Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang mit Wetter/Absicherung von Infrastrukturen: Unterschied zwischen den Versionen
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Unter einen Unwetter wird die Extremlage mehrerer oder einzelner Wetterfaktoren wie sintflutartige Regenfälle, Stürme, Tornados, extreme Schneefälle oder Glätte aber auch extreme Hitze oder Kälte verstanden. Durch diese Ereignisse kommen immer wieder Menschen zu Schaden, so dass Sie im Zuge einer Großveranstaltung zwangläufig betrachtet werden müssen. Durch den Veranstalter sind im Rahmen der Erstellung des Veranstaltungs- und Sicherheitskonzeptes alle Maßnahmen zu treffen, um die Teilnehmer vor den oben angeführten Gefahren zu schützen. | Unter einen Unwetter wird die Extremlage mehrerer oder einzelner Wetterfaktoren wie sintflutartige Regenfälle, Stürme, Tornados, extreme Schneefälle oder Glätte aber auch extreme Hitze oder Kälte verstanden. Durch diese Ereignisse kommen immer wieder Menschen zu Schaden, so dass Sie im Zuge einer Großveranstaltung zwangläufig betrachtet werden müssen. Durch den Veranstalter sind im Rahmen der Erstellung des Veranstaltungs- und Sicherheitskonzeptes alle Maßnahmen zu treffen, um die Teilnehmer vor den oben angeführten Gefahren zu schützen. | ||
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„Gemeinsam mit dem DWD definiert das BMVI ein extremes Wettereignis (extreme Unwetterereignisse), wenn verbreitet schwere Schäden in der Natur und an der Infrastruktur inkl. der Unpassierbarkeit von Straßen und Schienenwegen in unserem Land zu erwarten sind. Extreme Unwetterereignisse sind beim Deutschen Wetterdienst (DWD) über die entsprechenden Kriterien (Schwellenwertüberschreitungen) für Wetterwarnungen definiert. Demnach werden Warnungen vor extremem Unwetter für folgende Situationen herausgegeben: | „Gemeinsam mit dem DWD definiert das BMVI ein extremes Wettereignis (extreme Unwetterereignisse), wenn verbreitet schwere Schäden in der Natur und an der Infrastruktur inkl. der Unpassierbarkeit von Straßen und Schienenwegen in unserem Land zu erwarten sind. Extreme Unwetterereignisse sind beim Deutschen Wetterdienst (DWD) über die entsprechenden Kriterien (Schwellenwertüberschreitungen) für Wetterwarnungen definiert. Demnach werden Warnungen vor extremem Unwetter für folgende Situationen herausgegeben: | ||
# Extreme Orkanböen (>= 140 km/h, Windstärke 12 nach Beaufort Skala (Bft), 76 kn, 39 m/s), als reine Böenwarnung bei Orkanwetterlagen oder eingebettet in Schwergewitterwarnungen | # Extreme Orkanböen (>= 140 km/h, Windstärke 12 nach [http://de.wikipedia.org/wiki/Beaufortskala Beaufort Skala] (Bft), 76 kn, 39 m/s), als reine Böenwarnung bei Orkanwetterlagen oder eingebettet in Schwergewitterwarnungen | ||
# Extrem heftiger Starkregen (> 40 mm in 1 h, > 60 mm in 6 h), meist eingebettet in Schwergewitterwarnungen | # Extrem heftiger Starkregen (> 40 mm in 1 h, > 60 mm in 6 h), meist eingebettet in Schwergewitterwarnungen | ||
# Extrem ergiebiger Dauerregen (> 70 mm in 12 h, > 80 mm in 24 h, > 90 mm in 48 h) | # Extrem ergiebiger Dauerregen (> 70 mm in 12 h, > 80 mm in 24 h, > 90 mm in 48 h) | ||
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* die Bundesanstalt für Gewässerkunde, | * die Bundesanstalt für Gewässerkunde, | ||
* die Hochwasservorhersagezentralen der Länder sowie | * die Hochwasservorhersagezentralen der Länder sowie | ||
* das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie für die Küste. | * das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie für die Küste." | ||
== Checkliste der Maßnahmen == | |||
Die Checkliste der folgenden Maßnahmen sollten bei Unwetter bzw. Unwettergefahr geprüft und Maßnahmen bedarfsgerecht veranlasst oder durchgeführt werden: | |||
<u>Verantwortung des Veranstalters</u> | |||
* Sanitätsdienst | |||
** Prüfung der Leistungsfähigkeit | |||
** ggf. eigenen Kräfteansatz erhöhen | |||
* Sicherheitsdienst | |||
** Prüfung der Leistungsfähigkeit | |||
** ggf. eigenen Kräfteansatz erhöhen | |||
** ggf. Teil- oder Evakuierungsmaßnahmen einleiten | |||
** Schließung aller Eingänge (nur Ausgänge offenhalten) | |||
** Ordnereinsatz | |||
** Teilnehmeransprache, auch mit Megaphon, als Zusatzmaßnahme zu Texteinspielungen | |||
* Markt- bzw. Veranstaltungsleiter | |||
** Information aller Standbetreiber | |||
** Veranlassung der Sicherung aller Gegenstände (Schirme/ Markisen, Standanbauten, leichte Sitzmöbel, lose Gegenstände) | |||
** Schließung von Verkaufsständen und/oder Fahrgeschäften | |||
* Teilnehmer | |||
* Maßnahmen bei Unwetter | |||
** Unwetterwarnungen beachten, ggf. Datenabfrage intensivieren | |||
** Kommunikation des Veranstalter-CvD mit Einsatzlenkung und BOS im Koordinierungskreis intensivieren | |||
** Einspielung von Notfalldurchsagen (auch per Megaphon) | |||
** Unterbrechung, Abbruch oder Absage der Veranstaltung | |||
** (Teil-)Evakuierungsmaßnahmen | |||
<u>Verantwortung von Polizei und Feuerwehr</u> | |||
* Einsatztaktische Planungen überprüfen | |||
* Ggf. Kräftebereitstellung | |||
* Sicherung von Aufbauten | |||
Auf Grundlage der Informationen des DWD wird über den Einsatz der für die Veranstaltung bereitgestellten Kräfte durch den Lagedienst in Absprache mit der Verbindungskraft der | Auf Grundlage der Informationen des DWD wird über den Einsatz der für die Veranstaltung bereitgestellten Kräfte durch den Lagedienst in Absprache mit der Verbindungskraft der Koordinierungskreis entschieden. Dies beinhaltet auch die Planung weiterer Maßnahmen wie die Indienststellung der Freiwilligen Feuerwehr. |
Aktuelle Version vom 30. Juni 2015, 10:00 Uhr
Unwetter
Unter einen Unwetter wird die Extremlage mehrerer oder einzelner Wetterfaktoren wie sintflutartige Regenfälle, Stürme, Tornados, extreme Schneefälle oder Glätte aber auch extreme Hitze oder Kälte verstanden. Durch diese Ereignisse kommen immer wieder Menschen zu Schaden, so dass Sie im Zuge einer Großveranstaltung zwangläufig betrachtet werden müssen. Durch den Veranstalter sind im Rahmen der Erstellung des Veranstaltungs- und Sicherheitskonzeptes alle Maßnahmen zu treffen, um die Teilnehmer vor den oben angeführten Gefahren zu schützen.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ist als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nach dem Gesetz der nationale meteorologische Dienst der Bundesrepublik Deutschland und repräsentiert für die Bundesregierung die Referenz für Fragen der Meteorologie und Klimatologie. Er hat die folgenden Definitionen von Wetterextremen in Übereinstimmung mit international abgestimmten Standards formuliert:
„Gemeinsam mit dem DWD definiert das BMVI ein extremes Wettereignis (extreme Unwetterereignisse), wenn verbreitet schwere Schäden in der Natur und an der Infrastruktur inkl. der Unpassierbarkeit von Straßen und Schienenwegen in unserem Land zu erwarten sind. Extreme Unwetterereignisse sind beim Deutschen Wetterdienst (DWD) über die entsprechenden Kriterien (Schwellenwertüberschreitungen) für Wetterwarnungen definiert. Demnach werden Warnungen vor extremem Unwetter für folgende Situationen herausgegeben:
- Extreme Orkanböen (>= 140 km/h, Windstärke 12 nach Beaufort Skala (Bft), 76 kn, 39 m/s), als reine Böenwarnung bei Orkanwetterlagen oder eingebettet in Schwergewitterwarnungen
- Extrem heftiger Starkregen (> 40 mm in 1 h, > 60 mm in 6 h), meist eingebettet in Schwergewitterwarnungen
- Extrem ergiebiger Dauerregen (> 70 mm in 12 h, > 80 mm in 24 h, > 90 mm in 48 h)
- Extrem starker Schneefall (verbreitet > 25 cm in 12 h, > 50 cm in 12 h oberhalb 800 m)
- Extrem starke Schneeverwehungen (Neuschnee oder lockere Schneedecke > 25 cm kombiniert mit Böen ab 8 Bft)
Erfasst/gemessen werden extreme Unwetterereignisse durch das Messnetz sowie durch den Radarverbund des DWD. Für Wetter- und Unwetter-Warnungen gilt dabei in Deutschland (DEU) das sogenannte Single-Voice-Prinzip, wonach alle Anbieter von Wetterdienstleistungen ihre Warninhalte untereinander abstimmen müssen. An Wetter-/Unwetterwarnungen sind in DEU keine weiteren Behörden neben dem DWD beteiligt.
Für Hochwasserwarnungen sind jedoch zuständig:
- die Bundesanstalt für Gewässerkunde,
- die Hochwasservorhersagezentralen der Länder sowie
- das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie für die Küste."
Checkliste der Maßnahmen
Die Checkliste der folgenden Maßnahmen sollten bei Unwetter bzw. Unwettergefahr geprüft und Maßnahmen bedarfsgerecht veranlasst oder durchgeführt werden:
Verantwortung des Veranstalters
- Sanitätsdienst
- Prüfung der Leistungsfähigkeit
- ggf. eigenen Kräfteansatz erhöhen
- Sicherheitsdienst
- Prüfung der Leistungsfähigkeit
- ggf. eigenen Kräfteansatz erhöhen
- ggf. Teil- oder Evakuierungsmaßnahmen einleiten
- Schließung aller Eingänge (nur Ausgänge offenhalten)
- Ordnereinsatz
- Teilnehmeransprache, auch mit Megaphon, als Zusatzmaßnahme zu Texteinspielungen
- Markt- bzw. Veranstaltungsleiter
- Information aller Standbetreiber
- Veranlassung der Sicherung aller Gegenstände (Schirme/ Markisen, Standanbauten, leichte Sitzmöbel, lose Gegenstände)
- Schließung von Verkaufsständen und/oder Fahrgeschäften
- Teilnehmer
- Maßnahmen bei Unwetter
- Unwetterwarnungen beachten, ggf. Datenabfrage intensivieren
- Kommunikation des Veranstalter-CvD mit Einsatzlenkung und BOS im Koordinierungskreis intensivieren
- Einspielung von Notfalldurchsagen (auch per Megaphon)
- Unterbrechung, Abbruch oder Absage der Veranstaltung
- (Teil-)Evakuierungsmaßnahmen
Verantwortung von Polizei und Feuerwehr
- Einsatztaktische Planungen überprüfen
- Ggf. Kräftebereitstellung
- Sicherung von Aufbauten
Auf Grundlage der Informationen des DWD wird über den Einsatz der für die Veranstaltung bereitgestellten Kräfte durch den Lagedienst in Absprache mit der Verbindungskraft der Koordinierungskreis entschieden. Dies beinhaltet auch die Planung weiterer Maßnahmen wie die Indienststellung der Freiwilligen Feuerwehr.