Bitte beachten Sie: Diese archivierte Version des BaSiGo-Wikis wird nicht mehr aktualisiert. Das BaSiGo-Wiki wurde im Rahmen des BMBF-Forschungsprojektes 'Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen' (BaSiGo) entwickelt und stellt den Stand zum Projektende im Juni 2015 dar.

Sicherheitsbausteine/Notfallplanung/Szenarienplanung/Umgang mit Wetter/Absicherung von Infrastrukturen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BaSiGo - Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
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'''Entwurf'''
{{DISPLAYTITLE:Absicherung von Infrastrukturen}}
 
==Unwetter==
==Unwetter==
Unter einen Unwetter wird die Extremlage mehrerer oder einzelner Wetterfaktoren wie sintflutartige Regenfälle, Stürme, Tornados, extreme Schneefälle oder Glätte aber auch extreme Hitze oder Kälte verstanden. Durch diese Ereignisse kommen immer wieder Menschen zu Schaden, so dass Sie im Zuge einer Großveranstaltung zwangläufig betrachtet werden müssen. Durch den Veranstalter sind im Rahmen der Erstellung des Veranstaltungs- und Sicherheitskonzeptes alle Maßnahmen zu treffen, um die Teilnehmer vor den oben angeführten Gefahren zu schützen.
Unter einen Unwetter wird die Extremlage mehrerer oder einzelner Wetterfaktoren wie sintflutartige Regenfälle, Stürme, Tornados, extreme Schneefälle oder Glätte aber auch extreme Hitze oder Kälte verstanden. Durch diese Ereignisse kommen immer wieder Menschen zu Schaden, so dass Sie im Zuge einer Großveranstaltung zwangläufig betrachtet werden müssen. Durch den Veranstalter sind im Rahmen der Erstellung des Veranstaltungs- und Sicherheitskonzeptes alle Maßnahmen zu treffen, um die Teilnehmer vor den oben angeführten Gefahren zu schützen.


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„Gemeinsam mit dem DWD definiert das BMVI ein extremes Wettereignis (extreme Unwetterereignisse), wenn verbreitet schwere Schäden in der Natur und an der Infrastruktur inkl. der Unpassierbarkeit von Straßen und Schienenwegen in unserem Land zu erwarten sind. Extreme Unwetterereignisse sind beim Deutschen Wetterdienst (DWD) über die entsprechenden Kriterien (Schwellenwertüberschreitungen) für Wetterwarnungen definiert. Demnach werden Warnungen vor extremem Unwetter für folgende Situationen herausgegeben:  
„Gemeinsam mit dem DWD definiert das BMVI ein extremes Wettereignis (extreme Unwetterereignisse), wenn verbreitet schwere Schäden in der Natur und an der Infrastruktur inkl. der Unpassierbarkeit von Straßen und Schienenwegen in unserem Land zu erwarten sind. Extreme Unwetterereignisse sind beim Deutschen Wetterdienst (DWD) über die entsprechenden Kriterien (Schwellenwertüberschreitungen) für Wetterwarnungen definiert. Demnach werden Warnungen vor extremem Unwetter für folgende Situationen herausgegeben:  


# Extreme Orkanböen (>= 140 km/h, Windstärke 12 nach Beaufort Skala (Bft), 76 kn, 39 m/s), als reine Böenwarnung bei Orkanwetterlagen oder eingebettet in Schwergewitterwarnungen  
# Extreme Orkanböen (>= 140 km/h, Windstärke 12 nach [http://de.wikipedia.org/wiki/Beaufortskala Beaufort Skala] (Bft), 76 kn, 39 m/s), als reine Böenwarnung bei Orkanwetterlagen oder eingebettet in Schwergewitterwarnungen  
# Extrem heftiger Starkregen (> 40 mm in 1 h, > 60 mm in 6 h), meist eingebettet in Schwergewitterwarnungen  
# Extrem heftiger Starkregen (> 40 mm in 1 h, > 60 mm in 6 h), meist eingebettet in Schwergewitterwarnungen  
# Extrem ergiebiger Dauerregen (> 70 mm in 12 h, > 80 mm in 24 h, > 90 mm in 48 h)  
# Extrem ergiebiger Dauerregen (> 70 mm in 12 h, > 80 mm in 24 h, > 90 mm in 48 h)  
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* die Bundesanstalt für Gewässerkunde,  
* die Bundesanstalt für Gewässerkunde,  
* die Hochwasservorhersagezentralen der Länder sowie  
* die Hochwasservorhersagezentralen der Länder sowie  
* das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie für die Küste.
* das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie für die Küste."
 
== Maßnahmen ==
 
Veranstalter
* Sanitätsdienst
* Sicherdienst
* Teilnehmer
* Maßnahmen bei Unwetter  (Betroffene Personen, Panikverhalten; Schutzmöglichkeiten)
Polizei und  Feuerwehr
* Einsatztaktische Planungen überprüfen
* Ggf. Kräftebereitstellung
* Sicherung von Aufbauten
 
Die Bewertung des Einflusses von Wetter auf eine Großveranstaltung ist kein einmaliger dauerhaft abgeschlossener Prozess. Vielmehr ist das Wetter in den Tagen vor und während der gesamten Veranstaltung zu beachten. Bei kritischen Veränderungen sind entsprechende Handlungsmaßnahmen zu ergreifen. Entscheidend hierbei ist es nicht nur auf die aktuelle Lage zu reagieren, sondern auch die Vorhersage und mögliche Warnungen für die nächsten Stunden zu registrieren, um die Zeit für notwendige Maßnahmen, wie zum Beispiel eine geplante Evakuierung der Veranstaltung, zu haben. Seitens der Sicherheitsbehörden wird daher empfohlen die Wetterdaten mindestens für ein Zeitfenster von 1 bis 2 Stunden im Voraus einzuholen.
 
 
==Maßnahmenplan "4-Stufenmodell" auf der Veranstaltungsfläche==
 
{|
|Veranstalter
|Polizei
|-
|'''Stufe 1 -  Windstärke 6'''
|-
| 1. Die Videoleinwände werden
* durch zusätzliche Ordner besetzt
* mit Gitter für Absperrmaßnahmen vorbereitet
* mit Riggen besetzt
* für das Absenken durch das zuständige technische Personal vorbereitet
 
2. Vorbereiten von Ansagen und Einspielungen auf den Videoleinwänden
 
3. Mieter/ Pächter sind über den Veranstalter zu informieren
 
4. Bereich "Catering" hat folgende Maßnahmen zu treffen/ zu veranlassen
* Weitergabe der Information an alle Standbetreiber,
* Einleitung entsprechender Maßnahmen
* Schließen aller Schirme im Veranstaltungsbereich
* Sicherung loser Gegenstände
|
* Halten einer  ständigen Verbindung zwischen z.B. Koordinierungsstelle (KooSt), Führungsstab und eingesetzte Führungsgruppe
* Information über aktuelle Wetterentwicklung (DWD Potsdam)
* Vorbereiten der polizeilichen Maßnahmen zur Unterstützung der Ordner an den Kontrollstellen und den Videoleinwänden durch Posten- u. Streifendienst an allen Videowalls, Ein-/ Ausgängen
|-
|'''Stufe 2 -  Windstärke 8 - in Spitzen'''
|-
|1. Entsichern der Leinwände durch die Höhenarbeiter („Rigger“)
 
2. Sperrung des Bereichs unter den Videoleinwänden durch Ordner mit Hilfe von Absperrgittern
 
3. Veranlassen von Durchsagen mit Hinweis auf (Un)Wetterwarnung
 
4. Senden von
* Warnbildern (Charts) über die Videoleinwände
* Radar-/Satellitenbildern
|
* '''Festlegen des Gefahrenbereichs an den Videoleinwänden (mit Feuerwehr)'''
* Vorbereiten von Verkehrsmaßnahmen (Sperren von östlich angrenzenden Straßen) für eventuelle Räumung des Veranstaltungsbereiches (VAB) und Abstrom von Personen
* Bereithalten von weiteren Kräften nördl./ südl. des VAB für Unterstützung ggf. durchzuführender Evakuierungsmaßnahmen (Führen/ Begleiten der Personen vom Veranstaltungsgelände)
|-
|'''Stufe 3 -  Windstärke 8 - permanent'''
|-
|1. Alle Personenkontrollstellen können lageabhängig geschlossen werden.
  Hinweis an Besucher ....
 
2. Permanente Durchsagen an den Kontrollstellen über Lautsprecheranlagen


3. Sicherung des Umfeldes der Videoleinwände
== Checkliste der Maßnahmen ==
Die Checkliste der folgenden Maßnahmen sollten bei Unwetter bzw. Unwettergefahr geprüft und Maßnahmen bedarfsgerecht veranlasst oder durchgeführt werden:


4. Ablassen von Videoleinwänden
<u>Verantwortung des Veranstalters</u>
* Sanitätsdienst
** Prüfung der Leistungsfähigkeit
** ggf. eigenen Kräfteansatz erhöhen
* Sicherheitsdienst
** Prüfung der Leistungsfähigkeit
** ggf. eigenen Kräfteansatz erhöhen
** ggf. Teil- oder Evakuierungsmaßnahmen einleiten
** Schließung aller Eingänge (nur Ausgänge offenhalten)
** Ordnereinsatz
** Teilnehmeransprache, auch mit Megaphon, als Zusatzmaßnahme zu Texteinspielungen
* Markt- bzw. Veranstaltungsleiter
** Information aller Standbetreiber
** Veranlassung der Sicherung aller Gegenstände (Schirme/ Markisen, Standanbauten, leichte Sitzmöbel, lose Gegenstände)
** Schließung von Verkaufsständen und/oder Fahrgeschäften
* Teilnehmer
* Maßnahmen bei Unwetter
** Unwetterwarnungen beachten, ggf. Datenabfrage intensivieren
** Kommunikation des Veranstalter-CvD mit Einsatzlenkung und BOS im Koordinierungskreis intensivieren
** Einspielung von Notfalldurchsagen (auch per Megaphon)
** Unterbrechung, Abbruch oder Absage der Veranstaltung
** (Teil-)Evakuierungsmaßnahmen


Die Videoleinwände auf der Hauptbühne und am Riesenrad spielen weiter und weisen auf das Unwetter mit entsprechenden Durchsagen hin
<u>Verantwortung von Polizei und Feuerwehr</u>
|
* Einsatztaktische Planungen überprüfen
* Durchsagen der Polizei an den Kontrollstellen
* Ggf. Kräftebereitstellung
* Unterstützen der Maßnahmen der Ordner an den abgesperrten Bereichen der Videoleinwände
* Sicherung von Aufbauten
|-
|'''Stufe 4 -  Windstärken über  8 oder andere besondere (gefährliche) Naturereignisse'''
|-
|1. Alle Personenkontrollstellen werden geschlossen.


2. Ggf. notwendige Evakuierung des Veranstaltungsbereiches wird durch die Koordinierungsstelle eingeleitet
* Ordnerkräfte fordern die Besucher zum Verlassen des VAB auf - Räumungsrichtung ist anzugeben
|'''Festlegung der Entscheidungskompetenz''' für die Anordnung der Evakuierung der Veranstaltungsfläche
* Polizeikräfte unterstützen die Maßnahmen der Ordner (Räumung des VAB)
* Evakuierung der Besucher über Fluchtwege
* lageabhängige Bereitstellung von weiteren RTW durch die BF
|}


Quelle: Wohlthat Entertainment GmbH


Auf Grundlage der Informationen des DWD wird über den Einsatz der für die Veranstaltung bereitgestellten Kräfte durch den Lagedienst in Absprache mit der Verbindungskraft der Koordinierungsstelle entschieden. Dies beinhaltet auch die Planung weiterer Maßnahmen wie die Indienststellung der Freiwilligen Feuerwehr.
Auf Grundlage der Informationen des DWD wird über den Einsatz der für die Veranstaltung bereitgestellten Kräfte durch den Lagedienst in Absprache mit der Verbindungskraft der Koordinierungskreis entschieden. Dies beinhaltet auch die Planung weiterer Maßnahmen wie die Indienststellung der Freiwilligen Feuerwehr.

Aktuelle Version vom 30. Juni 2015, 10:00 Uhr

Unwetter

Unter einen Unwetter wird die Extremlage mehrerer oder einzelner Wetterfaktoren wie sintflutartige Regenfälle, Stürme, Tornados, extreme Schneefälle oder Glätte aber auch extreme Hitze oder Kälte verstanden. Durch diese Ereignisse kommen immer wieder Menschen zu Schaden, so dass Sie im Zuge einer Großveranstaltung zwangläufig betrachtet werden müssen. Durch den Veranstalter sind im Rahmen der Erstellung des Veranstaltungs- und Sicherheitskonzeptes alle Maßnahmen zu treffen, um die Teilnehmer vor den oben angeführten Gefahren zu schützen.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ist als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nach dem Gesetz der nationale meteorologische Dienst der Bundesrepublik Deutschland und repräsentiert für die Bundesregierung die Referenz für Fragen der Meteorologie und Klimatologie. Er hat die folgenden Definitionen von Wetterextremen in Übereinstimmung mit international abgestimmten Standards formuliert:

„Gemeinsam mit dem DWD definiert das BMVI ein extremes Wettereignis (extreme Unwetterereignisse), wenn verbreitet schwere Schäden in der Natur und an der Infrastruktur inkl. der Unpassierbarkeit von Straßen und Schienenwegen in unserem Land zu erwarten sind. Extreme Unwetterereignisse sind beim Deutschen Wetterdienst (DWD) über die entsprechenden Kriterien (Schwellenwertüberschreitungen) für Wetterwarnungen definiert. Demnach werden Warnungen vor extremem Unwetter für folgende Situationen herausgegeben:

  1. Extreme Orkanböen (>= 140 km/h, Windstärke 12 nach Beaufort Skala (Bft), 76 kn, 39 m/s), als reine Böenwarnung bei Orkanwetterlagen oder eingebettet in Schwergewitterwarnungen
  2. Extrem heftiger Starkregen (> 40 mm in 1 h, > 60 mm in 6 h), meist eingebettet in Schwergewitterwarnungen
  3. Extrem ergiebiger Dauerregen (> 70 mm in 12 h, > 80 mm in 24 h, > 90 mm in 48 h)
  4. Extrem starker Schneefall (verbreitet > 25 cm in 12 h, > 50 cm in 12 h oberhalb 800 m)
  5. Extrem starke Schneeverwehungen (Neuschnee oder lockere Schneedecke > 25 cm kombiniert mit Böen ab 8 Bft)

Erfasst/gemessen werden extreme Unwetterereignisse durch das Messnetz sowie durch den Radarverbund des DWD. Für Wetter- und Unwetter-Warnungen gilt dabei in Deutschland (DEU) das sogenannte Single-Voice-Prinzip, wonach alle Anbieter von Wetterdienstleistungen ihre Warninhalte untereinander abstimmen müssen. An Wetter-/Unwetterwarnungen sind in DEU keine weiteren Behörden neben dem DWD beteiligt.

Für Hochwasserwarnungen sind jedoch zuständig:

  • die Bundesanstalt für Gewässerkunde,
  • die Hochwasservorhersagezentralen der Länder sowie
  • das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie für die Küste."

Checkliste der Maßnahmen

Die Checkliste der folgenden Maßnahmen sollten bei Unwetter bzw. Unwettergefahr geprüft und Maßnahmen bedarfsgerecht veranlasst oder durchgeführt werden:

Verantwortung des Veranstalters

  • Sanitätsdienst
    • Prüfung der Leistungsfähigkeit
    • ggf. eigenen Kräfteansatz erhöhen
  • Sicherheitsdienst
    • Prüfung der Leistungsfähigkeit
    • ggf. eigenen Kräfteansatz erhöhen
    • ggf. Teil- oder Evakuierungsmaßnahmen einleiten
    • Schließung aller Eingänge (nur Ausgänge offenhalten)
    • Ordnereinsatz
    • Teilnehmeransprache, auch mit Megaphon, als Zusatzmaßnahme zu Texteinspielungen
  • Markt- bzw. Veranstaltungsleiter
    • Information aller Standbetreiber
    • Veranlassung der Sicherung aller Gegenstände (Schirme/ Markisen, Standanbauten, leichte Sitzmöbel, lose Gegenstände)
    • Schließung von Verkaufsständen und/oder Fahrgeschäften
  • Teilnehmer
  • Maßnahmen bei Unwetter
    • Unwetterwarnungen beachten, ggf. Datenabfrage intensivieren
    • Kommunikation des Veranstalter-CvD mit Einsatzlenkung und BOS im Koordinierungskreis intensivieren
    • Einspielung von Notfalldurchsagen (auch per Megaphon)
    • Unterbrechung, Abbruch oder Absage der Veranstaltung
    • (Teil-)Evakuierungsmaßnahmen

Verantwortung von Polizei und Feuerwehr

  • Einsatztaktische Planungen überprüfen
  • Ggf. Kräftebereitstellung
  • Sicherung von Aufbauten


Auf Grundlage der Informationen des DWD wird über den Einsatz der für die Veranstaltung bereitgestellten Kräfte durch den Lagedienst in Absprache mit der Verbindungskraft der Koordinierungskreis entschieden. Dies beinhaltet auch die Planung weiterer Maßnahmen wie die Indienststellung der Freiwilligen Feuerwehr.