermitteln jeweils für ihren Bereich ein Risiko anhand einer Risikoeinteilung und nennen die daraus resultierenden, vom Veranstalter umzusetzenden, Maßnahmen. Diese werden von der genehmigenden bzw. federführenden Behörde zusammengetragen und an den Veranstalter weiter geleitet. Wenn eine Fachbehörde die Genehmigung und auch die Genehmigung mit Auflagen aufgrund eines zu hohen Risikos verneint, sollte die Veranstaltung keine Genehmigung erhalten.

Risikoeinteilung Polizeiliche Aspekte

Die Aspekte, die von Seiten der Polizei in der Risikoeinteilung zu beachten sind, sind hier zu finden: Polizeiliche Aspekte

Risikoeinteilung Aspekte des Brandschutzes und des Sanitätsdienstes

Die Aspekte für diesen Bereich sind hier zu finden.

Auflagen auf Grundlage der Risikoeinteilung

Wurde auf Grundlage der Risikoeinteilung ermittelt, dass die Genehmigung an Auflagen geknüpft werden muss, müssen diese je nach Risiko ausgewählt werden. Eine Empfehlung für die möglichen Maßnahmen ist hier.


Risikomanagementprozess

Die Risikobeurteilung ist Inhalt des international vereinheitlichten Risikomanagementprozesses, der in der ISO 31000:2009 [2] beschrieben wird. Näheres zum Risikomanagementprozess nach der ISO 31000:2009 ist hier zu finden.

Schutzzielbestimmung

Risikoidentifikation

Risikoanalyse

Risikobewertung

Risikobewältigung

Dokumentation

Einzelnachweise

  1. Leitfaden "Sicherheit bei Großveranstaltungen" - Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Abgerufen am 05.03.2014.
  2. ISO 31000:2009 Risikomanagement - Grundsätze und Leitlinien.