Sicherheitsbausteine/Infrastruktur/Veranstaltungstechnik: Unterschied zwischen den Versionen
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Veranstaltungstechnik ist ein unverzichtbarer Bestandteil der meisten Veranstaltungen. Die Bandbreite der eingesetzten Technik ist dabei weit | ==Einleitung== | ||
Veranstaltungstechnik | Veranstaltungstechnik ist ein unverzichtbarer Bestandteil der meisten Veranstaltungen. Die Bandbreite der eingesetzten Technik ist dabei weit von einfachen Beschallungsanlagen bis hin zu umfangreichen Video- und Lichtinstallationen ist heutzutage (fast) alles möglich. | ||
Veranstaltungstechnik dient grob zwei Zielen | |||
* Unterstützung des Programms: Hör- und Sichtbarmachen des Gebotenen, Untermalung, Hervorhebung und Akzentuierung des Programms | |||
* Unterstützung der Kommunikation | |||
Veranstaltungstechnik spielt dabei eine besondere Rolle im Rahmen des [[Sicherheitsbausteine/Sicherheitskonzept_Struktur_Inhalt|Sicherheitskonzept]]es, da die Anlagen (PA, Video Screen etc.) häufig für die Normal- / insbesondere aber auch für die Notfallkommunikation verwendet werden. | |||
In den Bereich der Veranstaltungstechnik gehört insbesondere | |||
* Beschallung, | * Beschallung, | ||
* Beleuchtung, | * Beleuchtung, | ||
* Videotechnik | * Videotechnik | ||
* Statische Gewerke | |||
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* Elektrische Anlagen und Betriebsmittel | * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel | ||
Neben der Auswahl der geeigneten Materialien sind hier Aspekte der Sicherheit in Bezug auf die eingesetzte Technik, Statik der Bauten, Brandschutz, [[Sicherheitsbausteine/RechtlGrundlagen/Genehmigung/Baurecht|Baurecht]], sowie der Funktionssicherheit zentrale Themen. | |||
Neben der Auswahl der geeigneten Materialien sind hier | Das gesamte Thema der Veranstaltungstechnik ist umfangreich von den Branchenverbänden VPLT - Verband Professioneller Licht- und Tontechnik [http://www.vplt.org/], DTHG - Deutsche Theatertechnische Gesellschaft [http://www.dthg.de/] sowie der für den Bereich zuständigen Verwaltungsberufsgenossenschaft (vbg) [https://www.vbg.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_Formular.html;jsessionid=0288F8B94632F5867501B0E4CA8F9D84.live1?nn=5690&resourceId=11704&input_=5690&pageLocale=de&templateQueryString=Veranstaltungen&submit.x=0&submit.y=0] bearbeitet worden, so dass für alle Aspekte der Veranstaltungstechnik umfangreiche Vorgaben, Anforderungen und Normen existieren. | ||
Das gesamte Thema der Veranstaltungstechnik ist umfangreich von den Branchenverbänden | [[Datei:bgv-bgi.jpg|291px|thumb|right|Von Seiten der Berufsgenossenschaften wurden umfangreiche Vorschriften (BGV) als auch begleitende Informationsschriften (BGI) veröffentlicht]] | ||
Im Gegensatz zur Sicherheitsplanung für Veranstaltungen existieren für den Bereich der Veranstaltungstechnik geregelte Ausbildungsgänge | |||
* Fachkraft für Veranstaltungstechnik | * Fachkraft für Veranstaltungstechnik | ||
* Verantwortliche /-r für Veranstaltungstechnik (Meister / Studiengang) | * Verantwortliche/-r für Veranstaltungstechnik (Meister / Studiengang) | ||
In den meisten Fällen wird der Veranstalter die Fachverantwortung für die Planung und Ausführung geeignetem Fachpersonal bzw. den entsprechenden Dienstleistern übertragen | |||
Der Einsatz der Fachkräfte wird unter anderem im § 39 der Musterversammlungsstättenverordnung ausführlich geregelt. | |||
In den meisten Fällen wird der Veranstalter die Fachverantwortung für die Planung und Ausführung geeignetem Fachpersonal bzw. den entsprechenden Dienstleistern übertragen - zum Beispiel gemäß DIN15750 „Veranstaltungstechnik - Leitlinien für technische Dienstleistungen“ [http://www.beuth.de/de/norm/din-15750/169729366]. | |||
Der gesamte Themenkomplex der Veranstaltungstechnik ist intensiv bearbeitet und wird daher hier nicht im Detail vorgestellt. Die Übersichten sollen nur in die Komplexität der Thematik einführen und ersetzen nicht den Einsatz der jeweiligen Fachkräfte. | |||
Wesentliche Anforderungen im Bereich der Veranstaltungstechnik sind immer: | Wesentliche Anforderungen im Bereich der Veranstaltungstechnik sind immer: | ||
* Festlegung von klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten | * Festlegung von klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten | ||
* Einsatz von | * Einsatz von notwendigem Fachpersonal (Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, Elektrofachkräfte etc.) | ||
* Vorlage der notwendigen Genehmigungen | * Vorlage der notwendigen Genehmigungen | ||
* Nachweis der regelmäßig vorgeschriebenen Prüfungen bzw Einsatz nur geprüften Materials | |||
* Mangelfreiheit der eingesetzten Materielien | |||
* Sicherung gegen unbefugte Nutzung vor Freigabe | |||
* Bestimmung eines Gewerkekoordinators bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen | |||
* Festlegung von Verkehrswegen, Notausgängen sowie Fluchtwegen für Produktionsflächen und Arbeitsplätzen | * Festlegung von Verkehrswegen, Notausgängen sowie Fluchtwegen für Produktionsflächen und Arbeitsplätzen | ||
* Einweisung / Unterweisung | |||
* Einweisung / Unterweisung | |||
* Nutzung erforderliche Schutzausrüstung (PSA) | * Nutzung erforderliche Schutzausrüstung (PSA) | ||
* Überprüfung | * Überprüfung vor Beginn von Produktionen und Freigabe vor der Veranstaltung (ordnungsgemäßer Zustand / bestimmungsgemäße Verwendung) | ||
** Standsicherheit | ** Standsicherheit von Aufbauten | ||
** maschinentechnische Einrichtungen | ** Tragfähigkeit von Aufbauten | ||
** sichere Begehbarkeit von Flächen: Spalten, Stolperkanten, Abstursicherungen | |||
** maschinentechnische Einrichtungen (Züge, Traversen, Anschlagmittel usw) | |||
** Scheinwerfer und Sicherungsseile | ** Scheinwerfer und Sicherungsseile | ||
** elektrische Geräte und Anlagen | ** elektrische Geräte und Anlagen | ||
** Effektsysteme | ** Effektsysteme (Laser, Pyrotechnik, Waffen) | ||
** Einrichtungen für den vorbeugenden Brandschutz | ** Einrichtungen für den vorbeugenden Brandschutz | ||
** Fluchtwege | ** Fluchtwege | ||
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==Flächen und Aufbauten== | ==Flächen und Aufbauten== | ||
* Aufnahme statischer und dynamischer Lasten (Publikumsprofil beachten) | |||
* Sichere Begehbarkeit | |||
* Orientierungsmöglichkeit (auch im Dunkeln bzw. bei Ausfall der Beleuchtung) | |||
* ggfs. Umwehrungen (> 1m Höhe) gem. DIN 1055. | |||
* Gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert (z.B. Herabfallen, Umstürzen), ggf. doppelte Sicherung | |||
* keine Nutzung durch Unbefugte, ggf,. Freigabe zur Nutzung | |||
==Kabelführung== | ==Kabelführung== | ||
Kabel müssen so verlegt werden, dass Gefährdungen vermieden werden. | Kabel müssen so verlegt werden, dass Gefährdungen sowohl für die Besucher als auch das Material vermieden werden. | ||
* | * Oberhalb von Verkehrswegen (z.B. Kabelbrücke, Abspannung): Beachtung der erforderlichen Höhe | ||
* Auf Verkehrswegen: Abdeckung mit geeigneten kabelmatten, Nutzung von Kabelbrücken ("Yellow Jackets" | |||
* Steckverbindungen gegen unbeabsichtige und beabsichtigte (Vandalismus) Lösung schützen | |||
* | |||
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==Elektrische Anlagen und Betriebsmittel== | ==Elektrische Anlagen und Betriebsmittel== | ||
* Errichtung nur von Elektrofachkräften oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft | |||
* Prüfung mobiler elektrischen Betriebsmittel vor Produktionsbeginn | |||
* Berücksichtigung der Betriebsvorschriften (z.B: Abstand von Scheinwerfern) | |||
==Rechtsquellen und Informationen== | |||
Die folgende Auflistung stellt nur eine Auswahl aus der umfangreichen Quellenlage zum Thema dar. Weiterführende Informationen finden sich vor allem unter: | |||
* [http://www.vbg.de VBG] | |||
* [http://www.dguv.de DGUV] | |||
* [http://www.igvw.de IGVW] | |||
* Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG | * Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG | ||
* Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG | * Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG | ||
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* Betriebssicherheitsverordnung –BetrSichV mit Technischen Regeln | * Betriebssicherheitsverordnung –BetrSichV mit Technischen Regeln | ||
* Musterversammlungsstättenverordnung– MVStättV | * Musterversammlungsstättenverordnung– MVStättV | ||
* DGUV Regel 115-002 Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung. Verfügbar unter [http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/115-002.pdf] [22.06.2015] | |||
* DGUV Vorschrift 18 (bisher: GUV-V C 1) bzw. DGUV Vorschrift 17 (bisher BGV C1) | |||
Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung. Verfügbar unter [http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=24203] [22.06.2015] | |||
* | *DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Verfügbar unter [http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=24164] [22.06.2015] | ||
* DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1) Grundsätze der Prävention. Verfügbar unter [http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=24132] [22.06.2015] | |||
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'''Branchenstandards''' | '''Branchenstandards''' | ||
* | * igvw SQ P4 Traversen. Verfügbar unter [https://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Branchen/Buehnen_und_Studios/fi_sqp1_traversen_puv.pdf?__blob=publicationFile&v=6] [22.06.2015] | ||
* igvw SQ P2 Elektrokettenzüge. Verfügbar unter [https://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Branchen/Buehnen_und_Studios/fi_sqp2_elektrokettenzuege_puv.pdf?__blob=publicationFile&v=4] [22.06.2015] | |||
* | * igvw SQ P4 mobile elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik. Verfügbar unter [https://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Branchen/Buehnen_und_Studios/fi_sqp4_mobile_elektrische_anlagen_puv.pdf?__blob=publicationFile&v=5] [22.06.2015] | ||
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''Autoren: Sabine Funk, IBIT GmbH |
Aktuelle Version vom 28. August 2018, 08:31 Uhr
Einleitung
Veranstaltungstechnik ist ein unverzichtbarer Bestandteil der meisten Veranstaltungen. Die Bandbreite der eingesetzten Technik ist dabei weit von einfachen Beschallungsanlagen bis hin zu umfangreichen Video- und Lichtinstallationen ist heutzutage (fast) alles möglich. Veranstaltungstechnik dient grob zwei Zielen
- Unterstützung des Programms: Hör- und Sichtbarmachen des Gebotenen, Untermalung, Hervorhebung und Akzentuierung des Programms
- Unterstützung der Kommunikation
Veranstaltungstechnik spielt dabei eine besondere Rolle im Rahmen des Sicherheitskonzeptes, da die Anlagen (PA, Video Screen etc.) häufig für die Normal- / insbesondere aber auch für die Notfallkommunikation verwendet werden.
In den Bereich der Veranstaltungstechnik gehört insbesondere
- Beschallung,
- Beleuchtung,
- Videotechnik
- Statische Gewerke
- Kinetik / Maschinentechnik
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Neben der Auswahl der geeigneten Materialien sind hier Aspekte der Sicherheit in Bezug auf die eingesetzte Technik, Statik der Bauten, Brandschutz, Baurecht, sowie der Funktionssicherheit zentrale Themen. Das gesamte Thema der Veranstaltungstechnik ist umfangreich von den Branchenverbänden VPLT - Verband Professioneller Licht- und Tontechnik [1], DTHG - Deutsche Theatertechnische Gesellschaft [2] sowie der für den Bereich zuständigen Verwaltungsberufsgenossenschaft (vbg) [3] bearbeitet worden, so dass für alle Aspekte der Veranstaltungstechnik umfangreiche Vorgaben, Anforderungen und Normen existieren.
Im Gegensatz zur Sicherheitsplanung für Veranstaltungen existieren für den Bereich der Veranstaltungstechnik geregelte Ausbildungsgänge
- Fachkraft für Veranstaltungstechnik
- Verantwortliche/-r für Veranstaltungstechnik (Meister / Studiengang)
Der Einsatz der Fachkräfte wird unter anderem im § 39 der Musterversammlungsstättenverordnung ausführlich geregelt.
In den meisten Fällen wird der Veranstalter die Fachverantwortung für die Planung und Ausführung geeignetem Fachpersonal bzw. den entsprechenden Dienstleistern übertragen - zum Beispiel gemäß DIN15750 „Veranstaltungstechnik - Leitlinien für technische Dienstleistungen“ [4].
Der gesamte Themenkomplex der Veranstaltungstechnik ist intensiv bearbeitet und wird daher hier nicht im Detail vorgestellt. Die Übersichten sollen nur in die Komplexität der Thematik einführen und ersetzen nicht den Einsatz der jeweiligen Fachkräfte.
Wesentliche Anforderungen im Bereich der Veranstaltungstechnik sind immer:
- Festlegung von klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
- Einsatz von notwendigem Fachpersonal (Verantwortliche für Veranstaltungstechnik, Elektrofachkräfte etc.)
- Vorlage der notwendigen Genehmigungen
- Nachweis der regelmäßig vorgeschriebenen Prüfungen bzw Einsatz nur geprüften Materials
- Mangelfreiheit der eingesetzten Materielien
- Sicherung gegen unbefugte Nutzung vor Freigabe
- Bestimmung eines Gewerkekoordinators bei der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen
- Festlegung von Verkehrswegen, Notausgängen sowie Fluchtwegen für Produktionsflächen und Arbeitsplätzen
- Einweisung / Unterweisung
- Nutzung erforderliche Schutzausrüstung (PSA)
- Überprüfung vor Beginn von Produktionen und Freigabe vor der Veranstaltung (ordnungsgemäßer Zustand / bestimmungsgemäße Verwendung)
- Standsicherheit von Aufbauten
- Tragfähigkeit von Aufbauten
- sichere Begehbarkeit von Flächen: Spalten, Stolperkanten, Abstursicherungen
- maschinentechnische Einrichtungen (Züge, Traversen, Anschlagmittel usw)
- Scheinwerfer und Sicherungsseile
- elektrische Geräte und Anlagen
- Effektsysteme (Laser, Pyrotechnik, Waffen)
- Einrichtungen für den vorbeugenden Brandschutz
- Fluchtwege
- Persönliche Schutzausrüstung
Flächen und Aufbauten
- Aufnahme statischer und dynamischer Lasten (Publikumsprofil beachten)
- Sichere Begehbarkeit
- Orientierungsmöglichkeit (auch im Dunkeln bzw. bei Ausfall der Beleuchtung)
- ggfs. Umwehrungen (> 1m Höhe) gem. DIN 1055.
- Gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert (z.B. Herabfallen, Umstürzen), ggf. doppelte Sicherung
- keine Nutzung durch Unbefugte, ggf,. Freigabe zur Nutzung
Kabelführung
Kabel müssen so verlegt werden, dass Gefährdungen sowohl für die Besucher als auch das Material vermieden werden.
- Oberhalb von Verkehrswegen (z.B. Kabelbrücke, Abspannung): Beachtung der erforderlichen Höhe
- Auf Verkehrswegen: Abdeckung mit geeigneten kabelmatten, Nutzung von Kabelbrücken ("Yellow Jackets"
- Steckverbindungen gegen unbeabsichtige und beabsichtigte (Vandalismus) Lösung schützen
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Errichtung nur von Elektrofachkräften oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
- Prüfung mobiler elektrischen Betriebsmittel vor Produktionsbeginn
- Berücksichtigung der Betriebsvorschriften (z.B: Abstand von Scheinwerfern)
Rechtsquellen und Informationen
Die folgende Auflistung stellt nur eine Auswahl aus der umfangreichen Quellenlage zum Thema dar. Weiterführende Informationen finden sich vor allem unter:
- Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG
- Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG
- Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV mit Arbeitsstätten-Richtlinien – ASR
- Betriebssicherheitsverordnung –BetrSichV mit Technischen Regeln
- Musterversammlungsstättenverordnung– MVStättV
- DGUV Regel 115-002 Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung. Verfügbar unter [5] [22.06.2015]
- DGUV Vorschrift 18 (bisher: GUV-V C 1) bzw. DGUV Vorschrift 17 (bisher BGV C1)
Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung. Verfügbar unter [6] [22.06.2015]
- DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A 3) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Verfügbar unter [7] [22.06.2015]
- DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1) Grundsätze der Prävention. Verfügbar unter [8] [22.06.2015]
Branchenstandards
- igvw SQ P4 Traversen. Verfügbar unter [9] [22.06.2015]
- igvw SQ P2 Elektrokettenzüge. Verfügbar unter [10] [22.06.2015]
- igvw SQ P4 mobile elektrische Anlagen in der Veranstaltungstechnik. Verfügbar unter [11] [22.06.2015]
Autoren: Sabine Funk, IBIT GmbH