Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Notfallplanung

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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Notfallplanung

Notfallplanung ist ein wichtiger Teil modernen Sicherheitsmanagements für Veranstaltungen, zu dem die Betrachtung sicherer Normalbetriebszustände genauso wie die von Notfällen gehört. Die Notfallplanung beschreibt dabei die Abarbeitung eines konkreten Schaden- oder Störfalles und der daraus resultierenden Konsequenzen, während die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung des Normalbetriebs im Rahmen der Kontinuitätsplanung abgedeckt wird. Die Notfallplanung hat dabei zahlreiche Schnittstellen zu anderen Planungsaufgaben, insbesondere zum Crowd Management, zur Notfallkommunikation oder zum Krisenmanagement. Die allgemeine Notfallplanung für Veranstaltungen muss zahlreiche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr abdecken. Hierzu gehören z.B. die Vorsorge für medizinische Notfälle, allgemeine Brandbekämpfungsmaßnahmen, das Zur-Verfügung-Stellen von Rettungswegkapazitäten oder auch Räumungskonzepte. Die spezifische Notfallplanung richtet sich nach den besonderen Inhalten und Gefährdungen einer Veranstaltung, die im Rahmen einer Gefährdungsanalyse speziell für die konkrete Veranstaltung ermittelt werden müssen. Unter einem Notfallplan im Sinne der Veranstaltungssicherheit versteht man daher einen überorganisationalen Plan, der notwendige Schritte, Dokumente und Ressourcen, die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure und die zeitlichen Abläufe für den eventuellen Eintritt einer Notsituation definiert, um Schaden noch zu verhindern oder dessen Auswirkungen zu minimieren.

Anforderungen des Vorbeugenden Brandschutzes

Die Anforderungen des Vorbeugenden Brandschutzes sind Teil der sicherheitstechnischen Bewertung einer Veranstaltung. Es ist ein integraler Bestandteil des Sicherheitskonzeptes und daher bei dessen Erstellung immer zu berücksichtigen. Der Punkt beschreibt in Grundregeln die vorbeugenden Maßnahmen zur Verhinderung eines Schadens sowie die einzuleitenden Schritte zur Begrenzung der Auswirkungen eines Brandausbruchs.

Betriebliches Kontinuitätsmanagement (BCM)

Der Eintritt eines Stör- oder Schadenfalles stellt für Unternehmen eine umfassende Belastung dar. Dies ist für Veranstaltungen und Veranstalter nicht anders als für andere Industriebereiche. Im Gegensatz aber zu anderen Industrien, in denen das Kontinuitätsmanagement ein regelmäßiger Teil des allgemeinen Managementprozesses ist, reduziert sich die Betrachtung von Ereignissen im Rahmen der Sicherheitsplanung für Veranstaltungen häufig auf die Bewältigung von Notfällen, die im Rahmen der Risikoanalyse als mögliches Szenario akzeptiert wurden. Das Betriebliches Kontinuitätsmanagement (BCM) beschäftigt sich jedoch auch mit den sogenannten „worst cases“ – als Mittel zur Erkennung von Anfälligkeiten und Schwachstellen. Darüber hinaus beschäftigt sich die Kontinuitätsplanung insbesondere mit der Frage des Geschäfts (=Veranstaltungs-)fortbestandes trotz eines eingetretenen Schadens sowie der Rückkehr zur Normalität.

Szenarienplanung

Wesentliche Elemente der Szenarienplanung sind die Benennung von Gefährdungen, die Beurteilung deren Risiken und die Darstellung der Maßnahmen zur Vorbeugung von Schadensereignissen und zur Begrenzung des Schadensausmaßes einschließlich deren Abarbeitung und der Verantwortlichkeiten.

Szenarienunabhängige Maßnahmenplanung

Bei der szenarienunabhängige Maßnahmenplanung werden im Gegensatz zur Szenarienplanung Maßnahmen beschrieben, die nicht nur in Folge eines Szenarios durchgeführt werden. Dazu zählt u. a. das Räumungskonzept, da dies die Folge unterschiedlicher Szenarien sein kann (z. B. Unwetter, Bombendrohung).

Besondere Gefahrenpotentiale

Durch Veranstaltungen entstehen Gefahrenpotentiale, die im Schadensfall erhebliche Auswirkungen auf die Veranstaltung selbst sowie deren Umfeld und die Umwelt haben können. Es ist daher entscheidend, sich dieser Gefahrenpotentiale bewusst zu sein und Maßnahmen zu deren Minimierung zu ergreifen. Die Nennung der Gefahrenpotentiale und die Nachvollziehbarkeit der Maßnahmen zu ihrer Minimierung durch Verschriftlichung, ermöglicht die Prüfung durch die Sicherheitsbehörden und ggf. eine Anpassung der Einsatzplanung der Gefahrenabwehr. Besondere Gefahrenpotentiale sind daher zwingender Bestandteil eines Sicherheitskonzeptes.